MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg

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MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
MARKKLEEBERGER
STADTNACHRICHTEN
Amts- und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Markkleeberg
                                                                                                                         Ausgabe 08 / 2022
                                                                                                                              13. April 2022

                                                                                    Die Stadtverwaltung Markkleeberg wünscht allen Bürgerinnen
                                                                                          und Bürgern ein frohes Osterfest. (Foto: Bernhard Weiß)

 Liebe Markkleebergerinnen und Markkleeberger,
 über Rückmeldungen auf mein Editorial freue ich mich immer.         Verbindlichkeit zu formulieren. Um den Jahreswechsel lag der
 Ein aufmerksamer Bürger stolperte über eine Formulierung in         Vorentwurf unseres neuen Flächennutzungsplanes öffentlich aus.
 Ausgabe 05 / 2022. Beim Flächennutzungsplan handele es sich         Das formelle Verfahren der Bürgerbeteiligung beginnt mit der
 um ein informelles Instrument der Stadtplanung, hatte ich           Auslage – wir stehen also ganz am Anfang.
 geschrieben. Dies sei fachlich nicht korrekt, meinte der Mann.         Nach Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregun­
 Zurecht.                                                            gen in öffentlicher Stadtratssitzung – voraussichtlich im Sommer
   Die Entwicklung des Flächennutzungsplanes ist selbstver­          – wird ein Entwurf des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Dieser
 ständlich ein formelles Verfahren der Bauleitplanung. Es folgt      geht dann in eine zweite Runde der Bürgerbeteiligung.
 festen gesetzlichen Vorgaben. Aber es ergibt sich daraus kein          Planungsziele werden unter Abwägung ganz unterschied­
 konkretes Baurecht. Insofern hat der Flächennutzungsplan infor­     licher Interessen formuliert. Es ist durchaus möglich, dass später
 mativen Charakter für die Öffentlichkeit. Informell hieße ohne      Bebauungspläne aufgestellt werden, die nicht dem Flächennut­
 Regeln und Vorschriften – das Gegenteil ist der Fall.               zungsplan entsprechen. Diese planerische Freiheit und Hoheit ist
   Der Flächennutzungsplan zeigt die Planungsabsicht der Stadt.      notwendig, um auf sich ständig ändernde Rahmenbedingungen
 Er lässt erahnen, in welcher Art sich das Stadtgebiet in den kom­   reagieren zu können.
 menden zehn bis 15 Jahren entwickeln könnte, ohne dabei eine                                                   Fortsetzung auf Seite 2
MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Amtsblatt der Stadt Markkleeberg – Editorial

                            Flächennutzungspläne werden nie Eins        Abwägungsprozesse ein. Ob ein in Erarbeitung befindlicher Bebau­
                            zu Eins umgesetzt. Nicht alle ausgewie­     ungsplan zum Satzungsbeschluss führt oder ob er im Rahmen der
                            senen Bauflächen und Vorranggebiete         Diskussion Veränderungen erfährt, obliegt der Entscheidungskom­
                            werden bebaut und schon gar nicht           petenz der Stadträtinnen und Stadträte.
                            sofort. Genau das wollte ich in den            Die Entscheidungsprozesse erfolgen so transparent wie mög­
                            Stadtnachrichten vom 02. März 2022          lich. Seit vielen Jahren finden Sie auf unserer Homepage alle
                            rüberbringen.                               Beschlussvorlagen, alle rechtskräftigen und in Offenlage befind­
                               So finden sich im Vorentwurf eine        lichen Bebauungspläne. Über die Stadtratssitzungen berichten wir
                            ganze Reihe Bebauungspläne, die in den      und andere regelmäßig in den Medien.
                            letzten Jahren vom Stadtrat bereits als        Größere, über das gesetzliche Maß hinausgehende Bürgerbetei­
                            Satzung beschlossen wurden. Andere          ligungsprozesse gab es zuletzt bei der Erarbeitung des Leitbildes
                            sind in Erarbeitung, aber noch nicht sat­   „Markkleeberg 2030“. Das Leitbild ist übrigens – fachlich ganz kor­
    zungsreif. Auch diese wurden im Vorentwurf berücksichtigt.          rekt – ein informelles Instrument der Stadtplanung.
       Ich wollte am Beispiel des Bebauungsplanes „An der Hafen­           Bleiben Sie bitte an der Stadtentwicklung interessiert und
    straße“ zeigen, dass dieser seit Jahren Gegenstand öffentli­        bringen Sie sich ein. Kritisches Hinterfragen und sachliche Dis­
    cher Beschlussfassungen war und darüber auch in den Medien          kussionen bereichern jeden Abwägungsprozess. Nur so können
    (Amtsblatt, Homepage, Presse) berichtet wurde. Ziel war es, für     Entscheidungen zum Wohl unserer Stadt fundiert getroffen
    die Anwohner der Wohngebiete an der Hafenstraße eine bessere        werden.
    Wohnqualität zu erreichen.
       Wir haben auf Beschwerden von Bürgern zur Verkehrs- und          Mit besten Grüßen
    Lärmbelastung sowie Stellplatzsituation reagiert. Die Hafenstraße
    soll entlastet werden durch die Verlagerung von Stellplätzen aus
    dem Hafenbereich und neuen Stellplätzen für Reisebusse.
       Hinweise und Anregungen aus der Bürgerschaft werden ernst        Ihr Oberbürgermeister
    genommen und fließen selbstverständlich in die demokratischen       Karsten Schütze

    Hilfe ganz praktisch – Gemeinschaftsaktion für eine richtig gute Sache
    Auch die Stadt Markkleeberg nimmt Menschen aus der Ukraine
    auf. Dafür wird das Haus Friedrich-Ebert-Straße 56 gerade
    auf Vordermann gebracht. Das heißt, es muss repariert, gestri­
    chen und geputzt werden. Viele helfende Hände werden dazu
    gebraucht und am 26. März, einem Samstag mit richtig gutem
    Wetter, fanden sich 23 Jugendliche im Haus ein, um einige Woh­
    nungen bezugsfertig zu machen. Sie folgten damit einem Auf­
    ruf an der Rudolf-Hildebrand-Schule und des Jugendbeirates der
    Stadt Markkleeberg. Über vier Stunden arbeiteten sie in einigen
    der elf Wohnungen, strichen Wände, putzten die Zimmer, haben
    ziemlich viel geschafft und dabei auch noch Spaß gehabt. So kann
    gelebte Solidarität auch aussehen. Vielen Dank an Euch!

    Gymnasium „Rudolf-Hildebrand-Schule“
                                                         (Foto: RHS)

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
    Wir möchten uns an dieser Stelle für die enorme Hilfsbereitschaft   • Globus,
    aus der Bevölkerung bedanken. Mit persönlichem Einsatz, Sach­       • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von toom,
    spenden und Geld wurde die von der Stadt initiierte Ukrainehilfe    • alle uns nicht bekannten Firmen, die ihre Unterstützung gege­
    unterstützt. Ein besonderer Dank geht an:                             ben sowie
    • die Sportvereine TSG Markkleeberg von 1903 e. V. und SV Gasch­    • alle Bürgerinnen und Bürger, die sich auf andere Art und Weise
      witz 09 e. V.,                                                      eingebracht haben.
    • die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums „Rudolf-Hilde­
      brand-Schule“ und den Jugendstadtrat,                             Ihr Oberbürgermeister Karsten Schütze

     IMPRESSUM Markkleeberger Stadtnachrichten / Amts- und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Markkleeberg
     • Herausgeber: Stadtverwaltung Markkleeberg, vertreten durch      •H erstellung: DRUCKHAUS BORNA
        den Oberbürgermeister | Rathausplatz 1 | 04416 Markkleeberg       Abtsdorfer Straße 36 | 04552 Borna | Telefon: 03433 207329
     • Telefon: 0341 3533-0 | Fax: 0341 3533-260                        • Fotos: Adobe Stock / Melisback (S. 16)
     • E-Mail: hauptamt@markkleeberg.de | Web: www.markkleeberg.de      • Die nächsten Stadtnachrichten erscheinen am 27. April 2022.

2    Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022
MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Aktuelles aus der Stadtverwaltung

Kurz und knapp aus dem Stadtrat berichtet
                                                                             mit 20-Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung frei­
                                                                             gegeben. Somit kann die Stadt die Planung ausschreiben.
                                                                             • Jugendherberge. Beim Projekt zum Neubau einer Jugendherberge
                                                                             am Markkleeberger See geht es voran. Auch hierbei darf jetzt geplant
                                                                             werden. Das hat der Stadtrat mehrheitlich entschieden. Dafür ste­
                                                                             hen zwei Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Beschluss wurden
                                                                             gleichzeitig Gelder in Höhe von rund 12,4 Millionen Euro geblockt.
                                                                             Die Summe ist in den Jahren 2023 bis 2025 im Haushalt für das Pro­
                                                                             jekt vorgesehen. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, zwei Gegen­
                                                                             stimmen und keine Enthaltung.
                                                                             • Seen. Die Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Woh­
                                                                             nen erhält 210.000 Euro. Dabei handelt es sich um den jährlichen
                                                                             Zuschuss der Stadt an den Seenbetreiber. Das Unternehmen über­
                                                                             nimmt Aufgaben der Stadt an den Seen, für diese Aufgaben werden
Seit mehr als 40 Jahren ist Dr. Nikolaus Legutke für die Stadt ehrenamt-     die Mittel verwendet. Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, keine
lich im Einsatz, zuletzt als Vorsitzender des Seniorenbeirates. Jetzt ging   Gegenstimme, keine Enthaltung.
er in den Ruhestand. (Foto: Daniel Kreusch)                                  • Jugendclub. Ebenfalls mit einem Abstimmungsergebnis aus 21
                                                                             Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung hat der
Der Stadtrat hat in seiner März-Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:         Stadtrat bestimmt, dass die Kindervereinigung Leipzig für 2022 eine
• Rückzug. Dr. Nikolaus Legutke wurde einstimmig von seiner ehren­           Zuwendung in Höhe rund 54.000 Euro erhält. Die Summe wird für
amtlichen Tätigkeit als Vorsitzender des Seniorenbeirates entbunden.         Personal- und Sachkosten sowie die Verwaltungskostenumlage in
Mit dem Votum aus 21 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und keiner               Zusammenhang mit der Betreibung des Jugendclubs „Palaver“ in der
Enthaltung folgte der Stadtrat dem Wunsch Dr. Legutkes, der sich auf­        Oberschule benötigt.
grund seines Alters und seiner langjährigen Ausübung eines Ehren­            • Baumspenden. Die Stadt Markkleeberg hat auf öffentlichen Grün­
amtes zurückziehen möchte.                                                   flächen im Stadtgebiet neue Bäume gepflanzt. Dies haben gleich
• Straßenbau. Der Stadtrat hat einstimmig bewilligt, dass die Verwal­        mehrere Markkleeberger Bürgerinnen und Bürger zum Anlass genom­
tung zusätzliche Eigenmittel im Straßenbau in Markkleeberg einsetzen         men, der Stadt Geld für die Pflanzungen zu spenden – sogenannte
darf. Konkret geht es um 582.000 Euro, die für den grundhaften Ausbau        Baumspenden. Acht dieser Geldgaben in Höhe von insgesamt 2.880
der Straße Neue Harth, der Spinnereistraße und des Equipagenwegs             Euro sind so in der jüngsten Zeit zusammengekommen. Der Stadtrat
benötigt werden. Hintergrund: Die Straßenbauarbeiten sind im Dop­            hat die Annahme jeder einzelnen Spende einstimmig mit 20 Ja-Stim­
pelhaushalt 2021 / 2022 eingeplant. Hierfür sollen Zuschüsse über die        men, keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung begrüßt und erlaubt.
Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra)      • Gehwegreinigungssatzung. In der Februar-Sitzung hat der Stadt­
verwendet werden. Knackpunkt: Die Förderstelle hat die Bedingungen           rat die Gehwegreinigungssatzung beschlossen. Im Nachgang zum
zwischenzeitlich geändert. Statt der erhofften und auch im Haushalt          Beschluss ist aufgefallen, dass formale Korrekturen sowie damit ein
eingeplanten 85 Prozent Fördergelder kann die Stadt jetzt nur noch mit       neuer Beschluss notwendig sind. Dies hat der Stadtrat jetzt erledigt.
50 Prozent rechnen. Für jede Straße war die Bewilligung zur Verwen­          Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine
dung der Eigenmittel einzeln notwendig. Das Abstimmungsergebnis              Enthaltung.
war jeweils identisch: 21 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Ent­          • Corona-Prämie. Die Erzieherinnen und Erzieher, die Schulsach­
haltung. Gleichzeitig hat der Stadtrat bei allen drei Straßenbauvorha­       bearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter sowie die Hausmeister der
ben seine Genehmigung für die Bewirtschaftung der Mittel erteilt. Auch       städtischen Bildungseinrichtungen erhalten einen außertariflichen
hierbei fiel das Abstimmungsergebnis einstimmig aus: 21 Ja-Stimmen,          Aufschlag auf die bereits 2020 ausgezahlte, steuerfreie Corona-Prämie.
keine Gegenstimme, keine Enthaltung. Mit Bestätigung der Fördermittel        Mit dieser Zahlung wird der außerordentliche Einsatz des genannten
können die Maßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden.                       Personenkreises während der Pandemie finanziell gewürdigt. Abstim­
• Ring. Für die Planung und den grundhaften Ausbau des Rings                 mungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen, eine Enthaltung.
zwischen Rathausstraße und August-Bebel-Straße stehen der Stadt
rund 1,37 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel hat der Stadtrat          Daniel Kreusch / Pressesprecher

Hundehalter: Vorsicht im agra-Park und auf dem Festanger
Die Stadtverwaltung bittet Hundehalterinnen und Hundehalter bei              Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Köder nicht nur
der Gassirunde mit ihren Vierbeinern sowie Eltern um verstärkte              für Hunde eine Gefahr darstellen können, sondern auch für alle
Vorsicht. Der Stadtverwaltung wurde mitgeteilt, dass im Stadtge­             anderen Tiere und Kleinkinder, die sich vielleicht in einem unbe­
biet Markkleeberg Giftköder ausliegen.                                       obachteten Moment von der Familie entfernen. Der Gemeinde­
  Insbesondere auf dem Gelände des agra-Parks und am Festan­                 vollzugsdienst der Stadt kontrolliert vermehrt die genannten
ger wurden diese in Form von Wurststücken, die Rasierklingen                 Bereiche. Auch die Mitarbeiter der agra sowie die Landestalsper­
und Rattengift enthalten sollen, gefunden. Um erhöhte Vorsicht               renverwaltung sind informiert.
wird im Bereich des Pleißedammes, der Spiel- und Hundewiese                    Wer Köder findet, wird gebeten, die Polizei unter der Telefon­
sowie rund um den Pavillon gebeten, ferner auch im Bereich der               nummer 0341 30300 zu informieren und ggf. vor Ort zu bleiben,
Straße Am Volksgut (ehemalige Straßenbahnendstelle Markklee­                 falls die Beamten die Funde sichern müssen.
berg-West). Nach Angaben einer Markkleeberger Kleintierpraxis
sollen den Ködern bereits zwei Tiere zum Opfer gefallen sein.                Daniel Kreusch / Pressesprecher, Tim Herrmann / Auszubildender

                                                                                  Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022          3
MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Amtsblatt der Stadt Markkleeberg – Aktuelles aus der Stadtverwaltung

    Impfstelle bis 31. Mai 2022 erreichbar – Testzentrum umgezogen
    Die ständige Impfstelle im Markkleeberger Rathaus ist weiterhin        Währenddessen ist das Testzentrum innerhalb des Rathauses umge­
    geöffnet. Nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes wird hier nun       zogen. Seit dem 01. April 2022 befindet es sich in der Rotunde. Test­
    bis zum 31. Mai 2022 geimpft. Die Impfstelle ist jeweils montags bis   willige nutzen bitte den Zugang zum „Ratskeller“.
    samstags von 09.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Ein Termin muss nicht       Angeboten werden hier weiterhin kostenfreie Corona-Schnelltests.
    vereinbart werden.                                                     An den Öffnungszeiten hat sich nichts geändert. Das Testzentrum ist
       Impfwillige bringen bitte die Chipkarte der Krankenkasse und den    Montag bis Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag von 10.00 bis
    Impfausweis mit. Die Impfungen finden in den Nebenräumen zum           14.00 Uhr und Sonntag von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
    Großen Lindensaal statt. Der Zugang erfolgt über den Hof. Besu­          Für Kinder gibt es nach wie vor Lolli-Tests. Mitzubringen ist die
    cherinnen und Besucher nutzen bitte den Seiteneingang zum Rat­         Chipkarte der Krankenkasse. Die Testbescheinigungen gelten als 3G-
    haus / Lindensaal.                                                     und 2G-Plus-Nachweis.
       Bitte beachten: Am Freitag, dem 29. April, ist das Impfzentrum
    wegen einer Veranstaltung im Großen Lindensaal nicht geöffnet.         Stadtverwaltung Markkleeberg

    Bärentriker auf Tour
    Die Bärentriker sind „on tour“ und unterstützen am Sonnabend,          baut. Es gibt Kinderschminken, Seifenblasen sowie eine Tombola
    dem 30. April 2022, das Kinderhospiz Bärenherz in Markkleeberg.        mit tollen Preisen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Um die
    In der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr ist auf dem Gelände am             passende musikalische Unterhaltung kümmert sich ein DJ. Die
    Festanger 4a jede Menge los. Ganztägig sind Spendenfahrten mit         Veranstaltung findet mit Unterstützung der Stadt Markkleeberg
    Trikes, Hot Rods und US-Cars möglich. Zudem führen das Tech­           statt.
    nische Hilfswerk, die Polizei und die Freiwillige Feuerwehr ihre
    Einsatzfahrzeuge vor. Eine Spielstraße mit Hüpfburg ist aufge­         Daniel Kreusch / Pressesprecher

    Stadtfest Markkleeberg – 06. bis 08. Mai 2022
    Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause kann in diesem Jahr
    endlich wieder ausgiebig getanzt, geschlemmt und gefeiert werden
    – das Stadtfest Markkleeberg lädt Sie und Ihre Gäste vom 06. bis
    08. Mai zum Volksfest rund um das Rathaus und den Festanger ein.
       Los geht’s am Freitagabend gegen 19.30 Uhr mit zwei musikali­       abwechslungsreiche Musik von Rock’n’Roll über Rock bis Pop. So
    schen Highlights. Während auf dem Rathausplatz die Rockröhren          lässt sich der Abend mit Bier, Bowle oder etwas Herzhaftem beim
    von P70 die Klassiker der Ostrock-Ära neu aufleben lassen, heizen      traditionellen Höhenfeuerwerk ausklingen. Am Sonntag sorgen die
    die Beat-Brothers mit elektronischen Klängen auf dem Festanger         Beefees, der Stadtfanfarenzug Markkleeberg sowie die Schüler der
    ordentlich ein.                                                        Musik- und Kunstschule Landkreis Leipzig für allerlei Feierlaune.
       Letzterer verwandelt sich auch in diesem Jahr wieder in einen
    bunten Rummel voller aufregender Fahrgeschäfte, süßer Lecke­           Unsere Live-Höhepunkte am Samstag:
    reien und einem großen Festzelt mit spannendem Live-Programm.          • Großes Kindermitmachkonzert mit Zwulf
       Auf der dortigen Familienwiese lockt derweil der Projektzirkus        (Sa. 15.00 Uhr – Bühne Rathausplatz)
    „Traumzauberbaum“ mit Artistik zum Ausprobieren, einem Strei­          • Schlagerstar: Gerd Christian (Sa. 15.00 Uhr – Bühne Festanger)
    chelzoo sowie Schmink- und Bastelstand.                                • Galaband: The Royal Jam (Sa. 20.00 Uhr – Bühne Rathausplatz)
       Wer es etwas sportlicher mag, kann sich bei einem der zahlrei­
    chen Turniere des Markkleeberger Stadtsportfestes am Rande des         Die Stadt Markkleeberg freut sich auf Ihren Besuch und wünscht
    Festangers auspowern, beim Segway-Parcours seine Geschicklich­         allen Gästen und Mitwirkenden drei erlebnisreiche Tage.
    keit beweisen oder beim bunten Bühnenprogramm entspannen.                 Das komplette Programm finden Sie als praktischen Einlageflyer
       Auf dem Rathausplatz herrscht derweil buntes Treiben mit            in der kommenden Ausgabe der Markkleeberger Stadtnachrichten
    großer Festbühne, zahlreichen Cateringständen sowie vielfältigen       (Ausgabe Nr. 9, Erscheinung: am 27. April 2022) sowie online unter
    Mitmach-Aktivitäten für Groß und Klein. Ob mitreißende Tanz­           www.kalender.markkleeberg.de.
    performance, spannende Kampfkunstvorführung oder zauber­
    hafte Fakir-Show – auf der Bühne ist immer etwas los. Dazu gibt’s      Marcus Reitler-Placht / Leiter Amt für Kultur und Tourismus

    Teilnahmeaufruf: Kinderflohmarkt zum Markkleeberger Stadtfest
    Endlich wieder Kinderflohmarkt auf dem Markkleeberger Stadt-           einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Jeder der Lust hat mitzu­
    fest. Unter dem Motto „von Kindern für Kinder“ wollen wir die          machen, kann sich bis einschließlich 01. Mai 2022 bei Frau Sally
    beliebte Tradition der Vergangenheit wieder aufleben lassen. Am        Helmrich unter der Telefonnummer 0341 3541413 anmelden. Wir
    Stadtfestwochenende vom 07. bis 08. Mai 2022 können alle inte­         freuen uns auf Euch und Eure Teilnahme. PS: Jedes Kind, das sich
    ressierten Kinder (bis einschließlich zwölf Jahre) in der Zeit von     traut, erhält eine kleine Überraschung.
    10.00 bis 18.00 Uhr ihre geliebten Spielzeuge, Kleidungsstücke
    oder Kuscheltiere feilbieten. Füllt Euer Sparschwein und leistet       Marcus Reitler-Placht / Leiter Amt für Kultur und Tourismus

4    Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022
MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Aktuelles aus der Stadtverwaltung

                                                         TURNIERPLAN

Skatturnier für jedermann                                Tischtennisturnier

Sonnabend, 07.05.2022, ab 10:00 Uhr                      Sonnabend, 07.05.2022, ab 10:00 Uhr

Wo: Sportwiese am Festanger                              Wo: Turnhalle Mehringstraße

Spielmodus:                                              Spielmodus:
2 Serien à 48 Spiele (max. 2 h 15 min pro Serie)         2er-Mannschaften „Jeder gegen jeden“ bis Kreisunion

Teilnehmer: max. 40 Personen                             Startgebühr: keine

Startgebühr: 10,00 €                                     Preise:
                                                         Siegprämie und Pokal des Oberbürgermeisters
Preise: Startgeld wird als Preis zu 100% ausgeschüttet   (17:00 Uhr Sportwiese am Festanger)
Anmeldung: bis 9:45 Uhr vor Ort                          Anmeldung: 0177/4229265, 0179/7675837
oder unter anmeldung@stadtsportfest.de                   oder unter anmeldung@stadtsportfest.de

Fußballturniere                                          Volleyballturnier

Sonnabend, 07.05.2022, ab 10:00 Uhr                      Sonntag, 08.05.2022, ab 14:00 Uhr
Sonntag, 08.05.2022, ab 10:00 Uhr
                                                         Wo: Sportwiese am Festanger (Rasen)
Wo: Sportwiese am Festanger (Soccercout Rasen 14x18m)
                                                         Spielmodus:
Spielmodus:                                              4er-Hobbymannschaften von Vereins-,
E-/F-/G-Jugenden der geladenen Vereine                   Firmen- und Privatteams, „Jeder gegen jeden“
Startgebühr: keine                                       Startgebühr: keine
Preise:                                                  Preise:
Siegprämie und Pokal des Oberbürgermeisters              Siegprämie und Pokal des Oberbürgermeisters
(17:00 Uhr Sportwiese am Festanger)                      (17:00 Uhr Sportwiese am Festanger)
Anmeldung: 0177/4229265                                  Anmeldung: 0177/4229265
oder unter anmeldung@stadtsportfest.de                   oder unter anmeldung@stadtsportfest.de

Schnellschachturnier für jedermann                       Tennisturniere

Sonntag, 08.05.2022, ab 10:00 Uhr                        Sonnabend, 07.05.2022, ab 10:00 Uhr
                                                         Sonntag, 08.05.2022, ab 10:00 Uhr
Wo: Sportwiese am Festanger
                                                         Wo: Tennisplatz Möncherei, Mönchereistr. 4
Spielmodus:
Bedenkzeit: 15 min pro Spieler und Partie                Teilnehmer: verschiedene Altersklassen
Teilnehmer: max. 40 Personen                             Startgebühr: keine
Startgebühr: 5,00 €                                      Preise:
                                                         Siegprämie und Pokal des Oberbürgermeisters
Preise: Startgeld wird als Preis zu 100% ausgeschüttet   (jeweils 17:00 Uhr Sportwiese am Festanger)
Anmeldung: bis 9:45 Uhr vor Ort                          Anmeldung: 0157/30881222
oder unter anmeldung@stadtsportfest.de                   oder unter anmeldung@stadtsportfest.de

                                                            Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022   5
MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Amtsblatt der Stadt Markkleeberg – Aktuelles aus der Stadtverwaltung

    7-Seen-Wanderung: 80 % der thematischen Touren ausgebucht
                                                                              möchten gerne mit diesem traditionellen Event ein Zeichen der
                                                                              Normalität und Stabilität senden, und freuen uns sehr auf unsere
                                                                              Wanderfreunde aus der gesamten Republik. Bisher sind alle Kon­
                                                                              trollpunkte mit großer Freude dabei, und wir geben unser Bestes,
                                                                              dass wir allen ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen können“,
                                                                              freut sich Wahlstadt.
                                                                                 Start und Ziel ist, wie im vergangenen Jahr, an der Elektrotech­
                                                                              nischen Sammlung in Markkleeberg. Der erste Startschuss fällt um
                                                                              16.00 Uhr zur Maikäfertour für die Kleinsten. Die Langstreckenwan­
                                                                              derfreunde, welche bis zu 105 Kilometer in bis zu 32 Stunden zu
                                                                              Fuß das Leipziger Neuseenland erkunden, starten als letzte Gruppe
                                                                              im Massenstart um 18.00 Uhr. Jeder Angemeldete erhält einen Gut­
                                                                              scheincode von Intersport Hübner und einen Code für die Wander­
                                                                              region Leipzig für die Wanderapp komoot. Somit ist die Navigation
                                                                              auf den individuellen Strecken gesichert, und niemand kommt vom
    (Foto: E. Hasnaoui / Sportfreunde Neuseenland)                            Wege ab. Unterwegs werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
                                                                              mit regionalen Leckereien, wie der traditionellen Puddingsuppe vom
    In rund einem Monat ist es wieder soweit: Hunderte von Wander­            Seepark Auenhain oder der Kartoffelsuppe in Thierbach versorgt.
    fans werden sich vom 06. bis 08. Mai auf die rund 74 Wanderstre­             „Wir reagieren auch auf die Ansprüche und Wünsche unserer
    cken bei der 7-Seen-Wanderung begeben. Auch wenn bereits 80 %             Wanderer und bieten nun tendenziell mehr vegetarische Gerichte
    der thematischen, Kinder- und Gesundheitstouren ausgebucht                an“, so Wahlstadt.
    sind, kommen immer noch neue, spannende Wanderungen dazu.                    Gesucht werden noch fleißige Helferinnen und Helfer, welche
    So kann man seit ein paar Tagen die T20 MIBRAG-Tagebautour, die           als Dankeschön gerne eine Wanderung Ihrer Wahl laufen kön­
    urbane Geocaching Tour K17 oder die G6 Sportexperten-Wande­               nen. Momentan sind noch Positionen als Wanderbegleiter bei
    rung mit umfassenden Outdoor-Markentests buchen.                          der W5-Mondscheintour West oder der W3-Costa Cospuda Tour
       Zusammen mit dem Markkleeberger Stadtfest laufen nun seit              offen. Helfende Hände für die Startkarten- und Urkundenausgabe
    Monaten die Vorbereitungen auf Hochtouren. „Wir sind momen­               werden ebenfalls noch gesucht. Bewerben kann man sich gerne
    tan dabei die Wanderbuttons drucken zu lassen, die Wanderstre­            unter info@7seen-wanderung.de.
    cken und Markierungen zu prüfen und unsere vielen Partner und                Die Anmeldung ist noch bis kurz vor dem Event geöffnet unter:
    Vereine zu briefen“, so Henrik Wahlstadt, Vereinsvorsitzender des         www.7seen-wanderung.de.
    Sportfreunde Neuseenland e. V. „Zum Start im Mai erwarten wir
    keine G-Regeln mehr und schauen nun positiv in die Zukunft. Wir           Susann Zehl / Sportfreunde Neuseenland

    Hinweise zur Fahrbaren Filiale in Gaschwitz und Großstädteln
    Die Sparkasse Leipzig hat aus betrieblichen Gründen den Fahrplan          witz, Interimsstandort Nahkauf jeweils in ungeraden Wochen am
    für ihre Fahrbare Filiale kurzfristig geändert. Bis 29. April 2022 gilt   Montag von 09.45 Uhr bis 10.15 Uhr sowie in Großstädteln, „Alte
    ein gesonderter Fahrplan, teilt das Kreditinstitut mit.                   Straße“ von 10.30 Uhr bis 10.45 Uhr bleiben bestehen.
      Demnach fällt der angekündigte Halt am Donnerstag am Inte­
    rimsstandort Nahkauf in Gaschwitz weg. Die Haltestellen in Gasch­         Daniel Kreusch / Pressesprecher

    2022 wird wieder gewählt:
    Landratswahl am 12. Juni 2022 und evtl. zweiter Wahlgang am 03. Juli 2022
    Deshalb bitten wir auch in diesem Jahr unsere Bürger und Bürge­           Auch Ihre Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes berücksichtigen wir
    rinnen dringend um Unterstützung als Wahlhelfer/innen.                    selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten und als Dankeschön
                                                                              für Ihre Unterstützung erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.
    Wie unterstützen Sie uns am Wahltag?                                         Möchten Sie uns zur Landratswahl am 12. Juni 2022 und zum evtl.
    • Führung der Wählerverzeichnisse und Prüfung der Wahlberech­             zweiten Wahlgang am 03. Juli 2022 behilflich sein? Dann füllen Sie
       tigung                                                                 bitte nebenstehende Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer/in aus
    • Ausgabe der Stimmzettel mit Erläuterung zur Stimmabgabe                 und reichen Sie es bei Ihrer
    • Auszählung der Stimmzettel mit Ermittlung des Wahlergebnisses              Stadtverwaltung Markkleeberg
    d. h. gemeinsam mit anderen Wahlhelfern für einen reibungslosen              Hauptamt / Personal und Organisation
    Ablauf der Wahlen zu sorgen.                                                 Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg
                                                                              ein. Die Bereitschaftserklärung finden Sie auch online auf www.
    Am Wahltag erfolgt eine zeitliche Einteilung der Helfer/innen,            markkleeberg.de oder bei Ihrem Bürgerservice im Rathaus Mark­
    damit Sie also nicht den gesamten Sonntag im Wahllokal verbrin­           kleeberg. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
    gen. Zur Wahlauszählung ab 18.00 Uhr werden jedoch wieder alle
    Wahlhelfer/innen im Wahllokal benötigt.                                   Karsten Schütze / Oberbürgermeister

6    Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022
MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Stadt Markkleeberg
                     Bereich Personal und Organisation
                     04416 Markkleeberg
                     Tel.: 0341 3533 - 129 / Fax: -139
                     E-Mail: wahlhelfer@markkleeberg.de

             Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer/in für die
                               Landratswahl am 12.06.2022
Name*, Vorname*
Geburtsdatum* (TT.MM.JJ)
Straße* Hausnummer*
PLZ* Wohnort*
Telefonnummer*
E-Mail*
Staatsangehörigkeit*

Ich stehe auch für einen evtl. zweiten Wahlgang am 03.07.2022 zur Verfügung: ☐

Ich möchte gern in folgendem Wahllokal eingesetzt werden:
            ☐                 Sie können mich in einem Wahllokal Ihrer Wahl einsetzen.
                              Bitte beachten Sie, dass ich das Wahllokal nur wie folgt erreichen kann:
                              ☐ PKW     ☐ ÖPNV      ☐ Fahrrad    ☐ zu Fuß

                              Objekt                                                                           Wahllokal
            ☐                 Grundschule Markkleeberg-Ost                                                     001 / 002
            ☐                 enviaM, Haus 8                                                                   003 / 007
            ☐                 Hort Markkleeberg-Mitte                                                          004 / 005
            ☐                 Oberschule Markkleeberg                                                          006 / 011
            ☐                 Grundschule Markkleeberg-West                                                    008
            ☐                 Bibliothek                                                                       009
            ☐                 Sportpark Camillo Ugi                                                            010
            ☐                 Kita Markkleeberg-Zöbigker                                                       012
            ☐                 Grundschule Großstädteln                                                         013 / 014
            ☐                 Orangerie Gaschwitz                                                              015
            ☐                 Feuerwehr Wachau                                                                 016
            ☐                 Gymnasium Rudolf-Hildebrand-Schule                                               017

Hinweis: Sollte Ihr „Wunsch“-Wahllokal nicht mehr zur Verfügung stehen, werden wir versuchen, Sie in einem
anderen Wahllokal in Ihrer Wohnortnähe einzusetzen.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz und § 8 Sächsisches Wahlgesetz i. V. m. der Landeswahlordnung weder
in einem anderen Wahlorgan tätig, noch selbst Bewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Bewerbers bin.

Meine übermittelten oder sonst erhobenen Daten darf die Gemeinde auch zum Zweck der Berufung für künftige Wahlen speichern, sofern ich dieser
Speicherung nicht widersprochen habe. Ihren Widerspruch können Sie an o. g. Anschrift senden. Auf das Widerspruchsrecht wurde ich hiermit
hingewiesen.

☐* Hiermit erkläre ich, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben und mich
bei Verhinderung unverzüglich zu melden.*

___________________________                                                            __________________________
Ort, Datum                                                                             Unterschrift

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MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Amtsblatt der Stadt Markkleeberg – Aktuelles aus der Stadtverwaltung

    Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für Baugrundstücke
    Die Stadt Markkleeberg fordert für die nachstehend tabellarisch
    aufgeführten und voll erschlossenen Baugrundstücke in 04416
    Markkleeberg (B-Plan-Gebiet „Caritas Kinder- und Jugenddorf) auf,
    Angebote zum Erbbaurecht bis zum 31. Mai 2022 abzugeben:

    Übersicht der angebotenen Flurstücke und der Mindestgebote für
    den Erbbauzins in Euro
         Flurstücke            Größe    Mindestgebot jährlich in Euro
     Gemarkung Zöbigker        in m²         (4 % Erbbauzins)
           78/24                755              9.301,60
           78/40                518              7.252,00
           78/44                581              7.401,94
           78/55                769              9.474,08
    Gebote werden auf ein Baugrundstück abgegeben. Es ist ein
    Gebotspreis in Höhe des jährlichen Erbbauzinses abzugeben, wobei
    der hier jeweils angegebene Erbbauzins das Mindestgebot darstellt.    recht vergeben wird. Vertragspartner darf nur der Bietende mit
       Die Grundstücke werden ausschließlich im Erbbaurecht auf die       Lebenspartner oder Ehepartner sein. Es wird bei mehreren Höchst­
    Dauer von 90 Jahren vergeben. Der angegebene Mindest-Erbbauzins       geboten eines Bieters nur ein Grundstück im Erbbaurecht verge­
    basiert auf der 4%igen Verzinsung des Grundstückswertes, errechnet    ben. Die Wahl des Grundstücks liegt dann beim Bieter.
    aus dem aktuellen Bodenrichtwert. Der Erbbauzins wird wegen der          Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der
    sehr langen Laufzeit mit einer Wertsicherungsklausel gekoppelt. Ein   Kennzeichnung „Gebot Caritas“ bis zum letzten Tag des genann­
    späterer Ankauf des Grundstücks ist nur im Zuge eines vereinbarten    ten Ausschreibungszeitraumes (es gilt der Tag des Posteinganges),
    Vorkaufsrechts möglich. Ein Ankaufsrecht wird nicht begründet.        an die Stadtverwaltung Markkleeberg, Bereich Grundstücksverkehr
       Die Baugrundstücke sind Einfamilienhausgrundstücke und lie­        und Vermietung in 04416 Markkleeberg, Rathausplatz 1, zu richten.
    gen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Caritas Kinder-              Weitere Angaben können im Bereich Grundstücksverkehr und Ver­
    und Jugenddorf“ i. d. F. der 1. Änderung vom 16. April 2014.          mietung bei Frau Weineck (Tel.: 0341 3533225, E-Mail: weineck@
       In dem Erbbaurechtsvertrag ist eine Bauverpflichtung aufzuneh­     markkleeberg.de) oder bei Frau Frenzel (Tel.: 0341 3533226, E-Mail:
    men, nach der innerhalb von 24 Monaten nach Beurkundung mit           frenzel@markkleeberg.de) eingeholt werden. Ansichten auf der
    dem Bau eines Einfamilienhauses zu beginnen ist und innerhalb         Homepage der Stadt Markkleeberg: Stadt & Verwaltung › Oft gesucht
    von 36 Monaten dieser Bau nutzungsfertig hergestellt sein muss.       › Grundstücksangebote. Für planungs- und baurechtlichen Aus­
       Sonstige Bedingungen der Verträge: Auf den Baugrundstü­            künfte steht das Stadtplanungsamt der Stadt Markkleeberg unter
    cken befindet sich die Rückenstütze für den öffentlichen Gehweg       der Leitung von Frau Reckling zur Verfügung (Tel.: 0341 3533272;
    (ca. 15 cm). Der Erbbauberechtigte trägt die Kosten des Vertrages     E-Mail: reckling@markkleeberg.de).
    (z. B. Notar- und Gerichtskosten; Grunderwerbsteuer).
       Die Stadt Markkleeberg als Erbbaurechtgeber weist ausdrück­        Hinweise:
    lich darauf hin, dass im Gebotspreis die Kosten für die wasser­       Die Stadt Markkleeberg als Eigentümer haftet nicht für die Aktualität, Rich­
    wirtschaftliche Erschließung der Baugrundstücke (Trinkwasser          tigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Diese sind unverbindlich, dienen
    und Schmutzwasser) nicht mit enthalten sind. Mit Anschluss des        ausschließlich der Information, ohne dass sie Zusicherungen, Garantien oder
    Grundstückes an die entsprechenden öffentlichen Anlagen wer­          Bestandteile der vereinbarten Beschaffenheit darstellen. Bei dieser Anzeige
    den daher noch entsprechende anteilige Erschließungskosten            handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Ange­
    (z. B. Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten) anfallen. Die      boten. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein förmliches Bieterverfahren.
    Kommunalen Wasserwerke Leipzig stellen diese Kosten dem Erb­          Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme. Es kann insbesondere aus der
    baurechtnehmer in Rechnung.                                           Nichtberücksichtigung von Angeboten kein Rechtsanspruch der Bieter abge­
       Die Stadt Markkleeberg behält sich das Recht vor, ob, wann, an     leitet werden. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die ein genau beziffer­
    wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück in Erbbau­              tes, schriftliches, zusatz- und bedingungsfreies Gebot enthalten.

    Erreichbarkeit Rathaus
    Für einen Besuch im Rathaus empfehlen wir weiterhin, vorab            • Standesamt (im Weißen Haus) *
    einen Termin beim jeweiligen Fachamt zu vereinbaren. Nach wie           Dienstag              09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
    vor bitten wir darum, Anliegen möglichst kontaktlos telefonisch         Donnerstag            09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.30 Uhr
    oder per E-Mail zu klären.                                            • Amt für Kultur und Tourismus (im Weißen Haus) *
      Die Terminvergabe für das Einwohnermeldeamt erfolgt unter:            Dienstag              09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
    https://terminvergabe.markkleeberg.de.                                  Donnerstag 	-------------------	 14.00 bis 18.00 Uhr
                                                                          • Andere Ämter der Stadtverwaltung *
    • Bürgerservice / Einwohnermeldeamt                                     Dienstag              09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
      Dienstag / Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr         Mittwoch / Freitag    09.00 bis 12.00 Uhr	-------------------
      Mittwoch / Freitag    09.00 bis 12.00 Uhr	-------------------         Donnerstag 	-------------------	 14.00 bis 18.00 Uhr
      1. Samstag im Monat 09.00 bis 12.00 Uhr	-------------------         * weitere Termine nach Vereinbarung

8    Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022
MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Aktuelles aus der Stadtverwaltung

Straßenreinigung im April in Markkleeberg
Im Auftrag der Stadt Markkleeberg führt die Firma Hake GmbH Stra­    Donnerstag, den 21. April 2022, 08.00 bis 13.00 Uhr
ßenreinigungsdienst in der Woche vom 19. April 2022 bis 22. April    Straße               von                   bis
2022 im Markkleeberger Stadtgebiet eine Straßenreinigung durch.      Bornaische Straße    agra                 Wachauer Straße
  In vielen Straßen müssen dafür temporäre Haltverbote aufgestellt                                              u. zurück
werden. Die vom Haltverbot betroffenen Straßen und Termine ent­      Seenallee (S 46)     Bornaische Straße Koburger Straße
nehmen Sie bitte der untenstehenden Auflistung. Neu hinzugekom­                                                 u. zurück
men ist die Kirschallee zwischen Ziegeleiweg und Equipagenweg.       Seenallee (S 46)     Bornaische Straße Bornaer Chaussee
  Die Stadt Markkleeberg bittet um Einhaltung der angeordne­                                                    u. zurück
ten Haltverbote, damit die Straßenreinigung ohne Behinderung         Bornaer Chaussee     Markkleeberger Str. Güldengossaer Str.
durchgeführt werden kann. Vielen Dank.                                                                          und zurück
                                                                     Schmiedestraße       H.-Müller-Straße Koburger Straße
Tiefbauamt                                                           H.-Müller-Straße     Kreisverkehr          Schmiedestraße
                                                                     Koburger Straße      Schmiedestraße        Freiburger Allee
Straßenreinigung April 2022:                                         Freiburger Allee     Koburger Straße       Kreisverkehr
Dienstag, den 19. April 2022, 08.00 bis 13.00 Uhr:
Straße                von                bis                         Freitag, den 22. April 2022, 08.00 bis 13.00 Uhr
Hauptstraße           Breitscheidstraße Zöbigkerstraße               (Ersatztermin f. Ostermontag)
Zöbigkerstraße        Hauptstraße        Städtelner Straße           Straße                von                  bis
Städtelner Straße     Zöbigkerstraße     Seenallee (S 46)            F.-Ebert-Straße       Breitscheidstraße Rathausstraße
Städtelner Straße     Seenallee (S 46)   S.-Bach-Straße              Energiestraße         Koburger Straße   F.-Ebert-Straße
S.-Bach-Straße        Städtelner Straße Rathausstr. und zurück                                               u. zurück
Städtelner Straße     S.-Bach-Straße     A.-Bebel-Straße             Südstraße             Rathausstraße      Gartenstraße, beidseitig
A.-Bebel-Straße       Städtelner Straße Ring                         Gartenstraße          Südstraße          Hauptstraße, beidseitig
Ring                  A.-Bebel-Straße    Koburger Straße             Rathausstraße         Hauptstraße          Koburger Straße
R.-Luxemburg-Straße Koburger Straße      Rathausstraße               Rathausstraße         F.-Ebert-Straße      Südstraße
Rathausstraße         Koburger Straße    F.-Ebert-Straße             R.-Luxemburg-Straße Rathausstraße          Koburger Straße
F.-Ebert-Straße       Rathausstraße      Breitscheidstraße           Ring                  Koburger Straße      A.-Bebel-Straße
                                                                     A.- Bebel-Straße      Ring                 Städtelner Straße
Mittwoch, den 20. April 2022, 08.00 bis 13.00 Uhr                    Städtelner Straße     A.-Bebel-Straße      Zöbigkerstraße
Straße              von                   bis                        Zöbigker Straße       Städtelner Straße Koburger Straße
Dölitzer Straße     B 2 / Ortseingang  Breitscheidstraße             Koburger Straße       Zöbigkerstraße       Schmiedestraße
Breitscheidstraße   Dölitzer Straße    Koburger Straße               Schmiedestraße        Koburger Straße    H.-Müller-Straße
Koburger Straße     Breitscheidstraße Kirschallee (DB Brücke)        H.-Müller-Straße      Schmiedestraße       Kreisverkehr
Ziegeleiweg         Koburger Straße    Ortsausgang u. zurück         Freiburger Allee      Koburger Straße     Kreisverkehr
Kirschallee         Ziegeleiweg        Equipagenweg                 Freiburger Allee      Kreisverkehr         Neusässer Straße
                                        u. zurück                    Neusässer Straße      Freiburger Allee    Eulenbergallee
Koburger Straße     Kirschallee           Zöbigkerstraße                                                        und zurück
Zöbigkerstraße      Koburger Straße       Hauptstraße                Eulenbergallee        Neusässer Straße Koburger Straße
Hauptstraße         Zöbigkerstraße      Ortsausgang                                                            und zurück
                                         Gaschwitz u. zurück         Freiburger Allee      Neusässer Straße Koburger Straße
Hauptstraße         Zöbigkerstraße        Raschwitzer Straße         Koburger Straße       Freiburger Allee     Breitscheidstraße
Hauptstraße         Raschwitzer Straße Breitscheidstraße             Breitscheidstraße     Koburger Straße      Dölitzer Straße
Raschwitzer Straße  Hauptstraße Süd      Hauptstraße Nord           Dölitzer Straße       Breitscheidstraße Ortsausgang (B 2 / 95)
                                          u. zurück

Markkleeberg hält zusammen!                                                                                                   etz
                                                                                                                                 t auch
                                                                                                                           J

                                                                                                                                      mit

                                                                                                                         Shops
                                                                                                                              ystem
Bürger und lokale Wirtschaft aufgepasst: Unter
                                                                                                                             NE
                                                                                                                                U *
                                                                                                                           *

                  www.mein-markkleeberg.de
bietet die Stadtverwaltung allen Nutzern einen kostenlosen Ser­
vice zur Veröffentlichung und Information von Öffnungszeiten,
aktuellen Angeboten, Lieferservice und vieles mehr.

Ansprechpartner:
Abteilung Wirtschaftsförderung
Tel.: 0341 3533-235 oder -146
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@markkleeberg.de

                   Die Ausgabe 09 / 2022 der Markkleeberger Stadtnachrichten erscheint am 27. April 2022.

                                                                         Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022         9
MARKKLEEBERGER STADTNACHRICHTEN - Stadt Markkleeberg
Amtsblatt der Stadt Markkleeberg – Amtliche Bekanntmachungen

     Bekanntmachung
     Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes            Verfahrenshinweise
     „Freiflächen-­Photovoltaikanlage Auenhain“ der Stadt Mark­            Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der
     kleeberg vom 25.04.2022 bis einschließlich 25.05.2022                 Auslegungsfrist abgegeben werden können. Es wird zudem darauf
                                                                           hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
     Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 29. März 2022       bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6
     gemäß §§ 4 und 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen       Baugesetzbuch (BauGB) unberücksichtigt bleiben können.
     (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 3 der Haupt­
     satzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 16. Juli 2014,         Datenschutzhinweise
     zuletzt geändert am 21. Januar 2015, den folgenden Beschluss          Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Perso­
     (Beschluss-Nr.: 94 – 30/2022) gefasst:                                nen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessen­
                                                                           vertretungen, aber deren einzelne Mitglieder) die im Rahmen der
     1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovol­          Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen,
        taikanlage Auenhain“ vom 10.02.2022 für das Gebiet der Stadt       Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich
        Markkleeberg, welches einen Teil des Flurstücks 823 der Gemar­     haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
        kung Markkleeberg umfasst (Abgrenzung des Geltungsbereiches        (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:
        siehe Anlage), mit dazugehöriger Begründung wird gebilligt.
     2. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes sind die Öffent­            • Verantwortlicher:
        lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und Träger          Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbür­
        öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemei­       germeister Karsten Schütze, Postfach 1226, 04416 Markkleeberg
        nen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten.
        Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.        • Datenschutzbeauftragter:
                                                                             Sebastian Schöne, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht
     Offenlage                                                               und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Tele­
     Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik­           fon: 0341/3533156, E-Mail: sebastian.schoene@markkleeberg.de
     anlage Auenhain“ der Stadt Markkleeberg vom 10.02.2022 mit der
     dazugehörigen Begründung liegt im Zeitraum                            • Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
             vom 25.04.2022 bis einschließlich 25.05.2022                    - Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des
     im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416                   Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auenhain“
     Markkleeberg, im Raum 006 (Erdgeschoss) während folgender                  (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB). Die personenbezogenen Daten die­
     Zeiten aus:                                                                nen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungsmaterial
        Montag:     geschlossen                                                 (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient schlus­
        Dienstag:   09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr                     sendlich der Entscheidungsfindung bei der konkreten Festset­
        Mittwoch: 09.00 – 12.00 Uhr                                             zung im Bebauungsplan, denn die öffentlichen und privaten
        Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr                     Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzu­
        Freitag:    09.00 – 12.00 Uhr                                           wägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
                                                                             - Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der
     Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zusammenhang mit               Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß
     der Corona-Pandemie ist beim Betreten des Raumes 006 darauf zu             Archivsatzung (ArchivS) der Großen Kreisstadt Markkleeberg
     achten, dass sich nur eine Person bzw. Personen eines Haushaltes           (§§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).
     im Raum aufhalten. Sollte der Raum bereits belegt sein, sind aus­       - im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder
     reichend Wartemöglichkeiten vor dem Raum 006 vorhanden.                    zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem
       Sollte es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer erneuten                 jeweiligen Gericht (bspw. § 282 ZPO; §§ 86, 80 Abs. 5, 80a, 123
     Zugangsbeschränkung des Rathauses der Stadt Markkleeberg                   Abs. 3, 47 Abs. 6 VwGO).
     kommen und damit eine öffentliche Auslage nach § 3 Abs. 2               Damit beruht die Datenverarbeitung auf Grundlage einer recht­
     BauGB nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Pla­         lichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Inte­
     nungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die         ressen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (Artt. 6 Abs. 1 UAbs. 1
     Veröffentlichung im Internet.                                           lit. c) und e), Abs. 3 Satz 1 lit. b), 89 Abs. 1 DSGVO, § 3 SächsDSDG).

     Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovol­             • Kategorien von Empfängern:
     taikanlage Auenhain“ der Stadt Markkleeberg, mit dem Stand              Es gilt Art. 4 Nr. 9 Satz 2 Hs. 1 DSGVO und § 3 SächsDSDG.
     10.02.2022, wird zusätzlich im Zeitraum
             vom 25.04.2022 bis einschließlich 25.05.2022                  • Dauer der Datenspeicherung:
     unter folgender Internetadresse abrufbar sein:                          30 Jahre (§§ 13 Abs. 1, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).
                 https://mitdenken.sachsen.de/1028725
                                                                           • Rechte des Betroffenen:
     Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, während der Offenlage ihre Anre­     Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das
     gungen zur Planung schriftlich an folgende Adresse vorzubringen:        Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen
        Stadtverwaltung Markkleeberg                                         Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO).
        Stadtplanungsamt                                                     Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende
        Postfach 1226                                                        der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i. V. m. Satz 1 SächsDSDG
        04410 Markkleeberg                                                   i. V. m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung
     Oder per E-Mail an: spa@markkleeberg.de                                 der bestehen Verarbeitung, dieses lässt jedoch die Anbie­

10    Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022
Amtliche Bekanntmachungen

  tungspflicht nach der ArchivS und dem § 13 SächsArchivG
  unberührt (§ 7 satz 3 i. V. m. Satz 2 SächsDSDG). Das Wider­
  spruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht
  wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6
  Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1
  DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit
  (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des
  Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) und e) DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1
  lit. a) DSGVO).

• Beschwerderecht:
  Sie haben das Recht, Beschwerde beim Sächsischen Daten­
  schutzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzule­
  gen (Art. 77 DSGVO)

Karsten Schütze / Oberbürgermeister                                       Anlage: Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes

Satzung über die Gehwegreinigung der Großen Kreisstadt Markkleeberg
(Gehwegreinigungssatzung) vom 23.03.2022
Auf der Grundlage der                                                         führung der Reinigung Dritter bedienen. Der Winterdienst auf
§§ 4, 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Säch­                städtischen Gehwegen erfolgt unter Einschränkung der Erfor­
  sische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der Fassung der                      derlichkeit und Leistungsfähigkeit.
  Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt             (6) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgän­
  geändert durch Art. 2 G zur Schaffung pandemiebedingter Aus­                gerverkehr ausdrücklich bestimmten und von der Fahrbahn
  nahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunal­                       abgegrenzten Teile der Straße, unabhängig von deren Aus­
  recht vom 16.12.2020 (SächsGVBl. S. 722),                                   bauzustand (z. B. unbefestigte Gehwege sowie räumlich von
§§ 51 Abs. 5 und 52 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen             der Fahrbahn getrennte, selbstständige Gehwege).
  (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993             (7) Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1 und 242.2 der
  (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes           Anlage 2 zur StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen
  vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762, 2020, S. 29) hat der                (Zeichen 325.1 und 325.2 der Anlage 3 zur StVO) Gehwege
  Stadtrat der Stadt Markkleeberg folgende Satzung                            nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m
beschlossen:                                                                  Breite entlang der Grundstücksgrenze.
                                                                          (8) Als Gehwege gelten auch gemeinsame Geh- und Radwege
             Teil I   ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN                                 gemäß § 41 Abs. 1 StVO.

                        § 1 Allgemeines                                                  § 2 Übertragung Reinigungspflicht
(1) Die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Orts­            (1) Reinigungspflichtig für die öffentlichen Straßen innerhalb der
    lage sind durch die Stadt zu reinigen.                                    geschlossenen Ortslage ist die Stadt.
(2) Eine geschlossene Ortslage ist gegeben, wenn eine in geschlos­        (2) Die Stadt überträgt ihre Reinigungspflicht hinsichtlich der
    sener oder offener Bauweise zusammenhängende Bebauung                     Gehwege den Verpflichteten nach § 3 der Satzung im durch
    vorhanden ist. Einzelne unbebaute Grundstücke unterbrechen                §§ 4 bis 9 der Satzung definierten Ausmaß. Die Reinigungs­
    die geschlossene Ortslage nicht. Dazu gehören auch Anlagen                pflicht der Verpflichteten bleibt auch dann bestehen, wenn
    von allgemeiner Bedeutung wie Grünanlagen, Wälder, Spiel-                 die Stadt in Ausnahmefällen zusätzlich reinigt, räumt oder
    und Sportplätze, Kleingärten, Friedhöfe und Verkehrsanla­                 streut.
    gen. Die geschlossene Ortslage wird unterbrochen, wenn der
    räumliche Bebauungszusammenhang zwischen Grundstücken                                         § 3 Verpflichtete
    beidseitig unbebaute Zwischenräume von mindestens 150                 (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung sind Eigentümer, Erb­
    Metern Länge aufweist.                                                    bauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach
(3) Die Reinigungspflicht der Stadt umfasst die Straßenreinigung              §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB sowie
    der öffentlichen Straßen sowie den Winterdienst auf den                   sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte,
    Fahrbahnen, Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwe­                      denen – abgesehen von der Wohnungsberechtigung – nicht
    gen an öffentlichen Straßen, soweit die Reinigung nicht den               nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche
    Verpflichteten gemäß § 3 dieser Satzung übertragen wird. Die              Dienstbarkeit zusteht. Die Vorgenannten gelten auch dann als
    Tourenpläne der Straßenreinigung und des Winterdienstes                   Verpflichtete, wenn das Grundstück durch eine im Eigentum
    sind der Homepage der Stadt zu entnehmen.                                 der Stadt stehenden unbebauten Fläche von der öffentlichen
(4) Die Reinigungspflicht und der Winterdienst der Stadt auf                  Straße getrennt ist und der Abstand zwischen Grundstücks­
    öffentlichen Straßen besteht nur nach der Maßgabe der städ­               grenze und öffentlicher Straße nicht mehr als zehn Meter
    tischen Leistungsfähigkeit und soweit dies zur Aufrechterhal­             bzw. bei Straßen mit mehr als 20 Meter Breite nicht mehr als
    tung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.            die Hälfte der Straßenbreite beträgt.
(5) Die Stadt übt die Reinigungspflicht und den Winterdienst als
    öffentlich-rechtliche Aufgabe aus und kann sich zur Durch­                                                      Fortsetzung auf Seite 12

                                                                              Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022       11
Amtsblatt der Stadt Markkleeberg – Amtliche Bekanntmachungen

     (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie er­                        § 5 Umfang der Reinigungspflicht
         schließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende     Die Reinigungspflicht umfasst
         Grundstück (Kopfgrundstück) und die dahinterliegenden            1. die Allgemeine Gehwegreinigung (§ 6 und § 7) und
         Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreini­         2. den Winterdienst (§ 8 und § 9).
         gungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind nur solche Grund­
         stücke, die nicht selbst an eine öffentliche Straße oder einen
         öffentlichen Weg angrenzen. Diese Grundstücke bilden auch                   Teil II   ALLGEMEINE GEHWEGREINIGUNG
         dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere
         Straßen erschlossen werden.                                                § 6 Umfang der allgemeinen Gehwegreinigung,
     (3) Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grund­                          Abgrenzung der Pflegearbeiten
         stücke, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser Straße    (1)   Die Gehwege sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine
         zugwandten Seite hinter dem Kopfgrundstück liegen. Die                 Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbeson­
         Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit               dere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung des
         gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflich­              Gehweges durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse,
         tig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche. Sie            vermieden oder beseitigt wird.
         beginnt jährlich neu bei dem Verpflichteten des Kopfgrund­       (2)   Die Reinigung umfasst vor allem das Beseitigen von Fremd­
         stücks, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinterliegenden           körpern, Verunreinigungen, Streugut sowie Laub und Wild­
         Grundstücke. In Zweifelsfällen legt die Stadt die Reihenfolge          wuchs. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder
         der Reinigungspflicht fest.                                            anderen chemischen Mitteln zur Vernichtung von Wildwuchs
     (4) In Straßen mit nur einseitigen Gehwegen ist derjenige ver­             ist nicht erlaubt. Ebenfalls ist die Anwendung von Essig und
         pflichtet, an dessen Grundstück der Gehweg anliegt. Der­               Salz unzulässig.
         jenige, an dessen Grundstück der Gehweg nicht anliegt, ist       (3)   Übermäßiger Staubentwicklung beim Gehwegreinigen ist
         zumindest zur Freihaltung etwaiger Straßeneinläufe und                 durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht
         Schnittgerinne verpflichtet.                                           besondere Umstände entgegenstehen (z. B. ausgerufener Was­
     (5) In Straßen mit keinem Gehweg sind beide Straßenanlieger                sernotstand, Frostgefahr).
         Verpflichtete.                                                   (4)   Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, welche
     (6) Die Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten           den Gehweg nicht beschädigen.
         auch geeigneter Dritter bedienen, bleiben jedoch der Stadt       (5)   Der Gehwegkehricht ist sofort durch den / die Verpflichte­
         Markkleeberg gegenüber verantwortlich.                                 ten zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Er darf
                                                                                weder Nachbarn noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwäs­
                   § 4 Gegenstand der Reinigungspflicht                         serungsanlagen, Straßen- oder Abwassergräben, öffentlich
     (1) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Frontlänge der an         ausgestellten Einrichtungen (z. B. Papierkörben, Glas- und
         dem Gehweg anliegenden Kopfgrundstücke.                                Papiersammelcontainern) oder öffentlich unterhaltenen
     (2) Vom Verpflichteten sind zu reinigen:                                   Anlagen (z. B. Brunnen, Gewässer) zugeführt werden. Die Zwi­
         1. Gehwege in ihrer jeweiligen Breite bis zum Rand der Fahr­           schenlagerung oder Ablagerung von Kehricht oder sonstigen
            bahn, des Seitenstreifens, des Randstreifens, der Grünflä­          Ablagerungen im öffentlichen Straßenraum einschließlich der
            che oder des Waldes,                                                Abfallbehälter ist verboten.
         2. falls kein Gehweg auf einer Straßenseite vorhanden ist,       (6)   Eine Verbringung von Laub insbesondere auf die Fahrbahn,
            sind zumindest die Straßeneinläufe und Schnittgerinne               Entwässerungsmulden, Straßenrinnen, Wälder, Wiesen oder
            freizuhalten,                                                       Gehwege ist verboten. Auf privaten Grundstücken angefalle­
         3. falls kein Gehweg auf beiden Straßenseiten vorhanden ist,           nes Laub darf nicht in den Straßenraum verbracht werden.
            ist auf einer Breite von 1,50 m zur Grundstücksfront zu
            reinigen; soweit die Fläche zwischen Fahrbahn und Grund­            § 7 Reinigungszyklus allgemeine Gehwegreinigung
            stücksfront weniger als 1,50 m aufweisen, ist diese Fläche    (1) Der Reinigungszyklus der übertragenen Reinigung bestimmt
            zu reinigen,                                                      sich nach den Bedürfnissen der öffentlichen Sicherheit und
         4. entsprechende Flächen am Rande von verkehrsberuhigten             Ordnung.
            Bereichen auf einer Breite von 1,50 m zur Grundstücks­        (2) Die Gehwegreinigung ist bei Bedarf, mindestens aber im
            front,                                                            Abstand von vier Wochen, und im Übrigen abhängig von dem
         5. gemeinsame Rad- und Gehwege, die keine Trennlinie                 tatsächlich vorhandenen Reinigungsbedarf, vorzunehmen.
            haben und durch ein Verkehrsschild nach Zeichen 240 der           Soweit aufgrund gefallenen Laubes, Früchten oder anderwei­
            StVO gekennzeichnet sind, auf einer Breite von 1,50 m,            tiger Verschmutzungen eine Unfallgefahr besteht, gilt eine
         6. Mischverkehrsflächen, die gemeinsam als Fußweg und                unverzügliche Beseitigungspflicht.
            Parkfläche genutzt werden dürfen, auf einer Breite von
            1,50 m.
     (3) Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere auch Stra­                                  Teil III   WINTERDIENST
         ßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle ohne
         Straßeneinlaufschächte, Böschungen, Stützmauern und                              § 8 Umfang des Winterdienstes
         Ähnliches.                                                       (1) Gehwege i. S. v. §§ 1 Abs. 6 und 8 der Satzung sowie § 4 Abs. 2
     (4) Die Reinigungspflicht gilt nicht für Bushaltestellen auf einer       der Satzung sind in einer für den Fußgängerverkehr erforder­
         Länge von 5 m × jeweilige Gehwegbreite, eigenständige Rad­           lichen Breite von mindestens 1,00 m von Schnee und auf­
         wege und Parkstellflächen. Die Pflege von Pflanzen, begrün­          getautem Eis so zu beräumen und bei Eis- und Schneeglätte
         ten Flächen, Bäumen, Baumscheiben und Rabatten sowie das             so zu bestreuen, dass ein durchgängig benutzbarer Gehweg
         Entleeren von Papierkörben obliegen der Stadt und sind nicht         entsteht und die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist.
         Gegenstand der Reinigungspflicht.                                    Durchgänge sind freizuhalten.

12    Markkleeberger Stadtnachrichten 08 / 2022 | 13. April 2022
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