Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im März 2008
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1. Wer wäre betroffen? Welche Auswirkungen?
2. Politische und …
3. … ökonomische Gründe für einen allgemeinen
gesetzlichen Mindestlohn
4. Möglichkeiten und Grenzen von branchenbezogenen
Mindestlöhnen
5. Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik – ein europäisches
Projekt
3Wer wäre betroffen?
(IAQ 2006: SOEP-Auswerung)
5,5 Millionen ArbeitnehmerInnen würde ein gesetzlicher
Mindestlohn von 7,50 € eine Lohnerhöhung bringen
2,3 Mio in Vollzeitbeschäftigung
fast ¾ aller Beschäftigten in Minijobs betroffen
2/3 wären Frauen
30% aller Beschäftigten im Osten/ 13% im Westen
5In welchen Branchen arbeiten die
Betroffenen? (IAQ 2006)
– Von allen Beschäftigen u 7,50 Euro /h arbeiten in Branchen
Einzelhandel 18,2%
Unternehmensnahe Dienstleistungen 11,7%
Gesundheits- und Sozialwesen 10,4%
Gastgewerbe 8,7%
– Von allen Beschäftigten in der Branche arbeiten u 7,50 Euro
Gastgewerbe 50,6%
Unternehmensnahe Dienstleistungen 29,5%
Einzelhandel 28%
Gesundheits- und Sozialwesen 12,2%
6Mindestlohn von 7,50 € hat positive
Beschäftigungseffekte!
Erwartete Makroökonomische Auswirkungen der Einführung
eines gesetzlichen allgemeinen Mindestlohnes von 7,50 €
– Kurz- bis mittelfristig 450.000 Beschäftigte mehr
– Dauerhaft 100.000 Beschäftigten mehr
(Studie mit makroökonomischer Simulation, die
Nachfrageeffekte aufgrund steigender Löhne
berücksichtigt von Klaus Bartsch)
78
Warum fordern wir einen gesetzlichen
Mindestlohn? Politische Gründe
Recht auf eine „faire Entlohnung“
Tarifpolitik kann das Problem nicht lösen:
– abnehmendeTarifbindung
– Tarifliche Niedriglöhne
Hartz IV: fast jeder Lohn zumutbar
Dienstleistungsrichtlinie: 2009 Arbeitnehmerfreizügigkeit?
fast alle anderen EU-Länder haben den gesetzlichen
Mindestlohn
9Warum fordern wir einen gesetzlichen
Mindestlohn? Ökonomische Gründe
Armut + Reichtum wachsen
Verteilung in der Schieflage
Reallohnverluste
Exportweltmeister und Europameister im Lohndumping
wachsender Niedriglohnsektor
102.
WARUM?
POLITISCHE GRÜNDE FÜR EINEN ALLGEMEINEN
GESETZLICHEN MINDESTLOHN
11Das Recht auf eine angemessene und faire Entlohnung
UNO Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte (1948)
IAO Übereinkommen zu Mindestlöhnen
Nr. 26 und 131 (1928/1970)
Europäische Sozialcharta
des Europarates (1961)
EU-Charta der sozialen Grundrechte
der Arbeitnehmer (1989)
Nationale Verfassungen
(z.B. Belgien, Italien, Spanien usw.)
Deutsche Landesverfassungen
(z.B. NRW und Bayern)
12Normative Grundlagen für die
Festlegung von Mindestlöhnen
EU-Gemeinschaftscharta
der sozialen Grundrechte
der Arbeitnehmer (1989)
„Für jede Beschäftigung ist ein gerechtes Entgelt
zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich,
dass entsprechend den Gegebenheiten eines
jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes
Arbeitsentgelt garantiert wird, das heißt ein
Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen eine
angemessenen Lebensstandard zu erlauben“
(Titel 5, Abs. 1)Normative Grundlagen für die
Festlegung von Mindestlöhnen
Landesverfassung NRW
„Der Lohn muss der Leistung
entsprechen und den angemessenen
Lebensbedarf des Arbeitenden und
seiner Familie decken. “ (Artikel 24)
Landesverfassung Bayern
„Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen
sittlichen Wert und Anspruch auf
angemessenes Entgelt. (…)
Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne
festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den
jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende
Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie
ermöglichen.“ (Artikel 168/169)Tarifbindung West und Ost
1998-2006 (WSI)
80
76 West Ost
73 71
70 70 70 68
70 67 65
63
60 57 55 56 55 54 53 53 54
50
40
30
20
10
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006Niedrige Tariflöhne in Euro pro Stunde
(jeweils unterste Tarifgruppe)
West Ost
Öffentlicher Dienst 7,71 7,20
Zeitarbeit (BZA) 7,38 6,42
Systemgastronomie 7,05 6,14
Einzelhandel 6,56 6,78
Fleischerhandwerk 6,34 5,49
Hotel- und Gaststätten 6,18 4,81
Privates Transportgewerbe 5,99 3,91
Floristik 5,94 4,35
Metallhandwerk 5,55 4,40
Bewachungsgewerbe 5,45 4,33
Erwerbsgartenbau 5,15 2,75
Friseurhandwerk 4,93 3,06
Landwirtschaft 4,71 4,38
Quelle: WSI-Tarifarchiv (November 2007), z.T. regionale BereicheDienstleistungsrichtlinie braucht
gesetzlichen Mindestlohn
Das Herkunftslandprinzip würde Lohn-, Sozial- und
Umweltdumping in Europa Tür und Tor öffnen.
Die Entsenderichtlinie erlaubt es, die im Gastland geltenden
Mindeststandards und Mindestlöhne für die entsandten
ArbeitnehmerInnen verpflichtend zu machen.
Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wäre sichergestellt, dass
die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu mehr Druck auf
deutsche Löhne führt.
1718
Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (WSI - Stand Januar 2008)
Luxemburg 9,08
Irland 8,65
Frankreich 8,44
Niederlande 8,19
Belgien 8,15
Grossbritann… 7,39
Griechenland 3,80
Spanien 3,59
Malta 3,55
Slowenien 3,12
Portugal 2,55
Tschechien 1,87
Polen 1,81
Estland 1,61
Ungarn 1,57
Slowakei 1,46
Litauen 1,34
Lettland 1,34
Rumänien 0,80
Bulgarien 0,65
USA 3,98
0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00
Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Frankreich, Großbritannien, Irland, USA (bei Großbritannien und USA umgerechnet zum Wechselkurs vom 24.11.2006)
Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden:
Luxemburg, Griechenland, Malta, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rümänien; 39 Stunden: Slowakei; 38,5 Stunden: Spanien, Portugal; Slowakei. 38 Stunden:
Belgien, Tschechien; 37-Stunden: Niederlande. Bei Griechenland, Spanien und Portugal wurden die Werte auf der Grundlage der obligatorischen 14 Monatsgehälter berechnet. 19
Quellen: Nationale Angaben, eigene Berechnungen (Wechselkurs vom 3. August 2007)EU-Staaten ohne gesetzl. Mindestlohn (WSI)
Länder Funktionales Äquivalent Tarif-
bindung
Dänemark, Finnland, Sch Gent-System, Hoher gewerkschaftlicher 82%-92%
weden Organisationsgrad
Österreich Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der ~ 98%
Wirtschaftskammer (WKÖ)
Nationale Übereinkunft zwischen ÖGB und WKÖ
über einen Mindestlohn von 1000 Euro pro Monat,
der in den sektoralen Tarifverträgen umgesetzt
werden soll
Italien Verfassung (Art. 36) enthält das Recht auf eine ~ 70%
angemessene Entlohnung, die von den
Arbeitsgerichten in der Regel als der gültige
Tariflohn interpretiert wird.
Zypern Gesetzliche Mindestlöhne für bestimmte 68%
Berufsgruppen
Deutschland Kein funktionales Äquivalent 65%
203.
WARUM?
ÖKOMIMISCHE GRÜNDE
21Einkommenschere öffnet sich immer weiter ver.di Bundesvorstand
Bereich Wirtschaftspolitik
Entwicklung der Nettorealeinkommen
230
220
210
Private Nettogewinne und
200
Vermögenseinkommen*
190
180
170
160 Nettolohn- und -gehaltsumme
150
140
130
120
1980 = 100
110
100
90
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
* Unternehmens- und Vermögenseinkommen abzüglich der des Staates, abzüglich veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
nichtveranlagte Steuern vom Ertrag und Vermögensteuer. Preisbereinigung mit dem Index für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte.
22
Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, eigene Berechnungen. Sprung 1991 durch deutsche Vereinigung.ver.di Bundesvorstand
Weiterer Absturz der Lohnquote Bereich Wirtschaftspolitik
Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen
72,9%
72,2%
71,8%
71,6%
71,4%
71,7% 71,0%
70,4% 71,2% 70,8%
70,3%
68,2%
Der Aufschwung kommt bei den Beschäftigten nicht an!
66,8%
Die Beschäftigten erhalten einen immer geringeren Anteil am Volkseinkommen.
1993 waren es noch 73 Prozent. Heute sind es weniger als 65 Prozent.
Spiegelbildlich ist der Anteil der Gewinne und Vermögenseinkommen - die 65,6%
Gewinnquote - von 27 auf über 35 Prozent gestiegen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Volkwirtschaftliche Gesamtrechnung 64,6%
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 200724
ver.di Bundesvorstand
Reallohnentwicklung 2000 - 2007 Bereich Wirtschaftspolitik
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
-10%
25
Quelle: Ameco Datenbank (Stand: Januar 2008)26
27
28
29
30
Der Niedriglohnsektor in Deutschland wächst
schneller als in jedem anderen Land!
(IAQ/SOEP 2008)
22% aller Beschäftigten in Deutschland arbeiteten 2006 im
Niedriglohnsektor
– Niedriglohn: 2/3 des Medianlohnes
– Durchschnittlicher Niedriglohn: West € 6,89
Das ist seit 1995 eine Steigerung von 43%
Die liberalen Länder sind eingeholt! (GB 22%, USA 25%)
Struktur:
– 70% Frauen
– 15% Vollzeit
31ver.di Bundesvorstand
Immer mehr Niedrig- und Hungerlöhne Bereich Wirtschaftspolitik
- bereits jede/r fünfte Beschäftigte betroffen
22,2%
19,7%
17,4%
14,4%
1995 2000 2004 2006
Niedriglohn: unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Lohns (Median), Teilzeit und Minijobs sind einbezogen
Quelle: IAQ-Report 2008-01Anteil der Beschäftigten mit abgeschlossener
Berufsausbildung am Niedriglohnsektor wächst!
(IAQ/SOP 2008)
¾ aller Niedriglohnbeschäftigten ist formal qualifiziert
– Mit beruflicher oder akademischer Qualifikation
Zwischen 1995 und 2006 ist der Anteil der niedrig Qualifizierten
im Niedriglohnsektor um 7% gefallen
3334
Der durchschnittliche Stundenlohn der
Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken!
(IAQ/SOEP 2008)
Im internationalen Vergleich fast beispiellose
Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten
Die Zahl der Niedriglohnbeziehenden mit Stundenlöhnen unter
5 € ist gewachsen
Im internationalen Vergleich sehr geringe Aufstiegsmobilität
354.
AKTUELLE POLITISCHE SITUATION:
MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN VON
BRANCHENMINDESTLÖHNEN
36Instrumente für branchenbezogene Mindestlöhne
Allgemeinverbindliche Tarifverträge
– 50% Tarifbindung, öffentliches Interesse, Mehrheit im
Tarifausschuss
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
– Bisher beschränkt auf Baugewerbe und Gebäudereinigung
– Jetzt für alle Branchen möglich – mit einer Tarifbindung von
mindestens 50%
– Neu: Briefdienstleistungen
Mindestarbeitsbedingungsgesetz
37Tarifliche Mindestlöhne nach AEntG
Maler u. Lackierer: 7,15 – 10,73 €
Bauhauptgewerbe: 9,00 – 12,50 €
Abbruchgewerbe: 8,80 – 11,60 €
Dachdeckerhandwerk: 10,00 €
Elektrohandwerk: 7,70 – 9,20 €
Gebäudereiniger: 6,36 – 7,87 €
Postdienste: 8,00 – 9,80 €
Zeitarbeit: 6,22 – 7,15 €
Industr. textile Dienste: 7,83 – 9,02 €
38Arbeitnehmer-Entsendegesetz zielführend?
Fehlende flächendeckende Tarifvereinbarungen
Starke Veto-Position der Arbeitgeberseite
Tarifbindung von 50% nicht überall gegeben
Allgemeinverbindlichkeit niedriger Tariflöhne keine
Problemlösung
39Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz
(Referentenentwurf)
Für Tarifbereiche mit weniger als 50%; für Bereiche ohne
Tarifverträge
Hauptausschuss (6 unabhängige Experten + 1 Vors.
entscheidet, ob Mindestlöhne nötig sind
Fachausschuss (je 3 AG/AN-Vertreter + 1 Vors.) schlägt
Mindestlohn vor
Entscheidung auf Vorschlag des BMAS durch Bundesregierung
40Fazit:
Branchenbezogene Mindestlöhne sind in einigen Bereichen
sinnvoll, in vielen Sektoren scheitern sie an der Veto-Position
der Arbeitgeber
Der bisherige Mindestlohnkompromiss beinhaltet ein äußerst
bürokratisches Verfahren mit vielen Hürden, die eine effiziente
Festlegung von Mindestlöhnen blockieren können.
Deutschland braucht einen allgemeinen,
branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn!
415.
GEWERKSCHAFTLICHE MINDESTLOHNPOLITIK:
EIN EUROPÄISCHES PROJEKT
42Mindestlöhne:
ein europäisches Thema?
„Das Europäische Parlament (…) ist davon überzeugt, dass auf
einzelstaatlicher Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit
den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder
Mindestlohn eingeführt werden sollte, der dazu beitragen
könnte, Arbeit lohnenswert zu machen …
… räumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen
Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem
Existenzminimum liegt.“
(Die soziale Wirklichkeit in Europa – eine Bestandsaufnahme,
Entschließung vom 15. November 2007)
43Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (Stand Januar 2008)
Luxemburg 9,08
Irland 8,65
Frankreich 8,44
Niederlande 8,19
Belgien 8,15
Grossbritann… 7,39
Griechenland 3,80
Spanien 3,59
Malta 3,55
Slowenien 3,12
Portugal 2,55
Tschechien 1,87
Polen 1,81
Estland 1,61
Ungarn 1,57
Slowakei 1,46
Litauen 1,34
Lettland 1,34
Rumänien 0,80
Bulgarien 0,65
USA 3,98
0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00
Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Frankreich, Großbritannien, Irland, USA (bei Großbritannien und USA umgerechnet zum Wechselkurs vom 24.11.2006)
Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden:
Luxemburg, Griechenland, Malta, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rümänien; 39 Stunden: Slowakei; 38,5 Stunden: Spanien, Portugal; Slowakei. 38 Stunden:
Belgien, Tschechien; 37-Stunden: Niederlande. Bei Griechenland, Spanien und Portugal wurden die Werte auf der Grundlage der obligatorischen 14 Monatsgehälter berechnet.
Quellen: Nationale Angaben, eigene Berechnungen (Wechselkurs vom 3. August 2007) 44Mindestlohnpolitik in den
europäischen Gewerkschaften?
Einführung einer europaweiten Mindestlohnnorm für nationale
Mindestlohnpolitik:
– 60% des nationalen Durchschnittslohns
– 50% als Zwischenziel
45Mindestlöhne in % der Median- oder
Durchschnittslöhne (WSI 2006)
in % des Medianlohns in % des Durchschnittslohns
Frankreich 62% 47%
Luxemburg 53% 41%
Belgien 51% 40%
Irland 48% 52%
Ungarn 48% 39%
Großbritannien 45% 35%
Slowakei 45% 36%
Niederlande 44%* 46%
Portugal 44%* 39%
Polen 42%* 37%
Tschechien 40% 41%
Griechenland 39%* 39%
46
Spanien 37% 36%Zur weiteren Information:
www.vsa-verlag.de48
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