Kundeninformation 1/2023 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE
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K U N D E N I N F O R M AT I O N 1 / 2 0 2 3 INHALT Akkreditierung und Zulassungen der ABCERT AG 4-5 BioFach 2023 ABCERT-Kundenportal Kontrollabsage Meldepflichten: lästig, aber wichtig! 6-7 EU-Bio-Verordnung Vorsorgemaßnahmen Überdachung von Freigelände, Spalten in Ausläufen Öko-Geflügelhaltung: Auslegungshinweise der Länder Imkerei 8-9 Verwendung konventioneller Eiweißfuttermittel Überarbeitung der Positivlisten Heimtierfuttermittel Insekten Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung 10 - 11 Bio-Salz FAQ-Liste zur EU-Bio-Verordnung Import / Export Weitere Verfahren NEU: Brandenburger Bio-Zeichen 12 - 13 Güte- und Qualitätszeichen weiterer Bundesländer Regionalfenster Ohne Gentechnik-Kennzeichnung QS Qualität und Sicherheit GmbH 14 - 15 QS-GAP GlobalG.A.P. CoC - GlobalG.A.P Standard für die Lieferkette 2 ABCERT INFO 1/2023
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser*innen, Tempora mutantur, nos et mutamur in illis: die Zeiten Wie schon in der Vergangenheit arbeiten wir weiter ändern sich und wir ändern uns mit ihnen. Selten war daran, unsere Kontrolltouren zu optimieren. Dazu ist ein Sprichwort so zutreffend wie dieses in unseren Zei- es hilfreich, wenn Sie als Kunde die vorgeschlagenen ten. Wir haben als Reaktion auf die Corona-Pandemie Termine möglich machen und so dem Kontrolleur eine für fast drei Jahre vieles geändert und angepasst und gute Tourengestaltung ermöglichen. sind nun weitestgehend wieder zurück in unseren Vor- Wir wollen zunehmend auf Papier verzichten. Die Pandemie-Alltagsabläufen. meisten Kunden erreicht dieses Rundschreiben als E- Auch wenn viele der Krieg in der Ukraine nicht direkt Mail. Damit sparen wir sowohl Papier, als auch Druck trifft, so treffen uns alle zumindest seine Auswirkun- und Versand. Auch hier können Sie uns bei unseren gen, insbesondere die Verteuerung der Energie. Auch Bemühungen unterstützen, indem Sie Ihre E-Mail-Ad- diese Situation fordert Anpassungen von uns. Werden resse in Ihrer Betriebsbeschreibung (im ABCERT -Kun- wir in zwei Jahren wieder zurück sein in unseren Vor- denportal) aktuell halten. Krisen-Alltagen und wird auch diese Krise überwun- Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Kundinnen den sein, wie aktuell die Corona-Pandemie? und Kunden für das uns entgegengebrachte Vertrauen Die Zeiten hatten/ haben sich geändert und wir haben bedanken. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und uns an diese Veränderungen angepasst. Ihren Unternehmen ein gutes und gelingendes Jahr Und dann ist da noch die Klima- und Bio-Diversitäts- 2023. krise. Uns ist klar, dass uns diese nicht erst seit zwei Jahren betrifft und wir wissen, dass sie sicherlich nicht Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, stehen in zwei Jahren bewältigt sein wird, wie Corona oder wir Ihnen gerne zur Verfügung. hoffentlich die Folgen der Ukrainekrise für uns. Angesichts der Dimension der Klima- und Biodiver- Mit freundlichen Grüßen sitätskrise fallen die Anpassungsreaktionen im Ver- gleich zu den anderen genannten Krisen derzeit noch Ihr Vorstand der ABCERT AG sehr moderat aus. Es gibt Menschen, denen platzt Friedrich Lettenmeier, Thomas Damm, deswegen die sprichwörtliche Hutschnur. Sie nennen Dr. Ulrike Harant sich „letzte Generation“, da sie der Meinung sind, dass nun die letzte Chance ist, durch entschiedenes Handeln den Klimakollaps noch zu verhindern. Wir haben uns als Unternehmen zum Ziel gesetzt, nicht nur moderate Anpassungsschritte, sondern ent- scheidende Schritte zu tun, um unseren CO2-Fußab- druck zu vermindern: Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die durch unsere Tätigkeit verursachten CO2- Emissionen zu be- rechnen und auszugleichen und - wo immer möglich - unseren Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Den Großteil der Emissionen verursachen bei uns die Fahrten zu den Kontrollen. Wir haben schon vor meh- reren Jahren begonnen, unsere PKW-Flotte auf E-Mo- bilität umzustellen. Wir lassen uns dabei nicht von den (vorübergehend) gestiegenen Strompreisen be- einflussen. Wir wissen, dass Vor-Ort-Kontrollen wichtig und richtig sind für ein gutes und wirksames Kontrollverfahren. Es gibt aber auch Kontrollinhalte und Situationen, die können auch ohne Vor-Ort-Besuch eines Kontrolleurs gut bearbeitet werden. Dies haben wir auch in der Co- rona-Zeit gelernt und wollen wir beibehalten und, wo möglich, ausbauen. ABCERT INFO 1/2023 3
Akkreditierung und Zulassungen der ABCERT AG Wir sind seit nunmehr 20 Jahren als Zertifizierungs- uns im Auftrag der DAkkS durchführen. stelle für Produkte erfolgreich durch die Deutsche Aufgabe der Länderbehörden ist weiterhin u.a. die Be- Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert. gleitung und Überwachung der Kontrollen und unserer Im Jahr 2022 haben die Gutachter*innen der DAkkS Kontrolleur*innen bei ihren Kontrollen. Dazu sind wir wieder an mehr als 20 Tagen in unseren Geschäfts- verpflichtet, den jeweils zuständigen Länderbehör- räumen in Esslingen und Augsburg, sowie die den mindestens zwei Wochen vor jeder Kontrolle die tschechische Akkreditierungsstelle (CAI) in Jihlava genauen Termin-, Kontroll- und Ortsdaten zu melden. (Tschechische Republik) und die italienischen Akkre- In 2022 führten die Mitarbeiter der deutschen Länder- ditierungsstelle (Accredia) in Lana (Südtirol), Audits behörden und der Länder in unseren Geschäftsstellen durchgeführt. in Südtirol und der Tschechischen Republik wieder Die Akkreditierung ist die Voraussetzung für die na- über 100, meistens unangekündigte, Kontrollbeglei- tionale Zulassung der Kontrollstellen durch die Bun- tungen und Audits durch. desanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Besonderer Prüfschwerpunkt in 2022 war die Umstel- den Bereich der EU-Bio-Verordnung, sowie die Zulas- lung von der alten EU-Bio-Verordnung auf die neue sung für geschützte Ursprungsbezeichnung und ge- Bio-Verordnung (EU) 2018/848. schützte geografische Angaben („g.g.A.“, „g.U.“ und Die DAkkS hat im Rahmen eines Übergangszeitraums „g.t.S.“) der Bundesländer, und die Zulassung nach zuletzt mit der Aktualisierung der Akkreditierungsur- „GlobalG.A.P“, „QS Qualität und Sicherheit“, „QS- kunde am 04.11.2022 die erfolgreiche und vollständi- GAP“, „Geprüfte Qualität Bayern“ und „QM-Milch“ der ge Umstellung bestätigt. privaten Standardeigner. Zudem ist die Akkreditierung Nicht zuletzt verlangt aber auch unsere Akkreditierung die Grundlage der Zulassung der ABCERT für weitere und der normative Rahmen (DIN EN ISO/IEC17065), Programme in den Bereichen unverarbeiteter und ver- dass wir unsere Leistungen selbst überprüfen und arbeiteter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, darunter Verbesserungsmaßnahmen einleiten. In mehr als 150 insbesondere regionale Qualitätssiegel, wie z.B. „Re- internen Audits haben wir unsere Geschäfts-, Kon- gionalfenster“, „geprüfte Qualität Hessen“, sowie troll- und Zertifizierungstätigkeiten überprüft, und, wo Bio-Siegel der Bundesländer, wie z.B. „Bio-Siegel Bay- erforderlich, entsprechende Korrektur- und Vorbeu- ern“, „Bio-Zeichen Baden-Württemberg“, „Bio-Siegel gemaßnahmen eingeleitet. Diese internen Überprü- Hessen“. fungen werden von sehr erfahrenen ABCERT-Kontroll- Parallel zum Akkreditierungsverfahren durch die eur*innen und unserem Qualitätsmanagement-Team DAkkS erfolgt eine ständige Überwachung und Kont- regelmäßig durchgeführt. rollbegleitung durch zuständige Behörden. Der Zweck dieser umfangreichen Überwachungen und Seit Inkrafttreten der neuen EU-Bio-Verordnung rückt Überprüfungen durch DAkkS, BLE, Länderbehörden, das zweistufige Verfahren in diesem Bereich nun et- private Standardeigner und unserem Qualitätsma- was mehr zusammen. Seit 2022 hat die BLE Überwa- nagement ist es, die Aufrechterhaltung unserer Kom- chungsaufgaben von den Ländern übernommen, ge- petenz sicher zu stellen und zu bescheinigen. Alle bündelt und bereits ausgeführt. Marktteilnehmer dürfen daher darauf vertrauen, dass Zudem entsendet die BLE auch die Gutachter*innen die Zertifikate, die wir Ihnen erteilen dürfen, korrekt an die DAkkS, die die Überprüfungen im Rahmen der und wirksam sind. Akkreditierung im Bereich der EU-Bio-Verordnung bei 4 ABCERT INFO 1/2023
BioFach 2023 ABCERT-Kundenportal Wie in den vergangenen Jahren werden wir wieder mit Bereits im dritten Jahr stellen wir nun unser Kunden- einem Stand auf der BioFach Messe in Nürnberg vom portal zur Verwaltung der Betriebsdaten und Vorberei- 14. bis 17. Februar 2023 vertreten sein. Sie finden uns tung der Kontrolle nach EU-Bio-Verordnung (und der in Halle 7 Stand 554. Nutzen Sie die Gelegenheit zu Bioland Kontrolle), zur Verfügung. Hierdurch können einem kurzen Austausch oder einem Gespräch zu ak- Sie die Kontrolle effizient vorbereiten und Ihre Be- tuellen Themen. Wir freuen uns über Ihren Besuch! triebsbeschreibung und die Unterlagen aktualisieren. Neben allgemeinen Dokumenten wie Vertrag, Melde- formulare, Auswertungsschreiben und Zertifikate fin- den Sie unter dem Menüpunkt Dokumente auch Ihre Kontrollberichte sowie sämtliche Anlagen als ZIP-Datei. Wir entwickeln das Kundenportal für die Vorbereitung und Durchführung der Kontrolle kontinuierlich weiter. So konnten wir im letzten Jahr nahezu alle Kontroll- verfahren und Aufträge über das Kundenportal ab- wickeln. Inzwischen nutzen die meisten Kunden das Kundenportal. Für 2023 planen wir Verbesserungen bei den Schlaglisten (InVekoS Importen), eine bessere interne Anbindung an die Zertifizierungsprogramme und weitere Verbesserungen im Bereich Betriebsstät- ten und Unternehmensverbindungen. Weitere detaillierte Informationen zum Kundenportal, der digitalen Plattform rund um Ihre Kontrolle, finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.abcert.de/service/kundenportal. Dort finden Sie zum einen direkte Links und Informa- tionen zu Registrierung und Login, sowie zum Import der InVeKoS-Daten. Die Registrierung für Ihr Kunden- portal erfolgt mit der bei uns hinterlegten E-Mailad- resse. Möchten Sie diese Adresse bei uns hinterlegen oder ändern, wenden Sie sich bitte an unseren Sup- port (support@abcert.de). Im dort verlinkten Leitfaden finden Sie darüber hin- aus umfassende Informationen bzgl. der Verwendung des Kundenportals (z.B. Pflege von Betriebsbeschrei- bung/Schlagliste, Abruf von Dokumenten etc.). ABCERT INFO 1/2023 5
Kontrollabsage Meldepflichten: lästig, aber wichtig! Es kann vorkommen, dass Sie Kontrollen kurzfristig Bitte denken Sie daran, uns wesentliche Änderungen verschieben wollen. Hier gilt es ein paar Grundsätze in Ihrem Unternehmen umgehend zu melden. Dazu ge- zu beachten: hören: Für die EU-Bio-Kontrolle ist die Kontrollstellenzulas- • Umzug des Unternehmenssitzes / der Produk- sungsverordnung, § 9 Kontrollbesuche tionsstätte (http://www.gesetze-im-internet.de/_lgkontrollstzulv/) bindend. Darin ist geregelt, dass es grundsätzlich • Umfirmierung des Unternehmens nur möglich ist, vereinbarte Kontrolltermine zu ver- • neue Betriebsstätten (Ställe, Produktionsstand- schieben, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Ein orte, Lagerstätten, etc.), ggf. auch die Aufgabe „wichtiger Grund“ wäre bspw. der betriebliche Ka- von Betriebsteilen, Produktionsbereichen tastrophenfall, wie ein Brand oder eine Überflutung oder Krankheit. Kein „wichtiger Grund“ sind bspw. • neue Subunternehmen (Lagerung, Aufbereitung, beim Steuerberater befindliche Buchführungsunter- Verarbeitung) sind vor der ersten Verarbeitung lagen oder das Einhalten betrieblicher Abläufe. Liegt zu melden und sofern die Beauftragten nicht ein „wichtiger Grund“ vor, regelt die Kontrollstellen- eigenständig im Kontrollverfahren sind, auch zulassungsverordnung weiter, dass der ausgefallene zu kontrollieren. Bitte melden Sie diese daher Kontrolltermin zeitnah nachgeholt werden und einer rechtzeitig. Teilprüfung am ursprünglichen Kontrolltermin Vorrang • neue Betriebszweige (z.B. Verarbeitung, Import, gegeben werden muss. Futtermittelherstellung, Gastronomie oder On- Kurzfristig abgesagte Kontrollen verursachen uns line-Handel, neue Produktionszweige, Tierarten „Leerzeiten“ und deutlich höheren Aufwand. Wir be- etc.) rechnen diese daher gemäß Leistungsverzeichnis. Wir möchten Sie höflich aber dringlich bitten, sich Ihrer • Neuflächen (die Umstellung beginnt erst mit der Mitwirkungspflicht bei der Kontrolle gemäß EU-Bio- Meldung) Verordnung bewusst zu sein und vereinbarte Kontroll- • Flächenabgabe (Achtung: ggf. Förderkürzung, termine einzuhalten. wenn der Nachbewirtschafter spritzt und die Flä- che nicht abgemeldet wurde) • Spritzschäden durch Nachbarn, Dritte, etc. 6 ABCERT INFO 1/2023
EU-Bio-Verordnung Eine Übersicht der Änderungen sowie Verordnungen finden Sie auf unserer Homepage unter „Gesetze und Verordnungen“. Im Folgenden möchten wir Sie über weitere Details und spezifische Regelungen informie- ren: Vorsorgemaßnahmen Eine der Neuerungen im neuen EU-Bio-Recht, die Sie haben dazu in unserem Kundenportal in der Be- alle Unternehmen betreffen, sind die Vorsorgemaß- triebsbeschreibung (unter Basis, 2.2. Vorsorgemaß- nahmen gegen die Anwesenheit nicht zugelassener nahmen) die Möglichkeit, das Dokument, das wir Ih- Stoffe und Substanzen. Wir möchten nochmals darauf nen in Kürze als PDF-Formular ausfüllbar zur Verfügung hinweisen, dass jedes Unternehmen solche Vorsor- stellen, ausgefüllt hochzuladen. gemaßnahmen benötigt, da diese unmittelbar durch Für Verarbeitung, Handel und Import bieten wir Ihnen die EU-Bio-Verordnung vorgeschrieben sind. Im Falle die Möglichkeit, weiterhin die Vorsorgemaßnahmen einer zufälligen Belastung eines Produktes (z.B. aus wie bisher in der Betriebsbeschreibung aufzulisten Abdrift, Umwelt, Boden, Hintergrundbelastung) muss oder ebenfalls Dokumente hochzuladen. Hier kann beim Fehlen von Vorsorgemaßnahmen die Öko-Kenn- ggf. ein eigenes Konzept oder falls ein solches nicht zeichnung/-Vermarktung ausgeschlossen werden. schriftlich vorliegt, ein Konzept auf Basis einer Vorla- Kurz zusammengefasst bedarf es: ge, die wir Ihnen ebenfalls in Kürze zur Verfügung stel- len, hochgeladen werden. I. einer Analyse der Punkte, an denen Kontamina- tionen mit nicht zugelassenen Stoffen (das sind Pflanzenschutzmittel, Dünger, Hilfs- und Zusatz- stoffe bei Lebens- und Futtermitteln) erfolgen könnten Überdachung von Freigelände, II. an diesen Punkten geeignete Maßnahmen, um Spalten in Ausläufen Kontaminationen auszuschließen Freigelände (Auslaufflächen) darf gemäß EU-Bio-Recht III. einer regelmäßigen Überprüfung der Maßnah- teilweise überdacht sein. Die EU-Kommission hat fest- men auf Aktualität und Wirksamkeit. gestellt, dass die teilweise Überdachung dabei maxi- mal 50% der gemäß VO (EU) 2020/464 Anhang I fest- Wichtig ist dabei, dass es sich im Grundsatz um „ver- gelegten spezifischen Freigeländeflächen betragen hältnismäßige Vorsorgemaßnahmen, die dem Ein- darf. fluss der Unternehmer unterliegen“ handelt, die Sie Eine 50% übersteigende Überdachung darf auch zeit- ergreifen, um eine „Kontamination“ zu vermeiden (Er- weise nicht überschritten werden. Freigelände, das wägungsgrund 24). Damit ist klargestellt, dass „Belas- die Mindestflächen gemäß VO (EU) 2020/464 An- tungen“, die aus der Atmosphäre, aus Abdrift oder aus hang I übersteigt („Luxusfläche“) darf auch in höhe- ubiquitären Quellen stammen, nicht ausgeschlossen rem Maße überdacht sein. Da Freigelände den Tieren werden müssen. Es geht also in erster Linie um die in- Außenklimareize bieten soll, sollte der Auslauf nicht nerbetrieblichen Kontaminationsrisiken. vollständig fest umschlossen sein. Über die Risikoanalyse und die Maßnahmen wurde Die Auslauffläche darf bei Pflanzenfressern nicht und viel spekuliert und fantasiert. Auf der BioFach und an- bei Schweinen zu maximal 50% aus Spaltenboden be- dernorts wurden Konzepte vorgestellt und diskutiert. stehen, also perforiert sein. Für die Erzeugung ökologischer Produkte wurde vom Bitte prüfen Sie, ob Ihre Ausläufe den Anforderungen BÖLW (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft) ein entsprechen oder ob Sie diese ggf. anpassen können. praxisnahes Konzept erarbeitet Wir erwarten auch hierzu weitere Auslegungshinweise (https://www.boelw.de/news/vorsorgekonzept-mit- der Bundesländer und werden Sie informieren. checkliste-fuer-landwirtschaftliche-unternehmen/), das vom Bundesverband der Öko-Kontrollstellen ge- prüft und bestätigt wurde. Dieses Konzept wollen wir in die Betriebsbeschrei- bung im Kundenportal aufnehmen, da es sehr gut ge- eignet ist, die wesentlichen Risiken in der Erzeugung abzubilden und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu beschreiben. ABCERT INFO 1/2023 7
Öko-Geflügelhaltung: Auslegungshinweise der Länder Die Auslegungshinweise (Geflügelpapier) der LÖK (Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau) wurden überarbeitet und sollen Sie und uns bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen in der Bio-Ge- flügel-Haltung unterstützen und eine Harmonisierung der Umsetzung des EU-Rechts in Deutschland fördern. Die Hinweise gelten vorbehaltlich weiterer Präzisie- rung oder Festlegungen durch die Länder und durch die EU-Kommission. Sie finden die Auslegungen auf unserer Homepage unter: bit.ly/ABCERT_Oeko_Gefluegelhaltung Wir möchten insbesondere auf die Übergangsfristen hinweisen, diese betreffen: a) Grünauslauf für Junggeflügel • Klappenlängen (zwischen Innenbereich und Ve- (Punkt 21 im Geflügelpapier) randa, bzw. zwischen Veranda und Freigelände) Die EU-Kommission hat im Rahmen des Aus- • Besatzdichte bei Ställen mit überdachtem Au- kunftsersuchens die Vorgabe von 70 Tagen für ßenklimabereich den Beginn des Grünauslaufs als systematisches Hindernis angesprochen und um Änderung bei • Trennwände und Sitzstangen bei Mastgeflügel der Verfahrensweise gebeten. Deutschland bzw. • Volieren mit drei erhöhten Ebenen die Länder haben der KOM einen Vorschlag zur geänderten Verfahrensweise mit dem Geflügel- • maximaler Auslaufradius papier übersendet. Bis zur weiteren Klärung wird • Freigelände bei der Aufzucht von Junghennen/ empfohlen, an der bisherigen 70-Tage-Regelung Bruderhähnen. als maximalen Zeitraum festzuhalten. Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass die Bitte aktualisieren Sie hierzu unbedingt die Angaben Landwirte aufgefordert sind, die Tiere frühest- im Kundenportal (Betriebsbeschreibung, Fragengrup- möglich in den Auslauf zu lassen und auch zu pe Tierhaltung 4.3.). dokumentieren, warum Grünauslauf vor dem 70. Erläuterungen zu Veranda und zusätzlichem über- Tag aufgrund des Entwicklungszustandes der dachtem Außenbereich finden Sie insbesondere in Jungtiere oder den Witterungs- sowie Bodenbe- Zeile 18 im verlinkten Dokument. Wir empfehlen für dingungen nicht möglich ist. die Planung von Umbaumaßnahmen dringend die Ein- beziehung der einschlägigen Beratung. b) Produktionseinheiten für Mastgeflügel Im Juni 2022 wurden der EU-Kommission das „Ge- (Punkt 48 im Geflügelpapier) flügelpapier“ übergeben. Neben der Klärung der Im Auslegungsschreiben der EU-Kommission Anfragen an die EU-Kommission sollten auch anste- wurde wiederholt mitgeteilt, dass nur eine öko- hende Fragen aus der Praxis zur Umsetzung des EU- logische Produktionseinheit pro Betrieb möglich Bio-Rechts beantwortet und damit Rechtssicherheit ist. Dabei ergeben sich jedoch Widersprüche mit hergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die den Ausführungen der EU-Bio-Verordnung, da Punkte Grünauslauf für Junggeflügel und Produktions- hier z.B. Umstellungsproduktionseinheiten und einheiten in der Geflügelmast. Bis heute liegt dazu ökologische Produktionseinheiten möglich sind. keine Rückmeldung der EU-Kommission vor. Eine Antwort auf die Frage, wie Umstellungspro- Daher wurde zu den beiden nachfolgend aufgeführten duktionseinheiten nach Ablauf der Umstellungs- Punkten, vorbehaltlich anderslautender Regelungen zeit zu bewerten sind, gibt die EU-Kommission durch die EU-Kommission, von der LÖK folgende Emp- jedoch nicht. Bis zur weiteren Klärung wird emp- fehlungen beschlossen: fohlen, von neuen Investitionen in Geflügelmast- ställe, die über eine Produktionseinheit/Betrieb hinausgehen, abzusehen. 8 ABCERT INFO 1/2023
Verwendung konventioneller Eiweißfutter- Imkerei mittel für adultes Geflügel und Mastschweine Bienenwachs wurde in den Geltungsbereich des Zum Jahreswechsel 2022/2023 sind in allen deut- neuen EU-Bio-Rechts einbezogen. Es kann daher als schen Bundesländern die aufgrund des Ukraine-Krie- unverarbeitetes Bienenwachs mit dem EU-Bio-Logo ges geschaffenen Ausnahmeregelungen ausgelaufen. gekennzeichnet werden, unterliegt aber auch vollstän- Seit 1. Januar 2023 gibt es daher nur noch die Mög- dig dem Kontrollverfahren. lichkeit, für Junggeflügel und Ferkel bei Knappheit von Bitte melden Sie deshalb vor der Beauftragung von Bio-Eiweiß die Nutzung von bis zu 5 Prozent konven- Subunternehmen zur Wachsaufbereitung (z.B. für Mit- tionellem Eiweiß zu beantragen. telwände) Ihre Auftragnehmer als Subunternehmen an. Die Verwendung oder Vermarktung von Mittel- wänden ist erst nach einer Kontrolle der Mittelwand- Überarbeitung der Positivlisten herstellung möglich, sofern der Auftragnehmer nicht Die Änderung zur Durchführungsverordnung (EU) bereits für die Mittelwandherstellung zertifiziert ist. 2021/1165, die die Listen mit den in der Landwirt- Senden Sie uns das Meldeformular für neue Subunter- schaft und Verarbeitung zugelassenen Erzeugnisse nehmen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im und Stoffe enthält, steht kurz vor der Finalisierung. In Original mindestens 4 Wochen vor der nächsten Be- dem Änderungsentwurf sind u.a. Änderungen des An- auftragung des Subunternehmens zu. Sie finden das hang III der zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe in Meldeformular auf unserer Homepage hier: der Futtermittelherstellung (z.B. Monodicalciumphos- bit.ly/ABCERT_Meldeformular phat ) und für Heimtierfuttermittel (z.B. Pentanatrium- Weiterhin möchten wir auf unser Merkblatt zu Materia- triphosphat, E 407 Carrageen, E 414 Gummi arabicum lien in der Imkerei hinweisen und E 410 Johannisbrotkernmehl: wenn verfügbar aus (bit.ly/ABCERT_Merkblatt_Bio_Imkerei). ökologischer Produktion), 3a370 Taurin – nur für Kat- Immer wieder stellen wir bei Kontrollen fest, dass un- zen und Hunde: wenn möglich nicht aus synthetischer zulässige Materialien in Beuten verwendet werden. Produktion) und Änderungen des Anhang V, Teil A der Dies betrifft häufig Thermoschiede, Fütterungsbehäl- zugelassene Lebensmittelzusatz- und Verarbeitungs- ter oder Abdeckmaterialien und Begattungskästchen. hilfsstoffe (z.B. E 553b Talkum: nun auch für Erzeug- Bitte achten Sie bei der Materialauswahl auf Natur- nisse pflanzlichen Ursprungs) vorgesehen. Wir werden materialien bzw. in den Fällen, in denen Kunststoffe Sie über die finalen Änderungen informieren. verwendet werden, auf möglichst lebensmittelechte Materialien. Bei der Varroa-Behandlung beachten Sie bitte die Zu- Heimtierfuttermittel lassungssituation der organischen Säuren. Verwen- Auf EU-Ebene wird intensiv an Regelungen für Bio- den Sie ausschließlich Säuren, die zur Verwendung Heimtierfutter (Konsultationsverfahren bis zum 23. als Tierarzneimittel zugelassen sind (ad us. vet.). Januar 2023) gearbeitet. Die EU-Kommission hat eine Die Verwendung technischer Säuren ist nicht zuläs- neue Ratsverordnung parallel zur EU-Bio-Verordnung sig (Arzneimittelrecht) und birgt Risiken für Tiere und für die Kennzeichnung von Bio-Heimtierfutter vorge- Anwender. Die Zulassungssituation ist aufgrund des schlagen, die in einem beschleunigten Verfahren von neuen deutschen Tierarzneimittelrechts etwas un- Kommission, Rat und Parlament beschlossen werden übersichtlich geworden. Hierzu verweisen wir auf die muss. Es ist ein Erfolg, dass die Kommission diese Seiten der Bieneninstitute der Bundesländer. Bitte spezielle Regelung für Heimtierfutter vorgeschlagen dokumentieren Sie im Behandlungsbuch (gesetzlich hat – ohne diesen Vorschlag wäre insbesondere bei verpflichtend für alle Tierhalter) jegliche Arzneimittel, Hunde- und Katzenfutter eine Bio-Auslobung und eine deren Herkunft und Anwendung. Auch hierzu finden für Verbraucher*innen verständliche Kennzeichnung Sie Vorlagen bei den Bieneninstituten. der Produkte nicht mehr zulässig gewesen. Im Kern soll die Kennzeichnung von Bio-Heimtierfutter wie die von Bio-Lebensmitteln angelegt werden, also anders als die Kennzeichnung von Futtermitteln. Der Entwurf ist neu in der europäischen Konsultation, die bis zum 23. Januar 2023 laufen wird. ABCERT INFO 1/2023 9
Insekten Bio-Salz Die EU-Regelungen für Bio-Insekten (als Futter- oder Auch die durch die EU vorgeschlagenen Regelungen Lebensmittel) werden noch etwas länger auf sich war- für Bio-Salz sind im Entwurf veröffentlicht und konn- ten lassen. Grund dafür ist, dass auf EU-Ebene noch ten bis zum 4. Januar 2023 kommentiert werden. Der Restriktionen der Novel-Food-Verordnung und der EU- Rechtsakt ist einseitig auf Meersalz ausgerichtet. Die Futtermittelgesetzgebung rechtlich analysiert werden Umstellungszeit für Steinsalz wurde zwar gestrichen, müssen. dennoch werden Salzproduzenten in EU-Ländern, die kein Meersalz gewinnen, unangemessen benachtei- ligt. Der EU-Entwurf ist daher stark umstritten. Da es Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung sich um einen delegierten Rechtsakt handelt, müss- (Bio-AHVV) ten die EU-Mitgliedsstaaten oder das EU-Parlament Wie bisher auch können die Mitgliedsstaaten na- ein Veto gegen den Entwurf einlegen, wenn die EU- tionale Vorschriften für die Arbeitsgänge in gemein- Kommission ihren Entwurf aufgrund vieler Kommenta- schaftlichen Verpflegungseinrichtungen erlassen. re nicht zurückzieht. Gemäß dem neuen Ökolandbaugesetz vom 27. Juli 2021 wurde festgelegt, dass die gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen auch weiterhin unter die FAQ-Liste zur EU-Bio-Verordnung Kontrollpflicht fallen. Bezüglich der Regelungen für Die EU-Kommission hat eine Liste mit häufig gestell- die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung wird ten Fragen zur EU-Bio-Verordnung veröffentlicht. Diese eine weitere Rechtsverordnung erlassen. Das BMEL finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission: (Bundeministeriums für Ernährung und Landwirt- https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic- schaft) hat am 8. Dezember 2022 den Entwurf einer farming/organics-glance_de neuen Bio-AHVV in das Beteiligungsverfahren der Ver- und auf unserer Homepage. bände gegeben. Das BMEL möchte mit der Bio-AHVV speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zugeschnittene nationale Regelungen schaffen. Ziel der Neuregelung ist es, Küchen die Teilnahme an der Bio-Zertifizierung zu erleichtern und einfache und klare Kennzeichnungsvorschriften zu schaffen. Der Rechtsrahmen soll eine Steigerung des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln in der AHV unterstützen. Die Frist für mögliche Stellungnahmen war der 4. Januar 2023. Bis zum Inkrafttreten der neuen Bio-AHVV gelten die bisherigen Regelungen weiter. Das EU-Bio-Logo darf in der Kennzeichnung und Wer- bung weiterhin nicht verwendet werden (Art. 2 (3) der Verordnung (EU) 2018/848). Die Angabe des deut- schen Bio-Siegels ist möglich. 10 ABCERT INFO 1/2023
Import / Export Export von Bio-Produkten aus der Neue Liste von Risikoländern und -produkten EU nach Großbritannien bis 31. Dezember 2023 Ware, die nach EU-Bio-Verordnung zertifiziert ist, wird Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Liste von Risi- in Großbritannien (England, Schottland und Wales) koländern und -produkten, für die verstärkte Kontroll- weiterhin und bis zum 31. Dezember 2023 als gleich- maßnahmen durch EU-Importbehörden erforderlich wertig anerkannt. sind. Sendungen, die aus einem dieser Länder stam- Für den Export von Bio-Produkten ist bis auf weiteres men und in die EU importiert werden, unterliegen keine Kontrollbescheinigung („GB-CoI“) erforderlich. diesen Maßnahmen. Die Liste finden Sie auf unserer Dies bedeutet für alle Exporte nach Großbritannien, Homepage. dass die Abwicklung wie bisher erfolgt. Liste der Kontrollstellen und Behörden Importe von Bio-Produkten aus Über das Organic Farming Information System (OFIS) Großbritannien in die EU der europäischen Kommission können Sie die Listen Die EU hat Großbritannien ebenfalls mit einer Befris- zugelassener Kontrollstellen und Behörden aktuell ab- tung bis zum 31. Dezember 2023 als gleichwertig an- fragen: erkannt. Für Bio-Produkte, die aus Großbritannien in https://ec.europa.eu/agriculture/ofis_public/actor_ die EU importiert werden, muss eine Kontrollbeschei- cbeu/ctrl.cfm?targetUrl=home nigung (COI) über TRACES.NT ausgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Home- page. Handelsabkommen Die Übergangsregelung für durch die EU-Kommission anerkannte Drittländer läuft noch bis zum 31. Dezem- ber 2026. Bis zu diesem Termin soll die bisherige, einseitige Anerkennung durch Handelsabkommen abgelöst werden. Dazu hat die EU-Kommission den Beschluss (EU) 2022/2341 gefasst, mit welchen Dritt- ländern Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Dies sind Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neusee- land, Südkorea, Tunesien und die USA. Mit Chile, der Schweiz und UK wurden bereits Han- delsabkommen geschlossen. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage. Zugelassene Drittlands-Öko-Kontrollstellen Mit den Verordnungen (EU) 2022/2047, 2022/2049 und 2022/2468 wurden die Anhänge I und II der VO (EU) 2021/2325 berichtigt und geändert. Auf unserer Homepage finden Sie eine aktuelle Übersicht der von der EU zugelassenen Drittlandskontrollstellen. ABCERT INFO 1/2023 11
Weitere Verfahren NEU: Brandenburger Bio-Zeichen Güte- und Qualitätszeichen weiterer Bundesländer Das Zeichen „bio Brandenburg. Gesicherte Qualität“ Wir bieten unsere Dienstleistungen darüber hinaus ist ein Gütesiegel für Produkte, die in Brandenburg für Qualitätszeichen folgender Bundesländer an: erzeugt und nach den Bestimmungen der EU-Bio-Ver- • Baden-Württemberg: Biozeichen BW und QZBW ordnung und bei denen produktspezifische Zusatzan- (Qualitätszeichen Baden-Württemberg) forderungen eingehalten werden, z.B.: https://www.gemeinschaftsmarketing-bw.de/ • Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen zu 100 Prozent ökologisch wirtschaften • Es gelten strengere Vorgaben zum Tierbesatz • Wiederkäuer müssen ausreichend Grünfutter er- halten • Bayern: Bayerisches Bio-Siegel und GQB (Ge- • Maximale Tiertransportzeiten von vier Stunden prüfte Qualität - Bayern) für Tiere zum Schlachthof https://www.biosiegel.bayern/de/home https://www.gq-bayern.de/ Das Zeichen kann von allen Unternehmen genutzt wer- den, die mittels eines Zeichennutzungsvertrages in das Kontroll- und Prüfsystem eingebunden sind. Das Bio-Zeichen Brandenburg darf nur in Verbindung mit einem Produkt zur Herausstellung der Produkt- eigenschaften Qualität und Herkunft sowie zur Bestä- tigung der erforderlichen Teilnahme an dem entspre- • Rheinland-Pfalz: QZ RLP (Qualitätszeichen chenden Qualitätssicherungssystem zweifelsfrei und Rheinland-Pfalz) eindeutig verwendet werden, z. B. auf Etiketten oder https://www.lwk-rlp.de/de/markt-statistik/ Verpackungen. qualitaetszeichen-rlp/ Weitere Informationen zu „bio Brandenburg. Gesicher- te Qualität“ finden Sie unter: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirt- schaft/agrarmaerkte-ernaehrung/brandenburger- bio-zeichen/# • Saarland: QZ Saarland https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/ landwirtschaft/informationen/qualitaetspo- litik/qualitaetszeichensaarland/qualitaets- zeichensaarland_node.html • Hessen: Bio-Siegel Hessen und GQH (Geprüfte Qualität Hessen) https://www.gutes-aus-hessen.de/ 12 ABCERT INFO 1/2023
Ohne Gentechnik-Kennzeichnung gemäß Regionalfenster VLOG-Standard Das „Regionalfenster“ bietet eine transparente Kenn- Der VLOG-Standard legt die Anforderungen für eine zeichnung regionaler Produkte. Es gibt Auskunft „VLOG geprüft“-Futtermittel- bzw. „Ohne Gentechnik“- über die Herkunft der eingesetzten landwirtschaftli- Lebensmittelerzeugung dar und dient der Vereinheit- chen Zutaten, dem Ort der Verarbeitung und optional lichung der Überprüfung der Prozess- und Qualitätssi- zu den Vorstufen der Landwirtschaft. Durch das neu- cherungssysteme. Für die Kontrolle und Zertifizierung trale Prüf- und Sicherungssystem wird die Einhaltung nach diesem Standard stehen wir Ihnen als Partner der vorgegebenen Kriterien garantiert. Kriterien für mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Unsere Expertise das Regionalfenster sind: eindeutige Definition der erstreckt sich über alle Herstellungs- und Verarbei- Region, klare Zuordnung der Zutaten, transparente tungsstufen, vom landwirtschaftlichen Primärprodukt und neutrale Überprüfung durch ein dreistufiges Prüf- bis zur Frischetheke im Lebensmitteleinzelhandel. und Sicherungssystem. Geprüft werden Lizenznehmer und alle vorgelagerten Handels- und Verarbeitungs- Folgende Stufen des VLOG-Standards sind Teil unseres stufen sowie Erzeuger. Bei unverpackter Ware werden Zertifizierungsportfolios: zusätzlich alle Verkaufsstätten überprüft. • Logistik (Futter- und Lebensmittel) Die Überprüfung der Regionalfensteranforderungen erfolgt jährlich und kann in Kombination mit anderen • Futtermittelherstellung Kontrollverfahren (z.B. nach EU-Bio-Verordnung) erfol- • Matrixorganisation für den Bereich Logistik und gen. Futtermittelherstellung Auf Erzeuger- und Handelsebene kann die Überprü- fung im Rahmen einer Gruppenzertifizierung erfolgen. • Landwirtschaft & Gruppenorganisation Land- Um Mehrfachkontrollen auf den landwirtschaftlichen wirtschaft Betrieben zu vermeiden, werden weitere Standards • Lebensmittelverarbeitung/-aufbereitung (z.B. Qualitätszeichen Baden-Bürttemberg, Geprüfte Qualität Bayern, Bio-Zeichen Baden-Württemberg, Ge- • Einzelhandel – Abgabe loser tierischer Lebens- prüfte Qualität Hessen, Bio-Siegel Hessen, KAT etc.) mittel und Audits (QS-Erzeugung und QS-GAP) auf Erzeuger- ebene und erster Verarbeitungsstufe anerkannt. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2023 der Neu ab 2023: neue VLOG-Standard (Version 23.01) gilt. Ob sich hie- raus für Ihr Unternehmen Änderungen ergeben, kön- • Bio Siegel Hessen wird nur noch auf der Ebene nen Sie anhand der bereitgestellten Revisionsdoku- unverarbeitete Rohstoffe anerkannt. Ausnahme mente unter hier sind Pilze. https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unterneh- • Bayerisches Bio-Siegel wird auf den Ebenen ver- men/standards/der-vlog-standard arbeitete Rohstoffe und unverarbeitete Rohstof- überprüfen. fe der Stufen Erfassung/Handel anerkannt. Aus- Gerne stehen wir Ihnen zu allen Fragen rund um die nahme hier ist Zucker. Einführung und Umsetzung des VLOG-Standards in Ihrem Unternehmen zur Verfügung. • Ab 1. Januar 2023 gelten neue Versionen der Systemdokumente. Diese sowie weitere Infor- mationen zum Regionalfenster finden Sie unter: www.regionalfenster.de IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN BEI UNS: IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS: Monica Marinho Simon Eisenhardt Telefon 07 11 / 35 17 92 – 118 Telefon 07 11 / 35 17 92 – 155 Lara von Kürten Dr. Pia Rosenfelder-Kuon Telefon 07 11 / 35 17 92 – 171 Telefon 07 11 / 35 17 92 – 115 ABCERT INFO 1/2023 13
QS Qualität und Sicherheit GmbH QS-GAP Seit 20 Jahren ist QS der führende Qualitätssiche- QS unterstützt Erzeugerbetriebe für Obst, Gemüse rungs-Standard für Lebensmittel in Deutschland. Die und Kartoffeln bei der Qualitätssicherung mit praxis- ABCERT AG trägt zur Sicherheit dieses Systems mit der gerechten Anforderungen, deren Einhaltung jährlich in Auditierung und Zertifizierung bestimmter Teile der unabhängigen Audits überprüft wird. Der Geltungsbe- Lebensmittelkette bei. Mittelpunkt unserer Kontrolle reich umfasst den gesamten Herstellungsprozess vom und Zertifizierung ist die sinnvolle Umsetzung und An- Anbau über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Erzeu- wendung der QS-Vorgaben in der Praxis. ger können sich immer für eine oder mehrere Produk- Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstrukturen tionsarten anmelden. Alle Kulturen, die zu einer an- und -größen unserer Kunden können wir hier auf weit- gemeldeten Produktionsart gehören, müssen jährlich reichende Erfahrungen zurückblicken. Wir haben das zertifiziert werden. Ziel der sicheren Lebensmittel „vom Landwirt bis zur Der Erzeuger nimmt über einen Bündler am QS-System Ladentheke“ stets im Blick. Dementsprechend führen teil. Der Bündler ist Ansprechpartner bei allen Fragen wir gerne für Sie die Auditierung und Zertifizierung rund um das QS-System und meldet den Betrieb zur gemäß den Vorgaben des QS-Standards in folgenden Kontrolle bei der Zertifizierungsstelle an. Die Audit- Systemketten durch: kontrollen am Betrieb werden dann von Ihrer Zertifi- zierungsstelle durchgeführt. • Futtermittelwirtschaft (Einzelfuttermittel- und Die Lieferberechtigung kann online überprüft werden Mischfutterherstellung inkl. fahrbare Mahl- und unter: www.qs-plattform.de Mischanlagen und Kleinsterzeuger von Einzel- Zusätzlich zu QS-GAP bieten wir die Freiwillige QS-In- futtermitteln, Handel, Lagerung und Transport spektion für Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) von Futtermitteln) in der Systemkette Fleisch und an. FIAS kann nur in Kombination mit QS-GAP-Audits Fleischwaren auf den Stufen Erzeugung, Großhandel/Logistik und • QS Zusatzmodul VLOG für den Bereich Futtermit- Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt werden. telwirtschaft mit der Anerkennung für die VLOG- Zertifizierung (Kombikontrolle) • Großhandel, Landwirtschaftliche Erzeugung & QS-GAP in der Systemkette Obst, Gemüse,Kar- toffeln Bitte achten Sie stets darauf uns über zertifizierungs- relevante Änderungen zu informieren, z.B.: • Änderung Produktsortiment Futtermittelwirtschaft • Anerkennungswunsch GMP+ International • Ab-/Anmeldung neuer Standorte • Zusatzmodule FIAS oder VLOG Bitte beachten Sie die Revisionen und neuen Leitfä- den mit Gültigkeit ab dem 1.01.2023. Im Vorfeld ste- hen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS: Erzeugung/QS-GAP: Michael Friedemann Futtermittel/Großhandel: Telefon 07 11 / 35 17 92 – 169 Dr. Pia Rosenfelder-Kuon Telefon 07 11 / 35 17 92 – 115 Franziska Rintisch: Telefon 07 11 / 35 17 92 – 125 Futtermittel: Simon Eisenhardt Gina Robisch Telefon 07 11 / 35 17 92 – 155 Telefon 07 11 / 35 17 92 – 116 qs@abcert.de 14 ABCERT INFO 1/2023
GlobalG.A.P. CoC - GlobalG.A.P Standard für die Lieferkette GlobalG.A.P. ist der weltweit führende Standard für Alle Parteien, die lose, unverpackte Produkte handha- eine verantwortungsvolle Praxis der Primärproduk- ben, die aus GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktions- tion, Unternehmensführung und Qualitätssicherung prozessen stammen, sowie alle Parteien, die Produkte im Bereich der gartenbaulichen- und landwirtschaft- mit einer GLOBALG.A.P. Identifikationsnummer (z. B. lichen Erzeugung. Die Einhaltung wird in jährlich statt- GGN, CoC-Nummer usw.) verpacken und kennzeich- findenden Audits unabhängig überprüft. Die Kulturen nen oder schriftlich erklären, dass ein Produkt aus werden nicht in Produktionsarten zusammengefasst einem GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionsprozess und der Erzeuger kann einzelne Kulturen auswählen, stammt, müssen ab 1. Januar 2023 über eine gültige mit denen er am System teilnehmen möchte. CoC-Zertifizierung verfügen. Der Erzeuger nimmt direkt über die Zertifizierungsstel- • Davon betroffen sind vor allem Unternehmen le an GobalG.A.P. teil. ohne Agrar-/Aquakulturproduktion, die Produk- Die Zertifikatsgültigkeit kann online überprüft werden te vertreiben, verpacken und vermarkten, die unter: aus GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionspro- https://database.globalgap.org/globalgap/search/ zessen stammen. Produzenten, die ausschließ- SearchMain.faces?init=1 lich Produkte verkaufen, die auf ihrem Zertifikat Zusätzlich zu den beiden IFA-Standards FV (Obst, Ge- für den Standard für die kontrollierte landwirt- müse und Kartoffeln) und FO (Blumen und Zierpflan- schaftliche Unternehmensführung (IFA-Stan- zen) bieten wir das Add-on GRASP an. Es wurde für dard) aufgeführt sind, müssen den CoC-Standard globale Lieferketten entwickelt, beruht auf Freiwillig- auch weiterhin nicht umsetzen. keit und wird in Kombination mit dem IFA-Standard angewendet. • In Einzelfällen, in denen es schwierig sein könn- Zur Harmonisierung haben sich beide Standards te, den CoC-Standard bis zu diesem Datum um- gegenseitig anerkannt und können ineinander um- zusetzen, können bis Dezember 2023 temporäre geschrieben werden und parallel nebeneinander lau- Ausnahmen gewährt werden. fen. So kann beispielsweise bei einem erfolgreichen • Die CoC-Zertifizierung verbessert die Transpa- GlobalG.A.P. Audit auch der Eintrag in die QS-GAP renz über die gesamte Lieferkette hinweg und Plattform durchgeführt werden und umgekehrt. Die senkt so das Risiko des Lebensmittelbetrugs. Eintragung in die QS-GAP-Plattform erfolgt über den Außerdem ermöglicht sie es den Marken und Bündler. Die Eintragung in die GlobalG.A.P. Datenbank Händlern, im Fall von Problemen schnell zu re- über die Zertifizierungsstelle. agieren. Unsere GlobalG.A.P. und QS-GAP Betriebe erhalten in einem gesonderten Anschreiben ein Registrierungs- formular, mit dem sie sich zur erneuten Jahreskont- rolle anmelden können. GlobalG.A.P. Kunden erhalten zusätzlich zu der Registrierung noch ein Informations- schreiben. IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS: Gina Robisch Telefon 0711-351792-116 Michael Friedemann Telefon 0711-351792-169 Franziska Rintisch Telefon 0711-351792-125 globalgap@abcert.de ABCERT INFO 1/2023 15
Ihr Zertifizierungspartner ABCERT AG Hauptgeschäftstelle Martinstraße 42 - 44 D- 73728 Esslingen Telefon Zentrale (0711) 35 17 92 - 0 Telefon Landwirtschaft (0711) 35 17 92 - 291 Telefon Verarbeitung (0711) 35 17 92 - 292 Fax (0711) 35 17 92 - 200 info@abcert.de ABCERT-Geschäftsstelle ABCERT-Büro Regensburg ABCERT AG Tschechien Augsburg Wilhelm-Busch-Straße 3 Komenského 1321/1 Auf dem Kreuz 58 93051 Regensburg CZ - 586 01 Jihlava 86152 Augsburg Telefon (0941) 696 35 45 Telefon +420 (567) 21 76 65 Telefon (0821) 34 676 - 150 Fax (0941) 696 35 46 info@abcert.cz Fax (0821) 34 676 - 155 bayern@abcert.de bayern@abcert.de ABCERT-Büro Dresden ABCERT-Büro Rheinland ABCERT GmbH Italien An der Kirche 3 Gerhardshahn 1 Hauptgeschäftsstelle 01665 Klipphausen-Constappel 53577 Neustadt / Wied Industriezone 1/5 Telefon (0351) 43 88 958 Telefon (0151) 52 56 39 73 I - 39011 Lana Fax (0711) 35 17 92 - 200 Fax (0711) 35 17 92 - 200 Telefon +39 (0473) 86 45 00 dresden@abcert.de info@abcert.de www.abcert.it ABCERT-Büro Göttingen ABCERT-Büro Witzenhausen Schiefer Weg 8 Obere Ellenbergstraße 23 37032 Göttingen 37213 Witzenhausen Telefon (05563) 6323 Telefon (05542) 50 57 75 Fax (0711) 35 17 92 - 200 Fax (05542) 50 57 75 info@abcert.de info@abcert.de Impressum Verantwortlich für den Inhalt: ABCERT AG, vertreten durch den Vorstand Friedrich Lettenmeier (Vorsitzender) www.abcert.de Thomas Damm und Dr. Ulrike Harant, Martinstraße 42 - 44, 73728 Esslingen Stand 1/2023, Änderungen vorbehalten
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