Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing

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Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing
Otterfinger
Gemeindeblatt
Informationen & amtliche Mitteilungen   Heft 3 · März 2019

Titelbild: Herr Maul
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing
Unsere Veranstaltungen 2019
· 22.03.2019   Weinprobe Ruppert Deginther
               im Weinkeller der Bruckmühle
· 24.03.2019   Kulturabend in Linden
               Kartenreservierung unter 08027/9264
· 29.03. –     Theater des Trachtenverein Baiernrain
  07.04.2019   Reservierungen: www.jasbergler.de
· 30.05.2019   Christi Himmelfahrt á la carte
               in der Bruckmühle ab 11.00 Uhr
· 18.08.2019   Kaffee trinken und Grillen in der Bruckmühle
· 25.10.2019   Weinprobe Ruppert Deginther beim Huber in Linden
· 15.11.2019   Irischer Abend mit der Paul Daly Band
               im Weinkeller der Bruckmühle
· 23.11.2019   Kathreintanz beim Huber in Linden
· 01.12.2019   Adventsbrunch in der Bruckmühle

              Alle Reservierungen nehmen wir unter
       08027 / 585 oder info@huber-schmankerl.de gerne an
          Rochus und Barbara Mayer mit Anian und Franz-Josef
               sowie unseren Seniorchefs Regina und Hans
             und natürlich dem ganzen Team vom Huberhof
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing
Inhalt

Gemeinde                                        Kinder-Erlebnistage Arche Hof             37
                                                Kennst du dein Otterfing???-Rätsel        39
Zahlen vom Einwohneramt                     2
Fundsachen                                  2   Termine Februar und März             40 – 41
Vorwort des Bürgermeisters              3–4      Vereine
Protokoll 57. Gemeinderatssitzung      5 – 14
                                                Club de Budo Otterfing e. V.              42
Die Verwaltung informiert             15 – 19
                                                TSV Skiclub                          43 – 47
ViVo                                  20 – 22
                                                Dorfmeisterschaft 2019               48 – 50
Gemeindeleben                                   Einladung JHV – Sparte Tennis             51
Die Feuerwehr informiert                  23    TSV Otterfing Tischtennis                 51
Ehrung unserer Schulsanitäter             24    adfc Paris, die Normandie und Schlösser 52
Herzlichen Dank, liebe Bergzeit           24
                                                 Kirchen
Aktuelles von der Agenda 21               25
Vorankündigung Ferienprogramm 2019        26    Katholische Pfarrgemeinde                53
Nach Schnee und Sturm – was nun?          27    Evangelische Pfarrgemeinde          54 – 55
Crazy Freidog                             28    Evang.-Methodistische Pfarrgemeinde      56
Trachtenkranzl                            29    Zeugen Jehovas                           57
Trachtenverein D´Teufelsgraber            29    Sternenkinder                            58
Vortrag „Gesund essen in jedem Alter“     30
                                                 Wichtige Rufnummern
Flohmarkt                                 31
Aktion „Saubere Landschaft“               32    Im Notfall schnell zur Hand              59
Blasmusik Otterfing – Jubiläumskonzert    33    Zahnarzt-Notdienst                       60
Veteraner – Jahrestag                     34    Apotheken-Notdienst                      61
Heinrich Schütz: Johannespassion          34    Otterfinger Gesundheitswesen             62
Vorankündigung Frühjahrsausflug           35    Rufnummern der Gemeindeverwaltung        63
Jugendfreizeit in Frankreich              36    Sonstige wichtige Rufnummern             64

   Die ersten Frühlingsblüher spitzen aus einer weißen Decke aus
  Schnee und Eis. Vielen Dank an Herrn Maul für diese Aufnahme

             Redaktionsschluss
             für die April-Ausgabe ist der 06.03.2019

März 2019                                                                                 1
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Aus dem Rathaus

           Neue Regelung zur Veröffentlichung
                personenbezogener Daten
    Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
    auch in Deutschland umgesetzt, mit der u. a. personenbezogene Daten stärker geschützt
    werden sollen.
    Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss eine schrift-
    liche Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Betroffen sind davon auch die im Ge-
    meindeblatt veröffentlichten Alters- und Ehejubiläen, Geburts- und Sterbeanzeigen.
    Deshalb muss die Gemeindeverwaltung Otterfing ab sofort von einer Veröffentlichung der
    Daten leider absehen.

    Zahlen vom
    Einwohneramt
    Stand: 06.02.2019
    Alter Einwohnerstand              4.797
    Zuzüge                               20
    Wegzüge                              29
    Geburten                              4
    Sterbefälle                           2
    Neuer Einwohnerstand              4.790

    Fundsachen
    · Schlüssel
    · Rucksack

2                                                                                  März 2019
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Grüß Gott, liebe Otterfinger
­Bürgerinnen und Bürger
                       Wie schon im Januar,        fläche des Skaterparks zu errichten und ein
                       haben uns auch die          Umkleide-/Sanitärgebäude für die Außen-
                       Schneefälle im Febru-       sportnutzung am Altstandort vorzusehen. Die
                       ar in Atem gehalten.        Skater-Elemente sollen am bisherigen Stand-
                       Der Bauhof mit vielen       ort in „geschrumpfter“ Form ihren Platz fin-
                       landwirtschaftlichen        den. Eine weitere Nutzung durch Sanierung
                       Helfern    hatte     alle   des alten Gebäudes wurde noch nicht be-
                       Hände voll zu tun, um       schlossen. Dies dürfte noch interessante Über-
                       wiederum die Schnee-        legungen beinhalten. Eine flexible Nutzung
massen in die, dankenswerter Weise zur             durch Sport und Veranstaltungen dürfte durch-
Verfügung gestellten, Schneelagerflächen zu        aus überlegenswert sein z. B. könnten er-
verfrachten. Aufgrund dieser konsequenten          forderliche Gymnastikräume getrennt durch
Vorgehensweise wird vermieden, dass die            Turnhallenvorhänge ermöglicht werden. Al-
Straßen zu eng werden und bei Tauwetter            lerdings muss hier auch wiederum abgeklärt
so viel Matsch auf denselben zu liegen kom-        werden, was an Sanierungskosten notwendig
mt. Besonders auffällig waren Mitte Februar        wird. Sollten jedoch Überlegungen getrof-
die vielen Dachlawinen, die zum Teil großen        fen werden, die Halle und die Gastronomie
Schaden, auch an PKWs angerichtet haben.           abzureißen, müsste vorab überlegt werden,
Jetzt hoffen wir, dass der Schnee für Loipen       wo die bisherigen Nutzungen (Schützen, Ver-
und Skigebiete liegen bleibt, jedoch nicht         sammlungs- und Veranstaltungsräume, etc.)
mehr viel mehr an Masse wird.                      untergebracht werden könnten. Dies dürfte
Im Januar fand, nachdem der Gemeinderat            im weitesten Sinne wieder zu einer Diskussion
im Dezember letzten Jahres über die erneute        „Unser Saal“ (Bürgersaal) führen. Wer das
Planung des „alten Sportzentrums“ informiert       dann finanzieren soll, steht in den Sternen. Im
wurde, eine richtungsweisende Abstimmung           Endeffekt dürften wir dann wieder von min-
statt. Der nunmehr 4. Architekt für dieses Pro-    destens 14-15 Mio. € Investition reden. Fazit:
jekt hat, wie die anderen 3 Architekten auch,      das Thema wird uns weiterhin beschäftigen.
eine positive Machbarkeits-Planung abgege-         Im Haushaltsplan, der im März abgestimmt
ben, die zwar kein Parkdeck vorsieht, jedoch       werden soll, sind für die Planungen Sportzen-
die komplette Versiegelung des Umgriffs am         trum schon einmal 70tsd € eingestellt. Für die
Altstandort nach sich gezogen hätte. D.h. es       nächsten Jahre im Finanzplan ca. 8 Mio. €.
wären nicht einmal „Blühflächen“ für eine          Was wir uns dieses Jahr leisten können, wird
ausreichende Begrünung rund um die Turn-           sich herausstellen, da - wie schon erwähnt
halle nebst Gastronomie übrig geblieben. Der       - ca. 1 Mio. € aufgrund Gewerbesteuer-Ein-
jetzige Baumbestand hätte dadurch auch ent-        bußen und Kreisumlagen-Mehrung investi-
fernt werden müssen. Der Gemeinderat folg-         tionsmäßig entfallen. Sicher werden uns diese
te mehrheitlich dem weiteren Vorschlag, die        bei wichtigen Projekten fehlen.
vorgesehene 2,5 oder 3-fach Sporthalle (muss       Nachdem sich der trockene und heiße Som-
erst noch geplant werden) auf der Freizeit-        mer 2018 erst jetzt nachwirkend im Winter

März 2019                                                                                       3
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Aus dem Rathaus

bemerkbar gemacht hat, werden wir in der                         sammlungen unserer Vereine u. a. im „Otter-
Verwaltung der Erstellung eines 3. Brunnens                      finger Hof“ angesagt. Am 15.3. können sich
höchste Priorität beimessen. Der Wasser-                         Eltern beim „Tag der offenen Tür“ in unseren
pegel in unseren beiden Versorgungsbrunnen                       Kindergärten und Mittagsbetreuungen über
hat sich im Winter um je 2,4m gesenkt. Kein                      die für ihre Kinder ideale Betreuung inform-
Grund zur Panik, jedoch müssen weitere För-                      ieren. Am 17.3. findet im Trachtenheim der
dermaßnahmen dringend in Erwägung gezo-                          alljährliche „Josefifrühschoppen“ statt, der in
gen werden. Die Versorgung mit Trinkwasser                       den letzten Jahren immer durch selbst gebrau-
ist Hauptaufgabe der Gemeinde, die vor allen                     tes Bier aus dem Schlierseer Bauernhofmu-
freiwilligen Aufgaben zu erfolgen hat.                           seum versorgt wurde. Am 30.3. findet wieder
Aus der von mir persönlich präferierten „Ot-                     die Aktion „Saubere Landschaft/Ramadama“,
terfinger Liste“ wird leider nichts, da sich die                 organisiert vom BUND und DAV, statt. Allen,
Mehrheit der ortsansässigen Parteien gegen                       die mithelfen den Müll aus der Landschaft zu
eine solche ausgesprochen hat. Ich hätte in                      entfernen, jetzt schon ein herzliches Danke-
der Aufstellung einer parteienunabhängigen                       schön. Auch am 30.3. findet im „Otterfinger
Liste eine Chance gesehen, die Gemeinde-                         Hof“ das Frühjahrskonzert unserer Blasmusik
ratsarbeit zu versachlichen. Schade, aber ein                    statt. An diesem Abend dürfen wir auf die
Versuch war´s wert! Im Februar wurde auch                        2. CD unserer Blasmusik gespannt sein. Am
ein Beb.Plan für das Gebiet Markweg/Adal-                        31.3. gedenken die Veteraner und Reservisten
bert-Stifter-Ring beschlossen. Einige Bauwün-                    ihrer gefallenen und verstorbenen Mitglieder.
sche in diesem Bereich haben aufgedeckt,                         Allen unseren Kindern und Bürger/innen darf
dass es dort viele sogenannte „untergenutzte                     ich nun erholsame und sportliche Faschings-
Grundstücke“ gibt, die lt. Baugesetzbuch ei-                     ferien wünschen.
nen Regelungsbedarf vorschreiben.                                Ihr Bürgermeister,
Der diesjährige Fasching nähert sich mit dem
Frauenbundfasching „Grazy Fridog“(1.3.) und
dem Trachtenkranzl (2.3.) dem Ende. Für
diesen Monat sind auch viele Jahreshauptver-                     Jakob Eglseder

                       Wir suchen dringend eine PTA in Voll-oder Teilzeit,
                      gerne auch Wiedereinsteiger/in oder Berufsanfänger/in!
                  Vielfältige Aufgaben und ein freundliches Team warten auf Sie!

                                     Das Team Ihrer Sonnen-Apotheke Otterfing
                               Apothekerin Andrea Koch e. K. · Bahnhofstraße 16 · 83624 Otterfing
    Telefon: 0 80 24/4 87 49 · Telefax: 0 80 24/31 14 · www.sonnenapotheke-otterfing.de · info@sonnenapotheke-otterfing.de

             Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 - 12.15 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr · Samstag 8.30 - 12.00 Uhr

4                                                                                                            März 2019
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing
57. Öffentliche                                   TOP1 Genehmigung des Protokolls der
                                                  öffentlichen Sitzung vom 18.12.2018
Sitzung des                                      Gegen das Protokoll vom 18.12.2018 werden
Gemeinderats                                     keine Einwände erhoben. Es ist somit geneh-
                                                 migt.
Sitzungstag: 22.01.2019
Sitzungsort: Otterfinger Hof/Nebenzimmer          TOP2 Beschlüsse aus nicht öffentlichen
Beginn: 19:30 Uhr                                 Sitzungen, die nicht mehr der
Eröffnung der 57. Sitzung des Gemeinderats        Geheimhaltung unterliegen
Begrüßung des Gemeinderats, der Zuhörer/
innen und der Presse                              Zuschussanträge 2018

                                                 Der Gemeinderat nimmt die im Jahre 2018
Sitzungsteilnehmer:
                                                 bereits ausgezahlten Zuschüsse zur Kenntnis.
Vorsitzender: 1. BM Eglseder Jakob
                                                 Der Gemeinderat beschließt die Auszahlung
Mitglieder des Gemeinderats:                     folgender Zuschüsse:
Baldauf Hubert, Burgmayr Stefan, Eichhorn
                                                 - Wasserwacht Holzkirchen in Höhe von
Andreas, Falkenhahn Michael, Heimerer
                                                 100,00 Euro
Gerhard, Höchstetter Ferdinand, Hogger
Thomas, Kirmayr Katharina, Klaus Max, Ruf        - Förderverein Kath. Dorfhelferinnen e. V. in
Max, Schlickenrieder Georg, Schüßlbauer          Höhe von 250,00 Euro
Robert, Sottanelli Roberto, Stockmeier Ulrike,   - Tierschutzverein Tegernseer Tal e. V. in Höhe
Weitl Susanne Dr.                                von 350,00 Euro
Schriftführerin:                                 - Kreisverkehrswacht Miesbach e. V. in Höhe
Marion Wessely                                   von 337,05 Euro.

Verwaltung:                                        nschaffung eines Terminalservers für
                                                  A
                                                  die Grundschule Otterfing
Hüppe Sabine, Stark Markus
                                                 Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung
Entschuldigt:
                                                 eines Terminalservers für die Grundschule
Einwanger Karl                                   Otterfing zum Bruttopreis von 8.293,04 Euro
                                                 zuzüglich ca. 7.000 Euro für Service, Lieferung,
Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47     Installation und Dokumentation.
(3) GO ist gegeben.                                udgetentwurf der AWO für das Haus
                                                  B
                                                  für Kinder für das Jahr 2019
Begrüßung weiterer Gäste
                                                 Der Gemeinderat stimmt dem Budgetentwurf
Ladung und Bekanntmachung            erfolgten   der AWO für das Haus für Kinder für das Jahr
ordnungsgemäß.                                   2019 in der vorliegenden Form zu.

März 2019                                                                                        5
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing
Aus dem Rathaus

 Reparaturarbeiten Haus für Kinder              TOP3 Bauangelegenheiten
Beim Haus für Kinder wurde die Erneuerung        TOP3.1 12. Änderung Bebauungs-
der Unterzüge der Brücke bei Miesbacher          plan Nr. 29 „Palnkam“ Billigung
Holzhaus GmbH beauftragt. Lt. vollständiger      Planentwurfs und Beschluss über das
Begutachtung und Fortschritt der Rückbauar-      weitere Verfahren
beiten wurde eine Brückensanierung erforder-
lich. Eine Kostenschätzung vom 13.12.18         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der
beträgt XX €. Um die bereits begonnenen Ar-     12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29
beiten durchführen zu können wurde der Auf-     „Palnkam“ (Stand 22.01.2019) mit der beilieg-
trag als dringliche Anordnung erteilt.          enden Begründung und beauftragt die Ver-
                                                waltung, das Bebauungsplanänderungsver-
  nschaffung eines neuen Fahrzeuges als
 A                                              fahren nach Maßgabe der gesetzlichen
 Ersatz für den Bauhof                          Bestimmungen durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt als Ersatzbeschaf-                      Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
fung für das E-Mobil einen Hyundai i10 für
                                                 TOP3.2 Bauantrag zur Nutzungs-
11.500 Euro zu erwerben. Im Haushalt sind
                                                 änderung von Flüchtlingswohnheim
für dieses Jahr nur noch 10.700 eingestellt.
                                                 in Arbeiterwohnheim auf Fl.Nr. 117,
Das E-Mobil soll auf der Zollauktion verkauft
                                                 Palnkamer Straße 15
werden.

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6                                                                                März 2019
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1
                                                   TOP3.3 Vorbescheidsantrag zum Neu-
BauGB i.V.m. § 34 Abs.1 BauGB nach Maß-
                                                   bau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr.
gabe der Planunterlagen vom 07.01.2019
zugestimmt. Das Landratsamt wird aller-            107/T, Palnkamer Straße 4
dings gebeten, die konkrete Umsetzbarkeit         Die im Vorbescheidsantrag genannten Fragen
der Stellplätze 2 und 3 fachlich zu über-
                                                  werden gemäß § 36 Abs.1 BauGB i.V.m. § 34
prüfen. Im Zusammenhang mit dem vorlieg-
                                                  Abs.1 BauGB nach Maßgabe der Planunterla-
enden Bauantrag wird das Landratsamt wei-
terhin gebeten, den Gebäudebestand an der         gen vom 28.11.2018 im Zuge der Einverneh-
Ostseite auf die Anzahl und Situierung der        menserklärung nach § 36 BauGB wie folgt
Wohneinheiten zu prüfen, nachdem sich dies        beantwortet:
auf die Anzahl der benötigten Stellplätze ins-    1. Art der Nutzung
gesamt auswirken könnte. Auf die fehlenden        Die Bebauung des nördlichen Teils des Grund-
Nachbarunterschriften für die Flurnummern         stückes Fl.Nr. 107, Gemarkung Otterfing
117/4 und 117/6, 117/5), 117/3, 118/1, 103/6,     Palnkamer Straße 6 mit einem Einfamilien-
109 und Fl.Nr. 109/2 wird hingewiesen.            haus ist hinsichtlich der Art der baulichen
            Für 15 | Gegen 0 | Anw. 16 | Bef. 1   Nutzung grundsätzlich möglich.
   Das Mitglied Jakob Eglseder hat nach Art. 49   Es wird dabei aber auf die Denkmaleigen-
  Abs. 1 Gemeindeordnung als Nachbar nicht an
 Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesord-      schaft des bestehenden Gebäudes hingewie-
                     nungspunkt teilgenommen.     sen.

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März 2019                                                                                   7
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing
Aus dem Rathaus

2. Maß der baulichen Nutzung                      Die geplante Bebauung der Varianten 2 und 3
Die Errichtung eines Einfamilienhauses mit        würde zu einer großen Beeinträchtigung des
10,20 m Länge und 7,20 m Breite, einer            denkmalgeschützten Gebäudes auf Fl.Nr. 107
Wandhöhe von 6,00 m und einer Firsthöhe           führen, da diese dem Denkmal den hier not-
von 7,90 m bei einer Dachneigung von 22° ist      wendigen Freiraum nimmt.
unter Berücksichtigung der näheren Umge-          Die Erschließung des Bauvorhabens in der
bungsbebauung zulässig.                           Variante 1 sollte von der Fl.Nr: 107/1 aus er-
3. Lage des Hauses                                folgen.
Die Lage des Hauses immer unter Einhaltung                    Für 15 | Gegen 0 | Anw. 16 | Bef. 1
der Abstandsflächen, so wie im Lageplan 1 bis
                                                     Das Mitglied Jakob Eglseder hat nach Art. 49
3 jeweils dargestellt, ist nach Meinung der Ge-     Abs. 1 Gemeindeordnung als Nachbar nicht an
meinde nur bei der Variante 1 möglich.             Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesord-
                                                                       nungspunkt teilgenommen.
Die Gemeinde bittet das Landratsamt hier-
zu, folgenden Hinweis zu beachten:                 TOP3.4 Bauantrag auf Errichtung
Seitens der Gemeinde bestehen große Beden-         einer Doppelhaushälfte mit Garage
ken gegen die im Vorbescheidsantrag darge-         auf Fl.Nr. 746/20, Nordring 6a
stellten Planvarianten 2 und 3, weil nach An-
sicht des Gemeinderates damit Belange des         Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag
Denkmalschutzes verletzt werden.                  gem. § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu.
                                                  Ebenso wird der isolierten Abweichung der
                                                  Dachneigung der Garage (statt der in der
                                                  Garagengestaltungssatzung geforderten 25°
      Aktion gegen                                nur 22°) nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bay-BO
    hohe Heizölpreise                             zugestimmt.
                                                                      Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16

                                                   TOP3.5 Bauantrag zur Errichtung

          Heizöl                                   einer Doppelhaushälfte mit Garage
                                                   auf Fl.Nr. 746/37, Nordring 6

                                                  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag
      Günstiger einkaufen!                        gem. § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu.
                                                  Der beantragten Flachdachgarage wird gem.
     Bestellergemeinschaft                        Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO nicht zugestimmt,
        der Eigenheimer                           nachdem die satzungsbedingten Voraussetzun-
                                                  gen dafür nicht vorliegen. Das Landratsamt
    Telefon 0 80 52/95 10 35                      wird aufgefordert, einen Tekturantrag für eine
                                                  Garage mit einem Satteldach nachreichen zu
     www.heinrich-roesl.de                        lassen.
                                                                      Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
       Einfach nachfragen,
          es lohnt sich!                           TOP3.6 Aufstellung eines Bebauungs-
                                                   planes für den Bereich Markweg

8                                                                                   März 2019
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung       genen Ortsbereich in Otterfing, für welchen
eines qualifizierten Bebauungsplanes im          eine Bauleitplanung angesichts des dort noch
Sinne von § 30 Abs.1 BauGB für das Gebiet        möglichen Bauentwicklungspotentials und
im Umfeld der Straßen Markweg und Adal-          der in diesem Zusammenhang auch entste-
bert-Stifter-Ring.                               henden Erschließungsproblematik äußerst
Anlässlich der vorliegenden Antragstellung ist   dringlich erscheint.
es nunmehr auch unter Berücksichtigung der       Aus städtebaulicher Sicht wäre in diesem
bereits zuvor in der Gemeinde eingegange-        Zusammenhang vor allem der Rahmen der
nen Bauanträge für die Flurnummern 170/5         bislang vorhandenen Bebauung (ggf. auch
und 336/30 sowie weiterer Anfragen aus dem       behutsame Verdichtung bei den großen teils
Gebiet unumgänglich, hier einen Bebauungs-       untergenutzten Grundstücken, soweit dort
plan aufzustellen.                               machbar) auf den Prüfstand zu stellen (Grund-
Angesichts der baulichen Situation und Gr-       satz der Verdichtung im Innenbereich vor
undstückssituation im Umfeld des Markwe-         einer Baulandausweisung im Außenbereich).
ges sowie des Adalbert-Stifter-Rings sowie       Im Planbereich gibt es dafür noch genügend
auch aufgrund der inzwischen vorliegenden        Entwicklungspotential.
Bauanträge bzw. -absichten muss es vordring-     Insbesondere soll die Neuaufstellung des Be-
liches Ziel der Gemeinde sein, die weitere       bauungsplanes zur Sicherung von hier sehr
Bebauung dort aus ortsplanerischer Sicht in      notwendigen, unter Bezugnahme auf die
geordnete Bahnen zu lenken und dabei eine        örtliche Situation und deren Entwicklung aus-
ungeordnete Entwicklung möglichst zu ver-        reichend breit bemessenen Verkehrsflächen
hindern.                                         und natürlich auch zur Regelung des ru-
Es wird dabei ausdrücklich Bezug auf § 1         henden Verkehrs, beispielsweise durch Festle-
Abs.3 BauGB genommen, wonach die Ge-             gung von versiegelbaren Flächen, Garagen,
meinden Bauleitpläne aufzustellen haben,         Carports etc. dienen.
sobald und soweit es für die städtebauliche      Das Wohnumfeld in der Nähe zur Bahnlinie
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.        München-Holzkirchen soll seine Attraktivität
Beim vorgenannten Bereich handelt es sich        beibehalten. Dazu könnte ggf. im Bedarfsfall
schließlich ortsplanerisch um einen direkt an    auch eine Errichtung von Tiefgaragen zum
der Bahn und zum Außenbereich hin gele-          Nachweis der erforderlichen Stellplätze un-

März 2019                                                                                   9
Aus dem Rathaus

umgänglich sein. Weiterhin ist gerade wegen
der Nähe zur Bahn der künftige Immissions-
schutz noch näher zu untersuchen.
Sehr wichtig ist wegen der Ortsrandlage
und der schon vorhandenen Bepflanzung
des Plangebietes auch der Erhalt dieser Ein-
grünung. In diesem Zusammenhang sind
deshalb grünordnerische Belange eingehend
zu prüfen und bedürfen einer Regelung,
sofern die gemeindliche Baumschutzverord-
nung nicht schon greift.
Nachdem es sich hier um ein seit langer Zeit
bebautes Gebiet handelt, sind zudem eine Be-
standsaufnahme der örtlichen Situation sowie
eine behutsame Nachjustierung unter Bezug-
nahme auf die gegenwärtigen gesetzlichen
Bestimmungen durchaus angebracht.
Die Belange der gemeindlichen Ortsentwick-
lung sind dabei angemessen zu berücksich-
tigen. Daher ist die Gemeinde zusammen-
fassend aus den vorgenannten Gründen
gehalten, den Bereich im Umfeld des Mark-
weges und des Adalbert-Stifter-Rings städte-
baulich für die Zukunft neu zu ordnen und
weiter zu entwickeln.
Der künftige Geltungsbereich ist im Lageplan
schwarz gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan erhält die Nr. 51 und die
Bezeichnung. „Markweg – Adalbert-Stif-
ter-Ring“.
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möglichen Bauentwicklungspotentials und
 TOP3.7 Erlass einer Veränderungs-
                                                 der in diesem Zusammenhang auch entste-
 sperre für den Bereich Markweg
                                                 henden Erschließungsproble-matik äußerst
Wie bereits in der Begründung zur Aufstel-       dringlich erscheint.
lung des Bebauungsplanes angeführt, ist es       Aus städtebaulicher Sicht wäre in diesem
anlässlich der vorliegenden Antragstellung       Zusammenhang vor allem der Rahmen der
nunmehr auch unter Berücksichtigung der          bislang vorhandenen Bebauung (ggf. auch
bereits zuvor in der Gemeinde eingegange-        behutsame Verdichtung bei den großen teils
nen Bauanträge für die Flurnummern 170/5         untergenutzten Grundstücken, soweit dort
und 336/30 sowie weiterer Anfragen aus dem       machbar) auf den Prüfstand zu stellen (Gr-
Gebiet unumgänglich, hier einen Bebauungs-       undsatz der Verdichtung im Innenbereich vor
plan aufzustellen.                               einer Baulandausweisung im Au-ßenbereich).
Angesichts der baulichen Situation und Gr-       Im Planbereich gibt es dafür noch genügend
undstückssituation im Umfeld des Markwe-         Entwicklungspotential.
ges sowie des Adalbert-Stifter-Rings sowie       Insbesondere soll die Neuaufstellung des Be-
auch aufgrund der inzwischen vorliegenden        bauungsplanes zur Sicherung von hier sehr
Bauanträge bzw. -absichten muss es vordring-     notwendigen, unter Bezugnahme auf die
liches Ziel der Gemeinde sein, die weitere       örtliche Situation und deren Entwick-lung
Bebauung dort aus ortsplanerischer Sicht in      ausreichend breit bemessenen Verkehrs-
geordnete Bahnen zu lenken und dabei eine        flächen und natürlich auch zur Rege-lung
ungeordnete Entwicklung möglichst zu ver-        des ruhenden Verkehrs, beispielsweise durch
hindern.                                         Festlegung von versiegelbaren Flächen, Gara-
Es wird dabei ausdrücklich Bezug auf § 1 Abs.3   gen, Carports etc. dienen.
BauGB genommen, wonach die Ge-meinden            Das Wohnumfeld in der Nähe zur Bahnline
Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und      München- Holzkirchen soll seine Attraktivität
soweit es für die städtebauliche Entwicklung     beibehalten. Dazu könnte ggf. im Bedarfsfall
und Ordnung erforderlich ist.                    auch eine Errichtung von Tiefgaragen zum
Beim vorgenannten Bereich handelt es sich        Nachweis der erforderlichen Stellplätze un-
schließlich ortsplanerisch um einen direkt an    umgänglich sein.
der Bahn und zum Außenbereich hin gele-          Weiterhin ist gerade wegen der Nähe zur
genen Ortsbereich in Otterfing, für wel-chen     Bahn der künftige Immissionsschutz noch
eine Bauleitplanung angesichts des dort noch     näher zu untersuchen.

März 2019                                                                                   11
Aus dem Rathaus

Sehr wichtig ist wegen der Ortsrandlage         Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegen-
und der schon vorhandenen Bepflanzung           dem Lageplan (der Geltungsbereich ist darin
des Plangebietes auch der Erhalt dieser Ein-    schwarz gekennzeichnet) der als Anlage zur
grünung. In diesem Zusammenhang sind            Veränderungssperre Teil der Satzung ist.
deshalb grünordnerische Belange eingehend                         §3
zu prüfen und bedürfen einer Regelung,          (Rechtswirkungen der Veränderungsperre)
sofern die gemeindliche Baumschutzverord-
nung nicht schon greift.                        (1) In dem von der Veränderungssperre be-
Nachdem es sich hier um ein seit langer Zeit    troffenen Gebiet dürfen:
bebautes Gebiet handelt, sind zudem eine Be-    1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
standsaufnahme der örtlichen Situation sowie    durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
eine behutsame Nachjustierung unter Bezug-      seitigt werden;
nahme auf die gegenwärtigen gesetzlichen        Vorhaben im Sinne von § 29 sind:
Bestimmungen durchaus an-gebracht.              Vorhaben, welche die Errichtung, Änderung
Die Belange der gemeindlichen Ortsentwick-      oder Nutzungsänderung von baulichen An-
lung sind dabei angemessen zu berück-sich-      lagen zum Inhalt haben sowie Aufschüttun-
tigen.                                          gen und Abgrabungen größeren Umfangs
Daher ist die Gemeinde zusammenfassend          und Ausschachtungen, Ablagerungen ein-
aus den vorgenannten Gründen gehalten,          schließlich Lagerstätten, die einer bauauf-
den Bereich im Umfeld des Markweges und         sichtlichen Genehmigung oder Zustimmung
des Adalbert-Stifter-Rings städtebaulich für
                                                bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde
die Zukunft neu zu ordnen und weiter zu en-
                                                angezeigt werden müssen oder über die in
twickeln.
                                                einem anderen Verfahren entschieden wird;
Deshalb beschließt der Gemeinderat nach-        2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
folgende Veränderungssperre:                    Veränderungen von Grundstücken und bau-
                  Satzung                       lichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
über die Veränderungssperre für das Gebiet“     genehmigungs, zustimmungs- oder anzeige-
im Umfeld der Straßen Markweg und Adal-         pflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
bert-Stifter-Ring.                              (2) Wenn überwiegend öffentliche Belan-
                      §1                        ge nicht entgegenstehen, kann von der
           (Zu sichernde Planung)               Veränderungssperre eine Ausnahme zugelas-
Der Gemeinderat der Gemeinde Otterfing hat      sen werden. Die Entscheidung über Ausnah-
in seiner Sitzung am 22.01.2019 be-schlossen,   men trifft die Baugenehmigungsbehörde im
für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Beba-   Einvernehmen mit der Gemeinde Otterfing.
uungsplan aufzustellen.                         (3) Vorhaben die vor Inkrafttreten der
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebi-      Veränderungssperre baurechtlich geneh-
et wird eine Veränderungssperre ge-mäß §        migt worden sind, Vorhaben von denen
14 BauGB erlassen.                              die Gemeinde nach Maßgabe des Bauord-
                  §2                            nungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit
      (Räumlicher Geltungsbereich)              deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf       Veränderungssperre hätte begonnen werden
den gesamten Bereich im Umfeld der Stra-        dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die
ßen Markweg und Adalbert-Stifter-Ring.          Fortführung einer bislang ausgeübten Nutz-

12                                                                                März 2019
ung werden von der Veränderungssperre             wenn alle Parteien und Wählervereinigungen
nicht berührt.                                    sich auf dieses Verfahren einigen.
                     §4                           Da eine Einigung nicht zustande kommt, ist
  (Inkrafttreten und Außerkrafttreten der         nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
            Veränderungssperre)                   zu wählen (wie bisher bei mehreren Wahl-
Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer        vorschlägen).
Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft,                            zur Kenntnis genommen
sobald und soweit der Bebauungsplan für das
in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist,      TOP5 Machbarkeitsstudie zum Sport-
spätestens mit Ablauf des 21.Januar 2021.          zentrum, weiteres Vorgehen
                    Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
                                                   TOP5.1 Festlegung eines Standortes
 TOP3.8 Bauantrag zum Neubau eines                 für die Turnhalle
 Doppelhauses mit Garagen und
                                                  Für die Errichtung einer 2,5- oder 3-fach Turn-
 Carports auf Fl.Nr. 171/1,
                                                  halle wird das Grundstück Fl.Nr. 684/2 (Lud-
 Adalbert-Stifter-Ring 19
                                                  wig-Ganghofer-Straße/Lehrer-Holl-Straße,
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag              Skaterplatz) als Standort auf der Grundlage
nicht zu, weil das Bauvorhaben den zukünfti-      der in der Sitzung am 18.12.2018 vorgestell-
gen planerischen Vorstellungen des mit einer      ten Studie festgelegt.
Veränderungssperre gesicherten neu auf-                                Für 11 | Gegen 5 | Anw. 16
gestellten Bebauungsplanes Nr. 51 „Markweg                  Das Mitglied Falkenhahn beantragt die
– Adalbert-Stifter-Ring“ entgegensteht.                                  namentliche Abstimmung.
Zudem liegen die Voraussetzungen für eine              Für: Eglseder, Baldauf, Burgmayr, Heimerer,
Ausnahme i.S.v. § 3 Abs.2 der Satzung über             Höchstetter, Kirmayr, Klaus, Schlickenrieder,
die Veränderungssperre beim jetzt eingerei-                      Schüßlbauer, Stockmeier, Dr. Weitl
                                                            Gegen: Eichhorn, Falkenhahn, Hogger,
chten Bauantrag nicht vor, da gewichtige
                                                                                     Ruf, Sottanelli
öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen-
stehen.                                            TOP5.2 Errichtung eines Sanitär-
Der Bauantrag berührt die Grundzüge der
                                                   gebäudes am Nordring
zukünftigen Planung, wie sie aus dem Auf-stel-
lungsbeschluss und aus dem Beschluss zum          Beim Sportzentrum am Nordring soll ein Sani-
Erlass der Veränderungssperre hervorgehen.        tärgebäude (Variante S) auf der Grundlage
Es fehlt zudem die Nachbarunterschrift für die
                                                  der in der Sitzung am 18.12.2018 vorgestell-
Fl.Nr. 170/5.
                                                  ten Studie errichtet werden.
                    Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
                                                                       Für 11 | Gegen 5 | Anw. 16
 TOP4 Aufstellung einer gemeinsamen                         Das Mitglied Falkenhahn beantragt die
 Otterfinger Liste für die nächste                                       namentliche Abstimmung.
 Gemeinderatswahl                                      Für: Eglseder, Baldauf, Burgmayr, Heimerer,
Da eine Mehrheitswahl nach Art. 38 GLkr-               Höchstetter, Kirmayr, Klaus, Schlickenrieder,
WG durchgeführt wird, wenn nur ein Wahl-                         Schüßlbauer, Stockmeier, Dr. Weitl
vorschlag zugelassen wird, ist eine partei-                 Gegen: Eichhorn, Falkenhahn, Hogger,
unabhängige Otterfinger Liste nur möglich,                                           Ruf, Sottanelli

März 2019                                                                                         13
Aus dem Rathaus

                                                         Anfang Januar. Der Vorschlag des Ersten
 TOP5.3 Berücksichtigung der Vorbe-
                                                         Bürgermeisters, das gesamte Team zu einer
 reitung und Durchführung im
                                                         gemeinsamen Brotzeit einzuladen, findet
 Haushalts- und Finanzplan                               die Zustimmung des Gemeinderates. Auf-
Die Vorbereitung und Durchführung von                    grund der mit den massiven Schneefällen
Baumaßnahmen an den zu 1 und 2 genannt-                  verbundenen Gefahren wurde vom 07.-17.
en Standorten soll entsprechend der Rah-                 Januar 2019 der Katastrophenfall vom Lan-
menbedingungen in der Haushalts- bzw. Fi-                dratsamt Miesbach festgestellt.
nanzplanung berücksichtigt werden.                    •	Eintragung für das Volksbegehren „Rettet
                      Für 13 | Gegen 3 | Anw. 16         die Bienen!“
            Das Mitglied Falkenhahn beantragt die     	 Für die Eintragung zum Volksbegehren
                        namentliche Abstimmung.          „Rettet die Bienen!“ ist das Rathaus im Zeit-
      Für: Eglseder, Baldauf, Burgmayr, Eichhorn,        raum 31.01.2019 bis 13.02.2019wie folgt
    Heimerer, Höchstetter, Hogger, Kirmayr, Klaus,       geöffnet: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr,
Schlickenrieder, Schüßlbauer, Stockmeier, Dr. Weitl      Montag-Mittwoch: 13:00-16:00 Uhr, Don-
                Gegen: Falkenhahn, Ruf, Sottanelli       nerstag: 13:00-18:00 Uhr sowie Sonder-
                                                         öffnungszeiten Donnerstag, 07.02.2019:
 TOP5.4 Aufhebung des Beschlusses                        18:00-20:00 Uhr und Samstag, 09.02.2019:
 vom 23.1.2018                                           10:00-12:00 Uhr
Der Beschluss vom 23.1.2018 wird aufgeho-             •	Dorfschießen
ben.                                                  	 Der Erste Bürgermeister dankt den
                      Für 11 | Gegen 5 | Anw. 16
                                                         Schützen für die Ausrichtung des alljährli-
           Das Mitglied Falkenhahn beantragt die         chen Dorfschießens, an dem viele Bürgerin-
                        namentliche Abstimmung.          nen und Bürger gerne teilnehmen
      Für: Eglseder, Baldauf, Burgmayr, Heimerer,     •	Wasserstand der örtlichen Brunnen
      Höchstetter, Kirmayr, Klaus, Schlickenrieder,   	Der Wasserstand der Brunnen I und II ist auf-
                Schüßlbauer, Stockmeier, Dr. Weitl       grund des sehr trockenen Sommers um 2 m
           Gegen: Eichhorn, Falkenhahn, Hogger,          tiefer als gewöhnlich. Der Bau des Brunnens
                                    Ruf, Sottanelli
                                                         III wird von der Verwaltung forciert.
 TOP6 Zukünftige Anschaffungen für                    •	Haushaltsausschuss
 die Ausstattung des Sportzentrums                    	Der Ersatztermin ist für den 24.1.2019 um
                                                         18 Uhr angesetzt.
Die Beratung wird abgesetzt, TSV klärt die            •	Weitere Räumung von Gehwegen
Anschaffung und stellt ggf. Antrag.                   	 Aus der Mitte des Gemeinderates kommt
                                     zurückgestellt      die Bitte, am Staudenfeldweg beide Geh-
                                                         wege von Gemeindeseite zu räumen, auch
 TOP7 Verschiedenes, Wünsche und                         wenn dies keine Gemeindeaufgabe ist, um
 Anfragen                                                den Schulkindern auch auf dieser Straße
                                                         einen gefahrenfreien Schulweg zu ermögli-
  Katastrophenfall
•	                                                      chen.Aus der Mitte des Gemeinderates wird
	Bereits zu Beginn der öffentlichen Sitzung             angeregt, die beiden Laternen im Bereich
  bedankt sich der Erste Bürgermeister aus-              Ecke Lehrer Holl Straße / Alois Eberl Straße
  führlich für den außerordentlichen Einsatz             rückzuversetzen, da diese immer wieder
  von Bauhof, Feuerwehr, Landwirten, Gr-                 beschädigt bzw. umgefahren werden.
  undstücksbesitzern sowie Bürgerinnen und                                    zur Kenntnis genommen
  Bürgern während des extremen Schneefalls            Ende der öffentlichen Sitzung 21:20 Uhr

14                                                                                       März 2019
Die Verwaltung informiert

         Die Verwaltung gratuliert
        Herrn Heinz Hirz zu seinem
   25. Jubiläum im Otterfinger Bauamt

                            25. Jahre

        Rathaus ab mittags geschlossen
            Das Otterfinger Rathaus ist an folgendem Tag ab 12 Uhr geschlossen:

                  05.03.2019 Faschingsdienstag
                Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Ihr Verständnis.

März 2019                                                                         15
Die Verwaltung informiert

Ankündigung der Grabsteinprüfung
Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf
unserem Friedhof

Nach § 19 Abs. 10 der Friedhofsatzung der      vorgesehen. Bei schlechtem Wetter wird der
Gemeinde Otterfing vom 20.10.2010 sind         Termin jeweils um einen Tag verschoben.
die Hinterbliebenen (Verfügungsberechtigte     Wir weisen hiermit alle Friedhofsnutzer auf
bzw. Nutzungsberechtigte) verpflichtet, re-    die Verkehrssicherungspflicht hin und geben
gelmäßig die aufgestellten Grabsteine auf      Gelegenheit, Schäden selbst zu erkennen und
Standsicherheit zu überprüfen. Die Verkehrs-   zu beheben. Sollte bis zur Überprüfung durch
sicherungspflicht obliegt dem Grabinhaber.     die Gemeinde hier ein Versäumnis festgestellt
Die Gemeinde als Träger der Friedhöfe ist      werden, sind wir gezwungen, entsprechende
verpflichtet, einmal jährlich eine Überprü-    Hinweise notfalls am Grabstein anzubringen
fung der Standsicherheit vorzunehmen.          und den Grabstein wegen akuter Unfallge-
Diese Überprüfung ist bei geeigneter Wit-      fahr zu sichern oder umzulegen.
terung am 25.04.2019 von 8.00 Uhr bis ca.      Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.
12.00 Uhr auf dem Friedhof der Gemeinde                             Ihre Gemeindeverwaltung

                   Tag der offenen Tür
           in allen Kindertageseinrichtungen

                                  Sehr geehrte Eltern,
     wie die letzten Jahre auch veranstalten wieder alle Kindertageseinrichtungen
       (inkl. Mittagsbetreuungen) einen gemeinsamen „Tag der offenen Tür“

     Termin:		               Freitag, 15.03.2019
     Zeit:		                 von 15:00 – 17:00 Uhr
     Anmeldetage: Montag, 18.03.2019
     			          von 14:00 – 16:00 Uhr und
     			Dienstag, 19.03.2019
     			 von 14:00 – 16:00 Uhr

16                                                                              März 2019
Einladung zur Bürgerversammlung
              der Gemeinde Otterfing
 am Donnerstag, 11. April 2019 um 20:00 Uhr in der Schulaula
                                      Tagesordnung:
                 1. Bericht des Bürgermeisters, Jahresrückblick, Vorschau
                            2. Anträge zur Bürgerversammlung
                                        3. Sonstiges

 Es wird gebeten, Anträge, die in der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, schrift-
  lich oder persönlich zur Niederschrift, jedoch nicht per E-Mail, bis Mittwoch, 03. April,
                             12 Uhr, im Rathaus einzureichen.
      Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen.
                             Jakob Eglseder, 1. Bürgermeister

        Die Gemeinde Otterfing bietet ab September 2019 wieder eine Stelle für ein

                »Freiwilliges Soziales Jahr«
      Als Einsatzbereiche sind die Grundschule Otterfing und unsere Mittagsbetreuung
   „Schwalbennest“ vorgesehen. Eigenverantwortung, Engagement, Kreativität, Organisa-
               tionstalent – und natürlich ein ‚Draht’ zu Kindern sind gefragt.

   Interessenten melden sich bitte schriftlich, mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. die
 Anerkennung des Bundesamtes für Zivildienst) bei der Gemeinde Otterfing oder rufen uns
  einfach im Schwalbennest 08024/9063660 an. Wir sind von Montag bis Freitag von 11:00
               bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar und freuen uns auf Euch!

    Bei Fragen steht Euch auch unsere Team-Leiterin Frau Andrea Ascherl-Wisgickl vom
                         Schwalbennest e. V., Tel. 08024 / 9063660;
           E-Mail: mailto:info@schwalbennest-otterfing.de, gerne zur Verfügung.

                                                  Schwalbennest e. V.

März 2019                                                                                      17
Die Verwaltung informiert

     › Wie kann ich                                                                                     Führungszeugnisse

       ein Führungszeugnis
                                                                                                        online beantragen.
                                                                                               Justiz   www.bundesjustizamt.de

       beantragen?

     › Direkt im Internet nur über das Online-Portal des
       Bundesamts für Justiz (mit dem neuen Personalausweis)                    Das neue
     › Persönlich bei Ihrer örtlichen Meldebehörde
       (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro)
                                                                                Führungszeugnis
      Alle Informationen sowie das Online-Portal fnden Sie unter:
      www.bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis

                Postanschrift:
                Bundesamt für Justiz
                53094 Bonn

                Telefon: +49 228 410-40
                Telefax: +49 228 410-5050
                Internet: www.bundesjustizamt.de

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                         83624 Otterfing                       Fax 0 80 24/4 74 99 51   service@reifen-heimerer.de

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› Das Wichtigste
      zusammengefasst

      Das Bundesamt für Justiz erteilt jährlich
      rund 4,5 Millionen Führungszeugnisse.
      Zur Verbesserung des Datenschutzes und
      der Fälschungssicherheit wurde das
      Layout des Führungszeugnisses geändert.

      Was ist neu?
         Die auffälligste Neuerung betrifft das
         weiße Adressfeld. Es wurde deutlich
         vergrößert.

         Die Personendaten fnden Sie jetzt
         immer oben rechts neben dem Adress
         feld. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung
         dieser Daten auf Deutsch, Englisch
         und Französisch.

         Enthält das Führungszeugnis keine
         Eintragung, wird auch diese
         Information dreisprachig aufgeführt.

      Was noch?
      Die Auskunft aus dem Gewerbezen
      tralregister wurde in gleicher Weise neu
      gestaltet.

                                                   ↑ Das neu gestaltete Führungszeugnis

                                                                                          Das bisherige Führungszeugnis →

                                                                                                          Mit Früh- und Spätsprechstunde
  Kinderärztliche Privatpraxis
  Dr. med. Constanze Steinborn
  Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
          Wir bieten
                         Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen
                         Ultraschalldiagnostik
                         Hausbesuche
                         Flexible Terminvereinbarungen

  Tegernseer Landstraße 8, 82054 Sauerlach, Tel 08104-639556, kontakt@kinderarzt-sauerlach.de, www.kinderarzt-sauerlach.de

März 2019                                                                                                                              19
Die Verwaltung informiert

                   KU

Häckselaktion in Otterfing vom
25. bis 28. März 2019
Eigenkompostierung ist die sinnvollste und umweltfreundlichste Art, Gartenabfälle zu entsorgen, weil
Kompost als Dünger und Bodenverbesserer wirkt und somit zur Bildung von wertvollem Humus bei-
trägt. Bei der Häckselaktion werden sperrige Gartenabfälle vor Ort kompostierfertig zerkleinert. Das
Material verbessert als Kompostzusatz die Durchlüftung und hilft, Fäulnisbildung und üblen Geruch
durch zu viel Nässe zu vermeiden. Selbst Rasenschnitt und besonders feuchte Küchenabfälle sind
damit einwandfrei zu kompostieren.
Teilnehmen an der Häckselaktion … das ist wichtig:
• Es können nur Privathaushalte teilnehmen.
• Die Anmeldung muss bis 19.03.2019 bei der Gemeindeverwaltung Tel 90 63 101 erfolgen.
• Das Häckselgut verbleibt im eigenen Garten zum Kompostieren oder Mulchen von Pflanzflächen.
•	
  Gehäckselt wird ausschließlich Material bis zu einem Durchmesser von 8 cm. Sperrige Äste kön-
  nen in der Länge belassen, müssen aber in der Breite geteilt werden.
•	
  Das zu häckselnde Grüngut muss geordnet und gut sichtbar bis 7 Uhr des ersten Tages an der
  Straße bereitgelegt werden. Je ordentlicher das Material aufgeschichtet ist, desto mehr lässt sich
  in einer Viertelstunde verarbeiten.
•	
  15 Minuten häckseln je Anwesen ist kostenlos. Bei ordentlich bereitgelegtem Material entspricht
  dies ca. 4m³. Der Aufwand hierfür ist in der allgemeinen Müllgebühr enthalten. Jede weitere
  Viertelstunde kostet 12,50 Euro und ist nur gegen Barzahlung beim Häckslerfahrer durch den
  angemeldeten Teilnehmer oder einen Beauftragten möglich. Die maximale Häckseldauer beträgt
  45 Minuten. Das VIVO KU bittet darum, keine Sammelhaufen bereitzulegen, da sonst die Menge
  dem jeweiligen Anwesen nicht zugeordnet werden kann.
•	
  Es wird nur Grüngut wie z. B. Zweige, Äste, Strauch- und Heckenschnitt gehäckselt, keine Pfähle,
  Bretter, Latten!
•	
  Terminabsprachen sind wegen Unwägbarkeiten bzgl. Häckselmengen und Witterung nicht
  möglich.
•	
  Aus Haftungsgründen können Privatgrundstücke nicht befahren werden. An öffentlichen Straßen
  und Wegen muss der Zu- und Anfahrtsbereich mindestens 3m breit sein. Weitere 2 bis 3 Meter
  Arbeitsraum wird für die seitliche Beschickung des Häckslers benötigt.
• Pflanzenteile, die von Feuerbrand befallen sind, werden nicht gehäckselt.

  VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland
           Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40,
              E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de

20                                                                                     März 2019
KU

Neue Marken für Abfallbehälter
Ende Februar, Anfang März versendet das VIVO Kommunalunternehmen Gebührenmarken
für Restmüllbehälter und Biotonnen sowie Mitteilungen über Abfallentsorgungsgebühren.
In Tegernsee bleiben die Restmüllmarken weiterhin gültig.
Auf den Gebührenmarken befindet sich neben Hinweisen zu Abfallart und Tonnengröße eine
Nummerierung mit Strichcode, die dem jeweiligen Tonnenstandort zugeordnet ist. Zu beach-
ten ist einmal das aufgedruckte Tonnenvolumen und – falls verschiedene Standorte zu berück-
sichtigen sind – dass die Marken nicht vertauscht werden.
Grundsätzlich werden ausschließlich Behälter mit gültiger Gebührenmarke geleert. Es gilt al-
lerdings nach dem Versand der Marken eine Übergangszeit, in der auch Behälter mit alten
Marken noch geleert werden.
Abfallbehälter aus Kunststoff haben nur eine begrenzte Lebensdauer von etwa 8 bis 10 Jahren.
Sie sind Wind, Wetter, Sonneneinstrahlung und Temperaturunterschieden von -18° C im Win-
ter bis +35°C im Sommer ausgesetzt. Der Kunststoff altert in dieser Zeit, was bedeutet: auch
eine Mülltonne muss vom Grundstückseigentümer von Zeit zu Zeit ersetzt werden. Vielleicht
lohnt sich also eine Inspektion der Behälter, bevor die neuen Marken aufgeklebt werden.
Bei den Mitteilungen über Abfallentsorgungsgebühren handelt es sich nicht um Gebühren-
bescheide, sondern lediglich um eine Information, wie viele und welche Abfallbehälter zum
01.01.2019 angemeldet sind und in welcher Höhe Abfallentsorgungsgebühren anfallen. Die
Höhe der Gebühren bleibt unverändert. Das VIVO KU bittet darum, Änderungen bei Eigen-
tumsverhältnissen oder Bankverbindungen schriftlich mitzuteilen und steht darüber hinaus
für Fragen gerne zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeiten unter Tel 08024 9038-50, Fax 08024 9038-40, E-Mail: info@vivowarn-
gau.de oder auf dem Postweg an das VIVO KU, Valleyer Straße 60, 83627 Warngau.
Bei Fragen zu Restmüllbehältern im Stadtbereich Tegernsee ist die Stadtverwaltung Tegernsee
zuständig, erreichbar unter Tel 08022 1801-29.

 VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland
          Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40,
             E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de

März 2019                                                                                 21
Die Verwaltung informiert

                  KU

Wertstoffzentrum Warngau und
Wertstoffhöfe am Faschingsdienstag
geschlossen
Am Faschingsdienstag, 5. März 2019, ist das Wertstoffzentrum in Warngau ganztägig geschlos-
sen. Betroffen davon sind Wertstoffhof, Problemmüllannahme und Flohmarkt sowie die Ver-
waltung des VIVO Kommunalunternehmens. Geschlossen sind außerdem alle Wertstoffhöfe
in den Gemeinden des Landkreises.

 VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland
          Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40,
             E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de

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Die FEUERWEHR informiert

Nachdem die Jahreshaupt- und Dienstversammlung am 06.01.19 ausgefallen ist, wird nun am
03.04.19 um 19:30 Uhr unsere Jahreshaupt- und Dienstversammlung im Gasthof Otterfinger
Hof stattfinden.
Alle Mitglieder und die, die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen.
Gerne können Sie auf unserer Website www.feuerwehr-otterfing.de unter dem Menüpunkt Mit-
glied werden beitreten. Einfach Beitrittserklärung ausdrucken und ausgefüllt am Feuerwehrhaus
(Münchner Str. 19) in den Briefkasten werfen!

        Einladung zur Jahreshaupt- und
              Dienstversammlung
     am Mittwoch, 03.04.19 um 19.30 Uhr im Gasthof
                    Otterfinger Hof

Tagesordnung                                     Dienstversammlung:

Vereinsversammlung:                              8.   Grußwort des 1. Kommandanten
                                                 9.   Grußwort des Bürgermeisters
1.	Begrüßung und Bericht des                    10. Grußworte der Ehrengäste
    1. Vorsitzenden                              11. Bericht des 1. Kommandanten
                                                 12.	Beförderung und Ehrung der
2.  Bericht des Schriftführers
                                                      aktiven Mannschaft
3.  Bericht des Kassiers                         13.	Wünsche und Anträge der Vereins-
4.  Bericht der Revisoren                             und Dienstversammlung
5.  Entlastung der Vorstandschaft                Das Tragen der Feuerwehruniform ist, soweit
6.  Ehrungen der Vereinsmitglieder               vorhanden, erwünscht.
7.  Neuwahl der Revisoren                                                       Die Vorstandschaft

                                                                                für Azu
                                                                                   Se bi g
                                                                                     pte es
                                                                                        mb uc
                                                                                          er ht
                                                                                            20
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März 2019                                                                                           23
Ehrung unserer Schulsanitäter
Heute wurden im Rahmen einer Schulver-          gen Aufgaben im Pausenhof werden einige
sammlung die alten und neuen Schulsa-           von ihnen ihren ersten großen Einsatz beim
nitäter für ihr soziales Engagement an un-      Schulfasching im Otterfinger Hof haben.
serer Schule geehrt. Nach einer Ausbildung      Die Ausbildung leitete Frau Hildebrand vom
in Erster Hilfe, die mehrere Vormittage um-     BRK. Unsere Koordinatorin Frau Haslinger
fasste, übernehmen nun auch die 24 neu
                                                kümmert sich an der Schule um die nunmehr
ausgebildeten Schulsanitäter ihren Dienst,
d.h. verletzte Schüler betreuen, Pflaster und   38 Juniorhelfer.
kleine Verbände anlegen, Hilfe organisieren     Vielen Dank an Frau Hildebrand und ihr
und vieles mehr. Für die bestandene Ausbil-     Team nicht nur für die Grundausbildung, son-
dung erhielten sie Urkunden und viel Beifall    dern auch für alle weiteren Übungstermine,
von ihren Mitschülern. Neben den vielfälti-     an denen unsere Schüler teilnehmen dürfen.

Ganz herzlichen Dank, liebe Bergzeit,
dass Sie an uns gedacht haben!
Die Kinder und das Kollegium freuen sich
riesig über die der Grundschule überlasse-
nen Computer, die Ihre Firma nicht mehr
benötigt. Unser Computerraum bzw. die
Klassenzimmer werden mit den Rechnern
wunderbar ergänzt und unsere Schülerinnen
und Schüler damit weiter gefördert. Auch die
Gemeinde bedankt sich und freut sich über
den „verschonten Haushalt“

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Aktuelles von der

Klimafrühling Oberland 2019 vom
14. März bis 7. April 2019
                           Das Motto: „Ge-        Beispielen eine Bühne und machen Werbung
                           meinsam. Verant-       für Wirtschafts- und Lebensstile, die nach ökol-
                           wortung. Hier!”        ogischer und sozialer Vorbildlichkeit streben
                           Die      Landkreise    und wirtschaftlich erfolgreich sind. In allen
                           Garmisch-Parten-       Bereichen des Lebens.
                           kirchen, Miesbach      Der Klimafrühling Oberland ist eine Ver-
                           und Bad Tölz, die      anstaltungsplattform für alle Bildungsein-
                           Stadt      Penzberg    richtungen, Initiativen, Vereine, Stiftungen,
                           und die Ener-          Glaubenseinrichtungen und Unternehmen.
                           giewende Ober-         Mit dem Klimafrühling Oberland wol-len wir
                           land führen diese      mit sehr unterschiedlichen Veranstaltungen
                           Veranstaltungs-        Engagement im Bereich Klimaschutz sichtbar
                           reihe        gemein-   machen. Das Veranstaltungsformat richtet sich
                           sam durch. Es          an alle Bürgerinnen und Bürger der Region,
werden Vorträge, Filmvorführungen, Exkur-         um sie für das Thema „Klimawandel und Kli-
sionen, Workshops, Besichtigungen, Ausstel-       maschutz“ zu informieren, aktivieren und Lust
lungen und Podiumsdiskussionen über zu-           an gemeinsamen Engagement zu wecken.
kunftsfähige Mobilitätsformen, Energiesparen,     Der Klimawandel zählt zu den großen Her-
erneuerbare Energien bis hin zu Plas-tikvermei-   ausforderungen unserer Zeit. Und auch wenn
dung und Klimaschutz in der Landwirtschaft        die schlimmsten Folgen des Klimawandels in
angeboten.                                        anderen Regionen stattfinden, sind auch im
Bei über 100 Veranstaltungen sind Themen          Oberland bereits erste Folgen des Klimawan-
dabei wie Enkeltauglich leben, Insektenfreund-    dels sicht- und spürbar. Es geht uns aber nicht
licher Garten, Humus, Unser Saatgut, Ge-          um Panikmache, sondern um die Frage, wie
sundes Wandern, Moore, Klimafreundliche           wir unsere Lebens- und Arbeitsweisen ändern
Familienküche, Repair Café, Ökologischer          können, um die schlimmsten Folgen des Kli-
Fußabdruck, Plastikfreies Einkaufen, Die grüne    mawandels noch abzumildern.
Lüge und vieles mehr. Schauen Sie vorbei, in-     Themen, Termine und Veranstaltungsorte
formieren Sie sich und machen Sie mit. Es gibt    finden Sie unter www.klimafrühling.com
sie auch und gerade im Oberland, die guten        Bürgerforum Otterfing zur Agenda21,
Beispiele für klimafreundliches und nachhaltig-   Sprecher: Günter Schneider,
es Wirtschaften und Leben. Wir bieten diesen      Ortsentwicklung@webotterfing.de

März 2019                                                                                       25
Gemeindeleben

Vorankündigung Ferienprogramm 2019
Liebe Otterfinger Familien,                        ber und Interessierte, die mit einem Kurs
auch in diesen Sommerferien wird es wieder         das Ferienprogramm mitgestalten wollen.
ein buntes und umfangreiches Ferienpro-            Melden Sie sich bitte bis Ende März bei Frau
gramm mit unserem bewährten Baustein-              Bichlmeyer im Rathaus unter 08024 /9063
prinzip geben. Sobald das Programm feststeht,      -116 oder per Mail an antonia.bichlmeyer@
informieren wir Sie darüber.                       otterfing.de. Auch für weitere Fragen wie z.
Wir möchten für unsere Kinder ein möglichst        B. Ablauf, Organisation, Verdienst, Material-
abwechslungsreiches Ferienprogramm ge-             geld etc. steht Ihnen Frau Bichlmeyer zur
stalten und freuen uns über alle Ideenge-          Verfügung.

                   Praxis für Schmerztherapie und Naturheilkunde
                      Ein Start in den Tag mit Muskel- /Gelenkschmerzen
                                     – das muss nicht sein!
                   Infusionstherapie mit Milchsäure wirkt schnell und effizient

                                     Besonders wirksam bei:
 - rheumatischen Beschwerden         - Ischialgien              - Gelenkschmerzen
 - Rückenschmerzen                   - Kopfschmerzen            - Entsäuerung des Bindesgewebes

        Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie mich an unter 01 76 / 99 44 99 55
            Sandra Merz, Heilpraktikerin, Berghamerstr. 11, 83624 Otterfing
                   Manuelle Reflex-Therapie – Akupunktur – Infusionstherapie

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Nach Schnee und Sturm – was nun?
Bäume brechen unter Schneelasten zusam-            · Nie unter angeschobenen Bäumen, im
men und entwurzelte, abgebrochene sowie            Verhau, unter hängenden Wipfeln oder un-
ineinander verkeilte Bäume müssen nach             gesicherten Wurzeltellern arbeiten. Hier –
den Sturmschäden aufgearbeitet werden.             ebenso wie beim Entzerren unter Spannung
Das Unfallrisiko ist immens.                       stehender Bäume im Verhau – ist mindes-
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft,         tens die Hilfe eines Schleppers mit Seilwinde
Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt auf-
                                                   Grundvoraussetzung.
grund der aktuellen Wetterlage in Teilen Bay-
erns davor, die Wälder in den betroffenen          · Vor dem Schneiden sind die Spannungsver-
Gebieten zu betreten. Die Aufarbeitung der         hältnisse sorgfältig anzusprechen. Nur so kann
Schäden erfordert hohe Fachkenntnis und            die sicherste Vorgehensweise und die fach-
Erfahrung, sie gehört unbedingt in die Hände
                                                   gerechte Schnitttechnik abgeleitet werden.
von Forstprofis, so die SVLFG. Nur Profis mit
Erfahrung und leistungsfähigen Forstmaschi-        · Die Lage von Druck- und Zugseite zwei-
nen können diese Aufgabe sicher bewältigen.        felsfrei ermitteln. Bei extremer Spannung,
Waldbesitzer, die nicht über das notwendige        besonders bei geringeren Durchmessern, ist
Wissen und die erforderliche Erfahrung mit
                                                   durch stufenweises Ausräumen des Druckhol-
der Aufarbeitung von Sturmholz und Schnee-
                                                   zes die Spannung langsam herauszunehmen.
bruch verfügen, sind überfordert. Sie können
die Gefahren einer solchen Extremsituation         · Bei seitlicher Spannung immer von der
kaum einschätzen. Selbst dann nicht, wenn          Druckseite aus arbeiten.
sie im Umgang mit der Motorsäge geübt
sind. Schon bei einzelnen entwurzelten oder        Ausführliche Informationen zu diesem Thema
abgebrochenen Baumstämmen, die unter               gibt es im Internet unter www.svlfg.de und
Spannung stehen, kann ein einziger falscher        Eingabe des Suchbegriffs Windwurfaufarbei-
Schnitt reichen, um den Stamm katapultar-          tung.
tig und mit enormer Kraft nach oben oder
zur Seite schnellen zu lassen. Das Verletz-
ungsrisiko ist erheblich. Adressen von forst-
wirtschaftlichen Dienstleistern vermitteln zum
Beispiel die örtlichen Waldbesitzervereini-
gungen oder Forstbetriebsgemeinschaften,
Forstverwaltungen oder Maschinenringe. Für
Forstprofis, die sich jetzt an die Arbeit machen
müssen, um die Schäden zu beheben, hat die
SVLFG einige Tipps zusammengestellt:
· Vor dem Arbeitseinsatz prüfen, ob die er-
forderliche Schutzausrüstung, Werkzeuge
und Arbeitsgeräte einsatzfähig sind.
· Schwierige Situationen besonnen und über-            Unter den Schneelasten der letzten Wochen
legt angehen. Manchmal hilft schon der Aus-             drohen Äste abzubrechen oder gar ganze
tausch mit einem erfahrenen Kollegen.                          Bäume umzustürzen. Foto: SVLFG

März 2019                                                                                      27
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