Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach

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Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Leitfaden für
die Urnenwahl
zur Landtagswahl
am 15. Mai 2022

       Informationen für
       alle Wahlhelfer×innen
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Inhaltsverzeichnis
    Abbildungsverzeichnis                                               5

    Grußworte                                                           6

    Hinweise zu diesem Leitfaden                                        8
    Wichtige Telefonnummern                                             8
    Wissenswertes zur Landtagswahl 2022                                 8
    Neuheiten bei der Landtagswahl 2022                                 9

    Alle Stimmbezirke                                                  11

    Der Wahlvorstand und seine Aufgaben                                13
    Wahlvorstand als Team                                              13
    Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher                                 13
    Schriftführerin oder Schriftführer                                 13

    Wahlkoffer                                                         14
    Offizielle Dokumente bei der Urnenwahl                             14
      Stimmzettel                                                      14
      Wählerverzeichnis                                                15
      Wahlbenachrichtigung                                             16
      Niederschrift                                                    18
      Schnellmeldung                                                   19
      Der hellrote Wahlbrief (nicht im Koffer – nur zur Information)   19
      Wahlschein (nicht im Koffer – nur zur Information)               20

    Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr                               22
    Vollzähligkeit des Wahlvorstandes und Beschlussfähigkeit           22
    Vollzähligkeit der Materialien                                     23
    Einrichten des Wahlraums                                           23
    Raumaufteilung, Laufwege und Kabinen                               23
    Beispiel für eine Raumaufteilung in Pandemiezeiten                 24
    Wahlbekanntmachung                                                 25
    Musterstimmzettel                                                  25
    Verpflichtung der Beisitzer des Wahlvorstandes                     25
    Warten auf die Wähler                                              25
    Checkliste zum Beginn des Wahlgeschäftes                           26

2       Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
        Inhaltsverzeichnis
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Der Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr                                                                                27
Allgemeine Regeln im Wahlraum                                                                                     27
  Versorgung und Betreuung des Wahlvorstandes                                                                     27
  Hygieneregelungen während der Wahl                                                                              27
  Neutralität, Wahlgeheimnis und Datenschutz                                                                      27
  Wählerbeeinflussung und Wahlwerbung                                                                             28
  Öffentlichkeit der Wahl                                                                                         28
Ablauf der Wahlhandlung                                                                                           29
  Schritt 1: Prüfung der Wahlberechtigung vor Stimmzettelausgabe                                                  29
  Schritt 2: Ausgabe der Stimmzettel                                                                              30
  Schritt 3: Kennzeichnung der Stimmzettel                                                                        30
  Schritt 4: Abhaken und Einwurf in die Urne                                                                      30
Sonderfälle                                                                                                       31
  Sonderfall 1: Wählen mit Wahlschein                                                                             31
  Sonderfall 2: Wählen ohne Wahlschein trotz Sperrvermerk „W“                                                     32
  Sonderfall 3: Person mit Wahlbrief(en) für eine dritte Person                                                   32
  Sonderfall 4: Person mit eigenem Wahlbrief                                                                      32
  Sonderfall 5: Person mit fehlerhaften Angaben                                                                   33
  Sonderfall 6: Person nicht im Wählerverzeichnis und ohne Wahlschein                                             33
  Sonderfall 7: Person hat bereits einen Stimmabgabevermerk                                                       33
Besondere Aufgaben                                                                                                33
  Berichtigung des Wählerverzeichnisses                                                                           33
  Verzeichnis ungültiger Wahlscheine                                                                              34
  Wahlbeteiligung                                                                                                 34
Ende der Wahlhandlung                                                                                             34
Checkliste zum Ablauf der Stimmabgabe im Wahlraum                                                                 35

                                                                         Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                              Inhaltsverzeichnis        3
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Der Wahlabend ab 18:00 Uhr                                          36
    Allgemeine Hinweise                                                 36
      Anwesenheit und Beschlussfähigkeit                                36
      Öffentlichkeit                                                    36
    Ausfüllen der Niederschrift                                         37
      Vorbereitungen                                                    38
      Phase 1: Zählung der Wähler und der Wahlberechtigten              38
      Phase 2: Zählung der Stimmen                                      40
      Plausibilität                                                     51
    Telefonische Schnellmeldung                                         51
    Checkliste Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand    52
    Abschlussarbeiten                                                   53
      Letzter Check: Unterschriften                                     53
      Regelung zum Erfrischungsgeld                                     53
      Verpacken der Wahlunterlagen                                      53
      Aufräumen                                                         53
      Übergabe aller Unterlagen                                         54

4       Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
        Inhaltsverzeichnis
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Auszug aus Stimmzettel für die Wahl zum Landtag                                                          15
Abbildung 2: Muster Wählerverzeichnis                                                                                 16
Abbildung 3: Muster Wahlbenachrichtigung                                                                              17
Abbildung 4: Auszug aus der Niederschrift; Anlage 18                                                                  18
Abbildung 5: Auszug aus der Schnellmeldung; Anlage 20                                                                 19
Abbildung 6: Muster hellroter Wahlbrief                                                                               20
Abbildung 7: Muster Wahlschein                                                                                        21
Abbildung 8: Darstellung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes                                                    22
Abbildung 9: Beispielhafte Einrichtung eines Wahlraumes                                                               25
Abbildung 10: Ausfüllen der Wahlniederschrift Teil I                                                                  39
Abbildung 11: Auszählhilfe – Zählung und Sortierung                                                                   40
Abbildung 12: Muster Stimmzettel -zweifelsfrei gültige Stimmen                                                        41
Abbildung 13: Muster Stimmzettel – unterschiedliche Erst- und Zweitstimme                                             41
Abbildung 14: Muster Stimmzettel – ungültige Stimmen                                                                  42
Abbildung 15: Muster Stimmzettel – „Bedenkliche“                                                                      42
Abbildung 16: Prüfung und Zählung von Stapel A                                                                        43
Abbildung 17: Ausfüllen der Niederschrift Teil II                                                                     44
Abbildung 18: Prüfung und Zählung von Stapel C                                                                        44
Abbildung 19: Ausfüllen der Niederschrift Teil III                                                                    45
Abbildung 20: Prüfung und Zählung von Stapel B                                                                        46
Abbildung 21: Ausfüllen der Niederschrift Teil IV                                                                     47
Abbildung 22: Ausfüllen der Niederschrift Teil V                                                                      47
Abbildung 23: Prüfung und Zählung von Stapel D                                                                        48
Abbildung 24: Muster Stimmzettel – Erststimme ungültig, Zweitstimme gültig                                            49
Abbildung 25: Ausfüllen der Niederschrift Teil VI                                                                     49
Abbildung 26: Ausfüllen der Niederschrift Teil VII                                                                    50

                                                                             Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                               Abbildungsverzeichnis        5
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Grußworte

    Liebe Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

    am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt.
    In Bergisch Gladbach sind rund 83.500 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme für ein neues
    Parlament abzugeben und gemeinsam über die Zukunft unseres Landes Nordrhein-Westfalen
    mitzuentscheiden.

    Das Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach wird von über 900 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und
    Wahlhelfern in 74 Urnenwahlbezirken und 57 Briefwahlbezirken unterstützt. Ich danke Ihnen herzlich
    für die Übernahme dieses Ehrenamtes. Sie werden Teil eines Wahlorgans und wirken entscheidend
    bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in unserer Stadt mit.

    Alles Wissenswerte rund um die Wahl finden Sie in diesem Leitfaden.

    Darüber hinaus freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros, Sie auch persönlich
    über den Wahlablauf zu informieren. Wie in den Jahren zuvor haben Sie die Möglichkeit, alle offenen
    Fragen vor Ort in einer unserer Schulungen zu klären und Ihr Wissen zu vertiefen. Natürlich dürfen
    Sie auch am Wahltag darauf vertrauen, mit Rat und Tat unterstützt zu werden.

    Ich wünsche Ihnen einen interessanten Wahlsonntag und viel Freude bei Ihrem Einsatz.

    Frank Stein
    Bürgermeister

6      Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
       Grußworte
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
„Urnen- und Briefwahlvorstände sind am Wahltag unverzichtbar – deshalb herzlichen Dank
an alle, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022
ehrenamtlich engagieren wollen. Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am
Wahlverfahren ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Wahl.“
Landeswahlleiter Wolfgang Schellen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unerlässlich. Sie bilden das
Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer wirken
Sie aktiv bei der Durchführung der Wahl am Wahltag und der Ergebnisermittlung mit. Wir freuen uns,
Sie in einem Wahlvorstand für die Landtagswahl begrüßen zu dürfen und tun alles, um Sie bei Ihrer
Arbeit am Sonntag zu unterstützen.

Von uns werden Sie für den Wahltag ausgestattet. Sie erhalten von uns die Stimmzettel und Ihr
Arbeitsmaterial für den Wahltag. Wir stellen Ihr Team zusammen, in dem Sie eingesetzt sind. Erleben
Sie einen Tag Demokratie live in Ihrem Wahlbezirk. Treffen Sie Ihre Nachbarn und Freunde wieder
und unterstützen Sie uns und Ihre Stadt bei der Durchführung der Landtagswahl und der Ermittlung
des Wahlergebnisses.

Zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben. Wir
versuchen Sie, im Rahmen der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten, bei Ihrer Arbeit zu
unterstützen.

Werben Sie für uns, wenn Sie Freunde oder Bekannte kennen, die auch einmal gerne in einem
Wahlvorstand mitwirken möchten. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt.

Vielen Dank, dass Sie dabei sind!

Frank Bodengesser
und das Einberufungsteam des Wahlbüros

                                                                             Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                                       Grußworte    7
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Hinweise zu
    diesem Leitfaden
    Zur besseren Lesbarkeit wird auf einer Benennung aller drei Geschlechter verzichtet. Da die
    männliche Form die Geläufigste ist, wird diese verwendet. Bei der Formulierung in der männlichen
    Form ist ebenfalls das weibliche und das diverse Geschlecht gemeint.

    Wichtige Telefonnummern
    Das Wahlbüro steht Ihnen für Fragen vor und während der Wahl zur Verfügung:

    Telefon: (02202) 14 28 88
    • Zentrale des Wahlbüros
    • Allgemeine Fragen zu den Unterlagen, dem Wählerverzeichnis und vieles mehr
    • Durchgabe der Wahlbeteiligung

    Telefon: (02202) 14 24 14
    • Wahlhelfereinberufung
    • Der Wahlvorstand ist unvollständig, Umbesetzungen

    Telefon: (02202) 14 23 22
    • Schnellmeldung

    Wissenswertes zur Landtagswahl 2022
    Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Landeswahlgesetz (LWahlG) und die Landeswahlordnung
    (LWahlO). Nach Artikel 30 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen besteht der Landtag
    aus den vom Volke gewählten Abgeordneten. Diese werden nach Artikel 31 in allgemeiner, gleicher,
    unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich fünf Jahre.
    Im Grundsatz besteht der Landtag aus 181 Sitzen.
    Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Deutschen Landtages in
    allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt
    grundsätzlich fünf Jahre. Der neu gewählte Landtag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl
    zusammen. Mit seinem Zusammentritt endet die Wahlperiode des alten Landtags.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes,
    die am Wahltag
    • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (spätester Geburtstermin: 15. 05. 2004),
    • seit mindestens dem 29. 04. 2022 in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung hat oder sich sonst
       gewöhnlich hier aufhält.
    • nicht nach § 2 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

8      Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
       Hinweise zu diesem Leitfaden
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Das Wahlsystem beinhaltet eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Wahl wird auch
als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet.
Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisabgeordneter
(Kreiswahlvorschlag) und mit der Zweitstimme wird eine Landesliste einer Partei gewählt. Die
Stimmen können auch gesplittet werden. Hinter den Landeslisten von Parteien verbergen sich starre
Listen, die bereits im Vorfeld festgelegt wurden. Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt,
der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheitswahl). Das Zweitstimmenergebnis für
die Landeslisten ist maßgebend für den Verhältnisausgleich und damit für die Zusammensetzung
des Landtags. Für die Berechnung des Verhältnisausgleichs wird das Divisorverfahren mit Standard-
rundung nach Sainte-Lague(Schepers) angewandt. Auf die einzelnen Parteien nach ihrem Zweit-
stimmenergebnis insgesamt zugefallenen Sitze werden zunächst die in den Wahlkreisen errungenen
Mandate angerechnet, die restlichen Mandate werden aus den Landeslisten zugeteilt. Hat eine Partei
in den Wahlkreisen mehr Sitze errungen, als ihr nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen würden
(Überhangmandate), so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien
eine gleich günstige Relation von Stimmen und Mandaten erreichen, wie sie die durch Mehrsitze
erfolgreichste Partei erzielt hat. Vorbehaltlich einer Aufstockung durch Überhang- und Ausgleichs-
mandate besteht der Landtag seit der Landtagswahl 2005 aus mindestens 181 Abgeordneten. 128
Abgeordnete werden in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete über die Landeslisten gewählt. Der
zuletzt im Jahr 2017 gewählte Landtag wies 199 Sitze auf. Dies entspricht einer Aufstockung von rund
10%. Nicht berücksichtigt werden bei der Sitzverteilung nach § 33 Absatz 2 des Landeswahlgesetzes
Zweitstimmen, die für Landeslisten von Personen abgegeben wurden, die im Wahlgebiet nicht
mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten haben.

Neuheiten bei der Landtagswahl 2022
Das Land Nordrhein-Westfalen wurde in 128 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Bergisch Gladbach bildet
mit der Stadt Rösrath den Wahlkreis 21 - Rheinisch-Bergischer Kreis I.
Wie im Bundeswahlrecht ist auch im Landeswahlrecht eine Stimmabgabe durch einen Vertreter
unzulässig. Die Unterstützung bei der Stimmabgabe ist auf technische Hilfe begrenzt. Der Wähler
trifft alleine die Entscheidung. Das Wahlrecht setzt folglich eine Willensbildung des Wählers voraus.
Wahlgeräte oder -computer sind aufgrund der geltenden Rechtsprechung weiterhin nicht zugelassen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 3. März 2009, dass die damalige Bundes-
wahlgeräteverordnung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nach
Art. 38 i.V.m. Art. 20 Absatz 1 und 2 GG insoweit verfassungswidrig war, als sie bei der Verwendung
rechnergesteuerter Wahlgeräte (Wahlcomputer) nicht sicherstellte, dass der Bürger die wesentlichen
Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis
überprüfen konnte. Nach dieser Entscheidung unterliegen alle wesentlichen Schritte der Wahl
öffentlicher Überprüfbarkeit, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme
rechtfertigen.
Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen. Es muss
eine offene, vertrauensvolle Kommunikation zwischen Wahlorgan und Wähler möglich sein. Dies gilt
nicht für empfohlene Mund-Nase-Bedeckungen im Falle eines fortbestehenden Infektionsrisikos. Für
Wähler hingegen besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht in den öffentlichen Gebäuden. Allerdings
sieht die Landeswahlordnung eine Mitwirkungspflicht vor, wonach der Wähler bei der Feststellung
seiner Identität mitwirken muss, soweit es der Wahlvorstand für erforderlich hält.

                                                                               Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                          Hinweise zu diesem Leitfaden   9
Leitfaden für die Urnenwahl - zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Informationen für alle Wahlhelfer innen - Stadt Bergisch Gladbach
Die geheime Wahl wird durch das Verbot geschützt, in der Wahlkabine zu fotografieren oder zu
     filmen. Ebenso soll mit dem Verbot vermieden werden, dass sich Wähler hierdurch beeinflusst fühlen
     könnten.
     Die früheren Wahlrechtsausschlussgründe der gerichtlich angeordneten Vollbetreuung und der
     Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurden aufgehoben, sodass künftig nur noch
     vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
     Bei Redaktionsschluss dieses Leitfadens lagen noch nicht alle Vorgaben des Landes- bzw. der Kreis-
     wahlleitung vor, sodass es zu Änderungen in den Vorgaben insbesondere bei pandemiebedingten
     Vorgaben kommen kann. Hierüber informiert das Wahlbüro in den Schulungen. Die Wahlvorstände
     können sich auch jederzeit, insbesondere am Wahltag, bei Rückfragen an das Wahlbüro wenden.
     In Pandemie- und insbesondere Stoßzeiten kann es zu Menschenansammlungen vor dem Wahlraum
     kommen. Oft ist es für Wähler schwer, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten und Gelassenheit
     an den Tag zu legen. Das Wahlbüro regt daher an, ein Mitglied des Wahlvorstands in solchen Zeiten
     für die Ordnung unmittelbar vor dem Wahlraum abzustellen. Auch sollte dieses Mitglied des Wahl-
     vorstandes beeinträchtigten Wählern behilflich sein.
     Gewählt wird am Wahlsonntag in 74 Stimmbezirken in Bergisch Gladbach. Jedem Stimmbezirk ist ein
     Wahlraum zugeordnet.
     In welchem Stimmbezirk/ Wahlraum Sie als Wahlhelfer eingesetzt sind, entnehmen Sie bitte dem Ein-
     berufungsschreiben. In welchem Wahlraum Sie wählen können, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
     Falls sich ein Wähler „verlaufen“ haben sollte, können Sie ihm mithilfe dieser Liste seinen Wahlraum
     nennen.
     Das Briefwahlzentrum (rote Wahlbriefe) befindet sich in der Integrierten Gesamtschule in Paffrath,
     Borngasse 86, 51469 Bergisch Gladbach.

10      Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
        Hinweise zu diesem Leitfaden
Alle Stimmbezirke
Stimmbz Bezeichnung                                 Straße                      PLZ/Ort
001 - 1   Condordiaschule Schildgen                 Concordiaweg 20             51467 Bergisch Gladbach
001 - 2   Condordiaschule Schildgen                 Concordiaweg 20             51467 Bergisch Gladbach
001 - 3   Condordiaschule Schildgen                 Concordiaweg 20             51467 Bergisch Gladbach
002 - 1   Condordiaschule Schildgen                 Concordiaweg 20             51467 Bergisch Gladbach
002 - 2   Gemeinschaftsgrundschule Katterbach       Kempener Straße 187         51467 Bergisch Gladbach
003 - 1   Gemeinschaftsgrundschule Katterbach       Kempener Straße 187         51467 Bergisch Gladbach
003 - 2   Gemeinschaftsgrundschule Katterbach       Kempener Straße 187         51467 Bergisch Gladbach
003 - 3   Condordiaschule Schildgen                 Concordiaweg 20             51467 Bergisch Gladbach
004 - 1   Gemeinschaftsgrundschule Paffrath         Flachsberg 17               51469 Bergisch Gladbach
004 - 2   Gemeinschaftsgrundschule Paffrath         Flachsberg 17               51469 Bergisch Gladbach
004 - 3   Integrierte Gesamtschule Paffrath         Borngasse 86                51469 Bergisch Gladbach
005 - 1   Integrierte Gesamtschule Paffrath         Borngasse 86                51469 Bergisch Gladbach
005 - 2   Integrierte Gesamtschule Paffrath         Borngasse 86                51469 Bergisch Gladbach
005 - 3   Gemeinschaftsgrundschule Paffrath         Flachsberg 17               51469 Bergisch Gladbach
006 - 1   Gemeinschaftsgrundschule Hand             Sankt-Konrad-Straße 5       51469 Bergisch Gladbach
006 - 2   Gemeinschaftsgrundschule Hand             Sankt-Konrad-Straße 5       51469 Bergisch Gladbach
006 - 3   Gemeinschaftsgrundschule Hand             Sankt-Konrad-Straße 5       51469 Bergisch Gladbach
007 - 1   Kath. Grundschule Hand                    Sankt-Konrad-Straße 1       51469 Bergisch Gladbach
007 - 2   Kath. Grundschule Hand                    Sankt-Konrad-Straße 1       51469 Bergisch Gladbach
007 - 3   Kath. Grundschule Hand                    Sankt-Konrad-Straße 1       51469 Bergisch Gladbach
008 - 1   Gemeinschaftsgrundschule Hebborn          Odenthaler Straße 197       51467 Bergisch Gladbach
008 - 2   Nicolaus-Cusanus-Gymnasium                Reuterstraße 51             51465 Bergisch Gladbach
008 - 3   Gemeinschaftsgrundschule Hebborn          Odenthaler Straße 197       51467 Bergisch Gladbach
009 - 1   Gemeinschaftsgrundschule Hebborn          Odenthaler Straße 197       51467 Bergisch Gladbach
009 - 2   Gemeinschaftsgrundschule Hebborn          Odenthaler Straße 197       51467 Bergisch Gladbach
009 - 3   Gemeinschaftsgrundschule An der Strunde   Am Broich 8                 51465 Bergisch Gladbach
010 - 1   Gemeinschaftsgrundschule An der Strunde   Am Broich 8                 51465 Bergisch Gladbach
010 - 2   Kath. Grundschule Sand                    Schulstraße 87              51465 Bergisch Gladbach
010 - 3   Kath. Grundschule Sand                    Schulstraße 87              51465 Bergisch Gladbach
011 - 1   Nicolaus-Cusanus-Gymnasium                Reuterstraße 51             51465 Bergisch Gladbach
011 - 2   Nicolaus-Cusanus-Gymnasium                Reuterstraße 51             51465 Bergisch Gladbach
011 - 3   Gemeinschaftsgrundschule An der Strunde   Am Broich 8                 51465 Bergisch Gladbach
012 - 1   Berufskolleg Bergisch Gladbach            Bensberger Straße 134-146   51469 Bergisch Gladbach
012 - 2   Berufskolleg Bergisch Gladbach            Bensberger Straße 134-146   51469 Bergisch Gladbach
012 - 3   Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium             Am Rübezahlwald 5           51469 Bergisch Gladbach
013 - 1   Nelson-Mandela-Gesamtschule               Ahornweg 70                 51469 Bergisch Gladbach
013 - 2   Nelson-Mandela-Gesamtschule               Ahornweg 70                 51469 Bergisch Gladbach
013 - 3   Berufskolleg Bergisch Gladbach            Bensberger Straße 134-146   51469 Bergisch Gladbach

                                                                                Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                                     Alle Stimmbezirke   11
014 - 1       Gemeinschaftsgrundschule Gronau        Mülheimer Straße 254      51469 Bergisch Gladbach
     014 - 2       Gemeinschaftsgrundschule Gronau        Mülheimer Straße 254      51469 Bergisch Gladbach
     014 - 3       Gemeinschaftsgrundschule Gronau        Mülheimer Straße 254      51469 Bergisch Gladbach
     015 - 1       Verbundschule Mitte                    Ginsterweg 9              51427 Bergisch Gladbach
     015 - 2       Verbundschule Mitte                    Ginsterweg 9              51427 Bergisch Gladbach
     015 - 3       Verbundschule Mitte                    Ginsterweg 9              51427 Bergisch Gladbach
     016 - 1       Kath. Grundschule In der Auen          Schwerfelstraße 8         51427 Bergisch Gladbach
     016 - 2       Gemeinschaftsgrundschule Refrath       Wittenbergstraße 3        51427 Bergisch Gladbach
     016 - 3       Gemeinschaftsgrundschule Refrath       Wittenbergstraße 3        51427 Bergisch Gladbach
     017 - 1       Kath. Grundschule In der Auen          Schwerfelstraße 8         51427 Bergisch Gladbach
     017 - 2       Kath. Grundschule In der Auen          Schwerfelstraße 8         51427 Bergisch Gladbach
     017 - 3       Gemeinschaftsgrundschule Refrath       Wittenbergstraße 3        51427 Bergisch Gladbach
     018 - 1       Verbundschule Mitte                    Ginsterweg 9              51427 Bergisch Gladbach
     018 - 2       Gemeinschaftsgrundschule Kippekausen   Burgstraße 2              51427 Bergisch Gladbach
     018 - 3       Gemeinschaftsgrundschule Kippekausen   Burgstraße 2              51427 Bergisch Gladbach
     019 - 1       Kath. Grundschule Frankenforst         Taubenstraße 11-13        51427 Bergisch Gladbach
     019 - 2       Kath. Grundschule Frankenforst         Taubenstraße 11-13        51427 Bergisch Gladbach
     019 - 3       Kath. Grundschule Frankenforst         Taubenstraße 11-13        51427 Bergisch Gladbach
     020 - 1       Albertus-Magnus-Gymnasium              Kaule 15                  51429 Bergisch Gladbach
     020 - 2       Albertus-Magnus-Gymnasium              Kaule 15                  51429 Bergisch Gladbach
     020 - 3       Albertus-Magnus-Gymnasium              Kaule 15                  51429 Bergisch Gladbach
     021 - 1       Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium          Am Rübezahlwald 5         51469 Bergisch Gladbach
     021 - 2       Otto-Hahn-Realschule                   Saaler Mühle 8            51429 Bergisch Gladbach
     021 - 3       Otto-Hahn-Realschule                   Saaler Mühle 8            51429 Bergisch Gladbach
     022 - 1       Rathaus Bensberg                       Wilhelm-Wagener-Platz 1   51429 Bergisch Gladbach
     022 - 2       Rathaus Bensberg                       Wilhelm-Wagener-Platz 1   51429 Bergisch Gladbach
     023 - 1       Gemeinschaftsgrundschule Moitzfeld     Diakonissenweg 44         51429 Bergisch Gladbach
     023 - 2       Gemeinschaftsgrundschule Moitzfeld     Diakonissenweg 44         51429 Bergisch Gladbach
     024 - 1       Zentrum für Aktion und Kultur (ZAK)    Reginharstraße 40         51429 Bergisch Gladbach
     024 - 2       Albertus-Magnus-Gymnasium              Kaule 15                  51429 Bergisch Gladbach
     025 - 1       Gemeinschaftsgrundschule Moitzfeld     Diakonissenweg 44         51429 Bergisch Gladbach
     025 - 2       Schützenheim Bärbroich                 Ottoherscheid 25          51429 Bergisch Gladbach
     025 - 3       Schulzentrum Herkenrath                Ball 14                   51429 Bergisch Gladbach
     026 - 1       Pfarrheim St. Johannes der Täufer      Herrenstrunden 32         51465 Bergisch Gladbach
     026 - 2       Schulzentrum Herkenrath                Ball 14                   51429 Bergisch Gladbach
     026 - 3       Schulzentrum Herkenrath                Ball 14                   51429 Bergisch Gladbach

12       Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
         Alle Stimmbezirke
Der Wahlvorstand
und seine Aufgaben
Wahlvorstand als Team
Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 8 Personen. Das erlaubt einen Schichtbetrieb und                           Als Wahlvorstand sind
                                                                                                                     Sie als Wahlorgan für
beschleunigt die Auszählung.
                                                                                                                     Ihren Wahlbezirk und
• Sie richten gemeinsam den Wahlraum ein und schildern diesen aus.                                                   ihren Wahlraum zuständig.
• Sie sorgen gemeinsam für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.
• Sie geben die Wahlbeteiligung um 12:00 Uhr und um 16:00 Uhr an das Wahlbüro durch.
• Sie entscheiden über die Gültigkeit von Stimmen bei der Auszählung.
• Sie stellen gemeinsam das Wahlergebnis fest.

Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher
• Sie holen am Samstag vor der Wahl zwischen 9:00 und 12:00 Uhr den Wahlkoffer im Wahlbüro ab
   und bringen diesen mit allen Wahlunterlagen am Sonntag mit in den Wahlraum.
• Sie kontrollieren die Vollständigkeit der Unterlagen am besten bereits direkt nach der Koffer-
   übergabe (Stimmzettel, Wählerverzeichnis).
• Sie überprüfen die Anwesenheit der Mitglieder des Wahlvorstandes.
• Sie teilen das Team in Schichten ein (8:00 – 13:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr).
• Sie bestimmen einen Schriftführer sowie dessen Stellvertretung.
• Sie verpflichten die Wahlvorstandsmitglieder zur Neutralität und zur Wahrung des
   Wahlgeheimnisses.
• Sie versiegeln die Wahlurne und wachen während des Tages über diese.
• Sie eröffnen und schließen die Wahlhandlung.
• Bemühen Sie sich bitte um eine einvernehmliche Pausenregelung. Anwesenheitspflicht immer von
   drei Mitgliedern.
• Sie schlichten Streitigkeiten innerhalb des Wahlvorstandes.
• Sie haben bei Pattsituationen die entscheidende Stimme.
• Sie sorgen während des Auszählens für einen reibungslosen Ablauf.
• Sie verkünden das Wahlergebnis in Ihrem Wahlraum und geben die Schnellmeldung durch.
• Sie achten darauf, dass die Niederschrift von allen unterschrieben ist.
• Sie bringen den Wahlkoffer mit den Wahlunterlagen abends nach der Wahl zurück in das
   Wahlbüro.

Schriftführerin oder Schriftführer
• Sie führen das Wählerverzeichnis.
• Sie füllen die Niederschrift aus, wenn nicht der Wahlvorsteher etwas anderes bestimmt.

                                                                              Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                               Der Wahlvorstand und seine Aufgaben   13
Wahlkoffer
                             Der Wahlvorsteher holt am Samstag vor der Wahl den Wahlkoffer in der Zeit zwischen 9:00 und
                             12:00 Uhr im Wahlbüro ab.
                             Adresse: Gustav-Lübbe-Haus, Senefelder Straße 7b, 51469 Bergisch Gladbach

                             Kontrollieren Sie die Vollständigkeit des Wahlkoffers, insbesondere:
                             • Blaue Mappe mit dem darin befindlichen Wählerverzeichnis, der Niederschrift, der Schnell-
                                meldung, der Wahlbekanntmachung und den Siegelmarken
                             • Stimmzettel (ggf. repräsentative Stimmzettel)
                             • „Kleines Wahlbüro“ mit Stiften und Arbeitsmaterial
                             • Umschläge für das Verpacken der Wahlunterlagen.

                             Weiterhin enthält der Wahlkoffer diverse Hygieneartikel für den Wahlvorstand. Sie können auch
                             eine andere Person mit der Abholung beauftragen, sofern diese eine Vollmacht von Ihnen erhält.
                             Die Vollständigkeit des Koffers ist dann von der beauftragten Person zu kontrollieren. Bitte teilen
                             Sie uns vorab mit, ob und wem Sie eine solche Vollmacht erteilt haben. Der Wahlkoffer muss nach
                             Beendigung der Auszählung am selben Tag ins Wahlbüro zurückgebracht werden. Hier werden die
                             Unterlagen auf Vollständigkeit überprüft. Die Niederschrift muss von allen Mitgliedern des Wahlvor-
                             stands unterschrieben sein.

                             Offizielle Dokumente bei der Urnenwahl
                             Stimmzettel
                             Die Form des Stimmzettels ist verbindlich vorgeschrieben. Er ist einheitlich bedruckt und die rechte
                             obere Ecke ist abgeschnitten. Dadurch können blinde und sehbehinderte Menschen selbst ertasten,
                             wo die Vorderseite und wo oben ist.
                             Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Kreis-
                             wahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Der Wähler kann
                             seine Stimme splitten, d.h. er kann die Erststimme einem bestimmten Wahlkreisbewerber geben,
                             muss aber nicht zwangsläufig die Landesliste dieses Bewerbers mitwählen, sondern kann sich bei der
                             Abgabe der Zweitstimme auch anders entscheiden.
                             Die Stadt Bergisch Gladbach bildet gemeinsam mit der Stadt Rösrath den Wahlkreis 21 (Rheinisch-
                             Bergischer-Kreis I). Alle Stimmzettel sind im gesamten Wahlkreis gleich.

Bitte hängen Sie einen       Wenn Ihr Bezirk als repräsentativer Stimmbezirk ausgewählt wurde, sind die Stimmzettel am
Musterstimmzettel im
                             oberen Rand mit einem Kennbuchstaben versehen, der eine nachträgliche Auswertung des
Eingangsbereich Ihres
Wahlraums aus.
                             Wahlergebnisses nach Altersgruppen und Geschlecht ermöglicht. Hierüber ist der Wahlvorsteher
                             unterrichtet. Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht verletzt, da sich keinerlei Rückschlüsse auf das
                             Wahlverhalten einzelner Wähler herleiten lassen.

                        14       Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                 Wahlkoffer
Blinde oder sehbehinderte Menschen können mit einer Schablone selbstständig und ohne Hilfe
anderer Personen wählen. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW geben sogenannte
Wahlhilfepakete (Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial) kostenlos an die betroffenen
Wahlberechtigten aus. Auf Wunsch blinder oder sehbehinderter Personen darf auch ein Mitglied
des Wahlvorstandes den Stimmzettel in eine mitgebrachte Stimmzettelschablone legen. Eine
Stimmzettelschablone liegt Ihren Unterlagen für den Wahlraum nicht bei. Diese erhält man bei den
Blinden- und Sehbehindertenverbänden.

                                                                           Stimmzettel
                                                         für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
                                                      im Wahlkreis 21 Rheinisch-Bergischer Kreis I

                                                Sie haben 2 Stimmen
                                                                            ✗     ✗

                                                     hier 1 Stimme                 hier 1 Stimme
                                                               für die Wahl        für die Wahl
           einer / eines Wahlkreisabgeordneten                                     einer Landesliste (Partei)
                                                                                   - maßgebende Stimme für die Verteilung der
                                                                                   Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien -

                                     Erststimme                                                     Zweitstimme
                                                                                                     Sozialdemokratische Partei
                Werdes, Vera                  SPD                                                    Deutschlands
             1 Sozialwissenschaftlerin/       Sozialdemokratische Partei               SPD                                                                   1
                Bankkauffrau
                                              Deutschlands
                Bergisch Gladbach
                                                                                                     Hannelore Kraft, Norbert Römer, Svenja Schulze,
                                                                                                     Hans-Willi Körfges, Christina Kampmann
                                                                                                    1: Auszug Demokratische
                                                                                          Abbildung Christlich aus StimmzettelUnion
                                                                                                                               für die Wahl zum Landtag
                Müller, Holger                CDU                                                    Deutschlands
             2 Jurist, Landtagsabgeordneter   Christlich Demokratische                 CDU                                                                   2
                Rösrath                       Union Deutschlands
                                                                                                     Armin Laschet, Bodo Löttgen, Christina Schulze
                                                                                                     Föcking, Lutz Lienenkämper, Josef Hovenjürgen

Wählerverzeichnis
               Weiß, Friedhelm
                                                                                                     BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

             3 Rentner                        GRÜNE                                    GRÜNE                                                                 3
Das Wählerverzeichnis
            Rösrath   finden Sie in der blauen Mappe. Es handelt sich um ein Verzeichnis aller
                                              BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
                                                                                                     Sylvia Löhrmann, Johannes Remmel, Barbara
                                                                                                                                                                              Der Wahlvorstand darf
                                                                                                     Steffens, Mehrdad Mostofizadeh, Sigrid Beer
                                                                                                                                                                              Personen, die nicht im
wahlberechtigten Personen in Ihrem Stimmbezirk. Wählen darf nur,Freie
                                                                  wer   in das Wählerverzeichnis
                                                                      Demokratische Partei
               Rick-Blunck, Anita             FDP                                                                                                                             Wählerverzeichnis stehen,
             4 Unternehmensberaterin                                                   FDP                                                                   4
eingetragen wurde.      Wahlberechtigt
             Bergisch Gladbach             sind Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr, die seit min-
                                Freie Demokratische Partei
                                                                                                     Christian Wolfgang Lindner, Dr. Joachim Stamp,                           nicht zur Wahl zulassen.
                                                                                                     Angela Freimuth, Ralf Witzel, Marcel Hafke

destens dem 29. 04. 2022 in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung haben    oderDeutschland
                                                               Piratenpartei sich sonst gewöhnlich
                                                         PIRATEN                                                                                             5
hier aufhalten und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Wählerverzeichnis wurde am Freitag
                                                                                                     Michele Marsching, Monika Pieper,
                                                                                                     Torsten Sommer, Oliver Bayer, Lukas Markus Lamla
vor der Wahl abgeschlossen und beurkundet. Wer nun nicht im Wählerverzeichnis
                                                              DIE LINKE       steht und dennoch
                Klein, Thomas Joachim         DIE LINKE
          6 Ingenieur                                                                                                                                        6
wählen möchte,   kann
            Bergisch        dies nurDIEnach
                      Gladbach
                                                                  DIE LINKE
                                        LINKE vorheriger Rücksprache mit dem Wahlbüro tun.
                                                                                                     Özlem Alev Demirel, Christian Leye, Nina Eumann,
                                                                                                     Marc Togar Mulia, Dr. Carolin Butterwegge
                                                                                                     Nationaldemokratische Partei
                                                                                                     Deutschlands
Beurkundet wurden:                                                                     NPD                                                                   7
                                                                                                     Ariane Meise, Claus Cremer, Melanie Händelkes,
                                                                                                     Marcel Haliti, Karl Wilhelm Hubert Weise
A1 = 	Anzahl der Personen ohne Sperrvermerk „W“                                                     Partei für Arbeit, Rechtsstaat,
                                                                                                     Tierschutz, Elitenförderung und
              (diese Personen dürfen bei Ihnen im Wahlraum wählen)                     Die PARTEI    basisdemokratische Initiative                           8

                                                                                                     Dr. Mark Benecke, Keno Schulte, Olaf Schlösser,
                                                                                                     Claus-Dieter Preuß, Vivien Louise Tharun
A2 = 	Anzahl der Personen mit Sperrvermerk „W“                                                      FREIE WÄHLER
               Boecker, Stephan               FREIE WÄHLER                                           Nordrhein-Westfalen
                                                                                       FREIE
              (diese
               Kürten
                      Personen haben
             9 FeuerwehrbeamterFREIE WÄHLERBriefwahlunterlagen erhalten
                               Nordrhein-Westfalen             WÄHLER   und dürfen nur unter bestimmten
                                                                                              9
                                                                                                     Christa Hudyma, Henning Rehse, Markus Krafczyk,

              Voraussetzungen im Wahlraum wählen; siehe „Sonderfälle“)
                                                                                                     Helmut Stalz, Dr. Hans-Joachim Grumbach
                                                               Bündnis für
                                                                                                     Innovation & Gerechtigkeit
A1+A2 = 	Gesamtanzahl aller eingetragenen Personen BIG                                                                                                     10
                                                                                                     Haluk Yildiz, Ahmad El Masri, Mustafa Burc,

              (die Summe der Werte A1 und A2 muss A ergeben)                                         Ahmed Barboucha, Hakan Canik
                                                                                                     Freie Bürger-Initiative/
                                                                                                     Freie Wähler
                                                                                       FBI/FWG                                                              11
                                                                                                     Dirk Tegethof, Nicole Wortmann, Detlef Münch,
                                                                                                     Karin Schnauß, Hartmut Hüttemann
                                                                                                     Ökologisch-Demokratische Partei

                                                                                       ÖDP                                                                  12

                                                                                                                                                                              15
                                                                                                     Benjamin Jäger, Stefan Volpert, Nico Riedemann,
                                                                                                     Martin Schauerte, Lars BeerLeitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                                     Ab jetzt……Demokratie durch                                  Wahlkoffer
                                                                                                     Volksabstimmung
                                                                                       Volks-
                                                                                                     - Politik für die Menschen                             13
                                                                                       abstimmung
                                                                                                     Dr. Helmut Fleck, Claus Plantiko, Angelika Geerligs,
Personen, die bereits einen Wahlschein erhalten haben (A2) und damit nicht mehr bei Ihnen wählen
                            dürfen, sind durch ein „W“ für „Wahlschein“ gekennzeichnet und damit gesperrt. Neu aufgenommene
                            Personen erscheinen nicht in der alphabetischen Reihenfolge im Wählerverzeichnis, sondern an
                            dessen Ende mit fortlaufender Nummer. Bitte nehmen Sie keine Änderungen im Wählerverzeichnis
                            vor. Mitteilungen können Sie dem Wahlbüro auf einem separaten Zettel zukommen lassen.

                                                                      Wählerverzeichnis vom 15.05.2022
                                   Landtagswahl 2022
                                                                                                                  1. Ausfertigung
                                   001-1: Schildgen

                                   Nr.       Wahlberechtigte/r                 geboren             LTW         Bemerkung
                                   1         Gramm, Anna                       28.09.2001
                                             Akazienweg 1
                                   2         Bond, James                       06.05.1961           W          Wahlschein
                                             Akazienweg 1                                         13260        05.05.2022
                                   3         Pan, Peter                        05.03.2000           W          Wahlschein
                                             Akazienweg 1                                           50         21.04.2022
                                   4         Elmann, Heinz                     26.07.1970
                                             Akazienweg 2
                                                                                                   
                                   5         Fraß, Phil                        01.01.1965           W          Wahlschein
                                             Akazienweg 2                                          102         28.04.2022
                                   6         Thaler, Klaus                     04.03.1940
                                             Akazienweg 2

                                                                                                          Abbildung 2: Muster Wählerverzeichnis

                            Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenach­             Bis spätestens zum 24. 04. 2022 haben alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Brief
richtigung ist keine
                            vom Wahlbüro erhalten. Sie informiert lediglich über den Wahltag und den Wahlraum sowie die
Wahl-Berechtigung.
                            Möglichkeit der Briefwahl. Wenn ein Wähler seine Wahlbenachrichtigung nicht bei sich trägt, darf
                            er dennoch wählen, wenn er oder sie im Wählerverzeichnis steht und sich ausweisen kann. Es würde
                            auch ausreichen, wenn der Wähler dem Wahlvorstand persönlich bekannt ist.
                            Anhand der Wahlbenachrichtigung kann beim Betreten des Wahlraums festgestellt werden, ob der
                            Wähler im richtigen Stimmbezirk ist.
                            Die Wahlbenachrichtigung soll einbehalten und in den Koffer gelegt werden. Sie wird im Wahlbüro
                            vernichtet. Sie kann auch zur Erfassung der Wahlbeteiligung in Ihrem Wahlraum dienen. Ausschlag­
                            gebend für die Niederschrift sind allerdings die Haken im Wählerverzeichnis und letztlich die
                            Stimmzettel in der Wahlurne.

                       16      Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                               Wahlkoffer
Thimm Thaler
Legendenstraße 1
51469 Bergisch Gladbach

                          Abbildung 3: Muster Wahlbenachrichtigung

                                  Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                            Wahlkoffer   17
Niederschrift
     Über die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses muss eine Niederschrift
     gefertigt werden. Einen Vordruck hierzu finden Sie in der blauen Mappe. Hier wird der Wahlablauf
     und das Zählgeschäft urkundlich belegt sowie das Ergebnis festgestellt. Die Niederschrift entsteht
     im Laufe des Wahltages und muss nach der Schnellmeldung lediglich ergänzt und unterschrieben
     werden.

                                                                                                                         Anlage 18
                                                                                                      Zu § 50 Abs. 1 Satz 1 LWahlO

                        Kreisangehörige Stadt: Stadt Bergisch Gladbach                Diese Wahlniederschrift ist auf der letzten
                        Rheinisch-Bergischer Kreis                                    Seite von allen Mitgliedern des Wahlvorstan-
                        Stimmbezirk: 001/1 Schildgen                                  des zu unterschreiben (s. Nr. 5.6)
                        Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis I

                                                               Wahlniederschrift
                                         über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl
                                                        im Stimmbezirk zur Landtagswahl
                                                                        am 15.05.2022
                        1         Wahlvorstand
                                  Zu der heutigen Landtagswahl waren für den Stimmbezirk vom Wahlvorstand erschienen:
                                               Funktion                Familienname                   Vorname
                                   1.          Wahlvorsteher           Beer                           Johannes
                                   2.          stellvertretender       Harmonika                      Phill
                                               Wahlvorsteher
                                   3.          Beisitzerin             Unfug                          Reiner
                                   4.          Beisitzer               Mentation                      Rudi
                                   5.          Beisitzerin             Gramm                          Anna
                                   6.          Beisitzer               Chen                           Fred
                                   7.          Beisitzerin             Steiner                        Gerold
                                   8.          Beisitzerin             Thaler                         Klaus

                                  Anstelle des/der nicht erschienenen / ausgefallenen Mitgliedes/Mitglieder des Wahlvorstandes
                                  ernannte und verpflichtete der/die Wahlvorsteher/in den/die folgenden anwesenden / herbeigerufenen
                                  Wahlberechtigten zum Mitglieder / zu Mitgliedern des Wahlvorstandes: 1) 3)
                                               Familienname            Vorname                        Uhrzeit
                                   1.
                                   2.
                                   3.
                                                                                                    Abbildung 4: Auszug aus der Niederschrift; Anlage 18
                                  Als Hilfskräfte waren zugezogen:
                                               Familienname            Vorname                        Aufgabe
                                   1.
                                   2.
                                   3.

                        2         Wahlhandlung
                        2.1       Der/Die Wahlvorsteher/in verpflichtete die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahr-
                                  nehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
                                  gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
                                  Er/Sie belehrte sie über ihre Aufgaben. Die zugezogenen Hilfskräfte wurden ebenso verpflichtet und
                                  belehrt.
                                  Abdrucke des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.
                        2.2       Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer
                                  war. Sodann wurde die Wahlurne
                                    1)   versiegelt

                         votemanager V21.11.4                              Seite 1                                 22.11.2021 11:17

18      Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
        Wahlkoffer
Schnellmeldung
Nach Feststellung des Wahlergebnisses muss dem Wahlbüro eine Schnellmeldung übermittelt
werden. Diese muss schnellstmöglich per Telefon oder Handy an die Telefonnummer (02202) 14 23 22
erfolgen. Ohne diese Vorabmeldung ist kein Gemeindeergebnis und damit auch kein Ergebnis auf
Kreis- oder Landesebene möglich. Erst im Anschluss wird die Niederschrift endgültig fertiggestellt.

                                                                        Schnellmeldung
                                                       über das Ergebnis der Landtagswahl am 15.05.2022
               Stimmbezirk                                001/1 Schildgen
               Gemeinde                                   Stadt Bergisch Gladbach
               Wahlkreis                                  Rheinisch-Bergischer Kreis I
               Passwort                                   JKMER55
               Wahlberechtigte insgesamt (A1+A2)                                             A                                                  1233
               Wähler/innen im Stimmbezirk insgesamt                                         B
               Darunter mit Wahlschein                                                       B1

               Bewerber/in, Partei                                        Erststimmen                        Zweitstimmen
               Ungültige Stimmen                                              C                                  E
               Gültige Stimmen                                                D                                  F
               Baba, Ali, PKF                                                 D1                                 F1
               Huana, Mary, SVP                                               D2                                 F2
               Wurst, Hans, DSL                                               D3                                 F3
               Ellmann, Heinz, MFA                                            D4                                 F4
               Beer, Johannes, JPD                                            D5                                 F5
                                                                              D6                                 F6
                                                                              D7                       ---       F7
                                                                              D8                       ---       F8
                                                                              D9                                 F9
                                                                             D10                       ---      F10
                                                                             D11                       ---      F11
                                                                             D12                       ---      F12
                                                                             D13                       ---      F13
                                                                             D14                       ---      F14
                                                                             D15                       ---      F15
                                                                             D16                                F16
                                                                             D17                       ---      F17
                                                                             D18                       ---      F18
                                                                             D19                       ---      F19
                                                                             D20                       ---      F20
                                                                             D21                       ---      F21
                                                                             D22                       ---      F22
                                                                             D23                       ---   F23 5: Auszug aus der Schnellmeldung; Anlage 20
                                                                                                       Abbildung
                                                                             D24                       ---      F24
                                                                             D25                       ---      F25
                                                                             D26                       ---      F26
Der hellrote Wahlbrief (nicht im Koffer – nur zur Information)               D27                       ---      F27
                                                                             D28                       ---      F28
Hat sich eine Person für die Briefwahl entschieden,
                                               D29  sendet sie mit---ihrem
                                                                        F29 Wahlbrief ihre Wahl-                                                                         Der Wahlvorstand darf
                                                                             D30                       ---      F30                                                      grundsätzlich keine Wahl­
unterlagen an das Wahlbüro auf dem Postweg D31
                                            zurück. Die Person,--- dieF31Briefwahl beantragt hat, ist
                                                                                                                                                                         briefe entgegennehmen.
im Wählerverzeichnis durch ein „W“ gekennzeichnet und darf vor Ort nicht mehr wählen. Für die
                                                                                        Unterschrift

Auszählung dieser Stimmen sind Briefwahlräume im Briefwahlzentrum der IGP in Bergisch Gladbach
               Bei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, nachdem die Zahlen wiederholt worden sind.
eingerichtet. Die Briefwahlumschläge haben die Farbe hellrot.
                Durchgegeben: Unterschrift der/des Meldenden    Uhrzeit                                Aufgenommen: Name der/des Aufnehmenden

Der Wähler ist auf die städtischen Briefkästen zu verweisen, die am Wahltag noch einmal um
                                         Die Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnisses sofort
18:00 Uhr geleert werden.an das FB 3-10 Wahlbüro (Telefon 02202 - 14 2322) weiterzugeben.

                                                                                                                                  Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                                                                                            Wahlkoffer   19
Wahlbriefe können hier eingeworfen werden:
                           • Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach
                           • Rathaus Stadtmitte, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach
                           • Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach
                           • Wahlbüro Gustav-Lübbe-Haus, Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach

                           Es ist nicht möglich, hellrote Wahlbriefe aus den Stimmbezirken am Wahltag per Boten abholen zu
                           lassen. Die bei Ihnen hinterlassenen Wahlbriefe wären verlorene Stimmen. Eine Ausnahme gilt, wenn
                           der Briefwähler zum „Direktwähler“ gemacht werden soll. Näheres unter „Sonderfälle“.

                              Die Bezeichnungen auf dem Wahlbrief oben links haben folgende Bedeutung:

                                                        006-3 Angabe des Stimmbezirks
                                                                     600 Nummer des Wählers im Wahlverzeichnis
                                                                            1 laufende Nummer des Wahlscheins

                                                                                                                        unentgeltlich
                                                                                                                       ausschließlich

                                              006-3   600   1                                                          innerhalb der
                                                                                                                      Bundesrepublik
                                                                                                                        Deutschland
                                                                                                                      bei Versendung
                                                                                                                           durch
                                                                                                                             …

                                                    Wahlbrief
                                                                                          Stadt Bergisch Gladbach
                                                                                          - Wahlbüro -
                                                                                          Scheidtbachstraße 23
                                                                                          51460 Bergisch Gladbach

                                                                                                           Abbildung 6: Muster hellroter Wahlbrief

                           Wahlschein (nicht im Koffer – nur zur Information)
Der Wahlschein ist ein     Er ist neben dem Wählerverzeichnis zugleich oder alternativ die förmliche Voraussetzung zur
urkundlicher Nachweis
                           Ausübung des Wahlrechts. Ein Wahlschein (siehe nachfolgende Seite) ist im gesamten Wahlkreis 21
über das Wahlrecht eines
Wahlberechtigten.
                           (Rheinisch Bergischer Kreis I) gültig. Da die Stadt Bergisch Gladbach gemeinsam mit der Stadt Rösrath
                           einen Wahlkreis bildet, ist es möglich, dass auch ein Wähler mit einem Wahlschein aus beispielsweise
                           der Gemeinde Rösrath zu Ihnen kommt.
                           Der Inhaber eines Wahlscheins kann entweder per Briefwahl (ausschließlich auf dem Postweg bis
                           18:00 Uhr) seine Stimme abgeben oder in einem beliebigen Wahlraum in Bergisch Gladbach wählen.
                           Wenn ein Wähler einen Wahlschein beantragt hat, wird er im Wählerverzeichnis gesperrt („W“).

                     20       Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                              Wahlkoffer
Diese Person darf nur dann zur Urnen-Wahl zugelassen werden, wenn sie Ihnen den Wahlschein
übergibt. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Person nicht doppelt wählt. Wer mit Wahlschein im
Stimmbezirk wählen möchte, muss sich ausweisen. Der Wahlschein ist in diesem Fall einzubehalten
und am Ende des Tages zu verpacken.
Die Eintragung erfolgt unter Nr. 3.2 c) und 4. [B1].

                                                                                      Wahlschein
                                                                         für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
                                                          nur gültig für den Wahlkreis 21 – Rheinisch-Bergischer Kreis I

                                                                             Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt

            Herr                                                                                                                                                                                         Wahlschein Nr.
            Thimm Thaler                                                                                                                                                                                 1
            Paffrath
            Legendenstraße 1                                                                                                                                                                             Wahlverzeichnis-Nr.
                                                                                                                                                                                                         006-3 / 600
            51469 Bergisch Gladbach

                                                                                                                                                                                                         oder Stimmbezirk
                                                                                                                                                                                                          .................................................................................

                                                                                                                                                                                                                       Wahlschein gem. § 3 Abs. 4
                                                                                                                                                                                                                       Satz 2 LWahlG
             geboren am                                                            wohnhaft (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) in 1)
             01.06.1971

           kann gegen Abgabe dieses Wahlscheines an der Wahl in dem oben genannten Wahlkreis
              1. unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe in einem beliebigen
                 Stimmbezirk dieses Wahlkreises
                 oder
               2. durch Briefwahl
            teilnehmen.
           Bergisch Gladbach, 02.05.2022
           Ort, Datum
                                                                                                                                                                     Stadt Bergisch Gladbach
                                                                                                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                                                                                                     i.A. Frank Bodengesser
                                                                                                                                                                     ...............................................................................................................................................

                                                                                                       Für Briefwähler/innen
            ine gültige Stimmabgabe liegt bei der Briefwahl nur vor, wenn der/die Wähler/in nachstehende Versicherung an Eides statt 2) unter
            Angabe des Tages persönlich und handschriftlich unterschrieben hat. Die Unterzeichnung " - g e m ä ß d e m e r k l ä r t e n W i l l en
            d e s W ä h l e r s / d e r W ä h l e r in - " ist nur für den Fall vorgesehen, dass ein/e Wähler/in, der/die des Lesens unkundig oder aufgrund
            einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, sich gemäß § 26 Abs. 5 des
            Landeswahlgesetzes bei der Ausfüllung einer Hilfsperson bedient.

            Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten
            Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die
            selbstbestimmte Willensentscheidung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein
            Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung an
            Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie
            durch die Hilfeleistung erlangt hat. Auf die Strafbarkeit einer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des
            Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe wird hingewiesen.

                                              Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
                Ich versichere gegenüber dem/der Bürgermeister/in3) an Eides statt, dass ich den beigefügten Stimmzettel
                    • persönlich3)
                    • als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers/der Wählerin3)
                gekennzeichnet habe.

                                                                         _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                Datum                                                             Unterschrift: des Wählers / der Wählerin / der Hilfsperson: V o r - u n d F a m i l i e n n a m e

                _____________________________________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________
                nur von einer H i l f s p e r s o n in Druckschrift auszufüllen: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort

                                                                                                                   Achtung!
                                 Bitte vorstehende Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben.
                   Dann den Wahlschein - zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag – in den hellroten
                                                       Wahlbriefumschlag stecken.

                                                                                                                                                                                                                                                Abbildung 7: Muster Wahlschein

                                                                                                                                                                                                                                         Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                                                                                                                                                                                                   Wahlkoffer                                          21
Der Wahlmorgen
     von 7:30 bis 8:00 Uhr
     Vollzähligkeit des Wahlvorstandes und Beschlussfähigkeit
     Stellen Sie gemeinsam fest, ob alle Mitglieder des Wahlvorstandes pünktlich um 07:30 Uhr im/am
     Wahlraum eingetroffen sind. Wenn der Wahlvorsteher um 07:40 Uhr noch nicht anwesend oder Ihr
     Team nicht vollständig ist, rufen Sie bitte sofort das Wahlbüro an!
     Der Hausmeister ist Ihr Ansprechpartner in der Schule oder Einrichtung, in der sich Ihr Wahlraum
     befindet. Sollte die Schule oder Einrichtung verschlossen sein, rufen Sie bitte ebenfalls sofort das
     Wahlbüro an!
     Während der Wahlhandlung (in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) muss der Wahlvorstand mit
     mindestens drei Mitgliedern besetzt sein, darunter der Wahlvorsteher, der Schriftführer oder deren
     jeweilige Stellvertretung sowie ein Beisitzer. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
     sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Beschlussfähig ist der Wahlvorstand, wenn
     der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder sein Stellvertreter sowie während der Wahlhandlung
     mindestens ein Beisitzer, bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens drei
     Beisitzer anwesend sind.
     Bei Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
     des Wahlvorstehers oder der Vertretung den Ausschlag.

                                                  Beschlussfähigkeit
                                                 des Wahlvorstandes

                                                                            während der Ermittlung
                               während der
                                                                               und Feststellung
                               Wahlhandlung
                                                                             des Wahlergebnisses

                                 mindestens                                         mindedestens
                                 3 Mitglieder                                       5 Mitglieder

                                                   darunter jeweils
                                                  der Wahlvorsteher
                                                und Schriftführer oder
                                                  ihre Stellvertreter

                                                               Abbildung 8: Darstellung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes

22       Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
         Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr
Vollzähligkeit der Materialien
Der Hausmeister hat für Sie das Wahlbüro bereits hergerichtet. Sie finden hier:
• 2 Sichtblenden (Kabinen) je Wahlraum und
• eine große leere Wahlurne
• 4 Spuckschutzwände je Wahlraum

Sollte von diesen Materialien etwas fehlen oder sollten Räume nicht aufgeschlossen sein, versuchen
Sie zunächst selbstständig den Hausmeister anzusprechen. Dieser ist bis 8:30 Uhr persönlich für Sie
erreichbar. Eine Telefonnummer finden Sie in der blauen Mappe. Ansonsten wenden Sie sich an das
Wahlbüro unter 02202 - 14 2888.

Des Weiteren finden Sie in Ihrem Wahlkoffer:
• Die blaue Mappe mit dem Wählerverzeichnis
• Material zum Ausschildern und Beschriften des Wahlraums
• ausreichend Stimmzettel
• Umschläge zum Verpacken der ausgezählten Stimmzettel
• Schreibmaterial
• Taschenrechner und Siegel
• Hygienematerial

Einrichten des Wahlraums
Die Wahlräume sind sowohl in städtischen Gebäuden (z. B. Schulen) als auch in privaten Gebäuden                          Stellen Sie sicher, dass
                                                                                                                         die Wahl pünktlich um
untergebracht, um den Wahlberechtigten einen kurzen Weg zum Wahlraum zu garantieren. Der
                                                                                                                         8:00 Uhr beginnen kann.
Wahlvorstand sollte sich mit einem kritischen Blick davon überzeugen, dass der Wahlraum auch für
nicht ortskundige Wählerinnen und Wähler gut zu finden ist. Zur Nachbesserung finden Sie in der
blauen Mappe einige zusätzliche Schilder.
Sollte der Wahlraum nicht eingerichtet sein, sprechen Sie bitte zunächst den Hausmeister an.

Raumaufteilung, Laufwege und Kabinen
In Schulen ist in der Regel ein Klassenraum als Wahlraum vorgesehen. Die Sichtblenden können auf                         Die Urne darf den
                                                                                                                         gesamten Tag über nicht
Tischen platziert werden, sodass eine Wahlkabine entsteht. Hinter der Kabine sollte ein Stuhl stehen.
                                                                                                                         geöffnet werden und
Achten Sie hierbei darauf, dass die Kabine nicht einsehbar ist oder mit der offenen Seite zu einem                       bleibt verschlossen!
Fenster oder Spiegel steht.
Überzeugen Sie sich davon, dass die Wahlurne leer ist und versiegeln Sie diese mit den Kabelbindern
aus dem Koffer.
Leider kann das Wahlbüro nicht sicherstellen, dass es in allen Wahlräumen oder Einrichtungen eine
Verpflegungsmöglichkeit gibt. Hierfür ist in erster Linie das Erfrischungsgeld gedacht.
Sofern ein Hausmeister bereitsteht, ist dieser für Sie von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr persönlich erreichbar.
Anschließend steht er telefonisch für Notfälle in Rufbereitschaft. Sollte ein Hausmeister zur
Verfügung stehen, wird dieser Sie mit Getränken und ggf. Keksen versorgen.

                                                                                Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                  Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr   23
Richten Sie einen Rundweg bzw. eine Einbahnstraße für die Wählerinnen und Wähler ein und
     berücksichtigen dabei folgenden Ablauf:
     1)	Beim Betreten des Wahlraums wird anhand der Wahlbenachrichtigung kontrolliert, ob der Wähler
        im richtigen Stimmbezirk ist. Ggf. können Sie das Straßenverzeichnis aus der blauen Mappe zu
        Rate ziehen, in dem alle Stimmbezirke und Wahlräume aufgeführt sind.
     2)	Anschließend erhält der Wähler einen entfalteten, bereitliegenden Stimmzettel. In repräsentativ
        ausgewählten Stimmbezirken kann sich der Wähler einen Stimmzettel anhand seiner Altersgruppe
        nehmen. Dies ist aber nicht verpflichtend.
     3)	Nachdem der Wähler sein Kreuz in der Wahlkabine gemacht hat, tritt dieser an den Tisch des
        Schriftführers und des Wahlvorstehers.
     4)	Der Schriftführer kontrolliert, ob die Person im Wählerverzeichnis steht und nicht durch einen
        Wahlscheinvermerk gesperrt ist. Sollte die Person keine Wahlbenachrichtigung vorlegen, muss
        diese sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen. Es ist auch ausreichend, wenn die Person
        dem Wahlvorstand persönlich bekannt ist.
     5)	Nachdem der Stimmabgabevermerk gesetzt wurde, gibt der Wahlvorsteher die Wahlurne frei und
        der Wähler kann seinen gefalteten Stimmzettel in die Urne werfen.

     Beispiel für eine Raumaufteilung in Pandemiezeiten
     Das Wahlbüro hat für die Wahlräume ein Hygienekonzept aufgestellt, welches Sie auszugs-
     weise in der blauen Mappe finden. Insbesondere ist auf Folgendes zu achten:
     • Abstandsregelung von 1,5 Metern
     • coronaschutzkonforme Gesichtsmasken für den Wahlvorstand in unmittelbarem Kontakt
        mit dem Wähler
     • Maximalzahl von Wählern im Wahlraum
     • regelmäßiges Lüften der Räume
     • Reinigung der Oberflächen
     • Empfehlung des Tragens einer medizinischen Maske für Wählerinnen und Wähler
     • Die Maskenpflicht gilt auch für Sie als Wahlvorstände, wenn Sie den Platz verlassen und beispiels-
        weise in einen anderen Wahlraum gehen.

24      Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
        Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr
Ausgabe der                      Kontrolle der Wahlberechtigung
                              Stimmzettel                           (richtiges Wahlraum)

                                   2                                            1
          Wahlkabine

    3
          Wahlkabine

                                                        5
                                   4                                                6
                                                      Urne

                           Vergleich mit dem                                 Freigabe
                       Wählerverzeichnis (abhaken)                         der Wahlurne

                                                             Abbildung 9: Beispielhafte Einrichtung eines Wahlraumes

Wahlbekanntmachung
Bitte hängen Sie die Wahlbekanntmachung am Eingang Ihres Wahlraums aus, damit sich die Wähler
beim Betreten des Wahlraums informieren können. Bitte hängen Sie auch den Hinweis auf Abstands-
und Hygienevorschriften im Eingangsbereich auf.

Musterstimmzettel
Bitte hängen Sie einen Musterstimmzettel aus der blauen Mappe im Eingangsbereich Ihres
Wahlraums aus.

Verpflichtung der Beisitzer des Wahlvorstandes
Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Beisitzer auf ihre
Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie zur Verschwiegenheit über die
ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinweist.
„Ich verpflichte Sie gemäß § 5 Absatz 5 der Landeswahlordnung NRW zur unparteiischen Wahr-
nehmung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Tatsachen.“

Warten auf die Wähler
Wenn alles hergerichtet ist, steht dem Beginn der Wahl um 8:00 Uhr nichts mehr entgegen.
Bitte kontrollieren Sie nun noch einmal die Daten Ihres Wahlvorstandsteams, insbesondere Handy-
Nummern und E-Mail-Adressen.
Falls eine Handynummer nicht mehr aktuell ist, rufen Sie bitte im Wahlbüro an und geben die
korrekte Nummer durch. Ansonsten reicht eine Korrektur auf der Anwesenheitsliste.

                                                                                    Leitfaden für die Urnenwahlvorstände
                                                                                      Der Wahlmorgen von 7:30 bis 8:00 Uhr   25
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