Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!

 
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Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
Nr. 36      Donnerstag, 09. September 2021   56. Jahrgang

                                                     Melchinger
                Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Burladingen mit den Stadtteilen
Gauselfingen · Hausen · Hörschwag · Killer · Melchingen · Ringingen · Salmendingen · Starzeln · Stetten

                     am 11. und 12. September 2021
   Im 40. Jahr präsentieren Töpfer, Künstler und Kunsthandwerker am 11. und 12. September 2021 in Melchingen
   ihre handgearbeiteten Werke, hergestellt in den unterschiedlichsten Techniken. Hochwertige Keramik und
   anspruchsvolles Kunsthandwerk aus den verschiedensten Materialen werden angeboten. Die Werkstätten zeigen
   Arbeiten mit höchstem Niveau, auf die Sie gespannt sein können. An geschmackvoll gestalteten Ständen ent-
   decken die Besucher edles, zeitgenössisches Design, aber auch Formen und Dekors mit Tradition.

   Anlässlich des Jubiläums,
   findet am Samstag, 11.
   September 2021, um
   12.00 Uhr, ein kleiner
   Umtrunk auf dem Park-
   platz hinter dem Linden-
   hof an der Mittelhofen-
   straße statt.

   Wir bitten Sie, an den
   Zugängen Ihren Impfaus-
   weis, bzw. Nachweis, dass
   Sie genesen sind oder
   einen Test, der nicht älter
   als 24 Stunden ist, vorzu-
   zeigen – natürlich digital
   oder auf Papier.
Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
Seite 2                                                                         BURLADINGEN                                                  09. September 2021/Nr. 36

                                                                       IN
                                                                                                                       Rettungsleitstelle Zollernalb
 Redaktionsschluss:                                                                                                    Feuerwehr, Notarzt, Notfall: 112
b für das Amtsblatt vom Donnerstag,                     Notdienste
   16.09.2021 am Montag, 13.09.2021                                                                                    Krankentransport:        19 222
   um 12.00 Uhr.                                                                                                       Polizei 110 (ohne Vorwahl)
Anzeigenannahmeschluss ist am
                                                  Einheitliche kostenfreie Rufnummer                                   Anonyme Alkoholiker
Dienstag, den 14.09.2021, 16.00 Uhr.                                                                                   Tel. 07 11/1 92 95
Später eingehende Meldungen werden
                                                  Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
                                                  Die Sprechzeiten der Bereitschaftsdienstpraxen an den Kranken-       Wasserversorgung Burladingen
nicht mehr berücksichtigt.                                                                                             Wichtige Telefonnummern bei Störfällen:
                                                  häusern Albstadt und Balingen sind an Wochenenden und Feier-
                                                  tagen von 8–22 Uhr. Mobile Patienten können jederzeit ohne An-       Albstadtwerke GmbH
                                                  meldung dorthin kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus       Störungsdienst      Tel. 0 74 32/160-38 00
 Öffnungszeiten                                   Krankheitsgründen nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst-   Zentrale            Tel. 0 74 32/160-39 99
                                                  Praxen aufzusuchen, werden über die 116117 an den Fahrdienst
 Stadtverwaltung Burladingen:                     vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht.
                                                                                                                       Technischer Betriebsleiter Gas und Wasser
 Mo.-Do. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr                                                                                        Frank Tantzky       Tel. 0 74 32/160-38 12
                                                  Mo. bis Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde                         Fax. 0 74 32/160-38 65
 Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                      von niedergelassenen Haus- u. Kinderärzten, nur für gesetzlich
 Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr                       Versicherte unter 0711-96589700 oder docdirekt.de                    Verbrauchsabrechnung Stadt Burladingen
 Bürgerbüro:                                                                                                           Silke Nadler        Tel. 0 74 75/892-130
 Vormittags:                                      Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe:                                              Fax 0 74 75/892-135
 Mo. - Fr. 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr                                                                                      Betriebsleiter
 Nachmittags:                                     Balingen - über die Kreisklinik: 07433/9092-0
                                                                                                                       Berthold Wiesner Tel. 0 74 75/892-120
 Di. 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr                      Fachärztlicher Bereitschaftsdienst:
 Do. 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                                                           Tierärztlicher Notdienst
                                                  Augenarzt: Tel.: 116 117                                             Die Telefonnummer des jeweiligen tierärztlichen Notdienstes
 Samstags:
 (gerade KW) 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr                                                                                    erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres Tierarztes.
                                                  Kinder- u. Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst
 Erreichbarkeit der Ämter der
                                                  Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis Reutlingen, Steine-        Telefonseelsorge Neckar-Alb:
                                                  bergstraße 31, 72764 Reutlingen, Sa., Sonn- und Feiertag:
 Stadtverwaltung:
                                                  9:00-19:00 Uhr, Tel.:                      Tel.: 116 117             Tag und Nacht erreichbar unter Tel.: 0800/1110111
 Zentrale: 07475/892-0
 Bürgerbüro: 07475/892-170                                                                                             Landratsamt             Kreisseniorenrat
                                                  HNO-ärztlicher Notfalldienst                                         Zollernalbkreis         Zollern-Alb e. V.
 Standesamt: 07475/892-153 oder -150              HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in                                Tel. 0 74 31/5 23 65
 Ordnungsamt: 07475/892-154                                                                                            Kreisjugendamt
                                                  der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen –
 Finanzverwaltung: 07475/892-124                  HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5,
                                                                                                                       Tel. 0 74 71/93 09-1640
 Bauamt: 07475/892-144                            Gebäude 600, Tübingen,                     Tel.: 116 117             „Lebensräume für Jung und Alt“
                                                  Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag und Feier-        Schloßgasse 3, 72393 Burladingen
 Hallenbad Burladingen                            tag von 8.00-20.00 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung
                                                  in die Notfallpraxis kommen.
                                                                                                                       Gemeinwesenarbeiterin Doris Wittner
 Dienstag            14.30   –   21.00   Uhr                                                                           Mo. 9.00-11.30 Uhr und Mi. 14.00-16.00 Uhr
 Mittwoch            15.30   –   21.00   Uhr                                                                           Tel. 07475/914714
 Donnerstag          14.30   –   18.00   Uhr      Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                                                                       Alle Angaben ohne Gewähr
 (nur Frauen)        20.00   –   21.30   Uhr      Der Bereitschaftsdienst dauert von Samstag 8.00 bis Montag
                                                  8.00 Uhr. An Feiertagen u. Brückentagen dauert der Dienst von
 Freitag             14.30   –   20.00   Uhr
 Samstag
 Sonntag
                     13.00
                     08.00
                             –
                             –
                                 17.00
                                 12.00
 Die Sauna bleibt weiterhin geschlossen!
                                         Uhr
                                         Uhr
                                                  8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. Der zahnärztliche Notfall-
                                                  dienst für den Zollernalbkreis an Wochenenden und an Feierta-
                                                  gen ist unter folgender einheitlicher Notdienst-Nr. erreichbar:
                                                  0 18 05/911-690 (Festpreis 14 ct/Minute; Mobilfunk-
                                                                                                                            Pflegedienste
                                                                                                                       BeneVit Pflege
                                                                                                                                                                  `
                                                  preise maximal 42 ct/Minute; Bandansage)                             in Baden-Württemberg GmbH

   y       Stadt Burladingen                      Notdienst der Apotheken
                                                                                                                       Am Rathausplatz 8, 72393 Burladingen
                                                                                                                       • Tagespflege            Tel. 07475/95526 39
                                                                                                                       tagespflege.burladingen@benevit.net
    Bei Anliegen, Anregungen und                  in der Nacht und am Wochenende
   Ärgernissen Telefon: 07475/8920                Donnerstag, 09. September 2021                                       • BeneVit mobil          Tel. 07475/95526 40
                                                  Stadt-Apotheke, Balingen, Friedrichstr. 27                           pdl.mobil.burladingen@benevit.net
                 Internet-Adresse:                Zentral-Apotheke, Gammert., Sigmaringer Str. 7
                                                                                                                       Pflegeheim Haus St. Georg,
                 www.burladingen.de               Freitag, 10. September 2021
                                                  Bären-Apotheke, Balingen, Jahnstr. 14                                Liebenau Lebenswert Alter gGmbH
                 email:
                 amtsblatt@burladingen.de         Apotheke Spranger, Hechingen, Obertorplatz 1                         Fehlabrücke 2, 72393 Burladingen,
                                                  Schlossberg-Apotheke, Alb.-Ebingen, Schmiechastr. 50                 Vollstationäre Pflege und eingestreute
                                                  Samstag, 11. September 2021                                          Kurzzeitpflege. Einrichtungsleitung
 Impressum:                                       Stadt-Apotheke, Geislingen, Wangenstr. 4                             Margot Buck, Tel. 07475/95004-102
                                                  Rammert-Apotheke, Bodelshausen, Bahnhofstr. 13
 Herausgeber: Stadt Burladingen. Verant-          Sonnen-Apotheke, Alb.-Truchtelfingen, Konrad-                        Haus Fehlatal BeneVit Pflege in Baden-
 wortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeis-     Adenauer-Str. 89                                                     Württemberg GmbH
 ter Davide Licht. Verantwortlich für den         Sonntag, 12. September 2021                                          Ambrosius-Heim-Straße 15,
 Inhalt aus der Rubrik „Aus den Stadtteilen“      Hirschberg-Apotheke, Balingen, Lisztstr. 97                          72393 Burladingen, Telefon 07475/950020,
 die jeweiligen Ortsvorsteher, für den Inhalt     Apotheke, Rangendingen, Haigerlocher Str. 14                         E-Mail: fehlatal@benevit.net
 aus der Rubrik „Aus den Fraktionen“ die          Turm-Apotheke, Albst.-Tailfingen, Hechinger Str. 17                  Sozialstation St. Franziskus
 Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat         Montag, 13. September 2021
                                                  Sonnen-Apotheke, Bisingen, Hauptstr. 2                               Tel. 0 74 75/9 13 79 Mo.-Fr. 8.30-12.30 Uhr
 vertretenen Fraktionen.                          Löwen-Apotheke, Starzach, Stiegelgasse 2                             Nachmittag: nach Vereinbarung
 Redaktion: Sarah Lindner, Tel. 07475/            Untere Apotheke, Albst.-Ebingen, Marktstr. 11                        Betreuungsverein SKM Zollern
 892-104. Verantwortlich für die Vereine und      Dienstag, 14. September 2021
 den Anzeigenteil: E. Tommerdich, Burla-                                                                               SKM Zollern, Gutleuthausstraße 8, 72379
                                                  Löwen-Apotheke, Hechingen, Bahnhofstr. 7                             Hechingen, Tel: 0 74 71/93 32 40, www. skm-
 dingen. Druck und Verlag: Göckel Druck und       Obere Apotheke, Haigerloch, Meinradstr. 2
 Grafik GmbH , 72393 Burladingen, Tel.            Zollern-Apotheke, Alb.-Onstmettingen, Hauptstr. 65
                                                                                                                       zollern.de. Sprechzeiten Mo.-Fr. von 8:30 -
 07475/95 24-0, Fax 07475/95 24 24. Be-           Mittwoch, 15. September 2021                                         12:30 Uhr und nach Vereinbarung.
 zugspreis 7,70 € /vierteljährlich, einschließ-   Bahnhof-Apotheke, Balingen, Bahnhofstr. 21                           Hospiz-und Trauerarbeit
 lich Mehrwertsteuer und Zustellgebühr.           Alb-Apotheke, Albst.-Ebingen, Untere Vorstadt 7                      Die Hospizgemeinschaft Hechingen und
                                                  Donnerstag, 16. September 2021                                       Umgebung erreichen Sie telefonisch unter
                                                  Hohenz.-Apotheke, Bisingen, Steinhofener Str. 14                     0159/04693741          oder      per    Mail
       Apothekenfinder    www.aponet.de           Adler-Apotheke, Meßstetten, Ebinger Str. 59
                                                                                                                       schaefer@skm-zollern.de. Ansprechpartner
    Tel. 0800 00 22833 (Festnetz kostenfrei)      Elisabeth-Apotheke, Burladingen, Rathausplatz 8
                                                                                                                       sind Anna Hömens und Erwin Schäfer
Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
Ferienspiele in Burladingen
09. September 2021/Nr. 36                                         BURLADINGEN                                            Seite 3

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Die diesjährigen Ferienspiele des Kinder‐ und Jugendbüros           Am Freitag in der ersten Woche fand der große Unterwasser‐
Burladingen, unter dem Motto „Burlantis‐Ferienspiele auf            jahrmarkt am Schulzentrum statt. Neben Hüpfburgen, einer
hoher See“, finden aktuell noch bis zum 09.09.2021 in Burla‐        Chill‐Out‐Ecke und Ständen mit Leckereien, bereiteten die
dingen, Stetten, Hausen und Ringingen statt. Start der Ferien‐      Teamer verschiedene Stationen wie Kinderschminken, Dosen‐
spiele war am 30.08.2021.                                           werfen, Sackhüpfen oder den menschlichen Tischkicker vor.
Am ersten Ferienspieltag fand die offizielle Eröffnung, leider      Zudem waren verschiedene Vereine, wie der FC Buraldingen,
etwas regnerischer als geplant, statt. Nach einer Parade vom        TSV Burladingen, DRK, Stadtkapelle Burladingen, Ministranten
Schulzentrum zum Rathausplatz wurden die Ferienspiele offi‐         sowie Burladingen Kreativ vor Ort und gestalteten den Jahr‐
ziell eröffnet. Neben Herrn Pfister, als Stellvertretender Bür‐     markt durch verschiedene Stationen mit. Zum Abschluss grill‐
germeister, waren auch Herr Duttweiler von der katholischen         ten die Nautle traditionell für alle.
Kirche, der auch den Ferienspielen seinen Segen gab sowie           Diese Woche finden neben dem Programm in den Gruppen,
Frau Brandner zur Übergabe der jährlichen Spende des Schul‐         eine große Piratenschatzsuche sowie ein gemeinsamer
förderkreises, anwesend. Wir dürfen uns hierfür im Namen            Abschluss statt.
der Stadt ganz herzlich bedanken!                                   Die Ferienspiele finden coronabedingt unter den allgemein
Nach der offiziellen Eröffnung starteten alle Gruppen, passend      geltenden Hygiene‐ und Schutzbestimmungen statt. Zudem
mit den jeweiligen Gruppennamen, ins geplante Programm.             werden alle Kinder, Teamer sowie alle helfenden Hände zwei‐
Aufgrund des immer sonniger werdenden Wetters, konnten              mal wöchentlich getestet.

                                                                      Wir wünschen noch viel Spaß und sagen zu allen
auch Wasserschlachten, Ausflüge und Aktionen im Freien zur

                                                                      Helfern und Beteiligten ganz groß DANKE!
Freude der Kinder durchgeführt werden.
Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
Seite 4                                                              BURLADINGEN                                 09. September 2021/Nr. 36

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                  Anti-Corona IMPFAKTION
           Wie bereits ausführlich berichtet und angekündigt wurde, führt die Stadt Burladingen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr,
                                        welche das notwendige Personal stellt, eine eigene Impfaktion durch.
          Hiermit möchten wir nochmal auf den Folgetermin am Samstag, 11. September ab 8.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Burladingen
                                                               hinweisen.
                          Einen Termin können Sie ganz einfach über die Homepage der Feuerwehr Burladingen unter
                                                     www.feuerwehr-burladingen.de
                                                                  buchen.

          Zum Termin sind folgende Dokumente mitzubringen: Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Impfausweis, außerdem eine
                ausgefüllte Einwilligungserklärung und ein ausgefüllter Aufklärungsbogen, den Sie bei der Terminbuchung auf der
                                           Feuerwehr-Homepage downloaden und ausdrucken können.
                       Unter dem Online-Auftritt unserer Feuerwehr finden Sie alle benötigten Infos und Ansprechpartner.

                                    An dieser Stelle nochmal vielen Dank an die Feuerwehr für Ihren Einsatz.
                                    Wir freuen uns auf viele Buchungen – bleiben Sie gesund und bis bald!

                                                                    Ihr

                                                               Davide Licht

    F I N I S H E D Masken-Challenge
                                                              Bürgermeister

     Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Vereinen bedanken, die die Herausforderung der Masken‐Challenge
     angenommen haben und mit viel Kreativität und Spaß einige tolle Masken entworfen haben.
     Die Challenge hat gezeigt, wie gut die Zusammenarbeit innerhalb unserer und mit den Vereinen ist und dass
     man trotz der Corona‐Pandemie, mit all ihren Beschränkungen und Regeln, etwas gemeinsam nach dem Mot‐
     to: „geht nicht – gibt’s nicht!“ auf die Beine stellen kann. In schwierigen Zeiten, wie die Chal‐
     lenge und auch andere tolle Aktionen eindrucksvoll bewiesen haben, hält unsere
     Stadt zusammen.
     Alle Masken können natürlich weiterhin im Glasfoyer des Rathauses bestaunt
     werden.                                                                                             Z
     Außerdem können Sie sich schon einmal auf einen Zusammenschnitt aller                        Z          Z
                                                                                                           Z
     Beiträge freuen, den wir zeitnah auf unserem YouTube‐Kanal veröffentlichen                        Z
     werden – Dran bleiben lohnt sich!
                                                                                                                           Z
                                                                                                                 Z             Z
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Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
09. September 2021/Nr. 36                                         BURLADINGEN                                                Seite 5

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   Amtliche Bekanntmachungen

                  Herzlich Willkommen bei der Stadt Burladingen
                                            NEUEINSTELLUNGEN

  Am 1. September 2021 durften wir zwei weitere Auszubil-         Frau Merle Felgenhauer aus Plochingen begann ihre Ausbil-
  dende bei der Stadt Burladingen begrüßen.                       dung zur Forstwirtin und ist nun im Team der Ausbildungs-
                                                                  gruppe des Stadtwaldes. In der dreijährigen Facharbeiter-
  Frau Laura Eigner aus Burladingen begann ihre Ausbildung        ausbildung lernt sie die vielfältigen Tätigkeiten in unserem
  zur Verwaltungsfachangestellten bei uns im Rathaus und ist      umfassenden Stadtforst kennen. Dazu gehören z.B. der Hol-
  somit ein weiterer Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und     zeinschlag, Pflanzenarbeiten und die Werkzeug- und
  Bürger. Bis zu ihrem Abschluss in gut zweieinhalb Jahren        Maschinenpflege.
  wird sie in allen Verwaltungsbereichen ihre Erfahrungen
  sammeln, um dann gut vorbereitet in den Berufsalltag star-
  ten zu können.

                                                                  Forstwirtschaftsmeister und Ausbildungsleiter Roland
                                                                  Hauser hieß Frau Merle Felgenhauer herzlich willkommen.

                                                                  Wir wünschen unseren neuen Auszubildenden einen her-
  Ausbildungsleiterin Jenny Fischer begrüßte herzlich Frau        vorragenden Start ins Berufsleben, viel Erfolg und dass
  Laura Eigner im Rathaus.                                        sie die vielfältigen und interessanten Aufgaben stets mit

                                            Herzlich willkommen im Tea m!
                                                                                    Bravour meistern werden.

  Herr Steffen Dietrich aus Burladingen unterstützt seit dem 1.
  August 2021 das Team des Bauhofes als Elektriker. Auch in
  diesem Fall freuen wir uns natürlich auf die Zusammenarbeit
  und wünschen ihm einen guten Start bei uns im Bauhof-
  Team.

  Bauhofleiter, Rainer Grzywna, heißt Herrn Steffen Dietrich
  herzlich Willkommen.
Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
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                                                          IN
                                     STADT BURLADINGEN – Zollernalbkreis

          Satzung der Stadt Burladingen über die Einrichtung weiterer Verkaufssonntage
                        nach § 8 LadÖG für das Jahr 2021 vom 09.08.2021
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die                      § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung            (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-
mit § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat               machung in Kraft.
der Gemeinderat der Stadt Burladingen am 09.08.2021 fol-           (2) Sie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
gende Satzung beschlossen:
                                                                   Hinweis:
               § 1 Öffnung der Verkaufsstellen                     Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Anlässlich des Töpfer- und Kunsthandwerkermarktes in Mel-          der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
chingen dürfen die Verkaufsstellen in Melchingen am Sonntag,       auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
dem 12. September 2021 in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr         wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
geöffnet sein.                                                     schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
                                                                   dieser Satzung gegenüber der Stadt Burladingen geltend
                § 2 Schutz der Arbeitnehmer                        gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes          begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-
über die Ladenöffnung zu beachten.                                 schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
                                                                   oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                   § 3 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe
    a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württem-        Burladingen, den 09.08.2021
    berg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwider-
    handelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu          Davide Licht
    10.000 Euro geahndet werden.                                   Bürgermeister

Bodenrichtwerte nach der Gutachterausschussverordnung zum 31.12.2018
Die Bodenrichtwerte der Stadt Burladingen zum Stand                Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich seit 01.01.2021
31.12.2018 sind nun auf der Homepage der Stadt Burladingen         die Städte und Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfin-
abrufbar.                                                          gen, Hechingen, Haigerloch, Jungingen und Rangendingen zum
Erstmalig verfügt die Stadt Burladingen nun über Bodenricht-       Gemeinsamen Gutachterausschuss „Hohenzollern“ mit Sitz in
wertkarten.                                                        Hechingen zusammengeschlossen haben.

Diese werden demnächst auch über das Bodenrichtwertinfor-          Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
mationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) abrufbar sein.          „Hohenzollern“ ist in der Zollernstraße 1, 72379 Hechingen,
Der Link ist bereits ebenfalls auf der Homepage der Stadt ein-     ansässig.
gestellt.

Bekanntmachung des Landkreises Tübingen
Landratsamt Tübingen – Untere Flurbereinigungsbehörde
Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/Zollernalbkreis
Schulstraße 16, 72764 Reutlingen, Tel.: 07121/480-3091

Flurbereinigung Mössingen - Talheim (Rutschung)
Landkreis Tübingen
Die untere Flurbereinigungsbehörde informiert:                     wiesen. Die vorläufige Anordnung und die dazugehörige Karte
Im Flurbereinigungsverfahren Mössingen-Talheim (Rutschung)         können im Internet unter www.LGL-BW.de/4045 eingesehen
beginnt der Ausbau des Wege- und Gewässerplans.                    werden.
                                                                   Es ist zu beachten, dass aufgrund der Baumaßnahmen zeitwei-
Der Wege- und Gewässerplan wurde vom Landesamt für Geoin-          se auf den landwirtschaftlichen Wegen und somit auch bei der
formation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)              Zufahrt zu den Grundstücken mit Beeinträchtigungen zu rech-
genehmigt und der Kosten- und Finanzierungsplan bewilligt.         nen ist. Teile der landwirtschaftlichen Wege sind während des
Somit liegen die Grundvoraussetzungen für den Ausbau des           Ausbaus nicht befahrbar.
Wege- und Gewässerplans vor, der im September 2021 starten         Außerdem weisen wir darauf hin, dass zwischengelagerte Erd-
soll.                                                              häufen Eigentum der Teilnehmergemeinschaft sind und nicht
Wir bitten, den vorübergehend entzogenen Arbeitsraum frei zu       entfernt werden dürfen. Diese werden für die geplanten Maß-
halten.                                                            nahmen benötigt.
Die Flächen für den Arbeitsraum wurden mit einer vorläufigen
Anordnung vom 17.12.2020, die im Januar 2021 in den                Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Gemeinden Mössingen, Burladingen und Sonnenbühl bekannt-
gemacht wurde, der Teilnehmergemeinschaft zur Nutzung zuge-        gez. Schnelle
Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
09. September 2021/Nr. 36                                        BURLADINGEN                                                Seite 7

                                                           IN
                                     Verbandssatzung für den
                            Zweckverband „Hochwasserschutz Laucherttal“

                                                           Präambel
Nach dem Hochwasser an der Lauchert im Jahr 2013 haben                                    § 3 Verbandsaufgaben
sich die davon betroffenen Kommunen entlang der Lauchert           (1)   Der Zweckverband hat im Verbandsgebiet einen nachhalti-
und der Fehla darauf verständigt, sich gemeinsam um die Ver-             gen Hochwasserschutz zu betreiben. Dazu gehören vor-
besserung des Hochwasserschutzes zu bemühen.                             rangig folgende konkrete Aufgaben:
Die Kommunen haben zunächst als formlose Planungsgemein-                 1. Planung, Umsetzung und Abrechnung baulicher Maß-
schaft agierend neben anderen Übereinkünften am 2.9.2015                    nahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.
eine Flussgebietsuntersuchung für die betroffenen Bereiche                  Grundlage hierfür sind die vom Ingenieurbüro Winkler
beauftragt. Damit konnte von 2015 bis 2017 erarbeitet werden,               und Partner GmbH über die Flussgebietsuntersuchung
mit welchen Maßnahmen der Hochwasserschutz im Untersu-                      in der Endfassung vom 18.7.2017 erarbeiteten und vor-
chungsgebiet wirksam verbessert werden kann.                                geschlagenen lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen und zum stetigen und ein-                    Darauf aufbauend wird mit konkreterer Planung der vor-
heitlich-gemeinschaftlichen Zusammenwirken für den Hoch-                    geschlagenen Maßnahmen und in Abstimmung mit den
wasserschutz schließen sich die Kommunen nun zu diesem                      jeweils räumlich betroffenen Verbandsmitgliedern und
Zweckverband zusammen.                                                      den Fachbehörden das Verbandsprogramm festgelegt
Aufgrund von § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusam-                  und fortgeschrieben.
menarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) vereinbaren die in § 1             2. Betrieb des Vorwarnsystems mit den zugehörigen Mes-
genannten Körperschaften folgende Verbandsatzung:                           seinrichtungen.
                  I. Allgemeine Bestimmungen                       (2)   Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung der Verbands-
                                                                         aufgaben seiner Mitglieder oder Dritter bedienen. Dies
                  § 1 Mitglieder, Name, Sitz                             kann sich auf den Bau sowie auch auf Betrieb und Unter-
1. Die Kommunen Bingen, Gammertingen, Hettingen, Neufra,                 haltung von Anlagen und Maßnahmen zum Hochwasser-
   Sigmaringen und Veringenstadt des Landkreises Sigmarin-               schutz beziehen.
   gen, die Kommunen Trochtelfingen und Sonnenbühl des             (3)   Stehen die für die Hochwasserschutzanlagen erforderli-
   Landkreises Reutlingen sowie die Stadt Burladingen des Zol-           chen Grundstücke im Eigentum eines Verbandsmitgliedes,
   lernalbkreises bilden diesen Zweckverband im Sinne des                stellt jenes diese dem Zweckverband unentgeltlich zur Ver-
   Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ).                     fügung. Das Eigentum verbleibt beim jeweiligen Verbands-
2. Der Zweckverband führt den Namen „Hochwasserschutz                    mitglied. Stehen erforderliche Grundstücke nicht im Eigen-
   Laucherttal“.                                                         tum eines Verbandsmitglieds, erwirbt es jene oder
                                                                         verschafft sich unentgeltlich die erforderlichen Nutzungs-
3. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Veringenstadt.                    rechte. Sofern notwendig, kann auch der Zweckverband
                                                                         zur Umsetzung der geplanten Hochwasserschutz -
                      § 2 Aufgabengebiet                                 maßnahmen Grundstücke erwerben.
Die Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes erstreckt sich auf
folgende Teilflächen der Gemarkungen der Verbandsmitglieder:                      § 4 Pflichten der Verbandsmitglieder
                                                                   1.    Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den Zweckver-
Gemeinde / Stadt            Zum Aufgabengebiet des                       band bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstüt-
(Landkreis)                 Zweckverbandes gehörende                     zen und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Amtshilfe zu
                            Ortsteile                                    leisten.
Gemeinde Bingen             Bingen, Hitzkofen                      2.    Die Verbandsmitglieder räumen dem Zweckverband für
(Sigmaringen)                                                            seine Aufgabenerfüllung erforderliche gemeindliche Rech-
Stadt Gammertingen          Gammertingen und Bronnen                     te zur Umsetzung baulicher Maßnahmen und zur Unterhal-
(Sigmaringen)                                                            tung der Gewässer ein und übernehmen errichtete bauli-
                                                                         che Anlagen in ihr Eigentum. Soweit im Einzelfall er-
Stadt Hettingen             Hettingen                                    forderlich, wird näheres hierzu über schriftliche Vereinba-
(Sigmaringen)                                                            rungen zwischen den Beteiligten geregelt.
Gemeinde Neufra             Neufra
(Sigmaringen)
                                                                                    II. Verfassung und Verwaltung
Stadt Sigmaringen           Jungnau
(Sigmaringen)                                                                                § 5 Organe
Gemeinde / Stadt            Zum Aufgabengebiet des                 1.    Organe des Zweckverbandes sind:
(Landkreis)                 Zweckverbandes gehörende                     - die Verbandsversammlung
                            Ortsteile                                    - der/die Verbandsvorsitzende

Stadt Veringenstadt         Veringenstadt, Veringendorf,           2.    Hauptorgan ist die Verbandsversammlung
(Sigmaringen)               Hermentingen
                                                                               § 6 Aufgaben der Verbandsversammlung
Gemeinde Sonnenbühl         Erpfingen und Willmandingen            1.    Die Verbandsversammlung legt die Grundsätze für die Ver-
(Reutlingen)                                                             waltung des Zweckverbandes fest und entscheidet über
                                                                         alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit nicht
Stadt Trochtelfingen        Trochtelfingen, Mägerkingen,                 der/die Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes oder aufgrund
(Reutlingen)                Hausen                                       der Verbandssatzung zuständig ist oder ihm die Verbands-
                                                                         versammlung bestehende Aufgaben überträgt.
Stadt Burladingen           Burladingen, Gauselfingen,             2.    Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für
(Zollernalbkreis)           Hörschwag, Stetten u. H.                     a) den Erlass und die Änderung von Satzungen des Ver-
                            und Melchingen                                  bandes
                                                                         b) den Erlass von Haushaltssatzungen und Nachtragssat-
Die genaue räumliche Abgrenzung des Aufgabengebietes des                    zungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die
Zweckverbandes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan                    Entlastung des/der Verbandsvorsitzenden,
(Anlage 1), der Bestandteil der Satzung ist.
Melchinger am 11. und 12. September 2021 - in der Stadt Burladingen!
Seite 8                                                            BURLADINGEN                           09. September 2021/Nr. 36

                                                           IN
     c) die Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und des/der                 bandsvorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter und
         Stellvertreters/in,                                              den/die Protokollführer/in zu unterzeichnen und den übri-
     d) die Wahl und Bestellung des Verbandsrechners                      gen Mitgliedern der Verbandsversammlung spätestens in
     e) die Festlegungen von Zuständigkeiten für den Ver-                 der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.
         bandsvorsitzenden und den Verbandsrechner                   7.   Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung und Wahlen
     f) Beschlussfassungen zum Bauprogramm, welches stets                 der Verbandsversammlung die Bestimmungen des Geset-
        im Einvernehmen mit den betroffenen Verbandsmitglie-              zes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeinde-
        dern aufzustellen und fortzuschreiben ist.                        ordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden
     e) die Beschlüsse zur Aufnahme von Krediten,                         Fassung.
     f) die Aufnahme neuer Mitglieder, das Ausscheiden einzel-
        ner Verbandsmitglieder und die Auflösung des Zweck-                             § 10 Verbandsvorsitzende/r
        verbandes.                                                   1.   Die/der Verbandsvorsitzende und sein/e Stellvertreter/in
                                                                          werden auf die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsver-
§ 7 Zusammensetzung der Verbandsversammlung                               sammlung aus ihrer Mitte gewählt. Nach Ablauf ihrer Amts-
1. Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeiste-                  zeit führen sie die Geschäfte bis zum Amtsantritt der Nach-
     rinnen und Bürgermeistern der Verbandsgemeinden.                     folger weiter. Scheidet ein/e Gewählte/r aus der
2.   Bei Verhinderung übernehmen die allgemeinen Stellvertre-             Verbandsversammlung aus, enden auch übertragende
     ter im Amt (§ 48 GemO) oder Beauftragte nach § 53 Abs. 1             Ämter, so dass für den Rest der Amtszeit ein/e Nachfol-
     GemO die Vertretung in der Verbandsversammlung.                      ger/in zu wählen ist.
                                                                     2.   Der/die Verbandsvorsitzende ist Vorsitzende/r der Ver-
        § 8 Geschäftsgang der Verbandsversammlung                         bandsversammlung. Er/Sie ist Leiter/in der Verbandsver-
1.   Der/die Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsver-                  waltung und vertritt den Zweckverband. Der/die Verbands-
     sammlung schriftlich, mit einer Frist von mindestens zwei            vorsitzende bereitet die Beschlüsse der Verbands-
     Wochen und unter Angabe der Verhandlungsgegenstände                  versammlung vor und führt sie aus. In eigener Zuständig-
     ein. Dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen               keit erledigt der/die Verbandsvorsitzende die Geschäfte
     Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl             der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz,
     oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.                Verbandssatzung oder Beschluss der Verbandsversamm-
     Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen                lung übertragenen Aufgaben.
     sind rechtzeitig bekannt zu geben. In Notfällen kann die
     Verbandsversammlung ohne Frist, formlos und nur unter           3.   In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis
     Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen wer-                   zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben
     den. Die Bekanntgabe ist in diesem Fall nicht erforderlich.          werden kann, entscheidet der/die Verbandsvorsitzende,
                                                                          möglichst nach Rücksprache mit den anderen Verbands-
2.   Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die                gemeinden, anstelle dieses Organs. Die Gründe für die
     Geschäftslage erfordert. Sie soll jedoch jährlich minde-             Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mit-
     stens einmal einberufen werden.                                      gliedern unverzüglich mitzuteilen.
3.   Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn ein Ver-
     bandsmitglied dies schriftlich und unter Angabe des Ver-                               § 11 Bedienstete
     handlungsgegenstandes beantragt.                                Der Zweckverband sieht keine eigenen Bediensteten vor. Für
                                                                     die Kassengeschäfte wird ein Verbandsrechner bestellt, dem
4.   Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich.          auch die Haushalts- und Rechnungsgeschäfte, die Führung der
     Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das         Niederschriften über die Beschlüsse der Verbandsversammlung
     öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner          sowie weitere Verwaltungsarbeiten übertragen werden können.
     erfordern.
5.   Die Verbandsversammlung kann sachkundige Mitarbeiter/                 § 12 Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung
     innen der einzelnen Verbandsmitglieder oder sonstige            1.   Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für die
     sachverständige Personen zu den Beratungen hinzuzie-                 Teilnahme an Sitzungen und an Dienstgeschäften außer-
     hen.                                                                 halb der Sitzungen eine Entschädigung.
6.   Für den Geschäftsgang der Verbandsversammlung gelten            2.   Der Verbandsvorsitzender, sein Stellvertreter und der Ver-
     im Übrigen die Vorschriften des Gesetzes über kommunale              bandsrechner erhalten eine Aufwandsentschädigung.
     Zusammenarbeit sowie die der Gemeindeordnung für                3.   Das weitere regelt eine Satzung.
     Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung.
                                                                                        § 13 Wirtschaftsführung
                     § 9 Beschlussfassung                            Die Vorschriften des kommunalen Haushalts- u. Rechnungswe-
1.   Die Verbandsversammlung berät und beschließt in ord-            sen (§ 18 GKZ) finden Anwendung.
     nungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzungen.
2.   Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr
     als die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder vertreten                             III. Aufwandsdeckung
     sind. Ist zu einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung
     nicht die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder erschie-                 § 14 Herstellungs- und Unterhaltungskosten
     nen, kann der/die Verbandsvorsitzende unverzüglich und          Die Kosten für die erstmalige Herstellung und Anschaffung
     unter Berücksichtigung des § 8 Nr. 1 eine zweite Sitzung        (einschließlich Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrech-
     einberufen, in der die Verbandsversammlung bei minde-           nung) der sich aus § 3 Abs. 1 Ziff. 1 und dem beschlossenen
     stens 3 anwesenden Verbandsmitglieder über die nicht            Bauprogramm des Verbandes ergebenden Maßnahmen werden,
     erledigten Angelegenheiten Beschluss fasst. Bei einer Ein-      sofern und soweit sie vom Zweckverband zu tragen sind,
     berufung der Sitzung ist auf die Folge hinzuweisen, die         abzüglich der erhaltenen Zuwendungen dem Verband jeweils
     sich für die Beschlussfassung ergibt.                           von dem Verbandsmitglied umfänglich erstattet, auf dessen
3.   Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmung             Gemarkung sie erfolgt. Gleiches gilt für die auf diese Maßnah-
     und Wahlen.                                                     men bezogenen Unterhaltungskosten einschließlich Reparatu-
                                                                     ren und Instandsetzungen.
4.   Jedes Verbandsmitglied hat 1 Stimme.
5.   Eine Änderung der Verbandssatzung kann von der Ver-                      § 15 Betriebskosten und Verwaltungskosten
     bandsversammlung nur mit Zustimmung einer ¾-Mehrheit            Betriebskosten sind die Kosten des Zweckverbandes für Maß-
     beschlossen werden.                                             nahmen gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 einschließlich der Wetterstatio-
                                                                     nen. Verwaltungskosten sind die für den Verwaltungsaufwand
6.   Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Ver-         gem. § 12 anfallenden Kosten.
     bandsversammlung und die gefassten Beschlüsse sind              Diese Aufwendungen werden jährlich in gleichen Teilen auf die
     Niederschriften zu fertigen. Sie sind durch den/die Ver-        Verbandsmitglieder umgelegt.
09. September 2021/Nr. 36                                            BURLADINGEN                                             Seite 9

                                                             IN
Soweit eine solche Verteilung nach gleichen Teilen für                     menarbeit und die Gemeindeordnung sowie die hierzu
bestimmte Maßnahmen nicht gerechtfertigt erscheint, kann die               ergangenen Ausführungs- und Durchführungsvorschriften
Verbandsversammlung einzelfallbezogen abweichende Kosten-                  in ihrer jeweils geltenden Fassung.
tragungen festlegen.
                                                                       Veringenstadt, den 29. Juli 2021
             § 16 Finanzielle Ausgleichsregelungen
Sofern Verbandsmitglieder für einzelne Hochwasserschutzmaß-
nahmen hinsichtlich einer Investitionsförderung bei einer eige-        gez. Armin Christ
nen Beantragung einen höheren Fördersatz erzielen könnten,             Bürgermeister Armin Christ
als der, der über den Zweckverband beantragt und vereinnahmt           Stadt Veringenstadt
werden kann, verpflichten sich die übrigen Verbandsmitglieder
jeweils unter Berücksichtigung deren Vergleichsrechnung zum            gez. Jochen Fetzer
finanziellen Ausgleich, um eine Schlechterstellung jener Mit-          Bürgermeister Jochen Fetzer
glieder zu vermeiden.                                                  Gemeinde Bingen

                          IV. Sonstiges                                gez. Davide Licht
                                                                       Bürgermeister Davide Licht
            § 17 Aufnahme weiterer Mitglieder                          Stadt Burladingen
Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann
von der Verbandsversammlung mit ¾-Mehrheit beschlossen                 gez. Holger Jerg
werden.                                                                Bürgermeister Holger Jerg
                                                                       Stadt Gammertingen
        § 18 Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder
1.    Will ein Mitglied aus dem Verband ausscheiden, so hat es         gez. Dagmar Kuster
      dies schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens     Bürgermeisterin Dagmar Kuster
      einem Jahr zu beantragen. Über den Antrag entscheidet            Stadt Hettingen
      die Verbandsversammlung mit der für eine Satzungsände-
      rung erforderlichen Mehrheit, zugleich unter Festlegung          gez. Reinhard Traub
      der Bedingungen, unter der sie dem Ausscheiden zustim-           Bürgermeister Reinhard Traub
      men. Das Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes ist nur            Gemeinde Neufra
      möglich, wenn der Hochwasserschutz durch andere Kör-
      perschaften sichergestellt wird.                                 gez. Dr. Marcus Ehm
2.    Das ausscheidende Verbandsmitglied haftet für die bis zu         Bürgermeister Dr. Marcus Ehm
      seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten des            Stadt Sigmaringen
      Zweckverbandes weiter. Ein Rechtsanspruch auf Beteili-
      gung am Verbandsvermögen besteht nicht.                          gez. Uwe Morgenstern
                                                                       Bürgermeister Uwe Morgenstern
              § 19 Auflösung des Zweckverbandes                        Gemeinde Sonnenbühl
1.    Der Zweckverband kann mit Zustimmung von einer
      ¾-Mehrheit sämtlicher Verbandsmitglieder aufgelöst wer-          gez. Christoph Niesler
      den.                                                             Bürgermeister Christoph Niesler
                                                                       Stadt Trochtelfingen
2.    Im Falle der Auflösung gehen das Vermögen und die Ver-
      bindlichkeiten des Zweckverbandes auf die einzelnen Ver-
      bandsmitglieder über. Die Verteilung ergibt sich aus der         Hinweis
      Zuordnung zu konkreten Maßnahmen und deren räumli-               Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
      chen Zugehörigkeit.                                              schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu
3.    Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbe-          Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma-
      stehend, solange die Abwicklung der Auflösung dies erfor-        chung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt
      dert. Die Verbandsversammlung entscheidet über die zur           nicht, wenn
      Abwicklung im Einzelnen notwendig werdenden Maßnah-              1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
      men.                                                                  Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-
                                                                            letzt worden sind,
             § 20 Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes                   2. der Verbandsvorsitzende oder der, der dessen Aufgabe
erfolgen in den einzelnen Mitgliedsgemeinden jeweils nach                   gemäß § 23 wahrnimmt, dem Beschluss nach § 43 wegen
deren Satzung über öffentliche Bekanntmachungen.                            Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor
                                                                            Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichts-
                         § 21 Haftung                                       behörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verlet-
1.    Wird der Zweckverband wegen Schadenersatz von Dritten                 zung der Verfahrens- oder Formvorschiften gegenüber der
      in Anspruch genommen, so haften, falls der Schaden nicht              Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
      anderweitig gedeckt werden kann, die Verbandsmitglieder               Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
      dem Verband gegenüber.                                                worden ist.

2.    Das gleiche gilt für Schäden, die an Verbandsanlagen ent-        Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden,
      stehen, wenn die Schäden nicht anderweitig gedeckt wer-          so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-
      den können.                                                      mann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntma-
                                                                       chung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltend-
          § 22 Inkrafttreten der Verbandssatzung                       machung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
Die Verbandssatzung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung             und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
der Verbandsatzung und deren Genehmigung in Kraft.
                                                                       Das Regierungspräsidium Tübingen genehmigt die von den
          § 23 Schluss- und Übergangsbestimmungen                      Beteiligten am 29.07.2021 wirksam vereinbarte Verbandssat-
(1)   Bis zur Wahl des Verbandsvorsitzenden und des Stellver-          zung gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusam-
      treters nimmt der Bürgermeister der Stadt Veringenstadt          menarbeit (GKZ).
      die Aufgabe des Verbandsvorsitzenden wahr.
                                                                       Die Verbandssatzung wird von den Beteiligten in deren jewei-
(2)   Soweit die Satzung keine besonderen Vorschriften enthält,        ligen amtlichen Bekanntmachungsorgan öffentlich bekannt
      gelten im Übrigen das Gesetz über kommunale Zusam-               gemacht.
Seite 10    BURLADINGEN   09. September 2021/Nr. 36

           IN
09. September 2021/Nr. 36                                         BURLADINGEN                                               Seite 11

                                                           IN
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Burladingen-Hausen i.K.
Am Dienstag, dem 14. September 2021, findet um 20.00 Uhr                 c) Neubau einer Doppelgarage und einer
im Rathaus in Hausen eine öffentliche Sitzung des Ortschafts-               Überdachung Flurstück Nr. 863/2
rates statt. Die Einwohnerschaft ist zu dieser Sitzung herzlich     4.   Verschiedenes
eingeladen.
                                                                    Der Zutritt zum Sitzungssaal darf nur mit Mundschutz erfolgen,
Tagesordnung                                                        der nach Belegung des Sitzplatzes abgenommen werden kann.
1.   Mitteilungen
2.   Bürgerfragestunde
3.   Baugesuche                                                     Burladingen-Hausen i.K., den 1. September 2021
     a) Abbruch der Garage und Neubau einer Großraum-
        garage Flurstück Nr. 715/7                                  Erwin Staiger, Ortsvorsteher
     b) Neubau einer landw. Heutrocknungsanlage mit
        Heuabladeplatz/Heulagerplatz und Technikräumen
        Flurstücke Nr. 327/11 und 1693

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Burladingen-Killer
Am Mittwoch, 15.08.2021, findet um 20.00 Uhr eine öffentli-         4.   Bürgerfragestunde gem. § 33 Abs. 4 GemO
chen Sitzung des Ortschaftsrates Killer im Bürgerhaus statt.        5.   Verschiedenes
Hierzu lade ich die Bevölkerung herzlich ein.
                                                                    Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Tagesordnung
1.   Mitteilungen                                                   Killer, 05.09.2021
2.   Anregungen der Bürger
3.   Baugesuche                                                     Gerd Schäfer Ortsvorsteher

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Burladingen-Melchingen
Am Mittwoch, 15.09.2021, findet um 20:00 Uhr eine öffentliche       2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport,
Sitzung des Ortschaftsrates Melchingen in der Turn- und Fest-            Flst. 2996/13, Bero-Straße 11
halle statt.                                                        3.   Verschiedenes
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich     4.   Fragestunde für Einwohner gem. § 33 Abs. 4 GemO
eingeladen.                                                         Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Tagesordnung:                                                       Auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzvor-
1.   Mitteilungen                                                   schriften wird hingewiesen.
2.   Baugesuche:
2.1. Ausbau Dachgeschoss und Errichtung einer Dachgaube,
     Flst. 459/53, Im Heintal 13                                    Burladingen-Melchingen, den 1. September 2021
2.2. Neubau eines Carports und einer Stützmauer,
     Flst. 2996/15, Bero-Straße 15                                  Horst Lamparth, Stellvertr. Ortsvorsteher

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates von Burladingen-Starzeln
Am Montag, 13.09.2021, findet um 20.00 Uhr eine öffentliche         5.   Bürgerfragestunde
Sitzung des Ortschaftsrates Starzeln, im Rathaus, statt.
                                                                    Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung des
Tagesordnung                                                        Ortschaftsrates im Rathaus statt.
1.   Begrüßung
2.   Mitteilung                                                     Burladingen-Starzeln, den 1. September 2021
3.   Verschiedenes
4.   2 Baugesuche                                                   Berthold Krieg, Ortsvorsteher

   Beraten und Beschlossen

Aus dem Umlaufverfahren des Gemeinderats vom 29.07.2021

                                                              TOP 1
Der Gemeinderat beraumt eine Einwohnerversammlung nach § 20a Gemeindeordnung für die Ortschaft Killer, beschränkt auf die Ein-
wohner/innen von Killer, im Bürgerhaus in Killer, am 22.09.2021, um 19.00 Uhr, an. Anlass der Einwohnerversammlung: Erörterung des
Standpunkts der Einwohnerschaft zu den bereits im Ortschaftsrat thematisierten Flächenentwicklungsmöglichkeiten im
Gebiet/Gewann Hofstätt in Killer sowie die Information der Einwohner/innen zum aktuellen Ist-Zustand (planerisch) der Flächen.

                                                              TOP 2
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Einrichtung weiterer Verkaufssonntage für das Jahr 2021.
Seite 12                                                           BURLADINGEN                       09. September 2021/Nr. 36

                                                            IN
Aus der Sitzung des Ortschaftsrates Burladingen-Stetten u.H. am 28.06.2021

                                         TOP 1 – Mitteilungen/ Bekanntgaben
Herr Ortsvorsteher Locher gibt folgendes bekannt:

Corona VO: Die Corona Verordnung hat sich in den letzten Wochen grundsätzlich verändert. Die Hallenbenutzung für den Sport und
für private Feiern sei wieder möglich. Man müsse allerdings die wöchentlichen Änderungen berücksichtigen.

Geparkte Fahrzeuge: Die geparkten Fahrzeuge bei der Wendeplatte „Unter der Kapelle“ seien weitgehend entfernt worden.

Corona-Tests vor Gremiensitzungen: Die Corona-Tests vor den Sitzungen bleiben bis zu den Sommerferien bestehen.

                                                    TOP 2 – Baugesuche
Der Ortschaftsrat hat dem Baugesuch im Kielweg 40 zugestimmt.

                                 TOP 3 – Mittelanmeldungen Finanzhaushalt 2022
Vom   Ortschaftsrat wurde folgende Prioritätenliste beschlossen:
1.    WC – Dorfanger
2.    Imbisscontainer und Dorfmitte
3.    Erstellung Sanierungsplan Heizung Festhalle
4.    Ausbau Hinterburgstrasse
5.    Erweiterung Neubaugebiet
6.    Ausbau Kielweg
7.    Ausbau Laile
8.    Fußweg zur Schule
9.    Eigenkontrollverordnung Kanalsanierung
10.   Brücke Feuerwehrhaus

                                                   TOP 4 – Verschiedenes
Beschluss Bepflanzung Erdwall Eschle: Für die Bepflanzung wurde die Variante 2 beschlossen: 1 Baum pro Grundstück, Rest Hecken
mit Feldahorn und Spitzahorn

Platten auf dem Friedhof zwischen den Gräbern: Bei dem Vororttermin mit Herrn Burkhard vom Bauhof und dem Fronmeister konnte
keine befriedigende Lösung gefunden werden. Für die Reparatur, durch den Bauhof und den Fronmeister, fehlt die Zeit und das Per-
sonal. Für die Vergabe an eine Fremdfirma fehlen die finanziellen Mittel.
Bei den Rasengräbern wird der Rasen nochmals nachgesät.

Gemeinschaftsschuppen: Die Gemeinschaftsschuppen bleiben in städtischer Hand. Über eine Pachtpreiserhöhung wird der Gemein-
derat im Herbst entscheiden.

Wasserentnahme Brunnenfelsen: Ein neuer Vertrag ist in Vorbereitung.

                        TOP 5 – Fragestunde für Einwohner gem. § 33 Abs. 4 GemO
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   Stadtnachrichten

               Anträge der Vereine auf Zuschüsse der Stadt für das Jahr 2022
  Die Anträge der Vereine auf jährliche pauschale Zuschüsse der Stadt Burladingen für das nächste Jahr 2022 können wieder
  gestellt werden.
  Bitte beachten Sie, dass Anträge für 2022 bis spätestens 01. Oktober 2021 beim Hauptamt der Stadtverwaltung eingehen
  müssen. Später eingehende Anträge fürs Jahr 2022 werden danach nicht mehr bearbeitet. Die Auszahlung der Zuschüsse für
  2022 erfolgt dann im Juli 2022.
  Antragsformulare und weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter Stadtinformation – Vereine/Organisa-
  tionen/Vereinsförderung.
09. September 2021/Nr. 36                                        BURLADINGEN                                              Seite 13

                                                          IN

             verschenkts und tauschts
        BURLADINGEN                                                                                       TAUSCHEN
                                                                                                            ODER
                                                                                                        VERSCHENKEN
                                                                                                            STATT
                                                                                                         WEGWERFEN
      Unter dieser Rubrik können Sie ab jetzt kostenlos Beiträge für Gegenstände
      zum Tauschen oder Verschenken veröffentlichen. Alle Angebote finden Sie
      auch auf unserer Homepage www.burladingen.de unter der Rubrik
      „Bürgerservice - Burladingen verschenkts und tauschts“
      Melden Sie sich einfach unter der E-Mailadresse
      amtsblatt@burladingen.de oder telefonisch bei Frau Lindner unter
      07475/892-104 und re- und upcyceln Sie mit uns mit.

      Die Umwelt wird es Ihnen danken.

                                                                                               WARENTAUSCH
   AKTUELLE BEITRÄGE:
   zu verschenken:
   • 3eckigen kleinen Glastisch (Maße: 90 cm Länge x 55cm Breite x 44cm Höhe). (In Burladingen Kern.)
     0162-8347124
   • Eine Nudelmaschine, kaum benutzt; bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Nummer 07475/915549
   zum Tauschen:
   • einen Herkules HS 240 Hochdruckreiniger gegen eine gemischte Kiste Cola (Fanta, Spezi, usw.);
     bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Nummer 0163/1745303

  !                                                                                                                      !
             Wenn Ihre Sachen getauscht oder verschenkt sind, melden Sie sich bitte wieder bei uns,
                                    damit alle Beiträge immer aktuell sind.

                                                         Vielen Dank,
                                                     Ihre Stadtverwaltung

                                                         Öffnungszeiten der Erddeponie
                                                   „Unter Wengen“ und dem Grüngutlagerplatz
                                              Öffnungszeiten Erddeponie:
                  Montag, Mittwoch und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                              Samstag an geraden Kalenderwochen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                         Öffnungszeiten des Grüngutlagerplatzes:
                            Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                                           Samstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Fundtiere
In Burladingen-Hausen ist ein roter Kater zugelaufen. Er wurde     Sollten Sie ihre Katze/Kater vermissen, dann wenden Sie sich
ins Tierheim nach Tailfingen gebracht. Der Besitzer soll sich      bitte an das Tierheim Tailfingen, Tel: 07432/7533, an die Pfote-
dort bitte melden.                                                 nengel Zollernalb, Tel.: 0157/87193004 oder an das Ordnungs-
                                                                   amt, Stadt Burladingen, 07475/892-161.
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                                                                                        IN

                                                              Referat 92: Epidemiologie und Gesundheitsschutz

                                             Tagesbericht    COVID-19
                                                Tagesbericht COVID-19
                                                                         Referat 92: Epidemiologie und Gesundheitsschutz

                                                   Datenstand:   Dienstag, 07.09.2021, 16:00 Uhr
                                                         Datenstand: Dienstag, 07.09.2021, 16:00 Uhr

                                                     COVID-19-Kennwerte
                                                          COVID-19-Kennwerte Baden-Württemberg
                                                                             Baden-Württemberg
                                          Referat 92: Epidemiologie und Gesundheitsschutz
                               Bestätigte Fälle                                   7-Tage-Inzidenz°                         COVID-19-Fälle aktuell auf ITS°°°
                 Bestätigte Fälle
                              539.343 (+2.142*)                          7-Tage-Inzidenz
                                                                                  91,0  °                                       COVID-19-Fälle
                                                                                                                                     168 (- 4)         aktuell auf ITS°°°
               539.343 (+2.142*)Tagesbericht COVID-19
                             Verstorbene**                                    91,0
                                                                                 7-Tage                                                      168
                                                                                                                   Anteil COVID-19-Belegung an     (- 4)
                                                                                                                                               Gesamtzahl
                                      10.519 (+6*)
                                   Datenstand:                 Hospitalisierungsinzidenz
                                                Dienstag, 07.09.2021, 16:00 Uhr          °                              der betreibbaren ITS-Betten°°°
                 Verstorbene**                                7-Tage1,93                                              Anteil COVID-19-Belegung
                                                                                                                                    7,2 %                an Gesamtzahl
                  10.519 (+6*)COVID-19-Kennwerte
                                Genesene***         Hospitalisierungsinzidenz
                                                      Baden-Württemberg
                                                         Geschätzter 7-Tages-R-Wert
                                                                                    °                   der betreibbaren
                                                                                                    7-Tage-Inzidenz Impfserie ITS-Betten°°°
             Bestätigte Fälle           7-Tage-Inzidenz°
                              508.041 (+1.217*)                 1,93COVID-19-Fälle
                                                              am°° 07.09.2021      aktuell auf ITS°°°
                                                                                            abgeschlossen                7,2 % #
                                                                                                                 nicht abgeschlossen
            539.343 (+2.142*)                            91,0                    0,95 (0,88 - 1,02) 168 (- 4)
                                                                                                      17,6                    202,7
                  Genesene***
              Verstorbene**                     7-TageGeschätzterAnteil    COVID-19-Belegung an Gesamtzahl 7-Tage-Inzidenz Impfserie
                                                                       7-Tages-R-Wert
                                     7-Tage-Inzidenz pro 100.000  Einwohner – Anzahl betroffener  Land- und   Stadtkreise (N=44):
               508.041
               10.519 (+6*) (+1.217*) Hospitalisierungsinzidenz °
                                                               am°°       der betreibbaren ITS-Betten°°°
                                                                      07.09.2021                      abgeschlossen                 nicht abgeschlossen#
                                  ≤ 35           1,93 > 35 - ≤ 50          > 50 - ≤ 1007,2 %       > 100 - ≤ 150               > 150
              Genesene***          0                       1   0,95  (0,88 - 1,02)
                                                                                28
                                                                            7-Tage-Inzidenz  Impfserie 14 17,6                    1         202,7
                                        Geschätzter 7-Tages-R-Wert
            508.041 (+1.217*)
                          Abkürzungen: ITS: Intensivtherapiestation
                                               am°° 07.09.2021               abgeschlossen        nicht abgeschlossen #
                    7-Tage-Inzidenz
                          *Änderung gegenüberpro  100.000
                                               0,95
                                                dem (0,88    ** Einwohner
                                                          - 1,02)
                                                     Vortag;                    – 17,6
                                                                verstorben mit und Anzahl    betroffener
                                                                                   an COVID-19; *** Schätzwert;
                                                                                                          202,7
                                                                                                                Land- und Stadtkreise (N=44):
                 ≤ 35 °Kennwert
                7-Tage-Inzidenz      bezogen >
                                pro 100.000  auf35  - ≤–50
                                                 100.000
                                            Einwohner    Anzahl                    - ≤Stadtkreise
                                                         Einwohner in Baden-Württemberg;
                                                                             > 50und
                                                                betroffener Land-
                              Statistisches Landesamt Baden-Württemberg);
                                                                                        100
                                                                                         Bezugsgröße: Bevölkerungsstand
                                                                                                  (N=44):    > 100 - am ≤ 150
                                                                                                                          31. Dezember 2020 (Quelle:> 150

              ≤ 35   0                                  1
                                      > 35 - ≤ 50 bezieht alle >übermittelten
                              °°Die R-Schätzung                                               28
                                                                 50 - ≤ 100 Fälle mit Erkrankungsbeginn
                                                                                        > 100 - ≤ 150      bis 3 Tage>vor150        14                            1
                                                                                                                           dem aktuellen Datenstand (0:00 Uhr) mit ein
               0                           1 DIVI-Intensivregister
                              (RKI); °°°Quelle:                     28                       14                          1
   Abkürzungen:         ITS: Intensivtherapiestation
                              #Ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus; Bezugsgrößen siehe Erläuterung auf S.7
    Abkürzungen: ITS: Intensivtherapiestation
    *Änderung   gegenüber
   *Änderung gegenüber    dem  Vortag;
                              Im    dem ** verstorben
                                            Vortag;
                                 vorliegenden         mit
                                                      **und    an COVID-19;
                                                           verstorben
                                                 Tagesbericht  werden        ***
                                                                             mitSchätzwert;
                                                                                  undeinheitlich
                                                                        die landesweit  an COVID-19;
                                                                                                  erfassten ***
                                                                                                            und an Schätzwert;
                                                                                                                    das RKI übermittelten Daten zu PCR-bestätigten
                              COVID-19-Fällen
    °Kennwert bezogen auf 100.000    Einwohner indargestellt. Eine FAQ zur
                                                  Baden-Württemberg;       Berechnung
                                                                         Bezugsgröße:  der Inzidenzen finden
                                                                                      Bevölkerungsstand  am 31.Sie hier: https://www.gesundheitsamt-
                                                                                                                 Dezember   2020 (Quelle:
   °Kennwert        bezogen
    Statistisches Landesamt     auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg; Bezugsgröße: Bevölkerungsstand am 31. Dezember 2020
                              bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/faq-zu-lagebericht/
                            Baden-Württemberg);                                                                                                                              (Quelle:
   Statistisches        Landesamt
    °°Die R-Schätzung bezieht            Baden-Württemberg);
                                alle übermittelten Fälle mit Erkrankungsbeginn bis 3 Tage vor dem aktuellen Datenstand (0:00 Uhr) mit ein
    (RKI); °°°Quelle: DIVI-Intensivregister
   °°Die     R-Schätzung
    #Ungeimpfte,               bezieht
                   nicht vollständig        alle
                                     geimpfte     übermittelten
                                              COVID-19   Fälle und FälleFälle   mit Erkrankungsbeginn
                                                                         ohne Angaben                            bis 3siehe
                                                                                        zum Impfstatus; Bezugsgrößen     Tage   vor dem
                                                                                                                            Erläuterung      aktuellen Datenstand (0:00 Uhr) mit ein
                                                                                                                                        auf S.7
   (RKI);    °°°Quelle:
    Im vorliegenden           Beschreibung
                             DIVI-Intensivregister
                      Tagesbericht                der Lage
                                     werden die landesweit     in Baden-Württemberg
                                                            einheitlich erfassten und an das RKI übermittelten Daten zu PCR-bestätigten
   #COVID-19-Fällen dargestellt.
    Ungeimpfte, nicht
                                 Eine FAQ zur
                          Seitvollständig
                                 Anfang    JuliBerechnung
                                                ist
                                                 geimpfte
                                                          der Inzidenzen
                                                    ein Anstieg          finden Sie hier:
                                                                  der Fallzahlen
                                                              COVID-19       Fälle und
                                                                                          https://www.gesundheitsamt-
                                                                                     undder     7-Tage-Inzidenz
                                                                                            Fälle  ohne Angaben   zu beobachten.
                                                                                                                      zum Impfstatus; Bezugsgrößen siehe
                                                                                                                                             Erläuterung auf S.7
   bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/faq-zu-lagebericht/
  Im vorliegenden Tagesbericht werden die landesweit einheitlich erfassten und an das RKI übermittelten Daten zu PCR-bestätigten
                         Seit Beginn der Pandemie wurden bislang insgesamt 539.343 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt-
  COVID-19-Fällen dargestellt. Eine FAQ zur Berechnung der Inzidenzen finden Sie hier: https://www.gesundheitsamt-
 Beschreibung     der Lage inLandkreisen
                         bzw.
                 SARS-CoV-2                   berichtet, darunter 10.519 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit 91,0 pro 100.000
                                        Fälle im Zollernalbkreis
                               Baden-Württemberg
  bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/faq-zu-lagebericht/
                   Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit
 Seit Anfang Juli ist ein Anstieg der Fallzahlen und der 7-Tage-Inzidenz zu beobachten.
                     Janssen geimpft) beträgt 17,6 / 100.000 Einwohner, gegenüber 202,7 / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht
 Seit Beginn der9.938vollständig
                 Pandemie  wurden
                       Fälle     geimpfte  COVID-19539.343
                                  bislang insgesamt
                              insgesamt             Fälle undlaborbestätigte
                                                               Fälle ohne Angaben  zum Impfstatus
                                                                             COVID-19-Fälle aus allen(siehe
                                                                                    * Neuinfektionen       /Erläuterungen
                                                                                                       44 Stadt-          Seite 7).
                                                                                                             100.000 Einwohner
 bzw. Landkreisen
Beschreibung      berichtet,
                    der      darunter
                           Lage        10.519  Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit
                                                                                             den 91,0  pro 100.000
               479  Aktuell
                      Der Anteil derin  Baden-Württemberg
                               Infizierte
                                      Infizierten > 60 Jahre an allen Fällen innerhalb derinletzten
                                                                                                  letzten   7 Tagen
                                                                                                    7 Tage beträgt 8 %; der Anteil der Kinder
 Einwohner. Die9.304
                 7-Tage-Inzidenz
                        Genesene  für COVID-19
                                       * (0 - 19Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie*(zweimal
                                                                                           Davon   geimpft
                                                                                                   21 "mit" oderSARS-CoV-2
                                                                                                                 mit         verstorben
                       und  Jugendlichen          Jahre) 28 %. Seit Jahresbeginn (KW 01/2021)   wurden   253 COVID-19-Ausbrüche aus Schulen
Seit  Anfang
 Janssen         Juli
          geimpft)
                155   ist
                   beträgt ein
                           17,6 Anstieg    der     Fallzahlen
                                / 100.000 Einwohner,
                      Covid-19-Todesfälle              gegenüberund202,7der   7-Tage-Inzidenz
                                                                         / 100.000                   zu  beobachten.
                                                                                   Einwohner für Ungeimpfte,    nicht
                       mit insgesamt 1.122 SARS-CoV-2-Infektionen und 537 COVID-19-Ausbrüche aus KITAs mit insgesamt 3.822 SARS-
 vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus (siehe Erläuterungen     Seite 7).
                                                                                         Stand: 07.09.2021,        16,00 Uhr
                         CoV-2-Infektionen übermittelt.
 Der Anteil
Seit  Beginnder Infizierten
                  der Nach  > 60 Jahre an
                         Pandemie          allen Fällenbislang
                                         wurden         innerhalb insgesamt
                                                                  der letzten 7 Tage beträgt 8 %;
                                                                                  539.343         der Anteil der KinderCOVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt-
                                                                                               laborbestätigte
 und Jugendlichen (0 - 19      Daten
                           Jahre) 28 %.des
                                        SeitDIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de)
                                             Jahresbeginn (KW 01/2021)                          von Krankenhaus-Standorten
                                                                         wurden 253 COVID-19-Ausbrüche     aus Schulen        mit Intensivbetten
bzw.   Landkreisen
 mit insgesamt          zurberichtet,
                             Akutbehandlung darunter
                 1.122 SARS-CoV-2-Infektionen    sind  mit10.519
                                                  und 537            Todesfälle.
                                                            Datenstand    07.09.2021,
                                                           COVID-19-Ausbrüche         Die   7-Tage-Inzidenz
                                                                                        16 Uhr
                                                                                  aus KITAs mit  168 COVID-19-Fälle
                                                                                                insgesamt 3.822 SARS-beträgt   landesweit 91,0
                                                                                                                       in Baden-Württemberg    in pro 100.000
   Kostenlose Corona-Schnelltests DRK-Kreisverband
                        intensivmedizinischer              Zollernalb
                                                 Behandlung,             e.V. 78 (45,88 %) invasiv beatmet. Der Anteil an COVID-19 Fällen in
                                                               davon werden
Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit
 CoV-2-Infektionen   übermittelt.
   durch denintensivmedizinischer
                       DRK Ortsverband     Behandlung an Burladingen-Ringingen
                                                            der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 7,2 %.
 Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten
Janssen geimpft) beträgt 17,6 / 100.000 Einwohner, gegenüber 202,7 / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht
 zurLiebe
     Akutbehandlung    sind mit und
          Burladingerinnen       Datenstand 07.09.2021, 16 Uhr 168 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in
                                     Burladinger,
vollständig    geimpfte
 intensivmedizinischer       COVID-19
                       Behandlung,         Fälle 78
                                    davon werden  und   Fälle
                                                    (45,88     ohnebeatmet.
                                                           %) invasiv Angaben     zumanImpfstatus
                                                                            Der Anteil                 (siehe
                                                                                         COVID-19 Fällen in   Erläuterungen Seite 7).
    der DRK Ortsverein
 intensivmedizinischer    Burladingen-Ringingen
                       Behandlung angegenüber
                                    der Gesamtzahl führt auch weiterhin   Corona-Schnelltests    durch. Ab der kommenden Woche jedoch nicht
                        Änderungen            demder  betreibbaren
                                                   Stand           ITS-Betten
                                                         vom letzten  Bericht beträgt
                                                                              werden7,2 %. dargestellt.
                                                                                      blau                           1
Dermehr
     Anteil    der von
          freitags Infizierten
                       16.00 Uhr>– 60  Jahre
                                    17.00  Uhr, an   allenjetzt
                                                sondern     Fällen
                                                                jedeninnerhalb
                                                                       Freitag vonder  letzten
                                                                                   17.00        7 Tage
                                                                                         Uhr – 18.00 Uhrbeträgt
                                                                                                         im Foyer 8 %;Stadthalle
                                                                                                                  der   der Anteil   der Kinder
                                                                                                                                 Burladingen.
    Bitte beachten Sie die geänderte    Uhrzeit!
                             Haftungsausschluss und Einverständniserklärung
und Jugendlichen (0 - 19 Jahre) 28 %. Seit Jahresbeginn (KW 01/2021) wurden 253 COVID-19-Ausbrüche aus Schulen
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
mitÄnderungen
     insgesamt      1.122
               gegenüber   SARS-CoV-2-Infektionen
                         dem Stand vom letzten Bericht werdenund
                             Herr/ Frau Ihren
                                                                   537 COVID-19-Ausbrüche
                                                              blau dargestellt.
                                        …………………………………………………………………………………………………….
                                                                                               1    aus KITAs mit insgesamt 3.822 SARS-
    Bitte bringen Sie aber unbedingt           Personalausweis mit.
CoV-2-Infektionen übermittelt.
    Es besteht auch die Möglichkeit,
                          geboren am eine Bescheinigung über das Testergebnis zu erhalten. Entweder in Papierform oder digital auf die
                                        …………………………………………………………………………………………………..
    Corona-Warnapp.
Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten
   Ab der kommenden Woche erklärt
                              sindfolgendes:
                                     auch PCR-Tests möglich. Für den PCR-Test müssen wir Kosten in Höhe von 89,-– Euro berechnen.
zurEsAkutbehandlung      sind mit Datenstand 07.09.2021, 16 Uhr 168 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in
      ist nur Barzahlung möglich.
intensivmedizinischer Behandlung,           davon
                              1. Ich bin damit       werden 78
                                                 einverstanden, dass(45,88    %) invasiv
                                                                     nichtärztliche        beatmet.
                                                                                    Einsatzkräfte       Der
                                                                                                  des DRK    Anteil anZollernalb
                                                                                                          Kreisverband  COVID-19 Fällen in
                                   e.V. bei mir heute einen sog. Abstrich für Zwecke eines Schnelltests auf COVID-19 durchführen.
intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 7,2 %.
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