JUSTITIA 4.0 - DAS FÜR UND WIDER DIGITALER GERICHTSPROZESSE UND NOTARIATSAKTE
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JUSTITIA 4.0 – DAS FÜR UND WIDER DIGITALER GERICHTSPROZESSE UND NOTARIATSAKTE Die zur Eindämmung der Coronavirus-Pande- auch Vorteile bringen kann: Kann ich mir bei mie eingeführten Kontaktbeschränkungen ha- Anordnung des persönlichen Erscheinens viel- ben in vielen Ländern der Europäischen Union leicht die langwierige Anreise zu einem fern zu teilweise erheblichen Umwälzungen der ju- vom Unternehmenssitz zuständigen Gericht ristischen Praxis geführt. Insbesondere für die sparen? Wenn seitens des Anwaltes umfangrei- Bereiche der forensischen Tätigkeit und der Er- che Informationen und Unterlagen zur Substan- stellung von Notariatsakten galt bislang prak- tiierung der Schriftsätze angefordert werden, er- tisch uneingeschränkt und unter Außerachtlas- geben sich nun auch Möglichkeiten für nicht pa- sung des durch die fortschreitende Digitalisie- piergebundene Formate der Darstellung? rung ermöglichten Fortschritts bei der Kommu- Auch abhängig vom Status der Digitalisierung nikation nach wie vor der unumstößliche der Justiz stellt sich die Frage, wie die im Rah- Grundsatz der persönlichen Anwesenheit – sei men der Pandemie gewonnenen Erfahrungen es, um sich ein persönliches Bild von den Par- auch für die Zukunft im Interesse eines effekti- teien machen zu können (Gerichtsverfahren), ven und modernen Rechtsschutzes fruchtbar ge- sei es um die persönliche Identität der Erschie- macht werden können. nenen zweifelsfrei bestätigen zu können (Nota- riatsakte). II. DIGITALE NOTARSAKTE I. DIGITALE GERICHTSPROZESSE Videokonferenzen sind mittlerweile aus vielen Bereichen des Geschäftslebens kaum noch weg- Die persönliche Anwesenheit vor dem Richter, zudenken – jedenfalls solange, bis eine notari- direkte Zeugenbefragungen „von Angesicht zu elle Beurkundung erforderlich wird: die Einbe- Angesicht“, das Ritual der Platzeinnahme am ziehung eines Notars erforderte stets die persön- „richtigen“ Platz im Gerichtssaal: Aus Sicht der liche Anwesenheit. Die Pandemie zwang den Justiz werden durch die Kontaktbeschränkun- Gesetzgeber auch in diesem Bereich kreativ zu gen teilweise jahrhundertealte Prinzipien und werden und bestehende Traditionen und Prinzi- Traditionen in Frage gestellt, die teils aus guten pien auf den Prüfstand zu stellen: Wenn es mög- Gründen der Rechtsstaatlichkeit bestehen, teils lich ist, eine Gesellschafterversammlung per aber sicherlich auch einer gewissen Vorliebe für Videokonferenz abzuhalten, warum sollte es Traditionen geschuldet sind. Aus Sicht des be- dann nicht auch möglich sein, einen Vertrag zur troffenen Mandanten stellt sich hingegen viel- Übertragung von Geschäftsanteilen ebenfalls mehr die Frage, ob der nun zwangsläufig ausge- per Videokonferenz und unter Einsatz digitaler löste Modernisierungsschub nicht vielleicht Seite 1/10
NEWSLETTER Firmierungen abzuschließen? Das Notariatswe- In den vorgenannten Fällen kann sich der Klä- sen und die jeweiligen Beurkundungserforder- ger auf der Plattform für Online-Streitigkeiten nisse unterliegen auch in der Europäischen des zuständigen Pilot-Gerichts anmelden und Union grundsätzlich keiner Vereinheitlichung, elektronische Unterlagen hochladen. Die sodass jedes Land hier prinzipiell eigene Lösun- Durchführung des digitalen Verfahrens bedarf gen erarbeiten konnte und musste; zu beachten der Zustimung des Beklagten. Alle Parteien, die ist jedoch die Umsetzung der Digitalisierungs- an einem Online-Prozess teilnehmen, können richtlinie, die sich sicherlich auch auf das Nota- Prozessdokumente oder Beweismaterialien di- riat auswirken wird. Dementsprechend vielfäl- rekt in die Prozessplattform eingeben. tig ist die Bandbreite der nun eingeführten Lö- sungen für einen digitalen Notariatsakt. Die Online-Verhandlungsphase findet dann per Video-Meeting auf der Plattform statt. Wenn Im Rahmen dieses Newsletters stellen wir die in Zeugen und Sachverständige online erscheinen den einzelnen Allianzländern gewonnenen Er- müssen, werden hierfür (unterhalb des digitalen fahrungen aus Sicht der gerichtlichen und nota- Hauptmeetingraums) gesonderte digitale Aus- riellen Praxis dar. sageräume eingerichtet, damit die Zeugen und Sachverständigen nicht an den übrigen Ver- CHINA handlungsabschnitten teilnehmen. Am Ende des Verfahrens können die Pilot-Gerichte die Ur- Gemäß den Online-Gerichtsverfahrensregeln teile bzw. Beschlüsse auf elektronischem Wege der chinesischen Volksgerichte können im Rah- ausfertigen und zuzustellen. men eines Pilot-Projektes digitale Gerichtspro- zesse an speziell eingerichteten "Pilot-Gerich- DEUTSCHLAND ten" in den folgenden Fällen durchgeführt wer- den: Nach der Vorschrift des § 128a ZPO ist eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonüber- − Zivil- und verwaltungsrechtliche Streitsa- tragung für Zivilprozesse bereits seit längerer chen; Zeit grundsätzlich zulässig. Gleiches gilt für − Strafsachen in beschleunigten Verfahren, den Verwaltungs- (§ 102a VwGO), den Finanz- Umwandlungs- und Bewährungssachen so- (§ 91a FGO), den Arbeits- (§ 46 Abs. 2 ArbGG) wie Strafsachen, die sich aus anderen be- und Sozialgerichtsprozess (§ 110a SGG). Nach sonderen Gründen nicht für eine Offline- den genannten Vorschriften können nicht nur Verhandlung eignen; Erörterungstermine, sondern auf Antrag auch − besondere Zivilverfahren, Überwachungs- Vernehmungen von Zeugen, Sachverständigen und Konkursverfahren sowie nicht gericht- oder eines Beteiligten durchgeführt werden. Für liche Vollstreckungsfälle; den Bereich des Strafrechts gelten zur Wahrung − Zivil- und Verwaltungsvollstreckungsfälle des Öffentlichkeitsgrundsatzes und angesichts und Vollstreckungsfälle von strafrechtli- einer grundsätzlichen Anwesenheitspflicht der chen Nebenklagen. Prozessparteien nur differenziertere Regelun- gen zum Einsatz von Videotechnik. So sind bei- Digitale Notariatsakte werden aktuell in einem spielsweise Zeugenaussagen per Video nur in Pilot-Projekt getestet. Die entsprechenden No- ganz seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn tare sind berechtigt, ausgewählte digitale Nota- dies dem Opferschutz oder der Abwehr der Ge- riatsakte vorzunehmen (z.B. Beglaubigung und fahr des Beweismittelverlustes dient. Sicherung von Beweismaterial). Seite 2/10
NEWSLETTER Am 10.6.2021 hat der Deutsche Bundestag das Nutzung des Videokommunikationssystems der Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs- Bundesnotarkammer schließt die Nutzung an- richtlinie (DiRUG) verabschiedet Das Gesetz derer, auf dem Markt befindlicher Videokom- tritt am 1.8.2022 in Kraft. Mit dem Gesetz wird munikationssysteme aus. ein Online-Beurkundungsverfahren für GmbH- Gründungen und ein Online-Beglaubigungsver- Von der Möglichkeit einer Verhandlung im fahren für bestimmte Handelsregisteranmeldun- Wege der Bild- und Tonübertragung wird aus gen eingeführt. Anlass für die Einführung des unserer Erfahrung bisher nur vereinzelt Ge- notariellen Online-Verfahrens ist die Umset- brauch gemacht. Dabei werden die Prozessbe- zung der europäischen Digitalisierungsrichtli- teiligten im Gerichtssaal, in dem die Richterin- nie. Das Online-Verfahren steht zukünftig aus- nen und Richter persönlich anwesend sind, auf schließlich für GmbH-Bargründungen und An- den Großbildschirm zugeschaltet und können meldungen zum Handelsregister betreffend Ka- an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. pitalgesellschaften, Einzelkaufleuten und Entsprechende Verhandlungen liefen bisher je- Zweigniederlassungen von in- und ausländi- doch ohne größere technische Probleme ab, so- schen Kapitalgesellschaften zur Verfügung. dass nach einer ersten Kennenlernphase für alle Beteiligte zu erwarten ist, dass die Zahl der Vi- Nach den genannten Vorschriften können nicht deoverhandlungen in Zukunft ansteigen wird. nur Erörterungstermine, sondern auf Antrag Nach den bisherigen Erfahrungen liegt es nahe, auch Vernehmungen von Zeugen, Sachverstän- dass sich bestimmte Verfahren besser für Vide- digen oder eines Beteiligten durchgeführt wer- okonferenzen eignen als andere. So sind Ver- den. In technischer Hinsicht ist erforderlich, handlungen, die sich im Wesentlichen auf die dass die Verhandlung bzw. Vernehmung „zeit- Erörterung von Rechtsfragen beschränken, gleich in Bild und Ton“ an den anderen Ort und selbstverständlich besser geeignet als solche, in in das Sitzungszimmer übertragen wird. Bei Vi- denen die Wahrnehmung von Beteiligten im deoverhandlungen wird der Öffentlichkeits- Rahmen von Anhörungen oder Vernehmungen grundsatz in der Praxis regelmäßig dadurch ge- eine wichtige Rolle spielt. wahrt, dass in einem Gerichtssaal ein Bild- schirm aufgestellt wird. Die Übertragung wird Notarielle Video-Beurkundungen sind in dabei allerdings nicht aufgezeichnet oder online Deutschland aktuell aus Rechtsgründen nicht- gestreamt. Unabhängig davon, ob auf Seite des möglich. Beurkundungen von Willenserklärun- Gerichts stationäre Videokonferenzanlagen gen und Unterschriftsbeglaubigungen sind aus- zum Einsatz kommen oder auf softwarebasierte schließlich in Präsenz vorgesehen. Aus diesem Cloud-Lösungen gesetzt wird, ist am „anderen Grund gibt es insoweit auch (noch) keine Erfah- Ort“ zumeist keine besondere Technik erforder- rungsberichte. Ausnahme hiervon ist lediglich lich. Eine Teilnahme ist in aller Regel schon mit die notarielle Begleitung (Erstellung von nota- jedem handelsüblichen Internet¬browser und riellen Hauptversammlungsprotokollen) von einer Webcam möglich. Hauptversammlungen, die schon seit Frühjahr 2020 per Videokonferenz abgehalten werden Die Online-Beurkundung ist gemäß § 16a Abs. können. 1 BeurkG n.F. ausschließlich über das von der Bundesnotarkammer betriebene Videokommu- FRANKREICH nikationssystem nach § 78p BNotO n.F. zuläs- sig. Die Bundesnotarkammer erhält damit dem- Das Programmierungs- und Reformgesetz für entsprechend als weitere Pflichtaufgabe den die Justiz (LPJ) vom 23. März 2019 sieht vor, Aufbau und den Betrieb eines solchen Video- kommunikationssystems. Die obligatorische Seite 3/10
NEWSLETTER dass Streitsachen mit einem Streitwert von we- Seit 2010 besteht zudem die Möglichkeit, digi- niger als 5.000 Euro in einem vollständig digi- tale Notariatsakte durchzuführen. Dies ermög- talen Verfahren beigelegt werden können: licht einerseits den Fachkräften, z.B. autonom Hypothekenanfragen sowie Katastervermes- − Online-Kontaktaufnahme mit dem Gericht, sungen festzustellen, andererseits der öffentli- − Übermittlung von Beweisen auf digitalem chen Verwaltung, dank Sicherheitssystemen Weg und wie der digitalen Signatur die Datenbank zu − Digitale-Überwachung des Verfahrens. aktualisieren und somit digitale Eintragungen ins Handelsregister vorzunehmen. Seit Januar 2018 arbeiten das Innen- und das Justizministerium gemeinsam an der digitalen Infolge der Corona-Pandemie wurden die be- Umstellung des Strafverfahrens, um die Straf- reits zur Verfügung stehenden Instrumente zur justiz durch die Abschaffung von Papier und Durchführung digitaler Gerichtsprozesse auch handschriftlichen Unterschriften von der An- in die Praxis überführt. Während die elektroni- zeige bis zur Strafvollstreckung effizienter zu sche Einreichung von Akten sich bereits durch- gestalten. Vorerst befindet sich dieses Pro- gesetzt hat, sind digitale Gerichtsverfahren et- gramm in der Versuchsphase an den Gerichten was Neues, sodass ihre Regelung noch lücken- von Amiens und Blois. haft ist. Dennoch haben sich Videokonferenzen nun praktisch als Standard durchgesetzt. Die Digitalisierung von Gerichtsverfahren be- trifft vorerst nur Dokumente und Schriftsätze, Die digitalen Gerichtsverfahren werden mit die über sichere Plattformen des Justizministe- Teams durchgeführt, wobei ein virtueller Sit- riums ausgetauscht und eingereicht werden. zungssaal geschaffen wird. Der Richter muss Was insbesondere Strafverfahren betrifft, so innerhalb einer angemessenen Frist den Par- beschränkten sich die ersten Versuche in Ami- teien Datum und Uhrzeit der Verhandlung, so- ens und Blois auf digital signierte Verfahren, wie den Link zum virtuellen Raum mitteilen. die von der Polizei und der Gendarmerie er- Nach der Herstellung der Verbindung und dem folgreich an das zuständige Gericht übermittelt Nachweis der Identität der Parteien wird die wurden. Rechtssache verhandelt. Insoweit ist es aller- dings zu beachten, dass die Regelung wesentli- ITALIEN cher Rechtsinstitute wie die Zeugenbefragung noch fehlt. Die Frage der Anwesenheit der Par- Nach der digitalen Agenda der EU wurden in teien stellt sich hingegen nach dem italieni- Italien viele Maßnahmen zur Digitalisierung schen Prozessrecht nicht. von Zivil- und Strafprozessen ergriffen. Inso- weit betrafen die wichtigsten Investitionen die In Italien haben wir bereits mehrfach an digita- Informatisierung des Friedensgerichts und des len Gerichtsverhandlungen teilgenommen: die Amts für Zustellungen, Vollstreckungen und praktische Abwicklung ist sehr einfach - einige Proteste. Vor allem hat die Pandemie dazu bei- Tage vorher erklären die Parteivertreter ihr getragen, dass zunehmend digitale Gerichts- Einverständnis und geben die für den Zugangs- verfahren mit mündlichen Verhandlungen über link zu verwendende Mail-Adresse an; als MS Teams abgehalten werden, sodass die dies- Plattform wird Microsoft Teams verwendet. Zu bezüglichen bereits bestehenden Vorschriften der angegebenen Zeit wird der virtuelle Konfe- Anwendung gefunden haben. renzraum freigeschaltet und, nach einem aus- drücklichen Hinweis auf das Verbot die Ver- handlung aufzunehmen, läuft die Verhandlung dann ganz "normal" ab. Das Sitzungsprotokoll Seite 4/10
NEWSLETTER wird dann mit digitaler Signatur versehen auf eine Videokonferenz anregen. Voraussetzun- den üblichen digitalen Kanälen, d.h. per zertifi- gen für die Abhaltung einer digitalen Gerichts- zierter Mail und über die elektronische Ge- verhandlung sind: richtsakte versandt. Die Erfahrung mit Sitzun- gen in Videokonferenz hat landesweit eine De- − das Einverständnis der Vertragsparteien. batte über eine grundlegende Reform des Zivil- Deren Einverständnis gilt allerdings schon prozesses und insbesondere über Sinn und Un- dann als erteilt, wenn sie innerhalb einer sinn verschiedener Sitzungstermine angesto- vom Gericht festgesetzten Frist nicht wi- ßen, um eine größere Verfahrenseffizienz zu dersprechen, erreichen. − die Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und ÖSTERREICH Bildübertragung, − die Eignung dieser Vorgehensweise für das Wie in zahlreichen anderen Ländern findet die in der Tagsatzung vorgesehene Programm Digitalisierung auch in Österreich Eingang in − dass diese Vorgangsweise auch unter dem sämtliche Lebensbereiche. Auch die Justiz will Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie nun mit der Initiative 3.0 ein Angebot an digi- tunlich ist und die technischen Vorausset- talen Leistungen zur Verfügung stellen und da- zungen vorhanden sind, um die Tagsatzung mit die digitale Akten- und Verfahrensführung verfahrenskonform abzuhalten. bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften Die Covid-19 Pandemie hat den Grundstein für vorantreiben – unter anderem werden damit Gerichtsverhandlungen via Videokonferenz auch mündliche Verhandlungen mittels Video- gelegt und auch Rechtsanwälte unserer Kanzlei technologie ermöglicht. Schon bisher war es haben diesbezüglich bereits zahlreiche Erfah- möglich, einzelne Befragungen digital mittels rungen gesammelt. Insbesondere vorbereitende „geeigneter technischer Kommunikationsmittel Tagsatzungen in Zivilverfahren wurden auf- zur Wort- und Bildübertragung“ abzuhalten – grund der Covid-19 Pandemie hauptsächlich nicht aber ganze Verhandlungen. Mit der Zivil- über Zoom-Meetings durchgeführt. Diese Ver- verfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021 sollen handlungen wurden von den Parteien, die in nun die erforderlichen gesetzlichen Begleitre- der Regel keine Einwände gegen die Abhal- gelungen geschaffen werden. Die Begutach- tung der Tagsatzung via Zoom-Meeting hatten, tungsfrist der ZVN 2021 endete am sehr gut angenommen, da ihnen so auch teil- 05.09.2021. weise eine weite Anreise zu Gericht erspart blieb. Derzeit sind die Gerichtsverfahren mittels Vi- deoübertragung nur für den Bereich des streiti- Die Umsetzung in der Praxis gestaltete sich re- gen Zivilrechts möglich. Rechtsgrundlage für lativ einfach. Urkunden werden in der Tagsat- Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz ist zung zB per E-Mail dem Verhandlungsrichter das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnah- „vorgelegt“. Die Verhandlung via Videokonfe- men 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz. Straf- renz ist dennoch aus unserer Sicht noch nicht prozesse oder familienrechtliche Angelegen- geeignet, eine Präsenzverhandlung vollwertig heiten bleiben damit vorerst außen vor. Auch zu ersetzen, da der persönliche Eindruck im dem Grundprinzip der Volksöffentlichkeit Rahmen der Beweisaufnahme (noch) nicht im kann entsprochen werden – etwa durch die selben Ausmaß gewonnen werden kann. Unser Übertragung der Verhandlung in einem öffent- Fazit aus der Praxis: Für kürzere Verhandlun- lichen Gerichtssaal. Ob Verhandlungen mittels gen wie vorbereitende Tagsatzungen bei denen Videokonferenz abgehalten werden, liegt im Vergleichsgespräche geführt werden und das Ermessen des Gerichts, die Parteien können Seite 5/10
NEWSLETTER Prozessprogramm mit den Parteien erörtert gitale Prozesse etwas noch etwas Ungewöhnli- wird, sind Verhandlungen via Videokonferenz ches. Das Gleiche gilt für die elektronischen vorteilhaft, da man sich die Anreise zu Gericht Notariatsakte, insbesondere sind elektronische bzw auch allfällig notwendige Substitutionen notarielle Urkunden noch nicht gesetzlich vor- durch einen Kollegen vor Ort erspart. gesehen. In Bezug auf Notariatsakte können seit der Än- Die Gerichte verfügen über zwei Plattformen: derung der Notariatsordnung im Jahr 2020 No- die eine dient der Durchführung von digitalen tariatsakte, sonstige öffentliche oder öffentlich Verhandlungen und die andere der Zustellung zu beglaubigenden Urkunden und notarielle von Gerichtspost. Leider ist die erstgenannte Beglaubigungen im Wege elektronischer Kom- Plattform mit vielen Makeln behaftet und es munikationsmöglichkeiten errichtet werden. kommen oft Probleme mit der Audio- oder Vi- deoübertragung vor. Insbesondere problema- Unmittelbar nach Inkrafttreten des 4. COVID tisch scheinen dabei die sog. hybrid Verhand- Gesetzes und der damit verbundenen Ände- lungen, wenn sich eine Partei (etwa ein Dol- rung der Notariatsordnung hat unsere Kanzlei metscher oder Sachverständiger) im Gerichtss- den österreichweit ersten Abschluss eines No- aal befindet und alle anderen vor ihren Compu- tariatsakts über eine Anteilsabtretung an einer tern sitzen. Obwohl die e-Verhandlungen keine GmbH via Videokonferenz & Handysignatur Ausnahme mehr darstellen, bleiben viele prak- begleitet. Die Beteiligten haben sich dabei un- tische Probleme nach wie vor ungelöst – zB ter anderem aus Los Angeles, Berlin und Mün- wie dem Zeugen ein Dokument präsentiert chen zugeschaltet. werden soll, damit er dazu Stellung nehmen kann. Positiv zu bewerten ist wiederum die Inwieweit virtuelle Gerichtsverfahren und No- Tatsache, dass die Verhandlungen immer auf- tariatsakte zum Regelfall werden und Verhand- genommen werden, egal ob digital oder analog lungen im Gerichtssaal ersetzen werden, wird durchgeführt, und die Aufnahmen den Parteien die Praxis zeigen. zur Verfügung gestellt werden. POLEN Derzeit darf in Polen eine notarielle Urkunde in elektronischer Form nicht erstellt werden. In Polen finden digitale Gerichtsprozesse vor Möglich ist aber etwa, die Übereinstimmung allem in Zivilsachen statt. Angesichts der CO- einer Kopie oder eines Auszugs mit dem vor- VID-19-Pandemie wurden in den letzten Mo- gelegten Dokument elektronisch bescheinigen naten neue Vorschriften eingeführt, nach den oder einen elektronischen Auszug aus einer no- die Gerichtsverhandlungen ausschließlich in tariellen Urkunde erstellen zu lassen. Ein sol- digitaler Form durchgeführt werden dürfen. cher Auszug hat die Rechtskraft eines Origi- Nur in Ausnahmefällen darf eine Verhandlung nals. Wir nutzen diese Möglichkeit vor allem "live" stattfinden. In der Praxis beobachten wir bei grenzüberschreitenden Mandaten. Außer- jedoch, dass sich vor allem die Gerichte in grö- dem übermitteln die Notare elektronisch Infor- ßeren Städten an diesen Regeln halten. In klei- mationen über notarielle Urkunden an das Un- neren Städten werden mehrere Verhandlungen ternehmerregister und nehmen notarielle Ur- nach wie vor in "analoger" Form durchgeführt. kunden, an deren Erstellung sie mitgewirkt ha- Seit September wird auch die Gerichtspost ben, in ein spezielles e-Verzeichnis auf. In der grundsätzlich nur mittels einer elektronischen Praxis ist diese Lösung besonders nützlich im Plattform der Gerichtsbarkeit und nicht in Zusammenhang mit der Einführung einer Ver- Schriftform zugestellt. In Strafsachen sind di- pflichtung für Unternehmer, ab Juli 2021 alle Seite 6/10
NEWSLETTER Änderungen im Unternehmerregister elektro- unterschiedliche, die größte ist jedoch nisch zu melden. Ferner existiert zudem ein LexNET. Dabei werden den Parteien über den elektronisches Erbschaftsregister, in das die Prozessvertreter oder Anwalt die Gerichtlichen Notare insbesondere die Informationen über Beschlüsse zugestellt und auch die Schriftstü- eingetragene Erbscheinsurkunden eintragen. cke müssen digital eingereicht werden. Seit der Corona-Krise ist es nun auch möglich teilweise RUMÄNIEN Vor- bzw. Hauptverhandlungen über Webex zu realisieren, was durchaus schneller und auch In Rumänien existiert aktuell keine rechtliche effektiver ist, da weiter Reisen vermieden wer- Grundlage für die Durchführung digitaler No- den können. Digitale Notariasakten sind nicht tariatsakte. Es gibt aktuell auch keine konkre- möglich, da diese gegen die geltende Regulie- ten Gesetzesentwürfe, die eine entsprechende rung der Notare verstoßen, die persönliche und Einführung vorsehen und damit ist nach wie physiche Anwesenheit sowohl der Personen als vor das persönliche Erscheinen vor dem Notar auch des Notars ist Grundregel für die Notari- obligatorisch. Mit Ausnahme der Vernehmung atsakten und Beglaubigungen. einzelner Zeugen oder Experten die durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (Vi- Die Online-Plattformen sind nur autorisiertem deo/Audio) unter gewissen Umständen mög- Personal und den Rechtsbeständen zugänglich. lich ist, bestehen aktuell keine Digitalisie- Hierfür wird ein digitales Zertifikat benötigt, rungsbemühungen im Bereich der Justiz. Alle wobei auch der digitale Personalausweis gültig Gerichtsverhandlungen werden in Rumänien in ist. Im Fall von Gerichtsakten muss vonseiten Anwesenheit der Parteien oder gegebenenfalls des Gerichts, die betreffende Person gesondert durch deren rechtliche Vertreter, vor den zu- für den Fall autorisiert werden, um Korrespon- ständigen Gerichten abgehalten. denz zu empfangen oder Schriftstücke einrei- chen zu können. Die Korrespondenz wird 90 Die Vernehmung von Zeugen oder Gutachtern Tage zwischengespeichert. Sollte sich eine mittels Videokonferenzsystemen ist aktuell in Partei innerhalb von drei Werktagen nach Er- Zivilprozessen in jenen Fällen vorgesehen, in halt der Korrespondenz nicht digital verifizie- denen Zeugen oder Experten im Ausland an- ren, versteht sich die Kommunikation seitens sässig sind. Dieses Vorgehen muss beim zu- des Gerichts als erfolgreich zugestellt und die ständigen Gericht gesondert beantragt werden. Fristen beginnen zu laufen, ansonsten laufen Gleichzeitig müssen die Gründe aufgrund de- diese ab dem, auf die Verifizierung, folgenden rer das persönliche Erscheinen nicht möglich Werktag. Bezüglich der Online-Verhandlungen oder nicht opportun ist sowie die Gerichtstelle sind keine weiteren technischen Limitierungen im Ausland an der die Vernehmung stattfinden vorgesehen. Den Parteien wird in der Regel wird, im Antrag mitgeteilt werden. Die Ver- eine Einladung mit ID und Passwort zugesen- nehmung/Befragung wird beim zuständigen det und ein virtueller Verhandlungsraum wird Gericht in Anwesenheit eines Vertreters der erstellt. Eine Videoübertragung ist dabei zwin- Gerichtstelle im Ausland, an welchem die Ver- gend vorgeschrieben. nehmung vorgenommen wird, durchgeführt. In Spanien werden seit dem letzten Jahr in den SPANIEN größeren Gerichtsbezirken bei Antrag der Großteil der Vorverhandlungen im ordinären In Spanien wird die Kommunikation zwischen Zivilprozess über Webex verhandelt. Bei den den Parteien und den Gerichten seit dem Jahr Hauptverhandlungen mit Zeugenbeteiligung 2016 über Online-Plattformen abgewickelt, da- verstößt dieses Vorgehen gegen das Verfah- bei gibt es je nach Autonomer Gemeinschaft rensprinzip der Unmittelbarkeit der Beweise Seite 7/10
NEWSLETTER bzw Zeugenaussagen, nach Artikel 229 Gesetz werden ausnahmsweise, insbesondere in Straf- über das Gerichtswesen (LOPJ) und Artikel verfahren, durchgeführt. In der Praxis arbeiten 137 der spanischen Zivilprozessordnung. wir bereits mit den oben genannten elektroni- schen Werkzeugen, die in der slowakischen Dadurch werden viele mündliche Verhandlun- Justiz verwendet werden. gen noch immer vor Ort bei Gericht verhan- delt, aber auch hier ist eine Tendenz zur digita- TSCHECHIEN len Verhandlung erkennbar. Bezüglich des Strafgerichtsprozesses ist es bisher noch als Bis vor kurzem hatte die Digitalisierung der eine Ausnahme anzusehen, dass die komplette Justiz in der Tschechischen Republik keine Hauptverhandlung digital abgehalten wird, je- Priorität. Die Corona-Pandemie jedoch, hat doch sind Zeugenaussagen mittels Videoüber- eine Änderung der derzeitigen Vorgehensweise tragung aus anderen Gerichtsbezirken schon sowohl in Gerichtssachen als auch in notariel- länger möglich. In abgelegeneren Gerichtsbe- len Angelegenheiten erfordert. Die notwendi- zirken werden die zur Verfügung gestellten gen Gesetzesänderungen wurden bereits vorge- Mittel jedoch noch nicht verwendet. nommen, praktisch jedoch noch nicht ange- wandt. Dies wird für das Jahr 2022 erwartet; SLOWAKEI die Digitalisierung der Justiz soll bis 2024 ab- geschlossen sein. Seit 01.09.2021 ist es auch In elektronischer Form werden sog. Mahnver- Notaren möglich, elektronische notarielle Pro- fahren abgewickelt, in deren Rahmen das Ge- tokolle über die Gesellschafterversammlungen richt im beschleunigten Verfahren einen Zah- mittels elektronischer Identifizierung und per lungsbefehl (Mahnbescheid) erlässt, wenn es Videokonferenz zu erstellen. In Verbindung die vom Kläger aufgrund des gestellten An- mit der Nutzung der Direkteintragung in das trags und der beigefügten Beweise geltend ge- Handelsregister ist es somit z.B. möglich, eine machte Forderung für gerechtfertigt hält (ohne Gesellschaft vollständig online zu gründen. eine Beweisaufnahme bei einer Gerichtsver- handlung). Auch Exekutionsverfahren werden Es wird erwartet, dass die Durchführung von ausschließlich elektronisch geführt. Andere Online-Gerichtsverfahren nur mit Zustimmung Gerichtsverfahren sowie notarielle Anhörun- aller Verfahrensbeteiligten möglich sein wird. gen erfordern in der Regel die Anwesenheit In jedem Gerichtsverfahren prüft das Gericht von Beteiligten, jedoch auch in diesen Verfah- zunächst, ob es zweckmäßig und angemessen ren kommen teilweise digitale Werkzeuge zum ist, die Verhandlung im jeweiligen Verfahren Einsatz (elektronische Zustellung von Doku- online durchzuführen. Die Angemessenheit der menten mit elektronischer Signatur, elektroni- Durchführung einer Online-Anhörung sollte sche Umwandlung von Schriftstücken, elektro- insbesondere danach beurteilt werden, ob eine nische digitale Aufzeichnung von Verhandlun- Aussage im Verfahren erforderlich ist, ob ein gen, Erstellung elektronischer Gerichtsakten). Dolmetscher zum Verfahren hinzugezogen Die Eintragungen in das Handelsregister erfol- werden muss oder ob beispielsweise die Betei- gen ebenfalls elektronisch. ligten die Echtheit bestimmter Unterlagen veri- fizieren müssen. Anschließend übersendet das Die Korrespondenz zwischen Gerichten und Gericht den Verfahrensbeteiligten ein Ersu- Verfahrensbeteiligten erfolgt ausschließlich chen um Zustimmung zur Online-Verhand- elektronisch, falls alle Beteiligten über die er- lung. Die Verhandlung selbst findet in Anwe- forderlichen elektronischen Empfangsmedien senheit eines Richters oder einer Kammer im und eine garantierte elektronische Signatur Gerichtssaal und unter Beteiligung der Parteien verfügen. Die Videoanhörungen von Zeugen oder ihrer Vertreter über Skype for Business- Seite 8/10
NEWSLETTER statt. Die Vernehmung von Zeugen oder Sach- die Teilnahme an der Verhandlung von einem verständigen erfolgt jedoch persönlich im Ge- anderen Ort aus genehmigt werden. richtssaal. In der Türkei haben wir bisher keine mandats- TÜRKEI bezogenen Erfahrungen mit digitalen Gerichts- verhandlungen/ Notariatsakten gemacht. Die Da die türkischen Gerichte über längere Zeit- Digitalisierung von Gerichtsverhandlungen ist räume Gerichtsverhandlungen komplett vertagt jedoch eine der wichtigsten Neuerungen der im haben, und um die Justiz während der Covid- Jahr 2020 durchgeführten Justizrefom. Bis Mai 19-Pandemie handlungsfähig zu halten, wurde 2021 wurden in der Türkei insgesamt 10.324 die Möglichkeit der digitalen Gerichtsprozesse digitale Verhandlungen an 679 Gerichten eingeführt, sodass Gerichtsverhandlungen nun- durchgeführt. Dies hat wesentlich zum Funkti- mehr per Videokonferenz stattfinden können. onieren der Justiz in der Covid-19-Pandemie Digitale Gerichtsverhandlungen sind in allen beigetragen. Gerichtsverfahren in Zivilsachen zulässig. Hierzu gehören auch Verfahren vor den Han- UNGARN dels-, Familien- und Vollstreckungsgerichten. Auch Notariatsakte können digital durchge- In Ungarn hat 2017 eine umfassende Digitali- führt werden, wenn der Mandant über eine sierung von Gerichtsprozessen begonnen, die es qualifizierte elektronische Signatur verfügt. den Parteien ermöglicht, elektronisch mit den Ausgenommen hiervon sind jedoch Notariats- Gerichten zu kommunizieren und ihre Schrifts- akte, bei denen gegenüber dem Notar eine Wil- ätze elektronisch bei den Gerichten einzu- lenserklärung abgegeben wird, und notarielle reichen. Darüber hinaus werden zunehmend Beurkundungen. In diesen Fällen ist das per- elektronische Mittel für die Durchführung von sönliche Erscheinen der Partei(en) erforderlich. Anhörungen eingesetzt. Beispielsweise wurden landesweit digitale Kommunikationskanäle ein- Gerichtsverhandlungen können per Gerichtsbe- geführt, die Video- und Audioübertragung im schluss oder auf Antrag einer der Parteien per Gerichtssaal ermöglicht sowie auch der Einsatz Videokonferenz abgehalten werden. Gibt das von Spracherkennungs- und Transkriptionssoft- Gericht dem Antrag statt, kann die antragstel- ware stark gefördert. Die Einführung dieser lende Partei an der Gerichtsverhandlung per Verfahren bzw. Mittel hat es den Gerichten er- Videochat teilnehmen, d.h. sowohl Ton als möglicht, die Transparenz der Verfahren zu er- auch Bild müssen übertragen werden, Mimik, höhen und die Verwaltungsarbeit zu beschleu- Gestik, Körperhaltung, das sonstige Verhalten nigen. Auch in den Notariaten hat sich die Digi- und Emotionen müssen eindeutig erkennbar talisierung in den letzten Jahren beschleunigt, und die Stimme gut zu hören sein. Auch Zeu- sodass fast alle Register elektronisch geführt gen, Sachverständige und andere Experten werden und damit beispielsweise Mahnverfah- können per Videochat zugeschaltet und ange- ren elektronisch abgewickelt werden können. hört werden. Die Parteien und ihre Anwälte können von einem beliebigen Ort aus zuge- Im September 2018 wurde in Ungarn das Pro- schaltet werden, es sei denn, sie werden ver- jekt VIA VIDEO gestartet, bei dem in rund 180 nommen oder vereidigt, in diesem Fall ist eine Sitzungsräumen im ganzen Land maßgeschnei- Teilnahme per Videokonferenz wie auch bei derte digitale Kommunikationsanlagen instal- Zeugen, Sachverständigen und anderen Exper- liert wurden. Dadurch ist es viel einfacher ge- ten lediglich vom Gericht ihres Wohnsitzes o- worden, die Angeklagten oder die Zeugen zu der einer Strafvollzugsanstalt aus zulässig. Aus vernehmen, ohne zu einer Gerichtsverhandlung Alters- oder gesundheitlichen Gründen kann in einem anderen Teil des Landes reisen zu Seite 9/10
NEWSLETTER müssen, was Zeit und Geld spart. Im Rahmen KONTAKT des Projekts wurde eine Video- und Audioauf- zeichnung im Gerichtssaal eingeführt, die eine China: präzise und realistische Aktenführung des Ver- Marcel Brinkmann fahrens gewährleistet. Bei der Durchsicht der Marcel.Brinkmann@schindhelm.com Aufzeichnungen kann der Richter jeden beliebi- Deutschland: gen Teil der Anhörung abrufen oder seine eige- Axel Berninger nen Notizen zu einem Punkt der Aufzeichnung Axel.Berninger@schindhelm.com einfügen. In Zukunft wird diese technologische Innovation die klassische Aktenführung wahr- Frankreich: Maurice Hartmann scheinlich vollständig ersetzen. Maurice.Hartmann@schindhelm.com Italien: Florian Bünger Florian.Buenger@schindhelm.com Österreich: Michaela Nill M.Nill@scwp.com Polen: Karolina Knysak Karolina.Knysak @sdzlegal.pl Rumänien: Helge Schirkonyer Helge.Schirkonyer@schindhelm.com Spanien: Klaus Maziul K.Maziul@schindhelm.com Tschechien/Slowakei: Monika Wetzlerova Wetzlerova@scwp.cz Türkei Senem Kathrin Güçlüer Senem.Gucluer@schindhelm.com Ungarn: Beatrix Fakó B.Fako@scwp.hu Seite 10/10
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