M&A DIALOG LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS - Rödl & Partner
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M&A DIALOG Ausgabe: Dezember LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS 2020 Lesen Sie in dieser Ausgabe Vorwort der Redaktion Tax Due Diligence in Corona Zeiten Der Unternehmenskauf in der Krise – Chancen und Risiken Bewertung in der Krise – Achtung bei verzerrten Multiples M&A Vocabulary – Experten verstehen „Change of Control“
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 Vorwort der Redaktion Liebe Newsletter-Abonnenten, das von der COVID-19 Pandemie stark in Mit- Wir wünschen Ihnen trotz gesetzlicher Ein- leidenschaft gezogene Jahr 2020 mit ungeahnten schränkungen eine besinnliche Advents- und und nicht in Gänze absehbaren Auswirkungen auf Weihnachtszeit, erholsame Feiertage und einen wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher guten und erfolgreichen Start ins neue Jahr 2021. Ebene neigt sich dem Ende zu. Neue Hoffnung für ein besseres 2021 prägt die bereits angebrochene Bleiben Sie gesund! Adventszeit. Wir haben in dieser Ausgabe das Thema „Krise“ noch einmal aufgegriffen und erläutern Ihnen ausgesuchte Aspekte aus den Bereichen Recht, Ihre M&A Dialog Redaktion Steuern und Betriebswirtschaft. Kaum ein Unter- nehmen ist von der Krise nicht betroffen. Einige Michael Wiehl kämpfen um die Vermeidung von Insolvenzen oder Rechtsanwalt den Erhalt von Arbeitsplätzen. Für andere ist die Fachanwalt für Steuerrecht Krise eine Chance, etwa weil ihre Produkte während der COVID-19 Pandemie verstärkt nach- Partner gefragt wurden, die Lieferketten aufrechterhalten werden konnten oder sie von Schließungsan- T +49 911 9193 1300 ordnungen nicht betroffen waren. Deutlich arbei- michael.wiehl@roedl.com tet die Krise Schwächen einzelner Geschäfts- modelle heraus und erzeugt dadurch Verände- Claudia Schmitt rungsdruck. Steuerberaterin Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, möchten wir Business Development M&A unseren Dank für Ihre Treue, den regelmäßigen Austausch und die vielen Anregungen in der Ver- gangenheit aussprechen. Auch in Zukunft hoffen T +49 89 9287 80 704 wir auf einen regen Austausch mit Ihnen. claudia.schmitt@roedl.com 2
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 Tax Due Diligence in Corona Zeiten Gegenstand der Tax Due Diligence sind regelmäßig Neue Themenfelder werden Analyseschwerpunkt historische Veranlagungszeiträume, die im Rah- men einer Betriebsprüfung geändert werden kön- Konzerninterne Umwandlungen sind seit jeher nen. Für „offene“ Zeiträume werden Steuerer- Analysegegenstand. Von COVID-19 betroffene Un- klärungen und –bescheide ausgewertet. Nicht im ternehmen haben bspw. gruppeninterne Umstruk- Fokus steht regelmäßig das laufende Wirtschafts- turierungen vorgenommen, um Bankenanforde- oder Kalenderjahr, auch weil hierfür meist noch rungen an die Sicherheitengestellung zu genügen keine steuerlichen Unterlagen vorhanden sind. oder – gegenläufig – Asset Protection zu betreiben. Zudem beschränkt sich die Analyse bislang Das Umwandlungssteuergesetz eröff- überwiegend auf Ertragsteuern, während Umsatz- net Möglichkeiten, konzerninterne Umstrukturie- sowie Lohnsteuer und Sozialversicherungsabga- rungen EU-weit idealerweise steuerneutral vorzu- ben meist Gegenstand von Plausibilitätschecks nehmen. Die Umsetzung sollte in der Tax Due bei Auswertung von Betriebsprüfungsberichten Diligence analysiert werden, um spätere Steuer- sind. Anders ist dies nun aufgrund COVID-19. nachforderungen und steuerliche Haltefristen be- rücksichtigen zu können. 2020 rückt in den Fokus Außerhalb des Umwandlungssteuer- gesetzes kann ggfs. die negative Ergebnisentwick- Zahlreiche staatliche Maßnahmen zur Stützung lung für Umstrukturierungen genutzt werden. Dies der von COVID-19 betroffenen Unternehmen wur- ist der Fall, wenn das „schlechte“ Jahr 2020 in die den bereitgestellt, die bereits im laufenden Jahr Unternehmensbewertung einbezogen werden 2020 in Anspruch genommen werden können. So kann. In diesem Fall sollte die Tax Due Diligence sollen bspw. die Anpassung, Stundung oder gar die steuerliche Bewertung als Grundlage für die Erstattung von Steuervorauszahlungen und erwei- (reduzierte) Besteuerung stiller Reserven über- terte Verlustnutzungsmöglichkeiten die Liquidi- prüfen. tätssituation der betroffenen Unternehmen ver- Wenn von COVID-19 betroffene Unter- bessern. Ob die Anspruchsvoraussetzungen im nehmen das Instrument der konzerninternen Fi- konkreten Fall erfüllt sind, sollte im Rahmen der nanzierung nutzen, ist aus steuerlicher Sicht auf Tax Due Diligence überprüft werden. Denn ein fremdübliche Bedingungen zu achten. Andernfalls unberechtigter Antrag stellt eine unrichtige Er- drohen steuerliche Korrekturen. Im grenzüber- klärung gegenüber den Steuerbehörden dar, die im schreitenden Kontext kann dies nicht nur die Höhe schlechtesten Fall strafrechtliche Konsequenzen des Zinssatzes, sondern ggfs. auch die Substanz für die Geschäftsführung des von COVID-19 be- des Darlehens betreffen. Die Abschreibung not- troffenen Unternehmens nach sich zieht. leidender Darlehen wird steuerlich im Regelfall Allen steuerlichen Hilfsmaßnahmen ge- nicht anerkannt. Es drohen nachträgliche Steuer- meinsame Voraussetzung ist, dass das Unterneh- zahlungen, wenn diese Sachverhalte unzutreffend men nachweislich unmittelbar und erheblich von steuerlich behandelt werden. COVID-19 betroffen sein muss. Die finanzielle Be- Folgt das Unternehmen der Strategie troffenheit ist in Zusammenarbeit mit den Kollegen der Cash Repatriation, so ist auf den korrekten der Financial Due Diligence zu analysieren. Auf- Einbehalt und die Abführung von Quellensteuern grund unterschiedlicher Antrags- und Nachweis- im Ausland zu achten. Dieser Liquiditätsabfluss anforderungen in den Bundesländern ist diese kann ggfs. durch Freistellungsbescheinigungen Prüfung bereits national komplex. Wurden Hilfs- vermieden werden. Liegen diese nicht (rechtzeitig) maßnahmen im Ausland in Anspruch genommen, vor, sind nachträgliche Quellensteueransprüche sind ausländische Steuerexperten in die Tax Due zu berücksichtigen. Diligence einzubeziehen. 3
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 Von COVID-19 betroffene Unternehmen können Abgaben der Mitarbeiter haftet, sind diese einen vorläufigen Verlustrücktrag aus 2020 in zusätzlichen Personalkosten im Rahmen der Tax Höhe von pauschal 30 Prozent der Steuerfest- Due Diligence zu identifizieren. Finanzielle Auswir- setzung für 2019 in Anspruch nehmen. Gleichzeitig kungen können sich auch ergeben, wenn der wurde der Verlustrücktrag von max. 1 Mio. Euro Unternehmer oder Eigentümer über längere Zeit (bzw. 2 Mio. Euro bei Ehegatten) auf max. 5 Mio. außerhalb des Sitzstaates des Unternehmens tätig Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Ehegatten) erhöht. wird. Dann wird am Tätigkeitsort ggfs. der Ort der Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass Geschäftsleitung angenommen werden. Es droht die Vorauszahlungen für 2020 auf Null herab- eine teure Doppelbesteuerung infolge der Doppel- gesetzt wurden. Erweisen sich die Voraussetzun- ansässigkeit. gen nachträglich als nicht erfüllt, drohen bei einer Korrektur ggfs. auch hohe Zinslasten. Fazit Die Umsatzsteuer rückt nun – erstmals branchenübergreifend – in den Analysefokus. Die steuerlichen COVID-19 Hilfsmaßnahmen im In- Neben vielen Einzelmaßnahmen ist insbesondere und Ausland entlasten Unternehmen, wenn sie die temporäre Umsatzsteuersenkung mit dem Ziel richtig eingesetzt werden. Andernfalls drohen der Konsumförderung im zweiten Halbjahr 2020 teure Nachzahlungen bis hin zu strafrechtlichen relevant. Viele Unternehmen sehen sich hohen Konsequenzen. Die veränderte steuerliche Risiko- Anforderungen an die IT-seitige Umsetzung der und Haftungssituation sollte gründlich analysiert Regelungen konfrontiert. Aufgrund der großen und mit den Kollegen aus dem Bereich Legal im finanziellen Auswirkungen von Fehlern sollten Vertragswerk entsprechend reflektiert werden. Umsatzsteuerexperten in die Tax Due Diligence einbezogen werden. Kontakt für weitere Informationen Je nach Unternehmensgegenstand können Lohnsteuer und Sozialversicherungsabga- Dr. Dagmar Möller-Gosoge ben zum gesonderten Analysegegenstand werden. Steuerberaterin Denn aufgrund fehlender Reisemöglichkeiten und Partner der vermehrten Tätigkeit im Home Office können Unternehmen im grenzüberschreitenden Kontext München (Deutschland) (ungewollte) Betriebsstätten begründen. Dies hat nicht nur Folgen für die Unternehmensbesteue- T +49 89 9287 80 551 rung im Betriebsstättenstaat. Steuer- und abga- dagmar.moeller-gosoge@roedl.com benpflichtig werden auch die dort tätigen Mitarbeiter. Da der Arbeitgeber regelmäßig für die 4
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 Der Unternehmenskauf in der Krise – Chancen und Risiken Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona- Asset Deal vor Insolvenz Pandemie stürzen zahlreiche Unternehmen in die Krise. Doch die aktuelle wirtschaftliche Situation Im Rahmen eines Asset Deals werden die Aktiva bietet Finanzinvestoren und expandierenden des Unternehmens in der Regel auf eine neu Unternehmen auch Chancen. Diese können sie gegründete Zielgesellschaft des Erwerbers über- sich durch einen Kauf von Unternehmen aus der tragen. Bei der veräußernden Gesellschaft verblei- Krise, einen schnellen Zugang zu Know-how, ben dabei vor allem die Verbindlichkeiten, aber Personalkapazitäten, neuen Kundenstämmen und keine relevante Haftungsmasse für die Gläubiger Märkten verschaffen. Erst jüngst haben der außer dem Verkaufserlös. Es besteht die Gefahr Verkauf des Wirecard-Kerngeschäfts an die einer Gläubigerschädigung. Ein Asset Deal ist für spanische Bank Santander sowie der Verkauf einer die Beteiligten bei drohender Insolvenzreife daher Wirecard-Tochter an einen US-Konzern oft mit erheblichen Risiken verbunden: eindrucksvoll gezeigt, wie Unternehmensteile Stellt das veräußernde Unternehmen durch einen Verkauf aus der Insolvenz saniert und nach Vertragsschluss, aber vor vollständiger Ab- fortgeführt werden können. wicklung des Geschäfts Insolvenzantrag, steht die Für den Investor bieten sich im Umfeld gesamte Vertragserfüllung auf dem Spiel. Außer- einer Insolvenz verschiedene Erwerbsalternativen. dem können für den Erwerber später Anfechtungs- Je nach Krisenstadium sind diese mit unter- risiken bestehen. schiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen In bestimmten Konstellationen kann es Chancen und Risiken verbunden. zu gravierenden Haftungsfolgen wegen Existenz- vernichtung und/oder der Begehung von oder Geschäftsanteilskauf (Share Deal) Teilnahme an Insolvenzstraftaten wie Insolvenz- verschleppung oder Bankrott, Schuldner- oder Die Anteile an einem insolvenzbedrohten Unter- Gläubigerbegünstigung kommen. Denn die Gefahr, nehmen zu erwerben, bedeutet für den Erwerber die Gläubiger des Unternehmens durch das ein wirtschaftliches Risiko, denn die Verbindlich- Geschäft zu schädigen bzw. ihren Schaden zu keiten haften dem erworbenen Rechtsträger vertiefen, ist groß. weiterhin an. Es ist ein genaues Augenmerk auf die Daneben existieren weitere Haftungs- Finanzen des Unternehmens zu richten, ob mö- tatbestände wie z.B. die zivilrechtliche Haftung glicherweise bereits ein Insolvenzgrund vorliegt des Erwerbers für Verbindlichkeiten bei Firmen- oder demnächst eintritt und wie groß der fortführung (§ 25 HGB) oder die steuerrechtliche zusätzliche Kapitalbedarf des Unternehmens Haftung des Erwerbers bei Betriebsübernahme künftig sein wird. Bei hohen Verbindlichkeiten und (§ 75 AO). schlechter. Liquiditätssituation kann ein Share Vor diesem Hintergrund ist bei Asset Deal wirtschaftlich uninteressant werden. Außer- Deals im Vorfeld einer Insolvenz auf beiden Seiten dem sollten die Krisenursachen hinterfragt erhöhte Vorsicht und Sorgfalt geboten, ob und zu werden, ob weitere Sanierungsmaßnahmen erfor- welchen Konditionen eine solche Transaktion derlich sind. Das verlangt umfangreiche Unter- noch ausgeführt werden kann und darf. suchungen im Rahmen einer Due Diligence, ggf. auch ein Sanierungskonzept, und dies benötigt Unternehmenskauf aus der Insolvenz eine gewisse Zeit. Steht der Eintritt des Insolvenzgrundes aber nahe bevor, reicht die Zeit Eine in der akuten Krise für die Käuferseite risiko- oft mit Blick auf die Insolvenzantragsfristen nicht ärmere Option stellt der Erwerb des Unternehmens mehr aus. im Rahmen eines bereits laufenden Insolvenz- Eine solche Transaktion im unmittel- verfahrens dar. baren Vorfeld einer Insolvenz ist für beide Seiten Bei einer solchen „übertragenden daher nur machbar, wenn Überbrückungsmaß- Sanierung“ findet ebenfalls ein Asset Deal statt. nahmen mit Banken und Gläubigern vereinbart Hierbei verbleiben die Schulden in der insolventen werden können. Gesellschaft und werden nach Abschluss des 5
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 Verfahrens durch quotale Verteilung der Insolvenz- kann wirtschaftlich und haftungsrechtlich eine masse an die Gläubiger getilgt. Außerhalb eines sinnvolle Alternative sein. Insolvenzverfahrens ist eine bloß teilweise Be- friedigung der Gläubiger schlichtweg unzulässig Kontakte für weitere Informationen und haftungssanktioniert. Die Übernahme der bloßen Assets ohne die Passiva aus der Insolvenz Dr. Anne Mushardt kann daher wirtschaftlich eine interessante Alter- Rechtsanwältin native darstellen. Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth) Darüber hinaus entfällt bei einer über- Associate Partner tragenden Sanierung die oben beschriebene Nürnberg (Deutschland) Nachhaftung des Käufers für Altverbindlichkeiten und durch Mitwirkung des Insolvenzverwalters T +49 911 9193 1603 auch das Insolvenzanfechtungsrisiko. anne.mushardt@roedl.com Fazit Patrick Satzinger Rechtsanwalt Bei der Übernahme von Unternehmen in der Krise Associate Partner oder aus der Insolvenz ist ein besonderes Augen- merk auf die Haftungssituation der Beteiligten zu Nürnberg (Deutschland) legen. Es muss sorgfältig abgewogen werden, welche Transaktionsart mit Blick auf das tatsäch- T +49 911 9193 1621 liche Krisenstadium und die Haftungssituation patrick.satzinger@roedl.com geeigneter ist (Share Deal oder Asset Deal). Auch der Erwerb aus einer laufenden Insolvenz heraus 6
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 Bewertung in der Krise - Achtung bei verzerrten Multiples Im Rahmen von M&A Transaktionen werden zur Trotz des Rückgangs der Aktienkurse sind die Kaufpreisfindung regelmäßig Multiplikatoren impliziten EBITDA-Multiples im selben Zeitraum („Multiples“) auf das EBITDA des laufenden jedoch gestiegen (vgl. folgende Grafik). Geschäftsjahres herangezogen. Die Multiples wer- den hierbei entweder von vergleichbaren börsen- notierten Unternehmen („Trading-Multiples“) oder aus veröffentlichten Daten vergleichbarer M&A Transaktionen („Transaction-Multiples“) abgelei- tet. In Folge der Corona-Krise reduzierten sich die Aktienkurse vieler Unternehmen erhe- blich. Im selben Zeitraum sind deren Trading- Multiples jedoch teilweise gestiegen. In diesem Beitrag wird dieser scheinbar widersprüchliche Effekt am Beispiel deutscher Automobilhersteller erläutert und Empfehlungen zur Vermeidung von Der Grund für diese widersprüchliche Entwicklung Überbewertungen abgeleitet. Des Weiteren weisen liegt in der überproportionalen Reduktion von wir auf mögliche zukünftige Herausforderungen EBITDA-Prognosen für das Jahr 2020 im Vergleich durch die Folgen der Corona-Krise bei der zu dem am Kapitalmarkt beobachteten Rückgang Kaufpreisfindung durch Transaction-Multiples der Unternehmensgesamtwerte. Die steigenden hin. Multiples sind somit kein Anzeichen für eine Er- höhung der Unternehmenswerte, sondern resul- Widersprüchliche Trading Multiples tieren vielmehr aus einem mathematischen Effekt bei der Ermittlung der Multiples (das EBITDA 2020 EBITDA-Multiples sind den Bruttoverfahren zuzu- im Nenner sinkt stärker als der Unternehmens- ordnen und werden aus dem Unternehmens- gesamtwert im Zähler) sowie einer durch die Krise gesamtwert („Entity Value“), bestehend aus der nicht repräsentativen Ertragslage im Jahr 2020. Marktkapitalisierung und der Finanzverschuldung Um im Rahmen einer Trading-Multiple- abgeleitet. Wie in der folgenden Grafik dargestellt Bewertung eine Überbewertung zu vermeiden, sind die Marktkapitalisierungen (gestrichelte empfiehlt es sich daher auf nachhaltigere Refe- Linien) im Vergleich zu den Unternehmensgesamt- renzperioden abzustellen. Die Entwicklungen der werten (nicht gestrichelt) im ersten Halbjahr 2020 Trading-Multiples auf Basis der EBITDA Erwar- relativ betrachtet überproportional gefallen. tungen des Jahres 2022 zeigen bspw. einen leichten Rückgang der Multiples und somit eine schlüssigere Entwicklung (vgl. folgende Grafik). Neben einer Multiple-Bewertung empfiehlt es sich zudem eine kapitalwertorientierte Bewertung, 7
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 bspw. auf Basis des Discounted Cash Flow Verfah- rens, durchzuführen. Bei diesem zukunftsorien- tierten Bewertungsverfahren resultiert der Unter- nehmenswert vor allem aus einer nachhaltigen, bereinigten Ertragskraft und wird daher weniger durch temporäre Kriseneffekte verzerrt. Mögliche zukünftige Verzerrungen bei Transaction Multiples Neben der Kaufpreisermittlung durch Trading- Multiples werden in der Praxis oft vergleichbare M&A Transaktionen für die Ableitung von Multiples herangezogen, die in der Regel von spe- zialisierten Finanzdienstleistern veröffentlicht werden. Die Ableitung basiert hierbei zumeist auf Auf Basis des Unternehmensgesamtwertes öffentlich zugänglichen Informationen zum Kauf- (Beispiel: TEUR 844) sowie der geplanten EBITDA- preis und Profitabilitätskennzahlen der vergan- Entwicklung wurde somit implizit ein EBITDA- genen zwei Geschäftsjahre. Multiple von 9,4 (2021) bzw. 8,9 (2022) bezahlt Aufgrund dieser vergangenheitsori- (siehe Grafik). entierten Ermittlung könnten sich die Transaction- Multiples in einer „Nachkrisen-Zeit“ deutlich verzerren. Diesen möglichen Verzerrungseffekt werden wir im Folgenden anhand eines Rechen- beispiels illustrieren. Die folgende Grafik veranschaulicht einen möglichen Verlauf des EBITDA eines Unternehmens, welches in 2020 durch die Krise stark getroffen wurde und sich ab 2021 wieder erholt, jedoch unterhalb des Niveaus vor der Krise („Wurzel-Verlauf“). Wenn diese beispielhafte Transaktion für Transaction-Multiples ausgewertet würde, stehen jedoch vermutlich neben dem Unternehmens- gesamtwert nur die historischen zwei Jahre des EBITDA zur Verfügung. Es ist daher zu befürchten, dass entweder ein Multiple von 7,0 (2019) bzw. 16,9 (2020) in den Statistiken erfasst wird. Beide Multiples wären in diesem vereinfachten Beispiel aufgrund der Vergangenheitsorientierung und den Verzerrungen durch die Corona-Krise nur einge- schränkt für künftige Unternehmensbewertungen Für unser Beispiel unterstellen wir, dass dieses geeignet. Unternehmen im Jahr 2021 verkauft wird. Der Kaufpreis wurde vom Erwerber auf Basis eines vereinfachten Discounted Cash Flow Verfahrens wie folgt ermittelt: 8
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 Fazit Kontakte für weitere Informationen Die Auswirkungen der Corona-Krise auf aktuelle Christoph Hirt, CFA Trading-Multiples und künftige Transaction- Associate Partner Multiples sollten bei einer Unternehmensbewer- tung genau analysiert werden. Aufgrund möglicher Stuttgart (Deutschland) krisenbedingter Verzerrungen empfiehlt es sich, einen starken Fokus auf zukunftsorientierte Bewertungsverfahren auf Basis einer nachhaltigen T+49 (711) 7819 14 477 Ertragskraft zu legen (bspw. Discounted Cash christoph.hirt@roedl.com Flow). Fabian Frey Associate Stuttgart (Deutschland) T+49 (711) 7873 14 701 fabian.frey@roedl.com Coaches eng betreut und üben anhand praxis- orientierter Fallstudien. Lernen Sie, betriebswirt- schaftliche Themenkomplexe (integrierte Unter- nehmensplanung, Impairment Test, Mergers & Acquisitions) in integrierten, MS-Excel-basierten Financial Models umzusetzen. Informieren Sie sich hier: https://www.roedl.de/financial-modeling-school Wir würden uns freuen, Sie in einem unserer Bei den Online Workshops der Rödl Financial Workshops begrüßen zu dürfen! Modeling School werden Sie von erfahrenen 9
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 M&A Vocabulary – Experten verstehen „Change of Control“ In dieser Fortsetzungsreihe stellen Ihnen wechselnde M&A-Experten der weltweiten Niederlassungen von Rödl & Partner jeweils einen wichtigen Begriff aus der englischen Fachsprache des Transaktions- geschäfts vor, verbunden mit Anmerkungen zur Verwendung. Hierbei geht es nicht um wissenschaftlich- juristische Exaktheit, linguistische Feinheiten oder erschöpfende Darstellung, sondern darum, das Grundverständnis eines Terminus zu vermitteln bzw. aufzufrischen und einige nützliche Hinweise aus der Beratungspraxis zu geben. Ziel einer Transaktion ist im Regelfall die Über- besteht, da die Parteien gerade durch Vereinba- nahme eines Unternehmens als „going concern“, rung einer solchen Klausel die Wesentlichkeit d.h. unter Fortführung des Zielunternehmens dieser Veränderungen für die Entscheidung über mitsamt seiner sämtlichen geschäftlichen Be- eine Fortführung der Geschäftsbeziehung doku- ziehungen und Prozesse. Der Käufer ist überzeugt, mentiert haben. dass eine ggf. geplante Eingliederung des Targets Diese Veränderungen bestehen in er- in seine eigene Struktur positive Auswirkungen auf ster Linie in einer Änderung der (Gesellschafter- die wirtschaftlichen Ergebnisse des entstehenden )Struktur des Zielunternehmens, die einer dritten Gesamtunternehmens haben wird. Partei einen bestimmenden Einfluss auf die Ent- Zur Erzielung dieser positiven Effekte scheidungsabläufe innerhalb des Targets einräu- kommt es dem Käufer also darauf an, dass die men. Dies ist bei einem Erwerb sämtlicher Anteile Transaktion nicht zu einer Beeinträchtigung der durch den Käufer zwangsläufig der Fall. Daneben funktionierenden wesentlichen Geschäftsbezie- sind allerdings auch andere, teilweise weiter- hungen des Targets führt. Im Extremfall kann der gehende Vereinbarungen möglich, z.B.: Bestand einiger ausgesuchter oder sogar nur einer einzigen Vertragsbeziehung für die Akquisition aus – Erweiterung der „Change of Control“ auch auf Sicht des Käufer entscheidend sein. Veränderungen in der Gesellschafterstruktur Daher ist Bestandteil einer jeden Legal nicht nur des Zielunternehmens, sondern auch Due Diligence die Prüfung, ob wesentliche Ver- bei dessen Gesellschaftern (indirekte „Change träge mit Geschäftspartnern des Zielunterneh- of Control“); mens „Change of Control“ Klauseln enthalten. – Einbeziehung von personellen Änderungen im Solche „Change of Control“ Klauseln Management des Zielunternehmens in die ermöglichen es dem begünstigten Vertragspartner, Definition eines „Change of Control“; bestimmte Rechte geltend zu machen, sofern es – Bestimmung einer prozentualen Größe für bei dem Zielunternehmen zu den entsprechenden Veränderung in den Gesellschafterverhältnissen Veränderungen kommt. Grundgedanke hinter der als eine „Change of Control“. Vereinbarung einer solchen Regelung ist, dass es unter bestimmten Umständen für einen Vertrags- In einigen Rechtsordnungen sind die Kriterien partner möglich sein soll, sich von seinen vertra- einer „Change of Control“ gesetzlich definiert, glichen Pflichten zu lösen, sollte es beispielsweise wobei gegebenenfalls abweichende vertragliche zu einer Übernahme durch ein Konkurrenz- Regelungen zulässig sind. unternehmen oder zu einer anderen wesentlichen Während in Liefer- oder Leistungsver- Veränderung im Gesellschafterbestand des Ver- trägen neben vereinzelt anzutreffenden Rechten tragspartners kommen. Üblicherweise sind solche zur Anpassung von Konditionen im Regelfall eine Änderungen verpflichtend dem Vertragspartner zu Beendigung der Vertragsbeziehung durch Kündi- melden, jedoch ist selbst bei Fehlen einer solchen gung ohne Pflicht zur Einhaltung der ordentlichen vertraglich vereinbarten Mitteilungspflicht regel- Fristen möglich ist, können Kreditverträge auch mäßig davon auszugehen, dass hinsichtlich der weitere mögliche Rechte und Ansprüche der Bank, vereinbarten Umstände, die eine „Change of wie z.B. die Stellung zusätzlicher Sicherheiten oder Control“ darstellen, eine Offenlegungspflicht 10
M&A DIALOG DEZEMBER 2020 eine Teilrückführung der Darlehensbeträge ent- Kontakt für weitere Informationen halten. Allerdings ist auch in solchen Finanzie- rungsvereinbarungen die Beendigung und voll- Hans–Ulrich Theobald ständige Rückführung des gesamten ausstehen- Rechtsanwalt den Kreditbetrages immer als ultima ratio ver- Partner ankert. Wie oben beschrieben bestehen Prag (Tschechische Republik) regelmäßig Informationspflichten zwischen den Vertragsparteien über das Vorhandensein von Um- T +420 2 2110 8311 ständen, die eine „Change of Control“ begründen hans-ulrich.theobald@roedl.com könnten. Im Unterschied dazu unterliegt die Existenz solcher Klauseln in vertraglichen Verein- barungen des Zielunternehmens in der Regel nur dann einer Offenlegungspflicht des Verkäufers im Rahmen einer M&A Transaktion, sofern entweder die entsprechende Vertragsbeziehung (i) objektiv wesentlich für die Geschäftstätigkeit des Ziel- unternehmens ist (z.B. Exklusivliefervereinbarung, Lizenz etc.) oder (ii) der Käufer ausdrücklich auf die Wesentlichkeit der unveränderten Fortführung der jeweiligen Geschäftsbeziehung hingewiesen hat. Impressum Dieser Newsletter ist ein unverbindliches Informations- angebot und dient allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche, M&A Dialog | steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, Ausgabe Dezember 2020 noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bei der Erstellung des Newsletters und der darin Herausgeber enthaltenen Informationen ist Rödl & Partner stets um Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft größtmögliche Sorgfalt bemüht, jedoch haftet Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vollständigkeit der Informationen. Die enthaltenen In- Denninger Straße 84 formationen sind nicht auf einen speziellen Sachverhalt 81925 München einer Einzelperson oder einer juristischen Person Deutschland bezogen, daher sollte im konkreten Einzelfall stets T +49 89 9287 800 fachlicher Rat eingeholt werden. Rödl & Partner über- www.roedl.de nimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Leser aufgrund dieses Newsletters trifft. Unsere An- Verantwortlich für den Inhalt sprechpartner stehen gerne für Sie zur Verfügung. Dr. Dagmar Möller-Gosoge, Dr. Anne Mushardt, Der gesamte Inhalt des Newsletters und der Christoph Hirt, Hans-Ulrich Theobald fachlichen Informationen im Internet ist geistiges Eigen- tum von Rödl & Partner und steht unter Urheber- dagmar.moeller-gosoge@roedl.com rechtsschutz. Nutzer dürfen den Inhalt des Newsletters anne.mushardt@roedl.com nur für den eigenen Bedarf laden, ausdrucken oder ko- christoph.hirt@roedl.com pieren. Jegliche Veränderungen, Vervielfältigung, Ver- hans-ulrich.theobald@roedl.com breitung oder öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, egal ob on- oder offline, bedürfen der Layout/Satz vorherigen schriftlichen Genehmigung von Franziska Stahl Rödl & Partner. franziska.stahl@roedl.com 11
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