Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Turnerbundgelände und angrenzende Flächen", Stadt ...

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Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Turnerbundgelände und angrenzende Flächen", Stadt ...
AUSLOBUNG

Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit
vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren
"Turnerbundgelände und angrenzende Flächen", Stadt Weiden i.d.OPf.

Ausloberin
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Turnerbundgelände und angrenzende Flächen", Stadt ...
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE

Auslobung nach RPW 2013

Ausloberin
                                  Stadt Weiden i.d.OPf.
                                  vertreten durch:
                                  Oberbürgermeister Kurt Seggewiß
                                  Dr.-Pfleger-Straße 15
                                  92637 Weiden

Wettbewerbsbetreuung
                                  oberprillerarchitekten
                                  Dipl. Ing. univ. Jakob Oberpriller
                                  Architekt Stadtplaner BDA DASL DWB
                                  Regierungsbaumeister Energieberater
                                  Ansprechpartner:
                                  Jonas Krempl
                                  Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf

                                  t. 08702 / 91480
                                  f. 08702 / 91339

                                  email: mail@oberprillerarchitekten.de
                                  internet: www.oberprillerarchitekten.de

Weiden i.d.OPf., den 18.07.2019
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Inhaltsverzeichnis

TERMINE                                                                            4

TEIL I        ALLGEMEINE BEDINGUNGEN                                               5

                                1.    Anwendung / Anerkennung der RPW 2013        5
                                2.    Wettbewerbsgegenstand                       5
                                3.    Wettbewerbsart/ - verfahren                 6
                                4.    Wettbewerbsbeteiligte                       6
                                5.    Wettbewerbssumme                            9
                                6.    Wettbewerbsunterlagen                      10
                                7.    Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung    10
                                8.    Termine                                    12
                                9.    Zulassung der Wettbewerbsarbeiten,
                                      Voraussetzungen                            15
                               10.    Weitere Beauftragung und Urheberrecht      15
                               11.    Bekanntmachung des Ergebnisses und
                                      Ausstellung                                16
                               12.    Prüfung                                    17
                               13.    Bestätigung                                17

TEIL II       WETTBEWERBSAUFGABE                                                 18

                                1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs        19
                                2. Allgemeine Angaben und Forderungen
                                   der Ausloberin                                19
                                3. Aufgabenstellung                              32

TEIL III      BEURTEILUNGSKRITERIEN                                              43

TEIL IV       ANLAGEN                                                            44

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TERMINE

Preisrichtervorbesprechung                      08.07.2019

Tag der Bekanntmachung                          30.07.2019

Ende Bewerbungsfrist                            29.08.2019

Auswahl-/Losverfahren                           05.09.2019

Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer/
Ausgabe der Unterlagen                          06.09.2019

Frist verbindliche Zusage                       13.09.2019

Rückfragenfrist                                 20.09.2019

Kolloquium                                      24.09.2019

Rückfragenbeantwortung                          01.10.2019

Abgabe der Planunterlagen                       06.12.2019

Abgabe des Modells                              13.12.2019

Preisgerichtssitzung                            30.01.2020/31.01.2020

Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten             wird zeitnah mitgeteilt

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TEIL I      ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Anwendung / Anerkennung der RPW 2013
                                  Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW
                                  2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013
                                  herausgegebenen und mit Veröffentlichung vom
                                  22.02.2013 bekanntgemachten Fassung zugrunde,
                                  soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nichts
                                  ausdrücklich anderes bestimmt ist.

                                   An der Vorbereitung des Teils 1 der Auslobung hat die
                                   Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt (§
                                   2 Abs. 4 RPW; Art.13 Abs. 4 BauKaG; die Auslobung
                                   wurde dort registriert unter der Nr. 2019/20.18.

                                   Ausloberin, Teilnehmer, sowie alle am Verfahren
                                   Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als
                                   verbindlich an. Die Auslobung wurde ordnungsgemäß
                                   bekannt gemacht (§ 3 Abs. 2 und 3 RPW).

2. Wettbewerbsgegenstand
                                   Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat die sogenannten
                                   Turnerbundflächen am Hammerweg im Jahre 2017
                                   erworben und beabsichtigt hier eine nachhaltige
                                   Wohnbaulandentwicklung mit einem sozialgebundenen
                                   Anteil.
                                   Für diese lobt die Stadt einen Wettbewerb mit
                                   städtebaulichem Ideen- und Realisierungsteil sowie
                                   einem hochbaulichen Realisierungsteil aus.
                                   Es sollen zwischen 300 und 350 Wohneinheiten
                                   entstehen, mit einem Fokus auf Geschosswohnungs-
                                   bau ergänzt um verdichteten Einfamilienhausbau. Die
                                   Stadt Weiden i.d.OPf. möchte 30% dieser
                                   Wohneinheiten       mit  sozialer     Bindung    und
                                   Wohnraumförderung       entwickeln     (hochbaulicher
                                   Realisierungsteil).   Dabei     sind     Bau     bzw.
                                   Entwicklungsabschnitte zu berücksichtigen. Die Stadt
                                   Weiden beabsichtigt hierfür Mittel aus der
                                   Kommunalen Förderung einzusetzen (KommWFP).

                                   Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil II im Einzelnen
                                   beschrieben.

                                                                            Seite 5 von 44
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3. Wettbewerbsart / - verfahren
                                     Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungs-
                                     wettbewerb mit Ideenteil. Teilnahmeberechtigt sind
                                     Architekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen und
                                     Stadtplaner/innen. Zwingend vorgeschrieben ist eine
                                     Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft      aus     allen     drei
                                     Fachrichtungen. nach den RPW 2013.
                                     Für Bewerber, die in ihrer Person oder in ihrem Büro
                                     die geforderten Qualifikationen erfüllen ist die Bildung
                                     einer Arbeitsgemeinschaft nicht erforderlich. Der
                                     Teilnahmeantrag ist zunächst vom Architekten
                                     auszufüllen, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner
                                     müssen bis zum Kolloquium verbindlich benannt
                                     werden.

                                     Das Verfahren wird als einphasiger nichtoffener
                                     Wettbewerb      mit    vorgeschaltetem     Auswahl-/
                                     Losverfahren durchgeführt. 5 Teilnehmer wurden vorab
                                     vom Auslober gesetzt. Die angestrebte Teilnehmerzahl
                                     beträgt 20.

                                     Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des
                                     Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten
                                     der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über
                                     das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).

                                     Das   Wettbewerbsverfahren      ist     anonym,       die
                                     Wettbewerbssprache ist Deutsch.

                                     Tag der Auslobung: 30.07.2019

4. Wettbewerbsbeteiligte

      4.1 Ausloberin und Vertreter
                                     Stadt Weiden i.d.OPf.
                                     vertreten durch:
                                     Oberbürgermeister Kurt Seggewiß
                                     Dr.-Pfleger-Straße 15
                                     92637 Weiden

      4.2 Wettbewerbsbetreuung
                                     oberprillerarchitekten
                                     Ansprechpartner:
                                     Jonas Krempl
                                     Am Schöllgraben 18
                                     84187 Hörmannsdorf
                                                                                 Seite 6 von 44
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                                 t. 08702 / 91480; f. 08702 / 91339
                                 email: mail@oberprillerarchitekten.de

     4.3 Wettbewerbsteilnehmer

                                 Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung
                                 eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Erklärung
                                 gemäß Anlage 01 ab.

     4.3.1 Teilnehmer, Teilnahmeberechtigung
                                   Teilnahmeberechtigt sind 20 Bewerber(gemein-
                                   schaften), die aus den eingegangenen Bewerbungen
                                   gemäß §71 Abs. 3 VgV und §3 Abs. 2 RPW durch
                                   Auswahl/Los bestimmt wurden einschließlich der
                                   geladenen Teilnehmer.

                                 Sowohl die aus den Bewerbungen ausgewählten /
                                 gelosten Teilnehmer als auch die geladenen Teil-
                                 nehmer dürfen keine anderen als die in der Bewer-
                                 bung      und   verbindlichen  Teilnahmeerklärung
                                 genannten Personen am Wettbewerb beteiligen
                                 (Mitverfasser).

                                 Zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen sind (in
                                 alphabetischer Reihenfolge):

                                 1      Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und
                                        Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg; fischer
                                        heumann landschaftsarchitekten PartG mbB,
                                        München
                                 2      bogevischs buero architekten & stadtplaner
                                        gmbh, München; lohrer.hochrein
                                        landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH
                                 3      Zwingel und Dilg Architekten + Stadtplaner,
                                        München; Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten,
                                        Bockhorn
                                 4      Station C23, Architekten und
                                        Landschaftsarchitekten, Leipzig; Scherzer
                                        Architekten Partnerschaft, Nürnberg
                                 5      BLAUWERK Architekten, München; grabner
                                        huber lipp landschaftsarchitekten und
                                        stadtplaner part mbb, Freising

                                 Aus dem Kreis der Bewerbungen werden am
                                 05.09.2019 15 weitere Teilnehmer mit einer Anzahl
                                 an Nachrückern, durch Auswahl und Losverfahren
                                 bestimmt.
                                                                          Seite 7 von 44
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                                      Die ausgewählten, -losten Wettbewerbsteilnehmer
                                      werden      von  der Wettbewerbsbetreuung   am
                                      06.09.2019      über ihre   Teilnahmemöglichkeit
                                      informiert.

                                      Das    Auswahlgremium    bestand   aus     einem
                                      unabhängigen Architekten und einem Vertreter der
                                      Ausloberin.

                                      Für den Fall, dass ausgeloste Wettbewerbsteilnehmer
                                      von dem Verfahren zurücktreten, werden die
                                      Nachrücker in der Reihenfolge ihrer Ziehung zum
                                      Wettbewerb zugelassen.

      4.3.2 Teilnahmehindernisse
                                      Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die
                                      in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme
                                      am Wettbewerb ausgeschlossen.

                                      Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.

4.4   Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

                                      Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung
                                      gebildet und vor der endgültigen Abfassung der
                                      Auslobung gehört.

                                      Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.

                                      Fachpreisrichter
                                      Bettina Gerlach, Stadtplanerin, München
                                      Klaus Nickelkoppe, Architekt, Regensburg
                                      Prof. Karin Schmid, Architektin, München
                                      Dr. Emil Lehner, Architekt , Weiden
                                      Kurt Weber, Architekt, Eichstätt
                                      Rupert Wirzmüller, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner,
                                      Regensburg

                                      Stellvertretende Fachpreisrichter
                                      Martin Birgel, Architekt und Stadtplaner, München
                                      Peter Ittlinger , Architekt, Regensburg
                                      Michael Wimmer, Architekt, München
                                      Christina Lehner, Stadtplanerin und
                                      Landschaftsarchitektin, Weiden
                                      Armand Kühne, Architekt, Eichstätt
                                      Bernd Rohloff, Landschaftsarchitekt, Regensburg

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                               Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter
                               Richard Waldmann, Architekt, Erlangen

                               Sachpreisrichter
                               Kurt Seggewiß, Oberbürgermeister, Stadt Weiden
                               i.d.OPf.
                               Karl-Heinz Schell, Stadtrat SPD
                               Karlheinz Beer, Architekt, Stadtplaner, Stadtrat CSU
                               Stefan Rank, Stadtrat BLW
                               Veit Wagner, Stadtrat Grüne

                               Stellvertretende Sachpreisrichter
                               Jens Meyer, 2. Bürgermeister, Stadt Weiden i.d.OPf.
                               Hildegard Ziegler, Stadträtin SPD
                               Stephan Gollwitzer, Stadtrat, Kreisvorsitzender CSU
                               Reinhold Wildenauer, Stadtrat BLW
                               Karl Bärnklau, Stadtrat Grüne

                               Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter
                               Oliver Seidel, Architekt, Bau- und Planungsdezernent
                               Stadt Weiden i.d.OPf.

                               Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)
                               Birgitt Niegl, Regierung der Oberpfalz
                               Manfred Ahles, Regierung der Oberpfalz
                               Friedrich Zeiß, Amtsleiter, stv. Bau- und
                               Planungsdezernent

                               Die Vorprüfung erfolgt durch:
                               oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf

5. Wettbewerbssumme

                               Die Wettbewerbssumme beträgt 98.000 € netto
                               folgendermaßen aufgeteilt:

                                 1.Preis                              39.200 €
                                 2.Preis                              24.500 €
                                 3.Preis                              14.700 €
                                 Anerkennungen                        19.600 €

                               Sofern     Wettbewerbsteilnehmer         Mehrwertsteuer
                               abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.

                               Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch
                               einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
                                                                           Seite 9 von 44
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6. Wettbewerbsunterlagen
                                     Folgende     Unterlagen      werden     von         der
                                     Wettbewerbsbetreuung zur Verfügung gestellt.
                                     - Auslobungstext mit folgenden Teilen:
                                         Teil I     Allgemeine Bedingungen
                                         Teil II    Wettbewerbsaufgabe
                                         Teil III   Beurteilungskriterien
                                         Teil IV    Anlagen 01-18

7. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
                                     Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch
                                     eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern
                                     (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen.

                                     Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen.
                                     Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen
                                     unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht
                                     zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der
                                     Beurteilung    ausgeschlossen     und   können   in
                                     begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit
                                     führen.

                                     Die Plandarstellungen sind als Strichzeichnung, dunkler
                                     Strich auf hellem Grund auszuführen. Farbige
                                     Darstellung ist erlaubt. Sämtliche Bezeichnungen und
                                     Funktionsangaben sind in die Zeichnungen direkt
                                     einzutragen (Schriftgröße mind. 11pt.), Legenden sind
                                     nicht zulässig. Die Präsentationspläne sind ungefaltet
                                     einzureichen.

                                     Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbs-
                                     leistungen verlangt:

      7.1 Präsentationspläne
                                     Alle Wettbewerbsleistungen sind auf 3 Plänen DIN A0,
                                     Hochformat darzustellen. Lageplan und Grundrisse
                                     sind so aufzutragen, dass Norden oben liegt. Die Pläne
                                     werden nebeneinander aufgehängt.

                                     -   Schwarzplan                               1/2500

                                     -   Lageplan                              M 1/500
                                         mit Einzeichnung der Baukörper und ihrer
                                         Abstandsflächen sowie der Freianlagen
                                                                              Seite 10 von 44
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                                   -   2 Schnitte, N-S und O-W                  M 1/500

                                       Vertiefung geförderter Wohnungsbau, Teilbereich
                                       mit 50 Wohnungen entsprechend dem angege-
                                       benen Wohnungsmix:

                                   -   Alle wesentlichen Grundrisse              M 1/200
                                       darzustellen sind auch die kritischen Eck- und
                                       Anschlusspunkte      und    der    Umgang      mit
                                       Besonderheiten wie z. B. dem Schallschutz;
                                       bei ebenerdigen Geschossen ist das unmittelbare
                                       Umfeld       darzustellen,   einschließlich    der
                                       notwendigen Behinderten- und Besucherstellplätze.

                                   -   Querschnitte/Ansichten                   M 1/200

                                   -   2 exemplarische Wohnungstypen als vertiefte
                                       Grundrissdarstellung                      M 1/50
                                       Darstellungstiefe M 1/100 mit Möblierung.

                                   -   Fassadenschnitt und –teilansicht       M 1/50
                                       mit wesentlichen Materialangaben, der Wandauf-
                                       bau muss ersichtlich sein.

                                   -   Erläuterungen in Skizzenform und Text (nicht mehr
                                       als drei DIN A4 Seiten) auf den Plänen
                                       Fotorealistische Darstellungen / Renderings sind
                                       nicht zulässig.

     7.2 Modell                    Einfaches Massenmodell                 M 1/500
                                   auf von der Ausloberin ausgegebener Grundplatte.
                                   Umgriff siehe Anlage 02.

     7.3 Berechnungen              Flächen- und Raumprogramm gem. Anlage 03. Das
                                   Raumprogramm muss zusätzlich als .xls-/.xlm-Datei auf
                                   Datenträgern abgegeben werden.

     7.4 Plansatz Vorprüfung (Berechnungspläne)
                                    Grundlage der Pläne für die Vorprüfung muss eine
                                    vollständige Kopie der Präsentationspläne sein; die
                                    Papier- und Druckqualität kann abweichen. Die Prüf-
                                    und Berechnungspläne sind auf DIN A4 mit Heftrand
                                    gefaltet abzugeben.

                                                                            Seite 11 von 44
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      7.5 Datenträger                Alle Unterlagen müssen zur Vorprüfung auf CD oder
                                     USB-Stick im PDF-Format in Originalgröße eingereicht
                                     werden, das Raumprogramm gem. Anlage 05
                                     zusätzlich als xls-/.xlm-Datei, das Extrahieren von Text
                                     und Bildern muss erlaubt sein. CDs müssen
                                     bruchsicher verpackt werden. Auch hier ist bei den
                                     Dateiinformationen auf die Einhaltung der Anonymität
                                     zu achten.
                                     Hinweis für Apple-Nutzer: Die Datenträger sind so zu
                                     formatieren, dass sie von Windows-PCs gelesen
                                     werden können.

      7.6 Verfassererklärung         Undurchsichtiger, neutraler, verschlossener Umschlag
                                     mit der Erklärung über die Teilnahmeberechtigung
                                     (Anlage 01).

      7.7 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen

8. Termine

      Preisrichtervorbesprechung     08.07.2019

      Tag der Bekanntmachung/Auslobung
                                  30.07.2019

      Ende der Bewerbungsfrist       29.08.2019

      Auswahl-/Losverfahren          05.09.2019

      Benachrichtigung der ausgewählten/ausgelosten Teilnehmer; Ausgabe der Unterlagen
                                    06.09.2019

      Verbindliche Zusage            Bis zum 13.09.2019            per   E-Mail    an     die
                                     Wettbewerbsbetreuung

      Kolloquium                     Bis zum 20.09.2019, 13:00 Uhr, können Rückfragen
                                     per E-Mail an die Wettbewerbsbetreuung gerichtet
                                     werden.

                                     Kolloquium    und     Rückfragenbeantwortung am
                                     24.09.2019 um 12:00 Uhr. Der Ort wird in der
                                     Einladung bekanntgegeben. Ab 10:00 Uhr kann das
                                     Gelände besichtigt werden.
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                                 An diesem Tag werden auch die Grundplatten für das
                                 Modell ausgegeben.
                                 Die Rückfragen werden beantwortet bis zum
                                 01.10.2019. Die Antworten werden allen am
                                 Verfahren Beteiligten zur Verfügung gestellt. Sie werden
                                 Bestandteil der Auslobung.

     Abgabe der Planunterlagen   06.12.2019 spätestens an diesem Tag ist die
                                 Wettbewerbsarbeit einzureichen. Der Entwurf kann
                                 entweder persönlich abgeliefert oder an unten
                                 stehende Postadresse aufgegeben werden. Die
                                 persönliche Abgabe ist am 06.12.2019 bis spätestens
                                 16:00 Uhr möglich.

                                 Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die
                                 Anschrift der Ausloberin einzusetzen.

                                 Adresse Empfänger:
                                 oberprillerarchitekten
                                 z. Hd. Jonas Krempl
                                 Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf

                                 Adresse Absender:
                                 Stadt Weiden i.d.OPf.
                                 Dr.-Pfleger-Straße 15
                                 92637 Weiden

                                 Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. In allen
                                 Fällen sind die Wettbewerbsbeiträge für den
                                 Empfänger porto- und zustellfrei einzusenden.

                                 Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der
                                 Einlieferung bei Zustelldiensten das auf dem
                                 Einlieferungsschein angegebene Datum, unabhängig
                                 von der Uhrzeit.

                                 Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass
                                 er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung
                                 führen kann. Da ein Tagesstempel auf dem (Post-)
                                 Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der
                                 Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege
                                 sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens
                                 aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.

                                 In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des
                                 späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mit
                                                                           Seite 13 von 44
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                               beurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden,
                               werden sie nachträglich ausgeschlossen.

     Abgabe des Modells        13.12.2019 spätestens an diesem Tag ist das
                               Wettbewerbsmodell einzureichen. Es kann entweder
                               persönlich abgeliefert oder an unten stehende
                               Postadresse aufgegeben werden. Die persönliche
                               Abgabe ist am 13.12.2019 bis spätestens 16:00 Uhr
                               möglich.

                               Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die
                               Anschrift der Ausloberin einzusetzen.

                               Adresse Empfänger:
                               oberprillerarchitekten
                               z. Hd. Jonas Krempl
                               Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf

                               Adresse Absender:
                               Stadt Weiden i.d.OPf.
                               Dr.-Pfleger-Straße 15
                               92637 Weiden

                               Das Versandrisiko liegt – wie auch bei den
                               Planunterlagen - beim Teilnehmer. In allen Fällen sind
                               die Wettbewerbsbeiträge für den Empfänger porto-
                               und zustellfrei einzusenden.

                               Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der
                               Einlieferung bei Zustelldiensten das auf dem
                               Einlieferungsschein angegebene Datum, unabhängig
                               von der Uhrzeit.

                               Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass
                               er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung
                               führen kann. Da ein Tagesstempel auf dem (Post-)
                               Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der
                               Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege
                               sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens
                               aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.

                               In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des
                               späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung
                               mitbeurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt
                               werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen.

                                                                        Seite 14 von 44
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      Sitzung des Preisgerichts      30.01.2020 (31.01.2020)

      Preisverleihung                Wird zeitnah mitgeteilt.

9. Zulassungen der Wettbewerbsarbeiten, Voraussetzungen
                                     Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die:
                                     - den formalen Bedingungen entsprechen;
                                     - in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungs-
                                        umfang entsprechen;
                                     - termingerecht eingegangen sind;
                                     - keinen Verstoß gegen den Grundsatz der
                                        Anonymität erkennen lassen;

                                     Es sind keine      bindenden   inhaltlichen   Vorgaben
                                     vorhanden.

                                     Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die
                                     Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss
                                     von Arbeiten, sind zu protokollieren.

10. Weitere Beauftragung und Urheberrecht

      10.1 Beauftragung durch die Ausloberin
                                   Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert
                                   wird, unter Würdigung der Empfehlungen des
                                   Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren
                                   Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein
                                   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
                                   nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die
                                   Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem
                                   Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns
                                   dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder
                                   gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei
                                   Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das
                                   Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 50 %
                                   gewichtet.

                                     In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen
                                     Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der
                                     Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI 2013 § 19
                                     Bebauungsplan, § 24 Grünordnungsplan, für den
                                     städtebaulichen Realisierungsteil, einschließlich der
                                                                              Seite 15 von 44
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                                    notwendigen besonderen Leistungen und der
                                    Leistungsphasen 1 bis 4 optional nach Genehmigung
                                    und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI
                                    2013 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen
                                    für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen.
                                    Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe
                                    beim geförderten Wohnungsbau die jeweiligen
                                    Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.

     10.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung
                                    Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den
                                    Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen (bezogen auf
                                    das jeweilige Leistungsbild) des Wettbewerbsteil-
                                    nehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises
                                    (bezogen auf den Anteil des Realisierungsteils) nicht
                                    erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in
                                    seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
                                    Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gem. § 8 Abs. 2
                                    RPW).
                                    Die weitere Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt
                                    der Förderung und im Text genannter weiterer
                                    Bodenuntersuchung.

     10.3 Eigentum Rücksendung und Haftung
                                  Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und
                                  Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden
                                  Eigentum der Ausloberin. Nicht prämierte Arbeiten
                                  werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der
                                  Teilnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach
                                  Zugang des Protokolls eingegangen sein muss,
                                  zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb
                                  dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein
                                  Eigentum an den eingereichten Unterlagen der
                                  Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Im Übrigen erfolgt
                                  eine Versendung durch die Ausloberin nur, wenn die
                                  Teilnehmer eine geeignete Verpackung mit abgegeben
                                  haben. Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer.

     10.4 Urheberrechte, Nutzung
                                    Bezüglich    des      Rechts    zur Nutzung   der
                                    Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes
                                    der Teilnehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW.

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WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE

11. Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung
                                    Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs
                                    unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahme-
                                    berechtigung den Teilnehmern durch Übersendung des
                                    Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich
                                    mitteilen und der Öffentlichkeit sobald als möglich
                                    bekannt machen. Die eingereichten Arbeiten werden
                                    nach der Preisverleihung ausgestellt.
                                    Tag und Ort der Preisverleihung sowie die Dauer der
                                    Ausstellung werden zeitnah mitgeteilt.

12. Prüfung
                                     Eine Nachprüfmöglichkeit des Verfahrens besteht im
                                     Anwendungsbereich der VgV über die zuständige
                                     Vergabekammer.

13. Bestätigung
                                     Der vorstehenden Auslobung hat der Stadtrat Weiden
                                     i.d.OPf. in seiner Sitzung vom 22.07.2019 zugestimmt.

                                     ______________________________________________
                                     Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

                                                                             Seite 17 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE

TEIL II   WETTBEWERBSAUFGABE

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WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE

1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs
                                     Der Weidener Stadtrat hat beschlossen, das ehemalige
                                     Turnerbundgelände        im    Stadtteil    Hammerweg
                                     städtebaulich neu zu entwickeln. Hierfür wurden von
                                     der Stadtverwaltung Weiden im Vorfeld zwei
                                     Architektur- und Stadtplanungsbüros beauftragt, die
                                     Potenziale     des    Areals    im      Rahmen    einer
                                     Machbarkeitsstudie      aufzudecken.      Durch   seine
                                     innenstadtnahe Lage und die gute verkehrliche
                                     Anbindung hat das Gebiet eine wichtige Rolle in der
                                     zukünftigen     Entwicklung    Weidens     inne.   Eine
                                     kontrollierte und nachhaltige Planung hat somit eine
                                     große Bedeutung für den Stadtteil Hammerweg, sowie
                                     für die Stadt Weiden. Ziel ist es, ein Konzept zu
                                     erarbeiten, welches das Areal im gesamtstädtischen
                                     Kontext aufwertet und sich in das städtische Gefüge
                                     eingliedert.
                                     Um ein langfristiges und ganzheitliches Konzept für die
                                     Zukunft des Stadtteils zu entwickeln, ist es von großer
                                     Bedeutung, die Bürger*innen in den Planungs- und
                                     Entscheidungsprozess miteinzubinden. Hierfür hat die
                                     Stadt am 01. März 2018 eine Bürgerbeteiligung im
                                     Pfarrsaal des Seniorenheims St. Konrad durchgeführt.
                                     Bei dieser Veranstaltung wurde eine ausführliche
                                     Bestandsaufnahme und eine Analyse der Potenziale
                                     und Konflikte präsentiert. Anschließend hatten die
                                     Bürger*innen die Möglichkeit mit Vertretern der Stadt
                                     und der beteiligten Büros über ihre Belange,
                                     Perspektiven, Bedürfnisse und Ideen für das
                                     Planungsgebiet zu diskutieren.

2. Allgemeine Angaben und Forderungen der Ausloberin

             2.1    Wettbewerbsort

                                      Lage, Größe
                                      Die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz liegt in
                                      Bayern, 100 km östlich von Nürnberg und 25 km
                                      westlich der Tschechischen Republik. Weiden ist nach
                                      dem Landesentwicklungsprogramm Bayern Ober-
                                      zentrum.
                                      Der aktuelle Einwohnerstand laut Melderegister der
                                      Stadt (Stand: 30.09.2018) ist einschließlich der
                                      Zweitwohnsitze 45.409. Die Gesamtfläche des
                                      Stadtgebietes beträgt 70,5 km²

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                               Geschichte
                               Das Jahr 1241 gilt als das Geburtsjahr von Weiden in
                               der Oberpfalz, obwohl davon ausgegangen werden
                               kann, dass bereits um das Jahr 1000 eine Ansiedlung
                               bestand. Am Schnittpunkt zweier bedeutender
                               Handelsstraßen gelegen, der "Goldenen Straße" in
                               Ost-West-Richtung und an der "Magdeburger Straße"
                               von Süden nach Norden, entwickelte sich Weiden in
                               der Oberpfalz schon bald als Handels- und
                               Umschlagplatz. Im Jahr 1531 hatte Weiden in der
                               Oberpfalz bereits 2.200 Einwohner. Zwei Stadtbrände,
                               der Dreißigjährige Krieg und die Pest brachten der
                               Stadt Rückschläge, von denen sie sich erst am Ende
                               des 18. Jahrhunderts wieder erholte.
                               Der eigentliche Aufschwung der Stadt begann 1863,
                               als Weiden in der Oberpfalz an das Eisenbahnnetz
                               angeschlossen wurde. Mit der Ansiedlung bedeutender
                               Glas- und Porzellanbetriebe wuchs die Einwohnerzahl,
                               und um die Jahrhundertwende waren es bereits knapp
                               10.000 Einwohner. Zwischen 1945 und 1955 stieg die
                               Einwohnerzahl durch den Zuzug von Flüchtlingen und
                               Vertriebenen auf über 40.000. Weiden in der
                               Oberpfalz hat diesen Zuwachs gehalten, die
                               Wirtschaftskraft und Infrastruktur ausgebaut und durch
                               den Abbau der Grenze und der folgenden Vereinigung
                               Deutschlands, aber auch durch die Öffnung der
                               Grenze zu Tschechien, seinen ursprünglichen Platz in
                               der Mitte Europas wieder eingenommen.

                               Wirtschaft
                               In den letzten zwei Jahrzehnten haben sich Industrie
                               und Gewerbe stark gewandelt. So ist die zweifellos
                               vorhandene Monostruktur von Glas und Porzellan
                               abgebaut und durch Unternehmen des Fahrzeugbaus,
                               der Kunststoffbe- und -verarbeitung sowie des Bereichs
                               Mikroelektronik ergänzt worden. Unternehmen von
                               Weltruf wie Bauscher, Seltmann und Nachtmann
                               bilden aber auch heute noch ein gewichtiges
                               Standbein für den produzierenden Sektor.

                               Im Bereich des Handels, der Name Witt-Weiden bürgt
                               dafür, konnte die Stadt ihre schon sehr gute
                               Einzelhandelszentralität weiter ausbauen und bietet
                               darüber hinaus im Bereich der Dienstleistungen ein
                               attraktives und leistungsstarkes Angebot. Innerhalb der
                               Region Oberpfalz-Nord nimmt die Stadt Weiden in der
                               Oberpfalz eine Vorrangstellung auf wirtschaftlichem
                                                                        Seite 20 von 44
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                               Gebiet ein. Dies beweist die hohe Wirtschaftskraft der
                               Stadt. Die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen
                               der Stadt Weiden in der Oberpfalz betrug im Jahre
                               2000 1.497 Mio. EUR und im Jahr 2004 1.624 Mio.
                               EUR. Dies entspricht einem Zuwachs von 8,5 %.

                               Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, die vollständige
                               Palette       aller      Schultypen       und        gute
                               Einkaufsmöglichkeiten wirken sich auch über die
                               Grenzen der Stadt hinaus mit einem Einzugsgebiet von
                               mehr als 300.000 Menschen positiv aus. Viele
                               politische,    gesellschaftliche   und     wirtschaftliche
                               Verbindungen nähren das pulsierende Leben der Stadt.
                               Weiden in der Oberpfalz ist der kulturelle und
                               wirtschaftliche Mittelpunkt der nördlichen Oberpfalz

                               Verkehr
                               Weiden liegt direkt an der Autobahn A 93 Hof-
                               Weiden-Regensburg-München und 20 km nördlich des
                               Autobahnkreuzes „Oberpfälzer Wald" mit der
                               Autobahn A 6 Paris-Prag.
                               Erwähnenswert sind auch die Bundesstraßen B 22
                               Bayreuth-Weiden-Cham        (führt   direkt   am
                               Planungsgebiet vorbei) und B 470 Weiden-Auerbach-
                               Forchheim und die Bahnlinien München-Weiden-
                               Berlin, Bayreuth-Weiden und Nürnberg-Weiden.

                               Naturraum und Landschaft
                               Weiden in der Oberpfalz liegt an der Schnittstelle der
                               Naturräume Oberpfälzer Hügelland und Vorderer
                               Oberpfälzer Wald. Im Stadtgebiet sind diese
                               überregionalen Natureinheiten durch die weitläufigen,
                               von Wanderwegen gut erschlossenen Waldgebiete
                               Manteler Forst/Altenstädter Wald und Fischerberg
                               vertreten. Das Landschaftsbild ist durch die
                               Tallandschaft der Waldnaab, eingebettet zwischen die
                               welligen,     kiefernbestandenen     Hügelketten   des
                               Oberpfälzer Bruchschollenlandes (des so genannten
                               Deckgebirges) im Westen und die schroffe
                               Formenvielfalt des uralten kristallinen Grundgebirges
                               im Osten, geprägt. Der Auenbereich der Waldnaab
                               erstreckt sich als natürlicher Grünzug von Nord nach
                               Süd durch das gesamte Stadtgebiet. Insgesamt befindet
                               sich das Stadtgebiet im Naturpark Nördlicher
                               Oberpfälzer Wald und ist Ausgangspunkt vieler
                               Wandermöglichkeiten in einer abwechslungsreichen
                               Landschaft. In Weiden befinden sich neun
                                                                           Seite 21 von 44
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                               Landschaftsschutzgebiete und ein Geotop (Stand März
                               2017).

                               Quelle:
                               https://www.weiden.de/wen/stadtinfos/heute.php
                               Siehe auch: Liste der Landschaftsschutzgebiete in
                               Weiden in der Oberpfalz und Liste der Geotope in
                               Weiden in der Oberpfalz

                                  Regionaler Grünzug                    Trenngrün
                                                         Quelle: Machbarkeitsstudie

     2.2   Bauplatz
                               Lage, Umgebung, Größe
                               Das Wettbewerbsgebiet liegt ca. 1,5 km nördlich der
                               Kernstadt im Norden der Grünzäsur, die sich zwischen
                               Schweinnaab und Orthegelmühlbach aufspannt. Im
                               Osten wird es begrenzt von der Bundesstraße B 22, im
                               Westen von der Bebauung am Hammerweg. Die
                               genaue Lage des Wettbewerbsgebietes kann Anlage
                               02 entnommen werden.
                                                                      Seite 22 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE

                                  Wettbewerbsgebiet Realisierungs-(rot umrandet) und
                                              Ideenteil (gelb); Quelle: Stadt Weiden

                               Das Planungsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von
                               8,8 ha, davon sind 4,1 ha Ideenteil. Das gesamte
                               Gebiet ist im Eigentum der Stadt Weiden. Der östliche
                               Bereich des Ideenteils ("Striegl-Gelände") ist durch die
                               gegenwärtige Nutzung blockiert, für das Flurstück Nr.
                               3125 (Tennishallen) besteht ein Erbbaurecht des
                               Vereins (s. Anlage 04 Bestandsaufnahme). Für die
                               Wettbewerbsbeiträge soll angenommen werden, dass

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                                die zwei im südlichen Teil vorhandenen (Tennis-)Hallen
                                als Bestand erhalten bleiben.

                                Höhenlage, Bodenverhältnisse
                                Das Wettbewerbsgebiet liegt auf einer Höhe von ca.
                                400 m ü. NN.

                                Auf einem Lageplan aus dem Jahre 1926 sind auf der
                                Flurnummer         3125       (jetzige    Tennishallen)
                                Böschungslinien eingezeichnet, ebenso im Bereich der
                                jetzigen Strieglkapelle. Zur Einebnung, schwerpunkt-
                                mäßig an den stark abfallenden Rändern, wurden
                                Feuerungsrückstände, wie Aschen und Schlacken,
                                vermutlich auch Ofenausbruch und anderer Bauschutt
                                auf dem Turnerbundgelände aufgefüllt. Wo und in
                                welchen Mengen aufgefüllt wurde ist nicht bekannt. Auf
                                dem Grundstück Flurnummer 3125 befand sich eine
                                Sandgrube. ln dieser Sandgrube wurde im Jahre 1947
                                eine Radrennbahn mit Zuschauertribüne, WC-Anlagen,
                                Kassenhaus, usw. errichtet. lm Jahre 1987 wurde dort
                                die noch bestehende Tennishalle gebaut. Der
                                tieferliegende östliche Grundstücksteil, Flurnummer
                                3127 (Strieglkapelle), stellt wahrscheinlich das
                                ursprüngliche Geländeniveau dar. Somit liegt der
                                Turnerweg schon höher und ist ebenfalls aufgefüllt.
                                Auf den Luftbildern von 1945 ist schon ein Fußballplatz
                                mit Laufbahn zu erkennen. Diese Aschenbahn wurde
                                früher tatsächlich aus Asche und Schlacke erstellt.

     2.3   Zufahrten, Zugänge
                                Das Planungsgebiet wird derzeit über den Turnerweg
                                vom Hammerweg und der Dr. Martin-Luther-Straße für
                                den MIV erschlossen. Die Dr. Martin-Luther-Straße
                                führt auf direktem Weg zum Stadtkern und zum
                                Bahnhof. Im Norden des Planungsgebiets ist der
                                Hammerweg über die Heinrich-von-Kleist-Straße an die
                                B 22 angeschlossen. Am Hammerweg liegen im
                                Bereich des Wettbewerbsgebiets zwei Bushaltestellen
                                der Linien 1 und 91.

                                Verkehrsgutachten
                                Im Vorfeld zum Wettbewerb wurde von der Stadt
                                Weiden beim Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-
                                Ing.     Reinhold   Baier   GmbH,      Aachen    ein
                                Verkehrsgutachten zur künftigen Wohnbebauung in
                                Auftrag gegeben, dessen Ergebnis seit Dezember 2018
                                vorliegt, das als Grundlage für den Wettbewerb dient
                                                                         Seite 24 von 44
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                               und das nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben
                               ist (s. auch Anlage 11):
                               Die verkehrliche Erschließung des Neubaugebiets soll
                               mit einer Hauptanbindung an den Turnerweg erfolgen.
                               Zusätzlich    soll   eine     neue     Planstraße      im
                               Einrichtungsverkehr vom Wohngebiet direkt an den
                               Hammerweg (in Höhe Hammerweg Nr. 40)
                               angebunden         werden.        Diese       zusätzliche
                               Direktanbindung       wurde       bereits     in      der
                               (vorangegangenen) Untersuchung aus dem Jahr 2016
                               zur Entzerrung der neuen Ziel- und Quellverkehre
                               empfohlen. Aufgrund der Nähe der Knotenpunkte Dr.-
                               Martin-Luther-Straße/Hammerweg (signalisiert) und
                               Turnerweg/Hammerweg (nicht signalisiert) zueinander
                               und der damit einhergehenden Beeinträchtigung der
                               Verkehrssicherheit, besonders für die aus dem
                               Turnerweg linksabbiegenden Kfz-Verkehre, ist eine
                               Verteilung der Kfz-Verkehre auf zwei Erschließungs-
                               punkte sinnvoll.
                               Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen aus der
                               Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2016 erfolgte
                               zunächst      die    Ermittlung     des     zusätzlichen
                               Verkehrsaufkommens für eine Maximalvariante der
                               Wohnnutzung. Hierfür wurden die zusätzlichen
                               Verkehre für die Spitzenstunden auf das umliegende
                               Straßennetz umgelegt. Die hieraus resultierenden
                               verkehrlichen      Auswirkungen       wurden        unter
                               Berücksichtigung der möglichen Erschließung auf
                               Grundlage von Nachweisen der Verkehrsqualität nach
                               dem      Handbuch      für    die    Bemessung        von
                               Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) bewertet.
                               Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung wurde
                               zunächst die derzeitige Verkehrsbelastung im Bereich
                               des Planungsgebiets erfasst und die Verkehrsqualität an
                               den bestehenden Knotenpunkten ermittelt. Im Ergebnis
                               zeigt sich, dass der lichtsignalgeregelte Knotenpunkt
                               Dr.-Martin-Luther-Straße/Hammerweg mit den derzeit
                               in den Spitzenstunden geschalteten Signalprogrammen
                               eine QSV C erreicht und damit leistungsfähig ist. Der
                               mit Verkehrszeichen geregelte              Knotenpunkt
                               Hammerweg/Turnerweg weist im Bestand rechnerisch
                               eine sehr gute Verkehrsqualität auf. Hierbei sei jedoch
                               darauf hingewiesen, dass im Bestand die maximale
                               Rückstaulänge am Knotenpunkt Dr.-Martin-Luther-
                               Straße/Hammerweg durch das Aufstellen bei Sperrzeit
                               in der Zufahrt Hammerweg über die Einmündung
                               Hammerweg/Turnerweg reicht. Der Rückstau fließt in
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                               der Freigabezeit vollständig ab. Rückstauungen aus
                               Überlastungen treten nicht auf.
                               Durch die neuen Nutzungen (Wohnen) auf dem
                               Plangebiet ergeben sich an einem Werktag zusätzlich
                               täglich rund 1.800 Kfz-Fahrten, die sich jeweils hälftig
                               auf den Quell- und Zielverkehr aufteilen. Unter
                               Berücksichtigung nutzungsspezifischer Ganglinien und
                               den Ergebnissen der Knotenstromzählungen wurde
                               das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Tagesgang
                               verteilt und auf das Straßennetz richtungsbezogen
                               umgelegt. Für die Prognosebelastung ergibt sich am
                               Knotenpunkt       Dr.-Martin-Luther-Straße/Hammerweg
                               sowohl in der morgendlichen als auch in der
                               nachmittäglichen Spitzenstunde wie in der Analyse
                               jeweils eine QSV C. An den Knotenpunkten
                               Hammerweg/Turnerweg und Hammerweg/Planstraße
                               ergibt sich in der morgenlichen und nachmittäglichen
                               Spitzenstunde rechnerisch eine QSV A, also eine sehr
                               gute Verkehrsqualität. Auch hierbei sei darauf
                               hingewiesen, dass in der Prognose die maximale
                               Rückstaulänge am Knotenpunkt Dr.-Martin-Luther-
                               Straße/Hammerweg durch das Aufstellen bei Sperrzeit
                               in der Zufahrt Hammerweg über die Einmündung
                               Hammerweg/Turnerweg reicht. Auf dem Hammerweg
                               in Fahrtrichtung Dr.-Martin-Luther-Straße sollte daher
                               in Höhe des Turnerwegs ein Schild mit „bei Rot hier
                               halten“ aufgestellt werden. Der Rückstau fließt in der
                               Freigabezeit vollständig ab. Rückstauungen aus
                               Überlastungen treten nicht auf.
                               Es ist davon auszugehen, dass der zukünftige Kfz-
                               Verkehr an den Knotenpunkten leistungsfähig
                               abgewickelt werden kann. Im Bereich nördlich der
                               Einmündung Hammerweg/Turnerweg sollte in den
                               weiteren Planungen die Anlage einer Querungsstelle
                               geprüft werden. Für den Querschnitt Turnerweg ist
                               gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
                               (RASt) mindestens ein einseitiger Gehweg mit einer
                               Breite von 2,50 m einzuplanen. Die Fahrbahn sollte
                               dann mindestens 4,50 m aufweisen, um den
                               Begegnungsverkehr Pkw/Pkw zu ermöglichen. Für den
                               Begegnungsfall      Pkw/Lkw     sind    Ausweichstellen
                               anzulegen.
                               Für die neue Planstraße mit Anschluss an den
                               Hammerweg wird eine Straße im Mischverkehr mit
                               einer Fahrbahnbreite von 4,00 m vorgeschlagen. Im
                               Einrichtungsbetrieb ist hierbei das Vorbeifahren bzw.
                               die Begegnung Pkw/Rad möglich.
                                                                         Seite 26 von 44
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                                    Durch die aus fachlicher Sicht sinnvollste Erschließung
                                    unter Berücksichtigung der einschlägigen Qualitäts-
                                    stufen ist eine Bebauung mit den geforderten bis zu
                                    350 Wohneinheiten möglich.

                                    Fuß- und Radwege
                                    In Bezug auf übergeordnete Fuß- und Radwege ist das
                                    Gebiet gut in die Stadtstruktur eingebunden
                                    einschließlich einer Querungsmöglichkeit der B 22
                                    nach     Osten.     Besonders  erwähnenswert     als
                                    Hauptquartierszugang ist der Wegeanschluss durch
                                    den Grünzug im Süden von der Innenstadt kommend.

     2.4   Versorgung, Infrastruktureinrichtungen
                                     In leicht zu Fuß erreichbarer Entfernung an der Dr.
                                     Martin-Luther-Straße im Westen und am Hammerweg
                                     im Norden, liegen zwei Nahversorgungszentren.
                                     Ebenso eine Grundschule im Norden, das Senioren-
                                     und Pflegeheim und der Kindergarten St. Konrad direkt
                                     an das Gebiet nördlich angrenzend, ein BRK-
                                     Seniorenheim und das Klinikum Weiden im Süden.
                                     Im Süden des Planungsgebiets liegt in unmittelbarer
                                     Nachbarschaft der Grünbereich zwischen den beiden
                                     Bachläufen, der nicht nur als Grünraum eine wichtige
                                     Rolle spielt, sondern auch als Naherholungsbereich mit
                                     einem attraktiven Sport- und Freizeitangebot.

                                    Für die zukünftige Stromversorgung des Planungs-
                                    gebiets werden Anlagenstandorte außerhalb des
                                    Gebiets in Betracht gezogen. Im Falle der Umsetzung
                                    könnte somit voraussichtlich eine evtl. entsprechend
                                    benötigte Fläche im Plangebiet mit anderen Nutzungen
                                    überplant werden.

     2.5   (Bauliche) Gestaltung der Umgebung
                                    Die Umgebung weist im Süden einen angrenzenden
                                    unbebauten Grünraum auf, der sich nach Osten und
                                    Nordosten in die freie Landschaft fortsetzt und im
                                    Stadtrandbereich mit Kleingärten bestückt ist. Südlich
                                    des     Grünzugs     liegen    der    Friedhof    und
                                    großmaßstäbliche Sonderbauten wie das BRK-
                                    Altenheim und das Klinikum Weiden. Die westliche
                                    Umgebung des Planungsbereichs ist geprägt durch
                                    eine relativ kleinmaßstäbliche Bebauung am
                                    Hammerweg ergänzt durch eine zur Straße
                                    traufständige zeilenartige Bebauung. Im Norden liegt
                                                                             Seite 27 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE

                                  an der denkmalgeschützten Kirche St. Konrad die
                                  großmaßstäblichere Anlage des Seniorenheims.

     2.6   Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                   Der Grünbereich im Süden des Wettbewerbsgebiets ist
                                   im Regionalplan als Regionaler Grünzug und als
                                   Trenngrün dargestellt. Der Bereich mit den
                                   Kleingartenanlagen im Osten als Landschaftliches
                                   Vorbehaltsgebiet.

                                  Das Gebiet wurde bisher durch Sportvereine genutzt,
                                  was     zu    Konflikten    mit    der angrenzenden
                                  Wohnbebauung führte. Weitere Teile bestehen aus
                                  Grünflächen mit einem erheblichen Baumbestand, die
                                  teilweise als Naherholungsflächen dienten und
                                  landwirtschaftlich genutzten Flächen.
                                  Die im Westen angrenzenden Flächen am Hammerweg
                                  sind durch eine gemischte Nutzung geprägt mit einigen
                                  kleinen    Nahversorgungseinrichtungen    wie     z.B.
                                  Metzgerei, Café, Apotheke. Der angrenzende Bereich
                                  im Norden ist als Gemeinbedarfsfläche im
                                  Flächennutzungsplan dargestellt.

                                  Für das Planungsgebiet gibt es derzeit keinen
                                  Bebauungsplan.
                                  Aufgrund des Wettbewerbsergebnisses soll der
                                  Flächennutzungsplan       angepasst und    ein
                                  Bebauungsplan aufgestellt werden.

                                  Für die angrenzende Bundesstraße B22 besteht eine
                                  Anbauverbotszone von 20 m ab der Fahrbahn, die
                                  einzuhalten ist und eine Baubeschränkungszone von
                                  40 m, innerhalb der es für eine Bebauung einer
                                  Genehmigung der obersten Landesstraßenbaubehörde
                                  bedarf (s. Anlage 10).

                                  Der unter 3.3 Wohnungen mit sozialer Bindung und
                                  Wohnraumförderung angegebene Wohnungsschlüssel
                                  orientiert sich an den Richtlinien des geförderten
                                  Wohnungsbaus. Die Anforderungen aus den WFB
                                  2012 und KommWFP (s. Anlagen 16 und 17) sind als
                                  Mindeststandard einzuhalten.

     2.7   Naturschutz
                                  Flora
                                  Auf dem Gelände befinden sich eine Reihe als Biotope
                                  kartierte Grünstrukturen, die schützenswert sind. Die
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WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE

                               Erhaltung der vorhandenen Grünzüge wurde bereits im
                               Stadtrat einvernehmlich diskutiert und ist entsprechend
                               zu berücksichtigen. Dabei ist auf eine Nutzbarkeit des
                               Plangebiets, u.a. des nordöstlichen Teils, zu achten.
                               Für den Realisierungsteil (Plangebiet) wurde bereits
                               eine Untersuchung beauftragt. Die Allee, die von
                               Süden zum Planungsbereich führt und an einer Kapelle
                               endet ist sogar als Naturdenkmal gelistet.
                               Der Bereich südlich des Turnerweges und ein Streifen
                               an der B 22 sind als Landschaftsschutzgebiet
                               festgelegt. Es soll eine Anpassung des in der
                               Verordnung der Stadt Weiden i.d.OPf. unter §2 e)
                               festgesetzten geschützten Landschaftsteil "Schutzstreifen
                               Ostmarkstraße" angenommen werden.

                               Im Übrigen gilt die Baumschutzverordnung der Stadt
                               Weiden (https://www.stadtrecht.weiden.de/S390.pdf).
                               (S. auch Baumbestand Anlage 04 Bestandsaufnahme)

                                     Stadtbiotopkartierung       Biotopverbund

                                                                          Seite 29 von 44
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                               Fauna
                               Für das Plangelände wurde aufgrund von Sichtungen
                               von Fledermäusen an einem Bestandsgebäude eine
                               artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt. Nach
                               bisherigem Kenntnisstand kann eine rechtzeitige
                               Umsiedlung der Fledermäuse erfolgen und das
                               Gebäude abgebrochen, d.h. die Fläche überplant
                               werden.
                               Der endgültige Untersuchungsstand wird, sobald er
                               vorhanden ist, den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
                               Derzeit müssen noch einige Hohlbäume untersucht
                               werden.

     2.8   Denkmalschutz
                               Im Planungsgebiet    sind      weder     Bau-    noch
                               Bodendenkmäler vorhanden.

     2.9   Hochwasser
                               Das       Wettbewerbsgebiet     ist     nicht   als
                               Überschwemmungsgebiet festgesetzt und befindet sich
                               auch nicht in einer entsprechenden Gefahrenfläche.
                               Allerdings grenzen im Süden die Überschwemmungs-
                               flächen der Schweinnaab unmittelbar an.

     2.10 Immissionsschutz
                               Ein Großteil des Geländes wird von den
                               Lärmimmissionen der umliegenden Straßen, vor allem
                               der nahegelegenen Bundesstraße B 22 beeinträchtigt.
                               Diese Immissionen wurden in zwei Gutachten bereits
                               im Jahr 2015 schalltechnisch untersucht (s. Anlagen
                               09 1, 09 2) Obwohl den Untersuchungen Planungen,
                               die damals verfolgt wurden und heute nicht mehr gültig
                               sind, zugrunde lagen, können für eine Bebauung
                               relevante Aussagen davon abgeleitet werden. Der
                               Lärmsituation entlang der Bundesstraße kann wohl mit
                               einer entsprechenden Bebauung auch aufgrund der
                               Himmelsrichtung      Rechnung     getragen    werden.
                               Lärmschutzwände sind von der Ausloberin nicht
                               erwünscht. Beim Hammerweg ist die Situation durch
                               die bestehende Bebauung und den Abstand der
                               Neubebauung weniger problematisch. Ein größeres
                               Problem stellen jedoch die Sportnutzungen im Freien
                               dar (Tennisplätze), hier wäre auch eine entsprechende
                               Reaktion durch die Bebauung wünschenswert;
                               ansonsten dürften an den Westfassaden keine
                               öffenbaren Fenster von Aufenthaltsräumen im Sinne

                                                                       Seite 30 von 44
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                                   der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
                                   vorgesehen werden.

     2.11 Altlasten, Kampfmittel
                                   Aufgrund einer historischen Recherche des Umweltamts
                                   ist damit zu rechnen, dass auf Teilen des Turnerbund-
                                   geländes Aufschüttungen vorhanden sind („Asche“
                                   eines Industriebetriebs). Aus mehreren Untersuchungen
                                   im      Stadtgebiet    ist    bekannt,     dass     diese
                                   Hilfswertüberschreitungen      bei     MK,   PAK     und
                                   Schwermetallen haben, jedoch meist wenig lösliche
                                   Stoffe im Eluat enthalten. Diese Auffüllungen sind
                                   daher in erster Linie abfallrechtlich zu behandeln. Über
                                   Müllablagerungen wurden keine Hinweise gefunden.
                                   Für eine Erhebung der Grundstücke in das
                                   Altlastenkataster reichen die Hinweise, dass Aschen
                                   und Schlacken aufgefüllt wurden nicht aus.

                                   Um diese Erkenntnisse zu verifizieren wurden 10
                                   orientierende Kleinrammbohrungen mittels Bohrstock
                                   bis max. 105 cm Tiefe niedergebracht. Dabei konnten
                                   durchwegs Humusauflagen von mind. 25 cm bis zu
                                   einem Meter Mächtigkeit erbohrt werden. Darunter
                                   stehen Sande und dicht gelagerte Kiese an und
                                   erklären auch den damaligen Kies- und Sandabbau.
                                   lm östlichen Sportplatzbereich zum Turnerweg hin steigt
                                   das Gelände an. Bei der Felderkundung durch das
                                   Umweltamt wurden in diesem Bereich Auffüllungeen
                                   aus     Schlacken     erbohrt,   die   durch     einen
                                   Sachverständigen nach §18 BBodSchG weiter
                                   abgegrenzt werden.

                                   Ebenso      wird    die    Aufklärung    eventueller
                                   Kampfmittelvorkommen      zunächst    durch    eine
                                   Luftbildanalyse durchgeführt. Im Rahmen dieser
                                   Untersuchungen soll zur Schaffung der weiteren
                                   Planungssicherheit auch eine Baugrunduntersuchung
                                   beauftragt werden.

     2.12 Bürgerbeteiligung
                                   Um ein langfristiges und ganzheitliches Konzept für die
                                   Zukunft des Stadtteils zu entwickeln, ist es von großer
                                   Bedeutung, die Bürger*innen in den Planungs- und
                                   Entscheidungsprozess mit einzubinden. Hierfür hat die
                                   Stadt am 01. März 2018 eine Bürgerbeteiligung im
                                   Pfarrsaal des Seniorenheims St. Konrad durchgeführt.
                                   Bei dieser Veranstaltung wurde vom Planungsbüro eine
                                                                              Seite 31 von 44
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                                 ausführliche Bestandsaufnahme und eine Analyse der
                                 Potenziale und Konflikte präsentiert. Anschließend
                                 hatten die Bürger*innen die Möglichkeit mit Vertretern
                                 der Stadt und den beauftragten Planungsbüros über
                                 ihre Belange, Perspektiven, Bedürfnisse und Ideen für
                                 das Planungsgebiet zu diskutieren.
                                 Die Ergebnisse aus der Diskussion wurden festgehalten
                                 (s. Anlage 08) und können wie folgt kurz zusammen-
                                 gefasst werden:

                                 Qualitäten: Großer Erholungswert / hohe Lebens-
                                 qualität / Luft- und Klimaqualität / grüne Lunge der
                                 Grünflächen.

                                 Defizite: Verkehrsaufkommen und die Lärmeinwirkung.

                                 Daraus wurden Bedürfnisse und Ideen im Hinblick auf
                                 Natur, Erschließung/Verkehr, Gemeinbedarf und
                                 Wohnen formuliert, die soweit möglich in die
                                 Aufgabenstellung des Wettbewerbes eingearbeitet
                                 wurden (s. Anlage 08).

      2.13 Machbarkeitsstudien
                                 Im Vorfeld wurde das Gelände im Rahmen einer
                                 Machbarkeitsstudie von zwei Stadtplanungsbüros in
                                 Alternativen     unterschiedlicher   baulicher  Dichte
                                 untersucht, deren allgemeine Ergebnisse in den
                                 Anlagen 06 und 07 den Wettbewerbsteilnehmern zur
                                 Verfügung gestellt werden. Aus den Ergebnissen dieser
                                 Untersuchungen        wurde      die   Bebauungsdichte
                                 abgeleitet, die im Wettbewerb gefordert wird.

3. Aufgabenstellung

      3.1    Allgemein
                                 Das Wettbewerbsgebiet bietet durch seine zentrale
                                 Lage und gute Vernetzung innerhalb der Stadt Weiden
                                 und durch die unmittelbare Nachbarschaft zu
                                 Naherholungsbereichen äußerst günstige Vorausset-
                                 zungen für eine Weiterentwicklung zum attraktiven und
                                 hochwertigen innerstädtischen Wohngebiet. Die
                                 Grundlagen für die Schaffung eines familien- und
                                 seniorenfreundliches Wohnumfeldes sind ebenso
                                 vorhanden, wie Einrichtungen für Versorgung, Bildung,
                                 Gesundheit, Sport, Kultur und Begegnung, die zu
                                 einem großen Teil in fußläufiger Entfernung liegen. So
                                                                         Seite 32 von 44
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                               ist es möglich, für viele Wege auf das Auto zu
                               verzichten, und Kinder können ab einem gewissen Alter
                               auch ohne Begleitung die Ziele in der Umgebung
                               erreichen. Erholungs- und Grünflächen liegen vor der
                               Haustür wie der Park neben dem Areal, der erhalten
                               bleiben soll.

                               Das gesamte Gelände befindet sich im Besitz der Stadt.
                               Allerdings sind Teile durch Erbpacht (Grundstück mit
                               den Tennishallen) oder durch die gegenwärtige
                               Nutzung (ehemaliges Strieglgelände) derzeit nicht
                               verfügbar. Bemühungen, die blockierten Bereiche
                               durch die Verlagerung der Nutzung verfügbar zu
                               machen, hatten bisher keinen Erfolg, da alternative
                               Grundstücke für die entsprechende Nutzung innerhalb
                               des Stadtgebietes der Stadt Weiden i.d.OPf. bislang
                               nicht gefunden wurden. Infolgedessen wird der
                               Wettbewerb als Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
                               durchgeführt. Die Tennishallen bleiben erhalten und
                               das sog. „Strieglgelände“ wird somit lediglich in den
                               Ideenteil     des     Städtebaulichen    Wettbewerbs
                               aufgenommen, da die Stadt dafür kein Auftrags-
                               versprechen geben kann.

                               Am 22.11.18 fand ein Treffen mit verschiedenen
                               Akteuren der Wohnungswirtschaft und Beauftragten der
                               Stadt als internen Experten statt. Im Dialog wurden die
                               möglichen       nachfragenden       Haushalte,    deren
                               Sozialstruktur     und     bevorzugte      Wohnformen
                               besprochen. Informationen von Wohlfahrtsverbänden
                               werden die Erkenntnisse des Treffens ergänzen. Auf
                               diesen Grundlagen wurde nach interner Abstimmung
                               (z.B. Sozialamt) der empfohlene Wohnungsmix für den
                               geförderten Anteil des Wettbewerbs ermittelt und im
                               Bau- und Planungsausschuss beschlossen.

                               Zusätzlich sollen die Wünsche für einen neuen
                               gemeinschaftsfördernden Treffpunkt in den Planungen
                               berücksichtigt    werden.     Im     Rahmen      der
                               Zusammenstellung der Wettbewerbsaufgabe soll die
                               mögliche Nutzung förderfähiger Gemeinschaftsräume
                               berücksichtigt werden. Dabei soll die gesamte
                               förderfähige Fläche ausgeschöpft werden (analog WFB
                               2012 Zweiter Teil 22.8: "In Wohnanlagen ab 50
                               Wohnungen sollen Gemeinschaftsräume mit einer
                               Fläche von bis zu 0,5 m² je Wohnung vorgesehen
                               werden.").
                                                                        Seite 33 von 44
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                               Dies bedeutet bei 100 geförderten Wohnungen
                               förderfähige Gemeinschaftsräume in der Größe von
                               50 m².

                               Als Treffpunkt der Vereine des Stadtteils soll zusätzlich
                               eine entsprechende Räumlichkeit in der Größe von ca.
                               150 m² außerhalb des geförderten Bereichs
                               berücksichtigt werden.

                               Die Stadt Weiden strebt ein Allgemeines Wohngebiet
                               mit einer gewissen Nutzungsmischung an. So sollen
                               außerhalb des geförderten Wohnungsbaus zusätzliche
                               Flächen für wohnungsnahe Arbeitsplätze wie z. B. Co-
                               Working-Space in einer Größe von 250-500m²
                               angeboten werden.

                               Aus den Erkenntnissen geht hervor, dass als
                               Bedarfsschwerpunkte große Wohnungen für Familien
                               und      kleine     Wohnungen,     insbesondere   für
                               Einpersonenhaushalte vorliegen. Die Wohnungen
                               sollen barrierefrei, über alle Wohnungsgrößen hinweg
                               mit einem hinreichenden Anteil auch rollstuhlgerecht
                               ausgestattet sein.
                               Als strategische Antwort der Stadt auf den
                               demografischen Wandel wird vorgeschlagen, 3- und
                               4-Zimmer-Wohnungen für (junge) Familien als
                               weiteren Angebotsschwerpunkt zu ergänzen, d. h.
                               diesen Anteil entsprechend zu erhöhen. Zusätzlich
                               sollten die Wohnungen möglichst flexibel geplant
                               werden, so dass unterschiedliche Belegungen möglich
                               sind und mehrere Einheiten evtl. zusammengeschaltet
                               werden können. Geprüft werden sollen auch
                               Möglichkeiten, ggf. geförderten Mietwohnraum für
                               größere Einheiten in Form von verdichteten
                               Einfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen.
                               Insbesondere Familien sind „bis in die Mitte der
                               Gesellschaft“ förderfähig (Stichwort „Schwellenhaus-
                               halte“).

                               Als Grundlage sind die gemeinsamen Erkenntnisse aus
                               der Machbarkeitsstudie mit aufzunehmen. Im Hinblick
                               auf die Dichte sollen Wettbewerbsbeiträge geliefert
                               werden, die für den städtebaulichen Realisierungsteil
                               zwischen 300 und 350 Wohneinheiten vorsehen.
                               Die Stadt Weiden i.d.OPF. möchte 30% dieser
                               Wohneinheiten     mit    sozialer   Bindung     und
                               Wohnraumförderung        (KommWFP)        entwickeln
                                                                          Seite 34 von 44
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                                  (hochbaulicher Realisierungsteil). Hierzu sind Bau-
                                  bzw. Entwicklungsabschnitte (max. 3) aufzuzeigen.

                                  Die Umsetzung der Planungen bildet auch den ersten
                                  konkreten Mosaikstein zur Bewältigung der Aufgabe
                                  „Schaffung      und    Zur-Verfügung-Stellung von
                                  Wohnraum für einkommensschwache Haushalte“. Die
                                  Stadt Weiden i.d.Opf. übernimmt hier im Sinne des
                                  Stadtratsbeschlusses vom 01.04.19 Vorbildfunktion
                                  und stellt die Weichen für einen nachhaltigen
                                  Wohnungsmix der zudem auch der strategischen
                                  Stadtentwicklung dienen soll.

                                  Im BPA-Beschluss vom 07.06.18 wurde die moderne
                                  Wohnform Mehrgenerationenwohnen als Teil der
                                  Vorgabe für die Wettbewerbsbeiträge aufgeführt.
                                  (s. Anlage 14). Die Schaffung eines Angebots für
                                  besondere    Wohnformen soll Bestandteil der
                                  Wettbewerbsaufgabe sein.

                                  Im Gespräch mit Wohlfahrtsverbänden und Vereinen
                                  wurde seitens eines Wohlfahrtverbandes auch eine
                                  mögliche Zusammenarbeit angesprochen. Diese ist
                                  grundsätzlich vorstellbar.

     3.2   Bauweise, Höhe, Gestaltung
                                   Erwartet werden Konzepte, die einen Fokus auf den
                                   Geschosswohnungsbau legen, die Wohnformen
                                   anbieten vom verdichteten Einfamilienhausbau bis zum
                                   Geschosswohnungsbau mit möglichst großem Verzicht
                                   auf Individualverkehr im Wohngebiet. Zur Bauweise
                                   und Bauhöhe, bzw. Geschossigkeit gibt es darüber
                                   hinaus keine Vorgaben, allerdings sollte sich die
                                   Neubebauung an den Gegebenheiten des Umfelds
                                   orientieren. Auf Qualität und Wirtschaftlichkeit des
                                   Entwurfs und größtmögliche Flexibilität wird Wert
                                   gelegt. Dabei geht es, wie bereits oben erwähnt
                                   sowohl um eine Gestaltung, die Flexibilität in der
                                   Belegung     zulässt,  als   auch     die   mögliche
                                   Zusammenschaltbarkeit von mehreren Einheiten. Die
                                   umgebende Bebauung soll funktionsfähig bleiben.
                                   Auch für die Dachformen gibt es keine Vorgaben.

                                  In Ergänzung zu den notwendigen Nebenanlagen wie
                                  Fahrrad- oder Mülltonnenhäuschen sollte auf eine
                                  möglichst qualitätvolle Gestaltung der Außenräume
                                  geachtet werden. Kommunikationsbereiche in den
                                                                          Seite 35 von 44
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