Nachrichten - 01|23 - PKF Fasselt

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Nachrichten - 01|23 - PKF Fasselt
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TOP-Thema:
Rückstellungen für Bonuspunkte:
Neue Passivierungsverpflichtung

                                  01| 23
Nachrichten - 01|23 - PKF Fasselt
PKF NACHRICHTEN 01 | 23

    Sehr geehrte
    Leserinnen und Leser!
    Wir hoffen, dass Sie gut in das Jahr 2023 gekommen            ten erfolgreich vor dem BFH gegen die Finanzverwaltung
    sind. Die Januar-Ausgabe eröffnen wir mit dem ersten          – einschließlich des beigetretenen Bundesministeriums
    Teil eines umfassenden Beitrags über die Besteuerung          der Finanzen – vertreten und für eine Änderung der han-
    von Photovoltaik-Anlagen. Schwerpunkt sind dabei              dels- und steuerbilanziellen Auffassung zur Passivie-
    die ertragsteuerlichen Neuregelungen, die Ende Dezem-         rungsverpflichtung für Bonuspunkte gesorgt.
    ber mit dem Jahressteuergesetz 2022 mit Wirkung ab
    1.1.2022 verabschiedet wurden. In dem folgenden Bei-          In der Rubrik Recht berichten wir über ein Thema, das in
    trag geht es um die ebenfalls sehr kurzfristig eingeführte    unserer mehr und mehr digitalisierten Welt zunehmende
    Regelung zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf              Relevanz bei Todesfällen erhält: Wir haben aufgearbeitet,
    Stromerlöse von Erzeugern, die EEG-Anlagen betrei-            wie der Nachlass von persönlichen digitalen Daten,
    ben. Diese Abschöpfung ist fiskalisch nachvollziehbar,        insbesondere in den Sozialen Medien, geregelt werden
    weil sie der Gegenfinanzierung der Entlastung von den         kann.
    hohen Strompreisen für Bürger und Unternehmen dienen
    soll. Sowohl bei den Neuregelungen zu den Photovoltaik-       Im letzten Jahr haben wir die PKF-Nachrichten mit
    Anlagen als auch der Zufallsgewinnabschöpfung bleiben         Impressionen aus deutschen Städten mit PKF-Standor-
    viele Fragen offen – wie so oft bei kurzfristigen Gesetzes-   ten illustriert. Dieses Jahr besuchen wir Orte, an denen
    änderungen.                                                   PKF-Meetings stattfinden, um die internationale Zusam-
                                                                  menarbeit im den Bereichen Prüfung, Steuern und Bera-
    Das Top-Thema dieser Ausgabe kommt aus der Rubrik             tung weiter zum Wohl unserer Mandanten zu stärken. Wir
    Rechnungslegung und Finanzen. Der Beitrag hat hohe            starten mit Madrid, wo im vergangenen November das
    Relevanz für die Praxis, weil künftig nach neuer BFH-         internationale Tax & Legal Meeting stattgefunden hat.
    Rechtsprechung immer dann gewinnmindernd eine
    Rückstellung gebildet werden kann, wenn bei einem Kun-        Mit den besten Wünschen für ein gesundes und erfolg-
    denbindungsprogramm der Kunde ein Guthaben in Euro            reiches Jahr.
    erwirbt, das bei zukünftigen Umsätzen unbeschränkt ver-
    rechnet werden kann. In dem zugrundeliegenden Verfah-
    ren haben PKF-Experten aus Würzburg einen Mandan-             Ihr Team von PKF

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Nachrichten - 01|23 - PKF Fasselt
Statue auf dem Puerta del Sol: Bär und Erdbeerbaum aus dem
  Wappen von Madrid
                                                                               TOP-Thema
Titelfoto: Diego-Velazquéz-Denkmal vor dem Prado
                                                                               Rückstellungen für Bonus-
                                                                               punkte: Neue Passivie-

Inhalt                                                                         rungsverpflichtung

Steuern                                                                  Kurz notiert
Neuregelung der Besteuerung von Photovoltaik-                            Steuerfreier Immobilienverkauf: Unentbehrlichkeit der
Anlagen – Teil I: Ertragsteuerliche Behandlung ........... 4             Selbstnutzung im Verkaufsjahr .................................. 12

Einführung einer Zufallsgewinnabschöpfung für mit                        Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungs-
erneuerbaren Energien erzeugte Strommengen ......... 6                   vertrags zur Anerkennung einer Organschaft ............. 12

Rechnungslegung & Finanzen                                               Arbeitgeber müssen nur angeordnete oder gebilligte
                                                                         Überstunden vergüten ............................................... 13
Rückstellungen für Bonuspunkte: Neue
Passivierungsverpflichtung für viele Unternehmen ....... 8
                                                                         Händler-Garantiezusagen: Versicherungssteuerrecht-
Recht                                                                    liche und umsatzsteuerliche Behandlung ................... 14

Der digitale Nachlass – Was geschieht mit den                            Sozialversicherung:
Daten nach dem Tod? ............................................... 10   Wichtige Grenzwerte 2023.......................................... 14

                                                                                                                                                   3
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PKF NACHRICHTEN 01 | 23

       STEUERN

    StBin Anna Karin Spångberg Zepezauer

    Neuregelung der Besteuerung von Photovoltaik-
    Anlagen – Teil I: Ertragsteuerliche Behandlung
    Seit dem 1.1.2022 müssen in einigen Bundesländern           2. Ertragsteuerliche Änderungen
    auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden wie Firmen-
    dächern oder Hallen Photovoltaik-Anlagen installiert        Das in 2022 abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren
    werden. Durch die nachhaltig ansteigenden Energie-          endete mit einer besonderen Überraschung: Ertragsteu-
    kosten wird diese Entwicklung noch zusätzlich for-          erlich wurde mit dem JStG 2022 eine steuerbefreiende
    ciert. Neben laufenden ertrag- und umsatzsteuer-            Vorschrift mit Wirkung schon ab dem 1.1.2022 eingefügt.
    rechtlichen Fragestellungen ergeben sich vermehrt
    Gestaltungsfragen im Hinblick auf Erwerb, Betrieb und       2.1 Steuerbefreiung mit Leistungsgrenzen
    Veräußerung. Im ersten Teil dieses Beitrags stellen
    wir ausgehend von der grundsätzlichen steuerlichen          Bei der Einkommensteuer wurde innerhalb eines definier-
    Einordnung die ertragsteuerlichen Neuregelungen im          ten Rahmens eine zwingende Steuerbefreiung vorgesehen;
    Jahressteuergesetz 2022 dar. In der Februar-Ausgabe         es gibt also insoweit kein Wahlrecht mehr. Die Grenzlinie
    werden dann insbesondere die neuen Bestimmungen             für die zulässige Größe der Anlagen ist nun gesetzlich klar
    zur Umsatzsteuer folgen.                                    definiert; es kommt auf die Bruttonennleistung laut Markt-
                                                                stammdatenregister an. Diese mit dem JStG 2022 in Kraft
    1. Bisherige grundsätzliche Einordnung                      gesetzten Änderungen bei der Einkommensteuer gelten
                                                                rückwirkend ab dem 1.1.2022 bzw. gelten für alle Anlagen,
    (1) Ertragsteuer: Im Regelfall wird der mit einer Photo-    die ab dem 1.1.2022 geliefert und installiert worden sind.
    voltaik (PV)-Anlage erzeugte Strom ganz oder teilweise an
    den Netzbetreiber verkauft. Dieses wirtschaftliche Han-     Gesetzlich vorgeschrieben ist nun, dass Einnahmen und
    deln stellt steuerrechtlich einen Gewerbebetrieb dar. Die   Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von
    Finanzverwaltung räumte bis 2021 den Betreibern kleine-     Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder
    rer PV-Anlagen auf Antrag einen Verzicht auf die ertrag-    nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer
    steuerliche Erfassung ein.                                  Leistung von bis zu 30 kWp (peak) steuerfrei sind. Für PV-
                                                                Anlagen auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten
    (2) Umsatzsteuer: Wer eine PV-Anlage betreibt, wird         sonstigen Gebäuden gilt diese gesetzliche Verankerung
    regelmäßig umsatzsteuerlich zum Unternehmer. Dies galt      einer Einkommensteuerbefreiung bei einer Leistung von
    bisher auch für Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewoh-    bis zu 15 kWp (peak). In der endgültigen Fassung sind
    nen und sonst keiner unternehmerischen Tätigkeit nach-      Mischgebäude, die nicht überwiegend Wohnzwecken
    gehen, sofern der erzeugte Strom regelmäßig ganz oder       dienen, umfasst: Immobilienbesitzer mit der Konstellation
    teilweise in das öffentliche Netz eingespeist wird.         51% gewerbliche Nutzung und 49% Wohnnutzung sind
                                                                also ebenfalls befreit.
    (3) Gewerbesteuer: Ab 2019 wurde gesetzlich geregelt,
    dass kleinere Anlagen von der Gewerbesteuer bis 10          Die Steuerbefreiung ist im Falle mehrerer Anlagen
    kWp befreit sein können. Sofern Gewerbesteuer anfällt,      begrenzt auf 100 kWp pro Steuerpflichtigen oder Mit-
    kann diese weitgehend durch Anrechnung auf die Ein-         unternehmerschaft.
    kommensteuer ausgeglichen werden.
                                                                Hinweis: Durch die Multiplikation mit der Zahl der Wohn-
    Mit dem Jahreswechsel ist es nun in allen Bereichen zu      bzw. Gewerbeeinheiten werden nun auch große Anlagen
    sehr grundsätzlichen Neuerungen gekommen, die hier          aus der Besteuerung herausgenommen.
    nachfolgend unter Abschn. 2 hinsichtlich der ertragsteu-
    erlichen Wirkungen und dann in Teil II im nächsten Heft     2.2 Vorschriften zur Zusammenrechnung
    insbesondere zur umsatzsteuerlichen Behandlung vorge-
    stellt werden.                                              Für die Prüfung der neuen 30 kWp-Grenze ist keine Zusam-

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Nachrichten - 01|23 - PKF Fasselt
menrechnung mehrerer Anlagen mehr vorzunehmen, abzu-                der Verwendung des erzeugten Stroms. Damit sind Ein-
stellen ist also auf die einzelne Anlage. Dies gilt grundsätzlich   nahmen auch dann steuerfrei, wenn der erzeugte Strom
auch für die Multiplikationsgrenze (z.B. zwei 3-Familienhäu-        vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist,
ser: jeweils 3 x 15 kWp = 45 kWp je Objekt zulässig).               zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten
                                                                    E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird.
Eine Zusammenrechnung muss allerdings für die geplante
Höchstgrenze von 100 kWp erfolgen; diese Grenze gilt für            2.4 Betrieb mit nur steuerfreien Einnahmen
alle Anlagen eines Steuerpflichtigen oder einer Mitunter-
nehmerschaft gemeinsam. Liegt die Bruttoleistung laut               Werden in einem Betrieb ausschließlich steuerfreie Ein-
Marktstammdatenregister der Anlagen eines Steuerpflich-             nahmen aus dem Betrieb von begünstigten PV-Anlagen
tigen also insgesamt über 100 kWp, greift die Steuer­               erzielt, ist kein Gewinn mehr zu ermitteln. Korrespondie-
befreiung für keine der Anlagen ein.                                rend greift das Verbot für den Abzug von Betriebsaus-
                                                                    gaben.
Die Zusammenrechnung kann nur erfolgen, wenn es sich
um den identischen Rechtsträger handelt. Es darf also z.B.          2.5 Vermögensverwaltende Personengesellschaf-
keine Zusammenrechnung der Anlagen zusammenveran-                   ten
lagter Ehegatten erfolgen und auch nicht, wenn eine Anlage
von einer Einzelperson betrieben wird und weitere Anlagen           Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften
in Personengesellschaften (GbR) mit anderen Personen.               (z.B. Vermietungs-GbR) führt der Betrieb von PV-Anlagen,
                                                                    die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten,
Hinweis: Ebenso erfolgt keine Zusammenrechnung,                     nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungs-
wenn mehrere Mitunternehmerschaften vorliegen, die                  einkünfte. Damit können auch vermögensverwaltende
u.E. auch beteiligungsidentisch sein können.                        Personengesellschaften künftig auf ihren Mietobjekten
                                                                    PV-Anlagen von bis zu 15 kWp je Wohn- und Gewerbe-
2.3 Irrelevanz der Verwendung                                       einheit (max. 100 kWp) installieren und ihre Mieter mit
                                                                    selbst produziertem Strom versorgen, ohne steuerliche
Die beschriebene Steuerbefreiung gilt unabhängig von                Nachteile befürchten zu müssen.

 Calle de Alcala und Gran Via in Madrid

                                                                                                                                5
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PKF NACHRICHTEN 01 | 23

    StB Lukas Bien

    Einführung einer Zufallsgewinnabschöpfung für mit
    erneuerbaren Energien erzeugte Strommengen
    Der Ukrainekrieg hat zu enormen Verwerfungen an          »   Sicherungsgeschäfte, die nach dem 30.11.2022 und
    den europäischen Energiemärkten geführt. Dabei               vor dem 1.7.2023 im Bundesgebiet ganz oder teilwei-
    profitieren einige Unternehmen von den hohen                 se erfüllt werden mussten (diese werden im Folgen-
    Preisen für Strom und erwirtschaften sog. Zufalls-           den aus Komplexitätsgründen ausgeklammert).
    gewinne. Andererseits sind viele Bürger und Unter-
    nehmen durch die hohen Preise belastet und werden        Eine Verlängerung dieser Anwendungszeiträume ist bis
    kompensierend vom Staat unterstützt. Zur Gegenfi-        längstens 30.4.2024 möglich (siehe § 13 Abs. 2 Satz 1
    nanzierung der staatlichen Entlastungspakete wurde       StromPBG); eine diesbezügliche politische Entscheidung
    durch die Bundesregierung im Rahmen der sog.             muss jedoch bis spätestens zum 31.5.2023 getroffen
    Strompreisbremse eine vorerst zeitlich begrenzte         werden.
    Abschöpfung von Zufallsgewinnen beschlossen.
                                                             Den Anwendungsbereich eingrenzend ist vorgesehen,
    1. Rechtliche Grundlagen                                 dass die Stromerzeugungsanlage über eine elektrische
                                                             Nennleistung von mehr als 1 MW-Leistung verfügen muss
    Die Abschöpfung von Zufallsgewinnen knüpft an die mit    und dass die jeweiligen Erzeugungsmengen im Rahmen
    einer Stromerzeugungsanlage erzeugten Strommengen        eines der verschiedenen Direktvermarktungs- oder Markt-
    an. Die Neuregelung wurde am 16.12.2022 durch den        prämienmodelle nach dem Gesetz für den Ausbau erneu-
    Bundesrat als Bestandteil des Gesetzes zur Einführung    erbarer Energien (EEG) gehandelt werden. Auf die Art der
    einer Strompreisbremse (StromPBG) verabschiedet. In      Stromerzeugung (d.h. erneuerbare Energien in Form von
    den Anwendungsbereich der Zufallsgewinnabschöpfung       Solar oder Wind bzw. im Rahmen der Kraft-Wärme-Kop-
    i.S. des StromPBG fallen in Bezug auf Strom aus Erneu-   pelung/BHKW) kommt es an dieser Stelle nicht an.
    erbare-Energien-(EE)-Anlagen:
    » Strommengen, die nach dem 30.11. 2022 und vor          Hinweis: Von der Zufallsgewinnabschöpfung nicht
        dem 1.7.2023 im Bundesgebiet erzeugt wurden, und     betroffen sind nach den jeweiligen Festvergütungen des

      Palacio Real, der Königliche Palast in Madrid

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Nachrichten - 01|23 - PKF Fasselt
Parque Retiro mit dem Denkmal von Alfonso XII

EEG geförderte Erzeugungsanlagen sowie Erzeugungs-           betrag kann durch den Anlagenbetreiber um mögliche
anlagen, die innerhalb eines Monats den Strom ganz oder      Ergebnisse aus Termingeschäften bzw. sonstigen langfris-
überwiegend auf der Basis von leichtem Heizöl, Stein-        tigen Verträgen reduziert werden (diese Möglichkeit dürfte
kohle, Erdgas und weiteren Gasen erzeugen (§ 14 Abs. 3       in der Praxis im Hinblick auf die gestiegenen Strompreise
Nr. 1 und 2 StromPBG).                                       mehrheitlich so genutzt werden). Zukünftig ist eine neu­
                                                             tralisierende oder gar erhöhende Auswirkung der Termin-
2. Bemessung der Abschöpfung                                 marktkorrektur auf den Abschöpfungsbetrag denkbar.

Abschöpfungsbetrag sind 90% der Überschusserlöse. Die        Bei Erzeugungsanlagen aus Wind oder Photovoltaik ist
abzuschöpfenden Beiträge sind erstmals für den Abrech-       statt der stündlichen Strompreise abweichend der tech-
nungszeitraum 1.12.2022 – 31.3.2023 zum 15. Kalender-        nologiespezifische Monatsmarktwert als Ausgangspunkt
tag des auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum folgen-       für die Berechnung anzuwenden. Diese Besonderheit
den fünften Monats (d.h. erstmals zum 15.8.2023) an den      dient der Vermeidung möglicher Fehlanreize für Wind-
jeweiligen Netzbetreiber zu zahlen. Ab dem 1.4.2023 gilt     und PV-Anlagenbetreiber und lässt in Zeiten niedriger
das jeweilige Quartal als Abrechnungszeitraum.               Strompreise erwarten, den Abschöpfungsbetrag auf
                                                             einen niedrigeren Wert reduzieren zu können.
Da üblicherweise die überwiegende Anzahl der fraglichen
Strommengen über den Terminmarkt veräußert wer-
den, wurde durch den Gesetzgeber die Ermittlung des
Abschöpfungsbetrags im Rahmen eines mehrstufigen
Verfahrens wie folgt vorgesehen:
                                                                 H inw ei s
                                                                 Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe war die
(1) Die sog. „Referenzerlöse“ sind auf der Basis der             Meinungsbildung zur Abbildung dieser Sachver-
stündlichen Strompreise zu ermitteln. Hiervon werden die         halte innerhalb der Bilanz und GuV von Betreibern
um einen Sicherheitszuschlag modifizierten Referenzkos-          der Stromerzeugungsanlagen in der Fachdiskus-
ten der eingespeisten Strommenge abgezogen. Dadurch              sion noch nicht abgeschlossen. Ebenso liegen
wird eine rechnerische Berücksichtigung des zu erwar-            derzeit noch keine weitergehenden Informationen
tenden Standardgewinns sichergestellt. Als Zwischener-           zur monetären Abwicklung der Zufallsgewinnab-
gebnis verbleibt ein rechnerischer Abschöpfungsbetrag.           schöpfung gegenüber den zuständigen Netzbe-
                                                                 treibern (siehe § 14 Abs. 1 StromPBG) vor.
(2) Dieser unter (1) ermittelte rechnerische Abschöpfungs-

                                                                                                                          7
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PKF NACHRICHTEN 01 | 23

       RECHNUNGSLEGUNG & FINANZEN

    StB Dr. Dirk Altenbeck

    Rückstellungen für Bonuspunkte: Neue
    Passivierungsverpflichtung für viele Unternehmen
    Eine Vielzahl von Unternehmen – auch kleinere wie               keit nur der Höhe nach ungewiss ist oder eine Verbind-
    Apotheken oder Bäckereien – nutzt Bonuspunkte-                  lichkeit zwar (ggf. auch) dem Grunde nach ungewiss ist,
    oder Treuekartensysteme, um die Kundenbindung zu                ihr zukünftiges Entstehen aber hinreichend wahrschein-
    stärken und Anreize für zukünftige Käufe zu schaf-              lich ist und ihre wirtschaftliche Verursachung vor dem
    fen. Ein aktuelles BFH-Urteil vom 29.9.2022 führt               Bilanzstichtag liegt. Außerdem muss der Schuldner ernst-
    nun in Abkehr von der bisher herrschenden handels-              haft mit der Inanspruchnahme rechnen können.
    und steuerbilanziellen Auffassung in vielen Fällen zu
    einer Passivierungsverpflichtung.                               … ihre Anwendung auf den entschiedenen Sachver-
                                                                    halt
    1. Der zugrundeliegende Fall eines Kundenkarten-
    systems                                                         Im Urteilssachverhalt geht es um eine solche dem Grunde
                                                                    nach ungewisse Verbindlichkeit. Die Kernfrage ist der
    In dem von PKF geführten BFH-Verfahren (Az.: IV R               Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung der Verbind-
    20/19) ging es um ein hochentwickeltes Kundenkarten-            lichkeit – konkret: Liegt die wirtschaftliche Verursachung
    system eines Handelsunternehmens, das aber über den             » vor dem Bilanzstichtag bei dem Warenumsatz, für
    Einzelfall hinaus beispielhaft für viele andere vergleichbare       den die Bonuspunkte gutgeschrieben werden, oder
    Systeme steht. Das System wird wie folgt eingesetzt: Die        » nach dem Bilanzstichtag bei dem Warenumsatz, bei
    Kunden treten schriftlich dem Kundenkartensystem bei.               dem die gesammelten Bonuspunkte eingelöst werden.
    Bei jedem Einkauf werden dem Kunden individuell 3%
    bzw. 5% des getätigten Einkaufswerts als Bonuspunkte            Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH setzt eine
    gutgeschrieben. Die gutgeschriebenen Bonuspunkte                wirtschaftliche Verursachung einer Verbindlichkeit im
    können bei späteren Einkäufen des Kunden verrechnet             abgelaufenen Geschäftsjahr voraus, dass die wirtschaft-
    und in unbegrenzter Höhe als Zahlungsmittel eingesetzt          lich wesentlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und
    werden, d.h. es ist beispielsweise auch eine ausschließ-        dass das Entstehen der Verbindlichkeit in der Zukunft
    liche Bezahlung mit zuvor gesammelten Bonuspunkten              nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestands-
    möglich. Eine Barauszahlung der gesammelten Bonus-              merkmalen abhängt. Letztlich muss also der rechtliche
    punkte ist aber ausgeschlossen.                                 und wirtschaftliche Bezugspunkt der Verpflichtung in der
                                                                    Vergangenheit liegen.
    2. Kriterien der Rückstellungsbildung und …
                                                                    Der PKF-Meinung folgend – und damit entgegen der
    Der BFH konzentriert sich in seiner Urteilsbegründung           Auffassung des Finanzamts sowie des dem Verfahren
    zunächst auf die Kriterien der Rückstellungsbildung, da         beigetretenen BMF – sieht der BFH nun im Sinne einer
    zum Bilanzstichtag das Vorliegen einer Verbindlichkeit          Differenzierung seiner Rechtsprechung bei vergleichbar
    noch dem Grunde nach ungewiss ist. Zwar besteht für das         ausgestalteten Bonuspunkte- bzw. Kundenkartensys-
    Unternehmen bereits die Verpflichtung, bei einem zukünfti-      temen die wirtschaftliche Verursachung in der Vergan-
    gen Wareneinkauf die gesammelten Bonuspunkte als Zah-           genheit. Der Erwerbsumsatz, für den die Bonuspunkte
    lungsmittel zu akzeptieren. Die eigentliche konkrete Anrech-    gewährt werden, ist nicht nur ursächlich für die Gewäh-
    nungsverpflichtung setzt aber gerade erst den zukünftigen       rung der Bonuspunkte als solches, sondern auch Maß-
    Erwerb voraus. Im bilanziellen Sinne ist deswegen eine Ver-     stab für die Anzahl der gutzuschreibenden Bonuspunkte.
    pflichtung im rechtlichen Sinne noch nicht entstanden.          Der Anrechnungsanspruch des Kundenkarteninhabers
                                                                    hängt also dem Grunde und der Höhe nach von dem
    Allgemein gesehen ist eine Rückstellung für ungewisse           Erwerbsumsatz ab, für den die Bonuspunkte gewährt
    Verbindlichkeiten zu passivieren, wenn eine Verbindlich-        werden. Hingegen wird der zukünftige Einlösungsumsatz,

8
bei dem die zuvor erworbenen Bonuspunkte verrechnet       »    das bei zukünftigen Umsätzen des Kunden nach dem
werden, vom BFH als wirtschaftlich unwesentliches Tat-         Bilanzstichtag unbeschränkt als Quasi-Zahlungsmit-
bestandsmerkmal angesehen, da er den Vorteil des Kun-          tel verrechnet werden kann,
denkarteninhabers weder zur Entstehung bringt noch        ist zukünftig verpflichtend eine Rückstellung für ungewisse
Einfluss auf dessen Höhe hat.                             Verbindlichkeiten in Handels- und Steuerbilanzen zu pas-
                                                          sivieren. Eine nur prozentuale Ermäßigung des zukünftigen
Hinweis: Die weiteren Rückstellungsvoraussetzungen        Umsatzes nach dem Bilanzstichtag ist nicht ausreichend,
der Wahrscheinlichkeit des Entstehens der Verbindlich-    da dann auch die Höhe des zukünftigen Umsatzes die
keit und des ernsthaften Rechnens mit einer Inanspruch-   Höhe des Vorteils für den Kunden als Euro-Wert bestimmt.
nahme sind durch die nachweisbar gelebte Praxis eines
solchen Bonuspunkte- oder Kundenkartensystems ein-        … mit großer Breitenwirkung
deutig gegeben und waren im Verfahren folglich auch
nicht entscheidungserheblich.                             Damit sind nicht nur alle dem Urteilssachverhalt vergleich-
                                                          baren hochentwickelten Bonuspunkte- und Kundenkar-
3. Ansatz der Rückstellung …                              tensysteme von dieser neuen Rückstellungsverpflichtung
                                                          umfasst, sondern nach hier vertretener Auffassung ist
Immer dann, wenn bei einem Kundenbindungsprogramm         auch eine Vielzahl der einfachen Kundenkartensysteme
der Kunde ein Verrechnungsguthaben erwirbt,               betroffen, die grundsätzlich dem gleichen wirtschaftlichen
» das bei einem Umsatz vor dem Bilanzstichtag ent-        Muster folgen.
   steht und
» dessen Höhe ebenfalls vollständig als Euro-Wert von     Hinweis: Zu denken ist hier an die weitverbreiteten
   diesem Umsatz bestimmt wird und                        „Stempel“- oder „Klebe“-Karten, die beispielsweise von

  Finanzdistrikt mit den Cuatro Torres

                                                                                                                        9
PKF NACHRICHTEN 01 | 23

     Bäckereien, Autowaschstraßen, Espressobars oder Apo-          faktische Anrechnungs- bzw. Einlöseverpflichtung des
     theken ausgegeben werden. Typischerweise werden               die Guthabenkarte ausgebenden Unternehmens besteht.
     hier bei jedem Umsatz Stempel oder Klebemarken auf
     eine Guthabenkarte aufgebracht, wobei die Anzahl der          4. Bewertungsfragen
     Stempel oder Klebemarken von der Höhe des getätigten
     Umsatzes abhängt. Ist die Karte vollständig gefüllt, erhält   Bezüglich der Höhe der Rückstellung sind in allen Fällen
     der Kunde ein Brot, einen Espresso oder eine Autowä-          nicht die vollen Euro-Werte aller ausgegebenen Bonus-
     sche kostenlos oder es wird – so häufig bei Apotheken         punkte oder Guthabenkarten anzusetzen, sondern nur
     – ein bestimmter gesammelter Euro-Betrag als Quasi-           die anlässlich der zukünftigen Einlösung entstehenden
     Zahlungsmittel bei einem zukünftigen Umsatz verrechnet.       Vollkosten, da das ausgebende Unternehmen nur in die-
                                                                   ser Höhe belastet ist. Es handelt sich wirtschaftlich um
     Auch bei diesen einfachen Systemen bestimmt aus-              eine Sachleistungsverpflichtung, da die Barauszahlung
     schließlich der ursprüngliche Erwerbsumsatz die Entste-       ausgeschlossen ist.
     hung und die Höhe des dem Kunden zustehenden Gut-
     habens. Die Tatsache, dass hier kein schriftlicher Vertrag    Hinweis: Außerdem ist die Einlösewahrscheinlichkeit zu
     geschlossen wird, ist kein hinreichender Differenzierungs-    berücksichtigen, d.h. es ist zusätzlich ein Abschlag in
     grund zum Urteilssachverhalt, da Verträge auch münd-          Höhe der Bonuspunkte oder Guthabenkarten vorzuneh-
     lich geschlossen werden können und zumindest eine             men, die voraussichtlich nicht eingelöst werden.

        RECHT

     RA/StB/Notar Herbert Buschkühle

     Der digitale Nachlass – Was geschieht mit den
     Daten nach dem Tod?
     Unser Leben verlagert sich immer mehr in den digita-          zulässig bei höchstpersönlichen Rechten bzw. Daten des
     len Bereich; Passwörter schützen dabei den Zugang             Erblassers; Grund ist der fortwirkende Persönlichkeits-
     zu persönlichen Diensten wie Onlinebanking oder               schutz als grundsätzliche Wertung des Gesetzgebers.
     sozialen Netzwerken. Die wenigsten Menschen haben
     jedoch ihren digitalen Nachlass geregelt. Die Erben           2. Gestaltungsmöglichkeiten
     sind in diesem Fall oft verzweifelt auf der Suche nach
     Konten, Zugangsdaten und Verträgen. Um sicher-                Der digitale Nachlass kann also – in Anlehnung an die all-
     zustellen, dass keine unerwünschten Personen in               gemeinen erbrechtlichen Vorschriften – durch eine Vorsor-
     den Besitz dieser sensiblen Daten geraten, müssen             gevollmacht oder in einem Testament gestaltet werden.
     bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen getroffen werden.           Es wird daher empfohlen, einen Notar hinzuzuziehen. Der
                                                                   Vollmachtgeber sollte hier auch eine Regelung über die
     1. Anzuwendende Rechtsgrundlagen                              Verwaltung des digitalen Nachlasses treffen. Dem ent-
                                                                   spricht eine Vollmacht nur für den digitalen Bereich. Der
     Die Beurteilung des digitalen Nachlasses erfolgt nach         Vollmachtgeber kann sogar konkrete Anweisungen zum
     dem allgemeinen Erbrecht, da insoweit kein „digitales         Umgang mit den Daten oder zu einem konkreten Nut-
     Sondererbrecht“ existiert (vgl. grundlegend Bundesge-         zungsverhältnis erteilen.
     richtshof mit Urteil vom 12.7.2018, Az.: III ZR 183/17).
     Die digitalen Lebenssachverhalte werden daher an den          Ebenso ist die Aufnahme einer entsprechenden Rege-
     bereits existierenden erbrechtlichen Vorschriften der ana-    lung in einen Erbvertrag oder ein Testament möglich.
     logen Welt gemessen.                                          Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man den Ein-
                                                                   blick bestimmter Personen in sensible Daten verhindern
     Das Eigentum am physischen Speichermedium geht auf            möchte. So kann z.B. ein Testamentsvollstrecker ange-
     die Erben über, bei externen Daten treten die Erben in den    wiesen werden, gewisse Daten zu löschen oder konkrete
     Vertrag mit dem Diensteanbieter ein. Dies ist jedoch nicht    Vertragsverhältnisse ohne vorherige Einsicht zu kündigen.

10
Kathedrale Almudena und Palacio Real

Dabei ist zu beachten, dass sowohl das Testament als        nativ kann bestimmt werden, dass das Konto dauerhaft
auch die Vollmacht handschriftlich verfasst, mit einem      gelöscht werden soll. Überdies existieren Firmen, die
Datum versehen und unterschrieben sein müssen. Dass         den digitalen Nachlass zugunsten des Kunden verwal-
eine Vollmacht über den Tod hinaus geht, ist unabdingbar.   ten. Derartige externe Anbieter zur Nachlassverwaltung
                                                            haben allerdings den entscheidenden Nachteil, dass zum
3. Regelungen durch Dritte                                  einen Kosten anfallen und andererseits Zugriff auf – z.T.
                                                            sehr persönliche – Daten gewährt wird.
Teilweise gibt es bereits Regelungen durch die Internet-
anbieter (was aber nicht den Regelfall darstellt). So hat   4. Fazit
Google ein eigenes Tool entwickelt, mit dessen Hilfe Nut-
zer zu Lebzeiten festlegen können, wer auf ihre Daten       Als rechtssichere Vorkehrungen sind die Erstellung einer
zugreifen kann und zu welchem Zeitpunkt das Konto           notariellen Vorsorgevollmacht oder eines notariellen Tes-
gelöscht werden soll. Nicht zu unterschätzen ist, wie       taments und die damit verbundene Hinterlegung der
umfangreich die Gestaltung des Nachlasses sein kann.        Daten für die Erben zu nennen. Dies kann etwa durch
Die Konten können je nach Nutzung u.a. eigene Fotos,        eine Liste der Zugangsdaten auf einem verschlüsselten
Kalender, Videos (YouTube) oder auch Zahlungsinforma-       und passwortgeschützten lokalen Datenträger (wie z.B.
tionen umfassen. Facebook bietet die Möglichkeit an, ein    einem USB-Stick) erfolgen; das Masterpasswort sollte
Konto in den Gedenkzustand zu versetzen. Darüber hin-       dabei einer Vertrauensperson übermittelt werden. Inso-
aus kann ein Nachlasskontakt benannt werden, der sich       weit kommt aufgrund des hohen Schutzniveaus (Ver-
um das Konto im Gedenkzustand kümmern soll. Alter-          schwiegenheitspflicht) ebenfalls ein Notar in Betracht.

    Empfehlung                                              geben. In der Vorsorgevollmacht sollten ergänzend
                                                            detaillierte Angaben dazu gemacht werden, welche
    Die Vertrauensperson bzw. ggf. der Notar kann in        Daten gelöscht und welche Verträge gekündigt wer-
    einer digitalen Vorsorgevollmacht angewiesen wer-       den sollen sowie ferner dazu, was mit Profilen in
    den, das „Masterpasswort“ nur unter bestimmten          sozialen Netzwerken und den im Netz vorhandenen
    Voraussetzungen an bestimmte Personen herauszu-         Fotos geschehen soll.

                                                                                                                        11
PKF NACHRICHTEN 01 | 23

        KURZ NOTIERT

     Steuerfreier Immobilienverkauf: Unentbehrlichkeit
     der Selbstnutzung im Verkaufsjahr
     Werden Immobilien des Privatvermögens vor Ablauf              Der BFH hat im Beschluss vom 3.8.2022 (Az.: IX B 16/22)
     der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert, muss            die Voraussetzungen einer Selbstnutzung präzisiert. Diese
     der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten           liege „im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegan-
     Veräußerungsgeschäften versteuert werden, so dass             genen Jahren“ bereits dann vor, wenn die Selbstnutzung
     häufig ein erheblicher Steuerzugriff erfolgt. Mit einer       » im Veräußerungsjahr und dem Vorvorjahr zumindest
     Selbstnutzung der Immobilie kann dem entgegenge-                  an einem Tag und
     wirkt werden. Unter welchen Voraussetzungen eine              » im Vorjahr vor der Veräußerung durchgehend bestan-
     solche Selbstnutzung anerkannt wird, hat der BFH                  den hat.
     kürzlich erneut entschieden.
                                                                   Im zugrundeliegenden Fall hatte allerdings im Jahr der Ver-
     Grundsätzlich liegt die Spekulationsfrist für Immobilien      äußerung keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken
     ohne Eigennutzung bei zehn Jahren. Das ist der Fall,          mehr stattgefunden, so dass sich der klagende Immobi-
     wenn das Haus oder die Wohnung vermietet wird. Die            lienbesitzer nicht mehr auf die Steuerbefreiung wegen
     Spekulationsfrist für selbst genutzte Immobilien ist deut-    Selbstnutzung berufen konnte.
     lich geringer. Um eine Selbstnutzung anzunehmen, nach
     der keine Besteuerung vorzunehmen ist, muss eine Nut-         Ergebnis: Für den steuerfreien Verkauf einer Immobilie
     zung zu eigenen Wohnzwecken entweder im kompletten            innerhalb der Zehnjahresfrist ist demnach zumindest ein
     Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung oder            zusammenhängender Selbstnutzungszeitraum von einem
     im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen            Jahr und zwei Tagen erforderlich, der sich über drei Kalen-
     Jahren vorgelegen haben.                                      derjahre erstreckt und im Veräußerungsjahr endet.

     Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabfüh-
     rungsvertrags in einer Organschaft
     Ein Gewinnabführungsvertrag (GAV) wird nach gefes-            Durchführung des GAV erkannte die Betriebsprüfung die
     tigter Rechtsprechung nur dann tatsächlich durchge-           Organschaft nicht an. Zwar sei die Verbuchung auf einem
     führt, wenn der ermittelte Gewinn innerhalb angemes-          laufenden Verrechnungskonto grundsätzlich zulässig,
     sener Zeit abgeführt wird. Das FG Köln hat sich damit         führe allerdings nur dann zu einer Erfüllung des GAV, wenn
     befasst, ob diese Voraussetzungen vorliegen, wenn             regelmäßig Gegenforderungen erfasst oder zumindest
     keine Zahlung, sondern nur eine Aufrechnung erfolgt.          Pauschalzahlungen zum Ausgleich des Verrechnungs-
                                                                   kontos erfolgen würden.
     Im Streitfall, den das FG Köln mit Urteil vom 21.6.2022
     (Az.: 10 K 1406/18) entschied, hatte die Organgesellschaft    Gegen dieses Argument wandte der Steuerpflichtige ein,
     (OG) den abzuführenden Gewinn und die zu zahlenden            dass das Konto „Verbindlichkeiten gegen Gesellschaf-
     Zinsen auf dem Konto „Verbindlichkeiten gegen Gesell-         ter“ ein solches Verrechnungskonto darstelle. Damit sei
     schafter“ gebucht. Allerdings wurden in den Streitjahren      mit den auf diesem Konto erfolgten Verbuchungen der
     keine Gegenforderungen oder zum Ausgleich geleistete          Gewinnabführungsverbindlichkeit der GAV tatsächlich
     Zahlungen verbucht. Auch die Buchung einer gegenläu-          durchgeführt worden. Außerdem sei es seiner Ansicht
     figen Forderung beim Organträger (OT) ist nicht erfolgt.      nach ausreichend, wenn die Gewinnabführungsverpflich-
     Erst einige Jahre später erfolgte eine Aufrechnung mit pri-   tung erst bei Beendigung des GAV erfüllt werde. Abschlie-
     vaten Verbindlichkeiten des OT-Einzelunternehmers. Man-       ßend begründete er sein Vorgehen damit, dass die
     gels einer vom Gesetzgeber geforderten tatsächlichen          Erfassung auf dem Verrechnungskonto einer sofortigen

12
Novation gleichstünde, weshalb eine vorherige Erfassung          der Finanzverwaltung an. Die Verbuchung auf dem Konto
als Forderung oder Verbindlichkeit aus dem GAV und eine          „Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter“ sei nicht ausrei-
anschließende Umbuchung auf ein Verrechnungskonto                chend. Insbesondere sei die Aufrechnung mehrere Jahre
nicht erforderlich seien.                                        später nicht zeitnah und aufgrund der vorliegenden Auf-
                                                                 rechnung mit privaten Schulden des OT-Einzelunterneh-
Ergebnis: Das FG Köln schloss sich aber der Sichtweise           mers nicht gegenüber dem OT erfolgt.

Arbeitgeber müssen nur angeordnete oder
gebilligte Überstunden vergüten
Überstunden werden nur ausgezahlt, wenn der                      ergab die Auswertung der Zeitaufzeichnungen 348 Plus-
Arbeitgeber Kenntnis darüber hat, dass diese geleis-             stunden. Deshalb klagte der Fahrer über 5.000 € als Über-
tet wurden. Im Zweifelsfall muss der Arbeitnehmer                stundenvergütung ein. Er machte geltend, er habe die
jede einzelne Stunde nachweisen können. Dass diese               gesamte aufgezeichnete Zeit gearbeitet. Pausen zu neh-
Darlegungs- und Beweislast zu großen Schwierigkei-               men, sei nicht möglich gewesen, weil sonst die Ausliefe-
ten führen kann, zeigt ein kürzlich vor dem Bundes-              rungsaufträge nicht hätten abgearbeitet werden können.
arbeitsgericht (BAG) entschiedener Fall.
                                                                 Ergebnis: Das BAG war anderer Auffassung. Danach
In dem Verfahren des BAG-Urteils vom 4.5.2022 (Az.:              habe die EuGH-Rechtsprechung zur Verpflichtung des
5 AZR 359/21) war ein Arbeitnehmer als Auslieferungs-            Arbeitgebers zur Zeiterfassung nichts an der Darlegungs-
fahrer beschäftigt. Seine Arbeitszeit erfasste er mit einem      und Beweislast geändert. Nach ständiger Rechtspre-
Zeitaufzeichnungsgerät, wobei nur Beginn und Ende der            chung des EuGH geht es um den Schutz der Sicherheit
täglichen Arbeitszeit, nicht jedoch die Pausenzeiten auf-        und der Gesundheit der Arbeitnehmer – nicht um deren
gezeichnet wurden. Zum Ende des Arbeitsverhältnisses             Vergütung. Die unionsrechtlich begründete Pflicht zur

  Heimat von Real Madrid: Das Fußballstadion Santiago Bernabeu

                                                                                                                              13
PKF NACHRICHTEN 01 | 23

     Messung der täglichen Arbeitszeit hat deshalb keine Aus-    vergütungsprozess. Da der Arbeitnehmer diesen Beweis
     wirkung auf die entwickelten Grundsätze über die Ver-       nicht antreten konnte, hatte seine Klage keine Aussicht
     teilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstunden-      auf Erfolg.

     Händler-Garantiezusagen: Versicherungssteuer-
     rechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung
     Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuer-             ten ist. Zu beachten ist, dass aufgrund der Umsatzsteuer-
     beraterverbands e.V. (DStV) hat einen Praxishinweis         freiheit der Versicherungsleistung insoweit kein Vorsteuer-
     zur Versicherungs- und Umsatzsteuer bei Garantie-           abzug möglich ist. Der DStV weist in seiner Meldung vom
     zusagen von Händlern erarbeitet und veröffentlicht.         2.10.2022 darauf hin, dass das BMF-Schreiben bran-
                                                                 chenunabhängig gelten soll, und empfiehlt betroffenen
     Bereits im letzten Jahr hatte das BMF zur umsatzsteuer-     Unternehmen zu überprüfen, ob deren Verträge etwaige
     lichen und versicherungssteuerrechtlichen Behandlung        Ausnahmen von der Versicherungssteuerpflicht erfüllen.
     der Garantiezusagen von Kfz-Händlern Stellung genom-        Wird beispielsweise kein gesondertes Entgelt für die
     men. Der Anwendungszeitpunkt der dort genannten             Garantie erhoben und ist ein Erwerb ohne Garantie nicht
     Grundsätze wurde mehrfach verschoben. Nun sollen die        möglich, liegt keine Versicherungsleistung vor.
     Vorgaben ab dem 1.1.2023 gelten. Die Verwaltung hat in
     diesem Zusammenhang die BFH-Rechtsprechung über-            Hinweis: Auch bei einer Garantiezusage im Rahmen eines
     nommen.                                                     Vollwartungsvertrags kommt es nicht zu einer Versiche-
                                                                 rungssteuerpflicht. Hier liegt eine umsatzsteuerpflichtige
     Entgeltliche Garantiezusagen von Kfz-Händlern unterlie-     Leistung eigener Art vor. Sofern das Unternehmen lediglich
     gen künftig als eigenständige Leistung grundsätzlich der    Versicherungsschutz vermittelt, entsteht ebenfalls keine
     Versicherungssteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob im      Versicherungssteuer, da die direkte Vertragsbeziehung
     Garantiefall eine Geldzahlung oder die Reparatur zu leis-   zwischen Kunde und Versicherungsunternehmen besteht.

     RAin Maha Steinfeld / Lai Mei Wong

     Sozialversicherung: Grenzwerte 2023
     Die paritätische Finanzierung der Krankenkassen-            grenze dynamisch ausgestaltet. Sie orientiert sich an einer
     beiträge wurde 2019 wiedereingeführt und besteht            Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbe-
     weiterhin auch für das Jahr 2023. Danach bezah-             dingungen und liegt derzeit bei € 520,00 monatlich.
     len Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge
     zur gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zur            Bei den Jahresabschlussarbeiten in der Personalabteilung
     Hälfte. Bei Auszubildenden mit einem Entgelt bis zu         müssen weitere Abgaben beachtet werden. Die Umlage
     € 325,00 monatlich zahlt ausschließlich der Arbeitge-       zur Künstlersozialabgabe wird auf 5,0% angehoben. Wir
     ber die Beiträge. Wird durch eine Einmalzahlung wie         erinnern an die Abgabe der Meldung der abgabepflichti-
     z.B. das Weihnachts- oder Urlaubsgeld diese Grenze          gen Entgelte 2022 bis zum 31.3.2023. Diese Meldung ist
     überschritten, entfällt die Erleichterung. Arbeitneh-       Grundlage für den Beitragsbescheid, der neben eventu-
     mer und Arbeitgeber zahlen dann wie gewohnt die             ell festgesetzten Vorauszahlungen nach Bekanntgabe zu
     Beiträge zu gleichen Teilen.                                einer Zahlungsverpflichtung führt.

     Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetz-     Ebenfalls zum 31.3.2023 müssen die Angaben und die
     lichen Krankenversicherung liegt für das Jahr 2023 bei      Zahlung zur Schwerbehindertenabgabe 2022 erfolgen.
     1,60%. Die aktuellen Größen zur Sozialversicherung ent-
     nehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.               Der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft ist bis
                                                                 zum 16.2.2023 elektronisch an die zuständige Berufs-
     Der Mindestlohn wurde ab 1.10.2022 auf € 12,00 erhöht.      genossenschaft zu übermitteln. Die Beiträge sind nach
     Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Geringfügigkeits-          Erlass des Beitragsbescheids zu entrichten.

14
Wichtige SV-Werte und Steuer-Termine 2023
Alle Angaben in EUR und monatlich, wenn nicht anders angegeben.          Mini-Jobs
 Beitragsart                            Alte             Neue             Beitragsart                                    Höhe
                                        Bundes-          Bundes-          Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Mini-Jobs)
                                        länder           länder           Pauschaler Arbeitgeberbeitrag

 Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenver-              Krankenversicherung                                                13 %
 sicherung                                                               Rentenversicherung                                                 15 %
                                                                         Pauschalsteuer (einschließlich Kirchensteuer                        2%
a) Allgemein, jährlich*                    66.600,00       66.600,00     und Solidaritätszuschlag)
b) Für am 31.12.2002 wegen Über-           59.850,00       59.850,00     Entgeltgrenze für geringfügige Beschäfti-                      520,00
schreitung der Grenze 2002 privat                                        gungen (Mini-Jobs)
Krankenversicherte **
                                                                         Mindestbemessungsgrundlage in der Ren-                         175,00
 Beitragsbemessungsgrenze                                                tenversicherung für geringfügig Beschäftigte
Renten- und Arbeitslosen­                                                Mindestbeitrag/Monat (175 € x 18,6 %)                           32,55
versicherung                                                             Übergangsbereich (1.7.2019 - 30.9.2022)          450,01 bis 1.300,00
                         monatlich          7.300,00        7.100,00     Übergangsbereich (1.10.2022 - 31.12.2022)        520,01 bis 1.600,00
                           jährlich        87.600,00       85.200,00     Übergangsbereich (ab 1.01.2023)                  520,01 bis 2.000,00
Kranken- und Pflegeversicherung
                         monatlich          4.987,50       4.9837,50     Geringverdienergrenze für Auszubildende                        325,00
                           jährlich        59.850,00       59.850,00     (Sozialversicherungsbeitrag trägt der Arbeit-
                                                                         geber allein)
 Beitragssätze
                                                                         Höchstbeitrag für Direktversicherungen                       7.008,00
Rentenversicherung                            18,6 %          18,6 %     jährlich 8 % der BBG RV steuerfrei
(davon je ½ Arbeitnehmer und                                             davon max. sv-frei                                           3.504,00
Arbeitgeber)
                                                                         Mindestzahlbetrag für die Beitragspflicht                      169,75
Arbeitslosenversicherung                        2,6 %           2,6 %    von Versorgungsbezügen in der KV und
(davon je ½ Arbeitnehmer und                                             PV (Freibetrag)
Arbeitgeber)
                                                                         Insolvenzgeldumlage                                            0,06 %
Krankenversicherung                           14,6 %          14,6 %
+ kassenindividueller Zusatz-                                            Umlage für Künstlersozialabgabe                                 5,0 %
beitrag
(davon je ½ Arbeitnehmer und
Arbeitgeber)                                                             Sachbezugswerte 2023
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag                1,6 %           1,6 %
                                                                         Freie Verpflegung in EUR
Pflegeversicherung                            3,05 %          3,05 %
mit Elterneigenschaft
                                                                         Arbeitnehmer und volljährige Familienangehörige
(davon je ½ Arbeitnehmer und                                                           Frühstück       Mittag­      Abend­         Verpflegung
Arbeitgeber)***                                                                                        essen         essen         insgesamt
für Kinderlose                                3,40 %          3,40 %
                                                                         monatlich             60,00      114,00         114,00         288,00
 Max. Arbeitgeberzuschuss                      382,17          382,17
                                                                         täglich                2,00         3,80         3,80              9,60
­freiwillige gesetzliche                     + halber        + halber
 Krankenversicherung                     individueller   individueller   Freie Unterkunft in EUR
                                        Zusatzbeitrag      Zusatzbei-
                                                                 trag    (monatlich)                                                    265,00
 Max. Arbeitgeberzuschuss                     403,99          403,99     kalendertäglich                                                    8,83
­private Krankenversicherung****
Max. Arbeitgeberzuschuss                        76,06           76,06    Steuer-Termine 1. Quartal 2023
Pflegeversicherung
                                                                         ESt und KSt Vorauszahlungen                              10. März 2023
(außer Sachsen)
Pflegeversicherung                                              51,12    LSt und USt monatlich                               10. Januar 2023
(nur Sachsen)                                                                                                               10. Februar 2023
                                                                                                                               10. März 2023
Bezugsgröße RV/AV
                           monatlich        3.395,00        3.290,00     LSt und USt quartal                                 10. Januar 2023
                             jährlich      40.740,00       39.480,00     USt quartal mit Fristverlängerung                  10. Februar 2023
                                                                         GewSt Vorauszahlungen                              15. Februar 2023
* § 6 Abs. 6 SGB V.
** § 6 Abs. 7 SGB V.
*** Beim Arbeitnehmer kommt ggf. der von ihm allein zu tragende          Fälligkeitstermine Sozialversicherung
     Beitragszuschlag für Kinderlose (0,35 %) hinzu, hierzu erhält er
                                                                         Monat         Abgabetermin Beitragsnachweis       Fälligkeitstag
     keinen Zuschuss.
     Beitragstragung in Sachsen abweichend: Arbeitgeber 1,025 %          Januar        25. Januar 2023                     27. Januar 2023
     und Arbeitnehmer 2,025 % (ggf. plus 0,35 % Beitragszuschlag         Februar       22. Februar 2023                    24. Februar 2023
     für Kinderlose).
**** In diesem Betrag ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von        März          27. März 2023                       29. März 2023
     1,6 % enthalten.

                                                                                                                                                   15
BONMOT ZUM SCHLUSS

„Erfolg ist kein Zufall. Er ist harte Arbeit, Motivation,
Lernen, Opferbereitschaft und vor allem, dass man
liebt, was man tut.”
Pelé, 23.10.1940 bis 29.12.2022; bürgerlich Edson Arantes do Nascimento. Mit der brasilianischen
Nationalmannschaft, für die er im Alter von 16 Jahren debütierte, gewann er dreimal die Fußball-Welt-
meisterschaft (1958, 1962, 1970), so viele Male wie kein anderer Spieler.

                                                                                                                                                                      Bildnachweis: Titel: © Parshina Olga; S. 3 © Piola 666; S. 5 © Sean Pavone Photo; S. 6 © Vladone, S. 7 © David Crespo,
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                                                                                                                                                                      S. 9 © Eloi Omelia; S. 11 © Bertl123; S. 13 © LUke1138; alle iStock.com.

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