Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen

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Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
Bastei·Anzeiger
     Amtsblatt der Gemeinde Lohmen
     mit den Ortsteilen Daube, Doberzeit,
     Mühlsdorf und Uttewalde

     26. Jahrgang
     Freitag, den 22. Mai 2015
     Nummer 5
     Verkaufspreis: 0,60 €

  „300. Ausgabe Basteianzeiger“

                                                         Titelbild von der 1. Ausgabe
                                                         am 12. Oktober 1990

           Basteibrücke

                                Foto: Gemeindeamt 2015

            Besuchen Sie doch wieder mal die Bastei!
Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
Bastei·Anzeiger   5/2015
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Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
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Öffnungszeiten des Gemeindeamtes:                                    Dr. Marstani                Dr. Lehnung
                                                                     Pirnaer Str. 105            Goethestr. 2
Montag:               geschlossen                                    01829 Stadt Wehlen          01844 Neustadt
Dienstag:             09:00 Uhr - 12:00 Uhr und                      Tel. 035024 70566           Tel. 03596 502220
                      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch:             geschlossen                                    Dr. Fröhlich                Dr. Ebert
Donnerstag:           09:00 Uhr - 12:00 Uhr und                      Schillerstr. 37             Schillerstr. 30
                      13:00 Uhr - 16:00 Uhr                          01796 Pirna                 01796 Pirna
Freitag:              09:00 Uhr - 12:00 Uhr                          Tel. 03501 527327           Tel. 03501 523523

                                                                     Dr. Frahnert
                                                                     Lohmener Str. 10
                                                                     01796 Pirna
                                                                     Tel. 03501 523738

Notrufnummern                                                        Tierärzte
                                                                     Frau Dr. Carina Schirm
·   Bauhof Lohmen/Kläranlage/Abwasser              0173 3977392
                                                                     Basteistraße 79
·   Trinkwasserzweckverband „Bastei“               0171 3837260
                                                                     01847 Lohmen
·   Polizei                                                 110
                                                                     Tel. 03501 571400
·   Feuerwehr und Rettungsdienst                            112
·   IRLS (Integrierte Rettungs-
    leitstelle Sachsen)                             0351 501210
                                                                     Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
·   Polizeirevier Pirna                            03501 519224
·   Giftnotrufnummer                                0361 730730      Bereitschaftsdienst Juni 2015
·   Tierärztliche Klinik                            035973 2830      06./07.06.15   DS Leiwelt, Lutherstr. 4a, Neustadt
    ständig dienstbereit - Amt Stolpen                                              Tel.: 03596 604450
·   kostenfreies Servicetelefon Enso               0800 0320010      13./14.06.15   ZAP Papke, R.-Luxemburg-Str. 6, Neustadt
·   ENSO Energie Sachsen Ost AG                    0800 6686868                     Tel.: 03596 602293
·   ENSO Gasstörung                               0351 50178880      20./21.06.15   Dr. Boden, Kastanienweg 6, Dürrröhrsdorf
·   ENSO Stromstörung                             0351 50178881                     Tel.: 035026 90352
                                                                     27./28.06.15   Dr. Lehnung, Goethestr. 2, Neustadt
                                                                                    Tel.: 03596 502220
Erreichbarkeit des Bürgerpolizisten
                                                                     Notdienst der Apotheken im Bereich
Der Bürgerpolizist ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00
bis 14:00 Uhr über die Telefonnummer 0174 3050460 erreichbar.        Bischofswerda/Demitz-Thumitz/
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizeire-      Dürrröhrsdorf-Dittersbach/Neukirch/
vier Pirna 03501 519224 oder den Notruf 110.                         Neustadt/Sebnitz/Stolpen
Ihr Bürgerpolizist
                                                                     Juni 2015
Matthias Heinemann
                                                                     Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten sind die unten
Wichtige Rufnummern                                                  aufgeführten Apotheken rund um die Uhr dienstbereit. Die
                                                                     Dienstbereitschaft findet täglich
Bereitschaftsdienst Kassenärzte                                      von 8.00 Uhr morgens bis 8.00 Uhr morgens am Folgetag
                                                                     statt.
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Ärzte                                                                ter www.apotheken.de.
                                                                     Rettungsleitstellen erreichen Sie unter 03571 19222 (Kreis
Dr. Forker                   Dipl.-Med. Herbst                       Bautzen) und unter 0351 501210 (IRLS Dresden).
Kastanienweg 2               Hauptstraße 86
01833 Dürrröhrsdorf          01833 Dürrröhrsdorf                     01.06.2015           Stadt Apotheke Bischofswerda
Tel.: 035026 91223           Tel.: 035026 91222                      02.06.2015           Engel-Apotheke Neustadt
                                                                     03.06.2015           Löwen-Apotheke Stolpen
Dr. Neubert                  Facharzt Großer                         04.06.2015           Valtenberg-Apotheke Neukirch
Fabrikstraße 8               Am Amselgrund 39                                             Rosen-Apotheke Sebnitz
01847 Lohmen                 01848 Rathewalde                                             Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb.
Tel.: 03501 588200           Tel.: 035975 81207                      05.06.2015           Sonnen-Apotheke Bischofswerda
                                                                     06.06.2015           Spitzweg-Apotheke Neustadt
Dr. Gräfe/Dr. Heißner        Kinderärztin Dipl.-Med. Luger           07.06.2015           Apotheke Demitz-Thumitz
Schloß 2                     Basteistr. 19                                                Marien-Apotheke Sebnitz
01847 Lohmen                 01847 Lohmen                            08.06.2015           Stadt-Apotheke Neustadt
Tel.: 03501 588166           Tel.: 03501 588554                      09.06.2015           Neue Apotheke Bischofswerda
                                                                     10.06.2015           Markt-Apotheke Neustadt
                                                                     11.06.2015           Regenbogen-Apotheke Bischofswerda
Zahnärzte                                                            12.06.2015           Adler-Apotheke Neukirch
Dr. Haupt                    Dr. Boden                                                    Hirsch-Apotheke Sebnitz
Basteistr. 19                Kastanienweg 5                          13.06.2015           Stadt Apotheke Bischofswerda
01847 Lohmen                 01833 Dürrröhrsdorf                     14.06.2015           Engel-Apotheke Neustadt
Tel. 03501 588066            Tel. 035026 90352                       15.06.2015           Löwen-Apotheke Stolpen
Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
Bastei·Anzeiger     5/2015
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16.06.2015        Valtenberg-Apotheke Neukirch                  24.06.2015           Adler-Apotheke Neukirch
                  Rosen-Apotheke Sebnitz                                             Hirsch-Apotheke Sebnitz
                  Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb.          25.06.2015           Stadt Apotheke Bischofswerda
17.06.2015        Sonnen-Apotheke Bischofswerda                 26.06.2015           Engel-Apotheke Neustadt
18.06.2015        Spitzweg-Apotheke Neustadt                    27.06.2015           Löwen-Apotheke Stolpen
19.06.2015        Apotheke Demitz-Thumitz                       28.06.2015           Valtenberg-Apotheke Neukirch
                  Marien-Apotheke Sebnitz                                            Rosen-Apotheke Sebnitz
20.06.2015        Stadt-Apotheke Neustadt                                            Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb.
21.06.2015        Neue Apotheke Bischofswerda                   29.06.2015           Sonnen-Apotheke Bischofswerda
22.06.2015        Markt-Apotheke Neustadt                       30.06.2015           Spitzweg-Apotheke Neustadt
23.06.2015        Regenbogen-Apotheke Bischofswerda

Name                                 Straße                        Telefon                PLZ           Ort
Adler-Apotheke Neukirch              Hauptstr. 15                  035951 31412           01904         Neukirch
Apotheke Demitz-Thumitz              Hauptstr. 45                  03594 713125           01877         Demitz-Thumitz
Engel-Apotheke Neustadt              Wilhelm-Kaulisch-Str. 20      03596 5082370          01844         Neustadt
Hirsch-Apotheke Sebnitz              Götzingerstraße 7             035971 53737           01855         Sebnitz
Löwen-Apotheke Stolpen               Markt 2                       035973 24830           01833         Stolpen
Marien-Apotheke Sebnitz              Schandauer Str. 2             035971 5960            01855         Sebnitz
Markt-Apotheke Neustadt              Böhmische Str. 2              03596 550970           01844         Neustadt
Neue Apotheke Bischofswerda          Bautzener Str. 19             03594 713090           01877         Bischofswerda
Regenbogen-Apotheke Bischofswerda    Belmsdorfer Str. 26           03594 707620           01877         Bischofswerda
Rosen-Apotheke Sebnitz               Rosenstraße 11                035971 830493          01855         Sebnitz
Schloss-Apoth. Dürrr.-Dittersbach    Kastanienweg 2                035026 90305           01833         Dürrröhrsdorf
Sonnen-Apotheke Bischofswerda        Carl-Maria-v.-Weber-Str. 2    03594 779010           01877         Bischofswerda
Spitzweg-Apotheke Neustadt           Dresdner Str. 71              03596 602030           01844         Neustadt
Stadt Apotheke Bischofswerda         Altmarkt 14                   03594 703127           01877         Bischofswerda
Stadt-Apotheke Neustadt              Dresdner Str. 1               03596 503075           01844         Neustadt
Valtenberg-Apotheke Neukirch         Hauptstr. 62a                 035951 31788           01904         Neukirch

Notdienst der Apotheken (außerhalb der Öffnungszeiten)
Bereich Pirna-Heidenau-Dohna-Lohmen-Königstein-                 Mo. 22.06.15     Lilienstein Apotheke Pirna
Bad Schandau-Berggießhübel                                      Di. 23.06.15     Apotheke im real,-
                                                                		               Marien Apotheke Berggießhübel
Mo. 01.06.15   Bastei Apotheke Lohmen                           Mi. 24.06.15     Apotheke im real,-
Di. 02.06.15   Bastei Apotheke Lohmen                           		               Marien Apotheke Berggießhübel
Mi. 03.06.15   Plus-Punkt Apotheke Pirna                        Do. 25.06.15     Scheele Apotheke Pirna
Do. 04.06.15   Apotheke Sonnenstein Pirna                       Fr. 26.06.15     Scheele Apotheke Pirna
Fr. 05.06.15   Apotheke Dohna                                   Sa. 27.06.15     Apotheke im Kaufland Pirna
Sa. 06.06.15   Apotheke Dohna                                   So. 28.06.15     Apotheke im Kaufland Pirna
So. 07.06.15   Schubert Apotheke Heidenau
		             Adler Apotheke Bad Schandau                      Mo. 29.06.15     Goethe Apotheke Heidenau
                                                                		               Marien Apotheke Berggießhübel
Mo. 08.06.15   Schubert Apotheke Heidenau                       Di. 30.06.15     Goethe Apotheke Heidenau
		             Adler Apotheke Bad Schandau                      		               Marien Apotheke Berggießhübel
Di. 09.06.15   Lilienstein Apotheke Pirna
Mi. 10.06.15   Lilienstein Apotheke Pirna                       Schubert Apotheke Heidenau        Adler Apotheke Pirna
Do. 11.06.15   Rathaus Apotheke Pirna                           Tel.: 03529 515785                Tel.: 03501 781525
Fr. 12.06.15   Rathaus Apotheke Pirna
                                                                Hirsch Apotheke Heidenau          Scheele Apotheke Pirna
Sa. 13.06.15   Adler Apotheke Pirna
                                                                Tel.: 03529 512250                Tel.: 03501 442772
So. 14.06.15   Adler Apotheke Pirna
                                                                Goethe Apotheke Heidenau          Apotheke Sonnenstein Pirna
Mo. 15.06.15   Schwanen Apotheke Pirna                          Tel.: 03529 518292                Tel.: 03501 773029
Di. 16.06.15   Schwanen Apotheke Pirna
Mi. 17.06.15   Hirsch Apotheke Heidenau                         Apotheke im real,-                Rathaus Apotheke Pirna
		             Stadt Apotheke Königstein                        Tel.: 03529 518215                Tel.: 03501 523602
Do. 18.06.15   Hirsch Apotheke Heidenau
		             Stadt Apotheke Königstein                        Apotheke Dohna                    pharmonie Apotheke Pirna
Fr. 19.06.15   Apotheke Sonnenstein Pirna                       Tel.: 03529 574207                Tel.: 03501 56110
Sa. 20.06.15   Plus-Punkt Apotheke Pirna
So. 21.06.15   Schubert Apotheke Heidenau                       Schwanen Apotheke Pirna           Pluspunkt Apotheke Pirna
		             Adler Apotheke Bad Schandau                      Tel.: 03501 525811                Tel.: 03501 464518
Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
-5-
                                                                                                           Bastei·Anzeiger        5/2015
Lilienstein Apotheke Pirna        Adler Apotheke Bad Schandau       Top 1 Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Be-
Tel.: 03501 784950                Tel.: 035022 42508                         schlussfähigkeit
                                                                    BM Mildner begrüßt die Gemeinderäte, Herrn Klehm - SZ sowie
Bastei-Apotheke Lohmen            Marien Apotheke Berggießhübel     die Gemeindeangestellte.
Tel.: 03501 588630                Tel.: 035023 66710                Er stellt fest, dass der Gemeinderat mit 15 Mitgliedern (ab 19:30 Uhr
                                                                    = 16) beschlussfähig ist sowie eine form- und fristgerechte Einladung
Stadt Apotheke Königstein                                           erfolgte.
Tel.: 035021 68221                                                  Den Gemeinderäten wurden folgende Unterlagen gereicht:
                                                                    per E-Mail:
                                                                    20.03.
                                                                    + Einladung zur Informationsveranstaltung: „Planung zur Un-
                                                                        terbringung von Asylbewerbern in der Gemeinde Lohmen“
                                                                        am 08.04.2015.
                                                                    + Information/Aufruf zum Frühjahrsputz in der Kita Außenstelle
                                                                        Zugvögel für den 27.03.2014
Weitere Termine und Veranstaltungen finden                          27.03.
Sie unter der Rubrik Touristinformation                             Medieninformation der Polizeidirektion Dresden mit 2 Tabel-
                                                                    lenanlagen zur Kriminalstatistik aufgeschlüsselt u. a. Landkreis
17.06.2015      Redaktionsschluss Basteianzeiger                    Sächs. Schweiz/Osterzgebirge
18.06.2015      Verwaltungsausschuss                                13.04.
01.06.2015      Gemeinschaftsausschuss                              Präsentation der Sonderbeauftragten für Ausländerangelegen-
25.06.2015      Technischer Ausschuss                               heiten des Landkreises Sächs. Schweiz-Osterzgebirge zum
26.06.2015      Erscheinung Basteianzeiger                          stattgefundenen Infoabend am 08.04.2015
                                                                    14.04.
                                                                    Medieninfo der Polizeidirektion Dresden zur Kenntnis zum statt-
Nächster Abholtermin                                                gefundenen „Blitzmarathon“ mit Hinweis zum Landkreis Sächs.
                                                                    Schweiz/Osterzgebirge
für Lohmen und Ortsteile                                            16.04.
gelber Sack:        04., 18.06.15                                   Niederschrift der 7. GR-Sitzung vom 19.03.2015
Müll:               11., 25.06.2015                                 20.04.
blaue Tonne:        17.06.2015                                      + Pressemeldung des Landratsamtes: Straßenbau geht in die
Bioabfall:          04., 11., 18., 25.06.2015                           nächste Runde/Landrat Michael Geisler hat zur Inforunde
Grünschnittsammlung:                                                    über Vorhaben in der Region Sächs. Schweiz eingeladen
06.06.       08:00 - 10:00 Uhr       Daube 5, Am Teich              + Einladungen:
             10:30 - 12:30 Uhr       Stolpener Str. 6, Schulhof         Heimatvereines Mühlsdorf zur MV am 24.04.2015 einschl.
                                                                        des Jahresplanes
                                                                        FFW Lohmen zum Frühschoppen am 31.05.2015
                                                                    Blattform
                                                                    17.04. EL + TO zur heutigen GR-Sitzung
                                                                    Tischvorlagen
                                                                    Presseumlauf + Broschüren „Erlebnis-Kompass Nr. 23/2015 +
                                                                    Oberteuringen-Fahrt
                                                                    Tagesordnung:
                                                                    BM Mildner informiert, dass TOP 5.2 mit TOP 5.4.3 in der Be-
Bericht über die 8. Sitzung des                                     handlung getauscht wird.
                                                                    Begründung: Erst muss die Beschlussfassung zur „Baufeldfrei-
Gemeinderates Lohmen am 23.04.2015
                                                                    machung“ und danach zur „Grundstücksveräußerung“ erfolgen.
Tagungsort:           Erbgericht Lohmen                             Zur besseren Übersicht wird in der Niederschrift gemäß Tages-
Beginn:               19:00 Uhr                                     ordnung fortgefahren.
Ende: gegen           20:20 Uhr                                     Abstimmung über die Tagesordnung: einstimmig - 15 Ja.
Anwesenheit Gemeinderat Lohmen:                                     Seitens der Gemeinderäte erfolgten keine Ergänzungen bzw.
1. BM Mildner, Jörg                                                 Änderungen.
2. 1. stellv. BM: Großmann, Silke                                   1.       Begrüßung, Eröffnung und Feststellung
3. 2. stellv. BM: Barthel, Manfred                                           der Beschlussfähigkeit
4. Andrä, Karsten                                                   2.       Bestätigung des Protokolls der
5. Damm, Rainer                                                              7. GR-Sitzung vom 19.03.2015                     8-01/2015
6. Glatz, Enrico                                                    3.       Bekanntmachung der Beschlüsse aus
7. Hoppe, Paul                                                               nichtöffentlicher Sitzung: 7-20/2015
8. Loth, Roswitha                                                             Lochmühle Lohmen - Absichtserklärung
9. Markert, Lucas                                                   4.       Anfragen der Gemeinderäte und Gäste
10. Michel, Jens                      (ab 19:30 Uhr)                         an den Bürgermeister
11. Opitz, Tilo                                                     5.       Beschlussvorlagen
12. Scholz, Bernd                                                   5.1      Tourismusgebührensatzung                         8-02/2015
13. Schwab, Toralf                                                  5.2      Verkauf Baugrundstück im WG „Am Bahnhof“                   -
14. Schräger, Hartmut                                                        Teuringer Straße Fl.915/8 und 816/7 sowie
15. Venus, Helmut                                                            815/5 und 816/6 Gemarkung Lohmen                 8-03/2015
16. Wilisch, Helgard                                                5.3      Vergabe von Planungsleistungen L-10
Gäste:                                                                       Flutrinne (LP3-9)                                8-04/2015
Herr Klehm                            SZ Pirna                      5.4. Vergabe Bauleistungen
Entschuldigt:                                                       5.4.1 KITA „Krümelkiste“-Erneuerung Heizung
17. Kloó, Michael                     (privat)                               und WW-Bereitung                                 8-05/2015
Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
Bastei·Anzeiger      5/2015
                                                             -6-

5.4.2 Abbruch Turnhalle und Nebengebäude             8-06/2015   8-04/2015 Vergabe von Planungsleistungen L-10 Flutrinne
5.4.3 Baufeldfreimachung Teuringer Straße/                       (LP3-9)
         Feldring                                    8-07/2015   ➞ Die Gemeinderäte Barthel und Markert nehmen wegen Be-
5.5      Eingang von Spenden - Abstimmung                        fangenheit weder an der Beratung noch Abstimmung teil.
         zur Annahmeerklärung                        8-08/2015   Der Grundvertrag wurde geschlossen auf Basis Gesamtangebot
6.       Informationen des Bürgermeisters                        ECOsystem, dabei LP1 und LP2 als Voraussetzung für die Ein-
TOP 2 Bestätigung des Protokolls der 7. GR-Sitzung               reichung des Fördermittelantrages beauftragt. Die Erweiterung
         v. 19.03.2015                                           wurde erst nach Vorlage des Positivbescheides beabsichtigt
➞ Abstimmung: 14 Ja/0 Nein/1 Stimmenthaltung                     und wird mit dem Erhalt jetzt wirksam.
Das vorliegende Protokoll wurde von GR Opitz und GR Schwab       Beschluss:
durch Unterschrift bestätigt.                                    Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 14 Ja, die Erweiterung
Top 3 Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffent-             des Grundvertrages vom 07.08.2014 IB Ecosystem für LP 3 - LP 9
         licher Sitzung v. 19.02.2015                            und Bauüberwachung.
In der geschlossenen Sitzung erfolgte die einstimmige (15 Ja)    Erweiterungssumme 35.804,76 EUR.
Beschlussfassung zu:                                             TOP 5. 4        Vergabe von Bauleistungen
7-20/2015 Lochmühle Lohmen - Absichtserklärung:                  8-05/2015 KITA „Krümelkiste“-Erneuerung Heizung und
Belebung des „Liebethaler Grundes“ insbes. der „Lochmühle        WW-Bereitung
Die Gemeinde Lohmen ist nachhaltig daran interessiert, den       Der Vergabevorschlag vom 12.11.14 liegt vor.
weiteren Verfall der „Lochmühle“ zu beenden und sie als Aus-     Mit aktuell zum 23.03.15 vorliegenden ZWB sind formal die
flugsgaststätte denkmalschutzgerecht wieder zu beleben. Die      Grundlagen zur Vergabe der Bauleistungen erfüllt, jedoch be-
Interessen der Gemeinde Lohmen decken sich mit dem Wunsch        schränkt bis auf Gesamtkosten in Höhe von 16.000 EUR, davon
der Eigentümerfamilie, ihrem Erbe eine für die Gemeinde Loh-     Zuwendungen 8.800 EUR. Der Fehlbetrag an Finanzen wurde
men sinnvolle Zukunft zu geben.                                  frühzeitig bei der Förderstelle beantragt, eine Nachförderung
Beschluss: Der Gemeinderat Lohmen bevollmächtigt den Bür-        könnte gem. Schreiben des LRA vom 23.03.15 erfolgen.
germeister Jörg Mildner zur Unterzeichnung der in der Anlage     Eine weitere Bindefristverlängerung bis 30.06.15 wurde mit dem
beigefügten Absichtserklärung zur gemeinsamen und umfas-         Bieter Fa. Kloó vereinbart.
senden Belebung des „Liebethaler Grundes“ insbes. der „Loch-     Beschluss:
mühle“.                                                          Es wird einstimmig mit 16 Ja beschlossen, die Bauleistungen
TOP 4 Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an den Bür-            Heizung/Sanitär der Firma Heizung-Sanitär-Klima Matthias
                                                                 Kloó, Pestalozzistraße 2a in 01847 Lohmen in Auftrag zu geben,
         germeister
                                                                 unter dem Vorbehalt der gesicherten Gesamtfinanzierung.
- Anfrage zum Artikel im Amtsblatt „Basteianzeiger“: Grün-
                                                                 Auftragsleistungen auf Basis Nebenangebot in Höhe von
    schnitt verbrennen nicht gestattet
                                                                 17.299,18 EUR.
TOP 5 Beschlussvorlagen
                                                                 8-06/2015 Vergabe Abbruch Turnhalle und Nebengebäude
TOP 5.1
                                                                 Der Abbruch der Bestandsturnhalle mit Nebengebäude erfolgt als
08-02/2015 Tourismusgebührensatzung
                                                                 Voraussetzung für den geplanten Neubau einer 2-Feld-Sporthalle.
Aufgrund eines Urteils des OVG Bautzen, sind die Kurtaxe-
                                                                 Die Vergabe der Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der
satzung in den Städten und Gemeinden, die keinen Status als
                                                                 Fördermittelbescheid in der beantragten Höhe vorliegt.
„Staatlich anerkannter Erholungsort“ haben, nicht rechtmäßig.
                                                                 BM Mildner führt nochmals den bisherigen umfangreichen Wer-
Aufgrund dessen, ist der Erlass einer Tourismusgebührensat-
                                                                 degang zur Planung der neuen Turnhalle bis hin zum heutigen
zung notwendig.
                                                                 Abbruch-Beschluss der noch bestehenden Turnhalle aus.
Beschluss:
                                                                 Zu den Kosten: Der Sächsischen Aufbaubank wurde die Bereit-
Es wird einstimmig mit 15 Ja, die Satzung über die Erhebung      stellung der erforderlichen Eigenmittel durch die Gemeinde Loh-
einer Tourismusgebühr in der Gemeinde Lohmen - Tourismus-        men zur Realisierung der Maßnahme bestätigt. Gesamt stellen
gebührensatzung - beschlossen.                                   sich die Eigenmittel im Haushalt von 1.645.000 EUR dar. Die zu-
Gleichzeitig wird die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe    sätzlich erforderlichen Eigenmittel i. H. v. 10.935,86 EUR werden aus
in der Gemeinde Lohmen vom 14.03.2002 mit Wirkung vom            Minderausgaben im Ergebnishaushalt/Aufwandskonto Unterhaltung
01.05.2015 aufgehoben.                                           von Grundstücken und Gebäuden im Jahr 2015 gedeckt.
TOP 5. 2                                                         Nicht Förderfähig sind z. B. die Photovoltaikanlage, die Hallenanzei-
08-03/2015 Verkauf eines Baugrundstückes im Wohngebiet           ge, die erweiterte Lüftungsanlage für Besucher sowie die Zufahrts-
„Am Bahnhof“ gelegen an der Teuringer Straße hinter dem          straße. Diese bedeuten Mehrkosten, welche gestrichen worden
Spielplatz                                                       sind. Hier haben wir keinen Handlungsspielraum. Der Wirt der ehem.
+ Ausschreibung des Baugrundstückes zum Verkauf                  „Wadenschänke“, Herr Weller, hat die Räume bereits „Besenrein“
+ Angebot und persönliche Verhandlungen mit dem Erwerber         beräumt. Eine Abnahme seitens der Gemeinde erfolgt noch.
    i. V. m. der Realisierung der Umverlegung von Schmutz- und   Beschluss:
    Regenwasserleitungen im Grundstück zur Bebaubarkeit des      Es wird beschlossen, der Vergabe der o. g. Bauleistungen, nach
    Grundstückes                                                 Prüfung und Wertung durch das Architekturbüro Went, Freital,
Beschluss:                                                       an die Fa. Frauenrath Recycling GmbH, in Bretnig-Hauswalde,
Es wird einstimmig mit 15 Ja beschlossen, an Herrn Martin Os-    zuzustimmen. Auftragssumme: 21.512,49 EUR.
terode, wohnhaft Kastanienallee 59 in 01847 Lohmen, die Flur-    Abstimmung: 15 Ja/0 Nein/1 Enthaltung (GR Michel anwesend)
stücke der Gemarkung Lohmen 815/8 und 816/7 in einer Größe       8-07/2015 Baufeldfreimachung Teuringer Straße/Feldring
von 836 qm sowie eine Teilfläche aus den Flurstücken 815/5 und   Die Bebauung zweier, z. Z. noch brach liegender Grundstücke,
816/6 der Gemarkung Lohmen in einer Größe von ca. 164 qm zu      ist nur nach Umverlegung der, die Flächen querenden SW+RW-
einem Preis von 50 EUR/ qm zu verkaufen. Der Kaufvertrag ist     Leitungen, möglich. Nach Variantenuntersuchung wird die kos-
analog bereits gefasster Beschlüsse zur Parzellierung im Wohn-   tengünstigste Lösung - Trasse außerhalb der Straße, unmittelbar
gebiet „Am Bahnhof“ abzuschließen. Die Mehrerlösklausel ist in   hinter der Grundstücksgrenze - beauftragt.
den Vertrag aufzunehmen, Dienstbarkeiten sind zu übernehmen.     Beschluss:
Der Erwerber trägt die Kosten des Vertrages und dessen Vollzu-   Es wird einstimmig mit 15 Ja beschlossen, den Auftrag zur Ver-
ges. Die Kosten der Vermessung trägt die Gemeinde Lohmen für     gabe der o. g. Bauleistung an die Fa. Tief- u. Ökobau GmbH
die zu übernehmenden Dienstbarkeiten.                            Bischofswerda zu erteilen. Auftragssumme: 29.451,26 EUR
TOP 5. 3                                                         TOP 5.5
Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
-7-
                                                                                                               Bastei·Anzeiger        5/2015
8-08/2015 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annah-                     Satzung über die Erhebung einer
meerklärung
Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue             Tourismusgebühr in der Gemeinde Lohmen
gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Ver-
mittlung von Spenden.                                                     -Tourismusgebührensatzung-
Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen              Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme                  (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März
des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürger-                  2014 (SächsGVBl. Jg. 2014 Bl.-Nr. 5, S. 146), gültig ab 01.05.2014,
meister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Ver-                 i. V. m. §§ 1, 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabenge-
mittlung -unabhängig von der Höhe der Zuwendung- muss der                 setzes (SächsKAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 26.08.2004,
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.                          (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306 ) und dem Sächsischen Ver-
Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Ge-
                                                                          waltungskostengesetz (SächsVwKG) i. d. F. der Bekanntmachung
meinderat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung aus-
                                                                          vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), rechtsbereinigt mit
gestellt werden.
                                                                          Stand vom 01. März 2012, hat der Gemeinderat der Gemeinde
Beschluss:
                                                                          Lohmen in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2015 mit Be-
Die in der Anlage unter Nr. 5 aufgeführte Spende i. H. v. 1.000,00 EUR,
wird einstimmig mit 16 Ja angenommen.                                     schluss-Nr. 8-02/2015 folgende Satzung beschlossen:
TOP 6 Mündlicher Informationsbericht des Bürgermeisters                   §1
u. a. über                                                                Erhebung einer Tourismusgebühr
- Mitgliederversammlung des Heimatvereins Mühlsdorf am
    24.04.2015. Frage an die Gemeinderäte, wer teilnimmt.                 (1) Die Gemeinde Lohmen mit ihren Ortsteilen Daube, Dober-
- Fahrt vom 01. bis 03.05.2015 in die Partnergemeinde Ober-               zeit, Mühlsdorf, Uttewalde und dem Ausflugsgebiet Bastei er-
    teuringen: Plan mit entsprechenden Abfahrtszeiten stehen              hebt zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung,
    fest und wurde an alle Teilnehmer der Busfahrt gereicht.              Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung von Einrichtungen
- Mittwoch, den 13.05.2015 um 10:00 Uhr Übergabe des                      und Anlagen, die für Erholungszwecke genutzt werden sowie für
    Fördermittelbescheides zum Turnhallen-Neubau durch den                die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen in ihrem
    Staatssekretär des Sächsischen Ministeriums des Innern,               Gemeindegebiet eine Tourismusgebühr. Diese wird unabhängig
    Dr. Michael Wilhelm. ? Einladungen werden nochmals an alle            davon erhoben, ob und in welchem Umfang die zur Verfügung
    GR per E-Mail gereicht.                                               gestellten Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsäch-
- 13.05.2015 Bauabschluss Kleinmaßnahmen (Erbgericht,                     lich in Anspruch genommen werden.
    Wagner, Wendeplatz, Lochmühlenweg)                                    (2) Die Erhebung von Benutzergebühren oder Entgelten bleibt
Geplant ist folgender Ablauf:                                             unberührt.
Treff am „Erbgericht“ 15:00 Uhr
Wandern über Kirchsteig zur Daubemühle, evtl. kurze Besichti-             §2
gung der techn. Anlage                                                    Tourismusgebührenpflichtige
Wagnerdenkmal; mit Musikbeitrag, paar Worte zum Vorhaben
                                                                          (1) Tourismusgebührenpflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Un-
von der Denkmalpflege
                                                                          terkunft nimmt und über die rechtliche sowie tatsächliche Mög-
Ca. 16:00 Uhr Wendeplatz; Bratwurst vom Grill + Getränk/ Rück-
                                                                          lichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen, Anlagen und
wanderung durch Mühlsdorf
- Parkplatz Bastei                                                        zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. Diese Verpflichtung
Die Firma axxteq hat die offenen Leistungen erfüllt. Die Funktio-         besteht unabhängig davon, ob davon tatsächlich Gebrauch
nalität wurde bereits getestet und abgenommen.                            gemacht wird. Unterkunft im Gemeindegebiet nimmt auch, wer
Bei der Wartung wurde aber festgestellt, dass am Kassenauto-              in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Caravans und dergleichen
mat 2 das Glasfaserkabel durch Nager angefressen wurde. Hier              untergebracht ist. Die Tourismusgebührenpflicht besteht, wenn
kann durchaus ein Ausfall folgen. Diesen Schaden kann die Fir-            sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des Tourismusge-
ma WEA beheben.                                                           bührenpflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
- Derzeit beschäftigt sich das Hauptamt mit der: Polizeiver-              (2) Tourismusgebührenpflichtig sind unter den Voraussetzungen
    ordnung (PolVO) der Gemeinde Lohmen als Ortspolizeibe-                des Absatzes 1 auch die Einwohner der Gemeinde, die mit einer
    hörde für die Gemeinde Lohmen sowie Stadt Stadt Wehlen                Nebenwohnung gemeldet sind und nicht in der Gemeinde Loh-
    gegen Lärmbelästigung, umweltschädliches Verhalten und                men arbeiten.
    über das Anbringen von Hausnummern. Diese Satzung wur-
    de vorab dem Landkreis zur Prüfung übergeben und wird im              §3
    kommenden Gemeinderat auf die Tagesordnung gesetzt.                   Maßstab und Satz der Tourismusgebühr
Für die zum Zeitpunkt der protokollierten oder der nächsten Ge-           (1) Die Tourismusgebühr beträgt je Person und Aufenthaltstag
meinderatssitzung gewählten Ratsmitglieder besteht das Recht              vom 01. April bis 31. Oktober 1,00 EUR.
auf Einsicht in die Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der        (2) In der Zeit vom 01. November bis 31. März des jeweiligen
Sitzung während der üblichen Dienstzeiten im Gemeindeamt                  Jahres beträgt die Tourismusgebühr pro Person und Aufent-
Lohmen, Sekretariat.                                                      haltstag 0,50 EUR.
(Gem. § 40 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung dürfen                     (3) Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.
Mehrausfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche
                                                                          (4) Ortsfremde Personen, die mehrere Wochen oder Monate im Jahr
Sitzungen nicht ausgehändigt werden.)
                                                                          Wochenendhäuser oder Bungalows zu Erholungszwecken im Ge-
                                                                          biet der Gemeinde Lohmen und deren Ortsteile nutzen bzw. besitzen
 Zusatz:
                                                                          sowie Tourismusgebührenpflichtige nach § 2 Abs. 2 haben unab-
 Die 9. Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, dem
                                                                          hängig von der Dauer, der Häufigkeit und der Jahreszeit des Auf-
 21.05.2015 um 19:00 Uhr im Erbgericht Lohmen statt. Die Ta-
 gesordnung wird durch Aushang an den Verkündungstafeln                   enthaltes eine Jahrestourismusgebühr zu entrichten. Diese beträgt
 der Gemeinde Lohmen bekannt gemacht. Dies gilt gleich-                   20,00 EUR pro Wochenendhaus, Bungalow bzw. Nebenwohnung.
 falls als Ersatzbekanntmachung gemäß § 2 der Bekanntma-                  §4
 chungssatzung der Gemeinde Lohmen vom 11.03.1999.
                                                                          Befreiung von der Tourismusgebühr
                                                                          Von der Zahlung der Tourismusgebühr sind befreit:
gez. Jörg Mildner                                                         1. Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres sowie Teil-
Bürgermeister                                                                nehmer an Schulfahrten.
Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
Bastei·Anzeiger       5/2015
                                                                -8-

2. Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt un-        (2) Der Quartiergeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die tou-
   entgeltlich aufgenommen werden                                   rismusgebührenpflichtige Person den Meldeschein vollständig
3. Ortsfremde Personen, die ihren Beruf im Ort ausüben oder in      ausfüllt. Die Meldescheine und die Tourismusgebühr sind jeweils
   Ausbildung stehen                                                bis zum 10. des zum Quartalsende folgenden Monats in der Tou-
4. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von min-          ristinformation Lohmen vorzulegen bzw. abzurechnen. Die Ver-
   destens 80 v.H.                                                  wendung der Meldescheine ist dabei lückenlos nachzuweisen.
5. Begleitperson eines Schwerbehinderten, wenn dieser laut amt-     (3) Ortsfremde Personen, die ein Grundstück zu Erholungszwe-
   lichem Ausweis auf die ständige Begleitung angewiesen ist.       cken erwerben oder pachten, haben dies innerhalb eines Mo-
6. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem      nats der Gemeinde Lohmen anzuzeigen.
   der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage ei-      (4) Die Tourismusgebührensatzung muss für jeden Gast zur Ein-
   nes ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat. Das Zeugnis          sichtnahme in der Beherbergungseinrichtung oder bei dem be-
   ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben.            auftragten Personenkreis vorliegen.
7. Kleingärtner in Kleingartenanlagen, welche den Bestimmun-        (5) Die Gemeinde Lohmen bzw. von ihr beauftragte Dritte sind
   gen des Bundeskleingartengesetzes unterliegen und der be-        berechtigt, Kontrollen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Mel-
   hördliche Nachweis über diesen Status nachgewiesen wer-          depflichten nach den Absätzen 1 bis 3 durchzuführen.
   den kann.                                                        (6) Die Pflichten der Quartiergeber nach den §§ 18 und 19 des
                                                                    Sächsischen Meldegesetztes (SächsMeldG) in der Fassung der
§5                                                                  Bekanntmachung vom 4. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 388), geän-
Ermäßigung der Tourismusgebühr                                      dert durch Gesetz vom 11. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 938)
Eine Ermäßigung nach § 3 Abs. 1 in Höhe von 50 v. H. erhalten:      bleiben unberührt.
1. Kinder und Jugendliche ab dem 9. bis zum vollendetem
                                                                    §9
   16. Lebensjahr
2. Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Se-           Verfahren
   minaren                                                          (1) Mit der Vorlage der Meldescheine gemäß § 8 Abs. 2 ist die
3. Azubis und Studenten bis zur Beendigung der Ausbildung           eingenommene Tourismusgebühr zu den Terminen nach § 8 Abs.
Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Tourismusgebühr          2 bei der Gemeinde Lohmen (Touristinformation) abzurechnen.
sind durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu erbringen.        (2) Die Meldescheine und die Gästekarten sind bis zum 31.03.
Der Nachweis ist dem Gebührenpflichtigen nach Einsichtnahme         eines jeden Jahres durch die Quartiergeber bei der Gemeinde
zurückzugeben.                                                      Lohmen (Touristinformation) abzuholen.
Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur            (3) Dem Quartiergeber obliegt die Pflicht der Aushändigung der
eine Ermäßigung gewährt.                                            Gästekarten an die Tourismusgebührenpflichtigen entsprechend
                                                                    § 7 Abs. 1.
§6                                                                  (4) Die Meldepflichtigen gemäß § 8 Abs. 1 haften gegenüber der
Gästekarte                                                          Gemeinde Lohmen für den vollständigen und richtigen Einzug
(1) Jede Person, die der Tourismusgebühr unterliegt und nicht       der Tourismusgebühr.
nach § 4 von der Entrichtung der Tourismusgebühr befreit ist,
hat Anspruch auf eine Gästekarte. Je Meldeschein wird eine
                                                                    § 10
Gästekarte ausgegeben und auf den Namen der Familie oder            Zuwiderhandlungen
der einzeln reisenden Person ausgestellt.                           (1) Ordnungswidrig i. S. v. § 26 Abs. 1 SächsVwKG handelt, wer
(2) Die Gästekarte berechtigt, die auf ihr angeführten Vergüns-     vorsätzlich oder fahrlässig
tigungen in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanspruch auf die          1. entgegen den §§ 3, 4, 5, 8 gegenüber der Gemeinde Lohmen
Inanspruchnahme der auf der Gästekarte aufgeführten Vergüns-            oder dem von ihr Beauftragten unrichtige, unvollständige
tigungen besteht nicht. Die Gästekarte gilt nur für die Zeit des        oder keine Angaben macht,
jeweiligen Aufenthaltes und ist nicht übertragbar.                  2. entgegen § 8 seiner Meldepflicht oder der Meldepflicht ge-
                                                                        genüber der Gemeinde Lohmen oder dem von ihr beauftrag-
§7                                                                      ten Dritten nicht nachkommt,
Entstehung und Fälligkeit der Tourismusgebühr                       3. unzutreffende Angaben über das Vorliegen der Merkmale
(1) Die Tourismusgebühr entsteht am Tag der Ankunft einer tou-          für die Gewährung von Befreiung bzw. Ermäßigung von der
rismusgebührenpflichtigen Person im Gemeindegebiet. Sie wird            Tourismusgebühr macht und dadurch die Tourismusabgabe
fällig am Tag des Erhaltens der Gästekarte.                             verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertig-
(2) Die Jahrestourismusgebühr nach § 3 Abs.4 entsteht am                te Vorteile erlangt.
1. April jeden Jahres.                                              (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 26 Abs. 2 SächsVwKG
(3) Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres übernommen (Kauf      mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
oder Pacht) entsteht die pauschale Tourismusgebühr anteilig am
ersten Tag des folgenden Kalendermonates. Bei Abgabe des            § 11
Grundstückes endet sie mit Ablauf des Kalendermonates.              In-Kraft-Treten
(4) Die Jahrestourismusgebühr wird nach Zustellung des Touris-      Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
musgebührenbescheides fällig.                                       in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Lohmen über
                                                                    die Erhebung einer Kurtaxe vom 15.03.2002 außer Kraft.
§8
Meldepflicht                                                        Lohmen, den 23.04.2015
(1) Wer Personen, die tourismusgebührenpflichtig sind beher-
bergt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen mittels der   Jörg Mildner
von der Gemeinde Lohmen ausgegebenen Meldescheine bei               Bürgermeister
der Gemeinde Lohmen (Touristinformation) an- und abzumel-
den. Dazu sind die Meldescheine den Tourismusgebührenpflich-        Hinweis:
tigen unverzüglich nach der Ankunft auszuhändigen. Meldungen        Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-
nach dieser Satzung sind unter Verwendung des vorgeschrie-          sen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von
benen Vordruckes (Meldeschein) vorzunehmen. Dieser Melde-           Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande
schein wird von der Gemeindeverwaltung (Touristinformation)         gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
bereitgestellt.                                                     Anfang an gültig zustande gekommen.
Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
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                                                                                                        Bastei·Anzeiger       5/2015
Dies gilt nicht, wenn:                                               vom 31.03.2015
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,   - Dachreparatur Saal-Dach Erbgericht                312,97 EUR
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-       - Dachreparatur Eckscheune                          562,87 EUR
    nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt           • Rohrbruchschäden
    worden sind,                                                     19.01.15     - Schloßstr. 5, OKV erstattete 579,49 EUR für Ma-
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-                           lerarbeiten
    GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                   23.01.15     - Warmwasserleitung Dachboden Schloßstr. 1 - 5,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten                        Übernahme Reparaturkosten i. H. v. 760,17 EUR
    Frist                                                                         durch OKV
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet          • Meldung eines Unfallschadens:
        hat oder                                                     Tag: 26.04.2015 - 2:00 Uhr
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-        Ort: Basteistraße ca. 15 m vor Einmündung „Am Steigerhaus“
        genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
                                                                     Bericht der Polizei:
        verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
        geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel-
tend machen.

Schriftlicher Infobericht zur 8. GR-Sitzung
am 21.05.2015
-> VERANSTALTUNGEN
• Kulturausschuss vom 06.05.2015
Folgende Themen wurden u. a. behandelt:
+ Vorstellung des Programms „Tanzperformance“ zum Pfingst-
sonntag | am Wagnerdenkmal durch den Leiter der Pegasus-
Theaterschule Herrn Lach
+ Vorbereitung Steenbrecherfest 2015
+ Informationen Vereinsförderung sowie allgemeine Informatio-
nen des Bürgermeisters
• Verwaltungsausschuss vom 07.05.2015
u. a. mit folgender Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
Finanzangelegenheiten; Vereinsförderung 2015; Liegenschaf-
ten; Personalangelegenheiten
II. Nichtöffentliche Sitzung
Personalangelegenheiten: Friedensrichter
Kindereinrichtungen: Öffnungszeiten, Essenversorgung
Finanzangelegenheiten
- Abschluss Leasingvertrag Kfz Gemeinde
- Abschluss Leasingvertrag Kopiertechnik
Polizeiverordnung; Liegenschaften
· 13.05.2015
* Technischer Ausschuss
u. a. mit folgender Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
Bauleitplanung von Nachbarkommunen:
+ B-Plan Nr. 69 „An der Prof.-Werner-Straße/Lohengrinstraße“
der Stadt Pirna                                                      Am 09.05.2015 hat die Lebenshilfe-Wohnstätte „Sonnenhof“
+ B-Plan „Gewerbegebiet Dresdner Straße“ der Gemeinde Dürr-          Lohmen nach vorheriger Absprache mit dem Bauhofleiter, Herrn
röhrsdorf-Dittersbach                                                Hoyer, einen Arbeitseinsatz auf dem Spielplatz an der Teuringer
Vorkaufsrechtsanfrage: Fl. 310/3 der Gemarkung Lohmen (Hoh-          Straße durchgeführt.
lergasse 3b)
                                                                     Durch die Lebenshilfe wurde der Vorschlag unterbreitet, dass
Bauanträge/Bauanfragen
                                                                     die Lohmener Wohnstätte 3 bis 4 mal im Jahr das Unkraut auf
II. Geschlossene Sitzung
                                                                     den Wegen und an den Geräten entfernen könnte.
Studien zum Umbau des Wohngebäudes Fabrikstraße 9 und
                                                                     • Parkplatz Bastei
zum Neubau Wohnkomplex „Am Erbgericht“; Felsenburg Neu-
rathen - Ergebnis der Brückenprüfung, Konzeption zur Einrich-        Tourismusförderungsgesellschaft der Stadt Hohnstein mbH: Die
tung von Archiv-Räumen im Schulgebäude sowie Vorberatung             Internetseite zum Parkleitsystem an der Bastei ist nun online:
Beschlüsse für GR-Sitzung;                                           http://www.hohnstein.de/de/Tourismus/Besucherinfo/Bastei
* Bauabschluss Kleinmaßnahmen (Erbgericht, Richard-                  • Statistik des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterz-
     Wagner-Denkmal, Wendeplatz, Lochmühlenweg)                          gebirge
-> Schäden in der Gemeinde Lohmen                                    Anlage 1: Unfälle 2010 - 2014
• Sturmschäden
vom 09.01.2015 -                               Anzeige OKV           -> BAUAMT
		                                         Erstattung v. OKV         Vom 11. bis 19.05.2015 erfolgt die Gesamtsperrung des Ver-
- Dachreparatur Eckscheune                       226,70 EUR          kehrs Feldring/Ecke Teuringer Straße aufgrund der Umverlegung
- Nachtrag Sturmschaden Eckscheune               172,43 EUR          der Abwasserleitung durch die Firma Tief-und Ökobau GmbH
- Dachkehle Erbgericht                         1.199,03 EUR          i. A. der Gemeinde Lohmen
Bastei Anzeiger - Gemeinde Lohmen
Bastei·Anzeiger      5/2015
                                                             - 10 -

-> TOURISMUS                                                      Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 24. April 2015
Festung Königstein: „In lapide regis“ ist eröffnet
Mit einem Festakt und mehr als 200 geladenen Gästen wurde         Abbildung 1: Erfasste Verkehrsunfälle 2010 bis 2014
am 01.05.2015 die neue Dauerausstellung „In lapide regis - Auf
dem Stein des Königs“ auf der Festung Königstein eröffnet. Es
ist die bisher größte Schau der sächsischen Wehranlage. In 33
Räumen zeigt sie erstmals zusammenhängend die 800-jährige
Geschichte des Königsteins.
-> TERMINE
Pfingsten Wagners Geburtstag mit Pegasus (Theater)
Samstag, den 24. Mai im Liebethaler Grund
Es beteiligt sich die Pegasus-Theaterschule aus Dresden, Lei-
tung Uwe Lach, mit der Premiere einer Tanzperformance unter
Leitung von Olimpia Scardi, einer international tätigen Choreo-
grafin.
Zu einer Toncollage mit Musik von Richard Wagner setzen sich      Abbildung 2: Bei Verkehrsunfällen Getötete 2010 bis 2014
die Schüler der Pegasus-Theaterschule in Archaischen Bildern
mit der Duplizität von Gewalt und menschlicher Solidarität aus-
einander.
29. - 31.05.2015 30. Hohnsteiner Puppenspielfest
30./31.05.2015 Stolpener historisches Stadtfest
30.05.2015
* 14. Heimkindermotorradausfahrt des Sachsenbike e. V.
    Dresden
Der Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge wird mit folgen-
dem Streckenverlauf tangiert:
Dresden -> B 170 - S 191n/S 191 - S 183 - K 9024 - S 175 -
K 8769 - S 178 - S 178a - K 8763 - K 8732 - S 176 - S 173 - B
                                                                  Abbildung 3: Bei Verkehrsunfällen Verletzte 2010 bis 2014
172 - S 154 - S 159 - S 156 - S 165 - S 164 - S 159 -> Land-
kreisgrenze
* „Der Schimmelreiter“ mit den Landesbühnen Sachsen in
    der Radfahrerkirche Stadt Wehlen
28.05.2015 Elternabend Essenversorgung Kitas im Saal Erb-
               gericht
31.05.2015 Frühschoppen FFW Lohmen am Gerätehaus mit
               der Blaskapelle Hohnstein
01.06.2015, um 18:00 Uhr, Gemeinschaftsausschuss Ort: Ge-
meindeamt Lohmen-NEU!!
05./06.06.     Heimatfest Liebethal
06.06.2015 9:00 - 16:00 Uhr Pkw-Ausfahrt „Porsche-Club-
               Deutschland“                                       Tabelle 1: Hauptunfallursachen im Vergleich (2014/2013)
Es handelt sich um eine touristische Ausfahrt von ca. 120 Fahr-
zeugen, die nicht im geschlossenen Verband ablaufen wird.
Etappe 1: Dresden - Bastei
Etappe 2: Bastei - Dresden Nord
07.06.2015          BM + LR -WAHL
12. - 14.06.2015 Kinder-und Heimatfest Mühlsdorf
13.06.2015          Ortsfest Mühlsdorf
20./21.06.2015      3. Oldtimerausfahrt „Dresdner Elbflorenz
                    Classic“
Die Ausfahrten starten jeweils vom Berghotel Bastei
20.06: Bastei - Festung Königstein (Führung) - Schloss Pirna
(Führung und Kaffee in der Stadt) - Bastei K 8716 - S 165 -
S 163 - B 172 - S 164 - S 165 - K 8716
21.06.: Bastei - Stolpen (Burgbesichtigung) - Weesenstein
(Schlossführung und Ausklang)
 K 8716 - S 165 - S 164 - Stolpen Markt - S 159 - B 6 - S 177 -
B 172a - S 178a - S 178
-> TRINKWASSERZWECKVERBAND „BASTEI“
Anlage 2: Bericht 2014
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Bastei·Anzeiger   5/2015
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Bastei·Anzeiger
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG                                         und Herr Phoenix beantworteten gegenüber den Gemeinderä-
                                                                   ten und Gästen zahlreiche Fragen und gingen auf Anregungen
EINLADUNG zur 41. öffentlichen Sitzung                             und Hinweise ein.
                                                                   Bürgermeister Herr Mildner stellte einleitend einen Bezug her,
des Gemeinschaftsausschusses der
                                                                   - Vorgeschichte zur RK seit 2011,
Verwaltungsgemeinschaft zwischen der                               - Letzte ausführliche Stellungnahme zum ersten RK-entwurf
Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen                            durch die VG Lohmen/Stadt Wehlen vom 06.03.12, Abwä-
Die öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Ver-         gungsdarlegungen erhielt die VG am 28.09.12.
waltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Lohmen und              Ausführungen des Leiters der Nationalparkverwaltung Dr. Butter
der Stadt Stadt Wehlen findet am                                   im Dialog mit den Gemeinderäten und den Gästen,
    1. Juni 2015, 18.00 Uhr                                        - Es ist nicht vorgesehen, das RK nochmals in Details zu erläutern,
    im                                                                vielmehr ist gewünscht auf Fragen und Hinweise einzugehen.
    Gemeindeamt Lohmen                                             - Das RK ist thematisch gegliedert.
    01847 Lohmen, Schloß Lohmen 1, Beratungsraum                   - Als Tischvorlagen kamen zur Verteilung eine Kartendarstel-
statt.                                                                lung und eine Kurzbeschreibung zu Inhalten.
Tagesordnung                                                       - Ortslagen sind, sofern nicht im LSG liegend, nicht Bestand-
1. Anfragen der Gäste und Vertreter des                               teil des LSG-RK.
    Gemeinschaftsausschusses                                       - Das RK dient dem Schutz, der Pflege und Entwicklung einer
2. Bestätigung des Protokolls der 40. Sitzung                         Kulturlandschaft.
    vom 02.03.2015                              41-01/2015         - Das RK vermittelt Informationen zum Schutzanliegen und er-
3. Bürgermeisterwahl                                                  fordert eine breite Abstimmung unter Einbeziehung Aller.
    Wahl eines einheitlichen                                       - Die Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren stellt
    Gemeindewahlausschusses                     41-02/2015            die RVO dar, das RK wirkt ergänzend nur empfehlend.
4. Beratung und Beschlussfassung                                   - Die Erarbeitung des RK lief in 5 Arbeitsgruppen mit jeweiliger
    Polizeiverordnung für die Gemeinde Lohmen                         Fachspezifik.
    sowie die Stadt Stadt Wehlen                41-03/2015         - Die frühzeitige Einbeziehung der Gemeinden zum RK erfolg-
5. Allgemeine Informationen                                           te über den Nationalparkrat.
                                                                   - Beginn des Verfahrens im Jahr 2011, anhaltend auch im Jahr
                                                                      2015 und fortführend.
                                                                   - Erneutes Beteiligungsverfahren im Rahmen von Stellungnah-
                                                                      men ist jeder Gemeinde und Bürgern möglich bis 10.04.15,
                                                                      das wäre wichtig für ein Nachvollziehen des Verfahrens in
                                                                      Ministerien.
                                                                   - Inkraftsetzung des RK nach Abwägung der erneuten Beteili-
                                                                      gung geplant.
                                                                   - Dr. Butter eröffnete die Fragerunde.
Mildner                                                            Fragen und Hinweise der Gemeinderäte, einschl. Antworten der
Gemeinschaftsvorsitzende             Lohmen, den 13.05.2015        NPV:
                                                                   - Ist das RK auf Homepage nachzulesen?
                                                                      Antwort: Nach Einarbeitung der Abwägungen erfolgt die Ver-
Bericht über die Sitzung des                                          öffentlichung der Endfassung des RK.
                                                                   - Zum Thema Finanzierung/Bezahlung für Maßnahmen, u. a.
Technischen Ausschusses am 12.03.2015                                 Pflanzungen, HW-schutz, woher kommen die Gelder?
I. Öffentliche Sitzung                                                Antwort: Finanzierung möglich über Förderprogramme,
Die Beschlussfähigkeit war, bei Anwesenheit von 7 Gemeinde-           selbst keine direkt genannt. Bezug zur neuen Förderperiode
räten und dem Bürgermeister, mit 8 von 8 Stimmen gegeben.             LEADER genannt. Es wird von Ministerien versucht Förder-
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber                 quellen zu finden und festzulegen.
der Einladung:                                                     - 4.3 Seite 43 „Ortsrandbereiche“, Ortslagen wären nicht Be-
Öffentliche Sitzung                                                   standteil des LSG. Stimme so nicht, Bezug SächsBO und
TOP 4.3        wurde gestrichen                                       BauGB.
TOP 5.2        wurde gestrichen, somit TOP 5.1 zu TOP 5            - Es sind qualitätsgerechte Radwege erforderlich, nach RK-
TOP 6          Bauleitplanung von Nachbarkommunen                     Entwurf sollen es nur sandgeschlämmte Decklagen sein. Es
TOP 6.1        Teilaufhebung B-Plan „Fischbacher Straße - westl.      werden nur bindige Decken sinnvoll ein, sonst nicht nutzbar
               Teil“ der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach           und zu unterhaltungslastig. Mindestens auf Gefällestrecken
TOP 6.2        Änderung (6.) des Flächennutzungsplanes der Ge-        dürfen keine sandgeschlämmten Decklagen entstehen.
               meinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach                    - Zum Befahren von Waldwegen: es sollten Pferdeschlitten
TOP 7          Informationen des Bürgermeisters                       und Hundeschlitten fahren können, siehe S. 52 , 2. Abs.
Geschlossene Sitzung                                               - Thema Bikearena
TOP 5          Lochmühle Lohmen - Absichtserklärung                - Gefahr bestünde restriktive Maßnahmen mit dem RK festzu-
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (8 x ja).                  legen und danach handeln zu müssen.
TOP 1 Vorstellung Rahmenkonzept für das Landschafts-               - Segelschiffe auf Elbe, aber keine diesem Anspruch entspre-
        schutzgebiet „Sächsische Schweiz“ durch die Natio-            chenden Unterkünfte.
        nalparkverwaltung Sächsische Schweiz                       - Themenwanderwege mit auszuweisen und Markierungen
Der VG Lohmen/Stadt Wehlen wurde mit Schreiben des Staats-            anzubringen.
betriebes Sachsenforst vom 03.02.15 Gelegenheit gegeben,           - Zusammenfassend sollten die Verfasser des RK Kulanz zu
zum fortgeschriebenen Entwurf bis zum 10.04.15 Stellung zu            allen empfehlenden Hinweisen und Handlungen zeigen,
nehmen. Die Leitung der Nationalparkverwaltung/Staatsbetrieb          wenn dem nicht so sei, werde keine Akzeptanz zum RK zu
Sachsenforst hat der Gemeinde angeboten, im Rahmen der öf-            erwarten sein.
fentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.03.15,        - Möblierungsthema im NP, keine Bänke mehr vorhanden und
zu Fragen Stellung zu nehmen bzw. weitere Hinweise aufzuneh-          nicht gewollt. Dies sollte sich nicht auch noch auf das LSG
men. Das Angebot wurde angenommen, die Herren Dr. Butter              ausweiten.
- 15 -
                                                                                                         Bastei·Anzeiger       5/2015
-   Reitwegethema, es wird mit dem neuen RK das „Ende“ der            schem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für
    Reitwege gesehen. Das bestehende Wegenetz sollte und              die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
    muss erhalten bleiben.                                            TOP 6 Bauleitplanung von Nachbarkommunen
Antworten zu Anstrichen 2-11 durch NPV:                               6.1 Teilaufhebung B-Plan „Fischbacher Straße - westl. Teil“
- Bestimmungen zu Ortsrandlagen gelten nicht Siedlungsin-             der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
    nenbereiche. Neu in Anlage 9 Gestaltungssatzung geregelt,         Es bestehen keine Einwände gegen den Vorentwurf des Bebau-
    auch hier keine Verbindlichkeit.                                  ungsplanes. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht
- Radwege - sandgeschlämmte Decken, wird aus dem Ent-                 berührt. Bestätigung mit 8 x ja.
    wurf RK herausgenommen.                                           6.2 Änderung (6.) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
- Kutschen/Schlitten mit Pferden. Wald ist privat betretbar, er       Dürrröhrsdorf-Dittersbach
    kann aus Sicherheitsgründen gesperrt werden, ist alles im         Es bestehen keine Einwände gegen den Vorentwurf der 6. Än-
    Gesetz geregelt. Zur Befahrung mit Kutschen/Schlitten mit         derung des Flächennutzungsplanes. Die Belange der Gemeinde
    Pferden ist die Zustimmung der Eigentümer erforderlich.           Lohmen werden nicht berührt. Bestätigung mit 8 x ja.
- Zur Gestaltung der Beschilderungen gelten die Vorgaben              TOP 7 Informationen des Bürgermeisters
    des Wirtschaftsministeriums.                                      * Genehmigungen zu 3 Bauanträgen (Basteistraße 73, Pirnaer
- Für Trendsportarten wurden/werden Spielräume geöffnet.                  Straße 16a, Am Viehbicht 4)
- Aktuelle Situation zu Reitwegen in Sachsen, erlaubt nur auf
    Wegen, die ausdrücklich als Reitwege ausgewiesen sind.            Jörg Mildner
Weitere Fragen und Hinweise der Gemeinderäte, einschl. Ansät-         Bürgermeister
ze zu Antworten durch die NPV:
- Reitwege zur Zeit nicht ausreichend, Vorschlag unterbreitet,        Bericht über die Sitzung des
    sich zu Öffnen und „mehr“ zu schaffen.
                                                                      Technischen Ausschusses am 16.04.2015
- Pflege Wald - keine zufriedenstellende Wirkung,
- Es war gewünscht und erhofft, dass die NPV das RK im Einzelnen      I. Öffentliche Sitzung
    vorstellt, ähnlich wie bei einer Veranstaltung in Bad Schandau.   Die Beschlussfähigkeit war, bei Anwesenheit von 7 Gemeinde-
- Frage nach Finanzierung für Maßnahmen an Radwegen ge-               räten und dem Bürgermeister, mit 8 von 8 Stimmen gegeben.
    stellt.                                                           Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber
Antworten zu den letzten Anstrichen durch die NPV:                    der Einladung:
- RK regelt nicht die Finanzierung bzw. Bezahlung der Maß-            Öffentliche Sitzung
    nahmen.                                                           TOP 3.1        Bestätigung Vorplanung - L-14, Daubemühlen-
- Zu Wegen - Hinweis auf Seite 67 RK-entwurf.                                        weg
Fragen und Hinweise eines Gastes, einschl. Antworten durch die        TOP 3.2        Bestätigung Vorplanung - L-16, Großteich
NPV:                                                                  TOP 4.2        wurde gestrichen, somit wurde TOP 4.1 zu TOP 4
- Seite 61 und folgende sind sehr ausführlich Ausführungen            TOP 5.4        wurde gestrichen
    zum Tourismus dargelegt, man freut sich über die Initiativen.     Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (8 x ja).
- Im Umgang des Miteinanders, u. a. NP-Ranger und Gäste,              TOP 1 Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
    muss mehr miteinander gesprochen werden. Komplikatio-                     12.03.2015
    nen im Umgang des Miteinanders sollten abgestellt werden.         Das Protokoll der Sitzung vom 12.03.2015 lag noch nicht vor.
    Das Bestehen impulsiver Differenzen schädigt den Ansatz           Das Bauamt wird beauftragt, das Protokoll bis zur nächsten Sit-
    nach gewünschtem und gewolltem Tourismus.                         zung zu fertigen.
Antworten der NPV zu den letzten beiden Anstrichen:                   TOP 2 Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und
- NPV stimmt dem Vorgetragenen zu, bekennt sich auch zu                       Gäste
    „Fehlern“ im Umgang beider Seiten. Es ist Besserung im Um-        Folgende Anfragen wurden an die Verwaltung und den Bürger-
    gang und dem Verhalten gegenüber Touristen erforderlich.          meister gerichtet:
Ende TOP 1 gegen 21:00 Uhr.                                           * An der Basteistraße (zwischen Bahnbrücke und Netto-Markt)
TOP 2 Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom                          erfolgen derzeit Bautätigkeiten. Was wird dort gebaut und
         12.02.2015                                                       wer ist Auftraggeber?
Das Protokoll der Sitzung vom 12.02.2015 wurde bestätigt (8 x ja)         Es erfolgt eine Umverlegung der Gasleitung im Auftrag der
und von den Gemeinderäten Scholz und Venus unterschrieben.                ENSO.
TOP 3 Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und                  * Wie ist der Sachstand zur Herstellung des Schmutzwasser-
         Gäste                                                            anschlusses für das Grundstück „Stolpener Straße 22“?
Folgende Anfrage wurde an die Verwaltung und den Bürger-                  Das Bauamt prüft derzeit die möglichen Varianten.
meister gerichtet:                                                    * Der Gartenverein „Oberlohmen“ beabsichtigt, neue Strom-
* Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Anliegen der „Bürger-             leitungen zu verlegen. Haben Gemeinde oder Trinkwasser-
    initiative für ein verkehrssicheres Lohmen?                           zweckverband Interesse an einer Mitverlegung von Medien?
    Derzeit erfolgen interne Gespräche zu Inhalten. Die Anliegen          Wird durch Trinkwasserzweckverband und Gemeinde ge-
    werden in einer der nächsten TA-Sitzungen vorgetragen.                prüft.
TOP 4 Bauanträge/Bauanfragen                                              Folgende Hinweise zur Prüfung und weiteren Bearbeitung
4.1 formlose Anfrage - Errichtung eines Einfamilienwohn-                  wurden von den TA-Mitgliedern und Gästen an die Verwal-
hauses (Flurstück 813/32, Gem. Lohmen)                                    tung und den Bürgermeister gerichtet:
Der Technische Ausschuss hat keine Einwände (8 x ja). Beim            * Gefährdung des Wanderweges im Bereich der Försterbrücke
Verkauf des Grundstücks ist darauf zu achten, dass eine Teilflä-          durch einen Baum
che für eine Wendemöglichkeit (z.B. Wendehammer) am Ende              * am alten Sportplatz sind die vorhandenen Bänke zu reparie-
der Bahnhofstraße im Eigentum der Gemeinde verbleibt.                     ren und die Sandsteinblöcke zu richten
4.2 Errichtung Zweifeld-Sporthalle (Stolpener Straße 6)               * an der Verbindungsstraße Daube-Doberzeit müssen Risse
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Ge-                 saniert und Bäume verschnitten werden
meinde einstimmig (8 x ja).                                           TOP 3 Hochwasser 2013
TOP 5 Vorkaufsrechtsanfragen                                          3.1 Bestätigung Vorplanung - L-14, Daubemühlenweg
Flurstück 55 der Gemarkung Lohmen (Basteistraße 31)                   Der TA stimmt dem Beschlussvorschlag zu (8 x ja).
Der TA bestätigt einstimmig (8 x ja), dass nach den Bestimmun-        3.2 Bestätigung Vorplanung - L-16, Großteich
gen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsi-              Der TA stimmt dem Beschlussvorschlag zu (8 x ja).
Bastei·Anzeiger              5/2015
                                                                                    - 16 -

3.3 Sachstandsinformationen
* L-1: derzeit Erarbeitung von Ausführungsplanung und Leistungs-
    verzeichnis, Ausschreibung im Juni, Bauzeit ca. 4 Wochen
* L-2: Realisierung im Sommer
* L-4: noch kein Zuwendungsbescheid, Klärung Budgetum-                                  Wahlhelfer für die Bürgermeister- und
    widmung erforderlich
* L-6 und L-9: Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde                                 Landratswahlen gesucht
    liegen vor, Hinweis Altlastenverdachtsfläche „Panzergraben“                         Anmeldung unter www.lohmen-sachsen.de möglich
    im Bereich Brausnitz, Auflagen sind in Planung einzuarbeiten                        Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Lohmen!
* L-12: Planung liegt vor, Auflagen aus Zuwendungsbescheid                              Am 7. Juni 2015 finden die Bürgermeister- und Landratswahlen
    sind eingearbeitet                                                                  statt.
* L-15: Bestätigung in Wiederaufbauplan noch offen                                      Dafür benötigt die Gemeinde Lohmen tatkräftige Unterstützung.
TOP 4 Bauanträge/Bauanfragen                                                            Jeder Wahlberechtigte Einwohner kann als Wahlhelfer mitwir-
        formlose Anfrage - Tektur zu Bauanzeige „Errichtung                             ken.
        Doppelhaus“ (FlSt. 813/22 u. 814/13)                                            Voraussetzung für die Unterstützung ist die Wahlberechtigung
Die eingereichte Tektur zur Errichtung eines eingeschossigen An-                        nach §§ 15 und 16 der Sächsischen Gemeindeordnung. Bewer-
baus an die Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 814/13 wurde                             ber oder Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sind davon
durch den TA beraten. Aus städtebaulicher Sicht und aufgrund                            jedoch ausgeschlossen.
der Festsetzungen des Bebauungsplanes kann dem Vorhaben                                 Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter sowie die
in der beantragten Form derzeit nicht zugestimmt werden, eine                           Schriftführer und die Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Für die
abschließende Beurteilung wird vertagt. Die Planung ist zu über-                        Tätigkeit zahlt die Gemeinde eine Entschädigung entsprechend
arbeiten und neu einzureichen.                                                          Satzung der Gemeinde Lohmen. Diese beträgt zwischen 20 und
TOP 5 Vorkaufsrechtsanfragen                                                            50 EUR.
5.1 31 Flurstücke der Gartensparte „An der Scheibe“                                     Sie erwägen, ehrenamtlich in einem Wahlorgan mitzuarbei-
Der TA bestätigt einstimmig (8 x ja), dass nach den Bestimmun-                          ten? Dann nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu
gen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsi-                                uns auf.
schem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für                                Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Bormann, Wahlamt unter
die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.                                         Tel. 03501 581024 zur Verfügung.
5.2 106 Flurstücke der Gartensparte „Oberlohmen“
Der TA bestätigt einstimmig (8 x ja), dass nach den Bestimmun-
gen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsi-                                Lohmen erhält eine Zweifeld-Turnhalle
schem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für
die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
5.3 Flurstück 120/5 der Gemarkung Lohmen (Teichweg 2)
Der TA bestätigt einstimmig (8 x ja), dass nach den Bestimmun-
gen von Baugesetzbuch, Sächsischem Wassergesetz, Sächsi-
schem Waldgesetz und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für
die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
TOP 6 Informationen des Bürgermeisters
* LSG-Rahmenkonzept: Stellungnahme der VG an National-
    parkverwaltung                                                                      Übergabe des Fördermittelbescheides an der alten
* Straßenbaumaßnahmen des Landkreises                                                   Turnhalle
* Baugenehmigung Teichweg 8 und Verlängerung Bauvorbe-                                  Der Bau der Zweifeld-Turnhalle neben der Lohmener Grund-
    scheid Uttewalder Straße 1                                                          schule ist gesichert:

Jörg Mildner                                                                            Am 13.05.2015 übergab der Staatssekretär des Sächsischen
Bürgermeister                                                                           Staatsministeriums des Innern, Dr. Michael Wilhelm im Bei-
                                                                                        sein des Sächsischen Landtagsabgeordneten, Jens Michel,
                                                                                        dem Lohmener Bürgermeister, Jörg Mildner, den Fördermit-
                                  Der „Bastei-Anzeiger“                                 telbescheid für das ca. 3,1 Millionen Euro teure Bauvorha-
                                                                                        ben.
            Das Amtsblatt der Gemeinde erscheint monatlich, jeweils freitags am
            Ende des Monats.
                                                                                        Lohmener Gemeinderäte und Pressevertreter nahmen
            -	Herausgeber:                                                             ebenfalls an diesem denkwürdigen Ereignis teil.
               Gemeinde Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen
            - Verlag und Druck:
               Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
               04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel. (03535) 4 89-0
            	Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbe-
IMPRESSUM

               dingungen.
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               Der Bürgermeister der Gemeinde Lohmen
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