WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN

Die Seite wird erstellt Nepomuk Paul
 
WEITER LESEN
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
BaFin Journal
Informationen der Bundesanstalt                                     Juni 2017
für Finanzdienstleistungsaufsicht

                                                                                                     © iStockphoto.com/RomoloTavani

           Wohnimmobilienkredite
           BaFin erhält neue makroprudenzielle Kompetenzen
           Seite 14

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz   Börsengehandelte Fonds            Solvency II

Umsetzung von MiFID II                   ETFs in der Niedrigzinsphase –    Versicherer legen erst-
und Anpassung an weitere                 Eine sichere Alternative?         mals Jahreszahlen vor
europäische Vorschriften                 Seite 24                          Seite 28
Seite 19
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                                          Kurz & Aktuell    Aufsicht   Verbraucher     Internationales    Bekanntmachungen

Themen
4    Kurz & Aktuell

4    Strafbare Handlungen KF
4    Sicherungsvermögen VP
5    Rückversicherung VP
5    IBAN-Diskriminierung KF
6    Beschwerden VP

                                                                                                                                              © iStockphoto.com/courtneyk
6    Wertpapierdienstleistungen WM
6    Groß- und Millionenkredite KF
7    Versicherungsaufsicht VP
8    Wichtige Termine ÜG
8    Kapitalmarktunion WM
8    Aufsichtsgebühren KF
9    Leitungsorgane KF
10   Betriebliche ­Altersversorgung VP
10   Kreditrisiko KF                                                     Internationale
10   SREP KF
11   Stresstest KF                                                       Wertpapierregulierung
11   Transparenz KF
12   IT-Risiken KF                                                       IOSCO überarbeitet internationale Standards
12   Cloud-Computing KF
12   Schattenbankensektor ÜG                                                                                                    Seite 34
13   Devisenmarkt WM/KF
13   Weitere internationale Konsultationen ÜG

14 Aufsicht                                                              31 Verbraucher

14   Wohnimmobilienkredite KF                                            31   Insolvenz VP
19   Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz WM                           31   Widerruf der Erlaubnis ÜG
24   Börsengehandelte Fonds WM                                           32   Warnung WM
28   Solvency II VP                                                      32   Verwarnung VP
30   Prospekte WM
                                                                         33 Internationales

                                                                         33 Internationale Wertpapierregulierung WM

                                                                         38 Bekanntmachungen

                                                                                    In Artikeln mit diesem Zeichen finden Sie Informationen
                                                                                    zum Verbraucherschutz. In der Rubrik Verbraucher lesen
                                                                                    Sie Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen dazu.

KF = Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; VP = Versicherer und Pensionsfonds; WM = Wertpapierfirmen und Märkte; ÜG = Übergreifendes

                                                                                                                                   2
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                             Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,              Seite 33. Die Internationale Orga-
                                        nisation der Wertpapieraufsichts­
die BaFin kann Stabilitätsrisiken       behörden IOSCO hat ihre Prinzipien
aus Fehlentwicklungen am Wohn­          und die zugehörige Methodik über-
immobilienmarkt künftig besser          arbeitet und an die Veränderungen
begegnen. Das Finanzaufsichts-          der Wertpapiermärkte und ihrer
rechtergänzungsgesetz, das vor          ­Regulierung angepasst.
­wenigen Tagen verkündet wurde,

                                                                                                                         © Schafgans DGPh/BaFin
 gibt ihr dafür zusätzliche Kompe-      Ein Produkt, das Privatanleger der-
 tenzen an die Hand. So hat die         zeit zunehmend interessiert, sind
 ­BaFin nun die Möglichkeit, Kredit-    ETFs, börsengehandelte Fonds. Je
  gebern Vorgaben zu machen, wie        weniger Zinsen traditionelle Spar-
  hoch der Fremd­finanzierungsanteil    anlagen bringen, desto interessan-
  bei Immobilien­käufen höchstens       ter werden Alternativen, die mehr
  sein darf. Außer­dem kann sie Min-    Rendite versprechen. Doch was ist                Dr. Sabine Reimer,
  deststandards zur Tilgung von Dar-    wirklich dran an den vielbeschwo-                Leiterin Kommunikation
  lehen setzen. N
                ­ ähere Informationen   renen Vorteilen von ETFs, und
  finden Sie im Beitrag ab Seite 14.    ­welche Chancen und Risiken sind
                                         damit verbunden? Der Beitrag ab
Ganz neu ist auch das Zweite             Seite 24 soll darüber Aufschluss
­Finanzmarktnovellierungsgesetz,         ­geben.
 mit dem sich der Beitrag ab
 ­Seite 19 befasst. Es setzt unter      Aufschlussreich sind auch die Be-
  anderem die europäische Finanz-       richte und Kennzahlen, die die Ver-
  marktrichtlinie MiFID II in deut-     sicherer kürzlich nach Abschluss des
  sches Recht um und bringt zahlrei-    ersten Geschäftsjahres unter dem
  che neue Vorgaben für den Handel      neuen Aufsichtsregime Solvency II
  mit Finanzinstrumenten mit sich,      vorgelegt haben: Eine erste Durch-
  etwa zur Finanzmarktinfrastruk-       sicht ergab, dass keines der be-
  tur, zur Regulierung von Handels-     richtspflichtigen Einzelunternehmen
  plätzen und zum Vertrieb an Anle-     unterdeckt ist. Mehr Informationen
  ger. Außerdem enthält das Gesetz      hält der Beitrag ab Seite 28 bereit.
  Ausführungsbestimmungen zu den
  europäischen Regelungen für Wert-     Eine interessante Lektüre wünscht
  papierfinanzierungsgeschäfte und      Ihnen
  Benchmarks.

Um die globalen Standards der
Wertpapierregulierung geht es ab        Dr. Sabine Reimer

                                                                                                                3
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                              Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales      Bekanntmachungen

Kurz & Aktuell
Kurzmeldungen zu nationalen und
internationalen Neuerungen,
Rundschreiben, Konsultationen
und andere Veröffentlichungen

                                                                                                       © iStockphoto.com/Oxford

Strafbare Handlungen                                        Speicherung der Korrespondenz der Mitarbeiter, die
                                                            über die Chat-Funktion der Kommunikationspro-
BaFin veröffentlicht Rundschreiben                          gramme von Handelsplattformen erfolgt, etwa Chats
zu ­Risikomanagement der Kreditinstitute                    und Nachrichten. Die Daten sollten mindestens zehn
                                                            Jahre lang gespeichert werden.
KF Kreditinstitute müssen nach § 25h Absatz 1
­Kreditwesengesetz (KWG) über ein a­ngemessenes             Was sind sonstige strafbare Handlungen?
 Risikomanagement sowie über Verfahren und
 Grundsätze verfügen, um sogenannte sonstige straf-         Zu den sonstigen strafbaren Handlungen zählen
 bare Handlungen abzuwenden, die zu einer Gefähr-           ­beispielsweise Betrug und Untreue, Diebstahl, Un-
 dung ihres Vermögens führen können. Dafür haben             terschlagung, Raub, Korruption und das Ausspähen
 sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene               und Abfangen von Daten. Der Begriff ist in Abgren-
 Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren          zung zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu
 sowie Kontrollen durchzuführen.                             verstehen, vom Gesetzgeber aber bewusst nicht ab-
                                                             schließend definiert. n

              Linkempfehlung zum Thema
              Das Rundschreiben finden Sie unter:
              www.bafin.de » Recht & Regelungen             Sicherungsvermögen
              » Rundschreiben
                                                            BaFin veröffentlicht Rundschreiben
                                                            zur Führung des V­ erzeichnisses
Die BaFin hat die Vorschriften des KWG nun in
­einem Rundschreiben konkretisiert. Demnach erfor-          VP Die BaFin hat die Neufassung ihres Rund-
 dern „angemessene geschäftsbezogene Sicherungs-            schreibens zur Aufstellung und Führung des Ver-
 systeme“ insbesondere auch die Dokumentation und           mögensverzeichnisses und zur Aufbewahrung des

                                                                                                                       4
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                                  Kurz & Aktuell   Aufsicht     Verbraucher     Internationales   Bekanntmachungen

Sicherungsvermögens veröffentlicht. Es richtet sich             IBAN-Diskriminierung
ausschließlich an Solvency-II-Unternehmen, die
­unter ihrer Aufsicht stehen.                                   Neue Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale

Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.             KF Die Wettbewerbszentrale hat auf ihrer Inter-
Bis dahin können Solvency-II-Unternehmen ihre                   netseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet.
­Sicherungsvermögensverzeichnisse weiterhin an-                 Diese bietet Unternehmen und Verbrauchern die
 hand der Vordrucke im bisherigen Rundschreiben                 Möglichkeit, sich direkt bei der Wettbewerbszentrale
 erstellen. Anlass der Überarbeitung war, dass das              zu beschweren, wenn ein nicht von der BaFin be-
 Rundschreiben an die Novelle des Versicherungsauf-             aufsichtigtes Unternehmen bestimmte Kunden bei
 sichtsgesetzes (VAG) von 2015 angepasst werden                 ­SEPA-Zahlungen diskriminiert (IBAN-Diskriminie-
 musste (siehe BaFinJournal April 2015).                         rung). Die BaFin kann nur Beschwerden über Unter-
                                                                 nehmen bearbeiten, die ihrer Aufsicht unterliegen,
Das Sicherungsvermögen-Rundschreiben für                         also beispielsweise Kreditinstitute, Versicherungs-
­Solvency-I-Unternehmen hatte die BaFin bereits                  unternehmen und Kapitalverwaltungsgesel­lschaften.
 Ende letzten Jahres aktualisiert (siehe BaFinJ­ournal           Die meisten Zahlungsdienstnutzer, zum Beispiel Ein-
 Dezember 2016). Es wird ebenfalls am 1. Januar                  zelhändler und Energieversorger, sind hingegen kei-
 2018 in Kraft treten. n                                         ne beaufsichtigten Unternehmen.

                                                                Hintergrund für die Notwendigkeit einer solchen Be-
              Linkempfehlung zum Thema                          schwerdestelle ist, dass einige Unternehmen ihren
              Das Rundschreiben finden Sie unter:               Kunden anbieten, per Lastschrift zu bezahlen, diese
              www.bafin.de » Recht & Regelungen                 Möglichkeit aber auf deutsche Zahlungskonten be-
              » Rundschreiben                                   schränken. Dies verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2
                                                                der europäischen SEPA-Verordnung, wonach ein Un-
                                                                ternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Kon-
                                                                ten aus allen Staaten zulassen muss, die mit dem
Rückversicherung                                                SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind (siehe
                                                                BaFinJournal Dezember 2015). Dazu gehören neben
Aufhebung von Rundschreiben                                     den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein,
                                                                Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz.
VP Die BaFin hat zwei Rundschreiben aufgehoben,
die die passive Rückversicherung und die Aufsicht               Zweck der Verordnung ist die Schaffung eines ein-
über Rückversicherungsunternehmen betreffen: das                heitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (­Single
Rundschreiben R 1/97 mit Hinweisen zur Prüfung                  Euro Payments Area – SEPA), eines integrierten
der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft                Markts für elektronische Zahlungen in Euro ohne
der Rückversicherungsunternehmen durch Zeden-                   Unterscheidung zwischen Inlands- und grenzüber-
ten, das das Bundesaufsichtsamt für das Versiche­               schreitenden Zahlungen. Diese laufen über eine
rungswesen 1997 veröffentlicht hatte, und das
Rundschreiben 6/2005 (VA) zur Aufsicht über Rück­
versicherungsunternehmen.

                                                                           Auf einen Blick
Die Rundschreiben waren aufgrund der Rechts­
entwicklung der letzten Jahre entbehrlich geworden,
insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Auf-                            Weitere Informationen
sichtsregimes Solvency II. Wichtige Anforderungen
an das passive Rückversicherungsmanagement sowie                           Weitere Informationen dazu finden Sie
an Rückversicherungsunternehmen sind inzwischen                            auf der Internetseite der Wettbewerbs-
unter anderem in den Anfang 2017 veröffentlichten                          zentrale.
Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation
von Versicherungsunternehmen (MaGo) sowie ande-
ren Rundschreiben und Merkblättern spezifiziert. n

                                                                                                                         5
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                                   Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

internationale Kontonummer (International Bank                   dienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistun-
Account Number – IBAN) und den Bankidentifizie-                  gen erteilen, werden Anforderungen an die Sach-
rungscode BIC (Bank Identifier Code). n                          kunde erstmals konkretisiert. Die L­eitlinien, die die
                                                                 Europäi­sche Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
                                                                 ESMA zur Beurteilung der Kenntnisse und Kompe-
                                                                 tenzen herausgegeben hat, wurden dabei im We-
Beschwerden                                                      sentlichen eins zu eins übernommen. Zudem gibt es
                                                                 neue Sachkundekataloge für Mitarbeiter, die Wert­
Unternehmensindividuelle Statistik 2016 für Versicherer          papierdienstleistungsunternehmen mit der Finanz-
                                                                 portfolioverwaltung betrauen.
VP Die BaFin hat die Beschwerdestatistik 2016 für
Versicherer veröffentlicht. Diese gibt an, wie viele               Die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
Beschwerden die Versicherungsaufsicht im vergan-                   ist aufgrund der neuen Verordnungsermächtigung
genen Jahr abschließend bearbeitet hat.                            in § 89 Absatz 6 WpHG umfassend anzupassen.
                                                                   Sie konkretisiert wie bisher das Prüfungsprogramm
Wie in den Vorjahren ist die Statistik nach Versi-                 sowie die Anforderungen an den Prüfer und macht
cherungszweigen und -unternehmen aufgeschlüs-                      Vorgaben für die Erstellung des Prüfungsberichts
selt. Unternehmen, über die im Berichtsjahr keine                  und des Fragebogens. Zudem enthält sie Regelun-
Beschwerden bearbeitet wurden, erscheinen darin                    gen zur Einreichung der Unterlagen bei der BaFin
nicht. Neben der Zahl der Beschwerden enthält die                  sowie zu den Aufbewahrungsfristen. Die zu prü-
Statistik auch die Zahl der Verträge zum Vorjahres-                fenden Pflichten ergeben sich künftig auch aus der
ende. n                                                            europäischen Finanzmarktverordnung (Markets
                                                                   in ­Financial Instruments Regulation – MiFIR), der
                                                                 ­Durchführungsverordnung zur Finanzmarktri­chtlinie
              Linkempfehlung zum Thema                            (Markets in Financial Instruments Directive II –
              Die Beschwerdestatistik finden Sie                  ­MiFID II) sowie der MiFIR-Durchführungsverordnung
              unter:                                               und weiteren Delegierten Verordnungen, die Techni-
              www.bafin.de » Publikationen & Daten                 sche Regulierungsstandards festlegen. n
              » Statistiken

                                                                                 Linkempfehlung zum Thema
                                                                                 Die Konsultation finden Sie unter:
Wertpapierdienstleistungen                                                       www.bafin.de » Recht & Regelungen
                                                                                 » Konsultationen
BaFin konsultiert überarbeitete Verordnungen

WM Die BaFin hat zwei Verordnungen zum Wert-
papierhandelsgesetz (WpHG) überarbeitet und zur                  Groß- und Millionenkredite
Konsultation gestellt: die WpHG-Mitarbeiteranzeige­
verordnung (WpHGMaAnzV) und die Wertpapier-                      BaFin konsultiert Entwurf zur Änderung der Verordnung
dienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV).
­Hintergrund sind Änderungen des WpHG durch                      KF Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der
 das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (siehe                Groß- und Millionenkreditverordnung (­GroMiKV) zur
 ­Seite 19). Stellungnahmen nimmt die BaFin noch bis             Konsultation gestellt. Er sieht vor, Institutsgruppen
  zum 19. Juni entgegen.                                         mit zentralem Risikomanagement im Hinblick auf
                                                                 Großkredite denselben Spielraum für Risikopositio-
Die Änderungen der WpHG-Mitarbeiteranzeige­                      nen gegenüber anderen gruppenangehörigen Un-
verordnung betreffen zum einen die Kenntnisse und                ternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler
Erfahrungen, die Anlageberater in Bezug auf Finanz-              Liquiditätssteuerung.
instrumente und strukturierte Einlagen haben müs-
sen. Für Vertriebsmitarbeiter, die Kunden Informa-               Dies ist aus Gründen der Neutralität geboten, denn
tionen zu diesen Produkten oder zu Wertpapier-                   aus Sicht der Großkreditregeln macht es keinen

                                                                                                                      6
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                                 Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Unterschied, ob die Adressenausfallrisikoposition aus          Versicherungsaufsicht
Liquiditätstransfers innerhalb der Gruppe oder aus
einem Kontrahentenausfallrisiko gegenüber grup-                BaFin-Branchenveranstaltung im Oktober
penangehörigen Unternehmen entsteht. Nach der
aktuellen GroMiKV können grenzüberschreitende,                 VP Am 11. Oktober findet im Rheinischen Landes-
gruppeninterne Risikopositionen auf Antrag eines               museum in Bonn die diesjährige Jahreskonferenz
Instituts mit bis zu 93,75 Prozent ihrer Bemessungs-           der Versicherungsaufsicht statt. 2011 als Informa-
grundlage bei der Berechnung der Auslastung der                tionsveranstaltung zum europäischen Aufsichts­
Obergrenze für Großkredite ausgenommen w    ­ erden,           regime Solvency II ins Leben gerufen, hat sich die
die in der europäischen Eigenmittelverordnung                  Veranstaltungsreihe inzwischen als erfolgreiches For-
(­Capital Requirements Regulation – CRR) f­estgelegt           mat etabliert. Die BaFin möchte damit weiterhin den
ist. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass              intensiven Informationsaustausch mit der B ­ ranche
dies für die Liquiditätsversorgung innerhalb der               gewährleisten.
Gruppe notwendig ist.
                                                               Zu Wort kommen diesmal neben Dr. Frank Grund,
Änderungen beim Millionenkredit                                Exekutivdirektor für die Versicherungs- und
                                                               Pensions­fondsaufsicht, den zuständigen BaFin-Ab-
Das Meldewesen für Millionenkredite will die B
                                             ­ aFin            teilungsleitern und dem Vorsitzenden der Europäi-
wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern           schen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA, Gabriel
begrenzen. Dazu verzichtet sie auf neue Melde-                 Bernardino, auch eine Vertreterin der Europäischen
formate mit umfassenden Meldevorgaben, die ei-                 Kommission, ein Repräsentant des Gesamtverbands
gentlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten.           der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), ein
Stattdessen sollen die aktuell gültigen Meldeformate           Wirtschaftsprüfer und Vertreter einzelner Unterneh-
zu den Betragsdaten bestehen bleiben und ergänzt               men.
werden.
                                                               Die Referatsleiterin Versicherungen und Renten in
Hintergrund ist das geplante Kreditmeldesystem                 der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienst-
der Europäischen Zentralbank, das Analytical Credit            leistungen und Kapitalmarktunion der Europäi-
­Dataset (AnaCredit). Dieses wird – mit Ausnahme               schen Kommission, Nathalie Berger, wird über die
 der bankaufsichtlichen Anforderungen – die Daten              Fort­entwicklung der Versicherungsregulierung aus
 für sämtliche weiteren Nutzeranforderungen erfas-             europäi­scher Perspektive sprechen. In zwei Panel-
 sen, also zu Zwecken der Finanzstabilität, der Geld-          diskussionen geht es zum einen um die Spannungs-
 politik und des Risikomanagements. n                          felder von Solvency II in der Praxis, zum anderen
                                                               um das allgegenwärtige Thema Digitalisierung. Hier
                                                               werden die Teilnehmer Konzepte erörtern, wie Ver­
              Linkempfehlung zum Thema                         sicherer in fünf bis zehn Jahren arbeiten werden.
              Die Konsultation finden Sie unter:
              www.bafin.de » Recht & Regelungen                Anmeldung
              » Konsultationen
                                                               Interessenten können sich ab sofort über die Inter-
                                                               netseite der BaFin anmelden. Die Teilnahme ist kos-
                                                               tenlos. Es stehen circa 200 Plätze zur Verfügung.
                                                               Zusagen wird die BaFin etwa drei Wochen vor der
                                                               Veranstaltung per E-Mail verschicken. n

                                                                                                                    7
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                                Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

                                                              Internationale Meldungen
       Agenda

       Wichtige Termine
       im Juni / Juli 2017
                                                              Kapitalmarktunion
       14./15. Juni   BCBS, Lulea
                                                              Kommission legt Halbzeitüberprüfung vor
                      (Schweden)

       19./20. Juni   IOPS Committees,                        WM Die Europäische Kommission hat ihren Halb-
                      Paris                                   zeitbericht zum Aktionsplan zur Kapitalmarktunion
                                                              veröffentlicht (siehe BaFinJournal Februar 2017 und
       22. Juni       ESRB GB,                                November 2015). Darin legt sie Rechenschaft über
                      Frankfurt a. M.                         die bisher erreichten Fortschritte ab und kündigt
                                                              eine Reihe neuer Initiativen an, die das Reformpro-
       23. Juni       Joint ESA`s
                                                              gramm an neue Herausforderungen anpassen sollen.
                      Consumer Protection
                      Day 2017, Prag
                                                               Demnach wurden in den vergangenen 20 Monaten
       26./28. Juni   IAIS Committees,                         etwa zwei Drittel der vorgesehenen 33 Maßnahmen
                      Windsor                                  abgearbeitet. Wichtige noch offene Maßnahmen
                      (anschließend bis                        will die Kommission in den kommenden Monaten
                      30.6. Global Seminar)                    vorstellen. Sie betreffen die europaweite persön­
                                                               liche A
                                                                     ­ ltersvorsorge, gedeckte Schuldverschreibun-
       27. Juni       Brexit-Workshop der                     gen und das Wertpapierrecht. Der ursprüngliche
                      BaFin für den Asset-                    Aktions­plan soll außerdem durch neun prioritäre
                      Management-Sektor,                      Maßnahmen gestärkt werden. So will die Kommis-
                      Frankfurt a. M.                         sion im Sinne besser integrierter Kapitalmärkte die
       27. Juni       AFS, Berlin                             Kapital­marktaufsicht weiter ausbauen. Hinzu kom-
                                                              men eine strenge Verhältnismäßigkeitsüberprüfung
       27./28. Juni   EBA BoS, London                         des Rechtsrahmens für börsennotierte kleine und
                                                              mitt­lere Unternehmen und Investmentfirmen, Maß-
       29./30. Juni   EIOPA BoS,
                                                              nahmen zur besseren Ausschöpfung des Potenzials
                      Frankfurt a. M.
                                                              ­neuer Finanztechnologien und Schritte, die Privat­
                                                               kapital in nachhaltige Investitionen lenken sollen. n

       5./6. Juli     ESMA BoS, Paris

       11. Juli       Joint Committee,
                      London
                                                              Aufsichtsgebühren
                                                              EZB-Konsultation zur Verordnung

                                                              KF Die Methoden und Kriterien für die Berechnung
                                                              der Aufsichtsgebühr, die die Europäische Zentral-
                                                              bank (EZB) von den direkt beaufsichtigten Banken
                                                              und Gruppen erhebt, werden derzeit turnusgemäß
                                                              überprüft: Die EZB hat eine Konsultation g­estartet,
                                                              in der sie um Verbesserungsvorschläge für die ent-
                                                              sprechende Verordnung bittet. Stellungnahmen
                                                              nimmt sie bis zum 20. Juli entgegen. n

                                                                                                                   8
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                                   Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Leitungsorgane                                                   mit Zulassungen und qualifizierten Beteiligungen
                                                                 weniger bedeutender Institute (Less Significant
EZB veröffentlicht Leitfaden zur Beurteilung der Eignung         I­nstitutions – LSIs).

KF Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen                   Einheitliche Verwaltungspraxis
Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifika-
tion und persönlichen Zuverlässigkeit der Leitungs-              Ziel des Leitfadens ist eine europaweit einheitliche
organe von Kreditinstituten veröffentlicht. Darin er-            Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung
läutert sie, nach welchen Kriterien sie die f­achliche           von Leitungsorganen. Dennoch gilt vorrangig das
und persönliche Eignung der Geschäftsleiter und                  jeweilige nationale Recht – bei deutschen Instituten
Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen                 also das Kreditwesengesetz (KWG).
beurteilt.
                                                                 Die EZB hatte den Leitfaden zuvor öffentlich konsul-
Der Leitfaden kommt bei der Bestellung von Lei-                  tiert. Im Zuge der Konsultation und beim Entwurf
tungsorganen aller Institute zur Anwendung, die un-              des Dokuments arbeitete sie eng mit der Europäi-
ter der direkten Aufsicht der EZB stehen (Significant            schen Bankenaufsichtsbehörde EBA zusammen. n
Institutions – SIs), wie auch im Zusammenhang

       Auf einen Blick

       Internationale Behörden und Gremien
       EBA		European Banking Authority                           FSB		Financial Stability Board
       		   Europäische Banken-                                       Finanzstabilitätsrat
       		aufsichtsbehörde
                                                                 BCBS		Basel Committee on
       EIOPA		European Insurance and                             		­Banking Supervision
       		Occupational Pensions ­		                               		    Basler Ausschuss für ­
       		Authority                                               		Bankenaufsicht
       		     Europäische Aufsichts-
       		behörde für das Versiche-                               IAIS		International Association of
       		rungswesen und die betrieb-		                           		Insurance Supervisors
       		liche Altersversorgung                                        Internationale Vereinigung
                                                                 		der Versicherungsaufsichts-
       ESMA		European Securities and 		                          		behörden
       		Markets Authority
       		    Europäische Wertpapier- 		                          IOSCO		International Organization
       		und Marktaufsichtsbehörde                               		of Securities ­Commissions
                                                                        Internationale Organisation
       ESRB		European Systemic Risk 		                           		der Wertpapieraufsichts-
       		Board                                                   		behörden
             Europäischer Ausschuss für
       		Systemrisiken                                           ENISA European Union Agency for ­
                                                                 		Network and Information Security
       IASB		International Accounting                            		Europäische Agentur für
       		Standards Board                                         		IT-Sicherheit

                                                                                                                      9
WOHNIMMOBILIENKREDITE - BAFIN ERHÄLT NEUE MAKROPRUDENZIELLE KOMPETENZEN
Juni 2017

BaFin Journal                                      Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Betriebliche                                                        bisherigen Standard IAS 39 ersetzt. Der IFRS 9 for-
                                                                    muliert neue Anforderungen an die Klassifizierung
­Altersversorgung                                                   und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
                                                                    und enthält ein neues Risikovorsorgemodell, das
EIOPA startet EbAV-Stresstest                                       auch erwartete Verluste für die Berechnung der Kre-
                                                                    ditrisikovorsorge berücksichtigt.
VP Am 18. Mai hat die Europäische Aufsichtsbehör-
de für das Versicherungswesen und die betriebliche                  Um den neuen Rechnungslegungsstandard zu imple-
Altersversorgung EIOPA einen Stresstest für Einrich-                mentieren, hat die Europäische Bankenaufsichts-
tungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)                    behörde EBA nun Leitlinien für Kreditinstitute veröf-
gestartet. Mit dem Stresstest will EIOPA prüfen,                    fentlicht, die die Praktiken des Kreditrisikomanage-
welche Auswirkungen ein bestimmtes Stress-Szena-                    ments und die Rechnungslegung für erwartete Kre-
rio auf die EbAV hat. Auch will sie untersuchen, ob                 ditverluste regeln. Sie sind mit dem Internationalen
es weitere (systemische) Auswirkungen auf andere                    Gremium für Rechnungslegungsstandards IASB ab-
Bereiche gibt, insbesondere auf die Unternehmen,                    gestimmt.
die die EbAV finanzieren. In Deutschland nehmen
ausgewählte Pensionskassen und Pensionsfonds am
EbAV-Stresstest teil.                                                               Linkempfehlung zum Thema
                                                                                    Die Leitlinien finden Sie unter:
Der Stresstest enthält genau ein Stress-Szenario –                                  www.eba.europa.eu
ein sogenanntes „Double-Hit-Szenario“. Dies bedeu­
tet, dass im Stress-Szenario zum einen die risiko-
losen Zinssätze sinken, was tendenziell den Wert                    BCBS-Leitfaden als Grundlage
der Verpflichtungen der EbAV erhöht. Zum anderen
gehen gleichzeitig die Marktwerte der Kapitalanlagen                 Die Leitlinien der EBA bauen auf einem Leitfaden
zurück, so dass der Stress die EbAV auf beiden Sei-                 des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS
ten der Bilanz trifft. Der Stresstest erfolgt einerseits            auf. Dieser soll Aufsichtsbehörden dabei unterstüt-
nach nationalen Bewertungsregeln – in Deutschland                   zen, die neuen Anforderungen an Banken nach dem
also auf Grundlage der HGB-Bilanzen der EbAV –,                     IFRS 9 auszulegen, und zielt darauf ab, dabei ein
andererseits nach einer von EIOPA entwickelten                      qualitativ hochwertiges Kreditrisikomanagement
­europaweit einheitlichen, marktkonsistenten Bewer-                 ­sicherzustellen.
 tungsmethodik.
                                                                    Die Kreditinstitute sollen die EBA-Leitlinien anwen-
Ergebnisse für Dezember erwartet                                    den, sobald der Comply-or-Explain-Prozess abge-
                                                                    schlossen ist. Dieser beginnt voraussichtlich in die-
EIOPA plant, den Bericht zum EbAV-Stresstest im                     sem Sommer und bezieht sich auf Geschäftsjahre,
Dezember 2017 zu veröffentlichen. Die Namen der                     die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. n
teilnehmenden Pensionskassen und -fonds s ­ owie
der Unternehmen, die diese finanzieren, werden
nicht bekanntgegeben. EIOPA führt den Stress-
test zum zweiten Mal durch; das erste Mal war im                    SREP
Jahr 2015. n
                                                                    EBA veröffentlicht Fahrplan für 2017 und 2018

                                                                    KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
Kreditrisiko                                                        hat ihren Fahrplan für die Überarbeitung ihres Regel-
                                                                    werks zur zweiten Säule von Basel II veröffentlicht,
EBA veröffentlicht Leitlinien für Risikoprozesse                    dem aufsichtlichen Überprüfungsverfahren. Im Mit-
und ­Rechnungslegung                                                telpunkt steht die Anpassung der 2016 in Kraft ge-
                                                                    tretenen Leitlinien zum aufsichtlichen Überprüfungs-
KF Ab Anfang 2018 ist der neue internationale Rech-                 und Bewertungsprozess (Supervisory Review and
nungslegungsstandard IFRS 9 anzuwenden, der den                     Evaluation Process – SREP), auf deren Grundlage

                                                                                                                        10
Juni 2017

BaFin Journal                                   Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

die BaFin im selben Jahr institutsindividuelle Eigen­            Kommentare nimmt die EBA über die zust­ändigen
kapitalanforderungen eingeführt hat.                             Aufsichtsbehörden entgegen, in der Eurozone also
                                                                 über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus
In die Überarbeitung der SREP-Leitlinie sollen Er-               (­Single Supervisory Mechanism – SSM). Sie wird die
kenntnisse aus der bisherigen Umsetzung ebenso                   Rückmeldungen bei der Finalisierung der Unterlagen
einfließen wie die zwischenzeitliche Weiterentwick-              berücksichtigen. Die finale Methodik wird die EBA
lung der Aufsichtsstandards. Unter anderem will die              Anfang 2018 zu Beginn der Stresstestübung veröf-
EBA die sogenannte Pillar-2-Guidance – in Deutsch-               fentlichen. Deren Ergebnisse sind Mitte 2018 zu er-
land als Eigenmittelzielkennziffer eingeführt – in die           warten. n
Leitlinie einarbeiten und die Nutzung von Stresstests
im SREP-Prozess weiter konkretisieren. Auch will sie
den Text an die Ausführungen zum Zinsänderungs-
risiko im Anlagebuch anpassen. Darüber hinaus soll               Transparenz
das Dokument Klarstellungen enthalten, die eine
einheitliche Umsetzung begünstigen.                              EBA führt EU-weite Übung durch

Konsultation geplant                                             KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
                                                                 führt in diesem Jahr erneut eine EU-weite Trans-
Die EBA beabsichtigt, in der zweiten Jahr­eshälfte               parenzübung (Transparency Exercise) durch. An
2017 ein entsprechendes Konsultationspapier zu                   der Übung nehmen mehr als 130 Institute aus 24
veröffentlichen. Weitere Änderungen am Säu-                      Ländern teil. Darunter sind auch die 20 deutschen
le-2-Regelwerk sind nach Verabschiedung der                      ­Institute, die die Europäische Zentralbank direkt be-
überarbeiteten Eigenmittelverordnung (Capital                     aufsichtigt.1
­Requirements Regulation – CRR) und der dazugehö-
 rigen Richtlinie (Capital Requirements Directive IV –           Die Ergebnisse der Transparenzübung will die EBA
 CRD IV) zu erwarten. n                                          im Dezember veröffentlichen. Diese werden Infor-
                                                                 mationen zur Kapitalausstattung der Instituts-
                                                                 gruppen, deren risikogewichteten Aktiva, der Ge-
              Linkempfehlung zum Thema                           winn- und Verlustrechnung sowie zu den Kredit- und
              Den Plan finden Sie unter:                         Marktrisiken umfassen. Auch wird die Publikation
              www.eba.europa.eu                                  Informationen zu den Staatenpositionen, der Ver-
                                                                 schuldungsquote sowie zur Kreditqualität an den
                                                                 Stichtagen 31. Dezember 2016 und 30. Juni 2017
                                                                 enthalten.
Stresstest
                                                                 Wie im Vorjahr entnimmt die EBA sämtliche Daten-
EBA stellt geplante Methodik für 2018 zur Diskussion             punkte direkt dem harmonisierten europäischen
                                                                 Meldewesen (Common Reporting Framework und
KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA                    ­Financial Reporting – COREP und FINREP), so
hat die vorläufige Methodik und die Erhebungsbögen                dass der Aufwand für die Institutsgruppen gering
für den EU-weiten Stresstest 2018 sowie den ge-                   bleibt. n
planten Teilnehmerkreis veröffentlicht. Die Marktteil-
nehmer können dazu nun Stellung nehmen. Zu die-
sem Zweck enthält die vorläufige Methodik explizite                              Linkempfehlung zum Thema
Fragen zu den einzelnen Themengebieten.                                          Mehr Informationen zur Transparenz-
                                                                                 übung finden Sie unter:
Die Methodik baut im Wesentlichen auf den Vorga-                                 www.eba.europa.eu
ben des Stresstests 2016 auf, trägt jedoch insbeson-
dere den geänderten Rechnungslegungsvorschriften
des IFRS 9 (International Financial Reporting Stan-
dard 9) Rechnung. Zudem wurden Erkenntnisse aus                  1    Die SEB AG, eine Tochtergesellschaft der Skandinavis-
den vergangenen Stresstests berücksichtigt.                      ka Enskilda Banken, zählte dabei als schwedisches Institut.

                                                                                                                     11
Juni 2017

BaFin Journal                                  Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

IT-Risiken                                                      Vermögen ist demnach 2015 weiter gewachsen. Die
                                                                Studie umfasst 28 Länder, darunter erstmals auch
EBA veröffentlicht Leitlinien zur Analyse und Bewertung         Belgien und die Kaiman-Inseln. Sie deckt 80 Prozent
                                                                der globalen Wirtschaftsleistung ab.
KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
hat Leitlinien zur Analyse und Bewertung von IT-­               Nach der breiten Schattenbanken-Definition, für
Risiken veröffentlicht. Sie ergänzen die b
                                         ­ estehenden           die der Finanzstabilitätsrat die „sonstigen Finanz­
Leitlinien des aufsichtlichen Überprüfungs- und                 intermediäre“ heranzieht, eine Teilkategorie der
Bewertungsprozesses (Supervisory Review and                     ­Finanzierungsrechnung, ist der Umfang des globalen
E­valuation Process – SREP) und richten sich an die              Schattenbankensektors bis Ende 2015 um 4,3 Pro-
Aufsichtsbehörden. Ziel sind einheitliche Verfahren              zent auf 92 Billionen US-Dollar (USD) angewachsen.
und Methoden bei der Bewertung solcher Risiken.                  Dies entspricht ungefähr 29 Prozent des weltweiten
                                                                 ­Finanzvermögens und 150 Prozent der Wirtschafts-
Im deutschen Recht ist der Inhalt der Leitlinien                  leistung der teilnehmenden Länder. Den größten An-
­bereits verankert, insbesondere in §§ 25a und 25b                teil am Schattenbankensektor besitzt die Eurozone
 Kreditwesengesetz (KWG) und den strategischen                    mit 33 Prozent, gefolgt von den Vereinigten Staaten
 (AT 4.2) und technisch-organisatorischen (AT 7.2)                mit 28 Prozent und dem Vereinigten Königreich mit
 Mindestanforderungen an das Risikomanagement                     9 Prozent. Besonders starkes Wachstum erlebten die
 der Banken (MaRisk). n                                           Schattenbanken in Schwellenländern wie A ­ rgentinien
                                                                  und China.

                                                                Nach dem sogenannten engen Maß, bei dem nur
Cloud-Computing                                                 Aktivitäten einbezogen werden, die schattenbank-
                                                                spezifische Risiken wie Fristen-, Liquiditätstransfor-
EBA konsultiert Empfehlungen                                    mation und Leverage (Verschuldungsgrad) bergen,
                                                                kommt das FSB zum Jahresende 2015 auf 34 Billio-
KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA                   nen USD, was einem Anstieg von 3,2 Prozent gegen-
hat Empfehlungen zum Thema Cloud-Computing zur                  über dem Vorjahr entspricht. Formen der kollektiven
Konsultation gestellt. Darin konkretisiert sie, was             Vermögensanlage, die in die Kreditintermediation
Kreditinstitute bei Auslagerungen an Anbieter von               involviert sind und eine gewisse „Run-Anfälligkeit“
Cloud-Services beachten sollten. Wesentliche Punkte             aufweisen, nehmen mit 65 Prozent den bei weitem
sind die Pflicht der Institute zur angemessenen In-             größten Anteil ein. Zudem weisen sie mit 3,7 Pro-
formation der Aufsicht, die vertragliche Umsetzung              zent auch die höchste Wachstumsrate im Berichts-
von Zugangs- und Prüfungsrechten – sowohl für                   jahr auf. Andere Schattenbanken-Aktivitäten, wie
Institute als auch Aufsicht – und die Sicherheit von            beispielsweise die Kreditvergabe durch Finanzie-
Daten und Systemen. Stellungnahmen nimmt die                    rungsgesellschaften, die sich zugleich kurzfristig
EBA bis zum 18. August entgegen.                                ­refinanzieren, nehmen dagegen eine deutlich gerin-
                                                                 gere Rolle ein.
Beim Cloud-Computing werden IT-Ressourcen nicht
innerhalb des Unternehmens betrieben, sondern bei-               Auf die generell gestiegene Bedeutung des Asset-
spielsweise in einem internetbasierten, dynamisch                Management-Sektors im globalen Finanzsystem
nutzbaren System eines externen Dienstleisters. n                hatte das FSB bereits Anfang des Jahres reagiert
                                                                 und Empfehlungen zur Reduzierung struktureller
                                                                 Schwachstellen verabschiedet (siehe BaFinJournal
                                                                 Februar 2017). Die Empfehlungen umfassen un-
Schattenbankensektor                                            ter anderem die Bereiche Liquiditätstransformation,
                                                                ­Leverage und operationelle Risiken. n
FSB veröffentlicht Bericht zu Umfang, Trends und Risiken

ÜG Der Finanzstabilitätsrat FSB hat seinen jährli-                              Linkempfehlung zum Thema
chen Bericht zu Umfang, Trends und Risiken des                                  Den Bericht finden Sie unter:
globalen Schattenbankensektors veröffentlicht. Das                              www.fsb.org

                                                                                                                    12
Juni 2017

BaFin Journal                                    Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Devisenmarkt                                                      Der Kodex besteht aus 55 Prinzipien zu Themen wie
                                                                  Steuerung (Governance), Risikomanagement, Trans-
BIZ veröffentlicht globalen Verhaltenskodex                       parenz, Informationsaustausch und Ethik. Er befasst
                                                                  sich auch mit komplexen Sachverhalten wie elektro-
WM/KF Die Bank für Internationalen Zahlungsaus-                   nischem und algorithmischem Handel sowie Prime
gleich (BIZ) hat einen globalen Verhaltenskodex für               Brokerage, dem auf die Bedürfnisse von Hedgefonds
den Devisenhandel veröffentlicht. Der Kodex stellt                spezialisierten Handel.
einheitliche Vorgaben für gute Verhaltensweisen
(Good Practice) auf. Ziel ist ein stabiler, fairer, liqui-        An der Entwicklung des Kodex waren neben Ver-
der, offener und angemessen transparenter globaler                tretern von Zentralbanken auch private Marktteil-
Devisenmarkt. Der Kodex will auch dazu beitragen,                 nehmer beteiligt. Inhaltlich begleitet und bei Bedarf
das Vertrauen der Öffentlichkeit in einen funktionie-             aktualisiert wird der Kodex von einem eigens ge-
renden Devisenmarkt wiederherzustellen. Zusätzlich                gründeten Ausschuss, dem Global Foreign Exchange
veröffentlichte die BIZ einen Bericht, der ein Be-                Committee (GFXC). Der Umsatz im globalen Devi-
wusstsein für die neuen Standards schaffen und An-                senmarkt liegt bei mehr als 5 Billionen US-Dollar
reize zu deren Befolgung setzen soll.                             täglich. n

             Hinweis

             Weitere internationale Konsultationen

            EBA        Konsultation zum Anwendungsbereich der Leitlinien zur Bildung von Gruppen
                       ­verbundener Kunden (bis 26. Juni 2017)

            EBA        Technische Standards zur Stärkung des Risikomanagements von Kredit- und Finanz-
                       instituten in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (bis 11. Juli 2017)

            IAIS       Konsultation zu den überarbeiteten Kernprinzipien der Versicherungsaufsicht Nr. 13
                       (Insurance Core Principle 13) zur Rückversicherung und anderen Formen der Risiko-
                       übertragung (bis 31. Juli 2017)

                                                                                                                      13
Juni 2017

BaFin Journal                               Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

                                                                                                                           © iStockphoto.com/RomoloTavani
Wohnimmobilienkredite
BaFin erhält neue makroprudenzielle Kompetenzen

KF Mit dem kürzlich beschlossenen Finanzaufsichts­       von Krediten machen und so vorschreiben, in wel­
rechtergänzungsgesetz hat die BaFin zusätzliche          cher Höhe ein Darlehen in einem bestimmten Zeit­
Befugnisse erhalten, um                                                             raum mindestens zu
Stabilitätsrisiken aus Im­                                                          tilgen ist (Amortisations­
mobilienfinanzierungen                                                              anforderung).
                                            Linkempfehlung zum Thema
besser begegnen zu kön­
                                            Das Finanzaufsichtsrecht-
nen. Durch den neuen                                                                Analoge Regelungen
                                            ergänzungsgesetz finden Sie unter:
§ 48u Kreditwesengesetz                                                             wurden auch im Versi­
                                            www.bgbl.de
(KWG) hat sie nun die                                                               cherungsaufsichtsgesetz
Möglichkeit, das Neu­                                                               (VAG) und im Kapitalan­
geschäft zielgerichteter                                                            lagegesetzbuch (KAGB)
zu steuern, indem sie bei Bedarf den Fremdfinanzie­      geschaffen, um diese Geschäfte sektorübergreifend
rungsanteil eines Immobilienkaufs begrenzen kann.        gleich zu behandeln und Wettbewerbsverzerrun­
Darüber hinaus kann sie Vorgaben zur Rückzahlung         gen zu vermeiden. Aufgrund der herausragenden

                                                                                                                 14
Juni 2017

BaFin Journal                                   Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

quantitativen Bedeutung der Banken bei der Dar­                  vielzitierten Immobilienblase werden, wenn sie
lehensgewährung für den Häusermarkt stellt der                   durch eine überbordende Kreditvergabe und auf­
vorliegende Artikel aber ausschließlich auf den Ban­             weichende Kreditvergabestandards der Banken
kenbereich ab. Die neuen Kompetenzen sind in der                 ­begleitet werden. Eine zu laxe und zu u  ­ mfangreiche
deutschen Bankenaufsicht ein Novum, weil sie nicht                Kredit­vergabe erhöht zum einen künstlich die Nach­
am Eigenkapital der Banken anknüpfen, sondern                     frage nach Wohnimmobilien, wodurch die P­reise
­direkt das individuelle Kreditverhältnis zwischen                und das Ungleichgewicht am Markt weiter anstei­
 Bank und Kunde betreffen.                                        gen. Zum anderen nimmt auch die Anfälligkeit des
                                                                  Bankensystems für einen abrupten Abschwung am
Handlungsfähigkeit verbessern,                                    Häusermarkt zu. Der Darlehensvergabe durch die
Steuerzahler schützen                                             ­Institute kommt daher eine besondere Bedeutung
                                                                   bei der S
                                                                           ­ icherung der Finanzstabilität zu.
Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist
ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der            Um das Finanzsystem vor einer Krise zu schützen,
­Finanzstabilität in Deutschland. Denn die Finanzkrise       ist es somit sinnvoll, der Aufsicht eine direkte Ein­
 hat Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden deut­            flussnahme auf Art und Umfang der Wohnimmo-

                               !
 lich vor Augen geführt,                                                                         bilienkreditvergabe
 dass eine rein mikro-                                                                           der Banken zu
 prudenzielle, also                                                                              ­ermöglichen. Die
                                       Zwei Instrumente mit direktem Einfluss
 ­institutsbezogene Auf­                                                                          ­Instrumente, die
  sicht nicht ausreicht,
                                       auf  Vertragsbedingungen   im  Neugeschäft                  ­bisher zur makro­
  um die Stabilität des                                                                             prudenziellen Steu­
  Finanzsystems als                                                                                 erung des Wohn­
  Ganzes zu gewährleisten. Vielmehr muss sie ange­           immobilienmarkts zur Verfügung standen, reichen
  messen durch makroprudenzielle Eingriffsmöglich­           dafür nicht aus. So kann die Aufsicht den Banken
  keiten ergänzt werden, die – bei Bedarf – die Wider­       beispiels­weise durch h    ­ öhere Risikogewichtungen
  standsfähigkeit des Gesamtsystems stärken.                 vorgeben, für H   ­ äuserkredite mehr Eigenkapital als
                                                             für andere G  ­ eschäftsarten vorhalten zu müssen. Im
  Der Ausschuss für F  ­ inanzstabilität (AFS), der sich     Ergebnis  verteuern      sich Wohnimmobilienkredite da­
  aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der           durch. Nach Erfahrungen aus Wissenschaft und Auf­
  Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für                sichtspraxis lassen sich über diese Veränderung der
  ­Finanzmarktstabilisierung und der BaFin zusammen­         relativen Preise m  ­ ög­licherweise leichte Steuerungs­
   setzt, empfahl daher im Sommer 2015, das bis dato         wirkungen   e
                                                                         ­   rzielen.
   vorhandene makroprudenzielle Instrumentarium zu
   ergänzen, um alle zentralen Stabilitätsrisiken, die       Um allerdings Finanzkrisen angemessen begegnen
   aus dem Häusermarkt resultieren, angemessen ad­           zu können, bedarf es Impulsen, die sehr viel deut­
   ressieren zu können (siehe BaFinJournal Juli 2015).       licher und schneller wirken. Konsequenterweise hat
                                                             der AFS daher die Schaffung von zwei I­nstrumenten
   Die Initiative des AFS zielt dabei explizit auf die vor­  vorgeschlagen, die direkten Einfluss auf die Ver­
   beugende Schaffung neuer Instrumente ab. Nicht            tragsbedingungen im Neugeschäft nehmen: die
   ein akuter Handlungsbedarf, sondern die Schaffung         s­ogenannte Kreditvolumen-Immobilienwert-Relation
   von Handlungsfähigkeit für den Fall der Fälle steht       und die Amortisationsanforderung.
   somit im Fokus. Hauptziel des AFS und der beteilig­
   ten Institutionen ist es, die Belastung der Steuer­       Begrenzung des Fremdfinanzierungsanteils
   zahler mit den exorbitanten Kosten von Finanzkrisen
   zu vermeiden, die aus Fehlentwicklungen am deut­          Die Kreditvolumen-Immobilienwert-Relation ist da­
   schen Häusermarkt resultieren könnten.                    bei von besonderer Bedeutung. Über dieses Instru­
                                                             ment kann die BaFin die Höhe von Häuserkrediten
   Direkte Wirkung auf Kreditverträge                        in Abhängigkeit vom Wert der Immobiliensicherheit
                                                             begrenzen. Legt sie etwa eine Kreditvolumen-Immo­
   Preisübertreibungen am Häusermarkt können dann            bilienwert-Relation von 85 Prozent fest, so bedeutet
   zu einem stabilitätsrelevanten Problem, also der          dies, dass mindestens 15 Prozent des Marktwerts

                                                                                                                     15
Juni 2017

BaFin Journal                                    Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

der Immobilie aus Eigenkapital zu                 Beispiel: Kreditvolumen-Immobilienwert-Relation
­bestreiten sind (siehe Grafik).                  von 85 Prozent

Eine derartige Begrenzung des Fremd­
finanzierungsanteils soll gewährleisten,
dass Institute bei Zahlungsausfall ihrer
Kreditkunden erwartete Verluste über
die Verwertung der Immobiliensicher­
heiten reduzieren können.

Amortisationsanforderung

Das zweite neue Instrument ist die
Amortisationsanforderung. Über die­
ses Mittel kann die BaFin künftig bei
Bedarf einen Anteil des Gesamtkre­
ditbetrags bestimmen, der innerhalb
eines festgelegten Zeitraums von den
Kreditnehmern zu tilgen ist. Für den
Kreditnehmer bedeutet die Amortisati­
onsvorgabe, dass die Tragbarkeit sei­
nes Schuldendienstes aus Zins- und                                vermeiden. So wurden etwa sozialer Wohnungsbau
Tilgungszahlungen nicht dadurch erleichtert werden                und Anschlussfinanzierungen von den neuen Rege­
kann, dass eine übermäßig lange Laufzeit des Darle­               lungen ausgenommen. Zudem sind unter anderem
hens vereinbart wird.                                             substanzielle Erleichterungen für Kredite vorgese­
                                                                  hen, die bestimmte Beträge nicht übersteigen und
Aus Sicht der Finanzstabilität sinkt damit die Aus-               aufgrund einer niedrigen, konservativen Beleihung
fallwahrscheinlichkeit der Kredite. Zudem führt                   der Immobilie eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit
die zügigere Rückführung des Kredits auch zu ­                    aufweisen.
einer schnelleren Reduktion der offenen Kredit­
forderung des Darlehensgebers. Beide Aspekte                      Einsatz mit Augenmaß
­tragen s ­ ignifikant dazu bei, das systemische Risiko
 zu ­ver­ringern.                                                 Die neuen Beschränkungen gemäß § 48u KWG
                                                                  gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von der
Negative Folgen von Eingriffen abmildern                          ­BaFin mittels Allgemeinverfügung festgelegt werden.
                                                                   Sie wird dies nur dann tun, wenn und soweit der
Die neuen Instrumente nehmen direkt Einfluss auf                   Einsatz der Instrumente erforderlich ist, um einer
die Wohnimmobilienkreditvergabe und stellen d   ­ amit             Gefährdung der Finanzstabilität in Deutschland ent­
wirkungsstarke Mittel zur Sicherung der Finanzstabi-               gegenzuwirken. Eine Gefährdung der Finanzstabilität
lität dar. Diese Stärke führt allerdings automatisch               könnte beispielsweise drohen, wenn die Immobilien­
zu Zielkonflikten mit anderen Politikfeldern. So wür­              preise und die Immobilienfinanzierungen zeitgleich
de ein Einsatz der Instrumente etwa bei Bauwirt­                   stark ansteigen und die Banken den A ­ nforderungen
schaft und privater Vermögensbildung zu Einbußen                   an Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit der
führen. Rechtstechnisch stellt der Einsatz dieser                  Schuldner weniger Bedeutung beimessen.
Instrumente zudem einen erheblichen Eingriff in die
Vertragsfreiheit dar.                                             Ob und inwieweit eine Gefahr für die F ­ inanzstabilität
                                                                  droht, analysiert und bewertet die BaFin z  ­ usammen
Die am AFS beteiligten Institutionen waren sich des­              mit der Deutschen Bundesbank fortlaufend. Die Ein­
sen von Anfang an bewusst und haben daher über                    schätzungen werden in F ­ inanzstabilitätsanalysen
vielfältige Ausnahmetatbestände und Öffnungsklau­                 festgehalten und im Ausschuss für F ­ inanzstabilität
seln Vorkehrungen getroffen, um unbillige Härten zu               beraten. Wenn der Ausschuss zu der Erkenntnis

                                                                                                                      16
Juni 2017

BaFin Journal                                Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

gelangt, dass tatsächlich eine solche Gefährdungs­             der Kredit- und Immobilienwirtschaft und m
                                                                                                        ­ ehrere
lage vorliegt, kann er der BaFin empfehlen, die neu­          ­ undesministerien anzuhören, damit möglichst alle
                                                              B
en Instrumente einzusetzen.                                   berechtigten Belange von Wirtschaft, Politik und
                                                              V­erwaltung bei Erlass der Beschränkungen angemes­
Hält die BaFin eine Beschränkung der Immobilien­              sen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus
kreditvergabe für geboten, so fertigt sie den Ent­            hat die BaFin den Erlass solcher Beschränkungen
wurf einer Allgemeinverfügung. Zu dem Entwurf                 der Europäischen Zentralbank und diversen anderen
sind sodann insbesondere die Spitzenverbände                  ­europäischen Institutionen vorab anzuzeigen.

Grafik: Europäische Staaten mit Begrenzungen des ­Kreditfinanzierungsanteils

                                                                                                                     © kartoxjm/fotolia.com

Quelle: BaFin/ESRB

                                                                                                                  17
Juni 2017

BaFin Journal                                  Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Beide Instrumente können je nach Art des zu                     Integration gerade von einem wirtschaftlich s  ­ tarken
a­dressierenden Stabilitätsproblems einzeln oder in             Land mit großer politischer Bedeutung erwartet
Kombination eingesetzt werden. Ein gemeinsamer                  wird, dass es auch bei aufsichtlichen R ­ egularien
Einsatz kann sich etwa bei besonders gravierenden               und Instrumenten mit gutem Beispiel vorangeht.
Problem­situationen anbieten. Auch lässt sich durch             Deutschland agierte in Bezug auf die V  ­ erfügbarkeit
eine geeignete Kombination beider Instrumente                   makroprudenzieller Instrumente bisher recht zurück­
­gegebenenfalls verhindern, dass Institute aufsicht-            haltend. Dies ist aufgrund der relativen Stabilität
 liche Maßnahmen umgehen.                                       seines Wohnimmobilienmarkts auch verständlich.
                                                                Viele Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum
Bewertung und ­Ausblick                                         (EWR) hingegen haben diese Instrumente nicht nur
                                                                schon geschaffen, sondern setzen sie auch bereits
In den Medien, der Politik und besonders bei den                ein (siehe ­Grafik S­eite 17). Der Internationale Wäh­
Vertretern der Bankenindustrie wurde das Gesetzes­              rungsfonds IWF und der Europäische Ausschuss für
vorhaben lange Zeit kontrovers diskutiert. Dies ist             Systemrisiken ESRB hatten bereits wiederholt ange­
angesichts der Intensität eines etwaigen Eingriffs und          regt, die aufsichtlichen Eingriffsmöglichkeiten auch in
der implizierten Wirkungen auf andere Politikfelder             Deutschland fortzuentwickeln. Ein erster Meilenstein
auch durchaus nachvollziehbar.                                  ist nun erreicht.

 Aus aufsichtlicher Perspektive war die Schaffung               Dem deutschen Gesetzgeber ging es bei ­seinem
 der neuen Instrumente ein dringend erforderlicher              Ja zu den neuen Kompetenzen für die BaFin um
 Schritt. Der deutsche Wohnimmobilienmarkt war in               die präventive Schaffung von H  ­ andlungsfähigkeit.
 der Vergangenheit zwar im internationalen Vergleich            Es ist nicht mit der Intention verbunden, diese
 stabil, auch dank einzelner eher konservativer Struk­          I­nstrumente sofort einzusetzen. Bislang besteht
 turelemente wie Beleihungswerten und langen Zins­              aus Sicht der ­BaFin dazu keine Notwendigkeit. Zwar
 bindungen. Daraus lässt sich aber – gerade in Zeiten           ­beobachtet sie die Preisentwicklung am deutschen
 einer sich verstetigenden Niedrigzinsphase – keine              Häusermarkt nicht ohne Sorge. Diese wird jedoch
 naturgesetzliche Stabilität ableiten. Insoweit muss             bislang nicht von einer ausufernden Kreditvergabe
 sich die deutsche Aufsicht dafür wappnen, im Notfall            und massiv aufweichenden Vergabestandards der
 frühzeitig mit den richtigen Instrumenten eingreifen            Banken ­begleitet. n
 zu können, um Finanzstabilität und Steuerzahler zu
 schützen. Das Gesetz hat hier eine ganz ­wesent-
liche Lücke im aufsichtlichen I­ nstrumentenkasten                              Autoren
­geschlossen, da die BaFin nun erstmals die Möglich­                            Andreas Pfeßdorf
 keit hat, wirkungsstark in den Häusermarkt einzu­                              BaFin-Referat für Aufsichtsorganisation
 greifen und Stabilitätsgefahren direkt an der Wurzel                           in der Bankenaufsicht
 zu bekämpfen.
                                                                                Michael Vormann
Hinzu kommt, dass im Zuge der ­internationalen                                  BaFin-Referat für Finanzstabilität
Harmonisierung und speziell der europäischen                                    ­national und Risikoanalyse

                                                                                                                    18
Juni 2017

                                     BaFin Journal                                Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

                                     Zweites
                                     Finanzmarktnovellierungsgesetz

                                     Umsetzung von MiFID II
                                     und Anpassung an weitere
                                     europäische Vorschriften
© M.Dörr & M.Frommherz/fotolia.com

                                     WM In Kürze wird das Zweite Finanzmarktnovel­                 Finanzmarktinfrastruktur, etwa die Regulierung von
                                     lierungsgesetz (2. FiMaNoG) im Bundesgesetzblatt              Handelsplätzen, als auch geänderte Vorschriften für
                                     verkündet . Das Gesetz wird in weiten Teilen zum              Finanzmarktakteure beim Vertrieb von Finanzinstru­
                                     3. Januar 2018 in Kraft treten und passt nationale            menten an Anleger.
                                     Vorschriften im Bereich der Finanzmarktaufsicht an
                                     zahlreiche neue europäische Vorgaben an.                      Begleitet wird die MiFID II von der Finanzmarkt­
                                                                                                   verordnung (Markets in Financial Instruments
                                     Umsetzung der MiFID II und                                    ­Regulation – MiFIR), deren Schwerpunkt auf der
                                     Anpassung an MiFIR                                             Markttransparenz bei Geschäften in Finanzinstru­
                                                                                                    menten liegt. Die MiFIR gilt zwar unmittelbar, löst
                                     Schwerpunkt des 2. FiMaNoG ist die Umsetzung der               jedoch ebenfalls Anpassungsbedarf im deutschen
                                     umfangreichen Finanzmarktrichtlinie (Markets in                Recht aus: Nationale Regelungen, die der MiFIR ent­
                                     Financial Instruments Directive II – MiFID II), der            gegenstehen oder auch gleich lauten, entfallen künf­
                                     Nachfolgerin der MiFID I. Sie enthält zahlreiche neue          tig. Zudem müssen nationale Sanktionsvorschriften
                                     Vorgaben für den Handel mit Finanzinstrumenten.                auf die Ge- und Verbote dieser Verordnung ausge­
                                     Darunter fallen sowohl übergeordnete Fragen der                dehnt werden.

                                                                                                                                                       19
Juni 2017

BaFin Journal                               Kurz & Aktuell   Aufsicht   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

             Linkempfehlung zum Thema                        strukturverordnung (European Market ­Infrastructure
             Den Gesetzesbeschluss finden                    Regulation – EMIR) – Meldepflichten für den Ab­
             Sie unter:                                      schluss, die Änderung und Beendigung von Wert­
             www.dipbt.bundestag.de                          papierfinanzierungsgeschäften eingeführt. Zudem
                                                             enthält sie erweiterte Transparenzanforderungen für
                                                             die Manager von Investmentfonds und stellt Anforde­
Änderungen vor allem am WpHG                                 rungen an die Weiterverwendung von Finanzinstru­
                                                             menten, die diese als Sicherheit erhalten haben.
Das wichtigste öffentlich-rechtliche Regelwerk für
den Handel mit Finanzinstrumenten ist in Deutsch­            Die Benchmark-Verordnung, die Ende Juni 2016
land das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Dem­                im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
entsprechend findet sich dort auch ein Großteil der          wurde, soll sicherstellen, dass die in der EU herge­
Änderungen des 2. FiMaNoG. Der Gesetzgeber hat               stellten und verwendeten Benchmarks robust, zu­
die Novellierung des WpHG auch dazu genutzt, die­            verlässig, repräsentativ und für den angestrebten
ses neu zu strukturieren und die Nummerierung der            Einsatzzweck geeignet sind. Ziel ist es, Manipula-
Paragrafen grundlegend zu ändern. Das Wertpapier­            tionen von Benchmarks künftig vorzubeugen (siehe
handelsgesetz war nach zahlreichen Änderungen                dazu auch Seite 13).
zunehmend unübersichtlich geworden und ein Ein­
schub neuer untergeordneter Paragrafen teilweise             Wesentliche Ziele des 2. FiMaNoG
nicht mehr möglich.
                                                             Bei der Regulierung der Finanzmarktinfrastruktur
An den Änderungen im WpHG lässt sich exempla­                durch die MiFID II hat der europäische G­ esetzgeber
risch die zunehmende Bedeutung von europäischem              in erster Linie auf einige unerwünschte Folgen der
Recht und die abnehmende Bedeutung nationaler                MiFID I und auf den technologischen Fortschritt seit
Regulierung ablesen – viele Vorschriften im WpHG             deren Umsetzung im Jahr 2007 reagiert. Bei der Re­
sind nur noch grundlegender Natur. Das weit über­            gulierung der Handelsplattformen hatte die MiFID I
wiegende Regulierungsvolumen entfällt inzwischen             den Börsenzwang aufgehoben, um mehr Wettbe­
auf europäische Durchführungsverordnungen, die               werb und dadurch Kostensenkungen zu erreichen.
unmittelbar anwendbar sind und auf die das WpHG              Damit waren jedoch auch Probleme verbunden. So
jeweils verweist.                                            wurden die Vorteile des Wettbewerbs nicht immer an
                                                             die Endinvestoren weitergegeben. Mit der MiFID II
Neben dem WpHG ändert das 2. FiMaNoG in Umset­               wurden darum die Regeln zur Transparenz und zur
zung der MiFID II auch andere K
                              ­ apitalmarktgesetze,          Ausführung (Best Execution) überarbeitet und aus­
insbesondere das Börsengesetz (BörsG) und das                geweitet.
Kreditwesengesetz (KWG).
                                                             Zudem sind die Märkte zunehmend komplex und un­
Ausführungsbestimmungen                                      übersichtlich geworden. Dies führte zu einem Bedarf
zu weiteren ­Verordnungen                                    an einer Neujustierung der Regulierung der etablier­
                                                             ten Handelsplattformen – also der Börsen und multi­
Darüber hinaus enthält das 2. FiMaNoG Ausfüh­                lateralen Handelssysteme – wie auch einer besseren
rungsbestimmungen zu zwei weiteren europäischen              Überwachung neuartiger organisierter Handelssys­
Rechtsakten, die unmittelbar anwendbar sind: zur             teme und des außerbörslichen Handels, der stark
Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte             zugenommen hat. Er soll zugunsten regulierter Han­
(Regulation on Securities Financing Transactions –           delsplattformen zurückgedrängt werden.
SFT-Verordnung) und zur Benchmark-Verordnung.
Das 2. FiMaNoG regelt unter anderem die Zustän­              Organisierte Handelssysteme
digkeiten für die Überwachung der einschlägigen
­Regelungen und deren Sanktionierung durch Buß­              Nach dem 2. FiMaNoG werden neben den herkömm­
 geldvorschriften.                                           lichen regulierten Märkten und den multilateralen
                                                             Handelssystemen (Multilateral Trading Facilities –
Die SFT-Verordnung von 2015 hat – z ­ usätzlich zu           MTFs) künftig auch sogenannte Organisierte Han­
den Berichtspflichten der Europäischen Marktinfra-           delssysteme (Organised Trading Facilities – OTFs)

                                                                                                                 20
Sie können auch lesen