Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode

Die Seite wird erstellt Christian Seiler
 
WEITER LESEN
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
Journal                          23. Jahrgang
                                                                                                                26. März 2018
                                                                                                                         Nr. 2
    Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hainleite mit den Mitgliedsgemeinden
                Großlohra, Hainrode, Kleinfurra, Nohra, Wipperdorf und Wolkramshausen
                                                     VORWORT
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger          Laut Information unseres Landratsamtes      einer Landgemeinde kommen und die
unserer Mitgliedsgemeinden,                  soll im September dieses Jahres die Auf-    Landesregierung des Freistaates Thürin-
                                             tragsvergabe für den flächendeckenden       gen dieser Gründung zustimmen, wird mit
nun sind wir schon wieder am Ende des        Breitbandausbau in unserem Landkreis er-    „in Kraft treten“ des 2. Neugliederungs-
ersten Quartals des kaum begonnenen          folgen. Somit können auch die Bürgerin-     gesetzes die Verwaltungsgemeinschaft
neuen Jahres angelangt. Der Frühling hält    nen und Bürger der Gemeinden Hainro-        „Hainleite“ zum 31.12.2018 aufgelöst.
Einzug und die Sonne strahlt mit einer       de, Nohra und des Ortsteiles Wernrode       Fortan werden alle Verwaltungsaufga-
ganz anderen Kraft als noch vor weni-        der Gemeinde Wolkramshausen auf eine        ben von der zukünftigen neuen Landge-
gen Wochen. In allen Gemeinden werden        zufriedenstellende     Internetversorgung   meinde ausgeführt. Um die Bürgernähe
emsig die Osterfeuer vorbereitet und die     hoffen. Die Versorgung mit „schnellem       für die Bürgerinnen und Bürger unserer
Kinder freuen sich bereits auf den Oster-    Internet“ wird mehr Bürgernähe schaf-       Mitgliedsgemeinden zu erhalten, soll je-
hasen.                                       fen, denn die öffentlichen Verwaltungen     doch eine Servicestelle der Verwaltung in
                                             werden in den kommenden Jahren dafür        Wolkramshausen, Backsüber 3 in Form
Ein sichtbares Stück Infrastruktur in Form   Sorge tragen müssen, mehr Dienstleistun-    eines Bürgerbüros erhalten bleiben.
des Rad- und Gehwegbaus wird dem-            gen online zur Verfügung zu stellen.
nächst begonnen und bis 2019 vier un-                                                    Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Oster-
serer Mitgliedsgemeinden miteinander         Kommunalpolitisch wird in einigen un-       fest und eine schöne Frühlingszeit
verbinden. Sehr lange warten wir bereits     serer Mitgliedsgemeinden derzeit über
darauf und es wird Zeit, dass dieses seit    den freiwilligen Zusammenschluss mit                                 Uta Altenburg
vielen Jahren geplante und langersehnte      benachbarten Gemeinden und der Stadt                       Gemeinschaftsvorsitzende
Vorhaben endlich Realität wird.              Bleicherode zur Gründung einer Landge-
                                             meinde beraten. Sollte es zur Gründung

Foto: Angie Conscious/pixelio.de
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
März 2018 • Nr. 2

           Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“
                  Aufstellung der 2. Änderung (teilräumliche Aufhebung)
                    des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Hünstein“
            in der Gemarkung Nohra der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“
    hier: Bekanntmachung der öffentli-           Gemarkung Nohra, bestehend aus der          der Vorbelastung sowie der Auswirkun-
    chen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB           Planzeichnung sowie den textlichen Fest-    gen durch die Aufhebung.
                                                 setzungen, der Begründung einschließlich
    Die Gemeinschaftsversammlung der Ver-        aller Anlagen und dem Umweltbericht in      2. Angaben zum Schutzgut Wasser
    waltungsgemeinschaft „Hainleite“ hat in      der Fassung März 2018 sowie die folgen-     Bestandsbeschreibung und Bewertung
    der Sitzung am 13.12.2017 das gesetzlich     den, bereits vorliegenden umweltbezoge-     der Vorbelastung sowie der Auswirkun-
    erforderliche Planverfahren zur Aufstel-     nen Stellungnahmen:                         gen durch die Aufhebung.
    lung der 2. Änderung (teilräumliche Auf-     • Landratsamt Nordhausen
    hebung) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ge-          vom 26.02.2018,                          3. Angaben zum Schutzgut Pflanzen
    werbepark Hünstein“ in der Gemarkung         • Thüringer Landesverwaltungsamt            und Tiere, biologische Vielfalt
A   Nohra der Verwaltungsgemeinschaft
    „Hainleite“ eingeleitet beschlossen. Die
                                                    vom 23.02.2018,
                                                 • Thüringer Landesamt für Denkmalpfle-
                                                                                             Im Plangebiet befinden sich keine be-
                                                                                             sonders geschützten Biotoptypen nach §
    Grenze des räumlichen Geltungsberei-            ge und Archäologie vom 27.02.2018,       30 BNatSchG. Es liegen keine Kenntnis-
M   ches des Plangebietes ist aus dem mit ver-   • Thüringer Landesanstalt für Umwelt        se über das Vorkommen von Arten vor,
    öffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.       und Geologie vom 21.02.2018              für die eine Gefährdung hinsichtlich der
                                                 • Landwirtschaftsamt Bad Frankenhau-        Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG
T
    Danach erfolgte die frühzeitige Beteili-
    gung der Öffentlichkeit sowie der Träger        sen vom 31.01.2018                       besteht.
    öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4    liegen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum:

L   (1) BauGB.                                   vom 05.04.2018 bis 09.05.2018 an nach-
                                                 folgender Stelle zur Einsichtnahme für
                                                                                             4. Angaben zu Schutzgebieten
                                                                                             Lage des Plangebiets außerhalb von
    Wesentliches Ziel der Planung:               jedermann öffentlich aus:                   Schutzgebieten.

I   Ziel der 2. Änderung des Bebauungspla-
    nes Nr. 1 „Gewerbepark Hünstein“ ist
                                                 Im Flur der Verwaltungsgemein-
                                                 schaft Hainleite, Backsüber 3, 99735        5. Angaben zum Schutzgut Kultur-
    die teilräumliche Aufhebung des Bebau-       Wolkramshausen                              und sonstige Sachgüter

C   ungsplanes für die Flächen des Geltungs-
    bereiches der 2. Änderung (Flurstücke Nr.
                                                 Öffnungszeiten:
                                                 Montag              9 bis 12 Uhr
                                                                                             Hinweis auf das Vorhandensein von Bo-
                                                                                             dendenkmalen in der Umgebung des
    29/1, 18/2, 18/3, und 18/4 der Flur 2 Ge-    Dienstag            9 Uhr bis 12 Uhr und    Plangebietes sowie ggf. im Geltungsbe-
H   markung Nohra).
    Die Flächen des Geltungsbereiches der        Mittwoch
                                                                     13 Uhr bis 18 Uhr
                                                                     geschlossen
                                                                                             reich.

    2. Änderung werden seit Jahren als Be-       Donnerstag          9 Uhr bis 12 Uhr und    6. Angaben zu den Wechselwirkun-
E   triebsstandort des landwirtschaftlichen
    Unternehmens Landgut Hünstein ge-            Freitag
                                                                     13 Uhr bis 16 Uhr
                                                                     9 Uhr bis 12 Uhr
                                                                                             gen zwischen biotischen und abioti-
                                                                                             schen Faktoren sowie Schutzgütern
    nutzt. In diesem Bereich ist eine bauliche   Während des Zeitraums der öffentli-         Mensch und Kultur-/Sachgüter
R   Weiterentwicklung des landwirtschaftli-
    chen Betriebes geplant. Da die Zulässig-
                                                 chen Auslegung können die Planun-
                                                 terlagen zusätzlich auch im Internet
                                                                                             Zusammenfassende Bewertung der Auf-
                                                                                             hebung des Bebauungsplanes für das
    keit von baulichen Anlagen für eine land-    unter www. vg-hainleite.de eingese-         Plangebiet.
    wirtschaftliche Nutzung in einem, durch      hen werden.
    einen Bebauungsplan festgesetzten Ge-                                                    II. Aus den faunistischen Untersu-
    werbegebiet nur eingeschränkt bzw. gar       Stellungnahmen können von jedermann         chungen und Gutachten
T   nicht möglich ist, das Baugesetzbuch aber
    bauliche Anlagen landwirtschaftlicher Be-
                                                 während der Auslegungsfrist schrift-
                                                 lich oder während der Öffnungszeiten        Es wurden keine Untersuchungen oder
    triebe sowie Anlagen der energetischen       bzw. nach gesonderter Terminabsprache       Fachgutachten erarbeitet.
E   Nutzung von Biomasse in einem einge-
    schränkten Maß im Außenbereich zulässt
                                                 mündlich oder zur Niederschrift vorge-
                                                 bracht werden.
                                                                                             III. Aus den umweltbezogenen Stellung-
                                                                                             nahmen aus der Träger- und Öffentlich-
    (priveligierte Vorhaben gem. § 35 (1)        Fachliche und inhaltliche Erläuterungen     keitsbeteiligung
I   BauGB), soll der Bebauungsplan für die       und Auskünfte zur o.g. Planung sind in-     Angaben zu ggf. entstehenden Emissio-
    Flächen des Betriebsstandortes Landgut       nerhalb der Öffnungszeiten oder auch        nen aus der landwirtschaftlichen Nutzung
    Hünstein (Geltungsbereich der 2. Ände-       nach gesonderter Terminabsprache mög-       im Plangebiet,
L   rung) aufgehoben werden.                     lich.                                       Hinweise zum Bodenschutz,
                                                 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,    Hinweise zur Abfallentsorgung,
    Weiterhin wurde durch die Gemein-            dass nicht fristgerecht abgegebene Stel-    Hinweis auf das Vorhandensein von Bo-
    schaftsversammlung der Verwaltungsge-        lungnahmen bei der Beschlussfassung der     dendenkmalen in der Umgebung des
    meinschaft „Hainleite“ in der Sitzung am     Verwaltungsgemeinschaft       „Hainleite“   Plangebietes sowie ggf. im Geltungsbe-
    14.03.2018 dem Planentwurf des o.g.          unberücksichtigt bleiben können.            reich.
    Bebauungsplanes nebst Begründung zu-                                                     gez. Altenburg, Gemeinschaftsvorsitzende
    gestimmt und die öffentliche Auslegung       Folgende Arten umweltbezogener Infor-
    der Planunterlagen beschlossen. Dieser       mationen sind verfügbar und werden mit
    Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.      ausgelegt:

    Der Entwurf der 2. Änderung (teilräum-       I. Aus dem Umweltbericht
    liche Aufhebung) des Bebauungsplanes         1. Angaben zum Schutzgut Boden
    Nr. 1 „Gewerbepark Hünstein“ in der          Bestandsbeschreibung und Bewertung          Foto: VG Hainleite

    2
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
Januar 2018 • Nr. 1

                                                                        Übersichtsplan
            2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbepark Hünstein"
                               (teilräumliche Aufhebung)
                      in der Gemarkung Nohra der VG "Hainleite"

                                                                                                                                                                                                                                                     A
                                                                                                                                                                                                                                                     M
                                                                                                     Lage des Plangebietes
                                                                                                                                                                                                                                                     T
                                                                                                                                                                                                                                                     L
                                                                                                                                                                                                                                                     I
                                                                                                                                                                                                                                                     C
                                                                               55/7                                                                                                                                                                  H
                                                          52/2
                                                                                                                                            147/57

                                                     55
                                                                 55a

                                                                 54/4                                                23/1
                                                                                                                                                                                                                                                     E
                                                                        55/4          55/5
                                                                                                                                                           148/57

                                                                                                                                                                                                                                                     R
                                                                                                                                                                         303/58
                                                                       52/1                                                                                                                    304/58
                                                                                                                                                                                                                  59
                                                                                             55/6
                                                   60a

                                                                                                        146/57

                                                                                             29/1
                                                                                              18/2
                                                                                 60

                                                                                        18/3

                                                                                                                                                                                                                                                     T
                                                                                                                     25/3

                                                                                                                                  25/4
                                                                                                                                  61

                                                                                                                                                         26/13

                         10/1
                                                                                                                                        I

                                                                                                                                                                 62
                                                                                                                                                                         26/14
                                                                                                                                                                                                                                                     E
                                                                                                                                                                                                                                                     I
                                                                                                                                                  26/2                                                                   27/1

                                                                                                                          25/5
                                                                                                                                                                                                            65

                                                                  18/4                                                                                                                 26/17        26/8
                                                                                                                                                                 26/18
                                                                                                        25/6
                                                                                                                                                                                                                  27/2

                                                                                                                                                                                                                                                     L
                        275/30

                      276/2                                                                                                                                                                                                            28/2

                                                                                                             26/12                                                                   26/16
                                                                                                                            I
                                                                                                                                                                         26/4

                                                                                                                                                 63
                9/1
                                                                                                                      I

                                                                                        23/2
               318/11                                                                                                                                                                  26/9
                                                                                                                                                                                66

                                                                                                                                                                                                           27/3

                                 Gemarkung Nohra
                                 Flur 2                                                               25/8
                                                                                                                                                                                                                                28/3          28/4
                                                                                                                                            64

                                          18/5

                                                                                                                                 26/7

  Quelle- Karte: Geoproxy-Geoportal © GDI-Th Freistaat Thüringen (www.geoproxy-geoportal-th.de/geoclient)
                                        Darstellung ohne Maßstab

                                                                                                                                                                                                                                              3
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
März 2018 • Nr. 2

                                                  Stellenausschreibung
     Die Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ möchte für die Kindertagesstätte „Kleine Wipperspatzen“ in Wipperdorf
     zum 01.08.2018 die Stelle der      Wirtschaftskraft m/w

     in Teilzeit neu besetzen.
     Zum Aufgabengebiet gehören:
        • Aufräum- und Reinigungsarbeiten inkl. Fensterreinigung im gesamten Haus sowie Treppenhaus und Flure
        • Lagerhaltung der Lebensmittel etc., nach den Grundsätzen der Lebensmittelhygiene
        • Ausgabe der angelieferten Mittagsmahlzeiten
        • Abziehen und Waschen der Bettwäsche und Handtücher (Waschmaschine), Wäschepflege
        • Vorbereitung der Verspermahlzeit
        • Abwasch des Frühstücks- und Vespergeschirrs sowie Hauswirtschaftsaufgaben
        Die Zuordnung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.

     Wir erwarten von Ihnen:
A     • freundliches Auftreten, Flexibilität, Freude am Umgang mit Kindern, wenn Sie außerdem folgende Voraussetzungen
         mitbringen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung:
      • Sinn für Ordnung und Sauberkeit
M     • Verantwortungsbewusstsein
      • Zuverlässigkeit und Kreativität
      • Teamfähigkeit
T    Wir bieten:
      • Befristung für ein Jahr mit Option auf Verlängerung
L     • einen modernen Kindergarten
      • angenehme Arbeitsatmosphäre in einem engagierten, fröhlichen Team
      • die Vergütung erfolgt nach TVöD, 5-Tage-Woche (Mo-Fr)
I     • flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung

     Die Verwaltungsgemeinschaft Hainleite besteht aus sechs Gemeinden. Ihr Verwaltungssitz befindet sich in Wolkramshausen. Die
C    Verwaltungsgemeinschaft Hainleite liegt im Landkreis Nordhausen in Nordthüringen. Sie zieht sich entlang der Wipper und dem
     Höhenzug Hainleite, welcher ihr den Namen gibt. Eine gute Verkehrsanbindung ist durch die A38 sowie die Bahnstrecke Leinefelde-

H
     Nordhausen, Erfurt-Nordhausen gegeben.

     Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung (insbesondere Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse der Berufsab-

E    schlüsse, Arbeitszeugnisse, Referenzen) richten Sie bitte bis 16.04.2018 an die
          VG „Hainleite“
          Gemeinschaftsvorsitzende Frau Altenburg

R         – Stellenausschreibung –
          Backsüber 3
          99735 Wolkramshausen
     Schwerbehinderte Bewerber/-innen finden bei gleicher Eignung bevorzugte Berücksichtigung.
     Fahr- bzw. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
     Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, vergessen Sie bitte nicht, einen entsprechend adressierten und
T    ausreichend frankierten Briefumschlag beizulegen, andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-
     innen nach dem Auswahlverfahren unter Beachtung des Datenschutzes vernichtet.
                                                                                             gez. Altenburg, Gemeinschaftsvorsitzende

E                   BEKANNTMACHUNG
                  – Bewerbung zur Schöffenwahl
I               für die Wahlperiode 2019 bis 2023 –
L
    Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt.      te eingebracht werden sollen.
    Die Amtszeit der zurzeit amtierenden        Alle Bürgerinnen und Bürger unserer
    Schöffen und Jugendschöffen endet mit       Mitgliedsgemeinden, die sich für ein Eh-
    Ablauf des Jahres 2018. Deshalb sind        renamt als Schöffe engagieren möchten,
    Neuwahlen erforderlich.                     werden hiermit aufgerufen, sich in ihrem
    Grundsätzlich kann jeder Deutsche im        jeweiligen Gemeindeamt oder in der
    Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöf-      VG „Hainleite“, Frau Altenburg bis zum
    fe werden. Eine besondere Qualifikation     30.05.2018 zu melden.
    wird nicht vorausgesetzt.                   Der jeweilige Gemeinderat wird in einer
    Die Mitwirkung juristischer Laien an der    seiner nächsten öffentlichen Sitzung, de-
    Rechtsprechung ist gerade deshalb ge-       ren Termin rechtzeitig ortsüblich bekannt
    wollt, weil ihre Lebens- und Berufserfah-   gegeben wird, über die Aufnahme der Be-
    rung, ihr vernünftiges Urteilsvermögen,     werber in die Vorschlagsliste beschließen.
    ihre Menschenkenntnis und ihre Bewer-       gez. Altenburg, Gemeinschaftsvorsitzende
                                                                                               Foto: Dirk Schröter
    tungen in die Entscheidungen der Gerich-

    4
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
März 2018 • Nr. 2

                                           Hinweis an alle Hundehalter
                                             Im Ordnungsamt kommt es vermehrt zu            dürfen. Der Halter oder der mit der Füh-
                                             Beschwerden, weil die Straßen, Gehwege         rung oder Haltung von Tieren Beauftragte
                                             und Grünflächen mit Tierkot verschmutzt        ist zur sofortigen Beseitigung von Verun-
                                             werden. Besonders verärgert sind hierbei       reinigungen verpflichtet.
                                             die Grundstücksbesitzer, die bei Ihrer wö-     An dieser Stelle möchten wir wiederholt
                                             chentlichen Straßenreinigung immer wie-        darauf hinweisen, dass die Gemeinden
                                             der auf Tierkot stoßen und dabei selbst        und das Ordnungsamt kostenlos Plastik-
                                             gar kein Tier besitzen.                        tüten für die Entsorgung von Hundekot
                                             Wir möchten aus diesem Grund nochmals          zur Verfügung stellen.
                                             auf die Bestimmungen der Ordnungsbe-           Sollte unserem Hinweis keine Beachtung
                                             hördlichen Verordnung der VG Hainleite         geschenkt werden, können die von den
                                             aufmerksam machen.                             Tierhaltern begangenen Ordnungswid-
                                             Die §§ 17 bzw. 18 der Ordnungsbehörd-          rigkeiten mit einer Geldbuße geahndet
Es gibt in allen Gemeinden immer mehr        lichen Verordnung sagen eindeutig aus,         werden.
Hundehalter, die mit ihren Tieren durch
die Ortslage spazieren gehen.
                                             dass durch Tierkot Straßen und öffentli-
                                             che Anlagen nicht verunreinigt werden
                                                                                                        gez. Hagemeier, Ordnungsamt         A
                                                                                                Wichtige Mitteilung
                                                                                                 in eigener Sache                           M
         Standsicherheitskontrolle der Grabmale
                                                                                             Das „Hainleite Journal“ ist unser amt-
Bis zum 31. August 2018 führt das Ord-       Die Befestigung ist dem Ordnungsamt             liches Bekanntmachungsblatt und die
                                                                                             Gemeinden sind verpflichtet, für die
                                                                                                                                            T
nungsamt/Friedhofsverwaltung auf allen       nachzuweisen.
                                                                                             ordnungsgemäße Zustellung in den
Friedhöfen der Verwaltungsgemeinschaft
„Hainleite“ die Standsicherheitsüberprü-
                                             Die Meldung über die erfolgte Reparatur
                                             richten Sie bitte schriftlich an die Verwal-    Haushalten zu sorgen.
                                                                                             Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass
                                                                                                                                            L
fung der Grabmale durch.                     tungsgemeinschaft „Hainleite“ OA/Fried-
                                                                                             Sie uns jederzeit telefonisch davon in
Die Nutzungsberechtigten, deren Grab-
male als mangelhaft festgestellt wurden
                                             hofsverwaltung, Backsüber 3, in 99735
                                             Wolkramshausen,        telefonisch     unter    Kenntnis setzten können und sollen,            I
(roter Aufkleber), werden aufgefordert,      036334/58014 oder per Email an fried-           wenn Ihnen das „Hainleite Journal“
                                                                                             nicht regelmäßig zugestellt wird. Wir
die Standsicherheit des entsprechenden
Grabmales bis zum 31. Oktober 2018
                                             hofsverwaltung@vg-hainleite.de.
                                                                      gez. L. Husung         bedanken uns für Ihr Verständnis.              C
fachgerecht wiederherstellen zu lassen.             Ordnungsamt/Friedhofsverwaltung                                gez. Uta Altenburg

                                                „Hainleite Journal“ – Erscheinungstermine 2018
                                                                                                                                            H
                                             Nr. der Ausgabe            Redaktionsschluss                 Erscheinungstermin                E
                                             3/2018                     08.05.2018 (Dienstag)             25.05.2018 (Freitag)

                                                                                                                                            R
                                             4/2018                     10.07.2018 (Dienstag)             25.07.2018 (Mittwoch)
                                             5/2018                     10.09.2018 (Montag)               25.09.2018 (Dienstag)
                                             6/2018                     08.11.2018 (Donnerstag)           26.11.2018 (Montag)
                                                                                        gez. Körber, Redaktion des „Hainleite Journal“

                                                                                                        Impressum
   Öffnungszeiten der                        Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:          Redaktionsschluss nächste Ausgabe:
                                                                                                                                            T
  Verwaltungsgemein-                         Das Hainleite Journal erscheint jeden          03/2018         8. Mai 2018

    schaft „Hainleite“                       2. Monat, jeweils am 25., sofern dieser
                                             Tag ein Werktag ist. Ist der 25. Kalen-
                                                                                            Herausgeber:    Verwaltungsgemeinschaft
                                                                                                            „Hainleite“
                                                                                                                                            E
Backsüber 3, 99735 Wolkramshausen
                                             dertag ein Sonn- oder Feiertag erscheint       Redaktion:      Hauptamt – Frau Körber

Montag:        09.00-12.00 Uhr               das Amtsblatt am darauf folgenden                              Backsüber 3
                                                                                                            99735 Wolkramshausen
                                                                                                                                            I
Dienstag:      09.00-12.00 und               Werktag. Es wird an alle Haushalte der
                                                                                            Telefon:        03 63 34-5 80 11
                                                                                                                                            L
               13.00-18.00 Uhr               Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsge-
                                             meinschaft „Hainleite“ kostenlos verteilt.     Telefax:        03 63 34-5 80 19
Mittwoch:      Geschlossen
                                             Desweiteren besteht die Möglichkeit, das       E-Mail:         redaktion@vg-hainleite.de
Donnerstag: 09.00-12.00 und
                                             Amtsblatt im Hauptamt der Verwaltungs-         Internet:       www.vg-hainleite.de
               13.00-16.00 Uhr
                                             gemeinschaft „Hainleite“, Backsüber 3,         Anzeigen:       le petit - schröter
Freitag:       09.00-12.00 Uhr
                                             99735 Wolkramshausen einzeln oder im                           Werbeagentur & Verlag
Samstag:       Nach vorheriger
                                             Abonnement kostenlos, im Falle des Post-       Layout & Druck: le petit - schröter
               Terminvereinbarung
                                             versandes gegen Erstattung der Portokos-                       Werbeagentur & Verlag
Sprechzeiten der
                                             ten, zu beziehen.                                              99734 Nordhausen,
Gemeinschaftsvorsitzenden:
                                             Hinweis:                                                       Alte Leipziger Str. 50
Dienstag:      13.00-18.00 Uhr
                                             Die einzelnen Textbeiträge geben die Auf-      Telefon:        0 36 31-46 98 00
Brückentage
                                             fassung der Autoren wieder. Diese zeich-       E-Mail:         info@lepetit-ndh.de
Am Montag, den 30.04.2018 und am
                                             nen sich für den Inhalt und die Urheber-                       www.lepetit-ndh.de
Freitag, den 11.05.2018 bleibt unsere
                                             rechte der Texte sowie der dazugehörigen       Fotos:          VG Hainleite, Autoren,
Verwaltung geschlossen.
                                             Fotos verantwortlich.                                          fotolia.com, pixelio.de

                                                                                                                                        5
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
März 2018 • Nr. 2

     Ordnungsbehördliche Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“
    zur Abwehr von Gefahren durch:               Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel,           (2) Insbesondere ist es verboten
    • die Benutzung öffentlicher Straßen         Treppen, Durchgänge, Böschungen,              a) in öffentlichen Anlagen, auf Grünstrei-
        und öffentlicher Anlagen                 Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässe-        fen sowie in öffentlichen Grün- und Erho-
    • Verkehrsgefährdungen und                   rungsanlagen, Park-, Trenn- und Seiten-      lungsanlagen mit Fahrrädern oder motor-
        -behinderungen                           streifen, Dämme, Rand- und Sicherheits-      betriebenen Fahrzeugen – ausgenommen
    • Verunreinigungen                           streifen;                                    Krankenfahrstühle und Kinder bis zu ei-
    • wildes Zelten                               b) der Luftraum über dem Straßenkör-        nem Alter von 12 Jahren – zu fahren, zu
    • Wasser und Eisglätte                       per;                                         parken oder mit Pferden zu reiten, es sei
    • Betreten und Befahren von Eisflächen        c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszei-      denn, die Wege sind durch eine entspre-
    • Baden                                      chen, Verkehrseinrichtungen und –an-         chende Beschilderung freigegeben,
    • Fäkalien-, Dung- und Klärschlamm-          lagen aller Art, die der Sicherheit oder      b) auf Straßen, in öffentlichen Anla-
        abfuhr                                   Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder        gen und Grün- und Erholungsanlagen
    • zweckwidrige Nutzung von Abfall-           dem Schutz der Anlieger dienen, und die      innerhalb der geschlossenen Ortslage
        behältern, Wertstoffcontainern und       Bepflanzung.                                 Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Ge-
A       Sperrmüll
    • Leitungen
                                                 (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser
                                                 Verordnung sind – unbeschadet der Ei-
                                                                                              samtgewicht über 7,5 t und Kraftfahr-
                                                                                              zeuganhänger über 2 t regelmäßig in der
    • Schneeüberhang und Eiszapfen               gentumsverhältnisse – die der Allgemein-     Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an
M   • Beeinträchtigung an Einrichtungen für      heit im Gebiet der Verwaltungsgemein-        Sonn- und Feiertagen zu parken,
        öffentliche Zwecke                       schaft „Hainleite“ zugänglichen               c) Schachtdeckel und Abdeckungen von
                                                  a) öffentlichen Grün- und Erholungsanla-    Anlagen über Fernmeldeeinrichtungen,
T
    • zweckwidrige Nutzung von Kinder-
        spielplätzen                             gen (s. Absatz 4)                            Elektrizität, Wasser oder Abwasser unbe-
    • mangelnde Hausnummerierung                  b) alle der Öffentlichkeit allgemein zu-    fugt zu öffnen, zu verstopfen, zu verun-

L   • Tierhaltung
    • Hunde
                                                 gänglichen Flächen.
                                                 (4) Öffentliche Grün- und Erholungs-
                                                                                              reinigen, zu verdecken, zu beschädigen,
                                                                                              zu beseitigen, unzugänglich oder für ihre
    • verwilderte Tauben                         anlagen im Sinne von Absatz 3 Buchsta-       Zwecke unbrauchbar zu machen,

I   • wildes Plakatieren
    • ruhestörenden Lärm
                                                 be a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen,
                                                 die der Erholung der Bevölkerung dienen.
                                                                                               d) Öffentliche Schilder, amtliche Zeichen
                                                                                              und Einrichtungen durch Anpflanzungen,
    • öffentliche Veranstaltungen                Hierzu gehören:                              Stapel, Haufen, Zäune oder andere mit

C   • offene Feuer im Freien
    • Schießen mit Böllern
                                                  a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze
                                                 und Gedenkanlagen;
                                                                                              dem Grundstück verbundene Einrichtun-
                                                                                              gen zu verdecken, zu beschädigen, zu
    • Anpflanzungen                               b) Kinderspielplätze und Sportplätze;       beseitigen, unzugänglich oder für ihre
H   in der Verwaltungsgemeinschaft „Hain-
    leite“
                                                  c) Dorfplätze, Friedhöfe;
                                                  d) Gewässer und deren Ufer.
                                                                                              Zwecke unbrauchbar zu machen,
                                                                                               e) dauerhaft auf Straßen oder in öffentli-
    Aufgrund der §§ 2, 39, 27, 44, 45, 46,       (5) Plakate und Anschläge im Sinne           chen Anlagen zu verweilen, welches aus-
E   50, 51 des Thüringer Gesetzes über die
    Aufgaben und Befugnisse der Ordnungs-
                                                 dieser Verordnung sind alle nicht bau-
                                                 rechtlicher Genehmigungspflicht unterlie-
                                                                                              schließlich oder überwiegend zum Zwe-
                                                                                              cke des Alkoholgenusses dient und wenn
    behörden (Ordnungsbehördengesetz –           genden, örtlich gebundenen und ortsver-      dessen Auswirkungen geeignet sind, Drit-
R   OBG) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323),
    zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge-
                                                 änderlichen Einrichtungen, Gegenstände
                                                 und Sachen, die der Ankündigung, An-
                                                                                              te erheblich zu belästigen,
                                                                                               f) auf Spielplätzen Alkohol zu verzehren,
    setzes vom 19. September 2013 (GVBl. S.      preisung oder als Hinweis auf Gewerbe,        g) auf öffentlichen Straßen oder in öf-
    251) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft     Beruf, Politik, Kultur und Sport dienen.     fentlichen Anlagen zu übernachten, zu
    „Hainleite“ als Ordnungsbehörde nach         Keine Plakate und Anschläge sind übliche     zelten oder zu campen,
    Anhörung der Mitgliedsgemeinden Groß-        Namens- und Firmenschilder am Wohnort         h) öffentliche Grün- oder Erholungsan-
T   lohra, Hainrode, Kleinfurra, Nohra, Wip-
    perdorf und Wolkramshausen folgende
                                                 oder am Ort der Leistung.
                                                 (6) Grundstückseigentümer im Sinne
                                                                                              lagen über ihren bestimmten Gebrauch
                                                                                              (Verweilen und Erholen) hinaus zu nut-
    Verordnung:                                  dieser Verordnung sind auch Erbbau-          zen,
E   § 1 Geltungsbereich
                                                 berechtigte und dingliche Nutzungs-
                                                 berechtigte im Sinne des Artikel 233 §
                                                                                               i) aggressiv zu betteln.

    Diese ordnungsbehördliche Verordnung         4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen         § 4 Verkehrsgefährdungen und –be-
I   gilt für das gesamte Gebiet der Verwal-      Gesetzbuch. Soweit die Eigentums- oder       hinderungen
    tungsgemeinschaft „Hainleite“, sofern in     Berechtigungslage ungeklärt ist, gilt der    (1) Zweige von Bäumen, Sträuchern und
    den nachfolgenden Bestimmungen nicht         Besitzer des Grundstücks als Eigentümer      Hecken sind so zu beschneiden, dass kei-
L   ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.     im Sinne dieser Verordnung. Mehrere Ei-      ne Straßen-, Hinweisschilder, Wegweiser,
                                                 gentümer haften gesamtschuldnerisch.         Hydranten und sonstige amtliche Zeichen
    § 2 Begriffsbestimmungen                                                                  sowie Straßenbeleuchtungseinrichtungen
    (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung       § 3 Benutzung öffentlicher Straßen           oder schwereinsehbare Kurvenbereiche
    sind – unbeschadet der Eigentumsverhält-     und öffentlicher Anlagen                     verdeckt sind.
    nisse oder öffentlich-rechtlicher Widmun-    (1) Die Benutzung öffentlicher Straßen
    gen – alle befestigten und unbefestigten,    und öffentlicher Anlagen ist jedermann       (2) Über die Grundstücksgrenze hängen-
    dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen      im Rahmen der Verkehrsvorschriften, des      de Zweige von Bäumen, Sträuchern, He-
    Arten des öffentlichen Verkehrs dienen-      Wegerechts und der nachfolgenden Re-         cken oder sonstigen Anpflanzungen sind
    den Flächen, einschließlich der Plätze und   gelungen gestattet. Dabei hat sich jeder     auf den Gehwegen bis zu einer Höhe von
    Fußgängerzonen.                              so zu verhalten, dass andere nicht gefähr-   2,50 m, auf den Fahrbahnen bis zu einer
                                                 det, belästigt oder bei ihrer Benutzung      Höhe von 4,50 m zu beseitigen.
    (2) Zu den Straßen gehören:                  gemäß Satz 1 beeinträchtigt oder behin-
     a) der Straßenkörper, einschließlich der    dert werden.

    6
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
März 2018 • Nr. 2

(3) Bäume, Sträucher, Hecken, Zäune und       formationsmaterial) verteilt, ist verpflich-   (2) Übel riechende und Ekel erregende
Gartenanlagen an Straßeneinmündungen          tet, eine damit zusammenhängende               Fäkalien, Dungstoffe und Klärschlamme
dürfen höchstens 0,90 m hoch gehalten         Verunreinigung auf Straßen und in öf-          dürfen nur in dichten und verschlosse-
werden. Die Länge des so geschaffenen         fentlichen Anlagen sofort zu beseitigen        nen Behältern befördert werden. Soweit
Sichtdreieckes muss von der Fahrbahn-         und insbesondere sein von Passanten in         sie nicht in geschlossenen Behältern be-
achse aus nach beiden Seiten 15 m betra-      einem Umkreis von 100 m weggeworfe-            fördert werden können, ist das Beförde-
gen, anderweitige Festsetzungen durch         nes Werbematerial unverzüglich wieder          rungsgut vollständig abzudecken, um
Bebauungspläne bleiben unberührt.             einzusammeln. Das Ablegen von Werbe-           Geruchsverbreitung zu vermeiden.
                                              material auf Straßen und in öffentlichen
(4) Kellerschächte und Luken sowie sons-      Anlagen ist untersagt.                         (3) Um Geruchsbelästigungen weitge-
tige gefahrdrohende Vertiefungen, die in                                                     hend zu vermeiden, sind Gülle, Jauche
den Straßenraum hineinreichen, müssen         § 6 Wildes Zelten                              und andere Dungstoffe bodennah aus-
ständig mit starken und dauerhaften, das      Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft          zubringen und auf unbestellten Acker-
Ausgleiten und Stolpern verhindernden         „Hainleite“ ist das Zelten, das Aufstellen     flächen am Tage der Ausbringung unver-
Bedeckungen versehen sein.                    von Wohn- und Campingwagen oder                züglich einzuarbeiten. Das Nähere regelt
Sie dürfen nur geöffnet sein, solange         Übernachten auf Straßen, in öffentlichen       die Verordnung über die Anwendung von
es die Benutzung erforderlich macht.
In diesem Fall sind sie abzusperren oder
                                              Anlagen oder auf öffentlichen Flächen
                                              innerhalb und außerhalb der bebauten
                                                                                             Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultur-
                                                                                             substraten und Pflanzenhilfsmitteln nach
                                                                                                                                            A
zu bewachen oder in der Dunkelheit zu         Ortsteile (§§ 30 und 34 des Baugesetzbu-       den Grundsätzen der guten fachlichen
beleuchten, dass sie von Verkehrsteilneh-     ches) untersagt.                               Praxis beim Düngen (Düngeverordnung -          M
mern unmittelbar erkannt werden kön-                                                         DüV) vom 26.05 2017 (BGBl. I S. 1305).
nen.                                          § 7 Wasser und Eisglätte                       Auf bestellten Ackerflächen sowie auf
                                              Wasser darf nur in die Gosse geschüttet        Grünanlagen hat die Ausbringung bei            T
§ 5 Verunreinigungen                          werden, wenn es ungehindert abfließen          kühler und bedeckter Witterung zu er-
(1) Es ist verboten:
 a) öffentliche Straßen und öffentliche
                                              kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn
                                              hierdurch keine Glätte entsteht.
                                                                                             folgen. Die Ausbringung von flüssigen
                                                                                             Dungstoffen darf nicht auf gefrorenem          L
Anlagen zu verunreinigen. Dies gilt auch                                                     Boden erfolgen.
für Verunreinigungen auf Grund landwirt-
schaftlicher oder ähnlicher Tätigkeiten,
                                              § 8 Betreten und Befahren von
                                              Eisflächen                                     (4) An Sonntagen und gesetzlichen Fei-         I
wobei öffentliche Straßen und öffentliche     (1) Das Betreten von Eisflächen aller flie-    ertagen ist das Aufbringen der in Absatz
Anlagen befahren werden. Derartige Ver-
unreinigungen von öffentlichen Straßen
                                              ßenden und stehenden Gewässer in der
                                              Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ ist
                                                                                             3 aufgeführten Stoffe nicht zulässig. An
                                                                                             Samstagen und Werktagen vor gesetzli-          C
und öffentlichen Anlagen sind unverzüg-       verboten, soweit und solange sie nicht         chen Feiertagen dürfen übel riechende
lich zu beseitigen. Es dürfen Papier, Obst-
reste oder andere Abfälle nicht auf die
                                              besonders freigegeben sind.                    Dungstoffe nur aufgebracht werden,
                                                                                             wenn sie unverzüglich, spätestens bis          H
öffentlichen Straßen und in öffentliche       (2) Durch Bekanntmachung können be-            20.00 Uhr eingepflügt werden. Ausge-
Anlagen geworfen werden.
 b) öffentliche Gebäude oder sonstige
                                              stimmte Eisflächen von der Verwaltungs-
                                              gemeinschaft „Hainleite“ freigegeben
                                                                                             nommen ist die Zwischenlagerung von
                                                                                             festen Dungstoffen in einem Mindestab-
                                                                                                                                            E
öffentliche bauliche Anlagen und Einrich-     werden.                                        stand von 250 m zu gem. § 30 Bauge-
tungen wie Denkmäler, Einfriedungen,
Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke,      (3) Nicht gestattet ist es,
                                                                                             setzbuch beplanten Gebieten oder im Zu-
                                                                                             sammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34
                                                                                                                                            R
Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papier-           a) Eisflächen mit Fahrzeugen aller Art zu     Baugesetzbuch), wobei die wasserrecht-
körbe, Streumaterialkisten, Fahrgastwar-      befahren,                                      lichen Vorschriften (WHG, LWG, etc.) zu
tehallen, Hinweistafeln des öffentlichen       b) Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis     beachten sind.
Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen         zu entnehmen soweit dies nicht zur Er-
oder ähnliche Einrichtungen zu beschädi-
gen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit
                                              haltung des Fischbestandes oder zur Si-
                                              cherstellung der Löschwasserversorgung
                                                                                             (5) Für die Ausbringung organischen Dün-
                                                                                             gers im Wasserschutzgebiet gelten die
                                                                                                                                            T
Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu          erforderlich ist.                              Sonderregelungen der Schutzgebietsver-
beschreiben, zu besprühen oder zu be-
schmieren.                                    § 9 Baden
                                                                                             ordnung.                                       E
 c) auf Straßen oder in öffentlichen Anla-    Das Baden ist nur an den für den Badebe-       § 11 Abfallbehälter, Wertstoffcontai-
gen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen       trieb zugelassenen Gewässern oder              ner, Sperrmüll                                 I
oder abzuspritzen sowie Reparatur- und        Gewässerteilen (Freibad Hünstein Nohra         (1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Stra-
Pflegearbeiten durchzuführen, bei denen       und Waldbad Teichtal Hainrode) erlaubt.        ßen und in öffentlichen Anlagen dürfen
schädigende Stoffe in die Umwelt oder                                                        nur zur Aufnahme kleiner Mengen von            L
das Grundwasser austreten können. Re-         § 10 Fäkalien-, Dung- und Klärschlam-          Abfällen unbedeutender Art (z. B. Ziga-
paraturen sind nur im Rahmen einer Pan-       mabfuhr                                        rettenschachteln, Pappbecher und –teller,
nenbeseitigung zulässig.                      (1) Schädliche        Umwelteinwirkungen       Obstreste) benutzt werden. Jede zweck-
 d) öffentlich eine Notdurft zu verrichten.   durch Wirtschaftsabwässer oder durch           widrige Benutzung, insbesondere das Ein-
                                              die Reinigung und Entleerung der Grund-        bringen von Hausmüll ist verboten.
(2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne        stücksentwässerungsanlagen, der Abort-
des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger        anlagen, der Schlammfänge, der Dung-           (2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcon-
verantwortlich ist, hat den ordnungsge-       gruben sowie aller anderen Gruben, die         tainer (z. B. für Blechdosen, Glas, Textili-
mäßen Zustand unverzüglich wieder her-        gesundheitsschädliche oder übel riechen-       en, Altpapier, Restmüll, Biomüll) dürfen
zustellen.                                    de Stoffe aufnehmen, sind zu vermeiden,        nicht durchsucht, Gegenstände daraus
                                              soweit dies nach den Umständen des Ein-        nicht entnommen oder verstreut werden.
(3) Wer Werbematerial (Zeitschriften,         zelfalls möglich ist.                          Dasselbe gilt auch für Sperrmüll, soweit
Prospekte, Flugblätter oder sonstiges In-                                                    die Gegenstände zum Abholen bereitge-

                                                                                                                                      7
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
März 2018 • Nr. 2

    stellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos   (2) Zum Schutz der Kinder ist es auf Kin-     (3) Das Füttern fremder oder herrenloser
    und so am Straßenrand abzustellen, dass       derspielplätzen insbesondere verboten,        streunender Katzen ist verboten.
    Schachtdeckel und Abdeckungen von              a) den Spielbetrieb zu stören oder sich zu
    Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt        spielfremden Zwecken dort aufzuhalten,        § 18 Hunde
    oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion        b) gefährliche Gegenstände oder Stoffe       (1) Hunde sind so zu halten oder zu füh-
    beeinträchtigt werden.                        mitzunehmen/hinzubringen,                     ren, dass Personen, andere Tiere und
                                                   c) Glasgegenstände aller Art, Metallteile    Sachen nicht gefährdet oder beschädigt
    (3) Die Bestimmungen der Kreislaufwirt-       oder Dosen zu zerschlagen oder wegzu-         sowie Personen nicht belästigt werden.
    schafts- und Abfallsatzung des Landkrei-      werfen,                                       Insbesondere ist darauf zu achten, dass
    ses Nordhausen am Harz bleiben unbe-           d) Tiere zu füttern oder laufen zu lassen.   Hunde nicht durch lang andauerndes Bel-
    rührt.                                         Ausgenommen von dem Verbot des Ab-           len, Heulen oder durch ähnliche Geräu-
                                                  satzes 2 d. sind Blindenhunde, sie dürfen     sche die Nachbarn in ihrer Abend- und
    § 12 Leitungen                                auf Spielplätzen geführt werden.              Nachtruhe stören. Hundeführer und die
    Straßen und öffentliche Anlagen dürfen                                                      mit der Führung von Hunden Beauftrag-
    mit Leitungen, Antennen und ähnlichen         § 16 Hausnummerierung                         ten sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr
    Gegenständen nicht überspannt werden.         (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder        Hund Personen anspringt oder anfällt.
A   Berechtigungen aufgrund gesetzlicher
    oder vertraglicher Regelungen bleiben
                                                  Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten
                                                  mit der dem Grundstück von der Verwal-
                                                                                                Der Hundeführer muss jederzeit kör-
                                                                                                perlich und geistig in der Lage sein, den
    unberührt.                                    tungsgemeinschaft „Hainleite“ bzw. der        Hund sicher zu führen.
M                                                 jeweiligen Mitgliedsgemeinde zugeteilten
    § 13 Schneeüberhang und Eiszapfen             Hausnummer zu versehen. Die Hausnum-          (2) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem
    an Gebäuden                                   mer muss von der Straße aus erkennbar         ein Hund gehalten wird, muss gegen ein
T   Schneeüberhang und Eiszapfen an Ge-           sein und lesbar erhalten werden.              unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes
    bäuden, durch die Verkehrsteilnehmer                                                        angemessen gesichert sein.

L   auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen
    gefährdet werden können, müssen un-
                                                  (2) Die festgesetzte Hausnummer ist in
                                                  unmittelbarer Nähe des Haupteingangs          (3) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen
    verzüglich durch den Eigentümer oder          deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der      und in öffentlichen Anlagen unbeauf-

I   andere Berechtigte beseitigt werden.          Haupteingang nicht an der Straßenseite,
                                                  so ist die Hausnummer an der zur Straße
                                                                                                sichtigt umherlaufen zu lassen, und in
                                                                                                öffentlichen Brunnen oder Wasser- bzw.
    § 14 Beeinträchtigungen an Einrich-           gelegenen Hauswand oder Einfriedung           Planschbecken baden zu lassen. Es ist

C   tungen für öffentliche Zwecke
    (1) Schieber, Armaturen, Revisions- und
                                                  des Grundstückes in Nähe des Haupt-
                                                  einganges anzubringen. Verdeckt ein
                                                                                                nicht erlaubt, Hunde mitzunehmen:
                                                                                                 a) auf Kinderspielplätze,
    Kanalschächte und ähnliche Einrichtun-        Vorgarten das Wohngebäude zur Straße           b) in öffentliche Badeanstalten,
H   gen für die Wasserver- und Abwasserent-
    sorgung, Löschwasserentnahmestellen,
                                                  hin oder lässt ein solcher die Hausnum-
                                                  mer nicht erkennen, so ist diese an der
                                                                                                 c) in Kirchen, Kinderbetreuungseinrich-
                                                                                                tungen und Schulen.
    Schaltschränke, Transformations- und          Einfriedung neben dem Eingangstor bzw.            Satz 2 gilt nicht für Blindenhunde.
E   Reglerstationen sowie Einrichtungen wie
    Vermessungspunkte, Schilder für die
                                                  der Eingangstür zu befestigen. Die Ver-
                                                  waltungsgemeinschaft „Hainleite“ kann         (4) Hunde müssen auf Straßen und allen
    Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf       eine andere Art der Anbringung zulassen       anderen öffentlich zugänglichen Anlagen
R   Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und
    Stromleitungen sowie Entwässerungsan-
                                                  oder anordnen, wenn dies in besonderen
                                                  Fällen, insbesondere zur besseren Sicht-
                                                                                                innerhalb der bebauten Ortslage sowie in
                                                                                                Sport-, Grün- und Parkanlagen, auf Märk-
    lagen dürfen nicht beschädigt, geändert,      barkeit der Hausnummer geboten ist.           ten, bei Umzügen, Veranstaltungen und
    verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder                                                      Festen, auf Zelt- und Campingplätzen
    für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht           (3) Die Hausnummern müssen aus was-           und in sonstigen öffentlichen Einrichtun-
    werden. Insbesondere ist es verboten,         serfestem Material bestehen. Als Haus-        gen grundsätzlich an einer reißfesten Lei-
T   Hydranten für die Löschwasserentnahme
    oder gekennzeichnete Unterflurhydran-
                                                  nummern sind arabische Ziffern zu ver-
                                                  wenden. Die Ziffern müssen sich in der
                                                                                                ne geführt werden. Nach den Umständen
                                                                                                des Einzelfalls ist die Leine kurz zu hal-
    ten zu verdecken. Nicht gestattet ist das     Farbe deutlich vom Untergrund abheben         ten. Hunde sind außerhalb der bebauten
E   Parken von Fahrzeugen aller Art vor Hy-
    dranten zur Löschwasserentnahme und
                                                  und mindestens 10 cm hoch sein.               Ortslage so zu führen, dass die Pflicht zur
                                                                                                Beaufsichtigung jederzeit gewährleistet
    gekennzeichneten Unterflurhydranten.          § 17 Tierhaltung                              ist. Bissige Hunde müssen auf Straßen
I                                                 (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden,      und in öffentlichen Anlagen zum Schutz
    (2) Der Grundstückseigentümer oder die        dass die Allgemeinheit nicht gefährdet        von Mensch und Tier stets an der Leine
    sonstigen Verfügungsberechtigten ha-          oder belästigt wird. Insbesondere ist dar-    geführt werden und einen bisssicheren
L   ben zu dulden, dass auf oder an ihrem         auf zu achten, dass Tiere nicht durch lang    Maulkorb tragen.
    Grundstück Einrichtungen für öffentliche      andauerndes Heulen oder durch ähnliche
    Zwecke, insbesondere der öffentlichen         Geräusche die Nachbarn in ihrer Abend-        (5) Für den Wald ergibt sich das Anleinge-
    Sicherheit und Ordnung, angebracht,           und Nachtruhe stören.                         bot für Hunde, die nicht zur Jagd verwen-
    verändert, ausgebessert oder ersetzt wer-                                                   det werden, aus den einschlägigen Be-
    den, soweit dieses zur Aufrechterhaltung      (2) Durch Tierkot dürfen Straßen oder         stimmungen des Thüringer Waldgesetzes.
    der öffentlichen Sicherheit und Ordnung       öffentliche Anlagen nicht verunreinigt
    erforderlich ist.                             werden. Halter oder mit der Führung           (6) Durch Kot von Hunden dürfen Straßen
                                                  oder Haltung von Tieren Beauftragte sind      und öffentliche Anlagen nicht verunrei-
    § 15 Kinderspielplätze                        zur sofortigen Beseitigung von Verun-         nigt werden. Halter oder mit der Führung
    (1) Kinderspielplätze dürfen nur von Kin-     reinigungen verpflichtet. Die Straßenrei-     oder Haltung von Hunden Beauftragte
    dern bis zu 14 Jahren und deren Auf-          nigungspflicht der Grundstücksanlieger        sind zur sofortigen Beseitigung von Ver-
    sichtspersonen benutzt werden.                wird dadurch nicht berührt.                   unreinigungen verpflichtet. Der Halter
                                                                                                oder mit der Führung oder Haltung Be-

    8
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
März 2018 • Nr. 2

auftragte hat zweckmäßige Mittel mit-         Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das        b) Name und Erreichbarkeit des Verant-
zuführen, um möglichen anfallenden            gilt insbesondere für lärmintensive Arbei-    wortlichen
Hundekot sofort aufnehmen und entfer-         ten wie:                                       c) Nachweis der Berechtigung (Erlaubnis
nen zu können. Für die Entsorgung des          a) Betrieb von motorbetriebenen Hand-        nach § 27 SprengG)
Hundekots gelten die abfallrechtlichen        werksgeräten (z. B. Sägen; Bohr- und           d) Versicherungsnachweis bzw. Nach-
Bestimmungen. Die Straßenreinigungs-          Schleifmaschinen u. Ä.),                      weis über Mitgliedschaft im Thüringer
pflicht der Grundstücksanlieger wird da-       b) Betrieb von motorbetriebenen Gar-         Schützenbund
durch nicht berührt.                          tengeräten. Für das Betreiben von Ra-          e) Geräte-Beschussbescheinigung
                                              senmähern gelten die einschlägigen
§ 19 Bekämpfung verwilderter Tau-             Bestimmungen des Bundesimmissions-            (3) Die Ordnungsbehörde kann alle geeig-
ben                                           schutzgesetzes,                               neten Maßnahmen treffen, die im Einzell-
(1) Verwilderte Tauben dürfen nicht ge-        c) Betrieb sonstiger motorgetriebener        fall erforderlich sind, um die beim Böllern
füttert werden.                               Garten- und Pflegegeräten,                    ausgehenden Gefahren durch Explosions-
                                               d) das Ausklopfen von Gegenständen           wirkung und/oder Lärmentwicklung für
(2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte       (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u.       die öffentliche Sicherheit zu verhindern.
von Grundstücken, Wohnräumen oder             Ä.) im Freien, auf offenen Balkonen und
anderen Räumen haben geeignete Maß-
nahmen zur Beseitigung der Nistplätze
                                              bei geöffneten Fenstern.
                                              Weitere Regelungen zum Betrieb von
                                                                                            § 23 Offene Feuer im Freien
                                                                                            (1) Das Anlegen und Unterhalten von of-
                                                                                                                                          A
verwilderter Tauben oder zur Erschwe-         zur Verwendung im Freien vorgesehe-           fenen Feuern im Freien ist grundsätzlich
rung des Nistens von verwilderten Tauben      nen Maschinen und Geräten enthält die         verboten. Offene Feuer im Sinne des Sat-      M
zu ergreifen sowie zu dulden.                 32. Verordnung zur Durchführung des           zes 1 sind:
                                              Bundesimmissionsschutzgesetztes (Gerä-         a) Koch- und Lagerfeuer,
§ 20 Wildes Plakatieren                       te- und Maschinenlärmschutzverordnung          b) Abbrennen von Flächen, z. B. Wiesen.      T
(1) Plakate dürfen in der Öffentlichkeit      – 32. BImSchV) vom 29. August 2002
nur dort angebracht werden, wo dies
ausdrücklich zugelassen ist.
                                              (BGBl. S. 3478) Zuletzt geändert durch
                                              Artikel 83 der Verordnung vom 31. Au-
                                                                                            (2) Ausnahmen können u. a. für Oster-,
                                                                                            andere Brauchtums- und Lagerfeuer ins-        L
In öffentlichen Anlagen ist es nicht ge-      gust 2015 (BGBl. I S. 1474).                  besondere für die in den Anlagen 1 bis 14
stattet,
 a) Flugblätter, Druckschriften, Handzet-     (4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht
                                                                                            aufgeführten Standorte erteilt werden.
                                                                                                                                          I
tel, Geschäftsempfehlungen und sonstige       für Arbeiten und Betätigungen gewerbli-       (3) Die Ausnahmegenehmigung ersetzt
Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen
oder mit anderen Werbemitteln zu wer-
                                              cher oder land- und forstwirtschaftlicher
                                              Art, wenn die Arbeiten üblich sind und
                                                                                            nicht die notwendige Zustimmung des
                                                                                            Grundstückseigentümers oder Besitzers.        C
ben;                                          die Grundsätze des Absatzes 1 beachtet
 b) Waren oder Leistungen durch Aus-
schellen oder Ausrufen anzubieten;
                                              werden und insbesondere bei den ru-
                                              hestörenden Arbeiten in geschlossenen
                                                                                            (4) Jedes nach Ausnahmegenehmigung
                                                                                            zugelassene Feuer im Freien ist dauernd       H
 c) Werbeträger, Werbetafeln oder ähnli-      Räumen (Werkstätten, Montagehallen,           durch eine volljährige Person zu beauf-
che Werbeträger aufzustellen oder anzu-
bringen.
                                              Lagerräumen u. Ä.) Fenster und Türen ge-
                                              schlossen sind.
                                                                                            sichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen
                                                                                            wird, sind Feuer und Glut abzulöschen.
                                                                                                                                          E
An öffentlichen Einrichtungen dürfen Pla-                                                   Beim Betreiben von solchen Feuern im
kate nur mit Genehmigung angebracht
werden. Die bauordnungsrechtlichen und
                                              (5) Ausnahmen von den Verboten des Ab-
                                              satzes 3 sind zulässig, wenn ein besonde-
                                                                                            Freien ist grundsätzlich ein Löschgerät in
                                                                                            geeigneter Form bereit- und vorzuhalten.
                                                                                                                                          R
bauplanungsrechtlichen Bestimmungen           res öffentliches Interesse die Ausführung
und Anordnungen über Anlagen der Au-          der Arbeiten in dieser Zeit gebietet.         (5) In privaten sowie gemeinschaftlich ge-
ßenwerbung bleiben unberührt.                                                               nutzten Gärten und Freizeitanlagen ist
                                              (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte          a) das Betreiben von Grillgeräten
(2) Nach Abschluss von Wahlen, Volks-
begehren und Volksentscheiden sind die
                                              und Musikinstrumente dürfen nur in sol-
                                              cher Lautstärke betrieben bzw. gespielt
                                                                                             b) das Anlegen von Feuern in Feuerkör-
                                                                                            ben (bis zu einem Korbdurchmesser von
                                                                                                                                          T
Werbeträger von den Verantwortlichen          werden, dass unbeteiligte Personen nicht      0,80 Meter)
innerhalb einer Woche zu entfernen.           gestört werden.                                c) das Abbrennen von Schwedenfeuern
                                                                                            (Feuerstämme) in den handelsüblichen
                                                                                                                                          E
§ 21 Ruhestörender Lärm                       (7) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, ge-      Größen erlaubt. In öffentlichen Anlagen
(1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ru-     setzlichen und religiösen Feiertagen gilt     und auf sonstigen öffentlichen Flächen        I
hezeiten nach Absatz 2 so zu verhalten,       das Thüringer Feier- und Gedenktagsge-        sind das Anlegen von Feuern in Feuerkör-
dass andere nicht mehr als nach den Um-       setz (ThürFGtG) in der jeweils gültigen       ben und das Abbrennen von Schweden-
ständen unvermeidbar durch Geräusche          Fassung.                                      feuern grundsätzlich untersagt.               L
gefährdet oder belästigt werden.
                                              § 22 Schießen mit Böllern                     (6) Offene Feuer im Freien müssen ent-
(2) Ruhezeiten sind, soweit gesetzlich        (1) Wer außerhalb von Schießstätten ein       fernt sein
nichts anderes bestimmt ist, an Werkta-       Böller (Handböller, Schaftböller, Standböl-    a) von Gebäuden aus brennbaren Stof-
gen die Zeiten von: 20.00 bis 22.00 Uhr       ler, Böllerkanone, Gasböller) zur Erzeu-      fen mindestens 15 Meter, vom Dachvor-
(Abendruhe).                                  gung eines Schussknalles verwenden will,      sprung ab gemessen,
Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 Uhr       hat dies spätestens eine Woche vorher im       b) von leicht entzündbaren Stoffen min-
bis 6.00 Uhr) gelten die einschlägigen lan-   Ordnungsamt der Verwaltungsgemein-            destens 100 Meter und
desrechtlichen Bestimmungen des Immis-        schaft „Hainleite“ schriftlich anzuzeigen.     c) von sonstigen brennbaren Stoffen
sionsschutzes.                                                                              mindestens 15 Meter.
                                              (2) In der Anzeige sind anzugeben:
(3) Während der Abend- und Nachtruhe-          a) Anlass, Ort, Datum, Zeitraum des Böl-         www.vg-hainleite.de
zeiten sind Tätigkeiten verboten, die die     lerns

                                                                                                                                    9
Journal . Jahrgang . März Nr - Stadt Bleicherode
März 2018 • Nr. 2

    (7) Andere Bestimmungen (wie z. B. das       schlossenen Ortslage Kraftfahrzeuge mit         sowie
    Abfallbeseitigungs- und Naturschutz-         einem zulässigen Gesamtgewicht über             18. Reparatur- und Pflegearbeiten durch-
    recht, landesrechtliche Vorschriften, wie    7,5 t und Kraftfahrzeuganhänger über 2          führt;
    das Waldgesetz und die Verordnung über       t regelmäßig in der Zeit von 22.00 Uhr bis      19. § 5 Absatz 1 Buchstabe c) auf Straßen
    die Entsorgung von pflanzlichen Abfäl-       6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen          oder in öffentlichen Anlagen Reparaturen
    len), nach denen offene Feuer im Freien      parkt;                                          außerhalb der Pannenbeseitigung vor-
    gestattet oder verboten sind, bleiben un-    4. § 3 Absatz 2 Buchstabe c) Schachtde-         nimmt;
    berührt.                                     ckel und Abdeckungen von Anlagen über           20. § 5 Absatz 1 Buchstabe d) öffentlich
                                                 Fernmeldeeinrichtungen,         Elektrizität,   eine Notdurft verrichtet;
    § 24 Anpflanzungen                           Wasser oder Abwasser unbefugt öffnet,           21. § 5 Absatz 2 den ordnungsgemäßen
    Anpflanzungen einschließlich Wurzel-         verstopft, verunreinigt, verdeckt, beschä-      Zustand nicht unverzüglich wieder her-
    werk, insbesondere Zweige von Bäumen,        digt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre     stellt;
    Sträuchern und Hecken, die in den öf-        Zwecke unbrauchbar macht;                       22. § 5 Absatz 3 Verunreinigungen auf
    fentlichen Verkehrsraum hineinwachsen,       5. § 3 Absatz 2 Buchstabe d) öffentliche        Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht
    dürfen die Anlagen der Straßenbeleuch-       Schilder, amtliche Zeichen und Einrichtun-      sofort beseitigt;
    tung sowie der Ver- und Entsorgung           gen durch Anpflanzungen, Stapel, Hau-           23. § 5 Abs. 3 Werbematerial auf Straßen
A   nicht beinträchtigen. Der Verkehrsraum
    muss über Geh- und Radwegen bis zu
                                                 fen, Zäune oder andere mit dem Grund-
                                                 stück verbundene Einrichtungen verdeckt,
                                                                                                 und in öffentlichen Anlagen ablegt;
                                                                                                 24. § 6 auf Straßen, in öffentlichen Anla-
    einer Höhe von mindestens 2,50 Metern,       beschädigt, beseitigt, unzugänglich oder        gen oder auf öffentlichen Flächen zeltet
M   über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe        für ihre Zwecke unbrauchbar macht;              oder übernachtet;
    von mindestens 4,50 Metern freigehalten      6. § 3 Absatz 2 Buchstabe e) dauerhaft          25. § 7 Wasser, das nicht ungehindert ab-
                                                 auf Straßen oder in öffentlichen Anla-          fließen kann, oder Wasser bei Frostwetter
T
    werden.
                                                 gen verweilt; welches ausschließlich oder       in die Gosse schüttet;
    § 25 Ausnahmen                               überwiegend zum Zwecke des Alkohol-             26. § 8 nicht freigegebene Eisflächen

L   (1) Die Verwaltungsgemeinschaft „Hain-
                                                 genusses dient und wenn dessen Auswir-
                                                 kungen geeignet sind, Dritte erheblich zu
                                                                                                 betritt oder befährt, Löcher in Eis schlägt
                                                                                                 oder Eis entnimmt, sofern dies nicht zur
    leite“ als Ordnungsbehörde kann in Ein-      belästigen                                      Erhaltung des Fischbestandes oder zur Si-

I   zelfällen oder allgemein Ausnahmen von
    dieser Verordnung zulassen.
                                                 7. § 3 Absatz 2 Buchstabe f) auf Spiel-
                                                 plätzen Alkohol verzehrt;
                                                                                                 cherstellung der Löschwasserversorgung
                                                                                                 erforderlich ist;
                                                 8. § 3 Absatz 2 Buchstabe g) auf öffent-        27. § 9 in nicht freigegebenen Gewäs-

C   (2) Die Ausnahmegenehmigungen sind
    schriftlich bei der Verwaltungsgemein-
                                                 lichen Straßen oder in öffentlichen Anla-
                                                 gen übernachtet, zeltet oder campt;
                                                                                                 sern oder Gewässerteilen badet;
                                                                                                 28. § 10 Absatz 1 schädliche Umweltein-
    schaft „Hainleite“ zu beantragen.            9. § 3 Absatz 2 Buchstabe h) öffentliche        wirkungen hervorruft;
H   § 26 Sonstige Vorschriften
                                                 Grün- und Erholungsanlagen über ihren
                                                 bestimmten Gebrauch hinaus nutzt;
                                                                                                 29. § 10 Absatz 2 Fäkalien, Dungstoffe
                                                                                                 oder Klärschlämme in undichten Behäl-
    Sonstige Vorschriften, insbesondere die      10. § 3 Absatz 2 Buchstabe i) aggressiv         tern befördert oder in Behältern ohne
E   des Thüringer Straßengesetzes/Fernstra-
    ßengesetzes bei Verunreinigungen und
                                                 bettelt;
                                                 11. § 4 Absatz 1 Zweige von Bäumen,
                                                                                                 Abdeckung;
                                                                                                 30. § 10 Absatz 3 die Ausbringung von
    Plakatieren, des Kreislaufwirtschaftsge-     Sträuchern, Hecken oder sonstigen An-           Gülle, Jauche oder anderen Dungstoffen
R   setzes sowie des Waffengesetzes, Was-
    sergesetzes und Sprengstoffgesetzes
                                                 pflanzungen nicht beschneidet;
                                                 12. § 4 Absatz 2 über die Grundstücks-
                                                                                                 nicht unverzüglich einarbeitet;
                                                                                                 31. § 10 Absatz 4 Gülle, Jauche und an-
    (Feuerwerkskörper) werden durch dies         grenze hängende Zweige von Bäumen,              dere Dungstoffe an Sonntagen und ge-
    Verordnung nicht berührt und sind eben-      Sträuchern, Hecken oder sonstige An-            setzlichen Feiertagen ausbringt;
    falls zu beachten.                           pflanzungen nicht beseitigt;                    32. § 10 Absatz 4 an Samstagen und
                                                 13. § 4 Absatz 3 Bäume, Sträucher, He-          Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen
T   § 27 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50
                                                 cken, Zäune und Gartenanlagen an Stra-
                                                 ßeneinmündungen höher als 0,90 m hält
                                                                                                 Dungstoffe nicht bis 20.00 Uhr einpflügt;
                                                                                                 33. § 11 Absatz 1 Abfallbehälter zweck-
    des Thüringer Ordnungsbehördengeset-         bzw. kein Sichtdreieck schafft;                 widrig benutzt;
E   zes nach dieser Bestimmung handelt, wer
    vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
                                                 14. § 4 Absatz 4 Kellerschächte, Luken
                                                 sowie sonstige gefahrdrohende Vertie-
                                                                                                 34. § 11 Absatz 2 Abfallbehälter durch-
                                                                                                 sucht, Gegenstände daraus entnimmt
    1. § 3 Absatz 1 bei der Benutzung öf-        fungen nicht mit einer Bedeckung ver-           oder verstreut, Sperrmüll entnimmt oder
I   fentlicher Straßen oder öffentlicher An-     sieht bzw. absperrt, bewacht oder in der        verstreut oder Sperrmüll nicht gefahrlos
    lagen durch sein Verhalten andere ge-        Dunkelheit beleuchtet;                          zum Abholen bereitstellt;
    fährdet, belästigt, beeinträchtigt oder      15. § 5 Absatz 1 Buchstabe a) öffentliche       35. § 12 Straßen und öffentliche Anlagen
L   behindert;                                   Straßen und öffentlichen Anlagen verun-         mit Leitungen, Antennen und ähnlichen
    2. § 3 Absatz 2 Buchstabe a) in öffentli-    reinigt, Papier, Obstreste oder andere Ab-      Gegenständen überspannt;
    chen Anlagen, auf Grünstreifen sowie in      fälle auf die öffentlichen Straßen und in       36. § 13 Schneeüberhang und Eiszapfen
    öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen      öffentliche Anlagen wirft, Verunreinigun-       nicht unverzüglich beseitigt;
    mit Fahrrädern oder motorbetriebenen         gen nicht unverzüglich beseitigt;               37. § 14 Absatz 1 Einrichtungen für öf-
    Fahrzeugen – ausgenommen Kranken-            16. § 5 Absatz 1 Buchstabe b) öffentliche       fentliche Zwecke beschädigt, ändert,
    fahrstühle und Kinder bis zu einem Al-       Gebäude oder sonstige öffentliche bauli-        verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder
    ter von 12 Jahren – fährt, parkt oder mit    che Anlagen und Einrichtungen beschä-           unbrauchbar macht, insbesondere Hyd-
    Pferden reitet, es sei denn, die Wege sind   digt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten        ranten zur Löschwasserentnahme oder
    durch eine entsprechende Beschilderung       beklebt, bemalt, beschreibt, besprüht           gekennzeichnete Unterflurhydranten ver-
    freigegeben;                                 oder beschmiert;                                deckt;
    3. § 3 Absatz 2 Buchstabe b) auf Stra-       17. § 5 Absatz 1 Buchstabe c) auf Stra-         38. § 14 Absatz 1 vor Hydranten zur
    ßen, in öffentlichen Anlagen und Grün-       ßen oder in öffentlichen Anlagen Kraft-         Löschwasserentnahme und gekennzeich-
    und Erholungsanlagen innerhalb der ge-       fahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt;      neten Unterflurhydranten parkt;

    10
Sie können auch lesen