MAGISTRAT DER STADT WIEN, MAGISTRATSABTEILUNG 19 MAGISTRATSABTEILUNG 29 - OFFENER, ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER ...

 
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AUSLOBERIN:

MAGISTRAT DER STADT WIEN,
MAGISTRATSABTEILUNG 19
MAGISTRATSABTEILUNG 29

OFFENER, ZWEISTUFIGER
REALISIERUNGSWETTBEWERB

FUSS- UND RADWEGSTEG
ÜBER DEN
MARGARETENGÜRTEL
IN WIEN

AUSLOBUNGSTEXT

VERFAHRENSORGANISATION:
ARCHITEKTEN
DI FRANZ KUZMICH, DI GERHARD KLEINDIENST

WIEN, 23.7.2009
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                   AUSLOBUNG

Inhaltsverzeichnis

A. ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN                                               Seite 3

A.1.       AusloberIn / Wettbewerbsbetreuung                                                     3
A.2.       Gegenstand des Wettbewerbes                                                           3
A.3.       Art des Wettbewerbes                                                                  3
A.4.       Verfahrensbestimmungrn                                                                4
A.5.       Termine                                                                               5
A.6.       WettbewerbsteilnehmerInnen / Teilnahmeberechtigung                                    7
A.7.       Formale Bedingungen und Kennzeichnung                                                10
A.8        Preise                                                                               10
A.9.       Preisgericht und Vorprüfung                                                          11
A.10.      Absichtserklärung / Beauftragung                                                     12
A.11.      Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen                                        14
A.12       Anlagen                                                                              15

B. BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG UND PLANUNGSRICHTLINIEN                                   16

B.1.       Wettbewerbsaufgabe                                                                   16
B.2.       Wettbewerbsgebiet                                                                    16
B.3.       Planungsrichtlinien                                                                  17
B.4.       Kosten / Termine                                                                     20

C. BEILAGENTEIL – BEARBEITUNGSUNTERLAGEN                                                        22

C.1        Erläuterungsbericht und Technischer Bericht                                          23
C.2        VerfasserInnenbrief                                                                  24
C.3        Planschema                                                                           25
C.4        Formblatt zur Kostenermittlung (erst in 2. WB-Stufe)
C.5        CD-ROM mit allen Bearbeitungsunterlagen

Gendergerechte Schreibweise:
Im folgenden Text wird der gendergerechten Schreibweise durch die Verwendung des sog. „Binnen-I“ für
die männliche und weibliche Form Rechnung getragen, z.B.TeilnehmerIn = Teilnehmer und Teilnehmerin.

                                                                                              Seite 2
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                    AUSLOBUNG

A. ALLGEMEINE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

A 1.    AUSLOBERIN / WETTBEWERBSBETREUUNG

A 1.1. Ausloberin:
               Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch die
               Magistratsabteilung 19 - Architektur und Stadtgestaltung
               1120 Wien, Niederhofstraße 23
               Bearbeiter: Dipl.-Ing. Erich Streichsbier
               und
               Magistratsabteilung 29 - Brückenbau und Grundbau
               1160 Wien, Wilhelminenstraße 93
               Bearbeiter: Dipl.-Ing. Peter Spandl

A 1.2. Auftraggeberin für die Generalplanerleistungen:
               Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch
               Magistratsabteilung 29 - Brückenbau und Grundbau
               1160 Wien, Wilhelminenstraße 93
A 1.3. Bauherr:
               Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch
               Magistratsabteilung 29 - Brückenbau und Grundbau
               1160 Wien, Wilhelminenstraße 93
A 1.4   Verfahrensorganisation und Vorprüfung:
               Architekten Dipl.-Ing. Franz Kuzmich, Dipl.-Ing. Gerhard Kleindienst
               1040 Wien, Klagbaumgasse 9
               Tel.: 01-581 35 65
               Fax: 01-581 35 68
               E-mail: franzkuzmich@csi.com

A 1.5   Fachvorprüfung:
               Die Vorprüfung der Tragwerksplanung/ statisch-konstruktiven Planung erfolgt durch die
               Fachvorprüfer:
               ROBL INGENIEURCONSULTING Ziviltechniker GmbH
               Nußallee 3, 2100 Leobendorf, Filialen, Email: office@robl-ic.at
               Verantwortlich: Dipl.-Ing. Josef Robl

A.2.    GEGENSTAND DES WETTBEWERBES:

               Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von architektonischen Entwürfen für den
               Neubau eines Fuß- und Radwegsteges über den Margaretengürtel im Bereich des
               Wientales in Wien unter Bedachtnahme auf zukünftig mögliche freiraumplanerische und
               soziale Interventionen.

A.3.    ART DES WETTBEWERBES:
               Der Wettbewerb wird als offener, EU-weiter, zweistufiger, in beiden Stufen anonymer
               Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich nach den Bestimmungen des
               österreichischem Bundesvergabegesetz 2006 idgF (BVergG 2006) durchgeführt.
        1. Wettbewerbsstufe:
               Aus den in der anonymen 1. Wettbewerbsstufe eingelangten Beiträgen werden fünf
               TeilnehmerInnen für eine vertiefte Bearbeitung im Rahmen der 2. Wettbewerbsstufe, sowie

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REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                      AUSLOBUNG

              drei NachrückerInnen durch das Preisgericht ausgewählt. Hierauf erfolgt unter Wahrung der
              Anonymität die Überprüfung der Eignung gemäß BvergG.
       2. Wettbewerbsstufe:
              Die fünf ausgewählten TeilnehmerInnen und NachrückerInnen werden notariell
              aufgefordert, binnen 8 Tagen die geforderten Eignungsnachweise zu übermitteln. Stellt sich
              heraus, dass ein (eine) dieser ausgewählten Verfasser(innnen) einer der zu prämierenden
              Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt,
              so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach.
              Danach erfogt die Verständigung der fünf endgültig ausgewähltenTeilnehmerInnen und die
              Einladung zur Teilnahme an der zweiten Wettbewerbsstufe.
       Verhandlungsverfahren:
              Die Ausloberln wird nach Abschluss des zweistufigen Wettbewerbes und unter
              Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den GewinnerInnen ein
              Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß BVergG 2006 für die
              Übertragung der Generalplanerleistungen durchführen.
              Beim Verhandlungsverfahren wird zunächst nur mit dem Gewinner des ersten Preises
              verhandelt. Die Ausloberin behält sich jedoch vor, bei einem Scheitern der Verhandlungen
              mit dem Gewinner / der Gewinnerin des ersten Preises weitere Verhandlungen mit den
              GewinnerInnen des zweiten bzw auch des dritten Preises zu führen.

A.4.   VERFAHRENSBESTIMMUNGEN

A.4.1. Als Grundlagen des Wettbewerbs gelten:
                 Bundesvergabegesetz (BVergG) 2006 bzw. in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
                  des Wettbewerbes geltenden Fassung.
                 Auslobungsunterlagen in der vorliegenden Fassung mitsamt den an die Teilnehmer-
                  Innen übermittelten Unterlagen sowie die schriftliche Anfragebeantwortung.
                 „Grundlagen für die Durchführung von Wettbewerben auf dem Gebiet der Architektur
                  und des Städtebaus“ (Stand 2008)
                 Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2000)
                 Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien (siehe Pkt. B.3.8.2)
              Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

A.4.2. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:

              Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jeder/jede TeilnehmerIn
              sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur
              Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und
              nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen
              Fach- und Ermessensfragen endgültig sind.

A.4.3. Gerichtsstand:

              Bei Streitigkeiten unterwerfen sich die Parteien der österreichischen Gerichtsbarkeit. Als
              Gerichtsstand gilt Wien als Sitz der Ausloberin.

A.4.4. Verfahrenssprache:

              Die Verfahrens- und Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Alle im
              Zuge der Verfahrens- und Projektabwicklung eingereichten Unterlagen sind durch die
              VerfahrensteilnehmerInnen in deutscher Sprache zu verfassen.

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REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                         AUSLOBUNG

A.4.5. Prüfungsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien,
       Niederösterreich und Burgenland:
               Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und
               Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Auslobungsunterlagen
               hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft. Mit
               Schreiben vom 26.6.2009 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Auftraggeberin unter
               Bekanntgabe der Verfahrensnummer WNB 09/14 bekundet und PreisrichterInnen nominiert.

A.5.      TERMINE

               Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes              8.7.2009
               Download bzw. Versand der Auslobungsunterlagen          ab 29.7.2009
               Bearbeitungszeitraum 1. Wettbewerbsstufe:               29.7. - 5.10.2009
               Schriftliche Anfragen bis                               24. 8. 2009
               Fragebeantwortung bis                                   4. 9. 2009
               Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Stufe:                5. 10. 2009 17:00 Uhr
               Sitzung des Preisgerichtes 1. Stufe:                    21.10.2009

               Verständigung der 5 TeilnehmerInnen für die 2. Stufe
               und Ausgabe der ergänzenden Unterlagen                  19.11.2009
               Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Stufe:                25. 1. 2010 17:00 Uhr
               Sitzung des Preisgerichtes 2. Stufe                     17. 2. 2010
               Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis:                        24. 2. 2010
               Verhandlungsverfahren:                                  ab März 2010
               Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten:                    ab März 2010

A.5.1. 1. Wettbewerbsstufe

A.5.1.1        Ausgabe der Unterlagen:
               Die Wettbewerbsunterlagen können durch Download über die Internetadresse
               http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/wettbewerbe abgerufen werden. Für die Lesbarkeit
               digitaler Daten übernimmt die Ausloberin keine Gewähr. Allfällige Nachträge, ergänzendes
               Material und Protokolle können ebenso über diese Internetadresse eingesehen bzw.
               abgerufen werden.
               Gegen Kostenerlag (Euro 30,- inkl. 20% MWSt.) können die Unterlagen auch auf CD-ROM
               ab 29.7.2009 - nach Voranmeldung - beim Berater der Ausloberin abgeholt oder schriftlich
               per Fax oder Email angefordert werden (Ausfolgung gegen Nachweis der Einzahlung);
               einzuzahlen auf das Kto.Nr. 02230429, Erste Bank, BLZ 20111, bzw. für
               Auslandsüberweisungen: BIC: GIBAATWW, IBAN: AT572011100002230429), lautend auf DI
               Franz Kuzmich.

A.5.1.2        Schriftliche Anfragen:
               Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbsaufgabe können ausnahmslos
               schriftlich bis spätestens 24.8.2009 12:00 Uhr an die Notariatskanzlei Dr. Frieser per E-Mail
               kanzlei@notar-frieser.at gestellt werden.

A.5.1.3        Fragebeantwortung:
               Die Fragebeantwortung kann von den TeilnehmerInnen ab 4.9.2009 über die
               Internetadresse http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/wettbewerbe abgerufen werden. Die
               Fragebeantwortung erfolgt in anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf die
               Fragesteller zulässt.

A.5.1.4        Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (Pläne und Schriftstücke):
               Die Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am 5.10.2009 bis 17:00 Uhr beim
               Verfahrensorganisator (Arch. Franz Kuzmich, Wien 4., Klagbaumgasse 9), unter Wahrung
               der Anonymität einlangen. Per Botendienst, Post oder auf anderem Wege übermittelte
               Beiträge müssen bis dahin eingelangt sein. Datum des Poststempels gilt nicht als

                                                                                                     Seite 5
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              Einlangungszeitpunkt. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen liegt beim
              Teilnehmer/bei der Teilnehmerin. (Anmerkung: Als Absender ist allenfalls die zuständige
              Standesvertretung des Teilnehmers/der Teilnehmerin anzugeben.).

A.5.1.5       Tagung des Preisgerichtes:
              Die Tagung des Preisgerichtes ist für 21.10.2009 vorgesehen. 5 TeilnehmerInnen werden
              für die vertiefte Bearbeitung in der 2. Wettbewerbsstufe ausgewählt und für den Fall, dass
              von einem oder mehreren der ausgewählten TeilnehmerInnen die geforderten
              Eignungsnachweise nicht fristgerecht erbracht werden, 3 Nachrücker.

A.5.2. 2. Wettbewerbsstufe

A.5.2.1       Ausgabe der Unterlagen:
              Nach Überprüfung der geforderten Eignungsnachweise werden die 5 TeilnehmerInnen für
              die 2. Wettbewerbsstufe per E-mail verständigt. Stellt sich heraus, dass einer (eine) dieser
              ausgewählten Verfasser(innnen) nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungs-
              grund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach.

A.5.2.2       Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (Pläne und Schriftstücke):
              Die Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am 25.1.2010 bis 17:00 Uhr beim
              Verfahrensorganisator (Arch. Franz Kuzmich, Wien 4., Klagbaumgasse 9), in anonymer
              Form einlangen. Per Botendienst, Post oder auf anderem Wege übermittelte Beiträge
              müssen bis dahin eingelangt sein. Datum des Poststempels gilt nicht als
              Einlangungszeitpunkt. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen liegt beim
              Teilnehmer/bei der Teilnehmerin.

A.5.2.3       Tagung des Preisgerichtes:
              Die Tagung des Preisgerichtes ist für 17.2.2010 vorgesehen.

A.5.2.4       Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses:
              Das Ergebnis des Wettbewerbes wird den WettbewerbsteilnehmerInnen binnen 8 Tagen
              nach der Sitzung des Preisgerichtes per E-Mail mitgeteilt. Ab Zustellung des Protokolls
              beginnt die 14-tägige Stillhaltefrist.

A.5.3. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten:
              Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes
              voraussichtlich im März 2010 ausgestellt. Genauer Zeitpunkt und Ort dieser Ausstellung
              werden auf der Internetadresse http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/wettbewerbe
              bekannt gegeben. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse des Wettbewerbes in die
              Wettbewerbs-Datenbank der Stadt Wien aufzunehmen.

A.5.4. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten:
              Eine Rücksendung von Wettbewerbsarbeiten ist nicht vorgesehen. Innerhalb einer noch
              bekanntzugebenden Frist wird die Abholung nicht prämiierter Wettbewerbsarbeiten jedoch
              möglich sein. Die 5 für die 2. Wettbewerbsstufe ausgewählten Wettbewerbsarbeiten
              verbleiben im Besitz der Stadt Wien.

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REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                       AUSLOBUNG

A.6     WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN / TEILNAHMEBERECHTIGUNG

               Der Zulassungsbereich für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren umfasst
               alle EU-Staaten, die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Schweiz.
               Um am Wettbewerb teilnehmen zu können müssen BewerberInnen bzw.
               Arbeitsgemeinschaften Fachkenntnisse auf dem Fachgebiet Architektur und auf dem
               Fachgebiet Bauwesen nachweisen können. Dieser Nachweis ist gemeinsam mit den
               anderen Nachweisen lt. Pkt. A.6.8 innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Aufforderung (siehe
               Pkt. A.3) zu erbringen.
               Im Einzelnen gelten folgende Berechtigungen:

A.6.1. Einzelunternehmer und Gesellschaften:
                •    Österreichische Architekten und Architektinnen und ZT-Gesellschaften mit
                     entsprechender aufrechter Befugnis (ZT mit ruhender Befugnis siehe A.6.2) gemäß
                     Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.
                •    Österreichische Zivilingenieure für Hochbau, Zivilingenieure bzw. Ingenieurkonsu-
                     lentInnen für Bauwesen
                •    Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen
                     Wirtschaftsraum (EWR), die in einem Mitgliedsstaat des EWR zur Ausübung des
                     Berufes eines selbständigen Architekten, bzw. Ingenieurkonsulenten berechtigt sind.
                •    Natürliche Personen, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über
                     den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz sind und eine
                     Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im
                     Sitzstaat des Teilnehmers (der Teilnehmerin) besitzen.
                •    Juristische Personen im vorgenanntem Sinne, sofern deren satzungsgemäßer
                     Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbs-
                     aufgabe entspricht und eine(r) der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der
                     Verfasser (die Verfasserin) der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen
                     gestellten Anforderungen erfüllt.
                •    Bei TeilnehmerInnengemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahme-
                     berechtigung nachweisen können.
                •    Teilbewerbungen sind nicht zugelassen.

A.6.2   Planungsgemeinschaften:
               Bei Planungsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen.
               Ausnahme: TeilnehmerInnen mit ruhender Befugnis können mit ZT mit aufrechter Befugnis
               Teams bilden. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich jedoch, vor Einleitung des
               Verhandlungsverfahrens dem Auftraggeber das Bestehen einer aufrechten Befugnis
               nachzuweisen. Der/die Zustellungsbevollmächtigte ist in der Verfassererklärung namhaft zu
               machen.

A.6.3   Mehrfachteilnahme:
               Jeder/jede TeilnehmerIn ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine
               Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der/die VerfasserIn
               beteiligt ist, nach sich.

A.6.4   Varianten:
               Varianten sind nicht zugelassen und werden bereits im Zuge der Vorprüfung ausge-
               schieden wovon das Hauptprojekt jedoch nicht betroffen ist.

A.6.5   MitarbeiterInnen:
               Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines oder mehrerer MitarbeiterInnen
               bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin genannt

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              werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des
              Wettbewerbsergebnisses zu nennen.

A.6.6   Ausscheidungsgründe
              Wettbewerbsarbeiten sind in der 1. Wettbewerbsstufe neben den in der WOA genannten
              Gründen noch aus folgenden Gründen von der Beurteilung auszuschließen:
               •   Fehlen wesentlicher für die Beurteilung erforderlicher Unterlagen
               •   Schuldhafte Verletzung der Anonymität
               •   Verspätete Abgabe
               •   Nichterfüllung der Wettbewerbsaufgabe
               •   Nichterfüllung der Teilnahmeberechtigung

A.6.7   Ausschließungsgründe
              Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen:
              1. Alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerb oder der
                 Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben, sofern dadurch ein fairer und lauterer
                 Wettbewerb ausgeschlossen ist. Nachdem alle erarbeiteten Unterlagen öffentlich
                 gemacht werden, sind auch deren Verfasser zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.
                 Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der
                 Wettbewerbsordnung seitens der Bundes- bzw. Länderkammer stellt keinen
                 Ausschließungsgrund dar.
              2. Die VorprüferInnen, PreisrichterInnen und ErsatzpreisrichterInnen sowie:
                   •   deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder
                       Verschwägerte in gerader Linie, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und
                       Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene).
                   •   deren TeilhaberInnen an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Büro-
                       gemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange
                       als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam
                       bearbeitet werden).
                   •   Personen die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem beruflichen
                       Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte, bei UniversitätsprofessorInnen die
                       Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des
                       Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;
                   •   Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in sei-
                       ner/ihrer Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in
                       den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen
                       lässt.
              Ausschließungsgründe die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind denen
              gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe werden auch
              dann für den/die TeilnehmerIn wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende
              MitarbeiterInnen beziehen.
              Im Übrigen gelten die Ausschlussgründe gemäß BVergG § 68.

A.6.8   Besondere Anforderungen/Eignungsnachweise:
A.6.8.1. Nachweis der Befugnis
              •    Für Österreichische ArchitektInnen und ZT-Gesellschaften mit entsprechender
                   aufrechter Befugnis (ZT mit ruhender Befugnis siehe A.6.2) Nachweis der Befugnis
                   gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.
              •    Eine Gewerbeberechtigung oder eine andere Berechtigung zur Ausübung der
                   angebotenen Leistung.
              •    Falls diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine Urkunde bzw. Bescheinigung gem.
                   Anhang VII BVergG 2006 über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des
                   Herkunftslandes des Unternehmers oder eine Urkunde über die erforderliche
                   Mitgliedschaft zu einer zuständigen Organisation.

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                   Falls auch diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine eidesstattliche Erklärung (in
                   deutscher Sprache).
A.6.8.2. Nachweis der allgemein beruflichen Zuverlässigkeit
               Der Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit, d.h., dass kein Ausschlussgrund
               gemä ß §68 (1) BVergG 2006 vorliegt, ist zu erbringen durch:
               •   Vorlage eines Auszuges aus einem entsprechenden Berufs- oder Handelsregister des
                   Herkunftslandes des Unternehmers, aus dem hervorgeht, dass gegen ihn kein
                   Konkursverfahren oder kein gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die
                   Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens
                   abgewiesen wurde
                   oder durch
               •   Vorlage einer Strafregisterbescheinigung oder gleichwertigen Bescheinigung einer
                   Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus der
                   hervorgeht, dass gegen ihn oder - sofern es sich um juristische Personen,
                   handelsrechtliche Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder
                   Arbeitsgemeinschaften handelt - gegen physische Personen, die in der
                   Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das seine
                   berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt.
               sowie durch
               •   durch Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges oder Unbedenklichkeitserklärung der
                   zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder gleichwertige Dokumente des
                   Herkunftslandes des Unternehmers/der Unternehmerin
                   oder
               •   durch Vorlage der letztgültigen Lastschriftanzeige oder Unbedenklichkeitserklärung der
                   zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger Dokumente des Herkunftslandes des
                   Unternehmers/der Unternehmerin
A.6.8.3. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
               Dieser Nachweis ist zu erbringen durch
               •   die Bestätigung einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung über mind.
                   550.000,- EUR (exkl. Mwst.)
                   und
               •   durch Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges zuständiger Kassen für Sozialbeiträge

A.6.8.4. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
               •   Eine Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
                   welche technische Ausrüstung der Unternehmer (die Unternehmerin) für die
                   Ausführung der Dienstleistung verfügen wird. Hiezu gehört auch, dass im Auftragsfall
                   sichergestellt ist, dass ein Projektleiter (eine Projektleiterin) oder ein Mitarbeiter (eine
                   Mitarbeiterin) mit gleicher Kompetenz permanent erreichbar ist, um jederzeit
                   Besprechungen unmittelbar vor Ort einberufen zu können.
               Der Unternehmer kann den Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
               gemäß § 70 (4) BVergG 2006 auch durch den Nachweis der Eintragung in einem
               einschlägigen, allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten (z.B. ANKÖ) führen, sofern
               diesem die vom Auftraggeber geforderten Unterlagen vorliegen und vom Auftraggeber
               selbst unmittelbar abrufbar sind.

               In der 1. Wettbewerbsstufe müssen im VerfasserInnenbrief, der in einem verschlossenen
               Kuvert beizubringen ist, nur der/die VerfasserInnen genannt werden und nachgewiesen
               werden, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit eine aufrechte oder
               ruhende Befugnis besteht und eidesstattlich erklärt werden, dass entsprechende
               Nachweise der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit und finanziellen und wirtschaftlichen
               Leistungsfähigkeit sowie das Nennen des zwingend verlangten Planungspartners (laut Pkt.
               A.6) auf Verlangen (für die 2. Stufe) innerhalb von 8 Tagen erbracht werden können.

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               Weiters ist verbindlich zu erklären, dass in der Umsetzung der späteren Planungsleistungen
               die federführende Abwicklung durch die Tragwerksplaner unter stetiger Einbindung des
               Architekten erfolgen wird.

A.7.    FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG:

A.7.1   Kennzeichnung der Unterlagen:
               In beiden Wettbewerbsstufen sind sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen
               zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht
               und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem
               Schriftstück der Arbeit (bei gehefteten Unterlagen nur auf dem Deckblatt) rechts oben
               anzubringen ist. Auf dem Modell ist die Kennzahl gut sichtbar an der Oberseite
               anzubringen.
               Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „WETTBEWERB
               FUSS- UND RADWEGSTEG MARGARETENGÜRTEL“ zu tragen.
               Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind verpackt
               einzusenden bzw. abzugeben. Die Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der
               Bezeichnung „WETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG MARGARETENGÜRTEL“ zu
               versehen.
A.7.2   Beilagenverzeichnis:
               Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen.

A.7.3   VerfasserInnenbrief:
               Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag
               beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den VerfasserInnenbrief (siehe Beilage C.5) -
               als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des/der TeilnehmerIn (der Arbeits- oder
               TeilnehmerInnengemeinschaft) unter Anführung der MitarbeiterInnen enthält.
               Bei TeilnehmerInnengemeinschaften ist ein Mitglied als Zustellungsbevollmächtigte(r)
               auszuweisen.
               Der VerfasserInnenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E-
               Mail-Adresse sowie Kontonummer des/der TeilnehmerIn (Empfangsberechtigten) zu
               enthalten.
               Zusätzlich ist die Kopie des Deckblattes der Projektbeschreibungs-Mappe aus Gründen der
               sicheren Identifizierbarkeit beizulegen.

A.8.    PREISE

                Für die erste Wettbewerbsstufe sind keine Preisgelder vorgesehen.

A.8.1. Preisgeldaufteilung (2. Stufe):

               Als Gesamtpreissumme im Wettbewerb stehen insgesamt € 70.000,- zuzüglich 20 % Mwst.
               zur Verfügung. Es werden fünf gleiche Preise von € 14.000,- zuzüglich 20% Mwst.
               ausbezahlt.
               Die Ausschüttung der Preisgelder erfolgt nur bei vollständiger Erfüllung der
               Aufgabenstellung und Einhaltung der Teilnahmekriterien. Die Preisgelder beinhalten einen
               Kostenersatz für die Herstellung aller von den TeilnehmerInnen für das gegenständliche
               Wettbewerbsverfahren angefertigten Ausarbeitungen sowie aller sonstiger Spesen, die die
               TeilnehmerInnen für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren aufwenden.
               Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten eine andere Aufteilung der Preisgelder
               vorzunehmen.
               Im Verhandlungsverfahren werden keine Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet.

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A.9.   PREISGERICHT und VORPRÜFUNG

A.9.1. Die Vorprüfung wird vom Verfahrensorganisator durchgeführt. Die Vorprüfungskriterien sind insbe-
       sondere:
               Formale Bedingungen:
               -  Einhaltung der formalen Wettbewerbsbedingungen
               -  Vollständigkeit der Ausarbeitungen
               Beiträge der TeilnehmerInnen können wegen Fehlens wesentlicher, zur Beurteilung
               erforderlicher Unterlagen und müssen wegen verspäteter Einreichung oder schuldhafter
               Verletzung der Anonymität durch das Preisgericht von der Beurteilung ausgeschlossen
               werden.
               Inhaltliche Bedingungen:
               -   Einhaltung der städtebaulichen Vorgaben
               -   Einhaltung baurechtlicher Vorgaben bei Gebäuden
               -   Einhaltung der technischen Spezifikationen für Brückentragwerke
               -   Beachtung der Aspekte von Gender-Mainstreaming
               -   Beachtung der ÖNorm B 1600 (Barrierefreies Bauen)
               -   Überprüfung projektspezifischer Kennwerte (lt. vorgegeb. Formblatt)
               An der Vorprüfung werden als ExpertInnen VertreterInnen folgender Dienststellen
               mitwirken:
               MA 22 (Umweltschutz), MA 28 (Straßenbau), MA 29 (Brückenbau und Grundbau), MA 33
               (Wien leuchtet), MA 42 (Stadtgartenamt), MA 46 (Verkehrsorganisation), Wiener Linien,
               MD-BD, Leitstelle alltags- u. frauengerechtes Planen und Bauen.
               Die Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Preisgericht zu Beginn der Beurteilungs-
               sitzung in Form eines schriftlichen Vorprüfungsberichtes vorgelegt und im Rahmen der
               Beurteilungssitzung mündlich erläutert.
               In der 2. Wettbewerbsstufe erfolgen neben der Vorprüfung der eingereichten Projekte auch
               die Prüfung der Kostenermittlungen.

A.9.2. Zusammensetzung des Preisgerichtes:
       FachpreisrichterInnen:
               Arch. DI Albert Wimmer, Vorsitzender
                       (Ersatz: Arch. DI Silja Tillner)
               DI Helmut Dorr (Kammer ArchIng - Tragwerksplaner). Stv. Vorsitzender
                       (Ersatz: DI. Martin Schober)
               Arch. DI Richard Manahl (Kammer ArchIng)
                       (Ersatz: Arch. Mag.arch. Norbert Thaler)
               DI Rudolf Hinterleitner (Tragwerksplaner)
                       (Ersatz: DI Josef Mayer - Tragwerksplaner)
               DI Georgine Zabrana (Stadtratbüro Schicker)
                       Ersatz: DI Thomas Keller (MD)
               DI Richard Kronberger (MA 19-Stadtgestaltung), Schriftführer
                       (Ersatz: DI Erich Streichsbier, MA 19)
               DI Georg Kolik (MA 29)
                       (Ersatz: DI Peter Spandl, MA 29)
               SR DI Eva Kail (MD-BD)
                       (Ersatz: DI Elisabeth Irschik)
       SachpreisrichterInnen:
              Ing. Kurt Wimmer (Bezirksvorsteher 5. Bezirk)
                      (Ersatz: DI Wolfgang Niederwieser, GB4/5)
              Gabriele Votava (Bezirksvorsteherin 12. Bezirk)
                      (Ersatz: Peter Kovar BVStv. 12. Bez.)
              Renate Kaufmann (Bezirksvorsteherin 6. Bezirk)
                      (Ersatz: SR DI Peter Chlup, BVStv. 6. Bez.)
              Mag.arch. Bärbel Müller
                      (Ersatz: Mag.arch. Hannes Stiefel)

                                                                                                Seite 11
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                       AUSLOBUNG

A.9.3. Vorgangsweise des Preisgerichts:
              Die eingereichten Beiträge werden nach abgeschlossener Vorprüfung vom Preisgericht
              nach den unter Punkt A.9.4 aufgelisteten Kriterien beurteilt.
              Die Vorgangsweise des Preisgerichtes ist in den „Grundlagen für die Durchführung von
              Wettbewerben auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus“ geregelt.
              Das Preisgericht ist zu Beginn der ersten Sitzung über die Beurteilung der Projekte
              beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten PreisrichterInnen
              anwesend und mindestens die Hälfte der Anwesenden stimmberechtigte Fachpreis-
              richterInnen sind. Einer der Anwesenden muss der/die Vorsitzende oder der/die
              stellvertretende Vorsitzende sein.
              Zur Unterstützung des Preisgerichtes werden ExpertInnen ohne Stimmrecht und mit
              beratender Funktion sowie die Vorprüfer an dessen Sitzungen teilnehmen.

A.9.4. Beurteilungskriterien:
              1. Wettbewerbsstufe:
              Die Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden Beurteilungskriterien
              bewertet:
              1.)   Städtebauliche Einbindung in die örtlichen Gegebenheiten
              2.)   Erfüllung der funktionellen und verkehrstechnischen Vorgaben
              3.)   Gestalterische Qualität
              4.)   Statisch-konstruktive Konzeption und Innovation
              5.)   Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb

              2. Wettbewerbsstufe:
               Grundsätzlich gelten die gleichen Kriterien wie in der 1. Wettbewerbsstufe, ergänzt um das
               Kriterium Kosten. Zusätzlich wird beurteilt, wie gut die Empfehlungen bzw. Auflagen des
               Preisgerichtes für die vertiefte Bearbeitung umgesetzt werden.

A.9.5. Geheimhaltungspflicht:
              Die Sitzungen des Preisgerichts sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbe-
              werbsergebnisses sind alle VorprüferInnen und Mitglieder des Preisgerichtes sowie
              sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig,
              anwesend sind bzw. anwesend waren (z.B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller
              Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb ver-
              pflichtet.

A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG / BEAUFTRAGUNG

A.10.1. Absichtserklärung:
              Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbs unter Berücksichtigung der
              Empfehlungen des Preisgerichts, mit dem/der GewinnerIn ein Verhandlungsverfahren
              gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 Bundesvergabegesetz 2006 durchzuführen.
              Die Ausloberin beabsichtigt den (die) im Verhandlungsverfahren ermittelte(n)
              AuftragnehmerIn unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes als
              GeneralplanerIn stufenweise mit den angeführten Leistungen zu beauftragen. Thema der
              Verhandlungen werden insbesondere der Auftragsgegenstand, das Generalplanerhonorar,
              die Leistungsfristen und die Vertragsbestimmungen sein.
              Auftraggeberin für die gesamten Generalplanerleistungen ist die Stadt Wien, vertreten
              durch die MA 29. Seitens der MA 19 wird der Anteil der angebotenen Architekturleistungen
              im Generalplanerauftrag auf Sachlichkeit und Richtigkeit überprüft.

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REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                                         AUSLOBUNG

              Nimmt der Auslober von der Realisierung des Projektes nach Abschluss des Wettbewerbes
              Abstand, so sind alle Ansprüche der TeilnehmerInnen durch die Ausschüttung der
              Preisgelder abgedeckt.

A.10.2. Umfang der beabsichtigten Beauftragung:
              Der Generalplanervertrag wird den TeilnehmerInnen an der 2. Wettbewerbsstufe
              übergeben. Die Ausloberin legt Wert darauf, dass das künftige Planer-Team seine
              Leistungen begleitet durch ein hohes Ausmaß an Vorortpräsenz erbringt.
              Seitens der Auftraggeberin (MA 29) ist die Übertragung folgender Generalplanerleistungen
              vorgesehen (Vorschau auf den Generalplanervertrag):

                    Tragwerksplaner                                       Architekt
                    technische, organisatorische und kaufmännische        künstlerische Oberleitung in der Planungs- und
                    Federführung im GeneralplanerInnen-Team               Ausführungsphase im GeneralplanerInnen-Team

                    Vorprojekt (Vorbemessung, planliche Darstellung,      Architektonischer Vorentwurf
                    technischer Bericht, Behördenabstimmung,
                    Kostenschätzung nach ÖNORM B 1801-1)
                    Generelles Projekt (Vorbemessung, Planung und         Architektonischer Entwurf
                    statisch-konstruktive Bearbeitung, detaillierter
                    technischer Bericht, Behördenabstimmung,
                    Kostenberechnung nach ÖNORM B 1801-1)
                    Einreichung komplett (zB eisenbahnrechtlich,          Zuarbeit Einreichung (architektonischer Teil)
                    Baumrodung)

                    Oberleitung der Planungs- und Ausführungsphase        Mitwirkung an der Oberleitung in der Planungs-
                                                                          und Ausführungsphase
                    Massenermittlung, Ausschreibungsunterlagen,           Zuarbeit zu den Kostenermittlungsgrundlagen
                    Angebotsprüfung, Vergabevorschlag, Beteiligung an     und bei der Vergabe
                    den Aufklärungsgesprächen

                    Detailprojekt (statisch-konstruktive Berechnung und   Detailprojekt (architektonischer Teil und
                    Erstellung der Konstruktionszeichnungen)              Mitwirkung an der Erstellung der
                                                                          Konstruktionszeichnungen)

                    Bestandsplanung inkl. dafür notwendiger
                    Vermessungsarbeiten
                    Planungskoordination im Sinne des
                    Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG)
                    Elektroplanung für Brückenbeleuchtung und             Mitwirkung am Beleuchtungskonzept (Vorschlag
                    –überwachung (Einbindung eines befugten               Leuchten, Bemusterung etc.)
                    Fachplaners und der MA 33)

                  (Anmerkung: Das Formblatt folgt gemeinsam mit dem GP-Vertrag in der 2. WB-Stufe)

              Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand der Generalplanerleistungen:
              -      Baustellenkoordination im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG)
              -      Örtliche Bauaufsicht und Fachbauleitungen für haustechnische Gewerke
              -      Projektmanagementleistungen, Prüfingenieur, Begleitende Kontrolle und örtliche
                     Beschauten (textl.-fotograf. Beweisaufnahme).

A.10.3. Stufenweiser Leistungsabruf / Beauftragungsteile:
              Die Abrufmodalitäten werden im Zuge der Verhandlungen mit dem (der) AuftragnehmerIn
              präzisiert.

A.10.4. Selbstverpflichtung der Gewinner/Auftragnehmer
              Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden sachlichen oder
              wirtschaftlichen Gründen erforderliche Änderungen im Zuge der Verhandlungen oder der
              weiteren Bearbeitung zu verlangen. Dabei müssen jedoch die wesentlichen Qualitäts-
              merkmale des Wettbewerbsbeitrages erhalten bleiben.

                                                                                                                      Seite 13
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                     AUSLOBUNG

A.11   ART UND UMFANG DER EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN

A.11.1. Einzureichende Arbeiten 1. Stufe

       Plandarstellungen
              • Lageplan mit Brückenbauwerk, Unterwerk, mit skizzenhaftem Entwurf der sozialen
                  Einrichtungen und der Freiflächengestaltung, einschließlich der umgebenden
                  Straßenflächen M 1:500
              • Grundrisse Brücke und skizzenhafter Entwurf der sozialen Einrichtungen 1:250.
                  Darzustellen ist der Abschnitt, der die Querung des Margaretengürtels und der
                  Straßenbahntrasse beinhaltet, auf einer Länge von ca. 200m.
                  Die Grundrisse sind auf den Blättern so anzuordnen, dass die Linke Wienzeile parallel
                  zum und nächst dem oberen Blattrand liegt.
              • Alle Ansichten und schematische Schnitte M 1:250
              • 3 Schaubilder von vorgegebenen Standorten (siehe Lageplan), jeweils mit und ohne
                  soziale Einrichtungen.
              • Projektkurzbeschreibung und Erläuterungen in die Darstellungen integriert
              • Schema Ausführungsphasen des Tragwerks/Sozialstützpunkts
              Die genannten Darstellungen sind auf 2 Blättern im Planformat 90 cm (Breite) x 140 cm
              (Höhe) gemäß beiliegendem Planschema (C.3) aufkaschiert auf 10 mm Hartschaum-
              Verbundplatten abzugeben. Weitere erläuternde Darstellungen können auf max. 1 weiteren
              Tafel im Format wie oben eingereicht werden. Eine idente Parie dieser Darstellungen ist
              unkaschiert beizulegen (Prüfpläne, können 1x gefaltet sein).
       Projektbeschreibung/Formblätter – Heftmappe:
              DIN A4, mit Spiralbindung, 180° aufschlagbar. Kennzahl nur auf dem Deckblatt !
              • Erläuterungsbericht stichwortartig nach vorgegebener Struktur (siehe Beilage C.1,
                 max. 1 Seite A4)

A.11.2 Einzureichende Arbeiten 2. Stufe

       Plandarstellungen
              •   Lageplan mit Brückenbauwerk, Unterwerk, mit Skizzierung der sozialen Einrichtungen
                  und der Freiflächengestaltung, einschließlich der umgebenden Straßenflächen M 1:500
              •   Grundrisse Brücke und Skizzierung der sozialen Einrichtungen 1:250. Darzustellen ist
                  der komplette Abschnitt, zwischen der Anbindung an die Sankt-Johann-Gasse, die
                  Querung des Margaretengürtels und der Straßenbahntrasse sowie die Anbindung an
                  die Grünfläche zwischen den Gürtelfahrbahnen, auf einer Länge von ca. 350m. Da die
                  Tafelbreite nicht für die gesamte Länge ausreicht, soll bei der Teilung der mittlere
                  Abschnitt in einer Breite von ca. 200 m in einem Stück dargestellt werden.
                  Die Grundrisse sind auf den Blättern so anzuordnen, dass die Linke Wienzeile parallel
                  zum und nächst dem oberen Blattrand liegt.
              •   Alle Ansichten und schematische Schnitte M 1:250
              •   3 Schaubilder von vorgegebenen Standorten (siehe Plan Fotostandorte.jpg), jeweils
                  mit und ohne soziale Einrichtungen
              •   Projektkurzbeschreibung und Erläuterungen in die Darstellungen integriert
              •   Schema Ausführungsphasen des Tragwerks/Sozialeinrichtungen
              •   Detaildarstellungen M 1:20, mit Materialangaben:
                  Regelquerschnitt Brücke, ev. in perspektivischer Darstellung, Geländer, Beleuchtung,
                  optional: Stiegen, Rampen, Aufzüge
               Die genannten Darstellungen sind auf 2 Blättern im Planformat 90 cm (Breite) x 140 cm
               (Höhe) gemäß beiliegendem Planschema (C.3) aufkaschiert auf 10 mm Hartschaum-
               Verbundplatten abzugeben. Weitere erläuternde Darstellungen können auf max. 1 weiteren
               Tafel im Format wie oben eingereicht werden. Eine idente Parie dieser Darstellungen ist
               unkaschiert beizulegen (Prüfpläne, können 1x gefaltet sein).
       Projektbeschreibung/Formblätter – Heftmappe:
              DIN A4, mit Spiralbindung, 180° aufschlagbar. Kennzahl nur auf dem Deckblatt !
              • Erläuterungsbericht stichwortartig nach vorgegebener Struktur (siehe Beilage C.1,
                 max. 1 Seite A4)
              • Kostenermittlung laut vorgegebenem Datenblatt

                                                                                               Seite 14
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       Honorarangebot laut vorgegebenem Datenblatt in verschlossenem Kuvert
       Anmerkung: Das Datenblatt zum Honorarangebot folgt gemeinsam mit dem GP-Vertrag in der 2.
       WB-Stufe
       Einsatzmodell 1:250
                  Ein Umgebungsmodell ist bei der Ausloberin vorhanden. Das geforderte Einsatzmodell ist
                  auf einer 3 mm starken Grundplatte anzufertigen, die den Teilnehmern zur Verfügung
                  gestellt wird, und deren Umriss der Bearbeitungsgrenze (siehe beigestellter Lage- und
                  Höhenplan) entspricht. Das Modell ist einheitlich weiß, ohne farbliche Überarbeitung,
                  abzugeben.

       Wettbewerbsbeitrag auf Datenträger
              Alle vorgenannten Planunterlagen, CAD-Prüfpläne und die Projektbeschreibung samt
              angeschlossener Unterlagen – Raumprogrammlisten und Excel-Formblätter sind auch auf
              einem Datenträger (z.B. CD-ROM) in folgenden Formaten abzugeben:
              Digitale Planunterlagen: pdf
              Digitale Fotos: jpg (Auflösung 300 dpi)
              Projektbeschreibung: Word-Datei,
              Datenblätter: Excel-Datei
              Der Datenträger ist ausschließlich an der Oberseite mit der Kennzahl zu versehen. Die
              enthaltenen Dokumente und Planunterlagen dürfen weder diese Kennzahl noch sonstige
              Hinweise auf den Verfasser enthalten. Der Datenträger darf keine über die in der Projekt-
              beschreibung gelieferten Informationen hinausgehende Daten enthalten.

A.11.3 Verwendungs- und Verwertungsrechte
              Die TeilnehmerInnen beurkunden mit dem beiliegenden Verfasserblatt ihre Urheberschaft
              für das vorgelegte Projekt. Mit der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages geht das Ei-
              gentumsrecht an den eingereichten Projektunterlagen an die Ausloberin über. Das geistige
              Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei der jeweiligen ProjektverfasserIn. Gemäß den allge-
              meinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien (siehe Pkt. B.3.8.2) gehen alle Nutzungs-
              rechte an den vom beauftragten Planer erbrachten Leistungen an die Stadt Wien über.
              Die Ausloberin erhält das Recht zur Veröffentlichung der Arbeiten, z.B. der Aufnahme in die
              Wettbewerbsdatenbank der Stadt Wien, wobei die VerfasserIn und die genannten Mitar-
              beiterInnen anzuführen sind. Das Recht zur Veröffentlichung durch die ProjektverfasserIn
              ist ebenso gegeben.

A.12   ANLAGEN

              Unterlagen 1. Wettbewerbsstufe
              Die notwendigen Planunterlagen und vorhandenen Dokumente für die 1. Wettbewerbsstufe
              sind unter Punkt C. Beilagenteil auf Seite 23 angeführt und durch download von der
              Wettbewerbsseite der Stadt Wien zu beziehen
              http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/wettbewerbe

              Ergänzende Formblätter für die 2. Wettbewerbsstufe (stehen erst in der 2. Stufe zur
              Verfügung)
              -      Formblatt Kostenermittlung (WB Steg Kosten.xls)
              -      Formblatt Honorarermittlung (WB Steg Honorar.xls)
              -      Generalplanervertrag
              Die Einsatzplatte für das Modell wird den TeilnehmerInnen der 2. Stufe zeitgerecht zur
              Verfügung gestellt.

                                                                                                 Seite 15
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                       AUSLOBUNG

B. AUFGABENSTELLUNG UND PLANUNGSRICHTLINIEN

B.1.   WETTBEWERBSAUFGABE

             Die Stadt Wien beabsichtigt, im Bereich des Bruno Kreisky-Parks eine barrierefreie Fuß-
             und Radwegverbindung über den Margaretengürtel zu errichten.
             2006 befasste sich eine interdisziplinäre Gruppe von Architekten, Landschafts-Designern,
             Kunstpädagogen, Künstlern und Grafikern im Rahmen des Festivals „New Crowned Hope“,
             geleitet von Peter Sellars, und in Zusammenarbeit mit dem Studio Prix an der Universität für
             Angewandte Kunst in Wien mit einem Architekturprojekt, das Anspruch auf einen visionären
             Entwicklungsprozess hatte. Die Idee war die Schaffung eines Raumes, der die Aktivitäten
             und Menschen, die im Alltag kaum in Berührung kommen, zusammenführt. Als Ergebnis
             dieser Idee entstand – entsprechend den räumlichen, sozialen und kulturellen
             Voraussetzungen – eine Kommunikationsplattform alternativen Charakters. Die Vision dazu
             war, für das vom Verkehr umschlossene Grundstück am Gaudenzdorfer Gürtel einen
             langfristig wirksamen Masterplan zu erarbeiten. Dieser umfasste eine, dem
             emissionsbelasteten Ort und dem kontaminierten Boden adäquate Landschaftsgestaltung
             auf der Grünlinse sowie eine Nutzungsdurchmischung. Weiters wurde ein Fußgänger- und
             Radwegsteg über den Margaretengürtel vorgeschlagen.
             Nun soll das Brückentragwerk realisiert werden. Die Fuß- und Radwegverbindung soll die
             Erreichbarkeit einer zukünftigen Landschaftsgestaltung optimieren. Der Fuß- und
             Radwegsteg soll vom Bruno-Kreisky-Park über die Richtungsfahrbahn Nord des
             Margaretengürtels und die Straßenbahntrasse der Linien 6 und 18 führen, um vorläufig die
             Grünfläche zwischen den Gürtelfahrbahnen niveaufrei erreichbar zu machen. Zusätzlich zur
             Verbesserung der Zugangsmöglichkeit zur mittigen Grünfläche soll eine niveaufreie
             Radwegführung in Verlängerung des „Wiental- Radwegs“ von der St. Johann Gasse zur
             Grünfläche zwischen den Gürtelfahrbahnen und weiter in Richtung stadtauswärts bzw. in
             Richtung Westgürtel ermöglicht werden.
             Das technische Objekt eines Gleichrichter-Unterwerks der Wiener Linien ist in das Projekt
             zu integrieren, wie auch ein räumliches Konzept für eine zukünftig mögliche soziale
             Einrichtung. Teil der Wettbewerbsaufgabe ist die Einbettung sämtlicher Bauwerke in eine
             zukünftige mögliche Landschaftsgestaltungsintervention in der Grünfläche zwischen den
             Richtungsfahrbahnen des Gürtels (Unterwerk, Sozialeinrichtung und Landschaftsgestaltung
             sind aber nicht Auftragsgegenstand!).
                                     In Anlehnung an die Bewertungskategorien Vitruvs, firmitas –
                                     utilitas – venustas, strebt die Stadt Wien vor allem auch für die
                                     Realisierung von Brückenbauwerken danach, die Begriffe der
                                     Dauerhaftigkeit firmitas, der Zweckerfüllung utilitas und der
                                     Gestaltungsprinzipien Ordnung, Maßstab und Harmonie venustas,
                                     für die komplexe Herangehensweise an Planungsaufgaben wieder
                                     als Arbeitsmaxime zu verfolgen.

B.2.   WETTBEWERBSGEBIET

             Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Grünfläche zwischen Gaudenzdorfer Gürtel und Linker
             Wienzeile sowie den nördlichen Teil des Bruno-Kreisky-Parks mit der U4-Station
             Margaretengürtel (siehe Plan „WB Steg Grundplan.pdf“). Für die Trassierung des Steges
             steht der im Plan dargestellte Bereich zur Verfügung.

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REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                      AUSLOBUNG

B.3.   PLANUNGSRICHTLINIEN

B.3.1. Brückentragwerk

             Im Sinn einer optimalen Benutzbarkeit des geplanten Steges über den Margaretengürtel für
             Fußgänger und Radfahrer wird der Regelquerschnitt des Steges, im Einvernehmen mit der
             MA 29 Brückenbau und Grundbau mit folgenden Parametern festgelegt:
                    Nutzbreite des Steges mindestens 4,00 m
                    Einhaltung der ÖNorm B 1600 in der letztgültigen Fassung
                    Beleuchtung des Steges auf die gesamte Länge nach Vorgaben unter weitest-
                     möglicher Verwendung des Leuchtenkatalogs der MA33, dabei ist die Blendung
                     von Straßenverkehr und Straßenbahn zu vermeiden
                    Abwurfsicherung auf beiden Seiten des Steges bis mindestens 180cm Höhe über
                     Belagshöhe im Bereich der Straßenbahntrasse oder ein horizontaler Abwurfschutz
                     (100cm auskragend) vorzusehen. (siehe zu besichtigendes Beispiel
                     „Margaritensteg“ zwischen der linken Wienzeile (Parkplatz Naschmarkt) und der
                     Hamburger Straße (Ernst-Arnold-Park) im Bereich des Rüdigerhofs).
                    max. Rampenneigung: 4 % - der Fuß- und Radwegsteg muss den Planungsricht-
                     linien „Barrierefreies Bauen“ entsprechen
                    Einhaltung der erforderlichen lichten Höhen im Bereich der Querung der B221 –
                     Margaretengürtel und der Trasse der Straßenbahnlinien 6 und 18
                    Keine Wendelanlagen

             Das Projekt des Fuß- und Radwegsteges muss so weit wie möglich folgende Kriterien
             erfüllen:
                    Vermeidung von Nutzungsbeeinträchtigungen des Bruno-Kreisky-Parks so weit wie
                     möglich.
                    Vermeidung von Baumfällungen im Bruno-Kreisky-Park so weit wie möglich
                    Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender Wohnhäuser durch
                     Schallreflexionen am Brückenbauwerk
                    Sichere Einbindung in das bestehende Fuß- und Radwegenetz
                    Gewährleistung einer optimalen Fortsetzung des bestehenden Radweges im
                     Wiental (Rechte Wienzeile)
                    Minimierung der Konstruktionslängen zur Vermeidung unnötiger Kosten (vor allem
                     im Bereich der mittigen Grünfläche zwischen den Gürtelfahrbahnen)
                    Vermeidung von Maßnahmen an bestehenden Einbauten durch die Realisierung
                     des Steges so weit wie möglich.
                    Wirtschaftlich und technisch einwandfreie Lösung im Hinblick auf die Kosten der
                     Erhaltung
                    Optimierung der Benutzbarkeit des Steges durch Herstellung von Plateaus sowie
                     Austrittsflächen im Bereich der notwendigen Aufzugsanlagen
                    Größtmögliche Transparenz des Brückenbaukörpers
                    Einbindung in eine zukünftig mögliche Landschaftsgestaltung. Eventuelle
                     Böschungen sollten mähbar ausgeführt werden.
                    Möglichkeit der nachträglichen Integration sozialer Einrichtungen in die
                     Gesamtanlage
                    Erfüllung der statischen Erfordernisse hinsichtlich der Belastbarkeit der
                     Tunneldecken (alte Decke 2.400 kg/m2, neue Decke: Brückenklasse 1)
                    Brückenbelastung: Es sind die Einwirkungen gemäß Eurocode (EN 1990, EN
                     1991xx, EN 1998xx) und deren nationalen Anwenderdokumenten zu
                     berücksichtigen (siehe auch: "Einwirkungen auf Straßen-, Fußgänger- und
                     Radwegbrücken, Handbuch für die Praxis", herausgegeben von österreichischen
                     Normungsinstitut). Als Lastmodell sind die gleichmäßig verteilte Last (q = 5 kN/m2)
                     und die konzentrierte Einzellast (Q = 10 kN) anzusetzen. Dienstfahrzeuge müssen
                     nicht berücksichtigt werden (keine Befahrung durch Einsatzfahrzeuge, der
                     Winterdienst erfolgt nur durch kleine (Gehsteig-)Pflüge oder Jeeps mit
                     Räumschaufel).
                    Trassierung und Ausschlusszonen für Fundamente
                    Die Einbettung des Brückenbauwerks in eine zukünftige Landschaftsgestaltung soll
                     mit und ohne Sozialeinrichtungen gegeben sein.
                    Die größtmögliche Sichtbarkeit des Otto Wagner-Objektes von den relevanten
                     öffentlichen Bereichen (Margaretengürtel, Wienzeile etc.) soll gewährleistet sein

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REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL                       AUSLOBUNG

             Die Tragwerksunterkante über der Gürtelfahrbahn darf 4,70 m nicht unterschreiten
             (Sondertransporte). Um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden, sollen die Tragwerksteile
             eingehoben werden.
             Im Bestand befinden sich die Oberleitungen auf einer Höhe von 5 m - 5,5 m (Fahrdraht).
             Aus technischer Sicht können die Oberleitungen abgesenkt werden. Grundsätzlich sind bei
             Absenkungen der Oberleitungen zwischen waagrechten Abschnitten und abfallenden
             Abschnitten (1:50) Übergangsabschnitte mit der Neigung 1:100 anzuordnen. Um eine
             möglichst geringe Aufbauhöhe zu gewährleisten, kann an der Unterseite des Tragwerks
             eine Isolierplatte vorgesehen werden (Unterkonstruktion Ankerschienen, Aufbauhöhe ca.
             5cm). Der Fahrdraht befindet sich dann 10 cm unter der Isolierplatte. Die Isolierplatte muss
             an der Untersicht mit einem Überstand von 50 cm ausgeführt werden. Absenkungen von
             Oberleitungen gehen auf Kosten der Fahrzeit, da in solchen Bereichen Geschwindigkeits-
             beschränkungen erforderlich sind. Anzuwendende Normen sind EN50122, Teil 1 und
             EN50119.

B.3.2. „Unterwerk“
             Von den Wiener Linien ist ein für den Betrieb des ULF notwendiges Gleichrichter-Unterwerk
             zu errichten (Größe ca. 4,00 x 15,00 m, Höhe ca. 4,00 m, siehe Skizze). Die Voraus-
             setzungen für eine räumliche Integration ins Brückenbauwerk sind zu berücksichtigen. Aus
             stadtgestalterischer Sicht ist eine Lösung unterhalb des Tragwerks wünschenswert.
             Die Höhe des Unterwerks könnte grundsätzlich auf 3 m reduziert werden, wenn es in einen
             2 m tiefen Aushub gestellt wird. Allerdings fallen dabei nicht abschätzbare Sonderkosten
             auf Grund der Entsorgung von kontaminiertem Aushubmaterial an. Auf Grund der
             gegebenen elektromagnetischen Abstrahlung des Unterwerks ist eine unmittelbare
             Nachbarschaft von Sozialeinrichtungen und Unterwerk ungünstig.
             Von den Wiener Linien wurden mehrere Standortvarianten für das Unterwerk angedacht:
             - Stationsbereich östlich der Gürtelfahrbahn (Verkabelung schwierig)
             - Stationsbereich unmittelbar an der Rückseite des Otto-Wagner-Gebäudes (aus
                stadtgestalterischer Sicht auszuschließen)
             - Anschließend an den Stand der Firma Mann (beste Variante für Verkabelung)
             - Grünlinse auf stadtauswärtiger Seite der Straßenbahntrasse (Standort für räumliche
                Integration ins Brückentragwerk.

B.3.3. Fundierung
             Die möglichen Fundierungszonen für das neue Brückentragwerk sind dem Plan „WB Steg
             Grundplan.dwg“ zu entnehmen. Aufgrund der Kontaminierung sollen Fundierungsmaßnah-
             men mit möglichst geringem Erdaushub vorgesehen werden, z.B. seichte Streifenfun-
             dierungen oder Tiefenfundierungen mit geringem Durchmesser (duktile Pfähle,
             Rammpfähle etc.).

B.3.4. Entwässerung
             Sämtliche Brückenabwässer des neuen Brückentragwerkes sind zu fassen und an die
             bestehenden Entwässerungssysteme anzuschließen. Das Entwässerungskonzept ist
             planlich darzustellen.

B.3.5. Trassierung
             Die bestehende Haltestelle der Straßenbahn kann zukünftig auch in eine Doppelhaltestelle
             umgewandelt werden. Um Kosten zu sparen sollte ein Mindestabstand von Baulichkeiten
             zur Gleisachse von mind. 4m eingehalten werden, da sonst eine offene Bahnerdung
             erforderlich wäre, was höhere Herstellungskosten sowie einen erhöhten Erhaltungsaufwand
             bedeutet. Die Straßenbahntrasse sollte auf möglichst kurzem Weg gequert werden, eine 45
             Grad-Querung ist grundsätzlich auch möglich.
             Sämtliche Schächte müssen erhalten und zugänglich bleiben (Düker).
             Der Querungsbereich des Tragwerks über der neuen Tunneldecke sollte frei gehalten und
             wartbar bleiben, da sonst besondere Abdichtungsmaßnahmen erforderlich werden. Die
             Wartbarkeit der Tunneldecke des neuen U-Bahntunnels soll weiter gewährleistet sein.

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