Kfz-Versicherung Verbraucherinformation zu Ihrer für Fahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen oder Versicherungsplakette
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Verbraucherinformation zu Ihrer Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungs- Kennzeichen oder Versicherungsplakette Stand 03/2022
INHALTSVERZEICHNIS SEITE WICHTIGE HINWEISE ZU IHRER KFZ-VERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN ODER VERSICHERUNGSPLAKETTE 4 INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN 5-6 WICHTIGE ANZEIGEPFLICHTEN 7-8 INFORMATION ZU IHRER KFZ-VERSICHERUNG GEMÄß § 1 VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG 9 - 11 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE KFZ-VERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN ODER VERSICHERUNGSPLAKETTE (AKB-V) 12 - 24 A WELCHE LEISTUNGEN UMFASST IHRE A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung KFZ-VERSICHERUNG? A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück- A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen A.2.9 Was ist nicht versichert? A.1.1 Was ist versichert? A.1.2 Wer ist versichert? B BEGINN DES VERTRAGS A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? (Versicherungssummen)? A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? C BEITRAGSZAHLUNG A.1.5 Was ist nicht versichert? C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem C.2 Zahlung im Lastschriftverfahren Fahrzeug C.3 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haft- A.2.1 Was ist versichert? pflichtversicherung A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? D IHRE PFLICHTEN BEI GEBRAUCH DES FAHRZEUGS UND FOLGEN EINER PFLICHTVERLETZUNG A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? A.2.3 Wer ist versichert? D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? D.1.1 Bei allen Versicherungsarten A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Verlust? A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? E IHRE PFLICHTEN IM SCHADENFALL UND FOLGEN A.2.5.3 Sachverständigenkosten EINER PFLICHTVERLETZUNG A.2.5.4 Mehrwertsteuer E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung E.1.1 Bei allen Versicherungsarten A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Höchstentschädigung)? E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? A.2.5.8 Selbstbeteiligung A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungs- F RECHTE UND PFLICHTEN DER MITVERSICHERTEN verschiedenheit über die Schadenhöhe PERSONEN
INHALTSVERZEICHNIS SEITE G LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS, VER- G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? ÄUSSERUNG DES FAHRZEUGS, WAGNISWEGFALL G.8 Wagniswegfall G.1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags G.9 Ausserbetriebsetzung G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag kündigen? H BEITRAGSÄNDERUNG AUFGRUND EINES BEI IHNEN EINGETRETENEN UMSTANDS G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungsvertrag kündigen? H.1 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten I GERICHTSSTÄNDE G.5 Form und Zugang der Kündigung G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung J ABGABE IHRER ANZEIGEN UND ERKLÄRUNGEN ANHANG 1 ART UND VERWENDUNG VON FAHRZEUGEN 25 BEDINGUNGEN FÜR DIE KFZ-VERSICHERUNG VON UMWELTSCHÄDEN (KFZ-USV) 26 - 28 MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG 29 - 31
WICHTIGE HINWEISE ZU IHRER 5. Fordern Sie bei Bedarf für Fahrten ins europäische Ausland eine „Internationale Versicherungskarte“ bei KFZ-VERSICHERUNG uns an. FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHE- RUNGSKENNZEICHEN ODER VERSICHERUNGSKENNZEICHEN ODER -PLAKETTE/VERSICHERUNGSBESCHEINIGUNG VERSICHERUNGSPLAKETTE 6. Das Versicherungskennzeichen bzw. die -Plakette ist entsprechend § 27 bzw. § 29a FZV an dem versicherten Kraftfahrzeug anzubringen. ALLGEMEINES Das Versicherungskennzeichen bzw. die -Plakette 1. Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz ist eine Urkunde im Sinne des § 267 Strafgesetzbuch. Missbrauch ist strafbar. Bei Verlust des Versicherungs- a) durch Änderungen am Fahrzeug, die zu Abweichungen kennzeichens/der Plakette ist Ersatz gegen Rückgabe von den technischen Angaben in der Betriebserlaubnis der Versicherungsbescheinigung zu beantragen. führen; Sorgen Sie rechtzeitig zum 01.03. des neuen Verkehrs- b) darüber hinaus in der Teilkaskoversicherung, wenn Ihr jahres für die Beschaffung und Anbringung des neuen Fahrzeug nicht hinreichend gegen Diebstahl abgesi- Versicherungskennzeichens bzw. der neuen Versiche- chert ist. rungsplakette. 2. Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder -plakette dürfen nur mit der dafür vorgeschriebenen Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung geführt werden. Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug einer anderen Person BEI HAFTPFLICHTSCHÄDEN überlassen, vergewissern Sie sich, dass diese im Besitz 7. Melden Sie uns bitte sofort der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis bzw. Prüfbeschei- nigung ist. - jedes Ereignis, das einen Schaden verursacht oder 3. Übergeben Sie bei Verkauf Ihres Kraftfahrzeuges mit Schadenersatzansprüche zur Folge haben könnte, Versicherungskennzeichen bzw. -plakette dem Käufer - jeden Anspruch, der tatsächlich erhoben wird, auch die Versicherungsbescheinigung, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf - jede gerichtliche oder polizeiliche Maßnahme, die den Käufer über. Der Verkauf ist dem Versicherer un- mit einem Schadenereignis zusammenhängt, verzüglich mitzuteilen. Will der Käufer die Versicherung und richten Sie sich nach unseren Weisungen. nicht mit übernehmen, so lassen Sie sich seine Kündigung aushändigen, und reichen Sie diese zusammen mit der 8. Legen Sie gegen Mahnbescheide, einstweilige Verfü- Versicherungsbescheinigung und dem Versicherungs- gungen oder Arreste zur Wahrung der Fristen Wider- kennzeichen an uns weiter, überzahlte Beiträge werden spruch ein. Ihnen dann erstattet. Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten und uns dies auf Verlangen nachweisen. 9. Greifen Sie unseren Entschließungen nicht dadurch vor, dass Sie den Anspruch des Geschädigten anerkennen 4. Bei dauerndem Wegfall des Kraftfahrzeuges genügt die oder befriedigen. Rückgabe der Versicherungsbescheinigung und des Ver- sicherungskennzeichens bzw. der Nachweis über die Ent- 10. Bei Brand-, Entwendungs- und Wildschäden (sofern eine wertung der Plakette; überzahlte Beiträge werden Ihnen Teilkaskoversicherung besteht) benachrichtigen Sie uns dann erstattet. Bei Wegfall des Kraftfahrzeuges infolge unverzüglich und bei Schäden über 150 EUR auch die eines ersatzpflichtigen Schadens in der Teilkaskover- Polizei. sicherung steht uns jedoch der Beitrag für das restliche Verkehrsjahr zu. 4
INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN KFZ-VERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN ODER VERSICHERUNGSPLAKETTE Unternehmen: Produkt: BGV-Versicherung AG AKB-V Kfz-Versicherung 03/2022 Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Kfz-Versicherung. Sie sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Wir bieten Ihnen verschiedene Versiche Kfz-Haftpflichtversicherung rungsarten an, zwischen denen Sie ✗ Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. wählen können: Teilkasko Kfz-Haftpflichtversicherung ✗ Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall ✓ Leistet, wenn mit dem versicherten Fahr- oder Vandalismus. zeug Andere geschädigt werden. ✓ Ersetzt berechtigte Ansprüche. Vollkasko ✓ Wehrt unberechtigte Forderungen ab. ✗ Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß. Teilkasko ✓ Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug. Kfz-Umweltschadenversicherung ✓ Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, ✗ Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Sturm oder Glasbruch. Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden können. Vollkasko ✓ Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Kfz-Umweltschadenversicherung ! Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ✓ Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen sind zum Beispiel: Ansprüchen nach dem Umweltschadens- gesetz. ! Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Versicherungssumme ! Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen. ✓ Die Höhe der vereinbarten Versiche rungssumme je Schadenereignis können ! grob fahrlässige Ermöglichung eines Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Diebstahls in der Teilkaskoversicherung. 5
Wo bin ich versichert? ✓ Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. ✓ Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. – Sie müssen bei der Beantragung des Versicherungsschutzes wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. – Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer. – Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis. – Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. Wann und wie zahle ich? Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Sie müssen uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für längstens ein Jahr abschließen. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf immer am 28. Februar, in Schaltjahren am 29. Februar nach dem Vertragsbeginn. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag z. B. nach einem Schadenfall vorzeitig kündigen. 6
WICHTIGE ANZEIGEPFLICHTEN: Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versiche- BELEHRUNG ÜBER DIE RECHTS- rungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig FOLGEN BEI VERLETZUNG DER angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi- VORVERTRAGLICHEN ANZEIGE- cherungsfalles PFLICHT (MITTEILUNG NACH - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht § 19 ABSATZ 5 VVG) ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel- Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prü- abgelaufenen Vertragszeit entspricht. fen können, ist es notwendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind 2. KÜNDIGUNG auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die Bedeutung beimessen. vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsver- oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag mittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe, in Textform Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän- nachzuholen. de, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz ge- hätten. fährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung 3. VERTRAGSÄNDERUNG der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch entnehmen. bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, WELCHE VORVERTRAGLICHEN ANZEIGE- werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen PFLICHTEN BESTEHEN? Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuld- los verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, dem laufenden Versicherungsjahr Vertragsbestandteil. alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä- für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefah- Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer rerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Anzeige verpflichtet. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. WELCHE FOLGEN KÖNNEN EINTRETEN, WENN 4. AUSÜBUNG UNSERER RECHTE EINE VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung VERLETZT WIRD? oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeit- 1. RÜCKTRITT UND WEGFALL DES punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, VERSICHERUNGSSCHUTZES die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträg- nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrläs- lich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist sigkeit vorliegt. nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht ha- Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung ben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten. Anzeige kannten. 7
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver- pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsände- tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach rung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht arglistig verletzt haben. vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen 5. STELLVERTRETUNG DURCH EINE ANDERE Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. PERSON Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- MITTEILUNG NACH § 28 ABS. 4 LEISTUNGSFREIHEIT VVG ÜBER DIE FOLGEN BEI Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie VERLETZUNGEN VON Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir OBLIEGENHEITEN NACH unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens DEM VERSICHERUNGSFALL – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leis- wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir tung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche Ihre Mithilfe. oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung AUSKUNFTS- UND AUFKLÄRUNGSOBLIEGEN- oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. HEITEN, VORLAGE VON BELEGEN Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Verein- Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder barungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versiche- Vorlage von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von rungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und unserer Verpflichtung zur Leistung frei. fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungs- pflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung HINWEIS: unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann. Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet. 8
INFORMATION ZU IHRER KFZ- 6. Die Regelungen zur Zahlung des Beitrages entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Ver- sicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen VERSICHERUNG GEMÄß oder Versicherungsplakette (AKB-V), Stand 1. März 2022. § 1 VVG-INFORMATIONS- 7. Bitte entnehmen Sie die Gültigkeitsdauer befristeter An- gebote, insbesondere hinsichtlich des Preises, unseren PFLICHTENVERORDNUNG Angeboten und Anträgen. 8. Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versi- cherungsscheins zustande. Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsschein. Der Versicherer stellt Ihnen folgende Informationen zur 9. Widerrufsbelehrung Verfügung: 1. BGV-Versicherung AG Abschnitt 1 Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Postanschrift: 76116 Karlsruhe Sitz: Karlsruhe Widerrufsrecht Amtsgericht Mannheim, HRB 707212 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Kessler Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Vorstand: Prof. Edgar Bohn (Vors.), Dr. Moritz Finkelnburg, Fax, E-Mail) widerrufen. Matthias Kreibich Tel.: 0721 660-0; Fax 0721 660-1688 Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen E-Mail: service@bgv.de; Internet: www.bgv.de • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, 2. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers: einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden BGV-Versicherung AG Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiede- Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, rum einschließlich der Tarifbestimmungen, Postanschrift: 76116 Karlsruhe • diese Belehrung, 3. Die BGV-Versicherung AG betreibt als Hauptgeschäfts- • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, tätigkeit die Sparten Schaden- und Unfallversicherung. • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Infor- 4. a) Für die Kfz-Versicherung gelten die Allgemeinen mationen Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge jeweils in Textform zugegangen sind. mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungs- plakette (AKB-V), Stand 1. März 2022. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der an: BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe oder an den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung im Versicherungsschein genannten Vermittler. für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V), Stand 1. März 2022 oder Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an dem Versicherungsschein. folgende Faxnummer zu richten: 0721 660-1688. 5. Die Beiträge in der Kfz-Versicherung richten sich zunächst Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende nach dem gewünschten Vertragsumfang und der verein- E-Mail-Adresse zu richten: service@bgv.de. barten Selbstbeteiligung. Den Gesamtpreis können Sie dem Angebot bzw. dem Versicherungsschein entnehmen. Widerrufsfolgen In den Beiträgen ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versi- cherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den Bei Rückläufern im Lastschriftverfahren behalten wir auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden uns vor, Ihnen die Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende Anrufe können im Einzelfall kostenpflichtig sein. Die der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Vertrag mit auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, Ihrem Telekommunikationsanbieter. 9
darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfül- handelt es sich um 1/360 der Jahresprämie für jeden lung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; Tag des Versicherungsschutzes. Der Versicherer hat 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfü- zurückzuzahlende Beiträge unverzüglich, spätestens gung gestellten Informationen, beispielsweise die 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Be- Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere ginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der hinsichtlich des Preises; Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Besondere Hinweise Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider- ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch rufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift Widerrufsrecht ausgeübt haben. derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu Abschnitt 2 erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen Informationen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemei- Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weite- nen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die ren Informationen werden die Informationspflichten im Informationen einer hervorgehobenen und deutlich Folgenden im Einzelnen aufgeführt: gestalteten Form; Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbeson- Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur dere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen Verfügung zu stellen: einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags- Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen bestimmungen einschließlich der Allgemeinen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich zugehörige Registernummer; gestalteten Form; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers 12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Ver- und jede andere Anschrift, die für die Geschäfts- tragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare beziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen Recht oder über das zuständige Gericht; maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Perso- 13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und nenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinfor- eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung mationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe- Zustimmung die Kommunikation während der Lauf- dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer zeit dieses Vertrags zu führen; hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außer- 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; gerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver- 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungslei- fahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen stung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf Fälligkeit der Leistung des Versicherers; hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, 15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbe- wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn hörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige dieser Aufsichtsbehörde. Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn Ende der Widerrufsbelehrung. ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die 10. Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; Versicherungsschein. 10
11. Eine Aufhebung des Vertrages kann z.B. durch Veräu- Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver- ßerung des Fahrzeugs erfolgen. Außerdem können Sie fahren teilzunehmen. Verbraucher, die diesen Vertrag oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) ab- einem Schadenfall möglich. geschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde Die Kündigungsbedingungen entnehmen Sie bitte den auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/con- Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung für sumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versi- diese Plattform an den Versicherungsombudsmann cherungsplakette (AKB-V), Stand 01. März 2022. weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: service@bgv.de. 12. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Scha- Deutschland anwendbar. denhöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch 13. Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. das Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen. 14. Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versi- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg cherungsombudsmann e.V. zu bestreiten. Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung 15. Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für zuständige Aufsicht wenden. Versicherungen wenden. Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft: Versicherungsombudsmann e.V. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba- Postfach 080632 Fin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorferstr. 10006 Berlin 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel.: 0228 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000 Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhän- gige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich- tungsstelle. 11
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE KFZ-VERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHERUNGS- KENNZEICHEN ODER Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privat- VERSICHERUNGSPLAKETTE rechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch (AKB-V) – STAND 1. MÄRZ 2022 des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Begründete und unbegründete Schadenersatz- ansprüche Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten DIE KFZ-VERSICHERUNG UMFASST JE NACH wir Schadenersatz in Geld. DEM INHALT DES VERSICHERUNGSVERTRAGS A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, weh FOLGENDE VERSICHERUNGSARTEN: ren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach - Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) unbegründet sind. - Kaskoversicherung (A.2) Regulierungsvollmacht Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbst- A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend ge ständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein machte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweck- Fahrzeug abgeschlossen haben. mäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen Für Versicherungsverträge in der Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. und Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungs- Mitversicherung von Anhängern kennzeichen oder Versicherungsplakette, gelten diese AKB-V und der für das versicherte Risiko maßgebende Beitragsteil A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhän- (Tarif). ger verbunden, erstreckt sich der Versicherungs- schutz auch hierauf. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahr- A WELCHE LEISTUNGEN UMFASST IHRE zeug löst und sich noch in Bewegung befindet. KFZ-VERSICHERUNG? A.1 KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG – A.1.2 WER IST VERSICHERT? FÜR SCHÄDEN, DIE SIE MIT IHREM Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt FAHRZEUG ANDEREN ZUFÜGEN für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen): A.1.1 WAS IST VERSICHERT? a den Halter des Fahrzeugs, Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen b den Eigentümer des Fahrzeugs, geschädigt c den Fahrer des Fahrzeugs, A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs d den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeits- verhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter a Personen verletzt oder getötet werden, den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten abhanden kommen, nicht nur gelegentlich begleitet, c Vermögensschäden verursacht werden, die e Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienst- weder mit einem Personen- noch mit einem herrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustim- Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zu- mung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, sammenhängen (reine Vermögensschäden), f den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer und deswegen gegen Sie oder uns Schadener- eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs. satzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestim- Diese Personen können Ansprüche aus dem Versi- mungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des cherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. 12
A.1.3 BIS ZU WELCHER HÖHE LEISTEN WIR es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (VERSICHERUNGSSUMMEN)? ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehö- rige Übungsfahrten. Höchstzahlung Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach jeweils beschränkt auf die Höhe der für Perso- D.1.2.2 dar. nen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusam- menhängende Schäden, die dieselbe Ursache A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschä- haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. digung, die Zerstörung oder das Abhandenkom- Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie men des versicherten Fahrzeugs. dem Versicherungsschein entnehmen. Beschädigung von Anhängern oder abge- A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicher- schleppten Fahrzeugen ten Anhänger gelten die gesetzlichen Mindestver- A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschä- sicherungssummen. digung, die Zerstörung oder das Abhandenkom- Übersteigen der Versicherungssummen men A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssum- - eines mit dem versicherten Fahrzeug verbun- men, richten sich unsere Zahlungen nach den Be- denen Anhängers stimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In - eines mit dem versicherten Fahrzeug ge- diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht schleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit selbst einstehen. dem versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfä- higes Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung A.1.4 IN WELCHEN LÄNDERN BESTEHT ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird VERSICHERUNGSSCHUTZ? und dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden. Versicherungsschutz in Europa und in der EU Beschädigung von beförderten Sachen A.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ver- A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadener- sicherungsschutz in den geographischen Grenzen satzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem die zum Geltungsbereich der Europäischen Union versicherten Fahrzeug befördert werden. gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach die beförderte Personen eines Kraftfahrzeugs üb- dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags. licherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Versicherungsschutz besteht Internationale Versicherungskarte (IVK) für Sachen unberechtigter beförderter Personen. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die IVK ausgehändigt, gilt: Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversi- Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- cherte Person versicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen Vermögensschäden, die eine mitversicherte sind. Die dort aufgeführten gesonderten Hinweise Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer (Fußnoten) sind zu beachten. Hinsichtlich des durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versi- Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. cherungsschutz besteht jedoch für Personenschä- den, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden. A.1.5 WAS IST NICHT VERSICHERT? Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungs- Vorsatz fristen A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine Ver- Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. mögensschäden, die durch die Nichteinhaltung Genehmigte Rennen von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, Vertragliche Ansprüche die bei Beteiligung an behördlich genehmigten A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflicht- kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder 13
besonderer Zusage über den Umfang der gesetz- Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein lichen Haftpflicht hinausgehen. unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist. Schäden durch Kernenergie A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden Nicht versicherbare Gegenstände durch Kernenergie. A.2.1.2.2 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstän- Embargos de, z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsge- räte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch A.1.5.10 Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertrags- eine Halterung), Reisegepäck, persönliche Gegen- bestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit stände des Fahrers oder beförderter Personen. und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi- A.2.2 WELCHE EREIGNISSE SIND schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland VERSICHERT? entgegenstehen. A.2.2.1 WELCHE EREIGNISSE SIND IN DER A.2 KASKOVERSICHERUNG – TEILKASKO VERSICHERT? FÜR SCHÄDEN AN IHREM FAHRZEUG Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, A.2.1 WAS IST VERSICHERT? Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr- zeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: A.2.1.1 IHR FAHRZEUG Brand und Explosion Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne A.2.2.2 (Vollkasko). einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten A.2.1.2 MITVERSICHERTE TEILE UND NICHT Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine VERSICHERBARE GEGENSTÄNDE auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraft- Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 als mit- äußerung. Nicht als Explosion gilt das Auslösen versichert aufgeführten Fahrzeugteile und als eines Airbags. mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind Entwendung (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstö- A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden rung, Totalschaden oder Verlust von mitversicher- Fällen: ten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberi- ist. scher Erpressung. Beitragsfrei mitversicherte Teile b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem A.2.1.2.1 Soweit nicht anders geregelt, sind folgende Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör in seinem eigenen Interesse, noch zur Ver- des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag äußerung noch unter Eigentumsvorbehalt mitversichert: überlassen wird. a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als b Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahr- unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, zeug angebautes oder im Fahrzeug unter wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör. mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Pannen- Außerdem besteht kein Versicherungs- werkzeug), schutz, wenn der Täter in einem Nähever- c Schutzhelme (auch mit Wechselsprechan hältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, lage), solange sie bestimmungsgemäß ge- z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder braucht werden oder mit dem abgestellten Haushaltsangehöriger ist. 14
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, zeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile Lawinen durch die nachfolgenden Ereignisse: A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Ereignisse der Teilkasko Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkas- Lawinen auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wet- ko nach A.2.2.1. terbedingte Luftbewegung von mindestens Wind- stärke 8. Lawinen sind an Berghängen niederge- Unfall hende Schnee- oder Eismassen. Eingeschlossen A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. sind Schäden, die dadurch verursacht werden, Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich dass durch diese Naturgewalten Gegenstände mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein- auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. wirkendes Ereignis. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: Fahrers zurückzuführen sind. - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Zusammenstoß mit Tieren Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt Reifen. befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. - Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich auf- Tierbiss grund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. A.2.2.1.5 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar ver- durch falsches Bedienen, falsches Betanken ursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und oder verrutschende Ladung. Leitungen. Daraus resultierende Folgeschäden - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige am Fahrzeug sind bis zu einer Entschädigungso- bergrenze von insgesamt 1.000 Euro mitversichert. Ursache in einer Materialermüdung, Überbe- anspruchung oder Abnutzung haben. Glasbruch - Verwindungsschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten Glas- und die üblicherweise im Rahmen der bestimmungs- Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, ausgenommen Kunst- gemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, stoffscheiben von Cabriodächern), Spiegelglas und gelten nicht als Unfallschaden. Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung Mut- oder böswillige Handlungen gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leucht- von Personen, die in keiner Weise berechtigt mittel. Versichert sind jedoch erforderliche Kosten sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt für die Kalibrierung der o.g. Assistenzsysteme sind insbesondere Personen anzusehen, die vom nach Glasaustausch. Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Folgeschäden aller Art, insbesondere weiter- gehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). erstatten wir auch reparaturbedingte Innenreini- gungskosten. A.2.3 WER IST VERSICHERT? Glasreparaturen bzw. Scheibentausch können nicht fiktiv abgerechnet werden. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Bitte beachten Sie die Regelungen zur Selbstbe- Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers teiligung nach A.2.5.8. als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Kurzschlussschäden an der Verkabelung Person. A.2.2.1.7 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden aller A.2.4 IN WELCHEN LÄNDERN BESTEHT Art, insbesondere weitergehende Schäden am VERSICHERUNGSSCHUTZ? Fahrzeug selbst, sind nicht versichert. Sie haben in der Kaskoversicherung Versiche- rungsschutz in den geographischen Grenzen A.2.2.2 WELCHE EREIGNISSE SIND IN DER Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, VOLLKASKO VERSICHERT? die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Wir können mit Ihnen sowohl Erweite- Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, rungen als auch Einschränkungen des Geltungs- Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr- bereichs vereinbaren. 15
A.2.5 WAS ZAHLEN WIR IM SCHADENFALL? derbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei b Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht voll- Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder ständig oder nicht fachgerecht reparieren Verlust des Fahrzeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts ande- oder können Sie nicht durch eine Rechnung res geregelt ist. die vollständige und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur A.2.5.1 WAS ZAHLEN WIR BEI TOTALSCHADEN, Höhe des um den Restwert verminderten ZERSTÖRUNG ODER VERLUST? Wiederbeschaffungswerts. Liegt dieser Wert ausnahmsweise über den kalkulierten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Nettoreparaturkosten, so besteht bei fiktiver A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Abrechnung lediglich ein Anspruch auf die Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungs- Nettoreparaturkosten. wert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Total- gelten mittlere, ortsübliche Stundenverrech- schadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1 nungssätze als erforderlich. Was versteht man unter Totalschaden, Wieder- Abschleppen beschaffungswert, Restwert und Neupreis? A.2.5.2.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die A.2.5.1.2 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wie- zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten derbeschaffungswert übersteigen. Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leis- A.2.5.1.3 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für tungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahr- nach A.2.5.2.1 die Obergrenze nach A.2.5.2.1 a oder zeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen A.2.5.2.1 b nicht überschritten werden. müssen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Ihr A.2.5.1.4 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs Fahrzeug aufgrund der Beschädigung nicht mehr im beschädigten oder zerstörten Zustand. fahrbereit ist. A.2.5.1.5 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicher- verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen. ten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr Abzug neu für alt hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares A.2.5.2.3 Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die un- Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der verbindliche Preisempfehlung des Herstellers am alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt), Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und wenn marktüblicher Nachlässe. - bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile Schloss- und Schlüsselersatz bei Entwendung ausgetauscht werden oder der Fahrzeugschlüssel - das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert A.2.5.1.6 Nach einer Entwendung Ihrer Fahrzeugschlüssel wird. zahlen wir im Rahmen der Teilkaskoversicherung Mit Ausnahme des Antriebs-Akkus wird ein Abzug die Kosten für den Austausch der betroffenen ab dem vierten auf die Erstzulassung des Fahrzeu- Fahrzeugschlösser und die dazugehörigen Schlüs- ges folgenden Kalenderjahres vorgenommen. sel bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 500 Bei Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung Euro. oder Verlust des Antriebs-Akkus richtet sich die Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß A.2.5.8 Entschädigungsleistung nach der Anzahl dessen ist zu berücksichtigen. Betriebsjahre. Wir ziehen im ersten und zweiten Betriebsjahr vom Kaufpreis einen Abzug „neu für A.2.5.2 WAS ZAHLEN WIR BEI alt“ in Höhe von 15 % ab. Ab dem 3. Betriebsjahr nehmen wir für jedes weitere angefangene Be- BESCHÄDIGUNG? triebsjahr einen weiteren Abzug von 10 % vor. Reparatur Über Abschnitt A.2 hinausgehende Kosten (z. B. Aufräumungs- und Entsorgungskosten) erstatten A.2.5.2.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgen- wir nicht. den Obergrenzen: Fracht- und Transportkosten a Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und A.2.5.2.4 Wir zahlen die für die Wiederherstellung (Re- fachgerecht reparieren, zahlen wir die hierfür paratur oder Ersatzbeschaffung) notwendigen erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wie- einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten. 16
A.2.5.3 SACHVERSTÄNDIGENKOSTEN Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir vereinbart haben. nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst Wird ein Bruchschaden an der Windschutz- oder ihr zugestimmt haben. scheibe nicht durch Austausch sondern durch Reparatur der Scheibe beseitigt, ersetzen wir die A.2.5.4 MEHRWERTSTEUER Reparaturkosten ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Auf den Abzug der Selbstbe- Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und teiligung verzichten wir nicht, wenn die Reparatur soweit diese für Sie tatsächlich angefallen ist. bei Gelegenheit eines Einkaufs, einer Freizeitver- Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit anstaltung oder unter vergleichbaren Umständen Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. auf Parkplätzen durchgeführt oder vereinbart wird. A.2.5.5 ZUSÄTZLICHE REGELUNGEN BEI A.2.6 SACHVERSTÄNDIGENVERFAHREN BEI ENTWENDUNG MEINUNGSVERSCHIEDENHEIT ÜBER Wiederauffinden des Fahrzeugs DIE SCHADENHÖHE A.2.5.5.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe Monats nach Eingang der in Textform abgegebe- einschließlich der Feststellung des Wiederbe- nen Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind schaffungswerts oder über den Umfang der Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug inner- Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständi- halb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren genausschuss entscheiden. Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Eigentumsübergang nach Entwendung Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder A.2.5.5.2 Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung Fahrzeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigen- keinen Sachverständigen benennen, wird dieser tümer. von dem jeweils Anderen bestimmt. A.2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entschei- det ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger A.2.5.6 BIS ZU WELCHER HÖHE LEISTEN WIR als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfahrens von (HÖCHSTENTSCHÄDIGUNG)? dem Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.5. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen A.2.5.7 WAS WIR NICHT ERSETZEN UND REST- geschätzten Beträgen liegen. UND ALTTEILE A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von Was wir nicht ersetzen uns bzw. von Ihnen zu tragen. A.2.5.7.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserun- Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den gen, Alterungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls Rechtsweg zu beschreiten. nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel (z. B. Öl, Kühlflüssig- keit), Wertminderung, Zulassungskosten, Überfüh- A.2.7 FÄLLIGKEIT UNSERER ZAHLUNG rungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe oder Kosten eines Mietfahrzeugs. der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir Rest- und Altteile diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.5.7.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräuße- die Entschädigung verlangen, wenn rungswert auf die Entschädigung angerechnet. - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und A.2.5.8 SELBSTBETEILIGUNG - sich die Höhe der Entschädigung nicht in- Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese nerhalb eines Monats nach Schadenanzeige bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte feststellen lässt. Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen. Ihrem A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst 17
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