Kosten des Wohnens in der Steiermark - Wohnungsmieten in der Steiermark 2015 AK Steiermark, Abteilung Marktforschung | 2016 - Arbeiterkammer
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Kosten des Wohnens in der Steiermark Foto: Fotolia.com | Monkey Business AK Steiermark, Abteilung Marktforschung | 2016 Wohnungsmieten in der Steiermark 2015 Gerechtigkeit muss sein. AK-Hotline T 05 7799-0
Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung ..................................................................................................................... 3 2. Einleitung .................................................................................................................................... 5 2.1. Grundlegende Definitionen .................................................................................................. 5 3. Anzahl und Größe der Wohnungen 2015 .................................................................................... 7 4. Mietkosten in der Steiermark 2015 ............................................................................................ 10 4.1. Mietkosten in Gemeindewohnungen, Genossenschaftswohnungen und privat vermieteten Wohnungen .............................................................................................................................. 10 4.2. Mietkosten in befristeten und unbefristeten Wohnungen.................................................... 14 4.3. Mietkosten in Altbauten und Neubauten ............................................................................ 16 5. Interpretation ............................................................................................................................. 18 5.1. Vergleich mit Inflation und Tariflohnindex ........................................................................... 18 5.2. Mietenanstieg und Betriebskosten ..................................................................................... 18 5.3. Mietenanstieg von Gemeindewohnungen .......................................................................... 20 5.4. Zusammenhang von Mietenanstieg in privat vermieteten Wohnungen, Altbauten und befristeten Wohnungen ............................................................................................................ 21 6. Schlussbetrachtungen und Forderungen................................................................................... 23 7. Quellen ..................................................................................................................................... 27 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Verteilung der Wohnformen in der Steiermark 2015 ................................................... 7 Abbildung 2: Entwicklung der Anzahl der Wohnungen .................................................................... 8 Tabelle 1: Vergleich Befristungen Steiermark & Österreich.............................................................. 9 Abbildung 3: Vergleich Wohnungsgrößen Steiermark & Österreich 2015 ........................................ 9 Abbildung 4: Entwicklung der Bruttomieten in der Steiermark ....................................................... 10 Tabelle 2: Vergleich Bruttomiete Steiermark & Österreich ............................................................. 11 Abbildung 5: Entwicklung der Nettomieten in der Steiermark ........................................................ 12 Tabelle 3: Vergleich Nettomiete Steiermark & Österreich .............................................................. 12 Abbildung 6: Entwicklung der Betriebskosten in der Steiermark .................................................... 13 Tabelle 4: Vergleich Betriebskosten Steiermark & Österreich ........................................................ 14 Abbildung 7: Entwicklung von Bruttomieten befristeter & unbefristeter Wohnungen ...................... 15 Tabelle 5: Vergleich Bruttomieten befristeter & unbefristeter Wohnungen Steiermark & Österreich15 Tabelle 6: Vergleich Nettomiete & Betriebskosten von befristeten und unbefristeten Wohnungen . 16 Abbildung 8: Entwicklung der Bruttomiete in Altbauten & Neubauten ............................................ 16 Tabelle 7: Vergleich Bruttomiete in Altbauten & Neubauten Steiermark & Österreich .................... 17 Tabelle 8: Vergleich Nettomiete & Betriebskosten von Altbauten und Neubauten .......................... 17 1
Abbildung 9: Vergleich des Anstiegs der Bruttomieten mit Inflation & Tariflohnindex ..................... 18 Abbildung 10: Vergleich des Anstiegs von Nettomiete & Betriebskosten ....................................... 20 Tabelle 9: Vergleich der Bruttomiete bei Gemeindewohnungen in der Steiermark ......................... 21 Tabelle 10: Vergleich der Nettomiete bei Gemeindewohnungen in der Steiermark ........................ 21 Tabelle 11: Anteil Befristung und Altbauten an privat bzw. gesamt ................................................ 22 Tabelle 12: Anteil privater Mietwohnungen an Befristung und Altbauten ........................................ 22 2
1. Zusammenfassung und Forderungen Die Auswertung der Mikrozensusdaten von 2015 bezogen auf die steirischen Mietwohnungen – welche aus rund 68.400 Genossenschafts-, 21.100 Gemeinde- und 82.900 privat vermieteten Wohnungen bestehen – zeigt folgende Ergebnisse: Die durchschnittliche Bruttomiete (Miete inkl. Betriebskosten und Mehrwertsteuer) beträgt im Jahr 2015 in der Steiermark 6,74 €/m². Das sind 0,15 €/m² mehr als im Vorjahr, was sich bei einer durchschnittlichen steirischen Wohnungsgröße in der Höhe von 66,05 m² mit rund 10 € mehr Miete pro Monat bemerkbar macht. Gemeindewohnungen weisen zwar mit 5,8 €/m² die geringsten Bruttomieten, aber mit 3,8 % auch den größten Anstieg gegenüber dem Vorjahr auf. Die durchschnittliche Bruttomieten in Genossenschaftswohnungen beträgt 5,9 €/m², im Vergleich mit 2014 entspricht dies einem Anstieg von 3,7 %. Privat vermietete Wohnungen weisen mit durchschnittlich 7,7 €/m² die höchsten Bruttomieten auf. Die Gegenüberstellung von Brutto- und Nettomiete – die Differenz zeigt die Höhe der Betriebskosten – ergibt, dass der Anstieg der Bruttomiete vor allem auf den Anstieg des reinen Mietzinses zurückzuführen ist. Der Anstieg der Mieten liegt in allen betrachteten Kategorien über der Inflation und bei einigen sogar über dem Anstieg des Tariflohnindex. Der Anteil an Wohnungen mit befristeten Mietverträgen und an Wohnungen in Altbauten ist bei privat vermieteten Wohnungen größer als im Durchschnitt. Die Anzahl von Wohnungen mit befristeten Mietverträgen ist seit 2008 um mehr als die Hälfte gestiegen. Die Bruttomiete von diesen Wohnungen liegt mit 8,6 €/m² weit über dem Durchschnitt. Fast 90 % aller befristet vermieteten Wohnungen werden privat vermietet. Bei Altbauten liegt die Bruttomiete 2015 mit 6,8 €/m² über der Bruttomiete von Neubauten. Seit 2008 ist die Bruttomiete von Altbauten um fast 30 % gestiegen. Wohnen zählt zu den Grundbedürfnissen der Haushalte und der bundes- und landesrechtliche Rahmen soll den Erfordernissen der Haushalte wie Leistbarkeit, Anpassung an die gesellschaftlichen Bedürfnisse für die junge bzw. älterwerdenden Gesellschaft ebenso wie deren Anzahl gerecht werden. 3
Demzufolge ist der Bundesgesetzgeber besonders für klare und verständliche Regelungen im Mietrecht Sorge zu tragen. Dazu zählen insbesondere die Begrenzung der Zu- bzw. Abschläge und Richtwerte von der Inflation zu entkoppeln. Schaffung eines einheitlichen Mietrechtes Einrichtung von zusätzlichen Schlichtungsstellen Überarbeitung und Beschränkung des Betriebskostenkataloges Die nunmehr vollständige Verländerung der Wohnbauförderung ebenso wie die Sonderfinanzierungsmittel des Bundes, von denen dem Land Steiermark für den Zeitraum 2016- 2019 24 Mio. € für zusätzliche Wohnbauförderungsmaßnahmen zufließen, erfordern auch vom Land Steiermark einerseits eine zukunftsorientierte und gesicherte Wohnbauförderung ebenso wie andererseits einen Maßnahmenrahmen, der langfristige Leistbarkeit für die Haushalte sicherstellt. Im Einzelnen gehören dazu eine Wohnbauoffensive mit einem größeren Angebot von leistbaren Wohnungen durch eine höhere Zahl von neuerrichteten sozialen Mietwohnungen, mit besonderem Schwerpunkt auch für junge Menschen, in die Wege zu leiten. Wiedereinführung des Instrumentes „Landesdarlehen“ um die Mängel der derzeitigen Zuschussförderung, dazu zählen mangelnde Transparenz bei den Kosten, Marktzinssatzabhängigkeiten, Sprüngen bei den Rückzahlungen, zu beseitigen. Erstellung eines steirischen Wohnungsberichtes, welcher auf Kosten- und Bevölkerungsentwicklung, Anbieter (Genossenschaften, private Vermieter, Gemeinden), regionalen Bedarf, Neubau und Sanierung Bezug nimmt um aus der Fülle der derzeitigen verschiedenen Förderungen eine stärkere Bedarfsorientierung Rechnung zu tragen. Einrichtung eines Grund- und Bodenfonds auf Landesebene, damit Gemeinden selbst Grundstücke für den sozialen Wohnbau erwerben können. 4
2. Einleitung Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse unserer Gesellschaft und ein Menschenrecht, gleichzeitig gehören die Wohnkosten insbesondere bei Mietwohnungen zu den größeren, regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben eines Haushaltes. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Fragen rund ums Wohnen und den damit verbundenen Kosten einen wesentlichen Teil der an die Arbeiterkammer herangetragenen Anfragen von KonsumentInnen darstellen. Somit ist es notwendig und wichtig, die Entwicklung der Kosten im Wohnbereich zu beobachten; insbesondere auch um einen subjektiv wahrgenommenen Anstieg der Mieten auch mit Zahlen überprüfen zu können. Deshalb werden in dieser Arbeit Daten aus der Mikrozensus-Auswertung der Statistik Austria für die Steiermark im Zeitraum von 2008 bis 2015 hinsichtlich der Anzahl der Wohnungen, der Mietpreise und der Betriebskosten in der Steiermark ausgewertet und interpretiert. 2.1. Grundlegende Definitionen: Der Mikrozensus ist eine Erhebung der Statistik Austria, in deren Rahmen pro Quartal ca. 20.000 Haushalte österreichweit befragt werden.1 Die Grundgesamtheit besteht dabei aus Hauptwohnsitzhaushalten, womit private Haushalte, in denen laut zentralem Melderegister mindestens eine Person hauptwohnsitzgemeldet ist, gemeint sind.2 Der hier behandelte Datensatz umfasst nur Angaben von Hauptmietwohnungen in der Steiermark. Hauptmietwohnungen werden nach dem Rechtsverhältnis unterschieden in3: Gemeindewohnungen: die Gemeinde ist Eigentümerin des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet. Genossenschaftswohnungen: die Eigentümerin des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, ist eine Genossenschaft oder gemeinnützige Bauvereinigung. Auch Wohnungen von ehemals gemeinnützigen Bauträgern sowie „Miete mit Kaufoption“ werden damit bezeichnet. Private bzw. privat vermietete Wohnungen: damit werden alle Wohnungen bezeichnet, die von einer Privatperson oder sonstigen juristischen Person (wie z. B. einer Bank oder Versicherung) besessen und vermietet werden. 1 Vgl. Statistik Austria, „Wohnen 2015 – Zahlen, Daten und Indikatoren der Wohnstatistik“, S. 17. 2 Vgl. ebd, S. 73. 3 Vgl. ebd, S. 69. 5
Untermiete, Dienst- oder Naturalwohnungen, unentgeltliche Mietverhältnisse, aber auch Wohnungs- und Hauseigentum werden (außer im Abschnitt 3) nicht berücksichtigt. Die Hauptmietwohnungen werden weiters darin unterschieden, ob sie einem befristeten Mietverhältnis unterliegen (das Mietverhältnis endet nach Ablauf einer bestimmten Frist ohne Kündigung) oder nicht; diese werden als befristet bzw. unbefristet bezeichnet.4 Weiters werden die Hauptmietwohnungen nach Errichtungsjahr (das Jahr der Errichtung des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet bzw. das Jahr der völligen Neuinstandssetzung) unterschieden.5 Wohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, werden hier als Altbauten bezeichnet und Wohnungen, die nach 1945 errichtet wurden, werden als Neubauten bezeichnet. Bei den Angaben zu Mietkosten ist folgendes zu beachten: Als Nettomiete oder Miete ohne Betriebskosten wird der „reine“ Mietzins (inkl. Umsatzsteuer) bezeichnet. Bruttomiete bzw. Miete mit Betriebskosten bezeichnet die an die Hausverwaltung bezahlte Miete inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer, jedoch ohne Heizungs- bzw. Warmwasserkosten oder Kosten für Garagen- oder Abstellplätze.6 Die Betriebskosten ergeben sich hier aus der Differenz von Brutto- und Nettomiete. 4 Vgl. ebd, S. 64. 5 Vgl. ebd, S. 64. 6 Vgl. ebd, S. 67. 6
3. Anzahl und Größe der Wohnungen 2015 In der Steiermark gab es im Jahr 2015 ca 531.100 Hauptwohnsitzwohnungen (worin auch Eigentumswohnungen enthalten sind); mehr als die Hälfte davon, nämlich 55,3 %, befindet sich in Gebäuden mit nur einer oder zwei Wohnungen.7 Ein durchschnittlicher Haushalt in der Steiermark besteht aus 2,3 Personen; die Anzahl der Einpersonenhaushalte liegt 2015 bei 35,2 %.8 Der Großteil der Hauptwohnsitzwohnungen in der Steiermark, nämlich 94,6 %, zählt zur Ausstattungskategorie A, was bedeutet, dass diese Wohnungen über ein Bad bzw. eine Dusche, ein WC und eine Zentralheizung (oder gleichwertige Heizung) verfügen. 80,3 % der Hauptwohnsitzwohnungen haben auch einen Balkon oder eine Terrasse.9 Die Mehrheit der Hauptwohnsitzwohnungen in der Steiermark, nämlich 58 %, befindet sich im Eigentum der BewohnerInnen, zur Miete (Haupt- und Untermiete) werden nur 33 % der Hauptwohnsitzwohnungen bewohnt.10 Die Wohnungen in Hauptmiete lassen sich in 48 % private Wohnungen, 40 % Genossenschaftswohnungen und 12 % Gemeindewohnungen unterteilen.11 Die folgende Grafik gibt einen kurzen Überblick über die Verteilung der Wohnformen in der Steiermark: Abbildung 1: Verteilung der Wohnformen in der Steiermark 2015 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus und Statistik Austria, Wohnen 2015 7 Ebd, S. 19f. 8 Ebd, S. 25. 9 Ebd, S. 28. 10 Ebd, S. 21f. 11 Ebd, S. 23. 7
Die 172.400 Hauptmietwohnungen, die 2015 in der Steiermark bewohnt wurden, bestehen aus 68.400 Genossenschaftswohnungen, 21.100 Gemeindewohnungen und 82.900 privat vermieteten Wohnungen. Die Entwicklung der Anzahl der Hauptmietwohnungen seit 2008 lässt sich aus der folgenden Grafik ablesen: Abbildung 2: Entwicklung der Anzahl der Wohnungen 90,0 80,0 70,0 60,0 50,0 Genossenschaft Gemeinde 40,0 Privat 30,0 20,0 10,0 0,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl in 1000 Stück Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Stark gewachsen ist auch die Anzahl der befristeten Wohnungen: während es im Jahr 2008 nur 22.900 befristete Wohnungen gab, sind es im Jahr 2015 insgesamt 34.900. Diese 12.000 neuen befristeten Wohnungen seit 2008 entsprechen einem Anstieg von 52,4 %. Von 2014 auf 2015 lag der Anstieg zwar mit 1,9 % leicht unter dem Durchschnitt; seit 2008 ist die Anzahl von befristeten Wohnungen in der Steiermark jedoch stärker gestiegen als die von steirischen Wohnungen gesamt und als befristete Wohnungen in Österreich. Da die Anzahl der befristeten Wohnungen stärker als die Anzahl der Wohnungen allgemein gestiegen ist, ist auch der Anteil der befristeten Wohnungen an allen Wohnungen gestiegen: von 2008 15,3 % befristete Wohnungen auf 2015 20,2 %. Die Tabelle präsentiert die Zahlen: 8
Tabelle 1: Vergleich Befristungen Steiermark & Österreich Steiermark Österreich Anzahl Anteil an Anzahl Anteil an Wohnungen Wohnungen gesamt gesamt 2015 2008 Anstieg 2015 2008 2015 2008 Anstieg 2015 2008 in in in in 1000 1000 in % in % in % 1000 1000 in % in % in % Befristete 34,9 22,9 +52,4 20,2 15,3 299,5 202,6 +47,8 19,1 14,5 Wohnungen Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Ein weiterer Wohnungsaspekt, der im Mikrozensus abgefragt wurde, war die Größe der Wohnungen. Die durchschnittliche Größe einer Hauptmietwohnung liegt 2015 in der Steiermark bei 65,8 m². Nach Wohnkategorien variiert dieser Wert allerdings: während privat vermietete Wohnungen mit 67,6 m² etwas größer sind und Genossenschaftswohnungen mit 65,7 m² etwas kleiner, sind Gemeindewohnungen mit 59,6 m² wesentlich kleiner; von 2008 bis 2015 ist allerdings kein klarer Trend ersichtlich. Der Vergleich mit den durchschnittlichen Wohnungsgrößen österreichweit, zeigt, dass die Hauptmietwohnungen 2015 in der Steiermark durchschnittlich kleiner waren als im österreichischen Durchschnitt. Abbildung 3: Vergleich Wohnungsgrößen Steiermark & Österreich 2015 72 70 68 66 64 Stmk 62 Ö 60 58 56 54 Genossenschaft Gemeinde Privat Insgesamt Wohnungsgrößen in m² Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 9
4. Mietkosten in der Steiermark 2015 4.1. Mietkosten in Gemeindewohnungen, Genossenschaftswohnungen und privat vermieteten Wohnungen: 2015 beträgt die durchschnittliche Bruttomiete in der Steiermark 6,74 €/m²: in privat vermieteten Wohnungen liegt diese mit durchschnittlich 7,7 €/m² darüber, in Genossenschaftswohnungen mit 5,9 €/m² und in Gemeindewohnungen mit 5,8 €/m² darunter. Im Vergleich mit 2014 entspricht dies einem Anstieg von durchschnittlich 2,3 %: bei Gemeindewohnungen beträgt dieser Anstieg 3,8 %, bei Genossenschaftswohnungen 3,7 % und bei privat vermieteten Wohnungen 1,2 %. Somit setzt sich der Anstieg der Mieten der letzten Jahre also weiterhin fort. Auf die ganze Wohnung hochgerechnet bedeutet ein Anstieg der durchschnittlichen Bruttomiete um 2,3 % folgendes: Ein Haushalt in einer Mietwohnung von 66,05 m² zahlte 2014 noch durchschnittlich 435 € Miete im Monat, 2015 jedoch 445 € Miete im Monat. Somit stieg die Miete für einen durchschnittlichen Haushalt in der Steiermark um 10 € pro Monat.12 In der Grafik zeigt sich der Trend der letzten Jahre: Abbildung 4: Entwicklung der Bruttomieten in der Steiermark 9,0 8,0 7,0 6,0 Genossenschaft 5,0 Gemeinde 4,0 Privat 3,0 Insgesamt 2,0 1,0 0,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bruttomiete in €/m² Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 12 Für diese Berechnung wurden die durchschnittliche Wohnungsgröße 2014 von 66,05m² verwendet (nachdem angenommen wird, dass die Wohnung die gleiche bleibt), sowie die durchschnittliche Bruttomiete 2014 von 6,59 €/m² und die durchschnittliche Bruttomiete 2015 von 6,74 €/m². 10
Der Vergleich mit den österreichweiten Durchschnittswerten zeigt, dass die Bruttomieten in der Steiermark unter den durchschnittlichen österreichischen Bruttomieten der gleichen Kategorie liegen. Bei den steirischen Bruttomieten lässt sich auch ein geringerer Anstieg seit 2008 feststellen. Eine Ausnahme davon ist die Bruttomiete von Gemeindewohnungen, die zwar 2015 unter der Bruttomiete von Gemeindewohnungen in Österreich liegt, jedoch stärker gestiegen ist als die restlichen steirischen Bruttomieten und als die Bruttomieten von Gemeindewohnungen österreichweit. Darauf wird in Abschnitt 5.3. genauer eingegangen. Die Tabelle zeigt die Details zum vorangegangenen Absatz: Tabelle 2: Vergleich Bruttomiete Steiermark & Österreich Steiermark Österreich Bruttomiete 2015 2008 Anstieg 2015 2008 Anstieg in €/m² in €/m² in % in €/m² in €/m² in % Insgesamt 6,74 5,6 +21,4 7,1 5,7 +25,7 Genossenschaften 5,9 5,0 +18,3 6,4 5,3 +21,0 Gemeinden 5,8 4,7 +24,1 6,2 5,1 +21,4 Private 7,7 6,3 +22,1 8,3 6,3 +30,9 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Die Nettomiete, also die Miete ohne Betriebskosten, weist eine ähnliche Entwicklung wie die Bruttomiete auf: die durchschnittliche Nettomiete liegt 2015 bei 4,9 €/m²: in Genossenschaftswohnungen liegt sie bei 4,1 €/m², in Gemeindewohnungen bei 4,0 €/m² und in privat vermieteten Wohnungen bei 5,8 €/m². Der Anstieg von 2014 auf 2015 liegt insgesamt bei +2,1 %. Dieser verteilt sich auf +3,8 % bei Genossenschaften, +4,1 % bei Gemeindewohnungen und +1,2 % bei privat vermieteten Wohnungen. Von 2008 bis 2015 betrachtet ergibt sich eine den Bruttomieten ähnliche Entwicklung des Nettomietzinses, wie die folgende Grafik zeigt: 11
Abbildung 5: Entwicklung der Nettomieten in der Steiermark 7,0 6,0 5,0 Genossenschaft 4,0 Gemeinde 3,0 Privat Insgesamt 2,0 1,0 0,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Nettomiete in €/m² Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Wie ebenfalls bereits bei den Bruttomieten beobachtet, liegt der Nettomietzins im österreichischen Durchschnitt über dem steirischen Durchschnitt. Eine Ausnahme bildet hier der Nettomietzins der Gemeindewohnungen, der in der Steiermark minimal höher ist (was aufgrund von Auf- oder Abrunden in der Tabelle nicht ersichtlich ist). Der Anstieg seit 2008 ist im österreichischen Durchschnitt auch größer als im steirischen, die Ausnahme hier bilden wieder die Gemeindewohnungen. Die folgende Tabelle zeigt dies im Detail: Tabelle 3: Vergleich Nettomiete Steiermark & Österreich Steiermark Österreich Nettomiete 2015 2008 Anstieg 2015 2008 Anstieg in €/m² in €/m² in % in €/m² in €/m² in % Insgesamt 4,9 4,1 +20,9 5,2 4,0 +29,4 Genossenschaften 4,1 3,6 +15,1 4,6 3,7 +22,3 Gemeinden 4,0 3,2 +26,3 4,0 3,2 +22,2 Private 5,8 4,7 +23,1 6,3 4,6 +36,5 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 12
Die durchschnittlichen Betriebskosten von Hauptmietwohnungen in der Steiermark liegen 2015 bei 1,8 €/m², genauso wie die Betriebskosten von Genossenschafts- und Gemeindewohnungen. Bei privat vermieteten Wohnungen liegen die Betriebskosten bei 1,9 €/m². Es fällt auf, dass die Betriebskosten in allen Mietkategorien relativ ähnlich sind, während die Nettomieten in verschiedenen Kategorien doch fast 2 €/m² auseinander liegen. Durchschnittlich sind die Betriebskosten von 2014 auf 2015 um 2,8 % gestiegen: die Betriebskosten von privat vermieteten Wohnungen stiegen um 1,1 % an, die von Gemeindewohnungen um +2,9 % und die Betriebskosten von Genossenschaftswohnungen stiegen um 3,5 % an. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Betriebskosten seit 2008: Abbildung 6: Entwicklung der Betriebskosten in der Steiermark 2 1,8 1,6 1,4 1,2 Genossenschaft 1 Gemeinde Privat 0,8 Insgesamt 0,6 0,4 0,2 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Betriebskosten in €/m² Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Die Betriebskosten in steirischen Hauptmietwohnungen sind geringer als die Betriebskosten im österreichischen Durchschnitt; bei Genossenschaften liegt der steirische Wert ebenfalls unter dem österreichischen (was aufgrund von Auf- bzw. Abrunden nicht ersichtlich ist). Die Betriebskosten sind seit 2008 in der Steiermark jedoch stärker gestiegen als im österreichischen Durchschnitt; nur bei Gemeindewohnungen stiegen die Betriebskosten in der Steiermark weniger stark. Die Tabelle zeigt die Werte wieder im Detail: 13
Tabelle 4: Vergleich Betriebskosten Steiermark & Österreich Steiermark Österreich Betriebskosten 2015 2008 Anstieg 2015 2008 Anstieg in €/m² in €/m² in % in €/m² in €/m² in % Insgesamt 1,8 1,5 +22,8 2,0 1,7 +17,1 Genossenschaften 1,8 1,4 +26,6 1,8 1,6 +17,9 Gemeinden 1,8 1,5 +19,5 2,3 1,9 +20,1 Private 1,9 1,6 +19,0 2,0 1,7 +16,2 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Wie der Anstieg der Bruttomiete mit dem Anstieg der Nettomiete und dem Anstieg der Betriebskosten zusammenhängt, wird in Abschnitt 5.2. genauer erläutert. 4.2. Mietkosten in befristeten und unbefristeten Wohnungen: In Wohnungen mit einem befristeten Mietvertrag beträgt die Bruttomiete 2015 in der Steiermark durchschnittlich 8,6 €/m², in befristeten und privat vermieteten Wohnungen sogar 8,7 €/m². Die Bruttomiete einer Wohnung mit unbefristeten Mietvertrag beträgt hingegen 6,3 €/m². Für einen Haushalt in einer durchschnittlich großen Wohnung bedeutet diese Differenz folgendes: lebt dieser Haushalt 2015 in einer Wohnung mit befristetem Mietvertrag, sind pro Monat 569 € Miete zu bezahlen; ist der Mietvertrag hingegen unbefristet, sind bei einer gleich großen Wohnung nur 412 € pro Monat zu bezahlen. Die Differenz hier beträgt also 157 € im Monat.13 Die Bruttomieten von befristeten Wohnungen sind seit 2008 auch stärker gestiegen als die von unbefristeten Wohnungen: während befristete Wohnungen um rund 23,1 % gestiegen sind, sind unbefristete Wohnungen nur um 18,3% gestiegen. Von 2014 auf 2015 lässt sich bei befristeten Mieten hingegen ein leichter Rückgang von -0,7 % feststellen, während die Bruttomieten von unbefristeten Wohnungen weiterhin um 3,3 % gestiegen sind. Die Entwicklung von 2008 bis 2015 lässt sich in der Grafik verfolgen. 13 Für die Berechnung wurde die durchschnittliche Größe einer Hauptmietwohnung in der Steiermark 2015 verwendet, nämlich 65,8 m², sowie die Bruttomiete einer befristeten Wohnung (8,6 €/m²) und einer unbefristeten Wohnung (6,3 €/m²). 14
Abbildung 7: Entwicklung von Bruttomieten befristeter & unbefristeter Wohnungen 10,0 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 Unbefristet 4,0 Befristet 3,0 2,0 1,0 0,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bruttomiete in €/m² Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Die Bruttomiete von befristeten bzw. unbefristeten Wohnungen liegt im österreichischen Durchschnitt über der Bruttomiete von befristeten bzw. unbefristeten Wohnungen in der Steiermark. Auch der Anstieg war in beiden Kategorien von 2008 bis 2015 im österreichischen Durchschnitt stärker. Die Tabelle zeigt die Werte im Detail: Tabelle 5: Vergleich Bruttomieten befristeter & unbefristeter Wohnungen Steiermark & Österreich Steiermark Österreich 2015 2008 Anstieg 2015 2008 Anstieg in €/m² in €/m² in % in €/m² in €/m² in % Unbefristete 6,3 5,3 +18,3 6,6 5,4 +22,8 Befristete 8,6 7,0 +23,1 9,4 7,4 +26,1 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Die Nettomiete einer befristeten Wohnung beträgt 2015 in der Steiermark 6,59 €/m² (und liegt somit über der Bruttomiete von unbefristeten Wohnungen), während die einer unbefristeten Wohnung nur 4,5 €/m² beträgt. Der Anstieg der Nettomiete ähnelt dem der Bruttomiete: während der Anstieg von befristeten Wohnungen von 2008 auf 2015 23,9 % beträgt, liegt der Anstieg von unbefristeten Wohnungen im selben Zeitraum nur bei 17,2 %. Beim Anstieg von 2014 auf 2015 lässt sich auch bei der Nettomiete ein leichter Rückgang bei befristeten Wohnungen von -0,2 % feststellen, während der Anstieg bei unbefristeten Wohnungen bei +3,0 % liegt. Die Betriebskosten liegen in Wohnungen mit befristetem Mietvertrag bei 2,1 €/m², bei Wohnungen mit unbefristetem Mietvertrag hingegen bei 1,8 €/m². Die Betriebskosten für unbefristete Hauptmietverträge steigen sowohl von 2014 auf 2015 als auch von 2008 auf 2015 mehr an als die 15
für befristete Hauptmietverträge. Die folgende Tabelle stellt die genannten Werte für Nettomiete und Betriebskosten gegenüber: Tabelle 6: Vergleich Nettomiete & Betriebskosten von befristeten und unbefristeten Wohnungen Nettomiete Betriebskosten 2015 2008 Anstieg 2015 2008 Anstieg in €/m² in €/m² in % in €/m² in €/m² in % Unbefristete 4,5 3,8 +17,2 1,8 1,5 +21,2 Befristete 6,6 5,3 +23,9 2,1 1,7 +20,1 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus. 4.3. Mietkosten in Altbauten und Neubauten: Im Jahr 2015 beträgt die Bruttomiete für Altbauten in der Steiermark durchschnittlich 6,8 €/m² und liegt somit über der Bruttomiete für Neubauten, die bei 6,74 €/m² liegt. Während in den Jahren davor noch die Bruttomiete für Neubauten über der für Altbauten lag, hat sich dies aufgrund eines größeren Anstiegs der Bruttomiete von Altbauten geändert: von 2014 auf 2015 stieg die Bruttomiete von Altbauten um 4,4 %, während die von Neubauten nur um 1,5 % gestiegen ist. Der Anstieg der Bruttomiete von 2008 auf 2015 liegt bei Altbauten bei +28,7 %, bei Neubauten hingegen nur bei 18,8 %. In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der vergangenen Jahre zu sehen: Abbildung 8: Entwicklung der Bruttomiete in Altbauten & Neubauten 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 Altbau Neubau 3,0 2,0 1,0 0,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bruttomiete in €/m² Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus In absoluten Zahlen bedeutet ein Mietenanstieg von 4,4 % bei Altbauten folgendes: während ein Haushalt 2014 in einer durchschnittlich großen Altbauwohnung noch 429 € Monatsmiete zahlte, 16
sind 2015 nun 449 € zu zahlen. Die durchschnittliche Monatsmiete steigt also von einem Jahr aufs nächste um fast 20 € an.14 Im österreichischen Durchschnitt liegt die Bruttomiete für Hauptmietwohnungen in Altbauten im Gegensatz zur Steiermark unter der von Neubauten; die österreichischen Werte sind jedoch höher als die steirischen Durchschnittswerte. Die Bruttomiete von Altbauten ist im österreichischen Durchschnitt sogar noch stärker gestiegen als im steirischen Durchschnitt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick: Tabelle 7: Vergleich Bruttomiete in Altbauten & Neubauten Steiermark & Österreich Steiermark Österreich 2015 2008 Anstieg 2015 2008 Anstieg in €/m² in €/m² in % in €/m² in €/m² in % Altbauten 6,8 5,3 +28,7 7,1 5,5 +29,3 Neubauten 6,74 5,7 +18,8 7,2 5,8 +24,3 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Betrachtet man die Nettomieten von Hauptmietwohnungen in Altbauten und Neubauten ergibt sich ein ähnliches Bild: auch in dieser Kategorie liegt im Jahr 2015 der Nettomietzins von Wohnungen in Altbauten mit 5,0 €/m² über dem von Neubauten mit 4,9 €/m². Ebenfalls lässt sich bei den Altbauten ein Anstieg von 4,6 % von 2014 auf 2015 feststellen und ein Anstieg von 28,0 % von 2008 auf 2015, während die Nettomiete von Hauptmietwohnungen in Neubauten von 2014 auf 2015 um 1,2 % und von 2008 auf 2015 um 18,4 % gestiegen ist. Die Betriebskosten liegen hingegen bei Hauptmietwohnungen in Altbauten und Neubauten mit gerundet je 1,8 €/m² fast gleichauf. Aber auch hier lässt sich ein stärkerer Anstieg bei den Altbauten feststellen: von 2014 auf 2015 stiegen die Betriebskosten in Altbauten um 4,0 %, während die Betriebskosten in Neubauten nur um 2,2 % stiegen. Von 2008 auf 2015 stiegen die Betriebskosten in Altbauten um 30,5 %, während diese in Neubauten nur um 19,7 % stiegen. Die Tabelle stellt Betriebskosten und Nettomiete gegenüber. Tabelle 8: Vergleich Nettomiete & Betriebskosten von Altbauten und Neubauten Nettomiete Betriebskosten 2015 2008 Anstieg 2015 2008 Anstieg in €/m² in €/m² in % in €/m² in €/m² in % Altbauten 5,0 3,9 28,0 1,8 1,4 +30,5 Neubauten 4,9 4,1 18,4 1,8 1,5 +19,7 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 14 Für die Berechnung wurden die durchschnittl. Wohnungsgröße einer Altbauwohnung im Jahr 2014 verwendet sowie der Bruttomietzins einer Altbauwohnung im Jahr 2014 (6,5€/m²) und 2015 (6,8€/m²). 17
5. Interpretation5.1. Vergleich mit Inflation und Tariflohnindex: Der Anstieg der Inflation von 2008 auf 2015 liegt bei 13,3 %; damit ist die Bruttomiete von allen vorher betrachteten Kategorien stärker als die Inflation gestiegen. Der Tariflohnindex steigt im gleichen Zeitraum um 18,7 %; somit sind zumindest die Bruttomieten von Genossenschaftswohnungen, Wohnungen mit unbefristeten Mietverträgen und Wohnungen in Neubauten dem Anstieg der Löhne entsprechend gestiegen. Die Grafik zeigt die Anstiege im Vergleich mit Inflation und Tariflohnindex: Abbildung 9: Vergleich des Anstiegs der Bruttomieten mit Inflation & Tariflohnindex 35 30 25 20 Anstieg 15 Inflation +13,3% Tariflohn +18,7% 10 5 0 Genossenschaft Privat Unbefristet Neubau Insgesamt Gemeinde Befristet Altbau Anstieg von 2008 bis 2015 in % Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 5.2. Mietenanstieg und Betriebskosten: In einer 2012 erschienenen, von der AK Wien durchgeführten Auswertung des Mikrozensus wird deutlich, dass der Mietenanstieg in Österreich ausschließlich auf Steigerungen des 15 Hauptmietzinses zurückzuführen ist. Für die Steiermark kann diese Aussage nicht uneingeschränkt übernommen werden, sondern muss differenzierter betrachtet werden. Aus den vorher präsentierten Daten geht hervor, dass der Anstieg des Nettomietzinses bei Gemeindewohnungen, privat vermieteten Wohnungen und befristet vermieteten Wohnungen über dem Anstieg der Betriebskosten liegt; somit kann für diese Kategorien der Nettomietzins als Preistreiber ausgemacht werden. 15 Vgl.: Lukas Tockner: „Mietensteigerungen in Österreich und Wien. Auswertungen aus dem Mikrozensus“, Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien, 2012, S. 4. 18
Bei Genossenschaftswohnungen hingegen liegt der Anstieg der Betriebskosten um 11 Prozentpunkte über dem Anstieg der Nettomietkosten, was sich auch bemerkbar macht: 2015 sind in einer durchschnittlich großen Genossenschaftswohnung in der Steiermark durchschnittlich 389 € Miete pro Monat zu bezahlen; wird hingegen angenommen, dass die Betriebskosten seit 2008 im gleichen Ausmaß wie die Nettomiete gestiegen sind, so würde sich die Miete auf 379 € pro Monat belaufen.16 Der Anstieg der Betriebskosten scheint also nur geringen Einfluss auf den Anstieg der Bruttomiete zu haben: selbst wenn der Anstieg der Betriebskosten 11 Prozentpunkte über dem Anstieg der Nettomiete liegt, wirkt sich dies nur mit 10 € mehr pro Monat gegenüber einer Bruttomiete mit einem dem Anstieg des Nettomietzinses entsprechenden Anstiegs der Betriebskosten aus und das auf einem Zeitraum von sieben Jahren. Im Vergleich dazu sind die Bruttomieten 2015 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 10 € pro Monat gestiegen. Wenn der Anstieg der Betriebskosten 4 Prozentpunkte über dem Anstieg des Nettomietzinses liegt, so wie bei den unbefristeten Wohnungen, dann sind das nur 4 € pro Monat mehr als wenn die Betriebskosten seit 2008 mit der Nettomiete gestiegen wären.17 Bei Altbauten, Neubauten und insgesamt liegt der Anstieg der Betriebskosten noch näher am Anstieg des Nettomietzinses; auch hier kann mit ähnlich geringen Auswirkungen des Anstiegs der Betriebskosten gerechnet werden. Zur Veranschaulichung der verschiedenen Anstiege dient die folgende Grafik: 16 Verwendet wird die durchschnittliche Wohnungsgröße einer Genossenschaft im Jahr 2008 (unter der Annahme, dass kein Umzug stattfindet), sowie der Anstieg der Nettomiete seit 2008. Mit diesem werden „neue“ Betriebskosten und somit eine neue Bruttomiete für 2015 berechnet. 17 Für dieses Rechenbeispiel wurde die durchschnittliche Wohnungsgröße einer unbefristeten Mietwohnung im Jahr 2008 verwendet sowie berechnet, wie viel die Bruttomiete bei einem geänderten Anstieg der Betriebskosten seit 2008 beträgt. 19
Abbildung 10: Vergleich des Anstiegs von Nettomiete & Betriebskosten 35 30 25 20 Anstieg Nettomiete Anstieg Betriebskosten 15 Inflation +13,3% 10 Tariflohn +18,7% 5 0 Genossenschaft Privat Unbefristet Neubau Insgesamt Gemeinde Befristet Altbau Anstieg von 2008 bis 2015 in % Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 5.3. Mietenanstieg von Gemeindewohnungen: Auf den vorangegangenen Seiten wurde festgestellt, dass sowohl Bruttomietzins als auch Nettomietzins der Gemeindewohnungen sowohl von 2008 auf 2015 als auch von 2014 auf 2015 stärker als die durchschnittlichen Mieten in der Steiermark angestiegen sind. Bereits in der letzten, 2016 erschienenen Mikrozensus-Auswertung der AK Steiermark, welche den Zeitraum von 2008 bis 2014 behandelt, wurde ein solcher Anstieg bei den Mietkosten der Gemeindewohnungen beobachtet. Damals wurde festgestellt, dass der starke Anstieg bei den Gemeindewohnungen mit einem Rückgang der schlechter ausgestatteten (und vermutlich billigeren) Gemeindewohnungen einhergeht und der Mietenanstieg der Gemeindewohnungen der Kategorie A nicht stärker als der durchschnittliche Anstieg der Mieten in der Steiermark ist. In diese Mikrozensus-Auswertung kann diese Aussage aber nicht uneingeschränkt übernommen werden: zwar lässt sich hier ebenfalls feststellen, dass der Anstieg von 2008 auf 2015 von Bruttomiete und Nettomiete bei Gemeindewohnungen der Kategorie A geringer ist als der Anstieg im gleichen Zeitraum von Gemeindewohnungen gesamt. Allerdings sind von 2008 bis 2015 auch Brutto- und Nettomiete von Gemeindewohnungen der Kategorie A stärker als bei einer durchschnittlichen steirischen Wohnung gestiegen. Im Zeitraum von 2014 bis 2015 (in dem auch die Anzahl der Gemeindewohnungen gestiegen ist, also vermutlich neue Gemeindewohnungen bezogen wurden) sind sogar Brutto- und Nettomietzins von Gemeindewohnungen der Kategorie A stärker gestiegen als Brutto- und Nettomietzins von 20
Gemeindewohnungen insgesamt. Die Tabellen fassen die Zahlen zusammen: Tabelle 9: Vergleich der Bruttomiete bei Gemeindewohnungen in der Steiermark Bruttomietzins 2015 2014 2008 Anstieg 2014-2015 Anstieg 2008-2015 in €/m² in €/m² in €/m² in % in % Gemeindewohnungen 5,8 5,6 4,7 +3,8 +24,1 gesamt Gemeindewohnungen 5,9 5,7 4,9 +4,2 +21,6 Kategorie A Insgesamt 6,7 6,6 5,6 +2,3 +21,4 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Tabelle 10: Vergleich der Nettomiete bei Gemeindewohnungen in der Steiermark Nettomietzins 2015 2014 2008 Anstieg 2014-2015 Anstieg 2008-2015 in €/m² in €/m² in €/m² in % in % Gemeindewohnungen 4,0 3,9 3,2 +4,1 +26,3 gesamt Gemeindewohnungen 4,1 3,9 3,4 +4,8 +21,9 Kategorie A Insgesamt 4,9 4,8 4,1 +2,1 +20,9 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Sowohl für Gemeindewohnungen insgesamt als auch nur für Gemeindewohnungen in der Kategorie A kann ein über dem steirischen Durchschnitt liegender Anstieg der Brutto- und Nettomieten ausgemacht werden. 5.4. Zusammenhang von Mietenanstieg in privat vermieteten Wohnungen, Altbauten und befristeten Wohnungen: Wie im vorigen Teil festgestellt wurde, liegt der Anstieg von sowohl Brutto- als auch Nettomieten von privat vermieteten Wohnungen, Wohnungen in Altbauten und von Wohnungen mit befristetem Mietverhältnis über dem durchschnittlichen Anstieg der Brutto- und Nettomiete. Es kann festgestellt werden, dass es unter diesen drei Kategorien zu Überschneidungen kommen kann: Der Anteil von befristeten Wohnungen bzw. Wohnungen in Altbauten an privat vermieteten Wohnungen liegt 2015 mit 37,3 % bzw. 38,9 % über dem Anteil von befristeten Wohnungen bzw. Wohnungen in Altbauten an allen Wohnungen. Wer also in einer privat vermieteten Wohnung wohnt, hat eine größere Chance, gleichzeitig in einem Altbau zu wohnen oder einem befristeten Mietvertrag zu unterliegen als in einer anderen Mietkategorie. Die Tabelle präsentiert die Zahlen: 21
Tabelle 11: Anteil Befristung und Altbauten an privat bzw. gesamt Privat Insgesamt 82.900 Wohnungen 172.400 Wohnungen Anzahl Anteil an privaten Anzahl Anteil an Mietverhältnissen gesamt Mietverhältnissen gesamt in 1000 in % in 1000 in % Altbauten 32,2 38,9 44,2 25,7 Befristete 30,9 37,3 34,9 20,2 Mietverträge Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass der Anteil privat vermieteter Wohnungen unter Wohnungen in Altbauten bzw. Wohnungen mit befristeten Mietverträgen mit 72,8 % bzw. 88,6 % höher ist als insgesamt. Das bedeutet, dass Personen, die in Altbauten wohnen oder einem befristeten Mietvertrag unterliegen, gleichzeitig in den meisten Fällen auch ihre Wohnung von einer Privatperson mieten. Die Zahlen sind wieder in der Tabelle zu finden: Tabelle 12: Anteil privater Mietwohnungen an Befristung und Altbauten Altbauten Befristete Mietverhältnisse Insgesamt 44.200 Wohnungen 34.900 Wohnungen 172.400 Anzahl Anteil an Anzahl Anteil an Anzahl Anteil an Altbauten gesamt befristeten M. Mietwohnungen gesamt gesamt in 1000 in % in 1000 in % in 1000 in % Private 32,2 72,8 30,9 88,6 82,9 48,1 Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Aus den Zahlen kann nicht geschlossen werden, dass MieterInnen, die in einer privat vermieteten Wohnung mit befristetem Mietvertrag wohnen, einen doppelt so hohen Anstieg der Bruttomiete erleben. Aus diesen Zahlen kann man jedoch schließen, dass ein großer Anstieg bei den Bruttomieten von privat vermieteten Wohnungen auch zu einem großen Anstieg bei den Bruttomieten von befristet vermieteten Wohnungen und Wohnungen in Altbauten führen kann, einfach deswegen, weil die meisten dieser Wohnungen privat vermietet werden. Umgekehrt kann auch ein Anstieg bei den Bruttomieten von Wohnungen in Altbauten bzw. befristet vermieteten Wohnungen zu einem Anstieg der Bruttomieten bei privat vermieteten Wohnungen führen. 22
6. Schlussbetrachtungen und Forderungen Erhöhungen des Mietzinses haben nicht nur negative Folgen für die MieterInnen als Einzelpersonen, sondern auch Auswirkungen auf die Volkswirtschaft weil Mietzinssteigerungen den Konsum schmälern.18 Vor diesem Hintergrund sind im Lichte des festgestellten Mietpreisanstieges folgenden Maßnahmen zu empfehlen: Verständliche und klare Regelungen: Im Mietrechtsgesetz (MRG)19 ist vorgesehen, dass der Hauptmietzins an einen vom jeweiligen Bundesland abhängigen Richtwert gekoppelt wird. Von diesen können anhand komplexer Kriterien Zu- oder Abschläge erfolgen. Nicht nur, dass die Regelungen zu komplex, zu unklar und teileweise verwirrend sind, sie führen auch nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Zielen. Ein Beispiel: Es ist vorgesehen, dass sich bei Wohnungen mit befristeten Mietverträgen der höchstmögliche Hauptmietzins um 25 % verringert. In der Praxis passiert das jedoch nicht. Wie in der Tabelle 6 gezeigt wird, liegt der Hauptmietzins von befristeten Wohnungen über dem von unbefristeten Wohnungen. Daher ist es hoch an der Zeit, das Richtwertsystem zu reformieren. Es sollte im Gesetz klar definiert werden, wann welche Höchstzinse gelten. Die Kriterien für die definierten Zu- und Abschläge, sollten sich nur auf bauliche Kriterien von Haus und Wohnung beschränken; der Lagezuschlag sollte gänzlich gestrichen werden. Dies weil etwa eine von der öffentlichen Hand finanzierte Infrastruktur keine Leistung des Vermieters ist, die der Mieter extra zu bezahlen hat. Um Transparenz für die MieterInnen zu gewährleisten, sollen die Zu- und Abschläge im Mietvertrag angeführt werden und nur dann rechtswirksam sein, wenn sie im Mietvertrag in Art und Höhe angeführt sind. Diese Zuschläge sollen schließlich auch auf höchstens 20 % des Richtwerts beschränkt werden. .20 Abschaffung von befristeten Mietverhältnissen: Wie bereits gezeigt, ist der Mietzins in befristeten Mietverhältnissen höher als in unbefristeten Mietverhältnissen, obwohl das MRG bei ersteren eine Minderung des höchstmöglichen Hauptmietzinses um 25 % vorschreibt (siehe Tabelle 6). Gleichzeitig unterliegen MieterInnen in befristeten Mietverhältnissen einem schlechteren Kündigungsschutz, da befristete Mietverhältnisse grundsätzlich mit dem Ablauf der Befristung enden, während unbefristete Mietverhältnisse, sofern sie dem MRG zumindest teilweise unterliegen, nur gerichtlich gekündigt werden können. Befristete Mietverhältnisse, ursprünglich als Ausnahme von der Regel gesehen, stellen 2015 bereits ein Fünftel der Mietverhältnisse in der Steiermark dar und sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Um einem weiteren Anstieg 18 Vgl.: Lukas Tockner: „Mietensteigerungen in Österreich und Wien. Auswertungen aus dem Mikrozensus“, Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien, 2012, S. 11. 19 Zum MRG: siehe Link auf S. 27. 20 Vgl. ebd, S. 13f. 23
vorzubeugen, sollen befristete Mietverträge weitgehend abgeschafft werden und nur noch in sachlich gerechtfertigten Fällen, z. B. bei Eigenbedarf des Vermieters oder der Vermieterin, möglich sein. Stärkere Entkoppelung von der Inflation: Die Richtwerte, denen die Hauptmietzinse zugrunde liegen, werden alle zwei Jahre anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) angehoben. Für laufende Mietverhältnisse existiert zwar keine gesetzlich vorgesehene Indexierung, jedoch wird in der Praxis oft vereinbart, dass der Mietzins auch während des Mietverhältnisses indexiert sind. Damit sind Mieterhöhungen auch abhängig von den Indexerhöhungen (z. B. aufgrund von steigenden Ölpreisen). Um dies zu verhindern, sollte nicht automatisch die gesamte Verbraucherpreisindexierung angerechnet werden und eine Anpassung für alle Mietverhältnisse frühestens nach fünf Jahren erfolgen dürfen.21 Vereinheitlichung und Überarbeitung des Mietrechts: Derzeit gibt es für Mietwohnungen keine einheitliche Rechtslage, sondern kommen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz samt Nebengesetzen (insbesondere Richtwertgesetz) oder das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz für Genossenschaftswohnungen zur Anwendung. Das führt dazu, dass die mietrechtlichen Regelungen unübersichtlich und für die MieterInnen kaum verständlich sind. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, wieso die Geltung bzw. teilweise Geltung des kündigungsschutzbietenden Mietrechtsgesetzes etwa an das Datum der erstmaligen Benützungsbewilligung von Häusern oder Dachböden geknüpft wird oder wieso die Zu- und Abschläge an den Richtwert sehr komplex sind. Daher wird die Forderung nach einer Vereinheitlichung des Mietrechtsgesetzes für alle MieterInnen und eine Anpassung an die derzeitigen Erfordernisse wiederholt. Schlichtungsstellen einrichten: Vor Schlichtungsstellen für wohnrechtliche Angelegenheiten können MieterInnen ihr Recht suchen. Schlichtungen sind im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren kostenlos und auf gütliche Streitbeilegung ausgerichtet. Schlichtungsstellen gibt es in der Steiermark jedoch nur in Graz, Leoben und Mürzzuschlag und stehen nur den EinwohnerInnen dieser Städte offen. Um auch anderen BürgerInnen den Zugang zu ihnen zu ermöglichen, sollten sie zahlenmäßig ausgebaut werden. 21 Vgl. ebd, S. 14. 24
Überarbeitung und Einschränkung des Betriebskostenkatalogs: Nicht alle im § 21 MRG angeführten Betriebskosten sind von den MieterInnen verursacht oder sind Teil des laufenden Betriebs. Diese Kosten sollten nicht als Betriebskosten gelten. Grundsteuern etwa sind eine Abgabe auf das Vermögen von VermieterInnen. Sie auf diejenigen abwälzen zu können, die die Vermögensgegenstände nicht besitzen, ist nicht zielführend. Weiters finden sich auch Kosten für Versicherungen, die doch eigentlich das Vermögen von VermieterInnen absichern, unter den Betriebskosten. Ohne eine solche Versicherung, müsste der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten für etwaige Reparaturen aus den eingenommenen Hauptmietzinsen bezahlen, eine Versicherung schützt hingegen vor diesen Kosten. Werden die Kosten für die Versicherung auf die MieterInnen abgewälzt, so tragen diese die Reparaturkosten, was jedoch im Widerspruch zu dem Grundsatz steht, dass die Kosten der Erhaltung von den Hauptmietzinsen zu tragen sind. Somit ist die Überarbeitung des Betriebskostenkatalogs dringend angezeigt.22 Überarbeitung der Förderungen des Landes: Die nunmehr vollständige Verländerung der Wohnbauförderung ebenso wie die Sonderfinanzierungsmittel des Bundes, von denen dem Land Steiermark für den Zeitraum 2016-2019 24 Mio. € für zusätzliche Wohnbauförderungsmaßnahmen zufließen, erfordern auch vom Land Steiermark einerseits eine zukunftsorientierte und gesicherte Wohnbauförderung ebenso wie andererseits einen Maßnahmenrahmen, der langfristige Leistbarkeit für die Haushalte sicherstellt. Im Einzelnen gehören dazu eine Wohnbauoffensive mit einem größeren Angebot von leistbaren Wohnungen durch eine höhere Zahl von neuerrichteten sozialen Mietwohnungen, mit besonderem Schwerpunkt auch für junge Menschen, in die Wege zu leiten. Wiedereinführung des Instrumentes „Landesdarlehen“ um die Mängel der derzeitigen Zuschussförderung, dazu zählen mangelnde Transparenz bei den Kosten, Marktzinssatzabhängigkeiten, Sprüngen bei den Rückzahlungen, zu beseitigen. Erstellung eines steirischen Wohnungsberichtes, welcher auf Kosten- und Bevölkerungsentwicklung, Anbieter (Genossenschaften, private Vermieter, Gemeinden), regionalen Bedarf, Neubau und Sanierung Bezug nimmt um aus der Fülle der derzeitigen verschiedenen Förderungen eine stärkere Bedarfsorientierung Rechnung zu tragen. Einrichtung eines Grund- und Bodenfonds auf Landesebene, damit Gemeinden selbst Grundstücke für den sozialen Wohnbau erwerben können. 22 Vgl. ebd, S. 13. 25
Zusammenführung unterschiedlichster Förderungen im Wohnbaubereich: Zur Vereinfachung für die FörderungswerberInnen sollen die verschiedenen wohnbaubezogenen Förderungen von Land und Bund förder- und abwicklungstechnisch zusammengeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Doppelgleisigkeiten entstehen, aber auch keine Förderungen wegfallen. 26
7. Quellen Daten: Sämtliche verwendete Daten stammen aus dem Mikrozensus der Statistik Austria. Die Daten wurden aus der Publikation „Wohnen 2015 – Zahlen, Daten und Indikatoren der Wohnstatistik“ sowie aus einer Sonderauswertung, die von der Arbeiterkammer Steiermark beauftragt wurde, entnommen. Die Daten zur Inflation wurden dem Verbraucherpreisindex der Statistik Austria entnommen: https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/verbraucherpreisindex_vpi_hvpi/index.h tml Die Daten zur Lohnsteigerung wurden dem Tariflohnindex der Statistik Austria entnommen: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/tariflohnindex/index. html Literatur: Statistik Austria (2016), „Wohnen 2015 – Zahlen, Daten und Indikatoren der Wohnstatistik“, Wien: Statistik Austria. Lukas Tockner (2012): „Mietensteigerungen in Österreich und Wien. Auswertungen aus dem Mikrozensus“, Wien: Kammer für Arbeiter und Angestellte. AK Steiermark, Abteilung Marktforschung (2015): „Kosten des Wohnens in der Steiermark“, Graz: Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark. Geltende Fassung Mietrechtsgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bu ndesnormen&Gesetzesnummer=10002531 Forderungskatalog Mietervereinigung: https://www.mietervereinigung.at/9894/Forderungskatalog- der-Mietervereinigung Anwendungsbereich des MRG: http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/fileadmin/downloads/Unterscheidung_Voll_T eilanwendung_MRG.pdf 27
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