Alles Gute zum Muttertag - KURZ UND KNAPP, EHRLICH KLAR. "MAMA DU BIST WUNDERBAR"! - Gemeinde Tannheim

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Alles Gute zum Muttertag - KURZ UND KNAPP, EHRLICH KLAR. "MAMA DU BIST WUNDERBAR"! - Gemeinde Tannheim
Amtsblatt der gemeinde tannheim

Jahrgang 59            Donnerstag, 7. Mai 2020                             Nummer 19

                                            KURZ UND KNAPP,
                                             EHRLICH KLAR.
                                             „MAMA DU BIST
                                              WUNDERBAR“!
                                                 (Unbekannter Verfasser)

                   Alles Gute zum
                      Muttertag
2                                                      Donnerstag, 7. Mai 2020        Tannheimer Mitteilungen

                                                 Nachruf
    Die Gemeinde Tannheim und die Freiwillige Feuerwehr Tannheim nimmt tief bewegt Abschied von

                                    Herrn Siegfried Josef Fakler
    der kürzlich verstorben ist.

    Herr Fakler war seit 1951 bei der Tannheimer Feuerwehr, davon 37 Jahre im aktiven Dienst. Ab dem
    Jahre 1981 stellt er seine Erfahrung auch dem Ausschuss zur Verfügung.
    Siegfried Fakler erlangte das goldene Leistungsabzeichen, sowie im Jahr 2018 die Ehrenurkunde
    des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach.
    Seine besonderen Verdienste liegen in seinen 30 Jahren als Leiter der Altersabteilung, welche er mit
    großer Hingabe wahrgenommen hat. Die Altersabteilung war bei Herrn Fakler zu einer Herzensan
                                                                                            Herzensan-
    gelegenheit geworden. Für sein kameradschaftliches Verhalten wurde er von seinen Feuerwehrka
                                                                                          Feuerwehrka-
    meraden sehr geschätzt.

    Wir werden Siegfried Fakler stets in ehrender Erinnerung behalten.

    Unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt in diesen Tagen den Angehörigen.

    Gemeinde Tannheim               Freiwillige Feuerwehr Tannheim
    Thomas Wonhas                   Anton Reisch
    Bürgermeister                   Kommandant

                                                 Nachruf
    Die Gemeinde Tannheim und die Freiwillige Feuerwehr Tannheim nimmt tief bewegt Abschied von

                                     Herrn Franz Xaver Geißler
    der kürzlich verstorben ist.

    Herr Geißler war 43 Jahre aktiver Feuerwehrmann und wurde im Jahr 2020 nach Vollendung seines
    65. Lebensjahres in die Altersabteilung verabschiedet. Xaver Geißler war als Maschinist seit 1976 ein
    verlässlicher und gefragter Kamerad und erlangte das goldene Leistungsabzeichen.
    Bis vor kurzem übernahm er noch Dienstfahrten zur Kreisgerätewerkstatt nach Biberach.
    Für sein kameradschaftliches Verhalten wurde er von seinen Feuerwehrkameraden sehr geschätzt.
    Wir werden Xaver Geißler stets in ehrender Erinnerung behalten.

    Unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt in diesen Tagen den Angehörigen.

    Gemeinde Tannheim               Freiwillige Feuerwehr Tannheim
    Thomas Wonhas                   Anton Reisch
    Bürgermeister                   Kommandant
Tannheimer Mitteilungen               Donnerstag, 7. Mai 2020                                                                        3
                                                                         der beruflichen Bildung wieder stufenweise ihren Betrieb auf-
 A������� B���������������                                               nehmen. Näheres regeln die jeweils zuständigen Ressorts. Es
                                                                         soll gewährleistet werden, dass Ausbildungen fortgesetzt und
                                                                         abgeschlossen werden können.
                                                                     • Bereits beschlossen war die stufenweise Öffnung der Schu-
        Vorgezogener                                                     len zum 4. Mai 2020 mit den Schülerinnen und Schülern aller
                                                                         allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im
                                                                         nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den
      Redaktionsschluss                                                  Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusminis-
                                                                         terium hat hierzu eine Verordnung erlassen.
                                                                     Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums
     Sehr geehrte Autoren,                                           • Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben hinge-
                                                                         gen geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und
     aufgrund des kommenden Feiertages wird                              wurde erweitert.
     folgender Redaktionsschluss vorgezogen:                         • Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen
     Veröffentlichung           20.05.2020                               Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschu-
                                                                         len für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule
     Redaktionsschluss          15.05.2020, 12:00 Uhr
                                                                         Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Lan-
     Wir bitten um Beachtung                                             des sowie privaten Hochschulen bleibt ausgesetzt. Er wurde
     und wünschen schöne Feiertage,                                      zum 20. April 2020 aber in digitalen Formaten wieder aufge-
     Der Verlag                                                          nommen. Mensen und Cafeterien bleiben jedoch geschlos-
                                                                         sen. Hochschulbibliotheken können unter Auflagen öffnen.
                                                                     • In Musikschulen soll unter bestimmten Voraussetzungen und
                                                                         in einzeln festgelegten Bereichen Unterricht ermöglicht wer-
                                                                         den. Näheres regelt das Kultusministerium.
Wesentliche Änderungen der 7. CoronaVO                               5. Pflegeheime
ab 4. Mai 2020                                                       Die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewoh-
Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Änderun-             ner von Pflegeheimen entfallen, so dass die Heimbewohnerinnen
gen Siebten Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung               und Bewohnerinnen wieder die Einrichtung auch ohne triftigen
des Landes Baden-Württemberg.                                        Grund verlassen können. Allerdings werden in der Corona Verord-
Nachzulesen auch unter: https://sozialministerium.baden-wu-          nung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht,
erttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/                zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in
infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/coro-          Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Ein-
na-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/                         richtung verlassen haben. Siehe § 6, Absatz 4a.
                                                                     6. Veranstaltungen
1. Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung                 Untersagt bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 Großver-
Unter Auflagen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlun-          anstaltungen, wie etwa
gen in für religiöse Zwecke genutzten Räumlichkeiten von Kir-        • Volksfeste.
chen und Religions- und Glaubensgemeinschaften, etwa Kirchen,        • Größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern
Moscheen oder Synagogen wieder erlaubt. Dies gilt auch für ent-      • Größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Wein-
sprechende Ansammlungen unter freiem Himmel. Zulässig sind               feste.
somit wieder insbesondere                                            • Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen.
• Gottesdienste                                                      Unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Ver-
• Gebetsveranstaltungen                                              anstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcha-
Außerdem werden bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und              rakter irgendwann stattfinden können, ist derzeit aufgrund der
Totengebeten wieder maximal 50 Teilnehmende zugelassen. Es           in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht
sind jeweils besondere Schutzvorkehrungen zu treffen, die in einer   abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Ver-
Ausführungs-Verordnung des Kultusministeriums geregelt sind.         lauf.
Hygienevorschriften                                                  7. Öffnungen ab dem 6. Mai unter Auflagen
2. Weitere Öffnungen im Einzelhandel unter Auflagen                  • Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenk-
Es dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufs-           stätten
fläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen. Die 800 Qua-      • Tierparks und Zoos
dratmeter-Regelung entfällt.                                         • Spielplätze (öffentliche Bolzplätze bleiben geschlossen)
Sie haben darauf hinzuwirken, dass                                   Die Auflagen und Richtlinien werden hier zeitnah veröffentlicht.
• im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und des Notwendi-            8. Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben
    gen der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden wer-      • Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Dis-
    den,                                                                 kotheken und Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Der Außer-
• ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern,             Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen bleibt
    zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigne-            gestattet.
    ten Trennvorrichtungen vorhanden sind.                           • Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und ähnliche Einrich-
Es gilt weiterhin die Richtgröße, dass sich pro 20 Quadratme-            tungen
ter Verkaufsfläche nur eine Person (einschließlich Personal) im      • Messen, Kinos (ausgenommen Autokinos, die weiterhin geöff-
Laden aufhalten soll.                                                    net bleiben dürfen), Freizeitparks und Anbieter von Freizeitak-
3. Öffnung weiterer Betriebe unter Auflagen                              tivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken,
Unter Hygiene-Auflagen dürfen des Weiteren öffnen:                       Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
• Friseurbetriebe                                                    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
• Fußpflegestudios                                                   • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten
• Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren                   Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
                                                                     • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
4. Bildung                                                           • Kosmetik- und Nagelstudios
• Zum 4. Mai 2020 dürfen Bildungseinrichtungen im Bereich
4                                                                             Donnerstag, 7. Mai 2020                 Tannheimer Mitteilungen

9. Weiter geltende Beschränkungen                                              § 4 Abs. 5    Nichteinhaltung der          Betreiber       250 Euro bis
•	Das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen bleiben                                   Vorgaben zum Infektions-		                   1.000 Euro
   aufrechterhalten, einschließlich des Verzichts auf private Rei-                           schutz
   sen und Verwandtenbesuche.                                                  § 5 Abs. 1    Verlassen des zugewiese- Person, die in      50 Euro bis
•	Ebenfalls weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Ver-                                 nen Unterbringungs- und      einer Landes-   500 Euro
   einen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und                                  Versorgungsbereichs          erstaufnahme-
   sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen                   		                                         einrichtung
   im außerschulischen Bereich sofern keine Ausnahmen zuge-                    		                                         aufgenommen
   lassen sind. Ausnahmen gelten unter anderem für Bildungs-                   		                                         ist
   einrichtungen in Bezug auf die berufliche Bildung und den
                                                                               § 6 Abs. 1, 2 Zutritt zu einer Einrichtung Besucher der    250 Euro bis
   Bereich des Spitzensports.
                                                                                             trotz Betretungsverbot       Einrichtung     1.500 Euro
•	Besuchsverbote in Krankenhäusern und stationären Pflege-
   einrichtungen bleiben bestehen mit den bisher schon mögli-                  § 6 Abs. 4    Zutritt durch Personen       Besucher der    500 Euro bis
   chen Ausnahmen                                                                            mit erhöhtem Infektions-     Einrichtung     2.000 Euro
                                                                                             risiko zu einer Einrichtung
                                                                                             trotz Betretungsverbot
Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach
dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang                                     § 6 Abs. 7    Durchführung von             Veranstalter    250 Euro bis
                                                                                             Gruppenangeboten im Vor- 		                  1.000 Euro
mit der Corona-VO                                                                            und Umfeld von Pflege
in der Fassung vom 24.04.2020                                                  § 6a Abs. 1 Durchführung einer             Behandler       250 Euro bis
Corona-VO Verstoß                        Adressat des        Bußgeldrah-                     zahnmedizinischen 		                         3.000 Euro
men                                                                                          Behandlung
		                                       Bußgeldbesch.
§ 3 Abs. 1  Aufenthalt im öffentlichen Jede/r Beteiligte     100 Euro bis      §7            Zutritt durch Personen mit Personen, die die 250 Euro bis
Satz 1      Raum mit mehr als		                              bis 1.000 Euro                  erhöhtem Infektionsrisiko Einrichtung        1.000 Euro
            zugelassener Personenzahl                                                        zu einer Einrichtung trotz   betreten
§ 3 Abs. 1  Nichteinhaltung der          Betroffene Person   ab dem                          Betretungsverbot
Satz 3      Verpflichtung, eine Mund-		                      04.05.2020:       Es ist zu berücksichtigen, ob ein Erstverstoß oder ein Folgever-
            Nasen-Bedeckung zu tragen		                      15 Euro bis       stoß vorliegt.
			                                                          30 Euro           Im Wiederholungsfalle kann nach § 17 OWiG, § 73 Abs. 2 IfSG
                                                                               eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
§ 3 Abs. 2  Teilnahme an einer           Teilnehmende        250 Euro bis      Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände versto-
            Veranstaltung oder sonst. Person                 1.000 Euro        ßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.
            Ansammlung außerhalb des                                           Auf die Straftatbestände der §§ 74 und 75 IfSG wird ergänzend
            öffentlichen Raums von                                             hingewiesen. Außerdem wird auf den Bußgeldkatalog für Ord-
            jeweils mehr als fünf Personen                                     nungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbin-
§ 3 Abs. 6  Nichteinhaltung der          Veranstalter, bei   500 Euro bis      dung mit der CoronaVO Einreise vom 10.04.2020 verwiesen.
            Auflagen zum Schutz vor      juristischen        1.500 Euro        Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bede-
            Infektionen                  Personen                              ckung zu tragen, ist erst ab dem 04.05.2020 bußgeldbewehrt und
		                                       Geschäftsführung                      kann erst ab diesem Zeitpunkt geahndet werden.
		                                       o.ä.
§ 4 Abs. 1  Betrieb einer der            Person, die die     2.500 Euro bis    Aus der Arbeit des Gemeinderats
            genannten Einrichtungen      Entscheidung        5.000 Euro        - öffentliche Sitzung vom 04.05.2020
		                                       über die Öffnung
		                                       trifft                                1. Freiwillige Feuerwehr Tannheim
                                                                                  -	Erlass der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes
§ 4 Abs. 2  Betrieb einer nach § 4       Person, die die     2.500 Euro bis          für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
            Abs. 2 i.V.m. einer          Entscheidung        5.000 Euro              Tannheim
            Verordnung des Sozial-       über Öffnung                          	Mit Beschluss vom 09.12.2019 hat der Gemeinderat die der-
            ministeriums untersagten trifft                                       zeitige Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen. Es ist
            Einrichtung bzw. Nicht-                                               daher nun notwendig geworden, auch die Regelung des Kos-
            einhalten einer Auflage                                               tenersatzes mittels Satzung entsprechend neu zu definieren.
            für den Betrieb einer                                                 Der Kalkulation der Kostenersätze zufolge schließt der Verrech-
            Einrichtung                                                           nungssatz je volle Einsatzstunde zufolge mit einer Obergrenze
§ 4 Abs. 3  Verstoß gegen die Misch- Person, die die         200 Euro bis         von 20,15 €. Die maßgeblichen Verrechnungssätze für Feuer-
            sortimentsregelungen         Entscheidung        4.000 Euro           wehrfahrzeuge werden der Verordnung des Innenministeriums
		                                       über die Öffnung                         für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen entnommen. Der
		                                       trifft                                   Gemeinderat beschloss die Satzung mit den entsprechenden
§ 4 Abs. 3a Betreiben einer unter-       Person, die die     2.500 Euro bis       Abgabesätzen einstimmig. Auf die angeschlossene Bekannt-
            sagten Einrichtung nach      Entscheidung        5.000 Euro           machung der Satzung in diesem Mitteilungsblatt wird ergän-
            § 4 Abs. 1 und 2, die        über die Öffnung                         zend verwiesen.
            zusammen mit einer           trifft
                                                                               2. Bauvoranfragen
            Poststelle oder Paketdienst
                                                                               	Das gemeindliche Einvernehmen zu den beiden Bauvoranfra-
            betrieben wird, wenn der
                                                                                  gen zur Nutzungsänderung der Räumlichkeiten der ehema-
            erwirtschaftete Umsatz
                                                                                  ligen Schlosswirtschaft im Erdgeschoss in zwei zusätzliche
            der Poststelle oder des
                                                                                  Wohneinheiten, Eggmannstraße 9, Tannheim, sowie zum Neu-
            Paketdienstes eine unter-
                                                                                  bau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage, In den
            geordnete Rolle spielt.
                                                                                  Wiesen 9, Tannheim-Egelsee, wurde jeweils einstimmig her-
            Für den Brief- und Paket-
                                                                                  gestellt.
            versand erforderliche
            Nebenleistungen sind davon                                         3.	Ersatzbeschaffung eines Anhängers für die Grundschule
            ausgenommen.                                                           sowie Grünanlagen
                                                                               	Der derzeit eingesetzte Anhänger ist aufgrund Materialermü-
Tannheimer Mitteilungen               Donnerstag, 7. Mai 2020                                                                      5
   dung nicht mehr einsatzbereit. Der Schulhausmeister hat sich      i.d.F. vom 02.03.2010 (GBl. S. 333), zuletzt geändert mit Gesetz
   daher mit der Thematik auseinandersetzt und vergleichbare         vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 185) hat der Gemeinderat am
   Angebote eingeholt. Nach kurzer Beratung beschloss das Gre-       04.05.2020 folgende Satzung zur Regelung des Kostenersatzes
   mium einstimmig auf Vorschlag des Schulhausmeisters, bei          für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tann-
   der Fa. BayWa AG, Memmingen, einen Anhänger Typ Reisch            heim beschlossen:
   zum Bruttoangebotspreis von 5.474,00 € zu erwerben.                                              §1
4.	Antrag auf Einlegung von Leitungen in die Gemeindestraße                                Geltungsbereich
    beim Anwesen Am Hang 9                                           (1)	Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistun-
	In der Sitzung vom 16.03.2020 wurde das Thema im Gemein-                gen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tannheim (im
    derat bereits beraten; eine Beschlussfassung wurde jedoch             Folgenden Feuerwehr genannt).
    nochmals zurückgestellt. Der Gemeinderat griff das Thema         (2)	Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unbe-
    demzufolge in der Sitzung nochmals auf und beschloss nach             rührt.
    eingehender Beratung mehrheitlich, den Antrag abzuleh-
    nen. Begründet wurde dies zum einen mit anderen mögli-                                        §2
    chen technischen Lösungen, z.B. über Funk, zum anderen                              Aufgaben der Feuerwehr
    mit der unerwünschten Schaffung von Präzedenzfällen für          1) Die Feuerwehr hat
    weitere Grundstückseigentümer. Der betroffene Antragsteller           1.	bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen
    wird auch die derzeit über die Gemeindestraße noch verlegte               Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen
    Oberleitung wieder zurückbauen.                                           vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
5.	Sanierungsprogramm für kleinere Städte und Gemeinden                  2.	zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh-
    2012 (LRP)                                                                lichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
    -	Anlegung einer Fußwegverbindung bei der Montesso-             	Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen
       ri-Schule Illertal                                                 Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu
		 - Vergabe der Tiefbauarbeiten                                          einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr
	Die Gemeinde hat nach dem Vertrag mit der Montessori-Schule             für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren
    Tannheim zur Überlassung von Räumlichkeiten an den Schul-             oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die
    träger die Verpflichtung übernommen, noch einen ca. 45 lan-           Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare
    gen und 2,5 m breiten Gehweg mit Versickerungsmulde am                Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem
    derzeitigen Schulhausneubau herzustellen. Die Fa. Mösle,              der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außerge-
    Leutkirch-Wuchzenhofen, errichtet dieses Schulgebäude und             wöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert wer-
    legt die Außenanlagen für den Schulträger an. Die Gemeinde            den kann.
    hat daher bei der Fa. Mösle wegen eines Angebots zur Her-        (2)	Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt
    stellung dieses Gehwegs nachgefragt, der schließlich dann             werden
    mit brutto 13.618,78 € angeboten wurde. Der Gemeinderat               1.	mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für
    beschloss sodann einstimmig, die Fa. Mösle zur Anlegung des               Menschen, Tiere und Schiffe und
    Gehwegs mit Versickerungsmulde zu beauftragen, nachdem                2.	mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der
    zuvor der Ingenieur die Auskömmlichkeit der angemessenen                  Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brand-
    Preise bestätigte. Im Haushaltsplan sind 15.000 € hierfür ein-            sicherheitswache.
    gestellt.                                                                                     §3
6. Bekanntgaben und Anfragen                                                               Kostenersatzpflicht
   Von der Verwaltung wurde u.a. bekannt gegeben:                    (1)	Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich,
   - Nächster Sitzungstermin am 26.05.2020;                               soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostener-
   -	Diverse Eilentscheidungen aufgrund der Corona-Pandemie              satz wird verlangt:
      u.a.:                                                               1.	vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden
		 -	Bestellung von zwei weiteren Geschwindigkeitsmessan-                    vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
        lagen;                                                            2.	vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb
		 -	Verschiebung der Rechtswirksamkeit der öffentlich-recht-                von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft-
        lichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gut-                oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde,
        achterausschusses „Östlicher Landkreis Biberach“ auf              3.	vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -ein-
        01.01.2021;                                                           satzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder
   - Rissesanierungen in Gemeindestraßen;                                     Industriebetrieb anfallen,
   -	Antrag der Montessori-Schule auf Glasüberdachung über               4.	vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim
      dem Fußweg beim Neubau der Montessori-Schule: Dieser                    Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stof-
      Antrag wurde zurückgestellt, um zunächst die Örtlichkeit                fen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,
      des Anbaus durch den Gemeinderat zu besichtigen;                    5.	von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereig-
   aus der Mitte des Gemeinderats wurde u.a. angefragt:                       nisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahr-
   -	Neubau von Radwegen auf der Gemarkung Tannheim, die                     lässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat,
      nun mit Nachdruck bei den politischen Entscheidungsträ-             6.	vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer
      gern eingefordert werden sollen;                                        Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage
   - Gelbliche Beleuchtung am Zebrastreifen.                                  zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden
   - Mobilfunkstation auf dem Wasserturm: Umstellung auf LTE                  mit automatischer Übertragung des Alarms an eine stän-
                                                                              dig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Scha-
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes                                       denfeuer vorlag,
für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der                             7.	vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Not-
Gemeinde Tannheim (Feuerwehr-Kostener-                                        ruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug
                                                                              installiertes System zum Absetzen eines automatischen
satz-Satzung)
                                                                              Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Not-
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg                    fall- meldung an eine ständig besetzte Stelle eingegan-
(GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt              gen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2
geändert mit Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) in Ver-                 Absatz 1 FwG vorlag.
bindung mit § 34 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG)
6                                                                     Donnerstag, 7. Mai 2020               Tannheimer Mitteilungen

	In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und                                      §6
  3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG)              Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld
  entsprechend.
                                                                       (1)	Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung
                                                                            der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(2)	Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt.
                                                                       (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt.
     Kostenersatzpflichtig ist
                                                                       (3)	Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genann-
     1.	derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich
                                                                            ten Zeitpunkt fällig.
         gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten ent-
         sprechend,                                                                                   §7
     2.	der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung                                    Inkrafttreten
         erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsäch-
         liche Gewalt über eine solche Sache ausübt,                   Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma-
     3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde,    chung in Kraft.
     4.	abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter,
         wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen,       Anlage zu § 5 Absatz 1 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung
         Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraft-         Kostenersatzverzeichnis
         fahrzeugen verursacht wurde.

(3)	Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine    1. Verrechnungssatz für Personalkosten
     unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt.        Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde)           20,00 Euro

                              §4
                         Überlandhilfe                                 2. Verrechnungssätze für Fahrzeuge
                                                                       Für die genormten Fahrzeuge gelten die in § 1 Abs. 1 der Verord-
Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu           nung des Innenministeriums für den Kostenersatz für Einsätze der
tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG       Feuerwehr (VOKeFw) vom 18.03.2016 (GBl. S. 253) aufgeführ-
i.V.m. § 5 dieser Satzung gelten entsprechend.                         ten Pauschalsätze. Die Verrechnungssätze sind auch für Fahr-
                                                                       zeuge anzuwenden, die mit den in Abs. 1 genannten Fahrzeugen
                             §5
                                                                       in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse
                   Höhe des Kostenersatzes
                                                                       und in ihrer technischen Beladung vergleichbar sind (§ 1 Abs. 2
(1)	Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und      VOKeFw). Diese lauten je volle Stunde wie folgt:
     Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis            1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF                    43,00 Euro
     8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus         2. Löschgruppenfahrzeug LF 16/12                   184,00 Euro
     dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeich-
                                                                       3. Sonstiges
     nis.
                                                                       Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien wer-
(2)	Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durch-
                                                                       den zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34
     schnittssätze festgelegt.
                                                                       Absatz 4 Nr. 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen
(3)	Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuer-
                                                                       Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.
     wehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pau-
     schalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums
                                                                       Hinweis:
     Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der
                                                                       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
     Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für
                                                                       der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-
     die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus
                                                                       grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
     dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeich-
                                                                       nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-
     nis.
                                                                       lich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Sat-
(4) Die Einsatzdauer beginnt
                                                                       zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der
     1.	bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung
                                                                       Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich-
         (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstel-
                                                                       nen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der
         lung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendi-
                                                                       Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-
         gen Aufräumungs- und Reinigungszeiten.
                                                                       zung verletzt worden sind.
     2.	bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrge-
         rätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Ein-        Ausgefertigt!
         satzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-,
         Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben,     Tannheim, den 04.05.2020
         dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht           gez. Wonhas Bürgermeister
         werden.
(5)	Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet.
     Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe
     Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet.

(6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für
    1.	von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden
        Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leis-
        tenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kos-
        ten,
    2.	die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3
        Absatz 1 Satz 2 Nr.3,
    3.	sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kos-
        ten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch
        die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1
        erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und
        Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz beson-
        derer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen.
Tannheimer Mitteilungen                   Donnerstag, 7. Mai 2020                                                                                7
                 Wir gratulieren                                                    aufzuschiebenden Fällen für sofort oder später vereinbaren.
                   Unsere Glückwünsche in diesen Tagen gelten:                  •	 Innerhalb des Landratsamtes gilt es, die Abstandsregeln von
                   Dem Ehepaar Elena und Heinrich Schell, Riß-                      mindestens 1,5 Metern zu beachten.
                                                                                •	Besucher des Landratsamtes haben einen Mund-Nasen-
                   straße 5, zur Diamantenen Hochzeit am 14. Mai
                                                                                    Schutz zu tragen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
                   2020.
                 Wir  gratulieren
                                                                                    ter des Landratsamtes tragen bei Besucherkontakten einen
                                                                                    Mund-Nasen-Schutz.
Die Gemeinde gratuliert dem Jubelpaar recht herzlich und wünscht
 Unsere   Glückwünsche      in diesen  Tagen   gelten:                          •	Für Besucher haben die einzelnen Ämter Besuchsräume ein-
ihm   alles erdenklich Gute,      Gottes  Segen,    Gesundheit und per-
                                                                                    gerichtet, in denen die Abstandsregelungen eingehalten wer-
sönliches Wohlergehen.
 Dem Ehepaar Elena und Heinrich Schell, Rißstraße 5, zur Diamantenen Hochzeit       den können.
                                                                                              am Diese Räume sind auch mit Glasabtrennungen
 14. Mai 2020.                                                                      und   Desinfektionsmittel ausgestattet.
Wonhas,     Bürgermeister
                                                                                •	Die Eingangstüren der Außenstellen des Landratsamtes wie
                                                                                    beispielsweise in Riedlingen, im Landwirtschaftsamt, Kreis-
 Die Gemeinde
Besuche           gratuliertund
            der Alters-       demEhejubilare
                                   Jubelpaar recht herzlich und wünscht ihm alles
 erdenklich
Liebe        Gute,
        Alters- undGottes    Segen, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.forstamt, Amt für Integration und Flüchtlinge oder Vermes-
                      Ehejubilare,
                                                                                    sungsamt bleiben weiterhin geschlossen. Der Einlass ist
aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus wird
                                                                                    grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung mög-
Ihnen
 Wonhas, derBürgermeister
             Bürgermeister nun zunächst nicht mehr persönlich
                                                                                    lich (telefonisch, per E-Mail, schriftlich). Der zuständige Sach-
gratulieren.
                                                                                    bearbeiter holt den Besucher an der Eingangstüre ab.
Dies ist notwendig, um Sie weiter zu schützen sowie die Aus-                    •	An allen Eingängen sind Desinfektionsspender aufgestellt. Sie
 Besucheund
breitung    derAnsteckungsgefahr
                 Alters- und Ehejubilareso weit als möglich zu minimie-             sind von den Besuchern zu nutzen.
ren und zu verlangsamen. Wir sind sicher, dass Sie Verständnis                  •   ü
                                                                                     r die Kfz-Zulassungsstelle/Führerscheinstelle gilt folgen-
 Liebe haben.
dafür   Alters- und Ehejubilare,
 aufgrund   der anhaltenden     Verbreitung   des Corona-Virus  wird Ihnen  der     des: Für notwendige private KFZ-Zulassungen können online
                                                                                Bürgermeister
Ihre Gemeindeverwaltung                                                             Termine unter www.biberach.de vereinbart werden. Gewerbli-
 nun zunächst nicht mehr persönlich gratulieren.
 Dies ist notwendig, um Sie weiter zu schützen sowie die Ausbreitung und che Kunden können die bisherige „Briefkastenlösung“ weiter
 Ansteckungsgefahr so weit als möglich zu minimieren und zu verlangsamen.nutzen. Die Besucher der Zulassungsstelle können weiter-
VHS     Illertal
 Wir sind  sicher, dass Sie Verständnis dafür haben.                                hin über den Hintereingang des Gebäudes Rollinstraße 9 das
Tel.: 07354-934     661, Neue Fax-Nummer: 07354-931899,
 Ihre Gemeindeverwaltung                                                            Haus betreten. Der Durchgang zum Foyer ist nach wie vor nicht
E-Mail: vhs.Illertal@t-online.de                                                    möglich. Die Außenstellen der Zulassungsbehörde in Riedlin-
Geschäftszeiten:                                                                    gen, Laupheim und Ochsenhausen bleiben bis auf Weiteres
Das
Montag,Büro   der Vhsund
           Dienstag     bleibt    bis auf
                             Freitag: 9.00weiteres
                                             bis 11.30geschlossen,
                                                        Uhr, Montag undalle         geschlossen.
Kurse   und Veranstaltungen
Donnerstagnachmittag         vonder
                                  15 vhs
                                     - 17Illertal werden ausgesetzt
                                          Uhr, mittwochs              bzw.
                                                            geschlossen.
sind Anmeldungen
Ihre   abgesagt. Bei können
                        ausgesetzten     Kursen werden
                                   Sie telefonisch,    auch wir
                                                            auf die
                                                                denKurs-
                                                                      AB,       Bürgertelefon übernimmt das Gesundheitsamt
gebühren erst
schriftlich      abbuchen
             per Post          sobaldan
                       oder E-Mail      wir Klarheit
                                          uns  senden.über die endgültige       - Hausarzt erster Ansprechpartner bei Symptomatik
Kursdauer haben. Bereits bezahlte Kursgebühren werden dann                      Seit Freitag, 6. März hat der Landkreis ein Bürgertelefon am
auch zurück überwiesen. Sie erreichen uns nur über email. Blei-                 Netz - auch an allen Wochenenden, über die Osterfeiertage und
ben Sie gesund und folgen Sie den Anweisungen unserer Politik                   am anstehenden verlängerten Wochenende ist das Landratsamt
- nur so können wir wieder gemeinsam unsere Kurse zu einem                      über die Telefonnummer 07351 52-7070 zu erreichen. Seither
späteren Zeitpunkt wieder durchführen. Bitte beachten Sie auch                  gingen etwa 10.000 Anrufe ein. An Spitzentagen bis zu knapp
die aktuellen Infos auf unserer Homepage www.vhs-illertal.de.                   1.000 Anrufe und das Bürgertelefon war mit 10 bis 15 Personen
                                                                                im Drei-Schicht-Betrieb am Netz. Derzeit gehen noch 10 bis 15
                                                                                Anrufe am Tag ein. Deshalb wurde entschieden, das Bürgertele-
                                                                                fon ab Montag, 4. Mai in diesem Umfang zu beenden. Stattdessen
 D L                                                      ist das Gesundheitsamt selbst wieder Ansprechpartner für Kon-
                                                                                taktpersonen. Bei medizinischen Fragestellungen oder auch bei
                                                                                einer Covid-Symptomatik wie beispielsweise Fieber oder Husten
Ab Montag, 4. Mai                                                               ist der Hausarzt erster Ansprechpartner. Er kann zunächst telefo-
- Landratsamt öffnet schrittweise für den Besucherverkehr                       nisch kontaktiert werden. Wenn angezeigt kann er Testtermine in
Das Landratsamt Biberach öffnet ab Montag, 4. Mai, wieder                       einer Coronaschwerpunktpraxis vermitteln, soweit er nicht selbst
schrittweise für den Besucherverkehr. „Seit dem 17. März haben                  den Test machen kann. Das Gesundheitsamt ist täglich von 8 bis
wir unseren Dienstbetrieb über das Telefon, E-Mail oder schriftlich             16 Uhr unter der bekannten Telefonnummer 07351 52-7070 zu
aufrecht erhalten. Das ging ganz gut. Es war auch immer möglich,                erreichen, an Wochenenden von 10 bis 14 Uhr. Viele Informatio-
sein Auto in der KFZ-Zulassungsstelle anzumelden. Wir wollen                    nen sind zum Corona-Virus sind auch auf den Internetseiten des
jedoch ab dem kommenden Montag in Schritten das Landrat-                        Landkreises unter www.biberach.de abrufbar. Der hausärztliche
samt wieder für den Publikumsverkehr öffnen“, sagt Landrat Dr.                  Notdienst ist unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen. Fer-
Heiko Schmid.                                                                   ner ist die Hotline des Landesgesundheitsamt montags bis sonn-
Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und zum Schutz                        tags von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0711 904-39555
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten folgende Regelungen:                erreichbar. Sollte es erforderlich sein, das Bürgertelefon wieder
•	In erster Linie sind Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schrift-          ans Netz zu bringen, ist das sehr schnell möglich.
    lich zu regeln, denn: der persönliche Kontakt und der „Gang
    aufs Amt“ soll auf das zwingend notwendige Maß begrenzt                     Landkreis öffnet seine Schulen
    werden. Sofern ein Besuch im Landratsamt notwendig ist, ist                 Neben der schrittweisen Öffnung des Landratsamtes beginnt an
    es am besten telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mit dem               den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises ab kommendem
    zuständigen Sachbearbeiter vorab einen konkreten Besuchs-                   Montag auch wieder ein Schulunterricht. Es handelt sich um die
    termin zu vereinbaren.                                                      Karl-Arnold-Schule (813 Schülerinnen und Schüler), die Gebhard-
•	Hat man dann einen Termin vereinbart, ist das Landratsamt                    Müller-Schule (355), die Matthias-Erzberger-Schule (331), die
    nur über den Haupteingang in der Rollinstraße 9 zugänglich.                 Schwarzbachschule (24), die Kilian-von-Steiner Schule (210) in
    Mitarbeiter klären am Eingang, ob der Besucher einen konkre-                Laupheim, das Kreisgymnasium Riedlingen (95) und die berufliche
    ten Termin (zum Beispiel durch Vorlage der Terminvereinba-                  Schule (190) in Riedlingen. Der Präsenzunterricht beschränkt sich
    rung oder Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter) vorweisen                  zunächst hauptsächlich auf die Klassen, die in diesem Jahr ihren
    kann.                                                                       Abschluss machen. Das sind knapp über 2.000 von rund 7.700
•	Besucher ohne einen bereits vereinbarten Termin können an                    Schülerinnen und Schülern, die von der Schule über den Beginn
    der Eingangskontrolle einen Termin in dringenden und nicht                  informiert wurden. Die meisten Schüler werden sich im Gebäude
8                                                                     Donnerstag, 7. Mai 2020              Tannheimer Mitteilungen

des Kreis-Berufsschulzentrums aufhalten. Um den Andrang zu             des Rathauses. Hierzu wird die Ortsdurchfahrt für den Verkehr
Schulbeginn zu entzerren, sind unterschiedliche Schulbeginn-           in Abhängigkeit der Witterung bis voraussichtlich Freitag, 8. Mai,
und Pausenzeiten geplant.                                              vollständig gesperrt. Die Umleitung wird in beiden Fahrtrichtun-
Der Landkreis als Schulträger hat in Abstimmung mit den Schul-         gen über Schemmerhofen ausgeschildert.
leiterinnen und Schulleitern in den vergangenen Tagen alles dafür
getan, damit die Abstands- und Hygieneregelungen in den Gebäu-         Die Kommunale Beauftragte für die Belange von
den und auf dem Schulgelände eingehalten werden können. So             Menschen mit Behinderung informiert
wurden mittels Absperrbändern und Markierungen sowie Beschil-
derungen die Laufwege als Einbahnwege gekennzeichnet, damit            Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) für
es keinen „Gegenverkehr“ in den Gängen und Treppenhäusern der          Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren
Schulgebäude geben muss. Klassenzimmer wurden so möbliert,             Angehörige
dass zwischen den Einzelplätzen immer mindestens 1,5 Meter             Im Landkreis Biberach gibt es die Möglichkeit für Menschen mit
Abstand eingehalten werden kann. Die Aufenthaltsmöglichkei-            einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige, sich an die
ten im Gebäude wurden beschränkt. Soweit die erforderlichen            Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) zu wen-
Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sind die Schü-         den. Die Stelle berät unabhängig, vertraulich und kostenfrei. Die
lerinnen und Schüler angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu            Stelle setzt sich aus Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, Ange-
tragen. Insbesondere muss an den Bushaltestellen und in Bussen         hörigen, einer Person mit professionellem Hintergrund und dem
und Bahnen selbst eine Maske getragen werden. In den Schulen           Patientenfürsprecher zusammen. Die IBB-Stelle informiert über
des Kreises stehen ausreichend Desinfektionsmittel, Seife und          Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von
Einweghandtücher zur Verfügung, damit ein regelmäßiges Hän-            Menschen im Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung.
dewaschen in den Schulen möglich ist.                                  Aufgrund der Corona-Pandemie fallen die Sprechstunden bis
                                                                       auf weiteres aus. Eine Beratung ist aber telefonisch unter 07351
Öffentlicher Personennahverkehr                                        34951300 (Anrufbeantworter - die Beratungsstelle ruft zurück)
Mit den Lockerungen, vor allem der Schulöffnungen für Abschluss-       oder per E-Mail an info@ibb-bc.de möglich.
klassen eingehergehend, gibt es auch Änderungen im öffentlichen
Personennahverkehr. Ab 4. Mai wird deshalb wieder der reguläre         Die Gleichstellungsbeauftragte für den Land-
Schulfahrplan gefahren. Im Schienenverkehr wird weiterhin nach         kreis Biberach informiert
einem Sonderfahrplan gefahren - die gestrichenen Schülerzüge           Corona-Krise: Neuer Flyer gibt Informationen zu Beratungs-
verkehren aber ab 4. Mai wieder.                                       und Hilfsangeboten bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
                                                                       Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff und zwingt zu
Mund-Nase-Schutz und Hygieneregeln                                     Kontaktbeschränkungen und verstärktem Aufenthalt in häus-
Für Schüler gilt - wie für alle Fahrgäste in öffentlichen Verkehrs-    licher Gemeinschaft. Experten und Hilfeeinrichtungen berich-
mitteln - dass eine Bedeckung von Mund und Nase verpflichtend          ten, dass vermehrt zu Konfliktsituationen zwischen Ehepartnern,
ist. Diese Bedeckung kann auch selbst genäht sein, es kann auch        Lebenspartnern sowie in Eltern-Kind-Beziehungen und zu häus-
ein Schal verwendet werden.                                            lichen Gewalthandlungen führt. Frauen und Mädchen sind dabei
Falls Fahrgäste ohne Maske sich weigern, nach Aufforderung             stärker gefährdet und betroffen. Beim deutschlandweiten Hilfete-
durch das Fahrpersonal eine Maske aufzusetzen, kann gegebe-            lefon „Gewalt gegen Frauen“ hat die Nachfrage nach Beratungen
nenfalls die Ortspolizeibehörde eingeschaltet werden. Das ver-         zur häuslichen Gewalt um 17,5 Prozent gegenüber den letzten
pflichtende Tragen des Mund-Nase-Schutzes („Maske“) befreit            zwei Wochen zugenommen.
nicht davon, alle anderen Empfehlungen zur Vermeidung von              Dieser wachsenden Gefährdung von Frauen und Mädchen haben
Infektionen im Nahverkehr zu berücksichtigen, insbesondere:            sich auch der Landesfrauenrat und die Landesarbeitsgemein-
•	größtmöglichen Abstand halten und gleichmäßig im Fahrzeug           schaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frau-
    verteilen,                                                         enbeauftragten in Baden-Württemberg angenommen und einen
• erst aussteigen lassen, dann einsteigen,                             Informationsflyer über Beratungen und Hilfen bei häuslicher und
• in den Fahrzeugen so wenig wie möglich berühren.                     sexualisierter Gewalt zusammengestellt. Dr. Anja Reinalter vom
Auch die viel zitierten allgemeinen Hygieneregeln sind stets zu        Landesfrauenrat hat zusammen mit der Gleichstellungsbeauftrag-
beachten:                                                              ten des Landkreises Biberach, Sigrid Arnold, einen Informations-
• regelmäßig und gründlich die Hände waschen,                          flyer für den Landkreis Biberach auf den Weg gebracht.
• in die Armbeuge husten/niesen,                                       „Gerade in der Corona-Zeit müssen wir besonders sensibel und
• die Hände vom Gesicht fernhalten.                                    aufmerksam für Konflikt- und Gewaltsituationen sein. Dabei gilt
                                                                       es besonders Frauen und Mädchen in der aktuell schwierigen Zeit
Das Kreis-Berufsschulzentrum (BSZ) informiert                          vor Gewalt in jeglicher Form zu schützen und ihnen im Bedarfs-
Bibliothek/Mediothek ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet                fall die bestmögliche Unterstützung zu geben. Neben dem Hin-
Die Bibliothek/Mediothek im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach          weis auf bundesweite Beratungsangebote wie zum Beispiel dem
(BSZ) ist ab Montag, 4. Mai, wieder eingeschränkt geöffnet. Die        anonymen, kostenlosen und 24-stündigen Hilfetelefon „Gewalt
Öffnungszeiten sind: Montag von 8 bis 14 Uhr, Dienstag von 8           gegen Frauen“ mit der Telefonnummer 0800 116016 wollen wir
bis 19 Uhr, Mittwoch von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 8 bis 16         zusätzlich Informationen zu regionalen Hilfs- und Beratungsan-
Uhr und Freitag von 10 bis 13 Uhr. Die Abendöffnung am Don-            geboten geben: Wohin kann ich mich als Betroffene wenden, um
nerstagabend entfällt bis auf Weiteres.                                mich aus einer aktuellen und bedrohlichen Gewaltsituation zu
Ausleihe, Rückgabe, Verlängerungen, Neuanmeldungen sowie               befreien und wer unterstützt mich konkret vor Ort in meiner Stadt
die Beantwortung von Fragen sind möglich. Die Aufenthaltsbe-           oder in meinem Landkreis mit welchem Beratungs-und Hilfsange-
reiche sind jedoch komplett gesperrt. Die Rückgabe von nicht           bot? Schnelle und regional verfügbare Hilfen bei häuslicher und
angemahnten Medien über die Rückgabeklappe auf der Höhe                sexualisierter Gewalt sind das Wichtigste für betroffene Frauen“,
des Büros kann sowohl außerhalb als auch während der Öff-              so Anja Reinalter und Sigrid Arnold.
nungszeiten erfolgen. Damit sollen lange Warteschlangen ver-           Der Informationsflyer wird in den nächsten Tagen regional verteilt
mieden werden.                                                         und ist auch im Landratsamt Biberach und bei den Bürgermeis-
                                                                       terämtern im Landkreis Biberach kostenlos erhältlich.
Das Straßenamt informiert
Belagssanierung auf der K 7596 in der Ortsdurchfahrt Altheim
Das Straßenamt des Landkreises Biberach saniert ab Montag, 4.
Mai, den Fahrbahnbelag in der Ortsdurchfahrt Altheim im Bereich
Tannheimer Mitteilungen                 Donnerstag, 7. Mai 2020                                                                              9

               HISTORY
              Die Zeit von 1950 – 1970

   Wer war für die Gesundheit der Leute Anfang der 50er Jahre zuständig?
   An Dr. Erhard Schmid können sich bestimmt noch viele erinnern. Er fing mit seiner Hausarztpraxis im
                                 Obergeschoss der ehemaligen Drogerie Oberle an, danach zog er um in
                                 die Leutkircher Straße und dann ins eigene Haus in der Arlacher Straße.
                                 Die Krankenschwester Engelberta erwähnten wir schon im vorletzten
                                 Blättle.
                                 Frau Sofie Mader konnte Warzen wegbeten und den „Brand löschen“.
                                 Herr Johann Förg hatte spezielles Wissen bei Gelbsucht.
                                 Dr. Alfred Grube war Zahnarzt. Ein Besuch bei ihm war immer mit ge-
                                 mischten Gefühlen verbunden. Schon im Wartezimmer wurde man durch
                                 das Geräusch des Bohrers auf das zu Erwartende eingestimmt.
                                 Die Hebamme Kreszentia Villing übte bis 1953 ihren Beruf aus. Zu Fuß,
                                 mit dem Motorrad und manchmal wurde sie auch abgeholt - so war sie
   zu jeder Tages- und Nachtzeit für eine Geburt einsatzbereit. Pfarrer Farny würdigte sie bei ihrem Tod
   1953: „Über 1100 Kindern hat sie zum Licht dieser Welt verholfen und sich ganz ihrem sozialen Berufe
   gewidmet.“ Frau Lydia Sauter übernahm danach die Hebammenstelle.

   Was bis Anfang der 50er Jahre noch üblich war:
   Der „Hochzeitslader“ lud bei einer großen Hochzeit die Leute in den Nachbardörfern ein und bekam
   dafür Naturalien oder Geld. Im eigenen Ort ging das Brautpaar selbst von Haus zu Haus, um einzuladen.

   Die „Leichensagerin“ gab den Tod einer Person bekannt. „Der (…) vo (Tannheim)
   loht bitta, daß ebber seim Weib zur Leich goht. Morga om neine wird se begraba.“
   Für das Ansagen der „Leich“ bekam sie eine kleine Anerkennung.

   Zur Herbstzeit, wenn im Lagerhaus das Filderkraut angeliefert wurde, konnte man
   den „Krauthobler“ bestellen. Er kam ins Haus und hobelte das Kraut. Es wurde
   dann in einer Krautstande mit Salz und sonstigen Zutaten eingestampft, damit es
   zu Sauerkraut vergären konnte.

   Die „Störnäherin“ war Damenschneiderin und kam mehrere Tage ins Haus um die
   Garderobe für die Frauen und Kinder zu nähen. Die Kinder freuten sich auf sie, weil
   es dann immer ein besseres Essen gab.

   Wer war sonst noch im Dorf unterwegs? z.B. der „Nigrin-Stelzenmann“

     Gemeinderäte 1952: Max Engst, Josef Fakler, Anton Grimm, Anton Loritz, Paul Mayer, Gebhard Müller, Karl Reisch, Heinrich Schranz,
     Josef Villing, Arnulf Witzigmann
     Maibaumclub: Helga Här (Gerner), Rita Kloos (Schick), Karl Schreiner, Max Göppel, Ludwig Kloos, Alfred Mahle, Anneliese Blenk (Schrei-
     ner), Marianne Hartmann (Eisele), Anneliese Falaster (Schocker), Marliese Schwer, Rosmarie Göppel (Kloos), Hildegard Kloos (Endreß),
     Angela Arnold (Steinle), Gertrud Hartmann (Simon), Rudi Weber.           Das Unwetter war am 23. Juni 1951
10                                                                 Donnerstag, 7. Mai 2020              Tannheimer Mitteilungen

                                                                    was mir Angst und Sorgen bereitet.
 K N                                             Du weißt, was uns Menschen hilft:
                                                                    der Glaube an Dich.
                                                                    Herr, mir geht es manchmal wie dem Apostel Thomas:
                  Kirchliche Nachrichten                            Ich weiß nicht den Weg!
                         katholisch                                 Lass mich mit Thomas sprechen können:
                                                                    „Mein Herr und mein Gott.“
                                                                    P. Johannes-Baptist O.Praem.
            Homepage der SE Rot-Iller:
            www.se-rot-iller.drs.de
                                                                                Gottesdienstordnung SE Rot-Iller
            Das Pastoralteam der Seelsorgeeinheit Rot-Iler
            Pfarrer P. Johannes-Baptist Schmid O.Praem.             Gottesdienstordnung für die SE Rot-Iller
            (freier Tag: Donnerstag)                                Bitte beachten Sie, dass Sie für die Sonntagsgottesdienste
            Tel. 08395 / 93699-11                                   eine Platzkarte benötigen, die Sie am Freitag oder Samstag
            E-Mail: johannes-baptist.schmid@drs.de                  in den Kirchen an den vorgesehenen Plätzen abholen kön-
            Pfarrvikar Gordon Asare                                 nen und dann zum Gottesdienst mitbringen müssen. (Nähe-
            (freier Tag: Montag; beim Studium: Dienstag u. Mitt-    res siehe unten)
            woch)
            Tel. 08395 / 93699-16                                   Samstag, 09. Mai
            E-Mail: GordonAsare@yahoo.com                           19.00 Uhr Tann Vorabendmesse (f. d. Leb. u. Verst. d.SE)
                       Gordon.Asare@drs.de                          Sonntag, 10. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit - Muttertag
            Pastoralreferentin H. Weiß                              09.00 Uhr Hasl      Eucharistiefeier
            (freier Tag: Montag)                                    09.00 Uhr Berk Eucharistiefeier
            Tel. 08395 / 93699-12                                   10.15 Uhr Rot       Eucharistiefeier
            E-Mail: Hildegard.Weiss@drs.de                          10.15 Uhr Ellw      Eucharistiefeier
            Pfarrer i.R. Günter Hütter: Tel. 08395 / 9369181        Montag, 11. Mai
                                                                    Keine Hl. Messe
            Kath. Pfarramt St. Verena, Rot a.d. Rot                 Dienstag, 12. Mai - Hl. Pankratius, Märtyrer
            Klosterhof 5/1                                          19.00 Uhr Rot       Eucharistiefeier
            (Zentrales Pfarramt für die Seelsorgeeinheit)           Mittwoch, 13. Mai - Unsere liebe Frau in Fatima
            Pfarrbüro: I. Schmidberger                              19.00 Uhr Ellw      Eucharistiefeier
            Tel. 08395 / 93699-0, Fax 08395 / 93699-20              19.00 Uhr Hasl      Eucharistiefeier
            E-Mail: StVerena.RotanderRot@drs.de                     Donnerstag, 14. Mai
            Öffnungszeiten: Montag        10.00 - 12.30 Uhr         19.00 Uhr Berk Eucharistiefeier
            		                Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr          Freitag, 15. Mai
                                                                    10.30 Uhr Tann Eucharistiefeier
            Kath. Pfarramt St. Konrad, Berkheim                     Samstag, 16. Mai - Hl. Johannes Nepomuk, Märtyrer
            Pfarrbüro: M. Denz                                      19.00 Uhr Berk Vorabendmesse (f. d. Leb. u. Verst. d. SE)
            Tel. 08395 / 1248, Fax 08395 / 93100                    Sonntag, 17. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit
            E-Mail: StKonrad.Berkheim@drs.de                        09.00 Uhr Hasl      Eucharistiefeier
            Öffnungszeiten: Montag         14.30 - 16.30 Uhr        09.00 Uhr Tann Eucharistiefeier
            		                Donnerstag 09.00 - 11.30 Uhr          10.15 Uhr Rot       Eucharistiefeier
                                                                    10.15 Uhr Ellw      Eucharistiefeier
            Kath. Pfarramt St. Martin, Tannheim
            Pfarrbüro: F. Hecker                                    Wer nicht zum Gottesdienst in unsere Kirchen kommen kann, ist
            Tel. 08395 / 2348, Fax 08395 / 7834                     herzlich eingeladen, weiterhin die vielfältigen Möglichkeiten von
            E-Mail: StMartinus.Tannheim@drs.de                      Radio, Fernsehen und Internet zu nutzen. Eine kleine Auswahl
            Öffnungszeiten: Mittwoch       17.30 - 19.00 Uhr        sei hier angezeigt:

            Kath. Pfarramt St. Kilian, Ellwangen                    Fernsehen:
            Pfarrbüro: H. Föhr                                      Sonntag, 10. Mai 2020 - 5. Sonntag der Osterzeit
            Tel. u. Fax 07568 / 241                                 08.00 Uhr Sonntagsmesse aus Maria Brünnlein (K-TV)
            E-Mail: pfarramt-ellwangen@web.de                       09.30 Uhr Katholischer Gottesdienst aus Wien (ZDF)
            Öffnungszeiten: Mittwoch       09.00 - 10.00 Uhr        10.00 Uhr Sonntagsmesse aus dem Kölner Dom (EWTN)
                                                                    13.30 Uhr Rosenkr./Maiandacht aus Maria Brünnl. (K-TV)
            Kath. Pfarramt St. Petrus, Haslach                      Sonntag, 17. Mai 2020 - 6. Sonntag der Osterzeit
            Pfarrbüro: A. Schäle                                    08.00 Uhr Sonntagsmesse aus Maria Brünnlein (K-TV)
            Tel. 08395 / 2394                                       10.00 Uhr Sonntagsmesse aus dem Kölner Dom (EWTN)
            E-Mail: StPetrusinKetten.Haslach@drs.de                 13.30 Uhr Rosenkr./Maiandacht aus Maria Brünnl. (K-TV)
            Öffnungszeiten: Mittwoch     16.30 - 18.00 Uhr
                                                                    Radio:
                                                                    • Domradio Köln: www.domradio.de
 Beerdigungsbereitschaft 11. - 16. Mai 2020
                                                                    • Radio Horeb: www.horeb.org
 P. Johannes-Baptist Schmid, Tel. 08395 - 93699-11
                                                                    Internet-Livestream:
Impuls zum 5. Sonntag der Osterzeit                                 • Rottenburg (Domkirche): Sonntag: 9.30 Uhr
Herr, Du sagst mir am heutigen Sonntag im Evangelium,                  - siehe www.drs.de
mein Herz solle sich nicht verwirren lassen.                        • Kloster Roggenburg:
Doch es gibt so Vieles, was mich beschäftigt,                       Das Kloster Roggenburg streamt bis Pfingsten weiterhin live die
was mich irritiert und verwirrt,                                    Gottesdienste aus dem Kapitelsaal. Bitte gehen Sie auf www.
was mich gefangen nimmt,                                            youtube.com und geben Sie dann im Suchfeld:
Tannheimer Mitteilungen               Donnerstag, 7. Mai 2020                                                                     11
„Prämonstratenser Kloster Roggenburg“ ein.                           Gegen Ende des Monats soll wenigstens auch in jeder Pfarrkirche
Sonntag: 10.00 Uhr                                                   noch eine Maiandacht stattfinden. Leider können in den Kapel-
Donnerstag: 19.00 Uhr                                                len der SE weiterhin weder Messfeiern noch Andachten stattfin-
                                                                     den, da die Diözese für jede Kirche ein eigenes Schutzkonzept
                         Informationen                               verlangt und dies jedoch nicht umsetzbar ist.
                                                                     Im Folgenden gebe ich Ihnen nun Hinweise, welche die Verord-
Hinweise zum Schutzkonzept                                           nungen, die unser Bischof erlassen hat, aufgreifen und die regeln,
                                                                     wie und untere welchen Vorgaben künftig in unseren 5 Pfarrkir-
Vorwort                                                              chen Gottesdienste wieder möglich sind.
Liebe Gemeindemitglieder, liebe Schwestern und Brüder!               Ich danke allen, die bei der Umsetzung dieser nicht einfachen
Noch nie in der Geschichte der Christenheit mussten Menschen         Regelungen mithelfen und hoffe, dass sie dazu beitragen, dass
weltweit so lange auf die gemeinsame Feier von Gottesdiensten        wir wieder würdig und trotzdem verantwortungsbewusst Litur-
verzichten, wie das seit Wochen der Fall war.                        gie feiern können.
Inzwischen haben sich die Verantwortlichen von Bundes- und           Herzliche Grüße!
Landesregierung mit den Kirchen abgestimmt, wie auch im kirch-       Ihr und Euer P. Johannes-Baptist
lichen Bereich „Lockerungen“ möglich sein könnten. Das Wort
„Lockerungen“ sagt es schon: Es wird nicht gleich wieder alles       Platzverteilung für die Gemeinden Rot, Tannheim, Ellwan-
so möglich sein wie vorher, sondern wir werden langsam und           gen, Haslach
behutsam Schritt für Schritt gehen müssen.                           Da wir auch im Gottesdienst die Abstände von mindestens 2 m
Ein ganz großes Anliegen meinerseits: Bitte lassen Sie sich von      einhalten müssen, können nicht alle Bänke benutzt werden. Zwi-
den Hürden nicht abschrecken. Als Oberschwabe weiß ich nur zu        schen den Bänken mit belegten Plätzen bleiben grundsätzlich
gut, dass beispielsweise eine notwendige Platzkartenregelung,        zwei Bänke frei und leer.
die Empfehlung einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie zahlreiche           Die Emporen bleiben vorerst gesperrt bzw. sind für die Kanto-
andere Regelungen und Einschränkungen Menschen mit ober-             rInnen vorgesehen.
schwäbischer Mentalität schnell sagen lassen: „Awa, dees The-        Jeder Gottesdienstbesucher muss einen Sitzplatz haben. Steh-
ater mach´ i doch itt mit... Dann bleib i doch dahoi!“               plätze sind nicht erlaubt. Insgesamt werden wir je nach Kirche
Ganz ehrlich: Ich stehe diesen „Hürden“ und ihrer Umsetzung          und je nach Zusammensetzung der Gottesdienstbesucher (Ein-
selber auch hilflos und ratlos gegenüber... Und dennoch müs-         zelpersonen oder Paare oder Familien) zwischen 40-50 (in Rot
sen sie wohl sein.                                                   womöglich sogar 60) Plätze ausweisen können.
Bedenken Sie in diesem Zusammenhang dennoch bitte, dass              Es können in einer Bank entweder
die Feier der Liturgie Gipfel des kirchlichen Tuns ist. Menschen     • 3 Einzelpersonen oder
in Ländern, in denen die Christen verfolgt werden, feiern unter      • 2 (Ehe-)Paare oder
Todesgefahr miteinander Gottesdienste. Menschen in Entwick-          • 1 (Ehe-) Paar und eine Einzelperson oder
lungsländern nehmen fast tagelange Fußmärsche auf sich, um           •	1 Familie bzw. die Personen einer häuslichen Gemeinschaft
an einer Hl. Messe teilnehmen zu können...                              (jeweils ohne Zahlenbeschränkung)
Und bedenken Sie bitte auch, dass wir hier nicht von den nächs-      Platz finden.
ten 4 oder 6 Wochen reden. Diese Maßgaben werden uns noch
monatelang beschäftigen. Und je eher Sie sich daran gewöh-
nen, desto besser.
Deshalb die herzliche Einladung: Kommen Sie wieder zu den Got-
tesdiensten, sofern es Ihnen gesundheitlich möglich ist! Wir haben
mit unseren 5 schönen und großen Pfarrkirchen das Glück, dass
wir alle Sicherheitsvorgaben der Diözese gut umsetzen können,
so dass Sie sich und auch andere bei einem Gottesdienstbesuch
gut schützen können.
Bischof Gebhard hat allerdings weiterhin von der Sonntagspflicht
dispensiert. Wer aus Gesundheitsgründen besser beraten ist,
einen Gottesdienst im Fernsehen, Radio oder Internet mitzufeiern
oder daheim einen Hausgottesdienst feiert, möge dies bitte tun.
Die Kirchengemeinderäte werden sich zusammen mit mir den-
noch sehr dafür einsetzen, dass in der kommenden Zeit wie-
der ein gottesdienstliches Leben stattfinden kann. Wir bemühen
uns nach Kräften, dass die Heiligen Messen trotz der Vorgaben
würdige „Feiern“ werden. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an!
Ich versichere Ihnen: Auch wenn für uns alle am Anfang Vieles
ungewohnt und bisweilen sogar skurril erscheinen wird, so wird
womöglich gerade in dieser schwierigen Zeit die Begegnung mit
Jesus Christus umso intensiver sein! Nicht umsonst heißt es in
einem schönen Gesang aus Taizé: „Meine Hoffnung und meine
Freude, meine Stärke, mein Licht, Christus, meine Zuversicht, auf
Dich vertrau´ ich und fürcht´ mich nicht!“                           Auf der linken Seite der Kirche (früher „Frauenseite“) finden sich
Der bis Ende Juni ursprünglich geltende Liturgieplan wird durch      in der vorderen Hälfte die Einzelplätze. Alle Einzelplätze sind mit
einen Neuen ersetzt. Ich darf alle bitten, die im ehrenamtlichen     Klebeband-Kreuz extra markiert. Von den drei Einzelpersonen
Bereich liturgische Dienste planen und koordinieren, sich bei mir    sitzen zwei jeweils ganz (!) am Bank-Ende und eine genau mit-
zu melden, so dass ich ihnen den neuen Plan zukommen lassen          tig in der Bank. Da in Rot, Tannheim, Ellwangen und Haslach die
kann, damit entsprechend neu die Einteilungen vorgenommen            Bänke sehr lang sind, können auf der linken Seite drei Einzelper-
werden (auch im Blick auf Risikogruppen!). In diesem Plan wer-       sonen in einer Bank sein.
den wir uns bemühen, dass an jedem Sonn- und Feiertag (am            Auf der rechten Seite (früher „Männerseite“) und in der zwei-
Vorabend oder am Tag selber) eine Eucharistiefeier in jeder Pfarr-   ten Hälfte der linken Seite können zwei (Ehe-)Paare oder Fami-
kirche gefeiert werden kann. Ich möchte auch wöchentlich in jeder    lien bzw. Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben,
Pfarrkirche eine Werktagsmesse anbieten, damit möglichst viele       ihren Platz einnehmen. Diese Plätze sind auch mit Kreuzen aus
Menschen wieder an einer Eucharistiefeier teilnehmen können.         Klebeband markiert.
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