Leistungen und Service 2020 - in Niederösterreich - www.gesundheitskasse.at - ÖGK

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Leistungen und Service 2020
in Niederösterreich

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    Leistungen und Service in Niederösterreich:
    Sämtliche Angaben beziehen sich auf die geltenden
    Bestimmungen nach dem Stand vom 1. Jänner 2020.
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Inhalt
Mitversicherung                                                       Mutterschaft
Geschützter Personenkreis.................. 4                         Mutterschaftsleistungen.......................49
Beitragspflichtige Mitversicherung....15                              Leistungen nach dem Kinderbetreu-
                                                                      ungsgeldgesetz (KBGG)........................52
Vorsorge                                                              Leistungen nach dem Kinderbetreu-
Vorsorge­untersuchung..........................16                     ungsgeldgesetz (KBGG) und
Jugendlichenuntersuchung.................17                           dem Familienzeitbonusgesetz
Brustkrebs-Früh­                                                      (FamZeitbG)................................................58
erkennungsprogramm............................18
Therapie Aktiv – Diabetes im Griff.....19                             Zähne
Zeckenschutzimpfung............................20                     Zahnbehandlung.......................................65
Gesundheitsförderung                                                  Zahnersatz....................................................71
und Prävention...........................................20           Wahlzahnbehandlung im
Rauchfrei Telefon......................................20             In- oder Ausland.........................................74

Krankheit                                                             Kundenservice
Ärztliche Hilfe..............................................22       Telefonische Gesundheits­-
Heilmittel.......................................................26   beratung – 1450.........................................75
Heilbehelfe...................................................29      MedBusters-App ......................................76
Hilfsmittel......................................................30   Demenz-Service NÖ...............................77
Krankenhaus­pflege..................................30                Online-Service „Meine SV“...................78
Medizinische Hauskrankenpflege.....31                                 Ombudsstelle..............................................79
Medizinische Maßnahmen                                                Unterstützungsfonds..............................79
der Rehabilitation......................................31            Case Management...................................80
Rehabilitation von Kindern
und Jugendlichen.....................................33               Adressen und Telefonnummern
Krankengeld................................................33         Kundenservicestellen in NÖ
Rechte und Pflichten                                                  im Überblick.................................................81
im Krankenstand........................................37             Zahngesundheitszentren in NÖ
Wiedereingliederungsgeld...................39                         im Überblick.................................................84
Rehabilitationsgeld..................................40               Gesundheitszentren für Physikalische
Kur, Genesung und                                                     Medizin in NÖ im Überblick.................86
Kindererholung..........................................42            ÖGK Peterhof Baden..............................87
Transportkosten.........................................43            Ombudsstelle..............................................87
Ärztliche Betreuung im Urlaub...........47                            Rauchfrei Telefon......................................87
                                                                      Servicelines..................................................87
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4   Mitversicherung

Geschützter
Personenkreis
Der Kreis der geschützten Personen         Antragstellung
ist größer als der Kreis unserer Versi-    »» Persönlich in jeder Kundenser-
cherten. Leistungen aus der sozialen          vicestelle der Österreichischen
Krankenversicherung gebühren nicht            Gesundheitskasse
nur den Versicherten, sondern auch         »» Per Post
bestimmten Angehörigen (meist              »» Per Fax oder per E-Mail
ohne zusätzliche Beitragsleistung).
                                           Das Antragsformular Mitversicherung
Voraussetzungen für die Angehöri­          können Sie in jeder Kunden­servicestelle
geneigenschaft                             der Österreichischen Gesundheitskas-
                                           se anfordern oder auf unserer Home-
»» Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland       page www.gesundheitskasse.at herun-
   (Ausnahme: Kinder und Enkel-            terladen. Welche Unterlagen für die
   kinder während einer Schul- oder        Mitversicherung von ­Angehörigen
   Berufsausbildung im Ausland)            zusätzlich zum jeweiligen Antrag
                                           erforderlich sind, entnehmen Sie der
»» Keine Krankenversicherung nach          Übersichts­tabelle ab Seite 6.
   dem ASVG oder einem an­deren
   Gesetz                                  Kriterien für die Angehörigen­
                                           eigenschaft
»» Kein Anspruch auf Krankenfürsorge       Die Übersichtstabelle informiert Sie
   gegenüber einer Krankenfürsorge-        über
   einrichtung eines öffentlich-rechtli-
   chen Dienstgebers                       »» die Personen, welche als Angehöri-
                                              ge gelten,
»» Keine Erwerbstätigkeit im Aus-          »» die notwendigen Voraussetzungen,
   land, die, würde sie im Inland aus-     »» die Dauer der Mitversicherung
   geübt werden, die Versicherungs-           sowie
   pflicht in der Krankenversicherung      »» die erforderlichen Unterlagen.
   nach dem ASVG oder einem ande-
   ren Gesetz begründen würde und
   keine Pension auf Grund einer sol-
   chen Erwerbstätigkeit; dies gilt ent-
   sprechend für eine Beschäftigung
   bei einer internationalen Organisa-
   tion und den Bezug einer Pension
   auf Grund dieser Beschäftigung
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Mitversicherung   5

                      Ehegattin/Ehegatte,
                   eingetragene/r Partner/in

   Bestimmte
                                                   Kinder,
 Personen (z. B.
                                                 Stiefkinder
Lebensgefährtin/
                                               und Enkelkinder
Lebensgefährte)

                      Versicherte/r
   Eltern und
                                                 Pflegekinder
  Geschwister

                         Bestimmte
                         Angehörige

                                                                     shutterstock.com; © g-stockstudio
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6      Mitversicherung

Kinder (Enkelkinder) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

        PERSONENKREIS                    VORAUSSETZUNGEN
    Kinder               Keine

    Wahlkinder
    (Adoptivkinder)

    Stiefkinder          »» Ständige Hausgemeinschaft mit der/dem
                            Versicherten

    Enkelkinder

    Pflegekinder         »» Unentgeltliche Verpflegung durch die Ver-
                            sicherte/den Versicherten

                         »» Pflegeverhältnis beruht auf einer behörd-
                            lichen Bewilligung

                         »» Kinder, wenn sie mit der/dem Versicherten
                            bis zum 3. Grad verwandt oder verschwä-
                            gert sind und von der/dem Versicherten
                            gepflegt und erzogen werden
                         »» Ständige Hausgemeinschaft mit der/dem
                            Versicherten
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Mitversicherung          7

       DAUER (BEFRISTUNG)                  BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber   »» Geburtsurkunde
hinaus siehe unter der Rubrik:
„Kinder nach Vollendung des 18. Lebens-
jahres“                                    »» (Berichtigte) Geburtsurkunde

Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber   »» Antragsformular
hinaus siehe unter der Rubrik:             »» Geburtsurkunde
„Kinder nach Vollendung des 18. Lebens-
                                           »» aktuelle Heiratsurkunde des
jahres“
                                              Stiefelternteils
(Die Mitversicherung wird für die Dauer
von drei Jahren vorgemerkt, danach ist     »» Antragsformular
eine neuerliche Antragstellung erforder-   »» Geburtsurkunde des
lich)                                         Enkelkindes
                                           »» Geburtsurkunde des
                                              Elternteiles in gerader Linie

                                           »» Antragsformular
                                           »» Geburtsurkunde
                                           »» Begründung, warum An-
                                              spruchsberechtigung bei den
                                              Eltern nicht möglich

                                           »» Antragsformular
                                           »» Geburtsurkunde
                                           »» Amtliche Pflegebewilligung
                                           »» Antragsformular
                                           »» Urkunde zum Nachweis des
                                              Verwandtschafts- oder Ver-
                                              schwägerungsverhältnisses
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8      Mitversicherung

Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Angehörige. Unter folgenden
Voraussetzungen kann der Krankenversicherungsschutz verlängert werden.

        PERSONENKREIS                                       VORAUSSETZUNGEN

    Wenn sich das Kind in               anerkannte Schul- oder Berufsausbildung,
    einer Schulausbildung oder          welche die Arbeitskraft des Kindes überwie-
    Berufsausbildung befindet           gend beansprucht

                                        »» ordentliches Studium im ersten Studienab-
                                           schnitt bzw. Bachelorstudium
                                        »» Studium wird ernsthaft und zielstrebig be-
                                           trieben

                                        »» ordentliches Studium im zweiten Studien-
                                           abschnitt bzw.
                                           Master- oder Doktoratsstudium

    Wenn das Kind wegen                 Seit Vollendung des
    Krankheit oder Gebrechen            18. Lebensjahres (bzw. seit Ablauf der Schul-
    erwerbs­unfähig ist                 oder Berufsausbildung)
    Wenn das Kind erwerbslos ist Seit Vollendung des
                                 18. Lebensjahres (bzw. seit Ablauf der Schul-
                                 oder Berufsausbildung)
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Mitversicherung          9

                                              ZUSÄTZLICH BENÖTIGTE
     DAUER (BEFRISTUNG)
                                                  UNTERLAGEN
Max. bis zur Vollendung des                »» Schulbesuchsbestäti­gung
27. Lebensjahres
(Befristung: 30.11. des Kalen­derjahres,
in welches das Ende der vorgelegten
Schulbesuchsbestätigung fällt)

Max. bis zur Vollendung des                »» Wenn für das Kind Familienbeihilfe
27. Lebensjahres                              bezogen wird, der Nachweis
(Befristung: 30.11. des Kalen­derjahres,      darüber
in welches das Ende des nachgewie-         Wird keine Familienbeihilfe
senen Studienjahres fällt)                 bezogen:
                                           »» Fortsetzungsbestätigung als
                                              ordentlich Studie­rende/r
                                           »» Bestätigung des Studien­erfolges
                                              im vorangegangenen Studienjahr
                                              („Acht-Stunden-Bestätigung“ oder
                                              mind. 16 ECTS-Punkte) – im ersten
                                              Studienjahr nicht erforderlich
Max. bis zur Vollendung des                »» Nachweis über positives Ablegen
27. Lebensjahres                              der ersten Diplom­prüfung bzw. des
(Befristung: 30.11. des Kalen­derjahres,      ersten Ri­gorosums oder Abschluss
in welches das Ende des nachgewie-            eines Bachelorstudiums
senen Studienjahres fällt)                 »» Fortsetzungsbestätigung als or-
                                              dentlich Studierende/r
Individuell                                »» Aktueller fachärztlicher
                                              Befundbericht

Höchstens für 24 Monate im An-             »» Nachweis über die Beendigung der
schluss an eine anerkannte Schul-/            Schul- oder Berufsausbildung
Berufsausbildung bzw. an ein aner-         »» Bestätigung der/des Versicherten
kanntes Studium                               über das Vorliegen von Erwerbslo-
                                              sigkeit
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10   Mitversicherung

Ehegattin/Ehegatte oder
Eingetragene Partnerin/Eingetragener Partner
     PERSONENKREIS                                 VORAUSSETZUNGEN
 Ehegattin/Ehegatte                Nichtzutreffen der Ausschlussgründe (siehe
                                   Aufzählung Seite 14)

 Eingetragene Partnerin/
 Eingetragener Partner

Haushaltsführende Angehörige/
Haushaltsführender Angehöriger
     PERSONENKREIS                                 VORAUSSETZUNGEN
 Eine haushaltsführende An-        »» Seit mindestens zehn Monaten bestehen-
 gehörige/ein haushaltsfüh-           de Hausgemeinschaft mit der/dem Versi-
 render Angehöriger aus dem           cherten
 Kreis der Eltern, Wahl-, Stief-   »» Unentgeltliche Haushaltsführung durch die
 und Pflegeeltern, der Kinder,        Angehörige/den Angehörigen
 Wahl-, Stief- und Pflegekin-
                                   »» Es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin/kein
 der, der Enkelkinder oder der
                                      arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragene
 Geschwister
                                      Partnerin/eingetragener Partner der/des
                                      Versicherten im gemeinsamen Haushalt
                                   »» Nichtzutreffen der Aus­schlussgründe (sie-
                                      he Aufzählung Seite 14)
                                   »» Die Angehörigeneigen­schaft bleibt auch
                                      dann gewahrt, wenn die als Angehörige
                                      geltende Person nicht mehr in der Lage ist,
                                      den Haushalt zu führen
Mitversicherung          11

       DAUER (BEFRISTUNG)                 BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Unbefristet                               »» Antragsformular
                                          »» Heiratsurkunde

                                          »» Antragsformular
                                          »» Partnerschaftsurkunde

       DAUER (BEFRISTUNG)                 BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Unbefristet                               »» Antragsformular
(Mitversicherung wird für die Dauer von   »» Urkunden zum Nachweis des
drei Jahren vorgemerkt, danach ist eine      Verwandtschaftsverhältnisses
neuerliche Antragstellung erforderlich)
12   Mitversicherung

Lebensgefährtin/Lebensgefährte
        PERSONENKREIS                                       VORAUSSETZUNGEN
 Eine mit der/dem                            »» Seit mindestens zehn Monaten beste-
 Versicherten nicht verwandte, haus-            hende Hausgemeinschaft mit der/dem
 haltsführende Person                           Versicherten
                                             »» Unentgeltliche Haushalts­führung durch
                                                die Angehörige/den Angehörigen
                                             »» Es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin/
                                                kein a
                                                     ­ rbeitsfähig­er Ehegatte oder ein-
                                                getragene Partnerin/eingetragener
                                                Partner im gemeinsamen Haushalt
                                             »» Die Angehörigeneigenschaft bleibt
                                                auch dann gewahrt, wenn die als Ange-
                                                hörige geltende Person nicht mehr in
                                                der Lage ist, den Haushalt zu führen
                                             »» Nichtzutreffen der Aus­schlussgründe
                                                (siehe Aufzählung Seite 14)

Pflegende Angehörige/Pflegender Angehöriger
        PERSONENKREIS                                       VORAUSSETZUNGEN
 »» Ehegattin/Ehegatte                       »» Die/der pflegende Angehörige pflegt
 »» Personen, die mit der pflegebedürf-         die Versicherte/den Versicherten mit
    tigen Person in gerader Linie oder          Anspruch auf Pflegegeld zumindest in
    bis zum vierten Grad der Seitenlinie        Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespfle-
    verwandt oder verschwägert sind             gegeldgesetz oder nach den Bestim-
                                                mungen der Landespflegegeldgesetze
 »» Wahl-, Stief-, Pflegekinder
                                             »» Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig in
 »» Wahl-, Stief-, Pflegeeltern
                                                häuslicher Umgebung
 »» Eine mit der/dem Versicherten
                                             »» Die Pflege beansprucht ganz überwie-
    nicht verwandte Person, die seit
                                                gend die Arbeitskraft der/des Angehö-
    mindestens zehn Monaten mit ihr/
                                                rigen
    ihm in Hausgemeinschaft lebt und
    ihr/ihm seit dieser Zeit unentgeltlich   »» Nichtzutreffen der Aus­schlussgründe
    den Haushalt führt, wenn ein/e im           (siehe Aufzählung Seite 14)
    gemeinsamen Haushalt lebende/r
    arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegat-
    te oder eingetragene/r Partner/in
    nicht vorhanden ist
Mitversicherung         13

      DAUER (BEFRISTUNG)                    BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Unbefristet                               »» Antragsformular
(Mitversicherung wird für die Dauer von
drei Jahren vorgemerkt, danach ist eine
neuerliche Antragstellung erforderlich)

      DAUER (BEFRISTUNG)                    BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Unbefristet                               »» Antragsformular
(Mitversicherung wird für die Dauer von   »» Urkunden zum lückenlosen Nachweis
drei Jahren vorgemerkt, danach ist eine      der Verwandtschaft (z. B. Geburts­
neuerliche Antragstellung erforderlich)      urkunden, Heiratsurkunden, Eintra-
                                             gungsurkunden)
                                          »» Nachweis des Bezuges von Pflege-
                                             geld, das der/dem Versicherten ge-
                                             bührt
                                          »» Soll die Pflege durch eine nicht ver-
                                             wandte Haushaltsführerin/einen nicht
                                             verwandten Haushaltsführer erfolgen,
                                             müssen zuerst die Anspruchsvoraus-
                                             setzungen als Lebensgefährte/
                                             Lebensgefährtin erfüllt sein
14        Mitversicherung

                                Ausschlussgründe von der                   Erwerbstätiger oder nach dem
                                Angehörigeneigenschaft                     Gewerblichen Sozialversicherungs-
                                Ehegattinnen und Ehegatten, ein-           gesetz oder nach dem Notarversi-
                                getragene Partnerinnen und Part-           cherungsgesetz beziehen
                                ner, haushaltsführende Angehörige,
                                andere Verwandte, Lebensgefährtin-        »» Grenzgängerinnen und Grenzgän-
                                nen und Lebensgefährten oder pfle-           ger – das sind Personen, die im Aus-
                                gende Angehörige gelten nur dann             land eine Erwerbstätigkeit ausüben,
                                als Angehörige, wenn sie nicht zu fol-       die, würde sie im Inland ausgeübt
                                gendem Personenkreis zählen:                 werden, die Versicherungspflicht
                                                                             in einer gesetzlichen Krankenversi-
                                »» Personen, die dem Kreis der freibe-       cherung begründen würde
                                   ruflich selbständig Erwerbstätigen
                                   (u. a. Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwäl-   »» Personen, die bei einer internatio-
                                   tinnen/Rechtsanwälte, Patentan-           nalen Organisation eine Erwerbstä-
                                   wältinnen/Patentanwälte, Notarin-         tigkeit ausüben oder die eine Pensi-
                                   nen/Notare, selbständige Apothe-          on aus diesem Grund beziehen
                                   kerinnen/Apotheker, Wirtschafts­
                                   treuhänderinnen/Wirtschaftstreu-       »» Bei Selbstversicherten in der Kran-
                                   händer) angehören                         kenversicherung ist der Kreis der
                                                                             anspruchsberechtigten Angehöri-
                                »» Alle diese Personen auch dann,            gen satzungsmäßig auf Ehegattin-
                                   wenn sie eine Pension nach dem            nen und Ehegatten, eingetragene
                                   Bundesgesetz über die Sozialver-          Partnerinnen und Partner, Kinder
                                   sicherung freiberuflich selbständig       und Enkelkinder beschränkt
shutterstock.com; © Sychugina
Mitversicherung           15

Beitragspflichtige

                                                                                    shutterstock.com; © thitikan chuachan
Mitversicherung
Für kinderlose Ehegattinnen und
Ehegatten, eingetragene Partner-
innen und Partner, Lebensgefähr-
tinnen und Lebensgefährten sowie
haushaltsführende Erwachsene ist
ein Zusatzbeitrag für die Dauer der
Anspruchsberechtigung zu bezahlen.

Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag wird den Versicher-
ten vom Krankenversicherungsträger
vorgeschrieben und von diesem ein-
gehoben. Die Versicherten und nicht
die Angehörigen haben diesen ein-          »» Im Falle einer Mehrfachversiche-
zuzahlen. Der Zusatzbeitrag beträgt           rung ist der Zusatzbeitrag aus
3,4 % der Beitragsgrundlage (Pensi-           jedem einzelnen Beschäftigungs-
on, sonstiges Einkommen).                     verhältnis zu zahlen.

»» Bei Versicherten auf Grund einer        Der Zusatzbeitrag für Angehörige
   Beschäftigung wird als Beitrags-        bleibt nicht dem Krankenversiche-
   grundlage das sozialversicherungs-      rungsträger, sondern fließt über den
   pflichtige Erwerbseinkommen             Weg der Krankenanstaltenfinanzie-
   (inklusive Sonderzahlungen) heran-      rung in das Bundesbudget.
   gezogen.
                                           Ausnahmen
»» Bei krankenversicherten Pensionis-      Kein Zusatzbeitrag ist zu entrichten,
   tinnen und Pensionisten ist die Bei-    wenn die/der mitversicherte Ange-
   tragsgrundlage der aktuelle monat-      hörige
   liche Pensionsbezug zuzüglich der
   Sonderzahlungen.                        »» sich aktuell der Kindererziehung
                                              widmet oder
»» Bei Selbstversicherten in der Kran-
   kenversicherung gilt die hierfür her-   »» sich in der Vergangenheit mindes-
   angezogene Beitragsgrundlage als           tens vier Jahre der Kindererziehung
   Berechnungsgrundlage.                      gewidmet hat oder
16        mitversicherung/vorsorge

                          »» Pflegegeld zumindest in der Höhe      Davon ausgehend kann die Ärz-
                             der Pflegestufe drei erhält oder      tin bzw. der Arzt konkrete Vorschlä-
                                                                   ge machen, ob und wie der Lebens-
                          »» die Versicherte/den Versicherten      stil verändert werden muss, um das
                             oder eine/n nahe/n Angehörige/n       Risiko für Schlaganfälle, Herzinfarkte
                             pflegt, die/der Pflegegeld zumin-     oder andere schwere Erkrankungen
                             dest in der Höhe der Pflegestufe      zu verringern.
                             drei erhält.
                                                                   Die wichtigsten Bereiche der
                                                                   Vorsorgeuntersuchung
                          Vorsorge­                                »» Schwerpunkt Herz-Kreislauf-
                                                                      Erkrankungen und Stoffwechsel­
                          untersuchung                                erkrankungen

                          Die Vorsorgeuntersuchung können          »» Erweiterte Darmkrebsvorsorge für
                          alle Personen ab 18 Jahren kosten-          Menschen über 50: Koloskopie
                          los in Anspruch nehmen, die ihren           (Darmspiegelung)
                          Wohnsitz in Österreich haben – also
                          auch jene, die nicht krankenversichert   »» Einbeziehung von Parodontal­
                          sind.                                       erkrankungen

                          Bei der Vorsorgeuntersuchung wird        »» Bei Menschen ab 65: Hör- und Seh-
                          eine umfassende Risiko-Prognose für         leistung
                          Herz-Kreislauf-Erkrankungen erstellt.
shutterstock.com; © S_L
Vorsorge      17

Jugendlichen­
untersuchung

                                          shutterstock.com; © oneinchpunch
Die Österreichische Gesundheits-
kasse lädt einmal pro Jahr pflichtver-
sicherte Jugendliche im Alter von 15
bis 17 Jahren zur Jugendlichenun-
tersuchung ein. Diese Untersuchun-
gen finden in den niederösterreichi-
schen Berufsschulen statt. Wer keine
Berufsschule besucht, wird in die dem
Wohnort nächstgelegene Kunden-
servicestelle zur Untersuchung ein-
geladen.

Diese Untersuchung hilft,
»» Gesundheit zu erhalten und Krank-
   heit frühzeitig zu erkennen,
                                                                             Österreichischen Gesundheitskas-
»» Themen wie Ernährung, Bewegung,                                           se über Ernährung, Bewegung, Rau-
   Rauchen etc. anzusprechen und                                             chen, Alkohol, Drogen, sexuell über-
   über Präventionsangebote zu infor-                                        tragbare Erkrankungen etc.
   mieren sowie
                                                                             Außerdem werden auch die Belas-
»» bei verschiedenen Problemen (z. B.                                        tungen am Arbeitsplatz sowie
   Familie, Arbeitsplatz, Alkohol, Dro-                                      gesundheitsgefährdende Arbeitsbe-
   gen) einen ersten Schritt zu setzen.                                      dingungen erhoben. Bei der Jugend-
                                                                             lichenuntersuchung wird besonders
Was wird untersucht?                                                         auf die jeweilige berufliche Tätigkeit
Im ersten Jahr findet die Basisun-                                           Rücksicht genommen.
tersuchung statt. Diese besteht aus
einer ausführlichen Anamneseerhe-                                            In den Folgejahren werden die Ergeb-
bung inklusive Erhebung des Niko-                                            nisse der Basisuntersuchung kont-
tin- und Alkoholkonsums, der kör-                                            rolliert. Sowohl die Untersuchung als
perlichen Bewegung und eines                                                 auch die Beratung unterliegen natür-
Fragebogens zum psychischen Wohl-                                            lich der ärztlichen Schweigepflicht.
befinden. Danach erfolgt eine kör-
perliche Untersuchung. Zusätzlich
beraten die Ärztinnen und Ärzte der
18   Vorsorge

Brustkrebs-                                                  www.frueh-erkennen.at

Früherkennungs-                                              Ich mach’s!
                                                             Mir zuliebe.
programm                                                     Was Sie darüber wissen sollten
                                                             Eine Informationsbroschüre für Frauen, die
                                                             mehr über das österreichische Programm zur
                                                             Früherkennung von Brustkrebs wissen wollen.

Das Österreichische Brustkrebs-
Früherkennungsprogramm „früh
erkennen“ ist eine gemeinsame Initi-
ative von Bund, Sozialversicherung,
Ländern und Österreichischer Ärzte-
kammer.

Die Mammografie als Früherken-
nungsuntersuchung richtet sich            Gründen ein kürzerer Zeitraum emp-
grundsätzlich an gesunde Frauen           fohlen, erfolgt die Einladung selbst-
ohne Anzeichen einer Erkrankung           verständlich früher.
und gilt derzeit als verlässlichste
Methode zur Früherkennung von             Was tun, wenn Beschwerden
Brustkrebs.                               auftreten?
Bei Frauen zwischen 45 und 69 Jah-        Bei einer Brustkrebserkrankung oder
ren ist die e-card für die Mammogra-      wenn Beschwerden auftreten, im
fie alle zwei Jahre automatisch freige-   Verdachtsfall oder wenn ein fami-
schaltet. Frauen zwischen 40 und 44       liär erhöhtes Risiko besteht, ist eine
sowie ab 70 Jahren können sich bei der    Zuweisung zur diagnostischen Mam-
kostenlosen Serviceline 0800 500 181      mografie – unabhängig vom Alter –
oder auf www.frueh-erkennen.at zum        durch eine Ärztin oder einen Arzt
Programm anmelden. Nach der Ter-          jederzeit möglich.
minvereinbarung bei einer Radiolo-
gin oder einem Radiologen können          Programm setzt neue Qualitäts­
Frauen nur mit ihrer e-card zur Unter-    standards
suchung gehen; eine ärztliche Über-       Alle am Programm teilnehmenden
weisung ist nicht notwendig. Die Lis-     Radiologinnen und Radiologen ver-
te der Mammografie-Standorte ist auf      fügen über strahlungsarme digitale
www.frueh-erkennen.at zu finden.          Geräte und ein entsprechendes Zerti-
                                          fikat. Jede Mammografie wird außer-
Zwei Jahre nach der Mammogra-             dem von einer/einem zweiten Radio-
fie wird die e-card automatisch wie-      login/Radiologen ein weiteres Mal
der freigeschaltet. Zusätzlich erhal-     begutachtet. Das Vier-Augen-Prinzip
ten Frauen ein Erinnerungsschreiben.      soll helfen, Fehldiagnosen möglichst
Wird einer Frau aus medizinischen         auszuschalten.
Vorsorge         19

Expertinnen und Experten sind davon        Durch die Vereinbarung von Zie-
überzeugt, dass Früherkennungspro-         len gemeinsam mit ihren Ärztin-
gramme Leben retten, wenn sie sys-         nen und Ärzten werden die Diabe-
tematisch und nach verbindlichen           tikerinnen und Diabetiker motiviert,
Standards durchgeführt werden. Das         „aktiv“ an ihrer Therapie mitzuarbei-
Brustkrebs-Früherkennungspro-              ten. Die Patientinnen und Patienten
gramm verhindert Brustkrebs nicht.         beeinflussen so den Behandlungser-
Aber oft sind die Heilungschancen          folg und helfen mit, schwerwiegen-
viel besser, wenn man den Krebs früh       de Folgeerkrankungen des Diabetes
erkennt.                                   wie Fußamputationen, Erblindungen,
                                           Herzinfarkte und Schlaganfälle zu
                                           vermeiden.
Therapie Aktiv –                           Der Nutzen von „Therapie Aktiv –
Diabetes im Griff                          Diabetes im Griff“ für Betroffene ist
                                           durch eine neuerliche Studie der
Das Gesundheitsprogramm „Therapie          Medizinischen Universität Graz im
Aktiv – Diabetes im Griff“ sichert die     Jahr 2019 wissenschaftlich erwie-
optimale ärztliche Behandlung und          sen. Die Ergebnisse der Lanzeitstudie
Betreuung aller Betroffenen mit der        belegen ein um 30 Prozent niedrige-
Diagnose Typ-2-Diabetes. In Nieder-        res Sterberisiko, weniger diabetesspe-
österreich leiden 79 000 Menschen          zifische Folgeerkrankungen wie Herz-
daran.                                     infarkte oder Schlaganfälle, geringere
                                           medizinische Kosten und insgesamt
„Therapie-Aktiv“-Ärztinnen und -Ärz-       einen besseren Gesundheitszustand
te sorgen dafür, dass neben regelmä-       für Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
ßigen Augenkontrollen, Fußunter-
suchungen und Bestimmungen des             Alle Infos und die Liste der teilneh-
Blutzuckerlangzeitwerts HbA1c auch         menden Ärztinnen und Ärzte in Nie-
jährlich ein ausführliches individuelles   derösterreich finden Sie auf
Gespräch mit den Patientinnen und          www.therapie-aktiv.at.
Patienten geführt wird. Unnötige Dop-
peluntersuchungen werden durch das         Hotline für Patientinnen und Patien-
strukturierte Programm vermieden.          ten sowie Ärztinnen und Ärzte:
Gleichzeitig erhalten die zuckerkran-      05 0766-123107
ken Menschen eine detaillierte Dia-
betesschulung sowie umfangreiches
Info-Material, ein Handbuch und eine
DVD. „Therapie Aktiv“ schließt auch
ein Bewegungsprogramm mit ein. Die
Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
20   Vorsorge

Zecken­                                   Niederösterreich oder per E-Mail an
                                          gsund-12@oegk.at.
schutzimpfung                             Weitere Informationen stehen auch
Die Österreichische Gesundheits-          unter www.gesundheitskasse.at zur
kasse leistet zu der Impfung gegen        Verfügung.
Frühsommermeningoencephalitis
(Zeckenschutzimpfung) einen Kos-           Gesundheitsförderung und Prävention
tenzuschuss von 4,00 €. Bei Ausgabe        Telefon: 05 0766-126202
des Impfstoffes in der Apotheke wer-       E-Mail: gsund-12@oegk.at
den die 4,00 € automatisch abgezo-
gen.
                                          Ein Tipp: Der Newsletter „Gsund und
 Bitte in allen Angelegenheiten der       fit in Niederösterreich mit der ÖGK“
 Sozialversicherung stets die Versiche-   informiert kostenlos über alle Ange-
 rungsnummer verwenden!                   bote im Bereich „Gesundheitsförde-
                                          rung und Prävention“.

                                          Und so geht´s: Einfach online auf
Gesundheits­                              der Niederösterreich-Seite von
                                          www.gesundheitskasse.at zum
förderung und                             Newsletter anmelden!

Prävention
2020 bietet die Österreichische
                                          Rauchfrei Telefon
Gesundheitskasse ein breites Pro-         0800 810 013
gramm im Bereich der Gesundheits-
förderung und Prävention.                 Von der Zigarette wegzukommen ist
                                          nicht einfach. Rasche und profes-
Das Programmheft                          sionelle Hilfe gibt es beim Rauch-
„Gesundheitsför-                          frei Telefon der Österreichischen
derung und Prä-                           Gesundheitskasse. Denn mit Unter-
vention“ mit allen                        stützung gelingt es leichter!
Angeboten, Termi-
nen und Veranstal-                        Erfahrene Gesundheitspsycholo-
tungsorten gibt es                        ginnen beraten kostenfrei unter der
in jeder Kunden-                          Nummer 0800 810 013. Gerne rufen
servicestelle in                          die Expertinnen auch zurück.
Vorsorge      21

Das Angebot des Rauchfrei                   Rauchfrei App
Telefons:                                   Die Rauchfrei App
»» Information und Beratung rund um         »» unterstützt alle, die
   das Thema Rauchen                           ihr Rauchverhalten
»» Unterstützung beim Start in ein             verändern wollen
   rauchfreies Leben                        »» hilft, den Rauch-
»» Begleitung nach dem Rauchstopp,             stopp vorzubereiten
   um Rückfällen vorzubeugen                   und umzusetzen
»» Vermittlung von Entwöhnungsan-           »» begleitet im Alltag,
   geboten in ganz Österreich                  um rauchfrei zu blei-
                                               ben
Das Rauchfrei Telefon ist eine Initiative   »» bietet konkrete Hil-
der Sozialversicherungsträger, der Län-        festellungen wie z. B.
der und des Bundesministeriums für             Rauchprotokoll und
Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon-          Motivwaage
sumentenschutz, betrieben von der           »» gibt praktische Tipps für Alternati-
Österreichischen Gesundheitskasse.             ven zum Rauchen
                                            »» zählt die rauchfreien Tage und die
                                               Geldersparnis
Homepage des Rauchfrei                      »» sendet persönliche Nachrichten
Telefons                                    »» kann mit sozialen Netzwerken ver-
                                               knüpft werden
Auf www.rauchfrei.at finden gibt es
weiterführende Informationen über           Kostenfrei verfügbar für Android-
                                            und iOS-User!
»» den Beratungsablauf am Telefon,
»» Fakten zu Tabak und Nikotin,                          Laden Sie die Rauch-
»» Tipps und Tricks zum Aufhören.                        frei App kostenfrei auf
                                                         Ihr Handy und atmen Sie
Direkt auf der Startseite sind Entwöh-                   durch!
nungsangebote in ganz Österreich zu
finden. Im Blog nehmen die Exper-            Rauchfrei Telefon
tinnen regelmäßig zu aktuellen The-          Telefon: 0800 810 013
men Stellung und greifen interessan-         Mo-Fr 10.00-18.00 Uhr
te Schwerpunkte auf.                         E-Mail: info@rauchfrei.at
                                             www.rauchfrei.at
                                             www.facebook.com/RauchfreiTelefon
                                             www.rauchfreiapp.at
22         Krankheit

                                   Ärztliche Hilfe
                                   Im Erkrankungsfall besteht grundsätzlich freie Arztwahl
                                    »» Vertragsärztinnen/Vertragsärzte       »» Wahlärztinnen/Wahlärzte sind
                                    »» Gruppenpraxen                            Ärztinnen/Ärzte, die keinen Kas-
                                                                                senvertrag haben.
                                    »» Vertragseinrichtungen
                                       (z. B. Spitalsambulanzen)
                                                                             Die Patientin/der Patient zahlt der
                                    »» Ärztinnen/Ärzte in eigenen Einrich-   Ärztin/dem Arzt das Honorar vor-
                                       tungen der Österreichischen Ge-       erst selbst.
                                       sundheitskasse
                                       (z. B. Gesundheitszentren)
                                    »» Primärversorgungseinheiten
                                    Kostenlose Behandlung bei Vorlage        Nach Vorlage der saldierten Hono-
                                    der e-card und eventuell eines Über-     rarnote ersetzt die Kasse 80 % jenes
                                    weisungs- oder Zuweisungsscheines        Betrages, der bei Inanspruchnahme
                                                                             einer Vertragsärztin/eines Vertrags-
                                                                             arztes für die gleichen Leistungen
                                                                             aufgewendet worden wäre.
                                                                             Die Kostenerstattung kann länger
                                                                             dauern, da die Vertragspartnerab-
                                                                             rechnungen quartalsweise erfolgen,
                                                                             und diese bei der Berechnung der
                                                                             Rückerstattung herangezogen wer-
                                                                             den.
shutterstock.com; © PureSolution
Krankheit         23

e-card

                                                                                  Foto: Foto Georg Wilke
Die e-card ist der Schlüssel für Leis-
tungen aus der gesetzlichen Sozial-
versicherung. Sie ist daher bei jeder
Inanspruchnahme einer Vertragspart-
nerin/eines Vertragspartners vorzu-
legen. Auf der Vorderseite der e-card
sind Name, Titel, Sozialversiche-
rungsnummer und Foto des Karten-
inhabers sowie die Kartenfolgenum-
mer aufgedruckt. Geschlecht und          Zuweisungen nicht alleine mit der
Geburtsdatum sind zusätzlich am          e-card erfolgen, da damit meist medi-
Chip gespeichert.                        zinische Angaben (Diagnosen, Unter-
                                         suchungen, Behandlungen) verbun-
Seit 1. Jänner 2020 ist auf allen neu    den sind.
ausgegebenen oder ausgetauschten
e-cards ein Foto angebracht.             Da bei einer Arztkonsultation die
Nähere Informationen dazu unter          e-card jedenfalls vorzuweisen ist, ist
www.chipkarte.at/foto.                   es wichtig, die e-card wie einen Aus-
                                         weis immer bei sich zu tragen.
Auf der Rückseite der e-card ist –
sofern die entsprechenden Vorversi-      Für die e-card ist vom Gesetzgeber
cherungszeiten vorliegen – die Euro-     ein Service-Entgelt, welches jedes
päische Krankenversicherungskarte        Jahr valorisiert wird, vorgesehen. Das
(EKVK) aufgedruckt.                      Service-Entgelt hebt die/der Dienst-
                                         geber/in, das Arbeitsmarktservice
Informationen über den Versiche-         bzw. der Krankenversicherungsträger
rungsstatus – das heißt, ob und bei      (z. B. für Krankengeld-, Wochengeld-
welchem Krankenversicherungsträ-         und Kinderbetreuungsgeldbezieher/
ger eine Patientin/ein Patient ver-      innen) mit Stichtag 15. November für
sichert ist – oder eine eventuelle       das Folgejahr ein.
Rezeptgebührenbefreiung werden
durch die Anspruchsprüfung beim          Für 2020 beträgt das Service-Entgelt
Einlesen der e-card überprüft. Diese     11,95 €. (2021: 12,30 €)
Daten sind nicht auf der Karte selbst,
sondern in der Betriebszentrale des      Vom Service-Entgelt befreit sind u. a.
e-card-Systems gespeichert. Auf          als Angehörige geltende (mitversi-
der e-card befinden sich auch kei-       cherte) Ehegattinnen/Ehegatten, ein-
ne Angaben über den Gesundheits-         getragene Partnerinnen/Partner oder
zustand der Patientin/des Patienten.     Lebensgefährtinnen/Lebensgefähr-
Daher können Überweisungen bzw.          ten und Kinder, Bezieher/innen einer
24   Krankheit

Pension, Zivil- und Präsenzdienstleis-    Inanspruchnahme physika-
tende sowie Personen, die von der         lischer, logopädischer und
Rezeptgebühr befreit sind.
                                          ergotherapeutischer
Der ärztlichen Hilfe sind folgende        Behandlungen
Leistungen gleichgestellt:                Jeder Verordnungsschein für physika-
»» Eine auf Grund ärztlicher Verschrei-   lische, logopädische oder ergothera-
   bung erforderliche physiothera-        peutische Therapien – mit Ausnahme
   peutische, logopädisch-phoniat-        bei Behandlungen in physikalischen
   risch-audiologische oder ergothe-      Vertragsinstituten in Niederösterreich
   rapeutische Behandlung sowie eine      – muss vor Behandlungsbeginn von
   Leistung einer Heilmasseurin/eines     der Österreichischen Gesundheits-
   Heilmasseurs                           kasse bewilligt werden.

»» Eine auf Grund ärztlicher Verschrei-   Welche Therapiekombinationen für
   bung oder psychotherapeutischer        Sie optimal sind, entscheidet Ihre
   Zuweisung erforderliche diagnosti-     behandelnde Ärztin/Ihr behandeln-
   sche Leistung einer klinischen Psy-    der Arzt.
   chologin/eines klinischen Psycholo-
   gen. Die Inanspruchnahme der Ver-      Bewilligte Therapien sind kostenlos,
   tragspsychologinnen/Vertragspsy-       wenn die Behandlungen bei einem
   chologen kann nur über Zuweisung       Vertragspartner, in einem Vertragsin-
   erfolgen.                              stitut oder direkt in den Gesundheits-
                                          zentren für Physikalische Medizin der
»» Eine psychotherapeutische              Österreichischen Gesundheitskasse
   Behandlung, wenn vor der zwei-         durchgeführt werden.
   ten Sitzung eine ärztliche Untersu-
   chung stattgefunden hat

Diese Leistungen können von der
Österreichischen Gesundheitskas-
se nur dann übernommen werden,
                                                                                   istockphoto.com; © Willie B. Thomas

wenn die Behandlungen durch Per-
sonen erfolgen, die zur selbständigen
Ausübung dieser Therapien berech-
tigt sind.
Krankheit       25

                                                                                    shutterstock.com, © Lightspring
Für bewilligte Therapien bei Physio-
therapeutinnen/Physiotherapeuten,
Heilmasseurinnen/Heilmasseuren
oder in Wahlinstituten erhalten Sie
von der Österreichischen Gesund-
heitskasse einen Zuschuss laut der
Satzung.

Für bewilligte Therapien bei Wahlthe-
rapeutinnen/Wahltherapeuten für
Logopädie und Ergotherapie erhal-
ten Sie von der Österreichischen
Gesundheitskasse einen tarifmäßigen
Kostenrückersatz (= 80 % des derzeit    »» Verein für ambulante Psychothera-
gültigen Kassentarifes).                   pie (VaP)

Voraussetzungen für die Gewäh­          »» NÖ Gesellschaft für psychothera-
rung eines Kostenzuschusses                peutische Versorgung (NGPV)
1.  Vorlage der Honorarnote
2.  Vorlage des bewilligten Verord-     In Niederösterreich gibt es die Clea­
     nungsscheines                      ringstelle für Psychotherapie. Die
3.  Vorlage der Zahlungsbestätigung/    Clearingstelle soll die psychothera-
     des Erlagscheines                  peutische Behandlung für psychisch
4.  Bekanntgabe der Bankverbindung      kranke Menschen zielsicher und
     inklusive IBAN/BIC                 mit möglichst kurzen Wartezeiten
                                        ermöglichen.

Inanspruchnahme psycho-                  Die Clearingstelle ist telefonisch unter
therapeutischer Behand-                  0800 202 434 zu folgenden Zeiten
                                         erreichbar:
lung                                     Mo-Do 08.30-12.30 u. 13.30-17.30 Uhr
Durch den Abschluss zweier „Ver-         Fr      08.30-14.30 Uhr
einsverträge“ bietet die Österreichi-    E-Mail: clearing@psychotherapieinfo.at
sche Gesundheitskasse ihren Ver-         www.psychotherapieinfo.at
sicherten (Angehörigen) unter
bestimmten Voraussetzungen auch
Psychotherapie auf Kassenkosten an.     Darüber hinaus bestehen spezielle
Kostenlose Psychotherapie kann bei      Psychotherapieangebote mit folgen-
den Vereinstherapeutinnen und Ver-      den Einrichtungen: die möwe Kinder-
einstherapeuten folgender Vereine in    schutzzentren, Kidsnest GmbH, Cari-
Anspruch genommen werden:               tas der Erzdiözese Wien, Caritas der
26   Krankheit

Diözese St. Pölten, Niederösterreichi-
sches Hilfswerk, Frauen für Frauen,
                                           Heilmittel
Institut So What der Origo Gesund-         Für Ihre Gesundung kann Ihnen Ihre
heitszentren GmbH, Diakonie Flücht-        Ärztin/Ihr Arzt Heilmittel verord-
lingsdienst GmbH und Psychosoziale         nen. Diese Medikamente können
Zentren gemeinnützige GmbH.                Sie in jeder öffentlichen Apotheke
                                           bzw. Hausapotheke gegen Entrich-
Die Kasse gewährt darüber hinaus           tung der Rezeptgebühr von 6,30 €
Kostenzuschüsse bei Inanspruch-            pro Packung beziehen. Kassenrezep-
nahme einer berechtigten freiberuf-        te müssen binnen einem Monat nach
lichen Psychotherapeutin bzw. eines        der Ausstellung eingelöst werden.
berechtigten freiberuflichen Psycho-
therapeuten gegen Vorlage einer sal-       Es liegt im Interesse der Österrei-
dierten Honorarnote in Höhe von            chischen Gesundheitskasse, ihren
                                           Anspruchsberechtigten unter Mit-
»» 28,00 € für eine Einzelsitzung zu
                                           beachtung ökonomischer Aspek-
   60 Minuten
                                           te die wirksamsten Medikamen-
»» 10,00 € für eine Gruppensitzung         te zur Verfügung zu stellen. Fast
   zu 90 Minuten pro Person (maxi-         alle gebräuchlichen Heilmittel sind
   mal 10 Personen)                        frei verschreibbar. Die chefärztli-
                                           che Genehmigung für bewilligungs-
»» 35,50 € für eine Familiensitzung        pflichtige Arzneien holt Ihre Ärz-
   zu 75 Minuten pro Person (mindes-       tin bzw. Ihr Arzt ein. Dies gilt jedoch
   tens 3 Personen)                        nicht bei Lebensgefahr.

Voraussetzungen für die Gewäh­             Umwandlung eines Privatrezeptes
rung eines Kostenzuschusses                in ein Kassenrezept
»» Vorliegen einer psychischen Stö-        Ein von Wahlärztinnen und Wahlärz-
   rung, die als Krankheit anzusehen ist   ten bzw. Krankenanstalten ausgestell-
                                           tes Privatrezept kann vor dem Bezug
»» Schriftlicher Nachweis, dass spä-       des Heilmittels in der Apotheke von
   testens vor der zweiten psychothe-      den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
   rapeutischen Behandlung (Sitzung)       tern in den Kundenservicestellen der
   einer Behandlungsserie eine ärzt-       Österreichischen Gesundheitskasse
   liche Untersuchung durchgeführt         in Niederösterreich in ein Kassenre-
   wurde                                   zept umgewandelt werden. Dadurch
                                           kann eine Direktverrechnung mit der
»» Vor der 11. Sitzung ist eine Bewilli-   Apotheke erfolgen, und es entstehen
   gung erforderlich                       – abgesehen von der Rezeptgebühr –
                                           für die Versicherte/den Versicherten
                                           keine zusätzlichen Kosten.
Krankheit     27

                                                                                 shutterstock.com; © wutzkohphoto
Kostenerstattung bei Privatre­          lichkeit der Vergabe des Rezeptur-
zepten von Wahlärztinnen und            rechts für interessierte Wahlärztinnen
Wahlärzten                              und Wahlärzte geschaffen. Im Zuge
Ohne Umwandlung eines Privatre-         dessen können die Versicherten Ver-
zeptes müssen die Kosten der verord-    ordnungen von frei verschreibbaren
neten Medikamente von der Patientin     Medikamenten des grünen Bereiches
bzw. dem Patienten vorfinanziert wer-   auf Wahlarztrezepten (blaue Rezep-
den und können erst später im Wege      te) direkt ohne Anerkennung durch
der Kostenerstattung von der Öster-     die Österreichische Gesundheitskas-
reichischen Gesundheitskasse refun-     se in Apotheken einlösen.
diert werden. In einem solchen Fall
können für privat angekaufte Medika-    Erforderliche Vorlagen für die Kos­
mente, sofern von der verschreiben-     tenerstattung sind
den Ärztin/vom verschreibenden Arzt     »» die ärztliche Verordnung (mit
bestimmte Richtlinien bezüglich der        Namen der Patientin/des Patien-
ökonomischen Verschreibweise ein-          ten und Ausstellungsdatum, Stam-
gehalten wurden, 80 % der Kosten,          piglie und Unterschrift der Ärztin/
die der Kasse für das Heilmittel auf       des Arztes),
Kassenverordnung entstehen wür-
den, ersetzt werden.                    »» der Bezugsnachweis (Apothe-
                                           kenstempel und Preisangabe auf
Mit 1. Jänner 2015 wurde im Rah-           dem Rezept oder der Apotheken-
men eines Pilotprojektes die Mög-          rechnung).
28    Krankheit

Befreiung von der Rezeptgebühr
              OHNE ANTRAG                           AUF ANTRAG
 »» Für Ausgleichszulagenbezieher/        Für Personen, deren monatliche
    innen                                 Nettoeinkünfte
                                          »» für Alleinstehende:
                                             966,65 €
                                          »» für Ehepaare oder eingetragene
                                             Partnerschaften bzw. Lebensge-
                                             meinschaften: 1.472,00 €
                                          nicht übersteigen.
                                          Diese Beträge erhöhen sich pro
                                          Kind um 149,15 €.
                                          Leben im Familienverband der/des
                                          Versicherten Personen mit eigenem
                                          Einkommen, so ist dieses zu be-
                                          rücksichtigen.

 »» Für Patientinnen/Patienten mit        Für Personen, welche infolge ihrer
    anzeigepflichtigen übertragbaren      Krankheit überdurchschnittliche
    Krankheiten                           Ausgaben nachweisen, sofern die
                                          monatlichen Nettoeinkünfte
     Achtung!                             »» für Alleinstehende:
     Diese Befreiung gilt nur für Medi-      1.111,65 €
     kamente, die zur Behandlung der
     anzeigepflichtigen übertragbaren     »» für Ehepaare oder eingetragene
     Erkrankung erforderlich sind.           Partnerschaften bzw. Lebensge-
                                             meinschaften:
                                             1.692,80 €
                                          nicht übersteigen.
                                          Diese Beträge erhöhen sich pro
                                          Kind um 149,15 €.
                                          Leben im Familienverband
                                          der/des Versicherten Personen mit
                                          eigenem Einkommen, so ist dieses
                                          zu berücksichtigen.
Krankheit        29

Rezeptgebührenobergrenze                 hörige im sozialversicherungsrecht-
Für Versicherte mit hohem Bedarf an      lichen Sinn sind, gilt eine Kostenbe-
Medikamenten und geringem Ein-           teiligung in Höhe von mindestens
kommen gibt es eine zusätzliche          35,80 €.
Möglichkeit zur Befreiung von der
Rezeptgebühr. Jede/r Versicherte         Der Kostenzuschuss der Kasse erfolgt
muss nur solange Rezeptgebühr zah-       in Höhe der mit den Optikerinnen
len, bis sie/er mit den aufaddierten     und Optikern vereinbarten Tarife
bezahlten Rezeptgebühren in einem        (gestaffelt nach Dioptrienhöhe). Der
Kalenderjahr 2 % des Jahresnetto-        Selbstbehalt wird daher vom Tarif und
einkommens erreicht. Danach ist die      nicht von den tatsächlichen Kosten
Person für den Rest des Jahres auto-     des Sehbehelfes (= inkl. Mehrkosten
matisch befreit.                         für Entspiegelungen, höherbrechen-
                                         de Gläser etc. sowie Fassungen mit
                                         Ausnahme der Kassenfassung) abge-
Heilbehelfe                              zogen.

Heilbehelfe werden über ärztliche        Eine Kostenbeteiligung entfällt für
Verordnung gewährt, wenn ihre Kos-       »» Personen, die von der Entrich-
ten einen bestimmten Mindestbetrag          tung der Rezeptgebühr befreit sind
überschreiten. Satzungsmäßig ist ein        (wegen Vorliegen einer besonderen
Höchstbetrag von 1.432,00 € für die         sozialen Schutzbedürftigkeit)
Kosten festgesetzt, die von der Öster-
reichischen Gesundheitskasse über-       »» Kinder bis zum vollendeten
nommen werden.                              15. Lebensjahr (1 Tag vor dem
                                            15. Geburtstag)
Die/der Versicherte hat einen Kos-
tenanteil im Ausmaß von 10 % der         »» Versicherte/Angehörige, für die
Kosten des Behelfes zu tragen,              erhöhte Familienbeihilfe gebührt,
mindestens jedoch 35,80 €.                  unabhängig vom Alter

Für Personen, die ständig Versor-        Ausnahmen:
gungsmittel benötigen, gibt es keinen    Personen, die auf Grund der Über-
Mindestselbstbehalt. 10 % der Kosten     schreitung der Rezeptgebührenober-
für solche Heilbehelfe sind allerdings   grenze von der Rezeptgebühr befreit
von der/dem Versicherten zu tragen.      sind, sind nicht vom Selbstbehalt
                                         befreit.
Der Kostenanteil bei Brillen und
Kontaktlinsen beträgt mindestens         Personen, die auf Grund von Bestim-
107,40 €. Bei Kindern über dem           mungen im Kriegsopferversorgungs-
15. Lebensjahr, welche noch Ange-        gesetz, Heeresversorgungsgesetz
30   Krankheit

oder Opferfürsorgegesetz der Öster-
reichischen Gesundheitskasse zuge-
                                         Krankenhaus­
teilt sind.                              pflege
                                         Wenn und solange es die Krankheit
Hilfsmittel                              erfordert, übernimmt die Österreichi-
                                         sche Gesundheitskasse die Kosten
Bei Verstümmelungen, Verunstal-          in der allgemeinen Gebührenklasse
tungen und körperlichen Gebre-           in einer geeigneten Vertragskran-
chen sind nach vorheriger Bewilli-       kenanstalt, die über die notwendigen
gung Zuschüsse für die Anschaffung       Behandlungsmöglichkeiten verfügt,
der ärztlich verordneten notwendigen     zur Gänze.
Hilfsmittel (Körperersatzstücke, Kran-
kenfahrstühle usw.) vorgesehen.          Die/der Versicherte selbst hat – un-
                                         abhängig von der Österreichischen
Zuschüsse für Hilfsmittel werden         Gesundheitskasse – einen vom
nicht gewährt, wenn von anderer Sei-     Rechtsträger der Krankenanstalt (z. B.
te (z. B. aus der Unfallversicherung,    Gemeinden, Länder) festzusetzen-
aus der Pensionsversicherung oder        den und einzuhebenden Kostenbei-
aus der Kriegsopferversorgung) die       trag zu entrichten. Dieser beträgt
Beistellung erfolgt.                     in Niederösterreich derzeit täglich
                                         12,49 €.
Hinsichtlich der Kostenbeteiligung
der/des Versicherten gilt das Glei-      Für anspruchsberechtigte Angehöri-
che wie für Heilbehelfe. Die Öster-      ge ist ein Kostenbeitrag in gesetzlich
reichische Gesundheitskasse über-        festgelegter Höhe (derzeit 20,50 €
nimmt die Kosten bis zu festgelegten     täglich in Niederösterreich) von der/
Höchstbeträgen, das sind 1.432,00 €;     dem Versicherten zu entrichten.
bei Körperersatzstücken und Kran-
kenfahrstühlen sind es 3.580,00 €.
                                                                             shutterstock.com; © microvector

Der Kostenanteil der/des Versicher-
ten bei orthopädischen Maßschuhen
beträgt 58,14 €.

Bestimmte Hilfsmittel (Krankenfahr-
stühle u. a.) werden von der Öster-
reichischen Gesundheitskasse unter
gewissen Voraussetzungen leihweise
zur Verfügung gestellt.
Krankheit     31

Sowohl der Kostenbeitrag für Ver-                                        chen Bewilligung des medizinischen
sicherte als auch der Kostenbeitrag                                      Dienstes weiter gewährt werden.
für Angehörige, die das 18. Lebens-
jahr vollendet haben, ist für längstens
28 Tage im Kalenderjahr zu zahlen.                                       Medizinische
Die Österreichische Gesundheits-                                         Maßnahmen der
kasse übernimmt auch die für eine
Organtransplantation notwendigen                                         Rehabilitation
Anmelde- und Registrierungskosten
bei einer Organbank.                                                     Durch die medizinischen Maß-
                                                                         nahmen der Rehabilitation soll der
                                                                         Gesundheitszustand der Versicherten
Medizinische                                                             und ihrer Angehörigen so weit wie-
                                                                         derhergestellt werden, dass sie in der
Hauskrankenpflege                                                        Lage sind, einen ihnen angemesse-
                                                                         nen Platz in der Gemeinschaft mög-
Versicherte und Angehörige können                                        lichst dauernd und ohne Betreuung
an Stelle von Anstaltspflege medizini-                                   und Hilfe einzunehmen. Diese Maß-
sche Hauskrankenpflege in Anspruch                                       nahmen werden daher als Pflichtauf-
nehmen. Sie kann nur auf ärztliche                                       gabe im Anschluss an die Krankenbe-
Anordnung erfolgen und durch diplo-                                      handlung gewährt, um den Erfolg der
miertes Pflegepersonal erbracht wer-                                     Krankenbehandlung zu sichern oder
den.                                                                     die Folgen der Krankheit zu erleich-
                                                                         tern.
Sie umfasst daher nur medizinische
                                          shutterstock.com; © Andrei_R

Leistungen und qualifizierte Pflege-
leistungen (z. B. Wundversorgung,
parenterale Ernährung). Nicht unter
die medizinische Hauskrankenpflege
fallen die Grundpflege (Haut-, Haar-
und Zahnpflege etc.) und die haus-
wirtschaftliche Versorgung (Betten-
machen, Umbetten, Kochen etc.).

Die Dauer der medizinischen Haus-
krankenpflege ist für ein und densel-
ben Versicherungsfall mit längstens
vier Wochen begrenzt. Über diesen
Zeitraum hinaus kann sie nach Vor-
liegen einer chef- oder kontrollärztli-
32                     Krankheit

               Als Maßnahmen kommen u. a. in            Zuzahlung für höchstens 28 Tage im
               Betracht:                                Kalenderjahr zu leisten. Diese beträgt
               Unterbringung in Krankenanstal-          für das Jahr 2020 je nach Bruttoer-
               ten, die vorwiegend der Rehabilitati-    werbseinkommen bzw. Bruttopension
               on dienen; ambulante Rehabilitation;     der/des Versicherten:
               Gewährung von Körperersatzstücken,
               orthopädischen Behelfen und ande-                      Bruttoerwerbs­einkommen
                                                          Zuzahlung
               ren Hilfsmitteln.                                         bzw. Bruttopension
                                                           täglich       von           bis
               Die angeführten Leistungen ­­können         8,62 €      966,66 €     1.548,03 €
               nur über Antrag einer Krankenanstalt
                                                           14,77 €    1.548,04 €    2.129,42 €
               bzw. der behandelnden Ärztin/des
               behandelnden Arztes nach chef(kon-         20,94 €       mehr als 2.129,42 €
               troll)ärztlicher Bewilligung des medi-
               zinischen Dienstes gewährt werden.       Die Zuzahlung entfällt bei
               Anträge sind bei den Krankenan-          »» geringem Einkommen (Bruttoer-
               stalten, Ärztinnen und Ärzten sowie         werbseinkommen bzw. Bruttopen-
               in den Kundenservicestellen der             sion bis 966,65 €)
               Österreichischen Gesundheitskasse
               erhältlich.                              »» Pensionistinnen und Pensionisten,
                                                           die eine Ausgleichszulage erhalten
               Bei der Unterbringung in Rehabilita-
               tionseinrichtungen ist von der/dem       »» im gemeinsamen Haushalt leben-
               Versicherten (Angehörigen) eine             den Ehegattinnen und Ehegatten,
                                                           die eine Ausgleichszulage beziehen
© claireliz - Fotolia.com

                                                        »» Begleitpersonen

                                                        »» Kindern und Jugendlichen, die das
                                                           18. Lebensjahr noch nicht vollendet
                                                           haben

                                                        »» Sekundärpatientinnen und -patien-
                                                           ten bei der onkologischen, familien-
                                                           orientierten Rehabilitation

                                                        Bei der Gewährung von Heilbehel-
                                                        fen und Hilfsmitteln im Rahmen
                                                        der medizinischen Maßnahmen der
                                                        Rehabilitation entfällt die Kostenbe-
                                                        teiligung der/des Versicherten.
Krankheit       33

Rehabilitation                                                                 Krankengeld
von Kindern und                                                                Das Krankengeld soll einen Verdienst­
                                                                               entgang (teilweise) ersetzen, der
Jugendlichen                                                                   durch eine Arbeitsunfähigkeit infol-
                                                                               ge Krankheit (Krankenstand) entstan-
Die Kinder- bzw. Jugendlichenrehabi-                                           den ist.
litation leistet einen wichtigen Beitrag
zur medizinischen Versorgung von                                               Krankengeld erhält nur, wer eine
Kindern und Jugendlichen. Statt Kin-                                           Krankengeld eröffnende Versiche-
der zur Rehabilitation in Erwachse-                                            rung hat. Das sind unter anderem
neneinrichtungen zu schicken, ist die                                          Lehrlinge und Dienstnehmer/innen,
Behandlung kindergerecht möglich.                                              aber auch Empfänger/innen einer
                                                                               Geldleistung aus der Arbeitslosenver-
Derzeit in Betrieb befinden sich die                                           sicherung.
Einrichtungen Judendorf Straßengel,
Wildbad Einöd, der Leuwaldhof, Bad                                             Dauer des Krankengeldes
Erlach und Rohrbach. Der Standort                                              Krankengeld gebührt ab dem vierten
Wiesing folgt in naher Zukunft.                                                Tag eines Krankenstandes und für die
                                                                               Dauer dieses Krankenstandes.
Eine Besonderheit der onkologi-
schen Rehabilitation ist, dass die-                                            Es gibt jedoch gesetzlich geregelte
se als familienorientierte Maßnah-                                             Höchstgrenzen.
me in Anspruch genommen werden
kann. Die gesamte Familie wird in die                                          Die gesetzliche Mindestanspruchs-
Behandlung eingebunden. Der Status                                             dauer beträgt 26 Wochen. Diese
als sogenannter Sekundärpatient mit                                            Anspruchsdauer erhöht sich auf 52
eigener Diagnose gewährleistet die                                             Wochen, wenn man innerhalb der
sozialversicherungsrechtliche Absi-
                                           shutterstock.com; © Romolo Tavani

cherung während des Aufenthaltes,
weil hier eine Arbeitsunfähigkeit infol-
ge Krankheit vorliegt.

In allen Indikationen wurde Vorsorge
getroffen, dass die finanziellen Belas-
tungen für die Familien reduziert wer-
den: In der Kinder- und Jugendli-
chenrehabilitation gibt es keinerlei
Selbstbehalte.
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