M&A DIALOG LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS - Rödl & Partner

 
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                                                         Dezember
LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS                               2020

  Lesen Sie in dieser Ausgabe
   Vorwort der Redaktion

   Tax Due Diligence in Corona Zeiten

   Der Unternehmenskauf in der Krise – Chancen und Risiken

   Bewertung in der Krise – Achtung bei verzerrten Multiples

   M&A Vocabulary – Experten verstehen
     „Change of Control“
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                                                                                        DEZEMBER 2020

 Vorwort der Redaktion
Liebe Newsletter-Abonnenten,

das von der COVID-19 Pandemie stark in Mit-            Wir wünschen Ihnen trotz gesetzlicher Ein-
leidenschaft gezogene Jahr 2020 mit ungeahnten         schränkungen eine besinnliche Advents- und
und nicht in Gänze absehbaren Auswirkungen auf         Weihnachtszeit, erholsame Feiertage und einen
wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher   guten und erfolgreichen Start ins neue Jahr 2021.
Ebene neigt sich dem Ende zu. Neue Hoffnung für
ein besseres 2021 prägt die bereits angebrochene       Bleiben Sie gesund!
Adventszeit.

Wir haben in dieser Ausgabe das Thema „Krise“
noch einmal aufgegriffen und erläutern Ihnen
ausgesuchte Aspekte aus den Bereichen Recht,           Ihre M&A Dialog Redaktion
Steuern und Betriebswirtschaft. Kaum ein Unter-
nehmen ist von der Krise nicht betroffen. Einige                             Michael Wiehl
kämpfen um die Vermeidung von Insolvenzen oder                               Rechtsanwalt
den Erhalt von Arbeitsplätzen. Für andere ist die                            Fachanwalt für Steuerrecht
Krise eine Chance, etwa weil ihre Produkte
während der COVID-19 Pandemie verstärkt nach-                                Partner
gefragt wurden, die Lieferketten aufrechterhalten
werden konnten oder sie von Schließungsan-                                   T    +49 911 9193 1300
ordnungen nicht betroffen waren. Deutlich arbei-                             michael.wiehl@roedl.com
tet die Krise Schwächen einzelner Geschäfts-
modelle heraus und erzeugt dadurch Verände-                                  Claudia Schmitt
rungsdruck.                                                                  Steuerberaterin

Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, möchten wir                               Business Development M&A
unseren Dank für Ihre Treue, den regelmäßigen
Austausch und die vielen Anregungen in der Ver-
gangenheit aussprechen. Auch in Zukunft hoffen                               T     +49 89 9287 80 704
wir auf einen regen Austausch mit Ihnen.                                     claudia.schmitt@roedl.com

                                                                                                          2
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 Tax Due Diligence in Corona
Zeiten
Gegenstand der Tax Due Diligence sind regelmäßig     Neue Themenfelder werden Analyseschwerpunkt
historische Veranlagungszeiträume, die im Rah-
men einer Betriebsprüfung geändert werden kön-       Konzerninterne Umwandlungen sind seit jeher
nen. Für „offene“ Zeiträume werden Steuerer-         Analysegegenstand. Von COVID-19 betroffene Un-
klärungen und –bescheide ausgewertet. Nicht im       ternehmen haben bspw. gruppeninterne Umstruk-
Fokus steht regelmäßig das laufende Wirtschafts-     turierungen vorgenommen, um Bankenanforde-
oder Kalenderjahr, auch weil hierfür meist noch      rungen an die Sicherheitengestellung zu genügen
keine steuerlichen Unterlagen vorhanden sind.        oder – gegenläufig – Asset Protection zu betreiben.
Zudem beschränkt sich die Analyse bislang                         Das Umwandlungssteuergesetz eröff-
überwiegend auf Ertragsteuern, während Umsatz-       net Möglichkeiten, konzerninterne Umstrukturie-
sowie Lohnsteuer und Sozialversicherungsabga-        rungen EU-weit idealerweise steuerneutral vorzu-
ben meist Gegenstand von Plausibilitätschecks        nehmen. Die Umsetzung sollte in der Tax Due
bei Auswertung von Betriebsprüfungsberichten         Diligence analysiert werden, um spätere Steuer-
sind. Anders ist dies nun aufgrund COVID-19.         nachforderungen und steuerliche Haltefristen be-
                                                     rücksichtigen zu können.
2020 rückt in den Fokus                                           Außerhalb des Umwandlungssteuer-
                                                     gesetzes kann ggfs. die negative Ergebnisentwick-
Zahlreiche staatliche Maßnahmen zur Stützung         lung für Umstrukturierungen genutzt werden. Dies
der von COVID-19 betroffenen Unternehmen wur-        ist der Fall, wenn das „schlechte“ Jahr 2020 in die
den bereitgestellt, die bereits im laufenden Jahr    Unternehmensbewertung einbezogen werden
2020 in Anspruch genommen werden können. So          kann. In diesem Fall sollte die Tax Due Diligence
sollen bspw. die Anpassung, Stundung oder gar        die steuerliche Bewertung als Grundlage für die
Erstattung von Steuervorauszahlungen und erwei-      (reduzierte) Besteuerung stiller Reserven über-
terte Verlustnutzungsmöglichkeiten die Liquidi-      prüfen.
tätssituation der betroffenen Unternehmen ver-                    Wenn von COVID-19 betroffene Unter-
bessern. Ob die Anspruchsvoraussetzungen im          nehmen das Instrument der konzerninternen Fi-
konkreten Fall erfüllt sind, sollte im Rahmen der    nanzierung nutzen, ist aus steuerlicher Sicht auf
Tax Due Diligence überprüft werden. Denn ein         fremdübliche Bedingungen zu achten. Andernfalls
unberechtigter Antrag stellt eine unrichtige Er-     drohen steuerliche Korrekturen. Im grenzüber-
klärung gegenüber den Steuerbehörden dar, die im     schreitenden Kontext kann dies nicht nur die Höhe
schlechtesten Fall strafrechtliche Konsequenzen      des Zinssatzes, sondern ggfs. auch die Substanz
für die Geschäftsführung des von COVID-19 be-        des Darlehens betreffen. Die Abschreibung not-
troffenen Unternehmens nach sich zieht.              leidender Darlehen wird steuerlich im Regelfall
            Allen steuerlichen Hilfsmaßnahmen ge-    nicht anerkannt. Es drohen nachträgliche Steuer-
meinsame Voraussetzung ist, dass das Unterneh-       zahlungen, wenn diese Sachverhalte unzutreffend
men nachweislich unmittelbar und erheblich von       steuerlich behandelt werden.
COVID-19 betroffen sein muss. Die finanzielle Be-                 Folgt das Unternehmen der Strategie
troffenheit ist in Zusammenarbeit mit den Kollegen   der Cash Repatriation, so ist auf den korrekten
der Financial Due Diligence zu analysieren. Auf-     Einbehalt und die Abführung von Quellensteuern
grund unterschiedlicher Antrags- und Nachweis-       im Ausland zu achten. Dieser Liquiditätsabfluss
anforderungen in den Bundesländern ist diese         kann ggfs. durch Freistellungsbescheinigungen
Prüfung bereits national komplex. Wurden Hilfs-      vermieden werden. Liegen diese nicht (rechtzeitig)
maßnahmen im Ausland in Anspruch genommen,           vor, sind nachträgliche Quellensteueransprüche
sind ausländische Steuerexperten in die Tax Due      zu berücksichtigen.
Diligence einzubeziehen.

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Von COVID-19 betroffene Unternehmen können             Abgaben der Mitarbeiter haftet, sind diese
einen vorläufigen Verlustrücktrag aus 2020 in          zusätzlichen Personalkosten im Rahmen der Tax
Höhe von pauschal 30 Prozent der Steuerfest-           Due Diligence zu identifizieren. Finanzielle Auswir-
setzung für 2019 in Anspruch nehmen. Gleichzeitig      kungen können sich auch ergeben, wenn der
wurde der Verlustrücktrag von max. 1 Mio. Euro         Unternehmer oder Eigentümer über längere Zeit
(bzw. 2 Mio. Euro bei Ehegatten) auf max. 5 Mio.       außerhalb des Sitzstaates des Unternehmens tätig
Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Ehegatten) erhöht.         wird. Dann wird am Tätigkeitsort ggfs. der Ort der
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass        Geschäftsleitung angenommen werden. Es droht
die Vorauszahlungen für 2020 auf Null herab-           eine teure Doppelbesteuerung infolge der Doppel-
gesetzt wurden. Erweisen sich die Voraussetzun-        ansässigkeit.
gen nachträglich als nicht erfüllt, drohen bei einer
Korrektur ggfs. auch hohe Zinslasten.                  Fazit
            Die Umsatzsteuer rückt nun – erstmals
branchenübergreifend – in den Analysefokus.            Die steuerlichen COVID-19 Hilfsmaßnahmen im In-
Neben vielen Einzelmaßnahmen ist insbesondere          und Ausland entlasten Unternehmen, wenn sie
die temporäre Umsatzsteuersenkung mit dem Ziel         richtig eingesetzt werden. Andernfalls drohen
der Konsumförderung im zweiten Halbjahr 2020           teure Nachzahlungen bis hin zu strafrechtlichen
relevant. Viele Unternehmen sehen sich hohen           Konsequenzen. Die veränderte steuerliche Risiko-
Anforderungen an die IT-seitige Umsetzung der          und Haftungssituation sollte gründlich analysiert
Regelungen konfrontiert. Aufgrund der großen           und mit den Kollegen aus dem Bereich Legal im
finanziellen Auswirkungen von Fehlern sollten          Vertragswerk entsprechend reflektiert werden.
Umsatzsteuerexperten in die Tax Due Diligence
einbezogen werden.                                     Kontakt für weitere Informationen
            Je nach Unternehmensgegenstand
können Lohnsteuer und Sozialversicherungsabga-                              Dr. Dagmar Möller-Gosoge
ben zum gesonderten Analysegegenstand werden.                               Steuerberaterin
Denn aufgrund fehlender Reisemöglichkeiten und                              Partner
der vermehrten Tätigkeit im Home Office können
Unternehmen im grenzüberschreitenden Kontext                                München (Deutschland)
(ungewollte) Betriebsstätten begründen. Dies hat
nicht nur Folgen für die Unternehmensbesteue-                               T +49 89 9287 80 551
rung im Betriebsstättenstaat. Steuer- und abga-                             dagmar.moeller-gosoge@roedl.com
benpflichtig werden auch die dort tätigen
Mitarbeiter. Da der Arbeitgeber regelmäßig für die

                                                                                                        4
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 Der Unternehmenskauf in der
Krise – Chancen und Risiken
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-              Asset Deal vor Insolvenz
Pandemie stürzen zahlreiche Unternehmen in die
Krise. Doch die aktuelle wirtschaftliche Situation    Im Rahmen eines Asset Deals werden die Aktiva
bietet Finanzinvestoren und expandierenden            des Unternehmens in der Regel auf eine neu
Unternehmen auch Chancen. Diese können sie            gegründete Zielgesellschaft des Erwerbers über-
sich durch einen Kauf von Unternehmen aus der         tragen. Bei der veräußernden Gesellschaft verblei-
Krise, einen schnellen Zugang zu Know-how,            ben dabei vor allem die Verbindlichkeiten, aber
Personalkapazitäten, neuen Kundenstämmen und          keine relevante Haftungsmasse für die Gläubiger
Märkten verschaffen. Erst jüngst haben der            außer dem Verkaufserlös. Es besteht die Gefahr
Verkauf des Wirecard-Kerngeschäfts an die             einer Gläubigerschädigung. Ein Asset Deal ist für
spanische Bank Santander sowie der Verkauf einer      die Beteiligten bei drohender Insolvenzreife daher
Wirecard-Tochter      an    einen     US-Konzern      oft mit erheblichen Risiken verbunden:
eindrucksvoll gezeigt, wie Unternehmensteile                      Stellt das veräußernde Unternehmen
durch einen Verkauf aus der Insolvenz saniert und     nach Vertragsschluss, aber vor vollständiger Ab-
fortgeführt werden können.                            wicklung des Geschäfts Insolvenzantrag, steht die
           Für den Investor bieten sich im Umfeld     gesamte Vertragserfüllung auf dem Spiel. Außer-
einer Insolvenz verschiedene Erwerbsalternativen.     dem können für den Erwerber später Anfechtungs-
Je nach Krisenstadium sind diese mit unter-           risiken bestehen.
schiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen                     In bestimmten Konstellationen kann es
Chancen und Risiken verbunden.                        zu gravierenden Haftungsfolgen wegen Existenz-
                                                      vernichtung und/oder der Begehung von oder
Geschäftsanteilskauf (Share Deal)                     Teilnahme an Insolvenzstraftaten wie Insolvenz-
                                                      verschleppung oder Bankrott, Schuldner- oder
Die Anteile an einem insolvenzbedrohten Unter-        Gläubigerbegünstigung kommen. Denn die Gefahr,
nehmen zu erwerben, bedeutet für den Erwerber         die Gläubiger des Unternehmens durch das
ein wirtschaftliches Risiko, denn die Verbindlich-    Geschäft zu schädigen bzw. ihren Schaden zu
keiten haften dem erworbenen Rechtsträger             vertiefen, ist groß.
weiterhin an. Es ist ein genaues Augenmerk auf die                Daneben existieren weitere Haftungs-
Finanzen des Unternehmens zu richten, ob mö-          tatbestände wie z.B. die zivilrechtliche Haftung
glicherweise bereits ein Insolvenzgrund vorliegt      des Erwerbers für Verbindlichkeiten bei Firmen-
oder demnächst eintritt und wie groß der              fortführung (§ 25 HGB) oder die steuerrechtliche
zusätzliche Kapitalbedarf des Unternehmens            Haftung des Erwerbers bei Betriebsübernahme
künftig sein wird. Bei hohen Verbindlichkeiten und    (§ 75 AO).
schlechter. Liquiditätssituation kann ein Share                   Vor diesem Hintergrund ist bei Asset
Deal wirtschaftlich uninteressant werden. Außer-      Deals im Vorfeld einer Insolvenz auf beiden Seiten
dem sollten die Krisenursachen hinterfragt            erhöhte Vorsicht und Sorgfalt geboten, ob und zu
werden, ob weitere Sanierungsmaßnahmen erfor-         welchen Konditionen eine solche Transaktion
derlich sind. Das verlangt umfangreiche Unter-        noch ausgeführt werden kann und darf.
suchungen im Rahmen einer Due Diligence, ggf.
auch ein Sanierungskonzept, und dies benötigt         Unternehmenskauf aus der Insolvenz
eine gewisse Zeit. Steht der Eintritt des
Insolvenzgrundes aber nahe bevor, reicht die Zeit     Eine in der akuten Krise für die Käuferseite risiko-
oft mit Blick auf die Insolvenzantragsfristen nicht   ärmere Option stellt der Erwerb des Unternehmens
mehr aus.                                             im Rahmen eines bereits laufenden Insolvenz-
            Eine solche Transaktion im unmittel-      verfahrens dar.
baren Vorfeld einer Insolvenz ist für beide Seiten               Bei einer solchen „übertragenden
daher nur machbar, wenn Überbrückungsmaß-             Sanierung“ findet ebenfalls ein Asset Deal statt.
nahmen mit Banken und Gläubigern vereinbart           Hierbei verbleiben die Schulden in der insolventen
werden können.                                        Gesellschaft und werden nach Abschluss des

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Verfahrens durch quotale Verteilung der Insolvenz-   kann wirtschaftlich und haftungsrechtlich eine
masse an die Gläubiger getilgt. Außerhalb eines      sinnvolle Alternative sein.
Insolvenzverfahrens ist eine bloß teilweise Be-
friedigung der Gläubiger schlichtweg unzulässig      Kontakte für weitere Informationen
und haftungssanktioniert. Die Übernahme der
bloßen Assets ohne die Passiva aus der Insolvenz                        Dr. Anne Mushardt
kann daher wirtschaftlich eine interessante Alter-                      Rechtsanwältin
native darstellen.                                                      Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
           Darüber hinaus entfällt bei einer über-                      Associate Partner
tragenden Sanierung die oben beschriebene                               Nürnberg (Deutschland)
Nachhaftung des Käufers für Altverbindlichkeiten
und durch Mitwirkung des Insolvenzverwalters                            T    +49 911 9193 1603
auch das Insolvenzanfechtungsrisiko.                                    anne.mushardt@roedl.com

Fazit                                                                   Patrick Satzinger
                                                                        Rechtsanwalt
Bei der Übernahme von Unternehmen in der Krise                          Associate Partner
oder aus der Insolvenz ist ein besonderes Augen-
merk auf die Haftungssituation der Beteiligten zu                       Nürnberg (Deutschland)
legen. Es muss sorgfältig abgewogen werden,
welche Transaktionsart mit Blick auf das tatsäch-                       T     +49 911 9193 1621
liche Krisenstadium und die Haftungssituation                           patrick.satzinger@roedl.com
geeigneter ist (Share Deal oder Asset Deal). Auch
der Erwerb aus einer laufenden Insolvenz heraus

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 Bewertung in der Krise - Achtung
bei verzerrten Multiples
Im Rahmen von M&A Transaktionen werden zur            Trotz des Rückgangs der Aktienkurse sind die
Kaufpreisfindung regelmäßig Multiplikatoren           impliziten EBITDA-Multiples im selben Zeitraum
(„Multiples“) auf das EBITDA des laufenden            jedoch gestiegen (vgl. folgende Grafik).
Geschäftsjahres herangezogen. Die Multiples wer-
den hierbei entweder von vergleichbaren börsen-
notierten Unternehmen („Trading-Multiples“) oder
aus veröffentlichten Daten vergleichbarer M&A
Transaktionen („Transaction-Multiples“) abgelei-
tet.
           In Folge der Corona-Krise reduzierten
sich die Aktienkurse vieler Unternehmen erhe-
blich. Im selben Zeitraum sind deren Trading-
Multiples jedoch teilweise gestiegen. In diesem
Beitrag wird dieser scheinbar widersprüchliche
Effekt am Beispiel deutscher Automobilhersteller
erläutert und Empfehlungen zur Vermeidung von         Der Grund für diese widersprüchliche Entwicklung
Überbewertungen abgeleitet. Des Weiteren weisen       liegt in der überproportionalen Reduktion von
wir auf mögliche zukünftige Herausforderungen         EBITDA-Prognosen für das Jahr 2020 im Vergleich
durch die Folgen der Corona-Krise bei der             zu dem am Kapitalmarkt beobachteten Rückgang
Kaufpreisfindung durch Transaction-Multiples          der Unternehmensgesamtwerte. Die steigenden
hin.                                                  Multiples sind somit kein Anzeichen für eine Er-
                                                      höhung der Unternehmenswerte, sondern resul-
Widersprüchliche Trading Multiples                    tieren vielmehr aus einem mathematischen Effekt
                                                      bei der Ermittlung der Multiples (das EBITDA 2020
EBITDA-Multiples sind den Bruttoverfahren zuzu-       im Nenner sinkt stärker als der Unternehmens-
ordnen und werden aus dem Unternehmens-               gesamtwert im Zähler) sowie einer durch die Krise
gesamtwert („Entity Value“), bestehend aus der        nicht repräsentativen Ertragslage im Jahr 2020.
Marktkapitalisierung und der Finanzverschuldung                   Um im Rahmen einer Trading-Multiple-
abgeleitet. Wie in der folgenden Grafik dargestellt   Bewertung eine Überbewertung zu vermeiden,
sind die Marktkapitalisierungen (gestrichelte         empfiehlt es sich daher auf nachhaltigere Refe-
Linien) im Vergleich zu den Unternehmensgesamt-       renzperioden abzustellen. Die Entwicklungen der
werten (nicht gestrichelt) im ersten Halbjahr 2020    Trading-Multiples auf Basis der EBITDA Erwar-
relativ betrachtet überproportional gefallen.         tungen des Jahres 2022 zeigen bspw. einen
                                                      leichten Rückgang der Multiples und somit eine
                                                      schlüssigere Entwicklung (vgl. folgende Grafik).

                                                      Neben einer Multiple-Bewertung empfiehlt es sich
                                                      zudem eine kapitalwertorientierte Bewertung,

                                                                                                    7
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bspw. auf Basis des Discounted Cash Flow Verfah-
rens, durchzuführen. Bei diesem zukunftsorien-
tierten Bewertungsverfahren resultiert der Unter-
nehmenswert vor allem aus einer nachhaltigen,
bereinigten Ertragskraft und wird daher weniger
durch temporäre Kriseneffekte verzerrt.

Mögliche zukünftige Verzerrungen bei
Transaction Multiples

Neben der Kaufpreisermittlung durch Trading-
Multiples werden in der Praxis oft vergleichbare
M&A Transaktionen für die Ableitung von
Multiples herangezogen, die in der Regel von spe-
zialisierten Finanzdienstleistern veröffentlicht
werden. Die Ableitung basiert hierbei zumeist auf    Auf Basis des Unternehmensgesamtwertes
öffentlich zugänglichen Informationen zum Kauf-      (Beispiel: TEUR 844) sowie der geplanten EBITDA-
preis und Profitabilitätskennzahlen der vergan-      Entwicklung wurde somit implizit ein EBITDA-
genen zwei Geschäftsjahre.                           Multiple von 9,4 (2021) bzw. 8,9 (2022) bezahlt
            Aufgrund dieser vergangenheitsori-       (siehe Grafik).
entierten Ermittlung könnten sich die Transaction-
Multiples in einer „Nachkrisen-Zeit“ deutlich
verzerren. Diesen möglichen Verzerrungseffekt
werden wir im Folgenden anhand eines Rechen-
beispiels illustrieren.
            Die folgende Grafik veranschaulicht
einen möglichen Verlauf des EBITDA eines
Unternehmens, welches in 2020 durch die Krise
stark getroffen wurde und sich ab 2021 wieder
erholt, jedoch unterhalb des Niveaus vor der Krise
(„Wurzel-Verlauf“).

                                                     Wenn diese beispielhafte Transaktion für
                                                     Transaction-Multiples ausgewertet würde, stehen
                                                     jedoch vermutlich neben dem Unternehmens-
                                                     gesamtwert nur die historischen zwei Jahre des
                                                     EBITDA zur Verfügung. Es ist daher zu befürchten,
                                                     dass entweder ein Multiple von 7,0 (2019) bzw. 16,9
                                                     (2020) in den Statistiken erfasst wird. Beide
                                                     Multiples wären in diesem vereinfachten Beispiel
                                                     aufgrund der Vergangenheitsorientierung und den
                                                     Verzerrungen durch die Corona-Krise nur einge-
                                                     schränkt für künftige Unternehmensbewertungen
Für unser Beispiel unterstellen wir, dass dieses     geeignet.
Unternehmen im Jahr 2021 verkauft wird. Der
Kaufpreis wurde vom Erwerber auf Basis eines
vereinfachten Discounted Cash Flow Verfahrens
wie folgt ermittelt:

                                                                                                     8
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Fazit                                              Kontakte für weitere Informationen

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf aktuelle                        Christoph Hirt, CFA
Trading-Multiples und künftige Transaction-                           Associate Partner
Multiples sollten bei einer Unternehmensbewer-
tung genau analysiert werden. Aufgrund möglicher                      Stuttgart (Deutschland)
krisenbedingter Verzerrungen empfiehlt es sich,
einen starken Fokus auf zukunftsorientierte
Bewertungsverfahren auf Basis einer nachhaltigen                      T+49 (711) 7819 14 477
Ertragskraft zu legen (bspw. Discounted Cash                          christoph.hirt@roedl.com
Flow).
                                                                      Fabian Frey
                                                                      Associate

                                                                      Stuttgart (Deutschland)

                                                                      T+49 (711) 7873 14 701
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 M&A Vocabulary – Experten
verstehen
„Change of Control“
In dieser Fortsetzungsreihe stellen Ihnen wechselnde M&A-Experten der weltweiten Niederlassungen
von Rödl & Partner jeweils einen wichtigen Begriff aus der englischen Fachsprache des Transaktions-
geschäfts vor, verbunden mit Anmerkungen zur Verwendung. Hierbei geht es nicht um wissenschaftlich-
juristische Exaktheit, linguistische Feinheiten oder erschöpfende Darstellung, sondern darum, das
Grundverständnis eines Terminus zu vermitteln bzw. aufzufrischen und einige nützliche Hinweise aus
der Beratungspraxis zu geben.

Ziel einer Transaktion ist im Regelfall die Über-      besteht, da die Parteien gerade durch Vereinba-
nahme eines Unternehmens als „going concern“,          rung einer solchen Klausel die Wesentlichkeit
d.h. unter Fortführung des Zielunternehmens            dieser Veränderungen für die Entscheidung über
mitsamt seiner sämtlichen geschäftlichen Be-           eine Fortführung der Geschäftsbeziehung doku-
ziehungen und Prozesse. Der Käufer ist überzeugt,      mentiert haben.
dass eine ggf. geplante Eingliederung des Targets                  Diese Veränderungen bestehen in er-
in seine eigene Struktur positive Auswirkungen auf     ster Linie in einer Änderung der (Gesellschafter-
die wirtschaftlichen Ergebnisse des entstehenden       )Struktur des Zielunternehmens, die einer dritten
Gesamtunternehmens haben wird.                         Partei einen bestimmenden Einfluss auf die Ent-
            Zur Erzielung dieser positiven Effekte     scheidungsabläufe innerhalb des Targets einräu-
kommt es dem Käufer also darauf an, dass die           men. Dies ist bei einem Erwerb sämtlicher Anteile
Transaktion nicht zu einer Beeinträchtigung der        durch den Käufer zwangsläufig der Fall. Daneben
funktionierenden wesentlichen Geschäftsbezie-          sind allerdings auch andere, teilweise weiter-
hungen des Targets führt. Im Extremfall kann der       gehende Vereinbarungen möglich, z.B.:
Bestand einiger ausgesuchter oder sogar nur einer
einzigen Vertragsbeziehung für die Akquisition aus     – Erweiterung der „Change of Control“ auch auf
Sicht des Käufer entscheidend sein.                      Veränderungen in der Gesellschafterstruktur
            Daher ist Bestandteil einer jeden Legal      nicht nur des Zielunternehmens, sondern auch
Due Diligence die Prüfung, ob wesentliche Ver-           bei dessen Gesellschaftern (indirekte „Change
träge mit Geschäftspartnern des Zielunterneh-            of Control“);
mens „Change of Control“ Klauseln enthalten.           – Einbeziehung von personellen Änderungen im
            Solche „Change of Control“ Klauseln          Management des Zielunternehmens in die
ermöglichen es dem begünstigten Vertragspartner,         Definition eines „Change of Control“;
bestimmte Rechte geltend zu machen, sofern es          – Bestimmung einer prozentualen Größe für
bei dem Zielunternehmen zu den entsprechenden            Veränderung in den Gesellschafterverhältnissen
Veränderungen kommt. Grundgedanke hinter der             als eine „Change of Control“.
Vereinbarung einer solchen Regelung ist, dass es
unter bestimmten Umständen für einen Vertrags-         In einigen Rechtsordnungen sind die Kriterien
partner möglich sein soll, sich von seinen vertra-     einer „Change of Control“ gesetzlich definiert,
glichen Pflichten zu lösen, sollte es beispielsweise   wobei gegebenenfalls abweichende vertragliche
zu einer Übernahme durch ein Konkurrenz-               Regelungen zulässig sind.
unternehmen oder zu einer anderen wesentlichen                     Während in Liefer- oder Leistungsver-
Veränderung im Gesellschafterbestand des Ver-          trägen neben vereinzelt anzutreffenden Rechten
tragspartners kommen. Üblicherweise sind solche        zur Anpassung von Konditionen im Regelfall eine
Änderungen verpflichtend dem Vertragspartner zu        Beendigung der Vertragsbeziehung durch Kündi-
melden, jedoch ist selbst bei Fehlen einer solchen     gung ohne Pflicht zur Einhaltung der ordentlichen
vertraglich vereinbarten Mitteilungspflicht regel-     Fristen möglich ist, können Kreditverträge auch
mäßig davon auszugehen, dass hinsichtlich der          weitere mögliche Rechte und Ansprüche der Bank,
vereinbarten Umstände, die eine „Change of             wie z.B. die Stellung zusätzlicher Sicherheiten oder
Control“ darstellen, eine Offenlegungspflicht

                                                                                                      10
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eine Teilrückführung der Darlehensbeträge ent-       Kontakt für weitere Informationen
halten. Allerdings ist auch in solchen Finanzie-
rungsvereinbarungen die Beendigung und voll-                           Hans–Ulrich Theobald
ständige Rückführung des gesamten ausstehen-                           Rechtsanwalt
den Kreditbetrages immer als ultima ratio ver-                         Partner
ankert.
           Wie oben beschrieben bestehen                               Prag (Tschechische Republik)
regelmäßig Informationspflichten zwischen den
Vertragsparteien über das Vorhandensein von Um-                        T    +420 2 2110 8311
ständen, die eine „Change of Control“ begründen                        hans-ulrich.theobald@roedl.com
könnten. Im Unterschied dazu unterliegt die
Existenz solcher Klauseln in vertraglichen Verein-
barungen des Zielunternehmens in der Regel nur
dann einer Offenlegungspflicht des Verkäufers im
Rahmen einer M&A Transaktion, sofern entweder
die entsprechende Vertragsbeziehung (i) objektiv
wesentlich für die Geschäftstätigkeit des Ziel-
unternehmens ist (z.B. Exklusivliefervereinbarung,
Lizenz etc.) oder (ii) der Käufer ausdrücklich auf
die Wesentlichkeit der unveränderten Fortführung
der jeweiligen Geschäftsbeziehung hingewiesen
hat.

Impressum                                        Dieser Newsletter ist ein unverbindliches Informations-
                                                 angebot und dient allgemeinen Informationszwecken. Es
                                                 handelt sich dabei weder um eine rechtliche,
M&A Dialog |                                     steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung,
Ausgabe Dezember 2020                            noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bei
                                                 der Erstellung des Newsletters und der darin
Herausgeber                                      enthaltenen Informationen ist Rödl & Partner stets um
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Denninger Straße 84                              formationen sind nicht auf einen speziellen Sachverhalt
81925 München                                    einer Einzelperson oder einer juristischen Person
Deutschland                                      bezogen, daher sollte im konkreten Einzelfall stets
T +49 89 9287 800                                fachlicher Rat eingeholt werden. Rödl & Partner über-
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                                                 Leser aufgrund dieses Newsletters trifft. Unsere An-
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franziska.stahl@roedl.com

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