TRANSFER PRICING PERSPECTIVE DEUTSCHLAND - PWC
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www.pwc.de/newsletter-transfer-pricing Transfer Pricing Perspective Deutschland Aktuelles aus der Praxis für die Praxis Ausgabe 30, Mai 2016
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Wie in jeder Ausgabe berichten wir in den Länderbeiträgen über aktuelle Entwicklungen in anderen Ländern. Nicht mit der zweiten Ausgabe der Transfer Pricing Perspective zuletzt beinhalten die Neuerungen zahlreiche Informationen Deutschland im Jahr 2016 halten wir Sie wie gewohnt über in Bezug auf die Umsetzung der BEPS-Maßnahmen. Auch interessante Entwicklungen im Bereich der Verrechnungs Neues zu DBA sowie Erfahrungen in Betriebsprüfungen in preise auf dem Laufenden. anderen Ländern werden thematisiert. Im Fokus stehen ein Artikel zum Entwurf des BMF- In der Rubrik „Aus unserer Praxis“ berichten wir über die Schreibens zur Betriebsstättengewinnaufteilung sowie ein PwC-Studie zu unseren Betriebsprüfungserfahrungen im Beitrag zum Inkrafttreten des Zollkodex zum 1. Mai 2016 Jahr 2015, die gezeigt hat, dass Verrechnungspreise das und den Interdependenzen zur Verrechnungspreispraxis. Top-Thema in Betriebsprüfungen waren. Auf deutscher Ebene werden die aktuellen Entwicklungen (BVerfG-Urteil und BMF-Schreiben) zu Treaty Override und Ebenfalls finden Sie Informationen zu Veröffentlichungen Schrankenwirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen unseres Verrechnungspreisteams in Fachzeitschriften sowie (DBA) thematisiert. Auch die immer wieder in Betriebs interne und externe Veranstaltungshinweise am Ende des prüfungen als Streitthema aufkommende Behandlung von Newsletters. Schließungskosten und ein neues BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Dachmarken werden aufgegriffen. Wir hoffen, Sie können auch dieser Ausgabe von Transfer Pricing Perspective Deutschland wieder viele nützliche Artikel zu globalen Themen wie die Erweiterung der EU- Anregungen für Ihre tägliche Arbeit entnehmen und Amtshilferichtlinie um die CbCR-Regelungen, der Vorstoß wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. der EU-Kommission zur Veröffentlichung von Teilen des CbCR im Internet, die Einbindung von Entwicklungsländern Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, freuen wir in die BEPS-Initiative und der Fokus des EU Joint Transfer uns über Ihre Nachricht unter Pricing Forums auf Vergleichsunternehmen sind weitere TPPD_redaktionsteam@de.pwc.com. spannende Themen in dieser Ausgabe. In der Rubrik Industrie befassen wir uns zum einen mit dem Ihr Redaktionsteam Bankensektor in Bezug auf die Einkunftsabgrenzung bei Bankrepräsentanzen und zum anderen mit der Energie industrie und häufigen Verrechnungspreisthemen in dieser Branche. Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 2
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Inhalte Im Fokus 05 Veröffentlichungen 22 Entwurf des BMF-Schreibens zur Betriebsstättengewinnaufteilung 05 Unionszollkodex und Transfer Pricing 07 Veranstaltungen 23 Deutschland 08 Service 25 Nichtanwendungserlass des BMF zu BFH-Urteilen zur Sperrwirkung des OECD-MA 08 Besondere Hinweise 25 Überschreibung eines DBA durch innerstaatliches Gesetz verfassungskonform 09 Ansprechpartner in Ihrer Nähe 26 Behandlung von Schließungskosten 10 Redaktion 26 BFH-Urteil zur Namensnutzung im Konzern 11 Bestellung und Abbestellung 27 Global 12 Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie um CbCR gebilligt 12 EU-Kommission fordert Offenlegung von Teilen des CbCR 13 Vergleichsunternehmen im Fokus des EU Joint Transfer Pricing Forum 14 Einbindung von Entwicklungsländern in die Umsetzung des BEPS-Projekts 15 Industrie 16 Verrechnungspreisthemen im Energiesektor 16 Einkünfteabgrenzung einer Bankrepräsentanz 17 Länderbeiträge 18 Tschechische Republik: Fokus der Betriebsprüfer auf TP 18 Frankreich: Implementierung des CbCR 18 Österreich: Anforderungen an Benchmarks 18 Indien: Einführung des Aktionspunkts 13 19 USA: Neues DBA-Musterabkommen 19 Polen: Verschärfte TP-Prüfungen 19 Kanada: Behandlung staatlicher Zuschüsse 20 Aus unserer Praxis 21 Zusammenfassung der PwC–Studie Betriebsprüfungen 2015 zu Transfer-Pricing-Themen 21 Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 3
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Abkürzungen AO Abgabenordnung GAufzV Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung AOA Authorised OECD Approach GuV Gewinn-und-Verlust-Rechnung APA Advance Pricing Agreement (Vorabverständigungsverfahren) GewSt Gewerbesteuer AStG Außensteuergesetz GewStG Gewerbesteuergesetz ATAF African Tax Administration Forum ggf. gegebenenfalls BEPS Base Erosion and Profit Shifting (Gewinnverkürzung und Gewinn- HGB Handelsgesetzbuch verlagerung) IFRS International Financial Reporting Standards (Internationale BFH Bundesfinanzhof Rechnungslegungsstandards) BMF Bundesministerium der Finanzen IP Intellectual Property (Geistiges Eigentum/immaterielle bps Basispunkte Wirtschaftsgüter) BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China iWG Immaterielles Wirtschaftsgut BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika KStG Körperschaftsteuergesetz BS Betriebsstätte KStR Körperschaftsteuerrichtlinien BsGa Betriebsstättengewinnaufteilung LRD Limitied Risk Distributor (Vertriebsgesellschaft mit beschränktem BsGaV Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung Funktions- und Risikoprofil) BStBl. Bundessteuerblatt MAP Mutual Agreement Procedure (Verständigungsverfahren) BVerfG Bundesverfassungsgericht MNE Multinational Enterprise (Multinationales Unternehmen) BZSt Bundeszentralamt für Steuern OECD Organisation for Economic Cooperation and Development (Organisation CbCR Country-by-Country-Reporting für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) CbC-Report Country-by-Country-Report OECD-MA OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von CIAT Inter-American Centre for Tax Administration Einkommen und Vermögen GKKB Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage OECD-MK Kommentierung des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von DBA Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen EBIT Earnings before Interests and Taxes (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) OECD-Richtlinien OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für multinationale Unternehmen EBITDA Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation und Steuerverwaltungen in der Fassung vom 22. Juli 2010 (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) TNMM Transactional Net Margin Method (Geschäftsvorfallbezogene Netto- EMEA Europe, Middle East, Africa (Europa, Naher Osten und Afrika) margenmethode) EStG Einkommensteuergesetz TP Transfer Pricing (Verrechnungspreise) EStR Einkommensteuerrichtlinien Rn. Randnummer EU Europäische Union StAnpG Steueranpassungsgesetz EuGH Europäischer Gerichtshof UZK Unionszollkodex EU JTPF EU Joint Transfer Pricing Forum (EU Verrechnungspreisforum) VCA Value Chain Analysis FG Finanzgericht vGA Verdeckte Gewinnausschüttung FinVerw Finanzverwaltung VCT Value Chain Transformation FVerlV Funktionsverlagerungsverordnung VWG Verwaltungsgrundsätze Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 4
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Im Fokus Zuordnungsentscheidungen erfasst (Rn. 13). Dort gilt • Betriebsstätten, denen keine Personalfunktionen Entwurf des BMF-Schreibens zur weiterhin das Veranlassungsprinzip. zuzuordnen sind, ist kein oder allenfalls ein geringer Betriebsstättengewinnaufteilung Gewinn zuordenbar (Rn. 49). Dies würde eine – über ein Andere innerstaatliche Vorschriften wie beispielsweise die Minimum hinausgehende – Gewinnallokation zu personal Am 18. März 2016 hat das Bundesministerium der Entstrickungs-/Verstrickungsregelungen sind laut Erlass losen Betriebsstätten (z. B. Server- oder Pipeline- Finanzen (BMF) den Entwurf der Verwaltungs geber neben § 1 Abs. 5 AStG anzuwenden. Dabei wird betont, Betriebsstätten) ausschließen. grundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung dass Korrekturen anhand von § 1 AStG entsprechend dem • Klarstellung, dass §§ 12–14 BsGaV von den inländischen (VWG BsGa) für die anstehende Verbandsanhörung Wortlaut des § 1 Abs. 1 AStG nur einkommenserhöhend Regeln für die steuerliche Gewinnermittlung abweichen veröffentlicht. Auf 152 Seiten konkretisiert das wirken können. Dies gilt auch in Fällen, in denen kein DBA und somit ein Bilanzzusammenhang für die Hilfs- und Ministerium die Anwendung des sogenannten anzuwenden ist (Rn. 20). Inländische Anpassungen zulasten Nebenrechnung auszuschließen ist (Rn. 52). Authorised OECD Approach (AOA), der durch des deutschen Steueraufkommens aufgrund von aus • Im Zuge der Aufzeichnungspflichten des § 90 Abs. 3 Satz 4 § 1 Abs. 5 Außensteuergesetz (AStG) und die Betriebs ländischen Korrekturen nach Maßgabe des AOA können Abgabenordnung (AO) muss sichergestellt werden, dass stättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) in nur aufgrund des DBA, nicht auf Basis des § 1 Abs. 5 AStG die Gründe für die Zuordnungsentscheidungen mit Bezug deutsches Recht transformiert wurde. durchgeführt werden (Rn. 21). auf die Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung dokumentiert werden (Rn. 63). Bestandteile sind im Allgemeines Der AOA ist auch im Nicht-DBA-Fall unein Wesentlichen Wirtschaftsgüter, Dotationskapital und Das BMF erläutert, dass der von der OECD entwickelte AOA geschränkt anzuwenden. andere Passivposten. durch § 1 Abs. 5, 6 AStG, die BsGaV sowie die zu ver • Bei der Zuordnung von immateriellen Wirtschaftsgütern öffentlichenden VWG BsGa in innerstaatliches Recht um Anwendungshinweise gemäß § 6 Abs. 1 BsGaV führt der Erlassgeber widerlegbare gesetzt wird und Deutschland dadurch an den inter Das BMF präzisiert in großen Teilen der VWG BsGa unter Vermutungsregeln ein, die auf Personalfunktionen im nationalen Bemühungen teilnimmt, einheitliche Regeln für häufiger Referenzierung auf den OECD-Betriebsstätten Zusammenhang mit Schaffung (erste Vermutungsregel) die Betriebsstättengewinnabgrenzung anzuwenden. bericht von 2010 die einzelnen Regelungen der BsGaV. Unter und Erwerb (zweite Vermutungsregel) abstellen (Rn. 85). Zuhilfenahme von zahlreichen Beispielen und unter Rück Immaterielle Vermögenswerte können als einzige auch Deutschland übernimmt die zentralen Charakteristika des griff auf die Begründung der BsGaV wird der Versuch anteilig auf Betriebsstätte und übriges Unternehmen AOA, die Zuordnung von Personalfunktionen, Wirtschafts unternommen, offene Auslegungsfragen zu § 1 Abs. 5 AStG alloziert werden (Rn. 101). gütern, Chancen, Risiken und Eigenkapital, die fremd und insbesondere zur BsGaV aus Sicht der Finanzverwaltung • Bei der Zuordnung von Beteiligungen wird beispielhaft vergleichskonforme Ermittlung der Einkünfte der verselbst zu beantworten. dargelegt, dass eine Vertriebstochtergesellschaft aufgrund ständigten Betriebsstätte und die Anerkennung von des funktionalen Zusammenhangs einer Produktions anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Zentrale bzw. neue Regelungen hinsichtlich des allgemeinen betriebsstätte zugeordnet werden kann (Rn. 103). Betriebsstätte und übrigem Unternehmen (Rn. 1 ff). Abschnitts der BsGaV (§§ 1–17) sind unter anderem • Die Vereinfachungsregel hinsichtlich des Abstellens auf das folgende: nach ausländischem Recht ermittelte Eigenkapital bei der Geschäftsbeziehungen zwischen Personengesellschaften/ • Kostenumlagen sind bei Erfüllung der einschlägigen Anwendung der Kapitalaufteilungsmethode wurde Mitunternehmerschaften und ihren Gesellschaftern/ Voraussetzungen auch zwischen Betriebsstätte und konkretisiert. In Übereinstimmung mit §§ 12 und 13 BsGaV Mitunternehmern sind nicht vom AOA und seinen übrigem Unternehmen anzuerkennen (Rn. 5). und der Gesetzesbegründung akzeptiert die Finanz Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 5
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Im Fokus verwaltung eine voraussichtliche Abweichung von Das BMF konkretisiert die Anwendung des AOA Fazit 10 Prozent nach Anpassungen im Vergleich zu einer anhand von zahlreichen Beispielen. Die BsGaV hinterließ in vielen Bereichen offene Fragen, Ermittlung des ausländischen Eigenkapitals nach deren Klärung der Steuerpflichtige sich von den VWG deutschen Vorschriften (Rn. 134). Übergangsregelungen und Gültigkeit anderer VWG BsGa erhoffte. Der Erlassgeber versucht, durch einfache • Die grundsätzlich asymmetrische Behandlung von Abschnitt 4 enthält die für den Steuerpflichtigen für die Beispiele und umfangreiche Erläuterungen Klarheit im inländischen und ausländischen Betriebsstätten hin Erstellung der Steuererklärungen der Jahre 2013 und 2014 Hinblick auf die Umsetzung des AOA aus Sicht der sichtlich eines nur nach oben (inländische Betriebsstätte) überaus wichtigen Hinweise, wie § 1 Abs. 5 AStG für Finanzverwaltung zu schaffen. Nach wie vor fehlen bzw. unten (ausländische Betriebsstätte) unterjährig Wirtschaftsjahre, die zwischen dem 31. Dezember 2012 und jedoch teilweise konkrete und praxistaugliche Aussagen, anzupassenden Dotationskapitals wird mit Verweis auf den dem 30. Dezember 2014 beginnen, anzuwenden ist, bzw. die ein verlässliches Bild der Anforderungen der Finanz profiskalischen Charakter des § 1 AStG gerechtfertigt (Rn. welche Regeln der BsGaV für Wirtschaftsjahre, die vor dem verwaltung abgeben und somit verdeutlichen, was diese 143, 151 jeweils mit Verweis auf Rn. 10). Das Merkmal 31. Dezember 2014 beginnen, gegebenenfalls zu beachten im Rahmen der Steuererklärung und der Dokumentation „erheblich“ wird im Zuge der VWG BsGa mit 50 Prozent sind. Übergangsregelungen für Zuordnungsänderungen gemäß § 90 Abs. 3 AO von den Unternehmen erwartet. bzw. zwei Millionen Euro im Vergleich zu Beginn des (Abschnitt 5) und für die fortgesetzte bzw. eingeschränkte Unerfüllt bleibt auch die Hoffnung auf Aussagen des Wirtschaftsjahres konkretisiert (Rn. 143, 151). Anwendung der VWG Betriebsstätten und VWG Erlassgebers bezüglich der Art und des Umfangs von • Beispielhafte Aufzählung von fiktiven anzunehmenden Dotationskapital runden den Entwurf der VWG BsGa ab. durch den Steuerpflichtigen zu erbringenden Nachweisen schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Betriebsstätte Danach sind die bestehenden VWG Betriebsstätten nicht und Begründungen bei Anwendung der zahlreichen und übrigem Unternehmen, insbesondere bei einer mehr anzuwenden, soweit sie durch § 1 Abs. 5 AStG, die Rückfall- und Ausnahmeregelungen der BsGaV. Im besten Zuordnungsänderung von Vermögenswerten (Rn. 169 f) BsGaV, die VWG BsGa oder DBA überlagert werden Fall ist dies als Ermessensspielraum für den Steuer sowie aufgrund einer fiktiven Nutzungsüberlassung oder (Rn. 460). Insbesondere bei der Frage der Begründung einer pflichtigen zu werten, der einzelfallbezogen und mit Dienstleistung (Rn. 171). Betriebsstätte ist jedoch weiterhin auf die VWG Betriebs Augenmaß auszuschöpfen ist. Es bleibt abzuwarten, ob • Klarstellung, dass eine Finanzierungsfunktion zwischen stätten abzustellen (Rn. 463). Die VWG Dotationskapital der Erlassgeber vor der finalen Veröffentlichung Betriebsstätte und übrigem Unternehmen regelmäßig als sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 Nachbesserungen vornimmt. Dienstleistung (d. h. nicht als Darlehensgewährung) beginnen, nicht mehr anzuwenden (Rn. 464). anzusehen und kostenbasiert zu vergüten ist (Rn. 182). Es empfiehlt sich aus Sicht der Steuerpflichtigen, Ferner sollen die durch die Finanzierungsfunktion der Betriebsstättensachverhalte vor dem Hintergrund des Betriebsstätte entstandenen Passiva verursachungsgerecht AOA proaktiv zu analysieren und die eigene Steuer den die Finanzierung empfangenden Unternehmensteilen funktion frühzeitig auf Kompatibilität zu den neuen zugeordnet werden und nicht der die Finanzierungs Maßgaben zu prüfen. funktion ausführenden Betriebsstätte (Rn. 188). Ihr Ansprechpartner Martin Dombrowski PwC Hamburg Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 6
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Im Fokus dem Import vorgelagerten Verkaufs als Zollwert anzumelden. Markenrechten, die nur unter bestimmten Voraussetzungen Unionszollkodex und Transfer Folglich konnte somit die Höhe der Einfuhrabgaben reduziert hinzuzurechnen waren. Pricing werden, da der Zollwert als Bemessungsgrundlage in der Regel kleiner ist als der Rechnungspreis eines späteren Mit dem UZK werden die Voraussetzungen, Zum 1. Mai 2016 ist der Unionszollkodex (UZK) in Verkaufs. unter denen Zahlungen für Lizenzen und/oder Kraft getreten. Er löst damit den Zollkodex als Markenrechte dem Zollwert hinzuzurechnen grundlegende Rechtsquelle für Importe und Exporte Nach dem UZK fällt diese Regelung weg. Nach neuer von Waren ab. Insbesondere im Bereich „Zollwert als Rechtslage muss der Transaktionswert auf Grundlage des sind, weitaus strenger – eine Erhöhung des Bemessungsgrundlage für die Einfuhrabgaben“ gibt unmittelbar vor dem Verbringen der Waren in das Zollgebiet Zollwertes wird damit wahrscheinlich. es einige Änderungen, die auch bei Konzern erfolgten Verkaufsvorgangs bestimmt werden. Damit ist die gesellschaften und deren Verrechnungspreisen Optimierungsmöglichkeit der Reduzierung des Zollwertes Verrechnungspreisaspekte Anwendung finden. und somit der Einfuhrabgaben nur noch gegeben, wenn die Bei Verkäufen zwischen verbundenen Unternehmen stellen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien angepasst Verrechnungspreise die Grundlage für die Ermittlung des Zollwert oder auch „Transaktionswert“ für die werden. Dies kann zum Beispiel beim Vorliegen von Zollwertes und damit der Einfuhrabgaben dar. Ändert sich importierten Waren mehreren aufeinander folgenden Verkäufen einer Ware mit etwas an ihrer Höhe etwa durch nachträgliche Preis Bemessungsgrundlage für die Einfuhrabgaben ist der Endziel EU bedeuten, dass die vertraglichen Rahmen anpassungen, so hat dies regelmäßig auch Auswirkungen Zollwert. Dieser ist in über 95 Prozent der Einfuhrvorgänge bedingungen so geändert werden sollten, dass die Eigen auf die Höhe der Zölle in Form von Nacherhebungen bzw. der sogenannte Transaktionswert, das heißt der für die Ware tumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Einfuhr andere sind. Erstattungen. Zollbetriebsprüfungen legen regelmäßig ihren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union Fokus auf die richtige Ermittlung des Zollwertes bei ver tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls Lizenzen – ein Dauerthema bundenen Unternehmen und fordern Verrechnungs nach Hinzurechnungen bzw. Abzügen (Art. 70 UZK). Zollwertrechtlich sind Lizenzen als Zahlungen definiert, die preisdokumentationen an. Aus diesem Grund sollte die Transaktionswert- und die übrigen nachrangigen Methoden für die Einräumung eines Nutzungsrechts an immateriellen Zollseite schon beim Erstellen solcher Dokumente über die zur Ermittlung des Zollwertes ändern sich unter dem UZK Gütern geleistet werden. Hierzu zählen unter anderem Ermittlung der Verrechnungspreise bei Warensendungen nicht. Regelmäßig ist der Verrechnungspreis die Grundlage Patent- und Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacks bzw. die Handhabung von Hinzurechnungen, wie zum zur Ermittlung des Transaktionswertes. Änderungen des musterrechte sowie Urheberrechte. Beispiel Lizenzen, mit berücksichtigt werden, damit Nach Verrechnungspreises haben somit direkte Auswirkungen auf erhebungen und Bußgeldern proaktiv entgegen gewirkt den Zollwert und die Höhe der Einfuhrabgaben. Nach Ausschlaggebend für die Zollwertbestimmung ist, wofür die werden kann. erhebung bzw. Erstattung von Zöllen können möglich sein. Zahlungen geleistet werden. Sind diese für die importierten Waren geleistet worden (d. h. damit der Käufer die Ver Ihre Ansprechpartner Änderungen beim sogenannten First Sale (Vor fügungsmacht und die Nutzung über die Ware erhält), sind Eva Rehberg erwerbergeschäft) sie dem Zollwert hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits im PwC Hamburg Grundsätzlich ist der Verkauf (d. h. der Rechnungspreis) Rechnungspreis enthalten sind. Daneben muss die Lizenz Nicole Ring für die Ermittlung des Zollwertes maßgebend, der zum nach den Bedingungen des Kaufgeschäfts zu zahlen sein. PwC Hamburg physischen Verbringen der Waren in das Zollgebiet der EU Dies bedeutet, dass die Waren ohne Zahlung nicht an den führt. Nach der alten Rechtslage war es möglich, bei Vor Käufer veräußert und nicht von diesem erworben werden liegen einer Kette von Verkäufen einen Rechnungspreis eines können. Besonderheiten gab es nach dem Zollkodex bei Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 7
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Deutschland In den Urteilen vom 17. Dezember 2014 (I R 23/13) und vom Ausformung des Art. 9 OECD-MA ist, bleibt weiterhin Nichtanwendungserlass des BMF zu 24. Juni 2015 (I R 29/14) erstreckte der BFH die Sperr fraglich, ob die These des BMF, dass die Formulierung BFH-Urteilen zur Sperrwirkung des wirkung von Art. 9 OECD-MA auch auf die von der Finanz „unbeschadet anderer Vorschriften“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG OECD-MA verwaltung bejahte Anwendung von § 1 AStG auf Teilwert abschreibungen von Darlehen an ausländische Tochter- einen Treaty Override gegenüber den DBA bedeutet, zutrifft. Gesetzeshistorisch sollte diese Formulierung die gesellschaften.1 Diese Urteile wurden nicht veröffentlicht. Subsidiarität des § 1 AStG gegenüber anderen Normen, die selbst eine Korrektur anordnen (z. B. vGA), regeln. Da Art. 9 Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am Begründungen des BMF zur Nichtanwendung OECD-MA aber keine sogenannte „self-executing“-Wirkung – 30. März 2016 einen Erlass zur Nichtanwendung der Gemäß BMF lassen der Wortlaut des Gesetzes sowie der das heißt, es bedarf einer innerstaatlichen Umsetzung – Urteilsgrundsätze der Urteile des Bundesfinanzhofs Wille der vertragsschließenden Parteien der Doppel zukommt, kann Art. 9 OECD-MA hiermit nicht gemeint sein; (BFH) vom 17. Dezember 2014 (I R 23/13) und vom besteuerungsabkommen (DBA) die Auslegung, die der BFH Art. 9 OECD-MA entfaltet Schrankenwirkung, ordnet aber 24. Juni 2015 (I R 29/14) in vergleichbaren Fällen seinen Urteilen zugrunde legt, nicht zu. Der historische keine originär eigene Korrektur an. veröffentlicht. Hierdurch versagt das BMF die Gesetzgeber habe „den in Artikel 9 Abs. 1 OECD-MA Anwendung der Grundsätze der genannten BFH- enthaltenen Fremdvergleichsgrundsatz national in § 1 AStG § 1 AStG sollte deswegen kein Treaty Override sein, da Urteile über die entschiedenen Einzelfälle hinaus, umgesetzt und konkretisiert. Einen Widerspruch zwischen dieser – auch nach Auffassung des BMF-Schreibens – soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, Art. 9 Abs. 1 OECD-MA und § 1 AStG hat er erkennbar nicht Art. 9 OECD-MA innerstaatlich mit Leben füllt. An dieser die inhaltlich Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entsprechen, gesehen und nicht schaffen wollen. Der BFH hat dagegen Stelle widerspricht sich das BMF-Schreiben somit. gegenüber einer Anwendung von § 1 AStG auf durch die beiden Urteile, bezogen auf das Verständnis des Teilwertabschreibungen von grenzüberschreitenden Fremdvergleichsgrundsatzes, einen Widerspruch zwischen Eine weitere Frage ist, ob der Nichtanwendungserlass Darlehensforderungen angenommen hat. § 1 AStG und den DBA konstruiert, aus dem er eine Sperr Strahlwirkung auf das genannte BFH-Urteil zu den Sonder wirkung der DBA gegenüber § 1 AStG herleitet.“ bedingungen bei vGA an beherrschende Gesellschafter Vorgeschichte (I R 75/11) ausübt. Dieses Urteil ist im BStBl. veröffentlicht Mit Urteil vom 11. Oktober 2012 (I R 75/11, BStBl. II 2013, Das BMF sieht zudem in der in § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG zu und über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. 1046) stellte der BFH fest, dass der abkommensrechtliche findenden Formulierung „unbeschadet anderer Vorschriften“ Auch der Nichtanwendungserlass ändert hieran nichts. Fremdvergleichsgrundsatz des Art. 9 OECD-MA eine „Sperr einen Treaty Override des § 1 AStG gegenüber den DBA, da wirkung“ gegenüber den sogenannten Sonderbedingungen „andere Vorschriften“ auch die DBA seien. Ihre Ansprechpartner bei verdeckter Gewinnausschüttung (vGA) an beherrschende Dr. Ronald Gebhardt Gesellschafter (klare, im Voraus getroffene, zivilrechtlich Auswirkungen auf die (Transfer-Pricing-)Praxis PwC Hamburg wirksame und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung) Der Nichtanwendungserlass wird dazu führen, dass ähnliche Dr. Claudia Dahle entfalte, solange die vereinbarten Preise „der Höhe nach“ Fälle nunmehr weiterhin gerichtlich und damit früher oder PwC Hamburg fremdüblich seien. Dieses Urteil ist veröffentlich und damit später höchstrichterlich geklärt werden müssen. anerkannt. Neben der umstrittenen und nicht abschließend geklärten Frage, ob § 1 AStG tatsächlich nur eine innerstaatliche 1 Vgl. BMF-Schreiben vom 29.3.2011, BStBl. I 2011, 277. Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 8
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Deutschland kann. Dies zeige sich auch daran, dass der Gesetzgeber in Die Tatsache, dass besagte Vorschriften zu verdeckten Überschreibung eines DBA durch § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG seinen Willen zur Abkommens Gewinnausschüttungen oder zum Transparenzprinzip keine innerstaatliches Gesetz überschreibung mit der Formulierung „ungeachtet des explizite Abweichung vom Abkommensrecht enthalten (eine verfassungskonform Abkommens“ eindeutig zum Ausdruck gebracht hat. Formulierung wie „ungeachtet des Abkommens“ fehlt), könnte als Indiz dafür herangezogen werden, dass diese Aspekte und Fragestellungen aus dem Urteil Regelungen nicht als Treaty Override im Sinne des Urteils Mit Beschluss vom 15. Dezember 2015, 2 BvL 1/12, Das BVerfG begründet die Zulässigkeit eines Treaty Override des BVerfG zu sehen sind. hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts insbesondere damit, dass der aktuelle Gesetzgeber nach dem (BVerfG) entschieden, dass die Überschreibung eines lex-posterior-Grundsatz Regelungen einer Vorgänger Auch wenn die Finanzverwaltung mittlerweile mit einem DBA durch innerstaatliches Gesetz (Treaty Override) regierung verändern können muss. Insofern stellt sich die Nichtanwendungserlass auf zwei der drei besagten BFH- – hier in § 50d Abs. 8 EStG – verfassungsrechtlich Frage, ob in Fällen, in denen ein DBA zu einem Zeitpunkt Urteile reagiert hat, ist weiterhin zu prüfen, ob im Fall von zulässig ist. ratifiziert wird, zu dem die nationalen Regelungen zu einem (angedrohten) Einkommenskorrekturen im Rahmen einer Treaty Override bereits bestanden, durch das neu ratifizierte Betriebsprüfung mit Verweis auf die vorrangigen Kernaussage des Urteils DBA ihrerseits überschrieben werden (sozusagen ein Regelungen des DBA eine Steueranpassung abgewendet Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zu § 50d Abs. 8 EStG „Override“ des Treaty Override), da in diesen Fällen ein werden kann. die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Überschreibung Verstoß gegen den besagten lex-posterior-Grundsatz gar eines DBA durch innerstaatliches Gesetz bejaht. Kernaussage nicht vorliegen kann. Fazit des BVerfG-Urteils ist, dass einer völkerrechtlichen Ver Das Urteil des BVerfG führt zu einer Reihe offener Fragen. einbarung wie zum Beispiel einem DBA der Rang eines Ein weiterer Aspekt ist die Frage, in welchem Verhältnis das Es wirkt vor dem Hintergrund der zunehmenden einfachen (Bundes-)Gesetzes zukommt. Spätere Gesetzgeber Urteil des BVerfG zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs Globalisierung befremdlich und trägt kaum zu einer müssten diese, innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes, (BFH) zur Schrankenwirkung des Artikels 9 des jeweiligen größeren Rechtssicherheit bei. Ähnliche Bedenken schien revidieren können (lex-posterior-Grundsatz). DBA stehen. Nach der Rechtsprechung des BFH2 entfalten auch Verfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König zu haben, nationale Einkommenskorrekturvorschriften wie zum die sich in der Pressemitteilung des BVerfG von besagtem Daran ändert nach Auffassung des BVerfG auch die Regelung Beispiel die verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 Urteil explizit distanzierte. des § 2 AO nichts, die besagt, dass Verträge mit anderen Satz 2 KStG dann keine Wirkung, wenn sie nur auf dem Staaten, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Grund von Vereinbarungen (z. B. Üblichkeit der Konditionen, Recht geworden sind, den Steuergesetzen vorgehen. Das fehlende Ernsthaftigkeit) basieren. Vor dem Hintergrund des Ihr Ansprechpartner BVerfG führt auch hier aus, dass es sich bei § 2 AO um eine Urteils des BVerfG stellt sich nun die Frage, ob auch Martin Renz einfachgesetzliche Regelung handle, die keinen höheren Regelungen wie zur verdeckten Gewinnausschüttung oder PwC Stuttgart Rang in der Normenhierarchie vermittelt, sondern allenfalls aber das in § 1 Abs. 1 Satz 3 AStG verankerte Transparenz die Subsidarität der nationalen Steuergesetze gegenüber prinzip bei Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes als DBA und anderen völkerrechtlichen Verträgen im zulässige Abkommensüberschreibungen im Sinne des Urteils Steuerrecht anordnet und insofern durch eine Spezial des BVerfG zu sehen sind. regelung wie die des § 50d Abs. 8 EStG ausgehebelt werden 2 Vgl. BFH-Urteile vom 11.10.2012 (I R 75/11), vom 17.12.2014 (I R 23/13) und vom 24.06.2015 (I R 29/14). Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 9
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Deutschland Zuordnung von Schließungskosten Auslastungsrisiko) werden in der Regel vom Prinzipal Behandlung von Schließungskosten Als Ausgangspunkt für die Zuordnung von Schließungs getragen, der auch Inhaber der Produktrechte ist. Aufgrund kosten innerhalb eines internationalen Konzerns sind der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftragsfertigers vom Angesichts sich ändernder wirtschaftlicher Rahmen verschiedene Faktoren zu prüfen: Prinzipal würden fremde Dritte beim Abschluss einer bedingungen müssen Unternehmen ihre inter • Funktions- und Risikoprofil der involvierten Konzern Auftragsfertigungsvereinbarung zumindest auf eine ver nationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten mit- gesellschaften und die daraus folgende Unternehmens hältnismäßig lange Kündigungsfrist bestehen oder für den samt der Struktur ihrer Standorte immer wieder charakterisierung Fall einer vorzeitigen Kündigung entsprechende Ent prüfen und gegebenenfalls anpassen. Aus • Ausgestaltung der konzerninternen Verträge schädigungsansprüche vertraglich festhalten. Die grund wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus sind dabei • Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen sätzliche Abwägung über wirtschaftliche Aspekte des Stilllegungen einzelner Bereiche eines Standorts • Ermittlung der Schließungsursache bzw. des Verursachers Auftragsfertigungsverhältnisses, auch bezüglich der Durch oder in Einzelfällen gar die Schließung eines ganzen • Prüfung, welche Konzerngesellschaft hieraus gegebenen führung einer Restrukturierung oder einer Schließung der Standorts nicht auszuschließen. In diesen Fällen falls einen Vorteil zieht. Produktion, trifft in der Regel der Prinzipal. Vor diesem stellen sich regelmäßig Fragen zur fremdvergleichs Hintergrund ist es häufig sachgerecht, dass die bei einem konformen Behandlung der oftmals in erheblicher Des Weiteren ist unabhängig von vorliegenden Verträgen zu Auftragsfertiger anfallenden Schließungskosten vom Höhe anfallenden Schließungskosten. prüfen, wie sich fremde Dritte unter vergleichbaren Prinzipal zu tragen sind. Bedingungen verhalten hätten und welche Handlungs Schließungs- und Stilllegungskosten alternativen für die zu schließende Konzerngesellschaft Fazit Zu Stilllegungen kommt es beispielsweise, wenn ein Produkt bestehen. Im Fall von Funktionsverlagerungen können Bei einer fremdvergleichskonformen Aufteilung von am Ende seines Lebenszyklus angekommen ist und die Schließungskosten darüber hinaus Einfluss auf die Höhe Schließungskosten, die auch gegenüber einer kritischen Produktion ausläuft, der Produktionsstandort unter- von Kompensationszahlungen in Form eines Transferpakets Betriebsprüfung standhält, sind zahlreiche Faktoren zu ausgelastet ist, eine Produktion an ihrem bisherigen Standort haben und den Mindestpreis erhöhen. berücksichtigen. Von Bedeutung sind dabei insbesondere nicht mehr profitabel betrieben werden kann oder wenn die Funktions- und Risikoprofile der involvierten Konzern wichtige Kunden ihren Standort verlagern und von ihren Die fremdvergleichskonforme Aufteilung von gesellschaften, die fremdübliche Ausgestaltung von Zulieferern den Nachzug verlangen. Schließungskosten ist häufig Thema in Betriebs Verträgen sowie die Einhaltung angemessener prüfungen. Kündigungsfristen. Die Stilllegung einzelner Produktionsbereiche oder ganzer Standorte hat für die übertragende Konzerneinheit häufig Fallkonstellation Auftragsfertiger erhebliche Schließungskosten zur Folge. Hierzu gehören Ein typischer konzerninterner Auftragsfertiger ist als Ihre Ansprechpartner nicht nur Mitarbeiterabfindungen oder Sozialplankosten, Routineunternehmen zu klassifizieren, das im gewöhnlichen Dr. Isabel Ruhmer-Krell sondern auch Kosten für laufende Verträge (z. B. langfristige Geschäftsablauf regelmäßig geringe, aber stabile Gewinne PwC Stuttgart Mietverhältnisse), nicht amortisierte Investitionen, Sonder erzielt. Die aus der Auftragsfertigungstätigkeit Florian Weidlich abschreibungen und Kosten für Verschrottungen von resultierenden Chancen (d. h. der Residualgewinn nach PwC Stuttgart Maschinen und Lagerbeständen, Kosten für den Abbruch von Abzug des Routinegewinns des Auftragsfertigers) und Gebäuden, die Beseitigung von Umweltschäden oder unternehmerischen Risiken (z. B. Marktpreisrisiko, Sanierungskosten für Grundstücke etc. Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 10
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Deutschland Begründungen des BFH zum Urteil Besteht ein untrennbarer Zusammenhang zwischen Namens BFH-Urteil zur Namensnutzung im Der BFH konstatiert, dass im Streitfall lediglich eine Über recht und produktbezogenem Markenrecht und kann ein Konzern lassung des Firmennamens durch einen Gesellschafter an die eigenständiger Wert festgestellt werden, ist ein Entgelt zu Gesellschaft als Gegenstand der gesellschaftsvertraglichen leisten. Der BFH hat bereits am 21. Januar 2016 (I R 22/14) Vereinbarung i. S. einer Erlaubnis, den Namen als Bestandteil darüber entschieden, dass eine unentgeltliche des eigenen Firmennamens und damit i.S.d. deutschen Auswirkungen auf die (TP-) Praxis Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen Handelsrechts zur Unternehmensunterscheidung (§ 18 Die Verrechnung von Entgelten für die kostenlose Nutzungs eines Konzerns steuerlich anzuerkennen und somit Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs) zu nutzen, vorliegt. Für eine überlassung von Markennamen und -zeichen stellt einen eine Korrektur nach dem Außensteuergesetz solche Erlaubnis sind aber in der Regel Lizenzentgelte nicht unwesentlichen Inhaltspunkt in zahlreichen Betriebs (§ 1 Abs. 1 AStG a. F.) nicht gerechtfertigt ist. Das steuerlich nicht verrechenbar. prüfungen dar. Urteil wurde am 18. Mai 2016 veröffentlicht. Damit hebt der BFH das Urteil des FG Münster vom Danach stellt die bloße Nutzung des Konzern Durch das Urteil sollten einige Angriffspunkte seitens der 14. Februar 2014 (4 K 1053/11 E) auf. namens keine Geschäftsbeziehung i. S. d. Betriebsprüfung bei einer bloßen Nutzungsüberlassung des § 1 Abs. 4 AStG a. F. dar, für die einkommens Konzernnamens und -logos mit Verweis auf das Urteil Vorgeschichte stichfest widerlegt werden können. erhöhend ein Korrekturbetrag angesetzt werden Streitgegenstand war der einkommenserhöhende Ansatz eines Korrekturbetrages gem. § 1 Abs. 1 AStG a. F. für die könne. Auch die Ausführungen des BFH in Bezug auf die Not kostenlose Nutzungsüberlassung des entwickelten und wendigkeit des Vorliegens hinreichender Anhaltspunkte, eingetragenen Firmenlogos des Klägers an seine polnische Anders ist es nach dem Urteil mit Verweis auf ein vorheriges dass ein überlassenes Markenrecht den Absatz tatsächlich Tochterkapitalgesellschaft in den Streitjahren 2004 bis 2006. Urteil des BFH (I R 12/99), wenn durch einen Warenzeichen- fördert, sollte den nicht selten pauschalen Unterstellungen Lizenzvertrag, der ein Recht zur Benutzung des Konzern der Finanzbehörden, dass lediglich eine Geeignetheit den Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages wurden die Ver namens und des Firmenlogos als Warenzeichen für die im Absatz zu fördern vorhanden sein müsste, einen Riegel wendung der „Marke“ in der Namensbezeichnung der Gebiet verkaufte oder zum Verkauf angebotene Produkte vorschieben. polnischen Gesellschaft sowie die Erlaubnis zur Nutzung der einräumt, ein untrennbarer Zusammenhang zwischen Abkürzung des Firmennamens und ein sie auszeichnendes Namensrecht und produktbezogenem Markenrecht her Ihre Ansprechpartner graphisches Zeichen geregelt. Ein Entgelt beinhaltete der gestellt wird. Sofern hierbei ein eigenständiger Wert fest Dr. Claudia Dahle Vertrag nicht. gestellt werden kann, kann für die Überlassung eines PwC Hamburg derartigen Markenrechts (nach Maßgabe der Sorgfalt eines Gert Wöllmann Mit Urteil vom 14. Februar 2014 bestätigte das FG Münster ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters) ein PwC Hamburg (4 K 1053/11 E) die Meinung des Finanzamtes, dass eine fremdübliches Entgelt gefordert werden. Hieran fehlte es einkommenserhöhende Gewinnkorrektur nach § 1 Abs. 1 aber in dem jüngsten vom BFH entschiedenen Streitfall. AStG a. F. wegen „unentgeltlicher Überlassung des Marken rechts“ vorliegt. Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 11
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global Intention der EU-Kommission Kernbestandteil des Kommissionsvorschlags zur Änderung Erweiterung der EU-Amtshilfe- Der Kommissionsvorschlag kann in erster Linie als eine der Richtlinie 2011/16/EU ist eine Verpflichtung der EU- richtlinie um CbCR gebilligt Reaktion auf die Ergebnisse der am 5. Oktober 2015 durch Mitgliedsstaaten zur Etablierung von nationalen CbCR- die OECD veröffentlichten Berichte über ihre Arbeiten am Vorschriften unter Beachtung der folgenden Maßgaben: Die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten konnten sogenannten BEPS-Aktionsplan zur Bekämpfung von • Betroffene Unternehmen sollen künftig spätestens sich während ihres Treffens am 8. März 2016 in Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung aufgefasst 12 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres einen Brüssel darauf einigen, steuerrelevante werden. CbC-Report unter Verwendung einer einheitlichen Vorlage Informationen nach Maßgabe des von der OECD einreichen. entwickelten Ansatzes zum sogenannten Country- Eine Vielzahl der EU-Mitgliedsstaaten ist nämlich zugleich • Die CbC-Reports sind innerhalb von 15 Monaten an jeden by-Country-Reporting (CbCR) künftig automatisch Mitglied der OECD und hat sich bereits deshalb zu einer anderen Mitgliedsstaat zu übermitteln, in dem Einheiten auszutauschen. Zu diesem Zweck soll die EU- Umsetzung der Ergebnisse des BEPS-Projekts verpflichtet. der Unternehmensgruppe steuerlich ansässig oder Amtshilferichtlinie (2011/16/EU) entsprechend Um sicherzustellen, dass diese Umsetzung nun EU-weit in steuerpflichtig sind. erweitert werden. möglichst koordinierter und harmonisierter Art und Weise stattfindet, entschloss sich die EU-Kommission dazu, eine Die Mitgliedsstaaten sollen bis einschließlich Hintergrund: „Anti Tax Avoidance Package“ der EU Anpassung der bestehenden Richtlinie 2011/16/EU ins Auge 31. Dezember 2016 Gelegenheit erhalten, die in Rede Bereits am 28. Januar 2016 hatte die EU-Kommission einen zu fassen. Hierdurch würden alle Mitgliedsstaaten – gleich, stehenden Änderungen in ihrem nationalen Recht um Vorschlag zur Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU vor- ob OECD-Mitglied oder nicht – dazu verpflichtet werden, die zusetzen, damit eine Anwendung dieser neuen Vorschriften gelegt, der insbesondere die Statuierung einer Verpflichtung in der Richtlinie vorgegebenen Regelungen in ihr jeweiliges ab dem 1. Januar 2017 erfolgen kann. der Mitgliedsstaaten zum automatischen Austausch von nationales Recht zu überführen. Informationen im Bereich der Besteuerung zum Ziel hat. Zustimmung der EU-Finanzminister Die Kommission strebt eine möglichst homogene Schon wenige Wochen nach der Präsentation des Vorschlags Die Bekämpfung von Steuervermeidung hat Umsetzung der BEPS-Ergebnisse in das zur Modifikation der EU-Amtshilferichtlinie seitens der künftig einen besonderen Stellenwert auf Ebene nationale Recht der Mitgliedsstaaten an. EU-Kommission stand dieser auf der Agenda eines Treffens der EU. der Finanzminister am 8. März 2016, bei dem diese Maßgebliche Inhalte des Vorschlags schließlich einen Konsens darüber erzielen konnten. Dies hat Der Vorschlag der Kommission stellt gleichzeitig auch einen Die beabsichtigte Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU zur Folge, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag nunmehr wesentlichen Bestandteil ihres Maßnahmenpakets zur zielt inhaltlich in erster Linie darauf ab, die Ergebnisse des mit Rückendeckung durch die Mitgliedsstaaten finalisieren Bekämpfung von Steuervermeidung („Anti Tax Avoidance Abschlussberichts zum BEPS-Aktionspunkt 13 betreffend die wird. Aller Voraussicht nach darf noch im Laufe des ersten Package“) dar, durch das sie den Themen Steuervermeidung Anforderungen an Verrechnungspreisdokumentationen und Halbjahres 2016 mit dem Inkrafttreten der Änderungen und „aggressive“ Steuerplanung in Zukunft eine gesteigerte die neuen Regelungen zum CbCR im EU-Recht zu verankern. gerechnet werden. politische Bedeutung einräumen möchte. Dabei wird vor allen Dingen gerade den Regelungen zum CbCR sowie dem automatischen Austausch der hierdurch Ihr Ansprechpartner gewonnenen Informationen ein hoher Stellenwert Martin J. Chwalek beigemessen. PwC Düsseldorf Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 12
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global verpflichten, folgende Inhalte des CbCR auf ihrer Unter Einschätzung der EU-Kommission EU-Kommission fordert nehmenswebseite sowie in einem Register der EU zu Nach Ansicht der EU-Kommission versetze die obligatorische Offenlegung von Teilen des CbCR veröffentlichen: Veröffentlichung von landespezifischen Informationen die 1. Art der Tätigkeit; Bürger der Europäischen Union in die Lage, das Steuer Mit dem Vorschlag einer Veröffentlichung 2. Zahl der Beschäftigten; verhalten von multinationalen Konzernen nachzuvollziehen. bestimmter Teile des CbCR im Internet fordert die 3. Betrag der Nettoumsatzerlöse, einschließlich des Umsatzes Dies soll im Umkehrschluss die Unternehmensgruppen dazu EU-Kommission eine noch weitergehende Steuer mit nahestehenden Unternehmen; motivieren, Steuern dort zu zahlen, wo sie ihre Gewinne transparenz, als dies in dem von der OECD ent 4. Betrag des Gewinns oder Verlusts vor Ertragsteuern; erwirtschaften. Ferner ist die Kommission der Ansicht, dass wickelten Ansatz vorgesehen ist. Dem Vorschlag 5. für das laufende Jahr noch zu zahlende Ertragsteuern; der Vorschlag ein einfaches, verhältnismäßiges Mittel sei, um zufolge müssten Unternehmen mit Präsenz in der EU 6. gezahlte Ertragsteuern für das Jahr; und die Rechenschaftspflicht der großen multinationalen und konsolidierten Gesamtumsätzen von mehr als 7. einbehaltene Gewinne. Unternehmen im Steuerbereich zu verstärken, ohne ihre 750 Mio. Euro pro Jahr bestimmte steuerliche Daten Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen oder vertrauliche aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedsstaaten und Die aufgeführten Informationen sollen jährlich ermittelt Geschäftsinformationen zu veröffentlichen. „Steueroasen“ auf ihrer Homepage veröffentlichen werden und der Öffentlichkeit fünf Jahre lang zur Verfügung und dort fünf Jahre vorhalten. stehen. Ferner sind die Daten nicht nur für jeden EU- Fazit und Ausblick Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen tätig ist, separat Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung Hintergrund auszuweisen, sondern auch für diejenigen Steuergebiete, die der EU-Rechnungslegungsrichtlinie geht weit über die Erst im März 2016 haben die EU-Kommission und die die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuer bisherigen OECD-Empfehlungen zum CbCR hinaus und Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten einen Konsens über bereich nicht erfüllen (sogenannte „Steueroasen“, zu denen kann durchaus als Reaktion auf die „Panama Papers“ die Etablierung von nationalen CbCR-Vorschriften und den die Kommission so schnell wie möglich eine gemeinsame gesehen werden. Da der Vorschlag noch durch das automatischen Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten im EU-Liste erstellen möchte). Steueroasen sind nach Auf Europäische Parlament und den Ministerrat verabschiedet Rahmen einer Modifikation der EU-Amtshilferichtlinie erzielt fassung der EU-Kommission insbesondere diejenigen werden muss, bleibt abzuwarten, inwieweit sich hier (vgl. vorheriger Beitrag). Darüber hinaus hat die EU- Staaten, die beispielsweise Standards der G20/OECD nicht durch noch Änderungen ergeben können. Im Falle einer Kommision am 12. April 2016 vorgeschlagen, mit einer einhalten, am steuerlichen Informationsaustausch nicht Verabschiedung müssten alle EU-Mitgliedsstaaten die Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU teilnehmen oder sich einem fairen Steuerwettbewerb Richtlinie innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten in die Steuertransparenz durch eine vollständige Ver verschließen. innerstaatliches Recht umsetzen. öffentlichung von Teilen des CbCR weiter zu erhöhen.3 Für ihre weltweiten Geschäftstätigkeiten in Steuergebieten Geforderte Publizitätspflichten außerhalb der EU bzw. außerhalb der als „Steueroasen“ Ihr Ansprechpartner Der Kommissionsvorschlag sieht vor, große multinationale eingestuften Gebiete sollen die Unternehmen nur aggregierte Dr. Isabel Ruhmer-Krell Unternehmensgruppen (mit Hauptsitz oder Tochter Zahlen veröffentlichen. PwC Stuttgart gesellschaften bzw. Betriebsstätten in der EU) mit Gesamt umsätzen von mehr als 750 Mio. Euro pro Jahr dazu zu 3 Vgl. http://ec.europa.eu/news/2016/04/20160412_en.htm. Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 13
Im Fokus | Deutschland | Global | Industrie | Länderbeiträge | Aus unserer Praxis | Veröffentlichungen | Veranstaltungen | Service Global Suche nach externen Vergleichsunternehmen weitestgehend anerkannte Vorgehensweise heraus Vergleichsunternehmen im Fokus Wie das EU JTPF feststellt, gibt es bislang − abgesehen von kristallisiert hat, sind andere statistische Aspekte, etwa zur des EU Joint Transfer Pricing Forum der Anerkennung paneuropäischer Vergleichsstudien − Mindestanzahl der Vergleichsunternehmen oder zur keine einheitliche Vorgehensweise bei der Suche nach Anwendung alternativer statistischer Methoden, im EU- Mit Vorliegen der finalen BEPS Reports beschäftigt externen Vergleichsunternehmen. Durch das BEPS Projekt Kontext noch nicht ausgiebig erörtert worden und sollten aus sich das EU Joint Transfer Pricing Forum (EU JTPF) rücke die Qualität der Auswahl der Vergleichsunternehmen Sicht des EU JTPF untersucht werden. mit möglichen Implikationen für die Verrechnungs in den Vordergrund. Angestrebt wird daher eine Ver preisansätze in der EU. In einem Arbeitspapier hat einheitlichung der Vorgehensweisen, der qualitativen und Paneuropäische Vergleichsdaten das EU JTPF mögliche Punkte bezüglich der Suche quantitativen Kriterien sowie der Speicherung von Such Da der neue OECD-Dokumentationsansatz eine Präferenz für nach Vergleichsunternehmen und der Analyse der strategien und Ergebnissen. lokale Vergleichsunternehmen äußert, will das EU JTPF Vergleichbarkeit für eine zukünftige Diskussion prüfen, inwiefern auch in Zukunft paneuropäische Ver angeführt. Anpassungsrechnungen gleichsstudien anerkannt werden. Ein Update ent Sofern die Vergleichbarkeit konzerninterner Transaktionen sprechender Studien (siehe u. a. Is Europe One Market? von BEPS und Vergleichbarkeitsanpassungen und Vergleichsunternehmen materiell eingeschränkt ist, Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen) zur Anwendbarkeit Mit den BEPS Reports werden die OECD-Richtlinien hin kann sie möglicherweise durch Anpassungsrechnungen paneuropäischer Ansätze erscheint daher sinnvoll. Das sichtlich einer Überprüfung und ggf. Umqualifizierung der verbessert werden. Es sei daher zu prüfen, ob generelle Anliegen des EU JTPF, die Gründe für die verschiedenen Verrechnungspreisstruktur (mehrstufiger Fremdvergleich) Empfehlungen hinsichtlich unterschiedlicher Rechnungs Ansätze zu erörtern sowie Maßnahmen und Tests zu sowie der Berücksichtigung lokaler Marktgegebenheiten und legungspraktiken zu erwägen sind. Bei anderen An erstellen, welche die Vergleichbarkeit innerhalb der EU Standortvorteile (location savings) angepasst. Das EU JTPF passungen, wie sie etwa für Bestände an Working Capital fördern, ist somit zu begrüßen. Es wäre wünschenswert, dass will mit dem Arbeitspapier Comparables in the EU prüfen, ob empfehlenswert sein mögen, will das EU JTPF eine auch in Zukunft paneuropäische Ansätze im Sinne einer Best dies auch zu Änderungen bei Vergleichbarkeitsanpassungen, Bestandsaufnahme durchführen. Practice anerkannt bleiben. der Suche nach Vergleichsunternehmen sowie bei der Vergleichbarkeitsanalyse führt. Zulässigkeit von Mehrjahresvergleichen Ausblick Mehrjahresvergleiche sind eine Möglichkeit, die Vergleich Im Arbeitspapier wurden Fragen hinsichtlich des zu Verwendung interner Vergleichstransaktionen barkeit von Transaktionen zu erhöhen. Allerdings gibt es künftigen Arbeitsprogramms an die Mitglieder des EU In der Praxis kommen überwiegend externe statt interner bislang keine einheitliche Vorgehensweise. Leitlinien durch JTPF gerichtet, um den Rahmen zukünftiger Erörterungen Vergleichstransaktionen zum Einsatz. Der Grund ist, dass das EU JTPF – etwa zur Zeitspanne des Vergleichs – könnten abzustimmen. Anhand der Antworten werden der genaue potenzielle interne Vergleichstransaktionen regelmäßig ggf. größere Konsistenz, auch zum Vorteil der Steuer Arbeitsumfang und die zu erörternden Einzelfragen zum Anforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit und pflichtigen, ermöglichen. Themenkomplex festgelegt. Verlässlichkeit nicht erfüllen. Das EU JTPF möchte die Gründe hierfür klären, Best Practices und Lösungsansätze Interpretation der Ergebnisse aus Vergleichsstudien Ihre Ansprechpartner identifizieren sowie Suchstrategien für interne Vergleichs Ergebnis der Vergleichbarkeitsanalyse ist im Allgemeinen Dr. Roman Dawid transaktionen entwickeln. eine Bandbreite von Gewinnkennziffern (z. B. Umsatz PwC Frankfurt am Main renditen, Kostenaufschlagssätze) der Vergleichsunter Georg Siegert nehmen. Während die Interquartilsbandbreite sich als PwC Frankfurt am Main Transfer Pricing Perspective Deutschland Mai 2016 14
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