Mein Lieblingsort in Allensbach - Gemeinde Allensbach

 
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Mein Lieblingsort in Allensbach - Gemeinde Allensbach
Freitag, 03. April 2020                                                                            22. Jahrgang I Nummer 14

                                    Mein Lieblingsort in Allensbach
                                              Hier sind einige Ihrer Einsendungen zu sehen:

Die Resonanz war so groß, dass wir nicht alle Fotos abdrucken können. Wir werden jedoch die kommenden Ausgaben immer wieder mit einigen
                                             Impressionen versehen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

                                                                                                                            Erna Wolf

                                                                                                                               Toni Mijac

                                             Haymo Schrodi                                                               Christian Kaiser

                                                                                                                 Fortsetzung siehe Seite 2
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2 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                      MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

WICHTIGE
RUFNUMMERN
APOTHEKENNOTDIENSTE
                         24 Std. Dienst ab 8.30 Uhr
RADOLFZELL/ SINGEN:
Samstag, 04.04. Ring (Singen)

KONSTANZ:
Samstag, 04.04.       Purren (Litzelstetten)
Sonntag, 05.04.       Mohren

MÜLLTERMINE
Do. 09.04. Restmüll                                                                                          Simon Vogel

ÄRZTE
Ärztlicher Notfalldienst
an Wochenenden und Feiertagen             116 117
Zahnärztliche Notrufnummer
                        0180/3222555-25
Rettungsdienst/ Wasserrettung                  112
Krankentransport                           19222

NOTRUFE
Feuerwehr                                      112
Notruf                                         110
Polizeiposten Allensbach                   97149
nach Dienstschluss
über Konstanz                  07531/995-2222
Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190
Strom- und Gasversorgung         0800/3629477
Wasserversorgung Störung                  801-80                                                           Christian Sochor

   Horst Strüt

                                                      Peter Blaha   Uwe Schmidt
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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                 FREITAG, 03. APRIL 2020 | 3

                                                    Achtung geänderter
                                                    Redaktionsschluss!!!

                                                  Bitte beachten Sie, dass der
                                                Redaktionsschluss für die KW 15
                                           um einen Tag, auf Dienstag, den 07.04.2020,
                                                            11.00 Uhr,
                                                          vorverlegt ist.

 Dringender Aufruf – Abstand halten
 Schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen – halten Sie Abstand!

 Die Regierung in Deutschland und Baden-Württemberg hat es als eines der wenigen Länder in Europa ermöglicht,
 dass überhaupt noch die Bewegung an der frischen Luft – ohne Ausgangssperre- möglich ist. Bitte gefährden Sie
 diese Freizügigkeit nicht. Bei Verstößen ist die Regierung ggf. gezwungen weiter einzugreifen.

 An den vergangenen -sehr schönen- Tagen wurden insbesondere am Seeufer und den Parkanlagen einige Verstöße
 gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes festgestellt. Jetzt gilt es die Corona-Pandemie aufzuhalten.
 Es geht darum, durch sein Verhalten insbesondere ältere und kranke Menschen zu schützen. Die weitere Verbreitung
 des Corona-Virus muss aufgehalten werden.

 Bitte beachten Sie daher dringend:

 • Abstand zueinander einhalten: mindestens 1,5 Meter
 • Wenn überhaupt notwendig, nur mit einer weiteren Person gemeinsam aufhalten oder mit den direkten Familien
   oder Haushaltsangehörigen
 • Kontakt mit freien Oberflächen vermeiden

 Die Einhaltung der Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird vom Ordnungsamt kontrolliert. Verstöße müssen
 geahndet werden.
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4 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                        MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

     Initiative „Allensbach hilft !“
     Nachbarschaftshilfe für „Corona-Risikogruppen“ in
     Allensbach - Hegne – Kaltbrunn – Freudental – Langenrain

 Nachbarschaft leben, einander im Blick behalten, Bereitschaft zu konkreter Hilfe signalisieren und
 verbindliche Absprachen treffen: Kleine Signale der Ermutigung und der sozialen Verbindlichkeit
 die allen und besonders Menschen mit besonderen Risiken die nächsten Wochen erleichtern.
 Dank den vielen, die längst dabei sind.

 Kontakt und Anmeldung:
           07533 6310                     (Evangelisches Gemeindebüro)                       www.ev-kirche-allensbach.de
           07533 93120                    (Katholisches Pfarrbüro)                           www.kath-wa.de
           07533 9361564                  (Ortschaftsrat Hegne)
 News:
 .
 Mittwoch von 8.00-9.00 oder 12.00-13.00 Uhr Ehrenamtliche psychotherapeutische
 Unterstützung am Telefon (Dr .med. Brigitte Schäfer, Tel. 9491567 oder Zeitabsprache über
 praxis@dr-brigitte-schaefer.de)
 Gemeinde-Kummertelefon rund um die Uhr: 07533 6310 oder 0163 3912491
 Oster-Tipps für Familien und Kids: Basteln, Malen, Erzählen, Rätseln, Filme, Clips, Musik,
 Indoor-outdoor-games www.kh-nikolaus.de, www.ev-kirche-allensbach.de
 .

 Herzlichen Dank für Ihren Einsatz
 Evang. Gemeinde / Frank-Uwe Kündiger                                    Katholische Gemeinde / Marcus Maria Gut
 Mein Platz im Alter e.V. / Jürgen Saegert                               Evang. Gemeindediakonie / Angelika Straub
 Sozial Caritativer Verein / Marijke Sondern                             Politische Gemeinde Allensbach / Bgm.
                                                                         Stefan Friedrich
 Ortschaftsrat Hegne / Pius Kininger                                     SV Allensbach Handball / Christian Heinstadt

 Was mir Mut macht!
 Täglich lesen wir von neuen Nachrichten, die uns erschüttern und oft auch mutlos zurücklassen.
 Gerade deshalb braucht es in diesen Zeiten Dinge, die uns Mut machen, uns aufrichten und uns neuen Antrieb geben! Dafür wollen wir im
 Herzen von Allensbach eine Tafel einrichten, auf der jede und jeder von uns das anbringen kann, was ihr oder ihm zurzeit neuen Mut gibt!

 Wo: Plakatwand Rathausplatz / Katholische Kirche
 Was: Pinnwand „Was mir Mut macht!“
 Wie: Es werden bunte Kärtchen bereitgestellt, auf die Sie zu Hause oder gleich vor Ort Worte, Gedanken, Sprüche, Zitate, usw. schreiben kön-
       nen, die Sie zurzeit in Anbetracht der Lage, besonders ermutigen. Gerne können auch Bilder, Postkarten oder Geschichten mitgebracht
       werden. Diese kleben Sie an unsere Wand, mit der Überschrift „Was mir Mut macht!“. Die Kärtchen können auch dazu genutzt werden,
       bereits angebrachte Beiträge abzuschreiben, zum mit-nach-Hause-nehmen.

 Lassen Sie uns einander gegenseitig Mut machen!

 Eine Initiative der Evang. Kirchengemeinde Allensbach & der Pfadfinder der Gilde Allensbach/VCP Konstanz Stamm Jan Hus e. V.
 Anm.: Bei aller Meinungsfreiheit, müssen missbräuchliche Beiträge leider entfernt werden.
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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                      FREITAG, 03. APRIL 2020 | 5

 Restaurants und Gaststätten in Allensbach während der Corona-Pandemie
 Überblick über die Möglichkeit der Speisemitnahme in Allensbach

   Restaurant                                        Take-Away / To-Go                              Komplett geschlossen
                                                     Angebot
   Alet Stüble                                                                                                           X
   Asia Wok                                                                                                              X
   Bauernstube Litz                                                       X
   Bunte Kuh                                                                                                             X
   Cafe am Rathaus                                                        X
   Campingplatz Allensbach                                                                                               X
   Campingplatz Hegne                                                                                                    X
   Casa Mia                                                               X
   Hof Höfen                                                                                                             X
   Hofgut Kargegg                                                                                                        X
   Nane                                                                   X
   Pizzeria Gnandensee                                                    X
   Scharfes Eck                                                                                                          X
   Schnitzelfarm/Meisterklause                                            X
   See Pizza & Kebap                                                      X
   (Gewerbegebiet)
   Seegarten                                                              X
   Taj Mahal                                                              X
   Zum Weinbrunnen                                                        X

 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus
                            SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1
                                          vom 17. März 2020
                                 (in der Fassung vom 28. März 2020)
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28      öffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht   (4) Ausgenommen von der Untersagung nach
Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektions-     für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe,   Absatz 1 ist der Betrieb für Schülerinnen und
schutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl.     Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkran-   Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen
I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge-    kenpflege, Entbindungspflege (Hebammen),         von Sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-
setzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148)       Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung    tungszentren, Grundschulförderklassen, Schul-
geändert worden ist, wird verordnet:               von Medizinisch-technischen Assistenten und      kindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6
                                                   Pharmazeutisch-technischen Assistenten, so-      der auf der Grundschule aufbauenden Schulen
                      §1                           weit dort Schüler und Schülerinnen geprüft       sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und
     Einstellung des Betriebs an Schulen,          und unterrichtet werden, deren Abschluss         Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsbe-
        Kindertageseinrichtungen und               oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des         rechtigte oder die oder der Alleinerziehende in
           Kindertagespflegestellen                Anerkennungsverfahrens ausländischer Be-         Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sin-
                                                   rufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020       ne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind         erfolgen soll sowie für die Weiterbil-dung für   sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Er-
1.    der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch-      Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium    ziehungsberechtigte dann, wenn die oder der
      führung außerunterrichtlicher und ande-      kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonder-      weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwie-
      rer schulischer Veranstaltungen an den       pädagogischen Bildungs- und Beratungszent-       genden Gründen an der Betreuung gehindert
      öffentlichen Schulen, Schulkindergärten,     ren mit den Förderschwerpunkten emotionale       ist; die Entscheidung über die Zulassung einer
      Grund-schulförderklassen und den Schu-       und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geis-     solchen Ausnahme trifft unter Anlegung stren-
      len sowie Schulkindergärten in freier Trä-   tige Entwicklung, körperliche und motorische     ger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Ein-
      gerschaft,                                   Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in län-    richtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird
2.    die Nutzung schulischer Gebäude für          gerer Krankenhausbehandlung sowie die ent-       eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf
      nichtschulische Zwecke,                      sprechenden Einrichtungen des frühkindlichen     den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Ab-
3.    der Betrieb von Kindertageseinrichtun-       Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des      satz 1 erstreckt, den sie ersetzt, und darüber
      gen sowie Kindertagespflege und              besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs er-     hinaus auch die Ferienzeiträume umfasst. Die
4.    der Betrieb von Betreuungsangeboten          forderlich ist.                                  Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrich-
      der verlässlichen Grundschule, flexiblen     (3) Das Kultusministerium kann zur Durch-        tung, die das Kind bisher besuchte, durch deren
      Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Hor-       führung schulischer Abschlussprüfungen Aus-      Personal in möglichst kleinen Gruppen statt;
      te an der Schule untersagt.                  nahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1       Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht       zulassen. Dasselbe gilt für                      Unmöglichkeit zulässig. Bei dem gemeinsamen
für Schulen an nach § 28 des Kinder- und Ju-       1.    das Sozialministerium in Bezug auf Ge-     Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist
gendhilfegesetzes für Baden-Württemberg                  sundheitsberufeschulen und Schulen für     sicherzustellen, dass
anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit             Sozialwesen sowie                          1.     die Plätze so angeordnet werden, dass ein
die Schüler ganzjährig das Heim besuchen so-       2.    das Ministerium für Ländlichen Raum               Abstand von mindestens 1,5 Metern zwi-
wie Sonderpädagogische Bildungs- und Bera-               und Verbraucherschutz im landwirt-                schen den Tischen und
tungszentren mit Internat, die ganzjährig ge-            schaftlichen Bildungsbereich.              2.     Stehplätze so gestaltet sind, dass ein
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6 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                           MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

     Abstand von mindestens 1,5 Metern zwi-               eien sowie                                  des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen
     schen den Personen                             8.    das Bestattungswesen.                       Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer
                                                    (7) Das Kultusministerium kann über die in        möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern
gewährleistet ist.                                  Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere        einzuhalten.
Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der            Bereiche der kritischen Infrastruktur lageange-   (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Ver-
Kindertagesstättenverordnung kann in der            passt festlegen.                                  anstaltungen und sonstige Ansammlungen von
Notbetreuung abgewichen werden, sofern die          (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder,        jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch            deren bisher besuchte Einrichtung einem Be-       des Selbstorganisationsrechts des Landtages
uneingeschränkt möglich ist.                        triebsverbot unterliegt und für die nach den      und der Gebietskörperschaften verboten. Aus-
(5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung ge-         Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen        genommen sind Veranstaltungen und sonstige
mäß Absatz 4 sind Kinder,                           ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen        Ansammlungen, wenn deren teilnehmende
1.   die in Kontakt zu einer infizierten Per-       nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten     Personen
     son stehen oder standen, wenn seit dem         haben für die Beachtung der Betretungsverbo-      1.    in gerader Linie verwandt sind, wie bei-
     Kontakt mit einer infizierten Person noch      te zu sorgen.                                           spielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und
     nicht 14 Tage vergangen sind, oder             (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz          Enkelkinder oder
2.   die sich innerhalb der vorausgegangenen        2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-nung        2.    in häuslicher Gemeinschaft miteinander
     14 Tage in einem Gebiet aufgehalten ha-        die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu              leben
     ben, das durch das Robert Koch-Institut        verlängern sowie deren Bedingungen festzule-            sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerin-
     (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als         gen und die Ausgestaltung der Notbetreuung              nen oder Lebenspartner oder Partnerin-
     Risi-kogebiet ausgewiesen war; dies gilt       nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das               nen oder Partner. Die Untersagung nach
     auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14         Recht der zuständigen Behörden, weitergehen-            Satz 1 gilt namentlich für Zusammen-
     Tagen nach der Rückkehr neu als Risiko-        de Maßnahmen nach dem Infek-tionsschutz-                künfte in Vereinen, sonstigen Sport- und
     gebiet eingestuft wird, oder                   gesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.            Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen
3.   die Symptome eines Atemwegsinfekts                                                                     und privaten Bildungseinrichtungen im
     oder erhöhte Temperatur aufweisen.                                   §2                                außerschulischen Bereich.
(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz                      Hochschulen                      (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den
4 sind insbesondere                                 (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten,      Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, An-
1.    die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord-   Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Mu-         sammlungen und sonstige Zusammenkünfte,
      nung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren        sikhochschulen, Hochschulen für angewandte        wenn
      Energie, Wasser, Ernährung, Informati-        Wissenschaften, der DHBW und den Akade-           1.    sie der Aufrechterhaltung des Arbeits-
      onstechnik und Telekommunikation, Ge-         mien des Landes wird bis zum 19. April 2020             und Dienstbetriebs oder der Aufrechter-
      sundheit, Finanz- und Versicherungswe-        ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb           haltung der öffentlichen Sicherheit und
      sen, Transport und Verkehr,                   wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. On-          Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vor-
2.    die gesamte Infrastruktur zur medizi-         line-Angebote sind weiterhin möglich. Über die          sorge oder
      nischen und pflegerischen Versorgung          Nachholung von ausgefallenen Veranstaltun-        2.    dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er
      ein-schließlich der zur Aufrechterhaltung     gen und Prüfungen entscheidet die Hochschule            nicht nach dieser Verordnung untersagt
      dieser Versorgung notwendigen Unter-          in eigener Verantwortung. Die Hochschulen               ist,
      stützungsbereiche, der Altenpflege und        sorgen dafür, dass die Studentinnen und Stu-            zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer
      der ambulanten Pflegedienste, auch so-        denten alle im Sommersemester 2020 vorge-               1 gilt insbesondere für Veranstaltungen,
      weit sie über die Bestimmung des Sektors      sehenen Studienleistungen erbringen können              An-sammlungen und sonstige Zusam-
      Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,     und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet           menkünfte der Gerichte, Staatsanwalt-
2a. die ambulanten Einrichtungen und                ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum 19.          schaften, der Notarinnen und Notare des
      Dienste der Wohnungslosenhilfe, die           April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken          Landes. Er gilt außerdem für Veranstal-
      Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften        bleiben bis 19. April 2020 für den Publikums-           tungen, die der medizinischen Versorgung
      Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie       verkehr geschlossen. Online-Dienste können              dienen wie beispielsweise Veranstaltun-
      gemeindepsy-chiatrische und sozialpsy-        für die wissenschaftliche Nutzung geöffnet              gen zur Gewinnung von Blut-spenden,
      chiatrische Einrichtungen und Dienste,        bleiben.                                                wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz
      die einem Versorgungsvertrag unterlie-        (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß             vor Infektionen im Sinne von § 4 Absatz 5
      gen, und ambulante Einrichtungen und          § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-              getroffen werden.
      Dienste der Drogen- und Suchtbera-            verordnung die Dauer der Untersagung nach         (4) Veranstaltungen und sonstige Ansammlun-
      tungsstellen,                                 Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen            gen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die
3.    Regierung und Verwaltung, Parlament,          in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Zur       Zusammenkünfte anderer Glaubensgemein-
      Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und      Durchführung von Abschlussprüfungen können        schaften sind grundsätzlich untersagt. Das
      Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen         ferner Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4       Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2
      sowie notwendige Einrichtungen der öf-        Absatz 1 zugelassen werden                        IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung un-
      fentlichen Daseinsvorsorge (einschließ-                                                         ter Auflagen zum Infektionsschutz abweichen-
      lich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz      1.   vom Innenministerium in Bezug auf die        de Regelungen von den Absätzen 1 und 2 für
      1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte              Hochschule der Polizei Baden-Württem-        Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen
      von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber             berg und                                     in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusam-
      unabkömmlich gestellt werden,                 2.   vom Justizministerium in Bezug auf die       menkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
4.    Polizei und Feuerwehr (auch Freiwilli-             Hochschule für Rechtspflege Schwetzin-       sowie für alle Bestattungen, Totengebete, Lei-
      ge) sowie Notfall- /Rettungswesen ein-             gen.                                         chenwaschungen sowie Aufbahrungen festzu-
      schließlich Katastrophenschutz sowie die                                                        legen.
      Einheiten und Stellen der Bundeswehr,         Das Recht der zuständigen Behörden, weiter-       (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden können
      die mittelbar oder unmittelbar wegen der      gehende Maßnahmen nach dem Infektions-            unbeschadet der Regelungen in §§ 1 und 2 zur
      durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ver-        schutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon un-       Durchführung berufsqualifizierender Staats-
      ursachten Epi-demie im Einsatz sind,          berührt.                                          prüfungen, einschließlich der Kenntnisprüfun-
5.    Rundfunk und Presse,                                                §3                          gen, Ausnahmen von den Verboten nach den
6.    Beschäftigte der Betreiber bzw. Unter-         Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum,     Absätzen 1 und 2 sowie § 4 Absatz 1 Nummer
      nehmen für den ÖPNV und den Schie-                       von Veranstaltungen und                2 zulassen.
      nenpersonenverkehr sowie Beschäftigte                    sonstigen Ansammlungen                 (6) Die zuständigen Behörden können aus
      der lokalen Busunternehmen, sofern sie        (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur   wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz
      im Linienverkehr eingesetzt werden,           alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt     vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach
7.    die Straßenbetriebe und Straßenmeister-       lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen     den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichti-ger
Mein Lieblingsort in Allensbach - Gemeinde Allensbach
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                        FREITAG, 03. APRIL 2020 | 7

Grund liegt insbesondere vor, wenn                 12.   alle weiteren Verkaufsstellen des Ein-       mächtigt, dazu Auflagen festzulegen.
1.   Versammlungen und sonstige Veranstal-               zelhandels, die nicht zu den in Absatz 3     (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen ab-
     tungen der Aufrechterhaltung der kri-               genannten Einrichtungen gehören, insbe-      weichend von Absätzen 1 bis 3 ihren Betrieb
     tischen Infrastruktur im Sinne von § 1              sondere Outlet-Center,                       aufrechterhalten. Wird die Poststelle oder der
     Absatz 6 dienen oder                          13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,             Paketdienst zusammen mit einer nach Absatz 1
2.   es sich um gesetzlich vorgeschriebene         14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Mas-        untersagten Einrichtung betrieben, darf diese,
     Veranstaltungen handelt und eine Verle-             sagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstu-      mit Ausnahme von für den Brief- und Paketver-
     gung des Termins nicht möglich ist.                 dios, Studios für kosmetische Fußpflege      sand erforderlichen Nebenleistungen, nicht be-
                                                         sowie Sonnenstudios,                         trieben werden, wenn die mit dem Betrieb der
                       § 3a                        15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze           Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafte-
Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten            und Wohnmobilstellplätze; eine Beher-        ten Umsätze einschließlich Nebenleistungen
(1) Fahrten und Reisen aus einem Risikoge-               bergung darf ausnahmsweise zu ge-            im Vergleich zu denen, die durch den Verkauf
biet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in              schäftlichen, dienstlichen oder, in beson-   des Sortiments der untersagten Einrichtung
das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes              deren Härtefällen, zu privaten Zwecken       erwirtschaftet werden, eine untergeordnete
Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der                  erfolgen und                                 Rolle spielen; keinesfalls dürfen zusätzlich zu
Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder    16. Betrieb von Reisebussen im touristischen       Poststellen oder Paketdiensten Einrichtungen
Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum                 Verkehr.                                     gemäß Absatz 1 Num-mern 9 und 14 betrieben
Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Waren-         (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz     werden.
lieferung sowie in besonders begründeten Här-      2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-nung         (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten
tefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer     den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersa-     können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit nach-
Todesfall) verboten.                               gen oder den Betrieb von der Einhal-tung von       gehen, soweit sie nicht in Absatz 1 genannt
(2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die      Auflagen abhängig zu machen.                       sind.
bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind,        (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind         (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb einer
die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäf-   ausgenommen:                                       Einrichtung nach den Absätzen 3 bis 4 zulässig
tigungsort, den Wohnsitz oder den Bestim-          1.    der Einzelhandel für Lebensmittel und        ist, haben die Betriebe und Einrichtungen mit
mungs- oder Ausgangsort einer Warenliefe-                Getränke einschließlich Bäckereien,          Kundenverkehr in geschlossenen Räumen dar-
rung möglichst schnell und sicher zu erreichen.          Metzgereien mit Ausnahme von reinen          auf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen
Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu             Wein- und Spirituosenhandlungen,             Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und War-
Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.    2.    Wochenmärkte und Hofläden,                   teschlangen vermieden werden. Insbesondere
(3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätig-      3.    Abhol- und Lieferdienste einschließlich      ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von
keits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüll-         solche des Online-Handels,                   möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern
te und unterschriebene Pendlerbescheinigung        4.    Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten,          zwischen Personen eingehalten wird, sofern
der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berech-     4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder           keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhan-
tigungsschein des Landes Baden-Württemberg               Angehörige öffentlicher Einrichtungen,       den sind. Von den Vorgaben des Mindestab-
zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland           wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 entsprechende      stands sind solche Tätigkeiten ausgenommen,
zum Zwecke der Berufsausübung mitzuführen,               Anwendung findet,                            bei denen eine engere körperliche Nähe nicht
bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist die       5.    Ausgabestellen der Tafeln,                   zu vermeiden ist, insbesondere solche im Zu-
Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungs-       6.    Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser,        sammenhang mit der Er-bringung von Heil-
schein gut sichtbar hinter der Frontscheibe              Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen       und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der
auszulegen.                                              für die medizinische Fußpflege,              Erbringung ärztlicher, zahnärztlicher, psycho-
                                                   6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere für       therapeutischer, pflegerischer und sonstiger
                        §4                               medizinische Gase,                           Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung und
         Schließung von Einrichtungen              7.    Tankstellen,                                 Pflege im Sinne des Fünften und des Elften
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird       8.    Banken und Sparkassen sowie Service-         Buchs Sozialgesetzbuchs sowie der Erbringung
bis zum 19. April 2020 untersagt:                        stellen von Telekommunikationsunter-         von Assistenzleistungen im Sinne des Neunten
1.    Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbe-          nehmen,                                      Buchs Sozialgesetzbuchs einschließlich der Er-
      sondere Museen, Theater, Schauspielhäu-      9.    Reinigungen und Waschsalons,                 möglichung von Blutspenden.
      ser, Freilichttheater,                       9a. Einrichtungen des Polizeivollzugsdiens-
2.    Bildungseinrichtungen jeglicher Art,               tes, die zu Übungs- und Ausbildungszwe-                            §5
      insbesondere Akademien, Fortbildungs-              cken sowie zur Aufrechterhaltung des                          (aufgehoben)
      einrichtungen, Volkshochschulen, Musik-            Dienstbetriebs erforderlich sind,
      schulen und Jugendkunstschulen,              10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,                               §6
3.    Kinos,                                       11. Raiffeisenmärkte und Landhandel,                Maßnahmen zum Schutz besonders gefährde-
4.    Schwimm- und Hallenbäder, Thermal-           12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau-                             ter Personen
      und Spaßbäder, Saunen,                             und Tierbedarf und                           (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1
5.    alle öffentlichen und privaten Sportan-      13. der Großhandel.                                Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationä-
      lagen und Sportstätten, insbesondere         Wenn Mischsortimente angeboten werden,             re Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und
      Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und        dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht        Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen
      ähnliche Einrichtungen,                      nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden,        einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grund-
6.    Jugendhäuser,                                wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt;        sätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betre-
7.    öffentliche Bibliotheken,                    diese Stellen dürfen dann alle Sortimente ver-     ten werden. Über den Zugang zu
8.    Vergnügungsstätten, insbesondere Spiel-      treiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen.        1.    Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit
      hallen, Spielbanken, Wettvermittlungs-       Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des             Ausnahme der Fachkrankenhäuser für
      stellen,                                     Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil al-         Gerontopsychiatrie,
9.     Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnli-   lein weiter verkauft werden, wenn eine räum-       2.    psychosomatischen Fachkrankenhäusern
      che Einrichtungen,                           liche Abtrennung möglich ist. Die Öffnung ist            sowie
10. Gaststätten und ähnliche Einrichtun-           an allen Sonn- und Feiertagen beschränkt auf       3.    kinder- und jugendpsychiatrischen Fach-
      gen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-      den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zulässig, so-             krankenhäusern,
      Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen,        fern eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen     jeweils einschließlich der zugehörigen Ta-
11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und           an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin schon        geskliniken, entscheidet die Leitung der jewei-
      Tierparks und Anbieter von Freizeitakti-     nach sonstigen Vorschriften zulässig ist. Die      ligen Einrichtung.
      vitäten (auch außerhalb geschlossener        Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern        (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen
      Räume), Spezialmärkte und ähnliche Ein-      ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen      mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder
      richtungen,                                  erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird er-       mit Behinderungen sowie von einem Anbieter
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8 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                              MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

verantwortete ambulant betreute Wohnge-                    wie Freizeitausfahrten für behinderte              und Reisen vornimmt,
meinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und                 und pflegebedürftige Menschen;             5.      entgegen § 3a Absatz 3 die Pendlerbe-
Pflegegesetz dürfen nicht mehr zu Besuchs-        2.    Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c                 scheinigung oder den Berechtigungs-
zwecken betreten werden. Die Einrichtungen              Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI in Ver-               schein nicht mitführt,
können den Zutritt zu Besuchszwecken erlau-             bindung mit § 7 UstA-VO, soweit sie als       6.      entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrichtung
ben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz                Gruppenveranstaltung angelegt sind, und               betreibt,
vor Infektionen getroffen werden können.          3.    Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB       7.      eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Ver-
(3) Der Zutritt von externen Personen zu den in         XI in Verbindung mit § 8 UstA-VO.                     bindung mit einer Rechtsverordnung des
Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen aus        (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32                   Sozialministeriums untersagte Einrich-
sonstigen, insbesondere beruflichen oder fami-    Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-                 tung betreibt oder eine Auflage für den
liären Gründen ist nur in Ausnahmefällen und      nungen weitere Regelungen zum Schutz ge-                    Betrieb einer Einrichtung nicht einhält,
mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung        fährdeter Personen vor einer Infektion mit          8.      entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sor-
gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts    SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in                 timentsteile verkauft,
sind geeignete Vorkehrungen zum Infektions-       diesem Paragraphen zu ändern.                       9.      entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Ein-
schutz zu treffen.                                (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absät-                richtung betreibt,
(4) Den in § 7 genannten Personen ist der Zu-     zen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer   10.     entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf hin-
tritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Ein-     vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise            wirkt, dass zwischen Personen ein Min-
richtungen untersagt. Wenn diese Personen         durch einen auffälligen Aushang an den Zu-                  destabstand von 1,5 Metern eingehalten
eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung         gangstüren, zu informieren.                                 wird,
oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das                                                          11.     entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der
Einverständnis der Einrichtung einzuholen.                               §7                                   dort genannten Einrichtungen betritt,
Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in Notfällen                    Betretungsverbote                     12.     entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- und
gemacht werden. Soweit möglich, sind auch in      In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 ge-                 Unterstützungsangebote im Vor- und
diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor In-        nannten Einrichtungen gilt, soweit deren Be-                Umfeld von Pflege anbietet, oder
fektionen zu ergreifen.                           trieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein gene-    13.     entgegen § 7 eine der genannten Einrich-
(5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen       relles Betretungsverbot für Personen, die sich              tungen betritt.
Versorgung und des Pflegebetriebs können in       in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im
der Einrichtung tätige Personen, denen nach       Ausland oder besonders betroffenen Regionen                              § 10
Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Ab-     im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten                     Inkrafttreten
wägung die berufliche Tätigkeit in der Einrich-   haben, die Kontakt zu einer infizierten Per-son     Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Ver-
tung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen          hatten oder die Symptome eines Atemwegsin-          kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Coro-
fortsetzen. Die Entscheidung über die Fort-       fekts oder erhöhte Temperatur zeigen.               na-Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.
setzung der Tätigkeit und die erforderlichen
Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.                                 §8                                                  § 11
(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4                 Weitere Maßnahmen nach dem                                 Außerkrafttreten
können durch die Einrichtungen für naheste-                   Infektionsschutzgesetz                  (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020
hende Personen im Einzelfall, beispielsweise im   Das Recht der zuständigen Behörden, weiter-         außer Kraft. Sofern in dieser Rechtsverordnung
Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Beglei-      gehende Maßnahmen zum Schutz vor Infekti-           nichts anderes bestimmt ist, gelten die Maß-
tung eines erkrankten Kindes und unter Aufla-     onen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung      nahmen bis zum Außerkrafttreten der Verord-
gen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz      unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen             nung.
4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum           nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozi-       (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32
Schutz vor Infektionen zu ergreifen.              alministerium zuständige oberste Polizeibehör-      Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außer-
(7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote        de. Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht      krafttretens zu ändern.
im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit      für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Ver-
sie als Gruppenangebote durchgeführt werden,      ordnung des Sozialministeriums über Zustän-         Stuttgart, den 17. März 2020
aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr,        digkeiten nach dem Infektion-schutzgesetz
insbesondere für die besonders betroffenen        zuständigen Ortspolizeibehörden aus.                Die Regierung des Landes
vulnerablen Gruppen, einstwei-len eingestellt.                                                        Baden-Württemberg:
Zu den nach Satz 1 eingestellten Angeboten                               §9
zählen insbesondere:                                           Ordnungswidrigkeiten                                      Kretschmann
                                                  Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a                Strobl             Sitzmann
1.   Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1          Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes han-               Dr. Eisenmann      Bauer
     Nummer 1 des Elften Buchs Sozialge-          delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig                     Untersteller       Dr. Hoffmeister-Kraut
     setzbuch (SGB XI) in Verbindung mit §        1.    entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffentli-             Lucha              Hauk
     6 Absatz 1 der Unterstützungsangebo-               chen Raum aufhält,                                  Wolf               Hermann
     te-Verordnung (UstA-VO) wie                  2.    entgegen § 3 Absatz 2 an einer Veran-               Erler
     a) Betreuungsgruppen (für Personen mit             staltung oder sonstigen Ansammlung von
                                                                                                      1
       überwiegend kognitiven Einschränkun-             jeweils mehr als fünf Personen teilnimmt,       nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der
       gen, z.B. demenziell erkrankte pflege-     3.    entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum            Dritten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der
                                                                                                      Corona-Verordnung vom 28. März 2020 (notverkündet
       bedürftige Menschen) und                         Schutz vor Infektionen nicht einhält,         gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abruf-bar unter
     b) Angebote zur Unterstützung im Alltag      4.    entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahrten          www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung)

IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Allensbach,
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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                      FREITAG, 03. APRIL 2020 | 9

                   Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen
                 gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und
                           weiteren religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften
                                                               Vom 21. März 2020
Auf Grund von § 3 Absatz 5 Satz 2 der Ver-       3. Gottesdienste, an denen ausschließlich in       Leiche durch mehrere Personen gleichzeitig
ordnung der Landesregierung über infektions-        häuslicher Gemeinschaft, wie beispielsweise     untersagt.
schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung          in Klosterkonventen, lebende Mitglieder reli-
des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Co-         giöser Gemeinschaften teilnehmen,               An allen Veranstaltungen müssen die beteilig-
ronaVO), zuletzt geändert am 20. März 2020,      4. Erd- und Urnenbestattungen sowie Toten-         ten Personen die Maßnahmen zum Infektions-
wird verordnet:                                     gebete im engsten Familien- und Freundes-       schutz einhalten.
                                                    kreis, wenn diese Feiern unter freiem Him-      Weitergehende Ge- und Verbote der Stadt- und
Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünf-          mel mit nicht mehr als zehn teilnehmenden       Landkreise und der Gemeinden wie beispiels-
te in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die          Personen stattfinden,                           weise das Gebot, Teilnehmerlisten anzuferti-
Zusammenkünfte anderer Glaubensgemein-           5. rituelle Leichenwaschungen, soweit sie in       gen, bleiben unberührt.
schaften sind grundsätzlich untersagt.               den dafür vorgesehenen spezialisierten
                                                     Einrichtungen unter Wahrung der maßgeb-        Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Verkün-
Als Ausnahmen hiervon sind zulässig:                 lichen hygienischen Standards und durch        dung in Kraft.
1. unaufschiebbare religiöse Zeremonien, wie         dafür ausgebildete Personen vorgenommen
   ggf. Taufen und Eheschließungen, im engs-         werden; die Teilnahme weiterer Personen        Stuttgart, den 21. März 2020
   ten Familien- und Freundeskreis mit nicht         bleibt untersagt.
   mehr als fünf teilnehmenden Personen,                                                            gez.
2. Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Auf-    Bei Aufbahrungen in Leichenhallen und ähn-         Michael Föll
   zeichnung und medialen Verbreitung,           lichen Einrichtungen ist eine Besichtigung der     Ministerialdirektor

 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE
Entsorgung von Hygieneartikeln                   auch durch den Besitz eines gültigen Reisepas-
                                                                                                    STANDESAMTLICHE
                                                 ses nachkommen können.
über die Toilette                                Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen        NACHRICHTEN
Nach Mitteilung der Kläranlage in Konstanz       ablaufen, reicht für Länder der Europäischen
verwenden in der derzeitigen Situation eini-     Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowi-        Sterbefall:
ge Haushalte verschiedenste Materialien als      na, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Ma-       30.03.2020
Toilettenpapier und entsorgen diese über die     rino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gül-    Karl Josef Vogel (Schreiner), Holzgasse 11,
„Klospülung“.                                    tiger Personalausweis als Reisedokument aus.       78476 Allensbach
                                                 Deutschland hat mit einigen Europäischen
Bitte beachten Sie:                              Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedoku-
Folgendes Material darf nicht über die Toi-      mente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gül-       FREIWILLIGE FEUERWEHR
lettenspülung im Abwassersystem entsorgt         tigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis
                                                 anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern
                                                                                                    ALLENSBACH
werden. Ein vermehrtes Aufkommen kann die
Pumpen der Kläranlagen verstopfen:               zählen unter anderem Belgien, Frankreich,
                                                 Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxem-        BMA Kloster Hegne
• Feuchttücher
                                                 burg, Malta, die Niederlande, Österreich,          Am 26.03.2020 um 07:25 Uhr wurde die Feuer-
• Küchenpapier
                                                 Schweiz, Slowenien.                                wehr Allensbach, Abteilung Allensbach, Abtei-
• Taschentücher
                                                 Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen     lung Hegne sowie die Einsatzkräfte des Taga-
• Zeitungspapier
                                                 Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwa-          larms zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage
• Binden
                                                 ige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelau-     im Kloster Hegne alarmiert. Ein Rauchmelder
                                                 fenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher          hatte aufgrund von Zigarettenrauch ausgelöst.
Bitte entsorgen Sie diese Materialien, wenn
                                                 empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu          Da kein Einsatz für die Feuerwehr erforderlich
überhaupt zu derartigen Mitteln gegriffen
                                                 reisen.                                            war, konnten die Einsatzkräfte nach kurzer Zeit
werden muss, ausschließlich über den Rest-
                                                 Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einrei-       wieder einrücken.
müll!
In der Regel steht in den Drogerie-Märkten und   sebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie
Einkaufsläden wieder ausreichend Toilettenpa-    generell nur zwingend erforderliche Reisen
pier zur Verfügung.                              antreten und sich vor Antritt der Reise über       LOKALE AGENDA 21
                                                 die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des      ALLENSBACH
                                                 Ziellandes informieren.Ausweisp
Das Ministerium für Inneres,                                                                                  Arbeitskreis Gesundheit
Digitalisierung und Migration                    Erneuerung der 5 Bahnübergänge                     Da derzeit im Rahmen von Corona viel über
Baden-Württemberg bittet um                      Markelfingen – Allensbach                          selbstgenähten Mundschutz geredet wird, hier
Beachtung!                                                                                          einige grundlegende Informationen:
                                                 Bereits im Mitteilungsblatt Nr. 13 wurde auf
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen      die Bauarbeiten im Zuge der Erneuerung der 5       Wichtiger Hinweis
Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben             Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach hin-         Die Herstellung und der Gebrauch eines selbst-
viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert     gewiesen. Vorgesehen war, diese Arbeiten bis       genähten Behelf-Mund-Nasenschutzes erfolgt
und darum gebeten, Behörden-Angelegenhei-        zum 05.04.2020 abzuschließen. Diese können         nach sorgfältiger Abwägung eigenverantwort-
ten wenn möglich online zu erledigen oder zu     nun bis zum 09.04.2020 andauern.                   lich! Ein Behelf-Mund-Nasenschutz ist weder
verschieben. Sollte Ihr alter Personalausweis    Zusätzlich werden auch Arbeiten am Bahn-           geprüft noch zertifiziert und stellt lediglich
in den nächsten Wochen ablaufen, weist das       übergang Lohorn durchgeführt. Dieser wird          ein Behelfsmittel dar, sofern die zertifizierten
Bundesministerium des Innern, für Bau und        voraussichtlich am 29. und 30.04.2020 deshalb      Einmal-Mund-Nasen-Schutzmasken nicht ver-
Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht   voll gesperrt sein.                                fügbar sind.
Mein Lieblingsort in Allensbach - Gemeinde Allensbach
10 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                         MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

Allgemeine Information                            können.                                            ten- und Niesregeln und das Abstandhalten
Mit dem Tragen eines selbstgenähten Be-           Ein selbstgenähter Behelf-Mund-Nasenschutz         von 1,5 bis 2 Metern - zusätzlich weiter ein-
helf-Mund-Nasenschutzes kann man mögli-           stellt somit keinen Eigenschutz dar, schützt       zuhalten!
cherweise die Übertragungswege einer Corona-      den Träger also nicht vor Infektion! Ein Be-       Wer für sich und Freunde oder Nachbarn einen
virus-Infektion reduzieren.                       helf-Mund-Nasenschutz soll die Verteilung von      solchen Behelf-Mund-Nasenschutz selbst nä-
Die Übertragung von Coronaviren erfolgt vor       Tröpfchen durch den Träger in der Umgebung         hen möchte findet zusätzliche Informationen
allem durch Tröpfchen, die durch Sprechen,        und auf Kontaktpersonen reduzieren. Somit          und Hinweise auf der Seite der Agendagruppe
Husten und Niesen entstehen und auf die           sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen des          Gesundheit. www.ehrenamt-allensbach.de/lo-
Schleimhäute der Kontaktpersonen gelangen         Robert Koch-Instituts – Händehygiene, Hus-         kale-agenda-21/gesundheit/gesundheitstipps

 UMWELT-INFO

  Schrottsammlung in Allensbach, Hegne und Kaltbrunn am 25. April 2020 entfällt
  Wie so vieles in diesen Tagen wird auch die für kommenden Monat im Kernort Allensbach und den Ortsteilen Hegne und Kaltbrunn geplante
  Schrottsammlung entfallen.

  Zur Sicherheit aller aktiv Beteiligten ist es angeraten die Sammlung zu einem späteren Termin nachzuholen.
  Vermutlich wird die Sammlung dann im Herbst stattfinden. Hierzu werden Sie rechtzeitig über das Mitteilungsblatt informiert.

  Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

 KIRCHENNACHRICHTEN
                                                  Sonn- und Feiertagsgottesdienste so mit und        mit Pfarrer Marcus Maria Gut unter dem Stich-
KATH. PFARRGEMEINDEN                              lassen Sie sich durch die weiteren Impulse stär-   wort „GOrona“ angeboten.
ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF                        ken.                                               Montags und donnerstags rufen die Glocken
                                                                                                     um 19.00 Uhr zu einem ökumenischen Haus-
Die Kirchen sind offen zum Gebet                  Ihnen allen weiterhin Gottes Segen und Kraft!      gebet, welches rechtzeitig online gestellt wird
Unsere Kirchen sind zu den auch sonst üblichen                                                       (unter „Aktuelles“), oder als Print-Form in den
Zeiten zum persönlichen Gebet geöffnet, wir                                                          Kirchen ausliegt.
bitten Sie nur eindringlich darum, die vorge-     KLOSTERKIRCHE
schriebenen Mindestabstände von 2m zuein-
ander einzuhalten!
                                                  ST. KONRAD HEGNE
                                                                                                     GEMEINSAME MITTEILUNGEN
Tragen Sie Ihre Sorgen und Anliegen hier vor
Gott, zünden Sie eine Kerze an und wissen Sie     Ab sofort finden bis auf weiteres keine öffent-
sich in dieser schweren Zeit mit allen verbun-    lichen Gottesdienste in der Klosterkirche und
                                                  in der Krypta statt. Auch unabhängig von Got-      Erreichbarkeit in der aktuellen Situation
den, die im Gebet um Gottes Kraft und Bei-
stand bitten.                                     tesdiensten ist die Klosterkirche geschlossen,     Wir wollen für Sie da sein, wenn das derzeit
                                                  jedoch die Krypta bleibt für Beterinnen und        auch nur über das Telefon sein darf!
In den Kirchen liegen auch immer wieder neue      Beter geöffnet.
Texte für verschiedene Angebote aus. Beten Sie    (Weitere Infos finden Sie unter „Gemeinsame        Sie erreichen uns unter:
z.B. in ökumenischer Verbundenheit die Haus-      Mitteilungen“)                                     Pfarrer Marcus Maria Gut:    01578 / 3034820
gebete montags und donnerstags um 19.00                                                              Pfarrbüro St. Nikolaus         07533 / 93120
Uhr mit und nutzen Sie die jeweils aktuell        Friedensgebet in der Dorfkapelle Hegne ent-
ausgelegten Texte zu den Feiertagen. Oder ent-    fällt                                              Das Pfarrbüro in Allensbach ist am Vormittag
zünden Sie bei Einbruch der Dunkelheit einfach    Auch das Friedensgebet in der Dorfkapelle          telefonisch zu erreichen. Sie können aber je-
nur eine Kerze und stellen diese ins Fenster.     Hegne fällt am nächsten Dienstag, 07.04.2020,      derzeit Ihre Rufnummer auf dem Anrufbeant-
                                                  sowie bis auf weiteres leider aus. Bitte nehmen    worter hinterlassen und Sie werden zurückge-
Lauschen Sie auf die Glocken, die uns immer       Sie die den Frieden in der Welt trotzdem wei-      rufen. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail
wieder zum Gebet einladen                         terhin in Ihr Gebet. Das Friedensgebet in der      an pfarramt.nikolaus@kath-wa.de senden.
• Montags und donnerstags um 19.00 Uhr            Dorfkapelle jeden ersten Dienstag im Monat
  zum Hausgebet                                   um 19:30 Uhr wird fortgesetzt, wenn Zusam-
• Sonntags um 10.00 Uhr zu den zahlreichen        menkünfte wieder möglich sind.“                           Palmsonntag – Palmzweige
  online-Angeboten                                                                                               zum Mitnehmen
• An den Feiertagen in diesem Jahr läuten die     Glockengeläut in Hegne
  Glocken wie folgt: am Gründonnerstag um         Am Sonntag läuten um 9:30 Uhr die Glocken          Pfarrer Gut wird in der Palmsonntagsmesse in
  19.00 Uhr und am Karfreitag ausnahmswei-        an der Hegner Dorfkapelle sowie an einem           St. Suso (wird auf YouTube übertragen) Palm-
  se um 15.00 Uhr (mit der großen Glocke). In     Ort im Kloster, denn der Glockenstuhl an der       zweige segnen. Diese stehen dann am Palm-
  der Osternacht läuten die Glocken in Allens-    Kloster-Kirche wird zur Zeit ausgebessert.         sonntag in Körben in bzw. vor den Kirchen in
  bach zum Gloria, da dort in der Kirche der      Das Glockengeläut kann die gemeinsame Feier        St. Nikolaus und St. Josef bereit. Gerne dürfen
  Gottesdienst aufgezeichnet wird, in St. Josef   des Gottesdienstes nicht ersetzen, aber Zei-       Sie sich davon für zuhause einen Zweig holen.
  läuten sie um 21.30 Uhr. Am Ostersonntag        chen für Gottes Beistand, Zeichen der Ermu-
  und –montag um 10.00 Uhr.                       tigung und der Verbundenheit im Gebet sein.           PGR-Wahl - Noch nicht gewählt?
                                                  Das Internet bietet inzwischen zahlreiche litur-
                                                  gische Angebote und geistliche Impulse, die Sie    Die Onlinewahl endet aufgrund der Verschie-
Der neue Youtube-Kanal der Kirchengemein-
                                                  nutzen können, bis gemeinsame Feiern wieder        bung des Wahltages erst am Freitag, 03. April
de – Gottesdienst online
                                                  möglich sind.                                      2020 um 18.00 Uhr. Die ausgefüllten Briefwah-
Wir laden Sie dazu ein, unsere Homepage und
                                                                                                     lunterlagen können noch bis Sonntag, 05. April
unseren YouTube-Kanal im Internet zu besu-        Auf der Seite unserer Seelsorgeeinheit www.        um 12.00 Uhr im jeweiligen Pfarrbüro einge-
chen unter: www.kath-wa.de. Feiern sie die        kath-wa.de wird z.B. sonntags ein Gottesdienst     worfen werden.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                         FREITAG, 03. APRIL 2020 | 11

         Kloster Hegne – Zueinander und Miteinander in Zeiten des Abstands                               ÖKUMENISCHE
Wege einer großen „Risikogruppe“ – Die Schwestern des Klosters Hegne danken und beten                    NACHRICHTEN
Zweihundert Schwestern mit einem Durchschnittsalter von 80 Jahren - das ist unsere Realität
„hinter der Klostermauer“. Diese Statistik hat uns in den letzten Jahren bewogen, neue Wege in           Auch unsere ökumenischen Angebote wie der
die Zukunft zu suchen und hat zur Gründung der Stiftung Kloster Hegne im Mai 2018 und der neu            Bibelkreis und die Frühschichten in der österli-
eröffneten Theodosius Akademie im Januar 2020 geführt. Statistikzahlen sind aber Menschen, so            chen Bußzeit entfallen leider!
formulierte es in ihrer Ansprache unsere Bundeskanzlerin, und um diese geht es uns - nach innen
in unsere Gemeinschaft und Mitarbeiterschaft und auch nach außen zu den Menschen der Region.                      Ökumenisches Hausgebet
Es ist uns als Provinzleitung des Klosters und als Vorstand der Stiftung Kloster Hegne ein aufrichti-
ges Bedürfnis, allen zu danken, die uns in dieser schweren Krise unterstützen und auch zu schützen       Montags und donnerstags rufen die Glocken
versuchen. Bedingt durch unseren hohen Altersdurchschnitt im Kloster und im Altenpflegeheim              um 19.00 Uhr zu einem ökumenischen Haus-
Maria Hilf gehören wir statistisch gesehen zur sogenannten „Risikogruppe“.                               gebet, welches rechtzeitig online gestellt wird,
                                                                                                         oder als Print-Form in den Kirchen ausliegt
Dieser Dank gilt unseren Führungs- und Leitungskräften und allen über 300 externen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern. Sie halten im Moment unsere Werke und Klosterbetriebe so gut es
geht am Laufen und sorgen sich um uns und unseren Auftrag. Auf dem Weg zur Stiftung haben                EVANG. KIRCHEN-
wir gemeinsam den „Hegne WerteKompass für Führung und Teamarbeit“ formuliert mit den uns                 GEMEINDE ALLENSBACH
wichtigen Werten: Miteinander – Verantwortung – Offenheit – Vertrauen. Es freut uns sehr, dass
diese Werte gerade in diesen Tagen so konkret gelebt werden.
                                                                                                         Die üblichen Wochenveranstaltungen und
                                                                                                         Gemeindegruppen können zur Zeit nicht statt-
Ein weiterer Dank gilt denen, die die Versorgung von außen für uns alle aufrechterhalten. Es ist ein
                                                                                                         finden. Wir bieten an:
starkes Zeichen des Zueinander und Miteinander, das hoffnungsvoll sein lässt.
                                                                                                         Gottesdienst:
Wir Schwestern im Kloster Hegne können aufgrund unsres Alters leider nicht, wie andere Unter-
                                                                                                         ... der als Gottes Dienst am Menschen mit
nehmen, konkrete Hilfe anbieten. Unser Weg des „Zueinander und Miteinander“ hat Raum und
                                                                                                         „Hand und Fuß“ Gestalt annimmt in unserem
Platz in unserem Gebet, durch das wir Verbundenheit leben und die Nöte der Welt mittragen.
                                                                                                         Alltag: „Allensbach hilft!“
                                                                                                         (Anmeldung: www.ev-kirche-allensbach.de)
„Das gemeinsame Gebet hat große Kraft“, sagte die Gründerin unserer Gemeinschaft der Barmher-
                                                                                                         ... Gottes Dienst an uns, der uns den wiederge-
zigen Schwestern vom heiligen Kreuz, Schwester Maria Theresia Scherer.
                                                                                                         wonnenen inneren Freiraum, der Luft zum At-
                                                                                                         men gibt, Glauben und Humor schenkt, Durch-
Darauf dürfen wir alle vertrauen!
                                                                                                         blick, Resilienz und Handlungsbereitschaft bei
                                                                                                         klaren Verstand auch in ver-rückten Zeiten. Der
                                                                                                         Verzicht auf Sonntagmorgen tut vielen sehr
                                                                                                         weh. Aber damit hört Gottesdienst nicht auf,
                                                                                                         sondern er transformiert sich:

                                                                                                         Wir feiern Gottesdienst, geistig und innerlich
                                                                                                         einander verbunden zu Hause:

                                                                                                         Samstag um 19.00 Uhr: Einladung zum Abend-
                                                                                                         singen, bei schönem Wetter auf Ihrem Balkon:
                                                                                                         „Der Mond ist aufgegangen ...“ Strophe 7 nicht
                                                                                                         vergessen (Liedvorlage:
                                                                                                         www.ev-kirche-allensbach.de)

                                                                                                         Sonntag um 10.00 Uhr zu Hause: Wir läuten
                                                                                                         für Sie!
                                                                                                         Sonntagsgottesdienstes vom 29.03. (Judika)
                                                                                                         Thema: „Mut ist Angst,die gebetet hat !“, Text:
                                                                                                         Jes. 41,10
                                                                                                         Sonntagsgottesdienst am 05.04. (Palmsonn-
                                                                                                         tag) als Video-Format
                                                                                                         Thema: „... frühlingshaft und sonnig, Gewitter-
                                                                                                         neigung“
                                                                                                         Text: Joh.Ev. 12,12-19 ff.
                                                                                                         Beide auf: www.ev-kirche-allensbach.de

                                                                                                         Montag um 19.00 Uhr in den Häusern: „Öku-
von links nach rechts: Sr. Maria Paola Zinniel (Provinzoberin Kloster Hegne), Sr. Benedicta-Maria Kra-   menisches Hausgebet“
mer (Vorstand der Stiftung Kloster Hegne)                                                                (Lied- und Textvorlagen auf
                                                                                                         www.ev-kirche-allensbach.de)

                      Wir sind für Sie da! Im Gespräch und im Gebet!                                     Mittwoch von 8.00-9.00 oder 12.00-13.00 Uhr
                                                                                                         Ehrenamtliche psychotherapeutische Unter-
Zwar können wir Sie leider nicht persönlich treffen, doch folgende Möglichkeiten bestehen:
                                                                                                         stützung am Telefon
Die Schwestern des Klosters und Mitarbeitende im Apostolat unserer seligen Schwester Ulrika Nisch
                                                                                                         (Dr .med. Brigitte Schäfer, Tel. 9491567)
beten für Sie. Gerne können Sie uns Ihr persönliches Gebetsanliegen per E-Mail (gebet@theodosi-
                                                                                                         oder nach Rückabklärung:
us-akademie.de) oder postalisch mit dem Hinweis „Gebetsanliegen“ zusenden (Kloster Hegne, Konra-
                                                                                                         praxis@dr-brigitte-schaefer.de
distr. 12, 78476 Allensbach-Hegne). Wenn Sie möchten, können Sie uns auch nur Ihren Namen und die
Bitte ums Gebet mitteilen, wir werden Sie und Ihre persönlichen Anliegen in unser Beten aufnehmen.       „Allensbach hilft!“ - Nachbarschaftliche All-
Ebenso ist das Ulrika Apostolat der Theodosius Akademie für persönliche Gespräche weiterhin              tagshilfen für Menschen, die zu Risikogruppen
telefonisch dienstags bis freitags von 10 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr unter 807-700 erreich-      gehören, Anmeldung über:
bar. Unabhängig welchen Weg Sie wählen - wir sind für Sie da!                                            www-ev-allensbach.de.
12 | FREITAG, 03. APRIL 2020                                                                           MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

Gottesdienst ist jeden Tag. Sonntag ist „nur“      • zu den Sendungen von Bibel-TV und ERF             Frank-Uwe Kündiger: 6310, Mail:
der Doppelpunkt: Immer schon. Und gerade             (Evangeliums-Rundfunk)                            frank-uwe@kuendiger.net.
jetzt.                                                                                                 Was wir tun: Überkonfessionelle Beratung und
                                                   https://www.erf.de/erf-plus/audiothek               Begleitung in schwierigen Lebenssituationen,
Unsere durchgehende Angebote:                      • zu virtuellen und Video-Gottesdiensten            Vermittlung mit Ämtern, in Einzelfällen Über-
                                                     des Kirchenbezirkes für Kinder und Erwach-        brückungshilfen, Weitervermittlung von fach-
Durchgehend: „Allensbach hilft!“ - Es geht           sene unter www.ekikon.de                          licher Hilfe und zu Fachdiensten der DIAKONIE
um Absicherung von Personen, die augenblick-                                                           und sozialer Dienste.
lich auf kein helfendes Umfeld zurückgreifen       Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, nachbar-
können. Wir bemühen uns um Versorgungsab-          schaftlich mit anzupacken ! Ihnen allen: Licht      2. „JUGEND HILFT“ (Nachbarschaftshilfe / klei-
sicherung (Einkäufe) und Einbindung in soziale     von innen, Kraft aus der Höhe !                     ne Hilfen im Alltag durch Jugendliche in fach-
Kontakte in der Zeit der unfreiwilligen Isolati-   „Gott hat uns nicht gegeben einen Geist der         licher Begleitung) Gerhard Hügel-Bohlig, Tel.:
on. Bitte melden Sie sich, wenn Sie Hilfe brau-    Furcht, sondern den Geist der Kraft und der Lie-    3374, Mail: gehuebo@web.de
chen oder anbieten können Hotline: 6310 oder       be und der Besonnenheit !“                          E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de
0163 3912491.                                      (2.Tim 1,7 / Predigt dazu: Anhang 4) .... bleiben   Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de
                                                   Sie auch innerlich gesund !                         Email-Adresse der christlichen Pfadfinder:
Durchgehend: Gemeinde-Telefon-Seelsorge                                                                gilde-allensbach@vcp-konstanz.de
Pfr. Frank-Uwe Kündiger. Bei Notfällen so-                            Pfarramt
fort, gerne auch bei Zeitabsprache eines stö-
rungsfreien Zeitfensters, Tel.: 6310 oder 0163     Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von             Impuls für die kommende Woche
3912491                                            15.00 – 17.00 Uhr und am
                                                   Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr        Wochenspruch zum Palmsonntag: „Der Men-
Durchgehend: Zu den Tagzeitengebeten laden         – 11.00 Uhr besetzt.                                schensohn muss erhöht werden, damit alle, die
wir jeden Tag ein. Morgens. mittags, abends.       Telefonisch können Sie Pfarramt und Pfarrer         an ihn glauben, das ewige Leben haben.“
Dafür läuten die Glocken. Immer schon und          immer unter Tel. 6310 erreichen.                    (Joh.-Ev.3,14f.)
gerade jetzt!
                                                                      Diakonie                         Welches sind in eurem Leben die wirklich
Durchgehend: Aktion „Five-o-clock-                                                                     glückliche Augenblicke gewesen? Waren es
T(elefonat)“ startet, nachschauen in:              Information – Beratung – Hilfe                      nicht jene, wo ihr euch für den Dienst anderer
www.ev-kirche-allensbach.de                        1. EVANGELISCHE GEMEINDEDIAKONIE (sozia-            hingegeben habt? Ist euch dabei nicht die in-
                                                   ler Dienst) der Evangelischen Kirchengemeinde       nere Verwandtschaft des Glückes mit der Liebe
Darüber hinaus laden wir gottesdienstlich ein      Allensbach, Kontakt:                                offenbar geworden? Die Liebe, die das Glück
• zu den TV-Gottesdiensten, z. B.                  Angelika Straub(Vors.), Tel.: 935 485,              Gottes ist, ... ist das einzige was Leben erfüllt
  https://www.zdf.fernsehgottesdienst.de/          Kontakt Ev. Pfarramt,                               und sättigt. - Alexandre Vinet (1797-1847)

 LANDWIRTSCHAFT & WISSENSWERTES
Der Badische Landwirtschaftliche                   Das Betretungsverbot gilt unabhängig davon,         „auf hierfür geeigneten (!) privaten und be-
                                                   ob der Landwirt seine Fläche eingezäunt hat         schränkt öffentlichen Wegen“ erlaubt. Ähn-
Hauptverband e.V. informiert                       oder nicht. Er darf sein Grundstück einzäunen,      lich ist dies im Wald. Nur ist es dort auf
Das freie Betretungsrecht und seine Grenzen        muss es aber nicht.                                 Fußwegen und gekennzeichneten Wan-
Jedermann hat das Recht auf Erholung in der                                                            derwegen unter 3 Meter Breite verboten.
freien Landschaft. Das freie Betretungsrecht       Betreten des Waldes                                 Wiesen, Felder und Äcker sind also für Reiter
muss jeder Grundeigentümer aufgrund der            Der Wald darf auf der ganzen Fläche betreten        ebenso ganzjährig tabu wie im Wald Abtei-
Sozialpflichtigkeit seines Grundeigentums dul-     werden. Verboten ist nach dem Waldgesetz für        lungsgrenzen oder gar das Bestandesinnere,
den, aber nicht schrankenlos. Gesetzliche Vor-     alle Waldbesucher auch ohne Sperrschilder je-       außer Eigentümer oder Pächter erlauben dies
gaben und Verbote sind zu beachten!                doch das Betreten von                               ausdrücklich. Der Eigentümer von Privatwegen
                                                   • Waldflächen und Wegen während des Hol-            kann das Reiten verbieten, wenn erhebliche
Gebot der Rücksichtnahme                              zeinschlags und der Aufbereitung                 Schäden oder Beeinträchtigungen der land-
Jeder Erholungssuchende muss nach § 43 Na-         • Naturverjüngungen (= alle Waldflächen mit         wirtschaftlichen Nutzung zu erwarten sind.
turschutzgesetz auf die Belange der Grund-            Jungwuchs), Forstkulturen, Pflanzgärten
stückseigentümer und Nutzungsberechtigten          • forst- oder jagdbetrieblichen Einrichtungen       Verbote sind bußgeldbewehrt!
Rücksicht nehmen. Gute Kontrollfrage: „Wäre           (z.B. Jägerstände) oder                          Wer landwirtschaftliche Flächen entgegen
das meine Wiese, fände ich dann das toll, wenn     • gesperrten Waldflächen, z.B. nach Stürmen         der Verbote betritt bzw. außerhalb geeigneter
Fremde sich so verhielten, wie ich gerade?“           oder während Treibjagden                         Wege mit dem Fahrrad fährt oder reitet, be-
Betreten der freien Landschaft                                                                         geht eine Ordnungswidrigkeit, für die ihm eine
Die freie Landschaft darf nur auf Straßen und      Radfahren                                           Geldbuße von bis zu 15.000 € droht; zusätzlich
Wegen (öffentlichen und privaten) sowie auf        Das Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in       Schadensersatzansprüche des Landwirts.
ungenutzten Grundflächen betreten werden.          Wald und Feldflur ganzjährig außerhalb von
Ungenutzte Flächen sind Ödlandflächen, aber        Wegen verboten. Für Radfahrer gilt also im-         Keine Duldungspflicht bei organisierten
auch Stoppelfelder nach der Ernte und vor der      mer ein generelles Wegegebot.                       Veranstaltungen
erneuten Bestellung.                               Diese Wege müssen in der freien Landschaft          Der Eigentümer muß das Betreten, Befahren
Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44     zum Radfahren geeignet sein, im Wald eine           oder Bereiten seiner Flächen nur dulden, wenn
Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für         durchgängige Mindestbreite von zwei Meter           es „zum Zwecke der Erholung“ erfolgt. Organi-
• Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbe-     aufweisen. Abteilungsgrenzen und Schleifwege        sierte Veranstaltungen, wie u.a. Mountainbike-
  stellung und Ernte                               sind keine Wege und für Radfahrer, auch für         wettbewerbe, Nordic-Walking Kurse, Ausritte
• Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit         Mountainbiker, tabu. Werden Weg als Radwege         von Reiterhöfen oder die Anlage von Loipen,
  des Aufwuchses und der Beweidung, d.h. ab        ausgewiesen, sollte der Eigentümer auf einem        muss er vorher genehmigen. Dazu ist er weder
  dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr         Vertrag bestehen, der u.a. die Haftung regelt.      verpflichtet, noch muss dies kostenlos dulden.
  bis zur Winterruhe im Herbst.
• Sonderkulturen wie Obst oder Reben wäh-          Reiten                                              Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner sein Ge-
  rend des ganzen Jahres                           Das Reiten ist in der freien Landschaft nur         schäft auf landwirtschaftlich genutzten Flä-
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