JOURNAL - WIE NACHHALTIG IST DIE DEUTSCHE VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT? EINE BAFIN-UMFRAGE ZEIGT: DER VERSICHERUNGSSEKTOR IST IN FRAGEN DER ...

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JOURNAL - WIE NACHHALTIG IST DIE DEUTSCHE VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT? EINE BAFIN-UMFRAGE ZEIGT: DER VERSICHERUNGSSEKTOR IST IN FRAGEN DER ...
BaFin
      Journal
                  Januar 2022

Wie nachhaltig ist die deutsche
Versicherungswirtschaft?
                                                                  © Raiku/stock.adobe.com

Eine BaFin-Umfrage zeigt: Der Versicherungssektor ist in Fragen
der Nachhaltigkeit auf einem guten Weg. Aber der ist noch lang.
Seite 16
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Themen
In Kürze

                                                              Moderne
Unternehmen und Märkte
 4 Laufzeitbeschränkung für Abschlussprüfer

                                                              Aufsicht
 5 Makroprudenzielles ­Maßnahmenpaket
 6 IRB-Ansatz
 6 Genossenschaftsbanken
 7 Großkreditobergrenzen
 7 Strukturelle Liquiditätsquote
 7 Einlagensicherungssysteme
 7 Rückkauferlaubnis
 8 Abwicklungskonferenz 2022
                                                  22   Hinter die Fassade schauen
                                                       Mit ihrer neuen Fokusaufsicht durchleuchtet
                                                        die BaFin Unternehmen, die besondere
 8 Solvency-II-Berichtswesen                            Aufmerksamkeit verdienen.
 8 Krankenversicherung
 8 Zentralverwahrer
 9 Überwachung von F­ inanzinformationen

                                                                                                          © tippapatt/stock.adobe.com
 9 Nachhandelstransparenz
10 Vermögensanlagen und Wertpapiere
10 Kryptowertpapiere
10 Warenderivate

Internationales
11 MiCA und DORA
11 Versicherungsprodukte
11 Internationale Konsultationen

Verbraucher
12 Warnungen
14 Internationale Behörden und Gremien

Themen
                                                  20
                                                   	Surfen für Verbraucher
                                                     Informieren Banken und Versicherer auf ihren
                                                     Websites und im Kleingedruckten über ­
                                                     alternative Streitbeilegung? Die BaFin hat
16 Wie nachhaltig ist die deutsche                   das untersucht.
   ­Versicherungswirtschaft?
20 Surfen für Verbraucher
22 Moderne Aufsicht: Hinter die Fassade schauen
24 Abwicklung: Kommunizieren in der Krise

Bekannt­machungen

BaFin Journal | Januar 2022                                                                 Inhalt | 2
JOURNAL - WIE NACHHALTIG IST DIE DEUTSCHE VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT? EINE BAFIN-UMFRAGE ZEIGT: DER VERSICHERUNGSSEKTOR IST IN FRAGEN DER ...
Editorial
        Liebe Leserin, lieber Leser,               bei einer Abwicklung Krisenkommu-
                                                   nikationsprozesse besser aufeinander
        was macht eine moderne Aufsicht            abstimmen lassen. Lesen Sie nach
        aus? Unter anderem, dass sie hinter        ab Seite 24.
        die Fassade von Unternehmen schaut,
        die vordergründig gut dastehen, tat-       Apropos Kommunikation und
        sächlich aber Probleme haben. Die          Modernisierung: Wir wollen das
        neue Fokusaufsicht der BaFin soll          BaFinJournal zeitgemäßer und in­
        solche Banken, Versicherer, Wert­          formativer gestalten. Mit der
        papierhäuser und Zahlungsdienst­           ­Februar-Ausgabe werden wir uns
        leister „in all ihren Facetten durch-       mit einer Umfrage an unsere           Ursula Mayer-Wanders,
        leuchten“, sagt Präsident Mark              ­Leserinnen und Leser richten. Wir    Leiterin Referat K3
        Branson. Lesen Sie mehr dazu ab              sind gespannt auf Ihre Anregungen.   Reden und Publikationen
        Seite 22.
                                                   Aber jetzt wünsche ich Ihnen eine
        Nachhaltigkeit ist für Versicherer         interessante Lektüre der Januar-­
        ein großes Thema, denn sie sind als        Ausgabe – und ein frohes neues Jahr!
        Investoren gefragt, aber vor allem
        als Risikoträger. Wie gehen sie
        mit ­Nachhaltigkeitsrisiken um? Die
        BaFin hat detailliert nachgefragt. Der     Ursula Mayer-Wanders
        ­Beitrag ab Seite 16 informiert über
         die Ergebnisse.

        Wenn die Aufsicht im Internet surft,
        muss das einen dienstlichen Grund
        haben. So wie bei den Surfdays,
        bei denen die BaFin geprüft hat, ob
        ­Banken und Versicherer auf ihren
         Websites und im K ­ leingedruckten
         über alternative Streitbeilegung
         ­informieren. Mit welchem Ergebnis,
          erfahren Sie ab Seite 20.

        Gerät eine Bank in Schieflage, ist
        eine abgestimmte Kommunikation
        entscheidend für eine e ­ rfolgreiche
        Abwicklung. Die BaFin hat mit
        ­Kolleginnen und Kollegen des in
© Foto: privat

         Brüssel angesiedelten Einheitlichen
         Abwicklungsausschusses und Kredit­
         instituten darüber diskutiert, wie sich

        BaFin Journal | Januar 2022                                                                   Editorial | 3
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In Kürze

Unternehmen und Märkte
Laufzeitbeschränkung                                         über hinaus begrüßt es die BaFin, wenn der Prüfer des
für Abschlussprüfer                                          extern oder intern verwalteten Investmentvermögens in
                                                             der Rechtsform der Investmentkommanditgesellschaft
BaFin erläutert ihre Verwaltungspraxis                       oder des Sondervermögens spätestens nach zehn auf-
                                                             einanderfolgenden Geschäftsjahren für die verwalteten
Am 1. Januar 2022 ist eine neue aufsichtsrechtliche Lauf-    Investmentvermögen gewechselt wird.
zeitbegrenzung für Abschlussprüfer in Kraft getreten.            Nicht anwendbar ist die Laufzeitbeschränkung auf
Sie gilt für Unternehmen, die nicht von öffentlichem In-     Versicherungsunternehmen, die nach § 61 Verordnung
teresse im Sinne des § 316 a Satz 1 Nummer 1 oder 2          über die Rechnungslegung von Versicherungsunterneh-
Handels­gesetzbuch (HGB) sind. Die BaFin hatte auf die       men (RechVersV) von der Prüfpflicht ausgenommen wur-
Gesetzesänderung unter anderem in der Juli-Ausgabe           den, jedoch nach der aufsichtsrechtlichen Sachverstän-
des BaFinJournals hingewiesen.                               digenprüfverordnung alle drei Jahre der Aufsicht einen
    Seitdem hat die Aufsicht zahlreiche Anfragen zur         Prüfungsbericht einreichen müssen. Bei diesen besteht
­neuen Laufzeitbeschränkung erhalten und ­beantwortet.       keine Pflicht zur Anzeige des Prüfers.
 Dadurch hat sich folgende Verwaltungspraxis zu den              Die Übergangsregelung des § 357 Versicherungsauf-
 Auslegungsfragen entwickelt:                                sichtsgesetzes (VAG) gilt nur für die Änderungen des § 36
                                                             VAG durch das Finanzintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
Klarstellungen zum Anwendungsbereich                         in der Fassung vom 1. Juli 2021, nicht jedoch für die neue
Die Laufzeitbeschränkung gilt wegen des Verweises in         Laufzeitbeschränkung der Fassung des § 36 VAG vom
                                                                                                                          © Foto: istock.com/malerapaso

§ 4 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) auf den § 28 Kredit­    1. Januar 2022. Eine analoge Anwendung lehnt die BaFin
wesengesetz (KWG) auch für große W   ­ ertpapierinstitute.   ab.
Dies gilt entsprechend durch die Verweise in §§ 38 Ab-
satz 2, 45a Absatz 2, 121 Absatz 2 Satz 4 Kapitalan­         Netzwerk, Übernahmen und Abkühlungsphase
lagegesetzbuch (KAGB) auch für erlaubte oder für nach        Die Bezugnahme der Gesetzesbegründung (ab Seite 152)
§ 2 Absatz 4 KAGB registrierte Kapitalverwaltungsgesell-     auf Artikel 17 EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO
schaften und für Investmentaktiengesellschaften. Dar-        Nr. 537/2014) bezweckt einen Gleichlauf der neuen auf-

BaFin Journal | Januar 2022                                                                               In Kürze | 4
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sichtsrechtlichen Laufzeitbeschränkung des Mandats des       Makroprudenzielles
                                    Abschlussprüfers mit der ­Abschlussprüferverordnung.         ­Maßnahmenpaket
                                        Den Inhalt dieser Regelungen zur Laufzeitbeschrän-
                                    kung der Abschlussprüferverordnung hat die BaFin daher       BaFin plant Festsetzung des antizyklischen
                                    in ihre Verwaltungspraxis integriert. Damit erstreckt sich   ­Kapitalpuffers und eines Systemrisikopuffers
                                    die Laufzeitbeschränkung auf alle Netzwerkmit­glieder. In     für den Wohnimmobiliensektor
                                    die Berechnung der Laufzeit sind die Prüfungsmandate
                                    einer übernommenen der übernehmenden Wirtschafts-            Die BaFin beabsichtigt, einen antizyklischen Kapital­
                                    prüfungsgesellschaft zuzurechnen. Entsprechendes gilt        puffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva
                                    bei Zusammenschlüssen. Zudem kann das betreffende            auf inländische Risikopositionen festzusetzen und einen
                                    Abschlussprüfungsmandat erst wieder nach einer Prü-          sekto­ralen Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risiko­
                                    fungspause von vier Jahren angenommen werden.                gewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien ­besicherte
                                        Die BaFin stellt durch diese Auslegung entsprechend      Kredite einzuführen. Derzeit liegen die Quoten jeweils
                                    dem Willen des Gesetzgebers die Effektivität der auf-        bei 0 Prozent. Dieser Entscheid berücksichtigt Analy-
                                    sichtsrechtlichen Laufzeitbeschränkung sicher.               sen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) und des
                                                                                                 European Systemic Risk Boards (ESRB). Der AFS sieht
                                                                                                 ­
                                    Vorratsbestellung                                            makro­prudenziellen Handlungsbedarf und begrüßt das
                                    Die Bestellung eines Abschlussprüfers ist nach Ansicht       von der BaFin vorgelegte Maßnahmenpaket.
                                    der BaFin nicht wirksam, wenn die Bestellung für ein Ge-        Für beide Maßnahmen wird die BaFin jeweils eine All-
                                    schäftsjahr erfolgt ist, das noch nicht begonnen hat. Eine   gemeinverfügung erlassen. Die Anhörungen dazu haben
                                    Anzeigepflicht über die Bestellung des Abschlussprüfers      am 12. Januar 2022 begonnen und enden am 26. ­Januar.
                                    wird dann nicht ausgelöst. Die Bestellung des Abschluss-     Beide Puffer sollen zeitnah aktiviert werden. Die Insti­tute
                                    prüfers setzt dessen Wahl, Auftragserteilung und An­         haben aber genügend Zeit, sich auf die Maßnahmen ein-
                                    nahme voraus. Die BaFin schließt sich der Meinung an,        zustellen; sie müssen die zusätzlichen Kapitalanforderun-
                                    dass die Wahl eines Abschlussprüfers in diesem Fall un-
                                    zulässig und damit nicht wirksam ist.

                                    Neue Erlaubnis                                                  Aktuelle
                                    Erhält ein Unternehmen eine neue Erlaubnis durch den
                                    Wechsel des anzuwendenden Aufsichtsgesetzes, zum                Informationen
                                    Beispiel durch Änderung des Geschäftsmodells oder
                                    durch Gesetzesänderungen, sind bei der Berechnung der           zu Corona
                                    Laufzeit die Prüfungsjahre unter dem vorherigen Auf-
                                    sichtsregime zu berücksichtigen.                                Was die BaFin und die Europäischen
                                                                                                    ­Aufsichtsbehörden bislang ­unternommen
                                    Ausnahmen                                                        haben, um die Folgen der Corona-­
                                    Eine Ausnahme setzt voraus, dass auch bei Erreichen              Pandemie für den Finanzsektor und die
                                    ­einer Laufzeitlänge von mindestens zehn Jahren beson­           Realwirtschaft abzumildern, können Sie
                                     dere Umstände vorliegen, die sicherstellen, dass der            unter www.bafin.de finden.
                                     Prüfungszweck erreicht wird. Die BaFin hat zusätzlich
                                     ­
                                     zu den dargelegten Ausnahmen in ihrer oben erwähn-
                                     ten Meldung im BaFinJournal keine weiteren Ausnahmen
                                     anerkannt. So begründen zum Beispiel eine kürzlich er-
                                     folgte interne Rotation oder ein in den nächsten Jahren
© Foto: istock.com/CasPhotography

                                     geplanter Wechsel des Abschlussprüfers auf Konzern­
                                     ebene keine Ausnahme. ■

                                                                                                    Dort ist eine aktuelle Übersicht über aufsichtliche
                                                                                                    und regulatorische Maßnahmen in den Bereichen
                                                                                                    Bankenaufsicht, Erlaubnispflicht, Versicherungs-
                                                                                                    aufsicht und Wertpapieraufsicht abrufbar.

                                    BaFin Journal | Januar 2022                                                                                In Kürze | 5
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gen erst zum 1. Februar 2023 vollständig erfüllen. Mit den      und der BaFin. Die BaFin-Exekutivdirektorin für den
beiden Kapitalpuffern werden insgesamt rund 22 Milliar-         Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäschepräven­
                                                                ­
den Euro an hartem Kernkapital im Bankensystem kon-             tion gehört dem Gremium darüber hinaus als beraten-
serviert – 17 Milliarden Euro über den anti­      zyklischen    des Mitglied ohne Stimmrecht an. ■
Kapital­puffer und 5 Milliarden Euro über den sektoralen
Systemrisikopuffer. Die Banken werden die Anforderun-
gen fast vollständig aus bestehendem Überschusskapital          IRB-Ansatz
erfüllen können. Lediglich bei wenigen I­nstituten ergibt
sich ein zusätzlicher Kapitalbedarf in geringer Höhe.           BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu
    Das Finanzsystem hat sich in der Corona-Pandemie            ­Anforderungen an eigene Schätzungen der
als robust erwiesen. Jedoch haben sich Verwundbar­keiten         Verlustquote bei Ausfall
gegenüber negativen wirtschaftlichen Entwicklungen und
speziell am Wohnimmobilienmarkt aufgebaut. Besonders            Die BaFin hat am 29. Dezember 2021 das Rundschrei-
dynamisch entwickelten sich zuletzt Preise und Kreditver-       ben 16/2021 veröffentlicht, das weitere Anforderun-
gabe bei Wohnimmobilien. Den sich daraus ergebenden             gen an ­eigene Schätzungen zur Verlustquote bei Ausfall
zunehmenden Risiken wollen die BaFin und der AFS vor-           (Loss Given Default – LGD) im Rahmen des IRB-­Ansatzes
beugend entgegenwirken. „Mit diesen Kapitalpuffern              enthält. Beim IRB-Ansatz verwenden Institute ­         interne
tragen wir nicht nur den zyklischen Risiken Rechnung,           ­Ratings (Internal Ratings-Based Approach), um die Eigen­
sondern begegnen auch zielgenau den spezifischen Fi-             mittelanforderungen für ihr Kreditrisiko zu ermitteln.
nanzstabilitätsrisiken am Wohnimmobilienmarkt, wo                    Das Rundschreiben betrifft die Institute, die mit Erlaub­
Preis- und Kreditwachstum momentan sehr stark sind“,             nis der BaFin den IRB-Ansatz verwenden. Die BaFin über-
erläutert BaFin-Präsident Mark Branson. Hauptziel ist es,        nimmt damit erweiterte Anforderungen der Euro­päischen
die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors vorbeugend            Bankenaufsicht (EBA) an eigene LGD-Schätzungen in ihre
zu stärken. In schlechteren Zeiten dienen die Puffer zur         Verwaltungspraxis. Konkret geht es um die Leitlinien für die
Verlustabsorption, so dass eine mögliche prozyklische            einem Konjunkturabschwung angemessene LGD-Schät-
Einschränkung der Kreditvergabe mit negativen Auswir-            zung (Downturn-LGD-Schätzung, EBA/GL/2019/03) und
kungen auf die Realwirtschaft begrenzt werden kann.              die Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institu-
    Ergänzend zu den Kapitalmaßnahmen mahnt die Auf-             te, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schät-
sicht Banken, Versicherungsunternehmen und a          ­ndere     zungen anwenden (EBA/GL/2020/05). ■
Kreditgeber, angesichts der aktuellen Entwicklungen am
Markt für Wohnimmobilien bei der Neukreditvergabe be-
sonders vorsichtig zu sein. Sie erwartet eine konservative      Genossenschaftsbanken
Bewertungs- und Kreditvergabepraxis, die Finanzierun-
gen mit hohem LTV (Loan-to-Value) restriktiv behandelt          BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung
und eine solide Schuldentragfähigkeit der Kredit­nehmer         zu Instrumenten des harten Kernkapitals
dauerhaft, also auch in Stressphasen, sicher­stellt. Kredit­
nehmer sollten jederzeit in der Lage sein, die monat­           Die BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung veröffent-
lichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufbringen zu             licht, die regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsan­teile
können, auch wenn Zinsen steigen.                               an Genossenschaftsbanken mit Erlaubnis der BaFin als
    Die BaFin wird in engem Austausch mit dem AFS die           Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden
Entwicklung der Kreditvergabestandards fortlaufend              können. Zudem setzt die Aufsicht darin fest, unter wel-
analysieren. Sollte sich herausstellen, dass Kreditvergabe­     chen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäfts-
standards übermäßig gelockert werden, kann die Aufsicht         guthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile
verbindliche Maßnahmen zur Kreditvergabe erlassen. So           vorab genehmigt ist.
könnte sie beispielsweise gemäß § 48u Kreditwesen­                   Die Allgemeinverfügung gilt bis Ende 2022. Sie be-
gesetz und gemäß § 308b Versicherungsaufsichtsgesetz            trifft ausschließlich Genossenschaftsbanken, die nicht
eine Obergrenze für den Fremdkapitalanteil bei Wohn­            der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank
immobilienfinanzierungen vorgeben.                              (EZB) unterliegen. Hintergrund sind die Vorgaben
    Der Ausschuss für Finanzstabilität ist das ­zentrale Gre-   der europäischen Kapitaladäquanzverordnung (Capital
mium der makroprudenziellen Überwachung in Deutsch-             ­Requirements Regulation – CRR) und der ergänzenden
land. Er besteht aus jeweils drei Vertretern des Bundes-         Delegierten Verordnung, die die Europäische Kommis-
ministeriums der Finanzen, der Deutschen ­Bundesbank             sion für die Anforderungen an Eigenmittel erlassen hat.

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                     In Kürze | 6
JOURNAL - WIE NACHHALTIG IST DIE DEUTSCHE VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT? EINE BAFIN-UMFRAGE ZEIGT: DER VERSICHERUNGSSEKTOR IST IN FRAGEN DER ...
Die vorhergehende Allgemeinverfügung zu Instrumen­ten          Einlagensicherungssysteme
des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken war
bis zum 31. Dezember 2021 befristet. ■                         BaFin begrüßt EBA-Leitlinien zu Abgrenzung
                                                               und Meldung von verfügbaren Finanzmitteln

Großkreditobergrenzen                                          Die BaFin übernimmt die Leitlinien zu verfügbaren
                                                               Finanz­mitteln der Einlagensicherungssysteme, die die
BaFin übernimmt EBA-Leitlinien                                 Europäische Aufsichtsbehörde für Bankenaufsicht (EBA)
                                                               im Dezember 2021 veröffentlicht hat, in ihre Aufsichts­
Die BaFin übernimmt mit dem Rundschreiben 01/2022              praxis. Darin werden mehrere Aspekte zur Beitrags­­­er­
(BA) Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichts­behörde       hebung der Einlagensicherungssysteme klargestellt.
(EBA) zu Ausnahmen von den Großkreditobergren-                 Damit will die EBA gewährleisten, dass die Sicherungs-
zen in ihre Verwaltungspraxis. Die EBA-Leitlinien (EBA/        einrichtungen in der Europäischen Union ausreichende
GL/2021/09) umfassen Beurteilungskriterien für Ausnah-         und qualitativ angemessene Beiträge von den ihnen zu-
mefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen          geordneten Kreditinstituten erheben. Ziel ist es, die er-
gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Kapitaladäquanzverord-          forderlichen Finanzmittel bis Mitte 2024 anzusparen.
nung (Capital Requirements Regulation – CRR) über-                 Der BaFin war besonders wichtig, dass in den Leit­
schreiten. In den Leitlinien sind zudem die Kriterien für      linien Vorgaben zur Qualität der verfügbaren Finanz­
den Zeitraum und die Maßnahmen festgelegt, die zur             mittel auf EU-Ebene gemacht werden.
Wiederherstellung der Einhaltung der Großkreditober-               Anrechenbar auf die Zielausstattung der Einlagen­
grenzen befolgt werden müssen. Die Leitlinien hatte die        sicherungssysteme – sie beträgt 0,8 Prozent der ge-
EBA gemäß dem Mandat in Artikel 396 Absatz 3 der CRR           deckten Einlagen – sind nur Finanzmittel, die dem Ein-
im Juni 2021 erstellt. ■                                       lagensicherungssystem bereits zugeflossen und die für
                                                               dieses uneingeschränkt verfügbar und unbelastet von
                                                               An­sprüchen Dritter sind. Auf die Zielausstattung dürfen
Strukturelle Liquiditätsquote                                  beispielsweise keine Finanzmittel angerechnet werden,
                                                               die aus einer Kreditaufnahme stammen.
BaFin konsultiert Rundschreiben zur                                Bei den jährlichen Meldungen an die EBA wird künftig
Kapitaladäquanzverordnung                                      nun sichtbar, aus welchen Quellen die verfügbaren Mittel
                                                               stammen. Ebenso wird der Umfang möglicher Verpflich-
Die BaFin hat am 22. Dezember 2021 ein Rundschreiben           tungen deutlich, den die Einlagensicherungseinrichtung
zur Konsultation gestellt, mit dem sie ihr Vorgehen bei        gegenüber Dritten hat. ■
der Anwendung von Artikel 428p (10) bzw. 428aq (10)
Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements
­Regulation – CRR) spezifizieren will. Es geht um die          Rückkauferlaubnis
 außer­bilanziellen Posten in der strukturellen Liquiditäts-
 quote (Net Stable Funding Ratio – NSFR) bzw. in der ver-      BaFin erlässt erneut Allgemeinverfügung
 einfachten strukturellen Liquiditätsquote (simplified Net
 Stable Funding Ratio – sNSFR).                                Die BaFin hat erneut eine Allgemeinverfügung zur Ertei-
       Das Rundschreiben soll für Institute gelten, für die    lung einer Rückkauferlaubnis erlassen. Diese ersetzt die
 der Artikel 6 (4) der CRR Anwendung findet und die            zuletzt am 27. Dezember 2020 öffentlich bekannt ge-
 gemäß Artikel 6 (4) SSM-Verordnung als „weniger               machte und auf ein Jahr befristete Allgemeinverfügung.
 ­bedeutende Institute (Less Significant Istitutions – LSIs)       Adressaten der Rückkauferlaubnis sind Institute, die
  eingestuft werden. Ferner gilt es auch für alle Institu-     nicht in die Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungs­
  te, die gemäß § 1a Kreditwesengesetz wie CRR-Kredit­         ausschusses (Single Resolution Board – SRB) nach Ar-
  institute behandelt werden. Stellungnahmen können            tikel 7 Absatz 2, Absatz 4 Buchstabe b und Absatz 5
  bis zum 28. ­    Januar 2022 an die E-Mail-­     Adresse     SRM-Verordnung fallen und die bisher keinen Bescheid
  ­Konsultation-22-21@bafin.de     oder     ba55@bafin.de      zur Festlegung von MREL im Sinne von Artikel 7 Absatz 3
   geschickt werden. Das Kürzel SSM steht für Single           in ­Verbindung mit Artikel 12 Absatz 3 der SRM-Verord-
   ­Supervisory Mechanism. ■                                   nung bzw. § 49 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz er-
                                                               halten haben. MREL steht für Minimum Requirement
                                                               for Own Funds and Eligible Liabilities (Mindestanfor-

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                In Kürze | 7
derung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige            gen des unternehmensindividuellen Risikoprofils von
Verbindlichkeiten), eines der Schlüsselinstrumente der
­                                                            den Annahmen in der Standardformel und die Aufnah-
Abwicklungsplanung.                                          me von Klimarisiken in den ORSA. Das Kürzel ORSA steht
   Die BaFin hat Anpassungen im Anwendungsbereich            für „Own Risk and Solvency Assessment“ (unternehmens­
vorgenommen, die sich an die Entwürfe der Euro­päischen      eigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung). Mit den Hin-
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für entsprechende tech-         weisen dazu will die BaFin sicherstellen, dass sich die Un-
nische Regulierungsstandards anlehnen. Diese hatte die       ternehmen in ausreichendem Umfang mit ihrem eigenen
EBA am 26. Mai 2021 veröffentlicht. ■                        Risikoprofil auseinandersetzen und darüber berichten.
                                                             Die Unternehmen müssen die ergänzten Hinweise erst-
                                                             mals für die ORSAs beachten, die sie 2022 durch­führen.
Abwicklungskonferenz 2022                                        Ihre Hinweise zum Berichtswesen hatte die BaFin zu-
                                                             letzt am 18. Dezember 2020 aktualisiert und veröffent-
Anmeldung für digitale BaFin-Veranstaltung                   licht. Als Hilfe für die Unternehmen stellt sie auch eine
jetzt möglich                                                Version zur Verfügung, in der die diesjährigen Änderun-
                                                             gen hervorgehoben sind. ■
Interessierte können sich ab sofort zur dritten Abwick-
lungskonferenz anmelden. Die Veranstaltung wird am
Freitag, dem 11. März 2022, digital ausgerichtet.            Krankenversicherung
     Die Vorträge auf der Konferenz gehen auf die Her-
stellung der Abwicklungsfähigkeit, das Meldewesen des        Wahrscheinlichkeitstafeln 2020
Abwicklungsregimes und die geplante Weiterentwick-           veröffentlicht
lung der Bail-in-Rundschreiben und -Merkblätter ein.
Die Ver­anstaltung richtet sich vorrangig an Vertreterin-    Die BaFin hat neue Wahrscheinlichkeitstafeln gemäß
nen und Vertreter von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen,    § 159 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) veröffentlicht,
Zahlungs-/­ Finanzdienstleistern sowie deren Branchen­       nach denen Krankenversicherer ihre Tarife kalkulieren
verbände. Die detaillierte Agenda ist dem Programmflyer      können. Berücksichtigt wurden die Beobachtungswerte
zu entnehmen.                                                der Jahre 2018 bis 2020, welche die BaFin bei den Unter-
     Zu- und Absagen versendet die BaFin etwa drei           nehmen erhoben hat. ■
­Wochen vor der Veranstaltung per E-Mail. Obwohl es
 sich um eine digitale Veranstaltung handelt, steht nur
 eine begrenzte Zahl an Plätzen zur Verfügung. ■             Zentralverwahrer
                                                             BaFin wendet ESMA-Leitlinien zu Meldung
Solvency-II-Berichtswesen                                    ­gescheiterter Abwicklungen an

BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer                  Die BaFin wendet zum 1. Februar 2022 die deutsche
und Versicherungsgruppen                                     ­Fassung der Leitlinien zur Meldung von gescheiterten
                                                              Abwicklungen gemäß Artikel 7 der Zentralverwahrer-
  Die BaFin hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichts­       verordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014) an, die die
wesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen              Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen
­                                                             (ESMA) veröffentlicht hat.
­Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen          Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Zentralverwahrer­
 2021 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem       verordnung etablieren Zentralverwahrer für jedes von ih-
 1. Quartal 2022.                                             nen betriebene Wertpapierliefer- und Abrechnungssystem
     Neu ist, dass das Hinweisschreiben nun erstmals die      ein System zur Überwachung gescheiterter Abwicklungen
 Ausfüllhinweise sowohl der BaFin als auch der ­Deutschen     von Geschäften mit Finanzinstrumenten im Sinne von Ar-
 Bundesbank umfasst. Ziel der Bündelung ist es, das           tikel 5 Absatz 1 der Verordnung. Jeder Zentral­verwahrer
 ­Berichtswesen zu erleichtern.                               muss der zuständigen Behörde regelmäßig die Zahl der
  Darüber hinaus hat die BaFin Erfahrungen des letzten        gescheiterten Abwicklungen und weitere relevante Infor-
  Berichtsjahres einfließen lassen und in Hinweise umge-      mationen dazu melden. Inbegriffen sind auch die von ihm
  münzt, um Klarheit zu schaffen. Dies betrifft beispiels-    und seinen Teilnehmern vor­ge­sehenen Maßnahmen, mit
  weise die Berichterstattung im ORSA zu den Abweichun-

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                In Kürze | 8
denen er die Abwicklungs­effizienz verbessern will. Die zu-    verlängert ihre entsprechenden Regelungen um weitere
ständigen Behörden wiederum informieren die ESMA.              sechs Monate bis zum 3. Juli 2022.
    Ziel der ESMA-Leitlinien ist eine europaweit einheit-           Die aktuell geltenden Regelungen waren bis zum
liche Anwendung von Artikel 7 Absatz 1 der Zentral­            2. ­Januar 2022 befristet. Mit Wirkung zum 3. Januar 2022
verwahrerverordnung und der technischen Regulierungs­          verlängerte die BaFin sie und erließ zu diesem Zweck die
standards in Artikel 14 und 39 der dazugehörigen               drei folgenden Allgemeinverfügungen:
Delegierten Verordnung ((EU) 2018/1229). Diese Vor­
gaben regeln unter anderem den Informationsaustausch           ■   Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Ver-
zwischen der ESMA und den zuständigen Behörden zu                  öffentlichung von Geschäften mit Nichteigenkapital­
gescheiterten Abwicklungen und den Inhalt der Meldun-              instrumenten an Handelsplätzen, die durch ein Wert-
gen, die Zentralverwahrer einzureichen haben. ■                    papierdienstleistungsunternehmen betrieben wer­den.
                                                               ■   Allgemeinverfügung zur Gestattung einer ­   späteren
                                                                   Veröffentlichung von Over-the-Counter (OTC)-Geschäf­
Überwachung von                                                    ten mit Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wert­
­Finanzinformationen                                               papierdienstleistungsunternehmen.
                                                               ■   Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren
BaFin wendet aktualisierte ESMA-Leitlinien an                      Veröffentlichung von Geschäften mit Eigenkapital­
                                                                   instrumenten an Handelsplätzen, die durch ein Wert­
Die BaFin wendet zum 1. Januar 2022 die deutsche Fas-              papierdienstleistungsunternehmen betrieben werden.
sung der aktualisierten Leitlinien zur Überwachung von
Finanzinformationen (Enforcement) an, die die Euro­            Eine gesonderte Gestattung einer späteren Veröffent­
päische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)           lichung von OTC-Geschäften mit Eigenkapitalinstrumen­
veröffentlicht hat.                                            ten ist weiterhin nicht vorgesehen. Diese sind nach der
    Die aktualisierte Version der Leitlinien soll im Wesent-   MiFIR von der Gestattung für Handelsplätze erfasst. Han-
lichen bei den folgenden Punkten für eine weitere Har-         delsplätze, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, ha-
monisierung im Europäischen Wirtschaftsraum sorgen:            ben deren Genehmigung einzuholen, bevor sie von der
                                                               Gestattung einer späteren Veröffentlichung Gebrauch
■   Art und Weise, wie Emittenten für Prüfungen der            ­machen.
    ­Bilanzkontrolle ausgewählt werden,                            Zum Hintergrund: Seit dem 3. Januar 2018 gelten
■    Zeitraum, innerhalb dessen alle Emittenten im              nach der MiFIR neue Regelungen zur Nachhandels­
     Zuständig­keitsbereich einer Aufsichtsbehörde geprüft      transparenz bei Geschäften mit Finanzinstrumenten.
     werden sollten,                                            Grundsätzlich sind demnach Einzelheiten zu Geschäften
■    Art und Weise, in der die Prüfungen durchgeführt           mit Finanz­instrumenten an einem Handelsplatz und zu
     ­werden.                                                   OTC-­Geschäften mit Finanzinstrumenten, die an e  ­ inem
                                                                Handels­platz gehandelt werden, in Echtzeit bzw. so
Die ESMA will mit der Anpassung ihrer Leitlinien die Durch-     schnell wie technisch möglich zu veröffentlichen.
setzung korrekter und vollständiger Finanz­informationen
in Europa vereinheitlichen und damit A ­ ufsichtsarbitrage
verhindern und zum Anlegerschutz beitragen. Die Ände-
rungen sind zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. ■
                                                                    Hinweis

                                                                    Immer aktuell: Hinweise zu
Nachhandelstransparenz                                              ­einzelnen Unternehmen
BaFin gestattet weiterhin die spätere                               Über Maßnahmen, die die BaFin einzelnen Un-
­Veröffentlichung von Geschäften                                    ternehmen gegenüber ergreift, informiert sie auf
                                                                    ihrer Internetseite unter Maßnahmen. Wer ver-
Geschäfte mit Finanzinstrumenten können ­weiterhin spä-             meiden möchte, dass er wichtige Informationen
ter veröffentlicht werden, als es die ­europäische Finanz­          verpasst, kann den Ad-hoc-Newsletter der BaFin
marktverordnung (Markets in Financial ­        Instruments          abonnieren („Newsletter bestellen“ » „Aktuelle
­Regulation – MiFIR) grundsätzlich vorschreibt. Die BaFin           Meldungen und Maßnahmen der BaFin“).

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                In Kürze | 9
Die nationalen Aufsichtsbehörden können unter be-              Kryptowertpapiere
stimmten Voraussetzungen eine spätere Veröffent­
lichung gestatten. Ebenso können sie erlauben, dass            BaFin führt neue Liste
bestimmte Informationen zu den Geschäften zu einem
späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. ■                    Die BaFin hat auf ihrer Website gemäß § 20 Absatz 3 des
                                                               Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eine
                                                               neue öffentliche Liste publiziert. Darin bündelt sie Infor-
Vermögensanlagen                                               mationen zu Kryptowertpapieren, die ihr nach § 20 Ab-
und Wertpapiere                                                satz 1 Satz 2 eWpG mitgeteilt werden. Die Angaben in
                                                               der Liste beruhen auf den von den Emittenten vorge-
Dokumente in BaFin-Datenbank nun im                            nommenen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Die
­Vollabruf verfügbar                                           Kryptowertpapierliste soll eine unkomplizierte Übersicht
                                                               über die mit Kryptowertpapieren verbundenen Veröf-
Die BaFin stellt seit dem 1. Januar 2022 Vermögens­            fentlichungen bieten. ■
anlagen- und Wertpapier-Informationsblätter so-
wie Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte und deren
Nach­träge zum Vollabruf als pdf auf ihrer Website zur         Warenderivate
Verfügung und hält sie dort für mindestens zehn Jah-
re zugänglich. Bisher waren hierfür nur Meta-Daten-            Aufsicht bestimmt erneut Positionslimits
sätze verfügbar. Die BaFin passt nun ihre Praxis der bei       für signifikanten Kontrakt
Wertpapierprospekten üblichen Praxis an. Hintergrund
sind Gesetzesänderungen durch das Anlegerschutzstär-           Im Zuge der Neuregulierung des Positionslimit-­Regimes
kungsgesetz, die mit Jahresbeginn in Kraft getreten sind       legt die BaFin für den Phelix DE Kontrakt der Leipziger
(§§ 9 Absatz 3, 13a Absatz 3, 14 Absatz 4 Vermögensan-         Energiebörse (European Energy Exchange – EEX) neue
lagengesetz neue Fassung sowie § 5 Absatz 4 Wertpa-            Posi­tionslimits fest. Die Anhörung lief am 7. Januar 2022
pierprospektgesetz neue Fassung). Um folgende Doku-            aus. Der Phelix DE Kontrakt gilt künftig als signifikantes
mente geht es:                                                 Warenderivat. Lediglich für Derivate auf landwirtschaft-
                                                               liche Produkte und signifikante Warenderivatkontrakte
■   gebilligte Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte so-          bleiben Positionslimits weiterhin in Kraft. Die vorangegan-
    wie Nachträge dazu,                                        gene Anhörung vom 10. Dezember 2021 für denselben
■   zur Veröffentlichung gestattete Vermögensanlagen-­         Kontrakt war aufgrund neuer Erkenntnisse zur Zahl offe-
    Informationsblätter (VIBs) sowie deren aktualisierte       ner Kontraktpositionen und eines dementsprechend an-
    Fassungen,                                                 zupassenden Positionslimits gegenstandslos geworden.
■   zur Veröffentlichung gestattete Wertpapier-Informa­            Als Teil eines Maßnahmenpakets für die Erholung
    tionsblätter (WIBs) sowie deren aktualisierte Fassungen.   der Kapitalmärkte (Capital Markets Recovery Packa-
                                                               ge – CMRP) haben das Europäische Parlament und der
Prospekte und VIBs sowie Nachträge und aktualisierte           Rat der Europäischen Union unter anderem eine Ände-
Fassungen von VIBs sind der BaFin zur Prüfung und Hin-         rung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II beschlossen. Da-
terlegung seit dem 1. Januar 2022 elektronisch und in ei-      bei wurde auch das Positionslimit-Regime angepasst.
nem elektronisch durchsuchbaren Format über ihr Melde-         In Deutschland ist diese Richtlinie durch das Schwarm­
und Veröffentlichungssystem (MVP) zu übermitteln. Für          finanzierung-Begleitgesetz umgesetzt worden.
WIBs und deren aktualisierte Fassungen galt dies bereits.          Eine der Änderungen besteht darin, dass nun nach
    Die Veröffentlichung der Dokumente durch die BaFin         § 54 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die An-
ersetzt nicht die Veröffentlichung durch den Anbieter          wendung von Positionslimits beschränkt ist auf ­Derivate
selbst. Die Datenbanken für Dokumente nach dem Ver-            auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und auf „kritische
mögensanlagengesetz und Wertpapier-Dokumente sind              oder signifikante“ Warenderivate, die einen Open Inte-
auf der BaFin-Website verfügbar. ■                             rest, also die Summe aller offenen Positionen in einem
                                                               Termin- oder Optionskontrakt, von mindestens 300.000
                                                               handelbaren Einheiten beinhalten. ­Rohstoffzertifikate
                                                               sind künftig sogar generell von der Anwendung von
                                                               ­Positionslimits ausgenommen. ■

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                In Kürze | 10
Internationales
MiCA und DORA                                                 Arten von Störungen und Bedrohungen standhalten zu
                                                              können, die ihre Informations- und Kommunikations-
BaFin äußert sich zu Fortschritten                            technologien (IKT) betreffen. Einen vergleichbaren An-
                                                              satz hat die BaFin bereits mit der Formulierung weit-
Die BaFin begrüßt die allgemeine Ausrichtung, auf die         gehend harmonisierter Anforderungen an die IT für die
sich der Rat der Europäischen Union (Rat) Ende Novem-         einzelnen Sektoren verfolgt (BAIT, VAIT, KAIT und Orien-
ber 2021 mit Blick auf die Vorschläge für die Verordnun-      tierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter).
gen zu Märkten für Kryptowerte (Regulation on Markets              DORA und MiCA sind Teil des Pakets zur Digita­
in Crypto Assets – MiCA) und zur digitalen operationel-       lisierung im Finanzsektor, das die Europäische Kommis-
len Resilienz (Digital Operational Resilience Act – DORA)     sion am 24. September 2020 veröffentlicht hat (siehe
geeinigt hat.                                                 BaFinJournal Oktober 2020). Das Paket umfasst zudem
    Begrüßenswert ist aus Sicht der BaFin auch, dass das      einen Vorschlag für eine Pilotregelung für Marktinfra-
Europäische Parlament Anfang Dezember seinen Stand-           strukturen, die auf der Distributed-Ledger-Technologie
punkt zu DORA beschlossen hat. Die Trilogverhandlun-          basieren. Die Trilogverhandlungen dazu wurden im Sep-
gen zwischen Rat, Parlament und der Europäischen Kom-         tember 2021 aufgenommen und im Dezember 2021 ab-
mission zu DORA werden damit bereits im Januar 2022           geschlossen.
beginnen. Die MiCA-Trilogverhandlungen beginnen, so-               MiCA und DORA wurden als Bestandteil des Pakets
bald das Europäische Parlament seinen Standpunkt be-          zur Digitalisierung im Finanzsektor unter deutscher Rats­
schlossen hat.                                                präsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 ver-
    Mit der MiCA-Verordnung soll ein harmonisierter           handelt. Nach Übergabe der Verhandlungen an die por-
europäischer Regulierungsrahmen für Kryptowerte ge-           tugiesische Ratspräsidentschaft (1. Jahreshälfte 2021)
schaffen werden. Ziel ist es, Innovationen und die Nut-       fanden die Verhandlungen unter slowenischer Rats­
zung des Potenzials von Kryptowerten zu fördern und           präsidentschaft (2. Jahreshälfte 2021) ihren Abschluss. ■
zugleich die Finanzstabilität zu wahren sowie für einen
ausreichenden Anlegerschutz zu sorgen. Bei der Regulie-
rung von Kryptowerten war Deutschland auf einigen Ge-         Versicherungsprodukte
bieten Vorreiter: Die BaFin hat Bitcoin und vergleichbare
Kryptowerte schon mit Aufnahme in das Merkblatt „Hin-         EIOPA-Bericht zur Anwendung
weise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)“ auf-          der Vertriebsrichtlinie
sichtlich bewertet (siehe BaFinPerspektiven 1 | 2018). Seit
dem 1. Januar 2020 sind im Kreditwesengesetz Krypto­          Die BaFin hat an einem Bericht der Europäischen Auf-
werte definiert und als Finanzinstrumente eingestuft.         sichtsbehörde für das Versicherungswesen und die be-
Seither wird auch das Kryptoverwahrgeschäft reguliert         triebliche Altersversorgung (EIOPA) mitgewirkt, der sich
und von der BaFin beaufsichtigt.                              mit der Anwendung der Versicherungsvertriebsricht­
    DORA soll alle Unternehmen des Finanzsektors ver-         linie (Insurance Distribution Directive – IDD) befasst. Die
pflichten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um allen           EIOPA hat diesen Bericht der EU-Kommission am 7. Ja-
                                                              nuar vorgelegt. Er ist als Erfahrungsbericht konzipiert
                                                              und wirft insbesondere einen Blick auf die Qualität des
                                                              Versicherungsvertriebs, die Defizite im grenzüberschrei-
   Auf einen Blick
                                                              tenden Vertrieb und die Qualifizierung von Versiche-
   Internationale ­Konsultationen                             rungsvermittlern. Darüber hinaus werden die personelle
                                                              Ausstattung der nationalen Aufsichtsbehörden und die
   EBA 	Änderung technischer Standards für                   Verteilung ihrer Aufsichtsressourcen untersucht. Emp-
         das Benchmarking interner Ansätze für                fehlungen oder Verbesserungsvorschläge sind nicht Ge-
         Kredit- und Marktrisiken                             genstand des Berichts.
                                                                  Als Ergänzung zum Bericht hat die EIOPA eine län-
   ESMA 	
         Verwendung der                                       derspezifische Analyse des Versicherungsvertriebsmarkts
         Distributed-Ledger-Technologie                       veröffentlicht. Sie enthält auch Angaben zum deutschen
                                                              Markt.

BaFin Journal | Januar 2022                                                                               In Kürze | 11
Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hatten Indus-       Erfahrungsbericht wurde der EU-Kommission pandemie-
trie, Verbände und andere Interessenvertreter die Mög-        bedingt erst drei Jahre nach Inkrafttreten der IDD vor-
lichkeit, ihre Erfahrungen mit der IDD zu teilen. Diese Er-   gelegt. In der Richtlinie war planmäßig ein Bericht nach
fahrungen sind im Bericht berücksichtigt worden. Der          zwei Jahren vorgesehen. ■

Verbraucher
Warnungen                                                     BaFin warnt vor betrügerischen
                                                              ­Auszahlungsangeboten der Revolut Ltd.
BaFin verschickt keine Zahlungsaufforderungen
                                                              Aktuell werden Verbraucherinnen und Verbraucher
Die BaFin warnt erneut vor gefälschten Zahlungsauf­           ­telefonisch und per E-Mail von unbekannten Personen
forderungen im Namen der BaFin. Aktuell haben Bürge-           ­kontaktiert, die sich als Mitarbeiter des Unternehmens
rinnen und Bürger vermeintliche Zahlungsaufforderun-            „Revolut Ltd.“ ausgeben. Den Verbrauchern wird erklärt,
gen der BaFin erhalten, in denen Sie zu Überweisungen           dass für sie Guthaben bereitständen, beispielsweise
aufgefordert wurden, um verlorenes Geld von nicht-­             ­Bitcoin, die man ihnen auszahlen wolle.
lizenzierten Online-Handelsplattformen zurückzuerhal-                Die Betrüger behaupten wahrheitswidrig, dass sie von
ten.                                                             der BaFin beauftragt seien, Gelder an Geschädigte der
    In einem Fall verwendeten unbekannte Personen die
vermeintliche E-Mail-Adresse poststellebafin@gmail com
und gaben sich als BaFin-Beschäftigte mit den Namen
„Hanna Peier“ und „Christian Fink“ aus. Die BaFin ver-
                                                                 Hinweis
wendet die genannte E-Mail-Adresse nicht, und es sind
bei ihr auch keine Personen mit den genannten Namen
                                                                 Immer aktuell: Hinweise für 
                                                                 Verbraucherinnen und Verbraucher
beschäftigt. In dem beschriebenen Fall wurde der Ange-
rufene aggressiv zu einer Transaktion aufgefordert, um
beschlagnahmtes Geld im Zusammenhang mit einer                   Weitere aktuelle Warnungen für V ­ erbraucherinnen
Handelsaktivität mit der vermeintlichen Firma „Everfix“          und Verbraucher und Informationen über Maßnah-
zurückerstattet zu bekommen.                                     men der Aufsicht, die einzelne Unternehmen und
    Die Aufsicht empfiehlt allen Verbraucherinnen und            Anbieter betreffen, finden Sie auf der Internet­seite
Verbrauchern, die ein derartiges Hilfsangebot erhalten,          der BaFin. Dort erhalten Sie jederzeit einen aktu-
sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der          ellen Überblick unter anderem über Einstellungen
Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel        und Abwicklungen sowie Ermittlungen gegen un-
hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Ver-         erlaubte Geschäfte, über Untersagungen, fehlende
brauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer           Zulassungen und mögliche Verstöße gegen die
0800 2 100 500 zu erreichen.                                     Prospektpflicht. Wer sichergehen möchte, dass
    Die BaFin beauftragt im Zusammenhang mit betrü-              er keine wichtigen Informationen verpasst, kann
gerischen Online-Plattformen generell keine Dritten. Sie         den Ad-hoc-Newsletter der BaFin abonnieren
wendet sich auch nicht von sich aus an einzelne Perso-           („Newsletter bestellen“ » „Aktuelle Meldungen
nen. Verbraucher sollten generell äußerst wachsam sein,          und Maßnahmen der BaFin“).
wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren. ■

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betrügerisch agierenden Online-Plattform „XMarkets“          vorsichtig sein, wenn ihnen Hilfsangebote im Auftrag
auszuzahlen. Die Kontaktierten werden zunächst aufge-        oder Namen der BaFin unterbreitet werden. In der Regel
fordert, ihre persönlichen Daten anzugeben. In einem         haben die Betrüger das Ziel, an das Geld der Geschädig-
Fall gaben sich die Adressanten als „Alejandra Rodriguez“    ten zu gelangen, unter anderem, indem sie vorab zu leis-
aus und verwendeten die vermeintliche E-Mail-Adresse         tende angebliche Gebühren oder die Preisgabe von per-
support@revolut-uk de.                                       sönlichen Daten verlangen.
     Vor der Online-Plattform XMarkets und ähnlichen             Die BaFin empfiehlt allen Verbrauchern, die eine der­
­betrügerischen Hilfsangeboten, die angeblich im Auftrag     artige Kontaktanfrage erhalten, sich keinesfalls darauf
 der BaFin ausgeführt werden, hat die Aufsicht bereits ge-   einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staats­
 warnt.                                                      anwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich
     Die BaFin beauftragt im Zusammenhang mit betrüge-       auch an die BaFin selbst wenden.
 rischen Online-Plattformen generell keine Dritten. Ver-         Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Tele-
 braucherinnen und Verbraucher sollten daher äußerst         fonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen. ■

BaFin Journal | Januar 2022                                                                             In Kürze | 13
Auf einen Blick

  Internationale Behörden und Gremien
  BCBS      Basel Committee on Banking Supervision        EZB       Europäische Zentralbank
            Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
                                                          FASB      Financial Accounting Standards Board
  BIZ       Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
                                                          FATF      Financial Action Task Force
  CEBS      Committee of European Banking Supervisors
            Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichts-   FinCoNet International Financial Consumer
            behörden (EBA-Vorgängergremium)                        Protection Organisation
                                                                   Internationale Organisation für finanziellen
  CEIOPS    Committee of European Insurance and                    Verbraucherschutz
            ­ ccupational Pensions Supervisors
            O
            Ausschuss der Europäischen Aufsichts­         FSB       Financial Stability Board
            behörden für das Versicherungswesen und                 Finanzstabilitätsrat
            die betrieb­liche Altersversorgung
            (EIOPA-Vorgänger­gremium)                     IAIS      International Association of Insurance
                                                                    ­Supervisors
  CESR      Committee of European Securities Regulators              Internationale Vereinigung der
            Ausschuss der Europäischen                               Versicherungsaufsichtsbehörden
            Wertpapier-Regulierungsbehörden
            (ESMA-Vorgängergremium)                       IASB      International Accounting Standards Board
                                                                    Internationales Gremium
  CPMI       Committee on Payments and Market                       für Rechnungs­legungsstandards
            ­Infrastructures
             Ausschuss für Zahlungsverkehr und Markt-     IOSCO     International Organization of
             infrastrukturen                                        Securities ­Commissions
                                                                    Internationale Organisation der
  EBA       European Banking Authority                              Wertpapieraufsichtsbehörden
            Europäische Bankenaufsichtsbehörde
                                                          IWF       Internationaler Währungsfonds
  EDSA      Europäischer Datenschutzausschuss
                                                          PIOB      Public Interest Oversight Board
  EIOPA     European Insurance and Occupational
            ­Pensions Authority                           SIF       Sustainable Insurance Forum
             Europäische Aufsichtsbehörde für das                   Forum für eine nachhaltige
             ­Versicherungswesen und die betriebliche               Versicherungs­wirtschaft
              Altersversorgung
                                                          SRB       Single Resolution Board
  ESAs      European Supervisory Authorities                        Ausschuss für die Einheitliche Abwicklung
            Europäische Aufsichtsbehörden
                                                          TCFD      Task Force on Climate-Related
  ESMA      European Securities and Markets Authority               Financial Disclosures
            Europäische Wertpapier- und                             Arbeitsgruppe für die Offenlegung
            Marktaufsichtsbehörde                                   klima­bedingter Finanzinformationen

  ESRB      European Systemic Risk Board
            Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

BaFin Journal | Januar 2022                                                                              In Kürze | 14
BaFin Journal | Januar 2022    In Kürze | 15
Wie nachhaltig ist die deutsche
Versicherungswirtschaft?
Eine BaFin-Umfrage zeigt: Der Versicherungssektor ist in Fragen
der Nachhaltigkeit auf einem guten Weg. Aber der ist noch lang.

                                                                                                                                  © Raiku/stock.adobe.com

Dr. Frank Grund bringt es auf den Punkt: „Nachhaltigkeit ist      Nach­haltigkeitsrisiken zu finden. Grund sieht die Unterneh-
eines der großen Themen unserer Zeit – auch für Versicherer.“     men auf einem guten Weg, der sei aber noch lang.
Sie seien als Investoren, aber insbesondere auch als Risiko­
träger gefragt, führt der BaFin-Exekutivdirektor aus. Sie seien   Das geht aus einer Umfrage der BaFin hervor. Die BaFin wollte
auf der Passiv- und der Aktivseite ihrer Bilanz betroffen und     im Detail wissen, wie Versicherer und Pensions­fonds mit
für sie gehe es vor allem darum, den richtigen Umgang mit         Nachhaltigkeitsrisiken umgehen und wie sie das BaFin-Merk-

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                       Themen | 16
blatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken umsetzen. Dazu        sätzlich alle bekannten Risikokategorien beeinflussen. Mit
hatte sie im Frühjahr auch andere Unternehmen unter ihrer         Auswirkungen auf das Marktrisiko bzw. Anlagerisiko rech-
Aufsicht befragt, die Versicherer und Pensionsfonds mussten       nen 93 Prozent, Folgen für das Reputationsrisiko sehen
aber weitaus mehr Fragen beantworten (siehe Infokasten).          88 ­Prozent. Interessanter­weise stuft ein deutlich geringerer
                                                                  Teil der Unternehmen diesen Einfluss auch als wesentlich ein.
E(nvironment)-S(ocial)-G(overnance)-Faktoren                      Lediglich für das Reputationsrisiko und das Marktrisiko bzw.
Erfreuliches Ergebnis der Umfrage: Der Versicherungssektor        Anlagerisiko vermutet noch knapp die Hälfte der Befragten
ist, wie die gesamte Finanzbranche, bereits größtenteils für      wesentliche Auswirkungen.
das Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert. Der weit überwie­
gende Teil der Befragten berücksichtigt sogar sämtliche           Bei der Frage, auf welche Geschäftsfelder und Risikoposi­-
Nachhaltigkeitsaspekte – also nicht nur die in den Medien         ­ti­onen sich Nachhaltigkeitsrisiken besonders stark aus­wirken,
besonders oft erwähnten physischen und transitorischen             wird am häufigsten die Kapitalanlage genannt. Das ist ange-
Klimarisiken, sondern auch soziale und Governance-­Faktoren        sichts der Einschätzung des Marktrisikos folgerichtig. Von den
(siehe Abbildung 1, Seite 18). Diese werden häufig unter dem       drei ESG-Faktoren dominieren dabei Auswirkungen der Klima-
Kürzel ESG zusammengefasst: Das E steht für ­environment           risiken. Mit wesentlichen Auswirkungen der Nachhaltigkeits-
(Umwelt), das S für social (Soziales) und G für governance         risiken auf die Passivseite der Bilanz, also die Produkt- und
(Unter­nehmensführung).                                            Zeichnungspolitik, rechnen bislang nur wenige Versicherer
                                                                   und Pensionsfonds.
Die Motivation der Unternehmen ist dabei in erster L­ inie,
Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu beobachten              Anpassung der Geschäfts- und Risikostrategien
(98 Prozent) sowie Reputationsschäden zu vermeiden                Etwa die Hälfte der befragten Unternehmen hat bereits seine
(96 ­Prozent). Positiv ist, dass mehr als drei Viertel der Ver­   Geschäfts- und Risikostrategien im Hinblick auf Nachhaltig-
sicherer und Pensionsfonds auch die Chancen gezielt nutzen        keitsrisiken überprüft und entsprechend angepasst. Etliche
wollen, die sich aus dem Übergang der Wirtschaft in Richtung      Versicherer und Pensionsfonds haben jedoch gerade erst
Nachhaltigkeit ergeben, und dass sie Nachhaltigkeitsrisiken       damit begonnen, entsprechende Projekte aufzusetzen, oder
aktiv steuern wollen.                                             befinden sich noch in der Umsetzungsphase.

Risikosensitivität: Relevanz und Wesentlichkeit                   Als konkrete strategische Maßnahmen nennen die Versicherer
von Nachhaltigkeitsrisiken                                        und Pensionsfonds die Festlegung von spezi­fischen Nach­
Eine deutliche Mehrheit der beteiligten Versicherer und           haltigkeitszielen oder die Ausrichtung der eigenen Geschäfts-
­Pensionsfonds nimmt an, dass Nachhaltigkeitsrisiken grund-       tätigkeit an politischen Zielen (Alignment). Das geht aus

   Auf einen Blick

   BaFin-Umfrage: Versicherungssektor muss
   detailliertere Fragen beantworten
   In seiner Oktoberausgabe berichtet das BaFinJournal über die im Frühjahr 2021 initiierte geschäftsbereichsübergreifende
   Umfrage der Aufsicht zum Thema Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft). Ziel dieser Umfrage war es, einen
   Überblick über den Stand der Umsetzung des BaFin-Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu ermitteln.
   Teilgenommen haben 399 Unternehmen aus dem Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor.

   Dabei erhielten die insgesamt 260 beteiligten Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, von denen 82 den
   ­Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) zuzuordnen sind, einen deutlich umfangreicheren und
    ­detaillierteren Fragenkatalog als die anderen beteiligten Unternehmen. Da etwa die Hälfte der beaufsichtigten Versicherer
     und Pensionsfonds beteiligt waren, sind die Ergebnisse repräsentativ. Der ausführliche Bericht über die Ergebnisse der
     Versicherer und Pensionsfonds ist auf der BaFin-Website abrufbar.

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                        Themen | 17
etwas mehr als der Hälfte der Rückmeldungen hervor. Rund              schäftsleitung für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
ein ­Drittel setzt auf gezieltes „Engagement“ oder formuliert         verantwortlich ist. Ungefähr ein Drittel sieht zusätzlich eine
­spezielle Anforderungen an Kunden/Dritte. W ­ ährend die             Ressortzuständigkeit beim Risikovorstand, beim geschäfts­
 vollständige Einstellung von Geschäftsfeldern die Ausnahme           führenden Vorstand oder beim Finanzvorstand.
 bleibt (16 Prozent), rechnen immerhin 30 Prozent der Unter-
 nehmen damit, Geschäftsfelder einschränken zu müssen.                Geschäftsorganisation
                                                                      Da die Versicherer und Pensionsfonds der Ansicht sind, dass
Verantwortlichkeit im Unternehmen                                     Nachhaltigkeitsrisiken eine hohe Relevanz für K  ­ apitalanlagen
Zur Verantwortung der gesamten Geschäftsleitung gehört die            haben, ist die Integration dieser Risiken in die internen Leit­
Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie deren             linien (75 Prozent) und jeweiligen Prozesse (77 Prozent) schon
Kommunikation und Umsetzung im Unternehmen. In die                    weit fortgeschritten. Auch im Risikomanagement wurden
operative Umsetzung können auch andere Unternehmens­                  Leitlinien und Prozesse bei mehr als der Hälfte der Umfrage-
bereiche eingebunden sein.                                            teilnehmer entsprechend angepasst.

Die BaFin begrüßt daher, dass laut Umfrage in rund 92 Pro-            Zuständig für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken
zent der Versicherer und Pensionsfonds die gesamte Ge-                sind in 86 Prozent der Unternehmen operative Bereiche wie

Abbildung 1: Falls sich der Versicherer oder Pensionsfonds mit Nachhaltigkeitsrisiken beschäftigt,
welche Themen werden abgedeckt?
                                      Anzahl
   Frage Ausprägung                   Antworten

    1_1_1   Physische Risiken             258                                                                          89 %
    1_1_2   Transitorische Risiken        258                                                                            90 %
    1_2     Soziale Faktoren              258                                                                  82 %
    1_3     Governance-Faktoren           258                                                                     86 %
                                                          0,5            0,6            0,7            0,8            0,9           1,0
                                                                                        Anteil Ja in %
                                                                                                                             Quelle: BaFin

Abbildung 2: In welchen Risikomanagementbereichen berücksichtigt der Versicherer
oder Pensionsfonds Nachhaltigkeitsrisiken?
                                                  Anzahl
   Frage Ausprägung                               Antworten

    16_1    Aktiv-Passiv-Management                             230                           22 %
    16_2    Anlagerisiko                                        248                                                                 89 %
    16_3    Risikoübernahme und Rückstellungsbildung            229                                      42 %
    16_4    Risikoversicherung/Techniken zur Minderung 229                                             39 %
    16_5    Reputationsrisiko                                   244                                                          77 %
    16_6    Konzentrationsrisiken                               234                                     41 %
    16_7    Operationelle Risiken                               237                                               59 %
                                                                                0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0
                                                                                                     Anteil Ja in %
                                                                                                                             Quelle: BaFin

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                                Themen | 18
Abbildung 3: Führt der Versicherer oder Pensionsfonds auf Nachhaltigkeitsrisiken
bezogene Stresstests/Szenarioanalysen durch und wenn ja, zu welchem Zweck?
                                                                   Anzahl
    Frage Ausprägung                                               Antworten

    8_1     Stresstests werden durchgeführt                        249                        24 %
    8_2     Ergebnisse finden Eingang in Strategie                 240                     19 %
    8_3     Ergebnisse finden Eingang in das Risikomanagement 239                           21 %
    8_4     Bereitet Stresstests vor                               236                                  44 %
    8_5     Bisher keine Stresstests durchgeführt                  244                                                 72 %
                                                                                0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8
                                                                                             Anteil Ja in %
                                                                                                                  Quelle: BaFin

Front Desk, Markt- oder Portfoliomanagement. Der unabhän-       Die Diskrepanz zwischen dem ausgeprägten Bewusstsein
gigen Risikocontrolling-Funktion wird von 59 Prozent eine       für die Wesentlichkeit von Klimarisiken und der geringen Zahl
entsprechende Rolle zugewiesen.                                 durchgeführter Stresstests ist erstaunlich.

Risikomanagement                                                Ausblick
Die Mehrheit der befragten Versicherer und Pensionsfonds        Die Umfrageergebnisse haben bestätigt: Nachhaltigkeits­
hat bereits Aufgaben, Verantwortlichkeiten und den zeitlichen   risiken haben ihren Eingang in die strategischen Überlegun-
Rahmen definiert, um Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren,     gen, die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement
beurteilen, steuern, überwachen und darüber berichten zu        von Versicherern und Pensionsfonds gefunden.
können.
                                                                Dringender Nachholbedarf besteht jedoch bei der Verwen-
Wie bei der Beurteilung der Risikosensitivität (Relevanz und    dung interner Stresstests und Szenarioanalysen, insbesondere,
Wesentlichkeit) gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken stellen das    weil die BaFin klimawandelbezogene Szenarioanalysen im
Marktrisiko bzw. das Anlagerisiko und das Reputationsrisiko     ORSA von Versicherern, für die Solvency II gilt, schon ab die-
auch für das Risiko­management die zentralen Größen dar         sem Jahr erwartet, sofern diese Risiken für die Unter­nehmen
(siehe Abbildung 2, Seite 18).                                  wesentlich sind. ORSA steht für Own Risk and Solvency
                                                                Assessment, also für die unternehmenseigene Risiko- und
Die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken beruht in mehr         Solvabilitätsbeurteilung.
als drei Vierteln der Unternehmen bislang auf Experten­
schätzungen. Quantitative Methoden sind noch die Ausnah-        Dazu Exekutivdirektor Grund: „Wir erwarten von den be­
me, da in den meisten Unternehmen entsprechende Daten-          aufsichtigten Versicherungsunternehmen, dass sie Rückstände
grundlagen noch nicht vorhanden sind.                           zügig aufholen.“ Die Versicherungs­aufsicht werde sich daher
                                                                auch 2022 schwerpunktmäßig mit dem Thema Nachhaltigkeit
Stresstests und Szenarioanalysen                                befassen, die weitere Entwicklung in den Unternehmen
Überraschenderweise setzt bislang nicht einmal ein Viertel      eng begleiten und ihre Aufsicht – wenn erforderlich – inten­
der Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Stresstests und         sivieren. ■
Szenario­analysen ein. Weniger als die Hälfte der Umfrage-
teilnehmer gibt an, entsprechende Stresstests zumindest
vorzubereiten (siehe Abbildung 3).

                                                                  Verfasst von
Weil nur wenige Unternehmen bisher nachhaltigkeitsbezogene
                                                                  Verena De Coster
Stresstests einsetzen, gab es auf Detailfragen zu Art und Um-
                                                                  Geschäftsbereich Versicherungs- und
fang der verwendeten Szenarien und Annahmen nur wenige
                                                                  ­Pensionsfondsaufsicht
Antworten. Repräsentative Aussagen sind somit nicht möglich.

BaFin Journal | Januar 2022                                                                                    Themen | 19
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