Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...
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Obstbautag Rheinland-Pfalz
Oppenheim, 27.01.2021
Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in
Deutschland und in der EU
– eine Bewertung aus Sicht der Beratung
Uwe Harzer, DLR Rheinpfalz, Neustadt/Weinstrasse
Folie 1/13Die Realität!
Die Verfügbarkeit wirksamer
chemischer PSM insbesondere der
Insektizide nimmt national und auf
EU-Ebene dramatisch ab!
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerNotfallzulassungen stellen per se keine
Dauerlösung dar!
Sie sichern zwar momentan die Produktion ab, sind aber für
alle Beteiligten schwer händelbar!
In Deutschland könnten schon seit Jahren ohne die vom BVL
erteilten Notfallzulassungen wichtige Schlüsselschaderreger
wie z.B. Apfelblutlaus, Birnenblattsauger, Kirschessigfliege,
Kirschfruchtfliege und Pflaumenwickler im Obstbau nicht mehr
bekämpft werden.
Folie 3/13Notfallzulassungen Notfallzulassungen nach Einsatzgebieten Notfallzulassungen nach Wirkungsbereichen Fachgespräch Obstbau Quelle: Dr. Kula, BVL 07./08. Oktober 2020 Seite 4
Notfallzulassungen Notfallzulassungen nach Wirkungsbereichen im Obstbau Fachgespräch Obstbau Quelle: Dr. Kula, BVL 07./08. Oktober 2020 Seite 5
Gründe für die schlechter werdende Verfügbarkeit von PSM Die Verfügbarkeit chemischer Wirkstoffe auf EU-Ebene ist stark rückläufig: • Die Zulassungen alter Wirkstoffe (vorallem von Insektiziden) brechen weg. • Neue Wirkstoffe werden kaum noch zugelassen. Begründung: Immer weiter steigende Anforderungen im Zulassungsver- fahren führen automatisch zu Wirkstoffverlusten! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
(PSM) - Übersicht
Zweistufiges Genehmigungs-
und Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel:
Pflanzenschutzwirkstoffe werden auf
europäischer Ebene zugelassen
Pflanzenschutzmittel, die genehmigte
Wirkstoffe enthalten, werden zonal
bewertet und national zugelassen
Pflanzenschutzwirkstoffe müssen i. d. R.
alle zehn Jahre neu genehmigt werden
Nach erneuter Genehmigung der Wirk-
stoffe müssen Pflanzenschutzmittel, die
den Wirkstoff enthalten, ebenfalls neu
zugelassen werden
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Dr. Friedrich Dechet (IVA)
Vortragsveranstaltung LAP Hessen, 22.11.2016, WettenbergDie Wirkstoffzulassung in der EU
STUFE I
Wirkstoffe werden hinsichtlich der
Gefahren-basierten Ausschlusskriterien (cut off)
überprüft!
Folie 8/13Cut off - Kriterien
Cut Off-Kriterien: Nach dem Vorsorgeprinzip werden Wirk-
stoffe nicht mehr zugelassen, wenn diese im Verdacht ste-
hen, dass sie unverdünnt:
krebserregend (C1)
oder fortpflanzungsschädigend (R1)
oder erbgutverändernd (M1) sind
oder ein sehr ungünstiges Abbauverhalten zeigen
PBT, POP, vP,vB (persistent, bioakkumulativ, toxisch)
oder den Hormonhaushalt negativ beeinflussen
(sog. Endokrine Disruptoren, ED)
Thiacloprid, Spirodiclofen, Myclobutanil, Tebuconazol
erfüllen eines dieser Cut-off-Kriterien!
Folie 9/13Jüngstes Beispiel:
Thiacloprid Zulasssungsende (EU): 30.04.2020
Entscheidung über Nichterneuerung der Wirkstoffzulassung er-
folgte auf ScoPAFF-Sitzung am 21./22.10.2019
Begründung: Einstufung als ‚wahrscheinlich reproduktionstoxisch‘
Bekanntmachung des BVL vom 20.01.2020:
Mittel Zulassungsende Ende Abverkauf Ende Aufbrauch
Calypso 480 SC 30.04.2020 30.10.2020 03.02.2021
Anwendungsverbot ab Februar 2021!
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerDurch den Verlust von Calypso ent-
standene neue Lücken im Kernobst
Wegfallende Zulassungen und Nebenwirkungen
Indikation Kultur (en) Mögliche Alternativen
Apfelwickler Apfel, Birne Coragen (?), GpGv, RAK 3
Frostspanner Apfel, Birne Steward (?), Bt-Präparate,
NeemAzal T/S, Mimic
Apfelblütenstecher Apfel Keine
Apfelsägewespe, Frucht- Apfel Mospilan (?)
stecher
Blattläuse Apfel, Birne Mospilan (?), NeemAzal T/S,
Teppeki, Eradicoat
Birnengallmücke Birne Mospilan (?)
Birnenknospenstecher Birne Mospilan (?)
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerDurch den Verlust von Calypso ent-
standene neue Lücken im Steinobst
Wegfallende Zulassungen und Nebenwirkungen (Kirsche, Pflaume)
Indikation Kultur (en) Mögliche Alternativen
Frostspanner Kirsche, Pflaume Steward (?), Bt-Präparate,
NeemAzal T/S, Mimic (?)
Kirschfrucht- u. Kirschkern- Kirschen keine
stecher
Pflaumensägewespe Apfel Mospilan (?)
Blattläuse Kirsche, Pflaume Mospilan (?), NeemAzal T/S,
Teppeki, Eradicoat
Pflaumenwickler Pflaume Isomate OFM rosso Flex
Insgesamt entstehen ca. 30 neue Lücken durch den
Verlust von Calypso SC 100!
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerDie Wirkstoffzulassung in der EU
STUFE II
Wirkstoffe, die die Stufe 1 passieren, werden
einer Risikobewertung unterzogen!
Folie 13/13Neue und höhere Anforderungen in
der Risikobewertung der Wirkstoffe
- vorallem im Prüfbereich ‚Naturhaushalt‘:
1. Übersehene Artengruppen werden in die Risikobewertung einbe-
zogen: Amphibien, Reptilien, Bodenarthropoden, Eintagsfliegen,
Wildbienen, Hummeln, Fledermäuse (?)
2. Berücksichtigung zusätzlicher Expositionspfade (z.B. Staubabdrift,
Run off)
3. Intensivere Prüfung von relevanten Metaboliten (keine Zulassung
falls Expositionsabschätzung den Grundwassergrenzwert von 0,1
µg/l Wasserkörper überschreitet)
Folie 14/13In der Bewertung erkannte Risiken für
den Naturhaushalt
Nichtzielarthropoden (NTA) / Bestäuber:
Insegar, Movento 100 SC, SpinTor, Exirel, Sivanto prime
Wasserorganismen:
Affirm Opti, Sivanto prime, Karate Zeon
Vögel, Kleinsäuger:
Vertimec Pro, Floramite 240 SC
Grundwasser:
Pirimor Granulat, Plenum WG, Mospilan SG, Coragen,
Sivanto prime, Exirel, Kerb Flo
Folie 15/13Exirel (Cyantraniliprole) Zulassungsende Wirkstoff (EU): 14.09.2026 Exirel ist in Deutschland derzeit nicht zulassungsfähig. Begründung: 1. Zu hohes Gefährdungspotenzial für terrestrische Arthropoden auf Nichtzielflächen (Aphidius rhopalosiphi, LR50 von nur 2,06 g a.s./ha). 2. Zu hohe Gefährdung des Grundwassers, da der Wirkstoff Cyantraniliprole und dessen im Boden entstehenden Metaboliten IN- JSE76 und IN-K5A78 ein erhebliches Versickerungspotenzial aufweisen. Notfallzulassung in 2020 gegen Apfelblütenstecher (1x 0,5 l/ha) mit der Auflage NG300; in Kirschen (2x 1 l/ha) und in Pflaumen, Pfirsich (2x 0,75 l/ha) gegen Fruchtfliegen => Trinkwassermonitoring gefordert!) DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Acetamiprid Zulasssungsende (EU): 28.02.2033 Zulassungsende (D): 28.02.2022 Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung laut Amtsblatt der EU bis zum 29.02.2033 EFSA stellte ein geringes Risiko für Bienen fest Aber: Absenkung der Endpunkte (Metabolit IM-1-5), nur noch max. 1 Anwendung und Dosisanpassung bei frühen Anwendungen (um 1/3 geringere Aufwandmenge) Zulassungen müssen angepasst werden, in D wohl ab 2022! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Acetamiprid
Zulasssungsende (EU): 28.02.2033, RMS: NL
Kultur Schädling Dosis Dosierung BBCH Anzahl
ai./ha pro ha u. m Anwen-
dungen
Kernobst Blattläuse 50 g 0,083 50 – 89 1
Kirsche KFF 75 g 0,125 71 – 89 1
Pflaumen Blattläuse, 50 g 0,083 50 – 71 1
Sägewespen
Pflaumen Blattläuse, 75 g 0,125 71 – 89 1
Sägewespen
Aprikose, Blattläuse 75 g 0,125 71 – 89 1
Nektarine
Beeren- Blattläuse, 50 g 0,167 41 – 89 1
obst KEF etc. kg/ha
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerDie Produktzulassung in der EU Die zonale Zulassung wird in Deutschland nicht umgesetzt! Der Regelfall wäre: Der zonale Bewerterstaat (zRMS) bewertet und lässt zu und die Mit- gliedstaaten der gleichen Zone übernehmen die Zulassung innerhalb von 120 Tagen! Problem in Deutschland: UBA als einvernehmende Behörde akzeptiert die Bewertung anderer Mitgliedstaaten nicht und verhindert dadurch die Zulassungsübertra- gung! DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Problem liegt in der EU-Wirkstoffprüfung Bei der EU-Wirkstoffprüfung wird der Obstbau als repräsentative Ver- wendung bei der Entscheidung für die Prüfung mittlerweile äußerst selten von den Antragstellern ausgewählt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Anwendungen im Obstbau auf EU-Ebene nicht gemeinsam bewertet und auch keine spezifischen Risikominderungsmassnahmen festgelegt werden. Die EU-Bewertung deckt beantragte Anwendungen der Produkte im Obstbau auf zonaler Ebene somit häufig nicht ab, wodurch die Ent- scheidungen auf die Ebene der Mitgliedstaaten verlagert werden. Problem: Eine Risikominderung ist in vielen Fällen um die Zulassungsfähigkeit insbesondere bei Insektiziden zu erreichen zwingend erforderlich, aber nicht harmonisiert. DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Movento 100 SC – beantragte Indikationen
Kultur Schaderreger Anwen- BBCH Zahl der Aufwand Warte-
dung Kultur Anwen- pro ha zeit
dungen u. m Kh
Apfel Blattläuse, Freiland 69 – 73 2 0,75 21
Deckelschildläuse,
Gallmücken
Birne Birnenblattsauger, Freiland 69 – 73 1 0,75 21
Blattläuse,
Gallmücken
Johannis- Blattläuse, Freiland 71 – 85 2 0,75/ha 14
beeren Gallmücken,
Gallmilben,
Napfschildläuse
Österreich als zRMS hat Movento SC 100 Ende 2016 zugelassen! In
Deutschland keine Zulassung wegen Nichteinvernehmen vom UBA!
Folie 21/13Risikobewertung von Movento SC 100:
Probleme bei NTA (Raubmilben) und
Bodenorganismen (Bodenmilben)
Nichtzielarthropoden (NTA) Bodenorganismen
Schlupfwespe Regenwürmer
7-Punkt-Marienkäfer Collembolen
Raubmilbe (Typhlodromus pyri) Bodenmilbe (Hypoaspis aculeifer)
Florfliege Mikroorganismen-Komplex (N-
Transformation)
Folie 22/13Die Zonale Zulassung wird in D künftig vor Gericht entschieden !? Grundsätzlich sind die Zulassungsentscheidungen und die entsprech- enden Risikominderungsmassnahmen vom jeweiligen Bewertungsbe- richt und dem Zulassungsbescheid des erstzulassenden Mitgliedstaats (zRMS) abhängig; hierzu liegen Gerichtsentscheidungen vor. Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig: Zulassungen müssen übernommen werden, dem berichterstattenden Mitgliedstaat muss vertraut werden, fachlich spricht nichts dagegen. DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Zukünftige Verfügbarkeit von
Insektiziden/Akariziden im Baumobst
Was ist bereits weg! Was wird wegfallen! derzeit keine
Zulassung in D!
Vertimec Envidor (Aufbrauch nur noch Spintor
in 2021 möglich)
Confidor WG Movento SC 100
Pirimor (Aufbrauch nur noch
Runner u. bis 30.04.22 möglich Exirel
Gladiator
Affirm Opti
Insegar Milbeknock ?
Sivanto Prime
Spruzit Neu Steward ?
Harpun
Masai Coragen?
Vertimec Pro
Plenum WG
Karate Zeon
Calypso
Folie 24/13Insektizidzulassungen im umliegenden
Ausland (Recherche Hamacher, 2020)
Mittel / Wirkstoff Zu in A Zu in NL Zu in B
Movento SC 100 / Apfel: Blattsauger, Blatt- Apfel: Blattläuse Apfel: Blutlaus, Blatt-
Spirotetramat läuse, Blutlaus, Schild- 2x 1,8 l/ha läuse, Gallmücken,
läuse, Gallmücken Schildläuse
2x 0,75 l/ha/m (max. Kirsche: Blattläuse 2x 1,5 l/ha
1,875 l/ha) 2x 1,1 l/ha
Birne: Blattsauger,
Birne: Blattläuse, Gall- Birne: Blattläuse, Blattläuse, Gall-
mücke, Schildläuse, Blattsauger mücke, Schildläuse
Blattsauger 2x 1,8 l/ha 2x 1,5 l/ha
siehe Apfel
Pflaume: Blattläuse Kirsche: Blattläuse
Kirsche, Pflaume: Blatt- 2x 1,1 l/ha 2x 1 l/ha
läuse
2x 0,5 l/ha/m Pflaume, Pfirsich,
Aprikose: Blattläuse,
Pfirsich, Aprikose: Blatt- Schidlläuse
läuse, siehe Apfel 2x 1,5 l/ha
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerInsektizidzulassungen im umliegenden
Ausland (Recherche Hamacher, 2020)
Mittel / Wirkstoff Zu in A Zu in NL Zu in B
Sivanto prime / Apfel: Blattläuse Apfel: Blattsauger, Apfel, Birne: Blatt-
Flupyradifurone 1x 0,2 l/ha/m (max. 0,4 Blattläuse, Säge- läuse
l/ha, 1x pro Jahr) oder wespe 1x 0,35 l/ha Laub-
1x 0,2 l/ha/m (max. 0,6 1x 0,9 l/ha (BBCH 65 wandfläche
l/ha, 1x pro 2 Jahre) – 79) und 1x 0,4 l/ha 1x pro Jahr < 2 m
(BBCH 10-65) sowie behandelte Höhe und
0,6 l/ha (BBCH 10-65, 1x pro 2 Jahre bei > 2
1x pro 2 Jahre) m behandelte Höhe
Birne: Blattläuse,
Blattsauger
1x 0,9 l/ha (BBCH 65-
79, 1x pro 2 Jahre)
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerInsektizidzulassungen im umliegenden
Ausland (Recherche Hamacher, 2020)
Mittel / Wirkstoff Zu in A Zu in NL Zu in B
Vertimec Pro / Herbsthimbeere (F): Apfel: Spinnmilben Birne: Blattsauger
Abamectin Spinnmilbe, Gallmilbe 1x 0,5 l/ha, WZ 28 T. 1x 0,5 l/ha Laub-
1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage wandfläche, WZ 28 T.
Kirsche, Pflaume:
Brombeere (F): Spinnmilben Erdbeere: Weichhaut-
Spinnmilbe, Gallmilbe 1x 0,5 l/ha, WZ 28 T. milbe
1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage 1x 0,5 l/ha, WZ 3 T.,
Birne: Blattsauger im Freiland, 3x 0,5
Erdbeere (F): 1x 0,5 l/ha, WZ 28 T. l/ha uG
Weichhautmilbe
1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage zusätzlich: Erdbeeren, Brom-, Herbsthim-
Herbsthimbeere, Brom- beere: Spinnmilben,
zusätzlich uG beere im F u. uG Gallmilben
1x 0,23 l/ha Laub-
wandfläche, WZ 3 T.
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerInsektizidzulassungen im umliegenden
Ausland (Recherche Hamacher, 2020)
Mittel / Wirkstoff Zu in A Zu in NL Zu in B
Affirm Opti / Apfel: Apfelwickler Apfel, Birne: Apfel- Apfel, Birne: Apfel-
Emamectin- 3x 0,69 kg/ha/m (max. wickler wickler
benzoat 2,06 kg/ha 2x 3 kg/ha 3x 2 kg/ha Laubwand-
fläche
Pflaume: Pflaumen- Pflaume: Kirschessig-
wickler fliege, Pflaumenwickler
3x 0,83 kg/ha/m (max. 2x 3 kg/ha
2,5 kg/ha)
In Deutschland wegen Runoff keine Zulassung, in Österreich Zulassung erteilt mit nachfol-
gender Auflage:
Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung von abtragsgefährdeten
Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone bei Beachtung der vorgeschriebenen
Abdriftminderungsklasse einzuhalten:
Obstbau Spritzen: Pufferzone von 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %, 20 m)
DLR Rheinpfalz, Uwe HarzerForderungen
1. Der Obstbau muss im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung als reprä-
sentative Verwendung wieder mehr Berücksichtigung finden.
2. Das Risikomanagement muß auf EU-Ebene harmonisiert werden.
3. Pflanzenschutzmittel, die in der mittleren Zone zugelassen werden,
müssen auch in Deutschland verfügbar gemacht werden.
4. Insektizide müssen wirksam sein, ansonsten braucht man sie nicht.
Wirksame Insektizide haben unerwünschte Nebeneffekte, diese kön-
nen nie vollständig vermieden werden. Es gilt diese unerwünschten
Nebeneffekte zu minimieren um die Zulassungsfähigkeit von PSM
herzustellen.
Risikomanagement anstelle von Nichtzulassung!
Folie 29/13Mehr Risikominderungsmassnahmen für
die Zulassung nutzen!
Vorallem bei den Insektiziden reichen die in Deutschland angewendeten
Risikominderungsmassnahmen (Anwendungsbestimmungen) in vielen Fällen
nicht aus um die Zulassungsfähigkeit der Mittel herzustellen. Von daher sollten
weitere Risikominderungsmassnahmen in das nationale Zulassungsverfahren
mit integriert werden.
Fazit des Fachgesprächs im Oktober 2020 in Jork:
- Kompensationsmaßnahmen (Biodiversitätsmaßnahmen) können als
Riskominderungsmaßnahmen im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt
werden, hierfür gibt es auf EU-Ebene und national keine Rechtsgrundlage.
- Maßnahmenkatalog im Sinne eines Toolbox-Ansatzes; zur Zeit werden nur
technische Möglichkeiten (max. 90 % Abdriftminderung + max. 20 m Ab-
stände) berücksichtigt.
Folie 30/13Toolbox Risikominderungsmaßnahmen:
Vorschläge der Fachgruppe und der Beratung
1. 95 % Abdriftminderung bei der Risikobewertung berücksichtigen;
in der Liste der verlustmindernden Geräte sind mittlerweile Eintra-
gungen mit 95 % Driftreduktion im zweistelligen Bereich gelistet.
2. Das starre System ‚Driftreduzierende Anwendungstechnik + Ab-
standsregelung (bis max. 20 m) flexibler gestalten und größere
Abstände zu Oberflächengewässern (Pufferzonen) und schützens-
werten Saumstrukturen berücksichtigen (neue NT- und NW - Auf-
lagen, nur im Einzelfall).
3. Einschränkung der Aufwandmenge und Anwendungshäufigkeit je
Jahr (nur wo möglich, Resistenzpotenzial beachten).
Folie 31/13Toolbox Risikominderungsmaßnahmen:
Vorschläge der Fachgruppe und der Beratung
4. Anwendung nicht jedes Jahr (z.B. alle 2 Jahre); hängt vom jeweili-
gen Schaderreger und vom Wirkungspotential des PSM ab, nur
wenn nachhaltige Kontrolle möglich.
5. Unbehandelte Pufferzone mit geschlossener Pflanzendecke zwi-
schen Obstanlage und Gewässer von mindestens 10 m.
6. In hängigem Gelände zusätzlich Aufschüttung eines bewachsenen
Erdwalls (Höhe mindestens 50 cm) entlang der gesamten zur Obst-
anlage angrenzenden Gewässerseite.
Folie 32/13Ausblick
• Alle Gespräche der Fachgruppe Obstbau mit den Zulassungsbehör-
den und die beiden Fachgespräche zur Risikominimierung im Obstbau
(Okt.‘19 u. Okt.‘20) führten bisher zu keinem Ergebnis.
• Die Pflanzenschutzmittelfirmen werden zunehmend bei der zonalen
Zulassung Deutschland nicht mehr berücksichtigen weder als zRMS
noch als Co-RMS, d.h. in Deutschland werden Zulassungen nur noch
über die gegenseitige Anerkennung und wenn nötig über Gerichtsver-
fahren möglich sein.
• Die Verfügbarkeit insbesondere von Insektiziden kann in
Deutschland in den nächsten Jahren nur über Notfallzulassungen
sichergestellt werden.
Folie 33/13Sie können auch lesen