Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...
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Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU – eine Bewertung aus Sicht der Beratung Uwe Harzer, DLR Rheinpfalz, Neustadt/Weinstrasse Folie 1/13
Die Realität! Die Verfügbarkeit wirksamer chemischer PSM insbesondere der Insektizide nimmt national und auf EU-Ebene dramatisch ab! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Notfallzulassungen stellen per se keine Dauerlösung dar! Sie sichern zwar momentan die Produktion ab, sind aber für alle Beteiligten schwer händelbar! In Deutschland könnten schon seit Jahren ohne die vom BVL erteilten Notfallzulassungen wichtige Schlüsselschaderreger wie z.B. Apfelblutlaus, Birnenblattsauger, Kirschessigfliege, Kirschfruchtfliege und Pflaumenwickler im Obstbau nicht mehr bekämpft werden. Folie 3/13
Notfallzulassungen Notfallzulassungen nach Einsatzgebieten Notfallzulassungen nach Wirkungsbereichen Fachgespräch Obstbau Quelle: Dr. Kula, BVL 07./08. Oktober 2020 Seite 4
Notfallzulassungen Notfallzulassungen nach Wirkungsbereichen im Obstbau Fachgespräch Obstbau Quelle: Dr. Kula, BVL 07./08. Oktober 2020 Seite 5
Gründe für die schlechter werdende Verfügbarkeit von PSM Die Verfügbarkeit chemischer Wirkstoffe auf EU-Ebene ist stark rückläufig: • Die Zulassungen alter Wirkstoffe (vorallem von Insektiziden) brechen weg. • Neue Wirkstoffe werden kaum noch zugelassen. Begründung: Immer weiter steigende Anforderungen im Zulassungsver- fahren führen automatisch zu Wirkstoffverlusten! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (PSM) - Übersicht Zweistufiges Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel: Pflanzenschutzwirkstoffe werden auf europäischer Ebene zugelassen Pflanzenschutzmittel, die genehmigte Wirkstoffe enthalten, werden zonal bewertet und national zugelassen Pflanzenschutzwirkstoffe müssen i. d. R. alle zehn Jahre neu genehmigt werden Nach erneuter Genehmigung der Wirk- stoffe müssen Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff enthalten, ebenfalls neu zugelassen werden 7 Dr. Friedrich Dechet (IVA) Vortragsveranstaltung LAP Hessen, 22.11.2016, Wettenberg
Die Wirkstoffzulassung in der EU STUFE I Wirkstoffe werden hinsichtlich der Gefahren-basierten Ausschlusskriterien (cut off) überprüft! Folie 8/13
Cut off - Kriterien Cut Off-Kriterien: Nach dem Vorsorgeprinzip werden Wirk- stoffe nicht mehr zugelassen, wenn diese im Verdacht ste- hen, dass sie unverdünnt: krebserregend (C1) oder fortpflanzungsschädigend (R1) oder erbgutverändernd (M1) sind oder ein sehr ungünstiges Abbauverhalten zeigen PBT, POP, vP,vB (persistent, bioakkumulativ, toxisch) oder den Hormonhaushalt negativ beeinflussen (sog. Endokrine Disruptoren, ED) Thiacloprid, Spirodiclofen, Myclobutanil, Tebuconazol erfüllen eines dieser Cut-off-Kriterien! Folie 9/13
Jüngstes Beispiel: Thiacloprid Zulasssungsende (EU): 30.04.2020 Entscheidung über Nichterneuerung der Wirkstoffzulassung er- folgte auf ScoPAFF-Sitzung am 21./22.10.2019 Begründung: Einstufung als ‚wahrscheinlich reproduktionstoxisch‘ Bekanntmachung des BVL vom 20.01.2020: Mittel Zulassungsende Ende Abverkauf Ende Aufbrauch Calypso 480 SC 30.04.2020 30.10.2020 03.02.2021 Anwendungsverbot ab Februar 2021! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Durch den Verlust von Calypso ent- standene neue Lücken im Kernobst Wegfallende Zulassungen und Nebenwirkungen Indikation Kultur (en) Mögliche Alternativen Apfelwickler Apfel, Birne Coragen (?), GpGv, RAK 3 Frostspanner Apfel, Birne Steward (?), Bt-Präparate, NeemAzal T/S, Mimic Apfelblütenstecher Apfel Keine Apfelsägewespe, Frucht- Apfel Mospilan (?) stecher Blattläuse Apfel, Birne Mospilan (?), NeemAzal T/S, Teppeki, Eradicoat Birnengallmücke Birne Mospilan (?) Birnenknospenstecher Birne Mospilan (?) DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Durch den Verlust von Calypso ent- standene neue Lücken im Steinobst Wegfallende Zulassungen und Nebenwirkungen (Kirsche, Pflaume) Indikation Kultur (en) Mögliche Alternativen Frostspanner Kirsche, Pflaume Steward (?), Bt-Präparate, NeemAzal T/S, Mimic (?) Kirschfrucht- u. Kirschkern- Kirschen keine stecher Pflaumensägewespe Apfel Mospilan (?) Blattläuse Kirsche, Pflaume Mospilan (?), NeemAzal T/S, Teppeki, Eradicoat Pflaumenwickler Pflaume Isomate OFM rosso Flex Insgesamt entstehen ca. 30 neue Lücken durch den Verlust von Calypso SC 100! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Die Wirkstoffzulassung in der EU STUFE II Wirkstoffe, die die Stufe 1 passieren, werden einer Risikobewertung unterzogen! Folie 13/13
Neue und höhere Anforderungen in der Risikobewertung der Wirkstoffe - vorallem im Prüfbereich ‚Naturhaushalt‘: 1. Übersehene Artengruppen werden in die Risikobewertung einbe- zogen: Amphibien, Reptilien, Bodenarthropoden, Eintagsfliegen, Wildbienen, Hummeln, Fledermäuse (?) 2. Berücksichtigung zusätzlicher Expositionspfade (z.B. Staubabdrift, Run off) 3. Intensivere Prüfung von relevanten Metaboliten (keine Zulassung falls Expositionsabschätzung den Grundwassergrenzwert von 0,1 µg/l Wasserkörper überschreitet) Folie 14/13
In der Bewertung erkannte Risiken für den Naturhaushalt Nichtzielarthropoden (NTA) / Bestäuber: Insegar, Movento 100 SC, SpinTor, Exirel, Sivanto prime Wasserorganismen: Affirm Opti, Sivanto prime, Karate Zeon Vögel, Kleinsäuger: Vertimec Pro, Floramite 240 SC Grundwasser: Pirimor Granulat, Plenum WG, Mospilan SG, Coragen, Sivanto prime, Exirel, Kerb Flo Folie 15/13
Exirel (Cyantraniliprole) Zulassungsende Wirkstoff (EU): 14.09.2026 Exirel ist in Deutschland derzeit nicht zulassungsfähig. Begründung: 1. Zu hohes Gefährdungspotenzial für terrestrische Arthropoden auf Nichtzielflächen (Aphidius rhopalosiphi, LR50 von nur 2,06 g a.s./ha). 2. Zu hohe Gefährdung des Grundwassers, da der Wirkstoff Cyantraniliprole und dessen im Boden entstehenden Metaboliten IN- JSE76 und IN-K5A78 ein erhebliches Versickerungspotenzial aufweisen. Notfallzulassung in 2020 gegen Apfelblütenstecher (1x 0,5 l/ha) mit der Auflage NG300; in Kirschen (2x 1 l/ha) und in Pflaumen, Pfirsich (2x 0,75 l/ha) gegen Fruchtfliegen => Trinkwassermonitoring gefordert!) DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Acetamiprid Zulasssungsende (EU): 28.02.2033 Zulassungsende (D): 28.02.2022 Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung laut Amtsblatt der EU bis zum 29.02.2033 EFSA stellte ein geringes Risiko für Bienen fest Aber: Absenkung der Endpunkte (Metabolit IM-1-5), nur noch max. 1 Anwendung und Dosisanpassung bei frühen Anwendungen (um 1/3 geringere Aufwandmenge) Zulassungen müssen angepasst werden, in D wohl ab 2022! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Acetamiprid Zulasssungsende (EU): 28.02.2033, RMS: NL Kultur Schädling Dosis Dosierung BBCH Anzahl ai./ha pro ha u. m Anwen- dungen Kernobst Blattläuse 50 g 0,083 50 – 89 1 Kirsche KFF 75 g 0,125 71 – 89 1 Pflaumen Blattläuse, 50 g 0,083 50 – 71 1 Sägewespen Pflaumen Blattläuse, 75 g 0,125 71 – 89 1 Sägewespen Aprikose, Blattläuse 75 g 0,125 71 – 89 1 Nektarine Beeren- Blattläuse, 50 g 0,167 41 – 89 1 obst KEF etc. kg/ha DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Die Produktzulassung in der EU Die zonale Zulassung wird in Deutschland nicht umgesetzt! Der Regelfall wäre: Der zonale Bewerterstaat (zRMS) bewertet und lässt zu und die Mit- gliedstaaten der gleichen Zone übernehmen die Zulassung innerhalb von 120 Tagen! Problem in Deutschland: UBA als einvernehmende Behörde akzeptiert die Bewertung anderer Mitgliedstaaten nicht und verhindert dadurch die Zulassungsübertra- gung! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Problem liegt in der EU-Wirkstoffprüfung Bei der EU-Wirkstoffprüfung wird der Obstbau als repräsentative Ver- wendung bei der Entscheidung für die Prüfung mittlerweile äußerst selten von den Antragstellern ausgewählt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Anwendungen im Obstbau auf EU-Ebene nicht gemeinsam bewertet und auch keine spezifischen Risikominderungsmassnahmen festgelegt werden. Die EU-Bewertung deckt beantragte Anwendungen der Produkte im Obstbau auf zonaler Ebene somit häufig nicht ab, wodurch die Ent- scheidungen auf die Ebene der Mitgliedstaaten verlagert werden. Problem: Eine Risikominderung ist in vielen Fällen um die Zulassungsfähigkeit insbesondere bei Insektiziden zu erreichen zwingend erforderlich, aber nicht harmonisiert. DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Movento 100 SC – beantragte Indikationen Kultur Schaderreger Anwen- BBCH Zahl der Aufwand Warte- dung Kultur Anwen- pro ha zeit dungen u. m Kh Apfel Blattläuse, Freiland 69 – 73 2 0,75 21 Deckelschildläuse, Gallmücken Birne Birnenblattsauger, Freiland 69 – 73 1 0,75 21 Blattläuse, Gallmücken Johannis- Blattläuse, Freiland 71 – 85 2 0,75/ha 14 beeren Gallmücken, Gallmilben, Napfschildläuse Österreich als zRMS hat Movento SC 100 Ende 2016 zugelassen! In Deutschland keine Zulassung wegen Nichteinvernehmen vom UBA! Folie 21/13
Risikobewertung von Movento SC 100: Probleme bei NTA (Raubmilben) und Bodenorganismen (Bodenmilben) Nichtzielarthropoden (NTA) Bodenorganismen Schlupfwespe Regenwürmer 7-Punkt-Marienkäfer Collembolen Raubmilbe (Typhlodromus pyri) Bodenmilbe (Hypoaspis aculeifer) Florfliege Mikroorganismen-Komplex (N- Transformation) Folie 22/13
Die Zonale Zulassung wird in D künftig vor Gericht entschieden !? Grundsätzlich sind die Zulassungsentscheidungen und die entsprech- enden Risikominderungsmassnahmen vom jeweiligen Bewertungsbe- richt und dem Zulassungsbescheid des erstzulassenden Mitgliedstaats (zRMS) abhängig; hierzu liegen Gerichtsentscheidungen vor. Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig: Zulassungen müssen übernommen werden, dem berichterstattenden Mitgliedstaat muss vertraut werden, fachlich spricht nichts dagegen. DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Zukünftige Verfügbarkeit von Insektiziden/Akariziden im Baumobst Was ist bereits weg! Was wird wegfallen! derzeit keine Zulassung in D! Vertimec Envidor (Aufbrauch nur noch Spintor in 2021 möglich) Confidor WG Movento SC 100 Pirimor (Aufbrauch nur noch Runner u. bis 30.04.22 möglich Exirel Gladiator Affirm Opti Insegar Milbeknock ? Sivanto Prime Spruzit Neu Steward ? Harpun Masai Coragen? Vertimec Pro Plenum WG Karate Zeon Calypso Folie 24/13
Insektizidzulassungen im umliegenden Ausland (Recherche Hamacher, 2020) Mittel / Wirkstoff Zu in A Zu in NL Zu in B Movento SC 100 / Apfel: Blattsauger, Blatt- Apfel: Blattläuse Apfel: Blutlaus, Blatt- Spirotetramat läuse, Blutlaus, Schild- 2x 1,8 l/ha läuse, Gallmücken, läuse, Gallmücken Schildläuse 2x 0,75 l/ha/m (max. Kirsche: Blattläuse 2x 1,5 l/ha 1,875 l/ha) 2x 1,1 l/ha Birne: Blattsauger, Birne: Blattläuse, Gall- Birne: Blattläuse, Blattläuse, Gall- mücke, Schildläuse, Blattsauger mücke, Schildläuse Blattsauger 2x 1,8 l/ha 2x 1,5 l/ha siehe Apfel Pflaume: Blattläuse Kirsche: Blattläuse Kirsche, Pflaume: Blatt- 2x 1,1 l/ha 2x 1 l/ha läuse 2x 0,5 l/ha/m Pflaume, Pfirsich, Aprikose: Blattläuse, Pfirsich, Aprikose: Blatt- Schidlläuse läuse, siehe Apfel 2x 1,5 l/ha DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Insektizidzulassungen im umliegenden Ausland (Recherche Hamacher, 2020) Mittel / Wirkstoff Zu in A Zu in NL Zu in B Sivanto prime / Apfel: Blattläuse Apfel: Blattsauger, Apfel, Birne: Blatt- Flupyradifurone 1x 0,2 l/ha/m (max. 0,4 Blattläuse, Säge- läuse l/ha, 1x pro Jahr) oder wespe 1x 0,35 l/ha Laub- 1x 0,2 l/ha/m (max. 0,6 1x 0,9 l/ha (BBCH 65 wandfläche l/ha, 1x pro 2 Jahre) – 79) und 1x 0,4 l/ha 1x pro Jahr < 2 m (BBCH 10-65) sowie behandelte Höhe und 0,6 l/ha (BBCH 10-65, 1x pro 2 Jahre bei > 2 1x pro 2 Jahre) m behandelte Höhe Birne: Blattläuse, Blattsauger 1x 0,9 l/ha (BBCH 65- 79, 1x pro 2 Jahre) DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Insektizidzulassungen im umliegenden Ausland (Recherche Hamacher, 2020) Mittel / Wirkstoff Zu in A Zu in NL Zu in B Vertimec Pro / Herbsthimbeere (F): Apfel: Spinnmilben Birne: Blattsauger Abamectin Spinnmilbe, Gallmilbe 1x 0,5 l/ha, WZ 28 T. 1x 0,5 l/ha Laub- 1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage wandfläche, WZ 28 T. Kirsche, Pflaume: Brombeere (F): Spinnmilben Erdbeere: Weichhaut- Spinnmilbe, Gallmilbe 1x 0,5 l/ha, WZ 28 T. milbe 1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage 1x 0,5 l/ha, WZ 3 T., Birne: Blattsauger im Freiland, 3x 0,5 Erdbeere (F): 1x 0,5 l/ha, WZ 28 T. l/ha uG Weichhautmilbe 1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage zusätzlich: Erdbeeren, Brom-, Herbsthim- Herbsthimbeere, Brom- beere: Spinnmilben, zusätzlich uG beere im F u. uG Gallmilben 1x 0,23 l/ha Laub- wandfläche, WZ 3 T. DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Insektizidzulassungen im umliegenden Ausland (Recherche Hamacher, 2020) Mittel / Wirkstoff Zu in A Zu in NL Zu in B Affirm Opti / Apfel: Apfelwickler Apfel, Birne: Apfel- Apfel, Birne: Apfel- Emamectin- 3x 0,69 kg/ha/m (max. wickler wickler benzoat 2,06 kg/ha 2x 3 kg/ha 3x 2 kg/ha Laubwand- fläche Pflaume: Pflaumen- Pflaume: Kirschessig- wickler fliege, Pflaumenwickler 3x 0,83 kg/ha/m (max. 2x 3 kg/ha 2,5 kg/ha) In Deutschland wegen Runoff keine Zulassung, in Österreich Zulassung erteilt mit nachfol- gender Auflage: Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung von abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone bei Beachtung der vorgeschriebenen Abdriftminderungsklasse einzuhalten: Obstbau Spritzen: Pufferzone von 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %, 20 m) DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Forderungen 1. Der Obstbau muss im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung als reprä- sentative Verwendung wieder mehr Berücksichtigung finden. 2. Das Risikomanagement muß auf EU-Ebene harmonisiert werden. 3. Pflanzenschutzmittel, die in der mittleren Zone zugelassen werden, müssen auch in Deutschland verfügbar gemacht werden. 4. Insektizide müssen wirksam sein, ansonsten braucht man sie nicht. Wirksame Insektizide haben unerwünschte Nebeneffekte, diese kön- nen nie vollständig vermieden werden. Es gilt diese unerwünschten Nebeneffekte zu minimieren um die Zulassungsfähigkeit von PSM herzustellen. Risikomanagement anstelle von Nichtzulassung! Folie 29/13
Mehr Risikominderungsmassnahmen für die Zulassung nutzen! Vorallem bei den Insektiziden reichen die in Deutschland angewendeten Risikominderungsmassnahmen (Anwendungsbestimmungen) in vielen Fällen nicht aus um die Zulassungsfähigkeit der Mittel herzustellen. Von daher sollten weitere Risikominderungsmassnahmen in das nationale Zulassungsverfahren mit integriert werden. Fazit des Fachgesprächs im Oktober 2020 in Jork: - Kompensationsmaßnahmen (Biodiversitätsmaßnahmen) können als Riskominderungsmaßnahmen im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden, hierfür gibt es auf EU-Ebene und national keine Rechtsgrundlage. - Maßnahmenkatalog im Sinne eines Toolbox-Ansatzes; zur Zeit werden nur technische Möglichkeiten (max. 90 % Abdriftminderung + max. 20 m Ab- stände) berücksichtigt. Folie 30/13
Toolbox Risikominderungsmaßnahmen: Vorschläge der Fachgruppe und der Beratung 1. 95 % Abdriftminderung bei der Risikobewertung berücksichtigen; in der Liste der verlustmindernden Geräte sind mittlerweile Eintra- gungen mit 95 % Driftreduktion im zweistelligen Bereich gelistet. 2. Das starre System ‚Driftreduzierende Anwendungstechnik + Ab- standsregelung (bis max. 20 m) flexibler gestalten und größere Abstände zu Oberflächengewässern (Pufferzonen) und schützens- werten Saumstrukturen berücksichtigen (neue NT- und NW - Auf- lagen, nur im Einzelfall). 3. Einschränkung der Aufwandmenge und Anwendungshäufigkeit je Jahr (nur wo möglich, Resistenzpotenzial beachten). Folie 31/13
Toolbox Risikominderungsmaßnahmen: Vorschläge der Fachgruppe und der Beratung 4. Anwendung nicht jedes Jahr (z.B. alle 2 Jahre); hängt vom jeweili- gen Schaderreger und vom Wirkungspotential des PSM ab, nur wenn nachhaltige Kontrolle möglich. 5. Unbehandelte Pufferzone mit geschlossener Pflanzendecke zwi- schen Obstanlage und Gewässer von mindestens 10 m. 6. In hängigem Gelände zusätzlich Aufschüttung eines bewachsenen Erdwalls (Höhe mindestens 50 cm) entlang der gesamten zur Obst- anlage angrenzenden Gewässerseite. Folie 32/13
Ausblick • Alle Gespräche der Fachgruppe Obstbau mit den Zulassungsbehör- den und die beiden Fachgespräche zur Risikominimierung im Obstbau (Okt.‘19 u. Okt.‘20) führten bisher zu keinem Ergebnis. • Die Pflanzenschutzmittelfirmen werden zunehmend bei der zonalen Zulassung Deutschland nicht mehr berücksichtigen weder als zRMS noch als Co-RMS, d.h. in Deutschland werden Zulassungen nur noch über die gegenseitige Anerkennung und wenn nötig über Gerichtsver- fahren möglich sein. • Die Verfügbarkeit insbesondere von Insektiziden kann in Deutschland in den nächsten Jahren nur über Notfallzulassungen sichergestellt werden. Folie 33/13
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