Kundeninformation 1/2023 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE

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Kundeninformation 1/2023 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE
Ihr Zertifizierungspartner

                             Kundeninformation
                                        1/2023
Kundeninformation 1/2023 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE
K U N D E N I N F O R M AT I O N 1 / 2 0 2 3
    INHALT

                                Akkreditierung und Zulassungen der ABCERT AG
                         4-5    BioFach 2023
                                ABCERT-Kundenportal

                                           Kontrollabsage
                                           Meldepflichten: lästig, aber wichtig!
                               6-7         EU-Bio-Verordnung
                                           Vorsorgemaßnahmen
                                           Überdachung von Freigelände, Spalten in Ausläufen

                                                  Öko-Geflügelhaltung: Auslegungshinweise der Länder
                                                  Imkerei
                                      8-9         Verwendung konventioneller Eiweißfuttermittel
                                                  Überarbeitung der Positivlisten
                                                  Heimtierfuttermittel

                                                  Insekten
                                                  Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung
                                     10 - 11      Bio-Salz
                                                  FAQ-Liste zur EU-Bio-Verordnung
                                                  Import / Export

                                               Weitere Verfahren
                                               NEU: Brandenburger Bio-Zeichen
                                 12 - 13       Güte- und Qualitätszeichen weiterer Bundesländer
                                               Regionalfenster
                                               Ohne Gentechnik-Kennzeichnung

                                      QS Qualität und Sicherheit GmbH
                           14 - 15    QS-GAP
                                      GlobalG.A.P.
                                      CoC - GlobalG.A.P Standard für die Lieferkette

2   ABCERT INFO 1/2023
Kundeninformation 1/2023 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser*innen,
Tempora mutantur, nos et mutamur in illis: die Zeiten       Wie schon in der Vergangenheit arbeiten wir weiter
ändern sich und wir ändern uns mit ihnen. Selten war        daran, unsere Kontrolltouren zu optimieren. Dazu ist
ein Sprichwort so zutreffend wie dieses in unseren Zei-     es hilfreich, wenn Sie als Kunde die vorgeschlagenen
ten. Wir haben als Reaktion auf die Corona-Pandemie         Termine möglich machen und so dem Kontrolleur eine
für fast drei Jahre vieles geändert und angepasst und       gute Tourengestaltung ermöglichen.
sind nun weitestgehend wieder zurück in unseren Vor-        Wir wollen zunehmend auf Papier verzichten. Die
Pandemie-Alltagsabläufen.                                   meisten Kunden erreicht dieses Rundschreiben als E-
Auch wenn viele der Krieg in der Ukraine nicht direkt       Mail. Damit sparen wir sowohl Papier, als auch Druck
trifft, so treffen uns alle zumindest seine Auswirkun-      und Versand. Auch hier können Sie uns bei unseren
gen, insbesondere die Verteuerung der Energie. Auch         Bemühungen unterstützen, indem Sie Ihre E-Mail-Ad-
diese Situation fordert Anpassungen von uns. Werden         resse in Ihrer Betriebsbeschreibung (im ABCERT -Kun-
wir in zwei Jahren wieder zurück sein in unseren Vor-       denportal) aktuell halten.
Krisen-Alltagen und wird auch diese Krise überwun-          Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Kundinnen
den sein, wie aktuell die Corona-Pandemie?                  und Kunden für das uns entgegengebrachte Vertrauen
Die Zeiten hatten/ haben sich geändert und wir haben        bedanken. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und
uns an diese Veränderungen angepasst.                       Ihren Unternehmen ein gutes und gelingendes Jahr
Und dann ist da noch die Klima- und Bio-Diversitäts-        2023.
krise. Uns ist klar, dass uns diese nicht erst seit zwei
Jahren betrifft und wir wissen, dass sie sicherlich nicht   Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, stehen
in zwei Jahren bewältigt sein wird, wie Corona oder         wir Ihnen gerne zur Verfügung.
hoffentlich die Folgen der Ukrainekrise für uns.
Angesichts der Dimension der Klima- und Biodiver-           Mit freundlichen Grüßen
sitätskrise fallen die Anpassungsreaktionen im Ver-
gleich zu den anderen genannten Krisen derzeit noch         Ihr Vorstand der ABCERT AG
sehr moderat aus. Es gibt Menschen, denen platzt            Friedrich Lettenmeier, Thomas Damm,
deswegen die sprichwörtliche Hutschnur. Sie nennen          Dr. Ulrike Harant
sich „letzte Generation“, da sie der Meinung sind,
dass nun die letzte Chance ist, durch entschiedenes
Handeln den Klimakollaps noch zu verhindern.
Wir haben uns als Unternehmen zum Ziel gesetzt,
nicht nur moderate Anpassungsschritte, sondern ent-
scheidende Schritte zu tun, um unseren CO2-Fußab-
druck zu vermindern:
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die durch
unsere Tätigkeit verursachten CO2- Emissionen zu be-
rechnen und auszugleichen und - wo immer möglich -
unseren Ressourcenverbrauch zu reduzieren.
Den Großteil der Emissionen verursachen bei uns die
Fahrten zu den Kontrollen. Wir haben schon vor meh-
reren Jahren begonnen, unsere PKW-Flotte auf E-Mo-
bilität umzustellen. Wir lassen uns dabei nicht von
den (vorübergehend) gestiegenen Strompreisen be-
einflussen.
Wir wissen, dass Vor-Ort-Kontrollen wichtig und richtig
sind für ein gutes und wirksames Kontrollverfahren.
Es gibt aber auch Kontrollinhalte und Situationen, die
können auch ohne Vor-Ort-Besuch eines Kontrolleurs
gut bearbeitet werden. Dies haben wir auch in der Co-
rona-Zeit gelernt und wollen wir beibehalten und, wo
möglich, ausbauen.

                                                                                            ABCERT INFO 1/2023     3
Kundeninformation 1/2023 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE
Akkreditierung und Zulassungen der ABCERT AG
    Wir sind seit nunmehr 20 Jahren als Zertifizierungs-     uns im Auftrag der DAkkS durchführen.
    stelle für Produkte erfolgreich durch die Deutsche       Aufgabe der Länderbehörden ist weiterhin u.a. die Be-
    Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert.         gleitung und Überwachung der Kontrollen und unserer
    Im Jahr 2022 haben die Gutachter*innen der DAkkS         Kontrolleur*innen bei ihren Kontrollen. Dazu sind wir
    wieder an mehr als 20 Tagen in unseren Geschäfts-        verpflichtet, den jeweils zuständigen Länderbehör-
    räumen in Esslingen und Augsburg, sowie die              den mindestens zwei Wochen vor jeder Kontrolle die
    tschechische Akkreditierungsstelle (CAI) in Jihlava      genauen Termin-, Kontroll- und Ortsdaten zu melden.
    (Tschechische Republik) und die italienischen Akkre-     In 2022 führten die Mitarbeiter der deutschen Länder-
    ditierungsstelle (Accredia) in Lana (Südtirol), Audits   behörden und der Länder in unseren Geschäftsstellen
    durchgeführt.                                            in Südtirol und der Tschechischen Republik wieder
    Die Akkreditierung ist die Voraussetzung für die na-     über 100, meistens unangekündigte, Kontrollbeglei-
    tionale Zulassung der Kontrollstellen durch die Bun-     tungen und Audits durch.
    desanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für    Besonderer Prüfschwerpunkt in 2022 war die Umstel-
    den Bereich der EU-Bio-Verordnung, sowie die Zulas-      lung von der alten EU-Bio-Verordnung auf die neue
    sung für geschützte Ursprungsbezeichnung und ge-         Bio-Verordnung (EU) 2018/848.
    schützte geografische Angaben („g.g.A.“, „g.U.“ und      Die DAkkS hat im Rahmen eines Übergangszeitraums
    „g.t.S.“) der Bundesländer, und die Zulassung nach       zuletzt mit der Aktualisierung der Akkreditierungsur-
    „GlobalG.A.P“, „QS Qualität und Sicherheit“, „QS-        kunde am 04.11.2022 die erfolgreiche und vollständi-
    GAP“, „Geprüfte Qualität Bayern“ und „QM-Milch“ der      ge Umstellung bestätigt.
    privaten Standardeigner. Zudem ist die Akkreditierung    Nicht zuletzt verlangt aber auch unsere Akkreditierung
    die Grundlage der Zulassung der ABCERT für weitere       und der normative Rahmen (DIN EN ISO/IEC17065),
    Programme in den Bereichen unverarbeiteter und ver-      dass wir unsere Leistungen selbst überprüfen und
    arbeiteter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, darunter    Verbesserungsmaßnahmen einleiten. In mehr als 150
    insbesondere regionale Qualitätssiegel, wie z.B. „Re-    internen Audits haben wir unsere Geschäfts-, Kon-
    gionalfenster“, „geprüfte Qualität Hessen“, sowie        troll- und Zertifizierungstätigkeiten überprüft, und, wo
    Bio-Siegel der Bundesländer, wie z.B. „Bio-Siegel Bay-   erforderlich, entsprechende Korrektur- und Vorbeu-
    ern“, „Bio-Zeichen Baden-Württemberg“, „Bio-Siegel       gemaßnahmen eingeleitet. Diese internen Überprü-
    Hessen“.                                                 fungen werden von sehr erfahrenen ABCERT-Kontroll-
    Parallel zum Akkreditierungsverfahren durch die          eur*innen und unserem Qualitätsmanagement-Team
    DAkkS erfolgt eine ständige Überwachung und Kont-        regelmäßig durchgeführt.
    rollbegleitung durch zuständige Behörden.                Der Zweck dieser umfangreichen Überwachungen und
    Seit Inkrafttreten der neuen EU-Bio-Verordnung rückt     Überprüfungen durch DAkkS, BLE, Länderbehörden,
    das zweistufige Verfahren in diesem Bereich nun et-      private Standardeigner und unserem Qualitätsma-
    was mehr zusammen. Seit 2022 hat die BLE Überwa-         nagement ist es, die Aufrechterhaltung unserer Kom-
    chungsaufgaben von den Ländern übernommen, ge-           petenz sicher zu stellen und zu bescheinigen. Alle
    bündelt und bereits ausgeführt.                          Marktteilnehmer dürfen daher darauf vertrauen, dass
    Zudem entsendet die BLE auch die Gutachter*innen         die Zertifikate, die wir Ihnen erteilen dürfen, korrekt
    an die DAkkS, die die Überprüfungen im Rahmen der        und wirksam sind.
    Akkreditierung im Bereich der EU-Bio-Verordnung bei

4   ABCERT INFO 1/2023
Kundeninformation 1/2023 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE
BioFach 2023                                              ABCERT-Kundenportal
Wie in den vergangenen Jahren werden wir wieder mit       Bereits im dritten Jahr stellen wir nun unser Kunden-
einem Stand auf der BioFach Messe in Nürnberg vom         portal zur Verwaltung der Betriebsdaten und Vorberei-
14. bis 17. Februar 2023 vertreten sein. Sie finden uns   tung der Kontrolle nach EU-Bio-Verordnung (und der
in Halle 7 Stand 554. Nutzen Sie die Gelegenheit zu       Bioland Kontrolle), zur Verfügung. Hierdurch können
einem kurzen Austausch oder einem Gespräch zu ak-         Sie die Kontrolle effizient vorbereiten und Ihre Be-
tuellen Themen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!         triebsbeschreibung und die Unterlagen aktualisieren.
                                                          Neben allgemeinen Dokumenten wie Vertrag, Melde-
                                                          formulare, Auswertungsschreiben und Zertifikate fin-
                                                          den Sie unter dem Menüpunkt Dokumente auch Ihre
                                                          Kontrollberichte sowie sämtliche Anlagen als ZIP-Datei.
                                                          Wir entwickeln das Kundenportal für die Vorbereitung
                                                          und Durchführung der Kontrolle kontinuierlich weiter.
                                                          So konnten wir im letzten Jahr nahezu alle Kontroll-
                                                          verfahren und Aufträge über das Kundenportal ab-
                                                          wickeln. Inzwischen nutzen die meisten Kunden das
                                                          Kundenportal. Für 2023 planen wir Verbesserungen
                                                          bei den Schlaglisten (InVekoS Importen), eine bessere
                                                          interne Anbindung an die Zertifizierungsprogramme
                                                          und weitere Verbesserungen im Bereich Betriebsstät-
                                                          ten und Unternehmensverbindungen.
                                                          Weitere detaillierte Informationen zum Kundenportal,
                                                          der digitalen Plattform rund um Ihre Kontrolle, finden
                                                          Sie auf unserer Homepage unter
                                                          https://www.abcert.de/service/kundenportal.
                                                          Dort finden Sie zum einen direkte Links und Informa-
                                                          tionen zu Registrierung und Login, sowie zum Import
                                                          der InVeKoS-Daten. Die Registrierung für Ihr Kunden-
                                                          portal erfolgt mit der bei uns hinterlegten E-Mailad-
                                                          resse. Möchten Sie diese Adresse bei uns hinterlegen
                                                          oder ändern, wenden Sie sich bitte an unseren Sup-
                                                          port (support@abcert.de).
                                                          Im dort verlinkten Leitfaden finden Sie darüber hin-
                                                          aus umfassende Informationen bzgl. der Verwendung
                                                          des Kundenportals (z.B. Pflege von Betriebsbeschrei-
                                                          bung/Schlagliste, Abruf von Dokumenten etc.).

                                                                                            ABCERT INFO 1/2023      5
Kontrollabsage                                           Meldepflichten: lästig, aber wichtig!
    Es kann vorkommen, dass Sie Kontrollen kurzfristig       Bitte denken Sie daran, uns wesentliche Änderungen
    verschieben wollen. Hier gilt es ein paar Grundsätze     in Ihrem Unternehmen umgehend zu melden. Dazu ge-
    zu beachten:                                             hören:
    Für die EU-Bio-Kontrolle ist die Kontrollstellenzulas-
                                                              •   Umzug des Unternehmenssitzes / der Produk-
    sungsverordnung, § 9 Kontrollbesuche
                                                                  tionsstätte
    (http://www.gesetze-im-internet.de/_lgkontrollstzulv/)
    bindend. Darin ist geregelt, dass es grundsätzlich        •   Umfirmierung des Unternehmens
    nur möglich ist, vereinbarte Kontrolltermine zu ver-
                                                              •   neue Betriebsstätten (Ställe, Produktionsstand-
    schieben, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Ein
                                                                  orte, Lagerstätten, etc.), ggf. auch die Aufgabe
    „wichtiger Grund“ wäre bspw. der betriebliche Ka-
                                                                  von Betriebsteilen, Produktionsbereichen
    tastrophenfall, wie ein Brand oder eine Überflutung
    oder Krankheit. Kein „wichtiger Grund“ sind bspw.         •   neue Subunternehmen (Lagerung, Aufbereitung,
    beim Steuerberater befindliche Buchführungsunter-             Verarbeitung) sind vor der ersten Verarbeitung
    lagen oder das Einhalten betrieblicher Abläufe. Liegt         zu melden und sofern die Beauftragten nicht
    ein „wichtiger Grund“ vor, regelt die Kontrollstellen-        eigenständig im Kontrollverfahren sind, auch
    zulassungsverordnung weiter, dass der ausgefallene            zu kontrollieren. Bitte melden Sie diese daher
    Kontrolltermin zeitnah nachgeholt werden und einer            rechtzeitig.
    Teilprüfung am ursprünglichen Kontrolltermin Vorrang
                                                              •   neue Betriebszweige (z.B. Verarbeitung, Import,
    gegeben werden muss.
                                                                  Futtermittelherstellung, Gastronomie oder On-
    Kurzfristig abgesagte Kontrollen verursachen uns
                                                                  line-Handel, neue Produktionszweige, Tierarten
    „Leerzeiten“ und deutlich höheren Aufwand. Wir be-
                                                                  etc.)
    rechnen diese daher gemäß Leistungsverzeichnis. Wir
    möchten Sie höflich aber dringlich bitten, sich Ihrer     •   Neuflächen (die Umstellung beginnt erst mit der
    Mitwirkungspflicht bei der Kontrolle gemäß EU-Bio-            Meldung)
    Verordnung bewusst zu sein und vereinbarte Kontroll-
                                                              •   Flächenabgabe (Achtung: ggf. Förderkürzung,
    termine einzuhalten.
                                                                  wenn der Nachbewirtschafter spritzt und die Flä-
                                                                  che nicht abgemeldet wurde)
                                                              •   Spritzschäden durch Nachbarn, Dritte, etc.

6   ABCERT INFO 1/2023
EU-Bio-Verordnung
Eine Übersicht der Änderungen sowie Verordnungen
finden Sie auf unserer Homepage unter „Gesetze und
Verordnungen“. Im Folgenden möchten wir Sie über
weitere Details und spezifische Regelungen informie-
ren:

Vorsorgemaßnahmen
Eine der Neuerungen im neuen EU-Bio-Recht, die            Sie haben dazu in unserem Kundenportal in der Be-
alle Unternehmen betreffen, sind die Vorsorgemaß-         triebsbeschreibung (unter Basis, 2.2. Vorsorgemaß-
nahmen gegen die Anwesenheit nicht zugelassener           nahmen) die Möglichkeit, das Dokument, das wir Ih-
Stoffe und Substanzen. Wir möchten nochmals darauf        nen in Kürze als PDF-Formular ausfüllbar zur Verfügung
hinweisen, dass jedes Unternehmen solche Vorsor-          stellen, ausgefüllt hochzuladen.
gemaßnahmen benötigt, da diese unmittelbar durch          Für Verarbeitung, Handel und Import bieten wir Ihnen
die EU-Bio-Verordnung vorgeschrieben sind. Im Falle       die Möglichkeit, weiterhin die Vorsorgemaßnahmen
einer zufälligen Belastung eines Produktes (z.B. aus      wie bisher in der Betriebsbeschreibung aufzulisten
Abdrift, Umwelt, Boden, Hintergrundbelastung) muss        oder ebenfalls Dokumente hochzuladen. Hier kann
beim Fehlen von Vorsorgemaßnahmen die Öko-Kenn-           ggf. ein eigenes Konzept oder falls ein solches nicht
zeichnung/-Vermarktung ausgeschlossen werden.             schriftlich vorliegt, ein Konzept auf Basis einer Vorla-
Kurz zusammengefasst bedarf es:                           ge, die wir Ihnen ebenfalls in Kürze zur Verfügung stel-
                                                          len, hochgeladen werden.
 I. einer Analyse der Punkte, an denen Kontamina-
      tionen mit nicht zugelassenen Stoffen (das sind
      Pflanzenschutzmittel, Dünger, Hilfs- und Zusatz-
      stoffe bei Lebens- und Futtermitteln) erfolgen
      könnten                                             Überdachung von Freigelände,
 II. an diesen Punkten geeignete Maßnahmen, um            Spalten in Ausläufen
      Kontaminationen auszuschließen                      Freigelände (Auslaufflächen) darf gemäß EU-Bio-Recht
 III. einer regelmäßigen Überprüfung der Maßnah-          teilweise überdacht sein. Die EU-Kommission hat fest-
      men auf Aktualität und Wirksamkeit.                 gestellt, dass die teilweise Überdachung dabei maxi-
                                                          mal 50% der gemäß VO (EU) 2020/464 Anhang I fest-
Wichtig ist dabei, dass es sich im Grundsatz um „ver-     gelegten spezifischen Freigeländeflächen betragen
hältnismäßige Vorsorgemaßnahmen, die dem Ein-             darf.
fluss der Unternehmer unterliegen“ handelt, die Sie       Eine 50% übersteigende Überdachung darf auch zeit-
ergreifen, um eine „Kontamination“ zu vermeiden (Er-      weise nicht überschritten werden. Freigelände, das
wägungsgrund 24). Damit ist klargestellt, dass „Belas-    die Mindestflächen gemäß VO (EU) 2020/464 An-
tungen“, die aus der Atmosphäre, aus Abdrift oder aus     hang I übersteigt („Luxusfläche“) darf auch in höhe-
ubiquitären Quellen stammen, nicht ausgeschlossen         rem Maße überdacht sein. Da Freigelände den Tieren
werden müssen. Es geht also in erster Linie um die in-    Außenklimareize bieten soll, sollte der Auslauf nicht
nerbetrieblichen Kontaminationsrisiken.                   vollständig fest umschlossen sein.
Über die Risikoanalyse und die Maßnahmen wurde            Die Auslauffläche darf bei Pflanzenfressern nicht und
viel spekuliert und fantasiert. Auf der BioFach und an-   bei Schweinen zu maximal 50% aus Spaltenboden be-
dernorts wurden Konzepte vorgestellt und diskutiert.      stehen, also perforiert sein.
Für die Erzeugung ökologischer Produkte wurde vom         Bitte prüfen Sie, ob Ihre Ausläufe den Anforderungen
BÖLW (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft) ein        entsprechen oder ob Sie diese ggf. anpassen können.
praxisnahes Konzept erarbeitet                            Wir erwarten auch hierzu weitere Auslegungshinweise
(https://www.boelw.de/news/vorsorgekonzept-mit-           der Bundesländer und werden Sie informieren.
checkliste-fuer-landwirtschaftliche-unternehmen/),
das vom Bundesverband der Öko-Kontrollstellen ge-
prüft und bestätigt wurde.
Dieses Konzept wollen wir in die Betriebsbeschrei-
bung im Kundenportal aufnehmen, da es sehr gut ge-
eignet ist, die wesentlichen Risiken in der Erzeugung
abzubilden und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu
beschreiben.

                                                                                            ABCERT INFO 1/2023       7
Öko-Geflügelhaltung:
    Auslegungshinweise der Länder
    Die Auslegungshinweise (Geflügelpapier) der LÖK
    (Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau)
    wurden überarbeitet und sollen Sie und uns bei der
    Umsetzung der rechtlichen Regelungen in der Bio-Ge-
    flügel-Haltung unterstützen und eine Harmonisierung
    der Umsetzung des EU-Rechts in Deutschland fördern.
    Die Hinweise gelten vorbehaltlich weiterer Präzisie-
    rung oder Festlegungen durch die Länder und durch
    die EU-Kommission. Sie finden die Auslegungen auf
    unserer Homepage unter:
    bit.ly/ABCERT_Oeko_Gefluegelhaltung
    Wir möchten insbesondere auf die Übergangsfristen
    hinweisen, diese betreffen:
                                                           a) Grünauslauf für Junggeflügel
     •   Klappenlängen (zwischen Innenbereich und Ve-         (Punkt 21 im Geflügelpapier)
         randa, bzw. zwischen Veranda und Freigelände)        Die EU-Kommission hat im Rahmen des Aus-
     •   Besatzdichte bei Ställen mit überdachtem Au-         kunftsersuchens die Vorgabe von 70 Tagen für
         ßenklimabereich                                      den Beginn des Grünauslaufs als systematisches
                                                              Hindernis angesprochen und um Änderung bei
     •   Trennwände und Sitzstangen bei Mastgeflügel          der Verfahrensweise gebeten. Deutschland bzw.
     •   Volieren mit drei erhöhten Ebenen                    die Länder haben der KOM einen Vorschlag zur
                                                              geänderten Verfahrensweise mit dem Geflügel-
     •   maximaler Auslaufradius                              papier übersendet. Bis zur weiteren Klärung wird
     •   Freigelände bei der Aufzucht von Junghennen/         empfohlen, an der bisherigen 70-Tage-Regelung
         Bruderhähnen.                                        als maximalen Zeitraum festzuhalten. Für die
                                                              praktische Umsetzung bedeutet dies, dass die
    Bitte aktualisieren Sie hierzu unbedingt die Angaben      Landwirte aufgefordert sind, die Tiere frühest-
    im Kundenportal (Betriebsbeschreibung, Fragengrup-        möglich in den Auslauf zu lassen und auch zu
    pe Tierhaltung 4.3.).                                     dokumentieren, warum Grünauslauf vor dem 70.
    Erläuterungen zu Veranda und zusätzlichem über-           Tag aufgrund des Entwicklungszustandes der
    dachtem Außenbereich finden Sie insbesondere in           Jungtiere oder den Witterungs- sowie Bodenbe-
    Zeile 18 im verlinkten Dokument. Wir empfehlen für        dingungen nicht möglich ist.
    die Planung von Umbaumaßnahmen dringend die Ein-
    beziehung der einschlägigen Beratung.                  b) Produktionseinheiten für Mastgeflügel
    Im Juni 2022 wurden der EU-Kommission das „Ge-            (Punkt 48 im Geflügelpapier)
    flügelpapier“ übergeben. Neben der Klärung der            Im Auslegungsschreiben der EU-Kommission
    Anfragen an die EU-Kommission sollten auch anste-         wurde wiederholt mitgeteilt, dass nur eine öko-
    hende Fragen aus der Praxis zur Umsetzung des EU-         logische Produktionseinheit pro Betrieb möglich
    Bio-Rechts beantwortet und damit Rechtssicherheit         ist. Dabei ergeben sich jedoch Widersprüche mit
    hergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die        den Ausführungen der EU-Bio-Verordnung, da
    Punkte Grünauslauf für Junggeflügel und Produktions-      hier z.B. Umstellungsproduktionseinheiten und
    einheiten in der Geflügelmast. Bis heute liegt dazu       ökologische Produktionseinheiten möglich sind.
    keine Rückmeldung der EU-Kommission vor.                  Eine Antwort auf die Frage, wie Umstellungspro-
    Daher wurde zu den beiden nachfolgend aufgeführten        duktionseinheiten nach Ablauf der Umstellungs-
    Punkten, vorbehaltlich anderslautender Regelungen         zeit zu bewerten sind, gibt die EU-Kommission
    durch die EU-Kommission, von der LÖK folgende Emp-        jedoch nicht. Bis zur weiteren Klärung wird emp-
    fehlungen beschlossen:                                    fohlen, von neuen Investitionen in Geflügelmast-
                                                              ställe, die über eine Produktionseinheit/Betrieb
                                                              hinausgehen, abzusehen.

8   ABCERT INFO 1/2023
Verwendung konventioneller Eiweißfutter-
Imkerei                                                     mittel für adultes Geflügel und Mastschweine
Bienenwachs wurde in den Geltungsbereich des                Zum Jahreswechsel 2022/2023 sind in allen deut-
neuen EU-Bio-Rechts einbezogen. Es kann daher als           schen Bundesländern die aufgrund des Ukraine-Krie-
unverarbeitetes Bienenwachs mit dem EU-Bio-Logo             ges geschaffenen Ausnahmeregelungen ausgelaufen.
gekennzeichnet werden, unterliegt aber auch vollstän-       Seit 1. Januar 2023 gibt es daher nur noch die Mög-
dig dem Kontrollverfahren.                                  lichkeit, für Junggeflügel und Ferkel bei Knappheit von
Bitte melden Sie deshalb vor der Beauftragung von           Bio-Eiweiß die Nutzung von bis zu 5 Prozent konven-
Subunternehmen zur Wachsaufbereitung (z.B. für Mit-         tionellem Eiweiß zu beantragen.
telwände) Ihre Auftragnehmer als Subunternehmen
an. Die Verwendung oder Vermarktung von Mittel-
wänden ist erst nach einer Kontrolle der Mittelwand-        Überarbeitung der Positivlisten
herstellung möglich, sofern der Auftragnehmer nicht         Die Änderung zur Durchführungsverordnung (EU)
bereits für die Mittelwandherstellung zertifiziert ist.     2021/1165, die die Listen mit den in der Landwirt-
Senden Sie uns das Meldeformular für neue Subunter-         schaft und Verarbeitung zugelassenen Erzeugnisse
nehmen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im         und Stoffe enthält, steht kurz vor der Finalisierung. In
Original mindestens 4 Wochen vor der nächsten Be-           dem Änderungsentwurf sind u.a. Änderungen des An-
auftragung des Subunternehmens zu. Sie finden das           hang III der zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe in
Meldeformular auf unserer Homepage hier:                    der Futtermittelherstellung (z.B. Monodicalciumphos-
bit.ly/ABCERT_Meldeformular                                 phat ) und für Heimtierfuttermittel (z.B. Pentanatrium-
Weiterhin möchten wir auf unser Merkblatt zu Materia-       triphosphat, E 407 Carrageen, E 414 Gummi arabicum
lien in der Imkerei hinweisen                               und E 410 Johannisbrotkernmehl: wenn verfügbar aus
(bit.ly/ABCERT_Merkblatt_Bio_Imkerei).                      ökologischer Produktion), 3a370 Taurin – nur für Kat-
Immer wieder stellen wir bei Kontrollen fest, dass un-      zen und Hunde: wenn möglich nicht aus synthetischer
zulässige Materialien in Beuten verwendet werden.           Produktion) und Änderungen des Anhang V, Teil A der
Dies betrifft häufig Thermoschiede, Fütterungsbehäl-        zugelassene Lebensmittelzusatz- und Verarbeitungs-
ter oder Abdeckmaterialien und Begattungskästchen.          hilfsstoffe (z.B. E 553b Talkum: nun auch für Erzeug-
Bitte achten Sie bei der Materialauswahl auf Natur-         nisse pflanzlichen Ursprungs) vorgesehen. Wir werden
materialien bzw. in den Fällen, in denen Kunststoffe        Sie über die finalen Änderungen informieren.
verwendet werden, auf möglichst lebensmittelechte
Materialien.
Bei der Varroa-Behandlung beachten Sie bitte die Zu-        Heimtierfuttermittel
lassungssituation der organischen Säuren. Verwen-           Auf EU-Ebene wird intensiv an Regelungen für Bio-
den Sie ausschließlich Säuren, die zur Verwendung           Heimtierfutter (Konsultationsverfahren bis zum 23.
als Tierarzneimittel zugelassen sind (ad us. vet.).         Januar 2023) gearbeitet. Die EU-Kommission hat eine
Die Verwendung technischer Säuren ist nicht zuläs-          neue Ratsverordnung parallel zur EU-Bio-Verordnung
sig (Arzneimittelrecht) und birgt Risiken für Tiere und     für die Kennzeichnung von Bio-Heimtierfutter vorge-
Anwender. Die Zulassungssituation ist aufgrund des          schlagen, die in einem beschleunigten Verfahren von
neuen deutschen Tierarzneimittelrechts etwas un-            Kommission, Rat und Parlament beschlossen werden
übersichtlich geworden. Hierzu verweisen wir auf die        muss. Es ist ein Erfolg, dass die Kommission diese
Seiten der Bieneninstitute der Bundesländer. Bitte          spezielle Regelung für Heimtierfutter vorgeschlagen
dokumentieren Sie im Behandlungsbuch (gesetzlich            hat – ohne diesen Vorschlag wäre insbesondere bei
verpflichtend für alle Tierhalter) jegliche Arzneimittel,   Hunde- und Katzenfutter eine Bio-Auslobung und eine
deren Herkunft und Anwendung. Auch hierzu finden            für Verbraucher*innen verständliche Kennzeichnung
Sie Vorlagen bei den Bieneninstituten.                      der Produkte nicht mehr zulässig gewesen. Im Kern
                                                            soll die Kennzeichnung von Bio-Heimtierfutter wie die
                                                            von Bio-Lebensmitteln angelegt werden, also anders
                                                            als die Kennzeichnung von Futtermitteln. Der Entwurf
                                                            ist neu in der europäischen Konsultation, die bis zum
                                                            23. Januar 2023 laufen wird.

                                                                                              ABCERT INFO 1/2023       9
Insekten                                                 Bio-Salz
     Die EU-Regelungen für Bio-Insekten (als Futter- oder     Auch die durch die EU vorgeschlagenen Regelungen
     Lebensmittel) werden noch etwas länger auf sich war-     für Bio-Salz sind im Entwurf veröffentlicht und konn-
     ten lassen. Grund dafür ist, dass auf EU-Ebene noch      ten bis zum 4. Januar 2023 kommentiert werden. Der
     Restriktionen der Novel-Food-Verordnung und der EU-      Rechtsakt ist einseitig auf Meersalz ausgerichtet. Die
     Futtermittelgesetzgebung rechtlich analysiert werden     Umstellungszeit für Steinsalz wurde zwar gestrichen,
     müssen.                                                  dennoch werden Salzproduzenten in EU-Ländern, die
                                                              kein Meersalz gewinnen, unangemessen benachtei-
                                                              ligt. Der EU-Entwurf ist daher stark umstritten. Da es
     Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung                    sich um einen delegierten Rechtsakt handelt, müss-
     (Bio-AHVV)                                               ten die EU-Mitgliedsstaaten oder das EU-Parlament
     Wie bisher auch können die Mitgliedsstaaten na-          ein Veto gegen den Entwurf einlegen, wenn die EU-
     tionale Vorschriften für die Arbeitsgänge in gemein-     Kommission ihren Entwurf aufgrund vieler Kommenta-
     schaftlichen Verpflegungseinrichtungen erlassen.         re nicht zurückzieht.
     Gemäß dem neuen Ökolandbaugesetz vom 27. Juli
     2021 wurde festgelegt, dass die gemeinschaftlichen
     Verpflegungseinrichtungen auch weiterhin unter die       FAQ-Liste zur EU-Bio-Verordnung
     Kontrollpflicht fallen. Bezüglich der Regelungen für     Die EU-Kommission hat eine Liste mit häufig gestell-
     die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung wird         ten Fragen zur EU-Bio-Verordnung veröffentlicht. Diese
     eine weitere Rechtsverordnung erlassen. Das BMEL         finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission:
     (Bundeministeriums für Ernährung und Landwirt-           https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-
     schaft) hat am 8. Dezember 2022 den Entwurf einer        farming/organics-glance_de
     neuen Bio-AHVV in das Beteiligungsverfahren der Ver-     und auf unserer Homepage.
     bände gegeben. Das BMEL möchte mit der Bio-AHVV
     speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung
     (AHV) zugeschnittene nationale Regelungen schaffen.
     Ziel der Neuregelung ist es, Küchen die Teilnahme an
     der Bio-Zertifizierung zu erleichtern und einfache und
     klare Kennzeichnungsvorschriften zu schaffen. Der
     Rechtsrahmen soll eine Steigerung des Einsatzes von
     Bio-Lebensmitteln in der AHV unterstützen. Die Frist
     für mögliche Stellungnahmen war der 4. Januar 2023.
     Bis zum Inkrafttreten der neuen Bio-AHVV gelten die
     bisherigen Regelungen weiter.
     Das EU-Bio-Logo darf in der Kennzeichnung und Wer-
     bung weiterhin nicht verwendet werden (Art. 2 (3) der
     Verordnung (EU) 2018/848). Die Angabe des deut-
     schen Bio-Siegels ist möglich.

10   ABCERT INFO 1/2023
Import / Export

Export von Bio-Produkten aus der                          Neue Liste von Risikoländern und -produkten
EU nach Großbritannien                                    bis 31. Dezember 2023
Ware, die nach EU-Bio-Verordnung zertifiziert ist, wird   Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Liste von Risi-
in Großbritannien (England, Schottland und Wales)         koländern und -produkten, für die verstärkte Kontroll-
weiterhin und bis zum 31. Dezember 2023 als gleich-       maßnahmen durch EU-Importbehörden erforderlich
wertig anerkannt.                                         sind. Sendungen, die aus einem dieser Länder stam-
Für den Export von Bio-Produkten ist bis auf weiteres     men und in die EU importiert werden, unterliegen
keine Kontrollbescheinigung („GB-CoI“) erforderlich.      diesen Maßnahmen. Die Liste finden Sie auf unserer
Dies bedeutet für alle Exporte nach Großbritannien,       Homepage.
dass die Abwicklung wie bisher erfolgt.
                                                          Liste der Kontrollstellen und Behörden
Importe von Bio-Produkten aus                             Über das Organic Farming Information System (OFIS)
Großbritannien in die EU                                  der europäischen Kommission können Sie die Listen
Die EU hat Großbritannien ebenfalls mit einer Befris-     zugelassener Kontrollstellen und Behörden aktuell ab-
tung bis zum 31. Dezember 2023 als gleichwertig an-       fragen:
erkannt. Für Bio-Produkte, die aus Großbritannien in      https://ec.europa.eu/agriculture/ofis_public/actor_
die EU importiert werden, muss eine Kontrollbeschei-      cbeu/ctrl.cfm?targetUrl=home
nigung (COI) über TRACES.NT ausgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Home-
page.

Handelsabkommen
Die Übergangsregelung für durch die EU-Kommission
anerkannte Drittländer läuft noch bis zum 31. Dezem-
ber 2026. Bis zu diesem Termin soll die bisherige,
einseitige Anerkennung durch Handelsabkommen
abgelöst werden. Dazu hat die EU-Kommission den
Beschluss (EU) 2022/2341 gefasst, mit welchen Dritt-
ländern Verhandlungen aufgenommen werden sollen.
Dies sind Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien,
Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neusee-
land, Südkorea, Tunesien und die USA.
Mit Chile, der Schweiz und UK wurden bereits Han-
delsabkommen geschlossen. Eine Übersicht finden
Sie auf unserer Homepage.

Zugelassene Drittlands-Öko-Kontrollstellen
Mit den Verordnungen (EU) 2022/2047, 2022/2049
und 2022/2468 wurden die Anhänge I und II der VO
(EU) 2021/2325 berichtigt und geändert. Auf unserer
Homepage finden Sie eine aktuelle Übersicht der von
der EU zugelassenen Drittlandskontrollstellen.

                                                                                           ABCERT INFO 1/2023      11
Weitere Verfahren
     NEU: Brandenburger Bio-Zeichen                         Güte- und Qualitätszeichen weiterer Bundesländer
     Das Zeichen „bio Brandenburg. Gesicherte Qualität“     Wir bieten unsere Dienstleistungen darüber hinaus
     ist ein Gütesiegel für Produkte, die in Brandenburg    für Qualitätszeichen folgender Bundesländer an:
     erzeugt und nach den Bestimmungen der EU-Bio-Ver-
                                                             •   Baden-Württemberg: Biozeichen BW und QZBW
     ordnung und bei denen produktspezifische Zusatzan-
                                                                 (Qualitätszeichen Baden-Württemberg)
     forderungen eingehalten werden, z.B.:
                                                                 https://www.gemeinschaftsmarketing-bw.de/
      •   Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen zu
          100 Prozent ökologisch wirtschaften
      •   Es gelten strengere Vorgaben zum Tierbesatz
      •   Wiederkäuer müssen ausreichend Grünfutter er-
          halten
                                                             •   Bayern: Bayerisches Bio-Siegel und GQB (Ge-
      •   Maximale Tiertransportzeiten von vier Stunden          prüfte Qualität - Bayern)
          für Tiere zum Schlachthof                              https://www.biosiegel.bayern/de/home
                                                                 https://www.gq-bayern.de/
     Das Zeichen kann von allen Unternehmen genutzt wer-
     den, die mittels eines Zeichennutzungsvertrages in
     das Kontroll- und Prüfsystem eingebunden sind.
     Das Bio-Zeichen Brandenburg darf nur in Verbindung
     mit einem Produkt zur Herausstellung der Produkt-
     eigenschaften Qualität und Herkunft sowie zur Bestä-
     tigung der erforderlichen Teilnahme an dem entspre-
                                                             •   Rheinland-Pfalz: QZ RLP (Qualitätszeichen
     chenden Qualitätssicherungssystem zweifelsfrei und
                                                                 Rheinland-Pfalz)
     eindeutig verwendet werden, z. B. auf Etiketten oder
                                                                 https://www.lwk-rlp.de/de/markt-statistik/
     Verpackungen.
                                                                 qualitaetszeichen-rlp/
     Weitere Informationen zu „bio Brandenburg. Gesicher-
     te Qualität“ finden Sie unter:
     https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirt-
     schaft/agrarmaerkte-ernaehrung/brandenburger-
     bio-zeichen/#

                                                             •   Saarland: QZ Saarland
                                                                 https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/
                                                                 landwirtschaft/informationen/qualitaetspo-
                                                                 litik/qualitaetszeichensaarland/qualitaets-
                                                                 zeichensaarland_node.html

                                                             •   Hessen: Bio-Siegel Hessen und GQH (Geprüfte
                                                                 Qualität Hessen)
                                                                 https://www.gutes-aus-hessen.de/

12   ABCERT INFO 1/2023
Ohne Gentechnik-Kennzeichnung gemäß
Regionalfenster                                          VLOG-Standard
Das „Regionalfenster“ bietet eine transparente Kenn-     Der VLOG-Standard legt die Anforderungen für eine
zeichnung regionaler Produkte. Es gibt Auskunft          „VLOG geprüft“-Futtermittel- bzw. „Ohne Gentechnik“-
über die Herkunft der eingesetzten landwirtschaftli-     Lebensmittelerzeugung dar und dient der Vereinheit-
chen Zutaten, dem Ort der Verarbeitung und optional      lichung der Überprüfung der Prozess- und Qualitätssi-
zu den Vorstufen der Landwirtschaft. Durch das neu-      cherungssysteme. Für die Kontrolle und Zertifizierung
trale Prüf- und Sicherungssystem wird die Einhaltung     nach diesem Standard stehen wir Ihnen als Partner
der vorgegebenen Kriterien garantiert. Kriterien für     mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Unsere Expertise
das Regionalfenster sind: eindeutige Definition der      erstreckt sich über alle Herstellungs- und Verarbei-
Region, klare Zuordnung der Zutaten, transparente        tungsstufen, vom landwirtschaftlichen Primärprodukt
und neutrale Überprüfung durch ein dreistufiges Prüf-    bis zur Frischetheke im Lebensmitteleinzelhandel.
und Sicherungssystem. Geprüft werden Lizenznehmer
und alle vorgelagerten Handels- und Verarbeitungs-       Folgende Stufen des VLOG-Standards sind Teil unseres
stufen sowie Erzeuger. Bei unverpackter Ware werden      Zertifizierungsportfolios:
zusätzlich alle Verkaufsstätten überprüft.
                                                          •   Logistik (Futter- und Lebensmittel)
Die Überprüfung der Regionalfensteranforderungen
erfolgt jährlich und kann in Kombination mit anderen      •   Futtermittelherstellung
Kontrollverfahren (z.B. nach EU-Bio-Verordnung) erfol-
                                                          •   Matrixorganisation für den Bereich Logistik und
gen.
                                                              Futtermittelherstellung
Auf Erzeuger- und Handelsebene kann die Überprü-
fung im Rahmen einer Gruppenzertifizierung erfolgen.      •   Landwirtschaft & Gruppenorganisation Land-
Um Mehrfachkontrollen auf den landwirtschaftlichen            wirtschaft
Betrieben zu vermeiden, werden weitere Standards
                                                          •   Lebensmittelverarbeitung/-aufbereitung
(z.B. Qualitätszeichen Baden-Bürttemberg, Geprüfte
Qualität Bayern, Bio-Zeichen Baden-Württemberg, Ge-       •   Einzelhandel – Abgabe loser tierischer Lebens-
prüfte Qualität Hessen, Bio-Siegel Hessen, KAT etc.)          mittel
und Audits (QS-Erzeugung und QS-GAP) auf Erzeuger-
ebene und erster Verarbeitungsstufe anerkannt.           Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2023 der
Neu ab 2023:                                             neue VLOG-Standard (Version 23.01) gilt. Ob sich hie-
                                                         raus für Ihr Unternehmen Änderungen ergeben, kön-
 •   Bio Siegel Hessen wird nur noch auf der Ebene
                                                         nen Sie anhand der bereitgestellten Revisionsdoku-
     unverarbeitete Rohstoffe anerkannt. Ausnahme
                                                         mente unter
     hier sind Pilze.
                                                         https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unterneh-
 •   Bayerisches Bio-Siegel wird auf den Ebenen ver-     men/standards/der-vlog-standard
     arbeitete Rohstoffe und unverarbeitete Rohstof-     überprüfen.
     fe der Stufen Erfassung/Handel anerkannt. Aus-      Gerne stehen wir Ihnen zu allen Fragen rund um die
     nahme hier ist Zucker.                              Einführung und Umsetzung des VLOG-Standards in
                                                         Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
 •   Ab 1. Januar 2023 gelten neue Versionen der
     Systemdokumente. Diese sowie weitere Infor-
     mationen zum Regionalfenster finden Sie unter:
     www.regionalfenster.de

IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN BEI UNS:                       IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS:

Monica Marinho                                           Simon Eisenhardt
Telefon 07 11 / 35 17 92 – 118                           Telefon 07 11 / 35 17 92 – 155

Lara von Kürten                                          Dr. Pia Rosenfelder-Kuon
Telefon 07 11 / 35 17 92 – 171                           Telefon 07 11 / 35 17 92 – 115

                                                                                           ABCERT INFO 1/2023     13
QS Qualität und Sicherheit GmbH                           QS-GAP
     Seit 20 Jahren ist QS der führende Qualitätssiche-        QS unterstützt Erzeugerbetriebe für Obst, Gemüse
     rungs-Standard für Lebensmittel in Deutschland. Die       und Kartoffeln bei der Qualitätssicherung mit praxis-
     ABCERT AG trägt zur Sicherheit dieses Systems mit der     gerechten Anforderungen, deren Einhaltung jährlich in
     Auditierung und Zertifizierung bestimmter Teile der       unabhängigen Audits überprüft wird. Der Geltungsbe-
     Lebensmittelkette bei. Mittelpunkt unserer Kontrolle      reich umfasst den gesamten Herstellungsprozess vom
     und Zertifizierung ist die sinnvolle Umsetzung und An-    Anbau über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Erzeu-
     wendung der QS-Vorgaben in der Praxis.                    ger können sich immer für eine oder mehrere Produk-
     Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstrukturen         tionsarten anmelden. Alle Kulturen, die zu einer an-
     und -größen unserer Kunden können wir hier auf weit-      gemeldeten Produktionsart gehören, müssen jährlich
     reichende Erfahrungen zurückblicken. Wir haben das        zertifiziert werden.
     Ziel der sicheren Lebensmittel „vom Landwirt bis zur      Der Erzeuger nimmt über einen Bündler am QS-System
     Ladentheke“ stets im Blick. Dementsprechend führen        teil. Der Bündler ist Ansprechpartner bei allen Fragen
     wir gerne für Sie die Auditierung und Zertifizierung      rund um das QS-System und meldet den Betrieb zur
     gemäß den Vorgaben des QS-Standards in folgenden          Kontrolle bei der Zertifizierungsstelle an. Die Audit-
     Systemketten durch:                                       kontrollen am Betrieb werden dann von Ihrer Zertifi-
                                                               zierungsstelle durchgeführt.
      •   Futtermittelwirtschaft (Einzelfuttermittel- und
                                                               Die Lieferberechtigung kann online überprüft werden
          Mischfutterherstellung inkl. fahrbare Mahl- und
                                                               unter: www.qs-plattform.de
          Mischanlagen und Kleinsterzeuger von Einzel-
                                                               Zusätzlich zu QS-GAP bieten wir die Freiwillige QS-In-
          futtermitteln, Handel, Lagerung und Transport
                                                               spektion für Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)
          von Futtermitteln) in der Systemkette Fleisch und
                                                               an. FIAS kann nur in Kombination mit QS-GAP-Audits
          Fleischwaren
                                                               auf den Stufen Erzeugung, Großhandel/Logistik und
      •   QS Zusatzmodul VLOG für den Bereich Futtermit-       Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt werden.
          telwirtschaft mit der Anerkennung für die VLOG-
          Zertifizierung (Kombikontrolle)
      •   Großhandel, Landwirtschaftliche Erzeugung &
          QS-GAP in der Systemkette Obst, Gemüse,Kar-
          toffeln

     Bitte achten Sie stets darauf uns über zertifizierungs-
     relevante Änderungen zu informieren, z.B.:
      •   Änderung Produktsortiment Futtermittelwirtschaft
      •   Anerkennungswunsch GMP+ International
      •   Ab-/Anmeldung neuer Standorte
      •   Zusatzmodule FIAS oder VLOG

     Bitte beachten Sie die Revisionen und neuen Leitfä-
     den mit Gültigkeit ab dem 1.01.2023. Im Vorfeld ste-
     hen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

     IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS:                       Erzeugung/QS-GAP:
                                                               Michael Friedemann
     Futtermittel/Großhandel:                                  Telefon 07 11 / 35 17 92 – 169
     Dr. Pia Rosenfelder-Kuon
     Telefon 07 11 / 35 17 92 – 115                            Franziska Rintisch:
                                                               Telefon 07 11 / 35 17 92 – 125
     Futtermittel:
     Simon Eisenhardt                                          Gina Robisch
     Telefon 07 11 / 35 17 92 – 155                            Telefon 07 11 / 35 17 92 – 116

                                                               qs@abcert.de

14   ABCERT INFO 1/2023
GlobalG.A.P.                                               CoC - GlobalG.A.P Standard für die Lieferkette
GlobalG.A.P. ist der weltweit führende Standard für        Alle Parteien, die lose, unverpackte Produkte handha-
eine verantwortungsvolle Praxis der Primärproduk-          ben, die aus GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktions-
tion, Unternehmensführung und Qualitätssicherung           prozessen stammen, sowie alle Parteien, die Produkte
im Bereich der gartenbaulichen- und landwirtschaft-        mit einer GLOBALG.A.P. Identifikationsnummer (z. B.
lichen Erzeugung. Die Einhaltung wird in jährlich statt-   GGN, CoC-Nummer usw.) verpacken und kennzeich-
findenden Audits unabhängig überprüft. Die Kulturen        nen oder schriftlich erklären, dass ein Produkt aus
werden nicht in Produktionsarten zusammengefasst           einem GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionsprozess
und der Erzeuger kann einzelne Kulturen auswählen,         stammt, müssen ab 1. Januar 2023 über eine gültige
mit denen er am System teilnehmen möchte.                  CoC-Zertifizierung verfügen.
Der Erzeuger nimmt direkt über die Zertifizierungsstel-
                                                            •   Davon betroffen sind vor allem Unternehmen
le an GobalG.A.P. teil.
                                                                ohne Agrar-/Aquakulturproduktion, die Produk-
Die Zertifikatsgültigkeit kann online überprüft werden
                                                                te vertreiben, verpacken und vermarkten, die
unter:
                                                                aus GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionspro-
https://database.globalgap.org/globalgap/search/
                                                                zessen stammen. Produzenten, die ausschließ-
SearchMain.faces?init=1
                                                                lich Produkte verkaufen, die auf ihrem Zertifikat
Zusätzlich zu den beiden IFA-Standards FV (Obst, Ge-
                                                                für den Standard für die kontrollierte landwirt-
müse und Kartoffeln) und FO (Blumen und Zierpflan-
                                                                schaftliche Unternehmensführung (IFA-Stan-
zen) bieten wir das Add-on GRASP an. Es wurde für
                                                                dard) aufgeführt sind, müssen den CoC-Standard
globale Lieferketten entwickelt, beruht auf Freiwillig-
                                                                auch weiterhin nicht umsetzen.
keit und wird in Kombination mit dem IFA-Standard
angewendet.                                                 •   In Einzelfällen, in denen es schwierig sein könn-
Zur Harmonisierung haben sich beide Standards                   te, den CoC-Standard bis zu diesem Datum um-
gegenseitig anerkannt und können ineinander um-                 zusetzen, können bis Dezember 2023 temporäre
geschrieben werden und parallel nebeneinander lau-              Ausnahmen gewährt werden.
fen. So kann beispielsweise bei einem erfolgreichen
                                                            •   Die CoC-Zertifizierung verbessert die Transpa-
GlobalG.A.P. Audit auch der Eintrag in die QS-GAP
                                                                renz über die gesamte Lieferkette hinweg und
Plattform durchgeführt werden und umgekehrt. Die
                                                                senkt so das Risiko des Lebensmittelbetrugs.
Eintragung in die QS-GAP-Plattform erfolgt über den
                                                                Außerdem ermöglicht sie es den Marken und
Bündler. Die Eintragung in die GlobalG.A.P. Datenbank
                                                                Händlern, im Fall von Problemen schnell zu re-
über die Zertifizierungsstelle.
                                                                agieren.
Unsere GlobalG.A.P. und QS-GAP Betriebe erhalten in
einem gesonderten Anschreiben ein Registrierungs-
formular, mit dem sie sich zur erneuten Jahreskont-
rolle anmelden können. GlobalG.A.P. Kunden erhalten
zusätzlich zu der Registrierung noch ein Informations-
schreiben.

                                                           IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS:

                                                           Gina Robisch
                                                           Telefon 0711-351792-116

                                                           Michael Friedemann
                                                           Telefon 0711-351792-169

                                                           Franziska Rintisch
                                                           Telefon 0711-351792-125

                                                           globalgap@abcert.de

                                                                                            ABCERT INFO 1/2023      15
Ihr Zertifizierungspartner
ABCERT AG
Hauptgeschäftstelle
Martinstraße 42 - 44
D- 73728 Esslingen

Telefon Zentrale 		           (0711) 35 17 92 - 0
Telefon Landwirtschaft        (0711) 35 17 92 - 291
Telefon Verarbeitung          (0711) 35 17 92 - 292
Fax			                        (0711) 35 17 92 - 200
info@abcert.de

ABCERT-Geschäftsstelle                        ABCERT-Büro Regensburg                          ABCERT AG Tschechien
Augsburg                                      Wilhelm-Busch-Straße 3                          Komenského 1321/1
Auf dem Kreuz 58                              93051 Regensburg                                CZ - 586 01 Jihlava
86152 Augsburg                                Telefon (0941) 696 35 45                        Telefon +420 (567) 21 76 65
Telefon (0821) 34 676 - 150                   Fax (0941) 696 35 46                            info@abcert.cz
Fax (0821) 34 676 - 155                       bayern@abcert.de
bayern@abcert.de

ABCERT-Büro Dresden                           ABCERT-Büro Rheinland                           ABCERT GmbH Italien
An der Kirche 3                               Gerhardshahn 1                                  Hauptgeschäftsstelle
01665 Klipphausen-Constappel                  53577 Neustadt / Wied                           Industriezone 1/5
Telefon (0351) 43 88 958                      Telefon (0151) 52 56 39 73                      I - 39011 Lana
Fax (0711) 35 17 92 - 200                     Fax (0711) 35 17 92 - 200                       Telefon +39 (0473) 86 45 00
dresden@abcert.de                             info@abcert.de                                  www.abcert.it

ABCERT-Büro Göttingen                         ABCERT-Büro Witzenhausen
Schiefer Weg 8                                Obere Ellenbergstraße 23
37032 Göttingen                               37213 Witzenhausen
Telefon (05563) 6323                          Telefon (05542) 50 57 75
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Impressum
Verantwortlich für den Inhalt: ABCERT AG,
vertreten durch den Vorstand Friedrich Lettenmeier (Vorsitzender)

                                                                                                        www.abcert.de
Thomas Damm und Dr. Ulrike Harant, Martinstraße 42 - 44, 73728 Esslingen
Stand 1/2023, Änderungen vorbehalten
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