MIETSPIEGEL 2021 LANDESHAUPTSTADT HANNOVER - Hannover.de
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Vorwort Liebe Hannoveranerinnen und Hannoveraner, mit wachsenden Bevölkerungszahlen steigen auch die Nachfrage an Wohnraum und der Druck auf den Wohnungs markt. Das Thema Wohnen ist daher seit einigen Jahren ein politischer Schwerpunkt von Landeshauptstadt und Region Hannover. Das kommunale Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover, das seit 2013 bereits mehr mals fortgeschrieben wurde, die hannoversche Wohnungsbauoffensive 2016 und zahlreiche Verbesserungen im Verwaltungsablauf zur Schaffung von Baurechten und bei den Baugenehmigungen haben die Neubauzahlen in der Stadt deutlich steigern können. Auch die Region Hannover setzt sich seit 2016 mit der WohnBauInitiative für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein. Diese Initiative soll insbesondere das Bauen im preiswerten und geförderten Segment stärken. Für diesen Zweck steht seit Juli 2021 ein überarbeitetes Wohnraumförderprogramm zur Verfügung, welches zusätzlich den geförderten Wohnungsbau in der Landeshauptstadt Hannover unterstützt. Dennoch ist in Hannover, wie in anderen Städten auch, weiter eine hohe Mietnachfrage zu verzeichnen. In einem dynamischen Markt wird ein aussagekräftiges und aktuelles Instrument benötigt, das die ortsübliche Mietpreishöhe rechtssicher abbildet. Wir freuen uns daher, Ihnen den sechsten qualifizierten Mietspiegel für die Landeshauptstadt Hannover vorlegen zu können. Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Mieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Die Daten bilden eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung und schaffen Transparenz für all diejenigen, die eine Wohnung suchen oder vermieten. Unser Dank gilt allen Mieterinnen und Mietern, Vermieterinnen und Vermietern, die freiwillig an der Mietspiegel befragung teilgenommen haben. Durch diese Unterstützung konnte auf 5.841 Mietdaten zurückgegriffen werden. Nur so war es möglich, diese repräsentative Mietpreisübersicht für das Stadtgebiet zu erstellen. Der vorliegende qualifizierte Mietspiegel wurde vom Rat der Stadt Hannover anerkannt. Wir sind davon überzeugt, dass er zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter beitragen wird. Belit Onay Hauke Jagau Oberbürgermeister Regionspräsident
Mietspiegel 2021 Inhaltsverzeichnis Hinweise zum Mietspiegel der Landeshauptstadt Hannover 4 1 Erstellung 4 2 Geltungsbereich 4 3 Zweck des Mietspiegels 4 4 Begriffsbestimmungen 5 4.1 Mietbegriff 5 4.2 Wohnwertmerkmale 5 4.2.1 Art 5 4.2.2 Wohnungsgröße 6 4.2.3 Beschaffenheit 6 4.2.4 Ausstattung 6 4.2.5 Wohnlage 7 5 Anwendung 8 5.1 Mietspiegel der Landeshauptstadt Hannover 2021 9 Anlage 1: Wohnlagenkarte der Landeshauptstadt Hannover nach Stadtbezirken 10 Anlage 2: Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Stand 1. Juli 2021) 11 Anlage 3: Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Niedersächsische Mieterschutzverordnung) (Stand 22. Dezember 2020) 14 Anlage 4: Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFlV) (Stand 25. November 2003) 14 Weitere Informationen und Ansprechpersonen 16
Hinweise zum Mietspiegel 2 Geltungsbereich der Landeshauptstadt Hannover Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle vermie teten Wohnungen im Stadtgebiet, ausgenommen ist 1 Erstellung folgender Wohnraum: Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel ge • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, mäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, • Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemein mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wurde sam und einvernehmlich neu erstellt. An dieser Kom und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung mission waren beteiligt: unterliegt, • Regionsverwaltung Hannover, Dezernat für Soziale • Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich oder Infrastruktur, Fachbereich Soziales teilgewerblich genutzten Räumen, • Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen • Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, und Stadtentwicklung • Wohnungen in Heimen und Anstalten, • die Städte Garbsen, Langenhagen und Springe als Vertreterinnen der weiteren regionsangehörigen • Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Ge Städte und Gemeinden brauch vermietet ist (Zeitmietvertrag maximal ein Jahr), • Deutscher Mieterbund Hannover • Wohnungen während der Laufzeit einer Staffel- • Haus- und Grundeigentum Hannover (§ 557a BGB) oder Indexmietvereinbarung (§ 557b • ArGeWo – Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunter BGB), nehmen in der Region Hannover • Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen • IVD Nord Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von mehr als drei Jahren, und zwar während der Dauer • Amtsgericht Hannover der Mietzinsvereinbarung, • ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH • möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen1 (als Mietspiegelerstellerin) • Wohnungen, deren Küche, Toilette oder Bad, wenn Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von vorhanden, von anderen Mietparteien mitbenutzt ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, Hamburg, werden. im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag 1. Januar 2021 bei Mieterinnen und Mietern sowie Ver mieterinnen und Vermietern durchgeführten, empiri schen Repräsentativerhebung. 3 Zweck des Mietspiegels Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Landes Der Mietspiegel stellt, neben der Benennung von drei hauptstadt Hannover zu diesem Zeitpunkt üblicherwei vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigen se gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen gutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank, vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung und Lage, die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558a BGB dar. Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertragspar i. S. von § 558d BGB und wurde vom Rat der Landes teien bei bestehenden Mietverhältnissen in einem fai hauptstadt Hannover anerkannt. ren Interessenausgleich über eine angemessene Miet höhe einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln Die in dieser Mietspiegelbroschüre zugrunde gelegten oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu Rechtsgrundlagen entsprechen dem Stand vom 1. Juli müssen. Sofern wie im vorliegenden Fall ein qualifi 2021. Ggf. später eintretende Änderungen der recht zierter Mietspiegel vorhanden ist, hat die Vermieterin lichen Rahmenbedingungen, welche die Anwendung bzw. der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen die des Mietspiegels betreffen, können nicht berücksichtigt ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel der Miete werden. Sie sind aber durch die Anwenderinnen und rin bzw. dem Mieter mitzuteilen, wenn der Mietspiegel Anwender des Mietspiegels zu beachten. Angaben zu diesem Wohnraum enthält. Hierbei reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne liegt. Diese Vor 1 Unter Möblierung/Teilmöblierung werden nicht Einbauküchen, Einbauschränke, Durchreichen u. Ä. verstanden. 4
Mietspiegel 2021 schrift gilt auch dann, wenn die Vermieterin bzw. der Mietzins für die Überlassung der Wohnung einschließ Vermieter sich auf ein anderes Begründungsmittel als lich etwaiger in ihm enthaltener Modernisierungs- und den Mietspiegel stützen will. Im Gerichtsverfahren hat Instandsetzungszuschläge, jedoch ohne Betriebs- und der qualifizierte Mietspiegel die Vermutung der Richtig Heizkosten. Bei diesen Nettokaltmieten ist grundsätzlich keit für sich. davon auszugehen, dass seitens der Mieterin bzw. des Mieters eine vertragliche Verpflichtung zur Durchfüh Die Vermieterin bzw. der Vermieter kann verlangen, rung der Schönheitsreparaturen besteht. dass die Mieterin bzw. der Mieter einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zustimmt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 4.2 Wohnwertmerkmale • Die Miete der Wohnung ist seit mindestens einem Jahr unverändert (ausgenommen Mieterhöhungen Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete einer Woh wegen Modernisierung oder höherer Betriebskosten), nung von den Merkmalen Art, Wohnungsgröße, Aus stattung, Beschaffenheit und Wohnlage ab. Von diesen • eine Mieterhöhung ist nach dem Mietvertrag nicht fünf sogenannten Wohnwertmerkmalen wurden vier ausgeschlossen, direkt in den Mietspiegel einbezogen: • der verlangte Mietzins hat sich innerhalb eines Zeit • Wohnungsgröße, raums von drei Jahren nicht um mehr als 15 %2 er höht (ausgenommen Mieterhöhungen wegen Moder • Ausstattung, nisierung oder höherer Betriebskosten). • Beschaffenheit, Der Mietspiegel gibt in jedem Mietspiegelfeld für die • Wohnlage. erhobenen Mietwerte den Mittelwert (das arithmeti sche Mittel) und eine Mietenspanne an, die sich aus den Dabei wird das Merkmal Beschaffenheit durch das Bau inneren vier Fünfteln der gemessenen Mietenverteilun alter des Gebäudes bzw. der Wohnung (bei nachträgli gen ergibt. D. h. es sind bei der Datenerhebung sowohl cher Errichtung einer Wohnung in einem bestehenden marktübliche Mieten unterhalb als auch oberhalb der Gebäude) abgebildet. Mietenspannen gefunden worden. Dieses kann gege Aus den drei Merkmalen Wohnungsgröße, Baualter benenfalls bei der Bewertung besonderer individueller und Wohnlage ergibt sich in der Mietspiegeltabelle Wohnungseigenschaften Berücksichtigung finden. das Feld, mit dem man eine bestimmte Wohnung ver Die Miete darf bei Neuvermietungen die ortsübliche gleichen und den in Frage kommenden Mittelwert und Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen die Mietenspanne ablesen kann. Über die Einordnung (§ 556d Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 1 der Nie der Wohnung innerhalb der Spanne entscheidet die dersächsischen Mieterschutzverordnung). Ausnahmen Anzahl der in dieser Broschüre aufgeführten Ausstat sind: tungsmerkmale. Dagegen wird das Kriterium „Art“ nur indirekt berücksichtigt. • die Vormiete der Vormieterin bzw. des Vormieters überstieg diese Grenze Wie die einzelne Wohnung im Mietspiegel einzuordnen ist, kann erst nach eingehender Prüfung und Anwen • die Wohnung wurde kürzlich modernisiert, dung der nachfolgenden Hinweise entschieden wer • die Wohnung wurde nach dem 1. Oktober 2014 erst den. mals genutzt und vermietet. Näheres hierzu ergibt sich aus den in Anlage 2 und 3 ab 4.2.1 Art gedruckten Gesetzestexten, vor allem aus §§ 556e und f Dieses Wohnwertmerkmal ist im Mietspiegel nicht BGB. direkt einbezogen. Mit der Art der Wohnung sind vor allem die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen im Gebäude gemeint. 4 Begriffsbestimmungen Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in 4.1 Mietbegriff Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigen Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen h andelt tumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für es sich um die monatliche Nettokaltmiete pro Quadrat Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungs meter Wohnfläche. Dies ist der im Rahmen des Miet anzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem vertrags bzw. der letzten Mieterhöhung veeinbarte Mietspiegel abgelesen werden. 2 Nach § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung gilt für die Landeshauptstadt Hannover eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. 5
4.2.2 Wohnungsgröße Grundsätzlich werden modernisierte Wohnungen in das Baualter der Ersterrichtung eingeordnet. Eine Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohn abweichende Einordnung kann im Einzelfall dann ge fläche in Quadratmetern. Zu ihrer genauen Berechnung rechtfertigt sein, wenn der durch eine mit wesent empfiehlt sich die Anwendung der Verordnung zur lichem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung Berechnung der Wohnfläche (vgl. Anlage 4). geschaffene Wohnwert dieses rechtfertigt. Als Wohnungsgröße ist für den Mietspiegel die Wohn fläche hinter der Wohnungstür ohne Zusatzräume 4.2.4 Ausstattung außerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder Boden Maßgeblich ist allein die Wohnungs- und Gebäudeaus raum, maßgebend. Balkone, Terrassen, Loggien und stattung, die durch die Vermieterin bzw. den Vermie Dachgärten können bis höchstens zur Hälfte ihrer Flä ter gestellt wurde. Von der Mieterin bzw. vom Mieter che bei der Ermittlung der Wohnungsgröße eingerech auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungsmerkmale net werden. bleiben unberücksichtigt. Im Mietspiegel werden die Wohnungen in vier Größen Die Ausstattung wird im Mietspiegel in zweierlei Weise klassen eingeteilt: berücksichtigt: • bis unter 45 m² Zum einen wird davon ausgegangen, dass die Wohnung • 45 bis unter 65 m² seitens der Vermieterin bzw. des Vermieters mit Bad, • 65 bis unter 85 m² WC und einer Heizung ausgestattet ist, die alle Wohn räume beheizt. Letzteres umfasst Fern-, Block-, Zentral- • 85 m² und mehr oder Etagenheizungen sowie Nachtspeicherheizungen, falls diese in allen Wohnräumen vorhanden sind. Die 4.2.3 Beschaffenheit Brennstoffversorgung muss dabei automatisch, also nicht von Hand, erfolgen. Für Wohnungen, bei denen Das Wohnwertmerkmal „Beschaffenheit“ bezieht sich diese Merkmale nicht vorhanden sind, können keine auf Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zustand des Werte aus dem Mietspiegel abgelesen werden. Gebäudes und der Wohnung. Es wird im Mietspiegel durch das Baualter wiedergegeben, weil die grund Zum anderen sind 20 Ausstattungsmerkmale mit sätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen unterschiedlichen Gewichtungen für die Einordnung wesentlich durch die während bestimmter Zeitperio einer Wohnung in den Mietspiegel relevant. Insgesamt den übliche Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich können 27 Punkte erreicht werden. für das Baualter ist die Bezugsfertigkeit der Wohnung. Dies gilt auch bei Wiederaufbau, Wiedererstellung, Die Gewichtung erfolgt in einem Punktesystem. Es Ausbau oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden. werden zwei Punkte für Ausstattungsmerkmale ver geben, die sich tendenziell stärker auf den Mietpreis Das Baualter soll dabei nicht schematisch berücksich auswirken können. Alle anderen Ausstattungsmerk tigt werden. Im Grenzbereich zwischen zwei Baualtern male erhalten einen Punkt. Die Ausstattungsmerkmale kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung höher oder und deren Gewichtung sind dabei wie folgt festgelegt: niedriger einzustufen. Im Mietspiegel für Hannover werden folgende Bau Punkte- altersklassen unterschieden: Ausstattungsmerkmal vergabe • bis 1918 Küche • 1919 - 1948 Komplett ausgestattete Küche mit Herd, Spüle, Kühlschrank, Arbeitsplatte sowie 2 • 1949 - 1960 Schränken • 1961 - 1967 Hochwertiges Küchengerät (z. B. Glas • 1968 - 1977 keramik- (etwa „Ceran“) oder Induk tionskochfeld, Einbaukühlschrank, Ge 1 • 1978 - 1994 schirrspülmaschine, Gefrierschrank oder • 1995 - 2009 -truhe, Mikrowellenherd) • 2010 - 2020 Warmwasserversorgung 1 Keramische Bodenfliesen oder gleich 1 wertiger Bodenbelag 6
Mietspiegel 2021 Bad Die Energieverbrauchswerte können aus dem Ener gie verbrauchsausweis für das Gebäude entnommen Zusätzliches separates WC (Gäste-WC) 2 werden. Wenn der Verbrauchskennwert nur ohne Separate Dusche zur vorhandenen Bade Warmwasserbereitung vorliegt, sind vor der Vergabe 1 wanne der Ausstattungspunkte pauschal 20 kWh/(m²·a) hin zuzurechnen. Neuwertige bzw. moderne Badausstat 1 tung Die Summe der vorhandenen Ausstattungspunkte aus der Liste entscheidet darüber, in welchen Bereich der Keramische Bodenfliesen oder gleich 1 Mietenspanne innerhalb eines Mietspiegelfeldes eine wertiger Bodenbelag konkrete Wohnung einzuordnen ist. Dabei gelten fol Versorgungs- und Entsorgungsleitungen gende Regeln: überwiegend nicht freiliegend (die Zu • 0 bis 9 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord leitungen, die sich direkt am WC, dem 1 nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Waschbecken oder der Heizung befinden, Spannenunterwert und Mittelwert sind damit nicht gemeint) • 10 bis 12 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord Fußbodenheizung 2 nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Bad mit Fenster 2 Spannenunterwert und Mittelwert Wohnung allgemein • 13 bis 15 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Parkett oder aufgearbeiteter/neuer Die 2 Mittelwert und Spannenoberwert lenboden in mindestens einem Raum • 16 bis 27 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord Isolierverglasung 1 nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Gegensprechanlage mit Türöffner 1 Mittelwert und Spannenoberwert Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatel 1 Innerhalb der sich nach dieser Einordnung einer kon litenanlage kreten Wohnung in das Tabellenraster des Mietspie Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten gels dann noch ergebenden restlichen Mietenspanne (Mindesttiefe 1 m, keine bauliche Beein 2 können weitere, noch nicht berücksichtigte Ausstat trächtigung) tungsmerkmale der Wohnung und/oder des Gebäudes – ebenso wie ihr Fehlen – berücksichtigt werden. Gartennutzung (nur dem jeweiligen Mie ter zugängliche und zur Verfügung ste 1 hende Grünfläche) 4.2.5 Wohnlage Aufzug im Haus 1 Die Wohnlage spiegelt die Lagequalität des Wohnum felds der jeweiligen Wohnung wider. Sie wurde unter Abschließbarer Fahrradabstellraum inner 1 Beteiligung der Mietspiegelkommission für das gesamte halb oder außerhalb des Gebäudes Stadtgebiet nach wissenschaftlichen Grundlagen er Energetik mittelt und unterscheidet zwischen zwei Wohnlagen – „normaler“ und „guter“ Lage. Wohnungen in Gebäuden mit einem Energieverbrauchswert inkl. Warmwas Ausschlaggebend für die Einstufung eines Gebiets in serbereitung von eine Wohnlage sind die Faktoren: – 130 kWh/(m²·a) oder besser in bis 1960 errichteten Gebäuden • Bauweise, Bauform und Baudichte – 120 kWh/(m²·a) oder besser in zwi • Wohnumfeldstatus schen 1961 und 1977 errichteten Ge 2 bäuden • Infrastrukturausstattung – 90 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen • Zentralität 1978 und 1994 errichteten Gebäuden – 70 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen • Beeinträchtigung durch Lärm und/oder Geruch 1995 und 2014 errichteten Gebäuden – 55 kWh/(m²·a) oder besser in ab 2015 Die Wohnlage eines Wohngebäudes ist für Mietspiegel errichteten Gebäuden zwecke im Regelfall anhand der Wohnlagenkarte (Anlage 1) bzw. des detaillierten Straßenverzeichnisses Gesamtpunktzahl (Ausstattungspunkte) 27 7
(im Internet erhältlich unter www.mietspiegel-region- Die Wohnung ist folgendermaßen ausgestattet: hannover.de) festzustellen und bei der Einstufung in • Warmwasserversorgung in der Küche nerhalb der Mietspiegeltabelle anzuwenden. Die Diffe renzierung in der Wohnlagenkarte erfolgt grundsätzlich • Keramische Bodenfliesen oder gleichwertiger Bo auf der Ebene der statistischen Bezirke von Hannover. denbelag im Bad In einigen Fällen war allerdings eine Differenzierung • Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Bad von Teilgebieten innerhalb der statistischen Bezirke in überwiegend nicht freiliegend normale und gute Lage notwendig. Hierbei handelt es sich nicht um eine eigene Wohnlagenkategorie (Anla • Bad mit Fenster ge 1: Wohnlagenkarte der Landeshauptstadt Hannover • Isolierverglasung nach Stadtbezirken). In diesen Fällen ist eine genaue Prüfung der Wohnlageneinstufung gemäß des detail • Gegensprechanlage mit Türöffner lierten Straßenverzeichnisses durchzuführen. • Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatellitenanlage Lageunterschiede innerhalb einer Wohnlage können • Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten (Mindest im Einzelfall eine abweichende Miethöhe rechtfertigen. tiefe 1 m, keine bauliche Beeinträchtigung) Diese Unterschiede können innerhalb der Mietenspan • Aufzug im Haus ne zusätzlich zu den Ausstattungsmerkmalen (s. 4.2.4) berücksichtigt werden. • Abschließbarer Fahrradabstellraum innerhalb oder außerhalb des Gebäudes • Die Wohnung hat einen Energieverbrauchswert inkl. 5 Anwendung Warmwasserbereitung von 120 kWh/m²a oder bes ser in zwischen 1961 und 1977 errichteten Gebäuden. Der Mietspiegel wird durch die drei Wohnwertmerk male Größe, Baualter und Lage der Wohnung gebildet. Damit hat die Wohnung 14 Ausstattungspunkte und ist Um das für eine bestimmte Wohnung in Betracht kom in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert mende Mietspiegelfeld zu finden, ist folgendermaßen und Spannenoberwert einzuordnen. Die Differenz zwi vorzugehen: schen Mittelwert und Spannenoberwert beträgt im Feld D2 1,36 €/m². Somit liegt die ortsübliche Vergleichs 1. Feststellen der Wohnungsgröße (Diese Angabe kann miete für die Beispielwohnung in der Mietenspanne man aus den Mietvertragsunterlagen oder der Be zwischen 6,83 €/m² und 7,51 €/m². triebskostenabrechnung entnehmen.) 2. Feststellen des Baualters Berechnungsbeispiel Feld D2: 3. Feststellen der Wohnlage anhand der Wohnlagenkar normale Wohnlage, Baualtersklasse 1961 bis 1967 te (s. Anlage 1; ein detailliertes Straßenverzeichnis (Spalte D), Wohnungsgröße 45 m² bis unter 65 m² ist im Internet unter www.mietspiegel-region-han (Zeile 2) nover.de erhältlich) Spannenunterwert1: 5,98 €, Mittelwert2: 6,83 €, Span Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße, nenoberwert3: 8,19 € Baualter und Wohnlage ergibt sich das entsprechende Tabellenfeld des Mietspiegels, aus dem man Mittelwert Anzahl Ausstattungsmerkmale und Mietpreisspanne ablesen kann. 0 bis 9 10 bis 12 13 bis 15* 16 bis 27 Abschließend ist die Wohnung innerhalb der Mieten Vergleichsmiete pro m2 spanne anhand der Anzahl der vorhandenen weiteren 5,98 € 6,41 € 6,83 € 7,51 € 8,19 € Wohnungsausstattungen nach dem in Abschnitt 4.2.4 dargestellten Regelwerk einzuordnen. Spannen- Mittelwert2 Spannen- unterwert1 oberwert3 Dazu ein Beispiel: * Bei 14 Ausstattungsmerkmalen liegt die ortsübliche Eine Wohnung wurde 1965 errichtet und ist 58 m² Vergleichsmiete zwischen 6,83 €/m² und 7,51 €/m² groß und liegt in normaler Wohnlage. Damit gehört sie in das Mietspiegelfeld D2 (Baualtersklasse 1961 bis 1967, Wohnungsgröße 45 m² bis unter 65 m², normale Wohnlage). Der Mittelwert in Feld D2 beträgt 6,83 €/m² Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt zwi schen 5,98 bis 8,19 €/m². 8
Mietspiegel 2021 5.1 Mietspiegel der Landeshauptstadt Hannover 2021 (Angaben in Euro) 1919 bis 1949 bis 1961 bis 1968 bis 1978 bis 1995 bis 2010 bis Baualtersklasse bis 1918 1948 1960 1967 1977 1994 2009 2020 Wohnungsgröße A B C D E F G H 6,80 7,82 7,32 7,46 8,28 7,45 13,07 Unter 45 m² 1 5,60 - 8,34 6,03 - 9,76 6,34 - 9,20 6,19 - 9,25 6,50 - 10,74 6,56 - 8,16 10,80 - 15,00 45 m² bis 2 6,72 7,04 7,19 6,83 7,15 7,37 7,97 9,88 unter 65 m² 4,73 - 9,01 5,44 - 8,50 5,76 - 9,33 5,98 - 8,19 5,94 - 9,00 6,43 - 8,59 6,70 - 9,50 9,40 - 10,30 Wohnlage normale 65 m² bis 7,17 7,03 7,02 7,09 6,65 7,36 7,74 10,47 3 unter 85 m² 5,67 - 9,20 5,71 - 8,50 5,64 - 8,78 5,80 - 9,10 5,52 - 8,19 6,50 - 8,33 6,68 - 9,50 9,49 - 12,42 85 m² und 7,61 7,43 7,02 6,70 6,88 7,54 8,83 10,50 4 mehr 5,68 - 9,71 5,89 - 9,80 5,58 - 9,13 5,99 - 7,90 5,66 - 8,01 6,30 - 9,06 6,75 - 10,38 9,28 - 12,45 9,07 9,47 8,42 9,33 10,10 8,70 Unter 45 m² 5 7,39 - 11,26 6,16 - 12,73 6,91 - 10,63 7,92 - 11,43 8,40 - 12,22 6,88 - 10,81 45 m² bis 6 7,83 7,88 7,56 8,18 8,18 8,28 9,00 11,37 unter 65 m² 6,50 - 9,25 6,34 - 9,53 6,24 - 9,29 6,76 - 10,00 6,25 - 9,37 7,05 - 10,00 7,80 - 9,99 10,71 - 12,08 Wohnlage gute 65 m² bis 7,89 7,07 7,59 8,30 8,57 8,59 9,20 11,07 7 unter 85 m² 6,18 - 9,80 5,80 - 8,59 6,17 - 9,50 6,31 - 10,20 6,83 - 10,14 6,65 - 10,99 7,27 - 10,58 9,03 - 13,61 85 m² und 7,79 7,38 7,67 8,28 7,84 9,21 9,83 12,02 8 mehr 5,93 - 10,09 5,81 - 9,50 5,95 - 9,76 6,83 - 10,00 6,69 - 8,92 6,87 - 10,55 7,77 - 12,79 10,16 - 14,19 Legende: 1. Zeile: Arithmetisches Mittel 2: Zeile: Unter- und Oberwert der 4/5-Spanne rau hinterlegte Felder haben aufgrund einer geringen Anzahl von Mietwerten nur eine bedingte Aussagekraft G (10 bis 29 Mietwerte). In Leerfeldern konnte keine ausreichende Anzahl von Mietwerten erhoben werden (weniger als 10 Fälle). Die Wohnlagenkarte der Landeshauptstadt Hannover differenziert nach zwei Wohnlagen (siehe Anlage 1). Bei der Kategorie normale/gute Wohnlage handelt es sich nicht um eine weitere Wohnlagenstufe. Vielmehr erfolgte in diesen statistischen Bezirken eine differenzierte Einstufung von Teilgebieten in die normale oder gute Wohnlage. In diesen Fällen ist eine genaue Prüfung der Wohnlageneinstufung gemäß des detaillierten Straßenverzeichnisses durchzuführen (im Internet unter www. mietspiegel-region-hannover.de). 9
Anlage 1: Wohnlagenkarte der Landeshauptstadt Hannover nach Stadtbezirken Hinweis: Die Karte soll lediglich eine erste Orientierung über die Wohnlagenzuordnung geben. Eine genaue Einordnung des Wohnhauses in die zutreffende Wohnlage ermitteln Sie bitte über www.mietspiegel-region-hannover.de. 10
Mietspiegel 2021 Anlage 2 (2) Hat der Vermieter in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungs Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) maßnahmen im Sinne des § 555b durchgeführt, so (Stand 01. Juli 2021) darf die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete um den Betrag überschritten werden, der sich bei ei § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; ner Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 bis 3a und Verordnungsermächtigung § 559a Absatz 1 bis 4 ergäbe. Bei der Berechnung nach Satz 1 ist von der ortsüblichen Vergleichsmiete (1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlos (§ 558 Absatz 2) auszugehen, die bei Beginn des sen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Ab Mietverhältnisses ohne Berücksichtigung der Moder satz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten nisierung anzusetzen wäre. Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichs § 556f Ausnahmen miete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen. § 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und ver (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Ge mietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzu biete mit angespannten Wohnungsmärkten durch wenden auf die erste Vermietung nach umfassender Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchs Modernisierung. tens fünf Jahren zu bestimmen. Gebiete mit ange spannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die § 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Miet wohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der (1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften Gemeinde zu angemessenen Bedingungen beson dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist ders gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe Fall sein, wenn bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem 1. die Mieten deutlich stärker steigen als im bundes Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschrif weiten Durchschnitt, ten über die Herausgabe einer ungerechtfertigten 2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte Bereicherung herauszugeben. Die §§ 814 und 817 den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt, Satz 2 sind nicht anzuwenden. 3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch 1a) Soweit die Zulässigkeit der Miete auf § 556e oder Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum § 556f beruht, ist der Vermieter verpflichtet, dem geschaffen wird, oder Mieter vor dessen Abgabe der Vertragserklärung über Folgendes unaufgefordert Auskunft zu erteilen: 4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. 1. im Fall des § 556e Absatz 1 darüber, wie hoch die Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 muss spätestens mit Vormiete war, Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Sie muss begründet werden. Aus der Begründung muss sich 2. im Fall des § 556e Absatz 2 darüber, dass in den ergeben, auf Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit ei letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses nem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, Ferner muss sich aus der Begründung ergeben, welche 3. im Fall des § 556f Satz 1 darüber, dass die Wohnung Maßnahmen die Landesregierung in dem nach Satz 1 nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und durch die Rechtsverordnung jeweils bestimmten Gebiet vermietet wurde, und Zeitraum ergreifen wird, um Abhilfe zu schaffen. 4. im Fall des § 556f Satz 2 darüber, dass es sich um § 556e Berücksichtigung der Vormiete oder die erste Vermietung nach umfassender Moderni einer durchgeführten Modernisierung sierung handelt. Soweit der Vermieter die Auskunft nicht erteilt hat, kann (1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schul er sich nicht auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige dete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 Miete berufen. Hat der Vermieter die Auskunft nicht zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe erteilt und hat er diese in der vorgeschriebenen Form der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung nachgeholt, kann er sich erst zwei Jahre nach Nachho der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminde lung der Auskunft auf eine nach § 556e oder § 556f zu rungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem lässige Miete berufen. Hat der Vermieter die Auskunft vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt, so kann er Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart wor sich auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete den sind. 11
erst dann berufen, wenn er die Auskunft in der vorge (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus schriebenen Form nachgeholt hat. den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum ver (2) Der Mieter kann von dem Vermieter eine nach den gleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit §§ 556d und 556e nicht geschuldete Miete nur zu und Lage einschließlich der energetischen Ausstat rückverlangen, wenn er einen Verstoß gegen die tung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jah Vorschriften dieses Unterkapitels gerügt hat. Hat ren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 der Vermieter eine Auskunft nach Absatz 1a Satz 1 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen erteilt, so muss die Rüge sich auf diese Auskunft ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz beziehen. Rügt der Mieter den Verstoß mehr als oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder festgelegt worden ist. war das Mietverhältnis bei Zugang der Rüge bereits beendet, kann er nur die nach Zugang der Rüge fäl (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete in lig gewordene Miete zurückverlangen. nerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 (3) Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters ver vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Pro pflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu zentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn erteilen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Miete nach den Vorschriften dieses Unterkapitels Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen maßgeblich sind, soweit diese Tatsachen nicht all in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde gemein zugänglich sind und der Vermieter hierüber besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz unschwer Auskunft geben kann. Für die Auskunft 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden er über Modernisierungsmaßnahmen (§ 556e Absatz mächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für 2) gilt § 559b Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu be (4) Sämtliche Erklärungen nach den Absätzen 1a bis 3 stimmen. bedürfen der Textform. (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht, 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Aus § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz gleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Woh (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien nungswesen wegen des Wegfalls der öffent eine Erhöhung der Miete vereinbaren. lichen Bindung erloschen ist und (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Ver 2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu tragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als entrichtenden Ausgleichszahlung nicht über Indexmiete nach § 557b vereinbaren. steigt. (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren Umständen ergibt. Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung ei (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein ner Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des barung ist unwirksam. Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu er gangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Wegfalls der Mietbindung erloschen ist. Vergleichsmiete (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhö Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle hung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmie des § 559a Abs. 1 mit 8 Prozent des Zuschusses. te verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann barung ist unwirksam frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt. 12
Mietspiegel 2021 § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung § 558c Mietspiegel (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübli Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. che Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genom mieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder an men werden auf erkannt worden ist. 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d), (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e), oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Ge meinden erstellt werden. 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachver (3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der ständigen, Marktentwicklung angepasst werden. 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleich (4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür bare Wohnungen; hierbei genügt die Benen ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertret nung von drei Wohnungen. baren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten (5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vor in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben schriften über den näheren Inhalt und das Verfahren auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 stützt. erlassen. (4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte § 558d Qualifizierter Mietspiegel Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeit punkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch erstellt und von der Gemeinde oder von Interessen ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspiegel vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde worden ist. verwendet werden. (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei barung ist unwirksam. kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel be Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungs zeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete verlangens. wiedergeben. (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zu gang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss nach Mieterhöhung innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden. (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausge oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf gangen, das den Anforderungen des § 558a nicht des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlan zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kün gens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem digt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu. (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein barung ist unwirksam. barung ist unwirksam. 13
Anlage 3 §3 Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs In den Gebieten bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften 1. der Landeshauptstadt Hannover, (Niedersächsische Mieterschutzverordnung) (Stand 22. Dezember 2020) 2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg, 3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in Aufgrund des § 556d Abs. 2 Satz 1, des § 558 Abs. 3 der Nordheide, Göttingen, Laatzen, Langenhagen, Satz 3 und des § 577a Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück und Gesetzbuchs in der Fassung vom 2. Januar 2002 (BGBl. Wolfsburg, I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. 4. der Inselgemeinde Juist, I S. 2392), wird verordnet: 5. des Nordseebades Wangerooge und 6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog §1 beträgt die Frist nach § 577a Abs. 1 und 1a BGB fünf Jahre. (1) Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 556d Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Bürger lichen Gesetzbuchs (BGB) sind die Gebiete §4 1. der Landeshauptstadt Hannover, (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft 2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg, und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 1 und 2 mit 3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. der Nordheide, Göttingen, Laatzen, Langenha gen, Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osna (2) Die Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom brück und Wolfsburg, 8. November 2016 (Nds. GVBl. S. 252) tritt mit Ab lauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. 4. der Inselgemeinde Juist, 5. des Nordseebades Wangerooge und 6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spie keroog. (2) Die Begründung nach § 556d Abs. 2 Sätze 5 bis 7 Anlage 4 BGB ergibt sich aus der Anlage. Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand 25. November 2003) §2 § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche Gebiete, in denen die Kappungsgrenze abweichend von § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB 15 Prozent beträgt, sind die (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Gebiete Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. 1. der Landeshauptstadt Hannover, (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg, zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzu der Nordheide, Göttingen, Laatzen, Langenhagen, rechnen. Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück und Wolfsburg, § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen 4. der Inselgemeinde Juist, 5. des Nordseebades Wangerooge und (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grund flächen der Räume, die ausschließlich zu dieser 6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog. Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohn 14
Mietspiegel 2021 heims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch Betracht die Grundflächen von die Bewohner bestimmt sind. 1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadrat nach allen Seiten geschlossenen Räumen so meter beträgt, wie 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, Treppenabsätze, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem 3. Türnischen und Wohnheim gehören. 4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen fol bis zum Fußboden herunterreichen oder bis gender Räume: zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter 1. Zubehörräume, insbesondere: oder weniger tief sind. a. Kellerräume, (4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig ge stellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeich b. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der nung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund Wohnung, einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese c. Waschküchen, 1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmi d. Bodenräume, gungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder ge e. Trockenräume, fertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches f. Heizungsräume und Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und g. Garagen, 2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermögli Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder chen. genügen, sowie Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt 3. Geschäftsräume. worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer § 3 Ermittlung der Grundfläche berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln. (1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwi schen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der § 4 Anrechnung der Grundflächen Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszuge hen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der Die Grundflächen bauliche Abschluss zu Grunde zu legen. 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe (2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich von mindestens zwei Metern sind vollständig, einzubeziehen die Grundflächen von 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe 1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und von mindestens einem Meter und weniger als zwei Fensterumrahmungen, Metern sind zur Hälfte, 2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen 3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Räumen sind zur Hälfte, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen, 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch 4. freiliegenden Installationen, zur Hälfte 5. Einbaumöbeln und anzurechnen. 6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern. 15
Weitere Informationen und Ansprechpersonen Landeshauptstadt Hannover Bürgerservice Bauen: Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover E-Mail: Buergerservice-bauen@hannover-stadt.de Telefonnummer: 05 11/1 68-4 16 50 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr Fr. 8:00 - 13:00 Uhr Weiterhin beraten auch die jeweiligen Vertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– IMPRESSUM Herausgeber Region Hannover Fachbereich Soziales Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover In Kooperation mit der Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung und der Mietspiegelkommission Fotos Seite 2: links: LHH, Sascha Wolters / rechts: Region Hannover, Claus Kirsch Druck Region Hannover, Team Medienservice
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