Mein Lieblingsort in Allensbach - Gemeinde Allensbach
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Freitag, 03. April 2020 22. Jahrgang I Nummer 14 Mein Lieblingsort in Allensbach Hier sind einige Ihrer Einsendungen zu sehen: Die Resonanz war so groß, dass wir nicht alle Fotos abdrucken können. Wir werden jedoch die kommenden Ausgaben immer wieder mit einigen Impressionen versehen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Erna Wolf Toni Mijac Haymo Schrodi Christian Kaiser Fortsetzung siehe Seite 2
2 | FREITAG, 03. APRIL 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH WICHTIGE RUFNUMMERN APOTHEKENNOTDIENSTE 24 Std. Dienst ab 8.30 Uhr RADOLFZELL/ SINGEN: Samstag, 04.04. Ring (Singen) KONSTANZ: Samstag, 04.04. Purren (Litzelstetten) Sonntag, 05.04. Mohren MÜLLTERMINE Do. 09.04. Restmüll Simon Vogel ÄRZTE Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen 116 117 Zahnärztliche Notrufnummer 0180/3222555-25 Rettungsdienst/ Wasserrettung 112 Krankentransport 19222 NOTRUFE Feuerwehr 112 Notruf 110 Polizeiposten Allensbach 97149 nach Dienstschluss über Konstanz 07531/995-2222 Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190 Strom- und Gasversorgung 0800/3629477 Wasserversorgung Störung 801-80 Christian Sochor Horst Strüt Peter Blaha Uwe Schmidt
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 03. APRIL 2020 | 3 Achtung geänderter Redaktionsschluss!!! Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss für die KW 15 um einen Tag, auf Dienstag, den 07.04.2020, 11.00 Uhr, vorverlegt ist. Dringender Aufruf – Abstand halten Schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen – halten Sie Abstand! Die Regierung in Deutschland und Baden-Württemberg hat es als eines der wenigen Länder in Europa ermöglicht, dass überhaupt noch die Bewegung an der frischen Luft – ohne Ausgangssperre- möglich ist. Bitte gefährden Sie diese Freizügigkeit nicht. Bei Verstößen ist die Regierung ggf. gezwungen weiter einzugreifen. An den vergangenen -sehr schönen- Tagen wurden insbesondere am Seeufer und den Parkanlagen einige Verstöße gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes festgestellt. Jetzt gilt es die Corona-Pandemie aufzuhalten. Es geht darum, durch sein Verhalten insbesondere ältere und kranke Menschen zu schützen. Die weitere Verbreitung des Corona-Virus muss aufgehalten werden. Bitte beachten Sie daher dringend: • Abstand zueinander einhalten: mindestens 1,5 Meter • Wenn überhaupt notwendig, nur mit einer weiteren Person gemeinsam aufhalten oder mit den direkten Familien oder Haushaltsangehörigen • Kontakt mit freien Oberflächen vermeiden Die Einhaltung der Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird vom Ordnungsamt kontrolliert. Verstöße müssen geahndet werden.
4 | FREITAG, 03. APRIL 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH Initiative „Allensbach hilft !“ Nachbarschaftshilfe für „Corona-Risikogruppen“ in Allensbach - Hegne – Kaltbrunn – Freudental – Langenrain Nachbarschaft leben, einander im Blick behalten, Bereitschaft zu konkreter Hilfe signalisieren und verbindliche Absprachen treffen: Kleine Signale der Ermutigung und der sozialen Verbindlichkeit die allen und besonders Menschen mit besonderen Risiken die nächsten Wochen erleichtern. Dank den vielen, die längst dabei sind. Kontakt und Anmeldung: 07533 6310 (Evangelisches Gemeindebüro) www.ev-kirche-allensbach.de 07533 93120 (Katholisches Pfarrbüro) www.kath-wa.de 07533 9361564 (Ortschaftsrat Hegne) News: . Mittwoch von 8.00-9.00 oder 12.00-13.00 Uhr Ehrenamtliche psychotherapeutische Unterstützung am Telefon (Dr .med. Brigitte Schäfer, Tel. 9491567 oder Zeitabsprache über praxis@dr-brigitte-schaefer.de) Gemeinde-Kummertelefon rund um die Uhr: 07533 6310 oder 0163 3912491 Oster-Tipps für Familien und Kids: Basteln, Malen, Erzählen, Rätseln, Filme, Clips, Musik, Indoor-outdoor-games www.kh-nikolaus.de, www.ev-kirche-allensbach.de . Herzlichen Dank für Ihren Einsatz Evang. Gemeinde / Frank-Uwe Kündiger Katholische Gemeinde / Marcus Maria Gut Mein Platz im Alter e.V. / Jürgen Saegert Evang. Gemeindediakonie / Angelika Straub Sozial Caritativer Verein / Marijke Sondern Politische Gemeinde Allensbach / Bgm. Stefan Friedrich Ortschaftsrat Hegne / Pius Kininger SV Allensbach Handball / Christian Heinstadt Was mir Mut macht! Täglich lesen wir von neuen Nachrichten, die uns erschüttern und oft auch mutlos zurücklassen. Gerade deshalb braucht es in diesen Zeiten Dinge, die uns Mut machen, uns aufrichten und uns neuen Antrieb geben! Dafür wollen wir im Herzen von Allensbach eine Tafel einrichten, auf der jede und jeder von uns das anbringen kann, was ihr oder ihm zurzeit neuen Mut gibt! Wo: Plakatwand Rathausplatz / Katholische Kirche Was: Pinnwand „Was mir Mut macht!“ Wie: Es werden bunte Kärtchen bereitgestellt, auf die Sie zu Hause oder gleich vor Ort Worte, Gedanken, Sprüche, Zitate, usw. schreiben kön- nen, die Sie zurzeit in Anbetracht der Lage, besonders ermutigen. Gerne können auch Bilder, Postkarten oder Geschichten mitgebracht werden. Diese kleben Sie an unsere Wand, mit der Überschrift „Was mir Mut macht!“. Die Kärtchen können auch dazu genutzt werden, bereits angebrachte Beiträge abzuschreiben, zum mit-nach-Hause-nehmen. Lassen Sie uns einander gegenseitig Mut machen! Eine Initiative der Evang. Kirchengemeinde Allensbach & der Pfadfinder der Gilde Allensbach/VCP Konstanz Stamm Jan Hus e. V. Anm.: Bei aller Meinungsfreiheit, müssen missbräuchliche Beiträge leider entfernt werden.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 03. APRIL 2020 | 5 Restaurants und Gaststätten in Allensbach während der Corona-Pandemie Überblick über die Möglichkeit der Speisemitnahme in Allensbach Restaurant Take-Away / To-Go Komplett geschlossen Angebot Alet Stüble X Asia Wok X Bauernstube Litz X Bunte Kuh X Cafe am Rathaus X Campingplatz Allensbach X Campingplatz Hegne X Casa Mia X Hof Höfen X Hofgut Kargegg X Nane X Pizzeria Gnandensee X Scharfes Eck X Schnitzelfarm/Meisterklause X See Pizza & Kebap X (Gewerbegebiet) Seegarten X Taj Mahal X Zum Weinbrunnen X AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1 vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020) Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 öffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektions- für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Absatz 1 ist der Betrieb für Schülerinnen und schutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkran- Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge- kenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), von Sonderpädagogischen Bildungs- und Bera- setzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung tungszentren, Grundschulförderklassen, Schul- geändert worden ist, wird verordnet: von Medizinisch-technischen Assistenten und kindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 Pharmazeutisch-technischen Assistenten, so- der auf der Grundschule aufbauenden Schulen §1 weit dort Schüler und Schülerinnen geprüft sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Einstellung des Betriebs an Schulen, und unterrichtet werden, deren Abschluss Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsbe- Kindertageseinrichtungen und oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des rechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Kindertagespflegestellen Anerkennungsverfahrens ausländischer Be- Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sin- rufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 ne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind erfolgen soll sowie für die Weiterbil-dung für sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Er- 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch- Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium ziehungsberechtigte dann, wenn die oder der führung außerunterrichtlicher und ande- kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonder- weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwie- rer schulischer Veranstaltungen an den pädagogischen Bildungs- und Beratungszent- genden Gründen an der Betreuung gehindert öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, ren mit den Förderschwerpunkten emotionale ist; die Entscheidung über die Zulassung einer Grund-schulförderklassen und den Schu- und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geis- solchen Ausnahme trifft unter Anlegung stren- len sowie Schulkindergärten in freier Trä- tige Entwicklung, körperliche und motorische ger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Ein- gerschaft, Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in län- richtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird 2. die Nutzung schulischer Gebäude für gerer Krankenhausbehandlung sowie die ent- eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf nichtschulische Zwecke, sprechenden Einrichtungen des frühkindlichen den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Ab- 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtun- Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des satz 1 erstreckt, den sie ersetzt, und darüber gen sowie Kindertagespflege und besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs er- hinaus auch die Ferienzeiträume umfasst. Die 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten forderlich ist. Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrich- der verlässlichen Grundschule, flexiblen (3) Das Kultusministerium kann zur Durch- tung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Hor- führung schulischer Abschlussprüfungen Aus- Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; te an der Schule untersagt. nahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht zulassen. Dasselbe gilt für Unmöglichkeit zulässig. Bei dem gemeinsamen für Schulen an nach § 28 des Kinder- und Ju- 1. das Sozialministerium in Bezug auf Ge- Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist gendhilfegesetzes für Baden-Württemberg sundheitsberufeschulen und Schulen für sicherzustellen, dass anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit Sozialwesen sowie 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein die Schüler ganzjährig das Heim besuchen so- 2. das Ministerium für Ländlichen Raum Abstand von mindestens 1,5 Metern zwi- wie Sonderpädagogische Bildungs- und Bera- und Verbraucherschutz im landwirt- schen den Tischen und tungszentren mit Internat, die ganzjährig ge- schaftlichen Bildungsbereich. 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein
6 | FREITAG, 03. APRIL 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH Abstand von mindestens 1,5 Metern zwi- eien sowie des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen schen den Personen 8. das Bestattungswesen. Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer (7) Das Kultusministerium kann über die in möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist. Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere einzuhalten. Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Bereiche der kritischen Infrastruktur lageange- (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Ver- Kindertagesstättenverordnung kann in der passt festlegen. anstaltungen und sonstige Ansammlungen von Notbetreuung abgewichen werden, sofern die (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch deren bisher besuchte Einrichtung einem Be- des Selbstorganisationsrechts des Landtages uneingeschränkt möglich ist. triebsverbot unterliegt und für die nach den und der Gebietskörperschaften verboten. Aus- (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung ge- Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen genommen sind Veranstaltungen und sonstige mäß Absatz 4 sind Kinder, ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen Ansammlungen, wenn deren teilnehmende 1. die in Kontakt zu einer infizierten Per- nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten Personen son stehen oder standen, wenn seit dem haben für die Beachtung der Betretungsverbo- 1. in gerader Linie verwandt sind, wie bei- Kontakt mit einer infizierten Person noch te zu sorgen. spielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und nicht 14 Tage vergangen sind, oder (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz Enkelkinder oder 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-nung 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten ha- die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu leben ben, das durch das Robert Koch-Institut verlängern sowie deren Bedingungen festzule- sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerin- (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als gen und die Ausgestaltung der Notbetreuung nen oder Lebenspartner oder Partnerin- Risi-kogebiet ausgewiesen war; dies gilt nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das nen oder Partner. Die Untersagung nach auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Recht der zuständigen Behörden, weitergehen- Satz 1 gilt namentlich für Zusammen- Tagen nach der Rückkehr neu als Risiko- de Maßnahmen nach dem Infek-tionsschutz- künfte in Vereinen, sonstigen Sport- und gebiet eingestuft wird, oder gesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen 3. die Symptome eines Atemwegsinfekts und privaten Bildungseinrichtungen im oder erhöhte Temperatur aufweisen. §2 außerschulischen Bereich. (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz Hochschulen (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den 4 sind insbesondere (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, An- 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord- Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Mu- sammlungen und sonstige Zusammenkünfte, nung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren sikhochschulen, Hochschulen für angewandte wenn Energie, Wasser, Ernährung, Informati- Wissenschaften, der DHBW und den Akade- 1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- onstechnik und Telekommunikation, Ge- mien des Landes wird bis zum 19. April 2020 und Dienstbetriebs oder der Aufrechter- sundheit, Finanz- und Versicherungswe- ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb haltung der öffentlichen Sicherheit und sen, Transport und Verkehr, wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. On- Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vor- 2. die gesamte Infrastruktur zur medizi- line-Angebote sind weiterhin möglich. Über die sorge oder nischen und pflegerischen Versorgung Nachholung von ausgefallenen Veranstaltun- 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er ein-schließlich der zur Aufrechterhaltung gen und Prüfungen entscheidet die Hochschule nicht nach dieser Verordnung untersagt dieser Versorgung notwendigen Unter- in eigener Verantwortung. Die Hochschulen ist, stützungsbereiche, der Altenpflege und sorgen dafür, dass die Studentinnen und Stu- zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer der ambulanten Pflegedienste, auch so- denten alle im Sommersemester 2020 vorge- 1 gilt insbesondere für Veranstaltungen, weit sie über die Bestimmung des Sektors sehenen Studienleistungen erbringen können An-sammlungen und sonstige Zusam- Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht, und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet menkünfte der Gerichte, Staatsanwalt- 2a. die ambulanten Einrichtungen und ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum 19. schaften, der Notarinnen und Notare des Dienste der Wohnungslosenhilfe, die April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken Landes. Er gilt außerdem für Veranstal- Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften bleiben bis 19. April 2020 für den Publikums- tungen, die der medizinischen Versorgung Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie verkehr geschlossen. Online-Dienste können dienen wie beispielsweise Veranstaltun- gemeindepsy-chiatrische und sozialpsy- für die wissenschaftliche Nutzung geöffnet gen zur Gewinnung von Blut-spenden, chiatrische Einrichtungen und Dienste, bleiben. wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz die einem Versorgungsvertrag unterlie- (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß vor Infektionen im Sinne von § 4 Absatz 5 gen, und ambulante Einrichtungen und § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts- getroffen werden. Dienste der Drogen- und Suchtbera- verordnung die Dauer der Untersagung nach (4) Veranstaltungen und sonstige Ansammlun- tungsstellen, Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen gen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Zur Zusammenkünfte anderer Glaubensgemein- Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Durchführung von Abschlussprüfungen können schaften sind grundsätzlich untersagt. Das Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen ferner Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 sowie notwendige Einrichtungen der öf- Absatz 1 zugelassen werden IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung un- fentlichen Daseinsvorsorge (einschließ- ter Auflagen zum Infektionsschutz abweichen- lich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1. vom Innenministerium in Bezug auf die de Regelungen von den Absätzen 1 und 2 für 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte Hochschule der Polizei Baden-Württem- Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber berg und in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusam- unabkömmlich gestellt werden, 2. vom Justizministerium in Bezug auf die menkünfte anderer Glaubensgemeinschaften 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwilli- Hochschule für Rechtspflege Schwetzin- sowie für alle Bestattungen, Totengebete, Lei- ge) sowie Notfall- /Rettungswesen ein- gen. chenwaschungen sowie Aufbahrungen festzu- schließlich Katastrophenschutz sowie die legen. Einheiten und Stellen der Bundeswehr, Das Recht der zuständigen Behörden, weiter- (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden können die mittelbar oder unmittelbar wegen der gehende Maßnahmen nach dem Infektions- unbeschadet der Regelungen in §§ 1 und 2 zur durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ver- schutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon un- Durchführung berufsqualifizierender Staats- ursachten Epi-demie im Einsatz sind, berührt. prüfungen, einschließlich der Kenntnisprüfun- 5. Rundfunk und Presse, §3 gen, Ausnahmen von den Verboten nach den 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unter- Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, Absätzen 1 und 2 sowie § 4 Absatz 1 Nummer nehmen für den ÖPNV und den Schie- von Veranstaltungen und 2 zulassen. nenpersonenverkehr sowie Beschäftigte sonstigen Ansammlungen (6) Die zuständigen Behörden können aus der lokalen Busunternehmen, sofern sie (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz im Linienverkehr eingesetzt werden, alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeister- lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichti-ger
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 03. APRIL 2020 | 7 Grund liegt insbesondere vor, wenn 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Ein- mächtigt, dazu Auflagen festzulegen. 1. Versammlungen und sonstige Veranstal- zelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen ab- tungen der Aufrechterhaltung der kri- genannten Einrichtungen gehören, insbe- weichend von Absätzen 1 bis 3 ihren Betrieb tischen Infrastruktur im Sinne von § 1 sondere Outlet-Center, aufrechterhalten. Wird die Poststelle oder der Absatz 6 dienen oder 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, Paketdienst zusammen mit einer nach Absatz 1 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Mas- untersagten Einrichtung betrieben, darf diese, Veranstaltungen handelt und eine Verle- sagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstu- mit Ausnahme von für den Brief- und Paketver- gung des Termins nicht möglich ist. dios, Studios für kosmetische Fußpflege sand erforderlichen Nebenleistungen, nicht be- sowie Sonnenstudios, trieben werden, wenn die mit dem Betrieb der § 3a 15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafte- Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten und Wohnmobilstellplätze; eine Beher- ten Umsätze einschließlich Nebenleistungen (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikoge- bergung darf ausnahmsweise zu ge- im Vergleich zu denen, die durch den Verkauf biet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in schäftlichen, dienstlichen oder, in beson- des Sortiments der untersagten Einrichtung das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes deren Härtefällen, zu privaten Zwecken erwirtschaftet werden, eine untergeordnete Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der erfolgen und Rolle spielen; keinesfalls dürfen zusätzlich zu Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder 16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Poststellen oder Paketdiensten Einrichtungen Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Verkehr. gemäß Absatz 1 Num-mern 9 und 14 betrieben Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Waren- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz werden. lieferung sowie in besonders begründeten Här- 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-nung (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten tefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersa- können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit nach- Todesfall) verboten. gen oder den Betrieb von der Einhal-tung von gehen, soweit sie nicht in Absatz 1 genannt (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die Auflagen abhängig zu machen. sind. bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb einer die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäf- ausgenommen: Einrichtung nach den Absätzen 3 bis 4 zulässig tigungsort, den Wohnsitz oder den Bestim- 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und ist, haben die Betriebe und Einrichtungen mit mungs- oder Ausgangsort einer Warenliefe- Getränke einschließlich Bäckereien, Kundenverkehr in geschlossenen Räumen dar- rung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Metzgereien mit Ausnahme von reinen auf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Wein- und Spirituosenhandlungen, Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und War- Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. 2. Wochenmärkte und Hofläden, teschlangen vermieden werden. Insbesondere (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätig- 3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von keits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüll- solche des Online-Handels, möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern te und unterschriebene Pendlerbescheinigung 4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, zwischen Personen eingehalten wird, sofern der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berech- 4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhan- tigungsschein des Landes Baden-Württemberg Angehörige öffentlicher Einrichtungen, den sind. Von den Vorgaben des Mindestab- zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 entsprechende stands sind solche Tätigkeiten ausgenommen, zum Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, Anwendung findet, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist die 5. Ausgabestellen der Tafeln, zu vermeiden ist, insbesondere solche im Zu- Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungs- 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, sammenhang mit der Er-bringung von Heil- schein gut sichtbar hinter der Frontscheibe Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der auszulegen. für die medizinische Fußpflege, Erbringung ärztlicher, zahnärztlicher, psycho- 6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere für therapeutischer, pflegerischer und sonstiger §4 medizinische Gase, Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung und Schließung von Einrichtungen 7. Tankstellen, Pflege im Sinne des Fünften und des Elften (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird 8. Banken und Sparkassen sowie Service- Buchs Sozialgesetzbuchs sowie der Erbringung bis zum 19. April 2020 untersagt: stellen von Telekommunikationsunter- von Assistenzleistungen im Sinne des Neunten 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbe- nehmen, Buchs Sozialgesetzbuchs einschließlich der Er- sondere Museen, Theater, Schauspielhäu- 9. Reinigungen und Waschsalons, möglichung von Blutspenden. ser, Freilichttheater, 9a. Einrichtungen des Polizeivollzugsdiens- 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, tes, die zu Übungs- und Ausbildungszwe- §5 insbesondere Akademien, Fortbildungs- cken sowie zur Aufrechterhaltung des (aufgehoben) einrichtungen, Volkshochschulen, Musik- Dienstbetriebs erforderlich sind, schulen und Jugendkunstschulen, 10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, §6 3. Kinos, 11. Raiffeisenmärkte und Landhandel, Maßnahmen zum Schutz besonders gefährde- 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- ter Personen und Spaßbäder, Saunen, und Tierbedarf und (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 5. alle öffentlichen und privaten Sportan- 13. der Großhandel. Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationä- lagen und Sportstätten, insbesondere Wenn Mischsortimente angeboten werden, re Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen ähnliche Einrichtungen, nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden, einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grund- 6. Jugendhäuser, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; sätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betre- 7. öffentliche Bibliotheken, diese Stellen dürfen dann alle Sortimente ver- ten werden. Über den Zugang zu 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spiel- treiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit hallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Ausnahme der Fachkrankenhäuser für stellen, Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil al- Gerontopsychiatrie, 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnli- lein weiter verkauft werden, wenn eine räum- 2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern che Einrichtungen, liche Abtrennung möglich ist. Die Öffnung ist sowie 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtun- an allen Sonn- und Feiertagen beschränkt auf 3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fach- gen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha- den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zulässig, so- krankenhäusern, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, fern eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen jeweils einschließlich der zugehörigen Ta- 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin schon geskliniken, entscheidet die Leitung der jewei- Tierparks und Anbieter von Freizeitakti- nach sonstigen Vorschriften zulässig ist. Die ligen Einrichtung. vitäten (auch außerhalb geschlossener Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen Räume), Spezialmärkte und ähnliche Ein- ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder richtungen, erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird er- mit Behinderungen sowie von einem Anbieter
8 | FREITAG, 03. APRIL 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH verantwortete ambulant betreute Wohnge- wie Freizeitausfahrten für behinderte und Reisen vornimmt, meinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und und pflegebedürftige Menschen; 5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pendlerbe- Pflegegesetz dürfen nicht mehr zu Besuchs- 2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c scheinigung oder den Berechtigungs- zwecken betreten werden. Die Einrichtungen Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI in Ver- schein nicht mitführt, können den Zutritt zu Besuchszwecken erlau- bindung mit § 7 UstA-VO, soweit sie als 6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrichtung ben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz Gruppenveranstaltung angelegt sind, und betreibt, vor Infektionen getroffen werden können. 3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB 7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Ver- (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in XI in Verbindung mit § 8 UstA-VO. bindung mit einer Rechtsverordnung des Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen aus (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Sozialministeriums untersagte Einrich- sonstigen, insbesondere beruflichen oder fami- Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- tung betreibt oder eine Auflage für den liären Gründen ist nur in Ausnahmefällen und nungen weitere Regelungen zum Schutz ge- Betrieb einer Einrichtung nicht einhält, mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung fährdeter Personen vor einer Infektion mit 8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sor- gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in timentsteile verkauft, sind geeignete Vorkehrungen zum Infektions- diesem Paragraphen zu ändern. 9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Ein- schutz zu treffen. (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absät- richtung betreibt, (4) Den in § 7 genannten Personen ist der Zu- zen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer 10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf hin- tritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Ein- vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise wirkt, dass zwischen Personen ein Min- richtungen untersagt. Wenn diese Personen durch einen auffälligen Aushang an den Zu- destabstand von 1,5 Metern eingehalten eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung gangstüren, zu informieren. wird, oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das 11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der Einverständnis der Einrichtung einzuholen. §7 dort genannten Einrichtungen betritt, Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in Notfällen Betretungsverbote 12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- und gemacht werden. Soweit möglich, sind auch in In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 ge- Unterstützungsangebote im Vor- und diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor In- nannten Einrichtungen gilt, soweit deren Be- Umfeld von Pflege anbietet, oder fektionen zu ergreifen. trieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein gene- 13. entgegen § 7 eine der genannten Einrich- (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen relles Betretungsverbot für Personen, die sich tungen betritt. Versorgung und des Pflegebetriebs können in in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im der Einrichtung tätige Personen, denen nach Ausland oder besonders betroffenen Regionen § 10 Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Ab- im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten Inkrafttreten wägung die berufliche Tätigkeit in der Einrich- haben, die Kontakt zu einer infizierten Per-son Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Ver- tung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen hatten oder die Symptome eines Atemwegsin- kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Coro- fortsetzen. Die Entscheidung über die Fort- fekts oder erhöhte Temperatur zeigen. na-Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft. setzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. §8 § 11 (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 Weitere Maßnahmen nach dem Außerkrafttreten können durch die Einrichtungen für naheste- Infektionsschutzgesetz (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 hende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Das Recht der zuständigen Behörden, weiter- außer Kraft. Sofern in dieser Rechtsverordnung Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Beglei- gehende Maßnahmen zum Schutz vor Infekti- nichts anderes bestimmt ist, gelten die Maß- tung eines erkrankten Kindes und unter Aufla- onen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung nahmen bis zum Außerkrafttreten der Verord- gen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nung. 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozi- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Schutz vor Infektionen zu ergreifen. alministerium zuständige oberste Polizeibehör- Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außer- (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote de. Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht krafttretens zu ändern. im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Ver- sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, ordnung des Sozialministeriums über Zustän- Stuttgart, den 17. März 2020 aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, digkeiten nach dem Infektion-schutzgesetz insbesondere für die besonders betroffenen zuständigen Ortspolizeibehörden aus. Die Regierung des Landes vulnerablen Gruppen, einstwei-len eingestellt. Baden-Württemberg: Zu den nach Satz 1 eingestellten Angeboten §9 zählen insbesondere: Ordnungswidrigkeiten Kretschmann Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Strobl Sitzmann 1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes han- Dr. Eisenmann Bauer Nummer 1 des Elften Buchs Sozialge- delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut setzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffentli- Lucha Hauk 6 Absatz 1 der Unterstützungsangebo- chen Raum aufhält, Wolf Hermann te-Verordnung (UstA-VO) wie 2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Veran- Erler a) Betreuungsgruppen (für Personen mit staltung oder sonstigen Ansammlung von 1 überwiegend kognitiven Einschränkun- jeweils mehr als fünf Personen teilnimmt, nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der gen, z.B. demenziell erkrankte pflege- 3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum Dritten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 28. März 2020 (notverkündet bedürftige Menschen) und Schutz vor Infektionen nicht einhält, gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abruf-bar unter b) Angebote zur Unterstützung im Alltag 4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahrten www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung) IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Allensbach, Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12 E-Mail: mitteilungsblatt@allensbach.de Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie den redaktionellen Teil (v.i.S.d.P.): Bürgermeister Stefan Friedrich Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Messkircher Str. 45, 78333 Stockach, Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40 E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 03. APRIL 2020 | 9 Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften Vom 21. März 2020 Auf Grund von § 3 Absatz 5 Satz 2 der Ver- 3. Gottesdienste, an denen ausschließlich in Leiche durch mehrere Personen gleichzeitig ordnung der Landesregierung über infektions- häuslicher Gemeinschaft, wie beispielsweise untersagt. schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung in Klosterkonventen, lebende Mitglieder reli- des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Co- giöser Gemeinschaften teilnehmen, An allen Veranstaltungen müssen die beteilig- ronaVO), zuletzt geändert am 20. März 2020, 4. Erd- und Urnenbestattungen sowie Toten- ten Personen die Maßnahmen zum Infektions- wird verordnet: gebete im engsten Familien- und Freundes- schutz einhalten. kreis, wenn diese Feiern unter freiem Him- Weitergehende Ge- und Verbote der Stadt- und Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünf- mel mit nicht mehr als zehn teilnehmenden Landkreise und der Gemeinden wie beispiels- te in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Personen stattfinden, weise das Gebot, Teilnehmerlisten anzuferti- Zusammenkünfte anderer Glaubensgemein- 5. rituelle Leichenwaschungen, soweit sie in gen, bleiben unberührt. schaften sind grundsätzlich untersagt. den dafür vorgesehenen spezialisierten Einrichtungen unter Wahrung der maßgeb- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Verkün- Als Ausnahmen hiervon sind zulässig: lichen hygienischen Standards und durch dung in Kraft. 1. unaufschiebbare religiöse Zeremonien, wie dafür ausgebildete Personen vorgenommen ggf. Taufen und Eheschließungen, im engs- werden; die Teilnahme weiterer Personen Stuttgart, den 21. März 2020 ten Familien- und Freundeskreis mit nicht bleibt untersagt. mehr als fünf teilnehmenden Personen, gez. 2. Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Auf- Bei Aufbahrungen in Leichenhallen und ähn- Michael Föll zeichnung und medialen Verbreitung, lichen Einrichtungen ist eine Besichtigung der Ministerialdirektor MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Entsorgung von Hygieneartikeln auch durch den Besitz eines gültigen Reisepas- STANDESAMTLICHE ses nachkommen können. über die Toilette Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen NACHRICHTEN Nach Mitteilung der Kläranlage in Konstanz ablaufen, reicht für Länder der Europäischen verwenden in der derzeitigen Situation eini- Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowi- Sterbefall: ge Haushalte verschiedenste Materialien als na, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Ma- 30.03.2020 Toilettenpapier und entsorgen diese über die rino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gül- Karl Josef Vogel (Schreiner), Holzgasse 11, „Klospülung“. tiger Personalausweis als Reisedokument aus. 78476 Allensbach Deutschland hat mit einigen Europäischen Bitte beachten Sie: Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedoku- Folgendes Material darf nicht über die Toi- mente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gül- FREIWILLIGE FEUERWEHR lettenspülung im Abwassersystem entsorgt tigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern ALLENSBACH werden. Ein vermehrtes Aufkommen kann die Pumpen der Kläranlagen verstopfen: zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxem- BMA Kloster Hegne • Feuchttücher burg, Malta, die Niederlande, Österreich, Am 26.03.2020 um 07:25 Uhr wurde die Feuer- • Küchenpapier Schweiz, Slowenien. wehr Allensbach, Abteilung Allensbach, Abtei- • Taschentücher Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen lung Hegne sowie die Einsatzkräfte des Taga- • Zeitungspapier Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwa- larms zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage • Binden ige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelau- im Kloster Hegne alarmiert. Ein Rauchmelder fenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher hatte aufgrund von Zigarettenrauch ausgelöst. Bitte entsorgen Sie diese Materialien, wenn empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu Da kein Einsatz für die Feuerwehr erforderlich überhaupt zu derartigen Mitteln gegriffen reisen. war, konnten die Einsatzkräfte nach kurzer Zeit werden muss, ausschließlich über den Rest- Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einrei- wieder einrücken. müll! In der Regel steht in den Drogerie-Märkten und sebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie Einkaufsläden wieder ausreichend Toilettenpa- generell nur zwingend erforderliche Reisen pier zur Verfügung. antreten und sich vor Antritt der Reise über LOKALE AGENDA 21 die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des ALLENSBACH Ziellandes informieren.Ausweisp Das Ministerium für Inneres, Arbeitskreis Gesundheit Digitalisierung und Migration Erneuerung der 5 Bahnübergänge Da derzeit im Rahmen von Corona viel über Baden-Württemberg bittet um Markelfingen – Allensbach selbstgenähten Mundschutz geredet wird, hier Beachtung! einige grundlegende Informationen: Bereits im Mitteilungsblatt Nr. 13 wurde auf Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen die Bauarbeiten im Zuge der Erneuerung der 5 Wichtiger Hinweis Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach hin- Die Herstellung und der Gebrauch eines selbst- viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert gewiesen. Vorgesehen war, diese Arbeiten bis genähten Behelf-Mund-Nasenschutzes erfolgt und darum gebeten, Behörden-Angelegenhei- zum 05.04.2020 abzuschließen. Diese können nach sorgfältiger Abwägung eigenverantwort- ten wenn möglich online zu erledigen oder zu nun bis zum 09.04.2020 andauern. lich! Ein Behelf-Mund-Nasenschutz ist weder verschieben. Sollte Ihr alter Personalausweis Zusätzlich werden auch Arbeiten am Bahn- geprüft noch zertifiziert und stellt lediglich in den nächsten Wochen ablaufen, weist das übergang Lohorn durchgeführt. Dieser wird ein Behelfsmittel dar, sofern die zertifizierten Bundesministerium des Innern, für Bau und voraussichtlich am 29. und 30.04.2020 deshalb Einmal-Mund-Nasen-Schutzmasken nicht ver- Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht voll gesperrt sein. fügbar sind.
10 | FREITAG, 03. APRIL 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH Allgemeine Information können. ten- und Niesregeln und das Abstandhalten Mit dem Tragen eines selbstgenähten Be- Ein selbstgenähter Behelf-Mund-Nasenschutz von 1,5 bis 2 Metern - zusätzlich weiter ein- helf-Mund-Nasenschutzes kann man mögli- stellt somit keinen Eigenschutz dar, schützt zuhalten! cherweise die Übertragungswege einer Corona- den Träger also nicht vor Infektion! Ein Be- Wer für sich und Freunde oder Nachbarn einen virus-Infektion reduzieren. helf-Mund-Nasenschutz soll die Verteilung von solchen Behelf-Mund-Nasenschutz selbst nä- Die Übertragung von Coronaviren erfolgt vor Tröpfchen durch den Träger in der Umgebung hen möchte findet zusätzliche Informationen allem durch Tröpfchen, die durch Sprechen, und auf Kontaktpersonen reduzieren. Somit und Hinweise auf der Seite der Agendagruppe Husten und Niesen entstehen und auf die sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen des Gesundheit. www.ehrenamt-allensbach.de/lo- Schleimhäute der Kontaktpersonen gelangen Robert Koch-Instituts – Händehygiene, Hus- kale-agenda-21/gesundheit/gesundheitstipps UMWELT-INFO Schrottsammlung in Allensbach, Hegne und Kaltbrunn am 25. April 2020 entfällt Wie so vieles in diesen Tagen wird auch die für kommenden Monat im Kernort Allensbach und den Ortsteilen Hegne und Kaltbrunn geplante Schrottsammlung entfallen. Zur Sicherheit aller aktiv Beteiligten ist es angeraten die Sammlung zu einem späteren Termin nachzuholen. Vermutlich wird die Sammlung dann im Herbst stattfinden. Hierzu werden Sie rechtzeitig über das Mitteilungsblatt informiert. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. KIRCHENNACHRICHTEN Sonn- und Feiertagsgottesdienste so mit und mit Pfarrer Marcus Maria Gut unter dem Stich- KATH. PFARRGEMEINDEN lassen Sie sich durch die weiteren Impulse stär- wort „GOrona“ angeboten. ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF ken. Montags und donnerstags rufen die Glocken um 19.00 Uhr zu einem ökumenischen Haus- Die Kirchen sind offen zum Gebet Ihnen allen weiterhin Gottes Segen und Kraft! gebet, welches rechtzeitig online gestellt wird Unsere Kirchen sind zu den auch sonst üblichen (unter „Aktuelles“), oder als Print-Form in den Zeiten zum persönlichen Gebet geöffnet, wir Kirchen ausliegt. bitten Sie nur eindringlich darum, die vorge- KLOSTERKIRCHE schriebenen Mindestabstände von 2m zuein- ander einzuhalten! ST. KONRAD HEGNE GEMEINSAME MITTEILUNGEN Tragen Sie Ihre Sorgen und Anliegen hier vor Gott, zünden Sie eine Kerze an und wissen Sie Ab sofort finden bis auf weiteres keine öffent- sich in dieser schweren Zeit mit allen verbun- lichen Gottesdienste in der Klosterkirche und in der Krypta statt. Auch unabhängig von Got- Erreichbarkeit in der aktuellen Situation den, die im Gebet um Gottes Kraft und Bei- stand bitten. tesdiensten ist die Klosterkirche geschlossen, Wir wollen für Sie da sein, wenn das derzeit jedoch die Krypta bleibt für Beterinnen und auch nur über das Telefon sein darf! In den Kirchen liegen auch immer wieder neue Beter geöffnet. Texte für verschiedene Angebote aus. Beten Sie (Weitere Infos finden Sie unter „Gemeinsame Sie erreichen uns unter: z.B. in ökumenischer Verbundenheit die Haus- Mitteilungen“) Pfarrer Marcus Maria Gut: 01578 / 3034820 gebete montags und donnerstags um 19.00 Pfarrbüro St. Nikolaus 07533 / 93120 Uhr mit und nutzen Sie die jeweils aktuell Friedensgebet in der Dorfkapelle Hegne ent- ausgelegten Texte zu den Feiertagen. Oder ent- fällt Das Pfarrbüro in Allensbach ist am Vormittag zünden Sie bei Einbruch der Dunkelheit einfach Auch das Friedensgebet in der Dorfkapelle telefonisch zu erreichen. Sie können aber je- nur eine Kerze und stellen diese ins Fenster. Hegne fällt am nächsten Dienstag, 07.04.2020, derzeit Ihre Rufnummer auf dem Anrufbeant- sowie bis auf weiteres leider aus. Bitte nehmen worter hinterlassen und Sie werden zurückge- Lauschen Sie auf die Glocken, die uns immer Sie die den Frieden in der Welt trotzdem wei- rufen. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail wieder zum Gebet einladen terhin in Ihr Gebet. Das Friedensgebet in der an pfarramt.nikolaus@kath-wa.de senden. • Montags und donnerstags um 19.00 Uhr Dorfkapelle jeden ersten Dienstag im Monat zum Hausgebet um 19:30 Uhr wird fortgesetzt, wenn Zusam- • Sonntags um 10.00 Uhr zu den zahlreichen menkünfte wieder möglich sind.“ Palmsonntag – Palmzweige online-Angeboten zum Mitnehmen • An den Feiertagen in diesem Jahr läuten die Glockengeläut in Hegne Glocken wie folgt: am Gründonnerstag um Am Sonntag läuten um 9:30 Uhr die Glocken Pfarrer Gut wird in der Palmsonntagsmesse in 19.00 Uhr und am Karfreitag ausnahmswei- an der Hegner Dorfkapelle sowie an einem St. Suso (wird auf YouTube übertragen) Palm- se um 15.00 Uhr (mit der großen Glocke). In Ort im Kloster, denn der Glockenstuhl an der zweige segnen. Diese stehen dann am Palm- der Osternacht läuten die Glocken in Allens- Kloster-Kirche wird zur Zeit ausgebessert. sonntag in Körben in bzw. vor den Kirchen in bach zum Gloria, da dort in der Kirche der Das Glockengeläut kann die gemeinsame Feier St. Nikolaus und St. Josef bereit. Gerne dürfen Gottesdienst aufgezeichnet wird, in St. Josef des Gottesdienstes nicht ersetzen, aber Zei- Sie sich davon für zuhause einen Zweig holen. läuten sie um 21.30 Uhr. Am Ostersonntag chen für Gottes Beistand, Zeichen der Ermu- und –montag um 10.00 Uhr. tigung und der Verbundenheit im Gebet sein. PGR-Wahl - Noch nicht gewählt? Das Internet bietet inzwischen zahlreiche litur- gische Angebote und geistliche Impulse, die Sie Die Onlinewahl endet aufgrund der Verschie- Der neue Youtube-Kanal der Kirchengemein- nutzen können, bis gemeinsame Feiern wieder bung des Wahltages erst am Freitag, 03. April de – Gottesdienst online möglich sind. 2020 um 18.00 Uhr. Die ausgefüllten Briefwah- Wir laden Sie dazu ein, unsere Homepage und lunterlagen können noch bis Sonntag, 05. April unseren YouTube-Kanal im Internet zu besu- Auf der Seite unserer Seelsorgeeinheit www. um 12.00 Uhr im jeweiligen Pfarrbüro einge- chen unter: www.kath-wa.de. Feiern sie die kath-wa.de wird z.B. sonntags ein Gottesdienst worfen werden.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 03. APRIL 2020 | 11 Kloster Hegne – Zueinander und Miteinander in Zeiten des Abstands ÖKUMENISCHE Wege einer großen „Risikogruppe“ – Die Schwestern des Klosters Hegne danken und beten NACHRICHTEN Zweihundert Schwestern mit einem Durchschnittsalter von 80 Jahren - das ist unsere Realität „hinter der Klostermauer“. Diese Statistik hat uns in den letzten Jahren bewogen, neue Wege in Auch unsere ökumenischen Angebote wie der die Zukunft zu suchen und hat zur Gründung der Stiftung Kloster Hegne im Mai 2018 und der neu Bibelkreis und die Frühschichten in der österli- eröffneten Theodosius Akademie im Januar 2020 geführt. Statistikzahlen sind aber Menschen, so chen Bußzeit entfallen leider! formulierte es in ihrer Ansprache unsere Bundeskanzlerin, und um diese geht es uns - nach innen in unsere Gemeinschaft und Mitarbeiterschaft und auch nach außen zu den Menschen der Region. Ökumenisches Hausgebet Es ist uns als Provinzleitung des Klosters und als Vorstand der Stiftung Kloster Hegne ein aufrichti- ges Bedürfnis, allen zu danken, die uns in dieser schweren Krise unterstützen und auch zu schützen Montags und donnerstags rufen die Glocken versuchen. Bedingt durch unseren hohen Altersdurchschnitt im Kloster und im Altenpflegeheim um 19.00 Uhr zu einem ökumenischen Haus- Maria Hilf gehören wir statistisch gesehen zur sogenannten „Risikogruppe“. gebet, welches rechtzeitig online gestellt wird, oder als Print-Form in den Kirchen ausliegt Dieser Dank gilt unseren Führungs- und Leitungskräften und allen über 300 externen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern. Sie halten im Moment unsere Werke und Klosterbetriebe so gut es geht am Laufen und sorgen sich um uns und unseren Auftrag. Auf dem Weg zur Stiftung haben EVANG. KIRCHEN- wir gemeinsam den „Hegne WerteKompass für Führung und Teamarbeit“ formuliert mit den uns GEMEINDE ALLENSBACH wichtigen Werten: Miteinander – Verantwortung – Offenheit – Vertrauen. Es freut uns sehr, dass diese Werte gerade in diesen Tagen so konkret gelebt werden. Die üblichen Wochenveranstaltungen und Gemeindegruppen können zur Zeit nicht statt- Ein weiterer Dank gilt denen, die die Versorgung von außen für uns alle aufrechterhalten. Es ist ein finden. Wir bieten an: starkes Zeichen des Zueinander und Miteinander, das hoffnungsvoll sein lässt. Gottesdienst: Wir Schwestern im Kloster Hegne können aufgrund unsres Alters leider nicht, wie andere Unter- ... der als Gottes Dienst am Menschen mit nehmen, konkrete Hilfe anbieten. Unser Weg des „Zueinander und Miteinander“ hat Raum und „Hand und Fuß“ Gestalt annimmt in unserem Platz in unserem Gebet, durch das wir Verbundenheit leben und die Nöte der Welt mittragen. Alltag: „Allensbach hilft!“ (Anmeldung: www.ev-kirche-allensbach.de) „Das gemeinsame Gebet hat große Kraft“, sagte die Gründerin unserer Gemeinschaft der Barmher- ... Gottes Dienst an uns, der uns den wiederge- zigen Schwestern vom heiligen Kreuz, Schwester Maria Theresia Scherer. wonnenen inneren Freiraum, der Luft zum At- men gibt, Glauben und Humor schenkt, Durch- Darauf dürfen wir alle vertrauen! blick, Resilienz und Handlungsbereitschaft bei klaren Verstand auch in ver-rückten Zeiten. Der Verzicht auf Sonntagmorgen tut vielen sehr weh. Aber damit hört Gottesdienst nicht auf, sondern er transformiert sich: Wir feiern Gottesdienst, geistig und innerlich einander verbunden zu Hause: Samstag um 19.00 Uhr: Einladung zum Abend- singen, bei schönem Wetter auf Ihrem Balkon: „Der Mond ist aufgegangen ...“ Strophe 7 nicht vergessen (Liedvorlage: www.ev-kirche-allensbach.de) Sonntag um 10.00 Uhr zu Hause: Wir läuten für Sie! Sonntagsgottesdienstes vom 29.03. (Judika) Thema: „Mut ist Angst,die gebetet hat !“, Text: Jes. 41,10 Sonntagsgottesdienst am 05.04. (Palmsonn- tag) als Video-Format Thema: „... frühlingshaft und sonnig, Gewitter- neigung“ Text: Joh.Ev. 12,12-19 ff. Beide auf: www.ev-kirche-allensbach.de Montag um 19.00 Uhr in den Häusern: „Öku- von links nach rechts: Sr. Maria Paola Zinniel (Provinzoberin Kloster Hegne), Sr. Benedicta-Maria Kra- menisches Hausgebet“ mer (Vorstand der Stiftung Kloster Hegne) (Lied- und Textvorlagen auf www.ev-kirche-allensbach.de) Wir sind für Sie da! Im Gespräch und im Gebet! Mittwoch von 8.00-9.00 oder 12.00-13.00 Uhr Ehrenamtliche psychotherapeutische Unter- Zwar können wir Sie leider nicht persönlich treffen, doch folgende Möglichkeiten bestehen: stützung am Telefon Die Schwestern des Klosters und Mitarbeitende im Apostolat unserer seligen Schwester Ulrika Nisch (Dr .med. Brigitte Schäfer, Tel. 9491567) beten für Sie. Gerne können Sie uns Ihr persönliches Gebetsanliegen per E-Mail (gebet@theodosi- oder nach Rückabklärung: us-akademie.de) oder postalisch mit dem Hinweis „Gebetsanliegen“ zusenden (Kloster Hegne, Konra- praxis@dr-brigitte-schaefer.de distr. 12, 78476 Allensbach-Hegne). Wenn Sie möchten, können Sie uns auch nur Ihren Namen und die Bitte ums Gebet mitteilen, wir werden Sie und Ihre persönlichen Anliegen in unser Beten aufnehmen. „Allensbach hilft!“ - Nachbarschaftliche All- Ebenso ist das Ulrika Apostolat der Theodosius Akademie für persönliche Gespräche weiterhin tagshilfen für Menschen, die zu Risikogruppen telefonisch dienstags bis freitags von 10 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr unter 807-700 erreich- gehören, Anmeldung über: bar. Unabhängig welchen Weg Sie wählen - wir sind für Sie da! www-ev-allensbach.de.
12 | FREITAG, 03. APRIL 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH Gottesdienst ist jeden Tag. Sonntag ist „nur“ • zu den Sendungen von Bibel-TV und ERF Frank-Uwe Kündiger: 6310, Mail: der Doppelpunkt: Immer schon. Und gerade (Evangeliums-Rundfunk) frank-uwe@kuendiger.net. jetzt. Was wir tun: Überkonfessionelle Beratung und https://www.erf.de/erf-plus/audiothek Begleitung in schwierigen Lebenssituationen, Unsere durchgehende Angebote: • zu virtuellen und Video-Gottesdiensten Vermittlung mit Ämtern, in Einzelfällen Über- des Kirchenbezirkes für Kinder und Erwach- brückungshilfen, Weitervermittlung von fach- Durchgehend: „Allensbach hilft!“ - Es geht sene unter www.ekikon.de licher Hilfe und zu Fachdiensten der DIAKONIE um Absicherung von Personen, die augenblick- und sozialer Dienste. lich auf kein helfendes Umfeld zurückgreifen Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, nachbar- können. Wir bemühen uns um Versorgungsab- schaftlich mit anzupacken ! Ihnen allen: Licht 2. „JUGEND HILFT“ (Nachbarschaftshilfe / klei- sicherung (Einkäufe) und Einbindung in soziale von innen, Kraft aus der Höhe ! ne Hilfen im Alltag durch Jugendliche in fach- Kontakte in der Zeit der unfreiwilligen Isolati- „Gott hat uns nicht gegeben einen Geist der licher Begleitung) Gerhard Hügel-Bohlig, Tel.: on. Bitte melden Sie sich, wenn Sie Hilfe brau- Furcht, sondern den Geist der Kraft und der Lie- 3374, Mail: gehuebo@web.de chen oder anbieten können Hotline: 6310 oder be und der Besonnenheit !“ E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de 0163 3912491. (2.Tim 1,7 / Predigt dazu: Anhang 4) .... bleiben Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de Sie auch innerlich gesund ! Email-Adresse der christlichen Pfadfinder: Durchgehend: Gemeinde-Telefon-Seelsorge gilde-allensbach@vcp-konstanz.de Pfr. Frank-Uwe Kündiger. Bei Notfällen so- Pfarramt fort, gerne auch bei Zeitabsprache eines stö- rungsfreien Zeitfensters, Tel.: 6310 oder 0163 Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von Impuls für die kommende Woche 3912491 15.00 – 17.00 Uhr und am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr Wochenspruch zum Palmsonntag: „Der Men- Durchgehend: Zu den Tagzeitengebeten laden – 11.00 Uhr besetzt. schensohn muss erhöht werden, damit alle, die wir jeden Tag ein. Morgens. mittags, abends. Telefonisch können Sie Pfarramt und Pfarrer an ihn glauben, das ewige Leben haben.“ Dafür läuten die Glocken. Immer schon und immer unter Tel. 6310 erreichen. (Joh.-Ev.3,14f.) gerade jetzt! Diakonie Welches sind in eurem Leben die wirklich Durchgehend: Aktion „Five-o-clock- glückliche Augenblicke gewesen? Waren es T(elefonat)“ startet, nachschauen in: Information – Beratung – Hilfe nicht jene, wo ihr euch für den Dienst anderer www.ev-kirche-allensbach.de 1. EVANGELISCHE GEMEINDEDIAKONIE (sozia- hingegeben habt? Ist euch dabei nicht die in- ler Dienst) der Evangelischen Kirchengemeinde nere Verwandtschaft des Glückes mit der Liebe Darüber hinaus laden wir gottesdienstlich ein Allensbach, Kontakt: offenbar geworden? Die Liebe, die das Glück • zu den TV-Gottesdiensten, z. B. Angelika Straub(Vors.), Tel.: 935 485, Gottes ist, ... ist das einzige was Leben erfüllt https://www.zdf.fernsehgottesdienst.de/ Kontakt Ev. Pfarramt, und sättigt. - Alexandre Vinet (1797-1847) LANDWIRTSCHAFT & WISSENSWERTES Der Badische Landwirtschaftliche Das Betretungsverbot gilt unabhängig davon, „auf hierfür geeigneten (!) privaten und be- ob der Landwirt seine Fläche eingezäunt hat schränkt öffentlichen Wegen“ erlaubt. Ähn- Hauptverband e.V. informiert oder nicht. Er darf sein Grundstück einzäunen, lich ist dies im Wald. Nur ist es dort auf Das freie Betretungsrecht und seine Grenzen muss es aber nicht. Fußwegen und gekennzeichneten Wan- Jedermann hat das Recht auf Erholung in der derwegen unter 3 Meter Breite verboten. freien Landschaft. Das freie Betretungsrecht Betreten des Waldes Wiesen, Felder und Äcker sind also für Reiter muss jeder Grundeigentümer aufgrund der Der Wald darf auf der ganzen Fläche betreten ebenso ganzjährig tabu wie im Wald Abtei- Sozialpflichtigkeit seines Grundeigentums dul- werden. Verboten ist nach dem Waldgesetz für lungsgrenzen oder gar das Bestandesinnere, den, aber nicht schrankenlos. Gesetzliche Vor- alle Waldbesucher auch ohne Sperrschilder je- außer Eigentümer oder Pächter erlauben dies gaben und Verbote sind zu beachten! doch das Betreten von ausdrücklich. Der Eigentümer von Privatwegen • Waldflächen und Wegen während des Hol- kann das Reiten verbieten, wenn erhebliche Gebot der Rücksichtnahme zeinschlags und der Aufbereitung Schäden oder Beeinträchtigungen der land- Jeder Erholungssuchende muss nach § 43 Na- • Naturverjüngungen (= alle Waldflächen mit wirtschaftlichen Nutzung zu erwarten sind. turschutzgesetz auf die Belange der Grund- Jungwuchs), Forstkulturen, Pflanzgärten stückseigentümer und Nutzungsberechtigten • forst- oder jagdbetrieblichen Einrichtungen Verbote sind bußgeldbewehrt! Rücksicht nehmen. Gute Kontrollfrage: „Wäre (z.B. Jägerstände) oder Wer landwirtschaftliche Flächen entgegen das meine Wiese, fände ich dann das toll, wenn • gesperrten Waldflächen, z.B. nach Stürmen der Verbote betritt bzw. außerhalb geeigneter Fremde sich so verhielten, wie ich gerade?“ oder während Treibjagden Wege mit dem Fahrrad fährt oder reitet, be- Betreten der freien Landschaft geht eine Ordnungswidrigkeit, für die ihm eine Die freie Landschaft darf nur auf Straßen und Radfahren Geldbuße von bis zu 15.000 € droht; zusätzlich Wegen (öffentlichen und privaten) sowie auf Das Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in Schadensersatzansprüche des Landwirts. ungenutzten Grundflächen betreten werden. Wald und Feldflur ganzjährig außerhalb von Ungenutzte Flächen sind Ödlandflächen, aber Wegen verboten. Für Radfahrer gilt also im- Keine Duldungspflicht bei organisierten auch Stoppelfelder nach der Ernte und vor der mer ein generelles Wegegebot. Veranstaltungen erneuten Bestellung. Diese Wege müssen in der freien Landschaft Der Eigentümer muß das Betreten, Befahren Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 zum Radfahren geeignet sein, im Wald eine oder Bereiten seiner Flächen nur dulden, wenn Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für durchgängige Mindestbreite von zwei Meter es „zum Zwecke der Erholung“ erfolgt. Organi- • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbe- aufweisen. Abteilungsgrenzen und Schleifwege sierte Veranstaltungen, wie u.a. Mountainbike- stellung und Ernte sind keine Wege und für Radfahrer, auch für wettbewerbe, Nordic-Walking Kurse, Ausritte • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit Mountainbiker, tabu. Werden Weg als Radwege von Reiterhöfen oder die Anlage von Loipen, des Aufwuchses und der Beweidung, d.h. ab ausgewiesen, sollte der Eigentümer auf einem muss er vorher genehmigen. Dazu ist er weder dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr Vertrag bestehen, der u.a. die Haftung regelt. verpflichtet, noch muss dies kostenlos dulden. bis zur Winterruhe im Herbst. • Sonderkulturen wie Obst oder Reben wäh- Reiten Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner sein Ge- rend des ganzen Jahres Das Reiten ist in der freien Landschaft nur schäft auf landwirtschaftlich genutzten Flä-
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