Kinderhaus und Familienzentrum - Am 14. Juni 2021 startet der starten - Gemeinde ...

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Kinderhaus und Familienzentrum - Am 14. Juni 2021 startet der starten - Gemeinde ...
Freitag, 11. Juni 2021                                          23. Jahrgang I Nummer 23

                           Kinderhaus und
                           Familienzentrum
                               starten
                                                      der
                            Am 14. Juni 2021 startet
                                      bu nd mi t dem Be trieb
                         Kinderschutz
                               im neuen Kinder- un   d
                                  Familienzentrum
                              in der Höhrenbergstraße.
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2 | FREITAG, 11. JUNI 2021

WICHTIGE                                                  Rathaus wieder regulär geöffnet
RUFNUMMERN                                                Ab Montag, den 14.06.2021, öffnen die Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr wie-
                                                          der zu den regulären Sprechzeiten. Diese sind Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und
APOTHEKENNOTDIENSTE
KONSTANZ                                                  mittwochs zusätzlich 16:30 – 18:30 Uhr. Natürlich bieten wir auch weiterhin Termine an
Samstag, 12.06. Nikolaus (Allensbach) /                   und Sie können uns Ihr Anliegen per E-Mail oder telefonisch zukommen lassen.
                See
Sonntag, 13.06. im Seerhein-Center
                                                          Im Rathaus gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen:
RADOLFZELL
Sonntag, 13.06.      neue Stadt                           • Striktes Betretungsverbot bei Corona-Symptomen (z. B. Fieber, Husten etc.) sowie bei
                                                            Kontakt zu infizierten Personen
MÜLLTERMINE
                                                          • Betreten der Gebäude nur mit Mund- und Nasenschutz
Sa. 12.06. Grünabfall Riesenberg
 (09.00 - 12.00 Uhr)                                      • Bei Betreten der Gebäude bitte zuerst die Hände desinfizieren
Mo. 14.06. Gelber Sack                                    • Halten Sie jederzeit einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein
Do. 17.6. Restmüll + roter Deckel, Biomüll
                                                          • Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und die Husten- / Niesetikette
Problemmüll Bodanrückhalle
(10.15 - 12.15 Uhr)                                       • Bitte kommen Sie möglichst alleine
Öffnungszeiten Recyclinghof                                • Wenn die Sitzplätze in den Wartebereichen belegt sind, bitte draußen warten
Samstag         09.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag        10.00 Uhr - 12.00 Uhr                     Wir freuen uns Sie wieder persönliches begrüßen zu dürfen.
Freitag         15.30 Uhr - 18.00 Uhr

ÄRZTE
Ärztlicher Notfalldienst
an Wochenenden und Feiertagen                  116 117
Zahnärztliche Notrufnummer
                        0180/3222555-25
Rettungsdienst/ Wasserrettung                       112
Krankentransport                                19222

NOTRUFE
Feuerwehr                                           112
Notruf                                              110
Polizeiposten Allensbach                         97149
nach Dienstschluss
über Konstanz                       07531/995-2222
Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190
Strom- und Gasversorgung              0800/3629477
Wasserversorgung Störung                       801-80

SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG
RATHAUS ALLENSBACH                        Tel. 801-0
Mo. – Fr.                          08:00 – 12:00 Uhr
Mi.                                16:30 – 18:30 Uhr
ORTSVERWALTUNG HEGNE                    Tel.: 801-935
vorübergehend geschlossen
ORTSVERWALTUNG KALTBRUNN Tel.: 801-936
Mo.                           19:00 – 20:00 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung
IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Allensbach,
Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12
E-Mail: mitteilungsblatt@allensbach.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie den redak-
tionellen Teil (v.i.S.d.P.):
Bürgermeister Stefan Friedrich
Für den Anzeigenteil/Druck:
Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Messkircher Str. 45, 78333 Stockach,
Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40
E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Homepage: www.primo-stockach.de
Kinderhaus und Familienzentrum - Am 14. Juni 2021 startet der starten - Gemeinde ...
FREITAG, 11. JUNI 2021 | 3

Kinderhaus Höhrenberg öffnet seine Pforten
Am 14. Juni 2021 werden die ersten Kinder aus der Krippengruppe „Kleine Strolche“ ins das neu gestaltete Kinderhaus in der Höhrenbergstrasse 8
einziehen. Melanie Schraivogel und ihr Team freuen sich sehr, mit den Ein- bis Dreijährigen im Obergeschoss die hellen und freundlichen Räum-
lichkeiten zu erkunden. Es werden sicher aufregende Tage im neuen Kinderhaus werden.
Die neu entstandene Kindergartengruppe „Pfotenbande“ für Ü-3 Kinder unter der Leitung von Rebecca Huger und ihrem Team werden dann
ab dem 16. Juni in den Räumen des Erd-
geschosses die ersten Kinder begrüßen
können.
In der Höhrenbergstraße befindet sich der
älteste noch aktive Kindergarten-Stand-
ort in der Gemeinde. Seit 2019 wurde das
Bestandsgebäude saniert und ein Anbau
realisiert.

Durch die Kooperation der Gemeinde
mit dem Kinderschutzbunde wird zeit-
gleich das Familienzentrum Allensbach
seinen Betrieb aufnehmen. Dies wurde
auch durch Fördergelder des Landes Ba-
den-Württemberg ermöglicht. Angeboten
werden zunächst eine kostenfreie Eltern-
beratung durch die Elternberaterin Frau
Müller-Hugle (Terminvereinbarung unter:
elternberatung@kinderschutzbund-kons-
tanz.de), sowie in regelmäßigen Abstän-
den ein Elterncafé. Weiter geplant sind
Veranstaltungen, Workshops, Vortragsrei-
hen und Begegnung. Nähere Informati-
onen über die Angebote des Kinder- und
Familienzentrums Allensbach folgen.
Die Gemeinde Allensbach und der Kin-
derschutzbund Konstanz freuen sich sehr
auf die kommende spannende Zeit und die Das Team der „Pfotenbande“ (v.l.n.r.) Petra Ruggaber, Rebecca Huger und Natalie Balzer. Nicht auf dem Bild, das Team
Zusammenarbeit.                          „Kleine Strolche“ Melanie Schraivogel, Daniela Hilpp-Azougarh, Diana Schwarz und Allegra Brunner.

Neues Bild im Heimatmuseum
Pünktlich zur Wiederöffnung des Archäologie-Heimatmuseums kann ab jetzt auch das Gemälde „Ansicht von Hegne und Insel Reichenau am
Untersee gegen der Abendseite“ betrachtet werden. Es wurde von Johann Sebastian Dürr im Jahr 1812 gemalt und ergänzt nun die Ausstellung
rund um die Allensbacher Geschichte.

B 33 zwischen den Anschlussstellen Allensbach-Ost und Hegne-West wird
ab Dienstag, 15. Juni, bis August eingeengt
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat mitgeteilt, dass wegen des Neubaus der B 33 in der Nacht von Montag auf Dienstag, (14./15. Juni) die
zwei Fahrspuren zwischen Allensbach-Ost und Hegne-West verengt werden. Für die Einrichtung der Baustelle wird der Verkehr in dieser Nacht
per Ampel geregelt. Im Bereich der Fahrbahneinengung, die bis mindestens Anfang August bestehen bleiben soll, gilt weiterhin eine Höchstge-
schwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Für den Bau einer Brücke müsse eine Umleitungsstrecke gebaut werden. Dafür müsse die besehende
Trasse verengt werden, heißt es aus dem RP.
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4 | FREITAG, 11. JUNI 2021

  Fronleichnam 2021
  Lagerfeuer oder Thermosflasche...
  Der Fronleichnams-Gottesdienst auf dem
  Rathausplatz war Sinnbild für das, was
  Pfarrer Gut in seiner Predigt -u.a. auch mit
  Zitaten von Papst Franziskus – ausdrückte:

  „Wenn die Kirche nicht aus sich selbst her-
  ausgeht, um das Evangelium zu verkünden,
  kreist sie um sich selbst.“

  Sie solle sich nicht in Strukturen einschlie-
  ßen, sondern hinausgehen, neue Wege fin-
  den zu den Menschen...

  Denn eine Kirche in diesem Sinne gleicht
  eher einem Lagerfeuer, das in der Mitte heiß
  ist und nach außen ausstrahlt, und nicht ei-
  ner Thermosflasche, die nach innen warm
  hält, nach außen aber alles kalt lässt.

  Trotz aller Regeln und Hygienekonzepte
  herrschte spürbare Freude über die gemein-
  same Feier unter den prächtigen Kastanien-
  bäumen. Es war „Kirche draußen zu Hause“
  (Zitat Pastoraltheologe Christian Bauer)
  mitten in Allensbach.

  Schon früh am Morgen trafen sich das Ge-
  meindeteam und weitere Helfer: Es wurden
  Stühle gestellt (in den vorgeschriebenen
  Abständen), ein Blumenweg gestaltet, ge-
  schmückt, dekoriert und Mikrofone getes-
  tet.

  Das Gemeindeteam dankt herzlich für alle
  Mithilfe bei den Vorbereitungen, den Minis-
  tranten, dem Musikverein und der Schola
  des Nikolaudatechors für die Mitgestaltung
  des Gottesdienstes, der Trachtengruppe und
  Ihnen allen für Ihr Dabeisein – für Ihr Be-
  kenntnis zu unserem Glauben.
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Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
Grundsätzliche Regelungen                                                                           Inzidenz unter 100

Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen
aufeinander treffen.                                                                                Unabhängig von den Öffnungsschritten unter 100 gilt:

                                                                                                         » Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.
                                                                                                           Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und
                                                                                                           geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
      Abstand               Hygiene             Medizinische              Corona-App   Regelmäßig
       halten             praktizieren          Maske tragen                nutzen       lüften            zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

                                                                                                         » In Ballett- und Tanzschulen kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen
     » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*                                   aus zwei Haushalten.
      *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen                             » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug
      Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
                                                                                                           und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.
     » Schnell- und Selbsttests
                      Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote
       erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten-
                                                                                                         » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
       freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.
       Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis                          - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der
       bestätigen:                                                                                           Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies
        - Arbeitgeber*innen                                                                                  nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder
        - Anbieter*innen von Dienstleistungen                                                                Selbsttest der Kund*innen benötigt.
        - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal                                                   - Nur mit vorheriger Terminbuchung
     » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich                        - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe
       selbst unter Aufsicht (zum Beispiel Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen)
                                                                                                         » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt
       durchführen und bescheinigen lassen.
     » Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.
     » Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule
       bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden)                                » Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen.
     » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als
       getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.
                                                                                                         » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung und Testkonzept,
     » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene                              Gemeindegesang erlaubt
       Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.
     » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit,
       wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von
       dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

     Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine
     akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

                                                                                                                                                                                   Stand: 04. Juni 2021
                                                                                                                                                                                                          FREITAG, 11. JUNI 2021 | 5
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Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 1

       Inzidenz 5 Werktage unter 100*                             Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest,
                                                                                                                                                                                                               6 | FREITAG, 11. JUNI 2021

 !     *Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung         Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
         durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurück-
         genommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden
        Tagen steigt

      » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro                           » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur-                         » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro
        40 m²
           m Ladenfläche ohne Testkonzept.                                  sport, organisierter Vereinssport sowie Hoch-                 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
        2 Kund*innen pro 40 m²
                             m ohne Voranmeld-                              schulsport bis 20 Personen in Sportanlagen und                unter Einhaltung der AHA-Regeln
        ung mit Testkonzept.                                               -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport               » Shisha- und Raucherbars (6 bis 21 Uhr)
                                                                            auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten,                 Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro
     » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und                               z.B. Joggen im Wald, dies gilt nicht für privat               2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
        Akademien bis 100 Personen außen, Nutzung                           organisierte Gruppen wie Wandergruppen                        unter Einhaltung der AHA-Regeln
       von Lernplätzen mit Voranmeldung                                   » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen-
     » Vortrags- und Informationsveranstaltungen                            und Profisports ohne Begrenzung der
                                                                                                                                        » Touristische Übernachtung in Beherberg-
       bis 100 Personen außen                                               Teilnehmerzahl bis 100 Zuschauer*innen
                                                                                                                                          ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen,
     » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen                              außen
                                                                                                                                          Ferienwohnungen, Campingplätze und
       Einrichtungen innen bis 10 Personen (Tanz-                         » Wettkampfveranstaltungen des kontakt-
                                                                                                                                          ähnliche)
       und Sportkurse nicht erlaubt), außen bis                             armen Amateursports bis 20 Sportler*innen
                                                                                                                                          Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder
       20 Personen                                                          bis 100 Zuschauer*innen außen
                                                                                                                                          Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen
     » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen                                                                                            Coronatest vorlegen.
       (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)                            » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern,
                                                                                                                                        » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil-
     » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen                             Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen
                                                                                                                                          bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen
     » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen                                   bis 100 Personen
                                                                                                                                          und ähnliche (Start- und Zielort muss sich
       bis 10 Schüler*innen                                               » Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                          mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden,
     » Gesangs- und Blasmusikunterricht mit                                 (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                                                          maximal die Hälfte der vollen Besetzung)
       bis 5 Schüler*innen innen und außen                                » Galerien, Gedenkstätten und Museen
     » Ballett- und Tanzschulen außen mit                                   (1 Person pro 20 m²)
                                                                          » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf-                 » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremien-
       10 Schüler*innen
                                                                            anlagen, Reitanlagen, Golfplätze, Tennisplätze                sitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen,
     » Archive, Büchereien und Bibliotheken
                                                                            Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche)                    Betrieben o.ä. mit bis zu 100 Personen außen
       (1 Person pro 20 m²)
                                                                            bis 20 Personen, mehrere aktive Gruppen, die                  und mit bis zu 10 Personen innen
                                                                            sich nicht begegnen, sind möglich
     » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons                        » Außenbereiche von Schwimmbädern
       oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)                        aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem
                                                                            Zugang (1 Person pro 20 m²)
                                                                          » Touristische Veranstaltungen im Freien, wie
                                                                            Natur- oder Stadtführungen mit bis zu 20
                                                                            Personen
                                                                                                                                                                                        Stand: 04. Juni 2021
Kinderhaus und Familienzentrum - Am 14. Juni 2021 startet der starten - Gemeinde ...
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
 Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 2

        Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter*                                   Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages-
 !       *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird   aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
           zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

       » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen                               » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen
         innen                                                                                             bis 100 Personen und außen bis 250 Personen
       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen außen,                               » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungs-
         bis 100 Personen innen                                                                            betrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)
       » Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett-                              » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen
         schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen innen                              » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)
         und außen                                                                                       » Touristische Veranstaltungen, wie Museumsführungen, bis 20 Personen
                                                                                                         » Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 22 Uhr) 1 Gast pro
       » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m
                                                                                                           2,5 m
                                                                                                               m², 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt
         Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
       » Shisha- und Raucherbars (6 bis 22 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt,
                                                                                                         » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios
         innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein-
                                                                                                           (1 Person pro 20 m²) innen und außen
         haltung der AHA-Regeln
                                                                                                         » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der
                                                                                                           Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis 100 Zuschauer*innen
      » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                         » Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung
       » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs-
                                                                                                           der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis
         versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis 250 Personen außen
                                                                                                           100 Zuschauer*innen
         und mit bis 100 Personen innen

                                                                                                                                                                                      Stand: 04. Juni 2021
                                                                                                                                                                                                             FREITAG, 11. JUNI 2021 | 7
Kinderhaus und Familienzentrum - Am 14. Juni 2021 startet der starten - Gemeinde ...
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
 Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 3

         Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter*                                  Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages-
                                                                                                                                                                                                           8 | FREITAG, 11. JUNI 2021

  !      *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird   aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
           zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

       » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen                             » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen
         innen                                                                                           bis 250 Personen und außen bis 500 Personen
       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen,                             » Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)
         bis 250 Personen innen                                                                        » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)
                                                                                                       » Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast
       » Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m                             pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im
         Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln                                               Freien erlaubt
       » Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt,
         innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein-                         » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der
         haltung der AHA-Regeln                                                                           Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen
                                                                                                       » Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der
                                                                                                          Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen
      » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)
       » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs-
         versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen
         und mit bis zu 250 Personen innen

                                                                                                                                                                                    Stand: 04. Juni 2021
Kinderhaus und Familienzentrum - Am 14. Juni 2021 startet der starten - Gemeinde ...
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
Lockerungen bei Inzidenz unter 50                                                              Lockerungen bei Inzidenz unter 35

       Inzidenz sinkt 5 Tage unter 50*                                                               Inzidenz sinkt 5 Tage unter 35*
 !      *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird   !      *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird
          zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.                  zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.

        Die Regelungen der Öffnungsschritte 1-3 gelten hier unmittelbar. Wenn die
        7-Tage-Inzidenz die 50 überschreitet, wird diese Regelung zurückgenommen.
                                                                                                    » Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen
                                                                                                      und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)
      » Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haus-
        halten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht
        mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus             » Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind
        5 weiteren Haushalten dazu kommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem                       Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
        Rahmen wieder möglich.

      » Öffnung von Einzelhandel mit folgenden                                                      » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
                                                                                                   » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver-
        Auflagen:
                                                                                                      sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
        - Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
        - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
                                                                                                    » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen)
        - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt
                                                                                                      außen bis 750 Personen
          nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)
        - Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
        - Gesteuerter Zutritt                                                                       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen
        - Warteschlangen vermeiden
        - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
        - Testpflicht entfällt

      » Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagen

      » Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen
      » Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen

                                                                                                                                                                                             Stand: 04. Juni 2021
                                                                                                                                                                                                                    FREITAG, 11. JUNI 2021 | 9
Kinderhaus und Familienzentrum - Am 14. Juni 2021 startet der starten - Gemeinde ...
10 | FREITAG, 11. JUNI 2021

 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                                                   Öffentliche Bekanntmachung
                                                 Öffentliche Bekanntmachung
Das Landratsamt Konstanz – Gesundheitsamt – macht aufgrund § 21 Abs. 9a der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maß-
nahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 13. Mai 2021 Folgendes bekannt:
    Das Landratsamt Konstanz – Gesundheitsamt – macht aufgrund § 21 Abs. 9a der
    Verordnung
Im Landkreis Konstanzder  Landesregierung
                      hat die Sieben-Tage-Inzidenz über   infektionsschützende
                                                   im Zeitraum                         Maßnahmen
                                                               vom 02.06.2021 bis 06.06.2021              gegen die
                                                                                               an fünf aufeinander  folgenden Tagen den
Schwellenwert von 35 unterschritten.
Die Ausbreitung      des
    Voraussetzungen der    VirusdesSARS-CoV-2
                        Regelung     § 21 Abs. 5a Satz (Corona-Verordnung          – CoronaVO)
                                                       1 CoronaVO sind damit eingetreten.              vom 13.
                                                                                          Die Rechtswirkungen dieserMai   2021
                                                                                                                     Regelung treten am
07.06.2021 ein.
    Folgendes bekannt:
Erläuterung:
    ImZählung
Für die   Landkreis
                 der nach §Konstanz
                           21 Abs. 5a Satzhat   die Sieben-Tage-Inzidenz
                                          1 CoronaVO   maßgeblichen Tage werden die fünfim
                                                                                         vor Zeitraum
                                                                                             dem 07.06.2021vom     02.06.2021
                                                                                                            liegenden               bis
                                                                                                                       Tage mitgezählt. Im Land-
kreis Konstanz hat die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von
    06.06.2021
sieben                 an fünf aufeinander
        Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) im Zeitraum vomfolgenden          Tagen den
                                                       02.06.2021 bis 06.06.2021 an fünfSchwellenwert
                                                                                         aufeinander folgenden von    35 Schwellenwert von 35
                                                                                                                Tagen den
unterschritten. Die Werte der Sieben-Tage-Inzidenz betrugen 31,8 am 02.06.2021, 30,7 am 03.06.2021, 27,9 am 04.06.2021, 25,5 am 05.06.2021; am
    unterschritten.
06.06.2021 beträgt der Wert 18,5.
    Die Voraussetzungen der Regelung des § 21 Abs. 5a Satz 1 CoronaVO sind damit
Deshalb liegen im Landkreis Konstanz die Voraussetzungen für die zusätzlichen Lockerungen nach § 21 Abs. 5a Satz 1 CoronaVO vor.
Nacheingetreten.
      § 21 Abs. 9a Hs. 2 Die  Rechtswirkungen
                         CoronaVO                         dieser Regelung
                                  macht das zuständige Gesundheitsamt                treten
                                                                          am 06.06.2021 bekannt,am
                                                                                                 dass07.06.2021       ein.der Regelung des § 21
                                                                                                     die Rechtswirkungen
Abs. 5a Satz 1 CoronaVO am Tag nach dieser Bekanntmachung, damit am 07.06.2021, eintreten.

NachErläuterung:
       § 21 Abs. 5a Satz 1 CoronaVO gilt im Landkreis Konstanz ab 07.06.2021, dass
1. bei Zutritt zu oder Teilnahme an den in § 21 Abs. 1 bis 3 und in § 21 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 und 4 CoronaVO genannten Veranstaltungen, Angeboten
    Für
   und     die Zählung
        Einrichtungen         der
                       keine Pfl icht nach    § 21
                                     zur Vorlage     Abs.
                                                 eines Test-,5a Satz
                                                             Impf-      1 CoronaVO maßgeblichen
                                                                   oder Genesenennachweises     gemäß § 21 Abs. 8 Tage    werden
                                                                                                                  Satz 1 CoronaVO gilt,die
                                                                                                                                        soweit diese
   ausschließlich im Freien stattfinden,
    fünf vor dem 07.06.2021 liegenden Tage mitgezählt. Im Landkreis Konstanz hat die vom
     Robert-Koch-Institut
2. abweichend   von § 11 Abs. 2 Satz veröffentlichte      Anzahlvon
                                     1 CoronaVO mit der Ausnahme     der    Neuinfektionen
                                                                         Tanzveranstaltungen, Feiernmit  dem Coronavirus
                                                                                                     in gastgewerblichen           je im Sinne des
                                                                                                                         Einrichtungen
   § 15 Abs. 1 Nr. 12 CoronaVO mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 CoronaVO vorlegen,
     100.000
   gestattet sind, Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) im Zeitraum vom

    02.06.2021 bis 06.06.2021 an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von
3. abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 6 CoronaVO der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren mit einer Flächenbegrenzung von sieben
    35 unterschritten.
   Quadratmetern              Die
                 pro Besucherin oderWerte
                                      Besucherder   Sieben-Tage-Inzidenz
                                               gestattet ist und                    betrugen 31,8 am 02.06.2021, 30,7
    am 03.06.2021,
4. abweichend von § 21 Abs. 27,9
                            3 Nr. 1 am    04.06.2021,
                                    bis 5 CoronaVO im Freien25,5
                                                             bis zu am   05.06.2021;
                                                                    750 Personen           am 06.06.2021
                                                                                 der dort genannten              beträgt
                                                                                                    Personengruppen zulässigder
                                                                                                                            sind. Wert

    18,5.
Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Lockerung neben den Öffnungsstufen 1 bis 3 nach § 21 Abs. 1 bis 3 CoronaVO sowie neben der Lockerung
bei Unterschreitung der Inzidenz von 50 nach § 21 Abs. 5 CoronaVO. Soweit in § 21 Abs. 5a Satz 1 CoronaVO nichts Abweichendes bestimmt wird,
bleiben alle anderen Vorschriften der CoronaVO von dieser Bekanntmachung unberührt.
    Deshalb liegen im Landkreis Konstanz die Voraussetzungen für die zusätzlichen
Die hier bekannt gemachte Lockerung nach § 21 Abs. 5a Satz 1 CoronaVO gilt gemäß § 21 Abs. 5a Satz 2 CoronaVO nicht mehr, wenn die Sieben-Ta-
    Lockerungen nach § 21 Abs. 5a Satz 1 CoronaVO vor.
ge-Inzidenz seit drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder überschreitet. Die Rücknahme der Lockerung nach § 21 Abs. 5a
SatzNach     § 21
     1 CoronaVO   trittAbs.    9aFall
                        in diesem Hs.   2 CoronaVO
                                      gemäß § 21 Abs. 9 Satzmacht   das
                                                            2 CoronaVO am zuständige
                                                                          nächsten Tag nachGesundheitsamt
                                                                                            der Bekanntmachung deram   06.06.2021
                                                                                                                   Überschreitung des Schwel-
lenwerts durch das Landratsamt Konstanz ein.
    bekannt, dass die Rechtswirkungen der Regelung des § 21 Abs. 5a Satz 1 CoronaVO am
Hinweis:
    Tag nach dieser Bekanntmachung, damit am 07.06.2021, eintreten.
Gem. §§ 21 Abs. 5 Satz 3, Abs. 9a Hs. 2 CoronaVO kommt ab dem 07.06.2021 zusätzlich die Regelung der Öffnungsstufe 3 des § 21 Abs. 3 Satz 1
CoronaVO zur Anwendung, ohne dass es einer weiteren Bekanntmachung bedarf. Denn am 29.05.2021 hat das Landratsamt Konstanz bereits bekannt
gemacht, dass im Landkreis Konstanz die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 50 unterschritten hat.
    Nach
Dieser      § 21 Abs.
       Schwellenwert wurde5a    Satz
                            seither auch1nicht
                                           CoronaVO        gilt im Landkreis Konstanz ab 07.06.2021, dass
                                               wieder überschritten.

         1. bei Zutritt zu oder Teilnahme an den in § 21 Abs. 1 bis 3 und in § 21 Abs. 5a Satz 1
Konstanz, den 06.06.2021
Philipp GärtnerNr. 3 und     4 CoronaVO genannten Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen
Erster Landesbeamter
              keine Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises gemäß
              § 21 Abs. 8 Satz 1 CoronaVO gilt, soweit diese ausschließlich im Freien stattfinden,
FREITAG, 11. JUNI 2021 | 11

MITTEILUNGEN DER GEMEINDE

STADTRADELN – Es gibt kein schlechtes Wetter!                                                    STANDESAMTLICHE
                                                                                                 NACHRICHTEN
So jedenfalls dürften diejenigen gedacht haben, die in der vergan-
genen Woche trotz der vielen Regenschauer eifrig in die Pedale ge-                               Sterbefall
treten sind und fleißig Kilometer für die STADTRADELN-Aktion ge-
sammelt haben und es geht weiter! Sogar das Wetter soll besser                                   01.06.2021
werden und natürlich können sich noch weitere Radelnde entweder                                  Maria Emma Christine Zeiner
im „Offenen Team Allensbach“ oder in den bestehenden Teams an-                                    Hochstraße 22 C, 78476 Allensbach
melden oder gar zusätzliche Teams gründen. – Und bereits gefahrene
Kilometer dürfen auch nachgetragen werden.                                                       01.06.2021
                                                                                                 Gert Adolf Helmut Rudolf Freudenberg
Weitere Infos finden Sie unter www.stadtradeln.de/allensbach                                      Buhlenweg 36, 78467 Konstanz

                                                                                                 05.06.2021
Gartenpools – richtig befüllen und nach der Saison leeren                                        Johanna Moll, geb. Rothmund
                                                                                                 Markelfinger Straße 2, 78476 Allensbach
Die Städte/Gemeinden und Stadtwerke des Hegau-Wasser e.V. informieren
                                                                                                 06.06.2021
In den Gemeinden und Städten werden wieder vermehrt Gartenpools installiert bzw. fit ge-          Uwe Oppermann
macht für die Saison. Diese Tendenz hat sich im letzten Jahr fortgesetzt und wird voraussicht-   Radolfzeller Straße 90, 78476 Allensbach
lich auch in diesem Jahr weiter zunehmen. Hierzu gibt es jedoch einiges zu beachten! Der
hiesige Hegau-Wasser e.V., eine Vereinigung der wasserversorgenden Städten/Gemeinden und
Stadtwerke des Landkreises Konstanz möchte Sie zu dem Thema mit Informationen versorgen.
                                                                                                 ZU VERSCHENKEN
Den Pool richtig befüllen:
                                                                                                 Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr ge-
Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen Gartenwasserzäh-      brauchen können? Alles, was zum Wegwerfen
ler erfolgen. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt      zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen
werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und        Kleinanzeige zum Verschenken angeboten
von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die         werden.
                                                                                                 Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt,
öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hier-
                                                                                                 Tel.: 801-24, oder per e-mail an
für Abwassergebühren zu zahlen (s. auch unten).                                                  mitteilungsblatt@allensbach.de
Gefüllt werden darf der Pool entweder über den Hauswasserzähler oder über einen öffent-
lichen Hydranten. Bei der gewünschten Befüllung über den Hydranten setzen Sie sich über          2 Innenraumtüren, weiß, 1,99m x 0,73m, mit
die entsprechende Möglichkeit bitte mit der Gemeindeverwaltung oder Ihren Stadtwerken in         Zargen
Verbindung. Anfallende Kosten wie z.B. Arbeitszeiten, Anfahrten, Zählermiete, Wasser- und        Futonbett 1,40m x 2m
                                                                                                 Ikea-Sofa, beige, 1,80m
Schmutzwassergebühr werden dann in Rechnung gestellt.                                            Tel.: 933377

Das Poolwasser richtig entsorgen:                                                                Matratze, 2m x 0,90m
Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist nicht die       Alu-Lattenrost
                                                                                                 Tel.: 8031280
Richtige und verboten: Mit der Versickerung wird Schmutzwasser unerlaubt in den Untergrund
und somit in das Grundwasser eingeleitet! Poolwasser ist Schmutzwasser und wird nach dem         TopladerWaschmaschine
Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft. Das Frischwasser wird durch       FrontladerWaschmaschine
die Poolbenutzung im häuslichen oder sonstigen Bereich verändert, ist somit Schmutzwasser        Lattenrost, rollbar, 1m x 2m
und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser darüber hinaus          Tel.: 9978822
mit Chemikalien (Chlor) versetzt. Auch wenn keine chemischen oder sonstigen Behandlungen
vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens durch das Benutzen durch seine Nutzer
verändert. Hierzu zählen das Einbringen von Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare, usw. Ver-
                                                                                                 LOKALE AGENDA 21
einzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwassers benutzt. Alle beschriebenen
Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche Beschaffenheit als
                                                                                                 ALLENSBACH
Frischwasser ist nicht mehr gegeben. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser nicht im
                                                                                                     Energie, Ressourcen, Klimaschutz
Garten zur Versickerung gebracht werden.
Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und Grund-       Nächstes Treffen
wassers, sondern kann auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen.             Das nächste Treffen des Arbeitskreises Energie,
Die plötzlich anfallenden Mengen an Poolwasser kann der Untergrund nicht so schnell auf-         Ressourcen, Klimaschutz findet wieder virtuell
nehmen, so dass sie oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn fließen oder sogar in           statt.
dessen Keller.
                                                                                                 Der nächste Termin ist der Montag, 14. Juni,
                                                                                                 20:00 Uhr. Wer Interesse hat, am Treffen teil-
Die Städte/Gemeinden und Stadtwerke des Hegau-Wasser e.V. möchten hiermit alle Pool-             zunehmen, kann sich am Montag direkt unter
nutzer/Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass Sie als Anschlussnehmer dazu verpflichtet           https://join.skype.com/bzQevIKO166i einwäh-
sind, das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten! Für Rückfragen stehen           len. Für Fragen kann man sich auch an
Ihnen die Stadt-/Gemeindeverwaltungen und Stadtwerke gerne zur Verfügung.                        Stefan Werner wenden:
                                                                                                 E-Mail: stefan.w.j.werner@t-online.de
lfd. Nr.:        __
12 | FREITAG, 11. JUNI 2021                      Uhrzeit:

                                        Bestätigung zum Datenschutz
                             Bitte ausfüllen und in das Testzentrum mitbringen

Name:……………………………………………………………..                                    Nicht in das Testzentrum kommen dürfen
                                                                  ·Personen die an Symptomen leiden (wenden Sie
Geburtsdatum:………………………………………………..                                 sich an Ihren Hausarzt oder eine Schwerpunktpraxis)
Straße/Hausnr.:…………………………………...............                       ·Personen die sich aufgrund eines entsprechenden,
PLZ/Ort:…………………………………………………………..                                  nachgewiesenen Kontakts in Quarantäne befinden
Telefon/Handy:………………………………………………..                                ·Personen die unmittelbar Kontakt zu Personen
                                                                  hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert sind
1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Verantwortlich für die Datenspeicherung ist die Gemeinde Allensbach, Rathausplatz 1, 78476 Allensbach,
Bürgermeister Stefan Friedrich. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sowie unsere Datenschutzerklärung
finden Sie auf unserer Homepage unter www.gemeinde-allensbach.de .
2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung erfolgt in diesem gesonderten Fall zur Testung auf das Vorliegen
einer SARS CoV-2 Infektion und zur Abrechnung mit dem Land. Außerdem erfolgt eine Kontaktaufnahme per SMS oder
Anruf zur Mitteilung über ein eventuell positives oder nicht korrektes Testergebnis, wenn Sie keine Test-Bescheinigung
benötigen.
3. EMPFÄNGER IHRER DATEN
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie
eingewilligt haben. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um eine Infektion mit einem nach dem Infektionsschutzgesetz
(IfSG) meldepflichtigen Krankheitserreger. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die testdurchführende Stelle
gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 und 7 IfSG zur unverzüglichen Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Dies
hat gemäß § 9 Abs. 1 IfSG namentlich zu erfolgen und beinhaltet die Weiterleitung der in diesem Vordruck
erhobenen personenbezogenen Daten an das zuständige Gesundheitsamt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Abs. 2
g) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bescheinigung ist zugleich das Meldeformular und muss nach
erfolgter Meldung von der testenden Stelle für den Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt und danach
datenschutzkonform vernichtet werden. Im Falle einer positiven Testung erfolgt die Übermittlung Ihrer Daten an das
zuständige Gesundheitsamt. Zur Abrechnung erfolgt eine Übermittlung der Testanzahl an das Land. Für die
Abrechnung mit dem Land erfolgt die Führung einer Namensliste. Die Einsicht für Dritte ist ggf. am Eingang zum
jeweiligen Testzentrum kurzzeitig möglich.
4. SPEICHERUNG IHRER DATEN
Wir bewahren Ihre persönlichen Daten nur solange auf, wie dies rechtlich vorgesehen ist. In der Regel beträgt die
Speicherung 4 Wochen, danach erfolgt die Löschung.
5. IHRE RECHTE UND RECHTSGRUNDLAGEN
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung Auskunft zu
erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer
Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
Ich wünsche ausdrücklich die Durchführung eines Corona-Antigen-Schnelltests bei mir bzw. meinem Kind.
    □ Ich benötige eine formelle Test-Bescheinigung (bitte Bescheinigung ausfüllen!)
    □ Ich benötige keine formelle Test-Bescheinigung.
Eine telefonische Benachrichtigung erfolgt nur bei einem positiven Testergebnis

Allensbach, den _________________            Unterschrift _____________________ (ggf. Erziehungsberechtigte:r)
_________________________ab hier von der Teststelle auszufüllen______________________________
Schnell-Test durchgeführt (Datum/Uhrzeit):

Bescheinigung ausgehändigt                      Anruf (nur bei positivem Testergebnis)
Stand Dokument: 26.05.2021
lfd. Nr.:       __
                                                 Uhrzeit:                                  FREITAG, 11. JUNI 2021 | 13

                  Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests

                                  Bitte vorausgefüllt zum Testzentrum mitbringen

Name:                        ______________________

Vorname:                     ______________________

Geburtsdatum:                ______________________

_________________________ab hier von der Teststelle auszufüllen______________________________
Coronavirus Antigen-Schnelltest

Hersteller bzw. Test:             Roche COVID-19 Antigen-Schnelltest (Nasal)

Test durchgeführt durch:          Testzentrum Bürgermeisteramt Allensbach

Testergebnis:                     [ ] negativ                  [ ] positiv
                                                                                                NUR GÜLTIG MIT
                                                                                                STEMPEL DES
                                                                                                TESTZENTRUMS
……………………………………………………………………………………………………………………………..
Datum und Uhrzeit Ende des Tests Unterschrift und Stempel Testzentrum

Wichtige Hinweise bei negativem Testergebnis:

       Das Ergebnis eines PoC-Antigentests stellt nur eine Momentaufnahme dar.
       Die Einhaltung der AHA-Regeln ist daher auch bei negativem Testergebnis wichtig.
       Der Nachweis eines negativen COVID-19 Schnelltests ist nach der CoronaVO für längstens 24 Stunden nach
        Testdurchführung gültig.

Wichtige Hinweise bei positivem Testergebnis:

       Sie sind verpflichtet sich unverzüglich in häusliche Isolation zu begeben und sobald als möglich einen PCR-
        Test zur Bestätigung des Verdachtes auf SARS-CoV2 durchführen zu lassen. Holen Sie ärztlichen Rat ein.
       Die Meldung an das zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis erfolgt durch die
        testdurchführende Stelle.
       Weitere Information bei positivem Testergebnis erhalten Sie durch ein gesondertes Merkblatt.

Stand Dokument: 23.05.2021
14 | FREITAG, 11. JUNI 2021

 DAS KULTUR- UND TOURISMUSBÜRO INFORMIERT

            Allensbach Hat’s

            umsonst & draußen
FREITAG, 11. JUNI 2021 | 15

 KIRCHENNACHRICHTEN
                                                    Tel: 9312-0                                       tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Me-
KATH. PFARRGEMEINDEN                                Fax: 9312-20                                      tern einzuhalten.
ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF                          E-Mail: Pfarramt.nikolaus@kath-wa.de              Handdesinfektionsmittel wird bereitgestellt.
                                                    Internet: www.kath-wa.de
                Gottesdienste                                                                         Wir dürfen wieder mitsingen!
                                                    Pfarrer Marcus Maria Gut                          Auf Grund der niedrigen Inzidenzwerte und der
Samstag, 12. Juni – Unbeflecktes Herz Mariä          Tel: 01578/3034820                                Verordnung vom Landkreis Konstanz ist Ge-
18.00 Uhr Themengottesdienst „Tankstelle            E-Mail: Gut@kath-wa.de                            meindegesang mit Mundschutz wieder erlaubt.
St. Nikolaus“ in St. Nikolaus, Allensbach.                                                            Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihr eigenes
Thema: „Resonanz“ (siehe gemeinsame                 Diakon Martin Beck                                Gotteslob mit.
Mitteilungen)                                       Tel: 9312-12
Jahrtag für: Maria Stefan                           0176/30041212                                               Tankstelle St. Nikolaus
Im Gedenken an: Wilhelm und Anton Stefan            E-Mail: Beck@kath-wa.de
                                                                                                      Herzliche Einladung zum Tankstellengottes-
Sonntag, 13. Juni –                                 Sabine Späth (Hausmeisterin Pfarrheim und         dienst am Samstag, den 12. Juni um 18.00
11. Sonntag im Jahreskreis                          Kirche St. Nikolaus)                              Uhr mit dem Thema: „Resonanz“. Musikalisch
9.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Martin,            Montag - Freitag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr             gestaltet wird der Gottesdienst wie immer von
KN-Wollmatingen                                     Telefon: 9312-16                                  der Musik-und Gesangsgruppe „Conceptions“.
11.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus,           E-Mail: Spaeth@kath-wa.de                         Gerne können Sie sich zur Sicherheit vorab im
KN-Fürstenberg                                                                                        Pfarrbüro Allensbach anmelden, da die Plät-
                                                    Wir bitten Sie, einen Mund-Nasen-Schutz zu        ze in der Kirche begrenzt sind. Das Tankstel-
Donnerstag, 17. Juni                                                                                  len-Team freut sich auf Ihren Besuch.
9.30 Uhr Eucharistiefeier der Kath. Frauen-
gemeinschaft in St. Nikolaus, Allensbach
Jahrtag für: Erika Wieser
Im Gedenken an: Martha Rigling,
Isabella Keune                                        Kloster Hegne – Theodosius Akademie wieder geöffnet
Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens-         Ab dem 1. Juni sind die Türen der Theodosius Akademie der Stiftung Kloster Hegne wieder
und Weltanschauungsgemeinschaften zur                 geöffnet und Veranstaltungen können wieder stattfinden.
Religionsausübung im Sinne von § 12 Abs. 1
CoronaVO müssen die Besucher während der              Über diese Entwicklung freuen wir uns sehr und es ist uns ein großes Anliegen dazu beizutra-
Veranstaltung eine medizinische Maske oder            gen, dass Ihr Besuch bei uns sicher ist. Deshalb gelten die bekannten Vorsichtsmaßnahmen
FFP2 Maske tragen.                                    (Abstand, Maske, Hygiene) natürlich auch bei uns und eine detaillierte Übersicht unserer all-
                                                      gemeinen Hygiene- und Schutzbestimmungen finden Sie auf www.theodosius-akademie.de.
                                                      Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen oder einen Be-
KLOSTERKIRCHE                                         such unseres Hauses einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stun-
ST. KONRAD HEGNE                                      den) vorweisen müssen. Von dieser Pflicht sind Personen befreit, die vollständig geimpft und
                                                      symptomfrei sind. Ebenso sind genesene Personen von der Testplicht befreit. Entsprechende
                                                      Nachweise müssen vorgewiesen werden.
             Kloster Hegne -
        Gottesdienst in der Krypta                    Unsere aktuellen Öffnungszeiten
                                                      Dienstag bis Freitag: 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Eucharistiefeier,                                     Samstag: 14 bis 17 Uhr
Samstagabend 18:30 Uhr in der Krypta
(max. 30 Personen, die Kontaktdaten werden
registriert)                                          Wir freuen uns darauf, Sie wieder persönlich in unserer Theodosius Akademie zu begrüßen!
Die Krypta ist täglich von 07.30 - 17.30 Uhr für
Beterinnen und Beter geöffnet. Nur am Sams-
tag wird sie wegen hygienischer Maßnahmen
im Blick auf den Abendgottesdienst um 17
Uhr geschlossen und dann 20 Min. vor Gottes-
dienstbeginn wieder geöffnet.
Die Klosterkirche bleibt bis auf weiteres für ex-
terne Besucher geschlossen.
Die Schwestern sind in ihrem Beten all denen
verbunden, die sich der Gebetsgemeinschaft
mit dem Kloster zugehörig fühlen.

GEMEINSAME MITTEILUNGEN

       Öffnungszeiten im Pfarrbüro
Montag:     9.00 – 11.00 Uhr
Dienstag:   9.00 – 11.00 Uhr,
            16.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen
16 | FREITAG, 11. JUNI 2021
                                                   Sonntag 13.06um 10.00 Uhr
 Kursangebote - Theodosius Akademie                                                                                     Pfarramt
                                                   und um 11.00 Uhr – Gottesdienste
      der Stiftung Kloster Hegne                   Musikalische Gestaltung: „Fischer-Chörle“         Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von
Infos zu den Kursen bei der Theodosius Akade-      Leitung: Prädikantin Doris Kählitz                15.00 – 17.00 Uhr und am
mie der Stiftung Kloster Hegne                                                                       Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr
unter 807-700 oder www.theodosius-akade-           18.00 Uhr                                         – 11.00 Uhr geöffnet.
mie.de, E-Mail: info@theodosius-akademie.de        Konfirmanden-Gottesdienst                          Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der
                                                                                                     Tel.-Nr. 6310 erreichen.
Kreativzeit                                        Gemeindegruppen starten wieder:
Termin: Samstag, 19.06.2021 -                      Bitte Absprache mit Leitungen!
15:00 bis 18:00 Uhr                                Chöre: Finden gem. Sonderabsprachen in Klei-                         Diakonie
Anmeldeschluss: Donnerstag, 15.06.2021             nensembles statt, soweit Gottesdienste vorbe-
                                                   reitet werden.                                    Der Mittagstisch startet wieder! Vormerken:
Leitung: Lehmann, Sr. Regina                                                                         Start 1. Juli 2021
Ein Nachmittag in der Kreativwerkstatt
Entspannen, mit sich selbst in Berührung kom-              Pfadfindergruppenstunden
                                                                                                     Information – Beratung – Hilfe
men und wahrnehmen, was sich zeigen möch-          Freitags 17:00 Uhr, Gnadenkirche Allensbach       EVANGELISCHE GEMEINDEDIAKONIE (sozia-
te – dies möchten Ihnen unsere Kreativzeiten       Gruppe A = Wölflinge der 2. - 4. Klasse: alle      ler Dienst) der Evangelischen Kirchengemeinde
ermöglichen.                                       zwei Wochen, immer in ungeraden Kalender-         Allensbach, Kontakt:
                                                   wochen                                            Angelika Straub (Vors.), Tel.: 935 485, Kontakt
24 Stunden - Rückzug - Stille -                    Gruppe B = Wölflinge der 5. Klasse: alle zwei      Ev. Pfarramt,
Impuls - Reflektion                                 Wochen, immer in geraden Kalenderwochen           Frank-Uwe Kündiger: 6310, Mail: frank-uwe@
Termin: Freitag, 16.07.2021,                       Freitags 17:30 Uhr, Gnadenkirche Allensbach       kuendiger.net.
16:00 Uhr bis Samstag, 17.07.2021, 16:00 Uhr       Jungpfadfinder 7. - 8. Klasse                      Was wir tun: Überkonfessionelle Beratung und
Anmeldeschluss: Mittwoch, 16.06.2021                                                                 Begleitung in schwierigen Lebenssituationen,
Leitung: Cordemann, Markus R. T.                                                                     Vermittlung mit Ämtern, in Einzelfällen Über-
Komplexe Situationen, hohes Tempo, ständige         Pfadfinder freuen sich über Mitarbeit in          brückungshilfen, Weitervermittlung von fach-
Erreichbarkeit – drei Begriffe, die den Alltag               der Gruppenleitung!                      licher Hilfe und zu Fachdiensten der DIAKONIE
vieler Führungskräfte oder Unternehmer* innen                                                        und sozialer Dienste.
in Worte fassen. Das Tagesgeschäft ist intensiv    So viele aufgeweckte Kinder, doch zu wenige
und lässt Zeiten der Ruhe oder der Reflektion       Gruppenleiter! Wir suchen dringend Menschen
                                                   für unsere Pfadfinderarbeit in Allensbach. Wer     „JUGEND HILFT“ (Nachbarschaftshilfe / kleine
oft nicht zu.                                                                                        Hilfen im Alltag durch Jugendliche in fachli-
Mit unser 24 Stunden Auszeit bieten wir Ihnen      Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendli-
                                                   chen hat, ist bei uns genau richtig!              cher Begleitung) Gerhard Hügel-Bohlig, Tel.:
eine Möglichkeit sich aus der Hektik des Alltags                                                     3374, Mail: gehuebo@web.de
zurückzuziehen und in die Stille einzutauchen.     Kontakt:
                                                   Linda Streckfuß,                                  E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de
Die Zeit ist geprägt vom Schweigen, Entspan-                                                         Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de
nungsübungen, Meditationen, Impulsen aus           gilde-allensbach@vcp-konstanz.de, 8039830
                                                                                                     E-Mail-Adresse der christlichen Pfadfinder:
der christlichen Spiritualität und dem Coaching                                                      gilde-allensbach@vcp-konstanz.de
sowie Zeiten für sich selbst. So können Sie zur    (1) Fotobuch OSTERWEG ist da (in der Kirche
Ruhe kommen, Kraft schöpfen, Situationen re-       bereitgestellt) u n d
flektieren und bei sich ankommen.                   (2) Fotobuch HEILIGABEND ist jetzt auch da:
                                                   Abzuholen im Gottesdienst am Sonntag in der          Leitwort für die kommende Woche
Salbe mit Tradition:                               Kirche oder zu den Sekretariatszeiten (Mi und     Christus spricht: Kommt her zu mir, alle, die ihr
„Beinwellsalbe Kloster Hegne“ wieder               Do 9.30-11.30).                                   mühselig und beladen seid;
erhältlich                                         Oder: Nach Absprache ... 6310.                    ich will euch erquicken. (Mt. 11,28)
Viele Jahre wurde die Beinwellsalbe im Klos-       Wir haben es als Softcover bestellt, wodurch es
ter Hegne nach einer überlieferten Rezeptur in     etwas günstiger wurde:
Handarbeit erstellt. Seit mehreren Jahren war      Ostern: Selbstkostenpreis 36,-EU
die Salbe jedoch nicht mehr erhältlich, da die     Heiligabend: Selbstkostenpreis 24,-EU
Schwestern die Herstellung nicht mehr leisten
konnten. Doch blieb die große Nachfrage über       Gottesdienst jederzeit auch hier:
                                                                                                      WÜNSCHE UND ANREGUNGEN?
die Jahre bestehen. Im Team der Herrenbach         • Telefonandachten: Täglich neu jederzeit
Apotheke in Augsburg hat das Kloster einen           auf Ihren Anruf 07531 1279597                    WWW.PRIMO-STOCKACH.DE
verlässlichen und kompetenten Partner gefun-       • Gottesdienste im Net:
den, der die Salbe nach dem bewährten Rezept         www.ekiba.de/kirchebegleitet                     Online finden Sie nützliche Informationen:
in drei Duftrichtungen produziert und vertreibt.   • TV-Gottesdiensten, z.B. unter                    » Preislisten
Die Salbe ist online und im Kloster erhältlich.       www.zdf.fernsehgottesdienst.de                  » Ansprechpartner
Weitere Informationen sind direkt über das         • zu den Sendungen von Bibel-TV und ERF            » Angebote
Kloster erhältlich.                                  (Evangeliums-Rundfunk)
                                                     www.erf.de/erf-plus/audiothek
                                                   • zu virtuellen und Video-Gottesdiensten           Natürlich sind wir auch persönlich
                                                     des Kirchenbezirkes für Kinder und Erwach-
EVANG. KIRCHEN-                                      sene unter www.ekikon.de
                                                                                                      für Sie da!
GEMEINDE ALLENSBACH                                • An jedem Sonntag gibt es um 10 Uhr einen             Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11
                                                     digitalen Gottesdienst für Kinder von den            anzeigen@primo-stockach.de
                                                     Kindergottesdienstverbänden der EKD auf
         Gottesdienste in der und                    dem eigenen youtube Kanal:
          um die Gnadenkirche:                       https://www.youtube.com/channel/UC87i-
Sicherheitsstandards gemäß KGR-Beschluss             poc-d6-7kC17II4XOzA
und innerkirchlich geltenden Richtlinien.            Daneben finden sich unter www.rpi-baden.
                                                     de – Kinder und Familien, sowie unter
Samstag 12.06.                                       www.ekiba.de/kindergottesdienst Impulse,
12.00 Uhr – 17.00/18.00 Uhr                          Geschichten, liturgische Anregungen zum
Konfitag                                              Kindergottesdienst feiern zuhause.
FREITAG, 11. JUNI 2021 | 17

 TERMINE & VERANSTALTUNGEN DER VEREINE
                                                   hauptversammlung mit den erforderlichen         worden. Dies betrifft insbesondere die Jugend-
AGA ALLENSBACH e.V.                                Neuwahlen am 18.06.21 um 19.00 Uhr als          lichen (ab Juniorretter) und aktiven Rettungs-
HEIMATGESCHICHTSVEREIN                             Präsenzveranstaltung im Strandbad vor der       schwimmer, die über den HiOrg-Server bzw. per
                                                   Rettungswache durchzuführen. Die notwendi-      Mail informiert werden.
Archäologie-Heimatmuseum                           ge förmliche Einladung ist bereits im Gemein-   Es wird um Verständnis gebeten, dass alle üb-
Unser Museum Rathausplatz 2 ist wieder ge-         deblatt abgedruckt worden.                      rigen Angebote für Kinder ausschließlich auf
öffnet jeweils am Dienstag von 17.00 bis 19.00      Die Verantwortlichen der DLRG möchten die       der Basis der genannten Bedarfsmeldungen
Uhr und Freitag von 16.00 bis 18.00 Uhr. Derzeit   Vereinsmitglieder auf diesem Wege noch ein-     zusammengestellt werden; eine nachträgliche
Maskenpflicht und beschränkte Besucherzahl.         mal ganz herzlich dazu einladen, an dieser      Erweiterung dieses Personenkreises ist derzeit
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.                   wichtigen Versammlung teilzunehmen. Es gilt     nicht möglich!
                                                   ein spezielles Hygiene-Konzept unter Beach-     Den DLRG-Verantwortlichen ist durchaus be-
                                                   tung der Abstandsregeln und unter der Vor-      wusst, dass nach über einem Jahr des „Coro-
                                                   aussetzung eines negativen Testes bzw. einer    na-Stillstandes“ eine große Nachfrage nach
DLRG ORTSGRUPPE                                    kompletten Impfung oder Genesung; Test-Zen-     Ausbildungskursen aller Art besteht; es dürfte
ALLENSBACH e.V.                                    tren gibt es auf dem Rathausplatz bzw. am       aber auch allen Interessenten klar sein, dass
                                                   Campingplatz.                                   diese Wünsche unter den beschränkten per-
Putzaktion im Strandbad beendet                    Wichtigste Voraussetzung ist die vorherige      sonellen wie räumlichen Umständen nicht auf
Am 02. Juni konnte nun endlich bei passen-         Anmeldung online über die Homepage unter        einmal erfüllt werden können. Die öffentlichen
dem Wetter mit wenig Wind und viel Sonne           www.allensbach.dlrg.de !! Nutzen Sie diese      Bäder in der Umgebung sind von den örtlichen
der Wasser-seitige Teil unserer Aufräumakti-       Möglichkeit.                                    Vereinen komplett belegt, sodass hier in Allens-
on im Strandbad stattfinden. Neben anderem                                                          bach nur das Strandbad bzw. der See hierfür
Müll konnte die DLRG Jugend hauptsächlich          DLRG – Kursangebote 2021                        zur Verfügung stehen – mit allen Unwägbar-
Glasflaschen im Badebereich aus dem Wasser          Die DLRG-Verantwortlichen haben bereits seit    keiten des Wetters und der Temperaturen.
einsammeln - zum Glück die meisten am Stück        Jahresbeginn bis zu den Osterferien über die
und nicht in Scherben. Die Badesaison kann         Homepage die Möglichkeit eröffnet, zu allen      Alle weiteren Anfragen können somit bis auf
kommen.                                            ihren Trainings-Angeboten eine sog. Bedarfs-    weiteres nur auf einer Warteliste zusammen-
                                                   meldung seitens der Eltern für ihre Kinder      geführt werden, deren Abarbeitung von der
DLRG – Jahreshauptversammlung 2021                 abzugeben. Diese Meldungen sind inzwischen      weiteren Pandemieentwicklung abhängig ist;
In Abstimmung mit der Gemeinde und unter           gesichtet worden, und es sind andererseits      wie die Möglichkeiten sich im Herbst darstel-
Beachtung der geltenden Corona-Verordnun-          entsprechende Trainings-Möglichkeiten unter     len, weiß noch niemand. Bitte stellen Sie daher
gen ist es der DLRG Ortsgruppe möglich, auch       Beachtung der geltenden Corona-Regelungen       Ihre Anfragen oder Meldungen ausschließlich
in diesem Jahr die turnus-gemäße Jahres-           im Strandbad unter freiem Himmel organisiert    über die Homepage an die DLRG!

  SPORTVEREIN
  ALLENSBACH 1907
  Mit Friederike Jacobi von Wangelin erhält der SV Allensbach zum 15.08.2021
  motivierte und kompetente Unterstützung.
  Die leidenschaftliche Handballerin, die im Sommer ihr Abitur am Sportgym-
  nasium Magdeburg ablegen wird, spielt bereits seit ihrem zehnten Lebensjahr
  Handball. Mit dem HSV Magdeburg wurde sie bereits Landesmeisterin Sach-
  sen-Anhalt in der B- und A-Jugend, belegte 2018/19 in der B-Jugend den
  zweiten Platz bei den Mitteldeutschen Meisterschaften und dort 2019 den
  dritten Platz mit der A-Jugend; 2020 spielte sie mit dem HSV Magdeburg um
  die Qualifikation zur A-Jugend Bundesliga. Zudem verfügt Friederike Jacobi
  von Wangelin über eine Grundausbildung als Jugendschiedsrichterin.
  Friederike Jacobi von Wangelin wird den SV Allensbach sportlich als Spiele-
  rin (A-Jugend BWOL, A-Jugend Bundesliga; aktive Frauen) verstärken, als
  FSJlerin wird sie das Trainerteam im Jugendtraining sowie die Grundschulen
  Allensbach, Reichenau und Waldsiedlung unterstützen, darüber hinaus auch
  Jugendevents planen und durchführen. Zu ihren Hobbys zählt neben Handball
  noch snowboarden und lesen.

 WEITERE MITTEILUNGEN
Trauercafé des Hospizvereins
13. Juni 2021 von 15 bis 17 Uhr                    bietet das Café Trauernden einen guten Ort,     wang. Bei schönem Wetter öffnet die Terrasse.
Das Trauercafé des Hospizvereins Konstanz fin-      um hinzugehen, anstatt sich zurückzuzie-        Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Café
det am Sonntag, 13. Juni von 15 bis 17 Uhr         hen. Besucher sind eingeladen mit anderen       ergänzt die vielfältigen Trauer-Angebote des
statt. Dieses Angebot organisieren Ehrenamtli-     in Kontakt zu treten oder nur zu genießen       Hospizvereins Konstanz.
che des Vereins einmal pro Monat im Café des       und zu lesen. Es werden Kaffeespezialitä-
Seniorenzentrums, Obere Laube 38, Konstanz.        ten mit frischen, hausgemachten Kuchen zu       Infos, auch zu den geltenden Corona-Regeln,
Unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“           kleinen Preisen angeboten, ohne Verzehrz-       unter www.hospiz-konstanz.de.

                                                     Ende des redaktionellen Teils
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