Karneval 2018 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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Jahrgang 45 Samstag, den 20. Januar 2018 Ausgabe 3/2018 Verbandsgemeinde arzfeld aktuell NachrichteN aus dem Dreiländereck Karneval 2018 Narrenfahrplan 13. Januar 19:11 Uhr Proklamation Prinzenpaar der KG Waxweiler Haus des Gastes/Bürgerhaus 20. Januar 19.11 Uhr Prunk- und Galasitzung in der Turnhalle in Daleiden 26. Januar 20.11 Uhr Karnevalsdisco im DGH Philippsweiler 27. Januar 19.11 Uhr Kappensitzung in der Turnhalle in Lützkampen 28. Januar 14:11 Uhr Kinderkarneval im Bürgerhaus in Waxweiler 28. Januar 14:11 Uhr Kinder-Kappensitzung in der Turnhalle in Daleiden 03. Februar 20.11 Uhr Große Jubiläumskappensitzung im beheizten Festzelt in Philippsweiler 04. Februar 10.11 Uhr musikalischer Frühschoppen in Philippsweiler anschließend bunter Nachmittag und Kinderkarneval 10. Februar 20:11 Uhr Große Kappensitzung im Bürgerhaus in Waxweiler 11. Februar 14:11 Uhr Karnevals-Umzug in Plütscheid 11. Februar 14.11 Uhr Karnevals-Umzug in Lützkampen 12. Februar 14.00 Uhr Großer Rosenmontagszug in Daleiden 12. Februar 14:11 Uhr Rosenmontag Umzug mit anschl. Party im Bürgerhaus in Waxweiler mit den amtlichen Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des e eii f elk r eise s bitburg-p rüm felkreises www.vg-arzfeld.de
Arzfeld -2- Ausgabe 3/2018 Einladung zum karnevalistischen Frühstück Die katholische Frauengemeinschaft (kfd) Arzfeld lädt alle Frauen an Weiberdonnerstag, den 08.02.2018 um 9.00 Uhr ins DGH zum karnevalistischen Frühstück ein. Anmeldung bis zum 01.02.2018 bei Thea Thielen (06550/1029) oder Hildegard Johann (06550/929832) Beitrag für Mitglieder 13,00 € Beitrag für Nichtmitglieder 15,00 € Hinweis für die Karnevalsvereine im Verbandsgemeindebezirk Die Karnevalsveranstaltungen der Karnevalsvereine werden im Mitteilungs- blatt der Verbandsgemeinde Arzfeld wie folgt einmal berücksichtigt: • 1/2 Innenseite gestaltet im vorderen Teil des Mitteilungsblattes für Kap- pensitzung, Prinzenproklamation oder aber Rosenmontagsumzug. Die Möglichkeit der Zusammenfassung aller Veranstaltungen in eine Anzeige besteht für die Vereine. • 1/4 Seite gestaltet unter Vereinen und Verbänden für Kinderkappensitzun- gen, Seniorensitzungen usw. Die Skripte sind rechtzeitig unter Beachtung des jeweiligen Redaktionsschlusses der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld über das CMS- System zu übermitteln oder aber an mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de zu senden.
Arzfeld -3- Ausgabe 3/2018 Karnevals Party OFT KOPIERT, NIE ERREICHT 20.01.2018 Lünebach Eintritt 8 € • Getränke ab 1,50 € Special: Kein Einlass unter 16 Jahren! Karneval in Daleiden 20.01. Prunk- und Galasitzung Beginn 19:11 Uhr - Sporthalle Daleiden Karten bei der Raiffeisenbank Westeifel in Daleiden erhältlich. 28.01. Kinder-Kappensitzung Beginn 14:11 Uhr - Sporthalle Daleiden 08.02. Weiberdonnerstag Buntes Narrentreiben durch die Ortslage Ab 20:11 Uhr Karnevalsparty im Restaurant „Dreiländereck“ 12.02. 60 Jahre Jubiläums Rosenmontags Umzug Start 14:11 Uhr - im Anschluss Party in der Sporthalle Zuganmeldung unter 0171-2788219 oder umzug@karneval-daleiden.de www.facebook.com/karneval.daleiden
Arzfeld -4- Ausgabe 3/2018 Jugendarbeit Fachkraft für Jugendarbeit Bereitschaftsdienst Sprechstunde Verbandsgemeindewerke Bei Fragen rund um die Themen Jugendarbeit, ehrenamtli- Verbandsgemeindewerke Arzfeld che Tätigkeiten, Jugendräume oder Freizeiten stehe ich Ihnen während der Dienstzeiten gerne zur Verfügung. Telefon 06550/974-0, Fax 06550/974- 200 Die Sprechstunden der Fachkraft für Jugendarbeit können außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen individuell vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich Telefon 0170/5635238 einer Terminabsprache an: Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Marc Spiekermann KNE-Kommunale Netze Eifel AöR als Betriebsführer Tel.: 06551/97109-0 für die Wasserversorgung des Eifelkreises Fax: 06551/97109-161 Telefon 06551/9512-0 Handy: 0160-530 3371 Email: m.spiekermann@caritas-westeifel.de Apothekenbereitschaftsdienst Sitzung des Jugendparlamentes Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Am Donnerstag, 25. Januar 2018, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.) des Jugendparlamentes der Verbandsgemeinde Arzfeld statt. Sit- Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. zungsort: Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Arzfeld. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internet- Tagesordnung: seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter www.lak- Öffentliche Sitzung rlp.de abrufbar. 1. Wahl einer Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden Apotheken-Notdienst haben von 08.30 Uhr bis 08.30 Uhr folgende 2. Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters Apotheken: 3. Wahl einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers, gleichzeitig Samstag, 20. Januar 2018 Pressesprecherin bzw. Pressesprecher Schloß-Apotheke 4. Veranstaltungen 2018 Hohlstr. 3, 54673 Neuerburg....................................... Tel.: 06564/2198 5. Projektplanung in Kooperation mit der Raiffeisenbank Westeifel Berg-Apotheke 6. Verschiedenes Tiergartenstr. 11, 54595 Prüm..................................... Tel.: 06551/3200 Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sonntag, 21. Januar 2018 Arzfeld, 15. Januar 2018 Apotheke am Teichplatz gez. Andreas Kruppert, Bürgermeister Teichplatz 8, 54595 Prüm............................................ Tel.: 06551/7475 BEDA-Apotheke Saarstr. 33, 54634 Bitburg Tel.: 06561/683644 Flüchtlingsarbeit Wochenenddienst der Tierärzte Sie kümmern sich um / betreuen/ begleiten Asylbewerber oder Samstag/Sonntag, 20./21. Januar 2018 Flüchtlinge in der VG Arzfeld und würden sich über direkte, haupt- Tierärztin Milbert-Groben, Irrhausen........................ Tel. 06550/4236 amtliche Hilfe vor Ort freuen? Tierarzt May, Pronsfeld.................................................. Tel. 06556/245 Kontakt: DRK-Koordinierungsstelle Flüchtlingshilfe VG Arzfeld Kristina Norta Ärztliche Luxemburger Straße 5, 54687 Arzfeld Bereitschaftsdienstzentrale Prüm Telefon: 06550/9286586 St. Joseph Krankenhaus Prüm Email: kristina.norta@drk-bitburg.de Kalvarienberg 4 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr 54595 Prüm.................................................... Tel. : 06551-1472683 oder nach Vereinbarung Regelmäßige Angebote: Montag und Mittwoch: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Deutschunterricht für Asylbewerber und Flüchtlinge Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Gesucht: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder • Eine Single-Wohnung mit Einbauküche bis 50 m2 in Arzfeld, Nordalle 1, 54292 Trier............................................ Tel.: 0651/2082244 Bitburg oder Prüm • 7-köpfige Familie sucht ein ca. 120-135 m2 großes Haus in Prüm Zahnärztlicher Dienst oder Bitburg Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bit- • Dreiköpfige Familie (Mutter, Sohn und Tochter) mit Bleiberecht burg-Prüm: suchen eine Wohnung ca. 60-80 m2 in Arzfeld 01805/065100 (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-trier.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung Senioreninformation möglich. Alten- und Pflegeheim Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreu- „Herz-Jesu“ Waxweiler zes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Alten- und Pflegeheim bietet Aktivitäten für Senioren an Das Alten- und Pflegeheim „Herz-Jesu“ in der Trierer Straße, bie- tet regelmäßig verschiedene öffentliche Aktivitäten an. Sie sind für alle Seniorinnen und Senioren aus der Region zugänglich und kos- Notruf/Feuerwehr tenfrei. Ab dem 1. Februar werden angeboten: Bewegungsübungen Feuerwehr ................................................................................. 112 (an jedem ersten Dienstag im Monat), Sitztanz (an jedem zweiten Polizei ........................................................................................ 110 Dienstag im Monat), Fingergymnastik (an jedem ersten Freitag im Monat), Altenheimchor (an jedem vierten Montag im Monat).
Arzfeld -5- Ausgabe 3/2018 Diese Veranstaltungen finden jeweils von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr §6 statt. Kegeln ist an jedem Freitag von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Eigenkapital Weitere Informationen erteilt Heimleiterin Martina Schoden unter Der Stand des Eigenkapitals Telefon: 06554-180. Seniorinnen und Senioren, die innerhalb der zum 01.01.2009 betrug 3.131.984,45 Euro Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen, können den Bürgerbus zur Ergebnisverwendung 2009 42.297,98 Euro An- und Rückreise kostenlos nutzen. Hierzu ist eine telefonische Jahresüberschuss 2010 -Ergebnishaushalt- 58.583,17 Euro Anmeldung unter Telefon: 06550-974-122 oder 06550-974-140 erfor- Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt- 149.851,55 Euro derlich. Die Seniorenarbeit in Waxweiler wird unterstützt durch die Eigenkapital zum 31.12.2011 3.382.717,15 Euro Projektgruppe von Gemeindereferentin Nicole Rauen. Sie ist im Jahresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt- -107.216,08 Euro dortigen Pfarrbüro unter Telefon: 06554-900645 erreichbar. Eigenkapital zum 31.12.2012 3.275.501,07 Euro Jahresüberschuss 2013 -Ergebnishaushalt- 69.736,28 Euro Eigenkapital zum 31.12.2013 3.345.237,35 Euro Jahresüberschuss 2014 -Ergebnishaushalt- 116.468,58 Euro Eigenkapital zum 31.12.2014 3.461.705,93 Euro Jahresfehlbetrag 2015 -Ergebnishaushalt- -239.040,67 Euro Eigenkapital zum 31.12.2015 3.222.665,26 Euro Jahresüberschuss 2016 -Ergebnishaushalt- 107.509,81 Euro Eigenkapital zum 31.12.2016 3.330.175,07 Euro Jahresüberschuss 2017 -Ergebnishaushalt- 46.869,00 Euro voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2017 3.377.044,07 Euro Jahresüberschuss 2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung -Ergebnishaushalt- 55.123,00 Euro voraussichtliches Eigenkapital des Hofswaldzweckverbandes für das zum 31.12.2018 3.432.167,07 Euro Haushaltsjahr 2018 54687 Arzfeld, 10.01.2018 Andreas Kruppert, Verbandsvorsteher vom 10.01.2018 Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 1 ff. des Landes- Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeord- gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom nung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. 28.09.2010 (GVBL. S. 227) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemein- Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2018 bis deordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 31.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer (GVBL. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 27, öffentlich aus. 2015 (GVBL. S. 477), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 54687 Arzfeld,10.01.2018 Andreas Kruppert, Bürgermeister §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt 1. im Ergebnishaushalt 2018 E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der der Gesamtbetrag der Erträge auf 210.327 Euro Verbandsgemeinde Arzfeld: der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 155.204 Euro mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de der Jahresüberschuss auf 55.123 Euro Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der 2. im Finanzhaushalt Verbandsgemeinde Arzfeld: die ordentlichen Einzahlungen auf 206.280 Euro 06550/974-333 die ordentlichen Auszahlungen auf 147.870 Euro Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um der Saldo der ordentlichen Ein- und 09:00 Uhr! Auszahlungen auf 58.410 Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro Anmeldung von Wildschäden der Saldo der außerordentlichen Ein- und bei der Verbandsgemeinde Arzfeld Auszahlungen auf 0 Euro Wildschäden im land- und forstwirtschaftlichen Bereich werden per der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro FAX (06550/974-163), per E-Mail an die Adresse die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro marcel.palms@vg-arzfeld.de oder per Post bei der Verbandsge- der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus meinde Arzfeld, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld angemeldet. Investitionstätigkeit auf 0 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 58.410 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -58.410 Euro §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaß- nahmen werden für 2018 nicht veranschlagt. Wichtiger hinWeis §3 an alle einsender von Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Fotos Verpflichtungsermächtigungen werden für 2018 nicht veranschlagt. Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Fotos mit §4 folgender Mindestgröße druckbar sind: Bei 90 mm Breite (1-spaltig) mind. 850 Pixel in der Breite Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Bei 185 mm Breite (2-spaltig) mind. 1.750 Pixel in der Breite. Ein Liquiditätskredit zur Liquiditätssicherung wird nicht bean- Das entspricht einer Bildauflösung von 240 dpi. sprucht. Fotos mit geringerer Auflösung werden nicht mehr abgedruckt. §5 Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Ausschüttung an die Verbandsmitglieder Vielen Dank für Ihr Verständnis. Eine Ausschüttung an die Verbandsmitglieder für das Haushaltsjahr 2018 findet nicht statt. Ihre Redaktion
Arzfeld _____________________________ ____________ (Name des Hundehalters) (Datum) _____________________________ _____________________________ ____________ (Straße) (Name des Hundehalters) (Datum) _____________________________ _____________________________ PLZ, Wohnort (Straße) _____________________________ (PLZ, Wohnort) Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Luxemburger Straße 6 54687 Arzfeld Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Luxemburger Straße 6 und Wohnung des Erwerbers anzugeben. Erhebung von Hundesteuer 54687 Arzfeld Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich anzeigen, dass ich ab ____________Halter eines - weiteren - Hundes Erhebung von Hundesteuer (Rasse ) bin. Den Hund habe ich von -6- ______________________________ (Vor- und Zuname) ______________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, (Straße) ______________________________ Bekanntmachung (PLZ / Wohnort) erworben. hiermit möchte ich anzeigen, dass unser Hund am ______________ Steuerbefreiung wird beantragt, weil eingeschläfert wurde. der Hund für mich als Blinder - Gehörloser - völlig Hilfloser unentbehrlich ist. verendet ist. (Fotokopie des Feststellungsbescheides nach § 4 des Schwerbehindertengesetzes ist beigefügt) der Hund zur Bewachung einer Schafherde von mehr als 50 bzw. 100 Schafen an ______________________________ notwendig ist. (Vor- und Zuname) ______________________________ Steuerermäßigung wird beantragt, weil (Straße) ______________________________ der Hund zur Bewachung unseres Gebäudes, welches vom nächsten bewohnten Gebäude (PLZ / Wohnort) mehr als 200 m (Luftlinie) entfernt liegt. weil ich einen Handel mit Hunden betreibe. verkauft worden ist. Es handelt sich bei dem vorstehend angemeldeten Hunde um den ____. Hund. aufgenommen hat. Diese Verpflichtung wird nicht immer beachtet. Wir weisen daher alle Hundehalter auf Folgendes hin: cke und Auskünfte sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 29 (Frau Kandels), Tel. 06550/ 974-129 erhältlich. Verbandsgemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen 2. Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit ter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinem Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb Andreas Kruppert, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld 54687 Arzfeld, 09.01.2018 1. Wer einen Hund hält, hat dies binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der für seinen Wohnort zuständigen Gemeinde oder Jeder Hundehalter ist nach der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer verpflichtet, sein Tier an- bzw. abzumelden. Hundehal- Anzeigeverpflichtung nachzukommen. Hierfür sollte sich jeder Hundehalter der beigefügten Vordrucke bedienen. Weitere Vordru- dem er wegzieht, ebenfalls innerhalb 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name Außerdem kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen. Es liegt daher im Interesse jedes Hundehalters, der vorstehenden Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Ausgabe 3/2018
Arzfeld -7- Ausgabe 3/2018 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: 06550/974-0 Telefaxnummer: 06550/974-163 E-Mail: info@vg-arzfeld.de Internet: www.vg-arzfeld.de montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags, dienstags und mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Mög- lichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabspra- chen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Außenstelle in Waxweiler (Haus des Gastes, Tourist-Info, Devonium und Römermuseum) Telefon 06554/811 - Fax 06554/823 E-Mail: gemeinde.waxweiler@t-online.de Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr (Diese Öffnungszeiten gelten auch für die Museen in Waxweiler) Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 20. Januar - 26. Januar 2018 feiern folgende Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratu- lieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Anna Juchmes, Roscheid 80 Jahre geb. am 20. Januar 1938 Luise Steins, Oberpierscheid 80 Jahre geb. am 20. Januar 1938 Erna Farber, Daleiden 80 Jahre geb. am 22. Januar 1938 Susanna Roth, Leidenborn 95 Jahre Bürgerbus geb. am 22. Januar 1923 Maria Schoden, Lützkampen 80 Jahre geb. am 23. Januar 1938 Sie gehören zum Kreis älterer oder in der Mobilität eingeschränkter Menschen? Luxemburger Str. 5 • 54687 Arzfeld Tel. ++49 6550 961080 Kostenloser Fahrservice - Bürger fahren für Bürger Fax ++49 6550 961082 Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag E-Mail: ti@islek.info innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld Internet: www.islek.info Anmeldung: Öffnungszeiten: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr Tel.: 06550/974-122 oder 06550/974-140 Museen Devonium in Waxweiler Eine Welt vor vierhundert Millionen Jahren Schiedsamtsbezirk Arzfeld ……begeben sie sich auf eine Zeitreise… Schiedsmann: ….lauschen sie in eine fremde, ferne Welt. Alfred Pick Ausstellungen Informationen unter: 06554 - 811 Im Oberdorf 26 Römermuseum - WALESWILERE in Waxweiler 54597 Lierfeld.......................................................Tel. 06556/7579 wie DEVONIUM – Eingang über Haus des Gastes
Arzfeld -8- Ausgabe 3/2018 P O I ‚s Informationen unter: 06554 - 811 Pfarrkirche St. Luzia in Eschfeld Museum in der Wartehalle in Lützkampen, In den Jahren 1906 -1921 hat Pfarrer Chris- OT Welchenhausen toph März an Wänden und Gewölbe eine auf- Das Museum ist rund um die Uhr 24 Stunden geschlagene Bibel gemalt. lang geöffnet. Informationen unter: Tel. 06559 - 858 Der Eintritt ist frei. Informationen unter: Eifelzoo in Lünebach www.kult-our-tal-museum.de oder www.arte- Tiere hautnah erleben! hallewelchenhausen.de Auf 300.000 qm Zoogelände finden Sie über Haus der Landschaft und Geschichte in Lütz- 400 Tiere aus aller Welt. kampen, Ortsteil Stupbach Informationen unter: Tel. 06556 - 816 Dokumentation über das „Brauchtum in der Weitere Informationen auch im Internet un- Westeifel“, Eintritt ist frei. ter www.islek.info und www.eifel.info Weitere Infos unter: www.kult-our-tal-muse- Hier können Sie auch gern Ihre Veranstal- um.de, durchgehend geöffnet tungen melden: ti@islek.info Veranstaltungen im ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender „aktiv 2017“
Arzfeld -9- Ausgabe 3/2018
Arzfeld - 10 - Ausgabe 3/2018
Arzfeld - 11 - Ausgabe 3/2018 Unsere europäischen Nachbarn I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs- verfahrens Dackscheid Luxemburg und Belgien Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Dackscheid durch folgende Feststellung ab: 1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver- einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. II. Hinweise Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver- fahren Dackscheid beendet. Gründe Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur- bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterver- waltung übersandt. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden. Aufgaben, die die Teilnehmer- gemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Die Jagdgenossenschaft Dackscheid hat seinerzeit der Ortsgemeinde Mittel für die Übernahme der Beitragsleistung im Flurbereinigungsverfahren zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Sofern nach Abschluss des Verfahrens ein Restkassenbestand ver- bleibt, wird dieser der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vor- stand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt. Dackscheid Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein- fachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmerge- Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel. 06554/595 meinschaft erloschen. www.dackscheid.com Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Bekanntmachung Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel, Straßenreinigungspflicht Westpark 11, 54634 Bitburg In letzter Zeit ist festgestellt worden, dass einige Grundstücks- oder wahlweise bei der anlieger in der Ortsgemeinde Dackscheid ihrer Verpflichtung Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, zur Straßenreinigung gemäß den Bestimmungen der gemeind- - Obere Flurbereinigungsbehörde - lichen Satzung nicht nachkommen. Nach dieser Satzung obliegt Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier die Straßenreinigungspflicht für alle innerhalb der geschlosse- einzulegen. nen Ortschaft gelegenen Straßen den Eigentümern der bebau- Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- ten und unbebauten Grundstücke, die durch sie erschlossen frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der werden oder die an sie angrenzen. Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist. Sie umfasst Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer- a) das Besprengen und Säubern der Straßen, den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qua- b) die Schneeräumung, lifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. c) das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte, 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für d) das Freihalten der oberirdischen Vorrichtungen auf der elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der dienen, von Unrat, Eis, Schnee und den Wasserabfluss stö- jeweils geltenden Fassung zu versehen. Hierbei sind besondere tech- renden Gegenständen (z.B. Unkraut). nische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Wer seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nach- Seite https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ kommt, handelt ordnungswidrig. ausgeführt sind. 54687 Arzfeld, 11. Januar 2018 Im Auftrag Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld (DS) gez. Edgar Henkes Öffentliche Bekanntmachung Abteilungsleiter Bodenordnung Landentwicklung Dienstleistungszentrum 54634 Bitburg, Ländlicher Raum DLR Eifel 29.12.2017 Westpark 11 Daleiden Flurbereinigungs- und Telefon: 06561-94800 Ortsbürgermeister: Herbert Maus, Tel. 06550/4334 Siedlungsbehörde Telefax: 06561-9480299 www.daleiden.de Vereinfachtes Internet: www.dlr.rlp.de Flurbereinigungsverfahren Dackscheid Aktenzeichen: 51954-HA11.5. Postagentur und Tourist-Info Daleiden Die Tourist-Info in der Postagentur Daleiden während der Öff- Schlussfeststellung nungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Dackscheid Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben.
Arzfeld - 12 - Ausgabe 3/2018 Tel.: 06550/929508, Fax: 06550/929509, E-Mail: T-Info@Daleiden.de Sitzung des Ortsgemeinderates Dasburg Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info Am Montag, 5. Februar 2018, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des Montag bis Samstag: von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr Ortsgemeinderates Dasburg statt. Donnerstag: von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sitzungsort: Gasthaus „Bei Jul“ Dorfgemeinschaftshaus und „Haus Golland“ in Daleiden Tagesordnung: Buchungsanfragen bei Bronja Kootz, Tel.: 06550/644 Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nach- tragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2017/2018 Herzlichen Glückwunsch 2.1 Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs 2.2 Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung 50 und des Nachtragshaushaltsplanes 3. Sanierung der Burgbrücke - Auftragsvergaben 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 5. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsge- Die Eheleute meinde an der Vierten Bündelausschreibung 2019-2020 für den Barbara und Helmut Röder, kommunalen Strombedarf 54673 Daleiden - Falkenauel 6. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 7. Auftragsvergaben begehen am 8. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17. Oktober 2017 26. Januar 2018 - Nicht öffentlicher Teil 9. Bau- und Grundstücksangelegenheiten das Fest der 10. Verschiedenes Gemäß § 97 Absatz 1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der Haushalts- satzung und des Haushaltsplanes ab dem Zeitpunkt dieser öffentli- Goldenen Hochzeit chen Bekanntmachung 14 Tage während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zur Einsichtnahme Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir mit allen durch die Einwohner aus. Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bewohnern recht herzlich und wünschen dem Dasburg, 15. Januar 2018 Jubelpaar alles Gute und Gottes Segen. gez. Beate Bormann, Ortsbürgermeisterin Daleiden, 26. Januar 2018 Hargarten Ortsbürgermeister: Ulrich Kockelmann, Tel. 06554/7176 Für die Ortsgemeinde Daleiden www.hargarten-net.com Herbert Maus, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum 54634Bitburg, Andreas Kruppert, Bürgermeister Ländlicher Raum 29.12.2017 DLR Eifel Westpark 11 Flurbereinigungs- und Telefon: 06561-94800 Siedlungsbehörde Telefax: 06561-9480299 Dasburg Vereinfachtes Internet: www.dlr.rlp.de Flurbereinigungsverfahren Hargarten/Lascheid Aktenzeichen: 51030-HA11.5. Ortsbürgermeisterin: Beate Bormann, Tel. 06550/1097 www.dasburg.de Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hargarten/Lascheid gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Herzlichen Glückwunsch I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs- Am 24. Januar 2018 feiert verfahrens Hargarten/Lascheid Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Frau Margareta Pint, Flurbereinigungsverfahren Hargarten/Lascheid durch folgende 54689 Dasburg, Feststellung ab: 1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. ihren 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver- einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 103. Geburtstag. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. II. Hinweise Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir der Jubilarin Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver- Wohlergehen und Gottes Segen! fahren beendet. Gründe Dasburg/Arzfeld, 24. Januar 2018 Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur- bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung Für die Ortsgemeinde Dasburg vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel Beate Bormann, Ortsbürgermeisterin 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Wider- Für die Verbandsgemeinde Arzfeld sprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Andreas Kruppert, Bürgermeister Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des
Arzfeld - 13 - Ausgabe 3/2018 amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 Katasterverwaltung übersandt. Die neu geschaffenen gemeinschaft- die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 lichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungs- der Saldo der außerordentlichen Ein- pflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden. Aufgaben, und Auszahlungen auf 0 0 die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 bekannt. die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß der Saldo der Ein- und Auszahlungen abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach aus Investitionstätigkeit auf 0 0 Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung den Gemeinden Hargar- die Einzahlungen aus ten und Lascheid überwiesen und die Kasse wird aufgelöst Finanzierungstätigkeit auf 28.042 27.902 Die Jagdgenossenschaft Hargarten-Lascheid hat seinerzeit den die Auszahlungen aus Ortsgemeinden Mittel für die Übernahme der Beitragsleistung im Finanzierungstätigkeit auf 4.745 4.745 Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Restkassen- der Saldo der Ein- und Auszahlungen bestand wird den Gemeinden zweckgebunden zur Unterhaltung der aus Finanzierungstätigkeit auf 23.297 23.157 Wirtschaftswege zu Verfügung gestellt. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung §2 zugestimmt. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein- 1. im Ergebnishaushalt fachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmerge- 2. im Finanzhaushalt meinschaft erloschen. Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen Rechtsbehelfsbelehrung und Investitionsmaßnahmen Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der erforderlich sind, wird für Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. 2018 auf 0 Euro Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim 2019 auf 0 Euro festgesetzt. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel, §3 Westpark 11, 54634 Bitburg oder wahlweise bei der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Verpflichtungsermächtigungen werden für 2018 und 2019 nicht ver- - Obere Flurbereinigungsbehörde - anschlagt. Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier §4 einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird fest- Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist. gesetzt Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer- für das Jahr 2018 auf 28.042,00 Euro den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qua- für das Jahr 2019 auf 27.902,00 Euro lifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. §5 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für Steuersätze elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung 2018 2019 der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der (v. H.) (v. H.) jeweils geltenden Fassung zu versehen. Hierbei sind besondere tech- Grundsteuer A auf 500 500 nische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Grundsteuer B auf 500 500 Seite https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ Gewerbesteuer auf 380 380 ausgeführt sind. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde- Im Auftrag gebietes gehalten werden 2018 2019 (DS) (Euro) (Euro) gez. Edgar Henkes für den ersten Hund 31 31 Abteilungsleiter Bodenordnung Landentwicklung für den zweiten Hund 62 62 für jeden weiteren Hund 77 77 Jucken für den ersten gefährlichen Hund für den zweiten gefährlichen Hund 350 400 350 400 Ortsbürgermeister: Franz-Josef Metz, Tel. 06550/1331 für jeden weiteren gefährlichen Hund 450 450 www.jucken.com §6 Gebühren und Beiträge Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein- richtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 der Ortsgemeinde Jucken für die (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 Haushaltsjahre 2018 und 2019 (GVBl. S. 57) werden für 2018 und 2019 neu festgesetzt: Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der vom 08.01.2018 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2018 und Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), 2019 festgesetzt. zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dez. 2015 (GVBl. S. 477), folgende Haushaltssatzung beschlossen: §7 Eigenkapital §1 Der Stand des Eigenkapitals Ergebnis- und Finanzhaushalt zum 01.01.2009 betrug 279.544,59 Euro Festgesetzt werden Jahresüberschuss 2009 1.250,37 Euro 2018 2019 Korrekturbuchung Eigenkapital -32.223,93 Euro (Euro) (Euro) Eigenkapital zum 31.12.2009 248.571,03 Euro der Gesamtbetrag der Erträge auf 180.562 177.418 Jahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt- -115,64 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen Korrekturbuchung Eigenkapital -5.349,00 Euro auf 208.537 204.938 Eigenkapital zum 31.12.2010 243.106,39 Euro der Jahresfehlbedarf auf -27.975 -27.520 Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt- 11.806,98 Euro die ordentlichen Einzahlungen auf 155.118 155.118 Korrekturbuchung Eigenkapital -115.633,51 Euro die ordentlichen Auszahlungen auf 178.415 178.275 Eigenkapital zum 31.12.2011 139.279,86 Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Jahresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt- -2.082,25 Euro Auszahlungen auf -23.297 -23.157 Eigenkapital zum 31.12.2012 137.197,61 Euro
Arzfeld - 14 - Ausgabe 3/2018 Jahresfehlbetrag 2013 -Ergebnishaushalt -1.313,91 Euro §4 Eigenkapital zum 31.12.2013 135.883,70 Euro Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Jahresfehlbetrag 2014 -Ergebnishaushalt- -1.551,88 Euro Eigenkapital zum 31.12.2014 134.331,82 Euro Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird fest- Jahresfehlbetrag 2015 -Ergebnishaushalt- -14.977,51 Euro gesetzt Eigenkapital zum 31.12.2015 119.354,31 Euro für das Jahr 2018 auf 4.625,00 Euro Jahresüberschuss 2016 -Ergebnishaushalt- 20.262,46 Euro für das Jahr 2019 auf 4.625,00 Euro Eigenkapital zum 31.12.2016 139.616,77 Euro §5 Jahresfehlbedarf 2017 -Ergebnishaushalt- -18.819,00 Euro voraussichtliches Eigenkapital Steuersätze zum 31.12.2017 120.797,77 Euro Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festge- Jahresfehlbedarf 2018 -Ergebnishaushalt- -27.975,00 Euro setzt: voraussichtliches Eigenkapital 2018 2019 zum 31.12.2018 92.822,77 Euro (v. H.) (v. H.) Jahresfehlbedarf 2019 -Ergebnishaushalt- -27.520,00 Euro Grundsteuer A auf 500 500 voraussichtliches Eigenkapital Grundsteuer B auf 500 500 zum 31.12.2019 65.302,77 Euro Gewerbesteuer auf 380 380 54689 Jucken, 08.01.2018 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde- Franz-Josef Metz, Ortsbürgermeister gebietes gehalten werden Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeord- 2018 2019 nung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. (Euro) (Euro) Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2018 bis für den ersten Hund 31 31 31.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer für den zweiten Hund 62 62 27, öffentlich aus. für jeden weiteren Hund 77 77 54687 Arzfeld, 10.01.2018 Andreas Kruppert, Bürgermeister §6 Gebühren und Beiträge .LFNHVKDXVHQ Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein- richtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 Ortsbürgermeister: Albert Zimmermann, Tel. 06550/654 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 www.kickeshausen.de (GVBl. S. 57) werden für 2018 und 2019 neu festgesetzt: 1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feld- Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfä- higen Aufwendungen für die Jahre 2018 und 2019 festgesetzt. vom 08.01.2018 §7 Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), Eigenkapital zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. Der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 477), folgende Haushaltssatzung beschlossen: zum 01.01.2009 betrug -14.197,61 Euro Jahresfehlbetrag 2009 -2.066,50 Euro §1 nicht durch Eigenkapital gedeckter Ergebnis- und Finanzhaushalt Fehlbetrag zum 31.12.2009 -16.264,11 Euro Festgesetzt werden Jahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt- -6.359,36 Euro 1. im Ergebnishaushalt 2018 2019 Korrekturbuchung Eigenkapital -1.076,00 Euro (Euro) (Euro) nicht durch Eigenkapital gedeckter der Gesamtbetrag der Erträge auf 42.518 42.518 Fehlbetrag zum 31.12.2010 -23.699,47 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 48.213 48.213 Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt- 12.500,61 Euro der Jahresfehlbedarf auf -5.695 -5.695 nicht durch Eigenkapital gedeckter 2. im Finanzhaushalt Fehlbetrag zum 31.12.2011 -11.198,86 Euro die ordentlichen Einzahlungen auf 39.500 39.500 Jahresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt- -4.364,34 Euro die ordentlichen Auszahlungen auf 43.825 43.825 der Saldo der ordentlichen Ein- und nicht durch Eigenkapital gedeckter Auszahlungen auf -4.325 -4.325 Fehlbetrag zum 31.12.2012 -15.563,20 Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 Jahresfehlbetrag 2013 -Ergebnishaushalt- 1.037,83 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 nicht durch Eigenkapital gedeckter der Saldo der außerordentlichen Ein- und Fehlbedarf zum 31.12.2013 -14.525,37 Euro Auszahlungen auf 0 0 Jahresfehlbetrag 2014 -Ergebnishaushalt- -6.650,99 Euro der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 nicht durch Eigenkapital gedeckter die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 Fehlbedarf zum 31.12.2014 -21.176,36 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen Jahresfehlbetrag 2015 -Ergebnishaushalt- -5.357,27 Euro aus Investitionstätigkeit auf 0 0 nicht durch Eigenkapital gedeckter die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.625 4.625 Fehlbedarf zum 31.12.2015 -26.533,63 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 300 300 Jahresfehlbetrag 2016 -Ergebnishaushalt- -1.434,04 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen nicht durch Eigenkapital gedeckter aus Finanzierungstätigkeit auf 4.325 4.325 Fehlbedarf zum 31.12.2016 -27.967,67 Euro §2 Jahresfehlbedarf 2017 -Ergebnishaushalt- -5.843,00 Euro voraussichtlich nicht durch Eigenkapital Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite gedeckter Fehlbedarf zum 31.12.2017 -33.810,67 Euro Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaß- Jahresfehlbedarf 2018 -Ergebnishaushalt- -5.695,00 Euro nahmen werden für voraussichtlich nicht durch Eigenkapital 2018 gedeckter Fehlbedarf zum 31.12.2018 -5.695,00 Euro 2019 nicht veranschlagt. Jahresfehlbedarf 2019 -Ergebnishaushalt- -5.695,00 Euro §3 voraussichtlich nicht durch Eigenkapital Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen gedeckter Fehlbedarf zum 31.12.2019 -11.390,00 Euro Verpflichtungsermächtigungen werden für 2018 und 2019 nicht ver- 54689 Kickeshausen, 08.01.2018 anschlagt. Albert Zimmermann, Ortsbürgermeister
Arzfeld - 15 - Ausgabe 3/2018 Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeord- oder wahlweise bei der nung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2018 bis - Obere Flurbereinigungsbehörde - 31.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier 27, öffentlich aus. einzulegen. 54687 Arzfeld, 10.01.2018 Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- Andreas Kruppert, Bürgermeister frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer- Lascheid den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qua- lifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. Ortsbürgermeisterin: Helga Berg, Tel. 06554/675 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli www.lascheid.net 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der Öffentliche Bekanntmachung jeweils geltenden Fassung zu versehen. Hierbei sind besondere tech- Dienstleistungszentrum 54634Bitburg, 29.12.2017 nische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Ländlicher Raum Westpark 11 Seite https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ DLR Eifel Telefon: 06561-94800 ausgeführt sind. Flurbereinigungs- und Telefax: 06561-9480299 Im Auftrag Siedlungsbehörde Internet: www.dlr.rlp.de (DS) Vereinfachtes Flurbereinigungs- gez. Edgar Henkes verfahren Hargarten/Lascheid Abteilungsleiter Bodenordnung Landentwicklung Aktenzeichen: 51030-HA11.5. Lichtenborn Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hargarten/Lascheid Ortsbürgermeister: Alois Leick, Tel. 06554/624 gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) www.lichtenborn.de I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs- verfahrens Hargarten/Lascheid Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Bekanntmachung der Haushaltssatzung Flurbereinigungsverfahren Hargarten/Lascheid durch folgende der Ortsgemeinde Lichtenborn Feststellung ab: 1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vom 08.01.2018 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver- Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rhein- einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt land-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt werden müssen. geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl.S.477), fol- 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. gende Haushaltssatzung beschlossen: II. Hinweise Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die §1 Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver- Ergebnis- und Finanzhaushalt fahren beendet. Festgesetzt werden Gründe 1. im Ergebnishaushalt 2018 2019 Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur- (Euro) (Euro) bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung der Gesamtbetrag der Erträge auf 306.577 303.709 vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel der Gesamtbetrag der 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor. Aufwendungen auf 327.512 324.621 Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und der Jahresfehlbedarf auf -20.935 -20.912 rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Wider- 2. im Finanzhaushalt sprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. die ordentlichen Einzahlungen auf 281.090 280.915 Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den die ordentlichen Auszahlungen auf 294.864 294.776 zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des der Saldo der ordentlichen Ein- amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und und Auszahlungen auf -13.774 -13.861 Katasterverwaltung übersandt. die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla- die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 gen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung der Saldo der außerordentlichen Ein- und übergeben worden. Auszahlungen auf 0 0 Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 die Auszahlungen aus sind nicht bekannt. Investitionstätigkeit auf 44.868 0 Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß der Saldo der Ein- und Auszahlungen abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach aus Investitionstätigkeit auf -44.868 0 Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung den Gemeinden Hargar- die Einzahlungen aus ten und Lascheid überwiesen und die Kasse wird aufgelöst Finanzierungstätigkeit auf 60.752 15.971 Die Jagdgenossenschaft Hargarten-Lascheid hat seinerzeit den die Auszahlungen aus Ortsgemeinden Mittel für die Übernahme der Beitragsleistung im Finanzierungstätigkeit auf 2.110 2.110 Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Restkassen- der Saldo der Ein- und Auszahlungen bestand wird den Gemeinden zweckgebunden zur Unterhaltung der aus Finanzierungstätigkeit auf 58.642 13.861 Wirtschaftswege zu Verfügung gestellt. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung §2 zugestimmt. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein- Kredite zur Finanzierung, von Investitionen und Investitipnsmaß- fachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmerge- nahmen werden für meinschaft erloschen. 2018 Rechtsbehelfsbelehrung 2019 nicht veranschlagt. Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. §3 Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel, Verpflichtungsermächtigungen werden für 2018 und 2019 nicht ver- Westpark 11, 54634 Bitburg anschlagt.
Arzfeld - 16 - Ausgabe 3/2018 §4 Die Haushältssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeord- Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung nung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2018 bis Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird fest- 31.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer gesetzt 27, öffentlich aus. für das Jahr 2018 auf 0,00 Euro 54687 Arzfeld, 10.01.2018 für das Jahr 2019 auf 0,00 Euro Andreas Kruppert, Bürgermeister §5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteueren werden wie folgt fest- Pintesfeld gesetzt: Ortsbürgermeister: Thomas Wirtz, Tel. 0151/44876963 2018 2019 www.pintesfeld.de (v. H.) (v. H.) Grundsteuer A auf 380 380 Grundsteuer B auf 410 410 Öffentliche Bekanntmachung Gewerbesteuer auf 380 380 Dienstleistungszentrum 54634 Bitburg, 29.12.2017 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde- Ländlicher Raum Westpark 11 gebietes gehalten werden DLR Eifel Telefon: 06561-94800 2018 2019 Flurbereinigungs- und Telefax: 06561-9480299 (Euro) (Euro) Siedlungsbehörde Internet: www.dlr.rlp.de für den ersten Hund 31 31 Vereinfachtes Flurbereinigungs- für den zweiten Hund 62 62 verfahren Pintesfeld für jeden weiteren Hund 80 80 Aktenzeichen: 51706-HA11.5. für den ersten gefährlichen Hund 250 250 Schlussfeststellung für den zweiten gefahrlichen Hund 300 300 für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 350 des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Pintesfeld gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) §6 I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs- Gebühren und Beiträge verfahrens Pintesfeld Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein- Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte richtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 Flurbereinigungsverfahren Pintesfeld durch folgende Feststellung ab: (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. (GVBI. S. 57) werden für 2018 und 2019 neu festgesetzt: 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver- 1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt Investitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feld- werden müssen. und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfä- II. Hinweise higen Aufwendungen für die Jahre 2018 und 2019 festgesetzt. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die 2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver- § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wer- fahren beendet. den für das Jahr Gründe 2018 auf 25,00 Euro Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur- und bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung 2019 auf 22,00 Euro vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel je lfdm. Grabfläche festgesetzt. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und §7 rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Wider- Eigenkapital sprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Der Stand des Eigenkapitals Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zum 01.01.2009 betrug 398.352,48 Euro zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des Jahresüberschuss 2009 11.697,47 Euro amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt. Eigenkapital zum 31.12.2009 410.049,95 Euro Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla- Jahresfehlbetrag 2010-Ergebnishaushalt- -28.295,45 Euro gen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung Korrekturbuchung Eigenkapital -1.046,43 Euro übergeben worden. Eigenkapital zum 31.12.2010 380.708,07 Euro Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt- 8.209,83 Euro sind nicht bekannt. Korrekturbuchung Eigenkapital 4,00 Euro Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß Eigenkapital zum 31.12.2011 388.921,90 Euro abgeschlossen. Die Jagdgenossenschaft Pintesfeld hat seinerzeit der Jahresfehlbetrag 2012-Ergebnishaushalt- 66.027,81 Euro Ortsgemeinde Mittel für die Übernahme der Beitragsleistung im Eigenkapital zum 31.12.2012 454.949,71 Euro Flurbereinigungsverfahren zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Jahresüberschuss 2013 -Ergebnishaushalt- 36.095,25 Euro Sofern nach Abschluss des Verfahrens ein Restkassenbestand ver- Eigenkapital zum 31.12.2013 491.044,96 Euro bleibt, wird dieser der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung Jahresüberschuss 2014-Ergebnishaushalt- 32.830,25 Euro von Wirtschaftswegen übergeben und die Kasse aufgelöst. Eigenkapital zum 31.12.2014 523.875,21 Euro Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung Jahresfehlbetrag 2015 -Ergebnishaushalt- -2.318,24 Euro zugestimmt. Eigenkapital zum 31.12.2015 521.556,97 Euro Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein- Jahresfehlbetrag 2016 -Ergebnishaushalt- -28.792,19 Euro fachte Flurbereinigungsverfahren Pintesfeld beendet und die Teil- Eigenkapital zum 31.12.2016 492.764,78 Euro nehmergemeinschaft erloschen. Jahresfehlbedarf 2017-Ergebnishaushalt- -19.403,00 Euro Rechtsbehelfsbelehrung voraussichtliches Eigenkapital Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der zum 31.12.2017 473.361,78 Euro Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Jahresfehlbedarf 2018-Ergebnishaushalt- -20.935,00 Euro Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim voraussichtliches Eigenkapital Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel, zum 31.12.2018 452.426,78 Euro Westpark 11, 54634 Bitburg Jahresfehlbedarf 2019-Ergebnishaushalt- -20.912,00 Euro oder wahlweise bei der voraussichtliches Eigenkapital Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, zum 31.12.2019 431.514,78 Euro - Obere Flurbereinigungsbehörde - Lichtenborn, 08.01.2018 Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier Alois Leick, Ortsbürgermeister einzulegen.
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