LESERREISE TEEROUTE - Cotravel

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LESERREISE TEEROUTE
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LESERREISE TEEROUTE
SÜDCHINA & NORDVIETNAM
MIT URS MORF & DANIEL KELLER
3. – 24. NOVEMBER 2020

WO EINST DER SÜDASIATISCHE
TEEHANDEL DURCHFÜHRTE
Karawanen lassen meist an Kamele, Gewürze oder wertvolle Seidenstoffe
denken – jedoch Teeziegel? Die Chamadao, chinesisch für „Tea-Horse-
Road“, diente um 1900 als Handelsarterie, über die Salz und Pferde aus Ti-
bet nach Südchina transportiert wurden – im Tausch gegen den wertvollen
Phu-Erh-Tee.
Viele der Nebenabschnitte waren so beschwerlich, dass menschliche Schultern die
zu festen Paketen gebundenen Teeportionen als 100 Kilo-Last tragen
mussten. Über die Route nach Vietnam gelangte das sogenannte Grüne Gold
schliesslich auch nach Europa. Auf dieser Reise von Kunming bis Hanoi rollen Sie die
Geschichte der Teeherkunft auf. Mit Historikern, auf Plantagen – aber auch in tradi-
tionellen Teezeremonien oder bei einer Teerunde mit Einheimischen. Zusammen
mit Urs Morf, ehemaliger Korrespondent und Kenner der Region, begegnen Sie in
den unterschiedlichen Regionen zahlreiche Volksgruppen. In Shangri-La, im Grenz-
gebiet zu Tibet, spüren Sie die kulturelle Nähe – und behandeln zusammen mit Ihrem
Fachreferenten unter anderem die Minoritätenfrage. Auf abgelegenen Pfaden ent-
decken Sie Nordvietnam und im pulsierenden Hanoi erfahren Sie vom Schweizer
Geschäftsmann Daniel Keller mehr über die Landeswirtschaft, bevor das Erlebnis
seinen Ausklang bei einer zweitägigen Kreuzfahrt in der Halong-Bucht findet.
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Highlights
  Tee im Mittelpunkt: Erklärungen von einem Meister der Teezeremonie,
  Plantagenbesuche und gesellige Teerunde bei einer tibetischen Familie.
  Völker und ihre Geschichten: Sie treffen auf verschiedenste ethnische
  Minoritäten und lernen ihre kulturellen Charakteristiken kennen.
  Pausenplätze: Fröhliches Treiben draussen und Blicke ins Klassenzimmer – in
  einer chinesischen Primar- und einer vietnamesischen Dorfschule.
  Schlachtfeld und Hauptquartier: Eindrücklich sind die letzten Kapitel der
  französischen Kolonialherrschaft im vietnamesischen Dien Bien Phu und Son
  La für den Besucher aufbereitet.

Termin:                  3.– 24. November 2020
Dauer:                   22 Tage
Referenten:              Urs Morf & Daniel Keller
Teilnehmerzahl:          max. 25 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer:           9‘950.-
Einzelzimmerzuschlag:   1‘590.-
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Reiseprogramm
Tag 1: Zürich – Bangkok
Nachmittagsflug mit Thai Airways in Richtung Bangkok, wo wir aufgrund der
Zeitverschiebung in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages landen.

Tag 2: Bangkok – Kunming
Kurzer Zwischenstopp in Thailand und Weiterflug in die Hauptstadt der Provinz
Yunnan in der Volksrepublik China, wo wir kurz nach 14:00 Uhr ankommen. Das
milde Klima und seine Pflanzenpracht haben der Partnerstadt Zürichs den Bei-
namen „Stadt des ewigen Frühlings“ eingebracht. Eine erste Besichtigungstour
beginnt beim Cuihu Park. Zwischen zahlreichen Einheimischen, die hier Tai Chi
betreiben, Karten spielen oder singen, führt ein kurzer Spaziergang zum Yuan-
tong Tempel. Dieser vielbesuchte Pilgerort gilt als eine der bedeutendsten bud-
dhistischen Stätten der Region. Die prächtig verzierten Holzdecken und farbigen
Wandmalereien laden zum Staunen ein. Beim gemeinsamen Willkommensdinner
stossen wir zusammen mit Urs Morf auf die kommenden Tage der Spurensuche
der legendären Tee- und Pferderoute an! Zwei Übernachtungen im 5*-Hotel.

Tag 3: Kunming – Shilin – Kunming
In Shilin erwartet uns ein beeindruckendes Kunstwerk der Natur: Der bizarre
Steinwald mit seinen verschlungenen Pfaden, Teichen und Aussichtsplattformen
diente schon als Kulisse für viele Filme. Die zum Teil 30 m hohen Kalksteinskulp-
turen lassen der Fantasie freien Raum zur Interpretation – man sieht „Rhinoze-
rosse, die den Mond anstarren“ und andere skurrile Formen… Zurück in Kunming
kommen wir ein erstes Mal mit dem Leitthema der Reise in Kontakt und lassen
uns von einem Meister bei einer Teezeremonie vom Geschmack des grünen Gol-
des verführen. Der Teegenuss wird richtiggehend zelebriert. Derweil erläutert
Urs Morf, wie der Teehandel zu Wohlstand führte und zum Machtinstrument der
chinesischen Dynastien wurde.
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Tag 4: Kunming – Lijiang
Ein kurzer Inlandflug bringt uns nach Lijiang – dank der frischen Luft, klarer Ge-
wässer und atemberaubender Sicht auf die verschneiten Gipfel der berühmten
Jade-Drachen-Berge eine der schönsten Städte Chinas an den südöstlichen Aus-
läufern des Himalajas. Beim Besuch der zum UNESCO-Weltkulturerbe ernann-
ten Altstadt Dayan, auch bekannt als „Venedig des Orients“, machen wir uns sel-
ber ein Bild der einstigen Zwischenstation der Händlerkarawanen, die nach Tibet
weiterzogen. Beim Spaziergang über die 800 Jahre alten Pflaster der verwinkel-
ten Gassen erläutert uns Urs Morf den Umgang der Regierung mit den 55 natio-
nalen Minderheiten. Das Labyrinth aus Cafés, Kanälen und Werkstätten traditio-
neller Handwerker lädt zum Verweilen ein und den Einheimischen beim Karten-
spielen zuzusehen. Später erfahren wir in Gesprächen mit einem Experten sowie
einem Übermittler der Dongba-Kultur mehr über die alten Teekarawanenzeiten
und die hochkomplexe und nur schwer erlernbare Dongba-Schrift mit ihren Pik-
togrammen, bestehend aus mehr als 2‘000 Hieroglyphen. Übernachtung in ange-
sehenem 5*-Haus mit Spa in der Nähe der Altstadt.

Tag 5: Lijiang
Der heutige Tag bringt uns ins überschaubare Dorf Baisha, welches berühmt für
seine Sammlung an religiösen Fresken ist. Beim Liuli Dian-Tempel können wir die
herrlichen Wandgemälde aus der Ming-Dynastie betrachten. Nach dem gemein-
samen Mittagessen fahren wir zurück zum nördlichen Stadtrand Lijiangs in den
Yuquan-Park – chinesisch für Jadequelle. Unser Spaziergang führt uns am Teich
des schwarzen Drachens entlang bis zum eleganten Deyue-Pavillon, von wo aus
der Anblick des nahegelegenen Jade-Drachen-Bergs – dessen schneebedeckter
Gipfel sich im klaren grünen Wasser des Teichs spiegelt – bestaunt werden kann.
Der Abend steht zur freien Verfügung. Wer will, verbringt diesen bei Klängen tra-
ditioneller Naxi-Musik: Die fernöstlichen Melodien aus der Song-Dynastie werden
auf antiken Instrumenten gespielt und versetzen uns in vergangene Zeiten.
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Tag 6: Lijiang – Shaxi – Lijiang
Was die ETH Zürich mit dem Ausflugsziel des Tages zu tun hat, erfahren wir vor
Ort in Shaxi. Die frühe Abfahrt dahin lohnt sich, handelt es sich doch bei diesem
abgelegenen kleinen Städtchen um eine ehemals wichtige Station der südlichen
Teeroute. Nach den politischen Veränderungen innerhalb Chinas geriet der Ort
jedoch in Vergessenheit – erst in jüngster Zeit wurden seine Lage und einstige
Bedeutung wiederentdeckt. Mit Unterstützung aus der Schweiz fanden Restau-
rationsarbeiten statt – diese bestaunen wir selbst beim Gang durch die Altstadt
mit ihrem Marktplatz, dem Theater, Tempelbezirk und Wohnhäusern. Eine Be-
sonderheit sind auch die Felsenhöhlen von Shibaoshan, die wir etwas nördlich
von Shaxi besichtigen. Diese buddhistische Stätte ist wohl von grosser Bedeu-
tung, nicht aber von Besuchern überlaufen.

Tag 7: Lijiang – Shangri-La
Eine lange Fahrt durch die atemberaubende Berglandschaft wartet heute. Am
Ende des Tages werden wir aber mit Sicherheit sagen können, dass es diese Regi-
on gewesen sein muss, welche der britische Schriftsteller James Hilton in seinem
1933 herausgegebenen Roman „Der letzte Horizont“ beschrieb und so den sa-
genumwobenen Mythos um Shangri-La erschuf. Buddhistische Klöster, schnee-
bedeckte Berge, mächtige Flüsse, die sich ihren Weg durch spektakuläre Schluch-
ten suchen, dichte Urwälder und glitzernde Seen. Unterwegs besuchen wir in ei-
nem Dorf dessen Primarschule, wo Kinder der Han-Chinesen und anderer Volks-
gruppen unterrichtet werden, um mehr über das lokale Schulsystem zu erfahren.
Bevor wir im neuen Shangri-La ankommen, wartet die Tigersprung-Schlucht als
weiteres Highlight, wo die Berge fast 4'000 m. ü. M. hoch ragen und eine der
tiefsten Schluchten der Erde bilden. Der Sage nach soll ein Tiger auf der Flucht
vor Jägern einfach über den reissenden Fluss ans andere Ufer gesprungen sein.
Den Yangtse – meist als gemächlich fliessend bekannt – lernen wir hier als wilden
Gebirgsfluss kennen. In Zhongdian, heutzutage besser bekannt als Shangri-La,
verbringen wir die nächsten zwei Nächte in unserem renommierten Refugium
Songtsam Retreat und kommen in den Genuss der Gastfreundschaft Tibets. Der
traditionelle Ortsname wurde 2001 als Marketing-Coup geändert, um den Tou-
rismus anzukurbeln – was sich auch ausbezahlt hat.
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Tag 8: Shangri-La
Pudacuo wurde 2007 zum ersten Nationalpark Chinas erklärt. Bei einem Ausflug
können wir hier in die volle Schönheit der Region eintauchen. Der smaragdgrüne
See Bita Hai, in und um den viele bedrohte Tierarten leben, bietet Gelegenheit, sich
zu entspannen und das Panorama der hohen Berge zu geniessen. Nach Lhasa ist es
von hier nur ein Katzensprung, welcher aufgrund des Gebirges allerdings eine
knappe Woche im Jeep bedeuten würde. Der Einfluss des nahen Tibets und seiner
Religion ist jedoch überall spürbar. Zurück in Shangri-La erhalten wir beim Besuch
einer tibetischen Familie und des Klosters Ganden Songtsenling einen tieferen
Einblick in diese mystische Kultur. Näher kommen wir Tibet nicht, ist das Ganden
Songtsenling doch nach Vorbild des Potala-Palasts in Lhasa errichtet worden und
heute grösstes Lamakloster des tibetischen Buddhismus der Provinz Yunnan.

Tag 9: Shangri-La – Kunming – Jianshui
Heute fliegen wir wieder zurück nach Kunming und reisen per Bus weiter Rich-
tung Süden ins ca. 210 km entfernte Jianshui. Unterwegs halten wir in Xingmeng,
dem einzigen mongolischen Dorf in Yunnan, dessen Bewohner direkte Nachfah-
ren der einst stationierten Soldaten Kublai Khans sind. Die Nachkommen haben
sich bis heute ihre einzigartigen Bräuche beibehalten – wie zum Beispiel einen ei-
genen, der mongolischen Sprache verwandten, nur von den rund 5‘000 Xing-
meng-Mongolen verstandenen Dialekt. In Jianshui, erwartet uns der eindrückli-
che Konfuzius-Tempel mit seinen lieblichen Gärten, zahlreichen Tempeln und Pa-
villons. Im Jahr 1285 erbaut, stellt er den zweitgrössten Tempel seiner Art Chinas
dar. Beim Gespräch mit einem Experten widmen wir uns dem bedeutenden chi-
nesischen Erzieher und Gelehrten. Wer möchte, kann ein Meisterwerk der chine-
sischen Gartenkunst aus der Ming-Dynastie bestaunen. Der Garten der Familie
Zhu, in welchem der ehemalige Palast der wohlhabenden Familie steht – und heu-
te unter anderem ein Museum beherbergt –, ist einen Besuch wert.
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Tag 10: Jianshui – Yuanyang
Ein kleiner Abstecher führt uns zur Doppelten Drachen-Brücke, die als eine der
schönsten Bogenbrücken Chinas gilt. Auch das Zhang-Dorf Tuanshan, dessen
hölzerne Wohngebäude aus der Qing-Dynastie bis heute gut erhalten sind, zeigt
sich als lohnenswert – das Antlitz des Dorfkerns hat sich seit dem 18. Jh. kaum
verändert. Auf dem Weg weiter südlich erblicken wir zum ersten Mal die spekta-
kulären Reisterrassen Yuanyangs, UNESCO-Welterbe und auch bekannt als „die
Leitern zum Himmel“. Im Lauf von 1‘300 Jahren hat hier das Volk der Hani ein
komplexes Bewässerungssystem entwickelt und die grössten Reisterrassen der
Erde erschaffen. Das nachhaltige System, bestehend aus der Integration von
Wasserbüffeln, Rindern, Enten, Fischen und Aalen, wird auch heute noch vom
Hani-Volk angewandt und demonstriert eine aussergewöhnliche Harmonie zwi-
schen Mensch und Umwelt, basierend auf traditionellen, sozialen und religiösen
Strukturen. Ursprünglich geht es auch auf dem Markt zu: sei es um Waren zu feil-
schen oder die farbenprächtigen Trachten der hier lebenden Minderheiten zu
bestaunen. Übernachtung in einfacher aber sauberer Unterkunft in der Ortschaft
Xinjie, bester Ausgangspunkt um die umliegenden Reisterrassen zu entdecken.

Tag 11: Yuanyang
Ein frühes Aufstehen lohnt sich einmal mehr: Im Licht des Sonnenaufgangs wir-
ken die Reisterrassen noch schöner, noch mystischer. Nicht nur für passionierte
Fotografen sind die Felder, welche sich über eine Fläche von mehr als 16‘000
Hektar erstrecken, ein wahres Paradies. Weitere Fotomotive stellen die pilzför-
migen Lehmhäuser der Hani dar, welche überall in den malerischen Dörfern der
Region verteilt sind und abenteuerlich an den Steilhängen zu kleben scheinen.
Unser lokaler Guide erklärt, welche Faktoren den Reisanbau in der Region be-
günstigen und wie das ausgeklügelte Bewässerungssystem funktioniert. Beim
Aussichtspunkt Tiger’s Mouth können wir nochmals das Panorama geniessen. Bei
einer letzten Teezeremonie auf chinesischem Boden lassen wir das bisher
Erlebte Revue passieren.
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Tag 12: Yuanyang – Hekou (China) – Lao Cai (Vietnam)
Nun heisst es Abschied nehmen vom Reich der Mitte. Nach einer Fahrt 200 km
weiter südlich durch liebliche Landschaften überqueren wir den Grenzübergang
bei Hekou und treffen im Norden Vietnams ein, wo wir in eine neue Welt eintau-
chen. Lao Cai hat sich seit 1994 Dank dem wieder aufgenommenen Handel mit
China vom verschlafenen Grenzposten zu einer geschäftigen Retortenstadt ent-
wickelt. Im 4*-Hotel mit Pool und Blick zur chinesischen Grenze bleibt Zeit, sich
von der langen Fahrt zu erholen.

Tag 13: Lao Cai – Bac Ha – Sapa
Heute ist Markttag! Rund 65 km von Lao Cai entfernt befindet sich der in einem
Talkessel gelegene Ort Bac Ha, wo sonntags jeweils der grosse Markt stattfindet.
Dort versammeln sich die farbenfreudigen Flower Hmong sowie weitere Ethnien
wie Tay, Nung, Black Dao und Giay zum wöchentlichen Handeln. Auf dem authen-
tischen Markt geht es bunt und lebhaft zu. Kühe, Pferde, Ziegen und Hühner
wechseln ihre Besitzer und die Frauen der Region feilschen um Gewürze, wun-
derschöne Stoffe und Taschen. Wer möchte, kann sich in das bunte Treiben stür-
zen und selbst das eine oder andere Andenken erbeuten. Eine leichte Wanderung
führt uns ins Dorf Trung Do mit seinen typischen Häusern der Tay. Zurück nach
Lao Cai gelangen wir auf der kurvenreichen Strasse, welche sich gegen Westen
den steilen, terrassierten Hängen der Hoang Lien Son-Gebirgskette entlang win-
det. In Sapa Town – Kleinstadt mit 38‘000 Einwohnern und „Mountain Resort“
zugleich – geniessen wir bei guten Wetterverhältnissen die Aussicht auf den
spektakulären Gipfel des Fan Si Pans, mit seinen 3‘143 m.ü.M. der höchste Berg
Vietnams. Anschliessend können wir die Vorzüge unseres schön gelegenen
Hotels nutzen und die bisherigen Erlebnisse in Ruhe Revue passieren lassen.
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Tag 14: Sapa – Hoang Lien – Sapa
Wir begeben uns in entlegene Teile des Hoang Lien National Parks, wo die Mehr-
heit der Bevölkerung zu den Red Daos gehört. In Nam Cang machen wir halt und
besuchen die Dorfschule — einzige Bildungsinstitution weit und breit. Weiter
schauen wir in einer Silberschmiede vorbei und können unsere Strickfähigkeiten
testen, für welche die Frauen der Red Daos berühmt sind. Eine Einladung zum
Tee bei einer Familie gewährt uns mehr Einblicke ins Alltagsleben sowie in Ge-
sellschaftsordnung und Bräuche. Idyllisch neben dem Fluss, nehmen wir unser
Mittagessen ein. Nach dieser Stärkung geht es weiter nach My Son, wo wir beim
Spaziergang durch das Dorf dem Xa Pho Volkstamm begegnen, der kleinsten eth-
nischen Minderheitsgruppe Vietnams. Diese haben im Vergleich zu den anderen
Volksstämmen einen sehr geringen Lebensstandard und leben hauptsächlich von
dem, was die Natur zu bieten hat. Der restliche Nachmittag steht zur freien Ver-
fügung — zum Beispiel um bei einem Drink auf der Terrasse das Panorama zu
geniessen — dzô, Prost!

Tag 15: Sapa – Muong Lay – Dien Bien Phu
In den nächsten Tagen reisen wir im bergigen Nordwesten von Sapa nach Hanoi –
eine Strecke, die bis jetzt weitgehend vom Massentourismus verschont geblieben
ist. Von Sapa klettert die Strasse weiter über die Hoang Lien Son-Gebirgskette
und fällt dann langsam entlang einer gigantischen Talwand in die am dünnsten
bevölkerte Region von Vietnams hohem Norden ab. Weiter führt die Route gegen
Süden durch das attraktive Nam Na-Tal mit seinen gastfreundlichen Thai-
Dörfern aus stabilen Pfahlhäusern. Obwohl sich der Weg bis zu unserem Tages-
ziel Dien Bien Phu streckt, kommt dank der atemberaubenden und ursprüngli-
chen Landschaft sowie dem Geschehen am Strassenrand keine Langeweile auf:
wir begegnen Eselskarren, mit Hühnerkäfigen beladenen Fahrrädern und vollge-
packten Trucks. In der Kleinstadt Muong Lay ist der riesige Stausee kaum zu
übersehen. Fast 18‘000 Häuser mussten zu diesem Zweck umgesiedelt werden.
Was für Auswirkungen dieses 1.9 Milliarden US$ teure Mammut-Projekt auf die
lokale Bevölkerung hat, erfahren wir beim Besuch einer Familie, welche von der
Umsiedlung betroffen war. Am Abend erreichen wir Dien Bien Phu, 35 km von
der laotischen Grenze entfernt.
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Tag 16: Dien Bien Phu – Son La
Früher war der abgelegene Ort eine Zwischenstation auf der Karawanenstrasse
von Myanmar und China her kommend. In der neueren Geschichte wurde Dien
Bien Phu als Ort der französischen Niederlage im Indochina-Krieg im Jahre 1954
bekannt. Mit diesem letzten Gefecht wurde die fast 150-jährige französische Ko-
lonialherrschaft in Vietnam beendet. Wir widmen den Morgen diesem eindrückli-
chen Kapitel der Geschichte Vietnams, sprechen mit Zeitzeugen und besichtigen
das Museum, welches nebst Fotodokumenten, Schaubildern und Dioramen auch
das berühmte, mit Holz und Bambus verstärkte Dien-Bien-Phu-Fahrrad zeigt,
welches Lasten bis 200 kg durch den Dschungel trug. Das restaurierte Haupt-
quartier des französischen Kommandanten, welches von den Viet Minh am
Abend vor der französischen Kapitulation mit 1‘000 Tonnen Sprengstoff in die
Luft gesprengt wurde, der A1 Hügel und der Heldenfriedhof der Viet Minh sind
ebenfalls spannend zu besichtigen. Auf dem Weg nach Son La passieren wir den
längsten Pass Vietnams. Pha Din bedeutet in der lokalen Sprache Himmel und Er-
de – wir werden auf der kurvenreichen Strecke hinauf auf über 1‘600 m.ü.M. sel-
ber sehen, wie hier Himmel und Erde verschmelzen. Bei grandioser Aussicht er-
fahren wir zudem, wie die Grenzen des Passes willkürlich mittels eines Pferde-
rennens gesetzt wurden und welche Minderheiten in der Gegend wohnhaft sind.
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Tag 17: Son La – Moc Chau – Mai Chau
Am Morgen werfen wir nochmals einen Blick in die Vergangenheit und erfahren
bei der Führung durch das ehemalige Gefängnis für rebellische „Eingeborene“ und
antikoloniale Widerstandskämpfer mehr darüber, wie sich diese Anstalt als Schule
für hervorragende Kommunisten für die Vietnam-Revolution gemausert hat. Wei-
ter führt die Route nach Süden in Richtung Mai Chau. Nach der etwas unwirtlichen
Landschaft durchqueren wir schon bald wieder Reisfelder, Bananen- und Teeplan-
tagen, vorbei an Wasserrädern. Beim Besuch einer Teeplantage erfahren Sie mehr
über den Anbau des grünen Goldes in diesen Gegenden sowie dessen Verarbei-
tung. Bei der Degustation der verschiedenen Sorten bleibt Zeit, mit dem Eigentü-
mer der Teeplantage ins Gespräch zu kommen. Am Abend erreichen wir Mai Chau.
Unsere Ecolodge liegt etwas ausserhalb der freundlichen, idyllischen Kleinstadt –
mit einem quirligen Markt und mehrheitlich von Weissen Thai besiedelt.
Bei einem Glas des lokalen Can-Weins lassen wir den Tag ausklingen.

Tag 18: Mai Chau – Hanoi
Am Vormittag bleibt Zeit zu nahegelegenen Dörfer zu spazieren und bei einer
Vorführung über die Geschicklichkeit der Webekunst zu staunen. Alternativ kön-
nen wir auch die Annehmlichkeiten unserer Lodge geniessen – zum Beispiel bei
einer Spa-Behandlung oder beim Relaxen am Pool. Danach nähern wir uns Hanoi,
wo wir vom Schweizer Geschäftsmann Daniel Keller die letzten Tage begleitet
werden und spannende Informationen zu Vietnams aufstrebender Wirtschaft er-
fahren. Hanoi ist eine der ursprünglichsten Städte Asiens und die charmante Alt-
stadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Am Abend wartet eine exklusive
Aufführung des traditionellen Wasserpuppentheaters auf uns. Der Künstler Phan
Thanh Liem, welcher sein ganzes Leben als Puppenmacher und -spieler der Erhal-
tung dieser Volkskunst widmet, lädt uns in sein Haus ein, wo er uns alles über die-
se altehrwürdige Form des Unterhaltens erzählt. Im Anschluss können wir uns
auch selber als Puppenspieler versuchen. Zwei Übernachtungen im 5*-Hotel mit
Aussicht über die Stadt.
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Tag 19: Hanoi
Mit Velotaxis stürzen wir uns das erste Mal hinein in das Gassengewirr und
werden überwältigt und fasziniert zugleich sein! Hunderte Motorbikes bahnen
sich den Weg durch das organsierte Verkehrschaos und exotische Gerüche aus
den typischen Strassen-Garküchen wecken unseren Geruchssinn. Die Tour führt
vorbei am Hoan Kiem See, der berühmteste der insgesamt 110 Seen der Stadt
und auf welchem der Ngoc Son Tempel auf einer lieblichen kleinen Insel thront.
Auch der Besuch des monumentalen Ho Chi Minh-Mausoleums darf nicht fehlen
sowie des — im Vergleich zum prachtvollen Denkmal aus Marmor sehr dezenten
— hölzernen Pfahlhauses, wo Ho sich zwischen 1958 und 1969 zeitweise aufge-
halten haben soll. Im Anschluss gelangen wir zu weiteren Wahrzeichen der
Hauptstadt Vietnams wie der ältesten Pagode Hanois sowie dem Tempel der Li-
teratur. Dieser von Kaiser Thánh Tông 1070 erbaute konfuzianische Anlagekom-
plex stellt die erste Akademie des Landes dar und diente noch bis 1915 als Bil-
dungsstätte der Mandarine und einstigen Aristokratie. Der restliche Tag kann in-
dividuell gestaltet werden — ein letzter Spaziergang durch das Gassen-Gewirr
der Altstadt lässt sich wohl keiner nehmen.
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Tag 20: Hanoi – Halong
Die vielleicht meist bekannte Sehenswürdigkeit Vietnams erwartet uns als
krönender Abschluss einer erlebnisreichen Reise: die Halong-Bucht mit ihren
über 3‘000 Kalksteininseln aus verkarsteten Felsnadeln, Bergkegeln und Zucker-
hüten. Am Mittag beziehen wir auf der exklusiv für die Gruppe gecharteten
Holzdschunke unsere Kabine für eine Nacht. Nach einem Erfrischungsgetränk
beginnt unsere Kreuzfahrt durch die vorgelagerte Bucht: Klein, gross, mit oder
ohne Höhlen, scharfkantig oder wie sanfte Hügel sehen die Inseln aus und wirken
wie zufällig und mit grosser Leichtigkeit von Zauberhand ins Meer gestreut — ein
Naturspektakel der Extraklasse. Bei diversen Stopps haben wir die Möglichkeit,
die Halong-Bucht von einer anderen Perspektive zu erleben. Zum Beispiel uns
selber mit dem Kajak einer der Kalksteininseln zu nähern oder auf einem Land-
gang die Sung Sot Grotte mit ihren jahrhundertealten Stalagmiten und Stalaktiten
zu besichtigen. Daneben beeindruckt auch die Aussicht auf der Terrasse unseres
Schiffes mit den vorbeiziehenden Fotomotiven und den berühmten schwimmen-
den Fischerdörfern. Die Crew sorgt sich derweil um unser leibliches Wohl und
bringt die frischesten Leckereien aus dem Meer auf den Tisch. Ein Sundowner auf
dem Deck unserer Dschunke rundet den Tag ab — und lässt die Bucht nochmals
in den schönsten Farben erstrahlen.

Tag 21 & 22: Halong – Hanoi – Bangkok – Zürich
Während einem optionalen Tai Chi Kurs, Entspannungsmomenten auf dem
Sonnendeck und dem Genuss eines ausgiebigen Frühstücksbuffets gleiten wir
gemächlich zurück an Land. Nach der Ausschiffung können noch letzte Souvenirs
eingekauft werden, bevor wir abends die Heimreise in die Schweiz via Bangkok
antreten und am nächsten Morgen, früh in Zürich landen.
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Ihr Fachreferent Urs Morf
Die Jugendbuch-Version des Lebenslaufs von Marco Polo löste beim 1953 in Zü-
rich Geborenen im Alter von elf Jahren einen „China-Fimmel“ aus. Bei einer drei-
monatigen China-Reise während des Geschichtsstudiums mit Sinologie im Ne-
benfach wuchs sich der „Fimmel“ 1984 zu einem „China-Fieber“ aus. Daraus re-
sultierte ein zweijähriges Stipendium an der Universität Wuhan in Zentralchina.
Und ab 1989, als er seine journalistische Laufbahn mit einer Reportage über
„Schindler in China“ für die WochenZeitung begann, bestimmten Asien und be-
sonders China definitiv sein Leben. Ab 1992 berichtete er als erster vollamtlicher
China-Korrespondent der NZZ aus dem Reich der Mitte, später für diese aus
Bangkok über Südostasien. Wieder zurück in Beijing, war er acht Jahre lang der
Korrespondent von Radio SRF für die gesamte ostasiatische Region. Heute ist
Urs Morf pensioniert und lebt wieder in Bangkok. Er begleitet die Gruppe
während acht Tagen.

Sollte Ihr Fachreferent Urs Morf nachweislich krank werden, ist cotravel ver-
pflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
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Ihr Fachreferent Daniel Keller
Daniel Keller ist Mitte der 90er Jahre nach Vietnam ausgewandert, wo er sich als
Geschäftsmann etablierte. Zwischen 1997 und 2001 baute der ursprünglich aus
Zürich stammende Jurist und Betriebsökonom für Ringier AG ein Gemein-
schaftsunternehmen im Druckbereich auf. Als Mitgründer von EvalCo GmbH
evaluiert er heute Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit. Seit vielen Jah-
ren ist er zudem Verwaltungsrat und Leiter des Investitionsausschusses ver-
schiedener auf Vietnam spezialisierter Risikokapitalfunds. Der zweifache Famili-
envater, der fliessend Vietnamesisch spricht, ist seit 2002 mit einer Vietnamesin
verheiratet. Mitte 2014 kehrte er mit seiner Familie in die Schweiz zurück. Durch
seine profunden Vietnamkenntnisse vermag Daniel Keller einen einmaligen Ein-
blick in dieses faszinierende Land zu vermitteln. Daniel Keller begleitet die Grup-
pe während vier Reisetagen in Hanoi und der Halong-Bucht.

Sollte Ihr Fachreferent Daniel Keller nachweislich krank werden, ist cotravel ver-
pflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht
verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen,
aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen.

Anforderungsprofil
Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein auf-
gestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Eine Portion Gelassenheit und
Toleranz, sowie Interesse und Respekt für fremde Kulturen sind wichtige Voraus-
setzungen für diese Art von Reise. Man sollte flexibel und kompromissbereit sein
und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Ländern die Schweizer Genau-
igkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Einheimischen passen. Wer
Erholung und Entspannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensbereicherung,
sollte seine Reisepläne eventuell überdenken. Eine gute Verfassung ist aufgrund der
teilweise langen Strecken und zum Teil holprigen Strassenverhältnissen von Vorteil.
Der Reiseverlauf führt zudem auch in höher gelegenes Gelände. Lijiang und Shangri-
La auf 2‘600 respektive 3‘200 m. ü. M. gelegen bilden dabei aber die Maxima.

Klima
Das Klima der chinesischen Provinz Yunnans wie auch Nordvietnams ist geprägt
durch einen feuchten, warmen bis heissen (Nordvietnam) Sommer und einem trocke-
nen kühleren, jedoch meist milden, Winter. Yunnan ist eine teilweise sehr hochge-
legene Provinz mit einer durchschnittlichen Höhenlage von 2‘000 m. ü. M.. Im
November sind kaum Niederschläge zu erwarten und die Sicht ist meistens klar. Die
durchschnittliche Tagestemperatur beträgt in Kunming zu dieser Jahreszeit 18°C. Je
weiter südlich die Route verläuft, umso wärmer werden die Temperaturen, wie in
Hanoi mit bis zu 25°C. In den höheren Lagen wie in Shangri-La sind mit Tageshöchst-
werten um die 14°C zu rechnen. Nachts fallen die Temperaturen jedoch oft unter
10°C. Vereinzelte Regenfälle können nicht ausgeschlossen werden.

Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach China und Vietnam einen
Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus
gültig ist, sowie ein Visum für beide Länder. Beide Visa werden von cotravel für
Sie vor Abreise einholt (China: CHF 188.50.-, Vietnam: CHF 70.-, Stand August
2019, im Reisepreis inbegriffen).

Mahlzeiten/Unterkunft
Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit pro Tag inbe-
griffen. Auf der Reise werden wir sowohl einheimische als auch internationale
Küche geniessen können.
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Wo es die Infrastruktur erlaubt, übernachten wir in komfortablen 4-5*-Hotels.
Besonders hervorzuheben ist das renommierte 5*-Boutique-Haus Songtsam Ret-
reat in Shangri-La, wo zwei Nächte geplant sind. Das im tibetanischen Stil gebaute
Resort biete alle Annehmlichkeiten eines Luxushotels mit atemberaubenden
Blicken auf das Kloster und die umliegende Berglandschaft. Weitere 5*-Unter-
künfte erwarten uns in Kunming, Lijiang sowie Hanoi. An einigen Orten wurde wie-
derrum mehr Wert auf die Authentizität der Reiseroute als auf den Luxus gelegt.
So zum Beispiel in der Umgebung von Mai Chau, wo wir in einer Ecolodge logieren.
Die Lodge wurde vollständig aus natürlichen Materialien gebaut mit strohgedeck-
ten Dächern und Innenräumen aus Bambus und Holz. Die Bungalows haben keinen
TV oder andere Unterhaltungselektronik. Ein Pool zum Relaxen und Spa-
Behandlungen können aber genossen werden. In den vom Massentourismus noch
weitgehend verschonten Regionen wie Yunyang in Südchina sowie Son La in Nord-
vietnam      übernachten       wir    in    einfachen,   aber     sauberen     3*-
Unterkünfte/Gästehäuser. Die letzte Nacht unserer Rundreise verbringen wir auf
der im Stil einer traditionellen vietnamesischen Dschunke erbauten 4*-Schiff von
Indochina Sails.

Transport
Die Langstreckenflüge sind mit Thai Airways gebucht, die Inlandflüge in China mit
China Eastern Airlines. Die Flugdauer beträgt:
Zürich – Bangkok      10h55      Shangri-La – Kunming 1h00
Bangkok – Kunming 2h10           Hanoi – Bangkok        1h50
Kunming – Lijiang       1h05     Bangkok – Zürich      12h20
Flugänderungen bleiben vorbehalten.
Wir werden in China und in Vietnam mit einem komfortablen, klimatisierten Bus
unterwegs sein. Obwohl die Strassen in gutem Zustand sind, kann die Fahrt auf-
grund der Abgeschiedenheit der Region zum Teil auch mal holprig und kurven-
reich sein. Die spektakulären Landschaften entschädigen die teilweise langen
Fahrten. Die Schönheit der Halong-Bucht bestaunt man am besten per Schiff –
dazu wurde für uns eigens eine schöne Dschunke gechartert.

Impfungen
Für die Einreise nach China und Vietnam sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Ein geringes Malariarisiko existiert zwar in einigen Gebieten, für die von uns
bereiste Region wird allerdings keine Prophylaxe empfohlen. Man sollte sich vor
Mückenstichen schützen. Besprechen Sie rechtzeitig vor Abreise mit dem Haus-
arzt oder dem Tropeninstitut, welche Impfungen individuell sinnvoll sind. Detail-
lierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch.
Teeroute     18

Versicherung
Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den
Abschluss der Jahresversicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance:
CHF 124.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder
CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend
(CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per
sofort in Kraft und schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf
Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem
Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Bitte geben Sie uns
auf dem Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen sollen.
Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.

Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen
Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungs-
entscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem
Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max.
CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangement-
preises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden
Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kun-
den.
Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise        30%
44-20 Tage vor Abreise                                50%
19-0 Tage vor Abreise                                 100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise-
veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug-
planverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuel-
le Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit
100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veran-
staltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.

Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorien-
tierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel
„TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der
DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der
Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist.
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit
eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller
Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen
wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unse-
ren Zielgebieten.
Teeroute     19

Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei-
chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu ent-
scheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen o-
der nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs-
und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch)
arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO 2-Ausstoss auszu-
gleichen:
Von Zürich nach Kunming und retour ab Hanoi, jeweils via Bangkok – Economy –
Flugdistanz: ca. 20‘300 km
Kompensationskosten: CHF 112.- (Stand August 2019, kann bis zur Abreise ge-
ringfügig variieren)

Ergänzungen Datenschutz
In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments
zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu er-
klären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre
Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwe-
cken an den Medienpartner weitergeleitet werden können.

Vorbereitungstreffen
Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen
Infotreffen. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen
und offene Fragen stellen zu können.

Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrangement-
preis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag
beträgt CHF 1‘590.- (inklusive Einzelnutzung einer Kabine auf dem Schiff).

Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält je-
der Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen
möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.

Kosten/Leistungen
Die 22-tägige Reise kostet CHF 9‘950.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Thai Airways in der Economy-Klasse (inkl.
Flugtaxen von CHF 208.-, Stand August 2019), Inlandflüge mit China Eastern Air-
lines, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 1 Übernach-
tung in einer Kabine 2-er Belegung auf dem Charterschiff, Frühstück und eine
weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Visagebühren, Audio-
System auf Rundgängen, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge
und Begleitung durch Urs Morf an acht, durch Daniel Keller an vier Reisetagen,
Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘590.-.
Teeroute     20

Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der
allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG

LESERREISE TEEROUTE
MIT URS MORF & DANIEL KELLER
3. - 24. NOVEMBER 2020
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel – TEEROUTE – Gerbergasse 26 – 4001 Basel

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise-
und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv
für die Reise nach Südchina & Nordvietnam an. Die 22-tägige Reise kostet CHF 9‘950.-
Inbegriffen: internationale Flüge mit Thai Airways in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 208.-,
Stand August 2019), Inlandflüge mit China Eastern Airlines, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis
Doppelzimmer, 1 Übernachtung in einer Kabine 2-er Belegung auf dem Charterschiff, Frühstück und eine
weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Visagebühren, Audio-System auf Rundgängen, Trink-
gelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Morf an acht, durch Daniel Keller an
vier Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzu-
schlag CHF 1‘590.-.
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise.
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass               Rufname               Geburtsdatum / Nationalität

Pass Nr. / Gültig bis                         Strasse               PLZ / Ort

Tel. privat                                   Tel. tagsüber         E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1‘590.-
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

   Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab:
      Für Einzelpersonen CHF 124.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-
   Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.

   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.

   Bitte melden Sie mich für die Myclimate Klima-Kompensation an (CHF 112.- pro Person).

   Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

   Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?
   Inserat    cotravel Web        Bekannte          Newsletter/Brief         Sonstige:

Datum                                         Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Sa-
faris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinba-
rung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformatio-
nen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind
sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstel-
lung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder
über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rei-
severtrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zu-
stande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Par-
teien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,
Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reise-
prospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgli-
che Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konfe-
renzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der
Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1. Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti-
gung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten)
veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl.
Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die
Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere
Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungs-
stelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismusta-
xen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Ver-
tragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preis-
erhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatz-
reise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen.
Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Ta-
ge vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertrags-
schluss zur Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung ge-
rät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleis-
tung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem
Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich er-
folgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bear-
beitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betref-
fenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und
sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden
Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Mo-
torhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde
wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbei-
tungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwen-
dungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbei-
tungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B.
gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden.
Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei-
ses.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person,
maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reise-
preises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alter-
nativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein-
barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderun-
gen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten)
die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde
hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH
nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach
Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der
Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhal-
tung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Ver-
halten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die
pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Um-
buchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber
Fr. 200.– pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Be-
stätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH
6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet
die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlan-
gen.
6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausge-
setzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhö-
hungen (Ziff. 3.2).
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüg-
lich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flugha-
fen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis
nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen
Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhal-
ten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und ge-
gebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schrift-
liche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht be-
fugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzan-
sprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwa-
chung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den
Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtli-
che Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-
tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech-
ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfäl-
ligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprü-
che des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Infor-
mationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifi-
sche Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache,
Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Rich-
tigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen kön-
nen weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört
oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur
Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen
(DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwe-
cken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren,
zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle o-
der an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert,
wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhän-
gende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Ein-
verständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
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