Kantonsschule Büelrain Winterthur Teilinstandsetzung E92 Planerwahl im selektiven Verfahren Submissionsunterlagen - Kanton Zürich Baudirektion 14 ...

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Kantonsschule Büelrain Winterthur Teilinstandsetzung E92 Planerwahl im selektiven Verfahren Submissionsunterlagen - Kanton Zürich Baudirektion 14 ...
Kanton Zürich
Baudirektion
Hochbauamt

Kantonsschule Büelrain Winterthur
Teilinstandsetzung E92
Planerwahl im selektiven Verfahren
Submissionsunterlagen
14. Januar 2022
Kantonsschule Büelrain Winterthur Teilinstandsetzung E92 Planerwahl im selektiven Verfahren Submissionsunterlagen - Kanton Zürich Baudirektion 14 ...
Hochbauamt
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 2022 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt

Merry Classen, HBA, Projektleiterin Baubereich B
Rhea Lesniak, Fachstellenleiterin Wettbewerbe

Projektnummer Hochbauamt 72116
Kantonsschule Büelrain Winterthur
Teilinstandsetzung E92
Planerwahl im selektiven Verfahren
14. Januar 2022
Version 1.0
Hochbauamt
                               3/25

Kantonsschule Büelrain Winterthur
Teilinstandsetzung E92
Planerwahl im selektiven Verfahren
Rosenstrasse 1, 8400 Winterthur
Submissionsunterlagen
Hochbauamt
                                       4/25

Inhalt
Submissionsunterlagen

1.   Einleitung                                      5

2.   Informationen zum Bauvorhaben                   6

3.   Auftragserteilung                              14

4.   Angaben zum Planerwahlverfahren                17

5.   Präqualifikation (1. Phase)                    20

6.   Angebot (2. Phase)                             22

7.   Schlussbestimmungen                            25
Hochbauamt
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                      1. Einleitung
        Gegenstand    Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt (HBA), veranstaltet im
     der Submission   Auftrag des Immobilienamtes (IMA) eine Ausschreibung für die Vergabe von Architek-
                      turleistungen (Projektierung, Ausschreibung, Realisierung) für die Teilinstandsetzung
                      des Gebäudes E92 der Kantonsschule Büelrain (KBW) an der Rosenstrasse 1 in Win-
                      terthur.

                      Gesucht wird ein Gesamtleiter (Architekt, Planung und Baumanagement, auch ARGE
                      möglich) mit Erfahrung in der Umsetzung von Instandsetzungsmassnahmen unter an-
                      spruchsvollen Verhältnissen. Knowhow im Bereich von Schulbauten ist von Vorteil. Der Ge-
                      samtleiter erbringt sämtliche notwendigen Planungsleistungen in den Bereichen Architektur
                      (Federführung), Baumanagement/Bauleitung und Brandschutzplanung. Leistungen bezüg-
                      lich Statik, Gebäudetechnik (inkl. MSRL), Elektroplanung, Lichtplanung und Bauphysik wer-
                      den freihändig an einen durch das HBA gewählten Fachplaner/Spezialisten vergeben. Der
                      Gesamtleiter soll sich dadurch auszeichnen, die Projektierung mit einer hohen architektoni-
                      schen, bautechnischen und organisatorischen Kompetenz umzusetzen und die Durchfüh-
                      rung des Bauvorhabens innerhalb der Vorgaben bezüglich Kosten- und Terminplanung zu
                      realisieren.

Form der Submission   Die Submission wird gemäss Art. 12 lit. b der Interkantonalen Vereinbarung über das
                      öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als selektives Vergabeverfahren mit Präqualifikation
                      (1. Phase, Ziffer 5) und anschliessendem Angebot (2. Phase, Ziffer 6) durchgeführt.

                      Die aufgrund der Präqualifikation als Teilnehmende eingeladenen 3 bis maximal 5 Pla-
                      nungsteams, welche die Eignungskriterien am besten erfüllen, werden zur Einreichung ei-
                      nes Angebotes (2. Phase, Ziffer 6) zugelassen. Dieses Angebot besteht aus zwei objektbe-
                      zogenen Aufgabenstellungen und einem Honorarangebot: Es ist eine Offerte für die nicht
                      vom Hochbauamt festgelegten Honorarparameter einzureichen. Beide Phasen des Verfah-
                      rens sind nicht anonym. Die Ergebnisse der 2. Phase werden dem Beurteilungsgremium
                      präsentiert.

                      Kantonsschule Büelrain, Eingangssituation Gebäude E92
Hochbauamt
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               2. Informationen zum Bauvorhaben
Ausgangslage   Die Kantonsschule Büelrain in Winterthur ist eine öffentliche Zürcher Mittelschule mit den
               drei Abteilungen Wirtschaftsgymnasium, Handels- und Informatikmittelschule. Die Gebäu-
               deanlage der Schule besteht aus zwei Bauten, einem Schulhaus von Amsler Architekten
               aus dem Jahr 1992 (E92) sowie dem 2019 bezogenen Erweiterungsbau von Jonas Wüest
               Architekten (E19). Der Planungsperimeter umfasst das ganze Gebäude E92, sowie die
               Umgebung in unmittelbarer Nähe. Der Ersatzneubau aus dem Jahre 2019 ist nicht Gegen-
               stand der Teilinstandsetzung.

               Situationsplan 1:2500, genordnet
Hochbauamt
                                                                                  7/25

                      Die Kantonsschule Büelrain befindet sich an zentraler Lage am Fuss des Heiligbergs süd-
                      lich der Altstadt von Winterthur. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich der Campus
                      der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW und eine gemischte
                      Wohnbebauung. Die entlang des Grundstücks führende Rosenstrasse wird von der kanali-
                      sierten Eulach flankiert. Zwischen den Gebäuden E19 und E92 spannt sich ein Begeg-
                      nungsraum auf, geprägt von einer weiten Treppenrampe und der Wasserskulptur von
                      Christoph Haerle. Die Schule ist zentral in Gehdistanz zum Bahnhof Winterthur gelegen
                      und gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

                      Das Schulhaus E92 wurde seit seiner Erstellung regelmässig unterhalten. Neben altersbe-
                      dingten Mängeln weist der Bau jedoch an verschiedenen Stellen bauliche Schwachstellen
                      auf, die wiederholt zu Schäden führten und durch den normalen Gebäudeunterhalt und
                      kleinere Sanierungen nicht behoben werden konnten. Gleichzeitig weicht der Bau sowohl
                      technisch als auch betrieblich in mancher Hinsicht von den geltenden Vorschriften bezüg-
                      lich Brandschutz und Erdbebensicherheit ab.

                      Im Jahr 2020 wurde eine Machbarkeitsstudie durch Jonas Wüest Architekten GmbH er-
                      stellt. Das Ziel der Studie war die Zusammenstellung der Entscheidungsgrundlagen, um
                      das weitere Vorgehen im Rahmen einer Instandsetzungsstrategie und die daraus resultie-
                      renden Teilinstandsetzungsmassnahmen aufzuzeigen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstu-
                      die wurde Ende 2020 vom Projektausschuss genehmigt. Von den Optionen sollen der Er-
                      satz der Stoffstoren, die Photovoltaikanlage und die entsprechende Position Kunst am Bau
                      berücksichtigt werden. Die Option für die Belegung der Mehrzwecksäle mit 630 Personen
                      soll nicht umgesetzt werden.

                      Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Bericht samt Beilagen), welche die Grundlagen
                      dieses Auftrags bilden, werden den Teilnehmenden in der 2. Phase abgegeben (s. Unter-
                      lage 6).

  Raumangebot &       Das Gebäude beherbergt neben dem zentralen Erschliessungsraum Unterrichtsräume, die
Nutzungsverteilung    momentan primär von den Fachschaften Mathematik und Bildnerisches Gestalten genutzt
                      werden, im UG befinden sich als Lagerräume genutzte Schutzräume und Garderoben. Im
                      westlichen Gebäudeteil befinden sich der Mehrzweckraum, zwei Sporthallen und auf dem
                      darüber liegenden Flachdach ein Aussensportfeld. Der Unterricht in Naturwissenschaften,
                      für den Spezialzimmer benötigt werden, findet im Gebäude E19 statt.

        Projektziel   Mit einer Teilinstandsetzung des Gebäudes E92 sollen die diversen baulichen Schäden be-
                      hoben und sanierungsbedürftige Bauteile ersetzt werden. Details und Aufbauten, vor allem
                      im Bereich des Haupt- und Sporthallendaches, die nicht mehr den gängigen Normen und
                      Richtlinien entsprechen, sollen durch bewährte, langlebige und normkonforme Details er-
                      setzt werden. Die Instandsetzung beinhaltet die Themenbereiche Erdbebensicherheit,
                      Brandschutzmassnahmen, Instandsetzung bzw. Teilersatz des Haupt- und Sporthallenda-
                      ches, Instandsetzung der Beleuchtung und Massnahmen zur Verbesserung des sommerli-
                      chen Wärmeschutzes sowie der Nachtauskühlung.

                      Das Gebäude soll sowohl in technischer wie in betrieblicher Hinsicht instandgesetzt werden
                      und soll wieder den Vorschriften bezüglich Brandschutz und Erbebensicherheit entspre-
                      chen. Ziel ist die Realisierung der Teilinstandsetzung im Jahr 2024.
Hochbauamt
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Bauen unter Betrieb   Die Dauer der Ferienzeiten reichen für die Realisierung des gesamten Bauvorhabens nicht
                      aus, können jedoch für die Umsetzung von lärmintensiven und immissionsträchtigen Arbei-
                      ten genutzt werden. Zugunsten einer raschen und konzentrierten Umsetzung der Arbeiten
                      muss punktuell mit gewissen Einschränkungen für den Schulbetrieb gerechnet werden. So
                      werden die Aussensportflächen während deren Sanierung nicht zur Verfügung stehen.

                      Da die Arbeiten teilweise bei laufendem Schulbetrieb stattfinden, muss die terminliche
                      Feinplanung in enger Zusammenarbeit mit dem Nutzer und der Nutzervertreterin erfolgen.
                      Änderungen des Terminplans während den Ausführungsarbeiten müssen frühzeitig mit der
                      Schule abgesprochen werden. Dies gilt insbesondere für den Schulbetrieb tangierende
                      Massnahmen.

                      Aufgrund der intensiven und kompakten Bauzeit ist eine präzise und detaillierte Ausschrei-
                      bungs- und Ausführungsplanung von grosser Wichtigkeit. Alle planerischen Details müssen
                      vor der Ausführung geklärt werden.

                      Sämtliche Instandsetzungsmassnahmen sind unter dem Punkt «Projektumfang» detaillier-
                      ter beschrieben.

   Projektvorgaben    Provisorien │ Projektetappierungen
                      Es sind keine Provisorien und Projektetappierungen vorgesehen. Die Instandsetzung soll
                      bei laufendem Schulbetrieb stattfinden.

                      Energieeffizienz │ Erneuerbare Energie
                      Das Instandsetzungsprojekt ist nach dem Standard «Minergie-ECO» für Umbauten zu pro-
                      jektieren und zu zertifizieren.

                      Bauökologie und Nachhaltigkeit
                      Die Instandsetzungsmassnahmen sollen ressourcenschonend und schadstoffarm projek-
                      tiert und umgesetzt werden. Es gelten die Vorgaben aus dem KBOB-Merkblatt 2008/1;
                      2017 «Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen».
                      Das Bauvorhaben ist nach den kantonalen Leitsätzen und Massnahmen des «Standard
                      Nachhaltigkeit Hochbau» (Unterlage 7), zu projektieren (https://www.zh.ch/de/planen-
                      bauen/hochbau/planungsgrundlagen-hochbau.html).

                      Nach Fertigstellung des Vorprojektes wird ein Statusbericht Nachhaltigkeit erstellt. Der In-
                      halt dieses Statusberichts dient als Kapitel in der kantonsinternen Projektdokumentation,
                      die dem Objektkreditantrag für den Regierungsrat beigelegt wird. Diese Dokumentation
                      wird durch eine externe Firma im Auftrag des HBA erarbeitet.

                      Beim Abschluss des Projekts sind zwingend Messungen der Raumluftqualität gemäss der
                      HBA-Wegleitung «Abnahmemessungen Raumluft» durchzuführen.

                      Finanzielle Vorgaben
                      Die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit ist ausserordentlich gross und muss während des ge-
                      samten Prozesses beachtet werden. Ziel ist ein ökonomisch vorbildliches Instandset-
                      zungsprojekt, das niedrige Baukosten sowie einen nachhaltig kostengünstigen Betrieb und
                      Unterhalt zur Folge hat. Es soll ein möglichst wirtschaftlicher Umgang mit den Flächen
                      (Flächeneffizienz) erreicht werden.
Hochbauamt
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                Denkmalpflege
                Die Architektur und Ausstattung des Baus von Arnold Amsler aus dem Jahre 1992 sind
                qualitätsvoll. Das Gebäude ist nicht im kommunalen Inventar schützenswerter Bauten auf-
                geführt. Den Schulbau aus dem Jahre 1992 charakterisieren eine feingliedrige Gestaltung
                und sorgfältige Detaillösungen. Roh belassene Materialien und ein schönes, sorgfältiges
                Handwerk zeichnen die zeittypische Architektur aus. Es ist entscheidend, dass Planung
                und Umsetzung der Sanierungsmassnahmen gut auf den Bestand abgestimmt werden. Bei
                der Wahl der Baumassnahmen ist auf eine optimale Verhältnismässigkeit zu achten, damit
                das Gebäude in seiner stimmigen Gesamtwirkung nicht verunklärt wird.

Projektumfang   Der Projektumfang wurde im Rahmen der Vorstudienphase definiert. Das Ergebnis der
                Machbarkeitsstudie (s. Unterlage 6, 2. Phase) basiert zum einen auf Begehungen und zum
                anderen auf zusammengetragenen Unterlagen, Plangrundlagen und Berichten (keine Son-
                dierungen). Die einzelnen baulichen Themen wurden analysiert und auf mögliche oder not-
                wendige Massnahmen geprüft. Die entsprechenden Ergebnisse wurden in einem Massnah-
                menkatalog, der ein integraler Bestandteil der Machbarkeitsstudie ist, zusammengetragen.
                (s. Unterlage 6, Beilage 01, 2. Phase)

                Für eine zuverlässige Kostenermittlung in der Projektierung ist in der ersten Phase des
                Projektes mit Untersuchungsarbeiten bzw. Bauteilsondierungen zu rechnen.

                Baugrund
                Aufgrund der vorgesehenen Arbeiten ist der Baugrund nicht tangiert. Im Rahmen des Er-
                satzneubaus E19 wurden die geologischen Verhältnisse abgeklärt. Mit Ausnahme der
                nachfolgenden Feststellungen sind keine Besonderheiten zu berücksichtigen.

                In den letzten Jahren wurde vermehrt drückendes Wasser bei Wänden gegen Terrain
                (eventuell auch via Bodenplatte) festgestellt. Die entsprechenden Stellen werden fortlau-
                fend abgedichtet. Allerdings fehlt eine grundsätzliche Strategie, wie mit dieser Problematik
                umzugehen ist. Während der Projektierung sind durch den Gesamtleiter mögliche Mass-
                nahmen/Konzepte im Umgang mit dem drückenden Wasser aufzuzeigen.

                Das Gebäude liegt in einem Gebiet mit Hochwassergefährdung. Durch die Lage der Ge-
                bäudeeingänge auf 443.50 m ü. M. ist der Bau bereits weitestgehend geschützt. Die
                Schwachstellen bei den Treppenabgängen zu den Veloparkplätzen an der Nordostseite
                wurden im 2019 durch einen Linienschutz (kleiner Damm/Mauer mit Tor gegen eine Hoch-
                wassergefährdung HQ300) geschützt. Im Rahmen der Projektierung soll eine abschlies-
                sende Beurteilung der getroffenen Massnahmen erfolgen.

                Haupt- und Sporthallendach
                Das Hauptdach über dem Schultrakt ist an verschiedenen Stellen undicht. Im Verlaufe der
                letzten Jahre wurden die Dächer an diversen Stellen repariert und notdürftig abgedichtet.
                Der in der Machbarkeitsstudie empfohlene Ersatz des Hauptdaches und der damit verbun-
                dene Systemwechsel zu einem hinterlüfteten Metalldach soll umgesetzt werden. Aufgrund
                von Undichtigkeit und wegen der neuen Aufbauhöhe des Hauptdaches muss die Vergla-
                sung der Gauben ersetzt werden.
Hochbauamt
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Auch das als Sportplatz ausgebildete Flachdach über den Sporthallen ist immer wieder un-
dicht und wird laufend provisorisch abgedichtet. Der in der Machbarkeitsstudie vorgeschla-
gene Rückbau des Belags bis auf die Tragschicht soll umgesetzt werden. Neu zu konzipie-
ren sind insbesondere sämtliche Randanschlüsse, Rinnen sowie der Ersatz der Oberlichter
aus Glasbausteinen. Das Gefälle des Sportbelages ist neu auszubilden und die Farbe auf-
grund der starken Erhitzung heller zu wählen. Das Geländer soll im Zuge der Sportplatzsa-
nierung erneuert werden. Die Instandsetzung des Sporthallendaches erfordert zur Bestim-
mung des Vorgehens eine detaillierte Bestandesuntersuchung.

Die Fensterrahmen und Verglasung der Sporthallen weisen an diversen Stellen Kalkabla-
gerungen und Verätzungen auf. Der Ersatz dieser Verglasung ist im Rahmen der Projektie-
rung zu überprüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Vom Hausdienst wurden Wassereinbrüche bei der Decke über den Geräteräumen/Veloab-
stellflächen gemeldet. Die Ursache dieser Wassereinbrüche ist zu untersuchen und geeig-
nete Massnahmen zur Instandsetzung sind umzusetzen.

Leuchten
Die Leuchten in den Unterrichtszimmern, Sporthallen und Erschliessungsflächen genügen
den heutigen Ansprüchen bezüglich Lichtstärke, Unterhalt und Nachhaltigkeit nicht mehr.
Die originalen Leuchtkörper in den Klassenzimmern sind Spezialanfertigungen und kombi-
nieren Leuchte mit Reflektor und Raumakustik in einem Gehäuse. Die verbauten Schall-
dämmvliese lösen sich auf und müssen ersetzt werden. Die Lichtsteuerung ist zu ersetzen
und an die Bussteuerung des Neubaus anzubinden.
Alternativ soll im Vorprojekt eine kostengünstigere Variante geprüft werden, welche die
Funktionen der Leuchte und der Raumakustik trennen (z.B. Standardleuchten und Akustik-
paneele an Decke). Für die Projektierung der Leuchten beauftragt das HBA separat einen
Lichtplaner.

Im Zusammenhang mit dem Ersatz der Leuchten wurden die in den Lampengehäusen ver-
bauten Dämmfliese auf ihren Asbestgehalt untersucht. Es konnten keine Schadstoffe fest-
gestellt werden.

Radon
Im Jahr 2020 wurden im E92 Radonmessungen durchgeführt. Die gemessenen Radonkon-
zentrationen liegen mehrheitlich unterhalb des Referenzwertes von 300 Bq/m3. Einzig im
Aufenthaltsraum A218 im UG wird der Referenzwert überschritten. Im Rahmen der Instand-
setzung sollen, unter Beizug einer Radonfachperson, geeignete Massnahmen zur Senkung
der Radonkonzentration unter 300 Bq/m3 aufgezeigt werden.

Sommerlicher Wärmeschutz
Das Gebäude soll hinsichtlich der thermischen Behaglichkeit optimiert werden. Die in der
Machbarkeitsstudie empfohlene automatische Regulierung des Sonnenschutzes sowie die
geregelte Nachtauskühlung über motorisierte Oberlichter an der Fassade, in den Sporthal-
len und im zentralen Erschliessungsraum ist umzusetzen. Die Sonnenstoren und Oberlich-
ter sind bereits motorisiert. Eine Ansteuerung über das bestehende System (Somfy) ist zur-
zeit nicht möglich. Die Kontrolle der Storen über ein KNX-System bedingt eine neue Verka-
belung. Zusätzlich ist die Option für einen Ersatz des Stoffbehangs der Storen zu prüfen
und bei Bedarf umzusetzen. Für die Nachtauskühlung muss im Erdgeschoss neben dem
Hochbauamt
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Eingangsbereich West eine Nachströmöffnung eingebaut werden. Die Funktionssteuerung
könnte wie im Erweiterungsbau über die Wetterstation kontrolliert werden. Es ist eine adä-
quate Lösung für den sommerlichen Wärmeschutz umzusetzen, damit der Minergie-Stan-
dard erreicht wird.

Statik │ Erdbebensicherheit
Im Rahmen der Instandsetzung soll das Tragwerk des Gebäudeteils Schulgebäude sowie
der Sporthallen zur Erfüllung der Erdbebensicherheit ertüchtigt werden. Die im Bericht
«Überprüfung Erdbebensicherheit nach SIA 269/8» von Gruner Wepf AG (siehe Unterlage
6, Beilage 11, 2. Phase) empfohlenen Massnahmen sind planerisch zu überprüfen und ent-
sprechend umzusetzen.

Brandschutz
Für die Erfüllung der Anforderungen an den baulichen und technischen Brandschutz ist ein
Brandschutzkonzept, auf Basis der in der Machbarkeitsstudie erlangten Erkenntnisse, ge-
mäss Auflagen der Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ sowie der örtlichen Feuerpo-
lizei und Feuerwehr zu erstellen. Die in der Machbarkeitsstudie untersuchte Option für eine
Belegung der Mehrzwecksäle von 630 Personen soll nicht umgesetzt werden.

Solarstromanlage
Im Rahmen der Projektierung ist die Erstellung einer Photovoltaikanlage zur Eigenstrom-
versorgung auf dem Hauptdach zu prüfen und sofern wirtschaftlich zu realisieren. Für die
Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung beauftragt das HBA im Zuge der Projektie-
rung ein externes Büro (Rahmenvertragspartner). Die Resultate werden durch das Planer-
team weiterentwickelt und umgesetzt.

Gebäudetechnik
Die übrigen gebäudetechnischen Anlagen im Gebäude E92 sind grundsätzlich in einem gu-
ten Zustand und nicht Gegenstand der Instandsetzung. Die Umsetzung der Brandschutz-
massnahmen sowie der Massnahmen zur Ertüchtigung der Erdbebensicherheit erfordern
einzelne Anpassungen bei den Leitungsführungen für Elektro-, Sanitär-, Brandschutz- und
Lüftungsanlagen.

Sicherheit
Der Gesamtleiter hat in Absprache mit den Nutzenden ein Sicherheitskonzept für das Ge-
bäude E92 als Teil der Schulanlage zu entwickeln. Der reguläre Betrieb der Kantonsschule
bleibt während der gesamten Bauarbeiten bestehen. Die Sicherheit von Lehrpersonen und
Schülern muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Ferner sind die Sicherheitsvorgaben gemäss Dokument «MSG – Massnahmen zum Schutz
vor zielgerichteter Gewalt – Planungsgrundlage für Kantons- und Berufsschulen» (Version
2.2, 05. August 2016, rev.1. August 2019, vertraulich) umzusetzen.

Schliessanlage
Die bestehende Schliessanlage des Gebäudes E92 basiert auf einem mechatronischen
System (Kaba elostar). Die Produktion dieses Systems wurde von der Firma Kaba einge-
stellt; es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit keine Ersatzteile mehr geliefert
werden können. Im Rahmen der Projektierung soll durch den Planer die Erneuerung des
Schliesskonzeptes erarbeitet werden. Grundlage bildet die Empfehlung zum Zutritts- und
Schliessanlagenkonzept der Bildungsdirektion.
Hochbauamt
                                                             12/25

Kunst am Bau
Der Kanton Zürich fördert das geistige und kulturelle Leben zu Stadt und Land durch Bei-
träge an Institutionen, Veranstaltungen und Werke (Kulturförderungsgesetz Art. 1). Er über-
nimmt diese Aufgabe im Rahmen seiner Bautätigkeit mit der Realisierung von Kunst am
Bau Projekten und Ankäufen von Kunstwerken. Seine baukulturelle Verantwortung über-
nimmt der Kanton Zürich durch die nachhaltige Pflege und den Unterhalt seiner Kunst-
werke. Im vorliegenden Bauprojekt werden unter BKP 98 ff. deshalb die folgenden Mass-
nahmen budgetiert und umgesetzt:

−   Restaurierung bestehender Kunst am Bau Werke
−   Fachgerechter Transport beweglicher Werke
−   Fachgerechte Zwischenlagerung beweglicher Werke
−   Restaurierung von beweglichen Werken
−   Kunst am Bau Verfahren / Direktverfahren Kunst am Bau / Ankäufe
−   Kuratierte Ausstellung von Kunstwerken für die öffentlichen Zonen

Für neue Kunst am Bau Werke steht aufgrund des Kulturförderungsgesetzes gemäss Weg-
leitung des Hochbauamtes ein Prozentsatz der BKP 2+4 zur Verfügung (Realisierung und
Honorar Kunstschaffende).

Signaletik
Die Signaletik bleibt unverändert. Es sind keine Massnahmen notwendig.

Ausstattung
Das Mobiliar der Kantonsschule wird beibehalten. Umzugskosten müssen nicht eingerech-
net werden.

Weitere Themen
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie durch Jonas Wüest Architekten GmbH wurden diverse
weitere kleinere bauliche Themen, wie z.B. Ersatz der Stoffstoren, Anpassung Notlichtan-
lage, Ersatz der bestehenden Oblichtverglasung in den Korridoren etc. untersucht und Lö-
sungsansätze aufgezeigt. Die Geländerhöhe im Fluchtwegbereich entspricht mit z.T. 90 cm
nicht der geltenden Norm. Der Gesamtleiter ist im Rahmen der Projektierung aufgefordert,
diese Themen planerisch zu bearbeiten, pragmatische Ansätze zur baulichen Umsetzung
zu suchen und in den weiteren Projektphasen zur Ausführung zu bringen.
Hochbauamt
                                                                                      13/25

       Kosten    Die Zielkosten entsprechen den in der Machbarkeitsstudie ermittelten Kosten inklusive den
                 Optionen Ersatz der Stoffstoren und Photovoltaikanlage sowie den entsprechenden Anteil
                 Kunst am Bau. Die Option «Mehrzwecksäle für 630 Personen» ist nicht berücksichtigt.

                 Die Kosten für eventuelle Provisorien oder Umzüge der Schule sind in dieser Grobschät-
                 zung nicht eingerechnet.

                 Kostengrobschätzung ±25%
                 BKP                                                                               Umbau/Abbruch Fr.

                 1 Vorbereitungsarbeiten                                                                        310 000
                 2 Gebäude                                                                                    4 249 000
                 3 Betriebseinrichtungen                                                                          1 000
                 4 Umgebung                                                                                      39 000
                 5 Baunebenkosten inkl. Honorare                                                              1 472 000
                 6 Reserve                                                                                      610 000
                 9 Ausstattung                                                                                   28 000
                 Total                                                                                      6 709 000
                 Baukostenindex 1. April 2020, 1045.6 (Basis 1939)
                 Alle Kosten ±25% inkl. 7.7% MWST in Schweizer Franken

Grobterminplan   Ziel ist die Realisierung der Teilinstandsetzung im Jahr 2024. Der mögliche Ablauf ist unter
                 den erwähnten Prämissen und Zielformulierungen im Rahmen der objektbezogenen Aufga-
                 benstellung durch den Gesamtleiter zu verifizieren (Ziffer 6, Angebot, 2. Phase).

                                              2020        2021        2022        2023        2024
                                              l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV
                 Planerwahlverfahren
                 Projektierungskredit
                 Projektierung
                 Objektkredit
                 Baubewilligung
                 Ausschreibung
                 Realisierung
                 Bezug
Hochbauamt
                                                                                          14/25

                            3. Auftragserteilung
    Umfang des Auftrags     Unter Vorbehalt der Kreditgenehmigungen durch die zuständigen Organe beabsichtigt das
                            Hochbauamt (HBA), die mit der Teilinstandsetzung verbundenen Planerleistungen dem An-
                            bieter mit der bestbewerteten Eingabe zu übertragen.

      Planervertrag HBA     Zur Information über den bei einer Auftragserteilung abzuschliessenden Planervertrag wird
                            allen Teilnehmenden der 2. Phase (Angebot) das Dokument «Vertragsurkunde für Planer-
                            leistungen» (Unterlage 4) zur Verfügung gestellt.

                            Die Honorierung der Grundleistungen erfolgt nach den aufwandbestimmenden Baukosten
                            für das Gesamtprojekt gemäss den Bestimmungen aus der Vertragsurkunde. Die Leis-
                            tungsteilphasen werden einzeln freigegeben. Die Grundleistungen definieren sich nach den
                            Ordnungen SIA 102/2014 und den «Präzisierungen zu den Grundleistungen» (gemäss Ver-
                            tragsurkunde). Die Leistungen des Architekten (SIA 102) im Rahmen des Energienachwei-
                            ses sowie des Antrags für die «Minergie-ECO»-Zertifizierung verstehen sich als Grundleis-
                            tung. Von der Bauherrschaft zusätzlich bewilligte Leistungen, die nicht unter der Grundleis-
                            tungsgruppe angeordnet werden können, werden ohne anderslautende Vereinbarung nach
                            dem effektiven Zeitaufwand vergütet.

Fachplaner / Spezialisten   Der mit der Projektierung und Realisierung beauftragte Gesamtleiter verpflichtet sich, mit
                            den durch das HBA beauftragten Fachplanern aus den Bereichen Statik, Gebäudetechnik
                            und Elektroplanung sowie mit den durch das HBA beauftragten Spezialisten aus den Berei-
                            chen Bauphysik und Lichtplanung im Rahmen seiner Rolle als Gesamtleiter zusammen zu
                            arbeiten. Die definitive Zusammensetzung des Planerteams wird durch das Hochbauamt
                            Kanton Zürich bestimmt.

                            Da die Liegenschaft unter kleine, einfache Gebäude (Schulnutzung mit kleiner Brandbelas-
                            tung) bis zu mittlerer Höhe in die Stufe QSS1 gehört, braucht es für die Erarbeitung des
                            Brandschutzkonzeptes sowie die oben erwähnte Mängelbehebung keine zusätzliche, aner-
                            kannte Fachkraft als QS-Verantwortlichen Brandschutz. Der Gesamtleiter muss diese
                            Funktion und Leistungen übernehmen. Benötigt der Gesamtleiter jedoch die Begleitung ei-
                            nes externen Brandschutzexperten, ist dieser in den Formularen «Angaben zum Unterneh-
                            men» (Unterlage 2) sowie «Angebot Planer» (Unterlage 3) zu deklarieren und seine Leis-
                            tungen werden direkt vom Gesamtleiter vergütet.

                            Die Fassadenplanung ist in den Grundleistungen des Architekten enthalten. Benötigt der
                            Gesamtleiter jedoch die Begleitung eines externen Fassadeningenieurs, ist dieser in den
                            Formularen «Angaben zum Unternehmen» (Unterlage 2) sowie «Angebot Planer» (Unter-
                            lage 3) zu deklarieren und seine Leistungen werden direkt vom Gesamtleiter vergütet.

                            Die Planungsbegleitung, Konstruktionsberatungen und Werkplankontrollen von einem Bau-
                            physiker werden vom Gesamtleiter direkt vergütet, da diese sich innerhalb der Grundleis-
                            tungen des Architekten gemäss SIA 102 verstehen. Ein Bauphysiker wird aufgrund der
                            Leistungen in Bezug auf den Energienachweis sowie die Planung und Zertifizierung nach
                            dem Standard «Minergie-ECO» für Umbauten beigezogen und direkt durch das HBA be-
                            auftragt. Diese Leistungen werden vom Auftraggeber im Zeitaufwand vergütet.
Hochbauamt
                                                                                  15/25

                    Die Leistungen von zusätzlichen Spezialisten im Rahmen von Schadstoffuntersuchungen,
                    Begleitung der Radonsanierung, Statusberichten Nachhaltigkeit, Raumluftabnahmemes-
                    sungen und eventuellen Simulationen der sommerlichen Raumtemperaturen werden direkt
                    vom Hochbauamt zur bestimmten Zeit beauftragt und vergütet.

                    Die Einbindung von zusätzlichen Spezialisten, die unter diesem Punkt nicht erwähnt sind,
                    ist vom Hochbauamt aufgrund der aktuell geplanten Massnahmen nicht vorgesehen.
                    Möchte der Gesamtleiter jedoch freiwillig weitere Spezialisten beiziehen, sind diese im An-
                    gebot separat mit einer Begründung anzumerken. Für diese vom Gewinner des Planer-
                    wahlverfahrens freiwillig zur Mitarbeit an der Eingabe beigezogenen Spezialisten besteht
                    im Rahmen der geltenden Submissionsbestimmungen die Aussicht, jedoch kein Anspruch,
                    auf einen Planungsauftrag. Wird für das Baumanagement ein externes Büro beigezogen,
                    so ist dieses explizit im Formular «Angaben zum Unternehmen» (Unterlage 2) zu benen-
                    nen.

   Folgeaufträge    Die Auftraggeberschaft behält sich vor, Folgeaufträge in Bezug auf weitere Instandset-
                    zungsmassnahmen in der gesamten Kantonsschulanlage, die sich auf diesen Grundauftrag
                    beziehen, gemäss Submissionsverordnung SVO §10 lit. g, an den Gesamtleiter, der bei
                    dem vorliegenden Planerwahlverfahren den Zuschlag erhält, zu vergeben. Es besteht je-
                    doch kein Anspruch auf einen Folgeauftrag und gegebenenfalls werden, je nach Bauauf-
                    gabe, die Honorarparameter neu verhandelt.

Honorarparameter    Das Hochbauamt stützt sich für die Ermittlung der Honorare auf die SIA Ordnungen 102,
                    103, 105 und 108 (Ordnungen für Leistungen und Honorare LHO) aus dem Jahre 2014,
                    und nicht auf die neuste SIA-Fassung von 2020. Die zur 2. Phase (Angebot) zugelassenen
                    Planer haben somit die vom Hochbauamt nicht festgelegten Faktoren im Formular «Ange-
                    bot Planer» (Unterlage 3) verbindlich zu offerieren. Für die Honorarberechnung nach den
                    Baukosten werden folgende Faktoren vorgegeben:

      Kostentarif   Vorgegebene Faktoren
                    Koeffizienten Z1 und Z2             Architekt: Z1 0.062, Z2 10.58
                    Schwierigkeitsgrad n                Architekt 1.1
                    (Baukategorie für Mittelschulen)
                                                        Heizung-, Lüftungs-, und Sanitärplanung sowie
                                                        Bauingenieurleistungen werden im Zeitaufwand
                                                        vergütet
                                                        MSRL-Planung wird im Zeitaufwand vergütet
                                                        Elektroplanung wird nach aufwandbestimmen-
                                                        den Baukosten vergütet (separate Beauftra-
                                                        gung)
                                                        Die Fachkoordination obliegt der Führung des
                                                        Gesamtleiters
                    Faktor für Sonderleistungen         1.00

                    Zu offerierende Faktoren und Stundenansatz
                    Stundenansatz                max. Fr. 130 exkl. MWST
                    Anpassungsfaktoren r3 + r4   max. gemäss «Angebot Planer» (Unterlage 3)
                    Teamfaktor i                 max. 1.0
Hochbauamt
                                                                                16/25

      Zeittarif   Zusatzaufwendungen für Arbeiten nach effektivem Aufwand werden gemäss anzubieten-
                  dem Stundenansatz (Unterlage 3, max. Fr. 145 exkl. MWST) nach vorgängigem, schriftlich
                  vereinbarten Kostendach vergütet. Es kommt kein Anforderungsfaktor (a) zur Anwendung.

                  Die Aufwendungen des Bauingenieurs für die Leistungen in Bezug auf die Erdbebensicher-
                  heit werden im Zeitaufwand vergütet. Es besteht ein Budget von 140 Stunden mit Kosten-
                  dach.

                  Die Leistungen vom Bauphysiker für den Energienachweis sowie für die Planung und Zerti-
                  fizierung nach dem Standard «Minergie-ECO» für Umbauten werden vom Auftraggeber im
                  Zeitaufwand vergütet. Es besteht ein Budget für diese Leistungen von 90 Stunden mit Kos-
                  tendach.

                  Die Aufwendungen des Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und MSRL-Planers werden im Zeit-
                  aufwand vergütet. Es besteht ein Budget von 60 Stunden mit Kostendach.

                  Die Leistungen des Elektroplaners werden nach aufwandbestimmenden Baukosten be-
                  rechnet und vergütet. Der Elektroplaner wird vom HBA separat beauftragt.

                  Die Aufwendungen des Lichtplaners für die Leistungen in Bezug auf die Instandsetzung der
                  Leuchten werden im Zeitaufwand vergütet. Es besteht ein Budget von 200 Stunden mit
                  Kostendach.

                  Die Leistungen von Spezialisten für allfällig weitere Schadstoffuntersuchungen, Begleitung
                  der Radonsanierung, Statusberichte Nachhaltigkeit und Raumluftabnahmemessungen wer-
                  den direkt vom Hochbauamt beauftragt und vergütet. Die Kosten für das «Minergie-ECO»-
                  Zertifikat der Zertifizierungsstelle werden vom Hochbauamt übernommen.

Vergütung von     Für die Reprokosten wird der Beauftragte zu 4% der Honorarsumme exkl. MWST entschä-
 Nebenkosten      digt. Damit gelten alle für die branchenübliche Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leis-
                  tungen ordentlicherweise notwendigen Aufwendungen für den Kontakt, den Datenaus-
                  tausch, die Information und Dokumentation zwischen allen Beteiligten wie Auftraggeber,
                  Nutzer, Planer, Unternehmer, Behörden etc. als abgegolten, und zwar in den für die Ab-
                  wicklung von Projektierung und Realisierung notwendigen Stückzahlen, unabhängig von
                  Reproverfahren und elektronischen Austauschmöglichkeiten.

                  Die für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendigen Reisezeiten, Fahrtkosten
                  und Spesen gelten mit dem vereinbarten Honorar als abgegolten, unabhängig von Ver-
                  kehrsmitteln und Distanzen sowie Standorten der Beteiligten und der Baustelle. Dies gilt
                  auch für ausserkantonale und ausländische Beauftragte.
Hochbauamt
                                                                                      17/25

                        4. Angaben zum Planerwahlverfahren
Teilnahmeberechtigung   Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in
                        der Schweiz, in der EU oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens
                        über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Von der
                        Teilnahme ausgeschlossen sind Fachleute, die mit einem Mitglied des Beurteilungsgremi-
                        ums oder mit einem Experten nahe verwandt sind oder mit einem solchen in beruflicher Zu-
                        sammengehörigkeit stehen. Nicht teilnahmeberechtigt sind aufgrund ihres Vorwissens Jo-
                        nas Wüest Architekten GmbH, die Verfasser der Machbarkeitsstudie vom 8. Januar 2021.

Arbeitsgemeinschaften   Arbeitsgemeinschaften sind zulässig. Die Federführung ist im Formular «Angaben zum Un-
                        ternehmen» (Unterlage 2) klar zu benennen.

Mehrfachbewerbungen     Mehrfachbewerbungen von Architektur- und Baumanagementbüros als Teil einer Arbeits-
                        gemeinschaft sind nicht zulässig.

  Beurteilungsgremium   Stimmberechtigte Mitglieder
                        − David Vogt, stv. Kantonsbaumeister, Hochbauamt (Vorsitz)
                        − Peter Störchli, stv. Sektorleiter Bauten, Bildungsdirektion Generalsekretariat
                        − Eva Debatin, Portfoliomanagerin Bereitstellung / stv. RL, Immobilienamt
                        − Guido Manser, GMS Partner AG (nur 2. Phase)

                        Experten/innen (nicht stimmberechtigt)
                        − Michael Plüss, Projektleiter Baubereich B, Hochbauamt
                        − Merry Classen, Projektleiterin Baubereich B, Hochbauamt
                        − Rhea Lesniak, Fachstellenleiterin Wettbewerbe, Hochbauamt
                        − Myriam Bernauer, Projektleiterin Immobilien, Bildungsdirektion Generalsekretariat

                        Die Beurteilung erfolgt in der ersten Phase durch alle genannten Mitglieder des Beurtei-
                        lungsgremiums mit Ausnahme von Guido Manser, GMS Partner AG. Die Beurteilung erfolgt
                        in der zweiten Phase durch das vollständige Beurteilungsgremium. Bei allfälligen Abwesen-
                        heiten werden die Mitglieder des Gremiums durch Stellvertretende aus ihrer Institution oder
                        aus dem Expertengremium ersetzt. Bei Bedarf können zusätzliche Experten zur Beurtei-
                        lung zugezogen werden.

 Bezug der Unterlagen   Die Ausschreibungsunterlagen für die Präqualifikation (1. Phase) stehen auf der Website
                        http://www.hochbauamt.zh.ch, Rubrik «Wettbewerbe», als Download zur Verfügung. Die
                        Publikation erfolgt auf SIMAP und zusätzlich in der Fachzeitschrift TEC21.

                        Die unter Ziffer 6 «Angebot» aufgeführten Unterlagen für die 2. Phase werden den zur Teil-
                        nahme ausgewählten Gesamtleitern rechtzeitig und individuell per Link via E-Mail vom
                        Hochbauamt zugestellt.
Hochbauamt
                                                                        18/25

Termine 1. Phase   14. Januar 2022      Bewerbungsunterlagen abrufbar auf der Website
                                        http://www.hochbauamt.zh.ch, Rubrik «Wettbe-
                                        werbe», Ausschreibung auf SIMAP und in der
                                        Fachzeitschrift TEC21

                   1. März 2022         Eingang der Bewerbungen für die
                   16:00 Uhr            Präqualifikation im Hochbauamt

                   15. März 2022        Präqualifikation, Benachrichtigung über das
                                        Resultat an alle sich bewerbenden Planer

Termine 2. Phase   18. März 2022        Abgabe der Unterlagen (Download) für die zur
                                        Planerauswahl eingeladenen Planer.
                                        Es wird ein Link verschickt.

                   29. März 2022        Begehung E92, Kantonsschule
                   9:00 Uhr             Büelrain (obligatorisch, Details folgen)

                   bis 5. April 2022    Eingang Fragen per Mail an
                   12:00 Uhr            merry.classen@bd.zh.ch

                   bis 12. April 2022   Beantwortung der Fragen per E-Mail an alle Teil-
                                        nehmenden

                   29. April 2022       Eingabetermin Angebote im Hochbauamt
                   16:00 Uhr            (der Poststempel ist nicht massgebend)

                   3. Mai 2022          Zustellung der digitalen Präsentation per Mail an
                   17:00 Uhr            merry.classen@bd.zh.ch (die Projekterläuterungen
                                        erfolgen mittels Beamer und nicht anhand der am
                                        29. April 2022 eingereichten Unterlagen)

                   9. Mai 2022          Präsentation der Eingaben durch die
                                        Teilnehmenden, Beurteilung

                   10. Mai 2022         Mitteilung des Resultats an alle Anbietenden

                   KW 21/2022           Versand der Verfügung zum Resultat der Submis-
                                        sion, Kurzbericht

                   KW 22-23/2022        Öffentliche Ausstellung der Eingaben
Hochbauamt
                                                                                      19/25

    Formelle Zulassung   Die Zulassung zum Verfahren bedingt die formelle Richtigkeit der eingereichten Unterla-
                         gen. Die Unterlagen für die Eingaben beider Phasen sind rechtzeitig, vollständig sowie in
                         geeigneter Verpackung und Beschriftung einzureichen. Per Post eingereichte Unterlagen
                         müssen bis zum angegebenen Zeitpunkt an der Eingabeadresse eingegangen sein. Das
                         Datum des Poststempels ist nicht massgebend.

  Eingabeadresse Post    Hochbauamt Kanton Zürich
                         «Planerwahl Kantonsschule Büelrain
                         E92 Teilinstandsetzung»
                         Stampfenbachstrasse 110
                         8090 Zürich

        Abgabe vor Ort   Hochbauamt Kanton Zürich
                         Stampfenbachstrasse 110
                         8006 Zürich
                         Kanzlei Erdgeschoss, Haupteingang
                         Abgabezeiten: Montag-Freitag, 8:00h – 12:00h und 13:30h – 16:00h

        Entschädigung    Das Einreichen einer Bewerbung für die Präqualifikation (1. Phase) wird nicht entschädigt.
                         Alle vollständig und termingerecht beim Hochbauamt eingereichten Angebote (2. Phase)
                         werden mit pauschal Fr. 4’000 (inkl. MWST) pro Anbietendem entschädigt.

Ergebnis und Verfügung   1. Phase:   Allen sich Bewerbenden wird nach der Präqualifikation eine Verfügung zur
                                     Auswahl der Anbietenden zugestellt.
                         2. Phase:   Die Publikation des Ergebnisses des Verfahrens erfolgt auf SIMAP. Alle Anbie-
                                     tenden erhalten einen Kurzbericht sowie eine Verfügung zum Ergebnis des
                                     Planerwahlverfahrens. Im Anschluss werden die Abgabepläne der Eingaben
                                     öffentlich während 10 Tagen ausgestellt.

         Rechtsschutz,   Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen von Art.15 IVöB sowie § 2 des Bei-
          Urheberrecht   trittsgesetzes zur IVöB. Das Urheberrecht an den Eingaben verbleibt bei den Teilnehmen-
                         den. Nach Abschluss eines Planervertrages kommt die im Vertragsdokument formulierte
                         Urheberrechtsregelung zum Tragen.
Hochbauamt
                                                                                20/25

                    5. Präqualifikation (1. Phase)
Phasenbeschrieb     In der hier beschriebenen, nicht anonymen Präqualifikationsphase wählt das Beurteilungs-
                    gremium 3 - 5 Gesamtleiter (Architektur/Baumanagement) aus, die anschliessend per Ver-
                    fügung zur 2. Phase (Angebot) zugelassen werden. Diese Verfügung wird sämtlichen am
                    Präqualifikationsverfahren Teilnehmenden zugestellt. Die Auswahl der Anbietenden erfolgt
                    aufgrund der untenstehenden Eignungskriterien.

                    Im Rahmen der Präqualifikation haben die bewerbenden Gesamtleiter darzulegen, wie sie
                    ein qualitätsvolles Baumanagement gewährleisten, das der Komplexität der anstehenden
                    Aufgabe entspricht. Wird das Baumanagement durch ein beigezogenes Büro geleistet, so
                    hat dieses seine Erfahrung und Kompetenz separat auszuweisen.

Eignungskriterien   Gesucht wird ein Gesamtleiter mit hoher organisatorischer, bautechnischer sowie architek-
    Gesamtleiter    tonischer Kompetenz und ausgewiesener Erfahrung in der gesamtheitlichen Abwicklung
                    von Instandsetzungsmassnahmen von technisch und baulich anspruchsvollen Gebäuden in
                    vergleichbarem Kontext. Der reibungslose Ablauf der Arbeiten, die Einhaltung der Kosten-,
                    Qualitäts- und Terminvorgaben sind zu gewährleisten.

                    1. Erfahrung als Gesamtleiter und organisatorische
                       Leistungsfähigkeit
                       Kriterien sind die Qualität der Organisationsstruktur, Leistungsfähigkeit und Erfahrung
                       als Gesamtleiter. Des Weiteren wird der Nachweis einer personellen Besetzung ge-
                       wünscht, die ein qualitätsvolles Baumanagement sowie eine Qualitätssicherung gewähr-
                       leisten kann, das der Komplexität der Bauaufgabe entspricht.

                       Nachweis: Vollständig ausgefülltes Formular «Angaben zum Unternehmen» inkl. ei-
                       nem Nachweis der Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Schlüsselperso-
                       nen.

                    2. Erfahrung mit Instandsetzungen von Bauten in vergleichbarer Komple-
                       xität und Umfang
                       Erfahrung des Gesamtleiters in der Planung und Realisierung von anspruchsvollen Bau-
                       ten vergleichbarer Art, Komplexität und Umfang. Die Referenzen haben sich auf In-
                       standsetzungsmassnahmen zu beziehen.

                       Nachweis: Zwei vergleichbare Referenzobjekte des Architekten (dokumentiert) sowie
                       zwei vergleichbare Referenzobjekte des Baumanagements (dokumentiert), die in den
                       letzten zehn Jahren realisiert wurden oder noch in Ausführung sind, mit Bezug zum
                       Bauvorhaben, einschliesslich der Angabe von aufgabenrelevanten Aspekten wie Pro-
                       jektumfang, Baukosten und Umsetzungskoordination während des Betriebs.

 Einzureichende     Für die Präqualifikation sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen vollständig ausge-
      Unterlagen    füllt auf weissem Papier einzureichen. Die geforderten Unterlagen sind dem Hochbauamt
    Gesamtleiter    einzeln und nicht gebunden oder geheftet zuzustellen. Zusätzlich sind die Dokumente auf
                    einem digitalen Datenträger (USB-Stick) abzugeben. Bewerbungsdokumente, die lediglich
                    auf Datenträgern sowie per Fax oder E-Mail eingesandt werden, werden vom Präqualifikati-
                    onsverfahren ausgeschlossen.
Hochbauamt
                                                                                       21/25

                         1. Formular «Angaben zum Unternehmen»
                            Das Formular «Angaben zum Unternehmen» ist vollständig, mit allen erforderlichen An-
                            gaben, auszufüllen. Wird für das Baumanagement ein externes Büro beigezogen, hat
                            dieses die entsprechenden Angaben im Formular separat anzugeben.

                         2. Dokumentation Referenzobjekte Gesamtleiter (Architekt)
                            Eine Dokumentation der im Formular «Angaben zum Unternehmen» aufgeführten zwei
                            Referenzobjekte, im Umfang von je einem DIN A3 (Format quer, einseitig bedruckt). Die
                            Dokumente sind so darzustellen, dass deren Beurteilung hinsichtlich der oben genann-
                            ten Eignungskriterien Nr. 1 und Nr. 2 möglich ist.

                           Die beiden Referenzobjekte des Gesamtleiters sollen mit einer kurzen Leistungsbe-
                           schreibung mit Bild, Plan und Text dokumentiert werden. Die dargestellten Referenzob-
                           jekte sind mit einem Kurztitel und dem Namen der Bewerber zu bezeichnen. Texte und
                           Erläuterungen haben sich auf den Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien zu be-
                           ziehen und sind kurz zu halten.

                            Wird für das Baumanagement ein externes Büro beigezogen, hat dieses zwei eigene
                            aufgabenbezogene Referenzobjekte, separat auf je einem DIN A3 (Format quer, einsei-
                            tig bedruckt), einschliesslich Namen und Projekttitel sowie eine kurze Erläuterung einzu-
                            reichen.

                           Werden die Gesamtleitung und das Baumanagement durch ein Unternehmen (keine
                           ARGE) geleistet, so sind für beide Funktionen je zwei Referenzen abzugeben, so dass
                           eine Beurteilung der genannten Eignungskriterien sowohl für die Architekturleistung als
                           auch für das Baumanagement möglich ist.

              Eingabe    Die Bewerbungsunterlagen sind bis Dienstag, 1. März 2022, 16:00 Uhr in geeigneter
        der Bewerbung    Verpackung mit dem Vermerk «Planerwahl Kantonsschule Büelrain, E92 Teilinstandset-
                         zung» beim Hochbauamt Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdge-
                         schoss), 8006 Zürich, abzugeben. Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu die-
                         sem Zeitpunkt an der Eingabeadresse (8090 Zürich) eintreffen; das Datum des Poststem-
                         pels ist nicht massgebend.

Rücksendung Unterlagen   Die eingereichten Unterlagen werden den sich Bewerbenden nicht zurückgesandt.

Abgegebene Unterlagen    Für die Präqualifikation (1. Phase) sind auf der Website http://www.hochbauamt.zh.ch,
           zur Phase 1   Rubrik «Wettbewerbe» folgende Dokumente abrufbar:

                         Unterlage      1 Submissionsunterlagen (vorliegendes Dokument als PDF)

                         Unterlage      2 Formular «Angaben zum Unternehmen» (Word)
Hochbauamt
                                                                                22/25

                   6. Angebot (2. Phase)
Phasenbeschrieb    Die ausgewählten Planer haben zwei für die Bauaufgabe signifikante Aufgabenstellungen
                   zu bearbeiten und ihren Lösungsansatz auf konzeptioneller Ebene darzustellen. Zudem ist
                   ein Honorarangebot abzugeben. Die Anbietenden erhalten detailliertere Unterlagen zur ge-
                   forderten Eingabe. Zur Veranschaulichung der Bauaufgabe findet eine geführte Begehung
                   der Schule statt. Die Teilnahme an der Begehung ist obligatorisch.

Objektbezogene     1. Abdichtungsproblematik Haupt- und Sporthallendach
Aufgabenstellung      Die langfristige Lösung der Abdichtungsproblematik des Haupt- und Sporthallendaches
                      sowie die Gestaltung und konstruktive Umsetzung der Anschlüsse an Fassade und
                      Fenster ist eines der wichtigen Themen der anstehenden Teilinstandsetzung. Zeigen
                      Sie einen möglichen Lösungsansatz im Spannungsfeld zwischen der feingliedrigen Ge-
                      staltung und Detaillierung des Gebäudes und den Anforderungen der Bauherrschaft an
                      normgerechte, langlebige und funktionale Details. Formulieren Sie eine Haltung wie mit
                      den problematischen Bauteilen und Anschlüssen umgegangen wird. Sind die in der
                      Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Massnahmen verhältnismässig? Erläutern Sie
                      eine mögliche Herangehensweise und ihre Auswirkungen auf architektonischen Aus-
                      druck, Materialisierung und technische Realisierbarkeit.

                      Nachweis: Der Lösungsansatz soll in einer Weise dargestellt werden, welche die Kon-
                      zeption, den architektonischen Ausdruck und den konstruktiven Ansatz nachvollziehbar
                      aufzeigt. Die Darstellungsform ist frei. Es werden keine fotorealistischen Darstellungen
                      erwartet. Texterläuterungen sind gut lesbar zu halten und auf ein Minimum zu reduzie-
                      ren.

Objektbezogene     2. Auftragsanalyse und planerische Strategie
Aufgabenstellung      Aufgabenanalyse und Umgang mit Besonderheiten des Bauvorhabens (standortspezifi-
                      sche Rahmenbedingungen), Baumanagement, Bauen im Bestand und unter Schulbe-
                      trieb, Einhaltung enger Termin- und Kostenvorgaben.

                      Zeigen Sie Ihre Herangehensweise bei der Planung und Umsetzung am Beispiel der In-
                      standsetzung des Haupt- und Sporthallendachs auf. Schildern Sie die zentralen Heraus-
                      forderungen und Risiken und entwickeln Sie eine Strategie, die bei dieser Bauaufgabe
                      zum Erfolg führen wird.

                      Gehen Sie in einer detaillierten Analyse des anstehenden Vorhabens auf die Aspekte
                      des Baumanagements und des Bauens im Bestand und unter Schulbetrieb ein. Welche
                      Vorgehensweise wollen Sie hier zur Anwendung bringen? Wo sehen Sie die projektspe-
                      zifischen Risiken und wie würden Sie diesen begegnen?

                      Unter Berücksichtigung der standortspezifischen Rahmenbedingungen sowie der hohen
                      gestalterischen und bautechnischen Ansprüche soll das Gebäude ein kohärentes Ge-
                      samtkonzept aufweisen. Zeigen Sie auf, wie die unterschiedlichen Teilaufgaben im Rah-
                      men eines Gesamtkonzepts priorisiert und aufeinander abgestimmt werden können.

                      Nachweis: Ausführliche und kritische Analyse des Schwerpunktthemas Instandset-
                      zung des Haupt- und Sporthallendachs der anstehenden Teilinstandsetzung (Potential
                      und Risiken) und Entwicklung einer Lösungsstrategie. Darstellung der Planausschnitte
Hochbauamt
                                                                                        23/25

                              mindestens im Massstab 1:200 oder grösser, übrige Darstellung in freigestellter Form.
                              Texterläuterungen sind gut lesbar und auf ein Minimum zu halten.

         Einzureichende    1. Objektbezogene Aufgabenstellungen 1 und 2
             Unterlagen       Die Ausführungen der Teilnehmenden zu den zwei objektbezogenen Aufgabestellungen
                              sind auf max. 2 Blättern DIN A1 (Format quer) sowie als PDF auf einem digitalen Daten-
                              träger (USB Stick), in guter Auflösung und Reproduzierbarkeit, einzureichen.
                              Die Pläne sind mit Bezeichnung der Namen der Projektverfassenden abzugeben. Es ist
                              ein Plansatz einzureichen, der für die Beurteilungssitzung und für die Ausstellung ver-
                              wendet wird; dieser ist ungefaltet, auf weissem Papier von mindestens 120g/m2 abzu-
                              geben. Die Pläne dürfen nicht auf Platten aufgezogen werden. Zusätzlich ist eine DIN
                              A3 Verkleinerung ungefaltet (gute Lesbarkeit) des Originals abzugeben. Es dürfen keine
                              Modelle und Muster abgegeben werden.

                           2. Honorarangebot
                              Das Honorarangebot nach aufwandbestimmenden Baukosten und im Zeittarif ist auf
                              dem vorgegebenen Formular «Angebot Planer» (Unterlage 3) einzureichen und eben-
                              falls auf dem zuvor erwähnten Datenträger zu speichern. Als Grundlage für die auftrag-
                              geberseitigen Honorarkonditionen dient die «Vertragsurkunde für Planerleistungen»
                              (Unterlage 4).

     Geführte Begehung     Für die Teilnehmenden findet am Dienstag, 29. März 2022, 09:00 Uhr, eine geführte
                           Begehung statt (Treffpunkt Kantonsschule Büelrain, Haupteingang E92, Rosenstrasse 1,
                           8400 Winterthur). Die Teilnahme an der Führung ist obligatorisch.

         Fragenstellung    Fragen zum Planerwahlverfahren können nur schriftlich (Format DOCX und PDF) bis
                           spätestens Dienstag, 5. April 2022, 12:00 Uhr per E-Mail an das Hochbauamt
                           Kanton Zürich, Merry Classen (merry.classen@bd.zh.ch) geschickt werden. Die Fragen
                           sind mit Angabe zu Dokument, Kapitel sowie der Seite zu kennzeichnen. Die Fragenbeant-
                           wortung erfolgt bis Dienstag, 12. April 2022 und wird per E-Mail an alle Teilnehmer
                           versendet.

  Eingabe des Angebots     Die Angebotsunterlagen sind bis Freitag, 29. April 2022, 16:00 Uhr in geeigneter
                           Verpackung mit dem Vermerk «Planerwahl Kantonsschule Büelrain, E92 Teilinstandset-
                           zung» beim Hochbauamt Kanton Zürich, Stab, Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdge-
                           schoss), 8006 Zürich, abzugeben. Per Post eingereichte Bewerbungen (Eingabeadresse
                           Post: Hochbauamt Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 110, 8090 Zürich) müssen bis zu
                           diesem Zeitpunkt an der oben genannten Adresse eintreffen; das Datum des Poststempels
                           ist nicht massgebend.

Präsentation der Eingabe   Die Eingabe ist am 9. Mai 2022 dem Beurteilungsgremium vorzustellen. Die Teilneh-
                           menden haben dabei die Gelegenheit, ihre Eingaben persönlich mittels Beamer zu präsen-
                           tieren (15 Minuten Präsentation und 10 Minuten Fragebeantwortung). Dabei darf nur der
                           Inhalt der abgegebenen Unterlagen vom 29. April 2022 auf mehreren Folien gut leserlich
                           erläutert werden. Weiterführende Informationen auf zusätzlichen Folien sowie Modelle und
                           Muster sind nicht erlaubt. Der Zeitpunkt für die Vorstellung wird den Teilnehmenden mittels
                           Einladung mitgeteilt. Falls eine persönliche Zusammenkunft aufgrund der pandemischen
                           Lage nicht durchgeführt werden kann, findet die Präsentation als Videokonferenz mit Zoom
                           statt.
Hochbauamt
                                                                                          24/25

Abgegebene Unterlagen     Für das Angebot (2. Phase) wird am 18. März 2022 ein Link zum Download versendet.
           zur Phase 2    Sämtliche aufgeführten Unterlagen sind verfügbar:

                          Unterlage       3 Formular «Angebot Planer» (Excel)

                          Unterlage       4 Entwurf der «Vertragsurkunde für Planerleistungen» samt Beilagen
                                            (PDF)

                          Unterlage       5 Bestandspläne Gebäude E92 der Kantonsschule Büelrain
                                            (PDF und DWG)

                          Unterlage       6 «Kantonsschule Büelrain Winterthur, Rosenstrasse 1,
                                            Machbarkeitsstudie» samt Beilagen
                                            Jonas Wüest Architekten GmbH, 8. Januar 2021 (PDF)

                          Unterlage       7 «Standard Nachhaltigkeit Hochbau» des Kantons Zürich (PDF)

     Zuschlagskriterien   Das Beurteilungsgremium beurteilt die eingegangenen Lösungsvorschläge nach den fol-
                          genden Kriterien in der Reihenfolge ihrer Gewichtung:

                          −   Qualität der Lösungsansätze zu den objektbezogenen
                              Aufgabenstellungen 1 und 2
                              Aufgabenanalyse, Lösungsansatz, architektonische Qualität, Funktionalität, Wirtschaft-
                              lichkeit, Betriebs- und Unterhaltskosten, Energiebilanz, Realisierbarkeit, Ablauf, Termin-,
                              Kostencontrolling und Risikoanalyse.

                          −   Fachliche und organisatorische Leistungsfähigkeit, Erfahrung mit In-
                              standsetzungen von Bauten in vergleichbarer Komplexität und Umfang
                              Bewertung der Eignungskriterien aus der Phase 1 anhand der entsprechenden gefor-
                              derten Unterlagen

                          −   «Angebot Planer»: Honorarofferte im Vergleich

               Hinweis    Bewertet wird die inhaltliche Qualität der Auseinandersetzung mit den gestellten Aufgaben.
                          Es werden keine detailliert ausgearbeiteten Projektvorschläge oder aufwendige Visualisie-
                          rungen erwartet. Vielmehr sollen die architektonische Haltung und die planerische Strategie
                          in Bezug auf die formulierten Aufgabenstellungen zum Ausdruck kommen. Die erarbeiteten
                          konzeptionellen Lösungsansätze des auftragnehmenden Büros können bei der weiteren
                          Projektierung als Grundlage dienen.

  Orientierung über das   Sämtliche Anbietende werden nach der Beurteilung schriftlich über das Resultat informiert.
               Resultat
Hochbauamt
                                                          25/25

7. Schlussbestimmungen
Mit der Teilnahme an dieser Submission anerkennen die Bewerbenden die in diesen Aus-
schreibungsunterlagen festgehaltenen Bedingungen und die Entscheide des Beurteilungs-
gremiums in Ermessensfragen.

David Vogt

Architekt ETH SIA, stv. Kantonsbaumeister
Vorsitzender des Beurteilungsgremiums

14. Januar 2022
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