Meine Interessenvertretung stellt sich vor - WKO
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www.direktvertrieb.st Meine Interessenvertretung stellt sich vor Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 1
www.direktvertrieb.st Aus dem Inhalt: Vorwort des Obmanns KommR Peter Krasser Seite 3 Mein Gremium stellt sich vor Seite 4 Ausschuss des Gremiums des Direktvertriebs Seite 5 Unser Büro Seite 6 Meine Leistungen vom Gremium Seite 8 Kleinstunternehmerregelung ist für Direktberater maßgeschneidert Seite 10 Handelsvertreterpauschalierung gilt auch für Direktberater Seite 11 Multi-Level-Marketing versus Pyramidenspiel Seite 13 Informationsmaterial Seite 15 Leitbild ............................................................................................ Seite 16 Checkliste für Neugründer ..................................................................... Seite 20 Ein Dutzend Gründe für den Direktvertrieb ................................................. Seite 21 Aktuelle Werte ................................................................................... Seite 22 Regionalstellen .................................................................................. Seite 23 Gremien des Direktvertriebes in den Landeskammern .................................... Seite 24 Anmeldung zum Einführungsseminar (Steuer, Buchhaltung, Gewerberecht, SV) ..... Seite 25 Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 2
www.direktvertrieb.st Vorwort des Obmannes Sehr geehrtes Mitglied, ich darf Sie im Gremium des Direktvertriebes sehr herzlich begrüßen und Ihnen gratulieren, dass Sie sich entschlossen haben, den Gewerbeschein im Direktvertrieb zu lösen. Das Gremium ist im Jahre 1992 gegründet worden. Es ist durch immer mehr Mitglieder zu einem der mitgliederstärksten Gremien im Handel geworden, worauf ich sehr stolz bin. Es ist ein Beweis dafür, dass dies ein sehr zukunftsorientierter Bereich des Handels ist. Seit Gründung des Gremiums wurden sehr viele Erleichterungen erreicht, wie z.B. die Kleinstunternehmerregelung, NEUFÖG (Neugründungsförderungsgesetz), Erweiterung des Berechtigungsumfanges, WIFI Kurse für Neueinsteiger, kostenlose Steuerschulung und vieles mehr. Wir sind sehr bemüht, Ihnen noch mehr Service zu bieten und weitere Verbesserungen für Sie zu erreichen. Da wir aktuelle Informationen vor allem über unseren Newsletter übermitteln, bitten wir um Bekanntgabe Ihrer aktuellen Mailadresse, wenn Sie diese der Wirtschaftskammer noch nicht bekannt gegeben haben. Das ganze Team und ich persönlich sind stets bemüht, mit Ihnen persönlichen Kontakt zu pflegen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Ihr Gremialobmann Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 3
www.direktvertrieb.st Mein Gremium stellt sich vor: Obmann KommR Peter Krasser geb. am 7. Mai 1952, war Obmann-Stellvertreterin 31 Jahre Lehrer, seit 1986 Obmann-Stellvertreter im Direktvertrieb tätig. Waltraud Wagenhofer Anton BERNHARD geb. am 22. März 1958 hat Haselweberweg 20 geb. am 20.08.1960, hat den Beruf den Beruf der Kosmetikerin 8551 Wies des Obstbaumeisters erlernt, seit und Masseurin erlernt, Tel. +43 (3465) 38 52 1986 im Direktvertrieb tätig. arbeitete 20 Jahre als +43 (699) 11 88 44 44 Postbeamtin, seit 1986 im p.krasser@aon.at Hernausstraße 12/18 Direktvertrieb tätig. www.selbstaendigkeit.at 8580 Köflach +43 (699) 15253334 Am Quellenhof 4/8 bernhard.international@aon.at 8301 Laßnitzhöhe +43 (699)15 99 86 50 w.wagenhofer@aon.at Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 4
www.direktvertrieb.st Ausschussmitglieder: Johannes ETTL Dr. Rudolf HOENLE Franz-Josef-Straße 15/17b Raiffeisenstraße 177 8200 Gleisdorf 8041 Graz Tel. + 43 (316) 49 16 90 Tel. +43 (316) 421158 Mobil: +43 (699) 110 12 250 Mobil: +43 (664) 73629103 e-mail: johannes.ettl@a1.net e-mail: hoenle@aon.at Ing. Josef David KREINER Gottfried KREMPL Kirchenweg 2/11 KREMPL e.U. 8344 Bad Gleichenberg Wollsdorfstraße 20 Tel. +43 (3152) 2109921 8062 Kumberg Mobil: +43 (664) 236 62 63 Mobil: +43 (664) 4646796 e-mail: office@davidkreiner.at e-mail: info@kre-go.com Sonja Christine LENZ Markus KRIEGL Stein 59 Kulmberg 160 8561 Attendorf 8412 Allerheiligen bei Wildon Mobil: +43 (664) 2518538 Mobil: +43 (664) 1823282 e-mail: so.lenz@yahoo.de e-mail: markus.kriegl1@gmail.com Karl RUMPF Rosemarie RESNICEK Neudorf 2 a Waldschach 56b 3 8410 Wildon 8505 St. Nikolai im Sausal Tel. +43 (3183) 74 80 Mobil: +43 (664) 5110407 Mobil +43 (669) 11 88 99 88 e-mail: fa.resnicek@aon.at e-mail: karl.rumpf@aon.at Franz SATTLER Stefan SCHAUER Am Eichenwald 7 Goggitsch 68 8740 Maria Buch-Feistritz 8321 St. Margarethen an der R. Tel.: +43 (3577) 81924 Mobil: +43 (650) 3361727 Mobil: +43 (664) 73 60 18 58 e-mail: stefan-schauer@aon e-mail: franz.sattler.nm@aon.at Ing. Peter WIMMER Werner SCHWINDSACKL Sonnkogel 9h Vorau 65 8600 Oberaich 8250 Vorau Mobil: +43 (664) 84 50 583 Tel. +43 (3337)29 39 e-mail: peter.wimmer@regro.at Mobil: +43 (664) 73 72 07 74 e-mail: vorwerk.schwindsackl@aon.at Gerhard ZACH Lagergasse 97, 2/5 8020 Graz Mobil: +43 (664) 50 01 86 0 e-mail: zach@garant.co.at Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 5
www.direktvertrieb.st Gremialbüro des steirischen Direktvertriebes FOTO FOLGT Geschäftsführerin Assistentin Mag. Eva‐Maria Larissegger Christina Massing Juristin, seit 2007 in der seit 2013 in der Wirtschaftskammer beschäftigt Wirtschaftskammer beschäftigt eva.larissegger@wkstmk.at christina.massing@wkstmk.at Tel: 0316/601 ‐ 568 Tel: 0316/601 ‐ 585 Landesgremium des Direktvertriebes Körblergasse 111-113 8021 Graz 0316/601-585 0316/601-9290 direkt@wkstmk.at www.direktvertrieb.st Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 6
www.direktvertrieb.st Das Gremialbüro Meine Anlaufstelle bei Fragen Für Fragen, Anregungen und Beschwerden stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung: Für Fragen der Neugründung und allgemeine Fragen steht Ihnen Ihre Regionalstelle (in Graz und Graz Umgebung das Gründerservice) direkt vor Ort mit kompetenter Beratung zur Verfügung. Detailfragen über den Direktvertrieb können Sie entweder an die gewählten Funktionäre oder die Geschäftsführerin richten. Für ein persönliches Gespräch steht Obmann KommR Peter Krasser gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter 0699/11 88 44 44 bzw. unter p.krasser@aon.at. TU UTH Erfolge meines Landesgremiums Serviceleistungen Persönliche Beratung durch die Experten in den Geschäftsstellen Erweitertes Informationsangebot auf www.derdirektvertrieb.at H H Begrüßungsmappe für alle neuen Mitglieder Branchenzeitung „Direktvertrieb.biz“ kostenlos für alle Mitglieder Leitfaden mit allen wichtigen Informationen über rechtliche Aspekte des Direktvertriebs Aktuelle Direktvertriebsstudie von Prof. Zacharias Entwicklung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (Corporate Identity) zur Verbesserung des Images des Direktvertriebes Interessenvertretung Kleinstunternehmerregelung auch für Frauen verbessert Aliquotierung des Unfallversicherungsbeitrages Ausgleichsanspruch nach dem Handelsvertretergesetz auch für Direktberater Erleichterung der Gewerbeanmeldung Direktvertrieb in die Förderrichtlinien des AMS aufgenommen Verbesserung des § 57 in der Gewerbeordnung Veranstaltungen Jährliche Branchenveranstaltung mit hochkarätigen Vortragenden Informationsveranstaltungen zu fachspezifischen Themen Kostenlose Steuerschulungen Finanzielle Förderung des WIFI Kurses „Ihre Chancen im Direktvertrieb“ (Nähere Information dazu unter www.wifi.at) Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 7
www.direktvertrieb.st Meine Leistungen vom Gremium Service Golden Card Begrüßungsmappe für alle neuen Mitglieder des Gremiums Kostenlose Rechtsberatung durch die Gremialgeschäftsführerin Umfangreiche Präsenz im Internet mit laufenden Updates Golden Card Folder und Broschüren Informationsmappe zum Direktvertrieb Webplattform: www.diedirektberater.at Regelmäßige Newsletter und Rundschreiben Facebook-Seite „WKO Direktvertrieb Steiermark“ Aus- und Weiterbildung Kostenlose Steuerschulungen Das Gremium veranstaltet laufend Einführungsseminare zu den Themen Gewerbe-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht WIFI Kurs „Direktvertrieb – Chance für die Zukunft“ mit folgenden Modulen: Direktvertrieb - eine Vertriebsform mit Zukunft Alles, was Recht ist – der Direktberater als Gewerbetreibender Gut gerüstet für den Sozialversicherungs- und Steuerdschungel Souverän auftreten – Businessetikette für Direktberater Seminare zu verschiedenen Themen Weitere Informationen finden Sie unter www.wifi.at HTU UTH Veranstaltungen Abend des Direktvertriebs Das Gremium Steiermark veranstaltet jährlich den Abend des Direktvertriebs für seine Mitglieder, bei denen Vortragende zu speziellen Themen der Branche eingeladen werden. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 8
www.direktvertrieb.st Öffentlichkeitsarbeit 4 x jährlich erhalten Sie von uns die Fachzeitung „direktvertrieb.biz“, die über aktuelle und wichtige Themen informiert Die Kammernachrichten „Steirische Wirtschaft“ informiert Sie wöchentlich über wichtige und interessante Themen im Wirtschaftsbereich Rundschreiben (aktuelle Informationen des Landesgremiums) Newsletter Unsere Homepage: www.derdirektvertrieb.at bzw. www.direktvertrieb.st HTU UTH Unsere Facebookseite: www.facebook.com/wkodirektvertrieb/ Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 9
www.direktvertrieb.st Kleinstunternehmerregelung ist für Direktberater maßgeschneidert Jeder Inhaber einer Gewerbeberechtigung der sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist, kann bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft die Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherungspflicht beantragen. Das hat zum Vorteil, dass neben steuerlichen Kosten im Jahr nur der Unfallversicherungsbeitrag und die Grundumlage der Wirtschaftskammer zu entrichten sind. Dadurch sind die „Einstiegskosten“ gerade für Direktberater sehr gering. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? 1. Maximaler Nettojahresumsatz = Gesamtjahresprovision von € 30.000,00 2. Maximaler Gewinn (lt. Einkommensteuerbescheid) von € 5.108,40 3. a) Der Antragsteller darf in den 60 letzten Monaten vor der Antragsstellung nicht länger als 12 Monate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein, oder b) der Antragsteller hat das 60. Lebensjahr vollendet, oder c) der Antragsteller hat das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor Antragstellung die Voraussetzungen eines Nettojahresumsatzes von € 30.000,00 und max. Gewinn von € 5.108,40 erfüllt. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Jeder Inhaber einer Gewerbeberechtigung kann den Antrag stellen (z.B. nebenberuflich tätiger ASVG-Versicherter, Öffentlich Bediensteter, Hausfrau, Student, Landwirt, Pensionist.) ACHTUNG! Diese Werte beziehen sich auf das Jahr 2017 Alle aktuellen Werte finden Sie auch auf www.direktvertrieb.st HTU UTH Der Unfallversicherungsbeitrag von € 111,96 (Wert 2017) bleibt unabhängig davon zu bezahlen. Der Antrag auf Kleinstunternehmerregelung muss mittels Formular bei der SVA eingebracht werden. Senkung Mindestbeiträge für Selbstständige Die Bundesregierung hat im Juni 2015 Entlastungsmaßnahmen für Österreichs Selbständige beschlossen. So wurde die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit rund 724 Euro auf 406 Euro entschieden. Diese Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige auf das Niveau der Arbeitnehmer bedeute einerseits eine Gleichstellung sowie auch eine spürbare finanzielle Entlastung von knapp 292 Euro jährlich für Geringverdiener. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 10
www.direktvertrieb.st Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze soll zudem mit 1.1.2018 starten. Eine vollständige Angleichung an die Geringfügigkeitsgrenze wird voraussichtlich mit 1.1.2022 erreicht sein. IST DER DIREKTBERATER EIN NEUER SELBSTÄNDIGER? Eine klare Absage wird bei dieser Gelegenheit all jenen erteilt, die immer wieder irreführend behaupten, die Tätigkeit eines Direktberaters könne als „Neuer Selbständiger“ ausgeübt werden. Unter die sozialversicherungsrechtlich erfassten Tätigkeiten des so genannten „Neuen Selbständigen“ fallen ausschließlich jene Tätigkeiten, die nicht anderweitig versicherungspflichtig sind. Da aber die Tätigkeit Waren zu präsentieren sowie Warenhandelsgeschäfte zu vermitteln bzw. abzuschließen eindeutig als freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung definiert ist, kann kein Zweifel bestehen, dass diese Tätigkeiten gewerbliche Tätigkeiten sind und daher eine Pflichtversicherung zur Folge haben. Der Begriff des „Neuen Selbständigen“ hat eindeutig nichts mit dem Direktberater zu tun. Handelsvertreterpauschalierung gilt auch für Direktberater Durch die Verordnung des Bundesministers für Finanzen (BGBl.II 95/2000) können Handelsvertreter seit dem Jahr 2000 bestimmte Betriebsausgaben und Vorsteuern mit einem Pauschalsatz ermitteln. Bei Anwendung der Pauschalierung brauchen für diese Beträge keine Belege vorhanden sein. Die Einnahmen und die übrigen Betriebsausgaben sind immer exakt zu erfassen. Handelsvertreter sind Personen, welche von anderen Unternehmern mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften in dessen Namen oder für dessen Rechnung ständig betraut sind und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausüben. Direktberater, die unter solchen Umständen tätig werden, sind als Handelsvertreter im Sinne des Handelsvertretergesetzes und somit im Sinne dieser Verordnung anzusehen. Betriebsausgabenpauschalierung: Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 12% des Provisionsumsatzes, jedoch höchstens € 5.825,- jährlich. Folgende Betriebsausgaben sind dadurch abgedeckt: Mehraufwendungen für die eigene Verpflegung bei Dienstreisen (Tagesgelder) Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Arbeitszimmer, Lager) Ausgaben anlässlich Bewirtung von Geschäftsfreunden üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und auswärtige Telefongespräche (Telefonzelle, nicht gemeint ist die Benutzung des Mobiltelefons) Die Pauschale ist ein Nettowert. Im Fall einer unechten Umsatzsteuerbefreiung (z.B. als Kleinunternehmer), die den Verlust des Rechtes auf den Vorsteuerabzug zur Folge hat, stellt Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 11
www.direktvertrieb.st die auf abpauschalierte Betriebsausgaben entfallende nicht abzugsfähige Umsatzsteuer einen Kostenfaktor dar und ist einkommensteuerlich zusätzlich zur Pauschale absetzbar. Vereinfachend kann bei Inanspruchnahme der Handelsvertreterpauschalierung durch unecht steuerbefreite Unternehmer die auf abpauschalierte Betriebsausgaben entfallende Umsatzsteuer mit der Vorsteuerpauschale der Verordnung (siehe nächsten Absatz) zusätzlich als Betriebsausgabe angesetzt werden. Vorsteuerpauschalierung: Die pauschalierten Vorsteuern betragen 12% des im Rahmen der Betriebsausgabenpauschalierung ermittelten Betrages (maximal € 699,-). Mit dem Pauschalbetrag sind sämtliche Vorsteuern erfasst, die auf die im Absatz Betriebsausgabenpauschalierung aufgelisteten Betriebsausgaben entfallen. Zusätzlich abziehbare Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträge: Zusätzlich zu den in den Absätzen Betriebsausgabenpauschalierung und Vorsteuerpauschalierung genannten Pauschalbeträgen können Betriebsausgaben und/oder Vorsteuerbeträge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit Belegen nachgewiesen werden. Dazu zählen beispielsweise: Nächtigungsgelder für in- und ausländische Dienstreisen (laut Beleg oder pauschal) Anschaffungskosten für Arbeitsmittel wie Computer, Fax etc. Betriebsausgaben für Kfz (Fahrtenbuch!) Anschaffungskosten für Mobiltelefon sowie laufende Gesprächs- und Verbindungs- entgelte betreffend Festnetz- und Mobiltelefon Sozialversicherungsbeiträge etc. Angabe in den Formularen: Wird die Betriebsausgabenpauschalierung gewählt, ist im Formular E1a auf der ersten Seite das entsprechende Kästchen anzukreuzen und der errechnete Pauschalbetrag unter Kennzahl 9230 einzutragen. Bei der Vorsteuerpauschalierung ist die pauschal ermittelte Vorsteuer auch in der Kennzahl 068 des Formulars U1 bekannt zu geben. Verhältnis zum Gewinnfreibetrag: Wenn der Gewinn nach Durchschnittssätzen oder durch Teil- oder Vollpauschalierung auch nur teilweise mit Pauschalbeträgen ermittelt wird, kann zwar der Grundfreibetrag, nicht aber ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Will man zusätzlich zum Grundfreibetrag auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen, muss man auf die Handelsvertreterpauschalierung verzichten und sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachweisen. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 12
www.direktvertrieb.st Multi-Level-Marketing / Network marketing Abgrenzung zum Pyramidenspiel Eine besonders erfolgreiche Form des Direktvertriebs besteht im Aufbau von Netzwerken weiterer Unternehmer/Partner (Multi-Level-Marketing). Solche Systeme sind rechtlich unbedenklich und ganz klar abzugrenzen von wettbewerbswidrigen Vertriebssystemen wie Schneeball- oder Pyramidenspielen. Unseriöse Anbieter versuchen allerdings immer wieder, unzulässige Systeme zu verschleiern, indem sie sich den Anschein eines legalen Direktvertriebs geben. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet grundsätzlich den Abschluss von Verträgen nach dem Pyramiden- bzw. Schneeballsystem. Bei letzterem wird vereinbart, dass ein Kunde gegen ein unbedingt zu leistendes Entgelt einen Vorteil (z.B. eine Ware) unter der Bedingung erhält, dass der Kunde weitere Abnehmer gewinnt, die mit dem Unternehmer in ein gleiches Vertragsverhältnis treten. Das Pyramidenspiel funktioniert gleich, nur tritt dort der Kunde nicht mit dem Unternehmer, sondern mit dem jeweils Anwerbenden in ein Vertragsverhältnis. Unterscheidung MLM - Pyramidenspiel Solche Systeme unterscheiden sich klar vom Direktvertrieb über Netzwerke (Multi-Level- Marketing): Beim Pyramidenspiel steht das Anwerben von Personen im Vordergrund, beim Direktvertrieb der Produktverkauf. Beim Kettenbrief ist das leicht zu erkennen der Brief ist nur ein Mittel zum Zweck und hat keinen eigenen Wert. Das gilt auch für den immer wieder auftretenden pyramidenartigen Emailversand von Dateien, der nach dem Telekommunikationsgesetz verboten ist. Beim Pyramidenspiel ist ein bloßer Kauf von Kunden nicht möglich – da hier kein Produkt im Vordergrund steht, hätte der bloße Kauf keinen Sinn, die Gewinnerzielung wird ja nur über das Anwerben erreicht. Im Direktvertrieb steht der Kauf meist hochwertiger Ware im Vordergrund, ein Anwerben ist nicht Bedingung. Beim Pyramidenspiel muss der Kunde unbedingt ein Entgelt leisten – könnte er es zurückverlangen, würde das System nicht funktionieren und schon am Beginn zusammenbrechen. Im Direktvertrieb hat der Kunde Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte – er kann die Ware umtauschen oder zurückgeben. Das Pyramidenspiel funktioniert nur bis zu einem bestimmten Personenkreis und letztlich auf Kosten jener Kunden, die keine weiteren Kunden anwerben können. Irgendwann ist der Markt verstopft, das System hat sich totgelaufen und bricht zusammen. Beim Direktvertrieb ist eine Marktsättigung nicht vornherein zu erwarten (wenn aber alle 8 Mio. Österreicher z.B. einen Scooter haben, wird die Nachfrage natürlich zurückgehen) – es werden ja laufend neue Produkte gekauft bzw. keine Einsätze ohne Gegenleistung verlangt. Startgeld bzw. Provisionen fallen im Multi-Level- Marketing als Abgeltung für Einführungs-, Schulungs- und Informationsarbeit an. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 13
www.direktvertrieb.st Beim Pyramidenspiel profitieren somit nur die Frühstarter auf Kosten der Späteinsteiger, bei Direktvertrieb können dauerhaft alle Beteiligten profitieren. Pyramidenspiele u dgl. sind nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch strafbar. Nach dem Strafgesetzbuch ist strafbar, wer ein solches Spiel in Gang setzt, veranstaltet, verbreitet oder die Verbreitung fördert. Verboten sind übrigens auch viele Glückspiele nach dem Glückspielgesetz. So sind die Ermöglichung der Teilnahme und die Teilnahme an ausländischen Glückspielen verboten, wenn die erforderlichen Einsätze vom Inland aus geleistet werden. Dies betrifft insbesondere international agierende Internetcasinos. „Verdächtige“ Merkmale In den meisten Fällen sind also Direktvertriebssysteme klar von wettbewerbswidrigen Systemen zu unterscheiden. In Einzelfällen kann aber etwa die Beurteilung, ob der Produktverkauf oder das Anwerben im Vordergrund steht, schwierig sein. Ist das Produkt eine Datei, die per Email versandt wird, liegt die Analogie zum Kettenbrief nahe. Auch Prämien für das Anwerben von Kunden, denen keine Gegenleistung für diesen Kunden gegenübersteht, sind „verdächtig“. Dasselbe gilt bei exorbitanten Gewinnversprechen innerhalb von kurzen Zeiträumen – der Erfolg im Direktvertrieb fällt nicht in kurzer Zeit vom Himmel, sondern ist konsequent zu erarbeiten, da er letztlich vom Produktverkauf abhängt. Unterschiede auf einen Blick Im Direktvertrieb steht der Produktverkauf, nicht das Anwerben von Personen im Vordergrund. Im Direktvertrieb sind Kauf oder Vermittlung ohne Anwerben möglich. Im Direktvertrieb besteht keine Pflicht zur Abnahme von Produkten. Hingegen besteht das Recht auf Erstattung bezahlter Beträge bei Rücktritt oder Rückgabe von Waren. Im Direktvertrieb ist eine Marktsättigung nicht von vornherein zu erwarten. Im Direktvertrieb können alle Beteiligten dauerhaft profitieren, von einem Pyramiden- oder Schneeballsystem profitieren nur die frühen Teilnehmer. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 14
www.direktvertrieb.st Informationsunterlagen Der Einstieg in den Direktvertrieb ist relativ einfach und erfordert wenig Geld. Der Selbständige im Direktvertrieb ist aber Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten. Für die Tätigkeit im Direktvertrieb sind viele Gebiete wichtig - Gewerberecht und Konsumentenschutz, Steuern und Sozialversicherung, Internet und Telefon, das Verhältnis zum Direktvertriebsunternehmen und zum Kunden. Oft werden Direktberater nicht ausreichend informiert. Der Leitfaden deckt maßgeschneidert für den Direktvertrieb alle Gebiete in leicht verständlicher Sprache ab und bietet dem Direktberater eine Fülle von Praxistipps und Warnhinweisen vor Rechtsfallen. Informationsfolder "Der Direktvertrieb - Ihre Chance zur Selbstständigkeit" Was ist der Direktvertrieb? Welches Potential hat der Direktvertrieb? Die Vorteile und die Vorzüge des Direktvertriebes und mehr grundsätzliche Fragen werden im Folder beantwortet. Den Folder erhalten Sie in 50 Stückeinheiten. Tragtasche klein Tragetasche mit Kordel, Format: 30 x 22 Eine Bestelleinheit = 10 Tragetaschen Sie können die Informationsunterlagen im Webshop unter www.webshop.wko.at bestellen. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 15
www.direktvertrieb.st Leitbild des Direktvertriebes Präambel Das Leitbild soll eine Orientierungshilfe und ein Leitfaden für die Direktberater (=Warenpräsentatoren) sein und richtet sich daher vor allem an diese und nicht an Dritte. Wer die Direktvertriebskarte („Golden Card“) verwendet, bekennt sich zu Inhalt und Geist des Leitbilds. 1. Der Direktvertrieb und der Direktberater (=Warenpräsentator) Definition: Der Direktvertrieb ist die logische Verbindung von Direktvertriebsunternehmen und Konsumenten: Der Unternehmer im Direktvertrieb, der Direktberater, vermittelt auf Rechnung des Direktvertriebsunternehmens Waren oder Dienstleistungen an Konsumenten entweder im direkten Kontakt oder im Fernabsatz. Netzwerke: Eine besonders verbreitete Form des Direktvertriebs besteht im Aufbau von Netzwerken mit weiteren Unternehmern/Partnern. In solchen Netzwerken unterstützt der Direktberater seine Partner im Vertrieb, dafür ist er an den von ihnen erzielten Umsätzen beteiligt. Die Partner können ihrerseits weitere Personen unterstützen. Merkmale des Direktvertriebs: Die Selbständigkeit im Direktvertrieb weist folgende Merkmale auf: - Die Tätigkeit ist ein freies Gewerbe nach der Gewerbeordnung und erfordert somit einen Gewerbeschein ohne Befähigungsnachweis. - Die Tätigkeit bietet einen relativ einfachen Einstieg in die Selbständigkeit, da sie nur ein geringes Startkapital erfordert und somit ein geringes Risiko mit sich bringt. Daher eignet sich der Direktvertrieb als Tätigkeit parallel zum Hauptberuf. - Wie in jeder selbständigen Tätigkeit hängen die Einkommensmöglichkeiten vom individuellen Arbeitseinsatz ab. - Die Partner, das sind andere Direktberater und Direktvertriebsunternehmen, vermitteln das notwendige Produkt- und Vertriebs-Know-How. - Der Direktvertrieb ist seit den 90er Jahren stark gewachsen und ist auch in Zukunft eine Wachstumsbranche. Abgrenzung zum Pyramiden-/Schneeballsystem: Der Direktvertrieb in Netzwerken (Multi- Level-Marketing) unterscheidet sich ganz klar vom unzulässigen Pyramiden- und Schneeballsystem: - Im Direktvertrieb steht der Produktverkauf, nicht das Anwerben von Personen im Vordergrund. - Im Direktvertrieb sind Kauf oder Vermittlung ohne Anwerben möglich. - Im Direktvertrieb besteht keine Pflicht zur Abnahme von Produkten. Hingegen besteht das Recht auf Erstattung bezahlter Beträge bei Rücktritt oder Rückgabe von Waren. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 16
www.direktvertrieb.st - Im Direktvertrieb ist eine Marktsättigung im Vorhinein nicht zu erwarten. - Im Direktvertrieb können alle Beteiligten dauerhaft profitieren, von einem Pyramiden- oder Schneeballsystem profitieren nur die frühen Teilnehmer. 2. Verhaltensstandards für Direktberater In seiner Tätigkeit tritt der Direktberater in Beziehung zu vielen Akteuren. Die Verhaltensstandards betreffen das Verhältnis zum Kunden, zum Direktvertriebsunternehmen und zu anderen Direktberatern. 2.1. Das Verhältnis zum Kunden Das Verhältnis zum Konsumenten bringt besondere Verantwortung und zahlreiche Pflichten mit sich: Auftreten: Der Direktberater tritt professionell und korrekt auf. Beim Erstkontakt gibt er gegenüber Kunden stets seinen Namen an und weist sich entweder mit der Mitgliedskarte des Gremiums Direktvertrieb oder mit einem Lichtbildausweis aus. Auf Anfrage teilt er vorweg mit, welche(s) Unternehmen er vertritt. Rücktrittsrecht: Der Direktberater informiert den Konsumenten über gesetzliche Rücktrittsrechte (zB Haustürgeschäft, Fernabsatz). Beschränkung bei bestimmten Produkten: Das Aufsuchen von Privatpersonen ist in Bezug auf den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln, Giften, Heilbehelfen (auch Medizinprodukte), Edelsteine und -metalle, Waffen und pyrotechnischen Artikeln nicht gestattet. Dasselbe gilt für Werbeveranstaltungen in Privathaushalten bezüglich solcher Produkte. Die Vermittlung an anderen Orten, zB am Gewerbestandort ist zulässig. Gewerbestandort ist jede geeignete Räumlichkeit, die der Gewerbebehörde angezeigt wurde. Fernabsatz: Vermittelt der Direktberater im Fernabsatz, also ohne persönlichen Kontakt (zB via Internet, Telefon, Email), gibt er dem Konsumenten noch vor Vertragsabschluss die nach § 5c Konsumentenschutzgesetz erforderlichen Informationen. U U Werbe- und Informationsmaterial: Das vom Direktberater verwendete Werbe- und Informationsmaterial weist den Namen des Direktberaters und/oder den Namen des Direktvertriebsunternehmens auf. Telefonnummer, Postfach oder eine Internetadresse reichen nicht aus. Emails, SMS, Faxe, Telefonanrufe: Der Direktberater richtet Emails, SMS, Faxe und Telefonanrufe zu Werbezwecken nur in zwei Fällen an Konsumenten und Unternehmer: 1. Der Adressat hat dem vorher zugestimmt. 2. - Der Direktberater hat die Kundenadresse im Zusammenhang mit dem Verkauf an seinen Kunden erhalten und - die Nachricht bezieht sich auf eigene ähnliche Produkte und - der Kunde hat klar und kostenfrei die Möglichkeit, die Nutzung seiner Emailadresse und den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 17
www.direktvertrieb.st 2.2. Das Verhältnis zum Direktvertriebsunternehmen Den Pflichten des Direktberaters stehen hier auch Pflichten des Direktvertriebsunternehmens gegenüber: Vermittlung: Der Direktberater vermittelt grundsätzlich auf Rechnung und im Namen des Direktvertriebsunternehmens, nicht auf eigene Rechnung. Für seine Vermittlungsleistung erhält er eine Vergütung (Provision) und regelmäßig Abrechnungen darüber. Information: Das Unternehmen gibt dem Direktberater alle nötigen Informationen über Rechte und Pflichten, Verdienstmöglichkeiten und Kosten, die zu vertreibenden Produkte sowie genaue schriftliche Richtlinien für seine Tätigkeit (Handbuch). Der Direktberater hält sich im gesetzlichen Rahmen an die Richtlinien des Unternehmens und gibt dem Kunden alle Informationen, zu denen er vom Unternehmen instruiert wurde (zB über das Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften). Finanzielle Verpflichtungen: Die bloße Teilnahme am Vertriebssystem sowie die Überlassung von Warenmustern und Werbemitteln soll für den Direktberater kostenlos sein. Zumindest sind allenfalls bezahlte Beträge im Fall der Rückgabe von Waren zu erstatten. Ausbildung und Schulung erfolgen höchstens zu Selbstkosten. Alle dem Direktberater auferlegten Kosten sollen in einem vernünftigen Verhältnis zur Gegenleistung stehen. Ansprüche Dritter: Die Ansprüche des Konsumenten oder Dritter etwa aus Gewährleistung, Produkthaftung, Urheberrecht oder Medizinproduktgesetz richten sich an das Direktvertriebsunternehmen, nicht an den Direktberater. Sollte der Direktberater aus diesen Rechten heraus von Dritten in Anspruch genommen werden, so unterstützt das Unternehmen den Direktberater soweit als möglich. Handelsvertretergesetz: Der Direktberater unterliegt dem Handelsvertretergesetz mit allen Rechten und Pflichten: Er vermeidet daher die Vertretung mehrerer Unternehmen bezüglich gleicher oder austauschbarer Produkte. Am Ende des Vertragsverhältnisses hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Ausgleich. Abwerben: Direktvertriebsunternehmen und Direktberater beachten beim Anwerben von Partnern und Kunden die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs. 2.3. Das Verhältnis zu anderen Direktberatern Der Direktberater tritt einerseits in Konkurrenz zu anderen Direktberatern / Unternehmen (Wettbewerb), andererseits ist er Partner in einem Vertriebsnetzwerk (Partnerschaft). Wettbewerb: Der Direktberater beachtet die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, insbesondere beim Anwerben von Partnern. Partnerschaft: Gegenüber seinen Partnern pflegt der Direktberater einen fairen Umgang. Pyramiden- und Schneeballsystem: Der Direktberater nimmt nicht an unlauteren Systemen teil und fordert auch nicht andere zur Teilnahme auf. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 18
www.direktvertrieb.st 2.4. Das Berufsethos des Direktberaters Der Direktberater - hält die Regeln dieses Leitbilds ein, - bietet Service und Qualität, - handelt gegenüber Kunden und Partnern verantwortungsvoll, - trägt zum positiven Image des Berufsstands bei. 3. Das Gremium Direktvertrieb Das Gremium Direktvertrieb ist die gesetzliche und europaweit einzige Interessenvertretung der selbständigen Direktberater. Das Gremium des Direktvertriebs vertritt die Vermittler von Waren. Es ist als Teil der Wirtschaftskammern Österreichs in allen Bundesländern vertreten und umfasste ca. 18.000 Mitglieder. Aufgaben, Service für Mitglieder Das Gremium Direktvertrieb - vertritt die Interessen der selbständigen Direktberater in Österreich, - setzt sich für bessere Rahmenbedingungen seiner Mitglieder ein, - stärkt seine Mitglieder gegenüber den Direktvertriebsunternehmen, - bietet Unterstützung beim Einstieg in die Selbständigkeit, - ist Ansprechpartner bei Problemen, - bietet umfassendes Service und Beratung für seine Mitglieder, - bietet laufende Information und attraktive Produkte für seine Mitglieder. Ziele, Position Das Gremium Direktvertrieb - setzt sich für Qualität und Seriosität im Direktvertrieb ein, - setzt sich für die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sowie der Verhaltensstandards für Direktberater ein, - sorgt für einen fairen lauteren Wettbewerb innerhalb des Direktvertriebs, - geht gegen unseriöse Methoden, insbesondere Pyramiden- und Schneeballsysteme vor. Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 19
www.direktvertrieb.st Checkliste Machen Sie sich einen Termin in Ihrer Regionalstelle (oder im Gründerservice für Gründungen in Graz und Graz-Umgebung) aus. Dort erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen Gründerberatung alles Wissenswerte über die Selbstständigkeit. Die Regionalstellen finden Sie unter: www.wko.at/Content.Node/wir/stmk/bezirke/Regionalstellen_Steiermark.h tml NeuFÖG bei den Regionalstellen oder beim Gründerservice ausfüllen, um sich die Kosten für die Gewerbeanmeldung zu sparen. Melden Sie das freie Gewerbe „Direktberater“ im Gründerservice oder der Regionalstelle der WK Stmk. bzw. bei der zuständigen Gewerbebehörde an. Für die Gewerbeanmeldung nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Ihren Reisepass mit. Im Bedarfsfall einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung stellen (sogenannte Kleinstunternehmer- regelung) Steuernummer vom Finanzamt holen. Vertrag mit einem Direktvertriebsunternehmen abschließen (Mustervertrag auf www.direktvertrieb.st). HTU UTH Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 20
www.direktvertrieb.st Ein Dutzend Gründe für den Konsumenten, um sich des Warendirektvertriebes zu bedienen Einkaufen ohne Einkaufswege Präsentationstermin bestimmt der Konsument Vertrauen - durch Vorführ- und Testmöglichkeit der angebotenen Waren Hohe Qualität der Produkte Breites Angebot - durch eine Vielfalt von Direktvertriebsfirmen Hauszustellung - bequem durch den Direktberater Service - persönliche Beratung, Information und Problemlösungsangebot durch den Direktberater Preis- und Qualitätsvergleichsmöglichkeiten vorhanden Rückgaberecht gemäß Konsumentenschutzgesetz, also in der Regel eine Woche lang. Über eventuell darüberhinausgehende Rücktrittsmöglichkeiten informiert Sie der Direktberater. Rücktrittsmöglichkeiten sollten schriftlich garantiert werden. Gewährleistung - die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Eine detaillierte Rechnung mit Namen und Anschrift des Direktvertriebsunternehmens muss ausgestellt werden, damit die Gewährleistung im Bedarfsfall problemlos in Anspruch genommen werden kann. Sicherheit - Direktberater arbeitet auf Basis der österreichischen Gewerbeordnung Chance der selbständigen Zusammenarbeit mit den Direktvertriebsunternehmungen (Zweiteinkommen) Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 21
www.direktvertrieb.st Wichtige Werte 2017 (jeweils in Euro) Sozialversicherung (Monatswerte, wenn nicht anders angegeben) (MBG Mindestbeitragsgrundlage, KV Krankenversicherung, PV Pensionsversicherung, UV Unfallversicherung) Beitrag UV/Jahr 111,96 Beitragssatz KV (GSVG) 7,65% Beitragssatz PV (FSVG) 18,50% MBG PV ab dem 4. Jahr 740,88 MBG KV ab dem 4. Jahr (27.GSVG-Novelle) 425,70 Höchstbeitragsgrundlage GSVG 5.810,00 Geringfügigkeitsgrenze (§ 5 Abs. 2 ASVG) 425,70 Einkommensgrenze für Kleinstunternehmer /Jahr (§ 4 Abs. 1 Z 7 5.108,40 GSVG) Umsatzgrenze Kleinstunternehmer/Jahr 30.000 (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) (netto) Steuerrecht (jeweils pro Jahr) (ESt Einkommensteuer, USt Umsatzsteuer, AN Arbeitnehmer) Freigrenze ESt für Einkünfte aus selbst. Tätigkeit für AN (§§ 42 730 iVm. 41 EStG) Freigrenze für AN für Gesamteinkünfte incl. solche aus selbst. 12.000 Tätigkeit (ab 2009) Freigrenze für Selbständige ohne Einkünfte als AN (ab 2009) 11.000 Umsatzschwellenwert dopp. Buchhaltung 700.000/ 1.000000 Grenze USt-Jahreserklärung Kleinunternehmer (ab 2011) 30.000 Grenze UVA-Pfl. pro Quartal (ab 2011) bis 100.000 Grenze für Meldepflicht der DVU für Honorarzahlungen an DB (§ 900/Jahr, 450 pro Einzelentgelt 109a EStG-VO) Zuverdienstgrenzen in der vorzeitigen Alterspension (Monat) 425,70 beim Kinderbetreuungsgeld (Jahr) Pauschale Varianten (seit 2010): 12+2 16.200 oder 15+3 60% der Letzteinkünfte im Jahr 20+4 vor Geburt 30+6 6.400 Einkommensabhängige Variante (seit 2014): 12+2 Die aktuellen Werte entnehmen Sie bitte der Seite www.direktvertrieb.st. HTU UTH (Angaben ohne Gewähr) Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 22
www.direktvertrieb.st Meine Regionalstellen: Graz Stadt Graz-Umgebung Körblergasse 111-113 Körblergasse 111-113 8021 Graz 8021 Graz T 0316/601-201 T 0316/601-450 E graz-stadt@wkstmk.at HTU UT E graz-umgebung@wkstmk.at HTU UT Deutschlandsberg Bruck-Mürzzuschlag Frauentalerstraße 53 An der Postwiese 4 8530 Deutschlandsberg 8600 Bruck an der Mur T 0316/601-9200 T 0316/601 -9800 E deutschlandsberg@wkstmk.at HTU UTH E muerztal@wkstmk.at Ennstal/Salzkammergut, Liezen Hartberg - Fürstenfeld Hauptstraße 33 Roseggergasse 1 8940 Bad Aussee 8230 Hartberg T 0316/601-9600 T 0316/601-9300 E groebming@wkstmk.at HTU UT E hartberg@wkstmk.at HTU UT Leoben Murtal, Judenburg (Knittelfeld, Murau) Franz-Josef-Straße 17 Herrengasse 23 8700 Leoben 8750 Judenburg T 0316/601-9900 T 0316/601-9500 E leoben@wkstmk.at HTU UTH E murtal@wkstmk.at HTU UT Mürztal-Mariazellerland, Bruck a.d. Mur Süd-Ost, Feldbach, An der Postwiese 4 Schillerstraße 3 8600 Bruck a.d. Mur 8330 Feldbach T 0316/601-9800 T 0316/601-9100 E muerztal@wkstmk.at HTU UT E suedoststeiermark@wkstmk.at HTU UTH Südsteiermark, Leibnitz, Voitsberg Leopold-Feßler-Gasse 1 C.v.Hötzendorf-Straße 4 8430 Leibnitz 8570 Voitsberg T 0316/601-9400 T 0316/601-9700 E suedsteiermark@wkstmk.at HTU UTH E voitsberg@wkstmk.at HTU UT Weiz Gleisdorfer Straße 43 8160 Weiz T 0316/601-9000 E weiz@wkstmk.at HTU UT zuständig für Gründerberatungen in Graz/Graz-Umgebung: Gründerservice der Wirtschaftskammer Steiermark Körblergasse 111-113 8010 Graz T 0316/601-0 E gs@wkstmk.at Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 23
www.direktvertrieb.st Gremien des Direktvertriebes in den Landeskammern Burgenland: Mag. Ewald Hombauer Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt T 05 90 907-3320 (Fax -3315); E ewald.hombauer@wkbgld.at Kärnten: U U Mag.jur. Nikolaus Gstättner Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt T 05 90 904-300 (Fax -304); E nikolaus.gstaettner@wkk.or.at HTU UTH Niederösterreich: Mag. Michael Bergauer U U Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten T 02742/851-19340 (Fax -19329); E handel.gremialgruppe5@wknoe.at HTU UTH Oberösterreich: U U Dr. Barbara Postl Hessenplatz 3, 4020 Linz T 05 90 909 (Fax); E handel3@wkooe.at HTU UTH Salzburg: U U Mag. Julia Peham-Zver Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg T 0662/8888-259 E direktvertrieb@wks.at Steiermark: U U Mag. Eva-Maria Larissegger Körblergasse 111-113, 8010 Graz T 0316/601-585 (Fax -9290); E direkt@wkstmk.at HTU UTH Tirol: U U Dr. Karolina Holaus Meinhardstraße 14, 6020 Innsbruck T 05 90 905-1432; E karolina.holaus@wktirol.at HTU UTH Vorarlberg: U U Wolfgang Wölfle Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch T 05522/305-343 (Fax -103); E woelfle.wolfgang@wkv.at HTU UTH Wien: U U Andreas Gurghianu Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien T 01/514 50-3251 (Fax – 01/5052647); E Andreas.Gurghianu@wkw.at HTU UTH Bundesgremium: U U Dr. Otmar Körner Wiedner Hauptstr. 63, 1045 Wien T 05 90 900-3338 (Fax -13338); E otmar.koerner@wko.at HTU UTH Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 24
www.direktvertrieb.st An die Wirtschaftskammer Steiermark Landesgremium des Direktvertriebes Körblergasse 111-113 8010 Graz Fax: 0316/601-9290 Mail: direkt@wkstmk.at HTU UT Anmeldung zum Einführungsseminar Steuer/Buchhaltung/Gewerberecht/Sozialversicherung Ich melde mich zum Einführungskurs Steuer/Buchhaltung/Gewerbe/Sozialversicherung (ca.3 Stunden) an. Kosten: kostenlos Kurstermin: Freitag, 06. Oktober 2017 / 15:00 – 18:00 Uhr Wirtschaftskammer Steiermark, Kloiber-Zimmer 4. Stock Teilnehmer/in: _________________________________________________ Straße: _________________________________________________ PLZ/Ort: _________________________________________________ Telefon/Handy: _________________________________________________ E-Mail: _________________________________________________ Datum, Unterschrift: _________________________________________________ Meine Begrüßungsmappe im Direktvertrieb Seite 25
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