Bodnegger Dorfflohmarkt - Machen Sie mit! am 26. Mai 2019 von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr - Gemeinde Bodnegg
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AMTSBLATT der GEMEINDE BODNEGG 54. Jahrgang | Donnerstag, den 25. April 2019 | Nr. 17 Bod negger Dorffl Bodnegger ohmarkt Dorfflohmarkt am 26. Mai 201Mai am 26. 9 von2019 11.0von 0 Uhr —17Uhr 11.00 .00 Uhr - 17.00 Uhr Machen Sie mit! Machen Sie entweder bei sich zuhause oder im Schulhof einen Stand. Melden Sie sich bis zum 3. Mai unter gnann@bodnegg.de oder Tel.: 07520 920812. Die Plätze im Schulhof werden nach Machen Sie entweder bei sich zuhause oder im Schulhof einen Stand. Eingang der Anmeldungen vergeben. Die Hausflohmärkte wer- Melden Sie sich bis zum 3. Mai unter gnann@bodnegg.de oder Tel.: 07520 920812. den Die auf einem Plätze Flyer mitwerden im Schulhof Ortsplan verm nach erkt. Diese Eingang der Anmeldungen r liegt ab vergeben. Die Haus- Mitte Mai aus. flohmärkte wer-Amden 26.auf Maieinem markFlyer ierenmit SieOrtsplan Ihr Hausvermerkt. mit bunteDieser n liegt ab Mitte Mai aus. ern Bänd Am oder 26. Mai markieren einer Sieraube Luftballont Ihr Haus —somit bunten Bändern oder einer Luftballon- findet man Sie! traube - so findet man Sie! Besuchen Sie Besuchen Sie das Musikfest, das Musi kfest, gehen Sie zum Wählen, gehen Sie schlendern zum WählSieen, durchs schleDorf n- und genießen Sie dieSie dern besondere Atmosphäre durchs Dorf und geniebeißen netten Sie Begeg- die nungen beso ndereundAtmo anregenden Gesprächen! sphäre bei netten Begeg- nungen und anregenden Gesprächen! Veranstalter: Bürgerkontaktbüro Bodnegg - der Veranstalter übernimmt keine Haftung! Veranstalter: Bürgerkontaktbüro Bodnegg—der Veranstalter übernimmt keine Haftung!
Seite 2 Donnerstag, den 25. April 2019 Bodnegger Mitteilungen Auf einen Blick Hospizdienst Vorallgäu Notfallnummern: Ziel des Hospizdienstes ist die Unterstützung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen. Polizei110 Wir besuchen Sie gerne, helfen spontan und überkonfessionell. Feuerwehr112 Gesamtleitung: Klara Öngel, Hoher-Ifen-Weg 1, Rettungsdienst112 88289 Waldburg, Telefon: 07529 – 3642 medizinische Notfälle 112 Ansprechpartnerin für Grünkraut und Bodnegg: Giftnotruf 0761 / 19240 Brigitte Huber, Tel. 07520 - 923086 Stromstörung/EnBW 0800 / 3629477 Nachbarschaftshilfe EC-Kartensperrung 116 116 Kinga Preg, Telefon 9566868 Klara Mikolitsch, Telefon 2340 Störung Trinkwasserversorgung /Zweckverband 07528 / 920960 Caritas Bodensee-Oberschwaben Beratung in allen Fragen der Pflegebedürftigkeit und ambulan- Bereitschaftsdienste ter Versorgung; Tel. 0751/3625670 EINE FÜR ALLE ! Pflegestützpunkt Landkreis Ravensburg Ab sofort erreichen Sie Ihren Beratungsstelle für Pflegebedürftige und Angehörige Ärztlichen Notdienst Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg an Wochentagen ab 18:00 Uhr Telefon 0751 / 85-3318 oder -3319 an Wochenenden und Feiertagen unter der kostenlosen einheitlichen Rufnummer: Abfall-Info 116 117 Ihre Ärzte des Notfalldienstbezirkes „Vorallgäu“ Abfallwirtschaft - Terminkalender Nächste Wertstoffannahme mit RaWEG, Altpapier, Altglas, Augenärztlicher Notfalldienst Fernsehgeräten, Monitoren, Haushaltsgroß- und Kühlgeräte zu erfragen unter Tel. 0180 – 1929346 Samstag, 04. Mai 2019, von 8.00 - 12.00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst auf dem Parkplatz vor der Sporthalle. zu erfragen unter Tel. 01805 – 911630 Die Wertstoffannahme wird von der Musikkapelle durchgeführt. Weitere Wertstoffannahmen: Kinderärztlicher Notfalldienst Samstag, 18. Mai 2019 wird durchgeführt von dem Kindergar- zu erfragen unter Tel. 0180 – 1929288 ten St. Martinus. Apotheken-Notdienst Grüngutannahme: Den aktuellen Bereitschaftsdienst der Apotheken finden Sie Samstag, 27. April, von 14:00 - 16:00 Uhr beim Feuerwehrhaus im Internet unter www.aponet.de oder Tel. 0800 00 22 833 Donnerstag, 02. Mai, von 18:00 - 20:00 Uhr in Kerlenmoos Tierärztlicher Notfalldienst Leerung der Papiertonne: Samstag, 27.04.2019/Sonntag, 28.04.2019 Die Papiertonne wird im 4-Wochenrhythmus in der Regel „mon- Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel. 0751 66464 tags” entleert. Telefonische Anmeldung erforderlich! Nächste Leerungen am Montag, 6. Mai und Dienstag, 7. Mai 2019. Sozialstation St. Martin Die Tonne bitte ab 6.00 Uhr bereitstellen. Vielen Dank! Rund um die Uhr erreichbar: Tel. (07529) 855 E-Mail: meger@sozialstation-schlier.de www.sozialstation-schlier.de Impressum Wichtige Nummern Amtsblatt der Gemeinde Bodnegg Herausgeber: Bürgermeisteramt Bodnegg Malteser Hilfsdienst Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg Telefon 07520 / 9208-15, Tel. 0751-366130 Fax: 07520 / 9208-40 Fahrdienste für Kranke, Alte und Behinderte Verantwortlich: Bürgermeister Christof Frick oder der Tel.: 07529/912662 Vertreter im Amt Für übernommene Beiträge ist der jeweilige Leiter Deutsches Rotes Kreuz der Institution bzw. des Vereins verantwortlich Kreisverband Ravensburg e.V. Redaktion für Für Beiträge: Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“ den amtlichen Teil Telefon: 07520 / 9208-15, Fax: 07520 / 9208-40 Tel.: 0751 – 560 61 0 E-Mail: deuringer@bodnegg.de Fahrdienste für Kranke, Alte und Behinderte Druck und Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Anzeigenannahme: Postfach 19 22, 70806 Kornwestheim Malteser Hilfsdienst Tel. 0751-366130 Telefon: 07154 / 8222-70, Fax: 07154 / 8222-15 Activpflege E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Der Pflegedienst an Ihrer Seite rund um die Uhr Anzeigenschluss: Dienstag, 11.00 Uhr Tel.: 07529/912662 Erscheinungstag: wöchentlich donnerstags Redaktionsschluss: Montag, 21.00 Uhr Pflegedienst Medias Aus organisatorischen Gründen muss sich die (rund um die Uhr) Tel. 07520/5353 Redaktion Kürzungen vorbehalten
Bodnegger Mitteilungen Donnerstag, den 25. April 2019 Seite 3 10-jähriges AIKIDO-Jubiläum in Rosenharz Ziemlich genau vor 10 Jahren haben eine Handvoll Freunde der japanischen Kampfkunst AIKIDO in Hegenberg (Stif- tung Liebenau) einen eigenen Verein gegründet. Vor zwei Jahren verlegte der Verein sein Dojo (= japanisch: Schule, Übungsstätte) nach Rosenharz, wo er mittlerweile feste Wurzeln geschlagen hat. Das neue Dojo mit seiner durch- gehenden Glasfront bietet nicht nur eine wunderbare Aussicht, sondern für die gewachsene Zahl an Mitgliedern nun auch mehr und bessere Trainingsmöglichkeiten. Um AIKIDO in der näheren Region noch besser bekannt zu machen, lädt der Verein anlässlich seines 10-jährigen Bestehens zu einem Tag der offenen Tür Wann: Sonntag, 28. April 2019 Uhrzeit: 14:00 bis 17:00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle der Stiftung Liebenau in Bodnegg-Rosenharz Interessierte jeden Alters sind willkommen, sich bei Vorführungen und kleinen Mitmach-Trainingseinheiten einen Einblick in diese faszinierende Kampfkunst zu verschaffen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Voranmeldung nicht erforderlich. AIKIDO ist eine aus Japan stammende, friedvolle Kampfkunst, die in den vergangenen Jahrzehnten auch in Deutsch- land zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Allein in der Bodensee-Region gibt es über zehn Aikido-Dojos (Dojo = japanisch: Schule, Übungsstätte). Hervorgegangen aus der japanischen Kampfkunst-Tradition des Budo steht Aikido nicht nur für das Erlernen von Kampf- und Selbstverteidigungstechniken, sondern mehr noch für eine Philoso- phie und eine Lebenshaltung, die das harmonische, achtsame und friedvolle Miteinander als Weg und Ziel versteht. Weitere Infos über AIKIDO, den Aikido-Hegenberg e.V., das Dojo und seine Trainer unter www.aikido-hegenberg.de Europawahl 2019: Vorgezogener Wahlrechtsausschlüsse nach § 6a EuWG nicht mehr anwend- bar Redaktionsschluss Das Bundesverfassungsericht hat am 15. April 2019 entschie- den, dass Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Kran- kenhaus untergebrachte Straftäter an der Europawahl 2019 teil- Sehr geehrte Autoren, nehmen können. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind § 6a Absatz 1 Nr. 2 und 3 und § 6a Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Absatz 1 Nr. 2 und 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) bei Ant- Redaktionsschluss vorgezogen: räen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie bei Einsprü- chen und Beschwerden gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit Veröffentlichung 02.05.2019 der Wählerverzeichnisse nach diesem Urteil bei der Europawahl Redaktionsschluss 28.04.2019, 21:00 Uhr in Deutschland am 26. Mai 2019 nicht anzuwenden. Teilnahme an Europawahl nur auf Antrag möglich Wir bitten um Beachtung Um ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen die betrof- und wünschen schöne Feiertage, fenen Personengrupen bei dieser Wahl einen Antrag nach § 17 Der Verlag (Deutsche) oder § 17a (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) der Europawahlordnung (EuWO) zur Aufnahme in das Wählerverzeich- nis ihrer Gemeinde stellen oder Einspruch oder Beschwerde nach § 21 EuWO gegen die Richtigkeit des aktuellen Wählerverzeich- nisses einlegen. Die Frist für den Eingang der im Original unter- Amtliche schriebenen Anträge ist der 5. Mai 2019. Antragsformulare im Informationsangebot des Bundeswahl- Bekanntmachungen leiters Ein Musterantrag für Deutsche oder das erforderliche Antrags- formular für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie weitere Hinweis an die Waldbesitzer im Landkreis Informationen zum Vorgehen finden sich im Informationsangebot Der Stichtag zur Anmeldung von Wildschäden (Verbiss- und Fege- des Bundeswahlleiters unter schäden) an Forstpflanzen ist gemäß § 57 Jagd- und Wildtierma- www.bundeswahlleiter.de. nagementgesetz der 15. Mai! Der Anspruch auf Schadensersatz Weitere Auskünfte gibt: erlischt, wenn der Schaden bis zum Stichtag nicht gemeldet ist. Büro des Bundeswahlleiters Anzumelden ist der Wildschaden bei der jeweiligen Gemeinde Telefon: 0611 75-4863 auf deren Gemarkung der Waldbestand liegt. www.bundeswahlleiter.de/kontakt Landratsamt Ravensburg - Forstamt
Amtsblatt der Gemeinde Bodnegg 26.04.2019 Amtsblatt der Gemeinde Grünkraut 26.04.2019 Amtsblatt der Gemeinde Schlier 26.04.2019 Amtsblatt der Gemeinde Waldburg 26.04.2019 Seite 4 Donnerstag, (bitte unter der Rubrik den Az.: 031.811-ab 25. „Amtliche April 2019 Bekanntmachungen“ veröffentlichen) Bodnegger Mitteilungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Öffentliche Toilette im Bildungszentrum Bis vor geraumer Zeit gab es im Bodnegger Ortskern nur GVV Gullen Gemeindeverwaltungsverband eine ausgewiesene öffentliche Toilette - und zwar im Unterge- Die Verwaltungsräume des Gemeindeverwaltungsverband Gullen bleiben am Die Verwaltungsräume des Gemeindeverwaltungsverband Gullen schoss der Aussegnungshalle. Diese ist zwar ideal für Besu- Montag, 29.04.2019 wegen einer dienstlichen Veranstaltung ganztags geschlossen. bleiben am Montag, 29.04.2019 wegen einer dienstlichen Ver- cher unserer Kirche beziehungsweise des Friedhofs, aber Wir liegt anstaltung ganztags geschlossen. bitten um Ihr Verständnis. ansonsten etwas dezentral. Auch wurden bis dato die „öffent- Wir bitten um Ihr Verständnis. lichen“ Toiletten in der Sporthalle und im Außenbereich des Bildungszentrum als solche nicht erkannt. Hinzu kommt, dass Schlechter Scherz ?!?! diese Toiletten nur während der üblichen Schulzeiten zur Ver- Maischerze und wo der Spaß aufhört ... fügung stehen. Nicht alle sogenannten Maischerze sind harmlos. Der Spaß hört spätestens dann auf, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird. Lei- der schießen viele Aktionen inzwischen weit über das Ziel hinaus: Körperverletzungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, gefährli- che Hindernisse, Ruhestörungen... Was als Scherz gedacht war, beschert Betroffenen oft Ärger und Schaden. Bei der Gemeindeverwaltung gehen regelmäßig Beschwerden über sogenannte „Scherze“ ein, die zu Beschädigungen geführt haben. Dies nehmen wir zum Anlass, Sie für die Gefahren der zweifelhaf- ten Tradition der Maischerze zu sensibilisieren und bitten gleich- zeitig Eltern, mit ihren Kindern über die Problematik zu sprechen und ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Sobald ein Straftatbestand wie Sachbeschädigung oder Diebstahl erfüllt ist, handelt es sich hierbei nicht mehr um einen Kavaliersde- likt! Die Verursacher werden hierfür zur Verantwortung gezogen. Neben einer Strafanzeige müssen diese auch mit erheblichen Schadensersatzansprüchen rechnen. Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12.04.2019 auch online auf www.bodnegg.de, Menüpunkt Rathaus, Unter- punkt Gemeinderat, Unterlagen/Termine 1. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse In der vergangenen nicht-öffentlichen Sitzung vom 08.03.2019 stimmte der Gemeinderat der Unterschrift der ‚Charta zur Betreu- ung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland‘ durch die Gemeinde Bodnegg zu. 2. Bürgerfragestunde Mit Verweis auf Tagesordnungspunkt 5 ‚Neubaugebiet Hochstätt IV - Festlegung der Vergaberichtlinien‘ brachte eine Zuhörerin Vor diesem Hintergrund wurde eine weitere öffentliche Toilette Anregungen vor. Sie bat darum, alleinerziehende Antragsteller bei im Bildungszentrum ausgewiesen. Diese befindet sich rechts der Punktevergabe mit Antragstellern, die als Paar in den Neu- vom Haupteingang des Bildungszentrums und ist gleichzeitig bau einziehen, gleichzustellen. Ferner regte sie an, auch volljäh- die Toilette für Menschen mit Behinderung. Zur Kenntlichma- rige Kinder als Partner im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. chung wurde ein entsprechender Schriftzug auf die Tür geklebt. Zudem schlug sie vor, das Punkteverhältnis der Kriterien „Arbeits- platz in Bodnegg“ und „Ehrenamt in Bodnegg“ anzupassen und einige Baugrundstück vergünstigt zu vergeben. Ein weiterer Zuhörer erkundigte sich darüber, ob im Rahmen des neuen Antrags zur Aufnahme in das Landessanierungspro- gramm auch die Überplanung und Erneuerung abgängiger, mar- oder Gebäude und der Dorfstraße enthalten sind. 3. Landessanierungsprogramm „Ortskern II“ - Vergabe „Gesamtörtliches Entwicklungskonzept“ und „Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwick- lungskonzept“ mit Antrag auf Städtebauförderung Für den Antrag auf Städtebauförderung im Rahmen des Lan- dessanierungsprogramms (LSP) sind ein „Gesamtörtliches Ent- wicklungskonzept“ (GEK) und „Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) zu erstellen. Nach Vorstellung der angebotenen Leistung zur Erstellung des GEK und des ISEK mit Antrag auf Städtebauförderung durch Archi- tekt und Stadtplaner Thomas Geissler, Kommunalentwicklung LBBW, diskutierte das Gremium über den Umfang der erforder- Die Tür ist mit einem elektrischen Schloss ausgestattet. Hin- lichen Leistungen und die Möglichkeiten bereits in der Vergan- tergrund ist eine zeitliche Festlegung für die öffentliche Nut- genheit erstellte Gutachten und Erhebungen einfließen zu lassen. zung. Die öffentliche Toilette ist von 7.00 - 20.00 Uhr offen. Das Honorar für die angebotenen Leistungen beläuft sich auf rd. Zu guter Letzt eine Bitte, die eigentlich selbstverständlich sein 24.000 € zzgl. Stundenaufwand für die Bürgerbeteiligung. sollte: Verlassen Sie die Toilette in einem sauberen und ordent- Nach erfolgter Aussprache vergab der Gemeinderat den Auftrag lichen Zustand. Vielen Dank! über das GEK und das ISEK mit Antrag auf Städtebauförderung
Bodnegger Mitteilungen Donnerstag, den 25. April 2019 Seite 5 entsprechend dem Angebot vom 25.02.2019 einstimmig an die Den Baugesuch a), b) und c) wurde einstimmig zugestimmt. Bau- LBBW Kommunalentwicklung GmbH. Hinsichtlich 2.1 des Ange- gesuch a) wurde die erforderliche Befreiung erteilt. Baugesuch d) bots, also dem GEK wird der Aufwand noch überprüft. wurde mehrheitlich zugestimmt. 4. Neubaugebiet „Hochstätt IV“ 8. Gliederung des doppischen Haushalts - Festlegung der Vergaberichtlinien Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Gliederung des Gesamt- Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat mehrheit- haushaltes in 7 Teilhaushalte nach dem Standard von ITEOS (wie lich den Beschluss, das Neubaugebiet „Hochstätt IV“ komplett in in der Sitzungsvorlage dargestellt) zu. einem Abschnitt zu vermarkten. Ferner fasste das Gremium ein- stimmig den Beschluss, die Grundstücke im Baugebiet „Hochstätt 9. Modernisierung Friedhof Bodnegg 1. Bauabschnitt IV“ grundsätzlich zum durch den Gemeinderat noch zu beschlie- - Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten ßenden vollen Wert zu veräußern. Anschließend wurde mehrheit- Der Gemeinderat vergab die Arbeiten einstimmig entsprechen lich beschlossen, dass einzelne Grundstücke gegen Höchstgebot § 16d Abs. 1 VOB/A an die wirtschaftlichste Bieterin, die sich veräußert werden und der Beschluss darüber, welche Grundstü- nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis ergibt. So vergab er cke gegen Höchstgebot veräußert werden, vom Gemeinderat den Auftrag an die Fritz Müller GmbH, 88250 Weingarten, zum noch zu fassen ist. Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Ver- Preis von 130.440,66 €. gabekriterien für die Vergabe der Grundstücke zum vollen Wert stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. 10. Verschiedenes und Bekanntgaben Mehrheitlich wurden zuvor folgende Änderungen der Vergabekrite- Bürgermeister Frick gab bekannt, dass die Gemeinde Bodnegg rien für die Vergabe der Grundstücke zum vollen Wert beschlossen: bei dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen - alleinerziehende Antragsteller werden bei der Punktevergabe in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundes mit ihrem gleich berücksichtigt wie Paare Antrag auf Förderung zur Instandsetzung/Neubau der Sporthalle/ - neben minderjährigen Kindern, werden auch kindergeldbe- Mehrzweckhalle nicht berücksichtigt wurde. zugsberechtigte Kinder mit Erstwohnsitz in Bodnegg berück- sichtigt - ungeborene Kinder werden bei Nachweis der Schwanger- schaft durch Vorlage eines ärztlichen Attests ebenfalls berück- Osterbrunnen am Dorfplatz sichtigt Auch dieses Jahr machten sich wieder viele fleißige Hände vor - das Verhältnis von Arbeitsplatz in Bodnegg zu Ehrenamt in Ostern ans Werk um unseren Brunnen am Dorfplatz in einen Bodnegg wurde angepasst. Für das Ehrenamt in Bodnegg wunderschönen Osterbrunnen zu verwandeln. sind nun maximal 30 Punkte (davor 35) und für den Arbeits- Der Brunnen wurde erneut mit vielen bunten und aufwendig platz in Bodnegg maximal 20 Punkte (davor 15) zu erreichen. bemalten Eiern und grünen Girlanden verziert. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vergabekriterien zur Ver- Für das große Engagement, unseren Brunnen so schön zu gabe der Grundstücke gegen Höchstgebot wurden vom Gemein- schmücken, danken wir auch im Namen der Bürgerschaft, derat mehrheitlich beschlossen. Zuletzt fasste der Gemeinderat ganz herzlich den Schülerinnen und Schülern der Lindenschule einstimmig den Beschluss, die Baugrundstücke 13 und 20 zur mit ihrer Lehrerin Frau Gläss und dem Osterbrunnen-Team Bebauung mit Mehrfamilienhäusern/Geschoßwohnungsbau in (Margarethe Kapler, Reinhard und Helga Schönsee und Josef einem separaten Verfahren durch den Gemeinderat zu vergeben. und Paula Spinnenhirn) für das gespendete Grün. Ein beson- derer Dank gilt auch dem Osterbrunnen-Team für die weitere 5. Inklusive Beschulung am Bildungszentrum Pflege des Osterbrunnens. - Information In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von „Ausgegrenzten“, sondern darum von Beginn an allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Akti- vitäten möglich zu machen. Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderun- gen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaft- liche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklu- sive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden. Das Bildungszentrum Bodnegg möchte den Kindern ihr Grundrecht auf inklusive Beschulung einräumen und ist bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen. Schulleiter des BZ Bodnegg Matt informierte den Gemeinde- rat darüber, dass in Klasse 5b der Realschule ab dem Schul- jahr 2019/2020 vier Schüler_innen inklusiv beschult werden. Der Gemeinderat nahm von dieser Information zustimmend Kenntnis. 6. Bürgerbus Bodnegg - Antrag von Bodnegg mobil e. V. Der Gemeinderat stimmte der Freigabe eines Betrages in Höhe von 8.000 € - entsprechend dem Antrag von Bodnegg mobil e.V. - zum Start des Bürgerbusses zu. 7. Baugesuche a) Aufbau einer Dachgaube auf bestehendes Wohngebäude und neuer Zugang mit Außentreppe, Flst. Nr. 1002, Mühlebachsau b) Befreiungsantrag zur Errichtung einer verfahrensfreien Außen- treppe im nicht überbaubaren Bereich, Flst. Nr. 432/38, Im Brühl c) Nachträgliche Genehmigung einer Gartenlaube als Ersatz für eine Gartenhütte, Flst. Nr. 956/1, Baltersberg d) Nachträgliche Genehmigung eines Ersatzbaus eines Lager- schuppens mit Offenstall, Flst. Nr. 956/1, Baltersberg
Seite 6 Donnerstag, den 25. April 2019 Bodnegger Mitteilungen Gemeinde Bodnegg Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019 Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleich- zeitig finden in der Gemeinde Bodnegg die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und die Wahl des Kreistags - statt. 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Bodnegg wer- den in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg, Einwohnermeldeamt, Zimmer - Nr. 10 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten- sichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahl- schein für diese Wahlen hat. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Land- kreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Mo- nate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeich- nis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu die- sem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte sei- nerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra- gen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) beim Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg, Ein- wohnermeldeamt, Zimmer-Nr. 10 eingehen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg, Einwohner- meldeamt, Zimmer-Nr. 10 bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl- schein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr, beim Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bod- negg, Einwohnermeldeamt, Zimmer-Nr. 10 Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenach- richtigung.
Bodnegger Mitteilungen Donnerstag, den 25. April 2019 Seite 7 Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver- zeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausü- ben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). 5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebi- gen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis Europawahl bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat, Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Fest- stellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, 6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Fest- stellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen. 6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstan- den ist. 6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes ge- langt ist. zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg, Einwohnermeldeamt, Zimmer- Nr. 10 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen Grün- den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merk- blatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel,
Seite 8 Donnerstag, den 25. April 2019 Bodnegger Mitteilungen - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Eu- ropawahl“, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum- schlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern, - die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge 5) für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum- schlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl". Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahl- scheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbriefe für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versen- dungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bodnegg, 25.04.2019 Bürgermeisteramt gezeichnet: Christof Frick, Bürgermeister Informationen Terminübersicht Mai 11.05.2019 [boku] Kulturverein siehe Gemeindeblatt DGH, Bürgersaal 20.00 Uhr 14.05.2019 Seniorenteam Senioren Halbtagsausflug s. Mitteilungsblatt mit Maiandacht 18.05.2019 Bürgerkontaktbüro Schenktag Festhalle Annahme 08.45 - 09.30 Uhr Abgabe 10.00 - 11.00 Uhr Gemeinde Bodnegg Reparatur und Kaffee 09.30-12.00 Uhr Werkraum Lindenschule, Pfarrweg 4 23.05 - Musikkapelle Sommerfest Festplatz (bei der Sporthalle) 26.05.2019 26.05.2019 Kommunalwahl BZB Neubau 08.00 - 18.00 Uhr Bürgerkontaktbüro Flohmarkt Schulhof 30.05.2019 Kirchengemeinde Christi Himmelfahrt Kirche mit anschl. Öschprozession 09.00 Uhr
Bodnegger Mitteilungen Donnerstag, den 25. April 2019 Seite 9 Wer möchte, dass sein Geburtstag oder Ehe-Jubiläum im Amts- Öffentliche Gemeindemangelstube Bodnegg blatt veröffentlicht wird, kann sich gerne persönlich oder schrift- Die Mangelstube der Gemeinde ist für jedermann geöffnet lich - per E-Mail, Fax oder Brief - melden: und zwar jeweils jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat; von Gemeinde Bodnegg Dorfstr. 18, 88285 Bodnegg, 8:30 - 10:30 Uhr! Fax: +49 (0)7520-9208-40 Achtung! Die Mangelstube hat am 01.05.2019 geschlossen. E-Mail: brendle@bodnegg.de Nächster Termin: 15.05.2019 Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Wider- spruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwil- Die Mangelstube finden Sie im UG der Festhalle/Dorfstraße. ligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Sabine Rist, Tel. 1344. gänzlich widerrufen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung! Ihre Gemeindeverwaltung Ausgabe von Essenmarken für ELTERN von Schülern Wenn Sie einer Veröffentlichung Ihrer Daten zustimmen, bit- und für Gäste ten wir um Rücksendung Ihrer Einwilligungserklärung: Bildungszentrum Raum P10 (im Pavillon) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - neben Sekretariat: montags 11.00 bis 13.00 Uhr Schriftliche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezo- mittwochs 07.30 bis 09.45 Uhr gener Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen Sie haben auch die Möglichkeit, die Essenmarken während der „Großen Essenmarkenausgabe für die Schüler“ zu beziehen. Zurück an Diese findet immer am ersten Schul-Montag und Dienstag im Gemeinde Bodnegg Monat in der „Spieleausgabe“ unter dem Tagesheim im Bil- Dorfstraße 18 dungszentrum statt. 88285 Bodnegg Nächste Termine: Montag, 06.05. und Dienstag, 07.05.2019 Name von 12.00 Uhr bis 13.20 Uhr. Jutta Altherr, Verwaltung Bildungszentrum Bodnegg Vorname Bearbeitung von Schülermonatskarten Tel. 07520/920722, E-Mail: j.altherr@bz-bodnegg.de Geburtsdatum Möchten Sie das Mitteilungsblatt Bodnegg abonnieren, kündigen oder haben Sie eine Reklamation, Hochzeitsdatum dann wenden Sie sich bitte direkt an den Druck + Verlag Wagner in Kornwestheim. Straße, Hausnummer Telefon 07154 / 8222-22 oder E-Mail: vertrieb@duv-wagner.de PLZ Ort Wochenmarkt Hiermit erteile/n ich/wir der Gemeinde Bodnegg bis auf Widerruf jeweils freitags die Einwilligung sowie den Auftrag von 8.00 - 12.00 Uhr ab meinem 70. Geburtstag, jeden fünften darauffolgenden und auf dem öffentlichen Parkplatz ab dem 100. Geburtstag jeden jährlichen Geburtstag, mit mei- „Am Kromerbühl“ nem Namen, meinem Geburtsdatum, meinem Wohnort (Orts- teil) im Amtsblatt der Gemeinde Bodnegg zu veröffentlichen. Angeboten werden: Käseprodukte von der Ehejubiläen ab dem 50. und jedes folgende Ehejubiläum für meinen/ unseren Namen, mein Geburtsdatum und mein Alter Scheidegger KäseAlpe: Klaus Ellendt, Waldburg bzw. unser Hochzeitsjubiläum und meinen/unseren Wohn- Gemüse: Stiftung Liebenau ort (Ortsteil) im Amtsblatt der Gemeinde Bodnegg zu veröf- Obst, Südfrüchte, Eier: Familie Schäfer, Ravensburg fentlichen. Fleisch- und Wurstwaren: Metzgerei Fiegle, Vogt (8.30 Uhr - 10.30 Uhr!) Das Amtsblatt wird ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Bodnegg unter www.bodnegg.de veröffentlicht. Weiterhin willige/n ich/wir ein, dass dem Bürgermeister Auskunft über Name, Vor- name, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums erteilt wird. Die Einwilligung ist freiwillig und auf unbestimmte Zeit gültig. Sie Unsere Jubilare kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist postalisch oder per Fax an die Gemeinde Bod- negg zu übermitteln. Änderung in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen __________________________________________________________ - Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen Ort, Datum Bedingt durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) veröffentlicht die Gemeinde Bodnegg im Amtsblatt und in der Schwäbischen Zeitung ab sofort keine runden Geburtstage und __________________________________________________________ Ehejubiläen mehr, es sei denn, es wird im Vorfeld von den Jubila- Unterschrift/Unterschrift(en) bei Ehejubilaren ren um die Bekanntmachung der Geburtstage/Ehejubiläen gebe- ten und hierfür schriftlich eingewilligt. In diesem Zusammenhang - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - weisen wir Sie darauf hin, dass das Amtsblatt auch auf unserer Gemeinde-Homepage erscheint.
Seite 10 Donnerstag, den 25. April 2019 Bodnegger Mitteilungen Broschüre „Freiwillig aktiv“ Bürgerkontaktbüro „Freiwillig aktiv“ - Fortbildungsangebote für Ehrenamtli- che März - Juli 2019“ des Landkreises Ravensburg Diese Angebote bieten Ihnen Unterstützung in Ihrer Arbeit Schenktag als ehrenamtlich Engagierter. Die Broschüre „Freiwillig aktiv - Vorbesprechung Schenktag diese Woche Donnerstag, Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche“ liegt ab sofort im 25. April 2019 Rathaus aus. Die Broschüre und die Antragsformulare (siehe Der nächste Schenktag in unserer Gemeinde findet am 18. Mai unten) können auch unter www.selbsthilfe-rv.de (DOWNLOAD) 2019 statt. Zur Vorbereitung sind alle, die mithelfen wollen, ganz heruntergeladen werden. Das Landratsamt bietet gemeinsam herzlich eingeladen am Donnerstag, 25. April 2019 um 18.30 mit verschiedenen Bildungsträgern Fortbildungen an, die für Uhr in den Sitzungssaal. Wenn sie beim Schenktag dabei sein Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit interessant sein könn- möchten, aber an diesem Abend nicht kommen können, melden ten. Die Teilnahme an den aufgeführten Kursen kann auch Sie sich bitte beim Bürgerkontaktbüro, Tel.: 920 812 oder per finanziell bezuschusst werden. Eine Bezuschussung erfolgt Mail: gnann@bodnegg.de, vielen Dank. ausschließlich auf Antrag und muss vor Kursbeginn bean- tragt werden. Näheres dazu finden Sie auf Seite 50 und 51. Umgang mit Handy und Smartphone - kostenloses Angebot Gleichzeitig möchte ich „Danke“ sagen für Ihr ehrenamtliches für Interessierte Engagement. Damit machen Sie Bodnegg zu einer lebendigen, Eine WhatsApp schreiben, mit App`s den Alltag erleichtern? lebens- und liebenswerten Gemeinde. Es ist mir ein Anliegen, Auf dem neuesten Stand der Nachrichten sein? Sie in Ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen: ich hoffe, Fotos mit dem Handy machen und im Album bearbeiten und das Angebot spricht Sie an und Sie erhalten dort Ideen, Anre- sortieren? gungen und Inspirationen für Ihr Ehrenamt. Wenn Sie Fragen Wenn Sie das schon öfter machen wollten, aber an dem „Wie haben, können Sie sich gerne an mich wenden. geht das eigentlich?“ scheiterten - genau dann sind Sie mit Ihren Anliegen bei den Schülerinnen und Schülern des BZ Bodnegg bestens aufgehoben. Im Rahmen der FZG (Freizeitgemeinschaft) Offener Mittagstisch am Dienstagnachmittag haben sich Schülerinnen und Schüler auf die oben erwähnten Fragen und v.a.m. vorbereitet. In den ruhi- gen und beschützten Räumen der Gemeindebücherei besteht Offener Mittagstisch im Lehrerspeiseraum des Bildungs- die Möglichkeit auszuloten, was der kleine Apparat in Ihrer Hand zentrum Bodnegg von 12.10 Uhr bis 13.00 Uhr in der so alles kann. Schulzeit 6,30 € pro Essen für Erwachsene, für Kinder An folgenden Dienstagen haben Sie von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr und Schüler bis Klasse 10 3,50 € oder weiße Essenmarke die Gelegenheit, unter der Anleitung junger Menschen den „bar- Der Speiseplan ist außerdem im Internet rierefreien“ Umgang mit dem Handy, insbesondere dem Smart- (http://www.bz-bodnegg.de/ rechts unten „Speiseplan“ ankli- phone zu üben und zu lernen, dabei sind an diesen Terminen für cken) und als Aushang in der Bücherei einsehbar. Interessierte folgende Schwerpunkte: Parkplätze 30. April: Was brauche ich zum Einrichten eines neuen Smartpho- Im oberen Schulhof darf nur auf den markierten Flächen nes? Informationen zur SIM- Karte, SD-Karte usw. geparkt werden. Außerdem sind die drei Parkplätze bei der 7. Mai: Schwerpunkt „Ein neues Smartphone starten und einrichten“ Bushaltestelle an Schultagen von 7 bis 17 Uhr und die 6 Park- Bitte mitbringen: neues und altes Smartphone, Sim Karte, SD- plätze der Kinderkrippe freizuhalten (Beschilderung beachten). Speicherkarte) Bitte parken Sie auf den umliegenden, zulässigen Parkplätzen, 21. Mai wie bspw. bei der Sporthalle. Ein Fußweg von nicht mehr als 28. Mai: Vorsicht (Kosten)Falle! Roaming - Umgang im Drei- 100 m sollte zumutbar sein. Vielen Dank. ländereck 25. Juni: Vom Smartphone auf den PC - Hilfen im Umgang und Organisation 9. Juli vom 29.04. - 03.05.2019 16. Juli Mo. Pizzafleischkäse (2,3) Bratensoße mit Tomate (aW) Bitte melden Sie sich jeweils bis zum Montag vorher an bei Christa Kartoffelpüree (g) Gnann, Tel. 920 812 gnann@bodnegg.de, bei Ann-Kathrin Heine, Salate vom Büffet Tel. 920 816 heine@bodnegg.de oder bei Uwe Gebert, U.Ge- Schoko-Muffin (aW,c,g) bert@bz-bodnegg.de Di. Hackfleischbällchen (Rind,aW,c) Uwe Gebert und Christa Gnann in Rahmsoße (aW,g) Bitte mitbringen: internetfähiges Smartphone, Betriebssystem(e) Spiralnudeln (aW) und Kaisergemüse Android oder Apple Salate vom Büffet Erdbeercreme (g) Christa Gnann Mi. 1. Mai Bürgerkontaktbüro Bodnegg Do. Fischstäbchen (aW,c) mit Remoulade (3,c) Tel.: 07520-920 812 Petersilienkartoffel E-Mail: gnann@bodnegg.de Salate vom Büffet Sprechzeiten: Himbeergrütze mit Joghurt (g) Mo 08.30 Uhr - 10.00 Uhr Fr. Schwäbische Käsespätzle (aW,c,g) Do 15.00 Uhr - 17.00 Uhr mit Röstzwiebel Salate vom Buffet Obstsalat Boule-Treff Bodnegg Guten Appetit Eine ruhige Kugel schieben... Änderungen vorbehalten Jeden Samstag um 15 Uhr treffen wir uns an der Lindenschule. Th.Schupp, Küchenmeister Gäste sind uns sehr willkommen. Ausleihkugeln liegen bereit... Deklaration Zusatzstoffe und Allergene: Auf ein gutes Spiel freuen wir uns... 2-Konservierungsstoff, 3-Antioxidationsmittel, Das Bouleteam aW-Weizen, c-Eier, d-Fisch, g-Milch (Laktose) k-Sesam.
Bodnegger Mitteilungen Donnerstag, den 25. April 2019 Seite 11 auf die Stirn, zerren an unseren Elternnerven und werfen viele Fra- Abfallwirtschaft gen und Unsicherheiten auf. So stellt man sich ein harmonisches Leben mit Kindern nicht vor! An diesem Abend wollen wir unse- ren Blick auf die Bedürfnisse „hinter diesem Verhalten“ richten. Welche Bedeutung hat wüten, toben und traurig sein für unsere Nicht geleerte Tonnen Kinder? Ist dieses provokante und fordernde Verhalten wichtig für Ist Ihre Bio- und/oder Restabfalltonne nicht geleert worden, die kindliche Entwicklung? Wie setze ich Grenzen? Wie kann ich rufen Sie bitte unter der Hotline 0800 3530300 an. mit meinem Kind liebevoll in Verbindung bleiben und es in dieser Ist Ihre Papiertonne nicht geleert worden, rufen Sie bitte bei anstrengenden Lebensphase gelassener begleiten? der Firma Stark, Tel.: 08382-9679-0 an. Referentin: Doris Popp-Buckenheu Anmeldungen bitte bis 27. Mai bei: Kinderhaus Papperla- papp, Tel. 920717 Luzia.Ruf@johanniter.de „FLOHMARKT“ - Die Veranstaltungen sind für Sie kostenfrei, bitte melden Sie ein Beitrag zur Müllvermeidung sich für jede Veranstaltung gesondert bei der jeweiligen Stelle an. Wir freuen uns auf Sie! Folgende Artikel werden kostenlos ABGEGEBEN: Bettenrost, vorne und hinten verstellbar 200 cm lang, 90 cm breit Tel. 1362 Jugend@Bodnegg Eine wichtige BITTE: Bitte melden Sie der Gemeindeverwaltung, wenn Ihre Gegenstände vergeben/gefunden wurden, damit diese aus Muttertagskarten basteln der Angebots-/ Suche-Liste wieder gestrichen werden kann. mit der Stampin Up Technik Der Muttertag rückt immer näher und ihr braucht noch eine tolle Und so funktioniert unser FLOHMARKT: Karte?... - dann seid ihr hier genau richtig. Falls Sie brauchbare Gegenstände auf unserem Flohmarkt Sabine Bottlinger und Manuela Perrone wollen mit euch, in den loswerden möchten oder Gegenstände suchen, melden Sie Osterferien, Muttertagskarten basteln. sich unter Tel. 9208-15. Stampin Up ist eine Bastelmethode wo vor allem mit Stempeln, Wir werden diese Artikel kostenlos in den nächsten drei Aus- Stanzen, und einem Falzbrett gearbeitet wird. Man kann relativ gaben des Mitteilungsblattes veröffentlichen. einfach, sehr schöne Karten, Anhänger, Lesezeichen, „Schächtel- chen“ und vieles mehr herstellen. Es eignet sich bereits für kleine Bastelfreude, macht aber in jeder Altersklasse Spaß. Ein paar von euch kennen die Technik vielleicht schon vom Bodnegger Weih- nachtsmarkt oder vom Weihnachtskarten basteln. Hallenbad Wann: Samstag, 27.04.2018 um 10 Uhr (Dauer ca. 2 Stunden) Wo: Lindenschule Bodnegg (Erdgeschoss) Wer: Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren (jüngere Kinder auf Anfrage möglich) Sommerpause Bitte meldet euch rechtzeitig an, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte beachten ab dem 28. April geht das Hallenbad in die Denkt bitte daran euer Schulmäppchen, ausgestattet mit Schere, Sommerpause. Buntstiften und Klebestift, mitzubringen. Anmelden dürft ihr euch bei Manuela Perrone (Jugendbegleite- rin) unter perrone@bodnegg.de oder telefonisch unter 07520- 9497879. Natürlich dürft ihr euch auch bei Fragen oder sonst Informationen einem Anliegen melden. Wir freuen uns auf euch. :-) für Familien Vortragsreihe Sozialraumbündnis Wir laden Sie zu allen Veranstaltungen herzlich ein: Mut statt Wut und Aggression Dienstag, 14. Mai 2019 um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Wut und Aggression finden nicht nur zwischen Kindern statt, son- dern oft genug haben auch Eltern mit Wut zu kämpfen, verursacht durch das Verhalten und die Emotionen ihrer Kinder. Die ermu- tigende Individualpsychologie zeigt Wege aus diesen Kreisläu- fen auf. Die Referentin bringt viele lebendige Beispiele aus ihrer Arbeit mit, die zeigen: Ermutigung bringt Harmonie und Gleich- wertigkeit statt Aggression und Wut in die Familien. Eltern sor- gen gut für sich und ihre Kinder kooperieren besser, weil sie eine angenehmere Atmosphäre erleben. Referent: Friederike Höhndorf Elterntrainerin und Individualpsy- chologische Beraterin Anmeldungen bitte bis zum 9. Mai bei: Kindergarten St. Mar- tinus, Tel. 2370 st.martinus@kiga-bodnegg.de „...und plötzlich wird aus Dir ein Rumpelstilzchen...“ Montag, 3. Juni 2019 um 19.00 Uhr im Kinderhaus Papperlapapp Wutausbrüche aus heiterem Himmel, erst hören wenn die Mama schimpft, trotzen, ständig dagegen sein... gehören zum täglichen Familienleben. Diese Situationen treiben manche Schweißperle
Seite 12 Donnerstag, den 25. April 2019 Bodnegger Mitteilungen Klimaschutz Leitungswasser statt Plastikflasche Wasser braucht keine Plastikflasche 41 Millionen Liter Flaschenwasser trinken wir allein in Deutschland pro Tag - fast alles kommt aus der PET Flasche! Für die Herstellung einer PET Flasche sind etwa 90 Gramm Erdöl notwendig. Nur 50 % der Plastikflaschen werden recycelt, der Rest landet im Müll. 78 Millionen Tonnen Verpackungsmüll aus Plastik entstehen pro Jahr weltweit. Bei der sehr gut besuchten Veranstaltung berichtete im ersten Die Alternative - Trinkwasser aus der Leitung Teil Alexander Matt anschaulich und leicht verständlich von den Leitungswasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmit- Erfahrungen mit seinem e-Golf. tel in Europa. Anhand von Fakten konnte er manche Vorbehalte und Bedenken Es steht ständig frisch zur Verfügung - zu Hause, am Arbeits- abschwächen beziehungsweise ausräumen. platz und unterwegs. Es schmeckt vielerorts besser als Wasser aus der Flasche zumal Plastikflaschen chemische Substanzen absondern können. Photovoltaik So einfach geht es ohne Flasche Für unterwegs können Sie sich eine geeignete Trinkflasche kau- Detaillierte Ertragsprognose einer 7kWp Anlage, mit und ohne fen und an Hunderten von Orten kostenlos frisches Leitungs- Speicher: wasser nachfüllen. 7kWp, 22 Module Bundesweite Info unter: refill-deutschland.de Jahresertrag 7.000kWh Die Bodnegger Station befindet sich im Café Weltladen Rupp ohne Speicher (EV 1.300kWh): Bericht vom Vortrag am 09. April 2019 E-Mobilität und Photovoltaik Investition: 9.350€ Dass die Gemeinde bei diesen Themen gut auf dem Weg ist, zeig- Amortisationszeit: 9,6 Jahre Solarkonto nach 20Jahren: 22.000€ ten Eingangs die folgenden Zahlen: Elektrofahrzeuge Stand: Oktober 2018 mit Speicher (6,4 kWh, EV 2.650kWh): 8 Elektrofahrzeuge, 11 Hybridfahrzeuge Investition: 13.973€** Davon ein kommunaler e-Golf, der über eine Wallbox vom Strom Amortisationszeit: 11,6 Jahre der PV Anlage auf dem Rathaus aufgeladen Solarkonto nach 20Jahren: 27.700€ **) unter Berücksichtigung des BW-Förderprogramms (1.167Euro) (Nettopreise) © enerquinn Energiesystemtechnik GmbH 2019 !8 Stefan Oexle erläuterte in seinem Vortrag, dass sich Photovoltaik nicht nur finanziell rechnet. Rückläufige Preise bei den Modulen und Batteriespeichern machen ganz abgesehen von ökologischen Gesichtspunkten, steigenden Strompreisen und die Abhängigkeit von Öllieferstaa- ten auch im Blick auf Intelligente Netze der Zukunft (Smart Grids) die Photovoltaik interessant. Nicht geklärt werden konnte die Frage, wie es mit den Anlagen weiter geht, deren Einspeisevergütung demnächst abläuft. Die Fragen der Besucher an die beiden Referenten signalisierten das rege Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Ladestationen Seniorennachrichten bei der Sporthalle Errichtung im Mai 2019 durch die TWS In der Tiefgarage DGH geplant In Rotheidlen geplant als Schnellader Weltladencafe Rupp Ladestation für E-Bikes Photovoltaik Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch Seniorenteam Bodnegg betrug 2017 in Bodnegg 55%. Dieser Wert liegt unter dem Durchschnitt vergleichbarer Gemein- den! Mai-Halbtagesausflug zur Kartause Buxheim Hier ist also noch, auch im privaten Bereich, „Luft nach oben“. am Dienstag, 14. Mai 2019, 13 Uhr Allein die Gemeinde hat auf kommunalen Gebäuden im letzten Der diesjährige Halbtages-Ausflug am 14. Mai führt uns nach Jahr 56 kW an Photovoltaik zugebaut. Buxheim bei Memmingen. Dort besuchen wir die ehemalige Damit können 15 bis 20 Haushalte bilanziell versorgt werden. Reichskartause Buxheim („Kartause“ ist die Bezeichnung für eine Niederlassung des Kartäuserordens nach dem heiligen Bruno von Köln), die dem Besucher Kunstwerke von europäischem
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