Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 März 2019 - Gemeinde Otterfing
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Otterfinger Gemeindeblatt Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 3 · März 2019 Titelbild: Herr Maul
Unsere Veranstaltungen 2019 · 22.03.2019 Weinprobe Ruppert Deginther im Weinkeller der Bruckmühle · 24.03.2019 Kulturabend in Linden Kartenreservierung unter 08027/9264 · 29.03. – Theater des Trachtenverein Baiernrain 07.04.2019 Reservierungen: www.jasbergler.de · 30.05.2019 Christi Himmelfahrt á la carte in der Bruckmühle ab 11.00 Uhr · 18.08.2019 Kaffee trinken und Grillen in der Bruckmühle · 25.10.2019 Weinprobe Ruppert Deginther beim Huber in Linden · 15.11.2019 Irischer Abend mit der Paul Daly Band im Weinkeller der Bruckmühle · 23.11.2019 Kathreintanz beim Huber in Linden · 01.12.2019 Adventsbrunch in der Bruckmühle Alle Reservierungen nehmen wir unter 08027 / 585 oder info@huber-schmankerl.de gerne an Rochus und Barbara Mayer mit Anian und Franz-Josef sowie unseren Seniorchefs Regina und Hans und natürlich dem ganzen Team vom Huberhof
Inhalt Gemeinde Kinder-Erlebnistage Arche Hof 37 Kennst du dein Otterfing???-Rätsel 39 Zahlen vom Einwohneramt 2 Fundsachen 2 Termine Februar und März 40 – 41 Vorwort des Bürgermeisters 3–4 Vereine Protokoll 57. Gemeinderatssitzung 5 – 14 Club de Budo Otterfing e. V. 42 Die Verwaltung informiert 15 – 19 TSV Skiclub 43 – 47 ViVo 20 – 22 Dorfmeisterschaft 2019 48 – 50 Gemeindeleben Einladung JHV – Sparte Tennis 51 Die Feuerwehr informiert 23 TSV Otterfing Tischtennis 51 Ehrung unserer Schulsanitäter 24 adfc Paris, die Normandie und Schlösser 52 Herzlichen Dank, liebe Bergzeit 24 Kirchen Aktuelles von der Agenda 21 25 Vorankündigung Ferienprogramm 2019 26 Katholische Pfarrgemeinde 53 Nach Schnee und Sturm – was nun? 27 Evangelische Pfarrgemeinde 54 – 55 Crazy Freidog 28 Evang.-Methodistische Pfarrgemeinde 56 Trachtenkranzl 29 Zeugen Jehovas 57 Trachtenverein D´Teufelsgraber 29 Sternenkinder 58 Vortrag „Gesund essen in jedem Alter“ 30 Wichtige Rufnummern Flohmarkt 31 Aktion „Saubere Landschaft“ 32 Im Notfall schnell zur Hand 59 Blasmusik Otterfing – Jubiläumskonzert 33 Zahnarzt-Notdienst 60 Veteraner – Jahrestag 34 Apotheken-Notdienst 61 Heinrich Schütz: Johannespassion 34 Otterfinger Gesundheitswesen 62 Vorankündigung Frühjahrsausflug 35 Rufnummern der Gemeindeverwaltung 63 Jugendfreizeit in Frankreich 36 Sonstige wichtige Rufnummern 64 Die ersten Frühlingsblüher spitzen aus einer weißen Decke aus Schnee und Eis. Vielen Dank an Herrn Maul für diese Aufnahme Redaktionsschluss für die April-Ausgabe ist der 06.03.2019 März 2019 1
Aus dem Rathaus Neue Regelung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union auch in Deutschland umgesetzt, mit der u. a. personenbezogene Daten stärker geschützt werden sollen. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss eine schrift- liche Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Betroffen sind davon auch die im Ge- meindeblatt veröffentlichten Alters- und Ehejubiläen, Geburts- und Sterbeanzeigen. Deshalb muss die Gemeindeverwaltung Otterfing ab sofort von einer Veröffentlichung der Daten leider absehen. Zahlen vom Einwohneramt Stand: 06.02.2019 Alter Einwohnerstand 4.797 Zuzüge 20 Wegzüge 29 Geburten 4 Sterbefälle 2 Neuer Einwohnerstand 4.790 Fundsachen · Schlüssel · Rucksack 2 März 2019
Grüß Gott, liebe Otterfinger Bürgerinnen und Bürger Wie schon im Januar, fläche des Skaterparks zu errichten und ein haben uns auch die Umkleide-/Sanitärgebäude für die Außen- Schneefälle im Febru- sportnutzung am Altstandort vorzusehen. Die ar in Atem gehalten. Skater-Elemente sollen am bisherigen Stand- Der Bauhof mit vielen ort in „geschrumpfter“ Form ihren Platz fin- landwirtschaftlichen den. Eine weitere Nutzung durch Sanierung Helfern hatte alle des alten Gebäudes wurde noch nicht be- Hände voll zu tun, um schlossen. Dies dürfte noch interessante Über- wiederum die Schnee- legungen beinhalten. Eine flexible Nutzung massen in die, dankenswerter Weise zur durch Sport und Veranstaltungen dürfte durch- Verfügung gestellten, Schneelagerflächen zu aus überlegenswert sein z. B. könnten er- verfrachten. Aufgrund dieser konsequenten forderliche Gymnastikräume getrennt durch Vorgehensweise wird vermieden, dass die Turnhallenvorhänge ermöglicht werden. Al- Straßen zu eng werden und bei Tauwetter lerdings muss hier auch wiederum abgeklärt so viel Matsch auf denselben zu liegen kom- werden, was an Sanierungskosten notwendig mt. Besonders auffällig waren Mitte Februar wird. Sollten jedoch Überlegungen getrof- die vielen Dachlawinen, die zum Teil großen fen werden, die Halle und die Gastronomie Schaden, auch an PKWs angerichtet haben. abzureißen, müsste vorab überlegt werden, Jetzt hoffen wir, dass der Schnee für Loipen wo die bisherigen Nutzungen (Schützen, Ver- und Skigebiete liegen bleibt, jedoch nicht sammlungs- und Veranstaltungsräume, etc.) mehr viel mehr an Masse wird. untergebracht werden könnten. Dies dürfte Im Januar fand, nachdem der Gemeinderat im weitesten Sinne wieder zu einer Diskussion im Dezember letzten Jahres über die erneute „Unser Saal“ (Bürgersaal) führen. Wer das Planung des „alten Sportzentrums“ informiert dann finanzieren soll, steht in den Sternen. Im wurde, eine richtungsweisende Abstimmung Endeffekt dürften wir dann wieder von min- statt. Der nunmehr 4. Architekt für dieses Pro- destens 14-15 Mio. € Investition reden. Fazit: jekt hat, wie die anderen 3 Architekten auch, das Thema wird uns weiterhin beschäftigen. eine positive Machbarkeits-Planung abgege- Im Haushaltsplan, der im März abgestimmt ben, die zwar kein Parkdeck vorsieht, jedoch werden soll, sind für die Planungen Sportzen- die komplette Versiegelung des Umgriffs am trum schon einmal 70tsd € eingestellt. Für die Altstandort nach sich gezogen hätte. D.h. es nächsten Jahre im Finanzplan ca. 8 Mio. €. wären nicht einmal „Blühflächen“ für eine Was wir uns dieses Jahr leisten können, wird ausreichende Begrünung rund um die Turn- sich herausstellen, da - wie schon erwähnt halle nebst Gastronomie übrig geblieben. Der - ca. 1 Mio. € aufgrund Gewerbesteuer-Ein- jetzige Baumbestand hätte dadurch auch ent- bußen und Kreisumlagen-Mehrung investi- fernt werden müssen. Der Gemeinderat folg- tionsmäßig entfallen. Sicher werden uns diese te mehrheitlich dem weiteren Vorschlag, die bei wichtigen Projekten fehlen. vorgesehene 2,5 oder 3-fach Sporthalle (muss Nachdem sich der trockene und heiße Som- erst noch geplant werden) auf der Freizeit- mer 2018 erst jetzt nachwirkend im Winter März 2019 3
Aus dem Rathaus bemerkbar gemacht hat, werden wir in der sammlungen unserer Vereine u. a. im „Otter- Verwaltung der Erstellung eines 3. Brunnens finger Hof“ angesagt. Am 15.3. können sich höchste Priorität beimessen. Der Wasser- Eltern beim „Tag der offenen Tür“ in unseren pegel in unseren beiden Versorgungsbrunnen Kindergärten und Mittagsbetreuungen über hat sich im Winter um je 2,4m gesenkt. Kein die für ihre Kinder ideale Betreuung inform- Grund zur Panik, jedoch müssen weitere För- ieren. Am 17.3. findet im Trachtenheim der dermaßnahmen dringend in Erwägung gezo- alljährliche „Josefifrühschoppen“ statt, der in gen werden. Die Versorgung mit Trinkwasser den letzten Jahren immer durch selbst gebrau- ist Hauptaufgabe der Gemeinde, die vor allen tes Bier aus dem Schlierseer Bauernhofmu- freiwilligen Aufgaben zu erfolgen hat. seum versorgt wurde. Am 30.3. findet wieder Aus der von mir persönlich präferierten „Ot- die Aktion „Saubere Landschaft/Ramadama“, terfinger Liste“ wird leider nichts, da sich die organisiert vom BUND und DAV, statt. Allen, Mehrheit der ortsansässigen Parteien gegen die mithelfen den Müll aus der Landschaft zu eine solche ausgesprochen hat. Ich hätte in entfernen, jetzt schon ein herzliches Danke- der Aufstellung einer parteienunabhängigen schön. Auch am 30.3. findet im „Otterfinger Liste eine Chance gesehen, die Gemeinde- Hof“ das Frühjahrskonzert unserer Blasmusik ratsarbeit zu versachlichen. Schade, aber ein statt. An diesem Abend dürfen wir auf die Versuch war´s wert! Im Februar wurde auch 2. CD unserer Blasmusik gespannt sein. Am ein Beb.Plan für das Gebiet Markweg/Adal- 31.3. gedenken die Veteraner und Reservisten bert-Stifter-Ring beschlossen. Einige Bauwün- ihrer gefallenen und verstorbenen Mitglieder. sche in diesem Bereich haben aufgedeckt, Allen unseren Kindern und Bürger/innen darf dass es dort viele sogenannte „untergenutzte ich nun erholsame und sportliche Faschings- Grundstücke“ gibt, die lt. Baugesetzbuch ei- ferien wünschen. nen Regelungsbedarf vorschreiben. Ihr Bürgermeister, Der diesjährige Fasching nähert sich mit dem Frauenbundfasching „Grazy Fridog“(1.3.) und dem Trachtenkranzl (2.3.) dem Ende. Für diesen Monat sind auch viele Jahreshauptver- Jakob Eglseder Wir suchen dringend eine PTA in Voll-oder Teilzeit, gerne auch Wiedereinsteiger/in oder Berufsanfänger/in! Vielfältige Aufgaben und ein freundliches Team warten auf Sie! Das Team Ihrer Sonnen-Apotheke Otterfing Apothekerin Andrea Koch e. K. · Bahnhofstraße 16 · 83624 Otterfing Telefon: 0 80 24/4 87 49 · Telefax: 0 80 24/31 14 · www.sonnenapotheke-otterfing.de · info@sonnenapotheke-otterfing.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 - 12.15 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr · Samstag 8.30 - 12.00 Uhr 4 März 2019
57. Öffentliche TOP1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2018 Sitzung des Gegen das Protokoll vom 18.12.2018 werden Gemeinderats keine Einwände erhoben. Es ist somit geneh- migt. Sitzungstag: 22.01.2019 Sitzungsort: Otterfinger Hof/Nebenzimmer TOP2 Beschlüsse aus nicht öffentlichen Beginn: 19:30 Uhr Sitzungen, die nicht mehr der Eröffnung der 57. Sitzung des Gemeinderats Geheimhaltung unterliegen Begrüßung des Gemeinderats, der Zuhörer/ innen und der Presse Zuschussanträge 2018 Der Gemeinderat nimmt die im Jahre 2018 Sitzungsteilnehmer: bereits ausgezahlten Zuschüsse zur Kenntnis. Vorsitzender: 1. BM Eglseder Jakob Der Gemeinderat beschließt die Auszahlung Mitglieder des Gemeinderats: folgender Zuschüsse: Baldauf Hubert, Burgmayr Stefan, Eichhorn - Wasserwacht Holzkirchen in Höhe von Andreas, Falkenhahn Michael, Heimerer 100,00 Euro Gerhard, Höchstetter Ferdinand, Hogger Thomas, Kirmayr Katharina, Klaus Max, Ruf - Förderverein Kath. Dorfhelferinnen e. V. in Max, Schlickenrieder Georg, Schüßlbauer Höhe von 250,00 Euro Robert, Sottanelli Roberto, Stockmeier Ulrike, - Tierschutzverein Tegernseer Tal e. V. in Höhe Weitl Susanne Dr. von 350,00 Euro Schriftführerin: - Kreisverkehrswacht Miesbach e. V. in Höhe Marion Wessely von 337,05 Euro. Verwaltung: nschaffung eines Terminalservers für A die Grundschule Otterfing Hüppe Sabine, Stark Markus Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung Entschuldigt: eines Terminalservers für die Grundschule Einwanger Karl Otterfing zum Bruttopreis von 8.293,04 Euro zuzüglich ca. 7.000 Euro für Service, Lieferung, Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 Installation und Dokumentation. (3) GO ist gegeben. udgetentwurf der AWO für das Haus B für Kinder für das Jahr 2019 Begrüßung weiterer Gäste Der Gemeinderat stimmt dem Budgetentwurf Ladung und Bekanntmachung erfolgten der AWO für das Haus für Kinder für das Jahr ordnungsgemäß. 2019 in der vorliegenden Form zu. März 2019 5
Aus dem Rathaus Reparaturarbeiten Haus für Kinder TOP3 Bauangelegenheiten Beim Haus für Kinder wurde die Erneuerung TOP3.1 12. Änderung Bebauungs- der Unterzüge der Brücke bei Miesbacher plan Nr. 29 „Palnkam“ Billigung Holzhaus GmbH beauftragt. Lt. vollständiger Planentwurfs und Beschluss über das Begutachtung und Fortschritt der Rückbauar- weitere Verfahren beiten wurde eine Brückensanierung erforder- lich. Eine Kostenschätzung vom 13.12.18 Der Gemeinderat billigt den Entwurf der beträgt XX €. Um die bereits begonnenen Ar- 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 beiten durchführen zu können wurde der Auf- „Palnkam“ (Stand 22.01.2019) mit der beilieg- trag als dringliche Anordnung erteilt. enden Begründung und beauftragt die Ver- waltung, das Bebauungsplanänderungsver- nschaffung eines neuen Fahrzeuges als A fahren nach Maßgabe der gesetzlichen Ersatz für den Bauhof Bestimmungen durchzuführen. Der Gemeinderat beschließt als Ersatzbeschaf- Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 fung für das E-Mobil einen Hyundai i10 für TOP3.2 Bauantrag zur Nutzungs- 11.500 Euro zu erwerben. Im Haushalt sind änderung von Flüchtlingswohnheim für dieses Jahr nur noch 10.700 eingestellt. in Arbeiterwohnheim auf Fl.Nr. 117, Das E-Mobil soll auf der Zollauktion verkauft Palnkamer Straße 15 werden. GmbH & Co. KG Planung, Beratung und fachgerechter Einbau von Heizungen & sanitären Installationen 83624 Otterfing • Dietramszeller Straße 52 Telefon 08024 / 92 340 • Telefax 92 341 - Holzheizungsspezialist - Öl- und Gasheizung - Kesselerneuerungen für Pellets-, Hackschnitzel- - Solartechnik - Kanalarbeiten und Scheitholzkessel - Wärmepumpen - Kundendienst 6 März 2019
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 TOP3.3 Vorbescheidsantrag zum Neu- BauGB i.V.m. § 34 Abs.1 BauGB nach Maß- bau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. gabe der Planunterlagen vom 07.01.2019 zugestimmt. Das Landratsamt wird aller- 107/T, Palnkamer Straße 4 dings gebeten, die konkrete Umsetzbarkeit Die im Vorbescheidsantrag genannten Fragen der Stellplätze 2 und 3 fachlich zu über- werden gemäß § 36 Abs.1 BauGB i.V.m. § 34 prüfen. Im Zusammenhang mit dem vorlieg- Abs.1 BauGB nach Maßgabe der Planunterla- enden Bauantrag wird das Landratsamt wei- terhin gebeten, den Gebäudebestand an der gen vom 28.11.2018 im Zuge der Einverneh- Ostseite auf die Anzahl und Situierung der menserklärung nach § 36 BauGB wie folgt Wohneinheiten zu prüfen, nachdem sich dies beantwortet: auf die Anzahl der benötigten Stellplätze ins- 1. Art der Nutzung gesamt auswirken könnte. Auf die fehlenden Die Bebauung des nördlichen Teils des Grund- Nachbarunterschriften für die Flurnummern stückes Fl.Nr. 107, Gemarkung Otterfing 117/4 und 117/6, 117/5), 117/3, 118/1, 103/6, Palnkamer Straße 6 mit einem Einfamilien- 109 und Fl.Nr. 109/2 wird hingewiesen. haus ist hinsichtlich der Art der baulichen Für 15 | Gegen 0 | Anw. 16 | Bef. 1 Nutzung grundsätzlich möglich. Das Mitglied Jakob Eglseder hat nach Art. 49 Es wird dabei aber auf die Denkmaleigen- Abs. 1 Gemeindeordnung als Nachbar nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesord- schaft des bestehenden Gebäudes hingewie- nungspunkt teilgenommen. sen. Tiefgaragen- Pkw-Stellplätze im Gewerbegebiet Otterfing zu vermieten! Monatlich pro Stellplatz: 70,00 € netto zzgl. MwSt. / 83,30 € brutto inkl. MwSt. Tel.: 0 95 72 / 75 00 44 oder info@baur-stiftung.de März 2019 7
Aus dem Rathaus 2. Maß der baulichen Nutzung Die geplante Bebauung der Varianten 2 und 3 Die Errichtung eines Einfamilienhauses mit würde zu einer großen Beeinträchtigung des 10,20 m Länge und 7,20 m Breite, einer denkmalgeschützten Gebäudes auf Fl.Nr. 107 Wandhöhe von 6,00 m und einer Firsthöhe führen, da diese dem Denkmal den hier not- von 7,90 m bei einer Dachneigung von 22° ist wendigen Freiraum nimmt. unter Berücksichtigung der näheren Umge- Die Erschließung des Bauvorhabens in der bungsbebauung zulässig. Variante 1 sollte von der Fl.Nr: 107/1 aus er- 3. Lage des Hauses folgen. Die Lage des Hauses immer unter Einhaltung Für 15 | Gegen 0 | Anw. 16 | Bef. 1 der Abstandsflächen, so wie im Lageplan 1 bis Das Mitglied Jakob Eglseder hat nach Art. 49 3 jeweils dargestellt, ist nach Meinung der Ge- Abs. 1 Gemeindeordnung als Nachbar nicht an meinde nur bei der Variante 1 möglich. Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesord- nungspunkt teilgenommen. Die Gemeinde bittet das Landratsamt hier- zu, folgenden Hinweis zu beachten: TOP3.4 Bauantrag auf Errichtung Seitens der Gemeinde bestehen große Beden- einer Doppelhaushälfte mit Garage ken gegen die im Vorbescheidsantrag darge- auf Fl.Nr. 746/20, Nordring 6a stellten Planvarianten 2 und 3, weil nach An- sicht des Gemeinderates damit Belange des Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag Denkmalschutzes verletzt werden. gem. § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu. Ebenso wird der isolierten Abweichung der Dachneigung der Garage (statt der in der Garagengestaltungssatzung geforderten 25° Aktion gegen nur 22°) nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bay-BO hohe Heizölpreise zugestimmt. Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 TOP3.5 Bauantrag zur Errichtung Heizöl einer Doppelhaushälfte mit Garage auf Fl.Nr. 746/37, Nordring 6 Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag Günstiger einkaufen! gem. § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu. Der beantragten Flachdachgarage wird gem. Bestellergemeinschaft Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO nicht zugestimmt, der Eigenheimer nachdem die satzungsbedingten Voraussetzun- gen dafür nicht vorliegen. Das Landratsamt Telefon 0 80 52/95 10 35 wird aufgefordert, einen Tekturantrag für eine Garage mit einem Satteldach nachreichen zu www.heinrich-roesl.de lassen. Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 Einfach nachfragen, es lohnt sich! TOP3.6 Aufstellung eines Bebauungs- planes für den Bereich Markweg 8 März 2019
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung genen Ortsbereich in Otterfing, für welchen eines qualifizierten Bebauungsplanes im eine Bauleitplanung angesichts des dort noch Sinne von § 30 Abs.1 BauGB für das Gebiet möglichen Bauentwicklungspotentials und im Umfeld der Straßen Markweg und Adal- der in diesem Zusammenhang auch entste- bert-Stifter-Ring. henden Erschließungsproblematik äußerst Anlässlich der vorliegenden Antragstellung ist dringlich erscheint. es nunmehr auch unter Berücksichtigung der Aus städtebaulicher Sicht wäre in diesem bereits zuvor in der Gemeinde eingegange- Zusammenhang vor allem der Rahmen der nen Bauanträge für die Flurnummern 170/5 bislang vorhandenen Bebauung (ggf. auch und 336/30 sowie weiterer Anfragen aus dem behutsame Verdichtung bei den großen teils Gebiet unumgänglich, hier einen Bebauungs- untergenutzten Grundstücken, soweit dort plan aufzustellen. machbar) auf den Prüfstand zu stellen (Grund- Angesichts der baulichen Situation und Gr- satz der Verdichtung im Innenbereich vor undstückssituation im Umfeld des Markwe- einer Baulandausweisung im Außenbereich). ges sowie des Adalbert-Stifter-Rings sowie Im Planbereich gibt es dafür noch genügend auch aufgrund der inzwischen vorliegenden Entwicklungspotential. Bauanträge bzw. -absichten muss es vordring- Insbesondere soll die Neuaufstellung des Be- liches Ziel der Gemeinde sein, die weitere bauungsplanes zur Sicherung von hier sehr Bebauung dort aus ortsplanerischer Sicht in notwendigen, unter Bezugnahme auf die geordnete Bahnen zu lenken und dabei eine örtliche Situation und deren Entwicklung aus- ungeordnete Entwicklung möglichst zu ver- reichend breit bemessenen Verkehrsflächen hindern. und natürlich auch zur Regelung des ru- Es wird dabei ausdrücklich Bezug auf § 1 henden Verkehrs, beispielsweise durch Festle- Abs.3 BauGB genommen, wonach die Ge- gung von versiegelbaren Flächen, Garagen, meinden Bauleitpläne aufzustellen haben, Carports etc. dienen. sobald und soweit es für die städtebauliche Das Wohnumfeld in der Nähe zur Bahnlinie Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. München-Holzkirchen soll seine Attraktivität Beim vorgenannten Bereich handelt es sich beibehalten. Dazu könnte ggf. im Bedarfsfall schließlich ortsplanerisch um einen direkt an auch eine Errichtung von Tiefgaragen zum der Bahn und zum Außenbereich hin gele- Nachweis der erforderlichen Stellplätze un- März 2019 9
Aus dem Rathaus umgänglich sein. Weiterhin ist gerade wegen der Nähe zur Bahn der künftige Immissions- schutz noch näher zu untersuchen. Sehr wichtig ist wegen der Ortsrandlage und der schon vorhandenen Bepflanzung des Plangebietes auch der Erhalt dieser Ein- grünung. In diesem Zusammenhang sind deshalb grünordnerische Belange eingehend zu prüfen und bedürfen einer Regelung, sofern die gemeindliche Baumschutzverord- nung nicht schon greift. Nachdem es sich hier um ein seit langer Zeit bebautes Gebiet handelt, sind zudem eine Be- standsaufnahme der örtlichen Situation sowie eine behutsame Nachjustierung unter Bezug- nahme auf die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen durchaus angebracht. Die Belange der gemeindlichen Ortsentwick- lung sind dabei angemessen zu berücksich- tigen. Daher ist die Gemeinde zusammen- fassend aus den vorgenannten Gründen gehalten, den Bereich im Umfeld des Mark- weges und des Adalbert-Stifter-Rings städte- baulich für die Zukunft neu zu ordnen und weiter zu entwickeln. Der künftige Geltungsbereich ist im Lageplan schwarz gekennzeichnet. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 51 und die Bezeichnung. „Markweg – Adalbert-Stif- ter-Ring“. Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 Praxis- Neueröffnung. Termine frei. N E U R O F E E D B A C K-T H E R A P I E Doris Hage, Termine nach Vereinbarung · Privat und Selbstzahler Logopädin Tel. 0 80 24 / 470 30 56 · www.logopaedie-otterfing.de 10 März 2019
möglichen Bauentwicklungspotentials und TOP3.7 Erlass einer Veränderungs- der in diesem Zusammenhang auch entste- sperre für den Bereich Markweg henden Erschließungsproble-matik äußerst Wie bereits in der Begründung zur Aufstel- dringlich erscheint. lung des Bebauungsplanes angeführt, ist es Aus städtebaulicher Sicht wäre in diesem anlässlich der vorliegenden Antragstellung Zusammenhang vor allem der Rahmen der nunmehr auch unter Berücksichtigung der bislang vorhandenen Bebauung (ggf. auch bereits zuvor in der Gemeinde eingegange- behutsame Verdichtung bei den großen teils nen Bauanträge für die Flurnummern 170/5 untergenutzten Grundstücken, soweit dort und 336/30 sowie weiterer Anfragen aus dem machbar) auf den Prüfstand zu stellen (Gr- Gebiet unumgänglich, hier einen Bebauungs- undsatz der Verdichtung im Innenbereich vor plan aufzustellen. einer Baulandausweisung im Au-ßenbereich). Angesichts der baulichen Situation und Gr- Im Planbereich gibt es dafür noch genügend undstückssituation im Umfeld des Markwe- Entwicklungspotential. ges sowie des Adalbert-Stifter-Rings sowie Insbesondere soll die Neuaufstellung des Be- auch aufgrund der inzwischen vorliegenden bauungsplanes zur Sicherung von hier sehr Bauanträge bzw. -absichten muss es vordring- notwendigen, unter Bezugnahme auf die liches Ziel der Gemeinde sein, die weitere örtliche Situation und deren Entwick-lung Bebauung dort aus ortsplanerischer Sicht in ausreichend breit bemessenen Verkehrs- geordnete Bahnen zu lenken und dabei eine flächen und natürlich auch zur Rege-lung ungeordnete Entwicklung möglichst zu ver- des ruhenden Verkehrs, beispielsweise durch hindern. Festlegung von versiegelbaren Flächen, Gara- Es wird dabei ausdrücklich Bezug auf § 1 Abs.3 gen, Carports etc. dienen. BauGB genommen, wonach die Ge-meinden Das Wohnumfeld in der Nähe zur Bahnline Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und München- Holzkirchen soll seine Attraktivität soweit es für die städtebauliche Entwicklung beibehalten. Dazu könnte ggf. im Bedarfsfall und Ordnung erforderlich ist. auch eine Errichtung von Tiefgaragen zum Beim vorgenannten Bereich handelt es sich Nachweis der erforderlichen Stellplätze un- schließlich ortsplanerisch um einen direkt an umgänglich sein. der Bahn und zum Außenbereich hin gele- Weiterhin ist gerade wegen der Nähe zur genen Ortsbereich in Otterfing, für wel-chen Bahn der künftige Immissionsschutz noch eine Bauleitplanung angesichts des dort noch näher zu untersuchen. März 2019 11
Aus dem Rathaus Sehr wichtig ist wegen der Ortsrandlage Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegen- und der schon vorhandenen Bepflanzung dem Lageplan (der Geltungsbereich ist darin des Plangebietes auch der Erhalt dieser Ein- schwarz gekennzeichnet) der als Anlage zur grünung. In diesem Zusammenhang sind Veränderungssperre Teil der Satzung ist. deshalb grünordnerische Belange eingehend §3 zu prüfen und bedürfen einer Regelung, (Rechtswirkungen der Veränderungsperre) sofern die gemeindliche Baumschutzverord- nung nicht schon greift. (1) In dem von der Veränderungssperre be- Nachdem es sich hier um ein seit langer Zeit troffenen Gebiet dürfen: bebautes Gebiet handelt, sind zudem eine Be- 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht standsaufnahme der örtlichen Situation sowie durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- eine behutsame Nachjustierung unter Bezug- seitigt werden; nahme auf die gegenwärtigen gesetzlichen Vorhaben im Sinne von § 29 sind: Bestimmungen durchaus an-gebracht. Vorhaben, welche die Errichtung, Änderung Die Belange der gemeindlichen Ortsentwick- oder Nutzungsänderung von baulichen An- lung sind dabei angemessen zu berück-sich- lagen zum Inhalt haben sowie Aufschüttun- tigen. gen und Abgrabungen größeren Umfangs Daher ist die Gemeinde zusammenfassend und Ausschachtungen, Ablagerungen ein- aus den vorgenannten Gründen gehalten, schließlich Lagerstätten, die einer bauauf- den Bereich im Umfeld des Markweges und sichtlichen Genehmigung oder Zustimmung des Adalbert-Stifter-Rings städtebaulich für bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde die Zukunft neu zu ordnen und weiter zu en- angezeigt werden müssen oder über die in twickeln. einem anderen Verfahren entschieden wird; Deshalb beschließt der Gemeinderat nach- 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde folgende Veränderungssperre: Veränderungen von Grundstücken und bau- Satzung lichen Anlagen, deren Veränderungen nicht über die Veränderungssperre für das Gebiet“ genehmigungs, zustimmungs- oder anzeige- im Umfeld der Straßen Markweg und Adal- pflichtig sind, nicht vorgenommen werden. bert-Stifter-Ring. (2) Wenn überwiegend öffentliche Belan- §1 ge nicht entgegenstehen, kann von der (Zu sichernde Planung) Veränderungssperre eine Ausnahme zugelas- Der Gemeinderat der Gemeinde Otterfing hat sen werden. Die Entscheidung über Ausnah- in seiner Sitzung am 22.01.2019 be-schlossen, men trifft die Baugenehmigungsbehörde im für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Beba- Einvernehmen mit der Gemeinde Otterfing. uungsplan aufzustellen. (3) Vorhaben die vor Inkrafttreten der Zur Sicherung der Planung für dieses Gebi- Veränderungssperre baurechtlich geneh- et wird eine Veränderungssperre ge-mäß § migt worden sind, Vorhaben von denen 14 BauGB erlassen. die Gemeinde nach Maßgabe des Bauord- §2 nungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit (Räumlicher Geltungsbereich) deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Die Veränderungssperre erstreckt sich auf Veränderungssperre hätte begonnen werden den gesamten Bereich im Umfeld der Stra- dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die ßen Markweg und Adalbert-Stifter-Ring. Fortführung einer bislang ausgeübten Nutz- 12 März 2019
ung werden von der Veränderungssperre wenn alle Parteien und Wählervereinigungen nicht berührt. sich auf dieses Verfahren einigen. §4 Da eine Einigung nicht zustande kommt, ist (Inkrafttreten und Außerkrafttreten der nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Veränderungssperre) zu wählen (wie bisher bei mehreren Wahl- Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer vorschlägen). Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, zur Kenntnis genommen sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist, TOP5 Machbarkeitsstudie zum Sport- spätestens mit Ablauf des 21.Januar 2021. zentrum, weiteres Vorgehen Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 TOP5.1 Festlegung eines Standortes TOP3.8 Bauantrag zum Neubau eines für die Turnhalle Doppelhauses mit Garagen und Für die Errichtung einer 2,5- oder 3-fach Turn- Carports auf Fl.Nr. 171/1, halle wird das Grundstück Fl.Nr. 684/2 (Lud- Adalbert-Stifter-Ring 19 wig-Ganghofer-Straße/Lehrer-Holl-Straße, Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag Skaterplatz) als Standort auf der Grundlage nicht zu, weil das Bauvorhaben den zukünfti- der in der Sitzung am 18.12.2018 vorgestell- gen planerischen Vorstellungen des mit einer ten Studie festgelegt. Veränderungssperre gesicherten neu auf- Für 11 | Gegen 5 | Anw. 16 gestellten Bebauungsplanes Nr. 51 „Markweg Das Mitglied Falkenhahn beantragt die – Adalbert-Stifter-Ring“ entgegensteht. namentliche Abstimmung. Zudem liegen die Voraussetzungen für eine Für: Eglseder, Baldauf, Burgmayr, Heimerer, Ausnahme i.S.v. § 3 Abs.2 der Satzung über Höchstetter, Kirmayr, Klaus, Schlickenrieder, die Veränderungssperre beim jetzt eingerei- Schüßlbauer, Stockmeier, Dr. Weitl Gegen: Eichhorn, Falkenhahn, Hogger, chten Bauantrag nicht vor, da gewichtige Ruf, Sottanelli öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen- stehen. TOP5.2 Errichtung eines Sanitär- Der Bauantrag berührt die Grundzüge der gebäudes am Nordring zukünftigen Planung, wie sie aus dem Auf-stel- lungsbeschluss und aus dem Beschluss zum Beim Sportzentrum am Nordring soll ein Sani- Erlass der Veränderungssperre hervorgehen. tärgebäude (Variante S) auf der Grundlage Es fehlt zudem die Nachbarunterschrift für die der in der Sitzung am 18.12.2018 vorgestell- Fl.Nr. 170/5. ten Studie errichtet werden. Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 Für 11 | Gegen 5 | Anw. 16 TOP4 Aufstellung einer gemeinsamen Das Mitglied Falkenhahn beantragt die Otterfinger Liste für die nächste namentliche Abstimmung. Gemeinderatswahl Für: Eglseder, Baldauf, Burgmayr, Heimerer, Da eine Mehrheitswahl nach Art. 38 GLkr- Höchstetter, Kirmayr, Klaus, Schlickenrieder, WG durchgeführt wird, wenn nur ein Wahl- Schüßlbauer, Stockmeier, Dr. Weitl vorschlag zugelassen wird, ist eine partei- Gegen: Eichhorn, Falkenhahn, Hogger, unabhängige Otterfinger Liste nur möglich, Ruf, Sottanelli März 2019 13
Aus dem Rathaus Anfang Januar. Der Vorschlag des Ersten TOP5.3 Berücksichtigung der Vorbe- Bürgermeisters, das gesamte Team zu einer reitung und Durchführung im gemeinsamen Brotzeit einzuladen, findet Haushalts- und Finanzplan die Zustimmung des Gemeinderates. Auf- Die Vorbereitung und Durchführung von grund der mit den massiven Schneefällen Baumaßnahmen an den zu 1 und 2 genannt- verbundenen Gefahren wurde vom 07.-17. en Standorten soll entsprechend der Rah- Januar 2019 der Katastrophenfall vom Lan- menbedingungen in der Haushalts- bzw. Fi- dratsamt Miesbach festgestellt. nanzplanung berücksichtigt werden. • Eintragung für das Volksbegehren „Rettet Für 13 | Gegen 3 | Anw. 16 die Bienen!“ Das Mitglied Falkenhahn beantragt die Für die Eintragung zum Volksbegehren namentliche Abstimmung. „Rettet die Bienen!“ ist das Rathaus im Zeit- Für: Eglseder, Baldauf, Burgmayr, Eichhorn, raum 31.01.2019 bis 13.02.2019wie folgt Heimerer, Höchstetter, Hogger, Kirmayr, Klaus, geöffnet: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr, Schlickenrieder, Schüßlbauer, Stockmeier, Dr. Weitl Montag-Mittwoch: 13:00-16:00 Uhr, Don- Gegen: Falkenhahn, Ruf, Sottanelli nerstag: 13:00-18:00 Uhr sowie Sonder- öffnungszeiten Donnerstag, 07.02.2019: TOP5.4 Aufhebung des Beschlusses 18:00-20:00 Uhr und Samstag, 09.02.2019: vom 23.1.2018 10:00-12:00 Uhr Der Beschluss vom 23.1.2018 wird aufgeho- • Dorfschießen ben. Der Erste Bürgermeister dankt den Für 11 | Gegen 5 | Anw. 16 Schützen für die Ausrichtung des alljährli- Das Mitglied Falkenhahn beantragt die chen Dorfschießens, an dem viele Bürgerin- namentliche Abstimmung. nen und Bürger gerne teilnehmen Für: Eglseder, Baldauf, Burgmayr, Heimerer, • Wasserstand der örtlichen Brunnen Höchstetter, Kirmayr, Klaus, Schlickenrieder, Der Wasserstand der Brunnen I und II ist auf- Schüßlbauer, Stockmeier, Dr. Weitl grund des sehr trockenen Sommers um 2 m Gegen: Eichhorn, Falkenhahn, Hogger, tiefer als gewöhnlich. Der Bau des Brunnens Ruf, Sottanelli III wird von der Verwaltung forciert. TOP6 Zukünftige Anschaffungen für • Haushaltsausschuss die Ausstattung des Sportzentrums Der Ersatztermin ist für den 24.1.2019 um 18 Uhr angesetzt. Die Beratung wird abgesetzt, TSV klärt die • Weitere Räumung von Gehwegen Anschaffung und stellt ggf. Antrag. Aus der Mitte des Gemeinderates kommt zurückgestellt die Bitte, am Staudenfeldweg beide Geh- wege von Gemeindeseite zu räumen, auch TOP7 Verschiedenes, Wünsche und wenn dies keine Gemeindeaufgabe ist, um Anfragen den Schulkindern auch auf dieser Straße einen gefahrenfreien Schulweg zu ermögli- Katastrophenfall • chen.Aus der Mitte des Gemeinderates wird Bereits zu Beginn der öffentlichen Sitzung angeregt, die beiden Laternen im Bereich bedankt sich der Erste Bürgermeister aus- Ecke Lehrer Holl Straße / Alois Eberl Straße führlich für den außerordentlichen Einsatz rückzuversetzen, da diese immer wieder von Bauhof, Feuerwehr, Landwirten, Gr- beschädigt bzw. umgefahren werden. undstücksbesitzern sowie Bürgerinnen und zur Kenntnis genommen Bürgern während des extremen Schneefalls Ende der öffentlichen Sitzung 21:20 Uhr 14 März 2019
Die Verwaltung informiert Die Verwaltung gratuliert Herrn Heinz Hirz zu seinem 25. Jubiläum im Otterfinger Bauamt 25. Jahre Rathaus ab mittags geschlossen Das Otterfinger Rathaus ist an folgendem Tag ab 12 Uhr geschlossen: 05.03.2019 Faschingsdienstag Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Ihr Verständnis. März 2019 15
Die Verwaltung informiert Ankündigung der Grabsteinprüfung Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf unserem Friedhof Nach § 19 Abs. 10 der Friedhofsatzung der vorgesehen. Bei schlechtem Wetter wird der Gemeinde Otterfing vom 20.10.2010 sind Termin jeweils um einen Tag verschoben. die Hinterbliebenen (Verfügungsberechtigte Wir weisen hiermit alle Friedhofsnutzer auf bzw. Nutzungsberechtigte) verpflichtet, re- die Verkehrssicherungspflicht hin und geben gelmäßig die aufgestellten Grabsteine auf Gelegenheit, Schäden selbst zu erkennen und Standsicherheit zu überprüfen. Die Verkehrs- zu beheben. Sollte bis zur Überprüfung durch sicherungspflicht obliegt dem Grabinhaber. die Gemeinde hier ein Versäumnis festgestellt Die Gemeinde als Träger der Friedhöfe ist werden, sind wir gezwungen, entsprechende verpflichtet, einmal jährlich eine Überprü- Hinweise notfalls am Grabstein anzubringen fung der Standsicherheit vorzunehmen. und den Grabstein wegen akuter Unfallge- Diese Überprüfung ist bei geeigneter Wit- fahr zu sichern oder umzulegen. terung am 25.04.2019 von 8.00 Uhr bis ca. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis. 12.00 Uhr auf dem Friedhof der Gemeinde Ihre Gemeindeverwaltung Tag der offenen Tür in allen Kindertageseinrichtungen Sehr geehrte Eltern, wie die letzten Jahre auch veranstalten wieder alle Kindertageseinrichtungen (inkl. Mittagsbetreuungen) einen gemeinsamen „Tag der offenen Tür“ Termin: Freitag, 15.03.2019 Zeit: von 15:00 – 17:00 Uhr Anmeldetage: Montag, 18.03.2019 von 14:00 – 16:00 Uhr und Dienstag, 19.03.2019 von 14:00 – 16:00 Uhr 16 März 2019
Einladung zur Bürgerversammlung der Gemeinde Otterfing am Donnerstag, 11. April 2019 um 20:00 Uhr in der Schulaula Tagesordnung: 1. Bericht des Bürgermeisters, Jahresrückblick, Vorschau 2. Anträge zur Bürgerversammlung 3. Sonstiges Es wird gebeten, Anträge, die in der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, schrift- lich oder persönlich zur Niederschrift, jedoch nicht per E-Mail, bis Mittwoch, 03. April, 12 Uhr, im Rathaus einzureichen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen. Jakob Eglseder, 1. Bürgermeister Die Gemeinde Otterfing bietet ab September 2019 wieder eine Stelle für ein »Freiwilliges Soziales Jahr« Als Einsatzbereiche sind die Grundschule Otterfing und unsere Mittagsbetreuung „Schwalbennest“ vorgesehen. Eigenverantwortung, Engagement, Kreativität, Organisa- tionstalent – und natürlich ein ‚Draht’ zu Kindern sind gefragt. Interessenten melden sich bitte schriftlich, mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. die Anerkennung des Bundesamtes für Zivildienst) bei der Gemeinde Otterfing oder rufen uns einfach im Schwalbennest 08024/9063660 an. Wir sind von Montag bis Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar und freuen uns auf Euch! Bei Fragen steht Euch auch unsere Team-Leiterin Frau Andrea Ascherl-Wisgickl vom Schwalbennest e. V., Tel. 08024 / 9063660; E-Mail: mailto:info@schwalbennest-otterfing.de, gerne zur Verfügung. Schwalbennest e. V. März 2019 17
Die Verwaltung informiert › Wie kann ich Führungszeugnisse ein Führungszeugnis online beantragen. Justiz www.bundesjustizamt.de beantragen? › Direkt im Internet nur über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (mit dem neuen Personalausweis) Das neue › Persönlich bei Ihrer örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) Führungszeugnis Alle Informationen sowie das Online-Portal fnden Sie unter: www.bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis Postanschrift: Bundesamt für Justiz 53094 Bonn Telefon: +49 228 410-40 Telefax: +49 228 410-5050 Internet: www.bundesjustizamt.de Meisterbetrieb im Vulkaniseur- und Kfz-Handwerk GE R H A R D H E I MERER Reifen & KFZ-Service aller Fabrikate Agrar, LKW, Motorradreifen Reifenreparaturen alle Bereiche HU + AU Service Am Teufelsgraben 2 Tel. 0 80 24/1519 www.reifen-heimerer.de 83624 Otterfing Fax 0 80 24/4 74 99 51 service@reifen-heimerer.de 18 März 2019
› Das Wichtigste zusammengefasst Das Bundesamt für Justiz erteilt jährlich rund 4,5 Millionen Führungszeugnisse. Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit wurde das Layout des Führungszeugnisses geändert. Was ist neu? Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert. Die Personendaten fnden Sie jetzt immer oben rechts neben dem Adress feld. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung dieser Daten auf Deutsch, Englisch und Französisch. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Was noch? Die Auskunft aus dem Gewerbezen tralregister wurde in gleicher Weise neu gestaltet. ↑ Das neu gestaltete Führungszeugnis Das bisherige Führungszeugnis → Mit Früh- und Spätsprechstunde Kinderärztliche Privatpraxis Dr. med. Constanze Steinborn Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Wir bieten Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen Ultraschalldiagnostik Hausbesuche Flexible Terminvereinbarungen Tegernseer Landstraße 8, 82054 Sauerlach, Tel 08104-639556, kontakt@kinderarzt-sauerlach.de, www.kinderarzt-sauerlach.de März 2019 19
Die Verwaltung informiert KU Häckselaktion in Otterfing vom 25. bis 28. März 2019 Eigenkompostierung ist die sinnvollste und umweltfreundlichste Art, Gartenabfälle zu entsorgen, weil Kompost als Dünger und Bodenverbesserer wirkt und somit zur Bildung von wertvollem Humus bei- trägt. Bei der Häckselaktion werden sperrige Gartenabfälle vor Ort kompostierfertig zerkleinert. Das Material verbessert als Kompostzusatz die Durchlüftung und hilft, Fäulnisbildung und üblen Geruch durch zu viel Nässe zu vermeiden. Selbst Rasenschnitt und besonders feuchte Küchenabfälle sind damit einwandfrei zu kompostieren. Teilnehmen an der Häckselaktion … das ist wichtig: • Es können nur Privathaushalte teilnehmen. • Die Anmeldung muss bis 19.03.2019 bei der Gemeindeverwaltung Tel 90 63 101 erfolgen. • Das Häckselgut verbleibt im eigenen Garten zum Kompostieren oder Mulchen von Pflanzflächen. • Gehäckselt wird ausschließlich Material bis zu einem Durchmesser von 8 cm. Sperrige Äste kön- nen in der Länge belassen, müssen aber in der Breite geteilt werden. • Das zu häckselnde Grüngut muss geordnet und gut sichtbar bis 7 Uhr des ersten Tages an der Straße bereitgelegt werden. Je ordentlicher das Material aufgeschichtet ist, desto mehr lässt sich in einer Viertelstunde verarbeiten. • 15 Minuten häckseln je Anwesen ist kostenlos. Bei ordentlich bereitgelegtem Material entspricht dies ca. 4m³. Der Aufwand hierfür ist in der allgemeinen Müllgebühr enthalten. Jede weitere Viertelstunde kostet 12,50 Euro und ist nur gegen Barzahlung beim Häckslerfahrer durch den angemeldeten Teilnehmer oder einen Beauftragten möglich. Die maximale Häckseldauer beträgt 45 Minuten. Das VIVO KU bittet darum, keine Sammelhaufen bereitzulegen, da sonst die Menge dem jeweiligen Anwesen nicht zugeordnet werden kann. • Es wird nur Grüngut wie z. B. Zweige, Äste, Strauch- und Heckenschnitt gehäckselt, keine Pfähle, Bretter, Latten! • Terminabsprachen sind wegen Unwägbarkeiten bzgl. Häckselmengen und Witterung nicht möglich. • Aus Haftungsgründen können Privatgrundstücke nicht befahren werden. An öffentlichen Straßen und Wegen muss der Zu- und Anfahrtsbereich mindestens 3m breit sein. Weitere 2 bis 3 Meter Arbeitsraum wird für die seitliche Beschickung des Häckslers benötigt. • Pflanzenteile, die von Feuerbrand befallen sind, werden nicht gehäckselt. VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40, E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de 20 März 2019
KU Neue Marken für Abfallbehälter Ende Februar, Anfang März versendet das VIVO Kommunalunternehmen Gebührenmarken für Restmüllbehälter und Biotonnen sowie Mitteilungen über Abfallentsorgungsgebühren. In Tegernsee bleiben die Restmüllmarken weiterhin gültig. Auf den Gebührenmarken befindet sich neben Hinweisen zu Abfallart und Tonnengröße eine Nummerierung mit Strichcode, die dem jeweiligen Tonnenstandort zugeordnet ist. Zu beach- ten ist einmal das aufgedruckte Tonnenvolumen und – falls verschiedene Standorte zu berück- sichtigen sind – dass die Marken nicht vertauscht werden. Grundsätzlich werden ausschließlich Behälter mit gültiger Gebührenmarke geleert. Es gilt al- lerdings nach dem Versand der Marken eine Übergangszeit, in der auch Behälter mit alten Marken noch geleert werden. Abfallbehälter aus Kunststoff haben nur eine begrenzte Lebensdauer von etwa 8 bis 10 Jahren. Sie sind Wind, Wetter, Sonneneinstrahlung und Temperaturunterschieden von -18° C im Win- ter bis +35°C im Sommer ausgesetzt. Der Kunststoff altert in dieser Zeit, was bedeutet: auch eine Mülltonne muss vom Grundstückseigentümer von Zeit zu Zeit ersetzt werden. Vielleicht lohnt sich also eine Inspektion der Behälter, bevor die neuen Marken aufgeklebt werden. Bei den Mitteilungen über Abfallentsorgungsgebühren handelt es sich nicht um Gebühren- bescheide, sondern lediglich um eine Information, wie viele und welche Abfallbehälter zum 01.01.2019 angemeldet sind und in welcher Höhe Abfallentsorgungsgebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren bleibt unverändert. Das VIVO KU bittet darum, Änderungen bei Eigen- tumsverhältnissen oder Bankverbindungen schriftlich mitzuteilen und steht darüber hinaus für Fragen gerne zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten unter Tel 08024 9038-50, Fax 08024 9038-40, E-Mail: info@vivowarn- gau.de oder auf dem Postweg an das VIVO KU, Valleyer Straße 60, 83627 Warngau. Bei Fragen zu Restmüllbehältern im Stadtbereich Tegernsee ist die Stadtverwaltung Tegernsee zuständig, erreichbar unter Tel 08022 1801-29. VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40, E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de März 2019 21
Die Verwaltung informiert KU Wertstoffzentrum Warngau und Wertstoffhöfe am Faschingsdienstag geschlossen Am Faschingsdienstag, 5. März 2019, ist das Wertstoffzentrum in Warngau ganztägig geschlos- sen. Betroffen davon sind Wertstoffhof, Problemmüllannahme und Flohmarkt sowie die Ver- waltung des VIVO Kommunalunternehmens. Geschlossen sind außerdem alle Wertstoffhöfe in den Gemeinden des Landkreises. VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40, E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de 22 März 2019
Die FEUERWEHR informiert Nachdem die Jahreshaupt- und Dienstversammlung am 06.01.19 ausgefallen ist, wird nun am 03.04.19 um 19:30 Uhr unsere Jahreshaupt- und Dienstversammlung im Gasthof Otterfinger Hof stattfinden. Alle Mitglieder und die, die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen. Gerne können Sie auf unserer Website www.feuerwehr-otterfing.de unter dem Menüpunkt Mit- glied werden beitreten. Einfach Beitrittserklärung ausdrucken und ausgefüllt am Feuerwehrhaus (Münchner Str. 19) in den Briefkasten werfen! Einladung zur Jahreshaupt- und Dienstversammlung am Mittwoch, 03.04.19 um 19.30 Uhr im Gasthof Otterfinger Hof Tagesordnung Dienstversammlung: Vereinsversammlung: 8. Grußwort des 1. Kommandanten 9. Grußwort des Bürgermeisters 1. Begrüßung und Bericht des 10. Grußworte der Ehrengäste 1. Vorsitzenden 11. Bericht des 1. Kommandanten 12. Beförderung und Ehrung der 2. Bericht des Schriftführers aktiven Mannschaft 3. Bericht des Kassiers 13. Wünsche und Anträge der Vereins- 4. Bericht der Revisoren und Dienstversammlung 5. Entlastung der Vorstandschaft Das Tragen der Feuerwehruniform ist, soweit 6. Ehrungen der Vereinsmitglieder vorhanden, erwünscht. 7. Neuwahl der Revisoren Die Vorstandschaft für Azu Se bi g pte es mb uc er ht 20 19 März 2019 23
Ehrung unserer Schulsanitäter Heute wurden im Rahmen einer Schulver- gen Aufgaben im Pausenhof werden einige sammlung die alten und neuen Schulsa- von ihnen ihren ersten großen Einsatz beim nitäter für ihr soziales Engagement an un- Schulfasching im Otterfinger Hof haben. serer Schule geehrt. Nach einer Ausbildung Die Ausbildung leitete Frau Hildebrand vom in Erster Hilfe, die mehrere Vormittage um- BRK. Unsere Koordinatorin Frau Haslinger fasste, übernehmen nun auch die 24 neu kümmert sich an der Schule um die nunmehr ausgebildeten Schulsanitäter ihren Dienst, d.h. verletzte Schüler betreuen, Pflaster und 38 Juniorhelfer. kleine Verbände anlegen, Hilfe organisieren Vielen Dank an Frau Hildebrand und ihr und vieles mehr. Für die bestandene Ausbil- Team nicht nur für die Grundausbildung, son- dung erhielten sie Urkunden und viel Beifall dern auch für alle weiteren Übungstermine, von ihren Mitschülern. Neben den vielfälti- an denen unsere Schüler teilnehmen dürfen. Ganz herzlichen Dank, liebe Bergzeit, dass Sie an uns gedacht haben! Die Kinder und das Kollegium freuen sich riesig über die der Grundschule überlasse- nen Computer, die Ihre Firma nicht mehr benötigt. Unser Computerraum bzw. die Klassenzimmer werden mit den Rechnern wunderbar ergänzt und unsere Schülerinnen und Schüler damit weiter gefördert. Auch die Gemeinde bedankt sich und freut sich über den „verschonten Haushalt“ 24 März 2019
Aktuelles von der Klimafrühling Oberland 2019 vom 14. März bis 7. April 2019 Das Motto: „Ge- Beispielen eine Bühne und machen Werbung meinsam. Verant- für Wirtschafts- und Lebensstile, die nach ökol- wortung. Hier!” ogischer und sozialer Vorbildlichkeit streben Die Landkreise und wirtschaftlich erfolgreich sind. In allen Garmisch-Parten- Bereichen des Lebens. kirchen, Miesbach Der Klimafrühling Oberland ist eine Ver- und Bad Tölz, die anstaltungsplattform für alle Bildungsein- Stadt Penzberg richtungen, Initiativen, Vereine, Stiftungen, und die Ener- Glaubenseinrichtungen und Unternehmen. giewende Ober- Mit dem Klimafrühling Oberland wol-len wir land führen diese mit sehr unterschiedlichen Veranstaltungen Veranstaltungs- Engagement im Bereich Klimaschutz sichtbar reihe gemein- machen. Das Veranstaltungsformat richtet sich sam durch. Es an alle Bürgerinnen und Bürger der Region, werden Vorträge, Filmvorführungen, Exkur- um sie für das Thema „Klimawandel und Kli- sionen, Workshops, Besichtigungen, Ausstel- maschutz“ zu informieren, aktivieren und Lust lungen und Podiumsdiskussionen über zu- an gemeinsamen Engagement zu wecken. kunftsfähige Mobilitätsformen, Energiesparen, Der Klimawandel zählt zu den großen Her- erneuerbare Energien bis hin zu Plas-tikvermei- ausforderungen unserer Zeit. Und auch wenn dung und Klimaschutz in der Landwirtschaft die schlimmsten Folgen des Klimawandels in angeboten. anderen Regionen stattfinden, sind auch im Bei über 100 Veranstaltungen sind Themen Oberland bereits erste Folgen des Klimawan- dabei wie Enkeltauglich leben, Insektenfreund- dels sicht- und spürbar. Es geht uns aber nicht licher Garten, Humus, Unser Saatgut, Ge- um Panikmache, sondern um die Frage, wie sundes Wandern, Moore, Klimafreundliche wir unsere Lebens- und Arbeitsweisen ändern Familienküche, Repair Café, Ökologischer können, um die schlimmsten Folgen des Kli- Fußabdruck, Plastikfreies Einkaufen, Die grüne mawandels noch abzumildern. Lüge und vieles mehr. Schauen Sie vorbei, in- Themen, Termine und Veranstaltungsorte formieren Sie sich und machen Sie mit. Es gibt finden Sie unter www.klimafrühling.com sie auch und gerade im Oberland, die guten Bürgerforum Otterfing zur Agenda21, Beispiele für klimafreundliches und nachhaltig- Sprecher: Günter Schneider, es Wirtschaften und Leben. Wir bieten diesen Ortsentwicklung@webotterfing.de März 2019 25
Gemeindeleben Vorankündigung Ferienprogramm 2019 Liebe Otterfinger Familien, ber und Interessierte, die mit einem Kurs auch in diesen Sommerferien wird es wieder das Ferienprogramm mitgestalten wollen. ein buntes und umfangreiches Ferienpro- Melden Sie sich bitte bis Ende März bei Frau gramm mit unserem bewährten Baustein- Bichlmeyer im Rathaus unter 08024 /9063 prinzip geben. Sobald das Programm feststeht, -116 oder per Mail an antonia.bichlmeyer@ informieren wir Sie darüber. otterfing.de. Auch für weitere Fragen wie z. Wir möchten für unsere Kinder ein möglichst B. Ablauf, Organisation, Verdienst, Material- abwechslungsreiches Ferienprogramm ge- geld etc. steht Ihnen Frau Bichlmeyer zur stalten und freuen uns über alle Ideenge- Verfügung. Praxis für Schmerztherapie und Naturheilkunde Ein Start in den Tag mit Muskel- /Gelenkschmerzen – das muss nicht sein! Infusionstherapie mit Milchsäure wirkt schnell und effizient Besonders wirksam bei: - rheumatischen Beschwerden - Ischialgien - Gelenkschmerzen - Rückenschmerzen - Kopfschmerzen - Entsäuerung des Bindesgewebes Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie mich an unter 01 76 / 99 44 99 55 Sandra Merz, Heilpraktikerin, Berghamerstr. 11, 83624 Otterfing Manuelle Reflex-Therapie – Akupunktur – Infusionstherapie 26 März 2019
Nach Schnee und Sturm – was nun? Bäume brechen unter Schneelasten zusam- · Nie unter angeschobenen Bäumen, im men und entwurzelte, abgebrochene sowie Verhau, unter hängenden Wipfeln oder un- ineinander verkeilte Bäume müssen nach gesicherten Wurzeltellern arbeiten. Hier – den Sturmschäden aufgearbeitet werden. ebenso wie beim Entzerren unter Spannung Das Unfallrisiko ist immens. stehender Bäume im Verhau – ist mindes- Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, tens die Hilfe eines Schleppers mit Seilwinde Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt auf- Grundvoraussetzung. grund der aktuellen Wetterlage in Teilen Bay- erns davor, die Wälder in den betroffenen · Vor dem Schneiden sind die Spannungsver- Gebieten zu betreten. Die Aufarbeitung der hältnisse sorgfältig anzusprechen. Nur so kann Schäden erfordert hohe Fachkenntnis und die sicherste Vorgehensweise und die fach- Erfahrung, sie gehört unbedingt in die Hände gerechte Schnitttechnik abgeleitet werden. von Forstprofis, so die SVLFG. Nur Profis mit Erfahrung und leistungsfähigen Forstmaschi- · Die Lage von Druck- und Zugseite zwei- nen können diese Aufgabe sicher bewältigen. felsfrei ermitteln. Bei extremer Spannung, Waldbesitzer, die nicht über das notwendige besonders bei geringeren Durchmessern, ist Wissen und die erforderliche Erfahrung mit durch stufenweises Ausräumen des Druckhol- der Aufarbeitung von Sturmholz und Schnee- zes die Spannung langsam herauszunehmen. bruch verfügen, sind überfordert. Sie können die Gefahren einer solchen Extremsituation · Bei seitlicher Spannung immer von der kaum einschätzen. Selbst dann nicht, wenn Druckseite aus arbeiten. sie im Umgang mit der Motorsäge geübt sind. Schon bei einzelnen entwurzelten oder Ausführliche Informationen zu diesem Thema abgebrochenen Baumstämmen, die unter gibt es im Internet unter www.svlfg.de und Spannung stehen, kann ein einziger falscher Eingabe des Suchbegriffs Windwurfaufarbei- Schnitt reichen, um den Stamm katapultar- tung. tig und mit enormer Kraft nach oben oder zur Seite schnellen zu lassen. Das Verletz- ungsrisiko ist erheblich. Adressen von forst- wirtschaftlichen Dienstleistern vermitteln zum Beispiel die örtlichen Waldbesitzervereini- gungen oder Forstbetriebsgemeinschaften, Forstverwaltungen oder Maschinenringe. Für Forstprofis, die sich jetzt an die Arbeit machen müssen, um die Schäden zu beheben, hat die SVLFG einige Tipps zusammengestellt: · Vor dem Arbeitseinsatz prüfen, ob die er- forderliche Schutzausrüstung, Werkzeuge und Arbeitsgeräte einsatzfähig sind. · Schwierige Situationen besonnen und über- Unter den Schneelasten der letzten Wochen legt angehen. Manchmal hilft schon der Aus- drohen Äste abzubrechen oder gar ganze tausch mit einem erfahrenen Kollegen. Bäume umzustürzen. Foto: SVLFG März 2019 27
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