LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei

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LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
MECKLENBURG-VORPOMMERN

                                                    KOMMENTAR
                                                                      LANDES OURNAL         J
         Vieles hat sich verändert                                                  nicht. Sie wird von den Kolleginnen
                                                                                    und Kollegen in den Revieren und
                                                                                    den Kriminalkommissariaten miter­
   Zum Zeitpunkt, wo dieser Kommentar geschrieben wird, befinden sich               ledigt werden müssen. Was das in
Tausende Kolleginnen und Kollegen im G20-Einsatz. Noch kann man nur                 einem Tourismusland Mecklenburg-
ahnen, was in der sogenannten heißen Phase alles passieren wird.                    Vorpommern, gerade in der Haupt­
   Bei vielen von Euch und auch bei mir sind sicher noch immer die Ereig-           urlaubszeit, bedeutet, ist jedem klar:
                                                                                    Arbeit bleibt liegen, die Bürger war-
nisse rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm und insbesondere die
                                                                                    ten „Ewigkeiten“ auf die Polizei,
Geschehnisse am 2. Juni 2007 in Rostock präsent. Aus einer zunächst                 Überstundenberge entstehen und
friedlichen Demo wurde ein Ausbruch von Gewalt gegen die Polizei, wie ich           nicht selten wird die persönliche Be-
ihn noch nie vorher erlebt hatte.                                                   lastungsgrenze überschritten.

   Vieles hat sich seitdem verändert in
der Polizei. Öffentlichkeitsarbeit er-
folgt inzwischen selbstverständlich
auch über Facebook und Twitter, An-
tikonfliktteams sind Standard und
auch neue und bessere Einsatztech-
nik wurde beschafft. Aber bei aller
Liebe zu neuerer und besserer Aus-
stattung, am Ende wird Polizeiarbeit
doch von Menschen gemacht. Und
daran fehlt es leider viel zu oft.
   Die Polizei ist personell ausgeblutet.
   Einsätze wie der G20-Einsatz zei-
gen überdeutlich, wie dünn die Per-
sonaldecke gerade bei den geschlos-
senen Einheiten ist. Die Frage, ob
oder wie Kollegen verletzt aus Einsät-
zen kommen, weil einfach Personal
fehlt, sollen andere beantworten.           ganzen Bundesgebiet wochenlang             Wenn man mit dem Bürger unseres
   Hinzu kommt, dass wenn Tausende          nach Hamburg fahren müssen, dann        Landes spricht, dann hört man viel-
Polizistinnen und Polizisten aus dem        verschwindet deren „normale“ Arbeit     fach Verständnis für die Situation der
                                                                                    Polizei. Sätze wie: „Ihr habt es nicht
                                                                                    leicht“, „Ihr könnt ja gar nicht mehr
                                                                                    auf Streife laufen“ und „Die da oben
                         HAUPTPERSONALRAT                                           in Schwerin, die müssen endlich mal
                                                                                    für mehr Polizei sorgen“ kann man
          Heinz Woisin in den                                                       des Öfteren hören. Ob diese Sätze
                                                                                    auch von allen Abgeordneten im

        Ruhestand verabschiedet                                                     Landtag gehört wurden, wer weiß?
                                                                                       Die neue Ministerpräsidentin Ma-
                                                                                    nuela Schwesig sagte vor Kurzem in
                                              Am 16. Juni 2017 wurde der Vorsit-    einem Interview: „Die Polizei ist
                                            zende des Hauptpersonalrates der        wichtig. Ich nehme das Thema Si-
                                            Polizei, Heinz Woisin, durch den Lan-   cherheit sehr ernst und spüre die Ver-
                                            desvorsitzenden der GdP, Christian      unsicherung der Bevölkerung. Dieser
                                            Schumacher, in den wohlverdienten       Verunsicherung kann man nicht mit
                                            Ruhestand verabschiedet.                einer Polizeistatistik begegnen, son-
                                              Wir wünschen Heinz Woisin für         dern mit konkreten Maßnahmen.“
                                            seinen neuen Lebensabschnitt viel          Frau Ministerpräsidentin, sie ha-
                                            Gesundheit, Glück, Freude, Zeit und     ben es in der Hand. Lassen Sie Ihren
                                            Spaß mit seiner Familie und bei sei-    Worten auch Taten folgen! Machen
                                            nen Hobbys.                             Sie die innere Sicherheit zur Chef­
                                              Für unser neues GdP-MV-Bildungs-      sache!
Christian Schumacher verabschiedet          werk wird Heinz jedoch noch weiter-        Wir, die Gewerkschaft der Polizei,
Heinz Woisin in den Ruhestand.              hin aktiv sein.                         unterstützen Sie dabei gerne.

                                                                                               8 – 2017 Deutsche Polizei 1
LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
LANDES OURNAL
              J                               Mecklenburg-Vorpommern

                                                     DER LANDESVORSTAND

  Verhandlungen mit dem Finanzminister
  – Durchbruch im Besoldungskonflikt –
   Im langen Streit zur Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen                       1,75% zum 1. Juni 2017 bleibt davon
und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben der Finanzminis-                           unberührt.
ter und die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften am 8. Juni 2017                       Auch im Jahr 2019 soll das dann vor-
                                                                                               liegende Tarifergebnis für die Beschäf-
eine Einigung erzielt. „Alle guten Dinge sind offenbar drei“, so der Landesvor-
                                                                                               tigten des öffentlichen Dienstes der
sitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Christian Schumacher, in An-                      Länder zeit- und wirkungsgleich auf
betracht dessen, dass es zu einer gütlichen Einigung mit dem Finanzminister                    die Besoldung und Versorgung der Be-
drei Anläufe gebraucht hat und ergänzt: „Es ist ein gutes Ergebnis und ich                     amten des Landes übernommen wer-
bin guter Hoffnung, dass wir nun nicht mehr Gefahr laufen, künftige Polizis-                   den. Unter der Voraussetzung, dass die
tinnen und Polizisten an andere Bundesländer zu verlieren, weil dort besser                    finanzielle Lage des Landes sich nicht
                                                                                               erheblich verschlechtert, sollen auch in
bezahlt wird. Außerdem sehe ich das Ergebnis als Einsicht des Finanzminis-
                                                                                               den Jahren 2020 bis 2022 die Tarifer-
ters, dass nicht nur die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst gute Arbeit                 gebnisse zeit- und wirkungsgleich
leisten, sondern dies auch für die Beamten unseres Landes gilt. Wir dürfen                     übertragen werden.
gespannt sein, ob sich diese Erkenntnis auch bei den aktuellen Haushaltsver-                      Die Anwärterinnen und Anwärter
handlungen um die Anzahl der Polizeiplanstellen zeigt.“                                        erhalten zum 1. Januar 2018 um
                                                                                               70 Euro abzüglich der bereits in 2017
                                                    rücklage bis zum Jahr 2022 fortgeführt     vorgenommenen Anpassung. Außer-
    Was bedeutet das konkret?                       werden, um das Versorgungsniveau           dem wird eine jährliche Sonderzahlung
  Die aktuelle Einigung mit dem Fi-                 stabil zu halten.                          (Weihnachtsgeld) ab 2018 dynamisiert
nanzministerium sieht eine zeit- und                   Zum 1. Januar 2018 gibt es eine Er-     und mit den Besoldungsanpassungen
wirkungsgleiche Übernahme des Tarif-                höhung von 2,15%. Die bereits vom          der Folgejahre regelmäßig erhöht. Die
ergebnisses vor. Zudem soll die 0,2-pro-            Landtag beschlossene Erhöhung der          Einigung steht unter dem Vorbehalt
zentige Zuführung zur Versorgungs-                  Besoldung und Versorgung um                der Zustimmung des Landtages.

          DEUTSCHE POLIZEI
          Ausgabe:
                                                            KREISGRUPPE NORDWESTMECKLENBURG
                                                       Die 70 sieht man ihr nicht an
          Landesbezirk Mecklenburg-Vorpommern

          Geschäftsstelle:
          Platz der Jugend 6
          19053 Schwerin
          Telefon: (0385) 20 84 18-10
                                                      Christiane Otting freute sich heute über Blumen von ihrer GdP-Kreisgrup-
          Telefax: (0385) 20 84 18-11               pe zu ihrem Geburtstag. Unser Ansprechpartner für Senioren überreichte
          Adress- und Mitgliederverwaltung:
          Zuständig sind die jeweiligen             diese zusammen mit dem Vorsitzenden der Kreisgruppe nachträglich, aber
          Geschäftsstellen der Landesbezirke.
                                                    dennoch genauso herzlich.
          Redaktion:
          Verantwortlicher Redakteur                   Christiane war viele Jahre als Perso-   stück zum Jahresbeginn und die ge-
          für das Landesjournal                     nalratsvorsitzende in der PI Wismar in     meinsame Radtour zum Start in den
          Mecklenburg-Vorpommern
          Marco Bialecki                            der Verantwortung und ist immer noch       Sommer. Auch der geplante Grillabend
          Telefon: (03 85) 20 84 18-10              aktiv in der Seniorengruppe der GdP-       am 9. August bei Winni ist nun schon
          Post bitte an die                         Kreisgruppe Nordwestmecklenburg.           ein fester Termin, auf den sich viele
          Landesgeschäftsstelle (s. oben)           So initiierte sie das nun schon zur Tra-   schon freuen. Die Beschäftigung mit ih-
          Verlag und Anzeigenverwaltung:
                                                    dition gewordene Langschläfer-Früh-
          VERLAG DEUTSCHE
          POLIZEILITERATUR GMBH
          Anzeigenverwaltung
          Ein Unternehmen der
          Gewerkschaft der Polizei                    REDAKTIONSSCHLUSS
          Forststraße 3a, 40721 Hilden
          Telefon (02 11) 71 04-1 83                   Redaktionsschluss für die Ausgabe
          Telefax (02 11) 71 04-1 74                September 2017 DEUTSCHE POLI-
          Verantwortlich für den Anzeigenteil:
          Antje Kleuker                             ZEI, Landesjournal M-V, ist der 23. 7.
          Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 39     2017. Die Redaktion behält sich das
          vom 1. Januar 2017
                                                    Recht der auszugsweisen Wiederga-
          Herstellung:                              be von Leserzuschriften vor. Dieser
          L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG
          DruckMedien                               Inhalt muss nicht in jedem Fall mit        ren Enkeln, die Gartenarbeit und der
          Marktweg 42–50, 47608 Geldern             der Meinung der Redaktion überein-         Sport haben sie jung gehalten. Wir
          Postfach 14 52, 47594 Geldern
          Telefon (0 28 31) 3 96-0                  stimmen. Für unverlangt eingesandte        wünschen Christiane auch von dieser
          Telefax (0 28 31) 8 98 87                 Manuskripte wird keine Garantie            Stelle noch einmal beste Gesundheit
          ISSN 0949-2798                            übernommen. Anonyme Zuschriften            und Freude mit der Gruppe der Jung-
                                                    werden nicht veröffentlicht.               gebliebenen.         Uwe Burmeister

2 8 – 2017 Deutsche Polizei
LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
J
                            Mecklenburg-Vorpommern

 G20-BETREUUNGSEINSATZ – WIR MIT EUCH UNTERWEGS
                                                         LANDES OURNAL

Unsere Eindrücke aus Hamburg
   mit den besten Bildern
       Mehr als 100 Stunden GdP-MV-Betreuung in 22 Bildern

                                                             8 – 2017 Deutsche Polizei 3
LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
J
LANDES OURNAL                 Mecklenburg-Vorpommern

                                              ARBEITSSCHUTZ

               Mutterschutz –
      Was das neue Gesetz wirklich bringt
  Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll den Arbeitsschutz stärken.            dass zwischen der Schwangerschaft
Arbeitsverbote gegen den Willen der Mutter sind dann tabu. Der Arbeitge-          und der durch die aktuelle Beschäfti-
ber soll die Arbeitsplätze umgestalten. Mütter erhalten Mitsprache bei der        gung gegebenen Gefährdung ein
                                                                                  Zusammenhang besteht. Ist die wer-
Arbeitszeit, das strikte Nachtarbeitsverbot fällt. Das Gesetz stößt auf
                                                                                  dende Mutter hingegen aufgrund
Kritik. Details zum Inhalt liefern die Rechtsanwälte Koll & Koll.                 schwangerschaftsbedingter Be­schwer­
                                                                                  den nicht in der Lage ihrer Arbeit
                                                                                  nachzugehen, führt dies nicht zu ei-
              1. Begriff                  a) Beschäftigungsverbote vor            nem Beschäftigungsverbot, sondern
                                            und nach der Entbindung               zu einer „bloßen“ Arbeitsunfähigkeit.
   Mutterschutz ist der besondere                                                 Hat der Arbeitgeber Zweifel an dem
Schutz von arbeitenden Frauen in der       Ein generelles Beschäftigungsver-      attestierten      Beschäftigungsverbot,
Schwangerschaft und nach der Ge-        bot sieht § 3 Abs. 1, 2 MuSchG vor.       kann er eine Nachuntersuchung an-
burt. Hierzu gehören der Schutz wer-    Hiernach dürfen werdende Mütter in        ordnen. Aber auch wenn sich die
dender Mütter und ihrer ungebore-       den letzten sechs Wochen vor der          werdende Mutter, die in der Wahl des
nen Kinder vor Gefahren für Leben       Entbindung und in den acht Wochen         untersuchenden Arztes grundsätzlich
und Gesundheit, der Schutz vor mut-     (bei Früh- und Mehrlingsgeburten          frei ist, nicht untersuchen lässt, ist der
terschaftsbedingten finanziellen Ein-   zwölf Wochen) nach einer Entbin-          Arbeitgeber an das Beschäftigungs-
bußen und der besondere Kündi-          dung nicht beschäftigt werden. Die-       verbot gebunden. Die Schwangere
gungsschutz.                            ses generelle Beschäftigungsverbot        riskiert allerdings u. U. ihren An-
                                        umfasst jede Art der Tätigkeit. Es gilt   spruch auf den Mutterschaftslohn.
                                        nicht, wenn sich die werdende Mutter
     2. Rechtliche Einordnung           ausdrücklich zur Arbeitsleistung be-
                                        reit erklärt. Sie kann ihre Erklärung      b) Ausschluss von bestimmten
   Die Regelungen zum Mutter-           allerdings jederzeit widerrufen. Gem.          Beschäftigungszeiten
schutz sind im Mutterschutzgesetz       § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 gilt im Rahmen
(MuSchG) verankert. Das Gesetz          der Neuerungen beim Mutterschutz             Gem. § 4 MuSchG darf eine wer-
hat in 2017 einige Ergänzungen und      eine Schutzfrist von zwölf Wochen         dende oder stillenden Mutter keine
Neuregelungen erfahren. Der über-       nach Entbindung, wenn bei dem Kind        Mehrarbeit leisten. Mehrarbeit ist
wiegende Teil dieser Änderungen         eine Behinderung festgestellt wurde.      gem. § 4 Abs. 1 MuSchG dabei jede
tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. So      Sofern kein Arbeitsverhältnis vor-     Arbeit, die die Arbeitszeit von acht
gilt der Mutterschutz gem. § 1 Mu-      liegt, kann die Wirkung eines Be-         Stunden täglich oder 80 Stunden in
SchG nicht mehr nur für Arbeitneh-      schäftigungsverbots aus rechtlichen       der Doppelwoche (bei Frauen unter
merinnen und Frauen in einem Be-        Gründen nicht eintreten. Daher be-        18 Jahren) oder sonst 8½ Stunden
rufsausbildungsverhältnis, sondern      stimmt § 2 Abs. 3 MuSchG nunmehr,         täglich oder 90 Stunden in der Dop-
es wird nunmehr auf den Begriff des     dass eine arbeitnehmerähnliche Per-       pelwoche überschreitet.
„Beschäftigungsverhältnisses“ ab-       son i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 7 MuSchG in      Darüber hinaus dürfen werdende
gestellt. Insbesondere gilt das Ge-     den oben genannten Fällen von der         und stillende Mütter gem. § 5 Abs. 1
setz zukünftig also auch für Prak-      vertraglichen Leistungspflicht befreit    MuSchG grds. nicht in der Nachtar-
tikantinnen i. S. d. § 26 BBiG, Schü-   wird. Die Beschäftigte kann aller-        beit zwischen 20 und 6 Uhr beschäf-
lerinnen und Studentinnen. Auch         dings gegenüber dem Vertragspart-         tigt werden.
behinderte     Mitarbeiterinnen    in   ner erklären, die vertraglichen Diens-       Nach den Neuerungen des MuSchG
Werkstätten für Behinderte gehör-       te dennoch erbringen zu wollen.           können sie allerdings nunmehr aus-
ten zukünftig zum geschützten Per-         Unabhängig von den oben genann-        nahmsweise auch zwischen 20 Uhr
sonenkreis. Des Weiteren gilt das       ten Zeiträumen greift gem. § 15           und 22 Uhr beschäftigt werden, wenn
Gesetz – bis auf einige wenige Re-      MuSchG § 3 Abs. 1 MuSchG ein be-          sie hierzu ihre Einwilligung erteilen.
gelungen – zukünftig für Frauen,        sonderes Beschäftigungsverbot, wenn       Diese kann später jederzeit widerru-
die wegen ihrer wirtschaftlichen        dieses durch ein ärztliches Attest ver-   fen werden. Zusätzlich muss ein ärzt-
Unselbstständigkeit als arbeitneh-      ordnet wurde. Aus der ärztlichen Be-      liches Attest über die Unbedenklich-
merähnliche Personen anzusehen          scheinigung muss sich ergeben, dass       keit der Nachtarbeit vorliegen. Und
sind. Darunter fallen z. B. Fremdge-    bei Fortsetzung der aktuellen Be-         schließlich muss sichergestellt sein,
schäftsführerinnen.                     schäftigung eine Gefahr für das Le-       dass die Beschäftigte in dieser Zeit
   Die Gewährung des Mutterschut-       ben oder die Gesundheit der Mutter        nicht alleine arbeitet und die Ruhe-
zes ist nicht von einem Antrag der      oder des Kindes droht. Die bloße          zeit von elf Stunden eingehalten wird.
Beschäftigten abhängig, sondern         Möglichkeit eines Schadenseintritts       Alleinarbeit läge gem. § 2 Abs. 4 Mu-
unterliegt den gesetzlichen Vorga-      infolge weiterer Beschäftigung ge-        SchG-E dann vor, wenn nicht sicher-
ben und ärztlichen Anordnungen.         nügt. Voraussetzung für dieses indivi-    gestellt wäre, dass die Beschäftigte
                                        duelle Beschäftigungsverbot ist also,     jederzeit den Arbeitsplatz verlassen

4 8 – 2017 Deutsche Polizei
LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
Mecklenburg-Vorpommern

                                                ARBEITSSCHUTZ
                                                                                                        J
                                                                                            LANDES OURNAL

oder Hilfe erreichen kann. Nach § 28      gemeinen Gefährdungsbeurteilung           bindung haben. Für den Fall, dass die
MuSchG steht die gesamte Ausnah-          nach § 5 ArbSchG zu berücksichti-         Arbeitnehmerin den Arbeitgeber
meregelung zusätzlich unter dem           gen. Dies gilt unabhängig von der         nicht über ihre Schwangerschaft/Ent-
Vorbehalt der behördlichen Geneh-         Frage, ob auf einem Arbeitsplatz der-     bindung in Kenntnis gesetzt haben
migung, die der Arbeitgeber vor der       zeit überhaupt eine schwangere Frau       sollte, muss dem Arbeitgeber diese
Umsetzung der Nachtarbeit einholen        beschäftigt wird. Anhand der dorti-       Kenntnis innerhalb von zwei Wochen
muss.                                     gen Feststellungen ist dann zu prü-       nach Zugang der Kündigung vermit-
   Eine werdende oder stillende Mut-      fen, ob Schutzmaßnahmen erforder-         telt werden. Das Überschreiten der
ter darf darüber hinaus gem. § 6 Abs.     lich werden, eine Umgestaltung der        insoweit zu berücksichtigen Zweiwo-
1 MuSchG grds. nicht an Sonn- und         Arbeitsbedingungen nach § 13              chenfrist ist nur ausnahmsweise un-
Feiertagen beschäftigt werden. Eine       MuSchG-E erforderlich wird oder           schädlich. Nämlich dann, wenn es auf
Ausnahme greift allerdings ein, wenn      eine Fortführung der Tätigkeit an die-    einem von der Frau nicht zu vertre-
die Beschäftigte hierzu ihre Bereit-      sem Arbeitsplatz überhaupt möglich        tenden Grund beruht und die Mittei-
schaft erklärt. Zusätzlich muss eine      sein wird. Sobald eine Frau dem Ar-       lung unverzüglich nachgeholt wird.
Ausnahme vom Sonntagsarbeitsver-          beitgeber ihre Schwangerschaft mit-       In besonderen Fällen kann gem. § 17
bot gem. § 10 ArbZG gegeben sein,         geteilt hat, muss er gem. § 10 Abs. 2     Abs. 2 MuSchG ausnahmsweise auf
der Beschäftigten muss ein Ersatzru-      MuSchG unverzüglich die im Rah-           Antrag des Arbeitgebers die nach
hetag gewährt werden und eine un-         men der Gefährdungsbeurteilung            Landesrecht für den Arbeitsschutz
verantwortbare Gefährdung für die         festgelegten Schutzmaßnahmen ein-         zuständige oberste Behörde oder die
schwangere Frau und ihr Kind müs-         leiten. Solange dies nicht erfolgt ist,   von ihr bestimmte Stelle vom absolu-
sen ausgeschlossen sein.                  besteht gem. § 10 Abs. 3 MuSchG-E         ten Kündigungsverbot eine Ausnah-
                                          ein Beschäftigungsverbot für die          me machen und eine Kündigung zu-
                                          schwangere Beschäftigte. Er muss der      lassen. Da § 17 MuSchG lediglich
    c) Schutz vor bestimmten              Beschäftigten zudem ein Gespräch          arbeitgeberseitige      Kündigungen
           Tätigkeiten                    über die weitere Anpassung ihrer Ar-      verbietet, können die Arbeitsver-
                                          beitsbedingungen anbieten.                tragsparteien das Arbeitsverhältnis
   Des Weiteren dürfen werdende              Im Übrigen muss der Arbeitgeber        beispielsweise durch einen Aufhe-
Mütter gem. § 11 MuSchG nicht mit         gem. § 9 Abs. 1 MuSchG alle auf-          bungsvertrag auflösen. Auch befriste-
schweren körperlichen Arbeiten und        grund der Gefährdungsbeurteilung          te Arbeitsverträge können enden,
nicht mit Arbeiten beschäftigt wer-       erforderlichen Maßnahmen treffen,         ohne dass § 17 MuSchG eingreift.
den, bei denen sie schädlichen Ein-       um die Gesundheit von Mutter und             Nach     den    Neuerungen     des
wirkungen von gesundheitsgefähr-          Kind zu schützen. Die Maßnahmen           MuSchG ist die Kündigung einer
denden Stoffen oder Strahlen, von         sind auf ihre Wirksamkeit hin zu          schwangeren Frau bis zu einem Ab-
Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hit-       überprüfen und ggf. geänderten Be-        lauf von vier Monaten jetzt auch nach
ze, Kälte oder Nässe, von Erschütte-      dingungen anzupassen. Dabei steht         einer Fehlgeburt unzulässig, wenn
rungen oder Lärm ausgesetzt sind.         gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das         die Schwangerschaft zuvor mindes-
Dabei sind die Regelungen gegen-          Ziel im Vordergrund, der Mutter – au-     tens zwölf Wochen bestanden hat. Zu-
über der Alt-Regelung in § 4 MuSchG       ßerhalb der Beschäftigungsverbote –       dem wird der Schutz auch auf Vorbe-
a. F. deutlich ausgeweitet worden. In-    die weitgehende Fortführung ihrer         reitungshandlungen des Arbeitgebers
soweit umfasst § 11 Abs. 1 MuSchG         Tätigkeiten zu ermöglichen.               zur Kündigung ausgedehnt, d. h., er
jetzt Regelungen zum Schutz vor be-          Sofern der Arbeitgeber eine sog.       kann während der Schutzfrist z. B.
sonderen Gefahrstoffen, während           unverantwortbare Gefährdung i. S. d.      auch keine Anhörung des Betriebsrats
sich die Regelung zum Verbot von          §§ 9, 11, 12 MuSchG festgestellt hat,     nach § 102 BetrVG wirksam einleiten.
schweren körperlichen Arbeiten jetzt      und diese nicht durch Schutzmaßnah-
in § 11 Abs. 5 MuSchG widerfindet.        men nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2
Darunter fällt z. B. das Verbot des He-   MuSchG ausgeschlossen werden                   f) Mutterschutzlohn und
bens von Lasten mit einem Gewicht         kann, muss er gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2              Mutterschaftsgeld
von mehr als 5 kg.                        MuSchG ein sog. betriebliches Be-
                                          schäftigungsverbot aussprechen.             Beschäftigte, die wegen eines Be-
                                                                                    schäftigungsverbots außerhalb der
   d) Gefährdungsbeurteilung                                                        Schutzfristen vor oder nach der Ent-
                                                 e) Kündigungsschutz                bindung teilweise oder gar nicht be-
  Gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 MuSchG                                                    schäftigt werden dürfen, erhalten
muss der Arbeitgeber neue bzw. ge-          Während der Schwangerschaft und         gem. § 18 MuSchG Mutterschutzlohn.
änderte Pflichten im Zusammenhang         bis zum Ablauf von vier Monaten           Dieser umfasst das durchschnittliche
mit der Durchführung von Gefähr-          nach der Entbindung darf das Ar-          Arbeitsentgelt der letzten drei abge-
dungsbeurteilungen bei (werdenden)        beitsverhältnis durch den Arbeitge-       rechneten Kalendermonate vor dem
Müttern beachten. Damit wurden u. a.      ber gem. § 17 MuSchG nicht gekün-         Eintritt der Schwangerschaft. Wurde
auch die bisherigen Bestimmungen          digt werden. Das Verbot erfasst           das Beschäftigungsverhältnis erst
der MuSchArbV in das MuSchG inte-         Kündigungen jeder Art und damit           nach Eintritt der Schwangerschaft be-
griert. Zunächst besteht gem. § 10        auch die Änderungskündigung. Der          gründet, ist das durchschnittliche Ar-
Abs. 1 MuSchG die Pflicht, überhaupt      Arbeitgeber muss allerdings im Zeit-      beitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt
die besonderen Gefährdungen von           punkt der Kündigung Kenntnis von
Mutter und Kind im Rahmen der all-        der Schwangerschaft oder der Ent-                       Fortsetzung auf Seite 6

                                                                                               8 – 2017 Deutsche Polizei 5
LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
J
LANDES OURNAL                  Mecklenburg-Vorpommern

                                                ARBEITSSCHUTZ
Fortsetzung von Seite 5                   hält § 15 Abs. 1 MuSchG die Rege-          Nebenpflicht (vgl. BAG 18. Januar
                                          lung,     dass    eine     schwangere      2000 – 9 AZR 932/98).
der ersten drei Monate der Beschäfti-     Beschäftigte den Umstand ihrer                Im Übrigen ist die Mitteilung über
gung zu berechnen.                        Schwangerschaft und den voraus-            das Bestehen einer Schwangerschaft
   Während der Schutzfristen vor und      sichtlichen Entbindungstermin nach         aber auch im eigenen Interesse. Denn
nach der Entbindung haben Beschäf-        ihrer eigenen Kenntniserlangung mit-       die besonderen Schutzrechte des
tigte einen Anspruch auf Mutter-          teilen soll. Auch wenn die Vorschrift      MuSchG können gegenüber dem Ar-
schaftsgeld nach § 19 MuSchG. Als         keine erzwingbare oder strafbewehrte       beitgeber nur dann geltend gemacht
zusätzliche Leistung zum Mutter-          Mitteilungspflicht normiert, sollten       werden, wenn dieser Kenntnis von
schaftsgeld hat der Arbeitgeber gem.      Schwangerschaft und voraussichtli-         der Schwangerschaft hat. Die Mittei-
§ 20 MuSchG einen Zuschuss zum            cher Entbindungstermin dem Arbeit-         lung an den Vorgesetzten oder die
Mutterschaftsgeld zu zahlen.              geber frühzeitig mitgeteilt werden. § 5    Personalabteilung reicht aus. Wurde
                                          MuSchG ist insoweit als nachdrückli-       hierzu nicht bereits ein Nachweis ein-
                                          che Empfehlung zu verstehen (vgl.          gereicht, kann der Arbeitgeber gem.
3. Hinweise für die Beschäftigten         BAG 13. Juni 1996 – 2 AZR 736/95).         § 15 Abs. 2 MuSchG die entsprechen-
                                          Erfolgt die Mitteilung allerdings          de Vorlage eines Zeugnisses von ei-
  Aus der Schwangerschaft und der         nicht, so geht ein Pflichtversäumnis       nem Arzt oder einer Hebamme ver-
Entbindung einer Beschäftigten erge-      des Arbeitgebers nicht zu seinen Las-      langen. Auch diese Vorschrift ist als
ben sich umfassende Rechtspflichten       ten. Unter Berücksichtigung der inso-      Sollvorschrift ausgestaltet, aber auch
des Arbeitgebers, die dieser zwin-        weit einschlägigen Rechtsprechung          hier sollte die Arbeitnehmerin schon
gend beachten muss. Ziel des              steht allerdings fest, dass die Arbeit-    aus eigenem Interesse diesem Ver-
MuSchG ist dabei der umfassende           nehmerin, die ihrem Arbeitgeber eine       langen nachkommen. So ist beispiels-
Schutz von Mutter und Kind. Die Um-       Schwangerschaft angezeigt hat, die-        weise der schriftliche Nachweis der
setzung dieser Pflichten ist allerdings   sem die vorzeitige Beendigung der          Schwangerschaft Voraussetzung, um
an die Kenntnis des Arbeitgebers von      Schwangerschaft mitzuteilen hat.           sich auf ein Beschäftigungsverbot
der Schwangerschaft der Beschäftig-       Diese Pflicht ergibt sich nach Auffas-     nach § 3 Abs. 1 berufen zu können.
ten geknüpft. Aus diesem Grund ent-       sung des BAG als arbeitsvertragliche                  Quelle: © bund-verlag.de (fro)

     KREISGRUPPE ROSTOCK – SENIORENGRUPPE                                                         HINWEIS

 Eine Tagestour, die sich lohnte                                                             Änderungsmitteilung
                                                                                        Solltet Ihr umgezogen sein, oder
  Am 26. April 2017 machte die GdP-Seniorengruppe KG Rostock eine                    Eure Bankverbindung hat sich geän-
Tagestour nach Waren/Müritz, die mit einem Kleinbus – gechartert vom                 dert bzw. Ihr habt eine neue Amtsbe-
GdP-Senior Wolfgang Schreiber – stattfand.                                           zeichnung erhalten, so meldet dies
                                                                                     bitte der GdP-Landesgeschäftsstelle.
  Gegen 10 Uhr hatte dann die GdP-        den entsprechenden Erläuterungen.          Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Seniorengruppe die Möglichkeit, die       Im Anschluss daran erfolgte dann ein       Landesbezirk M-V
Dienststelle der Wasserschutzpolizei      Besuch des „Müritzeum“. Vor Beginn
                                                                                     Platz der Jugend 6, 19053 Schwerin
                                                                    des Besu-
                                                                    ches       er-   oder:
                                                                    folgte dann      – per Fax an: 03 85/20 84 18-11
                                                                    durch Mit-       – per E-Mail: GdPMV@gdp.de
                                                                    arbeiter
                                                                    eine kurze
                                                                    Einfüh-
                                                                    rung, so-                SOCIAL MEDIA
                                                                    dass      mit
                                                                    einem bes-
                                                                    seren Blick
                                                                                             GdP M-V
                                                                    und
                                                                    ständnis
                                                                            Ver-           auf Facebook
                                                                    sich alles
                                                                    angesehen
                                                                    werden
                                                                    konnte.
                                                                       Es war          Klickt Euch „rein“ werdet Freunde.
zu besuchen, wo vorerst Aufgaben          ein beeindruckender und erlebnisrei-       Und nicht vergessen, wenn's Euch
und Abläufe erklärt wurden. Danach        cher Tag, der noch lange Zein in Erin-     gefällt: Klickt auf den „Gefällt mir“-
konnte noch ein Boot der Wasser-          nerung bleiben wird.                       Button.
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6 8 – 2017 Deutsche Polizei
LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
DER LANDESVORSTAND
                                                                          Mecklenburg-Vorpommern
                                                                                                               J
                                                                                                   LANDES OURNAL

  Müssen Beamte Angaben zu
 den Gründen einer Erkrankung
          machen?
       – Interessante Klarstellung des OVG Berlin/Brandenburg –
   Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hatte darüber zu                          chung näher konkretisiert und dem
entscheiden, ob eine Beamtin, die seit Längerem dienstunfähig erkrankt                     Dienstherrn in diesem Zusammen-
ist, der Aufforderung des Dienstvorgesetzten Folge leisten und „nähere                     hang Aufklärungs- und Begründungs-
Angaben zum Grund ihrer Erkrankung“ machen muss.                                           pflichten auferlegt. Die Weisung, sich
                                                                                           untersuchen zu lassen, muss
   Ein diesbezüglicher Anspruch des              rechtliche Konsequenzen befürchten        1. 
                                                                                              auf tatsächlichen Feststellungen
Dienstherrn besteht deshalb nicht,               muss. Der Beamte kann im Rahmen              beruhen, die die Dienstunfähigkeit
weil dem Beamten ein Abwehrrecht                 einer solchen Mitwirkungsobliegen-           des Beamten als naheliegend er-
gegen den Eingriff in das allgemeine             heit selbst entscheiden, in welchem          scheinen lassen und sie muss
Persönlichkeitsrecht zusteht, weil die           Umfang er seine gesundheitliche Situ-     2. Angaben zu Art und Umfang der
dienstliche Aufforderung, die als ge-            ation und etwaige medizinische Un-           ärztlichen Untersuchung enthalten.
mischte dienstlich-persönliche Wei-              terlagen gegenüber seinem Dienst-            In vielen Fällen wurde uns von Kol-
sung ergangen ist, zu unbestimmt                 herrn offenbart. Verlaufen diese          legen berichtet, dass genau diese An-
bzw. ungeeignet und vor allem unver-             Aufklärungsbemühungen des Dienst-         forderungen regelmäßig nicht beach-
hältnismäßig ist. Der Dienstherr ist zu-         herrn vergeblich, muss der Beamte         tet werden. Bei Fragen zu diesem
nächst angehalten, weitere Aufklä-               allerdings unter Umständen hinneh-        Thema wendet euch vertrauensvoll
rungsbemühungen zu unternehmen.                  men, dass der Dienstherr eine amts-       an eure Kreisgruppe der Gewerk-
Dazu kann er u. a. den Beamten auch              oder polizeiärztliche Untersuchung        schaft der Polizei oder den Kollegen
persönlich zu seiner gesundheitlichen            anordnen darf. Aber auch dieser An-       Jörn Liebig als Verantwortlicher für
Situation und den Ursachen der Fehl-             ordnung muss der Beamte nicht zwin-       Rechtsschutzangelegenheiten.
zeiten befragen. Daraus folgt jedoch             gend Folge leisten. Das BVerwG hat                            Der Landesvorstand
nicht, dass der Beamte seinerseits zur           in seiner jüngeren Rechtsprechung
Erteilung entsprechender Auskünfte               die formellen und inhaltlichen Anfor-
verpflichtet ist und im Weigerungsfall           derungen an die Aufforderung zur               KG LPBK/LBPA MV
unter Umständen sogar disziplinar-               amts- oder polizeiärztliche Untersu-
                                                                                               „Herzlichen
                                                                                Anzeige
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                                                                                             Im Namen des Landesvorstandes
           in Mecklenburg-Vorpommern zu bewerben und herauszubringen.
           Nähere Informationen erhältst du unter www.VDPolizei.de.
                                                                                           und der Kreisgruppe LBPA/Landes-
           Oder ruf uns an unter Telefon 0211/7104-183 (Antje Kleuker).                    amt für zentrale Aufgaben und Tech-
                                                                                           nik der Polizei, Brand- und Katastro-
                                                                                           phenschutz gratulierte GdP-VL Ralph
              Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dir!
                                                                                           Hofmann dem Kollegen Andreas Tho-
                                                                                           mas zu seinem 25. GdP-Jubiläum. Die
                                                                                           Urkunde mit den Unterschriften des
                                Forststraße 3a, 40721 Hilden                               GdP-Bundesvorsitzenden und des
                                Telefon 02 11 / 71 04-183, Frau Antje Kleuker
                                Antje.Kleuker@VDPolizei.de
                                                                                           Landesvorsitzenden sowie die Ehren-
                                www.VDPolizei.de                                           nadel und ein Geschenkgutschein
                                                                                           machten die Überraschung perfekt.

                                                                                                      8 – 2017 Deutsche Polizei 7
LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
J
LANDES OURNAL                  Mecklenburg-Vorpommern

    JUNGE GRUPPE MECKLENBURG-VORPOMMERN                                           KREISGRUPPE ANKLAM

             Das Ziel:                                                                Sicherheit
    Aktive Gewerkschaftsarbeit                                                        im Fokus
  Das Ansprechpartnerseminar („AP-Seminar“) der JUNGEN GRUPPEN                     Am 8. Juni 2017 folgten der GdP-
(GdP) M-V fand dieses Jahr vom 16. Mai bis zum 18. Mai in Güstrow statt.         Landesvorsitzende Christian Schu-
An diesem Seminar nahmen 15 Kolleginnen und Kollegen aus verschiede-             macher und der GdP-Kreisgruppen-
nen Kreisgruppen teil.

                                                                                 vorsitzende Marco Bialecki einer
                                                                                 Einladung des Kommunalen Bil-
                                                                                 dungswerks e. V. zu einer Sicher-
                                                                                 heitskonferenz in Anklam. Themen-
                                                                                 schwerpunkte     waren   u. a.    die
                                                                                 Aufgabenbewältigung bei Polizei,
                                                                                 Staatsanwaltschaft und Gericht bis
                                                                                 hin zur Übertragung von hoheitlichen
                                                                                 Sicherheitsaufgaben an nichtstaatli-
                                                                                 che Träger.

                                                                                   Am 9. Juni 2017 trafen sich dann
   Ziel war es, den Kolleginnen und      wärterbegrüßungen,     einschließlich   beide Vorsitzenden mit dem SPD-
Kollegen einen ersten Einblick in die    der damit verbundenen Vorbereitun-      Bundestagskandidaten Heiko Miraß.
aktive Gewerkschaftsarbeit, insbe-       gen, unterstützen werden.               Themenschwerpunkte waren hier:
sondere der JUNGEN GRUPPE                                                        Personalaufbau – Prävention – Bür-
(GdP), zu geben und sie hierfür zu ge-               Der Landesjugendvorstand    gernähe – Respekt vor der Polizei.
winnen.
   Hierzu wurden inhaltlich u. a. die
Historie der GdP, Möglichkeiten der                              IN STILLER TRAUER
Mitgliedergewinnung/-bindung/-ak-
tivierung, die Leistungen und Vortei-
le der GdP behandelt. Am letzten Se-
minartag fand eine Rhetorikschulung
statt. Diese war durch viele prakti-
sche Übungen geprägt, die bei strah-
lendem Sonnenschein draußen statt-
fanden. Abgerundet wurde das
AP-Seminar durch einen gemeinsa-
men Bowlingabend, bei dem der Aus-
tausch nicht zu kurz kam.
   Abschließend kann gesagt werden,
dass bereits zum Ende des AP-Semi-
nars die ersten neuen Kolleginnen
und Kollegen für die aktive Gewerk-
schaftsarbeit   gewonnen      werden
konnten und uns bereits bei den An-

8 8 – 2017 Deutsche Polizei
LANDES JOURNAL - Gewerkschaft der Polizei
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