Lange Nacht der Forschung mit besonderen Highlights - Land Niederösterreich
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Amtlic mtlich he NACHR HRICICH HTEN NIEDERÖSTERREICH Nr. 9 / Jahrgang 2022 16. Mai 2022 Lange Nacht der Forschung mit besonderen Highlights LH-Mikl-Leitner/LR Danninger: Wir freuen uns auf eine spannende Wissenschaftsnacht Das größte Event für Wissen- schaft und Forschung in Ös- terreich findet wieder statt: Am 20. Mai öffnen die heimi- schen Forschungs- und Bil- dungseinrichtungen im Rah- men der Langen Nacht der Forschung 2022 ihre Pforten. In ganz Niederösterreich nehmen über 90 Bildungs- und Forschungseinrichtun- gen sowie Unternehmen an über 30 Standorten mit über 300 Stationen teil. Bei frei- em Eintritt sind alle wissen- schaftsinteressierten Kinder, Jugendlichen, Familien und Erwachsenen eingeladen, in die Welt der Wissenschaft und Forschung einzutauchen. „Wir alle haben in den letz- ten beiden Jahren gesehen, welches enorme Potenzial in der Wissenschaft steckt. Das ist Grund genug hinter die Kulissen zu schauen und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrat Jochen Danninger freuen sich auf die Lange Nacht der Forschung am 20. Mai. zu entdecken, an welchen spannenden Projekten unsere Foto: NLK Pfeiffer Forscherinnen und Forscher arbeiten“, lädt Landeshaupt- HIGHLIGHT ein Highlight, bei dem nie- tionen präsentieren. Mit der frau Johanna Mikl-Leitner Wirtschafts-Landesrat Jochen derösterreichische Unter- Langen Nacht der Forschung zum Besuch der Veranstal- Danninger betont: „Die Lan- nehmen und Forscherinnen holen wir Leistungen, die tung ein. ge Nacht der Forschung ist und Forscher ihre Innova- täglich in den heimischen
Amtliche Nachrichten Nr. 9 / 2022 Betrieben und Forschungs- zum selbst ausprobieren ihr zehnjähriges Jubiläum. grammpunkten ist für jede stätten vollbracht werden und besondere Highlights In Niederösterreich wird und jeden etwas dabei. vor den Vorhang und zeigen im Rahmenprogramm. Die die Lange Nacht der For- Niederösterreichs Wissen- auf spannende Weise, wie Lange Nacht der Forschung schung gemeinsam von der schafts- und Bildungsein- jeder Einzelne von den For- kann in Asparn an der Zaya, Abteilung Wissenschaft und richtungen haben viel zu bie- schungsergebnissen profi- Baden, Klangen im Pielach- Forschung des Landes Nie- ten und es freut mich, dass so tiert. Damit wollen wir junge tal, Klosterneuburg, Krems, derösterreich und ecoplus, viele Wissenschafterinnen Menschen dazu animieren, Melk, St. Pölten, St. Valen- der Wirtschaftsagentur des und Wissenschafter mitma- in Zukunft eine Karriere in tin, Tulln, Wiener Neustadt Landes Niederösterreich, chen“, so Landeshauptfrau der Wissenschaft und For- und Wieselburg besucht wer- veranstaltet. Die praxisnahe Johanna Mikl-Leitner. schung einzuschlagen. Ich den. Wer von zuhause aus Forschung, die an den nie- bin überzeugt, so wird es die Welt der Wissenschaft derösterreichischen Techno- INFOS uns gelingen viele junge For- kennenlernen möchte, hat polstandorten passiert, kann Das detaillierte NÖ-Veran- scherinnen und Forscher von die Möglichkeit, digital da- ebenfalls erkundet werden. staltungsprogramm und alle morgen in Niederösterreich bei zu sein: Zahlreiche Ins- Die dortige Arbeit schlägt Details zu den teilnehmen- eine Heimat zu bieten.“ titutionen in ganz Österreich eine bedeutende Brücke von den Forschungseinrichtun- stellen digitale Beiträge on- der Forschung direkt in die gen und Institutionen sind 17 BIS 23 UHR line zur Verfügung. Wirtschaft. unter www.langenachtder- Von 17 bis 23 Uhr erwarten forschung.at/noe zu finden. die Besucherinnen und Be- JUBILÄUM WISSENSCHAFTSNACHT Zusätzlich findet ein NÖ-Ge- sucher erstaunliche Einbli- Die Lange Nacht der For- „Wir freuen uns auf eine winnspiel mit über 90 tollen cke in aktuelle Forschungs- schung findet alle zwei Jahre spannende Wissenschafts- Wissenschaftspreisen statt felder, Mitmachstationen statt und feiert dieses Jahr nacht. Bei den vielen Pro- unter: www.lnfnoe.at. NÖ Wohnbauoffensive mit 3.439 bewilligten Wohneinheiten deshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Die drei geförderten Ordinationen befinden sich in Schwarzenau, Wolkersdorf und Breitenfurt. WOHNBAUSTRATEGIE „Unser Ziel ist es, das Wohnen in Niederösterreich lebens- wert und leistbar zu halten und durch die Bauwirtschaft rund 30.000 Arbeitsplätze in den Regionen zu sichern“, so Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger über die „blau-gel- be Wohnbaustrategie“ und weiter: „Wir bleiben damit auch in herausfordernden Zeiten ein verlässlicher Partner der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Wir unter- stützen pro Jahr rund 45.000 Familien und Haushalte mit den verschiedensten Maßnahmen der Wohnbauförderung, das werden wir auch weiterhin garantieren. Mit der heute bewilligten Wohnbauoffensive profitieren gerade in Zeiten steigender Kosten auch die heimische Bauwirtschaft und die Zulieferunternehmen“, sagt Eichtinger. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrat Martin Eichtinger: 221 Millionen Euro für Wohnbauoffensive bewilligt. Foto: NLK Filzwieser SANIERUNG Besonders wichtig ist angesichts der ebenfalls steigenden In der Sitzung der NÖ Landesregierung wurden Förderun- Energiepreise die Sanierung: „Mit der Förderung von Sa- gen für 3.439 Wohneinheiten, darunter drei Ordinationen nierungsmaßnahmen kann den niederösterreichischen und elf Geschäftslokale, genehmigt. Das Gesamtbewil- Haushalten sowohl kurzfristig durch einen Direktzu- ligungsbudget beträgt 221 Millionen Euro. „Im Bereich schuss als auch langfristig durch die Unterstützung bei der Wohnungsbau haben wir Darlehen in der Höhe von beinahe Rückzahlung eines Darlehens geholfen werden“, erklärt 215,7 Millionen Euro bewilligt, für Projekte der Wohnungs- Eichtinger. sanierung Darlehen von über 3,8 Millionen Euro und zu- sätzlich beinahe 1,6 Millionen Euro an jährlichen, nicht INFORMATIONEN rückzahlbaren Zuschüssen. In Zeiten steigender Baukosten NÖ Wohnbauhotline unter der Telefonnummer 02742/22 1 wollen wir damit den Wohnbau weiter ankurbeln und da- 33, erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr mit auch die heimische Wirtschaft unterstützen“, so Lan- und an Freitagen von 8 bis 14 Uhr. 2
Nr. 9 / 2022 Amtliche Nachrichten Rückblick und Ausblick zur Corona-Lage Pädagoginnen und Pädagogen: „Was unsere Verwaltung ge- leistet hat, war sensationell.“ OPTIMISMUS „Ein herzliches Dankeschön“ sprach auch LH-Stellvertre- ter Pernkopf in seinen Begrüßungsworten aus: „Über zwei Jahre ist in dieser Runde, die sich heute hier versammelt hat, Großartiges geleistet worden, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Wir rüsten uns heute für morgen und übermorgen: Mit Optimismus für die nächsten Wochen, mit schnellen und nahen Angeboten für die Menschen, mit großer Expertise und vor allem mit rascher und intensiver Zusammenarbeit aller“. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf HERAUSFORDERND und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig bei der Lagebesprechung im Auf „unglaublich herausfordernde Situationen auf den unter- NÖ Landhaus. schiedlichsten Ebenen“ blickte auch Landesrätin Königs- Foto: NLK Pfeiffer berger-Ludwig zurück: „Gemeinsam haben wir alles gut gemeistert, es gab eine große Hilfsbereitschaft und ein Zu- Rückblick und Ausblick – unter diesem Motto stand die Lage- sammenstehen“. Rund 1,545 Millionen an Absonderungsbe- besprechung am 10. Mai zur aktuellen Corona-Situation im scheide seien von den Gesundheitsbehörden ausgestellt wor- NÖ Landhaus. Seitens der Landesregierung nahmen daran den, bilanzierte sie. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königsberger- THEMA IMPFEN Ludwig teil, dazu Vertreterinnen und Vertreter der Einsatzor- Im Anschluss berichtete Christof Constantin Chwojka von ganisationen, des Gesundheitsbereiches, der Gemeinden und „Notruf NÖ“ über das Thema Impfen, über den Bereich Städte und der Landesverwaltung. Testen informierte Filip Deimel vom Amt der NÖ Landes- regierung. Für den Herbst zeigt man sich in Niederösterreich „DANKE“ jedenfalls gerüstet, so könne man etwa bei den Impfungen in- Die Landeshauptfrau sprach in ihrer Stellungnahme von nerhalb von zehn Wochen rund 1,2 Millionen Auffrischungs- einem „unglaublich intensiven Zusammenarbeiten“ in den impfungen durchführen – in über 600 Ordinationen, den vergangenen zwei Jahren, das „Miteinander aller Institutio- neun Landes-Impfzentren sowie auch durch die Impf busse. nen“ habe „ausgezeichnet funktioniert“, sagte sie: „Danke Zum Thema Testen wurde festgehalten, dass das behördliche dem gesamten Gesundheitsbereich, der gesamten Sicherheits- Testen unvermindert weiterlaufe, auch die mobilen Testungen familie Niederösterreich, aber auch meinen Regierungskolle- seien aktiv. Bei den Flächenscreenings könne man bei 97 Pro- gen Stephan Pernkopf und Ulrike Königsberger-Ludwig so- zent das Ergebnis in unter 24 Stunden bereitstellen, wurde wie der gesamten Landesverwaltung mit Landesamtsdirektor informiert. Werner Trock an der Spitze. Es ist wirklich über mehr als Den Abschluss der Lagebesprechung bildete ein Referat von zwei Jahre lang mit Hochdruck gearbeitet worden“. Herwig Ostermann, Geschäftsführer der Gesundheit Öster- reich GmbH, zum Thema „Einblick und Ausblick über die LANDESGESUNDHEITSAGENTUR pandemische Lage in Österreich“. Eine besondere Rolle in der Pandemiebekämpfung habe auch die Landesgesundheitsagentur gespielt, so Mikl-Leit- ner: „Alle Landeskliniken, Pflege- und Betreuungszentren unter einem Dach zu haben, hat große Vorteile etwa in der KUNDMACHUNGEN Personalplanung oder Materialbeschaffung gebracht. Ein gro- 5 Apotheke ßes Danke an den Vorstand und an alle 27.000 Mitarbeite- 5 Erlöschen der Befugnis rinnen und Mitarbeiter“. Weiters verwies sie auch auf „die 5 Kundmachung Landespersonalvertretung der intensive Zusammenarbeit mit unseren Gemeinden“: „Ihr NÖ Landesbediensteten wart immer erste Ansprechstelle für unsere Bürgerinnen und 5 Landes-Hauptwahlbehörde, Nachbesetzung Bürger und habt eine unglaubliche Leistungskraft gezeigt. 5 Landtagswahl 2018 Einen weiteren Dank richtete die Landeshauptfrau „an alle 5 Landesstraßen Blaulichtorganisationen“, vom Roten Kreuz und Samariter- 6 Kundmachung NÖ Landesfischereiverband bund über den Zivilschutzverband und die Feuerwehr bis zum 8 Umweltverträglichkeitsprüfungen Bundesheer, an Bildungsdirektion, Arbeiterkammer, Wirt- 11 Werttarif für Schlachtschweine schaftskammer, an Partner wie Spar, OMV und McDonalds, 11 Verordnungen der NÖ Agrarbezirksbehörde an die Ärztekammer, die Apotheken und den Patientenan- walt, und vor allem auch an Notruf Niederösterreich: „Seit Februar 2020 wurden bei der Gesundheitshotline 1450 rund AUSSCHREIBUNGEN 1,2 Millionen Anrufe verzeichnet.“ Eine wichtige Speerspit- 11 Diverse ze in der Pandemiebekämpfung sei auch die Sanitätsdirek- 13 Straßenbau torin Irmgard Lechner gewesen, ebenso wie der Leiter der 14 Brückenbau Gruppe Gesundheit Filip Deimel, die Bezirkshauptmann- 15 Stellenausschreibungen schaften und auch der Bereich der Kindergärten sowie der 3
Amtliche Nachrichten Nr. 9 / 2022 Bergerlebnis in Niederösterreich 2022 werden. Die Anmeldung zu den Wande- rungen in unterschiedlichen Schwierig- keitsgraden ist über die Website www. niederoesterreich.at/benefizwandern möglich. Treffpunkt ist jeweils an einem Samstag um 10 Uhr. BERGERLEBNIS NIEDERÖSTERREICH Michael Duscher, Geschäftsführer der Niederösterreich Werbung, erklärte: „Die Nähe zu Wien und anderen Städten bringt Niederösterreich einen einzigarti- gen Angebotsvorteil. Unsere neue Bro- schüre ‚Bergerlebnis Niederösterreich – zwischen Spannung und Entspannung‘ zeigt auf eindrucksvolle Weise die High- lights der Bergregionen und erzählt über die Vielseitigkeit und den Reichtum, die Einen Ausblick auf geplante Aktivitäten und Schwerpunkte gaben: Michael Duscher - Geschäftsführer der die niederösterreichische Bergwelt im Niederösterreich Werbung, Nina Schönemann - Schutzgebietsverwaltung im Wildnisgebiet Dürrenstein- Mostviertel und in den Wiener Alpen im Lassingtal, Jochen Danninger - Tourismus-Landesrat, Martin Eichtinger - Landesrat für Wohnbau, Arbeit und internationale Beziehungen (v.l.n.r.). Frühling, Sommer und Herbst bietet. Mit Foto: NLK Filzwieser einer Auflage von 30.000 Stück werden auf 52 Seiten die schönsten Natur- und Bei einer Pressekonferenz im Palais Nie- BLAU-GELBES BENEFIZWANDERN Bergerlebnisse im Mostviertel und in derösterreich in Wien gaben die Lan- „Mit der Aktion ‚blau-gelbes Benefiz- den Wiener Alpen dargestellt.“ Auf der desräte Jochen Danninger und Martin wandern‘ setzen wir ein wichtiges Zei- neuen Website www.bergerlebnisse.at Eichtinger, NÖ-Werbung Geschäftsfüh- chen für den Frieden. Das Thema Wan- seien die Highlights aus der Broschü- rer Michael Duscher sowie Nina Schö- dern könnte daher nicht aktueller sein“, re und zahlreiche Bergerlebnisse – wie nemann vom Wildnisgebiet Dürrenstein führte Eichtinger, Landesrat für Wohn- Yoga-Angebote am Berg – spannend und einen Ausblick auf jene Bergerlebnisse, bau, Arbeit und internationale Beziehun- informativ auf bereitet, so Duscher. die Urlaubsgäste im Jahr 2022 in Nieder- gen, aus. „Wir unterstützen mit unserer österreich erwarten dürfen. Aktion ‚Niederösterreich hilft‘ seit Be- OUTDOOR FAIR PLAY ginn die Menschen in der Ukraine. Mit „In der Natur gibt es kaum mehr Räume, WANDERN dem ‚Blau-Gelbe-Benefizwandern‘ set- wo Wildtiere noch Rückzugsmöglichkei- „Wandern ist für die regionale Touris- zen wir ein weiteres Zeichen des Frie- ten haben. Wir als Menschen sollten uns muswirtschaft von großer Bedeutung. dens und der Solidarität“, meinte er. dessen bewusst sein und auf sie Rück- Beinahe jeder zweite Gast machte in sicht nehmen“, unterstrich Nina Schöne- Niederösterreich Urlaub, weil er einen 250 ROUTEN mann von der Schutzgebietsverwaltung Natururlaub in unserem Bundesland „Als Drehscheibe für Gesundheitsförde- im Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassing- verbringen möchte. Die Sehnsucht der rung und Prävention in Niederösterreich tal. „Das Wildnisgebiet Dürrenstein- beschäftigt sich ‚Tut gut!‘ sehr intensiv Lassingtal gehört zu den wenigen ur- Menschen nach Erholung und körper- mit Bewegung und Wandern. Gerade die sprünglichen und naturnahen Regionen, licher Betätigung in natürlicher Umge- Bewegung ist es, die als gesundheitsför- die es noch gibt. Das möchten wir uns bung hat deutlich zugenommen“, sagte dernde und präventive Maßnahme nicht auch in Zukunft erhalten und weisen Danninger, der auch betonte: „Beson- mehr wegzudenken ist, um die Lebens- unsere Besucherinnen und Besucher auf ders unsere neun Bergerlebniszentren jahre in Gesundheit zu steigern“, so der einige wichtige Outdoor Fair Play Re- haben für Wanderer viel zu bieten. Wir Landesrat. In Niederösterreich gebe es geln hin — wie zum Beispiel immer auf erwarten uns für heuer einen deutlichen 80 „Tut gut!“-Wanderwege mit 250 Rou- dem Weg bleiben oder in der Nacht nicht Anstieg der Nächtigungen in diesen Re- ten und rund 1.600 Kilometern Strecken- mit Stirnlampe unterwegs sein.“ Die gionen. Denn beim Natururlaub sind wir netz für jedes Alter, familienfreundlich Bergwelt ist für alle da. Gerade deshalb im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Teil auch kinderwagentauglich. gilt es, sich in der Natur rücksichtsvoll ganz klar vorne mit dabei.“ Niederöster- „Unsere kostenlose ‚Tut gut!‘ Wander- zu verhalten und sie sauber zu hinterlas- reich sehe noch großes Potential in der box bietet über alle Routen einen Über- sen. Mehr Informationen zu den Outdoor Auslastung der Nebensaisonen und lege blick“, hielt Eichtinger fest. Fair Play-Regeln sind auf der Website deshalb heuer den Fokus auf das Ganz- www.niederoesterreich.at/outdoor-fair- jahres-Bergerlebnis. „Mit einer Benefiz- „NIEDERÖSTERREICH HILFT“ play zusammengefasst. wander-Aktion wollen wir zudem einen Das Blau-Gelbe-Benefizwandern startet Beitrag zur Initiative ‚Niederösterreich am 14. Mai und ist bis zum 29. Oktober DETAILS hilft‘ leisten. Bei 100 geführten Wande- geplant. Alle Guides üben ihre Tätigkeit Weitere Informationen sind online unter rungen sollen Spenden für die ukraini- ehrenamtlich aus und rekrutieren sich http://www.niederoesterreich.at, www. sche Bevölkerung gesammelt werden“, aus den unterstützenden Organisationen. bergerlebnisse.at, www.niederoester- sprach der Landesrat einen weiteren Im Anschluss an die Wanderung kann reich.at/benefizwandern, www.niedero- Aspekt an. für „Niederösterreich hilft“ gespendet esterreich.at/yoga-berg abruf bar. 4
Nr. 9 / 2022 Amtliche Nachrichten Apotheke Landes-Hauptwahlbehörde, MIA5-S-222/001 Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach über Nachbesetzung einen Antrag um Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen IVW3-ALLG-5250005/013-2022 Hausapotheke in 2274 Rabensburg. Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 13 Abs.6 lit a der Gemäß §§ 48 und 53 Apothekengesetz wird verlautbart, dass NÖ Gemeinderatswahlordnung, LGBl. 0350: Herr Dr. Michael Satke, Arzt für Allgemeinmedizin, wohn- Kundmachung eines Beisitzers der Landes-Hauptwahlbehörde haft in 2130 Mistelbach, Jägergasse 11, die Bewilligung zur für alle niederösterreichischen Gemeinden, Haltung einer ärztlichen Hausapotheke am Ordinationssitz in mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut. 2274 Rabensburg, Josef Zaniat-Straße 650, als Nachfolger des Die NÖ Landesregierung hat nachstehende Person zum Beisitzer Herrn Dr. Karim Piroty-Dehbokry, gem. § 29 Apothekengesetz der Landes-Hauptwahlbehörde für alle niederösterreichischen Ge- beantragt hat. meinden, mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut, berufen: Inhaber von öffentlichen Apotheken können etwaige Einsprü- Zum Beisitzer: Aufgrund eines Vorschlages der im Land- che hinsichtlich der Bedarfsfrage innerhalb von 6 Wochen, vom tag vertretenen Partei „Liste Franz Schnabl – SPÖ“: MMag. Tag dieser Verlautbarung an gerechnet, bei der Bezirkshaupt- Dr. Mathias Krempl. mannschaft Mistelbach schriftlich einbringen. Die Vorsitzende der Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen. Landes-Hauptwahlbehörde Für den Bezirkshauptmann Mag.a Mikl – Leitner Mag. Schlederer - Förster r Landeshauptfrau r Landtagswahl 2018 Erlöschen der Befugnis IVW2-WA-163/012-2022 BD1-P-2030/001-2022 Landtagswahl 2018; ÖVP; Die Landeshauptfrau von Niederösterreich gibt gemäß § 16 Mandatsrücklegung Jürgen Maier; Abs. 5 des Ziviltechnikergesetzes 2019, BGBl. Nr. 29/2019 in Berufung Franz Linsbauer der jeweils geltenden Fassung, Folgendes bekannt: Herr Abgeordneter zum NÖ Landtag, Bürgermeister Jürgen Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschafts- Maier legt sein auf dem Landeswahlvorschlag der Volkspartei standort hat mit Bescheid vom 16. März 2022, Geschäftszahl: Niederösterreich - ÖVP zugewiesenes Mandat mit Wirkung 2022-0.196.441 das Erlöschen der Frau Dipl.-Ing. Claudia vom 27. April 2022 zurück. KÜRNER-HAMMEL verliehenen Befugnis einer Inge- Auf dieses freigewordene Mandat wird gemäß § 103 Abs. 3 der nieurkonsulentin für technische Chemie mit Wirksamkeit NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) Herr Ing. Franz Lins- vom 14. März 2022 festgestellt. bauer, geb. 1968, wh. in 2091 Langau, berufen. Die Ziviltechnikerin hatte ihren Kanzleisitz (ruhende Befug- Der 2. Landeswahlleiterin-Stellvertreter nis) zuletzt in 2325 Himberg, Pellendorf, Bachgasse 13. (Mag. Peter ANERINHOF) Für die Landeshauptfrau Abteilungsleiter r Dipl.-Ing. Steinacker Baudirektor r Landesstraßen Kundmachung Landespersonal- Gemäß § 4 Z.3 des NÖ Straßengesetzes 1999 wird die Öffent- lichkeit erstmalig nachweislich über das folgende konkrete vertretung der NÖ Landes- Straßenbauvorhaben informiert: Landesstraße L 3132: bediensteten Die Landesstraße L 3132 wird in ihrer gesamten Länge (km 0,000 bis km 0,066) als Landesstraße aufgelassen und In der Sitzung der Landespersonalvertretung am 7. April 2022 von der Marktgemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf als wurde - aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vorsitzen- Gemeindestraße übernommen. den der Landeswahlkommission für die Personalvertretungs- Landesstraße L 3135: wahlen im NÖ Landesdienst, Mag. Alfred Gehart, - gem. Die Landesstraße L 3135 wird in ihrer gesamten Länge NÖ LPVG § 17 (3), der bisherige Vorsitzende-Stellvertreter (km 0,000 bis km 0,042) als Landesstraße aufgelassen und Dr. Josef Gundacker als neuer Vorsitzender bestellt. Als neu- von der Marktgemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf als er Vorsitzender-Stellvertreter wurde Werner Rosenstingl Gemeindestraße übernommen. bestellt. NÖ Landesregierung Mag. Johann Zöhling Im Auftrag Obmann der Landespersonalvertretung r Mag. W o z a k r 5
Amtliche Nachrichten Nr. 9 / 2022 Kundmachung (2) Nach Maßgabe der Anmeldungen und unter Berücksich- tigung der Möglichkeiten des Abs. 3 hat jeder Fischerei- NÖ Landesfischereiverband revierverband nach Bedarf Fischereiaufseherkurse auszu- richten und am Anfang eines Kalenderjahres dem Verband voraussichtliche Kurstermine mitzuteilen. Bei Bedarf kön- Der Vorstand des NÖ Landesfischereiverbandes hat am 26. April nen zusätzliche Fischereiaufseherkurse angeboten werden. 2022 aufgrund der §§ 18 Abs. 4 und 31 Abs. 4, 5. Punkt des Der Fischereirevierverband hat die Teilnehmer zum Fischerei- NÖ Fischereigesetzes 2001 verordnet: aufseherkurs unter Anschluss der Kursunterlagen rechtzeitig, NÖ Fischereiaufseherkursverordnung 2022 möglichst sechs Wochen vor dem Kurstermin – erforderli- Inhaltsverzeichnis chenfalls zur Sicherung der Bezahlung der Kursgebühr mittels §§ Versand per Nachnahme – einzuladen oder an einen anderen 1 Regelungsinhalt Fischereirevierverband zu verweisen. Eine kürzere Frist ist nur 2 Anmeldung zum Kurs mit schriftlichem Einverständnis des Teilnehmers zulässig. Auf 3 Kurseinladung, Kursunterlagen eine Fristverkürzung besteht kein Anspruch des Teilnehmers. 4 Bestellung von Kurspersonal Die Geschäftsstelle des Verbandes ist über die Fristverkürzung 5 Form und Dauer des Kurses vom Kursveranstalter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 6 Inhalt des Fischereiaufseherkurses (3) Die vom Verband zu erstellenden Kursunterlagen dienen der 7 Abschluss des Fischereiaufseherkurses rechtlichen und fischereifachlichen Vorbereitung für die Able- 8 Ausstellung der Kursbescheinigung gung der Prüfung und haben inhaltlich den gesamten Prüfungs- 9 Höhe des Kursbeitrages stoff abzudecken. Sie sind vom Verband zu erstellen. 10 Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung 11 Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung §4 12 Übergangsbestimmungen Bestellung von Kurspersonal 13 Kundmachung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten Der Vorstand des NÖ Landesfischereiverbandes hat über Vorschlag §1 eines Fischereirevierverbandes mit den einschlägigen Rechts- und Regelungsinhalt Fachgebieten vertraute Personen zum Kursleiter für Fischereiaufse- Der NÖ Landesfischereiverband, in der Folge „Verband“ genannt, herkurse gegen Widerruf zu bestellen. Auf die Bestellung besteht regelt mit dieser Verordnung unter Bedachtnahme auf den Stand des kein Rechtsanspruch. Fischereiwesens in Niederösterreich Voraussetzung für die Bestellung ist darüber hinaus • die Anmeldung zum Fischereiaufseherkurs, • der Besitz einer mindestens 10 Jahre gültigen Fischerkarte für • die Form, Dauer und den Inhalt des Fischereiaufseherkurses, das Land Niederösterreich und • den Abschluss des Fischereiaufseherkurses, mittels Prüfung, • die mehrjährige Befugnis, die Tätigkeit als Fischereiaufseher • die personelle Ausstattung für den Fischereiaufseherkurs, in Niederösterreich auszuüben oder • die Ausstellung der Kursbescheinigung, • die mehrjährige Befugnis, die Tätigkeit als Kursleiter für den • die Höhe des Kursbeitrages, Fischerkurs in Niederösterreich auszuüben, • die einschlägige Berufsausbildung und • der Besuch einer einschlägigen Einschulungsveranstaltung, • die gleichwertige Ausbildung. die vom Verband nach Bedarf angeboten wird. §2 Bestellte Kursleiter haben entsprechend den Erfordernissen in zeit- Anmeldung zum Kurs lichen Abständen an einer vom Verband angebotenen einschlägigen (1) Die Anmeldung zum Fischereiaufseherkurs hat bei der Ge- Schulungsveranstaltung teilzunehmen, die der Erhaltung und Ver- schäftsstelle tiefung der Qualifikation als Kursleiter dient. • des Verbandes oder einer §5 • der fünf Fischereirevierverbände zu erfolgen. Form und Dauer des Kurses Für die Anmeldung ist durch den Verband ein Anmeldeformular (1) Ein Fischereiaufseherkurs soll erst ab einer Mindestzahl von zu erstellen, welches von den Teilnehmern zu verwenden ist. 6 Teilnehmern abgehalten werden. Die Höchstzahl der Teilneh- (2) Der Teilnehmer hat der Anmeldung zum Fischereiaufseherkurs mer ist so zu bestimmen, dass unter Berücksichtigung der räum- • den Meldenachweis, lichen und sonstigen Gegebenheiten am Kursort, • die Geburtsurkunde, • die Vermittlung der Inhalte des Kurses gemäß den Bestim- • den Staatsbürgerschaftsnachweis eines EU- oder EWR-Mit- mungen des § 6 und gliedstaates, • der Abschluss des Kurses gemäß den Bestimmungen des § 7 • eine Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate gewährleistet sind. sein darf; Der Kursbesuch ist nicht an den Wohnort des Teilnehmers gebunden • den Nachweis, dass der Teilnehmer innerhalb der vorange- und ist nach Maßgabe der vorhandenen Kursplätze an den fest- gangenen 10 Kalenderjahre vor dem Jahr der Anmeldung, in gelegten Kursorten im gesamten Bundesland Niederösterreich 5 Kalenderjahren im Besitz einer gültigen Fischerkarte für das möglich. Bundesland Niederösterreich war; (2) Die Durchführung des Kurses obliegt einer vom Vorstand des • den Nachweis über eine gültige Fischerkarte für das Bundes- Verbandes gegen Widerruf bestellten, mit den einschlägigen land Niederösterreich in dem Kalenderjahr der Anmeldung Rechts- und Fachgebieten vertrauten Person (Kursleiter) zum Fischereiaufseherkurs (3) Zu Beginn des Kurses haben die Teilnehmer ihre Identität beim • beizulegen. Kursleiter nachzuweisen. Der Kursleiter hat über die Durchfüh- §3 rung des Fischereiaufseherkurses Protokoll zu führen und dabei Kurseinladung, Kursunterlagen insbesondere die Namen der geladenen und erschienenen sowie (1) Die Geschäftsstellen der 5 Fischereirevierverbände haben die nicht erschienenen oder ausgeschlossenen bzw. zurücktretenden Daten der angemeldeten Teilnehmer unverzüglich dem Verband Teilnehmern einschließlich des Kurspersonals und besondere zwecks Registrierung bekannt zu geben. Vorkommnisse zu vermerken. 6
Nr. 9 / 2022 Amtliche Nachrichten (4) Die Unterweisung der Teilnehmer des Fischereiaufseherkurses (3) Der Kursleiter hat für die ordnungsgemäße Durchführung der hat möglichst in solchen dafür geeigneten Räumen stattzufin- Prüfung zu sorgen und Prüfungswerber, die den Vorbereitungs- den, welche für die Dauer der Unterweisung ausschließlich den kurs oder die Prüfung stören oder durch ungeziemendes Beneh- Teilnehmern zugänglich sind. men den Anstand verletzen, nach fruchtloser Ermahnung von (5) Die Dauer des Fischereiaufseherkurses einschließlich der Prü- der Prüfung auszuschließen. Tritt ein Prüfungswerber während fung (§ 7) darf acht Stunden, die auch im modularen System der Prüfung zurück oder wird er von ihr ausgeschlossen, gilt die absolviert werden können, nicht unterschreiten. Die Kursdauer Prüfung als nicht bestanden. ist unbeschadet der Bestimmungen des § 6 auf den fischereifach- (4) Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu führen, in lichen und den rechtlichen Teil möglichst gleichmäßig zu ver- welcher jedenfalls festzuhalten ist: teilen. • Tag und Ort der Prüfung, §6 • Kursleiter, Inhalt des Fischereiaufseherkurses • Personaldaten der Teilnehmer, (1) Die Unterweisung gliedert sich in einen fischereifachlichen und • das Ergebnis der Prüfung (Kursbescheinigung, Mitteilung), einen rechtlichen Teil. Der fischereifachliche Teil dient der Ver- • besondere Vorkommnisse . mittlung ausreichender Kenntnisse über die Fischereibiologie Die Niederschrift ist vom Kursleiter zu unterfertigen. und die ökologischen Zusammenhänge der aquatischen Fauna. §8 Der rechtliche Teil beinhaltet die Vermittlung ausreichender Ausstellung der Kursbescheinigung Kenntnisse über die für die Aufsichtstätigkeit relevanten Rechts- (1) Teilnehmer, die aufgrund des Ergebnisses die Prüfung bestan- vorschriften. (2) Der fischereifachliche Teil hat zu enthalten: den haben, ist nach Abschluss der Prüfung nachweislich eine • Fischkunde, Bescheinigung (Muster 1 oder 2) auszufolgen. Diese ist mit dem • Fischkrankheiten, Rundsiegel des Verbandes zu versehen, und vom Kursleiter zu • Gewässerkunde und Wassergüte, unterfertigen. • Fischereischäden und deren Ursachen, (2) Der Kursleiter hat die Ausstellung der Bescheinigung formlos zu • Verhalten bei Schadensfällen. verweigern, wenn der Teilnehmer die Prüfung nicht bestanden (3) Der rechtliche Teil hat zu enthalten: hat. Auf Antrag hat der Kursleiter darüber dem Teilnehmer eine • NÖ Fischereigesetz 2001, LGBl. 6550, insbesondere schriftliche Mitteilung (Muster 3) auszustellen. - die allgemeinen Bestimmungen, (3) Der Kursveranstalter hat der Geschäftsstelle des Verbandes in- - die fischereipolizeilichen Bestimmungen, nerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Kurses das Protokoll - die Bestimmungen über die Fischereidokumente, über die Durchführung des Fischerkurses zu übermitteln. - den Fischereischutz, (4) Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung ohne neuerlichen - die Beziehungen der Fischerei zu anderen Rechten und Besuch eines Fischereiaufseherkurses innerhalb von sechs Mo- - die Bestimmungen über Übertretungen und Strafen. naten ab dem Tag der nicht bestandenen Prüfung einmal wie- • NÖ Fischereiverordnung, LGBl. 6550/1, insbesondere die Be- derholt werden. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Kurs stimmungen über Schonzeiten und Brittelmaße, neuerlich besucht werden. • NÖ Landeskulturwachengesetz, LGBl. 6125 und Verord- §9 nung über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen, Höhe des Kursbeitrages LGBl. 6125/1-1, (1) Der Kursbeitrag für einen 8-stündigen Fischereiaufseherkurs • Gesetz über Jagd- und Fischereiaufseher, LGBl. 6560, einschließlich der Schulungsunterlagen wird mit € 140,- festge- • NÖ Naturschutzgesetz 2000, LGBl. 5500, und Verordnung setzt. Eine Kursteilnahme ist erst nach Bezahlung des Kursbei- über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender trages zulässig. Tiere, LGBl. 5500/2, (2) Der Kursbeitrag im Falle des § 10 Abs. 4 wird inklusive der • NÖ Umweltschutzgesetz LGBl. 8050, Schulungsunterlagen und der Fischereiaufseherprüfung mit • Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, insbesondere € 70,- festgesetzt. Bestimmungen betreffend die Tierquälerei, (3) Bei einer Wiederholung des Fischereiaufseherkurses wird die • fischereilich wichtige Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Kursgebühr erneut fällig. Der Kursbeitrag für die Wiederholung BGBl. Nr. 60/1974 in der geltenden Fassung. des Kurses wird – ohne Schulungsunterlagen – mit € 120,- fest- (4) Im Rahmen des Kurses ist eine Unterweisung durchzuführen, gesetzt. Sollte nur die Wiederholung eines Teilgebietes (rechtli- die auch eine laufende Befragung der Kursteilnehmer zur Be- cher oder fischereifachlicher Teil) erfolgen, wird der Kursbeitrag urteilung ihrer Mitarbeit und eine Prüfung (§ 7) zur Beurteilung ohne Schulungsunterlagen mit € 60,- festgesetzt. der rechtlichen und fischereifachlichen Kenntnisse für die Aus- (4) Erscheint ein geladener Teilnehmer – aus welchen Gründen auch übung der Tätigkeit als Fischereiaufseher umfasst. §7 immer – nicht zum Fischereiaufseherkurs (einschließlich Wie- Abschluss des Fischereiaufseherkurses derholungskurs), hat dieser auf Antrag nur Anspruch auf Rück- (1) Als Abschluss des Kurses erfolgt eine Prüfung der Teilnehmer. erstattung eines Teils des bezahlten Kursbeitrages in der Höhe Die Prüfung für Fischereiaufseher erfolgt am Ende des Kurses von € 60,-; im Falle des Ausschlusses oder des Rücktrittes gemäß und dient dem Nachweis ausreichender Kenntnisse im recht- § 7 Abs. 3 und des Wiederholungskurses besteht kein Anspruch lichen und fischereifachlichen Bereich, insbesondere über die auf die Rückerstattung oder Reduktion des Kursbeitrages. Aufgaben des Fischereischutzes und die Befugnisse öffentlicher § 10 Wachen. Die Fischereiaufseherprüfung ist nicht öffentlich. Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung (2) Die Prüfung ist vor dem Kursleiter abzulegen. Die Prüfung ist in (1) Der erfolgreiche Abschluss einer der folgenden Ausbildungen schriftlicher Form abzulegen, wofür 60 Minuten zur Verfügung gilt als Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß stehen. Der Teilnehmer hat mindestens 60 % der Fragen jedes § 18 Abs. 3 NÖ FischG 2001 für den fischereifachlichen Teil des Wissensgebietes richtig zu beantworten. Das Ergebnis der Prü- Kurses: fung ist in schriftlicher Form festzuhalten. • Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft, 7
Amtliche Nachrichten Nr. 9 / 2022 • Besuch von Lehrveranstaltungen über Limnologie, Fischerei- biologie, Fischereiwirtschaft und Fischzucht an einer Univer- Umweltverträglichkeitsprüfungen sität oder höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt, • Fischereimeister. WST1-UG-15-2019 (2) Der erfolgreiche Abschluss einer der folgenden Ausbildungen AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG gilt als Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Abteilung Anlagenrecht § 18 Abs. 3 NÖ FischG 2001 für den rechtlichen Teil des Kurses: Kundmachung • Besuch von Lehrveranstaltungen über Fischereirecht an einer des verfahrenseinleitenden Antrags im Großverfahren – Universität oder höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt, Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-15-2019 • Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an einer Gemäß § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens- Universität. gesetzes 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a des Umweltverträg- (3) Der Nachweis muss durch schriftliche Zeugnisse über die lichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht: Absolvierung der oben angeführten Ausbildungen erbracht 1. Gegenstand des Antrags: werden. Liegen die Voraussetzungen vor, hat darüber der Die Austrian Power Grid AG, die Netz Oberösterreich GmbH im NÖ Landesfischereiverband auf Antrag der Partei eine Beschei- eigenen Namen und im Namen der Energie AG Oberösterreich nigung auszustellen. Wurde der Nachweis nicht erbracht, hat da- und die LINZ NETZ GmbH, alle vertreten durch die Haslinger / rüber der NÖ Landesfischereiverband jedenfalls eine formlose Nagele Rechtsanwälte GmbH, haben mit Eingabe vom 29.11.2021 Mitteilung auszustellen. Auf Antrag der Partei innerhalb von den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 3 Monaten hat der NÖ Landesfischereiverband darüber einen 2000 bei der NÖ Landesregierung und der Oö Landesregierung Bescheid zu erlassen. als zuständige UVP-Behörden für das Vorhaben „Stromversor- (4) Im Falle des Vorliegens eines Nachweises über das Erfüllen der gung Zentralraum OÖ“ gestellt. Voraussetzungen Über den Antrag ist von den UVP-Behörden (der NÖ Landes- • nach Abs. 1 ist nur mehr der rechtliche Teil, bzw. regierung und der Oö Landesregierung) ein Umweltverträglich- • nach Abs. 2 ist nur mehr der fischereifachliche Teil keitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G des Fischereiaufseherkurses und der Fischereiaufseherprüfung 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden. unter Berücksichtigung der Vorgaben des §§ 2 ff zu absolvieren. 2. Beschreibung des Vorhabens: § 11 Als Übertragungsnetzbetreiberin plant die Austrian Power Grid Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung AG (APG) die Anpassung der Stromversorgung im Zentralraum (1) Eine gleichwertige Ausbildung in einem anderen Bundesland Oberösterreich an den steigenden Bedarf der Region. Die Umge- oder einem anderen Land ist dann gegeben, wenn dort für die staltung des Netzes umfasst auch Leitungen und Umspannwerke Bestellung zum Fischereiaufseher vergleichbare rechtliche und der Kooperationspartner Netz Oberösterreich GmbH und Linz fischereifachliche Kenntnisse verlangt werden sowie die Able- Netz GmbH. gung einer Fischereiaufseherprüfung erforderlich ist. Der größte Teil des Vorhabens liegt im Bundesland Oberöster- (2) Der Nachweis ist durch schriftliche Zeugnisse bzw. Doku- reich. Teile des Vorhabens liegen jedoch auch im Bundesland mente zu erbringen. Liegen die Voraussetzungen vor, hat darüber der NÖ Landesfischereiverband auf Antrag der Niederösterreich. Dies sind im Wesentlichen: Partei eine Bescheinigung auszustellen. Wurde der Nach- • die Demontage von 8,4 km 110-kV-Leitungen mit 35 Masten, weis nicht erbracht, hat darüber der NÖ Landesfischerei- insbesondere der in Niederösterreich liegende Teil der Leitung verband jedenfalls eine formlose Mitteilung auszustellen. Tillysburg – St. Pantaleon, Auf Antrag der Partei innerhalb von 3 Monaten hat der • der Ersatzneubau einer 220-kV-Leitung mit einer Länge von NÖ Landesfischereiverband darüber einen Bescheid zu erlassen. 0,3 km im Bereich des UW Ernsthofen sowie (3) In der Anlage zu dieser Verordnung werden jene Bundesländer • der Neubau einer 110-kV-Leitung mit einer Länge von 0,7 km aufgezählt, die jedenfalls eine gleichwertige Ausbildung im Sin- und 4 Masten, ebenfalls im Bereich des UW Ernsthofen. ne des Abs. 1 erster Satz gewährleisten. Anmerkung: Über diese Vorhabensteile hat die NÖ Landesregie- § 12 rung als UVP-Behörde zu entscheiden. Übergangsbestimmung 3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme: (1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung verlieren die bisherigen An- Ab 11.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 liegen der Geneh- meldeformulare für den Fischereiaufseherkurs ihre Gültigkeit. migungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umwelt- Das neue Anmeldeformular ist auf der Website des Verbandes verträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Ernsthofen, (www.noe-lfv.at) zu veröffentlichen. St. Valentin und St. Pantaleon-Erla sowie beim Amt der NÖ Lan- § 13 desregierung, Abteilung Anlagenrecht, während der jeweiligen Kundmachung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird emp- (1) Diese Verordnung ist in fohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu • der Geschäftsstelle des Verbandes und in vereinbaren. • den Geschäftsstellen der 5 Fischereirevierverbände 4. Hinweise: zur Einsicht aufzulegen. Ab 11.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 besteht die Mög- (2) Diese Verordnung ist in den Amtlichen Nachrichten Nieder- lichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Ein- österreich kundzumachen und tritt am 17. Mai 2022 in Kraft. wendungen zum in NÖ liegenden Teil des Vorhabens bei der Die Verordnung über den Fischereiaufseherkurs, kundgemacht UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Ab- in den Amtlichen Nachrichten Niederösterreich Nr. 21/2015 vom teilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, 16. November 2015 tritt mit Ablauf des 16. Mai 2022 außer Kraft. einzubringen. NÖ Landesfischereiverband Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei ver- Für den Vorstand lieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 11.05.2022 bis ein- Karl Gravogl schließlich 24.06.2022, bei der Behörde schriftlich Einwendun- Vorsitzender/Landesfischermeister r gen erheben (§ 44b AVG). 8
Nr. 9 / 2022 Amtliche Nachrichten Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unter- Der Deponiebetrieb wird ganzjährig von Montag bis Freitag von schriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und 06:00 bis 18:00 Uhr und an Samstag von 06:00 bis 15:00 Uhr Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufü- stattfinden. gen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellung- 2. Mündliche Verhandlung: nahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindes- Gemäß § 16 UVP-G 2000 und § 44d AVG wird über das An- tens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der suchen der Magyer Betriebs GmbH eine öffentliche mündliche Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzen- Verhandlung anberaumt: den Gemeinden für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, Datum: 13.06.2022: Eintragung in die Rednerlisten von unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe (Bürgerinitiative) 9:00 bis 9:30 Uhr, Beginn der Erörterung um 9:45 Uhr, gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei 14.06.2022: Beginn (Fortsetzung) der Erörterung um 9:00 teil. Uhr, 15.06.2022: Beginn (Fortsetzung) der Erörterung um 5. Zustellung von Schriftstücken: 9:00 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundmachungen Ort: Aulandhotel Siebenbrunnerhof, Großer Saal, Haupt- und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen wer- straße 28, 2284 Untersiebenbrunn. den können. Erforderlichenfalls wird die Verhandlung am 20.06.2022 fortge- 6. Informationen im Zusammenhang mit COVID 19: setzt. Auf die gültigen COVID-19-Bestimmungen wird hingewiesen. Die Verhandlung wird gemäß § 16 Abs. 1 UVP-G 2000 auf fol- gende Fachbereiche eingeschränkt: Abfallchemie, Agrartechnik/ NÖ Landesregierung Boden, biologische Vielfalt, Deponietechnik/Gewässerschutz, Im Auftrag Geologie, Grundwasserhydrologie, Lärmschutz, Luftreinhalte- Dipl.-Ing. (FH) Hackl r technik, Raumordnung/Landschafts- und Ortsbild, Umwelthygi- ene und Verkehrstechnik. Zum Verhandlungsverlauf: Am 13.06.2022 können sich die Parteien und sonstige Beteiligte des Verfahrens in der Zeit von 9:00 bis 9:30 Uhr in die nach Fach- WST1-UG-17 bereichen aufgelegten Redelisten eintragen. Es wird ausdrücklich AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG darauf hingewiesen, dass eine Eintragung in Redelisten nur am Abteilung Anlagenrecht 13.06.2022 in der angegebenen Zeit möglich ist. Wortmeldungen Kundmachung können nur nach Maßgabe der Eintragungen in die Redelisten Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und bzw. aufgrund expliziter Aufforderung der Verhandlungsleiterin Zustellung von Schriftstücken im Großverfahren, abgegeben werden. Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-17 Beim Saaleinlass werden Sie an allen Verhandlungstagen ersucht, Gemäß den §§ 44a ff, insbesondere § 44d und § 44f, des Allgemei- sich in die Anwesenheitsliste einzutragen. nen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß § 16 Die Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter können sich, so- und § 17 Abs. 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 fern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert – UVP-G 2000 wird kundgemacht: wird, durch natürliche Personen, die volljährig und handlungs- Die Magyer Betriebs GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. An- fähig sind und für die in keinem Bereich ein gerichtlicher Er- drew P. Scheichl, Wipplingerstraße 20/8-9, 1010 Wien, hat mit Ein- wachsenenvertreter bestellt oder eine gewählte oder gesetzliche gabe vom 11.11.2020 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht wirksam ist, nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als zuständige durch juristische Personen oder durch eingetragene Personenge- UVP-Behörde für das Vorhaben „Bodenaushub- und Baurest- sellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch massendeponie „Magyer VIII“ gestellt. eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht aus- Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglich- zuweisen. Vor der Behörde kann eine Vollmacht auch mündlich keitsprüfungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach den Be- erteilt werden; zu ihrer Beurkundung genügt ein Aktenvermerk. stimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Per- entscheiden. son ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht 1. Beschreibung des Vorhabens: deren urkundlichen Nachweis (§ 10 Abs. 1 AVG). Die geplante Bodenaushub- und Baurestmassendeponie „Magyer Information im Zusammenhang mit COVID 19: Auf die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung allfällig VIII“ liegt in der Gemeinde Untersiebenbrunn im Bezirk Gän- gültigen Covid 19 – Bestimmungen wird hingewiesen. serndorf. Die Deponie umfasst die firmeneigenen Grundstücke 3. Zustellung von Schriftstücken sowie Parteiengehör: Nr. 440/1 bis 440/5, 442/1 sowie 442/2 der Katastralgemeinde In diesem Zusammenhang wird gemäß § 44f AVG mitgeteilt, Untersiebenbrunn. dass Das geplante Projekt umfasst eine Fläche von ca. 13,25 ha und ein • Projektergänzungen gem. § 12 Abs 6 UVP-G 2000 vom Feb- Verfüllvolumen von ca. 1.513.000 m³, welches sich in 193.000 m³ ruar 2022 zu den Themen Verkehrstechnik, Luftreinhaltetech- Bodenaushub und 1.320.000 m³ Baurestmassen teilt. Der Hoch- nik und Lärmschutz punkt der Deponie befindet sich im südöstlichen Teil des Projekt- • Projektergänzungen gem. § 12 Abs 6 UVP-G 2000 vom März gebiets und weist eine Höhe von ca. 22,5 m über dem ursprüngli- 2022 zu den Themen Umschlüsselung des Abfallkatalogs auf chen Gelände auf. Aufgrund des möglichen Schüttvolumens von Grundlage der Abfallverzeichnisverordnung 2020 und Luft- ca. 1.513.000 m³ und einer zu erwartenden Jahresdeponiemenge reinhaltetechnik von ca. 84.000 m³ ist eine maximale Nutzungsdauer von 20 Jah- • Projektergänzungen gem. § 12 Abs 6 UVP-G 2000 vom April ren vorgesehen. 2022 zum Thema Luftreinhaltetechnik Die Zufahrt wird dabei ausschließlich über die Landesstraße L2 • die Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen bis zur Kreuzung mit dem Bergfeldweg und sodann in südsüd- inkl. Anhang - Bedingungen, Maßnahmen, Auflagen sowie westlicher Richtung entlang eines Feldweges zur etwa 500 m ent- Befristungen und der Anhang - fachliche Auseinandersetzung fernten Einfahrt im Norden des Betriebsareals erfolgen. mit den eingelangten Stellungnahmen/Einwendungen und 9
Amtliche Nachrichten Nr. 9 / 2022 • die Teilgutachten zu den Fachbereichen Abfallchemie, Agrar- vom 20.07.2020, modifiziert mit der Eingabe vom 08.10.2021, den technik/Boden, Bautechnik, biologische Vielfalt, Deponie- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 technik/Gewässerschutz, Elektrotechnik, Forst- und Jagd- bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für ökologie, Geologie, Grundwasserhydrologie, Lärmschutz, das Vorhaben „Windpark Wilfersdorf“ gestellt. Luftreinhaltetechnik, Raumordnung/Landschafts- und Orts- Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträg- bild, Umwelthygiene und Verkehrstechnik lichkeitsprüfungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach den in der Standortgemeinde Untersiebenbrunn sowie bei der NÖ Lan- Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Be- desregierung als UVP-Behörde, Amt der NÖ Landesregierung, scheid zu entscheiden. Abteilung Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, 2. Beschreibung des Vorhabens: während der jeweiligen Amtsstunden vom 04.05.2022 bis Die Konsenswerber beabsichtigen in den Gemeinden Wilfersdorf 29.06.2022 zur Einsicht aufliegen. und Poysdorf einen Windpark mit insgesamt 5 Windenergiean- Die Schriftstücke gelten mit Ablauf von zwei Wochen nach der lagen (WEA) zu errichten: 4 WEA der Type Nordex N163/6.8 Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. mit einer Engpassleistung von 6,8 MW, einem Rotordurchmes- 4. Hinweise: ser von 163 m und einer Nabenhöhe von 164 m (+0,9 m Funda- • Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin sämtliche Schrift- mentüberhöhung) sowie eine WEA der Type Nordex N133/4.8 stücke in diesem Verfahren durch Edikt zugestellt werden mit einer Engpassleistung von 4,8 MW, einem Rotordurchmesser können. von 133,2 m und einer Nabenhöhe von 164 m (+0,7 m Fundament- • Dieses Edikt wird auch an der Amtstafel bei der Standortge- überhöhung). In Summe ergibt sich für den geplanten Windpark meinde kundgemacht. Wilfersdorf eine Engpassleistung von 32 MW. • Die bezeichneten Schriftstücke können unter der Adresse Jeweils 2 bzw. 3 WEA werden über ein 30 kV Erdkabelsystem http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht- elektrotechnisch miteinander verbunden. Der Anschluss an das aktuell.html auch im Internet während der nächsten acht Wo- Verteilnetz erfolgt von zwei verschiedenen WEA über zwei un- chen eingesehen werden. abhängige Kabelsysteme in die Umspannwerke Neusiedl/Zaya • Zu den unter Punkt 3 bezeichneten Schriftstücken kann ge- und Kettlasbrunn. Teil des Vorhabens ist die Errichtung von 5 mäß § 45 Abs. 3 AVG von den Parteien des Verfahrens eine WEA samt diversen Nebenanlagen, die Errichtung von Kabel- schriftliche Stellungnahme bei der UVP-Behörde bis längs- leitungen zwischen den Windkraftanlagen und zu den Umspann- tens 06.06.2022 eingebracht werden. werken sowie die Ertüchtigung der Zuwegung für den Antrans- • Parteistellung im anhängigen Verfahren kommt all jenen zu, port der Anlagenteile. die dem Parteienkreis des § 19 UVP-G 2000 zugerechnet wer- Das Windpark Planungsgelände liegt zum größten Teil in der Ge- den können und, soweit sie nicht als Formalparteien am Ver- meinde Wilfersdorf (Bezirk Mistelbach) und erstreckt sich über fahren zu beteiligen sind, eine rechtserhebliche Einwendung die Katastralgemeinden Wilfersdorf, Bullendorf und Ebersdorf/ gemäß § 44b Abs. 1 AVG während der öffentlichen Auflage Zaya. Ein Teil der Überstreifung der nördlichsten Anlage ragt vom 25.11.2021 bis einschließlich 07.01.2022 erhoben haben. in die Katastralgemeinde Walterskirchen, welche zum Gemein- • Parteistellung im anhängigen Verfahren kommt auch der im degebiet von Poysdorf gehört. Teile der externen Netzableitung Zuge des UVP- Verfahrens gegründeten Bürgerinitiative zu. bzw. Teile der Zuwegung befinden sich in den Gemeinden Poys- • Gemäß § 44f Abs. 2 AVG hat die Behörde das Schriftstück dorf, Hauskirchen, Großkrut, Mistelbach sowie Neusiedl/Zaya. während der Amtsstunden mindestens acht Wochen zur öf- 3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme: fentlichen Einsicht aufzulegen, Ab 10.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 liegen der Geneh- - Verfahrensparteien ist auf Verlangen eine Ausfertigung des migungsantrag, die Antragsänderung und die Projektunterlagen Schriftstückes zuzusenden, inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Stand- - sonstigen Beteiligten ist auf Verlangen eine Ausfertigung des ortgemeinden Wilfersdorf, Poysdorf, Großkrut, Hauskirchen, Schriftstückes auszufolgen und Mistelbach und Neusiedl/Zaya sowie bei der UVP-Behörde, per - nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht ist das Schriftstück im Internet bereitzustellen. (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweili- NÖ Landesregierung gen Amtsstunden digital zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es Im Auftrag wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Dipl.-Ing. (FH) Hackl r 4. Hinweise: Ab 10.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 besteht die Mög- lichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Ein- wendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), WST1-UG-24-2020 Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, Abteilung Anlagenrecht so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei ver- Kundmachung lieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 10.05.2022 bis ein- des verfahrenseinleitenden Antrags im Großverfahren – schließlich 24.06.2022, bei der Behörde schriftlich Einwendun- EDIKT zu Kennzeichen WST1-UG-24-2020 gen erheben (§ 44b AVG). Gemäß § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens- Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unter- gesetzes 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a des Umweltverträg- schriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und lichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht: Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufü- 1. Gegenstand des Antrags: gen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellung- Die ImWind Erneuerbare Energie GmbH und Windpark DW nahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens GmbH, vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Stand- GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, haben mit Eingabe ortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Ge- 10
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