WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
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BaFin Journal Informationen der Bundesanstalt Juni 2017 für Finanzdienstleistungsaufsicht © iStockphoto.com/RomoloTavani Wohnimmobilienkredite BaFin erhält neue makroprudenzielle Kompetenzen Seite 14 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz Börsengehandelte Fonds Solvency II Umsetzung von MiFID II ETFs in der Niedrigzinsphase – Versicherer legen erst- und Anpassung an weitere Eine sichere Alternative? mals Jahreszahlen vor europäische Vorschriften Seite 24 Seite 28 Seite 19
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Themen 4 Kurz & Aktuell 4 Strafbare Handlungen KF 4 Sicherungsvermögen VP 5 Rückversicherung VP 5 IBAN-Diskriminierung KF 6 Beschwerden VP © iStockphoto.com/courtneyk 6 Wertpapierdienstleistungen WM 6 Groß- und Millionenkredite KF 7 Versicherungsaufsicht VP 8 Wichtige Termine ÜG 8 Kapitalmarktunion WM 8 Aufsichtsgebühren KF 9 Leitungsorgane KF 10 Betriebliche Altersversorgung VP 10 Kreditrisiko KF Internationale 10 SREP KF 11 Stresstest KF Wertpapierregulierung 11 Transparenz KF 12 IT-Risiken KF IOSCO überarbeitet internationale Standards 12 Cloud-Computing KF 12 Schattenbankensektor ÜG Seite 34 13 Devisenmarkt WM/KF 13 Weitere internationale Konsultationen ÜG 14 Aufsicht 31 Verbraucher 14 Wohnimmobilienkredite KF 31 Insolvenz VP 19 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz WM 31 Widerruf der Erlaubnis ÜG 24 Börsengehandelte Fonds WM 32 Warnung WM 28 Solvency II VP 32 Verwarnung VP 30 Prospekte WM 33 Internationales 33 Internationale Wertpapierregulierung WM 38 Bekanntmachungen In Artikeln mit diesem Zeichen finden Sie Informationen zum Verbraucherschutz. In der Rubrik Verbraucher lesen Sie Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen dazu. KF = Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; VP = Versicherer und Pensionsfonds; WM = Wertpapierfirmen und Märkte; ÜG = Übergreifendes 2
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Seite 33. Die Internationale Orga- nisation der Wertpapieraufsichts die BaFin kann Stabilitätsrisiken behörden IOSCO hat ihre Prinzipien aus Fehlentwicklungen am Wohn und die zugehörige Methodik über- immobilienmarkt künftig besser arbeitet und an die Veränderungen begegnen. Das Finanzaufsichts- der Wertpapiermärkte und ihrer rechtergänzungsgesetz, das vor Regulierung angepasst. wenigen Tagen verkündet wurde, © Schafgans DGPh/BaFin gibt ihr dafür zusätzliche Kompe- Ein Produkt, das Privatanleger der- tenzen an die Hand. So hat die zeit zunehmend interessiert, sind BaFin nun die Möglichkeit, Kredit- ETFs, börsengehandelte Fonds. Je gebern Vorgaben zu machen, wie weniger Zinsen traditionelle Spar- hoch der Fremdfinanzierungsanteil anlagen bringen, desto interessan- bei Immobilienkäufen höchstens ter werden Alternativen, die mehr sein darf. Außerdem kann sie Min- Rendite versprechen. Doch was ist Dr. Sabine Reimer, deststandards zur Tilgung von Dar- wirklich dran an den vielbeschwo- Leiterin Kommunikation lehen setzen. N ähere Informationen renen Vorteilen von ETFs, und finden Sie im Beitrag ab Seite 14. welche Chancen und Risiken sind damit verbunden? Der Beitrag ab Ganz neu ist auch das Zweite Seite 24 soll darüber Aufschluss Finanzmarktnovellierungsgesetz, geben. mit dem sich der Beitrag ab Seite 19 befasst. Es setzt unter Aufschlussreich sind auch die Be- anderem die europäische Finanz- richte und Kennzahlen, die die Ver- marktrichtlinie MiFID II in deut- sicherer kürzlich nach Abschluss des sches Recht um und bringt zahlrei- ersten Geschäftsjahres unter dem che neue Vorgaben für den Handel neuen Aufsichtsregime Solvency II mit Finanzinstrumenten mit sich, vorgelegt haben: Eine erste Durch- etwa zur Finanzmarktinfrastruk- sicht ergab, dass keines der be- tur, zur Regulierung von Handels- richtspflichtigen Einzelunternehmen plätzen und zum Vertrieb an Anle- unterdeckt ist. Mehr Informationen ger. Außerdem enthält das Gesetz hält der Beitrag ab Seite 28 bereit. Ausführungsbestimmungen zu den europäischen Regelungen für Wert- Eine interessante Lektüre wünscht papierfinanzierungsgeschäfte und Ihnen Benchmarks. Um die globalen Standards der Wertpapierregulierung geht es ab Dr. Sabine Reimer 3
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Kurz & Aktuell Kurzmeldungen zu nationalen und internationalen Neuerungen, Rundschreiben, Konsultationen und andere Veröffentlichungen © iStockphoto.com/Oxford Strafbare Handlungen Speicherung der Korrespondenz der Mitarbeiter, die über die Chat-Funktion der Kommunikationspro- BaFin veröffentlicht Rundschreiben gramme von Handelsplattformen erfolgt, etwa Chats zu Risikomanagement der Kreditinstitute und Nachrichten. Die Daten sollten mindestens zehn Jahre lang gespeichert werden. KF Kreditinstitute müssen nach § 25h Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Was sind sonstige strafbare Handlungen? Risikomanagement sowie über Verfahren und Grundsätze verfügen, um sogenannte sonstige straf- Zu den sonstigen strafbaren Handlungen zählen bare Handlungen abzuwenden, die zu einer Gefähr- beispielsweise Betrug und Untreue, Diebstahl, Un- dung ihres Vermögens führen können. Dafür haben terschlagung, Raub, Korruption und das Ausspähen sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene und Abfangen von Daten. Der Begriff ist in Abgren- Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren zung zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu sowie Kontrollen durchzuführen. verstehen, vom Gesetzgeber aber bewusst nicht ab- schließend definiert. n Linkempfehlung zum Thema Das Rundschreiben finden Sie unter: www.bafin.de » Recht & Regelungen Sicherungsvermögen » Rundschreiben BaFin veröffentlicht Rundschreiben zur Führung des V erzeichnisses Die BaFin hat die Vorschriften des KWG nun in einem Rundschreiben konkretisiert. Demnach erfor- VP Die BaFin hat die Neufassung ihres Rund- dern „angemessene geschäftsbezogene Sicherungs- schreibens zur Aufstellung und Führung des Ver- systeme“ insbesondere auch die Dokumentation und mögensverzeichnisses und zur Aufbewahrung des 4
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Sicherungsvermögens veröffentlicht. Es richtet sich IBAN-Diskriminierung ausschließlich an Solvency-II-Unternehmen, die unter ihrer Aufsicht stehen. Neue Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. KF Die Wettbewerbszentrale hat auf ihrer Inter- Bis dahin können Solvency-II-Unternehmen ihre netseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet. Sicherungsvermögensverzeichnisse weiterhin an- Diese bietet Unternehmen und Verbrauchern die hand der Vordrucke im bisherigen Rundschreiben Möglichkeit, sich direkt bei der Wettbewerbszentrale erstellen. Anlass der Überarbeitung war, dass das zu beschweren, wenn ein nicht von der BaFin be- Rundschreiben an die Novelle des Versicherungsauf- aufsichtigtes Unternehmen bestimmte Kunden bei sichtsgesetzes (VAG) von 2015 angepasst werden SEPA-Zahlungen diskriminiert (IBAN-Diskriminie- musste (siehe BaFinJournal April 2015). rung). Die BaFin kann nur Beschwerden über Unter- nehmen bearbeiten, die ihrer Aufsicht unterliegen, Das Sicherungsvermögen-Rundschreiben für also beispielsweise Kreditinstitute, Versicherungs- Solvency-I-Unternehmen hatte die BaFin bereits unternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Ende letzten Jahres aktualisiert (siehe BaFinJournal Die meisten Zahlungsdienstnutzer, zum Beispiel Ein- Dezember 2016). Es wird ebenfalls am 1. Januar zelhändler und Energieversorger, sind hingegen kei- 2018 in Kraft treten. n ne beaufsichtigten Unternehmen. Hintergrund für die Notwendigkeit einer solchen Be- Linkempfehlung zum Thema schwerdestelle ist, dass einige Unternehmen ihren Das Rundschreiben finden Sie unter: Kunden anbieten, per Lastschrift zu bezahlen, diese www.bafin.de » Recht & Regelungen Möglichkeit aber auf deutsche Zahlungskonten be- » Rundschreiben schränken. Dies verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen SEPA-Verordnung, wonach ein Un- ternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Kon- ten aus allen Staaten zulassen muss, die mit dem Rückversicherung SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind (siehe BaFinJournal Dezember 2015). Dazu gehören neben Aufhebung von Rundschreiben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz. VP Die BaFin hat zwei Rundschreiben aufgehoben, die die passive Rückversicherung und die Aufsicht Zweck der Verordnung ist die Schaffung eines ein- über Rückversicherungsunternehmen betreffen: das heitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Rundschreiben R 1/97 mit Hinweisen zur Prüfung Euro Payments Area – SEPA), eines integrierten der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft Markts für elektronische Zahlungen in Euro ohne der Rückversicherungsunternehmen durch Zeden- Unterscheidung zwischen Inlands- und grenzüber- ten, das das Bundesaufsichtsamt für das Versiche schreitenden Zahlungen. Diese laufen über eine rungswesen 1997 veröffentlicht hatte, und das Rundschreiben 6/2005 (VA) zur Aufsicht über Rück versicherungsunternehmen. Auf einen Blick Die Rundschreiben waren aufgrund der Rechts entwicklung der letzten Jahre entbehrlich geworden, insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Auf- Weitere Informationen sichtsregimes Solvency II. Wichtige Anforderungen an das passive Rückversicherungsmanagement sowie Weitere Informationen dazu finden Sie an Rückversicherungsunternehmen sind inzwischen auf der Internetseite der Wettbewerbs- unter anderem in den Anfang 2017 veröffentlichten zentrale. Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) sowie ande- ren Rundschreiben und Merkblättern spezifiziert. n 5
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen internationale Kontonummer (International Bank dienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistun- Account Number – IBAN) und den Bankidentifizie- gen erteilen, werden Anforderungen an die Sach- rungscode BIC (Bank Identifier Code). n kunde erstmals konkretisiert. Die Leitlinien, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zur Beurteilung der Kenntnisse und Kompe- tenzen herausgegeben hat, wurden dabei im We- Beschwerden sentlichen eins zu eins übernommen. Zudem gibt es neue Sachkundekataloge für Mitarbeiter, die Wert Unternehmensindividuelle Statistik 2016 für Versicherer papierdienstleistungsunternehmen mit der Finanz- portfolioverwaltung betrauen. VP Die BaFin hat die Beschwerdestatistik 2016 für Versicherer veröffentlicht. Diese gibt an, wie viele Die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung Beschwerden die Versicherungsaufsicht im vergan- ist aufgrund der neuen Verordnungsermächtigung genen Jahr abschließend bearbeitet hat. in § 89 Absatz 6 WpHG umfassend anzupassen. Sie konkretisiert wie bisher das Prüfungsprogramm Wie in den Vorjahren ist die Statistik nach Versi- sowie die Anforderungen an den Prüfer und macht cherungszweigen und -unternehmen aufgeschlüs- Vorgaben für die Erstellung des Prüfungsberichts selt. Unternehmen, über die im Berichtsjahr keine und des Fragebogens. Zudem enthält sie Regelun- Beschwerden bearbeitet wurden, erscheinen darin gen zur Einreichung der Unterlagen bei der BaFin nicht. Neben der Zahl der Beschwerden enthält die sowie zu den Aufbewahrungsfristen. Die zu prü- Statistik auch die Zahl der Verträge zum Vorjahres- fenden Pflichten ergeben sich künftig auch aus der ende. n europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR), der Durchführungsverordnung zur Finanzmarktrichtlinie Linkempfehlung zum Thema (Markets in Financial Instruments Directive II – Die Beschwerdestatistik finden Sie MiFID II) sowie der MiFIR-Durchführungsverordnung unter: und weiteren Delegierten Verordnungen, die Techni- www.bafin.de » Publikationen & Daten sche Regulierungsstandards festlegen. n » Statistiken Linkempfehlung zum Thema Die Konsultation finden Sie unter: Wertpapierdienstleistungen www.bafin.de » Recht & Regelungen » Konsultationen BaFin konsultiert überarbeitete Verordnungen WM Die BaFin hat zwei Verordnungen zum Wert- papierhandelsgesetz (WpHG) überarbeitet und zur Groß- und Millionenkredite Konsultation gestellt: die WpHG-Mitarbeiteranzeige verordnung (WpHGMaAnzV) und die Wertpapier- BaFin konsultiert Entwurf zur Änderung der Verordnung dienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV). Hintergrund sind Änderungen des WpHG durch KF Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (siehe Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) zur Seite 19). Stellungnahmen nimmt die BaFin noch bis Konsultation gestellt. Er sieht vor, Institutsgruppen zum 19. Juni entgegen. mit zentralem Risikomanagement im Hinblick auf Großkredite denselben Spielraum für Risikopositio- Die Änderungen der WpHG-Mitarbeiteranzeige nen gegenüber anderen gruppenangehörigen Un- verordnung betreffen zum einen die Kenntnisse und ternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Erfahrungen, die Anlageberater in Bezug auf Finanz- Liquiditätssteuerung. instrumente und strukturierte Einlagen haben müs- sen. Für Vertriebsmitarbeiter, die Kunden Informa- Dies ist aus Gründen der Neutralität geboten, denn tionen zu diesen Produkten oder zu Wertpapier- aus Sicht der Großkreditregeln macht es keinen 6
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Unterschied, ob die Adressenausfallrisikoposition aus Versicherungsaufsicht Liquiditätstransfers innerhalb der Gruppe oder aus einem Kontrahentenausfallrisiko gegenüber grup- BaFin-Branchenveranstaltung im Oktober penangehörigen Unternehmen entsteht. Nach der aktuellen GroMiKV können grenzüberschreitende, VP Am 11. Oktober findet im Rheinischen Landes- gruppeninterne Risikopositionen auf Antrag eines museum in Bonn die diesjährige Jahreskonferenz Instituts mit bis zu 93,75 Prozent ihrer Bemessungs- der Versicherungsaufsicht statt. 2011 als Informa- grundlage bei der Berechnung der Auslastung der tionsveranstaltung zum europäischen Aufsichts Obergrenze für Großkredite ausgenommen w erden, regime Solvency II ins Leben gerufen, hat sich die die in der europäischen Eigenmittelverordnung Veranstaltungsreihe inzwischen als erfolgreiches For- (Capital Requirements Regulation – CRR) festgelegt mat etabliert. Die BaFin möchte damit weiterhin den ist. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass intensiven Informationsaustausch mit der B ranche dies für die Liquiditätsversorgung innerhalb der gewährleisten. Gruppe notwendig ist. Zu Wort kommen diesmal neben Dr. Frank Grund, Änderungen beim Millionenkredit Exekutivdirektor für die Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, den zuständigen BaFin-Ab- Das Meldewesen für Millionenkredite will die B aFin teilungsleitern und dem Vorsitzenden der Europäi- wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern schen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA, Gabriel begrenzen. Dazu verzichtet sie auf neue Melde- Bernardino, auch eine Vertreterin der Europäischen formate mit umfassenden Meldevorgaben, die ei- Kommission, ein Repräsentant des Gesamtverbands gentlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten. der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), ein Stattdessen sollen die aktuell gültigen Meldeformate Wirtschaftsprüfer und Vertreter einzelner Unterneh- zu den Betragsdaten bestehen bleiben und ergänzt men. werden. Die Referatsleiterin Versicherungen und Renten in Hintergrund ist das geplante Kreditmeldesystem der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienst- der Europäischen Zentralbank, das Analytical Credit leistungen und Kapitalmarktunion der Europäi- Dataset (AnaCredit). Dieses wird – mit Ausnahme schen Kommission, Nathalie Berger, wird über die der bankaufsichtlichen Anforderungen – die Daten Fortentwicklung der Versicherungsregulierung aus für sämtliche weiteren Nutzeranforderungen erfas- europäischer Perspektive sprechen. In zwei Panel- sen, also zu Zwecken der Finanzstabilität, der Geld- diskussionen geht es zum einen um die Spannungs- politik und des Risikomanagements. n felder von Solvency II in der Praxis, zum anderen um das allgegenwärtige Thema Digitalisierung. Hier werden die Teilnehmer Konzepte erörtern, wie Ver Linkempfehlung zum Thema sicherer in fünf bis zehn Jahren arbeiten werden. Die Konsultation finden Sie unter: www.bafin.de » Recht & Regelungen Anmeldung » Konsultationen Interessenten können sich ab sofort über die Inter- netseite der BaFin anmelden. Die Teilnahme ist kos- tenlos. Es stehen circa 200 Plätze zur Verfügung. Zusagen wird die BaFin etwa drei Wochen vor der Veranstaltung per E-Mail verschicken. n 7
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Internationale Meldungen Agenda Wichtige Termine im Juni / Juli 2017 Kapitalmarktunion 14./15. Juni BCBS, Lulea Kommission legt Halbzeitüberprüfung vor (Schweden) 19./20. Juni IOPS Committees, WM Die Europäische Kommission hat ihren Halb- Paris zeitbericht zum Aktionsplan zur Kapitalmarktunion veröffentlicht (siehe BaFinJournal Februar 2017 und 22. Juni ESRB GB, November 2015). Darin legt sie Rechenschaft über Frankfurt a. M. die bisher erreichten Fortschritte ab und kündigt eine Reihe neuer Initiativen an, die das Reformpro- 23. Juni Joint ESA`s gramm an neue Herausforderungen anpassen sollen. Consumer Protection Day 2017, Prag Demnach wurden in den vergangenen 20 Monaten 26./28. Juni IAIS Committees, etwa zwei Drittel der vorgesehenen 33 Maßnahmen Windsor abgearbeitet. Wichtige noch offene Maßnahmen (anschließend bis will die Kommission in den kommenden Monaten 30.6. Global Seminar) vorstellen. Sie betreffen die europaweite persön liche A ltersvorsorge, gedeckte Schuldverschreibun- 27. Juni Brexit-Workshop der gen und das Wertpapierrecht. Der ursprüngliche BaFin für den Asset- Aktionsplan soll außerdem durch neun prioritäre Management-Sektor, Maßnahmen gestärkt werden. So will die Kommis- Frankfurt a. M. sion im Sinne besser integrierter Kapitalmärkte die 27. Juni AFS, Berlin Kapitalmarktaufsicht weiter ausbauen. Hinzu kom- men eine strenge Verhältnismäßigkeitsüberprüfung 27./28. Juni EBA BoS, London des Rechtsrahmens für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen und Investmentfirmen, Maß- 29./30. Juni EIOPA BoS, nahmen zur besseren Ausschöpfung des Potenzials Frankfurt a. M. neuer Finanztechnologien und Schritte, die Privat kapital in nachhaltige Investitionen lenken sollen. n 5./6. Juli ESMA BoS, Paris 11. Juli Joint Committee, London Aufsichtsgebühren EZB-Konsultation zur Verordnung KF Die Methoden und Kriterien für die Berechnung der Aufsichtsgebühr, die die Europäische Zentral- bank (EZB) von den direkt beaufsichtigten Banken und Gruppen erhebt, werden derzeit turnusgemäß überprüft: Die EZB hat eine Konsultation gestartet, in der sie um Verbesserungsvorschläge für die ent- sprechende Verordnung bittet. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 20. Juli entgegen. n 8
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Leitungsorgane mit Zulassungen und qualifizierten Beteiligungen weniger bedeutender Institute (Less Significant EZB veröffentlicht Leitfaden zur Beurteilung der Eignung Institutions – LSIs). KF Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Einheitliche Verwaltungspraxis Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifika- tion und persönlichen Zuverlässigkeit der Leitungs- Ziel des Leitfadens ist eine europaweit einheitliche organe von Kreditinstituten veröffentlicht. Darin er- Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung läutert sie, nach welchen Kriterien sie die fachliche von Leitungsorganen. Dennoch gilt vorrangig das und persönliche Eignung der Geschäftsleiter und jeweilige nationale Recht – bei deutschen Instituten Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen also das Kreditwesengesetz (KWG). beurteilt. Die EZB hatte den Leitfaden zuvor öffentlich konsul- Der Leitfaden kommt bei der Bestellung von Lei- tiert. Im Zuge der Konsultation und beim Entwurf tungsorganen aller Institute zur Anwendung, die un- des Dokuments arbeitete sie eng mit der Europäi- ter der direkten Aufsicht der EZB stehen (Significant schen Bankenaufsichtsbehörde EBA zusammen. n Institutions – SIs), wie auch im Zusammenhang Auf einen Blick Internationale Behörden und Gremien EBA European Banking Authority FSB Financial Stability Board Europäische Banken- Finanzstabilitätsrat aufsichtsbehörde BCBS Basel Committee on EIOPA European Insurance and Banking Supervision Occupational Pensions Basler Ausschuss für Authority Bankenaufsicht Europäische Aufsichts- behörde für das Versiche- IAIS International Association of rungswesen und die betrieb- Insurance Supervisors liche Altersversorgung Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichts- ESMA European Securities and behörden Markets Authority Europäische Wertpapier- IOSCO International Organization und Marktaufsichtsbehörde of Securities Commissions Internationale Organisation ESRB European Systemic Risk der Wertpapieraufsichts- Board behörden Europäischer Ausschuss für Systemrisiken ENISA European Union Agency for Network and Information Security IASB International Accounting Europäische Agentur für Standards Board IT-Sicherheit 9
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Betriebliche bisherigen Standard IAS 39 ersetzt. Der IFRS 9 for- muliert neue Anforderungen an die Klassifizierung Altersversorgung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und enthält ein neues Risikovorsorgemodell, das EIOPA startet EbAV-Stresstest auch erwartete Verluste für die Berechnung der Kre- ditrisikovorsorge berücksichtigt. VP Am 18. Mai hat die Europäische Aufsichtsbehör- de für das Versicherungswesen und die betriebliche Um den neuen Rechnungslegungsstandard zu imple- Altersversorgung EIOPA einen Stresstest für Einrich- mentieren, hat die Europäische Bankenaufsichts- tungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) behörde EBA nun Leitlinien für Kreditinstitute veröf- gestartet. Mit dem Stresstest will EIOPA prüfen, fentlicht, die die Praktiken des Kreditrisikomanage- welche Auswirkungen ein bestimmtes Stress-Szena- ments und die Rechnungslegung für erwartete Kre- rio auf die EbAV hat. Auch will sie untersuchen, ob ditverluste regeln. Sie sind mit dem Internationalen es weitere (systemische) Auswirkungen auf andere Gremium für Rechnungslegungsstandards IASB ab- Bereiche gibt, insbesondere auf die Unternehmen, gestimmt. die die EbAV finanzieren. In Deutschland nehmen ausgewählte Pensionskassen und Pensionsfonds am EbAV-Stresstest teil. Linkempfehlung zum Thema Die Leitlinien finden Sie unter: Der Stresstest enthält genau ein Stress-Szenario – www.eba.europa.eu ein sogenanntes „Double-Hit-Szenario“. Dies bedeu tet, dass im Stress-Szenario zum einen die risiko- losen Zinssätze sinken, was tendenziell den Wert BCBS-Leitfaden als Grundlage der Verpflichtungen der EbAV erhöht. Zum anderen gehen gleichzeitig die Marktwerte der Kapitalanlagen Die Leitlinien der EBA bauen auf einem Leitfaden zurück, so dass der Stress die EbAV auf beiden Sei- des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS ten der Bilanz trifft. Der Stresstest erfolgt einerseits auf. Dieser soll Aufsichtsbehörden dabei unterstüt- nach nationalen Bewertungsregeln – in Deutschland zen, die neuen Anforderungen an Banken nach dem also auf Grundlage der HGB-Bilanzen der EbAV –, IFRS 9 auszulegen, und zielt darauf ab, dabei ein andererseits nach einer von EIOPA entwickelten qualitativ hochwertiges Kreditrisikomanagement europaweit einheitlichen, marktkonsistenten Bewer- sicherzustellen. tungsmethodik. Die Kreditinstitute sollen die EBA-Leitlinien anwen- Ergebnisse für Dezember erwartet den, sobald der Comply-or-Explain-Prozess abge- schlossen ist. Dieser beginnt voraussichtlich in die- EIOPA plant, den Bericht zum EbAV-Stresstest im sem Sommer und bezieht sich auf Geschäftsjahre, Dezember 2017 zu veröffentlichen. Die Namen der die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. n teilnehmenden Pensionskassen und -fonds s owie der Unternehmen, die diese finanzieren, werden nicht bekanntgegeben. EIOPA führt den Stress- test zum zweiten Mal durch; das erste Mal war im SREP Jahr 2015. n EBA veröffentlicht Fahrplan für 2017 und 2018 KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Kreditrisiko hat ihren Fahrplan für die Überarbeitung ihres Regel- werks zur zweiten Säule von Basel II veröffentlicht, EBA veröffentlicht Leitlinien für Risikoprozesse dem aufsichtlichen Überprüfungsverfahren. Im Mit- und Rechnungslegung telpunkt steht die Anpassung der 2016 in Kraft ge- tretenen Leitlinien zum aufsichtlichen Überprüfungs- KF Ab Anfang 2018 ist der neue internationale Rech- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and nungslegungsstandard IFRS 9 anzuwenden, der den Evaluation Process – SREP), auf deren Grundlage 10
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen die BaFin im selben Jahr institutsindividuelle Eigen Kommentare nimmt die EBA über die zuständigen kapitalanforderungen eingeführt hat. Aufsichtsbehörden entgegen, in der Eurozone also über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus In die Überarbeitung der SREP-Leitlinie sollen Er- (Single Supervisory Mechanism – SSM). Sie wird die kenntnisse aus der bisherigen Umsetzung ebenso Rückmeldungen bei der Finalisierung der Unterlagen einfließen wie die zwischenzeitliche Weiterentwick- berücksichtigen. Die finale Methodik wird die EBA lung der Aufsichtsstandards. Unter anderem will die Anfang 2018 zu Beginn der Stresstestübung veröf- EBA die sogenannte Pillar-2-Guidance – in Deutsch- fentlichen. Deren Ergebnisse sind Mitte 2018 zu er- land als Eigenmittelzielkennziffer eingeführt – in die warten. n Leitlinie einarbeiten und die Nutzung von Stresstests im SREP-Prozess weiter konkretisieren. Auch will sie den Text an die Ausführungen zum Zinsänderungs- risiko im Anlagebuch anpassen. Darüber hinaus soll Transparenz das Dokument Klarstellungen enthalten, die eine einheitliche Umsetzung begünstigen. EBA führt EU-weite Übung durch Konsultation geplant KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA führt in diesem Jahr erneut eine EU-weite Trans- Die EBA beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte parenzübung (Transparency Exercise) durch. An 2017 ein entsprechendes Konsultationspapier zu der Übung nehmen mehr als 130 Institute aus 24 veröffentlichen. Weitere Änderungen am Säu- Ländern teil. Darunter sind auch die 20 deutschen le-2-Regelwerk sind nach Verabschiedung der Institute, die die Europäische Zentralbank direkt be- überarbeiteten Eigenmittelverordnung (Capital aufsichtigt.1 Requirements Regulation – CRR) und der dazugehö- rigen Richtlinie (Capital Requirements Directive IV – Die Ergebnisse der Transparenzübung will die EBA CRD IV) zu erwarten. n im Dezember veröffentlichen. Diese werden Infor- mationen zur Kapitalausstattung der Instituts- gruppen, deren risikogewichteten Aktiva, der Ge- Linkempfehlung zum Thema winn- und Verlustrechnung sowie zu den Kredit- und Den Plan finden Sie unter: Marktrisiken umfassen. Auch wird die Publikation www.eba.europa.eu Informationen zu den Staatenpositionen, der Ver- schuldungsquote sowie zur Kreditqualität an den Stichtagen 31. Dezember 2016 und 30. Juni 2017 enthalten. Stresstest Wie im Vorjahr entnimmt die EBA sämtliche Daten- EBA stellt geplante Methodik für 2018 zur Diskussion punkte direkt dem harmonisierten europäischen Meldewesen (Common Reporting Framework und KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Financial Reporting – COREP und FINREP), so hat die vorläufige Methodik und die Erhebungsbögen dass der Aufwand für die Institutsgruppen gering für den EU-weiten Stresstest 2018 sowie den ge- bleibt. n planten Teilnehmerkreis veröffentlicht. Die Marktteil- nehmer können dazu nun Stellung nehmen. Zu die- sem Zweck enthält die vorläufige Methodik explizite Linkempfehlung zum Thema Fragen zu den einzelnen Themengebieten. Mehr Informationen zur Transparenz- übung finden Sie unter: Die Methodik baut im Wesentlichen auf den Vorga- www.eba.europa.eu ben des Stresstests 2016 auf, trägt jedoch insbeson- dere den geänderten Rechnungslegungsvorschriften des IFRS 9 (International Financial Reporting Stan- dard 9) Rechnung. Zudem wurden Erkenntnisse aus 1 Die SEB AG, eine Tochtergesellschaft der Skandinavis- den vergangenen Stresstests berücksichtigt. ka Enskilda Banken, zählte dabei als schwedisches Institut. 11
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen IT-Risiken Vermögen ist demnach 2015 weiter gewachsen. Die Studie umfasst 28 Länder, darunter erstmals auch EBA veröffentlicht Leitlinien zur Analyse und Bewertung Belgien und die Kaiman-Inseln. Sie deckt 80 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung ab. KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat Leitlinien zur Analyse und Bewertung von IT- Nach der breiten Schattenbanken-Definition, für Risiken veröffentlicht. Sie ergänzen die b estehenden die der Finanzstabilitätsrat die „sonstigen Finanz Leitlinien des aufsichtlichen Überprüfungs- und intermediäre“ heranzieht, eine Teilkategorie der Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Finanzierungsrechnung, ist der Umfang des globalen Evaluation Process – SREP) und richten sich an die Schattenbankensektors bis Ende 2015 um 4,3 Pro- Aufsichtsbehörden. Ziel sind einheitliche Verfahren zent auf 92 Billionen US-Dollar (USD) angewachsen. und Methoden bei der Bewertung solcher Risiken. Dies entspricht ungefähr 29 Prozent des weltweiten Finanzvermögens und 150 Prozent der Wirtschafts- Im deutschen Recht ist der Inhalt der Leitlinien leistung der teilnehmenden Länder. Den größten An- bereits verankert, insbesondere in §§ 25a und 25b teil am Schattenbankensektor besitzt die Eurozone Kreditwesengesetz (KWG) und den strategischen mit 33 Prozent, gefolgt von den Vereinigten Staaten (AT 4.2) und technisch-organisatorischen (AT 7.2) mit 28 Prozent und dem Vereinigten Königreich mit Mindestanforderungen an das Risikomanagement 9 Prozent. Besonders starkes Wachstum erlebten die der Banken (MaRisk). n Schattenbanken in Schwellenländern wie A rgentinien und China. Nach dem sogenannten engen Maß, bei dem nur Cloud-Computing Aktivitäten einbezogen werden, die schattenbank- spezifische Risiken wie Fristen-, Liquiditätstransfor- EBA konsultiert Empfehlungen mation und Leverage (Verschuldungsgrad) bergen, kommt das FSB zum Jahresende 2015 auf 34 Billio- KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA nen USD, was einem Anstieg von 3,2 Prozent gegen- hat Empfehlungen zum Thema Cloud-Computing zur über dem Vorjahr entspricht. Formen der kollektiven Konsultation gestellt. Darin konkretisiert sie, was Vermögensanlage, die in die Kreditintermediation Kreditinstitute bei Auslagerungen an Anbieter von involviert sind und eine gewisse „Run-Anfälligkeit“ Cloud-Services beachten sollten. Wesentliche Punkte aufweisen, nehmen mit 65 Prozent den bei weitem sind die Pflicht der Institute zur angemessenen In- größten Anteil ein. Zudem weisen sie mit 3,7 Pro- formation der Aufsicht, die vertragliche Umsetzung zent auch die höchste Wachstumsrate im Berichts- von Zugangs- und Prüfungsrechten – sowohl für jahr auf. Andere Schattenbanken-Aktivitäten, wie Institute als auch Aufsicht – und die Sicherheit von beispielsweise die Kreditvergabe durch Finanzie- Daten und Systemen. Stellungnahmen nimmt die rungsgesellschaften, die sich zugleich kurzfristig EBA bis zum 18. August entgegen. refinanzieren, nehmen dagegen eine deutlich gerin- gere Rolle ein. Beim Cloud-Computing werden IT-Ressourcen nicht innerhalb des Unternehmens betrieben, sondern bei- Auf die generell gestiegene Bedeutung des Asset- spielsweise in einem internetbasierten, dynamisch Management-Sektors im globalen Finanzsystem nutzbaren System eines externen Dienstleisters. n hatte das FSB bereits Anfang des Jahres reagiert und Empfehlungen zur Reduzierung struktureller Schwachstellen verabschiedet (siehe BaFinJournal Februar 2017). Die Empfehlungen umfassen un- Schattenbankensektor ter anderem die Bereiche Liquiditätstransformation, Leverage und operationelle Risiken. n FSB veröffentlicht Bericht zu Umfang, Trends und Risiken ÜG Der Finanzstabilitätsrat FSB hat seinen jährli- Linkempfehlung zum Thema chen Bericht zu Umfang, Trends und Risiken des Den Bericht finden Sie unter: globalen Schattenbankensektors veröffentlicht. Das www.fsb.org 12
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Devisenmarkt Der Kodex besteht aus 55 Prinzipien zu Themen wie Steuerung (Governance), Risikomanagement, Trans- BIZ veröffentlicht globalen Verhaltenskodex parenz, Informationsaustausch und Ethik. Er befasst sich auch mit komplexen Sachverhalten wie elektro- WM/KF Die Bank für Internationalen Zahlungsaus- nischem und algorithmischem Handel sowie Prime gleich (BIZ) hat einen globalen Verhaltenskodex für Brokerage, dem auf die Bedürfnisse von Hedgefonds den Devisenhandel veröffentlicht. Der Kodex stellt spezialisierten Handel. einheitliche Vorgaben für gute Verhaltensweisen (Good Practice) auf. Ziel ist ein stabiler, fairer, liqui- An der Entwicklung des Kodex waren neben Ver- der, offener und angemessen transparenter globaler tretern von Zentralbanken auch private Marktteil- Devisenmarkt. Der Kodex will auch dazu beitragen, nehmer beteiligt. Inhaltlich begleitet und bei Bedarf das Vertrauen der Öffentlichkeit in einen funktionie- aktualisiert wird der Kodex von einem eigens ge- renden Devisenmarkt wiederherzustellen. Zusätzlich gründeten Ausschuss, dem Global Foreign Exchange veröffentlichte die BIZ einen Bericht, der ein Be- Committee (GFXC). Der Umsatz im globalen Devi- wusstsein für die neuen Standards schaffen und An- senmarkt liegt bei mehr als 5 Billionen US-Dollar reize zu deren Befolgung setzen soll. täglich. n Hinweis Weitere internationale Konsultationen EBA Konsultation zum Anwendungsbereich der Leitlinien zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden (bis 26. Juni 2017) EBA Technische Standards zur Stärkung des Risikomanagements von Kredit- und Finanz- instituten in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (bis 11. Juli 2017) IAIS Konsultation zu den überarbeiteten Kernprinzipien der Versicherungsaufsicht Nr. 13 (Insurance Core Principle 13) zur Rückversicherung und anderen Formen der Risiko- übertragung (bis 31. Juli 2017) 13
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen © iStockphoto.com/RomoloTavani Wohnimmobilienkredite BaFin erhält neue makroprudenzielle Kompetenzen KF Mit dem kürzlich beschlossenen Finanzaufsichts von Krediten machen und so vorschreiben, in wel rechtergänzungsgesetz hat die BaFin zusätzliche cher Höhe ein Darlehen in einem bestimmten Zeit Befugnisse erhalten, um raum mindestens zu Stabilitätsrisiken aus Im tilgen ist (Amortisations mobilienfinanzierungen anforderung). Linkempfehlung zum Thema besser begegnen zu kön Das Finanzaufsichtsrecht- nen. Durch den neuen Analoge Regelungen ergänzungsgesetz finden Sie unter: § 48u Kreditwesengesetz wurden auch im Versi www.bgbl.de (KWG) hat sie nun die cherungsaufsichtsgesetz Möglichkeit, das Neu (VAG) und im Kapitalan geschäft zielgerichteter lagegesetzbuch (KAGB) zu steuern, indem sie bei Bedarf den Fremdfinanzie geschaffen, um diese Geschäfte sektorübergreifend rungsanteil eines Immobilienkaufs begrenzen kann. gleich zu behandeln und Wettbewerbsverzerrun Darüber hinaus kann sie Vorgaben zur Rückzahlung gen zu vermeiden. Aufgrund der herausragenden 14
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen quantitativen Bedeutung der Banken bei der Dar vielzitierten Immobilienblase werden, wenn sie lehensgewährung für den Häusermarkt stellt der durch eine überbordende Kreditvergabe und auf vorliegende Artikel aber ausschließlich auf den Ban weichende Kreditvergabestandards der Banken kenbereich ab. Die neuen Kompetenzen sind in der begleitet werden. Eine zu laxe und zu u mfangreiche deutschen Bankenaufsicht ein Novum, weil sie nicht Kreditvergabe erhöht zum einen künstlich die Nach am Eigenkapital der Banken anknüpfen, sondern frage nach Wohnimmobilien, wodurch die Preise direkt das individuelle Kreditverhältnis zwischen und das Ungleichgewicht am Markt weiter anstei Bank und Kunde betreffen. gen. Zum anderen nimmt auch die Anfälligkeit des Bankensystems für einen abrupten Abschwung am Handlungsfähigkeit verbessern, Häusermarkt zu. Der Darlehensvergabe durch die Steuerzahler schützen Institute kommt daher eine besondere Bedeutung bei der S icherung der Finanzstabilität zu. Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der Um das Finanzsystem vor einer Krise zu schützen, Finanzstabilität in Deutschland. Denn die Finanzkrise ist es somit sinnvoll, der Aufsicht eine direkte Ein hat Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden deut flussnahme auf Art und Umfang der Wohnimmo- ! lich vor Augen geführt, bilienkreditvergabe dass eine rein mikro- der Banken zu prudenzielle, also ermöglichen. Die Zwei Instrumente mit direktem Einfluss institutsbezogene Auf Instrumente, die sicht nicht ausreicht, auf Vertragsbedingungen im Neugeschäft bisher zur makro um die Stabilität des prudenziellen Steu Finanzsystems als erung des Wohn Ganzes zu gewährleisten. Vielmehr muss sie ange immobilienmarkts zur Verfügung standen, reichen messen durch makroprudenzielle Eingriffsmöglich dafür nicht aus. So kann die Aufsicht den Banken keiten ergänzt werden, die – bei Bedarf – die Wider beispielsweise durch h öhere Risikogewichtungen standsfähigkeit des Gesamtsystems stärken. vorgeben, für H äuserkredite mehr Eigenkapital als für andere G eschäftsarten vorhalten zu müssen. Im Der Ausschuss für F inanzstabilität (AFS), der sich Ergebnis verteuern sich Wohnimmobilienkredite da aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der durch. Nach Erfahrungen aus Wissenschaft und Auf Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für sichtspraxis lassen sich über diese Veränderung der Finanzmarktstabilisierung und der BaFin zusammen relativen Preise m öglicherweise leichte Steuerungs setzt, empfahl daher im Sommer 2015, das bis dato wirkungen e rzielen. vorhandene makroprudenzielle Instrumentarium zu ergänzen, um alle zentralen Stabilitätsrisiken, die Um allerdings Finanzkrisen angemessen begegnen aus dem Häusermarkt resultieren, angemessen ad zu können, bedarf es Impulsen, die sehr viel deut ressieren zu können (siehe BaFinJournal Juli 2015). licher und schneller wirken. Konsequenterweise hat der AFS daher die Schaffung von zwei Instrumenten Die Initiative des AFS zielt dabei explizit auf die vor vorgeschlagen, die direkten Einfluss auf die Ver beugende Schaffung neuer Instrumente ab. Nicht tragsbedingungen im Neugeschäft nehmen: die ein akuter Handlungsbedarf, sondern die Schaffung sogenannte Kreditvolumen-Immobilienwert-Relation von Handlungsfähigkeit für den Fall der Fälle steht und die Amortisationsanforderung. somit im Fokus. Hauptziel des AFS und der beteilig ten Institutionen ist es, die Belastung der Steuer Begrenzung des Fremdfinanzierungsanteils zahler mit den exorbitanten Kosten von Finanzkrisen zu vermeiden, die aus Fehlentwicklungen am deut Die Kreditvolumen-Immobilienwert-Relation ist da schen Häusermarkt resultieren könnten. bei von besonderer Bedeutung. Über dieses Instru ment kann die BaFin die Höhe von Häuserkrediten Direkte Wirkung auf Kreditverträge in Abhängigkeit vom Wert der Immobiliensicherheit begrenzen. Legt sie etwa eine Kreditvolumen-Immo Preisübertreibungen am Häusermarkt können dann bilienwert-Relation von 85 Prozent fest, so bedeutet zu einem stabilitätsrelevanten Problem, also der dies, dass mindestens 15 Prozent des Marktwerts 15
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen der Immobilie aus Eigenkapital zu Beispiel: Kreditvolumen-Immobilienwert-Relation bestreiten sind (siehe Grafik). von 85 Prozent Eine derartige Begrenzung des Fremd finanzierungsanteils soll gewährleisten, dass Institute bei Zahlungsausfall ihrer Kreditkunden erwartete Verluste über die Verwertung der Immobiliensicher heiten reduzieren können. Amortisationsanforderung Das zweite neue Instrument ist die Amortisationsanforderung. Über die ses Mittel kann die BaFin künftig bei Bedarf einen Anteil des Gesamtkre ditbetrags bestimmen, der innerhalb eines festgelegten Zeitraums von den Kreditnehmern zu tilgen ist. Für den Kreditnehmer bedeutet die Amortisati onsvorgabe, dass die Tragbarkeit sei nes Schuldendienstes aus Zins- und vermeiden. So wurden etwa sozialer Wohnungsbau Tilgungszahlungen nicht dadurch erleichtert werden und Anschlussfinanzierungen von den neuen Rege kann, dass eine übermäßig lange Laufzeit des Darle lungen ausgenommen. Zudem sind unter anderem hens vereinbart wird. substanzielle Erleichterungen für Kredite vorgese hen, die bestimmte Beträge nicht übersteigen und Aus Sicht der Finanzstabilität sinkt damit die Aus- aufgrund einer niedrigen, konservativen Beleihung fallwahrscheinlichkeit der Kredite. Zudem führt der Immobilie eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit die zügigere Rückführung des Kredits auch zu aufweisen. einer schnelleren Reduktion der offenen Kredit forderung des Darlehensgebers. Beide Aspekte Einsatz mit Augenmaß tragen s ignifikant dazu bei, das systemische Risiko zu verringern. Die neuen Beschränkungen gemäß § 48u KWG gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von der Negative Folgen von Eingriffen abmildern BaFin mittels Allgemeinverfügung festgelegt werden. Sie wird dies nur dann tun, wenn und soweit der Die neuen Instrumente nehmen direkt Einfluss auf Einsatz der Instrumente erforderlich ist, um einer die Wohnimmobilienkreditvergabe und stellen d amit Gefährdung der Finanzstabilität in Deutschland ent wirkungsstarke Mittel zur Sicherung der Finanzstabi- gegenzuwirken. Eine Gefährdung der Finanzstabilität lität dar. Diese Stärke führt allerdings automatisch könnte beispielsweise drohen, wenn die Immobilien zu Zielkonflikten mit anderen Politikfeldern. So wür preise und die Immobilienfinanzierungen zeitgleich de ein Einsatz der Instrumente etwa bei Bauwirt stark ansteigen und die Banken den A nforderungen schaft und privater Vermögensbildung zu Einbußen an Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit der führen. Rechtstechnisch stellt der Einsatz dieser Schuldner weniger Bedeutung beimessen. Instrumente zudem einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Ob und inwieweit eine Gefahr für die F inanzstabilität droht, analysiert und bewertet die BaFin z usammen Die am AFS beteiligten Institutionen waren sich des mit der Deutschen Bundesbank fortlaufend. Die Ein sen von Anfang an bewusst und haben daher über schätzungen werden in F inanzstabilitätsanalysen vielfältige Ausnahmetatbestände und Öffnungsklau festgehalten und im Ausschuss für F inanzstabilität seln Vorkehrungen getroffen, um unbillige Härten zu beraten. Wenn der Ausschuss zu der Erkenntnis 16
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen gelangt, dass tatsächlich eine solche Gefährdungs der Kredit- und Immobilienwirtschaft und m ehrere lage vorliegt, kann er der BaFin empfehlen, die neu undesministerien anzuhören, damit möglichst alle B en Instrumente einzusetzen. berechtigten Belange von Wirtschaft, Politik und Verwaltung bei Erlass der Beschränkungen angemes Hält die BaFin eine Beschränkung der Immobilien sen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus kreditvergabe für geboten, so fertigt sie den Ent hat die BaFin den Erlass solcher Beschränkungen wurf einer Allgemeinverfügung. Zu dem Entwurf der Europäischen Zentralbank und diversen anderen sind sodann insbesondere die Spitzenverbände europäischen Institutionen vorab anzuzeigen. Grafik: Europäische Staaten mit Begrenzungen des Kreditfinanzierungsanteils © kartoxjm/fotolia.com Quelle: BaFin/ESRB 17
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Beide Instrumente können je nach Art des zu Integration gerade von einem wirtschaftlich s tarken adressierenden Stabilitätsproblems einzeln oder in Land mit großer politischer Bedeutung erwartet Kombination eingesetzt werden. Ein gemeinsamer wird, dass es auch bei aufsichtlichen R egularien Einsatz kann sich etwa bei besonders gravierenden und Instrumenten mit gutem Beispiel vorangeht. Problemsituationen anbieten. Auch lässt sich durch Deutschland agierte in Bezug auf die V erfügbarkeit eine geeignete Kombination beider Instrumente makroprudenzieller Instrumente bisher recht zurück gegebenenfalls verhindern, dass Institute aufsicht- haltend. Dies ist aufgrund der relativen Stabilität liche Maßnahmen umgehen. seines Wohnimmobilienmarkts auch verständlich. Viele Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum Bewertung und Ausblick (EWR) hingegen haben diese Instrumente nicht nur schon geschaffen, sondern setzen sie auch bereits In den Medien, der Politik und besonders bei den ein (siehe Grafik Seite 17). Der Internationale Wäh Vertretern der Bankenindustrie wurde das Gesetzes rungsfonds IWF und der Europäische Ausschuss für vorhaben lange Zeit kontrovers diskutiert. Dies ist Systemrisiken ESRB hatten bereits wiederholt ange angesichts der Intensität eines etwaigen Eingriffs und regt, die aufsichtlichen Eingriffsmöglichkeiten auch in der implizierten Wirkungen auf andere Politikfelder Deutschland fortzuentwickeln. Ein erster Meilenstein auch durchaus nachvollziehbar. ist nun erreicht. Aus aufsichtlicher Perspektive war die Schaffung Dem deutschen Gesetzgeber ging es bei seinem der neuen Instrumente ein dringend erforderlicher Ja zu den neuen Kompetenzen für die BaFin um Schritt. Der deutsche Wohnimmobilienmarkt war in die präventive Schaffung von H andlungsfähigkeit. der Vergangenheit zwar im internationalen Vergleich Es ist nicht mit der Intention verbunden, diese stabil, auch dank einzelner eher konservativer Struk Instrumente sofort einzusetzen. Bislang besteht turelemente wie Beleihungswerten und langen Zins aus Sicht der BaFin dazu keine Notwendigkeit. Zwar bindungen. Daraus lässt sich aber – gerade in Zeiten beobachtet sie die Preisentwicklung am deutschen einer sich verstetigenden Niedrigzinsphase – keine Häusermarkt nicht ohne Sorge. Diese wird jedoch naturgesetzliche Stabilität ableiten. Insoweit muss bislang nicht von einer ausufernden Kreditvergabe sich die deutsche Aufsicht dafür wappnen, im Notfall und massiv aufweichenden Vergabestandards der frühzeitig mit den richtigen Instrumenten eingreifen Banken begleitet. n zu können, um Finanzstabilität und Steuerzahler zu schützen. Das Gesetz hat hier eine ganz wesent- liche Lücke im aufsichtlichen I nstrumentenkasten Autoren geschlossen, da die BaFin nun erstmals die Möglich Andreas Pfeßdorf keit hat, wirkungsstark in den Häusermarkt einzu BaFin-Referat für Aufsichtsorganisation greifen und Stabilitätsgefahren direkt an der Wurzel in der Bankenaufsicht zu bekämpfen. Michael Vormann Hinzu kommt, dass im Zuge der internationalen BaFin-Referat für Finanzstabilität Harmonisierung und speziell der europäischen national und Risikoanalyse 18
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz Umsetzung von MiFID II und Anpassung an weitere europäische Vorschriften © M.Dörr & M.Frommherz/fotolia.com WM In Kürze wird das Zweite Finanzmarktnovel Finanzmarktinfrastruktur, etwa die Regulierung von lierungsgesetz (2. FiMaNoG) im Bundesgesetzblatt Handelsplätzen, als auch geänderte Vorschriften für verkündet . Das Gesetz wird in weiten Teilen zum Finanzmarktakteure beim Vertrieb von Finanzinstru 3. Januar 2018 in Kraft treten und passt nationale menten an Anleger. Vorschriften im Bereich der Finanzmarktaufsicht an zahlreiche neue europäische Vorgaben an. Begleitet wird die MiFID II von der Finanzmarkt verordnung (Markets in Financial Instruments Umsetzung der MiFID II und Regulation – MiFIR), deren Schwerpunkt auf der Anpassung an MiFIR Markttransparenz bei Geschäften in Finanzinstru menten liegt. Die MiFIR gilt zwar unmittelbar, löst Schwerpunkt des 2. FiMaNoG ist die Umsetzung der jedoch ebenfalls Anpassungsbedarf im deutschen umfangreichen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Recht aus: Nationale Regelungen, die der MiFIR ent Financial Instruments Directive II – MiFID II), der gegenstehen oder auch gleich lauten, entfallen künf Nachfolgerin der MiFID I. Sie enthält zahlreiche neue tig. Zudem müssen nationale Sanktionsvorschriften Vorgaben für den Handel mit Finanzinstrumenten. auf die Ge- und Verbote dieser Verordnung ausge Darunter fallen sowohl übergeordnete Fragen der dehnt werden. 19
Juni 2017 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Linkempfehlung zum Thema strukturverordnung (European Market Infrastructure Den Gesetzesbeschluss finden Regulation – EMIR) – Meldepflichten für den Ab Sie unter: schluss, die Änderung und Beendigung von Wert www.dipbt.bundestag.de papierfinanzierungsgeschäften eingeführt. Zudem enthält sie erweiterte Transparenzanforderungen für die Manager von Investmentfonds und stellt Anforde Änderungen vor allem am WpHG rungen an die Weiterverwendung von Finanzinstru menten, die diese als Sicherheit erhalten haben. Das wichtigste öffentlich-rechtliche Regelwerk für den Handel mit Finanzinstrumenten ist in Deutsch Die Benchmark-Verordnung, die Ende Juni 2016 land das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Dem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht entsprechend findet sich dort auch ein Großteil der wurde, soll sicherstellen, dass die in der EU herge Änderungen des 2. FiMaNoG. Der Gesetzgeber hat stellten und verwendeten Benchmarks robust, zu die Novellierung des WpHG auch dazu genutzt, die verlässig, repräsentativ und für den angestrebten ses neu zu strukturieren und die Nummerierung der Einsatzzweck geeignet sind. Ziel ist es, Manipula- Paragrafen grundlegend zu ändern. Das Wertpapier tionen von Benchmarks künftig vorzubeugen (siehe handelsgesetz war nach zahlreichen Änderungen dazu auch Seite 13). zunehmend unübersichtlich geworden und ein Ein schub neuer untergeordneter Paragrafen teilweise Wesentliche Ziele des 2. FiMaNoG nicht mehr möglich. Bei der Regulierung der Finanzmarktinfrastruktur An den Änderungen im WpHG lässt sich exempla durch die MiFID II hat der europäische G esetzgeber risch die zunehmende Bedeutung von europäischem in erster Linie auf einige unerwünschte Folgen der Recht und die abnehmende Bedeutung nationaler MiFID I und auf den technologischen Fortschritt seit Regulierung ablesen – viele Vorschriften im WpHG deren Umsetzung im Jahr 2007 reagiert. Bei der Re sind nur noch grundlegender Natur. Das weit über gulierung der Handelsplattformen hatte die MiFID I wiegende Regulierungsvolumen entfällt inzwischen den Börsenzwang aufgehoben, um mehr Wettbe auf europäische Durchführungsverordnungen, die werb und dadurch Kostensenkungen zu erreichen. unmittelbar anwendbar sind und auf die das WpHG Damit waren jedoch auch Probleme verbunden. So jeweils verweist. wurden die Vorteile des Wettbewerbs nicht immer an die Endinvestoren weitergegeben. Mit der MiFID II Neben dem WpHG ändert das 2. FiMaNoG in Umset wurden darum die Regeln zur Transparenz und zur zung der MiFID II auch andere K apitalmarktgesetze, Ausführung (Best Execution) überarbeitet und aus insbesondere das Börsengesetz (BörsG) und das geweitet. Kreditwesengesetz (KWG). Zudem sind die Märkte zunehmend komplex und un Ausführungsbestimmungen übersichtlich geworden. Dies führte zu einem Bedarf zu weiteren Verordnungen an einer Neujustierung der Regulierung der etablier ten Handelsplattformen – also der Börsen und multi Darüber hinaus enthält das 2. FiMaNoG Ausfüh lateralen Handelssysteme – wie auch einer besseren rungsbestimmungen zu zwei weiteren europäischen Überwachung neuartiger organisierter Handelssys Rechtsakten, die unmittelbar anwendbar sind: zur teme und des außerbörslichen Handels, der stark Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte zugenommen hat. Er soll zugunsten regulierter Han (Regulation on Securities Financing Transactions – delsplattformen zurückgedrängt werden. SFT-Verordnung) und zur Benchmark-Verordnung. Das 2. FiMaNoG regelt unter anderem die Zustän Organisierte Handelssysteme digkeiten für die Überwachung der einschlägigen Regelungen und deren Sanktionierung durch Buß Nach dem 2. FiMaNoG werden neben den herkömm geldvorschriften. lichen regulierten Märkten und den multilateralen Handelssystemen (Multilateral Trading Facilities – Die SFT-Verordnung von 2015 hat – z usätzlich zu MTFs) künftig auch sogenannte Organisierte Han den Berichtspflichten der Europäischen Marktinfra- delssysteme (Organised Trading Facilities – OTFs) 20
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