MILIZ - EINE JOB-CHANCE REGIERUNGSPROGRAMM WEHRRECHTSÄNDERUNGEN WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
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MILIZ Juni 2/2020 Information für Angehörige der Einsatzorganisation des Bundesheeres EINE JOB-CHANCE REGIERUNGSPROGRAMM Foto: Jennifer Facol, BMLV WEHRRECHTSÄNDERUNGEN WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION AUSKUNFTSPFLICHT FBM HGS HGS FBM FBM Organigramm Organigramm Organigramm Zentralstelle Zentralstelle Stand: 25. März 2020 Zentralstelle Stand: 25. März 2020 Stand: 25. März 2020 Eine Auskunftspflicht besteht gemäß Art. LV 2020 HGS SI LV 2020 20, Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgeset- Präsidiale, Personal, Recht LV 2020 KBM&GS KBM&GS zes und dem Auskunftspflichtgesetz. *) SI KBM&GS BürPBHK Grp Grp Grp Grp SI Präsidiale, GStb Präs RechtLeg PersErg BstgU S I Recht GStb Im BMLV wurde dazu die Durchführungs- Präsidiale, Personal, Personal, Recht Präsidiale, GStb Präs Recht PersA PersFü Personal, Recht DiszBW ELeg PersB PersMkt bestimmungen neu gefasst und mit Ver- BürPBHK Grp Grp Grp Grp Grp *) *) *) *) *) *) Grp Grp PMVD ZIW FLeg PersC BstgProj BürPBHK Grp Grp Grp GStbAbt CMIT2020 ndAufkl ndAbw BstgU *) Grpg g Präs RechtLe PersErg Rev ZIW lautbarungsblatt 134/2019 zur Veröffentli- PersPro BürPBHK PräsGrp RechtLe Grp PersErg Grp BstgU GStbAbt CMIT2020 ndAufkl*) ndAbw *) Grp Rev ZIW ZLE Präs RechtLeg PersErg BstgU GStbAbt CMIT2020 ndAufkl ndAbw Rev Präs Recht PersA PersFü BürDSB Info&ÖA Präs Recht PersA chung gebracht. Präs DiszBW Recht ELeg PersA PersB PersFü PersFü PersMkt BürDSB BürDSB RevA Info&ÖA Info&ÖA MFW GStbDion DiszBW ELeg PersB PersMkt RevA MFW DiszBW ELeg PersB Im Folgenden wird auf die wesentlichen Be- PersMkt RevA MFW PMVD FLeg PersC BstgProj RevB PMVD FLeg PersC BstgProj RevB Grp Dion Grp RüstPol PMVD FLeg PersC BstgProj RevB PersPro GSPl SihPol StrgHH stimmungen auszugsweise eingegangen. PersPro PersProZLE ZLE ZLE MilStrat VPol Budg KA WFE MilPol BWFin S III S IV GStbDion S SIIIBereitstellung III S IV S IV GESETZLICHE REGELUNGEN GStbDion GStbDion KontrA Einsatz MilDipl Transf Bereitstellung Bereitstellung EinsatzEinsatz KontrB InnoBür 1. Gemäß Art. 20 Abs. 4 des Bundes-Verfas- Grp GrpGrp Dion Dion Dion GrpGrp Grp RüstPol RüstPol Grp Grp Grp Grp Grp Grp Dion Dion Dion *) *) *) Grp Grp *) Anmerkungen: Grp Grp Grp Ltr Grp BstgUGrp Grp Grp Grp ist gleichzeitig Projektprogrammmanager (PPM) LV 2020 GSPl GSPlGSPl SihPol SihPol SihPol StrgHH StrgHH StrgHH StruktOrg StruktOrg StruktOrg Log Log Log RB RB RB LE LE LE EGL EGL EGL AusbWAusbWAusbW ndAufkl ist Bestandteil des HNaA, Personal mittels 800er-APl in der ZentrSt ab sungsgesetzes (B-VG) haben alle mit Auf- MilStrat VPol Budg KA KA KA *) *) *) ndAbw ist Bestandteil des AbwA, Personal mittels 800er-APl in der ZentrSt ab MilStrat MilStrat VPol VPol Budg Budg StruktPl StruktPl StruktPl QuQu Qu FGPFGP FGP EFü EFü LtrEFü ARB istEPl gleichzeitig Ltr EPl IKTSEPlDionRB, AusbAmittels 800er-APl in der ZentrSt abgebildet AusbA AusbA FGP, WSM, LzA und sind Bestandteile des ARB, AbtLtr mittels 800er-APl i gaben der Bundes-, Landes- und Gemein- WFE WFEWFE MilPol MilPol MilPol BWFin BWFin BWFin Org Org Org LogU LogU LogU WSM WSM WSM *) *) *) LZ FüU ist eine dem BMLV nachgeordnete Dienststelle, AbtLtr mittels 800er-APl LZLZ EVb EVb AusbB EVb AusbBAusbB *) *) deverwaltung betrauten Organe sowie die KontrA MilDipl Transf *) KontrA KontrA MilDipl MilDipl Transf Transf IKTPl IKTPl MilGesW LzA MLF ProgPl Vor IKTPl MilGesW MilGesW LzA *) LzA MLF MLF ProgPlProgPl Vor Vor KontrB *) *) KontrB Infra ZTA IKTS HSpo KontrB Organe anderer Körperschaften des öffent- InnoBür InnoBür Infra Infra ZTA ZTA MatWi FüU IKTS*) IKTS *) *) HSpo HSpo *) Anmerkungen: InnoBür MatWi MatWi FüU FüU lichen Rechts über Angelegenheiten ihres *)Ltr Anmerkungen: *) Anmerkungen: LtrLtr Grp Grp BstgU ist gleichzeitig Projektprogrammmanager (PPM) LV 2020 Grp BstgU ndAufkl BstgU istist ist gleichzeitig Bestandteil Projektprogrammmanager desProjektprogrammmanager gleichzeitig HNaA, (PPM) (PPM) Personal mittels 800er-APl inLV LV der20202020abgebildet ZentrSt ndAufkl ist ist Bestandteil des HNaA, Personal mittels 800er-APl in ZentrSt der ZentrSt abgebildet Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, ndAufkl ndAbw ndAbw ndAbw Ltr ARB Bestandteil ist Bestandteil ist ististBestandteil Bestandteil des des des desLtr gleichzeitig HNaA, AbwA,Personal AbwA, AbwA, Personal Personal Personal DionRB, mittels mittels mittels800er-APl 800er-APl mittels mittels 800er-APl 800er-APl 800er-APl in in der der ZentrSt in abgebildet in der der ZentrSt der abgebildet abgebildet ZentrSt ZentrSt abgebildet abgebildet LtrLtr ARBARB FGP, ist ist WSM, gleichzeitig LzA undLtr gleichzeitig Ltr IKTS DionRB, sind DionRB, mittels Bestandteile mittels 800er-APl des in der ARB,inAbtLtr 800er-APl der ZentrSt mittels ZentrSt abgebildet 800er-APl abgebildet in der ZentrSt abgebildet soweit eine gesetzliche Verschwiegen- FGP, FüU FGP, WSM, ist eine WSM, LzALzAdem BMLV undund IKTSIKTSnachgeordnete sindsind Dienststelle, Bestandteile Bestandteile desdes ARB,ARB,AbtLtr mittels AbtLtr AbtLtr 800er-APl mittels mittels in in der 800er-APl 800er-APl inZentrSt der abgebildet der ZentrSt ZentrSt abgebildet abgebildet FüUFüU ist ist eine einedem dem BMLV BMLV nachgeordnete nachgeordnete Dienststelle, Dienststelle, AbtLtr AbtLtr mittels mittels 800er-APl 800er-APl in ZentrSt in der der ZentrSt abgebildet abgebildet heitspflicht dem nicht entgegensteht. Hinsichtlich der Organe des Bundes sowie deren Gründen diese Frist nicht eingehal- ∆ die Anwendungsgrundsätze; der durch die Bundesgesetzgebung zu ten werden, so ist der Auskunftswerber ∆ die Auslegung des Begriffes der Amtsver- regelnden Selbstverwaltung sind die nä- jedenfalls zu verständigen. schwiegenheit mit den heren Regelungen in Gesetzgebung und Gemäß § 4 des Auskunftspflichtgesetzes – Grundsätzen und Interpretationshilfen Vollziehung Bundessache. ist für den Fall, dass eine Auskunft nicht sowie 2. Gemäß § 1 Abs. 1 des Auskunftspflicht- erteilt wird, auf Antrag des Auskunftswer- – der Amtsverschwiegenheit unterliegen- gesetzes haben die Organe des Bundes bers hierüber ein Bescheid zu erlassen. den Angelegenheiten im Einzelnen; sowie die Organe der durch die Bun- Als Verfahrensordnung, nach der der Be- ∆ die verfahrensrechtlichen Regelungen im desgesetzgebung zu regelnden Selbst- scheid zu erlassen ist, gilt das Allgemei- Falle einer Bescheiderlassung. verwaltung über Angelegenheiten ihres ne Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, (AVG), sofern nicht für die Sache, in der Die zentrale Ansprechstelle ist die soweit eine gesetzliche Verschwiegen- Auskunft erteilt wird, ein anderes Verfah- Auskunfts- und Bürgerservicestelle des BMLV heitspflicht dem nicht entgegensteht. rensgesetz anzuwenden ist. in 1070 Wien, Mariahilfer Straße 24, Gemäß § 1 Abs. 2 des Auskunftspflicht- 3. Gemäß § 4 Abs. 3 des Bundesministerien- Telefon: 050 201 – 99 16 55, gesetzes sind Auskünfte nur in einem gesetzes 1986 (BMG) haben die Bundes- zum Ortstarif aus ganz Österreich solchen Umfang zu erteilen, der die Be- minister in geeigneter Weise dafür Sorge 050201 – 10 21 160, sorgung der übrigen Aufgaben der Ver- zu tragen, dass die ihren Bundesministe- waltung nicht wesentlich beeinträchtigt. rien nachgeordneten Verwaltungsbehör- Fax: 050201 – 10 17 11, Sie sind nicht zu erteilen, wenn sie offen- den, Ämter und Einrichtungen des Bundes E-Mail: buergerservice@bmlv.gv.at. bar mutwillig verlangt werden. innerhalb ihrer örtlichen und sachlichen Gemäß § 2 des Auskunftspflichtgesetzes Zuständigkeit Auskünfte erteilen, soweit Abgesehen von offiziellen Auskunftsertei- kann jedermann Auskunftsbegehren schrift- eine Verpflichtung zur Amtsverschwiegen- lungen besteht die Hauptaufgabe der Aus- lich, mündlich oder telefonisch anbringen. heit dem nicht entgegensteht. kunfts- und Bürgerservicestelle darin, die Dem Auskunftswerber kann die schriftliche Kontaktaufnahme zwischen der Bevölke- Ausführung eines mündlich oder telefonisch KONKRETE REGELUNG rung und dem Bundesheer zu erleichtern angebrachten Auskunftsbegehrens aufge- Mit ggstdl. Durchführungsbestimmungen bzw. zu verbessern. Sie ist daher in erster tragen werden, wenn aus dem Begehren der wurden geregelt: Linie als zentrale Anlaufstelle für Wehr- Inhalt oder der Umfang der gewünschten ∆ die Zuständigkeiten und die Anordnung pflichtige des Miliz- und Reservestandes Auskunft nicht ausreichend klar hervorgeht. der Durchführung im und für Wehrpflichtige, die noch keinen Gemäß § 3 des Auskunftspflichtgeset- – Bereich der Zentralstelle, Präsenzdienst geleistet haben, gedacht und zes sind Auskünfte ohne unnötigen – Bereich der nachgeordneten Dienst- dient der Informationserteilung, Beratung Aufschub, spätestens aber binnen acht stellen und der und Hilfestellung. Wochen nach Einlangen des Auskunfts- – militärischen und wehrpolitische Öf- begehrens zu erteilen. Kann aus beson- fentlichkeitsarbeit; Die Redaktion 2
INFORMATION LANDESVERTEIDIGUNG Das aktuelle Regierungsprogramm 2020 – 2024 zur Landesverteidigung vor dem Hintergrund der geltenden Wehrrechtslage. Das aktuelle Regierungsprogramm vom Darüber hinaus wollen wir Schwerpunkte ∆ Die finanzielle Situation und der Zustand Jänner 2020 sieht folgende wehrrechtlich auf die Bereiche Krisen- und Katastrophen- des Bundesheeres erfordern neue Konzep- relevante Themen vor, die im Überblick nä- management sowie neue Bedrohungsbilder te für ein zukunftsträchtiges, modernes her erläutert werden: wie etwa Cyber-Attacken legen. Denn unser Heer. Daher müssen auch die Aufgaben, Bundesheer ist die Sicherheitsgarantie, auf Strukturen und Mittel der Landesvertei- LANDESVERTEIDIGUNG die wir uns alle verlassen. digung weiterentwickelt und zeitgemäß Österreich liegt heute als neutrales Land im In den kommenden Jahren und Jahrzehn- neugestaltet werden. Herzen eines geeinten und friedlichen Euro- ten werden trotz unseres massiv gestei- ∆ Die Neutralität Österreichs ist unum- pas. Dennoch müssen wir neue Herausfor- gerten Engagements für den Klimaschutz, stößlich. derungen und Bedrohungen ernst nehmen auch klimawandelbedingte Naturkata- ∆ Diese steht nicht im Widerspruch zur Soli- und entsprechend vorbereitet sein. strophen immer häufiger und schwerer. darität innerhalb der Europäischen Union. Auch und gerade weil sich die Anforderungen Darum gilt es, das staatliche Krisen- und ∆ Erforderlich ist daher eine Weiterentwick- an eine umfassende Sicherheitsvorsorge und Katastrophenmanagement auf die neuen lung der österreichischen Sicherheitspo- die in ihr eingebettete umfassende Landesver- Herausforderungen vorzubereiten und da- litik, unter dem Aspekt der Bewahrung der teidigung in unserem Land verändert haben, durch eine Steigerung der Resilienz Öster- Neutralität und der Änderung der sicher- braucht es ein modernes, weiterentwickeltes, reichs zu gewährleisten. Die Sicherheit und heitspolitischen Aufgaben in Europa. vielseitig einsetzbares Bundesheer. Versorgung unserer Bevölkerung ist hier ∆ Klares Bekenntnis als neutrales Land Deshalb muss sichergestellt sein, dass das unser oberstes Ziel. zum Österreichischen Bundesheer als Si- Bundesheer ausreichend finanziell, per- cherheitsgarantie und zur umfassenden sonell und materiell ausgestattet ist, um RAHMENBEDINGUNGEN Landesverteidigung entsprechend der weiterhin den Herausforderungen der Ge- DER ÖSTERREICHISCHEN Österreichischen Bundesverfassung so- genwart, aber auch den Bedrohungen der SICHERHEITSPOLITIK wie zur allgemeinen Wehrpflicht entspre- Zukunft kompetent begegnen zu können. ∆ Österreich ist als Mitglied der Europäischen chend dem Ergebnis der Volksbefragung Das bedeutet, die Einsatzfähigkeit unseres Union Teil eines erfolgreichen Friedenspro- vom 20. Jänner 2013. Bundesheeres im In- und Ausland zielorien- jekts (mit Vorbildcharakter) und an unseren tiert zu verbessern und den Grundwehr- und unmittelbaren Landesgrenzen von keinen EINE ZUKUNFTSFÄHIGE Zivildienst attraktiver zu machen. Feinden umgeben. Österreichs Stellung STRUKTUR FÜR DAS mitten in der EU bietet eine umfassend BUNDESHEER Wir schützen geänderte Sicherheits- und Friedensper- ∆ Ausstattung des Bundesheers mit den Österreich. spektive. Gleichzeitig müssen neue Bedro- hungen ernst genommen werden. erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines Auftrags. 3
INFORMATION ∆ Erarbeitung von Effizienzsteigerungs- möglichkeiten und Kostensenkungspo- tenzialen außerhalb der Truppe. ∆ Wiederherstellung des verfassungsmä- ßigen Zustands des Österreichischen Bundesheers nach den Grundsätzen ei- nes Milizsystems (Art. 79 (1) BVG). – Ausreichende personelle und materiel- le Ausstattung der Miliz; – Einsatzfähigkeit der Milizbataillone auf nationaler Ebene; – Ausbildungs- und Übungstätigkeit der Milizverbände; – Verbesserung der Serviceleistungen für Milizsoldaten (One-Stop-Shop für Anliegen etc.); – Beseitigen von sozialversicherungs- – Verstärkte Kontrolle bei Großbeschaf- – Förderung der Integration durch be- rechtlichen Benachteiligungen von Mi- fungen und Nutzung von Synergien im darfsgerechte Deutschkurse und lizsoldaten. Rahmen europäischer und internatio- Staatsbürgerkunde; ∆ Schaffung eines neuen Berufsbildes Sol- naler Kooperationen („Beschaffungs- – Ausbau der wehrpolitischen Bildung dat, damit es im Bundesheer attraktive agentur“), sofern sich diese mit dem (Werte, Verantwortung gegenüber To- und vielseitige Karrieremöglichkeiten gibt, Bedarf und den Interessen Öster- talitarismus, Rassismus). um Talente aus der Wirtschaft bestmöglich reichs decken. ∆ Reform der Tauglichkeitskriterien. In Zu- für das Heer gewinnen und halten zu kön- ∆ Intensivierung der interministeriellen kunft soll es zwei Tauglichkeitsstufen ge- nen sowie Soldatinnen und Soldaten nach Zusammenarbeit zur regelmäßigen ben: „Volltauglich“ heißt wie bisher unein- Ende ihrer Karriere im Heer eine Perspekti- Koordinierung (vor allem um frühzeiti- geschränkter Einsatz beim Bundesheer ve in der Wirtschaft zu ermöglichen. ges Handeln und Prävention sicherzu- und beim Zivildienst, und „Teiltauglich“ Umsetzung der Attraktivierung des Solda- stellen). eine Verwendung im Büro, in der Küche tenberufs durch geeignete Maßnahmen im ∆ Weiterentwicklung und kosteneffizien- oder einer anderen individuell passenden Dienst-, Besoldungs-, und Pensionsrecht. te Optimierung der Sanitätsversorgung Tätigkeit. Nur wer auf Grund einer körper- – Stärkung der Durchlässigkeit zwischen unter Wahrung der medizinischen Eigen- lichen oder geistigen Behinderung wirk- Bundesheer und Wirtschaft; versorgung des ÖBH (insbesondere zur lich nicht dazu in der Lage ist, soll auch in – Prüfung einer verbesserten Anschluss- Beseitigung des Ärztemangels); unter Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst. fähigkeit der militärischen Ausbildun- anderem verbesserte Zusammenarbeit ∆ Schaffung einer rechtlichen Grundlage, gen (z.B. für spätere Verwendung im mit zivilen Einrichtungen. dass eine Bescheinigung der Tauglichkeit Polizeidienst, Justizwache etc.); ∆ Evaluierung der Kooperationen mit priva- von Zivildienern (auch nach Abgabe der – Erhöhung des Anteils von Frauen im ten Vereinen und Institutionen. Zivildiensterklärung) in Zukunft durch die Österreichischen Bundesheer. Stellungsstraße erfolgt. ∆ Stärkung der Selbstversorgungsfähigkeit GRUNDWEHRDIENST und der Resilienz des Österreichischen Bun- ATTRAKTIV MACHEN NEUE AUFGABEN MIT desheeres in Krisenzeiten und etwaiger Aus- ∆ Laufende Aufwertung der Stellungsstra- NEUER STRUKTUR bau von Kasernen zu „Sicherheitsinseln“. ße als erster Kontaktpunkt mit dem Ös- ∆ Sicherstellung und Weiterentwicklung der ∆ Standortbezogene und bedarfsgerechte terreichischen Bundesheer. Kernkompetenzen des Österreichischen Sanierung von Kasernen und ihrer Infra – Weiterentwicklung der Stellung als wich- Bundesheeres unter Berücksichtigung struktur zur Stärkung der regionalen tige Säule der Gesundheitsvorsorge der Eintrittswahrscheinlichkeiten von Be- Wertschöpfung. (Stellung als Vorsorgeuntersuchung). drohungsszenarien. ∆ Sicherstellung der Militärkommando- ∆ Sicherstellung eines attraktiven Grund- ∆ Weiterentwicklung aller Teilstreitkräfte und Brigadestruktur als Träger der Lan- wehrdienstes. Land, Luft, Spezialeinsatzkräfte und der desverteidigung. – Primär militärische Verwendung der Cyberkräfte. ∆ Weiterentwicklung der logistischen volltauglichen Rekruten sicherstellen. ∆ Das Bundesheer soll in Anbetracht der Strukturen, der Ämter sowie der Schul- ∆ Weiterentwicklung des Grundwehrdiens- neuen Herausforderungen im 21. Jahr- und Akademiestruktur. tes als Zeit der Weiterbildung und Integ- hundert weiterentwickelt werden und ∆ Verbesserung der Synergien bei der Be- ration in die Gesellschaft. sich, über die Kernkompetenzen hinaus, schaffung militärischer Güter. – Verankerung der digitalen Mündigkeit auf konkrete Schwerpunkte fokussieren: – Verbesserte Nutzung von Synergien im und des Erkennens von Fake-News als – ABC-Einheiten zum Schutz bei atoma- Rahmen der Beschaffung mit anderen Schwerpunkte im Rahmen des Grund- ren, biotoxischen und chemieverur- Ressorts (insbesondere BMI); wehrdienstes; sachten Katastrophen; 4
INFORMATION – Erhalt der Eigenständigkeit der militä- rischen Nachrichtendienste; – Cyber Defense; – Internationale Friedenseinsätze nach Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats; – Assistenzleistungen insbesondere Ka- tastrophenschutz und –hilfe; – Nutzung von Drohnen (Schutzoperation bis zur Katastrophenhilfe) und Droh- nenabwehr; – Reaktion auf mit militärischen Mitteln ausgeführte Terrorangriffe; – Blackout-Vorbereitung (Sicherung und Wiederherstellung kritischer Infra- struktur in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern). – Weiterhin Sicherstellung der Luftraum ANMERKUNGEN ZUR ∆ Die Ausrüstung soll spezifisch und im überwachung durch das Österreichi- LANDESVERTEIDIGUNG, Besonderen im Hinblick auf diese Aufga- sche Bundesheer durch eine adäquate ZUM MILIZSYSTEM UND ben ausgestaltet werden. Daher wurden und kosteneffizienteste Lösung. DER WEHRPFLICHT schon in den letzten Jahrzehnten schwe- ∆ Umsetzung der bereits eingeleiteten Im neuen Regierungsprogramm findet sich re Waffengattungen reduziert, da diese Hubschrauber-Beschaffung, als Nachfol- insbesondere das Bekenntnis zum Bundes- nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit ge der auszumusternden fünfzigjährigen heer als Sicherheitsgarantie und zur umfas- des Kalten Krieges erforderlich sind. Die- Alouette III, insbesondere im Hinblick auf senden Landesverteidigung entsprechend se Politik wird fortgesetzt, die Kernkom- Katastrophennotlagen. der Bundesverfassung und zur allgemeinen petenzen in der Ausbildung sollen weiter- Wehrpflicht. hin sichergestellt werden. AUSLANDSEINSÄTZE Als primäre und originäre Kernaufgabe ∆ Verstärkter Einsatz des ÖBH im Rahmen ∆ Erstellung und Umsetzung eines gesamt- des Staatsorganes Bundesheer ist im Art. von Assistenzeinsätzen nach geltender staatlichen Auslandseinsatzkonzepts 79 B-VG die militärische Landesverteidi- Rechtslage zur Aufrechterhaltung der öf- samt entsprechenden Kriterien auf Basis gung festgelegt. Zusätzlich sind zwei so- fentlichen Sicherheit. der geltenden Rechtsgrundlagen, unter genannte „Assistenzaufgaben“ des Bun- ∆ Anpassung des ÖBH an aktuelle Bedro- Einbindung aller relevanten Ministerien, desheeres normiert. Das Bundesheer ist, hungslagen, wie z.B. Cyber Defense und um den gesamten Konfliktzyklus (Krisen- soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine hybride Bedrohungen. prävention, Konfliktlösung, Mediation bis Mitwirkung in Anspruch nimmt, demnach – Prioritärer Ausbau der Cyber- und Droh- hin zur Friedenskonsolidierung) besser zu bestimmt nenabwehrfähigkeiten und Ausbau einer berücksichtigen. 1. auch über den Schutz der militärischen Cyber-Truppe unter besonderer Berück- ∆ Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung Landesverteidigung hinaus sichtigung der Ausbildungserfordernis- von mindesten 1.100 Soldaten als Dauer- a) zum Schutz der verfassungsmäßigen se für Cyber-Defense-Persona; leistung für Auslandseinsätze sicherstel- Einrichtungen – wie z. B. Behörden und – Verstärkte Zusammenarbeit mit Bil- len, bei ausreichender budgetärer Bede- Organe der Verwaltung, Gerichtsbarkeit dungs- und Forschungseinrichtungen, ckung, sowie Sicherstellung der für diese und Gesetzgebung – und ihrer Hand- um zusätzliches Know-how aufzubau- Auslandseinsätze im Rahmen des Krisen- lungsfähigkeit sowie der demokrati- en, und Rekrutierung von IT-Fachkräf- managements notwendigen Kapazitäten schen Freiheiten der Einwohner und ten im Rahmen der Miliz. (Personal, Material, Betrieb). b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und ∆ Mitwirkung am nationalen Cyberlagezen- ∆ Sicherstellung der Erfüllung der einge- Sicherheit im Inneren überhaupt - wie trum und am gesamtstaatlichen Cybersi- gangenen internationalen Verpflichtun- z. B. „sicherheitspolizeiliche Assistenz“; cherheitszentrum. gen, insbesondere EU-Verpflichtungen, 2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignis- ∆ Beteiligung an europäischen For- einschließlich der Leistung eines militä- sen und Unglücksfällen außergewöhnli- schungsprojekten im Bereich der Vertei- rischen Solidarbeitrags im Rahmen der chen Umfanges - wie z. B. „Assistenz in digungsforschung (z.B. European Defen- gesetzlichen Bestimmungen. Katastrophenfällen“. se Fund). ∆ Weiterentwicklung von spezialisierten Weitere Aufgaben des Bundesheeres sind – ∆ Bekenntnis zur Luftraumüberwachung Fähigkeiten des Österreichischen Bun- ausschließlich und vollständig – auf verfas- und zum Schutz des österreichischen desheers zur Verwendung im Rahmen sungsrechtlicher Ebene zu regeln. Als einzig Luftraums durch das Österreichische solcher Assistenzeinsätze (Drohnenab- relevante zusätzliche Aufgaben des Bun- Bundesheer und Aufrechterhaltung einer wehr, ABC-Abwehr etc.). desheeres sind derzeit diverse Fälle einer leistungsfähigen aktiven und passiven ∆ Fortführung des Beitrags des ÖBH zur Stär- Hilfeleistung im Ausland (Auslandseinsätze) Luftraumüberwachung. kung der Stabilität der Westbalkan-Staaten. auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes 5
INFORMATION über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelperso- nen in das Ausland (KSE-BVG) vorgesehen. Weiters soll es zur Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustands des Öster- reichischen Bundesheers nach den Grund- sätzen eines Milizsystems kommen. Im Er- gebnis bekennt sich die Bundesregierung hiermit zur Beibehaltung des Milizsystems, welches im Art. 79 B-VG verfassungsrecht- lich verankert ist. Der Verfassungsgesetz- geber ist bei der Schaffung dieser Verfas- sungsnorm im Jahre 1988 von folgenden drei Eckpfeilern des österreichischen Miliz- systems ausgegangen: ∆ eine vergleichsweise kurze Grundwehr- dienstdauer und zusätzlich periodische, über einen längeren Zeitraum verteilte Wiederholungsübungen, Wehrpflicht sind die Stellungspflicht, die des Verbotes des Beginnens von Kriegen ∆ eine Gestaltung der Schutz- und Verteidi- Pflicht zur Leistung des Präsenzdienstes, und der selbst gewählten Teilnahme an gungsaufgabe – zumindest überwiegend die Pflichten im Milizstand sowie bestimm- solchen, – nicht im Wege einer berufsmäßigen In- te Melde- und Bewilligungspflichten ver- ∆ der Nichtbeitritt zu „militärischen Bünd- stitution, sondern als Gemeinschaftsauf- bunden. nissen“ und gabe, ∆ die Nichtzulassung einer „Errichtung mi- ∆ die Existenz eines bestimmten, relativ NEUTRALITÄT litärischer Stützpunkte fremder Staaten“ kleinen Anteiles eines „stehenden Hee- Zusätzlich wird von der Bundesregierung auf österreichischem Staatsgebiet. res“ zur Sicherstellung einer raschen Re- das Bekenntnis zur Neutralität abgegeben aktionsfähigkeit im Anlassfall. und festgehalten, dass diese nicht im Wi- ATTRAKTIVIERUNG DES Diese drei Hauptkomponenten sind daher derspruch zur Solidarität innerhalb der Eu- SOLDATENBERUFES verfassungsrechtlich vorgegeben und müs- ropäischen Union steht. Das Bundesverfas- Hier sieht das Regierungsprogramm ent- sen auch bei der Festlegung der jeweiligen sungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die sprechende Maßnahmen im Dienst-, Be- Heeresgliederung berücksichtigt werden. Neutralität Österreichs normiert betreffend soldungs- und Pensionsrecht vor. Die Ebenso wird ein klares Bekenntnis zur all- die immerwährende Neutralität Österreichs erwähnten Maßnahmen könnten durch gemeinen Wehrpflicht abgegeben. Die Folgendes: entsprechende gesetzliche Regelungen allgemeine Wehrpflicht besteht für alle „Zum Zwecke der dauernden Behauptung bzw. Anpassungen z.B. im Beamten-Dienst- männlichen Staatsbürger bei gleichzeiti- seiner Unabhängigkeit nach außen und zum rechtsgesetz 1979 bzw. im Gehaltsgesetz gem Recht auf Verweigerung der Erfüllung Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebie- 1956 umgesetzt werden. der Wehrpflicht aus Gewissensgründen mit tes erklärt Österreich aus freien Stücken Verpflichtung zur Leistung eines Ersatz- seine immerwährende Neutralität. REFORM DER dienstes (Zivildienst). Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote TAUGLICHKEITSKRITERIEN Grundsätzlich soll dabei der Wehrdienst stehenden Mitteln aufrechterhalten und ver- Die von der Regierung vorgeschlagene Ein- die Regel und der Zivildienst die Ausnah- teidigen. Österreich wird zur Sicherung dieser führung von zwei Tauglichkeitsstufen „Voll- me sein. Nach wie vor besteht daher die Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen tauglich“ (wie bisher uneingeschränkter Ein- primäre Pflicht jedes Staatsbürgers darin, Bündnissen beitreten und die Errichtung mi- satz beim Bundesheer und beim Zivildienst) im Rahmen des Bundesheeres der Wehr- litärischer Stützpunkte fremder Staaten auf und „Teiltauglich“ (Verwendung im Büro, pflicht nachzukommen. Rechtlich stellt die seinem Gebiet nicht zulassen.“ in der Küche oder einer anderen individuell Wehrpflicht die auf dem Gesetz beruhende Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Form passenden Tätigkeit) wäre durch entspre- abstrakte Verpflichtung aller männlichen der Neutralität hat sich durch die umfas- chende rechtliche Änderungen z.B. im B-VG Staatsbürger dar, als Soldaten Wehrdienst senden sicherheitspolitischen Änderungen und/oder Wehrgesetz 2001 möglich. zur Verteidigung des Rechts und der Frei- seit dem Ende des „Kalten Krieges“ massiv heit des Staatsvolkes zu leisten und sich geändert. Auf Grund des erwähnten Bun- Mag. Christoph Ulrich, DiszBW dafür ausbilden zu lassen. desverfassungsgesetzes bestehen dem- Aus dieser Verpflichtung folgt die unverzüg- nach grundsätzlich folgende drei Kernele- liche Heranziehbarkeit der Staatsbürger zu mente der immerwährenden Neutralität: einem Einsatz durch die Staatsführung. Auf ∆ die Aufrechterhaltung und Verteidigung ihr baut das Gesamtsystem unserer mili- der Neutralität im Anlassfall mit allen „zu tärischen Landesverteidigung auf. Mit der Gebote stehenden Mitteln“ einschließlich 6
AUSBILDUNG EINE JOB-CHANCE IST DIE KADERANWÄRTERAUSBILDUNG Der Zugang zu einem sicheren Job mit sehr guten Verdienstaussichten, wo Sie bereits während der Ausbildung zur künftigen Führungskraft entsprechend verdienen können, ist die KAAusb. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung garantiert Ihnen, als Angehörige(r) der Einsatzorganisation des ÖBH, auch eine entsprechende Einsatzverwendung. ÜBERBLICK Das ÖBH hat für unsere Heimat vorzusorgen, damit für alle möglichen Eventualitäten er- forderliche Einsatzkräfte zur Verfügung ste- hen, die staatlichen Aufgaben erfüllt werden können und unserer Bevölkerung Schutz und Hilfe geboten werden kann. Dementsprechend setzt sich die milizartig strukturierte Einsatzorganisation des ÖBH aus 55.000 Personen zusammen. Zirka 23.000 sind Bedienstete, davon 15.000 Be- rufssoldaten, und 32.000 befinden sich im Milizstand, wovon etwa 10.000 eine Kader- funktion ausüben, das sind Kommandanten und Spezialisten aus allen möglichen Kern- ausbildungslehrgängen sowie Seminaren fern sie das Auswahlverfahren bestanden bereichen bzw. Berufsgruppen. zur Weiterbildung bzw. beruflichen Entwick- haben. Alle, die keinen Ausbildungsplatz In der gesamten Organisation sind zirka 7.000 lung für höchste Positionen an. erhalten haben, können mit der KAAusb3/ verschiedene Tätigkeitsbereiche abzudecken. Voraussetzung ist dafür im Wesentlichen die BUOA oder mit der MO-Grundausbildung Sie werden sich daher vorstellen können, wie KAAusb, zu der wir gerade die Kameraden fortsetzen, sofern sie die geforderte Aus- groß die Weiterbildungs- bzw. Entwicklungs- im Milizstand einladen, da diese sich bereits bildungspraxis absolviert haben. möglichkeiten beim ÖBH sind. für eine Milizlaufbahn entschieden haben So schließt sich der Kreis, der neue Durch- Jährlich bietet das ÖBH für Kadersoldaten und ihnen dadurch ermöglicht wird, dass sie gang beginnt Anfang September 2020 mit und zivile Bedienstete zirka 1.500 verschie- sowohl eine Miliz- wie auch eine Berufslauf- der KA-Ausb 1, zu der wir Sie herzlich ein- dene Bildungsveranstaltungen im In- und bahn einschlagen und fortsetzen können. laden (beachten Sie hiezu auch die Anrech- Ausland in Form von Studien- und Grund- nungsbestimmungen). AUSBILDUNGSSYSTEM Seit dem Beginn der Kaderanwärteraus- JOB-ANGEBOT bildung im Jahr 2016 haben schon 3.000 Nach der KAAusb stehen Ihnen vielfältige Personen diese Ausbildung erfolgreich ab- berufliche Entwicklungsmöglichkeiten of- solviert und versehen Dienst in einer Prä- fen, und Sie können flexibel an Inlands- und senz- oder Milizfunktion oder bilden sich Auslandseinsätzen teilnehmen. Zum Bei- bereits weiter. spiel verdienen Sie bei einem Assistenz Etwa 1.500 Personen befinden sich noch einsatz als Zugsführer mindestens 3.000,- in Ausbildung und absolvieren derzeit die netto im Monat. Hinzu kommen noch KAAusb. Für Milizfunktionen ist die KAAusb Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten Ende August abgeschlossen, sofern auch sowie ein allfälliger Ausgleich eines Ver- bereits die Fernausbildung Ausbildungsme- dienstentganges für das Milizpersonal. thodik absolviert wurde. Im Ausland sind die Bezüge entsprechend Die Berufsunteroffiziersanwärter setzen der Gefahrensituation um einiges hö- die Ausbildung mit der KAAusb3/BUOA, her, und Sie können als Milizpersonal als die im Februar 2021 endet, fort, und die AuslE-VB (zeitliches Dienstverhältnis) teil- BOA steigen im September 2020 in den nehmen, damit Ihre Pensionsansprüche FH-Studiengang an der TherMilAk ein, so- gewahrt bleiben. 7
AUSBILDUNG Als Berufspersonal werden Sie nach dem Wir erwarten von Ihnen Engagement, Neu- Es findet dabei eine geschlossene, modul Gehaltsschema der Beamten entlohnt. Da gier, Disziplin, Durchhaltevermögen und die artige Ausbildung der Offz- und UO-Anwär- gibt es so viele Varianten mit Sonderdienst- Bereitschaft, Dienst fernab Ihrer Heimat vo- terinnen/Anwärter des zukünftigen Aktiv- verträgen und Zulagen, dass eine solche rübergehend versehen zu wollen/können. und Milizstandes statt. Abbildung des Verdienstes diesen Beitrags- Die Ausbildung endet mit einer Dienstprüfung rahmen sprengen würde. AUSBILDUNGSABSCHNITTE gemäß BDG § 28 und stellt auch den 1. Teil der UND ANRECHNUNGS Grundausbildung der Verwendungsgruppe VERDIENST WÄHREND BESTIMMUNGEN MBUO dar. Für BOA erfolgt im Rahmen dieser DER KAAusb KAAusb 1 Dienstprüfung das Aufnahmeverfahren zum Während der ersten sechs Monate leisten diese dauert fünf Monate, wo für alle im FH-BaStg/MilFü an der TherMilAk. Sie Ausbildungsdienst, wodurch der Grund- Wesentlichen eine allgemeine, erweiterte Die Ausbildungsdauer beträgt zirka 130 wehrdienst ersetzt wird. Während dieser soldatische Grundausbildung erfolgt. Sie Ausbildungstage. Zeit erhalten Sie bei einer 50-Stundenwo- besteht aus dem Im Zuge der KAAusb2 erfolgt auch eine Zu- che im Monat netto 1.116,34 Euro zzgl. Un- Modul 1 ordnungsprüfung Englisch für BUOA. terbringung, Verpflegung, Fahrtkosten so- Basisausbildung/Kaderanwärter (9 Wo) Nach Abschluss der Dienstprüfungen wie allenfalls Mietzins- und Familienbeihilfe. mit Körperausbildung, Politischer Bildung, KAAusb2 erfolgt beim vorgesehenen Aus- Ab dem siebten Monat können Sie als Mili- Militärischer Dienstbetrieb, Cyber-Sicher- musterungstruppenkörper (BUOA) bzw. mob- tärperson auf Zeit (Dienstverhältnis) über- heit, Selbstverteidigung, ABC-Abwehr al- verantwortlichen Truppenkörper (MOA und nommen werden. Ab dann verdienen Sie als ler Truppen, Selbst- und Kameradenhilfe, MUOA) die zweitägige Funktionseinweisung. Korporal im Monat mindestens 1.646,34 Waffen- und Schießdienst, Wachdienst, Die KAAusb2 wird für folgende Waffengat- Euro netto zzgl. Unterkunft und allenfalls Exerzierdienst, Sicherheitspolizeilicher As- tungen bzw. Fachrichtungen von Anfang Verpflegung sowie Fahrtkosten bis zum Ab- sistenzeinsatz, Gefechtsdienst, Fernmelde- Februar bis Ende August (einschließlich schluss der jeweiligen KA-Ausb. dienst aller Truppen, Katastrophenhilfe und Dienstfreistellungen) durchgeführt, im Ein- Wenn Sie Ihren Grundwehrdienst bereits Heereskraftfahrdienst; zelnen sind das der Lehrgang geleistet haben und Sie in der Milizorgani- Ersatzanrechnung: BA1/GWD oder MilFü1/ ∆ praktische fliegerische Eignungsfeststellung, sation beordert sind, wird Ihnen Ihre bis- Miliz oder MUOK1 oder FüOrgEt1/Miliz. ∆ Jäger/BOA, herige Ausbildung angerechnet und Sie ∆ Jäger, steigen dort in die KA-Ausb ein, was Ihrem Modul 2 ∆ Kampfpanzer, militärischen Bildungsniveau entspricht Kaderführungsausbildung (11 Wo) ∆ Panzergrenadier, (siehe dazu nachfolgende Anrechnungsbe- mit Handhabung und Wirkung von Waffen, ∆ Führungsunterstützung/FüU, stimmungen). Munition und Kampfmitteln, Führungs- ∆ Pionier/Allg./Bau/Masch/ Neben Verdienst und sozialer Absicherung grundlagen, Allgemeine Aufgaben im Ein- KU&KMAbw/Wasser, erwartet Sie auch eine spannende und er- satz, Feuerkampf, Sicherung von örtlich ∆ Artillerie/BD/GrW/GsD/ReD&FeultD, lebnisreiche Persönlichkeitsbildung in den eingesetzten Truppen, Scharfschießen ein- ∆ Sanitätsdienst, vielfältigen Verwendungsbereichen, wo Sie schließlich der Ausb zum SihGeh, Kampfmit- ∆ Luftaufklärung, soziale Kompetenzen erwerben, die Sie in telabwehr aller Truppen, Karten- und Gelän- ∆ Fliegerabwehr/35mmK/AZR/FeultGer/lFAL, Ihrer persönlichen und beruflichen Entwick- dekunde, Heereskunde, Körperausbildung, ∆ Transportwesen, lung weiterbringen kann. Exerzierdienst, Belastung Gefechtsdienst- ∆ Heeresfahrlehrer, leistungsbewerb, Milizinformation sowie ∆ ABC-Abwehrtruppe/Aufkl/Deko/WA/RuB, Gender und Diversity; ∆ Feldzeugdienst, Ersatzanrechnung: EFK1, MilFü2/Miliz oder ∆ Personalwesen & Verwaltungsmanagement, MUOK2 oder VbLG. ∆ Wirtschaftsdienst, ∆ Verpflegswesen, KAAusb 2 ∆ Technik/FM/IKT/Kfz/Pi/Radar/Waffen, diese dauert sieben Monate und umfasst ∆ Aufklärungstruppe, die Ausbildung und Qualifizierung des Ka- ∆ Militärpolizei, derpersonals des ÖBH auf der Führungs- ∆ Musikdienst, ebene Trupp bzw. Gruppe. Sie setzt auf die ∆ Luftfahrttechnik, KAAusb1 auf und vermittelt jene Kenntnisse, ∆ Lufttransportdienst und Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche in der ∆ Jagdkommandogrundkurs. jeweiligen Waffengattung bzw. Fachrich- Ersatzanrechnungen: Teile des EFK2 oder tung im Einsatz erforderlich sind, um das FüOrgET2/Miliz oder MUOK 2 in der jewei- jeweilige Organisationselement zu führen. ligen Waffengattung oder sonstige Prä- Die Ausbildung erfolgt zentral unter Verant- senzdienstleistungen gemäß Erlass über wortung der jeweiligen Akademie, Waffen- Validierung nonformal und informell erwor- und Truppengattungsschule (Ausnahme: bener Fertigkeiten und Kompetenzen auch Garde, MP, JaKdo). aus dem zivilen Bereich. 8
AUSBILDUNG Alle Lehrgänge haben sehr unterschiedli- che Ausbildungsinhalte. Beispielsweise wird dazu die KAAusb2/Führungsunterstützung vorgestellt, sie besteht aus dem Modul 1 mit Grundlagen Fernmeldetechnik, Mess technik, praktischer Ausbildung; Modul 2 mit Grundlagen Elektronische Kampfmit- telabwehr, Elektronische Bedrohungen, IKT-Sicherheitskonzept, Schadprogramme, Internet, Netzwerkeinsatz; Modul 3 mit Einsatzaufgaben leitungsgebundene Trupps, Gerätelehre und Handhabung; Modul 4 mit Systemschulung CONRAD, Teil 1; Modul 5 KAAusb 3/Miliz – ∆ Eine gültige Prüfbescheinigung mit mit Einsatzaufgaben UKW-Trupp, Geräte Fernausbildung Ausbildungsmethodik dem Ergebnis GEHEIM (Geh) im Rahmen lehre und Handhabung; Diese Ausbildung kann bereits während der der Verlässlichkeitsprüfung. Wird die- Modul 6 KAAusb2 oder danach absolviert werden se Verlässlichkeitsprüfung während der mit Bedienerschulung PRC-2200A; und ist eine abschließende Voraussetzung KAAusb1 durchgeführt (innerhalb der Modul 7 für die Beförderung zum Wachtmeister bzw. ersten vier Monate) und ist das Ergebnis mit Vermittlungssystem, RAPSys, Verlegba- für die Verwendung als Ausbilder und zur nicht entsprechend, so ist die Kaderan- res LAN, System EloKa; entsprechenden Weiterbildung in einer Mi- wärterin oder der Kaderanwärter aus der Modul 8 lizkaderfunktion. KAAusb zu entlassen. mit Militärische Begriffe und taktische Zei- Ersatzanrechnungen: bei der KAAusb3/BUOA ∆ Gültige Deutschqualifikation (Bildungs- chen FüU, Grundlagen Führungsaufgaben, standard 8. Schulstufe) – Feststellung Einsatzgrundsätze, Fernmeldesystem ÖBH, VORAUSSETZUNGEN erfolgt durch LVAk/SIB. Aufgaben und Gliederung FüU, Behandlung ∆ Österreichische Staatsbürgerschaft; von Betriebsunterlagen, Führungsverfahren ∆ Volle Handlungsfähigkeit; LOS GEHT’S – und Befehlsgebung, Sicherheitsbestim- ∆ Persönliche und fachliche Eignung (= Kader IHRE BEWERBUNG WIRD mungen, Versorgung; eignung) – Feststellung erfolgt durch eine SCHON ERWARTET Modul 9 Eignungsprüfung beim Heerespersonalamt; Als Angehörige(r) der „Miliz“ bewerben Sie mit Führen der leitungsgebundenen Trupps ∆ Höchstalter: das 37. Lebensjahr darf vor sich bitte bei Ihrem mobverantwortlichen und des Funksprechtrupps UKW, Übung: dem Auswahlverfahren zur Truppenoffi- Kommando und besprechen Sie dort mit Führen im FüU-Verbund. ziersausbildung für Berufsoffiziersanwärter Ihrem Personalbearbeiter Ihre Verwen- bzw. der KAAusb2 für Milizoffiziersanwärter dungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Alle Details zur Ausbildung sind dem jeweili- noch nicht vollendet sein. Für Unteroffiziers Insbesondere können Sie dabei im Vorfeld gen Curriculum zu entnehmen, das über Ihr anwärter ist grundsätzlich kein Alterslimit klären, welche absolvierte Ausbildung Ihnen mobverantwortliches Kommando oder jede vorgesehen – allenfalls sind § 10 WG, § 38 angerechnet werden kann und welche Ab- andere Dienststelle des ÖBH erhältlich ist. WG und § 151 BDG zu berücksichtigen; schnitte Sie noch zu absolvieren hätten. Ihr mobverantwortliches Kommando hat auch die Möglichkeit, Sie praktisch und theoretisch mit Schulungen auf Ihre Ausbil- dung vorzubereiten. Ihre Bewerbung zur Zulassung zur KAAusb soll über Ihr mobverantwortliches Kom- mando beim Heerespersonalamt (HPA) eingebracht werden. Allen anderen emp fehlen wir die direkte Kontaktnahme mit den Wehrdienstberatern des HPA. Die Servicetelefonnummer für Ihr Bundesland sind der BMLV-Homepage (bundesheer.at) zu entnehmen. Obst Albert Bauer, MSD, AusbA 9
INFORMATION FREIE FAHRT FÜR DIE "MILIZ" MIT DEN ÖBB Seit 2015 gibt es nunmehr die „ÖBB–Fahrt- Die ÖBB–Fahrtberechtigung ermöglicht es Fahrten mit dem privaten PKW werden berechtigung mit Ergänzungsfahrschein zur den Anspruchsberechtigten, das gesamte grundsätzlich nur beim Antritt des Präsenz- ÖC-BH“. Sie berechtigt die Nutzerin oder den Schienennetz der ÖBB in Österreich in der dienstes refundiert. Im Sinne eines positiven Nutzer zur freien Fahrt im Schienennetz der 2. Wagenklasse, unentgeltlich in der Dienst- Beitrags zum Umweltschutz und zur nach- ÖBB-PV AG (ÖBB). Die ÖBB–Fahrtberechtigung und Freizeit zu nutzen. haltigen Entwicklung wäre die Nutzung der ist ein Teil des Vertrages zur ÖSTERREICH- Gelegentlich erfolgt die Anfahrt zu einer Fahrtberechtigung anzustreben, auch des- CARD-Bundesheer (ÖC-BH) mit den ÖBB. Präsenzdienstleistung am Vortag bzw. die halb, weil die Finanzierung bereits mit einer Der Vertrag besteht aus zwei Teilen, der Rückfahrt nach deren Ende am Folgetag. Der Pauschale an die ÖBB abgedeckt wurde. ÖBB–Fahrtberechtigung für kurze Zeiträu- Abdeckung dieses Bedarfs wurde ebenfalls me und einer Jahreskarte der ÖC-BH. Insbe- Rechnung getragen. Daher gilt die Fahrtbe- ZUR COVID 19-SITUATION sondere für die „Miliz“ benötigte das BMLV rechtigung jeweils auch am Vor- bzw. Folge- Die Einberufung der Wehrpflichtigen des Mi- eine Lösung für kurze Zeiträume. tag einer Präsenzdienstleistung. lizstandes erfolgt gemäß § 2 WG 2001, Abs. Neben den Wehrpflichtigen des Milizstan- Fahrten können beliebig oft durchgeführt lit. b. Damit ist die Nutzung der ÖBB-Fahrt- des und Frauen in Milizverwendung wird die werden, auch mit Korridorzügen zwischen berechtigung durch diese Personen ver- ÖBB–Fahrtberechtigung bis zum Zeitpunkt Salzburg und Kufstein und mit dem Interci- traglich gedeckt. des Erhalts der Jahreskarte durch Stellungs- ty-Bus zwischen Graz und Klagenfurt. Im Falle einer möglichen Einberufung mit- pflichtige oder Personen, die Auslandsein- Anspruchsberechtigt für die ÖBB–Fahrtbe- tels Kennzahl über die Medien, wird eine satzpräsenz-, Grundwehrdienst- oder Ausbil- rechtigung sind Personen, die Übermittlung der „ÖBB–Fahrtberechtigung dungsdienst leistenden oder als Zeitsoldaten ∆ sich einer verwaltungsbehördlichen Prüfung – Ergänzungsfahrschein zur ÖC-BH“ nicht tätig sind, genutzt. Die Jahreskarte ist GWD, ihrer Eignung zum Wehrdienst unterziehen, rechtzeitig erfolgen. Daraus resultierend PIAD und ZS vorbehalten. ∆ einen Auslandseinsatzpräsenzdienst leis- wurde mit den ÖBB vereinbart, dass in die- ten oder sem Fall eine Nutzung, der durch die ÖBB HINTERGRÜNDE ZUR ÖC-BH ∆ zu einer Präsenzdienstleistung zur Verfügung gestellten Transportleistun- Rechtlich basiert die Einführung der ÖC-BH auf einberufen wurden. gen, durch die einberufenen „Milizsoldaten“ dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001). Aufgrund der internen Verwaltungsabläufe, wird auch ohne jegliches Berechtigungsdoku- Das Gesetz verpflichtet das BMLV zum Kos- die Freiwillige Milizarbeit (FMA) derzeit nicht ab- ment an diesem Tag erfolgen kann. tenersatz für Fahrten zu Beginn, während gedeckt. Vorgesehen ist, dies bei einer neuen Hierbei wäre einem kontrollierenden Organ und am Ende einer Präsenzdienstleistung Vertragsausschreibung zu ergänzen. Ungeach- der ÖBB trotzdem ersichtlich zu machen, nach § 7 Fahrtkostenvergütung und § 8 tet dessen, erhalten Personen bei Ausübung dass die Fahrt in Folge der Einberufung mit- Freifahrt. Damit deckt die ÖC-BH beide Be- einer FMA eine Refundierung der Fahrtkosten. tels Kennzahl erfolgt. Beispielhaft wäre hier stimmungen gleichzeitig ab. Beim Einrücken ist die ÖBB–Fahrtberechti- die Fahrt in Uniform oder das vorzeigen ei- Im Jahr 2015 verfolgte das BMLV das Ziel, gung grundsätzlich in Verbindung mit dem nes Milizausweises anzuführen. die Administration des Fahrtkostenersatzes, Einberufungsbefehl und einem Lichtbild- Grundsätzlich versucht das BMLV eine sowohl für Anspruchsberechtigte als auch ausweis gültig. Sie wird nach dem Einrücken Einberufung nur mittels Kennzahl zu ver- für die Verwaltung zu reduzieren und zu mit dem Rundsiegel oder einem Stempel der meiden. Angesichts der Situation überlegt vereinfachen. Ideal wäre damals schon ein Dienststelle versehen und den Anspruchs- man die regulären Maßnahmen (rechtzeiti- All-In-Produkt, mit österreichweit allen öf- berechtigten wieder ausgehändigt. ge Übermittlung des Einberufungsbefehls) fentlichen Verkehrsunternehmen, gewesen. Sollte die ÖBB–Fahrtberechtigung nicht ver- maximal mit einem medialen Aufruf zu un- Leider scheiterte dies an den Kosten. wendet worden sein und wird sie auch während terstützen. Mit den ÖBB konnte trotzdem ein verlässli- der Präsenzdienstleistung nicht mehr benötigt, cher, im gesamten Bundesgebiet agieren- so dient sie dem Fachpersonal im Wirtschafts- RESÜMEE der Partner gefunden werden, mit dessen dienst als ein Nachweis für die Anweisung von Die Einführung der „ÖSTERREICHCARD-Bun- Produkt, der ÖC-BH, zumindest der Schie- Refundierungen nach § 7 und § 8 HGG 2001. desheer“ mit der „ÖBB–Fahrtberechtigung nentransport abgedeckt werden konnte. Eventuelle Aufpreise, Zuschläge sowie Re- – Ergänzungsfahrschein zur ÖC-BH“ war ein servierungsentgelte sind nicht inkludiert. Meilenstein für die Vereinfachung der Ab- „ÖBB–FAHRTBERECHTIGUNG – Ebenso sind Privatbahnen, der gesamte Bus- wicklung des Fahrtkostenersatzes. ERGÄNZUNGSFAHRSCHEIN ZUR ÖC-BH“ verkehr außerhalb der auf der Fahrtberech- Darüber hinaus konnte aus wehrpolitischer Die „ÖBB–Fahrtberechtigung – Ergänzungs- tigung genannten Verbindung sowie öffent- Sicht die Attraktivität des Grundwehr- und fahrschein zur ÖC-BH“ ist eine ausgedruckte liche innerstädtische Verkehrsmittel nicht Ausbildungsdienstes und aller Miliztätigkei- Bescheinigung im Format Din A4. Sie enthält einbezogen. Fahrausweise hierfür sind selbst ten gesteigert werden. den Namen des Nutzers, Zeitraum der Gültig- zu lösen und werden nach Vorlage über das Die Möglichkeit zur freien Fahrt mit den keit, die Erläuterungen sowie einen AZTEC- zuständige Fachpersonal refundiert. Die ÖBB, in und außerhalb der Dienstzeit, ist si- bzw. QR-Code, der es dem Kontrollorgan der ÖBB-Fahrtberechtigung ist nicht übertrag- cherlich eine der größten Errungenschaften ÖBB erlaubt, die Fahrt zu verifizieren. bar. Jeder Missbrauch ist strafbar. in der logistischen Unterstützung mit einem Grundsätzlich wird sie gemeinsam mit der Die Anspruchsberechtigten sind nicht ver- erheblichen Benefit für GWD, PIAD und die Ladungsaufforderung zur Stellung oder dem pflichtet, die ÖBB–Fahrtberechtigung zu nut- „Miliz“ sowie ein guter Beitrag im Kampf ge- Einberufungsbefehl zugesandt. Die nunmeh- zen. Reisebewegungen mit anderen öffentli- gen den Klimawandel. rige ÖBB-Fahrtberechtigung ersetzte den chen Verkehrsmitteln werden weiterhin, wie früher bekannten „Bahngutschein C“. bisher, nach dem HGG 2001 refundiert. ADir Clemens Pichler, LogU 10
INFORMATION FINANZIELLES ANREIZSYSTEM ÜBERBLICK Mit dem Beginn der Freiwilligenwerbung für Milizübungen im Jahr 2007 wurde auch ein Anreizsystem für freiwillige Meldungen zu Milizübungen eingeführt, welches aus einer Kombination von Anerkennungsprä- mien gemäß § 4a HGG, der Erfolgsprämie für Vorbereitende Milizausbildung (VbM) gemäß § 5 Abs. 2 HGG und Gewährung dienstfreier Zeiten bestand und für Mann- schafts- und Unteroffiziersfunktionen vor- gesehen war. Ab dem Jahr 2016 wurde das finanzielle An- reizsystem auf alle Personengruppen in der Miliz ausgeweitet. Nunmehr sind ab 1. Jänner 2020 nachfol- gende, zum Teil erhöhte, Anerkennungsprä- mien vorgesehen. ALLGEMEINE ANERKENNUNGSPRÄMIEN liche Prämienzahlung für freiwillige Meldun- VORAUSSETZUNGEN FÜR FREIWILLIGE MELDUNGEN gen vor Einführung des Prämiensystems für die Zuerkennung von Anerkennungsprä- ZU WEITEREN MILIZÜBUNGEN sind nicht zulässig. mien (AKP) sind („Im System halten“) ∆ der Bedarf und die Eignung für eine Funk- Für die Abgabe einer freiwilligen Meldung zu ANERKENNUNGSPRÄMIEN FÜR tion in der Einsatzorganisation des ÖBH, weiteren Milizübungen in der Dauer von 15 AUSBILDUNGSLEISTUNGEN ∆ die Abgabe einer „Freiwilligen Meldung zu Tagen sind für Personen in („Kaderausbildung möglichst Milizübungen“ (FMzMÜ) oder einer „Frei- ∆ Mannschaftsfunktion 352,- Euro, schnell erfolgreich beenden“) willigen Meldung zu weiteren Milizübun- ∆ MUO-Funktion 512,- Euro oder Für die schnelle und erfolgreiche Absolvie- gen“ (FMzwMÜ), ∆ MO-Funktion 652,- Euro netto rung der Grundausbildung zum ∆ eine vorhandene oder vorgesehene unbe- an Anerkennungsprämie vorgesehen. ∆ Milizunteroffizier fristete Beorderung und Die freiwillige Meldung kann frühestens ist, nach erfolgreichem Abschluss der ∆ die Befürwortung der Freiwilligenmel- dann abgegeben werden, wenn nur mehr KAAusb 2 und Erreichung der Vorausset- dung durch den Ausbildungsverband 10 oder weniger Milizübungstage zu leisten zungen zum Dienstgrad Wachtmeister (AusbVerb) oder das mobverantwortliche sind und Eignung sowie militärischer Bedarf und positiver Absolvierung des Moduls Kommando (mobvKdo) weiterhin gegeben sind. „Ausbildungspraxis“ innerhalb von ein- entscheidend. einhalb Jahren nach der KAAusb 2 eine Die Prämien werden bei jener Präsenz- Prämie von 555,- Euro oder innerhalb ANERKENNUNGSPRÄMIEN dienstleistung fällig, bei der die freiwillige von einem Jahr, eine Prämie von 1.111,- FÜR FREIWILLIGE MELDUNGEN Meldung eingebracht wurde. Eine nachträg- Euro vorgesehen, sofern auch eine Beor- ZU MILIZÜBUNGEN derung und Übungsverpflichtung vorliegt. („In das System bringen“) ∆ Milizoffizier Bei angestrebter Ausübung einer Milizfunk- ist, nach erfolgreichem Abschluss der Illu tion sind für alle Personen im GWD ab dem st ra t KAAusb 2 und Erreichung der Voraus- io vierten Ausbildungsmonat sowie Personen setzungen zum Dienstgrad Leutnant in- n: An dre im Ausbildungsdienst (AD) bis inklusive nerhalb von viereinhalb Jahren nach der as P enkle dem sechsten Monat im AD, und nach die- KAAusb 2 eine Prämie von 666,- Euro r, HDruckZ sen Präsenzdienstleistungen, sofern nicht oder innerhalb von dreieinhalb Jahren bereits eine Milizübungspflicht von Geset- eine Prämie von 1.333,- Euro vorgese- zeswegen besteht bzw. Milizübungstage hen, sofern auch eine Beorderung und vorhanden sind, bei Abgabe und Annahme Übungsverpflichtung vorliegt. einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen 601,- Euro netto an Anerkennungsprämie Bgdr Mag. Stefan Thaller, Ltr EVb vorgesehen. 11
RECHT NEUERUNGEN IM WEHRRECHT Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 (WRÄG 2019), BGBl. I Nr. 102, wurden mit Wirksamkeit 1. Dezember 2019 bedeutende Änderungen im Wehrrecht umgesetzt. Konkret wurden das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeres- gebührengesetz 2001, das Auslandsein- satzgesetz 2001, das Militärbefugnisge- setz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militäraus- zeichnungsgesetz 2002, das Verwunde- tenmedaillengesetz und das Truppenauf- enthaltsgesetz geändert und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Der Inhalt dieser Änderungen reicht von bloßen Formalanpassungen (z. B. Zitatan- passungen) über Umbenennungen (z. B. „Militärstreife“ in „Militärpolizei“) bis zu gra- vierenden materiellen Änderungen. Im Folgenden werden nur ausgewählte ∆ Mit dem WRÄG 2019 wurde nun die Möglich- der Bevölkerung die geistige Bereitschaft zur Schwerpunkte dieser Sammelnovelle näher keit geschaffen, dass der Bundesminister Unterstützung des Bundesheeres in der Be- dargestellt. für Landesverteidigung das Ende der Wehr- wältigung seiner Aufgaben gestärkt wird. pflicht aus wichtigen militärischen Interes- Vor diesem Hintergrund hat sich auch die FREIWILLIGE VERLÄNGERUNG sen und mit Zustimmung des Betroffenen wehrpolitische Zusammenarbeit des Bundes- DER WEHRPFLICHT durch Bescheid aufschieben kann. Ein sol- heeres mit „wehrpolitisch relevanten Verei- Nach Art. 9a Abs. 3 B-VG ist jeder männliche cher Aufschub darf jeweils für ein Jahr und nen“ und „Partnerschaften“ auf der Grundla- Staatsbürger wehrpflichtig. Die Dauer der insgesamt höchstens für fünf hintereinan- ge jahrzehntelang geübter Praxis entwickelt. Wehrpflicht ist in § 10 des Wehrgesetzes 2001 der folgende Jahre ausgesprochen werden. Parallel zu dieser Entwicklung entstand auch (WG 2001) festgelegt. Demnach beginnt die Das tatsächliche Ende der Wehrpflicht für die Notwendigkeit zur Schaffung einer klaren Wehrpflicht mit Vollendung des 17. Lebens- den Einzelnen hängt in diesen Fällen daher gesetzlichen Grundlage in diesem Bereich. jahres und endet grundsätzlich mit Vollendung davon ab, in welche der genannten Per- Mit dem WRÄG 2019 wurde in § 56a Abs. des 50. Lebensjahres. Zu dieser Grundrege- sonengruppen der Betreffende fällt. Nach 3 und 4 WG 2001 die Auszeichnung „Part- lung gibt es nun mehrere Ausnahmen: den Intentionen des Gesetzgebers soll von ner des Bundesheeres“ geschaffen. Diese ∆ Für Offiziere, Unteroffiziere sowie Spe- dieser Möglichkeit aber nur in spezifischen Auszeichnung kann die Bundesministerin/ zialkräfte für eine in der Einsatzorgani- Einzelfällen und ausschließlich mit aus- der Bundesminister für Landesverteidigung sation in Betracht kommende Funktion, drücklicher Zustimmung der Betroffenen einer juristischen Person (z. B. Verein oder insbesondere auf den Gebieten der Tech- Gebrauch gemacht werden, um etwa Ex- Firma) verleihen, wenn und solange sich nik, des Sanitätswesens, des Seelsorge- perten in militärisch relevanten Bereichen diese durch außergewöhnliche Leistungen, dienstes und der Fremdsprachen, endet weiterhin zu Wehrdienstleistungen heran- insbesondere durch Unterstützung des die Wehrpflicht mit Ablauf des Monats, in ziehen zu können. Weiterhin nicht möglich Bundesheeres in seiner wehrpolitischen Öf- dem sie das 65. Lebensjahr vollenden (bis ist ein „Wiederaufleben“ einer bereits erlo- fentlichkeitsarbeit, Verdienste um die mili- zum WRÄG 2019 „mit Ablauf des Jahres, schenen Wehrpflicht aufgrund Überschrei- tärische Landesverteidigung erworben hat. in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden“). tung des Alterslimits. Der Bescheid, mit Die bisherigen Bezeichnungen „wehrpoli- ∆ Für Personen, die dem Bundesheer auf dem die Wehrpflicht aufgeschoben werden tisch relevanter Verein“ und „Partnerschaft“ Grund eines Dienstverhältnisses angehö- soll, muss daher zu einem Zeitpunkt erlas- sind damit obsolet. ren, endet die Wehrpflicht erst mit dem sen werden, an dem die Wehrpflicht noch Die Auszeichnung „Partner des Bundeshee- Ausscheiden aus dem Dienststand oder besteht. res“ ist vergleichbar mit militärischen Aus- der Beendigung des Dienstverhältnisses, zeichnungen für natürliche Personen, wie sofern dieser Zeitpunkt nach Vollendung AUSZEICHNUNG „PARTNER etwa das Militär-Verdienstzeichen oder die des 50. bzw. 65. Lebensjahres liegt (nach DES BUNDESHEERES“ Militär-Anerkennungsmedaille. § 13 Abs. 2 BDG ist ein Aufschub des Die Wehrpolitik bildet einen wesentlichen Anders als bei diesen letztgenannten Übertritts in den Ruhestand um bis zu Bestandteil der allgemeinen Einsatzvorbe- Auszeichnungen müssen „Partner des fünf Jahren möglich). reitung des Bundesheeres, weil durch sie in Bundesheeres“ ihre Unterstützung für die 12
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