MAGISTRAT DER STADT WIEN, MAGISTRATSABTEILUNG 19 MAGISTRATSABTEILUNG 29 - OFFENER, ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AUSLOBERIN: MAGISTRAT DER STADT WIEN, MAGISTRATSABTEILUNG 19 MAGISTRATSABTEILUNG 29 OFFENER, ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL IN WIEN AUSLOBUNGSTEXT VERFAHRENSORGANISATION: ARCHITEKTEN DI FRANZ KUZMICH, DI GERHARD KLEINDIENST WIEN, 23.7.2009
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN Seite 3 A.1. AusloberIn / Wettbewerbsbetreuung 3 A.2. Gegenstand des Wettbewerbes 3 A.3. Art des Wettbewerbes 3 A.4. Verfahrensbestimmungrn 4 A.5. Termine 5 A.6. WettbewerbsteilnehmerInnen / Teilnahmeberechtigung 7 A.7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 10 A.8 Preise 10 A.9. Preisgericht und Vorprüfung 11 A.10. Absichtserklärung / Beauftragung 12 A.11. Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen 14 A.12 Anlagen 15 B. BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG UND PLANUNGSRICHTLINIEN 16 B.1. Wettbewerbsaufgabe 16 B.2. Wettbewerbsgebiet 16 B.3. Planungsrichtlinien 17 B.4. Kosten / Termine 20 C. BEILAGENTEIL – BEARBEITUNGSUNTERLAGEN 22 C.1 Erläuterungsbericht und Technischer Bericht 23 C.2 VerfasserInnenbrief 24 C.3 Planschema 25 C.4 Formblatt zur Kostenermittlung (erst in 2. WB-Stufe) C.5 CD-ROM mit allen Bearbeitungsunterlagen Gendergerechte Schreibweise: Im folgenden Text wird der gendergerechten Schreibweise durch die Verwendung des sog. „Binnen-I“ für die männliche und weibliche Form Rechnung getragen, z.B.TeilnehmerIn = Teilnehmer und Teilnehmerin. Seite 2
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG A. ALLGEMEINE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN A 1. AUSLOBERIN / WETTBEWERBSBETREUUNG A 1.1. Ausloberin: Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 19 - Architektur und Stadtgestaltung 1120 Wien, Niederhofstraße 23 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Erich Streichsbier und Magistratsabteilung 29 - Brückenbau und Grundbau 1160 Wien, Wilhelminenstraße 93 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Peter Spandl A 1.2. Auftraggeberin für die Generalplanerleistungen: Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch Magistratsabteilung 29 - Brückenbau und Grundbau 1160 Wien, Wilhelminenstraße 93 A 1.3. Bauherr: Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch Magistratsabteilung 29 - Brückenbau und Grundbau 1160 Wien, Wilhelminenstraße 93 A 1.4 Verfahrensorganisation und Vorprüfung: Architekten Dipl.-Ing. Franz Kuzmich, Dipl.-Ing. Gerhard Kleindienst 1040 Wien, Klagbaumgasse 9 Tel.: 01-581 35 65 Fax: 01-581 35 68 E-mail: franzkuzmich@csi.com A 1.5 Fachvorprüfung: Die Vorprüfung der Tragwerksplanung/ statisch-konstruktiven Planung erfolgt durch die Fachvorprüfer: ROBL INGENIEURCONSULTING Ziviltechniker GmbH Nußallee 3, 2100 Leobendorf, Filialen, Email: office@robl-ic.at Verantwortlich: Dipl.-Ing. Josef Robl A.2. GEGENSTAND DES WETTBEWERBES: Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von architektonischen Entwürfen für den Neubau eines Fuß- und Radwegsteges über den Margaretengürtel im Bereich des Wientales in Wien unter Bedachtnahme auf zukünftig mögliche freiraumplanerische und soziale Interventionen. A.3. ART DES WETTBEWERBES: Der Wettbewerb wird als offener, EU-weiter, zweistufiger, in beiden Stufen anonymer Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich nach den Bestimmungen des österreichischem Bundesvergabegesetz 2006 idgF (BVergG 2006) durchgeführt. 1. Wettbewerbsstufe: Aus den in der anonymen 1. Wettbewerbsstufe eingelangten Beiträgen werden fünf TeilnehmerInnen für eine vertiefte Bearbeitung im Rahmen der 2. Wettbewerbsstufe, sowie Seite 3
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG drei NachrückerInnen durch das Preisgericht ausgewählt. Hierauf erfolgt unter Wahrung der Anonymität die Überprüfung der Eignung gemäß BvergG. 2. Wettbewerbsstufe: Die fünf ausgewählten TeilnehmerInnen und NachrückerInnen werden notariell aufgefordert, binnen 8 Tagen die geforderten Eignungsnachweise zu übermitteln. Stellt sich heraus, dass ein (eine) dieser ausgewählten Verfasser(innnen) einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Danach erfogt die Verständigung der fünf endgültig ausgewähltenTeilnehmerInnen und die Einladung zur Teilnahme an der zweiten Wettbewerbsstufe. Verhandlungsverfahren: Die Ausloberln wird nach Abschluss des zweistufigen Wettbewerbes und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den GewinnerInnen ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß BVergG 2006 für die Übertragung der Generalplanerleistungen durchführen. Beim Verhandlungsverfahren wird zunächst nur mit dem Gewinner des ersten Preises verhandelt. Die Ausloberin behält sich jedoch vor, bei einem Scheitern der Verhandlungen mit dem Gewinner / der Gewinnerin des ersten Preises weitere Verhandlungen mit den GewinnerInnen des zweiten bzw auch des dritten Preises zu führen. A.4. VERFAHRENSBESTIMMUNGEN A.4.1. Als Grundlagen des Wettbewerbs gelten: Bundesvergabegesetz (BVergG) 2006 bzw. in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Wettbewerbes geltenden Fassung. Auslobungsunterlagen in der vorliegenden Fassung mitsamt den an die Teilnehmer- Innen übermittelten Unterlagen sowie die schriftliche Anfragebeantwortung. „Grundlagen für die Durchführung von Wettbewerben auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus“ (Stand 2008) Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2000) Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien (siehe Pkt. B.3.8.2) Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. A.4.2. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jeder/jede TeilnehmerIn sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig sind. A.4.3. Gerichtsstand: Bei Streitigkeiten unterwerfen sich die Parteien der österreichischen Gerichtsbarkeit. Als Gerichtsstand gilt Wien als Sitz der Ausloberin. A.4.4. Verfahrenssprache: Die Verfahrens- und Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Alle im Zuge der Verfahrens- und Projektabwicklung eingereichten Unterlagen sind durch die VerfahrensteilnehmerInnen in deutscher Sprache zu verfassen. Seite 4
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG A.4.5. Prüfungsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft. Mit Schreiben vom 26.6.2009 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Auftraggeberin unter Bekanntgabe der Verfahrensnummer WNB 09/14 bekundet und PreisrichterInnen nominiert. A.5. TERMINE Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes 8.7.2009 Download bzw. Versand der Auslobungsunterlagen ab 29.7.2009 Bearbeitungszeitraum 1. Wettbewerbsstufe: 29.7. - 5.10.2009 Schriftliche Anfragen bis 24. 8. 2009 Fragebeantwortung bis 4. 9. 2009 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Stufe: 5. 10. 2009 17:00 Uhr Sitzung des Preisgerichtes 1. Stufe: 21.10.2009 Verständigung der 5 TeilnehmerInnen für die 2. Stufe und Ausgabe der ergänzenden Unterlagen 19.11.2009 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Stufe: 25. 1. 2010 17:00 Uhr Sitzung des Preisgerichtes 2. Stufe 17. 2. 2010 Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis: 24. 2. 2010 Verhandlungsverfahren: ab März 2010 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: ab März 2010 A.5.1. 1. Wettbewerbsstufe A.5.1.1 Ausgabe der Unterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen können durch Download über die Internetadresse http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/wettbewerbe abgerufen werden. Für die Lesbarkeit digitaler Daten übernimmt die Ausloberin keine Gewähr. Allfällige Nachträge, ergänzendes Material und Protokolle können ebenso über diese Internetadresse eingesehen bzw. abgerufen werden. Gegen Kostenerlag (Euro 30,- inkl. 20% MWSt.) können die Unterlagen auch auf CD-ROM ab 29.7.2009 - nach Voranmeldung - beim Berater der Ausloberin abgeholt oder schriftlich per Fax oder Email angefordert werden (Ausfolgung gegen Nachweis der Einzahlung); einzuzahlen auf das Kto.Nr. 02230429, Erste Bank, BLZ 20111, bzw. für Auslandsüberweisungen: BIC: GIBAATWW, IBAN: AT572011100002230429), lautend auf DI Franz Kuzmich. A.5.1.2 Schriftliche Anfragen: Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbsaufgabe können ausnahmslos schriftlich bis spätestens 24.8.2009 12:00 Uhr an die Notariatskanzlei Dr. Frieser per E-Mail kanzlei@notar-frieser.at gestellt werden. A.5.1.3 Fragebeantwortung: Die Fragebeantwortung kann von den TeilnehmerInnen ab 4.9.2009 über die Internetadresse http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/wettbewerbe abgerufen werden. Die Fragebeantwortung erfolgt in anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf die Fragesteller zulässt. A.5.1.4 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (Pläne und Schriftstücke): Die Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am 5.10.2009 bis 17:00 Uhr beim Verfahrensorganisator (Arch. Franz Kuzmich, Wien 4., Klagbaumgasse 9), unter Wahrung der Anonymität einlangen. Per Botendienst, Post oder auf anderem Wege übermittelte Beiträge müssen bis dahin eingelangt sein. Datum des Poststempels gilt nicht als Seite 5
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG Einlangungszeitpunkt. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen liegt beim Teilnehmer/bei der Teilnehmerin. (Anmerkung: Als Absender ist allenfalls die zuständige Standesvertretung des Teilnehmers/der Teilnehmerin anzugeben.). A.5.1.5 Tagung des Preisgerichtes: Die Tagung des Preisgerichtes ist für 21.10.2009 vorgesehen. 5 TeilnehmerInnen werden für die vertiefte Bearbeitung in der 2. Wettbewerbsstufe ausgewählt und für den Fall, dass von einem oder mehreren der ausgewählten TeilnehmerInnen die geforderten Eignungsnachweise nicht fristgerecht erbracht werden, 3 Nachrücker. A.5.2. 2. Wettbewerbsstufe A.5.2.1 Ausgabe der Unterlagen: Nach Überprüfung der geforderten Eignungsnachweise werden die 5 TeilnehmerInnen für die 2. Wettbewerbsstufe per E-mail verständigt. Stellt sich heraus, dass einer (eine) dieser ausgewählten Verfasser(innnen) nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungs- grund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. A.5.2.2 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (Pläne und Schriftstücke): Die Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am 25.1.2010 bis 17:00 Uhr beim Verfahrensorganisator (Arch. Franz Kuzmich, Wien 4., Klagbaumgasse 9), in anonymer Form einlangen. Per Botendienst, Post oder auf anderem Wege übermittelte Beiträge müssen bis dahin eingelangt sein. Datum des Poststempels gilt nicht als Einlangungszeitpunkt. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen liegt beim Teilnehmer/bei der Teilnehmerin. A.5.2.3 Tagung des Preisgerichtes: Die Tagung des Preisgerichtes ist für 17.2.2010 vorgesehen. A.5.2.4 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Das Ergebnis des Wettbewerbes wird den WettbewerbsteilnehmerInnen binnen 8 Tagen nach der Sitzung des Preisgerichtes per E-Mail mitgeteilt. Ab Zustellung des Protokolls beginnt die 14-tägige Stillhaltefrist. A.5.3. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes voraussichtlich im März 2010 ausgestellt. Genauer Zeitpunkt und Ort dieser Ausstellung werden auf der Internetadresse http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/wettbewerbe bekannt gegeben. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse des Wettbewerbes in die Wettbewerbs-Datenbank der Stadt Wien aufzunehmen. A.5.4. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten: Eine Rücksendung von Wettbewerbsarbeiten ist nicht vorgesehen. Innerhalb einer noch bekanntzugebenden Frist wird die Abholung nicht prämiierter Wettbewerbsarbeiten jedoch möglich sein. Die 5 für die 2. Wettbewerbsstufe ausgewählten Wettbewerbsarbeiten verbleiben im Besitz der Stadt Wien. Seite 6
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG A.6 WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN / TEILNAHMEBERECHTIGUNG Der Zulassungsbereich für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren umfasst alle EU-Staaten, die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Schweiz. Um am Wettbewerb teilnehmen zu können müssen BewerberInnen bzw. Arbeitsgemeinschaften Fachkenntnisse auf dem Fachgebiet Architektur und auf dem Fachgebiet Bauwesen nachweisen können. Dieser Nachweis ist gemeinsam mit den anderen Nachweisen lt. Pkt. A.6.8 innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Aufforderung (siehe Pkt. A.3) zu erbringen. Im Einzelnen gelten folgende Berechtigungen: A.6.1. Einzelunternehmer und Gesellschaften: • Österreichische Architekten und Architektinnen und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis (ZT mit ruhender Befugnis siehe A.6.2) gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. • Österreichische Zivilingenieure für Hochbau, Zivilingenieure bzw. Ingenieurkonsu- lentInnen für Bauwesen • Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in einem Mitgliedsstaat des EWR zur Ausübung des Berufes eines selbständigen Architekten, bzw. Ingenieurkonsulenten berechtigt sind. • Natürliche Personen, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz sind und eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers (der Teilnehmerin) besitzen. • Juristische Personen im vorgenanntem Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbs- aufgabe entspricht und eine(r) der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der Verfasser (die Verfasserin) der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. • Bei TeilnehmerInnengemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahme- berechtigung nachweisen können. • Teilbewerbungen sind nicht zugelassen. A.6.2 Planungsgemeinschaften: Bei Planungsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ausnahme: TeilnehmerInnen mit ruhender Befugnis können mit ZT mit aufrechter Befugnis Teams bilden. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich jedoch, vor Einleitung des Verhandlungsverfahrens dem Auftraggeber das Bestehen einer aufrechten Befugnis nachzuweisen. Der/die Zustellungsbevollmächtigte ist in der Verfassererklärung namhaft zu machen. A.6.3 Mehrfachteilnahme: Jeder/jede TeilnehmerIn ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der/die VerfasserIn beteiligt ist, nach sich. A.6.4 Varianten: Varianten sind nicht zugelassen und werden bereits im Zuge der Vorprüfung ausge- schieden wovon das Hauptprojekt jedoch nicht betroffen ist. A.6.5 MitarbeiterInnen: Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines oder mehrerer MitarbeiterInnen bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin genannt Seite 7
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses zu nennen. A.6.6 Ausscheidungsgründe Wettbewerbsarbeiten sind in der 1. Wettbewerbsstufe neben den in der WOA genannten Gründen noch aus folgenden Gründen von der Beurteilung auszuschließen: • Fehlen wesentlicher für die Beurteilung erforderlicher Unterlagen • Schuldhafte Verletzung der Anonymität • Verspätete Abgabe • Nichterfüllung der Wettbewerbsaufgabe • Nichterfüllung der Teilnahmeberechtigung A.6.7 Ausschließungsgründe Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: 1. Alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerb oder der Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben, sofern dadurch ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen ist. Nachdem alle erarbeiteten Unterlagen öffentlich gemacht werden, sind auch deren Verfasser zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung seitens der Bundes- bzw. Länderkammer stellt keinen Ausschließungsgrund dar. 2. Die VorprüferInnen, PreisrichterInnen und ErsatzpreisrichterInnen sowie: • deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene). • deren TeilhaberInnen an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Büro- gemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden). • Personen die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte, bei UniversitätsprofessorInnen die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; • Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in sei- ner/ihrer Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. Ausschließungsgründe die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe werden auch dann für den/die TeilnehmerIn wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen beziehen. Im Übrigen gelten die Ausschlussgründe gemäß BVergG § 68. A.6.8 Besondere Anforderungen/Eignungsnachweise: A.6.8.1. Nachweis der Befugnis • Für Österreichische ArchitektInnen und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis (ZT mit ruhender Befugnis siehe A.6.2) Nachweis der Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. • Eine Gewerbeberechtigung oder eine andere Berechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistung. • Falls diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine Urkunde bzw. Bescheinigung gem. Anhang VII BVergG 2006 über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes des Unternehmers oder eine Urkunde über die erforderliche Mitgliedschaft zu einer zuständigen Organisation. Seite 8
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG Falls auch diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine eidesstattliche Erklärung (in deutscher Sprache). A.6.8.2. Nachweis der allgemein beruflichen Zuverlässigkeit Der Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit, d.h., dass kein Ausschlussgrund gemä ß §68 (1) BVergG 2006 vorliegt, ist zu erbringen durch: • Vorlage eines Auszuges aus einem entsprechenden Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes des Unternehmers, aus dem hervorgeht, dass gegen ihn kein Konkursverfahren oder kein gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde oder durch • Vorlage einer Strafregisterbescheinigung oder gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus der hervorgeht, dass gegen ihn oder - sofern es sich um juristische Personen, handelsrechtliche Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt - gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt. sowie durch • durch Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges oder Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Unternehmers/der Unternehmerin oder • durch Vorlage der letztgültigen Lastschriftanzeige oder Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger Dokumente des Herkunftslandes des Unternehmers/der Unternehmerin A.6.8.3. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dieser Nachweis ist zu erbringen durch • die Bestätigung einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung über mind. 550.000,- EUR (exkl. Mwst.) und • durch Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges zuständiger Kassen für Sozialbeiträge A.6.8.4. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit • Eine Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Unternehmer (die Unternehmerin) für die Ausführung der Dienstleistung verfügen wird. Hiezu gehört auch, dass im Auftragsfall sichergestellt ist, dass ein Projektleiter (eine Projektleiterin) oder ein Mitarbeiter (eine Mitarbeiterin) mit gleicher Kompetenz permanent erreichbar ist, um jederzeit Besprechungen unmittelbar vor Ort einberufen zu können. Der Unternehmer kann den Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß § 70 (4) BVergG 2006 auch durch den Nachweis der Eintragung in einem einschlägigen, allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten (z.B. ANKÖ) führen, sofern diesem die vom Auftraggeber geforderten Unterlagen vorliegen und vom Auftraggeber selbst unmittelbar abrufbar sind. In der 1. Wettbewerbsstufe müssen im VerfasserInnenbrief, der in einem verschlossenen Kuvert beizubringen ist, nur der/die VerfasserInnen genannt werden und nachgewiesen werden, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit eine aufrechte oder ruhende Befugnis besteht und eidesstattlich erklärt werden, dass entsprechende Nachweise der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit und finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie das Nennen des zwingend verlangten Planungspartners (laut Pkt. A.6) auf Verlangen (für die 2. Stufe) innerhalb von 8 Tagen erbracht werden können. Seite 9
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG Weiters ist verbindlich zu erklären, dass in der Umsetzung der späteren Planungsleistungen die federführende Abwicklung durch die Tragwerksplaner unter stetiger Einbindung des Architekten erfolgen wird. A.7. FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG: A.7.1 Kennzeichnung der Unterlagen: In beiden Wettbewerbsstufen sind sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit (bei gehefteten Unterlagen nur auf dem Deckblatt) rechts oben anzubringen ist. Auf dem Modell ist die Kennzahl gut sichtbar an der Oberseite anzubringen. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „WETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG MARGARETENGÜRTEL“ zu tragen. Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung „WETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG MARGARETENGÜRTEL“ zu versehen. A.7.2 Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen. A.7.3 VerfasserInnenbrief: Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den VerfasserInnenbrief (siehe Beilage C.5) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des/der TeilnehmerIn (der Arbeits- oder TeilnehmerInnengemeinschaft) unter Anführung der MitarbeiterInnen enthält. Bei TeilnehmerInnengemeinschaften ist ein Mitglied als Zustellungsbevollmächtigte(r) auszuweisen. Der VerfasserInnenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E- Mail-Adresse sowie Kontonummer des/der TeilnehmerIn (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Zusätzlich ist die Kopie des Deckblattes der Projektbeschreibungs-Mappe aus Gründen der sicheren Identifizierbarkeit beizulegen. A.8. PREISE Für die erste Wettbewerbsstufe sind keine Preisgelder vorgesehen. A.8.1. Preisgeldaufteilung (2. Stufe): Als Gesamtpreissumme im Wettbewerb stehen insgesamt € 70.000,- zuzüglich 20 % Mwst. zur Verfügung. Es werden fünf gleiche Preise von € 14.000,- zuzüglich 20% Mwst. ausbezahlt. Die Ausschüttung der Preisgelder erfolgt nur bei vollständiger Erfüllung der Aufgabenstellung und Einhaltung der Teilnahmekriterien. Die Preisgelder beinhalten einen Kostenersatz für die Herstellung aller von den TeilnehmerInnen für das gegenständliche Wettbewerbsverfahren angefertigten Ausarbeitungen sowie aller sonstiger Spesen, die die TeilnehmerInnen für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren aufwenden. Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten eine andere Aufteilung der Preisgelder vorzunehmen. Im Verhandlungsverfahren werden keine Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet. Seite 10
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG A.9. PREISGERICHT und VORPRÜFUNG A.9.1. Die Vorprüfung wird vom Verfahrensorganisator durchgeführt. Die Vorprüfungskriterien sind insbe- sondere: Formale Bedingungen: - Einhaltung der formalen Wettbewerbsbedingungen - Vollständigkeit der Ausarbeitungen Beiträge der TeilnehmerInnen können wegen Fehlens wesentlicher, zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen und müssen wegen verspäteter Einreichung oder schuldhafter Verletzung der Anonymität durch das Preisgericht von der Beurteilung ausgeschlossen werden. Inhaltliche Bedingungen: - Einhaltung der städtebaulichen Vorgaben - Einhaltung baurechtlicher Vorgaben bei Gebäuden - Einhaltung der technischen Spezifikationen für Brückentragwerke - Beachtung der Aspekte von Gender-Mainstreaming - Beachtung der ÖNorm B 1600 (Barrierefreies Bauen) - Überprüfung projektspezifischer Kennwerte (lt. vorgegeb. Formblatt) An der Vorprüfung werden als ExpertInnen VertreterInnen folgender Dienststellen mitwirken: MA 22 (Umweltschutz), MA 28 (Straßenbau), MA 29 (Brückenbau und Grundbau), MA 33 (Wien leuchtet), MA 42 (Stadtgartenamt), MA 46 (Verkehrsorganisation), Wiener Linien, MD-BD, Leitstelle alltags- u. frauengerechtes Planen und Bauen. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Preisgericht zu Beginn der Beurteilungs- sitzung in Form eines schriftlichen Vorprüfungsberichtes vorgelegt und im Rahmen der Beurteilungssitzung mündlich erläutert. In der 2. Wettbewerbsstufe erfolgen neben der Vorprüfung der eingereichten Projekte auch die Prüfung der Kostenermittlungen. A.9.2. Zusammensetzung des Preisgerichtes: FachpreisrichterInnen: Arch. DI Albert Wimmer, Vorsitzender (Ersatz: Arch. DI Silja Tillner) DI Helmut Dorr (Kammer ArchIng - Tragwerksplaner). Stv. Vorsitzender (Ersatz: DI. Martin Schober) Arch. DI Richard Manahl (Kammer ArchIng) (Ersatz: Arch. Mag.arch. Norbert Thaler) DI Rudolf Hinterleitner (Tragwerksplaner) (Ersatz: DI Josef Mayer - Tragwerksplaner) DI Georgine Zabrana (Stadtratbüro Schicker) Ersatz: DI Thomas Keller (MD) DI Richard Kronberger (MA 19-Stadtgestaltung), Schriftführer (Ersatz: DI Erich Streichsbier, MA 19) DI Georg Kolik (MA 29) (Ersatz: DI Peter Spandl, MA 29) SR DI Eva Kail (MD-BD) (Ersatz: DI Elisabeth Irschik) SachpreisrichterInnen: Ing. Kurt Wimmer (Bezirksvorsteher 5. Bezirk) (Ersatz: DI Wolfgang Niederwieser, GB4/5) Gabriele Votava (Bezirksvorsteherin 12. Bezirk) (Ersatz: Peter Kovar BVStv. 12. Bez.) Renate Kaufmann (Bezirksvorsteherin 6. Bezirk) (Ersatz: SR DI Peter Chlup, BVStv. 6. Bez.) Mag.arch. Bärbel Müller (Ersatz: Mag.arch. Hannes Stiefel) Seite 11
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG A.9.3. Vorgangsweise des Preisgerichts: Die eingereichten Beiträge werden nach abgeschlossener Vorprüfung vom Preisgericht nach den unter Punkt A.9.4 aufgelisteten Kriterien beurteilt. Die Vorgangsweise des Preisgerichtes ist in den „Grundlagen für die Durchführung von Wettbewerben auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus“ geregelt. Das Preisgericht ist zu Beginn der ersten Sitzung über die Beurteilung der Projekte beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten PreisrichterInnen anwesend und mindestens die Hälfte der Anwesenden stimmberechtigte Fachpreis- richterInnen sind. Einer der Anwesenden muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende sein. Zur Unterstützung des Preisgerichtes werden ExpertInnen ohne Stimmrecht und mit beratender Funktion sowie die Vorprüfer an dessen Sitzungen teilnehmen. A.9.4. Beurteilungskriterien: 1. Wettbewerbsstufe: Die Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden Beurteilungskriterien bewertet: 1.) Städtebauliche Einbindung in die örtlichen Gegebenheiten 2.) Erfüllung der funktionellen und verkehrstechnischen Vorgaben 3.) Gestalterische Qualität 4.) Statisch-konstruktive Konzeption und Innovation 5.) Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb 2. Wettbewerbsstufe: Grundsätzlich gelten die gleichen Kriterien wie in der 1. Wettbewerbsstufe, ergänzt um das Kriterium Kosten. Zusätzlich wird beurteilt, wie gut die Empfehlungen bzw. Auflagen des Preisgerichtes für die vertiefte Bearbeitung umgesetzt werden. A.9.5. Geheimhaltungspflicht: Die Sitzungen des Preisgerichts sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbe- werbsergebnisses sind alle VorprüferInnen und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb ver- pflichtet. A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG / BEAUFTRAGUNG A.10.1. Absichtserklärung: Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, mit dem/der GewinnerIn ein Verhandlungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 Bundesvergabegesetz 2006 durchzuführen. Die Ausloberin beabsichtigt den (die) im Verhandlungsverfahren ermittelte(n) AuftragnehmerIn unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes als GeneralplanerIn stufenweise mit den angeführten Leistungen zu beauftragen. Thema der Verhandlungen werden insbesondere der Auftragsgegenstand, das Generalplanerhonorar, die Leistungsfristen und die Vertragsbestimmungen sein. Auftraggeberin für die gesamten Generalplanerleistungen ist die Stadt Wien, vertreten durch die MA 29. Seitens der MA 19 wird der Anteil der angebotenen Architekturleistungen im Generalplanerauftrag auf Sachlichkeit und Richtigkeit überprüft. Seite 12
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG Nimmt der Auslober von der Realisierung des Projektes nach Abschluss des Wettbewerbes Abstand, so sind alle Ansprüche der TeilnehmerInnen durch die Ausschüttung der Preisgelder abgedeckt. A.10.2. Umfang der beabsichtigten Beauftragung: Der Generalplanervertrag wird den TeilnehmerInnen an der 2. Wettbewerbsstufe übergeben. Die Ausloberin legt Wert darauf, dass das künftige Planer-Team seine Leistungen begleitet durch ein hohes Ausmaß an Vorortpräsenz erbringt. Seitens der Auftraggeberin (MA 29) ist die Übertragung folgender Generalplanerleistungen vorgesehen (Vorschau auf den Generalplanervertrag): Tragwerksplaner Architekt technische, organisatorische und kaufmännische künstlerische Oberleitung in der Planungs- und Federführung im GeneralplanerInnen-Team Ausführungsphase im GeneralplanerInnen-Team Vorprojekt (Vorbemessung, planliche Darstellung, Architektonischer Vorentwurf technischer Bericht, Behördenabstimmung, Kostenschätzung nach ÖNORM B 1801-1) Generelles Projekt (Vorbemessung, Planung und Architektonischer Entwurf statisch-konstruktive Bearbeitung, detaillierter technischer Bericht, Behördenabstimmung, Kostenberechnung nach ÖNORM B 1801-1) Einreichung komplett (zB eisenbahnrechtlich, Zuarbeit Einreichung (architektonischer Teil) Baumrodung) Oberleitung der Planungs- und Ausführungsphase Mitwirkung an der Oberleitung in der Planungs- und Ausführungsphase Massenermittlung, Ausschreibungsunterlagen, Zuarbeit zu den Kostenermittlungsgrundlagen Angebotsprüfung, Vergabevorschlag, Beteiligung an und bei der Vergabe den Aufklärungsgesprächen Detailprojekt (statisch-konstruktive Berechnung und Detailprojekt (architektonischer Teil und Erstellung der Konstruktionszeichnungen) Mitwirkung an der Erstellung der Konstruktionszeichnungen) Bestandsplanung inkl. dafür notwendiger Vermessungsarbeiten Planungskoordination im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) Elektroplanung für Brückenbeleuchtung und Mitwirkung am Beleuchtungskonzept (Vorschlag –überwachung (Einbindung eines befugten Leuchten, Bemusterung etc.) Fachplaners und der MA 33) (Anmerkung: Das Formblatt folgt gemeinsam mit dem GP-Vertrag in der 2. WB-Stufe) Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand der Generalplanerleistungen: - Baustellenkoordination im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) - Örtliche Bauaufsicht und Fachbauleitungen für haustechnische Gewerke - Projektmanagementleistungen, Prüfingenieur, Begleitende Kontrolle und örtliche Beschauten (textl.-fotograf. Beweisaufnahme). A.10.3. Stufenweiser Leistungsabruf / Beauftragungsteile: Die Abrufmodalitäten werden im Zuge der Verhandlungen mit dem (der) AuftragnehmerIn präzisiert. A.10.4. Selbstverpflichtung der Gewinner/Auftragnehmer Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderliche Änderungen im Zuge der Verhandlungen oder der weiteren Bearbeitung zu verlangen. Dabei müssen jedoch die wesentlichen Qualitäts- merkmale des Wettbewerbsbeitrages erhalten bleiben. Seite 13
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG A.11 ART UND UMFANG DER EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN A.11.1. Einzureichende Arbeiten 1. Stufe Plandarstellungen • Lageplan mit Brückenbauwerk, Unterwerk, mit skizzenhaftem Entwurf der sozialen Einrichtungen und der Freiflächengestaltung, einschließlich der umgebenden Straßenflächen M 1:500 • Grundrisse Brücke und skizzenhafter Entwurf der sozialen Einrichtungen 1:250. Darzustellen ist der Abschnitt, der die Querung des Margaretengürtels und der Straßenbahntrasse beinhaltet, auf einer Länge von ca. 200m. Die Grundrisse sind auf den Blättern so anzuordnen, dass die Linke Wienzeile parallel zum und nächst dem oberen Blattrand liegt. • Alle Ansichten und schematische Schnitte M 1:250 • 3 Schaubilder von vorgegebenen Standorten (siehe Lageplan), jeweils mit und ohne soziale Einrichtungen. • Projektkurzbeschreibung und Erläuterungen in die Darstellungen integriert • Schema Ausführungsphasen des Tragwerks/Sozialstützpunkts Die genannten Darstellungen sind auf 2 Blättern im Planformat 90 cm (Breite) x 140 cm (Höhe) gemäß beiliegendem Planschema (C.3) aufkaschiert auf 10 mm Hartschaum- Verbundplatten abzugeben. Weitere erläuternde Darstellungen können auf max. 1 weiteren Tafel im Format wie oben eingereicht werden. Eine idente Parie dieser Darstellungen ist unkaschiert beizulegen (Prüfpläne, können 1x gefaltet sein). Projektbeschreibung/Formblätter – Heftmappe: DIN A4, mit Spiralbindung, 180° aufschlagbar. Kennzahl nur auf dem Deckblatt ! • Erläuterungsbericht stichwortartig nach vorgegebener Struktur (siehe Beilage C.1, max. 1 Seite A4) A.11.2 Einzureichende Arbeiten 2. Stufe Plandarstellungen • Lageplan mit Brückenbauwerk, Unterwerk, mit Skizzierung der sozialen Einrichtungen und der Freiflächengestaltung, einschließlich der umgebenden Straßenflächen M 1:500 • Grundrisse Brücke und Skizzierung der sozialen Einrichtungen 1:250. Darzustellen ist der komplette Abschnitt, zwischen der Anbindung an die Sankt-Johann-Gasse, die Querung des Margaretengürtels und der Straßenbahntrasse sowie die Anbindung an die Grünfläche zwischen den Gürtelfahrbahnen, auf einer Länge von ca. 350m. Da die Tafelbreite nicht für die gesamte Länge ausreicht, soll bei der Teilung der mittlere Abschnitt in einer Breite von ca. 200 m in einem Stück dargestellt werden. Die Grundrisse sind auf den Blättern so anzuordnen, dass die Linke Wienzeile parallel zum und nächst dem oberen Blattrand liegt. • Alle Ansichten und schematische Schnitte M 1:250 • 3 Schaubilder von vorgegebenen Standorten (siehe Plan Fotostandorte.jpg), jeweils mit und ohne soziale Einrichtungen • Projektkurzbeschreibung und Erläuterungen in die Darstellungen integriert • Schema Ausführungsphasen des Tragwerks/Sozialeinrichtungen • Detaildarstellungen M 1:20, mit Materialangaben: Regelquerschnitt Brücke, ev. in perspektivischer Darstellung, Geländer, Beleuchtung, optional: Stiegen, Rampen, Aufzüge Die genannten Darstellungen sind auf 2 Blättern im Planformat 90 cm (Breite) x 140 cm (Höhe) gemäß beiliegendem Planschema (C.3) aufkaschiert auf 10 mm Hartschaum- Verbundplatten abzugeben. Weitere erläuternde Darstellungen können auf max. 1 weiteren Tafel im Format wie oben eingereicht werden. Eine idente Parie dieser Darstellungen ist unkaschiert beizulegen (Prüfpläne, können 1x gefaltet sein). Projektbeschreibung/Formblätter – Heftmappe: DIN A4, mit Spiralbindung, 180° aufschlagbar. Kennzahl nur auf dem Deckblatt ! • Erläuterungsbericht stichwortartig nach vorgegebener Struktur (siehe Beilage C.1, max. 1 Seite A4) • Kostenermittlung laut vorgegebenem Datenblatt Seite 14
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG Honorarangebot laut vorgegebenem Datenblatt in verschlossenem Kuvert Anmerkung: Das Datenblatt zum Honorarangebot folgt gemeinsam mit dem GP-Vertrag in der 2. WB-Stufe Einsatzmodell 1:250 Ein Umgebungsmodell ist bei der Ausloberin vorhanden. Das geforderte Einsatzmodell ist auf einer 3 mm starken Grundplatte anzufertigen, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird, und deren Umriss der Bearbeitungsgrenze (siehe beigestellter Lage- und Höhenplan) entspricht. Das Modell ist einheitlich weiß, ohne farbliche Überarbeitung, abzugeben. Wettbewerbsbeitrag auf Datenträger Alle vorgenannten Planunterlagen, CAD-Prüfpläne und die Projektbeschreibung samt angeschlossener Unterlagen – Raumprogrammlisten und Excel-Formblätter sind auch auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) in folgenden Formaten abzugeben: Digitale Planunterlagen: pdf Digitale Fotos: jpg (Auflösung 300 dpi) Projektbeschreibung: Word-Datei, Datenblätter: Excel-Datei Der Datenträger ist ausschließlich an der Oberseite mit der Kennzahl zu versehen. Die enthaltenen Dokumente und Planunterlagen dürfen weder diese Kennzahl noch sonstige Hinweise auf den Verfasser enthalten. Der Datenträger darf keine über die in der Projekt- beschreibung gelieferten Informationen hinausgehende Daten enthalten. A.11.3 Verwendungs- und Verwertungsrechte Die TeilnehmerInnen beurkunden mit dem beiliegenden Verfasserblatt ihre Urheberschaft für das vorgelegte Projekt. Mit der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages geht das Ei- gentumsrecht an den eingereichten Projektunterlagen an die Ausloberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei der jeweiligen ProjektverfasserIn. Gemäß den allge- meinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien (siehe Pkt. B.3.8.2) gehen alle Nutzungs- rechte an den vom beauftragten Planer erbrachten Leistungen an die Stadt Wien über. Die Ausloberin erhält das Recht zur Veröffentlichung der Arbeiten, z.B. der Aufnahme in die Wettbewerbsdatenbank der Stadt Wien, wobei die VerfasserIn und die genannten Mitar- beiterInnen anzuführen sind. Das Recht zur Veröffentlichung durch die ProjektverfasserIn ist ebenso gegeben. A.12 ANLAGEN Unterlagen 1. Wettbewerbsstufe Die notwendigen Planunterlagen und vorhandenen Dokumente für die 1. Wettbewerbsstufe sind unter Punkt C. Beilagenteil auf Seite 23 angeführt und durch download von der Wettbewerbsseite der Stadt Wien zu beziehen http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/wettbewerbe Ergänzende Formblätter für die 2. Wettbewerbsstufe (stehen erst in der 2. Stufe zur Verfügung) - Formblatt Kostenermittlung (WB Steg Kosten.xls) - Formblatt Honorarermittlung (WB Steg Honorar.xls) - Generalplanervertrag Die Einsatzplatte für das Modell wird den TeilnehmerInnen der 2. Stufe zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Seite 15
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG B. AUFGABENSTELLUNG UND PLANUNGSRICHTLINIEN B.1. WETTBEWERBSAUFGABE Die Stadt Wien beabsichtigt, im Bereich des Bruno Kreisky-Parks eine barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung über den Margaretengürtel zu errichten. 2006 befasste sich eine interdisziplinäre Gruppe von Architekten, Landschafts-Designern, Kunstpädagogen, Künstlern und Grafikern im Rahmen des Festivals „New Crowned Hope“, geleitet von Peter Sellars, und in Zusammenarbeit mit dem Studio Prix an der Universität für Angewandte Kunst in Wien mit einem Architekturprojekt, das Anspruch auf einen visionären Entwicklungsprozess hatte. Die Idee war die Schaffung eines Raumes, der die Aktivitäten und Menschen, die im Alltag kaum in Berührung kommen, zusammenführt. Als Ergebnis dieser Idee entstand – entsprechend den räumlichen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen – eine Kommunikationsplattform alternativen Charakters. Die Vision dazu war, für das vom Verkehr umschlossene Grundstück am Gaudenzdorfer Gürtel einen langfristig wirksamen Masterplan zu erarbeiten. Dieser umfasste eine, dem emissionsbelasteten Ort und dem kontaminierten Boden adäquate Landschaftsgestaltung auf der Grünlinse sowie eine Nutzungsdurchmischung. Weiters wurde ein Fußgänger- und Radwegsteg über den Margaretengürtel vorgeschlagen. Nun soll das Brückentragwerk realisiert werden. Die Fuß- und Radwegverbindung soll die Erreichbarkeit einer zukünftigen Landschaftsgestaltung optimieren. Der Fuß- und Radwegsteg soll vom Bruno-Kreisky-Park über die Richtungsfahrbahn Nord des Margaretengürtels und die Straßenbahntrasse der Linien 6 und 18 führen, um vorläufig die Grünfläche zwischen den Gürtelfahrbahnen niveaufrei erreichbar zu machen. Zusätzlich zur Verbesserung der Zugangsmöglichkeit zur mittigen Grünfläche soll eine niveaufreie Radwegführung in Verlängerung des „Wiental- Radwegs“ von der St. Johann Gasse zur Grünfläche zwischen den Gürtelfahrbahnen und weiter in Richtung stadtauswärts bzw. in Richtung Westgürtel ermöglicht werden. Das technische Objekt eines Gleichrichter-Unterwerks der Wiener Linien ist in das Projekt zu integrieren, wie auch ein räumliches Konzept für eine zukünftig mögliche soziale Einrichtung. Teil der Wettbewerbsaufgabe ist die Einbettung sämtlicher Bauwerke in eine zukünftige mögliche Landschaftsgestaltungsintervention in der Grünfläche zwischen den Richtungsfahrbahnen des Gürtels (Unterwerk, Sozialeinrichtung und Landschaftsgestaltung sind aber nicht Auftragsgegenstand!). In Anlehnung an die Bewertungskategorien Vitruvs, firmitas – utilitas – venustas, strebt die Stadt Wien vor allem auch für die Realisierung von Brückenbauwerken danach, die Begriffe der Dauerhaftigkeit firmitas, der Zweckerfüllung utilitas und der Gestaltungsprinzipien Ordnung, Maßstab und Harmonie venustas, für die komplexe Herangehensweise an Planungsaufgaben wieder als Arbeitsmaxime zu verfolgen. B.2. WETTBEWERBSGEBIET Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Grünfläche zwischen Gaudenzdorfer Gürtel und Linker Wienzeile sowie den nördlichen Teil des Bruno-Kreisky-Parks mit der U4-Station Margaretengürtel (siehe Plan „WB Steg Grundplan.pdf“). Für die Trassierung des Steges steht der im Plan dargestellte Bereich zur Verfügung. Seite 16
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG B.3. PLANUNGSRICHTLINIEN B.3.1. Brückentragwerk Im Sinn einer optimalen Benutzbarkeit des geplanten Steges über den Margaretengürtel für Fußgänger und Radfahrer wird der Regelquerschnitt des Steges, im Einvernehmen mit der MA 29 Brückenbau und Grundbau mit folgenden Parametern festgelegt: Nutzbreite des Steges mindestens 4,00 m Einhaltung der ÖNorm B 1600 in der letztgültigen Fassung Beleuchtung des Steges auf die gesamte Länge nach Vorgaben unter weitest- möglicher Verwendung des Leuchtenkatalogs der MA33, dabei ist die Blendung von Straßenverkehr und Straßenbahn zu vermeiden Abwurfsicherung auf beiden Seiten des Steges bis mindestens 180cm Höhe über Belagshöhe im Bereich der Straßenbahntrasse oder ein horizontaler Abwurfschutz (100cm auskragend) vorzusehen. (siehe zu besichtigendes Beispiel „Margaritensteg“ zwischen der linken Wienzeile (Parkplatz Naschmarkt) und der Hamburger Straße (Ernst-Arnold-Park) im Bereich des Rüdigerhofs). max. Rampenneigung: 4 % - der Fuß- und Radwegsteg muss den Planungsricht- linien „Barrierefreies Bauen“ entsprechen Einhaltung der erforderlichen lichten Höhen im Bereich der Querung der B221 – Margaretengürtel und der Trasse der Straßenbahnlinien 6 und 18 Keine Wendelanlagen Das Projekt des Fuß- und Radwegsteges muss so weit wie möglich folgende Kriterien erfüllen: Vermeidung von Nutzungsbeeinträchtigungen des Bruno-Kreisky-Parks so weit wie möglich. Vermeidung von Baumfällungen im Bruno-Kreisky-Park so weit wie möglich Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender Wohnhäuser durch Schallreflexionen am Brückenbauwerk Sichere Einbindung in das bestehende Fuß- und Radwegenetz Gewährleistung einer optimalen Fortsetzung des bestehenden Radweges im Wiental (Rechte Wienzeile) Minimierung der Konstruktionslängen zur Vermeidung unnötiger Kosten (vor allem im Bereich der mittigen Grünfläche zwischen den Gürtelfahrbahnen) Vermeidung von Maßnahmen an bestehenden Einbauten durch die Realisierung des Steges so weit wie möglich. Wirtschaftlich und technisch einwandfreie Lösung im Hinblick auf die Kosten der Erhaltung Optimierung der Benutzbarkeit des Steges durch Herstellung von Plateaus sowie Austrittsflächen im Bereich der notwendigen Aufzugsanlagen Größtmögliche Transparenz des Brückenbaukörpers Einbindung in eine zukünftig mögliche Landschaftsgestaltung. Eventuelle Böschungen sollten mähbar ausgeführt werden. Möglichkeit der nachträglichen Integration sozialer Einrichtungen in die Gesamtanlage Erfüllung der statischen Erfordernisse hinsichtlich der Belastbarkeit der Tunneldecken (alte Decke 2.400 kg/m2, neue Decke: Brückenklasse 1) Brückenbelastung: Es sind die Einwirkungen gemäß Eurocode (EN 1990, EN 1991xx, EN 1998xx) und deren nationalen Anwenderdokumenten zu berücksichtigen (siehe auch: "Einwirkungen auf Straßen-, Fußgänger- und Radwegbrücken, Handbuch für die Praxis", herausgegeben von österreichischen Normungsinstitut). Als Lastmodell sind die gleichmäßig verteilte Last (q = 5 kN/m2) und die konzentrierte Einzellast (Q = 10 kN) anzusetzen. Dienstfahrzeuge müssen nicht berücksichtigt werden (keine Befahrung durch Einsatzfahrzeuge, der Winterdienst erfolgt nur durch kleine (Gehsteig-)Pflüge oder Jeeps mit Räumschaufel). Trassierung und Ausschlusszonen für Fundamente Die Einbettung des Brückenbauwerks in eine zukünftige Landschaftsgestaltung soll mit und ohne Sozialeinrichtungen gegeben sein. Die größtmögliche Sichtbarkeit des Otto Wagner-Objektes von den relevanten öffentlichen Bereichen (Margaretengürtel, Wienzeile etc.) soll gewährleistet sein Seite 17
REALISIERUNGSWETTBEWERB FUSS- UND RADWEGSTEG ÜBER DEN MARGARETENGÜRTEL AUSLOBUNG Die Tragwerksunterkante über der Gürtelfahrbahn darf 4,70 m nicht unterschreiten (Sondertransporte). Um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden, sollen die Tragwerksteile eingehoben werden. Im Bestand befinden sich die Oberleitungen auf einer Höhe von 5 m - 5,5 m (Fahrdraht). Aus technischer Sicht können die Oberleitungen abgesenkt werden. Grundsätzlich sind bei Absenkungen der Oberleitungen zwischen waagrechten Abschnitten und abfallenden Abschnitten (1:50) Übergangsabschnitte mit der Neigung 1:100 anzuordnen. Um eine möglichst geringe Aufbauhöhe zu gewährleisten, kann an der Unterseite des Tragwerks eine Isolierplatte vorgesehen werden (Unterkonstruktion Ankerschienen, Aufbauhöhe ca. 5cm). Der Fahrdraht befindet sich dann 10 cm unter der Isolierplatte. Die Isolierplatte muss an der Untersicht mit einem Überstand von 50 cm ausgeführt werden. Absenkungen von Oberleitungen gehen auf Kosten der Fahrzeit, da in solchen Bereichen Geschwindigkeits- beschränkungen erforderlich sind. Anzuwendende Normen sind EN50122, Teil 1 und EN50119. B.3.2. „Unterwerk“ Von den Wiener Linien ist ein für den Betrieb des ULF notwendiges Gleichrichter-Unterwerk zu errichten (Größe ca. 4,00 x 15,00 m, Höhe ca. 4,00 m, siehe Skizze). Die Voraus- setzungen für eine räumliche Integration ins Brückenbauwerk sind zu berücksichtigen. Aus stadtgestalterischer Sicht ist eine Lösung unterhalb des Tragwerks wünschenswert. Die Höhe des Unterwerks könnte grundsätzlich auf 3 m reduziert werden, wenn es in einen 2 m tiefen Aushub gestellt wird. Allerdings fallen dabei nicht abschätzbare Sonderkosten auf Grund der Entsorgung von kontaminiertem Aushubmaterial an. Auf Grund der gegebenen elektromagnetischen Abstrahlung des Unterwerks ist eine unmittelbare Nachbarschaft von Sozialeinrichtungen und Unterwerk ungünstig. Von den Wiener Linien wurden mehrere Standortvarianten für das Unterwerk angedacht: - Stationsbereich östlich der Gürtelfahrbahn (Verkabelung schwierig) - Stationsbereich unmittelbar an der Rückseite des Otto-Wagner-Gebäudes (aus stadtgestalterischer Sicht auszuschließen) - Anschließend an den Stand der Firma Mann (beste Variante für Verkabelung) - Grünlinse auf stadtauswärtiger Seite der Straßenbahntrasse (Standort für räumliche Integration ins Brückentragwerk. B.3.3. Fundierung Die möglichen Fundierungszonen für das neue Brückentragwerk sind dem Plan „WB Steg Grundplan.dwg“ zu entnehmen. Aufgrund der Kontaminierung sollen Fundierungsmaßnah- men mit möglichst geringem Erdaushub vorgesehen werden, z.B. seichte Streifenfun- dierungen oder Tiefenfundierungen mit geringem Durchmesser (duktile Pfähle, Rammpfähle etc.). B.3.4. Entwässerung Sämtliche Brückenabwässer des neuen Brückentragwerkes sind zu fassen und an die bestehenden Entwässerungssysteme anzuschließen. Das Entwässerungskonzept ist planlich darzustellen. B.3.5. Trassierung Die bestehende Haltestelle der Straßenbahn kann zukünftig auch in eine Doppelhaltestelle umgewandelt werden. Um Kosten zu sparen sollte ein Mindestabstand von Baulichkeiten zur Gleisachse von mind. 4m eingehalten werden, da sonst eine offene Bahnerdung erforderlich wäre, was höhere Herstellungskosten sowie einen erhöhten Erhaltungsaufwand bedeutet. Die Straßenbahntrasse sollte auf möglichst kurzem Weg gequert werden, eine 45 Grad-Querung ist grundsätzlich auch möglich. Sämtliche Schächte müssen erhalten und zugänglich bleiben (Düker). Der Querungsbereich des Tragwerks über der neuen Tunneldecke sollte frei gehalten und wartbar bleiben, da sonst besondere Abdichtungsmaßnahmen erforderlich werden. Die Wartbarkeit der Tunneldecke des neuen U-Bahntunnels soll weiter gewährleistet sein. Seite 18
Sie können auch lesen