Neubau Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen - Programm Projektwettbewerb 11. November 2021 - Amazon AWS
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Energie Kreuzlingen 3 Auftraggeber Energie Kreuzlingen Nationalstrasse 27 8280 Kreuzlingen Bearbeitung Ruedi Stauffer dipl. Architekt FH, MAS HSLU in Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung Monika Steiner dipl. Architektin FH, DAS in Raumplanung ETH Metron Raumentwicklung AG Stahlrain 2 Postfach 5201 Brugg T 056 460 91 11 info@metron.ch www.metron.ch Titelbild: Kreuzlingen Luftbild (ThurGIS, 2019)
Energie Kreuzlingen | Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 6 1.1 Ausgangslage 6 1.2 Lage und Perimeter 7 2 Allgemeine Bestimmungen 8 2.1 Programmbegutachtung durch Kommission SIA 142/143 8 2.2 Veranstalterin 8 2.3 Verfahrensbegleitung 8 2.4 Ziel des Verfahrens 8 2.5 Verfahrensart 8 2.6 Submissionsgegenstand und Teambildung 9 2.7 Teilnahmebedingungen 9 2.8 Anonymität 9 2.9 Verfahrenssprache 10 2.10 Preisgericht 10 2.11 Fachliche Begleitung und Vorprüfung 10 2.12 Preissumme und Ankäufe 10 2.13 Weiterbearbeitung 11 2.14 Leistungsumfang und Honorarbedingungen 11 2.15 Verbindlichkeit / Urheberrecht 11 2.16 Vertraulichkeit und Kommunikation 12 2.17 Publikation und Ausstellung 12 2.18 Auskünfte 12 2.19 Streitfälle 12 2.20 Rechtsmittelbelehrung 12 3 Ablauf des Verfahrens 13 3.1 Übersicht Termine 13 3.2 Anmeldung, Fragenbeantwortung und Eingaben 13 3.3 Ausschlusskriterien 14 3.4 Beurteilungskriterien 15 3.5 Abgegebene Grundlagen 16 3.6 Einzureichende Unterlagen 17 4 Rahmenbedingungen 19 4.1 Baurechtliche Rahmenbedingungen 19 4.2 Weitere Rahmenbedingungen 21 5 Aufgabenstellung 25 5.1 Allgemeine Zielsetzung 25 5.2 Kostenziel 25 5.3 Städtebau, Siedlung und Aussenraum 25 5.4 Nutzung 26 5.5 Raumprogramm 28 5.6 Wirtschaftlichkeit 32 5.7 Gebäudetechnik 33 5.8 Nachhaltigkeit 33 6 Genehmigung 35
Energie Kreuzlingen | Einleitung 6 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Energie Kreuzlingen ist eine Abteilung der Stadtverwaltung Kreuzlingen. Sie versorgt die Bewohner und Betriebe der Stadt Kreuzlingen zuverlässig und wirtschaftlich mit Elektri- zität, Erdgas und Trinkwasser. Auch die öffentliche Beleuchtung, die Sicherstellung der Löschwasserversorgung für den Feuerschutz und die Versorgung der öffentlichen Brun- nen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Energie Kreuzlingen. An ihrem Standort an der Nationalstrasse 27 in Kreuzlingen beschäftigt Energie Kreuz- lingen rund 55 Mitarbeitende. Die Arbeitsplätze sind auf verschiedene Gebäude verteilt; sie sind schlecht miteinander vernetzt und bieten wenig Entwicklungspotenzial. Die ge- genüberliegende Parzelle Nationalstrasse 28/30 mit Industriehalle wird als Lager genutzt. Durch das Wachstum der Stadt Kreuzlingen und die stetig steigenden Anforderungen an die Dienstleistungen hat die gesamte betriebliche Infrastruktur der Energie Kreuzlingen schon seit geraumer Zeit ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Die aktuelle Lagernutzung ist vorwiegend auf die verfügbaren Räumlichkeiten, weniger aber auf Betriebsabläufe aus- gerichtet. In einer vorbereitenden Studie wurden die bestehenden Gebäude einer Analyse unter- zogen, in der die planerischen Voraussetzungen, die Bauzustände, die Schadstoffbelas- tungen, die Baustatik, die Energieeffizienz und die Logistik untersucht wurden. Auf Basis der Analyse wurden mit einer Machbarkeitsstudie verschiedene Varianten geprüft. Im Rahmen der Studie wurden verschiedene Optionen zur Weiternutzung der bestehenden Gebäude, zum Teilerhalt des Bestandes und zur Verlagerung der Nutzung an andere Standorte untersucht. Aus der Bewertung mittels Nutzwertanalyse resultierte ein Neubau auf dem Areal «Sonewise» ausserhalb des Zentrums Kreuzlingen als beste Variante. Die Parzelle 6584 liegt in der Nähe des Bodensees in der Industrie- und Gewerbezone 2. Die Grundstücksfläche umfasst 6'950 m2. Abb. 1: Luftbild Standorte bestehend und neu (Quelle: Google Maps) Der Gemeinderat hat am 21. Januar 2021 einem Planungskredit für den Neubau eines Betriebsgebäudes zugestimmt. In der Botschaft an den Gemeinderat wurde von einer Gesamtinvestition von ca. CHF 28.7 Mio. ausgegangen. Für die darin enthaltenen Erstel- lungskosten BKP 2 + 4 wird im Rahmen des Wettbewerbs ein Kostenziel von CHF 18.4 Mio. erwartet (inkl. Honorare, Kostengenauigkeit ± 25%).
Energie Kreuzlingen | Einleitung 7 1.2 Lage und Perimeter Die Parzelle 6584 liegt ausserhalb des Zentrums Kreuzlingen in Fussnähe des Bodensees in der Industrie- und Gewerbezone. Grossformatige Bauten prägen diesen Ort. Die Par- zelle ist relativ gut erschlossen. Es soll ein Gebäudekomplex mit Verwaltung, Werkstatt, Klein- und Grossteilelager sowie einer Parkierungsanlage für Betriebsfahrzeuge, Personal und Besucher gebaut werden. Der zukünftige Baukörper soll sich gut in die Umgebung eingliedern und eine Antwort zum Übergang zwischen Industrie- und Wohnzone (IG2 zur WG50) geben. Die vorgese- hene Nutzung ist an diesem Standort zonenkonform. Der Aussenraum hat Potenzial, um die Identität des Ortes zu stärken. Jedoch hat der sehr weiche Baugrund (Seekreide) Ein- fluss auf die Fundierung und die Umgebungsgestaltung. Aussagen zum Hochwasser- schutz werden mit dem Projektvorschlag erwartet. Der Bearbeitungsperimeter des Projektwettbewerbs umfasst die Parzelle 6584 «Sonewise». In einem Betrachtungsperimeter (gestrichelte Linie) sollen die benachbarten Nutzungen einbezogen werden. Dies gilt insbesondere für die Schnittstelle zwischen dem städtischen Werkhof und dem Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen. Abb. 2: Perimeter (Bearbeitungs- und Be- trachtungsperimeter)
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen 8 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Programmbegutachtung durch Kommission SIA 142/143 Die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Programm geprüft. Es ist konform zur Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142, Ausgabe 2009. Die Honorarvorgaben im Programm sind nicht Gegenstand der Konformitätsprüfung nach der Ordnung SIA 142. Dies entspricht den aktuellen kartellrechtlichen Vorgaben. 2.2 Veranstalterin Energie Kreuzlingen veranstaltet ein einstufiges Wettbewerbsverfahren zur Erlangung ei- ner Bestvariante für das neue Betriebsgebäude von Energie Kreuzlingen. Energie Kreuzlingen Nationalstrasse 27 8280 Kreuzlingen Vertreten durch: Beat Pretali, Projektleiter Energieeffizienz / Innovation 2.3 Verfahrensbegleitung Die Vorbereitung und Begleitung sowie die Vorprüfung des Projektwettbewerbes erfol- gen durch die Metron AG Metron Raumentwicklung AG Stahlrain 2 5201 Brugg T 056 460 91 11 www.metron.ch energiekreuzlingen@metron.ch Kontaktpersonen: Ruedi Stauffer, Monika Steiner 2.4 Ziel des Verfahrens Im Zentrum der Aufgabenstellung steht ein gesamtheitlicher Lösungsvorschlag, der so- wohl die betrieblichen als auch die städtebaulichen, architektonischen und freiraumpla- nerischen Anforderungen im Sinn der Auftraggeberin erfüllt. Die Vernetzung der Berei- che über eine vorteilhafte Zuordnung und bedachte Gestaltung sowie Anordnung der Räume soll zudem dazu beitragen ein Umfeld zu schaffen, in dem Teamwork, Betriebs- klima und Motivation begünstigt werden. Für Energie Kreuzlingen als regionaler Ener- gieversorger hat ein energetisch vorbildliches und innovatives Projekt eine besondere Bedeutung. Zudem will Kreuzlingen im nächsten Audit das Label Energiestadt Gold er- reichen. Ziel des Verfahrens ist einerseits die Selektion eines Siegerprojekts und ande- rerseits die Auswahl eines Teams mit Generalplaner für die weiteren Projektierungspha- sen. Es ist vorgesehen, das siegreiche Team direkt nach dem Wettbewerb mit der Wei- terbearbeitung des Projekts zu beauftragen. 2.5 Verfahrensart Der Projektwettbewerb wird als einstufiges offenes Verfahren ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren unterliegt dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vom 21. Juni 2019 (Stand am 1. Januar 2021) und der dazugehörigen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) vom 12.2.2020 (Stand am 1. Januar 2021).
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen 9 Es gilt zudem der Staatsvertrag zum öffentlichen Beschaffungswesen (WTO-Agreement on Government Procurement GPA), der seit Januar 2021 in Kraft ist. Es gilt auch die Ord- nung SIA 142, Ausgabe 2009, subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche Be- schaffungswesen. 2.6 Submissionsgegenstand und Teambildung Mit dem Projektwettbewerb werden Generalplanerleistungen submittiert. Das gesuchte Planerteam mit Generalplaner umfasst obligatorisch folgende Disziplinen des Kernteams: − Architektur / Generalplanung (keine Mehrfachteilnahme) − Landschaftsarchitektur (keine Mehrfachteilnahme) − Bauingenieurwesen (Mehrfachteilnahme möglich) − HLKKS-Ingenieurwesen (Mehrfachteilnahme möglich) Weitere Spezialisten und Fachplaner (Leistungen für Logistik, Elektroplanung, Bauphysik, Gebäudeautomation, Fassadenplanung, Nachhaltigkeit, Brandschutz etc.) werden nicht verpflichtend verlangt, können aber nach Bedarf der Teilnehmenden zusätzlich beigezo- gen werden. Diese sind im Verfassernachweis (Grundlage E1) aufzuführen. Eine Mehrfachteilnahme aller Teammitglieder ist für die Bereiche Architektur/General- planung sowie Landschaftsarchitektur nicht zulässig. Für die übrigen Disziplinen (Bauin- genieur- und HLKKS-Leistungen) ist eine Mehrfachbeteiligung erlaubt. Die Teams sind selbst dafür verantwortlich, dass kein Ideentransfer entsteht. Freiwillig beigezogene Spe- zialisten und Fachplaner, die eine entscheidende, innovative und erkennbar zum Projekt- erfolg beitragende Arbeit geleistet haben, würdigt das Preisgericht im Bericht entspre- chend. Sie können auf Antrag des Preisgerichts direkt beauftragt und in das Team mit Generalplaner berufen werden. 2.7 Teilnahmebedingungen Der Projektwettbewerb wird öffentlich ausgeschrieben. Die Teilnahme am Wettbewerbs- verfahren steht allen Planerteams mit Generalplaner mit Wohn- oder Geschäftssitz sämt- licher Teammitglieder in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Ag- reements, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt, offen. Der Stichtag für den Nachweis des Domizils ist der Publikationstermin. Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss SIA- Ordnung 142, Artikel 12.2., nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisge- richts haben. Nicht zugelassen sind insbesondere Fachleute, die bei der Auftraggeberin oder einem Mitglied des Preisgerichts (inkl. Expert*innen) angestellt sind sowie Fach- leute, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt sind oder in einem engen beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen (Details siehe Wegleitung Befangenheit und Ausstandsgründe SIA 142i-202d). Das Preisgericht kann den Wettbewerb, falls es sich als notwendig erweist, mit einer op- tionalen Bereinigungsstufe zwecks Vertiefung und Weiterentwicklung verlängern. Die Bereinigungsstufe wird in diesem Fall separat vergütet. 2.8 Anonymität Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Alle am Verfahren Beteiligten verpflichten sich, das Anonymitätsgebot einzuhalten. Die abzugebenden Unterlagen dürfen keine Hinweise auf die Projektverfassenden enthalten. Sowohl die Fragenbeantwortung als auch die Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge erfolgen anonym. Die Anonymität ist bei der persönlichen Abgabe von Unterlagen und Modellen zu gewähren. Die Anonymität
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen 10 wird nach erfolgreicher Beurteilung aufgelöst. Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren. 2.9 Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Texte und Erläuterungen der Eingabepläne müssen in deutscher Sprache abgefasst und eingereicht werden. 2.10 Preisgericht Zur Beurteilung des Projektwettbewerbes setzt die Auftraggeberschaft folgendes Preis- gericht ein: Sachpreisgericht (stimmberechtigte Mitglieder) − Thomas Niederberger, Stadtpräsident Kreuzlingen − Thomas Beringer, Stadtrat Departement Dienste − Guido Gross, Direktor Energie Kreuzlingen − Maurizio Ditaranto, Technischer Leiter Energie Kreuzlingen (Ersatz) Fachpreisgericht (stimmberechtigte Mitglieder) − Christian Penzel, Dipl.-Ing. Architekt SIA BSA, Zürich (Vorsitz) − Barbara Burren, Dipl. Architektin ETH SIA BSA, Zürich − Heidi Stoffel, Dipl. Architektin ETH, Weinfelden − Andrea Gebhard, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin BDLA/Stadtplanerin DASL, München − Jürg Conzett, Dipl. Bauingenieur ETH SIA, Chur − Michael Schmidt, Leiter Bauverwaltung, Stadt Kreuzlingen (Ersatz) Expert*innen (beratend, ohne Stimmrecht) − Beat Pretali, Projektleiter Energie Kreuzlingen − Francesco Bonifacio, Leiter Netzbetrieb Energie Kreuzlingen − Konrad Kissling, Kostenplaner Metron AG (Wirtschaftlichkeit) − Philipp Bruggmann, EK Energiekonzepte AG (Nachhaltigkeit, Gebäudetechnik) − Danny Riedel, Rapp Industrieplaner AG (Logistik) − n.n. Bauherrenvertretung (offen) − Ruedi Herzog, Gemeinderat, Präsident Kommission Energie Kreuzlingen − Daniel Moos, Gemeinderat − Kathrin Wittgen, Gemeinderätin − Thomas Leuch, Gemeinderat − Nico Keller, Gemeinderat Das Preisgericht behält sich den Beizug weiterer Expert*innen vor. 2.11 Fachliche Begleitung und Vorprüfung Die Vorbereitung und Begleitung sowie die Vorprüfung des Projektwettbewerbes erfol- gen durch die Metron Raumentwicklung AG. 2.12 Preissumme und Ankäufe Für 5 bis 7 Preise und Ankäufe steht dem Preisgericht eine Summe von CHF 175'000.- (exkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Verteilung des Preisgeldes liegt im Ermessen des Preis- gerichts. Die Gesamtpreissumme wird voll ausgerichtet. Der Anteil von allfälligen Ankäu- fen beträgt maximal 40%. Sollte das Bauvorhaben nicht realisiert werden oder die Auftraggeberin den Wettbe- werbsbeitrag mit Einverständnis des Urhebers weiterverwenden, ohne diesem einen
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen 11 Auftrag zu erteilen, hat der Urheber des siegreichen Beitrags zusätzlich Anspruch auf eine Abgeltung gemäss Ordnung SIA 142 Art. 27. Angekaufte Wettbewerbsbeiträge können durch das Preisgericht rangiert und derjenige im ersten Rang auch zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Dazu ist ein Preisge- richtsentscheid mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der Stimmen und die Zu- stimmung aller Vertreter der Auftraggeberin notwendig (SIA 142 Art. 22.3). 2.13 Weiterbearbeitung Die Veranstalterin beabsichtigt, das vom Preisgericht aufgrund des Wettbewerbsprojekts empfohlene Planerteam mit Generalplaner mit der Weiterbearbeitung der Bauaufgabe zu beauftragen. Das Realisierungsmodell (Einzelleistungsträger, Generalunternehmer etc.) ist noch nicht bestimmt. Der Generalplaner wird in jedem Fall mit mindestens 58.5% Planerleistungen beauftragt. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens mit den Nut- zern im Sinne einer Projektoptimierungsphase den Dialog aufzunehmen. Die Projektie- rung durch das evaluierte Planerteam mit Generalplaner erfolgt anschliessend unter Vor- behalt der Kreditgenehmigung und Auftragsvergabe durch die Auftraggeberin. Die Kre- ditgenehmigung und die Auftragsvergaben erfolgen phasenweise. Das Preisgericht kann mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen des Fachpreisgerichtes und der Zustimmung des Sachpreisgerichts einen angekauften Wett- bewerbsbeitrag zur Weiterbearbeitung oder zur Ausführung empfehlen. Eine eventuelle entschädigte Überarbeitung mehrerer Projekte im Rahmen des Projektwettbewerbs (Be- reinigungsstufe) bleibt vorbehalten. 2.14 Leistungsumfang und Honorarbedingungen Die Auftraggeberin setzt sich für eine hohe Bauqualität und eine faire Honorierung ein. Zielvorgabe der Auftraggeberin ist es, mit der Honorarsumme des gesamten Planerte- ams (inkl. Spezialisten, Berater etc.) zusammen den Grenzwert von 20% der Erstellungs- kosten (BKP 1–5 exkl. Honorare) nicht zu überschreiten. Diese Zielvorgabe erlaubt eine faire und marktgerechte Honorierung. Die konkreten Ho- norarkonditionen werden im Rahmen der Vertragsverhandlung auf Basis der Leistungs- beschriebe gemäss den SIA-Ordnungen 102, 103, 105, 108 (jeweils aktuelle Ausgabe) bestimmt. 2.15 Verbindlichkeit / Urheberrecht Das Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftraggeberschaft, die Teil- nehmenden und das Preisgericht verbindlich. Mit der Teilnahme am Projektwettbewerb anerkennen die Teilnehmenden ausdrücklich die im vorliegenden Programm festgehal- tenen Bedingungen, Abläufe und Verfahren sowie den Entscheid des Preisgerichts in Er- messensfragen. Das Urheberrecht an den eingereichten Wettbewerbsarbeiten verbleibt bei den Projekt- verfassenden. Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Auftrag- geberschaft über. Veranstalterin und Teilnehmende besitzen das Recht auf Veröffentli- chung der Wettbewerbsarbeiten unter Namensnennung der Veranstalterin und der Pro- jektverfassenden. Ausgenommen davon bleibt das Recht auf Erstveröffentlichung, wel- ches bei der Auftraggeberin liegt.
Energie Kreuzlingen | Allgemeine Bestimmungen 12 2.16 Vertraulichkeit und Kommunikation Die Teilnehmenden sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Ver- fügung gestellten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und aus- schliesslich für die vorliegende Aufgabe zu verwenden. Die Kommunikationshoheit liegt allein bei der Veranstalterin, der Energie Kreuzlingen. Dies betrifft insbesondere die In- formation der Öffentlichkeit. 2.17 Publikation und Ausstellung Nach Abschluss des Verfahrens werden alle zur Beurteilung zugelassenen Projekte des Projektwettbewerbes unter Namensnennung der Verfassenden während zwei Wochen öffentlich ausgestellt. Der Bericht des Preisgerichts wird den Teilnehmenden im Rahmen der Zuschlagseröffnung sowie der Tages- und Fachpresse zur Publikation zur Verfügung gestellt. 2.18 Auskünfte Über das Gesamtverfahren wird keine Korrespondenz geführt und keine mündliche Aus- kunft erteilt. Technische Fragen zu den Unterlagen können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: energiekreuzlingen@metron.ch Inhaltliche Fragen zur Aufgabenstellung können anonym im Rahmen der ordentlichen Fragenbeantwortung gestellt werden (siehe Kapitel 3.2). 2.19 Streitfälle Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Kreuzlingen. 2.20 Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidungen der Auftraggeberin im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens kann innert 20 Tagen seit Eröffnung unter Beilage oder genauer Bezeichnung desselben beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfel- den, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Akten sind nummeriert und mit einem Aktenverzeichnis einzureichen.
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens 13 3 Ablauf des Verfahrens 3.1 Übersicht Termine Meilensteine Datum Ausgabe der Unterlagen (digital) ab 12. November 2021 (KW 45) Bezug Modell ab 18. Nov. 2021 (KW 46) bis 3. Febr. 2022 (KW 5) Eingabe Fragen 3. Dezember 2021 (KW 48) Fragenbeantwortung 17. Dezember 2021 (KW 50) Eingabe Projektwettbewerb (digital, analog) 04. März 2022 (KW 09) Eingabe Modell Projektwettbewerb 18. März 2022 (KW 11) Jurierung (Beurteilung) KW 13/16, 2022 Bekanntgabe Entscheid 23. Juni 2022 (KW 25) Ausstellung ab KW 25, 2022 (2 Wochen) 3.2 Anmeldung, Fragenbeantwortung und Eingaben Das vorliegende Programm wird im Amtsblatt des Kantons Thurgau und auf simap.ch publiziert. Die Anmeldung, der Bezug der Grundlagen und die Fragenbeantwortung wer- den digital über eine Plattform abgewickelt. Die Eingabe der Wettbewerbsresultate er- folgt analog in Papierform sowie alle Unterlagen als pdf/xls-Format auf einem USB-Da- tenträger (Stick). Anmeldung Interessierte Planerteams können sich Mittels Link zur Anmeldung, zur Teilnahme am Wettbewerb anmelden. Mit der Anmeldung erhalten die Teams den Zugangslink zum Herunterladen der Unterlagen, zur Fragestellung und zum Herunterladen der Fragenbe- antwortung. Eine Anmeldung ist bis am 03.02.2022, 18:00 Uhr möglich. Die Korrespon- denz auf dem Postweg ist ausgeschlossen. Depot Gebühr Nach der Anmeldung und vor dem Bezug des Modells wird durch Energie Kreuzlingen eine Depot-Gebühr von CHF 300.- mit dem Vermerk «Depot Wettbewerb» in Rechnung gestellt. Die Depot-Gebühr wird bei vollständiger Abgabe der eingeforderten Unterlagen gemäss «Einzureichende Unterlagen» zurückerstattet. Im anderen Fall verfällt sie. Arealbegehung Es findet keine gemeinsame Begehung der Parzelle 6584 statt. Das Areal kann von den Teilnehmenden selbstständig besichtigt werden. Bezug Modell (Wettbewerbsgrundlage) Nach erfolgter Anmeldung und gegen Vorweisen der Zahlungsbestätigung des Depots kann das Modell innert einer Wochenfrist, frühestens ab dem 18. November 2021 (KW46) beim Modellbauer auf Voranmeldung, werktags, abgeholt werden. Die Modelle können bis spätestens 3. Februar 2022 (KW5) bezogen werden. Knecht + Partner Modellbau AG Jurastrasse 58 5430 Wettingen T +41 (0)56 426 09 31 www.knecht-partner.ch
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens 14 Fragenbeantwortung Mit der Anmeldebestätigung wird ein Link für die Fragenstellung verschickt. Fragen kön- nen via Link digital bis am 3. Dezember 2021, 18:00 Uhr anonym eingereicht werden. Eine Veröffentlichung der Antworten erfolgt digital mittels Links (via Anmeldebestäti- gung) bis zum 17. Dezember 2021. Einreichung Unterlagen Die unter Kapitel 3.6 aufgeführten Unterlagen müssen vollständig bei der Metron AG abgegeben werden: Metron Raumentwicklung AG Vermerk «Projektwettbewerb Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen» Stahlrain 2 Postfach 480 5201 Brugg Massgebend ist der Poststempel* Freitag, 4. März 2022 oder die Abgabe am Empfang bis spätestens am 4. März 2022, 16.00 Uhr (Öffnungszeiten Mo-Do 8-12 und 13.30-17 Uhr, Fr 8-12 und 13.30-16 Uhr) * Hinweis: Es gilt der Poststempel gemäss SIA Wegleitung 142i-301d_Postversand Ab- gabe Modell. Abgabe Modell Das Modell ist in der Transportkiste, versehen mit der Angabe «Projektwettbewerb Be- triebsgebäude Energie Kreuzlingen» und dem entsprechenden Kennwort bis 18. März 2022, 16.00 Uhr, am Empfang folgender Adresse abzugeben. Energie Kreuzlingen Vermerk «Projektwettbewerb Betriebsgebäude Energie Kreuzlingen» Nationalstrasse 27 8280 Kreuzlingen Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Die Teilnehmenden werden Mitte Juni (KW 25, 2022) über das Wettbewerbsergebnis ori- entiert. Das Wettbewerbsergebnis wird in einem Bericht des Preisgerichtes dokumen- tiert. Ausstellung Nach Abschluss des Projektwettbewerbes werden voraussichtlich Mitte Juni (KW 25, 2022) alle zur Beurteilung zugelassenen Projekte unter Namensnennung der Verfassen- den während zwei Wochen öffentlich ausgestellt. Die Einladung zur Ausstellung wird al- len Teilnehmenden rechtzeitig zugestellt. 3.3 Ausschlusskriterien Bei Nichterfüllung der folgenden Kriterien werden die Wettbewerbsbeiträge von der Be- urteilung ausgeschlossen: − fristgerechte Abgabe der verlangten Unterlagen (Pläne und Modelle) − Vollständigkeit der zur Beurteilung notwendigen Inhalte − Wahrung der Anonymität
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens 15 3.4 Beurteilungskriterien Die Beurteilung der Wettbewerbsprojekte erfolgt nach den folgenden Kriterien. Die Rei- henfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht nimmt aufgrund der aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwertung vor. Beurteilungskriterien Unterkriterien Städtebau, Siedlung und Aussenraum Städtebauliches Konzept, Qualität der volumetrischen Setzung und bau- liche Dichte Beziehungen zum landschaftlichen und gebauten Umfeld Zonierung und Erschliessung im Aussenraum sowie die Qualität der Ge- staltung Beitrag zur Identität des Ortes Umgang mit Hochwasser, Dachwasser und Retentionsräumen (Wasser- management) Architektonisches Konzept Grundrissqualität Gebäudetypologische Qualität Räumliche Qualität Übersetzung von allfälligen gesellschaftspolitischen Konzepten (z.B. Leitbilder) ins architektonische Projekt Funktionalität und Wirtschaftlichkeit Qualität und Zweckmässigkeit der räumlichen Organisation und Eig- nung für die vorgesehene Nutzung Bewegungsführung und Materialflüsse im und um das Gebäude, Hierar- chien der Öffentlichkeitsgrade Gebäudestruktur, Tragwerkkonzept, Gebäudetechnikkonzept Einhaltung des Raumprogramms und der Flächenkenndaten Erweiterungsmöglichkeiten Gesamtkosten, Ressourcenaufwand Betrieb, Ressourcenaufwand Erstel- lung, Lebenszykluskosten Material, Konstruktion und Farbe Schlüssigkeit und Materialgerechtigkeit der konstruktiven Lösungen Übersetzung des konstruktiven Prinzips in ein architektonisches Bild Qualität der Integration von Gebäude- und Umwelttechnologien ins ar- chitektonische Konzept (z.B. PV-Anlagen und Dachbegrünung) Zusammenspiel von Konstruktion und Materialität sowie von Raumwir- kung und Lichtführung Einhaltung der NISV bezüglich Abstand vom Trafo gegenüber Orten mit empfindlicher Nutzung Baukultureller Wert, Gesamtwirkung Bewertung des geleisteten baukulturellen Beitrags / Innovationsgehalt Ausdruck des Bauwerks, atmosphärische Wirkung, visuelle Identität Verhältnismässigkeit zur Aufgabenstellung Gesamteindruck, Qualität der Arbeit, Auseinandersetzungstiefe Nachhaltigkeit Wohlbefinden und Komfort, Barrierefreiheit Ressourcenschonung und Graue Energie Flexibilität und Systemtrennung Energieeffizienz und erneuerbare Energien Ökologische Qualität von Gebäude und Aussenräumen Einhaltung der Vorbildfunktion gemäss Energieverordnung TG §17 Abs. 1 sowie Verpflichtung Energiestadt (MINERGIE-A vorzugsweise mit Zu- satz ECO)
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens 16 3.5 Abgegebene Grundlagen Sämtliche untenstehend aufgeführten Unterlagen werden den Teams als Download-Link zur Verfügung gestellt. Es wurde bewusst eine Auswahl der für die Bearbeitung wesent- lichen und spezifischen Dokumente zusammengestellt und darauf verzichtet, allgemein geltende Gesetze, Verordnungen und Normen mitzuliefern. A Projektunterlagen A1 Wettbewerbsprogramm, 11.11.2021 (PDF) A2 Raumprogramm, 01.11.2021 (PDF) A3 Auszug Betriebskonzept, Resoplan AG, Stand 20.02.2020 (PDF) A4 Lagermaterial IST-SOLL, Rapp Industrieplaner AG, Stand 18.10.2021 (PDF) A5 Raumanforderungen für Trafostationen, Stand 27.09.2021 (PDF) A6 Botschaft zur Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 (inkl. Anhänge u.a. Machbar- keitsstudie) B Baurecht B1 Kanton Thurgau, Planungs- und Baugesetz (PBG), Stand 01.01.2018, rechtskräftig seit 21.12.2011 (PDF) B2 Kanton Thurgau, Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkanto- nalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (PBV), Stand 01.01.2021, rechtskräftig seit 18.09.2012 (PDF) B3 Kanton Thurgau, Gesetz über Strassen und Wege StrWG, Stand 01.01.2018 (PDF) B4 Stadt Kreuzlingen, Planungsbericht zur Richtplanung 2019 (Gemeinderichtplan), Stand 03.07.2019 (PDF) B5 Stadt Kreuzlingen, Beschlüsse Verkehr und Energie Richtplan 2019, Stand 03.07.2019, in Kraft gesetzt am 01.06.2020 (PDF) B6 Stadt Kreuzlingen, Langsamverkehrsprogramm Kapitel 6 Veloverkehrsnetz, Stand 19.02.20215 B7 Rev. Baureglement der Stadt Kreuzlingen, Stand 12.01.2021, nicht rechtsgültig (PDF) (siehe Kap. 4.1) B8 Rev. Zonenplan der Stadt Kreuzlingen, Stand 12.01.2021, nicht rechtsgültig (PDF) (siehe Kap. 4.1) B9 Rev. Rahmennutzungsplanung Stadt Kreuzlingen, Beschluss und Planungsbericht, Stand 12.01.2021 (PDF) B10 Kanton Thurgau; Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Energie- nutzung ENV, Stand 01.07.2020 B11 Kreuzlingen, Verpflichtung Energiestadt, Faktenblatt, Stand 16.03.2018 B12 Kreuzlingen, Richtplantext Natur- und Heimatschutz, Stand 22.11.2011 B13 Kreuzlingen, Liste Naturobjekte, Anhang 2 zum Richtplantext Natur- und Heimat- schutz, Stand 22.11.2011 C technische Unterlagen C1 Baugrund / Risiken Parz. Nr. 6584, Ingenieurbüro Rolf Soller AG, 04.10.2021 (PDF) D Planunterlagen D1 Amtliche Vermessung, inkl. Leitungskataster, Höhenkurven (DXF/DWG) D2 3D-Gebäudemodelle, swissBUILDINGS (DXF/DWG) D3 Modellplangrundlage 1:500 (DXF/DWG) E Formulare E1 Formular Verfassernachweis (XLS) E2 Formular Kenndaten (XLS) F Modell F1 Modellgrundlage Mst. 1:500 (Gips, weiss)
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens 17 3.6 Einzureichende Unterlagen Sämtliche Pläne inklusive der Erläuterungen sind auf maximal 4 Blättern im Hochformat DIN A0 darzustellen. Die Abgabepläne sind in doppelter Ausführung und ungefaltet ein- zureichen. Jedes Blatt ist mit einem grafischen Massstab und oben links mit einem Kenn- wort zu versehen. Varianten sind nicht zulässig. Zusätzlich abgegebene, nicht geforderte Unterlagen werden nicht zur Beurteilung zugelassen. Alle Beilagen müssen mit dem Kennwort beschriftet sein. Keine der abzugebenden Unterlagen, mit Ausnahme des In- halts des Verfasser-Couverts, darf Hinweise auf die Projektverfasser enthalten. Verstösse gegen diese Vorgaben führen zum Ausschluss vom Verfahren. Pläne [A] Situation (Dachaufsicht und Umgebung), genordet, Mst. 1:500 [B] Umgebungsplan Mst. 1:200 − Darstellung Umgebung mit EG-Nutzungen (Perimeter Baubereiche) − Nutzflächen im Aussenraum (Nutzung, Biodiversität und Bepflanzung) − Erschliessung, Parkierung, Manövrierflächen Betrieb (wichtigste Schleppkur- ven) − Angaben zu Koten und Oberflächen wie Retentionsflächen und Dachbegrü- nung [C] Grundrisse Mst. 1:200 − Grundrisse aller Geschosse − Alle Räume sind gemäss Raumprogramm zu beschriften (Raumnummerierung, Nutzung, Nutzfläche) − Angabe wichtiger Höhenkoten m.ü.M. [D] Schnitte / Fassadenansichten Mst. 1:200 − Darstellung der zum Verständnis des Projektes notwendigen Schnitte und An- sichten − Angaben der Niveaus der einzelnen Geschosse in m.ü.M. [E] Konstruktionsdetails Mst. 1:50 − Darstellung eines typischen Fassadenschnitts (inkl. Dach und Sockel) und da- zugehörigem Fassadenausschnitt (Ansicht) − mit Angaben zum Konstruktionsaufbau und zur Materialisierung, Sonnen- schutz und Bauteilaufbauten [F] Visualisierungen − atmosphärische Darstellung der Projektidee im Sinne von Skizzen, Collagen, 3D-Darstellungen sind zugelassen − Erläuterungen Erläuterungen [G] Erläuterungen auf den Plänen − Gesamtidee ortsbauliches und städtebauliches Konzept − Architektonisches Konzept − Funktionalität und betriebliche Abläufe (Verwaltung und Netzbetrieb) − Gestaltung der Aussenräume, Erschliessungs- und Parkierungskonzept − Tragwerk und Materialisierung − Freiraumkonzept inkl. Retentionsflächen, Dachflächen und Entwässerung − Hochwasserschutz − Nachhaltigkeit und Energiekonzept Konzeptionelle Überlegungen zum Projekt sind mit Texten und Schemen sowie Skizzen darzustellen. Visualisierungen in diesem Sinne sind zugelassen, aber nicht explizit
Energie Kreuzlingen | Ablauf des Verfahrens 18 gefordert. Die Darstellungsart innerhalb des vorgegebenen Planformats ist frei. Sämtli- che Texte sind zusätzlich als Word-Datei A4 hoch (Unterlage [J]) abzugeben. Weitere Unterlagen [H] Nachweis der Kenndaten − Flächen und Volumen sind gemäss der Wettbewerbsgrundlage [E2] und der SIA 416 aufzuführen (inkl. Angabe der Kenngrössen: Gebäudehüllzahl, Fenster- anteil) − Daten in digitaler Form (anonyme Excel-Datei) und als Papierausdruck − Berechnung der Kenndaten ist nachvollziehbar darzustellen (Schema) [I] Verkleinerungen − sämtliche Pläne als kopierfähige, massstäbliche Verkleinerungen auf Papier (A3) [J] CD-ROM oder Stick (Achtung: Wahrung der Anonymität!) − Sämtliche Pläne [A] bis [F] im Originalformat − Erläuterungen [G] als Word-Datei − Nachweis der Kenndaten [H] − Planverkleinerung [I] [K] Verfassercouvert (verschlossen mit Kennwort) − Verfassernachweis mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Formu- lar E1 (inkl. Angabe Bankverbindung für Auszahlung Preisgeld) − Honorarkonditionen [L] Modell Mst. 1:500 − kubische Darstellung der Neubauvolumen in weiss auf abgegebener Wettbe- werbsgrundlage [F1]
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen 19 4 Rahmenbedingungen 4.1 Baurechtliche Rahmenbedingungen Bauordnung, Zonenplan Für die Parzelle 6584 (Sonewise) sind die unter Kapitel 4.1 aufgeführten baurechtlichen Grundlagen massgebend (Grundlage B). Die Parzelle befindet sich gemäss rechtskräfti- gen Baureglement der Stadt Kreuzlingen in der Industrie- und Gewerbezone 2 (IG 2). Gemäss der Revision liegt die Parzelle neu in der Arbeitszone Industrie (AI). Eigentümer der Parzelle ist die Stadt Kreuzlingen. Die Grundstücksfläche beträgt 6'950 m2. Die Revision der Ortsplanung Kreuzlingen ist am Laufen. In der Arbeitszone Industrie erfordert die Revision v.a. eine höhere Ausnutzung (BMZ 6.00-8.80). Weiter ist eine max. Gebäudelänge von 220 m statt nur 150 m zugelassen. Umgang mit Zonenvorschriften Der Wettbewerbsbeitrag auf der Parzelle 6584 ist auf der Grundlage der revidierten Rah- mennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) der Stadt Kreuzlingen vom 03. Juli 2019 zu erstellen (vgl. Grundlage B7 und B8). Legende Arbeitszone Industrie (AI) Wohn- und Arbeitszone (WA80) Gefahrenzone (Gef) Zone für höhere Häuser (höH) Abb. 3: Zonenplan Erlass PNr. 6584 «Sonewise» Zone GFZ BMZ BMZ GZ Grenzabstand Gebäude- FH Flach- FH Schrägdach LSV (m) länge dach (m) max. min. min. klein gross (m) max. (m) traufsei- giebel- tig seitig WA80 0.80 – – 0.20 4.00 6.00 40.00 11.00 8.00 11.00 III AI – 8.80 6.00 0.10 6.00 6.00 220.00 18.00 15.00 18.00 IV 1a. Für Flachdachbauten gilt die Fassadenhöhe (FH) für Flachdächer. Die obersten 2.00 m der festgelegten Fassaden- höhe sind nur im Bereich eines Attikageschosses gemäss § 29 PBV in Verbindung mit Ziffer 6.4 IVHB bebaubar. b. Für Schrägdachbauten gelten die traufseitige und die giebelseitige Fassadenhöhe. Die Differenz zwischen den projektierten trauf- und giebelseitigen Fassadenhöhen darf die Differenz der maximalen trauf- und giebelseitigen Fassadenhöhen gemäss Masstabelle nicht überschreiten. c. Bei Pultdachbauten gilt die Fassadenhöhe (FH) an der Traufseite. Die Höhendifferenz zwischen First und Traufe darf max. 3.50 m betragen. 2 Siehe Bauen an Hanglagen: Art. 31 BauR. Tabelle 1: Masstabelle Art. 5 BauR (Stand 12.01.2021, Revision, nicht rechtskräftig) Abb. 4: Fassadenhöhe (vgl. Art. 5 BauR)
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen 20 Grenzabstände Die Grenzabstände sind nach der revidierten Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) der Stadt Kreuzlingen zu ermitteln (vgl. Masstabelle Art. 5 BauR und Grundlage B7). Gegenüber Kantonsstrassen oder -wegen und Gemeindestrassen oder - wegen ist das Gesetz über Strassen und Wege zu berücksichtigen (vgl. Grundlage B3 StrWG). Im Art. 11 Abs. 5 BauR (Stand 12.01.2021) heisst es: 5 Gegenüber Grundstücken in anderen Zonen gilt der grosse Grenzabstand der Nachbarzone. Überschreiten Bauten die maximale Gebäudelänge der Nachbarzone, müssen sie bezüglich Fassadengliederung und Bepflanzung erhöhte Anforderungen erfüllen. 6 Dachaufbauten sind nur zulässig, soweit sie technisch bedingt sind. Gemäss § 44 Abstände Gebäude StrWG (Stand 01.01.2018) ist folgendes zu berücksich- tigen: 1 Der Abstand bei der Erstellung oder Erweiterung von Gebäuden oder Gebäudeteilen ge- genüber Kantonsstrassen oder -wegen beträgt 4 m von der Grenze, gegenüber Gemein- destrassen oder -wegen 3 m. 2 Der Abstand unterirdischer Bauten kann mit Bewilligung der Gemeindebehörde bis auf 50 cm herabgesetzt werden. 3 Vorbehalten bleiben durch Baulinien festgelegte Abstände Nutzungsart und Ausnützung Zur Nutzungsart und Ausnützung ist Art. 11 BauR (Stand 12.01.2021) relevant: 2 Arbeitszonen Industrie (AI) umfassen Gebiete, in denen störende Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Bauten und Anlagen zulässig sind, die in den übrigen Zonen untersagt sind. 3 Wohnnutzungen sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal gestattet. Pro Grundstück sind maximal zwei Wohnungen zulässig. Die zulässige Wohnnutzung muss mit dem zugehörigen Betrieb eine bauliche Einheit bilden. 4 Bei Neubauten muss in den Arbeitszonen Gewerbe und Industrie eine Mindestnutzung gemäss Masstabelle erreicht werden. Eine Unterschreitung der Mindestnutzung ist zu be- willigen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Neubau eine spätere Erweiterung bis zur Mindestnutzung nicht verunmöglicht. Die in der Masstabelle festgehaltenen Mindest- nutzungen gelten für Grundstücke ohne bestehende Gebäude mit Hauptnutzfläche sowie Grundstücke, auf denen die bestehenden Gebäude mit Hauptnutzflächen abgebrochen werden Aussenraum/Umgebung Für Bepflanzungen ist Art. 43 BauR (Stand 12.01.2021) zu befolgen: 1 Bei Neubauten und wesentlichen Erweiterungen ist die Umgebung angemessen mit Sträuchern und Hochstammbäumen zu bepflanzen. Dafür sind einheimische, standortge- rechte Arten zu wählen. Pro 500 m2 anrechenbarer Grundstücksfläche ist mindestens ein einheimischer Hochstammbaum zu pflanzen. Die Stammhöhe* bei Neupflanzung hat mindestens 1.50 m zu betragen. Werden diese Bäume über einer unterirdischen Baute o- der einer Unterniveaubaute angeordnet, muss die Erdüberdeckung mindestens 1.50 m be- tragen, bezogen auf den Kronentraufbereich von mindestens 10 m2 des jeweiligen Bau- mes. 2 Zur Siedlungsgestaltung – insbesondere entlang von Strassen – können im Baubewilli- gungsverfahren Auflagen zur Bepflanzung verfügt werden.
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen 21 3 Das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von über 1.00 m (1.50 m ab Boden gemessen) ist bewilligungspflichtig. Mit der Bewilligung können angemessene Ersatz- pflanzungen verlangt werden, sofern auf dem jeweiligen Grundstück nicht pro 500 m2 an- rechenbarer Grundstücksfläche ein Hochstammbaum gepflanzt ist. *Zur Ergänzung: Der Stammumfang muss in 1,5 m Höhe mindestens 30 cm betragen. Naturelement aus behördenverbindlichem Richtplan Natur- und Heimatschutz (NHG) Abb. 5: Ausschnitt behördenverbindlicher Richt- plan Natur- und Heimatschutz (NHG) und Be- standsfoto Bei dem Naturobjekt 242 handelt es sich um einen erhaltenswürdigen ca. 250 m2 grossen Feuchtstandort in Form einer Senke mit Schilf (kein geschütztes Objekt). Gemäss Richt- plantext (Pkt. 5.2) ist es «nach Möglichkeit zu erhalten». Anderenfalls soll ein mindestens gleichwertiger Ersatz geschaffen werden - beispielsweise mit einer Baumreihe und/oder einem Flachweiher (Retention) (vgl. Anhang B12 und B13). Dachgestaltung Gemäss Art. 41 BauR (Stand 12.01.2021) ist folgendes zu berücksichtigen: 1 Nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 15° Neigung und einer Fläche von mehr als 30 m2 sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht zur Energieproduktion genutzt wer- den. Werden solche Dächer mit einer Fläche von weniger als 200 m2 zur Energieproduk- tion genutzt, so sind die nicht dafür genutzten Bereiche extensiv zu begrünen. Werden grössere Flachdächer zur Energieproduktion genutzt, muss mindestens ein Drittel der Dachfläche extensiv begrünt werden, wobei erhöhte Anforderungen für den ökologischen Ausgleich unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm, gelten. 4.2 Weitere Rahmenbedingungen Parkplätze Zur Ermittlung des Angebots an Parkfeldern sind die betriebsnotwendigen Fahrzeuge (Lieferwagen, Aussendienstfahrzeuge usw.) und die VSS Norm zu berücksichtigen. Ge- mäss VSS-Norm (SN 640 281) sind die Richtwerte für das spezifische Parkfelder-Angebot zu gewährleisten. Das zu erstellende Parkfelder-Angebot richtet sich nach der Art der Nutzung, deren Kenngrössen und dem Standort-Typ. In einer Machbarkeitsstudie wurde der Bedarf an Autoabstellflächen und Abstellplätze nachgewiesen, die in dieser Phase des Projektwettbewerbes zu übernehmen sind (vgl. Kap. 5.5). Für die Parkierung leichter Zweiräder ist Art. 36 BauR (Stand 12.01.2021) relevant: 1 In Mehrfamilienhäusern ab fünf Wohnungen sowie für Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit mehr als zehn Arbeitsplätzen sind gut beleuchtete, überdachte
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen 22 Abstellanlagen für leichte Zweiräder zu erstellen. Diese sind nach Möglichkeit ebenerdig, in der Nähe des Haupteinganges oder in einer direkt zugänglichen Tiefgarage anzuord- nen. 2 Der Bedarf und die Anordnung sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS- Normen zu bestimmen. ÖV-Güteklasse und Fussgängererschliessung Die Parzelle 6584 befindet sich in der ÖV-Güteklasse C und D, mittlere bis geringe Er- schliessung. Im Rahmen der Beurteilung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung werden die Güteklassen für die Beurteilung der Qualität der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr verwendet. Die Ermittlung der Güteklasse erfolgt via GIS-Brow- ser Kanton Thurgau. Lärmempfindlichkeitsstufen Die Parzelle befindet sich hauptsächlich in der Lärmempfindlichkeitsstufe IV. Gegen die nördliche Wohnzone liegt es in der Stufe III (vgl. GIS-Browser Kanton Thurgau). Mobilität LV – Fuss- und Radverkehr Im Richtplan der Stadt Kreuzlingen ist eine Fuss- und Radwegverbindung zwischen Pro- menadenstrasse (Bereich Yachthafen) und Sonnenwiesenstrasse in Verlängerung der Bahnunterführung Neudorfstrasse vorgesehen. Damit soll ein durchgängiges Fuss- und Radwegnetz für den Freizeit- und Alltagsverkehr geschaffen und der Zugang zum See erleichtert werden (vgl. Grundlage B4-B6). Auf der Parzelle 6584 soll die LV-Verbindung entlang der Grenze zur Nachbarparzelle 5997 geführt werden (vgl. Grundlage B6). Die dadurch beanspruchte Landfläche beträgt ca. 320 m2. Schutzinventar Auf der Nachbarsparzelle 5007 wurde das kleine Wohnhaus als bemerkenswert einge- stuft. Richtung See sind weitere Wohn-/Ferienhäuser aufgenommen oder als bemer- kenswert eingetragen (vgl. GIS-Browser Kanton Thurgau). Gefahrenkarte Amt für Umwelt Kanton Thurgau Die Gefahrenkarten ist eine Grundlagenkarte und ein behördenverbindliches Planungs- instrument. Die in der Gefahrenkarte dargestellten Gefahrenstufen geben Auskunft über die Gefährdung von Menschen und Sachwerten. Das Gebiet «Sonewise» liegt hauptsäch- lich im blauen Bereich (mittlere Gefährdung, Wasser bzw. Seehochwasser). Das bedeutet: Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, jedoch ausserhalb davon. Zu- dem sind Schäden an Gebäuden möglich, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen nicht zu erwarten, sofern gewisse Auflagen bezüglich der Bauweise beachtet werden. Das Schadensausmass kann je nach Naturgefahr sehr unterschiedlich sein (vgl. GIS-Browser Kanton Thurgau, Gefahrenkarte). Gemäss Art. 25 BauR Gefahrenzone (Stand 12.01.2021) sind für die Parzelle Nr. 6584 «Sonewise» Objektschutzmassnahmen nötig: 1 In der Gefahrenzone dürfen Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn mit Massnah- men zum Objektschutz gemäss dem Leitfaden des Kantons Thurgau "Objektschutznach- weis gravitative Naturgefahren Kanton Thurgau" sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Die Massnahmen richten sich nach der Gefahrenart und deren Intensität. 2 Die Baubewilligungsbehörde stellt eine Ausfertigung der Baubewilligung der Gebäude- versicherung Thurgau zu und teilt dieser die Fertigstellung des Bauvorhabens mit.
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen 23 3 Sofern die Objektschutzmassnahmen ein Anheben der Erdgeschosskote eines Gebäudes erfordern, darf in den Gefahrenzonen die maximale zulässige Fassadenhöhe um jeweils dieses Mass erhöht werden. Die Zugänglichkeit zum Gebäude der Energie Kreuzlingen, als Grundversorger, muss auch bei ausserordentlichen Lagen gewährleistet sein. Objektschutz Eine erste Einschätzungen bezüglich Hochwassersituation auf der Parzelle Nr. 6584 wurde durch die Gebäudeversicherung Kanton Thurgau erstellt: Situation: − Bei dem zu bewilligenden Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau. Ent- sprechend der kantonalen Vorgaben und der Norm SIA 261/1 ist, als Schutzziel zur Vermeidung von Schäden, von einem 300-jährlichen Naturgefahren-Ereignis auszugehen. Im Bereich des Bauvorhabens besteht laut synoptischer Gefahren- karte eine mittlere Gefährdung (blau/MF3). Zusammengefasst wird die Parzelle bei einem HQ300 von Süden durch die beiden Bäche Chogebach und Remis- bergbach sowie durch Oberflächenwasser und von Norden durch Bodensee- hochwasser bedroht. − Laut Fliesstiefen- und Fliessgeschwindigkeitskarten ist mit Wassertiefen von ma- ximal 1.0 m und einer Geschwindigkeit von maximal 1 m/s zu rechnen. Die «hohe» Fliesstiefe wird durch eine lokale Senke östlich der Parzelle verursacht. Schutzhöhe gegen Süden (Bäche und Oberflächenwasser): − An der südlichen Parzellengrenze (Eintrittsstelle der Bäche und Oberflächenwas- ser) werden Fliesstiefen bis maximal 0.25 m erreicht. Durch Addition des Höhen- modells entspricht dies einer maximalen Fliesstiefe von 399.10 m.ü.M. Durch Mit- einbezug eines Freibords von 10 cm (geringe Fliessgeschwindigkeit, 90° Aufprall- winkel) erhalten wir eine absolute Schutzhöhe von 399.20 m.ü.M. oder relative Schutzhöhe von 0.35 m über Terrain. Schutzhöhe gegen Norden (Seehochwasser): − Für das Seehochwasser liegt die relevante Basis für die Schutzhöhe beim geplan- ten Objekt am Obersee bei 398.09 m.ü.M. (HW300). Hinzu kommt je nach Expo- sition und Risiko (Wellenschlag, besondere Werte oder Personenrisiken) ein Frei- bord von bis zu 1.0 m. − Der Zuschlag wird im spezifischen Fall auf mindestens 0.75 m angesetzt. Die ab- solute Schutzhöhe für das Objekt wird somit auf rund 398.84 m.ü.M. festgelegt. Objektschutz Tipps: − Es gibt diverse Möglichkeiten, einen Objektschutz zu gewährleisten. Damit der «neue» Fliessweg nach dem Neubau keine Verschlimmerung der Hochwassersi- tuation auf den Nachbarsparzellen verursacht, gilt es, das anfallende Wasser aus Norden (Bäche und Oberflächenwasser) möglichst auf der Parzelle östlich und/ oder westlich des Gebäudes nach Norden zu leiten. Bei den erwähnten Schutzhöhen handelt es sich lediglich um eine erste Abschätzung. Für den definitiven Objektschutz ist eine Expertise zu erstellen. (vgl. auch Website von ‘Schutz vor Naturgefahren’ https://www.schutz-vor-naturgefahren.ch/architekt/naturge- fahren.html) Baugrund Beim Standort «Sonewise» wird ein wenig tragfähiger Baugrund erwartet (Seekreide). Erkenntnisse von Baugrundsondierungen in der Nachbarschaft sind in der Grundlage C1 dokumentiert.
Energie Kreuzlingen | Rahmenbedingungen 24 Allgemeine Richtlinien/Normen − Brandschutznorm und Richtlinien des VKF: http://www.praever.ch/de/bs/bsv2015/Seiten/default.aspx − EKAS-Richtlinien http://www.ekas.admin.ch/index-de.php?frameset=200#p10 − Seco, Themenbereich Arbeit https://www.seco.admin.ch/seco/de/home.html − Gängige SIA-Normen und KBOB-Vorgaben für Statik, HLKKS, Bauphysik etc. − Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» − Fachstelle für hindernisfreies Bauen der Kantone https://www.proinfirmis.ch/ − Bestimmungen der eidgenössischen Lärmschutzverordnung LSV (im speziellen Art. 31) und der SIA-Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» sind einzuhalten
Energie Kreuzlingen | Aufgabenstellung 25 5 Aufgabenstellung 5.1 Allgemeine Zielsetzung Im Rahmen des Projektwettbewerbs wird ein innovativer und qualitativ hochstehender Projektvorschlag für die Teilbereiche Städtebau, Architektur, Freiraum, Funktionalität und Nachhaltigkeit sowie der geeignetste und kompetenteste Partner für die Projektierung und Ausführung gesucht. Hierbei hat die Funktionalität einen hohen Stellenwert. Die Mindestnutzung von einer BMZ 6 (s. Tabelle 1) muss mit dem Projektvorschlag er- reicht werden. Bei einer Unterschreitung der Mindestnutzung muss der Nachweis für spätere Erweiterungen bis zur Mindestnutzung erbracht werden. Mögliche Erweiterun- gen bis zur Maximalnutzung von einer BMZ 8.6 sind ebenfalls aufzuzeigen. Grundsätzlich soll die Parzelle möglichst viel Freiraum zu Gunsten der Aussenlagerflächen, der logisti- schen Abfertigung und guter Befahrbarkeit bieten. 5.2 Kostenziel Auf Grundlage einer Machbarkeitsprüfung hat die Energie Kreuzlingen das Kostenziel für den Neubau auf CHF 18.4 Mio. festgelegt (BKP 2 + 4, inkl. Honorare, Kostengenauigkeit +/- 25 %). Im Rahmen der Vorprüfung werden die Kosten der Wettbewerbsbeiträge er- mittelt und die Erreichung des Kostenziels überprüft. 5.3 Städtebau, Siedlung und Aussenraum Architektur und Städtebau Es wird eine städtebaulich und architektonisch überzeugende sowie ökonomisch und ökologisch nachhaltige Überbauung mit qualitativ hochwertigen Aussenräumen erwar- tet, die sich trotz einer maximalen baulichen Verdichtung gut in die Umgebung einbettet. Die Strukturen des Neubaus sind so zu planen, dass sie eine hohe Flexibilität aufweisen und spätere Anpassungen an neue Bedürfnisse einfach möglich sind. In der Machbarkeitsstudie wurde der Bau zum Schutz vor Hochwasser auf eine Aufschüt- tung von mind. 50 cm gestellt – die Anhebung der EG-Bodenplatte erfordert jedoch Rampen, die sich nachteilig auf die Aussenraumgestaltung auswirken. Wegen dem Bau- grund und dem Hochwasserschutz wurde in der Machbarkeitsstudie bewusst auf eine Tiefgarage verzichtet – die Parkierung der Fahrzeuge wurde mit einem oberirdischen Parkhaus gelöst. Es ist die Aufgabe der teilnehmenden Teams, eine integrale Lösung un- ter Einbezug der Parkierung, der Ausnutzung der Parzelle, dem Baugrund sowie dem Hochwasserschutz zu finden. Die Primärstruktur einer oberirdischen Parkierungsanlage sollte so gewählt werden, dass eine Umnutzung bspw. in Büro- oder Werkstattflächen möglich ist. Aussenraum Eine grüne Wiese mit einem östlichen Grünstreifen mit Sträuchern und Pappeln prägt heute die Parzelle. Nach dem revidierten BauG beträgt die Grünflächenziffer 0.10, die eingehalten werden muss. Gemäss Art 43 BauR ist bei Neubauten die Umgebung mit Sträuchern und Hochstämmen zu bepflanzen. Neben den gesetzlichen Vorschriften ist die östliche LV-Verbindung in der Aussenraumgestaltung mitzuberücksichtigen. Ver- kehrs-/Manövrierflächen, Aussenlagerflächen und die geforderten Parkplätze sind im Umgebungsplan darzustellen. Die Zwischen- oder Aussenlagerung von Gütern erfordert aus Gründen der Haftungs- pflicht einerseits und des Diebstahlschutzes anderseits eine ganze oder partielle Einzäu- nung des Werkareals.
Energie Kreuzlingen | Aufgabenstellung 26 Die Freianlagen sind so zu planen, dass Lösungen für das anfallende Wasser integriert werden und insgesamt ein Beitrag für den Arten – und Biotopschutz erkennbar wird. 5.4 Nutzung Abläufe und Arbeitsbereiche Energie Kreuzlingen ist rechtlich als Verwaltungsabteilung der Stadt Kreuzlingen aufge- stellt. Die Führung eines Energieversorgungsbetriebes ist unabhängig von der Organisa- tionsform betriebswirtschaftlich anspruchsvoll, weil Teile der Wertschöpfung in einem gesetzlich regulierten Versorgungsmonopol und andere nach marktwirtschaftlichen Kri- terien erfolgen müssen. Im Grundauftrag begründet ist der zentrale Fokus von Energie Kreuzlingen auf den Bau, Betrieb und Unterhalt von Versorgungsnetzen für Strom, Gas, Wasser und in Zukunft voraussichtlich auch vermehrt auf Wärme/Kälte ausgerichtet. Die interne Organisation ist entlang der Wertschöpfungskette in fünf Arbeitsbereiche aufgeteilt: Planung Alles was an Versorgungsinfrastruktur im Boden ist oder an Anlagen gebaut wird muss zuerst geplant werden. Deshalb steht am Anfang des Wertschöpfungsprozesses eine technische Ingenieur- und Planungsabteilung, die sich mit der Planung und Auslegung der Netze befasst, sowie weitere Bereiche bei der Lösung von fachlich anspruchsvollen Aufgaben unterstützt. Innerhalb der Planungsabteilung befasst sich ein Team von Fach- spezialisten mit der geodatenbasierten Einmessung von Versorgungsanlagen und deren Erfassung im digitalen Leitungskataster. Netzbetrieb Den zweiten Arbeitsbereich bildet der gesamte Netzbetrieb. Das sind diejenigen Mitar- beitenden, die einerseits für den Bau, Betrieb sowie Unterhalt von Netzen und Anlagen zuständig sind und anderseits verantwortlich zeichnen für die gesamte im Netzbetrieb notwendige Transport- und Lagerlogistik. In der Komplexität begründet ist der Netzbe- trieb in zwei getrennte Fachbereiche aufgeteilt. Der Erste für die Bewirtschaftung des Stromnetzes und der Zweite für das Gas- und Wassernetz, evtl. in Zukunft auch für Wär- menetze. Die Einsätze erfordern eine gewissenhafte Arbeitsvorbereitung, da die Versor- gung der Bevölkerung möglichst unterbruchsfrei erfolgen sollten. Die Arbeitssicherheit steht im Vordergrund, sowohl bei der Arbeitsplatzinstallation als auch bei den auszufüh- renden Tätigkeiten, welche wetterunabhängig vielfach mit Geräten, Maschinen und Ap- paraten erfolgen. Die hohen Ansprüche an Kosteneffizienz und Sicherheit erfordern zu- dem einiges an administrativen Tätigkeiten, weshalb die Fachkräfte im Netzbetrieb auch über werkstattnahe, flexible Büroarbeitsplätze verfügen. Führungskräfte und Fachkräfte, die im Backoffice für die Einsatzkoordination und Materialbewirtschaftung zuständig sind, verfügen über vollwertige Büroarbeitsplätze. Technischer Kundendienst Die Mitarbeitenden der dritten Organisationseinheit im Wertschöpfungsprozess werden als Technischer Kundendienst bezeichnet. Deren Mitarbeitende haben in erster Linie ho- heitliche Aufgaben mit zwei Ausprägungen. Erstens die Kontrollaufsicht über das Instal- lations- und Meldewesen sowohl beim Strom als auch bei Gas und Wasser. Zweitens das gesamte Messwesen d.h. die Verwaltung der Messmittel (Zähler), inklusive Erfassung und Bereitstellung der Messdaten für weitere interne Anspruchsgruppen. Die Mitarbeitenden verfügen auch über Beratungskompetenzen für Kunden, die sich im immer dichter wer- den Dschungel von Vorschriften oder technisch komplexer werdenden Systemen (PV Anlagen, E-Mobilität etc.) informieren. Die bis hier erwähnten drei Bereiche Planung, Netzbetrieb und Technischer Kunden- dienst umfassen den Geschäftsbereich Technik. Im Arbeitsalltag sind die Interaktionen
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