Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg

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Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg
AMTSBLATT der GEMEINDE BODNEGG

54. Jahrgang | Donnerstag, den 25. April 2019 | Nr. 17

                   Bod negger Dorffl
                     Bodnegger       ohmarkt
                                 Dorfflohmarkt
    am 26. Mai 201Mai
           am 26. 9 von2019
                        11.0von
                            0 Uhr —17Uhr
                                11.00 .00 Uhr
                                          - 17.00 Uhr
                                         Machen Sie mit!

    Machen Sie entweder bei sich zuhause
    oder im Schulhof einen Stand.
    Melden Sie sich bis zum 3. Mai unter gnann@bodnegg.de
    oder Tel.: 07520 920812. Die Plätze im Schulhof werden nach
     Machen Sie entweder bei sich zuhause oder im Schulhof einen Stand.
    Eingang der Anmeldungen vergeben. Die Hausflohmärkte wer-
     Melden Sie sich bis zum 3. Mai unter gnann@bodnegg.de oder Tel.: 07520 920812.
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                                                                       n     liegt ab Mitte Mai
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                                              —somit   bunten Bändern oder einer Luftballon-
                                                   findet man Sie!
     traube - so findet man Sie!

                   Besuchen Sie
                   Besuchen     Sie das  Musikfest,
                                    das Musi   kfest, gehen Sie zum
                   Wählen,
                   gehen Sie schlendern
                                zum WählSieen,
                                            durchs
                                               schleDorf
                                                     n- und genießen
                   Sie dieSie
                   dern    besondere   Atmosphäre
                              durchs Dorf   und geniebeißen
                                                         netten
                                                            Sie Begeg-
                                                                die
                   nungen
                   beso ndereundAtmo
                                  anregenden    Gesprächen!
                                      sphäre bei netten Begeg-
                   nungen und anregenden Gesprächen!
                    Veranstalter: Bürgerkontaktbüro Bodnegg - der Veranstalter übernimmt keine Haftung!
  Veranstalter: Bürgerkontaktbüro Bodnegg—der Veranstalter übernimmt
                                                                     keine Haftung!
Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg
Seite 2                                                    Donnerstag, den 25. April 2019                Bodnegger Mitteilungen

                                               Auf einen Blick
                                                                    Hospizdienst Vorallgäu
  Notfallnummern:                                                   Ziel des Hospizdienstes ist die Unterstützung und Begleitung von
                                                                    schwerkranken und sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen.
 Polizei110                                                        Wir besuchen Sie gerne, helfen spontan und überkonfessionell.
 Feuerwehr112                                                      Gesamtleitung: Klara Öngel, Hoher-Ifen-Weg 1,
 Rettungsdienst112                                                 88289 Waldburg, Telefon: 07529 – 3642
 medizinische Notfälle                    112                      Ansprechpartnerin für Grünkraut und Bodnegg:
 Giftnotruf                     0761 / 19240                       Brigitte Huber, Tel. 07520 - 923086
 Stromstörung/EnBW            0800 / 3629477                       Nachbarschaftshilfe
 EC-Kartensperrung                    116 116                      Kinga Preg, Telefon 9566868
                                                                    Klara Mikolitsch, Telefon 2340
 Störung Trinkwasserversorgung
 /Zweckverband                07528 / 920960
                                                                    Caritas Bodensee-Oberschwaben
                                                                    Beratung in allen Fragen der Pflegebedürftigkeit und ambulan-
  Bereitschaftsdienste                                              ter Versorgung; Tel. 0751/3625670

                                EINE FÜR ALLE !                     Pflegestützpunkt Landkreis Ravensburg
                          Ab sofort erreichen Sie Ihren             Beratungsstelle für Pflegebedürftige und Angehörige
                             Ärztlichen Notdienst                   Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg
                         an Wochentagen ab 18:00 Uhr                Telefon 0751 / 85-3318 oder -3319
                        an Wochenenden und Feiertagen
                 unter der kostenlosen einheitlichen Rufnummer:      Abfall-Info
                                    116 117
                 Ihre Ärzte des Notfalldienstbezirkes „Vorallgäu“
                                                                    Abfallwirtschaft - Terminkalender
                                                                    Nächste Wertstoffannahme mit RaWEG, Altpapier, Altglas,
 Augenärztlicher Notfalldienst                                      Fernsehgeräten, Monitoren, Haushaltsgroß- und Kühlgeräte
 zu erfragen unter Tel. 0180 – 1929346                              Samstag, 04. Mai 2019, von 8.00 - 12.00 Uhr
 Zahnärztlicher Notfalldienst                                       auf dem Parkplatz vor der Sporthalle.
 zu erfragen unter Tel. 01805 – 911630                              Die Wertstoffannahme wird von der Musikkapelle durchgeführt.
                                                                    Weitere Wertstoffannahmen:
 Kinderärztlicher Notfalldienst                                     Samstag, 18. Mai 2019 wird durchgeführt von dem Kindergar-
 zu erfragen unter Tel. 0180 – 1929288                              ten St. Martinus.
 Apotheken-Notdienst                                                Grüngutannahme:
 Den aktuellen Bereitschaftsdienst der Apotheken finden Sie         Samstag, 27. April, von 14:00 - 16:00 Uhr beim Feuerwehrhaus
 im Internet unter www.aponet.de oder Tel. 0800 00 22 833           Donnerstag, 02. Mai, von 18:00 - 20:00 Uhr in Kerlenmoos
 Tierärztlicher Notfalldienst                                       Leerung der Papiertonne:
 Samstag, 27.04.2019/Sonntag, 28.04.2019                            Die Papiertonne wird im 4-Wochenrhythmus in der Regel „mon-
 Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel. 0751 66464                    tags” entleert.
 Telefonische Anmeldung erforderlich!                               Nächste Leerungen am Montag, 6. Mai und
                                                                    Dienstag, 7. Mai 2019.
 Sozialstation St. Martin                                           Die Tonne bitte ab 6.00 Uhr bereitstellen. Vielen Dank!
 Rund um die Uhr erreichbar: Tel. (07529) 855
 E-Mail: meger@sozialstation-schlier.de
 www.sozialstation-schlier.de
                                                                     Impressum
  Wichtige Nummern                                                  Amtsblatt der Gemeinde Bodnegg
                                                                    Herausgeber:       Bürgermeisteramt Bodnegg
 Malteser Hilfsdienst                                                                  Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg
                                                                                       Telefon 07520 / 9208-15,
 Tel. 0751-366130                                                                      Fax: 07520 / 9208-40
 Fahrdienste für Kranke, Alte und Behinderte
                                                                    Verantwortlich:    Bürgermeister Christof Frick oder der
 Tel.: 07529/912662                                                                    Vertreter im Amt
                                                                    	Für übernommene Beiträge ist der jeweilige Leiter
 Deutsches Rotes Kreuz                                                                 der Institution bzw. des Vereins verantwortlich
 Kreisverband Ravensburg e.V.                                       Redaktion für      Für Beiträge:
 Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“                      den amtlichen Teil Telefon: 07520 / 9208-15,
                                                                                       Fax: 07520 / 9208-40
 Tel.: 0751 – 560 61 0                                                                 E-Mail: deuringer@bodnegg.de
 Fahrdienste für Kranke, Alte und Behinderte                        Druck und          Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
                                                                    Anzeigenannahme: Postfach 19 22, 70806 Kornwestheim
 Malteser Hilfsdienst Tel. 0751-366130                                                 Telefon: 07154 / 8222-70,
                                                                                       Fax: 07154 / 8222-15
 Activpflege                                                                           E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de
 Der Pflegedienst an Ihrer Seite rund um die Uhr                    Anzeigenschluss:   Dienstag, 11.00 Uhr
 Tel.: 07529/912662                                                 Erscheinungstag:   wöchentlich donnerstags
                                                                    Redaktionsschluss: Montag, 21.00 Uhr
 Pflegedienst Medias                                                                   Aus organisatorischen Gründen muss sich die
 (rund um die Uhr) Tel. 07520/5353                                                     Redaktion Kürzungen vorbehalten
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Bodnegger Mitteilungen                Donnerstag, den 25. April 2019                                                      Seite 3

                   10-jähriges AIKIDO-Jubiläum in Rosenharz
     Ziemlich genau vor 10 Jahren haben eine Handvoll Freunde der japanischen Kampfkunst AIKIDO in Hegenberg (Stif-
     tung Liebenau) einen eigenen Verein gegründet. Vor zwei Jahren verlegte der Verein sein Dojo (= japanisch: Schule,
     Übungsstätte) nach Rosenharz, wo er mittlerweile feste Wurzeln geschlagen hat. Das neue Dojo mit seiner durch-
     gehenden Glasfront bietet nicht nur eine wunderbare Aussicht, sondern für die gewachsene Zahl an Mitgliedern nun
     auch mehr und bessere Trainingsmöglichkeiten.
     Um AIKIDO in der näheren Region noch besser bekannt zu machen, lädt der Verein anlässlich seines 10-jährigen
     Bestehens zu einem

                                                 Tag der offenen Tür
                                      Wann: Sonntag, 28. April 2019
                                        Uhrzeit: 14:00 bis 17:00 Uhr
                      Ort: Mehrzweckhalle der Stiftung Liebenau in Bodnegg-Rosenharz
                          Interessierte jeden Alters sind willkommen, sich bei Vorführungen und
            kleinen Mitmach-Trainingseinheiten einen Einblick in diese faszinierende Kampfkunst zu verschaffen.

                           Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Voranmeldung nicht erforderlich.

     AIKIDO ist eine aus Japan stammende, friedvolle Kampfkunst, die in den vergangenen Jahrzehnten auch in Deutsch-
     land zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Allein in der Bodensee-Region gibt es über zehn Aikido-Dojos
     (Dojo = japanisch: Schule, Übungsstätte). Hervorgegangen aus der japanischen Kampfkunst-Tradition des Budo steht
     Aikido nicht nur für das Erlernen von Kampf- und Selbstverteidigungstechniken, sondern mehr noch für eine Philoso-
     phie und eine Lebenshaltung, die das harmonische, achtsame und friedvolle Miteinander als Weg und Ziel versteht.

     Weitere Infos über AIKIDO, den Aikido-Hegenberg e.V., das Dojo und seine Trainer unter www.aikido-hegenberg.de

                                                                  Europawahl 2019:
        Vorgezogener                                              Wahlrechtsausschlüsse nach § 6a EuWG nicht mehr anwend-
                                                                  bar

      Redaktionsschluss
                                                                  Das Bundesverfassungsericht hat am 15. April 2019 entschie-
                                                                  den, dass Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten
                                                                  und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Kran-
                                                                  kenhaus untergebrachte Straftäter an der Europawahl 2019 teil-
     Sehr geehrte Autoren,                                        nehmen können. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind § 6a
                                                                  Absatz 1 Nr. 2 und 3 und § 6a Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit
     aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender                 Absatz 1 Nr. 2 und 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) bei Ant-
     Redaktionsschluss vorgezogen:                                räen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie bei Einsprü-
                                                                  chen und Beschwerden gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit
     Veröffentlichung          02.05.2019                         der Wählerverzeichnisse nach diesem Urteil bei der Europawahl
     Redaktionsschluss         28.04.2019, 21:00 Uhr              in Deutschland am 26. Mai 2019 nicht anzuwenden.
                                                                  Teilnahme an Europawahl nur auf Antrag möglich
     Wir bitten um Beachtung                                      Um ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen die betrof-
     und wünschen schöne Feiertage,                               fenen Personengrupen bei dieser Wahl einen Antrag nach § 17
     Der Verlag                                                   (Deutsche) oder § 17a (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) der
                                                                  Europawahlordnung (EuWO) zur Aufnahme in das Wählerverzeich-
                                                                  nis ihrer Gemeinde stellen oder Einspruch oder Beschwerde nach
                                                                  § 21 EuWO gegen die Richtigkeit des aktuellen Wählerverzeich-
                                                                  nisses einlegen. Die Frist für den Eingang der im Original unter-
   Amtliche                                                       schriebenen Anträge ist der 5. Mai 2019.
                                                                  Antragsformulare im Informationsangebot des Bundeswahl-
   Bekanntmachungen                                               leiters
                                                                  Ein Musterantrag für Deutsche oder das erforderliche Antrags-
                                                                  formular für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie weitere
Hinweis an die Waldbesitzer im Landkreis                          Informationen zum Vorgehen finden sich im Informationsangebot
Der Stichtag zur Anmeldung von Wildschäden (Verbiss- und Fege-    des Bundeswahlleiters unter
schäden) an Forstpflanzen ist gemäß § 57 Jagd- und Wildtierma-    www.bundeswahlleiter.de.
nagementgesetz der 15. Mai! Der Anspruch auf Schadensersatz       Weitere Auskünfte gibt:
erlischt, wenn der Schaden bis zum Stichtag nicht gemeldet ist.   Büro des Bundeswahlleiters
Anzumelden ist der Wildschaden bei der jeweiligen Gemeinde        Telefon: 0611 75-4863
auf deren Gemarkung der Waldbestand liegt.                        www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Landratsamt Ravensburg - Forstamt
Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg
Amtsblatt der Gemeinde              Bodnegg             26.04.2019
                                                             Amtsblatt der Gemeinde              Grünkraut           26.04.2019
                                                             Amtsblatt der Gemeinde              Schlier             26.04.2019
                                                             Amtsblatt der Gemeinde              Waldburg            26.04.2019

Seite 4                                                     Donnerstag,
                                                            (bitte unter der Rubrik den
                                                            Az.: 031.811-ab
                                                                                           25.
                                                                                    „Amtliche    April 2019
                                                                                              Bekanntmachungen“ veröffentlichen) Bodnegger Mitteilungen

                                                             -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

  Öffentliche Toilette im Bildungszentrum
 Bis vor geraumer Zeit gab es im Bodnegger Ortskern nur                      GVV Gullen Gemeindeverwaltungsverband
 eine ausgewiesene öffentliche Toilette - und zwar im Unterge-
                                                          Die Verwaltungsräume des Gemeindeverwaltungsverband Gullen bleiben am
                                                                             Die Verwaltungsräume des Gemeindeverwaltungsverband Gullen
 schoss der Aussegnungshalle. Diese ist zwar ideal für Besu-
                                                          Montag, 29.04.2019 wegen einer dienstlichen Veranstaltung ganztags geschlossen.
                                                                             bleiben am Montag, 29.04.2019 wegen einer dienstlichen Ver-
 cher unserer Kirche beziehungsweise des Friedhofs, aber Wir
                                                          liegt              anstaltung ganztags geschlossen.
                                                              bitten um Ihr Verständnis.
 ansonsten etwas dezentral. Auch wurden bis dato die „öffent-                Wir bitten um Ihr Verständnis.
 lichen“ Toiletten in der Sporthalle und im Außenbereich des
 Bildungszentrum als solche nicht erkannt. Hinzu kommt, dass                 Schlechter Scherz ?!?!
 diese Toiletten nur während der üblichen Schulzeiten zur Ver-               Maischerze und wo der Spaß aufhört ...
 fügung stehen.                                                              Nicht alle sogenannten Maischerze sind harmlos. Der Spaß hört
                                                                                     spätestens dann auf, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird. Lei-
                                                                                     der schießen viele Aktionen inzwischen weit über das Ziel hinaus:
                                                                                     Körperverletzungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, gefährli-
                                                                                     che Hindernisse, Ruhestörungen... Was als Scherz gedacht war,
                                                                                     beschert Betroffenen oft Ärger und Schaden.
                                                                                     Bei der Gemeindeverwaltung gehen regelmäßig Beschwerden
                                                                                     über sogenannte „Scherze“ ein, die zu Beschädigungen geführt
                                                                                     haben.
                                                                                     Dies nehmen wir zum Anlass, Sie für die Gefahren der zweifelhaf-
                                                                                     ten Tradition der Maischerze zu sensibilisieren und bitten gleich-
                                                                                     zeitig Eltern, mit ihren Kindern über die Problematik zu sprechen
                                                                                     und ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
                                                                                     Sobald ein Straftatbestand wie Sachbeschädigung oder Diebstahl
                                                                                     erfüllt ist, handelt es sich hierbei nicht mehr um einen Kavaliersde-
                                                                                     likt! Die Verursacher werden hierfür zur Verantwortung gezogen.
                                                                                     Neben einer Strafanzeige müssen diese auch mit erheblichen
                                                                                     Schadensersatzansprüchen rechnen.

                                                                                     Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats
                                                                                     vom 12.04.2019
                                                                                     auch online auf www.bodnegg.de, Menüpunkt Rathaus, Unter-
                                                                                     punkt Gemeinderat, Unterlagen/Termine
                                                                                     1. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten
                                                                                     Beschlüsse
                                                                                     In der vergangenen nicht-öffentlichen Sitzung vom 08.03.2019
                                                                                     stimmte der Gemeinderat der Unterschrift der ‚Charta zur Betreu-
                                                                                     ung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland‘
                                                                                     durch die Gemeinde Bodnegg zu.

                                                                                     2. Bürgerfragestunde
                                                                                     Mit Verweis auf Tagesordnungspunkt 5 ‚Neubaugebiet Hochstätt
                                                                                     IV - Festlegung der Vergaberichtlinien‘ brachte eine Zuhörerin
 Vor diesem Hintergrund wurde eine weitere öffentliche Toilette
                                                                                     Anregungen vor. Sie bat darum, alleinerziehende Antragsteller bei
 im Bildungszentrum ausgewiesen. Diese befindet sich rechts
                                                                                     der Punktevergabe mit Antragstellern, die als Paar in den Neu-
 vom Haupteingang des Bildungszentrums und ist gleichzeitig
                                                                                     bau einziehen, gleichzustellen. Ferner regte sie an, auch volljäh-
 die Toilette für Menschen mit Behinderung. Zur Kenntlichma-
                                                                                     rige Kinder als Partner im Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
 chung wurde ein entsprechender Schriftzug auf die Tür geklebt.
                                                                                     Zudem schlug sie vor, das Punkteverhältnis der Kriterien „Arbeits-
                                                                                     platz in Bodnegg“ und „Ehrenamt in Bodnegg“ anzupassen und
                                                                                     einige Baugrundstück vergünstigt zu vergeben.
                                                                                     Ein weiterer Zuhörer erkundigte sich darüber, ob im Rahmen
                                                                                     des neuen Antrags zur Aufnahme in das Landessanierungspro-
                                                                                     gramm auch die Überplanung und Erneuerung abgängiger, mar-
                                                                                     oder Gebäude und der Dorfstraße enthalten sind.

                                                                                     3. Landessanierungsprogramm „Ortskern II“
                                                                                     - Vergabe „Gesamtörtliches Entwicklungskonzept“ und
                                                                                     „Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwick-
                                                                                     lungskonzept“ mit Antrag auf Städtebauförderung
                                                                                     Für den Antrag auf Städtebauförderung im Rahmen des Lan-
                                                                                     dessanierungsprogramms (LSP) sind ein „Gesamtörtliches Ent-
                                                                                     wicklungskonzept“ (GEK) und „Gebietsbezogenes Integriertes
                                                                                     Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) zu erstellen. Nach
                                                                                     Vorstellung der angebotenen Leistung zur Erstellung des GEK
                                                                                     und des ISEK mit Antrag auf Städtebauförderung durch Archi-
                                                                                     tekt und Stadtplaner Thomas Geissler, Kommunalentwicklung
                                                                                     LBBW, diskutierte das Gremium über den Umfang der erforder-
 Die Tür ist mit einem elektrischen Schloss ausgestattet. Hin-
                                                                                     lichen Leistungen und die Möglichkeiten bereits in der Vergan-
 tergrund ist eine zeitliche Festlegung für die öffentliche Nut-
                                                                                     genheit erstellte Gutachten und Erhebungen einfließen zu lassen.
 zung. Die öffentliche Toilette ist von 7.00 - 20.00 Uhr offen.
                                                                                     Das Honorar für die angebotenen Leistungen beläuft sich auf rd.
 Zu guter Letzt eine Bitte, die eigentlich selbstverständlich sein
                                                                                     24.000 € zzgl. Stundenaufwand für die Bürgerbeteiligung.
 sollte: Verlassen Sie die Toilette in einem sauberen und ordent-
                                                                                     Nach erfolgter Aussprache vergab der Gemeinderat den Auftrag
 lichen Zustand. Vielen Dank!
                                                                                     über das GEK und das ISEK mit Antrag auf Städtebauförderung
Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg
Bodnegger Mitteilungen                   Donnerstag, den 25. April 2019                                                       Seite 5

entsprechend dem Angebot vom 25.02.2019 einstimmig an die              Den Baugesuch a), b) und c) wurde einstimmig zugestimmt. Bau-
LBBW Kommunalentwicklung GmbH. Hinsichtlich 2.1 des Ange-              gesuch a) wurde die erforderliche Befreiung erteilt. Baugesuch d)
bots, also dem GEK wird der Aufwand noch überprüft.                    wurde mehrheitlich zugestimmt.

4. Neubaugebiet „Hochstätt IV“                                         8. Gliederung des doppischen Haushalts
- Festlegung der Vergaberichtlinien                                    Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Gliederung des Gesamt-
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat mehrheit-           haushaltes in 7 Teilhaushalte nach dem Standard von ITEOS (wie
lich den Beschluss, das Neubaugebiet „Hochstätt IV“ komplett in        in der Sitzungsvorlage dargestellt) zu.
einem Abschnitt zu vermarkten. Ferner fasste das Gremium ein-
stimmig den Beschluss, die Grundstücke im Baugebiet „Hochstätt         9. Modernisierung Friedhof Bodnegg 1. Bauabschnitt
IV“ grundsätzlich zum durch den Gemeinderat noch zu beschlie-          - Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten
ßenden vollen Wert zu veräußern. Anschließend wurde mehrheit-          Der Gemeinderat vergab die Arbeiten einstimmig entsprechen
lich beschlossen, dass einzelne Grundstücke gegen Höchstgebot          § 16d Abs. 1 VOB/A an die wirtschaftlichste Bieterin, die sich
veräußert werden und der Beschluss darüber, welche Grundstü-           nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis ergibt. So vergab er
cke gegen Höchstgebot veräußert werden, vom Gemeinderat                den Auftrag an die Fritz Müller GmbH, 88250 Weingarten, zum
noch zu fassen ist. Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Ver-        Preis von 130.440,66 €.
gabekriterien für die Vergabe der Grundstücke zum vollen Wert
stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.                                 10. Verschiedenes und Bekanntgaben
Mehrheitlich wurden zuvor folgende Änderungen der Vergabekrite-        Bürgermeister Frick gab bekannt, dass die Gemeinde Bodnegg
rien für die Vergabe der Grundstücke zum vollen Wert beschlossen:      bei dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen
- alleinerziehende Antragsteller werden bei der Punktevergabe          in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundes mit ihrem
     gleich berücksichtigt wie Paare                                   Antrag auf Förderung zur Instandsetzung/Neubau der Sporthalle/
- neben minderjährigen Kindern, werden auch kindergeldbe-              Mehrzweckhalle nicht berücksichtigt wurde.
     zugsberechtigte Kinder mit Erstwohnsitz in Bodnegg berück-
     sichtigt
- ungeborene Kinder werden bei Nachweis der Schwanger-
     schaft durch Vorlage eines ärztlichen Attests ebenfalls berück-    Osterbrunnen am Dorfplatz
     sichtigt                                                           Auch dieses Jahr machten sich wieder viele fleißige Hände vor
- das Verhältnis von Arbeitsplatz in Bodnegg zu Ehrenamt in             Ostern ans Werk um unseren Brunnen am Dorfplatz in einen
     Bodnegg wurde angepasst. Für das Ehrenamt in Bodnegg               wunderschönen Osterbrunnen zu verwandeln.
     sind nun maximal 30 Punkte (davor 35) und für den Arbeits-         Der Brunnen wurde erneut mit vielen bunten und aufwendig
     platz in Bodnegg maximal 20 Punkte (davor 15) zu erreichen.        bemalten Eiern und grünen Girlanden verziert.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vergabekriterien zur Ver-        Für das große Engagement, unseren Brunnen so schön zu
gabe der Grundstücke gegen Höchstgebot wurden vom Gemein-               schmücken, danken wir auch im Namen der Bürgerschaft,
derat mehrheitlich beschlossen. Zuletzt fasste der Gemeinderat          ganz herzlich den Schülerinnen und Schülern der Lindenschule
einstimmig den Beschluss, die Baugrundstücke 13 und 20 zur              mit ihrer Lehrerin Frau Gläss und dem Osterbrunnen-Team
Bebauung mit Mehrfamilienhäusern/Geschoßwohnungsbau in                  (Margarethe Kapler, Reinhard und Helga Schönsee und Josef
einem separaten Verfahren durch den Gemeinderat zu vergeben.            und Paula Spinnenhirn) für das gespendete Grün. Ein beson-
                                                                        derer Dank gilt auch dem Osterbrunnen-Team für die weitere
5. Inklusive Beschulung am Bildungszentrum                              Pflege des Osterbrunnens.
- Information
In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die
Integration von „Ausgegrenzten“, sondern darum von Beginn an
allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Akti-
vitäten möglich zu machen. Nicht das von vornherein negative
Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein
gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderun-
gen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur
Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaft-
liche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklu-
sive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden. Das
Bildungszentrum Bodnegg möchte den Kindern ihr Grundrecht
auf inklusive Beschulung einräumen und ist bereit, sich dieser
Herausforderung zu stellen.
Schulleiter des BZ Bodnegg Matt informierte den Gemeinde-
rat darüber, dass in Klasse 5b der Realschule ab dem Schul-
jahr 2019/2020 vier Schüler_innen inklusiv beschult werden. Der
Gemeinderat nahm von dieser Information zustimmend Kenntnis.

6. Bürgerbus Bodnegg
- Antrag von Bodnegg mobil e. V.
Der Gemeinderat stimmte der Freigabe eines Betrages in Höhe
von 8.000 € - entsprechend dem Antrag von Bodnegg mobil e.V.
- zum Start des Bürgerbusses zu.

7. Baugesuche
a) Aufbau einer Dachgaube auf bestehendes Wohngebäude und
    neuer Zugang mit Außentreppe, Flst. Nr. 1002, Mühlebachsau
b) Befreiungsantrag zur Errichtung einer verfahrensfreien Außen-
    treppe im nicht überbaubaren Bereich, Flst. Nr. 432/38, Im
    Brühl
c) Nachträgliche Genehmigung einer Gartenlaube als Ersatz für
    eine Gartenhütte, Flst. Nr. 956/1, Baltersberg
d) Nachträgliche Genehmigung eines Ersatzbaus eines Lager-
    schuppens mit Offenstall, Flst. Nr. 956/1, Baltersberg
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Seite 6                                                Donnerstag, den 25. April 2019                Bodnegger Mitteilungen

  Gemeinde Bodnegg                                                                         Landkreis Ravensburg

                                Öffentliche Bekanntmachung
                       über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
               für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und
                    für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie
             die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019
  Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleich-
  zeitig finden in der Gemeinde Bodnegg die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und die Wahl des Kreistags -
  statt.
  1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Bodnegg wer-
     den in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Bodnegg, Dorfstraße
     18, 88285 Bodnegg, Einwohnermeldeamt, Zimmer - Nr. 10 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
     Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
     Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver-
     zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit
     oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der
     Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes
     eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten-
     sichtgerät möglich.
     Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahl-
     schein für diese Wahlen hat.
  2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem
  2.1 Wahl des Gemeinderats
      Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde
      verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre
      Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder
      ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  2.2 Wahl des Kreistags
      Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus
     dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Land-
     kreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Mo-
     nate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das
     Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeich-
     nis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis
     verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt
     des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu die-
     sem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte sei-
     nerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
  2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht
     in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra-
     gen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung
     an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen.
     Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum
     Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) beim Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg, Ein-
     wohnermeldeamt, Zimmer-Nr. 10 eingehen.
     Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg, Einwohner-
     meldeamt, Zimmer-Nr. 10 bereit.
     Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
     Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl-
     schein beantragt hat.
  3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der
     Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr, beim Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bod-
     negg, Einwohnermeldeamt, Zimmer-Nr. 10 Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl.
     der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen.
     Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden.
  4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenach-
     richtigung.
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Bodnegger Mitteilungen                   Donnerstag, den 25. April 2019                                                        Seite 7

       Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver-
       zeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausü-
       ben kann.
       Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
       Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
       Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
       eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch
       Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).
 5.      Wahlschein
 5.1     Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebi-
         gen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
 5.2     Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein
         angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen.
 6.    Einen Wahlschein erhält auf Antrag
 6.1   ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
 6.2   ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
 6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
       Europawahl
       bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019
       versäumt hat,
       Kommunalwahlen
       bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019
       versäumt hat.
       Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Fest-
       stellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,
 6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden
       bei der Europawahl
       die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat,
       bei den Kommunalwahlen
       die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis
       zum 10. Mai 2019 versäumt hat.
       Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Fest-
       stellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen.
 6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl
         bei der Europawahl
         erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2
         EuWO,
         oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist;
         bei den Kommunalwahlen
         erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstan-
         den ist.
 6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt
       worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes ge-
       langt ist.
 zu
 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag,
       24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg, Einwohnermeldeamt, Zimmer-
       Nr. 10 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.
       Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
       Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
       Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
       Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
 zu
 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen Grün-
       den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
       Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
       berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
       bedienen.
 7.      Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen
         roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag.
         Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merk-
         blatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des
         Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen.
 7.1     Briefwahl für die Europawahl
         Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
         -    einen amtlichen Stimmzettel,
Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg
Seite 8                                                   Donnerstag, den 25. April 2019                 Bodnegger Mitteilungen

          -    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Eu-
               ropawahl“,
          -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum-
               schlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und
          -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
 7.2      Briefwahl für die Kommunalwahlen
          Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
          -    die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern,
          -    die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge 5) für die Briefwahl,
          -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-
               schlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl".
          Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
          im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer
          schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;
          dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
          die bevollmächtigte Person auszuweisen;
          im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig,
          wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
          Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und
          Stelle die Briefwahl ausüben.
          Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahl-
          scheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis
          18:00 Uhr eingehen.
          Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe
          absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl).
          Der Wahlbriefe für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform
          ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
          Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versen-
          dungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
          Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
 Bodnegg, 25.04.2019
 Bürgermeisteramt
 gezeichnet: Christof Frick, Bürgermeister

  Informationen

Terminübersicht Mai
11.05.2019         [boku] Kulturverein           siehe Gemeindeblatt          DGH, Bürgersaal
                                                                              20.00 Uhr
14.05.2019         Seniorenteam                  Senioren Halbtagsausflug     s. Mitteilungsblatt
                                                 mit Maiandacht
18.05.2019         Bürgerkontaktbüro             Schenktag                    Festhalle
                                                                              Annahme 08.45 - 09.30 Uhr
                                                                              Abgabe 10.00 - 11.00 Uhr
                   Gemeinde Bodnegg              Reparatur und Kaffee         09.30-12.00 Uhr
                                                                              Werkraum Lindenschule, Pfarrweg 4
23.05 -            Musikkapelle                  Sommerfest                   Festplatz (bei der Sporthalle)
26.05.2019
26.05.2019                                       Kommunalwahl                 BZB Neubau 08.00 - 18.00 Uhr
                   Bürgerkontaktbüro             Flohmarkt                    Schulhof
30.05.2019         Kirchengemeinde               Christi Himmelfahrt          Kirche mit anschl. Öschprozession 09.00 Uhr
Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg
Bodnegger Mitteilungen                  Donnerstag, den 25. April 2019                                                         Seite 9

                                                                    Wer möchte, dass sein Geburtstag oder Ehe-Jubiläum im Amts-
 Öffentliche Gemeindemangelstube Bodnegg                            blatt veröffentlicht wird, kann sich gerne persönlich oder schrift-
 Die Mangelstube der Gemeinde ist für jedermann geöffnet            lich - per E-Mail, Fax oder Brief - melden:
 und zwar jeweils jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat; von            Gemeinde Bodnegg Dorfstr. 18, 88285 Bodnegg,
 8:30 - 10:30 Uhr!                                                  Fax: +49 (0)7520-9208-40
 Achtung! Die Mangelstube hat am 01.05.2019 geschlossen.            E-Mail: brendle@bodnegg.de
 Nächster Termin: 15.05.2019                                        Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Wider-
                                                                    spruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwil-
 Die Mangelstube finden Sie im UG der Festhalle/Dorfstraße.         ligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder
 Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Sabine Rist, Tel. 1344.    gänzlich widerrufen.
                                                                    Wir bitten um Verständnis und Beachtung!
                                                                    Ihre Gemeindeverwaltung
 Ausgabe von Essenmarken
 für ELTERN von Schülern                                            Wenn Sie einer Veröffentlichung Ihrer Daten zustimmen, bit-
 und für Gäste                                                      ten wir um Rücksendung Ihrer Einwilligungserklärung:
 Bildungszentrum Raum P10 (im Pavillon)                             - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
 neben Sekretariat:
 montags         11.00 bis 13.00 Uhr                                Schriftliche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezo-
 mittwochs       07.30 bis 09.45 Uhr                                gener Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von
                                                                    Alters- und Ehejubiläen
 Sie haben auch die Möglichkeit, die Essenmarken während der
 „Großen Essenmarkenausgabe für die Schüler“ zu beziehen.           Zurück an
 Diese findet immer am ersten Schul-Montag und Dienstag im          Gemeinde Bodnegg
 Monat in der „Spieleausgabe“ unter dem Tagesheim im Bil-           Dorfstraße 18
 dungszentrum statt.                                                88285 Bodnegg
 Nächste Termine:
 Montag, 06.05. und Dienstag, 07.05.2019                            Name
 von 12.00 Uhr bis 13.20 Uhr.
 Jutta Altherr, Verwaltung Bildungszentrum Bodnegg
                                                                    Vorname
 Bearbeitung von Schülermonatskarten
 Tel. 07520/920722, E-Mail: j.altherr@bz-bodnegg.de
                                                                    Geburtsdatum

    Möchten Sie das Mitteilungsblatt Bodnegg abonnieren,
        kündigen oder haben Sie eine Reklamation,                   Hochzeitsdatum
          dann wenden Sie sich bitte direkt an den
          Druck + Verlag Wagner in Kornwestheim.                    Straße, Hausnummer
               Telefon 07154 / 8222-22 oder
              E-Mail: vertrieb@duv-wagner.de
                                                                    PLZ                               Ort

            Wochenmarkt                                             Hiermit erteile/n ich/wir der Gemeinde Bodnegg bis auf Widerruf
               jeweils freitags                                     die Einwilligung sowie den Auftrag
             von 8.00 - 12.00 Uhr                                    ab meinem 70. Geburtstag, jeden fünften darauffolgenden und
         auf dem öffentlichen Parkplatz                                 ab dem 100. Geburtstag jeden jährlichen Geburtstag, mit mei-
               „Am Kromerbühl“                                          nem Namen, meinem Geburtsdatum, meinem Wohnort (Orts-
                                                                        teil) im Amtsblatt der Gemeinde Bodnegg zu veröffentlichen.
 Angeboten werden:
 Käseprodukte von der
                                                                     Ehejubiläen ab dem 50. und jedes folgende Ehejubiläum
                                                                        für
                                                                        meinen/ unseren Namen, mein Geburtsdatum und mein Alter
 Scheidegger KäseAlpe:          Klaus Ellendt, Waldburg                 bzw. unser Hochzeitsjubiläum und meinen/unseren Wohn-
 Gemüse:                        Stiftung Liebenau                       ort (Ortsteil) im Amtsblatt der Gemeinde Bodnegg zu veröf-
 Obst, Südfrüchte, Eier:        Familie Schäfer, Ravensburg             fentlichen.
 Fleisch- und Wurstwaren:       Metzgerei Fiegle, Vogt
 (8.30 Uhr - 10.30 Uhr!)                                            Das Amtsblatt wird ebenso auf der Internetseite der Gemeinde
                                                                    Bodnegg unter www.bodnegg.de veröffentlicht. Weiterhin willige/n
                                                                    ich/wir ein, dass dem Bürgermeister Auskunft über Name, Vor-
                                                                    name, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums erteilt wird.
                                                                    Die Einwilligung ist freiwillig und auf unbestimmte Zeit gültig. Sie
   Unsere Jubilare                                                  kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
                                                                    Der Widerruf ist postalisch oder per Fax an die Gemeinde Bod-
                                                                    negg zu übermitteln.
Änderung in den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen                                                        __________________________________________________________
- Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen                      Ort, Datum
Bedingt durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
veröffentlicht die Gemeinde Bodnegg im Amtsblatt und in der
Schwäbischen Zeitung ab sofort keine runden Geburtstage und         __________________________________________________________
Ehejubiläen mehr, es sei denn, es wird im Vorfeld von den Jubila-   Unterschrift/Unterschrift(en) bei Ehejubilaren
ren um die Bekanntmachung der Geburtstage/Ehejubiläen gebe-
ten und hierfür schriftlich eingewilligt. In diesem Zusammenhang    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
weisen wir Sie darauf hin, dass das Amtsblatt auch auf unserer
Gemeinde-Homepage erscheint.
Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg
Seite 10                                                   Donnerstag, den 25. April 2019              Bodnegger Mitteilungen

                                                                     Broschüre „Freiwillig aktiv“
   Bürgerkontaktbüro                                                 „Freiwillig aktiv“ - Fortbildungsangebote für Ehrenamtli-
                                                                     che März - Juli 2019“ des Landkreises Ravensburg
                                                                     Diese Angebote bieten Ihnen Unterstützung in Ihrer Arbeit
Schenktag                                                            als ehrenamtlich Engagierter. Die Broschüre „Freiwillig aktiv -
Vorbesprechung Schenktag diese Woche Donnerstag,                     Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche“ liegt ab sofort im
25. April 2019                                                       Rathaus aus. Die Broschüre und die Antragsformulare (siehe
Der nächste Schenktag in unserer Gemeinde findet am 18. Mai          unten) können auch unter www.selbsthilfe-rv.de (DOWNLOAD)
2019 statt. Zur Vorbereitung sind alle, die mithelfen wollen, ganz   heruntergeladen werden. Das Landratsamt bietet gemeinsam
herzlich eingeladen am Donnerstag, 25. April 2019 um 18.30           mit verschiedenen Bildungsträgern Fortbildungen an, die für
Uhr in den Sitzungssaal. Wenn sie beim Schenktag dabei sein          Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit interessant sein könn-
möchten, aber an diesem Abend nicht kommen können, melden            ten. Die Teilnahme an den aufgeführten Kursen kann auch
Sie sich bitte beim Bürgerkontaktbüro, Tel.: 920 812 oder per        finanziell bezuschusst werden. Eine Bezuschussung erfolgt
Mail: gnann@bodnegg.de, vielen Dank.                                 ausschließlich auf Antrag und muss vor Kursbeginn bean-
                                                                     tragt werden. Näheres dazu finden Sie auf Seite 50 und 51.
Umgang mit Handy und Smartphone - kostenloses Angebot                Gleichzeitig möchte ich „Danke“ sagen für Ihr ehrenamtliches
für Interessierte                                                    Engagement. Damit machen Sie Bodnegg zu einer lebendigen,
Eine WhatsApp schreiben, mit App`s den Alltag erleichtern?           lebens- und liebenswerten Gemeinde. Es ist mir ein Anliegen,
Auf dem neuesten Stand der Nachrichten sein?                         Sie in Ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen: ich hoffe,
Fotos mit dem Handy machen und im Album bearbeiten und               das Angebot spricht Sie an und Sie erhalten dort Ideen, Anre-
sortieren?                                                           gungen und Inspirationen für Ihr Ehrenamt. Wenn Sie Fragen
Wenn Sie das schon öfter machen wollten, aber an dem „Wie            haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
geht das eigentlich?“ scheiterten - genau dann sind Sie mit Ihren
Anliegen bei den Schülerinnen und Schülern des BZ Bodnegg
bestens aufgehoben. Im Rahmen der FZG (Freizeitgemeinschaft)         Offener Mittagstisch
am Dienstagnachmittag haben sich Schülerinnen und Schüler auf
die oben erwähnten Fragen und v.a.m. vorbereitet. In den ruhi-
gen und beschützten Räumen der Gemeindebücherei besteht              Offener Mittagstisch im Lehrerspeiseraum des Bildungs-
die Möglichkeit auszuloten, was der kleine Apparat in Ihrer Hand     zentrum Bodnegg von 12.10 Uhr bis 13.00 Uhr in der
so alles kann.                                                       Schulzeit 6,30 € pro Essen für Erwachsene, für Kinder
An folgenden Dienstagen haben Sie von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr          und Schüler bis Klasse 10 3,50 € oder weiße Essenmarke
die Gelegenheit, unter der Anleitung junger Menschen den „bar-       Der Speiseplan ist außerdem im Internet
rierefreien“ Umgang mit dem Handy, insbesondere dem Smart-           (http://www.bz-bodnegg.de/ rechts unten „Speiseplan“ ankli-
phone zu üben und zu lernen, dabei sind an diesen Terminen für       cken) und als Aushang in der Bücherei einsehbar.
Interessierte folgende Schwerpunkte:                                 Parkplätze
30. April: Was brauche ich zum Einrichten eines neuen Smartpho-      Im oberen Schulhof darf nur auf den markierten Flächen
nes? Informationen zur SIM- Karte, SD-Karte usw.                     geparkt werden. Außerdem sind die drei Parkplätze bei der
7. Mai: Schwerpunkt „Ein neues Smartphone starten und einrichten“    Bushaltestelle an Schultagen von 7 bis 17 Uhr und die 6 Park-
Bitte mitbringen: neues und altes Smartphone, Sim Karte, SD-         plätze der Kinderkrippe freizuhalten (Beschilderung beachten).
Speicherkarte)                                                       Bitte parken Sie auf den umliegenden, zulässigen Parkplätzen,
21. Mai                                                              wie bspw. bei der Sporthalle. Ein Fußweg von nicht mehr als
28. Mai:     Vorsicht (Kosten)Falle! Roaming - Umgang im Drei-       100 m sollte zumutbar sein. Vielen Dank.
             ländereck
25. Juni:    Vom Smartphone auf den PC - Hilfen im Umgang und
             Organisation
9. Juli                                                                                vom 29.04. - 03.05.2019
16. Juli                                                             Mo.    Pizzafleischkäse (2,3) Bratensoße mit Tomate (aW)
Bitte melden Sie sich jeweils bis zum Montag vorher an bei Christa          Kartoffelpüree (g)
Gnann, Tel. 920 812 gnann@bodnegg.de, bei Ann-Kathrin Heine,                Salate vom Büffet
Tel. 920 816 heine@bodnegg.de oder bei Uwe Gebert, U.Ge-                    Schoko-Muffin (aW,c,g)
bert@bz-bodnegg.de                                                   Di.    Hackfleischbällchen (Rind,aW,c)
Uwe Gebert und Christa Gnann                                                in Rahmsoße (aW,g)
Bitte mitbringen: internetfähiges Smartphone, Betriebssystem(e)             Spiralnudeln (aW) und Kaisergemüse
Android oder Apple                                                          Salate vom Büffet
                                                                            Erdbeercreme (g)
             Christa Gnann                                           Mi.    1. Mai
             Bürgerkontaktbüro Bodnegg                               Do.    Fischstäbchen (aW,c) mit Remoulade (3,c)
             Tel.: 07520-920 812                                            Petersilienkartoffel
             E-Mail: gnann@bodnegg.de                                       Salate vom Büffet
             Sprechzeiten:                                                  Himbeergrütze mit Joghurt (g)
             Mo 08.30 Uhr - 10.00 Uhr                                Fr.    Schwäbische Käsespätzle (aW,c,g)
             Do 15.00 Uhr - 17.00 Uhr                                       mit Röstzwiebel
                                                                            Salate vom Buffet
                                                                            Obstsalat
                    Boule-Treff Bodnegg                                                     Guten Appetit
                   Eine ruhige Kugel schieben...                                       Änderungen vorbehalten
                   Jeden Samstag um 15 Uhr treffen wir uns
                   an der Lindenschule.                                               Th.Schupp, Küchenmeister
                   Gäste sind uns sehr willkommen.
 Ausleihkugeln liegen bereit...                                      Deklaration Zusatzstoffe und Allergene:
 Auf ein gutes Spiel freuen wir uns...                               2-Konservierungsstoff, 3-Antioxidationsmittel,
 Das Bouleteam                                                       aW-Weizen, c-Eier, d-Fisch, g-Milch (Laktose) k-Sesam.
Bodnegger Mitteilungen                  Donnerstag, den 25. April 2019                                                       Seite 11

                                                                     auf die Stirn, zerren an unseren Elternnerven und werfen viele Fra-
   Abfallwirtschaft                                                  gen und Unsicherheiten auf. So stellt man sich ein harmonisches
                                                                     Leben mit Kindern nicht vor! An diesem Abend wollen wir unse-
                                                                     ren Blick auf die Bedürfnisse „hinter diesem Verhalten“ richten.
                                                                     Welche Bedeutung hat wüten, toben und traurig sein für unsere
 Nicht geleerte Tonnen                                               Kinder? Ist dieses provokante und fordernde Verhalten wichtig für
 Ist Ihre Bio- und/oder Restabfalltonne nicht geleert worden,        die kindliche Entwicklung? Wie setze ich Grenzen? Wie kann ich
 rufen Sie bitte unter der Hotline 0800 3530300 an.                  mit meinem Kind liebevoll in Verbindung bleiben und es in dieser
 Ist Ihre Papiertonne nicht geleert worden, rufen Sie bitte bei      anstrengenden Lebensphase gelassener begleiten?
 der Firma Stark, Tel.: 08382-9679-0 an.                             Referentin: Doris Popp-Buckenheu
                                                                     Anmeldungen bitte bis 27. Mai bei: Kinderhaus Papperla-
                                                                     papp, Tel. 920717
                                                                     Luzia.Ruf@johanniter.de
  „FLOHMARKT“ -                                                      Die Veranstaltungen sind für Sie kostenfrei, bitte melden Sie
  ein Beitrag zur Müllvermeidung                                     sich für jede Veranstaltung gesondert bei der jeweiligen Stelle
                                                                     an. Wir freuen uns auf Sie!
  Folgende Artikel werden kostenlos ABGEGEBEN:
  Bettenrost, vorne und hinten verstellbar
  200 cm lang, 90 cm breit	                          Tel. 1362
                                                                        Jugend@Bodnegg
  Eine wichtige BITTE:
  Bitte melden Sie der Gemeindeverwaltung, wenn Ihre
  Gegenstände vergeben/gefunden wurden, damit diese aus              Muttertagskarten basteln
  der Angebots-/ Suche-Liste wieder gestrichen werden kann.          mit der Stampin Up Technik
                                                                     Der Muttertag rückt immer näher und ihr braucht noch eine tolle
  Und so funktioniert unser FLOHMARKT:                               Karte?... - dann seid ihr hier genau richtig.
  Falls Sie brauchbare Gegenstände auf unserem Flohmarkt             Sabine Bottlinger und Manuela Perrone wollen mit euch, in den
  loswerden möchten oder Gegenstände suchen, melden Sie              Osterferien, Muttertagskarten basteln.
  sich unter Tel. 9208-15.                                           Stampin Up ist eine Bastelmethode wo vor allem mit Stempeln,
  Wir werden diese Artikel kostenlos in den nächsten drei Aus-       Stanzen, und einem Falzbrett gearbeitet wird. Man kann relativ
  gaben des Mitteilungsblattes veröffentlichen.                      einfach, sehr schöne Karten, Anhänger, Lesezeichen, „Schächtel-
                                                                     chen“ und vieles mehr herstellen. Es eignet sich bereits für kleine
                                                                     Bastelfreude, macht aber in jeder Altersklasse Spaß. Ein paar von
                                                                     euch kennen die Technik vielleicht schon vom Bodnegger Weih-
                                                                     nachtsmarkt oder vom Weihnachtskarten basteln.
   Hallenbad                                                         Wann: Samstag, 27.04.2018 um 10 Uhr (Dauer ca. 2 Stunden)
                                                                     Wo: Lindenschule Bodnegg (Erdgeschoss)
                                                                     Wer: Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren (jüngere Kinder auf
                                                                     Anfrage möglich)
 Sommerpause                                                         Bitte meldet euch rechtzeitig an, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
 Bitte beachten ab dem 28. April geht das Hallenbad in die           Denkt bitte daran euer Schulmäppchen, ausgestattet mit Schere,
 Sommerpause.                                                        Buntstiften und Klebestift, mitzubringen.
                                                                     Anmelden dürft ihr euch bei Manuela Perrone (Jugendbegleite-
                                                                     rin) unter perrone@bodnegg.de oder telefonisch unter 07520-
                                                                     9497879. Natürlich dürft ihr euch auch bei Fragen oder sonst
   Informationen                                                     einem Anliegen melden.
                                                                     Wir freuen uns auf euch. :-)
   für Familien
Vortragsreihe Sozialraumbündnis
Wir laden Sie zu allen Veranstaltungen herzlich ein:
Mut statt Wut und Aggression
Dienstag, 14. Mai 2019 um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Wut und Aggression finden nicht nur zwischen Kindern statt, son-
dern oft genug haben auch Eltern mit Wut zu kämpfen, verursacht
durch das Verhalten und die Emotionen ihrer Kinder. Die ermu-
tigende Individualpsychologie zeigt Wege aus diesen Kreisläu-
fen auf. Die Referentin bringt viele lebendige Beispiele aus ihrer
Arbeit mit, die zeigen: Ermutigung bringt Harmonie und Gleich-
wertigkeit statt Aggression und Wut in die Familien. Eltern sor-
gen gut für sich und ihre Kinder kooperieren besser, weil sie eine
angenehmere Atmosphäre erleben.
Referent: Friederike Höhndorf Elterntrainerin und Individualpsy-
chologische Beraterin
Anmeldungen bitte bis zum 9. Mai bei: Kindergarten St. Mar-
tinus, Tel. 2370
st.martinus@kiga-bodnegg.de

„...und plötzlich wird aus Dir ein Rumpelstilzchen...“
Montag, 3. Juni 2019 um 19.00 Uhr im Kinderhaus Papperlapapp
Wutausbrüche aus heiterem Himmel, erst hören wenn die Mama
schimpft, trotzen, ständig dagegen sein... gehören zum täglichen
Familienleben. Diese Situationen treiben manche Schweißperle
Seite 12                                                  Donnerstag, den 25. April 2019                             Bodnegger Mitteilungen

   Klimaschutz
                 Leitungswasser statt Plastikflasche
                  Wasser braucht keine Plastikflasche
                  41 Millionen Liter Flaschenwasser trinken wir
                  allein in Deutschland pro Tag
                  - fast alles kommt aus der PET Flasche!
                  Für die Herstellung einer PET Flasche sind
                  etwa 90 Gramm Erdöl notwendig.
Nur 50 % der Plastikflaschen werden recycelt, der Rest landet
im Müll.
78 Millionen Tonnen Verpackungsmüll aus Plastik entstehen pro
Jahr weltweit.                                                     Bei der sehr gut besuchten Veranstaltung berichtete im ersten
Die Alternative - Trinkwasser aus der Leitung                      Teil Alexander Matt anschaulich und leicht verständlich von den
Leitungswasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmit-      Erfahrungen mit seinem e-Golf.
tel in Europa.                                                     Anhand von Fakten konnte er manche Vorbehalte und Bedenken
Es steht ständig frisch zur Verfügung - zu Hause, am Arbeits-      abschwächen beziehungsweise ausräumen.
platz und unterwegs.
Es schmeckt vielerorts besser als Wasser aus der Flasche zumal
Plastikflaschen chemische Substanzen absondern können.               Photovoltaik
So einfach geht es ohne Flasche
Für unterwegs können Sie sich eine geeignete Trinkflasche kau-      Detaillierte Ertragsprognose einer 7kWp Anlage, mit und ohne
fen und an Hunderten von Orten kostenlos frisches Leitungs-         Speicher:
wasser nachfüllen.
                                                                    7kWp, 22 Module
Bundesweite Info unter: refill-deutschland.de                       Jahresertrag 7.000kWh
Die Bodnegger Station befindet sich im Café Weltladen Rupp
                                                                    ohne Speicher (EV 1.300kWh):
Bericht vom Vortrag am 09. April 2019
E-Mobilität und Photovoltaik                                        Investition: 9.350€
Dass die Gemeinde bei diesen Themen gut auf dem Weg ist, zeig-      Amortisationszeit: 9,6 Jahre
                                                                    Solarkonto nach 20Jahren: 22.000€
ten Eingangs die folgenden Zahlen:
Elektrofahrzeuge Stand: Oktober 2018                                mit Speicher (6,4 kWh, EV 2.650kWh):
8 Elektrofahrzeuge, 11 Hybridfahrzeuge
                                                                    Investition: 13.973€**
Davon ein kommunaler e-Golf, der über eine Wallbox vom Strom        Amortisationszeit: 11,6 Jahre
der PV Anlage auf dem Rathaus aufgeladen                            Solarkonto nach 20Jahren: 27.700€

                                                                    **) unter Berücksichtigung des BW-Förderprogramms (1.167Euro)
                                                                    (Nettopreise)

                                                                   © enerquinn Energiesystemtechnik GmbH 2019   !8

                                                                   Stefan Oexle erläuterte in seinem Vortrag, dass sich Photovoltaik
                                                                   nicht nur finanziell rechnet.
                                                                   Rückläufige Preise bei den Modulen und Batteriespeichern
                                                                   machen ganz abgesehen von ökologischen Gesichtspunkten,
                                                                   steigenden Strompreisen und die Abhängigkeit von Öllieferstaa-
                                                                   ten auch im Blick auf Intelligente Netze der Zukunft (Smart Grids)
                                                                   die Photovoltaik interessant.
                                                                   Nicht geklärt werden konnte die Frage, wie es mit den Anlagen
                                                                   weiter geht, deren Einspeisevergütung demnächst abläuft.
                                                                   Die Fragen der Besucher an die beiden Referenten signalisierten
                                                                   das rege Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Ladestationen
                                                                         Seniorennachrichten
bei der Sporthalle Errichtung im Mai 2019 durch die TWS
In der Tiefgarage DGH geplant
In Rotheidlen              geplant als Schnellader
Weltladencafe Rupp         Ladestation für E-Bikes

Photovoltaik
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch                                           Seniorenteam Bodnegg
betrug 2017 in Bodnegg 55%.
Dieser Wert liegt unter dem Durchschnitt vergleichbarer Gemein-
den!                                                               Mai-Halbtagesausflug zur Kartause Buxheim
Hier ist also noch, auch im privaten Bereich, „Luft nach oben“.    am Dienstag, 14. Mai 2019, 13 Uhr
Allein die Gemeinde hat auf kommunalen Gebäuden im letzten         Der diesjährige Halbtages-Ausflug am 14. Mai führt uns nach
Jahr 56 kW an Photovoltaik zugebaut.                               Buxheim bei Memmingen. Dort besuchen wir die ehemalige
Damit können 15 bis 20 Haushalte bilanziell versorgt werden.       Reichskartause Buxheim („Kartause“ ist die Bezeichnung für
                                                                   eine Niederlassung des Kartäuserordens nach dem heiligen Bruno
                                                                   von Köln), die dem Besucher Kunstwerke von europäischem
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