Vereinigung zur Großgemeinde Ottendorf-Okrilla vor 20 Jahren
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AMTSBLATT der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteile Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Monat Januar 2019 Erscheinungsdatum: 31. Dezember 2018 Vereinigung zur Großgemeinde Ottendorf-Okrilla vor 20 Jahren Die Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen Ende der neunziger Jahre hatte zum Ziel, auch in Zukunft starke und handlungsfähige Verwaltungseinheiten zu bilden. Die bis dahin selbstständigen Gemeinden Hermsdorf, Ottendorf- Okrilla (Grünberg wurde bereits 1994 Ortsteil der Gemeinde Ottendorf-Okrilla) und Medingen hatten sich bereits einige Jahre zuvor mit dem Gedanken eines freiwilligen Zusammen- schlusses beschäftigt. Nach einer intensiven Vorbereitungs- phase in den Gemeinderäten und der Verwaltung wurde die Vereinbarung zum Zusammenschluss schließlich zum 01.01.1999 wirksam und es entstand die „Großgemeinde“ mit vier Ortsteilen und jetzt 10.000 Einwohnern. Der Bürgermeister von Hermsdorf und die Bürgermeisterin von Medingen wurden Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin und aus den Gemeinderäten wurden die Ortschaftsräte. Im März 1999 wurde ein Bürgermeister für die neue Großge- meinde gewählt. Die erforderliche Vereinheitlichung der kommunalen Re- gelungen und Satzungen und die Verabschiedung eines Gesamthaushaltes konnten aufgrund guter Vorbereitung zügig umgesetzt werden. Mit dem Zusammenschluss waren eine ganze Reihe Verän- derungen verbunden - neue Ansprechpartner in der nunmehr zentralen Verwaltung im Rathaus, Radeburger Straße 34, neue Adressen bis hin zu Änderungen von Straßennamen und Hausnummern. Aufgabe war es nun in den folgenden Jahren, einerseits das Potential der Gesamtgemeinde z. B. bei der Umsetzung von größeren Projekten auszuschöpfen und andererseits die Identität und die eigene Prägung der Ortsteile zu erhalten. Eine ganze Reihe von Maßnahmen, die in den letzten 20 Jahren umgesetzt wurden, hätte ohne den Zusammen- schluss nicht oder erst viel später realisiert werden können. Es bleibt aber auch Aufgabe der kommenden Jahre, alle Ortsteile ausgewogen zu entwickeln. Dazu hat sich der Gemeinderat mit dem 2018 beschlossenen Entwicklungs- und Handlungskonzept ausdrücklich bekannt. Die Nutzung vorhandener Baupotentiale in den Ortsteilen, die Sicherung der Wirtschaftskraft oder die Entwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote sind dabei nur einige Themen, welche in den kommenden Jahren und darüber hinaus von Bedeutung für die Großgemeinde Ottendorf-Okrilla sein werden. Dazu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinderat und Ortschaftsräten sowie der Verwaltung.
Monat Januar 2019 Impressum Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ottendorf-Okrilla Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 03.12.2018 eine Herausgeber: Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, gefasst wurden: Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla GR 075/2018 Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, Nachrücken als gewählte Ersatzperson in den Gemeinderat 01471 Radeburg GR 076/2018 Vertrieb: Vereinsförderung 2019 Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla GR 077/2018 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Zustimmung zum Kaufvertrag Gemeinde Ottendorf-Okrilla Bürgermeister Michael Langwald (Verkäufer) an Firma Zelt + Event (Käufer), Flurstück T.v. 198/27, Gemarkung Medingen, Am Eichelberg Anzeigenannahmestellen: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, GR 078/2018 01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88 Nachhaltiger Wiederaufbauplan für die Orla und die Kleine Röder ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de (Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko NEU AB 01.01.2019: karten und eines Hochwasserrisikomanagementplans) Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungs- Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95 beschluss GR 079/2018 Redaktionsschluss für Nr. 02/2019: 10.01.2019 Beschluss des Hochwasserrisikoplans (HWRMP) für das Ein- Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. zugsgebiet der Kleinen Röder Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen. GR 080/2018 Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Beschluss des Hochwasserrisikoplans (HWRMP) für das Ein- zugsgebiet der Orla GR 081/2018 Hinweise an die Bürger der 1. Änderung (Teiländerung) des Bebauungsplans „Gewerbege- Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen biet Eichelberg II“ An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-Nummern und GR 082/2018 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla GR 083/2018 Telefon: 513-0, Fax: 54600, Sitzungsplan des Gemeinderates und der Ausschüsse 2019 E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de GR 084/2018 Öffnungszeiten: Annahme von Spenden Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr GR 085/2018 Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Freitag 9.00 – 11.00 Uhr Anschaffung von zwei Marmorkiesreaktoren für das Teichwie- Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine senbad nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. GR 086/2018 Kontoverbindung der Gemeinde Einlage der Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesell- Ostsächsische Sparkasse Dresden schaft mbH an der Energie Sachsen Ost (KBO) in den Betrieb IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96 gewerblicher Art (BgA) Teichwiesenbad SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 12.11.2018 Gleichstellungsbeauftragte Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, TA 102/2018 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de Bebauungsplan „Wohngebiet Am Sportplatz II“ der Gemeinde Datenschutzbeauftragte Wachau-Stellungnahme Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, TA 103/2018 E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de Beschaffung Kehrmaschine Schiedsstelle TA 104/2018 Friedensrichterin Frau Wolff Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, Bauantrag Nr. 070/2018 Konigsbrücker Straße, Flurstück 28/9 Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de Gemarkung Großokrilla Errichtung eines Einfamilienhauses Erreichbarkeit Ortsvorsteher Beschlüsse des Hauptausschusses vom 19.11.2018 Ortsteil Grünberg Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35 HA 007/2018 E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de Annahme von Spenden Ortsteil Hermsdorf Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47 HA 008/2018 E-Mail: osrhermsdorf@web.de Sprechstunde jeden 3. Donnerstag im Monat: 16.30 – 17.30 Uhr Vergabe Neuausstattung Kopiertechnik Else-Sommer-Str. 3 Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse Ortsteil Medingen Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00 finden im Ratssaal der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, E-Mail: rene-edelmann@t-online.de Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla an folgenden Sprechstunde mittwochs 16.30 – 18.00 Uhr Terminen statt: Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 5 Ortsteil Gemeinderat 07.01.2019 Ottendorf-Okrilla Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56 Technischer Ausschuss 14.01.2019 Hauptausschuss 21.01.2019 Beginn jeweils 19:00 Uhr. Amtsblatt 2 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019 Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den (2) Der Vollzug der Bekanntmachung ist in den Akten nachzu- Bekanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemein- weisen. deverwaltung veröffentlicht. § 5 Notbekanntmachung Erscheint eine rechtzeitige Bekanntmachung in der vorgeschrie- Satzung über die Form der öffentlichen benen Form nicht möglich, kann die öffentliche Bekanntma- Bekanntmachung und der ortsüblichen chung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Wegfall des Hinder- Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) nisses in der vorgeschriebenen Form zu wiederholen, wenn Sie Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemein- nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. deordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekannt- § 6 Vollzug der Bekanntmachung machung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert (1) Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Er- durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. scheinungstages des Amtsblattes vollzogen; eine Ersatz- 349, 358), und § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministe- bekanntmachung ist, soweit nicht besondere bundes- oder riums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, mit Ablauf der (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) hat der Niederlegungsfrist (§ 3) vollzogen. Eine Notbekanntmachung Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit Beschluss Nr. ist mit ihrer Durchführung nach § 5 vollzogen. GR 82/2018 am 03.12.2018 folgende Satzung erlassen: (2) Die ortsübliche Bekanntgabe durch Aushang ist mit Ablauf § 1 Geltungsbereich der Aushangfrist vollzogen. (1) Diese Satzung regelt die öffentlichen Bekanntmachungen und (3) Der Vollzug der Bekanntmachung oder Bekanntgabe ist in die ortsübliche Bekanntgabe der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, den Akten nachzuweisen. soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vor- § 7 Inkrafttreten schriften anzuwenden sind. Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- im Sinne dieser Satzung sind: machung in Kraft. • die Verkündung von Rechtsverordnungen, (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen • die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen, Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Be- kanntmachungssatzung) vom 04.01.1999, geändert durch • sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene Beschluss Nr. GR 091/2014 vom 06.12.2014 außer Kraft. öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben. Ottendorf-Okrilla, 04.12.2019 § 2 Form der öffentlichen Bekanntmachung gez. Thomas, stellv. Bürgermeister (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ottendorf- Okrilla erfolgen, soweit keine besonderen gesetzlichen Hinweis auf die Fristen zum Geltendmachen von Verlet- Bestimmungen bestehen, durch Abdruck im Amtsblatt der zungen von Verfahrens- und Formvorschriften Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Das Amtsblatt erscheint mo- Nach § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die natlich und wird an sämtliche Haushalte verteilt. Als Tag der unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be- (2) Öffentliche Bekanntmachungen haben mit vollem Wortlaut kanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. zu erfolgen. Sofern eine Rechtsverordnung oder Satzung Dies gilt nicht, wenn genehmigungspflichtig ist oder genehmigungspflichtige Teile 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er- enthält, muss auch die Tatsache der Genehmigung unter folgt ist, Angabe der Genehmigungsbehörde und des Datums der 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung bekanntgemacht werden. Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung (3) Der Tag der Veröffentlichung ist auf dem Original der jewei- verletzt worden sind, ligen Bekanntmachung urkundlich zu vermerken. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 § 3 Ersatzbekanntmachung SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Sind Pläne oder andere zeichnerische Darstellungen, insbesonde- 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist re Karten, Bestandteile einer Satzung oder Rechtsverordnung, so a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt standet hat oder werden, dass sie im Rathaus der Gemeindeverwaltung Ottendorf- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift Okrilla, Radeburger Straße 34, Zimmerangabe, zur kostenlosen gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, werden. Hierauf muss bei der Bekanntmachung der Satzung oder gemacht worden ist. Rechtsverordnung hingewiesen werden. Der wesentliche Inhalt der niedergelegten Teile muss mit Worten umschrieben werden. Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- § 4 Ortsübliche Bekanntgabe und ortsübliche mann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 3 sind nur Bekanntmachung anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf (1) Die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehene ortsübliche die Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden Bekanntmachung/ortsübliche Bekanntgabe erfolgt, sofern ist. Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt. bundes- oder landesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, durch Aushang an der Verkündigungstafel Ottendorf-Okrilla, 04.12.2018 • an der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, gez. Thomas, stellv. Bürgermeister Radeburger Straße 34 • an der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, Poststraße 1 Vereinsförderrichtlinie 2019 • im Ortsteil Grünberg, Professor-Nagel-Straße gegenüber der Hausnummer 2 § 1 Allgemeine Grundsätze • im Ortsteil Hermsdorf, Dresdner Straße, Bereich Bushal- (1) Die Förderung der Vereinstätigkeit in der Gemeinde Otten- testelle gegenüber Gasthof Hermsdorf dorf-Okrilla verfolgt in erster Linie die Ziele, ein breites ge- • im Ortsteil Medingen am Gebäude Ernst-Thälmann- sellschaftliches, sportliches und kulturelles Angebot für die Straße 12 Bürger des Ortes zu schaffen und aufrechtzuerhalten sowie Der Anschlag erfolgt in vollem Wortlaut während der Dauer von die Arbeit der Vereine mit förderwürdigen Bevölkerungs- mindestens einer Woche. gruppen wie Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 3
Monat Januar 2019 (2) Die Förderung erfolgt direkt durch Geldleistungen oder indi- sungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum rekt durch Sachleistungen. Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVerm- (3) Nicht förderfähig sind Vereine, die in erster Linie eigenwirt- KatGDVO) vom 6. Juli 2011 schaftliche oder eigennützige Zwecke verfolgen, also denen In der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Gemarkung Ottendorf der Status der Gemeinnützigkeit fehlt oder deren Tätigkeit an den Flurstücken, 622/24, 624/1, 624/10, 624/14, 624/18, in erster Linie aus anderen Quellen finanziert werden kann. 624/21, 624/26, 624/3, 624/39, 624/7, 624/9, 624/i, 624/k, Insbesondere sind das Kleingartenvereine, Feuerwehrvereine, 624/l, 624/n, 625/16, 625/52, 625/58, 625/a, 625/e, 625/f, Karnevalsvereine, Garagenvereine. 625/g, 625/h, 625/k, 630/14, 630/26, 630/32, 630/33, 630/40, (4) Die durch die Richtlinie festgelegten Förderungen begrün- 630/41, 630/42, 30/43, 630/45, 630/46, 630/49, 630/50, 630/52, den keinen Anspruch eines Vereins. Sie stehen unter dem 630/54, 630/56, 630/63, 630/66, 630/67, 630/69, 630/70, Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem Gemeindehaushalt. 630/73, 630/74, 630/76, 630/77, 630/78, 630/80, 630/81, (5) Eine Förderung erfolgt nur auf vollständigen Antrag so- 630/82, 630/83, 630/84, 630/85, 630/86, 630/f, 630/g, 630/h, wie der Vorlage erforderlicher Nachweise, z. B. für die 630/n, 630/r, 630/u, 630/v, 653, 653/3, 653/4, 653/5, 669/26, Gemeinnützigkeit oder Daten, z. B. Mitgliederzahlen. Die 669/27, 739 und 743 Gemeindeverwaltung kann das Verfahren der Beantragung wurden Flurstücksgrenzen, im Bereich der Katastervermessung und Auszahlung näher regeln. Das betrifft insbesondere von langgestreckten Anlagen am Geh-/ Radweg an der Bundes- Formblätter, Fristen u. ä. straße B97, Dresdner Straße, bestimmt und abgemarkt. Allen (6) Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die bei falschen Angaben oder zweckwidriger Verwendung. Sie Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch kann mit Forderungen der Gemeinde verrechnet werden. Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekannt- § 2 Direkte Förderung mit Geldmitteln gabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus (1) Für die direkte Förderung werden im Haushalt insgesamt § 17 SächsVermKatGDVO vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), 27.000 € bereitgestellt. die durch die Verordnung vom 31. Januar 2018 (SächsGVBl. (2) Für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wird ein S. 42) geändert worden ist. Betrag i. H. v. 20 € pro Kind / Jugendlicher bereitgestellt. Die Ergebnisse liegen ab dem Maßgeblich sind die Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Stand 31.12. des Vorjahres. 02.01.2019 bis zum 04.02.2019 (3) Für die Projektförderung wird ein Betrag i. H. v. 10.000 € in meinen Geschäftsräumen Schlüterstraße 19 in 01277 bereitgestellt. Über die Verteilung unter den Vereinen nach Dresden in der Zeit den Grundsätzen des § 1 entscheidet der Gemeinderat von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr gesondert. vom Montag bis Freitag (4) Für den Betriebskostenzuschuss wird ein Betrag i. H. v. zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 (1) SächsVermKatGDVO 3.500 € bereitgestellt. Förderfähig sind Vereine, die Flächen gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmar- / Objekte / Anlagen nutzen und diese auf eigene Kosten kungen ab dem 11.02.2019 als bekannt gegeben. bewirtschaften bzw. die Betriebskosten der Nutzung tragen. Ein Teilbetrag von 1.000 € wird gleichmäßig zwischen den Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer (0351) Vereinen aufgeteilt. 315570 oder der E-Mail info@heide-dresden.de zur Verfügung. Ein Teilbetrag von 2.500 € wird entsprechend der Zahl der Rechtsbehelfsbelehrung Vereinsmitglieder proportional zwischen den Vereinen auf- Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen geteilt. Maßgeblich sind alle Vereinsmitglieder Stand 31.12. und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer und des Vorjahres. Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirk- (5) Die Förderungen gemäß den Absätzen 2 bis 4 sind neben- samwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der einander möglich. Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem § 3 Indirekte Sachförderung erlassenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (1) Mieten und Pachten für die Nutzung gemeindlicher Liegen- Wolfgang Heide oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation schaften werden vollständig erlassen, soweit vertraglich und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 nichts anderes vereinbart ist. Dresden einzulegen. (2) Betriebskosten bei gemieteten gemeindeeigenen Räumen gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Heide werden bis auf einen Anteil von monatlich 1,50 €/m² teilweise Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist. (3) Arbeitsleistungen und Sachmittel der Gemeinde können in Anspruch genommen werden, wenn folgende Vorausset- zungen vorliegen: Mitteilungen der - Die Anmeldung der Mittel erfolgt mindestens 1 Monat vor Inanspruchnahme. Gemeindeverwaltung - Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme. - Der Verein hat seine eigenen personellen und materiellen Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht Wahlhelfer für die Ressourcen bereits ausgeschöpft. Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl - Die Gemeinde kann auf die erforderlichen personellen am 26.05.2019 und materiellen Ressourcen zurückgreifen. Ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand können alle wahlberech- Ottendorf-Okrilla, 04.12.2018 tigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla übernehmen. gez. Thomas, stellv. Bürgermeister Wahlhelfer haben die Aufgabe: • im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Bekanntgabe der Ergebnisse von Wähler auszugeben Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch • die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzu- tragen Offenlegung • insgesamt für einen geordneten Ablauf der Wahl im gem. § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeri- Wahllokal zu sorgen ums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermes- • die Stimmenauszählung vorzunehmen Amtsblatt 4 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019 Der Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Am Wahltag erle- digt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Dabei Stellenausschreibung für den sprechen sich die Mitglieder des Wahlvorstands untereinander Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter ab, welche Vierergruppe vormittags und welche Vierergruppe Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht zum Ausbildungsstart nachmittags im Wahllokal anwesend ist. Um 17:30 Uhr treffen am 01. September 2019 eine engagierte und motivierte sich wieder alle Mitglieder des Wahlvorstands im Wahllokal und Nachwuchskraft für die ab 18:00 Uhr erfolgt dann die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in sind keine Vorkenntnisse Fachrichtung Kommunalverwaltung (m/w/d) notwendig. Ihre Anmeldung erfolgt freiwillig. Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro. Näheres zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Home- Wahlberechtigte, die Interesse an einer ehrenamtlichen page der Gemeinde oder dem Stellenportal „Interamt“. Mithilfe am Wahlsonntag haben, melden sich bitte im Rat- haus bei Herrn Borowski, Telefon (035205) 513-63, Herrn Rößler, Telefon (035205) 513-60 oder bevorzugt per E-Mail: Sprechstunde der Friedensrichterin borowski.hauptamt@ottendorf-okrilla.de. Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Wolff Bitte bei der Bewerbung die Anschrift und eine Telefonnummer findet am Dienstag, dem 15.01.2019 von 17:00 bis 18:00 Uhr für eventuelle Rückfragen mit angeben. im Ratssaal des Rathauses, Radeburger Straße 34, 01458 Borowski, Sachb. EDV/Wahlen Ottendorf-Okrilla statt. NACHRUF Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla trauert um Herrn Peter Kunath ehemaliger Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla In seiner langjährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderat galt sein Einsatz stets dem Wohle der Gemeinde und den Bürgern. Sein Einsatz hierfür verdient besonderen Dank und Anerkennung. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Gemeinde Ottendorf-Okrilla und den Gemeinderat. Bürgermeister Michael Langwald Sollte der Winterdienst der Gemeindeverwaltung bzw. der beauf- Hinweise für die Winterzeit tragten Firmen an einigen Stellen nicht funktionieren, melden Sie sich bitte beim Bauhofleiter Herrn Pfeiffer (035205 / 75 49 25). Um die vierte Jahreszeit auch in diesem Jahr möglichst effektiv zu organisieren, bedarf es der Mitwirkung aller Grundstückseigen- Bei Angelegenheiten bezüglich der Anliegerpflichten, können tümer der Gemeinde Ottendorf-Okrilla in allen Ortsteilen. Sie Herrn Haubner telefonisch unter 035205 / 513-77 erreichen. Welche Pflichten bei der Winterwartung auf die Anlieger übertragen Sachgebiet Ordnung und Sicherheit wurden, ist aus der Satzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla über die Verpflichtungen der Straßenanlieger zur Straßenreinigung und zum Winterdienst (Straßenreinigung- und Winterdienstsatzung) Das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit informiert zum Ab- 2009 zu erlesen, abrufbar auf unserer Homepage unter www. brennen von Feuerwerken ottendorf-okrilla.de. Gemäß § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung des Sprengstoff- Danach liegt die Räum- und Streupflicht von Gehwegen oder entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn (falls kein Geh- gesetzes (1. SprengV) dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis weg vorhanden ist) bei den Anliegern. So sind diese bei Eis- und 30. Dezember pyrotechnische Gegenstände nicht verwendet Schneeglätte abzustumpfen bzw. in einer für den Fußgängerver- (abgebrannt) werden, es sei denn, es liegt nach § 24 Abs. 1 kehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten (ca. 1,50 Meter 1. SprengV aus begründetem Anlass eine Ausnahme vor. für Rollstühle/Kinderwagen etc.). Allgemein betrachtet, sind der Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Durchführung eines Feu- beräumte Schnee oder Eis auf dem restlichen Teil des Gehweges erwerkes bis Kl. II sind mindestens 6 Wochen vor dem geplanten oder soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahr- Termin bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla (Vordrucke bahn bzw. bei Notwendigkeit auch auf dem eigenen Grundstück unter www.ottendorf-okrilla.de, Rubrik Rathaus online) zu stellen. anzuhäufen bzw. abzulagern. Dabei dürfen der Fahr- und Fußgän- Gründe sind u. a. Brut- und Setzzeiten, in welcher die Untere gerverkehr nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden. Naturschutzbehörde anzuhören ist und nach Prüfung artenschutz- Die Abstumpfung von Fahrbahnen und Gehwegen kann zum rechtlicher Belange eine Stellungnahme abgibt. Beispiel mit Streusand oder Splitt erfolgen. Die Verwendung von Feuerwerke im Abstand von 1.000 Metern zu besetzten Nest- Asche oder auftauenden Streumitteln ist untersagt! standorten des Weißstorches im Brutzeitraum vom 15. Februar bis 15. September werden untersagt. Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen, bei Notwendigkeit auch Dies ist aufgrund der allgemein verbreiteten Zunahme von Feuer- zu wiederholen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene werken und der damit einhergehenden Störungen wild lebender Glätte sind werktags bis 7 Uhr bzw. sonn- und feiertags von 9 bis Tiere erforderlich. 20 Uhr zu beseitigen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild Um Verkehrsgefährdungen bzw. Nachbarschaftsstreitigkeiten lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen. Es besteht zudem auszuschließen, dürfen Schnee und Eis von Privatgrundstücken ein Störungsverbot für streng geschützte Tiere und Euro- nicht auf den Gehweg, die Fahrbahn oder das Nachbargrundstück päische Vogelarten. Das Abbrennen von Feuerwerken führt zugekehrt werden. in der Regel zur Beunruhigung und ernsthaften Störung der Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 5
Monat Januar 2019 normalen Lebensweise wild lebender Tiere, z. B. bei der Nah- sich hierbei kein geeigneter Käufer finden, behält sich die Ge- rungsaufnahme, der Balz, beim Schlafen, Brüten und Betreuen meinde weitere Veröffentlichungen oder auch eine Verlängerung des Nachwuchses und führt zu Flucht und Angstreaktionen. der Ausschreibungsfrist vor. Die Untere Naturschutzbehörde gibt entsprechend dem Säch- Für die Abgabe eines Kaufgebotes beachten Sie bitte die ne- sischen Waldgesetz folgende Hinweise: benstehenden Ausschreibungsbedingungen und verwenden – Das Anzünden von Feuerwerkskörpern fällt unter das An- das als Anlage zu den Ausschreibungsbedingungen beigefügte zünden und Unterhalten von Feuer und den Gebrauch von Formular für Ihr individuelles Kaufpreisangebot. offenem Licht. – In einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald darf kein Informationen der Bibliothek Feuer oder offenes Licht ohne Genehmigung der Unteren Forstbehörde angezündet oder unterhaltenwerden. Wir wünschen allen ein gutes Neues Jahr, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit! – Dieser Abstand verringert sich auf bis zu 30 m, sofern der Besitzer auf seinem Grundstück ein Feuer entzündet oder Auch in den letzten Wochen des alten Jahres unterhält. gab es noch Neuerwerbungen. Auf einige möchten wir wieder hinweisen: – Bei Unterschreitung der genannten Abstände ist beim Land- ratsamt Bautzen, Untere Forstbehörde, unter Angabe des ge- Romane: nauen Standorts des Feuerwerks, ein Antrag auf Genehmigung - M. Borrmann: Grenzgänger (Dramatische Familienge- zu stellen und die Abstandsunterschreitung zu begründen. schichte im Deutschland der 1950er) - O. Pötzsch: Der Spielmann : Die Geschichte des Johann Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ohne Georg Faustus (historischer Roman) Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann - R. Fölck: Bluthaus (2. Elbmarsch-Krimi um Frida Paulsen) mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden. sowie die neuen Top10 der Spiegel-Bestseller u.a. von S. Ebert, Sollten Sie Zuwiderhandlungen beobachten, informieren F. Vargas, L. Riley, G.R.R. Martin und N. Neuhaus Sie bitte mit Angabe des Verursachers und des Zeitpunktes das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit unter den Tel.-Nr. Kinderbücher: 513 - 67 oder - 77. - I. Siegner: Der kleine Drache Kokosnuss bei den wilden Tieren (auch als CD, ab 5 J.) Vielen Dank! - S. Grimm: Der kleine Flohling : Abenteuer im Littelwald (ein Waldwichtel mit einem großen Herz für Tiere, ab 7 J.) Mehrfamilien-Mietwohnhaus mit 5 - F. Biermann: Jacky Marrone jagt die Goldpfote (Privat- Wohneinheiten, Dresdner Straße 111 detektiv mit einer außergewöhnlichen Spürnase für ver- zwickte Fälle, ab 9 J.) Das voll erschlossene, an der Dresdner Straße gelegene Grund- - Megawissen Natur - beeindruckendes Kinder- und Ju- stück befindet sich im Ortsteil Hermsdorf. Der Standort bietet gendlexikon mit großformatigen Bildern und vielen detail- eine sehr kurze fußläufige Erreichbarkeit der öffentlichen Ver- lierten Infos kehrsmittel (S-Bahn und Bus) sowie dem Schlosspark Herms- dorf. Das Grundstück besteht aus 2 Flurstücken. Zu dem mit Sachbücher: dem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück (Flurstück 35/3 = - M. Raupach: Regrow your Veggies - Gemüsereste endlos 825 m²) gehört das Flurstück 127/2 (728 m²). Dieses Flurstück nachwachsen lassen ist nur über das Flurstück 35/3 zugänglich und in der Nutzung - C. Goesmann: Gut leben mit Restless Legs - Endlich an dieses gebunden. Es handelt sich um eine Hanglage, die u.a. wieder ruhig durchschlafen mit Eichen bestockt ist. Auf dem Grundstück befindet sich an - St. Arndt: Endlich frei von Fußschmerzen - Die besten der Grenze zum Gehweg ein Buswartehäuschen. Übungen bei Hallux valgus und anderen Beschwerden In dem im Jahr 1926 errichteten 2-geschossigen Mehrfamilien- DVDs: Red Sparrow, Kruso, Babylon Berlin 1.+ 2. Staffel, The haus sind 5 Mietwohnungen mit unterschiedlicher Größe von 12th man, In Darkness, Aufbruch ins Ungewisse, Der kleine Rabe etwa 50 m² bis 82 m² untergebracht. Das Objekt ist bis auf einen Socke – Pechvogel, Jim Knopf & Lukas der Lokomotivführer u.a. Leerstand im Erdgeschoss voll vermietet. Die Wohnungen sind standardmäßig ausgestattet und werden mit Zentralheizung Neue CD´s von Herbert Grönemeyer, Erste Allgemeine Verun- beheizt. Die Gesamtwohnfläche beträgt 300,8 m². Das Wohn- sicherung sowie die Filmmusik zu „Bohemian Rhapsody“ und haus ist vollständig unterkellert, Instandhaltungs- und Werter- den Sampler Schlager-Hits 2018 haltungsmaßnahmen wurden den Erfordernissen entsprechend Unser Brettspiele-Angebote haben wir aufgrund des sehr be- in notwendigen Umfang durchgeführt. Auf dem Dach befindet grenzten Platzes nur durch 2 neue Spiele erweitert: Funkelschatz sich eine Sirene der Freiwilligen Feuerwehr Ottendorf-Okrilla. (Kinderspiel des Jahres 2018) und AZUL (Spiel des Jahres 2018) Das Objekt befindet sich insgesamt in einem dem Alter entspre- Und wie immer Vieles mehr… chenden soliden Grundzustand. Ein Energiebedarfsausweis liegt vor. Der Endenergiebedarf Öffnungszeiten: dieses Objekts beträgt 215 kWh/(m²a). Weitere Informationen in Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23a (Grundschule) werden gern auf Anfrage erteilt. Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Das Mindestgebot beträgt: 179.000,00 € Mittwoch 13:00 – 18:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:30 Uhr Die vorliegende Ausschreibung wird auf der Homepage und im barrierefreier Zugang über Haupteingang Grundschule Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Die Ausschreibung er- Telefon: 035205 / 75 90 89, E-Mail: bib.otto@web.de folgt zunächst befristet. Die Angebotsfrist endet am 12.02.2019 in Hermsdorf, Else-Sommer-Straße 3 um 15:00 Uhr. Die Angebotseröffnung findet unmittelbar im Donnerstag, 16:00 – 18:00 Uhr Anschluss an die Angebotsabgabefrist in der Gemeindever- waltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Ratssaal Ihre Bibliothek, (Erdgeschoss) statt. Die Angebotseröffnung ist öffentlich. Sollte gez. Fritsche Amtsblatt 6 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019 Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 7
Monat Januar 2019 Ortsgeschichte praktizieren heute als niedergelassene Ärzte Dr. Sigrun Kaiser und Dr. Stephan Wulf. Ebenfalls zum 01.01.1991 hatte sich Ein Haus der Gesundheit/Ärztehaus die Physiotherapeutin Anita Pietsch selbständig gemacht. Ihre Ottendorf-Okrilla hatte früher die Arztpraxen Dr. Heße an der Praxis zählt heute sieben Mitarbeiterinnen. Zahnarzt Hagen Stille Radeburger Straße und Dr. Beier an der Königsbrücker Straße. hatte 2014 seine Praxis an die Dresdner Straße 26 verlegt. Ne- Im Erdgeschoss des Hauses Radeburger Straße 4 praktizierten ben dem Ärztehaus gibt es in Ottendorf-Okrilla, Hermsdorf und über die Jahre verschiedene Ärzte. Das Haus war bereits ab Medingen weitere niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Dazu 1901 von Baumeister Heinrich Ehrig aus Großokrilla gebaut kommen zwei Apotheken, das Haus von Meditech Sachsen worden. Die Bauzeichnung wies im Erdgeschoss Amtsräume sowie weitere Praxen der Physiotherapie, der Psychologie, der für die Gemeindeverwaltung von Ottendorf-Moritzdorf sowie Altenpflege, der Logopädie, der Podologie, eines Optikers und Wartezimmer und Sprechzimmer für Dr. med. Theurich aus. Im 1. der Ergotherapie. und 2. Obergeschoss gab es Wohnungen. Wie üblich, befanden Alles gut. Besser: man bleibt gesund. sich im Grundstück ein Hausbrunnen und ein Nebengebäude Dieser Beitrag ist dem Heft 3 der Reihe „Aus der Ortsgeschichte“ mit Waschhaus und Schuppen, später eine Arzt-Garage. Mit entnommen. Die Hefte 3 und 4 (Von der Arbeit und dem Leben dem Erwerb des Friedrich-Wilhelm-Bades als Rathaus im Jahre der Bauern) sind bei MÜKADO noch vorrätig. 1920 verließ die Gemeindeverwaltung die angemieteten Räume im Ehrig-Haus. Werner Junitz Damit konnten im Erdgeschoss weitere Räume zum Wohnen und für Arztpraxen genutzt werden. Über die Jahre sind die Abfallkalender 2019 Namen der Ärzte Dr. Goldammer, Dr. Zürn, Frau Dr. Gosch, Dr. In der Zeit vom 10. bis 22. Dezember bringt Ihr Prospektverteiler Wildbret und Dr. Stadick bekannt. Lange Zeit blieben notwendige Ihren neuen Abfallkalender. Instandsetzungen und Reparaturen am Gebäude aus. 1962 wandte sich Dr. Franz Stadick mit einem dringenden Brief um Sollten Sie kein Exemplar in Ihrem Briefkasten finden, können Sie den Kalender vom 24.12.2018 bis 31.01.2019 im Landratsamt Hilfe an Bürgermeister Eisold. Bemängelt wurden das undichte Bautzen anfordern. Bitte nutzen Sie dazu das Online-Formular Dach, kaputte Fenster, defekte Öfen und Pauschalzahlungen unter www.landkreis-bautzen.de für den Stromverbrauch, das alles bei 145 Mark Monatsmiete für den Arzt. Die Gemeinde setzte sich mit den Ehrig-Erben in Gern können Sie sich Ihren Abfallkalender auch bei Ihrer Ge- Verbindung und konnte einige Verbesserungen erreichen. meindeverwaltung abholen. Anfang der 1970er erwarb die Gemeinde die Immobilie. Die Ge- meindevertreter beschlossen den Ausbau des Hauses zur Ver- Sächsische Ehrenamtskarte – Start der 4. Auflage besserung der medizinischen Versorgung der Einwohnerschaft. Wir möchten alle ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Architekt Gerhard Bernoth wurde mit der Planung beauftragt. Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla darauf aufmerksam Von ihm stammt der Name „Haus der Gesundheit“, denn hier machen, dass die neue Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte sollten die Kranken durch ärztliche und physiotherapeutische bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Sachbearbeiterin Behandlung Mut für ihre Gesundung gewinnen. für Vereine, Frau Meyer, beantragt werden kann. Diese gilt für Mit ersten Sprechstunden wurde das Haus am 23. Sep- die Jahre 2019 bis 2021. tember 1974 eröffnet. Der Eingang befand sich nun an der Den dazugehörigen Antrag, sowie weitere Informationen rund Ernststraße. Im Mitteilungsblatt „Dorfclub aktuell“ wurde auf um die Sächsische Ehrenamtskarte finden Sie unter www. die Einführung eines Bestellsystems für die Ärzte hingewiesen ottendorf-okrilla.de/aktuelles und auf www.ehrenamt.sachsen. – „akute Erkrankungen werden selbstverständlich ohne vorhe- de/ehrenamtskarte. rige Anmeldung behandelt.“ Das umgebaute Haus wurde vom Meyer, Sachbearbeiterin Vereine staatlichen Landambulatorium Langebrück-Weixdorf genutzt, geleitet von Dr. Mütze und nach dessen Tod von Dr. Scheufler. Die neuen Praxisräume befanden sich im Erdgeschoss und Es gibt in Ihrer Gemeindeverwaltung ein im 1.Obergeschoss. Die Einwohner erinnern sich an die Ärzte Fundbüro Frau Dr. Oberbach (gest. 2017), Frau Enge, Herr Dr. Eisold und Liebe Bürgerinnen und Bürger, Zahnarzt Dr. Bosse. Im Dachgeschoss bekam Dr. Werner Eisold es gibt in Ottendorf-Okrilla aufmerksame, ehrliche Bürger, die eine Wohnung für seine Familie. 1988 gab es eine Erweiterung gefundene Sachen im Fundbüro abgeben, damit Bürger ihr des Landambulatoriums. Alte Schuppen wurden abgerissen und Eigentum zurück bekommen können! ein Anbau für eine physiotherapeutische Einrichtung geschaf- Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben oder er Ihnen gar fen. Nun konnten Sauna, Unterwassermassagen, Räume für gestohlen wurde, denken Sie bitte daran, im Fundbüro nach- Krankengymnastik und therapeutisches Turnen genutzt werden. zufragen, ob dieser abgegeben wurde. Bis 1990 diente das Haus im Ortszentrum der medizinischen Es werden u. a. Fahrräder, Schlüssel / auch Fahrzeugschlüssel, Versorgung der Einwohnerschaft unserer Gemeinde wie auch Jacken, Mützen, Brillen, Ringe, Ketten und Handys abgegeben umliegender Dörfer. Chefin des Ottendorfer Hauses war Frau und warten im Fundbüro auf den Besitzer. Dr. Wilfriede Oberbach. Sie und Frau Ingrid Enge führten an Sollten Sie ein Handy verloren haben, rufen Sie doch bitte zeit- bestimmten Tagen auch Sprechstunden in Grünberg, Lomnitz nah Ihre eigene Handynummer an; vielleicht nimmt im Fundbüro und Medingen durch. jemand Ihren Anruf entgegen. Nach dem Ende der DDR wurde das staatliche „Ambu“ im Zuge Hinweis: Bitte gestohlene Fahrräder nicht nur beim Polizei- der Anpassung an bundesdeutsche Realitäten aufgelöst. Zum posten, sondern auch im Fundbüro melden. Sollten Sie den 01.01.1991 erfolgte die Niederlassung der Ärzte in eigener Betrag für die Neuanschaffung eines Fahrrades auf Grund Praxis. Ein schwieriger Prozess. Es ging um die Raumaufteilung, des Diebstahls von Ihrer Versicherung einfordern, verlangen um Kaufpreise, um Kredite, um die Übernahme des Personals. viele Versicherungen eine Bestätigung durch das Fundbüro, Da war es eine große Hilfe, dass Ärzte aus der niedersächsischen dass das Fahrrad innerhalb eines angemessenen Zeitraums (4 Stadt Bergen den Ottendorfer Ärzten ihre Erfahrungen bei der Wochen) nach Eingang der Verlustmeldung im Fundbüro nicht Führung eigener Niederlassungen vermittelten. Der traditionelle aufgefunden wurde. Name verschwand, das Gebäude hieß nun „Ärztehaus“. Hier Petra Wehnert, Fundbüro – Rufnummer 513-11 Amtsblatt 8 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019 Trotz all der vielen Dinge die die Weihnachtszeit so mit sich INFORMATIONEN UNSERER bringt, soll doch das Wichtigste nie in den Hintergrund rücken. KINDEREINRICHTUNGEN UND Jesus kam in diese Welt. Manches kann helfen sich darauf zu SCHULEN besinnen, aber vieles lenkt ab. Bei uns hat die Krippe einen festen Platz und darf sogar fleißig bespielt werden. Weihnachtliches aus dem Waldkindergarten Wir freuen uns auf ein neues und spannendes Jahr. Vielen Dank Am 29. November 2018 fand das traditionelle Weihnachtsbasteln an alle Großen und Kleinen, die uns im vergangenen Jahr in jeder im Waldkindergarten statt. Viele Eltern, Großeltern und Geschwi- erdenklichen Art und Weise unterstützt haben. ster folgten der Einladung und besuchten mit den Kindern die Joel Miethe zahlreichen Bastelstände. Unsere Erzieher-/ innen hatten sich wieder tolle Sachen einfallen lassen, welche die Kinder selbst anfertigen konnten und wo es ein wenig schwierig wurde, da Eine voll und ganz gelungene Aktion konnten Mutti, Vati, Oma, Opa oder auch die großen Geschwister im Hort Hermsdorf helfen. So konnte jedes Kind eine Weihnachtsbastelei mit nach Die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ inspirierte uns auch in Hause nehmen. Natürlich gab es nicht nur Bastelangebote, diesem Jahr an Kinder zu denken, denen wir vor 2 Jahren schon auch für Speisen und Getränke wurde gesorgt. Dank der zahl- einmal Pakete zugesandt haben. In diesem Jahr unterstützen wir reichen fleißigen Kuchenbäcker in unserer Elternschaft, konnte den „Geschenke der Hoffnung e.V.“ ein großes Kuchenbuffet aufgebaut werden. Bei Kaffee und Kuchen oder Saft mit oder ohne Wasser konnten sich die Gäste stärken. Zum Ende des Bastelnachmittages wurden gemeinsam Weihnachtslieder gesungen. Für die musikalische Begleitung sorgten die Kinder der Musikschule „Fröhlich“ unter der Leitung von Frau Naumann. Sie sorgten für einen stimmungsvollen Ausklang des Tages. Hier ein Auszug aus unserem Projekttagebuch: Am ersten Tag sprachen wir mit Frau Zischke über unsere letz- te Paket-Aktion und über das aktuelle Projekt. Der o.g. Verein schickte uns eine DVD zu, auf der wir viele Informationen über die Aktion erhielten. Zum Beispiel wurde uns gezeigt: was diese Aktion für viele Kinder armer Länder bedeutet; wie solch ein Allen, die zum Gelingen dieses Nachmittages beigetragen ha- Schuhkarton richtig gepackt wird; welche Reise unsere Päck- ben möchten wir recht herzlich danken, insbesondere unserem chen machen und auch Glücksmomente, in denen die Pakete Elternrat und den Mitarbeitern des Waldkindergartens. verteilt werden. Da bekam so manch ein Kind aus unserer Klasse Gänsehaut. Die Leitung des Waldkindergartens Wir beklebten am 2. Tag die Kartons mit Geschenkpapier. Hugo und Bruno schrieben Grußkarten, die wir alle unterschrieben haben. Alexander und Sarah bereiteten den Zeitungsartikel vor, Kindertageseinrichtung „Schwalbennest“ in dem sie ein Projekttagebuch anlegten und täglich führten. Adventszeit Am Tag 3 sortierten wir Hygieneartikel, Spielzeug, Kuscheltiere, Dem Nikolaus auf dem Grund gehen, mit Senioren Kleidung, Schulsachen und Süßigkeiten, sodass das Packen Plätzchen backen, Weihnachtslieder singen, zum leichter fiel. Theater nach Laußnitz fahren und gemeinsam Nun konnten wir endlich starten und die wunderschön beklebten mit den Vorschulkindern aus dem Waldkinder- Schuhkartons packen. Wir schauten genau hin, dass die Dinge garten die Weihnachtsgeschichte hören. Das klingt schon beim gut verteilt wurden. Es machte uns viel Freude…. Aufschreiben nach viel Wirbel im Schwalbennest. Geschenke Man konnte den Gesprächen beim Packen entnehmen, dass sich basteln und die Weihnachtsfeier haben wir da noch gar nicht die Hortkinder mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt hatten aufgezählt. und die Päckchen wurden sehr liebevoll und bewusst gepackt. Ein großer Dank geht an alle Eltern der Klasse 4, die so tatkräftig unsere Aktion unterstützten! Jana Zischke, Horterzieherin der Klasse 4 Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 9
Monat Januar 2019 Weihnachtsmarkt an der Oberschule Seit April nahmen unter Anleitung der Schulsozialpädagogin Ottendorf-Okrilla insgesamt 8 Jugendliche an dem Förderprogramm der Säch- sischen Jugendstiftung „Spurensuche“ teil. Durchgängig oder Am 29. November fand der alljährliche Weihnachtsmarkt an der kurzzeitig im Team forschten die Jugendlichen nach regionalen Oberschule Ottendorf-Okrilla statt. Wir konnten wieder viele Begebenheiten und geschichtsträchtigen Orten, denen sie Eltern, Großeltern und ehemalige Schüler als Gäste begrüßen. selber neugierig gegenüberstanden. Bei ihren Recherchen Jede Klasse präsentierte sich den Gästen mit einem eigenen wurden sie unterstützt vom Bürgermeister Michael Langwald, Stand. Es wurden selbstgebastelte Weihnachtsdekorationen, von den Ortschronisten Werner Junitz, Dieter Weise und Frau kleine Geschenke, Kekse und vieles mehr zum Verkauf an- Klink sowie von Herrn Detlevsen aus Medingen, von der Ar- geboten. Auch das leibliche Wohl kam nicht zu kurz. Es gab chivarin Frau Fritsche und von vielen freundlichen Anwohnern. Bratwürste, Hot Dogs, Fischsemmeln, Soljanka und vieles Der Förderverein der Oberschule ermöglichte unkompliziert den mehr. Ein gemütliches Café bot in diesem Trubel den Gästen finanztechnischen Bereich. Vielen lieben Dank! etwas Ruhe. An vielen Ständen hieß es um 19 Uhr: „Alles Das Ergebnis der Spurensuche ist ein kleines, kunterbuntes ausverkauft.“. Heftchen mit 8 Kurzgeschichten mit regionalem Bezug. Lay- Schon lange vor zu diesem nun schon zur Tradition gewor- outet wurde es zusammen mit dem Kartografen Kai Reisser. denen Event liefen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Bereits Selbstgezeichnete Bilder, alte Fotos und ein Bilderrätsel sollen am Sonnabend, den 17. November haben sich Schüler und künftig Kinder, Familien und Gruppen neugierig machen, in das Schülerinnen der Klasse 5b bei der ortsansässigen Bäckerei Heftchen reinzuschauen und in der Großgemeinde mit GPS Gnauck in der Backstube eingefunden. Nach Rezeptvorgabe Koordinaten unterwegs zu sein. mussten die Zutaten genau abgewogen werden. Für den 17 kg Stollen, der am Ende 2,10 m Länge hat wurden 2,5 kg Butter, 1 kg Orangenschale, 1,25 kg Zucker, 9011 kleine süße Cranberries und die nötige Liebe der kleinen Bäcker geknetet, geformt und gebacken. Nebenbei wurde über Gewürze, Back- waren und Wissenswertes über Stollen und den Bäckerberuf gefachsimpelt. Nach der verdienten Frühstückspause bei frischen Brötchen in großer Auswahl und Kakaomilch durften die Kinder sich ihren eigen kleinen selbstgebackenen Stollen buttern, zuckern und mit nach Hause nehmen. Es war für alle ein tolles Erlebnis! Mit diesem Heftchen und seiner bildhaft dokumentierten Entstehung präsentierten die Spurensucher Helene, Ronja, Julian und Lena sowie die 16 jährige Vanessa anschaulich ihre intensive Projektarbeit im Sächsischen Landtag am 23.11.2018 beim Sächsischen Jugendgeschichtstag. Bei ihrem interaktiven Angebot durfte das zahlreiche Publikum „Geschichte mit allen Sinnen“ erleben. Es gab einiges Erstaunen sogar beim Land- tagspräsident Herrn Dr. Rößler. Dieser Riesenstollen wurde zum Weihnachtsmarkt in unserer Schule verkauft und der gesponserte Erlös wird zum Weih- nachtsprojekt am letzten Schultag vor dem Weihnachtsfest verwendet. Vielen Dank Herr Gnauck für ihre liebe Unterstützung. Außerdem bedanken wir uns bei allen Unterstützern wie Eltern, Großeltern und den einheimischen Firmen. Böhme Beim Jugendgeschichtstag in Dresden Den 14. Jugendgeschichtstag im Säch- sischen Landtag besuchten Ende November neben anderen sächsischen Jugendgruppen Vertreter des Spuren sucherteams aus Ottendorf-Okrilla. Amtsblatt 10 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019 Die Spurensucher sind sehr stolz auf ihre zwei Beiträge. Der von ihnen errungene Jugendgeschichtspreis 2018, der im Sitzungsaal feierlich übergeben wurde, stellt eine besondere Würdigung für sie dar. Das Programm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung wird finanziell unterstützt durch das Sächsische Staatsministe- rium für Soziales und Verbraucherschutz und im Rahmen des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ gefördert. Antje Krieck, Schulsozialpädagogin an der OS OO, Tel. 015221952819, spsoo18@web.de Termine öffentlicher bzw. Vereins-Veranstaltungen in Ottendorf-Okrilla im Monat Januar 2019 auf einen Blick (soweit bekannt, nicht abschließend und ohne Gewähr) Wann? Wo? Was? Veranstalter? 10.01.2019 Vereinshaus Grünberg „Fotoshow“ – Jahresrückblick Fotoclub, Ortsverein Grünberg des Fotoclub Reflex e. V 12.01.2019, Jugendclub Grünberg Neujahrsfeier Ortsverein Grünberg e. V. 17:00 Uhr 13.01.2019 Schloss Hermsdorf Wanderkontrollpunkt Hermsdorfer Schloßparkgesellschaft e. V. 8:00 – 16:00 Uhr Wanderfreunde Klotzsche 24.01.2019, Vereinshaus Grünberg Seniorentreff Ortsverein Grünberg 16.00 – 18:00 Uhr 26.01.2019, Parkquelle, Schlosspark Winterfeuer im Park Hermsdorfer Schloßparkgesellschaft e. V. 18:00 Uhr Hermsdorf In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien für 2019 Die Ortschafträte haben - auch mit Blick auf die wirklich wichtigen Dinge des Lebens - Gesundheit, Wohlergehen und immer den nötigen Optimismus. das Wort Möge das neue Jahr für uns alle glücklich und erfolgreich sein! Herzlichst Ihr Ortschaftsrat Medingen René Edelmann,Ortsvorsteher Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ortschaftsrat Hermsdorf es ist schon wieder ein Jahr vorbei! Ich hoffe, Sie Der Ortschaftsrat Hermsdorf wünscht allen ein gesundes neues konnten die zurückliegenden Weihnachtsfeiertage und den Jahr 2019. Jahreswechsel nutzen, um sich etwas von den Aufgaben und dem Stress des Alltags zu erholen. Die nächste Sitzung des Ortschaftsrats Hermsdorf findet am 30.01.2019 im Gasthof Hermsdorf statt. Die Tagesordnung Einige begonnene private, berufliche und kommunale Vorha- entnehmen Sie bitte dem öffentlichen Aushang. ben müssen in diesem Jahr weitergeführt und abgeschlossen werden. Neue Zielsetzungen werden wir aufgreifen und deren Auch im neuen Jahr findet die Bürgersprechstunde jeden 3. Umsetzung anpacken. Donnerstag im Monat, 16:30 Uhr – 17:30 Uhr, oder nach Termin- vereinbarung, im Büro des Ortschaftsrats (Gemeindeverwaltung, Lassen Sie uns die Herausforderungen gemeinsam und enga- Else-Sommer-Straße 3) statt. giert angehen. Nur wer aktiv dabei ist, kann auch mitgestalten und verändern. Ihr Thomas Liepke, Ortsvorsteher des Ortsteils Hermsdorf Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 11
Monat Januar 2019 Die Angebote sind kostenfrei. Wir unterliegen der Schweige- Mitteilungen von Vereinigungen pflicht. Terminabsprache erforderlich. und Einrichtungen Allgemeine Soziale Beratung Schuldnerberatung des Caritasverbandes der – Hilfe für jeden Oberlausitz Im Landkreis Bautzen hält der Sozialverband VdK Sachsen e.V. Haydnstraße 8, 01917 Kamenz ein offenes Beratungsangebot in - sozialen montags 13:00 – 18:00 Uhr dienstags 08:30 – 16:00 Uhr - sozialrechtlichen freitags 09:00 – 12:00 Uhr - persönlichen nur nach Voranmeldung täglich ab 8:00 Uhr Angelegenheiten vor. unter Tel. 03578 / 37 43 23 Die Beratungen können kostenfrei von allen BürgerInnen des Frau Klose / Herr Kreutzkam Landkreises Bautzen in Anspruch genommen werden. Sie sind an keine Mitgliedschaft gebunden. Mitglieder des Sozialverband Selbsthilfegruppe Lebensfreude VdK Sachsen e. V. können sich über diese Beratung hinaus wei- Ottendorf-Okrilla tere Leistungen (Vertretung vor Behörden und Sozialgerichten) bedienen. Wer hat Lust, sich ab und zu mit anderen zu treffen für ge- meinsame Unternehmungen wie zu Ausflügen und Veran- Beratungsstelle Kamenz: staltungen? In Gesprächen in geselliger Runde wollen wir in Pulsnitzer Straße 11 Erfahrungsaustausch kommen zu unserer Erkrankung (Thema 01917 Kamenz Depression) und uns gegenseitig unterstützen, um den Alltag Telefon: 03578 / 703 69 36 besser zu meistern. Fax: 03578 / 703 69 37 Wem das gefallen würde, der ist bei uns genau richtig. Wir Ansprechpartner: Frau Hohmann würden uns freuen, denn gemeinsam macht alles mehr Spaß. Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag Angebote stehen auch für Hilfe bei Selbsthilfe. von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Betroffene aus dem Raum Ottendorf-Okrilla und Umgebung wären ideal. Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen Anfragen und Kontaktaufnahme über die Selbsthilfekontakt- bietet an stelle Bautzen sks-bz@diakonie-hoyerswerda.de; Telefon: Erziehungs- und Familienberatung Außenstelle 03591/3515863 oder über 035205/73753, ab 17:00 Uhr oder Ottendorf-Okrilla, Nebengebäude Rathaus (Bauamt), per Mail über Goldi0657@web.de. Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla Wir würden uns sofort zurück melden. dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr. Anmeldung telefonisch über Hauptstelle in Radeberg, Suchtselbsthilfegruppe des Blauen Kreuzes Telefon: 03528 / 44 60 70, in den Zeiten Die Selbsthilfegruppe des Blauen Kreuzes trifft sich wöchentlich Montag: 10:00 bis 13:00 Uhr montags um 17:00 Uhr im Pfarrhaus der Ev.-Luth. Kirchgemein- Mittwoch: 13:00 bis 18:00 Uhr de Ottendorf-Okrilla, Kirchstraße 2. Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr Eingeladen sind Personen mit einer Suchterkrankung oder oder E-Mail: efb-radeberg@traegerwerk-sachsen.de. problematischem Gebrauch von Alkohol, Drogen oder Medi- Termine an anderen Wochentagen nach Absprache möglich. kamenten, Angehörige und interessierte Personen als ehren- amtliche Helfer. Weitere wichtige Rufnummern: Telefonseelsorge, ev. 0800 / 1 11 01 11 Beratung für Suchtkranke in Ottendorf-Okrilla Telefonseelsorge, kath. 0800 / 1 11 02 22 Die psychosoziale Beratung für Suchtkranke, Angehörige und Kinder- und Jugendtelefon 0800 / 1 11 03 33 interessierte Personen erfolgt nur nach vorheriger Terminver- Elterntelefon 0800 / 1 11 05 50 einbarung dienstags 14:00 bis 19:00 Uhr, in der Diakonie- Sorgentelefon 0800 / 0 86 72 53 Sozialstation, Fried-Walter-Straße 2. Interventionsstelle Telefonische Voranmeldung über: Suchtberatungs- und -behand- gegen häusliche Gewalt 03591 / 27 58 24 lungsstelle im Diakonischen Werk Kamenz e. V., Fichtestr. 8, 01917 Frauenschutzhaus Bautzen 03591 / 4 51 20 Kamenz, Tel. 0 35 78 / 38 54 30. KIRCHENNACHRICHTEN Beratungsstelle des Landratsamtes Bautzen / Ev.-Luth. Kirchgemeinde Ottendorf-Okrilla Gesundheitsamt, Außenstelle Radeberg, Kirchstraße 2 Heidestraße 70, Haus 223, Zi. 111 Tel. Pfarramt: 035205 / 542 58 - Beratung und Hilfe für Schwangere und Familien, Tel. Pfr. Klaus Urban: 035205 / 742 53 Tel. 03591 / 52 51 53107, dienstags, E-Mail: klaus.urban@evlks.de - Beratung für Tumorpatienten und deren Angehörige, Öffnungszeiten Pfarramt: Tel. 03591 / 52 51 53107 dienstags, Dienstag und Donnerstag - Beratungsstelle für psychisch erkrankte Menschen und 9:00 – 12:00, 14:00 – 17:00 Uhr deren Angehörige, Tel. 03591 / 5251 53416, donnerstags, Friedhofsverwaltung: Mittwoch 9:00 – 12:00, 14:00 – 17:00 Uhr 8:00-12:00 / 13:00-16:00 Uhr E-Mail: pfarramt@kirchstrasse2.de, www.kirchstrasse2.de Amtsblatt 12 Ottendorf-Okrilla
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