Bewährtes neu denken Qualitätssicherung in der Schuleingangsphase - sachsen.de

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Bewährtes neu denken
Qualitätssicherung
in der Schuleingangsphase

                                                  Leitlinien
  Kindergarten         Schulvorbereitungsjahr
                                                        Übergang
          Aufmerksamkeit               Wortschatz
                                           Geschicklichkeit
     Erfahrungsaustausch                                Empfehlung
 Orientierung          Förderung
                                   Zusammenarbeit
    Lernbereich
                                                     Entdeckerfreude
                    Grundschule
Spielend lernen                     Feinmotorik
                    Bildungsangebot                    Stärkung
    Gleichgewicht
Inhalt

02   1 Einleitung

03   2 Übergang vom Kindergarten in die ­Grundschule
03   Schulvorbereitungsjahr
04   Kooperation
05   Schule und Hort
05   Versicherung und Datenschutz
06   Zeitschiene

07   3 Die Schuleingangsphase
07   Anmeldung
08   Schulaufnahmeuntersuchung
08   Ermittlung des aktuellen Entwicklungsstandes
10   Aufnahme
10   Anfangsunterricht
11   Verweildauer
11   Bildungsberatung

12   4 Präventive Förderung im Anfangsunterricht
12   Förderung und Prävention
15   Leistungsermittlung und Leistungs­bewertung im Anfangsunterricht

17   5 Materialübersicht
17   Veröffentlichungen Freistaat Sachsen
17   Weitere Literaturempfehlungen

18   6 Lesefassung Schulordnung Grundschulen

28   7 Anlagen
1 Einleitung

Die Gestaltung des Übergangs vom Kin­       Intentionen sowie die weiter wachsende
dergarten in die Grundschule ist als Ver­   Heterogenität der Kinder am Schulanfang
zahnung von Schulvorbereitungsjahr und      erfordern, die Umsetzung der schuleige­
Schuleingangsphase konzipiert und seit      nen Konzeptionen zur Schuleingangs­
Jahren flächendeckend etabliert. Dabei      phase und zur individuellen Förderung zu
gibt es aufgrund unterschiedlicher Gege­    überprüfen, an Bewährtes anzuknüpfen,
benheiten vor Ort vielfältige Varianten     aber auch Maßnahmen zu reflektieren,
der Umsetzung.                              Neues zu denken und zielgerichtet um­
Mit dem Inkrafttreten des Sächsischen       zusetzen.
Schulgesetzes (SächsSchulG), der Än­        Das Material bietet eine Orientierung, wie
derungsverordnung der Schulordnung          die rechtlichen Regelungen mit dem Blick
Grundschulen (SOGS) und der Schulord­       auf die zahlreichen Erfahrungen aus der
nung Förderschulen (SOFS) zum 1. 8. 2018    Praxis für einen möglichst optimalen
und der Schulgesundheitspflegeverord­       Schulstart der Kinder umgesetzt werden
nung (SchulGesPflVO) vom 23. 8. 2018        können. Es ist in erster Linie eine einheit­
wird die bewährte konzeptionelle Grund­     liche Grundlage für die Implementierung
lage für die Schuleingangsphase bestätigt   durch die Expertengruppe Schuleingangs­
und durch aktuelle Regelungen gestärkt      phase.
und erweitert. Die daraus resultierenden

02 | 1 Einleitung
2 Übergang vom Kindergarten
   in die ­Grundschule

Der Übergang vom Kindergarten in die        Kindergärten, Horte, Grund- und Förder­      »Die regelmäßige Gestaltung von Bil-
Grundschule und in den Hort ist als Ver­    schulen unterstützen sich gegenseitig bei    dungsangeboten in Kindertageseinrich-
zahnung von Schulvorbereitungsjahr und      der individuellen Förderung der Kinder.      tungen hat dem Übergang in die Schule
Schuleingangsphase konzipiert. Ziel die­                                                 Rechnung zu tragen. Dazu wird im Kinder-
ser Verzahnung ist, dass die Bildungspro­   • Schaffung des Rahmens für eine             garten zur Schulvorbereitung, insbeson-
zesse miteinander abgestimmt sind und         ­abgestimmte Förderung, insbeson­          dere im letzten Kindergartenjahr (Schul-
aufeinander aufbauen, um jedem Kind           dere für Kinder mit Entwicklungs­          vorbereitungsjahr), vorrangig der Förde-
einen gelingenden Übergang zu ermögli­        besonderheiten                             rung und Ausprägung sprachlicher Kom-
chen. Das professionelle Selbstverständ­    • Fokus auf die vier wesentlichen Ent­       petenzen, der Grob- und Feinmotorik, der
nis und eine dialogische Haltung aller         wicklungsbereiche                         Wahrnehmungsförderung und der Sin-
pädagogischen Fach- und Lehrkräfte aus                                                   nesschulung Aufmerksamkeit geschenkt.
den Kindertageseinrichtungen, Horten,       Grundschulen erarbeiten im Rahmen des        In diese Vorbereitung sollen im letzten
Grund- und Förderschulen bilden dabei       Schulprogramms ein Konzept zur Gestal­       Kindergartenjahr die für den Einzugs­
die Basis für einen wertschätzenden und     tung der Schuleingangsphase, das die         bereich zuständigen Schulen einbezogen
respektvollen Umgang miteinander.           Zusammenarbeit mit den Eltern, den ko­       werden. Die Kosten für zusätzliches Perso-
Die Übergangsgestaltung ist ein Prozess,    operierenden Kindergärten, den Horten,       nal zur Umsetzung der Schulvorbereitung
der unter anderem durch die zunehmende      Förderschulen und dem Kinder- und Ju­        werden den Gemeinden vom Freistaat
Heterogenität in verschiedenen Ebenen       gendärztlichen Dienst berücksichtigt.        Sachsen im Rahmen des Landeszuschus-
immer wieder neu reflektiert werden muss                                                 ses nach § 18 Abs. 1 erstattet. Das Staats-
und nur als kooperative Aufgabe von Kin­    • Einbeziehung aller am Übergang             ministerium für Kultus wird ermächtigt,
dergarten, Hort, Schule und Eltern ver­       ­Beteiligten                               das Nähere zum Inhalt und zur Organisa-
standen werden kann. Die zum 1. 8. 2018     • Notwendigkeit einer regelmäßigen           tion der Schulvorbereitung durch Rechts-
in Kraft gesetzten Regelungen im Sächsi­       Reflexion der Zusammenarbeit              verordnung zu regeln.«
schen Schulgesetz und der Schulordnung
Grundschulen geben Impulse zur weite­       Grundschulen ermitteln den aktuellen         Im Schulvorbereitungsjahr, dem letzten
ren Ausgestaltung des Prozesses.            Entwicklungsstand der Kinder als Grund­      Kindergartenjahr, werden Kinder in Sach­
Grundschulen setzen die in den Kinder­      lage für die individuelle Förderung grund­   sen mit den neuen Lernorten Schule und
tages­einrich­tungen in Umsetzung des       sätzlich in den ersten Schulwochen der       Hort vertraut gemacht und diesbezüglich
Sächsischen Bildungsplanes eingeleiteten    Klassenstufe 1.                              gefördert. Im Mittelpunkt steht dabei das
Bildungs- und Erziehungsprozesse fort.                                                   Kind mit seinen Fähigkeiten, Stärken und
                                            • Berücksichtigung der Voraussetzun­         Bedürfnissen. Der Sächsische Bildungs­
• Stärkung der Kontinuität im Bil­            gen für eine wirkungsvolle Förderung       plan bietet den inhaltlichen Rahmen, um
  dungsprozess                              • Verweis auf die Verantwortung für          die ganzheitliche Entwicklung der Kinder
• Verweis auf die Umsetzung des               die Förderung in der jeweiligen Ein­       individuell zu fördern. Im Zentrum des
  je spezifischen Auftrages in Kita und       richtung                                   Bildungsauftrages steht das spielerische
  Schule                                                                                 Lernen. Das Spiel bildet eine wesentliche
                                            Schulvorbereitungsjahr                       Grundlage für das kognitive Lernen, für
Grundschulen arbeiten mit den Kinder­       Die Gestaltung des Schulvorbereitungs­       die Entwicklung von Neugier, Kreativität
gärten zumindest ihres Schulbezirkes        jahres und des Übergangs vom Kinder­         und Experimentierfreude. Aufgabe der
­sowie mit Horten und Förderschulen zu­     garten in die Schule sowie in den Hort       pädagogischen Fachkräfte ist es, die in­­
sammen.                                     ge­­hören zum Bildungsauftrag der Kinder­    divi­duellen Lernbedürfnisse der Kinder zu
                                            tageseinrichtungen. Im § 2 Abs. 3 des Ge­    erkennen und anregende Lernumgebun­
• Fokus auf professionelle Gestaltung       setzes über Kindertageseinrichtungen         gen im Kindergartenalltag zu gestalten.
  der Kooperationen                         heißt es:                                    Dabei sind die in dem Sächsischen Bil­
• Verweis auf die Zusammenarbeit                                                         dungsplan dargestellten Bildungsberei­
  vor Ort                                                                                che nicht nebeneinander oder nachein­

                                                                                  2 Übergang vom Kindergarten in die ­Grundschule | 03
ander, sondern in komplexen, ganzheitli­                                                     Ein Brief des Staatsministers vom 26. 11.
                                                 EMPFEHLUNG
chen und individuellen Prozessen zu                                                          2018 an die Leitungen von Kindertages­
                                                 Das MATERIAL »Spielend lernen – Bil­
fördern.                                                                                     einrichtungen, Grund- und Förderschu­
                                                 dungsangebote im Übergang von Kin­
Das Schulvorbereitungsjahr versteht sich                                                     len in Sachsen bekräftigt die Intention
                                                 dertageseinrichtungen zur Grundschule
deshalb nicht als Vorschule im engeren                                                       eines professionellen Dialogs, um allen
                                                 gestalten. Ergänzende Handreichung
Sinne, sondern ermöglicht den Kindern im                                                     Kindern einen gelingenden Übergang zu
                                                 zur Gestaltung des Schulvorbereitungs­
gelebten Alltag spezifische Erfahrungs-                                                      ermöglichen.
                                                 jahres« zeigt anhand der Bildungsberei­
und Lerngelegenheiten. Frühe Bildungs­
                                                 che im Sächsischen Bildungsplan bei­
prozesse zu fördern, bedeutet eine Fokus­                                                    In der Praxis haben sich vielfältige For­
                                                 spielhaft Möglichkeiten der Umsetzung
sierung auf die Stärkung der Kompeten­                                                       men der Zusammenarbeit entwickelt, z. B.
                                                 in der Kita auf und stellt gleichzeitig
zen der Kinder. Durch didaktisch-metho­
                                                 die Verbindung zu Anforderungen im
dische Vorgehensweisen zum »lernenden                                                        • regelmäßige Gespräche und Abspra­
                                                 Anfangsunterricht dar.
Spielen« werden die Kinder gezielt in ihrer                                                    chen
Entwicklung begleitet. Auf der einen Seite                                                   • abgestimmte Durchführung von
bilden die von den pädagogischen Fach­                                                         Schnuppertagen oder Tagen der offe­
kräften vorbereiteten anregenden Lern­          Kooperation                                    nen Tür
umgebungen einen sinnvollen Weg, um             Die Kooperation von Kindergarten, Schule     • gemeinsame Gestaltung von Festen
Kinder mit Inhaltsbereichen bekannt zu          und Hort ist gesetzlich geboten. Sowohl        und Feiern
machen. Auf der anderen Seite steht ein         im Gesetz zur Förderung von Kindern in       • gegenseitige Hospitationen und/oder
situationsorientiertes Vorgehen, das in         Tageseinrichtungen (SächsKitaG) als auch       Fortbildungen
lebensnahen und sozialen Situationen            im Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG)     • regelmäßiger Austausch über die Lern-
bereits erworbene Kompetenzen des Kin­          wird die Zusammenarbeit verbindlich fest­      und Entwicklungsdokumentation
des weiterentwickelt bzw. aktuell interes­      gelegt. Z. B. in § 5 Abs. 4 SächsSchulG:     • gegenseitige Unterstützung bei der
sierende Zusammenhänge erschließt.              »Die Grundschulen arbeiten mit Kinder­         Förderung der Kinder
                                                gärten zumindest ihres Schulbezirkes so­     • gemeinsame Durchführung von
Dabei berücksichtigen die pädagogischen         wie mit Horten und Förderschulen zu­           Eltern­abenden.
Fachkräfte die für das Spielen und Lernen       sammen.«
bedeutsamen Entwicklungsbereiche, die           Die Zusammenarbeit der Institutionen ist     Häufig dient ein Kooperationskalender als
im SächsSchulG festgeschrieben sind:            eine wichtige Basis für einen gelingenden    Instrument der Planung und Dokumenta­
                                                Übergang. Bereits seit 2003 bildet die       tion.
• Kognitive Entwicklung                         »Gemeinsame Vereinbarung des SMS
  Mathematische/Naturwissenschaft­              und des SMK zur Kooperation von Kin­
  liche Bildung (z. B. Entdecken, Ordnen,       dergarten und Grundschule« die kon­           EMPFEHLUNG
  Merken)                                       zeptionelle Grundlage dafür. Nach wie vor     Wichtig ist es, die Kooperationsmaß­
• Sprachliche Entwicklung                       bleiben die dort festgehaltenen und in der    nahmen regelmäßig zu prüfen, Stol­
  Kommunikative Bildung (z. B. Zuhö­            Praxis bewährten Aspekte der Koopera­         persteine aus dem Weg zu räumen,
  ren, Erzählen, Fragen)                        tion im Fokus:                                sich auf wesentliche und tatsächlich
• Emotionale und soziale Entwicklung                                                          wirksame Maßnahmen zu verständi­
  Somatische/Soziale Bildung (z. B.             • Bereitschaft und Fähigkeit zur dialo­       gen. Die gemeinsame Reflexion der
  Wahrnehmen, Verstehen, Respektieren)            gischen Grundhaltung                        Zusammenarbeit sollte folgende Fra­
• Körperliche und motorische Ent­               • Gestaltung gemeinsamer Vorhaben             gen stellen:
  wicklung                                      • Nutzung abgestimmter Formen der             • Dienen die Kooperationsmaßnah­
  Ästhetische/Somatische Bildung                  analytischen Arbeit                           men einem gelingenden Übergang,
  (z. B. Malen, Tanzen, Balancieren)            • Entwicklung einer gemeinsamen Er­             stehen dabei die Kinder im Fokus?
                                                  ziehungspartnerschaft mit den Eltern        • Sind die Maßnahmen im gegensei­
Ausschlaggebend für die Bewältigung ei­         • Engagement im Umfeld mit allen Be­            tigen Einverständnis und getragen
nes gelingenden Übergangs sind Selbst­            teiligten                                     von gemeinsamer Verantwortung?
vertrauen, Frustrationstoleranz, Ausdauer                                                     • Welche Maßnahmen haben sich als
und Zuversicht. Die Förderung dieser            In den Sächsischen Leitlinien für die öf­       wirksam erwiesen, wo kann effekti­
Stärken ist deshalb im Alltag unerlässlich.     fentlich verantwortete Bildung von Kin­         ver gehandelt werden?
                                                dern bis zum 10. Lebensjahr werden die        • Stehen die Maßnahmen im Verhält­
                                                Orientierungen bekräftigt und beschreiben       nis zu den vorhandenen Ressourcen?
                                                mit dem Blick auf das Kind die Anforderun­
                                                gen an die Kooperation aller Beteiligten.

04 | 2 Übergang vom Kindergarten in die ­Grundschule
Schule und Hort                                                                              ist, dass es sich um eine behördlich ver­
                                               EMPFEHLUNG
Grundschule und Hort stellen in Sachsen                                                      anlasste Maßnahme im Rahmen des § 5
                                               Wichtig ist es, sich insbesondere zu
aufgrund der durch die gesetzlichen                                                          Abs. 1 SOGS handelt.
                                               folgen­den Themen abzustimmen:
Grundlagen gebotenen Kooperation per                                                         Auch auf Wegen, die mit der Wahrneh­
se ein ganztägiges Bildungsangebot dar.        •   Raum und Zeit                             mung dieser vorschulischen Maßnahmen
Horte sind, auch wenn sie an der Grund-        •   Wege und Aufsichten                       zwingend verbunden sind, unterfallen die
oder Förderschule verortet sind, Einrich­      •   Hausaufgaben                              Kinder dem Schutz der gesetzlichen Un­
tungen der Kinder- und Jugendhilfe und         •   Ernährung und Bewegung                    fallversicherung.
haben ihre Grundlage im Sächsischen            •   Elternarbeit
Gesetz über Kindertageseinrichtungen.          •   Ganztagsangebote                          Datenschutz
Während Kinder zum Besuch der Schule           •   abgestimmte und gegenseitige              Die europäische Datenschutz-Grundver­
verpflichtet sind, steht der Hort als ver­         ­Unterstützung bei der Förderung          ordnung, das Sächsische Datenschutz­
lässliches, freiwilliges Bildungs- und Be­          der Kinder                               durchführungsgesetz und die VwV Schul­
treuungsangebot zur Verfügung. Grund­                                                        datenschutz des SMK sind in den jeweils
legend ist, dass die Einrichtungen ihren je                                                  geltenden Fassungen anzuwenden.
spezifischen Auftrag professionell umset­                                                    Für den Übergang vom Kindergarten in
zen und durch eine dialogische Grundhal­      Versicherung und Datenschutz                   die Grundschule regelt das Sächsische
tung und die Partizipation von Kindern                                                       Schulgesetz auf der Grundlage der nach
und Eltern die notwendige Kooperation         Gesetzlicher Unfallversicherungs­              § 5 Abs. 4 gebotenen Zusammenarbeit
gestalten.                                    schutz                                         der Institutionen auch den Austausch
Die Förderung von Ganztagsangeboten           Im Rahmen der Schuleingangsphase und           über einzelne Kinder aus datenschutz­
an Grundschulen ist auf der Basis der Ko­     des Schulvorbereitungsjahres führen Kin­       rechtlicher Sicht. Voraussetzung ist die
operation von Schule und Hort ein päda­       dergärten und Grundschulen verschie­           Einwilligung der Eltern.
gogisches Plus, insbesondere zur unter­       dene kooperative Maßnahmen durch und
richtsergänzenden individuellen Förde­        halten Angebote vor, um möglichst jedem
rung. Gemäß § 16 a Abs. 1 SächsSchulG         Kind einen optimalen Übergang zu ge­             EMPFOHLENES MUSTER
sollen an allgemeinbildenden Schularten       währleisten. Dabei besteht grundsätzlich
– also auch Grundschulen – Ganztags­          nur dann gesetzlicher Unfallversiche­            Anlage 1
ange­bote eingerichtet und dabei mit au­      rungsschutz, wenn die Maßnahme im
ßerschulischen Einrichtungen zusammen­        jeweiligen organisatorischen Verantwor­
gearbeitet werden. Grundschulen müssen        tungsbereich liegt und die Aufsichts­
sich bei diesen Angeboten mit den Horten      pflichten entsprechend wahrgenommen
abstimmen.                                    werden (Kita für Kita-Kinder, Schule für
Die Kooperation von Grundschule und           Schulkinder). Mit dem Blick auf
Hort sowie die Nutzung von Ganztags­          • die Notwendigkeit der Kooperation,
ange­boten ist eine besondere Herausfor­      • die bestmögliche Förderung der Kin­
derung, weil es sich um die gleichen Kin­         der am Übergang und
der handelt, die in der Regel vormittags      • einen effektiven Ressourceneinsatz
die Schule und nachmittags den Hort           fallen Maßnahmen zur Ermittlung des
be­suchen. Dabei basiert die ganztägige       aktuellen Entwicklungsstandes (insbe­
Bildung und Betreuung in Schule und           sondere für Kinder mit Entwicklungs­
Hort auf einer rhythmisierten Tagesge­        beson­der­heiten) in der Kita gemäß § 5
staltung und bedarf gegebenenfalls eines      Abs. 5 SächsSchulG (z. B. »Tage der offe­
abgestimmten Raumnutzungskonzepts,             nen Tür« in der Schule) auch dann unter
um den individuellen Bedürfnissen der          den Versicherungsschutz, wenn kein Per­
Kinder gerecht zu werden. Abgestimmte         sonal des Kindergartens anwesend ist.
Rituale, wiederkehrende Elemente, be­         Dies trifft auch für Kinder zu, die keinen
wusst geplante Freiräume strukturieren        Kindergarten besuchen, aber ausnahms­
den Alltag und geben Sicherheit im Mit­       weise an notwendigen vorschulischen
einander. Dadurch wird wesentlich eine        Maßnahmen der Grundschule zur Ermitt­
förderliche Atmosphäre für das Lernen         lung des aktuellen Entwicklungsstandes
und Leben in Schule und Hort geschaffen.      als zukünftige Schulanfänger teilnehmen.
                                              Da diese Maßnahmen den Schulbesuch
                                              vorbereiten, führen sie zur Aufnahme
                                              ­einer versicherten Tätigkeit. Entscheidend

                                                                                      2 Übergang vom Kindergarten in die ­Grundschule | 05
Zeitschiene
Zeitschiene

06 || 22 Übergang
06       Übergang vom
                  vom Kindergarten
                      Kindergarten in
                                   in die
                                      die ­Grundschule
                                           Grundschule
3 Die Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase ist ein Prozess,                                                      • Erklärung der Eltern zur Zwei- oder
                                                 • Nutzen Sie Änderungen, um sich
der die Anmeldung, die Schulaufnahme-                                                          Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die
                                                   an einigen Stellen zu entlasten.
untersuchung, die Ermittlung des aktuel­                                                       Herkunftssprache nicht oder nicht
                                                 • Arbeiten Sie gemeinsam mit den
len Entwicklungsstandes, die Aufnahme                                                          ausschließlich Deutsch ist (mit Ein­
                                                   Partnern an der Neugestaltung der
und den Anfangsunterricht umfasst. Jede                                                        willigung der Eltern)
                                                   Konzeption.
Grundschule erarbeitet im Rahmen des
                                                 • Gestalten Sie das Förderkonzept des
Schulprogramms ein Konzept zur Gestal­                                                       Eltern können ihr Kind an einer Schule in
                                                   Anfangsunterrichts als Teil des
tung der Schuleingangsphase. Das Kon­                                                        freier Trägerschaft anmelden. Sie teilen
                                                   ­Konzeptes der Schuleingangsphase.
zept soll auch die Zusammenarbeit mit                                                        dies mit dem Namen der Schule in freier
den Eltern, den kooperierenden Kinder­                                                       Trägerschaft einer Grundschule ihres
gärten, den Horten, den Förderschulen            Anmeldung                                   Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. Sep­
und dem Kinder- und Jugendärztlichen            Die Eltern melden die Kinder zu festgeleg­   tember des Jahres vor der Einschulung
Dienst berücksichtigen. Das schuleigene         ten und ortsüblich bekannt gegebenen         mit. Diese Mitteilung der Eltern gilt als
Konzept der Schuleingangsphase soll we­         Terminen im Zeitraum vom 1. August bis       Anmeldung an der Grundschule ihres
niger als bisher »beschreiben«. Es soll viel­   zum 15. September in der Grundschule         Schulbezirkes.
mehr die Zusammenarbeit mit den Part­           des Schulbezirkes an.                        Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind,
nern berücksichtigen und ausdrücklich           Bei der Anmeldung ist die Geburts­urkun­     vorzeitig eingeschult werden sollen, müs­
die Verantwortung für die Ermittlung des        ­de oder ein entsprechender Nachweis über    sen von den Eltern bis zum 28. Februar des
aktuellen Entwicklungsstandes und den            die Identität des Kindes vorzulegen. Ent­   Kalenderjahres der Einschulung angemel­
Anfangsunterricht verdeutlichen.                 sprechend der Europäischen Datenschutz­     det werden. Den genauen Termin benennt
Mit der Definition der Schuleingangs­            grund­verordnung und den ergänzenden        die oberste Schulaufsichtsbehörde in der
phase als Prozess soll der wachsenden            Vorschriften des Sächsischen Datenschutz­   für das jeweilige Schuljahr geltenden Ver­
Heterogenität der Kinder und der großen          durchführungsgesetzes müssen die Eltern     waltungsvorschrift zum Bedarf und Schul­
Entwicklungsdynamik in der Phase, be­            darüber informiert werden, dass folgende    jahresablauf.
sonders bezogen auf die Ermittlung des           zur Anmeldung erhobenen personenbe­         Wünschen Eltern, dass ihr Kind eine
aktuellen Entwicklungsstandes, Rech­             zogenen Daten verarbeitet werden:           Grundschule besucht, die außerhalb des
nung getragen werden.                                                                        Schulbezirkes liegt, stellen sie unter An­
Neben dem bewährten Instrument des              • Name und Vorname der Eltern und            gabe der Gründe spätestens bis zum
Kooperationskalenders gilt es hier das            des Kindes                                 15. Februar des Einschulungsjahres ei­
Förderkonzept für den Anfangsunterricht         • Geburtsdatum und Geburtsort des            nen Antrag zur Aufnahme an der Grund­
einzubinden.                                      Kindes                                     schule, die das Kind besuchen soll.
                                                • Geschlecht des Kindes                      Für Kinder, deren Herkunftssprache nicht
                                                • Anschrift der Eltern und des Kindes        oder nicht ausschließlich Deutsch ist,
  EMPFEHLUNG                                    • Telefonnummer, Notfalladresse              wird auf Wunsch der Eltern eine beson­
  Die folgenden Ansatzpunkte können             • Staatsangehörigkeit des Kindes             dere Bildungsberatung angeboten.
  als Orientierung für die Reflexion              (mit Einwilligung der Eltern)              Zur Anmeldung erhalten die Eltern einen
 ­dienen.                                       • Religionszugehörigkeit des Kindes          Elternratgeber »Das Jahr vor Schulbe­
 • Nehmen Sie Ihr jetziges Konzept zur          • Art und Grad einer Behinderung und         ginn«. Dieses Jahr ist für Eltern und Kin­
   Gestaltung der Schuleingangsphase              chronische Krankheiten, soweit sie         der wichtig, weil sie sich gemeinsam auf
   als Grundlage.                                 für den Schulbesuch von Bedeutung          einen neuen Lebensabschnitt vorbereiten.
 • Greifen Sie dabei auf »Bewährtes«              sind (mit Einwilligung der Eltern)         Die Eltern erfahren auf anschauliche Wei­
   zurück.                                      • ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine      ­se, auf welche Entwicklungsbereiche es
 • Entscheiden Sie im Team, ob und                Kindertageseinrichtung besucht wird         besonders ankommt, wobei sie ihre Kin­
   an welcher Stelle Änderungen er­             • Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des       der im Alltag unterstützen können und
   forderlich sind.                               alleinigen Sorgerechts eines Eltern­        was im Vorfeld des Schulbeginns noch zu
                                                  teils ist dieser Umstand nachzuweisen       bedenken ist.

                                                                                                           3 Die Schuleingangsphase | 07
Gemäß § 5 Abs. 5 SOGS kann der öffent­
 EMPFEHLUNG                                                                                EMPFEHLUNG
                                            liche Gesundheitsdienst mit schriftlicher
 • Die Anmeldung der Schulanfänger          Einwilligung der Eltern in die Beratung        • Die unterschiedlichen Gegeben­
   müssen i. d. R. beide sorgeberech­       und gegenseitig abgestimmte Förderung            heiten vor Ort benötigen einen Ab­
   tigten Elternteile vornehmen. Ist ei­    der Kinder mit Entwicklungsbesonderhei­          stimmungs- und Verständigungs­
   ner der Sorgeberechtigten verhin­        ten in den Entwicklungsbereichen einbe­          prozess.
   dert, muss eine Vollmacht und eine       zogen werden.                                  • Vor diesem Hintergrund sind gän­
   Ausweiskopie des Abwesenden vor­         Die Eltern sind verpflichtet, der Schule         gige, auch bewährte Umsetzungs­
   gelegt werden.                           gesundheitliche Beeinträchtigungen des           formen zu überdenken.
 • Zur Anmeldung ist die Anwesenheit        Schülers, die sich im Schulbetrieb aus­
   des zukünftigen Schulanfängers           wirken können, mitzuteilen (§ 26 a Abs. 6     Die Ermittlung des aktuellen Entwick­
   nicht notwendig.                         SächsSchulG).                                 lungsstandes und wenn notwendig das
                                                                                          Ableiten konkreter Maßnahmen zur indi­
                                            Ermittlung des aktuellen Entwick­             viduellen Förderung erfolgt prozessual
Schulaufnahmeuntersuchung                   lungsstandes                                  und wird mindestens bis zum Ende des
Die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine      Der aktuelle Entwicklungsstand stellt die     Anfangsunterrichts zielgerichtet und im­
verbindliche Untersuchung, die durch die    momentanen Fähigkeiten des Kindes dar,        manent fortgeführt. Sie umfasst folgende
Kinder- und Jugendärzte des Öffentlichen    mit denen Herausforderungen selbst­           Entwicklungsbereiche:
Gesundheitsdienstes durchgeführt wird.      ständig bewältigt werden. Bewältigt ein
Sie findet grundsätzlich bis zum 31. Ja­    Kind Anforderungen, die darüber hinaus­       • kognitive Entwicklung
nuar eines jeden Jahres für die Kinder      gehen, ohne Unterstützung, baut sich der        • Wahrnehmung in Raum und Zeit
statt, die im nächsten Schuljahr einge­     aktuelle Entwicklungsstand aus und eine         • Neugier und Entdeckerfreude
schult werden sollen. Dabei ist die Anwe­   neue Zone der nächsten Entwicklung ist          • Konzentration / Aufmerksamkeit /
senheit eines Elternteils erforderlich.     erreicht.                                         Ausdauer
Die Untersuchungen finden in der Schule     Die Ermittlung des aktuellen Entwick­           • Denken und Gedächtnis: Sortieren,
oder im Gesundheitsamt statt. Die Ter­      lungsstandes aus pädagogischer Sicht              Ordnen, Klassifizieren
mine werden den Eltern in der Regel zur     erfolgt im Rahmen der Schuleingangs­            • Mengenverständnis und Zahlen­
Schulanmeldung bekannt gegeben.             phase durch die Grundschule. Die Ermitt­          wissen
Während der Schulaufnahmeuntersu­           lung des aktuellen Entwicklungsstandes          • Problemlösen
chung wird der aktuelle Entwicklungs­       wird grundsätzlich in den ersten Schul­
stand des Kindes aus ärztlicher Sicht er­   wochen als Grundlage für die individuelle     • sprachliche Entwicklung
mittelt. Dabei geht es besonders um         Förderung im Anfangsunterricht durchge­         • Begriffsbildung / Wortschatz
                                            führt (§ 5 Abs. 3 SOGS). Sie orientiert auf     • Grammatik
• frühzeitiges Erkennen von Gesund­                                                         • Sprechen und Verstehen
  heits- und Entwicklungsstörungen          • Stärken- und Ressourcen,                      • Literacy
  mit besonderer Bedeutung für einen        • Differenzierung durch passfähige              • Ausdrucksfähigkeit
  erfolgreichen Schulbesuch,                  Lernangebote,
• Beratung hinsichtlich notwendiger         • Lernprozessbegleitung.                      • emotionale und soziale Entwicklung
  medizinischer und therapeutischer                                                         • Selbstwahrnehmung
  bzw. pädagogischer Fördermaßnah­          Mit schriftlicher Einwilligung der Eltern       • Emotionsregulation
  men.                                      können die Lehrer der Grund- und För­           • Empathie
                                            derschulen den Entwicklungsstand in der         • Kooperation
Das Ergebnis der Untersuchung erhalten      Kita erheben, mit den pädagogischen             • Regelwissen
nur die Eltern. Der Kinder– und Jugend­     Fachkräften beraten, Einsicht in die Ent­
arzt informiert die Schulen über not­       wicklungsdokumentation nehmen und             • körperliche und motorische Ent­
wendige schulische Maßnahmen und all­       Fördermaßnahmen abstimmen, ggf. den             wicklung
gemeine Hinweise zur Förderung (§ 26 a      Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ein­        • Grobmotorik
Abs. 4 SächsSchulG). Das Gesundheits­       beziehen (§ 5 Abs. 5 Satz 2 und 3 Sächs­        • Feinmotorik
amt informiert den Schulleiter bis zum      SchulG). Tendenziell sollten dabei beson­       • Ausdauer / Gleichgewicht / Koordi­
31. März des laufenden Kalenderjahres       ders Kinder mit Entwicklungsbesonder­              nation / Geschicklichkeit
über die Teilnahme der betreffenden Kin­    heiten im Fokus stehen (siehe auch Ab­          • Bewegungsfreude
der (§ 4 Abs. 4 SächsSchulGesPflVO). Er­    schnitt 2).
gebnisse der Schulaufnahmeuntersuchung
mit schulrelevantem Befund werden dem
Schulleiter übergeben.

08 | 3 Die Schuleingangsphase
Dabei werden die einzelnen Bereiche als
                                               ERKLÄRUNG                                      ERKLÄRUNG
Entwicklungsaufgaben verstanden. Inner­
halb dieser Bereiche sind insbesondere As­     • Entwicklungsbesonderheiten stellen           • Bestehen bei einer nicht genügen­
pekte zu berücksichtigen, die für die Ein­       erhebliche Entwicklungsvorsprünge              den geistigen und/oder körperlichen
schätzung von Schulerfolg eine wissen­           und/oder Entwicklungs­                         Entwicklung Zweifel, ob diese eine
schaftlich belegte Relevanz haben, u. a.         verzögerungen im Verhältnis zum                Zurückstellung oder sonder­pädago­
                                                 Lebens-/Entwicklungsalter dar.                 gischen Förderbedarf begründet,
•    Sprachgebrauch,                           • Entwicklungsvorsprünge bezeich­                kann der Schulleiter der Grund­
•    phonologische Bewusstheit,                  nen einen überdurchschnittlich                 schule eine Beratung durch den
•    visuelle und auditive Wahrnehmung,          ­hohen Entwicklungsstand in einem              MSD der Förderschule beantragen.
•    Raumerfahrungen,                             oder in mehreren Entwicklungs­              • Die vorgeschaltete Beratung durch
•    Simultanerfassung von Mengen,                bereichen.                                    den MSD der Förderschule dient der
•    motorische und feinmotorische             • Entwicklungsverzögerungen stellen              Unterstützung von (schulischen)
     Fertig­keiten.                               aufholbare Entwicklungsrückstände             Maßnahmen zur Früherkennung
                                                  in einem oder mehreren Entwick­               und zielgerichteten Förderung bei
                                                  lungsbereichen dar.                           spezifischem individuellem Förder­
    EMPFEHLUNG
                                               • Zu Entwicklungsbesonderheiten ge­              bedarf bzw. von Maßnahmen zur
    für pädagogische Diagnostik am
                                                  hören u. a. leistungs- und verhal­            Früherkennung von Entwicklungs­
    Schulanfang
                                                 tensbedingte Besonderheiten, Teil­             verzögerungen und zielgerichteten
    • Stufenmodell zur Entwicklung               leistungsschwäche – LRS, beson­                Förderung bei vermutetem sonder­
      schriftsprachlicher Kompetenzen            dere Rechenschwierigkeiten, beson­             pädagogischem Förderbedarf. Der
      und Stufenmodell Numeracy                  dere Begabungen                                MSD der Förderschule kann Hin­
      ­(Geiling, Liebers, Prengel (Hrsg.):     • Angezeigter oder festgestellter son­           weise zu Fördermaßnahmen geben.
       Handbuch ILEA T – Individuelle             derpädagogischer Förderbedarf fällt         • Die Eltern sind in den Prozess ein­
       Lern-Entwicklungs-Analyse im               nicht unter Entwicklungs­                     zubeziehen und insbesondere über
       Übergang 2013)                             besonderheiten.                               die Durchführung der Beratung und
    • »Lubo aus dem All (1. und 2. Klas­                                                        die beabsichtigten Maßnahmen zu
       ­se)«, Ernst Reinhardt Verlag 2015                                                       informieren.
    • »Die diagnostischen Einschätzungs­      Für Kinder, bei denen der aktuelle Ent­
        skalen zur Beurteilung des Entwick­   wicklungsstand Anhaltspunkte auf mög­
        lungsstandes und der Schul­           lichen sonderpädagogischen Förderbe­           Wird bei Kindern sonderpädagogischer
        fähigkeit (DRS)«, Ernst Reinhardt     darf erkennen lässt, sollten die Grund­        För­derbedarf diagnostiziert, wird im Er­
        Verlag 2017                           schule frühzeitig, nach Beginn der Schul­      gebnis dessen entschieden, an welchem
    • »Mit Mirola durch den Zauberwald«,      pflicht die Schule, die der Schüler besucht,   Förderort sie unterrichtet werden. Schüler
        Finken Verlag                         oder die Eltern eine Beratung durch den        mit sonderpädagogischem Förderbedarf
                                              Mobilen Sonderpädagogischen Dienst             können auf Wunsch der Eltern in allen
                                              (MSD) der Förderschule beantragen. Der         Schularten inklusiv unterrichtet werden
Für Kinder mit Entwicklungsbesonder­          Antrag ist unmittelbar gegenüber dem           (§ 4 c Abs. 5 Satz 1 SächsSchulG). Eine in­
heiten sind die Ergebnisse der Ermittlung     MSD zu stellen, in dessen Wirkungsbe­          klusive Beschulung ist nur möglich, soweit
des aktuellen Entwicklungsstandes und         reich die Grundschule oder die bisherige
die abgeleiteten Maßnahmen gemäß § 5          Schule liegt.                                  • dies unter Berücksichtigung der orga­
Abs. 4 SOGS in einem pädagogischen            Bei Kindern, denen in der Kita Eingliede­        nisatorischen, personellen und sächli­
Entwicklungsplan (z. B. »Kinder brauchen      rungshilfe gewährt wurde, sollte eben­           chen Voraussetzungen dem individuel­
Respekt und Resonanz«, SMK 2011) zu           falls nach einer Beratung durch den Mo­          len Förderbedarf des Schülers entspricht
dokumentieren. Dabei sind individuelle        ­bilen Sonderpädagogischen Dienst der          • die Funktionsfähigkeit des Unterrichts
Lernziele und Lernfortschritte zu kontrol­     Förderschule im Rahmen der Schulauf­            nicht erheblich beeinträchtigt wird
lieren. Mit Zustimmung der Eltern können       nahme geprüft werden, ob das Verfahren        • keine akute Selbst- oder Fremdge­
Gutachten herangezogen werden.                 zur Feststellung des sonderpädagogischen        fährdung festgestellt wird.
                                               Förderbedarfs eingeleitet wird, indem die
                                               Schulaufsichtsbehörde einen MSD be­           Die Entwicklung wird für die Kinder, die
                                               stimmt, der den sonderpädagogischen           inklusiv an der Grundschule und die an
                                               Förderbedarf ermittelt.                       der Förderschule unterrichtet werden, in
                                                                                             einem Förderplan (z. B. »Sonderpädago­
                                                                                             gische Förderung im gemeinsamen Un­
                                                                                             terricht«, SMK 2015) dokumentiert.

                                                                                                           3 Die Schuleingangsphase | 09
Nutzen Sie dabei die Erfahrungen guter
 EMPFEHLUNG                                   EMPFEHLUNG
                                                                                          Praxis anderer Schulen.
 • »Sonderpädagogische Förderung              • Es ist empfehlenswert, vereinbarte
   im gemeinsamen Unterricht« Hand­             Fördermaßnahmen schriftlich fest­         An Erfahrungen anknüpfen
   reichung für Lehrerinnen und                 zuhalten.                                 Kinder kommen mit zunehmend unter­
   ­Lehrer an allgemeinbildenden Schu­        • Bildungsvereinbarungen können je­         schiedlichen Voraussetzungen in die
     len in Sachsen, SMK 2016, Nach­            doch nicht abgeschlossen werden,          Schule. Die Entwicklungsunterschiede
     druck 2017)                                da das Kind noch nicht in die             können dabei eine Spanne von bis zu vier
 • »Unterstützungsmaterial zum                  Grundschule aufgenommen wurde.            Jahren einnehmen. Der Anfangsunter­
    ­lernzieldifferenten Unterricht«, SMK                                                 richt knüpft an die individuellen Voraus­
     2018                                                                                 setzungen an, greift die unterschiedli­
 • »Schulversuch ERINA – Teil 1 Ab­          Die Aufnahme der Schulanfänger (Schul­       chen Begabungen, Stärken und Interes­
     schlussbericht der Projektleitung«,     ein­füh­rung) findet in Sachsen am Sonn­     sen der Kinder auf – nicht zuletzt auch
     SMK 2017                                abend vor dem Beginn des neuen Schul­        bei Kindern mit sonderpädagogischem
 • www.inklusion.bildung.sachsen.de          jahres statt. Der genaue Termin ist in der   Förderbedarf – und macht individuelle
                                             jährlich erscheinenden VwV Bedarf und        Lernfortschritte bewusst.
                                             Schuljahresablauf festgelegt. Mit einem      Eine gestaltete Lernumgebung ermög­
Aufnahme                                     festlichen Programm werden die Kinder        licht, dass Kinder Strukturen, Übungs­
Die Kinder werden in die Klassenstufe 1      und ihre Eltern begrüßt. Höhepunkt ist       möglichkeiten, Anleitungen und Möglich­
aufgenommen. Die Entscheidung trifft         meist die Übergabe der Zuckertüten.          keiten zu Kooperationen vorfinden.
der Schulleiter. Im gemeinsamen Schul­
bezirk trifft er die Entscheidung im Ein­    Anfangsunterricht                            Den Einstieg erleichtern
vernehmen mit der Schulaufsichtsbe­          Der Anfangsunterricht ist Teil der Schul­    In den ersten Schulwochen lernen sich
hörde. Er teilt den Eltern der Schüler der   eingangsphase und umfasst die Klassen­       alle untereinander kennen, entdecken und
zukünftigen Klassenstufe 1 im Mai/Juni in    stufen 1 und 2. Diese bilden eine päda­      erleben gemeinsam die Schule. Durch die
einem Aufnahmebescheid mit, ob ihr Kind      gogische Einheit. Je nach individuellem      Einführung in Regeln und Routinen des
zum Beginn des neuen Schuljahres in die      Entwicklungsstand des Kindes kann der        Schulalltages, spielerische Übungen mit
Grundschule aufgenommen wird. Der ge­        Anfangsunterricht innerhalb von drei         Buchstaben und Zahlen, den Umgang mit
naue Termin ist in der jährlich erschei­     Schuljahren absolviert werden. In den        Arbeitsgeräten und Materialien gewinnt
nenden VwV Bedarf und Schuljahres­           ersten Schulwochen der Klassenstufe 1        jeder Schüler voller Stolz erste Lernerfol­ge.
ablauf festgelegt.                           erteilt der Klassenlehrer den Unterricht.    Natürlich darf die Erwartungshaltung der
Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kin­    Den Zeitraum legt der Schulleiter fest.      Schulanfänger nicht unerfüllt bleiben.
der ist nur in Ausnahmefällen einmal mög­    Der Anfangsunterricht prägt das Lernen
lich. Der Schulleiter trifft die Entschei­   und den Schulerfolg nachhaltig, deshalb      Die Selbstständigkeit unterstützen
dung, wenn auf Grund des geistigen oder      ist es notwendig, diese wichtige Zeit an­    Den Schulanfängern wird der Einstieg in
körperlichen Entwicklungsstandes nicht       regungsreich, lerneffektiv und wertschät­    den Schulalltag erleichtert, wenn ihnen
erwartet werden kann, dass das Kind mit      zend zu gestalten.                           Patenschüler aus der dritten oder vierten
Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Sie                                                 Klasse zur Seite stehen. Die Paten heißen
soll nur erfolgen, wenn sich keine An­       Folgende Fragen könnten Impulse für die      die »Neuen« willkommen, stehen als An­
haltspunkte für sonderpädagogischen          Gestaltung der ersten Schulwochen geben:     sprechpartner zur Verfügung, weisen auf
Förderbedarf ergeben.                        • Wird der Unterricht durch den Klas­        Strukturen im Alltag hin und machen
Der Schulleiter teilt den Eltern den Grund      senlehrer nur für Klassenstufe 1 oder     Mut. Kinder lernen von Kindern leichter,
der Zurückstellung ihres Kindes in Form         für weitere bzw. für alle Klassenstu­     und die Großen lernen dabei Verantwor­
eines Bescheides schriftlich mit. In Ab­        fen geplant?                              tung zu übernehmen. Das ist für beide
stimmung mit den Eltern und den päda­        • Wie viele Schulwochen soll der Klas­       eine Möglichkeit, die Selbstständigkeit
gogischen Fachkräften der Kindertages­          senlehrer gestalten?                      unter Beweis zu stellen. Gemeinsame
einrichtung vereinbart er mit diesen ge­     • In welchen Fällen kann bzw. muss es        Lernaufgaben in parallelen Stunden, im
eignete Fördermaßnahmen.                        Ausnahmen geben?                          Schulalltag fest eingeplante Vorlesezeiten
                                             • Welche effektiven Formen des Fach­         oder gemeinsame Projekte und Aktionen
                                                lehrereinsatzes sind möglich?             können in die Gestaltung der Patenschaf­
                                             • Welche Umsetzungsmöglichkeiten             ten einfließen. Die Patenschaftsarbeit
                                                bieten sich, um sowohl den Erwar­         muss gut vorbereitet sein, damit die Pa­
                                                tungshaltungen der Schüler als auch       ten wissen, was von ihnen erwartet wird.
                                                den Lehrplananforderungen gerecht         Von Zeit zu Zeit sollten die Paten gemein­
                                                zu werden?                                sam über das Erlebte reflektieren.

10 | 3 Die Schuleingangsphase
Das Lernen lernen                             warten lassen, dass er den Anforderungen
                                                                                            EMPFEHLUNG
Lernen ist sowohl ein eigenaktiver, indivi­   der Klassenstufe 3 gerecht wird.
dueller als auch professionell gestalteter,                                                 • Bei Änderung der Verweildauer
sozialer Prozess. Das Lernen zu lernen ist    Freiwillige Wiederholung einer                  ­bietet es sich an, mit den Eltern
dabei Voraussetzung und Ergebnis zu­          Klassen­stufe                                    eine Bildungsvereinbarung abzu­
gleich. Für das lebenslange Lernen ist es     Eine Klassenstufe kann auf schriftlichen         schließen.
unerlässlich, zu lernen, wie man lernt.       Antrag der Eltern einmal während des          • Weitere Aussagen zu Versetzung
Schon im Anfangsunterricht ermöglichen        Besuches der Grundschule freiwillig wie­         und Wiederholung werden in Ab­
das Ausprobieren verschiedener Lern­          derholt werden, wenn zu erwarten ist,            schnitt 6 der SOGS getroffen.
wege, das Üben vielfältiger Lern- und         dass der Schüler den Anforderungen der
Arbeitstechniken sowie das Reflektieren       nächsten Klassenstufe nur unzureichend
eigener Lernstrategien die Entwicklung        genügen kann und die Klassenkonferenz        Bildungsberatung
von Lernkompetenz.                            unter Vorsitz des Schulleiters dem Antrag    Die pädagogische Diagnostik und die da­
                                              zustimmt.                                    rauf aufbauende Beratung und Förderung
                                                                                           sind Aufgaben der Grundschule. Der Drei­
 EMPFEHLUNG                                   • Zum Ende der 1. Klassenstufe ist           schritt Beobachtung, Diagnose und För­
 • »Handreichung für den Anfangs­               keine freiwillige Wiederholung mög­        derung mit anschließender Beratung der
   unterricht in der Grundschule«,              lich, da am Ende der Klassenstufe 1        Schüler und Eltern ist Teil der pädagogi­
   SMK 2012                                     kein Versetzungsvermerk ausgespro­         schen Praxis. (»Empfehlungen zur Arbeit
 • »Umgang mit Heterogenität – Mög­             chen wird.                                 in der Grundschule Beschluss der KMK
   lichkeiten des jahrgangsübergrei­                                                       vom 2. 7. 1970 i. d. F. vom 11. 6. 2015)
   fenden Lernens in der Grund­               • Die freiwillige Wiederholung ist am        Jede Schule und jeder Lehrer haben die
   schule«, SMK 2015                            Ende der Klassenstufen 2, 3 oder 4         Aufgabe, die Eltern und die Schüler in
                                                zulässig.                                  Fragen der Schullaufbahn zu beraten und
                                                                                           sie bei der Wahl der Bildungsmöglichkei­
Verweildauer                                  • In den Klassenstufen 3 oder 4 ist die      ten entsprechend den Fähigkeiten und
                                                freiwillige Wiederholung auch im ers­      Neigungen des Einzelnen zu unterstützen
Verbleiben                                      ten Schulhalbjahr, frühestens zwei         (§ 17 Abs. 1 SächsSchulG).
In die Klassenstufe 2 steigt ein Schüler        Monate nach Unterrichtsbeginn,             Die Bildungsberatung in der Grundschule
ohne Versetzungsentscheidung auf. Nach          möglich.                                   beginnt mit der Schuleingangsphase.
Empfehlung der Schule und mit Zustim­                                                      Die Eltern werden in der Schuleingangs­
mung der Eltern kann ein Schüler auf­         • Für Schüler mit sonderpädagogi­            phase meist im sogenannten 0. Eltern­
grund seines Entwicklungsstandes ein Jahr       schem Förderbedarf im Förder­              abend sowohl über die Aufgaben und
länger im Anfangsunterricht verbleiben.         schwerpunkt geistige Entwicklung,          Ziele der Grundschule, das pädagogische
                                                die lernzieldifferent inklusiv unter­      Konzept der Grundschule als auch über
• Die Entscheidung über den Verbleib            richtet werden, ist eine freiwillige       die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern
  in Klassenstufe 1 kann bis zum Ende           Wiederholung nicht möglich.                informiert.
  der Klassenstufe 1 getroffen werden.                                                     Im Anfangsunterricht bietet die Schule
                                              • Ein Verbleib in Klassenstufe 1 gilt        allen Eltern eine Bildungsberatung zum
• Der Wechsel von Klassenstufe 2 in die         nicht als freiwillige Wiederholung.        Entwicklungsstand des Kindes an (§ 6
  Klassenstufe 1 ist mit Zustimmung                                                        Abs. 2 SOGS). In regelmäßigen Abständen
  der Schulaufsichtsbehörde im ersten         Wechsel und Überspringen einer               informiert der Klassenlehrer die Eltern
  Schulhalbjahr der Klassenstufe 2,           Klassen­stufe                                über den Lern-, Leistungs- und Entwick­
  ­frühestens zwei Monate nach Unter­         Ein Schüler kann im Laufe des Schuljahres    lungsstand ihres Kindes. Die Gespräche
   richtsbeginn zulässig. Die Entschei­       in die nächsthöhere Klassenstufe über­       sind zu dokumentieren und ggf. Bil­
   dung trifft die Klassenkonferenz.          wechseln oder zum Schuljahresende eine       dungsvereinbarungen zu treffen.
                                              Klassenstufe überspringen. Vorausset­
Nichtversetzung                               zungen dafür sind, dass sein Entwick­
In Klassenstufe 3 kann ein Schüler noch       lungs- und Leistungsstand erwarten lässt,      EMPFOHLENE MUSTER
versetzt werden, wenn er in einem der         dass er den Anforderungen gewachsen
Fächer Deutsch, Mathematik oder Sach­         sein wird, ein Beschluss der Klassenkon­       Bildungsvereinbarung Anlage 2
unterricht die Note »mangelhaft« hat,         ferenz unter Vorsitz des Schulleiters vor­
sein Lern- und Arbeitsverhalten, die Art      liegt und die Eltern ihr Einverständnis        Dokumentation zur Bildungs­
und Ausprägung der schulischen Leistun­       erklärt haben.                                 beratung Anlage 3
gen und seine bisherige Entwicklung er­

                                                                                                        3 Die Schuleingangsphase | 11
4 Präventive Förderung im Anfangsunterricht

Förderung und Prävention                           lungsrückstände abbauen, festgestellte     • für Schüler mit sonderpädagogi­
Die Entwicklungsunterschiede der Kinder            Teilleistungsschwächen verringern und        schem Förderbedarf, die inklusiv un­
am Schulanfang sind groß, und sie neh­             Begabungen fördern.                          terrichtet werden, nach Förderplan.
men in den letzten Jahren deutlich zu.             Die individuelle Förderung wird entspre­
Dies stellt eine wachsende Herausforde­            chend dem Förderbedarf durchgeführt        Dabei sind die Ziele und Maßnahmen der
rung für das Lehren und Lernen in der              und kann in einem Entwicklungsplan do­     individuellen sonderpädagogischen För­
Grundschule dar. Um jedem Schüler ge­              kumentiert werden. Die Teilnahme an För­   derung bezogen auf den gegenwärtigen
recht werden zu können, kommt der För­             derangeboten ist für den Schüler wäh­      Förderbedarf des Schülers sowie deren
derung im Anfangsunterricht eine beson­            rend des vom Lehrer festgelegten Zeit­     Ergebnisse fortlaufend in Förderplänen zu
dere Funktion zu.                                  abschnit­tes verpflichtend.                dokumentieren.
                                                   Die Gestaltung der Förderkonzeption ba­
Dabei gelten folgende Leitgedanken                 siert auf dem pädagogischen Konzept der    Wie sollen Förderangebote geplant
für die Förderung:                                 Schule und ist insofern Bestandteil des    werden?
                                                   Schulprogramms. Sie ist eng mit dem
• Förderung orientiert sich an den indi­           Konzept zur Gestaltung der Schulein­       • Unterricht als wesentlicher Förderort,
  viduellen Lern- und Entwicklungs­                gangsphase gemäß § 5 Abs. 2 SOGS ver­      • Förderangebote in Gruppen, auf
  voraussetzungen der Schüler (§ 35 a              bunden. Der Freiraum für die eigen­          Klassen­stufen­ebene oder jahrgangs­
  SächsSchulG).                                    verantwortliche Ausgestaltung ist durch      übergreifend bzw. temporär nach
• Förderung setzt die pädagogische                 SächsSchulG und SOGS gegeben.                Schwerpunkten,
  Diag­nostik voraus, um am aktuellen                                                         • eingebunden in die Rhythmisierung
  Entwicklungsstand anzuknüpfen.                   Welche Förderangebote sollen grund­           des Tagesablaufes, sinnvoll in Zeit
• Förderung heißt Anforderungen stel­              sätzlich vorgehalten werden?                 und Raum,
  len, um ausgehend von adäquaten                                                             • im Team und mit den Partnern ge­
  Zielen das Leistungsvermögen jedes               • ein binnendifferenzierter und damit         meinsam planen und abstimmen,
  Einzelnen auszuschöpfen.                           fördernder Unterricht,                     ­Eltern transparent informieren.
• Förderung ist immanenter Bestandteil             • am pädagogischen Förderbedarf bzw.
  des Unterrichts und anderer schuli­                am sonderpädagogischen Förder­
  scher Veranstaltungen.                             bedarf von inklusiv unterrichteten        EMPFEHLUNG
• Förderung berücksichtigt die Balance               Schülern orientierte Angebote,            • »Handreichung für den Anfangs­
  von Individualität und Gemeinschaft.             • an die schulspezifischen Gegeben­           unterricht in der Grundschule«,
                                                     heiten angepasste Formen,                   SMK 2012
Die Angebote zur individuellen Förderung           • regionale Gegebenheiten berücksich­       • »Umgang mit Heterogenität:
legt die Grundschule fest. Nach Maßgabe              tigende Möglichkeiten.                      Möglich­keiten des jahrgangs­
der Stundentafel stehen für ein flexibel                                                         übergreifenden Lernens in der
nutzbares, abgestimmtes und effektives             Für welche Schüler sollen Förder­             Grundschule«, SMK 2015
Förderkonzept der Schule je Klasse 2 Wo­           angebote durchgeführt werden?
chenstunden zur Verfügung. Dabei kön­
nen des Weiteren die Stunden für den               • für alle Schüler in erster Linie im      Der Anfangsunterricht prägt das Lernen
Anfangsunterricht, ein Teil der Stunden              ­differenzierten Unterricht und durch    und den Schulerfolg nachhaltig, deshalb
für die kooperativen Maßnahmen im Zu­                 unterrichtsergänzende, leistungs­       sind präventive Maßnahmen unerlässlich.
sammenhang mit der Schuleingangs­                     differenzierte Lernangebote (GTA),      Der Begriff Prävention meint wörtlich
phase, Stunden für die sonderpädagogi­             • für Schüler mit Entwicklungsbeson­       Vorbeugung und bedeutet somit:
sche Förderung und Ganztagsangebote                   derheiten nach pädagogischem Ent­
entsprechend in das Förderkonzept ein­                wicklungsplan,                          • Festigen und Stärken des individuel­
bezogen werden. Die Förderung soll prä­                                                         len Entwicklungsstandes
ventive Maßnahmen umsetzen, Entwick­

12 | 4 Präventive Förderung im Anfangsunterricht
• Vorbeugen und Abwenden von Fehl­          1. Präventionsebene                              3. Präventionsebene
  entwicklungen bei Lern- und Verhal­       Die 1. Präventionsebene (universelle Prä­        Die 3. Präventionsebene (indizierte Prä­
  tensbesonderheiten                        vention) umfasst die Förderung für alle          vention) umfasst die spezifische Förde­
• Vorbeugen bzw. Verhindern des Ent­        Schüler im Unterricht und in der Schule.         rung für Schüler mit manifesten Schwie­
  stehens von sonderpädagogischem           Ein positives Schulklima, gute Klassenfüh­       rigkeiten im Lernen und im Verhalten.
  Förderbedarf                              rung und adäquates Lehrerverhalten wir­          Dies kann auch Schüler mit sonderpäda­
                                            ken deutlich präventiv. Guter, binnendiffe­      gogischem Förderbedarf in den Förder­
Vorbeugende Maßnahmen können zum            renzierter Unterricht ist als Kernstück der      schwerpunkten emotionale und soziale
einen auf das konkrete Handeln von Per­     pädagogischen Arbeit der bestimmende             Entwicklung sowie Lernen einschließen.
sonen und zum anderen auf die Verände­      Ansatzpunkt für präventive Förderung.            Die Maßnahmen dienen der zielgerichte­
rung von Lebensumständen zielen. Nach                                                        ten und individualisierten Förderung, sind
Zielgruppen eingeteilt wird universelle,                                                     zeitlich begrenzte, intensive, ggf. lücken­
selektive und indizierte Prävention (vgl.    EMPFEHLUNG                                      schließende Förderangebote. Entwick­
Gordon, 1983) unterschieden.                 • Merkmale guten Unterrichts (vgl.              lungsziele werden mit dem Schüler indi­
Förderung und Prävention sind besonders        Literaturverzeichnis)                         viduell vereinbart. Die Umsetzung ist
im Anfangsunterricht und mit dem Blick       • Schwerpunkte Classroom-Manage­                langfristig zu planen und engmaschig in
auf die zunehmende Heterogenität ge­           ment (vgl. Literaturverzeichnis)              einem Entwicklungsplan zu dokumentie­
meinsam zu denken. Dabei sind die nach       • Handreichung: Förderung der emo­              ren. Bei Schülern mit sonderpädagogi­
Zielgruppen strukturierten Präventions­        tionalen und sozialen Entwicklung             schem Förderbedarf in den Förderschwer­
ebenen Bestandteil bewusst gestalteter         von Kindern im Anfangsunterricht.             punkten emotionale und soziale Entwick­
Förderung und stellen einen Ansatz der         SMK 2018.                                     lung oder Lernen sind die Entwicklungs­
präventiven Förderung für die Schulen in                                                     ziele in einem Förderplan festzuhalten
Sachsen dar.                                                                                 und fortlaufend zu dokumentieren.
                                            2. Präventionsebene                              Die Planung der Förderung bedarf zu­
Es werden folgende Präventions­             Die Förderung in der 2. Präventionsebene         meist der Beratung und Begleitung durch
ebenen berücksichtigt:                      (selektive Prävention) umfasst Maßnah­           schulinterne Fachkräfte sowie Sonder­
1. Präventionsebene (universelle),          men, die sich an ausgewählte Schüler             päd­ago­gen oder weiterer Fachkräfte ex­
2. Präventionsebene (selektive),            bzw. Schülergruppen richten, bei denen           terner Netzwerkpartner. Maßnahmen der
3. Präventionsebene (indizierte).           Entwicklungsbesonderheiten auftreten.            3. Präventionsebene finden innerhalb und
                                            Sie zielt auf die Verhinderung von Lern-         außerhalb des Klassenunterrichts statt.
Die drei aufeinander aufbauenden Prä­       und Verhaltensauffälligkeiten. Die prä­          Sie umfassen individualisierte Formen der
ventionsebenen beschreiben neben den        ventiven Maßnahmen unterstützen ein              Binnendifferenzierung und der äußeren
Zielgruppen, die Ziele der Prävention so­   lernförderliches Klima sowie eine erfolg­        Differenzierung.
wie die Formen der Differenzierung im       reiche und störungsarme Teilnahme der            Die Präventionsebenen sind als eine auf­
Unterricht. Dies dient der Orientierung     betreffenden Schüler am Unterricht. Die          einander aufbauende Struktur zu be­
für die Planung und Gestaltung von För­     festgelegten Entwicklungsziele und prä­          trachten, konzeptionell vorzudenken und
derangeboten. Die Grenzen zwischen den      ventiven Maßnahmen müssen dazu re­               schulorganisatorisch zu planen. Das Vor­
Ebenen lassen sich auf Grund der indivi­    gelmäßig hinsichtlich der Passung von            gehen und die Maßnahmen sollten auf
duellen Bedürfnisse der Schüler nicht       aktuellem Entwicklungsstand und Lern­            allen drei Präventionsebenen miteinander
immer eindeutig ziehen. Die Präventions­    angebot abgestimmt werden. Sie werden            abgestimmt sein.
ebenen sind miteinander verknüpft und       in einem Entwicklungsplan dokumentiert.
nicht voneinander losgelöst zu betrach­     Die Förderung findet weitestgehend im
ten. Maßnahmen der 2. und 3. Präven­        Klassenunterricht, aber auch durch be­
tions­ebene fließen immer wieder in die     sondere Angebote im Förderkonzept durch
Förderung im Unterricht ein.                Formen der Binnendifferenzierung und
                                            der äußeren Differenzierung statt.

                                                                                          4 Präventive Förderung im Anfangsunterricht | 13
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