NIEDERSCHRIFT über die Bürgerversammlung für den Stadtteil Achdorf am 17.07.2019 in der Grundschule Karl Heiß - Stadt Landshut

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NIEDERSCHRIFT

über die Bürgerversammlung für den Stadtteil Achdorf am 17.07.2019 in der
Grundschule Karl Heiß

Moderation: Johannes Viertlböck
Technik: Julian Giehl
Teilnehmer: ca. 150

Herr Viertlböck stellt um 18.05 Uhr die Referenten und die in die Organisation einge-
bundenen städtischen Mitarbeiter vor, begrüßt die anwesenden Stadtratsmitglieder und
gibt kurze Hinweise zum Ablauf der Veranstaltung. Besonderer Dank wird an Frau
Ringlstetter ausgesprochen, die als Gebärdensprachdolmetscherin durch ihre Arbeit
eine barrierefreie Teilnahme für alle Mitbürger ermöglicht.

Um 18:10 Uhr begrüßt Oberbürgermeister Alexander Putz die Teilnehmer an der
Bürgerversammlung und bedankt sich für die Eingaben. Am Beispiel einer aktuellen
Studie im Prognos Zukunftsatlas erläutert er das hervorragende Abschneiden wie auch
die Zukunftsaussichten und Chancen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten und
Regionen in Bayern und Deutschland. In der Folge bezieht der Oberbürgermeister zur
Zuzugsentwicklung der Stadt Landshut, zum aktuellen Wohnungsmarkt und zur
Nachverdichtung in den Stadtteilen Stellung.

Um 18:24 Uhr erfolgt der Eintritt in die Diskussion.

Herr Viertlböck weist zunächst darauf hin, dass dieses Mal besonders viele Eingaben
vorliegen, wovon einige thematisch eng zusammenhängen. Zum besseren Verständnis
wie auch aus Zeitgründen wird deshalb zu den Tagesordnungspunkten 2.2, 4, 5.1 und
5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13, die die bauliche Entwicklung am Felix-Meindl-Weg und
der Wernstorferstraße sowie deren verkehrliche Auswirkungen zum Gegenstand haben,
zusammenfassend Stellung genommen:

H. Doll      Ich versuche Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über die
             Entwicklungen in den Ortsteilen Achdorf und Landshut Berg zu geben, die
             beabsichtigt bzw. geplant sind. Es darf hier auch nochmals auf das von
             Herrn Oberbürgermeister Putz eingangs erwähnte Spannungsfeld erinnert
             werden. Auf der einen Seite sollen bei der Baulandausweisung die
             Immobilienpreise in Grenzen gehalten werden, auf der anderen Seite ist
             die Baulandausweisung aber auch mit der Infrastruktur parallel zu
             schalten. Von planerischer Seite versuchen wir zur Vermeidung von
             Monostrukturierungen kleinteiligere Ausweisungen, verteilt über das
             gesamte Stadtgebiet, vorzunehmen und wenn die Ausweisungen größer
             werden, diese in Bauabschnitten zu betreiben, was auch im Bereich „Am
             Steinlech“ der Fall ist. Es wird dabei versucht, die Infrastruktur
             gleichmäßiger auszulasten. Wird zum Beispiel ein Neubaugebiet
             ausgewiesen, ziehen zunächst junge Familien zu, die alle gleichzeitig auf
             Kindertagesstätten oder Schulen angewiesen sind. Nach einer
             Entwicklung von 15 bis 20 Jahren ändert sich die Altersstruktur und damit
             auch das Bedürfnis von Kindertagesstätten oder Schulen. Aus diesem
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Grunde versucht man die Ausweisung von Baugebieten sinnvoll zu
streuen, was in den gewachsenen Wohnquartieren stadtweit regelmäßig
zu Unmut führt.
Des Weiteren möchte ich vorausschicken, dass wir den mehrfach
vorgetragenen Anregungen zu einem Konzept für eine gesamtheitliche
verkehrliche Betrachtung des Raumes zwischen der Neuen Bergstraße
und der Veldener Straße nachkommen werden. In der Folge werden wir
im Herbst weitere Verkehrszählungen für die einzelnen Straßen
veranlassen und unser bestehendes Verkehrsmodell detailliert auch für
das untergeordnete Straßennetz ergänzen, verschiedene Prognosestände
erfassen und die Auswirkungen auf die Knotenpunkte durch einen
externen Gutachter untersuchen. Wir gehen davon aus, dass die
Untersuchungsergebnisse bis Ende des Jahres vorliegen und dann in
einer Informationsveranstaltung präsentiert werden können.

Nach den einleitenden Ausführungen darf ich nun zu den einzelnen
Maßnahmen, die anstehen, Stellung nehmen.

Felix-Meindl-Weg:
Es gibt hier einen Entwurf eines Bebauungsplanes, der auch im März
dieses Jahres dem Grunde nach vom Stadtrat genehmigt wurde. Im
Rahmen der ersten Auslegung sind einige Anregungen eingegangen. Der
Entwurf wird derzeit überarbeitet und voraussichtlich im Herbst nochmals
im Bausenat vorgestellt werden. Danach wird der Entwurf nochmals vier
Wochen ausgelegt werden, wo jedermann seine Anregungen geltend
machen kann.

Zur Planung:
Wir haben im nördlichen Bereich die Weiterführung der Grünfläche
vorgesehen. Es ist hierbei geplant, die Fußwegeverbindung bis zum
Felix-Meindl-Weg über diese Grünfläche fortzuführen. Auf sehr lange Sicht
soll dann das Fußwegenetz bis zur Pfarrfeldstraße weitergeführt werden.

Westlich reiht sich wie im nördlichen Bereich eine Einzelhaus- und
Doppelhausbebauung an. Südlich soll eine Zeilenbebauung mit
vorgelagerten Stellplätzen, hauptsächlich für den Besucherverkehr, und
Tiefgaragen unter den Gebäuden etabliert werden. Es ist hier ein
Stellplatzschlüssel von eineinhalb pro Wohneinheit für den Nachweis der
erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vorgesehen. Bei
einer Wohnfläche über 130 m² sind zwei Stellplätze auf dem eigenen
Grundstück nachzuweisen. Damit wird der ruhende Verkehr in den
Tiefgaragen untergebracht. Die Tiefgaragen können aufgrund der
topographischen Situation ebenerdig angefahren werden. Östlich gelegen
sind kleinere Baukörper, zweigeschossig, oder Reihenhausbebauung
geplant.

Nach derzeitigem Stand rechnen wir mit der Entstehung von ca. 120
Wohneinheiten über einen Zeitraum von 15 Jahren. Wegen des aktuellen
Bedarfs wird versucht werden, den Kindergarten zeitnah zu errichten.

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Zu den voraussichtlichen Verkehrsbewegungen wird künftig mit ca. 470
Bewegungen am Tag durch die Wohnbebauung bzw. 576 Bewegungen
am Tag mit Kindergarten gerechnet.

Am Steinlech
Für das Quartier Am Steinlech gibt es einen Beschluss des Stadtrates vom
März dieses Jahres über die Änderung des Rahmenplanes aus dem Jahr
2007. Aus bauplanerischer Sicht ist noch nichts unternommen worden.
Auch hier wird es später zu Auslegungen kommen, bei denen dann mit
Einwänden zu rechnen ist.
Ursprünglich sah der Rahmenplan den Bau von Einfamilienhäusern vor. In
der weiteren Entwicklung hat sich ergeben, dass eine individuelle
Bebauung in diesem Bereich schwierig ist. Die geologischen Verhältnisse
erfordern nach derzeitigen Erfahrungen nun eine Verdichtung des Bodens
in diesem Gebiet, da es Gleitschichten gibt, die beim Bau eines
Einfamilienhauses zum Abrutschen des Hanges führen können. Die nun
geplanten Baukörper mit Tiefgaragen werden hingegen eine
Hangabsicherung zur Folge haben. Ein weiterer Punkt für die Änderung
des Rahmenplanes ist, dass in der aktuellen Diskussion Einfamilienhäuser
für den „Flächenfraß“ verantwortlich gemacht werden und mit der
Änderung mehr Wohnraum auf weniger Fläche entstehen kann. Von der
Dimension reden wir von bis zu 170 Wohneinheiten, die entstehen können.
Basierend auf einen Stadtratsantrag wurden auch hier die verkehrlichen
Auswirkungen untersucht. Zunächst wurden Zählungen in der
Wernstorferstraße und Englbergweg vorgenommen. Zum bestehenden
Verkehrsaufkommen wird mit zusätzlich 560 Bewegungen gerechnet. In
einem nächsten Schritt wurden Untersuchungen getätigt, ob es
Möglichkeiten gibt, einen Anschluss an den Englbergweg zu schaffen, was
sich aber aufgrund der steilen Lage als äußerst problematisch erweist.

Wernstorferstraße (kleinerer Bereich)
Hier existiert bereits ein Baurecht aus den 80’er Jahren. Im Zuge der
Nachverdichtung wurde das Baurecht modifiziert und die Baukörper
aufgeteilt und auch mit einer Tiefgarage hinterlegt, um den ruhenden
Verkehr von den Bestandsstraßen abzuleiten. Die Baukörper sind je nach
Topographie mit drei bis vier Geschoßen in den Hang gebaut, wobei zur
Wernstorferstraße nur zwei Geschosse in Erscheinung treten. Durch die
Modifizierung des Baurechts rechnet man mit weiteren 31 Wohneinheiten.

Masterplan Achdorf bzw. Landshut
Es gibt einen aktuellen Flächennutzungsplan, der die geplanten
Entwicklungen abzeichnet. In dem Plan sind auch die diskutierten
Landschaftsschutzgebiete eingezeichnet, die von der Unteren
Naturschutzbehörde nochmal detaillierter betrachtet werden.
Einen Masterplan Achdorf halte ich in diesem Zusammenhang nicht für
zielführend. Vielmehr sollte in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister in
eine Diskussion Masterplan Stadt Landshut eingestiegen werden. Dazu
findet auch eine Informations- bzw. Expertenrunde für den Stadtrat und
bestimmte Akteure im September dieses Jahres statt. Dies dient als
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Einstieg in die Diskussion, wie sich die Stadt Landshut in 15 bis 20 Jahren
           aufstellen will.

           Gestaltungsbeirat
           Im Rahmen der Eingaben wurde auch nachgefragt, warum diese
           Planungen nicht dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden. Wie bereits
           ausgeführt erstrecken sich die Planungen über sehr lange Zeiträume und
           beinhalten sehr komplexe Sachverhalte wie z.B. Verkehr oder
           Immissionsschutz, so dass gestalterische Aspekte nur einen Teil der
           Planungen betreffen. Zu der Gestaltungsthematik haben wir fachlich
           versierte Planer eingeschaltet. Sofern es gewünscht wird, steht nichts
           dagegen, im Einzelnen auch den Gestaltungsbeirat zu beteiligen.

Bürgerin   Als Anwohner der Wernstorferstraße 2 beobachten wir die Entwicklung in
           den letzten 30 Jahren. Es geht uns nicht darum, einen Zuzug zu
           verhindern, sondern es geht um die Frage, wieviel Zuzug in unserem
           Bereich möglich ist und in welcher Form dies geschieht. Es fehlt uns ein
           Gesamtkonzept im Bereich Felix-Meindl-Weg, nördlich sowie südlich,
           einschließlich der Neubaugebiete. Es gibt in der Siedlung noch mehr freie
           Flächen und wenn die Stadt weiterhin so wächst, werden auch diese
           bebaut werden. Zudem fehlt ein Verkehrsrahmenkonzept. Es sieht so aus,
           als wenn der gesamte Verkehr entweder über die Wernstorferstraße,
           Eingang neue Bergstraße, oder über den Felix-Meindl-Weg, von der
           Veldener Straße kommend, einfließt. Es sind die zwei großen
           Zufahrtsstraßen. Ich kann Ihnen versichern, dass es zu bestimmten
           Tageszeiten zu prekären Verkehrszuständen in diesem Bereich kommt.
           Ich bitte Sie darum, wenn Neubaugebiete ausgewiesen werden, dass Sie
           diese Zufahrtssituation oder auch die Frage, wie die gesamte Siedlung an
           die großen Straßen angeschlossen wird, in den angesprochenen
           Planungen für die nächsten 10 bis 15 Jahren mit einbeziehen. Bei der
           Entwicklung der letzten 30 Jahre wurde jedenfalls unzureichend auf Zu-
           und Abfahrten geachtet. Alternativ könnte von einer zu starken
           Nachverdichtung abgesehen werden. Bei dem Bauvorhaben Am Steinlech
           fürchte ich zum Beispiel, dass es sich wieder um ein Investorenprojekt
           handelt, so dass keine Wohnungen für Familien mit mittleren Einkommen
           entstehen, sondern sehr teurer Wohnraum geschaffen wird. Ein weiterer
           Aspekt wäre hier doch, darauf zu achten, Wohnraum zu schaffen, den man
           sich leisten kann.

OB Putz    Zum Aspekt der Wohnraumschaffung möchte ich anmerken, dass es eine
           vom Stadtrat verabschiedete Wohnbaurichtlinie gibt, wonach ab einer
           bestimmten Größenordnung an zusätzlicher Wohnfläche ein Mindestanteil
           von 20% geförderter Wohnraum grundsätzlich auch von privaten
           Investoren geschaffen werden muss. Die Randbedingung hierzu gibt der
           Freistaat Bayern vor, da sie hier die Förderungen in Anspruch nehmen.

H. Doll    In beiden Projekten beim Felix-Meindl-Weg und Am Steinlech wird
           demnach geförderter Wohnraum ausgewiesen bzw. vertraglich vereinbart.
           Im Bereich des Felix-Meindl-Weges wird z.B. in der ersten Stufe ein
           Mietwohnungsbau und in einem zweiten Block geförderter Wohnraum
           entstehen. Mit gefördertem Wohnbau meint man heute nicht mehr den
           klassischen Sozialwohnungsbau aus den 50er oder 60er Jahren, es
                                                                         Seite 4 von 27
handelt sich vielmehr um einkommensorientierte Förderungen, in deren
           Genuss auch über den Durchschnitt Verdienende gelangen können.

OB Putz    Zu dem Einwand der Planlosigkeit kann ich ihnen versichern, dass wir uns
           sehr sorgfältig Gedanken über die Verkehrsanbindung machen. Wie
           bereits ausgeführt wurden zum Beispiel Am Steinlech Varianten-
           untersuchungen zur Verkehrsanbindung getätigt, die intensiv diskutiert
           wurden. Darüber hinaus wollen wir eine Gesamtverkehrskonzeption mit
           einem Verkehrsgutachten erstellen, um die gesamten Auswirkungen zu
           untersuchen. Zudem werden wir auch, wie bereits eingangs erwähnt, eine
           eigene Informationsveranstaltung für alle Betroffenen zur Verkehrs-
           entwicklung im Rahmen der Bebauung durchführen.

Bürger     Es geht mir nicht um die Frage des Erfordernisses, sondern vielmehr um
           die Dimensionierung des Zuzuges in der aktuellen Entwicklung. Wenn die
           Baumaßnahmen Am Steinlech in dieser Größenordnung umgesetzt
           werden, kann ich mir aufgrund der aktuellen Verkehrsproblematik nicht
           vorstellen, wie eine Zufahrt nur über die Wernstorferstraße künftig noch
           funktionieren soll.

Bürgerin   Als Anwohnerin einer Zufahrtsstraße möchte ich auch nochmal unter-
           mauern, dass das künftige Problem in der z. T. nur einspurig befahrbaren
           Wernstorferstraße nicht der Durchfahrtsverkehr sondern vielmehr die
           ewige Parkplatzsuche ist, die hier stattfindet und somit den durchlaufenden
           Verkehr behindert. Ein Zeitfenster von 15 Jahren mit ständigen Baustellen
           und Baustellenfahrzeugen verschärft diese Situation zusätzlich und stellt
           ein Gefahrenpotential für Schulkinder bzw. Fußgänger und Radfahrer dar.
           Ebenso verhält es sich am Felix-Meindl-Weg.

Bürger     Im Hinblick auf die eingangs erwähnte Entstehung von 31 Wohneinheiten
           in der Wernstorferstraße wurde das Ergebnis eines Gutachtens für April
           angekündigt. Ich erwarte und bitte darum, dass die 54 Anwohner, die eine
           Eingabe gemacht haben, über das Gutachten informiert werden.
           Des Weiteren wird hier von Infrastruktur und Zählungen gesprochen. Es ist
           doch vielmehr von Interesse, wie die Straßenführung ist, bevor alles
           verbaut wird. Ein gutes Beispiel sind die B15 neu oder die Westtangente
           zur Verkehrsentlastung, um die Stadt dann von Süden und nicht wie immer
           von innen heraus zu besiedeln. Wenn seit dreißig Jahren von einem
           Gesamtkonzept in der Politik die Rede ist, müssen großräumig neue
           Straßen gebaut werden. Es macht keinen Sinn, die Zufahrtsstraßen zum
           Münchner Flughafen durch das Stadtgebiet von Landshut zu verlegen.
           Nachverdichtung im Stadtgebiet macht vielleicht in der Nähe des
           Bahnhofes Sinn, wo die Bürger nach München pendeln.

H. Doll    Es stehen in diesem Bereich noch Gutachten aus, was den Baugrund
           betrifft, weshalb ich heute noch keinen konkreten Termin für die
           Behandlung bzw. die Information nennen kann.
           Prinzipiell wird im Bauleitplanverfahren zweimal ausgelegt und eine
           öffentliche Bekanntmachung durchgeführt. Ein Problem ist hierbei, dass
           sich nicht immer jeder über das Ergebnis der öffentlichen
           Bekanntmachung informiert.

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Bürger     Viel Nachverdichtung mit hohen Einkommen bringt der Stadt Landshut
           letztendlich mehr Steuereinnahmen. Vielleicht bauen wir zu große
           Sportstätten oder ein zu großes Theater. Besser wäre es doch, zunächst
           auf die Einnahmensituation zu achten. Erst sollte die Infrastruktur den
           Bürgern aufgezeigt werden und dann kann gebaut werden.

OB Putz    Nachdem jetzt schon mehrfach die Zuzugssituation aus München für den
           Mangel an Wohnungen verantwortlich gemacht wurde, darf ich auf den
           Statistischen Jahresbericht der Stadt Landshut verweisen. Daraus lässt
           sich entnehmen, dass es den großen Zuzug aus München statistisch nicht
           gibt. Wir haben kaum einen Überschuss beim Vergleich der Zuzüge und
           Wegzüge aus München. Vielmehr kommen viele Zuzüge aus dem
           Landkreis oder aus dem europäischen Ausland.
           Bei der Nachverdichtung schauen wir sehr wohl, dass diese über das
           ganze Stadtgebiet erfolgt. Beim Bahnhof planen wir z. B. mit einer deutlich
           größeren Bebauung in Form von 400 Wohneinheiten.

Bürgerin   Als Anwohnerin der Wernstorferstraße macht mir schon jetzt der
           kommende Baustellenverkehr über den langen Zeitraum von 10 bis 15
           Jahren Angst. Ich kann mich noch gut an die Terrassenbauten erinnern,
           wo ich schon einmal Baustellenverkehr miterleben musste.

Bürgerin   Die Kreuzung zur Veldener Straße ist jetzt bereits schon sehr belastet und
           damit aktuell sehr gefährlich für Fußgänger. Der abfließende Verkehr wird
           dort künftig auch mehr. Diese Kreuzung sollte deshalb unbedingt in die
           Planung mit aufgenommen werden.
           Als sehr positiv empfinden wir die Radspur in diesem Bereich, die viel
           Sicherheit gebracht hat und den Radverkehr verstärkt. Wenn nunmehr ein
           Konzept größer angelegt wird, haben letztendlich auch mehr Bürger die
           Möglichkeit, es zu nutzen. Es sollte dann auch angestrebt werden, dass
           Schulkinder mit mehr Sicherheit zur Grundschule Karl-Heiß gehen können.

TOP 1       Eingabe von …

            Roßbachbrücken
            Auf den Brücken über den Roßbach (bei Brauerei Wittmann und
            Bachstraße / Alois-Schmid-Straße) sind auf den Holzbalken
            Antirutschstreifen angebracht, die schmäler als die Balken sind.
            Beim Überqueren der Brücke mit dem Fahrrad wird man
            durchgeschüttelt wie auf dem Pflaster in der Altstadt.
            Ich bitter daher um Prüfung, ob man nicht Streifen mit der gleichen
            Breite der Balken anbringen kann, damit die Brücke mit dem Fahrrad
            rüttelfrei befahren werden kann.
            In Vilsbiburg hat man dafür eine sehr gute Lösung gefunden und den
            Platz für die Antirutschstreifen ausgefräst.
            Ich würde mich freuen (und sicher auch viele andere Radfahrer),
            wenn Sie mit dem Bauamt eine fahrradfreundliche Änderung
            durchführen könnten.

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H. Doll       Das Holpern ist weniger auf die rutschhemmenden Streifen selbst,
              sondern die Ausführung zurückzuführen, da die Antirutschstreifen
              aufgeschraubt und locker sind. Wir werden versuchen, diese besser zu
              befestigen um das Problem zu lösen. Das Beispiel von Vilsbiburg kann
              hier leider nachträglich nicht mehr umgesetzt werden, da sich
              Kieselsteine in diese Holzbalken gedrückt haben und dadurch ein
              ausfräsen nicht mehr möglich ist. Eine Ausführung wie in Vilsbiburg kann
              daher erst berücksichtigt werden, wenn der Belag erneuert wird.

Bürger        Können die Streifen nicht auf die gesamte Fläche der Balken erweitert
              werden oder kann nicht die gesamte Fläche der Brücke überzogen
              werden?

H. Doll       Dies würde keine Abhilfe schaffen, da sich auch dieser Belag lockern
              würde bzw. das Problem bei der Befestigung liegt. Bei einer gesamten
              Abdeckung der Brücke, wie von ihnen vorgeschlagen, kann das Wasser
              wiederum nicht abfließen und die Balken würden dadurch rasch
              verfaulen.

TOP 2         Eingabe von …

          2.1 Parksituation am Felix-Meindl-Weg, an der Wernstorferstraße und an
              allen von dieser abzweigenden kleinen Straßen

              Anwohnerparkausweise möglich?

              (siehe hierzu auch Eingaben Nrn. 10.1 und 15)

H. Hohn       2016 wurde aufgrund der schwierigen Situation vor Ort ein
              Parkraumkonzept durch einen externen Gutachter erstellt. Auf dessen
              Grundlage und den darin ausgesprochenen Empfehlungen wurden die
              dortigen Haltverbote und Kurzparkzonen eingeführt. Im Rahmen des
              Parkraumkonzeptes wurde auch die Thematik einer Anwohnerparkzone
              untersucht, jedoch nicht weiterverfolgt, weil die rechtlichen
              Voraussetzungen fehlen. Die Ausweisung von Bewohnerzonen ist nur
              dort zulässig, wo es wegen der Bebauung nahezu keine privaten
              Stellplätze gibt und deshalb ein hoher Parkdruck herrscht. Die Situation
              ist dabei nicht nur straßenbezogen, sondern in einem größeren Umfeld
              zu betrachten.

              Das Parkraumkonzept ist flexibel und kann angeglichen werden. Eine
              Angleichung findet auch immer statt, wenn uns Hinweise oder
              Verbesserungsvorschläge von Ihnen erreichen, für die wir grundsätzlich
              dankbar sind.

              Demnach wurde zum Beispiel 2017 die Parkdauer in einem Bereich,
              indem zunächst das Parken nur 2 Stunden gestattet war, auf 4 Stunden
              erweitert, weil 2016 die 2 Stunden Regelung nicht richtig angenommen
              wurde. Der Antrag wurde damals aus dem Umfeld des Montessori
              Kinderhauses wegen fehlenden Parkflächen für Eltern und Mitarbeiter
                                                                         Seite 7 von 27
gestellt. Wenn inzwischen wieder der Wunsch besteht, die Parkdauer auf
           2 Stunden zu reduzieren, werden wir den Sachverhalt überprüfen und
           gegebenenfalls nachjustieren, zumal das Parkraumkonzept, wie bereits
           eingangs erwähnt, nicht starr ist.

           Die umgesetzten Anordnungen werden auch sehr regelmäßig (232
           Kontrollen seit Anfang 2019) vom Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt
           Landshut überwacht. Im Vergleich zu den Jahren vor Umsetzung des
           Parkraumkonzeptes haben sich negative Meldungen deutlich reduziert.

           Es wird z. B. sehr häufig im Bereich des Felix-Meindl-Weges gemessen
           (10 Messungen 2019: Überschreitungsquote zwischen 6 - 24 %).

           Geschwindigkeitsmessungen mit dem Temposys in der Wernstorfer-
           straße aus dem Jahr 2018 haben wiederum eine v85 (= Geschwindigkeit,
           die von 85 % der Kraftfahrer NICHT überschritten wird) von 38 km/h
           ergeben.

Bürgerin   Ich beantrage hier, dass das Parken in diesem Bereich wieder auf zwei
           Stunden gekürzt wird, da es seiner Zeit mit Erstellung des
           Parkraumkonzeptes eine Erleichterung gebracht hat. Mir erschließt sich
           aufgrund der Änderung nicht, wo hier ein Parkraumkonzept vorliegen soll.

H. Hohn    Zum Parkraumkonzept treffen eine Vielzahl unterschiedlicher,
           individueller Sonderwünsche ein. Es wird versucht, das Konzept in einer
           Form weiterzuentwickeln, dass es in sich schlüssig ist und in seiner
           Gesamtheit funktioniert. Zum vorliegenden Antrag muss die Situation vor
           Ort überprüft werden. Über das Ergebnis der Überprüfung werden wir zu
           gegebener Zeit informieren.

Bürger     Können die Parkplätze im Bereich Wernstorferstraße / Mornauerweg
           nicht komplett wie im Rabenkopfweg wegfallen?

H. Hohn    Es könnten nur Halteverbote oder Kurzparkzeiten eingerichtet werden,
           die dann aber für alle gelten, auch für die Anwohner. Ein komplettes
           Parkverbot wird sich nicht durchsetzen lassen, da der stehende Verkehr
           nur in andere Straßen verlagert wird. Eine Beschränkung der Parkdauer
           wie auch die Situation im Mornauerweg wird von uns überprüft werden.

Bürger     Gibt es eine Möglichkeit der Parkraumbewirtschaftung in Kombination mit
           bezahlten Stellplätzen, wo Anwohner ausgenommen werden?

H. Hohn    Zur Parkraumbewirtschaftung zählt auch das bereits eingesetzte
           Instrument der Kurzparkzone. Anwohnerparkausweise sind rechtlich -wie
           bereits eingangs erwähnt- nicht möglich. Eine Parkraumbewirtschaftung
           in Kombination mit bezahlten Stellplätzen, bei denen die Anwohner
           ausgenommen werden, wäre in Landshut neu und muss überprüft
           werden.

Bürger     Wie verhält es sich bei dem neuen geplanten Kindergarten? Bekommen
           die Beschäftigten wie beim Montessori Kinderhaus eine Kurzparkzone
           bzw. verlängerte Kurzparkzone?
                                                                      Seite 8 von 27
H. Doll       Im Bebauungsplan ist vorgesehen, eine Parkzone vor dem Kindergarten
              zu schaffen. Natürlich müssen auch für die Betreuerinnen und Betreuer
              die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Bürger        Wie ist die Situation beim Montessori Kinderhaus. Können hier Stellplätze
              abgelöst werden wie in der Innenstadt oder müssen diese tatsächlich
              geschaffen werden?

H. Doll       Auch beim Montessori Kinderhaus müssen sicherlich die baurechtlich
              erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
              Eine Stellplatzablöse ist nur im Innenstadtbereich in bestimmten Zonen
              möglich.

Bürger        Warum ist die Parkdauer beim Felix-Meindl-Weg auf der einen Seite bis
              zwei Stunden und auf der anderen Seite bis vier Stunden gestattet?

H. Hohn       Der Sachverhalt muss überprüft werden.

          2.2 Planung der 170 Wohneinheiten am Ende der Wernstorferstraße und
              das damit erwartete erhöhte Verkehrsaufkommen auch in der
              Pfarrfeldstraße wegen Umfahrung der oft nur einspurig befahrbaren
              Wernstorferstraße und der Enge im Felix-Meindl-Weg durch
              beidseits parkende Autos

              Es besteht der Wunsch einer sinnvollen Straßenplanung (bevor
              gebaut wird), die das derzeitige rangieren, rückwärtsfahren und
              Ausweichen auf den Gehweg verhindert.

              (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4,
              5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt)

          2.3 Weitere Dogstations im Siedlungsgebiet, beispielsweise am
              Friedhof oder am Veichtederpointweg (der bestehende wurde leider
              entfernt)

H. Doll       Es gibt einen Beschluss des Stadtrates auf Vorschlag der Verwaltung,
              keine weiteren Dogstations aufzustellen. Die Hunde halten sich
              erfahrungsgemäß nicht an die Örtlichkeiten der Dogstations. Letztendlich
              ist es für die Verbesserung der Situation viel wichtiger, dass man als
              verantwortungsvoller Hundebesitzer einen Beutel für den Hundehaufen
              mit sich trägt und diesen fachgerecht entsorgt. Sollten die Beutel für einen
              betroffenen Hundehalter zu teuer sein, ist es möglich, diese in
              haushaltsüblichen Mengen im Rathaus 2 abzuholen.
              Die Dogstation am Veichtederpointweg genießt hier Bestandsschutz und
              wird wieder errichtet werden.

OB Putz       Wenn es an bestimmten Punkten Probleme mit Hundekot gibt und vor Ort
              keine oder zu wenig Abfallbehälter aufgestellt sind, können Sie uns das
              melden. Wir werden dann versuchen, das Netz an Abfallbehältern weiter
              zu verdichten.
                                                                             Seite 9 von 27
H. Doll         Wenn Sie bewusst durch andere Städte gehen, werden sie feststellen,
                dass Landshut bereits eine außergewöhnliche Dichte an Abfallbehältern
                hat.

Bürgerin        Derzeit gibt es zum Beispiel zu wenig Abfallbehälter oben in der Siedlung.

OB Putz         Wir überprüfen den Sachverhalt.

TOP 3           Eingabe von …

          3.1   Bahnhof Süd attraktiver gestalten und in den Höhenwanderweg
                integrieren:

                Ist es möglich, am Bahnhof Süd mehr Informationen anzubringen?
                Der Bahnhof Süd wäre dann ein guter Einstiegspunkt, um zum
                Landshuter Höhenwanderweg mit der Bahn anzureisen. Denkbar
                wären

                a) ein Orientierungsplan mit den wesentlichen Straßen, Arztpraxen /
                Krankenhaus, Bäckerei/Gaststätten, Bushaltestellen, Strecken-
                verlauf Höhenwanderweg im Nahbereich (mit Hinweis, wo man sich
                noch mit Brotzeit versorgen kann ...)

                b) ergänzend eine Infotafel mit den Fahrzeiten der Buslinien 10 u. 1
                für die Haltestellen Innere Stelze bzw. Goldinger Straße und
                Rosental.

                c) ergänzend eine dynamische Infoanzeige (wie z.B. am Ländtor) mit
                den Abfahrtsangaben o.g. Linien/Haltestellen. Eventuell per Funk /
                Mobil angebunden.
                Jede einzelne dieser Ausbaustufen würde einen Nutzen stiften (für
                1 und 2 würde eventuell die vorhandene Beleuchtungen am
                Bahnsteig genügen).

H.              Es gibt in Landshut zwei Landshuter Höhenwanderwege. Der eine geht
Bohmeier        von Buch am Erlbach nach Landshut und dann weiter von Landshut nach
                Hüttenkofen. Eine Ausschilderung vom Südbahnhof zum Höhenwander-
                weg wird von der Unteren Naturschutzbehörde in den nächsten Wochen
                durch ihre Anregung erfolgen. Daneben ist angedacht, einen Kasten mit
                Stadtplänen aufzustellen, in denen die nähere Umgebung wie z.B.
                Krankenhäuser oder auch Bushaltestellen aufgezeigt wird. Nicht
                aufgenommen werden können hingegen Hinweise zu Gaststätten oder
                Bäckereien. Durch die o.g. Maßnahmen erhoffen wir uns, dem Anliegen
                gerecht zu werden und einen Bezug zum Höhenwanderweg herzustellen.

H. Bardelle Aufgrund ihrer Anregung werden in den Schaukästen auch die
            Busfahrpläne und der kürzeste Weg zur nächsten Bushaltestelle
            integriert. Wir bitten in diesem Zusammenhang um ihr Verständnis, dass
            eine dynamische Infoanzeige, wie sie es z.B. von der Wittstraße kennen,
                                                                            Seite 10 von 27
hier nicht realisierbar ist, weil einfach die Fahrgastfrequenz zu niedrig ist
          und damit auch keine Fördermittel zu erwarten sind.
          In absehbarer Zeit ist aber eine mobile Lösung für Smartphones geplant,
          die dann in Echtzeit die Fahrplanlage anzeigt.

      3.2 Achdorf, Kreuzung Zollhaus:
          a) Wurde geprüft, ob eine Vorfahrtsberechtigung der Strecke Äußere
          Münchener Straße (vom Kupfereck bis zur Bahnbrücke) und
          weiterführend abknickend in die Dirnitzstraße zur B11 mehr
          Verkehrssicherheit generieren würde?
          b) Es gibt die Fälle, dass Autofahrer Anwesen in der Äußeren
          Münchener Straße ab Hausnummer 100 anfahren wollen. Diese
          drehen dann mehrfach die Runde zwischen Eisenbahnbrücke und
          Radweg Richtung Tiefenbach (teilweise mit zunehmender
          Anspannung). Ein Hinweisschild auf „Getränkemarkt Häusler“ und
          nochmal am Radweg "Äußere Münchner Straße Hausnummer 100 -
          xxx über B11 anfahren" vielleicht noch mit Richtungspfeil zur B11
          könnte helfen.
          c) Für den Schulweg ist eine Schulweghilfe eingeplant beim
          Übergang Dirnitzstraße. Mindestens gleich gefährlich erscheint mir
          der Übergang Goldinger Straße. Ist es möglich, hier mit zwei Kräften
          zu arbeiten?

H. Hohn   Bereits in der letzten Bürgerversammlung wurde diese Problematik
          angesprochen. Im Nachgang zu der Bürgerversammlung hat sich der
          Verkehrssenat im September 2018 mit der Thematik befasst und
          folgende Beschlüsse gefasst:

          1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für einen Kreisverkehr
             zu erstellen und die finanziellen Mittel für den Haushalt 2020
             einzuplanen.
          2. Bezüglich des westlichen Teils der Münchener Straße (Zollhaus,
             Stadtauswärts) wird dieser für LKW gesperrt (ausgenommen für
             Anlieger).
          3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem zuständigen
             Staatlichen Bauamt eine Verbesserung der Einbiegeverhältnisse an
             der Dirnitzstraße / B11 zu untersuchen.
          In diesem Zusammenhang kann auch die Thematik der Querungen der
          Schulkinder und des Radverkehrs mitbetrachtet werden.
          Leider gibt es hier nur einen Schulweghelfer, der die Querung Goldinger
          Straße und Pettenkoferstraße abdecken muss. Die Stadt Landshut hat
          dabei große Probleme, Schulweghelfer zu finden.
          Eine zusätzliche Beschilderung für Irrwegfahrer in der Äußeren
          Münchener Straße, ab Hausnummer 100, wird in nächster Zeit realisiert
          werden.

                                                                        Seite 11 von 27
Bürger      Die Goldinger Straße oder auch der Finkenweg wurden vor langer Zeit
            geplant und sind hinsichtlich der Parksituation nicht mehr zeitgemäß. Die
            Straßen sind zeitweise links und rechts zugeparkt, so dass Bus, Notarzt
            oder Feuerwehr Probleme haben, zwischen den parkenden Autos zu
            fahren. Zur Landshuter Hochzeit existiert das Problem nicht, da in diesem
            Zeitraum Parkverbotsschilder aufgestellt werden.
            Den von ihnen geplanten Kreisverkehr empfinde ich als unzweckmäßig,
            einen zügigeren Verkehrsfluss sehe ich hier nicht. Besser wäre es, über
            die Ruffinistraße zur Dirnitzstraße den Verkehr komplett zu sperren, weil
            dort viele den Streckenabschnitt abkürzen. Das Hauptproblem in Achdorf
            ist allgemein, dass die Straßen zu alt und zu schmal geplant sind.

Bürger      Den Kreisverkehr würde ich begrüßen, da es ständig in diesem Bereich
            zu Verkehrsunfällen kommt.
            Ich möchte aber zum vorherigen Thema zwecks Beschilderung am
            Südbahnhof etwas hinzufügen. Der Südbahnhof sollte meines Wissens
            mit einem Haltepunkt der Buslinie verknüpft werden. Dies ist bisher nicht
            direkt geschehen.

H. Doll     Der Kreisverkehr ist in Planung und wird wohl eher nächstes Jahr
            umgesetzt werden.

H. Bardelle Vor einem Jahr gab es zur Anbindung des Südbahnhofs an das
            Busliniennetz einen Stadtratsantrag, der im Werkssenat behandelt und im
            Einvernehmen mit dem Antragsteller zurückgestellt wurde, da das ÖPNV-
            Netz aufgrund eines Bürgerentscheids ohnehin überplant wird.

             Nachtrag (während TOP 5) zum Mangel an Schulweghelfern:
Bürgerin     Wenn nicht genügend freiwillige Schulweghelfer gefunden werden
             können, sollte die Stadt Landshut dafür Sorge tragen, dass die
             Schulkinder anständig über die Goldinger Straße kommen. Die Radfahrer
             und die Autofahrer sind dort viel zu schnell unterwegs. Entweder
             erleichtert man den Kindern den Schulweg durch Busausweise, oder man
             gewährleistet den Schulkindern einen sicheren Schulweg.

Bürger      Ein Schulweghelfer für die Pettenkofer Straße und die Goldinger Straße
            ist zu wenig, da dieser nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann.

H. Hohn     Wir werden den Sachverhalt nochmals überprüfen.

Bürgerin     In der Pettenkofer Straße gibt es zwar eine Geschwindigkeitsbe-
             grenzung, aber während bestimmter Zeiten wird diese gerne ignoriert. Es
             wäre gut, die 30 Km/h-Begrenzung auf die Straße großflächig
             aufzumalen und dies an mehreren Stellen die Straße entlang. In dieser
             Straße wohnen Kinder, die sich manchmal in der Straße aufhalten.

                                                                       Seite 12 von 27
TOP 4         Eingabe von …

        4.1   In den letzten Jahren wurden im Bereich zwischen Neue Bergstraße-
              Englbergweg - Veldener Straße zahlreiche neue Baugebiete
              ausgewiesen: z.B. Am Schopperfeld; Felix-Meindl-Weg - östlich
              August-Preißer-Weg; Am Steinleich, Am Hiendl …
              Die verkehrliche Infrastruktur ist in diesem Bereich durch das
              Achdorfer Krankenhaus mit den angeschlossenen medizinischen
              Tageseinrichtungen trotz Parkhäuser völlig überlastet. Die Bau-
              gebiete werden hier jeweils einzeln und die verkehrliche Anbindung
              separat betrachtet. Diese Betrachtung berücksichtigt leider nicht
              die realen Bedingungen.
              a) Warum werden die Baugebiete nicht in ihrer Gesamtheit
              betrachtet und die Verkehrssituation des gesamten betroffenen
              Gebietes berücksichtigt?
              b) Warum wird hier nur die Verkehrszunahme eines einzelnen
              Baugebietes berechnet und nicht die Zunahme des Verkehrs durch
              alle neuen Baugebiete berücksichtigt?

        4.2   Die bisherige Bebauung fügt sich sehr verträglich in die schwierige
              Topographie des betroffenen Bereichs zwischen Neue Bergstraße –
              Englbergweg – Veldener Straße ein. Eine weitere Bebauung hätte,
              wie im Rahmenplan „Am Steinlech“ aus dem Jahr 2007
              wiedergegeben,      wunderbar      mit     Reihenhäusern       und
              Einfamilienhäusern fortgeführt werden können.
              Frage: Warum werden so gravierende Eingriffe in die Landschaft
              (Neubaugebiet Am Steinlech, östl. August-Preißer-Weg, Am
              Schopperfeld, Falkenstraße, usw.) nicht vom Gestaltungsbeirat der
              Stadt Landshut vor Satzungsbeschluss auf Gestaltung, Ästhetik
              und Landschaftsverträglichkeit überprüft?

              (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4,
              5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt)

TOP 5         Eingabe von …

        5.1   Gesamtkonzept Nachverdichtung Siedlungsgebiet Nördlich/
              Südlich des Felix-Meindl-Wegs, insbesondere damit in Verbindung
              die Größe und das Maß der Nachverdichtung Am Steinlech

        5.2   Verkehrskonzept Siedlungsgebiet Nördlich/Südlich des Felix-
              Meindl-Wegs, insbesondere Erschließung / verkehrstechnische
              Anbindung Neubauprojekt Am Steinlech

              (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4,
              5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt)

                                                                        Seite 13 von 27
5.3 Baumschutz entlang der Neuen Bergstraße

         5.4 Bauvorhaben und Hangschutz: Neue Bergstraße, Ecke Pressgasse

H. Hohn      Das Stadtgartenamt tätigt Baumfällungen nur im Rahmen der
             Verkehrssicherungspflicht. In der Neuen Bergstraße wird besonders auch
             der Aspekt der Hangsicherung berücksichtigt. Angestrebt wird in weiten
             Bereichen eine maßvolle Durchforstung mit dem Ziel, dass der Bestand
             regelmäßig verjüngt wird und keine Lücken entstehen.
             Die Untere Naturschutzbehörde wiederum ahndet Verstöße gegen die
             Baumschutzverordnung. In jüngster Zeit gab es zwei erhebliche Verstöße
             gegen die Baumschutzverordnung mit der Folge, dass Ersatzpflanzungen
             angeordnet und Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt wurden.

Bürger       Wird die Stadt Landshut weiterhin Verstöße gegen die Baumschutz-
             verordnung überwachen und kontrollieren, dass Ersatzpflanzungen
             tatsächlich vorgenommen werden?
             Außerdem gäbe es in der Neuen Bergstraße noch Möglichkeiten,
             zusätzlich Bäume zu pflanzen. Ist das bereits angedacht?

H. Hohn      Im Vorfeld kann es kaum verhindert werden, dass es zu gesetzeswidrigen
             Fällungen kommt. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung werden
             aber mit Nachdruck überwacht und geahndet. Es wird natürlich auch kon-
             trolliert, dass Ersatzbepflanzungen tatsächlich vorgenommen werden.

Bürger       In der Kellerstraße hatten wir eine sehr schöne Beforstung, bis ein
             Nachbar Fällungen vornahm. Ich habe deshalb mehrfach Kontakt mit der
             Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen. Es vergingen daraufhin
             Wochen, bis mir mitgeteilt wurde, dass es sich hier um einen
             Außenbereich handelt und daher das Forstamt und nicht die Untere
             Naturschutzbehörde zuständig ist. In der Zwischenzeit wurde die
             Beforstung komplett beseitigt.

H. Hohn      Ich kann zu diesem konkreten Fall keine Aussage tätigen, da mir der Fall
             nicht bekannt ist. Die Baumschutzverordnung greift natürlich nur im
             bebauten Innenbereich und nicht im Außenbereich oder in bewaldeten
             Bereichen nach dem Waldgesetz. Wenn Sie uns den Fall konkret
             mitteilen, können wir der Angelegenheit gerne nachgehen.

Bürger       Auch ich habe diesen Wald genossen. Das Grundstück hat jetzt ein
             anderer erworben. Die Fällungen seitens eines Bauunternehmens
             konnten letztendlich nicht verhindert werden, obwohl ein Mitarbeiter der
             Unteren Naturschutzbehörde und auch die Polizei die Maßnahme
             überprüft hatten. Es erscheint mir so, dass der Bauunternehmer auch
             künftig so verfahren wird, wenn nicht seitens der Stadt Landshut härtere
             Maßnahmen ergriffen werden.

H. Hohn      Das Problem ist bekannt. Gesetzlich sind uns die Hände gebunden.
             Neben der Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen können Verstöße nur bis
             zu einem Höchstmaß eines mittleren fünfstelligen Betrages geahndet
             werden. Denkbar wäre allenfalls, dass die gewünschte Bebauung im
             Bausenat behandelt und dann eingeschränkt wird, wenn baurechtliche
             Vorschriften verletzt werden.
                                                                       Seite 14 von 27
TOP 6     Eingabe von …

          Durchgängiges Halteverbot am Lainerbuckel:
          Der obere Teil der Straße ist mit diversen Autos beziehungsweise
          mit bis zu drei Autoanhängern linksseitig auf einer Länge von ca. 15
          Metern zugeparkt. Da dieser Bereich sehr eng ist, sollte man prüfen,
          ob Rettungsdienste die Straße ungehindert passieren können.

H. Hohn   In Bereichen von engen und unübersichtlichen Straßenstellen besteht
          nach der Straßenverkehrsordnung ein gesetzliches Halteverbot. Das ist
          in der Regel dort, wo eine Restfahrbahnbreite von 3 Metern nicht mehr
          gegeben ist. Bei den parkenden Anhängern im Bereich des Lainerbuckels
          ist die Situation grenzwertig. Wir haben uns vor einigen Tagen die Lage
          vor Ort angesehen. Die Restfahrbahnbreite lag hier bei drei abgestellten
          Anhängern und einem PKW zwischen 2,60 m und 3,50 m. Aufgrund
          dieser Situation würde ein gesetzliches Halteverbot bestehen. In solchen
          Fällen bringt man normal keine zusätzliche Beschilderung an. Wir werden
          in nächster Zeit den Bereich in Zusammenarbeit mit der Polizei
          kontrollieren. Wenn sich diese Situation fortsetzt, werden wir trotzdem
          zusätzlich Schilder anbringen. Ansonsten werden wir durch das
          persönliche Gespräch oder auch durch Sanktionieren bzw. Bußgelder
          entgegensteuern. Wenn es zu eng wird, besteht auch die Möglichkeit,
          dass die Polizei abschleppen lässt.

Bürger    Im Sommer ist die Situation bereits sehr angespannt. Im Winter wird es
          noch schlimmer, wenn Schneefahrzeuge den Schnee an der Seite
          abladen. Es gibt in diesem Zusammenhang zudem vor Ort eine Person,
          die durch unsachgemäßes Verhalten bewusst provoziert.

TOP 7.    Eingabe von …

          Ich bitte um Rückmeldung zum Thema "Fußgängerübergang Neue
          Bergstraße".
          (siehe hierzu auch Eingaben Nr. 9.2)

H. Hohn   Der Wunsch wurde bereits in früheren Bürgerversammlungen
          vorgetragen. Wir haben daraufhin intensiven Kontakt mit dem
          zuständigen Staatlichen Bauamt aufgenommen. Die Gespräche waren
          nicht einfach. Wir haben jetzt die Zusage, dass diese Querungshilfe
          gebaut wird. Es geht auch auf einen Verkehrssenatsbeschluss von 2017
          zurück. Die Umsetzung war über einen längeren Zeitraum nicht möglich,
          weil dort eine Baustelle dies verhindert hat. Das Staatliche Bauamt will
          jetzt im September eine Verkehrsinsel zum Einsatz bringen, die derzeit
          noch in der Hofmark-Aich-Straße steht.

TOP 8     Eingabe von …

          Ich bitte um Informationen zum Thema "Aktueller Planungsstand zur
          Weiterführung Westtangente, wenn diese an der B11 ankommt, über
          Tiefenbach in Richtung Hachelstuhl".

                                                                    Seite 15 von 27
Momentan und auch in Zukunft herrscht täglich ein Verkehrschaos
          auf der unteren Neuen Bergstraße, Veldener Straße, usw.

H. Doll   Die Frage zielt ab auf die Weiterführung der Westtangente von der B11
          Richtung B15 bei Hachelstuhl. Die Stadt Landshut ist aktuell durch den
          Bürgerentscheid nur beauftragt, die Westtangente von der Staatsstraße
          2045, Landshut Park, bis zur B11 zu planen. Dort endet auch das
          Stadtgebiet. Für diese Planung läuft momentan die europaweite
          Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe wird im Herbst
          erfolgen. Zudem erfolgen aktuell seit Ende letzten Jahres die
          artenschutzrechtlichen Kartierungen für diesen Bereich, die sehr
          aufwendig sind, weil dort zahlreiche europarechtlich geschützte Arten
          erfasst werden müssen. Aus unserer Sicht müssen zunächst die
          planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Westtangente auf dem
          Stadtgebiet geschaffen werden, bevor man auf Landkreis- oder auch
          Landesebene über die Weiterführung diskutiert.

OB Putz   Ergänzend darf ich anmerken, dass wir durch den Bürgerentscheid
          verpflichtet sind, die Westtangente bis zur B11 ohne zeitlichen Verzug in
          die Planung zu bringen und voranzutreiben. Das Risiko dabei ist es,
          darauf haben uns auch vorgeschaltete Behörden aufmerksam gemacht,
          dass es nicht gelingt, das Projekt unabhängig von der Frage der
          Weiterführung in die Planungsreife zu bringen. Wenn wir nämlich eine
          mögliche Verlängerung jetzt mit in die Planungsbetrachtungen bringen,
          kann das zu einer anderen rechtlichen Einstufung der Gesamtanlage
          führen. Würde die Verlängerung im Landkreis später nicht realisiert
          werden können, hätte dies wiederum zur Folge, dass die Westtangente
          auch im Stadtgebiet nicht zur Ausführung kommt. Wir müssen deshalb
          sehr vorsichtig sein. Leider dauern derartige Projekte ohnehin sehr lang,
          so dass wir noch genug Zeit haben, es dann auch entsprechend weiter
          zu verhandeln. Ein wichtiges Signal für die möglicher Weise betroffenen
          Gemeinden im Landkreis ist hier, dass wir unsere Hausaufgaben machen
          und unser Projekt vorantreiben. Wir müssen auch sehr sorgfältig arbeiten,
          denn wenn gerade bei den naturschutzrechtlichen Belangen in der
          Planungsvorbereitung nicht ausreichend genau gearbeitet wird, hat man
          ein erhöhtes Risiko, dass auf dem Klageweg ein Planfeststellungs-
          beschluss lange verzögert wird. Später werden wir natürlich auch intensiv
          über die Möglichkeit einer Verlängerung diskutieren. Ich kann Ihnen heute
          hierzu nichts versprechen, da es bei den umliegenden Gemeinden
          unterschiedliche Standpunkte gibt.

Bürger    Können die Planungen im Stadtgebiet und im Landkreis nicht parallel
          laufen? Wenn die B11 die Westtangente aufnimmt, wird der Verkehr die
          Straße zwischen Neue Bergstraße Richtung Kumhausen vollständig
          überlasten.

OB Putz   Ich habe zuvor gerade versucht zu erklären, warum es parallel nicht geht.
          Wenn wir alleine zuständig wären, gäbe es sicherlich die Möglichkeit einer
          anderen Vorgehensweise. Eines kann ich aber schon sagen. Die
          Westtangente, wenn sie auch an der B11 ohne Verlängerung enden
          würde, führt dann nicht zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung beim
          Kupfereck und angrenzenden Bereichen. Dies geht aus den vorliegenden
                                                                      Seite 16 von 27
Gutachten hervor. Sie bringt dann leider nur nicht die dringend benötigte
             Entlastung der Veldener Straße.

Bürger       Als Anlieger der Veldener Straße habe ich das Problem, dass täglich
             23000 Autos vorbeifahren. Ich verstehe nicht, dass nicht schon viel früher
             wegen der Weiterführung der Westtangente gesprochen wird. Kann man
             denn nicht mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten der betroffenen
             Gemeinden nicht bereits jetzt auf tiefer Ebene verhandeln.

OB Putz      Ich kann Ihnen versichern, dass ich auch schon viel früher vor dem
             Bürgerentscheid mit dem Landrat und betroffenen Gemeinden
             gesprochen habe. Aber ich kann mich nur nochmals wiederholen, dass
             uns für das aktuelle Planungsverfahren dringend angeraten ist, die Frage
             der Weiterführung aktuell nicht in das Verfahren einzubringen.
             Selbstverständlich muss unser Ziel später sein, dass die Westtangente
             verlängert wird, aber wir haben nicht das Planungsrecht außerhalb des
             Stadtgebietes und deshalb müssen wir so verfahren, wie ich es vorher
             geschildert habe.

TOP 9        Eingabe von …

         9.1 Neubauten an der Kellerstraße

             Inwieweit sieht sich die Stadt in einer Mitschuld, durch die
             Genehmigung der unverhältnismäßigen Neubebauung, z.B. im
             Bereich der Kellerstraße (mit der damit verbundenen massiven
             Abtragung der Hanggrundstücke) in Achdorf, die dadurch ent-
             stehenden Schäden an den Bestandbauten (Risse, Bodenspalten,
             Straßenabsenkungen) mitverursacht zu haben?
             Die neu errichteten Gebäude stehen in keinem Größenverhältnis zur
             bisherigen Bebauung. Die Infrastruktur ist für den zusätzlichen
             Verkehr (An- und Abfahrt bzw. Parken) gar nicht ausgelegt, kann
             aber auch nicht angepasst werden.
             Die bisherigen Anwohner können sich jetzt mit den wechselnden
             Bauherren rumschlagen, um mühsam um Entschädigungen zu
             streiten.
             Um sich aus der Hauptschuld zu stehlen, wird von diesen
             ausweichend geraten, sich doch an die Stadt zu wenden, was ich
             hiermit tun möchte, obwohl ich nach wie vor die Hauptschuld bei
             den Bauherren selbst durch die unzureichende Absicherung der
             angegriffenen Hänge sehe (deren Einhaltung allerdings auf von
             einem hier schier untätigen bis ratlosen Bauamt abzusichern wäre),
             aber auch bei Ihnen als genehmigende Gemeinde.
             Es wird um Abwägung, eine zukünftig bedachtere Baugenehmigung
             im Stadtbereich (siehe auch aktuelles Beispiel „Alte Bergstraße –
             Hangrutsch“) und im Gegenzug um mehr Schutz für die bestehende
             Bebauung und Bevölkerung gebeten.

             (siehe hierzu auch Eingabe Nr. 11)

                                                                         Seite 17 von 27
H. Doll    Bei Bauschäden an Bestandsgebäuden durch die im Bereich der
           Kellerstraße getätigten Baumaßnahmen ist die Stadt Landshut nicht in
           der Verantwortung. Vielmehr liegt es in der Verantwortung der privaten
           Bauherrn, dass sie unabhängig von der Größe der Baumaßnahme nicht
           die benachbarten Gebäude beeinträchtigen bzw. schädigen.
           Zu den durchgeführten Bauvorhaben in der Veldener Straße ist von uns,
           soweit es möglich war, auch für die Erweiterung der Kellerstraße ein
           gewisser Grunderwerb getätigt worden, um hier eine Verbesserung der
           Situation an den Engstellen zu erzeugen.
           Ferner müssen diese Bauvorhaben den Stellplatznachweis im Gebäude
           in Tiefgaragen erbringen, so dass im Gegensatz zur Bestandsbebauung
           weitere Stellplätze geschaffen wurden.
           Zur pünktlichen Abholung des Restmülls gab es Ende Juni gerade im
           Bereich der Baustellen Probleme, so dass sich die Abholung über das
           Wochenende verzögert hat. Wir bitten dies zu entschuldigen Die Kollegen
           von den Bauamtlichen Betrieben werden sich bei Ihnen noch melden. Es
           wird versucht werden, den Baustellenbereich mit kleineren Fahrzeugen
           anzufahren.
           Für die Kellerstraße inklusiv der Treppenanlage werden wir für den
           Haushalt 2020 Mittel anmelden, um hier voraussichtlich nächstes Jahr
           eine neue Asphaltierung anzubringen und diese Treppenanlage zu
           sanieren. Ausbaugelder werden für Sie nicht veranschlagt werden.
           Zur Dimension der neuen Baukörper bei der Neuen Bergstraße kann man
           unterschiedlicher Meinung sein. Bei der B15 sehe ich es positiv, weil
           diese Baukörper auch schon in dieser Größenordnung in der
           Vergangenheit vorhanden waren. Die stattgefundene Verbesserung der
           Nahversorgung führt auch zu einer Aufwertung dieses Bereiches.

Bürgerin   Ich verstehe nicht, warum in der Kellerstraße diese großen Bauten
           genehmigt wurden mit der Folge, dass auch der Verkehr deutlich
           zugenommen hat? Es gibt noch einige ältere Gebäude. Muss dort
           ebenfalls mit so großen Bauten gerechnet werden? Zudem sehe ich
           inzwischen die Parkplatzsituation auch im Hinblick auf unberechtigte
           Parker als bedenklich an.

H. Doll    Aktuell liegen uns keine weiteren Bauanträge oder auch nur informelle
           Anfragen vor. Mit der neuen Asphaltierung werden nächstes Jahr auch
           die entsprechenden Markierungen für die ausgewiesenen Stellplätze
           erneuert und es sind dann sicherlich auch öfters Kontrollen durch die
           Verkehrsüberwachung möglich

Bürger     Zu den vorher angesprochenen Bauschäden möchte ich noch anmerken,
           dass die Stadt Landshut sicherlich rechtlich nicht verantwortlich gemacht
           werden kann. Allerdings sehe ich eine moralische Verantwortung der
           genehmigenden Behörde eine Verpflichtung, dass man eben die
           Dimension dieser Häuser nicht so ansetzen kann. Aus naturschutz-
           rechtlicher Sicht habe ich seiner Zeit nicht verstanden, mit welcher
           baulicher Dimension in den Hang gebaut wird. Schöner ist es nicht
           geworden. Ich sehe auch in der Dimensionierung der Baukörper eine
           Ursache für die Schäden an den Bestandsbauten.
                                                                      Seite 18 von 27
H. Doll        Wir entscheiden nicht nach moralischen sondern nach baurechtlichen
               Gesichtspunkten.

          9.2. Wenn die Bevölkerungsdichte nun diesem Bereich schon so massiv
               zunimmt, ist es umso unverständlicher, warum die Stadt nach wie
               vor keinen besseren Schutz für Fußgänger an der Neuen Bergstraße/
               Höhe Ruffini Apotheke zur Überquerung der B15 bietet. Hier liegt in
               wenigen Metern Entfernung zum Beispiel die von vielen
               Kleinkindern besuchte Karl-Heiß-Schule.
               Diesen Wunsch hatten wir bei einer ähnlichen Bürgerversammlung
               des Amtsvorgängers schon kundgetan, das Ganze wurde dann
               sogar einige Wochen später in der Landshuter Zeitung als
               Maßnahme angekündigt, aber bis heute ist es leider immer noch
               lebensgefährlich, vor allem in den Morgenstunden hier eine
               Überquerung zu wagen.
               (siehe hierzu auch Eingabe Nr. 7)

TOP 10         Eingabe von …
          10.1 Parksituation Wernstorferstraße

               Die Parkdauer wurde von 2 Stunden wieder auf 4 Stunden
               hochgesetzt. Das von der Stadt in Auftrag gegebene Parkkonzept
               empfahl hier eine Parkdauer von 2 Stunden. Dies wurde zuerst auch
               so umgesetzt. Hintergrund war, dass sich in der Vergangenheit viele
               Anwohner wiederholt über die Dauerparker- Mitarbeiter und
               Besucher des Krankenhauses, des Ärztehauses und des
               Landratsamtes - wegen der damit verbundenen Verkehrssituation
               beschwert hatten. Dies führte auch spürbar zu einer Erleichterung.
               Warum wurde die Parkdauer seitens der Verwaltung wieder auf 4
               Stunden erhöht? Aktuell stockt wochentags wieder der Verkehr,
               Autofahrer weichen auf Gehwege aus und Radfahrerinnen werden
               gefährlich nah an den Straßenrand gedrängt. Das Parkkonzept
               kostete der Stadt Geld, wurde gelobt, brachte Verbesserungen und
               wird dann in diesem Punkt wieder gekippt. Weshalb ist die
               Verwaltung zu der Entscheidung gekommen, die Parkdauer wieder
               auf 4 Stunden zu erhöhen?
               (siehe hierzu auch Eingaben Nrn. 2.1 und 15)
          10.2 Neue Wohnblockanlage Wernstorferstraße

               Die Wernstorferstraße endet in einer Sackgasse. Hier sollen trotz der
               zuvor erwähnten und in vergangenen Versammlungen mehrfach
               angesprochenen prekären Verkehrssituation mehrere Wohnanlagen
               errichtet werden.
               Ursprünglich waren nur Einfamilienhäuser geplant. Wegen des
               instabilen Untergrundes ist dies laut Stadtplanungsamt nicht
               möglich. So sollen nun Geschosswohnungen mit insgesamt ca. 175
               Wohnungen gebaut werden.

                                                                       Seite 19 von 27
a) Warum wurde es versäumt, die vorhandene Straße über die B15
     in das Wohngebiet Am Hiendl / Am Steinlech zu erweitern? Auch
     eine Verkehrsanbindung über den Englbergweg wäre möglich. Es
     handelt sich hier derzeit um eine Anliegerstraße.
     Kann die Eigenschaft als Anliegerstraße nicht aufgehoben werden?
     Kann die Anliegerschaft auf die Anwohner im Wohngebiet Am
     Steinlech erweitert werden? Wie kam das Stadtplanungsamt bzw.
     Straßenverkehrsamt zu der Einschätzung, dass eine massive
     Bebauung und die damit verbundene Zunahme des Baustellen- und
     Anwohnerverkehrs für die überlastete Wernstorferstraße verträglich
     wäre?

     b) Wenn eine sinnvolle Bebauung aus verschiedenen Gründen
     nicht möglich ist, warum werden dann Baugenehmigungen erteilt?
     Nach unseren Informationen widerspricht die geplante Bebauung
     dem Bebauungsplan von 1980. Das Argument des dringend
     erforderlichen Wohnraums sollte nicht über allen anderen Belangen
     stehen und dazu führen, dass Bebauungspläne willkürlich
     angepasst werden. Hinzu kommt, dass auch noch freie Flächen Am
     Schopperfeld und ein großes Areal beim August-Preißer-Weg
     bebaut werden sollen.
     (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4,
     5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt)
10.3 Konzept Entwicklung Achdorf in den nächsten 10 Jahren

     Gibt es seitens der Stadt (Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt,
     ...) ein Konzept für die Entwicklung Achdorfs in den nächsten 10
     Jahren? Wenn ja, können Sie dieses bitte vorstellen? Sollen weitere
     Baugebiete ausgewiesen werden? Sollen weitere Grüngürtel für die
     Bebauung geopfert werden? Sind genügend Kitaplätze vorhanden
     bzw. geplant bzw. ist die Grundschule für die steigende Schülerzahl
     ausgelegt bzw. sind die Schulwege sicher? Welches Mobilitäts-
     konzept gibt es für die Wohngebiete? Die Straßen sind völlig
     überlastet und die Einwohnerzahl in Achdorf steigt immer weiter.
     Sind weitere Gewerbeeinrichtungen (z.B. Erweiterung LaKuMed,
     Ärztehaus) geplant, welche die Park- und Verkehrssituation weiter
     verschärfen würden? Viele neue Baugebiete in Achdorf wurden
     ohne vernünftige Zufahrtsstraßen entwickelt. Eine Verdichtung der
     Bebauung sollte an den Hauptverkehrsstraßen erfolgen oder eine
     Infrastruktur hierzu vorausschauend geplant werden.
     (siehe Seite 1 bis 6 der Niederschrift; die Tagesordnungspunkte 2.2, 4,
     5.1 und 5.2, 10.2 und 10.3 sowie 13 wurden eingangs behandelt)
10.4 Fahrradstreifen in der Hagengasse

     Der Fahrradstreifen wird wochentags oft von parkenden Autos
     blockiert, während die Besitzer "schnell" ihr Kind in den
     Kindergarten bringen oder abholen, Geld am Sparkassenautomaten
     abheben, beim Bäcker einkaufen, etc. Allgemein ist zu beobachten,
     dass Autos vermehrt Gehwege und Einfahrten blockieren oder in
     zweiter Reihe parken, auch in sensiblen Bereichen wie bei Schulen,
                                                               Seite 20 von 27
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