Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS

Die Seite wird erstellt Diana Hennig
 
WEITER LESEN
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Neubau Betriebsgebäude
Energie Kreuzlingen
Programm Projektwettbewerb

11. November 2021
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Energie Kreuzlingen                                  3

Auftraggeber

Energie Kreuzlingen
      Nationalstrasse 27
      8280 Kreuzlingen

Bearbeitung

Ruedi Stauffer
      dipl. Architekt FH, MAS HSLU
      in Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung

Monika Steiner
     dipl. Architektin FH, DAS in Raumplanung ETH

Metron Raumentwicklung AG
     Stahlrain 2
     Postfach
     5201 Brugg
     T 056 460 91 11
     info@metron.ch
     www.metron.ch

Titelbild: Kreuzlingen Luftbild (ThurGIS, 2019)
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Energie Kreuzlingen | Inhaltsverzeichnis                       5

Inhaltsverzeichnis

1         Einleitung                                          6
1.1       Ausgangslage                                        6
1.2       Lage und Perimeter                                  7

2         Allgemeine Bestimmungen                              8
2.1       Programmbegutachtung durch Kommission SIA 142/143    8
2.2       Veranstalterin                                       8
2.3       Verfahrensbegleitung                                 8
2.4       Ziel des Verfahrens                                  8
2.5       Verfahrensart                                        8
2.6       Submissionsgegenstand und Teambildung                9
2.7       Teilnahmebedingungen                                 9
2.8       Anonymität                                           9
2.9       Verfahrenssprache                                   10
2.10      Preisgericht                                        10
2.11      Fachliche Begleitung und Vorprüfung                 10
2.12      Preissumme und Ankäufe                              10
2.13      Weiterbearbeitung                                   11
2.14      Leistungsumfang und Honorarbedingungen              11
2.15      Verbindlichkeit / Urheberrecht                      11
2.16      Vertraulichkeit und Kommunikation                   12
2.17      Publikation und Ausstellung                         12
2.18      Auskünfte                                           12
2.19      Streitfälle                                         12
2.20      Rechtsmittelbelehrung                               12

3         Ablauf des Verfahrens                               13
3.1       Übersicht Termine                                   13
3.2       Anmeldung, Fragenbeantwortung und Eingaben          13
3.3       Ausschlusskriterien                                 14
3.4       Beurteilungskriterien                               15
3.5       Abgegebene Grundlagen                               16
3.6       Einzureichende Unterlagen                           17

4         Rahmenbedingungen                                   19
4.1       Baurechtliche Rahmenbedingungen                     19
4.2       Weitere Rahmenbedingungen                           21

5         Aufgabenstellung                                    25
5.1       Allgemeine Zielsetzung                              25
5.2       Kostenziel                                          25
5.3       Städtebau, Siedlung und Aussenraum                  25
5.4       Nutzung                                             26
5.5       Raumprogramm                                        28
5.6       Wirtschaftlichkeit                                  32
5.7       Gebäudetechnik                                      33
5.8       Nachhaltigkeit                                      33

6         Genehmigung                                         35
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Energie Kreuzlingen | Einleitung                                                            6

1 Einleitung
1.1     Ausgangslage
Energie Kreuzlingen ist eine Abteilung der Stadtverwaltung Kreuzlingen. Sie versorgt die
Bewohner und Betriebe der Stadt Kreuzlingen zuverlässig und wirtschaftlich mit Elektri-
zität, Erdgas und Trinkwasser. Auch die öffentliche Beleuchtung, die Sicherstellung der
Löschwasserversorgung für den Feuerschutz und die Versorgung der öffentlichen Brun-
nen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Energie Kreuzlingen.
An ihrem Standort an der Nationalstrasse 27 in Kreuzlingen beschäftigt Energie Kreuz-
lingen rund 55 Mitarbeitende. Die Arbeitsplätze sind auf verschiedene Gebäude verteilt;
sie sind schlecht miteinander vernetzt und bieten wenig Entwicklungspotenzial. Die ge-
genüberliegende Parzelle Nationalstrasse 28/30 mit Industriehalle wird als Lager genutzt.
Durch das Wachstum der Stadt Kreuzlingen und die stetig steigenden Anforderungen an
die Dienstleistungen hat die gesamte betriebliche Infrastruktur der Energie Kreuzlingen
schon seit geraumer Zeit ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Die aktuelle Lagernutzung ist
vorwiegend auf die verfügbaren Räumlichkeiten, weniger aber auf Betriebsabläufe aus-
gerichtet.
In einer vorbereitenden Studie wurden die bestehenden Gebäude einer Analyse unter-
zogen, in der die planerischen Voraussetzungen, die Bauzustände, die Schadstoffbelas-
tungen, die Baustatik, die Energieeffizienz und die Logistik untersucht wurden. Auf Basis
der Analyse wurden mit einer Machbarkeitsstudie verschiedene Varianten geprüft. Im
Rahmen der Studie wurden verschiedene Optionen zur Weiternutzung der bestehenden
Gebäude, zum Teilerhalt des Bestandes und zur Verlagerung der Nutzung an andere
Standorte untersucht. Aus der Bewertung mittels Nutzwertanalyse resultierte ein Neubau
auf dem Areal «Sonewise» ausserhalb des Zentrums Kreuzlingen als beste Variante. Die
Parzelle 6584 liegt in der Nähe des Bodensees in der Industrie- und Gewerbezone 2. Die
Grundstücksfläche umfasst 6'950 m2.

                                                 Abb. 1: Luftbild Standorte bestehend und neu
                                                 (Quelle: Google Maps)

Der Gemeinderat hat am 21. Januar 2021 einem Planungskredit für den Neubau eines
Betriebsgebäudes zugestimmt. In der Botschaft an den Gemeinderat wurde von einer
Gesamtinvestition von ca. CHF 28.7 Mio. ausgegangen. Für die darin enthaltenen Erstel-
lungskosten BKP 2 + 4 wird im Rahmen des Wettbewerbs ein Kostenziel von CHF 18.4
Mio. erwartet (inkl. Honorare, Kostengenauigkeit ± 25%).
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Energie Kreuzlingen | Einleitung                                                           7

1.2     Lage und Perimeter
Die Parzelle 6584 liegt ausserhalb des Zentrums Kreuzlingen in Fussnähe des Bodensees
in der Industrie- und Gewerbezone. Grossformatige Bauten prägen diesen Ort. Die Par-
zelle ist relativ gut erschlossen. Es soll ein Gebäudekomplex mit Verwaltung, Werkstatt,
Klein- und Grossteilelager sowie einer Parkierungsanlage für Betriebsfahrzeuge, Personal
und Besucher gebaut werden.
Der zukünftige Baukörper soll sich gut in die Umgebung eingliedern und eine Antwort
zum Übergang zwischen Industrie- und Wohnzone (IG2 zur WG50) geben. Die vorgese-
hene Nutzung ist an diesem Standort zonenkonform. Der Aussenraum hat Potenzial, um
die Identität des Ortes zu stärken. Jedoch hat der sehr weiche Baugrund (Seekreide) Ein-
fluss auf die Fundierung und die Umgebungsgestaltung. Aussagen zum Hochwasser-
schutz werden mit dem Projektvorschlag erwartet.
Der Bearbeitungsperimeter des Projektwettbewerbs umfasst die Parzelle 6584
«Sonewise». In einem Betrachtungsperimeter (gestrichelte Linie) sollen die benachbarten
Nutzungen einbezogen werden. Dies gilt insbesondere für die Schnittstelle zwischen
dem städtischen Werkhof und dem Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen.

                                                Abb. 2: Perimeter (Bearbeitungs- und Be-
                                                trachtungsperimeter)
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen                                          8

2 Allgemeine Bestimmungen
2.1    Programmbegutachtung durch Kommission SIA 142/143
Die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Programm geprüft. Es ist
konform zur Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142, Ausgabe
2009.
Die Honorarvorgaben im Programm sind nicht Gegenstand der Konformitätsprüfung
nach der Ordnung SIA 142. Dies entspricht den aktuellen kartellrechtlichen Vorgaben.

2.2    Veranstalterin
Energie Kreuzlingen veranstaltet ein einstufiges Wettbewerbsverfahren zur Erlangung ei-
ner Bestvariante für das neue Betriebsgebäude von Energie Kreuzlingen.
Energie Kreuzlingen
Nationalstrasse 27
8280 Kreuzlingen
Vertreten durch: Beat Pretali, Projektleiter Energieeffizienz / Innovation

2.3    Verfahrensbegleitung
Die Vorbereitung und Begleitung sowie die Vorprüfung des Projektwettbewerbes erfol-
gen durch die Metron AG
Metron Raumentwicklung AG
Stahlrain 2
5201 Brugg
T 056 460 91 11
www.metron.ch
energiekreuzlingen@metron.ch
Kontaktpersonen: Ruedi Stauffer, Monika Steiner

2.4    Ziel des Verfahrens
Im Zentrum der Aufgabenstellung steht ein gesamtheitlicher Lösungsvorschlag, der so-
wohl die betrieblichen als auch die städtebaulichen, architektonischen und freiraumpla-
nerischen Anforderungen im Sinn der Auftraggeberin erfüllt. Die Vernetzung der Berei-
che über eine vorteilhafte Zuordnung und bedachte Gestaltung sowie Anordnung der
Räume soll zudem dazu beitragen ein Umfeld zu schaffen, in dem Teamwork, Betriebs-
klima und Motivation begünstigt werden. Für Energie Kreuzlingen als regionaler Ener-
gieversorger hat ein energetisch vorbildliches und innovatives Projekt eine besondere
Bedeutung. Zudem will Kreuzlingen im nächsten Audit das Label Energiestadt Gold er-
reichen. Ziel des Verfahrens ist einerseits die Selektion eines Siegerprojekts und ande-
rerseits die Auswahl eines Teams mit Generalplaner für die weiteren Projektierungspha-
sen. Es ist vorgesehen, das siegreiche Team direkt nach dem Wettbewerb mit der Wei-
terbearbeitung des Projekts zu beauftragen.

2.5    Verfahrensart
Der Projektwettbewerb wird als einstufiges offenes Verfahren ausgeschrieben. Das
Vergabeverfahren unterliegt dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
(BöB) vom 21. Juni 2019 (Stand am 1. Januar 2021) und der dazugehörigen Verordnung
über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) vom 12.2.2020 (Stand am 1. Januar 2021).
Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen                                            9

Es gilt zudem der Staatsvertrag zum öffentlichen Beschaffungswesen (WTO-Agreement
on Government Procurement GPA), der seit Januar 2021 in Kraft ist. Es gilt auch die Ord-
nung SIA 142, Ausgabe 2009, subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche Be-
schaffungswesen.

2.6       Submissionsgegenstand und Teambildung
Mit dem Projektwettbewerb werden Generalplanerleistungen submittiert. Das gesuchte
Planerteam mit Generalplaner umfasst obligatorisch folgende Disziplinen des Kernteams:
      −   Architektur / Generalplanung (keine Mehrfachteilnahme)
      −   Landschaftsarchitektur (keine Mehrfachteilnahme)
      −   Bauingenieurwesen (Mehrfachteilnahme möglich)
      −   HLKKS-Ingenieurwesen (Mehrfachteilnahme möglich)
Weitere Spezialisten und Fachplaner (Leistungen für Logistik, Elektroplanung, Bauphysik,
Gebäudeautomation, Fassadenplanung, Nachhaltigkeit, Brandschutz etc.) werden nicht
verpflichtend verlangt, können aber nach Bedarf der Teilnehmenden zusätzlich beigezo-
gen werden. Diese sind im Verfassernachweis (Grundlage E1) aufzuführen.
Eine Mehrfachteilnahme aller Teammitglieder ist für die Bereiche Architektur/General-
planung sowie Landschaftsarchitektur nicht zulässig. Für die übrigen Disziplinen (Bauin-
genieur- und HLKKS-Leistungen) ist eine Mehrfachbeteiligung erlaubt. Die Teams sind
selbst dafür verantwortlich, dass kein Ideentransfer entsteht. Freiwillig beigezogene Spe-
zialisten und Fachplaner, die eine entscheidende, innovative und erkennbar zum Projekt-
erfolg beitragende Arbeit geleistet haben, würdigt das Preisgericht im Bericht entspre-
chend. Sie können auf Antrag des Preisgerichts direkt beauftragt und in das Team mit
Generalplaner berufen werden.

2.7       Teilnahmebedingungen
Der Projektwettbewerb wird öffentlich ausgeschrieben. Die Teilnahme am Wettbewerbs-
verfahren steht allen Planerteams mit Generalplaner mit Wohn- oder Geschäftssitz sämt-
licher Teammitglieder in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Ag-
reements, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt, offen. Der Stichtag für den Nachweis
des Domizils ist der Publikationstermin.
Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss SIA-
Ordnung 142, Artikel 12.2., nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisge-
richts haben. Nicht zugelassen sind insbesondere Fachleute, die bei der Auftraggeberin
oder einem Mitglied des Preisgerichts (inkl. Expert*innen) angestellt sind sowie Fach-
leute, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt sind oder in einem engen
beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen (Details siehe
Wegleitung Befangenheit und Ausstandsgründe SIA 142i-202d).
Das Preisgericht kann den Wettbewerb, falls es sich als notwendig erweist, mit einer op-
tionalen Bereinigungsstufe zwecks Vertiefung und Weiterentwicklung verlängern. Die
Bereinigungsstufe wird in diesem Fall separat vergütet.

2.8       Anonymität
Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Alle am Verfahren Beteiligten verpflichten
sich, das Anonymitätsgebot einzuhalten. Die abzugebenden Unterlagen dürfen keine
Hinweise auf die Projektverfassenden enthalten. Sowohl die Fragenbeantwortung als
auch die Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge erfolgen anonym. Die Anonymität ist bei
der persönlichen Abgabe von Unterlagen und Modellen zu gewähren. Die Anonymität
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen                                         10

wird nach erfolgreicher Beurteilung aufgelöst. Verstösse gegen das Anonymitätsgebot
führen zum Ausschluss vom Verfahren.

2.9    Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Texte und Erläuterungen der Eingabepläne müssen
in deutscher Sprache abgefasst und eingereicht werden.

2.10 Preisgericht
Zur Beurteilung des Projektwettbewerbes setzt die Auftraggeberschaft folgendes Preis-
gericht ein:
Sachpreisgericht (stimmberechtigte Mitglieder)
   − Thomas Niederberger, Stadtpräsident Kreuzlingen
   − Thomas Beringer, Stadtrat Departement Dienste
   − Guido Gross, Direktor Energie Kreuzlingen
   − Maurizio Ditaranto, Technischer Leiter Energie Kreuzlingen (Ersatz)
Fachpreisgericht (stimmberechtigte Mitglieder)
   − Christian Penzel, Dipl.-Ing. Architekt SIA BSA, Zürich (Vorsitz)
   − Barbara Burren, Dipl. Architektin ETH SIA BSA, Zürich
   − Heidi Stoffel, Dipl. Architektin ETH, Weinfelden
   − Andrea Gebhard, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin BDLA/Stadtplanerin DASL,
       München
   − Jürg Conzett, Dipl. Bauingenieur ETH SIA, Chur
   − Michael Schmidt, Leiter Bauverwaltung, Stadt Kreuzlingen (Ersatz)
Expert*innen (beratend, ohne Stimmrecht)
   − Beat Pretali, Projektleiter Energie Kreuzlingen
   − Francesco Bonifacio, Leiter Netzbetrieb Energie Kreuzlingen
   − Konrad Kissling, Kostenplaner Metron AG (Wirtschaftlichkeit)
   − Philipp Bruggmann, EK Energiekonzepte AG (Nachhaltigkeit, Gebäudetechnik)
   − Danny Riedel, Rapp Industrieplaner AG (Logistik)
   − n.n. Bauherrenvertretung (offen)
   − Ruedi Herzog, Gemeinderat, Präsident Kommission Energie Kreuzlingen
   − Daniel Moos, Gemeinderat
   − Kathrin Wittgen, Gemeinderätin
   − Thomas Leuch, Gemeinderat
   − Nico Keller, Gemeinderat
Das Preisgericht behält sich den Beizug weiterer Expert*innen vor.

2.11 Fachliche Begleitung und Vorprüfung
Die Vorbereitung und Begleitung sowie die Vorprüfung des Projektwettbewerbes erfol-
gen durch die Metron Raumentwicklung AG.

2.12 Preissumme und Ankäufe
Für 5 bis 7 Preise und Ankäufe steht dem Preisgericht eine Summe von CHF 175'000.-
(exkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Verteilung des Preisgeldes liegt im Ermessen des Preis-
gerichts. Die Gesamtpreissumme wird voll ausgerichtet. Der Anteil von allfälligen Ankäu-
fen beträgt maximal 40%.
Sollte das Bauvorhaben nicht realisiert werden oder die Auftraggeberin den Wettbe-
werbsbeitrag mit Einverständnis des Urhebers weiterverwenden, ohne diesem einen
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen                                         11

Auftrag zu erteilen, hat der Urheber des siegreichen Beitrags zusätzlich Anspruch auf
eine Abgeltung gemäss Ordnung SIA 142 Art. 27.
Angekaufte Wettbewerbsbeiträge können durch das Preisgericht rangiert und derjenige
im ersten Rang auch zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Dazu ist ein Preisge-
richtsentscheid mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der Stimmen und die Zu-
stimmung aller Vertreter der Auftraggeberin notwendig (SIA 142 Art. 22.3).

2.13 Weiterbearbeitung
Die Veranstalterin beabsichtigt, das vom Preisgericht aufgrund des Wettbewerbsprojekts
empfohlene Planerteam mit Generalplaner mit der Weiterbearbeitung der Bauaufgabe
zu beauftragen. Das Realisierungsmodell (Einzelleistungsträger, Generalunternehmer
etc.) ist noch nicht bestimmt. Der Generalplaner wird in jedem Fall mit mindestens 58.5%
Planerleistungen beauftragt.
Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens mit den Nut-
zern im Sinne einer Projektoptimierungsphase den Dialog aufzunehmen. Die Projektie-
rung durch das evaluierte Planerteam mit Generalplaner erfolgt anschliessend unter Vor-
behalt der Kreditgenehmigung und Auftragsvergabe durch die Auftraggeberin. Die Kre-
ditgenehmigung und die Auftragsvergaben erfolgen phasenweise.
Das Preisgericht kann mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen des
Fachpreisgerichtes und der Zustimmung des Sachpreisgerichts einen angekauften Wett-
bewerbsbeitrag zur Weiterbearbeitung oder zur Ausführung empfehlen. Eine eventuelle
entschädigte Überarbeitung mehrerer Projekte im Rahmen des Projektwettbewerbs (Be-
reinigungsstufe) bleibt vorbehalten.

2.14 Leistungsumfang und Honorarbedingungen
Die Auftraggeberin setzt sich für eine hohe Bauqualität und eine faire Honorierung ein.
Zielvorgabe der Auftraggeberin ist es, mit der Honorarsumme des gesamten Planerte-
ams (inkl. Spezialisten, Berater etc.) zusammen den Grenzwert von 20% der Erstellungs-
kosten (BKP 1–5 exkl. Honorare) nicht zu überschreiten.
Diese Zielvorgabe erlaubt eine faire und marktgerechte Honorierung. Die konkreten Ho-
norarkonditionen werden im Rahmen der Vertragsverhandlung auf Basis der Leistungs-
beschriebe gemäss den SIA-Ordnungen 102, 103, 105, 108 (jeweils aktuelle Ausgabe)
bestimmt.

2.15 Verbindlichkeit / Urheberrecht
Das Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftraggeberschaft, die Teil-
nehmenden und das Preisgericht verbindlich. Mit der Teilnahme am Projektwettbewerb
anerkennen die Teilnehmenden ausdrücklich die im vorliegenden Programm festgehal-
tenen Bedingungen, Abläufe und Verfahren sowie den Entscheid des Preisgerichts in Er-
messensfragen.
Das Urheberrecht an den eingereichten Wettbewerbsarbeiten verbleibt bei den Projekt-
verfassenden. Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Auftrag-
geberschaft über. Veranstalterin und Teilnehmende besitzen das Recht auf Veröffentli-
chung der Wettbewerbsarbeiten unter Namensnennung der Veranstalterin und der Pro-
jektverfassenden. Ausgenommen davon bleibt das Recht auf Erstveröffentlichung, wel-
ches bei der Auftraggeberin liegt.
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen                                            12

2.16 Vertraulichkeit und Kommunikation
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Ver-
fügung gestellten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und aus-
schliesslich für die vorliegende Aufgabe zu verwenden. Die Kommunikationshoheit liegt
allein bei der Veranstalterin, der Energie Kreuzlingen. Dies betrifft insbesondere die In-
formation der Öffentlichkeit.

2.17 Publikation und Ausstellung
Nach Abschluss des Verfahrens werden alle zur Beurteilung zugelassenen Projekte des
Projektwettbewerbes unter Namensnennung der Verfassenden während zwei Wochen
öffentlich ausgestellt. Der Bericht des Preisgerichts wird den Teilnehmenden im Rahmen
der Zuschlagseröffnung sowie der Tages- und Fachpresse zur Publikation zur Verfügung
gestellt.

2.18 Auskünfte
Über das Gesamtverfahren wird keine Korrespondenz geführt und keine mündliche Aus-
kunft erteilt. Technische Fragen zu den Unterlagen können an folgende E-Mail-Adresse
gerichtet werden: energiekreuzlingen@metron.ch
Inhaltliche Fragen zur Aufgabenstellung können anonym im Rahmen der ordentlichen
Fragenbeantwortung gestellt werden (siehe Kapitel 3.2).

2.19 Streitfälle
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Kreuzlingen.

2.20 Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidungen der Auftraggeberin im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens
kann innert 20 Tagen seit Eröffnung unter Beilage oder genauer Bezeichnung desselben
beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfel-
den, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und
eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Akten sind nummeriert
und mit einem Aktenverzeichnis einzureichen.
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens                                             13

3 Ablauf des Verfahrens
3.1     Übersicht Termine

Meilensteine                                             Datum
Ausgabe der Unterlagen (digital)                         ab 12. November 2021 (KW 45)
Bezug Modell                                             ab 18. Nov. 2021 (KW 46) bis
                                                         3. Febr. 2022 (KW 5)
Eingabe Fragen                                           3. Dezember 2021 (KW 48)
Fragenbeantwortung                                       17. Dezember 2021 (KW 50)
Eingabe Projektwettbewerb (digital, analog)              04. März 2022 (KW 09)
Eingabe Modell Projektwettbewerb                         18. März 2022 (KW 11)
Jurierung (Beurteilung)                                  KW 13/16, 2022
Bekanntgabe Entscheid                                    23. Juni 2022 (KW 25)
Ausstellung                                              ab KW 25, 2022 (2 Wochen)

3.2     Anmeldung, Fragenbeantwortung und Eingaben
Das vorliegende Programm wird im Amtsblatt des Kantons Thurgau und auf simap.ch
publiziert. Die Anmeldung, der Bezug der Grundlagen und die Fragenbeantwortung wer-
den digital über eine Plattform abgewickelt. Die Eingabe der Wettbewerbsresultate er-
folgt analog in Papierform sowie alle Unterlagen als pdf/xls-Format auf einem USB-Da-
tenträger (Stick).
Anmeldung
Interessierte Planerteams können sich Mittels Link zur Anmeldung, zur Teilnahme am
Wettbewerb anmelden. Mit der Anmeldung erhalten die Teams den Zugangslink zum
Herunterladen der Unterlagen, zur Fragestellung und zum Herunterladen der Fragenbe-
antwortung. Eine Anmeldung ist bis am 03.02.2022, 18:00 Uhr möglich. Die Korrespon-
denz auf dem Postweg ist ausgeschlossen.
Depot Gebühr
Nach der Anmeldung und vor dem Bezug des Modells wird durch Energie Kreuzlingen
eine Depot-Gebühr von CHF 300.- mit dem Vermerk «Depot Wettbewerb» in Rechnung
gestellt.
Die Depot-Gebühr wird bei vollständiger Abgabe der eingeforderten Unterlagen gemäss
«Einzureichende Unterlagen» zurückerstattet. Im anderen Fall verfällt sie.
Arealbegehung
Es findet keine gemeinsame Begehung der Parzelle 6584 statt. Das Areal kann von den
Teilnehmenden selbstständig besichtigt werden.
Bezug Modell (Wettbewerbsgrundlage)
Nach erfolgter Anmeldung und gegen Vorweisen der Zahlungsbestätigung des Depots
kann das Modell innert einer Wochenfrist, frühestens ab dem 18. November 2021 (KW46)
beim Modellbauer auf Voranmeldung, werktags, abgeholt werden. Die Modelle können
bis spätestens 3. Februar 2022 (KW5) bezogen werden.
Knecht + Partner Modellbau AG
Jurastrasse 58
5430 Wettingen
T +41 (0)56 426 09 31
www.knecht-partner.ch
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens                                          14

Fragenbeantwortung
Mit der Anmeldebestätigung wird ein Link für die Fragenstellung verschickt. Fragen kön-
nen via Link digital bis am 3. Dezember 2021, 18:00 Uhr anonym eingereicht werden.
Eine Veröffentlichung der Antworten erfolgt digital mittels Links (via Anmeldebestäti-
gung) bis zum 17. Dezember 2021.
Einreichung Unterlagen
Die unter Kapitel 3.6 aufgeführten Unterlagen müssen vollständig bei der Metron AG
abgegeben werden:
Metron Raumentwicklung AG
Vermerk «Projektwettbewerb Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen»
Stahlrain 2
Postfach 480
5201 Brugg
Massgebend ist der Poststempel* Freitag, 4. März 2022 oder die Abgabe am Empfang
bis spätestens am 4. März 2022, 16.00 Uhr (Öffnungszeiten Mo-Do 8-12 und 13.30-17
Uhr, Fr 8-12 und 13.30-16 Uhr)
* Hinweis: Es gilt der Poststempel gemäss SIA Wegleitung 142i-301d_Postversand Ab-
gabe Modell.
Abgabe Modell
Das Modell ist in der Transportkiste, versehen mit der Angabe «Projektwettbewerb Be-
triebsgebäude Energie Kreuzlingen» und dem entsprechenden Kennwort bis 18. März
2022, 16.00 Uhr, am Empfang folgender Adresse abzugeben.
Energie Kreuzlingen
Vermerk «Projektwettbewerb Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen»
Nationalstrasse 27
8280 Kreuzlingen
Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
Die Teilnehmenden werden Mitte Juni (KW 25, 2022) über das Wettbewerbsergebnis ori-
entiert. Das Wettbewerbsergebnis wird in einem Bericht des Preisgerichtes dokumen-
tiert.
Ausstellung
Nach Abschluss des Projektwettbewerbes werden voraussichtlich Mitte Juni (KW 25,
2022) alle zur Beurteilung zugelassenen Projekte unter Namensnennung der Verfassen-
den während zwei Wochen öffentlich ausgestellt. Die Einladung zur Ausstellung wird al-
len Teilnehmenden rechtzeitig zugestellt.

3.3     Ausschlusskriterien
Bei Nichterfüllung der folgenden Kriterien werden die Wettbewerbsbeiträge von der Be-
urteilung ausgeschlossen:
      − fristgerechte Abgabe der verlangten Unterlagen (Pläne und Modelle)
      − Vollständigkeit der zur Beurteilung notwendigen Inhalte
      − Wahrung der Anonymität
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens                                                                 15

3.4     Beurteilungskriterien
Die Beurteilung der Wettbewerbsprojekte erfolgt nach den folgenden Kriterien. Die Rei-
henfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht nimmt aufgrund der
aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwertung vor.

Beurteilungskriterien                         Unterkriterien
Städtebau, Siedlung und Aussenraum            Städtebauliches Konzept, Qualität der volumetrischen Setzung und bau-
                                              liche Dichte
                                              Beziehungen zum landschaftlichen und gebauten Umfeld
                                              Zonierung und Erschliessung im Aussenraum sowie die Qualität der Ge-
                                              staltung
                                              Beitrag zur Identität des Ortes
                                              Umgang mit Hochwasser, Dachwasser und Retentionsräumen (Wasser-
                                              management)
Architektonisches Konzept                     Grundrissqualität
                                              Gebäudetypologische Qualität
                                              Räumliche Qualität
                                              Übersetzung von allfälligen gesellschaftspolitischen Konzepten (z.B.
                                              Leitbilder) ins architektonische Projekt
Funktionalität und Wirtschaftlichkeit         Qualität und Zweckmässigkeit der räumlichen Organisation und Eig-
                                              nung für die vorgesehene Nutzung
                                              Bewegungsführung und Materialflüsse im und um das Gebäude, Hierar-
                                              chien der Öffentlichkeitsgrade
                                              Gebäudestruktur, Tragwerkkonzept, Gebäudetechnikkonzept
                                              Einhaltung des Raumprogramms und der Flächenkenndaten
                                              Erweiterungsmöglichkeiten
                                              Gesamtkosten, Ressourcenaufwand Betrieb, Ressourcenaufwand Erstel-
                                              lung, Lebenszykluskosten
Material, Konstruktion und Farbe              Schlüssigkeit und Materialgerechtigkeit der konstruktiven
                                              Lösungen
                                              Übersetzung des konstruktiven Prinzips in ein architektonisches Bild
                                              Qualität der Integration von Gebäude- und Umwelttechnologien ins ar-
                                              chitektonische Konzept (z.B. PV-Anlagen und Dachbegrünung)
                                              Zusammenspiel von Konstruktion und Materialität sowie von Raumwir-
                                              kung und Lichtführung
                                              Einhaltung der NISV bezüglich Abstand vom Trafo gegenüber Orten mit
                                              empfindlicher Nutzung
Baukultureller Wert, Gesamtwirkung            Bewertung des geleisteten baukulturellen Beitrags / Innovationsgehalt
                                              Ausdruck des Bauwerks, atmosphärische Wirkung, visuelle Identität
                                              Verhältnismässigkeit zur Aufgabenstellung
                                              Gesamteindruck, Qualität der Arbeit, Auseinandersetzungstiefe
Nachhaltigkeit                                Wohlbefinden und Komfort, Barrierefreiheit
                                              Ressourcenschonung und Graue Energie
                                              Flexibilität und Systemtrennung
                                              Energieeffizienz und erneuerbare Energien
                                              Ökologische Qualität von Gebäude und Aussenräumen
                                              Einhaltung der Vorbildfunktion gemäss Energieverordnung TG §17 Abs.
                                              1 sowie Verpflichtung Energiestadt (MINERGIE-A vorzugsweise mit Zu-
                                              satz ECO)
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens                                          16

3.5     Abgegebene Grundlagen
Sämtliche untenstehend aufgeführten Unterlagen werden den Teams als Download-Link
zur Verfügung gestellt. Es wurde bewusst eine Auswahl der für die Bearbeitung wesent-
lichen und spezifischen Dokumente zusammengestellt und darauf verzichtet, allgemein
geltende Gesetze, Verordnungen und Normen mitzuliefern.
A Projektunterlagen
A1    Wettbewerbsprogramm, 11.11.2021 (PDF)
A2    Raumprogramm, 01.11.2021 (PDF)
A3    Auszug Betriebskonzept, Resoplan AG, Stand 20.02.2020 (PDF)
A4    Lagermaterial IST-SOLL, Rapp Industrieplaner AG, Stand 18.10.2021 (PDF)
A5    Raumanforderungen für Trafostationen, Stand 27.09.2021 (PDF)
A6    Botschaft zur Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 (inkl. Anhänge u.a. Machbar-
      keitsstudie)
B Baurecht
B1   Kanton Thurgau, Planungs- und Baugesetz (PBG), Stand 01.01.2018, rechtskräftig
     seit 21.12.2011 (PDF)
B2   Kanton Thurgau, Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkanto-
     nalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (PBV), Stand
     01.01.2021, rechtskräftig seit 18.09.2012 (PDF)
B3   Kanton Thurgau, Gesetz über Strassen und Wege StrWG, Stand 01.01.2018 (PDF)
B4   Stadt Kreuzlingen, Planungsbericht zur Richtplanung 2019 (Gemeinderichtplan),
     Stand 03.07.2019 (PDF)
B5   Stadt Kreuzlingen, Beschlüsse Verkehr und Energie Richtplan 2019, Stand
     03.07.2019, in Kraft gesetzt am 01.06.2020 (PDF)
B6   Stadt Kreuzlingen, Langsamverkehrsprogramm Kapitel 6 Veloverkehrsnetz, Stand
     19.02.20215
B7   Rev. Baureglement der Stadt Kreuzlingen, Stand 12.01.2021, nicht rechtsgültig
     (PDF) (siehe Kap. 4.1)
B8   Rev. Zonenplan der Stadt Kreuzlingen, Stand 12.01.2021, nicht rechtsgültig (PDF)
     (siehe Kap. 4.1)
B9   Rev. Rahmennutzungsplanung Stadt Kreuzlingen, Beschluss und Planungsbericht,
     Stand 12.01.2021 (PDF)
B10 Kanton Thurgau; Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Energie-
     nutzung ENV, Stand 01.07.2020
B11 Kreuzlingen, Verpflichtung Energiestadt, Faktenblatt, Stand 16.03.2018
B12 Kreuzlingen, Richtplantext Natur- und Heimatschutz, Stand 22.11.2011
B13 Kreuzlingen, Liste Naturobjekte, Anhang 2 zum Richtplantext Natur- und Heimat-
     schutz, Stand 22.11.2011
C technische Unterlagen
C1    Baugrund / Risiken Parz. Nr. 6584, Ingenieurbüro Rolf Soller AG, 04.10.2021 (PDF)
D Planunterlagen
D1    Amtliche Vermessung, inkl. Leitungskataster, Höhenkurven (DXF/DWG)
D2    3D-Gebäudemodelle, swissBUILDINGS (DXF/DWG)
D3    Modellplangrundlage 1:500 (DXF/DWG)
E Formulare
E1    Formular Verfassernachweis (XLS)
E2    Formular Kenndaten (XLS)
F Modell
F1   Modellgrundlage Mst. 1:500 (Gips, weiss)
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens                                            17

3.6     Einzureichende Unterlagen
Sämtliche Pläne inklusive der Erläuterungen sind auf maximal 4 Blättern im Hochformat
DIN A0 darzustellen. Die Abgabepläne sind in doppelter Ausführung und ungefaltet ein-
zureichen. Jedes Blatt ist mit einem grafischen Massstab und oben links mit einem Kenn-
wort zu versehen. Varianten sind nicht zulässig. Zusätzlich abgegebene, nicht geforderte
Unterlagen werden nicht zur Beurteilung zugelassen. Alle Beilagen müssen mit dem
Kennwort beschriftet sein. Keine der abzugebenden Unterlagen, mit Ausnahme des In-
halts des Verfasser-Couverts, darf Hinweise auf die Projektverfasser enthalten. Verstösse
gegen diese Vorgaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Pläne
[A]   Situation (Dachaufsicht und Umgebung), genordet, Mst. 1:500
[B]     Umgebungsplan Mst. 1:200
        − Darstellung Umgebung mit EG-Nutzungen (Perimeter Baubereiche)
        − Nutzflächen im Aussenraum (Nutzung, Biodiversität und Bepflanzung)
        − Erschliessung, Parkierung, Manövrierflächen Betrieb (wichtigste Schleppkur-
          ven)
        − Angaben zu Koten und Oberflächen wie Retentionsflächen und Dachbegrü-
          nung
[C]     Grundrisse Mst. 1:200
        − Grundrisse aller Geschosse
        − Alle Räume sind gemäss Raumprogramm zu beschriften (Raumnummerierung,
           Nutzung, Nutzfläche)
        − Angabe wichtiger Höhenkoten m.ü.M.
[D]     Schnitte / Fassadenansichten Mst. 1:200
        − Darstellung der zum Verständnis des Projektes notwendigen Schnitte und An-
           sichten
        − Angaben der Niveaus der einzelnen Geschosse in m.ü.M.
[E]     Konstruktionsdetails Mst. 1:50
        − Darstellung eines typischen Fassadenschnitts (inkl. Dach und Sockel) und da-
          zugehörigem Fassadenausschnitt (Ansicht)
        − mit Angaben zum Konstruktionsaufbau und zur Materialisierung, Sonnen-
          schutz und Bauteilaufbauten
[F]     Visualisierungen
        − atmosphärische Darstellung der Projektidee im Sinne von Skizzen, Collagen,
           3D-Darstellungen sind zugelassen
        − Erläuterungen
Erläuterungen
[G]   Erläuterungen auf den Plänen
      − Gesamtidee ortsbauliches und städtebauliches Konzept
      − Architektonisches Konzept
      − Funktionalität und betriebliche Abläufe (Verwaltung und Netzbetrieb)
      − Gestaltung der Aussenräume, Erschliessungs- und Parkierungskonzept
      − Tragwerk und Materialisierung
      − Freiraumkonzept inkl. Retentionsflächen, Dachflächen und Entwässerung
      − Hochwasserschutz
      − Nachhaltigkeit und Energiekonzept
Konzeptionelle Überlegungen zum Projekt sind mit Texten und Schemen sowie Skizzen
darzustellen. Visualisierungen in diesem Sinne sind zugelassen, aber nicht explizit
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens                                          18

gefordert. Die Darstellungsart innerhalb des vorgegebenen Planformats ist frei. Sämtli-
che Texte sind zusätzlich als Word-Datei A4 hoch (Unterlage [J]) abzugeben.
Weitere Unterlagen
[H] Nachweis der Kenndaten
     − Flächen und Volumen sind gemäss der Wettbewerbsgrundlage [E2] und der
        SIA 416 aufzuführen (inkl. Angabe der Kenngrössen: Gebäudehüllzahl, Fenster-
        anteil)
     − Daten in digitaler Form (anonyme Excel-Datei) und als Papierausdruck
     − Berechnung der Kenndaten ist nachvollziehbar darzustellen (Schema)
[I]     Verkleinerungen
        − sämtliche Pläne als kopierfähige, massstäbliche Verkleinerungen auf Papier
           (A3)
[J]     CD-ROM oder Stick (Achtung: Wahrung der Anonymität!)
        − Sämtliche Pläne [A] bis [F] im Originalformat
        − Erläuterungen [G] als Word-Datei
        − Nachweis der Kenndaten [H]
        − Planverkleinerung [I]
[K]     Verfassercouvert (verschlossen mit Kennwort)
        − Verfassernachweis mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Formu-
           lar E1 (inkl. Angabe Bankverbindung für Auszahlung Preisgeld)
        − Honorarkonditionen
[L]     Modell Mst. 1:500
        − kubische Darstellung der Neubauvolumen in weiss auf abgegebener Wettbe-
          werbsgrundlage [F1]
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen                                                                           19

4 Rahmenbedingungen
4.1     Baurechtliche Rahmenbedingungen
Bauordnung, Zonenplan
Für die Parzelle 6584 (Sonewise) sind die unter Kapitel 4.1 aufgeführten baurechtlichen
Grundlagen massgebend (Grundlage B). Die Parzelle befindet sich gemäss rechtskräfti-
gen Baureglement der Stadt Kreuzlingen in der Industrie- und Gewerbezone 2 (IG 2).
Gemäss der Revision liegt die Parzelle neu in der Arbeitszone Industrie (AI). Eigentümer
der Parzelle ist die Stadt Kreuzlingen. Die Grundstücksfläche beträgt 6'950 m2.
Die Revision der Ortsplanung Kreuzlingen ist am Laufen. In der Arbeitszone Industrie
erfordert die Revision v.a. eine höhere Ausnutzung (BMZ 6.00-8.80). Weiter ist eine max.
Gebäudelänge von 220 m statt nur 150 m zugelassen.
Umgang mit Zonenvorschriften
Der Wettbewerbsbeitrag auf der Parzelle 6584 ist auf der Grundlage der revidierten Rah-
mennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) der Stadt Kreuzlingen vom 03. Juli
2019 zu erstellen (vgl. Grundlage B7 und B8).

                                                            Legende

                                                                           Arbeitszone Industrie (AI)

                                                                           Wohn- und Arbeitszone (WA80)

                                                                           Gefahrenzone (Gef)

                                                                           Zone für höhere Häuser (höH)

Abb. 3: Zonenplan Erlass PNr. 6584 «Sonewise»

Zone    GFZ     BMZ    BMZ     GZ      Grenzabstand       Gebäude-       FH Flach-    FH Schrägdach         LSV
                                       (m)                länge          dach         (m)
                max.   min.    min.    klein    gross     (m)            max. (m)     traufsei-   giebel-
                                                                                      tig         seitig
WA80    0.80    –      –       0.20    4.00     6.00      40.00          11.00        8.00        11.00     III
AI      –       8.80   6.00    0.10    6.00     6.00      220.00         18.00        15.00       18.00     IV
1a. Für Flachdachbauten gilt die Fassadenhöhe (FH) für Flachdächer. Die obersten 2.00 m der festgelegten Fassaden-
höhe sind nur im Bereich eines Attikageschosses gemäss § 29 PBV in Verbindung mit Ziffer 6.4 IVHB bebaubar.
b. Für Schrägdachbauten gelten die traufseitige und die giebelseitige Fassadenhöhe. Die Differenz zwischen den
projektierten trauf- und giebelseitigen Fassadenhöhen darf die Differenz der maximalen trauf- und giebelseitigen
Fassadenhöhen gemäss Masstabelle nicht überschreiten.
c. Bei Pultdachbauten gilt die Fassadenhöhe (FH) an der Traufseite. Die Höhendifferenz zwischen First und Traufe
darf max. 3.50 m betragen.
2 Siehe Bauen an Hanglagen: Art. 31 BauR.

Tabelle 1: Masstabelle Art. 5 BauR (Stand 12.01.2021, Revision, nicht rechtskräftig)

                                                                   Abb. 4: Fassadenhöhe (vgl. Art. 5 BauR)
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen                                                           20

Grenzabstände
Die Grenzabstände sind nach der revidierten Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und
Baureglement) der Stadt Kreuzlingen zu ermitteln (vgl. Masstabelle Art. 5 BauR und
Grundlage B7). Gegenüber Kantonsstrassen oder -wegen und Gemeindestrassen oder -
wegen ist das Gesetz über Strassen und Wege zu berücksichtigen (vgl. Grundlage B3
StrWG).
Im Art. 11 Abs. 5 BauR (Stand 12.01.2021) heisst es:
       5
        Gegenüber Grundstücken in anderen Zonen gilt der grosse Grenzabstand der Nachbarzone.
       Überschreiten Bauten die maximale Gebäudelänge der Nachbarzone, müssen sie bezüglich
       Fassadengliederung und Bepflanzung erhöhte Anforderungen erfüllen.
       6
           Dachaufbauten sind nur zulässig, soweit sie technisch bedingt sind.

Gemäss § 44 Abstände Gebäude StrWG (Stand 01.01.2018) ist folgendes zu berücksich-
tigen:
       1
           Der Abstand bei der Erstellung oder Erweiterung von Gebäuden oder Gebäudeteilen ge-
       genüber Kantonsstrassen oder -wegen beträgt 4 m von der Grenze, gegenüber Gemein-
       destrassen oder -wegen 3 m.
       2
           Der Abstand unterirdischer Bauten kann mit Bewilligung der Gemeindebehörde bis auf
       50 cm herabgesetzt werden.
       3
           Vorbehalten bleiben durch Baulinien festgelegte Abstände

Nutzungsart und Ausnützung
Zur Nutzungsart und Ausnützung ist Art. 11 BauR (Stand 12.01.2021) relevant:
       2
           Arbeitszonen Industrie (AI) umfassen Gebiete, in denen störende Industrie-, Gewerbe-
       und Dienstleistungsbetriebe sowie Bauten und Anlagen zulässig sind, die in den übrigen
       Zonen untersagt sind.
       3
           Wohnnutzungen sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal gestattet. Pro
       Grundstück sind maximal zwei Wohnungen zulässig. Die zulässige Wohnnutzung muss
       mit dem zugehörigen Betrieb eine bauliche Einheit bilden.
       4
           Bei Neubauten muss in den Arbeitszonen Gewerbe und Industrie eine Mindestnutzung
       gemäss Masstabelle erreicht werden. Eine Unterschreitung der Mindestnutzung ist zu be-
       willigen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Neubau eine spätere Erweiterung bis
       zur Mindestnutzung nicht verunmöglicht. Die in der Masstabelle festgehaltenen Mindest-
       nutzungen gelten für Grundstücke ohne bestehende Gebäude mit Hauptnutzfläche sowie
       Grundstücke, auf denen die bestehenden Gebäude mit Hauptnutzflächen abgebrochen
       werden

Aussenraum/Umgebung
Für Bepflanzungen ist Art. 43 BauR (Stand 12.01.2021) zu befolgen:
       1
           Bei Neubauten und wesentlichen Erweiterungen ist die Umgebung angemessen mit
       Sträuchern und Hochstammbäumen zu bepflanzen. Dafür sind einheimische, standortge-
       rechte Arten zu wählen. Pro 500 m2 anrechenbarer Grundstücksfläche ist mindestens ein
       einheimischer Hochstammbaum zu pflanzen. Die Stammhöhe* bei Neupflanzung hat
       mindestens 1.50 m zu betragen. Werden diese Bäume über einer unterirdischen Baute o-
       der einer Unterniveaubaute angeordnet, muss die Erdüberdeckung mindestens 1.50 m be-
       tragen, bezogen auf den Kronentraufbereich von mindestens 10 m2 des jeweiligen Bau-
       mes.
       2
           Zur Siedlungsgestaltung – insbesondere entlang von Strassen – können im Baubewilli-
       gungsverfahren Auflagen zur Bepflanzung verfügt werden.
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen                                                               21

       3
           Das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von über 1.00 m (1.50 m ab Boden
       gemessen) ist bewilligungspflichtig. Mit der Bewilligung können angemessene Ersatz-
       pflanzungen verlangt werden, sofern auf dem jeweiligen Grundstück nicht pro 500 m2 an-
       rechenbarer Grundstücksfläche ein Hochstammbaum gepflanzt ist.
       *Zur Ergänzung: Der Stammumfang muss in 1,5 m Höhe mindestens 30 cm betragen.

Naturelement aus behördenverbindlichem Richtplan Natur- und Heimatschutz (NHG)

                                                         Abb. 5: Ausschnitt behördenverbindlicher Richt-
                                                         plan Natur- und Heimatschutz (NHG) und Be-
                                                         standsfoto

Bei dem Naturobjekt 242 handelt es sich um einen erhaltenswürdigen ca. 250 m2 grossen
Feuchtstandort in Form einer Senke mit Schilf (kein geschütztes Objekt). Gemäss Richt-
plantext (Pkt. 5.2) ist es «nach Möglichkeit zu erhalten». Anderenfalls soll ein mindestens
gleichwertiger Ersatz geschaffen werden - beispielsweise mit einer Baumreihe und/oder
einem Flachweiher (Retention) (vgl. Anhang B12 und B13).
Dachgestaltung
Gemäss Art. 41 BauR (Stand 12.01.2021) ist folgendes zu berücksichtigen:
       1
           Nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 15° Neigung und einer Fläche von mehr
       als 30 m2 sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht zur Energieproduktion genutzt wer-
       den. Werden solche Dächer mit einer Fläche von weniger als 200 m2 zur Energieproduk-
       tion genutzt, so sind die nicht dafür genutzten Bereiche extensiv zu begrünen. Werden
       grössere Flachdächer zur Energieproduktion genutzt, muss mindestens ein Drittel der
       Dachfläche extensiv begrünt werden, wobei erhöhte Anforderungen für den ökologischen
       Ausgleich unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm, gelten.

4.2    Weitere Rahmenbedingungen
Parkplätze
Zur Ermittlung des Angebots an Parkfeldern sind die betriebsnotwendigen Fahrzeuge
(Lieferwagen, Aussendienstfahrzeuge usw.) und die VSS Norm zu berücksichtigen. Ge-
mäss VSS-Norm (SN 640 281) sind die Richtwerte für das spezifische Parkfelder-Angebot
zu gewährleisten. Das zu erstellende Parkfelder-Angebot richtet sich nach der Art der
Nutzung, deren Kenngrössen und dem Standort-Typ.
In einer Machbarkeitsstudie wurde der Bedarf an Autoabstellflächen und Abstellplätze
nachgewiesen, die in dieser Phase des Projektwettbewerbes zu übernehmen sind (vgl.
Kap. 5.5).
Für die Parkierung leichter Zweiräder ist Art. 36 BauR (Stand 12.01.2021) relevant:
       1
           In Mehrfamilienhäusern ab fünf Wohnungen sowie für Dienstleistungs-, Gewerbe- und
       Industriebetriebe mit mehr als zehn Arbeitsplätzen sind gut beleuchtete, überdachte
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen                                                          22

       Abstellanlagen für leichte Zweiräder zu erstellen. Diese sind nach Möglichkeit ebenerdig,
       in der Nähe des Haupteinganges oder in einer direkt zugänglichen Tiefgarage anzuord-
       nen.
       2
           Der Bedarf und die Anordnung sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-
       Normen zu bestimmen.

ÖV-Güteklasse und Fussgängererschliessung
Die Parzelle 6584 befindet sich in der ÖV-Güteklasse C und D, mittlere bis geringe Er-
schliessung. Im Rahmen der Beurteilung der Agglomerationsprogramme Verkehr und
Siedlung werden die Güteklassen für die Beurteilung der Qualität der Erschliessung mit
dem öffentlichen Verkehr verwendet. Die Ermittlung der Güteklasse erfolgt via GIS-Brow-
ser Kanton Thurgau.
Lärmempfindlichkeitsstufen
Die Parzelle befindet sich hauptsächlich in der Lärmempfindlichkeitsstufe IV. Gegen die
nördliche Wohnzone liegt es in der Stufe III (vgl. GIS-Browser Kanton Thurgau).
Mobilität LV – Fuss- und Radverkehr
Im Richtplan der Stadt Kreuzlingen ist eine Fuss- und Radwegverbindung zwischen Pro-
menadenstrasse (Bereich Yachthafen) und Sonnenwiesenstrasse in Verlängerung der
Bahnunterführung Neudorfstrasse vorgesehen. Damit soll ein durchgängiges Fuss- und
Radwegnetz für den Freizeit- und Alltagsverkehr geschaffen und der Zugang zum See
erleichtert werden (vgl. Grundlage B4-B6).
Auf der Parzelle 6584 soll die LV-Verbindung entlang der Grenze zur Nachbarparzelle
5997 geführt werden (vgl. Grundlage B6). Die dadurch beanspruchte Landfläche beträgt
ca. 320 m2.
Schutzinventar
Auf der Nachbarsparzelle 5007 wurde das kleine Wohnhaus als bemerkenswert einge-
stuft. Richtung See sind weitere Wohn-/Ferienhäuser aufgenommen oder als bemer-
kenswert eingetragen (vgl. GIS-Browser Kanton Thurgau).
Gefahrenkarte Amt für Umwelt Kanton Thurgau
Die Gefahrenkarten ist eine Grundlagenkarte und ein behördenverbindliches Planungs-
instrument. Die in der Gefahrenkarte dargestellten Gefahrenstufen geben Auskunft über
die Gefährdung von Menschen und Sachwerten. Das Gebiet «Sonewise» liegt hauptsäch-
lich im blauen Bereich (mittlere Gefährdung, Wasser bzw. Seehochwasser). Das bedeutet:
Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, jedoch ausserhalb davon. Zu-
dem sind Schäden an Gebäuden möglich, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen
nicht zu erwarten, sofern gewisse Auflagen bezüglich der Bauweise beachtet werden. Das
Schadensausmass kann je nach Naturgefahr sehr unterschiedlich sein (vgl. GIS-Browser
Kanton Thurgau, Gefahrenkarte).
Gemäss Art. 25 BauR Gefahrenzone (Stand 12.01.2021) sind für die Parzelle Nr. 6584
«Sonewise» Objektschutzmassnahmen nötig:
       1
           In der Gefahrenzone dürfen Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn mit Massnah-
       men zum Objektschutz gemäss dem Leitfaden des Kantons Thurgau "Objektschutznach-
       weis gravitative Naturgefahren Kanton Thurgau" sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere
       und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Die Massnahmen richten sich nach der
       Gefahrenart und deren Intensität.
       2
           Die Baubewilligungsbehörde stellt eine Ausfertigung der Baubewilligung der Gebäude-
       versicherung Thurgau zu und teilt dieser die Fertigstellung des Bauvorhabens mit.
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen                                                      23

       3
           Sofern die Objektschutzmassnahmen ein Anheben der Erdgeschosskote eines Gebäudes
       erfordern, darf in den Gefahrenzonen die maximale zulässige Fassadenhöhe um jeweils
       dieses Mass erhöht werden.

Die Zugänglichkeit zum Gebäude der Energie Kreuzlingen, als Grundversorger, muss
auch bei ausserordentlichen Lagen gewährleistet sein.
Objektschutz
Eine erste Einschätzungen bezüglich Hochwassersituation auf der Parzelle Nr. 6584
wurde durch die Gebäudeversicherung Kanton Thurgau erstellt:
Situation:
    − Bei dem zu bewilligenden Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau. Ent-
       sprechend der kantonalen Vorgaben und der Norm SIA 261/1 ist, als Schutzziel
       zur Vermeidung von Schäden, von einem 300-jährlichen Naturgefahren-Ereignis
       auszugehen. Im Bereich des Bauvorhabens besteht laut synoptischer Gefahren-
       karte eine mittlere Gefährdung (blau/MF3). Zusammengefasst wird die Parzelle
       bei einem HQ300 von Süden durch die beiden Bäche Chogebach und Remis-
       bergbach sowie durch Oberflächenwasser und von Norden durch Bodensee-
       hochwasser bedroht.
    − Laut Fliesstiefen- und Fliessgeschwindigkeitskarten ist mit Wassertiefen von ma-
       ximal 1.0 m und einer Geschwindigkeit von maximal 1 m/s zu rechnen. Die
       «hohe» Fliesstiefe wird durch eine lokale Senke östlich der Parzelle verursacht.
Schutzhöhe gegen Süden (Bäche und Oberflächenwasser):
    − An der südlichen Parzellengrenze (Eintrittsstelle der Bäche und Oberflächenwas-
       ser) werden Fliesstiefen bis maximal 0.25 m erreicht. Durch Addition des Höhen-
       modells entspricht dies einer maximalen Fliesstiefe von 399.10 m.ü.M. Durch Mit-
       einbezug eines Freibords von 10 cm (geringe Fliessgeschwindigkeit, 90° Aufprall-
       winkel) erhalten wir eine absolute Schutzhöhe von 399.20 m.ü.M. oder relative
       Schutzhöhe von 0.35 m über Terrain.
Schutzhöhe gegen Norden (Seehochwasser):
    − Für das Seehochwasser liegt die relevante Basis für die Schutzhöhe beim geplan-
       ten Objekt am Obersee bei 398.09 m.ü.M. (HW300). Hinzu kommt je nach Expo-
       sition und Risiko (Wellenschlag, besondere Werte oder Personenrisiken) ein Frei-
       bord von bis zu 1.0 m.
    − Der Zuschlag wird im spezifischen Fall auf mindestens 0.75 m angesetzt. Die ab-
       solute Schutzhöhe für das Objekt wird somit auf rund 398.84 m.ü.M. festgelegt.
Objektschutz Tipps:
    − Es gibt diverse Möglichkeiten, einen Objektschutz zu gewährleisten. Damit der
       «neue» Fliessweg nach dem Neubau keine Verschlimmerung der Hochwassersi-
       tuation auf den Nachbarsparzellen verursacht, gilt es, das anfallende Wasser aus
       Norden (Bäche und Oberflächenwasser) möglichst auf der Parzelle östlich und/
       oder westlich des Gebäudes nach Norden zu leiten.
Bei den erwähnten Schutzhöhen handelt es sich lediglich um eine erste Abschätzung. Für
den definitiven Objektschutz ist eine Expertise zu erstellen. (vgl. auch Website von
‘Schutz vor Naturgefahren’ https://www.schutz-vor-naturgefahren.ch/architekt/naturge-
fahren.html)
Baugrund
Beim Standort «Sonewise» wird ein wenig tragfähiger Baugrund erwartet (Seekreide).
Erkenntnisse von Baugrundsondierungen in der Nachbarschaft sind in der Grundlage C1
dokumentiert.
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen                                              24

Allgemeine Richtlinien/Normen
    − Brandschutznorm und Richtlinien des VKF:
      http://www.praever.ch/de/bs/bsv2015/Seiten/default.aspx
    − EKAS-Richtlinien http://www.ekas.admin.ch/index-de.php?frameset=200#p10
    − Seco, Themenbereich Arbeit https://www.seco.admin.ch/seco/de/home.html
    − Gängige SIA-Normen und KBOB-Vorgaben für Statik, HLKKS, Bauphysik etc.
    − Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»
    − Fachstelle für hindernisfreies Bauen der Kantone https://www.proinfirmis.ch/
    − Bestimmungen der eidgenössischen Lärmschutzverordnung LSV (im speziellen
        Art. 31) und der SIA-Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» sind einzuhalten
Energie Kreuzlingen | Aufgabenstellung                                                  25

5 Aufgabenstellung
5.1     Allgemeine Zielsetzung
Im Rahmen des Projektwettbewerbs wird ein innovativer und qualitativ hochstehender
Projektvorschlag für die Teilbereiche Städtebau, Architektur, Freiraum, Funktionalität und
Nachhaltigkeit sowie der geeignetste und kompetenteste Partner für die Projektierung
und Ausführung gesucht. Hierbei hat die Funktionalität einen hohen Stellenwert.
Die Mindestnutzung von einer BMZ 6 (s. Tabelle 1) muss mit dem Projektvorschlag er-
reicht werden. Bei einer Unterschreitung der Mindestnutzung muss der Nachweis für
spätere Erweiterungen bis zur Mindestnutzung erbracht werden. Mögliche Erweiterun-
gen bis zur Maximalnutzung von einer BMZ 8.6 sind ebenfalls aufzuzeigen. Grundsätzlich
soll die Parzelle möglichst viel Freiraum zu Gunsten der Aussenlagerflächen, der logisti-
schen Abfertigung und guter Befahrbarkeit bieten.

5.2     Kostenziel
Auf Grundlage einer Machbarkeitsprüfung hat die Energie Kreuzlingen das Kostenziel für
den Neubau auf CHF 18.4 Mio. festgelegt (BKP 2 + 4, inkl. Honorare, Kostengenauigkeit
+/- 25 %). Im Rahmen der Vorprüfung werden die Kosten der Wettbewerbsbeiträge er-
mittelt und die Erreichung des Kostenziels überprüft.

5.3     Städtebau, Siedlung und Aussenraum
Architektur und Städtebau
Es wird eine städtebaulich und architektonisch überzeugende sowie ökonomisch und
ökologisch nachhaltige Überbauung mit qualitativ hochwertigen Aussenräumen erwar-
tet, die sich trotz einer maximalen baulichen Verdichtung gut in die Umgebung einbettet.
Die Strukturen des Neubaus sind so zu planen, dass sie eine hohe Flexibilität aufweisen
und spätere Anpassungen an neue Bedürfnisse einfach möglich sind.
In der Machbarkeitsstudie wurde der Bau zum Schutz vor Hochwasser auf eine Aufschüt-
tung von mind. 50 cm gestellt – die Anhebung der EG-Bodenplatte erfordert jedoch
Rampen, die sich nachteilig auf die Aussenraumgestaltung auswirken. Wegen dem Bau-
grund und dem Hochwasserschutz wurde in der Machbarkeitsstudie bewusst auf eine
Tiefgarage verzichtet – die Parkierung der Fahrzeuge wurde mit einem oberirdischen
Parkhaus gelöst. Es ist die Aufgabe der teilnehmenden Teams, eine integrale Lösung un-
ter Einbezug der Parkierung, der Ausnutzung der Parzelle, dem Baugrund sowie dem
Hochwasserschutz zu finden. Die Primärstruktur einer oberirdischen Parkierungsanlage
sollte so gewählt werden, dass eine Umnutzung bspw. in Büro- oder Werkstattflächen
möglich ist.
Aussenraum
Eine grüne Wiese mit einem östlichen Grünstreifen mit Sträuchern und Pappeln prägt
heute die Parzelle. Nach dem revidierten BauG beträgt die Grünflächenziffer 0.10, die
eingehalten werden muss. Gemäss Art 43 BauR ist bei Neubauten die Umgebung mit
Sträuchern und Hochstämmen zu bepflanzen. Neben den gesetzlichen Vorschriften ist
die östliche LV-Verbindung in der Aussenraumgestaltung mitzuberücksichtigen. Ver-
kehrs-/Manövrierflächen, Aussenlagerflächen und die geforderten Parkplätze sind im
Umgebungsplan darzustellen.
Die Zwischen- oder Aussenlagerung von Gütern erfordert aus Gründen der Haftungs-
pflicht einerseits und des Diebstahlschutzes anderseits eine ganze oder partielle Einzäu-
nung des Werkareals.
Energie Kreuzlingen | Aufgabenstellung                                                26

Die Freianlagen sind so zu planen, dass Lösungen für das anfallende Wasser integriert
werden und insgesamt ein Beitrag für den Arten – und Biotopschutz erkennbar wird.

5.4     Nutzung
Abläufe und Arbeitsbereiche
Energie Kreuzlingen ist rechtlich als Verwaltungsabteilung der Stadt Kreuzlingen aufge-
stellt. Die Führung eines Energieversorgungsbetriebes ist unabhängig von der Organisa-
tionsform betriebswirtschaftlich anspruchsvoll, weil Teile der Wertschöpfung in einem
gesetzlich regulierten Versorgungsmonopol und andere nach marktwirtschaftlichen Kri-
terien erfolgen müssen.
Im Grundauftrag begründet ist der zentrale Fokus von Energie Kreuzlingen auf den Bau,
Betrieb und Unterhalt von Versorgungsnetzen für Strom, Gas, Wasser und in Zukunft
voraussichtlich auch vermehrt auf Wärme/Kälte ausgerichtet. Die interne Organisation
ist entlang der Wertschöpfungskette in fünf Arbeitsbereiche aufgeteilt:
Planung
Alles was an Versorgungsinfrastruktur im Boden ist oder an Anlagen gebaut wird muss
zuerst geplant werden. Deshalb steht am Anfang des Wertschöpfungsprozesses eine
technische Ingenieur- und Planungsabteilung, die sich mit der Planung und Auslegung
der Netze befasst, sowie weitere Bereiche bei der Lösung von fachlich anspruchsvollen
Aufgaben unterstützt. Innerhalb der Planungsabteilung befasst sich ein Team von Fach-
spezialisten mit der geodatenbasierten Einmessung von Versorgungsanlagen und deren
Erfassung im digitalen Leitungskataster.
Netzbetrieb
Den zweiten Arbeitsbereich bildet der gesamte Netzbetrieb. Das sind diejenigen Mitar-
beitenden, die einerseits für den Bau, Betrieb sowie Unterhalt von Netzen und Anlagen
zuständig sind und anderseits verantwortlich zeichnen für die gesamte im Netzbetrieb
notwendige Transport- und Lagerlogistik. In der Komplexität begründet ist der Netzbe-
trieb in zwei getrennte Fachbereiche aufgeteilt. Der Erste für die Bewirtschaftung des
Stromnetzes und der Zweite für das Gas- und Wassernetz, evtl. in Zukunft auch für Wär-
menetze. Die Einsätze erfordern eine gewissenhafte Arbeitsvorbereitung, da die Versor-
gung der Bevölkerung möglichst unterbruchsfrei erfolgen sollten. Die Arbeitssicherheit
steht im Vordergrund, sowohl bei der Arbeitsplatzinstallation als auch bei den auszufüh-
renden Tätigkeiten, welche wetterunabhängig vielfach mit Geräten, Maschinen und Ap-
paraten erfolgen. Die hohen Ansprüche an Kosteneffizienz und Sicherheit erfordern zu-
dem einiges an administrativen Tätigkeiten, weshalb die Fachkräfte im Netzbetrieb auch
über werkstattnahe, flexible Büroarbeitsplätze verfügen. Führungskräfte und Fachkräfte,
die im Backoffice für die Einsatzkoordination und Materialbewirtschaftung zuständig
sind, verfügen über vollwertige Büroarbeitsplätze.
Technischer Kundendienst
Die Mitarbeitenden der dritten Organisationseinheit im Wertschöpfungsprozess werden
als Technischer Kundendienst bezeichnet. Deren Mitarbeitende haben in erster Linie ho-
heitliche Aufgaben mit zwei Ausprägungen. Erstens die Kontrollaufsicht über das Instal-
lations- und Meldewesen sowohl beim Strom als auch bei Gas und Wasser. Zweitens das
gesamte Messwesen d.h. die Verwaltung der Messmittel (Zähler), inklusive Erfassung und
Bereitstellung der Messdaten für weitere interne Anspruchsgruppen. Die Mitarbeitenden
verfügen auch über Beratungskompetenzen für Kunden, die sich im immer dichter wer-
den Dschungel von Vorschriften oder technisch komplexer werdenden Systemen (PV
Anlagen, E-Mobilität etc.) informieren.
Die bis hier erwähnten drei Bereiche Planung, Netzbetrieb und Technischer Kunden-
dienst umfassen den Geschäftsbereich Technik. Im Arbeitsalltag sind die Interaktionen
Sie können auch lesen