LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
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MECKLENBURG-VORPOMMERN KOMMENTAR LANDES OURNAL J Vieles hat sich verändert nicht. Sie wird von den Kolleginnen und Kollegen in den Revieren und den Kriminalkommissariaten miter Zum Zeitpunkt, wo dieser Kommentar geschrieben wird, befinden sich ledigt werden müssen. Was das in Tausende Kolleginnen und Kollegen im G20-Einsatz. Noch kann man nur einem Tourismusland Mecklenburg- ahnen, was in der sogenannten heißen Phase alles passieren wird. Vorpommern, gerade in der Haupt Bei vielen von Euch und auch bei mir sind sicher noch immer die Ereig- urlaubszeit, bedeutet, ist jedem klar: Arbeit bleibt liegen, die Bürger war- nisse rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm und insbesondere die ten „Ewigkeiten“ auf die Polizei, Geschehnisse am 2. Juni 2007 in Rostock präsent. Aus einer zunächst Überstundenberge entstehen und friedlichen Demo wurde ein Ausbruch von Gewalt gegen die Polizei, wie ich nicht selten wird die persönliche Be- ihn noch nie vorher erlebt hatte. lastungsgrenze überschritten. Vieles hat sich seitdem verändert in der Polizei. Öffentlichkeitsarbeit er- folgt inzwischen selbstverständlich auch über Facebook und Twitter, An- tikonfliktteams sind Standard und auch neue und bessere Einsatztech- nik wurde beschafft. Aber bei aller Liebe zu neuerer und besserer Aus- stattung, am Ende wird Polizeiarbeit doch von Menschen gemacht. Und daran fehlt es leider viel zu oft. Die Polizei ist personell ausgeblutet. Einsätze wie der G20-Einsatz zei- gen überdeutlich, wie dünn die Per- sonaldecke gerade bei den geschlos- senen Einheiten ist. Die Frage, ob oder wie Kollegen verletzt aus Einsät- zen kommen, weil einfach Personal fehlt, sollen andere beantworten. ganzen Bundesgebiet wochenlang Wenn man mit dem Bürger unseres Hinzu kommt, dass wenn Tausende nach Hamburg fahren müssen, dann Landes spricht, dann hört man viel- Polizistinnen und Polizisten aus dem verschwindet deren „normale“ Arbeit fach Verständnis für die Situation der Polizei. Sätze wie: „Ihr habt es nicht leicht“, „Ihr könnt ja gar nicht mehr auf Streife laufen“ und „Die da oben HAUPTPERSONALRAT in Schwerin, die müssen endlich mal für mehr Polizei sorgen“ kann man Heinz Woisin in den des Öfteren hören. Ob diese Sätze auch von allen Abgeordneten im Ruhestand verabschiedet Landtag gehört wurden, wer weiß? Die neue Ministerpräsidentin Ma- nuela Schwesig sagte vor Kurzem in Am 16. Juni 2017 wurde der Vorsit- einem Interview: „Die Polizei ist zende des Hauptpersonalrates der wichtig. Ich nehme das Thema Si- Polizei, Heinz Woisin, durch den Lan- cherheit sehr ernst und spüre die Ver- desvorsitzenden der GdP, Christian unsicherung der Bevölkerung. Dieser Schumacher, in den wohlverdienten Verunsicherung kann man nicht mit Ruhestand verabschiedet. einer Polizeistatistik begegnen, son- Wir wünschen Heinz Woisin für dern mit konkreten Maßnahmen.“ seinen neuen Lebensabschnitt viel Frau Ministerpräsidentin, sie ha- Gesundheit, Glück, Freude, Zeit und ben es in der Hand. Lassen Sie Ihren Spaß mit seiner Familie und bei sei- Worten auch Taten folgen! Machen nen Hobbys. Sie die innere Sicherheit zur Chef Für unser neues GdP-MV-Bildungs- sache! Christian Schumacher verabschiedet werk wird Heinz jedoch noch weiter- Wir, die Gewerkschaft der Polizei, Heinz Woisin in den Ruhestand. hin aktiv sein. unterstützen Sie dabei gerne. 8 – 2017 Deutsche Polizei 1
LANDES OURNAL J Mecklenburg-Vorpommern DER LANDESVORSTAND Verhandlungen mit dem Finanzminister – Durchbruch im Besoldungskonflikt – Im langen Streit zur Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen 1,75% zum 1. Juni 2017 bleibt davon und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben der Finanzminis- unberührt. ter und die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften am 8. Juni 2017 Auch im Jahr 2019 soll das dann vor- liegende Tarifergebnis für die Beschäf- eine Einigung erzielt. „Alle guten Dinge sind offenbar drei“, so der Landesvor- tigten des öffentlichen Dienstes der sitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Christian Schumacher, in An- Länder zeit- und wirkungsgleich auf betracht dessen, dass es zu einer gütlichen Einigung mit dem Finanzminister die Besoldung und Versorgung der Be- drei Anläufe gebraucht hat und ergänzt: „Es ist ein gutes Ergebnis und ich amten des Landes übernommen wer- bin guter Hoffnung, dass wir nun nicht mehr Gefahr laufen, künftige Polizis- den. Unter der Voraussetzung, dass die tinnen und Polizisten an andere Bundesländer zu verlieren, weil dort besser finanzielle Lage des Landes sich nicht erheblich verschlechtert, sollen auch in bezahlt wird. Außerdem sehe ich das Ergebnis als Einsicht des Finanzminis- den Jahren 2020 bis 2022 die Tarifer- ters, dass nicht nur die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst gute Arbeit gebnisse zeit- und wirkungsgleich leisten, sondern dies auch für die Beamten unseres Landes gilt. Wir dürfen übertragen werden. gespannt sein, ob sich diese Erkenntnis auch bei den aktuellen Haushaltsver- Die Anwärterinnen und Anwärter handlungen um die Anzahl der Polizeiplanstellen zeigt.“ erhalten zum 1. Januar 2018 um 70 Euro abzüglich der bereits in 2017 rücklage bis zum Jahr 2022 fortgeführt vorgenommenen Anpassung. Außer- Was bedeutet das konkret? werden, um das Versorgungsniveau dem wird eine jährliche Sonderzahlung Die aktuelle Einigung mit dem Fi- stabil zu halten. (Weihnachtsgeld) ab 2018 dynamisiert nanzministerium sieht eine zeit- und Zum 1. Januar 2018 gibt es eine Er- und mit den Besoldungsanpassungen wirkungsgleiche Übernahme des Tarif- höhung von 2,15%. Die bereits vom der Folgejahre regelmäßig erhöht. Die ergebnisses vor. Zudem soll die 0,2-pro- Landtag beschlossene Erhöhung der Einigung steht unter dem Vorbehalt zentige Zuführung zur Versorgungs- Besoldung und Versorgung um der Zustimmung des Landtages. DEUTSCHE POLIZEI Ausgabe: KREISGRUPPE NORDWESTMECKLENBURG Die 70 sieht man ihr nicht an Landesbezirk Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle: Platz der Jugend 6 19053 Schwerin Telefon: (0385) 20 84 18-10 Christiane Otting freute sich heute über Blumen von ihrer GdP-Kreisgrup- Telefax: (0385) 20 84 18-11 pe zu ihrem Geburtstag. Unser Ansprechpartner für Senioren überreichte Adress- und Mitgliederverwaltung: Zuständig sind die jeweiligen diese zusammen mit dem Vorsitzenden der Kreisgruppe nachträglich, aber Geschäftsstellen der Landesbezirke. dennoch genauso herzlich. Redaktion: Verantwortlicher Redakteur Christiane war viele Jahre als Perso- stück zum Jahresbeginn und die ge- für das Landesjournal nalratsvorsitzende in der PI Wismar in meinsame Radtour zum Start in den Mecklenburg-Vorpommern Marco Bialecki der Verantwortung und ist immer noch Sommer. Auch der geplante Grillabend Telefon: (03 85) 20 84 18-10 aktiv in der Seniorengruppe der GdP- am 9. August bei Winni ist nun schon Post bitte an die Kreisgruppe Nordwestmecklenburg. ein fester Termin, auf den sich viele Landesgeschäftsstelle (s. oben) So initiierte sie das nun schon zur Tra- schon freuen. Die Beschäftigung mit ih- Verlag und Anzeigenverwaltung: dition gewordene Langschläfer-Früh- VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Anzeigenverwaltung Ein Unternehmen der Gewerkschaft der Polizei REDAKTIONSSCHLUSS Forststraße 3a, 40721 Hilden Telefon (02 11) 71 04-1 83 Redaktionsschluss für die Ausgabe Telefax (02 11) 71 04-1 74 September 2017 DEUTSCHE POLI- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Antje Kleuker ZEI, Landesjournal M-V, ist der 23. 7. Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 39 2017. Die Redaktion behält sich das vom 1. Januar 2017 Recht der auszugsweisen Wiederga- Herstellung: be von Leserzuschriften vor. Dieser L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien Inhalt muss nicht in jedem Fall mit ren Enkeln, die Gartenarbeit und der Marktweg 42–50, 47608 Geldern der Meinung der Redaktion überein- Sport haben sie jung gehalten. Wir Postfach 14 52, 47594 Geldern Telefon (0 28 31) 3 96-0 stimmen. Für unverlangt eingesandte wünschen Christiane auch von dieser Telefax (0 28 31) 8 98 87 Manuskripte wird keine Garantie Stelle noch einmal beste Gesundheit ISSN 0949-2798 übernommen. Anonyme Zuschriften und Freude mit der Gruppe der Jung- werden nicht veröffentlicht. gebliebenen. Uwe Burmeister 2 8 – 2017 Deutsche Polizei
J Mecklenburg-Vorpommern G20-BETREUUNGSEINSATZ – WIR MIT EUCH UNTERWEGS LANDES OURNAL Unsere Eindrücke aus Hamburg mit den besten Bildern Mehr als 100 Stunden GdP-MV-Betreuung in 22 Bildern 8 – 2017 Deutsche Polizei 3
J LANDES OURNAL Mecklenburg-Vorpommern ARBEITSSCHUTZ Mutterschutz – Was das neue Gesetz wirklich bringt Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll den Arbeitsschutz stärken. dass zwischen der Schwangerschaft Arbeitsverbote gegen den Willen der Mutter sind dann tabu. Der Arbeitge- und der durch die aktuelle Beschäfti- ber soll die Arbeitsplätze umgestalten. Mütter erhalten Mitsprache bei der gung gegebenen Gefährdung ein Zusammenhang besteht. Ist die wer- Arbeitszeit, das strikte Nachtarbeitsverbot fällt. Das Gesetz stößt auf dende Mutter hingegen aufgrund Kritik. Details zum Inhalt liefern die Rechtsanwälte Koll & Koll. schwangerschaftsbedingter Beschwer den nicht in der Lage ihrer Arbeit nachzugehen, führt dies nicht zu ei- 1. Begriff a) Beschäftigungsverbote vor nem Beschäftigungsverbot, sondern und nach der Entbindung zu einer „bloßen“ Arbeitsunfähigkeit. Mutterschutz ist der besondere Hat der Arbeitgeber Zweifel an dem Schutz von arbeitenden Frauen in der Ein generelles Beschäftigungsver- attestierten Beschäftigungsverbot, Schwangerschaft und nach der Ge- bot sieht § 3 Abs. 1, 2 MuSchG vor. kann er eine Nachuntersuchung an- burt. Hierzu gehören der Schutz wer- Hiernach dürfen werdende Mütter in ordnen. Aber auch wenn sich die dender Mütter und ihrer ungebore- den letzten sechs Wochen vor der werdende Mutter, die in der Wahl des nen Kinder vor Gefahren für Leben Entbindung und in den acht Wochen untersuchenden Arztes grundsätzlich und Gesundheit, der Schutz vor mut- (bei Früh- und Mehrlingsgeburten frei ist, nicht untersuchen lässt, ist der terschaftsbedingten finanziellen Ein- zwölf Wochen) nach einer Entbin- Arbeitgeber an das Beschäftigungs- bußen und der besondere Kündi- dung nicht beschäftigt werden. Die- verbot gebunden. Die Schwangere gungsschutz. ses generelle Beschäftigungsverbot riskiert allerdings u. U. ihren An- umfasst jede Art der Tätigkeit. Es gilt spruch auf den Mutterschaftslohn. nicht, wenn sich die werdende Mutter 2. Rechtliche Einordnung ausdrücklich zur Arbeitsleistung be- reit erklärt. Sie kann ihre Erklärung b) Ausschluss von bestimmten Die Regelungen zum Mutter- allerdings jederzeit widerrufen. Gem. Beschäftigungszeiten schutz sind im Mutterschutzgesetz § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 gilt im Rahmen (MuSchG) verankert. Das Gesetz der Neuerungen beim Mutterschutz Gem. § 4 MuSchG darf eine wer- hat in 2017 einige Ergänzungen und eine Schutzfrist von zwölf Wochen dende oder stillenden Mutter keine Neuregelungen erfahren. Der über- nach Entbindung, wenn bei dem Kind Mehrarbeit leisten. Mehrarbeit ist wiegende Teil dieser Änderungen eine Behinderung festgestellt wurde. gem. § 4 Abs. 1 MuSchG dabei jede tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. So Sofern kein Arbeitsverhältnis vor- Arbeit, die die Arbeitszeit von acht gilt der Mutterschutz gem. § 1 Mu- liegt, kann die Wirkung eines Be- Stunden täglich oder 80 Stunden in SchG nicht mehr nur für Arbeitneh- schäftigungsverbots aus rechtlichen der Doppelwoche (bei Frauen unter merinnen und Frauen in einem Be- Gründen nicht eintreten. Daher be- 18 Jahren) oder sonst 8½ Stunden rufsausbildungsverhältnis, sondern stimmt § 2 Abs. 3 MuSchG nunmehr, täglich oder 90 Stunden in der Dop- es wird nunmehr auf den Begriff des dass eine arbeitnehmerähnliche Per- pelwoche überschreitet. „Beschäftigungsverhältnisses“ ab- son i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 7 MuSchG in Darüber hinaus dürfen werdende gestellt. Insbesondere gilt das Ge- den oben genannten Fällen von der und stillende Mütter gem. § 5 Abs. 1 setz zukünftig also auch für Prak- vertraglichen Leistungspflicht befreit MuSchG grds. nicht in der Nachtar- tikantinnen i. S. d. § 26 BBiG, Schü- wird. Die Beschäftigte kann aller- beit zwischen 20 und 6 Uhr beschäf- lerinnen und Studentinnen. Auch dings gegenüber dem Vertragspart- tigt werden. behinderte Mitarbeiterinnen in ner erklären, die vertraglichen Diens- Nach den Neuerungen des MuSchG Werkstätten für Behinderte gehör- te dennoch erbringen zu wollen. können sie allerdings nunmehr aus- ten zukünftig zum geschützten Per- Unabhängig von den oben genann- nahmsweise auch zwischen 20 Uhr sonenkreis. Des Weiteren gilt das ten Zeiträumen greift gem. § 15 und 22 Uhr beschäftigt werden, wenn Gesetz – bis auf einige wenige Re- MuSchG § 3 Abs. 1 MuSchG ein be- sie hierzu ihre Einwilligung erteilen. gelungen – zukünftig für Frauen, sonderes Beschäftigungsverbot, wenn Diese kann später jederzeit widerru- die wegen ihrer wirtschaftlichen dieses durch ein ärztliches Attest ver- fen werden. Zusätzlich muss ein ärzt- Unselbstständigkeit als arbeitneh- ordnet wurde. Aus der ärztlichen Be- liches Attest über die Unbedenklich- merähnliche Personen anzusehen scheinigung muss sich ergeben, dass keit der Nachtarbeit vorliegen. Und sind. Darunter fallen z. B. Fremdge- bei Fortsetzung der aktuellen Be- schließlich muss sichergestellt sein, schäftsführerinnen. schäftigung eine Gefahr für das Le- dass die Beschäftigte in dieser Zeit Die Gewährung des Mutterschut- ben oder die Gesundheit der Mutter nicht alleine arbeitet und die Ruhe- zes ist nicht von einem Antrag der oder des Kindes droht. Die bloße zeit von elf Stunden eingehalten wird. Beschäftigten abhängig, sondern Möglichkeit eines Schadenseintritts Alleinarbeit läge gem. § 2 Abs. 4 Mu- unterliegt den gesetzlichen Vorga- infolge weiterer Beschäftigung ge- SchG-E dann vor, wenn nicht sicher- ben und ärztlichen Anordnungen. nügt. Voraussetzung für dieses indivi- gestellt wäre, dass die Beschäftigte duelle Beschäftigungsverbot ist also, jederzeit den Arbeitsplatz verlassen 4 8 – 2017 Deutsche Polizei
Mecklenburg-Vorpommern ARBEITSSCHUTZ J LANDES OURNAL oder Hilfe erreichen kann. Nach § 28 gemeinen Gefährdungsbeurteilung bindung haben. Für den Fall, dass die MuSchG steht die gesamte Ausnah- nach § 5 ArbSchG zu berücksichti- Arbeitnehmerin den Arbeitgeber meregelung zusätzlich unter dem gen. Dies gilt unabhängig von der nicht über ihre Schwangerschaft/Ent- Vorbehalt der behördlichen Geneh- Frage, ob auf einem Arbeitsplatz der- bindung in Kenntnis gesetzt haben migung, die der Arbeitgeber vor der zeit überhaupt eine schwangere Frau sollte, muss dem Arbeitgeber diese Umsetzung der Nachtarbeit einholen beschäftigt wird. Anhand der dorti- Kenntnis innerhalb von zwei Wochen muss. gen Feststellungen ist dann zu prü- nach Zugang der Kündigung vermit- Eine werdende oder stillende Mut- fen, ob Schutzmaßnahmen erforder- telt werden. Das Überschreiten der ter darf darüber hinaus gem. § 6 Abs. lich werden, eine Umgestaltung der insoweit zu berücksichtigen Zweiwo- 1 MuSchG grds. nicht an Sonn- und Arbeitsbedingungen nach § 13 chenfrist ist nur ausnahmsweise un- Feiertagen beschäftigt werden. Eine MuSchG-E erforderlich wird oder schädlich. Nämlich dann, wenn es auf Ausnahme greift allerdings ein, wenn eine Fortführung der Tätigkeit an die- einem von der Frau nicht zu vertre- die Beschäftigte hierzu ihre Bereit- sem Arbeitsplatz überhaupt möglich tenden Grund beruht und die Mittei- schaft erklärt. Zusätzlich muss eine sein wird. Sobald eine Frau dem Ar- lung unverzüglich nachgeholt wird. Ausnahme vom Sonntagsarbeitsver- beitgeber ihre Schwangerschaft mit- In besonderen Fällen kann gem. § 17 bot gem. § 10 ArbZG gegeben sein, geteilt hat, muss er gem. § 10 Abs. 2 Abs. 2 MuSchG ausnahmsweise auf der Beschäftigten muss ein Ersatzru- MuSchG unverzüglich die im Rah- Antrag des Arbeitgebers die nach hetag gewährt werden und eine un- men der Gefährdungsbeurteilung Landesrecht für den Arbeitsschutz verantwortbare Gefährdung für die festgelegten Schutzmaßnahmen ein- zuständige oberste Behörde oder die schwangere Frau und ihr Kind müs- leiten. Solange dies nicht erfolgt ist, von ihr bestimmte Stelle vom absolu- sen ausgeschlossen sein. besteht gem. § 10 Abs. 3 MuSchG-E ten Kündigungsverbot eine Ausnah- ein Beschäftigungsverbot für die me machen und eine Kündigung zu- schwangere Beschäftigte. Er muss der lassen. Da § 17 MuSchG lediglich c) Schutz vor bestimmten Beschäftigten zudem ein Gespräch arbeitgeberseitige Kündigungen Tätigkeiten über die weitere Anpassung ihrer Ar- verbietet, können die Arbeitsver- beitsbedingungen anbieten. tragsparteien das Arbeitsverhältnis Des Weiteren dürfen werdende Im Übrigen muss der Arbeitgeber beispielsweise durch einen Aufhe- Mütter gem. § 11 MuSchG nicht mit gem. § 9 Abs. 1 MuSchG alle auf- bungsvertrag auflösen. Auch befriste- schweren körperlichen Arbeiten und grund der Gefährdungsbeurteilung te Arbeitsverträge können enden, nicht mit Arbeiten beschäftigt wer- erforderlichen Maßnahmen treffen, ohne dass § 17 MuSchG eingreift. den, bei denen sie schädlichen Ein- um die Gesundheit von Mutter und Nach den Neuerungen des wirkungen von gesundheitsgefähr- Kind zu schützen. Die Maßnahmen MuSchG ist die Kündigung einer denden Stoffen oder Strahlen, von sind auf ihre Wirksamkeit hin zu schwangeren Frau bis zu einem Ab- Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hit- überprüfen und ggf. geänderten Be- lauf von vier Monaten jetzt auch nach ze, Kälte oder Nässe, von Erschütte- dingungen anzupassen. Dabei steht einer Fehlgeburt unzulässig, wenn rungen oder Lärm ausgesetzt sind. gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das die Schwangerschaft zuvor mindes- Dabei sind die Regelungen gegen- Ziel im Vordergrund, der Mutter – au- tens zwölf Wochen bestanden hat. Zu- über der Alt-Regelung in § 4 MuSchG ßerhalb der Beschäftigungsverbote – dem wird der Schutz auch auf Vorbe- a. F. deutlich ausgeweitet worden. In- die weitgehende Fortführung ihrer reitungshandlungen des Arbeitgebers soweit umfasst § 11 Abs. 1 MuSchG Tätigkeiten zu ermöglichen. zur Kündigung ausgedehnt, d. h., er jetzt Regelungen zum Schutz vor be- Sofern der Arbeitgeber eine sog. kann während der Schutzfrist z. B. sonderen Gefahrstoffen, während unverantwortbare Gefährdung i. S. d. auch keine Anhörung des Betriebsrats sich die Regelung zum Verbot von §§ 9, 11, 12 MuSchG festgestellt hat, nach § 102 BetrVG wirksam einleiten. schweren körperlichen Arbeiten jetzt und diese nicht durch Schutzmaßnah- in § 11 Abs. 5 MuSchG widerfindet. men nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Darunter fällt z. B. das Verbot des He- MuSchG ausgeschlossen werden f) Mutterschutzlohn und bens von Lasten mit einem Gewicht kann, muss er gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschaftsgeld von mehr als 5 kg. MuSchG ein sog. betriebliches Be- schäftigungsverbot aussprechen. Beschäftigte, die wegen eines Be- schäftigungsverbots außerhalb der d) Gefährdungsbeurteilung Schutzfristen vor oder nach der Ent- e) Kündigungsschutz bindung teilweise oder gar nicht be- Gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 MuSchG schäftigt werden dürfen, erhalten muss der Arbeitgeber neue bzw. ge- Während der Schwangerschaft und gem. § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. änderte Pflichten im Zusammenhang bis zum Ablauf von vier Monaten Dieser umfasst das durchschnittliche mit der Durchführung von Gefähr- nach der Entbindung darf das Ar- Arbeitsentgelt der letzten drei abge- dungsbeurteilungen bei (werdenden) beitsverhältnis durch den Arbeitge- rechneten Kalendermonate vor dem Müttern beachten. Damit wurden u. a. ber gem. § 17 MuSchG nicht gekün- Eintritt der Schwangerschaft. Wurde auch die bisherigen Bestimmungen digt werden. Das Verbot erfasst das Beschäftigungsverhältnis erst der MuSchArbV in das MuSchG inte- Kündigungen jeder Art und damit nach Eintritt der Schwangerschaft be- griert. Zunächst besteht gem. § 10 auch die Änderungskündigung. Der gründet, ist das durchschnittliche Ar- Abs. 1 MuSchG die Pflicht, überhaupt Arbeitgeber muss allerdings im Zeit- beitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt die besonderen Gefährdungen von punkt der Kündigung Kenntnis von Mutter und Kind im Rahmen der all- der Schwangerschaft oder der Ent- Fortsetzung auf Seite 6 8 – 2017 Deutsche Polizei 5
J LANDES OURNAL Mecklenburg-Vorpommern ARBEITSSCHUTZ Fortsetzung von Seite 5 hält § 15 Abs. 1 MuSchG die Rege- Nebenpflicht (vgl. BAG 18. Januar lung, dass eine schwangere 2000 – 9 AZR 932/98). der ersten drei Monate der Beschäfti- Beschäftigte den Umstand ihrer Im Übrigen ist die Mitteilung über gung zu berechnen. Schwangerschaft und den voraus- das Bestehen einer Schwangerschaft Während der Schutzfristen vor und sichtlichen Entbindungstermin nach aber auch im eigenen Interesse. Denn nach der Entbindung haben Beschäf- ihrer eigenen Kenntniserlangung mit- die besonderen Schutzrechte des tigte einen Anspruch auf Mutter- teilen soll. Auch wenn die Vorschrift MuSchG können gegenüber dem Ar- schaftsgeld nach § 19 MuSchG. Als keine erzwingbare oder strafbewehrte beitgeber nur dann geltend gemacht zusätzliche Leistung zum Mutter- Mitteilungspflicht normiert, sollten werden, wenn dieser Kenntnis von schaftsgeld hat der Arbeitgeber gem. Schwangerschaft und voraussichtli- der Schwangerschaft hat. Die Mittei- § 20 MuSchG einen Zuschuss zum cher Entbindungstermin dem Arbeit- lung an den Vorgesetzten oder die Mutterschaftsgeld zu zahlen. geber frühzeitig mitgeteilt werden. § 5 Personalabteilung reicht aus. Wurde MuSchG ist insoweit als nachdrückli- hierzu nicht bereits ein Nachweis ein- che Empfehlung zu verstehen (vgl. gereicht, kann der Arbeitgeber gem. 3. Hinweise für die Beschäftigten BAG 13. Juni 1996 – 2 AZR 736/95). § 15 Abs. 2 MuSchG die entsprechen- Erfolgt die Mitteilung allerdings de Vorlage eines Zeugnisses von ei- Aus der Schwangerschaft und der nicht, so geht ein Pflichtversäumnis nem Arzt oder einer Hebamme ver- Entbindung einer Beschäftigten erge- des Arbeitgebers nicht zu seinen Las- langen. Auch diese Vorschrift ist als ben sich umfassende Rechtspflichten ten. Unter Berücksichtigung der inso- Sollvorschrift ausgestaltet, aber auch des Arbeitgebers, die dieser zwin- weit einschlägigen Rechtsprechung hier sollte die Arbeitnehmerin schon gend beachten muss. Ziel des steht allerdings fest, dass die Arbeit- aus eigenem Interesse diesem Ver- MuSchG ist dabei der umfassende nehmerin, die ihrem Arbeitgeber eine langen nachkommen. So ist beispiels- Schutz von Mutter und Kind. Die Um- Schwangerschaft angezeigt hat, die- weise der schriftliche Nachweis der setzung dieser Pflichten ist allerdings sem die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft Voraussetzung, um an die Kenntnis des Arbeitgebers von Schwangerschaft mitzuteilen hat. sich auf ein Beschäftigungsverbot der Schwangerschaft der Beschäftig- Diese Pflicht ergibt sich nach Auffas- nach § 3 Abs. 1 berufen zu können. ten geknüpft. Aus diesem Grund ent- sung des BAG als arbeitsvertragliche Quelle: © bund-verlag.de (fro) KREISGRUPPE ROSTOCK – SENIORENGRUPPE HINWEIS Eine Tagestour, die sich lohnte Änderungsmitteilung Solltet Ihr umgezogen sein, oder Am 26. April 2017 machte die GdP-Seniorengruppe KG Rostock eine Eure Bankverbindung hat sich geän- Tagestour nach Waren/Müritz, die mit einem Kleinbus – gechartert vom dert bzw. Ihr habt eine neue Amtsbe- GdP-Senior Wolfgang Schreiber – stattfand. zeichnung erhalten, so meldet dies bitte der GdP-Landesgeschäftsstelle. Gegen 10 Uhr hatte dann die GdP- den entsprechenden Erläuterungen. Gewerkschaft der Polizei (GdP) Seniorengruppe die Möglichkeit, die Im Anschluss daran erfolgte dann ein Landesbezirk M-V Dienststelle der Wasserschutzpolizei Besuch des „Müritzeum“. Vor Beginn Platz der Jugend 6, 19053 Schwerin des Besu- ches er- oder: folgte dann – per Fax an: 03 85/20 84 18-11 durch Mit- – per E-Mail: GdPMV@gdp.de arbeiter eine kurze Einfüh- rung, so- SOCIAL MEDIA dass mit einem bes- seren Blick GdP M-V und ständnis Ver- auf Facebook sich alles angesehen werden konnte. Es war Klickt Euch „rein“ werdet Freunde. zu besuchen, wo vorerst Aufgaben ein beeindruckender und erlebnisrei- Und nicht vergessen, wenn's Euch und Abläufe erklärt wurden. Danach cher Tag, der noch lange Zein in Erin- gefällt: Klickt auf den „Gefällt mir“- konnte noch ein Boot der Wasser- nerung bleiben wird. Button. schutzpolizei besichtigt werden mit Müller, Clarissa www.facebook.com/gdp.mv 6 8 – 2017 Deutsche Polizei
DER LANDESVORSTAND Mecklenburg-Vorpommern J LANDES OURNAL Müssen Beamte Angaben zu den Gründen einer Erkrankung machen? – Interessante Klarstellung des OVG Berlin/Brandenburg – Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hatte darüber zu chung näher konkretisiert und dem entscheiden, ob eine Beamtin, die seit Längerem dienstunfähig erkrankt Dienstherrn in diesem Zusammen- ist, der Aufforderung des Dienstvorgesetzten Folge leisten und „nähere hang Aufklärungs- und Begründungs- Angaben zum Grund ihrer Erkrankung“ machen muss. pflichten auferlegt. Die Weisung, sich untersuchen zu lassen, muss Ein diesbezüglicher Anspruch des rechtliche Konsequenzen befürchten 1. auf tatsächlichen Feststellungen Dienstherrn besteht deshalb nicht, muss. Der Beamte kann im Rahmen beruhen, die die Dienstunfähigkeit weil dem Beamten ein Abwehrrecht einer solchen Mitwirkungsobliegen- des Beamten als naheliegend er- gegen den Eingriff in das allgemeine heit selbst entscheiden, in welchem scheinen lassen und sie muss Persönlichkeitsrecht zusteht, weil die Umfang er seine gesundheitliche Situ- 2. Angaben zu Art und Umfang der dienstliche Aufforderung, die als ge- ation und etwaige medizinische Un- ärztlichen Untersuchung enthalten. mischte dienstlich-persönliche Wei- terlagen gegenüber seinem Dienst- In vielen Fällen wurde uns von Kol- sung ergangen ist, zu unbestimmt herrn offenbart. Verlaufen diese legen berichtet, dass genau diese An- bzw. ungeeignet und vor allem unver- Aufklärungsbemühungen des Dienst- forderungen regelmäßig nicht beach- hältnismäßig ist. Der Dienstherr ist zu- herrn vergeblich, muss der Beamte tet werden. Bei Fragen zu diesem nächst angehalten, weitere Aufklä- allerdings unter Umständen hinneh- Thema wendet euch vertrauensvoll rungsbemühungen zu unternehmen. men, dass der Dienstherr eine amts- an eure Kreisgruppe der Gewerk- Dazu kann er u. a. den Beamten auch oder polizeiärztliche Untersuchung schaft der Polizei oder den Kollegen persönlich zu seiner gesundheitlichen anordnen darf. Aber auch dieser An- Jörn Liebig als Verantwortlicher für Situation und den Ursachen der Fehl- ordnung muss der Beamte nicht zwin- Rechtsschutzangelegenheiten. zeiten befragen. Daraus folgt jedoch gend Folge leisten. Das BVerwG hat Der Landesvorstand nicht, dass der Beamte seinerseits zur in seiner jüngeren Rechtsprechung Erteilung entsprechender Auskünfte die formellen und inhaltlichen Anfor- verpflichtet ist und im Weigerungsfall derungen an die Aufforderung zur KG LPBK/LBPA MV unter Umständen sogar disziplinar- amts- oder polizeiärztliche Untersu- „Herzlichen Anzeige Glückwunsch“ Wir brauchen dich! Der VDP – der Verlag deiner Gewerkschaft – sucht Kollegen, die neben Beruf oder Ruhestand Zeit und Lust für eine gut bezahlte Tätigkeit als freiberuflicher Anzeigenverkäufer in Mecklenburg-Vorpommern haben. Hilf uns, unsere Präventions- und Festschriften für die GdP Im Namen des Landesvorstandes in Mecklenburg-Vorpommern zu bewerben und herauszubringen. Nähere Informationen erhältst du unter www.VDPolizei.de. und der Kreisgruppe LBPA/Landes- Oder ruf uns an unter Telefon 0211/7104-183 (Antje Kleuker). amt für zentrale Aufgaben und Tech- nik der Polizei, Brand- und Katastro- phenschutz gratulierte GdP-VL Ralph Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dir! Hofmann dem Kollegen Andreas Tho- mas zu seinem 25. GdP-Jubiläum. Die Urkunde mit den Unterschriften des Forststraße 3a, 40721 Hilden GdP-Bundesvorsitzenden und des Telefon 02 11 / 71 04-183, Frau Antje Kleuker Antje.Kleuker@VDPolizei.de Landesvorsitzenden sowie die Ehren- www.VDPolizei.de nadel und ein Geschenkgutschein machten die Überraschung perfekt. 8 – 2017 Deutsche Polizei 7
J LANDES OURNAL Mecklenburg-Vorpommern JUNGE GRUPPE MECKLENBURG-VORPOMMERN KREISGRUPPE ANKLAM Das Ziel: Sicherheit Aktive Gewerkschaftsarbeit im Fokus Das Ansprechpartnerseminar („AP-Seminar“) der JUNGEN GRUPPEN Am 8. Juni 2017 folgten der GdP- (GdP) M-V fand dieses Jahr vom 16. Mai bis zum 18. Mai in Güstrow statt. Landesvorsitzende Christian Schu- An diesem Seminar nahmen 15 Kolleginnen und Kollegen aus verschiede- macher und der GdP-Kreisgruppen- nen Kreisgruppen teil. vorsitzende Marco Bialecki einer Einladung des Kommunalen Bil- dungswerks e. V. zu einer Sicher- heitskonferenz in Anklam. Themen- schwerpunkte waren u. a. die Aufgabenbewältigung bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bis hin zur Übertragung von hoheitlichen Sicherheitsaufgaben an nichtstaatli- che Träger. Am 9. Juni 2017 trafen sich dann Ziel war es, den Kolleginnen und wärterbegrüßungen, einschließlich beide Vorsitzenden mit dem SPD- Kollegen einen ersten Einblick in die der damit verbundenen Vorbereitun- Bundestagskandidaten Heiko Miraß. aktive Gewerkschaftsarbeit, insbe- gen, unterstützen werden. Themenschwerpunkte waren hier: sondere der JUNGEN GRUPPE Personalaufbau – Prävention – Bür- (GdP), zu geben und sie hierfür zu ge- Der Landesjugendvorstand gernähe – Respekt vor der Polizei. winnen. Hierzu wurden inhaltlich u. a. die Historie der GdP, Möglichkeiten der IN STILLER TRAUER Mitgliedergewinnung/-bindung/-ak- tivierung, die Leistungen und Vortei- le der GdP behandelt. Am letzten Se- minartag fand eine Rhetorikschulung statt. Diese war durch viele prakti- sche Übungen geprägt, die bei strah- lendem Sonnenschein draußen statt- fanden. Abgerundet wurde das AP-Seminar durch einen gemeinsa- men Bowlingabend, bei dem der Aus- tausch nicht zu kurz kam. Abschließend kann gesagt werden, dass bereits zum Ende des AP-Semi- nars die ersten neuen Kolleginnen und Kollegen für die aktive Gewerk- schaftsarbeit gewonnen werden konnten und uns bereits bei den An- 8 8 – 2017 Deutsche Polizei
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