Meine Interessenvertretung stellt sich vor - WKO

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  Meine Interessenvertretung stellt sich vor

Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb   Seite 1
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                                              Aus dem Inhalt:

Vorwort des Obmanns KommR Peter Krasser                                                              Seite 3

Mein Gremium stellt sich vor                                                                         Seite 4

Ausschuss des Gremiums des Direktvertriebs                                                           Seite 5

Unser Büro                                                                                           Seite 6

Meine Leistungen vom Gremium                                                                         Seite 8

Kleinstunternehmerregelung ist für Direktberater maßgeschneidert                                     Seite 10

Handelsvertreterpauschalierung gilt auch für Direktberater                                           Seite 11

Multi-Level-Marketing versus Pyramidenspiel                                                          Seite 13

Informationsmaterial                                                                                 Seite 15

Leitbild ............................................................................................ Seite 16

Checkliste für Neugründer ..................................................................... Seite 20

Ein Dutzend Gründe für den Direktvertrieb ................................................. Seite 21

Aktuelle Werte ................................................................................... Seite 22

Regionalstellen .................................................................................. Seite 23

Gremien des Direktvertriebes in den Landeskammern .................................... Seite 24

Anmeldung zum Einführungsseminar (Steuer, Buchhaltung, Gewerberecht, SV) ..... Seite 25

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         Vorwort des Obmannes

Sehr geehrtes Mitglied,

ich darf Sie im Gremium des Direktvertriebes sehr herzlich begrüßen und Ihnen gratulieren,
dass Sie sich entschlossen haben, den Gewerbeschein im Direktvertrieb zu lösen.

Das Gremium ist im Jahre 1992 gegründet worden. Es ist durch immer mehr Mitglieder zu
einem der mitgliederstärksten Gremien im Handel geworden, worauf ich sehr stolz bin. Es
ist ein Beweis dafür, dass dies ein sehr zukunftsorientierter Bereich des Handels ist.

Seit Gründung des Gremiums wurden sehr viele Erleichterungen erreicht, wie z.B. die
Kleinstunternehmerregelung, NEUFÖG (Neugründungsförderungsgesetz), Erweiterung des
Berechtigungsumfanges, WIFI Kurse für Neueinsteiger, kostenlose Steuerschulung und vieles
mehr.

Wir sind sehr bemüht, Ihnen noch mehr Service zu bieten und weitere Verbesserungen für
Sie zu erreichen. Da wir aktuelle Informationen vor allem über unseren Newsletter
übermitteln, bitten wir um Bekanntgabe Ihrer aktuellen Mailadresse, wenn Sie diese der
Wirtschaftskammer noch nicht bekannt gegeben haben.

Das ganze Team und ich persönlich sind stets bemüht, mit Ihnen persönlichen Kontakt zu
pflegen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Ihr Gremialobmann

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                                    Mein Gremium stellt sich vor:

                                                 Obmann

                                        KommR Peter Krasser
                                        geb. am 7. Mai 1952, war
 Obmann-Stellvertreterin                31 Jahre Lehrer, seit 1986        Obmann-Stellvertreter
                                        im Direktvertrieb tätig.
Waltraud Wagenhofer                                                  Anton BERNHARD
geb. am 22. März 1958 hat               Haselweberweg 20             geb. am 20.08.1960, hat den Beruf
den Beruf der Kosmetikerin              8551 Wies                    des Obstbaumeisters erlernt, seit
und Masseurin erlernt,                  Tel. +43 (3465) 38 52        1986 im Direktvertrieb tätig.
arbeitete 20 Jahre als                  +43 (699) 11 88 44 44
Postbeamtin, seit 1986 im               p.krasser@aon.at             Hernausstraße 12/18
Direktvertrieb tätig.                   www.selbstaendigkeit.at      8580 Köflach
                                                                     +43 (699) 15253334
Am Quellenhof 4/8                                                    bernhard.international@aon.at
8301 Laßnitzhöhe
+43 (699)15 99 86 50
w.wagenhofer@aon.at

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           Ausschussmitglieder:

           Johannes ETTL                        Dr. Rudolf HOENLE
           Franz-Josef-Straße 15/17b            Raiffeisenstraße 177
           8200 Gleisdorf                       8041 Graz
           Tel. + 43 (316) 49 16 90             Tel. +43 (316) 421158
           Mobil: +43 (699) 110 12 250          Mobil: +43 (664) 73629103
           e-mail: johannes.ettl@a1.net         e-mail: hoenle@aon.at

                                                Ing. Josef David KREINER
           Gottfried KREMPL                     Kirchenweg 2/11
           KREMPL e.U.                          8344 Bad Gleichenberg
           Wollsdorfstraße 20                   Tel. +43 (3152) 2109921
           8062 Kumberg                         Mobil: +43 (664) 236 62 63
           Mobil: +43 (664) 4646796             e-mail: office@davidkreiner.at
           e-mail: info@kre-go.com

                                                Sonja Christine LENZ
           Markus KRIEGL                        Stein 59
           Kulmberg 160                         8561 Attendorf
           8412 Allerheiligen bei Wildon        Mobil: +43 (664) 2518538
           Mobil: +43 (664) 1823282             e-mail: so.lenz@yahoo.de
           e-mail: markus.kriegl1@gmail.com

                                                 Karl RUMPF
           Rosemarie RESNICEK                    Neudorf 2 a
           Waldschach 56b 3                      8410 Wildon
           8505 St. Nikolai im Sausal            Tel. +43 (3183) 74 80
           Mobil: +43 (664) 5110407              Mobil +43 (669) 11 88 99 88
           e-mail: fa.resnicek@aon.at           e-mail: karl.rumpf@aon.at

            Franz SATTLER                       Stefan SCHAUER
            Am Eichenwald 7                     Goggitsch 68
            8740 Maria Buch-Feistritz           8321 St. Margarethen an der R.
            Tel.: +43 (3577) 81924              Mobil: +43 (650) 3361727
            Mobil: +43 (664) 73 60 18 58        e-mail: stefan-schauer@aon
            e-mail: franz.sattler.nm@aon.at

                                                  Ing. Peter WIMMER
          Werner SCHWINDSACKL                     Sonnkogel 9h
          Vorau 65                                8600 Oberaich
          8250 Vorau                              Mobil: +43 (664) 84 50 583
          Tel. +43 (3337)29 39                    e-mail: peter.wimmer@regro.at
          Mobil: +43 (664) 73 72 07 74
          e-mail: vorwerk.schwindsackl@aon.at

          Gerhard ZACH
          Lagergasse 97, 2/5
          8020 Graz
          Mobil: +43 (664) 50 01 86 0
          e-mail: zach@garant.co.at

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              Gremialbüro des steirischen Direktvertriebes

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             Geschäftsführerin                     Assistentin

   Mag. Eva‐Maria Larissegger                    Christina Massing
     Juristin, seit 2007 in der                   seit 2013 in der
  Wirtschaftskammer beschäftigt           Wirtschaftskammer beschäftigt
   eva.larissegger@wkstmk.at              christina.massing@wkstmk.at
        Tel: 0316/601 ‐ 568                     Tel: 0316/601 ‐ 585

                  Landesgremium des Direktvertriebes
                         Körblergasse 111-113
                              8021 Graz
                             0316/601-585
                             0316/601-9290
                           direkt@wkstmk.at
                          www.direktvertrieb.st

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                                          Das Gremialbüro

Meine Anlaufstelle bei Fragen

Für Fragen, Anregungen und Beschwerden stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung:

       Für Fragen der Neugründung und allgemeine Fragen steht Ihnen Ihre Regionalstelle (in
        Graz und Graz Umgebung das Gründerservice) direkt vor Ort mit kompetenter Beratung
        zur Verfügung.

       Detailfragen über den Direktvertrieb können Sie entweder an die gewählten
        Funktionäre oder die Geschäftsführerin richten.

       Für ein persönliches Gespräch steht Obmann KommR Peter Krasser gerne                    zur
        Verfügung. Sie erreichen ihn unter 0699/11 88 44 44 bzw. unter p.krasser@aon.at.
                                                                      TU                UTH

                                    Erfolge meines Landesgremiums

Serviceleistungen

         Persönliche Beratung durch die Experten in den Geschäftsstellen
         Erweitertes Informationsangebot auf www.derdirektvertrieb.at
                                                H                          H

         Begrüßungsmappe für alle neuen Mitglieder
         Branchenzeitung „Direktvertrieb.biz“ kostenlos für alle Mitglieder
         Leitfaden mit allen wichtigen Informationen über rechtliche Aspekte                   des
          Direktvertriebs
         Aktuelle Direktvertriebsstudie von Prof. Zacharias
         Entwicklung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (Corporate Identity)               zur
          Verbesserung des Images des Direktvertriebes

Interessenvertretung

         Kleinstunternehmerregelung auch für Frauen verbessert
         Aliquotierung des Unfallversicherungsbeitrages
         Ausgleichsanspruch nach dem Handelsvertretergesetz auch für Direktberater
         Erleichterung der Gewerbeanmeldung
         Direktvertrieb in die Förderrichtlinien des AMS aufgenommen
         Verbesserung des § 57 in der Gewerbeordnung

Veranstaltungen

         Jährliche Branchenveranstaltung mit hochkarätigen Vortragenden
         Informationsveranstaltungen zu fachspezifischen Themen
         Kostenlose Steuerschulungen
         Finanzielle Förderung des WIFI Kurses „Ihre Chancen im               Direktvertrieb“
          (Nähere Information dazu unter www.wifi.at)

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                   Meine Leistungen vom Gremium

 Service
                                                                              Golden Card
        Begrüßungsmappe für alle neuen Mitglieder des Gremiums
        Kostenlose Rechtsberatung durch die Gremialgeschäftsführerin
        Umfangreiche Präsenz im Internet mit laufenden Updates
        Golden Card
        Folder und Broschüren
        Informationsmappe zum Direktvertrieb
        Webplattform: www.diedirektberater.at
        Regelmäßige Newsletter und Rundschreiben
        Facebook-Seite „WKO Direktvertrieb Steiermark“

 Aus- und Weiterbildung

     Kostenlose Steuerschulungen
      Das Gremium veranstaltet laufend Einführungsseminare zu den Themen Gewerbe-,
      Sozialversicherungs- und Steuerrecht

     WIFI Kurs „Direktvertrieb – Chance für die Zukunft“ mit folgenden Modulen:
          Direktvertrieb - eine Vertriebsform mit Zukunft
          Alles, was Recht ist – der Direktberater als Gewerbetreibender
          Gut gerüstet für den Sozialversicherungs- und Steuerdschungel
          Souverän auftreten – Businessetikette für Direktberater

     Seminare zu verschiedenen Themen

Weitere Informationen finden Sie unter www.wifi.at
                                          HTU         UTH

 Veranstaltungen

      Abend des Direktvertriebs
       Das Gremium Steiermark veranstaltet jährlich den Abend des Direktvertriebs für
       seine Mitglieder, bei denen Vortragende zu speziellen Themen der Branche
       eingeladen werden.

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 Öffentlichkeitsarbeit

      4 x jährlich erhalten Sie von uns die Fachzeitung „direktvertrieb.biz“, die über
       aktuelle und wichtige Themen informiert

      Die Kammernachrichten „Steirische Wirtschaft“ informiert Sie wöchentlich über
       wichtige und interessante Themen im Wirtschaftsbereich

      Rundschreiben (aktuelle Informationen des Landesgremiums)

      Newsletter

      Unsere Homepage: www.derdirektvertrieb.at bzw. www.direktvertrieb.st
                                 HTU              UTH

     Unsere Facebookseite: www.facebook.com/wkodirektvertrieb/

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                            Kleinstunternehmerregelung ist für
                              Direktberater maßgeschneidert

Jeder Inhaber einer Gewerbeberechtigung der sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist,
kann bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft die Ausnahme von der
Pensions- und Krankenversicherungspflicht beantragen.

Das hat zum Vorteil, dass neben steuerlichen Kosten im Jahr nur der
Unfallversicherungsbeitrag und die Grundumlage der Wirtschaftskammer zu entrichten sind.
Dadurch sind die „Einstiegskosten“ gerade für Direktberater sehr gering.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

1. Maximaler Nettojahresumsatz = Gesamtjahresprovision von € 30.000,00

2. Maximaler Gewinn (lt. Einkommensteuerbescheid) von € 5.108,40

3. a) Der Antragsteller darf in den 60 letzten Monaten vor der Antragsstellung nicht
   länger als 12 Monate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein, oder

    b) der Antragsteller hat das 60. Lebensjahr vollendet, oder

    c) der Antragsteller hat das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf
       Kalenderjahre vor Antragstellung die Voraussetzungen eines Nettojahresumsatzes
       von € 30.000,00 und max. Gewinn von € 5.108,40 erfüllt.

          Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
          Jeder Inhaber einer Gewerbeberechtigung kann den Antrag stellen
           (z.B. nebenberuflich tätiger ASVG-Versicherter, Öffentlich Bediensteter,
           Hausfrau, Student, Landwirt, Pensionist.)
          ACHTUNG! Diese Werte beziehen sich auf das Jahr 2017
           Alle aktuellen Werte finden Sie auch auf www.direktvertrieb.st
                                                   HTU                   UTH

Der Unfallversicherungsbeitrag von € 111,96 (Wert 2017) bleibt unabhängig davon zu
bezahlen.

Der Antrag auf Kleinstunternehmerregelung muss mittels Formular bei der SVA eingebracht
werden.

Senkung Mindestbeiträge für Selbstständige

Die Bundesregierung hat im Juni 2015 Entlastungsmaßnahmen für Österreichs Selbständige
beschlossen. So wurde die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit rund 724 Euro
auf 406 Euro entschieden. Diese Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige auf
das Niveau der Arbeitnehmer bedeute einerseits eine Gleichstellung sowie auch eine
spürbare finanzielle Entlastung von knapp 292 Euro jährlich für Geringverdiener.

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Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die
Geringfügigkeitsgrenze soll zudem mit 1.1.2018 starten. Eine vollständige Angleichung an
die Geringfügigkeitsgrenze wird voraussichtlich mit 1.1.2022 erreicht sein.

IST DER DIREKTBERATER EIN NEUER SELBSTÄNDIGER?

Eine klare Absage wird bei dieser Gelegenheit all jenen erteilt, die immer wieder irreführend
behaupten, die Tätigkeit eines Direktberaters könne als „Neuer Selbständiger“ ausgeübt
werden.

Unter die sozialversicherungsrechtlich erfassten Tätigkeiten des so genannten „Neuen
Selbständigen“ fallen ausschließlich jene Tätigkeiten, die nicht anderweitig
versicherungspflichtig sind. Da aber die Tätigkeit Waren zu präsentieren sowie
Warenhandelsgeschäfte zu vermitteln bzw. abzuschließen eindeutig als freies Gewerbe im
Sinne der Gewerbeordnung definiert ist, kann kein Zweifel bestehen, dass diese Tätigkeiten
gewerbliche Tätigkeiten sind und daher eine Pflichtversicherung zur Folge haben. Der Begriff
des „Neuen Selbständigen“ hat eindeutig nichts mit dem Direktberater zu tun.

                       Handelsvertreterpauschalierung gilt auch
                                  für Direktberater

Durch die Verordnung des Bundesministers für Finanzen (BGBl.II 95/2000) können
Handelsvertreter seit dem Jahr 2000 bestimmte Betriebsausgaben und Vorsteuern mit einem
Pauschalsatz ermitteln. Bei Anwendung der Pauschalierung brauchen für diese Beträge keine
Belege vorhanden sein. Die Einnahmen und die übrigen Betriebsausgaben sind immer exakt
zu erfassen. Handelsvertreter sind Personen, welche von anderen Unternehmern mit der
Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften in dessen Namen oder für dessen Rechnung
ständig betraut sind und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausüben.
Direktberater, die unter solchen Umständen tätig werden, sind als Handelsvertreter im Sinne
des Handelsvertretergesetzes und somit im Sinne dieser Verordnung anzusehen.

Betriebsausgabenpauschalierung:

Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 12% des Provisionsumsatzes, jedoch höchstens
€ 5.825,- jährlich. Folgende Betriebsausgaben sind dadurch abgedeckt:

   Mehraufwendungen für die eigene Verpflegung bei Dienstreisen (Tagesgelder)

   Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Arbeitszimmer,
    Lager)

   Ausgaben anlässlich Bewirtung von Geschäftsfreunden

   üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und
    auswärtige Telefongespräche (Telefonzelle, nicht gemeint ist die Benutzung des
    Mobiltelefons)

Die Pauschale ist ein Nettowert. Im Fall einer unechten Umsatzsteuerbefreiung (z.B. als
Kleinunternehmer), die den Verlust des Rechtes auf den Vorsteuerabzug zur Folge hat, stellt

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die auf abpauschalierte Betriebsausgaben entfallende nicht abzugsfähige Umsatzsteuer
einen Kostenfaktor dar und ist einkommensteuerlich zusätzlich zur Pauschale absetzbar.

Vereinfachend kann bei Inanspruchnahme der Handelsvertreterpauschalierung durch unecht
steuerbefreite Unternehmer die auf abpauschalierte Betriebsausgaben entfallende
Umsatzsteuer mit der Vorsteuerpauschale der Verordnung (siehe nächsten Absatz) zusätzlich
als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Vorsteuerpauschalierung:
Die    pauschalierten   Vorsteuern      betragen    12%    des    im     Rahmen der
Betriebsausgabenpauschalierung ermittelten Betrages (maximal € 699,-). Mit dem
Pauschalbetrag sind sämtliche Vorsteuern erfasst, die auf die im Absatz
Betriebsausgabenpauschalierung aufgelisteten Betriebsausgaben entfallen.

Zusätzlich abziehbare Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträge:
Zusätzlich   zu   den    in   den   Absätzen    Betriebsausgabenpauschalierung  und
Vorsteuerpauschalierung genannten Pauschalbeträgen können Betriebsausgaben und/oder
Vorsteuerbeträge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit Belegen nachgewiesen
werden. Dazu zählen beispielsweise:

        Nächtigungsgelder für in- und ausländische Dienstreisen (laut Beleg oder pauschal)

        Anschaffungskosten für Arbeitsmittel wie Computer, Fax etc.

        Betriebsausgaben für Kfz (Fahrtenbuch!)

        Anschaffungskosten für Mobiltelefon sowie laufende Gesprächs- und Verbindungs-
         entgelte betreffend Festnetz- und Mobiltelefon

        Sozialversicherungsbeiträge etc.

Angabe in den Formularen:
Wird die Betriebsausgabenpauschalierung gewählt, ist im Formular E1a auf der ersten Seite
das entsprechende Kästchen anzukreuzen und der errechnete Pauschalbetrag unter Kennzahl
9230 einzutragen. Bei der Vorsteuerpauschalierung ist die pauschal ermittelte Vorsteuer
auch in der Kennzahl 068 des Formulars U1 bekannt zu geben.

Verhältnis zum Gewinnfreibetrag:
Wenn der Gewinn nach Durchschnittssätzen oder durch Teil- oder Vollpauschalierung auch
nur teilweise mit Pauschalbeträgen ermittelt wird, kann zwar der Grundfreibetrag, nicht
aber ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Will man zusätzlich zum Grundfreibetrag auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
in Anspruch nehmen, muss man auf die Handelsvertreterpauschalierung verzichten und
sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachweisen.

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                   Multi-Level-Marketing / Network marketing
                        Abgrenzung zum Pyramidenspiel

Eine besonders erfolgreiche Form des Direktvertriebs besteht im Aufbau von Netzwerken
weiterer Unternehmer/Partner (Multi-Level-Marketing). Solche Systeme sind rechtlich
unbedenklich und ganz klar abzugrenzen von wettbewerbswidrigen Vertriebssystemen wie
Schneeball- oder Pyramidenspielen. Unseriöse Anbieter versuchen allerdings immer wieder,
unzulässige Systeme zu verschleiern, indem sie sich den Anschein eines legalen
Direktvertriebs geben.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet grundsätzlich den Abschluss
von Verträgen nach dem Pyramiden- bzw. Schneeballsystem. Bei letzterem wird vereinbart,
dass ein Kunde gegen ein unbedingt zu leistendes Entgelt einen Vorteil (z.B. eine Ware)
unter der Bedingung erhält, dass der Kunde weitere Abnehmer gewinnt, die mit dem
Unternehmer in ein gleiches Vertragsverhältnis treten. Das Pyramidenspiel funktioniert
gleich, nur tritt dort der Kunde nicht mit dem Unternehmer, sondern mit dem jeweils
Anwerbenden in ein Vertragsverhältnis.

Unterscheidung MLM - Pyramidenspiel

Solche Systeme unterscheiden sich klar vom Direktvertrieb über Netzwerke (Multi-Level-
Marketing):

     Beim Pyramidenspiel steht das Anwerben von Personen im Vordergrund, beim
      Direktvertrieb der Produktverkauf. Beim Kettenbrief ist das leicht zu erkennen der
      Brief ist nur ein Mittel zum Zweck und hat keinen eigenen Wert. Das gilt auch für den
      immer wieder auftretenden pyramidenartigen Emailversand von Dateien,
      der        nach         dem      Telekommunikationsgesetz        verboten         ist.

     Beim Pyramidenspiel ist ein bloßer Kauf von Kunden nicht möglich – da hier kein
      Produkt im Vordergrund steht, hätte der bloße Kauf keinen Sinn, die Gewinnerzielung
      wird ja nur über das Anwerben erreicht. Im Direktvertrieb steht der Kauf meist
      hochwertiger Ware im Vordergrund, ein Anwerben ist nicht Bedingung.

     Beim Pyramidenspiel muss der Kunde unbedingt ein Entgelt leisten – könnte er es
      zurückverlangen, würde das System nicht funktionieren und schon am Beginn
      zusammenbrechen. Im Direktvertrieb hat der Kunde Gewährleistungs- und
      Rücktrittsrechte – er kann die Ware umtauschen oder zurückgeben.

     Das Pyramidenspiel funktioniert nur bis zu einem bestimmten Personenkreis und
      letztlich auf Kosten jener Kunden, die keine weiteren Kunden anwerben können.
      Irgendwann ist der Markt verstopft, das System hat sich totgelaufen und bricht
      zusammen. Beim Direktvertrieb ist eine Marktsättigung nicht vornherein zu erwarten
      (wenn aber alle 8 Mio. Österreicher z.B. einen Scooter haben, wird die Nachfrage
      natürlich zurückgehen) – es werden ja laufend neue Produkte gekauft bzw. keine
      Einsätze ohne Gegenleistung verlangt. Startgeld bzw. Provisionen fallen im Multi-Level-
      Marketing als Abgeltung für Einführungs-, Schulungs- und Informationsarbeit an.

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     Beim Pyramidenspiel profitieren somit nur die Frühstarter auf Kosten der
      Späteinsteiger, bei Direktvertrieb können dauerhaft alle Beteiligten profitieren.
      Pyramidenspiele u dgl. sind nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch strafbar. Nach
      dem Strafgesetzbuch ist strafbar, wer ein solches Spiel in Gang setzt, veranstaltet,
      verbreitet oder die Verbreitung fördert. Verboten sind übrigens auch viele Glückspiele
      nach dem Glückspielgesetz. So sind die Ermöglichung der Teilnahme und die Teilnahme
      an ausländischen Glückspielen verboten, wenn die erforderlichen Einsätze vom Inland
      aus geleistet werden. Dies betrifft insbesondere international agierende
      Internetcasinos.

„Verdächtige“ Merkmale

In den meisten Fällen sind also Direktvertriebssysteme klar von wettbewerbswidrigen
Systemen zu unterscheiden. In Einzelfällen kann aber etwa die Beurteilung, ob der
Produktverkauf oder das Anwerben im Vordergrund steht, schwierig sein. Ist das Produkt
eine Datei, die per Email versandt wird, liegt die Analogie zum Kettenbrief nahe. Auch
Prämien für das Anwerben von Kunden, denen keine Gegenleistung für diesen Kunden
gegenübersteht, sind „verdächtig“. Dasselbe gilt bei exorbitanten Gewinnversprechen
innerhalb von kurzen Zeiträumen – der Erfolg im Direktvertrieb fällt nicht in kurzer Zeit vom
Himmel, sondern ist konsequent zu erarbeiten, da er letztlich vom Produktverkauf abhängt.

Unterschiede auf einen Blick

     Im Direktvertrieb steht der Produktverkauf, nicht das Anwerben von Personen im
      Vordergrund.

     Im     Direktvertrieb       sind    Kauf   oder   Vermittlung   ohne   Anwerben    möglich.

     Im Direktvertrieb besteht keine Pflicht zur Abnahme von Produkten. Hingegen besteht
      das Recht auf Erstattung bezahlter Beträge bei Rücktritt oder Rückgabe von Waren.

     Im Direktvertrieb ist eine Marktsättigung nicht von vornherein zu erwarten.

     Im Direktvertrieb können alle Beteiligten dauerhaft profitieren, von einem Pyramiden-
      oder Schneeballsystem profitieren nur die frühen Teilnehmer.

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                                      Informationsunterlagen

                                          Der Einstieg in den Direktvertrieb ist relativ einfach und
                                          erfordert wenig Geld. Der Selbständige im Direktvertrieb
                                          ist aber Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten. Für
                                          die Tätigkeit im Direktvertrieb sind viele Gebiete wichtig -
                                          Gewerberecht und Konsumentenschutz, Steuern und
                                          Sozialversicherung, Internet und Telefon, das Verhältnis
                                          zum Direktvertriebsunternehmen und zum Kunden. Oft
                                          werden Direktberater nicht ausreichend informiert.

                                          Der    Leitfaden    deckt    maßgeschneidert       für   den
                                          Direktvertrieb alle Gebiete in leicht verständlicher Sprache
                                          ab und bietet dem Direktberater eine Fülle von Praxistipps
                                          und Warnhinweisen vor Rechtsfallen.

                                          Informationsfolder "Der Direktvertrieb - Ihre Chance zur
                                          Selbstständigkeit"

                                          Was ist der Direktvertrieb? Welches Potential hat der
                                          Direktvertrieb? Die Vorteile und die Vorzüge des
                                          Direktvertriebes und mehr grundsätzliche Fragen werden
                                          im Folder beantwortet.

                                          Den Folder erhalten Sie in 50 Stückeinheiten.

                                          Tragtasche klein

                                          Tragetasche mit Kordel, Format: 30 x 22

                                          Eine Bestelleinheit = 10 Tragetaschen

         Sie können die Informationsunterlagen im Webshop unter
                     www.webshop.wko.at bestellen.

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                                 Leitbild des Direktvertriebes

Präambel

Das Leitbild soll eine Orientierungshilfe und ein Leitfaden für die Direktberater
(=Warenpräsentatoren) sein und richtet sich daher vor allem an diese und nicht an Dritte.
Wer die Direktvertriebskarte („Golden Card“) verwendet, bekennt sich zu Inhalt und Geist
des Leitbilds.

1. Der Direktvertrieb und der Direktberater (=Warenpräsentator)

Definition: Der Direktvertrieb ist die logische Verbindung von Direktvertriebsunternehmen
und Konsumenten: Der Unternehmer im Direktvertrieb, der Direktberater, vermittelt auf
Rechnung des Direktvertriebsunternehmens Waren oder Dienstleistungen an Konsumenten
entweder im direkten Kontakt oder im Fernabsatz.

Netzwerke: Eine besonders verbreitete Form des Direktvertriebs besteht im Aufbau von
Netzwerken mit weiteren Unternehmern/Partnern. In solchen Netzwerken unterstützt der
Direktberater seine Partner im Vertrieb, dafür ist er an den von ihnen erzielten Umsätzen
beteiligt. Die Partner können ihrerseits weitere Personen unterstützen.

Merkmale des Direktvertriebs: Die Selbständigkeit im Direktvertrieb weist folgende
Merkmale auf:

-   Die Tätigkeit ist ein freies Gewerbe nach der Gewerbeordnung und erfordert somit einen
    Gewerbeschein ohne Befähigungsnachweis.

-   Die Tätigkeit bietet einen relativ einfachen Einstieg in die Selbständigkeit, da sie nur ein
    geringes Startkapital erfordert und somit ein geringes Risiko mit sich bringt. Daher eignet
    sich der Direktvertrieb als Tätigkeit parallel zum Hauptberuf.

-   Wie in jeder selbständigen Tätigkeit hängen die Einkommensmöglichkeiten vom
    individuellen Arbeitseinsatz ab.

-   Die Partner, das sind andere Direktberater und Direktvertriebsunternehmen, vermitteln
    das notwendige Produkt- und Vertriebs-Know-How.

-   Der Direktvertrieb ist seit den 90er Jahren stark gewachsen und ist auch in Zukunft eine
    Wachstumsbranche.

Abgrenzung zum Pyramiden-/Schneeballsystem: Der Direktvertrieb in Netzwerken (Multi-
Level-Marketing) unterscheidet sich ganz klar vom unzulässigen Pyramiden- und
Schneeballsystem:

-   Im Direktvertrieb steht der Produktverkauf, nicht das Anwerben von Personen im
    Vordergrund.

-   Im Direktvertrieb sind Kauf oder Vermittlung ohne Anwerben möglich.

-   Im Direktvertrieb besteht keine Pflicht zur Abnahme von Produkten. Hingegen besteht
    das Recht auf Erstattung bezahlter Beträge bei Rücktritt oder Rückgabe von Waren.

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-   Im Direktvertrieb ist eine Marktsättigung im Vorhinein nicht zu erwarten.

-   Im Direktvertrieb können alle Beteiligten dauerhaft profitieren, von einem Pyramiden-
    oder Schneeballsystem profitieren nur die frühen Teilnehmer.

2. Verhaltensstandards für Direktberater

In seiner Tätigkeit tritt der Direktberater in Beziehung zu vielen Akteuren. Die
Verhaltensstandards betreffen das Verhältnis zum Kunden, zum Direktvertriebsunternehmen
und zu anderen Direktberatern.

2.1. Das Verhältnis zum Kunden

Das Verhältnis zum Konsumenten bringt besondere Verantwortung und zahlreiche Pflichten
mit sich:

Auftreten: Der Direktberater tritt professionell und korrekt auf. Beim Erstkontakt gibt er
gegenüber Kunden stets seinen Namen an und weist sich entweder mit der Mitgliedskarte
des Gremiums Direktvertrieb oder mit einem Lichtbildausweis aus. Auf Anfrage teilt er
vorweg mit, welche(s) Unternehmen er vertritt.

Rücktrittsrecht: Der Direktberater informiert den Konsumenten über gesetzliche
Rücktrittsrechte (zB Haustürgeschäft, Fernabsatz).

Beschränkung bei bestimmten Produkten: Das Aufsuchen von Privatpersonen ist in Bezug
auf den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln, Giften, Heilbehelfen (auch
Medizinprodukte), Edelsteine und -metalle, Waffen und pyrotechnischen Artikeln nicht
gestattet. Dasselbe gilt für Werbeveranstaltungen in Privathaushalten bezüglich solcher
Produkte. Die Vermittlung an anderen Orten, zB am Gewerbestandort ist zulässig.
Gewerbestandort ist jede geeignete Räumlichkeit, die der Gewerbebehörde angezeigt
wurde.

Fernabsatz: Vermittelt der Direktberater im Fernabsatz, also ohne persönlichen Kontakt (zB
via Internet, Telefon, Email), gibt er dem Konsumenten noch vor Vertragsabschluss die nach
§ 5c Konsumentenschutzgesetz erforderlichen Informationen.
U                                     U

Werbe- und Informationsmaterial: Das vom Direktberater verwendete Werbe- und
Informationsmaterial weist den Namen des Direktberaters und/oder den Namen des
Direktvertriebsunternehmens auf. Telefonnummer, Postfach oder eine Internetadresse
reichen nicht aus.

Emails, SMS, Faxe, Telefonanrufe: Der Direktberater richtet Emails, SMS, Faxe und
Telefonanrufe zu Werbezwecken nur in zwei Fällen an Konsumenten und Unternehmer:
1. Der Adressat hat dem vorher zugestimmt.

2. - Der Direktberater hat die Kundenadresse im Zusammenhang mit dem Verkauf an
     seinen Kunden erhalten und

    - die Nachricht bezieht sich auf eigene ähnliche Produkte und

    - der Kunde hat klar und kostenfrei die Möglichkeit, die Nutzung seiner Emailadresse
      und den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

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2.2. Das Verhältnis zum Direktvertriebsunternehmen

Den     Pflichten    des  Direktberaters       stehen     hier    auch     Pflichten         des
Direktvertriebsunternehmens gegenüber:

Vermittlung: Der Direktberater vermittelt grundsätzlich auf Rechnung und im Namen des
Direktvertriebsunternehmens, nicht auf eigene Rechnung. Für seine Vermittlungsleistung
erhält er eine Vergütung (Provision) und regelmäßig Abrechnungen darüber.

Information: Das Unternehmen gibt dem Direktberater alle nötigen Informationen über
Rechte und Pflichten, Verdienstmöglichkeiten und Kosten, die zu vertreibenden Produkte
sowie genaue schriftliche Richtlinien für seine Tätigkeit (Handbuch). Der Direktberater hält
sich im gesetzlichen Rahmen an die Richtlinien des Unternehmens und gibt dem Kunden alle
Informationen, zu denen er vom Unternehmen instruiert wurde (zB über das Rücktrittsrecht
bei Haustürgeschäften).

Finanzielle Verpflichtungen: Die bloße Teilnahme am Vertriebssystem sowie die
Überlassung von Warenmustern und Werbemitteln soll für den Direktberater kostenlos sein.
Zumindest sind allenfalls bezahlte Beträge im Fall der Rückgabe von Waren zu erstatten.
Ausbildung und Schulung erfolgen höchstens zu Selbstkosten. Alle dem Direktberater
auferlegten Kosten sollen in einem vernünftigen Verhältnis zur Gegenleistung stehen.

Ansprüche Dritter: Die Ansprüche des Konsumenten oder Dritter etwa aus Gewährleistung,
Produkthaftung, Urheberrecht oder Medizinproduktgesetz richten sich an das
Direktvertriebsunternehmen, nicht an den Direktberater. Sollte der Direktberater aus diesen
Rechten heraus von Dritten in Anspruch genommen werden, so unterstützt das Unternehmen
den Direktberater soweit als möglich.

Handelsvertretergesetz: Der Direktberater unterliegt dem Handelsvertretergesetz mit allen
Rechten und Pflichten: Er vermeidet daher die Vertretung mehrerer Unternehmen bezüglich
gleicher oder austauschbarer Produkte. Am Ende des Vertragsverhältnisses hat er
grundsätzlich einen Anspruch auf Ausgleich.

Abwerben: Direktvertriebsunternehmen und Direktberater beachten beim Anwerben von
Partnern und Kunden die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs.

2.3. Das Verhältnis zu anderen Direktberatern

Der Direktberater tritt einerseits in Konkurrenz zu anderen Direktberatern / Unternehmen
(Wettbewerb), andererseits ist er Partner in einem Vertriebsnetzwerk (Partnerschaft).

Wettbewerb: Der Direktberater beachtet die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,
insbesondere beim Anwerben von Partnern.

Partnerschaft: Gegenüber seinen Partnern pflegt der Direktberater einen fairen Umgang.

Pyramiden- und Schneeballsystem: Der Direktberater nimmt nicht an unlauteren Systemen
teil und fordert auch nicht andere zur Teilnahme auf.

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2.4. Das Berufsethos des Direktberaters

Der Direktberater

- hält die Regeln dieses Leitbilds ein,

- bietet Service und Qualität,

- handelt gegenüber Kunden und Partnern verantwortungsvoll,

- trägt zum positiven Image des Berufsstands bei.

3. Das Gremium Direktvertrieb

Das Gremium Direktvertrieb ist die gesetzliche und europaweit einzige Interessenvertretung
der selbständigen Direktberater. Das Gremium des Direktvertriebs vertritt die Vermittler von
Waren. Es ist als Teil der Wirtschaftskammern Österreichs in allen Bundesländern vertreten
und umfasste ca. 18.000 Mitglieder.

Aufgaben, Service für Mitglieder

Das Gremium Direktvertrieb

- vertritt die Interessen der selbständigen Direktberater in Österreich,

- setzt sich für bessere Rahmenbedingungen seiner Mitglieder ein,

- stärkt seine Mitglieder gegenüber den Direktvertriebsunternehmen,

- bietet Unterstützung beim Einstieg in die Selbständigkeit,

- ist Ansprechpartner bei Problemen,

- bietet umfassendes Service und Beratung für seine Mitglieder,

- bietet laufende Information und attraktive Produkte für seine Mitglieder.

Ziele, Position

Das Gremium Direktvertrieb

- setzt sich für Qualität und Seriosität im Direktvertrieb ein,

- setzt sich für die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sowie der Verhaltensstandards
  für Direktberater ein,

- sorgt für einen fairen lauteren Wettbewerb innerhalb des Direktvertriebs,

- geht gegen unseriöse Methoden, insbesondere Pyramiden- und Schneeballsysteme vor.

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                                                Checkliste

     Machen Sie sich einen Termin in Ihrer Regionalstelle (oder im Gründerservice
      für Gründungen in Graz und Graz-Umgebung) aus. Dort erfahren Sie im
      Rahmen einer kostenlosen Gründerberatung alles Wissenswerte über die
      Selbstständigkeit.    Die     Regionalstellen      finden      Sie    unter:
      www.wko.at/Content.Node/wir/stmk/bezirke/Regionalstellen_Steiermark.h
      tml

     NeuFÖG bei den Regionalstellen oder beim Gründerservice ausfüllen, um sich
      die Kosten für die Gewerbeanmeldung zu sparen.

     Melden Sie das freie Gewerbe „Direktberater“ im Gründerservice oder der
      Regionalstelle der WK Stmk. bzw. bei der zuständigen Gewerbebehörde an.

     Für die Gewerbeanmeldung nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw.
      Ihren Reisepass mit.

     Im Bedarfsfall einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung in der
      Kranken- und Pensionsversicherung stellen (sogenannte Kleinstunternehmer-
      regelung)

     Steuernummer vom Finanzamt holen.

     Vertrag mit einem Direktvertriebsunternehmen abschließen (Mustervertrag
      auf www.direktvertrieb.st).
              HTU                         UTH

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            Ein Dutzend Gründe für den Konsumenten, um sich
                  des Warendirektvertriebes zu bedienen

 Einkaufen ohne Einkaufswege
 Präsentationstermin bestimmt der Konsument
 Vertrauen - durch Vorführ- und Testmöglichkeit der angebotenen Waren
 Hohe Qualität der Produkte
 Breites Angebot - durch eine Vielfalt von Direktvertriebsfirmen
 Hauszustellung - bequem durch den Direktberater
 Service - persönliche Beratung, Information und Problemlösungsangebot durch den
  Direktberater
 Preis- und Qualitätsvergleichsmöglichkeiten vorhanden
 Rückgaberecht gemäß Konsumentenschutzgesetz, also in der Regel eine Woche
  lang. Über eventuell darüberhinausgehende Rücktrittsmöglichkeiten informiert Sie
  der Direktberater. Rücktrittsmöglichkeiten sollten schriftlich garantiert werden.
 Gewährleistung - die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Eine
  detaillierte Rechnung mit Namen und Anschrift des Direktvertriebsunternehmens
  muss ausgestellt werden, damit die Gewährleistung im Bedarfsfall problemlos in
  Anspruch genommen werden kann.
 Sicherheit - Direktberater arbeitet auf Basis der österreichischen Gewerbeordnung
 Chance der selbständigen Zusammenarbeit mit den Direktvertriebsunternehmungen
  (Zweiteinkommen)

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                       Wichtige Werte 2017 (jeweils in Euro)

 Sozialversicherung (Monatswerte, wenn nicht anders angegeben)
 (MBG Mindestbeitragsgrundlage, KV Krankenversicherung, PV Pensionsversicherung,
 UV Unfallversicherung)

 Beitrag UV/Jahr                                                                              111,96
 Beitragssatz KV (GSVG)                                                                        7,65%
 Beitragssatz PV (FSVG)                                                                       18,50%
 MBG PV ab dem 4. Jahr                                                                        740,88
 MBG KV ab dem 4. Jahr (27.GSVG-Novelle)                                                      425,70
 Höchstbeitragsgrundlage GSVG                                                               5.810,00
 Geringfügigkeitsgrenze (§ 5 Abs. 2 ASVG)                                                     425,70
 Einkommensgrenze für Kleinstunternehmer /Jahr (§ 4 Abs. 1 Z 7                              5.108,40
 GSVG)
 Umsatzgrenze Kleinstunternehmer/Jahr                                                         30.000
 (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) (netto)

 Steuerrecht (jeweils pro Jahr)
 (ESt Einkommensteuer, USt Umsatzsteuer, AN Arbeitnehmer)

 Freigrenze ESt für Einkünfte aus selbst. Tätigkeit für AN (§§ 42                                  730
 iVm. 41 EStG)
 Freigrenze für AN für Gesamteinkünfte incl. solche aus selbst.                               12.000
 Tätigkeit (ab 2009)
 Freigrenze für Selbständige ohne Einkünfte als AN (ab 2009)                                  11.000

 Umsatzschwellenwert dopp. Buchhaltung                                          700.000/ 1.000000
 Grenze USt-Jahreserklärung Kleinunternehmer (ab 2011)                                      30.000
 Grenze UVA-Pfl. pro Quartal (ab 2011) bis                                                 100.000
 Grenze für Meldepflicht der DVU für Honorarzahlungen an DB (§      900/Jahr, 450 pro Einzelentgelt
 109a EStG-VO)

 Zuverdienstgrenzen

 in der vorzeitigen Alterspension (Monat)                                                     425,70
 beim Kinderbetreuungsgeld (Jahr)
 Pauschale Varianten (seit 2010):
 12+2                                                                                 16.200 oder
 15+3                                                               60% der Letzteinkünfte im Jahr
 20+4                                                                                  vor Geburt
 30+6                                                                                        6.400
 Einkommensabhängige Variante (seit 2014):
 12+2

Die aktuellen Werte entnehmen Sie bitte der Seite www.direktvertrieb.st.
                                                            HTU                   UTH

(Angaben ohne Gewähr)

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www.direktvertrieb.st
                                        Meine Regionalstellen:

 Graz Stadt                                                              Graz-Umgebung
        Körblergasse 111-113                                                   Körblergasse 111-113
        8021 Graz                                                              8021 Graz
        T 0316/601-201                                                         T 0316/601-450
        E graz-stadt@wkstmk.at
             HTU                                   UT                          E graz-umgebung@wkstmk.at
                                                                                  HTU                                UT

 Deutschlandsberg                                                        Bruck-Mürzzuschlag
       Frauentalerstraße 53                                                    An der Postwiese 4
       8530 Deutschlandsberg                                                   8600 Bruck an der Mur
       T 0316/601-9200                                                         T 0316/601 -9800
       E deutschlandsberg@wkstmk.at
             HTU                                                   UTH         E muerztal@wkstmk.at

 Ennstal/Salzkammergut, Liezen                                           Hartberg - Fürstenfeld
       Hauptstraße 33                                                          Roseggergasse 1
       8940 Bad Aussee                                                         8230 Hartberg
       T 0316/601-9600                                                         T 0316/601-9300
       E groebming@wkstmk.at
             HTU                                        UT                     E hartberg@wkstmk.at
                                                                                  HTU                    UT

 Leoben                                                                  Murtal, Judenburg (Knittelfeld, Murau)
       Franz-Josef-Straße 17                                                    Herrengasse 23
       8700 Leoben                                                              8750 Judenburg
       T 0316/601-9900                                                          T 0316/601-9500
       E leoben@wkstmk.at
             HTU                        UTH                                     E murtal@wkstmk.at
                                                                                  HTU               UT

 Mürztal-Mariazellerland, Bruck a.d. Mur                                 Süd-Ost, Feldbach,
       An der Postwiese 4                                                      Schillerstraße 3
       8600 Bruck a.d. Mur                                                     8330 Feldbach
       T 0316/601-9800                                                         T 0316/601-9100
       E muerztal@wkstmk.at
             HTU                              UT                               E suedoststeiermark@wkstmk.at
                                                                                  HTU                                     UTH

 Südsteiermark, Leibnitz,                                                Voitsberg
       Leopold-Feßler-Gasse 1                                                   C.v.Hötzendorf-Straße 4
       8430 Leibnitz                                                            8570 Voitsberg
       T 0316/601-9400                                                          T 0316/601-9700
       E suedsteiermark@wkstmk.at
             HTU                                             UTH                E voitsberg@wkstmk.at
                                                                                  HTU                         UT

 Weiz
          Gleisdorfer Straße 43
          8160 Weiz
          T 0316/601-9000
          E weiz@wkstmk.at
             HTU                   UT

zuständig für Gründerberatungen in Graz/Graz-Umgebung:
Gründerservice der Wirtschaftskammer Steiermark
       Körblergasse 111-113
       8010 Graz
       T 0316/601-0
       E gs@wkstmk.at

Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb                                                                            Seite 23
www.direktvertrieb.st

               Gremien des Direktvertriebes in den Landeskammern

Burgenland:                                Mag. Ewald Hombauer
                                           Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt
                                           T 05 90 907-3320 (Fax -3315);
                                           E ewald.hombauer@wkbgld.at

Kärnten:
U              U                           Mag.jur. Nikolaus Gstättner
                                           Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt
                                           T 05 90 904-300 (Fax -304);
                                           E nikolaus.gstaettner@wkk.or.at
                                             HTU                                                   UTH

Niederösterreich: Mag. Michael Bergauer
U                                      U

                  Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten
                  T 02742/851-19340 (Fax -19329);
                  E handel.gremialgruppe5@wknoe.at
                                             HTU                                                         UTH

Oberösterreich:
U                              U           Dr. Barbara Postl
                                           Hessenplatz 3, 4020 Linz
                                           T 05 90 909 (Fax);
                                           E handel3@wkooe.at
                                             HTU                     UTH

Salzburg:
U                  U                       Mag. Julia Peham-Zver
                                           Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg
                                           T 0662/8888-259
                                           E direktvertrieb@wks.at

Steiermark:
U                          U               Mag. Eva-Maria Larissegger
                                           Körblergasse 111-113, 8010 Graz
                                           T 0316/601-585 (Fax -9290);
                                           E direkt@wkstmk.at
                                             HTU               UTH

Tirol:
U      U                                   Dr. Karolina Holaus
                                           Meinhardstraße 14, 6020 Innsbruck
                                           T 05 90 905-1432;
                                           E karolina.holaus@wktirol.at
                                             HTU                                       UTH

Vorarlberg:
U                      U                   Wolfgang Wölfle
                                           Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
                                           T 05522/305-343 (Fax -103);
                                           E woelfle.wolfgang@wkv.at
                                             HTU                                 UTH

Wien:
U          U                               Andreas Gurghianu
                                           Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien
                                           T 01/514 50-3251 (Fax – 01/5052647);
                                           E Andreas.Gurghianu@wkw.at
                                             HTU                                             UTH

Bundesgremium:
U                                  U       Dr. Otmar Körner
                                           Wiedner Hauptstr. 63, 1045 Wien
                                           T 05 90 900-3338 (Fax -13338);
                                           E otmar.koerner@wko.at
                                             HTU                           UTH

Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb                                                                        Seite 24
www.direktvertrieb.st

An die
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Direktvertriebes
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Fax: 0316/601-9290
Mail: direkt@wkstmk.at
      HTU                    UT

Anmeldung zum Einführungsseminar
Steuer/Buchhaltung/Gewerberecht/Sozialversicherung

Ich melde mich zum Einführungskurs Steuer/Buchhaltung/Gewerbe/Sozialversicherung
(ca.3 Stunden) an.

Kosten: kostenlos

Kurstermin: Freitag, 06. Oktober 2017 / 15:00 – 18:00 Uhr
            Wirtschaftskammer Steiermark, Kloiber-Zimmer 4. Stock

Teilnehmer/in:             _________________________________________________

Straße:                    _________________________________________________

PLZ/Ort:                   _________________________________________________

Telefon/Handy:             _________________________________________________

E-Mail:                    _________________________________________________

Datum, Unterschrift: _________________________________________________

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