JUSTITIA 4.0 - DAS FÜR UND WIDER DIGITALER GERICHTSPROZESSE UND NOTARIATSAKTE

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JUSTITIA 4.0 - DAS FÜR UND WIDER DIGITALER GERICHTSPROZESSE UND NOTARIATSAKTE
JUSTITIA 4.0 – DAS FÜR UND WIDER DIGITALER
GERICHTSPROZESSE UND NOTARIATSAKTE

Die zur Eindämmung der Coronavirus-Pande-            auch Vorteile bringen kann: Kann ich mir bei
mie eingeführten Kontaktbeschränkungen ha-           Anordnung des persönlichen Erscheinens viel-
ben in vielen Ländern der Europäischen Union         leicht die langwierige Anreise zu einem fern
zu teilweise erheblichen Umwälzungen der ju-         vom Unternehmenssitz zuständigen Gericht
ristischen Praxis geführt. Insbesondere für die      sparen? Wenn seitens des Anwaltes umfangrei-
Bereiche der forensischen Tätigkeit und der Er-      che Informationen und Unterlagen zur Substan-
stellung von Notariatsakten galt bislang prak-       tiierung der Schriftsätze angefordert werden, er-
tisch uneingeschränkt und unter Außerachtlas-        geben sich nun auch Möglichkeiten für nicht pa-
sung des durch die fortschreitende Digitalisie-      piergebundene Formate der Darstellung?
rung ermöglichten Fortschritts bei der Kommu-        Auch abhängig vom Status der Digitalisierung
nikation nach wie vor der unumstößliche              der Justiz stellt sich die Frage, wie die im Rah-
Grundsatz der persönlichen Anwesenheit – sei         men der Pandemie gewonnenen Erfahrungen
es, um sich ein persönliches Bild von den Par-       auch für die Zukunft im Interesse eines effekti-
teien machen zu können (Gerichtsverfahren),          ven und modernen Rechtsschutzes fruchtbar ge-
sei es um die persönliche Identität der Erschie-     macht werden können.
nenen zweifelsfrei bestätigen zu können (Nota-
riatsakte).                                          II. DIGITALE NOTARSAKTE

I. DIGITALE GERICHTSPROZESSE                         Videokonferenzen sind mittlerweile aus vielen
                                                     Bereichen des Geschäftslebens kaum noch weg-
Die persönliche Anwesenheit vor dem Richter,         zudenken – jedenfalls solange, bis eine notari-
direkte Zeugenbefragungen „von Angesicht zu          elle Beurkundung erforderlich wird: die Einbe-
Angesicht“, das Ritual der Platzeinnahme am          ziehung eines Notars erforderte stets die persön-
„richtigen“ Platz im Gerichtssaal: Aus Sicht der     liche Anwesenheit. Die Pandemie zwang den
Justiz werden durch die Kontaktbeschränkun-          Gesetzgeber auch in diesem Bereich kreativ zu
gen teilweise jahrhundertealte Prinzipien und        werden und bestehende Traditionen und Prinzi-
Traditionen in Frage gestellt, die teils aus guten   pien auf den Prüfstand zu stellen: Wenn es mög-
Gründen der Rechtsstaatlichkeit bestehen, teils      lich ist, eine Gesellschafterversammlung per
aber sicherlich auch einer gewissen Vorliebe für     Videokonferenz abzuhalten, warum sollte es
Traditionen geschuldet sind. Aus Sicht des be-       dann nicht auch möglich sein, einen Vertrag zur
troffenen Mandanten stellt sich hingegen viel-       Übertragung von Geschäftsanteilen ebenfalls
mehr die Frage, ob der nun zwangsläufig ausge-       per Videokonferenz und unter Einsatz digitaler
löste Modernisierungsschub nicht vielleicht

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Firmierungen abzuschließen? Das Notariatswe-         In den vorgenannten Fällen kann sich der Klä-
sen und die jeweiligen Beurkundungserforder-         ger auf der Plattform für Online-Streitigkeiten
nisse unterliegen auch in der Europäischen           des zuständigen Pilot-Gerichts anmelden und
Union grundsätzlich keiner Vereinheitlichung,        elektronische Unterlagen hochladen. Die
sodass jedes Land hier prinzipiell eigene Lösun-     Durchführung des digitalen Verfahrens bedarf
gen erarbeiten konnte und musste; zu beachten        der Zustimung des Beklagten. Alle Parteien, die
ist jedoch die Umsetzung der Digitalisierungs-       an einem Online-Prozess teilnehmen, können
richtlinie, die sich sicherlich auch auf das Nota-   Prozessdokumente oder Beweismaterialien di-
riat auswirken wird. Dementsprechend vielfäl-        rekt in die Prozessplattform eingeben.
tig ist die Bandbreite der nun eingeführten Lö-
sungen für einen digitalen Notariatsakt.             Die Online-Verhandlungsphase findet dann per
                                                     Video-Meeting auf der Plattform statt. Wenn
Im Rahmen dieses Newsletters stellen wir die in      Zeugen und Sachverständige online erscheinen
den einzelnen Allianzländern gewonnenen Er-          müssen, werden hierfür (unterhalb des digitalen
fahrungen aus Sicht der gerichtlichen und nota-      Hauptmeetingraums) gesonderte digitale Aus-
riellen Praxis dar.                                  sageräume eingerichtet, damit die Zeugen und
                                                     Sachverständigen nicht an den übrigen Ver-
CHINA                                                handlungsabschnitten teilnehmen. Am Ende des
                                                     Verfahrens können die Pilot-Gerichte die Ur-
Gemäß den Online-Gerichtsverfahrensregeln            teile bzw. Beschlüsse auf elektronischem Wege
der chinesischen Volksgerichte können im Rah-        ausfertigen und zuzustellen.
men eines Pilot-Projektes digitale Gerichtspro-
zesse an speziell eingerichteten "Pilot-Gerich-      DEUTSCHLAND
ten" in den folgenden Fällen durchgeführt wer-
den:                                                 Nach der Vorschrift des § 128a ZPO ist eine
                                                     Verhandlung im Wege der Bild- und Tonüber-
−   Zivil- und verwaltungsrechtliche Streitsa-       tragung für Zivilprozesse bereits seit längerer
    chen;                                            Zeit grundsätzlich zulässig. Gleiches gilt für
−   Strafsachen in beschleunigten Verfahren,         den Verwaltungs- (§ 102a VwGO), den Finanz-
    Umwandlungs- und Bewährungssachen so-            (§ 91a FGO), den Arbeits- (§ 46 Abs. 2 ArbGG)
    wie Strafsachen, die sich aus anderen be-        und Sozialgerichtsprozess (§ 110a SGG). Nach
    sonderen Gründen nicht für eine Offline-         den genannten Vorschriften können nicht nur
    Verhandlung eignen;                              Erörterungstermine, sondern auf Antrag auch
−   besondere Zivilverfahren, Überwachungs-          Vernehmungen von Zeugen, Sachverständigen
    und Konkursverfahren sowie nicht gericht-        oder eines Beteiligten durchgeführt werden. Für
    liche Vollstreckungsfälle;                       den Bereich des Strafrechts gelten zur Wahrung
−   Zivil- und Verwaltungsvollstreckungsfälle        des Öffentlichkeitsgrundsatzes und angesichts
    und Vollstreckungsfälle von strafrechtli-        einer grundsätzlichen Anwesenheitspflicht der
    chen Nebenklagen.                                Prozessparteien nur differenziertere Regelun-
                                                     gen zum Einsatz von Videotechnik. So sind bei-
Digitale Notariatsakte werden aktuell in einem
                                                     spielsweise Zeugenaussagen per Video nur in
Pilot-Projekt getestet. Die entsprechenden No-
                                                     ganz seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn
tare sind berechtigt, ausgewählte digitale Nota-
                                                     dies dem Opferschutz oder der Abwehr der Ge-
riatsakte vorzunehmen (z.B. Beglaubigung und
                                                     fahr des Beweismittelverlustes dient.
Sicherung von Beweismaterial).

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Am 10.6.2021 hat der Deutsche Bundestag das         Nutzung des Videokommunikationssystems der
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-          Bundesnotarkammer schließt die Nutzung an-
richtlinie (DiRUG) verabschiedet Das Gesetz         derer, auf dem Markt befindlicher Videokom-
tritt am 1.8.2022 in Kraft. Mit dem Gesetz wird     munikationssysteme aus.
ein Online-Beurkundungsverfahren für GmbH-
Gründungen und ein Online-Beglaubigungsver-         Von der Möglichkeit einer Verhandlung im
fahren für bestimmte Handelsregisteranmeldun-       Wege der Bild- und Tonübertragung wird aus
gen eingeführt. Anlass für die Einführung des       unserer Erfahrung bisher nur vereinzelt Ge-
notariellen Online-Verfahrens ist die Umset-        brauch gemacht. Dabei werden die Prozessbe-
zung der europäischen Digitalisierungsrichtli-      teiligten im Gerichtssaal, in dem die Richterin-
nie. Das Online-Verfahren steht zukünftig aus-      nen und Richter persönlich anwesend sind, auf
schließlich für GmbH-Bargründungen und An-          den Großbildschirm zugeschaltet und können
meldungen zum Handelsregister betreffend Ka-        an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.
pitalgesellschaften,    Einzelkaufleuten   und      Entsprechende Verhandlungen liefen bisher je-
Zweigniederlassungen von in- und ausländi-          doch ohne größere technische Probleme ab, so-
schen Kapitalgesellschaften zur Verfügung.          dass nach einer ersten Kennenlernphase für alle
                                                    Beteiligte zu erwarten ist, dass die Zahl der Vi-
Nach den genannten Vorschriften können nicht        deoverhandlungen in Zukunft ansteigen wird.
nur Erörterungstermine, sondern auf Antrag          Nach den bisherigen Erfahrungen liegt es nahe,
auch Vernehmungen von Zeugen, Sachverstän-          dass sich bestimmte Verfahren besser für Vide-
digen oder eines Beteiligten durchgeführt wer-      okonferenzen eignen als andere. So sind Ver-
den. In technischer Hinsicht ist erforderlich,      handlungen, die sich im Wesentlichen auf die
dass die Verhandlung bzw. Vernehmung „zeit-         Erörterung von Rechtsfragen beschränken,
gleich in Bild und Ton“ an den anderen Ort und      selbstverständlich besser geeignet als solche, in
in das Sitzungszimmer übertragen wird. Bei Vi-      denen die Wahrnehmung von Beteiligten im
deoverhandlungen wird der Öffentlichkeits-          Rahmen von Anhörungen oder Vernehmungen
grundsatz in der Praxis regelmäßig dadurch ge-      eine wichtige Rolle spielt.
wahrt, dass in einem Gerichtssaal ein Bild-
schirm aufgestellt wird. Die Übertragung wird       Notarielle Video-Beurkundungen sind in
dabei allerdings nicht aufgezeichnet oder online    Deutschland aktuell aus Rechtsgründen nicht-
gestreamt. Unabhängig davon, ob auf Seite des       möglich. Beurkundungen von Willenserklärun-
Gerichts stationäre Videokonferenzanlagen           gen und Unterschriftsbeglaubigungen sind aus-
zum Einsatz kommen oder auf softwarebasierte        schließlich in Präsenz vorgesehen. Aus diesem
Cloud-Lösungen gesetzt wird, ist am „anderen        Grund gibt es insoweit auch (noch) keine Erfah-
Ort“ zumeist keine besondere Technik erforder-      rungsberichte. Ausnahme hiervon ist lediglich
lich. Eine Teilnahme ist in aller Regel schon mit   die notarielle Begleitung (Erstellung von nota-
jedem handelsüblichen Internet¬browser und          riellen Hauptversammlungsprotokollen) von
einer Webcam möglich.                               Hauptversammlungen, die schon seit Frühjahr
                                                    2020 per Videokonferenz abgehalten werden
Die Online-Beurkundung ist gemäß § 16a Abs.         können.
1 BeurkG n.F. ausschließlich über das von der
Bundesnotarkammer betriebene Videokommu-            FRANKREICH
nikationssystem nach § 78p BNotO n.F. zuläs-
sig. Die Bundesnotarkammer erhält damit dem-        Das Programmierungs- und Reformgesetz für
entsprechend als weitere Pflichtaufgabe den         die Justiz (LPJ) vom 23. März 2019 sieht vor,
Aufbau und den Betrieb eines solchen Video-
kommunikationssystems. Die obligatorische

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dass Streitsachen mit einem Streitwert von we-    Seit 2010 besteht zudem die Möglichkeit, digi-
niger als 5.000 Euro in einem vollständig digi-   tale Notariatsakte durchzuführen. Dies ermög-
talen Verfahren beigelegt werden können:          licht einerseits den Fachkräften, z.B. autonom
                                                  Hypothekenanfragen sowie Katastervermes-
−   Online-Kontaktaufnahme mit dem Gericht,       sungen festzustellen, andererseits der öffentli-
−   Übermittlung von Beweisen auf digitalem       chen Verwaltung, dank Sicherheitssystemen
    Weg und                                       wie der digitalen Signatur die Datenbank zu
−   Digitale-Überwachung des Verfahrens.          aktualisieren und somit digitale Eintragungen
                                                  ins Handelsregister vorzunehmen.
Seit Januar 2018 arbeiten das Innen- und das
Justizministerium gemeinsam an der digitalen
                                                  Infolge der Corona-Pandemie wurden die be-
Umstellung des Strafverfahrens, um die Straf-
                                                  reits zur Verfügung stehenden Instrumente zur
justiz durch die Abschaffung von Papier und
                                                  Durchführung digitaler Gerichtsprozesse auch
handschriftlichen Unterschriften von der An-
                                                  in die Praxis überführt. Während die elektroni-
zeige bis zur Strafvollstreckung effizienter zu
                                                  sche Einreichung von Akten sich bereits durch-
gestalten. Vorerst befindet sich dieses Pro-
                                                  gesetzt hat, sind digitale Gerichtsverfahren et-
gramm in der Versuchsphase an den Gerichten
                                                  was Neues, sodass ihre Regelung noch lücken-
von Amiens und Blois.
                                                  haft ist. Dennoch haben sich Videokonferenzen
                                                  nun praktisch als Standard durchgesetzt.
Die Digitalisierung von Gerichtsverfahren be-
trifft vorerst nur Dokumente und Schriftsätze,
                                                  Die digitalen Gerichtsverfahren werden mit
die über sichere Plattformen des Justizministe-
                                                  Teams durchgeführt, wobei ein virtueller Sit-
riums ausgetauscht und eingereicht werden.
                                                  zungssaal geschaffen wird. Der Richter muss
Was insbesondere Strafverfahren betrifft, so
                                                  innerhalb einer angemessenen Frist den Par-
beschränkten sich die ersten Versuche in Ami-
                                                  teien Datum und Uhrzeit der Verhandlung, so-
ens und Blois auf digital signierte Verfahren,
                                                  wie den Link zum virtuellen Raum mitteilen.
die von der Polizei und der Gendarmerie er-
                                                  Nach der Herstellung der Verbindung und dem
folgreich an das zuständige Gericht übermittelt
                                                  Nachweis der Identität der Parteien wird die
wurden.
                                                  Rechtssache verhandelt. Insoweit ist es aller-
                                                  dings zu beachten, dass die Regelung wesentli-
ITALIEN
                                                  cher Rechtsinstitute wie die Zeugenbefragung
                                                  noch fehlt. Die Frage der Anwesenheit der Par-
Nach der digitalen Agenda der EU wurden in
                                                  teien stellt sich hingegen nach dem italieni-
Italien viele Maßnahmen zur Digitalisierung
                                                  schen Prozessrecht nicht.
von Zivil- und Strafprozessen ergriffen. Inso-
weit betrafen die wichtigsten Investitionen die
                                                  In Italien haben wir bereits mehrfach an digita-
Informatisierung des Friedensgerichts und des
                                                  len Gerichtsverhandlungen teilgenommen: die
Amts für Zustellungen, Vollstreckungen und
                                                  praktische Abwicklung ist sehr einfach - einige
Proteste. Vor allem hat die Pandemie dazu bei-
                                                  Tage vorher erklären die Parteivertreter ihr
getragen, dass zunehmend digitale Gerichts-
                                                  Einverständnis und geben die für den Zugangs-
verfahren mit mündlichen Verhandlungen über
                                                  link zu verwendende Mail-Adresse an; als
MS Teams abgehalten werden, sodass die dies-
                                                  Plattform wird Microsoft Teams verwendet. Zu
bezüglichen bereits bestehenden Vorschriften
                                                  der angegebenen Zeit wird der virtuelle Konfe-
Anwendung gefunden haben.
                                                  renzraum freigeschaltet und, nach einem aus-
                                                  drücklichen Hinweis auf das Verbot die Ver-
                                                  handlung aufzunehmen, läuft die Verhandlung
                                                  dann ganz "normal" ab. Das Sitzungsprotokoll

                                                                                         Seite 4/10
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wird dann mit digitaler Signatur versehen auf       eine Videokonferenz anregen. Voraussetzun-
den üblichen digitalen Kanälen, d.h. per zertifi-   gen für die Abhaltung einer digitalen Gerichts-
zierter Mail und über die elektronische Ge-         verhandlung sind:
richtsakte versandt. Die Erfahrung mit Sitzun-
gen in Videokonferenz hat landesweit eine De-       −   das Einverständnis der Vertragsparteien.
batte über eine grundlegende Reform des Zivil-          Deren Einverständnis gilt allerdings schon
prozesses und insbesondere über Sinn und Un-            dann als erteilt, wenn sie innerhalb einer
sinn verschiedener Sitzungstermine angesto-             vom Gericht festgesetzten Frist nicht wi-
ßen, um eine größere Verfahrenseffizienz zu             dersprechen,
erreichen.                                          −   die Verwendung geeigneter technischer
                                                        Kommunikationsmittel zur Wort- und
ÖSTERREICH                                              Bildübertragung,
                                                    −   die Eignung dieser Vorgehensweise für das
Wie in zahlreichen anderen Ländern findet die           in der Tagsatzung vorgesehene Programm
Digitalisierung auch in Österreich Eingang in       −   dass diese Vorgangsweise auch unter dem
sämtliche Lebensbereiche. Auch die Justiz will          Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie
nun mit der Initiative 3.0 ein Angebot an digi-         tunlich ist und die technischen Vorausset-
talen Leistungen zur Verfügung stellen und da-          zungen vorhanden sind, um die Tagsatzung
mit die digitale Akten- und Verfahrensführung           verfahrenskonform abzuhalten.
bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften          Die Covid-19 Pandemie hat den Grundstein für
vorantreiben – unter anderem werden damit           Gerichtsverhandlungen via Videokonferenz
auch mündliche Verhandlungen mittels Video-         gelegt und auch Rechtsanwälte unserer Kanzlei
technologie ermöglicht. Schon bisher war es         haben diesbezüglich bereits zahlreiche Erfah-
möglich, einzelne Befragungen digital mittels       rungen gesammelt. Insbesondere vorbereitende
„geeigneter technischer Kommunikationsmittel        Tagsatzungen in Zivilverfahren wurden auf-
zur Wort- und Bildübertragung“ abzuhalten –         grund der Covid-19 Pandemie hauptsächlich
nicht aber ganze Verhandlungen. Mit der Zivil-      über Zoom-Meetings durchgeführt. Diese Ver-
verfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021 sollen           handlungen wurden von den Parteien, die in
nun die erforderlichen gesetzlichen Begleitre-      der Regel keine Einwände gegen die Abhal-
gelungen geschaffen werden. Die Begutach-           tung der Tagsatzung via Zoom-Meeting hatten,
tungsfrist der ZVN 2021 endete am                   sehr gut angenommen, da ihnen so auch teil-
05.09.2021.                                         weise eine weite Anreise zu Gericht erspart
                                                    blieb.
Derzeit sind die Gerichtsverfahren mittels Vi-
deoübertragung nur für den Bereich des streiti-     Die Umsetzung in der Praxis gestaltete sich re-
gen Zivilrechts möglich. Rechtsgrundlage für        lativ einfach. Urkunden werden in der Tagsat-
Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz ist        zung zB per E-Mail dem Verhandlungsrichter
das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnah-          „vorgelegt“. Die Verhandlung via Videokonfe-
men 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz. Straf-        renz ist dennoch aus unserer Sicht noch nicht
prozesse oder familienrechtliche Angelegen-         geeignet, eine Präsenzverhandlung vollwertig
heiten bleiben damit vorerst außen vor. Auch        zu ersetzen, da der persönliche Eindruck im
dem Grundprinzip der Volksöffentlichkeit            Rahmen der Beweisaufnahme (noch) nicht im
kann entsprochen werden – etwa durch die            selben Ausmaß gewonnen werden kann. Unser
Übertragung der Verhandlung in einem öffent-        Fazit aus der Praxis: Für kürzere Verhandlun-
lichen Gerichtssaal. Ob Verhandlungen mittels       gen wie vorbereitende Tagsatzungen bei denen
Videokonferenz abgehalten werden, liegt im          Vergleichsgespräche geführt werden und das
Ermessen des Gerichts, die Parteien können

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Prozessprogramm mit den Parteien erörtert           gitale Prozesse etwas noch etwas Ungewöhnli-
wird, sind Verhandlungen via Videokonferenz         ches. Das Gleiche gilt für die elektronischen
vorteilhaft, da man sich die Anreise zu Gericht     Notariatsakte, insbesondere sind elektronische
bzw auch allfällig notwendige Substitutionen        notarielle Urkunden noch nicht gesetzlich vor-
durch einen Kollegen vor Ort erspart.               gesehen.

In Bezug auf Notariatsakte können seit der Än-      Die Gerichte verfügen über zwei Plattformen:
derung der Notariatsordnung im Jahr 2020 No-        die eine dient der Durchführung von digitalen
tariatsakte, sonstige öffentliche oder öffentlich   Verhandlungen und die andere der Zustellung
zu beglaubigenden Urkunden und notarielle           von Gerichtspost. Leider ist die erstgenannte
Beglaubigungen im Wege elektronischer Kom-          Plattform mit vielen Makeln behaftet und es
munikationsmöglichkeiten errichtet werden.          kommen oft Probleme mit der Audio- oder Vi-
                                                    deoübertragung vor. Insbesondere problema-
Unmittelbar nach Inkrafttreten des 4. COVID         tisch scheinen dabei die sog. hybrid Verhand-
Gesetzes und der damit verbundenen Ände-            lungen, wenn sich eine Partei (etwa ein Dol-
rung der Notariatsordnung hat unsere Kanzlei        metscher oder Sachverständiger) im Gerichtss-
den österreichweit ersten Abschluss eines No-       aal befindet und alle anderen vor ihren Compu-
tariatsakts über eine Anteilsabtretung an einer     tern sitzen. Obwohl die e-Verhandlungen keine
GmbH via Videokonferenz & Handysignatur             Ausnahme mehr darstellen, bleiben viele prak-
begleitet. Die Beteiligten haben sich dabei un-     tische Probleme nach wie vor ungelöst – zB
ter anderem aus Los Angeles, Berlin und Mün-        wie dem Zeugen ein Dokument präsentiert
chen zugeschaltet.                                  werden soll, damit er dazu Stellung nehmen
                                                    kann. Positiv zu bewerten ist wiederum die
Inwieweit virtuelle Gerichtsverfahren und No-       Tatsache, dass die Verhandlungen immer auf-
tariatsakte zum Regelfall werden und Verhand-       genommen werden, egal ob digital oder analog
lungen im Gerichtssaal ersetzen werden, wird        durchgeführt, und die Aufnahmen den Parteien
die Praxis zeigen.                                  zur Verfügung gestellt werden.

POLEN                                               Derzeit darf in Polen eine notarielle Urkunde
                                                    in elektronischer Form nicht erstellt werden.
In Polen finden digitale Gerichtsprozesse vor       Möglich ist aber etwa, die Übereinstimmung
allem in Zivilsachen statt. Angesichts der CO-      einer Kopie oder eines Auszugs mit dem vor-
VID-19-Pandemie wurden in den letzten Mo-           gelegten Dokument elektronisch bescheinigen
naten neue Vorschriften eingeführt, nach den        oder einen elektronischen Auszug aus einer no-
die Gerichtsverhandlungen ausschließlich in         tariellen Urkunde erstellen zu lassen. Ein sol-
digitaler Form durchgeführt werden dürfen.          cher Auszug hat die Rechtskraft eines Origi-
Nur in Ausnahmefällen darf eine Verhandlung         nals. Wir nutzen diese Möglichkeit vor allem
"live" stattfinden. In der Praxis beobachten wir    bei grenzüberschreitenden Mandaten. Außer-
jedoch, dass sich vor allem die Gerichte in grö-    dem übermitteln die Notare elektronisch Infor-
ßeren Städten an diesen Regeln halten. In klei-     mationen über notarielle Urkunden an das Un-
neren Städten werden mehrere Verhandlungen          ternehmerregister und nehmen notarielle Ur-
nach wie vor in "analoger" Form durchgeführt.       kunden, an deren Erstellung sie mitgewirkt ha-
Seit September wird auch die Gerichtspost           ben, in ein spezielles e-Verzeichnis auf. In der
grundsätzlich nur mittels einer elektronischen      Praxis ist diese Lösung besonders nützlich im
Plattform der Gerichtsbarkeit und nicht in          Zusammenhang mit der Einführung einer Ver-
Schriftform zugestellt. In Strafsachen sind di-     pflichtung für Unternehmer, ab Juli 2021 alle

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Änderungen im Unternehmerregister elektro-        unterschiedliche, die größte ist jedoch
nisch zu melden. Ferner existiert zudem ein       LexNET. Dabei werden den Parteien über den
elektronisches Erbschaftsregister, in das die     Prozessvertreter oder Anwalt die Gerichtlichen
Notare insbesondere die Informationen über        Beschlüsse zugestellt und auch die Schriftstü-
eingetragene Erbscheinsurkunden eintragen.        cke müssen digital eingereicht werden. Seit der
                                                  Corona-Krise ist es nun auch möglich teilweise
RUMÄNIEN                                          Vor- bzw. Hauptverhandlungen über Webex zu
                                                  realisieren, was durchaus schneller und auch
In Rumänien existiert aktuell keine rechtliche    effektiver ist, da weiter Reisen vermieden wer-
Grundlage für die Durchführung digitaler No-      den können. Digitale Notariasakten sind nicht
tariatsakte. Es gibt aktuell auch keine konkre-   möglich, da diese gegen die geltende Regulie-
ten Gesetzesentwürfe, die eine entsprechende      rung der Notare verstoßen, die persönliche und
Einführung vorsehen und damit ist nach wie        physiche Anwesenheit sowohl der Personen als
vor das persönliche Erscheinen vor dem Notar      auch des Notars ist Grundregel für die Notari-
obligatorisch. Mit Ausnahme der Vernehmung        atsakten und Beglaubigungen.
einzelner Zeugen oder Experten die durch die
Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (Vi-        Die Online-Plattformen sind nur autorisiertem
deo/Audio) unter gewissen Umständen mög-          Personal und den Rechtsbeständen zugänglich.
lich ist, bestehen aktuell keine Digitalisie-     Hierfür wird ein digitales Zertifikat benötigt,
rungsbemühungen im Bereich der Justiz. Alle       wobei auch der digitale Personalausweis gültig
Gerichtsverhandlungen werden in Rumänien in       ist. Im Fall von Gerichtsakten muss vonseiten
Anwesenheit der Parteien oder gegebenenfalls      des Gerichts, die betreffende Person gesondert
durch deren rechtliche Vertreter, vor den zu-     für den Fall autorisiert werden, um Korrespon-
ständigen Gerichten abgehalten.                   denz zu empfangen oder Schriftstücke einrei-
                                                  chen zu können. Die Korrespondenz wird 90
Die Vernehmung von Zeugen oder Gutachtern         Tage zwischengespeichert. Sollte sich eine
mittels Videokonferenzsystemen ist aktuell in     Partei innerhalb von drei Werktagen nach Er-
Zivilprozessen in jenen Fällen vorgesehen, in     halt der Korrespondenz nicht digital verifizie-
denen Zeugen oder Experten im Ausland an-         ren, versteht sich die Kommunikation seitens
sässig sind. Dieses Vorgehen muss beim zu-        des Gerichts als erfolgreich zugestellt und die
ständigen Gericht gesondert beantragt werden.     Fristen beginnen zu laufen, ansonsten laufen
Gleichzeitig müssen die Gründe aufgrund de-       diese ab dem, auf die Verifizierung, folgenden
rer das persönliche Erscheinen nicht möglich      Werktag. Bezüglich der Online-Verhandlungen
oder nicht opportun ist sowie die Gerichtstelle   sind keine weiteren technischen Limitierungen
im Ausland an der die Vernehmung stattfinden      vorgesehen. Den Parteien wird in der Regel
wird, im Antrag mitgeteilt werden. Die Ver-       eine Einladung mit ID und Passwort zugesen-
nehmung/Befragung wird beim zuständigen           det und ein virtueller Verhandlungsraum wird
Gericht in Anwesenheit eines Vertreters der       erstellt. Eine Videoübertragung ist dabei zwin-
Gerichtstelle im Ausland, an welchem die Ver-     gend vorgeschrieben.
nehmung vorgenommen wird, durchgeführt.
                                                  In Spanien werden seit dem letzten Jahr in den
SPANIEN                                           größeren Gerichtsbezirken bei Antrag der
                                                  Großteil der Vorverhandlungen im ordinären
In Spanien wird die Kommunikation zwischen        Zivilprozess über Webex verhandelt. Bei den
den Parteien und den Gerichten seit dem Jahr      Hauptverhandlungen mit Zeugenbeteiligung
2016 über Online-Plattformen abgewickelt, da-     verstößt dieses Vorgehen gegen das Verfah-
bei gibt es je nach Autonomer Gemeinschaft        rensprinzip der Unmittelbarkeit der Beweise

                                                                                       Seite 7/10
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bzw Zeugenaussagen, nach Artikel 229 Gesetz         werden ausnahmsweise, insbesondere in Straf-
über das Gerichtswesen (LOPJ) und Artikel           verfahren, durchgeführt. In der Praxis arbeiten
137 der spanischen Zivilprozessordnung.             wir bereits mit den oben genannten elektroni-
                                                    schen Werkzeugen, die in der slowakischen
Dadurch werden viele mündliche Verhandlun-          Justiz verwendet werden.
gen noch immer vor Ort bei Gericht verhan-
delt, aber auch hier ist eine Tendenz zur digita-   TSCHECHIEN
len Verhandlung erkennbar. Bezüglich des
Strafgerichtsprozesses ist es bisher noch als       Bis vor kurzem hatte die Digitalisierung der
eine Ausnahme anzusehen, dass die komplette         Justiz in der Tschechischen Republik keine
Hauptverhandlung digital abgehalten wird, je-       Priorität. Die Corona-Pandemie jedoch, hat
doch sind Zeugenaussagen mittels Videoüber-         eine Änderung der derzeitigen Vorgehensweise
tragung aus anderen Gerichtsbezirken schon          sowohl in Gerichtssachen als auch in notariel-
länger möglich. In abgelegeneren Gerichtsbe-        len Angelegenheiten erfordert. Die notwendi-
zirken werden die zur Verfügung gestellten          gen Gesetzesänderungen wurden bereits vorge-
Mittel jedoch noch nicht verwendet.                 nommen, praktisch jedoch noch nicht ange-
                                                    wandt. Dies wird für das Jahr 2022 erwartet;
SLOWAKEI                                            die Digitalisierung der Justiz soll bis 2024 ab-
                                                    geschlossen sein. Seit 01.09.2021 ist es auch
In elektronischer Form werden sog. Mahnver-         Notaren möglich, elektronische notarielle Pro-
fahren abgewickelt, in deren Rahmen das Ge-         tokolle über die Gesellschafterversammlungen
richt im beschleunigten Verfahren einen Zah-        mittels elektronischer Identifizierung und per
lungsbefehl (Mahnbescheid) erlässt, wenn es         Videokonferenz zu erstellen. In Verbindung
die vom Kläger aufgrund des gestellten An-          mit der Nutzung der Direkteintragung in das
trags und der beigefügten Beweise geltend ge-       Handelsregister ist es somit z.B. möglich, eine
machte Forderung für gerechtfertigt hält (ohne      Gesellschaft vollständig online zu gründen.
eine Beweisaufnahme bei einer Gerichtsver-
handlung). Auch Exekutionsverfahren werden          Es wird erwartet, dass die Durchführung von
ausschließlich elektronisch geführt. Andere         Online-Gerichtsverfahren nur mit Zustimmung
Gerichtsverfahren sowie notarielle Anhörun-         aller Verfahrensbeteiligten möglich sein wird.
gen erfordern in der Regel die Anwesenheit          In jedem Gerichtsverfahren prüft das Gericht
von Beteiligten, jedoch auch in diesen Verfah-      zunächst, ob es zweckmäßig und angemessen
ren kommen teilweise digitale Werkzeuge zum         ist, die Verhandlung im jeweiligen Verfahren
Einsatz (elektronische Zustellung von Doku-         online durchzuführen. Die Angemessenheit der
menten mit elektronischer Signatur, elektroni-      Durchführung einer Online-Anhörung sollte
sche Umwandlung von Schriftstücken, elektro-        insbesondere danach beurteilt werden, ob eine
nische digitale Aufzeichnung von Verhandlun-        Aussage im Verfahren erforderlich ist, ob ein
gen, Erstellung elektronischer Gerichtsakten).      Dolmetscher zum Verfahren hinzugezogen
Die Eintragungen in das Handelsregister erfol-      werden muss oder ob beispielsweise die Betei-
gen ebenfalls elektronisch.                         ligten die Echtheit bestimmter Unterlagen veri-
                                                    fizieren müssen. Anschließend übersendet das
Die Korrespondenz zwischen Gerichten und            Gericht den Verfahrensbeteiligten ein Ersu-
Verfahrensbeteiligten erfolgt ausschließlich        chen um Zustimmung zur Online-Verhand-
elektronisch, falls alle Beteiligten über die er-   lung. Die Verhandlung selbst findet in Anwe-
forderlichen elektronischen Empfangsmedien          senheit eines Richters oder einer Kammer im
und eine garantierte elektronische Signatur         Gerichtssaal und unter Beteiligung der Parteien
verfügen. Die Videoanhörungen von Zeugen            oder ihrer Vertreter über Skype for Business-

                                                                                          Seite 8/10
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statt. Die Vernehmung von Zeugen oder Sach-        die Teilnahme an der Verhandlung von einem
verständigen erfolgt jedoch persönlich im Ge-      anderen Ort aus genehmigt werden.
richtssaal.
                                                   In der Türkei haben wir bisher keine mandats-
TÜRKEI                                             bezogenen Erfahrungen mit digitalen Gerichts-
                                                   verhandlungen/ Notariatsakten gemacht. Die
Da die türkischen Gerichte über längere Zeit-      Digitalisierung von Gerichtsverhandlungen ist
räume Gerichtsverhandlungen komplett vertagt       jedoch eine der wichtigsten Neuerungen der im
haben, und um die Justiz während der Covid-        Jahr 2020 durchgeführten Justizrefom. Bis Mai
19-Pandemie handlungsfähig zu halten, wurde        2021 wurden in der Türkei insgesamt 10.324
die Möglichkeit der digitalen Gerichtsprozesse     digitale Verhandlungen an 679 Gerichten
eingeführt, sodass Gerichtsverhandlungen nun-      durchgeführt. Dies hat wesentlich zum Funkti-
mehr per Videokonferenz stattfinden können.        onieren der Justiz in der Covid-19-Pandemie
Digitale Gerichtsverhandlungen sind in allen       beigetragen.
Gerichtsverfahren in Zivilsachen zulässig.
Hierzu gehören auch Verfahren vor den Han-         UNGARN
dels-, Familien- und Vollstreckungsgerichten.
Auch Notariatsakte können digital durchge-         In Ungarn hat 2017 eine umfassende Digitali-
führt werden, wenn der Mandant über eine           sierung von Gerichtsprozessen begonnen, die es
qualifizierte elektronische Signatur verfügt.      den Parteien ermöglicht, elektronisch mit den
Ausgenommen hiervon sind jedoch Notariats-         Gerichten zu kommunizieren und ihre Schrifts-
akte, bei denen gegenüber dem Notar eine Wil-      ätze elektronisch bei den Gerichten einzu-
lenserklärung abgegeben wird, und notarielle       reichen. Darüber hinaus werden zunehmend
Beurkundungen. In diesen Fällen ist das per-       elektronische Mittel für die Durchführung von
sönliche Erscheinen der Partei(en) erforderlich.   Anhörungen eingesetzt. Beispielsweise wurden
                                                   landesweit digitale Kommunikationskanäle ein-
Gerichtsverhandlungen können per Gerichtsbe-       geführt, die Video- und Audioübertragung im
schluss oder auf Antrag einer der Parteien per     Gerichtssaal ermöglicht sowie auch der Einsatz
Videokonferenz abgehalten werden. Gibt das         von Spracherkennungs- und Transkriptionssoft-
Gericht dem Antrag statt, kann die antragstel-     ware stark gefördert. Die Einführung dieser
lende Partei an der Gerichtsverhandlung per        Verfahren bzw. Mittel hat es den Gerichten er-
Videochat teilnehmen, d.h. sowohl Ton als          möglicht, die Transparenz der Verfahren zu er-
auch Bild müssen übertragen werden, Mimik,         höhen und die Verwaltungsarbeit zu beschleu-
Gestik, Körperhaltung, das sonstige Verhalten      nigen. Auch in den Notariaten hat sich die Digi-
und Emotionen müssen eindeutig erkennbar           talisierung in den letzten Jahren beschleunigt,
und die Stimme gut zu hören sein. Auch Zeu-        sodass fast alle Register elektronisch geführt
gen, Sachverständige und andere Experten           werden und damit beispielsweise Mahnverfah-
können per Videochat zugeschaltet und ange-        ren elektronisch abgewickelt werden können.
hört werden. Die Parteien und ihre Anwälte
können von einem beliebigen Ort aus zuge-          Im September 2018 wurde in Ungarn das Pro-
schaltet werden, es sei denn, sie werden ver-      jekt VIA VIDEO gestartet, bei dem in rund 180
nommen oder vereidigt, in diesem Fall ist eine     Sitzungsräumen im ganzen Land maßgeschnei-
Teilnahme per Videokonferenz wie auch bei          derte digitale Kommunikationsanlagen instal-
Zeugen, Sachverständigen und anderen Exper-        liert wurden. Dadurch ist es viel einfacher ge-
ten lediglich vom Gericht ihres Wohnsitzes o-      worden, die Angeklagten oder die Zeugen zu
der einer Strafvollzugsanstalt aus zulässig. Aus   vernehmen, ohne zu einer Gerichtsverhandlung
Alters- oder gesundheitlichen Gründen kann         in einem anderen Teil des Landes reisen zu

                                                                                         Seite 9/10
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müssen, was Zeit und Geld spart. Im Rahmen       KONTAKT
des Projekts wurde eine Video- und Audioauf-
zeichnung im Gerichtssaal eingeführt, die eine   China:
präzise und realistische Aktenführung des Ver-   Marcel Brinkmann
fahrens gewährleistet. Bei der Durchsicht der    Marcel.Brinkmann@schindhelm.com
Aufzeichnungen kann der Richter jeden beliebi-
                                                 Deutschland:
gen Teil der Anhörung abrufen oder seine eige-   Axel Berninger
nen Notizen zu einem Punkt der Aufzeichnung      Axel.Berninger@schindhelm.com
einfügen. In Zukunft wird diese technologische
Innovation die klassische Aktenführung wahr-     Frankreich:
                                                 Maurice Hartmann
scheinlich vollständig ersetzen.
                                                 Maurice.Hartmann@schindhelm.com

                                                 Italien:
                                                 Florian Bünger
                                                 Florian.Buenger@schindhelm.com

                                                 Österreich:
                                                 Michaela Nill
                                                 M.Nill@scwp.com

                                                 Polen:
                                                 Karolina Knysak
                                                 Karolina.Knysak @sdzlegal.pl

                                                 Rumänien:
                                                 Helge Schirkonyer
                                                 Helge.Schirkonyer@schindhelm.com

                                                 Spanien:
                                                 Klaus Maziul
                                                 K.Maziul@schindhelm.com

                                                 Tschechien/Slowakei:
                                                 Monika Wetzlerova
                                                 Wetzlerova@scwp.cz

                                                 Türkei
                                                 Senem Kathrin Güçlüer
                                                 Senem.Gucluer@schindhelm.com

                                                 Ungarn:
                                                 Beatrix Fakó
                                                 B.Fako@scwp.hu

                                                                                    Seite 10/10
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