MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des

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MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
Verwaltungsgemeinschaft Laaber

                                                                                        46. Jahrgang
                                                                                          28.07.2021
                                                                                               Nr. 07

         MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT
          für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling
         Auszug aus der Sitzung des                     Die Flächen hätten nach Umsetzung der
  Marktgemeinderates Laaber vom 12.07.2021              Maßnahmen immer noch den Status der
                                                        landwirtschaftlichen Nutzung (Beweidung möglich
Vorstellung Heimatinfo app
                                                        usw.). Zur besseren Einbindung in die Landschaft
Herr Martin Schmidmeier stellte seine neue app,
                                                        werden Hecken in Absprache mit der UNB
die ab September für interessierte Gemeinden
                                                        gepflanzt und gepflegt. Die finanziellen Vorteile
verfügbar ist, vor. Erfolgreich läuft bereits die von
                                                        für die Gemeinde, liegen u.a. an einer Vergütung
ihm entwickelte Heimatfriedhof app. Die Heimat-
                                                        für die Wege- und Trassennutzung laufenden
info app wurde schon in verschiedenen Gemeinden
                                                        Meter von 3,50 €. Bei einer 30-jährigen Laufzeit
vorgestellt, die sich auch für diese app entschieden
                                                        kann mit Gewerbesteuereinnahmen von jährlich
hätten. Jeder Verein und jede Organisation
                                                        16.000 Euro gerechnet werden, wobei anfangs
bekommt einen Zugang, Firmen soweit es die
                                                        die Beträge geringer sind, da hier die
Gemeinde zulässt. Sie ist für jeden Bürger ohne
                                                        Abschreibungsmöglichkeiten greifen. Es bestünde
Registrierung zugänglich und jeder kann seine
                                                        auch, wenn gewünscht, die Möglichkeit einen
Interessenfelder festlegen, über die er mit push-
                                                        Bürgerpark als genossenschaftliche Einrichtung
Nachricht informiert werden will. Der Datenschutz
                                                        zu bilden. Die Baumaßnahme werde örtlich
und die rechtliche und persönliche Sicherheit vor
                                                        ausgeschrieben und auch die Finanzierung erfolgt
Verunglimpfung sind verlässlich abgesichert. Die
                                                        über örtliche Kreditinstitute. Auch die Gemeinde
app startet im September in einigen Gemeinden
                                                        könne sich beteiligen. Mit weiteren Grundstücks-
und sorgt auch für eine Vernetzung dieser
                                                        eigentümern werde man erst reden, wenn die
Kommunen. Der Vorsitzende dankte den Herren
                                                        Gemeinde signalisiere, dem Vorhaben positiv
Schmidmeier für die Präsentation. Der Markt-
                                                        gegenüberzustehen.        Nach      Ansicht   des
gemeinderat Laaber wird zu einem späteren
                                                        Vorsitzenden wäre eine Beteiligung bzw. Nutzung
Zeitpunkt über das weitere Vorgehen entscheiden.
                                                        durch die Gemeinde insbesondere im Hinblick auf
Solarpark Laaber „Auf der Wäsch“                        den Strombedarf der Kläranlage Laaber attraktiv.
bei Kühberg                                             Leider waren alle Bemühungen des Marktes
Herr    Martin   Ossowski      von    der    Firma      Laaber vor Ort eine Photovoltaikanlage im
Energiekontor AG erläuterte anhand einer                Anschluss an das Betriebsgelände zu bauen, am
Präsentation    die   Möglichkeiten      für  eine      Widerstand       der      Naturschutzfachbehörden
Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage        gescheitert.
in diesem Bereich. Der Marktgemeinderat hatte           Der Marktgemeinderat Laaber befürwortet
sich schon in der Vergangenheit mit der                 grundsätzlich die Errichtung einer Freiflächen-
Umsetzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen            photovoltaikanlage im genannten Bereich.
befasst und war dabei zu der Auffassung                 Die erforderlichen Verfahrensschritte für die
gekommen, dass dies nur dort erfolgen kann, wo          Umsetzung einer solchen Anlage werden in einer
keine wertvollen Ackerflächen verloren gehen.           der    nächsten     Sitzungen     des    Gremiums
Die betroffene Fläche liegt bei ca. 30 Boden-           behandelt.
punkten gemäß der Bodenpunktekarte, wobei laut
                                                        Bestellung eines Energiebeauftragten
1. Bürgermeister Schmid der Durchschnitt in
                                                        Aufgrund der vielfältigen Aufgabenstellungen des
Laaber deutlich höher liege. Die betroffene Fläche
                                                        Marktes Laaber zur Energieeinsparung wie auch
hat eine Größe von ca. 4,4 ha, wobei es das Ziel
                                                        zur Energieerzeugung ist die Ernennung eines
ist eine Fläche von 8 ha zu nutzen, um damit
                                                        ehrenamtlichen Energiebeauftragten sinnvoll. Da
einer Leistung von 9 Megawatt zu erzeugen.
                                                        sich bisher bereits Marktrat Rudolf Straubinger
                                                        intensiv um die Belange der Energieeinsparung
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und Energiegewinnung gekümmert hat, schlug der                 erarbeitet. Anstatt der Pflasterungen vor den
Vorsitzende vor, Herrn Straubinger zum Energie-                Hauseingängen könnten bei den Engstellen
beauftragten zu ernennen. Einstimmig ernannte der              doppelte Pflasterreihen mit Höhersetzen der
Marktgemeinderat Herrn Marktgemeinderat Rudolf                 Granitsteine zur Kennzeichnung der Bereiche
Straubinger zum Energiebeauftragten des Marktes                angebracht werden. Zweiter Vorschlag wäre
Laaber.                                                        gänzlich auf die Teerung zu verzichten und die
                                                               Straße ganz pflastern, so wie es in der Stadt
Antragstellung         Bundesfördermittel            –
                                                               Hemau der Fall ist. Die Mehrkosten würden mit ca.
Inanspruchnahme         von     Fördermitteln      für
                                                               80.000     Euro    zu    beziffern   sein.   Eine
Beratungsleistungen BUND durch die Laber-
                                                               kostengünstigere Lösung wäre eine Ausführung in
Naab Infrastruktur GmbH – Beschlussfassung
                                                               hochwertigem Betonpflaster mit einem Aufwand
Im Rahmen des Auf- und Ausbaus von
                                                               von ca. 23. – 25.000 Euro. Allerdings müssten
Breitbandinfrastruktur    sieht      die    Richtlinie
                                                               beide Alternativen erst mit der Regierung der
„Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
                                                               Oberpfalz abgesprochen werden, damit kein
der Telekommunikationsnetze in der Bundes-
                                                               Zuschuss verloren geht. Wenn dies feststeht würde
republik Deutschland“ vom 26.04.2021 die
                                                               der Bau- und Umweltausschuss nochmals darüber
Möglichkeit vor, unter gewissen Voraussetzungen
                                                               beraten. Der Baubeginn wird sich ohnehin
Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen
                                                               voraussichtlich in den August verschieben, da
für die Vorbereitung und Durchführung eines
                                                               derzeit Lieferschwierigkeiten bei den PE-Rohren
Bewilligungsverfahrens und/oder die Realisierung
                                                               bestehen.
eines bewilligten Vorhabens in Anspruch zu
nehmen. Dabei stehen für Kommunen bis zu EUR                   Antrag Aktion gelbes Band Naschbäume
50.000,00 zur Verfügung.                                       Die CSU-Fraktion im Gremium hatte beantragt,
Der Markt Laaber ist Gesellschafterin in der LNI.              dass     durch    die    Verwaltung    markteigene
Diese setzt als öffentliche Infrastrukturgesellschaft          unverpachtete Obstbäume mit gelben Bändern
die entsprechenden Ausbauprojekte für die                      gekennzeichnet werden.
Kommune auf Grundlage einer gesondert                          Im Gemeindegebiet des Marktes Laaber stehen
abgeschlossenen                                                viele Obstbäume die nicht abgeerntet werden.
Aufgabenübertragungsvereinbarung          um.      Die         Durch ein gelbes Band können die Bäume für alle
Refinanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit § 4              deutlich und unkompliziert gekennzeichnet und
Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der LNI insbesondere               diese zur Abernte für alle Bürger oder auch unsere
durch Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen.                 Gäste freigegeben werden. So werden die
Der Markt Laaber beabsichtigt daher, die LNI zu                Lebensmittel nicht verschwendet, sondern anderen
ermächtigen, die Fördermittel für externe                      zur Verfügung gestellt.
Unterstützungsleistungen für die entsprechende                 Das Projekt „Gelbes Band“ wird bereits im
Vorhabenumsetzung        nach     der     novellierten         Landkreis Regensburg erfolgreich durchgeführt.
Bundesförderrichtlinie als Zweckgesellschaft zu                Bereits über 700 Obstbäume stehen entlang
beantragen und nach Bewilligung für die                        öffentlicher   Rad-     und    Wanderwege       oder
Refinanzierung der förderfähigen Kosten zu                     Kreisstraßen im Landkreis Regensburg. Es ist ein
verwenden.                                                     gemeinsames Kooperationsprojekt des Land-
Vor     diesem     Hintergrund      beschloss      der         kreises Regensburg, des OGV Kreisverbands und
Marktgemeinderat Laaber einstimmig, die Laber-                 des Landschaftspflegeverbands Naschbäume mit
Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel               einem gelben Band zu markieren. Dieses Band am
für externe Unterstützungsleistungen im Rahmen                 Stamm signalisiert: Dieser Baum darf kostenfrei –
der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des                und ohne jemanden fragen zu müssen –
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in                  abgeerntet werden.
der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021                 Nicht markierte Bäume dürfen natürlich nicht
bei der zuständigen Stelle zu beantragen, wobei                abgeerntet werden.
diese die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur            Die Ernte erfolgt auf eigene Verantwortung, für
Refinanzierung der förderfähigen Kosten im                     Unfälle wird nicht gehaftet. Das Obst darf nur privat
Zusammenhang        mit    dem      Breitbandausbau            und nicht kommerziell genutzt werden. Mit den
verwendet und die Mittelverwendung dokumentiert.               Bäumen muss pfleglich umgegangen werden und
                                                               sie dürfen nicht beschädigt werden.
Anliegerversammlung Augasse –
                                                               Diesem Antrag stimmt das Gremium einstimmig zu.
Zwischeninformation
Inzwischen fanden bereits zwei Anlieger-                       Bauanträge und -voranfragen
versammlungen statt. Von den Anwohnern der                     Der Marktgemeinderat Laaber stimmte einer
Augasse wurden auch drei Ansprechpartner                       Bauvoranfrage wegen Umbau des bestehenden
benannt. Dabei hat der vom Markt beauftragte                   Einfamilienhauses in ein Doppelhaus mit Errichtung
Bauingenieur Wutz dargelegt, welche Maßnahmen                  von Garagen und Carports sowie Abriss des
geplant sind. Bei den Gesprächen mit den                       Bestandsschuppens        und    Neubau       eines
Anliegervertretern wurden auch Alternativen                    zusätzlichen   Einfamilienhauses    in     Laaber,

                                                         −2−
MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
Schernrieder Str., zu. Zur Entwässerung des                 Der zusätzliche Autobahnanschluss ist aus Sicht
Oberflächen- und Schmutzwassers ist spätestens              des Marktes Laaber kein Problem solange die
mit der Bauantragstellung ein Konzept vorzulegen.           Bewohner von Waldetzenberg und Polzhausen
                                                            nicht durch zusätzlichen Verkehr, Lärm und andere
Energiecoaching
                                                            Immissionen      beeinträchtigt    werden.    Eine
Nachdem der Energieleitplan des Marktes Laaber
                                                            verkehrliche Einbeziehung der Kreisstraße und der
aus dem Jahre 2013 datiert, empfiehlt der neu
                                                            Brücke über die Autobahn nach Polzhausen darf
ernannte Energiebeauftragte des Marktes Laaber
                                                            nicht Bestandteil des zusätzlichen Autobahn-
Marktgemeinderat Straubinger das Angebot der
                                                            anschlusses sein und wäre abzulehnen. Ein
Regierung der Oberpfalz für das Projekt
                                                            möglicher Anschluss an die Autobahnzufahrt bei
Energiecoaching, wahrzunehmen. Dem Vorschlag
                                                            dem ehemaligen Schleckeranwesen in einer
stimmte der Marktgemeinderat einstimmig zu.
                                                            Entfernung von 800 m von der Bebauung in
Kapelle Anger                                               Polzhausen und Waldetzenberg wäre nur mit
Der neu gegründete Kapellenverein Anger hat                 einem     ausreichenden      aktiven   Lärmschutz
schon einiges an Vorarbeit geleistet. Für die               (Lärmschutzwand) entlang der Autobahn bis
Außenarbeiten werden im Bauabschnitt I Kosten               einschließlich Weißenkirchen auf beiden Seiten der
von ca. 73.000 Euro erwartet. Der Eigenanteil, der          Autobahn denkbar.
aus verschiedenen Positionen, wie z.B. Kosten-              Im weiteren Flächennutzungsplanverfahren wird
beteiligung der Eigentümer, Zuschuss Förderverein           der Markt Laaber als Nachbargemeinde beteiligt
und auch Jugendbauhütte, besteht, liegt bei ca.             und sicher die Belange der Anwohner von
32.000 Euro, so dass ca. 41.000 Euro finanziert             Waldetzenberg / Polzhausen in jeder Hinsicht
werden müssen. Im Gremium war man sich einig,               schützen und vertreten.
dass der Markt Laaber entsprechend seiner
                                                            Städtebauförderung „Innenstädte beleben“
Vereinsförderrichtlinie bezuschusst.
                                                            Beschluss zur Antragstellung
Biergartenbetrieb FF Laaber Mühlwiese                       In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates
Die FF Laaber beabsichtigt im September auf der             Laaber hatte man beschlossen, eine Förderung
Mühlwiese      einen      Biergartenbetrieb    in           für das Programm „Innenstädte beleben“ mit
Zusammenarbeit mit einem Schausteller unter                 den beiden Projekten „Entlastungsparkplatz
Beachtung der Corona-Vorschriften durchzuführen.            Ortsmitte Ost“ und „Gesamtkonzept Laaber-
Beabsichtigt ist ein Autoscooter, Schaukel,                 Park“ zu beantragen. Wie der Vorsitzende durch
Mandelbraterei usw. Hierfür ist eine Genehmigung            die MdL Stierstorfer erfahren hat, wird der Markt
durch das Landratsamt Regensburg erforderlich.              Laaber hier mit 260.000 Euro Zuschuss
Der Markt Laaber ist Grundstückseigentümer. Der             berücksichtigt. Hierzu müssen auch noch die
Marktgemeinderat       Laaber       stimmt   der            Grundstücksverhandlungen vertieft werden. Das
beabsichtigten Veranstaltung als Grundstücks-               Gremium wird rechtzeitig über das weitere
eigentümer zu. Die erforderliche Genehmigung hat            Vorgehen informiert.
die FF Laaber beim Landratsamt Regensburg zu                --------------------------------------------------------------------
beantragen.                                                        Auszug aus der Sitzung des Bau- und
                                                                 Umweltausschusses des Marktes Laaber
Lärmschutzwall Laaber-Nord                                                         vom 24.06.2021
Der Lärmschutzwall wurde von der Verwaltung in
Augenschein genommen. Eine technische Prüfung               Klärwerk Laaber - Besichtigung
ist durch die Verwaltung jedoch nicht möglich.              Abwassermeister Lang informierte über die
Zunächst müssen noch die Grenzen und die Höhen              abgeschlossene Sanierung der Heizung und des
festgestellt werden.                                        Kühlsystems, sowie über die weiteren Aufgaben in
                                                            der Kläranlage die zeitnah in Angriff genommen
Autobahnausfahrt Pollenried                                 werden müssen.
Unruhe in der Bevölkerung in Waldetzenberg und
Polzhausen löste ein Bericht über angebliche                Rosenweg - Besichtigung
Planungen eines zweiten Autobahnanschlusses in              Am Rosenweg besichtigten die Räte vor Ort über
Pollenried aus. Die MZ nahm dies zum Anlass,                die Parksituation Rosenweg / Auf der Schloßbreite.
hierüber zu recherchieren. Der Bericht gab die              Der Vorschlag den Grünsteifen zu entfernen und
Fakten sehr genau wieder. Im Rahmen des                     hier Stellplätze zu schaffen wurde von den
Flächennutzungsänderungsverfahrens des Marktes              Ausschussmitgliedern     vor   Ort     begutachtet.
Nittendorf hatte der Markt Laaber Verständnis für           Problematisch      ist  die    Stützmauer     zum
die verkehrliche Situation an der alten B 8 für die         Nachbargrundstück und die Versetzung der
Anlieger geäußert. Der Versuch eine Verbesserung            Straßenbeleuchtung. Die Kosten pro Stellplatz
zu erreichen und damit die Bürger von Pollenried            konnten nur geschätzt werden und sind je nach
zu schützen ist sicher eine wichtige Aufgabe für            Ausbau bzw. mit den Versetzungskosten der
den Markt Nittendorf. Ein zusätzlicher Autobahn-            Straßenlampe im mittleren vierstelligen Bereich. In
anschluss ist dafür eine Möglichkeit.                       der    anschließenden     Sitzung     fasste   der

                                                      −3−
MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
Bauausschuss     nach     längerer    kontroverser            Standardbauweise. Bei dieser Bauvariante wäre
Diskussion     unter     Berücksichtigung      der            auf drei Tage die Böschungssicherung erstellt.
Stellungnahme der Polizei den Beschluss, dass                 Nachteil ist bei der Bauweise, dass dies eine
keine weiteren Stellplätze im Kreuzungsbereich                Betonwand ist und nicht eine Verschönerung
geschaffen werden.                                            darstellt. Daher ist es sinnvoll eine solche Wand zu
                                                              begrünen.
Am Chor - Verkehrsregelung - Besichtigung
                                                              3. Gleichzeitig schlug Herr Wutz vor, an der
Auf      Grund     der   Berichtserstattung    im
                                                              nördlichen Seite Schotterschürfe vorzunehmen.
Mitteilungsblatt über die Verkehrsregelung „Am
                                                              Diese Bauvariante wird auch von den staatlichen
Chor“ hatten Anwohner Bedenken gegen die
                                                              Straßenbauämtern Regensburg und Landshut bei
zukünftige      Regelung     vorgebracht.     Die
                                                              vergleichbaren Straßen angewandt.
Ausschussmitglieder besichtigten nochmals vor Ort
                                                              Nachteil bei dieser Variante ist, dass nachträglich
den Kreuzungsbereich und diskutierten die
                                                              keine Leitungen in die Straße gelegt werden
Anregungen des Anwohners. Ausschlaggebend für
                                                              können. Bei der Sanierung sollten zwei Leerrohre
die Mitglieder des Bauausschusses war dabei
                                                              mitverlegt werden, damit in der Zukunft kein
insbesondere       die    Stellungnahme      des
                                                              Problem entsteht.
Sachverständigen von der Polizei zur Verkehrs-
                                                              Zu den Kosten konnte der Herr Wutz berichten,
regelung.
                                                              dass er die Maßnahme auf ca. 186.000,00 €
Es wurde beschlossen, dass der Beschluss vom
                                                              geschätzt hat. In den Kosten sind vier
31.08.2021 nicht aufgehoben wird.
                                                              Straßenlampen eingeplant, aber keine Leitplanke,
Bauanträge und Bauvoranfragen                                 diese wäre zusätzlich pro laufenden Meter auf eine
Eine Bauvoranfrage wegen Umbau eines                          Höhe von ca. 60 € zu schätzen.
bestehenden Einfamilienhauses in ein Doppelhaus               Auf Nachfragen erklärte Herr Wutz, dass der
mit Errichtung von Garagen und Carport sowie                  Bürgersteig mit einem Hochboard von 10 cm
Abriss des Bestandschuppens und Neubau eines                  geplant ist und dem Schutz der Fußgänger dient. In
zusätzlichen Einfamilienhauses in der Schernrieder            der Marktratssitzung letztes Jahr, als Herr Wutz die
Straße wurde zur nächsten Sitzung zurückgestellt              Planung vorstellte, wurde dies mehrheitlich
um nochmals ein Gespräch mit dem Bauwerber zu                 beschlossen. Abweichend zu den damaligen
führen.                                                       Vorschlägen ist keine Ausweichstelle vorgesehen.
Einer weiteren Bauvoranfrage wegen Errichtung                 Aus seiner Sicht wird dringend angeraten auch
eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der               eine Beweissicherung vor Beginn der Maßnahmen
Jakobstraße wurde zugestimmt. Den Bauanträgen                 vorzunehmen.
zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhaues mit                Der Bau- und Umweltausschuss beauftragte das
Doppelgarage Am Hofbau, einem Neubau von                      Ing. Büro Wutz die Ausschreibung entsprechend
Garagen mit Nebenräumen im Eibenweg sowie                     der    vorgetragenen       Planung     durchzuführen.
einer Einhausung eines bestehenden Swimming-                  Weiterhin     hat     eine    Beweissicherung     vor
pools in der Fichtenstraße wurde ebenso das                   Maßnahmenbeginn zu erfolgen.
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
                                                              Sachstandsbericht Baumaßnahmen
Konzeptvorstellung Sanierung der Straße                       Sanierung der Augasse
„Am Kronbügl“                                                 hier: Bericht aus der Anliegerversammlung
Hierzu      begrüßte    der    Vorsitzende      Herrn         Erster Bürgermeister Schmid berichtete, dass am
Bauingenieur Franz Wutz, vom gleichnamigen                    vergangenen       Montag      (21.06.2021)     eine
Ing.-Büro. Herr Wutz, dieser erläuterte, dass eine            Anliegerversammlung für die Augasse stattfand.
Baugrunduntersuchung Am Kronbügl stattgefunden                Hier wurden die Anlieger über den Planungsstand
hat. Auf Grund deren Ergebnisse wurde der Plan                der Straßensanierung und die Entwurfsplanung zur
der Straßensanierung angepasst.                               Grünflächengestaltung am Ende der Augasse
Die Baugrunduntersuchung hat ergeben, dass                    informiert. Es war eine rege Diskussion in der
teilweise nicht tragbare Schichten vorhanden sind.            Versammlung. Hauptthema war die Gestaltung des
Der Untergrund besteht aus Schichten aus Fels                 Spielplatzes und der Umkehre. Die Anlieger
und rolligem Material.                                        befürchten einen Anziehungspunkt, der eine
Herr Holzhäuser, der die Baugrunduntersuchung                 zusätzliche verkehrliche Belastung der Augasse mit
ausgeführt hat, hat drei Vorschläge erarbeitet:               den vielen Engstellen bedeutet.
1. Ein Vorschlag ist der Bau einer Stützmauer an              Der Vorsitzende erklärte, dass zuallererst jetzt die
der Südseite oberhalb des Wertstoffhofes. Auf                 Fachstellen wie das Wasserwirtschaftsamt und der
Grund der Erkenntnisse aus dem Baugrund-                      Fischereifachverband zu beteiligen sind, inwieweit
gutachten ist dies nur schwer zur realisieren und             überhaupt gestalterische Möglichkeiten gegeben
wäre sehr teuer.                                              sind.
2. Weiter wird vorgeschlagen an der Nordseite eine            Anschließend kann die Planung in Zusammen-
Spritzbetonmauer zu errichten. Diese Bauweise ist             arbeit mit den Anwohnern angepasst werden.
vor     allem    in   Österreich     und    Schweiz

                                                        −4−
MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
Bebauungsgebiet Ried                                                         ein Konsens abzeichnet. Leider ist aufgrund
Hierzu informierte der Vorsitzende, dass die                                 verschiedener Umstände noch keine Rücksprache
Arbeiten gut im Zeitplan liegen und dass sogar die                           mit den Vertretern der Kirche erfolgt. Er wird die
Bauarbeiten im August abgeschlossen werden                                   Angelegenheit weiterverfolgen, um noch in 2021
könnten.                                                                     eine neue schriftliche Vereinbarung zu erwirken.
Anträge und Sonstiges                                                        Neufassung mit Überarbeitung
Informationen des Bürgermeisters                                             der Hundehalterverordnung – HVO
Derzeit   werden     die   Straßenbeleuchtungen                              Die    geänderten    Entwürfe     für   die   neue
geändert bzw. gereinigt. Daher kann es auch sein,                            Hundehaltungsverordnung und der Ersten Satzung
dass tagsüber die Beleuchtung an ist.                                        zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer
                                                                             Hundesteuer wurden, wie in der letzten Sitzung
Eschentriebsterben am Friedhof Laaber
                                                                             des Gemeinderats am 08.06.2021 besprochen,
Hier informierte der Vorsitzende, dass am hinteren
                                                                             dem Bayerischen Gemeindetag zur Prüfung auf
Hang im Friedhof Laaber leider auch die Eschen
                                                                             Rechtssicherheit vorgelegt. Im Vorfeld der Sitzung
befallen sind. In den nächsten Wochen werden die
                                                                             wurden den Mitgliedern des Gemeinderates die
Bäume gefällt. Ein genauer Bericht hierzu wird im
                                                                             Entwürfe der Ersten Satzung zur Änderung der
nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht.
                                                                             Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer und
--------------------------------------------------------------------
                                                                             der      Hundehaltungsverordnung       mit     den
   Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates
                                                                             Einwendungen des Bayerischen Gemeindetags,
                Deuerling vom 13.07.2021
                                                                             sowie eine Musterverordnung, zugestellt.
Bauanträge und Voranfragen                                                   Aus     den   Kommentaren       des    Bayerischen
Zu Beginn der Sitzung wurde den Anträgen wegen                               Gemeindetags geht hervor, dass fast alle vom
Errichtung einer Terrassenüberdachung, dem                                   Gemeinderat angeregten Änderungen in der
Anbau an ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus,                               Hundehaltungsverordnung         gegenüber      der
einem Tekturplan für Nutzungsänderung in ein                                 ursprünglichen Fassung der Verwaltung, welche zu
Wohngebäude, der Errichtung einer Kinderkrippe in                            großen Teilen der Musterverordnung entspricht,
Modulbauweise     und    dem    Neubau      eines                            nicht übernommen werden können. Bürgermeister
Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport                               Eichhammer belegte dies zusätzlich noch mit
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.                                       Kommentaren      und     Rechtsprechungen      aus
                                                                             verschiedenen Quellen.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes des                                    Um dennoch bei verschiedenen Punkten den
Marktes Laaber                                                               Wünschen des Gemeinderates entsprechen zu
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen                                 können, schlug Gemeinderat Hiebsch vor, ähnlich
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 und                               wie die Stadt Regensburg eine Satzung für die
2 i.V. mit § 3 Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch                                   Benutzung     der    öffentlichen     Grünanlagen,
(BauGB)                                                                      Spielanlagen und Wege zu erlassen. Als Bereiche,
Der Gemeinderat Deuerling hat im Rahmen der                                  welche darin berücksichtigt werden sollen, wurden
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger                                der    Geh-   und    Radwanderweg        von   der
öffentlicher Belange Kenntnis von der 7. Änderung                            Gemeindegrenze bei Münchsmühle über Deuerling
des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber                                 bis zur Gemeindegrenze nach Werdenfels und der
genommen. Wahrzunehmende Belange der                                         Radweg von Deuerling zum Bahnhof Deuerling
Gemeinde Deuerling werden nicht berührt.                                     festgelegt.
Bedarfsanerkennung der Krippenplätze                                         Um über eine solche Satzung beraten zu können,
Der Vorsitzende erläuterte die Bedarfsplanung                                soll bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ein
anhand einer PowerPoint-Präsentation im Detail.                              Entwurf ausgearbeitet werden.
Der Gemeinderat Deuerling erkennt den Bedarf für                             Ebenfalls   werden     die    Entwürfe    für   die
eine weitere Kinderkrippengruppe an. Die                                     Hundehaltungsverordnung und der Ersten Satzung
bestehenden        Kindergartenplätze    werden                              zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer
ausreichend sein, wenn durch den Neubau eines                                Hundesteuer unter der Berücksichtigung der
Kinderhauses die vorhandene Betriebserlaubnis für                            Einwendungen des Bayerischen Gemeindetages
die Gruppen von 45 Plätze auf 50 Plätze erhöht                               geändert.
wird.                                                                        Radweg an der Kreisstraße R 13 –
Gemeinderat      Hiebsch    fragte    in  diesem                             Alternativlösung
Zusammenhang nach, wie der Sachstand                                         Bürgermeister Eichhammer stellte dem Gremium
hinsichtlich der neuen Vereinbarungen wegen                                  die Alternativlösung anhand einer Skizze vor. Bei
Beteiligung der Gemeinde Deuerling an der                                    dieser Variante verläuft der Radweg nicht mehr wie
Einrichtung St. Markus mit dem Markt Laaber, bzw.                            ursprünglich geplant entlang der R13 zur St2660,
der Kirchenstiftung ist. Der Bürgermeister                                   sondern soll zwischen der Lärchenstraße und dem
berichtete hierzu, dass bereits Gespräche mit                                Pappelweg in Waldetzenberg auf dem Feldweg
Bürgermeister Schmid erfolgt sind und dabei auch                             Richtung Sportplatz und von dort Richtung des

                                                                       −5−
MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
parallel zur St2660 verlaufenden Weges nach                              Von Seiten der Gemeinde müsse deshalb überlegt
Pollenried führen. Bei einem Vororttermin wurde                          werden, wie in bestehenden als auch in künftigen
die Lösung mit Vertretern des Landratsamtes und                          Plangebieten und genauso bei bestehender
den Bürgermeistern Schmid vom Markt Laaber,                              Bebauung, bei der eine hohe Flächenversiegelung
Sammüller vom Markt Nittendorf und ihm selbst                            vorliegt, Rückhalteeinrichtungen verlangt werden
bereits erörtert.                                                        können. Wir werden gezwungen sein, bei künftigen
                                                                         Baugebieten konkrete Vorgaben im Bebauungs-
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung in der
                                                                         plan festzulegen. Ebenso unumgänglich wird eine
Dr. Theobald-Schrems-Straße
                                                                         Entlastung des Kanals in der Straße Am
Der Vorsitzende zeigte anhand von Fotos die
                                                                         Kalvarienberg im Zusammenwirken mit dem
Situation     beim    Wendehammer       in    der
                                                                         Sammelkanal in der Regensburger Straße sein.
Dr.-Th.-Schrems-Straße. Der Wendehammer ist
                                                                         Dieses Problem ist seit Jahren, nicht nur bei
von seinen Ausmaßen her ein eher kleiner
                                                                         Starkregenereignissen, bekannt und kann nicht
Wendehammer, umso schwieriger wird das
                                                                         mehr weiter umgangen werden.
Umkehren, wenn dort zusätzlich noch Fahrzeuge
                                                                         Der Vorsitzende hat bereits mit einem Fach-
parken. Grundsätzlich sieht das Gremium keine
                                                                         Ingenieurbüro und dem Abwasserzweckverband
Notwendigkeit      durch    eine    Beschilderung
                                                                         eine konkrete Lösung erörtert. Es gilt zu
Regelungen zu schaffen, vielmehr sollte mit den
                                                                         überprüfen, ob die geplante Maßnahme noch vor
Beteiligten eine andere Lösung angestrebt werden.
                                                                         der Sanierung der Regensburger Straße im
Bürgermeister Eichhammer wird sich stattdessen
                                                                         kommenden Jahr möglich ist.
mit einem Anschreiben an den Eigentümer des
betroffenen Anwesens in der Dr.-Th.-Schrems-Str.                         Bürgerversammlung
wenden und um Rücksichtnahme gegenüber den                               Gemeinderat Aufleger fordert, dass 2021 wieder
anderen Verkehrsteilnehmern bitten.                                      eine Bürgerversammlung stattfindet. Bürgermeister
                                                                         Eichhammer wies auf die wieder deutlich
Starkregenereignisse
                                                                         ansteigenden Fallzahlen hin und entgegnete, dass
Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wies
                                                                         er deswegen für 2021 noch keine Bürger-
Bürgermeister Eichhammer auf die Überflutungs-
                                                                         versammlung vorgesehen hat. Soweit jedoch vom
problematik bei Starkregenereignissen hin. Mit als
                                                                         Gemeinderat eine Bürgerversammlung festgelegt
Grund für die Überschwemmungen trägt auch die
                                                                         wird, wird er diese entsprechend den geltenden
Tatsache bei, dass im gesamten Gemeindegebiet
                                                                         Hygieneregeln vorbereiten. Einig war sich der
Niederschlagwässer      von    Privatgrundstücken
                                                                         Gemeinderat darauf hin, dass dieses Jahr noch
unmittelbar in den Straßenraum abgeleitet werden.
                                                                         keine Bürgerversammlung abgehalten werden soll.
Die Verfärbung des Wassers in der Schwarzen
Laber lässt darüber hinaus darauf schließen, dass                        Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung
ein wesentlicher Eintrag von landwirtschaftlich                          statt.
genutzten Flächen stammt. Auch hier wird ein
Umdenken,       gepaart    mit    entsprechenden
Maßnahmen notwendig werden.

                                                       Haushaltssatzung
                                    des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Labertal
                                                   für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
(GO) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal folgende Haushaltssatzung:
§1       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
         im Verwaltungshaushalt              in den Einnahmen und Ausgaben mit                  991.345 €
         im Vermögenshaushalt                in den Einnahmen und Ausgaben mit                  661.545 € ab.
§2       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4       (1) Betriebskostenumlage           Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
         (2) Investitionsumlage             Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§5       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 165.000 €
         festgesetzt.
§6       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Nittendorf, 28.05.2021
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal
Sammüller, 1. Verbandsvorsitzender
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur
Einsichtnahme bereit Art. 65 Abs. 3 GO).

                                                                 −6−
MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
Bekanntmachung
über die Änderung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung des Marktes Laaber nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) und über die öffentliche Auslegung des Bebaungsplanes gemäß § 3 Absatz 2
BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes Waldetzenberg im Bereich Tannenstraße, Fl.Nr. 1831,
1831/1 und 1597 Gemarkung Großetzenberg
Der Marktgemeinderat Laaber hat in seinen Sitzungen vom 13.12.2015 und vom 19.09.2016 beschlossen, den
o.g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Durch die Möglichkeit der Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser auf den Grundstücken soll eine weitere
innerörtliche Verdichtung innerhalb des Baugebietes erreicht werden.
Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB geändert.
Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 08.06.2021, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Kehrer Planung
GmbH in Regensburg, liegt in der Zeit vom
                                 06.08.2021 bis einschließlich 07.09.2021
während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Laaber, Zimmer 1.7,
zur Einsichtnahme auf. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
abgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, jedoch aber geltend gemacht werden können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind
auch im Internet unter
                       https://www.markt-laaber.de/wirtschaft-gewerbe/bauleitplanung
veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO)
i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben,
erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich
ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen
ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber
hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Laaber, den 28.07.2021
Markt Laaber
gez. Schmid, Erster Bürgermeister

                                                   −7−
MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
Bekanntmachung
             7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber im Bereich Endlfeld
                             Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Laaber hat in seiner Sitzung vom 17.05.2021 den Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber im Bereich Endlfeld gebilligt.
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Endlfeld und die Begründung in der
Fassung vom 17.05.2021, ausgearbeitet durch das Landschaftsarchitekturbüro Längst & Voerkelius, Landshut,
liegen in der Zeit vom
                                  06.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021
in der Bauabteilung des Rathauses Laaber, Zimmer 1. 7, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus
(Bitte vereinbaren Sie aufgrund der Coronalage einen Termin, Tel.Nr. 09498/9401-25 oder -17).

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
abgegeben werden.
Nicht   fristgerecht abgegebene   Stellungnahmen      können   bei  der   Beschlussfassung     über   die
Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von
Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
-   Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch,
    Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter vom
    17.05.2021
-   nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der
    frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im
Internet unter        https://www.markt-laaber.de/wirtschaft-gewerbe/bauleitplanung        veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
(DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben,
erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1
Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG
gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Laaber, den 28.07.2021
Markt Laaber
gez. Schmid
Erster Bürgermeister

                                                      −8−
MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
Gemeinde Brunn informiert zum Thema
                              „Starkregen“
                    Bürgermeister Karl Söllner und das Ing. Büro EBB
    präsentieren erste Ergebnisse der Starkregenuntersuchungen im Gemeindegebiet.

                           Ortsversammlung
                   für alle Bürgerinnen/Bürger aus
Frauenberg, Eglsee, Pettenhof, Konstein, Münchsried und Babetsberg

                             Mittwoch, 11. August 2021
                             Gasthaus Plank Saal, Brunn
                                  Beginn: 19.00 h

                 Es gelten die zu der Zeit gültigen Hygienemaßnahmen.
       Der Saal wird nur zur Hälfte belegt, d. h. jeder zweite Stuhl ist freizuhalten.

                                        Es lädt ein
                            Karl Söllner, Erster Bürgermeister

                 Gemeinde Brunn informiert zum Thema
                              „Starkregen“
                    Bürgermeister Karl Söllner und das Ing. Büro EBB
    präsentieren erste Ergebnisse der Starkregenuntersuchungen im Gemeindegebiet.

                                Ortsversammlung
                        für alle Bürgerinnen/Bürger aus
                         Brunn, Kirchhof und Eiselberg

                              Freitag, 20. August 2021
                             Gasthaus Plank Saal, Brunn
                                   Beginn: 19.00 h

                 Es gelten die zu der Zeit gültigen Hygienemaßnahmen.
       Der Saal wird nur zur Hälfte belegt, d. h. jeder zweite Stuhl ist freizuhalten.

                                        Es lädt ein
                            Karl Söllner, Erster Bürgermeister

                                           −9−
MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Auszug aus der Sitzung des
Bekanntmachung
 über die Aufteilung der Ortsstraßen in Bergstetten
      in der Marktgemeinde Laaber nach dem
 Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

hier: Bergstetten
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
beschließt die Ortsstraßen von Fl.Nr. 51 (Teilf) und
Fl.Nr. 58, Gemarkung Bergstetten laut Flurbereinigung
Bergstetten in seine jetzigen Straßennamen aufzuteilen.
Die Laaberer Straße (rot) beginnt bei Fl.Nr. 178
(Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei
Fl.Nr. 115 (Straße) und Fl.Nr. 40 (S/O), Gmkg.
Bergstetten. Die Länge beträgt 350 m. Die
Schloßstraße (grün) beginnt bei Fl.Nr. 42 (S/W),
Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 163
(Straße), Gemarkung. Bergstetten. Die Länge beträgt
135 m. Die Am Gründl (blau) beginnt bei Fl.Nr. 40                                 Bekanntmachung
(S/O), Gemarkung Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 115               über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und
(Straße) und Fl.Nr. 115 (Straße), Gmkg. Bergstetten.               Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Die Länge beträgt 280 m. Die Flurstraße (braun)                    Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
beginnt bei Fl.Nr. 125 (Straße), Gemarkung Bergstetten
und endet bei Fl.Nr. 16 (S/W), Gmkg. Bergstetten. Die              hier: Bergstetten, Ringstraße
Länge beträgt 90 m. Träger der Straßenbaulast bei den              Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
aufgeführten Straßen ist die Marktgemeinde Laaber.                 beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine
                                                                   Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die
                                                                   Fl.Nr. 164/9, Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei
                                                                   Fl.Nr. 163 (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet
                                                                   bei Fl.Nr. 163 (Straße), Gemarkung Bergstetten. Die
                                                                   Länge beträgt 235 m. Träger der Straßenbaulast ist die
                                                                   Marktgemeinde Laaber.

                Bekanntmachung
 über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und
Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                                     Bekanntmachung
                                                                    über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und
hier: Bergstetten, Schloßstraße                                    Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                    Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine
Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die Fl.Nr.               hier: Bergstetten, Ringstraße, Schloßstraße
60, Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei Fl.Nr. 163              Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
(Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei                      beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine
Fl.Nr. 115 (Kreisstraße), Gemarkung Bergstetten. Die               Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die
Länge beträgt 185 m. Träger der Straßenbaulast ist die             Fl.Nr. 163, Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei
Marktgemeinde Laaber.                                              Fl.Nr. 178 (Straße), Gemarkung Bergstetten und endet
                                                                   bei Fl.Nr. 51 (Straße), Gemarkung Bergstetten. Die
                                                                   Länge beträgt 345 m. Davon fallen auf die Ringstraße
                                                                   145 m (rot) und der Rest auf die Schloßstraße 200 m
                                                                   (blau).Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde
                                                                   Laaber.

                                                          − 10 −
Bekanntmachung                                                      Bekanntmachung
 über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und                      über die Längenänderung einer Ortsstraße
Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem                          in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                     Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

hier: Bergstetten, Flurstraße                                     hier: Bergstetten, Riegelweg in Hinterzhof
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                   Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und                  beschließt die Länge der Ortsstraße abzuändern. Die
Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße               Straße umfasst die Fl.Nr. 128 und 128/1 (Teilf.),
umfasst die Fl.Nr. 125 (Teilf), Gemarkung Bergstetten.            Gemarkung Bergstetten. Eigentümer ist die Gemeinde.
Sie beginnt bei Fl.Nr. 224 (Weg), Gemarkung                       Sie beginnt bei Fl.Nr. 115 (Straße), Gemarkung
Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 51 (Straße),                     Bergstetten und endet bei Fl.Nr. 115 (Straße),
Gemarkung Bergstetten. Die Länge beträgt 110 m.                   Gemarkung Bergstetten. Bei der Überprüfung durch die
Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde                   Verwaltung wurde festgestellt, dass eine Länge von
Laaber.                                                           638 m angegeben wurde, die tatsächliche Länge jedoch
                                                                  538 m beträgt. Träger der Straßenbaulast ist die
                                                                  Marktgemeinde Laaber.

                                                                                    Bekanntmachung
                  Bekanntmachung                                    über die Umstufung einer Gemeindeverbindungs-
  über die Umstufung einer Gemeindeverbindungs-                      straße in der Marktgemeinde Laaber nach dem
   straße in der Marktgemeinde Laaber nach dem                     Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
 Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
                                                                  hier: Bergstetten, Triftstraße in Hinterzhof
hier: Bergstetten, Laaberer Straße                                Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                   beschließt einen Teil der Gemeindeverbindungsstraße in
beschließt einen Teil der GVS in eine Ortsstraße                  eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die
umzustufen. Die Straße umfasst die Fl.Nr. 178 (Teilf),            Fl.Nr. 116 (Teilf.), Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt
Gemarkung Bergstetten. Sie beginnt bei Fl.Nr. 163                 bei Fl.Nr. 228/1 (südl.), Gemarkung Bergstetten und
(Straße), Gemarkung Bergstetten und endet bei                     endet bei Fl.Nr. 115 (Kreisstraße), Gemarkung
Fl.Nr. 51 (Straße), Gemarkung Bergstetten. Die Länge              Bergstetten. Die Länge beträgt 570 m. Träger der
beträgt 260 m. Träger der Straßenbaulast ist die                  Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Laut
Marktgemeinde Laaber.                                             Flurbereinigung vom 12.10.1971 ist die Straße auf 7,5 to
                                                                  beschränkt.

                                                         − 11 −
Bekanntmachung
                                                                                     Bekanntmachung
 über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und
                                                                            über die Widmung einer Ortsstraße
Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem
                                                                         in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
                                                                    Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
hier: Hinterzhof, Lage: Großer Reisschlag
                                                                   hier: Hinterzhof, Triftstraße
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
                                                                   Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und
                                                                   beschließt die Ortsstraße zu widmen. Die Straße
Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Sie umfasst
                                                                   umfasst die Fl.Nr. 674/6, Gemarkung Endorf. Sie
die Fl.Nr. 230 (Teilf.), Gemarkung Bergstetten. Sie
                                                                   beginnt bei Fl.Nr. 674/4 (N/O), Gemarkung Endorf und
beginnt bei Fl.Nr. 210 (Weg), Gemarkung Bergstetten
                                                                   endet bei Fl.Nr. 674/5 (N/O), Gemarkung Endorf. Die
und endet bei Fl.Nr. 116 (Straße), Gemarkung
                                                                   Länge beträgt 32 m. Träger der Straßenbaulast ist die
Bergstetten. Sie hat eine Länge von 90 m. Träger der
                                                                   Marktgemeinde Laaber.
Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber.

               Bekanntmachung                                                       Bekanntmachung
 über die Umstufung eines öffentlichen Feld- und                            über die Widmung einer Ortsstraße
Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem                           in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                      Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

hier: Hinterzhof, Grubenweg                                        hier: Hinterzhof, Reiserweg
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                    Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und                   beschließt die Ortsstraße zu widmen. Die Straße
Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Sie umfasst               umfasst die Fl.Nr. 674/9 und 674/10, Gemarkung
die Fl.Nr. 126 (Teilf.), Gemarkung Bergstetten. Sie                Endorf. Sie beginnt bei Fl.Nr. 669 (Straße), Gemarkung
beginnt bei Fl.Nr. 116 (Straße), Gemarkung Bergstetten             Endorf und endet bei Fl.Nr. 674/12 (N/W), Gemarkung
und endet bei Fl.Nr. 120/2 und 121/5 (östl.), Gemarkung            Endorf. Die Länge beträgt 30 m. Träger der
Bergstetten. Sie hat eine Länge von 150 m. Träger der              Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber.
Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber.

                                                          − 12 −
Bekanntmachung
                                                                    über die Längenänderung des öffentlichen Feld-
                  Bekanntmachung                                     und Waldweges in der Marktgemeinde Laaber
         über die Widmung einer Ortsstraße                          nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
      in der Marktgemeinde Laaber nach dem                                           (BayStrWG)
 Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
                                                                  hier: Endorf, von Hinterzhof nach Högerlsee
hier: Hinterzhof, Reiserweg                                       Der Marktgemeinderat des Marktes Laaber hatte in
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                   seiner Sitzung vom 09.11.2020 beschlossen, die
beschließt die Ortsstraße zu widmen. Die Straße                   gewidmete Länge des öffentlichen Feld- und Waldweges
umfasst die Fl.Nr. 663, Gemarkung Endorf. Sie beginnt             Fl.Nr. 681, Gemarkung Endorf, abzuändern. Als Träger
bei Fl.Nr. 669 (Straße), Gemarkung Endorf und endet               der Straßenbaulast wurden die Beteiligten festgelegt.
bei Fl.Nr. 664 (N/O), Gemarkung Endorf. Die Länge                 Der Marktgemeinderat Laaber hatte jedoch in seiner
beträgt 65 m. Träger der Straßenbaulast ist die                   Sitzung vom 05.10.1971 bereits beschlossen, sämtliche
Marktgemeinde Laaber.                                             in der Ersatzausweiskarte ausgewiesenen Feld- und
                                                                  Waldwege      im    Rahmen     der     Flurbereinigung,
                                                                  Teilnehmergemeinschaft Brunn, in die Straßenbaulast
                                                                  zu übernehmen. Der Beschluss vom 09.11.2020 ist
                                                                  daher entsprechend abzuändern.
                                                                  Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
                                                                  beschließt in Abänderung des Beschlusses vom
                                                                  09.11.2020, dass Träger der Straßenbaulast des
                                                                  öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 681,
                                                                  Gemarkung Endorf, die Marktgemeinde Laaber ist.

               Bekanntmachung
  über die Widmung eines öffentlichen Feld- und                                  Bekanntmachung
Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem                      über die Widmung eines öffentlichen Feld- und
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                    Waldweges in der Marktgemeinde Laaber nach dem
                                                                  Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
hier: Hinterzhof, Lage: Reiser
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                   hier: Ried, Lage: Pfannenstiel
beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg zu                  Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
widmen. Der Weg umfasst die Fl.Nr. 672/8, Gemarkung               beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg zu
Endorf. Er beginnt bei Fl.Nr. 108 (Straße), Gemarkung             widmen. Der Weg umfasst die Fl.Nr. 805/7, Gemarkung
Endorf und endet bei Fl.Nr. 672/9, Gemarkung Endorf.              Endorf. Eigentümer ist die Marktgemeinde. Er beginnt
Die Länge beträgt 180 m. Träger der Straßenbaulast ist            bei Fl.Nr. 805 (Straße), Gemarkung Endorf und endet
die Marktgemeinde Laaber für eine Länge von 115 m,                bei Fl.Nr. 602 (Weg), Gemarkung Endorf. Er hat eine
die restliche Länge von 65 m sind die Beteiligten.                Länge von 155 m. Träger der Straßenbaulast sind die
                                                                  Beteiligten.

                                                         − 13 −
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
                                                                 (Marktgemeinde Laaber) und den Gegenstand des
                                                                 Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
                                                                 Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
                                                                 Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der
                                                                 angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift
                                                                 beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
                                                                 sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
                                                                 werden.

                                                                 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                 1)
                                                                    Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
                                                                 E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
                                                                 rechtlichen Wirkungen!
                                                                 Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung
                                                                 entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der
                                                                 Bayerischen Verwaltungsgerichtbarkeit
Die Widmungsverfügungen können während der                       (www.vgh.bayern.de).
Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Laaber,            2)
                                                                    Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den
Rathaus, Jakobstraße 9, 93164 Laaber, Zi.-Nr. 1,7,               Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine
eingesehen werden.                                               Verfahrensgebühr fällig.

               Rechtsbehelfsbelehrung                            Laaber, den 28.07.2021
Gegen diese Widmungsverfügungen kann innerhalb                   gez. Hans Schmid
eines Monats nach deren Bekanntgabe, schriftlich,                Erster Bürgermeister
zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den
Schriftformersatz zugelassenen1) Form, Klage bei dem
       Bayerischen Verwaltungsgericht in 93047
                     Regensburg,
     Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014
                     Regensburg,
   Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg,
erhoben werden2).

                  Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer
                                         für das Jahr 2021

        Die Grundsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.73
        (BGBl. I S. 965; BStBl. I S. 694) für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr
        die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekannt-
        machung erfolgen. Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung
        die Grundsteuer A und B für 2021, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Grundsteuer-
        bescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Sollten sich die
        Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erstellt.

        Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen
        Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zuge-
        gangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit
        dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, entweder durch Widerspruch schriftlich
        oder zur Niederschrift bei der Gemeinde (Jakobstr. 9, 93164 Laaber) oder durch Klageerhe-
        bung schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Regensburg (Haidplatz 1,
        93047 Regensburg) angefochten werden.

        Laaber, den 28.07.2021

        Markt Laaber                          Gemeinde Deuerling                          Gemeinde Brunn

        gez. Schmid                           gez. Eichhammer                             gez. Söllner
        Erster Bürgermeister                  Erster Bürgermeister                        Erster Bürgermeister

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Bekanntmachung
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal plant die Erschließung des Baugebietes „Am Haslach IV“ im
Nordosten von Deuerling am Promberg. Im Norden und Westen schließt das Baugebiet an die vorhandene
Wohnbebauung an, im Süden und Osten grenzen hügelige Wiesen- und Ackerflächen an das geplante Baugebiet.
Die Entwässerung des Baugebietes soll im Trennsystem erfolgen. Das im westlichen Teil des Baugebietes
(Erschließungsstraße und Bauparzellen Nrn. 10 bis 19) anfallende Niederschlagswasser soll in einer
Regenwasserkanalisation gesammelt und dann in die als Mulde ausgebildete Grünfläche (Fl. Nr. 230/4, Gem. Deuerling)
eingeleitet werden (Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser über eine Sickermulde in den
Untergrund/Grundwasser).
Für das Versickern des Niederschlagswassers von den öffentlichen Straßenflächen sowie den befestigten Flächen der
Privatgrundstücke des Baugebietes „Am Haslach IV“ in das Grundwasser beantragt der Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung im Labertal eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz.
Die Grundstücke im östlichen Bereich des Baugebietes (Bauparzellen Nrn. 1 – 9) sollen über eine nicht zielgerichtete
Versickerungsanlage entwässert werden. Das Niederschlagswasser soll gedrosselt auf die unterhalb der Grundstücke
liegende öffentliche Grünfläche geleitet werden, auf der es breitflächig in den Untergrund versickert werden soll. Da
hierfür dann die Regelungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung i. V. m. den technischen Regeln zum
schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) einschlägig sind, ist dieser
Teil des Baugebietes nicht Bestandteil der Planung und damit des Wasserrechtverfahrens.
Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit
bekannt gemacht.
Die Planunterlagen des Ingenieurbüros S² Beratende Ingenieure sind in der Zeit vom 09.08.2021 bis einschließlich
08.09.2021 (Auslegungsfrist) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Laaber, Jakobstraße 9, 93164 Laaber,
während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß und Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des
Landratsamtes Regensburg http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/OeffentlicheBekanntmachungen.aspx
eingestellt. Dazugehörige Antragsunterlagen/Planunterlagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim
Landratsamt Regensburg und bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber vollständig eingesehen werden. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 22.09.2021 (Einwendungsfrist), bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber,
Jakobstraße 9, 93164 Laaber sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder
zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der
Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten
Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber Stellungnahmen zum
Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG).
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.
Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass
   a)    Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
         durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können,
   b)    die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden
         kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Laaber, den 28.07.2021
gez. Hans Schmid
Gemeinschaftsvorsitzender

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