Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008
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1. Wer wäre betroffen? Welche Auswirkungen? 2. Politische und … 3. … ökonomische Gründe für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn 4. Möglichkeiten und Grenzen von branchenbezogenen Mindestlöhnen 5. Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik – ein europäisches Projekt 3
Wer wäre betroffen? (IAQ 2006: SOEP-Auswerung) 5,5 Millionen ArbeitnehmerInnen würde ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 € eine Lohnerhöhung bringen 2,3 Mio in Vollzeitbeschäftigung fast ¾ aller Beschäftigten in Minijobs betroffen 2/3 wären Frauen 30% aller Beschäftigten im Osten/ 13% im Westen 5
In welchen Branchen arbeiten die Betroffenen? (IAQ 2006) – Von allen Beschäftigen u 7,50 Euro /h arbeiten in Branchen Einzelhandel 18,2% Unternehmensnahe Dienstleistungen 11,7% Gesundheits- und Sozialwesen 10,4% Gastgewerbe 8,7% – Von allen Beschäftigten in der Branche arbeiten u 7,50 Euro Gastgewerbe 50,6% Unternehmensnahe Dienstleistungen 29,5% Einzelhandel 28% Gesundheits- und Sozialwesen 12,2% 6
Mindestlohn von 7,50 € hat positive Beschäftigungseffekte! Erwartete Makroökonomische Auswirkungen der Einführung eines gesetzlichen allgemeinen Mindestlohnes von 7,50 € – Kurz- bis mittelfristig 450.000 Beschäftigte mehr – Dauerhaft 100.000 Beschäftigten mehr (Studie mit makroökonomischer Simulation, die Nachfrageeffekte aufgrund steigender Löhne berücksichtigt von Klaus Bartsch) 7
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Warum fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn? Politische Gründe Recht auf eine „faire Entlohnung“ Tarifpolitik kann das Problem nicht lösen: – abnehmendeTarifbindung – Tarifliche Niedriglöhne Hartz IV: fast jeder Lohn zumutbar Dienstleistungsrichtlinie: 2009 Arbeitnehmerfreizügigkeit? fast alle anderen EU-Länder haben den gesetzlichen Mindestlohn 9
Warum fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn? Ökonomische Gründe Armut + Reichtum wachsen Verteilung in der Schieflage Reallohnverluste Exportweltmeister und Europameister im Lohndumping wachsender Niedriglohnsektor 10
2. WARUM? POLITISCHE GRÜNDE FÜR EINEN ALLGEMEINEN GESETZLICHEN MINDESTLOHN 11
Das Recht auf eine angemessene und faire Entlohnung UNO Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) IAO Übereinkommen zu Mindestlöhnen Nr. 26 und 131 (1928/1970) Europäische Sozialcharta des Europarates (1961) EU-Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989) Nationale Verfassungen (z.B. Belgien, Italien, Spanien usw.) Deutsche Landesverfassungen (z.B. NRW und Bayern) 12
Normative Grundlagen für die Festlegung von Mindestlöhnen EU-Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989) „Für jede Beschäftigung ist ein gerechtes Entgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, dass entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes Arbeitsentgelt garantiert wird, das heißt ein Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen eine angemessenen Lebensstandard zu erlauben“ (Titel 5, Abs. 1)
Normative Grundlagen für die Festlegung von Mindestlöhnen Landesverfassung NRW „Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. “ (Artikel 24) Landesverfassung Bayern „Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. (…) Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.“ (Artikel 168/169)
Tarifbindung West und Ost 1998-2006 (WSI) 80 76 West Ost 73 71 70 70 70 68 70 67 65 63 60 57 55 56 55 54 53 53 54 50 40 30 20 10 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Niedrige Tariflöhne in Euro pro Stunde (jeweils unterste Tarifgruppe) West Ost Öffentlicher Dienst 7,71 7,20 Zeitarbeit (BZA) 7,38 6,42 Systemgastronomie 7,05 6,14 Einzelhandel 6,56 6,78 Fleischerhandwerk 6,34 5,49 Hotel- und Gaststätten 6,18 4,81 Privates Transportgewerbe 5,99 3,91 Floristik 5,94 4,35 Metallhandwerk 5,55 4,40 Bewachungsgewerbe 5,45 4,33 Erwerbsgartenbau 5,15 2,75 Friseurhandwerk 4,93 3,06 Landwirtschaft 4,71 4,38 Quelle: WSI-Tarifarchiv (November 2007), z.T. regionale Bereiche
Dienstleistungsrichtlinie braucht gesetzlichen Mindestlohn Das Herkunftslandprinzip würde Lohn-, Sozial- und Umweltdumping in Europa Tür und Tor öffnen. Die Entsenderichtlinie erlaubt es, die im Gastland geltenden Mindeststandards und Mindestlöhne für die entsandten ArbeitnehmerInnen verpflichtend zu machen. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wäre sichergestellt, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu mehr Druck auf deutsche Löhne führt. 17
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Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (WSI - Stand Januar 2008) Luxemburg 9,08 Irland 8,65 Frankreich 8,44 Niederlande 8,19 Belgien 8,15 Grossbritann… 7,39 Griechenland 3,80 Spanien 3,59 Malta 3,55 Slowenien 3,12 Portugal 2,55 Tschechien 1,87 Polen 1,81 Estland 1,61 Ungarn 1,57 Slowakei 1,46 Litauen 1,34 Lettland 1,34 Rumänien 0,80 Bulgarien 0,65 USA 3,98 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00 Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Frankreich, Großbritannien, Irland, USA (bei Großbritannien und USA umgerechnet zum Wechselkurs vom 24.11.2006) Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden: Luxemburg, Griechenland, Malta, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rümänien; 39 Stunden: Slowakei; 38,5 Stunden: Spanien, Portugal; Slowakei. 38 Stunden: Belgien, Tschechien; 37-Stunden: Niederlande. Bei Griechenland, Spanien und Portugal wurden die Werte auf der Grundlage der obligatorischen 14 Monatsgehälter berechnet. 19 Quellen: Nationale Angaben, eigene Berechnungen (Wechselkurs vom 3. August 2007)
EU-Staaten ohne gesetzl. Mindestlohn (WSI) Länder Funktionales Äquivalent Tarif- bindung Dänemark, Finnland, Sch Gent-System, Hoher gewerkschaftlicher 82%-92% weden Organisationsgrad Österreich Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der ~ 98% Wirtschaftskammer (WKÖ) Nationale Übereinkunft zwischen ÖGB und WKÖ über einen Mindestlohn von 1000 Euro pro Monat, der in den sektoralen Tarifverträgen umgesetzt werden soll Italien Verfassung (Art. 36) enthält das Recht auf eine ~ 70% angemessene Entlohnung, die von den Arbeitsgerichten in der Regel als der gültige Tariflohn interpretiert wird. Zypern Gesetzliche Mindestlöhne für bestimmte 68% Berufsgruppen Deutschland Kein funktionales Äquivalent 65% 20
3. WARUM? ÖKOMIMISCHE GRÜNDE 21
Einkommenschere öffnet sich immer weiter ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik Entwicklung der Nettorealeinkommen 230 220 210 Private Nettogewinne und 200 Vermögenseinkommen* 190 180 170 160 Nettolohn- und -gehaltsumme 150 140 130 120 1980 = 100 110 100 90 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 * Unternehmens- und Vermögenseinkommen abzüglich der des Staates, abzüglich veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, nichtveranlagte Steuern vom Ertrag und Vermögensteuer. Preisbereinigung mit dem Index für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte. 22 Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, eigene Berechnungen. Sprung 1991 durch deutsche Vereinigung.
ver.di Bundesvorstand Weiterer Absturz der Lohnquote Bereich Wirtschaftspolitik Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen 72,9% 72,2% 71,8% 71,6% 71,4% 71,7% 71,0% 70,4% 71,2% 70,8% 70,3% 68,2% Der Aufschwung kommt bei den Beschäftigten nicht an! 66,8% Die Beschäftigten erhalten einen immer geringeren Anteil am Volkseinkommen. 1993 waren es noch 73 Prozent. Heute sind es weniger als 65 Prozent. Spiegelbildlich ist der Anteil der Gewinne und Vermögenseinkommen - die 65,6% Gewinnquote - von 27 auf über 35 Prozent gestiegen. Quelle: Statistisches Bundesamt: Volkwirtschaftliche Gesamtrechnung 64,6% 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
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ver.di Bundesvorstand Reallohnentwicklung 2000 - 2007 Bereich Wirtschaftspolitik 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% -10% 25 Quelle: Ameco Datenbank (Stand: Januar 2008)
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Der Niedriglohnsektor in Deutschland wächst schneller als in jedem anderen Land! (IAQ/SOEP 2008) 22% aller Beschäftigten in Deutschland arbeiteten 2006 im Niedriglohnsektor – Niedriglohn: 2/3 des Medianlohnes – Durchschnittlicher Niedriglohn: West € 6,89 Das ist seit 1995 eine Steigerung von 43% Die liberalen Länder sind eingeholt! (GB 22%, USA 25%) Struktur: – 70% Frauen – 15% Vollzeit 31
ver.di Bundesvorstand Immer mehr Niedrig- und Hungerlöhne Bereich Wirtschaftspolitik - bereits jede/r fünfte Beschäftigte betroffen 22,2% 19,7% 17,4% 14,4% 1995 2000 2004 2006 Niedriglohn: unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Lohns (Median), Teilzeit und Minijobs sind einbezogen Quelle: IAQ-Report 2008-01
Anteil der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung am Niedriglohnsektor wächst! (IAQ/SOP 2008) ¾ aller Niedriglohnbeschäftigten ist formal qualifiziert – Mit beruflicher oder akademischer Qualifikation Zwischen 1995 und 2006 ist der Anteil der niedrig Qualifizierten im Niedriglohnsektor um 7% gefallen 33
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Der durchschnittliche Stundenlohn der Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken! (IAQ/SOEP 2008) Im internationalen Vergleich fast beispiellose Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten Die Zahl der Niedriglohnbeziehenden mit Stundenlöhnen unter 5 € ist gewachsen Im internationalen Vergleich sehr geringe Aufstiegsmobilität 35
4. AKTUELLE POLITISCHE SITUATION: MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN VON BRANCHENMINDESTLÖHNEN 36
Instrumente für branchenbezogene Mindestlöhne Allgemeinverbindliche Tarifverträge – 50% Tarifbindung, öffentliches Interesse, Mehrheit im Tarifausschuss Arbeitnehmer-Entsendegesetz – Bisher beschränkt auf Baugewerbe und Gebäudereinigung – Jetzt für alle Branchen möglich – mit einer Tarifbindung von mindestens 50% – Neu: Briefdienstleistungen Mindestarbeitsbedingungsgesetz 37
Tarifliche Mindestlöhne nach AEntG Maler u. Lackierer: 7,15 – 10,73 € Bauhauptgewerbe: 9,00 – 12,50 € Abbruchgewerbe: 8,80 – 11,60 € Dachdeckerhandwerk: 10,00 € Elektrohandwerk: 7,70 – 9,20 € Gebäudereiniger: 6,36 – 7,87 € Postdienste: 8,00 – 9,80 € Zeitarbeit: 6,22 – 7,15 € Industr. textile Dienste: 7,83 – 9,02 € 38
Arbeitnehmer-Entsendegesetz zielführend? Fehlende flächendeckende Tarifvereinbarungen Starke Veto-Position der Arbeitgeberseite Tarifbindung von 50% nicht überall gegeben Allgemeinverbindlichkeit niedriger Tariflöhne keine Problemlösung 39
Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz (Referentenentwurf) Für Tarifbereiche mit weniger als 50%; für Bereiche ohne Tarifverträge Hauptausschuss (6 unabhängige Experten + 1 Vors. entscheidet, ob Mindestlöhne nötig sind Fachausschuss (je 3 AG/AN-Vertreter + 1 Vors.) schlägt Mindestlohn vor Entscheidung auf Vorschlag des BMAS durch Bundesregierung 40
Fazit: Branchenbezogene Mindestlöhne sind in einigen Bereichen sinnvoll, in vielen Sektoren scheitern sie an der Veto-Position der Arbeitgeber Der bisherige Mindestlohnkompromiss beinhaltet ein äußerst bürokratisches Verfahren mit vielen Hürden, die eine effiziente Festlegung von Mindestlöhnen blockieren können. Deutschland braucht einen allgemeinen, branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn! 41
5. GEWERKSCHAFTLICHE MINDESTLOHNPOLITIK: EIN EUROPÄISCHES PROJEKT 42
Mindestlöhne: ein europäisches Thema? „Das Europäische Parlament (…) ist davon überzeugt, dass auf einzelstaatlicher Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder Mindestlohn eingeführt werden sollte, der dazu beitragen könnte, Arbeit lohnenswert zu machen … … räumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem Existenzminimum liegt.“ (Die soziale Wirklichkeit in Europa – eine Bestandsaufnahme, Entschließung vom 15. November 2007) 43
Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (Stand Januar 2008) Luxemburg 9,08 Irland 8,65 Frankreich 8,44 Niederlande 8,19 Belgien 8,15 Grossbritann… 7,39 Griechenland 3,80 Spanien 3,59 Malta 3,55 Slowenien 3,12 Portugal 2,55 Tschechien 1,87 Polen 1,81 Estland 1,61 Ungarn 1,57 Slowakei 1,46 Litauen 1,34 Lettland 1,34 Rumänien 0,80 Bulgarien 0,65 USA 3,98 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00 Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Frankreich, Großbritannien, Irland, USA (bei Großbritannien und USA umgerechnet zum Wechselkurs vom 24.11.2006) Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden: Luxemburg, Griechenland, Malta, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rümänien; 39 Stunden: Slowakei; 38,5 Stunden: Spanien, Portugal; Slowakei. 38 Stunden: Belgien, Tschechien; 37-Stunden: Niederlande. Bei Griechenland, Spanien und Portugal wurden die Werte auf der Grundlage der obligatorischen 14 Monatsgehälter berechnet. Quellen: Nationale Angaben, eigene Berechnungen (Wechselkurs vom 3. August 2007) 44
Mindestlohnpolitik in den europäischen Gewerkschaften? Einführung einer europaweiten Mindestlohnnorm für nationale Mindestlohnpolitik: – 60% des nationalen Durchschnittslohns – 50% als Zwischenziel 45
Mindestlöhne in % der Median- oder Durchschnittslöhne (WSI 2006) in % des Medianlohns in % des Durchschnittslohns Frankreich 62% 47% Luxemburg 53% 41% Belgien 51% 40% Irland 48% 52% Ungarn 48% 39% Großbritannien 45% 35% Slowakei 45% 36% Niederlande 44%* 46% Portugal 44%* 39% Polen 42%* 37% Tschechien 40% 41% Griechenland 39%* 39% 46 Spanien 37% 36%
Zur weiteren Information: www.vsa-verlag.de
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