MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) - AMTLICHES
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Jahrgang 15 · Mittwoch, den 12. Juni 2019 · Nummer 6 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Wahlergebnisse Festwochenende Baugrundstücke
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 2 Nr. 6 vom 12.06.2019 Liebe Oscherslebenerinnen und Oscherslebener, verehrte Gäste, im Juni halten Sie das Amtsblatt knapp eine Woche nach dem ten. Ich lade Sie herzlich ein: lassen Sie uns gemeinsam „1025 regulären Erscheinungstermin in Ihren Händen. Das liegt darin Jahre Oschersleben“ feiern! Im Rahmen des Festwochenendes begründet, dass wir Ihnen in dieser Ausgabe die Ergebnisse der darf natürlich auch ein Festumzug nicht fehlen. Mit deutlich mehr Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen vom 26. Mai 2019 bekannt- als einem Kilometer Länge und fast 1.000 Teilnehmern wird der machen. Gleichwohl ist das Amtsblatt für den Juni voll von wei- Umzug ein gelungener Blickfang und einer der Höhepunkte unse- teren Informationen. Vor allem steuern wir in den kommenden res Jubiläumsfestes. Ich freue mich auf Sie am Wochenende vom Tagen auf den Höhepunkt unseres Jubiläumsjahres zu – das 21. bis zum 23. Juni 2019 in unserer Oscherslebener Innenstadt! Festwochenende vom 21. bis zum 23. Juni 2019. Zahlreiche At- traktionen werden an diesem Wochenende in der Oscherslebener Ihr Innenstadt geboten. Das weithin sichtbarste Fahrgeschäft wird ein 50 Meter hohes Riesenrad sein, von dem Sie den Blick über unsere Stadt schweifen lassen können. Doch nicht nur das: ein vielfältiges Programm wird Ihnen kurzweilige Unterhaltung bie- Benjamin Kanngießer Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Aus den Ortsteilen Aktuelles aus dem Rathaus Seite 14 Stadt Hadmersleben Seite 23 Angebote aus Oschersleben und Umgebung Seite 17 Hordorf Seite 24 Veranstaltungen auf einem Blick Seite 19 Klein Oschersleben Seite 24 Neues aus den Bibliotheken Seite 21 Schermcke Seite 25 Wir gratulieren Seite 22 - Anzeigenteil -
Nr. 6 vom 12.06.2019 3 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Erreichbarkeiten Stadtverwaltung Rathaus, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 1 Bürgermeister Büro des Bürgermeisters Ratsbüro Wirtschaftsförderung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Fachbereich Finanzen Haushaltsplanung Controlling und Stadtkasse Beteiligungsverwaltung Steuern und Abgaben Grundstücksverwaltung Zentrale Finanzbuchhaltung Fachbereich Ordnung Öffentliche Ordnung Gewerbe und Bußgeld Einwohnermeldewesen und Sicherheit Standesamt Brand- und Katastrophenschutz Peseckendorfer Weg 3, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 2 Fachbereich Zentrale Personalverwaltung Vergabemanagement Beschaffung und IT Dienste und Soziales Schulen, Kitas und Soziales Fachbereich Bauen Baubetrieb Bauhof Technische Gebäudeverwaltung und Umwelt Tiefbau Planung Friedhofswesen, Grün- und Parkanlagen Hornhäuser Str. 5, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 3 Fachbereich Zentrale Kultur, Tourismus Dienste und Soziales und Sport Öffnungszeiten der Verwaltung Telefon (zentrale Vermittlung): 03949 912-0 Mo. und Mi. geschlossen Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Do. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Internetadresse: Fr. 9:00 - 12:00 Uhr www.oscherslebenbode.de Termine nach Vereinbarung Schiedsstellen der Stadt Oschersleben (Bode) Schiedsstelle I Schiedsstelle II Amtsbereich: Stadtgebiet Oschersleben (Bode), Amtsbereich: Hornhausen, Schermcke, Altbrandsleben Ortsteile Alikendorf, Ampfurth, Andersleben, Beckendorf, Vors. Martin Löschner Telefon (d) 03904 72406336 Neindorf, Emmeringen, Groß Germersleben, Günthersdorf, Telefon (p) 03949 3576 Hordorf, Jakobsberg, Jakobsberg Siedlung, Kleinalsleben, Sprechstunde: nach Vereinbarung Klein Oschersleben, Neubrandsleben Schiedsstelle IV Vors. Dirk Mauersberger Telefon (mobil) : 0162 9020512 Amtsbereich: Peseckendorf, Stadt Hadmersleben Mitg. Anne Riedel Telefon (mobil) : 0160 95727672 Vors. Melitta Glötzl Telefon (d) 039408 312 Mitg. Anette Junghans Sprechstunde: Sprechstunde: Nach Vereinbarung Jeden 1. Dienstag im Monat zwischen 16.00 – 17.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 35 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 4 Nr. 6 vom 12.06.2019 Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Kommunalwahlen in der Stadt Oschersleben (Bode) und ihren Ortsteilen (§ 69 Abs. 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen- Klemens, Wolfgang DIE LINKE Anhalt - KWO LSA) Kanngießer, Burkhard SPD Der Wahlausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2019 das endgültige Wahlergebnis Zahn, Wolfgang SPD zum Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) sowie zu den Ort- Pankow, Olaf SPD schaftsräten in den Ortschaften der Stadt Oschersleben (Bode) Hustedt, Anke SPD ermittelt und folgende Festlegung getroffen: Schulze, Beate SPD Dölle, Eveline SPD Ergebnis Wahl Gerecke, Dave BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Stadtrates Oschersleben (Bode) Waßmus, Adrian FDP Wahlberechtigte insgesamt 16.742 Klenke, Dieter FUWG OC/OT Wähler insgesamt 8.214 Herbert, René FUWG OC/OT Ungültige Stimmzettel 245 Gildemeister, Jörg FUWG OC/OT Gültige Stimmzettel 7.969 Gottschlich, Ralf FUWG OC/OT Gültige Stimmen 23.492 Metra, Gints FUWG OC/OT Die Wahlbeteiligung lag bei 49,1 %. Dr. Klix, Melanie Wir für Emmeringen Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Löffler, Björn Einzelbewerber Löffler tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Nächst festgestellte Bewerber. schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Einzelbewerber Einzelbewerber Böhle, Klaus-Otto CDU Christlich Demokratische Union 5.669 7 Göllner, Hans-Ulrich CDU Deutschlands Behrens-Brunner, Manuela CDU Alternative für Deutschland 2.909 3 Ott, Marcel CDU DIE LINKE 2.571 3 Lehmann, Marlinde CDU Sozialdemokratische Partei Deutsch- 4.896 6 Hasselmann, Karl-Heinz CDU lands Karwatzki, Patric CDU BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 732 1 Springer, Doreen CDU Freie Demokratische Partei 545 1 Kopf, Tino DIE LINKE Freie Unabhängige Wählergemein- 4.574 5 Burba, Ursula DIE LINKE schaft OC/OT Negrassus, Christopher DIE LINKE Wählergruppe „Wir für Emmeringen“ 838 1 Ebert, Dirk DIE LINKE Einzelbewerber Löffler 758 1 Neumann, Thomas DIE LINKE Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Rehwald, Jannik DIE LINKE Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Kuske, Ernst DIE LINKE Einzelbewerber Radosta, Tim DIE LINKE Schubert, Torsten CDU Arntz, Wolfram DIE LINKE Dr. Nehring, Wolfgang CDU Herbst, Dietmar-Thomas SPD Walker, Hans Joachim CDU Mormann, Werner SPD Breier, Hans-Rüdiger CDU Müller, Sarah SPD Kabelitz, Rainer CDU Peter, Petra SPD Jülich, Urban CDU Raap, Susanne SPD Borchert, Sven CDU Schlee, Jürgen SPD Krause, Uwe AfD Köhler, Sabine SPD Buchholz, Christian AfD Kretschmer, Dirk SPD Pieper, Hans-Joachim AfD Schinke, Heiko SPD Nörthen, Manfred DIE LINKE Schmidtgen, Andreas SPD Hoppe, Ulrich DIE LINKE Lindecke Lothar SPD
Nr. 6 vom 12.06.2019 5 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Deicke, Karl Hans SPD Nächst festgestellte Bewerber. Markmann, Dieter SPD keine Dedecke, Bernd SPD Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates Wilke, Herbert SPD Klamm; Ludwig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Altbrandsleben Schieweck, Paskal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahlberechtigte insgesamt 273 Ulrich, Thomas FDP Wähler insgesamt 188 Schüssler, Wolfgang FDP Ungültige Stimmzettel 6 Krämer, Ilona FDP Gültige Stimmzettel 182 Heyer, Manuel FUWG OC/OT Gültige Stimmen 536 Kurzel, Norbert FUWG OC/OT Steinke, Doreen FUWG OC/OT Die Wahlbeteiligung lag bei 68,9 %. Klaus, Volkmar FUWG OC/OT Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Klenke, Katrin FUWG OC/OT tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Müller, Toralf FUWG OC/OT schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Goltz, Sven FUWG OC/OT Arndt, Jens FUWG OC/OT Name der Partei, Stimmen Sitze Sobierta, Uwe FUWG OC/OT Wählergruppe, Einzelbewerber Friedrich, Moritz FUWG OC/OT DIE LINKE 56 0 Schenkendorf, Beatrice FUWG OC/OT Einzelbewerber Stridte 144 1 Krajczewski, Sven FUWG OC/OT Einzelbewerber Wilke 87 1 Zimmermann; Eva Maria FUWG OC/OT Einzelbewerber Schwieger 124 1 Haase, Nico Wir für Emmeringen Einzelbewerber Schröder 69 1 Leistner, Renate Wir für Emmeringen Einzelbewerber Kosub 56 0 Mock, Karsten Wir für Emmeringen Wesemeyer, Jean Wir für Emmeringen Den 5. Sitz für den Ortschaftsrat Altbrandsleben erhält der Wahl- vorschlag „DIE LINKE“. Gemäß § 39 (2) KWG LSA erfolgte die Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates Vergabe dieses Sitzes per Losentscheid zwischen dem Wahlvor- Alikendorf schlag der Partei „DIE LINKE“ mit 56 Stimmen und dem Wahlvor- schlag Einzelbewerber Herrn Michael Kosub mit 56 Stimmen. Wahlberechtigte insgesamt 214 Das Los wurde durch den Wahlleiter gezogen. Wähler insgesamt 155 Ungültige Stimmzettel 8 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Gültige Stimmzettel 147 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Gültige Stimmen 429 Einzelbewerber Arntz, Wolfram DIE LINKE Die Wahlbeteiligung lag bei 72,4 %. Stridte, Hartmut EB Stridte Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Wilke, Herbert EB Wilke tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Schwieger, Joachim EB Schwieger schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Schröder, Siegfried EB Schröder Name der Partei, Stimmen Sitze Nächst festgestellte Bewerber. Wählergruppe, Einzelbewerber keine Sozialdemokratische Partei 101 1 Deutschlands Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates Unabhängige Wählergemeinschaft 210 3 Alikendorf Ampfurth Einzelbewerber Lampe 118 1 Wahlberechtigte insgesamt 277 Wähler insgesamt 176 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Ungültige Stimmzettel 1 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Gültige Stimmzettel 175 Einzelbewerber Gültige Stimmen 525 Markmann, Dieter SPD Scholz, Christian UWA Die Wahlbeteiligung lag bei 63,5 %. Lingner, Rolf UWA Specht-Müller, Kerstin UWA Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Lampe, Monika EB Lampe tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 6 Nr. 6 vom 12.06.2019 Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Nächst festgestellte Bewerber. Einzelbewerber Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Wählergruppe Ampfurth 2014 525 5 Einzelbewerber Guhl, Kristin CDU Mosler, Mario SPD Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Timm, Florian SPD Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Sperling, Patrick FWG Einzelbewerber Schmalstieg, Andreas Wählergruppe Ampfurth 2014 Hinze, Albrecht Wählergruppe Ampfurth 2014 Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates Schiefler, Uta Wählergruppe Ampfurth 2014 Groß Germersleben Massel, Sebastian Wählergruppe Ampfurth 2014 Becker, Udo Wählergruppe Ampfurth 2014 Wahlberechtigte insgesamt 383 Wähler insgesamt 198 Nächst festgestellte Bewerber. Ungültige Stimmzettel 8 Gültige Stimmzettel 190 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Einzelbewerber Gültige Stimmen 565 Bosse, Katrin Wählergruppe Ampfurth 2014 Die Wahlbeteiligung lag bei 51,7 %. Röttger, Steffi Wählergruppe Ampfurth 2014 Könnecke, Julian Wählergruppe Ampfurth 2014 Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Beckendorf-Neindorf Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Einzelbewerber Wahlberechtigte insgesamt 607 Christlich Demokratische Union 189 2 Wähler insgesamt 404 Deutschlands Ungültige Stimmzettel 14 Die Germersleber 376 3 Gültige Stimmzettel 390 Gültige Stimmen 1.025 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 %. Einzelbewerber Borchert,Sven CDU Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Hummel, Alexander Die Germersleber tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Dölle, Donald Die Germersleber schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Keil, Andreas Die Germersleber Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Ein Sitz kann nicht besetzt werden, da die CDU mit nur einem Einzelbewerber Bewerber zwei Sitze erhalten hat. Christlich Demokratische Union 542 4 Deutschlands Nächst festgestellte Bewerber. Sozial Demokratische Partei 319 2 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Deutschland Einzelbewerber Freie Wählergemeinschaft 164 1 Bogdahn, Katrin Die Germersleber Beckendorf-Neindorf Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Stadt Hadmersleben Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Wahlberechtigte insgesamt 1.370 Einzelbewerber Wähler insgesamt 709 Dr. Nehring, Wolfgang CDU Ungültige Stimmzettel 11 Lellau, Carsten CDU Gültige Stimmzettel 698 Strebe, Jens-Erik CDU Gültige Stimmen 2.054 Hoffmann, Dennis CDU Backhaus, Jens SPD Die Wahlbeteiligung lag bei 51,8 %. Peter, Petra SPD Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Zappe, Klaus-Dieter FWG tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:
Nr. 6 vom 12.06.2019 7 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Julius, Steffen UWG Einzelbewerber Graeger, Andy UWG Die Hadmerslebener 965 4 Reschke, Norman UWG EB v. Neumann 399 2 Beckurs, Helge EB Beckurs EB Hoffmann 76 0 WG Gemeinsam für Hadmersleben 614 3 Nächst festgestellte Bewerber. Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Einzelbewerber Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Kuske, Marko UWG Einzelbewerber Lorenz, Mathias UWG Kabelitz, Rainer Die Hadmerslebener Belger, Josephine UWG Göllner, Hans-Ulrich Die Hadmerslebener Jülich, Urban Die Hadmerslebener Zydorek, Thomas Die Hadmerslebener Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates von Neumann, Ulrich EB von Neumann Hornhausen Schukow, Julia Gemeinsam für Hadmersleben Wahlberechtigte insgesamt 1.300 Schmiedecke, Diethard Gemeinsam für Hadmersleben Wähler insgesamt 690 Schulze, Beate Gemeinsam für Hadmersleben Ungültige Stimmzettel 17 Ein Sitz kann nicht besetzt werden, da der Einzelbewerber Herr Gültige Stimmzettel 673 von Neumann zwei Sitze erhalten hat, jedoch nur einen Sitz be- Gültige Stimmen 1.984 setzen kann. Die Wahlbeteiligung lag bei 53,1 %. Nächst festgestellte Bewerber. Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelbe- tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- werber schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Vogler, Hans Die Hadmerslebener Kopper, Katrin Die Hadmerslebener Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Schrills, Martin Die Hadmerslebener Einzelbewerber Klette, Joachim Die Hadmerslebener DIE LINKE 201 1 Blume, Anna Gemeinsam für Hadmersleben Sozial Demokratische Partei 730 3 Rutka, Anja Gemeinsam für Hadmersleben Deutschland Einzelbewerber Heyer 107 0 Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates EB Nawrot 181 1 Hordorf EB Steinke 130 1 Wählergemeinschaft 635 3 Wahlberechtigte insgesamt 541 der Feuerwehr Hornhausen Wähler insgesamt 329 Ungültige Stimmzettel 5 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Gültige Stimmzettel 324 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Gültige Stimmen 959 Einzelbewerber Ebert, Dirk DIE LINKE Die Wahlbeteiligung lag bei 60,8 %. Zahn, Wolfgang SPD Tamm, Inge SPD Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Ruhnke, Kristin SPD tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Nawrot, René EB Nawrot schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Steinke, Dietmar EB Steinke Nahrstedt, Kay WG der Feuerwehr Hornhausen Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Bückner, Matthias WG der Feuerwehr Hornhausen Einzelbewerber Arndt, Martina WG der Feuerwehr Hornhausen Sozialdemokratische Partei Deutschland 140 1 Unabhängige Wählergemeinschaft Hordorf 701 5 Nächst festgestellte Bewerber. EB Beckurs 118 1 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Einzelbewerber Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Wurzer, Cindy SPD Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Stradtmann, Volker WG der Feuerwehr Hornhausen Einzelbewerber Kretschmar, Dirk SPD Kurzel, Norbert UWG Andres, Frank UWG
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 8 Nr. 6 vom 12.06.2019 Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates Klein Oschersleben Peseckendorf Wahlberechtigte insgesamt 540 Wahlberechtigte insgesamt 172 Wähler insgesamt 290 Wähler insgesamt 98 Ungültige Stimmzettel 0 Ungültige Stimmzettel 9 Gültige Stimmzettel 98 Gültige Stimmzettel 281 Gültige Stimmen 286 Gültige Stimmen 840 Die Wahlbeteiligung lag bei 57,0 %. Die Wahlbeteiligung lag bei 53,7 %. Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Einzelbewerber Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze FWG 2014 Peseckendorf 286 5 Einzelbewerber Wir für Klein Oschersleben 840 7 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Schlee, Jürgen FWG 2014 Peseckendorf Meyer, Christian FWG 2014 Peseckendorf Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Tiemann, Hilmar FWG 2014 Peseckendorf Einzelbewerber Hohlfelder, Marko FWG 2014 Peseckendorf Gildemeister, Jörg Wir für Klein Oschersleben Ritter, Sonja FWG 2014 Peseckendorf Behrens, Hans-Günter Wir für Klein Oschersleben Nächst festgestellte Bewerber. keine Förster, Reno Wir für Klein Oschersleben Römmer, Eckart Wir für Klein Oschersleben Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates Jahr, Ellen Wir für Klein Oschersleben Schermcke Hoffmann, Benjamin Wir für Klein Oschersleben Wahlberechtigte insgesamt 426 Zimmermann, Eva Wir für Klein Oschersleben Wähler insgesamt 208 Ungültige Stimmzettel 8 Nächst festgestellte Bewerber. Gültige Stimmzettel 200 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Gültige Stimmen 592 Einzelbewerber Die Wahlbeteiligung lag bei 48,8 %. Dedecke, Bernd Wir für Klein Oschersleben Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Ergebnis Wahl des Ortschaftsrates schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Kleinalsleben Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Wahlberechtigte insgesamt 156 Einzelbewerber Wähler insgesamt 84 Christlich Demokratische Union 204 2 Ungültige Stimmzettel 20 Schermcke 2000 388 3 Gültige Stimmzettel 64 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Gültige Stimmen 175 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber Ott, Marcel CDU Die Wahlbeteiligung lag bei 53,8 %. Zellhorn, Annemarie Schermcke 2000 Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gül- Meyer, Sandra Schermcke 2000 tigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvor- Wajroch, Barbara Schermcke 2000 schlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Ein Sitz kann nicht besetzt werden, da die CDU mit nur einem Bewerber zwei Sitze erhalten hat. Name der Partei, Wählergruppe, Stimmen Sitze Nächst festgestellte Bewerber. Einzelbewerber Einzelbewerber Goltz 175 5 Name, Vorname Partei/Wählergruppe/ Einzelbewerber Baume, Axel Schermcke 2000 Da nur ein Bewerber für die Wahl des Ortschaftsrates Kleinals- Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlbe- leben angetreten ist und somit die gesetzliche Mindestzahl ei- rechtigte Person des Wahlgebietes bei dem Wahlleiter der Stadt nes Ortschaftsrates von drei Mitgliedern nach § 83 Abs. 1 Satz 2 des Oschersleben (Bode) binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe Kommunalverfassungsgesetzes nicht erreicht wurde hat der des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich Wahlausschuss festgestellt, dass die Wahl des Ortschaftsrates als Erklärung zur Niederschrift einlegen. Kleinalsleben nach § 46 KWG LSA in Verbindung mit § 42 Abs. 2 Punkt 2 des KWG LSA gescheitert ist. Es ist eine einzelne Neu- Oschersleben (Bode), den 12.06.2019 wahl des Ortschaftsrates durchzuführen. Den Tag der einzelnen Ludwig Neuwahl bestimmt die Kommunalaufsichtsbehörde. Wahlleiter
Nr. 6 vom 12.06.2019 9 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Bebauungsplan Nr. 6/2018 „Am Friedhofsweg“ in OT Ampfurth, Oschersleben (Bode) Aufstellungsbeschluss gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschers- 2) Der Bebauungsplan wird gem. § 13 b BauGB aufgestellt. Es leben (Bode) hat am 28.08.2018 in seiner öffentlichen Sitzung wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 Abs. 2 BauGB durch- Folgendes beschlossen: geführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird gem. 1) Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, weil die Vorprüfung des Einzelfalls Oschersleben (Bode) beschließt die Aufstellung des Bebauungs- ergeben hat, dass sich voraussichtlich keine erheblichen Umwelt- planes im OT Ampfurth Nr. 6/2018 „Am Friedhofsweg“ gem. § 2 auswirkungen ergeben. Abs. 1 BauGB. 3) Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB in der Fassung der Be- Ziel des Bebauungsplanes ist: kanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der Bauland für die Errichtung eines Einfamilienhauses bereitzustel- Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird vorste- len. Der Geltungsbereich wird als Gebiet für Wohnen überplant hender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschus- und ist ca. 2.100,0 qm groß. ses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Flur 6, gemacht. Gemarkung Ampfurth: - Flurstück 5; 7 und teilweise 11 Oschersleben (Bode), den 12.06.2019 Kanngießer Auszug aus dem Aufstellungsbeschluss Bürgermeister
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 10 Nr. 6 vom 12.06.2019 Öffentliche Bekanntmachung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnungund Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben - Flurbereinigungsbehörde - Postanschrift: Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde Wanzleben, den 16.05.2019 Bodenordnungsverfahren nach §§56, 64, 63 Abs.2 ff Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) „Bottmersdorf Feldlage“ im Landkreis Börde, Verf.-Nr.: BOE006 Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen Im Bodenordnungsverfahren Bottmersdorf Feldlage, Landkreis der Beteiligten. Diese Interessen überwiegen das private Interes- Börde wird aufgrund § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 63 Flurberei- se etwaiger Widerspruchsführer an der aufschiebenden Wirkung nigungsgesetzes (FlurbG) hiermit die Ausführung des Bodenord- der etwa von Ihnen eingelegten Rechtsbehelfe (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der nungsplanes und des Nachtrages 1 zum Bodenordnungsplan Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -). angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit Wirkung vom 01.07.2019 an die Rechtsbehelfsbelehrung Stelle des bisherigen Rechtszustandes. Die Überleitungsbestim- Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Mo- mungen (siehe Anlage 1) regeln den Besitz- und Nutzungsüber- nats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der gang an den neuen Grundstücken des Bodenordnungsgebietes. Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung wird an- und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17 - 19, geordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine auf- 39164 Stadt Wanzleben - Börde, oder beim Amt für Landwirt- schiebende Wirkung haben. schaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Gründe Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale einzulegen. Der Bodenordnungsplan und der Nachtrag 1 wurde den Beteilig- Die Rechtsbehelfsfrist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung ten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben. Der mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. im Bodenordnungsplan und im Nachtrag 1 vorgesehene Rechts- Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Ober- zustand verbessert die wirtschaftliche Lage der Beteiligten und verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg fördert die allgemeine Landeskultur. 203-206, 39104 Magdeburg Antrag auf Wiederherstellung der Die Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des aufschiebenden Wirkung gestellt werden (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ein Bodenordnungsplanes und des Nachtrages 1 sind daher gege- entsprechender Antrag ist bei dem genannten Gericht schriftlich ben (§ 63 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz). oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Aufgrund der Vielzahl miteinander verflochtener Abfindungen zu stellen. kann der Eintritt des neuen Rechtszustandes nur einheitlich für alle Beteiligten angeordnet werden. Folglich ist durch die Anord- Im Auftrag nung der sofortigen Vollziehung sicherzustellen, dass Rechtsbe- helfe den einheitlichen Rechtsübergang nicht verhindern können. gez. Christa Lüddecke (DS) Dies liegt im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse
Nr. 6 vom 12.06.2019 11 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Öffentliche Bekanntmachung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF), Außenstelle Wanzleben Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde Bodenordnungsverfahren nach §§ 56, 64, 63 Abs. 2ff Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) „Bottmersdorf Feldlage“ im Landkreis Börde, Verf.-Nr.: BOE006 Überleitungsbestimmungen Die Abräumung der Grundstücke muss am Abend des Über- Diese Bestimmungen regeln den Besitz- und Nutzungsübergang gabetages beendet sein. An dem darauffolgenden Tage kann an den neuen Grundstücken im Bodenordnungsgebiet. Der Vor- der Empfänger mit der Bestellung der ihm zugewiesenen Flä- stand der Teilnehmergemeinschaft wurde hierzu gehört. Er hat chen beginnen sowie die noch nicht abgeräumten Reste der den Bestimmungen zugestimmt. Ernte auf Gefahr und Kosten des Vorbesitzers fortschaffen Diese Bestimmungen können – soweit sie nicht auf Gesetzesvor- lassen. schriften beruhen oder bestimmte Fristen für die Einreichung von Anträgen an das ALFF angehen – durch abweichende Vereinba- 4. Der Vorbesitzer hat die Flächen, die einem anderen zugewie- rungen unter den Beteiligten, namentlich zwischen Planempfän- sen werden, in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. ger und Vorbesitzern, ersetzt werden. Insbesondere sind alle Verschlechterungen der Ertragsfähig- Das ALFF kann in begründeten Fällen von Amts wegen Ausnah- keit oder sonstige Beeinträchtigungen in der Benutzbarkeit, men von den Bestimmungen anordnen, insbesondere die darin die durch den Nutzer seit der Wertermittlung im Flurbereini- festgesetzten Fristen ändern. gungsverfahren verursacht wurden, auszugleichen bzw. zu beseitigen. Der Planempfänger kann verlangen, dass ihm der I. Übergang der Landabfindungen Vorbesitzer die Kosten der Beseitigung der von diesem ver- 1. Die Planempfänger treten in den Besitz der neuen Grund- schuldeten und in der Wertermittlung nicht berücksichtigten stücke (Landabfindungen) ein, sobald die darauf stehenden Mängel erstattet. Früchte und Gräser der Vorbesitzer abgeerntet sind. II. Obstbäume sowie sonstige Holzbestände, Hecken und Sträu- 2. Alle brachliegenden oder als Kultur genutzten Flächen kön- cher nen die Planempfänger unmittelbar nach der vorläufigen Be- 1. Die Ernte von sämtlichen Obstbäumen steht im laufenden sitzeinweisung in Besitz nehmen, soweit diese durch Wege Jahr dem bisherigen Besitzer zu. zugänglich sind. 2. Alle tragfähigen, nicht mehr verpflanzbaren Obstbäumen 3. Als spätester Zeitpunkt für die Räumung der Grundstücke sowie Busch- und Baumanpflanzungen gehen auf den Plan- werden folgende Termine bestimmt (Übergabetag): empfänger über. Hierfür kann zwischen dem Vorbesitzer und a) für Halmfrüchte nach Aberntung, spätestens jedoch der dem Planempfänger eine Entschädigung vereinbart werden. 01.10.2019 3. Kommt eine Einigung über die Entschädigung bis zum Dabei darf der Altbesitzer das anfallende Stroh häckseln, 31.03.2020 nicht zustande, so kann innerhalb einer weite- oder Strohballen bis zum 31.03. des nachfolgenden Jahres ren Woche beim ALFF ein Antrag auf Fristsetzung einer Ent- am Rande der Flächen lagern, wenn nicht die Lagerung auf schädigung gestellt werden. Meldet der Vorbesitzer bis zum einer Abfindungsfläche zumutbar ist. 31.12.2019 kein Anspruch beim Planempfänger an, so darf b) für Kartoffeln nach Aberntung, spätestens jedoch der Letzterer annehmen, dass keine Ansprüche gestellt werden. 15.11.2019. 4. Verpflanzbare, unfruchtbare, unveredelte oder abgängige c) für die übrigen Ackerfrüchte (Rüben, Gemüse, Gräser) nach Obstbäume können bis zum 31.03.2020 durch den bishe- Aberntung, spätestens der 1.12.2019. Dabei darf der Altbesit- rigen Eigentümer mit den Wurzelstöcken entfernt werden. zer die anfallenden Rüben bis zum 31.01.2020 das anfallen- Geschieht dieses nicht, so gehen sie ohne Entschädigung in de Rübenblatt bis zum 30.04. des nachfolgenden Jahres am das Eigentum des Planempfängers über. Rande der Flächen lagern, wenn nicht die Lagerung auf einer 5. Alle Holzbestände, einzelne Bäume, Büsche und andere Abfindungsfläche zumutbar ist. Feldgehölze dürfen von dem bisherigen Eigentümer und d) für Wiesen und Weiden nach Vereinbarung, spätestens je- dem Planempfänger nur mit Genehmigung der Flurberei- doch am 30.11.2019. Weidezäune sind – soweit erforderlich – bis nigungsbehörde abgenommen werden. Die Entscheidung, zum 01.03. des folgenden Jahres vom Altbesitzer zu entfer- welche Bestände, Bäume oder Büsche bestehen bleiben sol- nen. len, bleibt der Flurbereinigungsbehörde vorbehalten. e) für Gärten der 30.11.2019. f) für Sonderkulturen sollen im einzelnen freie Vereinbarungen III. Bauliche Anlagen und Einfriedungen getroffen werden. Kommt keine Einigung zustande, so er- 1. Bei Schuppen oder dergleichen wird auf Antrag im Einzelfall folgt eine Regelung von Amts wegen. eine Sonderregelung im Benehmen mit dem Vorstand der g) für Stilllegungsflächen richtet sich die Übergabe nach den Teilnehmergemeinschaft getroffen. jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien. 2. Für das Umsetzen von Einfriedungen wird eine Entschädi- h) Hat der Altbesitzer auf seiner abzugebenden Fläche Zwi- gung durch die Teilnehmergemeinschaft nicht gewährt. schenfrüchte angebaut, muss diese Fläche zum 01.10.2019 übergeben werden, mit der Auflage, dass die vorhandene Zwi- schenfrucht/Untersaat bis zum 15.02.2020 zur Greening - Er- füllung auf der Fläche verbleibt.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 12 Nr. 6 vom 12.06.2019 3. Für Einfriedungen die der Planempfänger vom Vorbesitzer § 69 FlurbG übernehmen will, kann zwischen beiden eine Entschädigung Der Nießbraucher hat einen angemessenen Teil der dem Ei- vereinbart werden. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, gentümer zur Last fallenden Beiträge (§19) zu leisten und wird die Entschädigung auf Antrag vom Amt für Landwirt- dem Eigentümer die übrigen Beiträge vom Zahlungstage ab schaft und Flurneuordnung festgesetzt. Will der Planemp- zum angemessenen Zinssatz zu verzinsen. Entsprechend fänger vorhandene Einfriedungen vom Vorbesitzer nicht ist eine Ausgleichszahlung zu verzinsen, die der Eigentümer übernehmen, hat er dies bis zum 31.12.2019 dem Vorbesit- für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von zer anzuzeigen. In diesem Falle hat der Vorbesitzer die Ein- Land zu leisten hat. friedung bis zum 1.04. des Folgejahres auf seine Kosten zu § 70 FlurbG entfernen. (1) Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen 4. Private Brunnen, Tränkeanlagen, Pumpen und ähnliche Anla- dem alten und dem neuen Pachtbesitz durch Erhöhung oder gen gehen auf die Planabfindung über. Will der Planempfän- Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise auszu- ger diese Anlagen nicht übernehmen, hat er dies dem Vorbe- gleichen. sitzer bis zum 31.12.2019 anzuzeigen. Dieser hat dann die (2) Wird der Pachtbesitz durch die Flurbereinigung so erheblich Anlagen bis zum 1.04. des Folgejahres auf eigene Kosten zu geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich entfernen. erschwert wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der Ausführungsanordnung laufenden oder des dar- IV. Ausgleich des Düngezustandes auffolgenden Pachtjahres aufzulösen. Für Dünger, der durch die ortsübliche Fruchtfolge noch nicht (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die ausgenutzt ist, wird keine Entschädigung gewährt. Vertragsteile eine abweichende Regelung getroffen haben. § 71 FlurbG V. Regelung der Übernahme sonstiger Grundstücksbestandteile Über die Leistungen nach § 69, den Ausgleich nach § 70 Bodendenkmale und Landschaftsbestandteile, die aus Grün- Abs. 1 und die Auflösung des Pachtverhältnisses nach § 70 den des Denkmalschutzes, Naturschutzes, der Landschafts- Abs. 2 entscheidet die Flurbereinigungsbehörde. Die Ent- pflege oder aus anderen Gründen zu erhalten sind, haben die scheidung ergeht nur auf Antrag; im Falle des § 70 Abs. 2 ist Empfänger der Landabfindung zu übernehmen. Sie dürfen nur der Pächter antragsberechtigt. Die Anträge sind spätes- weder beeinträchtigt, beschädigt noch beseitigt werden. Die tens drei Monate nach Erlass der Ausführungsanordnung hierfür geltenden Schutzbestimmungen bleiben unberührt. bei der Flurbereinigungsbehörde zu stellen. Die Übernahmeverpflichtung beruht auf § 50 (1) FlurbG. IX. Rechtsnachfolge In Fällen der Veräußerung von Grundstücken tritt der Erwer- VI. Ausbau der neuen Anlagen ber nach § 15 FlurbG in die Rechtsposition des Verkäufers 1. Der Ausbau der Wege, Gewässer, landschaftspflegerische ein. Er muss das bisher durchgeführte Verfahren gegen sich Anlagen, Brücken, Durchlässe, Überfahrten und dergleichen gelten lassen. Der Verkäufer hat dem Erwerber auf alle sich erfolgte durch die Teilnehmergemeinschaft unter der Lei- aus vorstehenden Überleitungsbestimmungen ergebenden tung der Flurbereinigungsbehörde oder durch den Unterneh- Verpflichtungen hinzuweisen. mensträger nach Maßgabe der Planfeststellungen. X. Zwangsverfahren 2. Vorhandene Grundstücksausfahrten über Gewässer und Für die Erzwingung oder Unterlassung von Handlungen aus Seitengräben dürfen nur mit Genehmigung des Amtes für Anlass der vorläufigen Besitzeinweisung gilt § 137 des Flur- Landwirtschaft und Flurneuordnung entfernt werden. bereinigungsgesetzes. Vermessungszeichen Die in den Grundstücken angebrachten Vermessungszei- Im Auftrag chen sind zu dulden und erkennbar zu halten. Sie dürfen we- der beschädigt noch versetzt oder entfernt werden. Dies gilt auch für alle Grenzzeichen, wie Grenzsteine, Grenzmarken gez. Christa Lüddecke (DS) oder Pflöcke, die eine Eigentums- oder Besitzregelung in der Örtlichkeit anzeigen oder vorbereiten. Hierauf ist bei der Be- wirtschaftung der neuen Grundstücke besonders zu achten. Wer vorhandene Grenzzeichen beschädigt oder entfernt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 2.500,00 EUR belegt werden (§ 19 Vermessungs- und Kata- stergesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Zudem werden ihm alle Kosten zur Wiederherstellung auferlegt. Änderungen der Pachtverhältnisse und des Nießbrauchs Es gelten die Bestimmungen der §§ 69 bis 71 des Flurbe- reinigungsgesetzes (FlurbG) sinngemäß, d.h. die lt. Gesetz vom Zeitpunkt der Ausführungsanordnung abhängigen Fris- ten sind auch anwendbar auf den Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung.
Nr. 6 vom 12.06.2019 13 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Öffentliche Bekanntmachung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben - Flurbereinigungsbehörde - Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde geplante Flurbereinigung „Klein Wanzleben Zuckerdorf“, Landkreis Börde, BK0022 Az: 15.5-611B1.02/BK0022 Wanzleben, 06.05.2019 Ladung zur Aufklärungsveranstaltung In Teilen der Gemarkungen Wanzleben, Klein Wanzleben, Rem- Die gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG vor der Anordnung der Flurbereini- kersleben, Seehausen, Oschersleben (Bode), Ampfurth, Groß Ger- gung durchzuführende Aufklärung der voraussichtlich beteilig- mersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf und Schermcke ten Grundstückseigentümer über das geplante Flurbereinigungs- sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die der Verbesserung der verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten Agrarstruktur, der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, findet am dem Naturschutz und der Landschaftspflege sowie dem Touris- Dienstag, dem 02.07.2019 um 18.00 Uhr mus dienen. Damit verbunden ist die Anpassung des vorhande- im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, nen Wege- und Gewässernetzes an die heutigen Erfordernisse Außenstelle Wanzleben, Sitzungssaal und die Auflösung von Landnutzungskonflikten. Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde Aus diesem Grund wird beabsichtigt ein vereinfachtes Flurbe- statt. Es werden hiermit alle betroffenen Grundstückseigentümer, reinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Erbbauberechtigten sowie Bewirtschafter und Pächter geladen. durchzuführen. Die geplante Gebietsgrenze des Verfahrens ist aus der anliegen- Im Auftrag den vorläufigen Gebietskarte ersichtlich. Vom Verfahren werden Konstanze Cleve voraussichtlich erfasst: Anlage: vorläufige Gebietskarte Gemarkung Flur Wanzleben 1 bis 4 und 14 Klein Wanzleben 1 bis 4 Remkersleben 1, 4, 8, 9 und 10 Seehausen 5 Oschersleben (Bode) 7 und 8 Ampfurth 1 bis 6 und 9 Groß Germersleben 1 und 2 Klein Oschersleben 1, 2, 4, 5 und 8 Peseckendorf 1 bis 6 Schermcke 13
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 14 Nr. 6 vom 12.06.2019 Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis 31.05.2019 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) am 21.05.2019 in öffentliche Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: · Gesamtkostenfinanzierungsübersicht für das Fördergebiet · Bebauungsplan Nr. 2/2014 „Wohnpark Stadtmühle“ in „Altstadtkern“ im Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteil- Oschersleben (Bode) zentren (ASO) hier: Abwägungsbeschluss Vorlagen-Nummer: OC/2019I/779 Vorlagen-Nummer: OC/2019I/777 · Bebauungsplan Nr. 7/2018„Oesenweg“ in Oschersleben · Bebauungsplan Nr. 1/2019 „Feuerwehrgerätehaus Klein (Bode) Oschersleben/Groß Germersleben“ im OT Klein Oschersle- hier: Teilabwägungsbeschluss bzw. Berücksichtigung der ben, Oschersleben (Bode) vorgebrachten Belange hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (B-Plan der Vorlagen-Nummer: OC/2019I/765 Innenentwicklung) · Bebauungsplan Nr. 3/2008, 1. Änderung, 4. Entwurf - „Vor- Vorlagen-Nummer: OC/2019I/782 burg“ hier: Festsetzung Anpflanzen einer Hecke - Antrag auf Befrei- ung (§ 31 BauGB) Vorlagen-Nummer: OC/2019I/783 Termine der öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile vom 13.06. bis 05.07.2019 Termin Uhrzeit Ort Gremium 02.07.2019 15.00 Uhr Sitzungssaal Rathaus Konstituierung Stadtrat Oschersleben (Bode) 03.07.2019 19.00 Uhr Gemeindesaal Peseckendorf Konstituierung Ortschaftsrat Peseckendorf 03.07.2019 19.00 Uhr Gemeindesaal Altbrandsleben Konstituierung Ortschaftsrat Altbrandsleben 03.07.2019 19.30 Uhr Gemeindebüro Groß Germersleben Konstituierung Ortschaftsrat Groß Germersleben 03.07.2019 19.00 Uhr Schulungsraum FFW – Gerätehaus Neindorf Konstituierung Ortschaftsrat Beckendorf-Neindorf 03.07.2019 19.00 Uhr Historisches Rathaus Konstituierung Stadt Hadmersleben Ortschaftsrat Stadt Hadmersleben 03.07.2019 19.00 Uhr Gemeindebüro Hornhausen Konstituierung Ortschaftsrat Hornhausen 04.07.2019 19.00 Uhr Eiscafé Jordan Schermcke Konstituierung Ortschaftsrat Schermcke 04.07.2019 19.30 Uhr Bürgerhaus Ampfurth Konstituierung Ortschaftsrat Ampfurth 04.07.2019 19.30 Uhr Gemeindebüro Alikendorf Konstituierung Ortschaftsrat Alikendorf 04.07.2019 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Hordorf Konstituierung Ortschaftsrat Hordorf 04.07.2019 19.00 Uhr Gemeindebüro Klein Oschersleben Konstituierung Ortschaftsrat Klein Oschersleben Änderungen vorbehalten
Nr. 6 vom 12.06.2019 15 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Kommunaler Breitbandausbau schreitet weiter voran Nachdem Anfang April die Bauarbeiten für das kommunale Breit- Wer noch keinen Vorvertrag abgeschlossen hat, sich aber seinen bandnetz in den Ortsteilen Neindorf und Neubrandsleben gestar- kostenlosen Hausanschluss nicht entgehen lassen will, der kann tet sind, soll nun auch der Ausbau im Ortsteil Beckendorf erfol- unter dns-net.de/shop/verfuegbarkeit/ den neuen Bördetarif gen. In Neubrandsleben wurden die Tiefbauarbeiten bereits Mitte buchen. Zur Beantwortung von Fragen und für eine individuelle Mai abgeschlossen. Beratung stehen Ihnen die sogenannten Breitbandengel jederzeit zur Verfügung. Großer Andrang beim Infoabend in Neindorf - Hohe Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen in Neindorf und Neubrandsleben Dies sind: In den Ortsteilen Neindorf und Neubrandsleben zeichnet sich eine Jens Strahlendorf gute Anschlussquote deutlich jenseits von 50 % ab. Die Zahl der 0160 92155952 bereits jetzt vorliegenden Vorverträge, die sehr gute Resonanz jens.strahlendorf@dns-net.de auf den Informationsabend am 8. Mai sowie die mit dem Bau- start im April sprunghaft angestiegene Zahl von Anfragen lassen Normen Dyllong an 70 % glauben. 0160 5425594 normen.dyllong@dns-net.de Wichtige Info an alle Inhaber eines Vorvertrages Das von der Stadt mit der Durchführung der Tiefbauarbeiten be- auftragte Unternehmen EKN benötigt die Mithilfe der zukünftigen Anschlussnehmer. Alle Vorvertragsinhaber aus Beckendorf wer- den deshalb gebeten, sich mit Herrn Sander unter 0170 1698276 in Verbindung zu setzen. Herr Sander stimmt mit Ihnen im Rah- men eines kurzen Vor-Ort-Termins die Details der Anschlussle- gung ab. Keine finanzielle Doppelbelastung Die im Zusammenhang mit dem Ausbauvorhaben am häufigsten geäußerte Sorge ist die, dass man für die Dauer der Restlaufzeit des bestehenden Vertrages mit dem derzeitigen Internetanbieter doppelt für seinen Anschluss zahlen würde. Dem ist nicht so! Der Vertrag mit unserem Partner DNS:NET beginnt erst mit Ablauf Ihres Altvertrages zu laufen. Um Kündigung und Portierung Ihrer Breitband-Infoveranstaltung für Beckendorf am 19. Juni 2019 Rufnummer kümmert sich DNS:NET. Die Stadt führt zusammen mit DNS:NET am 19. Juni 2019 um Alle wichtigen Informationen zum Projekt finden Sie auch auf der 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Beckendorf, Straße der Seite der Stadt Oschersleben (Bode) unter Freundschaft 36, eine Bürgerinformationsveranstaltung durch. www.oscherslebenbode.de/breitbandausbau. Alle Interessierten und alle, die bisher noch skeptisch sind, sind eingeladen, sich über das Vorhaben zu informieren. Neuer Tarif mit 500 MBit/s zum Peis von 49,90 €/Monat Der Netzbetreiber DNS:NET nahm den Baustart zum Anlass, einen neuen Tarif einzuführen. Statt bisher 150 MBit/s gibt es nun im Bördetarif satte 500 MBit/s inklusive Festnetzflat zum Preis von 49,90 €/Monat. Alle Inhaber von Vorverträgen werden selbst- verständlich automatisch hochgestuft und kommen somit eben- falls in den Genuss der neuen Konditionen. Instandhaltungsarbeiten an Gewässern Der Unterhaltungsverband „Untere Bode“ teilt mit, dass im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 12.07.2019 in den Ortslagen der Einheits- gemeinde Oschersleben Unterhaltungsarbeiten (Mahd und Krautung) an Gewässern II. Ordnung durchgeführt werden.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 16 Nr. 6 vom 12.06.2019 Ausschreibung Umgehungsstraße Ausschreibung Die Stadt Oschersleben (Bode) schreibt folgende Baugrundstü- cke innerhalb der Kernstadt Oschersleben (Bode) aus. Das Mindestgebot beträgt: 60,00 €/m2 Gemarkung Oschersleben Vom Erwerber sind zusätzlich die Nebenkosten wie Notar-, Grund- Flur 33, Flurstück 150/21 mit 600 m2 buchkosten sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen. Flur 33, Flurstück 151/22 mit 599 m2 Kaufpreisgebote für das jeweilige Flurstück sind im verschlosse- Die Grundstücke liegen in der „Umgehungsstraße“. Die verkehrli- nen Umschlag bis zum 21.06.2019 mit dem Kennwort „Angebot che Erschließung erfolgt über die „Schermcker Straße“. Umgehungsstraße und entsprechendes Flurstück“ zu richten an: Die Zulässigkeit des Bauvorhabens wird gem. § 34 Abs. 1 BauGB Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Finanzen, Sachgebiet (Bauen im unbeplanten Innenbereich) geprüft. Für das Gebiet be- Grundstücksverwaltung, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode). stehen keinen örtlichen Bau- bzw. Gestaltungsvorschriften. Das Es kann von einem Bieter auf jedes Flurstück gesondert geboten Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. werden. Der Zuschlag richtet sich nach der Gebotshöhe. Bei meh- Die zum Verkauf ausgeschriebenen Baugrundstücke liegen in reren gleichlautenden Geboten entscheidet das Los. einer beliebten Wohnlage mit einer sehr guten Verkehrsanbindung. Anfragen können auch per E-Mail an: Das Grundstück ist voll erschlossen, d. h. alle Hauptleitungen liegenschaften@oscherslebenbode.de geschickt werden. der Versorgungsträger (Wasser/Abwasser/Strom) liegen in der öffentlichen Verkehrsfläche der Umgehungsstraße. Die Bauher- ren müssen bei den jeweiligen Versorgungsträgern die Hausan- Kanngießer schlüsse beantragen und finanzieren. Bürgermeister Festsetzung der Ladenöffnungszeiten Allgemeinverfügung der Stadt Oschersleben (Bode) zur Verlängerung der Ladenöff- Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeits- nungszeiten zum „Festwochenende 1025 Jahre Oschersleben schutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unbe- (Bode) & Festumzug“ am 21.06. bis 23.06.2019. rührt. Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen Auf Grund des § 7 Absatz 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes nicht beschäftigt werden. Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) vom 22. November 2006 (GVBl. LSA Nr. 33/2006), ausgegeben am 27.11.2006, wird für die Stadt §4 Oschersleben (Bode) Folgendes verordnet: Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntma- §1 chung im Amtsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) verkündet und tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. In dem in § 2 dieser Allgemeinverfügung festgesetzten Gebiet der Stadt Oschersleben (Bode) dürfen die Verkaufsstellen am 23. Juni 2019 Rechtsbehelfsbelehrung: in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr für den geschäftlichen Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Verkehr geöffnet werden. nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1 in 39387 Oschersleben (Bode), schriftlich oder zur §2 Niederschrift eingelegt werden. Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten gilt für die Straßen: Halberstädter Oschersleben (Bode), 15. Juni 2019 Str., Hornhäuser Str. und Magdeburger Str., der Stadt Oschersleben (Bode). Kanngießer §3 Bürgermeister Die Arbeitnehmer dürfen entsprechend § 9 Abs. 2 LÖffZeitG LSA während der im § 1 zugelassenen Öffnungszeiten höchstens 30 Minuten zur Vor- und Nachbereitung beschäftigt werden.
Nr. 7 vom 12.06.2019 17 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 21.06. | 20.00 Uhr – 01.00 Uhr| Oschers- leben feiert! | Mo- derator & Party DJ Am 21. Juni beginnt unser Großes Stadtfest. Es er- Steffen Heuseler, einmaligen Blick über Oschersleben genießen. Weite- warten Sie allerhand Programmpunkte. Auf dem Dancecrew, Party- re Großattraktionen werden ein Musikexpress sowie Marktplatz befindet sich die Freilichtbühne. Dort tre- band Borney und ein großes 4 Etagen Laufgeschäft sein wo Groß und ten über das gesamte Festwochenende zahlreiche die Tri Tops! | Auf Klein unter anderem über einen großen Hindernispar- Musiker, Sänger, Künstler, Tanzgruppen und Tänzer, dem Marktplatz in cours, Wasserfontänen und eine große Rutschbahn Musikorchester, Vereine und viele weitere auf. Eine Oschersleben Abenteuer erleben können. kleine Programvorschau finden Sie am Außenrand der Die Planungen sehen natürlich auch die üblichen sü- beiden Seiten. ßen Leckereien, verschiedene Kinderkarussells und Am Samstag, dem 22. Juni findet ein Familiennach- herzhafte Gaumenfreuden vor. mittag statt. In der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Es gibt eine bisher noch nie dagewesene Aktion: präsentieren sich unter anderem die Line Dancer, die Flatrate-Armbänder. Tanzmäuse des KKC, das Mädchenballett des KKC, Im Vorfeld der Veranstaltung soll eine limitierte Anzahl 22.06. | 14.00 Uhr – der Männerturnverein „Ramba Zamba“, die AWOlinos sogenannter Flatrate Armbänder angeboten werden, die 18.00 Uhr| Oschersle- und die Kinder der Reiterstein Grundschule und die es ermöglichen alle Fahrgeschäfte und Attraktionen ohne ben am Nachmittag! Kinder der Kita „Anne Frank“. Weiterhin präsentiert Begrenzung an dem jeweiligen Tag zu nutzen. Mit einem | mit buntem Pro- das Team des Chili Fashionstore die neue Kollektion Superarmband kann man sich sogar an allen Festtagen gramm der Vereine, mittels einer Modenschau. von Freitag bis Sonntag grenzenlos vergnügen. Schulen, Kindergär- Am Sonntag, dem 23. Juni lädt das Blasorchester ten und den Gröb- Oschersleben seit 1967 e. V. zu einem Platzkonzert Der Preis der Armbänder beträgt: ziger Musikanten | auf der Bühne ein. Ein weiterer großer Programmpunkt Freitag, den 21.06.19 12,- € Auf dem Marktplatz ist der Festumzug, welcher am 23.06 um 11.00 Uhr Samstag, den 22.06.19 & in Oschersleben beim Schützenplatz startet und gegen 13.00 Uhr auf Sonntag, den 23.06.19 jeweils 15,- € dem Marktplatz endet. Superarmband (für alle 3 Tage) 28,- € Zusätzlich zum Bühnenprogramm und Festumzug gibt es auf den Parkplätzen in der Lindenstraße einen Die Armbänder sind in der Tourist- Information, in aus- Vergnügungspark, im Boulevardbereich der Halber- gewählten Geschäften der Innenstadt und bei den Ge- städter Straße einen Kreativ- und Handwerkermarkt, brüdern Boos bis zum 20.06.2019 erhältlich. auf dem Hackelberg eine Kinderspielwiese mit einem Aktionsstand des DRK Crosspoint, Hüpfburg, Trampo- Kreativ und Handwerkermarkt lin, Aquabälle und dem AWOlino Mitmachzirkus. zum Festwochenende 2019 In der Halberstädter Straße soll eine kleine Händler- Aufgepasst! meile mit Kreativ- und Handwerkermarkt entstehen. 22.06. | 20.00 Uhr – Vergnügungspark zum Festwochenende mit Flatrate- Hier kommen Sie ins Spiel: unterstützen Sie uns bei der 02.00 Uhr| Oschersle- Aktion Gestaltung eines ansprechenden Marktes. Bewerbun- ben tanzt! | Moderator Anlässlich des Festwochenendes „1025 Jahre gen um einen Standplatz können bis zum 17.06.2019 & Party DJ Steffen Oschersleben“ wartet ein Vergnügungspark, vom in der Tourist-Informati- Heuseler, Dancecrew, 21.06 – 23.06.19, mit vielen Attraktionen auf die Be- on abgegeben werden. Partyband Hit Radio sucher. Verantwortlich für die Organisation sind die Wir verzichten auf die Show, Marc Radixv – Gebrüder Boos aus Magdeburg. Erhebung einer Stand- 89.0 RTL Resident DJ| Die Hauptattraktion des Vergnügungsparks wird das gebühr, würden uns Auf dem Marktplatz in 50 Meter hohe Riesenrad der Firma Wolters und Dom- jedoch über eine kleine Oschersleben ke aus Berlin bilden. Die ganze Familie kann hier einen Spende freuen.
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