Mehr Fairness im Wettbewerb - WHITEPAPER - Taxameter und weitere elektronische Aufzeichnungssysteme - Bundesdruckerei
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WHITEPAPER Mehr Fairness im Wettbewerb Taxameter und weitere elektronische Aufzeichnungssysteme Sichere Organisation
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Management Summary Nicht nur in Deutschland1 wird die systematische Steuerhinterziehung mittels elektronischer Kassensysteme zu einem ernsten Problem. Aktuell sollen dem Fis- kus jährlich rund zehn Milliarden Euro durch bewusste Kassenmanipulationen ent- gehen. Dagegen wehren sich deutsche Finanzbehörden – auch im Sinne allgemei- ner Steuergerechtigkeit und eines fairen Wettbewerbs: → Bereits 2010 legte das Bundesfinanzministerium fest, dass Unternehmen ihre mit Auf- zeichnungssystemen erfassten einzelnen Geschäftsvorfälle spätestens bis Ende 2016 in einem auswertbaren Datenformat vorhalten müssen, damit bei Betriebsprüfungen auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden kann und eine maschinelle Auswertung ermög- licht wird2. → Um für mehr Fairness im Wettbewerb und gerecht verteilte Steuerabgaben zu sorgen, wurde in den Jahren 2008 bis 2012 im Rahmen eines Förderprojekts des BMWi auf der Grundlage umfangreicher Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen das Kassensicherungssystem INSIKA entwickelt und erprobt3. → Am 13. Juli 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Dieser sieht u. a. vor, dass elek- tronische Aufzeichnungssysteme künftig durch eine zertifizierte technische Sicherheits- einrichtung geschützt werden sollen. → Auf Basis des aktuellen Gesetzentwurfs sollen bis Ende 2022 alle elektronischen Auf- zeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüs- tet werden. Die nach dem INSIKA-Ansatz ent- wickelte Smartcard entspricht den → Rechtssicherheit höchsten Sicherheitsanforderungen → Anwendungsvielfalt an aufzeichnungspflichtige Geschäfts- → Geringe Kosten vorfälle, speziell den internationalen Standards für Signaturerstellungsein- → Bewährte Technologie heiten, und allen grundsätzlichen An- forderungen der Finanzverwaltung. Gleiches gilt für den zusätzlich angelegten Speicherbereich für Umsatzsummen, die program- mierten Sicherheitsfunktionen sowie die technischen Schnittstellenspezifikationen. Das vor- liegende Dokument soll Unternehmen Hintergrundinformationen zur aktuellen Diskussion um den Manipulationsschutz elektronischer Aufzeichnungssysteme liefern und die Funk- tionsweise des marktreifen INSIKA-Verfahrens und der INSIKA-Smartcard verdeutlichen. Die- se erfüllt aus Sicht des Bundesfinanzministeriums4 schon heute „viele Anforderungen des im Gesetzentwurf vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens“ und könnte „als ein technisches Sicherheitsmodul zertifiziert werden“. 2
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Mehr Fairness im Wettbewerb Schwarzgeldkassen und verdeckte Einnahmen sind so alt wie die internationale Steuergesetzgebung. Doch im Gegensatz zu anderen Bereichen, in denen techni- sche Neuerungen zu mehr Transparenz und Datensicherheit führen, scheint der Einsatz moderner Aufzeichnungssysteme im Bargeldgeschäft Steuerschlupflöcher eher zu vergrößern statt zu schließen. Ein Kavaliersdelikt, das nur wenige schwarze Schafe betrifft? Keineswegs. Schon seit Jahren warnt der Bundesrechnungshof5, falsche Angaben zu Bareinnahmen oder unzulässige Ein- griffe in elektronische Kassensysteme und andere Aufzeichnungssysteme könnten von den zuständigen Finanzbehörden zunehmend schwerer erkannt und aufgedeckt werden – mit entsprechenden Folgen für die Steuereinnahmen. Schon jetzt wird der jährliche Schaden, der dem Fiskus allein durch bewusste Kassenmanipulationen entsteht, auf rund zehn Milliarden Euro geschätzt. Eine Summe, die mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen und Steuergerechtigkeit jeden ehrlichen Kaufmann aufhorchen lässt. „Die Zeche zahlen am Ende die Steuerehrlichen: Sie müssen für die Steuerausfälle aufkommen und im Geschäftsleben leiden sie unter den Wett- bewerbsverzerrungen durch ihre betrügerischen Mitbewerber.“6 Programmierten Betrug ausschalten Doch die Finanzbehörden beschäftigt nicht nur die Sorge um entgangene Steuerein- nahmen, sondern auch ihre Pflicht, den grundrechtlich zugesicherten Gleichheits- satz umzusetzen. Das wird in jüngsten Stellungnahmen des Bundesfinanzministeri- ums zum „Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassen“7 deutlich. Dort heißt es u. a.: „Auf Grund des rasanten technischen Fortschritts ist es heutzutage mög- lich, dass Aufzeichnungen an elektronischen Registrierkassen, etwa in Restaurants, im Ein- zelhandel oder in Dienstleistungsbetrieben, unerkannt gelöscht oder geändert werden kön- nen, um systematisch Steuern zu hinterziehen. Dies stellt ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar.“ Diese Einschätzung dürfte sich auf viele weitere Branchen beziehen, in denen vorzugswei- se mit Bargeld bezahlt und über moderne Kassensysteme abgerechnet wird. Nicht nur an klassischen Verkaufstresen, sondern auch in Taxen oder bei vielen Serviceanbietern werden Systeme mit integrierter Schummelsoftware genutzt. So ermöglichen Voreinstellungen wie der sogenannte Trainingskellner, dass einzelne Bestellungen zwar eingegeben und per Kas- senbon quittiert, aber nicht dem Tagesumsatz zugerechnet werden. Ähnliche Betrugstricks bieten Funktionen wie das Managerstorno oder der Zapper, der Umsätze automatisch um einen bestimmten Prozentsatz reduziert und dem Kassenbetreiber gleich vorrechnet, um welchen Betrag die Barkasse zu erleichtern ist. 3
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Funktionsweise des INSIKA-Systems ... gibt eine Smartcard … gibt das passende Zertikat mit (privatem) Signatur mit dem (öffentlichen) Prüf- schlüssel heraus Vertrauenswürdige Stelle ... schlüssel aus Die Smartcard wird in Kassenbons und digitale Buchungen Signatur und Prüfschlüssel die Kasse integriert erhalten eine Signatur zeigen, ob die Daten echt und komplett sind Der INSIKA-Ansatz Um simplen Steuertricksereien und dem „massenhaften Betrug an manipulierten Kassen“8 einen wirksamen Riegel vorzuschieben, wurde von den deutschen Finanz- behörden in den Jahren 2004 bis 2008 ein Grundkonzept und darauf aufbauend bis 2012 die INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme (INSIKA) entwickelt. Herzstück des gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und aus- gewählten Kassen- und Taxameterherstellern konzipierten Verfahrens ist eine Smartcard, die jeden aufzeichnungspflichtigen Datensatz (z. B. einen Kassenbeleg) mittels einer digitalen Signatur kennzeichnet, nummeriert und speichert. Unterdessen können bereits über 600 weltweit registrierte Unternehmen von dem neuartigen INSIKA-Ansatz profitieren und damit sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Finanzbehörden zu deut- lich mehr Transparenz und nachhaltig erleichterten Prüfprozessen beitragen. VORTEILE VON INSIKA Keine zusätzlichen Patente oder Lizenzkosten Ein großer Vorteil des INSIKA-Verfahrens besteht darin, dass es ohne zusätzliche Patente oder Lizenzkosten eingesetzt werden kann. Außerdem ermöglicht es dem Nutzer eine korrekte, nachweissichere Erfassung aller generierten Umsätze, die auch beim etwaigen Verlust gespeicherter Einzelaufzeichnungen auf der einge- setzten Smartcard monatsweise verfügbar gehalten werden. 4
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Die Funktionsweise von INSIKA Der Manipulationsschutz bei INSIKA basiert auf der digitalen Signatur jedes Ge- schäftsvorfalls. Dank der von der INSIKA-Smartcard – die von den Finanzbehörden oder in deren Auftrag ausgegeben werden soll – erzeugten Signatur können die Da- ten nicht mehr unerkannt verändert werden. Zudem lassen sie sich eindeutig dem signierenden Unternehmen bzw. einer definierten Kas- senstelle zuordnen. Hierfür wird die Signatur grundsätzlich mit den generierten Daten kombi- niert, gespeichert und auf jedem Einzelbeleg ausgedruckt. Damit kann jederzeit die korrekte Erfassung eines Geschäftsvorfalls unzweifelhaft nachvollzogen werden. → Manipulationssicher verwahrte Daten → Bewährte Hochsicherheitstechnologie → Transparente Buchführungskontrolle Die Sicherheit des INSIKA-Verfahrens basiert maßgeblich auf der mit speziellen Funktionen ausgestatteten INSIKA-Smartcard und der im Hintergrund laufenden hochsicheren Public- Key-Infrastruktur (PKI). Dabei werden über den Sequenzzähler automatisch die Vollständig- keit und die zeitliche Abfolge der erfassten Umsätze gesichert. Zusätzlich werden alle Ta- gesbuchungen in karteninternen Summenspeichern aufaddiert. Auf diese Weise garantiert das INSIKA-Package eine beständige Plausibilitätsprüfung der an die Karte übergebenen Daten und erlaubt jederzeit die Prüfung des kompletten Datenmate- rials. Aufwändige und teure Zertifizierungen der eingesetzten Aufzeichnungssysteme werden dank der lückenlosen Darstellung aller mit der Smartcard signierten Daten überflüssig. VORTEILE VON INSIKA Große Sicherheit für Unternehmer Der große Vorteil für Unternehmer, die INSIKA für ihre Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt nutzen: Die Kombination von Smartcard und qualifizierter digi- taler Signatur ist seit Langem ausgereift und wird insbesondere in Anwendungen mit hohen Sicherheitsanforderungen bereits vielfach genutzt9. 5
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Anwendungsbeispiel Fiskaltaxameter Hamburg Auch im Taxigewerbe, in dem in Deutschland in aller Regel bar kassiert wird, müs- sen Einnahmen einzeln dokumentiert und nachgewiesen werden. Bislang reichten hierzulande Quittungsdoppel oder Schichtzettel – ein manipulationsanfälliges Ver- fahren, das vielen Taxiunternehmen den Vorwurf von unlauterem Wettbewerb und Schwarzarbeit eingebracht hat. Tatsächlich konnte in einer aktuellen Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit von Berliner Taxi- unternehmen10 festgestellt werden, dass der primäre Geschäftszweck häufig nicht die Perso- nenbeförderung, sondern eine unrechtmäßige Gewinnmaximierung und ein kollektiver Zu- gang zu Schwarzgeld und unberechtigt beanspruchten sozialen Transferleistungen ist. Bislang konnten die vermuteten massiven Schäden für öffentliche Haushalte und soziale Si- cherungssysteme allerdings schwer nachgewiesen werden. Deshalb wurde im Rahmen des INSIKA-Projekts auch der Einsatz von sogenannten Fiskaltaxametern intensiv getestet. Die Bilanz des „Hamburger Modells“: Über den freiwilligen Einbau von insgesamt 2.104 manipu- lationssicheren Taxametern, die an das INSIKA-Verfahren gekoppelt sind, konnten erstmals verlässliche Branchenwerte ermittelt, zahlreiche schwarze Schafe enttarnt und Konzessions- verlängerungen entsprechend verweigert werden. Diese Marktbereinigung führte zu einer Abschwächung des bisherigen Verdrängungswettbe- werbs, einem deutlich faireren Miteinander unter den Hamburger Taxiunternehmen sowie zu einer drastischen Reduzierung von Schwarzeinnahmen und staatlichen Transferleistungen. Dieses Beispiel könnte nun in anderen Bundesländern11 Schule machen. Derzeit wird in Berlin geprüft, ob der Einbau sicherer Fiskaltaxameter und die Nutzung des INSIKA-Verfahrens im Rahmen eines öffentlichen Förderprojekts unterstützt und umgesetzt werden sollen.12 TA XI 6
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Rechtssicherheit für Wirtschaft und Finanzbehörden Die Erprobung des INSIKA-Verfahrens in rund 2.000 Hamburger Taxen hat die Diskussion um manipulierbare Kassensysteme – auch nach der Aufdeckung von Schummelsoftware in Apothekensystemen und der richterlichen Entscheidung, dass die Anbieter solcher Produkte für verursachte Steuerausfälle haften13 – noch- mal deutlich befeuert. In der Folge hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Wesentliches Ziel der geplanten Verordnung: Insbesondere in Branchen, in denen große Summen an Bar- geld fließen, sollen alle Einzeltransaktionen lückenlos dokumentiert und manipulationssicher aufgezeichnet werden. Ein hierfür geeignetes Verfahren, das sowohl die steuerrechtlichen Vorgaben als auch den Anspruch auf Rechtssicherheit seitens Finanzbehörden und Anwen- dern erfüllt, wurde bis dato nicht spezifiziert. Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen zertifiziert durch: Bundesamt für Sicherheit Neue Anforderung – Sicherheitseinrichtung: in der Informationstechnik Sicherheitsmodul / Speichermodul / Digitale Schnittstelle Kassennachschau / Betriebsprüfung Kassenhersteller Unternehmen Finanzamt beauftragt Nachrüstung Besteuerung der Geschäftsvorgänge des Kassensystems auf manipulationssicherer Grundlage QUELLE DER INFOGRAFIK: Bundesdruckerei / Bundes- ministerium der Finanzen VORTEILE VON INSIKA Rechts- und Verfahrenssicherheit Der INSIKA-Ansatz liefert wertvolle Impulse zur Erreichung der definierten Ziele: Er könnte für alle Beteiligten die notwendige Rechts- und Verfahrenssicherheit sowie eine attraktive Alternative zu den deutlich aufwändigeren Zertifizierungsverfahren konventioneller Fiskalkassensysteme bieten. 7
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Offen für vielfältige Einsatzbereiche INSIKA kann in praktisch jedem System genutzt werden, das Verkaufsdaten elek- tronisch aufzeichnet. Das können elektronische Registrierkassen aller Art, Taxa- meter sowie Verkaufsautomaten oder Geldspielgeräte sein. Die einzigen technischen Systemvoraussetzungen sind ein einfacher Smartcardleser sowie die Fähigkeit, jeden einzelnen Geschäftsvorfall aufzuzeichnen. Weitere technische Vorgaben, die Erforderlichkeit von Zertifizierungen oder Ähnlichem bestehen nicht. Damit ist INSIKA maximal technologieoffen. Neben traditionellen Registrierkassen ist INSIKA auch mit jeder PC-Software (z. B. Branchen- software mit Barverkaufsmodul) und diversen Smartphone- oder Tablet-Apps (mit ansteckba- ren oder per Funk angebundenen Kartenlesern) nutzbar. Damit ist INSIKA in jedem Einsatzbereich im Bargeldgeschäft nutzbar. VORTEILE VON INSIKA Kein zusätzlicher Umstellungsaufwand Ein weiterer Vorteil für Unternehmen, die INSIKA in ihre Kassensysteme einbin- den: Durch die Verwendung des kryptografischen Manipulationsschutzes ändert sich die Bedienung der vorhandenen Geräte nicht. So entsteht in den Betrieben kein zusätzlicher Umstellungs- und Schulungsaufwand für das verantwortliche Personal – weder für Kellner im Restaurant noch für Fahrer im Bereich der Perso- nenbeförderung. 8
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Kosteneffizienz leichtgemacht Klassische Fiskalspeicherlösungen basieren in der Regel auf dem mechanischen Schutz eines Datenspeichers, der Geheimhaltung technischer Details sowie einer Reihe komplexer Auflagen für die Funktionsweise einzelner Registrierkassenmo- delle. Die Einhaltung der Vorschriften wird üblicherweise in einem produktspezifi- schen Zertifizierungsverfahren geprüft. Der Nachteil: Trotz eines insgesamt begrenzten Funktionsumfangs sind konventionelle Lö- sungen vergleichsweise teuer. Zudem wird die technische Weiterentwicklung durch die not- wendige Neuzertifizierung jeder Funktionsänderung nachhaltig erschwert. INSIKA wurde dagegen so konzipiert, dass keine speziellen Auflagen für die jeweiligen Auf- zeichnungssysteme zu beachten sind und die Integration in bestehende Systeme nur mit ei- nem äußerst geringen, einmaligen Aufwand verbunden ist. Damit kann die korrekte Nutzung jederzeit über signierte Belege und Daten überwacht werden, ohne dass Vorgaben für die Bauart der Systeme oder eine entsprechende Zertifizierung erforderlich wären. Innovationen im Bereich der Registrierkassen und Taxameter werden somit in keiner Weise behindert. VORTEILE VON INSIKA Geringe, einmalige Kosten Für die Nutzung des INSIKA-Konzepts fallen keine Lizenzgebühren oder ähnli- che Kosten an. Es entstehen lediglich einmalige Kosten für die Anschaffung der INSIKA-Smartcard, die bei einer mehrjährigen Kartennutzung im zweistelligen Eurobereich liegen. Da das Verfahren leicht in alle handelsüblichen Kassensys- teme integrierbar ist, werden bestehende Investitionen nachhaltig geschützt, zugleich wird die Einhaltung der im Rahmen von Betriebsprüfungen geforderten Nachweispflichten deutlich erleichtert. 9
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Sicherheit und technische Details Die für das INSIKA-System verwendeten Smartcards und Signaturverfahren ent- sprechen höchsten Sicherheitsanforderungen. Dennoch kann auch ein INSIKA-ge- sichertes System – wie jedes andere Kassensystem – durch die bewusste Unter- schlagung oder Falscheingabe von Einnahmen umgangen werden. Derartige Betrugsmanöver werden auch zukünftig nur durch verschärfte Kontrollmaßnah- men der Finanzbehörden – z. B. über unangekündigte Kassennachschauen – aufgedeckt wer- den können. Ergeben sich hierbei berechtigte Verdachtsmomente, müssen dem Betriebsprü- fer zusätzlich zu konventionellen Belegen auch umgehend alle elektronischen Kassendaten zur Verfügung gestellt werden. Diese Anforderung ist über das INSIKA-Verfahren problemlos erfüllbar. Dafür sorgt in erster Linie die INSIKA-Smartcard mit der integrierten INSIKA-Software. Die Karte kann ohne großen Aufwand in vorhandene Kassensysteme eingebunden oder über einen externen Kartenleser angeschlossen werden. Sie unterstützt zuverlässig den Belegaus- druck und speichert die Monatsumsätze im Summenspeicher. Darüber hinausgehende Ände- rungen bestehender Systeme sind nicht erforderlich. Die digitalen Signaturen ermöglichen, dass eingegebene Daten zweifelsfrei einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Nachträgliche Manipulationen ohne deren Erkennung sind ausgeschlossen. VORTEILE VON INSIKA Kompletter Umsatzüberblick Zusätzlich profitieren Nutzer von den integrierten Komponenten Sequenzzähler und Summenspeicher. Zudem werden einerseits für jede Buchung und den da- zugehörigen Belegausdruck eindeutige, fortlaufende Nummern vergeben und andererseits die wesentlichen Kennzahlen (Monatsumsätze, negative Buchungen usw.) erfasst und gespeichert. Damit ist die komplette Umsatzsituation jederzeit abruf- und nachweisbar. 10
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB 10 Gründe für den Einsatz des INSIKA-Verfahrens 1 6 INSIKA erfüllt alle funktionalen und Für die Absicherung des Systems sind nichtfunktionalen Anforderungen an keinerlei zusätzlichen Auflagen oder ein Aufzeichnungssystem und garan- Zertifizierungsvorgaben zu beachten. tiert dem Nutzer, dass alle formal- Die Einrichtung einer zentralen Stelle rechtlichen Rahmenbedingungen ein- für die Ausgabe und Verwaltung von gehalten werden. zertifizierten Smartcards und Sicher- heitsmodulen vereinfacht gleichzeitig 2 Das INSIKA-System stellt alle digital die Marktüberwachung hinsichtlich signierten Buchungsdaten – auch im der Organisation und des Betriebs Rahmen einer Betriebsprüfung – per manipulationssicherer Aufzeichnungs- Knopfdruck in einem vorgegebenen systeme. Format für den Datenexport bereit. Die 7 von der INSIKA-Smartcard erzeugte Die Integration des INSIKA-Verfah- gültige Signatur auf dem Beleg beweist rens verändert die Bedienfunktionen die ordnungsgemäße Erfassung einer vorhandener Aufzeichnungssysteme Bargeldeinnahme. nicht. Damit entfällt zusätzlicher Um- stellungs- und Schulungsaufwand. 8 Unbefugte Kassenentnahmen oder verdeckte Schwarzgeldgeschäfte durch eingesetzte Verkaufs-, Service- oder Fahrdienstkräfte werden nachhaltig erschwert. 3 Über die digitale Signatur sind nach- 9 trägliche Datenänderungen sowie das Unternehmen können über die Nut- Fehlen von Buchungsaufzeichnungen zung des problemlos integrierbaren jederzeit zweifelsfrei erkennbar. INSIKA-Verfahrens proaktiv auf ver- schärfte Kontrollen durch die Finanz- 4 Die digitale Signatur erlaubt eine ein- behörden reagieren und den Aufwand deutige Rückverfolgung der gespei- für die Organisation von Betriebsprü- cherten Datensätze zum Smartcard- fungen bereits im Vorfeld nachhaltig besitzer. Manipulationen der Identität reduzieren. sind ausgeschlossen. 10 Über den Einsatz sicherer Verfahren 5 Die in die INSIKA-Smartcard integrier- zum Manipulationsschutz tragen Un- ten Komponenten Sequenzzähler und ternehmen aktiv zu einer wirksamen Summenspeicher ermöglichen jeder- Bargeldbetrugsbekämpfung sowie zu zeit die Ermittlung von Gesamtumsät- mehr Steuergerechtigkeit und fairen zen und Datenlücken. Wettbewerbsbedingungen bei. 11
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB Quellenverzeichnis 1 Vgl. „Electronic Sales Suppression: A threat to tax revenues“, OECD 2013, www.oecd.org 2 Diese Forderung wurde mit der Verwaltungsvorschrift „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektroni- scher Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ des BMF im November 2014 erhärtet. 3 Vgl. „Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Registrierkassen“ vom 28. Februar 2006 sowie „Fachkonzept zur Einführung eines neuen Verfahrens zum Manipulationsschutz elektroni- scher bzw. PC-gestützter Registrierkassen und -systeme“ aus dem Jahr 2008, ebenfalls erstellt von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzbehörden. 4 Vgl. „Fragen und Antworten: Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassen“, Information des BMF vom 13. Juli 2016. www.bundesfinanzministerium.de 5 Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/4660, vom 20. April 2015, „Maßnahmen gegen den Betrug mit manipulierten Kassensystemen“. www.bundestag.de 6 NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, in: Pressemitteilung der Finanzverwaltung des Lands Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2014. www.finanzverwaltung.nrw.de 7 Vgl. „Fragen und Antworten: Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassen“, Information des BMF vom 13. Juli 2016. www.bundesfinanzministerium.de 8 NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, in: Pressemitteilung der Finanzverwaltung des Lands Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2014. www.finanzverwaltung.nrw.de 9 So will die EU-Kommission zum Beispiel auch die sogenannten digitalen Tachografen, die viele Parallelen zum INSIKA-Verfahren aufweisen, zur Abwehr möglicher Manipulationen bei der Aufzeichnung von Geschwindigkeiten oder Lenk- und Ruhezeiten im LKW-Verkehr ein- setzen. 10 Vgl. „Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Ber- lin“, erstellt von der Marktforschungsgesellschaft Linne + Krause im Auftrag der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juni 2016. Untersucht wurden rd. 900 von knapp 3.000 Berliner Taxiunternehmen. 11 Vgl. www.rhein-taxi.de/insika 12 Vgl. Berliner Morgenpost vom 7. August 2016: „Mehr Kontrollen und Fahnder gegen Taxi- betrug in Berlin“. www.morgenpost.de 13 Vgl. Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz: www.mjv.rlp.de 12
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