Leitfaden KLAR! Klimawandel-Anpassungsmodellregionen

 
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Leitfaden KLAR! Klimawandel-Anpassungsmodellregionen
Leitfaden
KLAR!                  Klimawandel-
                       Anpassungsmodellregionen
   Jahresprogramm 2021

Ein Programm des Klima- und Energiefonds
der österreichischen Bundesregierung

Wien, Juni 2021
Leitfaden KLAR! Klimawandel-Anpassungsmodellregionen
Inhalt
		Vorwort                                                                                 2

 1.0   Das Wichtigste in Kürze                                                            3

 2.0   KLAR! Allgemeines zum Programm                                                     4
 2.1   Zielsetzung des Programms                                                          4
 2.2   Allgemeiner Programmablauf                                                         4
 2.3   Zielgruppe des Programmes und dieser Ausschreibung                                 5
 2.4   Modellregions-Management (ab Umsetzung)                                            5
 2.5   Eingliederung in bestehende Strukturen                                             6
 2.6   Rechtsgrundlage: öffentlich-öffentliche Partnerschaft                              6
 2.7   Bundesenergieeffizienzgesetz                                                       7
 2.8   Zusammenspiel mit der Smart Cities Initiative                                      7

3.0 Gegenstand der Ausschreibung                                                          8
3.1 Phasen des Programms                                                                  8
		3.1.1 Konzept- und Umsetzungsphase                                                      8
		3.1.2 Weiterführungsphase                                                               9
3.2 Mögliche Anpassungsmaßnahmen                                                          9
3.3 Gute Anpassungspraxis                                                                11
3.4 Serviceplattform & Monitoring                                                        11
3.5 Finanzielle Beteiligung                                                              12

 4.0   Pilotaktion KLAR! Invest                                                          13
 4.1   Themenfelder von KLAR! Invest                                                     13
 4.2   Additionalität von KLAR! Invest                                                   14
 4.3   Einreichprozedere                                                                 14
 4.4   Einreichfristen und verfügbares Budget pro Region                                 14
 4.5   Berichtspflicht                                                                   14
 4.6   Auswahlkriterien                                                                  14
 4.7   Rechtsgrundlage                                                                   14

 5.0   Antragstellung und Einreichunterlagen                                             15
 6.0   Auswahlverfahren                                                                  15
 7.0   Kooperationsvereinbarung und Auszahlung                                           16
 8.0   Budget                                                                            17
 9.0   Einreichfristen                                                                   17
10.0   Wichtige Hinweise zur erfolgreichen Einreichung                                   18
11.0   Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage                                 19
12.0   Kontakt und Informationen                                                         20

ANHANG 1: Inhalt eines regionalen Anpassungskonzeptes                                    21
ANHANG 2: Aufgaben-Anforderungsprofil Anpassungsmodellregions-Manager*innen              23

Impressum                                                                                24

                                                                              Leitfaden KLAR!   1
Vorwort
In vielen Regionen Österreichs sind die Folgen des Klimawandel bereits spürbar. Nicht nur naturnahe Sektoren
wie die Forst- und Landwirtschaft sind den Veränderungen ausgesetzt, sondern alle Lebensbereiche sind durch
die Veränderungen betroffen. So führen beispielsweise im Sommer höhere Temperaturen zu einer höheren
Hitzebelastung oder Allergiker*innen leiden unter längeren Vegetationszeiten und der damit verbunden Ausweitung
der Pollensaison. Die Wissenschaft ist sich sicher, dass sich diese Veränderungen in den nächsten Jahrzehnten
verstärken werden.

Für Regionen und Gemeinden gilt es daher, jetzt zu handeln um die zukünftigen Herausforderungen des Klima­
wandels zu meistern. Dabei ist, neben der reaktiven Anpassung, vor allem die vorausschauende Umsetzung von
Maßnahmen nötig. Dafür wurde vom Klima- und Energiefonds das Programm Klimawandel-Anpassungsmodell­
regionen (KLAR!) geschaffen. Das Programm verzeichnet Jahr für Jahr großen Zulauf, derzeit passen sich bereits
74 Regionen mit über 600 Gemeinden und mehr als 1,6 Millionen Einwohner*innen erfolgreich an die Auswirkungen
des Klimawandels an. Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung wird nicht nur den bereits bestehenden
Regionen ein attraktives Angebot zur Fortführung und Vertiefung ihrer Aktivitäten gemacht. Es werden auch
wieder neue Regionen gesucht, die sich auf den bevorstehenden Wandel vorbereiten wollen.

Das gegenständliche KLAR! Programm trägt zur Erfüllung der Ziele des integrierten nationalen Energie- und
Klimaplans sowie der Nationalen Österreichischen Anpassungsstrategie bei. Weiters leistet es einen Beitrag zu den
Vorgaben aus dem von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommen und unterstützt die Zielerreichung im Rahmen
der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union. Gemeinden und Regionen werden bei der Planung und
Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt. Hierbei wird ein umfassender Ansatz verfolgt, der auch die
Dimensionen Klimaschutz, soziale Akzeptanz und die Vermeidung von Fehlanpassung umfasst.

Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Projekt im Rahmen dieser Ausschreibung des KLAR! Programmes einzureichen
und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Ingmar Höbarth                                            Theresia Vogel
Geschäftsführer Klima- und Energiefonds                   Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds

                                                                                                    Leitfaden KLAR!   2
1.0 Das Wichtigste in Kürze
Der Klimawandel ist in den letzten Jahren bereits          Für bestehende Regionen gilt:
für viele Menschen und Regionen spürbar geworden.          Regionen, die bereits den Auftrag zur Konzepterstellung
Die Forschung hat gezeigt, dass die Klimaveränderung       erhalten haben und derzeit in der Konzepterstellung
auch bei sofortiger Reduzierung der klimarelevanten        sind können im Rahmen dieser Ausschreibung einen
Emissionen über die nächsten Jahrzehnte anhalten           Antrag für die 2-jährige Umsetzungsphase stellen
wird. Hinzu kommt, dass Österreich vom Klimawandel         (Einreichung mit Konzept).
besonders stark betroffen ist. Dabei muss der Wandel
per se nicht immer nur negativ sein. Es bieten sich auch   Regionen die derzeit in der Umsetzungsphase sind
in vielen Bereichen Chancen und neue Optionen. Wichtig     können, sofern sie sich zum Zeitpunkt der Antrag­
ist jedoch, dass man sich mit den Veränderungen            stellung zumindest in der zweiten Hälfte der Umsetzung
auseinandersetzt und sich rechtzeitig und zukunfts­        befinden und der Zwischenbericht vorliegt, für die
orientiert anpasst.                                        Weiterführung bewerben.

Vor diesem Hintergrund hat der Klima- und Energie-         Für alle Einreichungen, die eine geographische Über-
fonds das Förderprogramm Klimawandel-Anpassungs-           schneidung mit einer LEADER-Region haben ist eine
modellregionen (KLAR!) initiiert, um Regionen und          Absprache im Vorfeld der Einreichung verpflichtend.
Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich auf die           Dies ist im entsprechenden Formular zu dokumentieren.
Zukunft vorzubereiten, sich – soweit möglich – an den
Klimawandel anzupassen, die möglichen Nachteile            Weiters ist im Einreichformular der Prozess dazulegen,
zu minimieren und die sich eröffnenden Chancen             wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen
zu nutzen.                                                 erfolgen wird. Ein koordiniertes Zusammenspiel beider
                                                           Programme kann zu hohen Synergieeffekten führen.
KLAR! unterstützt Gemeinden in Regionen die sich in
diesem Sinn vorausschauend den Herausforderungen           Im Rahmen des Programms wird auf die Partizipation
des Klimawandels stellen wollen. Dabei sollte die          von Stakeholdern sowie der Bevölkerung im Rahmen
Klimawandel-Anpassungsmodellregion zwischen 3.000          der Erarbeitung von Lösungen besonderer Wert gelegt.
und 60.000 Einwohner umfassen, kann aber in begrün-
deten Ausnahmefällen davon abweichen.                      Einreichfrist für die Stufe 1 der Pilotaktion KLAR!-Invest:
                                                           17. September 2021, 12:00 Uhr
Das Programm ist mit laufenden Aktivitäten auf Bundes-     Ende der Ausschreibung: 31.01.2022 um 12:00 Uhr
und Landesebene abgestimmt. Antragsteller*innen
müssen sich mit der Österreichischen Strategie zur         Das laut Jahresprogramm 2021 verfügbare Budget
Anpassung an den Klimawandel (Anpassung an den             für das KLAR! Programm beträgt 5 Millionen €.
Klimawandel (bmk.gv.at)) bzw. den Aktivitäten in ihrem
jeweiligen Bundesland auseinandersetzen.
                                                             Gegenständliches Programm trägt zur Erfüllung
Das Programm ist ab 2021 in folgende                         der Ziele des integrierten nationalen Energie- und
Phasen gegliedert:                                           Klimaplans sowie der Österreichischen Anpassungs-
• Konzept- und Umsetzungsphase                               strategie bei. Weiters leistet es einen Beitrag zu den
• Weiterführungsphase                                        Vorgaben aus dem von Österreich ratifizierten
                                                             Weltklimaabkommen und unterstützt die Zielerrei-
Für Regionen die erstmalig einreichen gilt:                  chung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben
Neue Regionen müssen innerhalb der Ausschreibungs-           der Europäischen Union.
frist einen Vollantrag für Konzept- und Umsetzungsphase
stellen (Einreichung ohne Konzept).

                                                                                                       Leitfaden KLAR!   3
2.0 KLAR!
    Allgemeines zum Programm
2.1       Zielsetzung des Programms

Mit dem Programm „KLAR! Klimawandel-Anpassungs-            • Sektorübergreifende Herangehensweise an Themen
modellregionen“ des Klima- und Energiefonds wird das         sowie die Vorwegnahme von Nutzungskonflikten
Ziel verfolgt, Regionen auf dem Weg zur Anpassung an         durch vorausschauende, partizipative Prozesse auf
die Gegebenheiten des Klimawandels zu unterstützen           regionaler Ebene.
und zu begleiten. Regionale Ressourcen sollen nach­
haltig genutzt, Bewusstsein für die Thematik geschaffen,   Wesentliche Elemente in jeder KLAR! sind die Arbeiten
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel                 der Modellregions-Manager*innen (KAM, ab Umsetzung
durchgeführt und sich ergebende Chancen ergriffen          verpflichtend), die als zentrale Ansprechpersonen und
werden. Weiters soll das Bewusstsein für den Klima-        Koordinator*innen der KLAR! Aktivitäten fungieren.
wandel und dessen Folgen sowie den regionalen              Weiters koordiniert sie/er die breiten Bewusstseins­
Möglichkeiten darauf zu reagieren gestärkt werden.         bildungsmaßnahmen, die durch­geführt werden.
                                                           Grundlage für die Arbeiten ist immer ein umfassendes
Dazu werden folgende Ziele auf kommunaler und              Konzept, in dem Potenziale der Region erhoben,
regionaler Ebene verfolgt:                                 regionsspezifische Zielsetzungen und ein Leitbild
• Erkennen und Nutzen von Chancen, die sich durch          erarbeitet sowie ein Maßnahmenplan als Fahrplan
  den Klimawandel auf regionaler Ebene ergeben,            für die Erreichung der Ziele definiert wurden.
• detaillierte Erhebung von klimawandelbedingten
  Risiken und diese durch entsprechende Anpassungs-        Die Erfahrung mit anderen Modellregionen zeigt, dass
  maßnahmen langfristig minimieren,                        die angestrebten Transformationsprozesse und die
• Informations- und Bewusstseinsbildung bei Entschei-      langfristige Etablierung der Anpassungsthemen in den
  dungsträger*innen der Gemeinden, Betrieben und           Regionen mehrere Jahre aktiver Arbeit brauchen.
  Haushalten, um die Chancen und Gefahren des              Um die gemeinsamen Ziele des Klima- und Energiefonds
  Klimawandels zu verdeutlichen,                           und der KLAR! zu erreichen, werden deshalb länger­
• Forcierung von Projekten in allen Bereichen              fristige Kooperationen mit den Regionen angestrebt
  der Klimawandelanpassung,                                und unterstützt.
• Vermeidung von Fehlanpassungen,
• Festigung von geeigneten Strukturen für
  regionale Anpassungsmaßnahmen,                           2.2     Allgemeiner Programmablauf
• Know-how-Aufbau in den Regionen zur
  Anpassung an den Klimawandel,                            Das Programm „Klimawandel-Anpassungsmodell­
                                                           regionen“ (KLAR!) ist in folgende Phasen eingeteilt.

                 Konzept- und Umsetzungsphase                               Weiterführungsphase

  Einreichung               Einreichung                    Einreichung zur Weiterführung
  ohne Konzept              mit Konzept                    inkl. neuer Vorhaben

        Erstellung eines           Umsetzung mind.
                                                                                Weiterführung
      Anpassungskonzepts       10 konkreter Maßnahmen

            1 Jahr                        2 Jahre                                  3 Jahre

                                                             KLAR! Monitoring

                                                                                                      Leitfaden KLAR!   4
2.3     Zielgruppe des Programmes                         2.4     Modellregions-Management
        und dieser Ausschreibung                                  (ab Umsetzung)

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden           Entscheidender Erfolgsfaktor für eine KLAR! ist die
einerseits neue und andererseits bestehende Klima­        Arbeit der Modellregions-Manager*innen. Diese/r
wandel-Anpassungsmodellregionen unterstützt.              koordiniert alle Agenden der KLAR! vor Ort und ist
                                                          zentraler Dreh- und Angelpunkt in der Modellregion.
Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine Kooperations-   Neben der Initiierung und dem Management von
vereinbarung im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen      Projekten und der aktiven Öffentlichkeitsarbeit sind die
Partnerschaft, die im Falle der Genehmigung eines An­     Vernetzungsaktivitäten mit den lokalen Entscheidungs-
trags zwischen dem Klima- und Energiefonds (vertreten     träger*innen und Stakeholdern sowie die Vernetzung
durch die KPC) und der KLAR! Klimawandel-Anpassungs-      und der Austausch mit anderen Modellregionen und
modellregion abgeschlossen wird. (Details siehe 2.6)      dem Klima- und Energiefonds sowie der Serviceplatt-
                                                          form wesentliche Aufgaben.
Einen Antrag auf Unterstützung einer Konzept- und
Umsetzungsphase können alle Regionen stellen, die         In jeder KLAR! muss eine Modellregions-Manager*innen
folgende Kriterien erfüllen:                              (KAM) ab der Umsetzung installiert sein, die/der vor Ort
                                                          aktiv arbeitet. Für die Dauer der davorliegenden Konzept­
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden oder      erstellung ist die/der KAM nicht verpflichtend, es wird
rein öffentliche Trägerorganisationen ohne jegliche       jedoch empfohlen, den/die KAM möglichst früh zu
private Beteiligung. Es werden Klimawandel-Anpassungs-    nominieren, um im Konzepterstellungsprozess einge-
modellregionen gesucht, die die Absicht haben, alle       bunden zu sein.
Phasen des Programms zu durchlaufen. Als geeignete
Klimawandel-Anpassungsmodellregion sind Regionen          Das Büro der Modellregions-Manager*innen (Informa­
im ländlichen Raum bis hin zu Kleinstädten mit Umland-    tionszentrale) muss in der Region liegen und fixe
gemeinden zu verstehen. Die Regionen müssen aus           Öffnungszeiten haben, um die Erreichbarkeit für eine
zumindest zwei Gemeinden bestehen. Katastral­             breite Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Manager*innen
gemeinden gelten nicht als eigene Gemeinden. Die          müssen durch eine Tätigkeit von zumindest 20 Stunden
Regionen sollen zumindest 3.000, höchstens jedoch         pro Woche dafür sorgen, dass die KLAR! kontinuierlich
60.000 Einwohner*innen haben. Die Einwohner*innen-        betreut wird. Die Dokumentation darüber ist mittels
Grenze kann nur in inhaltlich sehr gut begründeten        Stundenaufzeichnungen zu führen.
Fällen geringfügig unter- oder überschritten werden.
                                                          Die Modellregions-Manager*innen koordinieren die
Einen Antrag auf Unterstützung einer Weiterführung        Umsetzung der Maßnahmen, die im Konzept für die
können KLAR!-Regionen stellen, die zumindest das erste    Klimawandel-Anpassungsmodellregion vorgesehen
Jahr der vorangegangen Umsetzungsphase abgeschlos-        sind und in den Antragsunterlagen genau definiert sind.
sen und einen vollständigen Zwischenbericht vorliegen
haben. Außerdem können KLAR! Regionen, die bereits        Die Umsetzung des Konzepts muss durch das Modell­
in einer Weiterführungsphase sind, erneut einen Weiter-   regions-Management mittels folgender Maßnahmen
führungsantrag stellen. Hier muss sich die Modellregion   erreicht werden:
zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest im zweiten     • Ressourcenverfügbarkeit Modellregions-Manager*innen:
Jahr der Weiterführung befinden und der Zwischen­           mindestens 20 Stunden nachweisbare Wochenarbeits-
bericht vorliegen. Der Zwischenbericht fließt in die        zeit ausschließlich für die Modellregion. Das Verhältnis
Jurybeurteilung ein. Bestehende Regionen können um          der Mittelverwendung zwischen Verwendung für
Gemeinden erweitert oder verkleinert werden, sofern         Personalaufwand und Verwendung für sonstigen
die Homo­genität der Gesamtregion erhalten bleibt und       Projektaufwand kann in den Regionen unterschiedlich
die Veränderung zweckmäßig erscheint. Änderungen            sein. Zentral sind die Arbeiten der Modellregions-
der Regionsgröße sind darzustellen und inhaltlich zu        Manager*innen. Stundenaufstellungen sind zu führen
argumentieren. Wenn sich eine KLAR! in der Zusammen­        und auf Verlangen vorzulegen.
setzung maßgeblich verändert (mehr als Verdoppelung
oder Halbierung der Einwohner*innenzahl oder Gemein-
den), ist ein Neuantrag zu stellen.
                                                                                                     Leitfaden KLAR!   5
• Einrichtung einer Informationszentrale (Büro der          pro Woche für jedes Programm tätig sein. Wenn die
  Modellregions-Manager*innen mit KLAR! definierter         Programme nicht in einer Personalunion abgewickelt
  Ansprechperson, fixen Öffnungszeiten, Telefonnummer       werden, gilt weiterhin, dass mind. 20 h direkt von den
  und E-Mail-Adresse. Diese Informationszentrale kann       Manager*innen geleistet werden müssen. Eine Reduzie-
  auch in eine bereits bestehende Büroinfrastruktur         rung von KEM-Aktivitäten durch die Aufnahme der
  integriert werden.                                        KLAR!-Aktivitäten ist keinesfalls erwünscht
• Zur Verfügungstellung und bei Bedarf Aktualisierung       (und vice versa).
  von Inhalten für einen regionsbezogenen Internet-
  Auftritt der Klimawandel-Anpassungsmodellregionen.        Hinweis: KEM und KLAR! Managementaufgaben unter-
  Erforderliche Mindestinhalte sind Kontakt zu Modell­      scheiden sich im inhaltlichen Anforderungsprofil. Eine
  regions-Management, Ziele, Maßnahmen, Veranstal-          hundertprozentige Trennung der finanziellen Gebarung
  tungen, Aktionen, Hinweis auf den Klima- und Energie-     der KEM und der KLAR! ist zu gewährleisten und muss
  fonds als Partner sowie Verlinkung zur Modellregionen-    jederzeit nachweisbar sein.
  Homepage des Klima- und Energiefonds.
• Mindestens jährliche Planungs- und Evaluierungs-          Sollte sich die KLAR! Region mit einer KEM-Region
  workshops mit relevanten Akteur*innen (das Team           teilweise, aber weniger als 80 % decken (gemessen
  um Modellregions-Manager*innen unter Einbindung           an den Gemeinden), so kann entweder:
  der kommunalen Entscheidungsträger*innen) zur             a) das KLAR! und KEM Management von einer Person
  Erreichung der Ziele im Anpassungskonzept.                durchgeführt werden und es gelten dieselben Bedin-
• Akquisition und Koordination sowie Erhebung von           gungen wie bei einer mehr als 80 % Deckung oder
  Fördermöglichkeiten der im Anpassungskonzept              b) es kann für die KLAR! Region eine eigene Modellre-
  herausgearbeiteten Anpassungsprojekte sowie die           gions-Manager*innen installiert werden. In diesem Fall
  Initiierung von Machbarkeits-Checks für weitere           ist eine regelmäßige, zumindest quartalsweise Abstim-
  Projekte.                                                 mung zu dokumentieren. Diese Abstimmung hat neben
• Initiierung, Betreuung und Management der                 inhaltlichen Aspekten insbesondere die Öffentlichkeits­
  Umsetzungsmaßnahmen.                                      arbeit sowie die Arbeit mit den regionalen Entscheidungs­
• Zusammenarbeit mit der Serviceplattform sowie             träger*innen zu umfassen.
  Durchführung des Monitorings (inklusive Durch­
  führung der Online-Befragungen, geplant für 2023).        Sollte es zwischen Klimawandel-Anpassungsmodell­
• Teilnahme an den Schulungen des Klima- und                region und LEADER-Region eine geographische Über-
  Energiefonds.                                             schneidung geben, so muss eine Absprache mit den
                                                            zuständigen LEADER-Manager*innen bereits im Vorfeld
                                                            der Einreichung erfolgen. Dies ist im Formular zur
2.5     Eingliederung in bestehende Strukturen              Bestätigung der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft
                                                            zu dokumentieren.
Die Nutzung von bestehenden Strukturen ist erwünscht.
Die Unterstützung des Aufbaus von Doppelgleisigkeiten       Die Eingliederung der KLAR! in die bestehenden
ist seitens des Klima- und Energiefonds nicht möglich.      Strukturen ist jedenfalls im Antrag darzustellen.

Sollte sich eine KLAR! mit einer KEM zu mehr als
80 % decken (gemessen an den Gemeinden), so wird            2.6     Rechtsgrundlage:
empfohlen, dass das KLAR! und KEM Management von                    öffentlich-öffentliche Partnerschaft
einer Person durchgeführt wird. Sollte durch die Über-
nahme beider Managementaufgaben die Arbeitszeit             Die Zusammenarbeit des Klima- und Energiefonds
von 40 Stunden pro Woche (für beide Tätigkeiten als         mit den Klimawandel-Anpassungsmodellregionen wird
Modellregionsmanager*innen) bei einer Person über-          im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft
schritten werden, so soll eine Assistenzstelle geschaffen   (ÖÖP) abgeschlossen.
werden. Manager*innen (mindestens 15 Stunden) und
Assistenz müssen in diesem Fall in Summe für zumin-         Die Vertretung der Klimawandel-Anpassungsmodell­
dest jeweils 20 Stunden (rein für die Umsetzung der         regionen muss durch rein öffentliche Partner*innen
eingereichten Maßnahmen – ohne z. B. Klimaschulen           erfolgen. Dazu können die Gemeinden der KLAR! eine

                                                                                                       Leitfaden KLAR!   6
Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds eingehen.         Leistungen der Modellregion in der
Die Gemeinden können sich aber auch in Form ver-              Kooperations­partnerschaft
schiedener möglicher Rechtspersönlichkeiten (Vereine,         Die Leistungen der Klimawandel-Anpassungsmodell­
Verbände, Gemeinden, GmbHs) zu einer KLAR! zusam-             regionen für die Kooperation mit dem Klima- und
menschließen – wesentlich ist allerdings, dass aus-           Energiefonds müssen im Antrag genau dargestellt
schließlich öffentliche Stellen ohne jegliche private oder    werden.
betriebliche Beteiligung im Träger der Klimawandel-
Anpassungsregionen vertreten sein dürfen. Im Zuge der         Diese müssen den regionalen Anforderungen und
Antragstellung ist dies zu beschreiben und zu bestätigen.     Erfordernissen angepasst sein und zur Erreichung der
(Hinweis: ARGE können nicht als Vertretungen der              Ziele des Programms KLAR! bzw. zur Erreichung der
Vertragspartner*innen auftreten).                             Ziele vor Ort beitragen. Die Leistungen umfassen auch
                                                              die Zusammenarbeit mit der Serviceplattform sowie die
Sofern keine neuen Rechtsträger*innen gegründet               Durchführung des Monitorings (inklusive Durchführung
werden, der die Aufgaben der KLAR! als Kooperations­          der Befragung(en) der Bevölkerung mittels Online-
partner*­innen über­nehmen soll, ist zu beachten, dass        Fragebogen).
die Ziele und Aufgaben der KLAR! im Zweck der Rechts­
träger*­innen dennoch verankert sein müssen (z. B. im
Vereins­zweck, in den Vereinsstatuten etc.). Institutionen,   2.7     Bundesenergieeffizienzgesetz
die zwar rein öffentlich sind, aber einem ausschließlich
anderen Zweck dienen, können nicht Partner der Koope-         Soweit die aus den Tätigkeiten der Modellregions-
ration werden. Dies muss im Zuge der Antrags­tellung          Managerin/des Modellregions-Managers unterstützten
beschrieben und bestätigt werden.                             Maßnahmen als Endenergieverbrauchseinsparungen
                                                              im Sinne des EEffG anrechenbar sind werden diese zur
Es ist möglich, dass alle Gemeinden einer Klimawandel-        Gänze dem Klima- und Energiefonds als strategische
Anpassungsmodellregion ohne Gründung eines eigenen            Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet.
Rechtsträgers gemeinsam eine Kooperationsverein­              Eine teilweise oder gänzliche Geltendmachung (falls
barung mit dem Klima- und Energiefonds abschließen.           möglich) der durch die Tätigkeiten der Modellregions-
                                                              Manager*innen anrechenbaren weiteren Maßnahmen
Dazu muss eine Gemeinde stellvertretend im Antrag             durch Dritte, insbesondere durch Übertragung zum
genannt werden, die als Ansprechpartner (für Informa-         Zwecke der Anrechnung auf Individualverpflichtungen
tionen, Fragen, Auszahlungen etc.) fungiert. Die Koope-       gemäß § 10 EEffG, ist nicht möglich.
rationsvereinbarung wird von allen Gemeinden und
dem Klima- und Energiefonds (vertreten durch die KPC)
eingegangen.                                                  2.8     Zusammenspiel mit der
                                                                      Smart Cities Initiative
Ergänzende Informationen zu den Voraussetzungen einer
ÖÖP sowie der Anwendung im Rahmen der Klimawandel-            Die Smart Cities Initiative unterstützt praxisrelevante
Anpassungsmodellregionen sind im Informationsdoku-            Lösungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
ment auf: www.umweltfoerderung.at/klar zu finden.             Innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse
                                                              sollen im realen städtischen Umfeld erstmalig getestet
Leistungen des Klima- und Energiefonds                        und in weiterer Folge breit ausgerollt werden, um am
für die Partnerschaft mit den KLAR!                           Ende kommunalen Mehrwert und konkrete Klimawirkung
• Maßnahmensetzung zur bundesweiten                           für österreichische Städte und Gemeinden zu schaffen.
  Vernetzung der KLAR!.                                       Insofern stellen die beiden Programme Smart Cities
• Angebot und Durchführung von fachspezifischen               Initiative und Klar! komplementäre Förderangebote
  Schulungen für Manager*innen.                               im Bereich der Klimawandelanpassung dar.
• Bereitstellung einer Serviceplattform.
• Betreuung der Online-Plattform:
  www.klar-anpassungsregionen.at
• Finanzielle Beteiligung an der Kooperation.
• Öffentlichkeitsarbeit.

                                                                                                       Leitfaden KLAR!   7
3.0 Gegenstand der Ausschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden neue und             Nach positiver Entscheidung startet in Folge die Erstellung
bestehende Klimawandel-Anpassungsmodellregionen            des Anpassungskonzeptes in der Region und zusätzlich
adressiert, die ihre Aktivitäten beginnen, weiterführen    die Umsetzung der mind. zwei Bewusstseinsbildungs-
oder ausbauen möchten.                                     maßnahmen bis spätestens 31.01.2023. Für die Durch-
                                                           führung dieser Arbeiten kann die Region bereits Klima-
                                                           wandel-Anpassungsmanager*innen (KAM) installieren,
3.1     Phasen des Programms                               sie ist aber nicht dazu verpflichtet. Die Erstellung des
                                                           Konzepts kann auch an Dritte vergeben werden. Dabei
3.1.1   Konzept- und Umsetzungsphase                       haben die Gemeinden das BVergG zu beachten.
                                                           In den Antragsunterlagen ist offen zu legen, wer mit der
Für Regionen die erstmalig Einreichen                      Erstellung beauftragt wird und wie hoch die Kosten dafür
(Vollantrag für Konzept und Umsetzungsphase)               sind.
Für die Teilnahme an der Konzept- und Umsetzungs­
phase ist im ersten Schritt die Antragstellung einer       Das Anpassungskonzept muss die Abstimmung mit den
neuen Region erforderlich. Mittels der vorgegebenen        Anpassungsstrategien der Länder darstellen und die
Antragsunterlagen ist eine Darstellung der Region, der     geplante zukünftige Zusammenarbeit mit den Landes-
regionalen Betroffenheit und des voraussichtlichen         stellen beschreiben. Weiters hat das Anpassungskonzept
Bedarfs der Anpassung an den Klimawandel abzugeben.        die Tätigkeiten des/der KAM detailliert zu beschreiben.
Weiters sind die Abläufe und Kosten (getrennt nach         Es ist erforderlich, eine geeignete Person für die Aufgaben
Leistungen aus der Region und Leistungen von externen      des/der zukünftigen KAM zu nominieren und im Anpas­
Dienstleistern) für die Konzepterstellung zu kalkulieren   sungskonzept zu präsentieren. Weitere Details zu den
und mind. 2 Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu           Anforderungen an das Anpassungskonzept sind dem
planen. Diese mind. zwei Bewusstseinsbildungsmaß-          ANHANG 1 zu entnehmen.
nahmen müssen in der Folge bereits im Zuge der
Konzepterstellung umgesetzt werden.                        Es folgt nahtlos, nach Freigabe des Konzepts durch die
                                                           Jury, die zweijährigen Umsetzung (Anfang Februar 2023
Darüber hinaus sind auch bereits die 10 Anpassungs-        bis Anfang Februar 2025) der im Konzept beschriebenen
maßnahmen für die zweijährige Umsetzungsphase              Tätigkeiten und Maßnahmen durch die an der KLAR!
grob zu skizzieren und deren Kosten zu schätzen.           beteiligten Gemeinden bzw. deren Trägerorganisation.
Diese groben Maßnahmen können sich natürlich durch         Für die Durchführung und Koordination der Arbeiten
die Detailplanung im Rahmen der Konzepterstellung,         muss die Klimawandel-Anpassungsmodellregion
insbesondere durch die zur Verfügung gestellten            Klimawandel-Anpassungsmanager*innen (KAM) ein­
Regionalen Klimainformationen, zu einem späteren           stellen. Dies ist verbindlich und soll dazu dienen, dass
Zeitpunkt noch ändern.                                     es eine zentrale Ansprechperson für die beteiligten
                                                           Gemeinden und Stakeholder gibt.
Die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinden
(zumindest eine Absichtserklärung) zur Errichtung          Für Regionen die bereits den Auftrag zur Konzepter-
einer Klimawandel-Anpassungsmodellregion ist               stellung erhalten haben (Antrag auf Umsetzungsphase)
ebenso erforderlich.                                       Ausschließlich jene Regionen, die auf Basis des Aus-
                                                           schreibungsleitfaden KLAR! 2020 um Unterstützung bei
Die Antragsteller*innen werden bei inhaltlichen Fragen     der Konzepterstellung angesucht haben und vertraglich
zu dem Themenbereich Klimawandel und Klimawandel-          beauftragt wurden ein Konzept zu erstellen, können
Anpassung durch eine Einreichberatung unterstützt. Die     einen direkten Antrag auf Umsetzung stellen. Die dazu,
Kontaktdaten der zuständigen Serviceplattform finden       neben dem beauftragten Konzept notwendigen Unter­
sich am Ende des Leitfadens sowie auf der Website des      lagen werden auf www.umweltfoerderung.at/klar
Klima- und Energiefonds. Weiters stellt die KLAR!-Web-     rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
site umfangreiche Informationen zur Verfügung.
Details finden sich hier: klar-anpassungsregionen.at/
kontakt-und-downloads/downloads

                                                                                                       Leitfaden KLAR!   8
Dass detaillierte Klimawandel-Anpassungskonzept der          Die Erfahrungen aus der Umsetzung sind zu reflektieren
bereits beauftragten Regionen muss bis 31.01.2022            und die Erkenntnisse beim Design der Weiterführung zu
erstellt werden und soll, ausgehend vom Status quo           berücksichtigen.
sowie der zu erwartenden Entwicklung des regionalen
Klimas und der erwarteten Entwicklung der Region,            Darüber hinaus soll nicht teilnehmenden Regionen und
Klimawandel-Anpassungsoptionen darstellen.                   Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, möglichst
Weiters müssen im Rahmen des Konzepts mindestens             niederschwellig von den Erfahrungen und Erkenntnissen
10 konkrete Umsetzungsmaßnahmen detailliert geplant          der KLAR!-Regionen zu profitieren. Daher bildet die
und beschrieben werden. Das Konzept inkl. aller not-         Disseminierung über Regionsgrenzen hinweg einen
wendigen Beilagen ist nach Fertigstellung durch die          weiteren Schwerpunkt der Ausschreibung.
Region an die Abwicklungsstelle zu übermitteln.
Die fertigen Konzeptunterlagen werden in der Folge von       Die/der KAM hat weiterhin eine zentrale Rolle im
der Abwicklungsstelle geprüft und an die Juror*innen         Rahmen des KLAR!-Programmes. Die Verfügbarkeit
des Programmes weitergeleitet. Nach Evaluierung durch        eines KAM für zumindest 20 Wochenstunden ist daher
die Juror*innen wird das Konzept entweder freigegeben        weiterhin eine Voraussetzung für die Unterstützung.
(ggf. mit Auflagen) und die Region erhält den Vertrag zur
zweijährigen Umsetzung, oder die Region erhält bei
negativer Evaluierung die Möglichkeit das Konzept zu         3.2     Mögliche Anpassungsmaßnahmen
verbessern. Ist das Konzept positiv evaluiert, kann die
Umsetzung starten.                                           Grundsätzlich steht eine breite Palette von Anpassungs-
                                                             möglichkeiten zur Verfügung. Anpassungsmaßnahmen
3.1.2   Weiterführungsphase                                  lassen sich grob in drei Kategorien gliedern:
                                                             1. „graue“, rein technische Maßnahmen (etwa technische
Das erfolgreiche Durchlaufen der Konzept- und Umset-            Anlagen zum Hochwasserschutz oder zur Hangstabi-
zungsphase ist Voraussetzung für die Einreichberechti-          lisierung),
gung in der Weiterführungsphase.                             2. „grüne“ Maßnahmen, die darauf abzielen, die natürli-
                                                                chen Funktionen von Ökosystemen zu erhalten oder
In der Weiterführungsphase wird besonderes Augen-               zu verbessern und somit „Resilienzen“ zu schaffen,
merk auf die Verstetigung der bereits umgesetzten               die Klimafolgen puffern können, und
Aktivitäten und Prozesse gelegt. Weiters bilden sektor-      3. „softe oder smarte“ Maßnahmen. Darunter sind
übergreifende und tiefergehende Lösungsansätze und              Aktivitäten zusammengefasst, die auf eine Bewusst-
Maßnahmen sowie die bewusste Auseinandersetzung                 seinssteigerung und auf Wissenszuwachs fokussieren,
mit potentiellen, zukünftigen Nutzungskonflikten, die           ökonomische Anreize schaffen und institutionelle
sich aufgrund des Klimawandels ergeben könnten, einen           Rahmenbedingungen für die Anpassung ermöglichen.
Schwerpunkt der Ausschreibung. Die Disseminierung
erarbeiteter Lösungsansätze und die Vernetzung, auch         Beispiele zu konkreten Anpassungsmaßnahmen finden
über die jeweilige Region hinaus, runden den Schwer-         sich unter anderem in der Best Practice Sammlung der
punkt der gegenständlichen Ausschreibung ab. Hierzu          Serviceplattform, im Aktionsplan zur Österreichischen
müssen innerhalb von 3 Jahren zumindest 10 Anpas-            Anpassungsstrategie sowie auf den Websites
sungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dabei sollte auf            klar-anpassungsregionen.at und
ein ausgewogenes Verhältnis von Verstetigung relevanter      www.klimawandelanpassung.at.
Themen sowie dem Setzen von neuen Schwerpunkten
geachtet werden.                                             Unterstützt werden Anpassungsmaßnahmen an direkte
                                                             und indirekte Auswirkungen des Klimawandels. Die
Zur Einreichung einer Weiterführung ist das bestehende       Anpassung an andere Entwicklungen, wie beispielsweise
Klimawandel-Anpassungskonzept zu durchleuchten und           demografische Trends, wird nicht im Rahmen des KLAR!
zu aktualisieren (dies betrifft nicht den klimatologischen   Programmes unterstützt. Im Einzelfall entscheidet die
Teil). Jedenfalls sind die 10 Maßnahmen zu aktualisieren.    Jury über die Zulässigkeit einzelner Maßnahmen unter
Am Deckblatt des Konzeptes muss ein Vermerk über die         Berücksichtigung der Kriterien zur guten Anpassung.
Aktualisierung angebracht werden.

                                                                                                      Leitfaden KLAR!   9
Der Klima- und Energiefonds unterstützt keine aus-           • Tandems mit anderen Regionen: Bestehende KLAR!
schließlich investiven Maßnahmen im Rahmen der                 Regionen, die an denselben Themenstellungen
Anpassungsmaßnahmen. Kleinere Investitionen im                 arbeiten, können verstärkt in Austausch treten und
Rahmen von Maßnahmen sind zulässig, sofern diese               gemeinsam an Lösungsansätzen und Aktivitäten
nicht mehr als 50 % der Kosten einer Maßnahme                  arbeiten. Jede teilnehmende Region hat ihren Kosten-
ausmachen und der Verstetigung einer Maßnahme                  block im eigenen Antrag darzustellen. Ein LoI (Letter
oder deren besserer Sichtbarmachung (Demonstration)            of Interest) der Tandem-Partner ist dem Antrag
dienen. Darüber hinaus sind Investitionen mit maximal          beizulegen. Tandems sind in der Umsetzungs- und
€ 10.000,– je Maßnahme begrenzt. Über mögliche                 Weiterführungsphase möglich.
bundes- oder landesseitige Unterstützungen von               • Mentoring von anderen Regionen & Disseminierung
Investitionsprojekten gibt die Serviceplattform eine           über die Regionsgrenzen hinaus: Regionen in Öster-
erste unverbindliche Auskunft.                                 reich soll die Möglichkeit gegeben werden, von den
                                                               Erfahrungen und Ergebnissen von KLAR! Regionen zu
Innerhalb der „soften oder smarten“ Maßnahmen ist              profitieren. Es sollen sowohl Peer-Group-Learning als
es je nach Phase möglich, unter anderem folgende               auch sektorspezifische Disseminierung über beste-
Maßnahmen zu konzipieren:                                      hende Strukturen hinaus ermöglicht werden. Wesent-
• Vorsorgecheck Naturgefahren im Klimawandel:                  lich hierbei ist, dass der Fokus auf Österreich liegt.
  Pro Region kann ein Vorsorgecheck für eine Gemeinde          Disseminierung im Ausland ist nur in sehr beschränk-
  als eigenständige Maßnahme durchgeführt werden.              ten Umfang und in begründeten Ausnahmefällen
  Weiters ist es möglich, im Rahmen derselben Maß-             mög­lich. Mentoring ist nur in der Weiterführungsphase
  nahme eine weiterführende Aktivität (z. B. tiefergehen-      möglich.
  de Analyse, Planung konkreter nächster Schritte,           • Climate Proofing & Mainstreaming: Zu in den Regionen
  Bewusstseinsbildung in der Region) zu setzen.                diskutierten Großprojekten (z. B. Renaturierungen,
  Diese weiterführende Aktivität muss im Rahmen der            große technische Investitionen, …) – hierbei ist insbe-
  Antragstellung noch nicht beschrieben werden, da sie         sondere auf die gute Anpassung zu achten – kann ein
  sich aus dem Vorsorgecheck ergibt. Voraussetzung für         Klimacheck oder vorbereitender Dialogprozess durch-
  die Zulässigkeit der weiterführenden Aktivität ist, dass     geführt werden, sofern dargestellt werden kann, dass
  ein wesentliches, klimarelevantes Ergebnis des               die Projektbetreiber*innen und/oder die breite Bevöl-
  Naturgefahrenchecks adressiert wird. Der Naturge-            kerung partizipativ eingebunden werden. Möglich ist
  fahrencheck darf nur von speziell hierfür geschulten         auch die Initiierung von partizipativen Prozessen zu
  Auditor*innen durchgeführt werden. Die maximal               regionsübergreifenden Anpassungsmaßnahmen über
  anerkennbaren Kosten für den Naturgefahrencheck              die Regionsgrenzen hinweg, sofern es einen direkten
  betragen € 5.000,-. Ein Bericht über den Vorsorgecheck       Einfluss auf die Region gibt. Weiters werden Maßnah-
  ist einer dafür eingereichten Plattform zu übermitteln.      men zum Mainstreaming, also zur tiefergehenden
  Weitere Informationen hierzu sind bei der Serviceplatt-      Verankerung von Klimawandelanpassung, in regionalen
  form bzw. hier www.naturgefahrenimklimawandel.at             Strukturen und Prozessen unterstützt. Climate
  erhältlich. Der Vorsorgecheck kann in allen Phasen           Proofing & Mainstreaming ist nur in der Weiter­
  des KLAR! Programmes durchgeführt werden.                    führungsphase möglich.

                                                             Die zulässige Art der Maßnahme in Abhängigkeit der
                                                             Phase ist in folgender Tabelle zusammengefasst:

   Maßnahme                                  Konzeptphase            Umsetzungsphase         Weiterführungsphase

   Naturgefahrencheck                               x                        x                         x

   Tandem                                                                    x                         x

   Mentoring                                                                                           x

   Climate Proofing & Mainstreaming                                                                    x

                                                                                                        Leitfaden KLAR! 10
3.3     Gute Anpassungspraxis                               Folgende Kriterien sind wünschenswert und fließen
                                                            positiv in die Bewertung durch die Jury ein:
Im Rahmen des KLAR! Programmes werden nur
Maßnahmen der guten Anpassungspraxis unterstützt.           Maßnahmen
Dadurch wird Fehlanpassung soweit wie möglich               • haben über ihr eigentliches Ziel hinaus weitere
vermieden. Um diese gute Anpassungspraxis zu                  positive Effekte auf Umwelt und/oder Gesellschaft
gewährleisten, sind sämtliche (potenzielle) Maßnahmen         und verringern Konflikte um die Nutzung von
im Vorfeld aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten       natürlichen Ressourcen,
und zu überprüfen.                                          • berücksichtigen und nutzen positive Wechselwirkungen
                                                              mit anderen Bereichen/Sektoren z. B. hat der Schutz
Folgende Kriterien stehen für eine gute Anpassungs­           vor Erosion positive Effekte auf Landwirtschaft,
praxis und müssen – sofern für die jeweilige Anpas-           Straßen und Abwasserentsorgungsinfrastruktur, …
sungsmaßnahme relevant – erfüllt sein und sind              • weisen eine gewisse Flexibilität auf, d. h. können
Voraussetzung für eine allfällige Förderung im                nötigenfalls (mit relativ geringen Kosten) nach­
Rahmen von KLAR!:                                             gesteuert, modifiziert oder optimiert werden.

Maßnahmen                                                   Bei der Bewertung von Anpassungsmaßnahmen ist
• entsprechen den Prinzipien der nachhaltigen Entwick-      der Bezug zur regionalen Situation stets wesentlich.
  lung und achten darauf, dass sie den Bedürfnissen der     Je nach regionalen Gegebenheiten kann eine Maßnahme
  heutigen Generation entsprechen, ohne die Möglich-        in einer Region gut, in einer anderen Region weniger
  keiten künftiger zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse   gut geeignet sein. Die Serviceplattform berät bei der
  zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen,            Auswahl geeigneter Maßnahmen. Die letztgültige
• reduzieren die Betroffenheit durch die Folgen des         Entscheidung obliegt der Jury.
  Klimawandels kurz- und langfristig oder nutzen
  mögliche Chancen und sind wirksam,
• verlagern die Betroffenheit durch die Auswirkungen        3.4     Serviceplattform & Monitoring
  des Klimawandels nicht in benachbarte/andere
  Regionen, z. B. durch Hochwasserschutzbauten              Die Regionen werden von einer Serviceplattform bei der
  im Oberlauf,                                              Planung der Maßnahmen unterstützt. Die Serviceplatt-
• führen weder direkt noch indirekt zu einer Erhöhung       form stellt unter anderem Informationsmaterialien zur
  der Treibhausgasemissionen und erschweren weder           Verfügung und hilft bei inhaltlichen Fragen zu den
  die Durchführung noch die Wirksamkeit von Klima-          Themengebieten Klima, Klimaszenarien und gute
  schutzmaßnahmen. Weiters wird die Wirkung von             Anpassung. Weiters wird durch die Serviceplattform
  CO₂-Senken (Kohlenstoffaufnahme und -speicherung          das Monitoring ab der Umsetzungsphase durchgeführt.
  z. B. in Wäldern, Mooren) nicht vermindert,               Die Regionen tragen dazu durch die jährliche Berichts­
• haben keine nachteiligen Auswirkungen auf die             legung bei. Darüber hinaus führen die Regionen ab der
  Umwelt. Maßnahmen sind ökologisch verträglich             Umsetzungsphase alle 3 Jahre eine Onlinebefragung
  und führen nicht zu einer Beeinträchtigung von            durch. Der Fragebogen wird zur Verfügung gestellt.
  Ökosystemleistungen (z. B. Schutzwirkung des Waldes,      Für die Bewerbung der Befragungen und die Sicherstel-
  Wasserspeicherkapazität von Ökosystemen, …) oder          lung eines ausreichenden Rücklaufs ist die jeweilige
  der Biodiversität sowie z. B. zu einer höheren Schad-     KLAR! verantwortlich. Die nächste Befragung ist für
  stoffbelastung des Bodens oder der Luft,                  das Jahr 2023 geplant.
• denken soziale Aspekte mit. Maßnahmen belasten
  verwundbare soziale Gruppen (z. B. einkommens-            Weitere Informationen zum verpflichtenden Monitoring
  schwache Schichten, alte Menschen, Kinder, Kranke …)      sind auf der KLAR! Webseite verfügbar. Die Kontaktdaten
  nicht überproportional,                                   zur Serviceplattform finden sich in Kapitel 12.
• finden Akzeptanz in der Bevölkerung, alle betroffenen
  Akteur*innen sind eingebunden.

                                                                                                     Leitfaden KLAR! 11
3.5		     Finanzielle Beteiligung

Die finanzielle Beteiligung des Klima- und Energiefonds           25 % der Projektkosten für die Konzept- und Umsetzung-
ist abhängig von der Phase, der Anzahl der Einwohner­             phase (bzw. Weiterführung) ausmachen. Der Nachweis
*innen sowie der Anzahl der Gemeinden in einer Region.            der Eigenmittelaufbringung muss mit dem Antrag
Die Höhe der maximalen Klima- und Energiefonds-Unter-             erbracht werden.
stützung kann den folgenden Tabellen entnommen
werden. Im 1. Schritt sind die Punkte für die Gemeinde­           Zu beachten ist, dass mindestens 50 % der Eigenmittel
anzahl sowie die Punkte für die Anzahl der Einwohner­             als Barleistungen und maximal 50 % als „In-kind“-Leis-
*innen zu addieren und in weiterer Folge ist aus der              tungen (freiwillige Personalleistungen etc.) zugesichert
anschließenden Tabelle anhand der Gesamtpunktezahl                werden müssen.
die maximal mögliche Unterstützung zu entnehmen.
                                                                  Sämtliche gegebenenfalls anfallenden Steuern und
Weiters ist die Unterstützung an die Einbringung von              Abgaben, die den Antragsteller*innen und Vertrags­
Eigenleistungen (Kofinanzierungsmittel) durch die                 partner*innen im Zuge der Konzept- und Umsetzungs-
Gemeinden gebunden. Diese Eigenleistungen können                  phase sowie der Weiterführung entstehen, sind mit der
sowohl in bar als auch „In-kind“ (d. h. freiwillige Personal-     Vereinbarungssumme abzudecken und werden nicht
oder Sachleistung) erfolgen und müssen zumindest                  zusätzlich berücksichtigt.

Finanzielle Beteilung für Konzept- und Umsetzungsphase

 Punkte nach Gemeindezahl                                         Punkte nach EinwohnerInnen

  2 – 5 Gemeinden        6 – 15 Gemeinden     > 15 Gemeinden        3 – 15.000 EW       15.001 – 30.000 EW        > 30.000 EW

          1                      2                   3                   1                        2                    3

                                                Konzept- und Umsetzungsphase

Gesamt-       max. Höhe Konzept-      min. Kofinanzie-      max. Höhe Umset-        min. Kofinanzie-         max. gesamte
punkte        Unterstützung dr.       rungsmittel an den    zungsunterstützung      rungsmittel an den       Klima- und Energie-
              Klima und Energie-      Konzeptkosten durch   dr. Klima- und          Umsetzungskosten         fonds- Unterstützung
              fonds (inkl. Bewusst-   KLAR! in %            Energiefonds            durch KLAR! in %
              seinsbildung)

    2                25.000                  25%                 110.000,0                  25%                    135.000
    3                25.000                  25%                 115.000,0                  25%                    140.000
    4                30.000                  25%                 121.000,0                  25%                    151.000
    5                35.000                  25%                 126.000,0                  25%                    161.000
    6                40.000                  25%                 132.000,0                  25%                    172.000

                                                                                                                   Leitfaden KLAR! 12
Finanzielle Beteilung für die Weiterführung

 Punkte nach Gemeindezahl                                    Punkte nach EinwohnerInnen

  2 – 5 Gemeinden       6 – 15 Gemeinden   > 15 Gemeinden     3 – 15.000 EW     15.001 – 30.000 EW     > 30.000 EW

         1                     2                 3                   1                  2                   3

                                                     Weiterführung

                                             max. Klima- und Energiefonds-         min. Kofinanzierung der Gesamt­
             Gesamtpunkte
                                                     Unterstützung              projektkosten durch KLAR!-Eigenmittel

                    2                                   170.000                                  25%
                    3                                   180.000                                  25%
                    4                                   192.000                                  25%

                    5                                   210.000                                  25%
                    6                                   220.000                                  25%

4.0 Pilotaktion KLAR! Invest
Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung wird erst­          • Wassermanagement
mals die Unterstützung von Investitionsmaßnahmen               Im Rahmen des Wassermanagements werden
im Rahmen des KLAR! Programmes ausgeschrieben.                 sämtliche investive Maßnahmen adressiert, die dazu
Ziel hierbei ist es durch gezielte Investitionsaktivitäten     beitragen mit zuviel (z. B. Starkregen) oder zu wenig
die Wirkung der Maßnahmen in den Regionen zu steigern.         (z. B. Trockenheit/Dürre) Wasser besser umzugehen.
Antragsberechtigt sind alle Regionen ab der Umsetzungs-        Dementsprechend können die Maßnahmen von
phase, wobei pro Region nur ein Antrag gestellt werden         Investitionen in die Wasserzurückhaltung, die Ent­
kann.                                                          siegelung von Flächen bis hin zur stärkeren Nutzung
                                                               von Regenwasser reichen.

4.1     Themenfelder von KLAR! Invest                        Wesentlich ist, dass die Investitionen den Kriterien der
                                                             guten Anpassung entsprechen. Weiters muss es einen
Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibungen                   Bezug zur regionalen Betroffenheit sowie den in der
werden 2 Themenbereiche adressiert:                          jeweiligen Region gesetzten Maßnahmen gegeben sein.
                                                             Die fachliche Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit von einzel-
• Hitzeschutz                                                nen Maßnahmen wird von einer Expertenjury geprüft.
  Im Rahmen des Hitzeschutzes sind sämtliche investive       Flankierende Maßnahmen (z. B. Bewusst­seins­bildung,
  Maßnahmen zulässig, die dazu beitragen die Hitze­          Schautafel, etc) sind mit maximal 5 % der Investitions-
  belastung zu reduzieren (inklusive Verbesserung des        kosten begrenzt.
  Mikroklimas). Dazu gehören sowohl Investitionen in
  die grüne und blaue Infrastruktur als auch klima­
  freundliche (passive) Beschattungs- und Kühlungs-
  maßnahmen.

                                                                                                        Leitfaden KLAR! 13
4.2     Additionalität von KLAR! Invest                     4.4     Einreichfristen und verfügbares
                                                                    Budget pro Region
Voraussetzung für eine Unterstützung durch den Klima
und Energiefonds ist, dass es keine andere Unterstüt-       Pro Region stehen seitens des Klima und Energiefonds
zungsmöglichkeit für das jeweilige Projekt gibt.            maximal 40.000,- Euro zur Verfügung. Ein Eigenmittel­
Die Antragsteller*innen haben dies im Vorfeld zu prüfen     anteil (Kofinanzierungsanteil) von mindestens 25 %
und im Rahmen der Antragstellung (1 Stufe) den Prüf­        der Region ist zwingend vorgeschrieben.
prozess zu beschreiben sowie zu bestätigen, dass es für
das Vorhaben keine andere Unterstützung gibt. Darüber       Einreichfrist für die Stufe 1:
hinaus ist ein Eigenmittelanteil (Kofinanzierungsanteil)    17. September 2021, 12:00 Uhr
von 25 % der Region zwingend vorgeschrieben.
                                                            Einreichfrist für die Stufe 2:
                                                            31. Jänner 2022, 12:00 Uhr
4.3     Einreichprozedere

Die Bewerbung für eine Unterstützung erfolgt in einem       4.5     Berichtspflicht
zweistufigen Prozess. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass der Aufwand der beantragenden KLAR!-Region             Nach Abschluss der Maßnahme(n) ist ein Bericht über
gering gehalten wird.                                       die Planung, Umsetzung sowie Wirkung der Maßnahme(n)
                                                            an die KPC zu übermitteln. Im Rahmen des Berichts
Im Rahmen der ersten Stufe (Kurzantrag) sind die            können auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung
geplanten Maßnahme(n), der Bezug zum regionalen             der Pilotaktion angeführt werden.
Klimawandelanpassungskonzept, die Einhaltung der
guten Anpassung, ein grober Zeit- und Kostenplan
(1 Angebot ausreichend) sowie die Prüfung alternativer      4.6     Auswahlkriterien
Finanzierungsquellen und die Bestätigung, dass es keine
andere Fördermöglichkeiten gibt, vorzulegen.                • Eignung der Maßnahme(n) (Bezug zum regionalen
                                                              Klimawandelanpassungskonzept)
Im Rahmen er zweiten Stufe (Vollantrag) sind die im         • Relevanz der Maßnahme(n) für die Region
Rahmen der ersten Stufe vorgelegten Unterlagen zu           • Kostenangemessenheit und Qualität der Planung
präzisieren und auszugestalten. Für alle Kostenpositionen
über € 1.500,- sind zumindest 3 Vergleichsangebote
einzuholen und für den Fall, dass der Bestbieter nicht      4.7     Rechtsgrundlage
auch der Billigstbieter ist, muss die Auswahl begründet
werden. Etwaige Auflagen und Empfehlung der Jury aus        Die KLAR-Invest-Maßnahme stellt eine Erweiterung
der ersten Stufe sind im Vollantrag zu berücksichtigen.     der bestehenden Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft
                                                            zwischen der Region und dem Klima- und Energiefonds
                                                            mit eigenen Fristigkeiten und Kosten dar.

                                                            Einreichberechtigt sind ausschließlich Gemeinden,
                                                            rein öffentliche gemeindeeigene Betriebe sowie die rein
                                                            öffentlichen Trägerorganisationen in aktiven KLAR!s,
                                                            die sich zum Zeitpunkt des Starts der Ausschreibung in
                                                            der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase befinden.

                                                                                                      Leitfaden KLAR! 14
5.0 Antragstellung
    und Einreichunterlagen
Vor Antragstellung müssen sich die Antragsteller*innen     Dabei ist auf die Auswahl der richtigen Formulare
auf der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch   zu achten. Die Einreichformulare sowie weitere
registrieren: www.klimafonds.gv.at/ausschreibungen/        Informationen stehen auf den jeweiligen Seiten
klimafondsnummer                                           unter www.umweltfoerderung.at bereit.

Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt              Sämtliche Einreichformulare und sonstige weitere
im Anschluss online über die Website                       Unterlagen sind vollständig und fristgerecht online
www.umweltfoerderung.at.                                   einzureichen.

6.0 Auswahlverfahren
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen                 Inhaltliche Kriterien
innerhalb der Einreichfrist über die Website               • Für Konzept- und Umsetzungsphase bzw. bei
www.umweltfoerderung.at hochgeladen werden.                  Änderung auch für Weiterführungsphase: Eignung
Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen der                der Region als Klimawandel-Anpassungsmoellregion
Anträge durch die Abwicklungsstelle (KPC) werden             (Ein­bindung relevanter Akteure, Nutzung bestehender
diese einer externen Fachjury zur Beurteilung vorgelegt.     Strukturen, Homogenität zukünftiger klimawandel­
Bei der Jurierung müssen die Anträge inhaltlich über-        bedingter Herausforderungen, Struktur der
zeugen. Es werden nur jene Anträge für eine Kooperation      geplanten ÖÖP)
ausgewählt, die qualitativ den im vorliegenden Leitfaden   • Eignung des (aktualisierten) Konzeptes zur Umset-
angeführten Kriterien entsprechen.                           zung/Weiterführung bzw. der geplanten Maßnahmen
                                                               · Erfüllung der verbindlichen Kriterien guter Anpas-
                                                                 sungspraxis gemäß Kapitel 3.3 (mit dem Ziel die
Beurteilungskriterien                                            Widerstandsfähigkeit der Region gegenüber dem
                                                                 Klimawandel zu erhöhen).
Formalkriterien                                                · Qualität des Anpassungskonzepts inklusive
• Vollständigkeit                                                der Vorausschau für 2050, Beschreibung der
    · Alle erforderlichen Antragsunterlagen und alle             Handlungsfelder und der 10 konkreten Anpas-
      Kofinanzierungsbestätigungen liegen vollständig            sungsmaßnahmen (Gemäß ANHANG 1).
      und formal richtig ausgefüllt vor.                       · Übereinstimmung der Herausforderung der
• Fristkonformität                                               Region mit den geplanten Maßnahmen sowie
    · Sämtliche Unterlagen wurden innerhalb der                  Ausgewogenheit der 10 Maßnahmen.
      Einreichfrist über den angegebenen Link bei                Die klimatischen Basisinformationen hierzu liefert
      der KPC eingereicht.                                       das von der Serviceplattform zur Ver­fügung
                                                                 gestel­lte KLAR!-Klimafinoblätter.
                                                               · Kohärenz mit der österreichischen Strategie
                                                                 zur Anpassung an den Klimawandel.
                                                                 (Anpassung an den Klimawandel (bmk.gv.at))

                                                                                                     Leitfaden KLAR! 15
• Kostenangemessenheit                                        · Sicherstellung der Abstimmung mit relevanten
    · Angemessenheit der Kosten hinsichtlich Größe              Landes- und Bundesvorgaben (z. B. Anpassungs-
      der Region sowie der sich stellenden Komplexität.         strategien, Energiestrategien etc.)
    · Kosten-Nutzen-Relation der geplanten Umsetzungs-        · Fachliche Eignung der Modellregions-Manager­
      maßnahmen.                                                *innen (ab Fertigstellung Konzept relevant) und
• Wirkung der Maßnahmen und Bewusstseinsbildung                 des geplanten Projektkernteams.
    · Maßnahmen leisteten einen Beitrag zur Klima­            · Einbindung relevanter öffentlicher Player in der
      wandelanpassung in der Region                             Region und Einbindung von bereits bestehenden
                                                                Strukturen (z. B. Klima- und Energie-Modell­regionen,
Qualitätssicherung und Management                               e5, Leader …).
• Für alle Phasen                                             · Struktur der geplanten öffentlich-öffentlichen
    · geeignete Managementstrukturen zur Sicher­                Partnerschaft und generelle Bereitschaft dazu.
      stellung der erfolgreichen Erarbeitung oder             · Geeignete Managementstrukturen zur Sicherstel-
      Umsetzung des Konzepts, Einbindung regionaler             lung der erfolgreichen Umsetzung des Konzepts,
      Entscheidungsträger*innen                                 Einbindung regionaler Entscheidungsträger*innen.
    · geplante Verankerung des Themas in diversen             · (Geplante) Verankerung des Themas in diversen
      Konzepten und Prozessen (z. B. im Gemeindeleit-           Konzepten und Prozessen (z. B. im Gemeindeleitbild,
      bild, örtlichen Entwicklungskonzept, Energie­             örtlichen Entwicklungskonzept, Energiekonzept,
      konzept, Landschafts- und Grünraumkonzept etc.)           Landschafts- und Grünraumkonzept etc.).
    · fachliche Eignung des geplanten Projektkernteams        · Sicherstellung der Abstimmung mit anderen
    · geplanter Umgang mit dem Themenkomplex                    relevanten Landes- und Bundesvorgaben.
      Fehlanpassung                                             (z. B. Anpassungsstrategien, Energiestrategien etc.)
                                                              · Klarer und nachvollziehbarer Projekt(zeit)plan.

7.0 Kooperationsvereinbarung
    und Auszahlung
Auf Grundlage der Empfehlungen der externen Jury          Die Auszahlung der finanziellen Beteiligung wird in
trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die      den Kooperationsvereinbarungen geregelt und ist dieser
Entscheidung. Darauf aufbauend ist die Rechtsgrundlage    zu entnehmen.
für die Zusammenarbeit eine öffentlich-öffentliche
Partnerschaft. Auf dieser Basis wird die Kooperation      Auf Verlangen sind weitere Nachweise der Tätigkeiten
durch eine Vereinbarung geregelt. In der Kooperations-    der Modellregions-Manager*innen (detaillierte Stunden-
vereinbarung werden die Leistungen, die beide Partner     listen, Büroöffnungszeiten etc.) und Belege der angefal-
in die Kooperation einbringen, definiert.                 lenen Kosten sowie sämtliche weitere zur Prüfung der
                                                          Umsetzung vor Ort oder elektronisch notwendigen
Die Leistungen des Klima- und Energiefonds werden         Unterlagen auf Verlangen der Abwicklungsstelle KPC
ab der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung        vorzuweisen.
erbracht.

                                                                                                      Leitfaden KLAR! 16
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