Krebsrahmenprogramm Österreich - WHO/OMS: Extranet Systems

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Krebsrahmenprogramm Österreich - WHO/OMS: Extranet Systems
Krebsrahmenprogramm
Österreich
Krebsrahmenprogramm Österreich - WHO/OMS: Extranet Systems
Krebsrahmenprogramm Österreich

Impressum
Eigentümer, Herausgeber und Verleger:
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße2, 1030 Wien
Tel. +43 71100-0

Für den Inhalt verantwortlich:
Priv.-Doz. Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Leiterin der Sektion III des BMG
MR Dr. Magdalena Arrouas, stv. Leiterin der Sektion III des BMG

Autorinnen und Autoren:
Mitglieder des Onkologie-Beirates

Druck:
Kopierstelle des BMG, 1030 Wien
Internet: www.bmg.gv.at

Titelbild:
psdesign1 – Fotolia.com

Erscheinung:
Oktober 2014

ISBN 978-3-902611-81-9

Alle Rechte vorbehalten, jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des
Medieninhabers unzulässig. Irrtümer, Druck- und Satzfehler vorbehalten.

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Krebsrahmenprogramm Österreich - WHO/OMS: Extranet Systems
Krebsrahmenprogramm Österreich

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
Krebs stellt in Österreich die zweithäufigste Todesursache dar. Etwa
jeder vierte Mensch ist im Laufe seines Lebens mit der Diagnose
Krebs konfrontiert. Ich sehe es als Aufgabe der Gesundheitspolitik
die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass
die Betroffenen nicht nur die bestmögliche Behandlung erhalten,
sondern dass auch Maßnahmen getroffen werden, um die Anzahl
der Erkrankungen und Sterbefälle zu senken bzw. die Lebensqualität
von Krebspatientinnen und -patienten und deren Angehörigen zu verbessern. Österreich hat eines
der besten Gesundheitssysteme der Welt und besitzt in der Krebsbehandlung ein sehr hohes Niveau.
Dieses gilt es zu halten und weiter auszubauen. Daher wurde im Jahr 2010 der Onkologiebeirat
des Bundesministeriums für Gesundheit damit beauftragt, ein nationales Krebsrahmenprogramm
auszuarbeiten, das in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden soll.
Die von erfahrenen Expertinnen und Experten erarbeiteten Ziele, Maßnahmen und Messgrößen
sollen einen Überblick über die wichtigsten Handlungsfelder in der Onkologie geben und sind als
Empfehlungen zu verstehen. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern haben gezeigt, dass
die Umsetzung eines Krebsrahmenprogramms einen wichtigen Beitrag zur Senkung von Erkrankung
und Mortalität leisten kann. In diesem Sinne hoffe ich, dass das vorliegende österreichische
Krebsrahmenprogramm für alle Personen, die in der Prävention, Diagnostik und Therapie
von Krebserkrankungen sowie in der Betreuung von Krebskranken tätig sind als Hilfestellung
angenommen und zum Nutzen der Patientinnen und Patienten umgesetzt werden wird.
Ich möchte allen, die am Zustandekommen des Nationalen Krebsrahmenprogramms beteiligt waren,
herzlich für ihre Expertise und ihr Engagement danken.

                   Dr.in Sabine Oberhauser
                Bundesministerin für Gesundheit

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Krebsrahmenprogramm Österreich - WHO/OMS: Extranet Systems
Krebsrahmenprogramm Österreich

Executive Summary
Das nationale Krebsrahmenprogramm wurde von Herrn Bundesminister Alois Stöger beauftragt und
vom Onkologie-Beirat, einem multiprofessionell und interdisziplinär zusammengesetzten
Expertengremium, das den Bundesminister / die Bundesministerin für Gesundheit in allen
Angelegenheiten der Krebsprävention und -versorgung berät, erstellt.

In der Regel entstehen Krebserkrankungen multifaktoriell und bedürfen einer multimodalen
Behandlung. Mithilfe evidenzbasierter Präventionsmaßnahmen gilt es zunächst das Entstehen von
Krebs zu reduzieren. Lebenslange Nachsorge ist ebenso nötig wie qualitätsvolle Begleitung am
Lebensende, wenn die Behandlung einer Krebserkrankung nicht zur Heilung führt. Eine
bedarfsgerechte Planung all dessen erfordert das Vorhandensein relevanter Daten.

Nach einer IST-Stand-Analyse zur aktuellen Situation der Onkologie in Österreich [1, 2] definierte die
Expertengruppe Ziele, Maßnahmen und Messgrößen zu den Themen „Prävention“, „Diagnostik,
Behandlung, Forschung“, „Psychoonkologie“, „Palliativ- und Hospizversorgung“, „onkologische
Rehabilitation“ und „Epidemiologie“. Diesen operativen Zielen übergeordnet wurden sechs
strategische Ziele, deren oberste Prämisse der Nutzen für die Bevölkerung respektive für die an Krebs
erkrankten Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige ist.

Die formulierten Präventionsziele und-maßnahmen beziehen sich sowohl auf Zielgruppen (z. B. mit
Rauch-Stopp-, Screeningkonzepten oder Impf-Programmen gegen Virus-assoziierte Tumorarten) als
auch auf Verhältnisse (z. B. Rauch-Stopp in Gebäuden, Reduktion von Verkehrsemissionen) und sind
dem Ansatz „Health in all Policies“ verpflichtet, da die Umsetzung etlicher Maßnahmen nicht
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Gesundheitsressorts liegt.

Im Bereich Diagnose, Behandlung und Forschung liegt der Fokus auf Datensammlung, Auswertungen
und Analysen (Morbidität, Mortalität, sozioökonomische Einflüsse und Auswirkungen,
Studienteilnahme). Die damit geschaffene Evidenz erlaubt Handlungsempfehlungen abzuleiten. Mit
entsprechendem Monitoring können unterschiedliche Veränderungen aufgezeigt werden. Einen
weiteren Schwerpunkt bilden Qualitätssicherungsmaßnahmen (z. B. Tumorboard, onkologische
Dokumentation).

In der Psychoonkologie, der onkologischen Rehabilitation sowie in der Palliativ- und
Hospizversorgung sind bedarfsgerechte spezifische Betreuungsangebote sicherzustellen, wobei
speziell ein breit gefächertes Angebot unterschiedlicher Organisationsformen die regionale Planung
unterstützt. Entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungen sollen in allen drei Bereichen auf- bzw.
ausgebaut werden, um die qualitätsvolle Versorgung der Erkrankten zu gewährleisten.

Statistik Austria betreibt das nationale Krebsregister und stellt ihre Daten und Auswertungen für die
Epidemiologie zur Verfügung. Basis dafür bilden die auf Grundlage des Krebsstatistikgesetzes von den
Krankenanstalten zu übermittelnden Meldungen. Als vorrangige Ziele wurden im Kontext
Epidemiologie neben der Aktualisierung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (Datenschutz)
die Verbesserung der Qualität der Krebsstatistik sowie die Entwicklung eines klinischen
Krebsregisters definiert.

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Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von älteren Menschen stellt eine besondere
Herausforderung dar. Um dieser zu entsprechen, wurden die für die beiden Zielgruppen
wesentlichen Aspekte herausgearbeitet und als eigenständige Ziele formuliert:

Für die Zielgruppe der Kinder und Jugendliche wurden - in Bezugnahme auf die Kinder- und
Jugendgesundheitsstrategie, die 2011 vom BMG publiziert wurde, - der bedarfsorientierte Zugang zu
kindgerechter Rehabilitation sowie die Implementierung eines „Survivorship Passports“ als Ziele
formuliert.

Höheres Lebensalter ist auch in der Onkologie ein prädisponierender Faktor für Benachteiligung in
Diagnostik, Therapie und Forschung und bedingt durch zunehmend eingeschränkte Mobilität und
Multimorbidität pflegerische und soziale Herausforderungen [3]. Für die Zielgruppe der älteren
Menschen wurden daher Maßnahmen definiert, die einerseits die multiprofessionelle Betreuung
über ein Care-Management bewerkstelligen sollen, und andererseits Forschung, die ältere Menschen
in Studien einschließt, fördern.

Das nationale Krebsrahmenprogramm versteht sich als strategisches Expertenpapier mit
Empfehlungscharakter, das im Auftrag des BMG erarbeitet wurde und für die Gesundheitspolitik
einen Überblick über die wichtigsten Handlungsfelder in der Onkologie liefert. Die Ziele wurden auf
Basis internationaler Evidenz sachorientiert ausgewählt, unabhängig von den zuständigen
Umsetzungsverantwortlichkeiten im hiesigen Gesundheitswesen.

Das nationale Krebsprogramm sollte im Sinne des „Health in all Policies“-Ansatzes
sektorenübergreifend realisiert werden. Nicht zuletzt aufgrund knapper Ressourcen erscheint, analog
zu internationalen Erfahrungen, eine Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen sinnvoll. Sie
sollte in einem breiten Abstimmungsprozess mit den relevanten Entscheidungsträgern geschehen.
Parallel zur Umsetzung der ausgewählten Ziele sind auch Evaluierung und Berichterstattung
aufzubauen, an Hand derer die Zielerreichung bewertet wird.

The National Cancer Framework Programme was commissioned by the Federal Minister of Health Mr
Alois Stoeger and prepared by the Oncology Advisory Board, a multi-professional and
interdisciplinary panel of experts advising the Minister on all matters of cancer prevention and care.

In general, cancers are multifactorial and require a multi-modal treatment. First the incidence of
cancer should be reduced by applying evidence-based prevention measures. If the treatment
provided does not cure the cancer, lifelong follow-up care is just as necessary as high quality end of
life care. Planning for all the above mentioned services, based on objective health care needs,
requires the existence of relevant data.

Following an analysis of the current situation of oncology in Austria [1], the expert group defined
objectives, measures and indicators for the following areas: "prevention", "diagnostics, treatment,
research", "psycho-oncology", "palliative - and hospice care "," oncological rehabilitation" and
"epidemiology ". For these operational goals six overall strategic objectives were defined. These
focus on the benefit for the population, respectively, for the cancerous patients and their relatives.

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The defined objectives and measures for prevention relate to both target groups (e.g. for smoke-
stop, screening concepts or vaccination programmes against virus-associated tumour types) as well
as conditions (e.g. banning smoking in buildings, reduction of traffic emissions). They are strongly
committed to the "Health in all Policies" approach, as the implementation of a variety of measures is
not solely the responsibility of the health department but involves many other policy areas.

In the area of diagnosis, treatment and research, the focus is on data collection, evaluation and
analysis (morbidity, mortality, socio-economic influences and effects, study participation). The
evidence thus created allows deriving recommendations for action. By means of appropriate
monitoring various changes can be observed and identified. Another priority is quality assurance
measures (e.g. tumour board, oncological documentation). For psycho-oncology, oncological
rehabilitation, palliative- and hospice care the provision of specific care services - based on objective
health care needs - should be ensured, whereby regional planning is supported by a wide range of
different forms of organizations. Appropriate education, training and continuing education should be
set up or expanded in all three areas in order to ensure high quality care of patients.

Statistics Austria operates the national cancer registry and makes its data and evaluations available
for epidemiology. The Cancer Statistics Act provides the legal basis for data reported by the hospitals.
Primary aims defined in the context of epidemiology are updating the relevant legal provisions (data
protection), improving the quality of cancer statistics as well as developing a clinical cancer registry.

The care of children and young people as well as the elderly poses a particular challenge. For both
target groups the two most relevant aspects were identified and defined as independent objectives:

For the target group of children and young people the following objectives were defined with
reference to the Child and Youth Health Strategy, published in 2011 by the Federal Ministry of
Health: needs-orientated access to child-friendly rehabilitation services and the implementation of a
"Survivorship Passport".

Advanced age is - also in oncology - a predisposing factor for discrimination with regard to diagnosis,
therapy and research. Due to increasingly limited mobility and multi-morbidity it creates nursing and
social challenges. In order to address these, measures for the target group of elderly people were
defined to, on the one hand accomplish multi professional care through care management, and on
the other hand to promote research, which includes the elderly population in studies.

The National Cancer Framework Programme is regarded as a strategic expert paper with the status of
a recommendation, which was drawn up on behalf of the Federal Ministry of Health and provides an
overview of the most important fields in oncology for health policy. Objectives were selected in an
objective manner based on international evidence, regardless of the competent implementation
responsibilities in the local health care system.

The National Cancer Framework Programme should be implemented across all sectors following a
"Health in all Policies" approach. Analogous to international experience, a prioritization of the
measures to be implemented appears meaningful, not only because of scarce resources. This should
be undertaken through a broad coordination process involving all relevant decision makers. Parallel
to the implementation of the selected objectives, evaluation and reporting structures and -processes

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should be set up. Based on the evaluation the achievement of objectives will be assessed.

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Mitglieder des Onkologie-Beirates
des Bundesministeriums für Gesundheit

ARROUAS, Dr. Magdalena, Bundesministerium für Gesundheit
EGLAU, Dr. Karin, Gesundheit Österreich GesmbH.
EMBACHER, Mag. Gerhard, Bundesministerium für Gesundheit
GEISSLER, Prim. Univ.-Prof. Dr. Dietmar , Klinikum Klagenfurt am Wörthersee
GNANT, Univ. Prof. Dr. Michael Univ. Klinik für Chirurgie Wien
GREIL, Univ. Prof. Dr. Richard , Univ.-Klinik für Innere Med. III, LKH Salzburg
HACKL, Dr. Mag. Monika, Bundesanstalt Statistik Österreich
JASCHKE, Univ. Prof. Dr. Werner, Univ. Klinik für Radiologie Innsbruck
KLAUSHOFER, Univ.-Prof. Dr. Klaus, Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger
LADENSTEIN, Prof. Dr. Ruth, St. Anna Kinderkrebsforschung
LAX, Univ.-Prof. Dr. Sigurd, Institut für Pathologie, LKH Graz-West
LUKAS, Univ. Prof. Dr. Peter, Univ. Klinik für Strahlentherapie- Radioonkologie Innsbruck
RÁSKY, Ao. Univ. Prof. Dr. med. Éva, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Medizinische
Universität Graz
SAMONIGG, Univ. Prof. Dr. Hellmut, Univ.-Klinik für Innere Medizin, Graz
SEVELDA, Univ.-Prof. Dr. Paul, Österreichische Krebshilfe
SIEBERT, Univ. Prof. Dr. Uwe, UMIT Hall in Tirol
THURNHER, Helga, Selbsthilfegruppe Darmkrebs
WILD, Priv.-Doz. Dr. Claudia; Ludwig-Boltzmann-Institut, Health Technology Assessment

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Inhaltsverzeichnis
1.   PRÄAMBEL                                                                                          10

2.   HINTERGRUND                                                                                       14

3.   PRINZIPIEN UND WERTE                                                                              18

4.   STRATEGISCHE ZIELE                                                                                20

5.   ARBEITSBEREICHE/TEILZIELE                                                                         21

5.1.     Prävention                                                                                     21
   Allgemeine Problemstellung                                                                           21
   5.1.1. Operatives Ziel: Rauch-Stopp                                                                  22
   5.1.2. Operatives Ziel: Implementieren von Programm-Screenings                                       23
   5.1.3. Operatives Ziel: Vermeiden von Virus-assoziierten Tumorarten durch Impfungen                  23
   5.1.4. Operatives Ziel: Stärken der Gesundheitskompetenz                                             24
   5.1.5. Operatives Ziel: Reduktion von Verkehrsemissionen                                             25

5.2.     Diagnose, Behandlung, Forschung                                                                 26
   Allgemeine Problemstellung                                                                            26
   5.2.1. Operatives Ziel: Sicherstellen einer hoch qualifizierten und bedarfsorientierten onkologischen
            Versorgung für alle Patientinnen und Patienten                                               27
   5.2.2. Operatives Ziel: Aufbau von qualitätssichernden Maß-nahmen speziell in den Dimensionen Prozess-
            und Ergebnisqualität für onkologische Diagnostik und Therapie                                28
   5.2.3. Operatives Ziel: Vermeiden von negativen sozioökonomischen Auswirkungen einer
            Krebserkrankung auf Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige                         29
   5.2.4. Operatives Ziel: Gleicher Zugang aller Krebspatientinnen und -patienten zu evidenzbasierter
            Innovation                                                                                   30
   5.2.5. Operatives Ziel: Partizipation von Patientinnen und Patienten an klinischen Studien fördern    30
   5.2.6. Verbessern der Finanzierung von unabhängiger Krebsforschung                                    30

5.3. Psychoonkologie                                                                                    32
   Allgemeine Problemstellung                                                                           32
   5.3.1. Operatives Ziel: Sicherstellen eines psychoonkologischen Betreuungsangebots                   33
   5.3.2. Operatives Ziel: Definition und Umsetzen unterschied-licher psychoonkologischer
           Organisationsformen                                                                          33
   5.3.3. Operatives Ziel: Festlegen einheitlicher Fort- und Weiterbildungsstandards                    34

5.4. Palliativ- und Hospizversorgung                                                                    35
   Allgemeine Problemstellung                                                                           35
   5.4.1. Operatives Ziel: Überprüfen und Überarbeiten der Bedarfsannahmen für spezialisierte
             Einrichtungen                                                                              35
   5.4.2. Operatives Ziel: Bedarfsgerechte Versorgung durch Vorhalten entsprechender spezialisierter
             Palliativ- und Hospizeinrichtungen                                                         36
   5.4.3. Operatives Ziel: Ausbau der Basisausbildung in Palliative Care                                36

5.5.     Onkologische Rehabilitation                                                                    37
   Allgemeine Problemstellung                                                                           37

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Krebsrahmenprogramm Österreich

     5.5.1.     Operaties Ziel: Sicherstellen eines bedarfsgerechten stationären Betreuungsangebots für
                onkologische Rehabilitationspatienten                                                          37
     5.5.2.     Operatives Ziel: Etablieren einer qualitätsgesicherten ambulanten onkologischen Rehabilitation 38
     5.5.3.     Operatives Ziel: Etablieren einheitlicher Fort- und Weiterbildungsstandards                    38

5.6.     Epidemiologie, Krebsstatistik und krankheitsbezogenes Verlaufsregister                               40
   Allgemeine Problemstellung                                                                                 40
   5.6.1. Operatives Ziel: Verbesserung der Qualität der Krebsstatistik                                       41
   5.6.2. Operatives Ziel: Erweitern des epidemiologischen Registers um entitätsspezifische klinische
            Merkmale                                                                                          41
   5.6.3. Operatives Ziel: Erweitern zu einem krankheitsbezogenen Verlaufsregister                            42
   5.6.4. Operatives Ziel: Weiterführen statistischer Auswertungen und Durchführen epidemiologischer
            Analysen                                                                                          43

6. SPEZIFISCHE ASPEKTE FÜR DIE ZIELGRUPPE DER KINDER UND
JUGENDLICHEN                                                                                                 44
     6.1      Operatives Ziel: Bedarfsorientiertes Bereitstellen einer familienorientierten stationären
              Rehabilitation                                                                                  46
     6.2      Operatives Ziel: Implementieren eines „Survivorship Passports“ für Kinder und Jugendliche       46

7.      SPEZIFISCHE ASPEKTE FÜR DIE ZIELGRUPPE DER ÄLTEREN MENSCHEN                                          47
     7.1      Operatives Ziel: Verbessern der multiprofessionellen Betreuung älterer Menschen mit einer
              Krebserkrankung                                                                                 48
     7.2      Operatives Ziel: Fördern der Forschung zum Thema ältere Krebspatientinnen und -patienten        48

8.      AUSBLICK                                                                                             49

9.      LITERATUR                                                                                            50

10.           ABKÜRZUNGEN                                                                                    53

11.           GLOSSAR                                                                                        54

12.           ANHANG                                                                                         56

Rationale Impfpolitiken (Piso/Wild 2008)                                                                      56

Kausales Modell für Screening-Untersuchungen                                                                  57

Screening-Kriterien                                                                                           58

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Krebsrahmenprogramm Österreich

1. Präambel
Im Fokus dieses Krebsrahmenprogramms steht immer der Nutzen für Patientinnen und Patienten
bzw. für die gesamte Bevölkerung.
Nach wie vor ist in der westlichen Welt jeder vierte Mensch im Laufe seines Lebens mit der Diagnose
Krebs konfrontiert. Jede siebte Person erliegt ihrem Krebsleiden [4].
Etablieren und schrittweises Umsetzen des Krebsrahmenprogramms für Österreich mit seinen
definierten Zielen sollen für die Bewohner und Bewohnerinnen unseres Landes Folgendes erwirken:

       Verfügbarkeit aller Maßnahmen, um der Entstehung von Krebserkrankungen
        entgegenzuwirken
       Verfügbarkeit aller diagnostischen Mittel, um Krebserkrankungen möglichst früh zu erkennen
        und damit die größtmögliche Chance auf Heilung zu eröffnen

       Kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden hohen Niveaus der Krebsbehandlung in
        Österreich gemäß internationalem Wissenszuwachs
       Nachhaltige Steigerung der Effektivität und Effizienz als Beitrag, das Betreuungssystem
        (Prävention und Versorgung) finanziell abzusichern
Alle Menschen, die selbst erkrankt sind, sowie deren Angehörige sollen darauf vertrauen können,
während des gesamten Krankheitsverlaufs auf höchstem medizinischem und ethischem Niveau
ganzheitlich (auf Basis eines bio-psycho-sozialen Modells) betreut und begleitet zu werden.
Besondere Bedeutung kommt aber auch jenen Menschen zu, die entweder als Health Professionals
oder als freiwillige Helfer/innen bzw. pflegende Angehörige in der Prävention, Diagnostik und
Therapie von Krebserkrankungen sowie in der Betreuung von Krebskranken tätig sind. Diese sollen
einerseits in ihrer Aus- und Weiterbildung für ihre Aufgaben entsprechend vorbereitet werden,
andererseits aber auch die Möglichkeit erhalten, durch z. B. Supervisionen oder andere
Hilfestellungen ihre oft belastende Arbeit zu reflektieren.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert ein nationales Krebsprogramm folgendermaßen:
“a public health programme designed to reduce the number of cancer cases and deaths and improve
quality of life of cancer patients, through the systematic and equitable implementation of evidence-
based strategies for prevention, early detection, diagnosis, treatment, and palliation, making the best
use of available resources.” [5, 6]. (Ein Public-Health-Programm zur Senkung der Anzahl der
Erkrankungen und Sterbefälle an Krebs sowie zur Verbesserung der Lebensqualität von
Krebspatientinnen und -patienten, durch die systematische und chancengerechte Implementierung
von evidenzbasierten Strategien für Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Behandlung und
Palliativversorgung, unter bestmöglicher Nutzung der verfügbaren Ressourcen. Übersetzung: GÖG)
Im Jahr 2002 wurden überarbeitete und an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasste WHO-
Leitlinien für nationale Krebsprogramme veröffentlicht [7, 8]. Ebenso publizierte die International
Union against Cancer (UICC) im Jahr 2006 eine Anleitung zur Planung, Implementierung und
Evaluierung von nationalen Krebsprogrammen [9].

                                                     10
Krebsrahmenprogramm Österreich

Auch von Seiten der Europäischen Union werden die Entwicklung und Umsetzung eines nationalen
Krebsrahmenprogramms empfohlen. Im Jahr 2009 wurde mit verschiedenen europäischen Partnern
die Plattform European Partnership for Action Against Cancer (EPAAC) gegründet, die die
Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen Krebserkrankungen zu bekämpfen unterstützt. In einem von
der EPAAC veröffentlichen Bericht wurde festgehalten, dass 24 von 29 befragten europäischen
Ländern ein nationales Krebskontrollprogamm oder/und eine Krebsstrategie etabliert haben. Am
Beispiel Norwegen, das bereits 1997 ein Krebsprogramm implementiert hatte, konnte gezeigt
werden, dass die Einführung eines Krebsprogrammes einen Beitrag zur Reduktion der Mortalität und
eine Steigerung der Überlebenszeit leisten kann. Eine Ursachen-Untersuchung zu Unterschieden im
Fünfjahresüberleben zeigte, dass Faktoren der „Governance“ mit dem Vorhandensein eines
nationalen Krebsprogramms für 23 Prozent des beobachteten Überlebenszeitzuwachses
verantwortlich war [10].
Andere Auswertungen belegen, dass einige Länder mit nationalem Krebsprogramm gesteigerte
Teilnahmeraten bei Screening-Programmen verzeichnen und auch Verbesserungen in der
Versorgungsqualität wahrgenommen werden [11].
Am 22. März 2010 beauftragte Herr Bundesminister Alois Stöger den Onkologiebeirat, der 2009 als
multiprofessionell und interdisziplinär besetztes Expertengremium eingerichtet wurde, ein nationales
Krebsrahmenprogramm zu erstellen [12].
Als Grundlage für die Arbeiten diente der Public Health Action Cycle:

Abb. 1
Public Health Action Cycle

                                            Public-Health-Action-Zyklus

     Ergebnis-                 Bewertung/                            Problem-
      qualität                  Evaluation                           definition

                                                                                   Assessment-/
                                                                                     Planungs-
                                                                                  /Konzeptqualität

                             Implementation/                         Strategie-
     Prozess-                   Umsetzung                          formulierung
     qualität

                                                  Struktur-
                                                   qualität

                                                                                           Quelle: Kolip (13)

Als erster Schritt dazu (Problemdefinition) analysierten sechs Arbeitsgruppen den IST-Stand zur
aktuellen Situation der Onkologie in Österreich [1]. Dieser Bericht mit seinen strukturierten Analysen

                                                       11
Krebsrahmenprogramm Österreich

und auf internationaler Evidenz beruhenden Handlungsempfehlungen diente als Basis für die
weiteren Arbeiten.
Die Strategieformulierung liegt nun als Krebsrahmenprogramm vor und wurde vor der Publikation im
Sinne einer Überprüfung der Konzeptqualität national und international einem Reviewprozess
unterzogen.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll nach einer Priorisierung in einem breit angelegten Dialog, in den
möglichst alle Stakeholder einbezogen werden, erfolgen.
Um eine Evaluierung der bereits bestehenden Strukturen, Prozesse und Qualitätsvorgaben in der
onkologischen Versorgung bzw. der dann umgesetzten Maßnahmen zu ermöglichen, wurden bereits
im Krebsrahmenprogramm Datenerfordernisse und Monitoringsysteme beschrieben. Der Fokus liegt
dabei auf Routinedaten. Bevor eine zusätzliche Datenerfassung in Erwägung gezogen wird, sind
bereits vorhandene Daten auf ihre Tauglichkeit zu prüfen. Zusätzliche Daten sind immer in einer
standardisierten Form zu erfassen, um entsprechende Auswertungen möglich zu machen.
Die Ergebnisse aus dem Monitoring sind wiederum in einem Diskussionsprozess zu reflektieren, um
anschließend entsprechende Handlungsempfehlungen zu formulieren.
Das Programm steht im Einklang mit internationalen Empfehlungen und Erfahrungen und knüpft an
folgende bereits bestehende nationale Rahmenbedingungen an, die alle auch im Zusammenhang mit
der Prävention von Krebserkrankungen und der Versorgung von Betroffenen von Bedeutung sind:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit [14]
Rahmen-Gesundheitsziele [15]
Österreichischer Strukturplan Gesundheit [16]
Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie [17]
Nationaler Aktionsplan Ernährung [18]
Nationaler Aktionsplan Bewegung [19]
Nationaler Aktionsplan für seltene Erkrankungen [20]
Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018 [21]
Der Aufbau des nationalen Krebsrahmenprogramms orientiert sich an den relevanten
Themenbereichen – Prävention; Diagnostik, Behandlung, Forschung; Psychoonkologie; Palliativ- und
Hospizversorgung; onkologische Rehabilitation; Epidemiologie – wozu die Arbeitsgruppen operative
Ziele, Maßnahmen und Messgrößen festlegten. Diesen Zielen übergeordnet wurden strategische
Ziele formuliert. Um die besonderen Herausforderungen in der Versorgung von Kindern und
Jugendlichen und älteren Menschen hervorzuheben, wurden die für diese Zielgruppen wesentlichen
Aspekte herausgearbeitet und eigenständige Ziele in den entsprechenden Kapiteln formuliert.

Da sowohl die Prävention von Krebserkrankungen als auch die Versorgung von Erkrankten
multifaktoriell beeinflusst wird, - Faktoren die zum Teil außerhalb des Einflusses des
Gesundheitssystems liegen, - sind unterschiedliche Ansätze im Sinne von „Health in all Policies“ zu
wählen. Daher liegt die Umsetzung der Maßnahmen nicht alleine in der Verantwortung des
Gesundheitswesens, sondern schließt auch andere betroffene Politikbereiche mit ein.

                                                     12
Krebsrahmenprogramm Österreich

Das nationale Krebsrahmenprogramm ist ein strategisches Expertenpapier, das im Auftrag des BMG
erarbeitet wurde und einen Überblick über die wichtigsten Handlungsfelder in der Onkologie liefert.
Die Ziele und die empfohlenen Maßnahmen wurden sachorientiert und auf Basis nationaler und
internationaler Evidenz ausgewählt, unabhängig von den zuständigen Umsetzungsverantwortlich-
keiten im Gesundheitswesen.

                                                     13
Krebsrahmenprogramm Österreich

2. Hintergrund
In Österreich erkranken jährlich etwa 38.000 Menschen an Krebs. Für Männer und für Frauen stellen
bösartige Tumorerkrankungen, nach den Herz-Kreislauferkrankungen, die zweit häufigste
Todesursache dar [22].

Im Jahr 2011 wurde in Österreich bei mindestens 37.000 Menschen eine Krebsneuerkrankung
diagnostiziert, wobei Männer häufiger betroffen sind als Frauen. Insgesamt starben 2011 knapp
20.000 Menschen an Krebserkrankungen, ca. 10.500 Männer und rund 9.400 Frauen. Der Anteil an
den jährlichen Gesamtsterbefällen (Absolutzahl) ist seit dem Jahr 2001 um etwa 7 Prozent gestiegen,
bei Männern um etwa 10 Prozent, bei Frauen um weniger als 5 Prozent.

Obwohl die Absolutzahlen zu Inzidenz und Mortalität von Krebserkrankungen langfristig ansteigen,
sinkt das Risiko an Krebs zu erkranken bzw. zu sterben (ausgedrückt durch altersstandardisierte
Inzidenz- und Mortalitätsraten) seit Jahren, wobei dieser Trend bei Männern stärker ausgeprägt ist.

Abb. 2
Alle bösartigen Neubildungen im Zeitverlauf; altersstandardisierte Raten auf 100.000 Personen (WHO
Weltbevölkerung, 2001)

                                                          Quelle: Statistik Austria – Österreichisches Krebsregister

Die Krebsprävalenz stieg in den letzten Jahren weiter an. Gründe dafür sind die steigende
Lebenserwartung sowie das längere Überleben bei vielen Krebsentitäten.

                                                     14
Krebsrahmenprogramm Österreich

Abb. 3
Geschlechtsspezifische Krebsprävalenz 2000 bis 2011(Absolutzahlen)

                                                Quelle: Statistik Austria – Österreichisches Krebsregister, zitiert nach [23]

Das Risiko an Krebs zu erkranken steigt mit zunehmendem Alter bei beiden Geschlechtern
kontinuierlich an. Bis zum 55. Lebensjahr ist die altersspezifische Krebsinzidenz bei Frauen
geringfügig höher als bei Männern, ab dem 55. Lebensjahr steigt die altersspezifische Inzidenz bei
Männern deutlich stärker an als bei Frauen. Die altersspezifische Mortalität steigt bei beiden
Geschlechtern ebenfalls ab dem 55. Lebensjahr an, wobei auch hier der Anstieg bei den Männern
deutlich stärker ausgeprägt ist als bei den Frauen.

Abb. 4
Durchschnittliche altersspezifische Krebsinzidenz und Mortalität (2009-2011)

                                                                  Quelle: Statistik Austria – Österreichisches Krebsregister

                                                     15
Krebsrahmenprogramm Österreich

Zu den häufigsten Tumoren zählen Darm-, Lungen-, Brust- und Prostatakrebs, die gemeinsam mehr
als die Hälfte aller Krebserkrankungen ausmachen. Für Männer ist der Prostatakrebs mit 25 Prozent
am häufigsten, gefolgt von Lungenkrebs und Darmkrebs. Bei Frauen steht der Brustkrebs mit einem
30 Prozentanteil an der ersten Stelle, danach folgen Darm- und Lungenkrebs.

Abb. 5
Die häufigsten Tumorlokalisationen nach Geschlecht (2011)

                                                            Quelle: Statistik Austria – Österreichisches Krebsregister

Österreichweit stieg insgesamt in den letzten Jahrzehnten die Zahl der bösartigen Neuerkrankungen
an. Auf Grund der Alterung der österreichischen Bevölkerung ist zukünftig mit einer Steigerung der
Neuerkrankungen pro Jahr zu rechnen, die sich durch das Nachrücken der Baby-Boom-Generation
aus den 1950er und 1960er Jahren ins Pensionsalter noch verstärken wird. Der gesundheitliche und
soziale Fortschritt bewirkt jedoch eine Abschwächung der ursprünglich erwarteten Zuwächse und
dürfte die Krebsinzidenz und Mortalität verringern. Als Beispiele wären hier die Verbesserung der
wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung, das verringerte Risikoverhalten der Bevölkerung, die
vermehrten Vorsorgeangebote und Therapiemöglichkeiten sowie der medizinische Fortschritt
anzuführen [24].

                                                    16
Krebsrahmenprogramm Österreich

Abb. 6
Prognose von absoluten bösartigen Neuerkrankungen nach Geschlecht und Varianten

                                                            Quelle: Statistik Austria – Österreichisches Krebsregister

Die hier dargestellten Daten und Maßzahlen zu Krebserkrankungen stammen aus der Krebsstatistik.
Basis für diese Krebsstatistik bildet das nationale Krebsregister, das von der Statistik Austria geführt
wird. Seit dem Diagnosejahr 1983 werden regelmäßig Daten veröffentlicht. Um diese Daten
weiterhin für Gesundheitsplanung etc. nutzen zu können, ist es wichtig unzweifelhafte Datenqualität
weiterhin laufend sicherzustellen.

                                                      17
Krebsrahmenprogramm Österreich

3. Prinzipien und Werte
Alle Menschen, die in Österreich leben, - auch potenzielle zukünftige - Patientinnen und Patienten
sowie deren Familien, Angehörige und Bezugspersonen stehen im Mittelpunkt des
Krebsrahmenprogrammes. Die Gesundheitskompetenz von Bürgerinnen und Bürgern sowie
Patientinnen und Patienten wird auf allen Ebenen anerkannt und gefördert.
Folgende leitende Prinzipien wurden formuliert:
       Wirkungsorientierung: Ziel des Krebsrahmenprogramms ist die Senkung von Inzidenz und
        Mortalität bei allen Krebserkrankungen sowie die Aufrechterhaltung einer möglichst hohen
        Lebensqualität der Betroffenen.
       Chancengerechtigkeit: Ein niederschwelliger Zugang zu kompetenten Präventions- und
        Versorgungsstrukturen gewährleistet der gesamten Bevölkerung bzw. allen Patientinnen und
        Patienten mit einer Krebserkrankung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und
        sozioökonomischem Hintergrund sowie von der Häufigkeit der Erkrankung, die Möglichkeit
        zur bestmöglichen Versorgung.
       Stärken der Gesundheitskompetenz: Durch evidenzbasierte und zielgruppenorientierte
        Informationen soll die Bevölkerung bestärkt werden, Entscheidungen zu treffen, die sich
        positiv auf die Gesundheit und die Krankheitsbewältigung auswirken sowie die Orientierung
        in einem komplexen Gesundheitssystem zu erleichtern
       Gesundheitsförderung: Orientiert am positiven Gesundheitsverständnis der Ottawa Charta
        (WHO 1986) wurden die Nationalen Aktionspläne für Ernährung und Bewegung sowie die
        nationale Gesundheitsförderungsstrategie entwickelt. Darüber hinaus geschehen im Rahmen
        von WHO-Programmen ressourcenorientierte Interventionen in diversen Settings (z. B.
        „Gesunde Schule“, „Gesunde Gemeinde“, „Gesundheitsförderndes Krankenhaus“ und andere
        gesundheitsfördernde Einrichtungen)
       Bedarfsgerechtheit und hohe Qualität entlang des Versorgungskontinuums: Von der
        Prävention bis zur Palliativbetreuung ist die Versorgung der Bevölkerung über nationale bzw.
        regionale Präventionsstrategien, durch optimale Planung der Strukturen, allgemeine
        Verwendung von evidenzbasierten Behandlungsstandards sowie Steigern der Kompetenzen
        in den Gesundheitsprofessionen sicherzustellen. Gleichzeitig ist aber auch durch verbessertes
        Patientenempowerment die gemeinsame Entscheidungsfindung (Shared-Decision-Making)
        mit den Betroffenen zu ermöglichen.

       Transparenz von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen: Für die Bevölkerung sind
        anbieterunabhängige Informationen und regelmäßige Berichte bereitzustellen.
       Interdisziplinarität und Multiprofessionalität: Gute und professionelle Zusammenarbeit
        verschiedener Berufsgruppen im Versorgungskontinuum (Ärztinnen/Ärzte unterschiedlicher
        Fachbereiche, Pflege, Psychologinnen/Psychologen, Sozialarbeiter/innen etc.) ist ein
        Kernelement qualitativ hochwertiger Versorgung.

                                                     18
Krebsrahmenprogramm Österreich

   Wissenschaftlichkeit: Die Forschung in der Onkologie als integraler Bestandteil der
    Prognoseverbesserung ist entsprechend dem sich entwickelnden Wohlstand finanziell zu
    unterstützen und die Partizipation von Patientinnen und Patienten an der
    Forschungsentwicklung zu fördern. Bei allen Interventionen ist auf ausreichende
    Evidenzbasierung zu achten und Nutzen- bzw. Schadenbalance sind abzuwägen.

   Wirtschaftlichkeit: Die zur Verfügung stehenden Mittel sind effektiv und effizient zu nutzen.

                                                 19
Krebsrahmenprogramm Österreich

4. Strategische Ziele
 1     Verringerte Inzidenz bei Krebserkrankungen in der Bevölkerung durch
       Prävention/Gesundheitsförderung

 2     Verringerte Mortalität bei Krebserkrankungen und längeres Überleben der
       Patientinnen und Patienten durch evidenzbasierte und zeitgerechte Früherkennung,
       Diagnostik und Behandlung

 3     Verbesserung der bzw. Erhalt von hoher Lebensqualität der an Krebs Erkrankten in
       allen Phasen der Erkrankung sowie auch für Angehörige und Bezugspersonen

 4     Gleicher Zugang zu allen Versorgungsstrukturen sowie zu Innovation und
       Fortschritt für die Bevölkerung - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und
       sozioökonomischem Hintergrund

 5     Hochwertige Daten und verbesserte evidenzbasierte Information zur
       Entscheidungsfindung von Gesunden, Patientinnen und Patienten,
       Leistungserbringern und politischen Entscheidungsträgern

 6     Förderung der Krebsforschung in allen Bereichen

                                            20
Krebsrahmenprogramm Österreich

5. Arbeitsbereiche/Teilziele
5.1. Prävention
Allgemeine Problemstellung
Wissenschaftliche Studien haben den Nachweis erbracht, dass man Krebserkrankungen vorbeugen
kann. Sie können im Idealfall durch Prävention verhindert oder ihr Auftreten kann verzögert werden.
Ein nationales Krebsrahmenprogamm ist dafür ein wesentliches Instrument, v. a., wenn dieses auch
einen Präventionsplan enthält, der die Präventionsstrategie, d. h. Inhalte und Vorgehen in der
Umsetzung von Krebsvorsorge und -früherkennung ,festlegt [25]. Eine solche Strategie berücksichtigt
auch andere Präventionsaktivitäten und -programme wie z. B. Rahmen- Gesundheitsziele, nationale
Aktionspläne und National Environmental Health Action Plans. Voraussetzung zur Entwicklung einer
Krebspräventionsstrategie sind Daten zum Ist-Stand im Bereich Krebserkrankungen, wobei gute
Datenqualität eine unabdingbare Voraussetzung darstellt.

Krebserkrankungen entstehen in der Regel multifaktoriell. Nur in wenigen Fällen ist daher ein
monokausaler Präventionszugang sinnvoll und effektiv. In den operativen Zielen sind daher
allgemeine und spezifische Interventionen festgelegt, wobei in der Umsetzung speziell auf
hemmende und fördernde Bedingungen zu achten sein wird. Der unabhängigen Information für
Betroffene als Basis für eine informierte Entscheidung kommt dabei hoher Stellenwert zu.
Aufklärungskampagnen zur Prävention sollten berücksichtigen, dass eine „individuelle Schuld“ von
Einzelpersonen nicht gegeben ist, wenn eine Erkrankung auftritt und vorher keine
Präventionsmaßnahmen ergriffen wurden. Aufgezeigt werden sollten viel mehr Möglichkeiten, das
persönliche Risiko durch eigene Verhaltensänderungen zu reduzieren. Ebenso muss betont werden,
dass es eine zentrale gesundheitspolitische Aufgabe ist, die Gesundheit der Bevölkerung durch
entsprechende Regelungen und Maßnahmen zu schützen (z. B. durch Begrenzung der
Luftverschmutzung). Beide Zugänge, der individuelle und der strukturelle, können
Krebserkrankungen allerdings nicht ganz verhindern.
Für die Prävention onkologischer Erkrankungen sind folgende Themenfelder relevant:
Gesundheitsförderung, Rauchen, Ernährung, Bewegung, Alkohol, ultraviolette Strahlung,
Straßenverkehr/Mobilität, infektiöse Agentien, medizinbezogenes Verhalten und
Gesundheitskompetenz sowie Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Eine
ausführliche Darstellung erfolgte in der IST-Stands-Beschreibung Onkologie in Österreich . Einige
Faktoren, die bei der Krebsentstehung eine wichtige Rolle spielen, wie z. B. Ernährung und
Bewegung, werden in nationalen Aktionsplänen ausführlich behandelt. Daher wurden für das
Krebsrahmenprogramm die Themen ausgewählt, die vom Onkologiebeirat für eine Umsetzung
prioritär eingestuft wurden.
Operative Ziele und Maßnahmen zu diesen Themenfeldern wurden anhand folgender Kriterien
ausgewählt:

          Wissenschaftlicher Nachweis der Kausalität zwischen Verursachung und Krebserkrankung
           ist gegeben

                                                     21
Krebsrahmenprogramm Österreich

          Bedeutende Effekte sind zu erwarten
          Eine Anbindung an bereits vorhandene Strategien (Rahmen-Gesundheitsziele) oder Pläne
           (nationale Aktionspläne) ist möglich

          National sind gute Umsetzungsmöglichkeiten gegeben
          Vorschläge zu Maßnahmen und deren Umsetzung orientieren sich an nationalen,
           europäischen und internationalen Vorgaben.

5.1.1.      Operatives Ziel: Rauch-Stopp
Reduktion der Morbidität und Mortalität bei Krebserkrankungen (im Besonderen Lungen- und
Blasenkrebs), die mit Rauchen assoziiert sind.

Maßnahme A: Grundsätzlich sind alle in der Framework Convention on Tobacco Control / FCTC
[8]angeführten Maßnahmen in einem intersektoralen Vorgehen und mittels Multilevel-Strategie
umzusetzen.

Messgröße A 1: Monitoring der in der FCTC vorgegebenen Maßnahmen.

Messgröße A 2. Monitoring der mit Rauchen assoziierten Krebserkrankungen und -todesfälle, im
               Besonderen Lungenkrebs (NSCLC) und Blasenkrebs.

Messgröße A 3: ECHI-Indikator 44 „Regular Smokers“. Anzustreben sind Raucherquoten stratifiziert
               nach Alter, Geschlecht, sozioökonomischem Status sowie Pack per Year zu erheben.

Maßnahme B: Rauchverbot in der Gastronomie inkl. Diskotheken, um rauchfreie Arbeitsplätze zu
garantieren und das Nichtrauchen als Norm v. a. bei den Jugendlichen wieder zu etablieren.

Messgröße B 1: Rauchverbot in der Gastronomie ist flächendeckend umgesetzt.

Maßnahme C: Niederschwellige und zielgruppenspezifische Rauchentwöhnungsangebote fördern.

Messgröße C 1: Anzahl der Rauchentwöhnungsangebote, stratifiziert nach Bundesland,
               Niederschwelligkeit, Zielgruppenspezifität

                                                    22
Krebsrahmenprogramm Österreich

5.1.2.       Operatives Ziel: Implementieren von Programm-
             Screenings
Reduktion der Gesamtmortalität und der spezifischen Krebsmortalität bezogen auf
Krebslokalisationen, für die ein Programm-Screening implementiert ist. International werden zur
Entscheidung für oder gegen ein Programm-Screening die Kriterien für die Beurteilung der
Rentabilität, Effizienz und Angemessenheit eines Screening-Programms geprüft (Andermann et al.
2008, NHS 2013 im Anhang). Idealerweise sollten alle dabei genannten Kriterien erfüllt sein, bevor
die Früherkennung von Erkrankungen initiiert und umgesetzt wird [26].

Maßnahme A: Bei der Implementierung von Programm-Screenings bzw. bei der Evaluierung bereits
bestehender Screenings ist das Vorliegen der Screening-Kriterien, die im Anhang gelistet sind, zu
prüfen und ggf. entsprechend einzufordern.

Messgröße A 1: Die Screening-Kriterien sind erfüllt und das betreffende Programm-Screening wird
               implementiert.

Messgröße A 2: Die Qualitätsstandards, die für die einzelnen Programm-Screenings national bzw.
               international vorgegeben sind, werden eingehalten.

Messgröße A 3: Monitoring der Gesamtmortalität und der spezifischen Krebsmortalität bezogen auf
               die Krebslokalisationen, für die ein Programm-Screening implementiert ist.

5.1.3.       Operatives Ziel: Vermeiden von Virus-assoziierten
             Tumorarten durch Impfungen
Reduktion der Morbidität und Mortalität bei Virus-assoziierten Tumorarten sowie Verbessern der
Datenlage, die zur Bewertung von Impfwirkungen notwendig ist.

Maßnahme A: Nationales Impfgremium (§ 8 Bundesministeriengesetz) erstellt unter Beiziehung von
Experten/Expertinnen des Onkologie-Beirates einen Impfplan gegen Virus-assoziierte
Krebserkrankungen und veröffentlicht Entscheidungsgrundlagen und Conflicts of Interest der
Gremienmitglieder.

Messgröße A 1: Entscheidungsgrundlagen für Impfempfehlungen sind auf der Website des
               Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht und die Conflicts of Interest der
               Impfausschussmitglieder sind dort offengelegt.

Maßnahme B: In der Erstellung des o.g. Impfplanes sind die Kriterien für rationale Impfpolitiken nachvollziehbar
zu berücksichtigen [27].

Messgröße B 1: Kriterien für rationale Impfpolitiken sind überprüft und nachvollziehbar
               dokumentiert.

                                                     23
Krebsrahmenprogramm Österreich

Maßnahme C: Implementieren einer Datenerfassung der Ist-Situation zu Virus-assoziierten
Krebsfällen (Impfstatus, HPV-Infektion, CIN- und HPV-Typisierung sowie HB-Infektion und
Krebserkrankungen) zur Bewertung von Impfwirkungen und/oder unerwünschten Wirkungen.

Messgröße C 1: Die Ist-Situation ist in Datenbanken erfasst, Register sind im Aufbau.

Maßnahme D: Implementieren des elektronischen Impfpasses sowie Durchführen regelmäßiger
Auswertungen.

Messgröße D 1: Ein elektronischer Impfpass ist implementiert.

5.1.4.       Operatives Ziel: Stärken der Gesundheitskompetenz
Health Professionals, Bürgerinnen und Bürger, Versicherte sowie Patientinnen und Patienten, deren
Vertretung wie auch jene von Selbsthilfegruppen (beispielsweise im nationalen Screening Komitee)
verfügen über starke Gesundheitskompetenz.

Maßnahme A: Aufbau einer zentralen Informationsstelle (z. B. Website, Telefon) zu Früherkennung
und Krebserkrankungen in Zusammenarbeit mit bereits in Planung befindlicher Projekte (z. B.
TEWEB).

Messgröße A 1: Zentrale Informationsstelle ist eingerichtet und hat Betrieb aufgenommen.

Maßnahme B: Informationsmaterialen, die den Kriterien „Gute Praxis Gesundheitsinformation“
[28]entsprechen, werden in verschiedenen Formen für unterschiedliche Zielgruppen niederschwellig
bereitgestellt.

Messgröße B 1: Informationsmaterial entspricht den Kriterien und ist gut zugänglich.

Maßnahme C: Entwickeln und Nutzung von Aus,- Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie
Kompetenztrainings für Health Professionals und Vertretungen von Selbsthilfegruppen in den
Bereichen Evidenzbasierung, Risikokommunikation, Shared Decision Making und
geschlechterspezifische Gesundheit.

Messgröße C 1: Health Professionals und Vertretungen von Selbsthilfegruppen nutzen im hohen
               Maße die Bildungs- und Kompetenzangebote.

                                                     24
Krebsrahmenprogramm Österreich

5.1.5.       Operatives Ziel: Reduktion von Verkehrsemissionen
Reduktion der Morbidität und Mortalität bei Krebserkrankungen (v. a. Lungenkrebs), die mit der
Exposition gegenüber Verkehrsabgasen insbesondere Partikelemissionen assoziiert sind.

Maßnahme A: Grundsätzlich sind alle im Immissionsschutzgesetz-Luft (BGBl. 115/97 i. d. g. F., IG-L)
angeführten Grenzwerte samt im IG-L-Maßnahmenkatalog angeführten Maßnahmen in einem
intersektoralen Vorgehen und mittels Multilevel-Strategie umzusetzen.

Messgröße A 1: Monitoring zur Einhaltung der Luftqualitätswerte und Umsetzung vorgegebener
               Maßnahmen.

Messgröße A 2: Monitoring der mit Straßenverkehrsemissionen assoziierten Krebserkrankungen und
               -todesfälle .

Maßnahme B: Verkehrsorganisatorische Maßnahmen i. S. eines integrierten Ansatzes zur
Luftreinhaltung durchsetzen, um Emissionsreduktionen zu garantieren.

Messgröße B 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen bzw. -anpassungen, umgesetzte Umweltzonen,
               erhöhter Radverkehrsanteil.

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Krebsrahmenprogramm Österreich

5.2. Diagnose, Behandlung, Forschung
Allgemeine Problemstellung
Ziel der Krebsbehandlung ist es, für die Betroffenen ein möglichst langes Leben bzw. dessen
Verlängerung in bestmöglicher Lebensqualität, Symptomfreiheit, Selbständigkeit, sozial und, falls
möglich, beruflich integriert zu erreichen.
Die Ansätze der operativen Ziele dieses Kapitels orientieren sich an
   einer qualitativ hochwertigen, raschen und sicheren Diagnostik und Therapie zum Nutzen des
    einzelnen Patienten / der einzelnen Patientin (und damit zum Nutzen für die Gesellschaft),
   effizienten und für alle direkt und barrierefrei zugänglichen onkologischen
    Versorgungsstrukturen und
   der besonderen Bedeutung des Zugewinns wissenschaftlicher Erkenntnisse und deren raschen
    Umsetzung in der klinischen Praxis.
Dies entspricht auch den Kriterien, die in der Präambel zum ÖSG 2012 festgehalten sind und die im
ÖSG und im Kapitel Onkologie den Planungsgrundsätzen und Strukturen der onkologischen
Versorgung zu Grunde gelegt werden sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist auch die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, wobei die
entsprechenden Qualitätskriterien mit den Schwerpunkten Prozess- und Ergebnisqualität und
deren verpflichtende Evaluation im Rahmen von Bundesqualitätsleitlinien festzulegen sind.
Qualitätssicherungsmaßnahmen und Ergebnisse von Qualitäts-Evaluierungen sollen transparent
gemacht werden und damit zur Verbesserung der Souveränität und des Navigationsvermögens von
Krebspatienten und -patientinnen im Gesundheitssystem beitragen. Durch das Bereitstellen von
unternehmensunabhängiger und evidenzbasierter Information soll den Erkrankten eine informierte
Entscheidung ermöglicht werden.

Der Anspruch auf gesundheitliche Chancengerechtigkeit macht es erforderlich, den Einfluss
sozioökonomischer Determinanten, wie beispielsweise Bildungs- und Einkommensstatus,
Arbeitsverhältnisse, Alter, Herkunft, Geschlecht und Wohnort, auf Krebserkrankungen,
Behandlungsqualität und Therapieergebnis zu erfassen sowie umgekehrt die Auswirkung von
Krebserkrankungen auf die berufliche, familiäre, soziale und ökonomische Situation und andere
diesbezüglich für Erkrankte relevante Aspekte zu überprüfen.

Voraussetzungen sind das Vorhandensein adäquater Instrumente und Datengrundlagen für Analyse
und Monitoring, die zur Planung der onkologischen Versorgung (Strukturen, Leistungen, Personal,
räumliche und zeitliche Verfügbarkeit) bis ins Jahr 2020 notwendig sind. Speziell sind hier die
Einführung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK) im Sinne einer
Pseudonymisierung sowie die in Abschnitt 5.6 genannte Aktualisierung der entsprechenden
Rechtsgrundlage (Krebsstatistikgesetz 1969) zu nennen.

                                                    26
Krebsrahmenprogramm Österreich

5.2.1.         Operatives Ziel: Sicherstellen einer hoch qualifizierten
               und bedarfsorientierten onkologischen Versorgung für
               alle Patientinnen und Patienten
Die onkologische Versorgung wird im Rahmen der integrierten Gesundheitsplanung im ÖSG
konzipiert. Voraussetzung für jede Planung ist das Bereitstellen von Daten einerseits zu den
vorgehaltenen Strukturen, andererseits zu den zu versorgenden Erkrankungen. Daher liegt der
Fokus der Maßnahmen im Aufbau eines umfassenden Monitorings, das auch zur Evaluierung
herangezogen werden kann.

Die analysierten Monitoring-Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Versorgungsplanung
im ÖSG oder in weitere Planungsinstrumente und -strukturen ein.

Maßnahme A: Aufbau eines regelmäßigen Monitorings mit Berücksichtigung bereits bestehender
Erhebungen:

 Inzidenz und Prävalenz aller Tumorerkrankungen sowie eine Hochrechnung der Inzidenz und
  Prävalenz für 2020 unter Einbeziehung der Fortschrittsentwicklung zumindest für die
  festgelegten Indikatortumoren (Brustkrebs, Tumoren des blutbildenden und lymphatischen
  Systems, Dickdarmkrebs, Lungenkrebs und Prostatakrebs), um eine umfassende Planung zu
  ermöglichen.
  Die Statistik Austria wurde bereits beauftragt, eine Hochrechnung zu Inzidenz und Mortalität
  der Indikatortumoren für 2020 durchzuführen.

 Leistungserbringung in den entsprechenden Versorgungstufen gemäß ÖSG in der jeweils
  gültigen Fassung (ONKZ, ONKS, ONKA für 2012) sowie außerhalb dieser Versorgungsstufen,
  gegliedert nach den Behandlungsmodalitäten (Tumorchirurgie, Radioonkologie,
  Pharmakotherapie). Da die intravenöse und subkutane Pharmakotherapie in einzelnen
  Bundesländern ambulant durchgeführt wird, sind Daten erst ab 2015 aus der ambulanten
  Leistungsdokumentation zu erwarten. Um auch die orale antitumorale medikamentöse
  Tumortherapie sowie supportive medikamentöse Behandlungen erfassen zu können, wird eine
  ergänzende Auswertung über die Medikamentenabrechnung der SV-Träger notwendig sein.

 Personen, die in der Onkologie innerhalb aller diesbezüglich relevanten Berufsgruppen tätig sind
  (speziell auch Ärztinnen und Ärzte) gegliedert nach Fachbereichen und Qualifikationen sowie
  Erfassen deren erforderlicher regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen.

Messgröße A 1: Ein erster Monitoring-Bericht soll folgende Daten enthalten:
               • Hochrechnung von Inzidenz- und Prävalenzrate zu festgelegten
                   Indikatortumoren (Brustkrebs, Tumoren des blutbildenden und lymphatischen
                   Systems, Dickdarmkrebs, Lungenkrebs und Prostatakrebs) für 2020 liegt vor.

               •   Monitoring von Inzidenz und Prävalenz aller Tumorerkrankungen ist
                   eingerichtet, die ersten Analysen liegen vor.

               •   Monitoring der Leistungserbringung in den entsprechenden Versorgungstufen
                   gemäß ÖSG in der jeweils gültigen Fassung (ONKZ, ONKS, ONKA für 2012) sowie
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Krebsrahmenprogramm Österreich

                   außerhalb dieser Versorgungsstufen, gegliedert nach den
                   Behandlungsmodalitäten (Tumorchirurgie, Pharmakotherapie, Radioonkologie,)
                   ist eingerichtet, die ersten Analysen liegen vor.

               •   Monitoring der in der onkologischen Versorgung tätigen Personen (speziell
                   auch Ärztinnen und Ärzte) gegliedert nach Fachbereichen und Professionen und
                   der erforderlichen regelmäßigen Fort- und Weiterbildung ist eingerichtet, die
                   ersten Analysen liegen vor.

Maßnahme B: Formulieren von Empfehlungen und Umsetzungsmöglichkeiten für die
Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung in Österreich auf Basis der Ergebnisse des
Monitorings.

Messgröße B 1: Vorliegen von Empfehlungen in Berichtsform

5.2.2.         Operatives Ziel: Aufbau von qualitätssichernden Maß-
               nahmen speziell in den Dimensionen Prozess- und
               Ergebnisqualität für onkologische Diagnostik und
               Therapie
Durch qualitätsgesicherte wirksame und zeitgerechte Diagnostik und Behandlung soll entsprechend
dem strategischen Ziel 3.2. die Krebssterblichkeit gesenkt, das Langzeitüberleben verlängert und
das Lebens mit Krebs mit bestmöglicher Lebensqualität erreicht werden.

Für die Qualität der onkologischen Behandlung sind Interdisziplinarität und Multimodalität von
großer Bedeutung. Die Einrichtung von interdisziplinären Tumorboards für ONKZ und ONKS ist in
den Versorgungsgrundsätzen des Onkologie-Kapitels im ÖSG festgelegt und stellt die Grundlage für
eine multimodale Behandlung dar. Für alle Patientinnen und Patienten, die in einem Krankenhaus
ohne ONKZ oder ONKS erstdiagnostiziert werden (z. B. in einem ONKA), ist durch institutionalisierte
Kooperation mit den entsprechenden Versorgungsstrukturen der Zugang zu einem Tumorboard
sicherzustellen, wobei die im ÖSG verankerten Vorgaben zu Kooperation, Konzentration und
Standardisierung von Leistungen sowie der Patientenanspruch auf gleichberechtigten Zugang zur
optimalen Versorgungsqualität sicherzustellen ist.

Maßnahme A: Erstellen einer Muster-Geschäftsordnung für Tumorboards durch den Onkologie-
Beirat inkl. Empfehlungen für deren Umsetzung sowie Überprüfung der Umsetzung der ÖSG-
Vorgaben bez. Tumorboards.

Messgröße A 1: Eine Muster-Geschäftsordnung für Tumorboards ist erstellt.

Messgröße A 2: Der Anteil an Patientinnen und Patienten, die gemäß ÖSG-Vorgaben in
              Tumorboards vorgestellt wurden.

Maßnahme B: Konzeption einer einheitlichen standardisierten onkologischen Dokumentation (inkl.
der Dokumentation für Tumorboards) für den Austausch von Patientendaten sowie für die
Umsetzung eines krankheitsbezogenen Krebsregisters, wobei primär die Routinedokumentation
herangezogen und ggf. modifiziert werden soll.
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