Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
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Nr. 36 Donnerstag, 09. September 2021 56. Jahrgang Melchinger Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Burladingen mit den Stadtteilen Gauselfingen · Hausen · Hörschwag · Killer · Melchingen · Ringingen · Salmendingen · Starzeln · Stetten am 11. und 12. September 2021 Im 40. Jahr präsentieren Töpfer, Künstler und Kunsthandwerker am 11. und 12. September 2021 in Melchingen ihre handgearbeiteten Werke, hergestellt in den unterschiedlichsten Techniken. Hochwertige Keramik und anspruchsvolles Kunsthandwerk aus den verschiedensten Materialen werden angeboten. Die Werkstätten zeigen Arbeiten mit höchstem Niveau, auf die Sie gespannt sein können. An geschmackvoll gestalteten Ständen ent- decken die Besucher edles, zeitgenössisches Design, aber auch Formen und Dekors mit Tradition. Anlässlich des Jubiläums, findet am Samstag, 11. September 2021, um 12.00 Uhr, ein kleiner Umtrunk auf dem Park- platz hinter dem Linden- hof an der Mittelhofen- straße statt. Wir bitten Sie, an den Zugängen Ihren Impfaus- weis, bzw. Nachweis, dass Sie genesen sind oder einen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzu- zeigen – natürlich digital oder auf Papier.
Seite 2 BURLADINGEN 09. September 2021/Nr. 36 IN Rettungsleitstelle Zollernalb Redaktionsschluss: Feuerwehr, Notarzt, Notfall: 112 b für das Amtsblatt vom Donnerstag, Notdienste 16.09.2021 am Montag, 13.09.2021 Krankentransport: 19 222 um 12.00 Uhr. Polizei 110 (ohne Vorwahl) Anzeigenannahmeschluss ist am Einheitliche kostenfreie Rufnummer Anonyme Alkoholiker Dienstag, den 14.09.2021, 16.00 Uhr. Tel. 07 11/1 92 95 Später eingehende Meldungen werden Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 Die Sprechzeiten der Bereitschaftsdienstpraxen an den Kranken- Wasserversorgung Burladingen nicht mehr berücksichtigt. Wichtige Telefonnummern bei Störfällen: häusern Albstadt und Balingen sind an Wochenenden und Feier- tagen von 8–22 Uhr. Mobile Patienten können jederzeit ohne An- Albstadtwerke GmbH meldung dorthin kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Störungsdienst Tel. 0 74 32/160-38 00 Öffnungszeiten Krankheitsgründen nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst- Zentrale Tel. 0 74 32/160-39 99 Praxen aufzusuchen, werden über die 116117 an den Fahrdienst Stadtverwaltung Burladingen: vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Technischer Betriebsleiter Gas und Wasser Mo.-Do. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Frank Tantzky Tel. 0 74 32/160-38 12 Mo. bis Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde Fax. 0 74 32/160-38 65 Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr von niedergelassenen Haus- u. Kinderärzten, nur für gesetzlich Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Versicherte unter 0711-96589700 oder docdirekt.de Verbrauchsabrechnung Stadt Burladingen Bürgerbüro: Silke Nadler Tel. 0 74 75/892-130 Vormittags: Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe: Fax 0 74 75/892-135 Mo. - Fr. 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Betriebsleiter Nachmittags: Balingen - über die Kreisklinik: 07433/9092-0 Berthold Wiesner Tel. 0 74 75/892-120 Di. 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Fachärztlicher Bereitschaftsdienst: Do. 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr Tierärztlicher Notdienst Augenarzt: Tel.: 116 117 Die Telefonnummer des jeweiligen tierärztlichen Notdienstes Samstags: (gerade KW) 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres Tierarztes. Kinder- u. Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Erreichbarkeit der Ämter der Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis Reutlingen, Steine- Telefonseelsorge Neckar-Alb: bergstraße 31, 72764 Reutlingen, Sa., Sonn- und Feiertag: Stadtverwaltung: 9:00-19:00 Uhr, Tel.: Tel.: 116 117 Tag und Nacht erreichbar unter Tel.: 0800/1110111 Zentrale: 07475/892-0 Bürgerbüro: 07475/892-170 Landratsamt Kreisseniorenrat HNO-ärztlicher Notfalldienst Zollernalbkreis Zollern-Alb e. V. Standesamt: 07475/892-153 oder -150 HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in Tel. 0 74 31/5 23 65 Ordnungsamt: 07475/892-154 Kreisjugendamt der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen – Finanzverwaltung: 07475/892-124 HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Tel. 0 74 71/93 09-1640 Bauamt: 07475/892-144 Gebäude 600, Tübingen, Tel.: 116 117 „Lebensräume für Jung und Alt“ Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag und Feier- Schloßgasse 3, 72393 Burladingen Hallenbad Burladingen tag von 8.00-20.00 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Gemeinwesenarbeiterin Doris Wittner Dienstag 14.30 – 21.00 Uhr Mo. 9.00-11.30 Uhr und Mi. 14.00-16.00 Uhr Mittwoch 15.30 – 21.00 Uhr Tel. 07475/914714 Donnerstag 14.30 – 18.00 Uhr Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Alle Angaben ohne Gewähr (nur Frauen) 20.00 – 21.30 Uhr Der Bereitschaftsdienst dauert von Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr. An Feiertagen u. Brückentagen dauert der Dienst von Freitag 14.30 – 20.00 Uhr Samstag Sonntag 13.00 08.00 – – 17.00 12.00 Die Sauna bleibt weiterhin geschlossen! Uhr Uhr 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. Der zahnärztliche Notfall- dienst für den Zollernalbkreis an Wochenenden und an Feierta- gen ist unter folgender einheitlicher Notdienst-Nr. erreichbar: 0 18 05/911-690 (Festpreis 14 ct/Minute; Mobilfunk- Pflegedienste BeneVit Pflege ` preise maximal 42 ct/Minute; Bandansage) in Baden-Württemberg GmbH y Stadt Burladingen Notdienst der Apotheken Am Rathausplatz 8, 72393 Burladingen • Tagespflege Tel. 07475/95526 39 tagespflege.burladingen@benevit.net Bei Anliegen, Anregungen und in der Nacht und am Wochenende Ärgernissen Telefon: 07475/8920 Donnerstag, 09. September 2021 • BeneVit mobil Tel. 07475/95526 40 Stadt-Apotheke, Balingen, Friedrichstr. 27 pdl.mobil.burladingen@benevit.net Internet-Adresse: Zentral-Apotheke, Gammert., Sigmaringer Str. 7 Pflegeheim Haus St. Georg, www.burladingen.de Freitag, 10. September 2021 Bären-Apotheke, Balingen, Jahnstr. 14 Liebenau Lebenswert Alter gGmbH email: amtsblatt@burladingen.de Apotheke Spranger, Hechingen, Obertorplatz 1 Fehlabrücke 2, 72393 Burladingen, Schlossberg-Apotheke, Alb.-Ebingen, Schmiechastr. 50 Vollstationäre Pflege und eingestreute Samstag, 11. September 2021 Kurzzeitpflege. Einrichtungsleitung Impressum: Stadt-Apotheke, Geislingen, Wangenstr. 4 Margot Buck, Tel. 07475/95004-102 Rammert-Apotheke, Bodelshausen, Bahnhofstr. 13 Herausgeber: Stadt Burladingen. Verant- Sonnen-Apotheke, Alb.-Truchtelfingen, Konrad- Haus Fehlatal BeneVit Pflege in Baden- wortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeis- Adenauer-Str. 89 Württemberg GmbH ter Davide Licht. Verantwortlich für den Sonntag, 12. September 2021 Ambrosius-Heim-Straße 15, Inhalt aus der Rubrik „Aus den Stadtteilen“ Hirschberg-Apotheke, Balingen, Lisztstr. 97 72393 Burladingen, Telefon 07475/950020, die jeweiligen Ortsvorsteher, für den Inhalt Apotheke, Rangendingen, Haigerlocher Str. 14 E-Mail: fehlatal@benevit.net aus der Rubrik „Aus den Fraktionen“ die Turm-Apotheke, Albst.-Tailfingen, Hechinger Str. 17 Sozialstation St. Franziskus Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat Montag, 13. September 2021 Sonnen-Apotheke, Bisingen, Hauptstr. 2 Tel. 0 74 75/9 13 79 Mo.-Fr. 8.30-12.30 Uhr vertretenen Fraktionen. Löwen-Apotheke, Starzach, Stiegelgasse 2 Nachmittag: nach Vereinbarung Redaktion: Sarah Lindner, Tel. 07475/ Untere Apotheke, Albst.-Ebingen, Marktstr. 11 Betreuungsverein SKM Zollern 892-104. Verantwortlich für die Vereine und Dienstag, 14. September 2021 den Anzeigenteil: E. Tommerdich, Burla- SKM Zollern, Gutleuthausstraße 8, 72379 Löwen-Apotheke, Hechingen, Bahnhofstr. 7 Hechingen, Tel: 0 74 71/93 32 40, www. skm- dingen. Druck und Verlag: Göckel Druck und Obere Apotheke, Haigerloch, Meinradstr. 2 Grafik GmbH , 72393 Burladingen, Tel. Zollern-Apotheke, Alb.-Onstmettingen, Hauptstr. 65 zollern.de. Sprechzeiten Mo.-Fr. von 8:30 - 07475/95 24-0, Fax 07475/95 24 24. Be- Mittwoch, 15. September 2021 12:30 Uhr und nach Vereinbarung. zugspreis 7,70 € /vierteljährlich, einschließ- Bahnhof-Apotheke, Balingen, Bahnhofstr. 21 Hospiz-und Trauerarbeit lich Mehrwertsteuer und Zustellgebühr. Alb-Apotheke, Albst.-Ebingen, Untere Vorstadt 7 Die Hospizgemeinschaft Hechingen und Donnerstag, 16. September 2021 Umgebung erreichen Sie telefonisch unter Hohenz.-Apotheke, Bisingen, Steinhofener Str. 14 0159/04693741 oder per Mail Apothekenfinder www.aponet.de Adler-Apotheke, Meßstetten, Ebinger Str. 59 schaefer@skm-zollern.de. Ansprechpartner Tel. 0800 00 22833 (Festnetz kostenfrei) Elisabeth-Apotheke, Burladingen, Rathausplatz 8 sind Anna Hömens und Erwin Schäfer
Ferienspiele in Burladingen 09. September 2021/Nr. 36 BURLADINGEN Seite 3 IN Die diesjährigen Ferienspiele des Kinder‐ und Jugendbüros Am Freitag in der ersten Woche fand der große Unterwasser‐ Burladingen, unter dem Motto „Burlantis‐Ferienspiele auf jahrmarkt am Schulzentrum statt. Neben Hüpfburgen, einer hoher See“, finden aktuell noch bis zum 09.09.2021 in Burla‐ Chill‐Out‐Ecke und Ständen mit Leckereien, bereiteten die dingen, Stetten, Hausen und Ringingen statt. Start der Ferien‐ Teamer verschiedene Stationen wie Kinderschminken, Dosen‐ spiele war am 30.08.2021. werfen, Sackhüpfen oder den menschlichen Tischkicker vor. Am ersten Ferienspieltag fand die offizielle Eröffnung, leider Zudem waren verschiedene Vereine, wie der FC Buraldingen, etwas regnerischer als geplant, statt. Nach einer Parade vom TSV Burladingen, DRK, Stadtkapelle Burladingen, Ministranten Schulzentrum zum Rathausplatz wurden die Ferienspiele offi‐ sowie Burladingen Kreativ vor Ort und gestalteten den Jahr‐ ziell eröffnet. Neben Herrn Pfister, als Stellvertretender Bür‐ markt durch verschiedene Stationen mit. Zum Abschluss grill‐ germeister, waren auch Herr Duttweiler von der katholischen ten die Nautle traditionell für alle. Kirche, der auch den Ferienspielen seinen Segen gab sowie Diese Woche finden neben dem Programm in den Gruppen, Frau Brandner zur Übergabe der jährlichen Spende des Schul‐ eine große Piratenschatzsuche sowie ein gemeinsamer förderkreises, anwesend. Wir dürfen uns hierfür im Namen Abschluss statt. der Stadt ganz herzlich bedanken! Die Ferienspiele finden coronabedingt unter den allgemein Nach der offiziellen Eröffnung starteten alle Gruppen, passend geltenden Hygiene‐ und Schutzbestimmungen statt. Zudem mit den jeweiligen Gruppennamen, ins geplante Programm. werden alle Kinder, Teamer sowie alle helfenden Hände zwei‐ Aufgrund des immer sonniger werdenden Wetters, konnten mal wöchentlich getestet. Wir wünschen noch viel Spaß und sagen zu allen auch Wasserschlachten, Ausflüge und Aktionen im Freien zur Helfern und Beteiligten ganz groß DANKE! Freude der Kinder durchgeführt werden.
Seite 4 BURLADINGEN 09. September 2021/Nr. 36 IN Anti-Corona IMPFAKTION Wie bereits ausführlich berichtet und angekündigt wurde, führt die Stadt Burladingen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, welche das notwendige Personal stellt, eine eigene Impfaktion durch. Hiermit möchten wir nochmal auf den Folgetermin am Samstag, 11. September ab 8.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Burladingen hinweisen. Einen Termin können Sie ganz einfach über die Homepage der Feuerwehr Burladingen unter www.feuerwehr-burladingen.de buchen. Zum Termin sind folgende Dokumente mitzubringen: Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Impfausweis, außerdem eine ausgefüllte Einwilligungserklärung und ein ausgefüllter Aufklärungsbogen, den Sie bei der Terminbuchung auf der Feuerwehr-Homepage downloaden und ausdrucken können. Unter dem Online-Auftritt unserer Feuerwehr finden Sie alle benötigten Infos und Ansprechpartner. An dieser Stelle nochmal vielen Dank an die Feuerwehr für Ihren Einsatz. Wir freuen uns auf viele Buchungen – bleiben Sie gesund und bis bald! Ihr Davide Licht F I N I S H E D Masken-Challenge Bürgermeister Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Vereinen bedanken, die die Herausforderung der Masken‐Challenge angenommen haben und mit viel Kreativität und Spaß einige tolle Masken entworfen haben. Die Challenge hat gezeigt, wie gut die Zusammenarbeit innerhalb unserer und mit den Vereinen ist und dass man trotz der Corona‐Pandemie, mit all ihren Beschränkungen und Regeln, etwas gemeinsam nach dem Mot‐ to: „geht nicht – gibt’s nicht!“ auf die Beine stellen kann. In schwierigen Zeiten, wie die Chal‐ lenge und auch andere tolle Aktionen eindrucksvoll bewiesen haben, hält unsere Stadt zusammen. Alle Masken können natürlich weiterhin im Glasfoyer des Rathauses bestaunt werden. Z Außerdem können Sie sich schon einmal auf einen Zusammenschnitt aller Z Z Z Beiträge freuen, den wir zeitnah auf unserem YouTube‐Kanal veröffentlichen Z werden – Dran bleiben lohnt sich! Z Z Z Z
09. September 2021/Nr. 36 BURLADINGEN Seite 5 IN Amtliche Bekanntmachungen Herzlich Willkommen bei der Stadt Burladingen NEUEINSTELLUNGEN Am 1. September 2021 durften wir zwei weitere Auszubil- Frau Merle Felgenhauer aus Plochingen begann ihre Ausbil- dende bei der Stadt Burladingen begrüßen. dung zur Forstwirtin und ist nun im Team der Ausbildungs- gruppe des Stadtwaldes. In der dreijährigen Facharbeiter- Frau Laura Eigner aus Burladingen begann ihre Ausbildung ausbildung lernt sie die vielfältigen Tätigkeiten in unserem zur Verwaltungsfachangestellten bei uns im Rathaus und ist umfassenden Stadtforst kennen. Dazu gehören z.B. der Hol- somit ein weiterer Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und zeinschlag, Pflanzenarbeiten und die Werkzeug- und Bürger. Bis zu ihrem Abschluss in gut zweieinhalb Jahren Maschinenpflege. wird sie in allen Verwaltungsbereichen ihre Erfahrungen sammeln, um dann gut vorbereitet in den Berufsalltag star- ten zu können. Forstwirtschaftsmeister und Ausbildungsleiter Roland Hauser hieß Frau Merle Felgenhauer herzlich willkommen. Wir wünschen unseren neuen Auszubildenden einen her- Ausbildungsleiterin Jenny Fischer begrüßte herzlich Frau vorragenden Start ins Berufsleben, viel Erfolg und dass Laura Eigner im Rathaus. sie die vielfältigen und interessanten Aufgaben stets mit Herzlich willkommen im Tea m! Bravour meistern werden. Herr Steffen Dietrich aus Burladingen unterstützt seit dem 1. August 2021 das Team des Bauhofes als Elektriker. Auch in diesem Fall freuen wir uns natürlich auf die Zusammenarbeit und wünschen ihm einen guten Start bei uns im Bauhof- Team. Bauhofleiter, Rainer Grzywna, heißt Herrn Steffen Dietrich herzlich Willkommen.
Seite 6 BURLADINGEN 09. September 2021/Nr. 36 IN STADT BURLADINGEN – Zollernalbkreis Satzung der Stadt Burladingen über die Einrichtung weiterer Verkaufssonntage nach § 8 LadÖG für das Jahr 2021 vom 09.08.2021 Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- mit § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat machung in Kraft. der Gemeinderat der Stadt Burladingen am 09.08.2021 fol- (2) Sie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. gende Satzung beschlossen: Hinweis: § 1 Öffnung der Verkaufsstellen Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Anlässlich des Töpfer- und Kunsthandwerkermarktes in Mel- der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder chingen dürfen die Verkaufsstellen in Melchingen am Sonntag, auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung dem 12. September 2021 in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht geöffnet sein. schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Burladingen geltend § 2 Schutz der Arbeitnehmer gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- über die Ladenöffnung zu beachten. schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württem- Burladingen, den 09.08.2021 berg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwider- handelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Davide Licht 10.000 Euro geahndet werden. Bürgermeister Bodenrichtwerte nach der Gutachterausschussverordnung zum 31.12.2018 Die Bodenrichtwerte der Stadt Burladingen zum Stand Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich seit 01.01.2021 31.12.2018 sind nun auf der Homepage der Stadt Burladingen die Städte und Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfin- abrufbar. gen, Hechingen, Haigerloch, Jungingen und Rangendingen zum Erstmalig verfügt die Stadt Burladingen nun über Bodenricht- Gemeinsamen Gutachterausschuss „Hohenzollern“ mit Sitz in wertkarten. Hechingen zusammengeschlossen haben. Diese werden demnächst auch über das Bodenrichtwertinfor- Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses mationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) abrufbar sein. „Hohenzollern“ ist in der Zollernstraße 1, 72379 Hechingen, Der Link ist bereits ebenfalls auf der Homepage der Stadt ein- ansässig. gestellt. Bekanntmachung des Landkreises Tübingen Landratsamt Tübingen – Untere Flurbereinigungsbehörde Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/Zollernalbkreis Schulstraße 16, 72764 Reutlingen, Tel.: 07121/480-3091 Flurbereinigung Mössingen - Talheim (Rutschung) Landkreis Tübingen Die untere Flurbereinigungsbehörde informiert: wiesen. Die vorläufige Anordnung und die dazugehörige Karte Im Flurbereinigungsverfahren Mössingen-Talheim (Rutschung) können im Internet unter www.LGL-BW.de/4045 eingesehen beginnt der Ausbau des Wege- und Gewässerplans. werden. Es ist zu beachten, dass aufgrund der Baumaßnahmen zeitwei- Der Wege- und Gewässerplan wurde vom Landesamt für Geoin- se auf den landwirtschaftlichen Wegen und somit auch bei der formation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) Zufahrt zu den Grundstücken mit Beeinträchtigungen zu rech- genehmigt und der Kosten- und Finanzierungsplan bewilligt. nen ist. Teile der landwirtschaftlichen Wege sind während des Somit liegen die Grundvoraussetzungen für den Ausbau des Ausbaus nicht befahrbar. Wege- und Gewässerplans vor, der im September 2021 starten Außerdem weisen wir darauf hin, dass zwischengelagerte Erd- soll. häufen Eigentum der Teilnehmergemeinschaft sind und nicht Wir bitten, den vorübergehend entzogenen Arbeitsraum frei zu entfernt werden dürfen. Diese werden für die geplanten Maß- halten. nahmen benötigt. Die Flächen für den Arbeitsraum wurden mit einer vorläufigen Anordnung vom 17.12.2020, die im Januar 2021 in den Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Gemeinden Mössingen, Burladingen und Sonnenbühl bekannt- gemacht wurde, der Teilnehmergemeinschaft zur Nutzung zuge- gez. Schnelle
09. September 2021/Nr. 36 BURLADINGEN Seite 7 IN Verbandssatzung für den Zweckverband „Hochwasserschutz Laucherttal“ Präambel Nach dem Hochwasser an der Lauchert im Jahr 2013 haben § 3 Verbandsaufgaben sich die davon betroffenen Kommunen entlang der Lauchert (1) Der Zweckverband hat im Verbandsgebiet einen nachhalti- und der Fehla darauf verständigt, sich gemeinsam um die Ver- gen Hochwasserschutz zu betreiben. Dazu gehören vor- besserung des Hochwasserschutzes zu bemühen. rangig folgende konkrete Aufgaben: Die Kommunen haben zunächst als formlose Planungsgemein- 1. Planung, Umsetzung und Abrechnung baulicher Maß- schaft agierend neben anderen Übereinkünften am 2.9.2015 nahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. eine Flussgebietsuntersuchung für die betroffenen Bereiche Grundlage hierfür sind die vom Ingenieurbüro Winkler beauftragt. Damit konnte von 2015 bis 2017 erarbeitet werden, und Partner GmbH über die Flussgebietsuntersuchung mit welchen Maßnahmen der Hochwasserschutz im Untersu- in der Endfassung vom 18.7.2017 erarbeiteten und vor- chungsgebiet wirksam verbessert werden kann. geschlagenen lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen und zum stetigen und ein- Darauf aufbauend wird mit konkreterer Planung der vor- heitlich-gemeinschaftlichen Zusammenwirken für den Hoch- geschlagenen Maßnahmen und in Abstimmung mit den wasserschutz schließen sich die Kommunen nun zu diesem jeweils räumlich betroffenen Verbandsmitgliedern und Zweckverband zusammen. den Fachbehörden das Verbandsprogramm festgelegt Aufgrund von § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusam- und fortgeschrieben. menarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) vereinbaren die in § 1 2. Betrieb des Vorwarnsystems mit den zugehörigen Mes- genannten Körperschaften folgende Verbandsatzung: seinrichtungen. I. Allgemeine Bestimmungen (2) Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung der Verbands- aufgaben seiner Mitglieder oder Dritter bedienen. Dies § 1 Mitglieder, Name, Sitz kann sich auf den Bau sowie auch auf Betrieb und Unter- 1. Die Kommunen Bingen, Gammertingen, Hettingen, Neufra, haltung von Anlagen und Maßnahmen zum Hochwasser- Sigmaringen und Veringenstadt des Landkreises Sigmarin- schutz beziehen. gen, die Kommunen Trochtelfingen und Sonnenbühl des (3) Stehen die für die Hochwasserschutzanlagen erforderli- Landkreises Reutlingen sowie die Stadt Burladingen des Zol- chen Grundstücke im Eigentum eines Verbandsmitgliedes, lernalbkreises bilden diesen Zweckverband im Sinne des stellt jenes diese dem Zweckverband unentgeltlich zur Ver- Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ). fügung. Das Eigentum verbleibt beim jeweiligen Verbands- 2. Der Zweckverband führt den Namen „Hochwasserschutz mitglied. Stehen erforderliche Grundstücke nicht im Eigen- Laucherttal“. tum eines Verbandsmitglieds, erwirbt es jene oder verschafft sich unentgeltlich die erforderlichen Nutzungs- 3. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Veringenstadt. rechte. Sofern notwendig, kann auch der Zweckverband zur Umsetzung der geplanten Hochwasserschutz - § 2 Aufgabengebiet maßnahmen Grundstücke erwerben. Die Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes erstreckt sich auf folgende Teilflächen der Gemarkungen der Verbandsmitglieder: § 4 Pflichten der Verbandsmitglieder 1. Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den Zweckver- Gemeinde / Stadt Zum Aufgabengebiet des band bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstüt- (Landkreis) Zweckverbandes gehörende zen und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Amtshilfe zu Ortsteile leisten. Gemeinde Bingen Bingen, Hitzkofen 2. Die Verbandsmitglieder räumen dem Zweckverband für (Sigmaringen) seine Aufgabenerfüllung erforderliche gemeindliche Rech- Stadt Gammertingen Gammertingen und Bronnen te zur Umsetzung baulicher Maßnahmen und zur Unterhal- (Sigmaringen) tung der Gewässer ein und übernehmen errichtete bauli- che Anlagen in ihr Eigentum. Soweit im Einzelfall er- Stadt Hettingen Hettingen forderlich, wird näheres hierzu über schriftliche Vereinba- (Sigmaringen) rungen zwischen den Beteiligten geregelt. Gemeinde Neufra Neufra (Sigmaringen) II. Verfassung und Verwaltung Stadt Sigmaringen Jungnau (Sigmaringen) § 5 Organe Gemeinde / Stadt Zum Aufgabengebiet des 1. Organe des Zweckverbandes sind: (Landkreis) Zweckverbandes gehörende - die Verbandsversammlung Ortsteile - der/die Verbandsvorsitzende Stadt Veringenstadt Veringenstadt, Veringendorf, 2. Hauptorgan ist die Verbandsversammlung (Sigmaringen) Hermentingen § 6 Aufgaben der Verbandsversammlung Gemeinde Sonnenbühl Erpfingen und Willmandingen 1. Die Verbandsversammlung legt die Grundsätze für die Ver- (Reutlingen) waltung des Zweckverbandes fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit nicht Stadt Trochtelfingen Trochtelfingen, Mägerkingen, der/die Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes oder aufgrund (Reutlingen) Hausen der Verbandssatzung zuständig ist oder ihm die Verbands- versammlung bestehende Aufgaben überträgt. Stadt Burladingen Burladingen, Gauselfingen, 2. Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für (Zollernalbkreis) Hörschwag, Stetten u. H. a) den Erlass und die Änderung von Satzungen des Ver- und Melchingen bandes b) den Erlass von Haushaltssatzungen und Nachtragssat- Die genaue räumliche Abgrenzung des Aufgabengebietes des zungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die Zweckverbandes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan Entlastung des/der Verbandsvorsitzenden, (Anlage 1), der Bestandteil der Satzung ist.
Seite 8 BURLADINGEN 09. September 2021/Nr. 36 IN c) die Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und des/der bandsvorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter und Stellvertreters/in, den/die Protokollführer/in zu unterzeichnen und den übri- d) die Wahl und Bestellung des Verbandsrechners gen Mitgliedern der Verbandsversammlung spätestens in e) die Festlegungen von Zuständigkeiten für den Ver- der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben. bandsvorsitzenden und den Verbandsrechner 7. Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung und Wahlen f) Beschlussfassungen zum Bauprogramm, welches stets der Verbandsversammlung die Bestimmungen des Geset- im Einvernehmen mit den betroffenen Verbandsmitglie- zes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeinde- dern aufzustellen und fortzuschreiben ist. ordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden e) die Beschlüsse zur Aufnahme von Krediten, Fassung. f) die Aufnahme neuer Mitglieder, das Ausscheiden einzel- ner Verbandsmitglieder und die Auflösung des Zweck- § 10 Verbandsvorsitzende/r verbandes. 1. Die/der Verbandsvorsitzende und sein/e Stellvertreter/in werden auf die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsver- § 7 Zusammensetzung der Verbandsversammlung sammlung aus ihrer Mitte gewählt. Nach Ablauf ihrer Amts- 1. Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeiste- zeit führen sie die Geschäfte bis zum Amtsantritt der Nach- rinnen und Bürgermeistern der Verbandsgemeinden. folger weiter. Scheidet ein/e Gewählte/r aus der 2. Bei Verhinderung übernehmen die allgemeinen Stellvertre- Verbandsversammlung aus, enden auch übertragende ter im Amt (§ 48 GemO) oder Beauftragte nach § 53 Abs. 1 Ämter, so dass für den Rest der Amtszeit ein/e Nachfol- GemO die Vertretung in der Verbandsversammlung. ger/in zu wählen ist. 2. Der/die Verbandsvorsitzende ist Vorsitzende/r der Ver- § 8 Geschäftsgang der Verbandsversammlung bandsversammlung. Er/Sie ist Leiter/in der Verbandsver- 1. Der/die Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsver- waltung und vertritt den Zweckverband. Der/die Verbands- sammlung schriftlich, mit einer Frist von mindestens zwei vorsitzende bereitet die Beschlüsse der Verbands- Wochen und unter Angabe der Verhandlungsgegenstände versammlung vor und führt sie aus. In eigener Zuständig- ein. Dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen keit erledigt der/die Verbandsvorsitzende die Geschäfte Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Verbandssatzung oder Beschluss der Verbandsversamm- Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen lung übertragenen Aufgaben. sind rechtzeitig bekannt zu geben. In Notfällen kann die Verbandsversammlung ohne Frist, formlos und nur unter 3. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen wer- zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben den. Die Bekanntgabe ist in diesem Fall nicht erforderlich. werden kann, entscheidet der/die Verbandsvorsitzende, möglichst nach Rücksprache mit den anderen Verbands- 2. Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die gemeinden, anstelle dieses Organs. Die Gründe für die Geschäftslage erfordert. Sie soll jedoch jährlich minde- Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mit- stens einmal einberufen werden. gliedern unverzüglich mitzuteilen. 3. Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn ein Ver- bandsmitglied dies schriftlich und unter Angabe des Ver- § 11 Bedienstete handlungsgegenstandes beantragt. Der Zweckverband sieht keine eigenen Bediensteten vor. Für die Kassengeschäfte wird ein Verbandsrechner bestellt, dem 4. Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich. auch die Haushalts- und Rechnungsgeschäfte, die Führung der Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das Niederschriften über die Beschlüsse der Verbandsversammlung öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner sowie weitere Verwaltungsarbeiten übertragen werden können. erfordern. 5. Die Verbandsversammlung kann sachkundige Mitarbeiter/ § 12 Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung innen der einzelnen Verbandsmitglieder oder sonstige 1. Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für die sachverständige Personen zu den Beratungen hinzuzie- Teilnahme an Sitzungen und an Dienstgeschäften außer- hen. halb der Sitzungen eine Entschädigung. 6. Für den Geschäftsgang der Verbandsversammlung gelten 2. Der Verbandsvorsitzender, sein Stellvertreter und der Ver- im Übrigen die Vorschriften des Gesetzes über kommunale bandsrechner erhalten eine Aufwandsentschädigung. Zusammenarbeit sowie die der Gemeindeordnung für 3. Das weitere regelt eine Satzung. Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. § 13 Wirtschaftsführung § 9 Beschlussfassung Die Vorschriften des kommunalen Haushalts- u. Rechnungswe- 1. Die Verbandsversammlung berät und beschließt in ord- sen (§ 18 GKZ) finden Anwendung. nungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzungen. 2. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder vertreten III. Aufwandsdeckung sind. Ist zu einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung nicht die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder erschie- § 14 Herstellungs- und Unterhaltungskosten nen, kann der/die Verbandsvorsitzende unverzüglich und Die Kosten für die erstmalige Herstellung und Anschaffung unter Berücksichtigung des § 8 Nr. 1 eine zweite Sitzung (einschließlich Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrech- einberufen, in der die Verbandsversammlung bei minde- nung) der sich aus § 3 Abs. 1 Ziff. 1 und dem beschlossenen stens 3 anwesenden Verbandsmitglieder über die nicht Bauprogramm des Verbandes ergebenden Maßnahmen werden, erledigten Angelegenheiten Beschluss fasst. Bei einer Ein- sofern und soweit sie vom Zweckverband zu tragen sind, berufung der Sitzung ist auf die Folge hinzuweisen, die abzüglich der erhaltenen Zuwendungen dem Verband jeweils sich für die Beschlussfassung ergibt. von dem Verbandsmitglied umfänglich erstattet, auf dessen 3. Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmung Gemarkung sie erfolgt. Gleiches gilt für die auf diese Maßnah- und Wahlen. men bezogenen Unterhaltungskosten einschließlich Reparatu- ren und Instandsetzungen. 4. Jedes Verbandsmitglied hat 1 Stimme. 5. Eine Änderung der Verbandssatzung kann von der Ver- § 15 Betriebskosten und Verwaltungskosten bandsversammlung nur mit Zustimmung einer ¾-Mehrheit Betriebskosten sind die Kosten des Zweckverbandes für Maß- beschlossen werden. nahmen gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 einschließlich der Wetterstatio- nen. Verwaltungskosten sind die für den Verwaltungsaufwand 6. Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Ver- gem. § 12 anfallenden Kosten. bandsversammlung und die gefassten Beschlüsse sind Diese Aufwendungen werden jährlich in gleichen Teilen auf die Niederschriften zu fertigen. Sie sind durch den/die Ver- Verbandsmitglieder umgelegt.
09. September 2021/Nr. 36 BURLADINGEN Seite 9 IN Soweit eine solche Verteilung nach gleichen Teilen für menarbeit und die Gemeindeordnung sowie die hierzu bestimmte Maßnahmen nicht gerechtfertigt erscheint, kann die ergangenen Ausführungs- und Durchführungsvorschriften Verbandsversammlung einzelfallbezogen abweichende Kosten- in ihrer jeweils geltenden Fassung. tragungen festlegen. Veringenstadt, den 29. Juli 2021 § 16 Finanzielle Ausgleichsregelungen Sofern Verbandsmitglieder für einzelne Hochwasserschutzmaß- nahmen hinsichtlich einer Investitionsförderung bei einer eige- gez. Armin Christ nen Beantragung einen höheren Fördersatz erzielen könnten, Bürgermeister Armin Christ als der, der über den Zweckverband beantragt und vereinnahmt Stadt Veringenstadt werden kann, verpflichten sich die übrigen Verbandsmitglieder jeweils unter Berücksichtigung deren Vergleichsrechnung zum gez. Jochen Fetzer finanziellen Ausgleich, um eine Schlechterstellung jener Mit- Bürgermeister Jochen Fetzer glieder zu vermeiden. Gemeinde Bingen IV. Sonstiges gez. Davide Licht Bürgermeister Davide Licht § 17 Aufnahme weiterer Mitglieder Stadt Burladingen Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann von der Verbandsversammlung mit ¾-Mehrheit beschlossen gez. Holger Jerg werden. Bürgermeister Holger Jerg Stadt Gammertingen § 18 Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder 1. Will ein Mitglied aus dem Verband ausscheiden, so hat es gez. Dagmar Kuster dies schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens Bürgermeisterin Dagmar Kuster einem Jahr zu beantragen. Über den Antrag entscheidet Stadt Hettingen die Verbandsversammlung mit der für eine Satzungsände- rung erforderlichen Mehrheit, zugleich unter Festlegung gez. Reinhard Traub der Bedingungen, unter der sie dem Ausscheiden zustim- Bürgermeister Reinhard Traub men. Das Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes ist nur Gemeinde Neufra möglich, wenn der Hochwasserschutz durch andere Kör- perschaften sichergestellt wird. gez. Dr. Marcus Ehm 2. Das ausscheidende Verbandsmitglied haftet für die bis zu Bürgermeister Dr. Marcus Ehm seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten des Stadt Sigmaringen Zweckverbandes weiter. Ein Rechtsanspruch auf Beteili- gung am Verbandsvermögen besteht nicht. gez. Uwe Morgenstern Bürgermeister Uwe Morgenstern § 19 Auflösung des Zweckverbandes Gemeinde Sonnenbühl 1. Der Zweckverband kann mit Zustimmung von einer ¾-Mehrheit sämtlicher Verbandsmitglieder aufgelöst wer- gez. Christoph Niesler den. Bürgermeister Christoph Niesler Stadt Trochtelfingen 2. Im Falle der Auflösung gehen das Vermögen und die Ver- bindlichkeiten des Zweckverbandes auf die einzelnen Ver- bandsmitglieder über. Die Verteilung ergibt sich aus der Hinweis Zuordnung zu konkreten Maßnahmen und deren räumli- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- chen Zugehörigkeit. schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu 3. Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbe- Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma- stehend, solange die Abwicklung der Auflösung dies erfor- chung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt dert. Die Verbandsversammlung entscheidet über die zur nicht, wenn Abwicklung im Einzelnen notwendig werdenden Maßnah- 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die men. Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, § 20 Öffentliche Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes 2. der Verbandsvorsitzende oder der, der dessen Aufgabe erfolgen in den einzelnen Mitgliedsgemeinden jeweils nach gemäß § 23 wahrnimmt, dem Beschluss nach § 43 wegen deren Satzung über öffentliche Bekanntmachungen. Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichts- § 21 Haftung behörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verlet- 1. Wird der Zweckverband wegen Schadenersatz von Dritten zung der Verfahrens- oder Formvorschiften gegenüber der in Anspruch genommen, so haften, falls der Schaden nicht Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die anderweitig gedeckt werden kann, die Verbandsmitglieder Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht dem Verband gegenüber. worden ist. 2. Das gleiche gilt für Schäden, die an Verbandsanlagen ent- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, stehen, wenn die Schäden nicht anderweitig gedeckt wer- so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- den können. mann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntma- chung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltend- § 22 Inkrafttreten der Verbandssatzung machung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Die Verbandssatzung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung und die Rechtsfolgen hinzuweisen. der Verbandsatzung und deren Genehmigung in Kraft. Das Regierungspräsidium Tübingen genehmigt die von den § 23 Schluss- und Übergangsbestimmungen Beteiligten am 29.07.2021 wirksam vereinbarte Verbandssat- (1) Bis zur Wahl des Verbandsvorsitzenden und des Stellver- zung gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusam- treters nimmt der Bürgermeister der Stadt Veringenstadt menarbeit (GKZ). die Aufgabe des Verbandsvorsitzenden wahr. Die Verbandssatzung wird von den Beteiligten in deren jewei- (2) Soweit die Satzung keine besonderen Vorschriften enthält, ligen amtlichen Bekanntmachungsorgan öffentlich bekannt gelten im Übrigen das Gesetz über kommunale Zusam- gemacht.
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09. September 2021/Nr. 36 BURLADINGEN Seite 11 IN Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Burladingen-Hausen i.K. Am Dienstag, dem 14. September 2021, findet um 20.00 Uhr c) Neubau einer Doppelgarage und einer im Rathaus in Hausen eine öffentliche Sitzung des Ortschafts- Überdachung Flurstück Nr. 863/2 rates statt. Die Einwohnerschaft ist zu dieser Sitzung herzlich 4. Verschiedenes eingeladen. Der Zutritt zum Sitzungssaal darf nur mit Mundschutz erfolgen, Tagesordnung der nach Belegung des Sitzplatzes abgenommen werden kann. 1. Mitteilungen 2. Bürgerfragestunde 3. Baugesuche Burladingen-Hausen i.K., den 1. September 2021 a) Abbruch der Garage und Neubau einer Großraum- garage Flurstück Nr. 715/7 Erwin Staiger, Ortsvorsteher b) Neubau einer landw. Heutrocknungsanlage mit Heuabladeplatz/Heulagerplatz und Technikräumen Flurstücke Nr. 327/11 und 1693 Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Burladingen-Killer Am Mittwoch, 15.08.2021, findet um 20.00 Uhr eine öffentli- 4. Bürgerfragestunde gem. § 33 Abs. 4 GemO chen Sitzung des Ortschaftsrates Killer im Bürgerhaus statt. 5. Verschiedenes Hierzu lade ich die Bevölkerung herzlich ein. Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Tagesordnung 1. Mitteilungen Killer, 05.09.2021 2. Anregungen der Bürger 3. Baugesuche Gerd Schäfer Ortsvorsteher Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Burladingen-Melchingen Am Mittwoch, 15.09.2021, findet um 20:00 Uhr eine öffentliche 2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Sitzung des Ortschaftsrates Melchingen in der Turn- und Fest- Flst. 2996/13, Bero-Straße 11 halle statt. 3. Verschiedenes Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich 4. Fragestunde für Einwohner gem. § 33 Abs. 4 GemO eingeladen. Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Tagesordnung: Auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzvor- 1. Mitteilungen schriften wird hingewiesen. 2. Baugesuche: 2.1. Ausbau Dachgeschoss und Errichtung einer Dachgaube, Flst. 459/53, Im Heintal 13 Burladingen-Melchingen, den 1. September 2021 2.2. Neubau eines Carports und einer Stützmauer, Flst. 2996/15, Bero-Straße 15 Horst Lamparth, Stellvertr. Ortsvorsteher Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Burladingen-Starzeln Am Montag, 13.09.2021, findet um 20.00 Uhr eine öffentliche 5. Bürgerfragestunde Sitzung des Ortschaftsrates Starzeln, im Rathaus, statt. Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung des Tagesordnung Ortschaftsrates im Rathaus statt. 1. Begrüßung 2. Mitteilung Burladingen-Starzeln, den 1. September 2021 3. Verschiedenes 4. 2 Baugesuche Berthold Krieg, Ortsvorsteher Beraten und Beschlossen Aus dem Umlaufverfahren des Gemeinderats vom 29.07.2021 TOP 1 Der Gemeinderat beraumt eine Einwohnerversammlung nach § 20a Gemeindeordnung für die Ortschaft Killer, beschränkt auf die Ein- wohner/innen von Killer, im Bürgerhaus in Killer, am 22.09.2021, um 19.00 Uhr, an. Anlass der Einwohnerversammlung: Erörterung des Standpunkts der Einwohnerschaft zu den bereits im Ortschaftsrat thematisierten Flächenentwicklungsmöglichkeiten im Gebiet/Gewann Hofstätt in Killer sowie die Information der Einwohner/innen zum aktuellen Ist-Zustand (planerisch) der Flächen. TOP 2 Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Einrichtung weiterer Verkaufssonntage für das Jahr 2021.
Seite 12 BURLADINGEN 09. September 2021/Nr. 36 IN Aus der Sitzung des Ortschaftsrates Burladingen-Stetten u.H. am 28.06.2021 TOP 1 – Mitteilungen/ Bekanntgaben Herr Ortsvorsteher Locher gibt folgendes bekannt: Corona VO: Die Corona Verordnung hat sich in den letzten Wochen grundsätzlich verändert. Die Hallenbenutzung für den Sport und für private Feiern sei wieder möglich. Man müsse allerdings die wöchentlichen Änderungen berücksichtigen. Geparkte Fahrzeuge: Die geparkten Fahrzeuge bei der Wendeplatte „Unter der Kapelle“ seien weitgehend entfernt worden. Corona-Tests vor Gremiensitzungen: Die Corona-Tests vor den Sitzungen bleiben bis zu den Sommerferien bestehen. TOP 2 – Baugesuche Der Ortschaftsrat hat dem Baugesuch im Kielweg 40 zugestimmt. TOP 3 – Mittelanmeldungen Finanzhaushalt 2022 Vom Ortschaftsrat wurde folgende Prioritätenliste beschlossen: 1. WC – Dorfanger 2. Imbisscontainer und Dorfmitte 3. Erstellung Sanierungsplan Heizung Festhalle 4. Ausbau Hinterburgstrasse 5. Erweiterung Neubaugebiet 6. Ausbau Kielweg 7. Ausbau Laile 8. Fußweg zur Schule 9. Eigenkontrollverordnung Kanalsanierung 10. Brücke Feuerwehrhaus TOP 4 – Verschiedenes Beschluss Bepflanzung Erdwall Eschle: Für die Bepflanzung wurde die Variante 2 beschlossen: 1 Baum pro Grundstück, Rest Hecken mit Feldahorn und Spitzahorn Platten auf dem Friedhof zwischen den Gräbern: Bei dem Vororttermin mit Herrn Burkhard vom Bauhof und dem Fronmeister konnte keine befriedigende Lösung gefunden werden. Für die Reparatur, durch den Bauhof und den Fronmeister, fehlt die Zeit und das Per- sonal. Für die Vergabe an eine Fremdfirma fehlen die finanziellen Mittel. Bei den Rasengräbern wird der Rasen nochmals nachgesät. Gemeinschaftsschuppen: Die Gemeinschaftsschuppen bleiben in städtischer Hand. Über eine Pachtpreiserhöhung wird der Gemein- derat im Herbst entscheiden. Wasserentnahme Brunnenfelsen: Ein neuer Vertrag ist in Vorbereitung. TOP 5 – Fragestunde für Einwohner gem. § 33 Abs. 4 GemO Es gab keine Wortmeldungen Stadtnachrichten Anträge der Vereine auf Zuschüsse der Stadt für das Jahr 2022 Die Anträge der Vereine auf jährliche pauschale Zuschüsse der Stadt Burladingen für das nächste Jahr 2022 können wieder gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge für 2022 bis spätestens 01. Oktober 2021 beim Hauptamt der Stadtverwaltung eingehen müssen. Später eingehende Anträge fürs Jahr 2022 werden danach nicht mehr bearbeitet. Die Auszahlung der Zuschüsse für 2022 erfolgt dann im Juli 2022. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter Stadtinformation – Vereine/Organisa- tionen/Vereinsförderung.
09. September 2021/Nr. 36 BURLADINGEN Seite 13 IN verschenkts und tauschts BURLADINGEN TAUSCHEN ODER VERSCHENKEN STATT WEGWERFEN Unter dieser Rubrik können Sie ab jetzt kostenlos Beiträge für Gegenstände zum Tauschen oder Verschenken veröffentlichen. Alle Angebote finden Sie auch auf unserer Homepage www.burladingen.de unter der Rubrik „Bürgerservice - Burladingen verschenkts und tauschts“ Melden Sie sich einfach unter der E-Mailadresse amtsblatt@burladingen.de oder telefonisch bei Frau Lindner unter 07475/892-104 und re- und upcyceln Sie mit uns mit. Die Umwelt wird es Ihnen danken. WARENTAUSCH AKTUELLE BEITRÄGE: zu verschenken: • 3eckigen kleinen Glastisch (Maße: 90 cm Länge x 55cm Breite x 44cm Höhe). (In Burladingen Kern.) 0162-8347124 • Eine Nudelmaschine, kaum benutzt; bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Nummer 07475/915549 zum Tauschen: • einen Herkules HS 240 Hochdruckreiniger gegen eine gemischte Kiste Cola (Fanta, Spezi, usw.); bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Nummer 0163/1745303 ! ! Wenn Ihre Sachen getauscht oder verschenkt sind, melden Sie sich bitte wieder bei uns, damit alle Beiträge immer aktuell sind. Vielen Dank, Ihre Stadtverwaltung Öffnungszeiten der Erddeponie „Unter Wengen“ und dem Grüngutlagerplatz Öffnungszeiten Erddeponie: Montag, Mittwoch und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Samstag an geraden Kalenderwochen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten des Grüngutlagerplatzes: Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Samstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Fundtiere In Burladingen-Hausen ist ein roter Kater zugelaufen. Er wurde Sollten Sie ihre Katze/Kater vermissen, dann wenden Sie sich ins Tierheim nach Tailfingen gebracht. Der Besitzer soll sich bitte an das Tierheim Tailfingen, Tel: 07432/7533, an die Pfote- dort bitte melden. nengel Zollernalb, Tel.: 0157/87193004 oder an das Ordnungs- amt, Stadt Burladingen, 07475/892-161.
Seite 14 BURLADINGEN 09. September 2021/Nr. 36 IN Referat 92: Epidemiologie und Gesundheitsschutz Tagesbericht COVID-19 Tagesbericht COVID-19 Referat 92: Epidemiologie und Gesundheitsschutz Datenstand: Dienstag, 07.09.2021, 16:00 Uhr Datenstand: Dienstag, 07.09.2021, 16:00 Uhr COVID-19-Kennwerte COVID-19-Kennwerte Baden-Württemberg Baden-Württemberg Referat 92: Epidemiologie und Gesundheitsschutz Bestätigte Fälle 7-Tage-Inzidenz° COVID-19-Fälle aktuell auf ITS°°° Bestätigte Fälle 539.343 (+2.142*) 7-Tage-Inzidenz 91,0 ° COVID-19-Fälle 168 (- 4) aktuell auf ITS°°° 539.343 (+2.142*)Tagesbericht COVID-19 Verstorbene** 91,0 7-Tage 168 Anteil COVID-19-Belegung an (- 4) Gesamtzahl 10.519 (+6*) Datenstand: Hospitalisierungsinzidenz Dienstag, 07.09.2021, 16:00 Uhr ° der betreibbaren ITS-Betten°°° Verstorbene** 7-Tage1,93 Anteil COVID-19-Belegung 7,2 % an Gesamtzahl 10.519 (+6*)COVID-19-Kennwerte Genesene*** Hospitalisierungsinzidenz Baden-Württemberg Geschätzter 7-Tages-R-Wert ° der betreibbaren 7-Tage-Inzidenz Impfserie ITS-Betten°°° Bestätigte Fälle 7-Tage-Inzidenz° 508.041 (+1.217*) 1,93COVID-19-Fälle am°° 07.09.2021 aktuell auf ITS°°° abgeschlossen 7,2 % # nicht abgeschlossen 539.343 (+2.142*) 91,0 0,95 (0,88 - 1,02) 168 (- 4) 17,6 202,7 Genesene*** Verstorbene** 7-TageGeschätzterAnteil COVID-19-Belegung an Gesamtzahl 7-Tage-Inzidenz Impfserie 7-Tages-R-Wert 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner – Anzahl betroffener Land- und Stadtkreise (N=44): 508.041 10.519 (+6*) (+1.217*) Hospitalisierungsinzidenz ° am°° der betreibbaren ITS-Betten°°° 07.09.2021 abgeschlossen nicht abgeschlossen# ≤ 35 1,93 > 35 - ≤ 50 > 50 - ≤ 1007,2 % > 100 - ≤ 150 > 150 Genesene*** 0 1 0,95 (0,88 - 1,02) 28 7-Tage-Inzidenz Impfserie 14 17,6 1 202,7 Geschätzter 7-Tages-R-Wert 508.041 (+1.217*) Abkürzungen: ITS: Intensivtherapiestation am°° 07.09.2021 abgeschlossen nicht abgeschlossen # 7-Tage-Inzidenz *Änderung gegenüberpro 100.000 0,95 dem (0,88 ** Einwohner - 1,02) Vortag; – 17,6 verstorben mit und Anzahl betroffener an COVID-19; *** Schätzwert; 202,7 Land- und Stadtkreise (N=44): ≤ 35 °Kennwert 7-Tage-Inzidenz bezogen > pro 100.000 auf35 - ≤–50 100.000 Einwohner Anzahl - ≤Stadtkreise Einwohner in Baden-Württemberg; > 50und betroffener Land- Statistisches Landesamt Baden-Württemberg); 100 Bezugsgröße: Bevölkerungsstand (N=44): > 100 - am ≤ 150 31. Dezember 2020 (Quelle:> 150 ≤ 35 0 1 > 35 - ≤ 50 bezieht alle >übermittelten °°Die R-Schätzung 28 50 - ≤ 100 Fälle mit Erkrankungsbeginn > 100 - ≤ 150 bis 3 Tage>vor150 14 1 dem aktuellen Datenstand (0:00 Uhr) mit ein 0 1 DIVI-Intensivregister (RKI); °°°Quelle: 28 14 1 Abkürzungen: ITS: Intensivtherapiestation #Ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus; Bezugsgrößen siehe Erläuterung auf S.7 Abkürzungen: ITS: Intensivtherapiestation *Änderung gegenüber *Änderung gegenüber dem Vortag; Im dem ** verstorben Vortag; vorliegenden mit **und an COVID-19; verstorben Tagesbericht werden *** mitSchätzwert; undeinheitlich die landesweit an COVID-19; erfassten *** und an Schätzwert; das RKI übermittelten Daten zu PCR-bestätigten COVID-19-Fällen °Kennwert bezogen auf 100.000 Einwohner indargestellt. Eine FAQ zur Baden-Württemberg; Berechnung Bezugsgröße: der Inzidenzen finden Bevölkerungsstand am 31.Sie hier: https://www.gesundheitsamt- Dezember 2020 (Quelle: °Kennwert bezogen Statistisches Landesamt auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg; Bezugsgröße: Bevölkerungsstand am 31. Dezember 2020 bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/faq-zu-lagebericht/ Baden-Württemberg); (Quelle: Statistisches Landesamt °°Die R-Schätzung bezieht Baden-Württemberg); alle übermittelten Fälle mit Erkrankungsbeginn bis 3 Tage vor dem aktuellen Datenstand (0:00 Uhr) mit ein (RKI); °°°Quelle: DIVI-Intensivregister °°Die R-Schätzung #Ungeimpfte, bezieht nicht vollständig alle geimpfte übermittelten COVID-19 Fälle und FälleFälle mit Erkrankungsbeginn ohne Angaben bis 3siehe zum Impfstatus; Bezugsgrößen Tage vor dem Erläuterung aktuellen Datenstand (0:00 Uhr) mit ein auf S.7 (RKI); °°°Quelle: Im vorliegenden Beschreibung DIVI-Intensivregister Tagesbericht der Lage werden die landesweit in Baden-Württemberg einheitlich erfassten und an das RKI übermittelten Daten zu PCR-bestätigten #COVID-19-Fällen dargestellt. Ungeimpfte, nicht Eine FAQ zur Seitvollständig Anfang JuliBerechnung ist geimpfte der Inzidenzen ein Anstieg finden Sie hier: der Fallzahlen COVID-19 Fälle und https://www.gesundheitsamt- undder 7-Tage-Inzidenz Fälle ohne Angaben zu beobachten. zum Impfstatus; Bezugsgrößen siehe Erläuterung auf S.7 bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/faq-zu-lagebericht/ Im vorliegenden Tagesbericht werden die landesweit einheitlich erfassten und an das RKI übermittelten Daten zu PCR-bestätigten Seit Beginn der Pandemie wurden bislang insgesamt 539.343 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- COVID-19-Fällen dargestellt. Eine FAQ zur Berechnung der Inzidenzen finden Sie hier: https://www.gesundheitsamt- Beschreibung der Lage inLandkreisen bzw. SARS-CoV-2 berichtet, darunter 10.519 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit 91,0 pro 100.000 Fälle im Zollernalbkreis Baden-Württemberg bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/faq-zu-lagebericht/ Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit Seit Anfang Juli ist ein Anstieg der Fallzahlen und der 7-Tage-Inzidenz zu beobachten. Janssen geimpft) beträgt 17,6 / 100.000 Einwohner, gegenüber 202,7 / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht Seit Beginn der9.938vollständig Pandemie wurden Fälle geimpfte COVID-19539.343 bislang insgesamt insgesamt Fälle undlaborbestätigte Fälle ohne Angaben zum Impfstatus COVID-19-Fälle aus allen(siehe * Neuinfektionen /Erläuterungen 44 Stadt- Seite 7). 100.000 Einwohner bzw. Landkreisen Beschreibung berichtet, der darunter Lage 10.519 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit den 91,0 pro 100.000 479 Aktuell Der Anteil derin Baden-Württemberg Infizierte Infizierten > 60 Jahre an allen Fällen innerhalb derinletzten letzten 7 Tagen 7 Tage beträgt 8 %; der Anteil der Kinder Einwohner. Die9.304 7-Tage-Inzidenz Genesene für COVID-19 * (0 - 19Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie*(zweimal Davon geimpft 21 "mit" oderSARS-CoV-2 mit verstorben und Jugendlichen Jahre) 28 %. Seit Jahresbeginn (KW 01/2021) wurden 253 COVID-19-Ausbrüche aus Schulen Seit Anfang Janssen Juli geimpft) 155 ist beträgt ein 17,6 Anstieg der Fallzahlen / 100.000 Einwohner, Covid-19-Todesfälle gegenüberund202,7der 7-Tage-Inzidenz / 100.000 zu beobachten. Einwohner für Ungeimpfte, nicht mit insgesamt 1.122 SARS-CoV-2-Infektionen und 537 COVID-19-Ausbrüche aus KITAs mit insgesamt 3.822 SARS- vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus (siehe Erläuterungen Seite 7). Stand: 07.09.2021, 16,00 Uhr CoV-2-Infektionen übermittelt. Der Anteil Seit Beginnder Infizierten der Nach > 60 Jahre an Pandemie allen Fällenbislang wurden innerhalb insgesamt der letzten 7 Tage beträgt 8 %; 539.343 der Anteil der KinderCOVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- laborbestätigte und Jugendlichen (0 - 19 Daten Jahre) 28 %.des SeitDIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) Jahresbeginn (KW 01/2021) von Krankenhaus-Standorten wurden 253 COVID-19-Ausbrüche aus Schulen mit Intensivbetten bzw. Landkreisen mit insgesamt zurberichtet, Akutbehandlung darunter 1.122 SARS-CoV-2-Infektionen sind mit10.519 und 537 Todesfälle. Datenstand 07.09.2021, COVID-19-Ausbrüche Die 7-Tage-Inzidenz 16 Uhr aus KITAs mit 168 COVID-19-Fälle insgesamt 3.822 SARS-beträgt landesweit 91,0 in Baden-Württemberg in pro 100.000 Kostenlose Corona-Schnelltests DRK-Kreisverband intensivmedizinischer Zollernalb Behandlung, e.V. 78 (45,88 %) invasiv beatmet. Der Anteil an COVID-19 Fällen in davon werden Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit CoV-2-Infektionen übermittelt. durch denintensivmedizinischer DRK Ortsverband Behandlung an Burladingen-Ringingen der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 7,2 %. Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten Janssen geimpft) beträgt 17,6 / 100.000 Einwohner, gegenüber 202,7 / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht zurLiebe Akutbehandlung sind mit und Burladingerinnen Datenstand 07.09.2021, 16 Uhr 168 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in Burladinger, vollständig geimpfte intensivmedizinischer COVID-19 Behandlung, Fälle 78 davon werden und Fälle (45,88 ohnebeatmet. %) invasiv Angaben zumanImpfstatus Der Anteil (siehe COVID-19 Fällen in Erläuterungen Seite 7). der DRK Ortsverein intensivmedizinischer Burladingen-Ringingen Behandlung angegenüber der Gesamtzahl führt auch weiterhin Corona-Schnelltests durch. Ab der kommenden Woche jedoch nicht Änderungen demder betreibbaren Stand ITS-Betten vom letzten Bericht beträgt werden7,2 %. dargestellt. blau 1 Dermehr Anteil der von freitags Infizierten 16.00 Uhr>– 60 Jahre 17.00 Uhr, an allenjetzt sondern Fällen jedeninnerhalb Freitag vonder letzten 17.00 7 Tage Uhr – 18.00 Uhrbeträgt im Foyer 8 %;Stadthalle der der Anteil der Kinder Burladingen. Bitte beachten Sie die geänderte Uhrzeit! Haftungsausschluss und Einverständniserklärung und Jugendlichen (0 - 19 Jahre) 28 %. Seit Jahresbeginn (KW 01/2021) wurden 253 COVID-19-Ausbrüche aus Schulen Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. mitÄnderungen insgesamt 1.122 gegenüber SARS-CoV-2-Infektionen dem Stand vom letzten Bericht werdenund Herr/ Frau Ihren 537 COVID-19-Ausbrüche blau dargestellt. ……………………………………………………………………………………………………. 1 aus KITAs mit insgesamt 3.822 SARS- Bitte bringen Sie aber unbedingt Personalausweis mit. CoV-2-Infektionen übermittelt. Es besteht auch die Möglichkeit, geboren am eine Bescheinigung über das Testergebnis zu erhalten. Entweder in Papierform oder digital auf die ………………………………………………………………………………………………….. Corona-Warnapp. Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten Ab der kommenden Woche erklärt sindfolgendes: auch PCR-Tests möglich. Für den PCR-Test müssen wir Kosten in Höhe von 89,-– Euro berechnen. zurEsAkutbehandlung sind mit Datenstand 07.09.2021, 16 Uhr 168 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in ist nur Barzahlung möglich. intensivmedizinischer Behandlung, davon 1. Ich bin damit werden 78 einverstanden, dass(45,88 %) invasiv nichtärztliche beatmet. Einsatzkräfte Der des DRK Anteil anZollernalb Kreisverband COVID-19 Fällen in e.V. bei mir heute einen sog. Abstrich für Zwecke eines Schnelltests auf COVID-19 durchführen. intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 7,2 %.
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