Kirchliches Amtsblatt - FÜR DIE DIÖZESE FULDA - Bistum Fulda

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Kirchliches Amtsblatt - FÜR DIE DIÖZESE FULDA - Bistum Fulda
Kirchliches Amtsblatt
                      F Ü R DI E DI Ö Z E S E F U L DA
Fernsprechnummer: (0661) 87-0                                                                              Telefax: (0661) 87-578

STÜCK VI                                       FULDA, den 18. August 2021                                       137. Jahrgang

Nr. 75 Papstbotschaft zum Weltmissionssonntag                      Nr. 81 Gestellungsleistung für Ordensangehörige – Gestellungs-
Nr. 76 Aufruf zum Sonntag der Weltmission                                 gelder 2020
Nr. 77 Hinweise zum Sonntag der Weltmission                        Nr. 82 Organisationsanweisung des Generalvikars – Neue Struk-
Nr. 78 Änderung der Satzung des Verbandes der Diözesen                    tur Bischöfliches Generalvikariat
       Deutschland                                                 Nr. 83 Schutzauftrag für Kindertageseinrichtungen in katholi-
Nr. 79 Erstes Gesetz zur Änderung der Ordnung für den Umgang              scher Trägerschaft im Bistum Fulda
       mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und     Nr. 84 Veröffentlichung von Jubiläen von Geistlichen
       hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstiger   Nr. 85 Warnhinweise
       Beschäftigter im kirchlichen Dienst                         Nr. 86 Personalien
Nr. 80 Änderung MAVO

Nr. 75         Papstbotschaft zum                                  sind: »Es war um die zehnte Stunde« (Joh 1,39). Die
               Weltmissionssonntag 2021                            Freundschaft mit dem Herrn, ihn zu sehen, wie er Kran-
                                                                   ke heilt, mit Sündern isst, Hungrige speist, sich Ausge-
»Wir können unmöglich schweigen über das, was wir                  schlossenen nähert, Unreine berührt, sich mit den Be-
      gesehen und gehört haben« (Apg 4,20).                        dürftigen identifiziert, zu den Seligpreisungen einlädt
                                                                   und auf eine neue Art und Weise mit Vollmacht lehrt –
Liebe Brüder und Schwestern,                                       das hinterlässt einen unauslöschlichen Eindruck, der ein
                                                                   Staunen und eine offenherzige und ungezwungene
wenn wir die Macht der Liebe Gottes erfahren, wenn                 Freude zu wecken vermag, die man nicht zurückhalten
wir seine väterliche Gegenwart in unserem persönli-                kann. Diese Erfahrung ist, wie der Prophet Jeremia sag-
chen und gemeinschaftlichen Leben erkennen, dann                   te, das brennende Feuer seiner wirksamen Gegenwart
können wir nicht anders, als zu verkünden und weiter-              in unseren Herzen, das uns zur Mission antreibt, ob-
zugeben, was wir gesehen und gehört haben. Die Bezie-              wohl dies mitunter mit Opfern und Missverständnissen
hung Jesu zu seinen Jüngern und seine Menschheit, die              verbunden ist (vgl. 20,7-9). Die Liebe ist immer in Be-
sich uns im Geheimnis der Menschwerdung, in seinem                 wegung und setzt uns in Bewegung, um die schönste
Evangelium und seinem Paschamysterium offenbart,                   Botschaft und Quelle der Hoffnung weiterzugeben:
zeigen uns, wie sehr Gott uns Menschen liebt und sich              »Wir haben den Messias gefunden« (Joh 1,41).
unsere Freuden und Leiden, unsere Sehnsüchte und
Ängste zu eigen macht (vgl. Zweites Vatikanisches Kon-             Mit Jesus haben wir gesehen, gehört und erfahren, dass
zil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 22). Alles an           es auch anders gehen kann. Schon heute hat er die künf-
Christus erinnert uns daran, dass ihm die Welt, in der             tigen Zeiten eingeleitet, da er uns an ein Wesensmerk-
wir leben, und ihre Erlösungsbedürftigkeit nicht fremd             mal unseres Menschseins erinnert, das sehr oft verges-
sind; er ruft uns auch dazu auf, dass wir uns als aktiver          sen wird: »Wir sind für die Fülle geschaffen, die man
Teil dieser Sendung fühlen: »Geht also an die Kreuzun-             nur in der Liebe erlangt« (Enzyklika Fratelli tutti, 68).
gen der Straßen und ladet alle, die ihr trefft, [...] ein!«        Neue Zeiten, die einen Glauben wecken, der imstande
( Mt 22,9). Niemand ist fremd, niemand kann sich in Be-            ist, Initiativen anzustoßen und Gemeinschaften zu ge-
zug auf diese mitfühlende Liebe fremd oder fern fühlen.            stalten, angefangen bei Männern und Frauen, die ler-
                                                                   nen, ihre eigene Zerbrechlichkeit und die der anderen
Die Erfahrung der Apostel                                          auf sich zu nehmen, indem sie die Geschwisterlichkeit
                                                                   und soziale Freundschaft fördern (vgl. ebd., 67). Die
Die Geschichte der Evangelisierung beginnt mit einer               kirchliche Gemeinschaft zeigt ihre Schönheit immer,
leidenschaftlichen Suche des Herrn, der ruft und mit je-           wenn sie sich in Dankbarkeit daran erinnert, dass der
dem Menschen dort, wo er ist, einen freundschaftlichen             Herr uns zuerst geliebt hat (vgl. 1 Joh 4,19). »Die beson-
Dialog aufnehmen will (vgl. Joh 15,12-17). Die Apostel             dere Liebe des Herrn überrascht uns, und das Staunen
erzählen uns als erste davon, während sie sich sogar an            kann von seinem Wesen her von uns weder besessen
den Tag und die Stunde erinnern, als sie ihm begegnet              noch erzwungen werden. […] Nur so kann das Wunder

Stück V 2021                                                                                                                  79
der Unentgeltlichkeit, der unentgeltlichen Selbsthinga-       keit zu leben, das „Sakramentale“ der Nähe Gottes zu
be blühen. Auch den missionarischen Eifer kann man            uns, der niemanden am Straßenrand liegen lässt. In die-
nie durch Erwägung oder Berechnung erlangen. Sich             ser Zeit der Pandemie ist angesichts der Versuchung, die
„in den Zustand der Mission“ zu versetzen ist ein Wi-         Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit im Namen ei-
derschein der Dankbarkeit« ( Botschaft an die Päpstli-        nes angebrachten Social Distancing zu kaschieren und
chen Missionswerke, 21. Mai 2020).                            zu rechtfertigen, eine Mission des Mitleidens dringend
                                                              erforderlich, welche die notwendige Distanz zu einem
Die Zeiten waren jedoch nicht einfach. Die ersten Chris-      Ort der Begegnung, der Fürsorge und der Förderung
ten begannen ihr Leben aus dem Glauben in einer feind-        machen kann. »Das, was wir gesehen und gehört ha-
seligen und schwierigen Umgebung. Geschichten von             ben« (Apg 4,20), die Barmherzigkeit, die uns zuteilwur-
Ausgrenzung und Gefangenschaft waren verwoben mit             de, wird zu einem Bezugspunkt für unsere Glaubwür-
inneren und äußeren Widerständen, die dem, was sie            digkeit, der es uns erlaubt, die »gemeinsame
gesehen und gehört hatten, zu widersprechen und es so-        Leidenschaft [wiederzuerlangen, um] eine zusammen-
gar zu leugnen schienen. Aber anstatt eine Schwierig-         stehende und solidarische Gemeinschaft [zu schaffen],
keit oder Hürde darzustellen, die sie dazu hätte bringen      der man Zeit, Einsatz und Güter widmet« (Enzyklika
können, sich zurückzuziehen oder sich zu verschließen,        Fratelli tutti, 36). Es ist sein Wort, das uns täglich erlöst
drängte sie dies dazu, jeden Nachteil, jeden Widerstand       und uns vor den Ausreden bewahrt, die uns dazu verlei-
und jede Notlage in eine Gelegenheit zur Mission zu           ten, uns in einem absolut feigen Skeptizismus zu ver-
verwandeln. Auch Einschränkungen und Hindernisse              schließen: „Es ist alles beim Alten, es wird sich nichts
wurden zu bevorzugten Orten, um alles und jeden mit           ändern.“ Auf die Frage: „Wozu soll ich auf meine Si-
dem Geist des Herrn zu salben. Nichts und niemand             cherheiten, Annehmlichkeiten und Vergnügen verzich-
konnte von der befreienden Verkündigung unberührt             ten, wenn ich kein bedeutendes Ergebnis sehen kann?“,
bleiben.                                                      bleibt die Antwort immer gleich: „Jesus Christus hat
                                                              die Sünde und den Tod besiegt und ist voller Macht. Je-
Ein lebendiges Zeugnis von all dem finden wir in der          sus Christus lebt wirklich (vgl. Apostolisches Schreiben
Apostelgeschichte, einem Buch, das die missionarischen        Evangelii gaudium, 275). Er möchte, dass auch wir le-
Jünger immer bei der Hand haben. Dieses Buch erzählt,         ben, Geschwister sind und fähig, diese Hoffnung in uns
wie sich der Duft des Evangeliums bei seinem Kommen           aufzunehmen und weiterzugeben. In der gegenwärtigen
verbreitete und es jene Freude weckte, die nur der Geist      Situation werden dringend Missionare der Hoffnung be-
uns geben kann. Die Apostelgeschichte lehrt uns, uns in       nötigt, die mit der Salbung des Herrn als Propheten uns
den Prüfungen an Christus festzuhalten; so reifen wir         daran zu erinnern vermögen, dass niemand sich allein
in der Ȇberzeugung, dass Gott in jeder Situation han-        rettet.
deln kann, auch inmitten scheinbarer Misserfolge«, und
in der Gewissheit, »dass sicher Frucht bringen wird (vgl.     Wie die Apostel und die ersten Christen sagen auch wir
Joh 15,5), wer sich Gott aus Liebe darbringt und sich         mit all unseren Kräften: »Wir können unmöglich
ihm hingibt« (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudi-        schweigen über das, was wir gesehen und gehört haben«
um, 279).                                                     (Apg 4,20). Alles, was wir empfangen haben, alles, was
                                                              der Herr uns nach und nach zugedacht hat, das hat er
So auch wir: Der gegenwärtige Moment der Geschichte           uns gegeben, damit wir es einsetzen und den anderen
ist keineswegs einfach. Die Situation der Pandemie hat        selbstlos weiterschenken. Wie die Apostel das Heil Jesu
den Schmerz, die Einsamkeit, die Armut und das Un-            sahen, hörten und berührten (vgl. 1 Joh 1,1-4), so kön-
recht, unter denen bereits so viele litten, hervorgehoben     nen wir heute das leidende und verherrlichte Fleisch
und verstärkt; sie hat unsere falschen Sicherheiten so-       Christi im Verlauf jeden Tages berühren und den Mut
wie die Zersplitterung und Polarisierung, die uns laut-       finden, mit allen eine hoffnungsvolle Zukunft zu teilen,
los zerreißen, entlarvt. Die ganz Schwachen und               jenes unbezweifelbare Merkmal, das dem Wissen ent-
Schutzlosen haben ihre eigene Schutzlosigkeit und             springt, dass der Herr uns begleitet. Als Christen kön-
Schwäche noch mehr erfahren. Wir haben Entmuti-               nen wir den Herrn nicht für uns selbst behalten: Die
gung, Ernüchterung, Müdigkeit erlebt; die allgemein um        Sendung der Kirche zur Evangelisierung bringt ihre
sich greifende Verbitterung, die jede Hoffnung raubt,         umfassende und öffentliche Bedeutung in der Verwand-
konnte sich sogar unserer Wahrnehmung bemächtigen.            lung der Welt und in der Sorge für die Schöpfung zum
Wir jedoch, »wir verkünden […] nicht uns selbst, son-         Ausdruck.
dern Jesus Christus als den Herrn, uns aber als eure
Knechte um Jesu willen« (2 Kor 4,5). Deshalb hören wir        Eine Einladung an jeden Einzelnen von uns
in unseren Gemeinschaften und in unseren Familien
das Wort des Lebens erklingen, das in unseren Herzen          Das Thema des diesjährigen Weltmissionstages »Wir
widerhallt und uns sagt: »Er ist nicht hier, sondern er ist   können unmöglich schweigen über das, was wir gesehen
auferstanden« ( Lk 24,6). Es ist ein Wort der Hoffnung,       und gehört haben« (Apg 4,20) ist eine Einladung an je-
das jeden Determinismus durchbricht; allen, die sich da-      den von uns, „sich darum zu kümmern“ und bekannt
von berühren lassen, schenkt es die Freiheit und den          zu machen, was wir im Herzen tragen. Diese Sendung
Mut, die notwendig sind, um aufzustehen und kreativ           ist und war immer die Identität der Kirche: »Sie ist da,
alle erdenklichen Wege zu suchen, um die Barmherzig-          um zu evangelisieren« (hl. Paul VI., Apostolisches

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Schreiben Evangelii nuntiandi, 14). Unser Leben aus          Maria, die erste missionarische Jüngerin, lasse in allen
dem Glauben wird geschwächt, es verliert die Prophetie       Getauften den Wunsch wachsen, Salz und Licht in unse-
und die Fähigkeit zum Staunen und zur Dankbarkeit,           ren Ländern zu sein (vgl. Mt 5,13-14).
wenn es sich in persönlicher Abschottung oder in klei-
nen Gruppen verschließt; schon wegen seiner eigenen          Rom, Sankt Johannes im Lateran, am 6. Januar 2021,
Dynamik verlangt es eine zunehmende Offenheit, die           Hochfest Erscheinung des Herrn.
auf alle zugehen und sie umarmen kann. Die ersten
Christen waren weit davon entfernt, der Versuchung                               FRANZISKUS
nachzugeben, sich in eine Elite einzuschließen; sie wur-
den vom Herrn und von dem neuen Leben angezogen,
das er anbot, nämlich zu den Völkern zu gehen und zu         Nr. 76     Aufruf der deutschen Bischöfe zum Welt-
bezeugen, was sie gesehen und gehört hatten: Das Reich                  missionssonntag 2021
Gottes ist nahe. Sie taten dies mit der Hingabe, der
Dankbarkeit und dem Edelmut derer, die säen im Wis-          Liebe Schwestern und Brüder,
sen, dass andere die Früchte ihres Einsatzes und Opfers
genießen werden. Daher denke ich gerne: »Auch die            „Lasst uns nicht müde werden, das Gute zu tun“ (Gal
Schwächsten, Benachteiligten und Verwundeten kön-            6,9), schreibt Paulus, der Völkerapostel, an die Gemein-
nen [auf ihre Weise Missionare] sein, denn man muss          den in Galatien. Dies ist auch das Leitwort für den Monat
immer zulassen, dass das Gute mitgeteilt wird, selbst        der Weltmission 2021. Lasst uns Gutes tun: Dieses Wort
wenn es zusammen mit vielen Schwächen besteht«               ist damals wie heute die Aufforderung zu einem Leben in
(Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christus vi-          Geschwisterlichkeit.
vit, 239).                                                   Es gehört Mut dazu, auf Menschen zuzugehen und Brü-
                                                             cken zu bauen. Die Aktion der Missio-Werke zeigt an
Am Weltmissionstag, der jedes Jahr am vorletzten             den Beispielen von Nigeria und dem Senegal, was alles
Sonntag im Oktober gefeiert wird, denken wir dankbar         möglich ist, wenn Menschen aus diesem Geist heraus
an alle Menschen, die uns durch ihr Lebenszeugnis hel-       handeln. Beide Länder sind stark von der Corona-Pande-
fen, unsere in der Taufe übernommene Verpflichtung zu        mie betroffen. Armut und Jugendarbeitslosigkeit nähren
erneuern, offenherzige und fröhliche Apostel des Evan-       Gewalt und religiösen Fundamentalismus. Entführungen
geliums zu sein. Wir denken besonders an alle, die sich      und Anschläge bringen Not und Elend, sie säen Furcht
auf den Weg gemacht und Land und Familie verlassen           und Misstrauen. In dieser Lage setzt die Kirche auf den
haben, damit das Evangelium unverzüglich und unge-           Dialog mit allen Menschen guten Willens. Sie bringt
hemmt die Orte von Völkern und Städten erreichen             Christen und Muslime an einen Tisch, so dass Vertrauen
konnte, in denen viele Menschen nach Segen dürsten.          entstehen kann und gemeinsames Tun möglich wird. Auf
                                                             diese Weise wird die Hoffnung gestiftet, dass die ver-
Wenn wir ihr missionarisches Zeugnis betrachten, so          wundeten Gesellschaften geheilt werden können.
spornt uns dies an, mutig zu sein und eindringlich »den      Wir bitten Sie: Beten Sie für unsere Schwestern und Brü-
Herrn der Ernte« zu bitten, »Arbeiter für seine Ernte        der, die nicht müde werden, sich in Gottes Namen für ein
auszusenden« ( Lk 10,2). Wir sind uns nämlich bewusst,       gutes Miteinander einzusetzen. In Nigeria, im Senegal
dass die Berufung zur Mission nicht der Vergangenheit        und weltweit. Bedenken Sie bei der Kollekte am kom-
angehört oder eine romantische Erinnerung an frühere         menden Sonntag die Initiativen von Missio mit einer
Zeiten ist. Heute braucht Jesus Herzen, welche die Be-       großzügigen Spende!
rufung als eine echte Liebesgeschichte zu leben fähig
sind, die sie dazu bringt, an die Peripherien der Welt zu    25. Februar 2021                   Für das Bistum Fulda
gehen und Boten und Werkzeuge des Mitleidens zu wer-
den. Und es ist ein Ruf, den er an alle richtet, wenn auch
nicht auf dieselbe Weise. Denken wir daran, dass es Pe-
ripherien in unserer Nähe gibt, im Zentrum einer Stadt
oder in der eigenen Familie. Es gibt auch einen Aspekt
der universalen Offenheit der Liebe, der nicht geogra-
phischer, sondern existentieller Natur ist. Immer, be-
                                                                                                 Dr. Michael Gerber
sonders aber in diesen Zeiten der Pandemie, ist es wich-
                                                                                                  Bischof von Fulda
tig, unsere tägliche Fähigkeit zu steigern, unseren Kreis
zu erweitern und die zu erreichen, die ich nicht unmit-      Der Aufruf soll am Sonntag, dem 17.10.2021, in allen
telbar als Teil „meiner Interessenswelt“ sehe, obwohl        Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und den
sie mir nahe sind (vgl. Enzyklika Fratelli tutti, 97). Die   Gemeinden darüber hinaus auch auf anderem geeigne-
Mission zu leben bedeutet, sich darauf einzulassen, die      tem Wege bekannt gemacht werden. Der Ertrag der
gleiche Gesinnung wie Christus Jesus zu pflegen und          Kollekte am 24. Oktober 2021 ist ausschließlich für die
mit ihm zu glauben, dass der Mensch neben mir auch           Päpstlichen Missionswerke Missio in Aachen und Mün-
mein Bruder oder meine Schwester ist. Möge die mit-          chen bestimmt.
fühlende Liebe Jesu Christi auch unser Herz aufrütteln
und uns alle zu missionarischen Jüngern machen.

Stück V 2021                                                                                                       81
Nr. 77     Hinweise zur Durchführung der Missio-           am Vorabend) statt. Das jeweilige Generalvikariat
           Aktion 2021                                     überweist die Spenden, einschließlich der später einge-
                                                           gangenen, an die Missio-Werke. Auf ausdrücklichen
Unter dem Motto „Lasst uns nicht müde werden, das          Wunsch der Bischöfe soll die Kollekte zeitnah und ohne
Gute zu tun“ begehen wir am 24. Oktober den Sonntag        jeden Abzug von den Gemeinden über die Bistumskas-
der Weltmission. Die Missio-Aktion stellt Projektpart-     sen an Missio weitergeleitet werden. Eine pfarreiinterne
ner vor, die sich unermüdlich für Frieden und Versöh-      Verwendung der Kollektengelder, z.B. für Partner-
nung in Nigeria einsetzen. Gemeinsam mit ihren musli-      schaftsprojekte, ist nicht zulässig. Missio ist den Spen-
mischen Partnern bauen sie Brücken und zeigen, wie         dern gegenüber rechenschaftspflichtig. Sobald das Er-
soziale Konflikte durch interreligiöse Zusammenarbeit      gebnis der Kollekte vorliegt, sollte es der Gemeinde mit
gelöst werden können.                                      einem herzlichen Dank bekannt gegeben werden.

Wege des Dialogs öffnen statt Mauern errichten             Informationen und Kontakt

Die Corona-Pandemie hat Nigeria stark getroffen. An-       Weitere Informationen und Materialien sowie Veranstal-
schläge und Entführungen machen Angst und schüren          tungshinweise finden Sie auf www.missio-hilft.de/wms.
Misstrauen. Nur selten werden Täter gefasst und zur Re-
chenschaft gezogen. Der Staat lässt viele Menschen mit     Fragen zum Monat der Weltmission in den Diözesen be-
ihren Sorgen allein. In dieser angespannten Lage su-       antwortet gerne die Bildungsabteilung wie Missio: Tel.:
chen die Kirchen den Dialog mit allen Menschen guten       0241-7507-263 oder post@missio-hilft.de.
Willens. Vielfältige Initiativen setzen Zeichen und tra-
gen dazu bei, die verwundete Gesellschaft wiederauf-       Über bestellungen@missio-hilft.de oder Tel.: 0241-
zubauen. Das Plakatmotiv zeigt Erzbischof Ignatius Ka-     7507-350, Fax: 0241-7507-336 können Sie alle Materia-
igama im freundschaftlichen Gespräch mit einem             lien zum Weltmissionssonntag direkt bestellen.
muslimischen Würdenträger, dem Emir von Wase, und
zwei Frauen der interreligiösen Fraueninitiative Wo-
men’s Interfaith Council. Sie alle schaffen Vertrauen      Nr. 78     Änderung der Satzung des Verbandes der
dort, wo Glaube und Religion für politische Zwecke ma-                Diözesen Deutschlands
nipuliert und missbraucht werden, und zeigen, dass ein
friedliches Miteinander möglich ist.                       In der 184. Sitzung der Vollversammlung des Verban-
                                                           des der Diözesen Deutschlands am 21.06.2021 wurde
Eröffnung der Missio-Aktion                                beschlossen, die Satzung des Verbandes der Diözesen
                                                           Deutschlands wie folgt zu ändern:
Die bundesweite Missio-Aktion 2021 startet voraus-
sichtlich mit einem Festwochenende vom 2. bis 3. Okto-
ber im Bistum Essen. In einem feierlichen Pontifikalamt                           §2
eröffnet Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck zusammen         Rechtsstellung, Anwendung der Grundordnung, der
mit Gästen aus Nigeria am Sonntag (3.10.) offiziell den    Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch
Monat der Weltmission.                                         und der diözesanen Präventionsregelungen

Missio-Aktion in den Gemeinden                                (2) Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im
                                                                  Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse und die
- Im August wird die Informationsmappe zum                        Ordnung für den Umgang mit sexuellem Miss-
  Weltmissionssonntag an alle Pfarrgemeinden geschickt.           brauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebe-
                                                                  dürftiger Erwachsener durch Kleriker und sons-
- Anfang September folgt der Versand der                          tige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sowie die
  bestellten Materialpakete.                                      diözesanen Präventionsregelungen finden in je-
                                                                  weils geltenden im Amtsblatt der (Erz-)Diözese
- Das Plakat wird bestimmt von zwei Händen, in                    des jeweiligen Vorsitzenden der Vollversamm-
  denen Missio-Partnerinnen und Partner zu                        lung des Verbandes (nachfolgend Vollversamm-
  sehen sind. Sie setzen sich unermüdlich für                     lung) veröffentlichten Fassung Anwendung.
  Verständigung und gegenseitige Wertschätz-
  ung ein. Besonders in Krisenzeiten sind sie                                       § 21
  Trostspender und Hoffnungsbringer. Bitte                                      Inkrafttreten
  hängen Sie das Plakat gut sichtbar in Ihrer
  Gemeinde aus.                                            Die Satzung tritt am 01.07.2021 in Kraft. Zum gleichen
                                                           Zeitpunkt tritt die Satzung vom 01.12.2020 außer Kraft.
Missio-Kollekte am 24. Oktober

Die Missio-Kollekte findet am Sonntag der Weltmission,     Nr. 79     Erstes Gesetz zur Änderung der Ordnung
dem 24. Oktober 2021, in allen Gottesdiensten (auch                   für den Umgang mit sexuellem Missbrauch

82                                                                                                        Stück V- 2021
Minderjähriger und schutz- oder hilfebe-         dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine
               dürftiger Erwachsener durch Kleriker und         Aufzeichnung ist unzulässig.“
               sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst
                                                             3. § 14 Absatz 4 wird wie folgt neu formuliert:

                         Artikel 1                              „Die Sitzungen der Mitarbeitervertretung sind nicht
                   Änderung der Ordnung                         öffentlich. Sie finden in der Regel während der Ar-
                                                                beitszeit in der Einrichtung statt. Bei Anberaumung
Die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Miss-                  und Dauer der Sitzung ist auf die dienstlichen Erfor-
brauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürfti-           dernisse Rücksicht zu nehmen. Die Teilnahme an
ger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäf-            Sitzungen sowie die Beschlussfassung können ganz
tigte im kirchlichen Dienst vom 15. Januar 2020 (K. A.          oder teilweise mittels Video- und/oder Telefonkon-
2020, Nr. 3) wird wie folgt geändert:                           ferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte
                                                                vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen kön-
In Abschnitt A. 1. wird in Satz 5 die Angabe                    nen. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Im Hinblick
„30.06.2021“ durch die Angabe „30.06.2022“ ersetzt.             auf die Beschlussfähigkeit gelten die an der virtuel-
                                                                len Sitzung teilnehmenden Mitglieder als anwesend
                                                                im Sinne des Absatz 5 Satz 1.“
                          Artikel 2
                        Inkrafttreten                        4. § 27 b Abs. 5 wird um einen neuen Buchstaben e) mit
                                                                 folgender Formulierung ergänzt:
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in
Kraft.                                                          „Die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses können
                                                                ganz oder teilweise mittels Video- und/oder Telefon-
Fulda, den 15. Juli 2021                                        konferenz durchgeführt werden, wenn sichergestellt
                                                                ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kennt-
                                                                nis von dem Inhalt der Verhandlung nehmen kön-
                                                                nen. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.“

                                                             5. § 46 Abs. 4 wird um folgende neue Sätze 7 und 8 er-
                                                                 gänzt:

                                        Dr. Michael Gerber      „Die Verhandlung vor der Einigungsstelle kann
                                         Bischof von Fulda      auch ganz oder teilweise mittels Video- und/oder
                                                                Telefonkonferenz durchgeführt werden, wenn si-
                                                                chergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Per-
Nr. 80         5. Verordnung zur Änderung der Ordnung           sonen Kenntnis von dem Inhalt der Verhandlung
               für die Mitarbeitervertretungen im Bistum        nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.“
               Fulda (5. MAVO-ÄnderungsVO 2021)

                                                                                   Artikel II
                     Artikel I                                                   Inkraftsetzung
     Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung
                                                             Die vorstehende 5. Verordnung zur Änderung der Ord-
Die Ordnung für die Mitarbeitervertretungen im Bis-          nung für die Mitarbeitervertretungen im Bistum Fulda
tum Fulda vom 16. Juni 2005 (K. A. 2005, Nr. 94), zu-        tritt zum 01. Juli 2021 in Kraft. Die Befristung der Än-
letzt geändert durch Änderungsverordnung vom 01.             derungen in § 36 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 gemäß Ziffern
April 2020 (K.A. 2020, Nr. 39) wird wie folgt geändert:      2. und 3. der 4. MAVO-ÄnderungsVO vom 01. April
                                                             2020 wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
1. § 3 Abs. 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
                                                             Fulda, 30. Juni 2021
    „2. Leiterinnen und Leiter von Fachbereichen und
    Abteilungen der Diözesanverwaltung sowie von
    Einrichtungen im Sinne des § 1,“

2. § 4 wird um folgenden neuen Satz 4 ergänzt:

    „Mitarbeiterversammlungen können ganz oder teil-
    weise mittels Video- und/oder Telefonkonferenz                                                Dr. Michael Gerber
    durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass                                             Bischof von Fulda
    nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von

Stück V 2021                                                                                                      83
Nr. 81         Gestellungsleistungen für Ordensangehöri-      3.) Als (externer) betrieblicher Datenschutzbeauftrag-
               ge: Gestellungsgelder 2022                         ter des Bischöflichen Generalvikariats ist Herr Di-
                                                                  pl.-Betriebswirt (FH) Patric Rudtke (Vintin Services
Aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Ver-             GmbH) bestellt.
bandes der Diözesen Deutschlands (VDD) vom 21.06.2021
werden die Gestellungsgelder für Ordensangehörige mit         4.) Dem Generalvikar wird die Diözesanstelle „Sozial-
Wirkung vom 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:                     dienst katholischer Frauen“ als Fachstelle unmittel-
                                                                  bar zugeordnet. Die Verantwortlichkeit für diese
                                                                  Fachstelle liegt bei Herrn Christof Steinert.
       Gruppe               Jahr              Monat
                                                              5.) Die kirchenrechtliche Stellung des Offizialats als ei-
          I                74.880             6.240               gene Behörde sowie die durch bischöfliches Gesetz
          II               61.776             5.148               vom 29. Mai 2020 geregelte Stellung der Prüfungs-
         III               45.276             3.773               stelle „Revision im Bistum Fulda“ bleiben unberührt.
         IV                38.280             3.190
                                                              II. Stabsbereich

                                                              Der Stabsbereich gliedert sich wie folgt:
Fulda, den 7. Juli 2021
		                                                               1.) Stabsabteilung Strategie / Bistumsentwicklung

                                                                 Die Stabsabteilung untergliedert sich in folgende
                                                                 drei Dezernate:
                                                                 - Projektmanagement / Qualitätsmanagement
                                                                 - IT-Strategie / Digitalisierung
                                                                 - Strategische Initiativen
                                      Dr. Michael Gerber
                                       Bischof von Fulda         Die Leitung der neuen Stabsabteilung Strategie /
                                                                 Bistumsentwicklung wird Frau Gabriele Beck über-
                                                                 tragen. Die Verantwortlichkeit für das Dezernat
Nr. 82     Organisationsanweisung des Generalvikars              Projektmanagement / Qualitätsmanagement wird
                                                                 Frau Claudia Switalla und Frau Viktoria Schäfer
         (§ 4 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung                 übertragen, die Verantwortlichkeit für das Dezer-
           des Bischöflichen Generalvikariates)                  nat IT-Strategie / Digitalisierung liegt bei Herrn/
                                                                 Frau N.N.. Das Dezernat Strategische Initiativen
                                                                 wird Frau Gabriele Beck übertragen.
  Neue Struktur des Bischöflichen Generalvikariats

                                                                 2.) Stabsabteilung Kommunikation
Hiermit ordne ich folgende Organisationsänderung
mit Wirkung zum 01. Juli 2021 an:                                Die Stabsabteilung untergliedert sich in das Dezernat
                                                                 Presse, Rundfunk, Internet, Intranet, Social Media.
I. Gesamtgliederung Stabs- und Fachbereich                       Diese Unterteilung ist noch nicht abschließend. Die
                                                                 Gesamtgliederung der Stabsabteilung soll bis Ende
     Das Bischöfliche Generalvikariat wird in einen dem          2021 abgeschlossen sein.
     Generalvikar unmittelbar zugeordneten Stabsbe-
     reich mit vier Stabsabteilungen und einen Fachbe-           Die Leitung der neuen Stabsabteilung Kommunika-
     reich mit vier Fachbereichen wie folgt neu gegliedert:      tion wird Herrn Matthias Reger übertragen. Die
                                                                 Verantwortlichkeit für das Dezernat wird Herrn/
1.) Stabsbereich mit folgenden vier Stabsabteilungen:            Frau N.N. übertragen.
    - Strategie / Bistumsentwicklung
    - Kommunikation
    - Recht                                                      3.) Stabsabteilung Recht
    - Kanzlei
                                                                 Die Stabsabteilung untergliedert sich in folgende
2.) Fachbereich mit folgenden vier Fachbereichen:                zwei Dezernate:
    - Pastoral / Bildung / Kultur                                - Weltliches Recht
    - Personal                                                   - Kirchenrecht
    - Ressourcen
    - Caritas                                                    Die Leitung der neuen Stabsabteilung Recht wird

84                                                                                                            Stück V- 2021
Frau Silke Keller und Herrn Offizial Till Hünermund          c.) Abteilung Jugend / junge Erwachsene
    übertragen. Die Verantwortlichkeit für das Dezer-                mit den Dezernaten:
    nat Weltliches Recht liegt bei Frau Silke Keller, die            - Jugendverbände / Gemeinschaften
    Verantwortlichkeit für das Dezernat Kirchenrecht                 - Glauben erleben
    wird Herrn Offizial Till Hünermund übertragen.                   - Lebensorientierung

                                                                 d.) Abteilung Lebensalter / Familie mit
    4.) Stabsabteilung Kanzlei                                       den Dezernaten:
                                                                     - Generationen- und geschlechter-
    Die Stabsabteilung untergliedert sich in folgende                  sensible Pastoral
    zwei Dezernate:                                                  - Familie / Beziehung
    - Daten- und Dokumentenmanagement                                - Katholische Kindertageseinrichtungen
    - Bistumsarchiv
                                                             Der Abteilung Lebensalter / Familie wird die Fach-
    Die Leitung der neuen Stabsabteilung Kanzlei wird        stelle „Verbände / Gemeinschaften“ zugeordnet. Die
    Frau Silke Keller übertragen. Die Verantwortlich-        Verantwortlichkeit für diese Fachstelle liegt bei
    keit für das Dezernat Daten- und Dokumentenma-           Herrn Sebastian Pilz.
    nagement wird Frau Silke Keller übertragen, für das
    Dezernat Bistumsarchiv liegt die Verantwortung bei       Die Leitung des neuen Fachbereichs Pastoral, Bil-
    Herrn Dr. Edgar Kutzner.                                 dung und Kultur wird Herrn Thomas Renze übertra-
                                                             gen.
    Dem Bistumsarchiv wird die Fachstelle „Fachauf-
    sicht kirchliche Archive (Diözese)“ zugeordnet, für      Die Leitung der Abteilung Kirchliches Leben wird
    die Herr Dr. Edgar Kutzner verantwortlich ist.           kommisarisch Herrn Thomas Renze übertragen. Die
                                                             Verantwortlichkeit für die einzelnen Dezernate in
                                                             der Abteilung Kirchliches Leben wird an folgende
III. Fachbereich                                             Personen übertragen:

Der Fachbereich gliedert sich wie folgt:                     - Diakonische Seelsorge: Herr Dr. Andreas Ruffing
                                                             - Glaubenskommunikation: Frau Simone Twents
    1.) Fachbereich Pastoral / Bildung / Kultur              - Liturgie, Ökumene, geistliches Leben: Herr Dr.
                                                               Stefan Wick
          Der Fachbereich untergliedert sich wie folgt in    - Kirchenmusikinstitut: Frau Edith Harmsen
          vier Abteilungen mit insgesamt 15 Dezernaten:      - Weltkirche / Migrantenseelsorge / muttersprach-
                                                               liche Gemeinden ( aktuell als Bischofs-
          a.) Abteilung Kirchliches Leben mit den              vikariat): Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez
              Dezernaten:
              - Diakonische Seelsorge                        Die Leitung der Abteilung Bildung und Kultur wird
              - Glaubenskommunikation                        Herrn Dr. Marco Bonacker übertragen. Die Verant-
              - Liturgie / Ökumene / geistliches Leben       wortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der Ab-
              - Kirchenmusikinstitut                         teilung Bildung und Kultur wird an folgende Perso-
              - Weltkirche / Migrantenseelsorge /            nen übertragen:
                muttersprachliche Gemeinden
                                                             - Religionsunterricht: Herr Johannes Bohl
          (Aktuell wird das Dezernat als Bischofsvikari-     - Katholische Schulen / Hochschulen: Herr
          at auf Basis des Ernennungsdekrets vom 14. De-       Andreas Greif
          zember 2020 geführt)                               - Theologische Bildung: Herr Dr. Marco
                                                                Bonacker (kom.)
          Der Abteilung Kirchliches Leben wird die Fach-     - Katholische Akademie: Herr Gunter Geiger
          stelle „Pastorale Räte“ zugeordnet. Die Verant-
          wortlichkeit für diese Fachstelle liegt kommisa-   Die Leitung der Abteilung Jugend / junge Erwachse-
          risch bei Herrn Thomas Renze.                      ne wird Herrn Alexander Best übertragen. Die Ver-
                                                             antwortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der
          b.) Abteilung Bildung / Kultur mit den             Abteilung Jugend / junge Erwachsene wird an fol-
              Dezernaten:                                    gende Personen übertragen:
              - Religionsunterricht
              - Katholische Schulen / Hochschulen            - Jugendverbände und Gemeinschaften:
              - Theologische Bildung                           Herr / Frau N.N.
              - Katholische Akademie                         - Glauben erleben: Herr / Frau N.N.
                                                             - Lebensorientierung: Herr / Frau N.N.

Stück V 2021                                                                                                  85
Die Leitung der Abteilung Lebensalter / Familie          Im Fachbereich Personal werden folgende Fachstel-
     wird Herrn Sebastian Pilz übertragen. Die Verant-        len mit den dargestellten Verantwortlichkeiten ein-
     wortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der Ab-      gerichtet:
     teilung Lebensalter / Familie wird an folgende Per-
     sonen übertragen:                                           - Aufarbeitung und Intervention bei
                                                                    sexualisierter Gewalt: Frau Alexandra Kunkel
     - Generationen- und geschlechtersensible Pastoral:          - Prävention für sexualisierte Gewalt:
       Herr / Frau N.N.                                            Frau Birgit Schmidt-Hahnel
     - Familie / Beziehung: Frau Relindis Knöchelmann            - Gleichstellung: Herr/Frau N.N.
       und Herr Erwin Schick                                     - Sicherheitstechnik / Arbeits- & Gesundheits-
     - Katholische Kindertageseinrichtungen:                       schutz: Herr Nicholas Glöckner und Herr
       Herr / Frau N.N.                                            Hans-Jürgen Diel
                                                                 - Suchtprävention: Herr Thomas Meyer
     Im Fachbereich Pastoral / Bildung / Kultur wird er-         - Inklusion: Herr Steffen Reichardt
     gänzend ein Grundsatzreferat eingerichtet, dass un-
     mittelbar der Leitung zugeordnet ist und Herrn/
     Frau N.N. übertragen wird.                             3.) Fachbereich Ressourcen

2.) Fachbereich Personal                                      Der Fachbereich untergliedert sich wie folgt in zwei
                                                              Abteilungen mit insgesamt 7 Dezernaten:
     Der Fachbereich untergliedert sich wie folgt in zwei
     Abteilungen mit insgesamt 7 Dezernaten:                  a.) Abteilung Bauwesen / Immobilien mit den
                                                                  Dezernaten:
     a.) Abteilung Personalbegleitung und                         - Bauwesen / Immobilien
         -verwaltung mit den Dezernaten:                          - Kaufmännisches Immobilienmanagement /
         - Verwaltung / Services                                    Aufsicht
         - Laien im pastoralen Dienst /
           Verwaltungsleitungen                               b.) Abteilung Finanzen / Bistumsinterne Dienst-
        - Geistliche                                              leistungen mit den Dezernaten:
                                                                 - Zentrale Services Bistum
     b.) Abteilung Personalentwicklung mit den                   - IT
         Dezernaten:                                             - Rechnungswesen / Vermögensverwaltung
         - Fortbildung / Weiterbildung                             Bistum
         - Beratung / Coaching / Supervision                     - Service / Aufsicht kirchliche Rechtsträger
         - Personalgewinnung                                     - Zentralrendantur
         - Ausbildungen
                                                              Die Leitung des neuen Fachbereichs Ressourcen
     Die Leitung des neuen Fachbereichs Personal wird         wird Herrn Gerhard Stanke übertragen.
     Herrn Benjamin Brähler übertragen.
                                                              Die Leitung der Abteilung Bauwesen / Immobilien
     Die Leitung der Abteilung Personalbegleitung und         wird Herrn Martin Matl übertragen. Die Verant-
     -verwaltung wird Herrn Steffen Reichardt übertra-        wortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der Ab-
     gen. Die Verantwortlichkeit für die einzelnen De-        teilung Bauwesen / Immobilien wird folgenden Per-
     zernate in der Abteilung Personalbegleitung und          sonen übertragen:
     -verwaltung wird folgenden Personen übertragen:
                                                                 - Bauwesen / Immobilien: Frau Astrid Schlegel
        - Verwaltung / Services: Herr Steffen Reichardt          - Kaufmännisches Immobilienmanagement /
        - Laien im pastoralen Dienst / Verwaltungs-               Aufsicht: Frau Johanna Wenzel
          leitungen: Herr Marcus Henning                      Die Leitung der Abteilung Finanzen / Bistumsinterne
        - Geistliche: Herr Dr. Florian Böth                   Dienstleistungen wird Herrn/ Frau N.N. übertragen.
     Die Leitung der Abteilung Personalentwicklung            Die Verantwortlichkeit für die einzelnen Dezernate
     wird Herrn Marcus Henning übertragen. Die Ver-           in der Abteilung Finanzen / Bistumsinterne Dienst-
     antwortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der       leistungen wird folgenden Personen übertragen:
     Abteilung Personalentwicklung wird folgenden Per-
     sonen übertragen:                                          - Zentrale Services Bistum: Herr Frank Post
                                                                - IT: Herr Florian Salomon
        - Fortbildung / Weiterbildung: Herr Martin Kipp         - Rechnungswesen / Vermögensverwaltung
        - Beratung / Coaching / Supervision: Herr                 Bistum: Frau Andrea Zinn
          Martin Kipp und Frau Silvia Möller                    - Service / Aufsicht kirchlicher Rechtsträger:
        - Personalgewinnung: Herr / Frau N.N.                     Frau Gudrun Spiegel-Klüber
        - Ausbildungen: Frau Rosemarie Taschner-Reith           - Zentralrendantur: Herr Edwin Storch

86                                                                                                       Stück V- 2021
Im Fachbereich Ressourcen werden folgende Fach-
    stellen mit den dargestellten Verantwortlichkeiten
    eingerichtet:
                                                           		                             (Prälat Christof Steinert)
        - Orgel / Glocken: Herr Prof. Hans-Jürgen Kaiser                                             Generalvikar
        - Kunst / Kultur / Museum: Herr Martin Matl
        - Diözesankonservator: Herr Martin Matl
        - Bauliche Arbeitssicherheit: Herr Nicholas        Nr. 83     Schutzauftrag für Kindertageseinrichtungen
          Glöckner und Herr Hans-Jürgen Diel                          in katholischer Trägerschaft im Bistum Fulda
        - Nachhaltigkeit / Förderprogramme:
          Frau Dr. Beatrice van Saan-Klein                 Inhaltsverzeichnis
        - Datenschutz der Kirchengemeinden:
          Herr Martin Böhm                                 Einleitung
                                                           1. Grundsätze zum Schutz des Kindeswohls
4.) Fachbereich Caritas                                        in der Einrichtung
                                                           2. Vorbeugende Maßnahmen
    Der Fachbereich Caritas erhält derzeit keine weitere   3. Anhaltspunkte zum Handeln
    Untergliederung, da die Ausgestaltung der Caritas      4. Insoweit erfahrene Fachkraft
    im Bistum Fulda im Rahmen eines eigenen Strate-        5. Elternbeteiligung und angemessene
    gieprozesses erarbeitet wird.                              Beteiligung des Kindes
                                                           6. Kooperation mit dem örtlichen
    Die Leitung des neuen Fachbereichs Caritas wird            Träger der öffentlichen Jugendhilfe
    Herrn Ordinariatsrat Elmar Gurk übertragen.            7. Dokumentation
                                                           8. Datenschutz
                                                           9. Persönliche Eignung nach § 72a SGB VIII
IV. Allgemeine Strukturvorgaben                            10. Fort- und Weiterbildung
                                                           11. Finanzierung
1.) Auf allen Leitungsebenen können Leitungskreise         12. Informationspflicht an den Träger
    zum Austausch und zur Beratung gebildet werden.           und verpflichtende Meldewege an das
                                                              Bischöfliche Generalvikariat
2.) Unterhalb der Dezernate können sowohl in den           13. Veröffentlichung
    Stabsabteilungen als auch in den Fachbereichen         14. In-Kraft-Setzung
    Sachgebiete eingerichtet werden.
                                                           Anlagen
3.) In den einzelnen Stabsteilungen sowie in den Fach-     Anlage 1: Checkliste Risiko- und Schutzfaktoren
    bereichen mit den darunterliegenden Abteilungen        Anlage 2: Prozessbeschreibungen zum Umgang
    können Geschäftsstellen sowie gemeinsame Sekre-                     mit Kindeswohlgefährdung im Rahmen
    tariate bzw. Assistenzbereiche eingerichtet werden.                 des Schutzauftrages (Schaubilder)
                                                                        2.1 Übergriffiges Verhalten von Kindern
4.) Die einzelnen Fachstellen sind disziplinarisch dem                      untereinander
    gemäß dieser Anweisung zugeordneten Fachbe-                         2.2 Kindeswohlgefährdung durch externen
    reichs-, Abteilungs- bzw. Dezernatsleiter zugeord-                      Auslöser
    net, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Dienst-                  2.3 Kindeswohlgefährdung durch
    vorgesetzter benannt ist.                                               Mitarbeiter/-innen
                                                           Anlage 3: Formular Falldokumentation
5.) Die dargestellte personelle Besetzung der einzelnen    Anlage 4: Formular Mitteilung an das Jugendamt
    Leitungsstellen und Verantwortlichkeiten stellt den    Anlage 5: Formular Selbstauskunftserklärung
    Stand zum 01. Juli 2021 dar. Bei zukünftigen perso-    Einleitung
    nellen Veränderungen sind die Regelungen der Ar-       In unseren Einrichtungen soll es den uns anvertrauten Kin-
    beitsvertragsordnung des Bistums Fulda (AVO) und       dern gut gehen. Hierzu setzen wir den gesetzlichen Auf-
    der Mitarbeitervertretungsordnung im Bistum Fulda      trag der Erziehung, Bildung und Betreuung um. Maßgabe
    (MAVO) zu beachten.                                    hierfür ist für uns der Aufbau einer sicheren Bindung und
                                                           die Gestaltung eines anregenden Lernumfeldes, das die
Die bisherige Struktur des Bischöflichen Generalvikari-    Kinder in ihrer Entwicklung und Entfaltung fördert. Die
ats wird mit dieser Organisationsanweisung aufgeho-        Rechte des Kindes und der Schutz des Kindes vor Gewalt
ben. Eine grafische Gesamtübersicht der neuen Struk-       und anderen Formen der Erniedrigung sind unser Auftrag.
tur des Bischöflichen Generalvikariats (Organigramm)
ist als Anlage dieser Organisationsanweisung beigefügt.    Mit der Einführung der §§ 8a und 72a SGB VIII (Sozi-
                                                           algesetzbuch, Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe)
Fulda, 30. Juni 2021                                       im Oktober 2005 sowie der Weiterentwicklung mit dem
                                                           Bundeskinderschutzgesetz im Jahr 2012 hat der Ge-

Stück V 2021                                                                                                      87
setzgeber den Schutz von Kindern und Jugendlichen          deswohlgefährdung durch die Tageseinrichtung beim
vor Gewalt und Missbrauch explizit geregelt und weiter     Jugendamt, auch wenn eine Vereinbarung nach § 8a
verstärkt. Die gesetzlich vorgegebenen Schritte sind       Abs. 4 SGB VIII getroffen worden ist.
Bestandteil dieses Konzeptes.
                                                           Ungeachtet dessen begleiten und unterstützen die Trä-
Darüber hinaus fordert die deutsche Bischofskonferenz,     ger und Einrichtungen nach einer solchen Meldung die
dass in kirchlichen Einrichtungen ein Präventionskon-      Kinder und deren Familien auch weiterhin.
zept gegen sexuellen Missbrauch vorliegen muss. Dazu
hat sie eine Ordnung, eine Rahmenordnung sowie
Handlungsempfehlungen beschlossen.* Das Bistum Ful-        1. Grundsätze zum Schutz des Kindeswohls in der
da hat die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte         Einrichtung
Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebe-
dürftigen Erwachsenen im Bistum Fulda (Präventions-        Jedes Kind hat einen universellen Anspruch auf Sicher-
ordnung Fulda – PrävO FD) sowie die entsprechenden         heit und Schutz und auf die besondere Fürsorge und
Ausführungsbestimmungen zur PrävO FD erlassen.             Unterstützung.
Zielrichtung der Prävention ist vorbeugend tätig zu
werden und sichere Räume bieten zu können.                 Der Anwendung von jeglicher Gewalt, Vernachlässi-
                                                           gung oder Missbrauch in der Einrichtung wird zeitnah
In unseren Einrichtungen werden die Rechte des Einzel-     und angemessen begegnet. Die Mitarbeiter/-innen und
nen durch klare Verhaltensregeln auf der Basis der Kin-    Trägerverantwortlichen haben eine besondere Verant-
derrechte und konsequentes Nachhalten bei Regelver-        wortung, grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber
stößen geschützt.                                          den ihnen anvertrauten Kindern in jedweder Form als
                                                           Mittel der Erziehung auszuschließen.
Die Teams setzen sich mit der frühkindlichen Sexualität
und Entwicklung auseinander und fördern diese. Auch        Der Schutz des Kindeswohls ist ein Bestandteil des Erzie-
dabei verfolgen sie das Ziel, dass Kinder sowohl für die   hungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages der Einrich-
eigenen Bedürfnisse als auch für die Bedürfnisse ande-     tung.
rer sensibel und diesbezüglich sprachfähig werden. Die
Kinder lernen „Nein“ zu sagen und auf ein „Nein“ der       Der Träger der Einrichtung unterstützt und fördert die
anderen zu hören.                                          konzeptionelle Weiterentwicklung und die Qualifizie-
                                                           rung des Personals, insbesondere auch hinsichtlich der
Bei entsprechenden Vorkommnissen in der Einrichtung        Präventionsaufgaben und der Bearbeitung von Ver-
arbeiten Mitarbeiter/-innen und Träger nach dem vor-       dachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen.
liegenden Schutzauftrag, um einer möglichen Kindes-
wohlgefährdung begegnen zu können.                         Die Einrichtung verfolgt ein fachlich differenziertes Vor-
                                                           gehen bei problematischen und krisenhaften Entwick-
Der gemeinsam von den hessischen Diözesen erarbeite-       lungen und Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung.
te Schutzauftrag gilt in den Einrichtungen verpflichtend
und wird im Rahmen der pädagogischen Arbeit umge-          Das Vorgehen der Einrichtung wird kontinuierlich do-
setzt. Der Schutzauftrag bildet die Grundlagen für eine    kumentiert und verfolgt eine möglichst hohe Transpa-
Vereinbarung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII mit dem örtli-      renz unter Wahrung staatlicher und kirchlicher Daten-
chen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.                  schutzregelungen.

Der Träger ist verantwortlich für die Umsetzung des        Sorgeberechtigte werden als Partner der Kindertages-
Schutzauftrages und regelt die Zuständigkeiten in sei-     einrichtung wahrgenommen. Es gibt klare Verfahren,
nem Bereich.                                               wie Beschwerden von Kindern und Eltern aufgegriffen
Für die Tageseinrichtung für Kinder ist die Abschät-       und bearbeitet werden. Dieses Verfahren gilt auch fü
zung des Gefährdungsrisikos nur im Rahmen ihres            Beschwerden von Mitarbeiter/-innen.
Leistungsangebots möglich. Die Fachkräfte der Tages-
einrichtung für Kinder haben bei den Sorgeberechtigten
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken,            *Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und
wenn sie diese für erforderlich halten (vgl. § 8a Abs. 4   schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige
SGB VIII). Dies erfordert eine gute Kooperation und        Beschäftigte im kirchlichen Dienst (zuletzt geändert am 18.11.2019),
Vernetzung der Fachkräfte mit Familien unterstützen-
den Fachdiensten und eine gute Kenntnis der Hilfen für     Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjähri-
Familien, die außerhalb der eigenen Einrichtung veror-     gen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deut-
tet sind (z. B. Hilfen zur Erziehung gem. § 27ff. SGB      schen Bischofskonferenz (zuletzt geändert am 18.11.2019),
VIII, Suchtberatung, Familienbildung).
                                                           Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindertageseinrich-
Als Träger des staatlichen Wächteramtes nach Art. 6        tungen „Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen
GG liegt die Fallverantwortung bei Meldung einer Kin-      und jungen Erwachsenen“ (veröffentlicht am 7.12.2010)

88                                                                                                                     Stück V- 2021
Soweit der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage      i. Träger, Einrichtungsleitung und Fachkräfte haben
gestellt wird, werden die Erziehungsberechtigten einbe-      ein Verfahren vereinbart, wie Mitarbeiter/-innen
zogen (vgl. § 8a Abs.1 Satz 2 SGB VIII).                     und Einrichtungsleitung mit grenzüberschreitendem
                                                             Verhalten von Kolleg/-innen, Kindern oder Erwach-
                                                             senen umgehen (Anlagen 2.1 – 2.3).
2. Vorbeugende Maßnahmen
                                                          Die Leitung dokumentiert:
2.1 Grundsätzliches
                                                          •      dass neue Mitarbeiter/-innen in die Inhalte des
Der Träger ist in Zusammenarbeit mit der Leitung ver-            Schutzauftrages eingeführt werden
antwortlich für die Umsetzung der erforderlichen vor-
beugenden Aktivitäten in der Einrichtung und integriert   •      die jährliche Belehrung über den Umgang mit dem
die entsprechenden Maßnahmen in die Arbeitsabläufe.              Schutzauftrag erfolgt ist.
Dies sind insbesondere folgende Maßnahmen:

a. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen      2.2 Schulungen
   werden mit dem Schutzauftrag vertraut gemacht;
   Änderungen werden zeitnah mitgeteilt.                  Leitungen und Mitarbeiter/-innen werden anhand des
                                                          Schutzauftrages zu Fragen des Kinderschutzes und zur
b. Durch eine jährliche Belehrung durch die Leitung im    Prävention vor sexuellem Missbrauch regelmäßig ge-
   Rahmen einer Teamsitzung wird sichergestellt, dass     schult. Diese Schulungen beinhalten, unter Berücksich-
   alle Mitarbeiter/-innen Kenntnis über den aktuellen    tigung der individuellen Bedarfe und Kompetenzen,
   Schutzauftrag, die Präventionsordnung und deren        insbesondere die Auseinandersetzung mit:
   Anwendung in der Kindertageseinrichtung haben.
                                                          •      Ursachen, Formen und Folgen der Kindeswohlgefähr-
c. Im Bewerbungsverfahren wird die Thematik ange-                dung und rechtlichem Kontext zum Kinderschutz
   sprochen sowie eine entsprechende Erwartungshal-
   tung zum Umgang der Mitarbeiter/-innen mit den         •      Wahrnehmung und Erkennen von gewichtigen An-
   Fragen des Kinderschutzes formuliert. Durch die               haltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
   Unterschrift der Mitarbeiter/-innen unter die
   Selbstauskunftserklärung (Anlage 5)† wird dies ent-    •      Kenntnisse über Hilfen sozialer Dienste und des Ge-
   sprechend dokumentiert.                                       sundheitssystems für Eltern und Kinder im Sozialraum

d. Der Träger und die Einrichtungsleitung halten Kon-     •      Strukturierung und Planung von Hilfen innerhalb
   takt zu der nach der Präventionsordnung Fulda (Prä-           und außerhalb der Tageseinrichtung
   vO FD) zu bestellenden örtlichen Präventionsfach-
   kraft. Träger und Leitungen tragen dafür Sorge, dass   •      Kenntnis über präventive Angebote zur Persönlich-
   regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter/-innen,           keitsstärkung und Resilienzförderung von Kindern
   die im Kontakt mit den Kindern arbeiten, mit den un-          und zur Stärkung der Elternkompetenzen
   ter 2.2 aufgezählten Inhalten durchgeführt werden.
                                                          •      Kenntnis der Ansprechpersonen, Verfahrensabläufe,
e. Die Leitung ist für den Themenschwerpunkt „Kin-               Dokumentationsverpflichtungen und der besonderen
   deswohl“ verantwortlich. Regionale Hilfsangebote              Regelungen und Beschwerdemöglichkeiten, wenn der
   für Eltern und Kinder sind in der Einrichtung be-             Verdacht besteht, dass die Kindeswohlgefährdung von
   kannt. Informationen über das Leistungsangebot                Mitarbeiter/-innen der Einrichtung verursacht wird
   und Adressen der entsprechenden Beratungseinrich-
   tungen können den Eltern vermittelt werden.            •      Nähe-Distanz Regulation im Umgang mit gefähr-
                                                                 denden Eltern und betroffenen Kindern
f. In Teambesprechungen und bei Elterngesprächen /
   Elternabenden wird das Thema Kinderschutz fach-        •      Gesprächsführung mit Eltern, wenn der Verdacht
   lich aufgegriffen und reflektiert.                            besteht, dass diese durch ihr Tun oder Unterlassen
                                                                 eine Kindeswohlgefährdung verursachen
g. Der Träger der Einrichtung und die Einrichtungslei-
   tung verfügen über Kontakte zu einer insoweit er-
   fahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII und anderen
   diesem Ziel dienenden Diensten.                        †
                                                              Hinweis: Die in der Anlage 5 beigefügte Selbstauskunftserklärung ent-
                                                          spricht noch dem Stand der letzten Veröffentlichung im Kirchlichen Amts-
h. Im Konzept der Einrichtung sind die Erziehung der      blatt für die Diözese Fulda von Dezember 2016 (K. A. Diözese Fulda 2016,
   Kinder zu selbstständigen Persönlichkeiten und Se-     Nr. 149) und ist auszutauschen bzw. zu aktualisieren, sobald eine Neufas-
   xualpädagogik explizit aufgeführt.                     sung / neue PrävO veröffentlicht ist.

Stück V 2021                                                                                                                   89
•    Gesprächsführung mit Kindern in entsprechenden         handlungen oder Traumatisierung hat durch die Ein-
     Situationen                                            richtung unverzüglich eine Meldung nach § 47 Satz 1
                                                            Nr. 2 SGB VIII an das Jugendamt zu erfolgen und in
•    Psychosexuelle Entwicklung von Kindern                 Abstimmung mit diesem sind die erforderlichen Schritte
                                                            zur Sicherung des Kindeswohles einzuleiten. In allen übri-
•    sowie die in der Präventionsordnung in der jeweils     gen Fällen erfolgt eine Meldung nach entsprechender Ab-
     aktuellen Fassung aufgeführten Schulungsinhalte        wägung gemäß vorliegendem Schutzauftrag; das Jugendamt
     zur Prävention von sexuellem Missbrauch.               ist dann entsprechend einzuschalten und erforderliche
                                                            Schritte zur Sicherung des Kindeswohls einzuleiten.
Dabei bilden die Möglichkeiten zur Verbesserung des
Wohles und des Schutzes von Kindern und Jugendli-           Regelmäßig sind die Vorfälle in eine der nachfolgend
chen sowie Vorkehrungen zur Erschwerung von Straf-          benannten Fallgruppen einzuordnen:
taten einen Schwerpunkt. Die Schulungen sollen insbe-
sondere Einrichtungsleitungen dazu befähigen, Dritte        a. Übergriffiges Verhalten von Kindern untereinander
über diese Themen zu informieren. Bei wesentlichen             In diesem Fall sollte die Arbeit der Einrichtung
Veränderungen des Schutzauftrages ist die Nachschu-            mit den Kindern und deren Familien durch die
lung der Einrichtungsleitung sicherzustellen.                  Fachberatung oder fachkundige externe Kräfte
                                                               unterstützt werden.
Die Leitung ist verpflichtet, die haupt- und ehrenamtli-
chen Mitarbeiter/-innen über Änderungen im Schut-           b. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch exter-
zauftrag zeitnah zu belehren.                                  nen Auslöser
                                                               Zunächst ist hier eine kollegiale Beratung zur
Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, die im direkten Kon-         Gefährdungsabschätzung im Sinne von § 8a Abs. 4
takt mit den Kindern stehen, werden durch die Leitung          Satz 1 Nr. 1 SGB VIII im Team unter Nutzung der
in den Schutzauftrag eingeführt und über die Regelun-          Checklisten (Anlage 1) erforderlich. Kann der Ver-
gen zum Kinderschutz im Allgemeinen sowie der Prä-             dacht einer Kindeswohlgefährdung im familiären
vention vor sexuellem Missbrauch informiert.                   Umfeld nicht zweifelsfrei ausgeräumt werden, ist
                                                               zeitnah die insoweit erfahrene Fachkraft gemäß
Die Schulungen sind integraler Bestandteil der Fortbil-        § 8a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII einzubeziehen. Die
dung und bei der Fortbildungsplanung zu berücksichtigen.       Fachkräfte wirken bei den Sorgeberechtigten auf die
                                                               Inanspruchnahme von Hilfen gem. § 8a Abs. 4 Satz
Die Teilnahme an den Schulungsmaßnahmen wird vom               2 SGB VIII hin, wenn sie diese für erforderlich hal-
Träger dokumentiert. Dazu wird eine Kopie der Teil-            ten und informieren das Jugendamt, falls die Hilfen
nahmebescheinigungen bzw. bei Belehrungen die An-              nicht angenommen werden oder nicht ausreichend
wesenheitsliste an die dafür zuständige Personalstelle,        erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. Dabei
die die Personalakte führt, übermittelt.                       sind die Kinder in geeigneter Weise einzubeziehen.

                                                            c. Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder eine andere
3. Anhaltspunkte zum Handeln                                   Form der Kindeswohlgefährdung durch Mitarbei-
                                                               ter/-innen ‡
Werden den Fachkräften der Kindertageseinrichtung              In diesen Fällen sind unverzüglich die Leitung und
Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines               der Träger zu informieren. Sofern der Verdacht auf
Kindes bekannt, so hat die Einrichtung das Gefähr-             die Leitung fällt, ist der Träger zu informieren.
dungsrisiko im Zusammenwirken mit einer insoweit er-
fahrenen Fachkraft abzuschätzen.                                   Handelt es sich um Hinweise auf sexuellen Miss-
                                                                   brauch durch Mitarbeiter/-innen, so ist der/die Inter-
Der Gesetzestext und weitere Materialen enthalten keine            ventionsbeauftragte des Bistums Fulda unmittelbar
eindeutige Festlegung zum Begriff der „gewichtigen An-             zu informieren.
haltspunkte“. Sie werden umschrieben als “konkrete Hin-
weise“ oder „konkrete Beobachtungen über ein Gefähr-               Handelt es sich um eine mögliche sonstige Kindeswohl-
dungsrisiko“. Es wird auf die in der Anlage 1 aufgeführte          gefährdung durch Mitarbeiter/-innen der Einrichtung,
Checkliste „Risiko- und Schutzfaktoren“ als Arbeitshilfe           so ist in jedem Fall der Generalvikar unverzüglich zu
verwiesen. Diese soll dabei helfen, Beobachtungen und              unterrichten. Die weitere Fallbearbeitung erfolgt so-
Erkenntnisse systematisch zu erfassen und zu bewerten.             dann anhand der Vorgaben des Generalvikars.
Sie ersetzt nicht den fachlichen Reflektionsprozess und
den erforderlichen Austausch der Fachkräfte, welche                Weiterhin ist die insoweit erfahrene Fachkraft un-
durch Fallbesprechungen und ggf. durch Hinzuziehung ei-            mittelbar einzubeziehen. In diesen Fällen ist regel-
ner insoweit erfahrenen Fachkraft sichergestellt werden.           mäßig eine Meldung an das Jugendamt nach § 47

Bei offensichtlicher akuter Kindeswohlgefährdung, wie       ‡
                                                                Hierzu zählen auch Mitarbeiter/-innen von Dienstleistern wie z.B.
z.B. Anzeichen körperlicher und/oder sexueller Miss-        Catering, Hausmeisterdienste etc.

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