Vereinigung zur Großgemeinde Ottendorf-Okrilla vor 20 Jahren

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AMTSBLATT
                           der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
                                    Ortsteile Grünberg, Hermsdorf,
                                    Medingen und Ottendorf-Okrilla
                                            Monat Januar 2019
                                   Erscheinungsdatum: 31. Dezember 2018

Vereinigung zur Großgemeinde
Ottendorf-Okrilla vor 20 Jahren
Die Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen Ende der
neunziger Jahre hatte zum Ziel, auch in Zukunft starke und
handlungsfähige Verwaltungseinheiten zu bilden. Die bis
dahin selbstständigen Gemeinden Hermsdorf, Ottendorf-
Okrilla (Grünberg wurde bereits 1994 Ortsteil der Gemeinde
Ottendorf-Okrilla) und Medingen hatten sich bereits einige
Jahre zuvor mit dem Gedanken eines freiwilligen Zusammen-
schlusses beschäftigt. Nach einer intensiven Vorbereitungs-
phase in den Gemeinderäten und der Verwaltung wurde
die Vereinbarung zum Zusammenschluss schließlich zum
01.01.1999 wirksam und es entstand die „Großgemeinde“
mit vier Ortsteilen und jetzt 10.000 Einwohnern.
Der Bürgermeister von Hermsdorf und die Bürgermeisterin
von Medingen wurden Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin
und aus den Gemeinderäten wurden die Ortschaftsräte. Im
März 1999 wurde ein Bürgermeister für die neue Großge-
meinde gewählt.
Die erforderliche Vereinheitlichung der kommunalen Re-
gelungen und Satzungen und die Verabschiedung eines
Gesamthaushaltes konnten aufgrund guter Vorbereitung
zügig umgesetzt werden.
Mit dem Zusammenschluss waren eine ganze Reihe Verän-
derungen verbunden - neue Ansprechpartner in der nunmehr
zentralen Verwaltung im Rathaus, Radeburger Straße 34,
neue Adressen bis hin zu Änderungen von Straßennamen
und Hausnummern.
Aufgabe war es nun in den folgenden Jahren, einerseits das
Potential der Gesamtgemeinde z. B. bei der Umsetzung von
größeren Projekten auszuschöpfen und andererseits die
Identität und die eigene Prägung der Ortsteile zu erhalten.
Eine ganze Reihe von Maßnahmen, die in den letzten 20
Jahren umgesetzt wurden, hätte ohne den Zusammen-
schluss nicht oder erst viel später realisiert werden können.
Es bleibt aber auch Aufgabe der kommenden Jahre, alle
Ortsteile ausgewogen zu entwickeln. Dazu hat sich der
Gemeinderat mit dem 2018 beschlossenen Entwicklungs-
und Handlungskonzept ausdrücklich bekannt. Die Nutzung
vorhandener Baupotentiale in den Ortsteilen, die Sicherung
der Wirtschaftskraft oder die Entwicklung der Bildungs-
und Betreuungsangebote sind dabei nur einige Themen,
welche in den kommenden Jahren und darüber hinaus von
Bedeutung für die Großgemeinde Ottendorf-Okrilla sein
werden. Dazu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von
Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinderat und Ortschaftsräten
sowie der Verwaltung.
Monat Januar 2019

  Impressum                                                                    Amtliche Bekanntmachungen
  Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den
  Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und
                                                                               der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
  Ottendorf-Okrilla
                                                                             Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 03.12.2018 eine
  Herausgeber:                                                               Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,                                      gefasst wurden:
  Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
                                                                             GR 075/2018
  Satz und Druck:
  Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                        Nachrücken als gewählte Ersatzperson in den Gemeinderat
  01471 Radeburg                                                             GR 076/2018
  Vertrieb:                                                                  Vereinsförderung 2019
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                       GR 077/2018
  Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                                                             Zustimmung zum Kaufvertrag Gemeinde Ottendorf-Okrilla
  Bürgermeister Michael Langwald                                             (Verkäufer) an Firma Zelt + Event (Käufer), Flurstück T.v. 198/27,
                                                                             Gemarkung Medingen, Am Eichelberg
  Anzeigenannahmestellen:
  Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                        GR 078/2018
  01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88        Nachhaltiger Wiederaufbauplan für die Orla und die Kleine Röder
  ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de                                 (Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko­
  NEU AB 01.01.2019:                                                         karten und eines Hochwasserrisikomanagementplans)
  Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla,                  Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungs-
  Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95                            beschluss
                                                                             GR 079/2018
  Redaktionsschluss für Nr. 02/2019: 10.01.2019                              Beschluss des Hochwasserrisikoplans (HWRMP) für das Ein-
  Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung.                 zugsgebiet der Kleinen Röder
  Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen.                     GR 080/2018
  Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
                                                                             Beschluss des Hochwasserrisikoplans (HWRMP) für das Ein-
                                                                             zugsgebiet der Orla
                                                                             GR 081/2018
  Hinweise an die Bürger der                                                 1. Änderung (Teiländerung) des Bebauungsplans „Gewerbege-
  Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen                            biet Eichelberg II“
  An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-­Nummern und          GR 082/2018
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                      Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla
     Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla                          GR 083/2018
     Telefon: 513-0, Fax: 54600,                                             Sitzungsplan des Gemeinderates und der Ausschüsse 2019
     E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de             GR 084/2018
     Öffnungszeiten:                                                         Annahme von Spenden
     Dienstag              9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
                                                                             GR 085/2018
     Donnerstag            9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
     Freitag               9.00 – 11.00 Uhr                                  Anschaffung von zwei Marmorkiesreaktoren für das Teichwie-
     Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine                      senbad
     nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.                        GR 086/2018
  Kontoverbindung der Gemeinde                                               Einlage der Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesell-
  Ostsächsische Sparkasse Dresden                                            schaft mbH an der Energie Sachsen Ost (KBO) in den Betrieb
  IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96                                          gewerblicher Art (BgA) Teichwiesenbad
  SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX
                                                                             Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 12.11.2018
  Gleichstellungsbeauftragte
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,                TA 102/2018
  E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                    Bebauungsplan „Wohngebiet Am Sportplatz II“ der Gemeinde
  Datenschutzbeauftragte                                                     Wachau-Stellungnahme
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,                TA 103/2018
  E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                        Beschaffung Kehrmaschine
  Schiedsstelle                                                              TA 104/2018
  Friedensrichterin Frau Wolff
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
                                                                             Bauantrag Nr. 070/2018 Konigsbrücker Straße, Flurstück 28/9
  Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de                  Gemarkung Großokrilla Errichtung eines Einfamilienhauses
  Erreichbarkeit Ortsvorsteher                                               Beschlüsse des Hauptausschusses vom 19.11.2018
  Ortsteil Grünberg        Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35                HA 007/2018
  		                       E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de                    Annahme von Spenden
  Ortsteil Hermsdorf       Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47
                                                                             HA 008/2018
  		                       E-Mail: osrhermsdorf@web.de
     Sprechstunde          jeden 3. Donnerstag im Monat: 16.30 – 17.30 Uhr   Vergabe Neuausstattung Kopiertechnik
  		                       Else-Sommer-Str. 3                                Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse
  Ortsteil Medingen        Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00             finden im Ratssaal der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,
  		                       E-Mail: rene-edelmann@t-online.de                 Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla an folgenden
     Sprechstunde          mittwochs 16.30 – 18.00 Uhr                       Terminen statt:
  		                       Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 5
  Ortsteil                                                                   Gemeinderat               07.01.2019
  Ottendorf-Okrilla        Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56                Technischer Ausschuss     14.01.2019
                                                                             Hauptausschuss            21.01.2019
                                                                             Beginn jeweils 19:00 Uhr.
          Amtsblatt
 2        Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019
Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den             (2) Der Vollzug der Bekanntmachung ist in den Akten nachzu-
Bekanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemein-             weisen.
deverwaltung veröffentlicht.                                        § 5 Notbekanntmachung
                                                                    Erscheint eine rechtzeitige Bekanntmachung in der vorgeschrie-
Satzung über die Form der öffentlichen                              benen Form nicht möglich, kann die öffentliche Bekanntma-
Bekanntmachung und der ortsüblichen                                 chung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die
                                                                    Bekanntmachung ist unverzüglich nach Wegfall des Hinder-
Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung)                                nisses in der vorgeschriebenen Form zu wiederholen, wenn Sie
Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemein-   nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
deordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekannt-     § 6 Vollzug der Bekanntmachung
machung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert      (1)  Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Er-
durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S.         scheinungstages des Amtsblattes vollzogen; eine Ersatz-
349, 358), und § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministe-        bekanntmachung ist, soweit nicht besondere bundes- oder
riums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen              landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, mit Ablauf der
(KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) hat der            Niederlegungsfrist (§ 3) vollzogen. Eine Notbekanntmachung
Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit Beschluss Nr.            ist mit ihrer Durchführung nach § 5 vollzogen.
GR 82/2018 am 03.12.2018 folgende Satzung erlassen:                 (2) Die ortsübliche Bekanntgabe durch Aushang ist mit Ablauf
§ 1 Geltungsbereich                                                     der Aushangfrist vollzogen.
(1) Diese Satzung regelt die öffentlichen Bekanntmachungen und      (3) Der Vollzug der Bekanntmachung oder Bekanntgabe ist in
    die ortsübliche Bekanntgabe der Gemeinde Ottendorf-Okrilla,         den Akten nachzuweisen.
    soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vor-       § 7 Inkrafttreten
    schriften anzuwenden sind. Öffentliche Bekanntmachungen         (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-
    im Sinne dieser Satzung sind:                                       machung in Kraft.
  • die Verkündung von Rechtsverordnungen,                          (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen
  • die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen,                       Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Be-
                                                                        kanntmachungssatzung) vom 04.01.1999, geändert durch
  • sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene
                                                                        Beschluss Nr. GR 091/2014 vom 06.12.2014 außer Kraft.
		 öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche
		Bekanntgaben.                                                     Ottendorf-Okrilla, 04.12.2019
§ 2 Form der öffentlichen Bekanntmachung                            gez. Thomas, stellv. Bürgermeister
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ottendorf-
    Okrilla erfolgen, soweit keine besonderen gesetzlichen          Hinweis auf die Fristen zum Geltendmachen von Verlet-
    Bestimmungen bestehen, durch Abdruck im Amtsblatt der           zungen von Verfahrens- und Formvorschriften
    Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Das Amtsblatt erscheint mo-         Nach § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die
    natlich und wird an sämtliche Haushalte verteilt. Als Tag der   unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
    Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.        SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-
(2) Öffentliche Bekanntmachungen haben mit vollem Wortlaut          kanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
    zu erfolgen. Sofern eine Rechtsverordnung oder Satzung          Dies gilt nicht, wenn
    genehmigungspflichtig ist oder genehmigungspflichtige Teile          1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-
    enthält, muss auch die Tatsache der Genehmigung unter           		 folgt ist,
    Angabe der Genehmigungsbehörde und des Datums der                    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
    Genehmigung bekanntgemacht werden.                              		 Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
(3) Der Tag der Veröffentlichung ist auf dem Original der jewei-    		 verletzt worden sind,
    ligen Bekanntmachung urkundlich zu vermerken.                        3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2
§ 3 Ersatzbekanntmachung                                            		 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
                                                                    		hat,
Sind Pläne oder andere zeichnerische Darstellungen, insbesonde-
                                                                         4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
re Karten, Bestandteile einer Satzung oder Rechtsverordnung, so
                                                                    		 a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-
kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt
                                                                    			 standet hat oder
werden, dass sie im Rathaus der Gemeindeverwaltung Ottendorf-
                                                                    		 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
Okrilla, Radeburger Straße 34, Zimmerangabe, zur kostenlosen
                                                                    			 gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt
                                                                    			 Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
werden. Hierauf muss bei der Bekanntmachung der Satzung oder
                                                                    			 gemacht worden ist.
Rechtsverordnung hingewiesen werden. Der wesentliche Inhalt
der niedergelegten Teile muss mit Worten umschrieben werden.        Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 geltend gemacht worden,
                                                                    so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-
§ 4 Ortsübliche Bekanntgabe und ortsübliche
                                                                    mann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 3 sind nur
     Bekanntmachung
                                                                    anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf
(1) Die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehene ortsübliche
                                                                    die Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden
    Bekanntmachung/ortsübliche Bekanntgabe erfolgt, sofern
                                                                    ist. Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt.
    bundes- oder landesrechtlich nichts anderes bestimmt ist,
    durch Aushang an der Verkündigungstafel                         Ottendorf-Okrilla, 04.12.2018
     • an der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,                 gez. Thomas, stellv. Bürgermeister
		 Radeburger Straße 34
     • an der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, Poststraße 1
                                                                    Vereinsförderrichtlinie 2019
     •	im Ortsteil Grünberg, Professor-Nagel-Straße gegenüber
        der Hausnummer 2                                            § 1 Allgemeine Grundsätze
     •	im Ortsteil Hermsdorf, Dresdner Straße, Bereich Bushal-     (1) Die Förderung der Vereinstätigkeit in der Gemeinde Otten-
        testelle gegenüber Gasthof Hermsdorf                            dorf-Okrilla verfolgt in erster Linie die Ziele, ein breites ge-
     • im Ortsteil Medingen am Gebäude Ernst-Thälmann-                  sellschaftliches, sportliches und kulturelles Angebot für die
		 Straße 12                                                            Bürger des Ortes zu schaffen und aufrechtzuerhalten sowie
Der Anschlag erfolgt in vollem Wortlaut während der Dauer von           die Arbeit der Vereine mit förderwürdigen Bevölkerungs-
mindestens einer Woche.                                                 gruppen wie Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.
                                                                                                         Amtsblatt
                                                                                                         Ottendorf-Okrilla         3
Monat Januar 2019
(2) Die Förderung erfolgt direkt durch Geldleistungen oder indi-     sungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum
    rekt durch Sachleistungen.                                       Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVerm-
(3) Nicht förderfähig sind Vereine, die in erster Linie eigenwirt-   KatGDVO) vom 6. Juli 2011
    schaftliche oder eigennützige Zwecke verfolgen, also denen       In der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Gemarkung Ottendorf
    der Status der Gemeinnützigkeit fehlt oder deren Tätigkeit       an den Flurstücken, 622/24, 624/1, 624/10, 624/14, 624/18,
    in erster Linie aus anderen Quellen finanziert werden kann.      624/21, 624/26, 624/3, 624/39, 624/7, 624/9, 624/i, 624/k,
    Insbesondere sind das Kleingartenvereine, Feuerwehrvereine,      624/l, 624/n, 625/16, 625/52, 625/58, 625/a, 625/e, 625/f,
    Karnevalsvereine, Garagenvereine.                                625/g, 625/h, 625/k, 630/14, 630/26, 630/32, 630/33, 630/40,
(4) Die durch die Richtlinie festgelegten Förderungen begrün-        630/41, 630/42, 30/43, 630/45, 630/46, 630/49, 630/50, 630/52,
    den keinen Anspruch eines Vereins. Sie stehen unter dem          630/54, 630/56, 630/63, 630/66, 630/67, 630/69, 630/70,
    Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem Gemeindehaushalt.         630/73, 630/74, 630/76, 630/77, 630/78, 630/80, 630/81,
(5) Eine Förderung erfolgt nur auf vollständigen Antrag so-          630/82, 630/83, 630/84, 630/85, 630/86, 630/f, 630/g, 630/h,
    wie der Vorlage erforderlicher Nachweise, z. B. für die          630/n, 630/r, 630/u, 630/v, 653, 653/3, 653/4, 653/5, 669/26,
    Gemeinnützigkeit oder Daten, z. B. Mitgliederzahlen. Die         669/27, 739 und 743
    Gemeindeverwaltung kann das Verfahren der Beantragung            wurden Flurstücksgrenzen, im Bereich der Katastervermessung
    und Auszahlung näher regeln. Das betrifft insbesondere           von langgestreckten Anlagen am Geh-/ Radweg an der Bundes-
    Formblätter, Fristen u. ä.                                       straße B97, Dresdner Straße, bestimmt und abgemarkt. Allen
(6) Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung        betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die
    bei falschen Angaben oder zweckwidriger Verwendung. Sie          Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch
    kann mit Forderungen der Gemeinde verrechnet werden.             Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekannt-
§ 2 Direkte Förderung mit Geldmitteln                                gabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus
(1) Für die direkte Förderung werden im Haushalt insgesamt           § 17 SächsVermKatGDVO vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271),
    27.000 € bereitgestellt.                                         die durch die Verordnung vom 31. Januar 2018 (SächsGVBl.
(2) Für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wird ein          S. 42) geändert worden ist.
    Betrag i. H. v. 20 € pro Kind / Jugendlicher bereitgestellt.     Die Ergebnisse liegen ab dem
    Maßgeblich sind die Vereinsmitglieder bis zur Vollendung
    des 18. Lebensjahres Stand 31.12. des Vorjahres.                              02.01.2019 bis zum 04.02.2019
(3) Für die Projektförderung wird ein Betrag i. H. v. 10.000 €        in meinen Geschäftsräumen Schlüterstraße 19 in 01277
    bereitgestellt. Über die Verteilung unter den Vereinen nach                          Dresden in der Zeit
    den Grundsätzen des § 1 entscheidet der Gemeinderat                von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    gesondert.                                                                        vom Montag bis Freitag
(4) Für den Betriebskostenzuschuss wird ein Betrag i. H. v.          zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 (1) SächsVermKatGDVO
    3.500 € bereitgestellt. Förderfähig sind Vereine, die Flächen    gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmar-
    / Objekte / Anlagen nutzen und diese auf eigene Kosten           kungen ab dem 11.02.2019 als bekannt gegeben.
    bewirtschaften bzw. die Betriebskosten der Nutzung tragen.
    Ein Teilbetrag von 1.000 € wird gleichmäßig zwischen den         Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer (0351)
    Vereinen aufgeteilt.                                             315570 oder der E-Mail info@heide-dresden.de zur Verfügung.
    Ein Teilbetrag von 2.500 € wird entsprechend der Zahl der        Rechtsbehelfsbelehrung
    Vereinsmitglieder proportional zwischen den Vereinen auf-        Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen
    geteilt. Maßgeblich sind alle Vereinsmitglieder Stand 31.12.     und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer und
    des Vorjahres.                                                   Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirk-
(5) Die Förderungen gemäß den Absätzen 2 bis 4 sind neben-           samwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der
    einander möglich.                                                Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
§ 3 Indirekte Sachförderung                                          erlassenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
(1) Mieten und Pachten für die Nutzung gemeindlicher Liegen-         Wolfgang Heide oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation
    schaften werden vollständig erlassen, soweit vertraglich         und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099
    nichts anderes vereinbart ist.                                   Dresden einzulegen.
(2) Betriebskosten bei gemieteten gemeindeeigenen Räumen
                                                                     gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Heide
    werden bis auf einen Anteil von monatlich 1,50 €/m² teilweise
                                                                     Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    erlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Arbeitsleistungen und Sachmittel der Gemeinde können in
    Anspruch genommen werden, wenn folgende Vorausset-
    zungen vorliegen:                                                  Mitteilungen der
      - Die Anmeldung der Mittel erfolgt mindestens 1 Monat
		 vor Inanspruchnahme.                                                Gemeindeverwaltung
      - Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der
		 Durchführung der Maßnahme.
      - Der Verein hat seine eigenen personellen und materiellen     Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht Wahlhelfer für die
 		 Ressourcen bereits ausgeschöpft.                                 Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl
      - Die Gemeinde kann auf die erforderlichen personellen         am 26.05.2019
		 und materiellen Ressourcen zurückgreifen.                         Ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand können alle wahlberech-
Ottendorf-Okrilla, 04.12.2018                                        tigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
                                                                     übernehmen.
gez. Thomas, stellv. Bürgermeister                                   Wahlhelfer haben die Aufgabe:
                                                                       • im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und
Bekanntgabe der Ergebnisse von                                           Wähler auszugeben
Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch                                • die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzu-
                                                                         tragen
Offenlegung
                                                                       • insgesamt für einen geordneten Ablauf der Wahl im
gem. § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeri-                Wahllokal zu sorgen
ums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermes-                • die Stimmenauszählung vorzunehmen
         Amtsblatt
  4      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019
Der Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Am Wahltag erle-
digt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Dabei         Stellenausschreibung für den
sprechen sich die Mitglieder des Wahlvorstands untereinander          Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter
ab, welche Vierergruppe vormittags und welche Vierergruppe
                                                                      Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht zum Ausbildungsstart
nachmittags im Wahllokal anwesend ist. Um 17:30 Uhr treffen
                                                                      am 01. September 2019 eine engagierte und motivierte
sich wieder alle Mitglieder des Wahlvorstands im Wahllokal und
                                                                      Nachwuchskraft für die
ab 18:00 Uhr erfolgt dann die Auszählung der abgegebenen
Stimmen.                                                                 Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in sind keine Vorkenntnisse
                                                                             Fachrichtung Kommunalverwaltung (m/w/d)
notwendig. Ihre Anmeldung erfolgt freiwillig. Wahlhelfer erhalten
für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro.                Näheres zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Home-
Wahlberechtigte, die Interesse an einer ehrenamtlichen                page der Gemeinde oder dem Stellenportal „Interamt“.
Mithilfe am Wahlsonntag haben, melden sich bitte im Rat-
haus bei Herrn Borowski, Telefon (035205) 513-63, Herrn
Rößler, Telefon (035205) 513-60 oder bevorzugt per E-Mail:           Sprechstunde der Friedensrichterin
borowski.hauptamt@ottendorf-okrilla.de.
                                                                     Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Wolff
Bitte bei der Bewerbung die Anschrift und eine Telefonnummer         findet am Dienstag, dem 15.01.2019 von 17:00 bis 18:00 Uhr
für eventuelle Rückfragen mit angeben.                               im Ratssaal des Rathauses, Radeburger Straße 34, 01458
Borowski, Sachb. EDV/Wahlen                                          Ottendorf-Okrilla statt.

                                                              NACHRUF
                                             Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla trauert um

                                                   Herrn Peter Kunath
                                    ehemaliger Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
                   In seiner langjährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderat galt sein Einsatz stets dem
                                              Wohle der Gemeinde und den Bürgern.
                                Sein Einsatz hierfür verdient besonderen Dank und Anerkennung.
                           Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
                                     Für die Gemeinde Ottendorf-Okrilla und den Gemeinderat.
   Bürgermeister Michael Langwald

                                                                     Sollte der Winterdienst der Gemeindeverwaltung bzw. der beauf-
Hinweise für die Winterzeit                                          tragten Firmen an einigen Stellen nicht funktionieren, melden Sie
                                                                     sich bitte beim Bauhofleiter Herrn Pfeiffer (035205 / 75 49 25).
Um die vierte Jahreszeit auch in diesem Jahr möglichst effektiv
zu organisieren, bedarf es der Mitwirkung aller Grundstückseigen-    Bei Angelegenheiten bezüglich der Anliegerpflichten, können
tümer der Gemeinde Ottendorf-Okrilla in allen Ortsteilen.            Sie Herrn Haubner telefonisch unter 035205 / 513-77 erreichen.
Welche Pflichten bei der Winterwartung auf die Anlieger übertragen   Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
wurden, ist aus der Satzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla über
die Verpflichtungen der Straßenanlieger zur Straßenreinigung und
zum Winterdienst (Straßenreinigung- und Winterdienstsatzung)         Das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit informiert zum Ab-
2009 zu erlesen, abrufbar auf unserer Homepage unter www.            brennen von Feuerwerken
ottendorf-okrilla.de.
                                                                     Gemäß § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung des Sprengstoff-
Danach liegt die Räum- und Streupflicht von Gehwegen oder
entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn (falls kein Geh-         gesetzes (1. SprengV) dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis
weg vorhanden ist) bei den Anliegern. So sind diese bei Eis- und     30. Dezember pyrotechnische Gegenstände nicht verwendet
Schneeglätte abzustumpfen bzw. in einer für den Fußgängerver-        (abgebrannt) werden, es sei denn, es liegt nach § 24 Abs. 1
kehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten (ca. 1,50 Meter   1. SprengV aus begründetem Anlass eine Ausnahme vor.
für Rollstühle/Kinderwagen etc.). Allgemein betrachtet, sind der     Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Durchführung eines Feu-
beräumte Schnee oder Eis auf dem restlichen Teil des Gehweges        erwerkes bis Kl. II sind mindestens 6 Wochen vor dem geplanten
oder soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahr-       Termin bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla (Vordrucke
bahn bzw. bei Notwendigkeit auch auf dem eigenen Grundstück          unter www.ottendorf-okrilla.de, Rubrik Rathaus online) zu stellen.
anzuhäufen bzw. abzulagern. Dabei dürfen der Fahr- und Fußgän-       Gründe sind u. a. Brut- und Setzzeiten, in welcher die Untere
gerverkehr nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.               Naturschutzbehörde anzuhören ist und nach Prüfung artenschutz-
Die Abstumpfung von Fahrbahnen und Gehwegen kann zum                 rechtlicher Belange eine Stellungnahme abgibt.
Beispiel mit Streusand oder Splitt erfolgen. Die Verwendung von      Feuerwerke im Abstand von 1.000 Metern zu besetzten Nest-
Asche oder auftauenden Streumitteln ist untersagt!                   standorten des Weißstorches im Brutzeitraum vom 15. Februar
                                                                     bis 15. September werden untersagt.
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene
Glätte sind unverzüglich zu beseitigen, bei Notwendigkeit auch       Dies ist aufgrund der allgemein verbreiteten Zunahme von Feuer-
zu wiederholen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene        werken und der damit einhergehenden Störungen wild lebender
Glätte sind werktags bis 7 Uhr bzw. sonn- und feiertags von 9 bis    Tiere erforderlich.
20 Uhr zu beseitigen.                                                Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild
Um Verkehrsgefährdungen bzw. Nachbarschaftsstreitigkeiten            lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen. Es besteht zudem
auszuschließen, dürfen Schnee und Eis von Privatgrundstücken         ein Störungsverbot für streng geschützte Tiere und Euro-
nicht auf den Gehweg, die Fahrbahn oder das Nachbargrundstück        päische Vogelarten. Das Abbrennen von Feuerwerken führt
zugekehrt werden.                                                    in der Regel zur Beunruhigung und ernsthaften Störung der
                                                                                                         Amtsblatt
                                                                                                         Ottendorf-Okrilla        5
Monat Januar 2019
normalen Lebensweise wild lebender Tiere, z. B. bei der Nah-        sich hierbei kein geeigneter Käufer finden, behält sich die Ge-
rungsaufnahme, der Balz, beim Schlafen, Brüten und Betreuen         meinde weitere Veröffentlichungen oder auch eine Verlängerung
des Nachwuchses und führt zu Flucht und Angstreaktionen.            der Ausschreibungsfrist vor.
Die Untere Naturschutzbehörde gibt entsprechend dem Säch-           Für die Abgabe eines Kaufgebotes beachten Sie bitte die ne-
sischen Waldgesetz folgende Hinweise:                               benstehenden Ausschreibungsbedingungen und verwenden
– Das Anzünden von Feuerwerkskörpern fällt unter das An-           das als Anlage zu den Ausschreibungsbedingungen beigefügte
   zünden und Unterhalten von Feuer und den Gebrauch von            Formular für Ihr individuelles Kaufpreisangebot.
   offenem Licht.
– In einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald darf kein        Informationen der Bibliothek
   Feuer oder offenes Licht ohne Genehmigung der Unteren
   Forstbehörde angezündet oder unterhaltenwerden.                  Wir wünschen allen ein gutes Neues Jahr, vor
                                                                    allem Gesundheit und Zufriedenheit!
– Dieser Abstand verringert sich auf bis zu 30 m, sofern der
   Besitzer auf seinem Grundstück ein Feuer entzündet oder          Auch in den letzten Wochen des alten Jahres
   unterhält.                                                       gab es noch Neuerwerbungen. Auf einige möchten wir wieder
                                                                    hinweisen:
– Bei Unterschreitung der genannten Abstände ist beim Land-
   ratsamt Bautzen, Untere Forstbehörde, unter Angabe des ge-       Romane:
  nauen Standorts des Feuerwerks, ein Antrag auf Genehmigung          -   M. Borrmann: Grenzgänger (Dramatische Familienge-
  zu stellen und die Abstandsunterschreitung zu begründen.          		    schichte im Deutschland der 1950er)
                                                                      -   O. Pötzsch: Der Spielmann : Die Geschichte des Johann
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ohne                 		    Georg Faustus (historischer Roman)
Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann               -   R. Fölck: Bluthaus (2. Elbmarsch-Krimi um Frida Paulsen)
mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden.
                                                                    sowie die neuen Top10 der Spiegel-Bestseller u.a. von S. Ebert,
Sollten Sie Zuwiderhandlungen beobachten, informieren               F. Vargas, L. Riley, G.R.R. Martin und N. Neuhaus
Sie bitte mit Angabe des Verursachers und des Zeitpunktes
das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit unter den Tel.-Nr.            Kinderbücher:
513 - 67 oder - 77.                                                   -   I. Siegner: Der kleine Drache Kokosnuss bei den wilden
                                                                    		    Tieren (auch als CD, ab 5 J.)
Vielen Dank!
                                                                      -   S. Grimm: Der kleine Flohling : Abenteuer im Littelwald
                                                                    		    (ein Waldwichtel mit einem großen Herz für Tiere, ab 7 J.)
Mehrfamilien-Mietwohnhaus mit 5                                       -   F. Biermann: Jacky Marrone jagt die Goldpfote (Privat-
Wohneinheiten, Dresdner Straße 111                                  		    detektiv mit einer außergewöhnlichen Spürnase für ver-
                                                                    		    zwickte Fälle, ab 9 J.)
Das voll erschlossene, an der Dresdner Straße gelegene Grund-
                                                                      -   Megawissen Natur - beeindruckendes Kinder- und Ju-
stück befindet sich im Ortsteil Hermsdorf. Der Standort bietet      		    gendlexikon mit großformatigen Bildern und vielen detail-
eine sehr kurze fußläufige Erreichbarkeit der öffentlichen Ver-     		    lierten Infos
kehrsmittel (S-Bahn und Bus) sowie dem Schlosspark Herms-
dorf. Das Grundstück besteht aus 2 Flurstücken. Zu dem mit          Sachbücher:
dem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück (Flurstück 35/3 =            -   M. Raupach: Regrow your Veggies - Gemüsereste endlos
825 m²) gehört das Flurstück 127/2 (728 m²). Dieses Flurstück       		    nachwachsen lassen
ist nur über das Flurstück 35/3 zugänglich und in der Nutzung         -   C. Goesmann: Gut leben mit Restless Legs - Endlich
an dieses gebunden. Es handelt sich um eine Hanglage, die u.a.      		    wieder ruhig durchschlafen
mit Eichen bestockt ist. Auf dem Grundstück befindet sich an          -   St. Arndt: Endlich frei von Fußschmerzen - Die besten
der Grenze zum Gehweg ein Buswartehäuschen.                         		    Übungen bei Hallux valgus und anderen Beschwerden
In dem im Jahr 1926 errichteten 2-geschossigen Mehrfamilien-        DVDs: Red Sparrow, Kruso, Babylon Berlin 1.+ 2. Staffel, The
haus sind 5 Mietwohnungen mit unterschiedlicher Größe von           12th man, In Darkness, Aufbruch ins Ungewisse, Der kleine Rabe
etwa 50 m² bis 82 m² untergebracht. Das Objekt ist bis auf einen    Socke – Pechvogel, Jim Knopf & Lukas der Lokomotivführer u.a.
Leerstand im Erdgeschoss voll vermietet. Die Wohnungen sind
standardmäßig ausgestattet und werden mit Zentralheizung            Neue CD´s von Herbert Grönemeyer, Erste Allgemeine Verun-
beheizt. Die Gesamtwohnfläche beträgt 300,8 m². Das Wohn-           sicherung sowie die Filmmusik zu „Bohemian Rhapsody“ und
haus ist vollständig unterkellert, Instandhaltungs- und Werter-     den Sampler Schlager-Hits 2018
haltungsmaßnahmen wurden den Erfordernissen entsprechend            Unser Brettspiele-Angebote haben wir aufgrund des sehr be-
in notwendigen Umfang durchgeführt. Auf dem Dach befindet           grenzten Platzes nur durch 2 neue Spiele erweitert: Funkelschatz
sich eine Sirene der Freiwilligen Feuerwehr Ottendorf-Okrilla.      (Kinderspiel des Jahres 2018) und AZUL (Spiel des Jahres 2018)
Das Objekt befindet sich insgesamt in einem dem Alter entspre-
                                                                    Und wie immer Vieles mehr…
chenden soliden Grundzustand.
Ein Energiebedarfsausweis liegt vor. Der Endenergiebedarf           Öffnungszeiten:
dieses Objekts beträgt 215 kWh/(m²a). Weitere Informationen         in Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23a (Grundschule)
werden gern auf Anfrage erteilt.                                    Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr
Das Mindestgebot beträgt: 179.000,00 €                              Mittwoch 13:00 – 18:00 Uhr
                                                                    Freitag 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:30 Uhr
Die vorliegende Ausschreibung wird auf der Homepage und im          barrierefreier Zugang über Haupteingang Grundschule
Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Die Ausschreibung er-        Telefon: 035205 / 75 90 89, E-Mail: bib.otto@web.de
folgt zunächst befristet. Die Angebotsfrist endet am 12.02.2019     in Hermsdorf, Else-Sommer-Straße 3
um 15:00 Uhr. Die Angebotseröffnung findet unmittelbar im           Donnerstag, 16:00 – 18:00 Uhr
Anschluss an die Angebotsabgabefrist in der Gemeindever-
waltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Ratssaal         Ihre Bibliothek,
(Erdgeschoss) statt. Die Angebotseröffnung ist öffentlich. Sollte   gez. Fritsche
         Amtsblatt
  6      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019

Amtsblatt
Ottendorf-Okrilla   7
Monat Januar 2019
Ortsgeschichte                                                     praktizieren heute als niedergelassene Ärzte Dr. Sigrun Kaiser
                                                                   und Dr. Stephan Wulf. Ebenfalls zum 01.01.1991 hatte sich
Ein Haus der Gesundheit/Ärztehaus
                                                                   die Physiotherapeutin Anita Pietsch selbständig gemacht. Ihre
Ottendorf-Okrilla hatte früher die Arztpraxen Dr. Heße an der      Praxis zählt heute sieben Mitarbeiterinnen. Zahnarzt Hagen Stille
Radeburger Straße und Dr. Beier an der Königsbrücker Straße.       hatte 2014 seine Praxis an die Dresdner Straße 26 verlegt. Ne-
Im Erdgeschoss des Hauses Radeburger Straße 4 praktizierten        ben dem Ärztehaus gibt es in Ottendorf-Okrilla, Hermsdorf und
über die Jahre verschiedene Ärzte. Das Haus war bereits ab         Medingen weitere niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Dazu
1901 von Baumeister Heinrich Ehrig aus Großokrilla gebaut          kommen zwei Apotheken, das Haus von Meditech Sachsen
worden. Die Bauzeichnung wies im Erdgeschoss Amtsräume             sowie weitere Praxen der Physiotherapie, der Psychologie, der
für die Gemeindeverwaltung von Ottendorf-Moritzdorf sowie          Altenpflege, der Logopädie, der Podologie, eines Optikers und
Wartezimmer und Sprechzimmer für Dr. med. Theurich aus. Im 1.      der Ergotherapie.
und 2. Obergeschoss gab es Wohnungen. Wie üblich, befanden         Alles gut. Besser: man bleibt gesund.
sich im Grundstück ein Hausbrunnen und ein Nebengebäude
                                                                   Dieser Beitrag ist dem Heft 3 der Reihe „Aus der Ortsgeschichte“
mit Waschhaus und Schuppen, später eine Arzt-Garage. Mit
                                                                   entnommen. Die Hefte 3 und 4 (Von der Arbeit und dem Leben
dem Erwerb des Friedrich-Wilhelm-Bades als Rathaus im Jahre
                                                                   der Bauern) sind bei MÜKADO noch vorrätig.
1920 verließ die Gemeindeverwaltung die angemieteten Räume
im Ehrig-Haus.                                                     Werner Junitz
Damit konnten im Erdgeschoss weitere Räume zum Wohnen
und für Arztpraxen genutzt werden. Über die Jahre sind die         Abfallkalender 2019
Namen der Ärzte Dr. Goldammer, Dr. Zürn, Frau Dr. Gosch, Dr.
                                                                   In der Zeit vom 10. bis 22. Dezember bringt Ihr Prospektverteiler
Wildbret und Dr. Stadick bekannt. Lange Zeit blieben notwendige    Ihren neuen Abfallkalender.
Instandsetzungen und Reparaturen am Gebäude aus. 1962
wandte sich Dr. Franz Stadick mit einem dringenden Brief um        Sollten Sie kein Exemplar in Ihrem Briefkasten finden, können Sie
                                                                   den Kalender vom 24.12.2018 bis 31.01.2019 im Landratsamt
Hilfe an Bürgermeister Eisold. Bemängelt wurden das undichte
                                                                   Bautzen anfordern. Bitte nutzen Sie dazu das Online-Formular
Dach, kaputte Fenster, defekte Öfen und Pauschalzahlungen
                                                                   unter www.landkreis-bautzen.de
für den Stromverbrauch, das alles bei 145 Mark Monatsmiete
für den Arzt. Die Gemeinde setzte sich mit den Ehrig-Erben in      Gern können Sie sich Ihren Abfallkalender auch bei Ihrer Ge-
Verbindung und konnte einige Verbesserungen erreichen.             meindeverwaltung abholen.
Anfang der 1970er erwarb die Gemeinde die Immobilie. Die Ge-
meindevertreter beschlossen den Ausbau des Hauses zur Ver-         Sächsische Ehrenamtskarte – Start der 4. Auflage
besserung der medizinischen Versorgung der Einwohnerschaft.        Wir möchten alle ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und
Architekt Gerhard Bernoth wurde mit der Planung beauftragt.        Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla darauf aufmerksam
Von ihm stammt der Name „Haus der Gesundheit“, denn hier           machen, dass die neue Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte
sollten die Kranken durch ärztliche und physiotherapeutische       bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Sachbearbeiterin
Behandlung Mut für ihre Gesundung gewinnen.                        für Vereine, Frau Meyer, beantragt werden kann. Diese gilt für
Mit ersten Sprechstunden wurde das Haus am 23. Sep-                die Jahre 2019 bis 2021.
tember 1974 eröffnet. Der Eingang befand sich nun an der           Den dazugehörigen Antrag, sowie weitere Informationen rund
Ernststraße. Im Mitteilungsblatt „Dorfclub aktuell“ wurde auf      um die Sächsische Ehrenamtskarte finden Sie unter www.
die Einführung eines Bestellsystems für die Ärzte hingewiesen      ottendorf-okrilla.de/aktuelles und auf www.ehrenamt.sachsen.
– „akute Erkrankungen werden selbstverständlich ohne vorhe-        de/ehrenamtskarte.
rige Anmeldung behandelt.“ Das umgebaute Haus wurde vom            Meyer, Sachbearbeiterin Vereine
staatlichen Landambulatorium Langebrück-Weixdorf genutzt,
geleitet von Dr. Mütze und nach dessen Tod von Dr. Scheufler.
Die neuen Praxisräume befanden sich im Erdgeschoss und             Es gibt in Ihrer Gemeindeverwaltung ein
im 1.Obergeschoss. Die Einwohner erinnern sich an die Ärzte        Fundbüro
Frau Dr. Oberbach (gest. 2017), Frau Enge, Herr Dr. Eisold und     Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Zahnarzt Dr. Bosse. Im Dachgeschoss bekam Dr. Werner Eisold
                                                                   es gibt in Ottendorf-Okrilla aufmerksame, ehrliche Bürger, die
eine Wohnung für seine Familie. 1988 gab es eine Erweiterung
                                                                   gefundene Sachen im Fundbüro abgeben, damit Bürger ihr
des Landambulatoriums. Alte Schuppen wurden abgerissen und         Eigentum zurück bekommen können!
ein Anbau für eine physiotherapeutische Einrichtung geschaf-
                                                                   Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben oder er Ihnen gar
fen. Nun konnten Sauna, Unterwassermassagen, Räume für
                                                                   gestohlen wurde, denken Sie bitte daran, im Fundbüro nach-
Krankengymnastik und therapeutisches Turnen genutzt werden.
                                                                   zufragen, ob dieser abgegeben wurde.
Bis 1990 diente das Haus im Ortszentrum der medizinischen          Es werden u. a. Fahrräder, Schlüssel / auch Fahrzeugschlüssel,
Versorgung der Einwohnerschaft unserer Gemeinde wie auch           Jacken, Mützen, Brillen, Ringe, Ketten und Handys abgegeben
umliegender Dörfer. Chefin des Ottendorfer Hauses war Frau         und warten im Fundbüro auf den Besitzer.
Dr. Wilfriede Oberbach. Sie und Frau Ingrid Enge führten an
                                                                   Sollten Sie ein Handy verloren haben, rufen Sie doch bitte zeit-
bestimmten Tagen auch Sprechstunden in Grünberg, Lomnitz           nah Ihre eigene Handynummer an; vielleicht nimmt im Fundbüro
und Medingen durch.                                                jemand Ihren Anruf entgegen.
Nach dem Ende der DDR wurde das staatliche „Ambu“ im Zuge          Hinweis: Bitte gestohlene Fahrräder nicht nur beim Polizei-
der Anpassung an bundesdeutsche Realitäten aufgelöst. Zum          posten, sondern auch im Fundbüro melden. Sollten Sie den
01.01.1991 erfolgte die Niederlassung der Ärzte in eigener         Betrag für die Neuanschaffung eines Fahrrades auf Grund
Praxis. Ein schwieriger Prozess. Es ging um die Raumaufteilung,    des Diebstahls von Ihrer Versicherung einfordern, verlangen
um Kaufpreise, um Kredite, um die Übernahme des Personals.         viele Versicherungen eine Bestätigung durch das Fundbüro,
Da war es eine große Hilfe, dass Ärzte aus der niedersächsischen   dass das Fahrrad innerhalb eines angemessenen Zeitraums (4
Stadt Bergen den Ottendorfer Ärzten ihre Erfahrungen bei der       Wochen) nach Eingang der Verlustmeldung im Fundbüro nicht
Führung eigener Niederlassungen vermittelten. Der traditionelle    aufgefunden wurde.
Name verschwand, das Gebäude hieß nun „Ärztehaus“. Hier            Petra Wehnert, Fundbüro – Rufnummer 513-11
        Amtsblatt
  8     Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019
                                                                   Trotz all der vielen Dinge die die Weihnachtszeit so mit sich
        INFORMATIONEN UNSERER                                      bringt, soll doch das Wichtigste nie in den Hintergrund rücken.
       KINDEREINRICHTUNGEN UND                                     Jesus kam in diese Welt. Manches kann helfen sich darauf zu
               SCHULEN                                             besinnen, aber vieles lenkt ab. Bei uns hat die Krippe einen
                                                                   festen Platz und darf sogar fleißig bespielt werden.
Weihnachtliches aus dem Waldkindergarten                           Wir freuen uns auf ein neues und spannendes Jahr. Vielen Dank
Am 29. November 2018 fand das traditionelle Weihnachtsbasteln      an alle Großen und Kleinen, die uns im vergangenen Jahr in jeder
im Waldkindergarten statt. Viele Eltern, Großeltern und Geschwi-   erdenklichen Art und Weise unterstützt haben.
ster folgten der Einladung und besuchten mit den Kindern die       Joel Miethe
zahlreichen Bastelstände. Unsere Erzieher-/ innen hatten sich
wieder tolle Sachen einfallen lassen, welche die Kinder selbst
anfertigen konnten und wo es ein wenig schwierig wurde, da         Eine voll und ganz gelungene Aktion
konnten Mutti, Vati, Oma, Opa oder auch die großen Geschwister     im Hort Hermsdorf
helfen. So konnte jedes Kind eine Weihnachtsbastelei mit nach
                                                                   Die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ inspirierte uns auch in
Hause nehmen. Natürlich gab es nicht nur Bastelangebote,
                                                                   diesem Jahr an Kinder zu denken, denen wir vor 2 Jahren schon
auch für Speisen und Getränke wurde gesorgt. Dank der zahl-
                                                                   einmal Pakete zugesandt haben. In diesem Jahr unterstützen wir
reichen fleißigen Kuchenbäcker in unserer Elternschaft, konnte
                                                                   den „Geschenke der Hoffnung e.V.“
ein großes Kuchenbuffet aufgebaut werden. Bei Kaffee und
Kuchen oder Saft mit oder ohne Wasser konnten sich die Gäste
stärken. Zum Ende des Bastelnachmittages wurden gemeinsam
Weihnachtslieder gesungen. Für die musikalische Begleitung
sorgten die Kinder der Musikschule „Fröhlich“ unter der Leitung
von Frau Naumann. Sie sorgten für einen stimmungsvollen
Ausklang des Tages.

                                                                   Hier ein Auszug aus unserem Projekttagebuch:
                                                                   Am ersten Tag sprachen wir mit Frau Zischke über unsere letz-
                                                                   te Paket-Aktion und über das aktuelle Projekt. Der o.g. Verein
                                                                   schickte uns eine DVD zu, auf der wir viele Informationen über
                                                                   die Aktion erhielten. Zum Beispiel wurde uns gezeigt: was diese
                                                                   Aktion für viele Kinder armer Länder bedeutet; wie solch ein
Allen, die zum Gelingen dieses Nachmittages beigetragen ha-        Schuhkarton richtig gepackt wird; welche Reise unsere Päck-
ben möchten wir recht herzlich danken, insbesondere unserem        chen machen und auch Glücksmomente, in denen die Pakete
Elternrat und den Mitarbeitern des Waldkindergartens.              verteilt werden. Da bekam so manch ein Kind aus unserer Klasse
                                                                   Gänsehaut.
Die Leitung des Waldkindergartens
                                                                   Wir beklebten am 2. Tag die Kartons mit Geschenkpapier. Hugo
                                                                   und Bruno schrieben Grußkarten, die wir alle unterschrieben
                                                                   haben. Alexander und Sarah bereiteten den Zeitungsartikel vor,
Kindertageseinrichtung „Schwalbennest“
                                                                   in dem sie ein Projekttagebuch anlegten und täglich führten.
Adventszeit                                                        Am Tag 3 sortierten wir Hygieneartikel, Spielzeug, Kuscheltiere,
Dem Nikolaus auf dem Grund gehen, mit Senioren                     Kleidung, Schulsachen und Süßigkeiten, sodass das Packen
Plätzchen backen, Weihnachtslieder singen, zum                     leichter fiel.
Theater nach Laußnitz fahren und gemeinsam                         Nun konnten wir endlich starten und die wunderschön beklebten
mit den Vorschulkindern aus dem Waldkinder-                        Schuhkartons packen. Wir schauten genau hin, dass die Dinge
garten die Weihnachtsgeschichte hören. Das klingt schon beim       gut verteilt wurden. Es machte uns viel Freude….
Aufschreiben nach viel Wirbel im Schwalbennest. Geschenke
                                                                   Man konnte den Gesprächen beim Packen entnehmen, dass sich
basteln und die Weihnachtsfeier haben wir da noch gar nicht
                                                                   die Hortkinder mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt hatten
aufgezählt.
                                                                   und die Päckchen wurden sehr liebevoll und bewusst gepackt.

                                                                   Ein großer Dank geht an alle Eltern der Klasse 4, die so tatkräftig
                                                                   unsere Aktion unterstützten!
                                                                   Jana Zischke, Horterzieherin der Klasse 4
                                                                                                       Amtsblatt
                                                                                                       Ottendorf-Okrilla         9
Monat Januar 2019
Weihnachtsmarkt an der Oberschule                                  Seit April nahmen unter Anleitung der Schulsozialpädagogin
Ottendorf-Okrilla                                                  insgesamt 8 Jugendliche an dem Förderprogramm der Säch-
                                                                   sischen Jugendstiftung „Spurensuche“ teil. Durchgängig oder
Am 29. November fand der alljährliche Weihnachtsmarkt an der       kurzzeitig im Team forschten die Jugendlichen nach regionalen
Oberschule Ottendorf-Okrilla statt. Wir konnten wieder viele       Begebenheiten und geschichtsträchtigen Orten, denen sie
Eltern, Großeltern und ehemalige Schüler als Gäste begrüßen.       selber neugierig gegenüberstanden. Bei ihren Recherchen
Jede Klasse präsentierte sich den Gästen mit einem eigenen         wurden sie unterstützt vom Bürgermeister Michael Langwald,
Stand. Es wurden selbstgebastelte Weihnachtsdekorationen,          von den Ortschronisten Werner Junitz, Dieter Weise und Frau
kleine Geschenke, Kekse und vieles mehr zum Verkauf an-            Klink sowie von Herrn Detlevsen aus Medingen, von der Ar-
geboten. Auch das leibliche Wohl kam nicht zu kurz. Es gab         chivarin Frau Fritsche und von vielen freundlichen Anwohnern.
Bratwürste, Hot Dogs, Fischsemmeln, Soljanka und vieles            Der Förderverein der Oberschule ermöglichte unkompliziert den
mehr. Ein gemütliches Café bot in diesem Trubel den Gästen         finanztechnischen Bereich. Vielen lieben Dank!
etwas Ruhe. An vielen Ständen hieß es um 19 Uhr: „Alles            Das Ergebnis der Spurensuche ist ein kleines, kunterbuntes
ausverkauft.“.                                                     Heftchen mit 8 Kurzgeschichten mit regionalem Bezug. Lay-
Schon lange vor zu diesem nun schon zur Tradition gewor-           outet wurde es zusammen mit dem Kartografen Kai Reisser.
denen Event liefen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Bereits      Selbstgezeichnete Bilder, alte Fotos und ein Bilderrätsel sollen
am Sonnabend, den 17. November haben sich Schüler und              künftig Kinder, Familien und Gruppen neugierig machen, in das
Schülerinnen der Klasse 5b bei der ortsansässigen Bäckerei         Heftchen reinzuschauen und in der Großgemeinde mit GPS
Gnauck in der Backstube eingefunden. Nach Rezeptvorgabe            Koordinaten unterwegs zu sein.
mussten die Zutaten genau abgewogen werden. Für den 17
kg Stollen, der am Ende 2,10 m Länge hat wurden 2,5 kg
Butter, 1 kg Orangenschale, 1,25 kg Zucker, 9011 kleine süße
Cranberries und die nötige Liebe der kleinen Bäcker geknetet,
geformt und gebacken. Nebenbei wurde über Gewürze, Back-
waren und Wissenswertes über Stollen und den Bäckerberuf
gefachsimpelt. Nach der verdienten Frühstückspause bei
frischen Brötchen in großer Auswahl und Kakaomilch durften
die Kinder sich ihren eigen kleinen selbstgebackenen Stollen
buttern, zuckern und mit nach Hause nehmen. Es war für alle
ein tolles Erlebnis!

                                                                   Mit diesem Heftchen und seiner bildhaft dokumentierten
                                                                   Entstehung präsentierten die Spurensucher Helene, Ronja,
                                                                   Julian und Lena sowie die 16 jährige Vanessa anschaulich ihre
                                                                   intensive Projektarbeit im Sächsischen Landtag am 23.11.2018
                                                                   beim Sächsischen Jugendgeschichtstag. Bei ihrem interaktiven
                                                                   Angebot durfte das zahlreiche Publikum „Geschichte mit allen
                                                                   Sinnen“ erleben. Es gab einiges Erstaunen sogar beim Land-
                                                                   tagspräsident Herrn Dr. Rößler.

Dieser Riesenstollen wurde zum Weihnachtsmarkt in unserer
Schule verkauft und der gesponserte Erlös wird zum Weih-
nachtsprojekt am letzten Schultag vor dem Weihnachtsfest
verwendet. Vielen Dank Herr Gnauck für ihre liebe Unterstützung.
Außerdem bedanken wir uns bei allen Unterstützern wie Eltern,
Großeltern und den einheimischen Firmen.

Böhme

Beim Jugendgeschichtstag
in Dresden
Den 14. Jugendgeschichtstag im Säch-
sischen Landtag besuchten Ende
November neben anderen sächsischen
Jugendgruppen Vertreter des Spuren­
sucherteams aus Ottendorf-Okrilla.
        Amtsblatt
 10     Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2019
                                                                 Die Spurensucher sind sehr stolz auf ihre zwei Beiträge. Der
                                                                 von ihnen errungene Jugendgeschichtspreis 2018, der im
                                                                 Sitzungsaal feierlich übergeben wurde, stellt eine besondere
                                                                 Würdigung für sie dar.
                                                                 Das Programm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung
                                                                 wird finanziell unterstützt durch das Sächsische Staatsministe-
                                                                 rium für Soziales und Verbraucherschutz und im Rahmen des
                                                                 Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und
                                                                 Toleranz“ gefördert.

                                                                 Antje Krieck, Schulsozialpädagogin an der OS OO,
                                                                 Tel. 015221952819, spsoo18@web.de

Termine öffentlicher bzw. Vereins-Veranstaltungen in Ottendorf-Okrilla im Monat Januar 2019 auf
einen Blick (soweit bekannt, nicht abschließend und ohne Gewähr)

 Wann?               Wo?                         Was?                              Veranstalter?

 10.01.2019          Vereinshaus Grünberg        „Fotoshow“ – Jahresrückblick      Fotoclub, Ortsverein Grünberg
                                                 des Fotoclub Reflex e. V

 12.01.2019,         Jugendclub Grünberg         Neujahrsfeier                     Ortsverein Grünberg e. V.
 17:00 Uhr

 13.01.2019          Schloss Hermsdorf           Wanderkontrollpunkt               Hermsdorfer Schloßparkgesellschaft e. V.
 8:00 – 16:00 Uhr                                Wanderfreunde Klotzsche

 24.01.2019,         Vereinshaus Grünberg        Seniorentreff                     Ortsverein Grünberg
 16.00 – 18:00 Uhr

 26.01.2019,         Parkquelle, Schlosspark     Winterfeuer im Park               Hermsdorfer Schloßparkgesellschaft e. V.
 18:00 Uhr           Hermsdorf

                                                                 In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien für 2019
  Die Ortschafträte haben                                        - auch mit Blick auf die wirklich wichtigen Dinge des Lebens -
                                                                 Gesundheit, Wohlergehen und immer den nötigen Optimismus.
  das Wort                                                       Möge das neue Jahr für uns alle glücklich und erfolgreich sein!
                                                                 Herzlichst Ihr
Ortschaftsrat Medingen                                           René Edelmann,Ortsvorsteher

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                 Ortschaftsrat Hermsdorf
es ist schon wieder ein Jahr vorbei! Ich hoffe, Sie
                                                                 Der Ortschaftsrat Hermsdorf wünscht allen ein gesundes neues
konnten die zurückliegenden Weihnachtsfeiertage und den
                                                                 Jahr 2019.
Jahreswechsel nutzen, um sich etwas von den Aufgaben und
dem Stress des Alltags zu erholen.                               Die nächste Sitzung des Ortschaftsrats Hermsdorf findet am
                                                                 30.01.2019 im Gasthof Hermsdorf statt. Die Tagesordnung
Einige begonnene private, berufliche und kommunale Vorha-
                                                                 entnehmen Sie bitte dem öffentlichen Aushang.
ben müssen in diesem Jahr weitergeführt und abgeschlossen
werden. Neue Zielsetzungen werden wir aufgreifen und deren       Auch im neuen Jahr findet die Bürgersprechstunde jeden 3.
Umsetzung anpacken.                                              Donnerstag im Monat, 16:30 Uhr – 17:30 Uhr, oder nach Termin-
                                                                 vereinbarung, im Büro des Ortschaftsrats (Gemeindeverwaltung,
Lassen Sie uns die Herausforderungen gemeinsam und enga-
                                                                 Else-Sommer-Straße 3) statt.
giert angehen. Nur wer aktiv dabei ist, kann auch mitgestalten
und verändern.                                                   Ihr Thomas Liepke, Ortsvorsteher des Ortsteils Hermsdorf
                                                                                                   Amtsblatt
                                                                                                   Ottendorf-Okrilla      11
Monat Januar 2019
                                                                     Die Angebote sind kostenfrei. Wir unterliegen der Schweige-
  Mitteilungen von Vereinigungen                                     pflicht. Terminabsprache erforderlich.
  und Einrichtungen
                                                                     Allgemeine Soziale Beratung
Schuldnerberatung des Caritasverbandes der                           – Hilfe für jeden
Oberlausitz                                                          Im Landkreis Bautzen hält der Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Haydnstraße 8, 01917 Kamenz                                          ein offenes Beratungsangebot in
                                                                         - sozialen
montags      13:00 – 18:00 Uhr
dienstags    08:30 – 16:00 Uhr                                           - sozialrechtlichen
freitags     09:00 – 12:00 Uhr                                           - persönlichen
nur nach Voranmeldung täglich ab 8:00 Uhr                            Angelegenheiten vor.
unter Tel. 03578 / 37 43 23                                          Die Beratungen können kostenfrei von allen BürgerInnen des
Frau Klose / Herr Kreutzkam                                          Landkreises Bautzen in Anspruch genommen werden. Sie sind
                                                                     an keine Mitgliedschaft gebunden. Mitglieder des Sozialverband
Selbsthilfegruppe Lebensfreude                                       VdK Sachsen e. V. können sich über diese Beratung hinaus wei-
Ottendorf-Okrilla                                                    tere Leistungen (Vertretung vor Behörden und Sozialgerichten)
                                                                     bedienen.
Wer hat Lust, sich ab und zu mit anderen zu treffen für ge-
meinsame Unternehmungen wie zu Ausflügen und Veran-                  Beratungsstelle Kamenz:
staltungen? In Gesprächen in geselliger Runde wollen wir in             Pulsnitzer Straße 11
Erfahrungsaustausch kommen zu unserer Erkrankung (Thema                 01917 Kamenz
Depression) und uns gegenseitig unterstützen, um den Alltag             Telefon: 03578 / 703 69 36
besser zu meistern.                                                     Fax: 03578 / 703 69 37
Wem das gefallen würde, der ist bei uns genau richtig. Wir           Ansprechpartner: Frau Hohmann
würden uns freuen, denn gemeinsam macht alles mehr Spaß.             Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag
Angebote stehen auch für Hilfe bei Selbsthilfe.                      von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Betroffene aus dem Raum Ottendorf-Okrilla und Umgebung
wären ideal.                                                         Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen
Anfragen und Kontaktaufnahme über die Selbsthilfekontakt-            bietet an
stelle Bautzen sks-bz@diakonie-hoyerswerda.de; Telefon:              Erziehungs- und Familienberatung Außenstelle
03591/3515863 oder über 035205/73753, ab 17:00 Uhr oder              Ottendorf-Okrilla, Nebengebäude Rathaus (Bauamt),
per Mail über Goldi0657@web.de.                                      Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
Wir würden uns sofort zurück melden.                                 dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr.
                                                                     Anmeldung telefonisch über Hauptstelle in Radeberg,
Suchtselbsthilfegruppe des Blauen Kreuzes                            Telefon: 03528 / 44 60 70, in den Zeiten
Die Selbsthilfegruppe des Blauen Kreuzes trifft sich wöchentlich     Montag:       10:00 bis 13:00 Uhr
montags um 17:00 Uhr im Pfarrhaus der Ev.-Luth. Kirchgemein-         Mittwoch:     13:00 bis 18:00 Uhr
de Ottendorf-Okrilla, Kirchstraße 2.                                 Donnerstag:   13:00 bis 18:00 Uhr
Eingeladen sind Personen mit einer Suchterkrankung oder              oder E-Mail: efb-radeberg@traegerwerk-sachsen.de.
problematischem Gebrauch von Alkohol, Drogen oder Medi-              Termine an anderen Wochentagen nach Absprache möglich.
kamenten, Angehörige und interessierte Personen als ehren-
amtliche Helfer.                                                     Weitere wichtige Rufnummern:
                                                                     Telefonseelsorge, ev.       0800 / 1 11 01 11
Beratung für Suchtkranke in Ottendorf-Okrilla                        Telefonseelsorge, kath.     0800 / 1 11 02 22
Die psychosoziale Beratung für Suchtkranke, Angehörige und           Kinder- und Jugendtelefon   0800 / 1 11 03 33
interessierte Personen erfolgt nur nach vorheriger Terminver-        Elterntelefon               0800 / 1 11 05 50
einbarung dienstags 14:00 bis 19:00 Uhr, in der Diakonie-            Sorgentelefon               0800 / 0 86 72 53
Sozialstation, Fried-Walter-Straße 2.                                Interventionsstelle
Telefonische Voranmeldung über: Suchtberatungs- und -behand-         gegen häusliche Gewalt   03591 / 27 58 24
lungsstelle im Diakonischen Werk Kamenz e. V., Fichtestr. 8, 01917   Frauenschutzhaus Bautzen 03591 / 4 51 20
Kamenz, Tel. 0 35 78 / 38 54 30.
                                                                                KIRCHENNACHRICHTEN
Beratungsstelle des Landratsamtes Bautzen /                          Ev.-Luth. Kirchgemeinde Ottendorf-Okrilla
Gesundheitsamt, Außenstelle Radeberg,                                Kirchstraße 2
Heidestraße 70, Haus 223, Zi. 111
                                                                     Tel. Pfarramt:         035205 / 542 58
- Beratung und Hilfe für Schwangere und Familien,                    Tel. Pfr. Klaus Urban: 035205 / 742 53
  Tel. 03591 / 52 51 53107, dienstags,                               E-Mail: klaus.urban@evlks.de
- Beratung für Tumorpatienten und deren Angehörige,                  Öffnungszeiten Pfarramt:
  Tel. 03591 / 52 51 53107 dienstags,                                Dienstag und Donnerstag
- Beratungsstelle für psychisch erkrankte Menschen und               9:00 – 12:00, 14:00 – 17:00 Uhr
  deren Angehörige, Tel. 03591 / 5251 53416, donnerstags,            Friedhofsverwaltung: Mittwoch 9:00 – 12:00, 14:00 – 17:00 Uhr
  8:00-12:00 / 13:00-16:00 Uhr                                       E-Mail: pfarramt@kirchstrasse2.de, www.kirchstrasse2.de
         Amtsblatt
 12      Ottendorf-Okrilla
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