Leistungen und Service 2020 - in Niederösterreich - www.gesundheitskasse.at - ÖGK
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2 Leistungen und Service in Niederösterreich: Sämtliche Angaben beziehen sich auf die geltenden Bestimmungen nach dem Stand vom 1. Jänner 2020.
3 Inhalt Mitversicherung Mutterschaft Geschützter Personenkreis.................. 4 Mutterschaftsleistungen.......................49 Beitragspflichtige Mitversicherung....15 Leistungen nach dem Kinderbetreu- ungsgeldgesetz (KBGG)........................52 Vorsorge Leistungen nach dem Kinderbetreu- Vorsorgeuntersuchung..........................16 ungsgeldgesetz (KBGG) und Jugendlichenuntersuchung.................17 dem Familienzeitbonusgesetz Brustkrebs-Früh (FamZeitbG)................................................58 erkennungsprogramm............................18 Therapie Aktiv – Diabetes im Griff.....19 Zähne Zeckenschutzimpfung............................20 Zahnbehandlung.......................................65 Gesundheitsförderung Zahnersatz....................................................71 und Prävention...........................................20 Wahlzahnbehandlung im Rauchfrei Telefon......................................20 In- oder Ausland.........................................74 Krankheit Kundenservice Ärztliche Hilfe..............................................22 Telefonische Gesundheits- Heilmittel.......................................................26 beratung – 1450.........................................75 Heilbehelfe...................................................29 MedBusters-App ......................................76 Hilfsmittel......................................................30 Demenz-Service NÖ...............................77 Krankenhauspflege..................................30 Online-Service „Meine SV“...................78 Medizinische Hauskrankenpflege.....31 Ombudsstelle..............................................79 Medizinische Maßnahmen Unterstützungsfonds..............................79 der Rehabilitation......................................31 Case Management...................................80 Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen.....................................33 Adressen und Telefonnummern Krankengeld................................................33 Kundenservicestellen in NÖ Rechte und Pflichten im Überblick.................................................81 im Krankenstand........................................37 Zahngesundheitszentren in NÖ Wiedereingliederungsgeld...................39 im Überblick.................................................84 Rehabilitationsgeld..................................40 Gesundheitszentren für Physikalische Kur, Genesung und Medizin in NÖ im Überblick.................86 Kindererholung..........................................42 ÖGK Peterhof Baden..............................87 Transportkosten.........................................43 Ombudsstelle..............................................87 Ärztliche Betreuung im Urlaub...........47 Rauchfrei Telefon......................................87 Servicelines..................................................87
4 Mitversicherung Geschützter Personenkreis Der Kreis der geschützten Personen Antragstellung ist größer als der Kreis unserer Versi- »» Persönlich in jeder Kundenser- cherten. Leistungen aus der sozialen vicestelle der Österreichischen Krankenversicherung gebühren nicht Gesundheitskasse nur den Versicherten, sondern auch »» Per Post bestimmten Angehörigen (meist »» Per Fax oder per E-Mail ohne zusätzliche Beitragsleistung). Das Antragsformular Mitversicherung Voraussetzungen für die Angehöri können Sie in jeder Kundenservicestelle geneigenschaft der Österreichischen Gesundheitskas- se anfordern oder auf unserer Home- »» Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland page www.gesundheitskasse.at herun- (Ausnahme: Kinder und Enkel- terladen. Welche Unterlagen für die kinder während einer Schul- oder Mitversicherung von Angehörigen Berufsausbildung im Ausland) zusätzlich zum jeweiligen Antrag erforderlich sind, entnehmen Sie der »» Keine Krankenversicherung nach Übersichtstabelle ab Seite 6. dem ASVG oder einem anderen Gesetz Kriterien für die Angehörigen eigenschaft »» Kein Anspruch auf Krankenfürsorge Die Übersichtstabelle informiert Sie gegenüber einer Krankenfürsorge- über einrichtung eines öffentlich-rechtli- chen Dienstgebers »» die Personen, welche als Angehöri- ge gelten, »» Keine Erwerbstätigkeit im Aus- »» die notwendigen Voraussetzungen, land, die, würde sie im Inland aus- »» die Dauer der Mitversicherung geübt werden, die Versicherungs- sowie pflicht in der Krankenversicherung »» die erforderlichen Unterlagen. nach dem ASVG oder einem ande- ren Gesetz begründen würde und keine Pension auf Grund einer sol- chen Erwerbstätigkeit; dies gilt ent- sprechend für eine Beschäftigung bei einer internationalen Organisa- tion und den Bezug einer Pension auf Grund dieser Beschäftigung
Mitversicherung 5 Ehegattin/Ehegatte, eingetragene/r Partner/in Bestimmte Kinder, Personen (z. B. Stiefkinder Lebensgefährtin/ und Enkelkinder Lebensgefährte) Versicherte/r Eltern und Pflegekinder Geschwister Bestimmte Angehörige shutterstock.com; © g-stockstudio
6 Mitversicherung Kinder (Enkelkinder) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres PERSONENKREIS VORAUSSETZUNGEN Kinder Keine Wahlkinder (Adoptivkinder) Stiefkinder »» Ständige Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten Enkelkinder Pflegekinder »» Unentgeltliche Verpflegung durch die Ver- sicherte/den Versicherten »» Pflegeverhältnis beruht auf einer behörd- lichen Bewilligung »» Kinder, wenn sie mit der/dem Versicherten bis zum 3. Grad verwandt oder verschwä- gert sind und von der/dem Versicherten gepflegt und erzogen werden »» Ständige Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten
Mitversicherung 7 DAUER (BEFRISTUNG) BENÖTIGTE UNTERLAGEN Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber »» Geburtsurkunde hinaus siehe unter der Rubrik: „Kinder nach Vollendung des 18. Lebens- jahres“ »» (Berichtigte) Geburtsurkunde Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber »» Antragsformular hinaus siehe unter der Rubrik: »» Geburtsurkunde „Kinder nach Vollendung des 18. Lebens- »» aktuelle Heiratsurkunde des jahres“ Stiefelternteils (Die Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist »» Antragsformular eine neuerliche Antragstellung erforder- »» Geburtsurkunde des lich) Enkelkindes »» Geburtsurkunde des Elternteiles in gerader Linie »» Antragsformular »» Geburtsurkunde »» Begründung, warum An- spruchsberechtigung bei den Eltern nicht möglich »» Antragsformular »» Geburtsurkunde »» Amtliche Pflegebewilligung »» Antragsformular »» Urkunde zum Nachweis des Verwandtschafts- oder Ver- schwägerungsverhältnisses
8 Mitversicherung Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres Kinder gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Angehörige. Unter folgenden Voraussetzungen kann der Krankenversicherungsschutz verlängert werden. PERSONENKREIS VORAUSSETZUNGEN Wenn sich das Kind in anerkannte Schul- oder Berufsausbildung, einer Schulausbildung oder welche die Arbeitskraft des Kindes überwie- Berufsausbildung befindet gend beansprucht »» ordentliches Studium im ersten Studienab- schnitt bzw. Bachelorstudium »» Studium wird ernsthaft und zielstrebig be- trieben »» ordentliches Studium im zweiten Studien- abschnitt bzw. Master- oder Doktoratsstudium Wenn das Kind wegen Seit Vollendung des Krankheit oder Gebrechen 18. Lebensjahres (bzw. seit Ablauf der Schul- erwerbsunfähig ist oder Berufsausbildung) Wenn das Kind erwerbslos ist Seit Vollendung des 18. Lebensjahres (bzw. seit Ablauf der Schul- oder Berufsausbildung)
Mitversicherung 9 ZUSÄTZLICH BENÖTIGTE DAUER (BEFRISTUNG) UNTERLAGEN Max. bis zur Vollendung des »» Schulbesuchsbestätigung 27. Lebensjahres (Befristung: 30.11. des Kalenderjahres, in welches das Ende der vorgelegten Schulbesuchsbestätigung fällt) Max. bis zur Vollendung des »» Wenn für das Kind Familienbeihilfe 27. Lebensjahres bezogen wird, der Nachweis (Befristung: 30.11. des Kalenderjahres, darüber in welches das Ende des nachgewie- Wird keine Familienbeihilfe senen Studienjahres fällt) bezogen: »» Fortsetzungsbestätigung als ordentlich Studierende/r »» Bestätigung des Studienerfolges im vorangegangenen Studienjahr („Acht-Stunden-Bestätigung“ oder mind. 16 ECTS-Punkte) – im ersten Studienjahr nicht erforderlich Max. bis zur Vollendung des »» Nachweis über positives Ablegen 27. Lebensjahres der ersten Diplomprüfung bzw. des (Befristung: 30.11. des Kalenderjahres, ersten Rigorosums oder Abschluss in welches das Ende des nachgewie- eines Bachelorstudiums senen Studienjahres fällt) »» Fortsetzungsbestätigung als or- dentlich Studierende/r Individuell »» Aktueller fachärztlicher Befundbericht Höchstens für 24 Monate im An- »» Nachweis über die Beendigung der schluss an eine anerkannte Schul-/ Schul- oder Berufsausbildung Berufsausbildung bzw. an ein aner- »» Bestätigung der/des Versicherten kanntes Studium über das Vorliegen von Erwerbslo- sigkeit
10 Mitversicherung Ehegattin/Ehegatte oder Eingetragene Partnerin/Eingetragener Partner PERSONENKREIS VORAUSSETZUNGEN Ehegattin/Ehegatte Nichtzutreffen der Ausschlussgründe (siehe Aufzählung Seite 14) Eingetragene Partnerin/ Eingetragener Partner Haushaltsführende Angehörige/ Haushaltsführender Angehöriger PERSONENKREIS VORAUSSETZUNGEN Eine haushaltsführende An- »» Seit mindestens zehn Monaten bestehen- gehörige/ein haushaltsfüh- de Hausgemeinschaft mit der/dem Versi- render Angehöriger aus dem cherten Kreis der Eltern, Wahl-, Stief- »» Unentgeltliche Haushaltsführung durch die und Pflegeeltern, der Kinder, Angehörige/den Angehörigen Wahl-, Stief- und Pflegekin- »» Es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin/kein der, der Enkelkinder oder der arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragene Geschwister Partnerin/eingetragener Partner der/des Versicherten im gemeinsamen Haushalt »» Nichtzutreffen der Ausschlussgründe (sie- he Aufzählung Seite 14) »» Die Angehörigeneigenschaft bleibt auch dann gewahrt, wenn die als Angehörige geltende Person nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen
Mitversicherung 11 DAUER (BEFRISTUNG) BENÖTIGTE UNTERLAGEN Unbefristet »» Antragsformular »» Heiratsurkunde »» Antragsformular »» Partnerschaftsurkunde DAUER (BEFRISTUNG) BENÖTIGTE UNTERLAGEN Unbefristet »» Antragsformular (Mitversicherung wird für die Dauer von »» Urkunden zum Nachweis des drei Jahren vorgemerkt, danach ist eine Verwandtschaftsverhältnisses neuerliche Antragstellung erforderlich)
12 Mitversicherung Lebensgefährtin/Lebensgefährte PERSONENKREIS VORAUSSETZUNGEN Eine mit der/dem »» Seit mindestens zehn Monaten beste- Versicherten nicht verwandte, haus- hende Hausgemeinschaft mit der/dem haltsführende Person Versicherten »» Unentgeltliche Haushaltsführung durch die Angehörige/den Angehörigen »» Es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin/ kein a rbeitsfähiger Ehegatte oder ein- getragene Partnerin/eingetragener Partner im gemeinsamen Haushalt »» Die Angehörigeneigenschaft bleibt auch dann gewahrt, wenn die als Ange- hörige geltende Person nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen »» Nichtzutreffen der Ausschlussgründe (siehe Aufzählung Seite 14) Pflegende Angehörige/Pflegender Angehöriger PERSONENKREIS VORAUSSETZUNGEN »» Ehegattin/Ehegatte »» Die/der pflegende Angehörige pflegt »» Personen, die mit der pflegebedürf- die Versicherte/den Versicherten mit tigen Person in gerader Linie oder Anspruch auf Pflegegeld zumindest in bis zum vierten Grad der Seitenlinie Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespfle- verwandt oder verschwägert sind gegeldgesetz oder nach den Bestim- mungen der Landespflegegeldgesetze »» Wahl-, Stief-, Pflegekinder »» Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig in »» Wahl-, Stief-, Pflegeeltern häuslicher Umgebung »» Eine mit der/dem Versicherten »» Die Pflege beansprucht ganz überwie- nicht verwandte Person, die seit gend die Arbeitskraft der/des Angehö- mindestens zehn Monaten mit ihr/ rigen ihm in Hausgemeinschaft lebt und ihr/ihm seit dieser Zeit unentgeltlich »» Nichtzutreffen der Ausschlussgründe den Haushalt führt, wenn ein/e im (siehe Aufzählung Seite 14) gemeinsamen Haushalt lebende/r arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegat- te oder eingetragene/r Partner/in nicht vorhanden ist
Mitversicherung 13 DAUER (BEFRISTUNG) BENÖTIGTE UNTERLAGEN Unbefristet »» Antragsformular (Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist eine neuerliche Antragstellung erforderlich) DAUER (BEFRISTUNG) BENÖTIGTE UNTERLAGEN Unbefristet »» Antragsformular (Mitversicherung wird für die Dauer von »» Urkunden zum lückenlosen Nachweis drei Jahren vorgemerkt, danach ist eine der Verwandtschaft (z. B. Geburts neuerliche Antragstellung erforderlich) urkunden, Heiratsurkunden, Eintra- gungsurkunden) »» Nachweis des Bezuges von Pflege- geld, das der/dem Versicherten ge- bührt »» Soll die Pflege durch eine nicht ver- wandte Haushaltsführerin/einen nicht verwandten Haushaltsführer erfolgen, müssen zuerst die Anspruchsvoraus- setzungen als Lebensgefährte/ Lebensgefährtin erfüllt sein
14 Mitversicherung Ausschlussgründe von der Erwerbstätiger oder nach dem Angehörigeneigenschaft Gewerblichen Sozialversicherungs- Ehegattinnen und Ehegatten, ein- gesetz oder nach dem Notarversi- getragene Partnerinnen und Part- cherungsgesetz beziehen ner, haushaltsführende Angehörige, andere Verwandte, Lebensgefährtin- »» Grenzgängerinnen und Grenzgän- nen und Lebensgefährten oder pfle- ger – das sind Personen, die im Aus- gende Angehörige gelten nur dann land eine Erwerbstätigkeit ausüben, als Angehörige, wenn sie nicht zu fol- die, würde sie im Inland ausgeübt gendem Personenkreis zählen: werden, die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversi- »» Personen, die dem Kreis der freibe- cherung begründen würde ruflich selbständig Erwerbstätigen (u. a. Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwäl- »» Personen, die bei einer internatio- tinnen/Rechtsanwälte, Patentan- nalen Organisation eine Erwerbstä- wältinnen/Patentanwälte, Notarin- tigkeit ausüben oder die eine Pensi- nen/Notare, selbständige Apothe- on aus diesem Grund beziehen kerinnen/Apotheker, Wirtschafts treuhänderinnen/Wirtschaftstreu- »» Bei Selbstversicherten in der Kran- händer) angehören kenversicherung ist der Kreis der anspruchsberechtigten Angehöri- »» Alle diese Personen auch dann, gen satzungsmäßig auf Ehegattin- wenn sie eine Pension nach dem nen und Ehegatten, eingetragene Bundesgesetz über die Sozialver- Partnerinnen und Partner, Kinder sicherung freiberuflich selbständig und Enkelkinder beschränkt shutterstock.com; © Sychugina
Mitversicherung 15 Beitragspflichtige shutterstock.com; © thitikan chuachan Mitversicherung Für kinderlose Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Partner- innen und Partner, Lebensgefähr- tinnen und Lebensgefährten sowie haushaltsführende Erwachsene ist ein Zusatzbeitrag für die Dauer der Anspruchsberechtigung zu bezahlen. Zusatzbeitrag Der Zusatzbeitrag wird den Versicher- ten vom Krankenversicherungsträger vorgeschrieben und von diesem ein- gehoben. Die Versicherten und nicht die Angehörigen haben diesen ein- »» Im Falle einer Mehrfachversiche- zuzahlen. Der Zusatzbeitrag beträgt rung ist der Zusatzbeitrag aus 3,4 % der Beitragsgrundlage (Pensi- jedem einzelnen Beschäftigungs- on, sonstiges Einkommen). verhältnis zu zahlen. »» Bei Versicherten auf Grund einer Der Zusatzbeitrag für Angehörige Beschäftigung wird als Beitrags- bleibt nicht dem Krankenversiche- grundlage das sozialversicherungs- rungsträger, sondern fließt über den pflichtige Erwerbseinkommen Weg der Krankenanstaltenfinanzie- (inklusive Sonderzahlungen) heran- rung in das Bundesbudget. gezogen. Ausnahmen »» Bei krankenversicherten Pensionis- Kein Zusatzbeitrag ist zu entrichten, tinnen und Pensionisten ist die Bei- wenn die/der mitversicherte Ange- tragsgrundlage der aktuelle monat- hörige liche Pensionsbezug zuzüglich der Sonderzahlungen. »» sich aktuell der Kindererziehung widmet oder »» Bei Selbstversicherten in der Kran- kenversicherung gilt die hierfür her- »» sich in der Vergangenheit mindes- angezogene Beitragsgrundlage als tens vier Jahre der Kindererziehung Berechnungsgrundlage. gewidmet hat oder
16 mitversicherung/vorsorge »» Pflegegeld zumindest in der Höhe Davon ausgehend kann die Ärz- der Pflegestufe drei erhält oder tin bzw. der Arzt konkrete Vorschlä- ge machen, ob und wie der Lebens- »» die Versicherte/den Versicherten stil verändert werden muss, um das oder eine/n nahe/n Angehörige/n Risiko für Schlaganfälle, Herzinfarkte pflegt, die/der Pflegegeld zumin- oder andere schwere Erkrankungen dest in der Höhe der Pflegestufe zu verringern. drei erhält. Die wichtigsten Bereiche der Vorsorgeuntersuchung Vorsorge »» Schwerpunkt Herz-Kreislauf- Erkrankungen und Stoffwechsel untersuchung erkrankungen Die Vorsorgeuntersuchung können »» Erweiterte Darmkrebsvorsorge für alle Personen ab 18 Jahren kosten- Menschen über 50: Koloskopie los in Anspruch nehmen, die ihren (Darmspiegelung) Wohnsitz in Österreich haben – also auch jene, die nicht krankenversichert »» Einbeziehung von Parodontal sind. erkrankungen Bei der Vorsorgeuntersuchung wird »» Bei Menschen ab 65: Hör- und Seh- eine umfassende Risiko-Prognose für leistung Herz-Kreislauf-Erkrankungen erstellt. shutterstock.com; © S_L
Vorsorge 17 Jugendlichen untersuchung shutterstock.com; © oneinchpunch Die Österreichische Gesundheits- kasse lädt einmal pro Jahr pflichtver- sicherte Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren zur Jugendlichenun- tersuchung ein. Diese Untersuchun- gen finden in den niederösterreichi- schen Berufsschulen statt. Wer keine Berufsschule besucht, wird in die dem Wohnort nächstgelegene Kunden- servicestelle zur Untersuchung ein- geladen. Diese Untersuchung hilft, »» Gesundheit zu erhalten und Krank- heit frühzeitig zu erkennen, Österreichischen Gesundheitskas- »» Themen wie Ernährung, Bewegung, se über Ernährung, Bewegung, Rau- Rauchen etc. anzusprechen und chen, Alkohol, Drogen, sexuell über- über Präventionsangebote zu infor- tragbare Erkrankungen etc. mieren sowie Außerdem werden auch die Belas- »» bei verschiedenen Problemen (z. B. tungen am Arbeitsplatz sowie Familie, Arbeitsplatz, Alkohol, Dro- gesundheitsgefährdende Arbeitsbe- gen) einen ersten Schritt zu setzen. dingungen erhoben. Bei der Jugend- lichenuntersuchung wird besonders Was wird untersucht? auf die jeweilige berufliche Tätigkeit Im ersten Jahr findet die Basisun- Rücksicht genommen. tersuchung statt. Diese besteht aus einer ausführlichen Anamneseerhe- In den Folgejahren werden die Ergeb- bung inklusive Erhebung des Niko- nisse der Basisuntersuchung kont- tin- und Alkoholkonsums, der kör- rolliert. Sowohl die Untersuchung als perlichen Bewegung und eines auch die Beratung unterliegen natür- Fragebogens zum psychischen Wohl- lich der ärztlichen Schweigepflicht. befinden. Danach erfolgt eine kör- perliche Untersuchung. Zusätzlich beraten die Ärztinnen und Ärzte der
18 Vorsorge Brustkrebs- www.frueh-erkennen.at Früherkennungs- Ich mach’s! Mir zuliebe. programm Was Sie darüber wissen sollten Eine Informationsbroschüre für Frauen, die mehr über das österreichische Programm zur Früherkennung von Brustkrebs wissen wollen. Das Österreichische Brustkrebs- Früherkennungsprogramm „früh erkennen“ ist eine gemeinsame Initi- ative von Bund, Sozialversicherung, Ländern und Österreichischer Ärzte- kammer. Die Mammografie als Früherken- nungsuntersuchung richtet sich Gründen ein kürzerer Zeitraum emp- grundsätzlich an gesunde Frauen fohlen, erfolgt die Einladung selbst- ohne Anzeichen einer Erkrankung verständlich früher. und gilt derzeit als verlässlichste Methode zur Früherkennung von Was tun, wenn Beschwerden Brustkrebs. auftreten? Bei Frauen zwischen 45 und 69 Jah- Bei einer Brustkrebserkrankung oder ren ist die e-card für die Mammogra- wenn Beschwerden auftreten, im fie alle zwei Jahre automatisch freige- Verdachtsfall oder wenn ein fami- schaltet. Frauen zwischen 40 und 44 liär erhöhtes Risiko besteht, ist eine sowie ab 70 Jahren können sich bei der Zuweisung zur diagnostischen Mam- kostenlosen Serviceline 0800 500 181 mografie – unabhängig vom Alter – oder auf www.frueh-erkennen.at zum durch eine Ärztin oder einen Arzt Programm anmelden. Nach der Ter- jederzeit möglich. minvereinbarung bei einer Radiolo- gin oder einem Radiologen können Programm setzt neue Qualitäts Frauen nur mit ihrer e-card zur Unter- standards suchung gehen; eine ärztliche Über- Alle am Programm teilnehmenden weisung ist nicht notwendig. Die Lis- Radiologinnen und Radiologen ver- te der Mammografie-Standorte ist auf fügen über strahlungsarme digitale www.frueh-erkennen.at zu finden. Geräte und ein entsprechendes Zerti- fikat. Jede Mammografie wird außer- Zwei Jahre nach der Mammogra- dem von einer/einem zweiten Radio- fie wird die e-card automatisch wie- login/Radiologen ein weiteres Mal der freigeschaltet. Zusätzlich erhal- begutachtet. Das Vier-Augen-Prinzip ten Frauen ein Erinnerungsschreiben. soll helfen, Fehldiagnosen möglichst Wird einer Frau aus medizinischen auszuschalten.
Vorsorge 19 Expertinnen und Experten sind davon Durch die Vereinbarung von Zie- überzeugt, dass Früherkennungspro- len gemeinsam mit ihren Ärztin- gramme Leben retten, wenn sie sys- nen und Ärzten werden die Diabe- tematisch und nach verbindlichen tikerinnen und Diabetiker motiviert, Standards durchgeführt werden. Das „aktiv“ an ihrer Therapie mitzuarbei- Brustkrebs-Früherkennungspro- ten. Die Patientinnen und Patienten gramm verhindert Brustkrebs nicht. beeinflussen so den Behandlungser- Aber oft sind die Heilungschancen folg und helfen mit, schwerwiegen- viel besser, wenn man den Krebs früh de Folgeerkrankungen des Diabetes erkennt. wie Fußamputationen, Erblindungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle zu vermeiden. Therapie Aktiv – Der Nutzen von „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff Diabetes im Griff“ für Betroffene ist durch eine neuerliche Studie der Das Gesundheitsprogramm „Therapie Medizinischen Universität Graz im Aktiv – Diabetes im Griff“ sichert die Jahr 2019 wissenschaftlich erwie- optimale ärztliche Behandlung und sen. Die Ergebnisse der Lanzeitstudie Betreuung aller Betroffenen mit der belegen ein um 30 Prozent niedrige- Diagnose Typ-2-Diabetes. In Nieder- res Sterberisiko, weniger diabetesspe- österreich leiden 79 000 Menschen zifische Folgeerkrankungen wie Herz- daran. infarkte oder Schlaganfälle, geringere medizinische Kosten und insgesamt „Therapie-Aktiv“-Ärztinnen und -Ärz- einen besseren Gesundheitszustand te sorgen dafür, dass neben regelmä- für Teilnehmerinnen und Teilnehmer. ßigen Augenkontrollen, Fußunter- suchungen und Bestimmungen des Alle Infos und die Liste der teilneh- Blutzuckerlangzeitwerts HbA1c auch menden Ärztinnen und Ärzte in Nie- jährlich ein ausführliches individuelles derösterreich finden Sie auf Gespräch mit den Patientinnen und www.therapie-aktiv.at. Patienten geführt wird. Unnötige Dop- peluntersuchungen werden durch das Hotline für Patientinnen und Patien- strukturierte Programm vermieden. ten sowie Ärztinnen und Ärzte: Gleichzeitig erhalten die zuckerkran- 05 0766-123107 ken Menschen eine detaillierte Dia- betesschulung sowie umfangreiches Info-Material, ein Handbuch und eine DVD. „Therapie Aktiv“ schließt auch ein Bewegungsprogramm mit ein. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
20 Vorsorge Zecken Niederösterreich oder per E-Mail an gsund-12@oegk.at. schutzimpfung Weitere Informationen stehen auch Die Österreichische Gesundheits- unter www.gesundheitskasse.at zur kasse leistet zu der Impfung gegen Verfügung. Frühsommermeningoencephalitis (Zeckenschutzimpfung) einen Kos- Gesundheitsförderung und Prävention tenzuschuss von 4,00 €. Bei Ausgabe Telefon: 05 0766-126202 des Impfstoffes in der Apotheke wer- E-Mail: gsund-12@oegk.at den die 4,00 € automatisch abgezo- gen. Ein Tipp: Der Newsletter „Gsund und Bitte in allen Angelegenheiten der fit in Niederösterreich mit der ÖGK“ Sozialversicherung stets die Versiche- informiert kostenlos über alle Ange- rungsnummer verwenden! bote im Bereich „Gesundheitsförde- rung und Prävention“. Und so geht´s: Einfach online auf Gesundheits der Niederösterreich-Seite von www.gesundheitskasse.at zum förderung und Newsletter anmelden! Prävention 2020 bietet die Österreichische Rauchfrei Telefon Gesundheitskasse ein breites Pro- 0800 810 013 gramm im Bereich der Gesundheits- förderung und Prävention. Von der Zigarette wegzukommen ist nicht einfach. Rasche und profes- Das Programmheft sionelle Hilfe gibt es beim Rauch- „Gesundheitsför- frei Telefon der Österreichischen derung und Prä- Gesundheitskasse. Denn mit Unter- vention“ mit allen stützung gelingt es leichter! Angeboten, Termi- nen und Veranstal- Erfahrene Gesundheitspsycholo- tungsorten gibt es ginnen beraten kostenfrei unter der in jeder Kunden- Nummer 0800 810 013. Gerne rufen servicestelle in die Expertinnen auch zurück.
Vorsorge 21 Das Angebot des Rauchfrei Rauchfrei App Telefons: Die Rauchfrei App »» Information und Beratung rund um »» unterstützt alle, die das Thema Rauchen ihr Rauchverhalten »» Unterstützung beim Start in ein verändern wollen rauchfreies Leben »» hilft, den Rauch- »» Begleitung nach dem Rauchstopp, stopp vorzubereiten um Rückfällen vorzubeugen und umzusetzen »» Vermittlung von Entwöhnungsan- »» begleitet im Alltag, geboten in ganz Österreich um rauchfrei zu blei- ben Das Rauchfrei Telefon ist eine Initiative »» bietet konkrete Hil- der Sozialversicherungsträger, der Län- festellungen wie z. B. der und des Bundesministeriums für Rauchprotokoll und Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon- Motivwaage sumentenschutz, betrieben von der »» gibt praktische Tipps für Alternati- Österreichischen Gesundheitskasse. ven zum Rauchen »» zählt die rauchfreien Tage und die Geldersparnis Homepage des Rauchfrei »» sendet persönliche Nachrichten Telefons »» kann mit sozialen Netzwerken ver- knüpft werden Auf www.rauchfrei.at finden gibt es weiterführende Informationen über Kostenfrei verfügbar für Android- und iOS-User! »» den Beratungsablauf am Telefon, »» Fakten zu Tabak und Nikotin, Laden Sie die Rauch- »» Tipps und Tricks zum Aufhören. frei App kostenfrei auf Ihr Handy und atmen Sie Direkt auf der Startseite sind Entwöh- durch! nungsangebote in ganz Österreich zu finden. Im Blog nehmen die Exper- Rauchfrei Telefon tinnen regelmäßig zu aktuellen The- Telefon: 0800 810 013 men Stellung und greifen interessan- Mo-Fr 10.00-18.00 Uhr te Schwerpunkte auf. E-Mail: info@rauchfrei.at www.rauchfrei.at www.facebook.com/RauchfreiTelefon www.rauchfreiapp.at
22 Krankheit Ärztliche Hilfe Im Erkrankungsfall besteht grundsätzlich freie Arztwahl »» Vertragsärztinnen/Vertragsärzte »» Wahlärztinnen/Wahlärzte sind »» Gruppenpraxen Ärztinnen/Ärzte, die keinen Kas- senvertrag haben. »» Vertragseinrichtungen (z. B. Spitalsambulanzen) Die Patientin/der Patient zahlt der »» Ärztinnen/Ärzte in eigenen Einrich- Ärztin/dem Arzt das Honorar vor- tungen der Österreichischen Ge- erst selbst. sundheitskasse (z. B. Gesundheitszentren) »» Primärversorgungseinheiten Kostenlose Behandlung bei Vorlage Nach Vorlage der saldierten Hono- der e-card und eventuell eines Über- rarnote ersetzt die Kasse 80 % jenes weisungs- oder Zuweisungsscheines Betrages, der bei Inanspruchnahme einer Vertragsärztin/eines Vertrags- arztes für die gleichen Leistungen aufgewendet worden wäre. Die Kostenerstattung kann länger dauern, da die Vertragspartnerab- rechnungen quartalsweise erfolgen, und diese bei der Berechnung der Rückerstattung herangezogen wer- den. shutterstock.com; © PureSolution
Krankheit 23 e-card Foto: Foto Georg Wilke Die e-card ist der Schlüssel für Leis- tungen aus der gesetzlichen Sozial- versicherung. Sie ist daher bei jeder Inanspruchnahme einer Vertragspart- nerin/eines Vertragspartners vorzu- legen. Auf der Vorderseite der e-card sind Name, Titel, Sozialversiche- rungsnummer und Foto des Karten- inhabers sowie die Kartenfolgenum- mer aufgedruckt. Geschlecht und Zuweisungen nicht alleine mit der Geburtsdatum sind zusätzlich am e-card erfolgen, da damit meist medi- Chip gespeichert. zinische Angaben (Diagnosen, Unter- suchungen, Behandlungen) verbun- Seit 1. Jänner 2020 ist auf allen neu den sind. ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards ein Foto angebracht. Da bei einer Arztkonsultation die Nähere Informationen dazu unter e-card jedenfalls vorzuweisen ist, ist www.chipkarte.at/foto. es wichtig, die e-card wie einen Aus- weis immer bei sich zu tragen. Auf der Rückseite der e-card ist – sofern die entsprechenden Vorversi- Für die e-card ist vom Gesetzgeber cherungszeiten vorliegen – die Euro- ein Service-Entgelt, welches jedes päische Krankenversicherungskarte Jahr valorisiert wird, vorgesehen. Das (EKVK) aufgedruckt. Service-Entgelt hebt die/der Dienst- geber/in, das Arbeitsmarktservice Informationen über den Versiche- bzw. der Krankenversicherungsträger rungsstatus – das heißt, ob und bei (z. B. für Krankengeld-, Wochengeld- welchem Krankenversicherungsträ- und Kinderbetreuungsgeldbezieher/ ger eine Patientin/ein Patient ver- innen) mit Stichtag 15. November für sichert ist – oder eine eventuelle das Folgejahr ein. Rezeptgebührenbefreiung werden durch die Anspruchsprüfung beim Für 2020 beträgt das Service-Entgelt Einlesen der e-card überprüft. Diese 11,95 €. (2021: 12,30 €) Daten sind nicht auf der Karte selbst, sondern in der Betriebszentrale des Vom Service-Entgelt befreit sind u. a. e-card-Systems gespeichert. Auf als Angehörige geltende (mitversi- der e-card befinden sich auch kei- cherte) Ehegattinnen/Ehegatten, ein- ne Angaben über den Gesundheits- getragene Partnerinnen/Partner oder zustand der Patientin/des Patienten. Lebensgefährtinnen/Lebensgefähr- Daher können Überweisungen bzw. ten und Kinder, Bezieher/innen einer
24 Krankheit Pension, Zivil- und Präsenzdienstleis- Inanspruchnahme physika- tende sowie Personen, die von der lischer, logopädischer und Rezeptgebühr befreit sind. ergotherapeutischer Der ärztlichen Hilfe sind folgende Behandlungen Leistungen gleichgestellt: Jeder Verordnungsschein für physika- »» Eine auf Grund ärztlicher Verschrei- lische, logopädische oder ergothera- bung erforderliche physiothera- peutische Therapien – mit Ausnahme peutische, logopädisch-phoniat- bei Behandlungen in physikalischen risch-audiologische oder ergothe- Vertragsinstituten in Niederösterreich rapeutische Behandlung sowie eine – muss vor Behandlungsbeginn von Leistung einer Heilmasseurin/eines der Österreichischen Gesundheits- Heilmasseurs kasse bewilligt werden. »» Eine auf Grund ärztlicher Verschrei- Welche Therapiekombinationen für bung oder psychotherapeutischer Sie optimal sind, entscheidet Ihre Zuweisung erforderliche diagnosti- behandelnde Ärztin/Ihr behandeln- sche Leistung einer klinischen Psy- der Arzt. chologin/eines klinischen Psycholo- gen. Die Inanspruchnahme der Ver- Bewilligte Therapien sind kostenlos, tragspsychologinnen/Vertragspsy- wenn die Behandlungen bei einem chologen kann nur über Zuweisung Vertragspartner, in einem Vertragsin- erfolgen. stitut oder direkt in den Gesundheits- zentren für Physikalische Medizin der »» Eine psychotherapeutische Österreichischen Gesundheitskasse Behandlung, wenn vor der zwei- durchgeführt werden. ten Sitzung eine ärztliche Untersu- chung stattgefunden hat Diese Leistungen können von der Österreichischen Gesundheitskas- se nur dann übernommen werden, istockphoto.com; © Willie B. Thomas wenn die Behandlungen durch Per- sonen erfolgen, die zur selbständigen Ausübung dieser Therapien berech- tigt sind.
Krankheit 25 shutterstock.com, © Lightspring Für bewilligte Therapien bei Physio- therapeutinnen/Physiotherapeuten, Heilmasseurinnen/Heilmasseuren oder in Wahlinstituten erhalten Sie von der Österreichischen Gesund- heitskasse einen Zuschuss laut der Satzung. Für bewilligte Therapien bei Wahlthe- rapeutinnen/Wahltherapeuten für Logopädie und Ergotherapie erhal- ten Sie von der Österreichischen Gesundheitskasse einen tarifmäßigen Kostenrückersatz (= 80 % des derzeit »» Verein für ambulante Psychothera- gültigen Kassentarifes). pie (VaP) Voraussetzungen für die Gewäh »» NÖ Gesellschaft für psychothera- rung eines Kostenzuschusses peutische Versorgung (NGPV) 1. Vorlage der Honorarnote 2. Vorlage des bewilligten Verord- In Niederösterreich gibt es die Clea nungsscheines ringstelle für Psychotherapie. Die 3. Vorlage der Zahlungsbestätigung/ Clearingstelle soll die psychothera- des Erlagscheines peutische Behandlung für psychisch 4. Bekanntgabe der Bankverbindung kranke Menschen zielsicher und inklusive IBAN/BIC mit möglichst kurzen Wartezeiten ermöglichen. Inanspruchnahme psycho- Die Clearingstelle ist telefonisch unter therapeutischer Behand- 0800 202 434 zu folgenden Zeiten erreichbar: lung Mo-Do 08.30-12.30 u. 13.30-17.30 Uhr Durch den Abschluss zweier „Ver- Fr 08.30-14.30 Uhr einsverträge“ bietet die Österreichi- E-Mail: clearing@psychotherapieinfo.at sche Gesundheitskasse ihren Ver- www.psychotherapieinfo.at sicherten (Angehörigen) unter bestimmten Voraussetzungen auch Psychotherapie auf Kassenkosten an. Darüber hinaus bestehen spezielle Kostenlose Psychotherapie kann bei Psychotherapieangebote mit folgen- den Vereinstherapeutinnen und Ver- den Einrichtungen: die möwe Kinder- einstherapeuten folgender Vereine in schutzzentren, Kidsnest GmbH, Cari- Anspruch genommen werden: tas der Erzdiözese Wien, Caritas der
26 Krankheit Diözese St. Pölten, Niederösterreichi- sches Hilfswerk, Frauen für Frauen, Heilmittel Institut So What der Origo Gesund- Für Ihre Gesundung kann Ihnen Ihre heitszentren GmbH, Diakonie Flücht- Ärztin/Ihr Arzt Heilmittel verord- lingsdienst GmbH und Psychosoziale nen. Diese Medikamente können Zentren gemeinnützige GmbH. Sie in jeder öffentlichen Apotheke bzw. Hausapotheke gegen Entrich- Die Kasse gewährt darüber hinaus tung der Rezeptgebühr von 6,30 € Kostenzuschüsse bei Inanspruch- pro Packung beziehen. Kassenrezep- nahme einer berechtigten freiberuf- te müssen binnen einem Monat nach lichen Psychotherapeutin bzw. eines der Ausstellung eingelöst werden. berechtigten freiberuflichen Psycho- therapeuten gegen Vorlage einer sal- Es liegt im Interesse der Österrei- dierten Honorarnote in Höhe von chischen Gesundheitskasse, ihren Anspruchsberechtigten unter Mit- »» 28,00 € für eine Einzelsitzung zu beachtung ökonomischer Aspek- 60 Minuten te die wirksamsten Medikamen- »» 10,00 € für eine Gruppensitzung te zur Verfügung zu stellen. Fast zu 90 Minuten pro Person (maxi- alle gebräuchlichen Heilmittel sind mal 10 Personen) frei verschreibbar. Die chefärztli- che Genehmigung für bewilligungs- »» 35,50 € für eine Familiensitzung pflichtige Arzneien holt Ihre Ärz- zu 75 Minuten pro Person (mindes- tin bzw. Ihr Arzt ein. Dies gilt jedoch tens 3 Personen) nicht bei Lebensgefahr. Voraussetzungen für die Gewäh Umwandlung eines Privatrezeptes rung eines Kostenzuschusses in ein Kassenrezept »» Vorliegen einer psychischen Stö- Ein von Wahlärztinnen und Wahlärz- rung, die als Krankheit anzusehen ist ten bzw. Krankenanstalten ausgestell- tes Privatrezept kann vor dem Bezug »» Schriftlicher Nachweis, dass spä- des Heilmittels in der Apotheke von testens vor der zweiten psychothe- den Mitarbeiterinnen und Mitarbei- rapeutischen Behandlung (Sitzung) tern in den Kundenservicestellen der einer Behandlungsserie eine ärzt- Österreichischen Gesundheitskasse liche Untersuchung durchgeführt in Niederösterreich in ein Kassenre- wurde zept umgewandelt werden. Dadurch kann eine Direktverrechnung mit der »» Vor der 11. Sitzung ist eine Bewilli- Apotheke erfolgen, und es entstehen gung erforderlich – abgesehen von der Rezeptgebühr – für die Versicherte/den Versicherten keine zusätzlichen Kosten.
Krankheit 27 shutterstock.com; © wutzkohphoto Kostenerstattung bei Privatre lichkeit der Vergabe des Rezeptur- zepten von Wahlärztinnen und rechts für interessierte Wahlärztinnen Wahlärzten und Wahlärzte geschaffen. Im Zuge Ohne Umwandlung eines Privatre- dessen können die Versicherten Ver- zeptes müssen die Kosten der verord- ordnungen von frei verschreibbaren neten Medikamente von der Patientin Medikamenten des grünen Bereiches bzw. dem Patienten vorfinanziert wer- auf Wahlarztrezepten (blaue Rezep- den und können erst später im Wege te) direkt ohne Anerkennung durch der Kostenerstattung von der Öster- die Österreichische Gesundheitskas- reichischen Gesundheitskasse refun- se in Apotheken einlösen. diert werden. In einem solchen Fall können für privat angekaufte Medika- Erforderliche Vorlagen für die Kos mente, sofern von der verschreiben- tenerstattung sind den Ärztin/vom verschreibenden Arzt »» die ärztliche Verordnung (mit bestimmte Richtlinien bezüglich der Namen der Patientin/des Patien- ökonomischen Verschreibweise ein- ten und Ausstellungsdatum, Stam- gehalten wurden, 80 % der Kosten, piglie und Unterschrift der Ärztin/ die der Kasse für das Heilmittel auf des Arztes), Kassenverordnung entstehen wür- den, ersetzt werden. »» der Bezugsnachweis (Apothe- kenstempel und Preisangabe auf Mit 1. Jänner 2015 wurde im Rah- dem Rezept oder der Apotheken- men eines Pilotprojektes die Mög- rechnung).
28 Krankheit Befreiung von der Rezeptgebühr OHNE ANTRAG AUF ANTRAG »» Für Ausgleichszulagenbezieher/ Für Personen, deren monatliche innen Nettoeinkünfte »» für Alleinstehende: 966,65 € »» für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften bzw. Lebensge- meinschaften: 1.472,00 € nicht übersteigen. Diese Beträge erhöhen sich pro Kind um 149,15 €. Leben im Familienverband der/des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dieses zu be- rücksichtigen. »» Für Patientinnen/Patienten mit Für Personen, welche infolge ihrer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit überdurchschnittliche Krankheiten Ausgaben nachweisen, sofern die monatlichen Nettoeinkünfte Achtung! »» für Alleinstehende: Diese Befreiung gilt nur für Medi- 1.111,65 € kamente, die zur Behandlung der anzeigepflichtigen übertragbaren »» für Ehepaare oder eingetragene Erkrankung erforderlich sind. Partnerschaften bzw. Lebensge- meinschaften: 1.692,80 € nicht übersteigen. Diese Beträge erhöhen sich pro Kind um 149,15 €. Leben im Familienverband der/des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dieses zu berücksichtigen.
Krankheit 29 Rezeptgebührenobergrenze hörige im sozialversicherungsrecht- Für Versicherte mit hohem Bedarf an lichen Sinn sind, gilt eine Kostenbe- Medikamenten und geringem Ein- teiligung in Höhe von mindestens kommen gibt es eine zusätzliche 35,80 €. Möglichkeit zur Befreiung von der Rezeptgebühr. Jede/r Versicherte Der Kostenzuschuss der Kasse erfolgt muss nur solange Rezeptgebühr zah- in Höhe der mit den Optikerinnen len, bis sie/er mit den aufaddierten und Optikern vereinbarten Tarife bezahlten Rezeptgebühren in einem (gestaffelt nach Dioptrienhöhe). Der Kalenderjahr 2 % des Jahresnetto- Selbstbehalt wird daher vom Tarif und einkommens erreicht. Danach ist die nicht von den tatsächlichen Kosten Person für den Rest des Jahres auto- des Sehbehelfes (= inkl. Mehrkosten matisch befreit. für Entspiegelungen, höherbrechen- de Gläser etc. sowie Fassungen mit Ausnahme der Kassenfassung) abge- Heilbehelfe zogen. Heilbehelfe werden über ärztliche Eine Kostenbeteiligung entfällt für Verordnung gewährt, wenn ihre Kos- »» Personen, die von der Entrich- ten einen bestimmten Mindestbetrag tung der Rezeptgebühr befreit sind überschreiten. Satzungsmäßig ist ein (wegen Vorliegen einer besonderen Höchstbetrag von 1.432,00 € für die sozialen Schutzbedürftigkeit) Kosten festgesetzt, die von der Öster- reichischen Gesundheitskasse über- »» Kinder bis zum vollendeten nommen werden. 15. Lebensjahr (1 Tag vor dem 15. Geburtstag) Die/der Versicherte hat einen Kos- tenanteil im Ausmaß von 10 % der »» Versicherte/Angehörige, für die Kosten des Behelfes zu tragen, erhöhte Familienbeihilfe gebührt, mindestens jedoch 35,80 €. unabhängig vom Alter Für Personen, die ständig Versor- Ausnahmen: gungsmittel benötigen, gibt es keinen Personen, die auf Grund der Über- Mindestselbstbehalt. 10 % der Kosten schreitung der Rezeptgebührenober- für solche Heilbehelfe sind allerdings grenze von der Rezeptgebühr befreit von der/dem Versicherten zu tragen. sind, sind nicht vom Selbstbehalt befreit. Der Kostenanteil bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt mindestens Personen, die auf Grund von Bestim- 107,40 €. Bei Kindern über dem mungen im Kriegsopferversorgungs- 15. Lebensjahr, welche noch Ange- gesetz, Heeresversorgungsgesetz
30 Krankheit oder Opferfürsorgegesetz der Öster- reichischen Gesundheitskasse zuge- Krankenhaus teilt sind. pflege Wenn und solange es die Krankheit Hilfsmittel erfordert, übernimmt die Österreichi- sche Gesundheitskasse die Kosten Bei Verstümmelungen, Verunstal- in der allgemeinen Gebührenklasse tungen und körperlichen Gebre- in einer geeigneten Vertragskran- chen sind nach vorheriger Bewilli- kenanstalt, die über die notwendigen gung Zuschüsse für die Anschaffung Behandlungsmöglichkeiten verfügt, der ärztlich verordneten notwendigen zur Gänze. Hilfsmittel (Körperersatzstücke, Kran- kenfahrstühle usw.) vorgesehen. Die/der Versicherte selbst hat – un- abhängig von der Österreichischen Zuschüsse für Hilfsmittel werden Gesundheitskasse – einen vom nicht gewährt, wenn von anderer Sei- Rechtsträger der Krankenanstalt (z. B. te (z. B. aus der Unfallversicherung, Gemeinden, Länder) festzusetzen- aus der Pensionsversicherung oder den und einzuhebenden Kostenbei- aus der Kriegsopferversorgung) die trag zu entrichten. Dieser beträgt Beistellung erfolgt. in Niederösterreich derzeit täglich 12,49 €. Hinsichtlich der Kostenbeteiligung der/des Versicherten gilt das Glei- Für anspruchsberechtigte Angehöri- che wie für Heilbehelfe. Die Öster- ge ist ein Kostenbeitrag in gesetzlich reichische Gesundheitskasse über- festgelegter Höhe (derzeit 20,50 € nimmt die Kosten bis zu festgelegten täglich in Niederösterreich) von der/ Höchstbeträgen, das sind 1.432,00 €; dem Versicherten zu entrichten. bei Körperersatzstücken und Kran- kenfahrstühlen sind es 3.580,00 €. shutterstock.com; © microvector Der Kostenanteil der/des Versicher- ten bei orthopädischen Maßschuhen beträgt 58,14 €. Bestimmte Hilfsmittel (Krankenfahr- stühle u. a.) werden von der Öster- reichischen Gesundheitskasse unter gewissen Voraussetzungen leihweise zur Verfügung gestellt.
Krankheit 31 Sowohl der Kostenbeitrag für Ver- chen Bewilligung des medizinischen sicherte als auch der Kostenbeitrag Dienstes weiter gewährt werden. für Angehörige, die das 18. Lebens- jahr vollendet haben, ist für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu zahlen. Medizinische Die Österreichische Gesundheits- Maßnahmen der kasse übernimmt auch die für eine Organtransplantation notwendigen Rehabilitation Anmelde- und Registrierungskosten bei einer Organbank. Durch die medizinischen Maß- nahmen der Rehabilitation soll der Gesundheitszustand der Versicherten Medizinische und ihrer Angehörigen so weit wie- derhergestellt werden, dass sie in der Hauskrankenpflege Lage sind, einen ihnen angemesse- nen Platz in der Gemeinschaft mög- Versicherte und Angehörige können lichst dauernd und ohne Betreuung an Stelle von Anstaltspflege medizini- und Hilfe einzunehmen. Diese Maß- sche Hauskrankenpflege in Anspruch nahmen werden daher als Pflichtauf- nehmen. Sie kann nur auf ärztliche gabe im Anschluss an die Krankenbe- Anordnung erfolgen und durch diplo- handlung gewährt, um den Erfolg der miertes Pflegepersonal erbracht wer- Krankenbehandlung zu sichern oder den. die Folgen der Krankheit zu erleich- tern. Sie umfasst daher nur medizinische shutterstock.com; © Andrei_R Leistungen und qualifizierte Pflege- leistungen (z. B. Wundversorgung, parenterale Ernährung). Nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege fallen die Grundpflege (Haut-, Haar- und Zahnpflege etc.) und die haus- wirtschaftliche Versorgung (Betten- machen, Umbetten, Kochen etc.). Die Dauer der medizinischen Haus- krankenpflege ist für ein und densel- ben Versicherungsfall mit längstens vier Wochen begrenzt. Über diesen Zeitraum hinaus kann sie nach Vor- liegen einer chef- oder kontrollärztli-
32 Krankheit Als Maßnahmen kommen u. a. in Zuzahlung für höchstens 28 Tage im Betracht: Kalenderjahr zu leisten. Diese beträgt Unterbringung in Krankenanstal- für das Jahr 2020 je nach Bruttoer- ten, die vorwiegend der Rehabilitati- werbseinkommen bzw. Bruttopension on dienen; ambulante Rehabilitation; der/des Versicherten: Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und ande- Bruttoerwerbseinkommen Zuzahlung ren Hilfsmitteln. bzw. Bruttopension täglich von bis Die angeführten Leistungen können 8,62 € 966,66 € 1.548,03 € nur über Antrag einer Krankenanstalt 14,77 € 1.548,04 € 2.129,42 € bzw. der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes nach chef(kon- 20,94 € mehr als 2.129,42 € troll)ärztlicher Bewilligung des medi- zinischen Dienstes gewährt werden. Die Zuzahlung entfällt bei Anträge sind bei den Krankenan- »» geringem Einkommen (Bruttoer- stalten, Ärztinnen und Ärzten sowie werbseinkommen bzw. Bruttopen- in den Kundenservicestellen der sion bis 966,65 €) Österreichischen Gesundheitskasse erhältlich. »» Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Ausgleichszulage erhalten Bei der Unterbringung in Rehabilita- tionseinrichtungen ist von der/dem »» im gemeinsamen Haushalt leben- Versicherten (Angehörigen) eine den Ehegattinnen und Ehegatten, die eine Ausgleichszulage beziehen © claireliz - Fotolia.com »» Begleitpersonen »» Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben »» Sekundärpatientinnen und -patien- ten bei der onkologischen, familien- orientierten Rehabilitation Bei der Gewährung von Heilbehel- fen und Hilfsmitteln im Rahmen der medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation entfällt die Kostenbe- teiligung der/des Versicherten.
Krankheit 33 Rehabilitation Krankengeld von Kindern und Das Krankengeld soll einen Verdienst entgang (teilweise) ersetzen, der Jugendlichen durch eine Arbeitsunfähigkeit infol- ge Krankheit (Krankenstand) entstan- Die Kinder- bzw. Jugendlichenrehabi- den ist. litation leistet einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung von Krankengeld erhält nur, wer eine Kindern und Jugendlichen. Statt Kin- Krankengeld eröffnende Versiche- der zur Rehabilitation in Erwachse- rung hat. Das sind unter anderem neneinrichtungen zu schicken, ist die Lehrlinge und Dienstnehmer/innen, Behandlung kindergerecht möglich. aber auch Empfänger/innen einer Geldleistung aus der Arbeitslosenver- Derzeit in Betrieb befinden sich die sicherung. Einrichtungen Judendorf Straßengel, Wildbad Einöd, der Leuwaldhof, Bad Dauer des Krankengeldes Erlach und Rohrbach. Der Standort Krankengeld gebührt ab dem vierten Wiesing folgt in naher Zukunft. Tag eines Krankenstandes und für die Dauer dieses Krankenstandes. Eine Besonderheit der onkologi- schen Rehabilitation ist, dass die- Es gibt jedoch gesetzlich geregelte se als familienorientierte Maßnah- Höchstgrenzen. me in Anspruch genommen werden kann. Die gesamte Familie wird in die Die gesetzliche Mindestanspruchs- Behandlung eingebunden. Der Status dauer beträgt 26 Wochen. Diese als sogenannter Sekundärpatient mit Anspruchsdauer erhöht sich auf 52 eigener Diagnose gewährleistet die Wochen, wenn man innerhalb der sozialversicherungsrechtliche Absi- shutterstock.com; © Romolo Tavani cherung während des Aufenthaltes, weil hier eine Arbeitsunfähigkeit infol- ge Krankheit vorliegt. In allen Indikationen wurde Vorsorge getroffen, dass die finanziellen Belas- tungen für die Familien reduziert wer- den: In der Kinder- und Jugendli- chenrehabilitation gibt es keinerlei Selbstbehalte.
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