Mentoring-Programm "Mehr Frauen in Führungspositionen" - 2022/2023 (III)
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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................ 6 2 Personalentwicklungsinstrument Mentoring ............................................................. 8 3 Ausgangslage und Zielsetzung ................................................................................. 9 4 Interessenbekundung Mentee ................................................................................ 11 5 Interessenbekundung Mentorin und Mentor ............................................................ 12 6 Rahmenbedingungen ............................................................................................. 14 7 Auswahl und Bildung von Tandems ......................................................................... 15 8 Evaluation.............................................................................................................. 16 9 Voraussichtlicher Ablauf ........................................................................................ 17 Kick Off- Auswahl und Veranstaltung Bildung von Evaluation Interessen- Hospitationen Tandems Abschluss- bekundung Qualifizierung Vereinbarung veranstaltung von Zielen Zwischenbilanz Coaching 5
1 Einleitung Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) zeichnet ressort- übergreifend für die Fortbildung der Landesbediensteten verantwortlich und hat mit der Rahmenleitlinie PERMANENT – Personalmanagement für Thüringen – mo- derne Personalentwicklung mit Kabinettbeschluss vom 28. Februar 2017 fortge- schrieben. Die Rahmenleitlinie wurde 2019 evaluiert und vom Kabinett abermals bestätigt. Eine in der Rahmenleitlinie PERMANENT beschriebene Möglichkeit der Personalentwicklung ist Mentoring. Ein Mentoring-Programm für „Mehr Frauen in Führungspositionen“ – Warum? – werden Sie sich möglicherweise fragen. Frauen, das zeigen die Gleichstellungs- berichte, sind in höheren Positionen und Führungspositionen in der Landesver- waltung nach wie vor unterrepräsentiert. Diese Unterrepräsentanz gilt es zu beseitigen. Basierend auf Art. 3 Abs. 2 Grund- gesetz (GG) und Art. 2 Abs. 2 Thüringer Landesverfassung hat die Landesregie- rung als Ziel des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (ThürGleichG) fest- geschrieben, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern ist. Die Vorteile, die damit einhergehen, wenn Frauen und Männer ihre jeweiligen Ressourcen ausschöpfen und sich beruflich weiterentwickeln können, sind un- übersehbar sowohl für die jeweilige persönliche Entfaltung als auch für den Frei- staat Thüringen als Dienstherrn bzw. Arbeitgeber. Es steht bei einer gleichberech- tigten Teilhabe aller Geschlechter ein ungleich größeres Potenzial zur Verfügung, um die anstehenden komplexen Aufgaben und künftige Herausforderungen be- wältigen zu können. Mentoring ist ein bewährtes Instrument der Personal- und Führungskräfteentwick- lung und soll unter anderem zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten und zur Entwicklung von Führungskompetenzen beitragen. Das Mentoring-Programm „Mehr Frauen in Führungspositionen“ ist für einen Zeit- raum von etwa eineinhalb Jahren angelegt und besteht neben mehreren Qualifi- zierungsmodulen und individuellen Coachings aus Hospitationen, umrahmt von Netzwerkveranstaltungen. Bei den Hospitationen übernimmt eine beruflich erfahrene, in einer höheren Funktionsebene stehende Person als Mentorin bzw. Mentor die Aufgabe, die be- rufliche Entwicklung einer weiblichen Bediensteten als Mentee durch Beratung und Förderung anzuleiten und diese in ihrem Fortkommen zu unterstützen. 6
Mentorinnen bzw. Mentoren lassen dabei Mentees an den eigenen erworbenen Berufserfahrungen teilhaben. Die Themen Fortbildung, Work-Life-Balance, Ver- einbarkeit von Beruf und Privatleben, Persönlichkeitsentwicklung und Karriere- planung spielen eine wichtige Rolle. Das Mentoring-Programm „Mehr Frauen in Führungspositionen“ wird den obers- ten Landesbehörden bekannt gegeben, die dieses vorstellen, den Sinn und Zweck des Mentorings transparent machen, das Interesse von potenziellen Men- tees und Mentorinnen bzw. Mentoren wecken sowie für die notwendige Unter- stützung auf allen Hierarchieebenen werben. Das Programm soll gezielt im Rahmen der Personalentwicklung zur Förderung von Frauen eingesetzt werden. Die Gleichstellungsbeauftragten können von den je- weiligen Häusern beratend eingebunden werden. Der ersten beiden Durchgänge des Mentoring-Programms „Mehr Frauen in Füh- rungspositionen“ wurden in den Jahren 2017 und 2019 in der Federführung des TMIK begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Die durchgeführten Evaluationen der beiden Maßnahmen wurden zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesse- rung eingesetzt und bestätigen den Erfolg des Mentoring-Programms. Nun soll einer dritten Gruppe von Mentees die Möglichkeit der Teilnahme am Mentoring-Programm „Mehr Frauen in Führungspositionen“ im Rahmen der Per- sonalentwicklung in den Jahren 2022/2023 zuteilwerden. Um den künftigen potenziellen Mentees Mut zu machen, sich für das Programm zu bewerben, wurde sowohl den Mentees als auch den Mentorinnen bzw. Mento- ren des I. und II. Durchlaufs Gelegenheit gegeben, sich zu den gemachten Erfah- rungen zu äußern. Einige der Testimonials sind in die Broschüre aufgenommen worden. Das Fortbildungsreferat des TMIK freut sich auf Ihre Interessenbekundung sowohl als Mentee als auch als Mentoring bzw. Mentor. Es stehen 12 Plätze für Mentees zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie den einzelnen nachfolgenden Beschreibungen entnehmen. Ihr Fortbildungsreferat im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales 7
2 Personalentwicklungsinstrument Mentoring Ursprung Der Begriff "Mentoring" hat seinen Ursprung in der griechischen Mythologie. Odysseus bat seinen Freund Mentor, gelegentlich auch in Gestalt der Göttin Athene, sich während seiner Abwesenheit, um seinen Sohn Telemach zu kümmern und ihn auf seine künftige Rolle als König vorzubereiten. Hieraus abgeleitet versteht sich ein „Mentor“ als Lehrer, Erzieher, Vorbild und „väterlicher Freund“ – eine „Mentorin“ mithin als „müt- terliche Freundin“. Grundprinzip Mentoring beruht auf einer vertrauensvollen Beziehung (Tandem) zwischen einer erfahrenen Führungskraft (Mentorin bzw. Mentor) und einer potenziellen Nachwuchsführungskraft (Mentee). Der Erfahrungsaustausch steht dabei im Vordergrund. Die Mentorin bzw. der Mentor dient als Vorbild bei der Unterstützung der persön- lichen und beruflichen Entwicklung einer Mentee. Nachwuchsförderung In vielen Arbeitsfeldern von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Gesellschaft sind Mentoring-Programme bereits seit Jahren ein zielführendes Personalentwicklungsinstrument der Nachwuchsförderung, insbesondere für Frauen. Instrument „Mehr Mit dem Mentoring-Programm „Mehr Frauen in Führungspositio- Frauen in Führungs- nen“ soll Mentoring als Instrument der Personalentwicklung und positionen“ als Fördermaßnahme in der Landesverwaltung zum Einsatz kom- men. Dieses Programm zur Personalentwicklung soll die Qualifizie- rung von Frauen für Führungspositionen voranbringen und der Un- terrepräsentanz von Frauen in Führung entgegenwirken. Das Mentoring-Programm motiviert mich als Mentee unter professioneller Anleitung und durch persönliche Unterstützung mich selbst zu reflektieren, Potenziale zu erkennen und dadurch selbstbewusst eigene Ziele definieren zu können. Katja Kentner, Referentin im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (Mentee 2019/2020) 8
3 Ausgangslage und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Thüringer Laufbahn- Nach § 47 Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG) sind im Rah- gesetz men von Personalentwicklungskonzepten die Eignung, Befähi- gung und fachliche Leistung durch Personalführungs- und Perso- nalentwicklungsmaßnahmen zu erhalten und zu fördern. Als mög- liche Maßnahme ist in § 47 Abs. 2 Ziff. 8 ThürLaufbG Mentoring genannt. Mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) verpflich- Thüringer Gleich- tet sich der Freistaat Thüringen die tatsächliche Gleichstellung von stellungsgesetz Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Ziel der Förderung ist die Erhöhung des Anteils von Frauen oder Männern, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Eine Unterrepräsentanz im Sinne des ThürGleichG liegt vor, wenn der Frauen- oder Männeranteil jeweils unter 40 vom Hundert liegt. Diese Fördermaßnahme soll also dazu beitragen, dass in Füh- rungspositionen eine höhere Frauenquote erreicht wird. Koalitionsvertrag Der öffentliche Dienst soll als attraktiver Arbeitgeber zum Vorreiter einer modernen, an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Arbeitswelt werden. Dazu soll die bessere Vereinbarkeit von Fami- lie und Beruf sorgen. Es ist Ziel, den Anteil von Frauen in Füh- rungspositionen zu erhöhen. Ressortübergreifende In Umsetzung des ThürGleichG sind in der Rahmenleitlinie Personalentwicklung PERMANENT – Personalmanagement für Thüringen – die Sicherung und die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als übergeordnete Ziele für die Bereiche Personal- planung, Personalentwicklung sowie Personaleinsatz und -be- treuung genannt. 9
Das Mentoring-Programm bedeutet für mich als Mentee eine konsequente Fortsetzung meines beruflichen Weges, eine große Chance, mich beruflich weiterzuentwickeln und eine praxisnahe Vorbereitung auf berufliche Anforderungen und Führungs- aufgaben mit professioneller Unterstützung eines erfahrenen Mentors. Ute Bäro, Stellvertretende Referatsleiterin im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Mentee 2019/2020) Das Mentoring-Programm bedeutet für mich als Mentee eine große, vielleicht sogar einmalige Chance, die eigenen Zielstellungen, Bedürfnisse und Stärken unter professioneller Anleitung zu erkunden, das Selbstvertrauen zu stärken und nicht zuletzt interessante Menschen kennen zu lernen. Gudrun Hönig, Referentin im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (Mentee 2017/2018) Das Mentoring-Programm motiviert mich als Mentee, weil es mir Raum bietet, meine Führungsqualitäten auszubauen und es mir die Gelegenheit gibt, in Abstimmung mit meiner Mentorin, meine Möglichkeiten der dienstlichen Weiterentwicklung zu strukturieren und zu formulieren. Doris Baals, Stellvertretende Referatsleiterin im Ministerium für Inneres und Kommunales (Mentee 2019/2020) Das Mentoring-Programm soll weitergeführt werden, weil damit die mit dem Programm vermittelten Erfahrungen und Erkenntnisse über die Stärken von Frauen als Führungskräfte in der Landesverwaltung noch breiter etabliert werden. Anja Maruschky, komm. Referatsleiterin im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (Mentee 2019/2020) 10
4 Interessenbekundung Mentee Mentee Als Mentees können weibliche Bedienstete des höheren Dienstes der obersten Landesbehörden teilnehmen. Interessenbekundung Die Mentees bekunden ihr Interesse über ihre Ressorts im ress- ortübergreifenden Fortbildungsreferat des TMIK. Dem Bewer- bungsbogen (Formular) sind ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf beizufügen. Anforderungsprofil Die Mentees sollen folgende Anforderungen erfüllen: Statusamt der Besoldungsgruppe A 14 (Referentinnen) bis A 15 (Referentinnen und stellvertretende Referatsleite- rinnen) bzw. vergleichbar, mindestens 4-jährige Berufstätigkeit in der Verwaltung und Motivation für die Teilnahme am Mentoring-Programm. Vorteile Die Mentees lernen ihre eigenen Potenziale zu erkennen und entwi- ckeln diese weiter, werden unterstützt bei der Ermittlung ihrer beruflichen Ziele und erarbeiten mit Hilfe ihrer Mentorinnen bzw. Mentoren eine Strategie, wie diese Ziele erreicht werden können, bekommen durch ihre Mentorinnen bzw. Mentoren ggf. Kontakte zu Entscheidungsträgerinnen und Entschei- dungsträgern, die sie auf ihre Potenziale aufmerksam ma- chen können und schließen sich zu berufsfördernden Netzwerken zusam- men oder schließen sich bereits bestehenden Netzwerken an. Ziel Die Mentees werden auf die Übernahme einer zukünftigen Füh- rungsrolle vorbereitet. 11
5 Interessenbekundung Mentorin und Mentor Mentorinnen und Als Mentorinnen und Mentoren kommen Führungspersönlichkeiten Mentoren in Führungs- oder Leitungspositionen in Betracht. Interessenbekundung Die Mentorinnen und Mentoren erklären ihre Bereitschaft über ihre Ressorts dem ressortübergreifenden Fortbildungsreferat des TMIK. Anforderungsprofil Die Mentorinnen und Mentoren sollen folgende Anforderungen erfüllen: mindestens Statusamt der Besoldungsgruppe A 16 bzw. vergleichbar, mehrjährige Erfahrung in Führungs- oder höheren Positio- nen im öffentlichen Dienst, Motivation für die Teilnahme am Mentoring-Programm und Bereitschaft zur Weitergabe von Erfahrungswissen. Darüber hinaus sollen Mentorinnen und Mentoren großes Interesse an der Förderung der Chancengleichheit mitbringen und Interesse an Personalentwicklung haben, strategisch denken können und sozial kompetent und be- reit sein, Zeit und Engagement einzubringen. Vorteile Die Mentorinnen und Mentoren erwerben durch die Zusammenarbeit mit ihren Mentees neue Ideen und Denkansätze und reflektieren dadurch ihre bisherigen Positionen, entwickeln und trainieren ihre Coaching-Fähigkeiten und erhöhen dadurch die eigene Führungskompetenz. Aufgaben Die Mentorinnen und Mentoren bauen Vertrauen für eine Tandembeziehung auf, möchten Erfahrungswissen weitergeben und ermöglichen Hospitationen im eigenen Verantwortungsbereich, ebnen Wege, knüpfen Kontakte und führen in bestehende Netzwerke ein und geben Rat bei der Lösung fachlicher Probleme, zeigen Organisations- und Kommunikationszusammen- hänge einer Behörde auf und machen das Wirkungsfeld Verwaltung/Behörde transparenter, geben Hilfestellung bei Führungsfragen, ermöglichen ein vertrauensvolles Feedback und regen zur strategischen Kar- riereplanung an. 12
Das Mentoring-Programm bedeutet für mich als Mentor eine gute Möglichkeit, auf direktem Wege und in offener Atmosphäre Erfahrungswissen an an- gehende Führungskräfte weiterzugeben, aber auch eigenes Führungs- verhalten zu reflektieren und eingeübte Routinen zu hinterfragen. Mario Lerch, Referatsleiter im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (Mentor 2017/2018 und 2019/2020) Das Mentoring-Programm soll weitergeführt werden, weil es Frauen die Möglichkeit eröffnet, sich weiter zu entwickeln und dadurch das Selbstbewusstsein gestärkt wird, die Chance auf Übernahme einer Führungsposition zu nutzen. Heike Wenk, stellvertretende Abteilungsleiterin im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Mentorin 2019/2020) Das Mentoring-Programm bedeutet für mich als Mentorin meine Erfahrungen als Führungskraft an eine Kollegin weitergeben zu können, die noch am Anfang ihrer Entwicklung als Führungskraft steht. Die Unterstützung und Förderung einer jungen Kollegin ist mir wichtig. Das Mentoring-Programm soll weitergeführt werden, weil es ein Baustein für eine moderne Personalentwicklung ist. Außerdem haben Frauen weiterhin einen Nachholbedarf bei der Besetzung von Führungspositionen in obersten Landesbehörden. Nancy Klein, Referatsleiterin im Finanzministerium (Mentorin 2017/2018 und 2019/2020) Das Mentoring-Programm soll weitergeführt werden, weil die Möglichkeit zur Weitergabe von Kenntnissen und Erfahrungen eine gute Sache ist. Burkhard Kampmann, Referatsleiter im Ministerium für Inneres und Kommunales (Mentor 2017/2018 und 2019/2020) 13
6 Rahmenbedingungen Dauer Die Dauer des Mentoring-Programms ist auf etwa eineinhalb bis zwei Jahre festgelegt. Gruppengröße Die Maßnahme wird auf eine Gruppe von maximal 12 Mentees (12 Tandems) begrenzt. Zuständigkeit Die Steuerung und Koordinierung des Mentoring-Programms ob- liegt dem ressortübergreifenden Fortbildungsreferat des TMIK. In jedem Ressort wird eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprech- partner bestimmt. Begleitendes Pro- Ein begleitendes Programm unterstützt das Mentoring. Den Rah- gramm men bilden die die Einführungsveranstaltung bzw. Kick Off- Veranstaltung (N1) und die Abschlussveranstaltung (N3). Das begleitende Programm bietet sowohl für Mentees als auch für Mentorinnen und Mentoren attraktive Angebote. In einer gemein- samen ganztägigen Einführungsveranstaltung werden beide Sei- ten auf ihre Rollen vorbereitet (N1). Die Zwischenbilanz (N2) soll einen Überblick über die Aktivitäten in den Tandems geben und dem Austausch dienen. Das Pro- gramm wird mit der Abschlussveranstaltung (N3) beendet. Die Mentees werden bei der jeweiligen Mentorin bzw. dem jewei- ligen Mentor (H1, H2 und H3) hospitieren, erhalten Qualifizierun- gen in Führungsfragen in den Modulen Q1, Q2 und Q3. Individuel- le Coachings (C1) sollen helfen, Führungskompetenzen zu erwei- tern. Die Mentorinnen und Mentoren haben ebenfalls die Möglichkeit das Coaching-Angebot (C2) wahrzunehmen. Networking Netzwerkveranstaltungen (N1, N2 und N3) sollen den Austausch der Mentees und der Mentorinnen und Mentoren untereinander ermöglichen und ihre Vernetzung fördern. Sogenannte Lunchtalks können hierfür zusätzlich genutzt werden. Zertifikat Zum Abschluss werden für alle Mentees bzw. Mentorinnen und Mentoren Zertifikate erstellt. 14
7 Auswahl und Bildung von Tandems Auswahl Die Auswahl der Mentees erfolgt durch das TMIK in Zusammenar- beit mit den Ressorts anhand der eingereichten Interessenbe- kundungen mit Motivationsschreiben und Lebenslauf. Herkunft, Fachrichtung und Abschlussnoten sind dabei nicht ausschlagge- bend für die Auswahl. Die Perspektive in absehbarer Zeit eine Führungsrolle zu übernehmen, muss erkennbar sein. Tandem-Bildung Den Kern des Mentoring-Programms bildet die Beziehung zwi- schen Mentee und Mentorin bzw. Mentor, die zusammen ein er- folgversprechendes Tandem bilden. Mit den vorzulegenden Unter- lagen wird eine Reihe von Daten, die für den Prozess der Tandem- Bildung erforderlich sind, erhoben. Die Beteiligten erklären hierzu ihr Einverständnis. Das Zusammenstellen der Tandems erfolgt durch das ressort- übergreifende Fortbildungsreferat des TMIK, in dem in Matching- Gesprächen zum gegenseitigen Kennenlernen möglichst erfolg- reiche Tandems gebildet werden. Voraussetzung Die Mentee und ihre Mentorin bzw. ihr Mentor dürfen nicht in ei- ner hierarchischen Beziehung zueinander stehen. Es werden deshalb ausschließlich ressortübergreifende Tandems gebildet (Cross-Over). Jede Mentorin bzw. jeder Mentor betreut nur eine Mentee. Zusammenarbeit Die Beziehung im Tandem ist durch hohes gegenseitiges Vertrau- en gekennzeichnet. Vertraulichkeit ist eine Grundvoraussetzung für das Verhältnis zwischen Mentee und Mentorin bzw. Mentor. Zu Beginn der Tandembeziehung treffen die Mentee und die Men- torin bzw. der Mentor eine schriftliche Vereinbarung über die Ver- traulichkeit, die Ziele und Erwartungen. Die Tandems treffen sich in eigener Absprache in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Hospitationsphasen und darüber hinaus. Themen Die Themen der Zusammenarbeit im Tandem sind Führung, Kom- munikation am Arbeitsplatz, Austausch über das Arbeitsfeld öf- fentlicher Dienst, methodisches Know-how sowie die berufliche und persönliche Weiterentwicklung der Mentee. 15
8 Evaluation Instrumente Die Instrumente zur Evaluation der einzelnen Module und der Gesamtevaluation werden im TMIK entwickelt. Qualitätssicherung Die Hospitationen werden von den Tandems protokolliert und die Durchführung im ressortübergreifenden Fortbildungsreferat des TMIK überwacht. Die Qualifizierungsmodule Q1, Q2 und Q3 werden zur Qualitäts- sicherung und –verbesserung nach der Durchführung evaluiert. Evaluationsbogen Die Evaluationsbogen zur umfassenden Gesamtevaluation sind von den Mentees und Mentorinnen bzw. Mentoren nach der letz- ten Hospitation bzw. dem letzten Qualifizierungsmodul auszufül- len. Das Ergebnis wird zusammengefasst, bekannt gegeben und zur Weiterentwicklung kommender Mentoring-Programme „Mehr Frauen in Führungspositionen“ herangezogen. 16
9 Voraussichtlicher Ablauf bis IV. Quartal Vorjahr Interessenbekundung Auswahl und Bildung von Tandems I. + II. Quartal Vereinbarung von Zielen und Regeln II. Quartal N1 Kick Off – Veranstaltung III. Quartal H1 Hospitationen* Qualifizierungsmodul (2 Tage) September Q1 „Selbstmarketing – Eigene Sichtbarkeit erhöhen“ IV. Quartal H2 Hospitationen* Januar N2 Zwischenbilanz Qualifizierungsmodul (2 Tage) März Q2 „Persönlichkeitsentwicklung für Führungs- kräfte“ I.+II. Quartal H3 Hospitationen* Individuelles Coaching für Mentees (ver- II. Quartal C1 pflichtend) Individuelles Coaching für Mentorin bzw. II. Quartal C2 Mentor (auf Wunsch) Qualifizierungsmodul (2 Tage) September Q3 „Mich als Führungskraft weiter stärken“ IV. Quartal N3 Evaluation und Abschlussveranstaltung *) Während der Phasen H 1 – H 3 sind 6 bis 12 Hospitationstage zu absolvieren. 17
www.thueringen.de Herausgeber: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Referat 13 – Ressortübergreifende und -interne Fortbildung Steigerstraße 24 99096 Erfurt Telefon: 0361/57 3313 313 E-Mail: fortbildung@tmik.thueringen.de Titelfoto: Urs Estermann, Schweiz, www.freeminds.ch (mit freundlicher Genehmigung) Stand: 28.06.2021
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