Fr e n - Gemeinde Öhningen

 
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Fr e n - Gemeinde Öhningen
Jahrgang 21 | Nr. 51/52/53 | Freitag, 18. Dezember 2020

                         Ein frohes Weihnachtsfest
                          und einen guten Start
                           in das Jahr 2021
                              wünschen Ihnen
                         Ihre Höri-Bürgermeister
                              Patrick Krauss
 Frohe                          Uwe Eisch
Wei h n a c h t e n          Andreas Schmid
Fr e n - Gemeinde Öhningen
2 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020                                                                                                                         woche
 DIE WICHTIGSTEN TELFONNUMMERN AUF EINEN BLICK
                                                                                                                        Schulen
 GEMEINDEVERWALTUNGEN                                      WICHTIGE RUFNUMMERN
                                                                                                                    Q

                                                                                                                    Moos
Q   Moos (07732)                                          Q   Polizei                                               Grundschule                                       07732 97 90 06
Bauhof                  94 08 04 oder 0171 6 44 37 89     Notruf                                            1 10    Hannah-Arendt-Schule                              07732 92 27 -0
Wassermeister                         0175 4 31 80 29     Polizeiposten Gaienhofen-Horn            07735 9 71 00    Gaienhofen
Bootshafen Moos                                5 21 80    Polizeirevier Radolfzell                 07732 950660     Hermann-Hesse-Schule
                                                                                                                    Werksrealschule Gaienhofen                     07735 9 19 19 16
Bootshafen Iznang                        0171 3246245     Q   Feuerwehr                                             Grundschule Horn                                   07735 20 36
Kindergarten Moos „Villa Pfiffikus“           99 96 80    Funkzentrale                                      1 12    Schloss Gaienhofen - Evangelische Schule
Kindergarten Bankholzen „St. Blasius“          5 36 89                                                              am Bodensee               07735 812-21 oder 812-22

„Gänseblümchen“ Bankholzen              0151 23896676     Q   Ärztlicher Notdienst                                  Öhningen
                                                          Rettungsleitstelle, Rettungsdienst und                    Grundschule                                          07735 81970
Kläranlage Moos                               94 69 20
                                                          Krankentransport                                   112
Hilfe von Haus zu Hause                  07735 919012                                                               Q   Familien- und Dorfhilfe
                                                          Ärztlicher Bereitschaftsdienst                 116 117
                                                                                                                    Einsatzleitung: Melanie Dressnandt 07771 2131424
                                                          Kinder-Notfallpraxis Singen                    116 117
Q   Gaienhofen (07735)                                                                                              Nachbarschaftshilfe • Einsatzleitung:
                                                          Zahnärztliche Notrufnummer            0180 3222555-25     Frau Neureither                                        07735 3944
Gemeindevollzugsdienst                      99 99-12 9    Krankenhaus Singen                         07731 89 -0    Q   Bevollmächtigter Schornsteinfeger
Hesse Museum Gaienhofen                       44 09 49    Krankenhaus Radolfzell                     07732 88 -1    Peter Krattenmacher
Bauhof                9 19 58 48 oder 0151 21897184       DRK - Ambulanter Pflegedienst und Hauswirtschaft                         07735 44 05 72 oder 0174 3 30 49 90
Wassermeister           91 99 00 oder 0171 3 04 27 35                                       07732 9 46 01 63        - Gaienhofen, Öhningen und Iznang Unterdorf
                                                          Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz                       Jörg Dittus                                        07704 358230
Kläranlage                                9 19 58 72
                                                          - Betreuungs- u. Pflegeangelegenheiten                    - Moos, Bankholzen, Weiler, Bettnang, Iznang Oberdorf
              oder 0171 7 68 13 46 + 0171 7 68 13 47                                           07531 800-2673
Kindergarten Horn                                29 88    Hospizverein Radolfzell, Höri, Stockach und
„Sonnenkäfer“ Hemmenhofen               0152 36294528     Umgebung                               07732 5 24 96
                                                                                                                     APOTHEKENNOTDIENSTE
Campingplatz Horn GmbH & Co. KG                   6 85    Überfall, Unfall                                  1 10
                                                          See-Apotheke, Gaienhofen                    07735 7 06           Die Notdienstzeiten gelten jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr
Hafenmeister Gaienhofen               0171 6 54 51 73
                                                          Höri-Apotheke, Wangen                     07735 31 97                          des darauffolgenden Tages.
Hafenmeister Horn                        0170 5751267
                                                          INVITA - Häusliche Krankenpflege         07732 972901
Hafenmeister Hemmenhofen                 0175 5857219                                                                   Samstag, 19.12.2020:
                                                          Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.             440958
Haus “Frohes Alter”, Horn                        38 76    Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8                               Neue Stadtapotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 82 19 29
Hilfe von Haus zu Haus                                    Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 Uhr                     Sankt-Johannis-Str. 178315 Radolfzell
Nachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V.           91 90 12    Elternkreis drogengefährdeter und
                                                          drogenabhängiger Jugendlicher             07732 52814         Sonntag, 20.12.2020:
Seeheim Höri Gesellschaft für                                                                                           Flora-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 19 91
                                                          Tierrettung Radolfzell • 24-Std.-Notrufnummer
Lebensqualität im Alter mbH                    937720                                                                   Brühlstr. 2 78315 Radolfzell am Bodensee
                                                                                                  0160 5187715

                                                              Forstämter                                                Montag, 21.12.2020:
Q   Öhningen (07735)                                      Q
                                                                                                                        Hegau-Apotheke Steißlingen Tel.: 07738 - 51 73
Bauhof                                          819-40    Kreisforstamt Landratsamt Konstanz,
                                                          Otto-Blesch-Straße 49, Radolfzell        0175 2235102         Lange Str. 12 78256 Steißlingen
Wassermeister                            0174 9951237
                                                          Forstreviere der Höri                                         Dienstag, 22.12.2020:
Wasserversorgung Notfall:               0171/2613246      Revierleiter G. Lupberger         07531 800 -3551
                                                          guenter.lupberger@landkreis-konstanz.de                       Residenz-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 11 60
Ortsverwaltung Wangen                          819 - 65
                                                          A. Ehrminger                       07531 800 3506             Poststr. 12 78315 Radolfzell am Bodensee
Ortsverwaltung Schienen                        819 - 60
                                                          Wespennotdienst 24-h-Notruf              0172 1768066
Kindergarten Öhningen                            32 44                                                                  Mittwoch, 23.12.2020:
                                                          Q   Telefonseelsorge                                          Hilzinger Marien-Apotheke Tel.: 07731 - 9 95 40
Kindergarten Schienen                            36 39
                                                          Ev. (gebührenfrei)                     0800 111 0 111         Hauptstr. 6178247 Hilzingen
Kindergarten Wangen                            819 - 81                                                                 Mauritius-Apotheke Eigeltingen
                                                          Kath. (gebührenfrei)                   0800 111 0 222
Campingplatz Wangen                           91 96 75                                                                  Tel.: 07774 - 9 39 79 99
Höristrandhalle Wangen                           34 90    Q   Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG             Hauptstr. 3578253 Eigeltingen
                                                          Verwaltung Schaffhausen            0041 52 6 33 55 55
                                                                                                                        Donnerstag, 24.12.2020:
Q   Gemeinde-Verwaltungsverband Höri                      Zweigstelle Worblingen                07731 1 47 66 - 0
                                                                                                                        Marien-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 2 13 70
Sekretariat Musikschule                 07735 8 18 - 41   Störungsdienst                     0041 52 6 24 43 33         Rielasinger Str. 172 78224 Singen
Steuern und Abgaben                     07735 8 18 - 43   Q   Zolldienststelle
                                                                                                                        Fortsetzung auf der Seite 38
Gemeindekasse                           07735 8 18 - 45   Öhningen                               07735 44 05 66

    REDAKTIONSSCHLUSS                                      IMPRESSUM
    Texte/ Bilder einreichen für Ortsreporter             HERAUSGEBER: Amtsblatt der Gemeinden Moos,                VERANTWORTLICH FÜR DIE KIRCHEN- UND VER-
    Primo-Einfach-Online Nutzer können Ihre Texte         Gaienhofen und Öhningen. Herausgeber sind die             EINSMITTEILUNGEN: Die jeweilige Kirche bzw. die/
    bis mittwochs 9 Uhr in das System einstellen.         Bürgermeisterämter.                                       der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die Veröf-
    Redaktionsschlussänderungen werden wir                                                                          fentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen
    Ihnen gesondert mitteilen.                            VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN UND                      wird keine Gewähr übernommen.
                                                          REDAKTIONELLEN TEIL: Der jeweilige Bürgermeister
    Sie haben noch keinen Login für „PRIMEO“?             oder sein Vertreter im Amt.                               ANZEIGENTEIL/DRUCK:
    Kein Problem, rufen Sie uns an Tel. 07771                                                                       Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG.,
    9317-900 oder schicken Sie uns eine E-Mail an         VERANTWORTLICH FÜR DIE FRAKTIONSMIT-                      Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel.: 07771 93
    primeo@primo-stockach.de                              TEILUNGEN: Die jeweilige Fraktion bzw. die/ der           17 11, Fax: 93 17 40, anzeigen@primo-stockach.de,
                                                          Vorsitzende der jeweiligen Fraktion.                      www.primo-stockach.de
Fr e n - Gemeinde Öhningen
woche                                                                                          MOOS |      FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |          3

                                                                                                               RATHAUS MOOS
                                                                                                               Bohlinger Straße 18, 78345 Moos
                                                                                                               Tel. 07732 9996-0, Fax 9996-20
                                                                                                               info@moos.de, www.moos.de

                                                                                                               TOURIST-INFO
                                                                                                               Tel. 07732 9996-17, Fax 9996-20

                                                                                                               ÖFFNUNGSZEITEN
                                                                                                               Mo bis Do 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                                                               Mi        14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                                                               Fr        08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

          MOOS
            „Denke an das Schöne, das du erreicht hast,                    Wir sollten immer daran denken, dass jede Krise auch die Chance in
              und das Negative wird zur Nebensache.“                       sich birgt, etwas zum Besseren hin zu verändern!

                               Ebo Rau                                     Das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass
                                                                           nehmen, um all denen zu danken, die daran mitgearbeitet haben,
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                        die Gemeinde Moos lebens- und vor allem liebenswert zu erhalten
                                                                           und zu gestalten. Mein Dank gilt besonders den Bürgerinnen und
das Schicksal war der Menschheit in diesem Jahr nicht gerade wohl-         Bürgern, die sich auf karitativem, sportlichem und kulturellem Ge-
gesonnen. Seit dem Frühjahr hat uns die Corona-Pandemie fest im            biet in Kirchen, Vereinen, Verbänden, Institutionen und Initiativen
Griff. Für viele bringt sie existenzielle Gefahren mit sich – sei es ge-   beruflich und/oder ehrenamtlich, trotz der vielen Corona-bedingten
sundheitlich, sei es wirtschaftlich. Eine Vielzahl an Einschränkungen      Hürden und Einschränkungen, engagiert haben.
und Entbehrungen dominierten das Jahr 2020, welche sicherlich
noch weit in das Jahr 2021 hinein hallen werden. So mussten wir            Nicht zuletzt danke ich den Mitgliedern des Gemeinderates, den Mit-
auch unseren traditionellen Neujahrsempfang 2021 im Bürgerhaus
                                                                           arbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, dem Bauhof, dem Hafen
absagen. Manch einer wird sich fragen, wie man in solchen Zeiten
                                                                           und dem Gemeindeverwaltungsverband sowie dem Kindergarten-
fröhlich und unbeschwert Weihnachten feiern kann?
                                                                           personal, der Schule und der freiwilligen Feuerwehr recht herzlich
Mit dem oben angeführten Zitat von dem Mediziner Ebo Rau möch-
ten ich Sie ermuntern, genau das zu tun.                                   für die tolle Leistung und für die hervorragende Zusammenarbeit.
Corona hat in unserer Gesellschaft ein unglaubliches Innovationspo-
tenzial freigesetzt: Online-Konferenzen, Homeoffice, Telearbeit – all      Ich wünsche Ihnen allen von Herzen ein frohes, hoffnungsvolles und
das hätte sich ohne das Virus sicher nicht so schnell durchgesetzt. Nie    schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2021, vor al-
war der Zusammenhalt in der Gemeinde, unter Kollegen, Freunden,            lem Gesundheit und Gottes Segen.
Verwandten und Nachbarn größer. Zudem hat die Krise uns Menschen
auch gezeigt, wie vergleichsweise gut wir es in modernen Zeiten haben.     Ihr Bürgermeister
Wir können uns digital perfekt vernetzen, selbst wenn wir physisch mei-
lenweit voneinander entfernt sind.                                         Patrick Krauss

 AMTLICHES
                      GEMEINDE MOOS                                                 schwerbehinderte Menschen,
                                                                                    Begleitperson eines schwerbehinderten
                     Landkreis Konstanz                                             Menschen mit Merkzeichen B,
Betriebs- und Gebührenordnung für die Badeplätze Iznang und                         Empfänger von Leistungen nach SGB II
Moos vom 24.05.1984 in den Änderungsfassungen vom                                   oder SGB XII, Rentner)
09.04.1992, 11.05.1995, 08.03.2001, 13.03.2008,                                 Ab 18:00 Uhr werden keine Eintrittsentgelte mehr erhoben.
19.11.2010, 28.09.2017
                                                                                 2. Zehner-Karten
Der Gemeinderat hat am 14.12.2020 folgende Änderung der Be-                      a. Erwachsene                                        24,00 €
triebs- und Gebührenordnung beschlossen:                                            (Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr)
                             I. Änderung                                         b. Kinder/Jugendliche                                 9,00 €
                                                                                    (Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr
A)    § 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:                                         bis zum 18. Lebensjahr)
3)   1. Tages-Einzelkarten                                                       c. Ermäßigte Erwachsene mit gültigem Nachweis        12,00 €
      a. Erwachsene                                              3,00 €             (Studierende, Personen mit Gästekarte, schwer-
          (Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr)                                behinderte Menschen, Begleitperson eines schwer-
      b. Kinder/Jugendliche                                      1,50 €             behinderten Menschen mit Merkzeichen B, Empfänger
          (Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr                                  von Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Rentner)
          bis zum 18. Lebensjahr )
      c. Ermäßigte Erwachsene mit gültigem Nachweis              2,00 €         Zehner-Karten gelten im Jahr der Ausgabe sowie im darauffol-
          (Studierende, Personen mit Gästekarte,                                genden Jahr und verlieren danach ihre Gültigkeit.
Fr e n - Gemeinde Öhningen
4 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020          |MOOS                                                                         woche
     3. Saisonbadekarten                                                                    GEMEINDE MOOS
     a. Erwachsene                                          36,00 €
        (Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr)
                                                                                           Landkreis Konstanz
     b. Kinder/Jugendliche                                  15,00 €                             SATZUNG
        (Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr
        bis zum 18. Lebensjahr )                                                  zur Änderung der Satzung über die Erhebung
                                                                                 einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 11.12.2008,
     4. Saisonbadekarten für Einwohner                                               geändert am 09.10.2015 und 14.09.2017
     a. Erwachsene                                          18,00 €
        (Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr)                     Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
     b. Kinder/Jugendliche                                    9,00 €   Verbindung mit §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengeset-
        (Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr b                     zes für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der
        is zum 18. Lebensjahr )                                        Gemeinderat am 14.12.2020 folgende Änderungssatzung beschlos-
     c. Zusatzkarte für alle Bäder auf der Höri                        sen:
        für Kinder/Jugendliche                               3,00 €
     d. Familie mit Kindern bis zum voll. 18. Lebensjahr    36,00 €                                  Artikel 1

     Die Ausgabe der Saisonkarten für Einwohner erfolgt aus-           A)    § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
     schließlich im Rathaus.
     Die Familienkarte mit entsprechender Anzahl an Zusatzkarten            Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag
     erhält folgender Personenkreis:
     - Ehepaare und deren im gemeinsamen Haushalt gemeldete                 a) in der Hauptsaison                                     1,70 €
         Kinder bis zum voll. 18. Lebensjahr                                b) in der Nebensaison                                     1,20 €
     - Personen, die miteinander eine eingetragene Lebenspart-              c) für Boote auf Gastliegeplätzen mit
         nerschaft führen und deren im gemeinsamen Haushalt ge-                Übernachtungsmöglichkeit in der Hauptsaison            1,00 €
         meldeten Kinder bis zum voll. 18 Lebensjahr
     - Alleinerziehende und deren im Haushalt gemeldete Kinder         B)    § 3 a erhält folgende Fassung:
         bis zum voll. 18. Lebensjahr
     - Personen (z.B. Großeltern, Pflegeeltern), in deren Haushalt          Kurtaxepflichtige nach § 2 Abs. 2 haben, unabhängig von der
         ein Kind bis zum voll. 18. Lebensjahr gemeldet ist, für das        Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts, eine pauschale Sai-
         sie das Sorgerecht ausüben.                                        son-Kurtaxe zu entrichten.

B)   Der bisherige § 9 wird zu § 8 und erhält folgende Fassung:             Sie beträgt:

                § 8 Windsurfer und Stehpaddler                               a) für Inhaber (Eigentümer, Mieter, Nutzungsberechtigte) ei-
                                                                                ner Ferien-Zweitwohnung
     In den Badeplätzen wird in einem besonders zugewiesenen                    für Einzelzimmerwohnungen:                       57,00 €
     Uferbereich der Zugang für Windsurfer und Stehpaddler zum                  für Wohnungen mit mehr als 1 Zimmer:             86,00 €
     See zugelassen. Die Entgelte hierfür betragen:                         b) für Inhaber von Saisonstellplätzen (Dauercamper)
                                                                                auf den Campingplätzen in der Gemeinde
     1. Tages-Einzelkarten                                                      je Wohnwagenstellplatz:                          57,00 €
      a. Personen mit einem Wohnsitz in der Gemeinde oder                   c) für auswärtige Inhaber von Booten, die über
         mit einer Gästekarte                             3,00 €                einen festen Liegeplatz in den Bootsanlagen
      b. Auswärtige                                       5,00 €                im Gebiet der Gemeinde verfügen,
                                                                                je Boot mit Übernachtungsmöglichkeit:            43,00 €
     2. Jahreskarten
      a. Personen mit einem Wohnsitz in der Gemeinde oder                   In den Fällen, in denen Inhaber mehrere Tatbestandsmerkmale
         Mit einer Gästekarte                           24,00 €             gleichzeitig erfüllen, ist dann lediglich der höchste pauschale
      b. Auswärtige                                     58,00 €             Saison-Kurtaxesatz zu entrichten.

C)   Der bisherige § 10 wird zu § 9 mit bisher geltender Fassug                                     Artikel 2
                                                                                                  Inkrafttreten
                         II. Inkrafttreten
                                                                       Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Die vorstehenden Regelungen gelten ab 01.01.2021.
                                                                       Moos, den 16.12.2020
Moos, den 16.12.2020
Für den Gemeinderat:                                                   Für den Gemeinderat
Patrick Krauss,                                                        Patrick Krauss,
Bürgermeister                                                          Bürgermeister

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der      Hinweis:
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund            Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekom-           der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der
men dieser Betriebs- und Gebührenordnung wird nach § 4 Abs. 4          GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-     dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie
res seit Bekanntmachung dieser Betriebs- und Gebührenordnung           nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
gegenüber der Gemeinde Moos geltend gemacht worden ist; der            dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Moos geltend gemacht
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.     worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der     zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent-
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Betriebs-         lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
und Gebührenordnung verletzt worden sind.                              der Satzung verletzt worden sind.
Fr e n - Gemeinde Öhningen
woche                                                                                          MOOS |        FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |   5
                       GEMEINDE MOOS                                                                      Artikel II
                                                                                                        Inkrafttreten
                      Landkreis Konstanz
          Abfallwirtschaftssatzung vom 18.06.2015,                      Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
      geändert am 12.09.2018, 12.12.2019 und 14.12.2020
                                                                        Moos, den 16.12.2020
ÄNDERUNGSSATZUNG
Aufgrund von                                                            Für den Gemeinderat
- § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)                  Patrick Krauss,
- §§ 13, 15 und 16 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirt-        Bürgermeister
   schaft und zur Sicherung der umweltfreundlichen Beseitigung
   von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG)
- § 2 Abs. 1 und § 8 des Gesetzes über die Vermeidung und Ent-          Hinweis:
   sorgung von Abfällen und die Behandlung von Altlasten in Ba-         Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
   den-Württemberg (Landesabfallgesetz-LAbfG)                           Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
- §§ 2, 13 Abs. 1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabenge-           der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
   setzes für Baden-Württemberg (KAG)                                   schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
                                                                        Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der
hat der Gemeinderat der Gemeinde Moos am 14.12.2020 folgende            Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Änderungssatzung beschlossen:                                           Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
                                                                        Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
                               Artikel I                                verletzt worden sind.
A)    § 13 Absatz 7 erhält folgende Fassung:

                                 § 13                                                           GEMEINDE MOOS
                            Abfallbehälter
                                                                                               Landkreis Konstanz
(1)    bis (6) wie bisher.                                                     Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(7)   Jeder gebührenwirksame Tausch von Müllgefäßen, sowie die                    (Abwassersatzung – AbwS) vom 18.06.2015,
      An- und Abmeldung der Biotonne/n wird mit einer Verwal-                 geändert am 28.09.2017, 12.09.2018, 12.12.2019 und
      tungsgebühr belegt. Diese beträgt 35,00 €. Dies gilt nicht für                              14.12.2020
      den erstmaligen Tausch bei Eigentümerwechsel.
(8)   bis (12) wie bisher.                                              ÄNDERUNGSSATZUNG
                                                                        Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Würt-
B)    § 23 Absätze 2,3 und 4 erhalten folgende Fassung:                 temberg (WG), §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Ba-
                                                                        den-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20, 29 und 42
                                § 23                                    des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat
                 Benutzungsgebühren für die Abfälle,                    der Gemeinderat der Gemeinde Moos am 14.12.2020 folgende Än-
                    die die Gemeinde einsammelt                         derung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Ab-
                                                                        wassersatzung – AbwS) vom 18.06.2015 beschlossen:
(1)   wie bisher.
                                                                                                          Artikel I
(2)   Die grundstücksbezogene Jahresgebühr wird nach der Zahl
      der auf dem Grundstück befindlichen Wohnungen bemessen,           A)    § 38 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

      sie beträgt jährlich bei                                                                          § 38
      einer Wohnung bzw. einem Gewerbegrundstück            79,20 €                               Gebührenmaßstab
      zwei Wohnungen                                       131,60 €
      drei Wohnungen                                       184,00 €     (2)   Die Grundgebühr wird erhoben nach der Anzahl der Woh-
      vier und fünf Wohnungen                              253,68 €           nungen auf dem an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
      sechs und sieben Wohnungen                           358,44 €           angeschlossenen Grundstück. Bei nicht Wohnzwecken die-
      acht und mehr Wohnungen                              472,12 €           nenden Grundstücken bemisst sich die Grundgebühr nach der
                                                                              Größe des eingebauten Wasserzählers.
(3)   Die volumenbezogene Gefäßgebühr wird nach der Größe des
      Abfallgefäßes bemessen.                                                 a) Die Grundgebühr beträgt
                                                                                 je Wohnung jährlich:                             17,37 €
      Sie beträgt jährlich für Restmüll bei einem Gefäßvolumen von            b) Bei nicht Wohnzwecken dienenden Grundstücken beträgt
      40 Liter       32,52 €                                                     die Grundgebühr jährlich bei Wasserzählern mit einer
      80 Liter       46,12 €                                                     Nenngröße von:
      120 Liter      59,72 €
      240 Liter      100,44 €                                                      Maximaldurchfluss (Q max) 3 & 5     7 & 10      20 m³/h
      1.100 Liter 438,24 €                                                         Nenndurchfluss (Qn)       1,5 & 2,5 3,5 & 5 & 6 10 m³/h

      Sie beträgt jährlich für Biomüll bei einem Gefäßvolumen von                  Alternativ für Zähler mit Kennzeichnung gemäß der Euro-
      40 Liter       89,52 €                                                       päischen Messgeräterichtlinie (MID):
      80 Liter       127,12 €
      120 Liter      164,72 €                                                      Überlastdurchfluss (Q 4)       3,125 & 5 7,9 & 12,5 20
      240 Liter      277,52 €                                                      Dauerdurchfluss (Q 3)          2,5 & 4 6,3 & 10     16

(4)   Die Gebühr für die Benutzung der von der Gemeinde zugelasse-                 Euro/Jahr                      17,37    34,77      60,87
      nen Restmüllsäcke beträgt je Sack mit 70 Liter Füllraum 3,50 €.
                                                                                   Für jeden Anschlussnehmer entsteht die Grundgebühr
(5)   bis (7) wie bisher.                                                          einmal pro Hauptanschluss für den Frischwasserbezug.
Fr e n - Gemeinde Öhningen
6 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020           |MOOS                                                                        woche
B)    § 42 Absätze 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassung:                     rückzusenden. Alternativ kann der Zählerstand elektronisch
                                                                             über die Internetseite der Gemeinde übermittelt werden. In
                                § 42                                         begründeten Fällen kann die Gemeinde die Ablesung durch
                    Höhe der Abwassergebühren,                               einen Beauftragten der Gemeinde vorsehen.
                  unterjährige Gebührenanpassung                       (2)   Geht der ausgefüllte Vordruck nicht innerhalb einer von der
                                                                             Gemeinde gesetzten, angemessenen Frist bei dieser ein, darf
(1)   Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³                           sie den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung
      Abwasser                                               1,48 €.         schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu
                                                                             berücksichtigen. § 12 bleibt davon unberührt.
(2)   Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a)
      beträgt je m² versiegelte Fläche                       0,40 €.   B)    § 42 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(3)   Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3)                                              § 42
      beträgt je m³ Abwasser oder Wasser                     1,48 €.                             Grundgebühr

C)    § 42 a Absatz 1 erhält folgende Fassung:                         (1)   Die Grundgebühr wird erhoben nach der Anzahl der Wohnun-
                                                                             gen auf dem an die öffentliche Wasserversorgungsanlage an-
                              § 42 a                                         geschlossenen Grundstück. Bei nicht Wohnzwecken dienen-
                           Zählergebühr                                      den Grundstücken bemisst sich die Grundgebühr nach der
                                                                             Größe des eingebauten Wasserzählers.
(1)   Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 1,07 €/Monat.
                                                                             a) Die Grundgebühr beträgt
                             Artikel II                                         je Wohnung jährlich ab 01.01.2021           36,78 €.
                           Inkrafttreten                                     b) Bei nicht Wohnzwecken dienenden Grundstücken beträgt
                                                                                die Grundgebühr jährlich bei Wasserzählern mit einer
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.                            Nenngröße von:

Moos, den 16.12.2020                                                             Maximaldurchfluss (Q max) 3 & 5     7 & 10      20
                                                                                 Nenndurchfluss (Qn)       1,5 & 2,5 3,5 & 5 & 6 10 m³/h
Für den Gemeinderat
                                                                                 Alternativ für Zähler mit Kennzeichnung gemäß der Euro-
Patrick Krauss,                                                                  päischen Messgeräterichtlinie (MID):
Bürgermeister
                                                                                 Überlastdurchfluss (Q 4)    3,125 & 5 7,9 & 12,5 20
Hinweis:                                                                         Dauerdurchfluss (Q 3)       2,5 & 4 6,3 & 10     16 m³/h
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund                       Ab 01.01.2021
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4                        Euro/Jahr                   36,78    73,59       128,79.
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-
nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der        C)    § 43 erhält folgende Fassung:
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver-
letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die                                 § 43
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung                             Verbrauchsgebühren
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                                                                       (1)    Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wasser-
                                                                              menge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro
                     GEMEINDE MOOS                                            Kubikmeter
                    Landkreis Konstanz                                       ab 01.01.2021                                     2,07 €.
                  Satzung über den Anschluss                           (2)    Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Was-
          an die öffentliche Wasserversorgungsanlage                          serzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Ku-
        und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser                         bikmeter
      (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 18.06.2015,                       ab 01.01.2021                                         2,07 €.
             geändert am 05.07.2017, 12.09.2018,
                   12.12.2019 und 14.12.2020                                                        Artikel II
                ÄNDERUNGSSATZUNG                                                                  Inkrafttreten
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-           Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
temberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalab-
                                                                       Moos, den 16.12.2020
gabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der
                                                                       Für den Gemeinderat
Gemeinde Moos am 14.12.2020 folgende Änderung der Wasserver-
                                                                       Patrick Krauss,
sorgungssatzung vom 18.06.2015 beschlossen:
                                                                       Bürgermeister
                             Artikel I                                 Hinweis:
                                                                       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
A)    § 23 Absatz 1 und 2 erhält folgende Fassung:                     Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
                                                                       der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
                          § 23 Ablesung,                               Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
                unterjährige Gebührenanpassung                         Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge-
(1)   Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung der Gemeinde        meinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Ver-
      vom Anschlussnehmer selbst abzulesen. Die Ableseergebnisse       letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
      sind in den von der Gemeinde hierfür übermittelten Vordruck      Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
      einzutragen. Der ausgefüllte Vordruck ist an die Gemeinde zu-    oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Fr e n - Gemeinde Öhningen
woche                                                                                      MOOS |        FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |   7
      Abwasserverband „Radolfzeller Aach“                              Artikel 2
                                                                       Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
                            Sitz Moos
                        Landkreis Konstanz                             Moos, den 11.12.2020
                             Satzung                                   gez.
                                                                       Ralf Baumert
      zur Änderung der Satzung über die Entschädigung                  Verbandsvorsitzender
                für ehrenamtliche Tätigkeit
                      vom 08.12.2016
                                                                       Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:
Aufgrund von § 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenar-           Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
beit (GKZ) in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung und § 12         Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 10.12.2020          der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom-
folgende Satzung beschlossen:                                          men dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
                                                                       sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
Artikel 1                                                              dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor-
§ 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit     den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
vom 08.12.2016 erhält folgende Fassung:                                bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent-
Der Verbandsvorsitzende erhält anstelle des Ersatzes seiner Ausla-     lichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der
gen und seines Verdienstausfalls für seine Tätigkeiten in Ausübung     Satzung verletzt worden sind.
seines Amtes eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich
200,00 Euro.

 INFOS AUS DEM RATHAUS

      zusätzliche Restmüllabfuhr am                                    Rathaus Sprechzeiten zwischen den Feiertagen
                                                                       Am 24.12.2020 sowie am 31.12.2020 ist das Rathaus geschlossen.
      04.01.2021                                                       In der Zeit vom 28.-30.12.2020 ist die Gemeindeverwaltung
      Bitte beachten Sie, dass am Montag, den 04.01.2021 eine zu-      nicht besetzt. Das Standesamt ist in dringenden Angelegenheiten
      sätzliche Restmüllabfuhr stattfindet. Diese findet statt, dami   (Sterbefälle und Geburten innerhalb der Gemeinde) an diesen Tagen
      wir im vierwöchigen Turnus bleiben.                              von 8-12 Uhr unter 07732 9996-16 telefonisch zu erreichen.
                                                                       Ab dem 04.01.2021 sind wir wieder zu den üblichen Sprechzeiten
                                                                       erreichbar.

   MÜLLTERMINE MOOS                                                    Informationen aus der Tourist-Information
                                                                       Zimmerbelegungskalender 2021
  Q Bereitstellung der Gefäße ab 6:00 Uhr                              können für 3 € in der Tourist-Information im Rathaus in Moos abge-
  Montag, 21.12.2020, Biomüll                                          holt werden.
  Mittwoch, 30.12.2020, Gelber Sack
  Montag, 04.01.2021, Blaue Tonne,                                     Weihnachtsgeschenk gesucht?
  Restmüll                                                             Bücher:
  Dienstag, 05.01.2021, Biomüll                                        - Neu: Höri Bülle-Buch 14,80 €
  Montag, 18.01.2021, Biomüll                                          - Zwiebeln & Knoblauch 24,80 €
  Mittwoch, 20.01.2021, Elektroschrott Großgeräte                      - Kleines Büllebrevier 5,00 €
  Freitag, 22.01.2021, Restmüll                                        - Ortschronik von Moos 8,90 €
  Dienstag, 26.01.2021, Gelber Sack                                    - Bilderbuch der Vergangenheit 4,90 €
                                                                       - So isch’s gsi z’Bankleze 17,50 €
  Q  Winteröffnungszeiten Wertstoffhof Moos                            - Höri-Bildband 14,00 €
                                                                       - Kachelofen-Geschichten 28,00 €
  bis Ende Februar 2021 samstags von 9:30 - 11:00 Uhr                  - Kachelofen-Geschichten als Hörbuch auf CD 24,95 €
  Container für Grünmüll, Altmetalle, mineralischer und sorten-        - In der Heimat eine Fremde – das Leben einer deutschen jüdischen
  reiner Bauschutt, Elektrokleingeräte und Windeln.                      Familie im 20. Jahrhundert von Anne Overlack 34,00 €
                                                                       - Skulpturen – Brunnen 12,00 €
  Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Coronasituation
  - nur max. 3 Anlieferung zeitgleich auf dem Wertstoffhof             Weitere Geschenkideen:
      erfolgen dürfen,                                                 - Schlemmer-Gutscheinbuch 21,90 €
  - das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen                     - Moos-Tasche13,50 €
      wird.                                                            - Mooser Schlüsselanhänger 2,00 €
                                                                       - Blumensamen 3,20 €
                                                                       - Kalender Westlicher Bodensee 2021 13,00 €
                                                                       - Bodensee Card Plus 2021 im Vorverkauf 3 Tage Erw. 64,80 €, Kinder
                                                                         (6 - 15 J.) 38,70 €
                                                                       - Bodensee Card Plas 2021 im Vorverkauf 7 Tage Erw. 72,00 €, Kinder
                                                                         (6 - 15 J.) 43,00 €
  Wertstoffhof am 02.01.2021 geschlossen                               - Landesgartenschau Überlingen Dauerkarte 55,00 - 120,00 €
  Am 02.01.2021 bleibt der Wertstoffhof geschlossen. Wir bitten        Da seit dem 01.12.2020 das Rathaus geschlossen hat bitten wir um
  um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.                         eine telefonische Terminvereinbarung bei Frau Billi unter der Tele-
                                                                       fonnummer 07732 9996-17.
                                                                       Die Tourist-Info ist vom 28.12.2020 bis 08.01.2021 geschlossen.
Fr e n - Gemeinde Öhningen
8 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020           |MOOS                                                                           woche
Elektroschrott-Haushaltsgroßgeräte-                                      Freiwillig Soziales Jahr in der Gemeinde Moos
Abfuhr am 20.01.2021                                                     Die Gemeinde Moos bietet zum 01.09.2021 eine Stelle für ein frei-
Haushaltsgroßgeräte werden am 20.01.2021 bei der Straßensamm-            willig soziales Jahr (FSJ) an. Das FSJ wird im Kindergarten Villa Pfif-
lung in der Gemeinde Moos abgeholt. Die abzuholenden Geräte              fikus in Moos und in der Grundschule Weiler abgeleistet. Wir bieten
sind bis Mittwoch 13.01.2021 anzumelden!Spätere Anmeldungen              eine abwechslungsreiche Tätigkeit und die Möglichkeit viele Erfah-
können nicht berücksichtigt werden!                                      rungen zu sammeln.
Die angemeldeten Geräte erhalten eine Müllmarke, die gut sichtbar        Haben Sie Interesse oder benötigen Sie noch mehr Informationen?
auf das Gerät geklebt werden muss. Die Geräte müssen am Tag der          Es steht Ihnen Frau Stoffel unter Tel. 07732 9996-12 oder E-Mail: m.
Abfuhr ab 06:00 Uhr morgens an der Straße bereit stehen (dort            stoffel@moos.de zur Verfügung.
wo Sie auch Ihre Abfalltonnen bereitstellen).
Zum Elektroschrott – Haushaltsgroßgeräte gehören:                        Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde
- Kühlgeräte: Große Kühlgeräte, Kühlschränke, Gefriergeräte,             www.moos.de unter Rathaus & Service/Service/Ausschreibungen
    sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung
    von Lebensmitteln
- Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Ge-               Kein Silvesterfeuerwerk zum Jahrswechsel
    schirrspüler, Herde und Backofen, elektrische Kochplatten, elekt-    Für viele gehören Feuererk, Knallfösche und Böller zu einem gelun-
    rische Heizplatten, Mikrowellengeräte, sonstige Großgeräte zum       genen Silvester dazu. Jedoch ist die Corona-Situation sehr ernst. Des-
    Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln,            halb haben Bund und Länder weitere einschneidende Beschlüsse
    elektrische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, sonstige Geräte      gefasst. Dazu gehört auch, das dieses Jahr zum Jahreswechsel kein
    zum Beheizen von Räumen, elektronisch betriebene Betten und          Silvesterfeuerwerk stattfinden kann. Sowohl der Verkauf als auch das
    Sitzmöbeln, elektrische Ventilatoren, Klimageräte, sonstige elek-    Abbrennen von Feurwerk an Silvester ist verboten.
    tronische Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte        Um Ansammlungen von Personen und die damit einhergehende
- Bildschirmgeräte: Fernsehgeräte, Computer-Monitore                     Gefahr weiterer Infektionen zu vermeiden, bittet die Gemeindever-
                                                                         waltung um Verständnis für diese Maßnahme und appeliert an Moo-
Keine Öl-Radiatoren, Nachtspeicheröfen und Kleingeräte!                  ser Einwohner/innen und Büger/innen, sich an das Verbot zu halten.
Anmeldeschluss bis Mittwoch, 13.01.2021, 16:00 Uhr, telefonisch
07732 9996-15, per E-Mail: s.haeusler@moos.de oder mit dem unten
stehenden Formular                                                       Zukünftige Mitarbeiterin der
----------
                                                                         Gemeindeverwaltung Moos sucht Wohnung
Aufgrund der Corona-Situation bitten wir Sie, uns die Anmel-             Für eine zukünftige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Moos
dungen per E-Mail, Telefon oder mit dem unten abgedruckten               suchen wir eine 2-3 Zimmer Wohnung in Moos oder Umgebung vor-
Formular zukommen zu lassen. Wir werden Ihnen die Müllmarke              zugsweise zum 01.02.2021.
rechtzeitig mit dem Amtsboten oder per Post zukommen lassen.             Für nähere Infos oder Angebote wenden Sie sich bitte direkt an Frau
----------                                                               Ebner unter Tel. 0174 4327976 oder per Mail an
                                                                         carina.ebner@stud.hs-kehl.de.

Anmeldeformular Elektroschrott – Haushalts-                                 GEBURTSTAGSJUBILARE MOOS
großgeräteam 20.01.2021 in der Gemeinde Moos
                                                                           18. Dezember
                                                                           Monika Marlene Berchtold, 80 Jahre, Moos
Kühlgeräte: Anzahl                                                         19. Dezember
                                                                           Artur Schroff, 80 Jahre, Moos-Weiler
Haushaltsgroßgeräte: Anzahl                                                20. Dezember
                                                                           Christel Gasser, 80 Jahre, Moos-Iznang
keine Elektro-Kleingeräte!                                                 01. Januar
                                                                           Joachim Schulze, 90 Jahre, Moos
Bildschirmgeräte: Anzahl                                                   Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor al-
                                                                           lem Gesundheit für das kommende Lebensjahr.

Name, Vorname
                                                                          FREIWILLIGE FEUERWEHR MOOS
Ortsteil, Straße
(Abholungsstandort! Dort wo Sie auch die Abfalltonnen bereits stellen)    JUGENDFEUERWEHR MOOS

                                                                         Christbaumsammlung
E-Mailadresse oder Telefonnummer für eventuelle Rückfragen               Wenn die Corona-Verordnung dies ermöglicht sammelt die Jugend-
                                                                         feuerwehr wie jedes Jahr am Samstag 16. Januar 2021 die Christbäu-
Anmeldeformular zurück an:                                               me ein. Dazu bitten wir Sie, die Christbäume bis 9 Uhr am Straßen-
Gemeinde Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Moos, (Briefkasten), per         rand bereit zulegen. Über eine kleine Spende am Baum würde sich
Mail: s.haeusler@moos.de, per Telefon 07732 9996-15 oder per Fax:        die Jugendfeuerwehr sehr freuen.
07732 9996-20.
                                                                         Verteilen der gelben Säcke
Hinweis zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage www.moos.de          Informationen zum Verteilen der gelben Säcke wird in einer Höriwo-
unter der Rubrik Gemeinde Moos/Impressum & Service/Datenschutz.          che nach dem 10. Januar 2021 bekannt gegeben.
Fr e n - Gemeinde Öhningen
woche                                                                                       MOOS |       FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |    9
 AUS DEM GEMEINDERAT
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom                                 lung durch Abmarkung im Neubaugebiet Eichweg III an das Ver-
                                                                        messungsbüro Grieshaber und Obergfell aus Radolfzell zum Ange-
14.12.2020                                                              botspreis in Höhe von 11.437,60 € brutto.
Bauangelegenheiten
Einem Bauantrag auf Abbruch eines Ökonomieteils und Neubau ei-          Leitungszeit im Kindergarten St. Blasius, Bankholzen
nes Wohnhauses in Bankholzen wurde zugestimmt. Ebenso erteilte          Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Erhöhung der Leis-
die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses             tungszeit auf einen Stellenanteil in Höhe von insgesamt 0,6 bis Ende
in Iznang und stimmte den dafür notwendigen Befreiungen zu.             der Baumaßnahmen einstimmig zu.
Ausschreibung der geplanten Flüchtlingsunterkunft für das               Landtagswahlen 2021
Mehrfamilienbaugrundstück Flst.Nr. 1544 im Eichweg III in               - Einteilung der Wahlbezirke, Festlegung der Wahlräume und
Moos mit Vergabe der dafür notwendigen Ingenieurleistungen
                                                                        der Entschädigung der Wahlhelfer
Gemeinderätin Kalkowski erklärte sich für befangen und verließ das
                                                                        Am 14.03.2021 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt.
Bürgerhaus. Bürgermeister Krauss berichtete, dass es schwierig war,
                                                                        Da hinsichtlich der Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen die
überhaupt einen Ingenieur für die Ausschreibung der geplanten
Flüchtlingsunterkunft zu finden. Frau Kalkowski hat sich schlussend-    ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Wahl zu ge-
lich dazu bereit erklärt.                                               währleisten ist, ist der Wahlraum im Wahlbezirk Weiler zu verlegen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Frau Kalkowski, auf Grund-        In Weiler wird der Wahlraum in der Aula der Grundschule eingerich-
lage ihres Honorarangebotes in Höhe von 12.567,19 € brutto mit den      tet. Der Zugang ist dann jedoch nicht mehr barrierefrei möglich. Die
Leistungsphasen 1, 6 und 7 für die Gewerke Erdarbeiten, Betonarbei-     Wählerinnen und Wähler werden im Vorfeld dazu aufgerufen Brief-
ten (Bodenplatte), Hausanschlüsse (Versorgungsleitungen) sowie für      wahl zu machen.
die Containeranlage für die Wohnungsunterkünfte zu beauftragen.
Frau Kalkowski stellte dann im Folgenden die Ausschreibung der          Der Gemeinderat stimmte der Einteilung der Wahlbezirke und der
geplanten Flüchtlingsunterkunft vor. Die Ausschreibungsunterlagen       Festlegung der Wahlräume einstimmig zu. Die Wahlvorsteher und
sollen bis zum 30.01.2021 versendet werden. Die Submission ist am       stellvertretenden Wahlvorsteher erhalten eine Entschädigung (Zehr-
Mittwoch, den 24.02.2021 vorgesehen, so dass bis zur Gemeinde-          geld) in Höhe von 50 € und alle übrigen Mitglieder eine Entschädi-
ratssitzung im März 2021 ausreichend Zeit zur Prüfung der Angebo-       gung in Höhe von 40 €.
te bleibt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Ausschreibung für die          GVV „Höri“ - Feststellung der Jahresrechnung 2019
vorgesehenen Wohnunterkünfte in Containerbauweise wie vorge-            Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Feststellungsbeschluss
stellt vorzunehmen.                                                     mit Aufgliederung und der Verwendung des Jahresergebnis 2019
                                                                        des Gemeindeverwaltungsverbandes „Höri“ einstimmig zu und be-
Änderung der Betriebs- und Gebührenordnung für die Bade-                auftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung diesen zu be-
plätze Moos und Iznang 2021                                             schließen.
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Änderungsfassung
der Betriebs- und Gebührenordnung für die Badeplätze Moos und
                                                                        Gemeindeverwaltungsverband „Höri“ – Haushaltsplan 2021
Iznang mehrheitlich zu. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter
Amtliches der Gemeinde Moos)                                            Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Haushaltssatzung mit
                                                                        Haushaltsplan 2021 und dem Finanzplan wie vorgeschlagen ein-
Änderung der Kurtaxesatzung 2021                                        stimmig zu und beauftragte die Vertreter in der Verbandsversamm-
Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung zur Kurtaxe ein-         lung die Haushaltssatzung 2021 mit einem Gesamtbetrag von
stimmig. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter Amtliches der     ordentlichen Erträgen und Aufwendungen von je 1.205.000 € zu
Gemeinde Moos)                                                          beschließen.

Abfallbetrieb – Änderungssatzung 2021                                   Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Ge-
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Abfallwirtschaftssat-        meinderatssitzung
zung mehrheitlich. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter         In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde über das Aus-
Amtliches der Gemeinde Moos)                                            wahlverfahren zu den zwei nachzubesetzenden Stellen im Vorzim-
                                                                        mer des Bürgermeisters und der Stv. Hauptamtsleitung beraten und
Abwasserbetrieb                                                         beschlossen.
– Änderungssatzung der Gebührenkalkulation 2021
Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung zum Abwasser             Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge
einstimmig. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter Amtliches      Ausstattung der Grundschule mit Tablets
der Gemeinde Moos)                                                      Bürgermeister Krauss berichtete, dass im Rahmen des Förderpro-
                                                                        gramms zur Sofortausstattung für die Grundschule Weiler ein Starter
Wasserversorgungsbetrieb – Änderungssatzung 2021                        Kit mit 10 Tablets angeschafft wird bzw. der Auftrag vergeben wurde.
Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung zur Wasserver-
sorgung einstimmig. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter
                                                                        Dachsanierung der Webnesthütte
Amtliches der Gemeinde Moos)
                                                                        Das Dach der Webnesthütte, das bisher mit Bitumen-Schindeln ge-
Haushaltsplan 2021 – Vorberatung Finanzhaushalt                         deckt ist, muss erneuert werden. Nach Rücksprache mit dem Bauhof
Herr Leibing stellte den Haushaltsplanentwurf zum Finanzhaushalt        wird ein anthrazit farbenes Wellblechdach errichtet. Die Arbeiten
im Detail vor. In der weiteren Beratung ging man insbesondere auf       werden vom Bauhof ausgeführt, so Bürgermeister Krauss.
die geplanten Investitionen für das Jahr 2021 und die Folgejahre ein.
Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021 ist für die Sit-       Beitragserhöhung zur Mitgliedschaft in der Regio Konstanz- Boden-
zung im Januar 2021 vorgesehen.                                         see- Hegau e.V.
                                                                        Bürgermeister Krauss berichtete, dass der Mitgliedbeitrag zur Regio
Grenzfeststellung Neubaugebiet Eichweg III                              (Tourismusverband) angepasst wird. Der Beitrag der Gemeinde er-
Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag zur Grenzfeststel-        höht sich somit um knapp 500 €.
Fr e n - Gemeinde Öhningen
10 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020          |MOOS                                                                            woche
    KINDERGÄRTEN & SCHULEN

    KINDERGARTEN VILLA PFIFFIKUS MOOS                                     KINDERGARTEN ST. BLASIUS BANKHOLZEN

Dieses Jahr war für uns ALLE, egal ob groß oder klein, ein besonderes              Schön ist’s in der Weihnachtszeit
Jahr. Corona hat seit März uns und unseren Kindergartenalltag im
Griff.                                                                        Kerzenschimmer im Advent. Hell am Kranz die Kerze brennt.
                                                                              Stille und Gemütlichkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit.
Für die Kinder, Eltern und pädagogischen Fachkräfte gab es immer
wieder Veränderungen, die wir schnellstmöglich umsetzen mussten.           Tannenzweige, Plätzchenduft. Engelshaar schwebt durch die Luft.
Wir wollen nun zum Jahresende 2020 Danke sagen, bei all denen, die            Friede und Besinnlichkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit.
dieses Jahr wieder für uns da waren, uns unterstützt, für uns gekocht,
mit uns gearbeitet und an unserem Kindergartenalltag teilgenom-                   Heimlichkeiten, Wichtelei. Da sind alle gern dabei.
men haben.                                                                 Spannung und Beschaulichkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit.
                                                                                Basteleien, Krippenspiel. Und zu tun gibt´s jetzt so viel.
-    Unseren beiden Restaurants: Landgasthof Sternen in Bankholzen
     und Grüner Baum in Moos, für die regionalen, abwechslungsrei-           Freude und Gemeinsamkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit.
     chen und leckeren Mahlzeiten, die sie uns Woche für Woche auf             Weihnachtslieder und Musik. Kinderaugen hell vor Glück.
     die Teller zaubern.
-    Unserem Vertretungskoch Marek Lewandowski vom Gasthaus                 Lichterglanz und Festlichkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit.
     Mooswald
-    Dem Team der Grundschule Moos – Weiler für die gelungene Ko-                                  © Elke Bräunling
     operation
-    Der Jugendmusikschule Höri mit Frau Schönberger und Frau            Wir möchten uns bei allen, die uns im vergangenen Jahr
     Berger
-    Unserem Bauhof, der uns immer bei unseren „großen“ oder „klei-      unterstützt und begleitet haben herzlich bedanken. Ihnen und Ihren
     neren“ Problemen tatkräftig unterstützt                             Familien wünschen wir schöne Weihnachtstage und Gottes Segen
-    Dem Elternbeirat, für die gute Unterstützung und Zusammenar-        im neuen Jahr.
     beit
-    Und natürlich den Eltern für ihr entgegengebrachtes Vertrauen.      Das Team des Kindergartens St. Blasius in Bankholzen

Nun wünschen wir Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und ein
glückliches Neues Jahr. Wir freuen uns auf das Wiedersehen im Jahr
2021.

Aufgrund des Lockdowns ist der Kindergarten ab Mittwoch, den
16.12.2020 bis Sonntag, 10.01.2021 geschlossen.

Bleiben Sie gesund
Verena Arndt und das Team der Villa Pfiffikus Moos
woche                                                                                  GAIENHOFEN |      FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |       11
                                                                                                                GEMEINDE GAIENHOFEN
                                                                                                                Auf der Breite 1,
                                                                                                                78343 Gaienhofen
                                                                                                                Tel. 07735 9999–100,
                                                                                                                Fax 9999–200
                                                                                                                gemeinde@gaienhofen.de
                                                                                                                www.gaienhofen.de

                                                                                                                ÖFFNUNGSZEITEN RATHAUS
                                                                                                                Mo, Di und Do 08:00 bis 12.00 Uhr
                                                                                                                              14:00 bis 16:00 Uhr
                                                                                                                Mi            08:00 bis 12:00 Uhr
                                                                                                                              14:00 bis 18:00 Uhr
                                                                                                                Fr:           08:00 bis 12:00 Uhr

                                                                                                                KULTUR- UND GÄSTEBÜRO

 GAIENHOFEN
                                                                                                                Im Kohlgarten 2,
                                                                                                                78343 Gaienhofen
                                                                                                                Tel. 07735/ 9999–123,
                                                                                                                info@gaienhofen.de

Liebe Mitbürgerinnen,                                                    Gerade zu Weihnachten und dem Jahreswechsel möchte ich zwar
liebe Mitbürger,                                                         nicht alles auf das Thema „Corona“ fokussieren, Sie werden mir aber
                                                                         ganz sicher zustimmen, dass dieses Thema und die durch das Virus
                                                                         ausgelöste Krise uns alle getroffen und damit zahlreiche Bereiche
                                                                         des Lebens sehr stark beeinflusst hat. Dabei sind wir, was die Situa-
                                                                         tion der Gemeinde Gaienhofen angeht, nochmals mit einem blauen
                                                                         Auge davon gekommen. Die abgelaufene Tourismussaison ist bei
                                                                         uns, trotz des durch die Pandemie verspäteten Beginns, außeror-
                                                                         dentlich gut verlaufen. Offensichtlich haben mehr Bürger die Ferien
                                                                         im Inland und bei uns am Bodensee verbracht als sonst. Wir konnten
                                                                         alle unsere kommunalen Vorhaben fortsetzen und auch die Planung
                                                                         für die kommenden Haushaltsjahre sieht momentan noch sehr or-
                                                                         dentlich aus.

                                                                         Gemeinsam müssen wir jetzt aber inständig auf ein Ende der Pan-
                                                                         demie hoffen und darauf, dass in den nächsten Wochen der ge-
                                                                         eignete Impfstoff zur Anwendung kommt. Die Vorbereitungen für
                                                                         das Kreis-Impfzentrum in der Stadthalle in Singen laufen schon auf
                                                                         Hochtouren und soll es soll in diesen Tagen einsatzbereit sein. Das
                                                                         setzt aber voraus, dass sich auch möglichst viele Menschen in den
                                                                         nächsten Monaten impfen lassen. Nur dann wird es uns gelingen, die
                                                                         Krise zu überwinden und dann können wir auch wieder positiver in
                                                                         die Zukunft und auf die künftigen Entwicklungen blicken.
ein auf ganzer Linie sehr außergewöhnliches und herausforderndes
Jahr neigt sich dem Ende zu. Plötzlich und unerwartet sind wir mit ei-   Was wir uns, unserer Tradition gemäß, ja persönlich für die Zukunft
ner völlig neuartigen Situation konfrontiert, die wir uns nicht hätten   gerne wünschen, sind in erster Linie Glück und Gesundheit. Glück ist
ausdenken mögen. Wir alle stehen plötzlich vor Fragen, auf die wir so    dabei wohl eher ein etwas unbestimmter Begriff – auch weil wir es
schnell keine Antworten finden können. Wir sind von einem Tag auf        grundsätzlich ja nicht beeinflussen können und es uns oftmals eher
den anderen von der Expertise von Virologen abhängig geworden,           zufällig auf dem Weg zu einem Ziel begegnet. Ein jeder stellt sich
die zunehmend die Politik mitbestimmen, ob sie wollen oder nicht.        etwas anderes darunter vor.
Es herrscht noch immer anhaltende Unsicherheit, ob und wann sich
die ernste Corona-Situation bessern wird.                                Aber die Frage ist, was macht uns eigentlich glücklich? Vielleicht ist
Zeit für eine kurze Rückschau aber vor allem auch Zeit, um unbe-         es ja eines Tages die Erkenntnis, dass wir eine äußerst schwierige Zeit
dingt den Blick nach vorne auszurichten.                                 mit viel Disziplin, Verantwortungsbewusstsein und gemeinsamen
Nicht nur wir hier der Gemeinde werden noch lange an die ernste          Anstrengungen gemeistert haben und sie dadurch gesund über-
Lage denken – die ja noch längst nicht überstanden ist -, sondern        wunden haben.
weltweit haben Staaten, Länder und Gemeinden, größtenteils sehr
viel stärker als wir, mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Der        In der Forschung zum Thema Glück heißt es, dass die Faktoren sport-
erneut rasante Anstieg der Infizierten führte zum nun schon zweiten      liche Betätigung, gut funktionierende soziale Beziehungen, eigene
Lockdown; für einige Wochen werden zahlreiche Lebensbereiche             Ziele und Freiheit, befriedigende Tätigkeiten, anderen zu helfen und
wiederum heruntergefahren. Viele Wirtschaftsbereiche sind auch           vor allem die Fähigkeit, den Moment zu genießen, ganz wesentlich
über Weihnachten und den Jahreswechsel stark eingeschränkt. Da-          zum Glücklichsein beitragen. Die Experten weisen darauf hin, dass
raus resultiert sehr wahrscheinlich eine Rezession, deren Folgen wir     Glücklichsein das Immunsystem stärkt und daher auch abwehrstark
vermutlich noch sehr lange zu spüren bekommen. Viele Existenzen,         gegen Viren machen kann. Das Streben nach Glück und einem er-
vom Soloselbstständigen bis hin zu einst mächtigen Konzernen wie         füllten Leben ist nicht nur deshalb für viele von uns schon immer ein
z.B. der Lufthansa, sind bedroht. Freunde, Partner, Familienangehö-      fundamentaler Bestandteil des Alltags gewesen.
rige dürfen sich nur sehr eingeschränkt treffen, pflegebedürftige
Menschen müssen allein im Heim bleiben. Vereinsveranstaltungen,          Betrachten wir nun in der Rückschau das Jahr 2020, so wird uns die-
Feste, Theater, Konzerte, Adventsnachmittage, Weihnachtsfeiern           ses sicher in ganz besonderer Erinnerung bleiben. Wir standen un-
und -märkte, auch Silvesterfeiern und Neujahrsempfänge, alles ist        verhofft vor neuen, nie dagewesenen Herausforderungen und Auf-
abgesagt.                                                                gaben. Wir erlebten völlig neue Szenarien und Situationen.
12 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020            | GAIENHOFEN                                                                  woche
Unsere Belastbarkeit, unsere Geduld und unsere Zuversicht wurden          glücklich zu sein. Ein ebenso wichtiger, wie erstrebenswerter Zu-
und werden in vielen Bereichen auf eine harte Probe gestellt und          stand ist in den Forschungsergebnissen aber ist die Freiheit. Man-
zum Teil bis an unsere Grenzen ausgereizt. Aber gab es selbst in          che in unserer Gesellschaft hatten jedoch offensichtlich das Gefühl,
diesen Situationen nicht auch Momente oder Kleinigkeiten die uns          durch die Hygiene- und Kontaktbeschränkungen zu stark in ihrer
glücklich gemacht haben, obwohl wir die vorher vielleicht als selbst-     „grenzenlosen“ Freiheit beschnitten worden zu sein und entdeckten
verständlich ansahen?                                                     urplötzlich in der Versammlungsfreiheit ihr wichtigstes Gut. Meiner
                                                                          Ansicht nach, waren die Einschränkungen bei uns bisher, gemessen
Das Jahr 2020 hat in der Krise auch zahlreiche neue Ideen hervorge-       an den Repressalien in anderen Ländern, doch sehr moderat und
bracht, unsere Kreativität angeregt, mehr Flexibilität gefordert und,     dienen schließlich dem Wohl von uns allen. Denn eines dürfen wir
- ja es hat tatsächlich auch in manchen Bereichen sogar den Zusam-        nie vergessen: Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Frei-
menhalt gestärkt. Wir mussten zwar auf Vieles verzichten und uns          heit des Nächsten beginnt. Rücksichtnahme und Verantwortungsbe-
neue Gewohnheiten zu eigen machen. Auf der anderen Seite gab
                                                                          wusstsein, vor allem auch den Schwächeren gegenüber, ist meiner
es aber oft sogar mehr Kontakt, vor allem auch Zeit füreinander in
                                                                          Ansicht nach, das oberste Gebot. Diese Wahrnehmung fehlt den
den Familien oder mit Freunden und Nachbarn und vor allem auch
für uns selbst.                                                           sogenannten „Corona-Gegnern“ offensichtlich völlig. Leider wird ge-
                                                                          rade bei uns in Deutschland allzu leichtfertig Kritik an den getroffe-
Dies alles in dem Bewusstsein, dass gerade viele Berufstätige und         nen Maßnahmen geübt, durchdachte bessere Vorschläge kommen
Selbstständige mit existenziellen Nöten zu kämpfen haben und              jedoch nicht. Kein anderes Land ist, bei aller anhaltenden Dramatik
vielleicht immer noch anhaltend in der Ungewissheit leben müssen,         der Geschehnisse und Entwicklungen, bisher besser durch die Krise
wie es im nächsten Jahr denn weitergehen wird. Man muss auch              gekommen als unseres.
feststellen, dass es in unserem Land ein wohl weltweit einzigartiges
staatliches Hilfsprogramm gibt, mit dem viele Existenzen erst einmal      Was für Sie persönlich, liebe Mitbürger, der Weg zu einem glück-
gesichert werden konnten. Wir Gemeinden haben ebenfalls davon             lichen, erfüllten Leben ist, müssen Sie für sich selbst entdecken.
profitiert und ich denke, dafür darf man dankbar sein und es muss         Glücklichsein setzt sich immer aus verschiedenen Modulen zusam-
an dieser Stelle auch einmal positiv erwähnt werden.                      men. Wir haben aber einen Glücksfaktor mit zahlreichen anderen
                                                                          Nationen gemeinsam: Das sind verlässliche und starke zwischen-
Wo wir konnten, standen wir seitens der Verwaltung mit Rat und Tat        menschliche Beziehungen und familiäre Bindungen. Beide haben in
zu Stelle. Dabei blicke ich mit Stolz auf mein Rathausteam, das diese     vielen Ländern oberste Priorität, wenn es darum geht, glücklich zu
Zeit mit großem Einsatz mit den nahezu täglich wechselnden Lagen          sein.
und Vorschriften wirklich sehr gut gemeistert hat. Dafür danke ich
Ihnen allen sehr herzlich.                                                Leider müssen die direkten persönlichen Kontakte und das Zusam-
Stolz bin ich vor allem aber auf Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger,      mentreffen in Gruppen durch die Corona-Auflagen auch weiterhin
die mit zahlreichen Initiativen, insbesondere aber mit Verständnis,       Einschränkungen hinnehmen. Manche von uns haben in diesem
Geduld und durch vielfältiges Engagement dazu beigetragen ha-             Zusammenhang zum ersten Mal einen „Skype-Chat“ oder eine
ben, dass wir die Krise in Gaienhofen bisher sehr gut meistern konn-      „Zoom-Konferenz“ erlebt, um überhaupt in Kontakt mit Familie,
ten. Aus Gesprächen mit Bürgern weiß ich, dass es auch manche
                                                                          Freunden und Kollegen zu bleiben. Das alles kann natürlich den di-
gibt, die mir schon fast mit etwas schlechtem Gewissen gestanden
                                                                          rekten persönlichen Kontakt niemals ersetzen, aber zumindest ein
haben, dass es Ihnen, trotz Corona, nie besser ging als in dieser Zeit.
                                                                          positiver Aspekt muss erwähnt werden: Viele Behörden, Betriebe
Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich und individuell. Man-        und Institutionen, so auch wir im Rathaus, haben in der Pandemie
che genossen einfach das Homeoffice, den Wegfall des stressigen           technisch aufgerüstet und es konnten wichtige Besprechungen, Sit-
Wegs zur Arbeit, das zuhause sein. Andere freuten sich über den           zungen und Entscheidungsprozesse auch virtuell stattfinden und
Ausfall von Terminen und Veranstaltungen oder einfach darüber, mal        damit das öffentliche Leben aufrecht erhalten werden.
mehr zur Ruhe zu kommen, das angenehme Gefühl zu haben, nichts
zu verpassen. Ich vermute, dass wir alle im Nachhinein, bei allen ne-     Wenn uns heute also jemand frägt, was für uns ein glückliches neues
gativen Auswirkungen, irgendwo auch positive Aspekte ausmachen            Jahr bedeutet, so kommen also sicherlich Gesundheit und eine ver-
können, die diese Zeit geprägt haben. Wir waren mehr in der Natur         lässliche Gemeinschaft an vorderster Stelle.
vor unserer Haustür. Pools, Fahrräder, Strandkörbe und Baumärkte
hatten Hochkonjunktur, wir haben Dachböden und Garagen aufge-             Liebe Mitbürger, wir alle blicken auf ungewöhnliche und mitunter
räumt, unser Zuhause verschönert und auch Deutschland wieder              anstrengende Wochen und Monate zurück, sowohl im Privaten als
mehr bereist. Wir entdeckten, in welch wunderschönem Land wir im          auch im Beruflichen. Umso mehr haben wir uns zum Jahresende
Grunde genommen leben und wie viel Spaß es macht, „Nestbau“ zu            eigentlich eine kleine Atempause verdient, wenngleich sie uns in
betreiben.                                                                diesem Jahr auch durch den „Lockdown“ quasi verordnet wird. Ich
                                                                          wünsche Ihnen aber dennoch, kommen Sie zur Ruhe, genießen Sie
Es macht auch glücklich anderen Menschen zu helfen und auf diese          die ruhige Zeit mit Ihren Lieben so gut dies möglich ist und schöpfen
Weise etwas Gutes zu tun, wie beispielsweise die Fürsorge für den         Sie Kraft für das Kommende. Denn eines steht fest: 2021 wird für uns
hilfsbedürftigen Nachbarn, für Familie und Freunde – natürlich mit        von Anfang an weiterhin große Herausforderungen und sicherlich
gebührendem Abstand. Es wird für andere eingekauft, gekocht,              auch die eine oder andere Überraschung bereithalten.
Überraschungen wurden vor die Haustür gestellt. So konnten wir in         „Genieße den Augenblick, denn er ist dein Leben.“
diesem Jahr, trotz Krise, samt Ängsten und Unsicherheit, doch auch
immer wieder gewisse Glücksmomente erleben.
                                                                          Diese Weisheit sollten wir uns zu Herzen nehmen. Vergeuden wir
Es stellt sich nun aber die Frage, hat sich das Empfinden von Glück       also nicht unnötig Zeit damit, uns allzu viele Sorgen um die Zukunft
und die Bewertung unseres Lebens durch die Coronakrise verän-             zu machen, und schauen angesichts dessen, was wir schon geschafft
dert? Sind wir vielleicht durch die Krise und die Beschränkungen ein      haben, mit Zuversicht in das Jahr 2021 und hoffen, dass es ein gutes
Stück demütiger geworden und haben wir uns wieder mehr auf die            und wieder normaleres Jahr als das abgelaufene werden wird.
essenziellen Werte besonnen? Ein jeder von uns muss das aus seiner
individuellen Sichtweise beurteilen. Dennoch gibt es auch allgemein       In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen von Herzen ein gesegnetes
gültige Tendenzen.                                                        Weihnachtsfest und vor allem ein gesundes, glückliches und erfüll-
                                                                          tes neues Jahr.
In Befragungen betrachteten die Einwohner in unseren westlichen
Gesellschaften bisher hohes Einkommen, materiellen Besitz, per-           Ihr
sönliche Errungenschaften und Reichtum als wichtige Faktoren, um          Uwe Eisch, Bürgermeister
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