Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 - wirksam aktuell - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
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aktuell 02 / 2018 Neue Einheitswerte mit 1. April 2018 wirksam Seite 4 Meldung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten: Seite 6 ● e-Medikation – alle Medika- mente auf einen Blick: Seite 12 ● Kostenanteile in der bäuerlichen Krankenversicherung: Seite 14 ● Hantavirus: Seite 18 ● Verleihung der Sicherheitsplakette: Seite 20 ● Gemein- Foto: © Dusan Kostic - Fotolia same Auszeit von Bäuerinnen mit Kleinkindern: Seite 24 ● Kraftfutter für die Seele: Seite 28
Inhalt Inhalt 2/18 Einheitswert-Hauptfeststellung mit 1. April 2018 wirksam Seite 4 Meldung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten Seite 6 Obfrau Theresia Meier feiert ihren 60. Geburtstag Seite 9 Neuer Vorsitzender im Burgenland ÖKR Andreas Liegenfeld Seite 10 Der Bauer als Versichertenvertreter Seite 11 e-Medikation – alle Medikamente auf einen Blick Seite 12 Kostenanteile in der bäuerlichen Krankenversicherung Seite 14 Gefahr aus dem Garten Seite 17 Hantavirus Warum Mäuse den Menschen gefährlich werden können Seite 18 Sicherheitsbewusste Bauern vor den Vorhang Seite 20 Gemeinsame Auszeit von Bäuerinnen mit Kleinkindern Seite 24 Gesundheitsaktionen der SVB Seite 25 Arbeitspsychologische Betriebsberatung Seite 26 Mir geht’s gut – wie kommt’s? Seite 27 Kraftfutter für die Seele Seite 28 Wer rastet, der rostet Seite 29 Belastungen erkennen, bevor die Kraft ausgeht Impressum Gesundheitsaktion für Frauen bzw. Männer in besonderen Situationen Seite 30 auf Seite 32; Redaktionsschluss „Land und Leute“-Filmbeiträge über die SVB Seite 31 für diese Ausgabe 20. März 2018 Bewegte Ferien für Bauernkinder Seite 32 2 SVB Aktuell 2/2018
Zum Auftakt D ie heutige Ausgabe der SVB-aktuell beginnt etwas ungewohnt, nicht Foto: SVB mit einem Vorwort der Obfrau Theresia Meier, sondern mit einem redaktionellen Beitrag. Dies deshalb, weil unsere Obfrau im März ihren 60. Geburtstag gefeiert hat und SVB-aktuell schlicht Danke für die vergangenen Jahre der Zusammenarbeit sagen will. Theresia Meier hat im Jahr 2012 die Nachfolge von Karl Donabauer als Ob- frau angetreten. Gleich bei ihrer ersten Pressekonferenz hat sie sich selbst eine große Aufgabe vorgegeben: das bäuerliche Sozialversicherungssystem enkel tauglich zu gestalten. Mit großem Elan und Einsatz widmet sie sich dieser Aufgabe. Besonders hat sie die junge Generation der Übernehmer im Auge, sind doch die Jungen die künftigen Träger der sozialen Absicherung. Aus diesem Grund sind ihr auch Gespräche und Diskussionen mit jungen Men- schen sehr wichtig. Und wirklich ist seit 2012 auch vieles geschehen. Die SVB-Gesundheitsaktio nen wurden neu ausgerichtet und medizinisch gestärkt. Die soziale Betriebs- hilfe wurde finanziell verbessert und gleichzeitig auch mit der pauscha- len Betriebshilfe ergänzt. Eine ganze Latte von weiteren Leistungsverbesse rungen geht auf die Initiative von Theresia Meier zurück. Neben den zahl- reichen bauernspezifischen Elementen ist es ihr gelungen, große Projekte ge- meinsam mit allen anderen Sozialversicherungsträgern anzugehen: das neue Pensionskonto, welches erstmals die Wertigkeit erworbener Versiche rungs zeiten darstellen lässt, die neue Zahnspange als 100-prozentige Sozialversicherungsleistung für Kinder und Jugendliche, die e-Medikati- Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia Meier, eine on und die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Bei die- engagierte Verfechterin einer nachhaltigen sen Projekten agiert die SVB gemeinsam mit anderen Sozialversicherungs sozialen Absicherung für Bäuerinnen und trägern und unternimmt den einheitlichen Transfer zu den eigenen Ver Bauern sowie deren Familien. sicherten. Das geht nur mit viel Information und Aufklärung. Und da sind die großen aktuellen Herausforderungen noch nicht einmal erwähnt. Die SVB steckt mittendrin in der Umsetzung der Einheitswert- Hauptfeststellung, zusätzlich kommt die Strukturreform der Sozialversi- cherung, die uns alle fordert. Dass die Finanzierung der SVB trotz weiterer Eingriffe eine solide Basis aufweist, entspricht den Grundprinzipien von Theresia Meier – bemüht zu helfen und gleichzeitig ein geordnetes Haus- haltsbudget im Auge zu haben. Die Verbundenheit der Versicherten mit dem Unternehmen SVB ist ein Beweis, dass sich die vielfältigen Anstrengungen auch lohnen. Theresia Meier zeichnet ein hohes Engagement, aber auch Hartnäckigkeit beim Verfolgen von Zielen aus. Die soziale Absicherung der Bäuerinnen und Bauern ist ihr schon in ihrer Jugend durch eine familiäre Situation bewusst geworden. Wenn es nun darum geht, die soziale Sicherheit der Bäuerinnen und Bauern in ein neues Fahrwasser zu bringen, ist dies wahrlich keine einfache Aufgabe – dennoch ist sie bei Theresia Meier ob ihrer Bodenhaftung, ihrer Entschluss- kraft und dem Fokussieren auf das Wesentliche in guten Händen. Wir wünschen zum Geburtstag alles Gute, viel Freude über das, was er- reicht werden konnte, aber auch viel Schaffenskraft in den nächsten Jahren. Sozialversicherung ist ein Prozess, der sich immer verändert. Das war immer so und wird auch in Zukunft so sein. Gestalten wir Veränderungen, bevor uns andere gestalten, so das Motto von Theresia Meier. Diesem ist auch zum Geburtstag der Obfrau nur eines hinzuzufügen: Herzlichen Glückwunsch! Die Redaktion SVB Aktuell 2/2018 3
Aktuelles Einheitswert-Hau mit 1. April 2018 wirk Der sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeitstermin der neuen Einheitswerte im Rahmen der Hauptfeststellung 2014 wurde auf 1. April 2018 verschoben. Dadurch konnten Ungleichbehandlungen Foto: Valentin Valkov - Fotolia und Rückaufrollungen vermieden werden. Wirksamkeit für Sozialversicherung lich im Ausmaß von mehr als 10 Prozent, hat der Der Wirksamkeitstermin der Hauptfeststellung wur- Betriebsführer Anspruch auf eine teilweise Rück- de für die Sozialversicherung ursprünglich mit erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die- 1. Jänner 2017 festgelegt. Da zu diesem Zeitpunkt se Rückerstattung gebührt einmal jährlich pro Be- eine große Zahl an Hauptfeststellungsbescheiden trieb mittels Beitragsgutschrift und erfolgt erstmals noch nicht durch die Finanzbehörde zur Versen- im Rahmen der Beitragsvorschreibung im Jänner dung gelangt war, hätte sich für diese Beschei- 2019. Hierfür ist kein Antrag erforderlich. de ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt ergeben. Von einer Rückerstattung ausgeschlossen sind Be- Bei Bescheiden, welche ab 1. Jänner 2017 zuge- triebe stellt wurden, wäre nämlich die Wirksamkeitsrege- ❱ mit neuem Einheitswert unter 4.400 Euro bzw. lung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz über 60.000 Euro (BSVG) zum Tragen gekommen, welche besagt, ❱ bei Reduzierung der Beitragsgrundlage aufgrund dass Einheitswertbescheide für die Sozialversiche- des Vorliegens einer Pflichtversicherung nach rung mit dem Quartalsersten nach Zustellung des einem anderen Bundesgesetz Bescheides durch die Finanzbehörde wirksam wer- den. Um die Gleichbehandlung der bäuerlichen Be- ❱ bei Beitragsgrundlagenoption triebe sicherzustellen und die Wirksamkeit des Ein- heitswertbescheides nicht vom zufälligen Zustell- Übergangsbestimmungen datum abhängig zu machen, wurde von den Regie Um nachteilige Auswirkungen durch das sozialver- rungsparteien ein Antrag zur gesetzlichen Ände- sicherungsrechtliche Wirksamwerden der Haupt- rung der sozialversicherungsrechtlichen Wirksam- feststellung zu vermeiden, sind diverse Übergangs- keit eingebracht. In der Novelle zum BSVG, welche bestimmungen vorgesehen, für welche nun auch bereits im Nationalrat beschlossen wurde, wird nun der Stichtag 1. April 2018 gilt. ausdrücklich geregelt, dass neue Einheitswerte der Hauptfeststellung 2014 sowie nachfolgende Fort- Übergangsbestimmungen schreibungen und Nachfeststellungen für die Zeit im Versicherungsrecht vor dem 1. April 2018 in der Sozialversicherung In der bäuerlichen Sozialversicherung sind be- nicht zu berücksichtigen sind. stimmte Versicherungsgrenzen vorgesehen. Es kommt automatisch zur Pflichtversicherung, sobald Rückerstattung von Beiträgen der Einheitswert des Betriebes die entsprechende Kommt es im Zuge der Hauptfeststellung zu ei- Versicherungsgrenze überschreitet bzw. endet die ner deutlichen Erhöhung des Einheitswertes, näm- Pflichtversicherung, wenn der Einheitswert unter 4 SVB Aktuell 2/2018
Aktuelles ptfeststellung sam Versicherungsgrenzen in der bäuerlichen Sozialversicherung: ● Pflichtversicherung in der Unfallversicherung: ab 150 Euro Einheitswert ● Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung: ab 1.500 Euro Einheitswert die Versicherungsgrenze fällt. Folgende Übergangs- 1. Jänner 2017 bis 1. April 2018 eine Anmeldung bestimmungen regeln Auswirkungen der Haupt- oder Abmeldung der Pflichtversicherung vorge- feststellung hinsichtlich der Entstehung bzw. Been- nommen haben. So bleiben Personen, die sich auf- digung einer Pflichtversicherung. grund der in diesem Zeitraum geltenden Rechtsla- ge von der Pflichtversicherung abgemeldet haben, ● Überschreiten der Versicherungsgrenzen weiterhin ausgenommen bzw. Personen, die sich Kommt es lediglich durch das Wirksamwerden zur Pflichtversicherung angemeldet haben, weiter- der Hauptfeststellung am 1. April 2018 zum Über- hin pflichtversichert. schreiten einer Versicherungsgrenze, bleibt man weiterhin von der Pflichtversicherung ausgenom- Übergangsbestimmungen men. Dies gilt, solange keine flächenmäßige Ver- im Pensionsrecht größerung der Betriebsfläche erfolgt, welche eine Erhöhung des Einheitswertes um zumindest 100 Eine Erhöhung des Einheitswertes kann bei vorzeiti- ger Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeits Euro bewirkt. Eine Antragstelllung ist hier nicht not- pension oder Erwerbsunfähigkeitspension zu ei- wendig. nem Wegfall der Pension oder einer Leistungskür- ● Unterschreiten der Versicherungsgrenzen zung führen, solange das Regelpensionsalter nicht Fällt der Einheitswert im Zuge der Hauptfeststel- erreicht ist. Durch eine Übergangsbestimmung wird lung unter die Versicherungsgrenze, kann eine geregelt, dass es zu keinem Wegfall der vorzeiti- am 31. März 2018 bestehende Pflichtversiche- gen Alterspension sowie Korridor- oder Schwerar- rung weiterhin aufrechterhalten werden. Vorausge- beitspension kommt, sollte die Wegfallgrenze von setzt wird ein diesbezüglicher Antrag, welcher bis 2.400 Euro nur aufgrund des neuen Einheitswer- zum 31. Dezember 2019 bei der SVB einzureichen tes ab 1. April 2018 überschritten werden. Auch im ist. Die Versicherung aufgrund des „Opting-in“ be- Falle der Erwerbsunfähigkeitspension kommt es zu steht, solange es zu keiner flächenmäßigen Verrin- keiner Kürzung, sofern die hier geltende Geringfü- gerung der am 31. März 2018 bewirtschafteten gigkeitsgrenze lediglich durch das Wirksamwerden Betriebsfläche kommt, welche eine Minderung des der Hauptfeststellung überschritten wird. Auch die- Einheitswertes von mindestens 100 Euro bewirkt. se Übergangsbestimmung wird von der SVB au- tomatisch berücksichtigt und gelangt zur Anwen ● Versicherung nach alter Rechtslage dung, solange es zu keiner Vergrößerung der zum In einer neuen Übergangsbestimmung wird auf Ver- 31. März 2018 bewirtschafteten Betriebsfläche sicherte Bedacht genommen, welche aufgrund des kommt, welche eine Einheitswerterhöhung im Aus- neuen Einheitswertbescheides im Zeitraum von maß von zumindest 100 Euro zur Folge hat. SVB Aktuell 2/2018 5
Foto: © Alois Wohlfahrt - pixabay.com Meldung von Einnahmen Am 30. April 2018 endet die Frist für: • Meldung von Bruttoeinnahmen aus Ne- bentätigkeiten, die im Jahr 2017 ausgeübt wurden • Antrag auf Zurechnung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten ab dem Jahr 2017 an ei- nen hauptberuflich beschäftigten Angehöri- gen • Antrag auf „kleine Option“ (Beitragsberech- nung für Nebentätigkeiten auf Basis des Einkommensteuerbescheids) ab dem Bei- tragsjahr 2017 • Antrag auf Widerruf der „kleinen Option“ ab 2017 • Antrag auf „große Option“ (Beitragsberech- nung auf Basis des Einkommensteuerbe- scheids für Gesamtbetrieb) ab dem Bei- tragsjahr 2017 Die erstmalige Aufnahme oder Beendigung ei- ner land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeit ist, wie auch andere Änderungen der Bewirt- schaftungsverhältnisse, innerhalb eines Mo- nats an die SVB zu melden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf www.svb.at/formulare > Versicherung und Beitrag. 6 SVB Aktuell 2/2018
Aktuelles Der 30. April 2018 ist ein wichtiger Meldetermin für Bäuerinnen und Bauern, die land(forst)wirtschaftliche Nebentätigkeiten ausüben. Spätestens bis zu diesem Datum sind die Bruttoeinnahmen, die im Jahr 2017 aus Nebentätigkeiten erzielt wurden, an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zu melden. Beachten Sie, dass die Meldung am 30. April 2018 bereits bei der SVB eingelangt sein muss, denn das Datum Nebentätigkeiten des Poststempels reicht in diesem Fall nicht aus. aus Die Meldung der Einnahmen aus land(forst)wirt- schaftlichen Nebentätigkeiten kann mit dem um- seitigen Meldeformular erstattet werden, das Sie auch auf www.svb.at/formulare (unter „Versi- bis 30. April cherung und Beitrag“) zum Ausdrucken finden. Das nutzter Fläche gehalten werden und sich diese Flä- ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene For- chen in der Region (im Umkreis von zehn Kilome- mular können Sie entweder per Post, per Fax oder tern zur Betriebsstätte) befinden, nunmehr land- eingescannt per E-Mail an die SVB übermitteln. und forstwirtschaftliche Urproduktion dar. Diese Änderung brachte mit sich, dass das Einstel- Zurechnung von Nebentätigkeiten len von Pferden weder als Urproduktion noch als an Angehörige bäuerliche Nebentätigkeit im Rahmen der Pflicht- Einnahmen aus Nebentä- versicherung nach dem Bauern-Sozialversiche- tigkeiten können auch ei- rungsgesetz (BSVG) erfasst werden kann. Damit nem am Betrieb haupt- waren diese Einstellbetriebe ohne jeglichen Versi- beruflich beschäftigten cherungsschutz bei einschlägigen Unfällen. Angehörigen zugeordnet Für das Beitragsjahr 2017 besteht für die betrof- werden, wenn dieser die fenen Betriebe eine reduzierte Beitragspflicht. Die Nebentätigkeit tatsäch- Bruttoeinnahmen aus der Pferdeeinstellung sind un- lich ausübt: dem Ehegat- ter Bekanntgabe der Anzahl der Pferde nur für den ten bis zur vollen Zeitraum 1. Jänner bis 17. Juli 2017 zu melden. Höhe, einem Kind bis zu zwei Drittel Wurde für diese Nebentätigkeit die Berechnung der Beiträge laut Einkommensteuerbescheid (kleine Op- Fotos von unten nach oben: © Marco Schmidtberger - pixelio.de; Simin Zoran - Fotolia; VRD - stock.adobe.com und dem Überge- ber bis zu 50 Pro- tion) gewählt, werden die ab August 2017 bezahl- zent. Damit kann eine höhere Beitragsgrundla- ten Beiträge auf dem Beitragskonto gutgeschrie- ge für die zukünftige Pension des Angehörigen er- ben, sofern keine andere Nebentätigkeit ausgeübt reicht werden. Ein Antrag auf Zurechnung von Bei- wird. Auch in diesem Fall ist die Anzahl der Pferde tragsgrundlagen für Nebentätigkeiten für das Jahr zu übermitteln. 2017 muss ebenfalls bis zum 30. April 2018 bei Mit 28. Februar 2018 ist im Nationalrat eine gesetz- der SVB einlangen. liche Änderung in diesem Bereich beschlossen wor- den. Dadurch wurde die versicherungsrechtliche Besonderheit bei Einstellen von Lücke beim Einstellen von Pferden geschlossen. Die Reitpferden Pflichtversicherung und Beitragspflicht nach dem Mit 18. Juli 2017 ist die Novelle zur Gewerbeord- BSVG erstreckt sich somit auch auf das Einstellen nung (GewO) in Kraft getreten. Eine der Änderun- von höchstens 25 Pferden gemäß § 2 Abs. 3 Z. 4 gen der Gewerbeordnung betrifft das Einstellen von GewO. Diese Änderung tritt rückwirkend mit 18. Ju- Reitpferden. Gemäß § 2 Abs.3 Z.4 GewO stellt das li 2017 in Kraft, wobei für die Zeit von 18. Juli 2017 Einstellen von höchstens 25 Pferden, sofern höchs- bis 31. März 2018 keine Beitragspflicht für das Ein- tens zwei Pferde pro Hektar landwirtschaftlich ge- stellen von Pferden besteht. SVB Aktuell 2/2018 7
Aktuelles Die Obfrau der SVB, Vizepräs. ÖKR Theresia Meier, im Gespräch mit Vertretern der Landjugend Österreich Foto: SVB Obfrau Theresia Meier feiert ihren 60. Geburtstag T heresia Meier wurde am 23. März 1958 Als überzeugte Verfechterin bäuerlicher Interes- geboren. Die verheiratete Mutter dreier sen hat sie seit ihrer Wahl zur Spitzenrepräsentan- Töchter lebt in Mank im niederösterreichi- tin des Hauses an der Weiterentwicklung der bäu- schen Mostviertel auf einem Vierkanthof, wo sie ei- erlichen Sozialversicherung mitgewirkt. So fällt zum nen landwirtschaftlichen Betrieb mit Rindermast Beispiel die Neuausrichtung der sozialen Betriebs- bewirtschaftet. hilfe in die Zeit ihres Wirkens als Obfrau. Mit gro- Die aktive Bäuerin engagiert sich in verschiedenen ßem Engagement setzt sich Theresia Meier für ef- öffentlichen Funktionen bzw. in der bäuerlichen In- fektive Vorsorgemaßnahmen ein, um die Gesund- teressenvertretung für die Anliegen ihrer Berufs- heit der Bäuerinnen und Bauern zu stärken. Sie be- gruppe. Im Jahr 1998 wurde sie Bezirksbäuerin wirkte die Erweiterung des Angebots an Gesund- der ARGE Bäuerinnen und Bezirkskammerrätin der heitsaufenthalten, an welchen die bäuerlichen Ver- Bezirksbauernkammer Mank und seit 2005 tritt sicherten in bestimmten Lebenslagen zur körperli- sie als Vizepräsidentin der Landwirtschaftskam- chen und seelischen Erholung teilnehmen können. mer Niederösterreich für die Interessen der Land- Im Jahr 2014 wurde ihr als Anerkennung für ihre wirte ein. Auch im Niederösterreichischen Bauern- Leistungen in der Interessenvertretung und als Ob- bund war sie viele Jahre in mehreren Funktionen frau der SVB der Titel „Ökonomierätin“ verliehen. vertreten. Durch ihre beruflichen Kenntnisse und ihr Wissen Im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung um die Anliegen ihrer Berufskolleginnen und -kolle- ist sie seit zehn Jahren Versichertenvertreterin in gen zeichnet sich Obfrau Theresia Meier durch be- den Selbstverwaltungsgremien und wurde im Jahr sondere Versichertennähe aus. 2012 zur Obfrau der Sozialversicherungsanstalt der In ihren Gesprächen mit Bäuerinnen und Bauern Bauern gewählt. Der Erhalt und die Erweiterung der hat sie stets ein offenes Ohr für deren Sorgen und umfassenden sozialen Absicherung der bäuerlichen Anregungen. Begegnungen mit der bäuerlichen Ju- Foto: © Momentmal - pixabay.com Bevölkerung waren ihr immer schon ein besonde- gend, um deren Vorstellungen und Ideen zu erfah- res Anliegen. Sie engagiert sich für ökonomisch vi- ren, misst sie besonderen Wert bei. Dabei behält tale Betriebe, betont den Wert des pauschalen Ein- sie das wichtige Ziel im Auge, die soziale Absiche- heitswertsystems und die Bedeutung der Beitrags- rung auch für künftige Generationen bäuerlicher leistung für die künftige Pension. Familien nachhaltig sicherzustellen. SVB Aktuell 2/2018 9
Aktuelles Foto: © Matthias Leitgeb v.l.n.r.: Generaldirektor Mag. Franz Ledermüller, Obfrau Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier, ÖKR Andreas Liegenfeld, ÖKR Paul Fasching, Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland ÖKR Franz Stefan Hautzinger, Regionalbüroleiter Dr. Norbert Wanka, KR Bgm. Johann Weber, KR ÖKR Stefan Hauser, ÖKR Franz Kaiser Neuer Vorsitzender im Burgenland ÖKR Andreas Liegenfeld Am 7. Februar 2018 wurde ÖKR Andreas Liegenfeld zum neuen Vorsitzenden des regionalen Leistungsausschusses des Regionalbüros Burgenland der SVB gewählt und angelobt und tritt damit die Nachfolge des langjährigen Vorsitzenden ÖKR Paul Fasching an. ÖKR Paul Fasching legte Ende Dezember 2017 landesrat und ist Präsident des Burgenländischen nach 24 Jahren sein Amt als Vorsitzender des re- Weinbauverbandes sowie Vizepräsident des Ös- gionalen Leistungsausschusses zurück, welches terreichischen Weinbauverbandes. Bereits als Lan- er mit viel Engagement und Kompetenz ausübte. desrat engagierte er sich für Sozialversicherungs- Durch seinen Einsatz für die Sozialversicherungs- agenden und konnte so Erfahrungen in diesem Be- angelegenheiten der Bauern hat er die bäuer- reich sammeln. liche Sozialversicherung und auch das Regionalbü- ro Burgenland der SVB – nicht zuletzt auch in en- ÖKR Andreas Liegenfeld wurde im Beisein von Ob- ger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Bur- frau Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier, General- genländischen Landwirtschaftskammer, ÖKR Franz direktor Mag. Franz Ledermüller und Regionalbüro- Stefan Hautzinger – wesentlich geprägt. leiter Dr. Norbert Wanka im neuen Regionalbüro der An seine Stelle tritt nunmehr ÖKR Andreas Liegen- SVB in Eisenstadt angelobt. In den bevorstehen- feld, welcher am 7. Februar 2018 einstimmig zum den aufregenden Zeiten des geplanten Umbruchs neuen Vorsitzenden des regionalen Leistungsaus- in der Sozialversicherung werden seine politischen schusses der Sozialversicherungsanstalt der Bau- Erfahrungen und seine Tatkraft garantieren, dass ern im Burgenland gewählt wurde. Der gebürtige die Interessen der burgenländischen Bäuerinnen Donnerskirchner war von 2011 bis 2015 Agrar- und Bauern weiterhin kompetent vertreten werden. 10 SVB Aktuell 2/2018
Foto: privat Aktuelles Die SVB wird – so wie alle anderen Ver- sicherungsträger auch – im Rahmen der Selbstverwaltung verwaltet. Diesmal wird in unserer Serie der Versichertenvertreter Ing. Michael Hell vorgestellt. Bauer als Der Versichertenvertreter Von der Landwirtschaft zur studierte Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniver- Wirtschaft und retour sität Wien, um weitere Perspektiven über die bäuer- Aufgrund seines jahrelangen Engagements in der Seit Beginn der 9. Funktionsperiode, mit 1. Jänner liche Welt hinaus zu gewinnen. Er wechselte somit Landjugend – zuletzt war 2016, ist Ing. Michael Hell LL.B. Versichertenver- er von 2013 bis 2015 von der Landwirtschaft in die Wirtschaft zum Steu- Bundesobmann – bringt treter in der SVB-Generalversammlung und vertritt erberatungsunternehmen LBG, wo er seit 2015 als Ing. Michael Hell vor dort die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern. Er be- Kanzleileiter in St. Pölten tätig ist. Aufgrund seines allem den Blickwinkel der tont, dass man junge Bäuerinnen und Bauern nicht Werdegangs – er kommt aus einem bäuerlichen El- jungen Generation in die unterschätzen darf, was ihren betriebswirtschaftli- ternhaus – betreut Michael Hell vorwiegend land- Verwaltungsgremien der SVB chen Wissensstand betrifft. „Angehende Landwirte ein. wirtschaftliche Betriebe. „Als Steuerberater agiert genießen in Österreich eine sehr gute Ausbildung. man als verlängerter Arm des Landwirtes“, ist er Dass die Sozialversicherungsbeiträge zweckgebun- sich bewusst und hebt hervor, dass ein landwirt- den sind, sprich um Leistungen zu bekommen auch schaftliches Unternehmen viele Herausforderun- Beiträge notwendig sind, ist in den Köpfen der jun- gen in seiner täglichen Arbeit mit sich bringt. „Man gen Generation bereits angekommen.“ Michael Hell darf nicht nur das Steuerrecht isoliert betrachten, in ergänzt, dass, obwohl kaum ein Bauer gerne Beiträ- meiner Tätigkeit als Steuerberater muss ich ebenso ge zahlt und auch bei den jungen Bauern eine diffe- in beitragsrechtlichen Dingen beraten können. So renzierte Meinung herrscht, er doch genügend jun- entspricht seines Erachtens nach die Bezeichnung ge Versicherte kennt, die gerne mehr Beiträge zah- Steuerberater nicht wirklich den beruflichen Aufga- len würden, aus dem Wissen heraus, dass es sich ben, denn vielmehr steht eine umfassende Betriebs- im späteren Leben für die Pension lohnt. Was er sowohl als Landwirt, aber auch als Steuerberater beratung im Vordergrund. besonders an der bäuerlichen Sozialversicherung Privat lebt Ing. Hell mit Gattin Birgit und seiner ein- schätzt, ist die Beitragssicherheit, die dieses Sys- jährigen Tochter im niederösterreichischen Kapelln. tem bietet. „Das pauschale Einheitswertsystem ist Am elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb wird ein sehr fortschrittliches und administrativ einfaches Ackerbau mit Milchviehhaltung betrieben. Auf die System. Mit der pauschalen Beitragsgrundlagener- Frage, welche Rolle er im Betrieb einnimmt, antwor- mittlung gibt es keine großen Überraschungen – je- tet Michael, dass bei ihm meistens die „unbeliebte“ der Landwirt weiß genau, was einen an Beitrags- Büroarbeit hängen bleibt, was den smarten Steuer- zahlung für das Jahr erwartet. Bäuerinnen und Bau- berater jedoch in keinster Weise stört. Als Experte ern, denen das Pauschalsystem nicht zusagt, ha- kümmert er sich um die steuerlichen Belange und ben zudem die Möglichkeit, in die Beitragsgrundla- wird auch oft zu Rate gezogen, wenn es um AMA- genoption zu wechseln.“ Meldungen aber auch um sozialversicherungsrecht- Nach dem Abschluss der Matura im Francisco Jo- liche Fragen geht. Viel Zeit für Hobbies bleibt da sephinum Wieselburg war für den heute 30-Jäh- nicht, als Ausgleich zu seiner Bürotätigkeit tauscht rigen klar, dass er Steuerberater werden möchte. Michael Hell den Anzug gegen die Latzhose und hilft Nach dem Präsenzdienst nutzte er die Chance und zu Hause in der Landwirtschaft mit. SVB Aktuell 2/2018 11
Aktuelles e-Medikation – ab Jänner 2018 schrittweise in ganz Die e-Medikation ist eine der zentralen Anwendungen der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und verschafft zukünftig mehr Information und Überblick. War bisher meist der Patient alleiniger „Informati- In die e-Medikationsliste werden nur jene Medi- onsträger“ seiner Medikamentenbezüge, ermöglicht kamente aufgenommen, die ab dem Zeitpunkt, ab nunmehr die e-Medikation rund um die Uhr rezep- dem die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter ELGA tierte und in der Apotheke abgegebene Medikamen- einsetzen und ein Behandlungs- oder Betreuungsfall te abzufragen. vorliegt, verordnet bzw. abgegeben werden. Rück- In der sogenannten e-Medikationsliste – dem „Herz- wirkend werden keine Medikamente in der e-Me- stück“ der e-Medikation – werden sowohl die ver- dikation berücksichtigt. Einträge in die e-Medikati- schriebenen Arzneimittel („offene Rezepte“) wie onsliste werden für ein Jahr gespeichert und da- auch die in den Apotheken abgeholten Medikamen- nach automatisch gelöscht. te angezeigt. Zusätzlich können auch nicht-rezept- Sicherheit durch Überblick pflichtige Medikamente, die Wechselwirkungen aus- Werden mehrere Medikamente gleichzeitig einge- lösen können, in die e-Medikationsliste aufgenom- nommen, die vom Hausarzt oder Facharzt verord- men werden. net oder rezeptfrei in der Apotheke selbst besorgt Start der e-Medikation werden, steigt die Gefahr unerwünschter Wechsel- wirkungen, Nebenwirkungen und Mehrfachverord- Die Einführung der e-Medikation erfolgt schrittweise nungen. nach Bundesländern und innerhalb dieser gestaffelt nach politischen Bezirken bei allen Kassenordinati- Mangelnde Information über den Medikamenten- onen, Apotheken und öffentlichen Krankenhäusern. status des Patienten bedeutet eine Gefahrenquel- Seit Ende Jänner 2018 setzt als erstes Bundesland le, die mit Einsatz der e-Medikation deutlich redu- ziert wird und zur vermehrten Sicherheit der Patien- Vorarlberg die e-Medikation flächendeckend ein. Als ten beiträgt. nächstes folgen die Steiermark, Kärnten, Tirol, Salz- burg, Oberösterreich, Niederösterreich und das Bur- Zugriffsberechtigungen genland. Im September 2019 wird Wien als letztes Jeder ELGA-Teilnehmer kann jederzeit seine e-Me- Bundesland ELGA verpflichtend einsetzen (zum ge- dikationsliste abfragen. Der Zugang erfolgt über das nauen Zeitplan siehe nebenstehende Tabelle). ELGA-Portal – www.gesundheit.gv.at – und erfor- Mit dem Start der e-Medikation sind Vertragsärz- dert für eine gesicherte Anmeldung eine Handysig- te verpflichtet, alle Medikamente, die sie verord- natur bzw. eine Bürgerkarte. nen, in die e-Medikationsliste ihrer Patienten einzu- Ärzte in Ordinationen haben Zugang zur gesamten tragen. Der Patient erhält nach wie vor ein Papier- e-Medikationsliste nur bei Vorliegen eines aufrech- rezept ausgehändigt. Neu ist, dass auf dem Rezept ten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses für eine eMED-ID (ein von Scannern lesbarer 2-D-Ma- 28 Tage ab Behandlungskontakt. trixcode) aufgedruckt wird, die das Rezept eindeu- In Apotheken ist der Zugang zur e-Medikation zu tig identifiziert. differenzieren: Wird nur das Rezept gescannt, erhält In der Apotheke wird dieser Code gescannt und die die Apotheke ausschließlich Zugriff für zwei Stunden am Rezept angeführten Medikamente in der e-Me- auf jene Medikamente in der e-Medikation, die am dikationsliste als „abgeholtes“ Medikament gekenn- mitgebrachten Rezept angeführt sind. Durch Ste- zeichnet. cken der e-card des Patienten kann jedoch auch die 12 SVB Aktuell 2/2018
Aktuelles alle Medikamente auf einen Blick Österreich Foto: © sdecoret - Fotolia Einsatz der … im Bundesland … im Bezirk e-Medikation ab … 08.03.2018 Deutschlandsberg 29.03.2018 Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Weiz Steiermark 19.04.2018 Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal, Voitsberg 10.05.2018 Graz-Stadt, Graz-Umgebung Klagenfurt, Klagenfurt Land, Sankt Veit an der Glan, Völkermarkt, 31.05.2018 Kärnten Wolfsberg 14.06.2018 Feldkirchen, Hermagor, Spittal an der Drau, Villach, Villach Land 27.09.2018 Lienz, Kitzbühel, Kufstein, Schwaz Tirol 18.10.2018 Imst, Innsbruck, Innsbruck-Land, Landeck, Reutte 08.11.2018 Salzburg, Salzburg-Umgebung Salzburg 22.11.2018 Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See Eferding, Freistadt, Grieskirchen, Perg, Rohrbach, Schärding, 13.12.2018 Urfahr-Umgebung 31.01.2019 Braunau, Ried, Wels, Vöcklabruck, Wels, Wels-Land Oberösterreich 14.02.2019 Gmunden, Kirchdorf, Steyr, Steyr-Land 28.02.2019 Linz, Linz-Land 04.04.2019 Baden, Mödling Bruck/Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, 25.04.2019 Mistelbach, Tulln Niederösterreich Amstetten, Gmünd, Krems an der Donau, Krems-Land, Melk, 16.05.2019 Waidhofen/Thaya, Waidhofen/Ybbs, Zwettl Lilienfeld, Neunkirchen, Scheibbs, St. Pölten, St. Pölten Land, 06.06.2019 Wr. Neustadt, Wr. Neustadt Land Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Güssing, Jennersdorf, 20.06.2019 Burgenland Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf, Oberwart, Rust 11.07.2019 21., 22. Bezirk 25.07.2019 2., 10., 11. Bezirk 08.08.2019 Wien 1., 3.–9. Bezirk 29.08.2019 16.–20. Bezirk 19.09.2019 12.–15., 23. Bezirk SVB Aktuell 2/2018 13
Aktuelles Apotheke berechtigt werden, in die gesamte e-Me- Die Erreichbarkeit der ELGA-Ombudsstellen kann dikation Einblick zu nehmen. unter www.gesundheit.gv.at abgefragt werden. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können ab Für alle anderen Fragen – z.B. allgemeine Informa- dem Aufnahme-Zeitpunkt des Patienten bis 28 Ta- tionen über ELGA, Hilfestellung bei der An- und Ab- ge nach Entlassung die e-Medikationsliste abfragen. meldung zu ELGA – steht allen ELGA-Teilnehmern die ELGA-Serviceline zur Verfügung (Tel.: 050 124 Unterstützung bei Fragen zur 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7:00 bis e-Medikation 19:00 Uhr oder info@elga-serviceline.at). In jedem Bundesland sind ELGA-Ombudsstellen eingerichtet, die allen ELGA-Teilnehmern beratend Wichtiger Hinweis: Die Sozialversicherungsanstalt der Bau- und unterstützend bei Fragen zum ELGA-Teilneh- ern – wie alle Sozialversicherungsträger merstatus, zu den ELGA-Gesundheitsdaten, über in- – hat keinen Zugang zu ELGA und kann dividuelle Zugriffsberechtigungen und bei Verdacht individuelle Anliegen daher nicht beant- von Datenschutzverletzungen im Zusammenhang worten. mit ELGA zur Seite stehen. Kostenanteile in der bäuerlichen Krankenversicherung Das Thema Kostenanteil, also die Beteiligung der Versicherten im Krankheitsfall an den entstehenden Untersu- chungs- und Behandlungskosten, ist ein politisch brisantes Thema, das in regelmäßigen Abständen zu Diskussionen führt. Im bäuerlichen Leistungsrecht sind Kostenanteile deutlicher ausgeprägt als nach den anderen Sozialversicherungsgesetzen. Die Kostenanteile sind detailliert im Gesetz ausgeführt, sodass die SVB selbst nur in einem sehr geringen Ausmaß Einfluss nehmen kann, für welche Leistungen es Kostenanteile gibt und in welcher Höhe. Jegliche Änderung von Kostenanteilen bedarf daher eines Eingriffs des Gesetzgebers. Kostenanteile werden oft als nachteilig angese- nicht mehr getragen werden kann. Daher gibt es hen, sie erfüllen aber wichtige Funktionen: Einer- auch vielfältige Ausnahmen von der Kostenanteils- seits kann die Inanspruchnahme von Leistungen pflicht. Nachstehend sind die wichtigsten Kosten- in gewisser Weise gesteuert werden, manchmal anteile und allfällige Befreiungsmöglichkeiten an- die Verrechnung von nicht notwendigen Leistungen geführt. verhindert werden. Klarerweise tragen die Kosten- Kostenanteile können entweder bestimmte Pro- anteile der Versicherten aber auch sehr wesentlich zentsätze von vereinbarten Preisen (= Tarife) von dazu bei, dass alle erforderlichen Leistungen für Vertragspartnern sein, sie können aber auch in fi- die Versichertengemeinschaft finanzierbar bleiben. xen Beträgen bemessen werden. An einer prozen- In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Kosten- tuellen Kostenbeteiligung an den vereinbarten Ta- anteile auch eine Kontrollfunktion haben, weil sich rifen ist der Wert der Leistung klarerweise deut- dann Versicherte bei der SVB melden, wenn der licher abzulesen als bei einem fixen Betrag. Von Kostenanteilsvorschreibung tatsächlich vielleicht Kostenanteilen wird im Regelfall nur bei sogenann- gar keine Leistungen zu Grunde lagen. ten Sachleistungen gesprochen, also jenen Leis- Wie der Name schon sagt, kann es sich aber immer tungen von Vertragspartnern, die direkt mit der SVB nur um eine Beteiligung an den Kosten handeln verrechnet werden. Wird beispielsweise ein Wahl- und soll es möglichst nicht dazu kommen, dass die arzt aufgesucht, gewährt die SVB einen Kostenzu- Belastung so hoch wird, dass sie vom Patienten schuss und der dem Versicherten verbleibende An- 14 SVB Aktuell 2/2018 Foto: © Stocksnap – pixabay.com
Foto: © Erwin Wodicka - Fotolia Aktuelles teil an den Behandlungskosten wird nicht als Ko- Ambulanter Kostenanteil stenanteil, sondern als Selbstbehalt oder als Rest- kosten bezeichnet. Für Bäuerinnen und Bauern gibt es einen Kosten- anteil auch dann, wenn ein öffentliches Spital am- Im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) gibt bulant in Anspruch genommen wird (sogenannter es eine generelle Verpflichtung, bei allen Sachlei- ambulanter Kostenanteil). Dieser beträgt seit Jah- stungen einen 20-prozentigen Kostenanteil zu ent- ren 15,40 Euro pro Quartal. richten. Dies gilt nur dann nicht, wenn im Gesetz Sonderregelungen für bestimmte Leistungsarten Spitalskostenbeitrag vorgesehen sind. Davon gibt es eine ganze Menge: Wird ein stationärer Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Spital erforderlich, fällt ein Spi- Behandlungsbeitrag talskostenbeitrag nach dem Sozialversicherungs- Wird ein freiberuflich tätiger niedergelassener Ver- recht an. Die näheren Regelungen dazu finden sich tragsarzt in Anspruch genommen – sei es ein Arzt nicht im BSVG, sondern im Allgemeinen Sozialver- für Allgemeinmedizin, ein Facharzt oder ein Zahn- sicherungsgesetz (ASVG). Der Kostenbeitrag be- arzt – fällt ein sogenannter Behandlungsbeitrag pro trägt hier 10 Prozent eines bestimmten Pauschal- Quartal und Person in der Höhe von 9,89 Euro an, betrages, der jedes Jahr aufgewertet wird. Derzeit wobei es hier ohne Belang bleibt, wie oft in die- haben Versicherte ca. 18 Euro pro Tag zu bezahlen, sem Quartal welche Ärzte in Anspruch genommen wobei der Spitalskostenbeitrag nur für maximal 28 wurden. Wenn mehrere Vertrags- und Fachärzte in Tage im Kalenderjahr anfällt. Ab dem 29. Tag im einem Quartal in Anspruch genommen werden, fällt Kalenderjahr ist der Aufenthalt kostenlos. der Behandlungsbeitrag trotzdem nur einmal an. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die Heilbehelfe und Hilfsmittel Zahnärzte: Kommt es in einem Quartal zu einem Für Heilbehelfe (z.B. Inhalationsgeräte) und Hilfs- Zahnarztkontakt und zu einem Kontakt mit einem mittel (z.B. Rollatoren) beträgt die Kostenbetei- anderen Arzt oder Facharzt, fällt hier ausnahmswei- ligung 10 Prozent des Tarifes, mindestens aber se ein zweiter Behandlungsbeitrag an. 34,20 Euro (sogenannter Mindestkostenanteil). Für Kieferregulierungen sind 30 Prozent des Tarifs Rezeptgebühr an Kostenanteil zu bezahlen, für unentbehrlichen Für Medikamente ist pro Packung eine Rezeptge- Zahnersatz (im Regelfall abnehmbar) 25 Prozent. bühr in Höhe von 6 Euro (2018) zu entrichten. Es handelt sich somit um einen fixen Kostenanteil, Generelle Kostenbeteiligung der völlig unabhängig von den Kosten des Medika- von 20 Prozent ments ist und der z.B. auch nicht höher wird, wenn Diese fällt z.B. an bei CT und MR, Laboruntersu- das Medikament mehrere tausend Euro kostet. chungen in Labors, Leistungen von bestimmten Be- SVB Aktuell 2/2018 15
rufsgruppen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt schweren Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen (so- sind (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, kli- genannte „Gratiszahnspange“) bei Inanspruch- nische Psychologie, Psychotherapie), Allergieunter- nahme von Vertragskieferorthopäden. suchungen, Krankentransporte und medizinische s Bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln sind alle Per- Hauskrankenpflege. sonen unter 15 Jahren vom Kostenanteil be- Kein Kostenanteil bei medi- freit sowie bestimmte andere Personengruppen (z.B. solche mit erhöhter Familienbeihilfe). zinischer Rehabilitation s Leistungen im Versicherungsfall der Mutter- Erfolgt die Kostentragung der SVB als Maßnah- schaft sind vom Kostenanteil befreit. me der medizinischen Rehabilitation aus der Kran- s Bei Dialysebehandlungen fällt ebenfalls kein kenversicherung (bestimmte Fälle nach stationärer Kostenanteil an (z.B. werden deshalb auch Di- Pflege mit Rehabilitationsziel), fällt kein Kostenan- alysetransporte zu 100 Prozent von der SVB teil an, ebenso auch dann nicht, wenn bestimmte übernommen). Behelfe oder Leistungen aus der Unfall- oder Pen- sionsversicherung bezahlt werden (z.B. Beinprothe- s Kein Kostenanteil fällt an bei anzeigepflichtigen senversorgung nach einem Arbeitsunfall). übertragbaren Krankheiten (z.B. Tuberkulose). s Ebenfalls keinen Kostenanteil gibt es bei Vor- Befreiungen vom sorge- und Jugendlichenuntersuchungen sowie Kostenanteil bei humangenetischen Untersuchungen. Ebenso wie es gesetzliche Kostenanteilsverpflich- s Kein Kostenanteil wird eingehoben, wenn die tungen gibt, ist auch eine ganze Reihe von Befrei- SVB bestimmte Heilbehelfe und Hilfsmittel ungen von der Kostenanteilsverpflichtung aus der selbst ankauft (erkennbar am Inventarpickerl) Krankenversicherung im Gesetz festgelegt, um ei- und dem Versicherten kostenlos überlässt, wie ne allzu große Belastung der Versicherten zu ver- dies z.B. bei Elektrorollstühlen und anderen meiden. Die Wesentlichsten sind: teuren Hilfsmitteln der Fall ist. s Befreiung von der Rezeptgebühr: Maßgeblich Trotz all dieser vorgesehenen Befreiungen kann es ist hier, dass das Einkommen einen bestimmten vorkommen, dass Versicherte doch mit erheblichen Grenzbetrag nicht übersteigen darf. Die Schwe- Kostenanteilen oder sonstigen Belastungen zu- re der Erkrankung spielt in der Regel keine Rol- rechtkommen müssen. Dies gilt vor allem für Pen- le. Die Befreiungen werden entweder automa- sionisten mit geringem Einkommen, für die keine tisch ausgesprochen (z.B. beim Bezug einer generelle Befreiung vorgesehen ist. Hier gibt es die Ausgleichszulage) oder auf Antrag (z.B. aktive Möglichkeit, eine freiwillige Zuwendung aus einem Versicherte mit geringem Einkommen). Seit ei- speziellen Fonds, nämlich dem Unterstützungs- nigen Jahren gibt es zusätzlich die gesetzliche fonds, zu beantragen. Die Zuwendungen sind hier Beschränkung, dass niemand pro Kalenderjahr abhängig vom Einkommen des Betroffenen und der mehr als 2 Prozent seines der Sozialversiche- Höhe der Belastung. rung bekannten Nettoeinkommens für Rezept- Die SVB bemüht sich seit vielen Jahren erfolgreich, gebühren aufwenden muss. Ab Erreichen die- Verbesserungen hinsichtlich Kostenanteilen für die ser Grenze zahlen die Patienten dann keine Re- Versicherten zu erreichen. Aktuell wird eine Befrei- zeptgebühr bis zum Ende des Jahres. ung von Chemo- und Strahlentherapiepatienten s Anspruchsberechtigte Kinder – und als solche von den ambulanten Kostenanteilen und auch von gelten z.B. auch Studenten bis zur Vollendung den Transporten angestrebt, was einer besonders des 27. Lebensjahres oder auch darüber hinaus betroffenen Patientengruppe zugute kommen wür- erwerbsunfähige Kinder – sind von der Entrich- de. Reduktionen bei Kostenanteilen sind aber – wie tung beinahe sämtlicher Kostenanteile befreit. auch oben bereits gezeigt – nur möglich, wenn das s Im Bereich der stationären Anstaltspflege gibt Gesetz geändert wird und es bedarf dazu neben der es seit 1. Jänner 2017 die Befreiung aller Per- grundsätzlichen Finanzierbarkeit der Verbesserung sonen, die das 18. Lebensjahr noch nicht er- einer entsprechenden parlamentarischen Mehrheit. reicht haben. Insgesamt gesehen erscheint das System der Ko- s Eine Befreiung vom Kostenanteil gibt es für stenanteile im BSVG aber durchaus als ausgewo- Kinder unter 18 Jahren für Zahnspangen bei genes Modell mit Vorbildwirkung. 16 SVB Aktuell 2/2018
Sicherheit Gefahr aus dem D Garten ie Gartensaison ist bereits eröffnet, es blüht und grünt alles und auch der Bär- lauch (Allium ursinum) hat wieder Hoch- saison. Dieser ist als Frühjahrspflanze mit dem berühmten Knoblaucharoma zur Zubereitung di- verser Speisen sehr beliebt. Es besteht jedoch mit fortschreitender Vegetation die Gefahr der Verwechslung mit dem Maiglöckchen (Convalla- Bärlauch ria majalis). Dieses hat wie der Bärlauch diesel- be Blütezeit von April bis Mai, ungefähr die glei- che Wuchshöhe (Bärlauch 20 bis 50 cm; Mai- glöckchen 30 cm), ist aber im Gegensatz zum Bär- lauch hoch giftig. Es enthält 38 bekannte Glykosi- de, die bei Verzehr bis zum Herzstillstand und Tod führen können. Deshalb ist es beim Pflücken immer wichtig, bei- de Pflanzen gut unterscheiden zu können. Zwei wichtige Merkmale trennen diese beiden Pflanzen: Die Blätter des Bärlauchs sind gestielt und wachsen einzeln aus dem Boden. Im Gegen- satz dazu umfassen die Blätter des Maiglöck- chens paarweise einen langen Stängel und haben keine Mittelrippe. Außerdem fehlt beim Zerreiben der Blätter des Maiglöckchens jeg- licher Knoblauchgeruch. Maiglöckchen Neben dem Maiglöckchen sind auch weitere Pflanzen aus dem eigenen Garten giftig. Un- ter anderem zählen dazu die Gelbe Narzis- se, der Goldregen, der Kirschlorbeer, die Eibe, aber auch Topfpflanzen wie Olean- der und Trompete. Weniger im Augenmerk bezüglich seiner Giftigkeit, jedoch deshalb nicht weniger gefährlich, ist die Garten- bohne (Phaseolus vulgaris). Fast in jedem Gemüsebeet angebaut, ist diese im rohen Zustand stark giftig. Das in der Gartenbohne enthaltene Phasin ruft bei rohem Verzehr Er- brechen, Diarrhöen und Absorptionsstörungen im Darm hervor und wird erst durch Kochen zerstört. Erfahrungsberichte zeigen, dass man vor allem Kinder dahingehend früh genug aufklären bzw. Fotos: © Coco - Fotolia, Pixabay, SVB darauf achten sollte, dass diese keinen Zugang zum Gemüsebeet haben. SVB Aktuell 2/2018 17
Aktuelles Hantavirus Warum Mäuse den Menschen gefährlich werden können … Der Hantavirus wird meist von infi zierten Rötelmäusen übertragen und kommt immer häufiger in der Land wirtschaft vor. Durch hygienische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung kann einer Erkrankung mit einfachen Mit- teln vorgebeugt werden. Foto: © jwjarrett - Fotolia schieden wird, so ist eine Infektiösität über Wochen und Monate gegeben, wenn der virushaltige Staub eingeatmet wird. Grundsätzlich ist aber auch eine Infektion des Menschen über Hautverletzungen oder auch durch Bisse (Ratten) möglich. Ein Über- tragungsweg über andere Tiere wie Mücken, Ze- cken oder Haustiere auf den Menschen und auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch gilt als Die in ganz Österreich vorkommenden Rötelmäu- unwahrscheinlich. se, aber auch Ratten, können lebenslang ohne eigene Krankheitssymptome mit dem Hantavirus (Untergruppe Puumalavirus) infiziert sein und die- Jäger und Landwirte zählen zu sen über Speichel, Urin und Kot ausscheiden. den Risikogruppen Die Anzahl der Infektionsfälle hängt stark von der Die meisten Erkrankungsfälle treten in Österreich Vermehrung der Rötelmäuse im jeweiligen Jahr ab. in der Steiermark sowie im östlichen Kärnten Man kann mit ca. 100 bis 150 Erkrankungsfällen auf. Es sind vorwiegend Männer mittleren Alters österreichweit für das Jahr 2017 rechnen. Rötel- betroffen. Besondere Risikogruppen sind Jäger, mäuse leben im Wald am Waldrand, aber auch Landwirte, Forst- und Bauarbeiter. Möglicherweise in Gebäuden, die nicht so häufig von Menschen können auch Hunde, die an infiziertem Mäusekot aufgesucht werden, wie in Jagdhütten, Holzlagern schnuppern, diesen im Rahmen des Streichelns oder Schuppen. Wenn der Virus im Kot ausge- auf Menschen übertragen. 18 SVB Aktuell 2/2018
Aktuelles Symptome und Verlauf der gehören ja ohnehin nicht in den Hauskompost. Frei- Erkrankung laufende Hunde und Katzen sollte man regelmäßig reinigen, bevor sie in Kontakt mit Menschen kom- Die Hantavirus-(Puumalavirus-)Infektion zeigt sich men. Wenn man in selten benutzten Gebäuden, wie nach einer Inkubationszeit von zwei bis vier Wochen Schuppen, Stallungen, Gartenhäuschen oder auch mit grippeähnlichen Symptomen wie starkem Fie- Dachböden, Aufräum- oder Reinigungsarbeiten ber, Kopf-, Bauch-, Flanken- und Rückenschmer- durchführt, sollten diese Arbeiten nach Möglichkeit zen sowie Übelkeit, zum Teil auch Sehstörungen. ohne Staubaufwirbelung mittels Feuchtreinigung Die häufigste Komplikation bei etwa zehn Prozent gemacht werden. Wenn das nicht möglich ist, der Fälle ist das vorübergehende Nierenversagen, sollte man auf jeden Fall eine Atemschutzmas- welches dann eine Krankenhausbehandlung not- ke der Filterstufe FFP2 mit einer guten Passform wendig macht. Eine seltene Komplikation kann die verwenden. Eine höhere Filterstufe (FFP3) ist nicht Verminderung der Blutplättchen mit Störung der unbedingt notwendig, nachdem ja nicht das Virus Gerinnung und Auftreten von punktförmigen Blu- alleine durch die Atemluft aufgenommen wird, tungen der Haut (Hämorrhagien) sein. sondern in Verbindung mit Staubpartikeln. Wenn tote Mäuse gefunden werden, Normalerweise verläuft die Hantavirusinfektion sollte man diese, geschützt mit Zusammenfassend gilt, dass man aber sehr milde mit einer nur vorübergehenden dichten Gummihandschuhen Nierenfunktionsstörung. Trotz allem kann man an zur Vermeidung einer Hantavirus und Atemschutz, entsorgen. einer Hantavirusinfektion sterben, insbesondere, infektion einfache hygienische Die Gummihandschuhe sollte wenn es sich um eine gefährliche Unterart handelt man danach desinfizieren. Maßnahmen beachtet und persön- (Dobravavirus). Hier kann die Infektion mit Kreis- laufschock, Lungen- und Nierenversagen verlau- liche Schutzausrüstung verwendet. fen. Eine Therapie, in dem Sinne, gibt es nicht. Der Hantavirus gilt als schwere Erkrankungsverlauf wird mittels sympto- bäuerliche Berufskrankheit matischer Maßnahmen bis hin zur Dialyse und Be- atmung behandelt. Land- und Forstwirte sind berufsbedingt einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an einer Hantavirus- Maßnahmen zur Vorbeu- infektion zu erkranken. Dies gilt auch für andere von Tieren auf Menschen übertragbare Infektionen, gung der Hantavirusinfektion weshalb diese in der bäuerlichen Unfallversiche- Ein zugelassener Impfstoff steht derzeit nicht zur rung als Berufskrankheiten anerkannt sind und der Verfügung. Somit ist die Vorbeugung eines Kontak Sozialversicherungsanstalt der Bauern gemeldet tes mit infiziertem Mäusekot die wichtigste Maß- werden sollten. Im Erkrankungsfall bietet nahme. Mäuse und Ratten sollten konsequent in die SVB umfangreiche Leistungen von Menschen genutzten Gebäuden mit Schlag- aus der Unfallversiche- fallen oder auch Rodentiziden bekämpft werden. rung an, von der best- Auch sollten mögliche Schlupflöcher an Gebäuden möglichen medizini abgedichtet werden. Nistmöglichkeiten wie Sperr- schen Versorgung bis müllansammlungen oder Abfallhaufen sollten be- hin zu finanziellen seitigt werden. Essensreste und tierische Abfälle Entschädigungen. Quellen: Virusepidemiologische Information Nr. 11/17 Steirischer Seuchenplan 2017 S 133 – 136, 2016 SVB Aktuell 2/2018 19
Sicherheit Sicherheitsbewusste Bauern vor den Vorhang Im Jahr 2017 wurden von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 24 25 14 15 österreichweit 127 land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit der 16 23 22 17 Sicherheitsplakette ausgezeichnet. Seit ihrer Einführung 1976 wurde sie 21 19 18 20 bereits an 5.824 besonders sicherheitsbewusste Landwirte verliehen. Der land- und forstwirtschaftliche sicherheitstechnische Mängel festgestellt und mög- Arbeitsplatz stellt sehr hohe Anfor- liche Lösungsvorschläge erarbeitet. Besonders wich- derungen an unsere Bauern. Sie tig ist auch eine positive Einstellung zu Fragen der sind mit schwerer körperlicher Ar- Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Nur ICHER UNGSA N S T A LT AUERN beit, vielseitigem Wissen und tägli- so kann das hohe Sicherheitsniveau auch langfristig LV E R S DER B SOZIA chem Umgang mit modernen Ma- aufrechterhalten werden. schinen und Geräten verbunden. Dadurch ergibt sich eine Vielzahl möglicher Gefah- Diese Anerkennung für die besondere Sorgfalt der renquellen, die es notwendig machen, sich rechtzei- ausgezeichneten Betriebe soll auch andere Betriebs- tig dem Thema Sicherheit und Gesundheit zu wid- führer dazu motivieren, sich verstärkt um die eigene men. Schwere und folgenreiche Unfälle sollen damit Sicherheit und die ihrer Familien Gedanken zu ma- bestmöglich vermieden werden. chen. Die SVB unterstützt Interessierte dabei gerne! Um die Sicherheitsplakette zu erlangen, ist eine vor- Die Beratungsleistungen sind kostenlos und können angehende Betriebsberatung durch die Sicherheits- jederzeit beim zuständigen Regionalbüro angefor- berater der SVB erforderlich. Dabei werden allfällige dert werden. Ausgezeichnet mit der Sicherheitsplakette 2017 wurden: Regionalbüro Burgenland: Fotos: SVB Familie Melanie und Christian Fritz, 7461 Mönchmeierhof, Mönchmeierhof 63 Familie Ilse und Ernst Gassler, 7540 Moschendorf, Moschendorf 130 Familie Ingrid und Stefan Hauser, 7371 Piringsdorf, Rabnitzgasse 17 Familie Melanie und Ronald Herczeg, 7521 Gaas, Gaas 121 Familie Susanne, Sabrina und Franz Sattler, 7163 Andau, Baumhöhgasse 23 Familie Katharina und Markus Tinhof, 7000 Eisenstadt, St. Georgener Hauptstraße 10 Auch der Weinbaubetrieb von Melanie und Ronald Herczeg wurde mit der Sicherheitsplakette ausgezeichnet. 20 SVB Aktuell 2/2018
Sicherheit Regionalbüro Niederösterreich: Familie Ernst und Magdalena Berger, 3160 Traisen, Steinwandleiten 5 Frau Martina Bichl, 3910 Zwettl, Großhaslau 14 Familie Thomas und Maria Böhm, 3860 Heidenreichstein, Seyfrieds 3 Familie Bernadette und Josef Brandstetter, 2871 Zöbern, Kampichl 11 Herr Philipp Brandstetter, 3365 Allhartsberg, Hofstetten 2 Frau Christine Büchler, 2222 Bad Pirawarth, Kurhausstraße 11 Familie Leopold und Maria Datzberger, 3300 Winklarn, Haag 2 Herr Ing. Georg Deckardt, 3443 Rappoltenkirchen, Hauptstraße 6/2 Herr Mario Fischl, 3691 Nöchling, Mitterndorf 21/1 Herr Ing. Thomas Fussel, 3281 Oberndorf/Melk, Unterhub 4 Familie Hermann und Gerlinde Gundacker, 3921 Langschlag, Kainrathschlag 30 Familie Wilhelm und Maria Handler, 2813 Lichtenegg, Amlos 4 Frau Mag. Katharina Herzog, 3451 Michelhausen, Tullnerstraße 8 Familie Johann und Anita Hölzl, 3931 Schweiggers, Unterwindhag 6 Die Auszeichnung der Betriebe am 3. März 2018 bei der Ab-Hof-Messe Familie Klapf, 3343 Hollenstein/Ybbs, Sattel 9 in Wieselburg, die auch für die ORF-Sendung "Land und Leute" mitge- Herr Martin Kohl, 2223 Hohenruppersdorf, Milchhausstraße 9 filmt wurde, erfolgte durch SVB-Obfrau Vizepräs. ÖKR Theresia Meier. Familienweingut Kolkmann, 3481 Fels/Wagram, Flugplatzstraße 12 Viele BetriebsführerInnen brachten ihre Familien mit. Familie Eduard und Gertraud Magerl, 3481 Fels Am Wagram, Wienerstraße 57 Familie Martin und Marianne Pfeffer, 3223 Wienerbruck, Lassingrotte 1 Herr Andreas Pittersberger, 4431 Haidershofen, Sträußl 13/3 Familie Martin und Josefa Punz, 3281 Oberndorf/Melk, Hameth 2 Familie Christoph und Tanja Ratzberger, 3352 St. Peter In Der Au-Dorf, Dobratal 39 Herr Christian Semrad, 2122 Ulrichskirchen, Pfarrgasse 5, Münichstal Herr Franz Stechauner, 2320 Schwechat, Rauchenwarth 76 Familie Franz Tesnohlidek, 3842 Thaya, Niederedlitz 4 Familie Franz und Margarete Teufel, 3340 Windhag, St. Leonharderstraße 18/2 Herr Patrick Veigl, 2473 Deutsch-Haslau, Untere Hauptstraße 5 Familie Gerhard und Elfriede Wagner, 3632 Traunstein, Biberschlag 1 Familie Jakob und Beate Wagner, 3242 Texing, Weißenbach 2 Frau Rosmarie Weindl, 4303 St. Pantaleon, Stögen 20 Familie Alexander Weiss und Kerstin Kramer, 3631 Ottenschlag, Neuhof 3 Familie Leopold und Aloisia Weninger, 2870 Aspang, Langegg 16 Herr Josef Wiedeck, 2100 Korneuburg, Hauptstraße 41, Stetten Familie Heinz und Petra Wurst, 2073 Schrattenthal, Schrattenthal 23 Familie Alois Wutzl, 3222 Lassingrotte, Lassingrotte 7/1 Regionalbüro Salzburg: Familie Gerhard und Birgit Ledl, 5204 Straßwalchen, Innerroid 5 Familie Ruperta und Helmut Kreer, 5611 Großarl, Eggriedl 18 Familie Hannelore und Alois Lainer, 5611 Großarl, Unterbergstraße 46 Familie Franz und Adelheid Leikermoser, 5204 Straßwalchen, Winkl 1 Familie Thomas und Andrea Mayrhofer, 5550 Radstadt, Taxerweg 5 Familie Johann und Elisabeth Perner, 5571 Mariapfarr, Lignitz 47 Familie Michael und Viktoria Obinger, 5600 St. Johann i. Pongau, Alpendorfweg 9 Am 21. November 2017 wurden sicherheitsbewusste BetriebsführerInnen aus Salzburg mit der Sicherheitsplakette der SVB ausgezeichnet. Die feierliche Übergabe erfolgte im Klinikum Bad Gastein durch Herrn Präsident Abg.z.NR ÖKR Franz Eßl, dem Vorsitzenden des SVB-Beirats Abg.z.NR a.D. ÖKR Georg Schwarzenberger, Frau LWKR Claudia Entleit- ner, Herrn BBKO Silvester Gfrerer, Herrn BBKO Johann Frenkenberger, Frau BB Helene Zehentner, Frau BB Monika Stöllberger, die Vorsitzende des SVB-Regionalbüros Salzburg LWKR Katharina Lichtmannsperger sowie dem Regionalbüroleiter Dir. Ing. Johann Mayr. SVB Aktuell 2/2018 21
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