MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
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Verwaltungsgemeinschaft Laaber 46. Jahrgang 28.07.2021 Nr. 07 MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des Die Flächen hätten nach Umsetzung der Marktgemeinderates Laaber vom 12.07.2021 Maßnahmen immer noch den Status der landwirtschaftlichen Nutzung (Beweidung möglich Vorstellung Heimatinfo app usw.). Zur besseren Einbindung in die Landschaft Herr Martin Schmidmeier stellte seine neue app, werden Hecken in Absprache mit der UNB die ab September für interessierte Gemeinden gepflanzt und gepflegt. Die finanziellen Vorteile verfügbar ist, vor. Erfolgreich läuft bereits die von für die Gemeinde, liegen u.a. an einer Vergütung ihm entwickelte Heimatfriedhof app. Die Heimat- für die Wege- und Trassennutzung laufenden info app wurde schon in verschiedenen Gemeinden Meter von 3,50 €. Bei einer 30-jährigen Laufzeit vorgestellt, die sich auch für diese app entschieden kann mit Gewerbesteuereinnahmen von jährlich hätten. Jeder Verein und jede Organisation 16.000 Euro gerechnet werden, wobei anfangs bekommt einen Zugang, Firmen soweit es die die Beträge geringer sind, da hier die Gemeinde zulässt. Sie ist für jeden Bürger ohne Abschreibungsmöglichkeiten greifen. Es bestünde Registrierung zugänglich und jeder kann seine auch, wenn gewünscht, die Möglichkeit einen Interessenfelder festlegen, über die er mit push- Bürgerpark als genossenschaftliche Einrichtung Nachricht informiert werden will. Der Datenschutz zu bilden. Die Baumaßnahme werde örtlich und die rechtliche und persönliche Sicherheit vor ausgeschrieben und auch die Finanzierung erfolgt Verunglimpfung sind verlässlich abgesichert. Die über örtliche Kreditinstitute. Auch die Gemeinde app startet im September in einigen Gemeinden könne sich beteiligen. Mit weiteren Grundstücks- und sorgt auch für eine Vernetzung dieser eigentümern werde man erst reden, wenn die Kommunen. Der Vorsitzende dankte den Herren Gemeinde signalisiere, dem Vorhaben positiv Schmidmeier für die Präsentation. Der Markt- gegenüberzustehen. Nach Ansicht des gemeinderat Laaber wird zu einem späteren Vorsitzenden wäre eine Beteiligung bzw. Nutzung Zeitpunkt über das weitere Vorgehen entscheiden. durch die Gemeinde insbesondere im Hinblick auf Solarpark Laaber „Auf der Wäsch“ den Strombedarf der Kläranlage Laaber attraktiv. bei Kühberg Leider waren alle Bemühungen des Marktes Herr Martin Ossowski von der Firma Laaber vor Ort eine Photovoltaikanlage im Energiekontor AG erläuterte anhand einer Anschluss an das Betriebsgelände zu bauen, am Präsentation die Möglichkeiten für eine Widerstand der Naturschutzfachbehörden Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage gescheitert. in diesem Bereich. Der Marktgemeinderat hatte Der Marktgemeinderat Laaber befürwortet sich schon in der Vergangenheit mit der grundsätzlich die Errichtung einer Freiflächen- Umsetzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen photovoltaikanlage im genannten Bereich. befasst und war dabei zu der Auffassung Die erforderlichen Verfahrensschritte für die gekommen, dass dies nur dort erfolgen kann, wo Umsetzung einer solchen Anlage werden in einer keine wertvollen Ackerflächen verloren gehen. der nächsten Sitzungen des Gremiums Die betroffene Fläche liegt bei ca. 30 Boden- behandelt. punkten gemäß der Bodenpunktekarte, wobei laut Bestellung eines Energiebeauftragten 1. Bürgermeister Schmid der Durchschnitt in Aufgrund der vielfältigen Aufgabenstellungen des Laaber deutlich höher liege. Die betroffene Fläche Marktes Laaber zur Energieeinsparung wie auch hat eine Größe von ca. 4,4 ha, wobei es das Ziel zur Energieerzeugung ist die Ernennung eines ist eine Fläche von 8 ha zu nutzen, um damit ehrenamtlichen Energiebeauftragten sinnvoll. Da einer Leistung von 9 Megawatt zu erzeugen. sich bisher bereits Marktrat Rudolf Straubinger intensiv um die Belange der Energieeinsparung
und Energiegewinnung gekümmert hat, schlug der erarbeitet. Anstatt der Pflasterungen vor den Vorsitzende vor, Herrn Straubinger zum Energie- Hauseingängen könnten bei den Engstellen beauftragten zu ernennen. Einstimmig ernannte der doppelte Pflasterreihen mit Höhersetzen der Marktgemeinderat Herrn Marktgemeinderat Rudolf Granitsteine zur Kennzeichnung der Bereiche Straubinger zum Energiebeauftragten des Marktes angebracht werden. Zweiter Vorschlag wäre Laaber. gänzlich auf die Teerung zu verzichten und die Straße ganz pflastern, so wie es in der Stadt Antragstellung Bundesfördermittel – Hemau der Fall ist. Die Mehrkosten würden mit ca. Inanspruchnahme von Fördermitteln für 80.000 Euro zu beziffern sein. Eine Beratungsleistungen BUND durch die Laber- kostengünstigere Lösung wäre eine Ausführung in Naab Infrastruktur GmbH – Beschlussfassung hochwertigem Betonpflaster mit einem Aufwand Im Rahmen des Auf- und Ausbaus von von ca. 23. – 25.000 Euro. Allerdings müssten Breitbandinfrastruktur sieht die Richtlinie beide Alternativen erst mit der Regierung der „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus Oberpfalz abgesprochen werden, damit kein der Telekommunikationsnetze in der Bundes- Zuschuss verloren geht. Wenn dies feststeht würde republik Deutschland“ vom 26.04.2021 die der Bau- und Umweltausschuss nochmals darüber Möglichkeit vor, unter gewissen Voraussetzungen beraten. Der Baubeginn wird sich ohnehin Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen voraussichtlich in den August verschieben, da für die Vorbereitung und Durchführung eines derzeit Lieferschwierigkeiten bei den PE-Rohren Bewilligungsverfahrens und/oder die Realisierung bestehen. eines bewilligten Vorhabens in Anspruch zu nehmen. Dabei stehen für Kommunen bis zu EUR Antrag Aktion gelbes Band Naschbäume 50.000,00 zur Verfügung. Die CSU-Fraktion im Gremium hatte beantragt, Der Markt Laaber ist Gesellschafterin in der LNI. dass durch die Verwaltung markteigene Diese setzt als öffentliche Infrastrukturgesellschaft unverpachtete Obstbäume mit gelben Bändern die entsprechenden Ausbauprojekte für die gekennzeichnet werden. Kommune auf Grundlage einer gesondert Im Gemeindegebiet des Marktes Laaber stehen abgeschlossenen viele Obstbäume die nicht abgeerntet werden. Aufgabenübertragungsvereinbarung um. Die Durch ein gelbes Band können die Bäume für alle Refinanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit § 4 deutlich und unkompliziert gekennzeichnet und Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der LNI insbesondere diese zur Abernte für alle Bürger oder auch unsere durch Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen. Gäste freigegeben werden. So werden die Der Markt Laaber beabsichtigt daher, die LNI zu Lebensmittel nicht verschwendet, sondern anderen ermächtigen, die Fördermittel für externe zur Verfügung gestellt. Unterstützungsleistungen für die entsprechende Das Projekt „Gelbes Band“ wird bereits im Vorhabenumsetzung nach der novellierten Landkreis Regensburg erfolgreich durchgeführt. Bundesförderrichtlinie als Zweckgesellschaft zu Bereits über 700 Obstbäume stehen entlang beantragen und nach Bewilligung für die öffentlicher Rad- und Wanderwege oder Refinanzierung der förderfähigen Kosten zu Kreisstraßen im Landkreis Regensburg. Es ist ein verwenden. gemeinsames Kooperationsprojekt des Land- Vor diesem Hintergrund beschloss der kreises Regensburg, des OGV Kreisverbands und Marktgemeinderat Laaber einstimmig, die Laber- des Landschaftspflegeverbands Naschbäume mit Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel einem gelben Band zu markieren. Dieses Band am für externe Unterstützungsleistungen im Rahmen Stamm signalisiert: Dieser Baum darf kostenfrei – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des und ohne jemanden fragen zu müssen – Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in abgeerntet werden. der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 Nicht markierte Bäume dürfen natürlich nicht bei der zuständigen Stelle zu beantragen, wobei abgeerntet werden. diese die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Die Ernte erfolgt auf eigene Verantwortung, für Refinanzierung der förderfähigen Kosten im Unfälle wird nicht gehaftet. Das Obst darf nur privat Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und nicht kommerziell genutzt werden. Mit den verwendet und die Mittelverwendung dokumentiert. Bäumen muss pfleglich umgegangen werden und sie dürfen nicht beschädigt werden. Anliegerversammlung Augasse – Diesem Antrag stimmt das Gremium einstimmig zu. Zwischeninformation Inzwischen fanden bereits zwei Anlieger- Bauanträge und -voranfragen versammlungen statt. Von den Anwohnern der Der Marktgemeinderat Laaber stimmte einer Augasse wurden auch drei Ansprechpartner Bauvoranfrage wegen Umbau des bestehenden benannt. Dabei hat der vom Markt beauftragte Einfamilienhauses in ein Doppelhaus mit Errichtung Bauingenieur Wutz dargelegt, welche Maßnahmen von Garagen und Carports sowie Abriss des geplant sind. Bei den Gesprächen mit den Bestandsschuppens und Neubau eines Anliegervertretern wurden auch Alternativen zusätzlichen Einfamilienhauses in Laaber, −2−
Schernrieder Str., zu. Zur Entwässerung des Der zusätzliche Autobahnanschluss ist aus Sicht Oberflächen- und Schmutzwassers ist spätestens des Marktes Laaber kein Problem solange die mit der Bauantragstellung ein Konzept vorzulegen. Bewohner von Waldetzenberg und Polzhausen nicht durch zusätzlichen Verkehr, Lärm und andere Energiecoaching Immissionen beeinträchtigt werden. Eine Nachdem der Energieleitplan des Marktes Laaber verkehrliche Einbeziehung der Kreisstraße und der aus dem Jahre 2013 datiert, empfiehlt der neu Brücke über die Autobahn nach Polzhausen darf ernannte Energiebeauftragte des Marktes Laaber nicht Bestandteil des zusätzlichen Autobahn- Marktgemeinderat Straubinger das Angebot der anschlusses sein und wäre abzulehnen. Ein Regierung der Oberpfalz für das Projekt möglicher Anschluss an die Autobahnzufahrt bei Energiecoaching, wahrzunehmen. Dem Vorschlag dem ehemaligen Schleckeranwesen in einer stimmte der Marktgemeinderat einstimmig zu. Entfernung von 800 m von der Bebauung in Kapelle Anger Polzhausen und Waldetzenberg wäre nur mit Der neu gegründete Kapellenverein Anger hat einem ausreichenden aktiven Lärmschutz schon einiges an Vorarbeit geleistet. Für die (Lärmschutzwand) entlang der Autobahn bis Außenarbeiten werden im Bauabschnitt I Kosten einschließlich Weißenkirchen auf beiden Seiten der von ca. 73.000 Euro erwartet. Der Eigenanteil, der Autobahn denkbar. aus verschiedenen Positionen, wie z.B. Kosten- Im weiteren Flächennutzungsplanverfahren wird beteiligung der Eigentümer, Zuschuss Förderverein der Markt Laaber als Nachbargemeinde beteiligt und auch Jugendbauhütte, besteht, liegt bei ca. und sicher die Belange der Anwohner von 32.000 Euro, so dass ca. 41.000 Euro finanziert Waldetzenberg / Polzhausen in jeder Hinsicht werden müssen. Im Gremium war man sich einig, schützen und vertreten. dass der Markt Laaber entsprechend seiner Städtebauförderung „Innenstädte beleben“ Vereinsförderrichtlinie bezuschusst. Beschluss zur Antragstellung Biergartenbetrieb FF Laaber Mühlwiese In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates Die FF Laaber beabsichtigt im September auf der Laaber hatte man beschlossen, eine Förderung Mühlwiese einen Biergartenbetrieb in für das Programm „Innenstädte beleben“ mit Zusammenarbeit mit einem Schausteller unter den beiden Projekten „Entlastungsparkplatz Beachtung der Corona-Vorschriften durchzuführen. Ortsmitte Ost“ und „Gesamtkonzept Laaber- Beabsichtigt ist ein Autoscooter, Schaukel, Park“ zu beantragen. Wie der Vorsitzende durch Mandelbraterei usw. Hierfür ist eine Genehmigung die MdL Stierstorfer erfahren hat, wird der Markt durch das Landratsamt Regensburg erforderlich. Laaber hier mit 260.000 Euro Zuschuss Der Markt Laaber ist Grundstückseigentümer. Der berücksichtigt. Hierzu müssen auch noch die Marktgemeinderat Laaber stimmt der Grundstücksverhandlungen vertieft werden. Das beabsichtigten Veranstaltung als Grundstücks- Gremium wird rechtzeitig über das weitere eigentümer zu. Die erforderliche Genehmigung hat Vorgehen informiert. die FF Laaber beim Landratsamt Regensburg zu -------------------------------------------------------------------- beantragen. Auszug aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Laaber Lärmschutzwall Laaber-Nord vom 24.06.2021 Der Lärmschutzwall wurde von der Verwaltung in Augenschein genommen. Eine technische Prüfung Klärwerk Laaber - Besichtigung ist durch die Verwaltung jedoch nicht möglich. Abwassermeister Lang informierte über die Zunächst müssen noch die Grenzen und die Höhen abgeschlossene Sanierung der Heizung und des festgestellt werden. Kühlsystems, sowie über die weiteren Aufgaben in der Kläranlage die zeitnah in Angriff genommen Autobahnausfahrt Pollenried werden müssen. Unruhe in der Bevölkerung in Waldetzenberg und Polzhausen löste ein Bericht über angebliche Rosenweg - Besichtigung Planungen eines zweiten Autobahnanschlusses in Am Rosenweg besichtigten die Räte vor Ort über Pollenried aus. Die MZ nahm dies zum Anlass, die Parksituation Rosenweg / Auf der Schloßbreite. hierüber zu recherchieren. Der Bericht gab die Der Vorschlag den Grünsteifen zu entfernen und Fakten sehr genau wieder. Im Rahmen des hier Stellplätze zu schaffen wurde von den Flächennutzungsänderungsverfahrens des Marktes Ausschussmitgliedern vor Ort begutachtet. Nittendorf hatte der Markt Laaber Verständnis für Problematisch ist die Stützmauer zum die verkehrliche Situation an der alten B 8 für die Nachbargrundstück und die Versetzung der Anlieger geäußert. Der Versuch eine Verbesserung Straßenbeleuchtung. Die Kosten pro Stellplatz zu erreichen und damit die Bürger von Pollenried konnten nur geschätzt werden und sind je nach zu schützen ist sicher eine wichtige Aufgabe für Ausbau bzw. mit den Versetzungskosten der den Markt Nittendorf. Ein zusätzlicher Autobahn- Straßenlampe im mittleren vierstelligen Bereich. In anschluss ist dafür eine Möglichkeit. der anschließenden Sitzung fasste der −3−
Bauausschuss nach längerer kontroverser Standardbauweise. Bei dieser Bauvariante wäre Diskussion unter Berücksichtigung der auf drei Tage die Böschungssicherung erstellt. Stellungnahme der Polizei den Beschluss, dass Nachteil ist bei der Bauweise, dass dies eine keine weiteren Stellplätze im Kreuzungsbereich Betonwand ist und nicht eine Verschönerung geschaffen werden. darstellt. Daher ist es sinnvoll eine solche Wand zu begrünen. Am Chor - Verkehrsregelung - Besichtigung 3. Gleichzeitig schlug Herr Wutz vor, an der Auf Grund der Berichtserstattung im nördlichen Seite Schotterschürfe vorzunehmen. Mitteilungsblatt über die Verkehrsregelung „Am Diese Bauvariante wird auch von den staatlichen Chor“ hatten Anwohner Bedenken gegen die Straßenbauämtern Regensburg und Landshut bei zukünftige Regelung vorgebracht. Die vergleichbaren Straßen angewandt. Ausschussmitglieder besichtigten nochmals vor Ort Nachteil bei dieser Variante ist, dass nachträglich den Kreuzungsbereich und diskutierten die keine Leitungen in die Straße gelegt werden Anregungen des Anwohners. Ausschlaggebend für können. Bei der Sanierung sollten zwei Leerrohre die Mitglieder des Bauausschusses war dabei mitverlegt werden, damit in der Zukunft kein insbesondere die Stellungnahme des Problem entsteht. Sachverständigen von der Polizei zur Verkehrs- Zu den Kosten konnte der Herr Wutz berichten, regelung. dass er die Maßnahme auf ca. 186.000,00 € Es wurde beschlossen, dass der Beschluss vom geschätzt hat. In den Kosten sind vier 31.08.2021 nicht aufgehoben wird. Straßenlampen eingeplant, aber keine Leitplanke, Bauanträge und Bauvoranfragen diese wäre zusätzlich pro laufenden Meter auf eine Eine Bauvoranfrage wegen Umbau eines Höhe von ca. 60 € zu schätzen. bestehenden Einfamilienhauses in ein Doppelhaus Auf Nachfragen erklärte Herr Wutz, dass der mit Errichtung von Garagen und Carport sowie Bürgersteig mit einem Hochboard von 10 cm Abriss des Bestandschuppens und Neubau eines geplant ist und dem Schutz der Fußgänger dient. In zusätzlichen Einfamilienhauses in der Schernrieder der Marktratssitzung letztes Jahr, als Herr Wutz die Straße wurde zur nächsten Sitzung zurückgestellt Planung vorstellte, wurde dies mehrheitlich um nochmals ein Gespräch mit dem Bauwerber zu beschlossen. Abweichend zu den damaligen führen. Vorschlägen ist keine Ausweichstelle vorgesehen. Einer weiteren Bauvoranfrage wegen Errichtung Aus seiner Sicht wird dringend angeraten auch eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der eine Beweissicherung vor Beginn der Maßnahmen Jakobstraße wurde zugestimmt. Den Bauanträgen vorzunehmen. zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhaues mit Der Bau- und Umweltausschuss beauftragte das Doppelgarage Am Hofbau, einem Neubau von Ing. Büro Wutz die Ausschreibung entsprechend Garagen mit Nebenräumen im Eibenweg sowie der vorgetragenen Planung durchzuführen. einer Einhausung eines bestehenden Swimming- Weiterhin hat eine Beweissicherung vor pools in der Fichtenstraße wurde ebenso das Maßnahmenbeginn zu erfolgen. gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sachstandsbericht Baumaßnahmen Konzeptvorstellung Sanierung der Straße Sanierung der Augasse „Am Kronbügl“ hier: Bericht aus der Anliegerversammlung Hierzu begrüßte der Vorsitzende Herrn Erster Bürgermeister Schmid berichtete, dass am Bauingenieur Franz Wutz, vom gleichnamigen vergangenen Montag (21.06.2021) eine Ing.-Büro. Herr Wutz, dieser erläuterte, dass eine Anliegerversammlung für die Augasse stattfand. Baugrunduntersuchung Am Kronbügl stattgefunden Hier wurden die Anlieger über den Planungsstand hat. Auf Grund deren Ergebnisse wurde der Plan der Straßensanierung und die Entwurfsplanung zur der Straßensanierung angepasst. Grünflächengestaltung am Ende der Augasse Die Baugrunduntersuchung hat ergeben, dass informiert. Es war eine rege Diskussion in der teilweise nicht tragbare Schichten vorhanden sind. Versammlung. Hauptthema war die Gestaltung des Der Untergrund besteht aus Schichten aus Fels Spielplatzes und der Umkehre. Die Anlieger und rolligem Material. befürchten einen Anziehungspunkt, der eine Herr Holzhäuser, der die Baugrunduntersuchung zusätzliche verkehrliche Belastung der Augasse mit ausgeführt hat, hat drei Vorschläge erarbeitet: den vielen Engstellen bedeutet. 1. Ein Vorschlag ist der Bau einer Stützmauer an Der Vorsitzende erklärte, dass zuallererst jetzt die der Südseite oberhalb des Wertstoffhofes. Auf Fachstellen wie das Wasserwirtschaftsamt und der Grund der Erkenntnisse aus dem Baugrund- Fischereifachverband zu beteiligen sind, inwieweit gutachten ist dies nur schwer zur realisieren und überhaupt gestalterische Möglichkeiten gegeben wäre sehr teuer. sind. 2. Weiter wird vorgeschlagen an der Nordseite eine Anschließend kann die Planung in Zusammen- Spritzbetonmauer zu errichten. Diese Bauweise ist arbeit mit den Anwohnern angepasst werden. vor allem in Österreich und Schweiz −4−
Bebauungsgebiet Ried ein Konsens abzeichnet. Leider ist aufgrund Hierzu informierte der Vorsitzende, dass die verschiedener Umstände noch keine Rücksprache Arbeiten gut im Zeitplan liegen und dass sogar die mit den Vertretern der Kirche erfolgt. Er wird die Bauarbeiten im August abgeschlossen werden Angelegenheit weiterverfolgen, um noch in 2021 könnten. eine neue schriftliche Vereinbarung zu erwirken. Anträge und Sonstiges Neufassung mit Überarbeitung Informationen des Bürgermeisters der Hundehalterverordnung – HVO Derzeit werden die Straßenbeleuchtungen Die geänderten Entwürfe für die neue geändert bzw. gereinigt. Daher kann es auch sein, Hundehaltungsverordnung und der Ersten Satzung dass tagsüber die Beleuchtung an ist. zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer wurden, wie in der letzten Sitzung Eschentriebsterben am Friedhof Laaber des Gemeinderats am 08.06.2021 besprochen, Hier informierte der Vorsitzende, dass am hinteren dem Bayerischen Gemeindetag zur Prüfung auf Hang im Friedhof Laaber leider auch die Eschen Rechtssicherheit vorgelegt. Im Vorfeld der Sitzung befallen sind. In den nächsten Wochen werden die wurden den Mitgliedern des Gemeinderates die Bäume gefällt. Ein genauer Bericht hierzu wird im Entwürfe der Ersten Satzung zur Änderung der nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht. Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer und -------------------------------------------------------------------- der Hundehaltungsverordnung mit den Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Einwendungen des Bayerischen Gemeindetags, Deuerling vom 13.07.2021 sowie eine Musterverordnung, zugestellt. Bauanträge und Voranfragen Aus den Kommentaren des Bayerischen Zu Beginn der Sitzung wurde den Anträgen wegen Gemeindetags geht hervor, dass fast alle vom Errichtung einer Terrassenüberdachung, dem Gemeinderat angeregten Änderungen in der Anbau an ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus, Hundehaltungsverordnung gegenüber der einem Tekturplan für Nutzungsänderung in ein ursprünglichen Fassung der Verwaltung, welche zu Wohngebäude, der Errichtung einer Kinderkrippe in großen Teilen der Musterverordnung entspricht, Modulbauweise und dem Neubau eines nicht übernommen werden können. Bürgermeister Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport Eichhammer belegte dies zusätzlich noch mit das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Kommentaren und Rechtsprechungen aus verschiedenen Quellen. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Um dennoch bei verschiedenen Punkten den Marktes Laaber Wünschen des Gemeinderates entsprechen zu hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen können, schlug Gemeinderat Hiebsch vor, ähnlich Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 und wie die Stadt Regensburg eine Satzung für die 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, (BauGB) Spielanlagen und Wege zu erlassen. Als Bereiche, Der Gemeinderat Deuerling hat im Rahmen der welche darin berücksichtigt werden sollen, wurden Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger der Geh- und Radwanderweg von der öffentlicher Belange Kenntnis von der 7. Änderung Gemeindegrenze bei Münchsmühle über Deuerling des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber bis zur Gemeindegrenze nach Werdenfels und der genommen. Wahrzunehmende Belange der Radweg von Deuerling zum Bahnhof Deuerling Gemeinde Deuerling werden nicht berührt. festgelegt. Bedarfsanerkennung der Krippenplätze Um über eine solche Satzung beraten zu können, Der Vorsitzende erläuterte die Bedarfsplanung soll bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ein anhand einer PowerPoint-Präsentation im Detail. Entwurf ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat Deuerling erkennt den Bedarf für Ebenfalls werden die Entwürfe für die eine weitere Kinderkrippengruppe an. Die Hundehaltungsverordnung und der Ersten Satzung bestehenden Kindergartenplätze werden zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer ausreichend sein, wenn durch den Neubau eines Hundesteuer unter der Berücksichtigung der Kinderhauses die vorhandene Betriebserlaubnis für Einwendungen des Bayerischen Gemeindetages die Gruppen von 45 Plätze auf 50 Plätze erhöht geändert. wird. Radweg an der Kreisstraße R 13 – Gemeinderat Hiebsch fragte in diesem Alternativlösung Zusammenhang nach, wie der Sachstand Bürgermeister Eichhammer stellte dem Gremium hinsichtlich der neuen Vereinbarungen wegen die Alternativlösung anhand einer Skizze vor. Bei Beteiligung der Gemeinde Deuerling an der dieser Variante verläuft der Radweg nicht mehr wie Einrichtung St. Markus mit dem Markt Laaber, bzw. ursprünglich geplant entlang der R13 zur St2660, der Kirchenstiftung ist. Der Bürgermeister sondern soll zwischen der Lärchenstraße und dem berichtete hierzu, dass bereits Gespräche mit Pappelweg in Waldetzenberg auf dem Feldweg Bürgermeister Schmid erfolgt sind und dabei auch Richtung Sportplatz und von dort Richtung des −5−
parallel zur St2660 verlaufenden Weges nach Von Seiten der Gemeinde müsse deshalb überlegt Pollenried führen. Bei einem Vororttermin wurde werden, wie in bestehenden als auch in künftigen die Lösung mit Vertretern des Landratsamtes und Plangebieten und genauso bei bestehender den Bürgermeistern Schmid vom Markt Laaber, Bebauung, bei der eine hohe Flächenversiegelung Sammüller vom Markt Nittendorf und ihm selbst vorliegt, Rückhalteeinrichtungen verlangt werden bereits erörtert. können. Wir werden gezwungen sein, bei künftigen Baugebieten konkrete Vorgaben im Bebauungs- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung in der plan festzulegen. Ebenso unumgänglich wird eine Dr. Theobald-Schrems-Straße Entlastung des Kanals in der Straße Am Der Vorsitzende zeigte anhand von Fotos die Kalvarienberg im Zusammenwirken mit dem Situation beim Wendehammer in der Sammelkanal in der Regensburger Straße sein. Dr.-Th.-Schrems-Straße. Der Wendehammer ist Dieses Problem ist seit Jahren, nicht nur bei von seinen Ausmaßen her ein eher kleiner Starkregenereignissen, bekannt und kann nicht Wendehammer, umso schwieriger wird das mehr weiter umgangen werden. Umkehren, wenn dort zusätzlich noch Fahrzeuge Der Vorsitzende hat bereits mit einem Fach- parken. Grundsätzlich sieht das Gremium keine Ingenieurbüro und dem Abwasserzweckverband Notwendigkeit durch eine Beschilderung eine konkrete Lösung erörtert. Es gilt zu Regelungen zu schaffen, vielmehr sollte mit den überprüfen, ob die geplante Maßnahme noch vor Beteiligten eine andere Lösung angestrebt werden. der Sanierung der Regensburger Straße im Bürgermeister Eichhammer wird sich stattdessen kommenden Jahr möglich ist. mit einem Anschreiben an den Eigentümer des betroffenen Anwesens in der Dr.-Th.-Schrems-Str. Bürgerversammlung wenden und um Rücksichtnahme gegenüber den Gemeinderat Aufleger fordert, dass 2021 wieder anderen Verkehrsteilnehmern bitten. eine Bürgerversammlung stattfindet. Bürgermeister Eichhammer wies auf die wieder deutlich Starkregenereignisse ansteigenden Fallzahlen hin und entgegnete, dass Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wies er deswegen für 2021 noch keine Bürger- Bürgermeister Eichhammer auf die Überflutungs- versammlung vorgesehen hat. Soweit jedoch vom problematik bei Starkregenereignissen hin. Mit als Gemeinderat eine Bürgerversammlung festgelegt Grund für die Überschwemmungen trägt auch die wird, wird er diese entsprechend den geltenden Tatsache bei, dass im gesamten Gemeindegebiet Hygieneregeln vorbereiten. Einig war sich der Niederschlagwässer von Privatgrundstücken Gemeinderat darauf hin, dass dieses Jahr noch unmittelbar in den Straßenraum abgeleitet werden. keine Bürgerversammlung abgehalten werden soll. Die Verfärbung des Wassers in der Schwarzen Laber lässt darüber hinaus darauf schließen, dass Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung ein wesentlicher Eintrag von landwirtschaftlich statt. genutzten Flächen stammt. Auch hier wird ein Umdenken, gepaart mit entsprechenden Maßnahmen notwendig werden. Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Labertal für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 991.345 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 661.545 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 (1) Betriebskostenumlage Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 165.000 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Nittendorf, 28.05.2021 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal Sammüller, 1. Verbandsvorsitzender Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Einsichtnahme bereit Art. 65 Abs. 3 GO). −6−
Bekanntmachung über die Änderung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung des Marktes Laaber nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und über die öffentliche Auslegung des Bebaungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes Waldetzenberg im Bereich Tannenstraße, Fl.Nr. 1831, 1831/1 und 1597 Gemarkung Großetzenberg Der Marktgemeinderat Laaber hat in seinen Sitzungen vom 13.12.2015 und vom 19.09.2016 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. Durch die Möglichkeit der Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser auf den Grundstücken soll eine weitere innerörtliche Verdichtung innerhalb des Baugebietes erreicht werden. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB geändert. Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 08.06.2021, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Kehrer Planung GmbH in Regensburg, liegt in der Zeit vom 06.08.2021 bis einschließlich 07.09.2021 während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Laaber, Zimmer 1.7, zur Einsichtnahme auf. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, jedoch aber geltend gemacht werden können. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.markt-laaber.de/wirtschaft-gewerbe/bauleitplanung veröffentlicht. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Laaber, den 28.07.2021 Markt Laaber gez. Schmid, Erster Bürgermeister −7−
Bekanntmachung 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber im Bereich Endlfeld Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Marktgemeinderat Laaber hat in seiner Sitzung vom 17.05.2021 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber im Bereich Endlfeld gebilligt. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Endlfeld und die Begründung in der Fassung vom 17.05.2021, ausgearbeitet durch das Landschaftsarchitekturbüro Längst & Voerkelius, Landshut, liegen in der Zeit vom 06.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021 in der Bauabteilung des Rathauses Laaber, Zimmer 1. 7, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus (Bitte vereinbaren Sie aufgrund der Coronalage einen Termin, Tel.Nr. 09498/9401-25 oder -17). Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: - Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter vom 17.05.2021 - nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.markt-laaber.de/wirtschaft-gewerbe/bauleitplanung veröffentlicht. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Laaber, den 28.07.2021 Markt Laaber gez. Schmid Erster Bürgermeister −8−
Gemeinde Brunn informiert zum Thema „Starkregen“ Bürgermeister Karl Söllner und das Ing. Büro EBB präsentieren erste Ergebnisse der Starkregenuntersuchungen im Gemeindegebiet. Ortsversammlung für alle Bürgerinnen/Bürger aus Frauenberg, Eglsee, Pettenhof, Konstein, Münchsried und Babetsberg Mittwoch, 11. August 2021 Gasthaus Plank Saal, Brunn Beginn: 19.00 h Es gelten die zu der Zeit gültigen Hygienemaßnahmen. Der Saal wird nur zur Hälfte belegt, d. h. jeder zweite Stuhl ist freizuhalten. Es lädt ein Karl Söllner, Erster Bürgermeister Gemeinde Brunn informiert zum Thema „Starkregen“ Bürgermeister Karl Söllner und das Ing. Büro EBB präsentieren erste Ergebnisse der Starkregenuntersuchungen im Gemeindegebiet. Ortsversammlung für alle Bürgerinnen/Bürger aus Brunn, Kirchhof und Eiselberg Freitag, 20. August 2021 Gasthaus Plank Saal, Brunn Beginn: 19.00 h Es gelten die zu der Zeit gültigen Hygienemaßnahmen. Der Saal wird nur zur Hälfte belegt, d. h. jeder zweite Stuhl ist freizuhalten. Es lädt ein Karl Söllner, Erster Bürgermeister −9−
Bekanntmachung über die Aufteilung der Ortsstraßen in Bergstetten in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Bergstetten Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt die Ortsstraßen von Fl.Nr. 51 (Teilf) und Fl.Nr. 58, Gemarkung Bergstetten laut Flurbereinigung Bergstetten in seine jetzigen Straßennamen aufzuteilen. Die Laaberer Straße (rot) beginnt bei Fl.Nr. 178 (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 115 (Straße) und Fl.Nr. 40 (S/O), Gmkg. Bergstetten. Die Länge beträgt 350 m. Die Schloßstraße (grün) beginnt bei Fl.Nr. 42 (S/W), Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 163 (Straße), Gemarkung. Bergstetten. Die Länge beträgt 135 m. Die Am Gründl (blau) beginnt bei Fl.Nr. 40 Bekanntmachung (S/O), Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 115 über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und (Straße) und Fl.Nr. 115 (Straße), Gmkg. Bergstetten. Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem Die Länge beträgt 280 m. Die Flurstraße (braun) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beginnt bei Fl.Nr. 125 (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 16 (S/W), Gmkg. Bergstetten. Die hier: Bergstetten, Ringstraße Länge beträgt 90 m. Träger der Straßenbaulast bei den Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber aufgeführten Straßen ist die Marktgemeinde Laaber. beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die Fl.Nr. 164/9, Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei Fl.Nr. 163 (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 163 (Straße), Gemarkung Bergstetten. Die Länge beträgt 235 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Bekanntmachung über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bekanntmachung über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und hier: Bergstetten, Schloßstraße Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die Fl.Nr. hier: Bergstetten, Ringstraße, Schloßstraße 60, Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei Fl.Nr. 163 Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine Fl.Nr. 115 (Kreisstraße), Gemarkung Bergstetten. Die Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die Länge beträgt 185 m. Träger der Straßenbaulast ist die Fl.Nr. 163, Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei Marktgemeinde Laaber. Fl.Nr. 178 (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 51 (Straße), Gemarkung Bergstetten. Die Länge beträgt 345 m. Davon fallen auf die Ringstraße 145 m (rot) und der Rest auf die Schloßstraße 200 m (blau).Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. − 10 −
Bekanntmachung Bekanntmachung über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und über die Längenänderung einer Ortsstraße Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Bergstetten, Flurstraße hier: Bergstetten, Riegelweg in Hinterzhof Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und beschließt die Länge der Ortsstraße abzuändern. Die Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße Straße umfasst die Fl.Nr. 128 und 128/1 (Teilf.), umfasst die Fl.Nr. 125 (Teilf), Gemarkung Bergstetten. Gemarkung Bergstetten. Eigentümer ist die Gemeinde. Sie beginnt bei Fl.Nr. 224 (Weg), Gemarkung Sie beginnt bei Fl.Nr. 115 (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 51 (Straße), Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 115 (Straße), Gemarkung Bergstetten. Die Länge beträgt 110 m. Gemarkung Bergstetten. Bei der Überprüfung durch die Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Verwaltung wurde festgestellt, dass eine Länge von Laaber. 638 m angegeben wurde, die tatsächliche Länge jedoch 538 m beträgt. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Bekanntmachung Bekanntmachung über die Umstufung einer Gemeindeverbindungs- über die Umstufung einer Gemeindeverbindungs- straße in der Marktgemeinde Laaber nach dem straße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Bergstetten, Triftstraße in Hinterzhof hier: Bergstetten, Laaberer Straße Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt einen Teil der Gemeindeverbindungsstraße in beschließt einen Teil der GVS in eine Ortsstraße eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die umzustufen. Die Straße umfasst die Fl.Nr. 178 (Teilf), Fl.Nr. 116 (Teilf.), Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei Fl.Nr. 163 bei Fl.Nr. 228/1 (südl.), Gemarkung Bergstetten und (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei endet bei Fl.Nr. 115 (Kreisstraße), Gemarkung Fl.Nr. 51 (Straße), Gemarkung Bergstetten. Die Länge Bergstetten. Die Länge beträgt 570 m. Träger der beträgt 260 m. Träger der Straßenbaulast ist die Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Laut Marktgemeinde Laaber. Flurbereinigung vom 12.10.1971 ist die Straße auf 7,5 to beschränkt. − 11 −
Bekanntmachung Bekanntmachung über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und über die Widmung einer Ortsstraße Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Hinterzhof, Lage: Großer Reisschlag hier: Hinterzhof, Triftstraße Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und beschließt die Ortsstraße zu widmen. Die Straße Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Sie umfasst umfasst die Fl.Nr. 674/6, Gemarkung Endorf. Sie die Fl.Nr. 230 (Teilf.), Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei Fl.Nr. 674/4 (N/O), Gemarkung Endorf und beginnt bei Fl.Nr. 210 (Weg), Gemarkung Bergstetten endet bei Fl.Nr. 674/5 (N/O), Gemarkung Endorf. Die und endet bei Fl.Nr. 116 (Straße), Gemarkung Länge beträgt 32 m. Träger der Straßenbaulast ist die Bergstetten. Sie hat eine Länge von 90 m. Träger der Marktgemeinde Laaber. Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Bekanntmachung Bekanntmachung über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und über die Widmung einer Ortsstraße Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Hinterzhof, Grubenweg hier: Hinterzhof, Reiserweg Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und beschließt die Ortsstraße zu widmen. Die Straße Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Sie umfasst umfasst die Fl.Nr. 674/9 und 674/10, Gemarkung die Fl.Nr. 126 (Teilf.), Gemarkung Bergstetten. Sie Endorf. Sie beginnt bei Fl.Nr. 669 (Straße), Gemarkung beginnt bei Fl.Nr. 116 (Straße), Gemarkung Bergstetten Endorf und endet bei Fl.Nr. 674/12 (N/W), Gemarkung und endet bei Fl.Nr. 120/2 und 121/5 (östl.), Gemarkung Endorf. Die Länge beträgt 30 m. Träger der Bergstetten. Sie hat eine Länge von 150 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. − 12 −
Bekanntmachung über die Längenänderung des öffentlichen Feld- Bekanntmachung und Waldweges in der Marktgemeinde Laaber über die Widmung einer Ortsstraße nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz in der Marktgemeinde Laaber nach dem (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Endorf, von Hinterzhof nach Högerlsee hier: Hinterzhof, Reiserweg Der Marktgemeinderat des Marktes Laaber hatte in Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber seiner Sitzung vom 09.11.2020 beschlossen, die beschließt die Ortsstraße zu widmen. Die Straße gewidmete Länge des öffentlichen Feld- und Waldweges umfasst die Fl.Nr. 663, Gemarkung Endorf. Sie beginnt Fl.Nr. 681, Gemarkung Endorf, abzuändern. Als Träger bei Fl.Nr. 669 (Straße), Gemarkung Endorf und endet der Straßenbaulast wurden die Beteiligten festgelegt. bei Fl.Nr. 664 (N/O), Gemarkung Endorf. Die Länge Der Marktgemeinderat Laaber hatte jedoch in seiner beträgt 65 m. Träger der Straßenbaulast ist die Sitzung vom 05.10.1971 bereits beschlossen, sämtliche Marktgemeinde Laaber. in der Ersatzausweiskarte ausgewiesenen Feld- und Waldwege im Rahmen der Flurbereinigung, Teilnehmergemeinschaft Brunn, in die Straßenbaulast zu übernehmen. Der Beschluss vom 09.11.2020 ist daher entsprechend abzuändern. Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 09.11.2020, dass Träger der Straßenbaulast des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 681, Gemarkung Endorf, die Marktgemeinde Laaber ist. Bekanntmachung über die Widmung eines öffentlichen Feld- und Bekanntmachung Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem über die Widmung eines öffentlichen Feld- und Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Hinterzhof, Lage: Reiser Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber hier: Ried, Lage: Pfannenstiel beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg zu Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber widmen. Der Weg umfasst die Fl.Nr. 672/8, Gemarkung beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg zu Endorf. Er beginnt bei Fl.Nr. 108 (Straße), Gemarkung widmen. Der Weg umfasst die Fl.Nr. 805/7, Gemarkung Endorf und endet bei Fl.Nr. 672/9, Gemarkung Endorf. Endorf. Eigentümer ist die Marktgemeinde. Er beginnt Die Länge beträgt 180 m. Träger der Straßenbaulast ist bei Fl.Nr. 805 (Straße), Gemarkung Endorf und endet die Marktgemeinde Laaber für eine Länge von 115 m, bei Fl.Nr. 602 (Weg), Gemarkung Endorf. Er hat eine die restliche Länge von 65 m sind die Beteiligten. Länge von 155 m. Träger der Straßenbaulast sind die Beteiligten. − 13 −
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Marktgemeinde Laaber) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtbarkeit Die Widmungsverfügungen können während der (www.vgh.bayern.de). Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Laaber, 2) Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Rathaus, Jakobstraße 9, 93164 Laaber, Zi.-Nr. 1,7, Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine eingesehen werden. Verfahrensgebühr fällig. Rechtsbehelfsbelehrung Laaber, den 28.07.2021 Gegen diese Widmungsverfügungen kann innerhalb gez. Hans Schmid eines Monats nach deren Bekanntgabe, schriftlich, Erster Bürgermeister zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1) Form, Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 93047 Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, erhoben werden2). Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2021 Die Grundsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.73 (BGBl. I S. 965; BStBl. I S. 694) für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekannt- machung erfolgen. Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A und B für 2021, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Grundsteuer- bescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erstellt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zuge- gangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, entweder durch Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde (Jakobstr. 9, 93164 Laaber) oder durch Klageerhe- bung schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Regensburg (Haidplatz 1, 93047 Regensburg) angefochten werden. Laaber, den 28.07.2021 Markt Laaber Gemeinde Deuerling Gemeinde Brunn gez. Schmid gez. Eichhammer gez. Söllner Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister − 14 −
Bekanntmachung Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal plant die Erschließung des Baugebietes „Am Haslach IV“ im Nordosten von Deuerling am Promberg. Im Norden und Westen schließt das Baugebiet an die vorhandene Wohnbebauung an, im Süden und Osten grenzen hügelige Wiesen- und Ackerflächen an das geplante Baugebiet. Die Entwässerung des Baugebietes soll im Trennsystem erfolgen. Das im westlichen Teil des Baugebietes (Erschließungsstraße und Bauparzellen Nrn. 10 bis 19) anfallende Niederschlagswasser soll in einer Regenwasserkanalisation gesammelt und dann in die als Mulde ausgebildete Grünfläche (Fl. Nr. 230/4, Gem. Deuerling) eingeleitet werden (Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser über eine Sickermulde in den Untergrund/Grundwasser). Für das Versickern des Niederschlagswassers von den öffentlichen Straßenflächen sowie den befestigten Flächen der Privatgrundstücke des Baugebietes „Am Haslach IV“ in das Grundwasser beantragt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz. Die Grundstücke im östlichen Bereich des Baugebietes (Bauparzellen Nrn. 1 – 9) sollen über eine nicht zielgerichtete Versickerungsanlage entwässert werden. Das Niederschlagswasser soll gedrosselt auf die unterhalb der Grundstücke liegende öffentliche Grünfläche geleitet werden, auf der es breitflächig in den Untergrund versickert werden soll. Da hierfür dann die Regelungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung i. V. m. den technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) einschlägig sind, ist dieser Teil des Baugebietes nicht Bestandteil der Planung und damit des Wasserrechtverfahrens. Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit bekannt gemacht. Die Planunterlagen des Ingenieurbüros S² Beratende Ingenieure sind in der Zeit vom 09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021 (Auslegungsfrist) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Laaber, Jakobstraße 9, 93164 Laaber, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß und Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/OeffentlicheBekanntmachungen.aspx eingestellt. Dazugehörige Antragsunterlagen/Planunterlagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim Landratsamt Regensburg und bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 22.09.2021 (Einwendungsfrist), bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber, Jakobstraße 9, 93164 Laaber sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden. Laaber, den 28.07.2021 gez. Hans Schmid Gemeinschaftsvorsitzender − 15 −
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