Mehr Fairness im Wettbewerb - WHITEPAPER - Taxameter und weitere elektronische Aufzeichnungssysteme - Bundesdruckerei

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Mehr Fairness im Wettbewerb - WHITEPAPER - Taxameter und weitere elektronische Aufzeichnungssysteme - Bundesdruckerei
WHITEPAPER

Mehr Fairness im Wettbewerb
Taxameter und weitere elektronische Aufzeichnungssysteme

             Sichere Organisation
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER   INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB

                             Management Summary

                             Nicht nur in Deutschland1 wird die systematische Steuerhinterziehung mittels
                             elektronischer Kassensysteme zu einem ernsten Problem. Aktuell sollen dem Fis-
                             kus jährlich rund zehn Milliarden Euro durch bewusste Kassenmanipulationen ent-
                             gehen. Dagegen wehren sich deutsche Finanzbehörden – auch im Sinne allgemei-
                             ner Steuergerechtigkeit und eines fairen Wettbewerbs:

                             →   Bereits 2010 legte das Bundesfinanzministerium fest, dass Unternehmen ihre mit Auf-
                                 zeichnungssystemen erfassten einzelnen Geschäftsvorfälle spätestens bis Ende 2016 in
                                 einem auswertbaren Datenformat vorhalten müssen, damit bei Betriebsprüfungen auf die
                                 gespeicherten Daten zugegriffen werden kann und eine maschinelle Auswertung ermög-
                                 licht wird2.

                             →   Um für mehr Fairness im Wettbewerb und gerecht verteilte Steuerabgaben zu sorgen,
                                 wurde in den Jahren 2008 bis 2012 im Rahmen eines Förderprojekts des BMWi auf der
                                 Grundlage umfangreicher Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen
                                 das Kassensicherungssystem INSIKA entwickelt und erprobt3.

                             →   Am 13. Juli 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz
                                 vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Dieser sieht u. a. vor, dass elek-
                                 tronische Aufzeichnungssysteme künftig durch eine zertifizierte technische Sicherheits-
                                 einrichtung geschützt werden sollen.

                             →   Auf Basis des aktuellen Gesetzentwurfs sollen bis Ende 2022 alle elektronischen Auf-
                                 zeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüs-
                                 tet werden.

                                                                                   Die nach dem INSIKA-Ansatz ent-
                                                                                   wickelte Smartcard entspricht den
                                                   →   Rechtssicherheit
                                                                                   höchsten    Sicherheitsanforderungen
                                                   →   Anwendungsvielfalt          an aufzeichnungspflichtige Geschäfts-
                                                   →   Geringe Kosten              vorfälle, speziell den internationalen
                                                                                   Standards für Signaturerstellungsein-
                                                   →   Bewährte Technologie
                                                                                   heiten, und allen grundsätzlichen An-
                                                                                   forderungen der Finanzverwaltung.

                             Gleiches gilt für den zusätzlich angelegten Speicherbereich für Umsatzsummen, die program-
                             mierten Sicherheitsfunktionen sowie die technischen Schnittstellenspezifikationen. Das vor-
                             liegende Dokument soll Unternehmen Hintergrundinformationen zur aktuellen Diskussion
                             um den Manipulationsschutz elektronischer Aufzeichnungssysteme liefern und die Funk-
                             tionsweise des marktreifen INSIKA-Verfahrens und der INSIKA-Smartcard verdeutlichen. Die-
                             se erfüllt aus Sicht des Bundesfinanzministeriums4 schon heute „viele Anforderungen des
                             im Gesetzentwurf vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens“ und könnte „als ein technisches
                             Sicherheitsmodul zertifiziert werden“.

                                                                                                                       2
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER   INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB

                             Mehr Fairness im Wettbewerb

                             Schwarzgeldkassen und verdeckte Einnahmen sind so alt wie die internationale
                             Steuergesetzgebung. Doch im Gegensatz zu anderen Bereichen, in denen techni-
                             sche Neuerungen zu mehr Transparenz und Datensicherheit führen, scheint der
                             Einsatz moderner Aufzeichnungssysteme im Bargeldgeschäft Steuerschlupflöcher
                             eher zu vergrößern statt zu schließen.

                             Ein Kavaliersdelikt, das nur wenige schwarze Schafe betrifft? Keineswegs. Schon seit Jahren
                             warnt der Bundesrechnungshof5, falsche Angaben zu Bareinnahmen oder unzulässige Ein-
                             griffe in elektronische Kassensysteme und andere Aufzeichnungssysteme könnten von den
                             zuständigen Finanzbehörden zunehmend schwerer erkannt und aufgedeckt werden – mit
                             entsprechenden Folgen für die Steuereinnahmen. Schon jetzt wird der jährliche Schaden, der
                             dem Fiskus allein durch bewusste Kassenmanipulationen entsteht, auf rund zehn Milliarden
                             Euro geschätzt.

                             Eine Summe, die mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen und Steuergerechtigkeit jeden
                             ehrlichen Kaufmann aufhorchen lässt. „Die Zeche zahlen am Ende die Steuerehrlichen: Sie
                             müssen für die Steuerausfälle aufkommen und im Geschäftsleben leiden sie unter den Wett-
                             bewerbsverzerrungen durch ihre betrügerischen Mitbewerber.“6

                             Programmierten Betrug ausschalten

                             Doch die Finanzbehörden beschäftigt nicht nur die Sorge um entgangene Steuerein-
                             nahmen, sondern auch ihre Pflicht, den grundrechtlich zugesicherten Gleichheits-
                             satz umzusetzen. Das wird in jüngsten Stellungnahmen des Bundesfinanzministeri-
                             ums zum „Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassen“7 deutlich.

                             Dort heißt es u. a.: „Auf Grund des rasanten technischen Fortschritts ist es heutzutage mög-
                             lich, dass Aufzeichnungen an elektronischen Registrierkassen, etwa in Restaurants, im Ein-
                             zelhandel oder in Dienstleistungsbetrieben, unerkannt gelöscht oder geändert werden kön-
                             nen, um systematisch Steuern zu hinterziehen. Dies stellt ein ernstzunehmendes Problem für
                             den gleichmäßigen Steuervollzug dar.“

                             Diese Einschätzung dürfte sich auf viele weitere Branchen beziehen, in denen vorzugswei-
                             se mit Bargeld bezahlt und über moderne Kassensysteme abgerechnet wird. Nicht nur an
                             klassischen Verkaufstresen, sondern auch in Taxen oder bei vielen Serviceanbietern werden
                             Systeme mit integrierter Schummelsoftware genutzt. So ermöglichen Voreinstellungen wie
                             der sogenannte Trainingskellner, dass einzelne Bestellungen zwar eingegeben und per Kas-
                             senbon quittiert, aber nicht dem Tagesumsatz zugerechnet werden. Ähnliche Betrugstricks
                             bieten Funktionen wie das Managerstorno oder der Zapper, der Umsätze automatisch um
                             einen bestimmten Prozentsatz reduziert und dem Kassenbetreiber gleich vorrechnet, um
                             welchen Betrag die Barkasse zu erleichtern ist.

                                                                                                                       3
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER          INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB

                                    Funktionsweise des INSIKA-Systems

                    ... gibt eine Smartcard                                                  … gibt das passende Zertikat
                    mit (privatem) Signatur­                                                 mit dem (öffentlichen) Prüf-
                    schlüssel heraus                      Vertrauenswürdige Stelle ...       schlüssel aus

                    Die Smartcard wird in             Kassenbons und digitale Buchungen      Signatur und Prüfschlüssel
                    die Kasse integriert                    erhalten eine Signatur           zeigen, ob die Daten echt
                                                                                             und komplett sind

                                    Der INSIKA-Ansatz

                                    Um simplen Steuertricksereien und dem „massenhaften Betrug an manipulierten
                                    Kassen“8 einen wirksamen Riegel vorzuschieben, wurde von den deutschen Finanz-
                                    behörden in den Jahren 2004 bis 2008 ein Grundkonzept und darauf aufbauend bis
                                    2012 die INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme
                                    (INSIKA) entwickelt.

                                    Herzstück des gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und aus-
                                    gewählten Kassen- und Taxameterherstellern konzipierten Verfahrens ist eine Smartcard, die
                                    jeden aufzeichnungspflichtigen Datensatz (z. B. einen Kassenbeleg) mittels einer digitalen
                                    Signatur kennzeichnet, nummeriert und speichert. Unterdessen können bereits über 600
                                    weltweit registrierte Unternehmen von dem neuartigen INSIKA-Ansatz profitieren und damit
                                    sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Finanzbehörden zu deut-
                                    lich mehr Transparenz und nachhaltig erleichterten Prüfprozessen beitragen.

                                              VORTEILE VON INSIKA

                                              Keine zusätzlichen Patente oder Lizenzkosten
                                              Ein großer Vorteil des INSIKA-Verfahrens besteht darin, dass es ohne zusätzliche
                                              Patente oder Lizenzkosten eingesetzt werden kann. Außerdem ermöglicht es dem
                                              Nutzer eine korrekte, nachweissichere Erfassung aller generierten Umsätze, die
                                              auch beim etwaigen Verlust gespeicherter Einzelaufzeichnungen auf der einge-
                                              setzten Smartcard monatsweise verfügbar gehalten werden.

                                                                                                                                 4
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER   INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB

                             Die Funktionsweise von INSIKA

                             Der Manipulationsschutz bei INSIKA basiert auf der digitalen Signatur jedes Ge-
                             schäftsvorfalls. Dank der von der INSIKA-Smartcard – die von den Finanzbehörden
                             oder in deren Auftrag ausgegeben werden soll – erzeugten Signatur können die Da-
                             ten nicht mehr unerkannt verändert werden.

                             Zudem lassen sie sich eindeutig dem signierenden Unternehmen bzw. einer definierten Kas-
                             senstelle zuordnen. Hierfür wird die Signatur grundsätzlich mit den generierten Daten kombi-
                             niert, gespeichert und auf jedem Einzelbeleg ausgedruckt. Damit kann jederzeit die korrekte
                             Erfassung eines Geschäftsvorfalls unzweifelhaft nachvollzogen werden.

                                                 →    Manipulationssicher verwahrte Daten

                                                 →    Bewährte Hochsicherheitstechnologie

                                                 →    Transparente Buchführungskontrolle

                             Die Sicherheit des INSIKA-Verfahrens basiert maßgeblich auf der mit speziellen Funktionen
                             ausgestatteten INSIKA-Smartcard und der im Hintergrund laufenden hochsicheren Public-
                             Key-Infrastruktur (PKI). Dabei werden über den Sequenzzähler automatisch die Vollständig-
                             keit und die zeitliche Abfolge der erfassten Umsätze gesichert. Zusätzlich werden alle Ta-
                             gesbuchungen in karteninternen Summenspeichern aufaddiert.

                             Auf diese Weise garantiert das INSIKA-Package eine beständige Plausibilitätsprüfung der an
                             die Karte übergebenen Daten und erlaubt jederzeit die Prüfung des kompletten Datenmate-
                             rials. Aufwändige und teure Zertifizierungen der eingesetzten Aufzeichnungssysteme werden
                             dank der lückenlosen Darstellung aller mit der Smartcard signierten Daten überflüssig.

                                   VORTEILE VON INSIKA

                                   Große Sicherheit für Unternehmer
                                   Der große Vorteil für Unternehmer, die INSIKA für ihre Nachweispflicht gegenüber
                                   dem Finanzamt nutzen: Die Kombination von Smartcard und qualifizierter digi-
                                   taler Signatur ist seit Langem ausgereift und wird insbesondere in Anwendungen
                                   mit hohen Sicherheitsanforderungen bereits vielfach genutzt9.

                                                                                                                       5
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER   INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB

                             Anwendungsbeispiel Fiskaltaxameter Hamburg

                             Auch im Taxigewerbe, in dem in Deutschland in aller Regel bar kassiert wird, müs-
                             sen Einnahmen einzeln dokumentiert und nachgewiesen werden. Bislang reichten
                             hierzulande Quittungsdoppel oder Schichtzettel – ein manipulationsanfälliges Ver-
                             fahren, das vielen Taxiunternehmen den Vorwurf von unlauterem Wettbewerb und
                             Schwarzarbeit eingebracht hat.

                             Tatsächlich konnte in einer aktuellen Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit von Berliner Taxi-
                             unternehmen10 festgestellt werden, dass der primäre Geschäftszweck häufig nicht die Perso-
                             nenbeförderung, sondern eine unrechtmäßige Gewinnmaximierung und ein kollektiver Zu-
                             gang zu Schwarzgeld und unberechtigt beanspruchten sozialen Transferleistungen ist.

                             Bislang konnten die vermuteten massiven Schäden für öffentliche Haushalte und soziale Si-
                             cherungssysteme allerdings schwer nachgewiesen werden. Deshalb wurde im Rahmen des
                             INSIKA-Projekts auch der Einsatz von sogenannten Fiskaltaxametern intensiv getestet. Die
                             Bilanz des „Hamburger Modells“: Über den freiwilligen Einbau von insgesamt 2.104 manipu-
                             lationssicheren Taxametern, die an das INSIKA-Verfahren gekoppelt sind, konnten erstmals
                             verlässliche Branchenwerte ermittelt, zahlreiche schwarze Schafe enttarnt und Konzessions-
                             verlängerungen entsprechend verweigert werden.

                             Diese Marktbereinigung führte zu einer Abschwächung des bisherigen Verdrängungswettbe-
                             werbs, einem deutlich faireren Miteinander unter den Hamburger Taxiunternehmen sowie zu
                             einer drastischen Reduzierung von Schwarzeinnahmen und staatlichen Transferleistungen.

                             Dieses Beispiel könnte nun in anderen Bundesländern11 Schule machen. Derzeit wird in Berlin
                             geprüft, ob der Einbau sicherer Fiskaltaxameter und die Nutzung des INSIKA-Verfahrens im
                             Rahmen eines öffentlichen Förderprojekts unterstützt und umgesetzt werden sollen.12

                                                     TA XI

                                                                                                                       6
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                                 Rechtssicherheit für Wirtschaft und Finanzbehörden

                                 Die Erprobung des INSIKA-Verfahrens in rund 2.000 Hamburger Taxen hat die
                                 Diskussion um manipulierbare Kassensysteme – auch nach der Aufdeckung von
                                 Schummelsoftware in Apothekensystemen und der richterlichen Entscheidung,
                                 dass die Anbieter solcher Produkte für verursachte Steuerausfälle haften13 – noch-
                                 mal deutlich befeuert.

                                 In der Folge hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zum
                                 Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Wesentliches
                                 Ziel der geplanten Verordnung: Insbesondere in Branchen, in denen große Summen an Bar-
                                 geld fließen, sollen alle Einzeltransaktionen lückenlos dokumentiert und manipulationssicher
                                 aufgezeichnet werden. Ein hierfür geeignetes Verfahren, das sowohl die steuerrechtlichen
                                 Vorgaben als auch den Anspruch auf Rechtssicherheit seitens Finanzbehörden und Anwen-
                                 dern erfüllt, wurde bis dato nicht spezifiziert.

                                 Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen
     zertifiziert durch:

       Bundesamt für Sicherheit                Neue Anforderung – Sicherheitseinrichtung:
       in der Informationstechnik                Sicherheitsmodul / Speichermodul / Digitale Schnittstelle
                                                                                                                     Kassennachschau /
                                                                                                                     Betriebsprüfung

       Kassenhersteller                                                Unternehmen                                                 Finanzamt
                                  beauftragt Nachrüstung                                   Besteuerung der Geschäftsvorgänge
                                  des Kassensystems                                        auf manipulationssicherer Grundlage

     QUELLE DER INFOGRAFIK:
     Bundesdruckerei / Bundes-
     ministerium der Finanzen
                                       VORTEILE VON INSIKA

                                       Rechts- und Verfahrenssicherheit
                                       Der INSIKA-Ansatz liefert wertvolle Impulse zur Erreichung der definierten Ziele: Er
                                       könnte für alle Beteiligten die notwendige Rechts- und Verfahrenssicherheit sowie
                                       eine attraktive Alternative zu den deutlich aufwändigeren Zertifizierungsverfahren
                                       konventioneller Fiskalkassensysteme bieten.

                                                                                                                                         7
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                             Offen für vielfältige Einsatzbereiche

                             INSIKA kann in praktisch jedem System genutzt werden, das Verkaufsdaten elek-
                             tronisch aufzeichnet. Das können elektronische Registrierkassen aller Art, Taxa-
                             meter sowie Verkaufsautomaten oder Geldspielgeräte sein.

                             Die einzigen technischen Systemvoraussetzungen sind ein einfacher Smartcardleser sowie
                             die Fähigkeit, jeden einzelnen Geschäftsvorfall aufzuzeichnen. Weitere technische Vorgaben,
                             die Erforderlichkeit von Zertifizierungen oder Ähnlichem bestehen nicht.

                             Damit ist INSIKA maximal technologieoffen.
                             Neben traditionellen Registrierkassen ist INSIKA auch mit jeder PC-Software (z. B. Branchen-
                             software mit Barverkaufsmodul) und diversen Smartphone- oder Tablet-Apps (mit ansteckba-
                             ren oder per Funk angebundenen Kartenlesern) nutzbar.

                             Damit ist INSIKA in jedem Einsatzbereich im Bargeldgeschäft
                             nutzbar.

                                   VORTEILE VON INSIKA

                                   Kein zusätzlicher Umstellungsaufwand
                                   Ein weiterer Vorteil für Unternehmen, die INSIKA in ihre Kassensysteme einbin-
                                   den: Durch die Verwendung des kryptografischen Manipulationsschutzes ändert
                                   sich die Bedienung der vorhandenen Geräte nicht. So entsteht in den Betrieben
                                   kein zusätzlicher Umstellungs- und Schulungsaufwand für das verantwortliche
                                   Personal – weder für Kellner im Restaurant noch für Fahrer im Bereich der Perso-
                                   nenbeförderung.

                                                                                                                       8
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                             Kosteneffizienz leichtgemacht

                             Klassische Fiskalspeicherlösungen basieren in der Regel auf dem mechanischen
                             Schutz eines Datenspeichers, der Geheimhaltung technischer Details sowie einer
                             Reihe komplexer Auflagen für die Funktionsweise einzelner Registrierkassenmo-
                             delle. Die Einhaltung der Vorschriften wird üblicherweise in einem produktspezifi-
                             schen Zertifizierungsverfahren geprüft.

                             Der Nachteil: Trotz eines insgesamt begrenzten Funktionsumfangs sind konventionelle Lö-
                             sungen vergleichsweise teuer. Zudem wird die technische Weiterentwicklung durch die not-
                             wendige Neuzertifizierung jeder Funktionsänderung nachhaltig erschwert.

                             INSIKA wurde dagegen so konzipiert, dass keine speziellen Auflagen für die jeweiligen Auf-
                             zeichnungssysteme zu beachten sind und die Integration in bestehende Systeme nur mit ei-
                             nem äußerst geringen, einmaligen Aufwand verbunden ist. Damit kann die korrekte Nutzung
                             jederzeit über signierte Belege und Daten überwacht werden, ohne dass Vorgaben für die
                             Bauart der Systeme oder eine entsprechende Zertifizierung erforderlich wären. Innovationen
                             im Bereich der Registrierkassen und Taxameter werden somit in keiner Weise behindert.

                                   VORTEILE VON INSIKA

                                   Geringe, einmalige Kosten
                                   Für die Nutzung des INSIKA-Konzepts fallen keine Lizenzgebühren oder ähnli-
                                   che Kosten an. Es entstehen lediglich einmalige Kosten für die Anschaffung der
                                   INSIKA-Smartcard, die bei einer mehrjährigen Kartennutzung im zweistelligen
                                   Eurobereich liegen. Da das Verfahren leicht in alle handelsüblichen Kassensys-
                                   teme integrierbar ist, werden bestehende Investitionen nachhaltig geschützt,
                                   zugleich wird die Einhaltung der im Rahmen von Betriebsprüfungen geforderten
                                   Nachweispflichten deutlich erleichtert.

                                                                                                                     9
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                             Sicherheit und technische Details

                             Die für das INSIKA-System verwendeten Smartcards und Signaturverfahren ent-
                             sprechen höchsten Sicherheitsanforderungen. Dennoch kann auch ein INSIKA-ge-
                             sichertes System – wie jedes andere Kassensystem – durch die bewusste Unter-
                             schlagung oder Falscheingabe von Einnahmen umgangen werden.

                             Derartige Betrugsmanöver werden auch zukünftig nur durch verschärfte Kontrollmaßnah-
                             men der Finanzbehörden – z. B. über unangekündigte Kassennachschauen – aufgedeckt wer-
                             den können. Ergeben sich hierbei berechtigte Verdachtsmomente, müssen dem Betriebsprü-
                             fer zusätzlich zu konventionellen Belegen auch umgehend alle elektronischen Kassendaten
                             zur Verfügung gestellt werden. Diese Anforderung ist über das INSIKA-Verfahren problemlos
                             erfüllbar.

                             Dafür sorgt in erster Linie die INSIKA-Smartcard mit der integrierten INSIKA-Software. Die
                             Karte kann ohne großen Aufwand in vorhandene Kassensysteme eingebunden oder über
                             einen externen Kartenleser angeschlossen werden. Sie unterstützt zuverlässig den Belegaus-
                             druck und speichert die Monatsumsätze im Summenspeicher. Darüber hinausgehende Ände-
                             rungen bestehender Systeme sind nicht erforderlich.

                             Die digitalen Signaturen ermöglichen, dass eingegebene Daten zweifelsfrei einer bestimmten
                             Person zugeordnet werden können. Nachträgliche Manipulationen ohne deren Erkennung
                             sind ausgeschlossen.

                                   VORTEILE VON INSIKA

                                   Kompletter Umsatzüberblick
                                   Zusätzlich profitieren Nutzer von den integrierten Komponenten Sequenzzähler
                                   und Summenspeicher. Zudem werden einerseits für jede Buchung und den da-
                                   zugehörigen Belegausdruck eindeutige, fortlaufende Nummern vergeben und
                                   andererseits die wesentlichen Kennzahlen (Monatsumsätze, negative Buchungen
                                   usw.) erfasst und gespeichert. Damit ist die komplette Umsatzsituation jederzeit
                                   abruf- und nachweisbar.

                                                                                                                      10
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                             10 Gründe für den Einsatz des INSIKA-Verfahrens

                         1                                             6
                             INSIKA erfüllt alle funktionalen und           Für die Absicherung des Systems sind
                             nichtfunktionalen Anforderungen an             keinerlei zusätzlichen Auflagen oder
                             ein Aufzeichnungssystem und garan-             Zertifizierungsvorgaben zu beachten.
                             tiert dem Nutzer, dass alle formal-            Die Einrichtung einer zentralen Stelle
                             rechtlichen Rahmenbedingungen ein-             für die Ausgabe und Verwaltung von
                             gehalten werden.                               zertifizierten Smartcards und Sicher-
                                                                            heitsmodulen vereinfacht gleichzeitig

                         2
                             Das INSIKA-System stellt alle digital          die Marktüberwachung hinsichtlich
                             signierten Buchungsdaten – auch im             der Organisation und des Betriebs
                             Rahmen einer Betriebsprüfung – per             manipulationssicherer Aufzeichnungs-
                             Knopfdruck in einem vorgegebenen               systeme.
                             Format für den Datenexport bereit. Die

                                                                       7
                             von der INSIKA-Smartcard erzeugte              Die Integration des INSIKA-Verfah-
                             gültige Signatur auf dem Beleg beweist         rens verändert die Bedienfunktionen
                             die ordnungsgemäße Erfassung einer             vorhandener    Aufzeichnungssysteme
                             Bargeldeinnahme.                               nicht. Damit entfällt zusätzlicher Um-
                                                                            stellungs- und Schulungsaufwand.

                                                                       8
                                                                            Unbefugte     Kassenentnahmen    oder
                                                                            verdeckte Schwarzgeldgeschäfte durch
                                                                            eingesetzte Verkaufs-, Service- oder
                                                                            Fahrdienstkräfte werden nachhaltig
                                                                            erschwert.

                         3
                             Über die digitale Signatur sind nach-

                                                                       9
                             trägliche Datenänderungen sowie das            Unternehmen können über die Nut-
                             Fehlen von Buchungsaufzeichnungen              zung des problemlos integrierbaren
                             jederzeit zweifelsfrei erkennbar.              INSIKA-Verfahrens proaktiv auf ver-
                                                                            schärfte Kontrollen durch die Finanz-

                         4
                             Die digitale Signatur erlaubt eine ein-        behörden reagieren und den Aufwand
                             deutige Rückverfolgung der gespei-             für die Organisation von Betriebsprü-
                             cherten Datensätze zum Smartcard-              fungen bereits im Vorfeld nachhaltig
                             besitzer. Manipulationen der Identität         reduzieren.
                             sind ausgeschlossen.

                                                                       10
                                                                            Über den Einsatz sicherer Verfahren

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                             Die in die INSIKA-Smartcard integrier-         zum Manipulationsschutz tragen Un-
                             ten Komponenten Sequenzzähler und              ternehmen aktiv zu einer wirksamen
                             Summenspeicher ermöglichen jeder-              Bargeldbetrugsbekämpfung sowie zu
                             zeit die Ermittlung von Gesamtumsät-           mehr Steuergerechtigkeit und fairen
                             zen und Datenlücken.                           Wettbewerbsbedingungen bei.

                                                                                                               11
BUNDESDRUCKEREI WHITEPAPER        INSIKA: MEHR FAIRNESS IM WETTBEWERB

                                  Quellenverzeichnis

                             1     Vgl. „Electronic Sales Suppression: A threat to tax revenues“, OECD 2013, www.oecd.org

                             2     Diese Forderung wurde mit der Verwaltungsvorschrift „Grundsätze zur ordnungsmäßigen
                                   Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektroni-
                                   scher Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ des BMF im November 2014 erhärtet.

                             3     Vgl. „Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Registrierkassen“ vom 28. Februar 2006 sowie
                                   „Fachkonzept zur Einführung eines neuen Verfahrens zum Manipulationsschutz elektroni-
                                   scher bzw. PC-gestützter Registrierkassen und -systeme“ aus dem Jahr 2008, ebenfalls
                                   erstellt von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzbehörden.

                             4     Vgl. „Fragen und Antworten: Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassen“,
                                   Information des BMF vom 13. Juli 2016. www.bundesfinanzministerium.de

                             5     Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/4660, vom 20. April 2015, „Maßnahmen gegen
                                   den Betrug mit manipulierten Kassensystemen“. www.bundestag.de

                             6     NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, in: Pressemitteilung der Finanzverwaltung
                                   des Lands Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2014. www.finanzverwaltung.nrw.de

                             7     Vgl. „Fragen und Antworten: Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassen“,
                                   Information des BMF vom 13. Juli 2016. www.bundesfinanzministerium.de

                             8     NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, in: Pressemitteilung der Finanzverwaltung
                                   des Lands Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2014. www.finanzverwaltung.nrw.de

                             9     So will die EU-Kommission zum Beispiel auch die sogenannten digitalen Tachografen, die
                                   viele Parallelen zum INSIKA-Verfahren aufweisen, zur Abwehr möglicher Manipulationen bei
                                   der Aufzeichnung von Geschwindigkeiten oder Lenk- und Ruhezeiten im LKW-Verkehr ein-
                                   setzen.

                             10 Vgl. „Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Ber-
                                   lin“, erstellt von der Marktforschungsgesellschaft Linne + Krause im Auftrag der Senats-
                                   verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juni 2016. Untersucht wurden rd. 900 von
                                   knapp 3.000 Berliner Taxiunternehmen.

                             11    Vgl. www.rhein-taxi.de/insika

                             12    Vgl. Berliner Morgenpost vom 7. August 2016: „Mehr Kontrollen und Fahnder gegen Taxi-
                                   betrug in Berlin“. www.morgenpost.de

                             13    Vgl. Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz: www.mjv.rlp.de

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