Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
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Leitfaden für die Urnenwahl zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 Informationen für alle Wahlhelfer×innen
Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 5 Grußworte 6 Hinweise zu diesem Leitfaden 8 Wichtige Telefonnummern 8 Wissenswertes zur Landtagswahl 2022 8 Neuheiten bei der Landtagswahl 2022 9 Alle Stimmbezirke 11 Der Wahlvorstand und seine Aufgaben 13 Wahlvorstand als Team 13 Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher 13 Schriftführerin oder Schriftführer 13 Wahlkoffer 14 Offizielle Dokumente bei der Urnenwahl 14 Stimmzettel 14 Wählerverzeichnis 15 Wahlbenachrichtigung 16 Niederschrift 18 Schnellmeldung 19 Der hellrote Wahlbrief (nicht im Koffer – nur zur Information) 19 Wahlschein (nicht im Koffer – nur zur Information) 20 Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr 22 Vollzähligkeit des Wahlvorstandes und Beschlussfähigkeit 22 Vollzähligkeit der Materialien 23 Einrichten des Wahlraums 23 Raumaufteilung, Laufwege und Kabinen 23 Beispiel für eine Raumaufteilung in Pandemiezeiten 24 Wahlbekanntmachung 25 Musterstimmzettel 25 Verpflichtung der Beisitzer des Wahlvorstandes 25 Warten auf die Wähler 25 Checkliste zum Beginn des Wahlgeschäftes 26 2 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Inhaltsverzeichnis
Der Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr 27 Allgemeine Regeln im Wahlraum 27 Versorgung und Betreuung des Wahlvorstandes 27 Hygieneregelungen während der Wahl 27 Neutralität, Wahlgeheimnis und Datenschutz 27 Wählerbeeinflussung und Wahlwerbung 28 Öffentlichkeit der Wahl 28 Ablauf der Wahlhandlung 29 Schritt 1: Prüfung der Wahlberechtigung vor Stimmzettelausgabe 29 Schritt 2: Ausgabe der Stimmzettel 30 Schritt 3: Kennzeichnung der Stimmzettel 30 Schritt 4: Abhaken und Einwurf in die Urne 30 Sonderfälle 31 Sonderfall 1: Wählen mit Wahlschein 31 Sonderfall 2: Wählen ohne Wahlschein trotz Sperrvermerk „W“ 32 Sonderfall 3: Person mit Wahlbrief(en) für eine dritte Person 32 Sonderfall 4: Person mit eigenem Wahlbrief 32 Sonderfall 5: Person mit fehlerhaften Angaben 33 Sonderfall 6: Person nicht im Wählerverzeichnis und ohne Wahlschein 33 Sonderfall 7: Person hat bereits einen Stimmabgabevermerk 33 Besondere Aufgaben 33 Berichtigung des Wählerverzeichnisses 33 Verzeichnis ungültiger Wahlscheine 34 Wahlbeteiligung 34 Ende der Wahlhandlung 34 Checkliste zum Ablauf der Stimmabgabe im Wahlraum 35 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Inhaltsverzeichnis 3
Der Wahlabend ab 18:00 Uhr 36 Allgemeine Hinweise 36 Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 36 Öffentlichkeit 36 Ausfüllen der Niederschrift 37 Vorbereitungen 38 Phase 1: Zählung der Wähler und der Wahlberechtigten 38 Phase 2: Zählung der Stimmen 40 Plausibilität 51 Telefonische Schnellmeldung 51 Checkliste Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand 52 Abschlussarbeiten 53 Letzter Check: Unterschriften 53 Regelung zum Erfrischungsgeld 53 Verpacken der Wahlunterlagen 53 Aufräumen 53 Übergabe aller Unterlagen 54 4 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Auszug aus Stimmzettel für die Wahl zum Landtag 15 Abbildung 2: Muster Wählerverzeichnis 16 Abbildung 3: Muster Wahlbenachrichtigung 17 Abbildung 4: Auszug aus der Niederschrift; Anlage 18 18 Abbildung 5: Auszug aus der Schnellmeldung; Anlage 20 19 Abbildung 6: Muster hellroter Wahlbrief 20 Abbildung 7: Muster Wahlschein 21 Abbildung 8: Darstellung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes 22 Abbildung 9: Beispielhafte Einrichtung eines Wahlraumes 25 Abbildung 10: Ausfüllen der Wahlniederschrift Teil I 39 Abbildung 11: Auszählhilfe – Zählung und Sortierung 40 Abbildung 12: Muster Stimmzettel -zweifelsfrei gültige Stimmen 41 Abbildung 13: Muster Stimmzettel – unterschiedliche Erst- und Zweitstimme 41 Abbildung 14: Muster Stimmzettel – ungültige Stimmen 42 Abbildung 15: Muster Stimmzettel – „Bedenkliche“ 42 Abbildung 16: Prüfung und Zählung von Stapel A 43 Abbildung 17: Ausfüllen der Niederschrift Teil II 44 Abbildung 18: Prüfung und Zählung von Stapel C 44 Abbildung 19: Ausfüllen der Niederschrift Teil III 45 Abbildung 20: Prüfung und Zählung von Stapel B 46 Abbildung 21: Ausfüllen der Niederschrift Teil IV 47 Abbildung 22: Ausfüllen der Niederschrift Teil V 47 Abbildung 23: Prüfung und Zählung von Stapel D 48 Abbildung 24: Muster Stimmzettel – Erststimme ungültig, Zweitstimme gültig 49 Abbildung 25: Ausfüllen der Niederschrift Teil VI 49 Abbildung 26: Ausfüllen der Niederschrift Teil VII 50 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Abbildungsverzeichnis 5
Grußworte Liebe Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt. In Bergisch Gladbach sind rund 83.500 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme für ein neues Parlament abzugeben und gemeinsam über die Zukunft unseres Landes Nordrhein-Westfalen mitzuentscheiden. Das Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach wird von über 900 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in 74 Urnenwahlbezirken und 57 Briefwahlbezirken unterstützt. Ich danke Ihnen herzlich für die Übernahme dieses Ehrenamtes. Sie werden Teil eines Wahlorgans und wirken entscheidend bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in unserer Stadt mit. Alles Wissenswerte rund um die Wahl finden Sie in diesem Leitfaden. Darüber hinaus freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros, Sie auch persönlich über den Wahlablauf zu informieren. Wie in den Jahren zuvor haben Sie die Möglichkeit, alle offenen Fragen vor Ort in einer unserer Schulungen zu klären und Ihr Wissen zu vertiefen. Natürlich dürfen Sie auch am Wahltag darauf vertrauen, mit Rat und Tat unterstützt zu werden. Ich wünsche Ihnen einen interessanten Wahlsonntag und viel Freude bei Ihrem Einsatz. Frank Stein Bürgermeister 6 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Grußworte
„Urnen- und Briefwahlvorstände sind am Wahltag unverzichtbar – deshalb herzlichen Dank an alle, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 ehrenamtlich engagieren wollen. Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Wahlverfahren ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Wahl.“ Landeswahlleiter Wolfgang Schellen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer wirken Sie aktiv bei der Durchführung der Wahl am Wahltag und der Ergebnisermittlung mit. Wir freuen uns, Sie in einem Wahlvorstand für die Landtagswahl begrüßen zu dürfen und tun alles, um Sie bei Ihrer Arbeit am Sonntag zu unterstützen. Von uns werden Sie für den Wahltag ausgestattet. Sie erhalten von uns die Stimmzettel und Ihr Arbeitsmaterial für den Wahltag. Wir stellen Ihr Team zusammen, in dem Sie eingesetzt sind. Erleben Sie einen Tag Demokratie live in Ihrem Wahlbezirk. Treffen Sie Ihre Nachbarn und Freunde wieder und unterstützen Sie uns und Ihre Stadt bei der Durchführung der Landtagswahl und der Ermittlung des Wahlergebnisses. Zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben. Wir versuchen Sie, im Rahmen der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten, bei Ihrer Arbeit zu unterstützen. Werben Sie für uns, wenn Sie Freunde oder Bekannte kennen, die auch einmal gerne in einem Wahlvorstand mitwirken möchten. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt. Vielen Dank, dass Sie dabei sind! Frank Bodengesser und das Einberufungsteam des Wahlbüros Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Grußworte 7
Hinweise zu diesem Leitfaden Zur besseren Lesbarkeit wird auf einer Benennung aller drei Geschlechter verzichtet. Da die männliche Form die Geläufigste ist, wird diese verwendet. Bei der Formulierung in der männlichen Form ist ebenfalls das weibliche und das diverse Geschlecht gemeint. Wichtige Telefonnummern Das Wahlbüro steht Ihnen für Fragen vor und während der Wahl zur Verfügung: Telefon: (02202) 14 28 88 • Zentrale des Wahlbüros • Allgemeine Fragen zu den Unterlagen, dem Wählerverzeichnis und vieles mehr • Durchgabe der Wahlbeteiligung Telefon: (02202) 14 24 14 • Wahlhelfereinberufung • Der Wahlvorstand ist unvollständig, Umbesetzungen Telefon: (02202) 14 23 22 • Schnellmeldung Wissenswertes zur Landtagswahl 2022 Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Landeswahlgesetz (LWahlG) und die Landeswahlordnung (LWahlO). Nach Artikel 30 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen besteht der Landtag aus den vom Volke gewählten Abgeordneten. Diese werden nach Artikel 31 in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Im Grundsatz besteht der Landtag aus 181 Sitzen. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Deutschen Landtages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Der neu gewählte Landtag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen. Mit seinem Zusammentritt endet die Wahlperiode des alten Landtags. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (spätester Geburtstermin: 15. 05. 2004), • seit mindestens dem 29. 04. 2022 in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich hier aufhält. • nicht nach § 2 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 8 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Hinweise zu diesem Leitfaden
Das Wahlsystem beinhaltet eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Wahl wird auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet. Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisabgeordneter (Kreiswahlvorschlag) und mit der Zweitstimme wird eine Landesliste einer Partei gewählt. Die Stimmen können auch gesplittet werden. Hinter den Landeslisten von Parteien verbergen sich starre Listen, die bereits im Vorfeld festgelegt wurden. Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheitswahl). Das Zweitstimmenergebnis für die Landeslisten ist maßgebend für den Verhältnisausgleich und damit für die Zusammensetzung des Landtags. Für die Berechnung des Verhältnisausgleichs wird das Divisorverfahren mit Standard- rundung nach Sainte-Lague(Schepers) angewandt. Auf die einzelnen Parteien nach ihrem Zweit- stimmenergebnis insgesamt zugefallenen Sitze werden zunächst die in den Wahlkreisen errungenen Mandate angerechnet, die restlichen Mandate werden aus den Landeslisten zugeteilt. Hat eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze errungen, als ihr nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen würden (Überhangmandate), so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien eine gleich günstige Relation von Stimmen und Mandaten erreichen, wie sie die durch Mehrsitze erfolgreichste Partei erzielt hat. Vorbehaltlich einer Aufstockung durch Überhang- und Ausgleichs- mandate besteht der Landtag seit der Landtagswahl 2005 aus mindestens 181 Abgeordneten. 128 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete über die Landeslisten gewählt. Der zuletzt im Jahr 2017 gewählte Landtag wies 199 Sitze auf. Dies entspricht einer Aufstockung von rund 10%. Nicht berücksichtigt werden bei der Sitzverteilung nach § 33 Absatz 2 des Landeswahlgesetzes Zweitstimmen, die für Landeslisten von Personen abgegeben wurden, die im Wahlgebiet nicht mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten haben. Neuheiten bei der Landtagswahl 2022 Das Land Nordrhein-Westfalen wurde in 128 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Bergisch Gladbach bildet mit der Stadt Rösrath den Wahlkreis 21 - Rheinisch-Bergischer Kreis I. Wie im Bundeswahlrecht ist auch im Landeswahlrecht eine Stimmabgabe durch einen Vertreter unzulässig. Die Unterstützung bei der Stimmabgabe ist auf technische Hilfe begrenzt. Der Wähler trifft alleine die Entscheidung. Das Wahlrecht setzt folglich eine Willensbildung des Wählers voraus. Wahlgeräte oder -computer sind aufgrund der geltenden Rechtsprechung weiterhin nicht zugelassen. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 3. März 2009, dass die damalige Bundes- wahlgeräteverordnung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nach Art. 38 i.V.m. Art. 20 Absatz 1 und 2 GG insoweit verfassungswidrig war, als sie bei der Verwendung rechnergesteuerter Wahlgeräte (Wahlcomputer) nicht sicherstellte, dass der Bürger die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen konnte. Nach dieser Entscheidung unterliegen alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen. Es muss eine offene, vertrauensvolle Kommunikation zwischen Wahlorgan und Wähler möglich sein. Dies gilt nicht für empfohlene Mund-Nase-Bedeckungen im Falle eines fortbestehenden Infektionsrisikos. Für Wähler hingegen besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht in den öffentlichen Gebäuden. Allerdings sieht die Landeswahlordnung eine Mitwirkungspflicht vor, wonach der Wähler bei der Feststellung seiner Identität mitwirken muss, soweit es der Wahlvorstand für erforderlich hält. Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Hinweise zu diesem Leitfaden 9
Die geheime Wahl wird durch das Verbot geschützt, in der Wahlkabine zu fotografieren oder zu filmen. Ebenso soll mit dem Verbot vermieden werden, dass sich Wähler hierdurch beeinflusst fühlen könnten. Die früheren Wahlrechtsausschlussgründe der gerichtlich angeordneten Vollbetreuung und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurden aufgehoben, sodass künftig nur noch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Bei Redaktionsschluss dieses Leitfadens lagen noch nicht alle Vorgaben des Landes- bzw. der Kreis- wahlleitung vor, sodass es zu Änderungen in den Vorgaben insbesondere bei pandemiebedingten Vorgaben kommen kann. Hierüber informiert das Wahlbüro in den Schulungen. Die Wahlvorstände können sich auch jederzeit, insbesondere am Wahltag, bei Rückfragen an das Wahlbüro wenden. In Pandemie- und insbesondere Stoßzeiten kann es zu Menschenansammlungen vor dem Wahlraum kommen. Oft ist es für Wähler schwer, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten und Gelassenheit an den Tag zu legen. Das Wahlbüro regt daher an, ein Mitglied des Wahlvorstands in solchen Zeiten für die Ordnung unmittelbar vor dem Wahlraum abzustellen. Auch sollte dieses Mitglied des Wahl- vorstandes beeinträchtigten Wählern behilflich sein. Gewählt wird am Wahlsonntag in 74 Stimmbezirken in Bergisch Gladbach. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahlraum zugeordnet. In welchem Stimmbezirk/ Wahlraum Sie als Wahlhelfer eingesetzt sind, entnehmen Sie bitte dem Ein- berufungsschreiben. In welchem Wahlraum Sie wählen können, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Falls sich ein Wähler „verlaufen“ haben sollte, können Sie ihm mithilfe dieser Liste seinen Wahlraum nennen. Das Briefwahlzentrum (rote Wahlbriefe) befindet sich in der Integrierten Gesamtschule in Paffrath, Borngasse 86, 51469 Bergisch Gladbach. 10 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Hinweise zu diesem Leitfaden
Alle Stimmbezirke Stimmbz Bezeichnung Straße PLZ/Ort 001 - 1 Condordiaschule Schildgen Concordiaweg 20 51467 Bergisch Gladbach 001 - 2 Condordiaschule Schildgen Concordiaweg 20 51467 Bergisch Gladbach 001 - 3 Condordiaschule Schildgen Concordiaweg 20 51467 Bergisch Gladbach 002 - 1 Condordiaschule Schildgen Concordiaweg 20 51467 Bergisch Gladbach 002 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Katterbach Kempener Straße 187 51467 Bergisch Gladbach 003 - 1 Gemeinschaftsgrundschule Katterbach Kempener Straße 187 51467 Bergisch Gladbach 003 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Katterbach Kempener Straße 187 51467 Bergisch Gladbach 003 - 3 Condordiaschule Schildgen Concordiaweg 20 51467 Bergisch Gladbach 004 - 1 Gemeinschaftsgrundschule Paffrath Flachsberg 17 51469 Bergisch Gladbach 004 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Paffrath Flachsberg 17 51469 Bergisch Gladbach 004 - 3 Integrierte Gesamtschule Paffrath Borngasse 86 51469 Bergisch Gladbach 005 - 1 Integrierte Gesamtschule Paffrath Borngasse 86 51469 Bergisch Gladbach 005 - 2 Integrierte Gesamtschule Paffrath Borngasse 86 51469 Bergisch Gladbach 005 - 3 Gemeinschaftsgrundschule Paffrath Flachsberg 17 51469 Bergisch Gladbach 006 - 1 Gemeinschaftsgrundschule Hand Sankt-Konrad-Straße 5 51469 Bergisch Gladbach 006 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Hand Sankt-Konrad-Straße 5 51469 Bergisch Gladbach 006 - 3 Gemeinschaftsgrundschule Hand Sankt-Konrad-Straße 5 51469 Bergisch Gladbach 007 - 1 Kath. Grundschule Hand Sankt-Konrad-Straße 1 51469 Bergisch Gladbach 007 - 2 Kath. Grundschule Hand Sankt-Konrad-Straße 1 51469 Bergisch Gladbach 007 - 3 Kath. Grundschule Hand Sankt-Konrad-Straße 1 51469 Bergisch Gladbach 008 - 1 Gemeinschaftsgrundschule Hebborn Odenthaler Straße 197 51467 Bergisch Gladbach 008 - 2 Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstraße 51 51465 Bergisch Gladbach 008 - 3 Gemeinschaftsgrundschule Hebborn Odenthaler Straße 197 51467 Bergisch Gladbach 009 - 1 Gemeinschaftsgrundschule Hebborn Odenthaler Straße 197 51467 Bergisch Gladbach 009 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Hebborn Odenthaler Straße 197 51467 Bergisch Gladbach 009 - 3 Gemeinschaftsgrundschule An der Strunde Am Broich 8 51465 Bergisch Gladbach 010 - 1 Gemeinschaftsgrundschule An der Strunde Am Broich 8 51465 Bergisch Gladbach 010 - 2 Kath. Grundschule Sand Schulstraße 87 51465 Bergisch Gladbach 010 - 3 Kath. Grundschule Sand Schulstraße 87 51465 Bergisch Gladbach 011 - 1 Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstraße 51 51465 Bergisch Gladbach 011 - 2 Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstraße 51 51465 Bergisch Gladbach 011 - 3 Gemeinschaftsgrundschule An der Strunde Am Broich 8 51465 Bergisch Gladbach 012 - 1 Berufskolleg Bergisch Gladbach Bensberger Straße 134-146 51469 Bergisch Gladbach 012 - 2 Berufskolleg Bergisch Gladbach Bensberger Straße 134-146 51469 Bergisch Gladbach 012 - 3 Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Am Rübezahlwald 5 51469 Bergisch Gladbach 013 - 1 Nelson-Mandela-Gesamtschule Ahornweg 70 51469 Bergisch Gladbach 013 - 2 Nelson-Mandela-Gesamtschule Ahornweg 70 51469 Bergisch Gladbach 013 - 3 Berufskolleg Bergisch Gladbach Bensberger Straße 134-146 51469 Bergisch Gladbach Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Alle Stimmbezirke 11
014 - 1 Gemeinschaftsgrundschule Gronau Mülheimer Straße 254 51469 Bergisch Gladbach 014 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Gronau Mülheimer Straße 254 51469 Bergisch Gladbach 014 - 3 Gemeinschaftsgrundschule Gronau Mülheimer Straße 254 51469 Bergisch Gladbach 015 - 1 Verbundschule Mitte Ginsterweg 9 51427 Bergisch Gladbach 015 - 2 Verbundschule Mitte Ginsterweg 9 51427 Bergisch Gladbach 015 - 3 Verbundschule Mitte Ginsterweg 9 51427 Bergisch Gladbach 016 - 1 Kath. Grundschule In der Auen Schwerfelstraße 8 51427 Bergisch Gladbach 016 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Refrath Wittenbergstraße 3 51427 Bergisch Gladbach 016 - 3 Gemeinschaftsgrundschule Refrath Wittenbergstraße 3 51427 Bergisch Gladbach 017 - 1 Kath. Grundschule In der Auen Schwerfelstraße 8 51427 Bergisch Gladbach 017 - 2 Kath. Grundschule In der Auen Schwerfelstraße 8 51427 Bergisch Gladbach 017 - 3 Gemeinschaftsgrundschule Refrath Wittenbergstraße 3 51427 Bergisch Gladbach 018 - 1 Verbundschule Mitte Ginsterweg 9 51427 Bergisch Gladbach 018 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Kippekausen Burgstraße 2 51427 Bergisch Gladbach 018 - 3 Gemeinschaftsgrundschule Kippekausen Burgstraße 2 51427 Bergisch Gladbach 019 - 1 Kath. Grundschule Frankenforst Taubenstraße 11-13 51427 Bergisch Gladbach 019 - 2 Kath. Grundschule Frankenforst Taubenstraße 11-13 51427 Bergisch Gladbach 019 - 3 Kath. Grundschule Frankenforst Taubenstraße 11-13 51427 Bergisch Gladbach 020 - 1 Albertus-Magnus-Gymnasium Kaule 15 51429 Bergisch Gladbach 020 - 2 Albertus-Magnus-Gymnasium Kaule 15 51429 Bergisch Gladbach 020 - 3 Albertus-Magnus-Gymnasium Kaule 15 51429 Bergisch Gladbach 021 - 1 Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Am Rübezahlwald 5 51469 Bergisch Gladbach 021 - 2 Otto-Hahn-Realschule Saaler Mühle 8 51429 Bergisch Gladbach 021 - 3 Otto-Hahn-Realschule Saaler Mühle 8 51429 Bergisch Gladbach 022 - 1 Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 1 51429 Bergisch Gladbach 022 - 2 Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 1 51429 Bergisch Gladbach 023 - 1 Gemeinschaftsgrundschule Moitzfeld Diakonissenweg 44 51429 Bergisch Gladbach 023 - 2 Gemeinschaftsgrundschule Moitzfeld Diakonissenweg 44 51429 Bergisch Gladbach 024 - 1 Zentrum für Aktion und Kultur (ZAK) Reginharstraße 40 51429 Bergisch Gladbach 024 - 2 Albertus-Magnus-Gymnasium Kaule 15 51429 Bergisch Gladbach 025 - 1 Gemeinschaftsgrundschule Moitzfeld Diakonissenweg 44 51429 Bergisch Gladbach 025 - 2 Schützenheim Bärbroich Ottoherscheid 25 51429 Bergisch Gladbach 025 - 3 Schulzentrum Herkenrath Ball 14 51429 Bergisch Gladbach 026 - 1 Pfarrheim St. Johannes der Täufer Herrenstrunden 32 51465 Bergisch Gladbach 026 - 2 Schulzentrum Herkenrath Ball 14 51429 Bergisch Gladbach 026 - 3 Schulzentrum Herkenrath Ball 14 51429 Bergisch Gladbach 12 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Alle Stimmbezirke
Der Wahlvorstand und seine Aufgaben Wahlvorstand als Team Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 8 Personen. Das erlaubt einen Schichtbetrieb und Als Wahlvorstand sind Sie als Wahlorgan für beschleunigt die Auszählung. Ihren Wahlbezirk und • Sie richten gemeinsam den Wahlraum ein und schildern diesen aus. ihren Wahlraum zuständig. • Sie sorgen gemeinsam für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. • Sie geben die Wahlbeteiligung um 12:00 Uhr und um 16:00 Uhr an das Wahlbüro durch. • Sie entscheiden über die Gültigkeit von Stimmen bei der Auszählung. • Sie stellen gemeinsam das Wahlergebnis fest. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher • Sie holen am Samstag vor der Wahl zwischen 9:00 und 12:00 Uhr den Wahlkoffer im Wahlbüro ab und bringen diesen mit allen Wahlunterlagen am Sonntag mit in den Wahlraum. • Sie kontrollieren die Vollständigkeit der Unterlagen am besten bereits direkt nach der Koffer- übergabe (Stimmzettel, Wählerverzeichnis). • Sie überprüfen die Anwesenheit der Mitglieder des Wahlvorstandes. • Sie teilen das Team in Schichten ein (8:00 – 13:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr). • Sie bestimmen einen Schriftführer sowie dessen Stellvertretung. • Sie verpflichten die Wahlvorstandsmitglieder zur Neutralität und zur Wahrung des Wahlgeheimnisses. • Sie versiegeln die Wahlurne und wachen während des Tages über diese. • Sie eröffnen und schließen die Wahlhandlung. • Bemühen Sie sich bitte um eine einvernehmliche Pausenregelung. Anwesenheitspflicht immer von drei Mitgliedern. • Sie schlichten Streitigkeiten innerhalb des Wahlvorstandes. • Sie haben bei Pattsituationen die entscheidende Stimme. • Sie sorgen während des Auszählens für einen reibungslosen Ablauf. • Sie verkünden das Wahlergebnis in Ihrem Wahlraum und geben die Schnellmeldung durch. • Sie achten darauf, dass die Niederschrift von allen unterschrieben ist. • Sie bringen den Wahlkoffer mit den Wahlunterlagen abends nach der Wahl zurück in das Wahlbüro. Schriftführerin oder Schriftführer • Sie führen das Wählerverzeichnis. • Sie füllen die Niederschrift aus, wenn nicht der Wahlvorsteher etwas anderes bestimmt. Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Der Wahlvorstand und seine Aufgaben 13
Wahlkoffer Der Wahlvorsteher holt am Samstag vor der Wahl den Wahlkoffer in der Zeit zwischen 9:00 und 12:00 Uhr im Wahlbüro ab. Adresse: Gustav-Lübbe-Haus, Senefelder Straße 7b, 51469 Bergisch Gladbach Kontrollieren Sie die Vollständigkeit des Wahlkoffers, insbesondere: • Blaue Mappe mit dem darin befindlichen Wählerverzeichnis, der Niederschrift, der Schnell- meldung, der Wahlbekanntmachung und den Siegelmarken • Stimmzettel (ggf. repräsentative Stimmzettel) • „Kleines Wahlbüro“ mit Stiften und Arbeitsmaterial • Umschläge für das Verpacken der Wahlunterlagen. Weiterhin enthält der Wahlkoffer diverse Hygieneartikel für den Wahlvorstand. Sie können auch eine andere Person mit der Abholung beauftragen, sofern diese eine Vollmacht von Ihnen erhält. Die Vollständigkeit des Koffers ist dann von der beauftragten Person zu kontrollieren. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob und wem Sie eine solche Vollmacht erteilt haben. Der Wahlkoffer muss nach Beendigung der Auszählung am selben Tag ins Wahlbüro zurückgebracht werden. Hier werden die Unterlagen auf Vollständigkeit überprüft. Die Niederschrift muss von allen Mitgliedern des Wahlvor- stands unterschrieben sein. Offizielle Dokumente bei der Urnenwahl Stimmzettel Die Form des Stimmzettels ist verbindlich vorgeschrieben. Er ist einheitlich bedruckt und die rechte obere Ecke ist abgeschnitten. Dadurch können blinde und sehbehinderte Menschen selbst ertasten, wo die Vorderseite und wo oben ist. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Kreis- wahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Der Wähler kann seine Stimme splitten, d.h. er kann die Erststimme einem bestimmten Wahlkreisbewerber geben, muss aber nicht zwangsläufig die Landesliste dieses Bewerbers mitwählen, sondern kann sich bei der Abgabe der Zweitstimme auch anders entscheiden. Die Stadt Bergisch Gladbach bildet gemeinsam mit der Stadt Rösrath den Wahlkreis 21 (Rheinisch- Bergischer-Kreis I). Alle Stimmzettel sind im gesamten Wahlkreis gleich. Bitte hängen Sie einen Wenn Ihr Bezirk als repräsentativer Stimmbezirk ausgewählt wurde, sind die Stimmzettel am Musterstimmzettel im oberen Rand mit einem Kennbuchstaben versehen, der eine nachträgliche Auswertung des Eingangsbereich Ihres Wahlraums aus. Wahlergebnisses nach Altersgruppen und Geschlecht ermöglicht. Hierüber ist der Wahlvorsteher unterrichtet. Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht verletzt, da sich keinerlei Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler herleiten lassen. 14 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Wahlkoffer
Blinde oder sehbehinderte Menschen können mit einer Schablone selbstständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW geben sogenannte Wahlhilfepakete (Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial) kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus. Auf Wunsch blinder oder sehbehinderter Personen darf auch ein Mitglied des Wahlvorstandes den Stimmzettel in eine mitgebrachte Stimmzettelschablone legen. Eine Stimmzettelschablone liegt Ihren Unterlagen für den Wahlraum nicht bei. Diese erhält man bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden. Stimmzettel für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 im Wahlkreis 21 Rheinisch-Bergischer Kreis I Sie haben 2 Stimmen ✗ ✗ hier 1 Stimme hier 1 Stimme für die Wahl für die Wahl einer / eines Wahlkreisabgeordneten einer Landesliste (Partei) - maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien - Erststimme Zweitstimme Sozialdemokratische Partei Werdes, Vera SPD Deutschlands 1 Sozialwissenschaftlerin/ Sozialdemokratische Partei SPD 1 Bankkauffrau Deutschlands Bergisch Gladbach Hannelore Kraft, Norbert Römer, Svenja Schulze, Hans-Willi Körfges, Christina Kampmann 1: Auszug Demokratische Abbildung Christlich aus StimmzettelUnion für die Wahl zum Landtag Müller, Holger CDU Deutschlands 2 Jurist, Landtagsabgeordneter Christlich Demokratische CDU 2 Rösrath Union Deutschlands Armin Laschet, Bodo Löttgen, Christina Schulze Föcking, Lutz Lienenkämper, Josef Hovenjürgen Wählerverzeichnis Weiß, Friedhelm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3 Rentner GRÜNE GRÜNE 3 Das Wählerverzeichnis Rösrath finden Sie in der blauen Mappe. Es handelt sich um ein Verzeichnis aller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sylvia Löhrmann, Johannes Remmel, Barbara Der Wahlvorstand darf Steffens, Mehrdad Mostofizadeh, Sigrid Beer Personen, die nicht im wahlberechtigten Personen in Ihrem Stimmbezirk. Wählen darf nur,Freie wer in das Wählerverzeichnis Demokratische Partei Rick-Blunck, Anita FDP Wählerverzeichnis stehen, 4 Unternehmensberaterin FDP 4 eingetragen wurde. Wahlberechtigt Bergisch Gladbach sind Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr, die seit min- Freie Demokratische Partei Christian Wolfgang Lindner, Dr. Joachim Stamp, nicht zur Wahl zulassen. Angela Freimuth, Ralf Witzel, Marcel Hafke destens dem 29. 04. 2022 in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung haben oderDeutschland Piratenpartei sich sonst gewöhnlich PIRATEN 5 hier aufhalten und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Wählerverzeichnis wurde am Freitag Michele Marsching, Monika Pieper, Torsten Sommer, Oliver Bayer, Lukas Markus Lamla vor der Wahl abgeschlossen und beurkundet. Wer nun nicht im Wählerverzeichnis DIE LINKE steht und dennoch Klein, Thomas Joachim DIE LINKE 6 Ingenieur 6 wählen möchte, kann Bergisch dies nurDIEnach Gladbach DIE LINKE LINKE vorheriger Rücksprache mit dem Wahlbüro tun. Özlem Alev Demirel, Christian Leye, Nina Eumann, Marc Togar Mulia, Dr. Carolin Butterwegge Nationaldemokratische Partei Deutschlands Beurkundet wurden: NPD 7 Ariane Meise, Claus Cremer, Melanie Händelkes, Marcel Haliti, Karl Wilhelm Hubert Weise A1 = Anzahl der Personen ohne Sperrvermerk „W“ Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und (diese Personen dürfen bei Ihnen im Wahlraum wählen) Die PARTEI basisdemokratische Initiative 8 Dr. Mark Benecke, Keno Schulte, Olaf Schlösser, Claus-Dieter Preuß, Vivien Louise Tharun A2 = Anzahl der Personen mit Sperrvermerk „W“ FREIE WÄHLER Boecker, Stephan FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen FREIE (diese Kürten Personen haben 9 FeuerwehrbeamterFREIE WÄHLERBriefwahlunterlagen erhalten Nordrhein-Westfalen WÄHLER und dürfen nur unter bestimmten 9 Christa Hudyma, Henning Rehse, Markus Krafczyk, Voraussetzungen im Wahlraum wählen; siehe „Sonderfälle“) Helmut Stalz, Dr. Hans-Joachim Grumbach Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit A1+A2 = Gesamtanzahl aller eingetragenen Personen BIG 10 Haluk Yildiz, Ahmad El Masri, Mustafa Burc, (die Summe der Werte A1 und A2 muss A ergeben) Ahmed Barboucha, Hakan Canik Freie Bürger-Initiative/ Freie Wähler FBI/FWG 11 Dirk Tegethof, Nicole Wortmann, Detlef Münch, Karin Schnauß, Hartmut Hüttemann Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP 12 15 Benjamin Jäger, Stefan Volpert, Nico Riedemann, Martin Schauerte, Lars BeerLeitfaden für die Urnenwahlvorstände Ab jetzt……Demokratie durch Wahlkoffer Volksabstimmung Volks- - Politik für die Menschen 13 abstimmung Dr. Helmut Fleck, Claus Plantiko, Angelika Geerligs,
Personen, die bereits einen Wahlschein erhalten haben (A2) und damit nicht mehr bei Ihnen wählen dürfen, sind durch ein „W“ für „Wahlschein“ gekennzeichnet und damit gesperrt. Neu aufgenommene Personen erscheinen nicht in der alphabetischen Reihenfolge im Wählerverzeichnis, sondern an dessen Ende mit fortlaufender Nummer. Bitte nehmen Sie keine Änderungen im Wählerverzeichnis vor. Mitteilungen können Sie dem Wahlbüro auf einem separaten Zettel zukommen lassen. Wählerverzeichnis vom 15.05.2022 Landtagswahl 2022 1. Ausfertigung 001-1: Schildgen Nr. Wahlberechtigte/r geboren LTW Bemerkung 1 Gramm, Anna 28.09.2001 Akazienweg 1 2 Bond, James 06.05.1961 W Wahlschein Akazienweg 1 13260 05.05.2022 3 Pan, Peter 05.03.2000 W Wahlschein Akazienweg 1 50 21.04.2022 4 Elmann, Heinz 26.07.1970 Akazienweg 2 5 Fraß, Phil 01.01.1965 W Wahlschein Akazienweg 2 102 28.04.2022 6 Thaler, Klaus 04.03.1940 Akazienweg 2 Abbildung 2: Muster Wählerverzeichnis Wahlbenachrichtigung Die Wahlbenach Bis spätestens zum 24. 04. 2022 haben alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Brief richtigung ist keine vom Wahlbüro erhalten. Sie informiert lediglich über den Wahltag und den Wahlraum sowie die Wahl-Berechtigung. Möglichkeit der Briefwahl. Wenn ein Wähler seine Wahlbenachrichtigung nicht bei sich trägt, darf er dennoch wählen, wenn er oder sie im Wählerverzeichnis steht und sich ausweisen kann. Es würde auch ausreichen, wenn der Wähler dem Wahlvorstand persönlich bekannt ist. Anhand der Wahlbenachrichtigung kann beim Betreten des Wahlraums festgestellt werden, ob der Wähler im richtigen Stimmbezirk ist. Die Wahlbenachrichtigung soll einbehalten und in den Koffer gelegt werden. Sie wird im Wahlbüro vernichtet. Sie kann auch zur Erfassung der Wahlbeteiligung in Ihrem Wahlraum dienen. Ausschlag gebend für die Niederschrift sind allerdings die Haken im Wählerverzeichnis und letztlich die Stimmzettel in der Wahlurne. 16 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Wahlkoffer
Thimm Thaler Legendenstraße 1 51469 Bergisch Gladbach Abbildung 3: Muster Wahlbenachrichtigung Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Wahlkoffer 17
Niederschrift Über die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses muss eine Niederschrift gefertigt werden. Einen Vordruck hierzu finden Sie in der blauen Mappe. Hier wird der Wahlablauf und das Zählgeschäft urkundlich belegt sowie das Ergebnis festgestellt. Die Niederschrift entsteht im Laufe des Wahltages und muss nach der Schnellmeldung lediglich ergänzt und unterschrieben werden. Anlage 18 Zu § 50 Abs. 1 Satz 1 LWahlO Kreisangehörige Stadt: Stadt Bergisch Gladbach Diese Wahlniederschrift ist auf der letzten Rheinisch-Bergischer Kreis Seite von allen Mitgliedern des Wahlvorstan- Stimmbezirk: 001/1 Schildgen des zu unterschreiben (s. Nr. 5.6) Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis I Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Stimmbezirk zur Landtagswahl am 15.05.2022 1 Wahlvorstand Zu der heutigen Landtagswahl waren für den Stimmbezirk vom Wahlvorstand erschienen: Funktion Familienname Vorname 1. Wahlvorsteher Beer Johannes 2. stellvertretender Harmonika Phill Wahlvorsteher 3. Beisitzerin Unfug Reiner 4. Beisitzer Mentation Rudi 5. Beisitzerin Gramm Anna 6. Beisitzer Chen Fred 7. Beisitzerin Steiner Gerold 8. Beisitzerin Thaler Klaus Anstelle des/der nicht erschienenen / ausgefallenen Mitgliedes/Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte und verpflichtete der/die Wahlvorsteher/in den/die folgenden anwesenden / herbeigerufenen Wahlberechtigten zum Mitglieder / zu Mitgliedern des Wahlvorstandes: 1) 3) Familienname Vorname Uhrzeit 1. 2. 3. Abbildung 4: Auszug aus der Niederschrift; Anlage 18 Als Hilfskräfte waren zugezogen: Familienname Vorname Aufgabe 1. 2. 3. 2 Wahlhandlung 2.1 Der/Die Wahlvorsteher/in verpflichtete die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahr- nehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Er/Sie belehrte sie über ihre Aufgaben. Die zugezogenen Hilfskräfte wurden ebenso verpflichtet und belehrt. Abdrucke des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung lagen im Wahlraum vor. 2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne 1) versiegelt votemanager V21.11.4 Seite 1 22.11.2021 11:17 18 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Wahlkoffer
Schnellmeldung Nach Feststellung des Wahlergebnisses muss dem Wahlbüro eine Schnellmeldung übermittelt werden. Diese muss schnellstmöglich per Telefon oder Handy an die Telefonnummer (02202) 14 23 22 erfolgen. Ohne diese Vorabmeldung ist kein Gemeindeergebnis und damit auch kein Ergebnis auf Kreis- oder Landesebene möglich. Erst im Anschluss wird die Niederschrift endgültig fertiggestellt. Schnellmeldung über das Ergebnis der Landtagswahl am 15.05.2022 Stimmbezirk 001/1 Schildgen Gemeinde Stadt Bergisch Gladbach Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis I Passwort JKMER55 Wahlberechtigte insgesamt (A1+A2) A 1233 Wähler/innen im Stimmbezirk insgesamt B Darunter mit Wahlschein B1 Bewerber/in, Partei Erststimmen Zweitstimmen Ungültige Stimmen C E Gültige Stimmen D F Baba, Ali, PKF D1 F1 Huana, Mary, SVP D2 F2 Wurst, Hans, DSL D3 F3 Ellmann, Heinz, MFA D4 F4 Beer, Johannes, JPD D5 F5 D6 F6 D7 --- F7 D8 --- F8 D9 F9 D10 --- F10 D11 --- F11 D12 --- F12 D13 --- F13 D14 --- F14 D15 --- F15 D16 F16 D17 --- F17 D18 --- F18 D19 --- F19 D20 --- F20 D21 --- F21 D22 --- F22 D23 --- F23 5: Auszug aus der Schnellmeldung; Anlage 20 Abbildung D24 --- F24 D25 --- F25 D26 --- F26 Der hellrote Wahlbrief (nicht im Koffer – nur zur Information) D27 --- F27 D28 --- F28 Hat sich eine Person für die Briefwahl entschieden, D29 sendet sie mit---ihrem F29 Wahlbrief ihre Wahl- Der Wahlvorstand darf D30 --- F30 grundsätzlich keine Wahl unterlagen an das Wahlbüro auf dem Postweg D31 zurück. Die Person,--- dieF31Briefwahl beantragt hat, ist briefe entgegennehmen. im Wählerverzeichnis durch ein „W“ gekennzeichnet und darf vor Ort nicht mehr wählen. Für die Unterschrift Auszählung dieser Stimmen sind Briefwahlräume im Briefwahlzentrum der IGP in Bergisch Gladbach Bei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, nachdem die Zahlen wiederholt worden sind. eingerichtet. Die Briefwahlumschläge haben die Farbe hellrot. Durchgegeben: Unterschrift der/des Meldenden Uhrzeit Aufgenommen: Name der/des Aufnehmenden Der Wähler ist auf die städtischen Briefkästen zu verweisen, die am Wahltag noch einmal um Die Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnisses sofort 18:00 Uhr geleert werden.an das FB 3-10 Wahlbüro (Telefon 02202 - 14 2322) weiterzugeben. Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Wahlkoffer 19
Wahlbriefe können hier eingeworfen werden: • Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach • Rathaus Stadtmitte, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach • Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach • Wahlbüro Gustav-Lübbe-Haus, Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach Es ist nicht möglich, hellrote Wahlbriefe aus den Stimmbezirken am Wahltag per Boten abholen zu lassen. Die bei Ihnen hinterlassenen Wahlbriefe wären verlorene Stimmen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Briefwähler zum „Direktwähler“ gemacht werden soll. Näheres unter „Sonderfälle“. Die Bezeichnungen auf dem Wahlbrief oben links haben folgende Bedeutung: 006-3 Angabe des Stimmbezirks 600 Nummer des Wählers im Wahlverzeichnis 1 laufende Nummer des Wahlscheins unentgeltlich ausschließlich 006-3 600 1 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei Versendung durch … Wahlbrief Stadt Bergisch Gladbach - Wahlbüro - Scheidtbachstraße 23 51460 Bergisch Gladbach Abbildung 6: Muster hellroter Wahlbrief Wahlschein (nicht im Koffer – nur zur Information) Der Wahlschein ist ein Er ist neben dem Wählerverzeichnis zugleich oder alternativ die förmliche Voraussetzung zur urkundlicher Nachweis Ausübung des Wahlrechts. Ein Wahlschein (siehe nachfolgende Seite) ist im gesamten Wahlkreis 21 über das Wahlrecht eines Wahlberechtigten. (Rheinisch Bergischer Kreis I) gültig. Da die Stadt Bergisch Gladbach gemeinsam mit der Stadt Rösrath einen Wahlkreis bildet, ist es möglich, dass auch ein Wähler mit einem Wahlschein aus beispielsweise der Gemeinde Rösrath zu Ihnen kommt. Der Inhaber eines Wahlscheins kann entweder per Briefwahl (ausschließlich auf dem Postweg bis 18:00 Uhr) seine Stimme abgeben oder in einem beliebigen Wahlraum in Bergisch Gladbach wählen. Wenn ein Wähler einen Wahlschein beantragt hat, wird er im Wählerverzeichnis gesperrt („W“). 20 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Wahlkoffer
Diese Person darf nur dann zur Urnen-Wahl zugelassen werden, wenn sie Ihnen den Wahlschein übergibt. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Person nicht doppelt wählt. Wer mit Wahlschein im Stimmbezirk wählen möchte, muss sich ausweisen. Der Wahlschein ist in diesem Fall einzubehalten und am Ende des Tages zu verpacken. Die Eintragung erfolgt unter Nr. 3.2 c) und 4. [B1]. Wahlschein für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 nur gültig für den Wahlkreis 21 – Rheinisch-Bergischer Kreis I Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt Herr Wahlschein Nr. Thimm Thaler 1 Paffrath Legendenstraße 1 Wahlverzeichnis-Nr. 006-3 / 600 51469 Bergisch Gladbach oder Stimmbezirk ................................................................................. Wahlschein gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 LWahlG geboren am wohnhaft (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) in 1) 01.06.1971 kann gegen Abgabe dieses Wahlscheines an der Wahl in dem oben genannten Wahlkreis 1. unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder 2. durch Briefwahl teilnehmen. Bergisch Gladbach, 02.05.2022 Ort, Datum Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister i.A. Frank Bodengesser ............................................................................................................................................... Für Briefwähler/innen ine gültige Stimmabgabe liegt bei der Briefwahl nur vor, wenn der/die Wähler/in nachstehende Versicherung an Eides statt 2) unter Angabe des Tages persönlich und handschriftlich unterschrieben hat. Die Unterzeichnung " - g e m ä ß d e m e r k l ä r t e n W i l l en d e s W ä h l e r s / d e r W ä h l e r in - " ist nur für den Fall vorgesehen, dass ein/e Wähler/in, der/die des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, sich gemäß § 26 Abs. 5 des Landeswahlgesetzes bei der Ausfüllung einer Hilfsperson bedient. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensentscheidung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Auf die Strafbarkeit einer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe wird hingewiesen. Versicherung an Eides statt zur Briefwahl Ich versichere gegenüber dem/der Bürgermeister/in3) an Eides statt, dass ich den beigefügten Stimmzettel • persönlich3) • als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers/der Wählerin3) gekennzeichnet habe. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Datum Unterschrift: des Wählers / der Wählerin / der Hilfsperson: V o r - u n d F a m i l i e n n a m e _____________________________________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ nur von einer H i l f s p e r s o n in Druckschrift auszufüllen: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Achtung! Bitte vorstehende Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben. Dann den Wahlschein - zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag – in den hellroten Wahlbriefumschlag stecken. Abbildung 7: Muster Wahlschein Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Wahlkoffer 21
Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr Vollzähligkeit des Wahlvorstandes und Beschlussfähigkeit Stellen Sie gemeinsam fest, ob alle Mitglieder des Wahlvorstandes pünktlich um 07:30 Uhr im/am Wahlraum eingetroffen sind. Wenn der Wahlvorsteher um 07:40 Uhr noch nicht anwesend oder Ihr Team nicht vollständig ist, rufen Sie bitte sofort das Wahlbüro an! Der Hausmeister ist Ihr Ansprechpartner in der Schule oder Einrichtung, in der sich Ihr Wahlraum befindet. Sollte die Schule oder Einrichtung verschlossen sein, rufen Sie bitte ebenfalls sofort das Wahlbüro an! Während der Wahlhandlung (in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) muss der Wahlvorstand mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein, darunter der Wahlvorsteher, der Schriftführer oder deren jeweilige Stellvertretung sowie ein Beisitzer. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Beschlussfähig ist der Wahlvorstand, wenn der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder sein Stellvertreter sowie während der Wahlhandlung mindestens ein Beisitzer, bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens drei Beisitzer anwesend sind. Bei Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlvorstehers oder der Vertretung den Ausschlag. Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes während der Ermittlung während der und Feststellung Wahlhandlung des Wahlergebnisses mindestens mindedestens 3 Mitglieder 5 Mitglieder darunter jeweils der Wahlvorsteher und Schriftführer oder ihre Stellvertreter Abbildung 8: Darstellung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes 22 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr
Vollzähligkeit der Materialien Der Hausmeister hat für Sie das Wahlbüro bereits hergerichtet. Sie finden hier: • 2 Sichtblenden (Kabinen) je Wahlraum und • eine große leere Wahlurne • 4 Spuckschutzwände je Wahlraum Sollte von diesen Materialien etwas fehlen oder sollten Räume nicht aufgeschlossen sein, versuchen Sie zunächst selbstständig den Hausmeister anzusprechen. Dieser ist bis 8:30 Uhr persönlich für Sie erreichbar. Eine Telefonnummer finden Sie in der blauen Mappe. Ansonsten wenden Sie sich an das Wahlbüro unter 02202 - 14 2888. Des Weiteren finden Sie in Ihrem Wahlkoffer: • Die blaue Mappe mit dem Wählerverzeichnis • Material zum Ausschildern und Beschriften des Wahlraums • ausreichend Stimmzettel • Umschläge zum Verpacken der ausgezählten Stimmzettel • Schreibmaterial • Taschenrechner und Siegel • Hygienematerial Einrichten des Wahlraums Die Wahlräume sind sowohl in städtischen Gebäuden (z. B. Schulen) als auch in privaten Gebäuden Stellen Sie sicher, dass die Wahl pünktlich um untergebracht, um den Wahlberechtigten einen kurzen Weg zum Wahlraum zu garantieren. Der 8:00 Uhr beginnen kann. Wahlvorstand sollte sich mit einem kritischen Blick davon überzeugen, dass der Wahlraum auch für nicht ortskundige Wählerinnen und Wähler gut zu finden ist. Zur Nachbesserung finden Sie in der blauen Mappe einige zusätzliche Schilder. Sollte der Wahlraum nicht eingerichtet sein, sprechen Sie bitte zunächst den Hausmeister an. Raumaufteilung, Laufwege und Kabinen In Schulen ist in der Regel ein Klassenraum als Wahlraum vorgesehen. Die Sichtblenden können auf Die Urne darf den gesamten Tag über nicht Tischen platziert werden, sodass eine Wahlkabine entsteht. Hinter der Kabine sollte ein Stuhl stehen. geöffnet werden und Achten Sie hierbei darauf, dass die Kabine nicht einsehbar ist oder mit der offenen Seite zu einem bleibt verschlossen! Fenster oder Spiegel steht. Überzeugen Sie sich davon, dass die Wahlurne leer ist und versiegeln Sie diese mit den Kabelbindern aus dem Koffer. Leider kann das Wahlbüro nicht sicherstellen, dass es in allen Wahlräumen oder Einrichtungen eine Verpflegungsmöglichkeit gibt. Hierfür ist in erster Linie das Erfrischungsgeld gedacht. Sofern ein Hausmeister bereitsteht, ist dieser für Sie von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr persönlich erreichbar. Anschließend steht er telefonisch für Notfälle in Rufbereitschaft. Sollte ein Hausmeister zur Verfügung stehen, wird dieser Sie mit Getränken und ggf. Keksen versorgen. Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr 23
Richten Sie einen Rundweg bzw. eine Einbahnstraße für die Wählerinnen und Wähler ein und berücksichtigen dabei folgenden Ablauf: 1) Beim Betreten des Wahlraums wird anhand der Wahlbenachrichtigung kontrolliert, ob der Wähler im richtigen Stimmbezirk ist. Ggf. können Sie das Straßenverzeichnis aus der blauen Mappe zu Rate ziehen, in dem alle Stimmbezirke und Wahlräume aufgeführt sind. 2) Anschließend erhält der Wähler einen entfalteten, bereitliegenden Stimmzettel. In repräsentativ ausgewählten Stimmbezirken kann sich der Wähler einen Stimmzettel anhand seiner Altersgruppe nehmen. Dies ist aber nicht verpflichtend. 3) Nachdem der Wähler sein Kreuz in der Wahlkabine gemacht hat, tritt dieser an den Tisch des Schriftführers und des Wahlvorstehers. 4) Der Schriftführer kontrolliert, ob die Person im Wählerverzeichnis steht und nicht durch einen Wahlscheinvermerk gesperrt ist. Sollte die Person keine Wahlbenachrichtigung vorlegen, muss diese sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen. Es ist auch ausreichend, wenn die Person dem Wahlvorstand persönlich bekannt ist. 5) Nachdem der Stimmabgabevermerk gesetzt wurde, gibt der Wahlvorsteher die Wahlurne frei und der Wähler kann seinen gefalteten Stimmzettel in die Urne werfen. Beispiel für eine Raumaufteilung in Pandemiezeiten Das Wahlbüro hat für die Wahlräume ein Hygienekonzept aufgestellt, welches Sie auszugs- weise in der blauen Mappe finden. Insbesondere ist auf Folgendes zu achten: • Abstandsregelung von 1,5 Metern • coronaschutzkonforme Gesichtsmasken für den Wahlvorstand in unmittelbarem Kontakt mit dem Wähler • Maximalzahl von Wählern im Wahlraum • regelmäßiges Lüften der Räume • Reinigung der Oberflächen • Empfehlung des Tragens einer medizinischen Maske für Wählerinnen und Wähler • Die Maskenpflicht gilt auch für Sie als Wahlvorstände, wenn Sie den Platz verlassen und beispiels- weise in einen anderen Wahlraum gehen. 24 Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr
Ausgabe der Kontrolle der Wahlberechtigung Stimmzettel (richtiges Wahlraum) 2 1 Wahlkabine 3 Wahlkabine 5 4 6 Urne Vergleich mit dem Freigabe Wählerverzeichnis (abhaken) der Wahlurne Abbildung 9: Beispielhafte Einrichtung eines Wahlraumes Wahlbekanntmachung Bitte hängen Sie die Wahlbekanntmachung am Eingang Ihres Wahlraums aus, damit sich die Wähler beim Betreten des Wahlraums informieren können. Bitte hängen Sie auch den Hinweis auf Abstands- und Hygienevorschriften im Eingangsbereich auf. Musterstimmzettel Bitte hängen Sie einen Musterstimmzettel aus der blauen Mappe im Eingangsbereich Ihres Wahlraums aus. Verpflichtung der Beisitzer des Wahlvorstandes Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Beisitzer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinweist. „Ich verpflichte Sie gemäß § 5 Absatz 5 der Landeswahlordnung NRW zur unparteiischen Wahr- nehmung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Tatsachen.“ Warten auf die Wähler Wenn alles hergerichtet ist, steht dem Beginn der Wahl um 8:00 Uhr nichts mehr entgegen. Bitte kontrollieren Sie nun noch einmal die Daten Ihres Wahlvorstandsteams, insbesondere Handy- Nummern und E-Mail-Adressen. Falls eine Handynummer nicht mehr aktuell ist, rufen Sie bitte im Wahlbüro an und geben die korrekte Nummer durch. Ansonsten reicht eine Korrektur auf der Anwesenheitsliste. Leitfaden für die Urnenwahlvorstände Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr 25
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