Fr e n - Gemeinde Öhningen
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Jahrgang 21 | Nr. 51/52/53 | Freitag, 18. Dezember 2020 Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2021 wünschen Ihnen Ihre Höri-Bürgermeister Patrick Krauss Frohe Uwe Eisch Wei h n a c h t e n Andreas Schmid
2 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 woche DIE WICHTIGSTEN TELFONNUMMERN AUF EINEN BLICK Schulen GEMEINDEVERWALTUNGEN WICHTIGE RUFNUMMERN Q Moos Q Moos (07732) Q Polizei Grundschule 07732 97 90 06 Bauhof 94 08 04 oder 0171 6 44 37 89 Notruf 1 10 Hannah-Arendt-Schule 07732 92 27 -0 Wassermeister 0175 4 31 80 29 Polizeiposten Gaienhofen-Horn 07735 9 71 00 Gaienhofen Bootshafen Moos 5 21 80 Polizeirevier Radolfzell 07732 950660 Hermann-Hesse-Schule Werksrealschule Gaienhofen 07735 9 19 19 16 Bootshafen Iznang 0171 3246245 Q Feuerwehr Grundschule Horn 07735 20 36 Kindergarten Moos „Villa Pfiffikus“ 99 96 80 Funkzentrale 1 12 Schloss Gaienhofen - Evangelische Schule Kindergarten Bankholzen „St. Blasius“ 5 36 89 am Bodensee 07735 812-21 oder 812-22 „Gänseblümchen“ Bankholzen 0151 23896676 Q Ärztlicher Notdienst Öhningen Rettungsleitstelle, Rettungsdienst und Grundschule 07735 81970 Kläranlage Moos 94 69 20 Krankentransport 112 Hilfe von Haus zu Hause 07735 919012 Q Familien- und Dorfhilfe Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Einsatzleitung: Melanie Dressnandt 07771 2131424 Kinder-Notfallpraxis Singen 116 117 Q Gaienhofen (07735) Nachbarschaftshilfe • Einsatzleitung: Zahnärztliche Notrufnummer 0180 3222555-25 Frau Neureither 07735 3944 Gemeindevollzugsdienst 99 99-12 9 Krankenhaus Singen 07731 89 -0 Q Bevollmächtigter Schornsteinfeger Hesse Museum Gaienhofen 44 09 49 Krankenhaus Radolfzell 07732 88 -1 Peter Krattenmacher Bauhof 9 19 58 48 oder 0151 21897184 DRK - Ambulanter Pflegedienst und Hauswirtschaft 07735 44 05 72 oder 0174 3 30 49 90 Wassermeister 91 99 00 oder 0171 3 04 27 35 07732 9 46 01 63 - Gaienhofen, Öhningen und Iznang Unterdorf Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz Jörg Dittus 07704 358230 Kläranlage 9 19 58 72 - Betreuungs- u. Pflegeangelegenheiten - Moos, Bankholzen, Weiler, Bettnang, Iznang Oberdorf oder 0171 7 68 13 46 + 0171 7 68 13 47 07531 800-2673 Kindergarten Horn 29 88 Hospizverein Radolfzell, Höri, Stockach und „Sonnenkäfer“ Hemmenhofen 0152 36294528 Umgebung 07732 5 24 96 APOTHEKENNOTDIENSTE Campingplatz Horn GmbH & Co. KG 6 85 Überfall, Unfall 1 10 See-Apotheke, Gaienhofen 07735 7 06 Die Notdienstzeiten gelten jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr Hafenmeister Gaienhofen 0171 6 54 51 73 Höri-Apotheke, Wangen 07735 31 97 des darauffolgenden Tages. Hafenmeister Horn 0170 5751267 INVITA - Häusliche Krankenpflege 07732 972901 Hafenmeister Hemmenhofen 0175 5857219 Samstag, 19.12.2020: Sozialstation Radolfzell-Höri e.V. 440958 Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76 Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 Neue Stadtapotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 82 19 29 Hilfe von Haus zu Haus Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 Uhr Sankt-Johannis-Str. 178315 Radolfzell Nachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12 Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher 07732 52814 Sonntag, 20.12.2020: Seeheim Höri Gesellschaft für Flora-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 19 91 Tierrettung Radolfzell • 24-Std.-Notrufnummer Lebensqualität im Alter mbH 937720 Brühlstr. 2 78315 Radolfzell am Bodensee 0160 5187715 Forstämter Montag, 21.12.2020: Q Öhningen (07735) Q Hegau-Apotheke Steißlingen Tel.: 07738 - 51 73 Bauhof 819-40 Kreisforstamt Landratsamt Konstanz, Otto-Blesch-Straße 49, Radolfzell 0175 2235102 Lange Str. 12 78256 Steißlingen Wassermeister 0174 9951237 Forstreviere der Höri Dienstag, 22.12.2020: Wasserversorgung Notfall: 0171/2613246 Revierleiter G. Lupberger 07531 800 -3551 guenter.lupberger@landkreis-konstanz.de Residenz-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 11 60 Ortsverwaltung Wangen 819 - 65 A. Ehrminger 07531 800 3506 Poststr. 12 78315 Radolfzell am Bodensee Ortsverwaltung Schienen 819 - 60 Wespennotdienst 24-h-Notruf 0172 1768066 Kindergarten Öhningen 32 44 Mittwoch, 23.12.2020: Q Telefonseelsorge Hilzinger Marien-Apotheke Tel.: 07731 - 9 95 40 Kindergarten Schienen 36 39 Ev. (gebührenfrei) 0800 111 0 111 Hauptstr. 6178247 Hilzingen Kindergarten Wangen 819 - 81 Mauritius-Apotheke Eigeltingen Kath. (gebührenfrei) 0800 111 0 222 Campingplatz Wangen 91 96 75 Tel.: 07774 - 9 39 79 99 Höristrandhalle Wangen 34 90 Q Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG Hauptstr. 3578253 Eigeltingen Verwaltung Schaffhausen 0041 52 6 33 55 55 Donnerstag, 24.12.2020: Q Gemeinde-Verwaltungsverband Höri Zweigstelle Worblingen 07731 1 47 66 - 0 Marien-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 2 13 70 Sekretariat Musikschule 07735 8 18 - 41 Störungsdienst 0041 52 6 24 43 33 Rielasinger Str. 172 78224 Singen Steuern und Abgaben 07735 8 18 - 43 Q Zolldienststelle Fortsetzung auf der Seite 38 Gemeindekasse 07735 8 18 - 45 Öhningen 07735 44 05 66 REDAKTIONSSCHLUSS IMPRESSUM Texte/ Bilder einreichen für Ortsreporter HERAUSGEBER: Amtsblatt der Gemeinden Moos, VERANTWORTLICH FÜR DIE KIRCHEN- UND VER- Primo-Einfach-Online Nutzer können Ihre Texte Gaienhofen und Öhningen. Herausgeber sind die EINSMITTEILUNGEN: Die jeweilige Kirche bzw. die/ bis mittwochs 9 Uhr in das System einstellen. Bürgermeisterämter. der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die Veröf- Redaktionsschlussänderungen werden wir fentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen Ihnen gesondert mitteilen. VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN UND wird keine Gewähr übernommen. REDAKTIONELLEN TEIL: Der jeweilige Bürgermeister Sie haben noch keinen Login für „PRIMEO“? oder sein Vertreter im Amt. ANZEIGENTEIL/DRUCK: Kein Problem, rufen Sie uns an Tel. 07771 Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG., 9317-900 oder schicken Sie uns eine E-Mail an VERANTWORTLICH FÜR DIE FRAKTIONSMIT- Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel.: 07771 93 primeo@primo-stockach.de TEILUNGEN: Die jeweilige Fraktion bzw. die/ der 17 11, Fax: 93 17 40, anzeigen@primo-stockach.de, Vorsitzende der jeweiligen Fraktion. www.primo-stockach.de
woche MOOS | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 | 3 RATHAUS MOOS Bohlinger Straße 18, 78345 Moos Tel. 07732 9996-0, Fax 9996-20 info@moos.de, www.moos.de TOURIST-INFO Tel. 07732 9996-17, Fax 9996-20 ÖFFNUNGSZEITEN Mo bis Do 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mi 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Fr 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr MOOS „Denke an das Schöne, das du erreicht hast, Wir sollten immer daran denken, dass jede Krise auch die Chance in und das Negative wird zur Nebensache.“ sich birgt, etwas zum Besseren hin zu verändern! Ebo Rau Das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen, um all denen zu danken, die daran mitgearbeitet haben, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeinde Moos lebens- und vor allem liebenswert zu erhalten und zu gestalten. Mein Dank gilt besonders den Bürgerinnen und das Schicksal war der Menschheit in diesem Jahr nicht gerade wohl- Bürgern, die sich auf karitativem, sportlichem und kulturellem Ge- gesonnen. Seit dem Frühjahr hat uns die Corona-Pandemie fest im biet in Kirchen, Vereinen, Verbänden, Institutionen und Initiativen Griff. Für viele bringt sie existenzielle Gefahren mit sich – sei es ge- beruflich und/oder ehrenamtlich, trotz der vielen Corona-bedingten sundheitlich, sei es wirtschaftlich. Eine Vielzahl an Einschränkungen Hürden und Einschränkungen, engagiert haben. und Entbehrungen dominierten das Jahr 2020, welche sicherlich noch weit in das Jahr 2021 hinein hallen werden. So mussten wir Nicht zuletzt danke ich den Mitgliedern des Gemeinderates, den Mit- auch unseren traditionellen Neujahrsempfang 2021 im Bürgerhaus arbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, dem Bauhof, dem Hafen absagen. Manch einer wird sich fragen, wie man in solchen Zeiten und dem Gemeindeverwaltungsverband sowie dem Kindergarten- fröhlich und unbeschwert Weihnachten feiern kann? personal, der Schule und der freiwilligen Feuerwehr recht herzlich Mit dem oben angeführten Zitat von dem Mediziner Ebo Rau möch- ten ich Sie ermuntern, genau das zu tun. für die tolle Leistung und für die hervorragende Zusammenarbeit. Corona hat in unserer Gesellschaft ein unglaubliches Innovationspo- tenzial freigesetzt: Online-Konferenzen, Homeoffice, Telearbeit – all Ich wünsche Ihnen allen von Herzen ein frohes, hoffnungsvolles und das hätte sich ohne das Virus sicher nicht so schnell durchgesetzt. Nie schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2021, vor al- war der Zusammenhalt in der Gemeinde, unter Kollegen, Freunden, lem Gesundheit und Gottes Segen. Verwandten und Nachbarn größer. Zudem hat die Krise uns Menschen auch gezeigt, wie vergleichsweise gut wir es in modernen Zeiten haben. Ihr Bürgermeister Wir können uns digital perfekt vernetzen, selbst wenn wir physisch mei- lenweit voneinander entfernt sind. Patrick Krauss AMTLICHES GEMEINDE MOOS schwerbehinderte Menschen, Begleitperson eines schwerbehinderten Landkreis Konstanz Menschen mit Merkzeichen B, Betriebs- und Gebührenordnung für die Badeplätze Iznang und Empfänger von Leistungen nach SGB II Moos vom 24.05.1984 in den Änderungsfassungen vom oder SGB XII, Rentner) 09.04.1992, 11.05.1995, 08.03.2001, 13.03.2008, Ab 18:00 Uhr werden keine Eintrittsentgelte mehr erhoben. 19.11.2010, 28.09.2017 2. Zehner-Karten Der Gemeinderat hat am 14.12.2020 folgende Änderung der Be- a. Erwachsene 24,00 € triebs- und Gebührenordnung beschlossen: (Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr) I. Änderung b. Kinder/Jugendliche 9,00 € (Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr A) § 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung: bis zum 18. Lebensjahr) 3) 1. Tages-Einzelkarten c. Ermäßigte Erwachsene mit gültigem Nachweis 12,00 € a. Erwachsene 3,00 € (Studierende, Personen mit Gästekarte, schwer- (Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr) behinderte Menschen, Begleitperson eines schwer- b. Kinder/Jugendliche 1,50 € behinderten Menschen mit Merkzeichen B, Empfänger (Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr von Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Rentner) bis zum 18. Lebensjahr ) c. Ermäßigte Erwachsene mit gültigem Nachweis 2,00 € Zehner-Karten gelten im Jahr der Ausgabe sowie im darauffol- (Studierende, Personen mit Gästekarte, genden Jahr und verlieren danach ihre Gültigkeit.
4 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |MOOS woche 3. Saisonbadekarten GEMEINDE MOOS a. Erwachsene 36,00 € (Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr) Landkreis Konstanz b. Kinder/Jugendliche 15,00 € SATZUNG (Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr ) zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 11.12.2008, 4. Saisonbadekarten für Einwohner geändert am 09.10.2015 und 14.09.2017 a. Erwachsene 18,00 € (Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in b. Kinder/Jugendliche 9,00 € Verbindung mit §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengeset- (Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr b zes für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der is zum 18. Lebensjahr ) Gemeinderat am 14.12.2020 folgende Änderungssatzung beschlos- c. Zusatzkarte für alle Bäder auf der Höri sen: für Kinder/Jugendliche 3,00 € d. Familie mit Kindern bis zum voll. 18. Lebensjahr 36,00 € Artikel 1 Die Ausgabe der Saisonkarten für Einwohner erfolgt aus- A) § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: schließlich im Rathaus. Die Familienkarte mit entsprechender Anzahl an Zusatzkarten Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag erhält folgender Personenkreis: - Ehepaare und deren im gemeinsamen Haushalt gemeldete a) in der Hauptsaison 1,70 € Kinder bis zum voll. 18. Lebensjahr b) in der Nebensaison 1,20 € - Personen, die miteinander eine eingetragene Lebenspart- c) für Boote auf Gastliegeplätzen mit nerschaft führen und deren im gemeinsamen Haushalt ge- Übernachtungsmöglichkeit in der Hauptsaison 1,00 € meldeten Kinder bis zum voll. 18 Lebensjahr - Alleinerziehende und deren im Haushalt gemeldete Kinder B) § 3 a erhält folgende Fassung: bis zum voll. 18. Lebensjahr - Personen (z.B. Großeltern, Pflegeeltern), in deren Haushalt Kurtaxepflichtige nach § 2 Abs. 2 haben, unabhängig von der ein Kind bis zum voll. 18. Lebensjahr gemeldet ist, für das Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts, eine pauschale Sai- sie das Sorgerecht ausüben. son-Kurtaxe zu entrichten. B) Der bisherige § 9 wird zu § 8 und erhält folgende Fassung: Sie beträgt: § 8 Windsurfer und Stehpaddler a) für Inhaber (Eigentümer, Mieter, Nutzungsberechtigte) ei- ner Ferien-Zweitwohnung In den Badeplätzen wird in einem besonders zugewiesenen für Einzelzimmerwohnungen: 57,00 € Uferbereich der Zugang für Windsurfer und Stehpaddler zum für Wohnungen mit mehr als 1 Zimmer: 86,00 € See zugelassen. Die Entgelte hierfür betragen: b) für Inhaber von Saisonstellplätzen (Dauercamper) auf den Campingplätzen in der Gemeinde 1. Tages-Einzelkarten je Wohnwagenstellplatz: 57,00 € a. Personen mit einem Wohnsitz in der Gemeinde oder c) für auswärtige Inhaber von Booten, die über mit einer Gästekarte 3,00 € einen festen Liegeplatz in den Bootsanlagen b. Auswärtige 5,00 € im Gebiet der Gemeinde verfügen, je Boot mit Übernachtungsmöglichkeit: 43,00 € 2. Jahreskarten a. Personen mit einem Wohnsitz in der Gemeinde oder In den Fällen, in denen Inhaber mehrere Tatbestandsmerkmale Mit einer Gästekarte 24,00 € gleichzeitig erfüllen, ist dann lediglich der höchste pauschale b. Auswärtige 58,00 € Saison-Kurtaxesatz zu entrichten. C) Der bisherige § 10 wird zu § 9 mit bisher geltender Fassug Artikel 2 Inkrafttreten II. Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die vorstehenden Regelungen gelten ab 01.01.2021. Moos, den 16.12.2020 Moos, den 16.12.2020 Für den Gemeinderat: Für den Gemeinderat Patrick Krauss, Patrick Krauss, Bürgermeister Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Hinweis: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekom- der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der men dieser Betriebs- und Gebührenordnung wird nach § 4 Abs. 4 GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah- dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie res seit Bekanntmachung dieser Betriebs- und Gebührenordnung nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Moos geltend gemacht worden ist; der dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Moos geltend gemacht Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Betriebs- lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung und Gebührenordnung verletzt worden sind. der Satzung verletzt worden sind.
woche MOOS | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 | 5 GEMEINDE MOOS Artikel II Inkrafttreten Landkreis Konstanz Abfallwirtschaftssatzung vom 18.06.2015, Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. geändert am 12.09.2018, 12.12.2019 und 14.12.2020 Moos, den 16.12.2020 ÄNDERUNGSSATZUNG Aufgrund von Für den Gemeinderat - § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Patrick Krauss, - §§ 13, 15 und 16 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirt- Bürgermeister schaft und zur Sicherung der umweltfreundlichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) - § 2 Abs. 1 und § 8 des Gesetzes über die Vermeidung und Ent- Hinweis: sorgung von Abfällen und die Behandlung von Altlasten in Ba- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der den-Württemberg (Landesabfallgesetz-LAbfG) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund - §§ 2, 13 Abs. 1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabenge- der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht setzes für Baden-Württemberg (KAG) schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der hat der Gemeinderat der Gemeinde Moos am 14.12.2020 folgende Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Änderungssatzung beschlossen: Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung Artikel I verletzt worden sind. A) § 13 Absatz 7 erhält folgende Fassung: § 13 GEMEINDE MOOS Abfallbehälter Landkreis Konstanz (1) bis (6) wie bisher. Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (7) Jeder gebührenwirksame Tausch von Müllgefäßen, sowie die (Abwassersatzung – AbwS) vom 18.06.2015, An- und Abmeldung der Biotonne/n wird mit einer Verwal- geändert am 28.09.2017, 12.09.2018, 12.12.2019 und tungsgebühr belegt. Diese beträgt 35,00 €. Dies gilt nicht für 14.12.2020 den erstmaligen Tausch bei Eigentümerwechsel. (8) bis (12) wie bisher. ÄNDERUNGSSATZUNG Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Würt- B) § 23 Absätze 2,3 und 4 erhalten folgende Fassung: temberg (WG), §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20, 29 und 42 § 23 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat Benutzungsgebühren für die Abfälle, der Gemeinderat der Gemeinde Moos am 14.12.2020 folgende Än- die die Gemeinde einsammelt derung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Ab- wassersatzung – AbwS) vom 18.06.2015 beschlossen: (1) wie bisher. Artikel I (2) Die grundstücksbezogene Jahresgebühr wird nach der Zahl der auf dem Grundstück befindlichen Wohnungen bemessen, A) § 38 Absatz 2 erhält folgende Fassung: sie beträgt jährlich bei § 38 einer Wohnung bzw. einem Gewerbegrundstück 79,20 € Gebührenmaßstab zwei Wohnungen 131,60 € drei Wohnungen 184,00 € (2) Die Grundgebühr wird erhoben nach der Anzahl der Woh- vier und fünf Wohnungen 253,68 € nungen auf dem an die öffentliche Wasserversorgungsanlage sechs und sieben Wohnungen 358,44 € angeschlossenen Grundstück. Bei nicht Wohnzwecken die- acht und mehr Wohnungen 472,12 € nenden Grundstücken bemisst sich die Grundgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzählers. (3) Die volumenbezogene Gefäßgebühr wird nach der Größe des Abfallgefäßes bemessen. a) Die Grundgebühr beträgt je Wohnung jährlich: 17,37 € Sie beträgt jährlich für Restmüll bei einem Gefäßvolumen von b) Bei nicht Wohnzwecken dienenden Grundstücken beträgt 40 Liter 32,52 € die Grundgebühr jährlich bei Wasserzählern mit einer 80 Liter 46,12 € Nenngröße von: 120 Liter 59,72 € 240 Liter 100,44 € Maximaldurchfluss (Q max) 3 & 5 7 & 10 20 m³/h 1.100 Liter 438,24 € Nenndurchfluss (Qn) 1,5 & 2,5 3,5 & 5 & 6 10 m³/h Sie beträgt jährlich für Biomüll bei einem Gefäßvolumen von Alternativ für Zähler mit Kennzeichnung gemäß der Euro- 40 Liter 89,52 € päischen Messgeräterichtlinie (MID): 80 Liter 127,12 € 120 Liter 164,72 € Überlastdurchfluss (Q 4) 3,125 & 5 7,9 & 12,5 20 240 Liter 277,52 € Dauerdurchfluss (Q 3) 2,5 & 4 6,3 & 10 16 (4) Die Gebühr für die Benutzung der von der Gemeinde zugelasse- Euro/Jahr 17,37 34,77 60,87 nen Restmüllsäcke beträgt je Sack mit 70 Liter Füllraum 3,50 €. Für jeden Anschlussnehmer entsteht die Grundgebühr (5) bis (7) wie bisher. einmal pro Hauptanschluss für den Frischwasserbezug.
6 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |MOOS woche B) § 42 Absätze 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassung: rückzusenden. Alternativ kann der Zählerstand elektronisch über die Internetseite der Gemeinde übermittelt werden. In § 42 begründeten Fällen kann die Gemeinde die Ablesung durch Höhe der Abwassergebühren, einen Beauftragten der Gemeinde vorsehen. unterjährige Gebührenanpassung (2) Geht der ausgefüllte Vordruck nicht innerhalb einer von der Gemeinde gesetzten, angemessenen Frist bei dieser ein, darf (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ sie den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung Abwasser 1,48 €. schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 12 bleibt davon unberührt. (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,40 €. B) § 42 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) § 42 beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 1,48 €. Grundgebühr C) § 42 a Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Grundgebühr wird erhoben nach der Anzahl der Wohnun- gen auf dem an die öffentliche Wasserversorgungsanlage an- § 42 a geschlossenen Grundstück. Bei nicht Wohnzwecken dienen- Zählergebühr den Grundstücken bemisst sich die Grundgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzählers. (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 1,07 €/Monat. a) Die Grundgebühr beträgt Artikel II je Wohnung jährlich ab 01.01.2021 36,78 €. Inkrafttreten b) Bei nicht Wohnzwecken dienenden Grundstücken beträgt die Grundgebühr jährlich bei Wasserzählern mit einer Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Nenngröße von: Moos, den 16.12.2020 Maximaldurchfluss (Q max) 3 & 5 7 & 10 20 Nenndurchfluss (Qn) 1,5 & 2,5 3,5 & 5 & 6 10 m³/h Für den Gemeinderat Alternativ für Zähler mit Kennzeichnung gemäß der Euro- Patrick Krauss, päischen Messgeräterichtlinie (MID): Bürgermeister Überlastdurchfluss (Q 4) 3,125 & 5 7,9 & 12,5 20 Hinweis: Dauerdurchfluss (Q 3) 2,5 & 4 6,3 & 10 16 m³/h Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund Ab 01.01.2021 der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Euro/Jahr 36,78 73,59 128,79. Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei- nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der C) § 43 erhält folgende Fassung: Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver- letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die § 43 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung Verbrauchsgebühren oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wasser- menge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro GEMEINDE MOOS Kubikmeter Landkreis Konstanz ab 01.01.2021 2,07 €. Satzung über den Anschluss (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Was- an die öffentliche Wasserversorgungsanlage serzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Ku- und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser bikmeter (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 18.06.2015, ab 01.01.2021 2,07 €. geändert am 05.07.2017, 12.09.2018, 12.12.2019 und 14.12.2020 Artikel II ÄNDERUNGSSATZUNG Inkrafttreten Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. temberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalab- Moos, den 16.12.2020 gabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Für den Gemeinderat Gemeinde Moos am 14.12.2020 folgende Änderung der Wasserver- Patrick Krauss, sorgungssatzung vom 18.06.2015 beschlossen: Bürgermeister Artikel I Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der A) § 23 Absatz 1 und 2 erhält folgende Fassung: Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 § 23 Ablesung, Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines unterjährige Gebührenanpassung Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- (1) Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung der Gemeinde meinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Ver- vom Anschlussnehmer selbst abzulesen. Die Ableseergebnisse letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die sind in den von der Gemeinde hierfür übermittelten Vordruck Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung einzutragen. Der ausgefüllte Vordruck ist an die Gemeinde zu- oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
woche MOOS | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 | 7 Abwasserverband „Radolfzeller Aach“ Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Sitz Moos Landkreis Konstanz Moos, den 11.12.2020 Satzung gez. Ralf Baumert zur Änderung der Satzung über die Entschädigung Verbandsvorsitzender für ehrenamtliche Tätigkeit vom 08.12.2016 Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Aufgrund von § 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenar- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der beit (GKZ) in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung und § 12 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 10.12.2020 der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom- folgende Satzung beschlossen: men dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung Artikel 1 dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor- § 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu vom 08.12.2016 erhält folgende Fassung: bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- Der Verbandsvorsitzende erhält anstelle des Ersatzes seiner Ausla- lichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der gen und seines Verdienstausfalls für seine Tätigkeiten in Ausübung Satzung verletzt worden sind. seines Amtes eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 200,00 Euro. INFOS AUS DEM RATHAUS zusätzliche Restmüllabfuhr am Rathaus Sprechzeiten zwischen den Feiertagen Am 24.12.2020 sowie am 31.12.2020 ist das Rathaus geschlossen. 04.01.2021 In der Zeit vom 28.-30.12.2020 ist die Gemeindeverwaltung Bitte beachten Sie, dass am Montag, den 04.01.2021 eine zu- nicht besetzt. Das Standesamt ist in dringenden Angelegenheiten sätzliche Restmüllabfuhr stattfindet. Diese findet statt, dami (Sterbefälle und Geburten innerhalb der Gemeinde) an diesen Tagen wir im vierwöchigen Turnus bleiben. von 8-12 Uhr unter 07732 9996-16 telefonisch zu erreichen. Ab dem 04.01.2021 sind wir wieder zu den üblichen Sprechzeiten erreichbar. MÜLLTERMINE MOOS Informationen aus der Tourist-Information Zimmerbelegungskalender 2021 Q Bereitstellung der Gefäße ab 6:00 Uhr können für 3 € in der Tourist-Information im Rathaus in Moos abge- Montag, 21.12.2020, Biomüll holt werden. Mittwoch, 30.12.2020, Gelber Sack Montag, 04.01.2021, Blaue Tonne, Weihnachtsgeschenk gesucht? Restmüll Bücher: Dienstag, 05.01.2021, Biomüll - Neu: Höri Bülle-Buch 14,80 € Montag, 18.01.2021, Biomüll - Zwiebeln & Knoblauch 24,80 € Mittwoch, 20.01.2021, Elektroschrott Großgeräte - Kleines Büllebrevier 5,00 € Freitag, 22.01.2021, Restmüll - Ortschronik von Moos 8,90 € Dienstag, 26.01.2021, Gelber Sack - Bilderbuch der Vergangenheit 4,90 € - So isch’s gsi z’Bankleze 17,50 € Q Winteröffnungszeiten Wertstoffhof Moos - Höri-Bildband 14,00 € - Kachelofen-Geschichten 28,00 € bis Ende Februar 2021 samstags von 9:30 - 11:00 Uhr - Kachelofen-Geschichten als Hörbuch auf CD 24,95 € Container für Grünmüll, Altmetalle, mineralischer und sorten- - In der Heimat eine Fremde – das Leben einer deutschen jüdischen reiner Bauschutt, Elektrokleingeräte und Windeln. Familie im 20. Jahrhundert von Anne Overlack 34,00 € - Skulpturen – Brunnen 12,00 € Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Coronasituation - nur max. 3 Anlieferung zeitgleich auf dem Wertstoffhof Weitere Geschenkideen: erfolgen dürfen, - Schlemmer-Gutscheinbuch 21,90 € - das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen - Moos-Tasche13,50 € wird. - Mooser Schlüsselanhänger 2,00 € - Blumensamen 3,20 € - Kalender Westlicher Bodensee 2021 13,00 € - Bodensee Card Plus 2021 im Vorverkauf 3 Tage Erw. 64,80 €, Kinder (6 - 15 J.) 38,70 € - Bodensee Card Plas 2021 im Vorverkauf 7 Tage Erw. 72,00 €, Kinder (6 - 15 J.) 43,00 € Wertstoffhof am 02.01.2021 geschlossen - Landesgartenschau Überlingen Dauerkarte 55,00 - 120,00 € Am 02.01.2021 bleibt der Wertstoffhof geschlossen. Wir bitten Da seit dem 01.12.2020 das Rathaus geschlossen hat bitten wir um um Beachtung und danken für Ihr Verständnis. eine telefonische Terminvereinbarung bei Frau Billi unter der Tele- fonnummer 07732 9996-17. Die Tourist-Info ist vom 28.12.2020 bis 08.01.2021 geschlossen.
8 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |MOOS woche Elektroschrott-Haushaltsgroßgeräte- Freiwillig Soziales Jahr in der Gemeinde Moos Abfuhr am 20.01.2021 Die Gemeinde Moos bietet zum 01.09.2021 eine Stelle für ein frei- Haushaltsgroßgeräte werden am 20.01.2021 bei der Straßensamm- willig soziales Jahr (FSJ) an. Das FSJ wird im Kindergarten Villa Pfif- lung in der Gemeinde Moos abgeholt. Die abzuholenden Geräte fikus in Moos und in der Grundschule Weiler abgeleistet. Wir bieten sind bis Mittwoch 13.01.2021 anzumelden!Spätere Anmeldungen eine abwechslungsreiche Tätigkeit und die Möglichkeit viele Erfah- können nicht berücksichtigt werden! rungen zu sammeln. Die angemeldeten Geräte erhalten eine Müllmarke, die gut sichtbar Haben Sie Interesse oder benötigen Sie noch mehr Informationen? auf das Gerät geklebt werden muss. Die Geräte müssen am Tag der Es steht Ihnen Frau Stoffel unter Tel. 07732 9996-12 oder E-Mail: m. Abfuhr ab 06:00 Uhr morgens an der Straße bereit stehen (dort stoffel@moos.de zur Verfügung. wo Sie auch Ihre Abfalltonnen bereitstellen). Zum Elektroschrott – Haushaltsgroßgeräte gehören: Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde - Kühlgeräte: Große Kühlgeräte, Kühlschränke, Gefriergeräte, www.moos.de unter Rathaus & Service/Service/Ausschreibungen sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung von Lebensmitteln - Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Ge- Kein Silvesterfeuerwerk zum Jahrswechsel schirrspüler, Herde und Backofen, elektrische Kochplatten, elekt- Für viele gehören Feuererk, Knallfösche und Böller zu einem gelun- rische Heizplatten, Mikrowellengeräte, sonstige Großgeräte zum genen Silvester dazu. Jedoch ist die Corona-Situation sehr ernst. Des- Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, halb haben Bund und Länder weitere einschneidende Beschlüsse elektrische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, sonstige Geräte gefasst. Dazu gehört auch, das dieses Jahr zum Jahreswechsel kein zum Beheizen von Räumen, elektronisch betriebene Betten und Silvesterfeuerwerk stattfinden kann. Sowohl der Verkauf als auch das Sitzmöbeln, elektrische Ventilatoren, Klimageräte, sonstige elek- Abbrennen von Feurwerk an Silvester ist verboten. tronische Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte Um Ansammlungen von Personen und die damit einhergehende - Bildschirmgeräte: Fernsehgeräte, Computer-Monitore Gefahr weiterer Infektionen zu vermeiden, bittet die Gemeindever- waltung um Verständnis für diese Maßnahme und appeliert an Moo- Keine Öl-Radiatoren, Nachtspeicheröfen und Kleingeräte! ser Einwohner/innen und Büger/innen, sich an das Verbot zu halten. Anmeldeschluss bis Mittwoch, 13.01.2021, 16:00 Uhr, telefonisch 07732 9996-15, per E-Mail: s.haeusler@moos.de oder mit dem unten stehenden Formular Zukünftige Mitarbeiterin der ---------- Gemeindeverwaltung Moos sucht Wohnung Aufgrund der Corona-Situation bitten wir Sie, uns die Anmel- Für eine zukünftige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Moos dungen per E-Mail, Telefon oder mit dem unten abgedruckten suchen wir eine 2-3 Zimmer Wohnung in Moos oder Umgebung vor- Formular zukommen zu lassen. Wir werden Ihnen die Müllmarke zugsweise zum 01.02.2021. rechtzeitig mit dem Amtsboten oder per Post zukommen lassen. Für nähere Infos oder Angebote wenden Sie sich bitte direkt an Frau ---------- Ebner unter Tel. 0174 4327976 oder per Mail an carina.ebner@stud.hs-kehl.de. Anmeldeformular Elektroschrott – Haushalts- GEBURTSTAGSJUBILARE MOOS großgeräteam 20.01.2021 in der Gemeinde Moos 18. Dezember Monika Marlene Berchtold, 80 Jahre, Moos Kühlgeräte: Anzahl 19. Dezember Artur Schroff, 80 Jahre, Moos-Weiler Haushaltsgroßgeräte: Anzahl 20. Dezember Christel Gasser, 80 Jahre, Moos-Iznang keine Elektro-Kleingeräte! 01. Januar Joachim Schulze, 90 Jahre, Moos Bildschirmgeräte: Anzahl Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor al- lem Gesundheit für das kommende Lebensjahr. Name, Vorname FREIWILLIGE FEUERWEHR MOOS Ortsteil, Straße (Abholungsstandort! Dort wo Sie auch die Abfalltonnen bereits stellen) JUGENDFEUERWEHR MOOS Christbaumsammlung E-Mailadresse oder Telefonnummer für eventuelle Rückfragen Wenn die Corona-Verordnung dies ermöglicht sammelt die Jugend- feuerwehr wie jedes Jahr am Samstag 16. Januar 2021 die Christbäu- Anmeldeformular zurück an: me ein. Dazu bitten wir Sie, die Christbäume bis 9 Uhr am Straßen- Gemeinde Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Moos, (Briefkasten), per rand bereit zulegen. Über eine kleine Spende am Baum würde sich Mail: s.haeusler@moos.de, per Telefon 07732 9996-15 oder per Fax: die Jugendfeuerwehr sehr freuen. 07732 9996-20. Verteilen der gelben Säcke Hinweis zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage www.moos.de Informationen zum Verteilen der gelben Säcke wird in einer Höriwo- unter der Rubrik Gemeinde Moos/Impressum & Service/Datenschutz. che nach dem 10. Januar 2021 bekannt gegeben.
woche MOOS | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 | 9 AUS DEM GEMEINDERAT Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom lung durch Abmarkung im Neubaugebiet Eichweg III an das Ver- messungsbüro Grieshaber und Obergfell aus Radolfzell zum Ange- 14.12.2020 botspreis in Höhe von 11.437,60 € brutto. Bauangelegenheiten Einem Bauantrag auf Abbruch eines Ökonomieteils und Neubau ei- Leitungszeit im Kindergarten St. Blasius, Bankholzen nes Wohnhauses in Bankholzen wurde zugestimmt. Ebenso erteilte Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Erhöhung der Leis- die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses tungszeit auf einen Stellenanteil in Höhe von insgesamt 0,6 bis Ende in Iznang und stimmte den dafür notwendigen Befreiungen zu. der Baumaßnahmen einstimmig zu. Ausschreibung der geplanten Flüchtlingsunterkunft für das Landtagswahlen 2021 Mehrfamilienbaugrundstück Flst.Nr. 1544 im Eichweg III in - Einteilung der Wahlbezirke, Festlegung der Wahlräume und Moos mit Vergabe der dafür notwendigen Ingenieurleistungen der Entschädigung der Wahlhelfer Gemeinderätin Kalkowski erklärte sich für befangen und verließ das Am 14.03.2021 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Bürgerhaus. Bürgermeister Krauss berichtete, dass es schwierig war, Da hinsichtlich der Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen die überhaupt einen Ingenieur für die Ausschreibung der geplanten Flüchtlingsunterkunft zu finden. Frau Kalkowski hat sich schlussend- ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Wahl zu ge- lich dazu bereit erklärt. währleisten ist, ist der Wahlraum im Wahlbezirk Weiler zu verlegen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Frau Kalkowski, auf Grund- In Weiler wird der Wahlraum in der Aula der Grundschule eingerich- lage ihres Honorarangebotes in Höhe von 12.567,19 € brutto mit den tet. Der Zugang ist dann jedoch nicht mehr barrierefrei möglich. Die Leistungsphasen 1, 6 und 7 für die Gewerke Erdarbeiten, Betonarbei- Wählerinnen und Wähler werden im Vorfeld dazu aufgerufen Brief- ten (Bodenplatte), Hausanschlüsse (Versorgungsleitungen) sowie für wahl zu machen. die Containeranlage für die Wohnungsunterkünfte zu beauftragen. Frau Kalkowski stellte dann im Folgenden die Ausschreibung der Der Gemeinderat stimmte der Einteilung der Wahlbezirke und der geplanten Flüchtlingsunterkunft vor. Die Ausschreibungsunterlagen Festlegung der Wahlräume einstimmig zu. Die Wahlvorsteher und sollen bis zum 30.01.2021 versendet werden. Die Submission ist am stellvertretenden Wahlvorsteher erhalten eine Entschädigung (Zehr- Mittwoch, den 24.02.2021 vorgesehen, so dass bis zur Gemeinde- geld) in Höhe von 50 € und alle übrigen Mitglieder eine Entschädi- ratssitzung im März 2021 ausreichend Zeit zur Prüfung der Angebo- gung in Höhe von 40 €. te bleibt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Ausschreibung für die GVV „Höri“ - Feststellung der Jahresrechnung 2019 vorgesehenen Wohnunterkünfte in Containerbauweise wie vorge- Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Feststellungsbeschluss stellt vorzunehmen. mit Aufgliederung und der Verwendung des Jahresergebnis 2019 des Gemeindeverwaltungsverbandes „Höri“ einstimmig zu und be- Änderung der Betriebs- und Gebührenordnung für die Bade- auftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung diesen zu be- plätze Moos und Iznang 2021 schließen. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Änderungsfassung der Betriebs- und Gebührenordnung für die Badeplätze Moos und Gemeindeverwaltungsverband „Höri“ – Haushaltsplan 2021 Iznang mehrheitlich zu. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter Amtliches der Gemeinde Moos) Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 und dem Finanzplan wie vorgeschlagen ein- Änderung der Kurtaxesatzung 2021 stimmig zu und beauftragte die Vertreter in der Verbandsversamm- Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung zur Kurtaxe ein- lung die Haushaltssatzung 2021 mit einem Gesamtbetrag von stimmig. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter Amtliches der ordentlichen Erträgen und Aufwendungen von je 1.205.000 € zu Gemeinde Moos) beschließen. Abfallbetrieb – Änderungssatzung 2021 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Ge- Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Abfallwirtschaftssat- meinderatssitzung zung mehrheitlich. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde über das Aus- Amtliches der Gemeinde Moos) wahlverfahren zu den zwei nachzubesetzenden Stellen im Vorzim- mer des Bürgermeisters und der Stv. Hauptamtsleitung beraten und Abwasserbetrieb beschlossen. – Änderungssatzung der Gebührenkalkulation 2021 Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung zum Abwasser Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge einstimmig. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter Amtliches Ausstattung der Grundschule mit Tablets der Gemeinde Moos) Bürgermeister Krauss berichtete, dass im Rahmen des Förderpro- gramms zur Sofortausstattung für die Grundschule Weiler ein Starter Wasserversorgungsbetrieb – Änderungssatzung 2021 Kit mit 10 Tablets angeschafft wird bzw. der Auftrag vergeben wurde. Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung zur Wasserver- sorgung einstimmig. (Veröffentlichung in dieser Höri Woche unter Dachsanierung der Webnesthütte Amtliches der Gemeinde Moos) Das Dach der Webnesthütte, das bisher mit Bitumen-Schindeln ge- Haushaltsplan 2021 – Vorberatung Finanzhaushalt deckt ist, muss erneuert werden. Nach Rücksprache mit dem Bauhof Herr Leibing stellte den Haushaltsplanentwurf zum Finanzhaushalt wird ein anthrazit farbenes Wellblechdach errichtet. Die Arbeiten im Detail vor. In der weiteren Beratung ging man insbesondere auf werden vom Bauhof ausgeführt, so Bürgermeister Krauss. die geplanten Investitionen für das Jahr 2021 und die Folgejahre ein. Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021 ist für die Sit- Beitragserhöhung zur Mitgliedschaft in der Regio Konstanz- Boden- zung im Januar 2021 vorgesehen. see- Hegau e.V. Bürgermeister Krauss berichtete, dass der Mitgliedbeitrag zur Regio Grenzfeststellung Neubaugebiet Eichweg III (Tourismusverband) angepasst wird. Der Beitrag der Gemeinde er- Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag zur Grenzfeststel- höht sich somit um knapp 500 €.
10 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 |MOOS woche KINDERGÄRTEN & SCHULEN KINDERGARTEN VILLA PFIFFIKUS MOOS KINDERGARTEN ST. BLASIUS BANKHOLZEN Dieses Jahr war für uns ALLE, egal ob groß oder klein, ein besonderes Schön ist’s in der Weihnachtszeit Jahr. Corona hat seit März uns und unseren Kindergartenalltag im Griff. Kerzenschimmer im Advent. Hell am Kranz die Kerze brennt. Stille und Gemütlichkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit. Für die Kinder, Eltern und pädagogischen Fachkräfte gab es immer wieder Veränderungen, die wir schnellstmöglich umsetzen mussten. Tannenzweige, Plätzchenduft. Engelshaar schwebt durch die Luft. Wir wollen nun zum Jahresende 2020 Danke sagen, bei all denen, die Friede und Besinnlichkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit. dieses Jahr wieder für uns da waren, uns unterstützt, für uns gekocht, mit uns gearbeitet und an unserem Kindergartenalltag teilgenom- Heimlichkeiten, Wichtelei. Da sind alle gern dabei. men haben. Spannung und Beschaulichkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit. Basteleien, Krippenspiel. Und zu tun gibt´s jetzt so viel. - Unseren beiden Restaurants: Landgasthof Sternen in Bankholzen und Grüner Baum in Moos, für die regionalen, abwechslungsrei- Freude und Gemeinsamkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit. chen und leckeren Mahlzeiten, die sie uns Woche für Woche auf Weihnachtslieder und Musik. Kinderaugen hell vor Glück. die Teller zaubern. - Unserem Vertretungskoch Marek Lewandowski vom Gasthaus Lichterglanz und Festlichkeit. Schön ist´s in der Weihnachtszeit. Mooswald - Dem Team der Grundschule Moos – Weiler für die gelungene Ko- © Elke Bräunling operation - Der Jugendmusikschule Höri mit Frau Schönberger und Frau Wir möchten uns bei allen, die uns im vergangenen Jahr Berger - Unserem Bauhof, der uns immer bei unseren „großen“ oder „klei- unterstützt und begleitet haben herzlich bedanken. Ihnen und Ihren neren“ Problemen tatkräftig unterstützt Familien wünschen wir schöne Weihnachtstage und Gottes Segen - Dem Elternbeirat, für die gute Unterstützung und Zusammenar- im neuen Jahr. beit - Und natürlich den Eltern für ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Das Team des Kindergartens St. Blasius in Bankholzen Nun wünschen wir Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr. Wir freuen uns auf das Wiedersehen im Jahr 2021. Aufgrund des Lockdowns ist der Kindergarten ab Mittwoch, den 16.12.2020 bis Sonntag, 10.01.2021 geschlossen. Bleiben Sie gesund Verena Arndt und das Team der Villa Pfiffikus Moos
woche GAIENHOFEN | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 | 11 GEMEINDE GAIENHOFEN Auf der Breite 1, 78343 Gaienhofen Tel. 07735 9999–100, Fax 9999–200 gemeinde@gaienhofen.de www.gaienhofen.de ÖFFNUNGSZEITEN RATHAUS Mo, Di und Do 08:00 bis 12.00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Mi 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr KULTUR- UND GÄSTEBÜRO GAIENHOFEN Im Kohlgarten 2, 78343 Gaienhofen Tel. 07735/ 9999–123, info@gaienhofen.de Liebe Mitbürgerinnen, Gerade zu Weihnachten und dem Jahreswechsel möchte ich zwar liebe Mitbürger, nicht alles auf das Thema „Corona“ fokussieren, Sie werden mir aber ganz sicher zustimmen, dass dieses Thema und die durch das Virus ausgelöste Krise uns alle getroffen und damit zahlreiche Bereiche des Lebens sehr stark beeinflusst hat. Dabei sind wir, was die Situa- tion der Gemeinde Gaienhofen angeht, nochmals mit einem blauen Auge davon gekommen. Die abgelaufene Tourismussaison ist bei uns, trotz des durch die Pandemie verspäteten Beginns, außeror- dentlich gut verlaufen. Offensichtlich haben mehr Bürger die Ferien im Inland und bei uns am Bodensee verbracht als sonst. Wir konnten alle unsere kommunalen Vorhaben fortsetzen und auch die Planung für die kommenden Haushaltsjahre sieht momentan noch sehr or- dentlich aus. Gemeinsam müssen wir jetzt aber inständig auf ein Ende der Pan- demie hoffen und darauf, dass in den nächsten Wochen der ge- eignete Impfstoff zur Anwendung kommt. Die Vorbereitungen für das Kreis-Impfzentrum in der Stadthalle in Singen laufen schon auf Hochtouren und soll es soll in diesen Tagen einsatzbereit sein. Das setzt aber voraus, dass sich auch möglichst viele Menschen in den nächsten Monaten impfen lassen. Nur dann wird es uns gelingen, die Krise zu überwinden und dann können wir auch wieder positiver in die Zukunft und auf die künftigen Entwicklungen blicken. ein auf ganzer Linie sehr außergewöhnliches und herausforderndes Jahr neigt sich dem Ende zu. Plötzlich und unerwartet sind wir mit ei- Was wir uns, unserer Tradition gemäß, ja persönlich für die Zukunft ner völlig neuartigen Situation konfrontiert, die wir uns nicht hätten gerne wünschen, sind in erster Linie Glück und Gesundheit. Glück ist ausdenken mögen. Wir alle stehen plötzlich vor Fragen, auf die wir so dabei wohl eher ein etwas unbestimmter Begriff – auch weil wir es schnell keine Antworten finden können. Wir sind von einem Tag auf grundsätzlich ja nicht beeinflussen können und es uns oftmals eher den anderen von der Expertise von Virologen abhängig geworden, zufällig auf dem Weg zu einem Ziel begegnet. Ein jeder stellt sich die zunehmend die Politik mitbestimmen, ob sie wollen oder nicht. etwas anderes darunter vor. Es herrscht noch immer anhaltende Unsicherheit, ob und wann sich die ernste Corona-Situation bessern wird. Aber die Frage ist, was macht uns eigentlich glücklich? Vielleicht ist Zeit für eine kurze Rückschau aber vor allem auch Zeit, um unbe- es ja eines Tages die Erkenntnis, dass wir eine äußerst schwierige Zeit dingt den Blick nach vorne auszurichten. mit viel Disziplin, Verantwortungsbewusstsein und gemeinsamen Nicht nur wir hier der Gemeinde werden noch lange an die ernste Anstrengungen gemeistert haben und sie dadurch gesund über- Lage denken – die ja noch längst nicht überstanden ist -, sondern wunden haben. weltweit haben Staaten, Länder und Gemeinden, größtenteils sehr viel stärker als wir, mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Der In der Forschung zum Thema Glück heißt es, dass die Faktoren sport- erneut rasante Anstieg der Infizierten führte zum nun schon zweiten liche Betätigung, gut funktionierende soziale Beziehungen, eigene Lockdown; für einige Wochen werden zahlreiche Lebensbereiche Ziele und Freiheit, befriedigende Tätigkeiten, anderen zu helfen und wiederum heruntergefahren. Viele Wirtschaftsbereiche sind auch vor allem die Fähigkeit, den Moment zu genießen, ganz wesentlich über Weihnachten und den Jahreswechsel stark eingeschränkt. Da- zum Glücklichsein beitragen. Die Experten weisen darauf hin, dass raus resultiert sehr wahrscheinlich eine Rezession, deren Folgen wir Glücklichsein das Immunsystem stärkt und daher auch abwehrstark vermutlich noch sehr lange zu spüren bekommen. Viele Existenzen, gegen Viren machen kann. Das Streben nach Glück und einem er- vom Soloselbstständigen bis hin zu einst mächtigen Konzernen wie füllten Leben ist nicht nur deshalb für viele von uns schon immer ein z.B. der Lufthansa, sind bedroht. Freunde, Partner, Familienangehö- fundamentaler Bestandteil des Alltags gewesen. rige dürfen sich nur sehr eingeschränkt treffen, pflegebedürftige Menschen müssen allein im Heim bleiben. Vereinsveranstaltungen, Betrachten wir nun in der Rückschau das Jahr 2020, so wird uns die- Feste, Theater, Konzerte, Adventsnachmittage, Weihnachtsfeiern ses sicher in ganz besonderer Erinnerung bleiben. Wir standen un- und -märkte, auch Silvesterfeiern und Neujahrsempfänge, alles ist verhofft vor neuen, nie dagewesenen Herausforderungen und Auf- abgesagt. gaben. Wir erlebten völlig neue Szenarien und Situationen.
12 | FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 | GAIENHOFEN woche Unsere Belastbarkeit, unsere Geduld und unsere Zuversicht wurden glücklich zu sein. Ein ebenso wichtiger, wie erstrebenswerter Zu- und werden in vielen Bereichen auf eine harte Probe gestellt und stand ist in den Forschungsergebnissen aber ist die Freiheit. Man- zum Teil bis an unsere Grenzen ausgereizt. Aber gab es selbst in che in unserer Gesellschaft hatten jedoch offensichtlich das Gefühl, diesen Situationen nicht auch Momente oder Kleinigkeiten die uns durch die Hygiene- und Kontaktbeschränkungen zu stark in ihrer glücklich gemacht haben, obwohl wir die vorher vielleicht als selbst- „grenzenlosen“ Freiheit beschnitten worden zu sein und entdeckten verständlich ansahen? urplötzlich in der Versammlungsfreiheit ihr wichtigstes Gut. Meiner Ansicht nach, waren die Einschränkungen bei uns bisher, gemessen Das Jahr 2020 hat in der Krise auch zahlreiche neue Ideen hervorge- an den Repressalien in anderen Ländern, doch sehr moderat und bracht, unsere Kreativität angeregt, mehr Flexibilität gefordert und, dienen schließlich dem Wohl von uns allen. Denn eines dürfen wir - ja es hat tatsächlich auch in manchen Bereichen sogar den Zusam- nie vergessen: Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Frei- menhalt gestärkt. Wir mussten zwar auf Vieles verzichten und uns heit des Nächsten beginnt. Rücksichtnahme und Verantwortungsbe- neue Gewohnheiten zu eigen machen. Auf der anderen Seite gab wusstsein, vor allem auch den Schwächeren gegenüber, ist meiner es aber oft sogar mehr Kontakt, vor allem auch Zeit füreinander in Ansicht nach, das oberste Gebot. Diese Wahrnehmung fehlt den den Familien oder mit Freunden und Nachbarn und vor allem auch für uns selbst. sogenannten „Corona-Gegnern“ offensichtlich völlig. Leider wird ge- rade bei uns in Deutschland allzu leichtfertig Kritik an den getroffe- Dies alles in dem Bewusstsein, dass gerade viele Berufstätige und nen Maßnahmen geübt, durchdachte bessere Vorschläge kommen Selbstständige mit existenziellen Nöten zu kämpfen haben und jedoch nicht. Kein anderes Land ist, bei aller anhaltenden Dramatik vielleicht immer noch anhaltend in der Ungewissheit leben müssen, der Geschehnisse und Entwicklungen, bisher besser durch die Krise wie es im nächsten Jahr denn weitergehen wird. Man muss auch gekommen als unseres. feststellen, dass es in unserem Land ein wohl weltweit einzigartiges staatliches Hilfsprogramm gibt, mit dem viele Existenzen erst einmal Was für Sie persönlich, liebe Mitbürger, der Weg zu einem glück- gesichert werden konnten. Wir Gemeinden haben ebenfalls davon lichen, erfüllten Leben ist, müssen Sie für sich selbst entdecken. profitiert und ich denke, dafür darf man dankbar sein und es muss Glücklichsein setzt sich immer aus verschiedenen Modulen zusam- an dieser Stelle auch einmal positiv erwähnt werden. men. Wir haben aber einen Glücksfaktor mit zahlreichen anderen Nationen gemeinsam: Das sind verlässliche und starke zwischen- Wo wir konnten, standen wir seitens der Verwaltung mit Rat und Tat menschliche Beziehungen und familiäre Bindungen. Beide haben in zu Stelle. Dabei blicke ich mit Stolz auf mein Rathausteam, das diese vielen Ländern oberste Priorität, wenn es darum geht, glücklich zu Zeit mit großem Einsatz mit den nahezu täglich wechselnden Lagen sein. und Vorschriften wirklich sehr gut gemeistert hat. Dafür danke ich Ihnen allen sehr herzlich. Leider müssen die direkten persönlichen Kontakte und das Zusam- Stolz bin ich vor allem aber auf Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, mentreffen in Gruppen durch die Corona-Auflagen auch weiterhin die mit zahlreichen Initiativen, insbesondere aber mit Verständnis, Einschränkungen hinnehmen. Manche von uns haben in diesem Geduld und durch vielfältiges Engagement dazu beigetragen ha- Zusammenhang zum ersten Mal einen „Skype-Chat“ oder eine ben, dass wir die Krise in Gaienhofen bisher sehr gut meistern konn- „Zoom-Konferenz“ erlebt, um überhaupt in Kontakt mit Familie, ten. Aus Gesprächen mit Bürgern weiß ich, dass es auch manche Freunden und Kollegen zu bleiben. Das alles kann natürlich den di- gibt, die mir schon fast mit etwas schlechtem Gewissen gestanden rekten persönlichen Kontakt niemals ersetzen, aber zumindest ein haben, dass es Ihnen, trotz Corona, nie besser ging als in dieser Zeit. positiver Aspekt muss erwähnt werden: Viele Behörden, Betriebe Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich und individuell. Man- und Institutionen, so auch wir im Rathaus, haben in der Pandemie che genossen einfach das Homeoffice, den Wegfall des stressigen technisch aufgerüstet und es konnten wichtige Besprechungen, Sit- Wegs zur Arbeit, das zuhause sein. Andere freuten sich über den zungen und Entscheidungsprozesse auch virtuell stattfinden und Ausfall von Terminen und Veranstaltungen oder einfach darüber, mal damit das öffentliche Leben aufrecht erhalten werden. mehr zur Ruhe zu kommen, das angenehme Gefühl zu haben, nichts zu verpassen. Ich vermute, dass wir alle im Nachhinein, bei allen ne- Wenn uns heute also jemand frägt, was für uns ein glückliches neues gativen Auswirkungen, irgendwo auch positive Aspekte ausmachen Jahr bedeutet, so kommen also sicherlich Gesundheit und eine ver- können, die diese Zeit geprägt haben. Wir waren mehr in der Natur lässliche Gemeinschaft an vorderster Stelle. vor unserer Haustür. Pools, Fahrräder, Strandkörbe und Baumärkte hatten Hochkonjunktur, wir haben Dachböden und Garagen aufge- Liebe Mitbürger, wir alle blicken auf ungewöhnliche und mitunter räumt, unser Zuhause verschönert und auch Deutschland wieder anstrengende Wochen und Monate zurück, sowohl im Privaten als mehr bereist. Wir entdeckten, in welch wunderschönem Land wir im auch im Beruflichen. Umso mehr haben wir uns zum Jahresende Grunde genommen leben und wie viel Spaß es macht, „Nestbau“ zu eigentlich eine kleine Atempause verdient, wenngleich sie uns in betreiben. diesem Jahr auch durch den „Lockdown“ quasi verordnet wird. Ich wünsche Ihnen aber dennoch, kommen Sie zur Ruhe, genießen Sie Es macht auch glücklich anderen Menschen zu helfen und auf diese die ruhige Zeit mit Ihren Lieben so gut dies möglich ist und schöpfen Weise etwas Gutes zu tun, wie beispielsweise die Fürsorge für den Sie Kraft für das Kommende. Denn eines steht fest: 2021 wird für uns hilfsbedürftigen Nachbarn, für Familie und Freunde – natürlich mit von Anfang an weiterhin große Herausforderungen und sicherlich gebührendem Abstand. Es wird für andere eingekauft, gekocht, auch die eine oder andere Überraschung bereithalten. Überraschungen wurden vor die Haustür gestellt. So konnten wir in „Genieße den Augenblick, denn er ist dein Leben.“ diesem Jahr, trotz Krise, samt Ängsten und Unsicherheit, doch auch immer wieder gewisse Glücksmomente erleben. Diese Weisheit sollten wir uns zu Herzen nehmen. Vergeuden wir Es stellt sich nun aber die Frage, hat sich das Empfinden von Glück also nicht unnötig Zeit damit, uns allzu viele Sorgen um die Zukunft und die Bewertung unseres Lebens durch die Coronakrise verän- zu machen, und schauen angesichts dessen, was wir schon geschafft dert? Sind wir vielleicht durch die Krise und die Beschränkungen ein haben, mit Zuversicht in das Jahr 2021 und hoffen, dass es ein gutes Stück demütiger geworden und haben wir uns wieder mehr auf die und wieder normaleres Jahr als das abgelaufene werden wird. essenziellen Werte besonnen? Ein jeder von uns muss das aus seiner individuellen Sichtweise beurteilen. Dennoch gibt es auch allgemein In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen von Herzen ein gesegnetes gültige Tendenzen. Weihnachtsfest und vor allem ein gesundes, glückliches und erfüll- tes neues Jahr. In Befragungen betrachteten die Einwohner in unseren westlichen Gesellschaften bisher hohes Einkommen, materiellen Besitz, per- Ihr sönliche Errungenschaften und Reichtum als wichtige Faktoren, um Uwe Eisch, Bürgermeister
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