MILIZ - EINE JOB-CHANCE REGIERUNGSPROGRAMM WEHRRECHTSÄNDERUNGEN WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.

 
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MILIZ - EINE JOB-CHANCE REGIERUNGSPROGRAMM WEHRRECHTSÄNDERUNGEN WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
MILIZ
                             Juni 2/2020

                             Information für Angehörige der
                             Einsatzorganisation des Bundesheeres

                             EINE JOB-CHANCE

                             REGIERUNGSPROGRAMM
Foto: Jennifer Facol, BMLV

                             WEHRRECHTSÄNDERUNGEN

                             WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
MILIZ - EINE JOB-CHANCE REGIERUNGSPROGRAMM WEHRRECHTSÄNDERUNGEN WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION

AUSKUNFTSPFLICHT                                                                                                                                                               FBM
                                                                                                                                                                                  HGS
                                                                                                                                                                                HGS
                                                                                                                                                                                     FBM
                                                                                                                                                                                   FBM                                                          Organigramm
                                                                                                                                                                                                                                              Organigramm
                                                                                                                                                                                                                                           Organigramm
                                                                                                                                                                                                                                                                 Zentralstelle
                                                                                                                                                                                                                                                              Zentralstelle
                                                                                                                                                                                                                                                      Stand: 25. März 2020
                                                                                                                                                                                                                                                           Zentralstelle
                                                                                                                                                                                                                                                   Stand: 25. März 2020
                                                                                                                                                                                                                                                                 Stand: 25. März 2020
Eine Auskunftspflicht besteht gemäß Art.                                                                                                                             LV 2020
                                                                                                                                                                               HGS
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      SI
                                                                                                                                                                LV 2020
20, Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgeset-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Präsidiale,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Personal, Recht
                                                                                                                                                               LV 2020                                                                                   KBM&GS
                                                                                                                                                                                                                                                      KBM&GS
zes und dem Auskunftspflichtgesetz.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 *)

                                                                                                         SI                                                                                                                                    KBM&GS BürPBHK                       Grp                    Grp                   Grp                   Grp
                                                                                                    SI
                                                                                                    Präsidiale,                                                                       GStb                                                                                          Präs              RechtLeg                 PersErg                BstgU

                                                                                                     S I Recht                                                                     GStb
Im BMLV wurde dazu die Durchführungs-                                                          Präsidiale,
                                                                                                 Personal,
                                                                                             Personal, Recht
                                                                                                  Präsidiale,                                                                  GStb
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Präs                  Recht                  PersA               PersFü

                                                                                               Personal, Recht                                                                                                                                                                       DiszBW                 ELeg                   PersB               PersMkt

bestimmungen neu gefasst und mit Ver-              BürPBHK          Grp
                                                                                     Grp
                                                                                         Grp                    Grp                     Grp     *)
                                                                                                                                                     *)

                                                                                                                                                                                                           *)
                                                                                                                                                                                                                *)
                                                                                                                                                                                                                            *)
                                                                                                                                                                                                                                      *)
                                                                                                                                                                                                                                               Grp
                                                                                                                                                                                                                                                          Grp                         PMVD
                                                                                                                                                                                                                                                                                    ZIW
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            FLeg                   PersC              BstgProj
                                                 BürPBHK         Grp                                        Grp                     Grp                       GStbAbt CMIT2020     ndAufkl     ndAbw
                                                                                                                                       BstgU *)
                                                                                        Grpg g
                                                                    Präs              RechtLe                 PersErg                                                                                                                                     Rev               ZIW
lautbarungsblatt 134/2019 zur Veröffentli-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       PersPro
                                                    BürPBHK      PräsGrp           RechtLe                   Grp
                                                                                                          PersErg                   Grp
                                                                                                                                   BstgU                  GStbAbt CMIT2020     ndAufkl*)   ndAbw
                                                                                                                                                                                               *)                                           Grp Rev
                                                                                                                                                                                                                                                                      ZIW                                                                                ZLE
                                                                     Präs               RechtLeg              PersErg              BstgU                  GStbAbt     CMIT2020            ndAufkl           ndAbw                           Rev
                                                                       Präs                  Recht                 PersA                 PersFü                                                                                                      BürDSB           Info&ÖA
                                                                    Präs                  Recht                PersA
chung gebracht.                                                         Präs
                                                                     DiszBW
                                                                                            Recht
                                                                                              ELeg
                                                                                                                 PersA
                                                                                                                   PersB
                                                                                                                                     PersFü
                                                                                                                                      PersFü
                                                                                                                                         PersMkt
                                                                                                                                                                                                                                                BürDSB
                                                                                                                                                                                                                                            BürDSB
                                                                                                                                                                                                                                                     RevA
                                                                                                                                                                                                                                                                 Info&ÖA
                                                                                                                                                                                                                                                            Info&ÖA
                                                                                                                                                                                                                                                                        MFW
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 GStbDion
                                                                  DiszBW                   ELeg                PersB                 PersMkt                                                                                                    RevA               MFW
                                                                      DiszBW                 ELeg                PersB
Im Folgenden wird auf die wesentlichen Be-
                                                                                                                                     PersMkt                                                                                                RevA                        MFW
                                                                     PMVD                     FLeg                 PersC                BstgProj                                                                                                          RevB
                                                                   PMVD                    FLeg                PersC                BstgProj                                                                                                       RevB                                        Grp                   Dion                    Grp              RüstPol
                                                                       PMVD                  FLeg                PersC               BstgProj                                                                                               RevB
                                                                                                                                          PersPro                                                                                                                                              GSPl                 SihPol                 StrgHH
stimmungen auszugsweise eingegangen.                                                                                                 PersPro
                                                                                                                                     PersProZLE
                                                                                                                                       ZLE
                                                                                                                                       ZLE                                                                                                                                                      MilStrat               VPol                   Budg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 KA

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 WFE                  MilPol                 BWFin
                                                                                                                                                                                            S III                                                                                            S IV
                                                                                                GStbDion                                                                           S SIIIBereitstellung
                                                                                                                                                                                          III                                                                               S IV S IV
GESETZLICHE REGELUNGEN
                                                                                             GStbDion
                                                                                              GStbDion                                                                                                                                                                                           KontrA
                                                                                                                                                                                                                                                                                             Einsatz                  MilDipl                Transf
                                                                                                                                                                             Bereitstellung
                                                                                                                                                                            Bereitstellung                                                                                  EinsatzEinsatz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                KontrB

                                                                                                                                                                                                                                                                                                InnoBür
1. Gemäß Art. 20 Abs. 4 des Bundes-Verfas-                                      Grp
                                                                            GrpGrp                   Dion
                                                                                                   Dion
                                                                                                Dion                       GrpGrp
                                                                                                                          Grp                  RüstPol
                                                                                                                                           RüstPol                Grp Grp
                                                                                                                                                                 Grp                        Grp Grp
                                                                                                                                                                                          Grp                      Dion Dion
                                                                                                                                                                                                                Dion
                                                                                                                                                                                                                                 *)   *)
                                                                                                                                                                                                                                              *)
                                                                                                                                                                                                                                                    Grp Grp
                                                                                                                                                                                                                                                                      *) Anmerkungen: Grp
                                                                                                                                                                                                                                                                     Grp     Grp
                                                                                                                                                                                                                                                                      Ltr Grp BstgUGrp
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Grp Grp Grp
                                                                                                                                                                                                                                                                                    ist gleichzeitig Projektprogrammmanager (PPM) LV 2020
                                                                               GSPl
                                                                            GSPlGSPl                SihPol
                                                                                                  SihPol
                                                                                               SihPol                       StrgHH
                                                                                                                         StrgHH
                                                                                                                        StrgHH                                      StruktOrg
                                                                                                                                                              StruktOrg
                                                                                                                                                               StruktOrg                    Log Log
                                                                                                                                                                                          Log                    RB RB RB                           LE LE            LE      EGL EGL EGL AusbWAusbWAusbW
                                                                                                                                                                                                                                                              ndAufkl ist Bestandteil des HNaA, Personal mittels 800er-APl in der ZentrSt ab
   sungsgesetzes (B-VG) haben alle mit Auf-                                    MilStrat                 VPol                   Budg
                                                                                                                                                KA KA
                                                                                                                                                KA                                                                               *)
                                                                                                                                                                                                                                      *)
                                                                                                                                                                                                                                              *)
                                                                                                                                                                                                                                                              ndAbw ist Bestandteil des AbwA, Personal mittels 800er-APl in der ZentrSt ab
                                                                               MilStrat
                                                                            MilStrat                   VPol
                                                                                                     VPol                   Budg
                                                                                                                           Budg                                       StruktPl
                                                                                                                                                                StruktPl
                                                                                                                                                                 StruktPl                    QuQu         Qu         FGPFGP FGP                       EFü EFü LtrEFü
                                                                                                                                                                                                                                                                   ARB istEPl
                                                                                                                                                                                                                                                                           gleichzeitig Ltr
                                                                                                                                                                                                                                                                                EPl IKTSEPlDionRB,
                                                                                                                                                                                                                                                                                              AusbAmittels  800er-APl in der ZentrSt abgebildet
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     AusbA AusbA
                                                                                                                                                                                                                                                              FGP, WSM, LzA und            sind Bestandteile des ARB, AbtLtr mittels 800er-APl i
   gaben der Bundes-, Landes- und Gemein-                                         WFE
                                                                                WFEWFE
                                                                                                     MilPol
                                                                                                        MilPol
                                                                                                    MilPol
                                                                                                                           BWFin
                                                                                                                             BWFin
                                                                                                                          BWFin                                     Org
                                                                                                                                                                     Org Org
                                                                                                                                                                                            LogU
                                                                                                                                                                                               LogU LogU
                                                                                                                                                                                                                     WSM
                                                                                                                                                                                                                       WSM WSM
                                                                                                                                                                                                                                 *)
                                                                                                                                                                                                                                      *)      *)
                                                                                                                                                                                                                                                       LZ
                                                                                                                                                                                                                                                              FüU ist eine dem BMLV nachgeordnete Dienststelle, AbtLtr mittels 800er-APl
                                                                                                                                                                                                                                                                LZLZ EVb                EVb AusbB
                                                                                                                                                                                                                                                                                       EVb                   AusbBAusbB
                                                                                                                                                                                                                                 *)           *)

   deverwaltung betrauten Organe sowie die                                       KontrA               MilDipl              Transf                                                                                                     *)
                                                                                 KontrA
                                                                               KontrA                  MilDipl
                                                                                                    MilDipl                   Transf
                                                                                                                          Transf                                    IKTPl IKTPl           MilGesW                    LzA                              MLF           ProgPl            Vor
                                                                                                                                                                     IKTPl                        MilGesW
                                                                                                                                                                                             MilGesW                       LzA *) LzA                       MLF MLF      ProgPlProgPl                               Vor       Vor
                                                                                 KontrB                                                                                                                                                *)      *)
                                                                                  KontrB                                                                            Infra                    ZTA                     IKTS                                                                                 HSpo
                                                                               KontrB
   Organe anderer Körperschaften des öffent-                             InnoBür
                                                                                 InnoBür
                                                                                                                                                                     Infra Infra               ZTA ZTA
                                                                                                                                                                                           MatWi                     FüU
                                                                                                                                                                                                                        IKTS*) IKTS
                                                                                                                                                                                                                                      *)      *)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   HSpo HSpo

                                                      *) Anmerkungen: InnoBür                                                                                                                    MatWi
                                                                                                                                                                                             MatWi                      FüU FüU
   lichen Rechts über Angelegenheiten ihres          *)Ltr
                                                        Anmerkungen:
                                                  *) Anmerkungen:
                                                  LtrLtr
                                                      Grp
                                                           Grp BstgU ist gleichzeitig Projektprogrammmanager (PPM) LV 2020
                                                         Grp
                                                           BstgU
                                                       ndAufkl   BstgU
                                                                    istist ist gleichzeitig
                                                                        Bestandteil          Projektprogrammmanager
                                                                                      desProjektprogrammmanager
                                                                           gleichzeitig    HNaA,                              (PPM)
                                                                                                                          (PPM)
                                                                                                  Personal mittels 800er-APl     inLV   LV
                                                                                                                                    der20202020abgebildet
                                                                                                                                         ZentrSt
                                                     ndAufkl  ist ist  Bestandteil     des  HNaA,  Personal  mittels   800er-APl     in ZentrSt
                                                                                                                                        der  ZentrSt   abgebildet
   Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen,       ndAufkl
                                                  ndAbw
                                                       ndAbw
                                                     ndAbw
                                                       Ltr ARB
                                                                  Bestandteil
                                                                  ist Bestandteil
                                                            ist ististBestandteil
                                                                 Bestandteil
                                                                                   des
                                                                                     des
                                                                                     des
                                                                                  desLtr
                                                                        gleichzeitig
                                                                                        HNaA,
                                                                                          AbwA,Personal
                                                                                           AbwA,
                                                                                       AbwA,
                                                                                                 Personal
                                                                                                  Personal
                                                                                               Personal
                                                                                          DionRB, mittels
                                                                                                          mittels
                                                                                                           mittels800er-APl
                                                                                                                   800er-APl
                                                                                                             mittels
                                                                                                         mittels       800er-APl
                                                                                                                  800er-APl
                                                                                                          800er-APl   in
                                                                                                                                in der
                                                                                                                                   der  ZentrSt
                                                                                                                                    in abgebildet
                                                                                                                               in der
                                                                                                                         der ZentrSt    der
                                                                                                                                                 abgebildet
                                                                                                                                                abgebildet
                                                                                                                                            ZentrSt
                                                                                                                                        ZentrSt       abgebildet
                                                                                                                                                 abgebildet
                                                  LtrLtr
                                                      ARBARB
                                                       FGP,  ist ist
                                                               WSM,   gleichzeitig
                                                                         LzA undLtr
                                                                  gleichzeitig        Ltr
                                                                                   IKTS   DionRB,
                                                                                        sind
                                                                                      DionRB,      mittels
                                                                                             Bestandteile
                                                                                                mittels     800er-APl
                                                                                                           des           in der
                                                                                                               ARB,inAbtLtr
                                                                                                        800er-APl       der       ZentrSt
                                                                                                                             mittels
                                                                                                                            ZentrSt        abgebildet
                                                                                                                                       800er-APl
                                                                                                                                       abgebildet in der ZentrSt abgebildet
   soweit eine gesetzliche Verschwiegen-          FGP, FüU
                                                     FGP,
                                                        WSM,  ist eine
                                                            WSM,   LzALzAdem   BMLV
                                                                          undund
                                                                               IKTSIKTSnachgeordnete
                                                                                     sindsind           Dienststelle,
                                                                                              Bestandteile
                                                                                           Bestandteile  desdes
                                                                                                              ARB,ARB,AbtLtr  mittels
                                                                                                                         AbtLtr
                                                                                                                    AbtLtr              800er-APl
                                                                                                                                   mittels
                                                                                                                             mittels               in
                                                                                                                                                   in der
                                                                                                                                            800er-APl
                                                                                                                                       800er-APl        inZentrSt
                                                                                                                                                       der        abgebildet
                                                                                                                                                           der ZentrSt
                                                                                                                                                           ZentrSt     abgebildet
                                                                                                                                                                   abgebildet
                                                  FüUFüU
                                                       ist ist
                                                           eine einedem  dem   BMLV
                                                                            BMLV       nachgeordnete
                                                                                    nachgeordnete        Dienststelle,
                                                                                                     Dienststelle,       AbtLtr
                                                                                                                    AbtLtr         mittels
                                                                                                                             mittels        800er-APl
                                                                                                                                       800er-APl        in ZentrSt
                                                                                                                                                    in der der ZentrSt abgebildet
                                                                                                                                                                   abgebildet
   heitspflicht dem nicht entgegensteht.
   Hinsichtlich der Organe des Bundes sowie          deren Gründen diese Frist nicht eingehal-                                                                                        ∆ die Anwendungsgrundsätze;
   der durch die Bundesgesetzgebung zu               ten werden, so ist der Auskunftswerber                                                                                           ∆ die Auslegung des Begriffes der Amtsver-
   regelnden Selbstverwaltung sind die nä-           jedenfalls zu verständigen.                                                                                                        schwiegenheit mit den
   heren Regelungen in Gesetzgebung und              Gemäß § 4 des Auskunftspflichtgesetzes                                                                                             – Grundsätzen und Interpretationshilfen
   Vollziehung Bundessache.                          ist für den Fall, dass eine Auskunft nicht                                                                                           sowie
2. Gemäß § 1 Abs. 1 des Auskunftspflicht-            erteilt wird, auf Antrag des Auskunftswer-                                                                                         – der Amtsverschwiegenheit unterliegen-
   gesetzes haben die Organe des Bundes              bers hierüber ein Bescheid zu erlassen.                                                                                              den Angelegenheiten im Einzelnen;
   sowie die Organe der durch die Bun-               Als Verfahrensordnung, nach der der Be-                                                                                          ∆ die verfahrensrechtlichen Regelungen im
   desgesetzgebung zu regelnden Selbst-              scheid zu erlassen ist, gilt das Allgemei-                                                                                         Falle einer Bescheiderlassung.
   verwaltung über Angelegenheiten ihres             ne Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
   Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen,          (AVG), sofern nicht für die Sache, in der                                                                                        Die zentrale Ansprechstelle ist die
   soweit eine gesetzliche Verschwiegen-             Auskunft erteilt wird, ein anderes Verfah-                                                                                       Auskunfts- und Bürgerservicestelle des BMLV
   heitspflicht dem nicht entgegensteht.             rensgesetz anzuwenden ist.                                                                                                       in 1070 Wien, Mariahilfer Straße 24,
   Gemäß § 1 Abs. 2 des Auskunftspflicht-         3. Gemäß § 4 Abs. 3 des Bundesministerien-                                                                                          Telefon: 050 201 – 99 16 55,
   gesetzes sind Auskünfte nur in einem              gesetzes 1986 (BMG) haben die Bundes-                                                                                            zum Ortstarif aus ganz Österreich
   solchen Umfang zu erteilen, der die Be-           minister in geeigneter Weise dafür Sorge
                                                                                                                                                                                                                050201 – 10 21 160,
   sorgung der übrigen Aufgaben der Ver-             zu tragen, dass die ihren Bundesministe-
   waltung nicht wesentlich beeinträchtigt.          rien nachgeordneten Verwaltungsbehör-                                                                                            Fax: 050201 – 10 17 11,
   Sie sind nicht zu erteilen, wenn sie offen-       den, Ämter und Einrichtungen des Bundes                                                                                          E-Mail: buergerservice@bmlv.gv.at.
   bar mutwillig verlangt werden.                    innerhalb ihrer örtlichen und sachlichen
   Gemäß § 2 des Auskunftspflichtgesetzes            Zuständigkeit Auskünfte erteilen, soweit                                                                                         Abgesehen von offiziellen Auskunftsertei-
   kann jedermann Auskunftsbegehren schrift-         eine Verpflichtung zur Amtsverschwiegen-                                                                                         lungen besteht die Hauptaufgabe der Aus-
   lich, mündlich oder telefonisch anbringen.        heit dem nicht entgegensteht.                                                                                                    kunfts- und Bürgerservicestelle darin, die
   Dem Auskunftswerber kann die schriftliche                                                                                                                                          Kontaktaufnahme zwischen der Bevölke-
   Ausführung eines mündlich oder telefonisch     KONKRETE REGELUNG                                                                                                                   rung und dem Bundesheer zu erleichtern
   angebrachten Auskunftsbegehrens aufge-         Mit ggstdl. Durchführungsbestimmungen                                                                                               bzw. zu verbessern. Sie ist daher in erster
   tragen werden, wenn aus dem Begehren der       wurden geregelt:                                                                                                                    Linie als zentrale Anlaufstelle für Wehr-
   Inhalt oder der Umfang der gewünschten         ∆ die Zuständigkeiten und die Anordnung                                                                                             pflichtige des Miliz- und Reservestandes
   Auskunft nicht ausreichend klar hervorgeht.      der Durchführung im                                                                                                               und für Wehrpflichtige, die noch keinen
   Gemäß § 3 des Auskunftspflichtgeset-             – Bereich der Zentralstelle,                                                                                                      Präsenzdienst geleistet haben, gedacht und
   zes sind Auskünfte ohne unnötigen                – Bereich der nachgeordneten Dienst-                                                                                              dient der Informationserteilung, Beratung
   Aufschub, spätestens aber binnen acht              stellen und der                                                                                                                 und Hilfestellung.
   Wochen nach Einlangen des Auskunfts-             – militärischen und wehrpolitische Öf-
   begehrens zu erteilen. Kann aus beson-             fentlichkeitsarbeit;                                                                                                            Die Redaktion

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LANDESVERTEIDIGUNG
Das aktuelle Regierungsprogramm 2020 – 2024 zur Landesverteidigung vor
dem Hintergrund der geltenden Wehrrechtslage.

Das aktuelle Regierungsprogramm vom             Darüber hinaus wollen wir Schwerpunkte           ∆ Die finanzielle Situation und der Zustand
Jänner 2020 sieht folgende wehrrechtlich        auf die Bereiche Krisen- und Katastrophen-         des Bundesheeres erfordern neue Konzep-
relevante Themen vor, die im Überblick nä-      management sowie neue Bedrohungsbilder             te für ein zukunftsträchtiges, modernes
her erläutert werden:                           wie etwa Cyber-Attacken legen. Denn unser          Heer. Daher müssen auch die Aufgaben,
                                                Bundesheer ist die Sicherheitsgarantie, auf        Strukturen und Mittel der Landesvertei-
LANDESVERTEIDIGUNG                              die wir uns alle verlassen.                        digung weiterentwickelt und zeitgemäß
Österreich liegt heute als neutrales Land im    In den kommenden Jahren und Jahrzehn-              neugestaltet werden.
Herzen eines geeinten und friedlichen Euro-     ten werden trotz unseres massiv gestei-          ∆ Die Neutralität Österreichs ist unum-
pas. Dennoch müssen wir neue Herausfor-         gerten Engagements für den Klimaschutz,            stößlich.
derungen und Bedrohungen ernst nehmen           auch klimawandelbedingte Naturkata-              ∆ Diese steht nicht im Widerspruch zur Soli-
und entsprechend vorbereitet sein.              strophen immer häufiger und schwerer.              darität innerhalb der Europäischen Union.
Auch und gerade weil sich die Anforderungen     Darum gilt es, das staatliche Krisen- und        ∆ Erforderlich ist daher eine Weiterentwick-
an eine umfassende Sicherheitsvorsorge und      Katastrophenmanagement auf die neuen               lung der österreichischen Sicherheitspo-
die in ihr eingebettete umfassende Landesver-   Herausforderungen vorzubereiten und da-            litik, unter dem Aspekt der Bewahrung der
teidigung in unserem Land verändert haben,      durch eine Steigerung der Resilienz Öster-         Neutralität und der Änderung der sicher-
braucht es ein modernes, weiterentwickeltes,    reichs zu gewährleisten. Die Sicherheit und        heitspolitischen Aufgaben in Europa.
vielseitig einsetzbares Bundesheer.             Versorgung unserer Bevölkerung ist hier          ∆ Klares Bekenntnis als neutrales Land
Deshalb muss sichergestellt sein, dass das      unser oberstes Ziel.                               zum Österreichischen Bundesheer als Si-
Bundesheer ausreichend finanziell, per-                                                            cherheitsgarantie und zur umfassenden
sonell und materiell ausgestattet ist, um       RAHMENBEDINGUNGEN                                  Landesverteidigung entsprechend der
weiterhin den Herausforderungen der Ge-         DER ÖSTERREICHISCHEN                               Österreichischen Bundesverfassung so-
genwart, aber auch den Bedrohungen der          SICHERHEITSPOLITIK                                 wie zur allgemeinen Wehrpflicht entspre-
Zukunft kompetent begegnen zu können.           ∆ Österreich ist als Mitglied der Europäischen     chend dem Ergebnis der Volksbefragung
Das bedeutet, die Einsatzfähigkeit unseres        Union Teil eines erfolgreichen Friedenspro-      vom 20. Jänner 2013.
Bundesheeres im In- und Ausland zielorien-        jekts (mit Vorbildcharakter) und an unseren
tiert zu verbessern und den Grundwehr- und        unmittelbaren Landesgrenzen von keinen         EINE ZUKUNFTSFÄHIGE
Zivildienst attraktiver zu machen.                Feinden umgeben. Österreichs Stellung          STRUKTUR FÜR DAS
                                                  mitten in der EU bietet eine umfassend         BUNDESHEER
  Wir schützen                                    geänderte Sicherheits- und Friedensper-        ∆ Ausstattung des Bundesheers mit den

  Österreich.                                     spektive. Gleichzeitig müssen neue Bedro-
                                                  hungen ernst genommen werden.
                                                                                                   erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung
                                                                                                   seines Auftrags.

                                                                                                                                          3
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∆ Erarbeitung von Effizienzsteigerungs-
  möglichkeiten und Kostensenkungspo-
  tenzialen außerhalb der Truppe.
∆ Wiederherstellung des verfassungsmä-
  ßigen Zustands des Österreichischen
  Bundesheers nach den Grundsätzen ei-
  nes Milizsystems (Art. 79 (1) BVG).
  – Ausreichende personelle und materiel-
    le Ausstattung der Miliz;
  – Einsatzfähigkeit der Milizbataillone auf
    nationaler Ebene;
  – Ausbildungs- und Übungstätigkeit der
    Milizverbände;
  – Verbesserung der Serviceleistungen
    für Milizsoldaten (One-Stop-Shop für
    Anliegen etc.);
  – Beseitigen von sozialversicherungs-           – Verstärkte Kontrolle bei Großbeschaf-        – Förderung der Integration durch be-
    rechtlichen Benachteiligungen von Mi-           fungen und Nutzung von Synergien im             darfsgerechte Deutschkurse und
    lizsoldaten.                                    Rahmen europäischer und internatio-             Staatsbürgerkunde;
∆ Schaffung eines neuen Berufsbildes Sol-           naler Kooperationen („Beschaffungs-          – Ausbau der wehrpolitischen Bildung
  dat, damit es im Bundesheer attraktive            agentur“), sofern sich diese mit dem            (Werte, Verantwortung gegenüber To-
  und vielseitige Karrieremöglichkeiten gibt,       Bedarf und den Interessen Öster-                talitarismus, Rassismus).
  um Talente aus der Wirtschaft bestmöglich         reichs decken.                             ∆ Reform der Tauglichkeitskriterien. In Zu-
  für das Heer gewinnen und halten zu kön-      ∆ Intensivierung der interministeriellen         kunft soll es zwei Tauglichkeitsstufen ge-
  nen sowie Soldatinnen und Soldaten nach         Zusammenarbeit zur regelmäßigen                ben: „Volltauglich“ heißt wie bisher unein-
  Ende ihrer Karriere im Heer eine Perspekti-     Koordinierung (vor allem um frühzeiti-         geschränkter Einsatz beim Bundesheer
  ve in der Wirtschaft zu ermöglichen.            ges Handeln und Prävention sicherzu-           und beim Zivildienst, und „Teiltauglich“
  Umsetzung der Attraktivierung des Solda-        stellen).                                      eine Verwendung im Büro, in der Küche
  tenberufs durch geeignete Maßnahmen im        ∆ Weiterentwicklung und kosteneffizien-          oder einer anderen individuell passenden
  Dienst-, Besoldungs-, und Pensionsrecht.        te Optimierung der Sanitätsversorgung          Tätigkeit. Nur wer auf Grund einer körper-
  – Stärkung der Durchlässigkeit zwischen         unter Wahrung der medizinischen Eigen-         lichen oder geistigen Behinderung wirk-
    Bundesheer und Wirtschaft;                    versorgung des ÖBH (insbesondere zur           lich nicht dazu in der Lage ist, soll auch in
  – Prüfung einer verbesserten Anschluss-         Beseitigung des Ärztemangels); unter           Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst.
    fähigkeit der militärischen Ausbildun-        anderem verbesserte Zusammenarbeit           ∆ Schaffung einer rechtlichen Grundlage,
    gen (z.B. für spätere Verwendung im           mit zivilen Einrichtungen.                     dass eine Bescheinigung der Tauglichkeit
    Polizeidienst, Justizwache etc.);           ∆ Evaluierung der Kooperationen mit priva-       von Zivildienern (auch nach Abgabe der
  – Erhöhung des Anteils von Frauen im            ten Vereinen und Institutionen.                Zivildiensterklärung) in Zukunft durch die
    Österreichischen Bundesheer.                                                                 Stellungsstraße erfolgt.
∆ Stärkung der Selbstversorgungsfähigkeit       GRUNDWEHRDIENST
  und der Resilienz des Österreichischen Bun-   ATTRAKTIV MACHEN                               NEUE AUFGABEN MIT
  desheeres in Krisenzeiten und etwaiger Aus-   ∆ Laufende Aufwertung der Stellungsstra-       NEUER STRUKTUR
  bau von Kasernen zu „Sicherheits­inseln“.       ße als erster Kontaktpunkt mit dem Ös-       ∆ Sicherstellung und Weiterentwicklung der
∆ Standortbezogene und bedarfsgerechte            terreichischen Bundesheer.                     Kernkompetenzen des Österreichischen
  Sanierung von Kasernen und ihrer Infra­         – Weiterentwicklung der Stellung als wich-     Bundesheeres unter Berücksichtigung
  struktur zur Stärkung der regionalen              tige Säule der Gesundheitsvorsorge           der Eintrittswahrscheinlichkeiten von Be-
  Wertschöpfung.                                    (Stellung als Vorsorgeuntersuchung).         drohungsszenarien.
∆ Sicherstellung der Militärkommando-           ∆ Sicherstellung eines attraktiven Grund-      ∆ Weiterentwicklung aller Teilstreitkräfte
  und Brigadestruktur als Träger der Lan-         wehrdienstes.                                  Land, Luft, Spezialeinsatzkräfte und der
  desverteidigung.                                – Primär militärische Verwendung der           Cyberkräfte.
∆ Weiterentwicklung       der    logistischen       volltauglichen Rekruten sicherstellen.     ∆ Das Bundesheer soll in Anbetracht der
  Struk­turen, der Ämter sowie der Schul-       ∆ Weiterentwicklung des Grundwehrdiens-          neuen Herausforderungen im 21. Jahr-
  und Akademiestruktur.                           tes als Zeit der Weiterbildung und Integ-      hundert weiterentwickelt werden und
∆ Verbesserung der Synergien bei der Be-          ration in die Gesellschaft.                    sich, über die Kernkompetenzen hinaus,
  schaffung militärischer Güter.                  – Verankerung der digitalen Mündigkeit         auf konkrete Schwerpunkte fokussieren:
  – Verbesserte Nutzung von Synergien im            und des Erkennens von Fake-News als          – ABC-Einheiten zum Schutz bei atoma-
    Rahmen der Beschaffung mit anderen              Schwerpunkte im Rahmen des Grund-               ren, biotoxischen und chemieverur-
    Ressorts (insbesondere BMI);                    wehrdienstes;                                   sachten Katastrophen;

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MILIZ - EINE JOB-CHANCE REGIERUNGSPROGRAMM WEHRRECHTSÄNDERUNGEN WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION

    – Erhalt der Eigenständigkeit der militä-
       rischen Nachrichtendienste;
    – Cyber Defense;
    – Internationale Friedenseinsätze nach
       Zustimmung des Hauptausschusses
       des Nationalrats;
    – Assistenzleistungen insbesondere Ka-
       tastrophenschutz und –hilfe;
    – Nutzung von Drohnen (Schutzoperation
       bis zur Katastrophenhilfe) und Droh-
       nenabwehr;
    – Reaktion auf mit militärischen Mitteln
       ausgeführte Terrorangriffe;
    – Blackout-Vorbereitung (Sicherung und
       Wiederherstellung kritischer Infra-
       struktur in enger Abstimmung mit den
       Netzbetreibern).                            – Weiterhin Sicherstellung der Luftraum­      ANMERKUNGEN ZUR
∆   Die Ausrüstung soll spezifisch und im            überwachung durch das Österreichi-          LANDESVERTEIDIGUNG,
    Besonderen im Hinblick auf diese Aufga-          sche Bundesheer durch eine adäquate         ZUM MILIZSYSTEM UND
    ben ausgestaltet werden. Daher wurden            und kosteneffizienteste Lösung.             DER WEHRPFLICHT
    schon in den letzten Jahrzehnten schwe-      ∆ Umsetzung der bereits eingeleiteten           Im neuen Regierungsprogramm findet sich
    re Waffengattungen reduziert, da diese         Hubschrauber-Beschaffung, als Nachfol-        insbesondere das Bekenntnis zum Bundes-
    nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit          ge der auszumusternden fünfzigjährigen        heer als Sicherheitsgarantie und zur umfas-
    des Kalten Krieges erforderlich sind. Die-     Alouette III, insbesondere im Hinblick auf    senden Landesverteidigung entsprechend
    se Politik wird fortgesetzt, die Kernkom-      Katastrophennotlagen.                         der Bundesverfassung und zur allgemeinen
    petenzen in der Ausbildung sollen weiter-                                                    Wehrpflicht.
    hin sichergestellt werden.                   AUSLANDSEINSÄTZE                                Als primäre und originäre Kernaufgabe
∆   Verstärkter Einsatz des ÖBH im Rahmen        ∆ Erstellung und Umsetzung eines gesamt-        des Staatsorganes Bundesheer ist im Art.
    von Assistenzeinsätzen nach geltender          staatlichen Auslandseinsatzkonzepts           79 B-VG die militärische Landesverteidi-
    Rechtslage zur Aufrechterhaltung der öf-       samt entsprechenden Kriterien auf Basis       gung festgelegt. Zusätzlich sind zwei so-
    fentlichen Sicherheit.                         der geltenden Rechtsgrundlagen, unter         genannte „Assistenzaufgaben“ des Bun-
∆   Anpassung des ÖBH an aktuelle Bedro-           Einbindung aller relevanten Ministerien,      desheeres normiert. Das Bundesheer ist,
    hungslagen, wie z.B. Cyber Defense und         um den gesamten Konfliktzyklus (Krisen-       soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine
    hybride Bedrohungen.                           prävention, Konfliktlösung, Mediation bis     Mitwirkung in Anspruch nimmt, demnach
    – Prioritärer Ausbau der Cyber- und Droh-      hin zur Friedenskonsolidierung) besser zu     bestimmt
       nenabwehrfähigkeiten und Ausbau einer       berücksichtigen.                              1. auch über den Schutz der militärischen
       Cyber-Truppe unter besonderer Berück-     ∆ Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung          Landesverteidigung hinaus
       sichtigung der Ausbildungserfordernis-      von mindesten 1.100 Soldaten als Dauer-          a) zum Schutz der verfassungsmäßigen
       se für Cyber-Defense-Persona;               leistung für Auslandseinsätze sicherstel-           Einrichtungen – wie z. B. Behörden und
    – Verstärkte Zusammenarbeit mit Bil-           len, bei ausreichender budgetärer Bede-             Organe der Verwaltung, Gerichtsbarkeit
       dungs- und Forschungseinrichtungen,         ckung, sowie Sicherstellung der für diese           und Gesetzgebung – und ihrer Hand-
       um zusätzliches Know-how aufzubau-          Auslandseinsätze im Rahmen des Krisen-              lungsfähigkeit sowie der demokrati-
       en, und Rekrutierung von IT-Fachkräf-       managements notwendigen Kapazitäten                 schen Freiheiten der Einwohner und
       ten im Rahmen der Miliz.                    (Personal, Material, Betrieb).                   b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und
∆   Mitwirkung am nationalen Cyberlagezen-       ∆ Sicherstellung der Erfüllung der einge-             Sicherheit im Inneren überhaupt - wie
    trum und am gesamtstaatlichen Cybersi-         gangenen internationalen Verpflichtun-              z. B. „sicherheitspolizeiliche Assistenz“;
    cherheitszentrum.                              gen, insbesondere EU-Verpflichtungen,         2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignis-
∆   Beteiligung an europäischen For-               einschließlich der Leistung eines militä-        sen und Unglücksfällen außergewöhnli-
    schungsprojekten im Bereich der Vertei-        rischen Solidarbeitrags im Rahmen der            chen Umfanges - wie z. B. „Assistenz in
    digungsforschung (z.B. European Defen-         gesetzlichen Bestimmungen.                       Katastrophenfällen“.
    se Fund).                                    ∆ Weiterentwicklung von spezialisierten         Weitere Aufgaben des Bundesheeres sind –
∆   Bekenntnis zur Luftraumüberwachung             Fähigkeiten des Österreichischen Bun-         ausschließlich und vollständig – auf verfas-
    und zum Schutz des österreichischen            desheers zur Verwendung im Rahmen             sungsrechtlicher Ebene zu regeln. Als einzig
    Luftraums durch das Österreichische            solcher Assistenzeinsätze (Drohnenab-         relevante zusätzliche Aufgaben des Bun-
    Bundesheer und Aufrechterhaltung einer         wehr, ABC-Abwehr etc.).                       desheeres sind derzeit diverse Fälle einer
    leistungsfähigen aktiven und passiven        ∆ Fortführung des Beitrags des ÖBH zur Stär-    Hilfeleistung im Ausland (Auslandseinsätze)
    Luftraumüberwachung.                           kung der Stabilität der Westbalkan-Staaten.   auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes

                                                                                                                                              5
MILIZ - EINE JOB-CHANCE REGIERUNGSPROGRAMM WEHRRECHTSÄNDERUNGEN WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION

über Kooperation und Solidarität bei der
Entsendung von Einheiten und Einzelperso-
nen in das Ausland (KSE-BVG) vorgesehen.
Weiters soll es zur Wiederherstellung des
verfassungsmäßigen Zustands des Öster-
reichischen Bundesheers nach den Grund-
sätzen eines Milizsystems kommen. Im Er-
gebnis bekennt sich die Bundesregierung
hiermit zur Beibehaltung des Milizsystems,
welches im Art. 79 B-VG verfassungsrecht-
lich verankert ist. Der Verfassungsgesetz-
geber ist bei der Schaffung dieser Verfas-
sungsnorm im Jahre 1988 von folgenden
drei Eckpfeilern des österreichischen Miliz-
systems ausgegangen:
∆ eine vergleichsweise kurze Grundwehr-
   dienstdauer und zusätzlich periodische,
   über einen längeren Zeitraum verteilte
   Wiederholungsübungen,                       Wehrpflicht sind die Stellungspflicht, die         des Verbotes des Beginnens von Kriegen
∆ eine Gestaltung der Schutz- und Verteidi-    Pflicht zur Leistung des Präsenzdienstes,          und der selbst gewählten Teilnahme an
   gungsaufgabe – zumindest überwiegend        die Pflichten im Milizstand sowie bestimm-         solchen,
   – nicht im Wege einer berufsmäßigen In-     te Melde- und Bewilligungspflichten ver-         ∆ der Nichtbeitritt zu „militärischen Bünd-
   stitution, sondern als Gemeinschaftsauf-    bunden.                                            nissen“ und
   gabe,                                                                                        ∆ die Nichtzulassung einer „Errichtung mi-
∆ die Existenz eines bestimmten, relativ       NEUTRALITÄT                                        litärischer Stützpunkte fremder Staaten“
   kleinen Anteiles eines „stehenden Hee-      Zusätzlich wird von der Bundesregierung            auf österreichischem Staatsgebiet.
   res“ zur Sicherstellung einer raschen Re-   das Bekenntnis zur Neutralität abgegeben
   aktionsfähigkeit im Anlassfall.             und festgehalten, dass diese nicht im Wi-        ATTRAKTIVIERUNG DES
Diese drei Hauptkomponenten sind daher         derspruch zur Solidarität innerhalb der Eu-      SOLDATENBERUFES
verfassungsrechtlich vorgegeben und müs-       ropäischen Union steht. Das Bundesverfas-        Hier sieht das Regierungsprogramm ent-
sen auch bei der Festlegung der jeweiligen     sungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die        sprechende Maßnahmen im Dienst-, Be-
Heeresgliederung berücksichtigt werden.        Neutralität Österreichs normiert betreffend      soldungs- und Pensionsrecht vor. Die
Ebenso wird ein klares Bekenntnis zur all-     die immerwährende Neutralität Österreichs        erwähnten Maßnahmen könnten durch
gemeinen Wehrpflicht abgegeben. Die            Folgendes:                                       entsprechende gesetzliche Regelungen
allgemeine Wehrpflicht besteht für alle        „Zum Zwecke der dauernden Behauptung             bzw. Anpassungen z.B. im Beamten-Dienst-
männlichen Staatsbürger bei gleichzeiti-       seiner Unabhängigkeit nach außen und zum         rechtsgesetz 1979 bzw. im Gehaltsgesetz
gem Recht auf Verweigerung der Erfüllung       Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebie-       1956 umgesetzt werden.
der Wehrpflicht aus Gewissensgründen mit       tes erklärt Österreich aus freien Stücken
Verpflichtung zur Leistung eines Ersatz-       seine immerwährende Neutralität.                 REFORM DER
dienstes (Zivildienst).                        Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote    TAUGLICHKEITSKRITERIEN
Grundsätzlich soll dabei der Wehrdienst        stehenden Mitteln aufrechterhalten und ver-      Die von der Regierung vorgeschlagene Ein-
die Regel und der Zivildienst die Ausnah-      teidigen. Österreich wird zur Sicherung dieser   führung von zwei Tauglichkeitsstufen „Voll-
me sein. Nach wie vor besteht daher die        Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen     tauglich“ (wie bisher uneingeschränkter Ein-
primäre Pflicht jedes Staatsbürgers darin,     Bündnissen beitreten und die Errichtung mi-      satz beim Bundesheer und beim Zivildienst)
im Rahmen des Bundesheeres der Wehr-           litärischer Stützpunkte fremder Staaten auf      und „Teiltauglich“ (Verwendung im Büro,
pflicht nachzukommen. Rechtlich stellt die     seinem Gebiet nicht zulassen.“                   in der Küche oder einer anderen individuell
Wehrpflicht die auf dem Gesetz beruhende       Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Form        passenden Tätigkeit) wäre durch entspre-
abstrakte Verpflichtung aller männlichen       der Neutralität hat sich durch die umfas-        chende rechtliche Änderungen z.B. im B-VG
Staatsbürger dar, als Soldaten Wehrdienst      senden sicherheitspolitischen Änderungen         und/oder Wehrgesetz 2001 möglich.
zur Verteidigung des Rechts und der Frei-      seit dem Ende des „Kalten Krieges“ massiv
heit des Staatsvolkes zu leisten und sich      geändert. Auf Grund des erwähnten Bun-           Mag. Christoph Ulrich, DiszBW
dafür ausbilden zu lassen.                     desverfassungsgesetzes bestehen dem-
Aus dieser Verpflichtung folgt die unverzüg-   nach grundsätzlich folgende drei Kernele-
liche Heranziehbarkeit der Staatsbürger zu     mente der immerwährenden Neutralität:
einem Einsatz durch die Staatsführung. Auf     ∆ die Aufrechterhaltung und Verteidigung
ihr baut das Gesamtsystem unserer mili-           der Neutralität im Anlassfall mit allen „zu
tärischen Landesverteidigung auf. Mit der         Gebote stehenden Mitteln“ einschließlich

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AUSBILDUNG

EINE JOB-CHANCE IST DIE
KADERANWÄRTERAUSBILDUNG
Der Zugang zu einem sicheren Job mit sehr guten Verdienstaussichten, wo
Sie bereits während der Ausbildung zur künftigen Führungskraft entsprechend
verdienen können, ist die KAAusb. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
garantiert Ihnen, als Angehörige(r) der Einsatzorganisation des ÖBH, auch eine
entsprechende Einsatzverwendung.

ÜBERBLICK
Das ÖBH hat für unsere Heimat vorzusorgen,
damit für alle möglichen Eventualitäten er-
forderliche Einsatzkräfte zur Verfügung ste-
hen, die staatlichen Aufgaben erfüllt werden
können und unserer Bevölkerung Schutz
und Hilfe geboten werden kann.
Dementsprechend setzt sich die milizartig
strukturierte Einsatzorganisation des ÖBH
aus 55.000 Personen zusammen. Zirka
23.000 sind Bedienstete, davon 15.000 Be-
rufssoldaten, und 32.000 befinden sich im
Milizstand, wovon etwa 10.000 eine Kader-
funktion ausüben, das sind Kommandanten
und Spezialisten aus allen möglichen Kern-      ausbildungslehrgängen sowie Seminaren           fern sie das Auswahlverfahren bestanden
bereichen bzw. Berufsgruppen.                   zur Weiterbildung bzw. beruflichen Entwick-     haben. Alle, die keinen Ausbildungsplatz
In der gesamten Organisation sind zirka 7.000   lung für höchste Positionen an.                 erhalten haben, können mit der KAAusb3/
verschiedene Tätigkeitsbereiche abzudecken.     Voraussetzung ist dafür im Wesentlichen die     BUOA oder mit der MO-Grundausbildung
Sie werden sich daher vorstellen können, wie    KAAusb, zu der wir gerade die Kameraden         fortsetzen, sofern sie die geforderte Aus-
groß die Weiterbildungs- bzw. Entwicklungs-     im Milizstand einladen, da diese sich bereits   bildungspraxis absolviert haben.
möglichkeiten beim ÖBH sind.                    für eine Milizlaufbahn entschieden haben        So schließt sich der Kreis, der neue Durch-
Jährlich bietet das ÖBH für Kadersoldaten       und ihnen dadurch ermöglicht wird, dass sie     gang beginnt Anfang September 2020 mit
und zivile Bedienstete zirka 1.500 verschie-    sowohl eine Miliz- wie auch eine Berufslauf-    der KA-Ausb 1, zu der wir Sie herzlich ein-
dene Bildungsveranstaltungen im In- und         bahn einschlagen und fortsetzen können.         laden (beachten Sie hiezu auch die Anrech-
Ausland in Form von Studien- und Grund-                                                         nungsbestimmungen).
                                                AUSBILDUNGSSYSTEM
                                                Seit dem Beginn der Kaderanwärteraus-           JOB-ANGEBOT
                                                bildung im Jahr 2016 haben schon 3.000          Nach der KAAusb stehen Ihnen vielfältige
                                                Personen diese Ausbildung erfolgreich ab-       berufliche Entwicklungsmöglichkeiten of-
                                                solviert und versehen Dienst in einer Prä-      fen, und Sie können flexibel an Inlands- und
                                                senz- oder Milizfunktion oder bilden sich       Auslandseinsätzen teilnehmen. Zum Bei-
                                                bereits weiter.                                 spiel verdienen Sie bei einem Assistenz­
                                                Etwa 1.500 Personen befinden sich noch          einsatz als Zugsführer mindestens 3.000,-
                                                in Ausbildung und absolvieren derzeit die       netto im Monat. Hinzu kommen noch
                                                KAAusb. Für Milizfunktionen ist die KAAusb      Unter­bringung, Verpflegung, Fahrtkosten
                                                Ende August abgeschlossen, sofern auch          sowie ein allfälliger Ausgleich eines Ver-
                                                bereits die Fernausbildung Ausbildungsme-       dienstentganges für das Milizpersonal.
                                                thodik absolviert wurde.                        Im Ausland sind die Bezüge entsprechend
                                                Die Berufsunteroffiziersanwärter setzen         der Gefahrensituation um einiges hö-
                                                die Ausbildung mit der KAAusb3/BUOA,            her, und Sie können als Milizpersonal als
                                                die im Februar 2021 endet, fort, und die        ­AuslE-VB (zeitliches Dienstverhältnis) teil-
                                                BOA steigen im September 2020 in den             nehmen, damit Ihre Pensionsansprüche
                                                FH-Studiengang an der TherMilAk ein, so-         gewahrt bleiben.

                                                                                                                                          7
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AUSBILDUNG

Als Berufspersonal werden Sie nach dem           Wir erwarten von Ihnen Engagement, Neu-        Es findet dabei eine geschlossene, modul­
Gehaltsschema der Beamten entlohnt. Da           gier, Disziplin, Durchhaltevermögen und die    artige Ausbildung der Offz- und UO-Anwär-
gibt es so viele Varianten mit Sonderdienst-     Bereitschaft, Dienst fernab Ihrer Heimat vo-   terinnen/Anwärter des zukünftigen Aktiv-
verträgen und Zulagen, dass eine solche          rübergehend versehen zu wollen/können.         und Milizstandes statt.
Abbildung des Verdienstes diesen Beitrags-                                                      Die Ausbildung endet mit einer Dienstprüfung
rahmen sprengen würde.                           ­AUSBILDUNGSABSCHNITTE                         gemäß BDG § 28 und stellt auch den 1. Teil der
                                                  UND ANRECHNUNGS­                              Grundausbildung der Verwendungsgruppe
VERDIENST WÄHREND                                 BESTIMMUNGEN                                  MBUO dar. Für BOA erfolgt im Rahmen dieser
DER KAAusb                                       KAAusb 1                                       Dienstprüfung das Aufnahmeverfahren zum
Während der ersten sechs Monate leisten          diese dauert fünf Monate, wo für alle im       FH-BaStg/MilFü an der TherMilAk.
Sie Ausbildungsdienst, wodurch der Grund-        Wesentlichen eine allgemeine, erweiterte       Die Ausbildungsdauer beträgt zirka 130
wehrdienst ersetzt wird. Während dieser          soldatische Grundausbildung erfolgt. Sie       Ausbildungstage.
Zeit erhalten Sie bei einer 50-Stundenwo-        besteht aus dem                                Im Zuge der KAAusb2 erfolgt auch eine Zu-
che im Monat netto 1.116,34 Euro zzgl. Un-       Modul 1                                        ordnungsprüfung Englisch für BUOA.
terbringung, Verpflegung, Fahrtkosten so-        Basisausbildung/Kaderanwärter (9 Wo)           Nach Abschluss der Dienstprüfungen
wie allenfalls Mietzins- und Familienbeihilfe.   mit Körperausbildung, Politischer Bildung,     KAAusb2 erfolgt beim vorgesehenen Aus-
Ab dem siebten Monat können Sie als Mili-        Militärischer Dienstbetrieb, Cyber-Sicher-     musterungstruppenkörper (BUOA) bzw. mob-
tärperson auf Zeit (Dienstverhältnis) über-      heit, Selbstverteidigung, ABC-Abwehr al-       verantwortlichen Truppenkörper (MOA und
nommen werden. Ab dann verdienen Sie als         ler Truppen, Selbst- und Kameradenhilfe,       MUOA) die zweitägige Funktionseinweisung.
Korporal im Monat mindestens 1.646,34            Waffen- und Schießdienst, Wachdienst,          Die KAAusb2 wird für folgende Waffengat-
Euro netto zzgl. Unterkunft und allenfalls       Exerzierdienst, Sicherheitspolizeilicher As-   tungen bzw. Fachrichtungen von Anfang
Verpflegung sowie Fahrtkosten bis zum Ab-        sistenzeinsatz, Gefechtsdienst, Fernmelde-     Februar bis Ende August (einschließlich
schluss der jeweiligen KA-Ausb.                  dienst aller Truppen, Katastrophenhilfe und    Dienstfreistellungen) durchgeführt, im Ein-
Wenn Sie Ihren Grundwehrdienst bereits           Heereskraftfahrdienst;                         zelnen sind das der Lehrgang
geleistet haben und Sie in der Milizorgani-      Ersatzanrechnung: BA1/GWD oder MilFü1/         ∆ praktische fliegerische Eignungsfeststellung,
sation beordert sind, wird Ihnen Ihre bis-       Miliz oder MUOK1 oder FüOrgEt1/Miliz.          ∆ Jäger/BOA,
herige Ausbildung angerechnet und Sie                                                           ∆ Jäger,
steigen dort in die KA-Ausb ein, was Ihrem       Modul 2                                        ∆ Kampfpanzer,
militärischen Bildungsniveau entspricht          Kaderführungsausbildung (11 Wo)                ∆ Panzergrenadier,
(siehe dazu nachfolgende Anrechnungsbe-          mit Handhabung und Wirkung von Waffen,         ∆ Führungsunterstützung/FüU,
stimmungen).                                     Munition und Kampfmitteln, Führungs-           ∆ Pionier/Allg./Bau/Masch/
Neben Verdienst und sozialer Absicherung         grundlagen, Allgemeine Aufgaben im Ein-           KU&KMAbw/Wasser,
erwartet Sie auch eine spannende und er-         satz, Feuerkampf, Sicherung von örtlich        ∆ Artillerie/BD/GrW/GsD/ReD&FeultD,
lebnisreiche Persönlichkeitsbildung in den       eingesetzten Truppen, Scharfschießen ein-      ∆ Sanitätsdienst,
vielfältigen Verwendungsbereichen, wo Sie        schließlich der Ausb zum SihGeh, Kampfmit-     ∆ Luftaufklärung,
soziale Kompetenzen erwerben, die Sie in         telabwehr aller Truppen, Karten- und Gelän-    ∆ Fliegerabwehr/35mmK/AZR/FeultGer/lFAL,
Ihrer persönlichen und beruflichen Entwick-      dekunde, Heereskunde, Körperausbildung,        ∆ Transportwesen,
lung weiterbringen kann.                         Exerzierdienst, Belastung Gefechtsdienst-      ∆ Heeresfahrlehrer,
                                                 leistungsbewerb, Milizinformation sowie        ∆ ABC-Abwehrtruppe/Aufkl/Deko/WA/RuB,
                                                 Gender und Diversity;                          ∆ Feldzeugdienst,
                                                 Ersatzanrechnung: EFK1, MilFü2/Miliz oder      ∆ Personalwesen & Verwaltungsmanagement,
                                                 MUOK2 oder VbLG.                               ∆ Wirtschaftsdienst,
                                                                                                ∆ Verpflegswesen,
                                                 KAAusb 2                                       ∆ Technik/FM/IKT/Kfz/Pi/Radar/Waffen,
                                                 diese dauert sieben Monate und umfasst         ∆ Aufklärungstruppe,
                                                 die Ausbildung und Qualifizierung des Ka-      ∆ Militärpolizei,
                                                 derpersonals des ÖBH auf der Führungs-         ∆ Musikdienst,
                                                 ebene Trupp bzw. Gruppe. Sie setzt auf die     ∆ Luftfahrttechnik,
                                                 KAAusb1 auf und vermittelt jene Kenntnisse,    ∆ Lufttransportdienst und
                                                 Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche in der    ∆ Jagdkommandogrundkurs.
                                                 jeweiligen Waffengattung bzw. Fachrich-        Ersatzanrechnungen: Teile des EFK2 oder
                                                 tung im Einsatz erforderlich sind, um das      FüOrgET2/Miliz oder MUOK 2 in der jewei-
                                                 jeweilige Organisationselement zu führen.      ligen Waffengattung oder sonstige Prä-
                                                 Die Ausbildung erfolgt zentral unter Verant-   senzdienstleistungen gemäß Erlass über
                                                 wortung der jeweiligen Akademie, Waffen-       Validierung nonformal und informell erwor-
                                                 und Truppengattungsschule (Ausnahme:           bener Fertigkeiten und Kompetenzen auch
                                                 Garde, MP, JaKdo).                             aus dem zivilen Bereich.

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AUSBILDUNG

Alle Lehrgänge haben sehr unterschiedli-
che Ausbildungsinhalte. Beispielsweise wird
dazu die KAAusb2/Führungsunterstützung
vorgestellt, sie besteht aus dem
Modul 1
mit Grundlagen Fernmeldetechnik, Mess­
technik, praktischer Ausbildung;
Modul 2
mit Grundlagen Elektronische Kampfmit-
telabwehr, Elektronische Bedrohungen,
IKT-Sicherheitskonzept, Schadprogramme,
Internet, Netzwerkeinsatz;
Modul 3
mit Einsatzaufgaben leitungsgebundene
Trupps, Gerätelehre und Handhabung;
Modul 4
mit Systemschulung CONRAD, Teil 1;
Modul 5                                         KAAusb 3/Miliz –                                   ∆ Eine gültige Prüfbescheinigung mit
mit Einsatzaufgaben UKW-Trupp, Geräte­          Fernausbildung Ausbildungsmethodik                   dem Ergebnis GEHEIM (Geh) im Rahmen
lehre und Handhabung;                           Diese Ausbildung kann bereits während der            der Verlässlichkeitsprüfung. Wird die-
Modul 6                                         KAAusb2 oder danach absolviert werden                se Verlässlichkeitsprüfung während der
mit Bedienerschulung PRC-2200A;                 und ist eine abschließende Voraussetzung             KAAusb1 durchgeführt (innerhalb der
Modul 7                                         für die Beförderung zum Wachtmeister bzw.            ersten vier Monate) und ist das Ergebnis
mit Vermittlungssystem, RAPSys, Verlegba-       für die Verwendung als Ausbilder und zur             nicht entsprechend, so ist die Kaderan-
res LAN, System EloKa;                          entsprechenden Weiterbildung in einer Mi-            wärterin oder der Kaderanwärter aus der
Modul 8                                         lizkaderfunktion.                                    KAAusb zu entlassen.
mit Militärische Begriffe und taktische Zei-    Ersatzanrechnungen: bei der KAAusb3/BUOA           ∆ Gültige Deutschqualifikation (Bildungs-
chen FüU, Grundlagen Führungsaufgaben,                                                               standard 8. Schulstufe) – Feststellung
Einsatzgrundsätze, Fernmeldesystem ÖBH,         VORAUSSETZUNGEN                                      erfolgt durch LVAk/SIB.
Aufgaben und Gliederung FüU, Behandlung         ∆ Österreichische Staatsbürgerschaft;
von Betriebsunterlagen, Führungsverfahren       ∆ Volle Handlungsfähigkeit;                        LOS GEHT’S –
und Befehlsgebung, Sicherheitsbestim-           ∆ Persönliche und fachliche Eignung (= Kader­      IHRE BEWERBUNG WIRD
mungen, Versorgung;                               eignung) – Feststellung erfolgt durch eine       SCHON ERWARTET
Modul 9                                           Eignungsprüfung beim Heerespersonalamt;          Als Angehörige(r) der „Miliz“ bewerben Sie
mit Führen der leitungsgebundenen Trupps        ∆ Höchstalter: das 37. Lebensjahr darf vor         sich bitte bei Ihrem mobverantwortlichen
und des Funksprechtrupps UKW, Übung:              dem Auswahlverfahren zur Truppenoffi-            Kommando und besprechen Sie dort mit
Führen im FüU-Verbund.                            ziersausbildung für Berufsoffiziersanwärter      Ihrem Personalbearbeiter Ihre Verwen-
                                                  bzw. der KAAusb2 für Milizoffiziersanwärter      dungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Alle Details zur Ausbildung sind dem jeweili-     noch nicht vollendet sein. Für Unteroffiziers­   Insbesondere können Sie dabei im Vorfeld
gen Curriculum zu entnehmen, das über Ihr         anwärter ist grundsätzlich kein Alterslimit      klären, welche absolvierte Ausbildung I­hnen
mobverantwortliches Kommando oder jede            vorgesehen – allenfalls sind § 10 WG, § 38       angerechnet werden kann und welche Ab-
andere Dienststelle des ÖBH erhältlich ist.       WG und § 151 BDG zu berücksichtigen;             schnitte Sie noch zu absolvieren hätten.
                                                                                                   Ihr mobverantwortliches Kommando hat
                                                                                                   auch die Möglichkeit, Sie praktisch und
                                                                                                   theoretisch mit Schulungen auf Ihre Ausbil-
                                                                                                   dung vorzubereiten.
                                                                                                   Ihre Bewerbung zur Zulassung zur KAAusb
                                                                                                   soll über Ihr mobverantwortliches Kom-
                                                                                                   mando beim Heerespersonalamt (HPA)
                                                                                                   eingebracht werden. Allen anderen em­p­­
                                                                                                   feh­len wir die direkte Kontaktnahme mit
                                                                                                   den Wehrdienstberatern des HPA. Die
                                                                                                   Servicetelefonnummer für Ihr Bundesland
                                                                                                   sind der BMLV-Homepage (bundesheer.at)
                                                                                                   zu entnehmen.

                                                                                                   Obst Albert Bauer, MSD, AusbA

                                                                                                                                            9
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INFORMATION

FREIE FAHRT FÜR DIE "MILIZ" MIT DEN ÖBB
Seit 2015 gibt es nunmehr die „ÖBB–Fahrt-        Die ÖBB–Fahrtberechtigung ermöglicht es               Fahrten mit dem privaten PKW werden
berechtigung mit Ergänzungsfahrschein zur        den Anspruchsberechtigten, das gesamte                grundsätzlich nur beim Antritt des Präsenz-
ÖC-BH“. Sie berechtigt die Nutzerin oder den     Schienennetz der ÖBB in Österreich in der             dienstes refundiert. Im Sinne eines positiven
Nutzer zur freien Fahrt im Schienennetz der      2. Wagenklasse, unentgeltlich in der Dienst-          Beitrags zum Umweltschutz und zur nach-
ÖBB-PV AG (ÖBB). Die ÖBB–Fahrtberechtigung       und Freizeit zu nutzen.                               haltigen Entwicklung wäre die Nutzung der
ist ein Teil des Vertrages zur ÖSTERREICH-       Gelegentlich erfolgt die Anfahrt zu einer             Fahrtberechtigung anzustreben, auch des-
CARD-Bundesheer (ÖC-BH) mit den ÖBB.             Präsenzdienstleistung am Vortag bzw. die              halb, weil die Finanzierung bereits mit einer
Der Vertrag besteht aus zwei Teilen, der         Rückfahrt nach deren Ende am Folgetag. Der            Pauschale an die ÖBB abgedeckt wurde.
ÖBB–Fahrtberechtigung für kurze Zeiträu-         Abdeckung dieses Bedarfs wurde ebenfalls
me und einer Jahreskarte der ÖC-BH. Insbe-       Rechnung getragen. Daher gilt die Fahrtbe-            ZUR COVID 19-SITUATION
sondere für die „Miliz“ benötigte das BMLV       rechtigung jeweils auch am Vor- bzw. Folge-           Die Einberufung der Wehrpflichtigen des Mi-
eine Lösung für kurze Zeiträume.                 tag einer Präsenzdienstleistung.                      lizstandes erfolgt gemäß § 2 WG 2001, Abs.
Neben den Wehrpflichtigen des Milizstan-         Fahrten können beliebig oft durchgeführt              lit. b. Damit ist die Nutzung der ÖBB-Fahrt-
des und Frauen in Milizverwendung wird die       werden, auch mit Korridorzügen zwischen               berechtigung durch diese Personen ver-
ÖBB–Fahrtberechtigung bis zum Zeitpunkt          Salzburg und Kufstein und mit dem Interci-            traglich gedeckt.
des Erhalts der Jahreskarte durch Stellungs-     ty-Bus zwischen Graz und Klagenfurt.                  Im Falle einer möglichen Einberufung mit-
pflichtige oder Personen, die Auslandsein-       Anspruchsberechtigt für die ÖBB–Fahrtbe-              tels Kennzahl über die Medien, wird eine
satzpräsenz-, Grundwehrdienst- oder Ausbil-      rechtigung sind Personen, die                         Übermittlung der „ÖBB–Fahrtberechtigung
dungsdienst leistenden oder als Zeitsoldaten     ∆ sich einer verwaltungsbehördlichen Prüfung          – Ergänzungsfahrschein zur ÖC-BH“ nicht
tätig sind, genutzt. Die Jahreskarte ist GWD,       ihrer Eignung zum Wehrdienst unterziehen,          rechtzeitig erfolgen. Daraus resultierend
PIAD und ZS vorbehalten.                         ∆ einen Auslandseinsatzpräsenzdienst leis-            wurde mit den ÖBB vereinbart, dass in die-
                                                    ten oder                                           sem Fall eine Nutzung, der durch die ÖBB
HINTERGRÜNDE ZUR ÖC-BH                           ∆ zu einer Präsenzdienstleistung                      zur Verfügung gestellten Transportleistun-
Rechtlich basiert die Einführung der ÖC-BH auf   einberufen wurden.                                    gen, durch die einberufenen „Milizsoldaten“
dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001).        Aufgrund der internen Verwaltungsabläufe, wird        auch ohne jegliches Berechtigungsdoku-
Das Gesetz verpflichtet das BMLV zum Kos-        die Freiwillige Milizarbeit (FMA) derzeit nicht ab-   ment an diesem Tag erfolgen kann.
tenersatz für Fahrten zu Beginn, während         gedeckt. Vorgesehen ist, dies bei einer neuen         Hierbei wäre einem kontrollierenden Organ
und am Ende einer Präsenzdienstleistung          Vertragsausschreibung zu ergänzen. Ungeach-           der ÖBB trotzdem ersichtlich zu machen,
nach § 7 Fahrtkostenvergütung und § 8            tet dessen, erhalten Personen bei Ausübung            dass die Fahrt in Folge der Einberufung mit-
Freifahrt. Damit deckt die ÖC-BH beide Be-       einer FMA eine Refundierung der Fahrtkosten.          tels Kennzahl erfolgt. Beispielhaft wäre hier
stimmungen gleichzeitig ab.                      Beim Einrücken ist die ÖBB–Fahrtberechti-             die Fahrt in Uniform oder das vorzeigen ei-
Im Jahr 2015 verfolgte das BMLV das Ziel,        gung grundsätzlich in Verbindung mit dem              nes Milizausweises anzuführen.
die Administration des Fahrtkostenersatzes,      Einberufungsbefehl und einem Lichtbild-               Grundsätzlich versucht das BMLV eine
sowohl für Anspruchsberechtigte als auch         ausweis gültig. Sie wird nach dem Einrücken           Einberufung nur mittels Kennzahl zu ver-
für die Verwaltung zu reduzieren und zu          mit dem Rundsiegel oder einem Stempel der             meiden. Angesichts der Situation überlegt
vereinfachen. Ideal wäre damals schon ein        Dienststelle versehen und den Anspruchs-              man die regulären Maßnahmen (rechtzeiti-
All-In-Produkt, mit österreichweit allen öf-     berechtigten wieder ausgehändigt.                     ge Übermittlung des Einberufungsbefehls)
fentlichen Verkehrsunternehmen, gewesen.         Sollte die ÖBB–Fahrtberechtigung nicht ver-           maximal mit einem medialen Aufruf zu un-
Leider scheiterte dies an den Kosten.            wendet worden sein und wird sie auch während          terstützen.
Mit den ÖBB konnte trotzdem ein verlässli-       der Präsenzdienstleistung nicht mehr benötigt,
cher, im gesamten Bundesgebiet agieren-          so dient sie dem Fachpersonal im Wirtschafts-         RESÜMEE
der Partner gefunden werden, mit dessen          dienst als ein Nachweis für die Anweisung von         Die Einführung der „ÖSTERREICHCARD-Bun-
Produkt, der ÖC-BH, zumindest der Schie-         Refundierungen nach § 7 und § 8 HGG 2001.             desheer“ mit der „ÖBB–Fahrtberechtigung
nentransport abgedeckt werden konnte.            Eventuelle Aufpreise, Zuschläge sowie Re-             – Ergänzungsfahrschein zur ÖC-BH“ war ein
                                                 servierungsentgelte sind nicht inkludiert.            Meilenstein für die Vereinfachung der Ab-
„ÖBB–FAHRTBERECHTIGUNG –                         Ebenso sind Privatbahnen, der gesamte Bus-            wicklung des Fahrtkostenersatzes.
ERGÄNZUNGSFAHRSCHEIN ZUR ÖC-BH“                  verkehr außerhalb der auf der Fahrtberech-            Darüber hinaus konnte aus wehrpolitischer
Die „ÖBB–Fahrtberechtigung – Ergänzungs-         tigung genannten Verbindung sowie öffent-             Sicht die Attraktivität des Grundwehr- und
fahrschein zur ÖC-BH“ ist eine ausgedruckte      liche innerstädtische Verkehrsmittel nicht            Ausbildungsdienstes und aller Miliztätigkei-
Bescheinigung im Format Din A4. Sie enthält      einbezogen. Fahrausweise hierfür sind selbst          ten gesteigert werden.
den Namen des Nutzers, Zeitraum der Gültig-      zu lösen und werden nach Vorlage über das             Die Möglichkeit zur freien Fahrt mit den
keit, die Erläuterungen sowie einen AZTEC-       zuständige Fachpersonal refundiert. Die               ÖBB, in und außerhalb der Dienstzeit, ist si-
bzw. QR-Code, der es dem Kontrollorgan der       ÖBB-Fahrtberechtigung ist nicht übertrag-             cherlich eine der größten Errungenschaften
ÖBB erlaubt, die Fahrt zu verifizieren.          bar. Jeder Missbrauch ist strafbar.                   in der logistischen Unterstützung mit einem
Grundsätzlich wird sie gemeinsam mit der         Die Anspruchsberechtigten sind nicht ver-             erheblichen Benefit für GWD, PIAD und die
Ladungsaufforderung zur Stellung oder dem        pflichtet, die ÖBB–Fahrtberechtigung zu nut-          „Miliz“ sowie ein guter Beitrag im Kampf ge-
Einberufungsbefehl zugesandt. Die nunmeh-        zen. Reisebewegungen mit anderen öffentli-            gen den Klimawandel.
rige ÖBB-Fahrtberechtigung ersetzte den          chen Verkehrsmitteln werden weiterhin, wie
früher bekannten „Bahngutschein C“.              bisher, nach dem HGG 2001 refundiert.                 ADir Clemens Pichler, LogU

 10
INFORMATION

FINANZIELLES ANREIZSYSTEM
ÜBERBLICK
Mit dem Beginn der Freiwilligenwerbung
für Milizübungen im Jahr 2007 wurde auch
ein Anreizsystem für freiwillige Meldungen
zu Milizübungen eingeführt, welches aus
einer Kombination von Anerkennungsprä-
mien gemäß § 4a HGG, der Erfolgsprämie
für Vorbereitende Milizausbildung (VbM)
gemäß § 5 Abs. 2 HGG und Gewährung
dienstfreier Zeiten bestand und für Mann-
schafts- und Unteroffiziersfunktionen vor-
gesehen war.
Ab dem Jahr 2016 wurde das finanzielle An-
reizsystem auf alle Personengruppen in der
Miliz ausgeweitet.
Nunmehr sind ab 1. Jänner 2020 nachfol-
gende, zum Teil erhöhte, Anerkennungsprä-
mien vorgesehen.

ALLGEMEINE                                    ANERKENNUNGSPRÄMIEN                                                        liche Prämienzahlung für freiwillige Meldun-
VORAUSSETZUNGEN                               FÜR FREIWILLIGE ­MELDUNGEN                                                 gen vor Einführung des Prämiensystems
für die Zuerkennung von Anerkennungsprä-      ZU WEITEREN MILIZÜBUNGEN                                                   sind nicht zulässig.
mien (AKP) sind                               („Im System halten“)
∆ der Bedarf und die Eignung für eine Funk-   Für die Abgabe einer freiwilligen Meldung zu                               ANERKENNUNGSPRÄMIEN FÜR
  tion in der Einsatzorganisation des ÖBH,    weiteren Milizübungen in der Dauer von 15                                  AUSBILDUNGSLEISTUNGEN
∆ die Abgabe einer „Freiwilligen Meldung zu   Tagen sind für Personen in                                                 („Kaderausbildung möglichst
  Milizübungen“ (FMzMÜ) oder einer „Frei-     ∆ Mannschaftsfunktion 352,- Euro,                                          schnell erfolgreich beenden“)
  willigen Meldung zu weiteren Milizübun-     ∆ MUO-Funktion 512,- Euro oder                                             Für die schnelle und erfolgreiche Absolvie-
  gen“ (FMzwMÜ),                              ∆ MO-Funktion 652,- Euro netto                                             rung der Grundausbildung zum
∆ eine vorhandene oder vorgesehene unbe-      an Anerkennungsprämie vorgesehen.                                          ∆ Milizunteroffizier
  fristete Beorderung und                     Die freiwillige Meldung kann frühestens                                      ist, nach erfolgreichem Abschluss der
∆ die Befürwortung der Freiwilligenmel-       dann abgegeben werden, wenn nur mehr                                         KAAusb 2 und Erreichung der Vorausset-
  dung durch den Ausbildungsverband           10 oder weniger Milizübungstage zu leisten                                   zungen zum Dienstgrad Wachtmeister
  (AusbVerb) oder das mobverantwortliche      sind und Eignung sowie militärischer Bedarf                                  und positiver Absolvierung des Moduls
  Kommando (mobvKdo)                          weiterhin gegeben sind.                                                      „Ausbildungspraxis“ innerhalb von ein-
entscheidend.                                                                                                              einhalb Jahren nach der KAAusb 2 eine
                                              Die Prämien werden bei jener Präsenz-                                        Prämie von 555,- Euro oder innerhalb
ANERKENNUNGSPRÄMIEN                           dienstleistung fällig, bei der die freiwillige                               von einem Jahr, eine Prämie von 1.111,-
FÜR FREIWILLIGE ­MELDUNGEN                    Meldung eingebracht wurde. Eine nachträg-                                    Euro vorgesehen, sofern auch eine Beor-
ZU MILIZÜBUNGEN                                                                                                            derung und Übungsverpflichtung vorliegt.
(„In das System bringen“)                                                                                                ∆ Milizoffizier
Bei angestrebter Ausübung einer Milizfunk-                                                                                 ist, nach erfolgreichem Abschluss der
                                                                                  Illu
tion sind für alle Personen im GWD ab dem                                                st
                                                                                              ra
                                                                                                 t                         KAAusb 2 und Erreichung der Voraus-
                                                                                                 io

vierten Ausbildungsmonat sowie Personen                                                                                    setzungen zum Dienstgrad Leutnant in-
                                                                                                     n:
                                                                                                     An
                                                                                                      dre

im Ausbildungsdienst (AD) bis inklusive                                                                                    nerhalb von viereinhalb Jahren nach der
                                                                                                          as P
                                                                                                           enkle

dem sechsten Monat im AD, und nach die-                                                                                    KAAusb 2 eine Prämie von 666,- Euro
                                                                                                            r, HDruckZ

sen Präsenzdienstleistungen, sofern nicht                                                                                  oder innerhalb von dreieinhalb Jahren
bereits eine Milizübungspflicht von Geset-                                                                                 eine Prämie von 1.333,- Euro vorgese-
zeswegen besteht bzw. Milizübungstage                                                                                      hen, sofern auch eine Beorderung und
vorhanden sind, bei Abgabe und Annahme                                                                                     Übungsverpflichtung vorliegt.
einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen
601,- Euro netto an Anerkennungsprämie                                                                                   Bgdr Mag. Stefan Thaller, Ltr EVb
vorgesehen.

                                                                                                                                                                 11
RECHT

NEUERUNGEN IM WEHRRECHT
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2019
(WRÄG 2019), BGBl. I Nr. 102, wurden mit
Wirksamkeit 1. Dezember 2019 bedeutende
Änderungen im Wehrrecht umgesetzt.
Konkret wurden das Wehrgesetz 2001, das
Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeres-
gebührengesetz 2001, das Auslandsein-
satzgesetz 2001, das Militärbefugnisge-
setz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das
Munitionslagergesetz 2003, das Militäraus-
zeichnungsgesetz 2002, das Verwunde-
tenmedaillengesetz und das Truppenauf-
enthaltsgesetz geändert und den aktuellen
Bedürfnissen angepasst.
Der Inhalt dieser Änderungen reicht von
bloßen Formalanpassungen (z. B. Zitatan-
passungen) über Umbenennungen (z. B.
„Militärstreife“ in „Militärpolizei“) bis zu gra-
vierenden materiellen Änderungen.
Im Folgenden werden nur ausgewählte                 ∆ Mit dem WRÄG 2019 wurde nun die Möglich-       der Bevölkerung die geistige Bereitschaft zur
Schwerpunkte dieser Sammelnovelle näher               keit geschaffen, dass der Bundesminister       Unterstützung des Bundesheeres in der Be-
dargestellt.                                          für Landesverteidigung das Ende der Wehr-      wältigung seiner Aufgaben gestärkt wird.
                                                      pflicht aus wichtigen militärischen Interes-   Vor diesem Hintergrund hat sich auch die
FREIWILLIGE VERLÄNGERUNG                              sen und mit Zustimmung des Betroffenen         wehrpolitische Zusammenarbeit des Bundes-
DER WEHRPFLICHT                                       durch Bescheid aufschieben kann. Ein sol-      heeres mit „wehrpolitisch relevanten Verei-
Nach Art. 9a Abs. 3 B-VG ist jeder männliche          cher Aufschub darf jeweils für ein Jahr und    nen“ und „Partnerschaften“ auf der Grundla-
Staatsbürger wehrpflichtig. Die Dauer der             insgesamt höchstens für fünf hintereinan-      ge jahrzehntelang geübter Praxis entwickelt.
Wehrpflicht ist in § 10 des Wehrgesetzes 2001         der folgende Jahre ausgesprochen werden.       Parallel zu dieser Entwicklung entstand auch
(WG 2001) festgelegt. Demnach beginnt die             Das tatsächliche Ende der Wehrpflicht für      die Notwendigkeit zur Schaffung einer klaren
Wehrpflicht mit Vollendung des 17. Lebens-            den Einzelnen hängt in diesen Fällen daher     gesetzlichen Grundlage in diesem Bereich.
jahres und endet grundsätzlich mit Vollendung         davon ab, in welche der genannten Per-         Mit dem WRÄG 2019 wurde in § 56a Abs.
des 50. Lebensjahres. Zu dieser Grundrege-            sonengruppen der Betreffende fällt. Nach       3 und 4 WG 2001 die Auszeichnung „Part-
lung gibt es nun mehrere Ausnahmen:                   den Intentionen des Gesetzgebers soll von      ner des Bundesheeres“ geschaffen. Diese
∆ Für Offiziere, Unteroffiziere sowie Spe-            dieser Möglichkeit aber nur in spezifischen    Auszeichnung kann die Bundesministerin/
   zialkräfte für eine in der Einsatzorgani-          Einzelfällen und ausschließlich mit aus-       der Bundesminister für Landesverteidigung
   sation in Betracht kommende Funktion,              drücklicher Zustimmung der Betroffenen         einer juristischen Person (z. B. Verein oder
   insbesondere auf den Gebieten der Tech-            Gebrauch gemacht werden, um etwa Ex-           Firma) verleihen, wenn und solange sich
   nik, des Sanitätswesens, des Seelsorge-            perten in militärisch relevanten Bereichen     diese durch außergewöhnliche Leistungen,
   dienstes und der Fremdsprachen, endet              weiterhin zu Wehrdienstleistungen heran-       insbesondere durch Unterstützung des
   die Wehrpflicht mit Ablauf des Monats, in          ziehen zu können. Weiterhin nicht möglich      Bundesheeres in seiner wehrpolitischen Öf-
   dem sie das 65. Lebensjahr vollenden (bis          ist ein „Wiederaufleben“ einer bereits erlo-   fentlichkeitsarbeit, Verdienste um die mili-
   zum WRÄG 2019 „mit Ablauf des Jahres,              schenen Wehrpflicht aufgrund Überschrei-       tärische Landesverteidigung erworben hat.
   in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden“).         tung des Alterslimits. Der Bescheid, mit       Die bisherigen Bezeichnungen „wehrpoli-
∆ Für Personen, die dem Bundesheer auf                dem die Wehrpflicht aufgeschoben werden        tisch relevanter Verein“ und „Partnerschaft“
   Grund eines Dienstverhältnisses angehö-            soll, muss daher zu einem Zeitpunkt erlas-     sind damit obsolet.
   ren, endet die Wehrpflicht erst mit dem            sen werden, an dem die Wehrpflicht noch        Die Auszeichnung „Partner des Bundeshee-
   Ausscheiden aus dem Dienststand oder               besteht.                                       res“ ist vergleichbar mit militärischen Aus-
   der Beendigung des Dienstverhältnisses,                                                           zeichnungen für natürliche Personen, wie
   sofern dieser Zeitpunkt nach Vollendung          AUSZEICHNUNG „PARTNER                            etwa das Militär-Verdienstzeichen oder die
   des 50. bzw. 65. Lebensjahres liegt (nach        DES BUNDESHEERES“                                Militär-Anerkennungsmedaille.
   § 13 Abs. 2 BDG ist ein Aufschub des             Die Wehrpolitik bildet einen wesentlichen        Anders als bei diesen letztgenannten
   Übertritts in den Ruhestand um bis zu            Bestandteil der allgemeinen Einsatzvorbe-        Auszeichnungen müssen „Partner des
   fünf Jahren möglich).                            reitung des Bundesheeres, weil durch sie in      Bundesheeres“ ihre Unterstützung für die

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