08/ 2021 Stadt Eberswalde

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08/ 2021 Stadt Eberswalde
08/ 2021
18.08.2021

JAHRGANG 29
08/ 2021 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen
INHALT

AMTLICHER TEIL                                                                      Stadt Eberswalde
- Förderrichtlinie für das Eberswalder Wachstums-   2-5                             Der Bürgermeister
  und Konjunkturpaket II
                                                                                            Förderrichtlinie für das Eberswalder
- Nutzungsordnung für den „RuheForst Eberswalde“    6-8                                     Wachstums- und Konjunkturpaket II
  der Stadt Eberswalde vom 23.06.2021
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in    8-10                             Präambel
  das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
                                                                                    Die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe ist eine kommu-
  Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen                                       nale Aufgabe. Die Stadt Eberswalde wird diesem Anspruch
  Bundestag am 26.09.20214                                                          durch die Auflegung einer Förderrichtlinie zur Unterstützung
- Ergänzungen zur Öffentlichen Bekanntmachung        10                             der heimischen Wirtschaft gerecht. Ziel dieser Förderung ist
  gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt                                       es, die unternehmerische Initiative sowie die lokale Wirtschaft
                                                                                    zu unterstützen, um so einen Beitrag zur positiven Entwick-
  Eberswalde (Amtsblatt Jg. 27, Nr. 12,
                                                                                    lung der Stadt Eberswalde zu leisten.
  28./29.12.2019)
- Amtliche Bekanntmachung gemäß der Verord-       10-11                             In diesem Sinne richtet sich die Förderrichtlinie an kleine und
  nung zur Durchführung der Sprachstandsfest-                                       mittlere Unternehmen (KMU1), Soloselbstständige2 aber auch
  stellung und kompensatorischen Sprachförde-                                       selbstständige Angehörige der Freien Berufe3. Sie soll sowohl
  rung (SprachfestFörderverordnung-SfFV) vom                                        zur weiteren positiven wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch
                                                                                    zur Abmilderung der aufgrund von Schließungsanordnungen
  03.08.2009 (GVBl. II S. 505 ff.) in der derzeit
                                                                                    auf Basis eines Bund-Länder-Beschlusses entstandenen
  gültigen Fassung                                                                  Folgen beitragen. In dieser Hinsicht ist das Ziel eine Impuls-
- Tierseuchenallgemeinverfügung des               11-12                             wirkung für das Wachstum, aber auch für die konjunkturelle
  Landkreises Barnim                                                                Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft.

SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN                                                      1     Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
- Informationen über die Beschlüsse                                    12-13
                                                                                    1.1 Die Stadt Eberswalde gewährt nach Maßgabe dieser
  des Hauptausschusses vom 29.07.2021
                                                                                        Richtlinie eine Zuwendung an KMU, Soloselbststän-
                                                                                        dige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe,
NICHTAMTLICHER TEIL                                                                     um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
- Bürgerbudget Eberswalde 2021                                         14-16            infolge von Schließungsanordnungen auf Basis eines
                                                                                        Bund-Länder-Beschlusses abzumildern, Maßnahmen
- Theatertermine in Eberswalde                                            17            zur Wiederaufnahme bzw. Anpassung der ursprünglichen
- Zauberhafte Revue im Hof des „Schwärzetals“                             17            Geschäftstätigkeit im Zuge einzelner Öffnungsschritte
- 75 Jahre Stadtbibliothek                                             18-19            flexibel umzusetzen und zugleich durch eine bessere
- Kulturelle Projekte im Kulturlandjahr 2021                              20            Wettbewerbsfähigkeit der KMU, der Soloselbstständigen
                                                                                        und der Freien Berufe einen Impuls für die wirtschaftliche
- Eberswalder Köpfe – Papierfabrikantin                                   21            Entwicklung der Stadt und der Region zu schaffen.
  „Madame Ebart“
- Fraktionen und Beiräte                                               22-23        1.2 Die Förderung erfolgt nur für Projekte, die die unterneh-
- WHG Club.Card Special                                                24-25            merische Leistungsfähigkeit der KMU, der Soloselbst-
                                                                                        ständigen und der selbstständigen Angehörigen der
- Informationen/Anzeigen                                               26-27            Freien Berufe nachhaltig wiederherstellen oder dauerhaft
- Die WHG informiert                                                      28            verbessern.

Impressum                                                                           1.3 Für das Jahr 2021 stehen insgesamt 100.000,00 Euro
                                               Amtsblatt für die Stadt Eberswalde       Haushaltsmittel der Stadt Eberswalde zur Verfügung.

Herausgeber: Stadt Eberswalde, Der Bürgermeister (V.i.S.d.P.), Breite Straße        1.4 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die
41-44, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334/64512, Fax: 03334/64519, Internet:              Stadt Eberswalde entscheidet im Rahmen der ver-
www.eberswalde.de, E-Mail: pressestelle@eberswalde.de // Verantwortlich:                fügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des
Johan Bodnar // Redaktion: Johan Bodnar // Auflage: 21.500, ISSN 1436-3143
Titelbild: Familiengarten mit Rückansicht der Skulptur „Kleine Rollschuh-               Antragseinganges.
läuferin“ des Bildhauers Axel Schulz (Foto: FH)
Für die namentlich gekennzeichneten Artikel ist der jeweilige Autor, nicht der
Herausgeber, verantwortlich. Erscheint bei Bedarf, in der Regel monatlich, ein
Rechtsanspruch besteht nicht. Das Amtsblatt für die Stadt Eberswalde liegt ab
dem Erscheinungstag im Rathaus, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde,
aus. Es ist dort kostenlos erhältlich. Kostenlose Zustellung in alle erreichbaren
Eberswalder Haushalte. Keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder
und Manuskripte. Irrtümer und Terminveränderungen vorbehalten.                      1
                                                                                        KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen und
Verleger, Anzeigenannahme, Layout: agreement werbeagentur GmbH,                         einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahres-
Alt-Moabit 62, 10555 Berlin, Telefon: 030/971012-0, E-Mail: info@agree-                 bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Siehe hierzu auch die
ment-berlin.de. // Für Anzeigeninhalte sind die Auftraggeber verantwortlich.            Empfehlung der Kommission der EU (Amtsblatt der EU L 124/36).
// Fotos: wenn nicht anders gekennzeichnet Stadtverwaltung Eberswalde //
                                                                                    2
                                                                                        Als Soloselbstständige werden Erwerbstätige verstanden, die eine
Druck: X-Press Grafik & Druck GmbH // Vertrieb: Märkisches Medienhaus                   selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ohne angestellte Mitarbei-
GmbH & Co. KG
                                                                                        ter*innen ausüben.
                                                                                    3
                                                                                        Freie Berufe im Sinne dieser Richtlinie sind die Berufsgruppen, welche
Das Eberswalder Amtsblatt ist auf ökologischem Recyclingpapier gedruckt.                im Partnerschaftsgesellschaftsrecht, § 1 Abs. 2 PartGG, bzw. im Ein-
                                                                                        kommensteuergesetz, §18 Abs. 1 EstG, benannt sind. Die Ausübung
Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich im September 2021.                        der Geschäftstätigkeit muss im Haupterwerb erfolgen.

2    Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021
08/ 2021 Stadt Eberswalde
AMTLICHER TEIL
                                                                                                           Öffentliche Bekanntmachungen

2      Gegenstand der Förderung                                                     Von einer Förderung ausgeschlossene Bereiche sind:
                                                                                    -  Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition
2.1 Allgemeines                                                                        fallen,
       Es erfolgt eine Unterstützung von Projekten der kleinräu-                    -  Erwerbstätigkeiten im Nebenerwerb,
       migen Wirtschaftsförderung mit dem Fokus auf Wiederauf-                      -  Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung,
       nahme, Stärkung und Stabilisierung der Marktposition und                     -  Unternehmen für Finanzdienstleistungen und Versi-
       damit der Wettbewerbsfähigkeit der KMU, der Soloselbst-                         cherungen sowie Kreditinstitute,
       ständigen und der Freien Berufe sowie zur Sicherung der
                                                                                    -  Unternehmen der Lagerhaltung,
       bestehenden Arbeits- und Ausbildungsplätze.
                                                                                    -  Pflegeeinrichtungen,
2.2 Förderfähig sind:                                                               -  Spielhallen und ähnliche Einrichtungen mit
    a) Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Umstellung,                          Gewinnspielcharakter,
        Rationalisierung bzw. Modernisierung einer Betriebs-                        -  Unternehmen des Straßenverkehrssektors,
        stätte mit Hauptsitz in der Stadt Eberswalde                                -  Unternehmen, die bereits vor März 2020 in Schwierig-
    b) Ansiedlungen und Verlagerungen von Betrieben in Grün-                           keiten8 waren,
        der-, Handwerker-, Kreativ-, Innovations-, Gewerbe- und                     -  gemeinnützige Vereine (da deren Hauptzweck nicht
        Gesundheitszentren im Stadtgebiet von Eberswalde                               in der Ausübung einer gewerblichen bzw. wirtschaft-
    c) Investitionen von KMU, Soloselbstständigen und                                  lichen Tätigkeit besteht).
        selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe mit
        Bezug zu lokalen oder umweltverträglich beziehungs-
        weise ressourcenschonend hergestellten Produkten                       4    Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
        oder Dienstleistungen
    d) andere Maßnahmen, die geeignet sind, die Folgen von                     4.1 Zuwendungsart: Projektförderung
        Schließungsanordnungen auf Basis eines Bund-Län-
        der-Beschlusses abzufedern und eine Wiederaufnahme                     4.2 Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
        bzw. Anpassung der ursprünglichen Geschäftstätigkeit
        im Zuge einzelner Öffnungsschritte flexibel umzuset-                   4.3 Form der Zuwendung
        zen, bspw. kaufkraftgewinnende bzw. -bindende und                          a) Die Zuwendung erfolgt als zweckgebundener Zu-
        nachfrageschaffende Projekte4, Gestaltung kunden-                             schuss.
        orientierter Prozesse der Test- und Prüfmöglichkeiten                      b) Die Förderquote ist abhängig von der Anzahl der
        zur Belebung der Geschäftstätigkeit, Aktionen im Zu-                          Mitarbeiter*innen in Vollbeschäftigung 9 in der zu
        sammenhang mit umgesetzten Öffnungsschritten5 etc.                            fördernden Unternehmung zum Augenblick der
                                                                                      Förderbeantragung.
       Hierbei gilt, dass ausschließlich Maßnahmen und Projekte
                                                                                      Hierbei gilt folgende Unterscheidung10:
       gefördert werden, die nicht vor der Antragsstellung begon-
                                                                                      i. 0 bis 5 Mitarbeiter*innen: 95 % der förderfähigen
       nen wurden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, also vor
                                                                                           Ausgaben, maximal jedoch 4.000,00 Euro
       einer möglichen Antragsbewilligung, kann hingegen be-
       antragt werden.                                                                ii. 6 bis 10 Mitarbeiter*innen: 80 % der förderfähigen
                                                                                           Ausgaben, maximal jedoch 4.000,00 Euro
                                                                                      iii. 11 bis 20 Mitarbeiter*innen: 65 % der förderfähi-
3      Zuwendungsempfänger*innen                                                           gen Ausgaben, maximal jedoch 4.000,00 Euro
                                                                                   c) Eine Erhöhung der Zuwendung bei nachträglicher
3.1 Zuwendungsempfänger*innen sind:                                                   Erhöhung der Projektkosten ist ausgeschlossen. Bei
    a) KMU,                                                                           geringeren Projektkosten kann sich der Zuschuss je-
    b) Soloselbstständige im Haupterwerb,                                             doch verringern.
    c) Selbstständige Angehörige der Freien Berufe im
                                                                               4.4 Bemessungsgrundlage
       Haupterwerb,
                                                                                   a) Zuwendungsfähige Ausgaben
       die eine Betriebsstätte 6 mit Hauptsitz in der Stadt Ebers-                    Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Um-
       walde haben und hier steuerpflichtig7 sind.                                    setzung des Projektes dienen und nicht durch diese
                                                                                      Richtlinie ausgeschlossen werden. Zuwendungsfähig
3.2 Investoren*innen und Nutzer*innen/Betreiber*innen der ge-                         sind Ausgaben nur, wenn sie von dem/der Zuwen-
    förderten Wirtschaftsgüter und Leistungen müssen grund-                           dungsempfänger*in getragen werden, zur Durchfüh-
    sätzlich identisch sein (Ausnahmen: Betriebsaufspaltung,                          rung des Projekts notwendig und angemessen sind
    Organschaft, Mitunternehmer*innenschaft).                                         sowie in ihrer Höhe den Grundsätzen der Nachhaltig-
                                                                                      keit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
3.3 Ausschlussregelung bestimmter Bereiche

4
     Es erfolgt keine Gegenfinanzierung von Einnahmeausfällen von Gutschein- oder Rabattsystemen oder ähnlichem.
5
     Es erfolgt keine Gegenfinanzierung von Einnahmeausfällen von Gutschein- oder Rabattsystemen oder ähnlichem.
6
     Als Betriebsstätte gilt auch ein Büro in einem privat genutzten Gebäude bzw. bei Soloselbstständigen der Wohnsitz.
7
     Gewerbesteuer oder Einkommensteuer – Nachweis durch Steuerbescheid bzw. Meldebescheinigung.
8
     Die Beurteilung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist, erfolgt gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, hier Kapitel 1 Art. 2 Abs.
     31 AGVO. KMU in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung gelten nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn die Voraussetzungen für die
     Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind.
9
     Teilzeitkräfte werden gemäß ihrer tatsächlichen Arbeitszeit auf Vollzeitkräfte umgerechnet.
     Bei Anwendung von Kurzarbeit dient die vertraglich geregelte Arbeitszeit als Grundlage.
10
     Nachweis erfolgt über das Lohnbuch. Für Soloselbstständige gilt grundsätzlich eine Förderquote von 95 %.              Fortsetzung auf Seite 4

                                                            Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021 – Amtlicher Teil                      3
08/ 2021 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

                                                                    5   Zuwendungsvoraussetzungen
Fortsetzung von Seite 3

    b)   Nicht zuwendungsfähige Ausgaben                            5.1 Die Förderung erfolgt nur für Projekte, die die unterneh-
                                                                        merische Leistungsfähigkeit der KMU, der Soloselbst-
         Nicht zuwendungsfähig sind alle Ausgaben,
                                                                        ständigen und der selbstständigen Angehörigen der
         -    die auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestim-         Freien Berufe nachhaltig wiederherstellen oder dauerhaft
              mungen zu tragen bzw. umzusetzen sind (z. B.              verbessern.
              Anschaffung von Kassensystemen, Anpassungen
              von Websites, Maßnahmen zum Arbeitsschutz             5.2 Je Antragsteller*in kann nur ein Antrag bewilligt werden.
              etc.),
         -    die im Sinne einer reinen Ersatzinvestition bei be-   5.3 Projekte können unter folgenden Voraussetzungen geför-
              reits bestehenden Geschäftsbereichen lediglich            dert werden:
              den Mindestanforderungen des Geschäftsbetrie-             a) Die Förderung von KMU, der Soloselbstständigen und
              bes genügen ohne eine Erweiterung, Optimierung                der selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe ist
              oder Stärkung erkennen lassen (inkl. Erwerb zu-               ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstel-
              sätzlicher Geräte ähnlicher Art),                             lung für denselben Zuwendungszweck bereits andere
         -    für angestelltes Personal,                                    öffentliche und/oder beihilferelevante Mittel der EU, der
         -    für Entwicklungspflege,                                       Bundesrepublik Deutschland, des Landes Branden-
                                                                            burg, des Landkreises Barnim oder der Stadt Ebers-
         -    für Richtfeste und Einweihungsfeiern im Zusam-                walde in den Jahren 2020 und/oder 2021 beantragt
              menhang mit Bauvorhaben,                                      bzw. bewilligt wurden, werden oder werden können.
         -    für Schuldzinsen,                                         b) Der/die Antragssteller*in muss seinen/ihren Hauptsitz
         -    für erstattungsfähige Mehrwertsteuer,                         in der Stadt Eberswalde haben und hier steuerpflichtig
         -    für den Erwerb von unbebauten und bebauten                    sein.
              Grundstücken oder Gebäuden,                               c) Das Projekt muss Aussicht auf Erfolg haben und ohne
         -    für Beratungsleistungen (Finanz-, Steuer- und                 die Förderung nicht bzw. nicht im geplanten Umfang
              Unternehmensberater*innen) für Finanzierungs-                 durchführbar sein.
              kosten für Fremdkapital,                                  d) Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss nach-
         -    für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen,                      weislich gesichert sein.
         -    für Pflege, Wartung, Ersatz oder Reparatur von
              Gegenständen
                                                                    6   Verfahren
         -    für Verbrauchs- und Folgekosten, die im Rahmen
              des Projektes anfallen,
                                                                    6.1 Die Förderung bedingt einen vollständig ausgefüllten
         -    für den Erwerb von Geschäftsanteilen,                     Antrag gemäß Anlage „Antragsformular“ dieser Richt-
    -    für Projekte, die mindestens durch die städtische              linie an das Wirtschafts- und Sozialdezernat, Referat
         „Richtlinie zur kommunalen Förderung kleinteiliger             für Wirtschaftsförderung, Breite Straße 41-44 in 16225
         Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels und der               Eberswalde. Ansprechpartnerin ist Frau Simone Kolbe
         Gastronomie“ im Jahr 2020, die städtische „Richtlinie          (Tel. 03334/64 502, E-Mail: s.kolbe@eberswalde.de, Fax:
         zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen               03334/64 529).
         zur Belebung des Einzelhandels, der Gastronomie,
         des Handwerks, der freien Berufe und Soloselbstän-         6.2 Dem Antrag sind beizufügen:
         diger“ im Jahr 2021 oder die „Förderrichtlinie für das         a) ein Nachweis der Eigenmittel, gegebenenfalls eine
         Eberswalder Wachstums- und Konjunkturpaket“ im                    Stellungnahme der Hausbank,
         Jahr 2020 eine finanzielle Unterstützung erfahren
                                                                        b) eine Unterlegung der zur Förderung beantragten
         haben bzw. können,
                                                                           Ausgaben durch entsprechende vorhabenbezogene
    -    für Ausgaben, die zur Abmilderung der Folgen der                  Kostenschätzungen bzw. spezifische Angebote,
         Schließungsanordnungen auf Basis eines Bund-Län-
                                                                        c) Nachweis der Steuerpflichtigkeit (Gewerbe- oder Ein-
         der-Beschlusses durch andere Förder- und Hilfs-
                                                                           kommensteuer) in der Stadt Eberswalde.
         programme des Bundes, des Landes Brandenburg
         sowie des Landkreises Barnim erstattet wurden oder
         werden können (z. B. zur Einrichtung von Hygiene-              Der Antrag ist nur mit verbindlicher Unterschrift gültig.
         maßnahmen, die eine zwingende Voraussetzung zur
         Durchführung der Geschäftstätigkeit gemäß zugrun-          6.3 Bewilligungsverfahren
         deliegender Schließungsanordnungen darstellen, mit
         Ausnahme von Aufwendungen zur Umsetzung von                    Die Antragsbearbeitung erfolgt gemäß dem Eingangs-
         Maßnahmen gemäß Punkt 2.2 d) dieser Richtlinie),               datum. Unvollständige Anträge können nicht abschließend
                                                                        bearbeitet werden, bis der Aufforderung zur Nachreichung
    -    die durch Barzahlung beglichen wurden.                         von benötigten Unterlagen entsprochen wurde.
4.5 Regelungen zum Eigenanteil                                          Anträge, die mit allen relevanten Anlagen zumindest in
                                                                        elektronischer Form oder per Fax eingereicht werden,
    Die Höhe des Eigenanteils ist gegenüber der Stadt                   gelten im Sinne der Bearbeitung als vollständig. Benötigte
    Eberswalde als Bewilligungsbehörde mit dem Antrag                   Originaldokumente müssen auf Anforderung nachgereicht
    nachzuweisen.                                                       werden.

                                                                        Wenn die Mittel erschöpft sind, sind weitere Anträge
                                                                        abzulehnen.

4   Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021
08/ 2021 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

    Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungs-            für Wirtschaft und Finanzen relevante Angaben (v.a.
    bescheid gemäß Anlage „Zuwendungsbescheid“ dieser                  Empfänger, förderfähige Gesamtsumme, Zuwendung,
    Richtlinie.                                                        Förderzweck und Fördergegenstand) veröffentlicht wer-
                                                                       den. Darüber hinaus können in Abstimmung mit dem/der
6.4 Auszahlungsverfahren                                               Antragsteller*in im Rahmen weiterer Öffentlichkeitsarbeit
                                                                       insbesondere auf den Förderzweck und den Fördergegen-
    Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, in Abhängigkeit             stand bezuggenommen werden.
    des zur Verfügung stehenden Budgets, nach positiver Be-
    willigung in Höhe des beantragten Zuschusses.
                                                                   8   Verwendungsnachweis
    Nach der Verwendungsnachweisprüfung kann sich jedoch
    ein geringerer tatsächlicher Zuschuss als im Zuwendungs-           Der Verwendungsnachweis gemäß Anlage „Verwendungs-
    bescheid ergeben, sofern sich die Projektkosten verringert         nachweis“ dieser Richtlinie ist gegenüber dem Wirtschafts-
    haben, so dass es rückwirkend zu Rückzahlungsforderun-             und Sozialdezernat, Referat für Wirtschaftsförderung,
    gen seitens der Stadt Eberswalde kommen kann. Soweit               Breite Straße 41-44 in 16225 Eberswalde zu führen.
    der/die Zuwendungsempfänger*in vorsteuerabzugsberech-
    tigt ist, werden nur die Netto-Entgelte (ohne Umsatzsteuer)        Er ist unmittelbar nach Erfüllung des Verwendungszwecks
    berücksichtigt.                                                    und mit verbindlicher Unterschrift bei der Bewilligungsbe-
                                                                       hörde einzureichen.

7   sonstige Zuwendungsbestimmungen                                    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sach-/Er-
                                                                       gebnisbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
    Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungs-
    bescheid bestimmten Zwecks verwendet werden.                       Dem Verwendungsnachweis sind alle Vergabe-, Auftrags-,
                                                                       Einnahme- und Rechnungsunterlagen im Original sowie
    Bei Maßnahmen ohne vorhabenspezifischen Charakter                  entsprechende Zahlungsbelege in Kopie beizulegen. Im
    sind mindestens drei Angebotsanfragen zu dokumentieren.            Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Aus-
    Eine Ausnahme bilden geringfügige Ausgabenbestandteile             gaben notwendig waren sowie wirtschaftlich und sparsam
    z. B. Anschlüsse, Verbindungsmaterial etc. Sind keine drei         verfahren wurde.
    Angebote beizubringen, ist alternativ eine nachvollziehbare
    Begründung des Sachverhaltes zulässig.                             Nicht zuwendungsfähige Kosten ohne Projektbezug sind
                                                                       auf den Belegen zu kennzeichnen. Rechnungen müssen
    Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks                auf den/die Zuwendungsempfänger*in ausgestellt sein.
    erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwen-              Jeder Rechnung ist der dazugehörige Zahlungsbeleg (z.
    dungszweck zu verwenden und sorgsam zu behandeln;                  B. Kontoauszug) beizulegen. Die entsprechenden Umsätze
    der/die Zuwendungsempfänger*in darf über sie vor Ablauf            sind zu kennzeichnen. Für den Fall, dass sowohl die Rech-
    der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bin-             nung als auch der Kontoauszug ausschließlich digital vor-
    dung nicht anderweitig verfügen (Zweckbindungsfrist).              handen sind, muss auf dem entsprechenden Beleg mit der
                                                                       Originalunterschrift des/der Zuwendungsempfängers*in die
    Der/die Zuwendungsempfänger*in hat sämtliche Belege                Bezahlung der Rechnung bestätigt werden.
    und Verträge sowie alle sonstigen mit der Förderung zu-
    sammenhängenden Unterlagen zehn Jahre nach Vorlage                 Die Umsetzung der Maßnahme und die Verwendungsnach-
    des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht              weisprüfung müssen spätestens am 31. Dezember 2022
    nach steuerrechtlichen oder sonstigen Vorschriften eine            abgeschlossen sein.
    längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
                                                                       Eine Nachverfolgung der umgesetzten Maßnahme erfolgt
    Der/die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet, der Be-           durch Unternehmensbesuche und regelmäßige Kontakt-
    willigungsbehörde unverzüglich anzuzeigen, wenn                    aufnahme der Bewilligungsbehörde.
    -    der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewil-
         ligung der Maßnahme maßgebliche Umstände sich
         ändern oder wegfallen,                                    9   Gültigkeit
    -    sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungs-
         zweck nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit der be-         Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt vor-
         willigten Zuwendung zu erreichen ist.                         behaltlich des zur Verfügung stehenden Budgets bis zum
                                                                       31. Dezember 2021.
    Verletzt der/die Zuwendungsempfänger*in eine in dieser
    Richtlinie ihm/ihr obliegende Pflicht, ist die Bewilligungs-       Eine Auszahlung und Abrechnung der Fördermittel muss
    behörde berechtigt, die Zuwendung ganz oder teilweise              bis spätestens zum 31. Dezember 2022 erfolgen.
    zurückzufordern.

    Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, die Verwendung         Eberswalde, den 23.06.2021
    der Zuwendung zu prüfen und die Vorlage der hierzu erfor-
    derlichen Unterlagen zu verlangen; der/die Zuwendungs-         gez. Boginski
    empfänger*in hat die erforderlichen Unterlagen bereitzu-       Bürgermeister
    halten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

    Antragsteller*innen erklären sich mit Einreichen der
    Unterlagen einverstanden, dass im Zusammenhang mit
    einer öffentlichen Berichterstattung z. B. im Ausschuss

                                                  Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021 – Amtlicher Teil           5
08/ 2021 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

Stadt Eberswalde                                                                        §2
Der Bürgermeister                                                           Zweck des Bestattungswaldes

           Nutzungsordnung für den                            1. Der „RuheForst Eberswalde“ dient, neben der Bestattung von
          „RuheForst Eberswalde“ der                             Einwohnern der Stadt Eberswalde, allen, die ein vertragliches
       Stadt Eberswalde vom 23.06.2021                           Recht zur Bestattung in einem RuheBiotop erworben haben.

Aufgrund § 3 der Kommunalverfassung des Landes Bran-
denburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007, zuletzt ge-                                     §3
ändert durch Artikel des Gesetzes vom 18. Dezember 2020                            Bestattungsfläche
und des § 33 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes
(BbgBestG) vom 07.11.2001, zuletzt geändert durch Artikel 1   1. Die Bestattungsflächen mit den darauf befindlichen Ruhe-
des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 sowie des Waldgeset-           biotopen werden nach dem Konzept der RuheForst GmbH
zes des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004,          genutzt. Es werden hierbei Urnen mit der Asche der Ver-
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2019, hat die        storbenen in einer Tiefe von 0,50 Meter, gemessen von
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde in der          der Erdoberfläche bis zur Oberkante der Urne, in ein Ru-
Sitzung vom 22.06.2021 die folgende Nutzungsordnung für          hebiotop eingebracht. Alle belegten Ruhebiotope bleiben
den „RuheForst Eberswalde“ beschlossen:                          bei der RuheForst-Bestattung naturbelassen. Der Wald
                                                                 wird in seinem Erscheinungsbild nicht verändert.
Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Geltungsbereich                                           2. Es werden zur Bestattung ausschließlich biologisch leicht
§ 2 Zweck des Bestattungswaldes                                  abbaubare Urnen, z. B. aus Kiefernholz oder Maisstärke
§ 3 Bestattungsfläche                                            hergestellt, zugelassen.
§ 4 Verhalten im Ruheforst
§ 5 Arten der Grabstätten
§ 6 Ruhebiotop-Register                                                                 §4
§ 7 Nutzungsrecht                                                       Verhalten im „RuheForst Eberswalde“
§ 8 Markierungen
§ 9 Durchführungen von Bestattungen                           1. Jeder Besucher des „RuheForst Eberswalde“ hat sich der
§10 Ruhezeit                                                     Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnun-
§11 Vorschriften zur Grabgestaltung                              gen des aufsichtsbefugten Personals der Stadt Eberswalde
§12 Pflege der Grabstätten                                       sowie den Befugten der RuheForst GmbH ist Folge zu leisten.
§13 Haftung
§14 Entgelt                                                   2. Im „RuheForst Eberswalde“ ist es untersagt:
§15 Inkrafttreten
                                                                 a) Beisetzungen zu stören
                                                                 b) Waren aller Art und gewerbliche Dienstleistungen
                           §1                                       anzubieten
                     Geltungsbereich                             c) zu werben oder Druckschriften zu verteilen, ausge-
                                                                    nommen sind Drucksachen, die im Rahmen von Be-
1. Der „RuheForst Eberswalde“ ist eine öffentliche Einrich-         stattungsfeiern notwendig und üblich sind
   tung in Trägerschaft der Stadt Eberswalde. Die Bestat-        d) Die Flächen des Bestattungswaldes sind weiterhin
   tungsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Ebers-           Wald gemäß WaldGesetz des Landes Brandenburg
   walde. Neben der allgemeinen Friedhofssatzung der Stadt          (LWaldG). Somit gelten die Regelungen und Verbots-
   Eberswalde wird diese Nutzungsverordnung ausschließ-             tatbestände zur Benutzung des Waldes durch die
   lich für den „RuheForst Eberswalde“ erlassen.                    Allgemeinheit und zum Schutz des Waldes nach dem
                                                                    WaldGesetz des Landes Brandenburg in der derzeitig
2. Der „RuheForst Eberswalde“ umfasst die durch den Land-           aktuellen Fassung. Verstöße, insbesondere gegen die
   rat des Landkreises Barnim mit den Bescheiden vom                folgenden Paragraphen des LWaldG Brandenburg:
   01.08.2008 sowie vom ……………* genehmigte Waldfläche                § 15 – Allgemeines Betretungs- und Aneignungsrecht,
   auf dem Grundstück – Gemarkung Eberswalde, Flur 8,               § 16 – Befahren des Waldes, § 23 – Umgang mit Feuer
   Flurstück 446/0 teilweise, Größe 13,95 Hektar (Anlage 1:         und § 24 Waldverschmutzung werden durch die Untere
   Karte mit Geltungsbereich).                                      Forstbehörde als Ordnungswidrigkeiten gemäß §§ 37
                                                                    und 38 LWaldG Brandenburg geahndet.
3. Im vorgenannten Geltungsbereich wurden zur Festlegung
   der Ruhebiotope vom Träger und dem beauftragten Unter-                                 §5
   nehmen RuheForst GmbH gemeinsam geeignete Ruhe-                               Arten der Grabstätten
   Biotope ausgewählt und in einem Register erfasst.
                                                              Es werden im „RuheForst Eberswalde“ folgende Grabstellen
    (*wird später hinzugefügt)                                (Ruhebiotope) unterschieden:

6   Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021
08/ 2021 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

                                                                3. Der Friedhofsträger stimmt mit den betroffenen Angehö-
   a) Ruhebiotop für eine Einzelperson                             rigen den Beisetzungstermin ab.
   b) Ruhebiotop für eine Familie
   c) Gemeinschafts-Ruhebiotop                                  4. Die Urnenbeisetzung im „RuheForst Eberswalde“ gestalten
                                                                   die Angehörigen in Abstimmung mit dem Friedhofsträger.
                           §6
                   Ruhebiotop-Register                          5. Aschen müssen spätestens 12 Monate nach der Einäsche-
                                                                   rung beigesetzt werden. Sofern in diesem Zeitraum das
1. Im RuheForst erfolgt eine Beisetzung der Urne nur in            Benehmen mit den Angehörigen nicht hergestellt werden
   einem Ruhebiotop. Die Ruhebiotope erhalten zum Wie-             konnte, wird die Urne beigesetzt.
   derauffinden eine Registriernummer.
                                                                6. Bestattungshandlungen von der Auswahl des Ruhebiotops
2. Die Stadt Eberswalde führt eine Liste, aus der die ver-         bis zur Beisetzung sind nur 1 Stunde nach Sonnenaufgang
   äußerten Ruhebiotope und die beigesetzten Personen              bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang, jedoch nur zwischen
   unter Angabe des Bestattungstages sowie der Registrier-         08:00 Uhr und 18:00 Uhr, zulässig.
   nummer des jeweiligen Ruhebiotops ersichtlich sind.
                                                                7. Alle Handlungen im „RuheForst Eberswalde“, die mit zu-
3. Umbettungen aus einem Ruhebiotop (Gemeinschaftsbio-             sätzlichen Lärmbelästigungen oder visuellen Beunruhi-
   top) sind im § 33 Abs. 2 des Brandenburgischen Bestat-          gungen verbunden sind, sind unzulässig. Hierunter fällt
   tungsgesetzes geregelt.                                         u.a. die Verwendung von Lautsprechern und Kunstlicht.

                           §7                                                               § 10
                      Nutzungsrecht                                                       Ruhezeit

Das Nutzungsrecht wird mittels Abschlusses eines ent-           Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre.
sprechenden Vertrages zwischen dem Erwerber und der
RuheForst GmbH bzw. deren Beauftragten im Auftrag der                                      § 11
Stadt Eberswalde vergeben. Das Nutzungsrecht an den im                       Vorschriften zur Grabgestaltung
„RuheForst Eberswalde“ registrierten Ruhebiotopen wird bis
zu 99 Jahren verliehen, maximal bis zum 31.12.2128. In jeder    1. Der gewachsene, naturbelassene „RuheForst Eberswalde“
Grabstätte können maximal 12 Urnen in einem inneren Ring           darf in seinem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert
und 12 Urnen in einem äußeren Ring beigesetzt werden.              werden. Es ist daher untersagt, die Ruhebiotope zu bearbei-
                                                                   ten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Ver-
                           §8                                      tragsgemäße Markierungen zur Erinnerung an Verstorbene
                      Markierungen                                 bzw. zum Auffinden des Ruhebiotops sind jedoch erlaubt.

1. Die Stadt Eberswalde als Träger des „RuheForst Ebers-        2. Im oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen
   walde“ kann im Einvernehmen mit den Angehörigen ein             vorgenommen werden. Insbesondere sind nicht gestattet:
   Markierungsschild in einer Größe von maximal 10 x 12 cm
   an einem Ruhebiotop anbringen bzw. anbringen lassen.            a. Grabmale, Gedenksteine oder sonstige bauliche An-
                                                                      lagen zu errichten
2. Die Beschriftungen der Markierungsschilder können von           b. Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sons-
   den Erwerbern selbst bestimmt werden. Aufschriften, die            tige Grabbeigaben niederzulegen
   gegen die guten Sitten oder die Würde des „RuheForst            c. Kerzen oder Lampen aufzustellen
   Eberswalde“ verstoßen, sind nicht zulässig.                     d. Anpflanzungen vorzunehmen

3. Die äußeren Grenzen des „RuheForst Eberswalde“ wer-          3. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen Absatz 1 und 2 ist der
   den durch Markierungsschilder sichtbar gemacht, die die         Träger des „RuheForst Eberswalde“ berechtigt, die Gegen-
   Aufschrift „RuheForst Eberswalde“ tragen.                       stände zu beseitigen bzw. durch einen Dritten beseitigen zu
                                                                   lassen sowie Schadstellen auf Kosten des Verursachers zu
                         §9                                        bereinigen bzw. durch einen Dritten bereinigen zu lassen.
           Durchführungen von Bestattungen
                                                                                           § 12
1. Jede Bestattung ist rechtzeitig bei der Stadt Eberswalde                       Pflege der Grabstätten
   als Träger des „RuheForst Eberswalde“ anzumelden. Der
   Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen         1. Der „RuheForst Eberswalde“ ist ein naturnaher Wald. Es
   Sterbeurkunde beizufügen.                                       ist Ziel, diesen Zustand zu erhalten und lediglich die Natur
                                                                   walten zu lassen. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist
2. Wird eine Beisetzung in einer vorher erworbenen Grab-           grundsätzlich untersagt.
   stätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.                                         Fortsetzung auf Seite 8

                                                Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021 – Amtlicher Teil        7
08/ 2021 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

Fortsetzung von Seite 7                                         Stadt Eberswalde
                                                                Der Bürgermeister
2. Die Stadt Eberswalde als Träger des „RuheForst Ebers-        Bürgeramt als Wahlbehörde
   walde“ kann Pflegeeingriffe durchführen, vor allem, wenn
   sie aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht unum-           Bekanntmachung über das Recht auf Ein-
   gänglich geboten bzw. anlässlich der Beisetzung von          sicht in das Wählerverzeichnis und die Er-
   Urnen erforderlich sind. Die Eingriffe erfolgen unter um-    teilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
   fassender Rücksichtnahme auf die Ruhebiotope.                 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021

3. Pflegeeingriffe durch Angehörige von Verstorbenen oder       1. Das Wählerverzeichnis zur oben genannten Wahl in der
   Dritte sind nicht zulässig.                                     Stadt Eberswalde wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis
                                                                   10.09.2021 während der nachfolgenden Öffnungszeiten
                           § 13                                    im Rathaus der Stadt Eberswalde, Raum 101 (Bürgerinfor-
                          Haftung                                  mation), Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde für wahl-
                                                                   berechtigte Personen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
1. Das Betreten des „RuheForst Eberswalde“ erfolgt gemäß
   § 14 Bundeswaldgesetz unter § 14 Waldgesetz des Lan-            Montag:       07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
   des Brandenburg auf eigene Gefahr.                              Dienstag:     08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                   Mittwoch:     08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
2. Die Stadt Eberswalde als Friedhofsträger sowie deren            Donnerstag:   09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
   Beauftragte haften nicht für Schäden, die durch nicht sat-      Freitag:      08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
   zungsgemäße Benutzung des „RuheForst Eberswalde“
   durch Tiere, Naturereignisse in der Fläche oder an einzel-      Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
   nen Ruhebiotopen entstehen.                                     geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
                                                                   möglich. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei zu
3. Grundsätzlich besteht für die Fläche des „RuheForst             erreichen. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtig-
   Eberswalde“ nur eine allgemeine, jedoch keine besondere         keit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler-
   Verkehrssicherungspflicht. Es erfolgt insbesondere nur ein      verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine
   eingeschränkter Winterdienst an Beisetzungs- und Toten-         wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit
   gedenktagen. Für Personen- und Sachschäden, die beim            der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetrage-
   Betreten des „RuheForst Eberswalde“ entstehen, besteht          nen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft
   daher im Regelfall keine Haftung.                               zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Un-
                                                                   vollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
4. Der Friedhofsträger sowie die RuheForst GmbH und de-            Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der
   ren Beauftragte haften bei Personen- oder Sachschäden           Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine
   nur dann, wenn diese Schäden nachweisbar durch grob             Auskunftssperre eingetragen ist.
   fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweisen ihrer Mit-
   arbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht wurden.             2. In das Wählerverzeichnis der Stadt Eberswalde werden
                                                                   von Amtswegen alle wahlberechtigten Personen einge-
                           § 14                                    tragen, die am 15.08.2021 im Wahlbezirk nach den Vor-
                          Entgelt                                  schriften des Bundesmeldegesetzes angemeldet sind.

Für die Nutzung der Ruhebiotope als Grabstätte erhebt           3. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die
die Stadt Eberswalde ein Entgelt nach der jeweils gültigen         Bundestagswahl können gestellt werden von einer wahl-
Entgeltordnung.                                                    berechtigten Person, die nicht bereits von Amts wegen in
                                                                   das Wählerverzeichnis einzutragen ist und die:
                           § 15
                       Inkrafttreten                               a) sich, ohne eine Wohnung innezuhaben, im Wahlgebiet
                                                                      sonst gewöhnlich aufhält,
Diese Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
lichung in Kraft.                                                  b) sich in einer Justizvollzugsanstalt oder entsprechen-
Gleichzeitig tritt die Nutzungsordnung vom 27.02.2009 außer           den Einrichtungen befindet,
Kraft.
                                                                   c) am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
                                                                      land lebt, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten
Stadt Eberswalde, den 23.06.2021                                      Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen
                                                                      in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
gez. Boginski                                                         innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten
Bürgermeister                                                         hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre
                                                                      zurückliegt.

8   Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021
08/ 2021 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

   Der Antrag ist schriftlich oder als Erklärung zur Nieder-        Wahlbehörde Stadt Eberswalde unter Angabe von Fa-
   schrift bis zum 05.09.2021 bei der Stadt Eberswalde,             milienname, Vornamen, Tag der Geburt und sofern vor-
   Der Bürgermeister, Bürgeramt als Wahlbehörde, Breite             handen, der genauen Anschrift (Straße, Haunummer,
   Straße 41-44, 16225 Eberswalde schriftlich oder während          Postleitzahl, Ort) der wahlberechtigten Person,
   der Öffnungszeiten des Bürgeramtes als Erklärung zur
   Niederschrift zu stellen. Der Antrag muss Familienname,        persönlich:     zu den unter Ziffer 1 aufgeführten
   Vornamen, Tag der Geburt und sofern vorhanden, die ge-        		               Öffnungszeiten
   naue Anschrift der wahlberechtigten Person enthalten und
   persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Eine       		 - im Bürgerbildungszentrum
   unter 3.c) genannte antragstellende Person hat in ihrem       			 Amadeu Antonio, Saal, Puschkinstraße 13,
   Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Wahl-      		 16225 Eberswalde,
   behörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an
   Eides statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu        		 - im Familiengarten, Eingangsbereich,
   erbringen und zu erklären, dass sie in keiner anderen         			 Am Alten Walzwerk 1, 16227 Eberswalde,
   Wahlbehörde im Wahlgebiet einen Antrag auf Eintragung
   in das Wählerverzeichnis gestellt hat.                          schriftlich:   Stadt Eberswalde, Der Bürgermeister,
                                                                 		               Bürgeramt als Wahlbehörde,
4. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig    		               Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde,
   hält, kann in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 bei
   der Stadt Eberswalde, Der Bürgermeister, Bürgeramt als           online:       www.eberswalde.de/bundestagswahl,
   Wahlbehörde, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde Ein-
   spruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch       per Telefax: 03334/64159,
   Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die
   behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Ein-       per E-Mail:   wahlbehoerde@eberswalde.de
   spruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
                                                                    beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Tele-
5. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis           gramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sons-
   eingetragen sind, erhalten bis spätestens 05.09.2021 eine        tige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form
   Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung             als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind nicht zu lässig.
   erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss
   Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn             In den Fällen gemäß Punkt 7. b) können die Wahlscheine
   er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht        noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Glei-
   ausüben kann. Wahlberechtigte Personen, die nur auf An-          ches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkran-
   trag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und             kung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren
   die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen             Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
   beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
                                                                    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch
6. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra-          Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
   gen ist oder einen Wahlschein hat.                               er dazu berechtigt ist. Eine behinderte wahlberechtigte
                                                                    Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer
7. Einen Wahlschein erhält auf Antrag:                              anderen Person bedienen.

   a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlbe-         8. Wahlscheininhaber können an den Wahlen in einem belie-
      rechtigte Person,                                             bigen Wahlbezirk ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl
                                                                    teilnehmen.
   b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl-
      berechtigte Person, wenn:                                  9. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person:

       -   sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die         -   einen amtlichen weißen Stimmzettel des Bundestags-
           Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt hat,                  wahlkreises 57 Uckermark/Barnim I,
       -   ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab-        -   einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
           lauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden        -   einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahl-
           ist oder                                                     brief zurückzusenden ist, versehenen, hellroten Wahl-
       -   ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt            briefumschlag und
           worden ist und die Wahlbehörde von der Feststel-         -   ein Merkblatt für die Briefwahl.
           lung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis-
           ses erfahren hat.                                        Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
                                                                    für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
   Die Er teilung eines Wahlscheines kann mündlich
   oder schriftlich bis zum 24.09.2021, 18:00 Uhr, bei der                                          Fortsetzung auf Seite 10

                                                Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021 – Amtlicher Teil       9
08/ 2021 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

                                                                 ausgeübter Beruf: Verkäuferin
Fortsetzung von Seite 9
                                                                 andere vergütete
                                                                 oder ehrenamtliche
     zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer         Tätigkeiten:       zertifizierte Kinder- und
     schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die be-      		                  Jugendhandballtrainerin
     vollmächtigte Person nicht mehr als vier wahlberechtigte
     Personen vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde vor Emp-   2. Name:                 Franz
     fangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf       Vorname:              Michael
                                                                   ausgeübter Beruf:     Maler- und Bodenleger
     Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuwei-
                                                                   andere vergütete
     sen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit      oder ehrenamtliche
     dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an          Tätigkeiten:          -
     die angegebene Wahlbehörde absenden, dass der Wahl-
     brief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.   3. Name:                 Knoll
     Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-      Vorname:              Martin
     land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von        ausgeübter Beruf:     Geschäftsführer
                                                                   andere vergütete
     der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
                                                                   oder ehrenamtliche
                                                                   Tätigkeiten:          Vorstandsmitglied 1. FV Stahl Finow

Eberswalde, den 15.07.2021                                      5. Name:                 Müller
                                                                   Vorname:              Mike
Im Auftrag                                                         ausgeübter Beruf:     Solutions-Architekt
Schwipper                                                          andere vergütete
                                                                   oder ehrenamtliche
Leiter Bürgeramt
                                                                   Tätigkeiten:          -

                                                                6. Name:                 Pringal
Stadt Eberswalde                                                   Vorname:              Roy
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung                       ausgeübter Beruf:     Oberbauleiter
                                                                   andere vergütete
       Ergänzungen zur Öffentlichen                                oder ehrenamtliche
                                                                   Tätigkeiten:          -
   Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 4 der
    Hauptsatzung der Stadt Eberswalde                           7. Name:                 Scherbina
  (Amtsblatt Jg. 27, Nr. 12, 28./29.12.2019)                       Vorname:              Sascha
                                                                   ausgeübter Beruf:     Lehrer
Stadtverordnete:                                                   andere vergütete
                                                                   oder ehrenamtliche
1. Name:                  Grohs                                    Tätigkeiten:          -
   Vorname:               Dipl.-Ing. Stefan
   Fraktion:              CDU                                   8. Name:                 Wittig
   ausgeübter Beruf:      Prokurist/Planungsingenieur              Vorname:              Hartmut
   andere vergütete                                                ausgeübter Beruf:     -
   oder ehrenamtliche                                              andere vergütete
   Tätigkeiten:           -                                        oder ehrenamtliche
                                                                   Tätigkeiten:          -
2. Name:                  Hiekel
   Vorname:               Ronny
   Fraktion:              Bündnis Eberswalde                    Eberswalde, den 22.07.2021
   ausgeübter Beruf:      Geschäftsführer
   andere vergütete                                             gez. Martin Hoeck
   oder ehrenamtliche                                           Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
   Tätigkeiten:           Vorstandsmitglied Stadtteilverein
		                        Finow e. V., Feuerwehrförderverein
		                        St. Florian e. V., Mitglied im
                                                                Stadt Eberswalde
		                        Aufsichtsrat der WHG mbH
                                                                Der Bürgermeister
3. Name:              Schubert
   Vorname:           Eckhard                                      Amtliche Bekanntmachung gemäß der
   Fraktion:          SPD | BFE                                  Verordnung zur Durchführung der Sprach-
   ausgeübter Beruf: Rentner                                    standsfeststellung und kompensatorischen
   andere vergütete                                              Sprachförderung (SprachfestFörderverord-
   oder ehrenamtliche                                           nung-SfFV) vom 03.08.2009 (GVBl. II S. 505 ff.)
   Tätigkeiten:       WAP Waschbär Eberswalde
Sachkundige Einwohner/innen:
                                                                      in der derzeit gültigen Fassung

1. Name:                  Brose                                 Gemäß der o. g. Verordnung, § 3 Teilnahmeverpflichtung,
   Vorname:               Anja                                  sind Kinder, die für das folgende Schuljahr (2022/2023) in der

10    Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021
Öffentliche Bekanntmachungen

Schule anzumelden sind und deren Wohnung und gewöhn-                  Landkreis Barnim
licher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der        Tierseuchenallgemeinvergütung
Einschulung im Land Brandenburg befindet, verpflichtet, an
dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.
Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschu-             An alle Jagdausübungsberechtigten,
lung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die           Schweinehalter und sonstigen Personen
Pflicht, an einer geeigneten Sprachförderung in einer Kinder-                    im Landkreis Barnim
tagesstätte teilzunehmen.
                                                                      TIERSEUCHENALLGEMEINVERFÜGUNG
Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober          zur Feststellung und Bekämpfung der Afrika-
hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Bran-              nischen Schweinepest (ASP) bei Wildschwei-
denburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstands-                nen und zur Festlegung eines vorläufigen
feststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit.           Kerngebietes
Ihnen kann die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung
sowie die mögliche Teilnahme an der Sprachförderung von               Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikani-
der Kindertagesstätte im Einzelfall gestattet werden. Bei             schen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Barnim
Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung besteht die Ver-            legt das Veterinäramt des Landkreises Barnim in seiner Zu-
pflichtung, an der Sprachförderung teilzunehmen, wenn ein             ständigkeit gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der De-
Sprachförderbedarf festgestellt wurde.                                legierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungs-
                                                                      verordnung (EU) 2021/605 i.V.m. § 14d Abs. 2 der Verordnung
Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befin-           zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische
den, und Kinder, bei denen aufgrund der Art und Schwere               Schweinepest (SchwPestV) ein Restriktionsgebiet fest und
ihrer Behinderung eine Sprachförderung gemäß § 5 Sprach-              gibt die Anordnung der folgenden Sofortmaßnahmen bekannt:
fest-Förderverordnung-SfFV nicht durchgeführt werden kann,
werden von der Verpflichtung zur Teilnahme gemäß § 3 Ab-              I. Festlegung von Restriktionsgebieten
satz 1 SprachfestFörderverordnung-SfFV befreit.                       Um die Fundstellen von ASP- Virusträgern wird als Restrik-
                                                                      tionsgebiet ein vorläufiges Kerngebiet festgelegt.
Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und der Sprach-
förderung begründet kein zusätzliches oder sonst selbstständi-        1. Das vorläufige Kerngebiet umfasst:
ges Betreuungsverhältnis mit einer Kindertagesstätte (Haus-              • die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen mit allen
kinder). Das heißt, Kinder, die nicht in einer Kindertagesstätte           Gemarkungen,
betreut werden, müssen in einer der nachfolgend aufgeführten             • die Stadt Oderberg mit allen Gemarkungen und
Einrichtungen die Sprachstandsfeststellung und kompensatori-             • die Gemeinde Parsteinsee mit den Ortsteilen Parstein
sche Sprachförderung ab dem 01.11.2021 durchführen:                        und Lüdersdorf.

Kita „Sputnik“, Georg-Herwegh-Straße 15, 16225 Eberswalde             Der genaue Verlauf des vorläufig festgelegten Kerngebietes
Kita „Spielhaus“, Tornower Straße 62, 16225 Eberswalde                ist der als Anlage 1 beigefügten Karte, die Bestandteil dieser
Kita „An der Zaubernuss“, Fritz-Pehlmann-Str. 13, 16225 Eberswalde    Tierseuchenallgemeinverfügung ist, zu entnehmen und steht
Kita „Im Zwergenland“, Heegermühler Str. 61, 16225 Eberswalde         unter https://www.barnim.de zur Verfügung.
Kita „Pusteblume“, Ringstraße 184, 16227 Eberswalde
Kita „Kinderparadies Nordend“, Neue Str. 6, 16225 Eberswalde          II. Für das vorläufige Kerngebiet werden folgende Sofort-
Kita „Gestiefelter Kater“, Schorfheidestr. 11, 16227 Eberswalde       maßnahmen angeordnet:
Kita „Nesthäkchen“, Schulstraße 30 a, 16227 Eberswalde                1. Es gilt ein Jagdverbot für alle Tierarten.
Kita „Villa Kunterbunt“, Kleines Berg 6, 16227 Eberswalde
Kita „Sonnenschein“, August-Bebel-Str. 41, 16225 Eberswalde           2. Jagdausübungsberechtigte sind zur Suche nach verendeten
Kita „Haus der kleinen Forscher“, Puschkinstr. 13, 16225 Eberswalde   Wildschweinen verpflichtet. Zusätzlich haben Jagdausübungs-
                                                                      berechtigte zu dulden, dass amtlich angeordnete Kadaversu-
Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstands-              chen erfolgen. Zudem ist das Mitführen und die Nutzung von
feststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestäti-         Waffen durch amtlich beauftragte Jäger zu dulden. Jagdaus-
gung. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Anmeldung ge-              übungsberechtigte haben die amtlichen Seuchenbekämpfungs-
mäß § 4 Absatz 1 Grundschulverordnung in der zuständigen              maßnahmen zu unterstützen.
Schule vorzulegen.
                                                                      3. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist dem Vete-
                                                                      rinäramt des Landkreises Barnim unverzüglich, unter Angabe
Eberswalde, den 02.08.2021                                            des Fundortes (wenn möglich GPS Daten), anzuzeigen.
                                                                      Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche
gez. Boginski                                                         Beseitigung der Wildschweine obliegen ausschließlich dem
Bürgermeister                                                         vom Landkreis Barnim bestimmten Personal.

                                                                                                          Fortsetzung auf Seite 12

                                                   Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021 – Amtlicher Teil         11
Öffentliche Bekanntmachungen

4. Das Verbringen von Wildschweinen aus dem Kerngebiet            Gleichzeitig wird die Tierseuchenallgemeinverfügung zur
ist verboten.                                                     Festlegung einer Sperrzone I (Pufferzone) zum Schutz
                                                                  gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wild-
5. Frisches Wildschweinefleisch oder Wildschweinefleischer-       schweinen vom 1. Juni 2021 aufgehoben.
zeugnisse sowie tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte,
das oder die von Wildschweinen gewonnen worden sind, die          Hinweise:
im Kerngebiet gewonnen oder erlegt worden sind, dürfen nicht         • Die topographische Darstellung des vorläufigen Kern-
verbracht oder ausgeführt werden.                                      gebietes kann unter der Internetseite des Landkreises
                                                                       Barnim www.barnim.de eingesehen werden.
6. Das Verbringen von Schweinen aus einem Betrieb im                 • Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen
Kerngebiet ist verboten. Ausnahmen sind beim Veterinär- und            gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung können
Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Barnim zu                  gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 3 und 4 TierGesG i.V.m. §
beantragen.                                                            25 Abs.1 Schweinepest-Verordnung als Ordnungs-
                                                                       widrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße bis zu
7. Frisches Schweinefleisch oder Schweinefleischerzeug-                30.000,00 € belegt werden.
nisse, einschließlich Tierdarmhüllen, sowie tierische Neben-
produkte und Folgeprodukte, die von Schweinen gewonnen            Der komplette Text der Tierseuchenallgemeinverfügung incl.
worden sind, die in einem Betrieb gehalten worden sind, der       Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung ist auf der Internet-
im Kerngebiet gelegen ist, dürfen außerhalb dieser Zone nicht     seite des Landkreises Barnim unter www.barnim.de sowie in
verbracht oder ausgeführt werden.                                 den Amtsverwaltungen der Städte und Gemeinden einsehbar.
Ausnahmen sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwa-
chungsamt des Landkreises Barnim zu beantragen.                   Eberswalde, den 29. Juli 2021
8. Die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher    in Vertretung
Flächen ist verboten.
                                                                  gez. Holger Lampe
9. Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft wird        Erster Beigeordneter
untersagt. Ausnahmen sind beim Veterinär- und Lebensmittel-
überwachungsamt des Landkreises Barnim zu beantragen.
Ausgenommen von diesem Verbot ist ein Betreten/Befahren
bei Gefahr in Verzug, durch betroffene Privatflächenbesitzer im
Kerngebiet sowie für den regulären Durchgangsverkehr auf öf-
fentlichen Straßen und vom Landkreis freigegebenen Radwegen.      Sonstige amtliche Mitteilungen
10. Jede Person ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihrer
Aufsicht unterstehende Hunde, im beschriebenen Gebiet nicht       Stadt Eberswalde
frei herumlaufen (Leinenzwang).                                   Der Bürgermeister

11. Schweinehalter haben                                             Informationen über die Beschlüsse des
    a) unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine,                Hauptausschusses vom 29.07.2021
       unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts
       und verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft      Vorlage: BV/0483/2021
       erkrankte Schweine, im Veterinäramt des Landkreises        Einreicher/zuständige Dienststelle:
       Barnim anzuzeigen,                                         65 – Tiefbauamt
                                                                  Vergabe von Bauleistungen nach VOB für die Verkehrs-
     b) die Schweine so abzusondern, dass sie nicht mit Wild-     anlage Max-Lull-Straße, Neubau Straßenbeleuchtung
        schweinen in Berührung kommen können,                     Beschlusstext:            Beschluss-Nr.: H 130/20/21
                                                                  Der Hauptausschuss beschließt die Bauleistungen für den
     c) geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein-          Neubau der Straßenbeleuchtung in der Max-Lull-Straße mit
        und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten        einer Auftragssumme in Höhe von 68.000,00 EUR an den
        einzurichten,                                             Elektroinnungsbetrieb Hubert Brendel, Messingwerkstraße
                                                                  18 in 16244 Schorfheide OT Lichterfelde zu vergeben.
     d) verendete und erkrankte, insbesondere fieberhaft er-
        krankte Schweine, bei denen der Verdacht auf die Afri-
        kanische Schweinepest nicht ausgeschlossen werden         Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag an den Elektro-
        kann, serologisch oder virologisch auf Afrikanische       innungsbetrieb Hubert Brendel zu erteilen.
        Schweinepest untersuchen zu lassen,
                                                                  Vorlage: BV/0482/2021
     e) Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen      Einreicher/zuständige Dienststelle:
        Schweine in Berührung kommen können, für Wild-            61 – Stadtentwicklungsamt
        schweine unzugänglich aufzubewahren.                      Vergabe der Leistung „Bereitstellung einer Erstauffors-
                                                                  tungsmaßnahme zur Erlangung einer
III. Die sofortige Vollziehung der Punkte 1 bis 11 wird           Waldumwandlungsgenehmigung“
angeordnet.
                                                                  Beschlusstext:               Beschluss-Nr.: H 131/20/21
                                                                  Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag für die
IV. Diese Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tage             Leistung „Bereitstellung einer Erstaufforstungsmaßnahme zur
nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt so lange, bis         Erlangung einer Waldumwandlungsgenehmigung“ in Höhe von
sie aufgehoben wird.                                              115.830,00 € zu.

12    Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 08/2021
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