Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008

Die Seite wird erstellt Hortensia-Antonia Schade
 
WEITER LESEN
Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008
Mindestlohn aktuell

 Tarifpolitische Grundsatzabteilung
        Berlin, im März 2008

                                      1
Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008
2
Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008
 1.   Wer wäre betroffen? Welche Auswirkungen?

 2.   Politische und …
 3.   … ökonomische Gründe für einen allgemeinen
       gesetzlichen Mindestlohn

 4.   Möglichkeiten und Grenzen von branchenbezogenen
       Mindestlöhnen

 5.   Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik – ein europäisches
       Projekt

                                                                 3
Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008
1.
 WER WÄRE BETROFFEN?
WELCHE AUSWIRKUNGEN?

                       4
Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008
Wer wäre betroffen?
                              (IAQ 2006: SOEP-Auswerung)

 5,5 Millionen ArbeitnehmerInnen würde ein gesetzlicher
  Mindestlohn von 7,50 € eine Lohnerhöhung bringen

 2,3 Mio in Vollzeitbeschäftigung

 fast ¾ aller Beschäftigten in Minijobs betroffen

 2/3 wären Frauen

 30% aller Beschäftigten im Osten/ 13% im Westen

                                                           5
Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008
In welchen Branchen arbeiten die
                                    Betroffenen? (IAQ 2006)
     – Von allen Beschäftigen u 7,50 Euro /h arbeiten in Branchen
   Einzelhandel 18,2%
   Unternehmensnahe Dienstleistungen 11,7%
   Gesundheits- und Sozialwesen 10,4%
   Gastgewerbe 8,7%

     – Von allen Beschäftigten in der Branche arbeiten u 7,50 Euro
   Gastgewerbe 50,6%
   Unternehmensnahe Dienstleistungen 29,5%
   Einzelhandel 28%
   Gesundheits- und Sozialwesen 12,2%

                                                                 6
Mindestlohn von 7,50 € hat positive
                                Beschäftigungseffekte!

 Erwartete Makroökonomische Auswirkungen der Einführung
  eines gesetzlichen allgemeinen Mindestlohnes von 7,50 €
    – Kurz- bis mittelfristig 450.000 Beschäftigte mehr
    – Dauerhaft 100.000 Beschäftigten mehr

             (Studie mit makroökonomischer Simulation, die
             Nachfrageeffekte aufgrund steigender Löhne
             berücksichtigt von Klaus Bartsch)

                                                             7
8
Warum fordern wir einen gesetzlichen
                        Mindestlohn? Politische Gründe
 Recht auf eine „faire Entlohnung“

 Tarifpolitik kann das Problem nicht lösen:
   – abnehmendeTarifbindung
   – Tarifliche Niedriglöhne

 Hartz IV: fast jeder Lohn zumutbar
 Dienstleistungsrichtlinie: 2009 Arbeitnehmerfreizügigkeit?

 fast alle anderen EU-Länder haben den gesetzlichen
  Mindestlohn

                                                               9
Warum fordern wir einen gesetzlichen
                      Mindestlohn? Ökonomische Gründe

 Armut + Reichtum wachsen

 Verteilung in der Schieflage

 Reallohnverluste

 Exportweltmeister und Europameister im Lohndumping

 wachsender Niedriglohnsektor

                                                        10
2.
                                WARUM?
POLITISCHE GRÜNDE FÜR EINEN ALLGEMEINEN
              GESETZLICHEN MINDESTLOHN

                                          11
Das Recht auf eine angemessene und faire Entlohnung

 UNO Allgemeine Erklärung
  der Menschenrechte (1948)
 IAO Übereinkommen zu Mindestlöhnen
  Nr. 26 und 131 (1928/1970)
 Europäische Sozialcharta
  des Europarates (1961)
 EU-Charta der sozialen Grundrechte
  der Arbeitnehmer (1989)
 Nationale Verfassungen
  (z.B. Belgien, Italien, Spanien usw.)
 Deutsche Landesverfassungen
  (z.B. NRW und Bayern)

                                                  12
Normative Grundlagen für die
                  Festlegung von Mindestlöhnen

EU-Gemeinschaftscharta
der sozialen Grundrechte
der Arbeitnehmer (1989)

„Für jede Beschäftigung ist ein gerechtes Entgelt
   zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich,
    dass entsprechend den Gegebenheiten eines
  jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes
      Arbeitsentgelt garantiert wird, das heißt ein
     Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen eine
    angemessenen Lebensstandard zu erlauben“
                                   (Titel 5, Abs. 1)
Normative Grundlagen für die
                  Festlegung von Mindestlöhnen

Landesverfassung NRW
 „Der Lohn muss der Leistung
  entsprechen und den angemessenen
  Lebensbedarf des Arbeitenden und
  seiner Familie decken. “ (Artikel 24)
Landesverfassung Bayern
 „Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen
  sittlichen Wert und Anspruch auf
   angemessenes Entgelt. (…)
  Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne
  festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den
  jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende
  Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie
  ermöglichen.“ (Artikel 168/169)
Tarifbindung West und Ost
1998-2006 (WSI)
80
     76                                                                          West        Ost
               73                  71
                         70                  70        70        68
70                                                                         67           65
          63
60                  57        55        56        55        54        53        53           54
50

40

30

20

10

 0

     1998      1999      2000      2001      2002      2003      2004      2005         2006
Niedrige Tariflöhne in Euro pro Stunde
(jeweils unterste Tarifgruppe)

                                                                 West   Ost
  Öffentlicher Dienst                                            7,71   7,20
  Zeitarbeit (BZA)                                               7,38   6,42
  Systemgastronomie                                              7,05   6,14
  Einzelhandel                                                   6,56   6,78
  Fleischerhandwerk                                              6,34   5,49
  Hotel- und Gaststätten                                         6,18   4,81
  Privates Transportgewerbe                                      5,99   3,91
  Floristik                                                      5,94   4,35
  Metallhandwerk                                                 5,55   4,40
  Bewachungsgewerbe                                              5,45   4,33
  Erwerbsgartenbau                                               5,15   2,75
  Friseurhandwerk                                                4,93   3,06
  Landwirtschaft                                                 4,71   4,38

  Quelle: WSI-Tarifarchiv (November 2007), z.T. regionale Bereiche
Dienstleistungsrichtlinie braucht
                              gesetzlichen Mindestlohn
 Das Herkunftslandprinzip würde Lohn-, Sozial- und
  Umweltdumping in Europa Tür und Tor öffnen.

 Die Entsenderichtlinie erlaubt es, die im Gastland geltenden
  Mindeststandards und Mindestlöhne für die entsandten
  ArbeitnehmerInnen verpflichtend zu machen.

 Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wäre sichergestellt, dass
  die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu mehr Druck auf
  deutsche Löhne führt.

                                                                 17
18
Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (WSI - Stand Januar 2008)
     Luxemburg                                                                                                                                                                 9,08
            Irland                                                                                                                                                    8,65
      Frankreich                                                                                                                                                   8,44
    Niederlande                                                                                                                                                8,19
          Belgien                                                                                                                                              8,15
   Grossbritann…                                                                                                                                 7,39
   Griechenland                                                                       3,80
         Spanien                                                                  3,59
            Malta                                                                 3,55
      Slowenien                                                            3,12
         Portugal                                                2,55
     Tschechien                                       1,87
            Polen                                     1,81
          Estland                                 1,61
          Ungarn                                 1,57
        Slowakei                               1,46
          Litauen                            1,34
         Lettland                            1,34
       Rumänien                     0,80
        Bulgarien                 0,65
             USA                                                                         3,98

                   0,00            1,00             2,00            3,00             4,00            5,00             6,00            7,00              8,00            9,00              10,00
Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Frankreich, Großbritannien, Irland, USA (bei Großbritannien und USA umgerechnet zum Wechselkurs vom 24.11.2006)
Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden:
Luxemburg, Griechenland, Malta, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rümänien; 39 Stunden: Slowakei; 38,5 Stunden: Spanien, Portugal; Slowakei. 38 Stunden:
Belgien, Tschechien; 37-Stunden: Niederlande. Bei Griechenland, Spanien und Portugal wurden die Werte auf der Grundlage der obligatorischen 14 Monatsgehälter berechnet.          19
Quellen: Nationale Angaben, eigene Berechnungen (Wechselkurs vom 3. August 2007)
EU-Staaten ohne gesetzl. Mindestlohn (WSI)

Länder                  Funktionales Äquivalent                             Tarif-
                                                                          bindung

Dänemark, Finnland, Sch Gent-System, Hoher gewerkschaftlicher             82%-92%
weden                   Organisationsgrad

Österreich              Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der       ~ 98%
                        Wirtschaftskammer (WKÖ)
                        Nationale Übereinkunft zwischen ÖGB und WKÖ
                        über einen Mindestlohn von 1000 Euro pro Monat,
                        der in den sektoralen Tarifverträgen umgesetzt
                        werden soll

Italien                 Verfassung (Art. 36) enthält das Recht auf eine    ~ 70%
                        angemessene Entlohnung, die von den
                        Arbeitsgerichten in der Regel als der gültige
                        Tariflohn interpretiert wird.

Zypern                  Gesetzliche Mindestlöhne für bestimmte             68%
                        Berufsgruppen

Deutschland             Kein funktionales Äquivalent                       65%
                                                                             20
3.
           WARUM?
ÖKOMIMISCHE GRÜNDE

                     21
Einkommenschere öffnet sich immer weiter                                                                                                   ver.di Bundesvorstand
                                                                                                                                                            Bereich Wirtschaftspolitik
                                    Entwicklung der Nettorealeinkommen
230
220
210
                      Private Nettogewinne und
200
                      Vermögenseinkommen*
190
180
170
160                                                                                                                                           Nettolohn- und -gehaltsumme
150
140
130
120
       1980 = 100
110
100
  90
        1980

               1981

                      1982

                             1983

                                     1984

                                            1985

                                                   1986

                                                          1987

                                                                 1988

                                                                        1989

                                                                               1990

                                                                                      1991

                                                                                             1992

                                                                                                    1993

                                                                                                           1994

                                                                                                                  1995

                                                                                                                         1996

                                                                                                                                1997

                                                                                                                                       1998

                                                                                                                                              1999

                                                                                                                                                     2000

                                                                                                                                                            2001

                                                                                                                                                                   2002

                                                                                                                                                                          2003

                                                                                                                                                                                 2004

                                                                                                                                                                                        2005

                                                                                                                                                                                               2006
* Unternehmens- und Vermögenseinkommen abzüglich der des Staates, abzüglich veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
nichtveranlagte Steuern vom Ertrag und Vermögensteuer. Preisbereinigung mit dem Index für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte.
                                                                                                                                    22
Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, eigene Berechnungen. Sprung 1991 durch deutsche Vereinigung.
ver.di Bundesvorstand
                      Weiterer Absturz der Lohnquote                                                         Bereich Wirtschaftspolitik
                  Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen

72,9%

                                                                       72,2%
                                                                               71,8%
                                                                                       71,6%
                    71,4%
         71,7%                   71,0%
                                                 70,4%        71,2%                               70,8%

                                       70,3%

                                                                                                          68,2%

 Der Aufschwung kommt bei den Beschäftigten nicht an!
                                                                                                                  66,8%
 Die Beschäftigten erhalten einen immer geringeren Anteil am Volkseinkommen.
 1993 waren es noch 73 Prozent. Heute sind es weniger als 65 Prozent.
 Spiegelbildlich ist der Anteil der Gewinne und Vermögenseinkommen - die                                                    65,6%
 Gewinnquote - von 27 auf über 35 Prozent gestiegen.
 Quelle: Statistisches Bundesamt: Volkwirtschaftliche Gesamtrechnung                                                              64,6%

1993      1994      1995      1996      1997      1998       1999      2000    2001    2002    2003   2004    2005     2006     2007
24
ver.di Bundesvorstand
                         Reallohnentwicklung 2000 - 2007   Bereich Wirtschaftspolitik

 90%

 80%

 70%

 60%

 50%

 40%

 30%

 20%

 10%

  0%

-10%

                                                                             25
Quelle: Ameco Datenbank (Stand: Januar 2008)
26
27
28
29
30
Der Niedriglohnsektor in Deutschland wächst
                    schneller als in jedem anderen Land!
                                         (IAQ/SOEP 2008)

 22% aller Beschäftigten in Deutschland arbeiteten 2006 im
  Niedriglohnsektor
   – Niedriglohn: 2/3 des Medianlohnes
   – Durchschnittlicher Niedriglohn: West € 6,89
 Das ist seit 1995 eine Steigerung von 43%
 Die liberalen Länder sind eingeholt! (GB 22%, USA 25%)
 Struktur:
   – 70% Frauen
   – 15% Vollzeit

                                                              31
ver.di Bundesvorstand
           Immer mehr Niedrig- und Hungerlöhne                                                                 Bereich Wirtschaftspolitik

             - bereits jede/r fünfte Beschäftigte betroffen
                                                                                                                     22,2%

                                                                                     19,7%

                                                 17,4%

            14,4%

              1995                                2000                                 2004                           2006

Niedriglohn: unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Lohns (Median), Teilzeit und Minijobs sind einbezogen
Quelle: IAQ-Report 2008-01
Anteil der Beschäftigten mit abgeschlossener
        Berufsausbildung am Niedriglohnsektor wächst!
                                        (IAQ/SOP 2008)

 ¾ aller Niedriglohnbeschäftigten ist formal qualifiziert
   – Mit beruflicher oder akademischer Qualifikation

 Zwischen 1995 und 2006 ist der Anteil der niedrig Qualifizierten
  im Niedriglohnsektor um 7% gefallen

                                                                 33
34
Der durchschnittliche Stundenlohn der
        Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken!
                                       (IAQ/SOEP 2008)

 Im internationalen Vergleich fast beispiellose
  Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten

 Die Zahl der Niedriglohnbeziehenden mit Stundenlöhnen unter
  5 € ist gewachsen

 Im internationalen Vergleich sehr geringe Aufstiegsmobilität

                                                                 35
4.
 AKTUELLE POLITISCHE SITUATION:
MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN VON
      BRANCHENMINDESTLÖHNEN

                                  36
Instrumente für branchenbezogene Mindestlöhne

 Allgemeinverbindliche Tarifverträge
   – 50% Tarifbindung, öffentliches Interesse, Mehrheit im
      Tarifausschuss

 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
   – Bisher beschränkt auf Baugewerbe und Gebäudereinigung
   – Jetzt für alle Branchen möglich – mit einer Tarifbindung von
     mindestens 50%
   – Neu: Briefdienstleistungen

 Mindestarbeitsbedingungsgesetz

                                                                37
Tarifliche Mindestlöhne nach AEntG

 Maler u. Lackierer:      7,15 – 10,73 €
 Bauhauptgewerbe:         9,00 – 12,50 €
 Abbruchgewerbe:          8,80 – 11,60 €
 Dachdeckerhandwerk:             10,00 €
 Elektrohandwerk:          7,70 – 9,20 €
 Gebäudereiniger:          6,36 – 7,87 €
 Postdienste:              8,00 – 9,80 €
 Zeitarbeit:               6,22 – 7,15 €
 Industr. textile Dienste: 7,83 – 9,02 €

                                                     38
Arbeitnehmer-Entsendegesetz zielführend?

 Fehlende flächendeckende Tarifvereinbarungen

 Starke Veto-Position der Arbeitgeberseite

 Tarifbindung von 50% nicht überall gegeben

 Allgemeinverbindlichkeit niedriger Tariflöhne keine
  Problemlösung

                                                        39
Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz
                                      (Referentenentwurf)

 Für Tarifbereiche mit weniger als 50%; für Bereiche ohne
  Tarifverträge

 Hauptausschuss (6 unabhängige Experten + 1 Vors.
  entscheidet, ob Mindestlöhne nötig sind

 Fachausschuss (je 3 AG/AN-Vertreter + 1 Vors.) schlägt
  Mindestlohn vor

 Entscheidung auf Vorschlag des BMAS durch Bundesregierung

                                                             40
Fazit:

 Branchenbezogene Mindestlöhne sind in einigen Bereichen
  sinnvoll, in vielen Sektoren scheitern sie an der Veto-Position
  der Arbeitgeber

 Der bisherige Mindestlohnkompromiss beinhaltet ein äußerst
  bürokratisches Verfahren mit vielen Hürden, die eine effiziente
  Festlegung von Mindestlöhnen blockieren können.

 Deutschland braucht einen allgemeinen,
  branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn!

                                                                    41
5.
GEWERKSCHAFTLICHE MINDESTLOHNPOLITIK:
            EIN EUROPÄISCHES PROJEKT

                                        42
Mindestlöhne:
                                ein europäisches Thema?
„Das Europäische Parlament (…) ist davon überzeugt, dass auf
einzelstaatlicher Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit
     den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder
      Mindestlohn eingeführt werden sollte, der dazu beitragen
                      könnte, Arbeit lohnenswert zu machen …
            … räumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen
      Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem
                                      Existenzminimum liegt.“
 (Die soziale Wirklichkeit in Europa – eine Bestandsaufnahme,
                       Entschließung vom 15. November 2007)

                                                             43
Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (Stand Januar 2008)
     Luxemburg                                                                                                                                                                 9,08
            Irland                                                                                                                                                    8,65
      Frankreich                                                                                                                                                   8,44
    Niederlande                                                                                                                                                8,19
          Belgien                                                                                                                                              8,15
   Grossbritann…                                                                                                                                 7,39
   Griechenland                                                                       3,80
         Spanien                                                                  3,59
            Malta                                                                 3,55
      Slowenien                                                            3,12
         Portugal                                                2,55
     Tschechien                                       1,87
            Polen                                     1,81
          Estland                                 1,61
          Ungarn                                 1,57
        Slowakei                               1,46
          Litauen                            1,34
         Lettland                            1,34
       Rumänien                     0,80
        Bulgarien                 0,65
             USA                                                                         3,98

                   0,00            1,00             2,00            3,00             4,00            5,00             6,00            7,00              8,00            9,00              10,00
Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Frankreich, Großbritannien, Irland, USA (bei Großbritannien und USA umgerechnet zum Wechselkurs vom 24.11.2006)
Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden:
Luxemburg, Griechenland, Malta, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rümänien; 39 Stunden: Slowakei; 38,5 Stunden: Spanien, Portugal; Slowakei. 38 Stunden:
Belgien, Tschechien; 37-Stunden: Niederlande. Bei Griechenland, Spanien und Portugal wurden die Werte auf der Grundlage der obligatorischen 14 Monatsgehälter berechnet.
Quellen: Nationale Angaben, eigene Berechnungen (Wechselkurs vom 3. August 2007)                                                                                                  44
Mindestlohnpolitik in den
                         europäischen Gewerkschaften?

 Einführung einer europaweiten Mindestlohnnorm für nationale
  Mindestlohnpolitik:

   – 60% des nationalen Durchschnittslohns
   – 50% als Zwischenziel

                                                                45
Mindestlöhne in % der Median- oder
                         Durchschnittslöhne (WSI 2006)
                 in % des Medianlohns   in % des Durchschnittslohns

Frankreich              62%                        47%
Luxemburg               53%                        41%
Belgien                 51%                        40%
Irland                  48%                        52%
Ungarn                  48%                        39%
Großbritannien          45%                        35%
Slowakei                45%                        36%
Niederlande             44%*                       46%
Portugal                44%*                       39%
Polen                   42%*                       37%
Tschechien              40%                        41%
Griechenland            39%*                       39%
                                                              46
Spanien                 37%                        36%
Zur weiteren Information:

                            www.vsa-verlag.de
48
Sie können auch lesen