Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Turnerbundgelände und angrenzende Flächen", Stadt ...
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AUSLOBUNG Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Turnerbundgelände und angrenzende Flächen", Stadt Weiden i.d.OPf. Ausloberin
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Auslobung nach RPW 2013 Ausloberin Stadt Weiden i.d.OPf. vertreten durch: Oberbürgermeister Kurt Seggewiß Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden Wettbewerbsbetreuung oberprillerarchitekten Dipl. Ing. univ. Jakob Oberpriller Architekt Stadtplaner BDA DASL DWB Regierungsbaumeister Energieberater Ansprechpartner: Jonas Krempl Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf t. 08702 / 91480 f. 08702 / 91339 email: mail@oberprillerarchitekten.de internet: www.oberprillerarchitekten.de Weiden i.d.OPf., den 18.07.2019 Seite 2 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Inhaltsverzeichnis TERMINE 4 TEIL I ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 5 1. Anwendung / Anerkennung der RPW 2013 5 2. Wettbewerbsgegenstand 5 3. Wettbewerbsart/ - verfahren 6 4. Wettbewerbsbeteiligte 6 5. Wettbewerbssumme 9 6. Wettbewerbsunterlagen 10 7. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung 10 8. Termine 12 9. Zulassung der Wettbewerbsarbeiten, Voraussetzungen 15 10. Weitere Beauftragung und Urheberrecht 15 11. Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung 16 12. Prüfung 17 13. Bestätigung 17 TEIL II WETTBEWERBSAUFGABE 18 1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs 19 2. Allgemeine Angaben und Forderungen der Ausloberin 19 3. Aufgabenstellung 32 TEIL III BEURTEILUNGSKRITERIEN 43 TEIL IV ANLAGEN 44 Seite 3 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE TERMINE Preisrichtervorbesprechung 08.07.2019 Tag der Bekanntmachung 30.07.2019 Ende Bewerbungsfrist 29.08.2019 Auswahl-/Losverfahren 05.09.2019 Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer/ Ausgabe der Unterlagen 06.09.2019 Frist verbindliche Zusage 13.09.2019 Rückfragenfrist 20.09.2019 Kolloquium 24.09.2019 Rückfragenbeantwortung 01.10.2019 Abgabe der Planunterlagen 06.12.2019 Abgabe des Modells 13.12.2019 Preisgerichtssitzung 30.01.2020/31.01.2020 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten wird zeitnah mitgeteilt Seite 4 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE TEIL I ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Anwendung / Anerkennung der RPW 2013 Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013 herausgegebenen und mit Veröffentlichung vom 22.02.2013 bekanntgemachten Fassung zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nichts ausdrücklich anderes bestimmt ist. An der Vorbereitung des Teils 1 der Auslobung hat die Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt (§ 2 Abs. 4 RPW; Art.13 Abs. 4 BauKaG; die Auslobung wurde dort registriert unter der Nr. 2019/20.18. Ausloberin, Teilnehmer, sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Die Auslobung wurde ordnungsgemäß bekannt gemacht (§ 3 Abs. 2 und 3 RPW). 2. Wettbewerbsgegenstand Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat die sogenannten Turnerbundflächen am Hammerweg im Jahre 2017 erworben und beabsichtigt hier eine nachhaltige Wohnbaulandentwicklung mit einem sozialgebundenen Anteil. Für diese lobt die Stadt einen Wettbewerb mit städtebaulichem Ideen- und Realisierungsteil sowie einem hochbaulichen Realisierungsteil aus. Es sollen zwischen 300 und 350 Wohneinheiten entstehen, mit einem Fokus auf Geschosswohnungs- bau ergänzt um verdichteten Einfamilienhausbau. Die Stadt Weiden i.d.OPf. möchte 30% dieser Wohneinheiten mit sozialer Bindung und Wohnraumförderung entwickeln (hochbaulicher Realisierungsteil). Dabei sind Bau bzw. Entwicklungsabschnitte zu berücksichtigen. Die Stadt Weiden beabsichtigt hierfür Mittel aus der Kommunalen Förderung einzusetzen (KommWFP). Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil II im Einzelnen beschrieben. Seite 5 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE 3. Wettbewerbsart / - verfahren Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungs- wettbewerb mit Ideenteil. Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen. Zwingend vorgeschrieben ist eine Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft aus allen drei Fachrichtungen. nach den RPW 2013. Für Bewerber, die in ihrer Person oder in ihrem Büro die geforderten Qualifikationen erfüllen ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist zunächst vom Architekten auszufüllen, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner müssen bis zum Kolloquium verbindlich benannt werden. Das Verfahren wird als einphasiger nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/ Losverfahren durchgeführt. 5 Teilnehmer wurden vorab vom Auslober gesetzt. Die angestrebte Teilnehmerzahl beträgt 20. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Das Wettbewerbsverfahren ist anonym, die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Tag der Auslobung: 30.07.2019 4. Wettbewerbsbeteiligte 4.1 Ausloberin und Vertreter Stadt Weiden i.d.OPf. vertreten durch: Oberbürgermeister Kurt Seggewiß Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden 4.2 Wettbewerbsbetreuung oberprillerarchitekten Ansprechpartner: Jonas Krempl Am Schöllgraben 18 84187 Hörmannsdorf Seite 6 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE t. 08702 / 91480; f. 08702 / 91339 email: mail@oberprillerarchitekten.de 4.3 Wettbewerbsteilnehmer Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Erklärung gemäß Anlage 01 ab. 4.3.1 Teilnehmer, Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind 20 Bewerber(gemein- schaften), die aus den eingegangenen Bewerbungen gemäß §71 Abs. 3 VgV und §3 Abs. 2 RPW durch Auswahl/Los bestimmt wurden einschließlich der geladenen Teilnehmer. Sowohl die aus den Bewerbungen ausgewählten / gelosten Teilnehmer als auch die geladenen Teil- nehmer dürfen keine anderen als die in der Bewer- bung und verbindlichen Teilnahmeerklärung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen sind (in alphabetischer Reihenfolge): 1 Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg; fischer heumann landschaftsarchitekten PartG mbB, München 2 bogevischs buero architekten & stadtplaner gmbh, München; lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH 3 Zwingel und Dilg Architekten + Stadtplaner, München; Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten, Bockhorn 4 Station C23, Architekten und Landschaftsarchitekten, Leipzig; Scherzer Architekten Partnerschaft, Nürnberg 5 BLAUWERK Architekten, München; grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner part mbb, Freising Aus dem Kreis der Bewerbungen werden am 05.09.2019 15 weitere Teilnehmer mit einer Anzahl an Nachrückern, durch Auswahl und Losverfahren bestimmt. Seite 7 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Die ausgewählten, -losten Wettbewerbsteilnehmer werden von der Wettbewerbsbetreuung am 06.09.2019 über ihre Teilnahmemöglichkeit informiert. Das Auswahlgremium bestand aus einem unabhängigen Architekten und einem Vertreter der Ausloberin. Für den Fall, dass ausgeloste Wettbewerbsteilnehmer von dem Verfahren zurücktreten, werden die Nachrücker in der Reihenfolge ihrer Ziehung zum Wettbewerb zugelassen. 4.3.2 Teilnahmehindernisse Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden. 4.4 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung. Fachpreisrichter Bettina Gerlach, Stadtplanerin, München Klaus Nickelkoppe, Architekt, Regensburg Prof. Karin Schmid, Architektin, München Dr. Emil Lehner, Architekt , Weiden Kurt Weber, Architekt, Eichstätt Rupert Wirzmüller, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Regensburg Stellvertretende Fachpreisrichter Martin Birgel, Architekt und Stadtplaner, München Peter Ittlinger , Architekt, Regensburg Michael Wimmer, Architekt, München Christina Lehner, Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin, Weiden Armand Kühne, Architekt, Eichstätt Bernd Rohloff, Landschaftsarchitekt, Regensburg Seite 8 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter Richard Waldmann, Architekt, Erlangen Sachpreisrichter Kurt Seggewiß, Oberbürgermeister, Stadt Weiden i.d.OPf. Karl-Heinz Schell, Stadtrat SPD Karlheinz Beer, Architekt, Stadtplaner, Stadtrat CSU Stefan Rank, Stadtrat BLW Veit Wagner, Stadtrat Grüne Stellvertretende Sachpreisrichter Jens Meyer, 2. Bürgermeister, Stadt Weiden i.d.OPf. Hildegard Ziegler, Stadträtin SPD Stephan Gollwitzer, Stadtrat, Kreisvorsitzender CSU Reinhold Wildenauer, Stadtrat BLW Karl Bärnklau, Stadtrat Grüne Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter Oliver Seidel, Architekt, Bau- und Planungsdezernent Stadt Weiden i.d.OPf. Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) Birgitt Niegl, Regierung der Oberpfalz Manfred Ahles, Regierung der Oberpfalz Friedrich Zeiß, Amtsleiter, stv. Bau- und Planungsdezernent Die Vorprüfung erfolgt durch: oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf 5. Wettbewerbssumme Die Wettbewerbssumme beträgt 98.000 € netto folgendermaßen aufgeteilt: 1.Preis 39.200 € 2.Preis 24.500 € 3.Preis 14.700 € Anerkennungen 19.600 € Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Seite 9 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE 6. Wettbewerbsunterlagen Folgende Unterlagen werden von der Wettbewerbsbetreuung zur Verfügung gestellt. - Auslobungstext mit folgenden Teilen: Teil I Allgemeine Bedingungen Teil II Wettbewerbsaufgabe Teil III Beurteilungskriterien Teil IV Anlagen 01-18 7. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit führen. Die Plandarstellungen sind als Strichzeichnung, dunkler Strich auf hellem Grund auszuführen. Farbige Darstellung ist erlaubt. Sämtliche Bezeichnungen und Funktionsangaben sind in die Zeichnungen direkt einzutragen (Schriftgröße mind. 11pt.), Legenden sind nicht zulässig. Die Präsentationspläne sind ungefaltet einzureichen. Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbs- leistungen verlangt: 7.1 Präsentationspläne Alle Wettbewerbsleistungen sind auf 3 Plänen DIN A0, Hochformat darzustellen. Lageplan und Grundrisse sind so aufzutragen, dass Norden oben liegt. Die Pläne werden nebeneinander aufgehängt. - Schwarzplan 1/2500 - Lageplan M 1/500 mit Einzeichnung der Baukörper und ihrer Abstandsflächen sowie der Freianlagen Seite 10 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE - 2 Schnitte, N-S und O-W M 1/500 Vertiefung geförderter Wohnungsbau, Teilbereich mit 50 Wohnungen entsprechend dem angege- benen Wohnungsmix: - Alle wesentlichen Grundrisse M 1/200 darzustellen sind auch die kritischen Eck- und Anschlusspunkte und der Umgang mit Besonderheiten wie z. B. dem Schallschutz; bei ebenerdigen Geschossen ist das unmittelbare Umfeld darzustellen, einschließlich der notwendigen Behinderten- und Besucherstellplätze. - Querschnitte/Ansichten M 1/200 - 2 exemplarische Wohnungstypen als vertiefte Grundrissdarstellung M 1/50 Darstellungstiefe M 1/100 mit Möblierung. - Fassadenschnitt und –teilansicht M 1/50 mit wesentlichen Materialangaben, der Wandauf- bau muss ersichtlich sein. - Erläuterungen in Skizzenform und Text (nicht mehr als drei DIN A4 Seiten) auf den Plänen Fotorealistische Darstellungen / Renderings sind nicht zulässig. 7.2 Modell Einfaches Massenmodell M 1/500 auf von der Ausloberin ausgegebener Grundplatte. Umgriff siehe Anlage 02. 7.3 Berechnungen Flächen- und Raumprogramm gem. Anlage 03. Das Raumprogramm muss zusätzlich als .xls-/.xlm-Datei auf Datenträgern abgegeben werden. 7.4 Plansatz Vorprüfung (Berechnungspläne) Grundlage der Pläne für die Vorprüfung muss eine vollständige Kopie der Präsentationspläne sein; die Papier- und Druckqualität kann abweichen. Die Prüf- und Berechnungspläne sind auf DIN A4 mit Heftrand gefaltet abzugeben. Seite 11 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE 7.5 Datenträger Alle Unterlagen müssen zur Vorprüfung auf CD oder USB-Stick im PDF-Format in Originalgröße eingereicht werden, das Raumprogramm gem. Anlage 05 zusätzlich als xls-/.xlm-Datei, das Extrahieren von Text und Bildern muss erlaubt sein. CDs müssen bruchsicher verpackt werden. Auch hier ist bei den Dateiinformationen auf die Einhaltung der Anonymität zu achten. Hinweis für Apple-Nutzer: Die Datenträger sind so zu formatieren, dass sie von Windows-PCs gelesen werden können. 7.6 Verfassererklärung Undurchsichtiger, neutraler, verschlossener Umschlag mit der Erklärung über die Teilnahmeberechtigung (Anlage 01). 7.7 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 8. Termine Preisrichtervorbesprechung 08.07.2019 Tag der Bekanntmachung/Auslobung 30.07.2019 Ende der Bewerbungsfrist 29.08.2019 Auswahl-/Losverfahren 05.09.2019 Benachrichtigung der ausgewählten/ausgelosten Teilnehmer; Ausgabe der Unterlagen 06.09.2019 Verbindliche Zusage Bis zum 13.09.2019 per E-Mail an die Wettbewerbsbetreuung Kolloquium Bis zum 20.09.2019, 13:00 Uhr, können Rückfragen per E-Mail an die Wettbewerbsbetreuung gerichtet werden. Kolloquium und Rückfragenbeantwortung am 24.09.2019 um 12:00 Uhr. Der Ort wird in der Einladung bekanntgegeben. Ab 10:00 Uhr kann das Gelände besichtigt werden. Seite 12 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE An diesem Tag werden auch die Grundplatten für das Modell ausgegeben. Die Rückfragen werden beantwortet bis zum 01.10.2019. Die Antworten werden allen am Verfahren Beteiligten zur Verfügung gestellt. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Abgabe der Planunterlagen 06.12.2019 spätestens an diesem Tag ist die Wettbewerbsarbeit einzureichen. Der Entwurf kann entweder persönlich abgeliefert oder an unten stehende Postadresse aufgegeben werden. Die persönliche Abgabe ist am 06.12.2019 bis spätestens 16:00 Uhr möglich. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift der Ausloberin einzusetzen. Adresse Empfänger: oberprillerarchitekten z. Hd. Jonas Krempl Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf Adresse Absender: Stadt Weiden i.d.OPf. Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. In allen Fällen sind die Wettbewerbsbeiträge für den Empfänger porto- und zustellfrei einzusenden. Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Zustelldiensten das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum, unabhängig von der Uhrzeit. Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da ein Tagesstempel auf dem (Post-) Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mit Seite 13 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE beurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen. Abgabe des Modells 13.12.2019 spätestens an diesem Tag ist das Wettbewerbsmodell einzureichen. Es kann entweder persönlich abgeliefert oder an unten stehende Postadresse aufgegeben werden. Die persönliche Abgabe ist am 13.12.2019 bis spätestens 16:00 Uhr möglich. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift der Ausloberin einzusetzen. Adresse Empfänger: oberprillerarchitekten z. Hd. Jonas Krempl Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf Adresse Absender: Stadt Weiden i.d.OPf. Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden Das Versandrisiko liegt – wie auch bei den Planunterlagen - beim Teilnehmer. In allen Fällen sind die Wettbewerbsbeiträge für den Empfänger porto- und zustellfrei einzusenden. Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Zustelldiensten das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum, unabhängig von der Uhrzeit. Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da ein Tagesstempel auf dem (Post-) Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mitbeurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen. Seite 14 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Sitzung des Preisgerichts 30.01.2020 (31.01.2020) Preisverleihung Wird zeitnah mitgeteilt. 9. Zulassungen der Wettbewerbsarbeiten, Voraussetzungen Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die: - den formalen Bedingungen entsprechen; - in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungs- umfang entsprechen; - termingerecht eingegangen sind; - keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen; Es sind keine bindenden inhaltlichen Vorgaben vorhanden. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren. 10. Weitere Beauftragung und Urheberrecht 10.1 Beauftragung durch die Ausloberin Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 50 % gewichtet. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI 2013 § 19 Bebauungsplan, § 24 Grünordnungsplan, für den städtebaulichen Realisierungsteil, einschließlich der Seite 15 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE notwendigen besonderen Leistungen und der Leistungsphasen 1 bis 4 optional nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe beim geförderten Wohnungsbau die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen. 10.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen (bezogen auf das jeweilige Leistungsbild) des Wettbewerbsteil- nehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises (bezogen auf den Anteil des Realisierungsteils) nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gem. § 8 Abs. 2 RPW). Die weitere Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt der Förderung und im Text genannter weiterer Bodenuntersuchung. 10.3 Eigentum Rücksendung und Haftung Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an den eingereichten Unterlagen der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Im Übrigen erfolgt eine Versendung durch die Ausloberin nur, wenn die Teilnehmer eine geeignete Verpackung mit abgegeben haben. Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. 10.4 Urheberrechte, Nutzung Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW. Seite 16 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE 11. Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahme- berechtigung den Teilnehmern durch Übersendung des Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt machen. Die eingereichten Arbeiten werden nach der Preisverleihung ausgestellt. Tag und Ort der Preisverleihung sowie die Dauer der Ausstellung werden zeitnah mitgeteilt. 12. Prüfung Eine Nachprüfmöglichkeit des Verfahrens besteht im Anwendungsbereich der VgV über die zuständige Vergabekammer. 13. Bestätigung Der vorstehenden Auslobung hat der Stadtrat Weiden i.d.OPf. in seiner Sitzung vom 22.07.2019 zugestimmt. ______________________________________________ Kurt Seggewiß Oberbürgermeister Seite 17 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE TEIL II WETTBEWERBSAUFGABE Seite 18 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE 1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs Der Weidener Stadtrat hat beschlossen, das ehemalige Turnerbundgelände im Stadtteil Hammerweg städtebaulich neu zu entwickeln. Hierfür wurden von der Stadtverwaltung Weiden im Vorfeld zwei Architektur- und Stadtplanungsbüros beauftragt, die Potenziale des Areals im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aufzudecken. Durch seine innenstadtnahe Lage und die gute verkehrliche Anbindung hat das Gebiet eine wichtige Rolle in der zukünftigen Entwicklung Weidens inne. Eine kontrollierte und nachhaltige Planung hat somit eine große Bedeutung für den Stadtteil Hammerweg, sowie für die Stadt Weiden. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, welches das Areal im gesamtstädtischen Kontext aufwertet und sich in das städtische Gefüge eingliedert. Um ein langfristiges und ganzheitliches Konzept für die Zukunft des Stadtteils zu entwickeln, ist es von großer Bedeutung, die Bürger*innen in den Planungs- und Entscheidungsprozess miteinzubinden. Hierfür hat die Stadt am 01. März 2018 eine Bürgerbeteiligung im Pfarrsaal des Seniorenheims St. Konrad durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung wurde eine ausführliche Bestandsaufnahme und eine Analyse der Potenziale und Konflikte präsentiert. Anschließend hatten die Bürger*innen die Möglichkeit mit Vertretern der Stadt und der beteiligten Büros über ihre Belange, Perspektiven, Bedürfnisse und Ideen für das Planungsgebiet zu diskutieren. 2. Allgemeine Angaben und Forderungen der Ausloberin 2.1 Wettbewerbsort Lage, Größe Die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz liegt in Bayern, 100 km östlich von Nürnberg und 25 km westlich der Tschechischen Republik. Weiden ist nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern Ober- zentrum. Der aktuelle Einwohnerstand laut Melderegister der Stadt (Stand: 30.09.2018) ist einschließlich der Zweitwohnsitze 45.409. Die Gesamtfläche des Stadtgebietes beträgt 70,5 km² Seite 19 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Geschichte Das Jahr 1241 gilt als das Geburtsjahr von Weiden in der Oberpfalz, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass bereits um das Jahr 1000 eine Ansiedlung bestand. Am Schnittpunkt zweier bedeutender Handelsstraßen gelegen, der "Goldenen Straße" in Ost-West-Richtung und an der "Magdeburger Straße" von Süden nach Norden, entwickelte sich Weiden in der Oberpfalz schon bald als Handels- und Umschlagplatz. Im Jahr 1531 hatte Weiden in der Oberpfalz bereits 2.200 Einwohner. Zwei Stadtbrände, der Dreißigjährige Krieg und die Pest brachten der Stadt Rückschläge, von denen sie sich erst am Ende des 18. Jahrhunderts wieder erholte. Der eigentliche Aufschwung der Stadt begann 1863, als Weiden in der Oberpfalz an das Eisenbahnnetz angeschlossen wurde. Mit der Ansiedlung bedeutender Glas- und Porzellanbetriebe wuchs die Einwohnerzahl, und um die Jahrhundertwende waren es bereits knapp 10.000 Einwohner. Zwischen 1945 und 1955 stieg die Einwohnerzahl durch den Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen auf über 40.000. Weiden in der Oberpfalz hat diesen Zuwachs gehalten, die Wirtschaftskraft und Infrastruktur ausgebaut und durch den Abbau der Grenze und der folgenden Vereinigung Deutschlands, aber auch durch die Öffnung der Grenze zu Tschechien, seinen ursprünglichen Platz in der Mitte Europas wieder eingenommen. Wirtschaft In den letzten zwei Jahrzehnten haben sich Industrie und Gewerbe stark gewandelt. So ist die zweifellos vorhandene Monostruktur von Glas und Porzellan abgebaut und durch Unternehmen des Fahrzeugbaus, der Kunststoffbe- und -verarbeitung sowie des Bereichs Mikroelektronik ergänzt worden. Unternehmen von Weltruf wie Bauscher, Seltmann und Nachtmann bilden aber auch heute noch ein gewichtiges Standbein für den produzierenden Sektor. Im Bereich des Handels, der Name Witt-Weiden bürgt dafür, konnte die Stadt ihre schon sehr gute Einzelhandelszentralität weiter ausbauen und bietet darüber hinaus im Bereich der Dienstleistungen ein attraktives und leistungsstarkes Angebot. Innerhalb der Region Oberpfalz-Nord nimmt die Stadt Weiden in der Oberpfalz eine Vorrangstellung auf wirtschaftlichem Seite 20 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Gebiet ein. Dies beweist die hohe Wirtschaftskraft der Stadt. Die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen der Stadt Weiden in der Oberpfalz betrug im Jahre 2000 1.497 Mio. EUR und im Jahr 2004 1.624 Mio. EUR. Dies entspricht einem Zuwachs von 8,5 %. Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, die vollständige Palette aller Schultypen und gute Einkaufsmöglichkeiten wirken sich auch über die Grenzen der Stadt hinaus mit einem Einzugsgebiet von mehr als 300.000 Menschen positiv aus. Viele politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verbindungen nähren das pulsierende Leben der Stadt. Weiden in der Oberpfalz ist der kulturelle und wirtschaftliche Mittelpunkt der nördlichen Oberpfalz Verkehr Weiden liegt direkt an der Autobahn A 93 Hof- Weiden-Regensburg-München und 20 km nördlich des Autobahnkreuzes „Oberpfälzer Wald" mit der Autobahn A 6 Paris-Prag. Erwähnenswert sind auch die Bundesstraßen B 22 Bayreuth-Weiden-Cham (führt direkt am Planungsgebiet vorbei) und B 470 Weiden-Auerbach- Forchheim und die Bahnlinien München-Weiden- Berlin, Bayreuth-Weiden und Nürnberg-Weiden. Naturraum und Landschaft Weiden in der Oberpfalz liegt an der Schnittstelle der Naturräume Oberpfälzer Hügelland und Vorderer Oberpfälzer Wald. Im Stadtgebiet sind diese überregionalen Natureinheiten durch die weitläufigen, von Wanderwegen gut erschlossenen Waldgebiete Manteler Forst/Altenstädter Wald und Fischerberg vertreten. Das Landschaftsbild ist durch die Tallandschaft der Waldnaab, eingebettet zwischen die welligen, kiefernbestandenen Hügelketten des Oberpfälzer Bruchschollenlandes (des so genannten Deckgebirges) im Westen und die schroffe Formenvielfalt des uralten kristallinen Grundgebirges im Osten, geprägt. Der Auenbereich der Waldnaab erstreckt sich als natürlicher Grünzug von Nord nach Süd durch das gesamte Stadtgebiet. Insgesamt befindet sich das Stadtgebiet im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald und ist Ausgangspunkt vieler Wandermöglichkeiten in einer abwechslungsreichen Landschaft. In Weiden befinden sich neun Seite 21 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Landschaftsschutzgebiete und ein Geotop (Stand März 2017). Quelle: https://www.weiden.de/wen/stadtinfos/heute.php Siehe auch: Liste der Landschaftsschutzgebiete in Weiden in der Oberpfalz und Liste der Geotope in Weiden in der Oberpfalz Regionaler Grünzug Trenngrün Quelle: Machbarkeitsstudie 2.2 Bauplatz Lage, Umgebung, Größe Das Wettbewerbsgebiet liegt ca. 1,5 km nördlich der Kernstadt im Norden der Grünzäsur, die sich zwischen Schweinnaab und Orthegelmühlbach aufspannt. Im Osten wird es begrenzt von der Bundesstraße B 22, im Westen von der Bebauung am Hammerweg. Die genaue Lage des Wettbewerbsgebietes kann Anlage 02 entnommen werden. Seite 22 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Wettbewerbsgebiet Realisierungs-(rot umrandet) und Ideenteil (gelb); Quelle: Stadt Weiden Das Planungsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von 8,8 ha, davon sind 4,1 ha Ideenteil. Das gesamte Gebiet ist im Eigentum der Stadt Weiden. Der östliche Bereich des Ideenteils ("Striegl-Gelände") ist durch die gegenwärtige Nutzung blockiert, für das Flurstück Nr. 3125 (Tennishallen) besteht ein Erbbaurecht des Vereins (s. Anlage 04 Bestandsaufnahme). Für die Wettbewerbsbeiträge soll angenommen werden, dass Seite 23 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE die zwei im südlichen Teil vorhandenen (Tennis-)Hallen als Bestand erhalten bleiben. Höhenlage, Bodenverhältnisse Das Wettbewerbsgebiet liegt auf einer Höhe von ca. 400 m ü. NN. Auf einem Lageplan aus dem Jahre 1926 sind auf der Flurnummer 3125 (jetzige Tennishallen) Böschungslinien eingezeichnet, ebenso im Bereich der jetzigen Strieglkapelle. Zur Einebnung, schwerpunkt- mäßig an den stark abfallenden Rändern, wurden Feuerungsrückstände, wie Aschen und Schlacken, vermutlich auch Ofenausbruch und anderer Bauschutt auf dem Turnerbundgelände aufgefüllt. Wo und in welchen Mengen aufgefüllt wurde ist nicht bekannt. Auf dem Grundstück Flurnummer 3125 befand sich eine Sandgrube. ln dieser Sandgrube wurde im Jahre 1947 eine Radrennbahn mit Zuschauertribüne, WC-Anlagen, Kassenhaus, usw. errichtet. lm Jahre 1987 wurde dort die noch bestehende Tennishalle gebaut. Der tieferliegende östliche Grundstücksteil, Flurnummer 3127 (Strieglkapelle), stellt wahrscheinlich das ursprüngliche Geländeniveau dar. Somit liegt der Turnerweg schon höher und ist ebenfalls aufgefüllt. Auf den Luftbildern von 1945 ist schon ein Fußballplatz mit Laufbahn zu erkennen. Diese Aschenbahn wurde früher tatsächlich aus Asche und Schlacke erstellt. 2.3 Zufahrten, Zugänge Das Planungsgebiet wird derzeit über den Turnerweg vom Hammerweg und der Dr. Martin-Luther-Straße für den MIV erschlossen. Die Dr. Martin-Luther-Straße führt auf direktem Weg zum Stadtkern und zum Bahnhof. Im Norden des Planungsgebiets ist der Hammerweg über die Heinrich-von-Kleist-Straße an die B 22 angeschlossen. Am Hammerweg liegen im Bereich des Wettbewerbsgebiets zwei Bushaltestellen der Linien 1 und 91. Verkehrsgutachten Im Vorfeld zum Wettbewerb wurde von der Stadt Weiden beim Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Aachen ein Verkehrsgutachten zur künftigen Wohnbebauung in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis seit Dezember 2018 vorliegt, das als Grundlage für den Wettbewerb dient Seite 24 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE und das nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben ist (s. auch Anlage 11): Die verkehrliche Erschließung des Neubaugebiets soll mit einer Hauptanbindung an den Turnerweg erfolgen. Zusätzlich soll eine neue Planstraße im Einrichtungsverkehr vom Wohngebiet direkt an den Hammerweg (in Höhe Hammerweg Nr. 40) angebunden werden. Diese zusätzliche Direktanbindung wurde bereits in der (vorangegangenen) Untersuchung aus dem Jahr 2016 zur Entzerrung der neuen Ziel- und Quellverkehre empfohlen. Aufgrund der Nähe der Knotenpunkte Dr.- Martin-Luther-Straße/Hammerweg (signalisiert) und Turnerweg/Hammerweg (nicht signalisiert) zueinander und der damit einhergehenden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, besonders für die aus dem Turnerweg linksabbiegenden Kfz-Verkehre, ist eine Verteilung der Kfz-Verkehre auf zwei Erschließungs- punkte sinnvoll. Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen aus der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2016 erfolgte zunächst die Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens für eine Maximalvariante der Wohnnutzung. Hierfür wurden die zusätzlichen Verkehre für die Spitzenstunden auf das umliegende Straßennetz umgelegt. Die hieraus resultierenden verkehrlichen Auswirkungen wurden unter Berücksichtigung der möglichen Erschließung auf Grundlage von Nachweisen der Verkehrsqualität nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) bewertet. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung wurde zunächst die derzeitige Verkehrsbelastung im Bereich des Planungsgebiets erfasst und die Verkehrsqualität an den bestehenden Knotenpunkten ermittelt. Im Ergebnis zeigt sich, dass der lichtsignalgeregelte Knotenpunkt Dr.-Martin-Luther-Straße/Hammerweg mit den derzeit in den Spitzenstunden geschalteten Signalprogrammen eine QSV C erreicht und damit leistungsfähig ist. Der mit Verkehrszeichen geregelte Knotenpunkt Hammerweg/Turnerweg weist im Bestand rechnerisch eine sehr gute Verkehrsqualität auf. Hierbei sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Bestand die maximale Rückstaulänge am Knotenpunkt Dr.-Martin-Luther- Straße/Hammerweg durch das Aufstellen bei Sperrzeit in der Zufahrt Hammerweg über die Einmündung Hammerweg/Turnerweg reicht. Der Rückstau fließt in Seite 25 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE der Freigabezeit vollständig ab. Rückstauungen aus Überlastungen treten nicht auf. Durch die neuen Nutzungen (Wohnen) auf dem Plangebiet ergeben sich an einem Werktag zusätzlich täglich rund 1.800 Kfz-Fahrten, die sich jeweils hälftig auf den Quell- und Zielverkehr aufteilen. Unter Berücksichtigung nutzungsspezifischer Ganglinien und den Ergebnissen der Knotenstromzählungen wurde das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Tagesgang verteilt und auf das Straßennetz richtungsbezogen umgelegt. Für die Prognosebelastung ergibt sich am Knotenpunkt Dr.-Martin-Luther-Straße/Hammerweg sowohl in der morgendlichen als auch in der nachmittäglichen Spitzenstunde wie in der Analyse jeweils eine QSV C. An den Knotenpunkten Hammerweg/Turnerweg und Hammerweg/Planstraße ergibt sich in der morgenlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde rechnerisch eine QSV A, also eine sehr gute Verkehrsqualität. Auch hierbei sei darauf hingewiesen, dass in der Prognose die maximale Rückstaulänge am Knotenpunkt Dr.-Martin-Luther- Straße/Hammerweg durch das Aufstellen bei Sperrzeit in der Zufahrt Hammerweg über die Einmündung Hammerweg/Turnerweg reicht. Auf dem Hammerweg in Fahrtrichtung Dr.-Martin-Luther-Straße sollte daher in Höhe des Turnerwegs ein Schild mit „bei Rot hier halten“ aufgestellt werden. Der Rückstau fließt in der Freigabezeit vollständig ab. Rückstauungen aus Überlastungen treten nicht auf. Es ist davon auszugehen, dass der zukünftige Kfz- Verkehr an den Knotenpunkten leistungsfähig abgewickelt werden kann. Im Bereich nördlich der Einmündung Hammerweg/Turnerweg sollte in den weiteren Planungen die Anlage einer Querungsstelle geprüft werden. Für den Querschnitt Turnerweg ist gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) mindestens ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 2,50 m einzuplanen. Die Fahrbahn sollte dann mindestens 4,50 m aufweisen, um den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw zu ermöglichen. Für den Begegnungsfall Pkw/Lkw sind Ausweichstellen anzulegen. Für die neue Planstraße mit Anschluss an den Hammerweg wird eine Straße im Mischverkehr mit einer Fahrbahnbreite von 4,00 m vorgeschlagen. Im Einrichtungsbetrieb ist hierbei das Vorbeifahren bzw. die Begegnung Pkw/Rad möglich. Seite 26 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Durch die aus fachlicher Sicht sinnvollste Erschließung unter Berücksichtigung der einschlägigen Qualitäts- stufen ist eine Bebauung mit den geforderten bis zu 350 Wohneinheiten möglich. Fuß- und Radwege In Bezug auf übergeordnete Fuß- und Radwege ist das Gebiet gut in die Stadtstruktur eingebunden einschließlich einer Querungsmöglichkeit der B 22 nach Osten. Besonders erwähnenswert als Hauptquartierszugang ist der Wegeanschluss durch den Grünzug im Süden von der Innenstadt kommend. 2.4 Versorgung, Infrastruktureinrichtungen In leicht zu Fuß erreichbarer Entfernung an der Dr. Martin-Luther-Straße im Westen und am Hammerweg im Norden, liegen zwei Nahversorgungszentren. Ebenso eine Grundschule im Norden, das Senioren- und Pflegeheim und der Kindergarten St. Konrad direkt an das Gebiet nördlich angrenzend, ein BRK- Seniorenheim und das Klinikum Weiden im Süden. Im Süden des Planungsgebiets liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der Grünbereich zwischen den beiden Bachläufen, der nicht nur als Grünraum eine wichtige Rolle spielt, sondern auch als Naherholungsbereich mit einem attraktiven Sport- und Freizeitangebot. Für die zukünftige Stromversorgung des Planungs- gebiets werden Anlagenstandorte außerhalb des Gebiets in Betracht gezogen. Im Falle der Umsetzung könnte somit voraussichtlich eine evtl. entsprechend benötigte Fläche im Plangebiet mit anderen Nutzungen überplant werden. 2.5 (Bauliche) Gestaltung der Umgebung Die Umgebung weist im Süden einen angrenzenden unbebauten Grünraum auf, der sich nach Osten und Nordosten in die freie Landschaft fortsetzt und im Stadtrandbereich mit Kleingärten bestückt ist. Südlich des Grünzugs liegen der Friedhof und großmaßstäbliche Sonderbauten wie das BRK- Altenheim und das Klinikum Weiden. Die westliche Umgebung des Planungsbereichs ist geprägt durch eine relativ kleinmaßstäbliche Bebauung am Hammerweg ergänzt durch eine zur Straße traufständige zeilenartige Bebauung. Im Norden liegt Seite 27 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE an der denkmalgeschützten Kirche St. Konrad die großmaßstäblichere Anlage des Seniorenheims. 2.6 Planungsrechtliche Voraussetzungen Der Grünbereich im Süden des Wettbewerbsgebiets ist im Regionalplan als Regionaler Grünzug und als Trenngrün dargestellt. Der Bereich mit den Kleingartenanlagen im Osten als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet. Das Gebiet wurde bisher durch Sportvereine genutzt, was zu Konflikten mit der angrenzenden Wohnbebauung führte. Weitere Teile bestehen aus Grünflächen mit einem erheblichen Baumbestand, die teilweise als Naherholungsflächen dienten und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die im Westen angrenzenden Flächen am Hammerweg sind durch eine gemischte Nutzung geprägt mit einigen kleinen Nahversorgungseinrichtungen wie z.B. Metzgerei, Café, Apotheke. Der angrenzende Bereich im Norden ist als Gemeinbedarfsfläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Für das Planungsgebiet gibt es derzeit keinen Bebauungsplan. Aufgrund des Wettbewerbsergebnisses soll der Flächennutzungsplan angepasst und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Für die angrenzende Bundesstraße B22 besteht eine Anbauverbotszone von 20 m ab der Fahrbahn, die einzuhalten ist und eine Baubeschränkungszone von 40 m, innerhalb der es für eine Bebauung einer Genehmigung der obersten Landesstraßenbaubehörde bedarf (s. Anlage 10). Der unter 3.3 Wohnungen mit sozialer Bindung und Wohnraumförderung angegebene Wohnungsschlüssel orientiert sich an den Richtlinien des geförderten Wohnungsbaus. Die Anforderungen aus den WFB 2012 und KommWFP (s. Anlagen 16 und 17) sind als Mindeststandard einzuhalten. 2.7 Naturschutz Flora Auf dem Gelände befinden sich eine Reihe als Biotope kartierte Grünstrukturen, die schützenswert sind. Die Seite 28 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Erhaltung der vorhandenen Grünzüge wurde bereits im Stadtrat einvernehmlich diskutiert und ist entsprechend zu berücksichtigen. Dabei ist auf eine Nutzbarkeit des Plangebiets, u.a. des nordöstlichen Teils, zu achten. Für den Realisierungsteil (Plangebiet) wurde bereits eine Untersuchung beauftragt. Die Allee, die von Süden zum Planungsbereich führt und an einer Kapelle endet ist sogar als Naturdenkmal gelistet. Der Bereich südlich des Turnerweges und ein Streifen an der B 22 sind als Landschaftsschutzgebiet festgelegt. Es soll eine Anpassung des in der Verordnung der Stadt Weiden i.d.OPf. unter §2 e) festgesetzten geschützten Landschaftsteil "Schutzstreifen Ostmarkstraße" angenommen werden. Im Übrigen gilt die Baumschutzverordnung der Stadt Weiden (https://www.stadtrecht.weiden.de/S390.pdf). (S. auch Baumbestand Anlage 04 Bestandsaufnahme) Stadtbiotopkartierung Biotopverbund Seite 29 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Fauna Für das Plangelände wurde aufgrund von Sichtungen von Fledermäusen an einem Bestandsgebäude eine artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt. Nach bisherigem Kenntnisstand kann eine rechtzeitige Umsiedlung der Fledermäuse erfolgen und das Gebäude abgebrochen, d.h. die Fläche überplant werden. Der endgültige Untersuchungsstand wird, sobald er vorhanden ist, den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Derzeit müssen noch einige Hohlbäume untersucht werden. 2.8 Denkmalschutz Im Planungsgebiet sind weder Bau- noch Bodendenkmäler vorhanden. 2.9 Hochwasser Das Wettbewerbsgebiet ist nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt und befindet sich auch nicht in einer entsprechenden Gefahrenfläche. Allerdings grenzen im Süden die Überschwemmungs- flächen der Schweinnaab unmittelbar an. 2.10 Immissionsschutz Ein Großteil des Geländes wird von den Lärmimmissionen der umliegenden Straßen, vor allem der nahegelegenen Bundesstraße B 22 beeinträchtigt. Diese Immissionen wurden in zwei Gutachten bereits im Jahr 2015 schalltechnisch untersucht (s. Anlagen 09 1, 09 2) Obwohl den Untersuchungen Planungen, die damals verfolgt wurden und heute nicht mehr gültig sind, zugrunde lagen, können für eine Bebauung relevante Aussagen davon abgeleitet werden. Der Lärmsituation entlang der Bundesstraße kann wohl mit einer entsprechenden Bebauung auch aufgrund der Himmelsrichtung Rechnung getragen werden. Lärmschutzwände sind von der Ausloberin nicht erwünscht. Beim Hammerweg ist die Situation durch die bestehende Bebauung und den Abstand der Neubebauung weniger problematisch. Ein größeres Problem stellen jedoch die Sportnutzungen im Freien dar (Tennisplätze), hier wäre auch eine entsprechende Reaktion durch die Bebauung wünschenswert; ansonsten dürften an den Westfassaden keine öffenbaren Fenster von Aufenthaltsräumen im Sinne Seite 30 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vorgesehen werden. 2.11 Altlasten, Kampfmittel Aufgrund einer historischen Recherche des Umweltamts ist damit zu rechnen, dass auf Teilen des Turnerbund- geländes Aufschüttungen vorhanden sind („Asche“ eines Industriebetriebs). Aus mehreren Untersuchungen im Stadtgebiet ist bekannt, dass diese Hilfswertüberschreitungen bei MK, PAK und Schwermetallen haben, jedoch meist wenig lösliche Stoffe im Eluat enthalten. Diese Auffüllungen sind daher in erster Linie abfallrechtlich zu behandeln. Über Müllablagerungen wurden keine Hinweise gefunden. Für eine Erhebung der Grundstücke in das Altlastenkataster reichen die Hinweise, dass Aschen und Schlacken aufgefüllt wurden nicht aus. Um diese Erkenntnisse zu verifizieren wurden 10 orientierende Kleinrammbohrungen mittels Bohrstock bis max. 105 cm Tiefe niedergebracht. Dabei konnten durchwegs Humusauflagen von mind. 25 cm bis zu einem Meter Mächtigkeit erbohrt werden. Darunter stehen Sande und dicht gelagerte Kiese an und erklären auch den damaligen Kies- und Sandabbau. lm östlichen Sportplatzbereich zum Turnerweg hin steigt das Gelände an. Bei der Felderkundung durch das Umweltamt wurden in diesem Bereich Auffüllungeen aus Schlacken erbohrt, die durch einen Sachverständigen nach §18 BBodSchG weiter abgegrenzt werden. Ebenso wird die Aufklärung eventueller Kampfmittelvorkommen zunächst durch eine Luftbildanalyse durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen soll zur Schaffung der weiteren Planungssicherheit auch eine Baugrunduntersuchung beauftragt werden. 2.12 Bürgerbeteiligung Um ein langfristiges und ganzheitliches Konzept für die Zukunft des Stadtteils zu entwickeln, ist es von großer Bedeutung, die Bürger*innen in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einzubinden. Hierfür hat die Stadt am 01. März 2018 eine Bürgerbeteiligung im Pfarrsaal des Seniorenheims St. Konrad durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung wurde vom Planungsbüro eine Seite 31 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE ausführliche Bestandsaufnahme und eine Analyse der Potenziale und Konflikte präsentiert. Anschließend hatten die Bürger*innen die Möglichkeit mit Vertretern der Stadt und den beauftragten Planungsbüros über ihre Belange, Perspektiven, Bedürfnisse und Ideen für das Planungsgebiet zu diskutieren. Die Ergebnisse aus der Diskussion wurden festgehalten (s. Anlage 08) und können wie folgt kurz zusammen- gefasst werden: Qualitäten: Großer Erholungswert / hohe Lebens- qualität / Luft- und Klimaqualität / grüne Lunge der Grünflächen. Defizite: Verkehrsaufkommen und die Lärmeinwirkung. Daraus wurden Bedürfnisse und Ideen im Hinblick auf Natur, Erschließung/Verkehr, Gemeinbedarf und Wohnen formuliert, die soweit möglich in die Aufgabenstellung des Wettbewerbes eingearbeitet wurden (s. Anlage 08). 2.13 Machbarkeitsstudien Im Vorfeld wurde das Gelände im Rahmen einer Machbarkeitsstudie von zwei Stadtplanungsbüros in Alternativen unterschiedlicher baulicher Dichte untersucht, deren allgemeine Ergebnisse in den Anlagen 06 und 07 den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen wurde die Bebauungsdichte abgeleitet, die im Wettbewerb gefordert wird. 3. Aufgabenstellung 3.1 Allgemein Das Wettbewerbsgebiet bietet durch seine zentrale Lage und gute Vernetzung innerhalb der Stadt Weiden und durch die unmittelbare Nachbarschaft zu Naherholungsbereichen äußerst günstige Vorausset- zungen für eine Weiterentwicklung zum attraktiven und hochwertigen innerstädtischen Wohngebiet. Die Grundlagen für die Schaffung eines familien- und seniorenfreundliches Wohnumfeldes sind ebenso vorhanden, wie Einrichtungen für Versorgung, Bildung, Gesundheit, Sport, Kultur und Begegnung, die zu einem großen Teil in fußläufiger Entfernung liegen. So Seite 32 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE ist es möglich, für viele Wege auf das Auto zu verzichten, und Kinder können ab einem gewissen Alter auch ohne Begleitung die Ziele in der Umgebung erreichen. Erholungs- und Grünflächen liegen vor der Haustür wie der Park neben dem Areal, der erhalten bleiben soll. Das gesamte Gelände befindet sich im Besitz der Stadt. Allerdings sind Teile durch Erbpacht (Grundstück mit den Tennishallen) oder durch die gegenwärtige Nutzung (ehemaliges Strieglgelände) derzeit nicht verfügbar. Bemühungen, die blockierten Bereiche durch die Verlagerung der Nutzung verfügbar zu machen, hatten bisher keinen Erfolg, da alternative Grundstücke für die entsprechende Nutzung innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Weiden i.d.OPf. bislang nicht gefunden wurden. Infolgedessen wird der Wettbewerb als Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Die Tennishallen bleiben erhalten und das sog. „Strieglgelände“ wird somit lediglich in den Ideenteil des Städtebaulichen Wettbewerbs aufgenommen, da die Stadt dafür kein Auftrags- versprechen geben kann. Am 22.11.18 fand ein Treffen mit verschiedenen Akteuren der Wohnungswirtschaft und Beauftragten der Stadt als internen Experten statt. Im Dialog wurden die möglichen nachfragenden Haushalte, deren Sozialstruktur und bevorzugte Wohnformen besprochen. Informationen von Wohlfahrtsverbänden werden die Erkenntnisse des Treffens ergänzen. Auf diesen Grundlagen wurde nach interner Abstimmung (z.B. Sozialamt) der empfohlene Wohnungsmix für den geförderten Anteil des Wettbewerbs ermittelt und im Bau- und Planungsausschuss beschlossen. Zusätzlich sollen die Wünsche für einen neuen gemeinschaftsfördernden Treffpunkt in den Planungen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Zusammenstellung der Wettbewerbsaufgabe soll die mögliche Nutzung förderfähiger Gemeinschaftsräume berücksichtigt werden. Dabei soll die gesamte förderfähige Fläche ausgeschöpft werden (analog WFB 2012 Zweiter Teil 22.8: "In Wohnanlagen ab 50 Wohnungen sollen Gemeinschaftsräume mit einer Fläche von bis zu 0,5 m² je Wohnung vorgesehen werden."). Seite 33 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE Dies bedeutet bei 100 geförderten Wohnungen förderfähige Gemeinschaftsräume in der Größe von 50 m². Als Treffpunkt der Vereine des Stadtteils soll zusätzlich eine entsprechende Räumlichkeit in der Größe von ca. 150 m² außerhalb des geförderten Bereichs berücksichtigt werden. Die Stadt Weiden strebt ein Allgemeines Wohngebiet mit einer gewissen Nutzungsmischung an. So sollen außerhalb des geförderten Wohnungsbaus zusätzliche Flächen für wohnungsnahe Arbeitsplätze wie z. B. Co- Working-Space in einer Größe von 250-500m² angeboten werden. Aus den Erkenntnissen geht hervor, dass als Bedarfsschwerpunkte große Wohnungen für Familien und kleine Wohnungen, insbesondere für Einpersonenhaushalte vorliegen. Die Wohnungen sollen barrierefrei, über alle Wohnungsgrößen hinweg mit einem hinreichenden Anteil auch rollstuhlgerecht ausgestattet sein. Als strategische Antwort der Stadt auf den demografischen Wandel wird vorgeschlagen, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen für (junge) Familien als weiteren Angebotsschwerpunkt zu ergänzen, d. h. diesen Anteil entsprechend zu erhöhen. Zusätzlich sollten die Wohnungen möglichst flexibel geplant werden, so dass unterschiedliche Belegungen möglich sind und mehrere Einheiten evtl. zusammengeschaltet werden können. Geprüft werden sollen auch Möglichkeiten, ggf. geförderten Mietwohnraum für größere Einheiten in Form von verdichteten Einfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Familien sind „bis in die Mitte der Gesellschaft“ förderfähig (Stichwort „Schwellenhaus- halte“). Als Grundlage sind die gemeinsamen Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie mit aufzunehmen. Im Hinblick auf die Dichte sollen Wettbewerbsbeiträge geliefert werden, die für den städtebaulichen Realisierungsteil zwischen 300 und 350 Wohneinheiten vorsehen. Die Stadt Weiden i.d.OPF. möchte 30% dieser Wohneinheiten mit sozialer Bindung und Wohnraumförderung (KommWFP) entwickeln Seite 34 von 44
WETTBEWERB TURNERBUNDGELÄNDE (hochbaulicher Realisierungsteil). Hierzu sind Bau- bzw. Entwicklungsabschnitte (max. 3) aufzuzeigen. Die Umsetzung der Planungen bildet auch den ersten konkreten Mosaikstein zur Bewältigung der Aufgabe „Schaffung und Zur-Verfügung-Stellung von Wohnraum für einkommensschwache Haushalte“. Die Stadt Weiden i.d.Opf. übernimmt hier im Sinne des Stadtratsbeschlusses vom 01.04.19 Vorbildfunktion und stellt die Weichen für einen nachhaltigen Wohnungsmix der zudem auch der strategischen Stadtentwicklung dienen soll. Im BPA-Beschluss vom 07.06.18 wurde die moderne Wohnform Mehrgenerationenwohnen als Teil der Vorgabe für die Wettbewerbsbeiträge aufgeführt. (s. Anlage 14). Die Schaffung eines Angebots für besondere Wohnformen soll Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe sein. Im Gespräch mit Wohlfahrtsverbänden und Vereinen wurde seitens eines Wohlfahrtverbandes auch eine mögliche Zusammenarbeit angesprochen. Diese ist grundsätzlich vorstellbar. 3.2 Bauweise, Höhe, Gestaltung Erwartet werden Konzepte, die einen Fokus auf den Geschosswohnungsbau legen, die Wohnformen anbieten vom verdichteten Einfamilienhausbau bis zum Geschosswohnungsbau mit möglichst großem Verzicht auf Individualverkehr im Wohngebiet. Zur Bauweise und Bauhöhe, bzw. Geschossigkeit gibt es darüber hinaus keine Vorgaben, allerdings sollte sich die Neubebauung an den Gegebenheiten des Umfelds orientieren. Auf Qualität und Wirtschaftlichkeit des Entwurfs und größtmögliche Flexibilität wird Wert gelegt. Dabei geht es, wie bereits oben erwähnt sowohl um eine Gestaltung, die Flexibilität in der Belegung zulässt, als auch die mögliche Zusammenschaltbarkeit von mehreren Einheiten. Die umgebende Bebauung soll funktionsfähig bleiben. Auch für die Dachformen gibt es keine Vorgaben. In Ergänzung zu den notwendigen Nebenanlagen wie Fahrrad- oder Mülltonnenhäuschen sollte auf eine möglichst qualitätvolle Gestaltung der Außenräume geachtet werden. Kommunikationsbereiche in den Seite 35 von 44
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