EEP-JOURNAL UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGEN 2017 - Ehler Ermer und ...

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EEP-JOURNAL UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGEN 2017 - Ehler Ermer und ...
Arbeitsrecht                BGH-Rechtsprechung         Handelsrecht
                                                                                    1 | 2017

Unwirksamkeit von Tarif-    Verbraucherschutz beim     Neue Informationspflichten
verträgen der SOKA-Bau      Unternehmenskauf?          für Unternehmer

EEP-JOURNAL
                                                 UNTERNEHMERISCHE
                                                 ENTSCHEIDUNGEN 2017

                                                 ALLES EINE FRAGE
                                                 DER PSYCHOLOGIE?

                           WIRTSCHAFTSPRÜFER   |  STEUERBERATER | RECHTSANWÄLTE
                           eingespielt erstklassig persönlich
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EDITORIAL

                                                                               INHALTSVERZEICHNIS
     Liebe Mandanten und Geschäftspartner,
     es gibt viele Wörter, die es aus dem Englischen ins Deutsche ge-
                                                                                                            04 – 05
     schafft haben – jedoch nur wenige, bei denen es umgekehrt geklappt
     hat. Eine dieser Ausnahmen ist „Zeitgeist“. Der Begriff ist auch in der           NEWS: RECHT & STEUERN                                                     	Verbraucherschutz beim Unter-
     englischen Sprache gebräuchlich, wird also auf der ganzen Welt ver-                                                                                            nehmenskauf?
     standen. Weniger verständlich ist jedoch das, was sich derzeit als
                                                                                         Umsatzsteuer: BMF klärt Praxisfragen zur
     aktueller Zeitgeist in vielen Ländern durchzusetzen scheint. Fakten?                Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand                                 	Arbeitsrecht: Unwirksamkeit von
     Argumente? Eine faire Diskussionskultur? Relikte von gestern. Im                  	Vorsteuerabzug: Rückwirkung einer                                          Tarifverträgen der SOKA-Bau
     „postfaktischen“ Zeitalter zählen offenbar nur noch oberflächliche                  Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt                                 	Neue Informationspflichten für Unter-
     Schlagworte, diffuse Stimmungen, gefühlte Wahrheiten.
                                                                                         der ursprünglichen Ausstellung                                             nehmer nach dem Verbraucherstreit-
     Wirtschaftlich geht es Deutschland extrem gut. Ein enorm robustes                 	Pensionsrückstellungen: Ausschüttungs-                                     beilegungsgesetz
     Wirtschaftswachstum und eine bemerkenswert niedrige Arbeitslosig-                   sperre ist keine Abführungssperre
     keit haben unserem Staat im vergangenen Jahr einen Rekordüber-
                                                                                         Gesellschaftsrecht: Auch auf den Ort einer                                                                13
     schuss von sage und schreibe 23,7 Milliarden Euro beschert. Das ist
                                                                                         Gesellschafterversammlung kommt es an
     trotz Sonderausgaben in Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise                                                                                              REGIONAL
     der höchste Wert seit der Wiedervereinigung. Zur positiven wirtschaft-
     lichen Entwicklung im Land hat nicht zuletzt auch die Konsumfreude
                                                                                                                                                                 	Kolloquium zur Unternehmens-
                                                                                                            06 – 07
     der Verbraucher in Deutschland beigetragen, die ein Zeichen dafür                                                                                             nachfolge
     ist, dass es auch den Menschen in der breiten Masse wirtschaftlich                TITELTHEMA                                                                	EEP fördert Breitensport und
     gut geht. Von Krise ist nichts zu spüren – und doch trifft man vieler-                                                                                        Klinikprojekt
     orts auf unzufriedene „Wutbürger“, auf Ängstlichkeit, Verzagtheit
                                                                                       Unternehmerische Entscheidungen 2017:
     und mitunter auch Aggressivität. Wie passt das zusammen?                          Alles eine Frage der Psychologie?                                         	Vortragsreihe zur Erbschaftsteuer

     Ja, es gibt Unsicherheitsfaktoren, die die Unternehmen und auch die
                                                                                                                                                                                                   14 – 15
     Menschen in Deutschland bewegen. Wird der neue US-Präsident,                                           08 – 12
     der vielen als unberechenbar gilt, zur Gefahr für den Export und die
                                                                                       FACHTHEMEN                                                               INSIDE
     Arbeitsplätze im Land? Welche Auswirkungen wird der Brexit haben?
     Welche Zukunft hat die Europäische Union? Dennoch gibt es keinen                  	Digitale Buchführung: Umsteigen                                           Neu im Team
     vernünftigen Grund, ängstlich zu sein. Der deutsche Mittelstand,                    lohnt sich                                                              	Herzliche Glückwünsche
     Rückgrat der Wirtschaft im Lande, hat exzellente Produkte zu
                                                                                       	BFH-Entscheidung: Sanierungserlass                                        zu Jubiläen und
     bieten, die weltweit stark gefragt sind. Dieser wirtschaftliche Erfolg                                                                                        bestandenen Prüfungen
     schafft den Wohlstand und die Stabilität, um die uns viele andere                   gekippt
     Länder beneiden. Das sollte uns immer bewusst bleiben – auch wenn                   Das neue Anfechtungsrecht kommt                                         	Erneut bestätigt: Qualität
     im Superwahljahr 2017 mancher Wahlkämpfer auf Landes- oder Bun-                   	En vogue: Sinn stiften (Teil 2)                                           ist bei EEP kein Zufall
     desebene versuchen wird, ein anderes, negatives Bild zu zeichnen.                                                                                           	EEP-Blog weiter ausgebaut
     Ganz gleich, welche Koalitionen in Schleswig-Holstein, im Saarland,
     in NRW und zur Bundestagswahl im Herbst zustande kommen:
     Lassen Sie uns an dieser deutschen Erfolgsgeschichte gemeinsam
     weiterarbeiten.
                                                                               Impressum
                                                                               HERAUSGEBER                               Konzept und Design       Bildquellen
     Ihr Helmut Ermer                                                          EHLER ERMER & PARTNER                     my:uniquate GmbH         Cover | © egal / istock.com, franckreporter /         Seite 08 | © alengo / istock.com
                                                                                                                                                  istock.com                                            Seite 9 | © AlexandrBognat / shutterstock.com
                                                                                                                                                  Seite 02 | © Ehler Ermer & Partner                    Seite 9 | chainarong06 / shutterstock.com
                                                                                                                                                  Seite 04 | © NancyEdmonds / istock.com                Seite 11 | © Willowpix / istock.com
                                                                               Wrangelstraße 17–19 / 24937 Flensburg     Arno-Loose-Villa         Seite 04–05 | © Liu zishan / shutterstock.com         Seite 12 | © Kite_rin / shutterstock.com
                                                                               Fon: 0461 8607-0 / Fax: 0461 8607-185     Horst-Menzel-Straße 12   Seite 05 | © DNY59 / istock.com                       Seite 13 | © Ehler Ermer & Partner
                                                                                                                                                  Seite 05 | © Miks Mihails Ignats / shutterstock.com   Seite 14 | © Ehler Ermer & Partner
                                                                               Mail: mail@eep.info / Net: www.eep.info   09112 Chemnitz           Seite 06–07 | © egal / istock.com,                    Seite 15 | © Ehler Ermer & Partner
                                                                                                                                                  AdrianHancu / istock.com
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News: Recht & Steuern                                                                                                                                                                                                                                                     News: Recht & Steuern

     UMSATZSTEUER                                                                 Inkrafttreten          Übergangsphase:
                                                                                                                                                                                       PENSIONS-
                                                                                                                                                                                  RÜCKSTELLUNGEN
                                                                                  des §2b UStG:          bei Erklärung weiter § 2 Abs. 3,
                                                                                    01.01.2017           ansonsten § 2b UStG
     IN EINIGEN WICHTIGEN PRAXISFRAGEN ZUR UM-
     SATZBESTEUERUNG DER ÖFFENTLICHEN HAND HAT                             2015   2016    2017    2018     2019      2020     2021     2022

     DAS BUNDESFINANZMINISTERIUM JETZT KLARHEIT                                                                            ab
                                                                                                                                                          EINE AUSSCHÜT TUNGSSPERRE IST KEINE ABFÜHRUNGS-
                                                                                   Erklärung
     GESCHAFFEN.                                                                    bis zum
                                                                                    31.12.16
                                                                                                                      01.01.2021:
                                                                                                                       nur noch                           SPERRE. DAS HAT DAS BUNDESFINANZMINISTERIUM
                                                                                                                       § 2b UStG

     Konkret geht es um Anwendungsfragen zum Steuer-
                                                                                                                                                          MIT BLICK AUF PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN UND
     änderungsgesetz 2015 und zum damit neu eingeführten                                                                                                  STEUERLICHE ORGANSCHAF TEN KLARGESTELLT.
     § 2b UStG, der die Umsatzbesteuerung juristischer Personen öffentlichen Rechts tiefgrei-
     fend reformiert hatte: Juristische Personen öffentlichen Rechts sind grundsätzlich auch                                                              Mit Änderung des § 253 HGB wurde die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen
     Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daneben wurden einige Ausnahme-                                                                       geändert. Der für die Ermittlung des Abzinsungssatzes relevante Zeitraum wurde von sieben auf zehn
     tatbestände gesetzlich verankert, in denen juristische Personen öffentlichen Rechts als                                                              Jahre erhöht. Aus der Anwendung des Zinssatzes basierend auf den letzten zehn und sieben Jahren
     Nichtunternehmer handeln. Es bestand die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember 2016 eine                                                                 ergibt sich der jährlich zu ermittelnde Unterschiedsbetrag. Dieser unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB
     Erklärung abzugeben, die alte Rechtslage bis Ende 2020 weiter anzuwenden. Da sich                                                                    einer Ausschüttungssperre und es wurde bereits länger diskutiert, wie diese Norm im Verhältnis zur
     in der Folge zahlreiche Fragen zu praktischen Auswirkungen der neuen gesetzlichen                                                                    Ergebnisabführung gem. § 301 AktG steht. Insbesondere für die Anerkennung steuerlicher Organ-
     Regelung ergaben, ist es zu begrüßen, dass das Bundesministerium für Finanzen nach                                                                   schaften ist das entscheidend. Das Bundesfinanzministerium hat nun mit Schreiben vom 23.12.2016
     zwischenzeitlicher Veröffentlichung eines Entwurfes nun mit Schreiben vom 16. Dezem-                                                                 klargestellt, dass die für die Anerkennung einer steuerlichen Organschaft notwendige Abführung des
     ber 2016 wichtige Anwendungsfragen zu § 2b UStG beantwortet hat. Mehr Klarheit schafft                                                               gesamten Ergebnisses (§ 14 KStG i. V. m. § 301 AktG) nicht von der Ausschüttungssperre berührt wird;
     das Schreiben insbesondere für all diejenigen juristischen Personen öffentlichen Rechts,                                                             eine analoge Anwendung der Ausschüttungssperre komme nicht in Betracht. Auch ausschüttungs-
     die keine Optionserklärung abgegeben haben und für die nunmehr seit dem 1. Januar 2017                                                               gesperrte Gewinne müssen also abgeführt werden. Allerdings ist eine Einstellung in eine Rücklage
     der neue § 2b UStG gilt.                                   EEP-Kontakt: jan-ole.blidung@eep.info                                                     nach § 14 Abs. 1 KStG denkbar, wenn dies im Einzelfall bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
                                                                                                                                                          wirtschaftlich begründbar ist.                                         EEP-Kontakt: jan-ole.blidung@eep.info

                                                                     VORSTEUERABZUG                                                                                                                                        GESELLSCHAFTSRECHT
                                                                     BERICHTIGT EIN UNTERNEHMER EINE RECHNUNG,
                                                                     WIRKT DIES AUF DEN ZEITPUNKT ZURÜCK, AN DEM                                                                                                           WURDE FÜR EINE GESELLSCHAF TERVERSAMMLUNG
                                                                     SIE ERSTMALS AUSGESTELLT WURDE.                                                                                                                       EIN UNZULÄSSIGER ORT GEWÄHLT, DROHT DIE
                                                                                                                                                                                                                           ANFECHTUNG DER GETROFFENEN BESCHLÜSSE.
                                                                  Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanz-
                                                                  hofes hervor. Demnach kann das Recht auf Vorsteuer-                                                                                                      Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts-
                                                                  abzug aufgrund der berichtigten Rechnung für den                                                                                                         hofs hervor. Sind die Geschäftsräume der Gesellschaft
                         Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.                                                                                                         nicht geeignet, weil beispielsweise die Vertraulichkeit
                         Damit entfallen gegebenenfalls anfallende Nachzahlungszinsen. Eine berichtigungsfähige Rech-                                                                  einer Gesellschafterversammlung nicht gewährleistet werden kann, muss in der Einladung
                         nung liegt dann vor, wenn sie Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur                                                                    ein anderer zulässiger Ort der Versammlung bestimmt werden. Als unzumutbar sieht die
                         Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält.                                                                      höchstrichterliche Rechtsprechung dabei die Einladung zur Gesellschafterversammlung
                         Sie kann korrigiert werden, wenn sie nicht alle erforderlichen Angaben nach § 14 des Umsatzsteu-                                                              am Wohnsitz eines Gesellschafters an, wenn es unter den Gesellschaftern Streit gibt.
                         ergeseztes enthält oder Angaben unzutreffend sind. Der Besitz einer ordnungsgemäßen Rech-                                                                     Gleiches gilt für die Ladung zur Gesellschafterversammlung an den Kanzleisitz des beraten-
                         nung ist danach formelle, aber nicht materielle Voraussetzung für das Recht auf Vorsteuerabzug.                                                               den Rechtsanwalts eines Gesellschafters, der Parteiinteressen nur eines Gesellschafters
                         Eine zeitliche Begrenzung für die Korrektur einer Rechnung sieht das Gesetz nicht vor. Nach                                                                   vertritt. Werden gleichwohl Beschlüsse gefasst, so unterliegen diese der Anfechtung,
                         allgemeinen Grundsätzen ist eine Berichtigung daher bis zum Schluss der letzten mündlichen                                                                    denn die Rechtsprechung unterstellt in den vorliegenden Fällen, dass der in seine eigenen
                         Verhandlung vor dem Finanzgericht möglich. Die frühere Rechtsprechung, wonach die Vorsteuer                                                                   Wohn- oder Geschäftsräume einladende Gesellschafter in unzulässiger Weise Heimvorteile
                         aus einer berichtigten Rechnung erst im Besteuerungszeitraum der Berichtigung abgezogen wer-                                                                  ausspielt. Mehr Infos: www.eep-bloggt.de.                  EEP-Kontakt: markus.stoeterau@eep.info
                         den konnte, hatte der Europäische Gerichtshof revidiert.         EEP-Kontakt: lars.jensen-nissen@eep.info

                                                                                                                         EEP-Journal | 1 | 2017   4   5       EEP-Journal | 1 | 2017
EEP-JOURNAL UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGEN 2017 - Ehler Ermer und ...
Titelthema                                                                                                                                                                                                                                                   Titelthema

                                                                                                                                     mit Markt- und Konsumpsychologie beschäftigt. „Von             politischen Ereignissen. Wenn man zum Beispiel in be-
                                                                                                                                     Entwicklungen wie dem Brexit oder der Trump-Wahl sind          stimmten Währungsgebieten investieren will und deswe-
                                                                                                                                     wir kalt erwischt worden, Prognosen haben völlig ver-          gen dort produziert, dann sind das langfristige Überle-
                                                                                                                                     sagt. Deshalb geht das Gefühl der Berechenbarkeit zu-          gungen, die man bei guten Produkten auch jetzt in Zeiten
                                                                                                                                     nehmend verloren.“ Das hat auch Auswirkungen auf               von Trump und Brexit nicht grundsätzlich in Frage stellt.“
                                                                                                                                     Entscheidungsprozesse in der Wirtschaft: „Die meisten          Dennoch gehen die Entwicklungen in den USA auch am
                                                                                                                                     unternehmerischen Entscheidungen sind Risikoentschei-          Mittelstand hierzulande nicht ganz spurlos vorüber. „Das

     UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGEN 2017                                                                                            dungen, bei denen sich das Risiko mit Wahrscheinlich-
                                                                                                                                     keiten abschätzen lässt. Wenn nun aber die Menge
                                                                                                                                                                                                    protektionistische Denken und die Einreiseverbote wir-
                                                                                                                                                                                                    ken auf viele Unternehmer schon sehr befremdlich. Eine
                                                                                                                                     derer, die aktuell von nicht mehr kalkulierbaren Risiken       Beschränkung auf die Nation passt weder zur amerikani-
                                                                                                                                     ausgehen, zunimmt, kommt es verstärkt dazu, dass das           schen noch zur deutschen Unternehmenskultur.“

     ALLES EINE FRAGE DER                                                                                                            nicht kalkulierbare Risiko gemieden wird zugunsten
                                                                                                                                     einer Situation, die zwar nicht optimal ist, bei der man
                                                                                                                                     aber weiß, woran man ist.“ Die alte Psychologenweis-
                                                                                                                                     heit, dass Menschen viel stärker zu motivieren sind,
                                                                                                                                                                                                    STABILITÄT, ABER ETWAS WENIGER DYNAMIK
                                                                                                                                                                                                    Auch Konjunkturforscher sehen aktuell keine direkten
                                                                                                                                                                                                    Auswirkungen der internationalen Unsicherheitsfak-
                                                                                                                                     Verluste zu vermeiden, als Gewinne herbeizuführen,             toren. Es sei nicht damit zu rechnen, dass das Brexit-

     PSYCHOLOGIE?                                                                                                                    bewahrheite sich dann in verstärktem Maße. „Die
                                                                                                                                     Menschen werden in solchen Situationen vorsichtiger
                                                                                                                                     und auch konservativer.“
                                                                                                                                                                                                    Votum die deutsche Konjunktur spürbar belastet, so
                                                                                                                                                                                                    Stefan Kooths, Leiter des Prognosezentrums am Insti-
                                                                                                                                                                                                    tut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel. „Die langfristigen
                                                                                                                                                                                                    Auswirkungen der Präsidentschaftswahlen in den Verei-
                                                                                                                                     KOPFSACHE ODER BAUCHGEFÜHL?                                    nigten Staaten sind derzeit nur schwer absehbar, kurz-
                                                                                                                                     Hinzu kommt aktuell ein Phänomen, das der neue                 fristig dürften die Folgen aber auch gering bleiben.“
                                                                                                                                     US-Präsident salonfähig gemacht hat. „Trump suggeriert,        Einig sind sich derzeit alle führenden Wirtschafts-
                                                                                                                                     dass der erfolgreiche Macher von heute seine Entschei-         institute in ihren Prognosen, dass das Wachstum in
                                                                                                                                     dungen schnell und rein intuitiv trifft. Er hat schon          Deutschland 2017 zwar etwas unter dem Vorjahr, aber
                                                                                                                                     frühzeitig gesagt, dass er nicht auf Berater, Daten und        dennoch stabil bleiben wird. In diesem Umfeld wird es
                                                                                                                                     Analysen vertraut, sondern vor allem auf seine Intuition.      für den Mittelstand ein gutes Jahr, ist auch Helmut
                                                                                                                                     Bei unternehmerischen Entscheidungen halte ich das             Ermer überzeugt: „Der Ausblick bei unseren Mandanten
                                                                                                                                     aber für hochproblematisch.“ Felser rät Unternehmern           ist sehr gut. Es wird weiter investiert, sowohl in Sachan-
                                                                                                                                     daher, sich dieses vermeintliche Erfolgsmodell nicht zum       lagen als auch in Mitarbeiter, was von entsprechendem
                                                                                                                                     Vorbild zu nehmen. „Intuition sollte nie genaue Überle-        Optimismus zeugt.“
                                                                                                                                     gungen, Analysen und Datenauswertungen ersetzen.“
                                                                                                                                     Aus Sicht des Wirtschaftspsychologen haben reine Bauch-        WER BEHÄLT DIE DEUTUNGSHOHEIT?
                                                                                                                                     entscheidungen nur unter bestimmten Bedingungen gute           Es gibt also keinen Grund, sich bei unternehmerischen
                                                                                                                                     Erfolgschancen. Eine dieser Bedingungen ist, dass ein          Entscheidungen verunsichern zu lassen, findet auch
                                                                                                                                     wirklich hohes Maß an Erfahrung zugrunde liegen muss.          Wirtschaftspsychologe Prof. Dr. Georg Felser und gibt
                                                                                                                                     „Es ist wie beim Golf: Der erfahrene Golfspieler ist meist     Unternehmern noch zwei Tipps mit auf den Weg: „Mit

    E
            s ist eine fast schon skurrile Gemengelage, mit     ein unberechenbarer US-Präsident und der bevorste-                   besser, wenn er schnell und aus dem Bauch heraus               Blick auf manche Populisten zeigt sich gerade, wie enorm
            der sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2017       hende Brexit die deutsche Exportwirtschaft? Sorgt ein                schlägt. Der unerfahrene Golfspieler hingegen ist besser       wichtig Deutungen geworden sind. Deshalb sollten auch
            konfrontiert sieht. Einerseits geht es Deutsch-     drohender Rechtsruck in Europa für ein Auseinander-                  dran, wenn er es mit Überlegung angeht.“                       Unternehmer sich bei komplexen Themen nicht auf
     land so gut wie lange nicht: Wirtschaft und Arbeitsmarkt   fallen der EU? Wird mein Unternehmen, werde ich                                                                                     Deutungen anderer verlassen, sondern selbst die Deu-
     brummen derartig, dass die Steuereinnahmen von einem       auch privat die Folgen spüren? Was, wenn ich jetzt eine              LANGFRISTIG DENKEN                                             tungshoheit behalten. Ein zweiter Punkt, der mir wich-
     Rekord zum nächsten eilen, es gibt Höchststände an den     falsche Entscheidung treffe?                                         Helmut Ermer, erfahrener Wirtschaftsprüfer und Steuer-         tig ist: Unternehmer sollten immer bedenken, dass ihre
     Börsen, die Deutschen sind in guter Konsumlaune. Die                                                                            berater bei EHLER ERMER & PARTNER, begleitet tagtäg-           Entscheidungen auch eine Außenwirkung haben. Wenn
     vorherrschende Gefühlslage jedoch ist bei vielen Bürgern   (UN-)KALKULIERBARE RISIKEN                                           lich Entscheidungsprozesse in Unternehmen. Spürbare            sie Unsicherheit signalisieren, schaffen sie damit mögli-
     und auch in manchen Unternehmen eine völlig andere:        „Es ist tatsächlich eine außergewöhnliche Zeit für                   Auswirkungen der internationalen Geschehnisse sieht er         cherweise neue Unsicherheiten in ihrem Umfeld. Dieser
     Es macht sich zunehmend ein dumpfes Gefühl von Unzu-       Entscheider“, sagt der Wirtschaftspsychologe Prof. Dr.               bisher nicht. „Investitionen plant man langfristig, sie sind   Verantwortung sollten sie sich stets bewusst sein.“
     friedenheit, Verunsicherung und Angst breit. Bedrohen      Georg Felser, der sich an der Hochschule Harz intensiv               abhängig von der Nachfrage der Kunden und nicht von                                       EEP-Kontakt: helmut.ermer@eep.info

                                                                                                    EEP-Journal | 1 | 2017   6   7       EEP-Journal | 1 | 2017
EEP-JOURNAL UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGEN 2017 - Ehler Ermer und ...
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                                                                                                                                                                                                                                                                                    t zu, dass
        seitegelegt und durch ein digitales System wie „Unternehmen online“ ersetzt.
                                                                                                                                                                                                                                  rb   in de   n;    da   s   Steuerrecht läss
                                                                                                                                                                                                 dem Ruhe-                   ve                                               Stiftung für die
        Bei der digitalen Buchführung geben Sie Ihre Papierbelege nicht mehr außer                                                                                    er, die kurz vor                                                             der Erträge einer
                                                                                                                                            Viele Unternehm                                           terneh      -          bi   s    zu   1/3
                                                                                                                                                                                                                                                                                   iner Familie
        Haus, sondern digitalisieren sie per eigenem Scanner. Dann übertragen Sie die
                                                                                                                                                  d   st eh  en  ,  tr  ei bt neben der Un                                    Ve   rs   or gu   ng     de   s Stifters und se
                                                                                                                                            stan                                                     ema um:
        Datei in ein Online-Portal. Dort werden die Belege in einem Belegarchiv archiviert                                                                               ch ein anderes Th                                     zur Verfügung steh
                                                                                                                                                                                                                                                                 en.
        sowie verwaltet und stehen Ihnen und uns, Ihrem steuerlichen Berater, als Basis                                                     mensnachfolge no                              Au  ss ch ei de  n  al  s
                                                                                                                                                                            meinem
                                                                                                                                             Wie kann ich nach                                               und                                                                           ufwand
        für die Buchführung zur Verfügung. Durch eine automatische Belegerkennung
                                                                                                                                                       eh  m er    m   ei n   Kn   ow-how, Kapital                                  ie     lä  ss  t    si ch    der Verwaltungsa
                                                                                                                                             Untern                                                                r           W                                                              g und
        können systemseitig bereits viele relevante Buchungsinformationen erkannt und
                                                                                                                                                            ge  zi el t  ei ns  et ze n, um mich weite                                       sa  m  m   en  ha  ng mit der Errichtun
                                                                                                                                             Ansehen                                               Eine gute                    im Zu                                            imieren?
        anschließend direkt in die laufende Buchhaltung übernommen werden. Ihnen
                                                                                                                                                        ch af tli ch     zu engagieren?                                               rw   al tu  ng    einer Stiftung min
                                                                                                                                             ge  se lls                                                      ung.               Ve                                                       die soge-
        stehen sämtliche Auswertungen der Finanzbuchhaltung jederzeit zur Verfügung.
                                                                                                                                                        hk ei t  is t  di e   Gr ündung einer Stift                                     di es  em      Zu  sa m  menhang ist auf
                                                                                                                                             Möglic
                                                                                                                                                                           achtet werden so
                                                                                                                                                                                                       llte, be-                 In                                           hinzuweisen. Die
        „Unternehmen online“ ermöglicht Ihnen beispielsweise das Führen von Rech-
                                                                                                                                              Worauf dabei ge                                                                          nn   te    Treuhandstiftung
                                                                                                                                                                                                      n Se      rie  .           na                                                    echtsfähige
        nungseingangs- und -ausgangsbuch, die Erledigung von Zahlungen und Last-
                                                                                                                                                        en    w  ir    in   einer zweiteilige                                          eu  ha   nd  st  ift un g ist eine nichtr
                                                                                                                                              leuc  ht                                                              e             Tr                                                          steuer-
        schriften, eine Optimierung des Mahnwesens, die Führung des Kassenbuchs mit
                                                                                                                                                              rt e  Ch  ris  tia n  Fr  ese beantwortet di                                 un   g,   di e  je do ch  zivilrechtlich und
                                                                                                                                              EEP-Expe                                                                            Stift                                                     g gleich-
        oder ohne Belegbild, Abruf und Prüfung der aktuellen Kontoumsätze und die                                                                                                                                                                                chtsfähigen Stiftun
                                                                                                                                               häufigsten Fragen
                                                                                                                                                                            .                                                      rechtlich einer re                                   g wird in
        sichere Archivierung von Belegen. Sie haben stets den Überblick über unbearbei-
                                                                                                                                                                                                                                   w    er tig     ist .    Di e Treuhandstiftun
        tete Rechnungen und unbezahlte Lieferanten- und Kundenrechnungen sowie                                                                                               g erst nach dem
                                                                                                                                                                                                         Tode er-                                                            er von Bürgerstif-
                                                                                                                                               Sollte eine Stiftun                                                     s            Ab   sp   ra che mit dem Stift
                                                                                                                                                                                                        eite  n   de                                                                handstif-
        aktuelle Unternehmenszahlen. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Arbeitsabläufe
                                                                                                                                                    ht et  we  rd  en   od  er bereits zu Lebz                                       tu  ng  en    ge  gr  ündet, die die Treu
        in Ihrem Unternehmen mit der Einführung der digitalen Buchführung zu opti-                                                              ric                                                                                                                       Der Stifter hat
                                                                                                                                                Stifters?                                                       n   al  s            tu  ng    auch verwalten.
        mieren.                                                                                                                                                                  sowohl zu Lebz          ei te                                                                der Errich-
                                                                 EEP-Kontakt: astrid.au@eep.info
                                                                                                                                                Eine Stiftung kann                                                  ch   -            im     Zu  sa  mmenhang mit
                                                                                                                                                                               r testamentarisch
                                                                                                                                                                                                         en Na                                                        stiftung Einfluss
                                                                                                                                                 auch im Zuge eine                                                 ei se              tu  ng der Treuhand
                                                                                                                                                                                htet werden. Vo       rz  ug sw                                                          iftung, auf den
                                                                                                                                                 lassgestaltung erric                                              un   d              au  f den Namen der St
                                                                                                                                                                             zu Lebzeiten gegr
                                                                                                                                                                                                        ün  de   t                                                                Zusam-
                                                                                                                                                 wird die Stiftung                                                      t-             Zw    ec  k  de   r  Stiftung und die
                                                                                                                                                                                                            sgesta                                                    iftungsvorstands
                                                                                                                                                                                ringeren Kapital au                                       ensetzung des St
                                                                                                                                                  mit einem noch ge                                      st am    en   ts  -           m
                                                                                                                                                                                  im Zuge der Te                                                                    rats.
    BFH-ENTSCHEIDUNG :
                                                                                                                                                  tet. Es kann dann                                                                     und des Stiftungs
                                                                      DAS NEUE ANFECHTUNGSRECHT                                                                                              te re s St ift un   gs ve   r-
                                                                                                                                                                              iftung wei
                                                                                                                                                  gestaltung der St                                        eil dieser
                                                                                                                                                                                 werden. Der Vort                                                                          die Gründung
                                                                                                                                                   mögen zugeführt                                                           -          W   ie lange dauert
    SANIERUNGSERLASS GEKIPPT                                          KOMMT
                                                                                                                                                                                                          zu    Le  bz  ei                                                        ich eine
                                                                                                                                                                               ss der Stifter noch                                                       iftung und kann
                                                                                                                                                   Gestaltung ist, da                                        hen       ha    t           ei ne  r    St
                                                                                                                                                                                   s Stiftungsgesche                                         iftung auch wiede
                                                                                                                                                                                                                                                                         r auflösen?
                                                                                                                                                   ten Einfluss auf da                                           nd    da    s           St                                                    n
                                                                                                                                                                                  sbedarf entspr        ec  he                                                        ner rechtsfähige
     Der Bundesfinanzhof hat den sogenannten Sanierungs-              Nach langem Ringen hat der Bundestag die Reform                              und bei Änderung                                                                      Die Gründung ei
                                                                                                                                                                                 en kann.                                                                                 mit dem Fina -    nz
     erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus dem                des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Sie soll                          Testament anpass                                                                      Stiftung dauert, da
                                                                                                                                                                                                                                                                            gsaufsicht Ein-
     Jahre 2003 gekippt. Der Sanierungserlass besagt, dass            spätestens Mitte 2017 in Kraft treten und enthält einige                                                                                          un    d           am    t und der Stiftun
                                                                                                                                                                                 ne Stiftung zu er       ric ht   en                                                           erden müs-
     Sanierungsgewinne, die sich aus dem Verzicht von Gläu-           Erleichterungen für Gläubiger. Unter anderem wird die                         Ist es möglich, ei                                               ift er    s          ze   lh ei ten abgestimmt w
                                                                                                                                                                                    enangehörige de
                                                                                                                                                                                                             s   St                                                    drei Monate. Die
     bigern auf ihre Forderungen beim Schuldner ergeben,              Frist für die besonders scharfe Vorsatzanfechtung bei                          gleichzeitig Famili                                                                   sen, mindestens
                                                                                                                                                                                                                                                                            trechtsfähigen
     unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer                  erhaltenen Zahlungen von zehn auf vier Jahre verkürzt.                         zu versorgen?                                                      ei  ne             Gr   ündung einer nich
                                                                                                                                                                                  lich. Zum einen
                                                                                                                                                                                                            ka   nn                                                                  cht län-
     befreit werden können. Es ist nun davon auszugehen,              Zudem erhält das Bargeschäft künftig größeren Raum.                            Ja, dies ist mög                                                   ric    h-           Tr  eu  ha   nd  stiftung dauert ni
                                                                                                                                                                                                                 e Er                                                   hen. Es ist kaum
                                                                                                                                                                                     richtet werden. Di                                     ger als drei Woc
     dass der Gesetzgeber sich wieder der Thematik anneh-             Sind Zahlungsvereinbarungen getroffen oder Zahlungs-                            Familienstiftung er                                 be  i  de   r  Er    b-                                              wieder aufzu-
                                                                                                                                                                                      nstiftung ist                                                  lich, eine Stiftung
     men wird. Die spannende Frage bleibt nur, wie es um              erleichterungen gewährt, begründet dies zu Gunsten                              tung dieser Familie                                     tig  t,  es     ist            m  ög                                      g errich-
                                                                                                                                                                                    eschränkt begüns                                                         ben Sie eine Stiftun
     zwischenzeitliche Sanierungsvergleiche, die grundsätz-           des Gläubigers die Vermutung, dass er die Zahlungsun-                           schaftsteuer eing                                       beacht         en    ,         lö se   n.  Ha
                                                                                                                                                                                                                                                                                             iftung
     lich zu entsprechender Steuerlast geführt haben, be-             fähigkeit des Schuldners nicht kannte. Zukünftig wird                               e so  ge  na   nn  te  Er  bersatzsteuer zu                                        te  t   un   d   da s Vermögen der St
                                                                                                                                                       di
                                                                                                                                                                                       fällt. Denkbar ist
                                                                                                                                                                                                                 auch, die                                                      s Vermögen auf
     stellt ist. Kann hier auch die Steuer erlassen werden?           der Anfechtungsanspruch auch nur ab Rechtshängigkeit                             die alle 30 Jahre an                                         un   g   m    it          üb  er  eignet, so ist da
                                                                                                                                                                                       meinnützigen Stift                                     Dauer Ihrem Einfl
                                                                                                                                                                                                                                                                         uss entzogen.
     Was wir betroffenen Unternehmen raten, lesen Sie auf             verzinst, nicht bereits ab Insolvenzeröffnung.                                   Errichtung einer ge                            d  de  r  Fa  m   ilie    zu                                                                    nfo
                                                                                                                                                                                      s Stifters un                                                                                  tian.frese@eep.i
     www.eep-bloggt.de.                                                                            EEP-Kontakt: kay.haessler@eep.info                   der Versorgung de                                                                                         EEP-Kontakt: chris

                                                                                                              EEP-Journal | 1 | 2017    8   9         EEP-Journal | 1 | 2017
EEP-JOURNAL UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGEN 2017 - Ehler Ermer und ...
Fachthemen                                                                                                                                                                                                                                                 Fachthemen

     VERBRAUCHERSCHUTZ
                                                                Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem                   dete dies unter anderem damit, dass hier die Grundsätze    die eine Haftung des Verkäufers für Fahrlässigkeit aus-
                                                                Jahr 2016 zur Frage, wie lange ein Kaufinteressent an                    des AGB-Rechts mitsamt seinen verbraucherschützen-         schließt?
                                                                sein Angebot gebunden ist, herrscht Verunsicherung                       den Wirkungen anzuwenden seien. Vertragsklauseln, die

     BEIM UNTERNEHMENSKAUF?                                     über die Reichweite der Entscheidung. Im konkreten Fall
                                                                wollten Käufer von einem Bauträger eine Doppelhaus-
                                                                                                                                         den Verbraucher für drei Monate an ein Angebot binden,
                                                                                                                                         sind also unwirksam. Auch wenn die Käufer im konkre-
                                                                                                                                                                                                    Wir raten dazu, die Entwicklung genau zu beobachten
                                                                                                                                                                                                    und zumindest über die fraglichen Klauseln zu verhan-
                                                                hälfte als Existenzgründer erwerben. Sie machten ein                     ten Fall Existenzgründer und somit Unternehmer gewe-       deln. Dies sollte auch ausreichend dokumentiert wer-
     WIE WEIT REICHT DIE RECHTSPRECHUNG                         Angebot, an das sie nach den Vertragsunterlagen drei                     sen seien, hätten die Grundsätze des Verbraucherschut-     den, damit die Chance besteht, dass die fragliche Klausel
                                                                Monate gebunden sein sollten. Nach sechs Wochen                          zes starke Indizwirkung, so der BGH. Ähnlich wird nun      nicht der formalen AGB-Kontrolle der Rechtsprechung
     DES BGH ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ?
                                                                nahm der Bauträger das Angebot an – die Käufer wollten                   diskutiert, inwieweit dann noch ein Haftungsausschluss     unterfällt. Auch bei der Verhandlung sind jedoch Gren-
     EIN URTEIL AUS DEM JAHR 2016 WIRFT                         anschließend einen Rückzieher machen und den Kauf-                       bzw. eine Haftungsbegrenzung bei Unternehmens-             zen gesetzt. Näheres ergibt sich leider nur durch eine
     FRAGEN AUF, DIE AUCH FÜR UNTERNEH-                         preis zurückerstattet bekommen. Zu Recht? Der BGH                        verkäufen wirksam vereinbart werden kann. Ist danach       einzelfallbezogene Beurteilung. Wir beraten Sie gern.
     MENSKÄUFE RELEVANT SIND.                                   entschied, dass die Bindungsfrist zu lang sei, und begrün-               jedwede Verwendung einer Bestimmung unwirksam,                                           EEP-Kontakt: jan.reese@eep.info

     ARBEITSRECHT
                                                                                                                                         Gerichtes erkannte fehlende Rechtsgrundlage zu schaf-      verfahrens sowie die Entwicklung der Rechtsprechung

     UNWIRKSAMKEIT VON TARIF-
                                                                                                                                         fen, mithin das bestehende Unrecht durch ein nach-         informieren und Sie zur Durchsetzung Ihrer eigenen An-
                                                                                                                                         folgendes Gesetz nachträglich zu legitimieren. Dieses      sprüche gern beraten und auch gerichtlich vertreten.
                                                                                                                                         Gesetz ist bislang noch nicht in Kraft und es bleibt ab-                             EEP-Kontakt: marcus.menke@eep.info
                                                                                                                                         zuwarten, ob und inwieweit es gegen das verfassungs-

     VERTRÄGEN DER SOKA-BAU
                                                                                                                                         rechtliche Verbot des rückwirkenden Bezuges von Ge-
                                                                                                                                         setzen auf bereits abgeschlossene Lebenssachverhal-
                                                                                                                                         te verstoßen und damit unwirksam sein
                                                                                                                                         könnte. Diese Frage unterliegt der Prü-
                                                                                                                                         fung des Bundesverfassungsgerichtes.
     NACH EINER FOLGENREICHEN ENTSCHEIDUNG DES                  Nun hat das Bundesarbeitsgericht im September 2016
     BUNDESARBEITSGERICHTS ZUR ALLGEMEINVER-                    entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung                      Wir empfehlen bis zur endgültigen
     BINDLICHKEIT VON TARIFVERTRÄGEN HERRSCHT                   des Bundesarbeitsministeriums für die SOKA-Bau-Tarif-                    Klärung der Rechtslage, sämtliche
                                                                verträge wegen Fehlens der Rechtsgrundlage unwirk-                       in den bezeichneten Zeiträumen ge-
     BEI VIELEN ARBEITGEBERN IM BAUGEWERBE UN-
                                                                sam ist – dies betrifft die Beitragszeiträume Oktober                    leisteten Abgaben genau zu erfas-
     SICHERHEIT: WIE IST MIT DER NEUEN SITUATION
                                                                2007 bis Dezember 2011 und Januar bis Dezember 2014;                     sen und gegenüber der SOKA-Bau
     UMZUGEHEN?                                                                                                                          deren Erstattung einzufordern.
                                                                weitere Beitragszeiträume sind aktuell noch in der ge-
                                                                richtlichen Prüfung.                                                     Die Behörde wird sich unter Ver-
     Tarifvertragliche Bestimmungen finden auf Arbeitsver-                                                                               weis auf die möglicherweise anzu-
     hältnisse nicht nur Anwendung, wenn die Beteiligten        Soweit in diesen Zeiträumen Mitarbeiter als Baulohn ab-                  passende Rechtslage in einem zu
     dies vereinbaren, sondern auch, wenn der Gesetzgeber       gerechnet und insbesondere die dort geforderten Bei-                     betreibenden Gerichtsverfahren
     kraft Allgemeinverbindlicherklärung zwingend die An-       träge an die SOKA-Bau geleistet worden sind, ohne                        auf eine Aussetzung dieses Verfah-
     wendung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse         dass der Arbeitgeber hierzu als Mitglied des Arbeit-                     rens verständigen können. In die-
     vorschreibt. Dies ist bislang für den Bundesrahmentarif-   geberverbandes oder aufgrund einer entsprechenden                        sem Falle wäre zumindest die Verjäh-
     vertrag Bau (VTV) der Fall, dieser gilt daher für alle     Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag mit diesem Mit-                     rung etwaiger Erstattungsansprüche
     Beschäftigten im Bauhaupt- und -nebengewerbe. Es ist       arbeiter verpflichtet gewesen ist, wären diese Leistun-                  unterbrochen; weitere Leistungen für
     dort unter anderem die Verpflichtung der tarifunter-       gen, die allein aufgrund der Allgemeinverbindlicherklä-                  Löhne außerhalb der bezeichneten
     worfenen Betriebe zu Zahlungen an die Sozialkassen der     rung angefallen sind, ohne Rechtsgrund geleistet und                     Zeiträume sollten daher zunächst nur
     Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geregelt. Unter diesem Dach       könnten von der SOKA-Bau zurückgefordert werden.                         unter Vorbehalt erbracht werden. Wir
     werden Urlaubs- und Lohnausgleichsansprüche sowie                                                                                   werden unter www.eep-bloggt.de
     Versorgungsansprüche nach entsprechender Beitrags-         Der Gesetzgeber hat umgehend reagiert und mit einem                      und im „EEP-Journal“ weiter über
     erhebung reguliert.                                        Gesetzentwurf beabsichtigt, nachträglich die seitens des                 den Fortgang des Gesetzgebungs-

                                                                                                      EEP-Journal | 1 | 2017   10   11      EEP-Journal | 1 | 2017
EEP-JOURNAL UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGEN 2017 - Ehler Ermer und ...
Fachthemen

     NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN
     FÜR UNTERNEHMER NACH DEM
     VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ
                                                                                               i                                              KOLLOQUIUM ZUR
                                                                                                                                              UNTERNEHMENS-
                                                                                                                                              NACHFOLGE
                                                                                                                                                                                                             EEP FÖRDERT BREITENSPORT
                                                                                                                                                                                                             UND KLINIKPROJEKT
                                                                                                                                                                                                           Seit vielen Jahren unterstützt EEP gemeinnützige Vereine und
                                                                                                                                                                                                           Projekte in ganz Schleswig-Holstein. Wie dies konkret aussehen
                                                                                                                                                                                                           kann, zeigen zwei aktuelle Beispiele: Die 1. Herrenmannschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                         Regional

                                                                                                                                            Nachwuchsförderung à la EEP: Für rund 20                       des Handballvereins SC Gut Heil Neumünster von 1881, die in
     Seit dem 01.02.2017 bestehen neue gesetzliche In-          Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, oder ist er                     Doktoranden, wissenschaftliche Mitarbeiter                     der Kreisoberliga Mitte spielt, konnte sich über einen Satz
     formationspflichten von Unternehmern gegenüber             wie beispielsweise Energieversorger gesetzlich zur Teil-                    und Studenten veranstaltete EEP Ende Januar                    neuer Trikots freuen. Mit breiter Brust wird das EEP-Logo jetzt
     Verbrauchern. Betroffen sind bei Weitem nicht nur          nahme verpflichtet, muss er den Verbraucher jeweils                         gemeinsam mit dem Hamburger Notar Prof.                        auch in Neumünster bei sportlichen Wettkämpfen getragen.
     Betreiber von Online-Shops.                                leicht zugänglich, klar und verständlich auf die zustän-                    Dr. Peter Rawert und dem Direktor des Insti-                   Mit einer Spende unterstützt EEP zudem die neu eröffnete
                                                                dige Verbraucherschlichtungsstelle nebst Angaben zur                        tuts für Wirtschafts- und Steuerrecht in Kiel                  Kindertagesklinik der Uniklinik Kiel. Mitarbeiter und Partner
     Die neuen Vorgaben umfassen zunächst die allgemeinen       Anschrift und Internetseite der Verbraucherschlich-                         Prof. Dr. Joachim Jickeli ein Wochenende an                    hatten auf der EEP-Weihnachtsfeier 1.500 Euro gesammelt, die
     Informationspflichten (§ 36 VSBG). Betroffen sind grund-   tungsstelle hinweisen. Der Hinweis muss eine Erklärung                      der Ostsee. Im wunderschönen reetgedeckten                     Geschäftsführung erhöhte die Spende auf 3.000 Euro.
     sätzlich alle Unternehmer, die eine Internetseite unter-   des Unternehmers enthalten, dass er an einem Streit-                        Haus der Dr. Otto Bagge-Gedächtnisstiftung
     halten und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen            beilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlich-                          widmeten sich die Teilnehmer verschiedenen
     (AGB) verwenden. Selbst wenn über die Internetseite        tungsstelle teilnimmt. Die Informationspflichten gelten                     Bereichen, die bei einer gelungenen Unterneh-
     des Unternehmers überhaupt keine Waren, Dienstleis-        unter diesen Voraussetzungen auch dann, wenn der                            mensnachfolge zu berücksichtigen sind. Dabei
                                                                                Unternehmer am 31.12. des vorangegan-                       kam es nicht nur auf Gesellschafts- und Steuer-
                                                                                genen Jahres weniger als zehn Personen                      recht, sondern neben erbrechtlichen Kompo-
                                                                                beschäftigt hat. Alle beschriebenen In-                     nenten vor allem auch auf wirtschaftliche und
                                                                                formationspflichten gelten sowohl für                       finanzielle Aspekte sowie nicht zuletzt auf psy-
                                                                                betriebene Internetseiten als auch für                      chologische Fallstricke an. Abends war dann
                                                                                verwendete Allgemeine Geschäftsbedin-                       Zeit für intensiven Gesprächsaustausch, der
                                                                                gungen (ABG).                                               gegen Mitternacht mit dem Finale im Tisch-
                                                                                                                                            kicker seinen Höhepunkt fand.
                                                                                Außerdem gibt es Informationspflichten                                                   EEP-Kontakt: jan.reese@eep.info                                  EEP-Kontakt: marcus.menke@eep.info
                                                                                für Unternehmer nach dem Entstehen
                                                                                einer Streitigkeit über einen Verbrau-
                                                                                chervertrag (§ 37 VSBG), die nicht davon
                                                                                abhängig sind, ob der Unternehmer eine
                                                                                Internetseite unterhält bzw. AGB ver-                         VORTRAGSREIHE ZUR ERBSCHAFTSTEUER
                                                                                wendet. Auch auf die Anzahl der Be-
                                                                                schäftigten kommt es dabei nicht an.                                                                         Mit dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz stellen sich
                                                                                Wenn der Unternehmer und der Verbrau-                                                                        für inhabergeführte und familiäre Handwerksbetriebe viele neue
     tungen etc. angeboten werden, bestehen die allgemei-       cher eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag                                                                         Fragen: Ist das vereinfachte steuerliche Bewertungsverfahren für
     nen Informationspflichten trotzdem.                        nicht beilegen konnten, muss der Unternehmer den                                                                             mich anwendbar? Welche Bedeutung hat dabei der Gewinn? Kann ich
                                                                Verbraucher in Textform auf eine für ihn zuständige Ver-                                                                     die Verschonung in Anspruch nehmen? Welche Bedeutung haben
     Der Verbraucher muss leicht zugänglich, klar und ver-      braucherschlichtungsstelle nebst Anschrift und Internet-                                                                     nach der Änderung die Zahl der Arbeitnehmer und die Lohnsumme?
     ständlich in Kenntnis gesetzt werden, wenn der Unter-      seite hinweisen. Der Unternehmer muss dabei angeben,                                                                         Diese und viele weitere Fragen beantworteten die erfahrenen EEP-
     nehmer weder dazu bereit noch gesetzlich verpflichtet      ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfah-                                                                         Steuerberater Hartmut Grund (Neumünster), Olaf Braun (Rendsburg),
     ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-     ren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder                                                                     Roland Schell (Lübeck) und Gunnar Behrning (Elmshorn) in einer Vor-
     braucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Ver-        verpflichtet ist. Ist der Unternehmer zur Teilnahme am                                                                       tragsreihe der Handwerkskammer zu Lübeck, die Station in Lübeck,
     pflichtung trifft allerdings nur Unternehmer, die am       Streitbeilegungsverfahren einer oder mehrerer Ver-                          Ellerhoop, Kiel und Neumünster machte. Nach der Erläuterung der wichtigsten Punkte des Gesetzes nahmen sich die
     31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als zehn            braucherschlichtungsstellen bereit oder verpflichtet, so                    EEP-Steuerexperten viel Zeit für individuelle Fragen und lieferten auch ein umfangreiches Manuskript mit, in dem die
     Personen beschäftigten. Hat sich der Unternehmer zur       hat er diese Stelle oder diese Stellen in Textform anzu-                    komplexe Materie verständlich, gut strukturiert und mit Praxisbeispielen aufbereitet wurde. Das Versprechen der
     Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer     geben.                         EEP-Kontakt: ole.cords@eep.info
                                                                                                                                            Referenten, sie würden nicht gehen, bevor alle Fragen beantwortet seien, haben sie eingehalten, und die Resonanz
                                                                                                                                            war ausgesprochen positiv: „Das war genau, was ich hören wollte“ und „Die Zeit verging wie im Fluge“ waren einige
                                                                                                                                            der Reaktionen. Das Skript kann bei der Handwerkskammer angefordert werden.           EEP-Kontakt: hartmut.grund@eep.info

                                                                                                         EEP-Journal | 1 | 2017   12   13       EEP-Journal | 1 | 2017
INSID E

                                                                                                                                                                                                                                                    INSID E
                                                                                                                                                                        ERNEUT BESTÄTIGT
                                                                                                                                               QUALITÄT IST BEI EEP KEIN ZUFALL.
                                                                                                                                              Das Qualitätsmanagement-System bei EEP, das alle Fachbereiche umfasst, wurde
                                                                                                                                              Anfang des Jahres nach DIN EN ISO 9001:2008, InsO 9001 und GOI von unabhängigen
          Mike Bogensee          Alena Arnst             Susanne Quack     Karen Golz
                                                                                                                                              Prüfern intensiv kontrolliert und bewertet. Alle Bereiche und Leistungen wurden
          LL. M. (London)        wissenschaftliche       Rechtsanwalts-    Verwaltungsfachangestellte /
          Rechtsanwalt           Mitarbeiterin           fachangestellte   Insolvenzsachbearbeiterin                                          mit Zertifikat ausgezeichnet. EEP ist also nach wie vor Ihr verlässlicher Partner und
          Fachanwalt             Flensburg /             Flensburg         Flensburg                                                          Ratgeber.
          für Arbeitsrecht       Rendsburg                                 10-jähriges Jubiläum
          Flensburg / Lübeck

                                                                                                                                                                                                      EEP-Kontakt: baerbel.meyer@eep.info

                                                                           Sandra Steinberg
                                                                           Rechtsanwalts- und Notarfach-
                                                                           angestellte Bereich Insolvenz
                                                                           Flensburg
                                                                           10-jähriges Jubiläum

                                                                                                                                     EEP-Blog weiter ausgebaut
          Dr. Ole Cords                        Lars Ramcke                                                                 MÄRZ

          Rechtsanwalt                         Steuerfachangestellter      Yvonne Logemann                                           Um Mandanten und Interessierte auch über das „EEP-Journal“ hinaus jederzeit zu aktuellen
          Flensburg                            Lübeck                      Steuerfachangestellte                                     Themen zu informieren, hat EEP sein Blog-Angebot weiter ausgebaut. „Das Autorenteam ist in den
          zur erfolgreichen Promotion          zur bestandenen Prüfung     Elmshorn                                                  vergangenen Monaten weiter gewachsen und somit wächst auch die Themenvielfalt kontinuierlich,
                                                                           15-jähriges Jubiläum                                      da jeder Wirtschaftsanwalt bei EEP seine eigenen Spezialgebiete hat“, so Dr. Kay Hässler, der den
                                                                                                                                     Blog gemeinsam mit Dr. Jan Reese federführend betreut.

                                                                                                                                     Im Fokus stehen bei „EEP bloggt“ vor allem aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Insolvenzrecht,
                                                                                                                                     aber auch im Gesellschaftsrecht und in weiteren Bereichen. „Experten aus unserem Haus infor-
                                                                                                                                     mieren beispielsweise über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und die Entwicklung der Recht-
                                                                                                                                     sprechung“, erklärt Dr. Jan Reese. „Dabei liefern sie auch fundierte Einschätzungen und geben
                                                                                                                                     Unternehmern Tipps, wie sie mit den aktuellen Entwicklungen in der Praxis am besten umgehen,
                                                                                                                                     um mögliche Rechtsrisiken jederzeit so gering wie möglich zu halten.“
          Fenja Ramm, B. A.                    Nils Andrée, B. A.          Margret Lindenberg
          Betriebswirtin                       Steuerberater               Steuerfachangestellte                                     Das „EEP bloggt“-Team freut sich jederzeit über Feedback zu den aktuellen Beiträgen. Alle Autoren
          Steuerfachangestellte                Rendsburg                   Rendsburg                                                 stehen auch für weiterführende Beratungen jederzeit gern zur Verfügung. www.eep-bloggt.de
          Flensburg                            zum erfolgreichen           25-jähriges Jubiläum
                                                                                                                                                                                          EEP-Kontakt: kay.haessler@eep.info / jan.reese@eep.info
          zur bestandenen Prüfung              Steuerberaterexamen

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