Leitfaden KLAR! Klimawandel-Anpassungsmodellregionen
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Leitfaden KLAR! Klimawandel- Anpassungsmodellregionen Jahresprogramm 2021 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Juni 2021
Inhalt Vorwort 2 1.0 Das Wichtigste in Kürze 3 2.0 KLAR! Allgemeines zum Programm 4 2.1 Zielsetzung des Programms 4 2.2 Allgemeiner Programmablauf 4 2.3 Zielgruppe des Programmes und dieser Ausschreibung 5 2.4 Modellregions-Management (ab Umsetzung) 5 2.5 Eingliederung in bestehende Strukturen 6 2.6 Rechtsgrundlage: öffentlich-öffentliche Partnerschaft 6 2.7 Bundesenergieeffizienzgesetz 7 2.8 Zusammenspiel mit der Smart Cities Initiative 7 3.0 Gegenstand der Ausschreibung 8 3.1 Phasen des Programms 8 3.1.1 Konzept- und Umsetzungsphase 8 3.1.2 Weiterführungsphase 9 3.2 Mögliche Anpassungsmaßnahmen 9 3.3 Gute Anpassungspraxis 11 3.4 Serviceplattform & Monitoring 11 3.5 Finanzielle Beteiligung 12 4.0 Pilotaktion KLAR! Invest 13 4.1 Themenfelder von KLAR! Invest 13 4.2 Additionalität von KLAR! Invest 14 4.3 Einreichprozedere 14 4.4 Einreichfristen und verfügbares Budget pro Region 14 4.5 Berichtspflicht 14 4.6 Auswahlkriterien 14 4.7 Rechtsgrundlage 14 5.0 Antragstellung und Einreichunterlagen 15 6.0 Auswahlverfahren 15 7.0 Kooperationsvereinbarung und Auszahlung 16 8.0 Budget 17 9.0 Einreichfristen 17 10.0 Wichtige Hinweise zur erfolgreichen Einreichung 18 11.0 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage 19 12.0 Kontakt und Informationen 20 ANHANG 1: Inhalt eines regionalen Anpassungskonzeptes 21 ANHANG 2: Aufgaben-Anforderungsprofil Anpassungsmodellregions-Manager*innen 23 Impressum 24 Leitfaden KLAR! 1
Vorwort In vielen Regionen Österreichs sind die Folgen des Klimawandel bereits spürbar. Nicht nur naturnahe Sektoren wie die Forst- und Landwirtschaft sind den Veränderungen ausgesetzt, sondern alle Lebensbereiche sind durch die Veränderungen betroffen. So führen beispielsweise im Sommer höhere Temperaturen zu einer höheren Hitzebelastung oder Allergiker*innen leiden unter längeren Vegetationszeiten und der damit verbunden Ausweitung der Pollensaison. Die Wissenschaft ist sich sicher, dass sich diese Veränderungen in den nächsten Jahrzehnten verstärken werden. Für Regionen und Gemeinden gilt es daher, jetzt zu handeln um die zukünftigen Herausforderungen des Klima wandels zu meistern. Dabei ist, neben der reaktiven Anpassung, vor allem die vorausschauende Umsetzung von Maßnahmen nötig. Dafür wurde vom Klima- und Energiefonds das Programm Klimawandel-Anpassungsmodell regionen (KLAR!) geschaffen. Das Programm verzeichnet Jahr für Jahr großen Zulauf, derzeit passen sich bereits 74 Regionen mit über 600 Gemeinden und mehr als 1,6 Millionen Einwohner*innen erfolgreich an die Auswirkungen des Klimawandels an. Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung wird nicht nur den bereits bestehenden Regionen ein attraktives Angebot zur Fortführung und Vertiefung ihrer Aktivitäten gemacht. Es werden auch wieder neue Regionen gesucht, die sich auf den bevorstehenden Wandel vorbereiten wollen. Das gegenständliche KLAR! Programm trägt zur Erfüllung der Ziele des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans sowie der Nationalen Österreichischen Anpassungsstrategie bei. Weiters leistet es einen Beitrag zu den Vorgaben aus dem von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommen und unterstützt die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union. Gemeinden und Regionen werden bei der Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt. Hierbei wird ein umfassender Ansatz verfolgt, der auch die Dimensionen Klimaschutz, soziale Akzeptanz und die Vermeidung von Fehlanpassung umfasst. Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Projekt im Rahmen dieser Ausschreibung des KLAR! Programmes einzureichen und wünschen Ihnen viel Erfolg! Ingmar Höbarth Theresia Vogel Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Leitfaden KLAR! 2
1.0 Das Wichtigste in Kürze Der Klimawandel ist in den letzten Jahren bereits Für bestehende Regionen gilt: für viele Menschen und Regionen spürbar geworden. Regionen, die bereits den Auftrag zur Konzepterstellung Die Forschung hat gezeigt, dass die Klimaveränderung erhalten haben und derzeit in der Konzepterstellung auch bei sofortiger Reduzierung der klimarelevanten sind können im Rahmen dieser Ausschreibung einen Emissionen über die nächsten Jahrzehnte anhalten Antrag für die 2-jährige Umsetzungsphase stellen wird. Hinzu kommt, dass Österreich vom Klimawandel (Einreichung mit Konzept). besonders stark betroffen ist. Dabei muss der Wandel per se nicht immer nur negativ sein. Es bieten sich auch Regionen die derzeit in der Umsetzungsphase sind in vielen Bereichen Chancen und neue Optionen. Wichtig können, sofern sie sich zum Zeitpunkt der Antrag ist jedoch, dass man sich mit den Veränderungen stellung zumindest in der zweiten Hälfte der Umsetzung auseinandersetzt und sich rechtzeitig und zukunfts befinden und der Zwischenbericht vorliegt, für die orientiert anpasst. Weiterführung bewerben. Vor diesem Hintergrund hat der Klima- und Energie- Für alle Einreichungen, die eine geographische Über- fonds das Förderprogramm Klimawandel-Anpassungs- schneidung mit einer LEADER-Region haben ist eine modellregionen (KLAR!) initiiert, um Regionen und Absprache im Vorfeld der Einreichung verpflichtend. Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich auf die Dies ist im entsprechenden Formular zu dokumentieren. Zukunft vorzubereiten, sich – soweit möglich – an den Klimawandel anzupassen, die möglichen Nachteile Weiters ist im Einreichformular der Prozess dazulegen, zu minimieren und die sich eröffnenden Chancen wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen zu nutzen. erfolgen wird. Ein koordiniertes Zusammenspiel beider Programme kann zu hohen Synergieeffekten führen. KLAR! unterstützt Gemeinden in Regionen die sich in diesem Sinn vorausschauend den Herausforderungen Im Rahmen des Programms wird auf die Partizipation des Klimawandels stellen wollen. Dabei sollte die von Stakeholdern sowie der Bevölkerung im Rahmen Klimawandel-Anpassungsmodellregion zwischen 3.000 der Erarbeitung von Lösungen besonderer Wert gelegt. und 60.000 Einwohner umfassen, kann aber in begrün- deten Ausnahmefällen davon abweichen. Einreichfrist für die Stufe 1 der Pilotaktion KLAR!-Invest: 17. September 2021, 12:00 Uhr Das Programm ist mit laufenden Aktivitäten auf Bundes- Ende der Ausschreibung: 31.01.2022 um 12:00 Uhr und Landesebene abgestimmt. Antragsteller*innen müssen sich mit der Österreichischen Strategie zur Das laut Jahresprogramm 2021 verfügbare Budget Anpassung an den Klimawandel (Anpassung an den für das KLAR! Programm beträgt 5 Millionen €. Klimawandel (bmk.gv.at)) bzw. den Aktivitäten in ihrem jeweiligen Bundesland auseinandersetzen. Gegenständliches Programm trägt zur Erfüllung Das Programm ist ab 2021 in folgende der Ziele des integrierten nationalen Energie- und Phasen gegliedert: Klimaplans sowie der Österreichischen Anpassungs- • Konzept- und Umsetzungsphase strategie bei. Weiters leistet es einen Beitrag zu den • Weiterführungsphase Vorgaben aus dem von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommen und unterstützt die Zielerrei- Für Regionen die erstmalig einreichen gilt: chung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben Neue Regionen müssen innerhalb der Ausschreibungs- der Europäischen Union. frist einen Vollantrag für Konzept- und Umsetzungsphase stellen (Einreichung ohne Konzept). Leitfaden KLAR! 3
2.0 KLAR! Allgemeines zum Programm 2.1 Zielsetzung des Programms Mit dem Programm „KLAR! Klimawandel-Anpassungs- • Sektorübergreifende Herangehensweise an Themen modellregionen“ des Klima- und Energiefonds wird das sowie die Vorwegnahme von Nutzungskonflikten Ziel verfolgt, Regionen auf dem Weg zur Anpassung an durch vorausschauende, partizipative Prozesse auf die Gegebenheiten des Klimawandels zu unterstützen regionaler Ebene. und zu begleiten. Regionale Ressourcen sollen nach haltig genutzt, Bewusstsein für die Thematik geschaffen, Wesentliche Elemente in jeder KLAR! sind die Arbeiten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel der Modellregions-Manager*innen (KAM, ab Umsetzung durchgeführt und sich ergebende Chancen ergriffen verpflichtend), die als zentrale Ansprechpersonen und werden. Weiters soll das Bewusstsein für den Klima- Koordinator*innen der KLAR! Aktivitäten fungieren. wandel und dessen Folgen sowie den regionalen Weiters koordiniert sie/er die breiten Bewusstseins Möglichkeiten darauf zu reagieren gestärkt werden. bildungsmaßnahmen, die durchgeführt werden. Grundlage für die Arbeiten ist immer ein umfassendes Dazu werden folgende Ziele auf kommunaler und Konzept, in dem Potenziale der Region erhoben, regionaler Ebene verfolgt: regionsspezifische Zielsetzungen und ein Leitbild • Erkennen und Nutzen von Chancen, die sich durch erarbeitet sowie ein Maßnahmenplan als Fahrplan den Klimawandel auf regionaler Ebene ergeben, für die Erreichung der Ziele definiert wurden. • detaillierte Erhebung von klimawandelbedingten Risiken und diese durch entsprechende Anpassungs- Die Erfahrung mit anderen Modellregionen zeigt, dass maßnahmen langfristig minimieren, die angestrebten Transformationsprozesse und die • Informations- und Bewusstseinsbildung bei Entschei- langfristige Etablierung der Anpassungsthemen in den dungsträger*innen der Gemeinden, Betrieben und Regionen mehrere Jahre aktiver Arbeit brauchen. Haushalten, um die Chancen und Gefahren des Um die gemeinsamen Ziele des Klima- und Energiefonds Klimawandels zu verdeutlichen, und der KLAR! zu erreichen, werden deshalb länger • Forcierung von Projekten in allen Bereichen fristige Kooperationen mit den Regionen angestrebt der Klimawandelanpassung, und unterstützt. • Vermeidung von Fehlanpassungen, • Festigung von geeigneten Strukturen für regionale Anpassungsmaßnahmen, 2.2 Allgemeiner Programmablauf • Know-how-Aufbau in den Regionen zur Anpassung an den Klimawandel, Das Programm „Klimawandel-Anpassungsmodell regionen“ (KLAR!) ist in folgende Phasen eingeteilt. Konzept- und Umsetzungsphase Weiterführungsphase Einreichung Einreichung Einreichung zur Weiterführung ohne Konzept mit Konzept inkl. neuer Vorhaben Erstellung eines Umsetzung mind. Weiterführung Anpassungskonzepts 10 konkreter Maßnahmen 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre KLAR! Monitoring Leitfaden KLAR! 4
2.3 Zielgruppe des Programmes 2.4 Modellregions-Management und dieser Ausschreibung (ab Umsetzung) Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden Entscheidender Erfolgsfaktor für eine KLAR! ist die einerseits neue und andererseits bestehende Klima Arbeit der Modellregions-Manager*innen. Diese/r wandel-Anpassungsmodellregionen unterstützt. koordiniert alle Agenden der KLAR! vor Ort und ist zentraler Dreh- und Angelpunkt in der Modellregion. Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine Kooperations- Neben der Initiierung und dem Management von vereinbarung im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Projekten und der aktiven Öffentlichkeitsarbeit sind die Partnerschaft, die im Falle der Genehmigung eines An Vernetzungsaktivitäten mit den lokalen Entscheidungs- trags zwischen dem Klima- und Energiefonds (vertreten träger*innen und Stakeholdern sowie die Vernetzung durch die KPC) und der KLAR! Klimawandel-Anpassungs- und der Austausch mit anderen Modellregionen und modellregion abgeschlossen wird. (Details siehe 2.6) dem Klima- und Energiefonds sowie der Serviceplatt- form wesentliche Aufgaben. Einen Antrag auf Unterstützung einer Konzept- und Umsetzungsphase können alle Regionen stellen, die In jeder KLAR! muss eine Modellregions-Manager*innen folgende Kriterien erfüllen: (KAM) ab der Umsetzung installiert sein, die/der vor Ort aktiv arbeitet. Für die Dauer der davorliegenden Konzept Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden oder erstellung ist die/der KAM nicht verpflichtend, es wird rein öffentliche Trägerorganisationen ohne jegliche jedoch empfohlen, den/die KAM möglichst früh zu private Beteiligung. Es werden Klimawandel-Anpassungs- nominieren, um im Konzepterstellungsprozess einge- modellregionen gesucht, die die Absicht haben, alle bunden zu sein. Phasen des Programms zu durchlaufen. Als geeignete Klimawandel-Anpassungsmodellregion sind Regionen Das Büro der Modellregions-Manager*innen (Informa im ländlichen Raum bis hin zu Kleinstädten mit Umland- tionszentrale) muss in der Region liegen und fixe gemeinden zu verstehen. Die Regionen müssen aus Öffnungszeiten haben, um die Erreichbarkeit für eine zumindest zwei Gemeinden bestehen. Katastral breite Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Manager*innen gemeinden gelten nicht als eigene Gemeinden. Die müssen durch eine Tätigkeit von zumindest 20 Stunden Regionen sollen zumindest 3.000, höchstens jedoch pro Woche dafür sorgen, dass die KLAR! kontinuierlich 60.000 Einwohner*innen haben. Die Einwohner*innen- betreut wird. Die Dokumentation darüber ist mittels Grenze kann nur in inhaltlich sehr gut begründeten Stundenaufzeichnungen zu führen. Fällen geringfügig unter- oder überschritten werden. Die Modellregions-Manager*innen koordinieren die Einen Antrag auf Unterstützung einer Weiterführung Umsetzung der Maßnahmen, die im Konzept für die können KLAR!-Regionen stellen, die zumindest das erste Klimawandel-Anpassungsmodellregion vorgesehen Jahr der vorangegangen Umsetzungsphase abgeschlos- sind und in den Antragsunterlagen genau definiert sind. sen und einen vollständigen Zwischenbericht vorliegen haben. Außerdem können KLAR! Regionen, die bereits Die Umsetzung des Konzepts muss durch das Modell in einer Weiterführungsphase sind, erneut einen Weiter- regions-Management mittels folgender Maßnahmen führungsantrag stellen. Hier muss sich die Modellregion erreicht werden: zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest im zweiten • Ressourcenverfügbarkeit Modellregions-Manager*innen: Jahr der Weiterführung befinden und der Zwischen mindestens 20 Stunden nachweisbare Wochenarbeits- bericht vorliegen. Der Zwischenbericht fließt in die zeit ausschließlich für die Modellregion. Das Verhältnis Jurybeurteilung ein. Bestehende Regionen können um der Mittelverwendung zwischen Verwendung für Gemeinden erweitert oder verkleinert werden, sofern Personalaufwand und Verwendung für sonstigen die Homogenität der Gesamtregion erhalten bleibt und Projektaufwand kann in den Regionen unterschiedlich die Veränderung zweckmäßig erscheint. Änderungen sein. Zentral sind die Arbeiten der Modellregions- der Regionsgröße sind darzustellen und inhaltlich zu Manager*innen. Stundenaufstellungen sind zu führen argumentieren. Wenn sich eine KLAR! in der Zusammen und auf Verlangen vorzulegen. setzung maßgeblich verändert (mehr als Verdoppelung oder Halbierung der Einwohner*innenzahl oder Gemein- den), ist ein Neuantrag zu stellen. Leitfaden KLAR! 5
• Einrichtung einer Informationszentrale (Büro der pro Woche für jedes Programm tätig sein. Wenn die Modellregions-Manager*innen mit KLAR! definierter Programme nicht in einer Personalunion abgewickelt Ansprechperson, fixen Öffnungszeiten, Telefonnummer werden, gilt weiterhin, dass mind. 20 h direkt von den und E-Mail-Adresse. Diese Informationszentrale kann Manager*innen geleistet werden müssen. Eine Reduzie- auch in eine bereits bestehende Büroinfrastruktur rung von KEM-Aktivitäten durch die Aufnahme der integriert werden. KLAR!-Aktivitäten ist keinesfalls erwünscht • Zur Verfügungstellung und bei Bedarf Aktualisierung (und vice versa). von Inhalten für einen regionsbezogenen Internet- Auftritt der Klimawandel-Anpassungsmodellregionen. Hinweis: KEM und KLAR! Managementaufgaben unter- Erforderliche Mindestinhalte sind Kontakt zu Modell scheiden sich im inhaltlichen Anforderungsprofil. Eine regions-Management, Ziele, Maßnahmen, Veranstal- hundertprozentige Trennung der finanziellen Gebarung tungen, Aktionen, Hinweis auf den Klima- und Energie- der KEM und der KLAR! ist zu gewährleisten und muss fonds als Partner sowie Verlinkung zur Modellregionen- jederzeit nachweisbar sein. Homepage des Klima- und Energiefonds. • Mindestens jährliche Planungs- und Evaluierungs- Sollte sich die KLAR! Region mit einer KEM-Region workshops mit relevanten Akteur*innen (das Team teilweise, aber weniger als 80 % decken (gemessen um Modellregions-Manager*innen unter Einbindung an den Gemeinden), so kann entweder: der kommunalen Entscheidungsträger*innen) zur a) das KLAR! und KEM Management von einer Person Erreichung der Ziele im Anpassungskonzept. durchgeführt werden und es gelten dieselben Bedin- • Akquisition und Koordination sowie Erhebung von gungen wie bei einer mehr als 80 % Deckung oder Fördermöglichkeiten der im Anpassungskonzept b) es kann für die KLAR! Region eine eigene Modellre- herausgearbeiteten Anpassungsprojekte sowie die gions-Manager*innen installiert werden. In diesem Fall Initiierung von Machbarkeits-Checks für weitere ist eine regelmäßige, zumindest quartalsweise Abstim- Projekte. mung zu dokumentieren. Diese Abstimmung hat neben • Initiierung, Betreuung und Management der inhaltlichen Aspekten insbesondere die Öffentlichkeits Umsetzungsmaßnahmen. arbeit sowie die Arbeit mit den regionalen Entscheidungs • Zusammenarbeit mit der Serviceplattform sowie träger*innen zu umfassen. Durchführung des Monitorings (inklusive Durch führung der Online-Befragungen, geplant für 2023). Sollte es zwischen Klimawandel-Anpassungsmodell • Teilnahme an den Schulungen des Klima- und region und LEADER-Region eine geographische Über- Energiefonds. schneidung geben, so muss eine Absprache mit den zuständigen LEADER-Manager*innen bereits im Vorfeld der Einreichung erfolgen. Dies ist im Formular zur 2.5 Eingliederung in bestehende Strukturen Bestätigung der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft zu dokumentieren. Die Nutzung von bestehenden Strukturen ist erwünscht. Die Unterstützung des Aufbaus von Doppelgleisigkeiten Die Eingliederung der KLAR! in die bestehenden ist seitens des Klima- und Energiefonds nicht möglich. Strukturen ist jedenfalls im Antrag darzustellen. Sollte sich eine KLAR! mit einer KEM zu mehr als 80 % decken (gemessen an den Gemeinden), so wird 2.6 Rechtsgrundlage: empfohlen, dass das KLAR! und KEM Management von öffentlich-öffentliche Partnerschaft einer Person durchgeführt wird. Sollte durch die Über- nahme beider Managementaufgaben die Arbeitszeit Die Zusammenarbeit des Klima- und Energiefonds von 40 Stunden pro Woche (für beide Tätigkeiten als mit den Klimawandel-Anpassungsmodellregionen wird Modellregionsmanager*innen) bei einer Person über- im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft schritten werden, so soll eine Assistenzstelle geschaffen (ÖÖP) abgeschlossen. werden. Manager*innen (mindestens 15 Stunden) und Assistenz müssen in diesem Fall in Summe für zumin- Die Vertretung der Klimawandel-Anpassungsmodell dest jeweils 20 Stunden (rein für die Umsetzung der regionen muss durch rein öffentliche Partner*innen eingereichten Maßnahmen – ohne z. B. Klimaschulen erfolgen. Dazu können die Gemeinden der KLAR! eine Leitfaden KLAR! 6
Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds eingehen. Leistungen der Modellregion in der Die Gemeinden können sich aber auch in Form ver- Kooperationspartnerschaft schiedener möglicher Rechtspersönlichkeiten (Vereine, Die Leistungen der Klimawandel-Anpassungsmodell Verbände, Gemeinden, GmbHs) zu einer KLAR! zusam- regionen für die Kooperation mit dem Klima- und menschließen – wesentlich ist allerdings, dass aus- Energiefonds müssen im Antrag genau dargestellt schließlich öffentliche Stellen ohne jegliche private oder werden. betriebliche Beteiligung im Träger der Klimawandel- Anpassungsregionen vertreten sein dürfen. Im Zuge der Diese müssen den regionalen Anforderungen und Antragstellung ist dies zu beschreiben und zu bestätigen. Erfordernissen angepasst sein und zur Erreichung der (Hinweis: ARGE können nicht als Vertretungen der Ziele des Programms KLAR! bzw. zur Erreichung der Vertragspartner*innen auftreten). Ziele vor Ort beitragen. Die Leistungen umfassen auch die Zusammenarbeit mit der Serviceplattform sowie die Sofern keine neuen Rechtsträger*innen gegründet Durchführung des Monitorings (inklusive Durchführung werden, der die Aufgaben der KLAR! als Kooperations der Befragung(en) der Bevölkerung mittels Online- partner*innen übernehmen soll, ist zu beachten, dass Fragebogen). die Ziele und Aufgaben der KLAR! im Zweck der Rechts träger*innen dennoch verankert sein müssen (z. B. im Vereinszweck, in den Vereinsstatuten etc.). Institutionen, 2.7 Bundesenergieeffizienzgesetz die zwar rein öffentlich sind, aber einem ausschließlich anderen Zweck dienen, können nicht Partner der Koope- Soweit die aus den Tätigkeiten der Modellregions- ration werden. Dies muss im Zuge der Antragstellung Managerin/des Modellregions-Managers unterstützten beschrieben und bestätigt werden. Maßnahmen als Endenergieverbrauchseinsparungen im Sinne des EEffG anrechenbar sind werden diese zur Es ist möglich, dass alle Gemeinden einer Klimawandel- Gänze dem Klima- und Energiefonds als strategische Anpassungsmodellregion ohne Gründung eines eigenen Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Rechtsträgers gemeinsam eine Kooperationsverein Eine teilweise oder gänzliche Geltendmachung (falls barung mit dem Klima- und Energiefonds abschließen. möglich) der durch die Tätigkeiten der Modellregions- Manager*innen anrechenbaren weiteren Maßnahmen Dazu muss eine Gemeinde stellvertretend im Antrag durch Dritte, insbesondere durch Übertragung zum genannt werden, die als Ansprechpartner (für Informa- Zwecke der Anrechnung auf Individualverpflichtungen tionen, Fragen, Auszahlungen etc.) fungiert. Die Koope- gemäß § 10 EEffG, ist nicht möglich. rationsvereinbarung wird von allen Gemeinden und dem Klima- und Energiefonds (vertreten durch die KPC) eingegangen. 2.8 Zusammenspiel mit der Smart Cities Initiative Ergänzende Informationen zu den Voraussetzungen einer ÖÖP sowie der Anwendung im Rahmen der Klimawandel- Die Smart Cities Initiative unterstützt praxisrelevante Anpassungsmodellregionen sind im Informationsdoku- Lösungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. ment auf: www.umweltfoerderung.at/klar zu finden. Innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sollen im realen städtischen Umfeld erstmalig getestet Leistungen des Klima- und Energiefonds und in weiterer Folge breit ausgerollt werden, um am für die Partnerschaft mit den KLAR! Ende kommunalen Mehrwert und konkrete Klimawirkung • Maßnahmensetzung zur bundesweiten für österreichische Städte und Gemeinden zu schaffen. Vernetzung der KLAR!. Insofern stellen die beiden Programme Smart Cities • Angebot und Durchführung von fachspezifischen Initiative und Klar! komplementäre Förderangebote Schulungen für Manager*innen. im Bereich der Klimawandelanpassung dar. • Bereitstellung einer Serviceplattform. • Betreuung der Online-Plattform: www.klar-anpassungsregionen.at • Finanzielle Beteiligung an der Kooperation. • Öffentlichkeitsarbeit. Leitfaden KLAR! 7
3.0 Gegenstand der Ausschreibung Im Rahmen dieser Ausschreibung werden neue und Nach positiver Entscheidung startet in Folge die Erstellung bestehende Klimawandel-Anpassungsmodellregionen des Anpassungskonzeptes in der Region und zusätzlich adressiert, die ihre Aktivitäten beginnen, weiterführen die Umsetzung der mind. zwei Bewusstseinsbildungs- oder ausbauen möchten. maßnahmen bis spätestens 31.01.2023. Für die Durch- führung dieser Arbeiten kann die Region bereits Klima- wandel-Anpassungsmanager*innen (KAM) installieren, 3.1 Phasen des Programms sie ist aber nicht dazu verpflichtet. Die Erstellung des Konzepts kann auch an Dritte vergeben werden. Dabei 3.1.1 Konzept- und Umsetzungsphase haben die Gemeinden das BVergG zu beachten. In den Antragsunterlagen ist offen zu legen, wer mit der Für Regionen die erstmalig Einreichen Erstellung beauftragt wird und wie hoch die Kosten dafür (Vollantrag für Konzept und Umsetzungsphase) sind. Für die Teilnahme an der Konzept- und Umsetzungs phase ist im ersten Schritt die Antragstellung einer Das Anpassungskonzept muss die Abstimmung mit den neuen Region erforderlich. Mittels der vorgegebenen Anpassungsstrategien der Länder darstellen und die Antragsunterlagen ist eine Darstellung der Region, der geplante zukünftige Zusammenarbeit mit den Landes- regionalen Betroffenheit und des voraussichtlichen stellen beschreiben. Weiters hat das Anpassungskonzept Bedarfs der Anpassung an den Klimawandel abzugeben. die Tätigkeiten des/der KAM detailliert zu beschreiben. Weiters sind die Abläufe und Kosten (getrennt nach Es ist erforderlich, eine geeignete Person für die Aufgaben Leistungen aus der Region und Leistungen von externen des/der zukünftigen KAM zu nominieren und im Anpas Dienstleistern) für die Konzepterstellung zu kalkulieren sungskonzept zu präsentieren. Weitere Details zu den und mind. 2 Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu Anforderungen an das Anpassungskonzept sind dem planen. Diese mind. zwei Bewusstseinsbildungsmaß- ANHANG 1 zu entnehmen. nahmen müssen in der Folge bereits im Zuge der Konzepterstellung umgesetzt werden. Es folgt nahtlos, nach Freigabe des Konzepts durch die Jury, die zweijährigen Umsetzung (Anfang Februar 2023 Darüber hinaus sind auch bereits die 10 Anpassungs- bis Anfang Februar 2025) der im Konzept beschriebenen maßnahmen für die zweijährige Umsetzungsphase Tätigkeiten und Maßnahmen durch die an der KLAR! grob zu skizzieren und deren Kosten zu schätzen. beteiligten Gemeinden bzw. deren Trägerorganisation. Diese groben Maßnahmen können sich natürlich durch Für die Durchführung und Koordination der Arbeiten die Detailplanung im Rahmen der Konzepterstellung, muss die Klimawandel-Anpassungsmodellregion insbesondere durch die zur Verfügung gestellten Klimawandel-Anpassungsmanager*innen (KAM) ein Regionalen Klimainformationen, zu einem späteren stellen. Dies ist verbindlich und soll dazu dienen, dass Zeitpunkt noch ändern. es eine zentrale Ansprechperson für die beteiligten Gemeinden und Stakeholder gibt. Die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinden (zumindest eine Absichtserklärung) zur Errichtung Für Regionen die bereits den Auftrag zur Konzepter- einer Klimawandel-Anpassungsmodellregion ist stellung erhalten haben (Antrag auf Umsetzungsphase) ebenso erforderlich. Ausschließlich jene Regionen, die auf Basis des Aus- schreibungsleitfaden KLAR! 2020 um Unterstützung bei Die Antragsteller*innen werden bei inhaltlichen Fragen der Konzepterstellung angesucht haben und vertraglich zu dem Themenbereich Klimawandel und Klimawandel- beauftragt wurden ein Konzept zu erstellen, können Anpassung durch eine Einreichberatung unterstützt. Die einen direkten Antrag auf Umsetzung stellen. Die dazu, Kontaktdaten der zuständigen Serviceplattform finden neben dem beauftragten Konzept notwendigen Unter sich am Ende des Leitfadens sowie auf der Website des lagen werden auf www.umweltfoerderung.at/klar Klima- und Energiefonds. Weiters stellt die KLAR!-Web- rechtzeitig zur Verfügung gestellt. site umfangreiche Informationen zur Verfügung. Details finden sich hier: klar-anpassungsregionen.at/ kontakt-und-downloads/downloads Leitfaden KLAR! 8
Dass detaillierte Klimawandel-Anpassungskonzept der Die Erfahrungen aus der Umsetzung sind zu reflektieren bereits beauftragten Regionen muss bis 31.01.2022 und die Erkenntnisse beim Design der Weiterführung zu erstellt werden und soll, ausgehend vom Status quo berücksichtigen. sowie der zu erwartenden Entwicklung des regionalen Klimas und der erwarteten Entwicklung der Region, Darüber hinaus soll nicht teilnehmenden Regionen und Klimawandel-Anpassungsoptionen darstellen. Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, möglichst Weiters müssen im Rahmen des Konzepts mindestens niederschwellig von den Erfahrungen und Erkenntnissen 10 konkrete Umsetzungsmaßnahmen detailliert geplant der KLAR!-Regionen zu profitieren. Daher bildet die und beschrieben werden. Das Konzept inkl. aller not- Disseminierung über Regionsgrenzen hinweg einen wendigen Beilagen ist nach Fertigstellung durch die weiteren Schwerpunkt der Ausschreibung. Region an die Abwicklungsstelle zu übermitteln. Die fertigen Konzeptunterlagen werden in der Folge von Die/der KAM hat weiterhin eine zentrale Rolle im der Abwicklungsstelle geprüft und an die Juror*innen Rahmen des KLAR!-Programmes. Die Verfügbarkeit des Programmes weitergeleitet. Nach Evaluierung durch eines KAM für zumindest 20 Wochenstunden ist daher die Juror*innen wird das Konzept entweder freigegeben weiterhin eine Voraussetzung für die Unterstützung. (ggf. mit Auflagen) und die Region erhält den Vertrag zur zweijährigen Umsetzung, oder die Region erhält bei negativer Evaluierung die Möglichkeit das Konzept zu 3.2 Mögliche Anpassungsmaßnahmen verbessern. Ist das Konzept positiv evaluiert, kann die Umsetzung starten. Grundsätzlich steht eine breite Palette von Anpassungs- möglichkeiten zur Verfügung. Anpassungsmaßnahmen 3.1.2 Weiterführungsphase lassen sich grob in drei Kategorien gliedern: 1. „graue“, rein technische Maßnahmen (etwa technische Das erfolgreiche Durchlaufen der Konzept- und Umset- Anlagen zum Hochwasserschutz oder zur Hangstabi- zungsphase ist Voraussetzung für die Einreichberechti- lisierung), gung in der Weiterführungsphase. 2. „grüne“ Maßnahmen, die darauf abzielen, die natürli- chen Funktionen von Ökosystemen zu erhalten oder In der Weiterführungsphase wird besonderes Augen- zu verbessern und somit „Resilienzen“ zu schaffen, merk auf die Verstetigung der bereits umgesetzten die Klimafolgen puffern können, und Aktivitäten und Prozesse gelegt. Weiters bilden sektor- 3. „softe oder smarte“ Maßnahmen. Darunter sind übergreifende und tiefergehende Lösungsansätze und Aktivitäten zusammengefasst, die auf eine Bewusst- Maßnahmen sowie die bewusste Auseinandersetzung seinssteigerung und auf Wissenszuwachs fokussieren, mit potentiellen, zukünftigen Nutzungskonflikten, die ökonomische Anreize schaffen und institutionelle sich aufgrund des Klimawandels ergeben könnten, einen Rahmenbedingungen für die Anpassung ermöglichen. Schwerpunkt der Ausschreibung. Die Disseminierung erarbeiteter Lösungsansätze und die Vernetzung, auch Beispiele zu konkreten Anpassungsmaßnahmen finden über die jeweilige Region hinaus, runden den Schwer- sich unter anderem in der Best Practice Sammlung der punkt der gegenständlichen Ausschreibung ab. Hierzu Serviceplattform, im Aktionsplan zur Österreichischen müssen innerhalb von 3 Jahren zumindest 10 Anpas- Anpassungsstrategie sowie auf den Websites sungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dabei sollte auf klar-anpassungsregionen.at und ein ausgewogenes Verhältnis von Verstetigung relevanter www.klimawandelanpassung.at. Themen sowie dem Setzen von neuen Schwerpunkten geachtet werden. Unterstützt werden Anpassungsmaßnahmen an direkte und indirekte Auswirkungen des Klimawandels. Die Zur Einreichung einer Weiterführung ist das bestehende Anpassung an andere Entwicklungen, wie beispielsweise Klimawandel-Anpassungskonzept zu durchleuchten und demografische Trends, wird nicht im Rahmen des KLAR! zu aktualisieren (dies betrifft nicht den klimatologischen Programmes unterstützt. Im Einzelfall entscheidet die Teil). Jedenfalls sind die 10 Maßnahmen zu aktualisieren. Jury über die Zulässigkeit einzelner Maßnahmen unter Am Deckblatt des Konzeptes muss ein Vermerk über die Berücksichtigung der Kriterien zur guten Anpassung. Aktualisierung angebracht werden. Leitfaden KLAR! 9
Der Klima- und Energiefonds unterstützt keine aus- • Tandems mit anderen Regionen: Bestehende KLAR! schließlich investiven Maßnahmen im Rahmen der Regionen, die an denselben Themenstellungen Anpassungsmaßnahmen. Kleinere Investitionen im arbeiten, können verstärkt in Austausch treten und Rahmen von Maßnahmen sind zulässig, sofern diese gemeinsam an Lösungsansätzen und Aktivitäten nicht mehr als 50 % der Kosten einer Maßnahme arbeiten. Jede teilnehmende Region hat ihren Kosten- ausmachen und der Verstetigung einer Maßnahme block im eigenen Antrag darzustellen. Ein LoI (Letter oder deren besserer Sichtbarmachung (Demonstration) of Interest) der Tandem-Partner ist dem Antrag dienen. Darüber hinaus sind Investitionen mit maximal beizulegen. Tandems sind in der Umsetzungs- und € 10.000,– je Maßnahme begrenzt. Über mögliche Weiterführungsphase möglich. bundes- oder landesseitige Unterstützungen von • Mentoring von anderen Regionen & Disseminierung Investitionsprojekten gibt die Serviceplattform eine über die Regionsgrenzen hinaus: Regionen in Öster- erste unverbindliche Auskunft. reich soll die Möglichkeit gegeben werden, von den Erfahrungen und Ergebnissen von KLAR! Regionen zu Innerhalb der „soften oder smarten“ Maßnahmen ist profitieren. Es sollen sowohl Peer-Group-Learning als es je nach Phase möglich, unter anderem folgende auch sektorspezifische Disseminierung über beste- Maßnahmen zu konzipieren: hende Strukturen hinaus ermöglicht werden. Wesent- • Vorsorgecheck Naturgefahren im Klimawandel: lich hierbei ist, dass der Fokus auf Österreich liegt. Pro Region kann ein Vorsorgecheck für eine Gemeinde Disseminierung im Ausland ist nur in sehr beschränk- als eigenständige Maßnahme durchgeführt werden. ten Umfang und in begründeten Ausnahmefällen Weiters ist es möglich, im Rahmen derselben Maß- möglich. Mentoring ist nur in der Weiterführungsphase nahme eine weiterführende Aktivität (z. B. tiefergehen- möglich. de Analyse, Planung konkreter nächster Schritte, • Climate Proofing & Mainstreaming: Zu in den Regionen Bewusstseinsbildung in der Region) zu setzen. diskutierten Großprojekten (z. B. Renaturierungen, Diese weiterführende Aktivität muss im Rahmen der große technische Investitionen, …) – hierbei ist insbe- Antragstellung noch nicht beschrieben werden, da sie sondere auf die gute Anpassung zu achten – kann ein sich aus dem Vorsorgecheck ergibt. Voraussetzung für Klimacheck oder vorbereitender Dialogprozess durch- die Zulässigkeit der weiterführenden Aktivität ist, dass geführt werden, sofern dargestellt werden kann, dass ein wesentliches, klimarelevantes Ergebnis des die Projektbetreiber*innen und/oder die breite Bevöl- Naturgefahrenchecks adressiert wird. Der Naturge- kerung partizipativ eingebunden werden. Möglich ist fahrencheck darf nur von speziell hierfür geschulten auch die Initiierung von partizipativen Prozessen zu Auditor*innen durchgeführt werden. Die maximal regionsübergreifenden Anpassungsmaßnahmen über anerkennbaren Kosten für den Naturgefahrencheck die Regionsgrenzen hinweg, sofern es einen direkten betragen € 5.000,-. Ein Bericht über den Vorsorgecheck Einfluss auf die Region gibt. Weiters werden Maßnah- ist einer dafür eingereichten Plattform zu übermitteln. men zum Mainstreaming, also zur tiefergehenden Weitere Informationen hierzu sind bei der Serviceplatt- Verankerung von Klimawandelanpassung, in regionalen form bzw. hier www.naturgefahrenimklimawandel.at Strukturen und Prozessen unterstützt. Climate erhältlich. Der Vorsorgecheck kann in allen Phasen Proofing & Mainstreaming ist nur in der Weiter des KLAR! Programmes durchgeführt werden. führungsphase möglich. Die zulässige Art der Maßnahme in Abhängigkeit der Phase ist in folgender Tabelle zusammengefasst: Maßnahme Konzeptphase Umsetzungsphase Weiterführungsphase Naturgefahrencheck x x x Tandem x x Mentoring x Climate Proofing & Mainstreaming x Leitfaden KLAR! 10
3.3 Gute Anpassungspraxis Folgende Kriterien sind wünschenswert und fließen positiv in die Bewertung durch die Jury ein: Im Rahmen des KLAR! Programmes werden nur Maßnahmen der guten Anpassungspraxis unterstützt. Maßnahmen Dadurch wird Fehlanpassung soweit wie möglich • haben über ihr eigentliches Ziel hinaus weitere vermieden. Um diese gute Anpassungspraxis zu positive Effekte auf Umwelt und/oder Gesellschaft gewährleisten, sind sämtliche (potenzielle) Maßnahmen und verringern Konflikte um die Nutzung von im Vorfeld aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten natürlichen Ressourcen, und zu überprüfen. • berücksichtigen und nutzen positive Wechselwirkungen mit anderen Bereichen/Sektoren z. B. hat der Schutz Folgende Kriterien stehen für eine gute Anpassungs vor Erosion positive Effekte auf Landwirtschaft, praxis und müssen – sofern für die jeweilige Anpas- Straßen und Abwasserentsorgungsinfrastruktur, … sungsmaßnahme relevant – erfüllt sein und sind • weisen eine gewisse Flexibilität auf, d. h. können Voraussetzung für eine allfällige Förderung im nötigenfalls (mit relativ geringen Kosten) nach Rahmen von KLAR!: gesteuert, modifiziert oder optimiert werden. Maßnahmen Bei der Bewertung von Anpassungsmaßnahmen ist • entsprechen den Prinzipien der nachhaltigen Entwick- der Bezug zur regionalen Situation stets wesentlich. lung und achten darauf, dass sie den Bedürfnissen der Je nach regionalen Gegebenheiten kann eine Maßnahme heutigen Generation entsprechen, ohne die Möglich- in einer Region gut, in einer anderen Region weniger keiten künftiger zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse gut geeignet sein. Die Serviceplattform berät bei der zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen, Auswahl geeigneter Maßnahmen. Die letztgültige • reduzieren die Betroffenheit durch die Folgen des Entscheidung obliegt der Jury. Klimawandels kurz- und langfristig oder nutzen mögliche Chancen und sind wirksam, • verlagern die Betroffenheit durch die Auswirkungen 3.4 Serviceplattform & Monitoring des Klimawandels nicht in benachbarte/andere Regionen, z. B. durch Hochwasserschutzbauten Die Regionen werden von einer Serviceplattform bei der im Oberlauf, Planung der Maßnahmen unterstützt. Die Serviceplatt- • führen weder direkt noch indirekt zu einer Erhöhung form stellt unter anderem Informationsmaterialien zur der Treibhausgasemissionen und erschweren weder Verfügung und hilft bei inhaltlichen Fragen zu den die Durchführung noch die Wirksamkeit von Klima- Themengebieten Klima, Klimaszenarien und gute schutzmaßnahmen. Weiters wird die Wirkung von Anpassung. Weiters wird durch die Serviceplattform CO₂-Senken (Kohlenstoffaufnahme und -speicherung das Monitoring ab der Umsetzungsphase durchgeführt. z. B. in Wäldern, Mooren) nicht vermindert, Die Regionen tragen dazu durch die jährliche Berichts • haben keine nachteiligen Auswirkungen auf die legung bei. Darüber hinaus führen die Regionen ab der Umwelt. Maßnahmen sind ökologisch verträglich Umsetzungsphase alle 3 Jahre eine Onlinebefragung und führen nicht zu einer Beeinträchtigung von durch. Der Fragebogen wird zur Verfügung gestellt. Ökosystemleistungen (z. B. Schutzwirkung des Waldes, Für die Bewerbung der Befragungen und die Sicherstel- Wasserspeicherkapazität von Ökosystemen, …) oder lung eines ausreichenden Rücklaufs ist die jeweilige der Biodiversität sowie z. B. zu einer höheren Schad- KLAR! verantwortlich. Die nächste Befragung ist für stoffbelastung des Bodens oder der Luft, das Jahr 2023 geplant. • denken soziale Aspekte mit. Maßnahmen belasten verwundbare soziale Gruppen (z. B. einkommens- Weitere Informationen zum verpflichtenden Monitoring schwache Schichten, alte Menschen, Kinder, Kranke …) sind auf der KLAR! Webseite verfügbar. Die Kontaktdaten nicht überproportional, zur Serviceplattform finden sich in Kapitel 12. • finden Akzeptanz in der Bevölkerung, alle betroffenen Akteur*innen sind eingebunden. Leitfaden KLAR! 11
3.5 Finanzielle Beteiligung Die finanzielle Beteiligung des Klima- und Energiefonds 25 % der Projektkosten für die Konzept- und Umsetzung- ist abhängig von der Phase, der Anzahl der Einwohner phase (bzw. Weiterführung) ausmachen. Der Nachweis *innen sowie der Anzahl der Gemeinden in einer Region. der Eigenmittelaufbringung muss mit dem Antrag Die Höhe der maximalen Klima- und Energiefonds-Unter- erbracht werden. stützung kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Im 1. Schritt sind die Punkte für die Gemeinde Zu beachten ist, dass mindestens 50 % der Eigenmittel anzahl sowie die Punkte für die Anzahl der Einwohner als Barleistungen und maximal 50 % als „In-kind“-Leis- *innen zu addieren und in weiterer Folge ist aus der tungen (freiwillige Personalleistungen etc.) zugesichert anschließenden Tabelle anhand der Gesamtpunktezahl werden müssen. die maximal mögliche Unterstützung zu entnehmen. Sämtliche gegebenenfalls anfallenden Steuern und Weiters ist die Unterstützung an die Einbringung von Abgaben, die den Antragsteller*innen und Vertrags Eigenleistungen (Kofinanzierungsmittel) durch die partner*innen im Zuge der Konzept- und Umsetzungs- Gemeinden gebunden. Diese Eigenleistungen können phase sowie der Weiterführung entstehen, sind mit der sowohl in bar als auch „In-kind“ (d. h. freiwillige Personal- Vereinbarungssumme abzudecken und werden nicht oder Sachleistung) erfolgen und müssen zumindest zusätzlich berücksichtigt. Finanzielle Beteilung für Konzept- und Umsetzungsphase Punkte nach Gemeindezahl Punkte nach EinwohnerInnen 2 – 5 Gemeinden 6 – 15 Gemeinden > 15 Gemeinden 3 – 15.000 EW 15.001 – 30.000 EW > 30.000 EW 1 2 3 1 2 3 Konzept- und Umsetzungsphase Gesamt- max. Höhe Konzept- min. Kofinanzie- max. Höhe Umset- min. Kofinanzie- max. gesamte punkte Unterstützung dr. rungsmittel an den zungsunterstützung rungsmittel an den Klima- und Energie- Klima und Energie- Konzeptkosten durch dr. Klima- und Umsetzungskosten fonds- Unterstützung fonds (inkl. Bewusst- KLAR! in % Energiefonds durch KLAR! in % seinsbildung) 2 25.000 25% 110.000,0 25% 135.000 3 25.000 25% 115.000,0 25% 140.000 4 30.000 25% 121.000,0 25% 151.000 5 35.000 25% 126.000,0 25% 161.000 6 40.000 25% 132.000,0 25% 172.000 Leitfaden KLAR! 12
Finanzielle Beteilung für die Weiterführung Punkte nach Gemeindezahl Punkte nach EinwohnerInnen 2 – 5 Gemeinden 6 – 15 Gemeinden > 15 Gemeinden 3 – 15.000 EW 15.001 – 30.000 EW > 30.000 EW 1 2 3 1 2 3 Weiterführung max. Klima- und Energiefonds- min. Kofinanzierung der Gesamt Gesamtpunkte Unterstützung projektkosten durch KLAR!-Eigenmittel 2 170.000 25% 3 180.000 25% 4 192.000 25% 5 210.000 25% 6 220.000 25% 4.0 Pilotaktion KLAR! Invest Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung wird erst • Wassermanagement mals die Unterstützung von Investitionsmaßnahmen Im Rahmen des Wassermanagements werden im Rahmen des KLAR! Programmes ausgeschrieben. sämtliche investive Maßnahmen adressiert, die dazu Ziel hierbei ist es durch gezielte Investitionsaktivitäten beitragen mit zuviel (z. B. Starkregen) oder zu wenig die Wirkung der Maßnahmen in den Regionen zu steigern. (z. B. Trockenheit/Dürre) Wasser besser umzugehen. Antragsberechtigt sind alle Regionen ab der Umsetzungs- Dementsprechend können die Maßnahmen von phase, wobei pro Region nur ein Antrag gestellt werden Investitionen in die Wasserzurückhaltung, die Ent kann. siegelung von Flächen bis hin zur stärkeren Nutzung von Regenwasser reichen. 4.1 Themenfelder von KLAR! Invest Wesentlich ist, dass die Investitionen den Kriterien der guten Anpassung entsprechen. Weiters muss es einen Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibungen Bezug zur regionalen Betroffenheit sowie den in der werden 2 Themenbereiche adressiert: jeweiligen Region gesetzten Maßnahmen gegeben sein. Die fachliche Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit von einzel- • Hitzeschutz nen Maßnahmen wird von einer Expertenjury geprüft. Im Rahmen des Hitzeschutzes sind sämtliche investive Flankierende Maßnahmen (z. B. Bewusstseinsbildung, Maßnahmen zulässig, die dazu beitragen die Hitze Schautafel, etc) sind mit maximal 5 % der Investitions- belastung zu reduzieren (inklusive Verbesserung des kosten begrenzt. Mikroklimas). Dazu gehören sowohl Investitionen in die grüne und blaue Infrastruktur als auch klima freundliche (passive) Beschattungs- und Kühlungs- maßnahmen. Leitfaden KLAR! 13
4.2 Additionalität von KLAR! Invest 4.4 Einreichfristen und verfügbares Budget pro Region Voraussetzung für eine Unterstützung durch den Klima und Energiefonds ist, dass es keine andere Unterstüt- Pro Region stehen seitens des Klima und Energiefonds zungsmöglichkeit für das jeweilige Projekt gibt. maximal 40.000,- Euro zur Verfügung. Ein Eigenmittel Die Antragsteller*innen haben dies im Vorfeld zu prüfen anteil (Kofinanzierungsanteil) von mindestens 25 % und im Rahmen der Antragstellung (1 Stufe) den Prüf der Region ist zwingend vorgeschrieben. prozess zu beschreiben sowie zu bestätigen, dass es für das Vorhaben keine andere Unterstützung gibt. Darüber Einreichfrist für die Stufe 1: hinaus ist ein Eigenmittelanteil (Kofinanzierungsanteil) 17. September 2021, 12:00 Uhr von 25 % der Region zwingend vorgeschrieben. Einreichfrist für die Stufe 2: 31. Jänner 2022, 12:00 Uhr 4.3 Einreichprozedere Die Bewerbung für eine Unterstützung erfolgt in einem 4.5 Berichtspflicht zweistufigen Prozess. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Aufwand der beantragenden KLAR!-Region Nach Abschluss der Maßnahme(n) ist ein Bericht über gering gehalten wird. die Planung, Umsetzung sowie Wirkung der Maßnahme(n) an die KPC zu übermitteln. Im Rahmen des Berichts Im Rahmen der ersten Stufe (Kurzantrag) sind die können auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung geplanten Maßnahme(n), der Bezug zum regionalen der Pilotaktion angeführt werden. Klimawandelanpassungskonzept, die Einhaltung der guten Anpassung, ein grober Zeit- und Kostenplan (1 Angebot ausreichend) sowie die Prüfung alternativer 4.6 Auswahlkriterien Finanzierungsquellen und die Bestätigung, dass es keine andere Fördermöglichkeiten gibt, vorzulegen. • Eignung der Maßnahme(n) (Bezug zum regionalen Klimawandelanpassungskonzept) Im Rahmen er zweiten Stufe (Vollantrag) sind die im • Relevanz der Maßnahme(n) für die Region Rahmen der ersten Stufe vorgelegten Unterlagen zu • Kostenangemessenheit und Qualität der Planung präzisieren und auszugestalten. Für alle Kostenpositionen über € 1.500,- sind zumindest 3 Vergleichsangebote einzuholen und für den Fall, dass der Bestbieter nicht 4.7 Rechtsgrundlage auch der Billigstbieter ist, muss die Auswahl begründet werden. Etwaige Auflagen und Empfehlung der Jury aus Die KLAR-Invest-Maßnahme stellt eine Erweiterung der ersten Stufe sind im Vollantrag zu berücksichtigen. der bestehenden Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft zwischen der Region und dem Klima- und Energiefonds mit eigenen Fristigkeiten und Kosten dar. Einreichberechtigt sind ausschließlich Gemeinden, rein öffentliche gemeindeeigene Betriebe sowie die rein öffentlichen Trägerorganisationen in aktiven KLAR!s, die sich zum Zeitpunkt des Starts der Ausschreibung in der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase befinden. Leitfaden KLAR! 14
5.0 Antragstellung und Einreichunterlagen Vor Antragstellung müssen sich die Antragsteller*innen Dabei ist auf die Auswahl der richtigen Formulare auf der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch zu achten. Die Einreichformulare sowie weitere registrieren: www.klimafonds.gv.at/ausschreibungen/ Informationen stehen auf den jeweiligen Seiten klimafondsnummer unter www.umweltfoerderung.at bereit. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt Sämtliche Einreichformulare und sonstige weitere im Anschluss online über die Website Unterlagen sind vollständig und fristgerecht online www.umweltfoerderung.at. einzureichen. 6.0 Auswahlverfahren Die vollständigen Antragsunterlagen müssen Inhaltliche Kriterien innerhalb der Einreichfrist über die Website • Für Konzept- und Umsetzungsphase bzw. bei www.umweltfoerderung.at hochgeladen werden. Änderung auch für Weiterführungsphase: Eignung Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen der der Region als Klimawandel-Anpassungsmoellregion Anträge durch die Abwicklungsstelle (KPC) werden (Einbindung relevanter Akteure, Nutzung bestehender diese einer externen Fachjury zur Beurteilung vorgelegt. Strukturen, Homogenität zukünftiger klimawandel Bei der Jurierung müssen die Anträge inhaltlich über- bedingter Herausforderungen, Struktur der zeugen. Es werden nur jene Anträge für eine Kooperation geplanten ÖÖP) ausgewählt, die qualitativ den im vorliegenden Leitfaden • Eignung des (aktualisierten) Konzeptes zur Umset- angeführten Kriterien entsprechen. zung/Weiterführung bzw. der geplanten Maßnahmen · Erfüllung der verbindlichen Kriterien guter Anpas- sungspraxis gemäß Kapitel 3.3 (mit dem Ziel die Beurteilungskriterien Widerstandsfähigkeit der Region gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen). Formalkriterien · Qualität des Anpassungskonzepts inklusive • Vollständigkeit der Vorausschau für 2050, Beschreibung der · Alle erforderlichen Antragsunterlagen und alle Handlungsfelder und der 10 konkreten Anpas- Kofinanzierungsbestätigungen liegen vollständig sungsmaßnahmen (Gemäß ANHANG 1). und formal richtig ausgefüllt vor. · Übereinstimmung der Herausforderung der • Fristkonformität Region mit den geplanten Maßnahmen sowie · Sämtliche Unterlagen wurden innerhalb der Ausgewogenheit der 10 Maßnahmen. Einreichfrist über den angegebenen Link bei Die klimatischen Basisinformationen hierzu liefert der KPC eingereicht. das von der Serviceplattform zur Verfügung gestellte KLAR!-Klimafinoblätter. · Kohärenz mit der österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. (Anpassung an den Klimawandel (bmk.gv.at)) Leitfaden KLAR! 15
• Kostenangemessenheit · Sicherstellung der Abstimmung mit relevanten · Angemessenheit der Kosten hinsichtlich Größe Landes- und Bundesvorgaben (z. B. Anpassungs- der Region sowie der sich stellenden Komplexität. strategien, Energiestrategien etc.) · Kosten-Nutzen-Relation der geplanten Umsetzungs- · Fachliche Eignung der Modellregions-Manager maßnahmen. *innen (ab Fertigstellung Konzept relevant) und • Wirkung der Maßnahmen und Bewusstseinsbildung des geplanten Projektkernteams. · Maßnahmen leisteten einen Beitrag zur Klima · Einbindung relevanter öffentlicher Player in der wandelanpassung in der Region Region und Einbindung von bereits bestehenden Strukturen (z. B. Klima- und Energie-Modellregionen, Qualitätssicherung und Management e5, Leader …). • Für alle Phasen · Struktur der geplanten öffentlich-öffentlichen · geeignete Managementstrukturen zur Sicher Partnerschaft und generelle Bereitschaft dazu. stellung der erfolgreichen Erarbeitung oder · Geeignete Managementstrukturen zur Sicherstel- Umsetzung des Konzepts, Einbindung regionaler lung der erfolgreichen Umsetzung des Konzepts, Entscheidungsträger*innen Einbindung regionaler Entscheidungsträger*innen. · geplante Verankerung des Themas in diversen · (Geplante) Verankerung des Themas in diversen Konzepten und Prozessen (z. B. im Gemeindeleit- Konzepten und Prozessen (z. B. im Gemeindeleitbild, bild, örtlichen Entwicklungskonzept, Energie örtlichen Entwicklungskonzept, Energiekonzept, konzept, Landschafts- und Grünraumkonzept etc.) Landschafts- und Grünraumkonzept etc.). · fachliche Eignung des geplanten Projektkernteams · Sicherstellung der Abstimmung mit anderen · geplanter Umgang mit dem Themenkomplex relevanten Landes- und Bundesvorgaben. Fehlanpassung (z. B. Anpassungsstrategien, Energiestrategien etc.) · Klarer und nachvollziehbarer Projekt(zeit)plan. 7.0 Kooperationsvereinbarung und Auszahlung Auf Grundlage der Empfehlungen der externen Jury Die Auszahlung der finanziellen Beteiligung wird in trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die den Kooperationsvereinbarungen geregelt und ist dieser Entscheidung. Darauf aufbauend ist die Rechtsgrundlage zu entnehmen. für die Zusammenarbeit eine öffentlich-öffentliche Partnerschaft. Auf dieser Basis wird die Kooperation Auf Verlangen sind weitere Nachweise der Tätigkeiten durch eine Vereinbarung geregelt. In der Kooperations- der Modellregions-Manager*innen (detaillierte Stunden- vereinbarung werden die Leistungen, die beide Partner listen, Büroöffnungszeiten etc.) und Belege der angefal- in die Kooperation einbringen, definiert. lenen Kosten sowie sämtliche weitere zur Prüfung der Umsetzung vor Ort oder elektronisch notwendigen Die Leistungen des Klima- und Energiefonds werden Unterlagen auf Verlangen der Abwicklungsstelle KPC ab der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung vorzuweisen. erbracht. Leitfaden KLAR! 16
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