Kfz-Versicherung Verbraucherinformation zu Ihrer für Fahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen oder Versicherungsplakette

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Verbraucherinformation zu Ihrer

Kfz-Versicherung
für Fahrzeuge mit Versicherungs-
Kennzeichen oder Versicherungsplakette

                                     Stand 03/2022
INHALTSVERZEICHNIS                                                                                               SEITE

WICHTIGE HINWEISE ZU IHRER KFZ-VERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE
MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN ODER VERSICHERUNGSPLAKETTE                                                                    4
INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN                                                                              5-6
WICHTIGE ANZEIGEPFLICHTEN                                                                                                7-8
INFORMATION ZU IHRER KFZ-VERSICHERUNG
GEMÄß § 1 VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG                                                                          9 - 11
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE KFZ-VERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE
MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN ODER VERSICHERUNGSPLAKETTE (AKB-V)                                                       12 - 24

A       WELCHE LEISTUNGEN UMFASST IHRE                        A.2.7   Fälligkeit unserer Zahlung
        KFZ-VERSICHERUNG?                                     A.2.8   Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück-
A.1     Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden,                    fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
        die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen            A.2.9   Was ist nicht versichert?
A.1.1   Was ist versichert?
A.1.2   Wer ist versichert?                                   B       BEGINN DES VERTRAGS
A.1.3   Bis zu welcher Höhe leisten wir                       B.1     Wann beginnt der Versicherungsschutz?
        (Versicherungssummen)?
A.1.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?       C       BEITRAGSZAHLUNG
A.1.5   Was ist nicht versichert?                             C.1     Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.2     Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem              C.2     Zahlung im Lastschriftverfahren
        Fahrzeug
                                                              C.3     Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haft-
A.2.1   Was ist versichert?                                           pflichtversicherung
A.2.2   Welche Ereignisse sind versichert?
A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?   D       IHRE PFLICHTEN BEI GEBRAUCH DES FAHRZEUGS
                                                                      UND FOLGEN EINER PFLICHTVERLETZUNG
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
A.2.3   Wer ist versichert?                                   D.1     Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des
                                                                      Fahrzeugs?
A.2.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                                                              D.1.1   Bei allen Versicherungsarten
A.2.5   Was zahlen wir im Schadenfall?                        D.1.2   Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder      D.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
        Verlust?
A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
                                                              E       IHRE PFLICHTEN IM SCHADENFALL UND FOLGEN
A.2.5.3 Sachverständigenkosten                                        EINER PFLICHTVERLETZUNG
A.2.5.4 Mehrwertsteuer                                        E.1     Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung                 E.1.1   Bei allen Versicherungsarten
A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir                       E.1.2   Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
        (Höchstentschädigung)?
                                                              E.1.3   Zusätzlich in der Kaskoversicherung
A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile         E.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
A.2.5.8 Selbstbeteiligung
A.2.6   Sachverständigenverfahren bei Meinungs-               F       RECHTE UND PFLICHTEN DER MITVERSICHERTEN
        verschiedenheit über die Schadenhöhe                          PERSONEN
INHALTSVERZEICHNIS                                                                                SEITE

G     LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS, VER-     G.7   Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
      ÄUSSERUNG DES FAHRZEUGS, WAGNISWEGFALL        G.8   Wagniswegfall
G.1   Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags   G.9   Ausserbetriebsetzung
G.2   Wann und aus welchem Anlass können Sie den
      Versicherungsvertrag kündigen?                H     BEITRAGSÄNDERUNG AUFGRUND EINES BEI
                                                          IHNEN EINGETRETENEN UMSTANDS
G.3   Wann und aus welchem Anlass können wir den
      Versicherungsvertrag kündigen?                H.1   Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs
G.4   Kündigung einzelner Versicherungsarten
                                                    I     GERICHTSSTÄNDE
G.5   Form und Zugang der Kündigung
G.6   Beitragsabrechnung nach Kündigung             J     ABGABE IHRER ANZEIGEN UND ERKLÄRUNGEN

ANHANG 1
ART UND VERWENDUNG VON FAHRZEUGEN                                                                         25
BEDINGUNGEN FÜR DIE KFZ-VERSICHERUNG VON UMWELTSCHÄDEN (KFZ-USV)                                     26 - 28
MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG                                                                      29 - 31
WICHTIGE HINWEISE ZU IHRER                                         5.		 Fordern Sie bei Bedarf für Fahrten ins europäische
                                                                        Ausland eine „Internationale Versicherungskarte“ bei
KFZ-VERSICHERUNG                                                        uns an.

FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHE-
RUNGSKENNZEICHEN ODER                                              VERSICHERUNGSKENNZEICHEN ODER
                                                                   -PLAKETTE/VERSICHERUNGSBESCHEINIGUNG
VERSICHERUNGSPLAKETTE
                                                                   6. 		 Das Versicherungskennzeichen bzw. die -Plakette ist
                                                                         entsprechend § 27 bzw. § 29a FZV an dem versicherten
                                                                         Kraftfahrzeug anzubringen.
ALLGEMEINES                                                        		 Das Versicherungskennzeichen bzw. die -Plakette
1. 		   Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz                       ist eine Urkunde im Sinne des § 267 Strafgesetzbuch.
                                                                      Missbrauch ist strafbar. Bei Verlust des Versicherungs-
    a) durch Änderungen am Fahrzeug, die zu Abweichungen              kennzeichens/der Plakette ist Ersatz gegen Rückgabe
       von den technischen Angaben in der Betriebserlaubnis           der Versicherungsbescheinigung zu beantragen.
       führen;
                                                                   		      Sorgen Sie rechtzeitig zum 01.03. des neuen Verkehrs-
    b) darüber hinaus in der Teilkaskoversicherung, wenn Ihr
                                                                           jahres für die Beschaffung und Anbringung des neuen
       Fahrzeug nicht hinreichend gegen Diebstahl abgesi-
                                                                           Versicherungskennzeichens bzw. der neuen Versiche-
       chert ist.
                                                                           rungsplakette.
2. 		 Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder
      -plakette dürfen nur mit der dafür vorgeschriebenen
      Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung geführt werden.
      Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug einer anderen Person
                                                                   BEI HAFTPFLICHTSCHÄDEN
      überlassen, vergewissern Sie sich, dass diese im Besitz      7. 		   Melden Sie uns bitte sofort
      der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis bzw. Prüfbeschei-
      nigung ist.                                                          - jedes Ereignis, das einen Schaden verursacht oder
3.		 Übergeben Sie bei Verkauf Ihres Kraftfahrzeuges mit                     Schadenersatzansprüche zur Folge haben könnte,
     Versicherungskennzeichen bzw. -plakette dem Käufer
                                                                           - jeden Anspruch, der tatsächlich erhoben wird,
     auch die Versicherungsbescheinigung, denn nach den
     gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf                   - jede gerichtliche oder polizeiliche Maßnahme, die
     den Käufer über. Der Verkauf ist dem Versicherer un-                    mit einem Schadenereignis zusammenhängt,
     verzüglich mitzuteilen. Will der Käufer die Versicherung
                                                                   		      und richten Sie sich nach unseren Weisungen.
     nicht mit übernehmen, so lassen Sie sich seine Kündigung
     aushändigen, und reichen Sie diese zusammen mit der           8.		 Legen Sie gegen Mahnbescheide, einstweilige Verfü-
     Versicherungsbescheinigung und dem Versicherungs-                  gungen oder Arreste zur Wahrung der Fristen Wider-
     kennzeichen an uns weiter, überzahlte Beiträge werden              spruch ein.
     Ihnen dann erstattet. Eine Versicherungsplakette müssen
     Sie entwerten und uns dies auf Verlangen nachweisen.          9.		    Greifen Sie unseren Entschließungen nicht dadurch vor,
                                                                           dass Sie den Anspruch des Geschädigten anerkennen
4.		    Bei dauerndem Wegfall des Kraftfahrzeuges genügt die
                                                                           oder befriedigen.
        Rückgabe der Versicherungsbescheinigung und des Ver-
        sicherungskennzeichens bzw. der Nachweis über die Ent-     10.     Bei Brand-, Entwendungs- und Wildschäden (sofern eine
        wertung der Plakette; überzahlte Beiträge werden Ihnen             Teilkaskoversicherung besteht) benachrichtigen Sie uns
        dann erstattet. Bei Wegfall des Kraftfahrzeuges infolge            unverzüglich und bei Schäden über 150 EUR auch die
        eines ersatzpflichtigen Schadens in der Teilkaskover-              Polizei.
        sicherung steht uns jedoch der Beitrag für das restliche
        Verkehrsjahr zu.

4
INFORMATIONSBLATT ZU
VERSICHERUNGSPRODUKTEN
KFZ-VERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE
MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN
ODER VERSICHERUNGSPLAKETTE
Unternehmen:                                                                             Produkt:
BGV-Versicherung AG                                                                      AKB-V Kfz-Versicherung 03/2022
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.
Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Kfz-Versicherung. Sie sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung.

           Was ist versichert?                                               Was ist nicht versichert?
           ✓ Wir bieten Ihnen verschiedene Versiche­                         Kfz-Haftpflichtversicherung
             rungs­arten an, zwischen denen Sie                              ✗ Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
             wählen können:
                                                                             Teilkasko
           Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                             ✗ Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall
           ✓ Leistet, wenn mit dem versicherten Fahr­-
                                                                               oder Vandalismus.
             zeug Andere geschädigt werden.
           ✓ Ersetzt berechtigte Ansprüche.                                  Vollkasko
           ✓ Wehrt unberechtigte Forderungen ab.                             ✗ Schäden an Ihrem Fahrzeug durch
                                                                               Verschleiß.
           Teilkasko
           ✓ Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.                              Kfz-Umweltschadenversicherung
           ✓ Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel,                         ✗ Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das
             Sturm oder Glasbruch.                                             Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend
                                                                               gemacht werden können.
           Vollkasko
           ✓ Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden
             an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus
             oder Unfall.                                                    Gibt es Deckungsbeschränkungen?

           Kfz-Umweltschadenversicherung                                     !    Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
                                                                                  Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
           ✓ Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen
                                                                                  sind zum Beispiel:
             Ansprüchen nach dem Umweltschadens-
             gesetz.                                                         !    Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
           Versicherungssumme                                                !    Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten
                                                                                  Rennen entstehen.
           ✓ Die Höhe der vereinbarten Versiche­
             rungssumme je Schadenereignis können                            !    grob fahrlässige Ermöglichung eines
             Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                             Diebstahls in der Teilkaskoversicherung.

                                                                                                                                5
Wo bin ich versichert?
    ✓ Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
      Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
    ✓ Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich der
      Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder,
      soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

    Welche Verpflichtungen habe ich?
    –   Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
    –   Sie müssen bei der Beantragung des Versicherungsschutzes wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
        machen.
    –   Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer.
    –   Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis.
    –   Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen.

    Wann und wie zahle ich?
    Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag
    dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Sie müssen uns ermächtigen, den Beitrag von
    Ihrem Konto einzuziehen.

    Wann beginnt und wann endet die Deckung?
    Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den
    ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für längstens ein Jahr
    abschließen. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf immer am 28. Februar, in Schaltjahren am
    29. Februar nach dem Vertragsbeginn.

    Wie kann ich den Vertrag kündigen?
    Sie können den Vertrag z. B. nach einem Schadenfall vorzeitig kündigen.

6
WICHTIGE ANZEIGEPFLICHTEN:                                        Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                  Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versiche-
BELEHRUNG ÜBER DIE RECHTS-                                        rungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet,
                                                                  wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig
FOLGEN BEI VERLETZUNG DER                                         angegebene Umstand
                                                                  - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi-
VORVERTRAGLICHEN ANZEIGE-                                           cherungsfalles
PFLICHT (MITTEILUNG NACH                                          - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
                                                                    Leistungspflicht
§ 19 ABSATZ 5 VVG)                                                ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,
                                                                  wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
                                                                  Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                         cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prü-           abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
fen können, ist es notwendig, dass Sie die Ihnen gestellten
Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind      2. KÜNDIGUNG
auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe             Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die
Bedeutung beimessen.                                              vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsver-            oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
mittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar         unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56,            Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe, in Textform       Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän-
nachzuholen.                                                      de, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz ge-        hätten.
fährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben
machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung      3. VERTRAGSÄNDERUNG
der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information
                                                                  Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch
entnehmen.
                                                                  bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände,
                                                                  wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten,
WELCHE VORVERTRAGLICHEN ANZEIGE-                                  werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
PFLICHTEN BESTEHEN?                                               Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuld-
                                                                  los verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,     dem laufenden Versicherungsjahr Vertragsbestandteil.
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach             Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um
denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und           mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung
vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-        für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den
rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefah-            Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
rerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur         Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
Anzeige verpflichtet.                                             Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung
                                                                  hinweisen.

WELCHE FOLGEN KÖNNEN EINTRETEN, WENN                            4. AUSÜBUNG UNSERER RECHTE
EINE VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT
                                                                  Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
VERLETZT WIRD?                                                    oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats
                                                                  schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeit-
1. RÜCKTRITT UND WEGFALL DES                                      punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht,
   VERSICHERUNGSSCHUTZES                                          die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
                                                                  Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte
    Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können     haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
    wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie       Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträg-
    nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrläs-            lich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist
    sigkeit vorliegt.                                             nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
    Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht ha-       Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
    ben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch       oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den
    bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn             nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der
    auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten.               Anzeige kannten.
                                                                                                                             7
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-            pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsände-
    tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach            rung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer
    Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die       Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
    vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt        auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.
    zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder           Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht
    arglistig verletzt haben.                                          vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
                                                                       berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen
5. STELLVERTRETUNG DURCH EINE ANDERE                                   Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
   PERSON
    Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
    andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-

MITTEILUNG NACH § 28 ABS. 4                                        LEISTUNGSFREIHEIT

VVG ÜBER DIE FOLGEN BEI                                            Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur
                                                                   Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie
VERLETZUNGEN VON                                                   Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie
                                                                   grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir
OBLIEGENHEITEN NACH                                                unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens
DEM VERSICHERUNGSFALL                                              – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine
                                                                   Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
                                                                   Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
                                                                   Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                          oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leis-
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir           tung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche
Ihre Mithilfe.                                                     oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die
                                                                   Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
AUSKUNFTS- UND AUFKLÄRUNGSOBLIEGEN-                                oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
HEITEN, VORLAGE VON BELEGEN
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Verein-           Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder
barungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versiche-          Vorlage von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von
rungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und              unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des
Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungs-
pflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung         HINWEIS:
unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles
Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen.            Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen,
Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht          sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft,
Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.            Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.
8
INFORMATION ZU IHRER KFZ-                                            6. 		   Die Regelungen zur Zahlung des Beitrages entnehmen
                                                                             Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Ver-
                                                                             sicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
VERSICHERUNG GEMÄß                                                           oder Versicherungsplakette (AKB-V), Stand 1. März 2022.

§ 1 VVG-INFORMATIONS-                                                7. 		   Bitte entnehmen Sie die Gültigkeitsdauer befristeter An-
                                                                             gebote, insbesondere hinsichtlich des Preises, unseren
PFLICHTENVERORDNUNG                                                          Angeboten und Anträgen.
                                                                     8. 		   Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versi-
                                                                             cherungsscheins zustande. Beginn der Versicherung
                                                                             und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem
                                                                             Versicherungsschein.

Der Versicherer stellt Ihnen folgende Informationen zur              9. 		   Widerrufsbelehrung
Verfügung:

1.
   BGV-Versicherung AG                                                                            Abschnitt 1
		 Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe                               		 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
   Postanschrift: 76116 Karlsruhe
		 Sitz: Karlsruhe                                                                              Widerrufsrecht
		 Amtsgericht Mannheim, HRB 707212                                  		 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14
		 Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Kessler                           Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
		 Vorstand: Prof. Edgar Bohn (Vors.), Dr. Moritz Finkelnburg,          Fax, E-Mail) widerrufen.
   Matthias Kreibich
		 Tel.: 0721 660-0; Fax 0721 660-1688                                		     Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
   E-Mail: service@bgv.de; Internet: www.bgv.de                      		      •   der Versicherungsschein,
                                                                     		      •   die Vertragsbestimmungen,
2.		    Ladungsfähige Anschrift des Versicherers:
                                                                     			         einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden
		 BGV-Versicherung AG                                                           Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiede-
		 Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe,                                          rum einschließlich der Tarifbestimmungen,
   Postanschrift: 76116 Karlsruhe
                                                                     		      •   diese Belehrung,
3. 		   Die BGV-Versicherung AG betreibt als Hauptgeschäfts-         		      •   das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
        tätigkeit die Sparten Schaden- und Unfallversicherung.       		      •   und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Infor-
4. a) Für die Kfz-Versicherung gelten die Allgemeinen                            mationen
      Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge             		      jeweils in Textform zugegangen sind.
      mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungs-
      plakette (AKB-V), Stand 1. März 2022.                          		      Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
                                                                             Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
    b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der                       an: BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131
       Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den                     Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe oder an den
       Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung                      im Versicherungsschein genannten Vermittler.
       für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder
       Versicherungsplakette (AKB-V), Stand 1. März 2022 oder        		 Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an
       dem Versicherungsschein.                                         folgende Faxnummer zu richten: 0721 660-1688.

5. 		   Die Beiträge in der Kfz-Versicherung richten sich zunächst   		      Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende
        nach dem gewünschten Vertragsumfang und der verein-                  E-Mail-Adresse zu richten: service@bgv.de.
        barten Selbstbeteiligung. Den Gesamtpreis können Sie
        dem Angebot bzw. dem Versicherungsschein entnehmen.                                   Widerrufsfolgen
        In den Beiträgen ist die gesetzliche Versicherungssteuer
        enthalten.                                                   		 Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versi-
                                                                        cherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den
		 Bei Rückläufern im Lastschriftverfahren behalten wir                 auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden
   uns vor, Ihnen die Bankgebühren in Rechnung zu stellen.              Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt
                                                                        haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende
		 Anrufe können im Einzelfall kostenpflichtig sein. Die                der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der
   Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Vertrag mit
                                                                        auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt,
   Ihrem Telekommunikationsanbieter.

                                                                                                                                       9
darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei     		    6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfül-
     handelt es sich um 1/360 der Jahresprämie für jeden                 lung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
     Tag des Versicherungsschutzes. Der Versicherer hat         		 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfü-
     zurückzuzahlende Beiträge unverzüglich, spätestens               gung gestellten Informationen, beispielsweise die
     30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Be-             Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
     ginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der             hinsichtlich des Preises;
     Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge,
     dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und            		    8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
     gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.               insbesondere über den Beginn der Versicherung
                                                                         und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der
                    Besondere Hinweise                                   Frist, während der der Antragsteller an den Antrag
                                                                         gebunden sein soll;
		   Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
                                                                      9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider-
     ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch
                                                                         rufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten
     vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
                                                                         der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
     Widerrufsrecht ausgeübt haben.
                                                                         derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu
                         Abschnitt 2                                     erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
                                                                         einschließlich Informationen über den Betrag, den
		 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren            Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen
   Informationen                                                         haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                         Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemei-
		   Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weite-             nen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
     ren Informationen werden die Informationspflichten im               Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
     Folgenden im Einzelnen aufgeführt:                                  gestalteten Form;
		 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen         		    10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                                                                		    11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbeson-
		   Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur
                                                                          dere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen
     Verfügung zu stellen:
                                                                          einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit
		 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen                     die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags-
      Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen                   bestimmungen einschließlich der Allgemeinen
      werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister,                Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
      bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die                   Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
      zugehörige Registernummer;                                          gestalteten Form;
		 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers              		    12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Ver-
      und jede andere Anschrift, die für die Geschäfts-                   tragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare
      beziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen                        Recht oder über das zuständige Gericht;
      maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Perso-
                                                                		    13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und
      nenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen
                                                                          die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinfor-
      eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung
                                                                          mationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in
      durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen                         denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer
      einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe-                     Zustimmung die Kommunikation während der Lauf-
      dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer                 zeit dieses Vertrags zu führen;
      hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
                                                                		 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außer-
		   3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                  gerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver-
		   4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungslei-                fahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen
        stung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und               für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
        Fälligkeit der Leistung des Versicherers;                      hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den
		 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich                  Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
      aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile,            		    15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbe-
      wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn                    hörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei
      das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige                    dieser Aufsichtsbehörde.
      Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn           Ende der Widerrufsbelehrung.
      ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,
      Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die          10.   Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem
      Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;                 Versicherungsschein.

10
11.   Eine Aufhebung des Vertrages kann z.B. durch Veräu-                Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver-
      ßerung des Fahrzeugs erfolgen. Außerdem können Sie                 fahren teilzunehmen. Verbraucher, die diesen Vertrag
      oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach         online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) ab-
      einem Schadenfall möglich.                                         geschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
		    Die Kündigungsbedingungen entnehmen Sie bitte den                  auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/con-
      Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung für               sumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über
      Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versi-                 diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
      cherungsplakette (AKB-V), Stand 01. März 2022.                     weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per
                                                                         E-Mail an uns wenden: service@bgv.de.
12.   Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik          		    Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Scha-
      Deutschland anwendbar.                                             denhöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch
13.   Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.               das Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen.
14.   Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versi-        		    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg
      cherungsombudsmann e.V.                                            zu bestreiten.
		 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung               15.   Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
   nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns                    treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
   einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis                    abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
   geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für                    zuständige Aufsicht wenden.
   Versicherungen wenden.                                          		    Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft:
		    Versicherungsombudsmann e.V.                                 		 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-
		    Postfach 080632                                                 Fin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorferstr.
		    10006 Berlin                                                    108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel.: 0228
		    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                   4108-0; Fax 0228 4108-1550.
		    Internet: www.versicherungsombudsmann.de
		    Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000                       		    Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle
		    (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).                        ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei-
                                                                         den kann.
		    Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhän-
      gige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich-
      tungsstelle.

                                                                                                                               11
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
FÜR DIE KFZ-VERSICHERUNG FÜR
FAHRZEUGE MIT VERSICHERUNGS-
KENNZEICHEN ODER                                                          Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer
                                                                          gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privat-
VERSICHERUNGSPLAKETTE                                                     rechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch
(AKB-V) – STAND 1. MÄRZ 2022                                              des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das
                                                                          Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
                                                                          Begründete und unbegründete Schadenersatz-
                                                                          ansprüche
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
                                                                A.1.1.2   Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten
DIE KFZ-VERSICHERUNG UMFASST JE NACH                                      wir Schadenersatz in Geld.
DEM INHALT DES VERSICHERUNGSVERTRAGS                            A.1.1.3   Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, weh­
FOLGENDE VERSICHERUNGSARTEN:                                              ren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch,
                                                                          soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach
- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)                                       unbegründet sind.
- Kaskoversicherung (A.2)                                                 Regulierungsvollmacht
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbst-       A.1.1.4   Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend ge­
ständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein                machte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen
können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr                   zu erfüllen oder abzuwehren und alle da­für zweck-
Fahrzeug abgeschlossen haben.                                             mäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen
Für Versicherungsverträge in der Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko-             pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
und Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungs-                Mitversicherung von Anhängern
kennzeichen oder Versicherungsplakette, gelten diese AKB-V
und der für das versicherte Risiko maßgebende Beitragsteil      A.1.1.5   Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhän-
(Tarif).                                                                  ger verbunden, erstreckt sich der Versicherungs-
                                                                          schutz auch hierauf.
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
                                                                          Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während
                                                                          des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahr-
A          WELCHE LEISTUNGEN UMFASST IHRE                                 zeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
           KFZ-VERSICHERUNG?
A.1        KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG –                        A.1.2     WER IST VERSICHERT?
           FÜR SCHÄDEN, DIE SIE MIT IHREM                                 Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt
           FAHRZEUG ANDEREN ZUFÜGEN                                       für Sie und für folgende Personen (mitversicherte
                                                                          Personen):
A.1.1      WAS IST VERSICHERT?
                                                                          a   den Halter des Fahrzeugs,
           Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen                     b   den Eigentümer des Fahrzeugs,
           geschädigt
                                                                          c   den Fahrer des Fahrzeugs,
A.1.1.1    Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei,
           wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs                          d   den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeits-
                                                                              verhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter
           a   Personen verletzt oder getötet werden,                         den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung
           b   Sachen beschädigt oder zerstört werden oder                    oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten
               abhanden kommen,                                               nicht nur gelegentlich begleitet,
           c   Vermögensschäden verursacht werden, die                    e   Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienst-
               weder mit einem Personen- noch mit einem                       herrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustim-
               Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zu-                     mung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
               sammenhängen (reine Vermögensschäden),                     f   den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer
           und deswegen gegen Sie oder uns Schadener-                         eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.
           satzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestim-                  Diese Personen können Ansprüche aus dem Versi-
           mungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des                   cherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
12
A.1.3     BIS ZU WELCHER HÖHE LEISTEN WIR                                es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
          (VERSICHERUNGSSUMMEN)?                                         ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehö-
                                                                         rige Übungsfahrten.
          Höchstzahlung                                                  Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten
A.1.3.1   Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind                  Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach
          jeweils beschränkt auf die Höhe der für Perso-                 D.1.2.2 dar.
          nen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten
                                                                         Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
          Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusam-
          menhängende Schäden, die dieselbe Ursache            A.1.5.3   Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschä-
          haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.                digung, die Zerstörung oder das Abhandenkom-
          Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie                  men des versicherten Fahrzeugs.
          dem Versicherungsschein entnehmen.                             Beschädigung von Anhängern oder abge-
A.1.3.2   Bei Schäden von Insassen in einem mitversicher-                schleppten Fahrzeugen
          ten Anhänger gelten die gesetzlichen Mindestver-
                                                               A.1.5.4   Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschä-
          sicherungssummen.
                                                                         digung, die Zerstörung oder das Abhandenkom-
          Übersteigen der Versicherungssummen                            men
A.1.3.3   Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssum-                -   eines mit dem versicherten Fahrzeug verbun-
          men, richten sich unsere Zahlungen nach den Be-                    denen Anhängers
          stimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes
          und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In                 -   eines mit dem versicherten Fahrzeug ge-
          diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht                  schleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs.
          vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch                 Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit
          selbst einstehen.                                              dem versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfä-
                                                                         higes Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung
A.1.4     IN WELCHEN LÄNDERN BESTEHT                                     ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird
          VERSICHERUNGSSCHUTZ?                                           und dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schäden
                                                                         verursacht werden.
          Versicherungsschutz in Europa und in der EU                    Beschädigung von beförderten Sachen
A.1.4.1   Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ver-    A.1.5.5   Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadener-
          sicherungsschutz in den geographischen Grenzen                 satzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung
          Europas sowie den außereuropäischen Gebieten,                  oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem
          die zum Geltungsbereich der Europäischen Union                 versicherten Fahrzeug befördert werden.
          gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach
          dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen                 Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen,
          Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach                    die beförderte Personen eines Kraftfahrzeugs üb-
          dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.                        licherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille,
                                                                         Brieftasche). Kein Versicherungsschutz besteht
          Internationale Versicherungskarte (IVK)                        für Sachen unberechtigter beförderter Personen.
A.1.4.2   Haben wir Ihnen die IVK ausgehändigt, gilt:                    Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversi-
          Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-                cherte Person
          versicherung erstreckt sich auch auf die dort
          genannten nichteuropäischen Länder, soweit           A.1.5.6   Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder
          Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen                      Vermögensschäden, die eine mitversicherte
          sind. Die dort aufgeführten gesonderten Hinweise               Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer
          (Fußnoten) sind zu beachten. Hinsichtlich des                  durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versi-
          Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.                      cherungsschutz besteht jedoch für Personenschä-
                                                                         den, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs
                                                                         verletzt werden.
A.1.5     WAS IST NICHT VERSICHERT?
                                                                         Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungs-
          Vorsatz                                                        fristen
A.1.5.1   Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die    A.1.5.7   Kein Versicherungsschutz besteht für reine Ver-
          Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.               mögensschäden, die durch die Nichteinhaltung
          Genehmigte Rennen                                              von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen.

A.1.5.2   Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,                  Vertragliche Ansprüche
          die bei Beteiligung an behördlich genehmigten        A.1.5.8   Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflicht-
          kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen              ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder

                                                                                                                           13
besonderer Zusage über den Umfang der gesetz-                       Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein
            lichen Haftpflicht hinausgehen.                                     unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung
                                                                                nicht möglich ist.
            Schäden durch Kernenergie
A.1.5.9     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden                    Nicht versicherbare Gegenstände
            durch Kernenergie.                                  A.2.1.2.2   Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstän-
            Embargos                                                        de, z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsge-
                                                                            räte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch
A.1.5.10    Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertrags-
                                                                            eine Halterung), Reisegepäck, persönliche Gegen-
            bestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit
                                                                            stände des Fahrers oder beförderter Personen.
            und solange dem keine auf die Vertragsparteien
            direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
            Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi-         A.2.2       WELCHE EREIGNISSE SIND
            schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
                                                                            VERSICHERT?
            entgegenstehen.

                                                                A.2.2.1     WELCHE EREIGNISSE SIND IN DER
A.2         KASKOVERSICHERUNG –                                             TEILKASKO VERSICHERT?
            FÜR SCHÄDEN AN IHREM FAHRZEUG
                                                                            Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung,
A.2.1       WAS IST VERSICHERT?                                             Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr-
                                                                            zeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile
                                                                            durch die nachfolgenden Ereignisse:
A.2.1.1     IHR FAHRZEUG
                                                                            Brand und Explosion
            Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung,
            Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge       A.2.2.1.1   Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand
            eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder                 gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne
            A.2.2.2 (Vollkasko).                                            einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden
                                                                            ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener
                                                                            Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten
A.2.1.2     MITVERSICHERTE TEILE UND NICHT                                  Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine
            VERSICHERBARE GEGENSTÄNDE                                       auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder
                                                                            Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraft-
            Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 als mit-               äußerung. Nicht als Explosion gilt das Auslösen
            versichert aufgeführten Fahrzeugteile und als                   eines Airbags.
            mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör,
            sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind               Entwendung
            (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstö-   A.2.2.1.2   Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden
            rung, Totalschaden oder Verlust von mitversicher-               Fällen:
            ten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in
                                                                            a   Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die
            A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt
                                                                                Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberi-
            ist.                                                                scher Erpressung.
            Beitragsfrei mitversicherte Teile                               b   Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem
A.2.1.2.1   Soweit nicht anders geregelt, sind folgende                         Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch
            Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör                         in seinem eigenen Interesse, noch zur Ver-
            des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag                         äußerung noch unter Eigentumsvorbehalt
            mitversichert:                                                      überlassen wird.
            a   Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am                    c   Unbefugter Gebrauch ist nur versichert,
                Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile,                               wenn der Täter in keiner Weise berechtigt
                                                                                ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als
            b   Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahr-
                                                                                unbefugter Gebrauch gilt insbesondere,
                zeug angebautes oder im Fahrzeug unter
                                                                                wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten
                Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör.
                                                                                mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
                Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem
                                                                                wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
                Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Pannen-                     Außerdem besteht kein Versicherungs-
                werkzeug),                                                      schutz, wenn der Täter in einem Nähever-
            c   Schutzhelme (auch mit Wechselsprechan­                          hältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht,
                lage), solange sie bestimmungsgemäß ge-                         z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
                braucht werden oder mit dem abgestellten                        Haushaltsangehöriger ist.

14
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,                        zeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile
            Lawinen                                                           durch die nachfolgenden Ereignisse:
A.2.2.1.3   Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von                    Ereignisse der Teilkasko
            Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder
                                                                  A.2.2.2.1   Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkas-
            Lawinen auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wet-
                                                                              ko nach A.2.2.1.
            terbedingte Luftbewegung von mindestens Wind-
            stärke 8. Lawinen sind an Berghängen niederge-                    Unfall
            hende Schnee- oder Eismassen. Eingeschlossen          A.2.2.2.2   Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall.
            sind Schäden, die dadurch verursacht werden,
                                                                              Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich
            dass durch diese Naturgewalten Gegenstände
                                                                              mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein-
            auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
                                                                              wirkendes Ereignis.
            Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch
            diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des                    Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
            Fahrers zurückzuführen sind.                                      -   Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige
            Zusammenstoß mit Tieren                                               Ursache in einem Bremsvorgang haben, z.
                                                                                  B. Schäden an der Bremsanlage oder an den
A.2.2.1.4   Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt
                                                                                  Reifen.
            befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
                                                                              -   Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich auf-
            Tierbiss
                                                                                  grund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B.
A.2.2.1.5   Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar ver-                       durch falsches Bedienen, falsches Betanken
            ursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und                            oder verrutschende Ladung.
            Leitungen. Daraus resultierende Folgeschäden
                                                                              -   Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige
            am Fahrzeug sind bis zu einer Entschädigungso-
            bergrenze von insgesamt 1.000 Euro mitversichert.                     Ursache in einer Materialermüdung, Überbe-
                                                                                  anspruchung oder Abnutzung haben.
            Glasbruch
                                                                              -   Verwindungsschäden.
A.2.2.1.6   Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung
                                                                              Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs,
            des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten Glas- und
                                                                              die üblicherweise im Rahmen der bestimmungs-
            Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-,
            Seiten- und Trennscheiben, ausgenommen Kunst-                     gemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen,
            stoffscheiben von Cabriodächern), Spiegelglas und                 gelten nicht als Unfallschaden.
            Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung                    Mut- oder böswillige Handlungen
            gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-,
                                                                  A.2.2.2.3   Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen
            Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen,
            Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leucht-                   von Personen, die in keiner Weise berechtigt
            mittel. Versichert sind jedoch erforderliche Kosten               sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
            für die Kalibrierung der o.g. Assistenzsysteme                    sind insbesondere Personen anzusehen, die vom
            nach Glasaustausch.                                               Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des
                                                                              Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder
            Folgeschäden aller Art, insbesondere weiter-
            gehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind                          Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu
            vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei                          dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen
            Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs                      Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
            erstatten wir auch reparaturbedingte Innenreini-
            gungskosten.                                          A.2.3       WER IST VERSICHERT?
            Glasreparaturen bzw. Scheibentausch können
            nicht fiktiv abgerechnet werden.                                  Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und,
                                                                              wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren
            Bitte beachten Sie die Regelungen zur Selbstbe-                   Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers
            teiligung nach A.2.5.8.
                                                                              als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese
            Kurzschlussschäden an der Verkabelung                             Person.
A.2.2.1.7   Versichert sind Schäden an der Verkabelung des
            Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden aller       A.2.4       IN WELCHEN LÄNDERN BESTEHT
            Art, insbesondere weitergehende Schäden am                        VERSICHERUNGSSCHUTZ?
            Fahrzeug selbst, sind nicht versichert.
                                                                              Sie haben in der Kaskoversicherung Versiche-
                                                                              rungsschutz in den geographischen Grenzen
A.2.2.2     WELCHE EREIGNISSE SIND IN DER                                     Europas sowie den außereuropäischen Gebieten,
            VOLLKASKO VERSICHERT?                                             die zum Geltungsbereich der Europäischen Union
                                                                              gehören. Wir können mit Ihnen sowohl Erweite-
            Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung,                     rungen als auch Einschränkungen des Geltungs-
            Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr-                   bereichs vereinbaren.
                                                                                                                              15
A.2.5       WAS ZAHLEN WIR IM SCHADENFALL?                                        derbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies
                                                                                  durch eine Rechnung nachweisen.
            Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei
                                                                              b   Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht voll-
            Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder
                                                                                  ständig oder nicht fachgerecht reparieren
            Verlust des Fahrzeugs. Sie gelten entsprechend
            auch für mitversicherte Teile, soweit nichts ande-                    oder können Sie nicht durch eine Rechnung
            res geregelt ist.                                                     die vollständige und fachgerechte Reparatur
                                                                                  nachweisen, zahlen wir die erforderlichen
                                                                                  Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur
A.2.5.1     WAS ZAHLEN WIR BEI TOTALSCHADEN,                                      Höhe des um den Restwert verminderten
            ZERSTÖRUNG ODER VERLUST?                                              Wiederbeschaffungswerts. Liegt dieser
                                                                                  Wert ausnahmsweise über den kalkulierten
            Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert                             Nettoreparaturkosten, so besteht bei fiktiver
A.2.5.1.1   Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des                         Abrechnung lediglich ein Anspruch auf die
            Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungs-                          Nettoreparaturkosten.
            wert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts                          Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur
            des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Total-                   gelten mittlere, ortsübliche Stundenverrech-
            schadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1
                                                                                  nungssätze als erforderlich.
            Was versteht man unter Totalschaden, Wieder-
                                                                              Abschleppen
            beschaffungswert, Restwert und Neupreis?
                                                                  A.2.5.2.2   Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die
A.2.5.1.2   Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen
                                                                              Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis
            Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wie-
                                                                              zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten
            derbeschaffungswert übersteigen.
                                                                              Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leis-
A.2.5.1.3   Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für                 tungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs
            den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahr-                   nach A.2.5.2.1 die Obergrenze nach A.2.5.2.1 a oder
            zeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen                      A.2.5.2.1 b nicht überschritten werden.
            müssen.
                                                                              Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Ihr
A.2.5.1.4   Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs                   Fahrzeug aufgrund der Beschädigung nicht mehr
            im beschädigten oder zerstörten Zustand.                          fahrbereit ist.
A.2.5.1.5   Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines                   Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber
            neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicher-                 verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
            ten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Wird
            der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr                     Abzug neu für alt
            hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares    A.2.5.2.3   Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der
            Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die un-                   Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der
            verbindliche Preisempfehlung des Herstellers am                   alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt),
            Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und                    wenn
            marktüblicher Nachlässe.                                          -   bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile
            Schloss- und Schlüsselersatz bei Entwendung                           ausgetauscht werden oder
            der Fahrzeugschlüssel                                             -   das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert
A.2.5.1.6   Nach einer Entwendung Ihrer Fahrzeugschlüssel                         wird.
            zahlen wir im Rahmen der Teilkaskoversicherung                    Mit Ausnahme des Antriebs-Akkus wird ein Abzug
            die Kosten für den Austausch der betroffenen                      ab dem vierten auf die Erstzulassung des Fahrzeu-
            Fahrzeugschlösser und die dazugehörigen Schlüs-                   ges folgenden Kalenderjahres vorgenommen.
            sel bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 500
                                                                              Bei Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung
            Euro.
                                                                              oder Verlust des Antriebs-Akkus richtet sich die
            Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß A.2.5.8                  Entschädigungsleistung nach der Anzahl dessen
            ist zu berücksichtigen.                                           Betriebsjahre. Wir ziehen im ersten und zweiten
                                                                              Betriebsjahr vom Kaufpreis einen Abzug „neu für
A.2.5.2     WAS ZAHLEN WIR BEI                                                alt“ in Höhe von 15 % ab. Ab dem 3. Betriebsjahr
                                                                              nehmen wir für jedes weitere angefangene Be-
            BESCHÄDIGUNG?                                                     triebsjahr einen weiteren Abzug von 10 % vor.
            Reparatur                                                         Über Abschnitt A.2 hinausgehende Kosten (z. B.
                                                                              Aufräumungs- und Entsorgungskosten) erstatten
A.2.5.2.1   Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für
            die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgen-                wir nicht.
            den Obergrenzen:                                                  Fracht- und Transportkosten
            a   Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und           A.2.5.2.4   Wir zahlen die für die Wiederherstellung (Re-
                fachgerecht reparieren, zahlen wir die hierfür                paratur oder Ersatzbeschaffung) notwendigen
                erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wie-                   einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten.
16
A.2.5.3     SACHVERSTÄNDIGENKOSTEN                                            Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob
                                                                              und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung
            Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir                   vereinbart haben.
            nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst
                                                                              Wird ein Bruchschaden an der Windschutz-
            oder ihr zugestimmt haben.
                                                                              scheibe nicht durch Austausch sondern durch
                                                                              Reparatur der Scheibe beseitigt, ersetzen wir die
A.2.5.4     MEHRWERTSTEUER                                                    Reparaturkosten ohne Abzug einer vereinbarten
                                                                              Selbstbeteiligung. Auf den Abzug der Selbstbe-
            Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und                        teiligung verzichten wir nicht, wenn die Reparatur
            soweit diese für Sie tatsächlich angefallen ist.                  bei Gelegenheit eines Einkaufs, einer Freizeitver-
            Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit                    anstaltung oder unter vergleichbaren Umständen
            Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.                              auf Parkplätzen durchgeführt oder vereinbart wird.

A.2.5.5     ZUSÄTZLICHE REGELUNGEN BEI                              A.2.6     SACHVERSTÄNDIGENVERFAHREN BEI
            ENTWENDUNG                                                        MEINUNGSVERSCHIEDENHEIT ÜBER
            Wiederauffinden des Fahrzeugs                                     DIE SCHADENHÖHE
A.2.5.5.1   Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines            A.2.6.1   Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe
            Monats nach Eingang der in Textform abgegebe-                     einschließlich der Feststellung des Wiederbe-
            nen Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind                       schaffungswerts oder über den Umfang der
            Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet.                     erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren
            Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug inner-                   Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständi-
            halb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren                     genausschuss entscheiden.
            Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können.           A.2.6.2   Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
            Eigentumsübergang nach Entwendung                                 Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder
A.2.5.5.2   Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des                   wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung
            Fahrzeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigen-                  keinen Sachverständigen benennen, wird dieser
            tümer.                                                            von dem jeweils Anderen bestimmt.
                                                                    A.2.6.3   Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entschei-
                                                                              det ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger
A.2.5.6     BIS ZU WELCHER HÖHE LEISTEN WIR
                                                                              als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfahrens von
            (HÖCHSTENTSCHÄDIGUNG)?                                            dem Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der
                                                                              Ausschuss nicht über die Person des Obmanns,
            Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf
                                                                              wird er über das zuständige Amtsgericht benannt.
            den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.5.
                                                                              Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen
                                                                              den jeweils von den beiden Sachverständigen
A.2.5.7     WAS WIR NICHT ERSETZEN UND REST-                                  geschätzten Beträgen liegen.
            UND ALTTEILE                                            A.2.6.4   Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind
                                                                              im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von
            Was wir nicht ersetzen                                            uns bzw. von Ihnen zu tragen.
A.2.5.7.1   Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserun-                  Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den
            gen, Alterungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls                  Rechtsweg zu beschreiten.
            nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von
            Treibstoff und Betriebsmittel (z. B. Öl, Kühlflüssig-
            keit), Wertminderung, Zulassungskosten, Überfüh-        A.2.7     FÄLLIGKEIT UNSERER ZAHLUNG
            rungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall
                                                                    A.2.7.1   Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe
            oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
                                                                              der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir
            Rest- und Altteile                                                diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
A.2.5.7.2   Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug      A.2.7.2   Sie können einen angemessenen Vorschuss auf
            verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräuße-                      die Entschädigung verlangen, wenn
            rungswert auf die Entschädigung angerechnet.
                                                                              -   wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben
                                                                                  und
A.2.5.8     SELBSTBETEILIGUNG                                                 -   sich die Höhe der Entschädigung nicht in-
            Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese                     nerhalb eines Monats nach Schadenanzeige
            bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte                       feststellen lässt.
            Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen. Ihrem         A.2.7.3   Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst
                                                                                                                              17
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