Alles Gute zum Muttertag - KURZ UND KNAPP, EHRLICH KLAR. "MAMA DU BIST WUNDERBAR"! - Gemeinde Tannheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt der gemeinde tannheim Jahrgang 59 Donnerstag, 7. Mai 2020 Nummer 19 KURZ UND KNAPP, EHRLICH KLAR. „MAMA DU BIST WUNDERBAR“! (Unbekannter Verfasser) Alles Gute zum Muttertag
2 Donnerstag, 7. Mai 2020 Tannheimer Mitteilungen Nachruf Die Gemeinde Tannheim und die Freiwillige Feuerwehr Tannheim nimmt tief bewegt Abschied von Herrn Siegfried Josef Fakler der kürzlich verstorben ist. Herr Fakler war seit 1951 bei der Tannheimer Feuerwehr, davon 37 Jahre im aktiven Dienst. Ab dem Jahre 1981 stellt er seine Erfahrung auch dem Ausschuss zur Verfügung. Siegfried Fakler erlangte das goldene Leistungsabzeichen, sowie im Jahr 2018 die Ehrenurkunde des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach. Seine besonderen Verdienste liegen in seinen 30 Jahren als Leiter der Altersabteilung, welche er mit großer Hingabe wahrgenommen hat. Die Altersabteilung war bei Herrn Fakler zu einer Herzensan Herzensan- gelegenheit geworden. Für sein kameradschaftliches Verhalten wurde er von seinen Feuerwehrka Feuerwehrka- meraden sehr geschätzt. Wir werden Siegfried Fakler stets in ehrender Erinnerung behalten. Unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt in diesen Tagen den Angehörigen. Gemeinde Tannheim Freiwillige Feuerwehr Tannheim Thomas Wonhas Anton Reisch Bürgermeister Kommandant Nachruf Die Gemeinde Tannheim und die Freiwillige Feuerwehr Tannheim nimmt tief bewegt Abschied von Herrn Franz Xaver Geißler der kürzlich verstorben ist. Herr Geißler war 43 Jahre aktiver Feuerwehrmann und wurde im Jahr 2020 nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in die Altersabteilung verabschiedet. Xaver Geißler war als Maschinist seit 1976 ein verlässlicher und gefragter Kamerad und erlangte das goldene Leistungsabzeichen. Bis vor kurzem übernahm er noch Dienstfahrten zur Kreisgerätewerkstatt nach Biberach. Für sein kameradschaftliches Verhalten wurde er von seinen Feuerwehrkameraden sehr geschätzt. Wir werden Xaver Geißler stets in ehrender Erinnerung behalten. Unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt in diesen Tagen den Angehörigen. Gemeinde Tannheim Freiwillige Feuerwehr Tannheim Thomas Wonhas Anton Reisch Bürgermeister Kommandant
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 7. Mai 2020 3 der beruflichen Bildung wieder stufenweise ihren Betrieb auf- A������� B��������������� nehmen. Näheres regeln die jeweils zuständigen Ressorts. Es soll gewährleistet werden, dass Ausbildungen fortgesetzt und abgeschlossen werden können. • Bereits beschlossen war die stufenweise Öffnung der Schu- Vorgezogener len zum 4. Mai 2020 mit den Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Redaktionsschluss Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusminis- terium hat hierzu eine Verordnung erlassen. Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums Sehr geehrte Autoren, • Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben hinge- gen geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und aufgrund des kommenden Feiertages wird wurde erweitert. folgender Redaktionsschluss vorgezogen: • Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Veröffentlichung 20.05.2020 Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschu- len für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Redaktionsschluss 15.05.2020, 12:00 Uhr Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Lan- Wir bitten um Beachtung des sowie privaten Hochschulen bleibt ausgesetzt. Er wurde und wünschen schöne Feiertage, zum 20. April 2020 aber in digitalen Formaten wieder aufge- Der Verlag nommen. Mensen und Cafeterien bleiben jedoch geschlos- sen. Hochschulbibliotheken können unter Auflagen öffnen. • In Musikschulen soll unter bestimmten Voraussetzungen und in einzeln festgelegten Bereichen Unterricht ermöglicht wer- den. Näheres regelt das Kultusministerium. Wesentliche Änderungen der 7. CoronaVO 5. Pflegeheime ab 4. Mai 2020 Die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewoh- Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Änderun- ner von Pflegeheimen entfallen, so dass die Heimbewohnerinnen gen Siebten Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung und Bewohnerinnen wieder die Einrichtung auch ohne triftigen des Landes Baden-Württemberg. Grund verlassen können. Allerdings werden in der Corona Verord- Nachzulesen auch unter: https://sozialministerium.baden-wu- nung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht, erttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/ zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/coro- Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Ein- na-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ richtung verlassen haben. Siehe § 6, Absatz 4a. 6. Veranstaltungen 1. Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung Untersagt bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 Großver- Unter Auflagen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlun- anstaltungen, wie etwa gen in für religiöse Zwecke genutzten Räumlichkeiten von Kir- • Volksfeste. chen und Religions- und Glaubensgemeinschaften, etwa Kirchen, • Größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern Moscheen oder Synagogen wieder erlaubt. Dies gilt auch für ent- • Größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Wein- sprechende Ansammlungen unter freiem Himmel. Zulässig sind feste. somit wieder insbesondere • Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. • Gottesdienste Unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Ver- • Gebetsveranstaltungen anstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcha- Außerdem werden bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und rakter irgendwann stattfinden können, ist derzeit aufgrund der Totengebeten wieder maximal 50 Teilnehmende zugelassen. Es in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht sind jeweils besondere Schutzvorkehrungen zu treffen, die in einer abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Ver- Ausführungs-Verordnung des Kultusministeriums geregelt sind. lauf. Hygienevorschriften 7. Öffnungen ab dem 6. Mai unter Auflagen 2. Weitere Öffnungen im Einzelhandel unter Auflagen • Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenk- Es dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufs- stätten fläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen. Die 800 Qua- • Tierparks und Zoos dratmeter-Regelung entfällt. • Spielplätze (öffentliche Bolzplätze bleiben geschlossen) Sie haben darauf hinzuwirken, dass Die Auflagen und Richtlinien werden hier zeitnah veröffentlicht. • im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und des Notwendi- 8. Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben gen der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden wer- • Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Dis- den, kotheken und Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Der Außer- • ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern, Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen bleibt zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigne- gestattet. ten Trennvorrichtungen vorhanden sind. • Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und ähnliche Einrich- Es gilt weiterhin die Richtgröße, dass sich pro 20 Quadratme- tungen ter Verkaufsfläche nur eine Person (einschließlich Personal) im • Messen, Kinos (ausgenommen Autokinos, die weiterhin geöff- Laden aufhalten soll. net bleiben dürfen), Freizeitparks und Anbieter von Freizeitak- 3. Öffnung weiterer Betriebe unter Auflagen tivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Unter Hygiene-Auflagen dürfen des Weiteren öffnen: Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen • Friseurbetriebe • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen • Fußpflegestudios • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten • Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen 4. Bildung • Kosmetik- und Nagelstudios • Zum 4. Mai 2020 dürfen Bildungseinrichtungen im Bereich
4 Donnerstag, 7. Mai 2020 Tannheimer Mitteilungen 9. Weiter geltende Beschränkungen § 4 Abs. 5 Nichteinhaltung der Betreiber 250 Euro bis • Das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen bleiben Vorgaben zum Infektions- 1.000 Euro aufrechterhalten, einschließlich des Verzichts auf private Rei- schutz sen und Verwandtenbesuche. § 5 Abs. 1 Verlassen des zugewiese- Person, die in 50 Euro bis • Ebenfalls weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Ver- nen Unterbringungs- und einer Landes- 500 Euro einen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und Versorgungsbereichs erstaufnahme- sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen einrichtung im außerschulischen Bereich sofern keine Ausnahmen zuge- aufgenommen lassen sind. Ausnahmen gelten unter anderem für Bildungs- ist einrichtungen in Bezug auf die berufliche Bildung und den § 6 Abs. 1, 2 Zutritt zu einer Einrichtung Besucher der 250 Euro bis Bereich des Spitzensports. trotz Betretungsverbot Einrichtung 1.500 Euro • Besuchsverbote in Krankenhäusern und stationären Pflege- einrichtungen bleiben bestehen mit den bisher schon mögli- § 6 Abs. 4 Zutritt durch Personen Besucher der 500 Euro bis chen Ausnahmen mit erhöhtem Infektions- Einrichtung 2.000 Euro risiko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang § 6 Abs. 7 Durchführung von Veranstalter 250 Euro bis Gruppenangeboten im Vor- 1.000 Euro mit der Corona-VO und Umfeld von Pflege in der Fassung vom 24.04.2020 § 6a Abs. 1 Durchführung einer Behandler 250 Euro bis Corona-VO Verstoß Adressat des Bußgeldrah- zahnmedizinischen 3.000 Euro men Behandlung Bußgeldbesch. § 3 Abs. 1 Aufenthalt im öffentlichen Jede/r Beteiligte 100 Euro bis §7 Zutritt durch Personen mit Personen, die die 250 Euro bis Satz 1 Raum mit mehr als bis 1.000 Euro erhöhtem Infektionsrisiko Einrichtung 1.000 Euro zugelassener Personenzahl zu einer Einrichtung trotz betreten § 3 Abs. 1 Nichteinhaltung der Betroffene Person ab dem Betretungsverbot Satz 3 Verpflichtung, eine Mund- 04.05.2020: Es ist zu berücksichtigen, ob ein Erstverstoß oder ein Folgever- Nasen-Bedeckung zu tragen 15 Euro bis stoß vorliegt. 30 Euro Im Wiederholungsfalle kann nach § 17 OWiG, § 73 Abs. 2 IfSG eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. § 3 Abs. 2 Teilnahme an einer Teilnehmende 250 Euro bis Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände versto- Veranstaltung oder sonst. Person 1.000 Euro ßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen. Ansammlung außerhalb des Auf die Straftatbestände der §§ 74 und 75 IfSG wird ergänzend öffentlichen Raums von hingewiesen. Außerdem wird auf den Bußgeldkatalog für Ord- jeweils mehr als fünf Personen nungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbin- § 3 Abs. 6 Nichteinhaltung der Veranstalter, bei 500 Euro bis dung mit der CoronaVO Einreise vom 10.04.2020 verwiesen. Auflagen zum Schutz vor juristischen 1.500 Euro Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bede- Infektionen Personen ckung zu tragen, ist erst ab dem 04.05.2020 bußgeldbewehrt und Geschäftsführung kann erst ab diesem Zeitpunkt geahndet werden. o.ä. § 4 Abs. 1 Betrieb einer der Person, die die 2.500 Euro bis Aus der Arbeit des Gemeinderats genannten Einrichtungen Entscheidung 5.000 Euro - öffentliche Sitzung vom 04.05.2020 über die Öffnung trifft 1. Freiwillige Feuerwehr Tannheim - Erlass der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes § 4 Abs. 2 Betrieb einer nach § 4 Person, die die 2.500 Euro bis für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Abs. 2 i.V.m. einer Entscheidung 5.000 Euro Tannheim Verordnung des Sozial- über Öffnung Mit Beschluss vom 09.12.2019 hat der Gemeinderat die der- ministeriums untersagten trifft zeitige Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen. Es ist Einrichtung bzw. Nicht- daher nun notwendig geworden, auch die Regelung des Kos- einhalten einer Auflage tenersatzes mittels Satzung entsprechend neu zu definieren. für den Betrieb einer Der Kalkulation der Kostenersätze zufolge schließt der Verrech- Einrichtung nungssatz je volle Einsatzstunde zufolge mit einer Obergrenze § 4 Abs. 3 Verstoß gegen die Misch- Person, die die 200 Euro bis von 20,15 €. Die maßgeblichen Verrechnungssätze für Feuer- sortimentsregelungen Entscheidung 4.000 Euro wehrfahrzeuge werden der Verordnung des Innenministeriums über die Öffnung für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen entnommen. Der trifft Gemeinderat beschloss die Satzung mit den entsprechenden § 4 Abs. 3a Betreiben einer unter- Person, die die 2.500 Euro bis Abgabesätzen einstimmig. Auf die angeschlossene Bekannt- sagten Einrichtung nach Entscheidung 5.000 Euro machung der Satzung in diesem Mitteilungsblatt wird ergän- § 4 Abs. 1 und 2, die über die Öffnung zend verwiesen. zusammen mit einer trifft 2. Bauvoranfragen Poststelle oder Paketdienst Das gemeindliche Einvernehmen zu den beiden Bauvoranfra- betrieben wird, wenn der gen zur Nutzungsänderung der Räumlichkeiten der ehema- erwirtschaftete Umsatz ligen Schlosswirtschaft im Erdgeschoss in zwei zusätzliche der Poststelle oder des Wohneinheiten, Eggmannstraße 9, Tannheim, sowie zum Neu- Paketdienstes eine unter- bau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage, In den geordnete Rolle spielt. Wiesen 9, Tannheim-Egelsee, wurde jeweils einstimmig her- Für den Brief- und Paket- gestellt. versand erforderliche Nebenleistungen sind davon 3. Ersatzbeschaffung eines Anhängers für die Grundschule ausgenommen. sowie Grünanlagen Der derzeit eingesetzte Anhänger ist aufgrund Materialermü-
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 7. Mai 2020 5 dung nicht mehr einsatzbereit. Der Schulhausmeister hat sich i.d.F. vom 02.03.2010 (GBl. S. 333), zuletzt geändert mit Gesetz daher mit der Thematik auseinandersetzt und vergleichbare vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 185) hat der Gemeinderat am Angebote eingeholt. Nach kurzer Beratung beschloss das Gre- 04.05.2020 folgende Satzung zur Regelung des Kostenersatzes mium einstimmig auf Vorschlag des Schulhausmeisters, bei für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tann- der Fa. BayWa AG, Memmingen, einen Anhänger Typ Reisch heim beschlossen: zum Bruttoangebotspreis von 5.474,00 € zu erwerben. §1 4. Antrag auf Einlegung von Leitungen in die Gemeindestraße Geltungsbereich beim Anwesen Am Hang 9 (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistun- In der Sitzung vom 16.03.2020 wurde das Thema im Gemein- gen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tannheim (im derat bereits beraten; eine Beschlussfassung wurde jedoch Folgenden Feuerwehr genannt). nochmals zurückgestellt. Der Gemeinderat griff das Thema (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unbe- demzufolge in der Sitzung nochmals auf und beschloss nach rührt. eingehender Beratung mehrheitlich, den Antrag abzuleh- nen. Begründet wurde dies zum einen mit anderen mögli- §2 chen technischen Lösungen, z.B. über Funk, zum anderen Aufgaben der Feuerwehr mit der unerwünschten Schaffung von Präzedenzfällen für 1) Die Feuerwehr hat weitere Grundstückseigentümer. Der betroffene Antragsteller 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen wird auch die derzeit über die Gemeindestraße noch verlegte Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen Oberleitung wieder zurückbauen. vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 5. Sanierungsprogramm für kleinere Städte und Gemeinden 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh- 2012 (LRP) lichen Lagen technische Hilfe zu leisten. - Anlegung einer Fußwegverbindung bei der Montesso- Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen ri-Schule Illertal Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu - Vergabe der Tiefbauarbeiten einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr Die Gemeinde hat nach dem Vertrag mit der Montessori-Schule für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren Tannheim zur Überlassung von Räumlichkeiten an den Schul- oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die träger die Verpflichtung übernommen, noch einen ca. 45 lan- Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare gen und 2,5 m breiten Gehweg mit Versickerungsmulde am Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem derzeitigen Schulhausneubau herzustellen. Die Fa. Mösle, der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außerge- Leutkirch-Wuchzenhofen, errichtet dieses Schulgebäude und wöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert wer- legt die Außenanlagen für den Schulträger an. Die Gemeinde den kann. hat daher bei der Fa. Mösle wegen eines Angebots zur Her- (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt stellung dieses Gehwegs nachgefragt, der schließlich dann werden mit brutto 13.618,78 € angeboten wurde. Der Gemeinderat 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für beschloss sodann einstimmig, die Fa. Mösle zur Anlegung des Menschen, Tiere und Schiffe und Gehwegs mit Versickerungsmulde zu beauftragen, nachdem 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der zuvor der Ingenieur die Auskömmlichkeit der angemessenen Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brand- Preise bestätigte. Im Haushaltsplan sind 15.000 € hierfür ein- sicherheitswache. gestellt. §3 6. Bekanntgaben und Anfragen Kostenersatzpflicht Von der Verwaltung wurde u.a. bekannt gegeben: (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, - Nächster Sitzungstermin am 26.05.2020; soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostener- - Diverse Eilentscheidungen aufgrund der Corona-Pandemie satz wird verlangt: u.a.: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden - Bestellung von zwei weiteren Geschwindigkeitsmessan- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, lagen; 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb - Verschiebung der Rechtswirksamkeit der öffentlich-recht- von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- lichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gut- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, achterausschusses „Östlicher Landkreis Biberach“ auf 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -ein- 01.01.2021; satzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder - Rissesanierungen in Gemeindestraßen; Industriebetrieb anfallen, - Antrag der Montessori-Schule auf Glasüberdachung über 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim dem Fußweg beim Neubau der Montessori-Schule: Dieser Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stof- Antrag wurde zurückgestellt, um zunächst die Örtlichkeit fen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, des Anbaus durch den Gemeinderat zu besichtigen; 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereig- aus der Mitte des Gemeinderats wurde u.a. angefragt: nisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahr- - Neubau von Radwegen auf der Gemarkung Tannheim, die lässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, nun mit Nachdruck bei den politischen Entscheidungsträ- 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer gern eingefordert werden sollen; Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage - Gelbliche Beleuchtung am Zebrastreifen. zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden - Mobilfunkstation auf dem Wasserturm: Umstellung auf LTE mit automatischer Übertragung des Alarms an eine stän- dig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Scha- Satzung zur Regelung des Kostenersatzes denfeuer vorlag, für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Not- Gemeinde Tannheim (Feuerwehr-Kostener- ruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen satz-Satzung) Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Not- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg fall- meldung an eine ständig besetzte Stelle eingegan- (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt gen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 geändert mit Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) in Ver- Absatz 1 FwG vorlag. bindung mit § 34 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG)
6 Donnerstag, 7. Mai 2020 Tannheimer Mitteilungen In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und §6 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld entsprechend. (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. Kostenersatzpflichtig ist (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genann- 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich ten Zeitpunkt fällig. gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten ent- sprechend, §7 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung Inkrafttreten erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsäch- liche Gewalt über eine solche Sache ausübt, Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, chung in Kraft. 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anlage zu § 5 Absatz 1 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraft- Kostenersatzverzeichnis fahrzeugen verursacht wurde. (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine 1. Verrechnungssatz für Personalkosten unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde) 20,00 Euro §4 Überlandhilfe 2. Verrechnungssätze für Fahrzeuge Für die genormten Fahrzeuge gelten die in § 1 Abs. 1 der Verord- Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu nung des Innenministeriums für den Kostenersatz für Einsätze der tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG Feuerwehr (VOKeFw) vom 18.03.2016 (GBl. S. 253) aufgeführ- i.V.m. § 5 dieser Satzung gelten entsprechend. ten Pauschalsätze. Die Verrechnungssätze sind auch für Fahr- zeuge anzuwenden, die mit den in Abs. 1 genannten Fahrzeugen §5 in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse Höhe des Kostenersatzes und in ihrer technischen Beladung vergleichbar sind (§ 1 Abs. 2 (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und VOKeFw). Diese lauten je volle Stunde wie folgt: Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 43,00 Euro 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus 2. Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 184,00 Euro dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeich- 3. Sonstiges nis. Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien wer- (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durch- den zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 schnittssätze festgelegt. Absatz 4 Nr. 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuer- Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. wehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pau- schalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Hinweis: Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf- die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeich- nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- nis. lich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Sat- (4) Die Einsatzdauer beginnt zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich- (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstel- nen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der lung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendi- Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat- gen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. zung verletzt worden sind. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrge- rätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Ein- Ausgefertigt! satzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, Tannheim, den 04.05.2020 dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht gez. Wonhas Bürgermeister werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leis- tenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kos- ten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kos- ten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz beson- derer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen.
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 7. Mai 2020 7 Wir gratulieren aufzuschiebenden Fällen für sofort oder später vereinbaren. Unsere Glückwünsche in diesen Tagen gelten: • Innerhalb des Landratsamtes gilt es, die Abstandsregeln von Dem Ehepaar Elena und Heinrich Schell, Riß- mindestens 1,5 Metern zu beachten. • Besucher des Landratsamtes haben einen Mund-Nasen- straße 5, zur Diamantenen Hochzeit am 14. Mai Schutz zu tragen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- 2020. Wir gratulieren ter des Landratsamtes tragen bei Besucherkontakten einen Mund-Nasen-Schutz. Die Gemeinde gratuliert dem Jubelpaar recht herzlich und wünscht Unsere Glückwünsche in diesen Tagen gelten: • Für Besucher haben die einzelnen Ämter Besuchsräume ein- ihm alles erdenklich Gute, Gottes Segen, Gesundheit und per- gerichtet, in denen die Abstandsregelungen eingehalten wer- sönliches Wohlergehen. Dem Ehepaar Elena und Heinrich Schell, Rißstraße 5, zur Diamantenen Hochzeit den können. am Diese Räume sind auch mit Glasabtrennungen 14. Mai 2020. und Desinfektionsmittel ausgestattet. Wonhas, Bürgermeister • Die Eingangstüren der Außenstellen des Landratsamtes wie beispielsweise in Riedlingen, im Landwirtschaftsamt, Kreis- Die Gemeinde Besuche gratuliertund der Alters- demEhejubilare Jubelpaar recht herzlich und wünscht ihm alles erdenklich Liebe Gute, Alters- undGottes Segen, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.forstamt, Amt für Integration und Flüchtlinge oder Vermes- Ehejubilare, sungsamt bleiben weiterhin geschlossen. Der Einlass ist aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus wird grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung mög- Ihnen Wonhas, derBürgermeister Bürgermeister nun zunächst nicht mehr persönlich lich (telefonisch, per E-Mail, schriftlich). Der zuständige Sach- gratulieren. bearbeiter holt den Besucher an der Eingangstüre ab. Dies ist notwendig, um Sie weiter zu schützen sowie die Aus- • An allen Eingängen sind Desinfektionsspender aufgestellt. Sie Besucheund breitung derAnsteckungsgefahr Alters- und Ehejubilareso weit als möglich zu minimie- sind von den Besuchern zu nutzen. ren und zu verlangsamen. Wir sind sicher, dass Sie Verständnis • ü r die Kfz-Zulassungsstelle/Führerscheinstelle gilt folgen- Liebe haben. dafür Alters- und Ehejubilare, aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus wird Ihnen der des: Für notwendige private KFZ-Zulassungen können online Bürgermeister Ihre Gemeindeverwaltung Termine unter www.biberach.de vereinbart werden. Gewerbli- nun zunächst nicht mehr persönlich gratulieren. Dies ist notwendig, um Sie weiter zu schützen sowie die Ausbreitung und che Kunden können die bisherige „Briefkastenlösung“ weiter Ansteckungsgefahr so weit als möglich zu minimieren und zu verlangsamen.nutzen. Die Besucher der Zulassungsstelle können weiter- VHS Illertal Wir sind sicher, dass Sie Verständnis dafür haben. hin über den Hintereingang des Gebäudes Rollinstraße 9 das Tel.: 07354-934 661, Neue Fax-Nummer: 07354-931899, Ihre Gemeindeverwaltung Haus betreten. Der Durchgang zum Foyer ist nach wie vor nicht E-Mail: vhs.Illertal@t-online.de möglich. Die Außenstellen der Zulassungsbehörde in Riedlin- Geschäftszeiten: gen, Laupheim und Ochsenhausen bleiben bis auf Weiteres Das Montag,Büro der Vhsund Dienstag bleibt bis auf Freitag: 9.00weiteres bis 11.30geschlossen, Uhr, Montag undalle geschlossen. Kurse und Veranstaltungen Donnerstagnachmittag vonder 15 vhs - 17Illertal werden ausgesetzt Uhr, mittwochs bzw. geschlossen. sind Anmeldungen Ihre abgesagt. Bei können ausgesetzten Kursen werden Sie telefonisch, auch wir auf die denKurs- AB, Bürgertelefon übernimmt das Gesundheitsamt gebühren erst schriftlich abbuchen per Post sobaldan oder E-Mail wir Klarheit uns senden.über die endgültige - Hausarzt erster Ansprechpartner bei Symptomatik Kursdauer haben. Bereits bezahlte Kursgebühren werden dann Seit Freitag, 6. März hat der Landkreis ein Bürgertelefon am auch zurück überwiesen. Sie erreichen uns nur über email. Blei- Netz - auch an allen Wochenenden, über die Osterfeiertage und ben Sie gesund und folgen Sie den Anweisungen unserer Politik am anstehenden verlängerten Wochenende ist das Landratsamt - nur so können wir wieder gemeinsam unsere Kurse zu einem über die Telefonnummer 07351 52-7070 zu erreichen. Seither späteren Zeitpunkt wieder durchführen. Bitte beachten Sie auch gingen etwa 10.000 Anrufe ein. An Spitzentagen bis zu knapp die aktuellen Infos auf unserer Homepage www.vhs-illertal.de. 1.000 Anrufe und das Bürgertelefon war mit 10 bis 15 Personen im Drei-Schicht-Betrieb am Netz. Derzeit gehen noch 10 bis 15 Anrufe am Tag ein. Deshalb wurde entschieden, das Bürgertele- fon ab Montag, 4. Mai in diesem Umfang zu beenden. Stattdessen D L ist das Gesundheitsamt selbst wieder Ansprechpartner für Kon- taktpersonen. Bei medizinischen Fragestellungen oder auch bei einer Covid-Symptomatik wie beispielsweise Fieber oder Husten Ab Montag, 4. Mai ist der Hausarzt erster Ansprechpartner. Er kann zunächst telefo- - Landratsamt öffnet schrittweise für den Besucherverkehr nisch kontaktiert werden. Wenn angezeigt kann er Testtermine in Das Landratsamt Biberach öffnet ab Montag, 4. Mai, wieder einer Coronaschwerpunktpraxis vermitteln, soweit er nicht selbst schrittweise für den Besucherverkehr. „Seit dem 17. März haben den Test machen kann. Das Gesundheitsamt ist täglich von 8 bis wir unseren Dienstbetrieb über das Telefon, E-Mail oder schriftlich 16 Uhr unter der bekannten Telefonnummer 07351 52-7070 zu aufrecht erhalten. Das ging ganz gut. Es war auch immer möglich, erreichen, an Wochenenden von 10 bis 14 Uhr. Viele Informatio- sein Auto in der KFZ-Zulassungsstelle anzumelden. Wir wollen nen sind zum Corona-Virus sind auch auf den Internetseiten des jedoch ab dem kommenden Montag in Schritten das Landrat- Landkreises unter www.biberach.de abrufbar. Der hausärztliche samt wieder für den Publikumsverkehr öffnen“, sagt Landrat Dr. Notdienst ist unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen. Fer- Heiko Schmid. ner ist die Hotline des Landesgesundheitsamt montags bis sonn- Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und zum Schutz tags von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0711 904-39555 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten folgende Regelungen: erreichbar. Sollte es erforderlich sein, das Bürgertelefon wieder • In erster Linie sind Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schrift- ans Netz zu bringen, ist das sehr schnell möglich. lich zu regeln, denn: der persönliche Kontakt und der „Gang aufs Amt“ soll auf das zwingend notwendige Maß begrenzt Landkreis öffnet seine Schulen werden. Sofern ein Besuch im Landratsamt notwendig ist, ist Neben der schrittweisen Öffnung des Landratsamtes beginnt an es am besten telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mit dem den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises ab kommendem zuständigen Sachbearbeiter vorab einen konkreten Besuchs- Montag auch wieder ein Schulunterricht. Es handelt sich um die termin zu vereinbaren. Karl-Arnold-Schule (813 Schülerinnen und Schüler), die Gebhard- • Hat man dann einen Termin vereinbart, ist das Landratsamt Müller-Schule (355), die Matthias-Erzberger-Schule (331), die nur über den Haupteingang in der Rollinstraße 9 zugänglich. Schwarzbachschule (24), die Kilian-von-Steiner Schule (210) in Mitarbeiter klären am Eingang, ob der Besucher einen konkre- Laupheim, das Kreisgymnasium Riedlingen (95) und die berufliche ten Termin (zum Beispiel durch Vorlage der Terminvereinba- Schule (190) in Riedlingen. Der Präsenzunterricht beschränkt sich rung oder Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter) vorweisen zunächst hauptsächlich auf die Klassen, die in diesem Jahr ihren kann. Abschluss machen. Das sind knapp über 2.000 von rund 7.700 • Besucher ohne einen bereits vereinbarten Termin können an Schülerinnen und Schülern, die von der Schule über den Beginn der Eingangskontrolle einen Termin in dringenden und nicht informiert wurden. Die meisten Schüler werden sich im Gebäude
8 Donnerstag, 7. Mai 2020 Tannheimer Mitteilungen des Kreis-Berufsschulzentrums aufhalten. Um den Andrang zu des Rathauses. Hierzu wird die Ortsdurchfahrt für den Verkehr Schulbeginn zu entzerren, sind unterschiedliche Schulbeginn- in Abhängigkeit der Witterung bis voraussichtlich Freitag, 8. Mai, und Pausenzeiten geplant. vollständig gesperrt. Die Umleitung wird in beiden Fahrtrichtun- Der Landkreis als Schulträger hat in Abstimmung mit den Schul- gen über Schemmerhofen ausgeschildert. leiterinnen und Schulleitern in den vergangenen Tagen alles dafür getan, damit die Abstands- und Hygieneregelungen in den Gebäu- Die Kommunale Beauftragte für die Belange von den und auf dem Schulgelände eingehalten werden können. So Menschen mit Behinderung informiert wurden mittels Absperrbändern und Markierungen sowie Beschil- derungen die Laufwege als Einbahnwege gekennzeichnet, damit Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) für es keinen „Gegenverkehr“ in den Gängen und Treppenhäusern der Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Schulgebäude geben muss. Klassenzimmer wurden so möbliert, Angehörige dass zwischen den Einzelplätzen immer mindestens 1,5 Meter Im Landkreis Biberach gibt es die Möglichkeit für Menschen mit Abstand eingehalten werden kann. Die Aufenthaltsmöglichkei- einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige, sich an die ten im Gebäude wurden beschränkt. Soweit die erforderlichen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) zu wen- Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sind die Schü- den. Die Stelle berät unabhängig, vertraulich und kostenfrei. Die lerinnen und Schüler angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu Stelle setzt sich aus Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, Ange- tragen. Insbesondere muss an den Bushaltestellen und in Bussen hörigen, einer Person mit professionellem Hintergrund und dem und Bahnen selbst eine Maske getragen werden. In den Schulen Patientenfürsprecher zusammen. Die IBB-Stelle informiert über des Kreises stehen ausreichend Desinfektionsmittel, Seife und Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Einweghandtücher zur Verfügung, damit ein regelmäßiges Hän- Menschen im Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung. dewaschen in den Schulen möglich ist. Aufgrund der Corona-Pandemie fallen die Sprechstunden bis auf weiteres aus. Eine Beratung ist aber telefonisch unter 07351 Öffentlicher Personennahverkehr 34951300 (Anrufbeantworter - die Beratungsstelle ruft zurück) Mit den Lockerungen, vor allem der Schulöffnungen für Abschluss- oder per E-Mail an info@ibb-bc.de möglich. klassen eingehergehend, gibt es auch Änderungen im öffentlichen Personennahverkehr. Ab 4. Mai wird deshalb wieder der reguläre Die Gleichstellungsbeauftragte für den Land- Schulfahrplan gefahren. Im Schienenverkehr wird weiterhin nach kreis Biberach informiert einem Sonderfahrplan gefahren - die gestrichenen Schülerzüge Corona-Krise: Neuer Flyer gibt Informationen zu Beratungs- verkehren aber ab 4. Mai wieder. und Hilfsangeboten bei häuslicher und sexualisierter Gewalt Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff und zwingt zu Mund-Nase-Schutz und Hygieneregeln Kontaktbeschränkungen und verstärktem Aufenthalt in häus- Für Schüler gilt - wie für alle Fahrgäste in öffentlichen Verkehrs- licher Gemeinschaft. Experten und Hilfeeinrichtungen berich- mitteln - dass eine Bedeckung von Mund und Nase verpflichtend ten, dass vermehrt zu Konfliktsituationen zwischen Ehepartnern, ist. Diese Bedeckung kann auch selbst genäht sein, es kann auch Lebenspartnern sowie in Eltern-Kind-Beziehungen und zu häus- ein Schal verwendet werden. lichen Gewalthandlungen führt. Frauen und Mädchen sind dabei Falls Fahrgäste ohne Maske sich weigern, nach Aufforderung stärker gefährdet und betroffen. Beim deutschlandweiten Hilfete- durch das Fahrpersonal eine Maske aufzusetzen, kann gegebe- lefon „Gewalt gegen Frauen“ hat die Nachfrage nach Beratungen nenfalls die Ortspolizeibehörde eingeschaltet werden. Das ver- zur häuslichen Gewalt um 17,5 Prozent gegenüber den letzten pflichtende Tragen des Mund-Nase-Schutzes („Maske“) befreit zwei Wochen zugenommen. nicht davon, alle anderen Empfehlungen zur Vermeidung von Dieser wachsenden Gefährdung von Frauen und Mädchen haben Infektionen im Nahverkehr zu berücksichtigen, insbesondere: sich auch der Landesfrauenrat und die Landesarbeitsgemein- • größtmöglichen Abstand halten und gleichmäßig im Fahrzeug schaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frau- verteilen, enbeauftragten in Baden-Württemberg angenommen und einen • erst aussteigen lassen, dann einsteigen, Informationsflyer über Beratungen und Hilfen bei häuslicher und • in den Fahrzeugen so wenig wie möglich berühren. sexualisierter Gewalt zusammengestellt. Dr. Anja Reinalter vom Auch die viel zitierten allgemeinen Hygieneregeln sind stets zu Landesfrauenrat hat zusammen mit der Gleichstellungsbeauftrag- beachten: ten des Landkreises Biberach, Sigrid Arnold, einen Informations- • regelmäßig und gründlich die Hände waschen, flyer für den Landkreis Biberach auf den Weg gebracht. • in die Armbeuge husten/niesen, „Gerade in der Corona-Zeit müssen wir besonders sensibel und • die Hände vom Gesicht fernhalten. aufmerksam für Konflikt- und Gewaltsituationen sein. Dabei gilt es besonders Frauen und Mädchen in der aktuell schwierigen Zeit Das Kreis-Berufsschulzentrum (BSZ) informiert vor Gewalt in jeglicher Form zu schützen und ihnen im Bedarfs- Bibliothek/Mediothek ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet fall die bestmögliche Unterstützung zu geben. Neben dem Hin- Die Bibliothek/Mediothek im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach weis auf bundesweite Beratungsangebote wie zum Beispiel dem (BSZ) ist ab Montag, 4. Mai, wieder eingeschränkt geöffnet. Die anonymen, kostenlosen und 24-stündigen Hilfetelefon „Gewalt Öffnungszeiten sind: Montag von 8 bis 14 Uhr, Dienstag von 8 gegen Frauen“ mit der Telefonnummer 0800 116016 wollen wir bis 19 Uhr, Mittwoch von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 8 bis 16 zusätzlich Informationen zu regionalen Hilfs- und Beratungsan- Uhr und Freitag von 10 bis 13 Uhr. Die Abendöffnung am Don- geboten geben: Wohin kann ich mich als Betroffene wenden, um nerstagabend entfällt bis auf Weiteres. mich aus einer aktuellen und bedrohlichen Gewaltsituation zu Ausleihe, Rückgabe, Verlängerungen, Neuanmeldungen sowie befreien und wer unterstützt mich konkret vor Ort in meiner Stadt die Beantwortung von Fragen sind möglich. Die Aufenthaltsbe- oder in meinem Landkreis mit welchem Beratungs-und Hilfsange- reiche sind jedoch komplett gesperrt. Die Rückgabe von nicht bot? Schnelle und regional verfügbare Hilfen bei häuslicher und angemahnten Medien über die Rückgabeklappe auf der Höhe sexualisierter Gewalt sind das Wichtigste für betroffene Frauen“, des Büros kann sowohl außerhalb als auch während der Öff- so Anja Reinalter und Sigrid Arnold. nungszeiten erfolgen. Damit sollen lange Warteschlangen ver- Der Informationsflyer wird in den nächsten Tagen regional verteilt mieden werden. und ist auch im Landratsamt Biberach und bei den Bürgermeis- terämtern im Landkreis Biberach kostenlos erhältlich. Das Straßenamt informiert Belagssanierung auf der K 7596 in der Ortsdurchfahrt Altheim Das Straßenamt des Landkreises Biberach saniert ab Montag, 4. Mai, den Fahrbahnbelag in der Ortsdurchfahrt Altheim im Bereich
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 7. Mai 2020 9 HISTORY Die Zeit von 1950 – 1970 Wer war für die Gesundheit der Leute Anfang der 50er Jahre zuständig? An Dr. Erhard Schmid können sich bestimmt noch viele erinnern. Er fing mit seiner Hausarztpraxis im Obergeschoss der ehemaligen Drogerie Oberle an, danach zog er um in die Leutkircher Straße und dann ins eigene Haus in der Arlacher Straße. Die Krankenschwester Engelberta erwähnten wir schon im vorletzten Blättle. Frau Sofie Mader konnte Warzen wegbeten und den „Brand löschen“. Herr Johann Förg hatte spezielles Wissen bei Gelbsucht. Dr. Alfred Grube war Zahnarzt. Ein Besuch bei ihm war immer mit ge- mischten Gefühlen verbunden. Schon im Wartezimmer wurde man durch das Geräusch des Bohrers auf das zu Erwartende eingestimmt. Die Hebamme Kreszentia Villing übte bis 1953 ihren Beruf aus. Zu Fuß, mit dem Motorrad und manchmal wurde sie auch abgeholt - so war sie zu jeder Tages- und Nachtzeit für eine Geburt einsatzbereit. Pfarrer Farny würdigte sie bei ihrem Tod 1953: „Über 1100 Kindern hat sie zum Licht dieser Welt verholfen und sich ganz ihrem sozialen Berufe gewidmet.“ Frau Lydia Sauter übernahm danach die Hebammenstelle. Was bis Anfang der 50er Jahre noch üblich war: Der „Hochzeitslader“ lud bei einer großen Hochzeit die Leute in den Nachbardörfern ein und bekam dafür Naturalien oder Geld. Im eigenen Ort ging das Brautpaar selbst von Haus zu Haus, um einzuladen. Die „Leichensagerin“ gab den Tod einer Person bekannt. „Der (…) vo (Tannheim) loht bitta, daß ebber seim Weib zur Leich goht. Morga om neine wird se begraba.“ Für das Ansagen der „Leich“ bekam sie eine kleine Anerkennung. Zur Herbstzeit, wenn im Lagerhaus das Filderkraut angeliefert wurde, konnte man den „Krauthobler“ bestellen. Er kam ins Haus und hobelte das Kraut. Es wurde dann in einer Krautstande mit Salz und sonstigen Zutaten eingestampft, damit es zu Sauerkraut vergären konnte. Die „Störnäherin“ war Damenschneiderin und kam mehrere Tage ins Haus um die Garderobe für die Frauen und Kinder zu nähen. Die Kinder freuten sich auf sie, weil es dann immer ein besseres Essen gab. Wer war sonst noch im Dorf unterwegs? z.B. der „Nigrin-Stelzenmann“ Gemeinderäte 1952: Max Engst, Josef Fakler, Anton Grimm, Anton Loritz, Paul Mayer, Gebhard Müller, Karl Reisch, Heinrich Schranz, Josef Villing, Arnulf Witzigmann Maibaumclub: Helga Här (Gerner), Rita Kloos (Schick), Karl Schreiner, Max Göppel, Ludwig Kloos, Alfred Mahle, Anneliese Blenk (Schrei- ner), Marianne Hartmann (Eisele), Anneliese Falaster (Schocker), Marliese Schwer, Rosmarie Göppel (Kloos), Hildegard Kloos (Endreß), Angela Arnold (Steinle), Gertrud Hartmann (Simon), Rudi Weber. Das Unwetter war am 23. Juni 1951
10 Donnerstag, 7. Mai 2020 Tannheimer Mitteilungen was mir Angst und Sorgen bereitet. K N Du weißt, was uns Menschen hilft: der Glaube an Dich. Herr, mir geht es manchmal wie dem Apostel Thomas: Kirchliche Nachrichten Ich weiß nicht den Weg! katholisch Lass mich mit Thomas sprechen können: „Mein Herr und mein Gott.“ P. Johannes-Baptist O.Praem. Homepage der SE Rot-Iller: www.se-rot-iller.drs.de Gottesdienstordnung SE Rot-Iller Das Pastoralteam der Seelsorgeeinheit Rot-Iler Pfarrer P. Johannes-Baptist Schmid O.Praem. Gottesdienstordnung für die SE Rot-Iller (freier Tag: Donnerstag) Bitte beachten Sie, dass Sie für die Sonntagsgottesdienste Tel. 08395 / 93699-11 eine Platzkarte benötigen, die Sie am Freitag oder Samstag E-Mail: johannes-baptist.schmid@drs.de in den Kirchen an den vorgesehenen Plätzen abholen kön- Pfarrvikar Gordon Asare nen und dann zum Gottesdienst mitbringen müssen. (Nähe- (freier Tag: Montag; beim Studium: Dienstag u. Mitt- res siehe unten) woch) Tel. 08395 / 93699-16 Samstag, 09. Mai E-Mail: GordonAsare@yahoo.com 19.00 Uhr Tann Vorabendmesse (f. d. Leb. u. Verst. d.SE) Gordon.Asare@drs.de Sonntag, 10. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit - Muttertag Pastoralreferentin H. Weiß 09.00 Uhr Hasl Eucharistiefeier (freier Tag: Montag) 09.00 Uhr Berk Eucharistiefeier Tel. 08395 / 93699-12 10.15 Uhr Rot Eucharistiefeier E-Mail: Hildegard.Weiss@drs.de 10.15 Uhr Ellw Eucharistiefeier Pfarrer i.R. Günter Hütter: Tel. 08395 / 9369181 Montag, 11. Mai Keine Hl. Messe Kath. Pfarramt St. Verena, Rot a.d. Rot Dienstag, 12. Mai - Hl. Pankratius, Märtyrer Klosterhof 5/1 19.00 Uhr Rot Eucharistiefeier (Zentrales Pfarramt für die Seelsorgeeinheit) Mittwoch, 13. Mai - Unsere liebe Frau in Fatima Pfarrbüro: I. Schmidberger 19.00 Uhr Ellw Eucharistiefeier Tel. 08395 / 93699-0, Fax 08395 / 93699-20 19.00 Uhr Hasl Eucharistiefeier E-Mail: StVerena.RotanderRot@drs.de Donnerstag, 14. Mai Öffnungszeiten: Montag 10.00 - 12.30 Uhr 19.00 Uhr Berk Eucharistiefeier Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Freitag, 15. Mai 10.30 Uhr Tann Eucharistiefeier Kath. Pfarramt St. Konrad, Berkheim Samstag, 16. Mai - Hl. Johannes Nepomuk, Märtyrer Pfarrbüro: M. Denz 19.00 Uhr Berk Vorabendmesse (f. d. Leb. u. Verst. d. SE) Tel. 08395 / 1248, Fax 08395 / 93100 Sonntag, 17. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit E-Mail: StKonrad.Berkheim@drs.de 09.00 Uhr Hasl Eucharistiefeier Öffnungszeiten: Montag 14.30 - 16.30 Uhr 09.00 Uhr Tann Eucharistiefeier Donnerstag 09.00 - 11.30 Uhr 10.15 Uhr Rot Eucharistiefeier 10.15 Uhr Ellw Eucharistiefeier Kath. Pfarramt St. Martin, Tannheim Pfarrbüro: F. Hecker Wer nicht zum Gottesdienst in unsere Kirchen kommen kann, ist Tel. 08395 / 2348, Fax 08395 / 7834 herzlich eingeladen, weiterhin die vielfältigen Möglichkeiten von E-Mail: StMartinus.Tannheim@drs.de Radio, Fernsehen und Internet zu nutzen. Eine kleine Auswahl Öffnungszeiten: Mittwoch 17.30 - 19.00 Uhr sei hier angezeigt: Kath. Pfarramt St. Kilian, Ellwangen Fernsehen: Pfarrbüro: H. Föhr Sonntag, 10. Mai 2020 - 5. Sonntag der Osterzeit Tel. u. Fax 07568 / 241 08.00 Uhr Sonntagsmesse aus Maria Brünnlein (K-TV) E-Mail: pfarramt-ellwangen@web.de 09.30 Uhr Katholischer Gottesdienst aus Wien (ZDF) Öffnungszeiten: Mittwoch 09.00 - 10.00 Uhr 10.00 Uhr Sonntagsmesse aus dem Kölner Dom (EWTN) 13.30 Uhr Rosenkr./Maiandacht aus Maria Brünnl. (K-TV) Kath. Pfarramt St. Petrus, Haslach Sonntag, 17. Mai 2020 - 6. Sonntag der Osterzeit Pfarrbüro: A. Schäle 08.00 Uhr Sonntagsmesse aus Maria Brünnlein (K-TV) Tel. 08395 / 2394 10.00 Uhr Sonntagsmesse aus dem Kölner Dom (EWTN) E-Mail: StPetrusinKetten.Haslach@drs.de 13.30 Uhr Rosenkr./Maiandacht aus Maria Brünnl. (K-TV) Öffnungszeiten: Mittwoch 16.30 - 18.00 Uhr Radio: • Domradio Köln: www.domradio.de Beerdigungsbereitschaft 11. - 16. Mai 2020 • Radio Horeb: www.horeb.org P. Johannes-Baptist Schmid, Tel. 08395 - 93699-11 Internet-Livestream: Impuls zum 5. Sonntag der Osterzeit • Rottenburg (Domkirche): Sonntag: 9.30 Uhr Herr, Du sagst mir am heutigen Sonntag im Evangelium, - siehe www.drs.de mein Herz solle sich nicht verwirren lassen. • Kloster Roggenburg: Doch es gibt so Vieles, was mich beschäftigt, Das Kloster Roggenburg streamt bis Pfingsten weiterhin live die was mich irritiert und verwirrt, Gottesdienste aus dem Kapitelsaal. Bitte gehen Sie auf www. was mich gefangen nimmt, youtube.com und geben Sie dann im Suchfeld:
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 7. Mai 2020 11 „Prämonstratenser Kloster Roggenburg“ ein. Gegen Ende des Monats soll wenigstens auch in jeder Pfarrkirche Sonntag: 10.00 Uhr noch eine Maiandacht stattfinden. Leider können in den Kapel- Donnerstag: 19.00 Uhr len der SE weiterhin weder Messfeiern noch Andachten stattfin- den, da die Diözese für jede Kirche ein eigenes Schutzkonzept Informationen verlangt und dies jedoch nicht umsetzbar ist. Im Folgenden gebe ich Ihnen nun Hinweise, welche die Verord- Hinweise zum Schutzkonzept nungen, die unser Bischof erlassen hat, aufgreifen und die regeln, wie und untere welchen Vorgaben künftig in unseren 5 Pfarrkir- Vorwort chen Gottesdienste wieder möglich sind. Liebe Gemeindemitglieder, liebe Schwestern und Brüder! Ich danke allen, die bei der Umsetzung dieser nicht einfachen Noch nie in der Geschichte der Christenheit mussten Menschen Regelungen mithelfen und hoffe, dass sie dazu beitragen, dass weltweit so lange auf die gemeinsame Feier von Gottesdiensten wir wieder würdig und trotzdem verantwortungsbewusst Litur- verzichten, wie das seit Wochen der Fall war. gie feiern können. Inzwischen haben sich die Verantwortlichen von Bundes- und Herzliche Grüße! Landesregierung mit den Kirchen abgestimmt, wie auch im kirch- Ihr und Euer P. Johannes-Baptist lichen Bereich „Lockerungen“ möglich sein könnten. Das Wort „Lockerungen“ sagt es schon: Es wird nicht gleich wieder alles Platzverteilung für die Gemeinden Rot, Tannheim, Ellwan- so möglich sein wie vorher, sondern wir werden langsam und gen, Haslach behutsam Schritt für Schritt gehen müssen. Da wir auch im Gottesdienst die Abstände von mindestens 2 m Ein ganz großes Anliegen meinerseits: Bitte lassen Sie sich von einhalten müssen, können nicht alle Bänke benutzt werden. Zwi- den Hürden nicht abschrecken. Als Oberschwabe weiß ich nur zu schen den Bänken mit belegten Plätzen bleiben grundsätzlich gut, dass beispielsweise eine notwendige Platzkartenregelung, zwei Bänke frei und leer. die Empfehlung einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie zahlreiche Die Emporen bleiben vorerst gesperrt bzw. sind für die Kanto- andere Regelungen und Einschränkungen Menschen mit ober- rInnen vorgesehen. schwäbischer Mentalität schnell sagen lassen: „Awa, dees The- Jeder Gottesdienstbesucher muss einen Sitzplatz haben. Steh- ater mach´ i doch itt mit... Dann bleib i doch dahoi!“ plätze sind nicht erlaubt. Insgesamt werden wir je nach Kirche Ganz ehrlich: Ich stehe diesen „Hürden“ und ihrer Umsetzung und je nach Zusammensetzung der Gottesdienstbesucher (Ein- selber auch hilflos und ratlos gegenüber... Und dennoch müs- zelpersonen oder Paare oder Familien) zwischen 40-50 (in Rot sen sie wohl sein. womöglich sogar 60) Plätze ausweisen können. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang dennoch bitte, dass Es können in einer Bank entweder die Feier der Liturgie Gipfel des kirchlichen Tuns ist. Menschen • 3 Einzelpersonen oder in Ländern, in denen die Christen verfolgt werden, feiern unter • 2 (Ehe-)Paare oder Todesgefahr miteinander Gottesdienste. Menschen in Entwick- • 1 (Ehe-) Paar und eine Einzelperson oder lungsländern nehmen fast tagelange Fußmärsche auf sich, um • 1 Familie bzw. die Personen einer häuslichen Gemeinschaft an einer Hl. Messe teilnehmen zu können... (jeweils ohne Zahlenbeschränkung) Und bedenken Sie bitte auch, dass wir hier nicht von den nächs- Platz finden. ten 4 oder 6 Wochen reden. Diese Maßgaben werden uns noch monatelang beschäftigen. Und je eher Sie sich daran gewöh- nen, desto besser. Deshalb die herzliche Einladung: Kommen Sie wieder zu den Got- tesdiensten, sofern es Ihnen gesundheitlich möglich ist! Wir haben mit unseren 5 schönen und großen Pfarrkirchen das Glück, dass wir alle Sicherheitsvorgaben der Diözese gut umsetzen können, so dass Sie sich und auch andere bei einem Gottesdienstbesuch gut schützen können. Bischof Gebhard hat allerdings weiterhin von der Sonntagspflicht dispensiert. Wer aus Gesundheitsgründen besser beraten ist, einen Gottesdienst im Fernsehen, Radio oder Internet mitzufeiern oder daheim einen Hausgottesdienst feiert, möge dies bitte tun. Die Kirchengemeinderäte werden sich zusammen mit mir den- noch sehr dafür einsetzen, dass in der kommenden Zeit wie- der ein gottesdienstliches Leben stattfinden kann. Wir bemühen uns nach Kräften, dass die Heiligen Messen trotz der Vorgaben würdige „Feiern“ werden. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an! Ich versichere Ihnen: Auch wenn für uns alle am Anfang Vieles ungewohnt und bisweilen sogar skurril erscheinen wird, so wird womöglich gerade in dieser schwierigen Zeit die Begegnung mit Jesus Christus umso intensiver sein! Nicht umsonst heißt es in einem schönen Gesang aus Taizé: „Meine Hoffnung und meine Freude, meine Stärke, mein Licht, Christus, meine Zuversicht, auf Dich vertrau´ ich und fürcht´ mich nicht!“ Auf der linken Seite der Kirche (früher „Frauenseite“) finden sich Der bis Ende Juni ursprünglich geltende Liturgieplan wird durch in der vorderen Hälfte die Einzelplätze. Alle Einzelplätze sind mit einen Neuen ersetzt. Ich darf alle bitten, die im ehrenamtlichen Klebeband-Kreuz extra markiert. Von den drei Einzelpersonen Bereich liturgische Dienste planen und koordinieren, sich bei mir sitzen zwei jeweils ganz (!) am Bank-Ende und eine genau mit- zu melden, so dass ich ihnen den neuen Plan zukommen lassen tig in der Bank. Da in Rot, Tannheim, Ellwangen und Haslach die kann, damit entsprechend neu die Einteilungen vorgenommen Bänke sehr lang sind, können auf der linken Seite drei Einzelper- werden (auch im Blick auf Risikogruppen!). In diesem Plan wer- sonen in einer Bank sein. den wir uns bemühen, dass an jedem Sonn- und Feiertag (am Auf der rechten Seite (früher „Männerseite“) und in der zwei- Vorabend oder am Tag selber) eine Eucharistiefeier in jeder Pfarr- ten Hälfte der linken Seite können zwei (Ehe-)Paare oder Fami- kirche gefeiert werden kann. Ich möchte auch wöchentlich in jeder lien bzw. Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, Pfarrkirche eine Werktagsmesse anbieten, damit möglichst viele ihren Platz einnehmen. Diese Plätze sind auch mit Kreuzen aus Menschen wieder an einer Eucharistiefeier teilnehmen können. Klebeband markiert.
Sie können auch lesen