NIEDERSCHRIFT über die Bürgerversammlung für den Stadtteil Achdorf am 17.07.2019 in der Grundschule Karl Heiß - Stadt Landshut
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NIEDERSCHRIFT über die Bürgerversammlung für den Stadtteil Achdorf am 17.07.2019 in der Grundschule Karl Heiß Moderation: Johannes Viertlböck Technik: Julian Giehl Teilnehmer: ca. 150 Herr Viertlböck stellt um 18.05 Uhr die Referenten und die in die Organisation einge- bundenen städtischen Mitarbeiter vor, begrüßt die anwesenden Stadtratsmitglieder und gibt kurze Hinweise zum Ablauf der Veranstaltung. Besonderer Dank wird an Frau Ringlstetter ausgesprochen, die als Gebärdensprachdolmetscherin durch ihre Arbeit eine barrierefreie Teilnahme für alle Mitbürger ermöglicht. Um 18:10 Uhr begrüßt Oberbürgermeister Alexander Putz die Teilnehmer an der Bürgerversammlung und bedankt sich für die Eingaben. Am Beispiel einer aktuellen Studie im Prognos Zukunftsatlas erläutert er das hervorragende Abschneiden wie auch die Zukunftsaussichten und Chancen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten und Regionen in Bayern und Deutschland. In der Folge bezieht der Oberbürgermeister zur Zuzugsentwicklung der Stadt Landshut, zum aktuellen Wohnungsmarkt und zur Nachverdichtung in den Stadtteilen Stellung. Um 18:24 Uhr erfolgt der Eintritt in die Diskussion. Herr Viertlböck weist zunächst darauf hin, dass dieses Mal besonders viele Eingaben vorliegen, wovon einige thematisch eng zusammenhängen. Zum besseren Verständnis wie auch aus Zeitgründen wird deshalb zu den Tagesordnungspunkten 2.2, 4, 5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13, die die bauliche Entwicklung am Felix-Meindl-Weg und der Wernstorferstraße sowie deren verkehrliche Auswirkungen zum Gegenstand haben, zusammenfassend Stellung genommen: H. Doll Ich versuche Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über die Entwicklungen in den Ortsteilen Achdorf und Landshut Berg zu geben, die beabsichtigt bzw. geplant sind. Es darf hier auch nochmals auf das von Herrn Oberbürgermeister Putz eingangs erwähnte Spannungsfeld erinnert werden. Auf der einen Seite sollen bei der Baulandausweisung die Immobilienpreise in Grenzen gehalten werden, auf der anderen Seite ist die Baulandausweisung aber auch mit der Infrastruktur parallel zu schalten. Von planerischer Seite versuchen wir zur Vermeidung von Monostrukturierungen kleinteiligere Ausweisungen, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, vorzunehmen und wenn die Ausweisungen größer werden, diese in Bauabschnitten zu betreiben, was auch im Bereich „Am Steinlech“ der Fall ist. Es wird dabei versucht, die Infrastruktur gleichmäßiger auszulasten. Wird zum Beispiel ein Neubaugebiet ausgewiesen, ziehen zunächst junge Familien zu, die alle gleichzeitig auf Kindertagesstätten oder Schulen angewiesen sind. Nach einer Entwicklung von 15 bis 20 Jahren ändert sich die Altersstruktur und damit auch das Bedürfnis von Kindertagesstätten oder Schulen. Aus diesem Seite 1 von 27
Grunde versucht man die Ausweisung von Baugebieten sinnvoll zu streuen, was in den gewachsenen Wohnquartieren stadtweit regelmäßig zu Unmut führt. Des Weiteren möchte ich vorausschicken, dass wir den mehrfach vorgetragenen Anregungen zu einem Konzept für eine gesamtheitliche verkehrliche Betrachtung des Raumes zwischen der Neuen Bergstraße und der Veldener Straße nachkommen werden. In der Folge werden wir im Herbst weitere Verkehrszählungen für die einzelnen Straßen veranlassen und unser bestehendes Verkehrsmodell detailliert auch für das untergeordnete Straßennetz ergänzen, verschiedene Prognosestände erfassen und die Auswirkungen auf die Knotenpunkte durch einen externen Gutachter untersuchen. Wir gehen davon aus, dass die Untersuchungsergebnisse bis Ende des Jahres vorliegen und dann in einer Informationsveranstaltung präsentiert werden können. Nach den einleitenden Ausführungen darf ich nun zu den einzelnen Maßnahmen, die anstehen, Stellung nehmen. Felix-Meindl-Weg: Es gibt hier einen Entwurf eines Bebauungsplanes, der auch im März dieses Jahres dem Grunde nach vom Stadtrat genehmigt wurde. Im Rahmen der ersten Auslegung sind einige Anregungen eingegangen. Der Entwurf wird derzeit überarbeitet und voraussichtlich im Herbst nochmals im Bausenat vorgestellt werden. Danach wird der Entwurf nochmals vier Wochen ausgelegt werden, wo jedermann seine Anregungen geltend machen kann. Zur Planung: Wir haben im nördlichen Bereich die Weiterführung der Grünfläche vorgesehen. Es ist hierbei geplant, die Fußwegeverbindung bis zum Felix-Meindl-Weg über diese Grünfläche fortzuführen. Auf sehr lange Sicht soll dann das Fußwegenetz bis zur Pfarrfeldstraße weitergeführt werden. Westlich reiht sich wie im nördlichen Bereich eine Einzelhaus- und Doppelhausbebauung an. Südlich soll eine Zeilenbebauung mit vorgelagerten Stellplätzen, hauptsächlich für den Besucherverkehr, und Tiefgaragen unter den Gebäuden etabliert werden. Es ist hier ein Stellplatzschlüssel von eineinhalb pro Wohneinheit für den Nachweis der erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vorgesehen. Bei einer Wohnfläche über 130 m² sind zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Damit wird der ruhende Verkehr in den Tiefgaragen untergebracht. Die Tiefgaragen können aufgrund der topographischen Situation ebenerdig angefahren werden. Östlich gelegen sind kleinere Baukörper, zweigeschossig, oder Reihenhausbebauung geplant. Nach derzeitigem Stand rechnen wir mit der Entstehung von ca. 120 Wohneinheiten über einen Zeitraum von 15 Jahren. Wegen des aktuellen Bedarfs wird versucht werden, den Kindergarten zeitnah zu errichten. Seite 2 von 27
Zu den voraussichtlichen Verkehrsbewegungen wird künftig mit ca. 470 Bewegungen am Tag durch die Wohnbebauung bzw. 576 Bewegungen am Tag mit Kindergarten gerechnet. Am Steinlech Für das Quartier Am Steinlech gibt es einen Beschluss des Stadtrates vom März dieses Jahres über die Änderung des Rahmenplanes aus dem Jahr 2007. Aus bauplanerischer Sicht ist noch nichts unternommen worden. Auch hier wird es später zu Auslegungen kommen, bei denen dann mit Einwänden zu rechnen ist. Ursprünglich sah der Rahmenplan den Bau von Einfamilienhäusern vor. In der weiteren Entwicklung hat sich ergeben, dass eine individuelle Bebauung in diesem Bereich schwierig ist. Die geologischen Verhältnisse erfordern nach derzeitigen Erfahrungen nun eine Verdichtung des Bodens in diesem Gebiet, da es Gleitschichten gibt, die beim Bau eines Einfamilienhauses zum Abrutschen des Hanges führen können. Die nun geplanten Baukörper mit Tiefgaragen werden hingegen eine Hangabsicherung zur Folge haben. Ein weiterer Punkt für die Änderung des Rahmenplanes ist, dass in der aktuellen Diskussion Einfamilienhäuser für den „Flächenfraß“ verantwortlich gemacht werden und mit der Änderung mehr Wohnraum auf weniger Fläche entstehen kann. Von der Dimension reden wir von bis zu 170 Wohneinheiten, die entstehen können. Basierend auf einen Stadtratsantrag wurden auch hier die verkehrlichen Auswirkungen untersucht. Zunächst wurden Zählungen in der Wernstorferstraße und Englbergweg vorgenommen. Zum bestehenden Verkehrsaufkommen wird mit zusätzlich 560 Bewegungen gerechnet. In einem nächsten Schritt wurden Untersuchungen getätigt, ob es Möglichkeiten gibt, einen Anschluss an den Englbergweg zu schaffen, was sich aber aufgrund der steilen Lage als äußerst problematisch erweist. Wernstorferstraße (kleinerer Bereich) Hier existiert bereits ein Baurecht aus den 80’er Jahren. Im Zuge der Nachverdichtung wurde das Baurecht modifiziert und die Baukörper aufgeteilt und auch mit einer Tiefgarage hinterlegt, um den ruhenden Verkehr von den Bestandsstraßen abzuleiten. Die Baukörper sind je nach Topographie mit drei bis vier Geschoßen in den Hang gebaut, wobei zur Wernstorferstraße nur zwei Geschosse in Erscheinung treten. Durch die Modifizierung des Baurechts rechnet man mit weiteren 31 Wohneinheiten. Masterplan Achdorf bzw. Landshut Es gibt einen aktuellen Flächennutzungsplan, der die geplanten Entwicklungen abzeichnet. In dem Plan sind auch die diskutierten Landschaftsschutzgebiete eingezeichnet, die von der Unteren Naturschutzbehörde nochmal detaillierter betrachtet werden. Einen Masterplan Achdorf halte ich in diesem Zusammenhang nicht für zielführend. Vielmehr sollte in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister in eine Diskussion Masterplan Stadt Landshut eingestiegen werden. Dazu findet auch eine Informations- bzw. Expertenrunde für den Stadtrat und bestimmte Akteure im September dieses Jahres statt. Dies dient als Seite 3 von 27
Einstieg in die Diskussion, wie sich die Stadt Landshut in 15 bis 20 Jahren aufstellen will. Gestaltungsbeirat Im Rahmen der Eingaben wurde auch nachgefragt, warum diese Planungen nicht dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden. Wie bereits ausgeführt erstrecken sich die Planungen über sehr lange Zeiträume und beinhalten sehr komplexe Sachverhalte wie z.B. Verkehr oder Immissionsschutz, so dass gestalterische Aspekte nur einen Teil der Planungen betreffen. Zu der Gestaltungsthematik haben wir fachlich versierte Planer eingeschaltet. Sofern es gewünscht wird, steht nichts dagegen, im Einzelnen auch den Gestaltungsbeirat zu beteiligen. Bürgerin Als Anwohner der Wernstorferstraße 2 beobachten wir die Entwicklung in den letzten 30 Jahren. Es geht uns nicht darum, einen Zuzug zu verhindern, sondern es geht um die Frage, wieviel Zuzug in unserem Bereich möglich ist und in welcher Form dies geschieht. Es fehlt uns ein Gesamtkonzept im Bereich Felix-Meindl-Weg, nördlich sowie südlich, einschließlich der Neubaugebiete. Es gibt in der Siedlung noch mehr freie Flächen und wenn die Stadt weiterhin so wächst, werden auch diese bebaut werden. Zudem fehlt ein Verkehrsrahmenkonzept. Es sieht so aus, als wenn der gesamte Verkehr entweder über die Wernstorferstraße, Eingang neue Bergstraße, oder über den Felix-Meindl-Weg, von der Veldener Straße kommend, einfließt. Es sind die zwei großen Zufahrtsstraßen. Ich kann Ihnen versichern, dass es zu bestimmten Tageszeiten zu prekären Verkehrszuständen in diesem Bereich kommt. Ich bitte Sie darum, wenn Neubaugebiete ausgewiesen werden, dass Sie diese Zufahrtssituation oder auch die Frage, wie die gesamte Siedlung an die großen Straßen angeschlossen wird, in den angesprochenen Planungen für die nächsten 10 bis 15 Jahren mit einbeziehen. Bei der Entwicklung der letzten 30 Jahre wurde jedenfalls unzureichend auf Zu- und Abfahrten geachtet. Alternativ könnte von einer zu starken Nachverdichtung abgesehen werden. Bei dem Bauvorhaben Am Steinlech fürchte ich zum Beispiel, dass es sich wieder um ein Investorenprojekt handelt, so dass keine Wohnungen für Familien mit mittleren Einkommen entstehen, sondern sehr teurer Wohnraum geschaffen wird. Ein weiterer Aspekt wäre hier doch, darauf zu achten, Wohnraum zu schaffen, den man sich leisten kann. OB Putz Zum Aspekt der Wohnraumschaffung möchte ich anmerken, dass es eine vom Stadtrat verabschiedete Wohnbaurichtlinie gibt, wonach ab einer bestimmten Größenordnung an zusätzlicher Wohnfläche ein Mindestanteil von 20% geförderter Wohnraum grundsätzlich auch von privaten Investoren geschaffen werden muss. Die Randbedingung hierzu gibt der Freistaat Bayern vor, da sie hier die Förderungen in Anspruch nehmen. H. Doll In beiden Projekten beim Felix-Meindl-Weg und Am Steinlech wird demnach geförderter Wohnraum ausgewiesen bzw. vertraglich vereinbart. Im Bereich des Felix-Meindl-Weges wird z.B. in der ersten Stufe ein Mietwohnungsbau und in einem zweiten Block geförderter Wohnraum entstehen. Mit gefördertem Wohnbau meint man heute nicht mehr den klassischen Sozialwohnungsbau aus den 50er oder 60er Jahren, es Seite 4 von 27
handelt sich vielmehr um einkommensorientierte Förderungen, in deren Genuss auch über den Durchschnitt Verdienende gelangen können. OB Putz Zu dem Einwand der Planlosigkeit kann ich ihnen versichern, dass wir uns sehr sorgfältig Gedanken über die Verkehrsanbindung machen. Wie bereits ausgeführt wurden zum Beispiel Am Steinlech Varianten- untersuchungen zur Verkehrsanbindung getätigt, die intensiv diskutiert wurden. Darüber hinaus wollen wir eine Gesamtverkehrskonzeption mit einem Verkehrsgutachten erstellen, um die gesamten Auswirkungen zu untersuchen. Zudem werden wir auch, wie bereits eingangs erwähnt, eine eigene Informationsveranstaltung für alle Betroffenen zur Verkehrs- entwicklung im Rahmen der Bebauung durchführen. Bürger Es geht mir nicht um die Frage des Erfordernisses, sondern vielmehr um die Dimensionierung des Zuzuges in der aktuellen Entwicklung. Wenn die Baumaßnahmen Am Steinlech in dieser Größenordnung umgesetzt werden, kann ich mir aufgrund der aktuellen Verkehrsproblematik nicht vorstellen, wie eine Zufahrt nur über die Wernstorferstraße künftig noch funktionieren soll. Bürgerin Als Anwohnerin einer Zufahrtsstraße möchte ich auch nochmal unter- mauern, dass das künftige Problem in der z. T. nur einspurig befahrbaren Wernstorferstraße nicht der Durchfahrtsverkehr sondern vielmehr die ewige Parkplatzsuche ist, die hier stattfindet und somit den durchlaufenden Verkehr behindert. Ein Zeitfenster von 15 Jahren mit ständigen Baustellen und Baustellenfahrzeugen verschärft diese Situation zusätzlich und stellt ein Gefahrenpotential für Schulkinder bzw. Fußgänger und Radfahrer dar. Ebenso verhält es sich am Felix-Meindl-Weg. Bürger Im Hinblick auf die eingangs erwähnte Entstehung von 31 Wohneinheiten in der Wernstorferstraße wurde das Ergebnis eines Gutachtens für April angekündigt. Ich erwarte und bitte darum, dass die 54 Anwohner, die eine Eingabe gemacht haben, über das Gutachten informiert werden. Des Weiteren wird hier von Infrastruktur und Zählungen gesprochen. Es ist doch vielmehr von Interesse, wie die Straßenführung ist, bevor alles verbaut wird. Ein gutes Beispiel sind die B15 neu oder die Westtangente zur Verkehrsentlastung, um die Stadt dann von Süden und nicht wie immer von innen heraus zu besiedeln. Wenn seit dreißig Jahren von einem Gesamtkonzept in der Politik die Rede ist, müssen großräumig neue Straßen gebaut werden. Es macht keinen Sinn, die Zufahrtsstraßen zum Münchner Flughafen durch das Stadtgebiet von Landshut zu verlegen. Nachverdichtung im Stadtgebiet macht vielleicht in der Nähe des Bahnhofes Sinn, wo die Bürger nach München pendeln. H. Doll Es stehen in diesem Bereich noch Gutachten aus, was den Baugrund betrifft, weshalb ich heute noch keinen konkreten Termin für die Behandlung bzw. die Information nennen kann. Prinzipiell wird im Bauleitplanverfahren zweimal ausgelegt und eine öffentliche Bekanntmachung durchgeführt. Ein Problem ist hierbei, dass sich nicht immer jeder über das Ergebnis der öffentlichen Bekanntmachung informiert. Seite 5 von 27
Bürger Viel Nachverdichtung mit hohen Einkommen bringt der Stadt Landshut letztendlich mehr Steuereinnahmen. Vielleicht bauen wir zu große Sportstätten oder ein zu großes Theater. Besser wäre es doch, zunächst auf die Einnahmensituation zu achten. Erst sollte die Infrastruktur den Bürgern aufgezeigt werden und dann kann gebaut werden. OB Putz Nachdem jetzt schon mehrfach die Zuzugssituation aus München für den Mangel an Wohnungen verantwortlich gemacht wurde, darf ich auf den Statistischen Jahresbericht der Stadt Landshut verweisen. Daraus lässt sich entnehmen, dass es den großen Zuzug aus München statistisch nicht gibt. Wir haben kaum einen Überschuss beim Vergleich der Zuzüge und Wegzüge aus München. Vielmehr kommen viele Zuzüge aus dem Landkreis oder aus dem europäischen Ausland. Bei der Nachverdichtung schauen wir sehr wohl, dass diese über das ganze Stadtgebiet erfolgt. Beim Bahnhof planen wir z. B. mit einer deutlich größeren Bebauung in Form von 400 Wohneinheiten. Bürgerin Als Anwohnerin der Wernstorferstraße macht mir schon jetzt der kommende Baustellenverkehr über den langen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren Angst. Ich kann mich noch gut an die Terrassenbauten erinnern, wo ich schon einmal Baustellenverkehr miterleben musste. Bürgerin Die Kreuzung zur Veldener Straße ist jetzt bereits schon sehr belastet und damit aktuell sehr gefährlich für Fußgänger. Der abfließende Verkehr wird dort künftig auch mehr. Diese Kreuzung sollte deshalb unbedingt in die Planung mit aufgenommen werden. Als sehr positiv empfinden wir die Radspur in diesem Bereich, die viel Sicherheit gebracht hat und den Radverkehr verstärkt. Wenn nunmehr ein Konzept größer angelegt wird, haben letztendlich auch mehr Bürger die Möglichkeit, es zu nutzen. Es sollte dann auch angestrebt werden, dass Schulkinder mit mehr Sicherheit zur Grundschule Karl-Heiß gehen können. TOP 1 Eingabe von … Roßbachbrücken Auf den Brücken über den Roßbach (bei Brauerei Wittmann und Bachstraße / Alois-Schmid-Straße) sind auf den Holzbalken Antirutschstreifen angebracht, die schmäler als die Balken sind. Beim Überqueren der Brücke mit dem Fahrrad wird man durchgeschüttelt wie auf dem Pflaster in der Altstadt. Ich bitter daher um Prüfung, ob man nicht Streifen mit der gleichen Breite der Balken anbringen kann, damit die Brücke mit dem Fahrrad rüttelfrei befahren werden kann. In Vilsbiburg hat man dafür eine sehr gute Lösung gefunden und den Platz für die Antirutschstreifen ausgefräst. Ich würde mich freuen (und sicher auch viele andere Radfahrer), wenn Sie mit dem Bauamt eine fahrradfreundliche Änderung durchführen könnten. Seite 6 von 27
H. Doll Das Holpern ist weniger auf die rutschhemmenden Streifen selbst, sondern die Ausführung zurückzuführen, da die Antirutschstreifen aufgeschraubt und locker sind. Wir werden versuchen, diese besser zu befestigen um das Problem zu lösen. Das Beispiel von Vilsbiburg kann hier leider nachträglich nicht mehr umgesetzt werden, da sich Kieselsteine in diese Holzbalken gedrückt haben und dadurch ein ausfräsen nicht mehr möglich ist. Eine Ausführung wie in Vilsbiburg kann daher erst berücksichtigt werden, wenn der Belag erneuert wird. Bürger Können die Streifen nicht auf die gesamte Fläche der Balken erweitert werden oder kann nicht die gesamte Fläche der Brücke überzogen werden? H. Doll Dies würde keine Abhilfe schaffen, da sich auch dieser Belag lockern würde bzw. das Problem bei der Befestigung liegt. Bei einer gesamten Abdeckung der Brücke, wie von ihnen vorgeschlagen, kann das Wasser wiederum nicht abfließen und die Balken würden dadurch rasch verfaulen. TOP 2 Eingabe von … 2.1 Parksituation am Felix-Meindl-Weg, an der Wernstorferstraße und an allen von dieser abzweigenden kleinen Straßen Anwohnerparkausweise möglich? (siehe hierzu auch Eingaben Nrn. 10.1 und 15) H. Hohn 2016 wurde aufgrund der schwierigen Situation vor Ort ein Parkraumkonzept durch einen externen Gutachter erstellt. Auf dessen Grundlage und den darin ausgesprochenen Empfehlungen wurden die dortigen Haltverbote und Kurzparkzonen eingeführt. Im Rahmen des Parkraumkonzeptes wurde auch die Thematik einer Anwohnerparkzone untersucht, jedoch nicht weiterverfolgt, weil die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Die Ausweisung von Bewohnerzonen ist nur dort zulässig, wo es wegen der Bebauung nahezu keine privaten Stellplätze gibt und deshalb ein hoher Parkdruck herrscht. Die Situation ist dabei nicht nur straßenbezogen, sondern in einem größeren Umfeld zu betrachten. Das Parkraumkonzept ist flexibel und kann angeglichen werden. Eine Angleichung findet auch immer statt, wenn uns Hinweise oder Verbesserungsvorschläge von Ihnen erreichen, für die wir grundsätzlich dankbar sind. Demnach wurde zum Beispiel 2017 die Parkdauer in einem Bereich, indem zunächst das Parken nur 2 Stunden gestattet war, auf 4 Stunden erweitert, weil 2016 die 2 Stunden Regelung nicht richtig angenommen wurde. Der Antrag wurde damals aus dem Umfeld des Montessori Kinderhauses wegen fehlenden Parkflächen für Eltern und Mitarbeiter Seite 7 von 27
gestellt. Wenn inzwischen wieder der Wunsch besteht, die Parkdauer auf 2 Stunden zu reduzieren, werden wir den Sachverhalt überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren, zumal das Parkraumkonzept, wie bereits eingangs erwähnt, nicht starr ist. Die umgesetzten Anordnungen werden auch sehr regelmäßig (232 Kontrollen seit Anfang 2019) vom Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Landshut überwacht. Im Vergleich zu den Jahren vor Umsetzung des Parkraumkonzeptes haben sich negative Meldungen deutlich reduziert. Es wird z. B. sehr häufig im Bereich des Felix-Meindl-Weges gemessen (10 Messungen 2019: Überschreitungsquote zwischen 6 - 24 %). Geschwindigkeitsmessungen mit dem Temposys in der Wernstorfer- straße aus dem Jahr 2018 haben wiederum eine v85 (= Geschwindigkeit, die von 85 % der Kraftfahrer NICHT überschritten wird) von 38 km/h ergeben. Bürgerin Ich beantrage hier, dass das Parken in diesem Bereich wieder auf zwei Stunden gekürzt wird, da es seiner Zeit mit Erstellung des Parkraumkonzeptes eine Erleichterung gebracht hat. Mir erschließt sich aufgrund der Änderung nicht, wo hier ein Parkraumkonzept vorliegen soll. H. Hohn Zum Parkraumkonzept treffen eine Vielzahl unterschiedlicher, individueller Sonderwünsche ein. Es wird versucht, das Konzept in einer Form weiterzuentwickeln, dass es in sich schlüssig ist und in seiner Gesamtheit funktioniert. Zum vorliegenden Antrag muss die Situation vor Ort überprüft werden. Über das Ergebnis der Überprüfung werden wir zu gegebener Zeit informieren. Bürger Können die Parkplätze im Bereich Wernstorferstraße / Mornauerweg nicht komplett wie im Rabenkopfweg wegfallen? H. Hohn Es könnten nur Halteverbote oder Kurzparkzeiten eingerichtet werden, die dann aber für alle gelten, auch für die Anwohner. Ein komplettes Parkverbot wird sich nicht durchsetzen lassen, da der stehende Verkehr nur in andere Straßen verlagert wird. Eine Beschränkung der Parkdauer wie auch die Situation im Mornauerweg wird von uns überprüft werden. Bürger Gibt es eine Möglichkeit der Parkraumbewirtschaftung in Kombination mit bezahlten Stellplätzen, wo Anwohner ausgenommen werden? H. Hohn Zur Parkraumbewirtschaftung zählt auch das bereits eingesetzte Instrument der Kurzparkzone. Anwohnerparkausweise sind rechtlich -wie bereits eingangs erwähnt- nicht möglich. Eine Parkraumbewirtschaftung in Kombination mit bezahlten Stellplätzen, bei denen die Anwohner ausgenommen werden, wäre in Landshut neu und muss überprüft werden. Bürger Wie verhält es sich bei dem neuen geplanten Kindergarten? Bekommen die Beschäftigten wie beim Montessori Kinderhaus eine Kurzparkzone bzw. verlängerte Kurzparkzone? Seite 8 von 27
H. Doll Im Bebauungsplan ist vorgesehen, eine Parkzone vor dem Kindergarten zu schaffen. Natürlich müssen auch für die Betreuerinnen und Betreuer die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Bürger Wie ist die Situation beim Montessori Kinderhaus. Können hier Stellplätze abgelöst werden wie in der Innenstadt oder müssen diese tatsächlich geschaffen werden? H. Doll Auch beim Montessori Kinderhaus müssen sicherlich die baurechtlich erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Eine Stellplatzablöse ist nur im Innenstadtbereich in bestimmten Zonen möglich. Bürger Warum ist die Parkdauer beim Felix-Meindl-Weg auf der einen Seite bis zwei Stunden und auf der anderen Seite bis vier Stunden gestattet? H. Hohn Der Sachverhalt muss überprüft werden. 2.2 Planung der 170 Wohneinheiten am Ende der Wernstorferstraße und das damit erwartete erhöhte Verkehrsaufkommen auch in der Pfarrfeldstraße wegen Umfahrung der oft nur einspurig befahrbaren Wernstorferstraße und der Enge im Felix-Meindl-Weg durch beidseits parkende Autos Es besteht der Wunsch einer sinnvollen Straßenplanung (bevor gebaut wird), die das derzeitige rangieren, rückwärtsfahren und Ausweichen auf den Gehweg verhindert. (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4, 5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt) 2.3 Weitere Dogstations im Siedlungsgebiet, beispielsweise am Friedhof oder am Veichtederpointweg (der bestehende wurde leider entfernt) H. Doll Es gibt einen Beschluss des Stadtrates auf Vorschlag der Verwaltung, keine weiteren Dogstations aufzustellen. Die Hunde halten sich erfahrungsgemäß nicht an die Örtlichkeiten der Dogstations. Letztendlich ist es für die Verbesserung der Situation viel wichtiger, dass man als verantwortungsvoller Hundebesitzer einen Beutel für den Hundehaufen mit sich trägt und diesen fachgerecht entsorgt. Sollten die Beutel für einen betroffenen Hundehalter zu teuer sein, ist es möglich, diese in haushaltsüblichen Mengen im Rathaus 2 abzuholen. Die Dogstation am Veichtederpointweg genießt hier Bestandsschutz und wird wieder errichtet werden. OB Putz Wenn es an bestimmten Punkten Probleme mit Hundekot gibt und vor Ort keine oder zu wenig Abfallbehälter aufgestellt sind, können Sie uns das melden. Wir werden dann versuchen, das Netz an Abfallbehältern weiter zu verdichten. Seite 9 von 27
H. Doll Wenn Sie bewusst durch andere Städte gehen, werden sie feststellen, dass Landshut bereits eine außergewöhnliche Dichte an Abfallbehältern hat. Bürgerin Derzeit gibt es zum Beispiel zu wenig Abfallbehälter oben in der Siedlung. OB Putz Wir überprüfen den Sachverhalt. TOP 3 Eingabe von … 3.1 Bahnhof Süd attraktiver gestalten und in den Höhenwanderweg integrieren: Ist es möglich, am Bahnhof Süd mehr Informationen anzubringen? Der Bahnhof Süd wäre dann ein guter Einstiegspunkt, um zum Landshuter Höhenwanderweg mit der Bahn anzureisen. Denkbar wären a) ein Orientierungsplan mit den wesentlichen Straßen, Arztpraxen / Krankenhaus, Bäckerei/Gaststätten, Bushaltestellen, Strecken- verlauf Höhenwanderweg im Nahbereich (mit Hinweis, wo man sich noch mit Brotzeit versorgen kann ...) b) ergänzend eine Infotafel mit den Fahrzeiten der Buslinien 10 u. 1 für die Haltestellen Innere Stelze bzw. Goldinger Straße und Rosental. c) ergänzend eine dynamische Infoanzeige (wie z.B. am Ländtor) mit den Abfahrtsangaben o.g. Linien/Haltestellen. Eventuell per Funk / Mobil angebunden. Jede einzelne dieser Ausbaustufen würde einen Nutzen stiften (für 1 und 2 würde eventuell die vorhandene Beleuchtungen am Bahnsteig genügen). H. Es gibt in Landshut zwei Landshuter Höhenwanderwege. Der eine geht Bohmeier von Buch am Erlbach nach Landshut und dann weiter von Landshut nach Hüttenkofen. Eine Ausschilderung vom Südbahnhof zum Höhenwander- weg wird von der Unteren Naturschutzbehörde in den nächsten Wochen durch ihre Anregung erfolgen. Daneben ist angedacht, einen Kasten mit Stadtplänen aufzustellen, in denen die nähere Umgebung wie z.B. Krankenhäuser oder auch Bushaltestellen aufgezeigt wird. Nicht aufgenommen werden können hingegen Hinweise zu Gaststätten oder Bäckereien. Durch die o.g. Maßnahmen erhoffen wir uns, dem Anliegen gerecht zu werden und einen Bezug zum Höhenwanderweg herzustellen. H. Bardelle Aufgrund ihrer Anregung werden in den Schaukästen auch die Busfahrpläne und der kürzeste Weg zur nächsten Bushaltestelle integriert. Wir bitten in diesem Zusammenhang um ihr Verständnis, dass eine dynamische Infoanzeige, wie sie es z.B. von der Wittstraße kennen, Seite 10 von 27
hier nicht realisierbar ist, weil einfach die Fahrgastfrequenz zu niedrig ist und damit auch keine Fördermittel zu erwarten sind. In absehbarer Zeit ist aber eine mobile Lösung für Smartphones geplant, die dann in Echtzeit die Fahrplanlage anzeigt. 3.2 Achdorf, Kreuzung Zollhaus: a) Wurde geprüft, ob eine Vorfahrtsberechtigung der Strecke Äußere Münchener Straße (vom Kupfereck bis zur Bahnbrücke) und weiterführend abknickend in die Dirnitzstraße zur B11 mehr Verkehrssicherheit generieren würde? b) Es gibt die Fälle, dass Autofahrer Anwesen in der Äußeren Münchener Straße ab Hausnummer 100 anfahren wollen. Diese drehen dann mehrfach die Runde zwischen Eisenbahnbrücke und Radweg Richtung Tiefenbach (teilweise mit zunehmender Anspannung). Ein Hinweisschild auf „Getränkemarkt Häusler“ und nochmal am Radweg "Äußere Münchner Straße Hausnummer 100 - xxx über B11 anfahren" vielleicht noch mit Richtungspfeil zur B11 könnte helfen. c) Für den Schulweg ist eine Schulweghilfe eingeplant beim Übergang Dirnitzstraße. Mindestens gleich gefährlich erscheint mir der Übergang Goldinger Straße. Ist es möglich, hier mit zwei Kräften zu arbeiten? H. Hohn Bereits in der letzten Bürgerversammlung wurde diese Problematik angesprochen. Im Nachgang zu der Bürgerversammlung hat sich der Verkehrssenat im September 2018 mit der Thematik befasst und folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für einen Kreisverkehr zu erstellen und die finanziellen Mittel für den Haushalt 2020 einzuplanen. 2. Bezüglich des westlichen Teils der Münchener Straße (Zollhaus, Stadtauswärts) wird dieser für LKW gesperrt (ausgenommen für Anlieger). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Bauamt eine Verbesserung der Einbiegeverhältnisse an der Dirnitzstraße / B11 zu untersuchen. In diesem Zusammenhang kann auch die Thematik der Querungen der Schulkinder und des Radverkehrs mitbetrachtet werden. Leider gibt es hier nur einen Schulweghelfer, der die Querung Goldinger Straße und Pettenkoferstraße abdecken muss. Die Stadt Landshut hat dabei große Probleme, Schulweghelfer zu finden. Eine zusätzliche Beschilderung für Irrwegfahrer in der Äußeren Münchener Straße, ab Hausnummer 100, wird in nächster Zeit realisiert werden. Seite 11 von 27
Bürger Die Goldinger Straße oder auch der Finkenweg wurden vor langer Zeit geplant und sind hinsichtlich der Parksituation nicht mehr zeitgemäß. Die Straßen sind zeitweise links und rechts zugeparkt, so dass Bus, Notarzt oder Feuerwehr Probleme haben, zwischen den parkenden Autos zu fahren. Zur Landshuter Hochzeit existiert das Problem nicht, da in diesem Zeitraum Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Den von ihnen geplanten Kreisverkehr empfinde ich als unzweckmäßig, einen zügigeren Verkehrsfluss sehe ich hier nicht. Besser wäre es, über die Ruffinistraße zur Dirnitzstraße den Verkehr komplett zu sperren, weil dort viele den Streckenabschnitt abkürzen. Das Hauptproblem in Achdorf ist allgemein, dass die Straßen zu alt und zu schmal geplant sind. Bürger Den Kreisverkehr würde ich begrüßen, da es ständig in diesem Bereich zu Verkehrsunfällen kommt. Ich möchte aber zum vorherigen Thema zwecks Beschilderung am Südbahnhof etwas hinzufügen. Der Südbahnhof sollte meines Wissens mit einem Haltepunkt der Buslinie verknüpft werden. Dies ist bisher nicht direkt geschehen. H. Doll Der Kreisverkehr ist in Planung und wird wohl eher nächstes Jahr umgesetzt werden. H. Bardelle Vor einem Jahr gab es zur Anbindung des Südbahnhofs an das Busliniennetz einen Stadtratsantrag, der im Werkssenat behandelt und im Einvernehmen mit dem Antragsteller zurückgestellt wurde, da das ÖPNV- Netz aufgrund eines Bürgerentscheids ohnehin überplant wird. Nachtrag (während TOP 5) zum Mangel an Schulweghelfern: Bürgerin Wenn nicht genügend freiwillige Schulweghelfer gefunden werden können, sollte die Stadt Landshut dafür Sorge tragen, dass die Schulkinder anständig über die Goldinger Straße kommen. Die Radfahrer und die Autofahrer sind dort viel zu schnell unterwegs. Entweder erleichtert man den Kindern den Schulweg durch Busausweise, oder man gewährleistet den Schulkindern einen sicheren Schulweg. Bürger Ein Schulweghelfer für die Pettenkofer Straße und die Goldinger Straße ist zu wenig, da dieser nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann. H. Hohn Wir werden den Sachverhalt nochmals überprüfen. Bürgerin In der Pettenkofer Straße gibt es zwar eine Geschwindigkeitsbe- grenzung, aber während bestimmter Zeiten wird diese gerne ignoriert. Es wäre gut, die 30 Km/h-Begrenzung auf die Straße großflächig aufzumalen und dies an mehreren Stellen die Straße entlang. In dieser Straße wohnen Kinder, die sich manchmal in der Straße aufhalten. Seite 12 von 27
TOP 4 Eingabe von … 4.1 In den letzten Jahren wurden im Bereich zwischen Neue Bergstraße- Englbergweg - Veldener Straße zahlreiche neue Baugebiete ausgewiesen: z.B. Am Schopperfeld; Felix-Meindl-Weg - östlich August-Preißer-Weg; Am Steinleich, Am Hiendl … Die verkehrliche Infrastruktur ist in diesem Bereich durch das Achdorfer Krankenhaus mit den angeschlossenen medizinischen Tageseinrichtungen trotz Parkhäuser völlig überlastet. Die Bau- gebiete werden hier jeweils einzeln und die verkehrliche Anbindung separat betrachtet. Diese Betrachtung berücksichtigt leider nicht die realen Bedingungen. a) Warum werden die Baugebiete nicht in ihrer Gesamtheit betrachtet und die Verkehrssituation des gesamten betroffenen Gebietes berücksichtigt? b) Warum wird hier nur die Verkehrszunahme eines einzelnen Baugebietes berechnet und nicht die Zunahme des Verkehrs durch alle neuen Baugebiete berücksichtigt? 4.2 Die bisherige Bebauung fügt sich sehr verträglich in die schwierige Topographie des betroffenen Bereichs zwischen Neue Bergstraße – Englbergweg – Veldener Straße ein. Eine weitere Bebauung hätte, wie im Rahmenplan „Am Steinlech“ aus dem Jahr 2007 wiedergegeben, wunderbar mit Reihenhäusern und Einfamilienhäusern fortgeführt werden können. Frage: Warum werden so gravierende Eingriffe in die Landschaft (Neubaugebiet Am Steinlech, östl. August-Preißer-Weg, Am Schopperfeld, Falkenstraße, usw.) nicht vom Gestaltungsbeirat der Stadt Landshut vor Satzungsbeschluss auf Gestaltung, Ästhetik und Landschaftsverträglichkeit überprüft? (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4, 5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt) TOP 5 Eingabe von … 5.1 Gesamtkonzept Nachverdichtung Siedlungsgebiet Nördlich/ Südlich des Felix-Meindl-Wegs, insbesondere damit in Verbindung die Größe und das Maß der Nachverdichtung Am Steinlech 5.2 Verkehrskonzept Siedlungsgebiet Nördlich/Südlich des Felix- Meindl-Wegs, insbesondere Erschließung / verkehrstechnische Anbindung Neubauprojekt Am Steinlech (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4, 5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt) Seite 13 von 27
5.3 Baumschutz entlang der Neuen Bergstraße 5.4 Bauvorhaben und Hangschutz: Neue Bergstraße, Ecke Pressgasse H. Hohn Das Stadtgartenamt tätigt Baumfällungen nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. In der Neuen Bergstraße wird besonders auch der Aspekt der Hangsicherung berücksichtigt. Angestrebt wird in weiten Bereichen eine maßvolle Durchforstung mit dem Ziel, dass der Bestand regelmäßig verjüngt wird und keine Lücken entstehen. Die Untere Naturschutzbehörde wiederum ahndet Verstöße gegen die Baumschutzverordnung. In jüngster Zeit gab es zwei erhebliche Verstöße gegen die Baumschutzverordnung mit der Folge, dass Ersatzpflanzungen angeordnet und Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt wurden. Bürger Wird die Stadt Landshut weiterhin Verstöße gegen die Baumschutz- verordnung überwachen und kontrollieren, dass Ersatzpflanzungen tatsächlich vorgenommen werden? Außerdem gäbe es in der Neuen Bergstraße noch Möglichkeiten, zusätzlich Bäume zu pflanzen. Ist das bereits angedacht? H. Hohn Im Vorfeld kann es kaum verhindert werden, dass es zu gesetzeswidrigen Fällungen kommt. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung werden aber mit Nachdruck überwacht und geahndet. Es wird natürlich auch kon- trolliert, dass Ersatzbepflanzungen tatsächlich vorgenommen werden. Bürger In der Kellerstraße hatten wir eine sehr schöne Beforstung, bis ein Nachbar Fällungen vornahm. Ich habe deshalb mehrfach Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen. Es vergingen daraufhin Wochen, bis mir mitgeteilt wurde, dass es sich hier um einen Außenbereich handelt und daher das Forstamt und nicht die Untere Naturschutzbehörde zuständig ist. In der Zwischenzeit wurde die Beforstung komplett beseitigt. H. Hohn Ich kann zu diesem konkreten Fall keine Aussage tätigen, da mir der Fall nicht bekannt ist. Die Baumschutzverordnung greift natürlich nur im bebauten Innenbereich und nicht im Außenbereich oder in bewaldeten Bereichen nach dem Waldgesetz. Wenn Sie uns den Fall konkret mitteilen, können wir der Angelegenheit gerne nachgehen. Bürger Auch ich habe diesen Wald genossen. Das Grundstück hat jetzt ein anderer erworben. Die Fällungen seitens eines Bauunternehmens konnten letztendlich nicht verhindert werden, obwohl ein Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde und auch die Polizei die Maßnahme überprüft hatten. Es erscheint mir so, dass der Bauunternehmer auch künftig so verfahren wird, wenn nicht seitens der Stadt Landshut härtere Maßnahmen ergriffen werden. H. Hohn Das Problem ist bekannt. Gesetzlich sind uns die Hände gebunden. Neben der Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen können Verstöße nur bis zu einem Höchstmaß eines mittleren fünfstelligen Betrages geahndet werden. Denkbar wäre allenfalls, dass die gewünschte Bebauung im Bausenat behandelt und dann eingeschränkt wird, wenn baurechtliche Vorschriften verletzt werden. Seite 14 von 27
TOP 6 Eingabe von … Durchgängiges Halteverbot am Lainerbuckel: Der obere Teil der Straße ist mit diversen Autos beziehungsweise mit bis zu drei Autoanhängern linksseitig auf einer Länge von ca. 15 Metern zugeparkt. Da dieser Bereich sehr eng ist, sollte man prüfen, ob Rettungsdienste die Straße ungehindert passieren können. H. Hohn In Bereichen von engen und unübersichtlichen Straßenstellen besteht nach der Straßenverkehrsordnung ein gesetzliches Halteverbot. Das ist in der Regel dort, wo eine Restfahrbahnbreite von 3 Metern nicht mehr gegeben ist. Bei den parkenden Anhängern im Bereich des Lainerbuckels ist die Situation grenzwertig. Wir haben uns vor einigen Tagen die Lage vor Ort angesehen. Die Restfahrbahnbreite lag hier bei drei abgestellten Anhängern und einem PKW zwischen 2,60 m und 3,50 m. Aufgrund dieser Situation würde ein gesetzliches Halteverbot bestehen. In solchen Fällen bringt man normal keine zusätzliche Beschilderung an. Wir werden in nächster Zeit den Bereich in Zusammenarbeit mit der Polizei kontrollieren. Wenn sich diese Situation fortsetzt, werden wir trotzdem zusätzlich Schilder anbringen. Ansonsten werden wir durch das persönliche Gespräch oder auch durch Sanktionieren bzw. Bußgelder entgegensteuern. Wenn es zu eng wird, besteht auch die Möglichkeit, dass die Polizei abschleppen lässt. Bürger Im Sommer ist die Situation bereits sehr angespannt. Im Winter wird es noch schlimmer, wenn Schneefahrzeuge den Schnee an der Seite abladen. Es gibt in diesem Zusammenhang zudem vor Ort eine Person, die durch unsachgemäßes Verhalten bewusst provoziert. TOP 7. Eingabe von … Ich bitte um Rückmeldung zum Thema "Fußgängerübergang Neue Bergstraße". (siehe hierzu auch Eingaben Nr. 9.2) H. Hohn Der Wunsch wurde bereits in früheren Bürgerversammlungen vorgetragen. Wir haben daraufhin intensiven Kontakt mit dem zuständigen Staatlichen Bauamt aufgenommen. Die Gespräche waren nicht einfach. Wir haben jetzt die Zusage, dass diese Querungshilfe gebaut wird. Es geht auch auf einen Verkehrssenatsbeschluss von 2017 zurück. Die Umsetzung war über einen längeren Zeitraum nicht möglich, weil dort eine Baustelle dies verhindert hat. Das Staatliche Bauamt will jetzt im September eine Verkehrsinsel zum Einsatz bringen, die derzeit noch in der Hofmark-Aich-Straße steht. TOP 8 Eingabe von … Ich bitte um Informationen zum Thema "Aktueller Planungsstand zur Weiterführung Westtangente, wenn diese an der B11 ankommt, über Tiefenbach in Richtung Hachelstuhl". Seite 15 von 27
Momentan und auch in Zukunft herrscht täglich ein Verkehrschaos auf der unteren Neuen Bergstraße, Veldener Straße, usw. H. Doll Die Frage zielt ab auf die Weiterführung der Westtangente von der B11 Richtung B15 bei Hachelstuhl. Die Stadt Landshut ist aktuell durch den Bürgerentscheid nur beauftragt, die Westtangente von der Staatsstraße 2045, Landshut Park, bis zur B11 zu planen. Dort endet auch das Stadtgebiet. Für diese Planung läuft momentan die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe wird im Herbst erfolgen. Zudem erfolgen aktuell seit Ende letzten Jahres die artenschutzrechtlichen Kartierungen für diesen Bereich, die sehr aufwendig sind, weil dort zahlreiche europarechtlich geschützte Arten erfasst werden müssen. Aus unserer Sicht müssen zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Westtangente auf dem Stadtgebiet geschaffen werden, bevor man auf Landkreis- oder auch Landesebene über die Weiterführung diskutiert. OB Putz Ergänzend darf ich anmerken, dass wir durch den Bürgerentscheid verpflichtet sind, die Westtangente bis zur B11 ohne zeitlichen Verzug in die Planung zu bringen und voranzutreiben. Das Risiko dabei ist es, darauf haben uns auch vorgeschaltete Behörden aufmerksam gemacht, dass es nicht gelingt, das Projekt unabhängig von der Frage der Weiterführung in die Planungsreife zu bringen. Wenn wir nämlich eine mögliche Verlängerung jetzt mit in die Planungsbetrachtungen bringen, kann das zu einer anderen rechtlichen Einstufung der Gesamtanlage führen. Würde die Verlängerung im Landkreis später nicht realisiert werden können, hätte dies wiederum zur Folge, dass die Westtangente auch im Stadtgebiet nicht zur Ausführung kommt. Wir müssen deshalb sehr vorsichtig sein. Leider dauern derartige Projekte ohnehin sehr lang, so dass wir noch genug Zeit haben, es dann auch entsprechend weiter zu verhandeln. Ein wichtiges Signal für die möglicher Weise betroffenen Gemeinden im Landkreis ist hier, dass wir unsere Hausaufgaben machen und unser Projekt vorantreiben. Wir müssen auch sehr sorgfältig arbeiten, denn wenn gerade bei den naturschutzrechtlichen Belangen in der Planungsvorbereitung nicht ausreichend genau gearbeitet wird, hat man ein erhöhtes Risiko, dass auf dem Klageweg ein Planfeststellungs- beschluss lange verzögert wird. Später werden wir natürlich auch intensiv über die Möglichkeit einer Verlängerung diskutieren. Ich kann Ihnen heute hierzu nichts versprechen, da es bei den umliegenden Gemeinden unterschiedliche Standpunkte gibt. Bürger Können die Planungen im Stadtgebiet und im Landkreis nicht parallel laufen? Wenn die B11 die Westtangente aufnimmt, wird der Verkehr die Straße zwischen Neue Bergstraße Richtung Kumhausen vollständig überlasten. OB Putz Ich habe zuvor gerade versucht zu erklären, warum es parallel nicht geht. Wenn wir alleine zuständig wären, gäbe es sicherlich die Möglichkeit einer anderen Vorgehensweise. Eines kann ich aber schon sagen. Die Westtangente, wenn sie auch an der B11 ohne Verlängerung enden würde, führt dann nicht zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung beim Kupfereck und angrenzenden Bereichen. Dies geht aus den vorliegenden Seite 16 von 27
Gutachten hervor. Sie bringt dann leider nur nicht die dringend benötigte Entlastung der Veldener Straße. Bürger Als Anlieger der Veldener Straße habe ich das Problem, dass täglich 23000 Autos vorbeifahren. Ich verstehe nicht, dass nicht schon viel früher wegen der Weiterführung der Westtangente gesprochen wird. Kann man denn nicht mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten der betroffenen Gemeinden nicht bereits jetzt auf tiefer Ebene verhandeln. OB Putz Ich kann Ihnen versichern, dass ich auch schon viel früher vor dem Bürgerentscheid mit dem Landrat und betroffenen Gemeinden gesprochen habe. Aber ich kann mich nur nochmals wiederholen, dass uns für das aktuelle Planungsverfahren dringend angeraten ist, die Frage der Weiterführung aktuell nicht in das Verfahren einzubringen. Selbstverständlich muss unser Ziel später sein, dass die Westtangente verlängert wird, aber wir haben nicht das Planungsrecht außerhalb des Stadtgebietes und deshalb müssen wir so verfahren, wie ich es vorher geschildert habe. TOP 9 Eingabe von … 9.1 Neubauten an der Kellerstraße Inwieweit sieht sich die Stadt in einer Mitschuld, durch die Genehmigung der unverhältnismäßigen Neubebauung, z.B. im Bereich der Kellerstraße (mit der damit verbundenen massiven Abtragung der Hanggrundstücke) in Achdorf, die dadurch ent- stehenden Schäden an den Bestandbauten (Risse, Bodenspalten, Straßenabsenkungen) mitverursacht zu haben? Die neu errichteten Gebäude stehen in keinem Größenverhältnis zur bisherigen Bebauung. Die Infrastruktur ist für den zusätzlichen Verkehr (An- und Abfahrt bzw. Parken) gar nicht ausgelegt, kann aber auch nicht angepasst werden. Die bisherigen Anwohner können sich jetzt mit den wechselnden Bauherren rumschlagen, um mühsam um Entschädigungen zu streiten. Um sich aus der Hauptschuld zu stehlen, wird von diesen ausweichend geraten, sich doch an die Stadt zu wenden, was ich hiermit tun möchte, obwohl ich nach wie vor die Hauptschuld bei den Bauherren selbst durch die unzureichende Absicherung der angegriffenen Hänge sehe (deren Einhaltung allerdings auf von einem hier schier untätigen bis ratlosen Bauamt abzusichern wäre), aber auch bei Ihnen als genehmigende Gemeinde. Es wird um Abwägung, eine zukünftig bedachtere Baugenehmigung im Stadtbereich (siehe auch aktuelles Beispiel „Alte Bergstraße – Hangrutsch“) und im Gegenzug um mehr Schutz für die bestehende Bebauung und Bevölkerung gebeten. (siehe hierzu auch Eingabe Nr. 11) Seite 17 von 27
H. Doll Bei Bauschäden an Bestandsgebäuden durch die im Bereich der Kellerstraße getätigten Baumaßnahmen ist die Stadt Landshut nicht in der Verantwortung. Vielmehr liegt es in der Verantwortung der privaten Bauherrn, dass sie unabhängig von der Größe der Baumaßnahme nicht die benachbarten Gebäude beeinträchtigen bzw. schädigen. Zu den durchgeführten Bauvorhaben in der Veldener Straße ist von uns, soweit es möglich war, auch für die Erweiterung der Kellerstraße ein gewisser Grunderwerb getätigt worden, um hier eine Verbesserung der Situation an den Engstellen zu erzeugen. Ferner müssen diese Bauvorhaben den Stellplatznachweis im Gebäude in Tiefgaragen erbringen, so dass im Gegensatz zur Bestandsbebauung weitere Stellplätze geschaffen wurden. Zur pünktlichen Abholung des Restmülls gab es Ende Juni gerade im Bereich der Baustellen Probleme, so dass sich die Abholung über das Wochenende verzögert hat. Wir bitten dies zu entschuldigen Die Kollegen von den Bauamtlichen Betrieben werden sich bei Ihnen noch melden. Es wird versucht werden, den Baustellenbereich mit kleineren Fahrzeugen anzufahren. Für die Kellerstraße inklusiv der Treppenanlage werden wir für den Haushalt 2020 Mittel anmelden, um hier voraussichtlich nächstes Jahr eine neue Asphaltierung anzubringen und diese Treppenanlage zu sanieren. Ausbaugelder werden für Sie nicht veranschlagt werden. Zur Dimension der neuen Baukörper bei der Neuen Bergstraße kann man unterschiedlicher Meinung sein. Bei der B15 sehe ich es positiv, weil diese Baukörper auch schon in dieser Größenordnung in der Vergangenheit vorhanden waren. Die stattgefundene Verbesserung der Nahversorgung führt auch zu einer Aufwertung dieses Bereiches. Bürgerin Ich verstehe nicht, warum in der Kellerstraße diese großen Bauten genehmigt wurden mit der Folge, dass auch der Verkehr deutlich zugenommen hat? Es gibt noch einige ältere Gebäude. Muss dort ebenfalls mit so großen Bauten gerechnet werden? Zudem sehe ich inzwischen die Parkplatzsituation auch im Hinblick auf unberechtigte Parker als bedenklich an. H. Doll Aktuell liegen uns keine weiteren Bauanträge oder auch nur informelle Anfragen vor. Mit der neuen Asphaltierung werden nächstes Jahr auch die entsprechenden Markierungen für die ausgewiesenen Stellplätze erneuert und es sind dann sicherlich auch öfters Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung möglich Bürger Zu den vorher angesprochenen Bauschäden möchte ich noch anmerken, dass die Stadt Landshut sicherlich rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann. Allerdings sehe ich eine moralische Verantwortung der genehmigenden Behörde eine Verpflichtung, dass man eben die Dimension dieser Häuser nicht so ansetzen kann. Aus naturschutz- rechtlicher Sicht habe ich seiner Zeit nicht verstanden, mit welcher baulicher Dimension in den Hang gebaut wird. Schöner ist es nicht geworden. Ich sehe auch in der Dimensionierung der Baukörper eine Ursache für die Schäden an den Bestandsbauten. Seite 18 von 27
H. Doll Wir entscheiden nicht nach moralischen sondern nach baurechtlichen Gesichtspunkten. 9.2. Wenn die Bevölkerungsdichte nun diesem Bereich schon so massiv zunimmt, ist es umso unverständlicher, warum die Stadt nach wie vor keinen besseren Schutz für Fußgänger an der Neuen Bergstraße/ Höhe Ruffini Apotheke zur Überquerung der B15 bietet. Hier liegt in wenigen Metern Entfernung zum Beispiel die von vielen Kleinkindern besuchte Karl-Heiß-Schule. Diesen Wunsch hatten wir bei einer ähnlichen Bürgerversammlung des Amtsvorgängers schon kundgetan, das Ganze wurde dann sogar einige Wochen später in der Landshuter Zeitung als Maßnahme angekündigt, aber bis heute ist es leider immer noch lebensgefährlich, vor allem in den Morgenstunden hier eine Überquerung zu wagen. (siehe hierzu auch Eingabe Nr. 7) TOP 10 Eingabe von … 10.1 Parksituation Wernstorferstraße Die Parkdauer wurde von 2 Stunden wieder auf 4 Stunden hochgesetzt. Das von der Stadt in Auftrag gegebene Parkkonzept empfahl hier eine Parkdauer von 2 Stunden. Dies wurde zuerst auch so umgesetzt. Hintergrund war, dass sich in der Vergangenheit viele Anwohner wiederholt über die Dauerparker- Mitarbeiter und Besucher des Krankenhauses, des Ärztehauses und des Landratsamtes - wegen der damit verbundenen Verkehrssituation beschwert hatten. Dies führte auch spürbar zu einer Erleichterung. Warum wurde die Parkdauer seitens der Verwaltung wieder auf 4 Stunden erhöht? Aktuell stockt wochentags wieder der Verkehr, Autofahrer weichen auf Gehwege aus und Radfahrerinnen werden gefährlich nah an den Straßenrand gedrängt. Das Parkkonzept kostete der Stadt Geld, wurde gelobt, brachte Verbesserungen und wird dann in diesem Punkt wieder gekippt. Weshalb ist die Verwaltung zu der Entscheidung gekommen, die Parkdauer wieder auf 4 Stunden zu erhöhen? (siehe hierzu auch Eingaben Nrn. 2.1 und 15) 10.2 Neue Wohnblockanlage Wernstorferstraße Die Wernstorferstraße endet in einer Sackgasse. Hier sollen trotz der zuvor erwähnten und in vergangenen Versammlungen mehrfach angesprochenen prekären Verkehrssituation mehrere Wohnanlagen errichtet werden. Ursprünglich waren nur Einfamilienhäuser geplant. Wegen des instabilen Untergrundes ist dies laut Stadtplanungsamt nicht möglich. So sollen nun Geschosswohnungen mit insgesamt ca. 175 Wohnungen gebaut werden. Seite 19 von 27
a) Warum wurde es versäumt, die vorhandene Straße über die B15 in das Wohngebiet Am Hiendl / Am Steinlech zu erweitern? Auch eine Verkehrsanbindung über den Englbergweg wäre möglich. Es handelt sich hier derzeit um eine Anliegerstraße. Kann die Eigenschaft als Anliegerstraße nicht aufgehoben werden? Kann die Anliegerschaft auf die Anwohner im Wohngebiet Am Steinlech erweitert werden? Wie kam das Stadtplanungsamt bzw. Straßenverkehrsamt zu der Einschätzung, dass eine massive Bebauung und die damit verbundene Zunahme des Baustellen- und Anwohnerverkehrs für die überlastete Wernstorferstraße verträglich wäre? b) Wenn eine sinnvolle Bebauung aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, warum werden dann Baugenehmigungen erteilt? Nach unseren Informationen widerspricht die geplante Bebauung dem Bebauungsplan von 1980. Das Argument des dringend erforderlichen Wohnraums sollte nicht über allen anderen Belangen stehen und dazu führen, dass Bebauungspläne willkürlich angepasst werden. Hinzu kommt, dass auch noch freie Flächen Am Schopperfeld und ein großes Areal beim August-Preißer-Weg bebaut werden sollen. (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4, 5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt) 10.3 Konzept Entwicklung Achdorf in den nächsten 10 Jahren Gibt es seitens der Stadt (Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt, ...) ein Konzept für die Entwicklung Achdorfs in den nächsten 10 Jahren? Wenn ja, können Sie dieses bitte vorstellen? Sollen weitere Baugebiete ausgewiesen werden? Sollen weitere Grüngürtel für die Bebauung geopfert werden? Sind genügend Kitaplätze vorhanden bzw. geplant bzw. ist die Grundschule für die steigende Schülerzahl ausgelegt bzw. sind die Schulwege sicher? Welches Mobilitäts- konzept gibt es für die Wohngebiete? Die Straßen sind völlig überlastet und die Einwohnerzahl in Achdorf steigt immer weiter. Sind weitere Gewerbeeinrichtungen (z.B. Erweiterung LaKuMed, Ärztehaus) geplant, welche die Park- und Verkehrssituation weiter verschärfen würden? Viele neue Baugebiete in Achdorf wurden ohne vernünftige Zufahrtsstraßen entwickelt. Eine Verdichtung der Bebauung sollte an den Hauptverkehrsstraßen erfolgen oder eine Infrastruktur hierzu vorausschauend geplant werden. (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4, 5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt) 10.4 Fahrradstreifen in der Hagengasse Der Fahrradstreifen wird wochentags oft von parkenden Autos blockiert, während die Besitzer "schnell" ihr Kind in den Kindergarten bringen oder abholen, Geld am Sparkassenautomaten abheben, beim Bäcker einkaufen, etc. Allgemein ist zu beobachten, dass Autos vermehrt Gehwege und Einfahrten blockieren oder in zweiter Reihe parken, auch in sensiblen Bereichen wie bei Schulen, Seite 20 von 27
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