Karneval 2018 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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Karneval 2018 - Verbandsgemeinde Arzfeld
Jahrgang 45     Samstag, den 20. Januar 2018   Ausgabe 3/2018
Verbandsgemeinde arzfeld

                                                  aktuell
                                                                               NachrichteN
                                                        aus dem Dreiländereck

                 Karneval 2018
                                   Narrenfahrplan
       13. Januar 19:11 Uhr                   Proklamation Prinzenpaar
       		                                     der KG Waxweiler
       		                                     Haus des Gastes/Bürgerhaus
       20. Januar 19.11 Uhr                   Prunk- und Galasitzung
       		                                     in der Turnhalle in Daleiden
       26. Januar 20.11 Uhr                   Karnevalsdisco im DGH Philippsweiler
       27. Januar 19.11 Uhr                   Kappensitzung
       		                                     in der Turnhalle in Lützkampen
       28. Januar 14:11 Uhr                   Kinderkarneval im Bürgerhaus in Waxweiler
       28. Januar 14:11 Uhr                   Kinder-Kappensitzung
       		                                     in der Turnhalle in Daleiden
       03. Februar 20.11 Uhr                  Große Jubiläumskappensitzung
       		                                     im beheizten Festzelt in Philippsweiler
       04. Februar 10.11 Uhr                  musikalischer Frühschoppen
       		                                     in Philippsweiler
       		                                     anschließend bunter Nachmittag und
       		                                     Kinderkarneval
       10. Februar 20:11 Uhr                  Große Kappensitzung
       		                                     im Bürgerhaus in Waxweiler
       11. Februar 14:11 Uhr                  Karnevals-Umzug in Plütscheid
       11. Februar 14.11 Uhr                  Karnevals-Umzug in Lützkampen
       12. Februar 14.00 Uhr                  Großer Rosenmontagszug in Daleiden
       12. Februar 14:11 Uhr                  Rosenmontag Umzug mit anschl. Party
       		                                     im Bürgerhaus in Waxweiler

      mit den amtlichen Bekanntmachungen
                    der Kreisverwaltung des
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     felkreises                                                www.vg-arzfeld.de
Karneval 2018 - Verbandsgemeinde Arzfeld
Arzfeld                                 -2-                            Ausgabe 3/2018

                                     Einladung zum
                               karnevalistischen Frühstück
                                        Die katholische
                               Frauengemeinschaft (kfd) Arzfeld
                                      lädt alle Frauen an
                               Weiberdonnerstag, den 08.02.2018
                                         um 9.00 Uhr
                                           ins DGH
                              zum karnevalistischen Frühstück ein.

                               Anmeldung bis zum 01.02.2018 bei
                                Thea Thielen (06550/1029) oder
                               Hildegard Johann (06550/929832)

                                 Beitrag für Mitglieder 13,00 €
                               Beitrag für Nichtmitglieder 15,00 €

                           Hinweis für die Karnevalsvereine
                             im Verbandsgemeindebezirk

  Die Karnevalsveranstaltungen der Karnevalsvereine werden im Mitteilungs-
  blatt der Verbandsgemeinde Arzfeld wie folgt einmal berücksichtigt:

  • 1/2 Innenseite gestaltet im vorderen Teil des Mitteilungsblattes für Kap-
    pensitzung, Prinzenproklamation oder aber Rosenmontagsumzug. Die
    Möglichkeit der Zusammenfassung aller Veranstaltungen in eine Anzeige
    besteht für die Vereine.

  • 1/4 Seite gestaltet unter Vereinen und Verbänden für Kinderkappensitzun-
    gen, Seniorensitzungen usw. Die Skripte sind rechtzeitig unter Beachtung
    des jeweiligen

  Redaktionsschlusses der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld über das CMS-
  System zu übermitteln oder aber an mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de zu senden.
Karneval 2018 - Verbandsgemeinde Arzfeld
Arzfeld                                      -3-                      Ausgabe 3/2018

                     Karnevals Party
           OFT KOPIERT, NIE ERREICHT
                        20.01.2018
                        Lünebach
            Eintritt 8 € • Getränke ab 1,50 €
          Special: Kein Einlass unter 16 Jahren!

                           Karneval in Daleiden

                             20.01. Prunk- und Galasitzung
    Beginn 19:11 Uhr - Sporthalle Daleiden
    Karten bei der Raiffeisenbank Westeifel in Daleiden erhältlich.

                              28.01. Kinder-Kappensitzung
    Beginn 14:11 Uhr - Sporthalle Daleiden

                                08.02. Weiberdonnerstag
    Buntes Narrentreiben durch die Ortslage
    Ab 20:11 Uhr Karnevalsparty im Restaurant „Dreiländereck“

                   12.02. 60 Jahre Jubiläums Rosenmontags Umzug
    Start 14:11 Uhr - im Anschluss Party in der Sporthalle
    Zuganmeldung unter 0171-2788219 oder umzug@karneval-daleiden.de

                           www.facebook.com/karneval.daleiden
Karneval 2018 - Verbandsgemeinde Arzfeld
Arzfeld                                                                                                  -4-                                                   Ausgabe 3/2018

                                                                                                                            Jugendarbeit

                                                                                                                           Fachkraft für Jugendarbeit
                        Bereitschaftsdienst                                                                                            Sprechstunde
                      Verbandsgemeindewerke                                                                     Bei Fragen rund um die Themen Jugendarbeit, ehrenamtli-
  Verbandsgemeindewerke Arzfeld                                                                                 che Tätigkeiten, Jugendräume oder Freizeiten stehe ich Ihnen
  während der Dienstzeiten                                                                                      gerne zur Verfügung.
  Telefon 06550/974-0, Fax 06550/974- 200                                                                       Die Sprechstunden der Fachkraft für Jugendarbeit können
  außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen                                                                individuell vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich
  Telefon 0170/5635238                                                                                          einer Terminabsprache an:
  Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm                                                                      Marc Spiekermann
  KNE-Kommunale Netze Eifel AöR als Betriebsführer                                                              Tel.: 06551/97109-0
  für die Wasserversorgung des Eifelkreises                                                                     Fax: 06551/97109-161
  Telefon 06551/9512-0                                                                                          Handy: 0160-530 3371
                                                                                                                Email: m.spiekermann@caritas-westeifel.de

                Apothekenbereitschaftsdienst                                                                            Sitzung des Jugendparlamentes
Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern:
deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)                                                        Am Donnerstag, 25. Januar 2018, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung
Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.)                                                        des Jugendparlamentes der Verbandsgemeinde Arzfeld statt. Sit-
Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen.                                                   zungsort: Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Arzfeld.
Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internet-                                           Tagesordnung:
seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter www.lak-                                             Öffentliche Sitzung
rlp.de abrufbar.                                                                                           1. Wahl einer Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden
Apotheken-Notdienst haben von 08.30 Uhr bis 08.30 Uhr folgende                                             2. Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters
Apotheken:                                                                                                 3. Wahl einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers, gleichzeitig
Samstag, 20. Januar 2018                                                                                      Pressesprecherin bzw. Pressesprecher
Schloß-Apotheke                                                                                            4. Veranstaltungen 2018
Hohlstr. 3, 54673 Neuerburg....................................... Tel.: 06564/2198                        5. Projektplanung in Kooperation mit der Raiffeisenbank Westeifel
Berg-Apotheke                                                                                              6. Verschiedenes
Tiergartenstr. 11, 54595 Prüm..................................... Tel.: 06551/3200                        Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Sonntag, 21. Januar 2018                                                                                                                               Arzfeld, 15. Januar 2018
Apotheke am Teichplatz                                                                                                                   gez. Andreas Kruppert, Bürgermeister
Teichplatz 8, 54595 Prüm............................................ Tel.: 06551/7475
BEDA-Apotheke
Saarstr. 33, 54634 Bitburg                                       Tel.: 06561/683644
                                                                                                                             Flüchtlingsarbeit
               Wochenenddienst der Tierärzte                                                               Sie kümmern sich um / betreuen/ begleiten Asylbewerber oder
Samstag/Sonntag, 20./21. Januar 2018                                                                       Flüchtlinge in der VG Arzfeld und würden sich über direkte, haupt-
Tierärztin Milbert-Groben, Irrhausen........................ Tel. 06550/4236                               amtliche Hilfe vor Ort freuen?
Tierarzt May, Pronsfeld.................................................. Tel. 06556/245                   Kontakt:
                                                                                                           DRK-Koordinierungsstelle Flüchtlingshilfe VG Arzfeld
                                                                                                           Kristina Norta
                        Ärztliche                                                                          Luxemburger Straße 5, 54687 Arzfeld
            Bereitschaftsdienstzentrale Prüm                                                               Telefon: 06550/9286586
  St. Joseph Krankenhaus Prüm                                                                              Email: kristina.norta@drk-bitburg.de
  Kalvarienberg 4                                                                                          Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr
  54595 Prüm.................................................... Tel. : 06551-1472683                      oder nach Vereinbarung
                                                                                                           Regelmäßige Angebote:
                                                                                                           Montag und Mittwoch: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Deutschunterricht
                                                                                                           für Asylbewerber und Flüchtlinge
         Augenärztlicher Bereitschaftsdienst                                                               Gesucht:
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder                                                                        • Eine Single-Wohnung mit Einbauküche bis 50 m2 in Arzfeld,
Nordalle 1, 54292 Trier............................................ Tel.: 0651/2082244                         Bitburg oder Prüm
                                                                                                           • 7-köpfige Familie sucht ein ca. 120-135 m2 großes Haus in Prüm
                          Zahnärztlicher Dienst                                                                oder Bitburg
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bit-                                            • Dreiköpfige Familie (Mutter, Sohn und Tochter) mit Bleiberecht
burg-Prüm:                                                                                                     suchen eine Wohnung ca. 60-80 m2 in Arzfeld
      01805/065100 (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz)
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
Sie unter www.bzk-trier.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des
zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                                                                                   Senioreninformation
möglich.

                                                                                                                             Alten- und Pflegeheim
                Kranken- und Rettungswagen
  Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreu-                                                                   „Herz-Jesu“ Waxweiler
  zes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112
  (vorwahlfrei) zu erreichen.
                                                                                                               Alten- und Pflegeheim bietet Aktivitäten für Senioren an
                                                                                                           Das Alten- und Pflegeheim „Herz-Jesu“ in der Trierer Straße, bie-
                                                                                                           tet regelmäßig verschiedene öffentliche Aktivitäten an. Sie sind für
                                                                                                           alle Seniorinnen und Senioren aus der Region zugänglich und kos-
                               Notruf/Feuerwehr                                                            tenfrei. Ab dem 1. Februar werden angeboten: Bewegungsübungen
  Feuerwehr ................................................................................. 112          (an jedem ersten Dienstag im Monat), Sitztanz (an jedem zweiten
  Polizei ........................................................................................ 110     Dienstag im Monat), Fingergymnastik (an jedem ersten Freitag
                                                                                                           im Monat), Altenheimchor (an jedem vierten Montag im Monat).
Arzfeld                                                             -5-                                                  Ausgabe 3/2018
Diese Veranstaltungen finden jeweils von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr                                      §6
statt. Kegeln ist an jedem Freitag von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr.                                   Eigenkapital
Weitere Informationen erteilt Heimleiterin Martina Schoden unter      Der Stand des Eigenkapitals
Telefon: 06554-180. Seniorinnen und Senioren, die innerhalb der       zum 01.01.2009 betrug                             3.131.984,45 Euro
Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen, können den Bürgerbus zur             Ergebnisverwendung 2009                              42.297,98 Euro
An- und Rückreise kostenlos nutzen. Hierzu ist eine telefonische      Jahresüberschuss 2010 -Ergebnishaushalt-            58.583,17 Euro
Anmeldung unter Telefon: 06550-974-122 oder 06550-974-140 erfor-      Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt-           149.851,55 Euro
derlich. Die Seniorenarbeit in Waxweiler wird unterstützt durch die   Eigenkapital zum 31.12.2011                       3.382.717,15 Euro
Projektgruppe von Gemeindereferentin Nicole Rauen. Sie ist im         Jahresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt-           -107.216,08 Euro
dortigen Pfarrbüro unter Telefon: 06554-900645 erreichbar.            Eigenkapital zum 31.12.2012                       3.275.501,07 Euro
                                                                      Jahresüberschuss 2013 -Ergebnishaushalt-            69.736,28 Euro
                                                                      Eigenkapital zum 31.12.2013                       3.345.237,35 Euro
                                                                      Jahresüberschuss 2014 -Ergebnishaushalt-           116.468,58 Euro
                                                                      Eigenkapital zum 31.12.2014                       3.461.705,93 Euro
                                                                      Jahresfehlbetrag 2015 -Ergebnishaushalt-           -239.040,67 Euro
                                                                      Eigenkapital zum 31.12.2015                       3.222.665,26 Euro
                                                                      Jahresüberschuss 2016 -Ergebnishaushalt-           107.509,81 Euro
                                                                      Eigenkapital zum 31.12.2016                       3.330.175,07 Euro
                                                                      Jahresüberschuss 2017 -Ergebnishaushalt-            46.869,00 Euro
                                                                      voraussichtliches Eigenkapital
                                                                      zum 31.12.2017                                    3.377.044,07 Euro
                                                                      Jahresüberschuss 2018
    Bekanntmachung der Haushaltssatzung                               -Ergebnishaushalt-                                  55.123,00 Euro
                                                                      voraussichtliches Eigenkapital
     des Hofswaldzweckverbandes für das                               zum 31.12.2018                                   3.432.167,07 Euro
             Haushaltsjahr 2018                                                                                 54687 Arzfeld, 10.01.2018
                                                                                                      Andreas Kruppert, Verbandsvorsteher
                        vom 10.01.2018
Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 1 ff. des Landes-        Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeord-
gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom               nung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
28.09.2010 (GVBL. S. 227) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemein-     Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2018 bis
deordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994          31.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer
(GVBL. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember        27, öffentlich aus.
2015 (GVBL. S. 477), folgende Haushaltssatzung beschlossen:                                                   54687 Arzfeld,10.01.2018
                                                                                                       Andreas Kruppert, Bürgermeister
                             §1
                Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden                                                           Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt
1. im Ergebnishaushalt                                      2018          E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der
der Gesamtbetrag der Erträge auf                    210.327 Euro          Verbandsgemeinde Arzfeld:
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf               155.204 Euro                         mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de
der Jahresüberschuss auf                             55.123 Euro          Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der
2. im Finanzhaushalt                                                      Verbandsgemeinde Arzfeld:
die ordentlichen Einzahlungen auf                   206.280 Euro                                 06550/974-333
die ordentlichen Auszahlungen auf                   147.870 Euro          Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um
der Saldo der ordentlichen Ein- und                                       09:00 Uhr!
Auszahlungen auf                                     58.410 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf                    0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf                    0 Euro                  Anmeldung von Wildschäden
der Saldo der außerordentlichen Ein- und                                        bei der Verbandsgemeinde Arzfeld
Auszahlungen auf                                           0 Euro     Wildschäden im land- und forstwirtschaftlichen Bereich werden per
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf             0 Euro     FAX (06550/974-163), per E-Mail an die Adresse
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf             0 Euro     marcel.palms@vg-arzfeld.de oder per Post bei der Verbandsge-
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                               meinde Arzfeld, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld angemeldet.
Investitionstätigkeit auf                                 0 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf           0 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf      58.410 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf                       -58.410 Euro
                           §2
          Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaß-
nahmen werden für
2018                                        nicht veranschlagt.                  Wichtiger hinWeis
                          §3                                                                 an alle einsender von
     Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen                                                  Fotos
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2018 nicht veranschlagt.         Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Fotos mit
                          §4                                              folgender Mindestgröße druckbar sind:
                                                                          Bei 90 mm Breite (1-spaltig)      mind. 850 Pixel in der Breite
    Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
                                                                          Bei 185 mm Breite (2-spaltig) mind. 1.750 Pixel in der Breite.
Ein Liquiditätskredit zur Liquiditätssicherung wird nicht bean-
                                                                          Das entspricht einer Bildauflösung von 240 dpi.
sprucht.
                                                                          Fotos mit geringerer Auflösung werden nicht mehr abgedruckt.
                           §5                                             Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.
          Ausschüttung an die Verbandsmitglieder
                                                                          Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Eine Ausschüttung an die Verbandsmitglieder für das Haushaltsjahr
2018 findet nicht statt.
                                                                                                                 Ihre Redaktion
Arzfeld

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(Name des Hundehalters)                                                                        (Datum)
_____________________________                                                                            _____________________________                                    ____________
(Straße)                                                                                                 (Name des Hundehalters)                                             (Datum)
_____________________________                                                                            _____________________________
PLZ, Wohnort                                                                                             (Straße)
                                                                                                         _____________________________
                                                                                                         (PLZ, Wohnort)

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Luxemburger Straße 6

54687 Arzfeld
                                                                                                         Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
                                                                                                         Luxemburger Straße 6
                                                                                                                                                                                             und Wohnung des Erwerbers anzugeben.

Erhebung von Hundesteuer
                                                                                                         54687 Arzfeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich anzeigen, dass ich ab ____________Halter eines - weiteren - Hundes                    Erhebung von Hundesteuer
(Rasse      ) bin. Den Hund habe ich von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          -6-

                       ______________________________
                                         (Vor- und Zuname)
                            ______________________________                                               Sehr geehrte Damen und Herren,
                                              (Straße)
                            ______________________________
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Bekanntmachung

                                          (PLZ / Wohnort)                     erworben.                  hiermit möchte ich anzeigen, dass unser Hund am ______________
Steuerbefreiung wird beantragt, weil                                                                      eingeschläfert wurde.
 der Hund für mich als Blinder - Gehörloser - völlig Hilfloser unentbehrlich ist.                        verendet ist.
    (Fotokopie des Feststellungsbescheides nach § 4 des Schwerbehindertengesetzes ist beigefügt)

 der Hund zur Bewachung einer Schafherde von mehr als 50 bzw. 100 Schafen                                an                        ______________________________
     notwendig ist.                                                                                                                           (Vor- und Zuname)
                                                                                                                                     ______________________________
Steuerermäßigung wird beantragt, weil                                                                                                              (Straße)
                                                                                                                                     ______________________________
 der Hund zur Bewachung unseres Gebäudes, welches vom nächsten bewohnten Gebäude                                                              (PLZ / Wohnort)
     mehr als 200 m (Luftlinie) entfernt liegt.
 weil ich einen Handel mit Hunden betreibe.                                                                                         verkauft worden ist.
    Es handelt sich bei dem vorstehend angemeldeten Hunde um den ____. Hund.
                                                                                                                                                                                         aufgenommen hat. Diese Verpflichtung wird nicht immer beachtet. Wir weisen daher alle Hundehalter auf Folgendes hin:

                                                                                                                                                                                         cke und Auskünfte sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 29 (Frau Kandels), Tel. 06550/ 974-129 erhältlich.
                                                                                                                                                                                             Verbandsgemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                  Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                                                                                                         2. Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit
                                                                                                                                                                                         ter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinem Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Andreas Kruppert, Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 54687 Arzfeld, 09.01.2018
                                                                                                                                                                                         1. Wer einen Hund hält, hat dies binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der für seinen Wohnort zuständigen Gemeinde oder
                                                                                                                                                                                         Jeder Hundehalter ist nach der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer verpflichtet, sein Tier an- bzw. abzumelden. Hundehal-

                                                                                                                                                                                         Anzeigeverpflichtung nachzukommen. Hierfür sollte sich jeder Hundehalter der beigefügten Vordrucke bedienen. Weitere Vordru-
                                                                                                                                                                                             dem er wegzieht, ebenfalls innerhalb 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name

                                                                                                                                                                                         Außerdem kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen. Es liegt daher im Interesse jedes Hundehalters, der vorstehenden
                                                                                                                                                                                         Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ausgabe 3/2018
Arzfeld                                                                                 -7-                                                 Ausgabe 3/2018

     Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung
   Telefonnummer:                                            06550/974-0
   Telefaxnummer:                                          06550/974-163
   E-Mail:                                             info@vg-arzfeld.de
   Internet:                                            www.vg-arzfeld.de
   montags bis freitags                           08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
   montags, dienstags und mittwochs               14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
   donnerstags                                    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
   Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Mög-
   lichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabspra-
   chen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.

   Außenstelle in Waxweiler
   (Haus des Gastes, Tourist-Info, Devonium und Römermuseum)
   Telefon 06554/811 - Fax 06554/823
   E-Mail: gemeinde.waxweiler@t-online.de
   Montag, Dienstag und Freitag:                      09:00 bis 12:00 Uhr
   und                                                13:30 bis 16:30 Uhr
   Donnerstag:                                        09:00 bis 12:00 Uhr
   (Diese Öffnungszeiten gelten auch für die Museen in Waxweiler)

                                                                                                          Herzlichen Glückwunsch
                                                                                                             zum Geburtstag!
                                                                                              In der Zeit vom 20. Januar - 26. Januar 2018 feiern folgende
                                                                                              Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag.
                                                                                              Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratu-
                                                                                              lieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen alles
                                                                                              Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen!
                                                                                              Anna Juchmes, Roscheid                             80 Jahre
                                                                                              geb. am 20. Januar 1938
                                                                                              Luise Steins, Oberpierscheid                       80 Jahre
                                                                                              geb. am 20. Januar 1938
                                                                                              Erna Farber, Daleiden                              80 Jahre
                                                                                              geb. am 22. Januar 1938
                                                                                              Susanna Roth, Leidenborn                           95 Jahre

                   Bürgerbus
                                                                                              geb. am 22. Januar 1923
                                                                                              Maria Schoden, Lützkampen                          80 Jahre
                                                                                              geb. am 23. Januar 1938

                     Sie gehören zum Kreis
          älterer oder in der Mobilität eingeschränkter
                           Menschen?                                                                                      Luxemburger Str. 5 • 54687 Arzfeld
                                                                                                                          Tel. ++49 6550 961080
     Kostenloser Fahrservice - Bürger fahren für Bürger                                                                   Fax ++49 6550 961082
           Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag                                                                       E-Mail: ti@islek.info
           innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld                                                                         Internet: www.islek.info

                            Anmeldung:
                                                                                                                          Öffnungszeiten:
              Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld                                                            Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr
              Tel.: 06550/974-122 oder 06550/974-140
                                                                                          Museen                Devonium in Waxweiler
                                                                                                                Eine Welt vor vierhundert Millionen Jahren
                Schiedsamtsbezirk Arzfeld                                                                       ……begeben sie sich auf eine Zeitreise…
 Schiedsmann:                                                                                                   ….lauschen sie in eine fremde, ferne Welt.
 Alfred Pick                                                                              Ausstellungen         Informationen unter: 06554 - 811
 Im Oberdorf 26                                                                                                 Römermuseum - WALESWILERE in Waxweiler
 54597 Lierfeld.......................................................Tel. 06556/7579                           wie DEVONIUM – Eingang über Haus des
                                                                                                                Gastes
Arzfeld                                              -8-                                    Ausgabe 3/2018
P O I ‚s   Informationen unter: 06554 - 811                       Pfarrkirche St. Luzia in Eschfeld
           Museum in der Wartehalle in Lützkampen,                In den Jahren 1906 -1921 hat Pfarrer Chris-
           OT Welchenhausen                                       toph März an Wänden und Gewölbe eine auf-
           Das Museum ist rund um die Uhr 24 Stunden              geschlagene Bibel gemalt.
           lang geöffnet.                                         Informationen unter: Tel. 06559 - 858
           Der Eintritt ist frei. Informationen unter:            Eifelzoo in Lünebach
           www.kult-our-tal-museum.de oder www.arte-              Tiere hautnah erleben!
           hallewelchenhausen.de                                  Auf 300.000 qm Zoogelände finden Sie über
           Haus der Landschaft und Geschichte in Lütz-            400 Tiere aus aller Welt.
           kampen, Ortsteil Stupbach                              Informationen unter: Tel. 06556 - 816
           Dokumentation über das „Brauchtum in der               Weitere Informationen auch im Internet un-
           Westeifel“, Eintritt ist frei.                         ter www.islek.info und www.eifel.info
           Weitere Infos unter: www.kult-our-tal-muse-            Hier können Sie auch gern Ihre Veranstal-
           um.de, durchgehend geöffnet                            tungen melden: ti@islek.info

                           Veranstaltungen                          im
                                            ein Auszug aus dem
                                         Veranstaltungskalender
                                            „aktiv 2017“
Arzfeld   -9-   Ausgabe 3/2018
Arzfeld   - 10 -   Ausgabe 3/2018
Arzfeld                                                                - 11 -                                                    Ausgabe 3/2018

 Unsere europäischen Nachbarn                                               I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs-
                                                                            verfahrens Dackscheid
    Luxemburg und Belgien                                                   Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte
                                                                            Flurbereinigungsverfahren Dackscheid durch folgende Feststellung ab:
                                                                            1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
                                                                            2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver-
                                                                                 einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt
                                                                                 werden müssen.
                                                                            3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
                                                                            II. Hinweise
                                                                            Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die
                                                                            Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver-
                                                                            fahren Dackscheid beendet.
                                                                                                            Gründe
                                                                            Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur-
                                                                            bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
                                                                            vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel
                                                                            17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.
                                                                            Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher
                                                                            und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge,
                                                                            Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Die Unterlagen
                                                                            für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen
                                                                            Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen
                                                                            Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterver-
                                                                            waltung übersandt. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und
                                                                            öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in
                                                                            die Unterhaltung übergeben worden. Aufgaben, die die Teilnehmer-
                                                                            gemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
                                                                            Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß
                                                                            abgeschlossen. Die Jagdgenossenschaft Dackscheid hat seinerzeit
                                                                            der Ortsgemeinde Mittel für die Übernahme der Beitragsleistung im
                                                                            Flurbereinigungsverfahren zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
                                                                            Sofern nach Abschluss des Verfahrens ein Restkassenbestand ver-
                                                                            bleibt, wird dieser der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung
                                                                            von Wirtschaftswegen übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vor-
                                                                            stand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.
                         Dackscheid                                         Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein-
                                                                            fachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmerge-
                   Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel. 06554/595        meinschaft erloschen.
                               www.dackscheid.com                                                   Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                            Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der
                                                                            Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
                  Bekanntmachung                                            Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
                                                                                     Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel,
               Straßenreinigungspflicht                                                           Westpark 11, 54634 Bitburg
  In letzter Zeit ist festgestellt worden, dass einige Grundstücks-         oder wahlweise bei der
  anlieger in der Ortsgemeinde Dackscheid ihrer Verpflichtung                              Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
  zur Straßenreinigung gemäß den Bestimmungen der gemeind-                                    - Obere Flurbereinigungsbehörde -
  lichen Satzung nicht nachkommen. Nach dieser Satzung obliegt                                  Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
  die Straßenreinigungspflicht für alle innerhalb der geschlosse-           einzulegen.
  nen Ortschaft gelegenen Straßen den Eigentümern der bebau-                Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs-
  ten und unbebauten Grundstücke, die durch sie erschlossen                 frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der
  werden oder die an sie angrenzen.                                         Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.
  Sie umfasst                                                               Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-
  a) das Besprengen und Säubern der Straßen,                                den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qua-
  b) die Schneeräumung,                                                     lifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr.
  c) das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der                   910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli
      besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte,                    2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für
  d) das Freihalten der oberirdischen Vorrichtungen auf der                 elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung
      Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung                 der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der
      dienen, von Unrat, Eis, Schnee und den Wasserabfluss stö-             jeweils geltenden Fassung zu versehen. Hierbei sind besondere tech-
      renden Gegenständen (z.B. Unkraut).                                   nische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der
  Wer seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nach-                 Seite https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/
  kommt, handelt ordnungswidrig.                                            ausgeführt sind.
                                      54687 Arzfeld, 11. Januar 2018                                                                   Im Auftrag
                              Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld                                                                             (DS)
                                                                                                                                gez. Edgar Henkes
           Öffentliche Bekanntmachung                                                            Abteilungsleiter Bodenordnung Landentwicklung
Dienstleistungszentrum               54634 Bitburg,
Ländlicher Raum
DLR Eifel
                                     29.12.2017
                                     Westpark 11                                                          Daleiden
Flurbereinigungs- und                Telefon: 06561-94800                                   Ortsbürgermeister: Herbert Maus, Tel. 06550/4334
Siedlungsbehörde                     Telefax: 06561-9480299                                                   www.daleiden.de
Vereinfachtes                        Internet: www.dlr.rlp.de
Flurbereinigungsverfahren Dackscheid
Aktenzeichen: 51954-HA11.5.                                                     Postagentur und Tourist-Info Daleiden
                                                                            Die Tourist-Info in der Postagentur Daleiden während der Öff-
                   Schlussfeststellung                                      nungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Dackscheid                     Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher
          gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)                       heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben.
Arzfeld                                                              - 12 -                                                   Ausgabe 3/2018
Tel.: 06550/929508, Fax: 06550/929509, E-Mail: T-Info@Daleiden.de             Sitzung des Ortsgemeinderates Dasburg
Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info                           Am Montag, 5. Februar 2018, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des
          Montag bis Samstag: von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr                 Ortsgemeinderates Dasburg statt.
              Donnerstag: von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr                     Sitzungsort: Gasthaus „Bei Jul“
Dorfgemeinschaftshaus und „Haus Golland“ in Daleiden                      Tagesordnung:
Buchungsanfragen bei Bronja Kootz, Tel.: 06550/644                        Öffentliche Sitzung
                                                                          1. Mitteilungen
                                                                          2. Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nach-
                                                                              tragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2017/2018
            Herzlichen Glückwunsch                                        2.1 Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben
                                                                              der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs
                                                                          2.2 Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung

                             50                                               und des Nachtragshaushaltsplanes
                                                                          3. Sanierung der Burgbrücke
                                                                              - Auftragsvergaben
                                                                          4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
                                                                          5. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsge-
                      Die Eheleute                                            meinde an der Vierten Bündelausschreibung 2019-2020 für den
               Barbara und Helmut Röder,                                      kommunalen Strombedarf
               54673 Daleiden - Falkenauel                                6. Verschiedenes
                                                                          Nicht öffentliche Sitzung
                                                                          7. Auftragsvergaben
                        begehen am                                        8. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17. Oktober 2017
                       26. Januar 2018                                        - Nicht öffentlicher Teil
                                                                          9. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
                        das Fest der                                      10. Verschiedenes
                                                                          Gemäß § 97 Absatz 1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der Haushalts-
                                                                          satzung und des Haushaltsplanes ab dem Zeitpunkt dieser öffentli-
                    Goldenen Hochzeit                                     chen Bekanntmachung 14 Tage während der üblichen Dienstzeiten
                                                                          bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zur Einsichtnahme
 Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir mit allen                     durch die Einwohner aus.
                                                                          Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 Bewohnern recht herzlich und wünschen dem
                                                                                                                     Dasburg, 15. Januar 2018
 Jubelpaar alles Gute und Gottes Segen.                                                               gez. Beate Bormann, Ortsbürgermeisterin

                 Daleiden, 26. Januar 2018
                                                                                                   Hargarten
                                                                                        Ortsbürgermeister: Ulrich Kockelmann, Tel. 06554/7176
            Für die Ortsgemeinde Daleiden
                                                                                                     www.hargarten-net.com
            Herbert Maus, Ortsbürgermeister

           Für die Verbandsgemeinde Arzfeld                                          Öffentliche Bekanntmachung
                                                                          Dienstleistungszentrum               54634Bitburg,
           Andreas Kruppert, Bürgermeister                                Ländlicher Raum                      29.12.2017
                                                                          DLR Eifel                            Westpark 11
                                                                          Flurbereinigungs- und                Telefon: 06561-94800
                                                                          Siedlungsbehörde                     Telefax: 06561-9480299

                             Dasburg
                                                                          Vereinfachtes                        Internet: www.dlr.rlp.de
                                                                          Flurbereinigungsverfahren Hargarten/Lascheid
                                                                          Aktenzeichen: 51030-HA11.5.
               Ortsbürgermeisterin: Beate Bormann, Tel. 06550/1097
                                 www.dasburg.de                                               Schlussfeststellung
                                                                                 des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
                                                                                              Hargarten/Lascheid
                                                                                      gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
            Herzlichen Glückwunsch                                        I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs-
                  Am 24. Januar 2018 feiert                               verfahrens Hargarten/Lascheid
                                                                          Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte
                     Frau Margareta Pint,                                 Flurbereinigungsverfahren Hargarten/Lascheid durch folgende
                       54689 Dasburg,                                     Feststellung ab:
                                                                          1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
                              ihren                                       2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver-
                                                                              einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt
                                                                              werden müssen.
                        103. Geburtstag.                                  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
                                                                          II. Hinweise
  Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir der Jubilarin                Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die
  recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches                Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver-
  Wohlergehen und Gottes Segen!                                           fahren beendet.
                                                                                                         Gründe
              Dasburg/Arzfeld, 24. Januar 2018                            Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur-
                                                                          bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
              Für die Ortsgemeinde Dasburg                                vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel
            Beate Bormann, Ortsbürgermeisterin                            17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.
                                                                          Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und
                                                                          rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Wider-
             Für die Verbandsgemeinde Arzfeld                             sprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.
             Andreas Kruppert, Bürgermeister                              Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den
                                                                          zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des
Arzfeld                                                                    - 13 -                                                    Ausgabe 3/2018
amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und                    die außerordentlichen Einzahlungen auf           0                0
Katasterverwaltung übersandt. Die neu geschaffenen gemeinschaft-                die außerordentlichen Auszahlungen auf           0                0
lichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungs-                 der Saldo der außerordentlichen Ein-
pflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden. Aufgaben,                     und Auszahlungen auf                             0                0
die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht               der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0                  0
bekannt.                                                                        die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0                  0
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß                        der Saldo der Ein- und Auszahlungen
abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach                     aus Investitionstätigkeit auf                    0                0
Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung den Gemeinden Hargar-                  die Einzahlungen aus
ten und Lascheid überwiesen und die Kasse wird aufgelöst                        Finanzierungstätigkeit auf                  28.042           27.902
Die Jagdgenossenschaft Hargarten-Lascheid hat seinerzeit den                    die Auszahlungen aus
Ortsgemeinden Mittel für die Übernahme der Beitragsleistung im                  Finanzierungstätigkeit auf                   4.745            4.745
Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Restkassen-               der Saldo der Ein- und Auszahlungen
bestand wird den Gemeinden zweckgebunden zur Unterhaltung der                   aus Finanzierungstätigkeit auf              23.297           23.157
Wirtschaftswege zu Verfügung gestellt.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung
                                                                                                           §2
zugestimmt.                                                                               Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein-                1. im Ergebnishaushalt
fachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmerge-                  2. im Finanzhaushalt
meinschaft erloschen.                                                           Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen
                        Rechtsbehelfsbelehrung                                  und Investitionsmaßnahmen
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der                   erforderlich sind, wird für
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.                                         2018 auf        0 Euro
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim                     2019 auf        0 Euro festgesetzt.
         Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel,
                                                                                                          §3
                      Westpark 11, 54634 Bitburg
oder wahlweise bei der                                                               Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
               Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,                         Verpflichtungsermächtigungen werden für 2018 und 2019 nicht ver-
                  - Obere Flurbereinigungsbehörde -                             anschlagt.
                    Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier                                                     §4
einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs-                 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der                 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird fest-
Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.                    gesetzt
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-                  für das Jahr 2018 auf                          28.042,00 Euro
den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qua-               für das Jahr 2019 auf                          27.902,00 Euro
lifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr.                                               §5
910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli
2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für                                          Steuersätze
elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung                                                                 2018          2019
der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der                                                         (v. H.)       (v. H.)
jeweils geltenden Fassung zu versehen. Hierbei sind besondere tech-             Grundsteuer A auf                              500           500
nische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der                   Grundsteuer B auf                              500           500
Seite https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/                Gewerbesteuer auf                              380           380
ausgeführt sind.                                                                Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde-
                                                           Im Auftrag           gebietes gehalten werden
                                                                                                                             2018          2019
                                                                 (DS)
                                                                                                                          (Euro)        (Euro)
                                                    gez. Edgar Henkes           für den ersten Hund                            31            31
                     Abteilungsleiter Bodenordnung Landentwicklung              für den zweiten Hund                           62            62
                                                                                für jeden weiteren Hund                        77            77
                        Jucken                                                  für den ersten gefährlichen Hund
                                                                                für den zweiten gefährlichen Hund
                                                                                                                               350
                                                                                                                               400
                                                                                                                                             350
                                                                                                                                             400
          Ortsbürgermeister: Franz-Josef Metz, Tel. 06550/1331                  für jeden weiteren gefährlichen Hund          450           450
                          www.jucken.com                                                                    §6
                                                                                                    Gebühren und Beiträge
    Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                         Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein-
                                                                                richtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
      der Ortsgemeinde Jucken für die                                           (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006
        Haushaltsjahre 2018 und 2019                                            (GVBl. S. 57) werden für 2018 und 2019 neu festgesetzt:
                                                                                Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der
                          vom 08.01.2018                                        Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung                          auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2018 und
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),              2019 festgesetzt.
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dez. 2015 (GVBl. S. 477),
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
                                                                                                              §7
                                                                                                          Eigenkapital
                              §1                                                Der Stand des Eigenkapitals
                 Ergebnis- und Finanzhaushalt                                   zum 01.01.2009 betrug                             279.544,59 Euro
Festgesetzt werden                                                              Jahresüberschuss 2009                              1.250,37 Euro
                                                2018                2019        Korrekturbuchung Eigenkapital                     -32.223,93 Euro
                                             (Euro)              (Euro)         Eigenkapital zum 31.12.2009                       248.571,03 Euro
der Gesamtbetrag der Erträge auf             180.562             177.418        Jahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt-             -115,64 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen                                               Korrekturbuchung Eigenkapital                      -5.349,00 Euro
auf                                          208.537             204.938        Eigenkapital zum 31.12.2010                       243.106,39 Euro
der Jahresfehlbedarf auf                     -27.975             -27.520        Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt-          11.806,98 Euro
die ordentlichen Einzahlungen auf            155.118             155.118        Korrekturbuchung Eigenkapital                    -115.633,51 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf            178.415             178.275        Eigenkapital zum 31.12.2011                       139.279,86 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und                                             Jahresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt-           -2.082,25 Euro
Auszahlungen auf                              -23.297            -23.157        Eigenkapital zum 31.12.2012                       137.197,61 Euro
Arzfeld                                                                   - 14 -                                                  Ausgabe 3/2018
Jahresfehlbetrag 2013 -Ergebnishaushalt               -1.313,91 Euro                                     §4
Eigenkapital zum 31.12.2013                          135.883,70 Euro               Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Jahresfehlbetrag 2014 -Ergebnishaushalt-              -1.551,88 Euro
Eigenkapital zum 31.12.2014                          134.331,82 Euro           Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird fest-
Jahresfehlbetrag 2015 -Ergebnishaushalt-             -14.977,51 Euro           gesetzt
Eigenkapital zum 31.12.2015                          119.354,31 Euro           für das Jahr 2018 auf                            4.625,00 Euro
Jahresüberschuss 2016 -Ergebnishaushalt-             20.262,46 Euro           für das Jahr 2019 auf                            4.625,00 Euro
Eigenkapital zum 31.12.2016                          139.616,77 Euro                                          §5
Jahresfehlbedarf 2017 -Ergebnishaushalt-             -18.819,00 Euro
voraussichtliches Eigenkapital                                                                            Steuersätze
zum 31.12.2017                                       120.797,77 Euro           Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festge-
Jahresfehlbedarf 2018 -Ergebnishaushalt-             -27.975,00 Euro           setzt:
voraussichtliches Eigenkapital                                                                                                 2018       2019
zum 31.12.2018                                        92.822,77 Euro                                                         (v. H.)    (v. H.)
Jahresfehlbedarf 2019 -Ergebnishaushalt-             -27.520,00 Euro           Grundsteuer A auf                                 500        500
voraussichtliches Eigenkapital                                                 Grundsteuer B auf                                 500        500
zum 31.12.2019                                    65.302,77 Euro               Gewerbesteuer auf                                 380        380
                                          54689 Jucken, 08.01.2018             Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde-
                               Franz-Josef Metz, Ortsbürgermeister             gebietes gehalten werden
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeord-                                                                 2018       2019
nung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.                                                            (Euro)     (Euro)
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2018 bis                 für den ersten Hund                               31         31
31.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer                  für den zweiten Hund                              62         62
27, öffentlich aus.                                                            für jeden weiteren Hund                           77         77
                                         54687 Arzfeld, 10.01.2018
                                  Andreas Kruppert, Bürgermeister                                          §6
                                                                                                   Gebühren und Beiträge
               .LFNHVKDXVHQ                                                    Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein-
                                                                               richtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
          Ortsbürgermeister: Albert Zimmermann, Tel. 06550/654                 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006
                       www.kickeshausen.de                                     (GVBl. S. 57) werden für 2018 und 2019 neu festgesetzt:
                                                                               1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten
                                                                                   Investitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feld-
    Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                            und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung
     für die Haushaltsjahre 2018 und 2019                                          von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfä-
                                                                                   higen Aufwendungen für die Jahre 2018 und 2019 festgesetzt.
                          vom 08.01.2018
                                                                                                             §7
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),                                       Eigenkapital
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S.                  Der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
477), folgende Haushaltssatzung beschlossen:                                   zum 01.01.2009 betrug                            -14.197,61 Euro
                                                                               Jahresfehlbetrag 2009                             -2.066,50 Euro
                              §1                                               nicht durch Eigenkapital gedeckter
                 Ergebnis- und Finanzhaushalt                                  Fehlbetrag zum 31.12.2009                        -16.264,11 Euro
Festgesetzt werden                                                             Jahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt-          -6.359,36 Euro
1. im Ergebnishaushalt                                  2018   2019            Korrekturbuchung Eigenkapital                     -1.076,00 Euro
                                                     (Euro) (Euro)             nicht durch Eigenkapital gedeckter
der Gesamtbetrag der Erträge auf                      42.518 42.518            Fehlbetrag zum 31.12.2010                        -23.699,47 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                 48.213 48.213            Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt-         12.500,61 Euro
der Jahresfehlbedarf auf                              -5.695 -5.695            nicht durch Eigenkapital gedeckter
2. im Finanzhaushalt
                                                                               Fehlbetrag zum 31.12.2011                        -11.198,86 Euro
die ordentlichen Einzahlungen auf               39.500           39.500
                                                                               Jahresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt-          -4.364,34 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf               43.825           43.825
der Saldo der ordentlichen Ein- und                                            nicht durch Eigenkapital gedeckter
Auszahlungen auf                                -4.325           -4.325        Fehlbetrag zum 31.12.2012                        -15.563,20 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf               0                0        Jahresfehlbetrag 2013 -Ergebnishaushalt-           1.037,83 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf               0                0        nicht durch Eigenkapital gedeckter
der Saldo der außerordentlichen Ein- und                                       Fehlbedarf zum 31.12.2013                        -14.525,37 Euro
Auszahlungen auf                                     0               0         Jahresfehlbetrag 2014 -Ergebnishaushalt-          -6.650,99 Euro
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf       0               0         nicht durch Eigenkapital gedeckter
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf       0               0         Fehlbedarf zum 31.12.2014                        -21.176,36 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen                                            Jahresfehlbetrag 2015 -Ergebnishaushalt-          -5.357,27 Euro
aus Investitionstätigkeit auf                        0                0        nicht durch Eigenkapital gedeckter
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.625             4.625        Fehlbedarf zum 31.12.2015                        -26.533,63 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    300              300        Jahresfehlbetrag 2016 -Ergebnishaushalt-          -1.434,04 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen                                            nicht durch Eigenkapital gedeckter
aus Finanzierungstätigkeit auf                   4.325            4.325        Fehlbedarf zum 31.12.2016                        -27.967,67 Euro
                           §2                                                  Jahresfehlbedarf 2017 -Ergebnishaushalt-          -5.843,00 Euro
                                                                               voraussichtlich nicht durch Eigenkapital
          Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
                                                                               gedeckter Fehlbedarf zum 31.12.2017              -33.810,67 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaß-                Jahresfehlbedarf 2018 -Ergebnishaushalt-          -5.695,00 Euro
nahmen werden für
                                                                               voraussichtlich nicht durch Eigenkapital
2018
                                                                               gedeckter Fehlbedarf zum 31.12.2018               -5.695,00 Euro
2019          nicht veranschlagt.
                                                                               Jahresfehlbedarf 2019 -Ergebnishaushalt-          -5.695,00 Euro
                          §3                                                   voraussichtlich nicht durch Eigenkapital
     Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen                              gedeckter Fehlbedarf zum 31.12.2019              -11.390,00 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2018 und 2019 nicht ver-                                                  54689 Kickeshausen, 08.01.2018
anschlagt.                                                                                                 Albert Zimmermann, Ortsbürgermeister
Arzfeld                                                            - 15 -                                                    Ausgabe 3/2018
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeord-          oder wahlweise bei der
nung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.                       Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2018 bis                            - Obere Flurbereinigungsbehörde -
31.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer                               Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
27, öffentlich aus.                                                     einzulegen.
                                        54687 Arzfeld, 10.01.2018       Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs-
                                 Andreas Kruppert, Bürgermeister        frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der
                                                                        Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.
                                                                        Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-
                        Lascheid                                        den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qua-
                                                                        lifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr.
              Ortsbürgermeisterin: Helga Berg, Tel. 06554/675           910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli
                           www.lascheid.net                             2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für
                                                                        elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung
                                                                        der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der
           Öffentliche Bekanntmachung                                   jeweils geltenden Fassung zu versehen. Hierbei sind besondere tech-
Dienstleistungszentrum             54634Bitburg, 29.12.2017             nische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der
Ländlicher Raum                    Westpark 11                          Seite https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/
DLR Eifel                          Telefon: 06561-94800                 ausgeführt sind.
Flurbereinigungs- und              Telefax: 06561-9480299                                                                          Im Auftrag
Siedlungsbehörde                   Internet: www.dlr.rlp.de                                                                              (DS)
Vereinfachtes Flurbereinigungs-                                                                                             gez. Edgar Henkes
verfahren Hargarten/Lascheid
                                                                                            Abteilungsleiter Bodenordnung Landentwicklung
Aktenzeichen: 51030-HA11.5.

                                                                                              Lichtenborn
                    Schlussfeststellung
       des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
                    Hargarten/Lascheid                                                     Ortsbürgermeister: Alois Leick, Tel. 06554/624
            gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)                                               www.lichtenborn.de
I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs-
verfahrens Hargarten/Lascheid
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte               Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Flurbereinigungsverfahren Hargarten/Lascheid durch folgende                    der Ortsgemeinde Lichtenborn
Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.                für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vom 08.01.2018
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver-          Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rhein-
    einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt          land-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt
    werden müssen.                                                      geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl.S.477), fol-
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.          gende Haushaltssatzung beschlossen:
II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die
                                                                                                     §1
Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver-                        Ergebnis- und Finanzhaushalt
fahren beendet.                                                         Festgesetzt werden
                               Gründe                                   1. im Ergebnishaushalt                           2018             2019
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur-                                                      (Euro)           (Euro)
bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung           der Gesamtbetrag der Erträge auf              306.577          303.709
vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel      der Gesamtbetrag der
17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.         Aufwendungen auf                            327.512            324.621
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und      der Jahresfehlbedarf auf                    -20.935            -20.912
rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Wider-    2. im Finanzhaushalt
sprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.                            die ordentlichen Einzahlungen auf           281.090            280.915
Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den          die ordentlichen Auszahlungen auf           294.864            294.776
zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des          der Saldo der ordentlichen Ein-
amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und            und Auszahlungen auf                        -13.774            -13.861
Katasterverwaltung übersandt.                                           die außerordentlichen Einzahlungen auf             0                 0
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla-          die außerordentlichen Auszahlungen auf             0                 0
gen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung       der Saldo der außerordentlichen Ein- und
übergeben worden.                                                       Auszahlungen auf                                   0                   0
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte,        der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     0                   0
                                                                        die Auszahlungen aus
sind nicht bekannt.
                                                                        Investitionstätigkeit auf                    44.868                    0
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß
                                                                        der Saldo der Ein- und Auszahlungen
abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach
                                                                        aus Investitionstätigkeit auf               -44.868                    0
Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung den Gemeinden Hargar-
                                                                        die Einzahlungen aus
ten und Lascheid überwiesen und die Kasse wird aufgelöst
                                                                        Finanzierungstätigkeit auf                   60.752             15.971
Die Jagdgenossenschaft Hargarten-Lascheid hat seinerzeit den            die Auszahlungen aus
Ortsgemeinden Mittel für die Übernahme der Beitragsleistung im           Finanzierungstätigkeit auf                    2.110                2.110
Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Restkassen-       der Saldo der Ein- und Auszahlungen
bestand wird den Gemeinden zweckgebunden zur Unterhaltung der           aus Finanzierungstätigkeit auf               58.642             13.861
Wirtschaftswege zu Verfügung gestellt.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung                                        §2
zugestimmt.                                                                       Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein-        Kredite zur Finanzierung, von Investitionen und Investitipnsmaß-
fachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmerge-          nahmen werden für
meinschaft erloschen.                                                   2018
                      Rechtsbehelfsbelehrung                            2019          nicht veranschlagt.
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.                                                           §3
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim                  Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
        Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel,               Verpflichtungsermächtigungen werden für 2018 und 2019 nicht ver-
                     Westpark 11, 54634 Bitburg                         anschlagt.
Arzfeld                                                             - 16 -                                                     Ausgabe 3/2018
                          §4                                             Die Haushältssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeord-
    Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung                    nung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
                                                                         Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2018 bis
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird fest-
                                                                         31.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer
gesetzt
                                                                         27, öffentlich aus.
für das Jahr 2018 auf                                0,00 Euro
                                                                                                                 54687 Arzfeld, 10.01.2018
für das Jahr 2019 auf                                0,00 Euro
                                                                                                          Andreas Kruppert, Bürgermeister
                               §5
                           Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteueren werden wie folgt fest-
                                                                                              Pintesfeld
gesetzt:                                                                            Ortsbürgermeister: Thomas Wirtz, Tel. 0151/44876963
                                             2018         2019                                     www.pintesfeld.de
                                           (v. H.)      (v. H.)
Grundsteuer A auf                              380          380
Grundsteuer B auf                              410          410                      Öffentliche Bekanntmachung
Gewerbesteuer auf                              380          380          Dienstleistungszentrum               54634 Bitburg, 29.12.2017
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde-           Ländlicher Raum                      Westpark 11
gebietes gehalten werden                                                 DLR Eifel                            Telefon: 06561-94800
                                             2018         2019           Flurbereinigungs- und                Telefax: 06561-9480299
                                          (Euro)       (Euro)            Siedlungsbehörde                     Internet: www.dlr.rlp.de
für den ersten Hund                             31           31          Vereinfachtes Flurbereinigungs-
für den zweiten Hund                            62           62          verfahren Pintesfeld
für jeden weiteren Hund                         80           80          Aktenzeichen: 51706-HA11.5.
für den ersten gefährlichen Hund               250          250                                Schlussfeststellung
für den zweiten gefahrlichen Hund              300          300
für jeden weiteren gefährlichen Hund           350          350              des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Pintesfeld
                                                                                     gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
                            §6                                           I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs-
                    Gebühren und Beiträge                                verfahrens Pintesfeld
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein-            Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte
richtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995              Flurbereinigungsverfahren Pintesfeld durch folgende Feststellung ab:
(GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006          1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
(GVBI. S. 57) werden für 2018 und 2019 neu festgesetzt:                  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver-
1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten                einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt
    Investitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feld-                werden müssen.
    und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung            3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
    von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfä-     II. Hinweise
    higen Aufwendungen für die Jahre 2018 und 2019 festgesetzt.          Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die
2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach             Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver-
    § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wer-         fahren beendet.
    den für das Jahr                                                                                    Gründe
    2018                                           auf 25,00 Euro        Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur-
    und                                                                  bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
    2019                                           auf 22,00 Euro        vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel
    je lfdm. Grabfläche festgesetzt.                                     17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.
                                                                         Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und
                              §7                                         rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Wider-
                          Eigenkapital                                   sprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.
Der Stand des Eigenkapitals                                              Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den
zum 01.01.2009 betrug                             398.352,48 Euro        zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des
Jahresüberschuss 2009                              11.697,47 Euro        amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und
                                                                         Katasterverwaltung übersandt.
Eigenkapital zum 31.12.2009                       410.049,95 Euro
                                                                         Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla-
Jahresfehlbetrag 2010-Ergebnishaushalt-           -28.295,45 Euro
                                                                         gen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung
Korrekturbuchung Eigenkapital                      -1.046,43 Euro
                                                                         übergeben worden.
Eigenkapital zum 31.12.2010                       380.708,07 Euro
                                                                         Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte,
Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt-            8.209,83 Euro
                                                                         sind nicht bekannt.
Korrekturbuchung Eigenkapital                           4,00 Euro
                                                                         Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß
Eigenkapital zum 31.12.2011                       388.921,90 Euro
                                                                         abgeschlossen. Die Jagdgenossenschaft Pintesfeld hat seinerzeit der
Jahresfehlbetrag 2012-Ergebnishaushalt-            66.027,81 Euro        Ortsgemeinde Mittel für die Übernahme der Beitragsleistung im
Eigenkapital zum 31.12.2012                       454.949,71 Euro        Flurbereinigungsverfahren zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
Jahresüberschuss 2013 -Ergebnishaushalt-           36.095,25 Euro        Sofern nach Abschluss des Verfahrens ein Restkassenbestand ver-
Eigenkapital zum 31.12.2013                       491.044,96 Euro        bleibt, wird dieser der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung
Jahresüberschuss 2014-Ergebnishaushalt-            32.830,25 Euro        von Wirtschaftswegen übergeben und die Kasse aufgelöst.
Eigenkapital zum 31.12.2014                       523.875,21 Euro        Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung
Jahresfehlbetrag 2015 -Ergebnishaushalt-           -2.318,24 Euro        zugestimmt.
Eigenkapital zum 31.12.2015                       521.556,97 Euro        Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein-
Jahresfehlbetrag 2016 -Ergebnishaushalt-          -28.792,19 Euro        fachte Flurbereinigungsverfahren Pintesfeld beendet und die Teil-
Eigenkapital zum 31.12.2016                       492.764,78 Euro        nehmergemeinschaft erloschen.
Jahresfehlbedarf 2017-Ergebnishaushalt-           -19.403,00 Euro                               Rechtsbehelfsbelehrung
voraussichtliches Eigenkapital                                           Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der
zum 31.12.2017                                    473.361,78 Euro        Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Jahresfehlbedarf 2018-Ergebnishaushalt-           -20.935,00 Euro        Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
voraussichtliches Eigenkapital                                                   Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel,
zum 31.12.2018                                    452.426,78 Euro                             Westpark 11, 54634 Bitburg
Jahresfehlbedarf 2019-Ergebnishaushalt-           -20.912,00 Euro        oder wahlweise bei der
voraussichtliches Eigenkapital                                                          Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
zum 31.12.2019                                    431.514,78 Euro                         - Obere Flurbereinigungsbehörde -
                                            Lichtenborn, 08.01.2018                         Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
                                     Alois Leick, Ortsbürgermeister      einzulegen.
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