Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
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Bastei·Anzeiger Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen Daube, Doberzeit, Mühlsdorf und Uttewalde 26. Jahrgang Freitag, den 22. Mai 2015 Nummer 5 Verkaufspreis: 0,60 € „300. Ausgabe Basteianzeiger“ Titelbild von der 1. Ausgabe am 12. Oktober 1990 Basteibrücke Foto: Gemeindeamt 2015 Besuchen Sie doch wieder mal die Bastei!
-3- Bastei·Anzeiger 5/2015 Öffnungszeiten des Gemeindeamtes: Dr. Marstani Dr. Lehnung Pirnaer Str. 105 Goethestr. 2 Montag: geschlossen 01829 Stadt Wehlen 01844 Neustadt Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und Tel. 035024 70566 Tel. 03596 502220 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dr. Fröhlich Dr. Ebert Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und Schillerstr. 37 Schillerstr. 30 13:00 Uhr - 16:00 Uhr 01796 Pirna 01796 Pirna Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 03501 527327 Tel. 03501 523523 Dr. Frahnert Lohmener Str. 10 01796 Pirna Tel. 03501 523738 Notrufnummern Tierärzte Frau Dr. Carina Schirm · Bauhof Lohmen/Kläranlage/Abwasser 0173 3977392 Basteistraße 79 · Trinkwasserzweckverband „Bastei“ 0171 3837260 01847 Lohmen · Polizei 110 Tel. 03501 571400 · Feuerwehr und Rettungsdienst 112 · IRLS (Integrierte Rettungs- leitstelle Sachsen) 0351 501210 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst · Polizeirevier Pirna 03501 519224 · Giftnotrufnummer 0361 730730 Bereitschaftsdienst Juni 2015 · Tierärztliche Klinik 035973 2830 06./07.06.15 DS Leiwelt, Lutherstr. 4a, Neustadt ständig dienstbereit - Amt Stolpen Tel.: 03596 604450 · kostenfreies Servicetelefon Enso 0800 0320010 13./14.06.15 ZAP Papke, R.-Luxemburg-Str. 6, Neustadt · ENSO Energie Sachsen Ost AG 0800 6686868 Tel.: 03596 602293 · ENSO Gasstörung 0351 50178880 20./21.06.15 Dr. Boden, Kastanienweg 6, Dürrröhrsdorf · ENSO Stromstörung 0351 50178881 Tel.: 035026 90352 27./28.06.15 Dr. Lehnung, Goethestr. 2, Neustadt Tel.: 03596 502220 Erreichbarkeit des Bürgerpolizisten Notdienst der Apotheken im Bereich Der Bürgerpolizist ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr über die Telefonnummer 0174 3050460 erreichbar. Bischofswerda/Demitz-Thumitz/ In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizeire- Dürrröhrsdorf-Dittersbach/Neukirch/ vier Pirna 03501 519224 oder den Notruf 110. Neustadt/Sebnitz/Stolpen Ihr Bürgerpolizist Juni 2015 Matthias Heinemann Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten sind die unten Wichtige Rufnummern aufgeführten Apotheken rund um die Uhr dienstbereit. Die Dienstbereitschaft findet täglich Bereitschaftsdienst Kassenärzte von 8.00 Uhr morgens bis 8.00 Uhr morgens am Folgetag statt. 116 117 Weitere Notdienstapotheken finden Sie im Internet z. B. un- Ärzte ter www.apotheken.de. Rettungsleitstellen erreichen Sie unter 03571 19222 (Kreis Dr. Forker Dipl.-Med. Herbst Bautzen) und unter 0351 501210 (IRLS Dresden). Kastanienweg 2 Hauptstraße 86 01833 Dürrröhrsdorf 01833 Dürrröhrsdorf 01.06.2015 Stadt Apotheke Bischofswerda Tel.: 035026 91223 Tel.: 035026 91222 02.06.2015 Engel-Apotheke Neustadt 03.06.2015 Löwen-Apotheke Stolpen Dr. Neubert Facharzt Großer 04.06.2015 Valtenberg-Apotheke Neukirch Fabrikstraße 8 Am Amselgrund 39 Rosen-Apotheke Sebnitz 01847 Lohmen 01848 Rathewalde Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb. Tel.: 03501 588200 Tel.: 035975 81207 05.06.2015 Sonnen-Apotheke Bischofswerda 06.06.2015 Spitzweg-Apotheke Neustadt Dr. Gräfe/Dr. Heißner Kinderärztin Dipl.-Med. Luger 07.06.2015 Apotheke Demitz-Thumitz Schloß 2 Basteistr. 19 Marien-Apotheke Sebnitz 01847 Lohmen 01847 Lohmen 08.06.2015 Stadt-Apotheke Neustadt Tel.: 03501 588166 Tel.: 03501 588554 09.06.2015 Neue Apotheke Bischofswerda 10.06.2015 Markt-Apotheke Neustadt 11.06.2015 Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Zahnärzte 12.06.2015 Adler-Apotheke Neukirch Dr. Haupt Dr. Boden Hirsch-Apotheke Sebnitz Basteistr. 19 Kastanienweg 5 13.06.2015 Stadt Apotheke Bischofswerda 01847 Lohmen 01833 Dürrröhrsdorf 14.06.2015 Engel-Apotheke Neustadt Tel. 03501 588066 Tel. 035026 90352 15.06.2015 Löwen-Apotheke Stolpen
Bastei·Anzeiger 5/2015 -4- 16.06.2015 Valtenberg-Apotheke Neukirch 24.06.2015 Adler-Apotheke Neukirch Rosen-Apotheke Sebnitz Hirsch-Apotheke Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb. 25.06.2015 Stadt Apotheke Bischofswerda 17.06.2015 Sonnen-Apotheke Bischofswerda 26.06.2015 Engel-Apotheke Neustadt 18.06.2015 Spitzweg-Apotheke Neustadt 27.06.2015 Löwen-Apotheke Stolpen 19.06.2015 Apotheke Demitz-Thumitz 28.06.2015 Valtenberg-Apotheke Neukirch Marien-Apotheke Sebnitz Rosen-Apotheke Sebnitz 20.06.2015 Stadt-Apotheke Neustadt Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb. 21.06.2015 Neue Apotheke Bischofswerda 29.06.2015 Sonnen-Apotheke Bischofswerda 22.06.2015 Markt-Apotheke Neustadt 30.06.2015 Spitzweg-Apotheke Neustadt 23.06.2015 Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Name Straße Telefon PLZ Ort Adler-Apotheke Neukirch Hauptstr. 15 035951 31412 01904 Neukirch Apotheke Demitz-Thumitz Hauptstr. 45 03594 713125 01877 Demitz-Thumitz Engel-Apotheke Neustadt Wilhelm-Kaulisch-Str. 20 03596 5082370 01844 Neustadt Hirsch-Apotheke Sebnitz Götzingerstraße 7 035971 53737 01855 Sebnitz Löwen-Apotheke Stolpen Markt 2 035973 24830 01833 Stolpen Marien-Apotheke Sebnitz Schandauer Str. 2 035971 5960 01855 Sebnitz Markt-Apotheke Neustadt Böhmische Str. 2 03596 550970 01844 Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Bautzener Str. 19 03594 713090 01877 Bischofswerda Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Belmsdorfer Str. 26 03594 707620 01877 Bischofswerda Rosen-Apotheke Sebnitz Rosenstraße 11 035971 830493 01855 Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrr.-Dittersbach Kastanienweg 2 035026 90305 01833 Dürrröhrsdorf Sonnen-Apotheke Bischofswerda Carl-Maria-v.-Weber-Str. 2 03594 779010 01877 Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Dresdner Str. 71 03596 602030 01844 Neustadt Stadt Apotheke Bischofswerda Altmarkt 14 03594 703127 01877 Bischofswerda Stadt-Apotheke Neustadt Dresdner Str. 1 03596 503075 01844 Neustadt Valtenberg-Apotheke Neukirch Hauptstr. 62a 035951 31788 01904 Neukirch Notdienst der Apotheken (außerhalb der Öffnungszeiten) Bereich Pirna-Heidenau-Dohna-Lohmen-Königstein- Mo. 22.06.15 Lilienstein Apotheke Pirna Bad Schandau-Berggießhübel Di. 23.06.15 Apotheke im real,- Marien Apotheke Berggießhübel Mo. 01.06.15 Bastei Apotheke Lohmen Mi. 24.06.15 Apotheke im real,- Di. 02.06.15 Bastei Apotheke Lohmen Marien Apotheke Berggießhübel Mi. 03.06.15 Plus-Punkt Apotheke Pirna Do. 25.06.15 Scheele Apotheke Pirna Do. 04.06.15 Apotheke Sonnenstein Pirna Fr. 26.06.15 Scheele Apotheke Pirna Fr. 05.06.15 Apotheke Dohna Sa. 27.06.15 Apotheke im Kaufland Pirna Sa. 06.06.15 Apotheke Dohna So. 28.06.15 Apotheke im Kaufland Pirna So. 07.06.15 Schubert Apotheke Heidenau Adler Apotheke Bad Schandau Mo. 29.06.15 Goethe Apotheke Heidenau Marien Apotheke Berggießhübel Mo. 08.06.15 Schubert Apotheke Heidenau Di. 30.06.15 Goethe Apotheke Heidenau Adler Apotheke Bad Schandau Marien Apotheke Berggießhübel Di. 09.06.15 Lilienstein Apotheke Pirna Mi. 10.06.15 Lilienstein Apotheke Pirna Schubert Apotheke Heidenau Adler Apotheke Pirna Do. 11.06.15 Rathaus Apotheke Pirna Tel.: 03529 515785 Tel.: 03501 781525 Fr. 12.06.15 Rathaus Apotheke Pirna Hirsch Apotheke Heidenau Scheele Apotheke Pirna Sa. 13.06.15 Adler Apotheke Pirna Tel.: 03529 512250 Tel.: 03501 442772 So. 14.06.15 Adler Apotheke Pirna Goethe Apotheke Heidenau Apotheke Sonnenstein Pirna Mo. 15.06.15 Schwanen Apotheke Pirna Tel.: 03529 518292 Tel.: 03501 773029 Di. 16.06.15 Schwanen Apotheke Pirna Mi. 17.06.15 Hirsch Apotheke Heidenau Apotheke im real,- Rathaus Apotheke Pirna Stadt Apotheke Königstein Tel.: 03529 518215 Tel.: 03501 523602 Do. 18.06.15 Hirsch Apotheke Heidenau Stadt Apotheke Königstein Apotheke Dohna pharmonie Apotheke Pirna Fr. 19.06.15 Apotheke Sonnenstein Pirna Tel.: 03529 574207 Tel.: 03501 56110 Sa. 20.06.15 Plus-Punkt Apotheke Pirna So. 21.06.15 Schubert Apotheke Heidenau Schwanen Apotheke Pirna Pluspunkt Apotheke Pirna Adler Apotheke Bad Schandau Tel.: 03501 525811 Tel.: 03501 464518
-5- Bastei·Anzeiger 5/2015 Lilienstein Apotheke Pirna Adler Apotheke Bad Schandau Top 1 Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Be- Tel.: 03501 784950 Tel.: 035022 42508 schlussfähigkeit BM Mildner begrüßt die Gemeinderäte, Herrn Klehm - SZ sowie Bastei-Apotheke Lohmen Marien Apotheke Berggießhübel die Gemeindeangestellte. Tel.: 03501 588630 Tel.: 035023 66710 Er stellt fest, dass der Gemeinderat mit 15 Mitgliedern (ab 19:30 Uhr = 16) beschlussfähig ist sowie eine form- und fristgerechte Einladung Stadt Apotheke Königstein erfolgte. Tel.: 035021 68221 Den Gemeinderäten wurden folgende Unterlagen gereicht: per E-Mail: 20.03. + Einladung zur Informationsveranstaltung: „Planung zur Un- terbringung von Asylbewerbern in der Gemeinde Lohmen“ am 08.04.2015. + Information/Aufruf zum Frühjahrsputz in der Kita Außenstelle Zugvögel für den 27.03.2014 Weitere Termine und Veranstaltungen finden 27.03. Sie unter der Rubrik Touristinformation Medieninformation der Polizeidirektion Dresden mit 2 Tabel- lenanlagen zur Kriminalstatistik aufgeschlüsselt u. a. Landkreis 17.06.2015 Redaktionsschluss Basteianzeiger Sächs. Schweiz/Osterzgebirge 18.06.2015 Verwaltungsausschuss 13.04. 01.06.2015 Gemeinschaftsausschuss Präsentation der Sonderbeauftragten für Ausländerangelegen- 25.06.2015 Technischer Ausschuss heiten des Landkreises Sächs. Schweiz-Osterzgebirge zum 26.06.2015 Erscheinung Basteianzeiger stattgefundenen Infoabend am 08.04.2015 14.04. Medieninfo der Polizeidirektion Dresden zur Kenntnis zum statt- Nächster Abholtermin gefundenen „Blitzmarathon“ mit Hinweis zum Landkreis Sächs. Schweiz/Osterzgebirge für Lohmen und Ortsteile 16.04. gelber Sack: 04., 18.06.15 Niederschrift der 7. GR-Sitzung vom 19.03.2015 Müll: 11., 25.06.2015 20.04. blaue Tonne: 17.06.2015 + Pressemeldung des Landratsamtes: Straßenbau geht in die Bioabfall: 04., 11., 18., 25.06.2015 nächste Runde/Landrat Michael Geisler hat zur Inforunde Grünschnittsammlung: über Vorhaben in der Region Sächs. Schweiz eingeladen 06.06. 08:00 - 10:00 Uhr Daube 5, Am Teich + Einladungen: 10:30 - 12:30 Uhr Stolpener Str. 6, Schulhof Heimatvereines Mühlsdorf zur MV am 24.04.2015 einschl. des Jahresplanes FFW Lohmen zum Frühschoppen am 31.05.2015 Blattform 17.04. EL + TO zur heutigen GR-Sitzung Tischvorlagen Presseumlauf + Broschüren „Erlebnis-Kompass Nr. 23/2015 + Oberteuringen-Fahrt Tagesordnung: BM Mildner informiert, dass TOP 5.2 mit TOP 5.4.3 in der Be- Bericht über die 8. Sitzung des handlung getauscht wird. Begründung: Erst muss die Beschlussfassung zur „Baufeldfrei- Gemeinderates Lohmen am 23.04.2015 machung“ und danach zur „Grundstücksveräußerung“ erfolgen. Tagungsort: Erbgericht Lohmen Zur besseren Übersicht wird in der Niederschrift gemäß Tages- Beginn: 19:00 Uhr ordnung fortgefahren. Ende: gegen 20:20 Uhr Abstimmung über die Tagesordnung: einstimmig - 15 Ja. Anwesenheit Gemeinderat Lohmen: Seitens der Gemeinderäte erfolgten keine Ergänzungen bzw. 1. BM Mildner, Jörg Änderungen. 2. 1. stellv. BM: Großmann, Silke 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung 3. 2. stellv. BM: Barthel, Manfred der Beschlussfähigkeit 4. Andrä, Karsten 2. Bestätigung des Protokolls der 5. Damm, Rainer 7. GR-Sitzung vom 19.03.2015 8-01/2015 6. Glatz, Enrico 3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus 7. Hoppe, Paul nichtöffentlicher Sitzung: 7-20/2015 8. Loth, Roswitha Lochmühle Lohmen - Absichtserklärung 9. Markert, Lucas 4. Anfragen der Gemeinderäte und Gäste 10. Michel, Jens (ab 19:30 Uhr) an den Bürgermeister 11. Opitz, Tilo 5. Beschlussvorlagen 12. Scholz, Bernd 5.1 Tourismusgebührensatzung 8-02/2015 13. Schwab, Toralf 5.2 Verkauf Baugrundstück im WG „Am Bahnhof“ - 14. Schräger, Hartmut Teuringer Straße Fl.915/8 und 816/7 sowie 15. Venus, Helmut 815/5 und 816/6 Gemarkung Lohmen 8-03/2015 16. Wilisch, Helgard 5.3 Vergabe von Planungsleistungen L-10 Gäste: Flutrinne (LP3-9) 8-04/2015 Herr Klehm SZ Pirna 5.4. Vergabe Bauleistungen Entschuldigt: 5.4.1 KITA „Krümelkiste“-Erneuerung Heizung 17. Kloó, Michael (privat) und WW-Bereitung 8-05/2015
Bastei·Anzeiger 5/2015 -6- 5.4.2 Abbruch Turnhalle und Nebengebäude 8-06/2015 8-04/2015 Vergabe von Planungsleistungen L-10 Flutrinne 5.4.3 Baufeldfreimachung Teuringer Straße/ (LP3-9) Feldring 8-07/2015 ➞ Die Gemeinderäte Barthel und Markert nehmen wegen Be- 5.5 Eingang von Spenden - Abstimmung fangenheit weder an der Beratung noch Abstimmung teil. zur Annahmeerklärung 8-08/2015 Der Grundvertrag wurde geschlossen auf Basis Gesamtangebot 6. Informationen des Bürgermeisters ECOsystem, dabei LP1 und LP2 als Voraussetzung für die Ein- TOP 2 Bestätigung des Protokolls der 7. GR-Sitzung reichung des Fördermittelantrages beauftragt. Die Erweiterung v. 19.03.2015 wurde erst nach Vorlage des Positivbescheides beabsichtigt ➞ Abstimmung: 14 Ja/0 Nein/1 Stimmenthaltung und wird mit dem Erhalt jetzt wirksam. Das vorliegende Protokoll wurde von GR Opitz und GR Schwab Beschluss: durch Unterschrift bestätigt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 14 Ja, die Erweiterung Top 3 Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffent- des Grundvertrages vom 07.08.2014 IB Ecosystem für LP 3 - LP 9 licher Sitzung v. 19.02.2015 und Bauüberwachung. In der geschlossenen Sitzung erfolgte die einstimmige (15 Ja) Erweiterungssumme 35.804,76 EUR. Beschlussfassung zu: TOP 5. 4 Vergabe von Bauleistungen 7-20/2015 Lochmühle Lohmen - Absichtserklärung: 8-05/2015 KITA „Krümelkiste“-Erneuerung Heizung und Belebung des „Liebethaler Grundes“ insbes. der „Lochmühle WW-Bereitung Die Gemeinde Lohmen ist nachhaltig daran interessiert, den Der Vergabevorschlag vom 12.11.14 liegt vor. weiteren Verfall der „Lochmühle“ zu beenden und sie als Aus- Mit aktuell zum 23.03.15 vorliegenden ZWB sind formal die flugsgaststätte denkmalschutzgerecht wieder zu beleben. Die Grundlagen zur Vergabe der Bauleistungen erfüllt, jedoch be- Interessen der Gemeinde Lohmen decken sich mit dem Wunsch schränkt bis auf Gesamtkosten in Höhe von 16.000 EUR, davon der Eigentümerfamilie, ihrem Erbe eine für die Gemeinde Loh- Zuwendungen 8.800 EUR. Der Fehlbetrag an Finanzen wurde men sinnvolle Zukunft zu geben. frühzeitig bei der Förderstelle beantragt, eine Nachförderung Beschluss: Der Gemeinderat Lohmen bevollmächtigt den Bür- könnte gem. Schreiben des LRA vom 23.03.15 erfolgen. germeister Jörg Mildner zur Unterzeichnung der in der Anlage Eine weitere Bindefristverlängerung bis 30.06.15 wurde mit dem beigefügten Absichtserklärung zur gemeinsamen und umfas- Bieter Fa. Kloó vereinbart. senden Belebung des „Liebethaler Grundes“ insbes. der „Loch- Beschluss: mühle“. Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, die Bauleistungen TOP 4 Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an den Bür- Heizung/Sanitär der Firma Heizung-Sanitär-Klima Matthias Kloó, Pestalozzistraße 2a in 01847 Lohmen in Auftrag zu geben, germeister unter dem Vorbehalt der gesicherten Gesamtfinanzierung. - Anfrage zum Artikel im Amtsblatt „Basteianzeiger“: Grün- Auftragsleistungen auf Basis Nebenangebot in Höhe von schnitt verbrennen nicht gestattet 17.299,18 EUR. TOP 5 Beschlussvorlagen 8-06/2015 Vergabe Abbruch Turnhalle und Nebengebäude TOP 5.1 Der Abbruch der Bestandsturnhalle mit Nebengebäude erfolgt als 08-02/2015 Tourismusgebührensatzung Voraussetzung für den geplanten Neubau einer 2-Feld-Sporthalle. Aufgrund eines Urteils des OVG Bautzen, sind die Kurtaxe- Die Vergabe der Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der satzung in den Städten und Gemeinden, die keinen Status als Fördermittelbescheid in der beantragten Höhe vorliegt. „Staatlich anerkannter Erholungsort“ haben, nicht rechtmäßig. BM Mildner führt nochmals den bisherigen umfangreichen Wer- Aufgrund dessen, ist der Erlass einer Tourismusgebührensat- degang zur Planung der neuen Turnhalle bis hin zum heutigen zung notwendig. Abbruch-Beschluss der noch bestehenden Turnhalle aus. Beschluss: Zu den Kosten: Der Sächsischen Aufbaubank wurde die Bereit- Es wird einstimmig mit 15 Ja, die Satzung über die Erhebung stellung der erforderlichen Eigenmittel durch die Gemeinde Loh- einer Tourismusgebühr in der Gemeinde Lohmen - Tourismus- men zur Realisierung der Maßnahme bestätigt. Gesamt stellen gebührensatzung - beschlossen. sich die Eigenmittel im Haushalt von 1.645.000 EUR dar. Die zu- Gleichzeitig wird die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe sätzlich erforderlichen Eigenmittel i. H. v. 10.935,86 EUR werden aus in der Gemeinde Lohmen vom 14.03.2002 mit Wirkung vom Minderausgaben im Ergebnishaushalt/Aufwandskonto Unterhaltung 01.05.2015 aufgehoben. von Grundstücken und Gebäuden im Jahr 2015 gedeckt. TOP 5. 2 Nicht Förderfähig sind z. B. die Photovoltaikanlage, die Hallenanzei- 08-03/2015 Verkauf eines Baugrundstückes im Wohngebiet ge, die erweiterte Lüftungsanlage für Besucher sowie die Zufahrts- „Am Bahnhof“ gelegen an der Teuringer Straße hinter dem straße. Diese bedeuten Mehrkosten, welche gestrichen worden Spielplatz sind. Hier haben wir keinen Handlungsspielraum. Der Wirt der ehem. + Ausschreibung des Baugrundstückes zum Verkauf „Wadenschänke“, Herr Weller, hat die Räume bereits „Besenrein“ + Angebot und persönliche Verhandlungen mit dem Erwerber beräumt. Eine Abnahme seitens der Gemeinde erfolgt noch. i. V. m. der Realisierung der Umverlegung von Schmutz- und Beschluss: Regenwasserleitungen im Grundstück zur Bebaubarkeit des Es wird beschlossen, der Vergabe der o. g. Bauleistungen, nach Grundstückes Prüfung und Wertung durch das Architekturbüro Went, Freital, Beschluss: an die Fa. Frauenrath Recycling GmbH, in Bretnig-Hauswalde, Es wird einstimmig mit 15 Ja beschlossen, an Herrn Martin Os- zuzustimmen. Auftragssumme: 21.512,49 EUR. terode, wohnhaft Kastanienallee 59 in 01847 Lohmen, die Flur- Abstimmung: 15 Ja/0 Nein/1 Enthaltung (GR Michel anwesend) stücke der Gemarkung Lohmen 815/8 und 816/7 in einer Größe 8-07/2015 Baufeldfreimachung Teuringer Straße/Feldring von 836 qm sowie eine Teilfläche aus den Flurstücken 815/5 und Die Bebauung zweier, z. Z. noch brach liegender Grundstücke, 816/6 der Gemarkung Lohmen in einer Größe von ca. 164 qm zu ist nur nach Umverlegung der, die Flächen querenden SW+RW- einem Preis von 50 EUR/ qm zu verkaufen. Der Kaufvertrag ist Leitungen, möglich. Nach Variantenuntersuchung wird die kos- analog bereits gefasster Beschlüsse zur Parzellierung im Wohn- tengünstigste Lösung - Trasse außerhalb der Straße, unmittelbar gebiet „Am Bahnhof“ abzuschließen. Die Mehrerlösklausel ist in hinter der Grundstücksgrenze - beauftragt. den Vertrag aufzunehmen, Dienstbarkeiten sind zu übernehmen. Beschluss: Der Erwerber trägt die Kosten des Vertrages und dessen Vollzu- Es wird einstimmig mit 15 Ja beschlossen, den Auftrag zur Ver- ges. Die Kosten der Vermessung trägt die Gemeinde Lohmen für gabe der o. g. Bauleistung an die Fa. Tief- u. Ökobau GmbH die zu übernehmenden Dienstbarkeiten. Bischofswerda zu erteilen. Auftragssumme: 29.451,26 EUR TOP 5. 3 TOP 5.5
-7- Bastei·Anzeiger 5/2015 8-08/2015 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annah- Satzung über die Erhebung einer meerklärung Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue Tourismusgebühr in der Gemeinde Lohmen gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Ver- mittlung von Spenden. -Tourismusgebührensatzung- Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürger- 2014 (SächsGVBl. Jg. 2014 Bl.-Nr. 5, S. 146), gültig ab 01.05.2014, meister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Ver- i. V. m. §§ 1, 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabenge- mittlung -unabhängig von der Höhe der Zuwendung- muss der setzes (SächsKAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 26.08.2004, Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden. (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306 ) und dem Sächsischen Ver- Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Ge- waltungskostengesetz (SächsVwKG) i. d. F. der Bekanntmachung meinderat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung aus- vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), rechtsbereinigt mit gestellt werden. Stand vom 01. März 2012, hat der Gemeinderat der Gemeinde Beschluss: Lohmen in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2015 mit Be- Die in der Anlage unter Nr. 5 aufgeführte Spende i. H. v. 1.000,00 EUR, wird einstimmig mit 16 Ja angenommen. schluss-Nr. 8-02/2015 folgende Satzung beschlossen: TOP 6 Mündlicher Informationsbericht des Bürgermeisters §1 u. a. über Erhebung einer Tourismusgebühr - Mitgliederversammlung des Heimatvereins Mühlsdorf am 24.04.2015. Frage an die Gemeinderäte, wer teilnimmt. (1) Die Gemeinde Lohmen mit ihren Ortsteilen Daube, Dober- - Fahrt vom 01. bis 03.05.2015 in die Partnergemeinde Ober- zeit, Mühlsdorf, Uttewalde und dem Ausflugsgebiet Bastei er- teuringen: Plan mit entsprechenden Abfahrtszeiten stehen hebt zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, fest und wurde an alle Teilnehmer der Busfahrt gereicht. Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung von Einrichtungen - Mittwoch, den 13.05.2015 um 10:00 Uhr Übergabe des und Anlagen, die für Erholungszwecke genutzt werden sowie für Fördermittelbescheides zum Turnhallen-Neubau durch den die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen in ihrem Staatssekretär des Sächsischen Ministeriums des Innern, Gemeindegebiet eine Tourismusgebühr. Diese wird unabhängig Dr. Michael Wilhelm. ? Einladungen werden nochmals an alle davon erhoben, ob und in welchem Umfang die zur Verfügung GR per E-Mail gereicht. gestellten Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsäch- - 13.05.2015 Bauabschluss Kleinmaßnahmen (Erbgericht, lich in Anspruch genommen werden. Wagner, Wendeplatz, Lochmühlenweg) (2) Die Erhebung von Benutzergebühren oder Entgelten bleibt Geplant ist folgender Ablauf: unberührt. Treff am „Erbgericht“ 15:00 Uhr Wandern über Kirchsteig zur Daubemühle, evtl. kurze Besichti- §2 gung der techn. Anlage Tourismusgebührenpflichtige Wagnerdenkmal; mit Musikbeitrag, paar Worte zum Vorhaben (1) Tourismusgebührenpflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Un- von der Denkmalpflege terkunft nimmt und über die rechtliche sowie tatsächliche Mög- Ca. 16:00 Uhr Wendeplatz; Bratwurst vom Grill + Getränk/ Rück- lichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen, Anlagen und wanderung durch Mühlsdorf - Parkplatz Bastei zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. Diese Verpflichtung Die Firma axxteq hat die offenen Leistungen erfüllt. Die Funktio- besteht unabhängig davon, ob davon tatsächlich Gebrauch nalität wurde bereits getestet und abgenommen. gemacht wird. Unterkunft im Gemeindegebiet nimmt auch, wer Bei der Wartung wurde aber festgestellt, dass am Kassenauto- in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Caravans und dergleichen mat 2 das Glasfaserkabel durch Nager angefressen wurde. Hier untergebracht ist. Die Tourismusgebührenpflicht besteht, wenn kann durchaus ein Ausfall folgen. Diesen Schaden kann die Fir- sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des Tourismusge- ma WEA beheben. bührenpflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet. - Derzeit beschäftigt sich das Hauptamt mit der: Polizeiver- (2) Tourismusgebührenpflichtig sind unter den Voraussetzungen ordnung (PolVO) der Gemeinde Lohmen als Ortspolizeibe- des Absatzes 1 auch die Einwohner der Gemeinde, die mit einer hörde für die Gemeinde Lohmen sowie Stadt Stadt Wehlen Nebenwohnung gemeldet sind und nicht in der Gemeinde Loh- gegen Lärmbelästigung, umweltschädliches Verhalten und men arbeiten. über das Anbringen von Hausnummern. Diese Satzung wur- de vorab dem Landkreis zur Prüfung übergeben und wird im §3 kommenden Gemeinderat auf die Tagesordnung gesetzt. Maßstab und Satz der Tourismusgebühr Für die zum Zeitpunkt der protokollierten oder der nächsten Ge- (1) Die Tourismusgebühr beträgt je Person und Aufenthaltstag meinderatssitzung gewählten Ratsmitglieder besteht das Recht vom 01. April bis 31. Oktober 1,00 EUR. auf Einsicht in die Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der (2) In der Zeit vom 01. November bis 31. März des jeweiligen Sitzung während der üblichen Dienstzeiten im Gemeindeamt Jahres beträgt die Tourismusgebühr pro Person und Aufent- Lohmen, Sekretariat. haltstag 0,50 EUR. (Gem. § 40 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung dürfen (3) Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Mehrausfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche (4) Ortsfremde Personen, die mehrere Wochen oder Monate im Jahr Sitzungen nicht ausgehändigt werden.) Wochenendhäuser oder Bungalows zu Erholungszwecken im Ge- biet der Gemeinde Lohmen und deren Ortsteile nutzen bzw. besitzen Zusatz: sowie Tourismusgebührenpflichtige nach § 2 Abs. 2 haben unab- Die 9. Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, dem hängig von der Dauer, der Häufigkeit und der Jahreszeit des Auf- 21.05.2015 um 19:00 Uhr im Erbgericht Lohmen statt. Die Ta- gesordnung wird durch Aushang an den Verkündungstafeln enthaltes eine Jahrestourismusgebühr zu entrichten. Diese beträgt der Gemeinde Lohmen bekannt gemacht. Dies gilt gleich- 20,00 EUR pro Wochenendhaus, Bungalow bzw. Nebenwohnung. falls als Ersatzbekanntmachung gemäß § 2 der Bekanntma- §4 chungssatzung der Gemeinde Lohmen vom 11.03.1999. Befreiung von der Tourismusgebühr Von der Zahlung der Tourismusgebühr sind befreit: gez. Jörg Mildner 1. Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres sowie Teil- Bürgermeister nehmer an Schulfahrten.
Bastei·Anzeiger 5/2015 -8- 2. Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt un- (2) Der Quartiergeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die tou- entgeltlich aufgenommen werden rismusgebührenpflichtige Person den Meldeschein vollständig 3. Ortsfremde Personen, die ihren Beruf im Ort ausüben oder in ausfüllt. Die Meldescheine und die Tourismusgebühr sind jeweils Ausbildung stehen bis zum 10. des zum Quartalsende folgenden Monats in der Tou- 4. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von min- ristinformation Lohmen vorzulegen bzw. abzurechnen. Die Ver- destens 80 v.H. wendung der Meldescheine ist dabei lückenlos nachzuweisen. 5. Begleitperson eines Schwerbehinderten, wenn dieser laut amt- (3) Ortsfremde Personen, die ein Grundstück zu Erholungszwe- lichem Ausweis auf die ständige Begleitung angewiesen ist. cken erwerben oder pachten, haben dies innerhalb eines Mo- 6. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem nats der Gemeinde Lohmen anzuzeigen. der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage ei- (4) Die Tourismusgebührensatzung muss für jeden Gast zur Ein- nes ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat. Das Zeugnis sichtnahme in der Beherbergungseinrichtung oder bei dem be- ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben. auftragten Personenkreis vorliegen. 7. Kleingärtner in Kleingartenanlagen, welche den Bestimmun- (5) Die Gemeinde Lohmen bzw. von ihr beauftragte Dritte sind gen des Bundeskleingartengesetzes unterliegen und der be- berechtigt, Kontrollen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Mel- hördliche Nachweis über diesen Status nachgewiesen wer- depflichten nach den Absätzen 1 bis 3 durchzuführen. den kann. (6) Die Pflichten der Quartiergeber nach den §§ 18 und 19 des Sächsischen Meldegesetztes (SächsMeldG) in der Fassung der §5 Bekanntmachung vom 4. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 388), geän- Ermäßigung der Tourismusgebühr dert durch Gesetz vom 11. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 938) Eine Ermäßigung nach § 3 Abs. 1 in Höhe von 50 v. H. erhalten: bleiben unberührt. 1. Kinder und Jugendliche ab dem 9. bis zum vollendetem §9 16. Lebensjahr 2. Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Se- Verfahren minaren (1) Mit der Vorlage der Meldescheine gemäß § 8 Abs. 2 ist die 3. Azubis und Studenten bis zur Beendigung der Ausbildung eingenommene Tourismusgebühr zu den Terminen nach § 8 Abs. Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Tourismusgebühr 2 bei der Gemeinde Lohmen (Touristinformation) abzurechnen. sind durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu erbringen. (2) Die Meldescheine und die Gästekarten sind bis zum 31.03. Der Nachweis ist dem Gebührenpflichtigen nach Einsichtnahme eines jeden Jahres durch die Quartiergeber bei der Gemeinde zurückzugeben. Lohmen (Touristinformation) abzuholen. Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur (3) Dem Quartiergeber obliegt die Pflicht der Aushändigung der eine Ermäßigung gewährt. Gästekarten an die Tourismusgebührenpflichtigen entsprechend § 7 Abs. 1. §6 (4) Die Meldepflichtigen gemäß § 8 Abs. 1 haften gegenüber der Gästekarte Gemeinde Lohmen für den vollständigen und richtigen Einzug (1) Jede Person, die der Tourismusgebühr unterliegt und nicht der Tourismusgebühr. nach § 4 von der Entrichtung der Tourismusgebühr befreit ist, hat Anspruch auf eine Gästekarte. Je Meldeschein wird eine § 10 Gästekarte ausgegeben und auf den Namen der Familie oder Zuwiderhandlungen der einzeln reisenden Person ausgestellt. (1) Ordnungswidrig i. S. v. § 26 Abs. 1 SächsVwKG handelt, wer (2) Die Gästekarte berechtigt, die auf ihr angeführten Vergüns- vorsätzlich oder fahrlässig tigungen in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanspruch auf die 1. entgegen den §§ 3, 4, 5, 8 gegenüber der Gemeinde Lohmen Inanspruchnahme der auf der Gästekarte aufgeführten Vergüns- oder dem von ihr Beauftragten unrichtige, unvollständige tigungen besteht nicht. Die Gästekarte gilt nur für die Zeit des oder keine Angaben macht, jeweiligen Aufenthaltes und ist nicht übertragbar. 2. entgegen § 8 seiner Meldepflicht oder der Meldepflicht ge- genüber der Gemeinde Lohmen oder dem von ihr beauftrag- §7 ten Dritten nicht nachkommt, Entstehung und Fälligkeit der Tourismusgebühr 3. unzutreffende Angaben über das Vorliegen der Merkmale (1) Die Tourismusgebühr entsteht am Tag der Ankunft einer tou- für die Gewährung von Befreiung bzw. Ermäßigung von der rismusgebührenpflichtigen Person im Gemeindegebiet. Sie wird Tourismusgebühr macht und dadurch die Tourismusabgabe fällig am Tag des Erhaltens der Gästekarte. verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertig- (2) Die Jahrestourismusgebühr nach § 3 Abs.4 entsteht am te Vorteile erlangt. 1. April jeden Jahres. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 26 Abs. 2 SächsVwKG (3) Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres übernommen (Kauf mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden. oder Pacht) entsteht die pauschale Tourismusgebühr anteilig am ersten Tag des folgenden Kalendermonates. Bei Abgabe des § 11 Grundstückes endet sie mit Ablauf des Kalendermonates. In-Kraft-Treten (4) Die Jahrestourismusgebühr wird nach Zustellung des Touris- Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung musgebührenbescheides fällig. in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Lohmen über die Erhebung einer Kurtaxe vom 15.03.2002 außer Kraft. §8 Meldepflicht Lohmen, den 23.04.2015 (1) Wer Personen, die tourismusgebührenpflichtig sind beher- bergt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen mittels der Jörg Mildner von der Gemeinde Lohmen ausgegebenen Meldescheine bei Bürgermeister der Gemeinde Lohmen (Touristinformation) an- und abzumel- den. Dazu sind die Meldescheine den Tourismusgebührenpflich- Hinweis: tigen unverzüglich nach der Ankunft auszuhändigen. Meldungen Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach- nach dieser Satzung sind unter Verwendung des vorgeschrie- sen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von benen Vordruckes (Meldeschein) vorzunehmen. Dieser Melde- Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande schein wird von der Gemeindeverwaltung (Touristinformation) gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von bereitgestellt. Anfang an gültig zustande gekommen.
-9- Bastei·Anzeiger 5/2015 Dies gilt nicht, wenn: vom 31.03.2015 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, - Dachreparatur Saal-Dach Erbgericht 312,97 EUR 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- - Dachreparatur Eckscheune 562,87 EUR nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt • Rohrbruchschäden worden sind, 19.01.15 - Schloßstr. 5, OKV erstattete 579,49 EUR für Ma- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs- lerarbeiten GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 23.01.15 - Warmwasserleitung Dachboden Schloßstr. 1 - 5, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Übernahme Reparaturkosten i. H. v. 760,17 EUR Frist durch OKV a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet • Meldung eines Unfallschadens: hat oder Tag: 26.04.2015 - 2:00 Uhr b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- Ort: Basteistraße ca. 15 m vor Einmündung „Am Steigerhaus“ genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- Bericht der Polizei: verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- tend machen. Schriftlicher Infobericht zur 8. GR-Sitzung am 21.05.2015 -> VERANSTALTUNGEN • Kulturausschuss vom 06.05.2015 Folgende Themen wurden u. a. behandelt: + Vorstellung des Programms „Tanzperformance“ zum Pfingst- sonntag | am Wagnerdenkmal durch den Leiter der Pegasus- Theaterschule Herrn Lach + Vorbereitung Steenbrecherfest 2015 + Informationen Vereinsförderung sowie allgemeine Informatio- nen des Bürgermeisters • Verwaltungsausschuss vom 07.05.2015 u. a. mit folgender Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung Finanzangelegenheiten; Vereinsförderung 2015; Liegenschaf- ten; Personalangelegenheiten II. Nichtöffentliche Sitzung Personalangelegenheiten: Friedensrichter Kindereinrichtungen: Öffnungszeiten, Essenversorgung Finanzangelegenheiten - Abschluss Leasingvertrag Kfz Gemeinde - Abschluss Leasingvertrag Kopiertechnik Polizeiverordnung; Liegenschaften · 13.05.2015 * Technischer Ausschuss u. a. mit folgender Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung Bauleitplanung von Nachbarkommunen: + B-Plan Nr. 69 „An der Prof.-Werner-Straße/Lohengrinstraße“ der Stadt Pirna Am 09.05.2015 hat die Lebenshilfe-Wohnstätte „Sonnenhof“ + B-Plan „Gewerbegebiet Dresdner Straße“ der Gemeinde Dürr- Lohmen nach vorheriger Absprache mit dem Bauhofleiter, Herrn röhrsdorf-Dittersbach Hoyer, einen Arbeitseinsatz auf dem Spielplatz an der Teuringer Vorkaufsrechtsanfrage: Fl. 310/3 der Gemarkung Lohmen (Hoh- Straße durchgeführt. lergasse 3b) Durch die Lebenshilfe wurde der Vorschlag unterbreitet, dass Bauanträge/Bauanfragen die Lohmener Wohnstätte 3 bis 4 mal im Jahr das Unkraut auf II. Geschlossene Sitzung den Wegen und an den Geräten entfernen könnte. Studien zum Umbau des Wohngebäudes Fabrikstraße 9 und • Parkplatz Bastei zum Neubau Wohnkomplex „Am Erbgericht“; Felsenburg Neu- rathen - Ergebnis der Brückenprüfung, Konzeption zur Einrich- Tourismusförderungsgesellschaft der Stadt Hohnstein mbH: Die tung von Archiv-Räumen im Schulgebäude sowie Vorberatung Internetseite zum Parkleitsystem an der Bastei ist nun online: Beschlüsse für GR-Sitzung; http://www.hohnstein.de/de/Tourismus/Besucherinfo/Bastei * Bauabschluss Kleinmaßnahmen (Erbgericht, Richard- • Statistik des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterz- Wagner-Denkmal, Wendeplatz, Lochmühlenweg) gebirge -> Schäden in der Gemeinde Lohmen Anlage 1: Unfälle 2010 - 2014 • Sturmschäden vom 09.01.2015 - Anzeige OKV -> BAUAMT Erstattung v. OKV Vom 11. bis 19.05.2015 erfolgt die Gesamtsperrung des Ver- - Dachreparatur Eckscheune 226,70 EUR kehrs Feldring/Ecke Teuringer Straße aufgrund der Umverlegung - Nachtrag Sturmschaden Eckscheune 172,43 EUR der Abwasserleitung durch die Firma Tief-und Ökobau GmbH - Dachkehle Erbgericht 1.199,03 EUR i. A. der Gemeinde Lohmen
Bastei·Anzeiger 5/2015 - 10 - -> TOURISMUS Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 24. April 2015 Festung Königstein: „In lapide regis“ ist eröffnet Mit einem Festakt und mehr als 200 geladenen Gästen wurde Abbildung 1: Erfasste Verkehrsunfälle 2010 bis 2014 am 01.05.2015 die neue Dauerausstellung „In lapide regis - Auf dem Stein des Königs“ auf der Festung Königstein eröffnet. Es ist die bisher größte Schau der sächsischen Wehranlage. In 33 Räumen zeigt sie erstmals zusammenhängend die 800-jährige Geschichte des Königsteins. -> TERMINE Pfingsten Wagners Geburtstag mit Pegasus (Theater) Samstag, den 24. Mai im Liebethaler Grund Es beteiligt sich die Pegasus-Theaterschule aus Dresden, Lei- tung Uwe Lach, mit der Premiere einer Tanzperformance unter Leitung von Olimpia Scardi, einer international tätigen Choreo- grafin. Zu einer Toncollage mit Musik von Richard Wagner setzen sich Abbildung 2: Bei Verkehrsunfällen Getötete 2010 bis 2014 die Schüler der Pegasus-Theaterschule in Archaischen Bildern mit der Duplizität von Gewalt und menschlicher Solidarität aus- einander. 29. - 31.05.2015 30. Hohnsteiner Puppenspielfest 30./31.05.2015 Stolpener historisches Stadtfest 30.05.2015 * 14. Heimkindermotorradausfahrt des Sachsenbike e. V. Dresden Der Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge wird mit folgen- dem Streckenverlauf tangiert: Dresden -> B 170 - S 191n/S 191 - S 183 - K 9024 - S 175 - K 8769 - S 178 - S 178a - K 8763 - K 8732 - S 176 - S 173 - B Abbildung 3: Bei Verkehrsunfällen Verletzte 2010 bis 2014 172 - S 154 - S 159 - S 156 - S 165 - S 164 - S 159 -> Land- kreisgrenze * „Der Schimmelreiter“ mit den Landesbühnen Sachsen in der Radfahrerkirche Stadt Wehlen 28.05.2015 Elternabend Essenversorgung Kitas im Saal Erb- gericht 31.05.2015 Frühschoppen FFW Lohmen am Gerätehaus mit der Blaskapelle Hohnstein 01.06.2015, um 18:00 Uhr, Gemeinschaftsausschuss Ort: Ge- meindeamt Lohmen-NEU!! 05./06.06. Heimatfest Liebethal 06.06.2015 9:00 - 16:00 Uhr Pkw-Ausfahrt „Porsche-Club- Deutschland“ Tabelle 1: Hauptunfallursachen im Vergleich (2014/2013) Es handelt sich um eine touristische Ausfahrt von ca. 120 Fahr- zeugen, die nicht im geschlossenen Verband ablaufen wird. Etappe 1: Dresden - Bastei Etappe 2: Bastei - Dresden Nord 07.06.2015 BM + LR -WAHL 12. - 14.06.2015 Kinder-und Heimatfest Mühlsdorf 13.06.2015 Ortsfest Mühlsdorf 20./21.06.2015 3. Oldtimerausfahrt „Dresdner Elbflorenz Classic“ Die Ausfahrten starten jeweils vom Berghotel Bastei 20.06: Bastei - Festung Königstein (Führung) - Schloss Pirna (Führung und Kaffee in der Stadt) - Bastei K 8716 - S 165 - S 163 - B 172 - S 164 - S 165 - K 8716 21.06.: Bastei - Stolpen (Burgbesichtigung) - Weesenstein (Schlossführung und Ausklang) K 8716 - S 165 - S 164 - Stolpen Markt - S 159 - B 6 - S 177 - B 172a - S 178a - S 178 -> TRINKWASSERZWECKVERBAND „BASTEI“ Anlage 2: Bericht 2014
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Bastei·Anzeiger 5/2015 - 14 - ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG und Herr Phoenix beantworteten gegenüber den Gemeinderä- ten und Gästen zahlreiche Fragen und gingen auf Anregungen EINLADUNG zur 41. öffentlichen Sitzung und Hinweise ein. Bürgermeister Herr Mildner stellte einleitend einen Bezug her, des Gemeinschaftsausschusses der - Vorgeschichte zur RK seit 2011, Verwaltungsgemeinschaft zwischen der - Letzte ausführliche Stellungnahme zum ersten RK-entwurf Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen durch die VG Lohmen/Stadt Wehlen vom 06.03.12, Abwä- Die öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Ver- gungsdarlegungen erhielt die VG am 28.09.12. waltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Lohmen und Ausführungen des Leiters der Nationalparkverwaltung Dr. Butter der Stadt Stadt Wehlen findet am im Dialog mit den Gemeinderäten und den Gästen, 1. Juni 2015, 18.00 Uhr - Es ist nicht vorgesehen, das RK nochmals in Details zu erläutern, im vielmehr ist gewünscht auf Fragen und Hinweise einzugehen. Gemeindeamt Lohmen - Das RK ist thematisch gegliedert. 01847 Lohmen, Schloß Lohmen 1, Beratungsraum - Als Tischvorlagen kamen zur Verteilung eine Kartendarstel- statt. lung und eine Kurzbeschreibung zu Inhalten. Tagesordnung - Ortslagen sind, sofern nicht im LSG liegend, nicht Bestand- 1. Anfragen der Gäste und Vertreter des teil des LSG-RK. Gemeinschaftsausschusses - Das RK dient dem Schutz, der Pflege und Entwicklung einer 2. Bestätigung des Protokolls der 40. Sitzung Kulturlandschaft. vom 02.03.2015 41-01/2015 - Das RK vermittelt Informationen zum Schutzanliegen und er- 3. Bürgermeisterwahl fordert eine breite Abstimmung unter Einbeziehung Aller. Wahl eines einheitlichen - Die Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren stellt Gemeindewahlausschusses 41-02/2015 die RVO dar, das RK wirkt ergänzend nur empfehlend. 4. Beratung und Beschlussfassung - Die Erarbeitung des RK lief in 5 Arbeitsgruppen mit jeweiliger Polizeiverordnung für die Gemeinde Lohmen Fachspezifik. sowie die Stadt Stadt Wehlen 41-03/2015 - Die frühzeitige Einbeziehung der Gemeinden zum RK erfolg- 5. Allgemeine Informationen te über den Nationalparkrat. - Beginn des Verfahrens im Jahr 2011, anhaltend auch im Jahr 2015 und fortführend. - Erneutes Beteiligungsverfahren im Rahmen von Stellungnah- men ist jeder Gemeinde und Bürgern möglich bis 10.04.15, das wäre wichtig für ein Nachvollziehen des Verfahrens in Ministerien. - Inkraftsetzung des RK nach Abwägung der erneuten Beteili- gung geplant. - Dr. Butter eröffnete die Fragerunde. Mildner Fragen und Hinweise der Gemeinderäte, einschl. Antworten der Gemeinschaftsvorsitzende Lohmen, den 13.05.2015 NPV: - Ist das RK auf Homepage nachzulesen? Antwort: Nach Einarbeitung der Abwägungen erfolgt die Ver- Bericht über die Sitzung des öffentlichung der Endfassung des RK. - Zum Thema Finanzierung/Bezahlung für Maßnahmen, u. a. Technischen Ausschusses am 12.03.2015 Pflanzungen, HW-schutz, woher kommen die Gelder? I. Öffentliche Sitzung Antwort: Finanzierung möglich über Förderprogramme, Die Beschlussfähigkeit war, bei Anwesenheit von 7 Gemeinde- selbst keine direkt genannt. Bezug zur neuen Förderperiode räten und dem Bürgermeister, mit 8 von 8 Stimmen gegeben. LEADER genannt. Es wird von Ministerien versucht Förder- Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber quellen zu finden und festzulegen. der Einladung: - 4.3 Seite 43 „Ortsrandbereiche“, Ortslagen wären nicht Be- Öffentliche Sitzung standteil des LSG. Stimme so nicht, Bezug SächsBO und TOP 4.3 wurde gestrichen BauGB. TOP 5.2 wurde gestrichen, somit TOP 5.1 zu TOP 5 - Es sind qualitätsgerechte Radwege erforderlich, nach RK- TOP 6 Bauleitplanung von Nachbarkommunen Entwurf sollen es nur sandgeschlämmte Decklagen sein. Es TOP 6.1 Teilaufhebung B-Plan „Fischbacher Straße - westl. werden nur bindige Decken sinnvoll ein, sonst nicht nutzbar Teil“ der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach und zu unterhaltungslastig. Mindestens auf Gefällestrecken TOP 6.2 Änderung (6.) des Flächennutzungsplanes der Ge- dürfen keine sandgeschlämmten Decklagen entstehen. meinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Zum Befahren von Waldwegen: es sollten Pferdeschlitten TOP 7 Informationen des Bürgermeisters und Hundeschlitten fahren können, siehe S. 52 , 2. Abs. Geschlossene Sitzung - Thema Bikearena TOP 5 Lochmühle Lohmen - Absichtserklärung - Gefahr bestünde restriktive Maßnahmen mit dem RK festzu- Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (8 x ja). legen und danach handeln zu müssen. TOP 1 Vorstellung Rahmenkonzept für das Landschafts- - Segelschiffe auf Elbe, aber keine diesem Anspruch entspre- schutzgebiet „Sächsische Schweiz“ durch die Natio- chenden Unterkünfte. nalparkverwaltung Sächsische Schweiz - Themenwanderwege mit auszuweisen und Markierungen Der VG Lohmen/Stadt Wehlen wurde mit Schreiben des Staats- anzubringen. betriebes Sachsenforst vom 03.02.15 Gelegenheit gegeben, - Zusammenfassend sollten die Verfasser des RK Kulanz zu zum fortgeschriebenen Entwurf bis zum 10.04.15 Stellung zu allen empfehlenden Hinweisen und Handlungen zeigen, nehmen. Die Leitung der Nationalparkverwaltung/Staatsbetrieb wenn dem nicht so sei, werde keine Akzeptanz zum RK zu Sachsenforst hat der Gemeinde angeboten, im Rahmen der öf- erwarten sein. fentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.03.15, - Möblierungsthema im NP, keine Bänke mehr vorhanden und zu Fragen Stellung zu nehmen bzw. weitere Hinweise aufzuneh- nicht gewollt. Dies sollte sich nicht auch noch auf das LSG men. Das Angebot wurde angenommen, die Herren Dr. Butter ausweiten.
- 15 - Bastei·Anzeiger 5/2015 - Reitwegethema, es wird mit dem neuen RK das „Ende“ der schem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für Reitwege gesehen. Das bestehende Wegenetz sollte und die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht. muss erhalten bleiben. TOP 6 Bauleitplanung von Nachbarkommunen Antworten zu Anstrichen 2-11 durch NPV: 6.1 Teilaufhebung B-Plan „Fischbacher Straße - westl. Teil“ - Bestimmungen zu Ortsrandlagen gelten nicht Siedlungsin- der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach nenbereiche. Neu in Anlage 9 Gestaltungssatzung geregelt, Es bestehen keine Einwände gegen den Vorentwurf des Bebau- auch hier keine Verbindlichkeit. ungsplanes. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht - Radwege - sandgeschlämmte Decken, wird aus dem Ent- berührt. Bestätigung mit 8 x ja. wurf RK herausgenommen. 6.2 Änderung (6.) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - Kutschen/Schlitten mit Pferden. Wald ist privat betretbar, er Dürrröhrsdorf-Dittersbach kann aus Sicherheitsgründen gesperrt werden, ist alles im Es bestehen keine Einwände gegen den Vorentwurf der 6. Än- Gesetz geregelt. Zur Befahrung mit Kutschen/Schlitten mit derung des Flächennutzungsplanes. Die Belange der Gemeinde Pferden ist die Zustimmung der Eigentümer erforderlich. Lohmen werden nicht berührt. Bestätigung mit 8 x ja. - Zur Gestaltung der Beschilderungen gelten die Vorgaben TOP 7 Informationen des Bürgermeisters des Wirtschaftsministeriums. * Genehmigungen zu 3 Bauanträgen (Basteistraße 73, Pirnaer - Für Trendsportarten wurden/werden Spielräume geöffnet. Straße 16a, Am Viehbicht 4) - Aktuelle Situation zu Reitwegen in Sachsen, erlaubt nur auf Wegen, die ausdrücklich als Reitwege ausgewiesen sind. Jörg Mildner Weitere Fragen und Hinweise der Gemeinderäte, einschl. Ansät- Bürgermeister ze zu Antworten durch die NPV: - Reitwege zur Zeit nicht ausreichend, Vorschlag unterbreitet, Bericht über die Sitzung des sich zu Öffnen und „mehr“ zu schaffen. Technischen Ausschusses am 16.04.2015 - Pflege Wald - keine zufriedenstellende Wirkung, - Es war gewünscht und erhofft, dass die NPV das RK im Einzelnen I. Öffentliche Sitzung vorstellt, ähnlich wie bei einer Veranstaltung in Bad Schandau. Die Beschlussfähigkeit war, bei Anwesenheit von 7 Gemeinde- - Frage nach Finanzierung für Maßnahmen an Radwegen ge- räten und dem Bürgermeister, mit 8 von 8 Stimmen gegeben. stellt. Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber Antworten zu den letzten Anstrichen durch die NPV: der Einladung: - RK regelt nicht die Finanzierung bzw. Bezahlung der Maß- Öffentliche Sitzung nahmen. TOP 3.1 Bestätigung Vorplanung - L-14, Daubemühlen- - Zu Wegen - Hinweis auf Seite 67 RK-entwurf. weg Fragen und Hinweise eines Gastes, einschl. Antworten durch die TOP 3.2 Bestätigung Vorplanung - L-16, Großteich NPV: TOP 4.2 wurde gestrichen, somit wurde TOP 4.1 zu TOP 4 - Seite 61 und folgende sind sehr ausführlich Ausführungen TOP 5.4 wurde gestrichen zum Tourismus dargelegt, man freut sich über die Initiativen. Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (8 x ja). - Im Umgang des Miteinanders, u. a. NP-Ranger und Gäste, TOP 1 Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom muss mehr miteinander gesprochen werden. Komplikatio- 12.03.2015 nen im Umgang des Miteinanders sollten abgestellt werden. Das Protokoll der Sitzung vom 12.03.2015 lag noch nicht vor. Das Bestehen impulsiver Differenzen schädigt den Ansatz Das Bauamt wird beauftragt, das Protokoll bis zur nächsten Sit- nach gewünschtem und gewolltem Tourismus. zung zu fertigen. Antworten der NPV zu den letzten beiden Anstrichen: TOP 2 Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und - NPV stimmt dem Vorgetragenen zu, bekennt sich auch zu Gäste „Fehlern“ im Umgang beider Seiten. Es ist Besserung im Um- Folgende Anfragen wurden an die Verwaltung und den Bürger- gang und dem Verhalten gegenüber Touristen erforderlich. meister gerichtet: Ende TOP 1 gegen 21:00 Uhr. * An der Basteistraße (zwischen Bahnbrücke und Netto-Markt) TOP 2 Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom erfolgen derzeit Bautätigkeiten. Was wird dort gebaut und 12.02.2015 wer ist Auftraggeber? Das Protokoll der Sitzung vom 12.02.2015 wurde bestätigt (8 x ja) Es erfolgt eine Umverlegung der Gasleitung im Auftrag der und von den Gemeinderäten Scholz und Venus unterschrieben. ENSO. TOP 3 Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und * Wie ist der Sachstand zur Herstellung des Schmutzwasser- Gäste anschlusses für das Grundstück „Stolpener Straße 22“? Folgende Anfrage wurde an die Verwaltung und den Bürger- Das Bauamt prüft derzeit die möglichen Varianten. meister gerichtet: * Der Gartenverein „Oberlohmen“ beabsichtigt, neue Strom- * Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Anliegen der „Bürger- leitungen zu verlegen. Haben Gemeinde oder Trinkwasser- initiative für ein verkehrssicheres Lohmen? zweckverband Interesse an einer Mitverlegung von Medien? Derzeit erfolgen interne Gespräche zu Inhalten. Die Anliegen Wird durch Trinkwasserzweckverband und Gemeinde ge- werden in einer der nächsten TA-Sitzungen vorgetragen. prüft. TOP 4 Bauanträge/Bauanfragen Folgende Hinweise zur Prüfung und weiteren Bearbeitung 4.1 formlose Anfrage - Errichtung eines Einfamilienwohn- wurden von den TA-Mitgliedern und Gästen an die Verwal- hauses (Flurstück 813/32, Gem. Lohmen) tung und den Bürgermeister gerichtet: Der Technische Ausschuss hat keine Einwände (8 x ja). Beim * Gefährdung des Wanderweges im Bereich der Försterbrücke Verkauf des Grundstücks ist darauf zu achten, dass eine Teilflä- durch einen Baum che für eine Wendemöglichkeit (z.B. Wendehammer) am Ende * am alten Sportplatz sind die vorhandenen Bänke zu reparie- der Bahnhofstraße im Eigentum der Gemeinde verbleibt. ren und die Sandsteinblöcke zu richten 4.2 Errichtung Zweifeld-Sporthalle (Stolpener Straße 6) * an der Verbindungsstraße Daube-Doberzeit müssen Risse Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Ge- saniert und Bäume verschnitten werden meinde einstimmig (8 x ja). TOP 3 Hochwasser 2013 TOP 5 Vorkaufsrechtsanfragen 3.1 Bestätigung Vorplanung - L-14, Daubemühlenweg Flurstück 55 der Gemarkung Lohmen (Basteistraße 31) Der TA stimmt dem Beschlussvorschlag zu (8 x ja). Der TA bestätigt einstimmig (8 x ja), dass nach den Bestimmun- 3.2 Bestätigung Vorplanung - L-16, Großteich gen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsi- Der TA stimmt dem Beschlussvorschlag zu (8 x ja).
Bastei·Anzeiger 5/2015 - 16 - 3.3 Sachstandsinformationen * L-1: derzeit Erarbeitung von Ausführungsplanung und Leistungs- verzeichnis, Ausschreibung im Juni, Bauzeit ca. 4 Wochen * L-2: Realisierung im Sommer * L-4: noch kein Zuwendungsbescheid, Klärung Budgetum- Wahlhelfer für die Bürgermeister- und widmung erforderlich * L-6 und L-9: Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde Landratswahlen gesucht liegen vor, Hinweis Altlastenverdachtsfläche „Panzergraben“ Anmeldung unter www.lohmen-sachsen.de möglich im Bereich Brausnitz, Auflagen sind in Planung einzuarbeiten Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Lohmen! * L-12: Planung liegt vor, Auflagen aus Zuwendungsbescheid Am 7. Juni 2015 finden die Bürgermeister- und Landratswahlen sind eingearbeitet statt. * L-15: Bestätigung in Wiederaufbauplan noch offen Dafür benötigt die Gemeinde Lohmen tatkräftige Unterstützung. TOP 4 Bauanträge/Bauanfragen Jeder Wahlberechtigte Einwohner kann als Wahlhelfer mitwir- formlose Anfrage - Tektur zu Bauanzeige „Errichtung ken. Doppelhaus“ (FlSt. 813/22 u. 814/13) Voraussetzung für die Unterstützung ist die Wahlberechtigung Die eingereichte Tektur zur Errichtung eines eingeschossigen An- nach §§ 15 und 16 der Sächsischen Gemeindeordnung. Bewer- baus an die Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 814/13 wurde ber oder Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sind davon durch den TA beraten. Aus städtebaulicher Sicht und aufgrund jedoch ausgeschlossen. der Festsetzungen des Bebauungsplanes kann dem Vorhaben Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter sowie die in der beantragten Form derzeit nicht zugestimmt werden, eine Schriftführer und die Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Für die abschließende Beurteilung wird vertagt. Die Planung ist zu über- Tätigkeit zahlt die Gemeinde eine Entschädigung entsprechend arbeiten und neu einzureichen. Satzung der Gemeinde Lohmen. Diese beträgt zwischen 20 und TOP 5 Vorkaufsrechtsanfragen 50 EUR. 5.1 31 Flurstücke der Gartensparte „An der Scheibe“ Sie erwägen, ehrenamtlich in einem Wahlorgan mitzuarbei- Der TA bestätigt einstimmig (8 x ja), dass nach den Bestimmun- ten? Dann nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu gen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsi- uns auf. schem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Bormann, Wahlamt unter die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht. Tel. 03501 581024 zur Verfügung. 5.2 106 Flurstücke der Gartensparte „Oberlohmen“ Der TA bestätigt einstimmig (8 x ja), dass nach den Bestimmun- gen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsi- Lohmen erhält eine Zweifeld-Turnhalle schem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht. 5.3 Flurstück 120/5 der Gemarkung Lohmen (Teichweg 2) Der TA bestätigt einstimmig (8 x ja), dass nach den Bestimmun- gen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsi- schem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht. TOP 6 Informationen des Bürgermeisters * LSG-Rahmenkonzept: Stellungnahme der VG an National- parkverwaltung Übergabe des Fördermittelbescheides an der alten * Straßenbaumaßnahmen des Landkreises Turnhalle * Baugenehmigung Teichweg 8 und Verlängerung Bauvorbe- Der Bau der Zweifeld-Turnhalle neben der Lohmener Grund- scheid Uttewalder Straße 1 schule ist gesichert: Jörg Mildner Am 13.05.2015 übergab der Staatssekretär des Sächsischen Bürgermeister Staatsministeriums des Innern, Dr. Michael Wilhelm im Bei- sein des Sächsischen Landtagsabgeordneten, Jens Michel, dem Lohmener Bürgermeister, Jörg Mildner, den Fördermit- Der „Bastei-Anzeiger“ telbescheid für das ca. 3,1 Millionen Euro teure Bauvorha- ben. Das Amtsblatt der Gemeinde erscheint monatlich, jeweils freitags am Ende des Monats. Lohmener Gemeinderäte und Pressevertreter nahmen - Herausgeber: ebenfalls an diesem denkwürdigen Ereignis teil. Gemeinde Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel. (03535) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbe- IMPRESSUM dingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Lohmen - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäfts- führer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu bezie- hen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigen- preisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefor- dert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind aus- drücklich ausgeschlossen.
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