Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
aktuell
02 / 2018

                                     Neue Einheitswerte
                                     mit 1. April 2018
                                     wirksam                                                                      Seite 4

                                 Meldung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten: Seite 6 ● e-Medikation – alle Medika-
                                 mente auf einen Blick: Seite 12 ● Kostenanteile in der bäuerlichen Krankenversicherung:
                                 Seite 14 ● Hantavirus: Seite 18 ● Verleihung der Sicherheitsplakette: Seite 20 ● Gemein-
Foto: © Dusan Kostic - Fotolia

                                 same Auszeit von Bäuerinnen mit Kleinkindern: Seite 24 ● Kraftfutter für die Seele: Seite 28
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Inhalt

Inhalt                                                         2/18

                               Einheitswert-Hauptfeststellung mit 1. April 2018 wirksam          Seite 4
                                           Meldung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten            Seite 6
                                        Obfrau Theresia Meier feiert ihren 60. Geburtstag        Seite 9
                             Neuer Vorsitzender im Burgenland ÖKR Andreas Liegenfeld             Seite 10
                                                       Der Bauer als Versichertenvertreter       Seite 11
                                        e-Medikation – alle Medikamente auf einen Blick          Seite 12
                                   Kostenanteile in der bäuerlichen Krankenversicherung          Seite 14
                                                                    Gefahr aus dem Garten        Seite 17
                                                                                  Hantavirus
                                        Warum Mäuse den Menschen gefährlich werden können        Seite 18
                                            Sicherheitsbewusste Bauern vor den Vorhang           Seite 20
                                   Gemeinsame Auszeit von Bäuerinnen mit Kleinkindern            Seite 24
                                                             Gesundheitsaktionen der SVB         Seite 25
                                                  Arbeitspsychologische Betriebsberatung         Seite 26
                                                            Mir geht’s gut – wie kommt’s?        Seite 27
                                                                    Kraftfutter für die Seele    Seite 28
                                                                      Wer rastet, der rostet     Seite 29
                                          Belastungen erkennen, bevor die Kraft ausgeht
             Impressum      Gesundheitsaktion für Frauen bzw. Männer in besonderen Situationen   Seite 30
            auf Seite 32;
      Redaktionsschluss                      „Land und Leute“-Filmbeiträge über die SVB          Seite 31
      für diese Ausgabe
         20. März 2018                                    Bewegte Ferien für Bauernkinder        Seite 32

2   SVB Aktuell 2/2018
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Zum Auftakt

D
        ie heutige Ausgabe der SVB-aktuell beginnt etwas ungewohnt, nicht

                                                                                                                                 Foto: SVB
        mit einem Vorwort der Obfrau Theresia Meier, sondern mit einem
        reda­ktionellen Beitrag. Dies deshalb, weil unsere Obfrau im März
ihren 60. Geburtstag gefeiert hat und SVB-aktuell schlicht Danke für die
vergan­genen Jahre der Zusammenarbeit sagen will.
Theresia Meier hat im Jahr 2012 die Nachfolge von Karl Donabauer als Ob-
frau angetreten. Gleich bei ihrer ersten Pressekonferenz hat sie sich selbst eine
große Aufgabe vorgegeben: das bäuerliche Sozialversicherungssystem enkel­
tauglich zu gestalten. Mit großem Elan und Einsatz widmet sie sich dieser
Aufgabe. Besonders hat sie die junge Generation der Übernehmer im Auge,
sind doch die Jungen die künftigen Träger der sozialen Absicherung. Aus
diesem Grund sind ihr auch Gespräche und Diskussionen mit jungen Men-
schen sehr wichtig.
Und wirklich ist seit 2012 auch vieles geschehen. Die SVB-Gesundheitsaktio­
nen wurden neu ausgerichtet und medizinisch gestärkt. Die soziale Betriebs-
hilfe wurde finanziell verbessert und gleichzeitig auch mit der pauscha-
len Betriebshilfe ergänzt. Eine ganze Latte von weiteren Leistungsverbes­se­
rungen geht auf die Initiative von Theresia Meier zurück. Neben den zahl-
reichen bauernspezifischen Elementen ist es ihr gelungen, große Projekte ge-
meinsam mit allen anderen Sozialversicherungsträgern anzugehen: das
neue Pensionskonto, welches erstmals die Wertigkeit erworbener Versiche­
rungs­ zeiten darstellen lässt, die neue Zahnspange als 100-prozentige
Sozial­versicherungsleistung für Kinder und Jugendliche, die e-Medikati-
                                                                                    Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia Meier, eine
on und die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Bei die-             engagierte Verfechterin einer nachhaltigen
sen Projekten agiert die SVB gemeinsam mit anderen Sozialversicherungs­             sozialen Absicherung für Bäuerinnen und
trägern und unternimmt den einheitlichen Transfer zu den eigenen Ver­               Bauern sowie deren Familien.
sicherten. Das geht nur mit viel Information und Aufklärung.
Und da sind die großen aktuellen Herausforderungen noch nicht einmal
erwähnt. Die SVB steckt mittendrin in der Umsetzung der Einheitswert-
Hauptfeststellung, zusätzlich kommt die Strukturreform der Sozialversi-
cherung, die uns alle fordert. Dass die Finanzierung der SVB trotz wei­terer
Eingriffe eine solide Basis aufweist, entspricht den Grundprinzipien von
Theresia Meier – bemüht zu helfen und gleichzeitig ein geordnetes Haus-
haltsbudget im Auge zu haben. Die Verbundenheit der Versicherten mit dem
Unternehmen SVB ist ein Beweis, dass sich die vielfältigen Anstrengungen
auch lohnen.
Theresia Meier zeichnet ein hohes Engagement, aber auch Hartnäckigkeit
beim Verfolgen von Zielen aus. Die soziale Absicherung der Bäuerinnen und
Bauern ist ihr schon in ihrer Jugend durch eine familiäre Situation bewusst
geworden.
Wenn es nun darum geht, die soziale Sicherheit der Bäuerinnen und Bauern
in ein neues Fahrwasser zu bringen, ist dies wahrlich keine einfache Aufgabe
– dennoch ist sie bei Theresia Meier ob ihrer Bodenhaftung, ihrer Entschluss-
kraft und dem Fokussieren auf das Wesentliche in guten Händen.
Wir wünschen zum Geburtstag alles Gute, viel Freude über das, was er-
reicht werden konnte, aber auch viel Schaffenskraft in den nächsten Jahren.
Sozial­versicherung ist ein Prozess, der sich immer verändert. Das war immer
so und wird auch in Zukunft so sein. Gestalten wir Veränderungen, bevor
uns andere gestalten, so das Motto von Theresia Meier. Diesem ist auch zum
Geburtstag der Obfrau nur eines hinzuzufügen:
                          Herzlichen Glückwunsch!
                                Die Redaktion

                                                                                                       SVB Aktuell 2/2018   3
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Aktuelles

                                                           Einheitswert-Hau
                                                           mit 1. April 2018 wirk
                                                           Der sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeitstermin der neuen
                                                           Einheitswerte im Rahmen der Hauptfeststellung 2014 wur­de auf
                                                           1. April 2018 verschoben. Dadurch konnten Ungleich­behandlungen
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                                                           und Rückaufrollungen vermieden werden.

                                                           Wirksamkeit für Sozialversicherung                     lich im Ausmaß von mehr als 10 Prozent, hat der
                                                           Der Wirksamkeitstermin der Hauptfeststellung wur-      Betriebsführer Anspruch auf eine teilweise Rück-
                                                           de für die Sozialversicherung ursprünglich mit         erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die-
                                                           1. Jänner 2017 festgelegt. Da zu diesem Zeitpunkt      se Rückerstattung gebührt einmal jährlich pro Be-
                                                           eine große Zahl an Hauptfeststellungsbescheiden        trieb mittels Beitragsgutschrift und erfolgt erstmals
                                                           noch nicht durch die Finanzbehörde zur Versen-         im Rahmen der Beitragsvorschreibung im Jänner
                                                           dung gelangt war, hätte sich für diese Beschei-        2019. Hierfür ist kein Antrag erforderlich.
                                                           de ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt ergeben.         Von einer Rückerstattung ausgeschlossen sind Be-
                                                           Bei Be­scheiden, welche ab 1. Jänner 2017 zuge-        triebe
                                                           stellt wurden, wäre nämlich die Wirksamkeitsrege-      ❱ mit neuem Einheitswert unter 4.400 Euro bzw.
                                                           lung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz           über 60.000 Euro
                                                           (BSVG) zum Tragen gekommen, welche besagt,
                                                                                                                  ❱ bei Reduzierung der Beitragsgrundlage aufgrund
                                                           dass Ein­heitswertbescheide für die Sozialversiche-
                                                                                                                    des Vorliegens einer Pflichtversicherung nach
                                                           rung mit dem Quartalsersten nach Zustellung des
                                                                                                                    einem anderen Bundesgesetz
                                                           Beschei­des durch die Finanzbehörde wirksam wer-
                                                           den. Um die Gleichbehandlung der bäuer­lichen Be-      ❱ bei Beitragsgrundlagenoption
                                                           triebe sicherzustellen und die Wirksamkeit des Ein-
                                                           heitswertbescheides nicht vom zufälligen Zustell-      Übergangsbestimmungen
                                                           datum abhängig zu machen, wurde von den Regie­         Um nachteilige Auswirkungen durch das sozialver-
                                                           rungs­parteien ein Antrag zur gesetzlichen Ände-       sicherungsrechtliche Wirksamwerden der Haupt-
                                                           rung der so­zial­­ver­sicherungsrechtlichen Wirksam-   feststellung zu vermeiden, sind diverse Übergangs-
                                                           keit eingebracht. In der Novelle zum BSVG, welche      bestimmungen vorgesehen, für welche nun auch
                                                           bereits im Nationalrat beschlossen wurde, wird nun     der Stichtag 1. April 2018 gilt.
                                                           ausdrücklich geregelt, dass neue Einheitswerte der
                                                           Hauptfeststellung 2014 sowie nachfolgende Fort-        Übergangsbestimmungen
                                                           schreibungen und Nachfeststellungen für die Zeit       im Versicherungsrecht
                                                           vor dem 1. April 2018 in der Sozialversicherung        In der bäuerlichen Sozialversicherung sind be-
                                                           nicht zu berücksichtigen sind.                         stimmte Versicherungsgrenzen vorgesehen. Es
                                                                                                                  kommt automatisch zur Pflichtversicherung, sobald
                                                           Rückerstattung von Beiträgen                           der Einheitswert des Betriebes die entsprechende
                                                           Kommt es im Zuge der Hauptfeststellung zu ei-          Versicherungsgrenze überschreitet bzw. endet die
                                                           ner deutlichen Erhöhung des Einheitswertes, näm-       Pflichtversicherung, wenn der Einheitswert unter

                                  4   SVB Aktuell 2/2018
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Aktuelles

ptfeststellung
sam
                                                                                                Versicherungsgrenzen
                                                                                in der bäuerlichen Sozialversicherung:
                                                                   ● Pflichtversicherung in der Unfallversicherung:
                                                                                                    ab 150 Euro Einheitswert
                                                                           ● Pflichtversicherung in der Kranken- und
                                                                                                         Pensionsversicherung:
                                                                                                 ab 1.500 Euro Einheitswert

 die Versicherungsgrenze fällt. Folgende Übergangs-       1. Jän­ner 2017 bis 1. April 2018 eine Anmeldung
 bestimmungen regeln Auswirkungen der Haupt-              oder Abmeldung der Pflichtversicherung vorge-
 feststellung hinsichtlich der Entstehung bzw. Been-      nommen haben. So bleiben Personen, die sich auf-
 digung einer Pflichtversicherung.                        grund der in diesem Zeitraum geltenden Rechtsla-
                                                          ge von der Pflichtversicherung abgemeldet haben,
 ● Überschreiten der Versicherungsgrenzen                 weiterhin ausgenommen bzw. Personen, die sich
 Kommt es lediglich durch das Wirksamwerden               zur Pflichtversicherung angemeldet haben, weiter-
 der Hauptfeststellung am 1. April 2018 zum Über-         hin pflichtversichert.
 schreiten einer Versicherungsgrenze, bleibt man
 weiterhin von der Pflichtversicherung ausgenom-          Übergangsbestimmungen
 men. Dies gilt, solange keine flächenmäßige Ver-         im Pensionsrecht
 größerung der Betriebsfläche erfolgt, welche eine
 Erhöhung des Einheitswertes um zumindest 100             Eine Erhöhung des Einheitswertes kann bei vorzeiti-
                                                          ger Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeits­
 Euro bewirkt. Eine Antragstelllung ist hier nicht not-
                                                          pension oder Erwerbsunfähigkeitspension zu ei-
 wendig.
                                                          nem Wegfall der Pension oder einer Leistungskür-
 ●  Unterschreiten der Versicherungsgrenzen               zung führen, solange das Regelpensionsalter nicht
 Fällt der Einheitswert im Zuge der Hauptfeststel-        erreicht ist. Durch eine Übergangsbestimmung wird
 lung unter die Versicherungsgrenze, kann eine            geregelt, dass es zu keinem Wegfall der vorzeiti-
 am 31. März 2018 bestehende Pflichtversiche-             gen Alterspension sowie Korridor- oder Schwerar-
 rung weiterhin aufrechterhalten werden. Vorausge-        beitspension kommt, sollte die Wegfallgrenze von
 setzt wird ein diesbezüglicher Antrag, welcher bis       2.400 Euro nur aufgrund des neuen Einheitswer-
 zum 31. Dezember 2019 bei der SVB einzureichen           tes ab 1. April 2018 überschritten werden. Auch im
 ist. Die Versicherung aufgrund des „Opting-in“ be-       Falle der Erwerbsunfähigkeitspension kommt es zu
 steht, solange es zu keiner flächenmäßigen Verrin-       keiner Kürzung, sofern die hier geltende Geringfü-
 gerung der am 31. März 2018 bewirtschafteten             gigkeitsgrenze lediglich durch das Wirksamwerden
 Betriebsfläche kommt, welche eine Minderung des          der Hauptfeststellung überschritten wird. Auch die-
 Einheitswertes von mindestens 100 Euro bewirkt.          se Übergangsbestimmung wird von der SVB au-
                                                          tomatisch berücksichtigt und gelangt zur Anwen­
 ●  Versicherung nach alter Rechtslage                    dung, solange es zu keiner Vergrößerung der zum
 In einer neuen Übergangsbestimmung wird auf Ver-         31. März 2018 bewirtschafteten Betriebsfläche
 sicherte Bedacht genommen, welche aufgrund des           kommt, welche eine Einheitswerterhöhung im Aus-
 neuen Einheitswertbescheides im Zeitraum von             maß von zumindest 100 Euro zur Folge hat.

                                                                                                                  SVB Aktuell 2/2018   5
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Foto: © Alois Wohlfahrt - pixabay.com
                         Meldung von
                            Einnahmen

                              Am 30. April 2018 endet die
                              Frist für:
                              • Meldung von Bruttoeinnahmen aus Ne-
                                bentätigkeiten, die im Jahr 2017 ausgeübt
                                wurden
                              • Antrag auf Zurechnung von Einnahmen aus
                                Nebentätigkeiten ab dem Jahr 2017 an ei-
                                nen hauptberuflich beschäftigten Angehöri-
                                gen
                              • Antrag auf „kleine Option“ (Beitragsberech-
                                nung für Nebentätigkeiten auf Basis des
                                Einkommensteuerbescheids) ab dem Bei-
                                tragsjahr 2017
                              • Antrag auf Widerruf der „kleinen Option“ ab
                                2017
                              • Antrag auf „große Option“ (Beitragsberech-
                                nung auf Basis des Einkommensteuerbe-
                                scheids für Gesamtbetrieb) ab dem Bei-
                                tragsjahr 2017
                              Die erstmalige Aufnahme oder Beendigung ei-
                              ner land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeit
                              ist, wie auch andere Änderungen der Bewirt-
                              schaftungsverhältnisse, innerhalb eines Mo-
                              nats an die SVB zu melden.
                              Die entsprechenden Formulare finden Sie auf
                              www.svb.at/formulare > Versicherung und
                              Beitrag.

6   SVB Aktuell 2/2018
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Aktuelles

                                                                                                              Der 30. April 2018 ist ein wichtiger Meldetermin für Bäuerinnen und Bauern, die
                                                                                                              land(forst)wirtschaftliche Nebentätigkeiten ausüben. Spätestens bis zu diesem Datum
                                                                                                              sind die Bruttoeinnahmen, die im Jahr 2017 aus Nebentätigkeiten erzielt wurden, an die
                                                                                                              Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zu melden. Beachten Sie, dass die
                                                                                                              Meldung am 30. April 2018 bereits bei der SVB eingelangt sein muss, denn das Datum

                                                                                                                        Nebentätigkeiten
                                                                                                              des Poststempels reicht in diesem Fall nicht aus.

                                                                                 aus
                                                                                                              Die Meldung der Einnahmen aus land(forst)wirt-
                                                                                                              schaftlichen Nebentätigkeiten kann mit dem um-
                                                                                                              seitigen Mel­de­formular erstattet werden, das Sie
                                                                                                              auch auf www.svb.at/formulare (unter „Versi-
                                                                                                                                                                                 bis 30. April
                                                                                                              cherung und Beitrag“) zum Ausdrucken finden. Das     nutzter Fläche gehalten werden und sich diese Flä-
                                                                                                              ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene For-     chen in der Region (im Umkreis von zehn Kilome-
                                                                                                              mular können Sie entweder per Post, per Fax oder     tern zur Betriebsstätte) befinden, nunmehr land-
                                                                                                              eingescannt per E-Mail an die SVB übermitteln.       und forstwirtschaftliche Urproduktion dar.
                                                                                                                                                                   Diese Änderung brachte mit sich, dass das Einstel-
                                                                                                              Zurechnung von Nebentätigkeiten                      len von Pferden weder als Urproduktion noch als
                                                                                                              an Angehörige                                        bäuerliche Nebentätigkeit im Rahmen der Pflicht-
                                                                                                              Einnahmen aus Nebentä-                               versicherung nach dem Bauern-Sozialversiche-
                                                                                                              tigkeiten können auch ei-                            rungsgesetz (BSVG) erfasst werden kann. Damit
                                                                                                              nem am Betrieb haupt-                                waren diese Einstellbetriebe ohne jeglichen Versi-
                                                                                                              beruflich beschäftigten                              cherungsschutz bei einschlägigen Unfällen.
                                                                                                              Angehörigen zugeordnet                               Für das Beitragsjahr 2017 besteht für die betrof-
                                                                                                              werden, wenn dieser die                              fenen Betriebe eine reduzierte Beitragspflicht. Die
                                                                                                              Nebentätigkeit tatsäch-                              Bruttoeinnahmen aus der Pferdeeinstellung sind un-
                                                                                                              lich ausübt: dem Ehegat-                             ter Bekanntgabe der Anzahl der Pferde nur für den
                                                                                                              ten bis zur vollen
                                                                                                                                                                   Zeitraum 1. Jänner bis 17. Juli 2017 zu melden.
                                                                                                              Höhe, einem Kind
                                                                                                              bis zu zwei Drittel                                  Wurde für diese Nebentätigkeit die Berechnung der
                                                                                                                                                                   Beiträge laut Einkommensteuerbescheid (kleine Op-
Fotos von unten nach oben: © Marco Schmidtberger - pixelio.de; Simin Zoran - Fotolia; VRD - stock.adobe.com

                                                                                                              und dem Überge-
                                                                                                              ber bis zu 50 Pro-                                   tion) gewählt, werden die ab August 2017 bezahl-
                                                                                                              zent. Damit kann eine höhere Beitragsgrundla-        ten Beiträge auf dem Beitragskonto gutgeschrie-
                                                                                                              ge für die zukünftige Pension des Angehörigen er-    ben, sofern keine andere Nebentätigkeit ausgeübt
                                                                                                              reicht werden. Ein Antrag auf Zurechnung von Bei-    wird. Auch in diesem Fall ist die Anzahl der Pferde
                                                                                                              tragsgrundlagen für Nebentätigkeiten für das Jahr    zu übermitteln.
                                                                                                              2017 muss ebenfalls bis zum 30. April 2018 bei       Mit 28. Februar 2018 ist im Nationalrat eine gesetz-
                                                                                                              der SVB einlangen.                                   liche Änderung in diesem Bereich beschlossen wor-
                                                                                                                                                                   den. Dadurch wurde die versicherungsrechtliche
                                                                                                              Besonderheit bei Einstellen von                      Lücke beim Einstellen von Pferden geschlossen. Die
                                                                                                              Reitpferden                                          Pflichtversicherung und Beitragspflicht nach dem
                                                                                                              Mit 18. Juli 2017 ist die Novelle zur Gewerbeord-    BSVG erstreckt sich somit auch auf das Einstellen
                                                                                                              nung (GewO) in Kraft getreten. Eine der Änderun-     von höchstens 25 Pferden gemäß § 2 Abs. 3 Z. 4
                                                                                                              gen der Gewerbeordnung betrifft das Einstellen von   GewO. Diese Änderung tritt rückwirkend mit 18. Ju-
                                                                                                              Reitpferden. Gemäß § 2 Abs.3 Z.4 GewO stellt das     li 2017 in Kraft, wobei für die Zeit von 18. Juli 2017
                                                                                                              Einstellen von höchstens 25 Pferden, sofern höchs-   bis 31. März 2018 keine Beitragspflicht für das Ein-
                                                                                                              tens zwei Pferde pro Hektar landwirtschaftlich ge-   stellen von Pferden besteht.

                                                                                                                                                                                                                              SVB Aktuell 2/2018   7
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
8   SVB Aktuell 1/2018
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Aktuelles

                                                                                                                                                           Die Obfrau der SVB, Vizepräs.
                                                                                                                                                           ÖKR Theresia Meier, im
                                                                                                                                                           Gespräch mit Vertretern der
                                                                                                                                                           Landjugend Österreich
                                  Foto: SVB

                                              Obfrau Theresia Meier
                                              feiert ihren 60. Geburtstag
                                              T
                                                       heresia Meier wurde am 23. März 1958         Als überzeugte Verfechterin bäuerlicher Interes-
                                                       geboren. Die verheiratete Mutter dreier      sen hat sie seit ihrer Wahl zur Spitzenrepräsentan-
                                                       Töchter lebt in Mank im niederösterreichi-   tin des Hauses an der Weiterentwicklung der bäu-
                                              schen Mostviertel auf einem Vierkanthof, wo sie ei-   erlichen Sozialversicherung mitgewirkt. So fällt zum
                                              nen landwirtschaftlichen Betrieb mit Rindermast       Beispiel die Neuausrichtung der sozialen Betriebs-
                                              bewirtschaftet.                                       hilfe in die Zeit ihres Wirkens als Obfrau. Mit gro-
                                              Die aktive Bäuerin engagiert sich in verschiedenen    ßem Engagement setzt sich Theresia Meier für ef-
                                              öffentlichen Funktionen bzw. in der bäuerlichen In-   fektive Vorsorgemaßnahmen ein, um die Gesund-
                                              teressenvertretung für die Anliegen ihrer Berufs-     heit der Bäuerinnen und Bauern zu stärken. Sie be-
                                              gruppe. Im Jahr 1998 wurde sie Bezirksbäuerin         wirkte die Erweiterung des Angebots an Gesund-
                                              der ARGE Bäuerinnen und Bezirkskammerrätin der        heitsaufenthalten, an welchen die bäuerlichen Ver-
                                              Bezirksbauernkammer Mank und seit 2005 tritt          sicherten in bestimmten Lebenslagen zur körperli-
                                              sie als Vizepräsidentin der Landwirtschaftskam-       chen und seelischen Erholung teilnehmen können.
                                              mer Niederösterreich für die Interessen der Land-     Im Jahr 2014 wurde ihr als Anerkennung für ihre
                                              wirte ein. Auch im Niederösterreichischen Bauern-     Leistungen in der Interessenvertretung und als Ob-
                                              bund war sie viele Jahre in mehreren Funktionen       frau der SVB der Titel „Ökonomierätin“ verliehen.
                                              vertreten.                                            Durch ihre beruflichen Kenntnisse und ihr Wissen
                                              Im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung         um die Anliegen ihrer Berufskolleginnen und -kolle-
                                              ist sie seit zehn Jahren Versichertenvertreterin in   gen zeichnet sich Obfrau Theresia Meier durch be-
                                              den Selbstverwaltungsgremien und wurde im Jahr        sondere Versichertennähe aus.
                                              2012 zur Obfrau der Sozialversicherungsanstalt der    In ihren Gesprächen mit Bäuerinnen und Bauern
                                              Bauern gewählt. Der Erhalt und die Erweiterung der    hat sie stets ein offenes Ohr für deren Sorgen und
                                              umfassenden sozialen Absicherung der bäuerlichen      Anregungen. Begegnungen mit der bäuerlichen Ju-
Foto: © Momentmal - pixabay.com

                                              Bevölkerung waren ihr immer schon ein besonde-        gend, um deren Vorstellungen und Ideen zu erfah-
                                              res Anliegen. Sie engagiert sich für ökonomisch vi-   ren, misst sie besonderen Wert bei. Dabei behält
                                              tale Betriebe, betont den Wert des pauschalen Ein-    sie das wichtige Ziel im Auge, die soziale Absiche-
                                              heitswertsystems und die Bedeutung der Beitrags-      rung auch für künftige Generationen bäuerlicher
                                              leistung für die künftige Pension.                    Familien nachhaltig sicherzustellen.

                                                                                                                                                                  SVB Aktuell 2/2018   9
Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
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                                                                                                                                             Foto: © Matthias Leitgeb
v.l.n.r.: Generaldirektor Mag. Franz Ledermüller, Obfrau Vizepräsidentin ÖKR Theresia
Meier, ÖKR Andreas Liegenfeld, ÖKR Paul Fasching, Präsident der Landwirtschaftskammer
Burgenland ÖKR Franz Stefan Hautzinger, Regionalbüroleiter Dr. Norbert Wanka, KR Bgm.
Johann Weber, KR ÖKR Stefan Hauser, ÖKR Franz Kaiser

Neuer Vorsitzender im Burgenland
ÖKR Andreas Liegenfeld
                              Am 7. Februar 2018 wurde ÖKR Andreas Liegenfeld zum neuen Vorsitzenden des
                              regionalen Leistungsausschusses des Regionalbüros Burgenland der SVB gewählt
                              und angelobt und tritt damit die Nachfolge des langjährigen Vorsitzenden
                              ÖKR Paul Fasching an.
                              ÖKR Paul Fasching legte Ende Dezember 2017                landesrat und ist Präsident des Burgenländischen
                              nach 24 Jahren sein Amt als Vorsitzender des re-          Weinbauverbandes sowie Vizepräsident des Ös-
                              gionalen Leistungsausschusses zurück, welches             terreichischen Weinbauverbandes. Bereits als Lan-
                              er mit viel Engagement und Kompetenz ausübte.             desrat engagierte er sich für Sozialversicherungs-
                              Durch seinen Einsatz für die Sozialversicherungs-         agenden und konnte so Erfahrungen in diesem Be-
                              angelegenheiten der Bauern hat er die bäuer-              reich sammeln.
                              liche Sozialversicherung und auch das Regionalbü-
                              ro Burgenland der SVB – nicht zuletzt auch in en-         ÖKR Andreas Liegenfeld wurde im Beisein von Ob-
                              ger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Bur-           frau Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier, General-
                              genländischen Landwirtschaftskammer, ÖKR Franz            direktor Mag. Franz Ledermüller und Regionalbüro-
                              Stefan Hautzinger – wesentlich geprägt.                   leiter Dr. Norbert Wanka im neuen Regionalbüro der
                              An seine Stelle tritt nunmehr ÖKR Andreas Liegen-         SVB in Eisenstadt angelobt. In den bevorstehen-
                              feld, welcher am 7. Februar 2018 einstimmig zum           den aufregenden Zeiten des geplanten Umbruchs
                              neuen Vorsitzenden des regionalen Leistungsaus-           in der Sozialversicherung werden seine politischen
                              schusses der Sozialversicherungsanstalt der Bau-          Erfahrungen und seine Tatkraft garantieren, dass
                              ern im Burgenland gewählt wurde. Der gebürtige            die Interessen der burgenländischen Bäuerinnen
                              Donnerskirchner war von 2011 bis 2015 Agrar-              und Bauern weiterhin kompetent vertreten werden.

10   SVB Aktuell 2/2018
Foto: privat
                                                                                                                                  Aktuelles

Die SVB wird – so wie alle anderen Ver-
sicherungsträger auch – im Rahmen der
Selbstverwaltung verwaltet. Diesmal wird
in unserer Serie der Versichertenvertreter
Ing. Michael Hell vorgestellt.

  Bauer als
Der
Versichertenvertreter
Von der Landwirtschaft zur                                              studierte Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniver-
Wirtschaft und retour                                                   sität Wien, um weitere Perspektiven über die bäuer-
                                                                                                                                  Aufgrund seines jahrelangen
                                                                                                                                  Engagements in der
Seit Beginn der 9. Funktionsperiode, mit 1. Jänner                      liche Welt hinaus zu gewinnen. Er wechselte somit         Landjugend – zuletzt war
2016, ist Ing. Michael Hell LL.B. Versichertenver-                                                                                er von 2013 bis 2015
                                                                        von der Landwirtschaft in die Wirtschaft zum Steu-
                                                                                                                                  Bundesobmann – bringt
treter in der SVB-Generalversammlung und vertritt                       erberatungsunternehmen LBG, wo er seit 2015 als           Ing. Michael Hell vor
dort die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern. Er be-                     Kanzleileiter in St. Pölten tätig ist. Aufgrund seines    allem den Blickwinkel der
tont, dass man junge Bäuerinnen und Bauern nicht                        Werdegangs – er kommt aus einem bäuerlichen El-           jungen Generation in die
unterschätzen darf, was ihren betriebswirtschaftli-                     ternhaus – betreut Michael Hell vorwiegend land-          Verwaltungsgremien der SVB
chen Wissensstand betrifft. „Angehende Landwirte                                                                                  ein.
                                                                        wirtschaftliche Betriebe. „Als Steuerberater agiert
genießen in Österreich eine sehr gute Ausbildung.                       man als verlängerter Arm des Landwirtes“, ist er
Dass die Sozialversicherungsbeiträge zweckgebun-                        sich bewusst und hebt hervor, dass ein landwirt-
den sind, sprich um Leistungen zu bekommen auch                         schaftliches Unternehmen viele Herausforderun-
Beiträge notwendig sind, ist in den Köpfen der jun-                     gen in seiner täglichen Arbeit mit sich bringt. „Man
gen Generation bereits angekommen.“ Michael Hell
                                                                        darf nicht nur das Steuerrecht isoliert betrachten, in
ergänzt, dass, obwohl kaum ein Bauer gerne Beiträ-
                                                                        meiner Tätigkeit als Steuerberater muss ich ebenso
ge zahlt und auch bei den jungen Bauern eine diffe-
                                                                        in beitragsrechtlichen Dingen beraten können. So
renzierte Meinung herrscht, er doch genügend jun-
                                                                        entspricht seines Erachtens nach die Bezeichnung
ge Versicherte kennt, die gerne mehr Beiträge zah-
                                                                        Steuerberater nicht wirklich den beruflichen Aufga-
len würden, aus dem Wissen heraus, dass es sich
                                                                        ben, denn vielmehr steht eine umfassende Betriebs-
im späteren Leben für die Pension lohnt. Was er
sowohl als Landwirt, aber auch als Steuerberater                        beratung im Vordergrund.
besonders an der bäuerlichen Sozialversicherung                         Privat lebt Ing. Hell mit Gattin Birgit und seiner ein-
schätzt, ist die Beitragssicherheit, die dieses Sys-                    jährigen Tochter im niederösterreichischen Kapelln.
tem bietet. „Das pauschale Einheitswertsystem ist                       Am elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb wird
ein sehr fortschrittliches und administrativ einfaches                  Ackerbau mit Milchviehhaltung betrieben. Auf die
System. Mit der pauschalen Beitragsgrundlagener-                        Frage, welche Rolle er im Betrieb einnimmt, antwor-
mittlung gibt es keine großen Überraschungen – je-                      tet Michael, dass bei ihm meistens die „unbeliebte“
der Landwirt weiß genau, was einen an Beitrags-                         Büroarbeit hängen bleibt, was den smarten Steuer-
zahlung für das Jahr erwartet. Bäuerinnen und Bau-                      berater jedoch in keinster Weise stört. Als Experte
ern, denen das Pauschalsystem nicht zusagt, ha-                         kümmert er sich um die steuerlichen Belange und
ben zudem die Möglichkeit, in die Beitragsgrundla-                      wird auch oft zu Rate gezogen, wenn es um AMA-
genoption zu wechseln.“                                                 Meldungen aber auch um sozialversicherungsrecht-
Nach dem Abschluss der Matura im Francisco Jo-                          liche Fragen geht. Viel Zeit für Hobbies bleibt da
sephinum Wieselburg war für den heute 30-Jäh-                           nicht, als Ausgleich zu seiner Bürotätigkeit tauscht
rigen klar, dass er Steuerberater werden möchte.                        Michael Hell den Anzug gegen die Latzhose und hilft
Nach dem Präsenzdienst nutzte er die Chance und                         zu Hause in der Landwirtschaft mit.

                                                                                                                                        SVB Aktuell 2/2018   11
Aktuelles

                          e-Medikation –
                           ab Jänner 2018 schrittweise in ganz
                          Die e-Medikation ist eine der zentralen Anwendungen der
                          Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und verschafft zukünftig mehr
                          Information und Überblick.
                          War bisher meist der Patient alleiniger „Informati-     In die e-Medikationsliste werden nur jene Medi-
                          onsträger“ seiner Medikamentenbezüge, ermöglicht        kamente aufgenommen, die ab dem Zeitpunkt, ab
                          nunmehr die e-Medikation rund um die Uhr rezep-         dem die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter ELGA
                          tierte und in der Apotheke abgegebene Medikamen-        einsetzen und ein Behandlungs- oder Betreuungsfall
                          te abzufragen.                                          vorliegt, verordnet bzw. abgegeben werden. Rück-
                          In der sogenannten e-Medikationsliste – dem „Herz-      wirkend werden keine Medikamente in der e-Me-
                          stück“ der e-Medikation – werden sowohl die ver-        dikation berücksichtigt. Einträge in die e-Medikati-
                          schriebenen Arzneimittel („offene Rezepte“) wie         onsliste werden für ein Jahr gespeichert und da-
                          auch die in den Apotheken abgeholten Medikamen-         nach automatisch gelöscht.
                          te angezeigt. Zusätzlich können auch nicht-rezept-      Sicherheit durch Überblick
                          pflichtige Medikamente, die Wechselwirkungen aus-       Werden mehrere Medikamente gleichzeitig einge-
                          lösen können, in die e-Medikationsliste aufgenom-       nommen, die vom Hausarzt oder Facharzt verord-
                          men werden.                                             net oder rezeptfrei in der Apotheke selbst besorgt
                          Start der e-Medikation                                  werden, steigt die Gefahr unerwünschter Wechsel-
                                                                                  wirkungen, Nebenwirkungen und Mehrfachverord-
                          Die Einführung der e-Medikation erfolgt schrittweise
                                                                                  nungen.
                          nach Bundesländern und innerhalb dieser gestaffelt
                          nach politischen Bezirken bei allen Kassenordinati-     Mangelnde Information über den Medikamenten-
                          onen, Apotheken und öffentlichen Krankenhäusern.        status des Patienten bedeutet eine Gefahrenquel-
                          Seit Ende Jänner 2018 setzt als erstes Bundesland       le, die mit Einsatz der e-Medikation deutlich redu-
                                                                                  ziert wird und zur vermehrten Sicherheit der Patien-
                          Vorarlberg die e-Medikation flächendeckend ein. Als
                                                                                  ten beiträgt.
                          nächstes folgen die Steiermark, Kärnten, Tirol, Salz-
                          burg, Oberösterreich, Niederösterreich und das Bur-     Zugriffsberechtigungen
                          genland. Im September 2019 wird Wien als letztes        Jeder ELGA-Teilnehmer kann jederzeit seine e-Me-
                          Bundesland ELGA verpflichtend einsetzen (zum ge-        dikationsliste abfragen. Der Zugang erfolgt über das
                          nauen Zeitplan siehe nebenstehende Tabelle).            ELGA-Portal – www.gesundheit.gv.at – und erfor-
                          Mit dem Start der e-Medikation sind Vertragsärz-        dert für eine gesicherte Anmeldung eine Handysig-
                          te verpflichtet, alle Medikamente, die sie verord-      natur bzw. eine Bürgerkarte.
                          nen, in die e-Medikationsliste ihrer Patienten einzu-   Ärzte in Ordinationen haben Zugang zur gesamten
                          tragen. Der Patient erhält nach wie vor ein Papier-     e-Medikationsliste nur bei Vorliegen eines aufrech-
                          rezept ausgehändigt. Neu ist, dass auf dem Rezept       ten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses für
                          eine eMED-ID (ein von Scannern lesbarer 2-D-Ma-         28 Tage ab Behandlungskontakt.
                          trixcode) aufgedruckt wird, die das Rezept eindeu-      In Apotheken ist der Zugang zur e-Medikation zu
                          tig identifiziert.                                      differenzieren: Wird nur das Rezept gescannt, erhält
                          In der Apotheke wird dieser Code gescannt und die       die Apotheke ausschließlich Zugriff für zwei Stunden
                          am Rezept angeführten Medikamente in der e-Me-          auf jene Medikamente in der e-Medikation, die am
                          dikationsliste als „abgeholtes“ Medikament gekenn-      mitgebrachten Rezept angeführt sind. Durch Ste-
                          zeichnet.                                               cken der e-card des Patienten kann jedoch auch die

12   SVB Aktuell 2/2018
Aktuelles

 alle Medikamente auf einen Blick
Österreich

                                                                                                                    Foto: © sdecoret - Fotolia
   Einsatz der
                       … im Bundesland    … im Bezirk
   e-Medikation ab …
   08.03.2018                             Deutschlandsberg
   29.03.2018                             Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Weiz
                       Steiermark
   19.04.2018                             Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal, Voitsberg
   10.05.2018                             Graz-Stadt, Graz-Umgebung
                                          Klagenfurt, Klagenfurt Land, Sankt Veit an der Glan, Völkermarkt,
   31.05.2018
                       Kärnten            Wolfsberg
   14.06.2018                             Feldkirchen, Hermagor, Spittal an der Drau, Villach, Villach Land
   27.09.2018                             Lienz, Kitzbühel, Kufstein, Schwaz
                       Tirol
   18.10.2018                             Imst, Innsbruck, Innsbruck-Land, Landeck, Reutte
   08.11.2018                             Salzburg, Salzburg-Umgebung
                       Salzburg
   22.11.2018                             Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See
                                          Eferding, Freistadt, Grieskirchen, Perg, Rohrbach, Schärding,
   13.12.2018
                                          Urfahr-Umgebung
   31.01.2019                             Braunau, Ried, Wels, Vöcklabruck, Wels, Wels-Land
                       Oberösterreich
   14.02.2019                             Gmunden, Kirchdorf, Steyr, Steyr-Land
   28.02.2019                             Linz, Linz-Land
   04.04.2019                             Baden, Mödling
                                          Bruck/Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg,
   25.04.2019
                                          Mistelbach, Tulln
                       Niederösterreich   Amstetten, Gmünd, Krems an der Donau, Krems-Land, Melk,
   16.05.2019
                                          Waidhofen/Thaya, Waidhofen/Ybbs, Zwettl
                                          Lilienfeld, Neunkirchen, Scheibbs, St. Pölten, St. Pölten Land,
   06.06.2019
                                          Wr. Neustadt, Wr. Neustadt Land
                                          Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Güssing, Jennersdorf,
   20.06.2019          Burgenland
                                          Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf, Oberwart, Rust
   11.07.2019                             21., 22. Bezirk
   25.07.2019                             2., 10., 11. Bezirk
   08.08.2019          Wien               1., 3.–9. Bezirk
   29.08.2019                             16.–20. Bezirk
   19.09.2019                             12.–15., 23. Bezirk

                                                                                              SVB Aktuell 2/2018   13
Aktuelles

                          Apotheke berechtigt werden, in die gesamte e-Me-                    Die Erreichbarkeit der ELGA-Ombudsstellen kann
                          dikation Einblick zu nehmen.                                        unter www.gesundheit.gv.at abgefragt werden.
                          Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können ab                     Für alle anderen Fragen – z.B. allgemeine Informa-
                          dem Aufnahme-Zeitpunkt des Patienten bis 28 Ta-                     tionen über ELGA, Hilfestellung bei der An- und Ab-
                          ge nach Entlassung die e-Medikationsliste abfragen.                 meldung zu ELGA – steht allen ELGA-Teilnehmern
                                                                                              die ELGA-Serviceline zur Verfügung (Tel.: 050 124
                          Unterstützung bei Fragen zur                                        4411 werktags von Montag bis Freitag von 7:00 bis
                          e-Medikation                                                        19:00 Uhr oder info@elga-serviceline.at).
                          In jedem Bundesland sind ELGA-Ombudsstellen
                          eingerichtet, die allen ELGA-Teilnehmern beratend
                                                                                               Wichtiger Hinweis:
                                                                                               Die Sozialversicherungsanstalt der Bau-
                          und unterstützend bei Fragen zum ELGA-Teilneh-
                                                                                               ern – wie alle Sozialversicherungsträger
                          merstatus, zu den ELGA-Gesundheitsdaten, über in-
                                                                                               – hat keinen Zugang zu ELGA und kann
                          dividuelle Zugriffsberechtigungen und bei Verdacht
                                                                                               individuelle Anliegen daher nicht beant-
                          von Datenschutzverletzungen im Zusammenhang
                                                                                               worten.
                          mit ELGA zur Seite stehen.

            Kostenanteile in der
     bäuerlichen Krankenversicherung
 Das Thema Kostenanteil, also die Beteiligung der Versicherten im Krankheitsfall an den entstehenden Untersu-
         chungs- und Behandlungskosten, ist ein politisch brisantes Thema, das in regelmäßigen Abständen zu
      Diskussionen führt. Im bäuerlichen Leistungsrecht sind Kostenanteile deutlicher ausgeprägt als nach den
 anderen Sozialversicherungsgesetzen. Die Kostenanteile sind detailliert im Gesetz ausgeführt, sodass die SVB
 selbst nur in einem sehr geringen Ausmaß Einfluss nehmen kann, für welche Leistungen es Kostenanteile gibt
    und in welcher Höhe. Jegliche Änderung von Kostenanteilen bedarf daher eines Eingriffs des Gesetzgebers.
                          Kostenanteile werden oft als nachteilig angese-                     nicht mehr getragen werden kann. Daher gibt es
                          hen, sie erfüllen aber wichtige Funktionen: Einer-                  auch vielfältige Ausnahmen von der Kostenanteils-
                          seits kann die Inanspruchnahme von Leistungen                       pflicht. Nachstehend sind die wichtigsten Kosten-
                          in gewisser Weise gesteuert werden, manchmal                        anteile und allfällige Befreiungsmöglichkeiten an-
                          die Verrechnung von nicht notwendigen Leistungen                    geführt.
                          verhindert werden. Klarerweise tragen die Kosten-                   Kostenanteile können entweder bestimmte Pro-
                          anteile der Versicherten aber auch sehr wesentlich                  zentsätze von vereinbarten Preisen (= Tarife) von
                          dazu bei, dass alle erforderlichen Leistungen für                   Vertragspartnern sein, sie können aber auch in fi-
                          die Versichertengemeinschaft finanzierbar bleiben.                  xen Beträgen bemessen werden. An einer prozen-
                          In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Kosten-                tuellen Kostenbeteiligung an den vereinbarten Ta-
                          anteile auch eine Kontrollfunktion haben, weil sich                 rifen ist der Wert der Leistung klarerweise deut-
                          dann Versicherte bei der SVB melden, wenn der                       licher abzulesen als bei einem fixen Betrag. Von
                          Kostenanteilsvorschreibung tatsächlich vielleicht                   Kostenanteilen wird im Regelfall nur bei sogenann-
                          gar keine Leistungen zu Grunde lagen.                               ten Sachleistungen gesprochen, also jenen Leis-
                          Wie der Name schon sagt, kann es sich aber immer                    tungen von Vertragspartnern, die direkt mit der SVB
                          nur um eine Beteiligung an den Kosten handeln                       verrechnet werden. Wird beispielsweise ein Wahl-
                          und soll es möglichst nicht dazu kommen, dass die                   arzt aufgesucht, gewährt die SVB einen Kostenzu-
                          Belastung so hoch wird, dass sie vom Patienten                      schuss und der dem Versicherten verbleibende An-

14   SVB Aktuell 2/2018
                                                            Foto: © Stocksnap – pixabay.com
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                                                                                                                                                  Aktuelles

                                  teil an den Behandlungskosten wird nicht als Ko-       Ambulanter Kostenanteil
                                  stenanteil, sondern als Selbstbehalt oder als Rest-
                                  kosten bezeichnet.                                     Für Bäuerinnen und Bauern gibt es einen Kosten-
                                                                                         anteil auch dann, wenn ein öffentliches Spital am-
                                  Im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) gibt        bulant in Anspruch genommen wird (sogenannter
                                  es eine generelle Verpflichtung, bei allen Sachlei-    ambulanter Kostenanteil). Dieser beträgt seit Jah-
                                  stungen einen 20-prozentigen Kostenanteil zu ent-      ren 15,40 Euro pro Quartal.
                                  richten. Dies gilt nur dann nicht, wenn im Gesetz
                                  Sonderregelungen für bestimmte Leistungsarten          Spitalskostenbeitrag
                                  vorgesehen sind. Davon gibt es eine ganze Menge:       Wird ein stationärer Krankenhausaufenthalt in
                                                                                         einem öffentlichen Spital erforderlich, fällt ein Spi-
                                  Behandlungsbeitrag                                     talskostenbeitrag nach dem Sozialversicherungs-
                                  Wird ein freiberuflich tätiger niedergelassener Ver-   recht an. Die näheren Regelungen dazu finden sich
                                  tragsarzt in Anspruch genommen – sei es ein Arzt       nicht im BSVG, sondern im Allgemeinen Sozialver-
                                  für Allgemeinmedizin, ein Facharzt oder ein Zahn-      sicherungsgesetz (ASVG). Der Kostenbeitrag be-
                                  arzt – fällt ein sogenannter Behandlungsbeitrag pro    trägt hier 10 Prozent eines bestimmten Pauschal-
                                  Quartal und Person in der Höhe von 9,89 Euro an,       betrages, der jedes Jahr aufgewertet wird. Derzeit
                                  wobei es hier ohne Belang bleibt, wie oft in die-      haben Versicherte ca. 18 Euro pro Tag zu bezahlen,
                                  sem Quartal welche Ärzte in Anspruch genommen          wobei der Spitalskostenbeitrag nur für maximal 28
                                  wurden. Wenn mehrere Vertrags- und Fachärzte in        Tage im Kalenderjahr anfällt. Ab dem 29. Tag im
                                  einem Quartal in Anspruch genommen werden, fällt       Kalenderjahr ist der Aufenthalt kostenlos.
                                  der Behandlungsbeitrag trotzdem nur einmal an.
                                  Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die
                                                                                         Heilbehelfe und Hilfsmittel
                                  Zahnärzte: Kommt es in einem Quartal zu einem          Für Heilbehelfe (z.B. Inhalationsgeräte) und Hilfs-
                                  Zahnarztkontakt und zu einem Kontakt mit einem         mittel (z.B. Rollatoren) beträgt die Kostenbetei-
                                  anderen Arzt oder Facharzt, fällt hier ausnahmswei-    ligung 10 Prozent des Tarifes, mindestens aber
                                  se ein zweiter Behandlungsbeitrag an.                  34,20 Euro (sogenannter Mindestkostenanteil). Für
                                                                                         Kieferregulierungen sind 30 Prozent des Tarifs
                                  Rezeptgebühr                                           an Kostenanteil zu bezahlen, für unentbehrlichen
                                  Für Medikamente ist pro Packung eine Rezeptge-         Zahnersatz (im Regelfall abnehmbar) 25 Prozent.
                                  bühr in Höhe von 6 Euro (2018) zu entrichten. Es
                                  handelt sich somit um einen fixen Kostenanteil,        Generelle Kostenbeteiligung
                                  der völlig unabhängig von den Kosten des Medika-       von 20 Prozent
                                  ments ist und der z.B. auch nicht höher wird, wenn     Diese fällt z.B. an bei CT und MR, Laboruntersu-
                                  das Medikament mehrere tausend Euro kostet.            chungen in Labors, Leistungen von bestimmten Be-

                                                                                                                                                    SVB Aktuell 2/2018   15
rufsgruppen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt        schweren Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen (so-
                          sind (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, kli-         genannte „Gratiszahnspange“) bei Inanspruch-
                          nische Psychologie, Psychotherapie), Allergieunter-         nahme von Vertragskieferorthopäden.
                          suchungen, Krankentransporte und medizinische           s   Bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln sind alle Per-
                          Hauskrankenpflege.                                          sonen unter 15 Jahren vom Kostenanteil be-
                          Kein Kostenanteil bei medi-                                 freit sowie bestimmte andere Personengruppen
                                                                                      (z.B. solche mit erhöhter Familienbeihilfe).
                          zinischer Rehabilitation
                                                                                  s   Leistungen im Versicherungsfall der Mutter-
                          Erfolgt die Kostentragung der SVB als Maßnah-               schaft sind vom Kostenanteil befreit.
                          me der medizinischen Rehabilitation aus der Kran-
                                                                                  s   Bei Dialysebehandlungen fällt ebenfalls kein
                          kenversicherung (bestimmte Fälle nach stationärer
                                                                                      Kostenanteil an (z.B. werden deshalb auch Di-
                          Pflege mit Rehabilitationsziel), fällt kein Kostenan-
                                                                                      alysetransporte zu 100 Prozent von der SVB
                          teil an, ebenso auch dann nicht, wenn bestimmte
                                                                                      übernommen).
                          Behelfe oder Leistungen aus der Unfall- oder Pen-
                          sionsversicherung bezahlt werden (z.B. Beinprothe-      s   Kein Kostenanteil fällt an bei anzeigepflichtigen
                          senversorgung nach einem Arbeitsunfall).                    übertragbaren Krankheiten (z.B. Tuberkulose).
                                                                                  s   Ebenfalls keinen Kostenanteil gibt es bei Vor-
                          Befreiungen vom                                             sorge- und Jugendlichenuntersuchungen sowie
                          Kostenanteil                                                bei humangenetischen Untersuchungen.
                          Ebenso wie es gesetzliche Kostenanteilsverpflich-       s   Kein Kostenanteil wird eingehoben, wenn die
                          tungen gibt, ist auch eine ganze Reihe von Befrei-          SVB bestimmte Heilbehelfe und Hilfsmittel
                          ungen von der Kostenanteilsverpflichtung aus der            selbst ankauft (erkennbar am Inventarpickerl)
                          Krankenversicherung im Gesetz festgelegt, um ei-            und dem Versicherten kostenlos überlässt, wie
                          ne allzu große Belastung der Versicherten zu ver-           dies z.B. bei Elektrorollstühlen und anderen
                          meiden. Die Wesentlichsten sind:                            teuren Hilfsmitteln der Fall ist.
                          s Befreiung von der Rezeptgebühr: Maßgeblich            Trotz all dieser vorgesehenen Befreiungen kann es
                             ist hier, dass das Einkommen einen bestimmten        vorkommen, dass Versicherte doch mit erheblichen
                             Grenzbetrag nicht übersteigen darf. Die Schwe-       Kostenanteilen oder sonstigen Belastungen zu-
                             re der Erkrankung spielt in der Regel keine Rol-     rechtkommen müssen. Dies gilt vor allem für Pen-
                             le. Die Befreiungen werden entweder automa-          sionisten mit geringem Einkommen, für die keine
                             tisch ausgesprochen (z.B. beim Bezug einer           generelle Befreiung vorgesehen ist. Hier gibt es die
                             Ausgleichszulage) oder auf Antrag (z.B. aktive       Möglichkeit, eine freiwillige Zuwendung aus einem
                             Versicherte mit geringem Einkommen). Seit ei-        speziellen Fonds, nämlich dem Unterstützungs-
                             nigen Jahren gibt es zusätzlich die gesetzliche      fonds, zu beantragen. Die Zuwendungen sind hier
                             Beschränkung, dass niemand pro Kalenderjahr          abhängig vom Einkommen des Betroffenen und der
                             mehr als 2 Prozent seines der Sozialversiche-        Höhe der Belastung.
                             rung bekannten Nettoeinkommens für Rezept-
                                                                                  Die SVB bemüht sich seit vielen Jahren erfolgreich,
                             gebühren aufwenden muss. Ab Erreichen die-
                                                                                  Verbesserungen hinsichtlich Kostenanteilen für die
                             ser Grenze zahlen die Patienten dann keine Re-
                                                                                  Versicherten zu erreichen. Aktuell wird eine Befrei-
                             zeptgebühr bis zum Ende des Jahres.
                                                                                  ung von Chemo- und Strahlentherapiepatienten
                          s Anspruchsberechtigte Kinder – und als solche          von den ambulanten Kostenanteilen und auch von
                             gelten z.B. auch Studenten bis zur Vollendung        den Transporten angestrebt, was einer besonders
                             des 27. Lebensjahres oder auch darüber hinaus        betroffenen Patientengruppe zugute kommen wür-
                             erwerbsunfähige Kinder – sind von der Entrich-       de. Reduktionen bei Kostenanteilen sind aber – wie
                             tung beinahe sämtlicher Kostenanteile befreit.       auch oben bereits gezeigt – nur möglich, wenn das
                          s Im Bereich der stationären Anstaltspflege gibt        Gesetz geändert wird und es bedarf dazu neben der
                             es seit 1. Jänner 2017 die Befreiung aller Per-      grundsätzlichen Finanzierbarkeit der Verbesserung
                             sonen, die das 18. Lebensjahr noch nicht er-         einer entsprechenden parlamentarischen Mehrheit.
                             reicht haben.                                        Insgesamt gesehen erscheint das System der Ko-
                          s Eine Befreiung vom Kostenanteil gibt es für           stenanteile im BSVG aber durchaus als ausgewo-
                             Kinder unter 18 Jahren für Zahnspangen bei           genes Modell mit Vorbildwirkung.

16   SVB Aktuell 2/2018
Sicherheit

                                        Gefahr aus dem
                                        D
                                                 Garten
                                                  ie Gartensaison ist bereits eröffnet, es
                                                  blüht und grünt alles und auch der Bär-
                                                  lauch (Allium ursinum) hat wieder Hoch-
                                        saison. Dieser ist als Frühjahrspflanze mit dem
                                        berühmten Knoblaucharoma zur Zubereitung di-
                                        verser Speisen sehr beliebt. Es besteht jedoch
                                        mit fortschreitender Vegetation die Gefahr der
                                        Verwechslung mit dem Maiglöckchen (Convalla-         Bärlauch
                                        ria majalis). Dieses hat wie der Bärlauch diesel-
                                        be Blütezeit von April bis Mai, ungefähr die glei-
                                        che Wuchshöhe (Bärlauch 20 bis 50 cm; Mai-
                                        glöckchen 30 cm), ist aber im Gegensatz zum Bär-
                                        lauch hoch giftig. Es enthält 38 bekannte Glykosi-
                                        de, die bei Verzehr bis zum Herzstillstand und Tod
                                        führen können.
                                        Deshalb ist es beim Pflücken immer wichtig, bei-
                                        de Pflanzen gut unterscheiden zu können. Zwei
                                        wichtige Merkmale trennen diese beiden Pflanzen:
                                        Die Blätter des Bärlauchs sind gestielt und
                                        wachsen einzeln aus dem Boden. Im Gegen-
                                        satz dazu umfassen die Blätter des Maiglöck-
                                        chens paarweise einen langen Stängel und
                                        haben keine Mittelrippe. Außerdem fehlt beim
                                        Zerreiben der Blätter des Maiglöckchens jeg-
                                        licher Knoblauchgeruch.
                                                                                                        Maiglöckchen
                                        Neben dem Maiglöckchen sind auch weitere
                                        Pflan­zen aus dem eigenen Garten giftig. Un-
                                        ter anderem zählen dazu die Gelbe Narzis-
                                        se, der Goldregen, der Kirschlorbeer, die
                                        Eibe, aber auch Topfpflanzen wie Olean-
                                        der und Trompete. Weniger im Augenmerk
                                        bezüglich seiner Giftigkeit, jedoch deshalb
                                        nicht weniger gefährlich, ist die Garten-
                                        bohne (Phaseolus vulgaris). Fast in jedem
                                        Gemüsebeet angebaut, ist diese im rohen
                                        Zustand stark giftig. Das in der Gartenbohne
                                        enthaltene Phasin ruft bei rohem Verzehr Er-
                                        brechen, Diarrhöen und Absorptionsstörungen im
                                        Darm hervor und wird erst durch Kochen zerstört.
                                        Erfahrungsberichte zeigen, dass man vor allem
                                        Kinder dahingehend früh genug aufklären bzw.
Fotos: © Coco - Fotolia, Pixabay, SVB

                                        darauf achten sollte, dass diese keinen Zugang
                                        zum Gemüsebeet haben.

                                                                                                                  SVB Aktuell 2/2018   17
Aktuelles

                                                                                  Hantavirus
                                     Warum Mäuse den Menschen
                                     gefährlich werden können …
                                                                                                  Der Hantavirus wird meist von infi­
                                                                                                   zier­ten Rötelmäusen übertragen und
                                                                                                    kommt immer häufiger in der Land­
                                                                                                     wirtschaft vor. Durch hygienische
                                                                                                       Maßnahmen und persönliche
                                                                                                         Schutzausrüstung kann einer
                                                                                                         Erkrankung mit einfachen Mit-
                                                                                                           teln vorgebeugt werden.
Foto: © jwjarrett - Fotolia

                                                                                                             schieden wird, so ist eine Infektiösität über Wochen
                                                                                                             und Monate gegeben, wenn der virushaltige Staub
                                                                                                             eingeatmet wird. Grundsätzlich ist aber auch eine
                                                                                                             Infektion des Menschen über Hautverletzungen
                                                                                                             oder auch durch Bisse (Ratten) möglich. Ein Über-
                                                                                                             tragungsweg über andere Tiere wie Mücken, Ze-
                                                                                                             cken oder Haustiere auf den Menschen und auch
                                                                                                             eine Übertragung von Mensch zu Mensch gilt als
                                                        Die in ganz Österreich vorkommenden Rötelmäu-
                                                                                                             unwahrscheinlich.
                                                        se, aber auch Ratten, können lebenslang ohne
                                                        eigene Krankheitssymptome mit dem Hantavirus
                                                        (Untergruppe Puumalavirus) infiziert sein und die-   Jäger und Landwirte zählen zu
                                                        sen über Speichel, Urin und Kot ausscheiden.         den Risikogruppen
                                                        Die Anzahl der Infektionsfälle hängt stark von der   Die meisten Erkrankungsfälle treten in Öster­reich
                                                        Vermehrung der Rötelmäuse im jeweiligen Jahr ab.     in der Steiermark sowie im östlichen Kärnten
                                                        Man kann mit ca. 100 bis 150 Erkrankungsfällen       auf. Es sind vorwiegend Männer mittleren Alters
                                                        österreichweit für das Jahr 2017 rechnen. Rötel-     betroffen. Besondere Risikogruppen sind Jäger,
                                                        mäuse leben im Wald am Waldrand, aber auch           Landwirte, Forst- und Bauarbeiter. Möglicherweise
                                                        in Gebäuden, die nicht so häufig von Menschen        können auch Hunde, die an infiziertem Mäusekot
                                                        aufgesucht werden, wie in Jagdhütten, Holzlagern     schnuppern, diesen im Rahmen des Streichelns
                                                        oder Schuppen. Wenn der Virus im Kot ausge-          auf Menschen übertragen.

                              18   SVB Aktuell 2/2018
Aktuelles

Symptome und Verlauf der                               gehören ja ohnehin nicht in den Hauskompost. Frei-
Erkrankung                                             laufende Hunde und Katzen sollte man regelmäßig
                                                       reinigen, bevor sie in Kontakt mit Menschen kom-
Die Hantavirus-(Puumalavirus-)Infektion zeigt sich     men. Wenn man in selten benutzten Gebäuden, wie
nach einer Inkubationszeit von zwei bis vier Wochen    Schuppen, Stallungen, Gartenhäuschen oder auch
mit grippeähnlichen Symptomen wie starkem Fie-         Dachböden, Aufräum- oder Reinigungsarbeiten
ber, Kopf-, Bauch-, Flanken- und Rückenschmer-         durchführt, sollten diese Arbeiten nach Möglichkeit
zen sowie Übelkeit, zum Teil auch Sehstörungen.        ohne Staubaufwirbelung mittels Feuchtreinigung
Die häufigste Komplikation bei etwa zehn Prozent       gemacht werden. Wenn das nicht möglich ist,
der Fälle ist das vorübergehende Nierenversagen,       sollte man auf jeden Fall eine Atemschutzmas-
welches dann eine Krankenhausbehandlung not-           ke der Filterstufe FFP2 mit einer guten Passform
wendig macht. Eine seltene Komplikation kann die       verwenden. Eine höhere Filterstufe (FFP3) ist nicht
Verminderung der Blutplättchen mit Störung der         unbedingt notwendig, nachdem ja nicht das Virus
Gerinnung und Auftreten von punktförmigen Blu-         alleine durch die Atemluft aufgenommen wird,
tungen der Haut (Hämorrhagien) sein.                   sondern in Verbindung mit Staub­partikeln. Wenn
                                                       tote Mäuse gefunden werden,
Normalerweise verläuft die Hantavirusinfektion
                                                       sollte man diese, geschützt mit       Zusammenfassend gilt, dass man
aber sehr milde mit einer nur vorübergehenden
                                                       dichten Gummihandschuhen
Nierenfunktionsstörung. Trotz allem kann man an                                              zur Vermeidung einer Hantavirus­
                                                       und Atemschutz, entsorgen.
einer Hantavirusinfektion sterben, insbesondere,                                             infektion einfache hygienische
                                                       Die Gummihandschuhe sollte
wenn es sich um eine gefährliche Unterart handelt
                                                       man danach desinfizieren.             Maß­­nahmen beachtet und persön-
(Dobravavirus). Hier kann die Infektion mit Kreis-
laufschock, Lungen- und Nierenversagen verlau-                                            liche Schutzausrüstung verwendet.
fen. Eine Therapie, in dem Sinne, gibt es nicht. Der   Hantavirus gilt als
schwere Erkrankungsverlauf wird mittels sympto-        bäuerliche Berufskrankheit
matischer Maßnahmen bis hin zur Dialyse und Be-
            atmung behandelt.                          Land- und Forstwirte sind berufsbedingt einem
                                                       erhöhten Risiko ausgesetzt, an einer Hantavirus-
       Maßnahmen zur Vorbeu-                           infektion zu erkranken. Dies gilt auch für andere
                                                       von Tieren auf Menschen übertragbare Infektionen,
gung der Hantavirusinfektion                           weshalb diese in der bäuerlichen Unfallversiche-
Ein zugelassener Impfstoff steht derzeit nicht zur     rung als Berufskrankheiten anerkannt sind und der
Ver­fügung. Somit ist die Vorbeugung eines Kontak­     Sozialversicherungsanstalt der Bauern gemeldet
tes mit infiziertem Mäusekot die wichtigste Maß-       werden sollten. Im Erkrankungsfall bietet
nahme. Mäuse und Ratten sollten konsequent in          die SVB umfangreiche Leis­tungen
von Menschen genutzten Gebäuden mit Schlag-            aus der Unfallversiche-
fallen oder auch Rodentiziden bekämpft werden.         rung an, von der best-
Auch sollten mögliche Schlupflöcher an Gebäuden        möglichen me­di­­zi­ni­
abgedichtet werden. Nistmöglichkeiten wie Sperr-       schen Ver­sorgung bis
müllansammlungen oder Abfallhaufen sollten be-         hin zu finanziellen
seitigt werden. Essensreste und tierische Abfälle      Ent­­­schädigungen.

Quellen:
Virusepidemiologische Information Nr. 11/17
Steirischer Seuchenplan 2017 S 133 – 136, 2016

                                                                                                             SVB Aktuell 2/2018   19
Sicherheit

                  Sicherheitsbewusste
                   Bauern vor den Vorhang
                                                                                          Im Jahr 2017 wurden von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
                   24
                      25 14 15                                                               österreichweit 127 land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit der
                              16
                  23
                  22
                              17                                                      Sicherheitsplakette ausgezeichnet. Seit ihrer Einführung 1976 wurde sie
                     21 19 18
                       20                                                                bereits an 5.824 besonders sicherheitsbewusste Landwirte verliehen.

                                                                                      Der land- und forstwirtschaftliche        sicherheitstechnische Mängel festgestellt und mög-
                                                                                       Arbeitsplatz stellt sehr hohe Anfor-     liche Lösungsvorschläge erarbeitet. Besonders wich-
                                                                                       derungen an unsere Bauern. Sie           tig ist auch eine positive Einstellung zu Fragen der
                                                                                        sind mit schwerer körperlicher Ar-      Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Nur
                                                 ICHER
                                                         UNGSA
                                                               N S T A LT
                                                                AUERN
                                                                                        beit, vielseitigem Wissen und tägli-    so kann das hohe Sicherheitsniveau auch langfristig
                                      LV E R S            DER B
                              SOZIA
                                                                                         chem Umgang mit modernen Ma-           aufrechterhalten werden.
                                                                                        schinen und Geräten verbunden.
                                                                      Dadurch ergibt sich eine Vielzahl möglicher Gefah-        Diese Anerkennung für die besondere Sorgfalt der
                                                                      renquellen, die es notwendig machen, sich rechtzei-       ausgezeichneten Betriebe soll auch andere Betriebs-
                                                                      tig dem Thema Sicherheit und Gesundheit zu wid-           führer dazu motivieren, sich verstärkt um die eigene
                                                                      men. Schwere und folgenreiche Unfälle sollen damit        Sicherheit und die ihrer Familien Gedanken zu ma-
                                                                      bestmöglich vermieden werden.                             chen. Die SVB unterstützt Interessierte dabei gerne!
                                                                      Um die Sicherheitsplakette zu erlangen, ist eine vor-     Die Beratungsleistungen sind kostenlos und können
                                                                      angehende Betriebsberatung durch die Sicherheits-         jederzeit beim zuständigen Regionalbüro angefor-
                                                                      berater der SVB erforderlich. Dabei werden allfällige     dert werden.

                                                                      Ausgezeichnet mit der
                                                                      Sicherheitsplakette 2017 wurden:
                                                                                                                  Regionalbüro Burgenland:
Fotos: SVB

                                                                                                                  Familie Melanie und Christian Fritz, 7461 Mönchmeierhof, Mönchmeierhof 63
                                                                                                                  Familie Ilse und Ernst Gassler, 7540 Moschendorf, Moschendorf 130
                                                                                                                  Familie Ingrid und Stefan Hauser, 7371 Piringsdorf, Rabnitzgasse 17
                                                                                                                  Familie Melanie und Ronald Herczeg, 7521 Gaas, Gaas 121
                                                                                                                  Familie Susanne, Sabrina und Franz Sattler, 7163 Andau, Baumhöhgasse 23
                                                                                                                  Familie Katharina und Markus Tinhof, 7000 Eisenstadt, St. Georgener Hauptstraße 10

             Auch der Weinbaubetrieb von Melanie und Ronald Herczeg wurde mit der
             Sicherheitsplakette ausgezeichnet.

              20      SVB Aktuell 2/2018
Sicherheit

Regionalbüro Niederösterreich:
Familie Ernst und Magdalena Berger, 3160 Traisen, Steinwandleiten 5
Frau Martina Bichl, 3910 Zwettl, Großhaslau 14
Familie Thomas und Maria Böhm, 3860 Heidenreichstein, Seyfrieds 3
Familie Bernadette und Josef Brandstetter, 2871 Zöbern, Kampichl 11
Herr Philipp Brandstetter, 3365 Allhartsberg, Hofstetten 2
Frau Christine Büchler, 2222 Bad Pirawarth, Kurhausstraße 11
Familie Leopold und Maria Datzberger, 3300 Winklarn, Haag 2
Herr Ing. Georg Deckardt, 3443 Rappoltenkirchen, Hauptstraße 6/2
Herr Mario Fischl, 3691 Nöchling, Mitterndorf 21/1
Herr Ing. Thomas Fussel, 3281 Oberndorf/Melk, Unterhub 4
Familie Hermann und Gerlinde Gundacker, 3921 Langschlag, Kainrathschlag 30
Familie Wilhelm und Maria Handler, 2813 Lichtenegg, Amlos 4
Frau Mag. Katharina Herzog, 3451 Michelhausen, Tullnerstraße 8
Familie Johann und Anita Hölzl, 3931 Schweiggers, Unterwindhag 6                     Die Auszeichnung der Betriebe am 3. März 2018 bei der Ab-Hof-Messe
Familie Klapf, 3343 Hollenstein/Ybbs, Sattel 9                                       in Wieselburg, die auch für die ORF-Sendung "Land und Leute" mitge-
Herr Martin Kohl, 2223 Hohenruppersdorf, Milchhausstraße 9                           filmt wurde, erfolgte durch SVB-Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia Meier.
Familienweingut Kolkmann, 3481 Fels/Wagram, Flugplatzstraße 12                       Viele BetriebsführerInnen brachten ihre Familien mit.
Familie Eduard und Gertraud Magerl, 3481 Fels Am Wagram, Wienerstraße 57
Familie Martin und Marianne Pfeffer, 3223 Wienerbruck, Lassingrotte 1
Herr Andreas Pittersberger, 4431 Haidershofen, Sträußl 13/3
Familie Martin und Josefa Punz, 3281 Oberndorf/Melk, Hameth 2
Familie Christoph und Tanja Ratzberger, 3352 St. Peter In Der Au-Dorf, Dobratal 39
Herr Christian Semrad, 2122 Ulrichskirchen, Pfarrgasse 5, Münichstal
Herr Franz Stechauner, 2320 Schwechat, Rauchenwarth 76
Familie Franz Tesnohlidek, 3842 Thaya, Niederedlitz 4
Familie Franz und Margarete Teufel, 3340 Windhag, St. Leonharderstraße 18/2
Herr Patrick Veigl, 2473 Deutsch-Haslau, Untere Hauptstraße 5
Familie Gerhard und Elfriede Wagner, 3632 Traunstein, Biberschlag 1
Familie Jakob und Beate Wagner, 3242 Texing, Weißenbach 2
Frau Rosmarie Weindl, 4303 St. Pantaleon, Stögen 20
Familie Alexander Weiss und Kerstin Kramer, 3631 Ottenschlag, Neuhof 3
Familie Leopold und Aloisia Weninger, 2870 Aspang, Langegg 16
Herr Josef Wiedeck, 2100 Korneuburg, Hauptstraße 41, Stetten
Familie Heinz und Petra Wurst, 2073 Schrattenthal, Schrattenthal 23
Familie Alois Wutzl, 3222 Lassingrotte, Lassingrotte 7/1

Regionalbüro Salzburg:
Familie Gerhard und Birgit Ledl, 5204 Straßwalchen, Innerroid 5
Familie Ruperta und Helmut Kreer, 5611 Großarl, Eggriedl 18
Familie Hannelore und Alois Lainer, 5611 Großarl, Unterbergstraße 46
Familie Franz und Adelheid Leikermoser, 5204 Straßwalchen, Winkl 1
Familie Thomas und Andrea Mayrhofer, 5550 Radstadt, Taxerweg 5
Familie Johann und Elisabeth Perner, 5571 Mariapfarr, Lignitz 47
Familie Michael und Viktoria Obinger, 5600 St. Johann i. Pongau, Alpendorfweg 9

                                                                                     Am 21. November 2017 wurden sicherheitsbewusste BetriebsführerInnen
                                                                                     aus Salzburg mit der Sicherheitsplakette der SVB ausgezeichnet. Die
                                                                                     feierliche Übergabe erfolgte im Klinikum Bad Gastein durch Herrn
                                                                                     Präsident Abg.z.NR ÖKR Franz Eßl, dem Vorsitzenden des SVB-Beirats
                                                                                     Abg.z.NR a.D. ÖKR Georg Schwarzenberger, Frau LWKR Claudia Entleit-
                                                                                     ner, Herrn BBKO Silvester Gfrerer, Herrn BBKO Johann Frenkenberger,
                                                                                     Frau BB Helene Zehentner, Frau BB Monika Stöllberger, die Vorsitzende
                                                                                     des SVB-Regionalbüros Salzburg LWKR Katharina Lichtmannsperger
                                                                                     sowie dem Regionalbüroleiter Dir. Ing. Johann Mayr.

                                                                                                                                      SVB Aktuell 2/2018   21
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