Kirchliches Amtsblatt - FÜR DIE DIÖZESE FULDA - Bistum Fulda
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Kirchliches Amtsblatt F Ü R DI E DI Ö Z E S E F U L DA Fernsprechnummer: (0661) 87-0 Telefax: (0661) 87-578 STÜCK VI FULDA, den 18. August 2021 137. Jahrgang Nr. 75 Papstbotschaft zum Weltmissionssonntag Nr. 81 Gestellungsleistung für Ordensangehörige – Gestellungs- Nr. 76 Aufruf zum Sonntag der Weltmission gelder 2020 Nr. 77 Hinweise zum Sonntag der Weltmission Nr. 82 Organisationsanweisung des Generalvikars – Neue Struk- Nr. 78 Änderung der Satzung des Verbandes der Diözesen tur Bischöfliches Generalvikariat Deutschland Nr. 83 Schutzauftrag für Kindertageseinrichtungen in katholi- Nr. 79 Erstes Gesetz zur Änderung der Ordnung für den Umgang scher Trägerschaft im Bistum Fulda mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und Nr. 84 Veröffentlichung von Jubiläen von Geistlichen hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstiger Nr. 85 Warnhinweise Beschäftigter im kirchlichen Dienst Nr. 86 Personalien Nr. 80 Änderung MAVO Nr. 75 Papstbotschaft zum sind: »Es war um die zehnte Stunde« (Joh 1,39). Die Weltmissionssonntag 2021 Freundschaft mit dem Herrn, ihn zu sehen, wie er Kran- ke heilt, mit Sündern isst, Hungrige speist, sich Ausge- »Wir können unmöglich schweigen über das, was wir schlossenen nähert, Unreine berührt, sich mit den Be- gesehen und gehört haben« (Apg 4,20). dürftigen identifiziert, zu den Seligpreisungen einlädt und auf eine neue Art und Weise mit Vollmacht lehrt – Liebe Brüder und Schwestern, das hinterlässt einen unauslöschlichen Eindruck, der ein Staunen und eine offenherzige und ungezwungene wenn wir die Macht der Liebe Gottes erfahren, wenn Freude zu wecken vermag, die man nicht zurückhalten wir seine väterliche Gegenwart in unserem persönli- kann. Diese Erfahrung ist, wie der Prophet Jeremia sag- chen und gemeinschaftlichen Leben erkennen, dann te, das brennende Feuer seiner wirksamen Gegenwart können wir nicht anders, als zu verkünden und weiter- in unseren Herzen, das uns zur Mission antreibt, ob- zugeben, was wir gesehen und gehört haben. Die Bezie- wohl dies mitunter mit Opfern und Missverständnissen hung Jesu zu seinen Jüngern und seine Menschheit, die verbunden ist (vgl. 20,7-9). Die Liebe ist immer in Be- sich uns im Geheimnis der Menschwerdung, in seinem wegung und setzt uns in Bewegung, um die schönste Evangelium und seinem Paschamysterium offenbart, Botschaft und Quelle der Hoffnung weiterzugeben: zeigen uns, wie sehr Gott uns Menschen liebt und sich »Wir haben den Messias gefunden« (Joh 1,41). unsere Freuden und Leiden, unsere Sehnsüchte und Ängste zu eigen macht (vgl. Zweites Vatikanisches Kon- Mit Jesus haben wir gesehen, gehört und erfahren, dass zil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 22). Alles an es auch anders gehen kann. Schon heute hat er die künf- Christus erinnert uns daran, dass ihm die Welt, in der tigen Zeiten eingeleitet, da er uns an ein Wesensmerk- wir leben, und ihre Erlösungsbedürftigkeit nicht fremd mal unseres Menschseins erinnert, das sehr oft verges- sind; er ruft uns auch dazu auf, dass wir uns als aktiver sen wird: »Wir sind für die Fülle geschaffen, die man Teil dieser Sendung fühlen: »Geht also an die Kreuzun- nur in der Liebe erlangt« (Enzyklika Fratelli tutti, 68). gen der Straßen und ladet alle, die ihr trefft, [...] ein!« Neue Zeiten, die einen Glauben wecken, der imstande ( Mt 22,9). Niemand ist fremd, niemand kann sich in Be- ist, Initiativen anzustoßen und Gemeinschaften zu ge- zug auf diese mitfühlende Liebe fremd oder fern fühlen. stalten, angefangen bei Männern und Frauen, die ler- nen, ihre eigene Zerbrechlichkeit und die der anderen Die Erfahrung der Apostel auf sich zu nehmen, indem sie die Geschwisterlichkeit und soziale Freundschaft fördern (vgl. ebd., 67). Die Die Geschichte der Evangelisierung beginnt mit einer kirchliche Gemeinschaft zeigt ihre Schönheit immer, leidenschaftlichen Suche des Herrn, der ruft und mit je- wenn sie sich in Dankbarkeit daran erinnert, dass der dem Menschen dort, wo er ist, einen freundschaftlichen Herr uns zuerst geliebt hat (vgl. 1 Joh 4,19). »Die beson- Dialog aufnehmen will (vgl. Joh 15,12-17). Die Apostel dere Liebe des Herrn überrascht uns, und das Staunen erzählen uns als erste davon, während sie sich sogar an kann von seinem Wesen her von uns weder besessen den Tag und die Stunde erinnern, als sie ihm begegnet noch erzwungen werden. […] Nur so kann das Wunder Stück V 2021 79
der Unentgeltlichkeit, der unentgeltlichen Selbsthinga- keit zu leben, das „Sakramentale“ der Nähe Gottes zu be blühen. Auch den missionarischen Eifer kann man uns, der niemanden am Straßenrand liegen lässt. In die- nie durch Erwägung oder Berechnung erlangen. Sich ser Zeit der Pandemie ist angesichts der Versuchung, die „in den Zustand der Mission“ zu versetzen ist ein Wi- Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit im Namen ei- derschein der Dankbarkeit« ( Botschaft an die Päpstli- nes angebrachten Social Distancing zu kaschieren und chen Missionswerke, 21. Mai 2020). zu rechtfertigen, eine Mission des Mitleidens dringend erforderlich, welche die notwendige Distanz zu einem Die Zeiten waren jedoch nicht einfach. Die ersten Chris- Ort der Begegnung, der Fürsorge und der Förderung ten begannen ihr Leben aus dem Glauben in einer feind- machen kann. »Das, was wir gesehen und gehört ha- seligen und schwierigen Umgebung. Geschichten von ben« (Apg 4,20), die Barmherzigkeit, die uns zuteilwur- Ausgrenzung und Gefangenschaft waren verwoben mit de, wird zu einem Bezugspunkt für unsere Glaubwür- inneren und äußeren Widerständen, die dem, was sie digkeit, der es uns erlaubt, die »gemeinsame gesehen und gehört hatten, zu widersprechen und es so- Leidenschaft [wiederzuerlangen, um] eine zusammen- gar zu leugnen schienen. Aber anstatt eine Schwierig- stehende und solidarische Gemeinschaft [zu schaffen], keit oder Hürde darzustellen, die sie dazu hätte bringen der man Zeit, Einsatz und Güter widmet« (Enzyklika können, sich zurückzuziehen oder sich zu verschließen, Fratelli tutti, 36). Es ist sein Wort, das uns täglich erlöst drängte sie dies dazu, jeden Nachteil, jeden Widerstand und uns vor den Ausreden bewahrt, die uns dazu verlei- und jede Notlage in eine Gelegenheit zur Mission zu ten, uns in einem absolut feigen Skeptizismus zu ver- verwandeln. Auch Einschränkungen und Hindernisse schließen: „Es ist alles beim Alten, es wird sich nichts wurden zu bevorzugten Orten, um alles und jeden mit ändern.“ Auf die Frage: „Wozu soll ich auf meine Si- dem Geist des Herrn zu salben. Nichts und niemand cherheiten, Annehmlichkeiten und Vergnügen verzich- konnte von der befreienden Verkündigung unberührt ten, wenn ich kein bedeutendes Ergebnis sehen kann?“, bleiben. bleibt die Antwort immer gleich: „Jesus Christus hat die Sünde und den Tod besiegt und ist voller Macht. Je- Ein lebendiges Zeugnis von all dem finden wir in der sus Christus lebt wirklich (vgl. Apostolisches Schreiben Apostelgeschichte, einem Buch, das die missionarischen Evangelii gaudium, 275). Er möchte, dass auch wir le- Jünger immer bei der Hand haben. Dieses Buch erzählt, ben, Geschwister sind und fähig, diese Hoffnung in uns wie sich der Duft des Evangeliums bei seinem Kommen aufzunehmen und weiterzugeben. In der gegenwärtigen verbreitete und es jene Freude weckte, die nur der Geist Situation werden dringend Missionare der Hoffnung be- uns geben kann. Die Apostelgeschichte lehrt uns, uns in nötigt, die mit der Salbung des Herrn als Propheten uns den Prüfungen an Christus festzuhalten; so reifen wir daran zu erinnern vermögen, dass niemand sich allein in der »Überzeugung, dass Gott in jeder Situation han- rettet. deln kann, auch inmitten scheinbarer Misserfolge«, und in der Gewissheit, »dass sicher Frucht bringen wird (vgl. Wie die Apostel und die ersten Christen sagen auch wir Joh 15,5), wer sich Gott aus Liebe darbringt und sich mit all unseren Kräften: »Wir können unmöglich ihm hingibt« (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudi- schweigen über das, was wir gesehen und gehört haben« um, 279). (Apg 4,20). Alles, was wir empfangen haben, alles, was der Herr uns nach und nach zugedacht hat, das hat er So auch wir: Der gegenwärtige Moment der Geschichte uns gegeben, damit wir es einsetzen und den anderen ist keineswegs einfach. Die Situation der Pandemie hat selbstlos weiterschenken. Wie die Apostel das Heil Jesu den Schmerz, die Einsamkeit, die Armut und das Un- sahen, hörten und berührten (vgl. 1 Joh 1,1-4), so kön- recht, unter denen bereits so viele litten, hervorgehoben nen wir heute das leidende und verherrlichte Fleisch und verstärkt; sie hat unsere falschen Sicherheiten so- Christi im Verlauf jeden Tages berühren und den Mut wie die Zersplitterung und Polarisierung, die uns laut- finden, mit allen eine hoffnungsvolle Zukunft zu teilen, los zerreißen, entlarvt. Die ganz Schwachen und jenes unbezweifelbare Merkmal, das dem Wissen ent- Schutzlosen haben ihre eigene Schutzlosigkeit und springt, dass der Herr uns begleitet. Als Christen kön- Schwäche noch mehr erfahren. Wir haben Entmuti- nen wir den Herrn nicht für uns selbst behalten: Die gung, Ernüchterung, Müdigkeit erlebt; die allgemein um Sendung der Kirche zur Evangelisierung bringt ihre sich greifende Verbitterung, die jede Hoffnung raubt, umfassende und öffentliche Bedeutung in der Verwand- konnte sich sogar unserer Wahrnehmung bemächtigen. lung der Welt und in der Sorge für die Schöpfung zum Wir jedoch, »wir verkünden […] nicht uns selbst, son- Ausdruck. dern Jesus Christus als den Herrn, uns aber als eure Knechte um Jesu willen« (2 Kor 4,5). Deshalb hören wir Eine Einladung an jeden Einzelnen von uns in unseren Gemeinschaften und in unseren Familien das Wort des Lebens erklingen, das in unseren Herzen Das Thema des diesjährigen Weltmissionstages »Wir widerhallt und uns sagt: »Er ist nicht hier, sondern er ist können unmöglich schweigen über das, was wir gesehen auferstanden« ( Lk 24,6). Es ist ein Wort der Hoffnung, und gehört haben« (Apg 4,20) ist eine Einladung an je- das jeden Determinismus durchbricht; allen, die sich da- den von uns, „sich darum zu kümmern“ und bekannt von berühren lassen, schenkt es die Freiheit und den zu machen, was wir im Herzen tragen. Diese Sendung Mut, die notwendig sind, um aufzustehen und kreativ ist und war immer die Identität der Kirche: »Sie ist da, alle erdenklichen Wege zu suchen, um die Barmherzig- um zu evangelisieren« (hl. Paul VI., Apostolisches 80 Stück V- 2021
Schreiben Evangelii nuntiandi, 14). Unser Leben aus Maria, die erste missionarische Jüngerin, lasse in allen dem Glauben wird geschwächt, es verliert die Prophetie Getauften den Wunsch wachsen, Salz und Licht in unse- und die Fähigkeit zum Staunen und zur Dankbarkeit, ren Ländern zu sein (vgl. Mt 5,13-14). wenn es sich in persönlicher Abschottung oder in klei- nen Gruppen verschließt; schon wegen seiner eigenen Rom, Sankt Johannes im Lateran, am 6. Januar 2021, Dynamik verlangt es eine zunehmende Offenheit, die Hochfest Erscheinung des Herrn. auf alle zugehen und sie umarmen kann. Die ersten Christen waren weit davon entfernt, der Versuchung FRANZISKUS nachzugeben, sich in eine Elite einzuschließen; sie wur- den vom Herrn und von dem neuen Leben angezogen, das er anbot, nämlich zu den Völkern zu gehen und zu Nr. 76 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Welt- bezeugen, was sie gesehen und gehört hatten: Das Reich missionssonntag 2021 Gottes ist nahe. Sie taten dies mit der Hingabe, der Dankbarkeit und dem Edelmut derer, die säen im Wis- Liebe Schwestern und Brüder, sen, dass andere die Früchte ihres Einsatzes und Opfers genießen werden. Daher denke ich gerne: »Auch die „Lasst uns nicht müde werden, das Gute zu tun“ (Gal Schwächsten, Benachteiligten und Verwundeten kön- 6,9), schreibt Paulus, der Völkerapostel, an die Gemein- nen [auf ihre Weise Missionare] sein, denn man muss den in Galatien. Dies ist auch das Leitwort für den Monat immer zulassen, dass das Gute mitgeteilt wird, selbst der Weltmission 2021. Lasst uns Gutes tun: Dieses Wort wenn es zusammen mit vielen Schwächen besteht« ist damals wie heute die Aufforderung zu einem Leben in (Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christus vi- Geschwisterlichkeit. vit, 239). Es gehört Mut dazu, auf Menschen zuzugehen und Brü- cken zu bauen. Die Aktion der Missio-Werke zeigt an Am Weltmissionstag, der jedes Jahr am vorletzten den Beispielen von Nigeria und dem Senegal, was alles Sonntag im Oktober gefeiert wird, denken wir dankbar möglich ist, wenn Menschen aus diesem Geist heraus an alle Menschen, die uns durch ihr Lebenszeugnis hel- handeln. Beide Länder sind stark von der Corona-Pande- fen, unsere in der Taufe übernommene Verpflichtung zu mie betroffen. Armut und Jugendarbeitslosigkeit nähren erneuern, offenherzige und fröhliche Apostel des Evan- Gewalt und religiösen Fundamentalismus. Entführungen geliums zu sein. Wir denken besonders an alle, die sich und Anschläge bringen Not und Elend, sie säen Furcht auf den Weg gemacht und Land und Familie verlassen und Misstrauen. In dieser Lage setzt die Kirche auf den haben, damit das Evangelium unverzüglich und unge- Dialog mit allen Menschen guten Willens. Sie bringt hemmt die Orte von Völkern und Städten erreichen Christen und Muslime an einen Tisch, so dass Vertrauen konnte, in denen viele Menschen nach Segen dürsten. entstehen kann und gemeinsames Tun möglich wird. Auf diese Weise wird die Hoffnung gestiftet, dass die ver- Wenn wir ihr missionarisches Zeugnis betrachten, so wundeten Gesellschaften geheilt werden können. spornt uns dies an, mutig zu sein und eindringlich »den Wir bitten Sie: Beten Sie für unsere Schwestern und Brü- Herrn der Ernte« zu bitten, »Arbeiter für seine Ernte der, die nicht müde werden, sich in Gottes Namen für ein auszusenden« ( Lk 10,2). Wir sind uns nämlich bewusst, gutes Miteinander einzusetzen. In Nigeria, im Senegal dass die Berufung zur Mission nicht der Vergangenheit und weltweit. Bedenken Sie bei der Kollekte am kom- angehört oder eine romantische Erinnerung an frühere menden Sonntag die Initiativen von Missio mit einer Zeiten ist. Heute braucht Jesus Herzen, welche die Be- großzügigen Spende! rufung als eine echte Liebesgeschichte zu leben fähig sind, die sie dazu bringt, an die Peripherien der Welt zu 25. Februar 2021 Für das Bistum Fulda gehen und Boten und Werkzeuge des Mitleidens zu wer- den. Und es ist ein Ruf, den er an alle richtet, wenn auch nicht auf dieselbe Weise. Denken wir daran, dass es Pe- ripherien in unserer Nähe gibt, im Zentrum einer Stadt oder in der eigenen Familie. Es gibt auch einen Aspekt der universalen Offenheit der Liebe, der nicht geogra- phischer, sondern existentieller Natur ist. Immer, be- Dr. Michael Gerber sonders aber in diesen Zeiten der Pandemie, ist es wich- Bischof von Fulda tig, unsere tägliche Fähigkeit zu steigern, unseren Kreis zu erweitern und die zu erreichen, die ich nicht unmit- Der Aufruf soll am Sonntag, dem 17.10.2021, in allen telbar als Teil „meiner Interessenswelt“ sehe, obwohl Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und den sie mir nahe sind (vgl. Enzyklika Fratelli tutti, 97). Die Gemeinden darüber hinaus auch auf anderem geeigne- Mission zu leben bedeutet, sich darauf einzulassen, die tem Wege bekannt gemacht werden. Der Ertrag der gleiche Gesinnung wie Christus Jesus zu pflegen und Kollekte am 24. Oktober 2021 ist ausschließlich für die mit ihm zu glauben, dass der Mensch neben mir auch Päpstlichen Missionswerke Missio in Aachen und Mün- mein Bruder oder meine Schwester ist. Möge die mit- chen bestimmt. fühlende Liebe Jesu Christi auch unser Herz aufrütteln und uns alle zu missionarischen Jüngern machen. Stück V 2021 81
Nr. 77 Hinweise zur Durchführung der Missio- am Vorabend) statt. Das jeweilige Generalvikariat Aktion 2021 überweist die Spenden, einschließlich der später einge- gangenen, an die Missio-Werke. Auf ausdrücklichen Unter dem Motto „Lasst uns nicht müde werden, das Wunsch der Bischöfe soll die Kollekte zeitnah und ohne Gute zu tun“ begehen wir am 24. Oktober den Sonntag jeden Abzug von den Gemeinden über die Bistumskas- der Weltmission. Die Missio-Aktion stellt Projektpart- sen an Missio weitergeleitet werden. Eine pfarreiinterne ner vor, die sich unermüdlich für Frieden und Versöh- Verwendung der Kollektengelder, z.B. für Partner- nung in Nigeria einsetzen. Gemeinsam mit ihren musli- schaftsprojekte, ist nicht zulässig. Missio ist den Spen- mischen Partnern bauen sie Brücken und zeigen, wie dern gegenüber rechenschaftspflichtig. Sobald das Er- soziale Konflikte durch interreligiöse Zusammenarbeit gebnis der Kollekte vorliegt, sollte es der Gemeinde mit gelöst werden können. einem herzlichen Dank bekannt gegeben werden. Wege des Dialogs öffnen statt Mauern errichten Informationen und Kontakt Die Corona-Pandemie hat Nigeria stark getroffen. An- Weitere Informationen und Materialien sowie Veranstal- schläge und Entführungen machen Angst und schüren tungshinweise finden Sie auf www.missio-hilft.de/wms. Misstrauen. Nur selten werden Täter gefasst und zur Re- chenschaft gezogen. Der Staat lässt viele Menschen mit Fragen zum Monat der Weltmission in den Diözesen be- ihren Sorgen allein. In dieser angespannten Lage su- antwortet gerne die Bildungsabteilung wie Missio: Tel.: chen die Kirchen den Dialog mit allen Menschen guten 0241-7507-263 oder post@missio-hilft.de. Willens. Vielfältige Initiativen setzen Zeichen und tra- gen dazu bei, die verwundete Gesellschaft wiederauf- Über bestellungen@missio-hilft.de oder Tel.: 0241- zubauen. Das Plakatmotiv zeigt Erzbischof Ignatius Ka- 7507-350, Fax: 0241-7507-336 können Sie alle Materia- igama im freundschaftlichen Gespräch mit einem lien zum Weltmissionssonntag direkt bestellen. muslimischen Würdenträger, dem Emir von Wase, und zwei Frauen der interreligiösen Fraueninitiative Wo- men’s Interfaith Council. Sie alle schaffen Vertrauen Nr. 78 Änderung der Satzung des Verbandes der dort, wo Glaube und Religion für politische Zwecke ma- Diözesen Deutschlands nipuliert und missbraucht werden, und zeigen, dass ein friedliches Miteinander möglich ist. In der 184. Sitzung der Vollversammlung des Verban- des der Diözesen Deutschlands am 21.06.2021 wurde Eröffnung der Missio-Aktion beschlossen, die Satzung des Verbandes der Diözesen Deutschlands wie folgt zu ändern: Die bundesweite Missio-Aktion 2021 startet voraus- sichtlich mit einem Festwochenende vom 2. bis 3. Okto- ber im Bistum Essen. In einem feierlichen Pontifikalamt §2 eröffnet Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck zusammen Rechtsstellung, Anwendung der Grundordnung, der mit Gästen aus Nigeria am Sonntag (3.10.) offiziell den Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Monat der Weltmission. und der diözesanen Präventionsregelungen Missio-Aktion in den Gemeinden (2) Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse und die - Im August wird die Informationsmappe zum Ordnung für den Umgang mit sexuellem Miss- Weltmissionssonntag an alle Pfarrgemeinden geschickt. brauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebe- dürftiger Erwachsener durch Kleriker und sons- - Anfang September folgt der Versand der tige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sowie die bestellten Materialpakete. diözesanen Präventionsregelungen finden in je- weils geltenden im Amtsblatt der (Erz-)Diözese - Das Plakat wird bestimmt von zwei Händen, in des jeweiligen Vorsitzenden der Vollversamm- denen Missio-Partnerinnen und Partner zu lung des Verbandes (nachfolgend Vollversamm- sehen sind. Sie setzen sich unermüdlich für lung) veröffentlichten Fassung Anwendung. Verständigung und gegenseitige Wertschätz- ung ein. Besonders in Krisenzeiten sind sie § 21 Trostspender und Hoffnungsbringer. Bitte Inkrafttreten hängen Sie das Plakat gut sichtbar in Ihrer Gemeinde aus. Die Satzung tritt am 01.07.2021 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 01.12.2020 außer Kraft. Missio-Kollekte am 24. Oktober Die Missio-Kollekte findet am Sonntag der Weltmission, Nr. 79 Erstes Gesetz zur Änderung der Ordnung dem 24. Oktober 2021, in allen Gottesdiensten (auch für den Umgang mit sexuellem Missbrauch 82 Stück V- 2021
Minderjähriger und schutz- oder hilfebe- dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine dürftiger Erwachsener durch Kleriker und Aufzeichnung ist unzulässig.“ sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst 3. § 14 Absatz 4 wird wie folgt neu formuliert: Artikel 1 „Die Sitzungen der Mitarbeitervertretung sind nicht Änderung der Ordnung öffentlich. Sie finden in der Regel während der Ar- beitszeit in der Einrichtung statt. Bei Anberaumung Die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Miss- und Dauer der Sitzung ist auf die dienstlichen Erfor- brauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürfti- dernisse Rücksicht zu nehmen. Die Teilnahme an ger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäf- Sitzungen sowie die Beschlussfassung können ganz tigte im kirchlichen Dienst vom 15. Januar 2020 (K. A. oder teilweise mittels Video- und/oder Telefonkon- 2020, Nr. 3) wird wie folgt geändert: ferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen kön- In Abschnitt A. 1. wird in Satz 5 die Angabe nen. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Im Hinblick „30.06.2021“ durch die Angabe „30.06.2022“ ersetzt. auf die Beschlussfähigkeit gelten die an der virtuel- len Sitzung teilnehmenden Mitglieder als anwesend im Sinne des Absatz 5 Satz 1.“ Artikel 2 Inkrafttreten 4. § 27 b Abs. 5 wird um einen neuen Buchstaben e) mit folgender Formulierung ergänzt: Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. „Die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses können ganz oder teilweise mittels Video- und/oder Telefon- Fulda, den 15. Juli 2021 konferenz durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kennt- nis von dem Inhalt der Verhandlung nehmen kön- nen. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.“ 5. § 46 Abs. 4 wird um folgende neue Sätze 7 und 8 er- gänzt: Dr. Michael Gerber „Die Verhandlung vor der Einigungsstelle kann Bischof von Fulda auch ganz oder teilweise mittels Video- und/oder Telefonkonferenz durchgeführt werden, wenn si- chergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Per- Nr. 80 5. Verordnung zur Änderung der Ordnung sonen Kenntnis von dem Inhalt der Verhandlung für die Mitarbeitervertretungen im Bistum nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.“ Fulda (5. MAVO-ÄnderungsVO 2021) Artikel II Artikel I Inkraftsetzung Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung Die vorstehende 5. Verordnung zur Änderung der Ord- Die Ordnung für die Mitarbeitervertretungen im Bis- nung für die Mitarbeitervertretungen im Bistum Fulda tum Fulda vom 16. Juni 2005 (K. A. 2005, Nr. 94), zu- tritt zum 01. Juli 2021 in Kraft. Die Befristung der Än- letzt geändert durch Änderungsverordnung vom 01. derungen in § 36 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 gemäß Ziffern April 2020 (K.A. 2020, Nr. 39) wird wie folgt geändert: 2. und 3. der 4. MAVO-ÄnderungsVO vom 01. April 2020 wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. 1. § 3 Abs. 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: Fulda, 30. Juni 2021 „2. Leiterinnen und Leiter von Fachbereichen und Abteilungen der Diözesanverwaltung sowie von Einrichtungen im Sinne des § 1,“ 2. § 4 wird um folgenden neuen Satz 4 ergänzt: „Mitarbeiterversammlungen können ganz oder teil- weise mittels Video- und/oder Telefonkonferenz Dr. Michael Gerber durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bischof von Fulda nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von Stück V 2021 83
Nr. 81 Gestellungsleistungen für Ordensangehöri- 3.) Als (externer) betrieblicher Datenschutzbeauftrag- ge: Gestellungsgelder 2022 ter des Bischöflichen Generalvikariats ist Herr Di- pl.-Betriebswirt (FH) Patric Rudtke (Vintin Services Aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Ver- GmbH) bestellt. bandes der Diözesen Deutschlands (VDD) vom 21.06.2021 werden die Gestellungsgelder für Ordensangehörige mit 4.) Dem Generalvikar wird die Diözesanstelle „Sozial- Wirkung vom 01.01.2022 wie folgt festgesetzt: dienst katholischer Frauen“ als Fachstelle unmittel- bar zugeordnet. Die Verantwortlichkeit für diese Fachstelle liegt bei Herrn Christof Steinert. Gruppe Jahr Monat 5.) Die kirchenrechtliche Stellung des Offizialats als ei- I 74.880 6.240 gene Behörde sowie die durch bischöfliches Gesetz II 61.776 5.148 vom 29. Mai 2020 geregelte Stellung der Prüfungs- III 45.276 3.773 stelle „Revision im Bistum Fulda“ bleiben unberührt. IV 38.280 3.190 II. Stabsbereich Der Stabsbereich gliedert sich wie folgt: Fulda, den 7. Juli 2021 1.) Stabsabteilung Strategie / Bistumsentwicklung Die Stabsabteilung untergliedert sich in folgende drei Dezernate: - Projektmanagement / Qualitätsmanagement - IT-Strategie / Digitalisierung - Strategische Initiativen Dr. Michael Gerber Bischof von Fulda Die Leitung der neuen Stabsabteilung Strategie / Bistumsentwicklung wird Frau Gabriele Beck über- tragen. Die Verantwortlichkeit für das Dezernat Nr. 82 Organisationsanweisung des Generalvikars Projektmanagement / Qualitätsmanagement wird Frau Claudia Switalla und Frau Viktoria Schäfer (§ 4 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung übertragen, die Verantwortlichkeit für das Dezer- des Bischöflichen Generalvikariates) nat IT-Strategie / Digitalisierung liegt bei Herrn/ Frau N.N.. Das Dezernat Strategische Initiativen wird Frau Gabriele Beck übertragen. Neue Struktur des Bischöflichen Generalvikariats 2.) Stabsabteilung Kommunikation Hiermit ordne ich folgende Organisationsänderung mit Wirkung zum 01. Juli 2021 an: Die Stabsabteilung untergliedert sich in das Dezernat Presse, Rundfunk, Internet, Intranet, Social Media. I. Gesamtgliederung Stabs- und Fachbereich Diese Unterteilung ist noch nicht abschließend. Die Gesamtgliederung der Stabsabteilung soll bis Ende Das Bischöfliche Generalvikariat wird in einen dem 2021 abgeschlossen sein. Generalvikar unmittelbar zugeordneten Stabsbe- reich mit vier Stabsabteilungen und einen Fachbe- Die Leitung der neuen Stabsabteilung Kommunika- reich mit vier Fachbereichen wie folgt neu gegliedert: tion wird Herrn Matthias Reger übertragen. Die Verantwortlichkeit für das Dezernat wird Herrn/ 1.) Stabsbereich mit folgenden vier Stabsabteilungen: Frau N.N. übertragen. - Strategie / Bistumsentwicklung - Kommunikation - Recht 3.) Stabsabteilung Recht - Kanzlei Die Stabsabteilung untergliedert sich in folgende 2.) Fachbereich mit folgenden vier Fachbereichen: zwei Dezernate: - Pastoral / Bildung / Kultur - Weltliches Recht - Personal - Kirchenrecht - Ressourcen - Caritas Die Leitung der neuen Stabsabteilung Recht wird 84 Stück V- 2021
Frau Silke Keller und Herrn Offizial Till Hünermund c.) Abteilung Jugend / junge Erwachsene übertragen. Die Verantwortlichkeit für das Dezer- mit den Dezernaten: nat Weltliches Recht liegt bei Frau Silke Keller, die - Jugendverbände / Gemeinschaften Verantwortlichkeit für das Dezernat Kirchenrecht - Glauben erleben wird Herrn Offizial Till Hünermund übertragen. - Lebensorientierung d.) Abteilung Lebensalter / Familie mit 4.) Stabsabteilung Kanzlei den Dezernaten: - Generationen- und geschlechter- Die Stabsabteilung untergliedert sich in folgende sensible Pastoral zwei Dezernate: - Familie / Beziehung - Daten- und Dokumentenmanagement - Katholische Kindertageseinrichtungen - Bistumsarchiv Der Abteilung Lebensalter / Familie wird die Fach- Die Leitung der neuen Stabsabteilung Kanzlei wird stelle „Verbände / Gemeinschaften“ zugeordnet. Die Frau Silke Keller übertragen. Die Verantwortlich- Verantwortlichkeit für diese Fachstelle liegt bei keit für das Dezernat Daten- und Dokumentenma- Herrn Sebastian Pilz. nagement wird Frau Silke Keller übertragen, für das Dezernat Bistumsarchiv liegt die Verantwortung bei Die Leitung des neuen Fachbereichs Pastoral, Bil- Herrn Dr. Edgar Kutzner. dung und Kultur wird Herrn Thomas Renze übertra- gen. Dem Bistumsarchiv wird die Fachstelle „Fachauf- sicht kirchliche Archive (Diözese)“ zugeordnet, für Die Leitung der Abteilung Kirchliches Leben wird die Herr Dr. Edgar Kutzner verantwortlich ist. kommisarisch Herrn Thomas Renze übertragen. Die Verantwortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der Abteilung Kirchliches Leben wird an folgende III. Fachbereich Personen übertragen: Der Fachbereich gliedert sich wie folgt: - Diakonische Seelsorge: Herr Dr. Andreas Ruffing - Glaubenskommunikation: Frau Simone Twents 1.) Fachbereich Pastoral / Bildung / Kultur - Liturgie, Ökumene, geistliches Leben: Herr Dr. Stefan Wick Der Fachbereich untergliedert sich wie folgt in - Kirchenmusikinstitut: Frau Edith Harmsen vier Abteilungen mit insgesamt 15 Dezernaten: - Weltkirche / Migrantenseelsorge / muttersprach- liche Gemeinden ( aktuell als Bischofs- a.) Abteilung Kirchliches Leben mit den vikariat): Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez Dezernaten: - Diakonische Seelsorge Die Leitung der Abteilung Bildung und Kultur wird - Glaubenskommunikation Herrn Dr. Marco Bonacker übertragen. Die Verant- - Liturgie / Ökumene / geistliches Leben wortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der Ab- - Kirchenmusikinstitut teilung Bildung und Kultur wird an folgende Perso- - Weltkirche / Migrantenseelsorge / nen übertragen: muttersprachliche Gemeinden - Religionsunterricht: Herr Johannes Bohl (Aktuell wird das Dezernat als Bischofsvikari- - Katholische Schulen / Hochschulen: Herr at auf Basis des Ernennungsdekrets vom 14. De- Andreas Greif zember 2020 geführt) - Theologische Bildung: Herr Dr. Marco Bonacker (kom.) Der Abteilung Kirchliches Leben wird die Fach- - Katholische Akademie: Herr Gunter Geiger stelle „Pastorale Räte“ zugeordnet. Die Verant- wortlichkeit für diese Fachstelle liegt kommisa- Die Leitung der Abteilung Jugend / junge Erwachse- risch bei Herrn Thomas Renze. ne wird Herrn Alexander Best übertragen. Die Ver- antwortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der b.) Abteilung Bildung / Kultur mit den Abteilung Jugend / junge Erwachsene wird an fol- Dezernaten: gende Personen übertragen: - Religionsunterricht - Katholische Schulen / Hochschulen - Jugendverbände und Gemeinschaften: - Theologische Bildung Herr / Frau N.N. - Katholische Akademie - Glauben erleben: Herr / Frau N.N. - Lebensorientierung: Herr / Frau N.N. Stück V 2021 85
Die Leitung der Abteilung Lebensalter / Familie Im Fachbereich Personal werden folgende Fachstel- wird Herrn Sebastian Pilz übertragen. Die Verant- len mit den dargestellten Verantwortlichkeiten ein- wortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der Ab- gerichtet: teilung Lebensalter / Familie wird an folgende Per- sonen übertragen: - Aufarbeitung und Intervention bei sexualisierter Gewalt: Frau Alexandra Kunkel - Generationen- und geschlechtersensible Pastoral: - Prävention für sexualisierte Gewalt: Herr / Frau N.N. Frau Birgit Schmidt-Hahnel - Familie / Beziehung: Frau Relindis Knöchelmann - Gleichstellung: Herr/Frau N.N. und Herr Erwin Schick - Sicherheitstechnik / Arbeits- & Gesundheits- - Katholische Kindertageseinrichtungen: schutz: Herr Nicholas Glöckner und Herr Herr / Frau N.N. Hans-Jürgen Diel - Suchtprävention: Herr Thomas Meyer Im Fachbereich Pastoral / Bildung / Kultur wird er- - Inklusion: Herr Steffen Reichardt gänzend ein Grundsatzreferat eingerichtet, dass un- mittelbar der Leitung zugeordnet ist und Herrn/ Frau N.N. übertragen wird. 3.) Fachbereich Ressourcen 2.) Fachbereich Personal Der Fachbereich untergliedert sich wie folgt in zwei Abteilungen mit insgesamt 7 Dezernaten: Der Fachbereich untergliedert sich wie folgt in zwei Abteilungen mit insgesamt 7 Dezernaten: a.) Abteilung Bauwesen / Immobilien mit den Dezernaten: a.) Abteilung Personalbegleitung und - Bauwesen / Immobilien -verwaltung mit den Dezernaten: - Kaufmännisches Immobilienmanagement / - Verwaltung / Services Aufsicht - Laien im pastoralen Dienst / Verwaltungsleitungen b.) Abteilung Finanzen / Bistumsinterne Dienst- - Geistliche leistungen mit den Dezernaten: - Zentrale Services Bistum b.) Abteilung Personalentwicklung mit den - IT Dezernaten: - Rechnungswesen / Vermögensverwaltung - Fortbildung / Weiterbildung Bistum - Beratung / Coaching / Supervision - Service / Aufsicht kirchliche Rechtsträger - Personalgewinnung - Zentralrendantur - Ausbildungen Die Leitung des neuen Fachbereichs Ressourcen Die Leitung des neuen Fachbereichs Personal wird wird Herrn Gerhard Stanke übertragen. Herrn Benjamin Brähler übertragen. Die Leitung der Abteilung Bauwesen / Immobilien Die Leitung der Abteilung Personalbegleitung und wird Herrn Martin Matl übertragen. Die Verant- -verwaltung wird Herrn Steffen Reichardt übertra- wortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der Ab- gen. Die Verantwortlichkeit für die einzelnen De- teilung Bauwesen / Immobilien wird folgenden Per- zernate in der Abteilung Personalbegleitung und sonen übertragen: -verwaltung wird folgenden Personen übertragen: - Bauwesen / Immobilien: Frau Astrid Schlegel - Verwaltung / Services: Herr Steffen Reichardt - Kaufmännisches Immobilienmanagement / - Laien im pastoralen Dienst / Verwaltungs- Aufsicht: Frau Johanna Wenzel leitungen: Herr Marcus Henning Die Leitung der Abteilung Finanzen / Bistumsinterne - Geistliche: Herr Dr. Florian Böth Dienstleistungen wird Herrn/ Frau N.N. übertragen. Die Leitung der Abteilung Personalentwicklung Die Verantwortlichkeit für die einzelnen Dezernate wird Herrn Marcus Henning übertragen. Die Ver- in der Abteilung Finanzen / Bistumsinterne Dienst- antwortlichkeit für die einzelnen Dezernate in der leistungen wird folgenden Personen übertragen: Abteilung Personalentwicklung wird folgenden Per- sonen übertragen: - Zentrale Services Bistum: Herr Frank Post - IT: Herr Florian Salomon - Fortbildung / Weiterbildung: Herr Martin Kipp - Rechnungswesen / Vermögensverwaltung - Beratung / Coaching / Supervision: Herr Bistum: Frau Andrea Zinn Martin Kipp und Frau Silvia Möller - Service / Aufsicht kirchlicher Rechtsträger: - Personalgewinnung: Herr / Frau N.N. Frau Gudrun Spiegel-Klüber - Ausbildungen: Frau Rosemarie Taschner-Reith - Zentralrendantur: Herr Edwin Storch 86 Stück V- 2021
Im Fachbereich Ressourcen werden folgende Fach- stellen mit den dargestellten Verantwortlichkeiten eingerichtet: (Prälat Christof Steinert) - Orgel / Glocken: Herr Prof. Hans-Jürgen Kaiser Generalvikar - Kunst / Kultur / Museum: Herr Martin Matl - Diözesankonservator: Herr Martin Matl - Bauliche Arbeitssicherheit: Herr Nicholas Nr. 83 Schutzauftrag für Kindertageseinrichtungen Glöckner und Herr Hans-Jürgen Diel in katholischer Trägerschaft im Bistum Fulda - Nachhaltigkeit / Förderprogramme: Frau Dr. Beatrice van Saan-Klein Inhaltsverzeichnis - Datenschutz der Kirchengemeinden: Herr Martin Böhm Einleitung 1. Grundsätze zum Schutz des Kindeswohls 4.) Fachbereich Caritas in der Einrichtung 2. Vorbeugende Maßnahmen Der Fachbereich Caritas erhält derzeit keine weitere 3. Anhaltspunkte zum Handeln Untergliederung, da die Ausgestaltung der Caritas 4. Insoweit erfahrene Fachkraft im Bistum Fulda im Rahmen eines eigenen Strate- 5. Elternbeteiligung und angemessene gieprozesses erarbeitet wird. Beteiligung des Kindes 6. Kooperation mit dem örtlichen Die Leitung des neuen Fachbereichs Caritas wird Träger der öffentlichen Jugendhilfe Herrn Ordinariatsrat Elmar Gurk übertragen. 7. Dokumentation 8. Datenschutz 9. Persönliche Eignung nach § 72a SGB VIII IV. Allgemeine Strukturvorgaben 10. Fort- und Weiterbildung 11. Finanzierung 1.) Auf allen Leitungsebenen können Leitungskreise 12. Informationspflicht an den Träger zum Austausch und zur Beratung gebildet werden. und verpflichtende Meldewege an das Bischöfliche Generalvikariat 2.) Unterhalb der Dezernate können sowohl in den 13. Veröffentlichung Stabsabteilungen als auch in den Fachbereichen 14. In-Kraft-Setzung Sachgebiete eingerichtet werden. Anlagen 3.) In den einzelnen Stabsteilungen sowie in den Fach- Anlage 1: Checkliste Risiko- und Schutzfaktoren bereichen mit den darunterliegenden Abteilungen Anlage 2: Prozessbeschreibungen zum Umgang können Geschäftsstellen sowie gemeinsame Sekre- mit Kindeswohlgefährdung im Rahmen tariate bzw. Assistenzbereiche eingerichtet werden. des Schutzauftrages (Schaubilder) 2.1 Übergriffiges Verhalten von Kindern 4.) Die einzelnen Fachstellen sind disziplinarisch dem untereinander gemäß dieser Anweisung zugeordneten Fachbe- 2.2 Kindeswohlgefährdung durch externen reichs-, Abteilungs- bzw. Dezernatsleiter zugeord- Auslöser net, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Dienst- 2.3 Kindeswohlgefährdung durch vorgesetzter benannt ist. Mitarbeiter/-innen Anlage 3: Formular Falldokumentation 5.) Die dargestellte personelle Besetzung der einzelnen Anlage 4: Formular Mitteilung an das Jugendamt Leitungsstellen und Verantwortlichkeiten stellt den Anlage 5: Formular Selbstauskunftserklärung Stand zum 01. Juli 2021 dar. Bei zukünftigen perso- Einleitung nellen Veränderungen sind die Regelungen der Ar- In unseren Einrichtungen soll es den uns anvertrauten Kin- beitsvertragsordnung des Bistums Fulda (AVO) und dern gut gehen. Hierzu setzen wir den gesetzlichen Auf- der Mitarbeitervertretungsordnung im Bistum Fulda trag der Erziehung, Bildung und Betreuung um. Maßgabe (MAVO) zu beachten. hierfür ist für uns der Aufbau einer sicheren Bindung und die Gestaltung eines anregenden Lernumfeldes, das die Die bisherige Struktur des Bischöflichen Generalvikari- Kinder in ihrer Entwicklung und Entfaltung fördert. Die ats wird mit dieser Organisationsanweisung aufgeho- Rechte des Kindes und der Schutz des Kindes vor Gewalt ben. Eine grafische Gesamtübersicht der neuen Struk- und anderen Formen der Erniedrigung sind unser Auftrag. tur des Bischöflichen Generalvikariats (Organigramm) ist als Anlage dieser Organisationsanweisung beigefügt. Mit der Einführung der §§ 8a und 72a SGB VIII (Sozi- algesetzbuch, Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) Fulda, 30. Juni 2021 im Oktober 2005 sowie der Weiterentwicklung mit dem Bundeskinderschutzgesetz im Jahr 2012 hat der Ge- Stück V 2021 87
setzgeber den Schutz von Kindern und Jugendlichen deswohlgefährdung durch die Tageseinrichtung beim vor Gewalt und Missbrauch explizit geregelt und weiter Jugendamt, auch wenn eine Vereinbarung nach § 8a verstärkt. Die gesetzlich vorgegebenen Schritte sind Abs. 4 SGB VIII getroffen worden ist. Bestandteil dieses Konzeptes. Ungeachtet dessen begleiten und unterstützen die Trä- Darüber hinaus fordert die deutsche Bischofskonferenz, ger und Einrichtungen nach einer solchen Meldung die dass in kirchlichen Einrichtungen ein Präventionskon- Kinder und deren Familien auch weiterhin. zept gegen sexuellen Missbrauch vorliegen muss. Dazu hat sie eine Ordnung, eine Rahmenordnung sowie Handlungsempfehlungen beschlossen.* Das Bistum Ful- 1. Grundsätze zum Schutz des Kindeswohls in der da hat die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Einrichtung Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebe- dürftigen Erwachsenen im Bistum Fulda (Präventions- Jedes Kind hat einen universellen Anspruch auf Sicher- ordnung Fulda – PrävO FD) sowie die entsprechenden heit und Schutz und auf die besondere Fürsorge und Ausführungsbestimmungen zur PrävO FD erlassen. Unterstützung. Zielrichtung der Prävention ist vorbeugend tätig zu werden und sichere Räume bieten zu können. Der Anwendung von jeglicher Gewalt, Vernachlässi- gung oder Missbrauch in der Einrichtung wird zeitnah In unseren Einrichtungen werden die Rechte des Einzel- und angemessen begegnet. Die Mitarbeiter/-innen und nen durch klare Verhaltensregeln auf der Basis der Kin- Trägerverantwortlichen haben eine besondere Verant- derrechte und konsequentes Nachhalten bei Regelver- wortung, grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber stößen geschützt. den ihnen anvertrauten Kindern in jedweder Form als Mittel der Erziehung auszuschließen. Die Teams setzen sich mit der frühkindlichen Sexualität und Entwicklung auseinander und fördern diese. Auch Der Schutz des Kindeswohls ist ein Bestandteil des Erzie- dabei verfolgen sie das Ziel, dass Kinder sowohl für die hungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages der Einrich- eigenen Bedürfnisse als auch für die Bedürfnisse ande- tung. rer sensibel und diesbezüglich sprachfähig werden. Die Kinder lernen „Nein“ zu sagen und auf ein „Nein“ der Der Träger der Einrichtung unterstützt und fördert die anderen zu hören. konzeptionelle Weiterentwicklung und die Qualifizie- rung des Personals, insbesondere auch hinsichtlich der Bei entsprechenden Vorkommnissen in der Einrichtung Präventionsaufgaben und der Bearbeitung von Ver- arbeiten Mitarbeiter/-innen und Träger nach dem vor- dachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen. liegenden Schutzauftrag, um einer möglichen Kindes- wohlgefährdung begegnen zu können. Die Einrichtung verfolgt ein fachlich differenziertes Vor- gehen bei problematischen und krisenhaften Entwick- Der gemeinsam von den hessischen Diözesen erarbeite- lungen und Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung. te Schutzauftrag gilt in den Einrichtungen verpflichtend und wird im Rahmen der pädagogischen Arbeit umge- Das Vorgehen der Einrichtung wird kontinuierlich do- setzt. Der Schutzauftrag bildet die Grundlagen für eine kumentiert und verfolgt eine möglichst hohe Transpa- Vereinbarung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII mit dem örtli- renz unter Wahrung staatlicher und kirchlicher Daten- chen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. schutzregelungen. Der Träger ist verantwortlich für die Umsetzung des Sorgeberechtigte werden als Partner der Kindertages- Schutzauftrages und regelt die Zuständigkeiten in sei- einrichtung wahrgenommen. Es gibt klare Verfahren, nem Bereich. wie Beschwerden von Kindern und Eltern aufgegriffen Für die Tageseinrichtung für Kinder ist die Abschät- und bearbeitet werden. Dieses Verfahren gilt auch fü zung des Gefährdungsrisikos nur im Rahmen ihres Beschwerden von Mitarbeiter/-innen. Leistungsangebots möglich. Die Fachkräfte der Tages- einrichtung für Kinder haben bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, *Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und wenn sie diese für erforderlich halten (vgl. § 8a Abs. 4 schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige SGB VIII). Dies erfordert eine gute Kooperation und Beschäftigte im kirchlichen Dienst (zuletzt geändert am 18.11.2019), Vernetzung der Fachkräfte mit Familien unterstützen- den Fachdiensten und eine gute Kenntnis der Hilfen für Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjähri- Familien, die außerhalb der eigenen Einrichtung veror- gen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deut- tet sind (z. B. Hilfen zur Erziehung gem. § 27ff. SGB schen Bischofskonferenz (zuletzt geändert am 18.11.2019), VIII, Suchtberatung, Familienbildung). Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindertageseinrich- Als Träger des staatlichen Wächteramtes nach Art. 6 tungen „Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen GG liegt die Fallverantwortung bei Meldung einer Kin- und jungen Erwachsenen“ (veröffentlicht am 7.12.2010) 88 Stück V- 2021
Soweit der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage i. Träger, Einrichtungsleitung und Fachkräfte haben gestellt wird, werden die Erziehungsberechtigten einbe- ein Verfahren vereinbart, wie Mitarbeiter/-innen zogen (vgl. § 8a Abs.1 Satz 2 SGB VIII). und Einrichtungsleitung mit grenzüberschreitendem Verhalten von Kolleg/-innen, Kindern oder Erwach- senen umgehen (Anlagen 2.1 – 2.3). 2. Vorbeugende Maßnahmen Die Leitung dokumentiert: 2.1 Grundsätzliches • dass neue Mitarbeiter/-innen in die Inhalte des Der Träger ist in Zusammenarbeit mit der Leitung ver- Schutzauftrages eingeführt werden antwortlich für die Umsetzung der erforderlichen vor- beugenden Aktivitäten in der Einrichtung und integriert • die jährliche Belehrung über den Umgang mit dem die entsprechenden Maßnahmen in die Arbeitsabläufe. Schutzauftrag erfolgt ist. Dies sind insbesondere folgende Maßnahmen: a. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen 2.2 Schulungen werden mit dem Schutzauftrag vertraut gemacht; Änderungen werden zeitnah mitgeteilt. Leitungen und Mitarbeiter/-innen werden anhand des Schutzauftrages zu Fragen des Kinderschutzes und zur b. Durch eine jährliche Belehrung durch die Leitung im Prävention vor sexuellem Missbrauch regelmäßig ge- Rahmen einer Teamsitzung wird sichergestellt, dass schult. Diese Schulungen beinhalten, unter Berücksich- alle Mitarbeiter/-innen Kenntnis über den aktuellen tigung der individuellen Bedarfe und Kompetenzen, Schutzauftrag, die Präventionsordnung und deren insbesondere die Auseinandersetzung mit: Anwendung in der Kindertageseinrichtung haben. • Ursachen, Formen und Folgen der Kindeswohlgefähr- c. Im Bewerbungsverfahren wird die Thematik ange- dung und rechtlichem Kontext zum Kinderschutz sprochen sowie eine entsprechende Erwartungshal- tung zum Umgang der Mitarbeiter/-innen mit den • Wahrnehmung und Erkennen von gewichtigen An- Fragen des Kinderschutzes formuliert. Durch die haltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung Unterschrift der Mitarbeiter/-innen unter die Selbstauskunftserklärung (Anlage 5)† wird dies ent- • Kenntnisse über Hilfen sozialer Dienste und des Ge- sprechend dokumentiert. sundheitssystems für Eltern und Kinder im Sozialraum d. Der Träger und die Einrichtungsleitung halten Kon- • Strukturierung und Planung von Hilfen innerhalb takt zu der nach der Präventionsordnung Fulda (Prä- und außerhalb der Tageseinrichtung vO FD) zu bestellenden örtlichen Präventionsfach- kraft. Träger und Leitungen tragen dafür Sorge, dass • Kenntnis über präventive Angebote zur Persönlich- regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter/-innen, keitsstärkung und Resilienzförderung von Kindern die im Kontakt mit den Kindern arbeiten, mit den un- und zur Stärkung der Elternkompetenzen ter 2.2 aufgezählten Inhalten durchgeführt werden. • Kenntnis der Ansprechpersonen, Verfahrensabläufe, e. Die Leitung ist für den Themenschwerpunkt „Kin- Dokumentationsverpflichtungen und der besonderen deswohl“ verantwortlich. Regionale Hilfsangebote Regelungen und Beschwerdemöglichkeiten, wenn der für Eltern und Kinder sind in der Einrichtung be- Verdacht besteht, dass die Kindeswohlgefährdung von kannt. Informationen über das Leistungsangebot Mitarbeiter/-innen der Einrichtung verursacht wird und Adressen der entsprechenden Beratungseinrich- tungen können den Eltern vermittelt werden. • Nähe-Distanz Regulation im Umgang mit gefähr- denden Eltern und betroffenen Kindern f. In Teambesprechungen und bei Elterngesprächen / Elternabenden wird das Thema Kinderschutz fach- • Gesprächsführung mit Eltern, wenn der Verdacht lich aufgegriffen und reflektiert. besteht, dass diese durch ihr Tun oder Unterlassen eine Kindeswohlgefährdung verursachen g. Der Träger der Einrichtung und die Einrichtungslei- tung verfügen über Kontakte zu einer insoweit er- fahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII und anderen diesem Ziel dienenden Diensten. † Hinweis: Die in der Anlage 5 beigefügte Selbstauskunftserklärung ent- spricht noch dem Stand der letzten Veröffentlichung im Kirchlichen Amts- h. Im Konzept der Einrichtung sind die Erziehung der blatt für die Diözese Fulda von Dezember 2016 (K. A. Diözese Fulda 2016, Kinder zu selbstständigen Persönlichkeiten und Se- Nr. 149) und ist auszutauschen bzw. zu aktualisieren, sobald eine Neufas- xualpädagogik explizit aufgeführt. sung / neue PrävO veröffentlicht ist. Stück V 2021 89
• Gesprächsführung mit Kindern in entsprechenden handlungen oder Traumatisierung hat durch die Ein- Situationen richtung unverzüglich eine Meldung nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII an das Jugendamt zu erfolgen und in • Psychosexuelle Entwicklung von Kindern Abstimmung mit diesem sind die erforderlichen Schritte zur Sicherung des Kindeswohles einzuleiten. In allen übri- • sowie die in der Präventionsordnung in der jeweils gen Fällen erfolgt eine Meldung nach entsprechender Ab- aktuellen Fassung aufgeführten Schulungsinhalte wägung gemäß vorliegendem Schutzauftrag; das Jugendamt zur Prävention von sexuellem Missbrauch. ist dann entsprechend einzuschalten und erforderliche Schritte zur Sicherung des Kindeswohls einzuleiten. Dabei bilden die Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohles und des Schutzes von Kindern und Jugendli- Regelmäßig sind die Vorfälle in eine der nachfolgend chen sowie Vorkehrungen zur Erschwerung von Straf- benannten Fallgruppen einzuordnen: taten einen Schwerpunkt. Die Schulungen sollen insbe- sondere Einrichtungsleitungen dazu befähigen, Dritte a. Übergriffiges Verhalten von Kindern untereinander über diese Themen zu informieren. Bei wesentlichen In diesem Fall sollte die Arbeit der Einrichtung Veränderungen des Schutzauftrages ist die Nachschu- mit den Kindern und deren Familien durch die lung der Einrichtungsleitung sicherzustellen. Fachberatung oder fachkundige externe Kräfte unterstützt werden. Die Leitung ist verpflichtet, die haupt- und ehrenamtli- chen Mitarbeiter/-innen über Änderungen im Schut- b. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch exter- zauftrag zeitnah zu belehren. nen Auslöser Zunächst ist hier eine kollegiale Beratung zur Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, die im direkten Kon- Gefährdungsabschätzung im Sinne von § 8a Abs. 4 takt mit den Kindern stehen, werden durch die Leitung Satz 1 Nr. 1 SGB VIII im Team unter Nutzung der in den Schutzauftrag eingeführt und über die Regelun- Checklisten (Anlage 1) erforderlich. Kann der Ver- gen zum Kinderschutz im Allgemeinen sowie der Prä- dacht einer Kindeswohlgefährdung im familiären vention vor sexuellem Missbrauch informiert. Umfeld nicht zweifelsfrei ausgeräumt werden, ist zeitnah die insoweit erfahrene Fachkraft gemäß Die Schulungen sind integraler Bestandteil der Fortbil- § 8a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII einzubeziehen. Die dung und bei der Fortbildungsplanung zu berücksichtigen. Fachkräfte wirken bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen gem. § 8a Abs. 4 Satz Die Teilnahme an den Schulungsmaßnahmen wird vom 2 SGB VIII hin, wenn sie diese für erforderlich hal- Träger dokumentiert. Dazu wird eine Kopie der Teil- ten und informieren das Jugendamt, falls die Hilfen nahmebescheinigungen bzw. bei Belehrungen die An- nicht angenommen werden oder nicht ausreichend wesenheitsliste an die dafür zuständige Personalstelle, erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. Dabei die die Personalakte führt, übermittelt. sind die Kinder in geeigneter Weise einzubeziehen. c. Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder eine andere 3. Anhaltspunkte zum Handeln Form der Kindeswohlgefährdung durch Mitarbei- ter/-innen ‡ Werden den Fachkräften der Kindertageseinrichtung In diesen Fällen sind unverzüglich die Leitung und Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines der Träger zu informieren. Sofern der Verdacht auf Kindes bekannt, so hat die Einrichtung das Gefähr- die Leitung fällt, ist der Träger zu informieren. dungsrisiko im Zusammenwirken mit einer insoweit er- fahrenen Fachkraft abzuschätzen. Handelt es sich um Hinweise auf sexuellen Miss- brauch durch Mitarbeiter/-innen, so ist der/die Inter- Der Gesetzestext und weitere Materialen enthalten keine ventionsbeauftragte des Bistums Fulda unmittelbar eindeutige Festlegung zum Begriff der „gewichtigen An- zu informieren. haltspunkte“. Sie werden umschrieben als “konkrete Hin- weise“ oder „konkrete Beobachtungen über ein Gefähr- Handelt es sich um eine mögliche sonstige Kindeswohl- dungsrisiko“. Es wird auf die in der Anlage 1 aufgeführte gefährdung durch Mitarbeiter/-innen der Einrichtung, Checkliste „Risiko- und Schutzfaktoren“ als Arbeitshilfe so ist in jedem Fall der Generalvikar unverzüglich zu verwiesen. Diese soll dabei helfen, Beobachtungen und unterrichten. Die weitere Fallbearbeitung erfolgt so- Erkenntnisse systematisch zu erfassen und zu bewerten. dann anhand der Vorgaben des Generalvikars. Sie ersetzt nicht den fachlichen Reflektionsprozess und den erforderlichen Austausch der Fachkräfte, welche Weiterhin ist die insoweit erfahrene Fachkraft un- durch Fallbesprechungen und ggf. durch Hinzuziehung ei- mittelbar einzubeziehen. In diesen Fällen ist regel- ner insoweit erfahrenen Fachkraft sichergestellt werden. mäßig eine Meldung an das Jugendamt nach § 47 Bei offensichtlicher akuter Kindeswohlgefährdung, wie ‡ Hierzu zählen auch Mitarbeiter/-innen von Dienstleistern wie z.B. z.B. Anzeichen körperlicher und/oder sexueller Miss- Catering, Hausmeisterdienste etc. 90 Stück V- 2021
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