Beihilfen, Stipendien, und Förderungen im Überblick - ÖH WU
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Dein Partner im Studium Service Vertretung Events • ÖH WU ProfCheck • Sommeruni • ÖH WU Cocktailstand • Sozialberatung • SBWL Plätze • WU Ball • WUtbürger • Master Plätze • Campusfest • EBN • Qualität uvm... uvm... • Winteruni uvm... # unser Einsatz fürdein Studium mitarbeit@oeh-wu.at
Inhalt 9 | Förderungsstipendium 36 9.1 | Allgemeines36 1 | WELCOME@WU 2 9.2 | Bewerbungsvoraussetzungen37 2 | Krankenversicherung 4 9.3 | Bewerbungsunterlagen37 2.1 | Mitversicherung4 9.4 | Formulare38 2.1 | Mitversicherung bei den Eltern4 9.5 | Antragstellung38 2.1 | Mitversicherung bei anderen 10 | Mobilitätsstipendium für Angehörigen 5 Dissertanten 38 2.2 | Selbstversicherung6 11 | Studienabschlussstipendium 39 2.3 | Berufstätigkeit7 11.1 | Bewerbungsvoraussetzungen39 2.4 | Waisenpension8 11.2 | Antragstellung39 2.5 | Befreiung von der Rezeptgebühr8 11.3 | Höhe des Stipendiums40 2.6 | Studentenversicherung9 11.4 | Rückzahlung40 3 | Familienbeihilfe 11 12 | Sonstige Förderungen 40 3.1 | Anspruchsvoraussetzungen11 12.1 | Fahrtkostenzuschuss41 3.2 | Aufrechte Berufsausbildung12 12.2 | Studienzuschuss42 3.3 | Altersgrenze13 12.3 | Versicherungskostenbeitrag42 3.4 | Anspruchsdauer14 12.4 | Auslandsbeihilfe43 3.5 | Leistungsnachweis15 12.5 Sprachstipendium44 3.6 | Verdienstgrenze17 12.6 | Mobilitätsstipendium45 3.7 | Rückzahlung der Familienbeihilfe17 12.7 | Studienunterstützung46 3.8 | Antrag18 12.8 | Geförderte Darlehen47 4 | Studienbeihilfe 19 13 | Sozialfonds der ÖH- 4.1 | Anspruchsvoraussetzungen19 Bundesvertretung 47 4.2 | Anspruchsdauer21 14 | Studieren und Wohnen 49 4.3 | Leistungsnachweis – Weiterbezug22 14.1 | Wohnbeihilfe49 4.4 | Leistungsnachweis – Rückzahlung23 14.2 | GIS – Gebühren Info Service53 4.5 | Höhe der Studienbeihilfe24 14.3 | Energieunterstützung56 4.6 | Verminderungen25 15 | Studieren mit Kind - 4.7 | Verdienstgrenze25 Kinderbetreuungsgeld .......... 4.8 | Antrag25 16 | Psychologische Beratungsstelle 5 | Selbsterhalterstipendium 27 für Studierende 58 5.1 | Voraussetzungen27 17 | Wehrpflicht 59 5.2 | Antragstellung28 17.1 | Grundwehrdienst59 5.3 | Höhe des 17.2 | Zivildienst60 Selbsterhalterstipendiums 28 18 | Wichtige Adressen und Links 61 6 | Studienwechsel 28 18 | 1 Stipendienstellen61 7 | Studienbeitrag 31 18.2 | Krankenkassen62 8 | Leistungsstipendium 4 18.3 | Versicherung64 3 8.1 | Allgemeines34 18.5 | Beratungsstellen65 8.2 | Bewerbungsvoraussetzungen 34 18.6 | Allgemeine Links65 8.3 | Bewerbung36 18.8 | ÖH WU66 1
1 | WELCOME@WU Liebe Kollegin! Lieber Kollege! Vor dir liegt die neue Sozialbroschüre der ÖH WU, die dir helfen soll, den Ein Studium zu betreiben ist sicherlich keine günstige Angelegenheit: Überblick über deine Ansprüche bei Sozialleistungen und Förderun- Semesterticket, Bücher, Lebenskosten, etc. All dies wirkt sich negativ gen zu bewahren! auf dein Konto aus. Genau deshalb stehen dir einige Möglichkeiten zur Verfügung, die dir helfen sollen, dein Studium zu finanzieren. Neben den ohnehin schon anspruchsvollen Hürden des Studiums sind natürlich auch finanzielle Belastungen ein ständiger Begleiter der In den letzten Wochen haben einige engagierte Studierende ihre Zeit Studienzeit. Zahlreiche Beihilfen und finanzielle Förderungen sollen dazu investiert, die aktuellsten und wichtigsten Informationen zum als Entlastungen dienen. Dabei kommen viele Fragen auf: Wann bin ich Thema Soziales für dich herauszusuchen und diese in die der dir vor- anspruchsberechtigt, wie hoch sind die Ansprüche und welche Nach- liegenden Broschüre zu packen. Einige Beihilfen und Stipendien wirst weise muss ich erbringen? du vielleicht schon kennen, aber du wirst sicher auch auf viele neue Förderungen stoßen, die dir das Leben erleichtern sollen. Und um genau jene Fragen zu klären haben wir diese Broschüre erstellt. Nebst verschiedenen Beihilfen werden auch Themen wie die GIS- Die ÖH WU steht dir nicht nur bei sozialen Themen mit Rat und Tat zur Gebühren oder Stipendien in einer übersichtlichen und kompakten Seite, sondern hilft dir auch jederzeit bei Fragen und Problemen wei- Form erklärt. Auch im Internet auf www.oeh-wu.at findest du unter Ser- ter. Unsere zahlreichen Broschüren sollten die meisten Missverständ- vice/Beihilfen & Rechtliches viele nützliche Informationen zu den ent- nisse ausräumen. Zusätzlich zu diesen Broschüren gibt es auch die sprechenden Themen. Möglichkeit, dich an unser ÖH WU BeratungsZentrum zu wenden, wel- ches von Montag bis Freitag für dich im Einsatz ist. Hier kannst du nicht Solltest du ein komplizierteres Anliegen haben oder deine Fragen in nur die letzten Unklarheiten ausräumen, sondern dir auch wertvolle einem persönlichen Gespräch klären wollen, kannst du natürlich auch Tipps & Tricks holen, um in deinem Studium auch richtig durchzustar- gerne während unserer Öffnungszeiten auf der ÖH WU vorbeikommen. ten. Nähere Informationen und die genauen Öffnungszeiten findest du In allen Angelegenheiten rund um die Themen Beihilfen, Versicherung, unter www.oeh-wu.at. Stipendien etc. sind wir vom Sozialreferat auf der ÖH WU zuständig. Unsere Mitarbeiter stehen dir während des Semesters beratend zur Neben unserer kompetenten Beratung und den Broschüren bieten wir Verfügung und erleichtern dir den Durchblick im Dschungel der Behör- dir noch zahlreiche Events, die dir den Uni Alltag erleichtern sollen. Es den. Falls es mit diesen zu Problemen kommen sollte, setzen wir uns gibt zahlreiche Möglichkeiten bei Diskussionen mitzureden, bei Work- wenn notwendig auch selbst mit den Verantwortlichen in Verbindung shops Neues zu erfahren, Kultur zu erleben und natürlich auch Partys und versuchen, das Bestmögliche für dich herauszuholen. und Feste zu feiern. Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns bei dem ein oder anderem Event wiedersehen. Unsere aktuellen Beratungszeiten findest du auf unserer Website unter www.oeh-wu.at/soziales. Solltest du Zeit und Lust haben, würden wir uns auch über deine Mit- Es besteht natürlich auch jederzeit die Möglichkeit uns eine E-Mail an arbeit freuen. Studierende, die sich über ihr Studium hinaus engagie- soziales@oeh-wu.at zu schreiben. ren wollen, sind jederzeit herzlich Willkommen. Schreibe uns dazu eine E-Mail an mitarbeit@oeh-wu.at. Sofern du neben deinem Studium arbeitest, lohnt sich für dich sicher- lich auch ein Blick in die „Berufstätigen“-Broschüre der ÖH WU. Darin Wir wünschen dir alles Gute und viel Erfolg bei deinem Studium! findest du viele nützliche Informationen rund um das Thema Studie- ren & Arbeiten. Dein Lukas Fanninger AktionsGemeinschaft WU Viel Erfolg im Studium wünscht dir dein Sozial- Vorsitzender ÖH WU Elena Güttl referent im Namen des ganzen Sozialreferats! 3
2 | Krankenversicherung Die kostenlose Mitversicherung gilt für Kinder, Wahl-, Stief- und Pflege- kinder bzw. Enkel des Versicherten. Wenn du dein Studium abgeschlossen hast, aber völlig erwerbslos 2.1 | Mitversicherung bist, so kannst du dich noch max. für weitere 24 Monate mitversichern lassen. Darüber hinaus ist die Mitversicherung nur möglich, wenn du 2.1 | Mitversicherung bei den Eltern aufgrund einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig bist. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kannst du dich bei deinen Eltern durch eine Meldung an die Gebietskrankenkassa kostenlos 2.1 | Mitversicherung bei anderen Angehörigen mitversichern lassen! Wird Familienbeihilfe bezogen, dann teilt das Finanzamt dem Versicherungsträger dies automatisch mit und es Ist dein/e Ehepartner/in krankenversichert, dann besteht die Möglich- müssen keine Nachweise an die Gebietskrankenkassa übermittelt keit, dich bei diesem günstig (3,4% der Beitragsgrundlage des Versi- werden. cherten) mitversichern zu lassen. Gleiches gilt für die Mitversicherung beim Lebensgefährten, wenn ihr nachweislich (lt. Meldezettel) seit Wird keine Familienbeihilfe bezogen (bspw. weil die Altersgrenze über- mind. zehn Monaten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Der Antrag schritten wurde), dann gilt folgendes: Hinsichtlich des Leistungsnach- auf Mitversicherung ist von deinem/r Partner/in bei der jeweiligen weises reicht im ersten Studienjahr der Nachweis der Zulassung zu Krankenkasse zu stellen; es gibt keine Altersgrenze bei dieser Art von einem ordentlichen Studium durch Studienbuchblatt und Fortset- Mitversicherung! Der Zusatzbeitrag von 3,4% der Beitragsgrundlage zungsbestätigung. Ab dem zweiten Studienjahr muss nach jedem Stu- des Versicherten ist grundsätzlich auch für (erwachsene) Angehörige dienjahr eine Fortsetzungsbestätigung und die Ablegung von Prü- aus dem Kreis der Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern, der Kinder, fungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Wahl-, Stief- und Pflegekinder, der Enkel oder der Geschwister des Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen Versicherten, die als haushaltsführende Angehörige gelten, zu bezah- werden (sog. „Acht-Stunden-Bestätigung“). len. Das bedeutet, dass die Mitversicherung grundsätzlich bis zur Vollen- Der Zusatzbeitrag ist aber in folgenden Fällen nicht zu bezahlen: dung des 27. Lebensjahres aufrecht bleibt, sofern jedes Studienjahr • Der/die mitversicherte Angehörige widmet sich aktuell der Erzie- mindestens acht Semesterwochenstunden nachgewiesen werden. hung zumindest eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kin- Eine maximale Anspruchsdauer pro Studienrichtung (bspw. Mindest- des, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wid- studienzeit plus ein Toleranzsemester wie bei der Studienbeihilfe) exis- mete sich in der Vergangenheit zumindest vier Jahre lang dieser tiert bei der Mitversicherung nicht! Aufgabe. • Der/die mitversicherte Angehörige erhält Pflegegeld zumin- Der Nachweiszeitraum für den Leistungsnachweis wird durch ein dest in Höhe der Stufe 3 oder pflegt unter überwiegender Bean- unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Krankheit) oder Auslandsaufenthalt spruchung seiner Arbeitskraft nicht erwerbsmäßig in häuslicher um ein Semester verlängert, wenn die Studienbehinderung mindes- Umgebung den Versicherten, der zumindest Pflegegeld in Höhe tens drei Monate lang angedauert hat. Zeiten des Mutterschutzes sowie der Stufe 3 erhält. der Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des • Während des Bezugs von Krankengeld, Wochengeld, Kinderbe- 2. Lebensjahres hemmen den Ablauf des Nachweiszeitraumes. treuungsgeld, Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe oder wenn das monatliche Nettoeinkommen des Versicherten nicht den Aus- Vergewissere dich rechtzeitig, dass der Status der Mitversicherung noch gleichszulagenrichtsatz für Ehepaare (2017: € 1.334,17) übersteigt. Oliver aufrecht ist! • Falls keine dieser oben angeführten Mitversicherungen für dich Sonnleitner ! Die Fortsetzungsbestätigung muss ohne Aufforderung eingereicht wer- in Frage kommt, dann hast du nachfolgende Möglichkeiten der Selbstversicherung. den, sonst erlischt die Mitversicherung! 4 www.oeh-wu.at 5
2.2 | Selbstversicherung bestehen. Die Höhe beträgt grundsätzlich € 406,88 pro Monat (2017). Gleichzeitig kann aber ein Antrag auf Herabsetzung der Beitrags- Studentische Selbstversicherung grundlage gestellt werden. Der monatliche Beitrag richtet sich dann Bei dieser Versicherungsart sind monatlich € 56,74 (2017) zu zahlen. nach deinem Einkommen bzw. deinen wirtschaftlichen Verhältnissen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein (gilt nicht für Bezieher Auch bei geringfügigen unselbständigen Einkünften kann eine Herab- eines Studienabschlussstipendiums): setzung der Beitragsgrundlage beantragt werden. • Das jährliche Einkommen im Sinne des Studienförderungsgeset- zes liegt unter € 10.000,- Zur Antragstellung notwendig: • Die Regelungen des Studienwechsels wurden eingehalten. • Formular für die allgemeine Selbstversicherung und ev. Antrag • Es wurde noch kein Bachelor- oder Diplomstudium abgeschlossen. auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage (erhältlich im im Sozial- • Die Anspruchsdauer gem. Studienförderungsgesetz wurde ohne referat und bei den Gebietskrankenkassen) wichtige Gründe um nicht mehr als vier Semester überschritten. • Studienbuchblatt und Fortsetzungsbestätigung • Meldezettel Detaillierte Informationen zu den Bestimmungen des Studienför- derungsgesetzes, die hier zur Anwendung kommen, findest du im Die Selbstversicherung beginnt unmittelbar im Anschluss an eine Kapitel Studienbeihilfe. Du kannst auch online überprüfen, ob du die Krankenversicherung oder Mitversicherung (ASVG), wenn der Antrag Voraussetzungen erfüllst: www.wgkk.at - Selbstversicherung - Studie- innerhalb von sechs Wochen bzw. 42 Tagen nach dem Ende der Ver- rende - Anspruchsprüfung - Online-Ratgeber Selbstversicherung für sicherung gestellt wird. Sonst mit dem auf die Antragstellung folgen- Studierende. den Tag. Zur Antragstellung sind notwendig: Als Angehörige gelten bei dieser Versicherungsart nur Ehegatten und • Formular für die studentische Selbstversicherung (erhältlich Kinder. Diese haben Anspruch auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Hilfe, im BeratungsZentrum der ÖH WU, im Sozialreferat und bei den Heilmittel und Heilbehelfe, Anstaltspflege, Entbindungsheimpflege), Gebietskrankenkassen) nicht aber auflaufende Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld). • Studienblatt und Fortsetzungsbestätigung • Meldezettel Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung Voraussetzung ist, dass du aus einer oder mehreren Beschäftigungen Der Antrag auf Selbstversicherung ist bei dem Krankenversicherungs- insgesamt nicht mehr als 425,70 (2017) verdienst, auch die Bezahlung träger einzubringen, bei dem du zuletzt versichert warst. Warst du noch mittels Dienstleistungsscheck ist möglich. Den Antrag hierzu kannst nicht versichert, so ist die Gebietskrankenkasse des gewöhnlichen Auf- du bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse einbringen. Monatlich sind Iris Stromberger enthaltes zuständig. € 60,09 zu zahlen. Der Leistungsanspruch beginnt am Tag nach dei- ner Antragstellung. Mit dieser Versicherung bist du nicht nur kranken-, Als Angehörige gelten bei dieser Versicherungsart nur Ehegatten und sondern auch pensionsversichert (Beitragsgrundlage ist die Geringfü- Kinder. Diese haben Anspruch auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Hilfe, gigkeitsgrenze). Du bist jedoch nicht arbeitslosenversichert. Heilmittel und Heilbehelfe, Anstaltspflege, Entbindungsheimpflege), nicht aber auf laufende Bar- leistungen (Krankengeld, Wochengeld). 2.3 | Berufstätigkeit Allgemeine Selbstversicherung Wenn du unselbständig beschäftigt bist und die Geringfügigkeits- Kommt eine studentische Selbstversicherung für dich nicht mehr in grenze überschritten wird (siehe oben), so bist du gesetzlich kranken- Frage, so besteht die Möglichkeit der allgemeinen Selbstversicherung. versichert (Pflichtversicherung). Dein Arbeitgeber führt deinen Sozial- Vorausgesetzt wird der gewöhnliche Aufenthalt im Inland und es darf versicherungsbeitrag (17 % - 18 % deines Gehalts) automatisch an die keine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung Krankenkasse ab. Weiters bist du pensionsversichert und erwirbst 6 www.oeh-wu.at 7
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzgeld, etc. Wei- Ohne Antrag sind befreit tere Informationen findest du in der Berufstätigenbroschüre, die im • Pensionisten mit Anspruch auf Ausgleichszulage BeratungsZentrum der ÖH WU erhältlich ist. • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten. Um welche Krankheiten es sich dabei genau handelt, erfährst du auf den Seiten der Österreichischen Apothekerkammer. Die Rezept- 2.4 | Waisenpension gebührenbefreiung betrifft nur die Medikamente, die zur Behand- lung dieser Krankheiten notwendig sind. Der Arzt versieht das Bezieher von Waisenpensionen sind durch den Bezug automatisch Rezept mit einem entsprechenden Vermerk. krankenversichert. Beachte bitte, dass dir Waisenpension nur zusteht, • Zivildiener und deren Angehörige wenn du eine die Arbeitskraft überwiegend beanspruchende Schul- • Asylwerber oder Berufsausbildung ausübst. Dies ist durch Vergleich der konkre- • Personen, die nur aufgrund des Bezugs von bedarfsorientierter ten Auslastung der Arbeitskraft zu dem von der geltenden Arbeits- Mindestsicherung in die Krankenversicherung einbezogen sind ordnung und Sozialordnung, etwa im Arbeitszeitgesetz oder in den Kollektivverträgen, für vertretbar gehaltenen Gesamtbelastung zu Antrag auf Befreiung ermitteln. Als Faustregel gilt in der Praxis eine mindestens 20 Wochen- Auf Antrag werden Personen befreit, deren Nettoeinkommen folgende stunden umfassende Schul- oder Berufsausbildung samt Fahrwegen Richtwerte nicht übersteigt: und der Zeit für die Aufarbeitung des Stoffes. • Alleinstehende: 889,84 Euro Möchtest du neben der Waisenpension noch etwas dazuverdienen, so • Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.023,32 Euro wird jeder Fall individuell von einem Gremium der Pensionsversiche- • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro rungsanstalt entschieden. Vorausgesetzt werden eine Beschäftigung, • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medika- die unmittelbar mit dem Studium in Verbindung gebracht werden kann mentenbedarf: 1.534,30 Euro und eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden. Auch das Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: Einkommen spielt eine Rolle. Demgegenüber vertritt der Oberste • 137,30 Euro- das Kind in der Hausgemeinschaft lebt, Gerichtshof die Ansicht, wonach neben der die Arbeitskraft überwie- • der/die Versicherte für den Unterhalt des Kindes aufkommt und gend beanspruchenden Schul- oder Berufsausbildung erzielte Ein- • das Kind kein eigenes Einkommen hat, das den Betrag von € künfte jeglicher Art weder den Grund noch die Höhe des Anspruchs 320,84 pro Monat übersteigt. auf Waisenpension berühren (RIS-Justiz RS0089658). Am besten du fragst bei deinem Sozialversicherungsträger nach. Es kann Von dieser Regel gibt es allerdings eine Ausnahme: Dient die Erwerbstä- sein, dass bei manchen Kassen andere Richtlinien gelten Elena Güttl tigkeit gleichzeitig der Ausbildung und liegt das monatliche Einkommen Yasmin Maged über dem Ausgleichszulagen-Richtsatz (2017: € 889,84), so besteht kein Anspruch auf Waisenpension. Beispiel: Rechtspraktikanten im Sinne des 2.6 | Studentenversicherung Rechtspraktikantengesetzes (OGH 19.03.2013, 10 ObS 38/13f). Jede/r Student/in zahlt in Österreich mit dem ÖH-Beitrag einen Pflicht- beitrag für die Versicherung. Seit Oktober 2014 übernimmt diese 2.5 | Befreiung von der Rezeptgebühr Aufgabe die Generali Versicherungs-AG. Was bedeutet das für uns Studierende? Unter bestimmten Voraussetzungen hast du Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, musst du Wer ist versichert? auch das Service-Entgelt für die E-Card (2018: € 11,35) nicht entrichten. Versichert sind alle Mitglieder der Österreichischen HochschülerIn- Neben den Anspruchsberechtigten sind stets auch deren Angehörige nenschaft (gemäß HSG) sowie minderjährige Kinder der versicherten mitbegünstigt. Personen. 8 www.oeh-wu.at 9
Was ist versichert? 3 | Familienbeihilfe Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle der versicherten Personen Die Familienbeihilfe soll es den Eltern erleichtern, der Unterhaltspflicht • in allen Gebäuden und auf dem gesamten Uni-Gelände (z.B. für ihre Kinder nachzukommen. Der Anspruch besteht unabhängig Mensa, Buffet, Gänge, Treppen, Bibliothek, Innenhöfe usw.), davon, wie viel die Eltern verdienen. Solange du noch zu Hause lebst • außerhalb der Gebäude und des Geländes bei vorübergehendem und deine Eltern für deinen Lebensunterhalt aufkommen, haben sie Verlassen (z.B. Weg zu anderen Gebäuden, notwendige Besorgun- den Antrag zu stellen. Nur wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst gen in direktem Zusammenhang mit dem Studium, zur Bedürfnis- und für deinen Unterhalt überwiegend selbst aufkommst, kannst du befriedigung des alltäglichen Lebens usw.), die Familienbeihilfe auch selbst beim Finanzamt beantragen. Gegebe- • bei auswärtigen Aufenthalten bzw. Tätigkeiten im Rahmen der nenfalls müssen die Eltern bestätigen, dass sie nicht ausreichend für Universität unter Leitung und Aufsicht einer Lehrkraft (oder mit den Unterhalt aufkommen. Die Rechtsgrundlage ist das Familienlas- deren Einvernehmen), tenausgleichsgesetz 1967 (FLAG). • bei Veranstaltungen der Österreichischen HochschülerInnenschaft, Du kannst beim Finanzamt die Direktauszahlung der Familienbei- • in Studentenhäusern der Österreichischen HochschülerInnen- hilfe auf dein eigenes Konto beantragen. Allerdings muss die Person, die Lukas Fanninger schaft sowie in allen übrigen Studentenheimen, Anspruch auf Familienbeihilfe hat (in der Regel die Mutter), ihre Zustim- • beim Sport im Rahmen der Universitäts-Sportinstitute (USI), mung erteilen. • bei Tätigkeiten, wie z.B. Praktika im In- und Ausland (welche im Gesetzt, Studienplan... vorgesehen sind) im Rahmen von Wegun- Monatliche Höhe der Familienbeihilfe pro Kind fällen am jeweiligen Aufenthaltsort (inkl. An- und Abreise), • ab Vollendung des 19. Lebensjahres grundsätzlich € 162 • bei einer Teilnahme an einem Internationalen Studienprogramm • plus Kinderabsetzbetrag: € 58,40 pro Kind (inkl. An- und Abreise). • Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind: € 15,90 • Geschwisterstaffelung: Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe Die Zahlen erhöht sich bei zwei Kindern um € 13,80, bei drei Kindern um € 51, Versicherungsfälle: bei vier Kindern um € 104,00 Weiters gilt: • Dauernde Invalidität € 50.000,- • fünfte Kind 157 Euro • Todesfall € 15.000,- • sechste Kind 210 Euro • Unfallkosten € 7.500,- • siebte Kind 357 Euro • achte Kind 408 Euro Haftpflichtversicherung: • Wenn du die Familienbeihilfe selbst beziehst, beläuft sie sich auf Die Versicherungssumme beträgt für Personen- und Sachschäden € einheitliche € 162. 1.000.000,-. Dieser Versicherung für Haftplichtschäden besteht allerdings in fol- Der Bezug der 13. Familienbeihilfe ist für Studierende nicht mehr mög- genden Staaten nicht: USA, Kanada und Australien. lich, da diese nur noch als Schulstartgeld in Höhe von € 100,- für Kinder Ersatz des Studienbeitrags zwischen 6 und 15 Jahren jeweils im September ausbezahlt wird. Der Studienbeitrag wird in halber Höhe im Falle eines versicherten Unfalles oder einer akuten Erkrankung, die einen ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Wochen verlangt 3.1 | Anspruchsvoraussetzungen Jonathan Nähere Informationen und die Allianz-Kontaktperson findest du unter: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Berkmann www.studierende.allianz.at • Österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz im Inland • Ausländische Staatsbürger, die sich aufgrund einer 10 www.oeh-wu.at 11
Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Auf- Für Wirtschaftsrechtstudierende RechtspraktikantInnen im Sinne des enthaltsgesetz (§§ 8 f NAG) rechtmäßig in Österreich niederge- Rechtspraktikantengesetzes (RPG) haben Anspruch auf Familienbei- lassen haben oder denen Asyl gewährt wurde hilfe und zwar auch dann, wenn nach dem Gerichtsjahr kein juristischer • Ausländische Staatsbürger, die seit mind. 60 Monaten (= fünf Kernberuf (Rechtsanwalt, Notar, Richter, etc.) angestrebt wird (VwGH Jahre) ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben 18.11.2009, 2008/13/0015). • Ausländische Staatsbürger, sofern ein zwischenstaatliches Abkommen existiert • Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne des Art 1 des Abkommens 3.3 | Altersgrenze Oliver Sonnleitner über die Rechtsstellung der Flüchtlinge • Verheiratete Studierende haben nur dann Anspruch auf Familien- Grundsätzlich kann seit 1.7.2011 nur mehr bis zum vollendeten 24. beihilfe, wenn die Eltern noch unterhaltspflichtig sind (z.B. wenn Lebensjahr (vormals: 26. Lebensjahr) Familienbeihilfe bezogen wer- der/die Ehepartner/in sich selbst noch in Ausbildung befindet) den. In folgenden Fällen kann jedoch bis zum 25. Lebensjahr (vormals: 27. Lebensjahr) bezogen werden: unter folgenden Voraussetzungen • Aufrechte Berufsausbildung (siehe 3.2) • eine Schwangerschaft vor dem 24. Geburtstag, • Einhaltung der Altersgrenze (siehe 3.3) • die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes (während der • Einhaltung der Anspruchsdauer (siehe 3.4) Ableistung besteht kein Anspruch!), • Leistungsnachweis (siehe 3.5) • wenn eine freiwillige Hilfstätigkeit bei einem gemeinnützigen Trä- • Beachtung der Verdienstgrenze (siehe 3.6) ger der freien Wohlfahrt mit Einsatzstelle im Inland absolviert wurde (Dauer: 8-12 Monate), • wenn ein Studium von mindestens zehn Semestern Mindest- 3.2 | Aufrechte Berufsausbildung studiendauer betrieben wird, sofern das Studium in dem Kalen- derjahr begonnen wurde, in dem das Kind das 19. Lebensjahr Das Kriterium der Berufsausbildung gilt für Studierende folgender Bil- vollendet hat (bei Einhaltung der Mindeststudienzeit bis zum erst- dungseinrichtungen als erfüllt: möglichen Studienabschluss); • Österreichische Universitäten und Universitäten der Künste Wenn eine erhebliche Behinderung (mind. 50%) vorliegt, kann auch • In Österreich gelegene theologische Lehranstalten nach Able- über das 25. Lebensjahr hinaus Familienbeihilfe bezogen werden. gung einer Reifeprüfung Ansonsten stellt die jeweilige Altersgrenze eine absolute Grenze dar, • Österreichische Fachhochschulen die weder durch mehrere der oben genannte Gründe, noch durch die • Österreichische öffentliche und anerkannte private Pädagogi- Verlängerung der Anspruchsdauer (siehe sogleich 3.4) durchbrochen sche Hochschulen werden kann. • Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht • Medizinisch-technische Akademien und Hebammenakademien Als Studium von mindestens zehn Semestern zählt nicht ein sechs- • Akkreditierten Privatuniversitäten semestriges Bachelorstudium in Verbindung mit einem viersemestrigen Omnea Ahmed • Folgende in Südtirol gelegene Fachhochschulen und Masterstudium. Die einzelnen Studien werden getrennt betrachtet! Universitäten • Freie Universität Bozen Die Absolvierung einer Berufsbildenden Höheren Schule (HTL, HAK, • Akademie für Design Bozen HLT) erhöht nicht die Altersgrenze auf das vollendete 25. Lebensjahr! • Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Bozen • Philosophisch-Theologische Hochschule Brixen Yasmin Maged 12 www.oeh-wu.at 13
3.4 | Anspruchsdauer Beachte bitte, dass diese Gründe nur dann zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer führen können, wenn sie innerhalb der Anspruchs- Im Bachelor-, Master- und Doktoratstudium gibt es keine Studienab- dauer eingetreten sind. schnitte (§ 51 Abs 2 Z 4, 5 und 12 UG 2002). Daher stehen dir neben der gesetzlichen Mindeststudiendauer noch zusätzlich zwei Toleranzse- mester zu. 3.5 | Leistungsnachweis In Summe kannst du also für ein Bachelorstudium acht Semester lang Der günstige Studienerfolg (siehe sogleich unten) ist nur für die Stu- Familienbeihilfe beziehen. Interne Gliederungen oder Sequenzierun- dienrichtung zu erbringen, für die Familienbeihilfe bezogen wird (das gen (Studieneingangs- und Orientierungsphase, Common Body of sogenannte Hauptstudium) und ist durch ein Sammelzeugnis nach- Knowledge, etc.) sind dabei völlig unerheblich. zuweisen. Das Sammelzeugnis kannst du dir bei den SB-Terminals vor der Studienabteilung (LLC, 2. Stock) ausdrucken oder auch runterla- Das zweite Toleranzsemester bei Master- und Doktoratstudien ist den (sog. digitaler Erfolgsnachweis): bach.wu.ac.at. Internetdienste für umstritten. Die Finanzverwaltung hat diese Studien als Teil des Grund- Studierende - digitale Dokumente oder einfach auf der Startseite nach studiums (Bachelorstudium) betrachtet (sog. „fiktiver Abschnitt“) und „digitaler Erfolgsnachweis“ suchen. daher nur ein Toleranzsemester gewährt. Der Verwaltungsgerichts- Elena Güttl hof hat dieser Ansicht allerdings klar widersprochen (VwGH 29.09.2011, Nachweis bei Beginn eines Studiums 2011/16/0086). Gleichzeitig hat der Unabhängige Finanzsenat in einer • Studienblatt und Fortsetzungsbestätigung umstrittenen Entscheidung ein zweites Toleranzsemester beim Master- Damit kann für das erste Studienjahr (also von Oktober bis September) studium verneint (UFS 23.07.2012, RV/0584-I/11). Sollte dir das zweite Familienbeihilfe bezogen werden. Toleranzsemester verwehrt werden, wende dich umgehend an sozia- les@oeh-wu.at! Nachweis nach den ersten zwei bzw. drei Semestern: Mindeststudienerfolg Verlängerung der Anspruchsdauer Um auch ab Oktober des zweiten Studienjahres Familienbeihilfe bezie- Die Anspruchsdauer verlängert sich bei hen zu können, sind folgende Nachweise zu erbringen: • einem unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignis (z.B. Studienblatt und Fortsetzungsbestätigung Krankheit, Unfall), sofern die wesentliche Studienbehinderung mindestens drei Monate durchgehend bezogen auf ein Semester Studienerfolgsnachweis vorgelegen hat, um ein Semester, • Bei Studienbeginn im Wintersemester sind positive Prüfungen • einem Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten um ein im Umfang von mindestens 16 ECTS oder acht Semesterstun- Semester, den, spätestens bis 30. November des folgenden Studienjahres • ÖH-Mitarbeit nach zeitlicher Inanspruchnahme, jedoch maximal zu erbringen. um vier Semester, • • den Vorsitzenden und SprecherInnen der Heimvertretungen um Bsp.: Studienbeginn im Wintersemester 2015/16 16 ECTS bzw. 8 SSt bis ein Viertel der zurückgelegten Semester bezogen auf die höchst- spätestens 30. November 2016. zulässige Studienzeit; - Bei Studienbeginn im Sommersemester sind positive Prüfungen im Darüber hinaus wird der Ablauf der Studienzeit während der Zeit des Umfang von mindestens 24 ECTS oder zwölf Semesterwochenstun- Mutterschutzes (acht Wochen vor und nach der Geburt) und während den, spätestens bis 30. November des folgenden Studienjahres zu der Zeit der Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zum vollen- erbringen. deten 2. Lebensjahr gehemmt. Bsp.: Studienbeginn im Sommersemester 2015 24 ECTS bzw. 12 SSt bis spätestens 30. November 2016. 14 www.oeh-wu.at 15
• Wird der Mindeststudienerfolg nicht rechtzeitig erbracht, so ver- 3.6 | Verdienstgrenze fällt diese Studienleistung und es müssen im folgenden Studien- jahr erneut 16 ECTS oder acht Semesterstunden nachgewiesen Die Verdienstgrenze beträgt € 10.000,- pro Kalenderjahr und setzt sich werden. Wird der notwendige Studienerfolg früher erbracht, so aus dem Bruttoverdienst ohne Urlaubszuschuss und Weihnachtsre- kann auch innerhalb dieses Studienjahres wieder Familienbei- numeration, minus der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Wer- hilfe bezogen werden. bungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Bsp.: Studienbeginn im Wintersemester 2015/16, lediglich 12 ECTS bis Arbeiterkammerumlage, Pendlerpauschale und Wohnbauförde- 30. November 2016. Die Familienbeihilfe wird im September 2016 das rungsbeitrag zusammen. Dabei ist es egal, ob du während der Ferien- letzte Mal ausbezahlt. Bis 30. November 2017 müssen neue 16 ECTS oder der Vorlesungszeit arbeitest, ob die Einkünfte aus selbständiger bzw. 8 SSt nachgewiesen werden, um ab dem nächsten Studienjahr (z.B. freier Dienstvertrag) oder unselbständiger Arbeit stammen. Bei wieder Anspruch auf Familienbeihilfe zu haben. Wird der notwendige der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bleiben außerdem Studienerfolg schon im Jänner 2017 erbracht, so kann bereits ab ein- folgende Einkünfte außer Betracht: schließlich Jänner 2017 wieder Familienbeihilfe bezogen werden! • Einkünfte, die vor oder nach Zeiträumen erzielt werden, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht Die Durchführungsrichtlinien zum FLAG sehen den Nachweis des Stu- • Lehrlingsentschädigungen dienerfolges lediglich bis zum 31. Oktober vor. Der Verwaltungsgerichts- • •Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse hof hat aber entschieden, dass der Leistungsnachweis bis zum Ende • Einkommenssteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe) der Nachfrist, also bis 30. November, möglich ist (VwGH 29.09.2011, Gregor 2011/16/0062; VwGH 30.05.2017, Ra 2017/16/0036-5). Solltest du die Es muss nur der € 10.000,- übersteigende Betrag des Jahreseinkom- Reinthaler spätere Frist in Anspruch nehmen müssen und versagt dir dein Finanz- mens zurückbezahlt werden! amt den Weiterbezug der Familienbeihilfe, dann wende dich bitte umge- hend an: soziales@oeh-wu.at! 3.7 | Rückzahlung der Familienbeihilfe Während der gesamten Bezugsdauer: Mindeststudienaktivität Auch wenn der explizite Leistungsnachweis nach dem ersten Studien- Die Familienbeihilfe muss zurückbezahlt werden, wenn die Vorausset- jahr erbracht wurde, bedeutet dies nicht, dass nun überhaupt nichts zungen während des Bezugs nicht mehr gegeben waren (Überschrei- mehr gemacht werden muss. Vielmehr muss während des gesam- tung der Altersgrenze, keine aufrechte Zulassung zum Studium, etc.). ten Bezugs der Familienbeihilfe eine gewisse Mindeststudienaktivi- Zu den Auswirkungen einer Überschreitung der Verdienstgrenze siehe tät nachgewiesen werden können. Das bedeutet, dass du zumindest Punkt 3.6. Der gutgläubige Bezug von Familienbeihilfe verhindert die zu Prüfungen antreten musst, auch wenn diese negativ beurteilt wer- Rückzahlung nicht! den sollten (Prüfungsanmeldung allein reichen jedoch nicht!). Stellt Zusätzlich zur Rückzahlungsverpflichtung kann, wenn die Familien- sich heraus, dass diese Mindeststudienaktivität nicht erbracht wurde, beihilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht bezogen wurde, muss mit einer Rückforderung der Familienbeihilfe gerechnet werden. eine Geldstrafe bis zu € 360,- oder Arrest bis zu zwei Wochen verhängt Dies gilt auch für den Fall eines Studienabbruchs nach dem ersten werden. Semester, also zu einem Zeitpunkt, wo noch kein expliziter Leistungs- nachweis vorliegen muss. Wenn der Mindeststudienerfolg nach dem ersten Studienjahr nicht erreicht wurde, so führt dies nicht automatisch zu einer Rückforderung Hinsichtlich des Leistungsnachweises und der Mindeststudienaktivität der Familienbeihilfe. Erst wenn auch die Mindeststudienaktivität nicht Lukas kommt es insbesondere bei Bachelorstudien leider immer noch häufig zu vorliegt, kann die Familienbeihilfe zurückgefordert werden. Fanninger Problemen mit den Finanzämtern. In diesem Fall kannst du dich jeder- zeit an soziales@oeh-wu.at wenden! Oliver Sonnleitner 16 www.oeh-wu.at 17
3.8 | Antrag 4 | Studienbeihilfe Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, wird die Familienbeihilfe beim Damit du dir einen Vollzeitjob neben dem Studium ersparen und dich Wohnsitzfinanzamt deiner Eltern beantragt. Einzureichen sind dann voll und ganz auf dein Studium konzentrieren kannst, gewährt der folgende Unterlagen: Staat sozial bedürftigen Studierenden Studienbeihilfe. Die soziale • ausgefülltes Formular „Antrag auf Gewährung der Familienbei- Bedürftigkeit ergibt sich aus dem Einkommendes Studierenden, sei- hilfe“ (sog. „Beih1“) ner/ihrer Eltern und seines/ihres Ehegatten. Die Rechtsgrundlage ist • Kopie des Meldezettels das Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG). • Studienblatt und Fortsetzungsbestätigung eventuell zusätzlich das Formular „Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe“ Laut der Studierendensozialerhebung 2011 beziehen nur 15% aller Stu- dierenden Studienbeihilfe, Schätzungen zufolge hätten noch weitere Wenn du selbst die Familienbeihilfe beantragst, sind zusätzlich fol- 10% Anspruch, stellen aber keinen Antrag. Außerdem tritt mit Septem- gende Unterlagen bei deinem Wohnsitzfinanzamt einzureichen: ber 2013 eine Gesetzesänderung in Kraft (Erhöhung der Freibeträge bei Elena Güttl • ein Beiblatt, auf dem du deine spezielle Situation darstellst (insbe- unselbstständigen Einkommen), die insgesamt 2,5 Millionen Euro mehr sondere wenn deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkom- Studienbeihilfe bringt. Stelle daher jedenfalls einen Antrag auf Studien- men, genauere Angaben, monatliche Einnahmen- und Ausgaben- beihilfe, auch wenn ein älterer Antrag in der Vergangenheit aufgrund des rechnung usw.) Einkommens der Eltern oder des Partners abgelehnt wurde • ein Antrag, dass dir die Familienbeihilfe monatlich ausbezahlt wird • weiters benötigst du eine Bestätigung deiner Eltern, dass sie für dich keinen Unterhalt leisten. 4.1 | Anspruchsvoraussetzungen Das Finanzamt hat bei Ablehnung deines Antrags mittels Bescheid zu Anspruch auf Studienbeihilfe haben entscheiden. In diesem Fall und auch bei Rückforderung bisher bezo- • Österreichische Staatsbürger, gener Familienbeihilfe ist eine Berufung innerhalb eines Monats ab • EWR-Bürger, sofern sie Zustellung möglich. Das Rechtsmittelverfahren ist kostenlos – das • mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt haben, Sozialreferat unterstützt dich gerne dabei! • gesellschaftlich bzw. ins staatliche Bildungssystem integriert sind • (etwa mehrjähriger Schulbesuch und Erwerb der Hochschulreife) Die erforderlichen Antragsformulare werden auf der Website des Bun- oder Iris Stromberger desministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at zum Download • Wanderarbeitnehmer oder deren Kinder sind angeboten. Einfach auf der Startseite auf „Formulare“ klicken und nach • Staatenlose und ausländische Studierende, die gemeinsam mit „Familienbeihilfe“ oder „Beih1“ suchen. zumindest einem Elternteil in Österreich mind. seit 60 Monaten (= fünf Jahre) einkommenssteuerpflichtig waren und während die- Das Recht auf Auszahlung von Familienbeihilfe verjährt innerhalb von ses Zeitraumes den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Öster- fünf Jahren, gerechnet vom Ende des Kalendermonats, für den der reich hatten, Anspruch bestanden hat. Die Familienbeihilfe wird also höchstens für • Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne des Art 1 des Abkommens fünf Jahre rückwirkend gewährt und kann auch nur fünf Jahre rückwir- über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, kend zurückgefordert werden. • Zur Studienberechtigungsprüfung Zugelassene für max. zwei Semester Alles was Auswirkungen auf die Familienbeihilfe haben könnte (z.B. Studienwechsel, Überschreitung der Verdienstgrenze etc.) sowie Ände- Omnea Ahmed rungen des Namens oder der Anschrift müssen innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. 18 www.oeh-wu.at 19
Achtung Unions- bzw. EWR-Bürger: Die Studienbeihilfenbehörde ver- Für ein Doktorat gilt zusätzlich weigert wirtschaftlich aktiven Studenten grundsätzlich den Anspruch • Das Doktoratsstudium muss spätestens 12 Monate nach auf österreichische Studienbeihilfe. Tatsächlich ist es aber so, dass Stu- Abschluss des vorgehenden Studiums aufgenommen werden denten, die neben ihrem Studium in Österreich unselbstständig (EuGH (relevant ist dabei der Zeitpunkt der letzten Prüfung) und 21.02.2013, C-46/12) oder selbstständig (EuGH 08.06.1999, C-337/97) • die vorgesehene Studienzeit zur Absolvierung des zweiten und beschäftigt sind (wenn auch nur in geringem Ausmaß), Anspruch dritten Studienabschnittes des Diplomstudiums, des Bachelor- auf Studienförderung wie österreichische Staatsbürger haben. Dies studiums oder des daran anschließenden Masterstudiums darf ergibt sich aus der unionsrechtlichen Arbeitnehmer- und Nieder- um nicht mehr als zwei Semester überschritten worden sein. lassungsfreiheit. Details findest du hier: https://oeh-wu.at/service/ beihilfen-und-rechtliches/rechtsberatung-der-oeh-wu Neu ab 1. September 2014: Für das Doktoratsstudium gilt, dass die Stu- ! dienbeihilfe für das 7. Semester auch zuerkannt wird, wenn eine Bestä- Jonathan unter folgenden Voraussetzungen tigung des Dissertationsbetreuers vorliegt, welche bestätigt, dass der Berkmann • Soziale Bedürftigkeit Abschluss innerhalb der Anspruchsdauer erwartet wird. • Günstiger Studienerfolg (siehe 4.2 und 4.3) • Beginn des Studiums vor dem 30. Lebensjahr (erhöht sich um max. fünf Jahre für Personen mit Behinderung, Perso- 4.2 | Anspruchsdauer nen die ihre Kinder erziehen oder pflegen und Personen, die Gregor sich zur Gänze selbst erhalten haben [siehe dazu das Kapitel Für Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien beträgt die Anspruchs- Reinthaler Selbsterhalterstipendium]) dauer die Mindeststudiendauer zuzüglich eines Toleranzsemesters: • Es wurde noch kein Studium oder eine andere gleichwertige Aus- bildung abgeschlossen (Ausnahmen gelten für Master- und Dok- • Bachelorstudien 7 Semester (6+1) toratstudien, siehe sogleich) • Masterstudien (ohne Wirtschaftspädagogik) 5 Semester (4+1) • Masterstudium Wirtschaftspädagogik 6 Semester (5+1) Für ein Masterstudium gilt zusätzlich • Doktorat/PhD 7 Semester (6+1) • Das Masterstudium muss spätestens 24 Monate nach Abschluss des Bachelorstudiums aufgenommen werden (relevant ist dabei der Zeit- Es zählen grundsätzlich alle inskribierten Semester zur Anspruchs- punkt der letzten Prüfung) und dauer, egal ob in dieser Zeit Studienbeihilfe bezogen oder gearbeitet • die vorgesehene Studienzeit zur Absolvierung des Bachelorstudiums wurde! darf um nicht mehr als drei Semester überschritten worden sein. Iris Stromberger Verlängerung der Anspruchsdauer Die Studienbeihilfenbehörde vertritt die Ansicht, dass in jedem Bache- Die Anspruchsdauer kann in folgenden Fällen verlängert werden: lorstudium, also auch in allen Nebenstudien die vorgesehene Studienzeit, nicht um mehr als drei Semester überschritten worden sein darf. Diese • bei Schwangerschaft um ein Semester Ansicht ist umstritten und wird von uns nicht geteilt. Sollte dir deshalb • bei Pflege und Erziehung eines Kindes vor der Vollendung des dein Studienbeihilfenanspruch für das Masterstudium verweigert wer- dritten Lebensjahres um insgesamt höchstens zwei Semester je den, wende dich bitte umgehend an soziales@oeh-wu.at! Kind • bei Ableistung des Zivil- oder Präsenzdienstes während der Anspruchsdauer um ein Semester für jeweils sechs Monate der Omnea Ahmed Ableistung • wegen Krankheit (fachärztliche Bestätigung notwendig!) • wegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignis- ses (z.B. Unfall), wenn den Studierenden daran kein Verschulden 20 www.oeh-wu.at 21
oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft Beispiele: • bei einem Auslandssemester, bei überdurchschnittlich umfang- • Beginn des Bachelorstudiums Wirtschafts- und Sozialwissen- reichen und zeitaufwändigen wissenschaftlichen Arbeiten oder schaften im Wintersemester 2015: ähnlich außergewöhnlichen Studienbelastungen um ein weiteres • Nachweis von mindestens 30 ECTS bis spätestens 15. Dezember Semester (Anträge sind in der Antragsfrist des auf die Anspruchs- 2016, um auch weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu können. dauer unmittelbar folgenden Semesters zu stellen!) • Beginn des Masterstudiums Wirtschaftsrecht im Sommerse- • bei Vertretungsarbeit als Heimvertreter/in oder ÖH-Tätigkeit mester 2015: Nachweis von mindestens 20 ECTS bis spätestens 15. • für Studierende mit mindestens 50 % Behinderung um zwei Mai 2016, um auch weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu können. Semester (für spezifische Behinderungen sind weitere Verlänge- • Beginn des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht im Winterse- rungssemester in einer eigenen Verordnung vorgesehen) mester 2015. Die notwendigen 30 ECTS sind bereits im August 2016 erreicht der Bezug ist ab September 2016 und damit durch- Die angeführten Gründe mit Ausnahme der Behinderung können nur gehend möglich. dann zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer führen, wenn sie • Beginn des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht im Wintersemes- innerhalb der Anspruchsdauer eingetreten sind. ter 2015. Die notwendigen 30 ECTS werden erst Anfang Dezember i i Die Studienbeihilfenbehörde vertritt die Ansicht, dass ein Auslands- 2016 erreicht im August 2016 erfolgt zunächst die letzte Zahlung. Da innerhalb der Frist der Studienerfolg nachgewiesen wurde, semester mindestens drei Monate lang gedauert haben muss, um eine erfolgt unmittelbar ab Dezember wieder die Auszahlung der Stu- Verlängerung der Anspruchsdauer zu rechtfertigen. Diese Ansicht ist dienbeihilfe. Die Monate September bis November 2016 werden umstritten und wird von uns nicht geteilt. Sollte dir deshalb dein Studi- rückwirkend ausbezahlt! enbeihilfenanspruch verweigert werden, wende dich bitte umgehend an • Beginn des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht im Winterse- soziales@oeh-wu.at! mester 2015. Die notwendigen 30 ECTS werden erst im Jänner 2016 erreicht im August erfolgt die letzte Zahlung, ab Februar 2016 kann wieder Studienbeihilfe bezogen werden. Auf die Bei- Yasmin Maged 4.3 | Leistungsnachweis – Weiterbezug hilfe in den Monaten September 2015 bis Jänner 2016 besteht kein Anspruch! Der Leistungsnachweis, um auch weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu können, ist spätestens nach zwei Semestern zu erbringen (bis zum Betreiber von Doppel- oder Mehrfachstudien letzten Tag der Antragsfrist des dritten Semesters). Die Antragsfrist für Es ist der günstige Studienerfolg nur für die Studienrichtung zu das Wintersemester läuft bis 15. Dezember, im Sommersemester bis 15. erbringen, für die um ein Stipendium angesucht wurde (das sog. Mai. Kannst du den geforderten Studienerfolg nicht nachweisen, hast Hauptstudium). du solange keinen Anspruch auf Studienbeihilfe, bis du den notwendi- gen Studienerfolg erbracht hast. Nach zwei Semestern sind mindestens nachzuweisen 4.4 | Leistungsnachweis – Rückzahlung • für Bachelorstudien 30 ECTS oder 14 Semesterstunden, • für Masterstudien 20 ECTS oder zehn Semesterstunden, Wenn nicht mindestens die Hälfte des Studienerfolgs erreicht wird, • für Doktoratsstudien 12 ECTS oder sechs Semesterstunden; der für den Weiterbezug von Studienbeihilfe erforderlich gewesen wäre (siehe Punkt 4.3), muss der Gesamtbetrag der Studienbeihilfe Zusätzlich sind beim Bachelor- und Doktoratsstudium nach dem zurückgezahlt werden. sechsten Semester mindestens 90 ECTS oder 42 Semesterstunden nachzuweisen! Nach zwei Semestern sind mindestens nachzuweisen • für Bachelorstudien 15 ECTS oder sieben Semesterstunden, • für Masterstudien 10 ECTS oder fünf Semesterstunden, • für Doktoratsstudien 6 ECTS oder drei Semesterstunden; 22 www.oeh-wu.at 23
Wenn du ausschließlich im ersten Semester Studienbeihilfe bezo- 4.6 | Verminderungen gen hast (gilt für alle Studien) und dann das Studium abbrichst oder (für wenigstens ein Semester) unterbrichst, musst du Prüfungen über Die Höhe der Studienbeihilfe vermindert sich um sieben ECTS oder vier Semesterstunden nachweisen können, um eine • die zumutbare Unterhaltsleistung des (auch geschiedenen) Ehe- Rückzahlung auszuschließen. gatten und der Eltern Zurückzuzahlen ist die Studienbeihilfe außerdem, wenn sie durch • den € 10.000,- übersteigenden Betrag des Jahreseinkommens unrichtige oder unvollständige Angaben beim Antrag bewirkt wurde des Studierenden (sog. zumutbare Eigenleistung); dieser Betrag oder wenn sie trotz Ruhens oder Eintritt eines gesetzlichen Erlö- verringert sich aliquot, wenn nicht das ganze Jahr über Studien- schensgrundes (z.B. schädlicher Studienwechsel, Studienabbruch, beihilfe bezogen wurde Studienabschluss etc.) ausbezahlt wurde. • die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag, sofern Im Rückzahlungsfall kann um Stundung (bis zu zwei Jahre) oder um Anspruch darauf besteht Rückzahlung in Teilbeträgen (höchstens 36 Monatsraten) angesucht werden. Achtung EWR-Bürger: Die Studienbeihilfenbehörde zieht bei der Berechnung der Höhe der Studienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. bzw. NEU seit 01.09.2016: Die Rückzahlungsverpflichtung mangels Studie- 25. Lebensjahres grundsätzlich den Jahresbetrag der österreichischen nerfolges nach dem 2. Semester entfällt, wenn wieder ein günstiger Stu- Familienbeihilfe von der jährlichen Höchststudienbeihilfe ab, auch wenn dienerfolg in der Antragsfrist des fünften Semesters vorliegt. österreichische Familienbeihilfe (bspw. mangels Wohnsitz der Eltern in Österreich) nicht bezogen werden kann und im Herkunftsland keine oder nur eine geringere Familienleistung bezogen wird. Dies stellt eine mit- telbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar und ist 4.5 | Höhe der Studienbeihilfe unions-rechtswidrig! Wende dich in diesem Fall an soziales@oeh-wu.at! Elena Güttl • max. € 560,- pro Monat, wenn deine Eltern am Studienort wohnen Oliver Sonnleitner • max. € 801,- pro Monat für: • Studierende, die am Studienort wohnen müssen 4.7 | Verdienstgrenze • Studierende, deren Eltern verstorben sind • verheiratete Studierende oder Studierende mit Kind • Als Verdienstgrenze gilt ein Jahreseinkommen von € 10.000,-. • für behinderte Studierende gibt es einen nach Art und Grad Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr. Außer berechneten Zuschlag. Einschlägige Informationen findest du Betracht bleibt das Einkommen jener Zeiträume, in denen keine unter www.stipendium.at. Studienbeihilfe bezogen wurde. • Studierende mit Kind gebührt ein Zuschuss von € 112,- pro Monat • Das 13. und 14. Monatsgehalt werden zur Berechnung des Einkom- (pro Kind) mens hinzugezählt. • Versicherungskostenbeitrag ab dem 27. Lebensjahr und • Bei einer Überschreitung der Verdienstgrenze kommt es wie bei Fahrtkostenzuschuss der Familienbeihilfe zu einer Kürzung bzw. Rückforderung der Bei- hilfe um den die Verdienstgrenze übersteigenden Betrag. NEU seit 01.09.2016: Ab Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten alle Studierenden einen Erhöhungszuschlag von 30 Euro monatlich. 4.8 | Antrag NEU ab 01.09.2017: Ab Vollendung des 27. Lebensjahres wird jeder Stu- dierende als „auswärtig“ eingestuft, wenn die Zumutbarkeit zwischen Formulare für die Beantragung der Studienbeihilfe findest du im Bera- Wohnadresse der Eltern und der Ausbildungsstätte größer als 1h Fahrt- tungsZentrum der ÖH WU, bzw. unter www.stipendium.at oder direkt Jonathan zeit beträgt. bei der Stipendienstelle Wien (Stipendienstelle Wien, Gudrunstraße Berkmann 179a, 1100 Wien, Tel. 01/601 73-0). Dort ist auch der Antrag einzubringen! 24 www.oeh-wu.at 25
Dein Antrag wird erst bearbeitet, wenn wirklich alle Unterlagen voll- bis 15.05.) bewirken eine Neuberechnung der Beihilfe rückwirkend ab ständig abgegeben sind. Je vollständiger dein Antrag also bei der zustän- September (Wintersemester) bzw. März (Sommersemester), Abände- digen Studienbeihilfebehörde eintrifft, umso schneller kann er erledigt rungsanträge außerhalb der Antragsfrist wirken jeweils ab dem Monat, werden. in welchem der Antrag gestellt wurde. Antragsfristen Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember 5 | Selbsterhalterstipendium Iris Stromberger Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai Anträge gelten dann als rechtzeitig eingebracht, wenn sie am letz- Das Selbsterhalterstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe, ten Tag der Antragsfrist nachweislich (es zählt das Datum des Post- bei der das Einkommen der Eltern nicht bei der Feststellung der sozi- stempels!) bei der Post aufgegeben wurden. Fristgerechte Anträge alen Bedürftigkeit berücksichtigt wird! Sonst sind alle Bestimmungen garantieren einen Studienbeihilfenbezug jeweils ab September (Win- zum Studienerfolg, der Verdienstgrenze, der Rückzahlung etc. gleich, tersemester) bzw. März (Sommersemester), später gestellte Anträge sofern hier nicht anders dargestellt: bewirken einen Beihilfenbezug erst mit dem der Antragstellung fol- genden Monat. 5.1 | Voraussetzungen Systemantrag Du musst nicht jedes Semester oder Studienjahr einen neuen Antrag Grundsätzlich musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, um als stellen. Die Studienbeihilfe wird zwar immer nur für zwei Semester Selbsterhalter/in zu gelten: zuerkannt, die Bewilligung für die folgenden zwei Semester wird aber ohne dein Zutun erlassen, sofern die automatische Überprüfung (Ein- Altersgrenze kommen, Studienerfolg, etc.) ergibt, dass alle Voraussetzungen noch Der Beginn des Studiums muss grundsätzlich vor dem 30. Lebensjahr erfüllt sind. erfolgen, wobei jedes Jahr des Selbsterhaltes die Altersgrenze um ein Trotz dieser wesentlichen Verfahrensvereinfachung musst du in fol- Jahr bis max. zum 35. Lebensjahr erhöht. genden Fällen dennoch einen neuerlichen Antrag stellen: • Du hast zwar schon Studienbeihilfe beantragt, der Antrag wurde Zeiten des Selbsterhaltes aber abgewiesen. • Es müssen vor dem ersten Beihilfenbezug (maßgeblicher Zeit- • Du hast bereits Studienbeihilfe für die Vorbereitung auf die Stu- punkt ist der Semesterbeginn) zumindest vier Jahre (48 Monate) dienberechtigungsprüfung, aber noch nicht als ordentlicher Stu- Einkünfte iSd StudFG von zumindest € 7.272,- pro Jahr vorliegen. dent bezogen. • Die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes gilt jedenfalls • Bei jedem Wechsel der Studienrichtung, des Studienortes oder als solche Zeit, auch Lehrjahre, sofern das Mindesteinkommen der Bildungseinrichtung. erreicht wurde. • Bei Aufnahme eines Folgestudiums (Master- nach Bachelorstu- • Definition: „Zur Gänze sich selbst erhalten bedeutet, für Nahrung, dium, Doktorat nach einem Master- oder Diplomstudium). Kleidung und Wohnung eigenständig zu sorgen. Von einer wirt- schaftlichen Unabhängigkeit ist nur dann auszugehen, wenn Beachte in diesem Zusammenhang folgendes: der Zeitraum des Selbsterhaltes weitestgehend kontinuierlich Änderungen während des laufenden Bezuges, die (möglicherweise) ist, d.h. dass die vier Jahre nicht durch einzelne kurzfristig dau- Auswirkungen auf die Höhe der Studienbeihilfe haben (z.B. geänderte ernde Beschäftigungsverhältnisse (bzw. Einkommenszeiträume) Einkommenssituation, Geburt eines Kindes, Verehelichung, etc.), sind errechnet werden, sondern einen zusammenhängenden Zeit- der Stipendienstelle binnen zwei Wochen zu melden. Eine Neuberech- raum bilden. Eine Stückelung aus kurzen Beschäftigungs- bzw. nung bei laufendem Beihilfenbezug kannst du mittels Abänderungs- Einkommenszeiträumen über längere Zeit hinaus führt somit antrag jederzeit selbst beantragen. Abänderungsanträge innerhalb noch zu keinem Selbsterhalt im Sinne des StudFG. Kurzfristige der Antragsfrist (im Wintersemester bis 15.12., im Sommersemester beschäftigungslose (bzw. einkommenslose) Zeiträume innerhalb 26 www.oeh-wu.at 27
Sie können auch lesen