Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...

Die Seite wird erstellt Yanick Blum
 
WEITER LESEN
Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...
Obstbautag Rheinland-Pfalz
Oppenheim, 27.01.2021

     Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in
              Deutschland und in der EU
       – eine Bewertung aus Sicht der Beratung

       Uwe Harzer, DLR Rheinpfalz, Neustadt/Weinstrasse

                                                          Folie 1/13
Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...
Die Realität!

     Die Verfügbarkeit wirksamer
  chemischer PSM insbesondere der
  Insektizide nimmt national und auf
      EU-Ebene dramatisch ab!

 DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...
Notfallzulassungen stellen per se keine
Dauerlösung dar!

 Sie sichern zwar momentan die Produktion ab, sind aber für
 alle Beteiligten schwer händelbar!

 In Deutschland könnten schon seit Jahren ohne die vom BVL
 erteilten Notfallzulassungen wichtige Schlüsselschaderreger
 wie z.B. Apfelblutlaus, Birnenblattsauger, Kirschessigfliege,
 Kirschfruchtfliege und Pflaumenwickler im Obstbau nicht mehr
 bekämpft werden.

                                                        Folie 3/13
Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...
Notfallzulassungen
Notfallzulassungen nach Einsatzgebieten

 Notfallzulassungen nach Wirkungsbereichen

   Fachgespräch Obstbau            Quelle: Dr. Kula, BVL   07./08. Oktober 2020   Seite 4
Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...
Notfallzulassungen

Notfallzulassungen nach Wirkungsbereichen im Obstbau

Fachgespräch Obstbau            Quelle: Dr. Kula, BVL   07./08. Oktober 2020   Seite 5
Obstbautag Rheinland-Pfalz Oppenheim, 27.01.2021 Zukünftige Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland und in der EU - eine Bewertung aus Sicht ...
Gründe für die schlechter werdende
Verfügbarkeit von PSM

Die Verfügbarkeit chemischer Wirkstoffe auf EU-Ebene ist
stark rückläufig:

• Die Zulassungen alter Wirkstoffe (vorallem von Insektiziden)
  brechen weg.
• Neue Wirkstoffe werden kaum noch zugelassen.

Begründung:
Immer weiter steigende Anforderungen im Zulassungsver-
fahren führen automatisch zu Wirkstoffverlusten!

  DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
(PSM) - Übersicht
Zweistufiges Genehmigungs-
und Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel:

 Pflanzenschutzwirkstoffe werden auf
  europäischer Ebene zugelassen

 Pflanzenschutzmittel, die genehmigte
  Wirkstoffe enthalten, werden zonal
  bewertet und national zugelassen

 Pflanzenschutzwirkstoffe müssen i. d. R.
  alle zehn Jahre neu genehmigt werden

 Nach erneuter Genehmigung der Wirk-
  stoffe müssen Pflanzenschutzmittel, die
  den Wirkstoff enthalten, ebenfalls neu
  zugelassen werden

                                                                                                        7
                                             Dr. Friedrich Dechet (IVA)
                                             Vortragsveranstaltung LAP Hessen, 22.11.2016, Wettenberg
Die Wirkstoffzulassung in der EU

                    STUFE I

         Wirkstoffe werden hinsichtlich der
   Gefahren-basierten Ausschlusskriterien (cut off)
                     überprüft!

                                                  Folie 8/13
Cut off - Kriterien

 Cut Off-Kriterien: Nach dem Vorsorgeprinzip werden Wirk-
 stoffe nicht mehr zugelassen, wenn diese im Verdacht ste-
 hen, dass sie unverdünnt:

 krebserregend (C1)
    oder fortpflanzungsschädigend (R1)
    oder erbgutverändernd (M1) sind
    oder ein sehr ungünstiges Abbauverhalten zeigen
    PBT, POP, vP,vB (persistent, bioakkumulativ, toxisch)
    oder den Hormonhaushalt negativ beeinflussen
    (sog. Endokrine Disruptoren, ED)

    Thiacloprid, Spirodiclofen, Myclobutanil, Tebuconazol
    erfüllen eines dieser Cut-off-Kriterien!
                                                        Folie 9/13
Jüngstes Beispiel:
Thiacloprid Zulasssungsende (EU): 30.04.2020

Entscheidung über Nichterneuerung der Wirkstoffzulassung er-
folgte auf ScoPAFF-Sitzung am 21./22.10.2019

Begründung: Einstufung als ‚wahrscheinlich reproduktionstoxisch‘

Bekanntmachung des BVL vom 20.01.2020:

         Mittel                 Zulassungsende   Ende Abverkauf   Ende Aufbrauch

 Calypso 480 SC                   30.04.2020       30.10.2020       03.02.2021

                           Anwendungsverbot ab Februar 2021!

   DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Durch den Verlust von Calypso ent-
standene neue Lücken im Kernobst

Wegfallende Zulassungen und Nebenwirkungen
Indikation                      Kultur (en)    Mögliche Alternativen

Apfelwickler                    Apfel, Birne   Coragen (?), GpGv, RAK 3
Frostspanner                    Apfel, Birne   Steward (?), Bt-Präparate,
                                               NeemAzal T/S, Mimic
Apfelblütenstecher              Apfel          Keine
Apfelsägewespe, Frucht-         Apfel          Mospilan (?)
stecher
Blattläuse                      Apfel, Birne   Mospilan (?), NeemAzal T/S,
                                               Teppeki, Eradicoat
Birnengallmücke                 Birne          Mospilan (?)
Birnenknospenstecher            Birne          Mospilan (?)

   DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Durch den Verlust von Calypso ent-
standene neue Lücken im Steinobst

Wegfallende Zulassungen und Nebenwirkungen (Kirsche, Pflaume)
Indikation                       Kultur (en)        Mögliche Alternativen

Frostspanner                     Kirsche, Pflaume   Steward (?), Bt-Präparate,
                                                    NeemAzal T/S, Mimic (?)
Kirschfrucht- u. Kirschkern-     Kirschen           keine
stecher
Pflaumensägewespe                Apfel              Mospilan (?)
Blattläuse                       Kirsche, Pflaume   Mospilan (?), NeemAzal T/S,
                                                    Teppeki, Eradicoat
Pflaumenwickler                  Pflaume            Isomate OFM rosso Flex

         Insgesamt entstehen ca. 30 neue Lücken durch den
                   Verlust von Calypso SC 100!
    DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Die Wirkstoffzulassung in der EU

                    STUFE II

     Wirkstoffe, die die Stufe 1 passieren, werden
         einer Risikobewertung unterzogen!

                                                     Folie 13/13
Neue und höhere Anforderungen in
der Risikobewertung der Wirkstoffe

- vorallem im Prüfbereich ‚Naturhaushalt‘:

1. Übersehene Artengruppen werden in die Risikobewertung einbe-
   zogen: Amphibien, Reptilien, Bodenarthropoden, Eintagsfliegen,
   Wildbienen, Hummeln, Fledermäuse (?)
2. Berücksichtigung zusätzlicher Expositionspfade (z.B. Staubabdrift,
   Run off)
3. Intensivere Prüfung von relevanten Metaboliten (keine Zulassung
   falls Expositionsabschätzung den Grundwassergrenzwert von 0,1
   µg/l Wasserkörper überschreitet)

                                                                  Folie 14/13
In der Bewertung erkannte Risiken für
den Naturhaushalt

Nichtzielarthropoden (NTA) / Bestäuber:
Insegar, Movento 100 SC, SpinTor, Exirel, Sivanto prime

Wasserorganismen:
Affirm Opti, Sivanto prime, Karate Zeon

Vögel, Kleinsäuger:
Vertimec Pro, Floramite 240 SC

Grundwasser:
Pirimor Granulat, Plenum WG, Mospilan SG, Coragen,
Sivanto prime, Exirel, Kerb Flo

                                                      Folie 15/13
Exirel (Cyantraniliprole)
Zulassungsende Wirkstoff (EU): 14.09.2026

Exirel ist in Deutschland derzeit nicht zulassungsfähig.

Begründung:
1. Zu hohes Gefährdungspotenzial für terrestrische Arthropoden auf
   Nichtzielflächen (Aphidius rhopalosiphi, LR50 von nur 2,06 g a.s./ha).
2. Zu hohe Gefährdung des Grundwassers, da der Wirkstoff
   Cyantraniliprole und dessen im Boden entstehenden Metaboliten IN-
   JSE76 und IN-K5A78 ein erhebliches Versickerungspotenzial
   aufweisen.

Notfallzulassung in 2020 gegen Apfelblütenstecher (1x 0,5 l/ha) mit der
Auflage NG300; in Kirschen (2x 1 l/ha) und in Pflaumen, Pfirsich (2x 0,75
l/ha) gegen Fruchtfliegen => Trinkwassermonitoring gefordert!)

   DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Acetamiprid
Zulasssungsende (EU): 28.02.2033
Zulassungsende (D): 28.02.2022

Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung laut Amtsblatt der
EU bis zum 29.02.2033
EFSA stellte ein geringes Risiko für Bienen fest
Aber: Absenkung der Endpunkte (Metabolit IM-1-5), nur
noch max. 1 Anwendung und Dosisanpassung bei frühen
Anwendungen (um 1/3 geringere Aufwandmenge)

Zulassungen müssen angepasst werden, in D wohl
ab 2022!

 DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Acetamiprid
Zulasssungsende (EU): 28.02.2033, RMS: NL

   Kultur                 Schädling     Dosis    Dosierung     BBCH      Anzahl
                                        ai./ha   pro ha u. m             Anwen-
                                                                         dungen
 Kernobst                 Blattläuse    50 g       0,083       50 – 89     1
  Kirsche                      KFF      75 g       0,125       71 – 89     1
 Pflaumen                Blattläuse,    50 g       0,083       50 – 71     1
                        Sägewespen
 Pflaumen                Blattläuse,    75 g       0,125       71 – 89     1
                        Sägewespen
 Aprikose,                Blattläuse    75 g       0,125       71 – 89     1
 Nektarine
  Beeren-                 Blattläuse,   50 g       0,167       41 – 89     1
   obst                    KEF etc.                kg/ha

  DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Die Produktzulassung in der EU

 Die zonale Zulassung wird in Deutschland nicht umgesetzt!

 Der Regelfall wäre:
 Der zonale Bewerterstaat (zRMS) bewertet und lässt zu und die Mit-
 gliedstaaten der gleichen Zone übernehmen die Zulassung innerhalb
 von 120 Tagen!

 Problem in Deutschland:
 UBA als einvernehmende Behörde akzeptiert die Bewertung anderer
 Mitgliedstaaten nicht und verhindert dadurch die Zulassungsübertra-
 gung!

  DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Problem liegt in der EU-Wirkstoffprüfung

 Bei der EU-Wirkstoffprüfung wird der Obstbau als repräsentative Ver-
 wendung bei der Entscheidung für die Prüfung mittlerweile äußerst
 selten von den Antragstellern ausgewählt.

 In der Konsequenz bedeutet dies, dass Anwendungen im Obstbau auf
 EU-Ebene nicht gemeinsam bewertet und auch keine spezifischen
 Risikominderungsmassnahmen festgelegt werden.

 Die EU-Bewertung deckt beantragte Anwendungen der Produkte im
 Obstbau auf zonaler Ebene somit häufig nicht ab, wodurch die Ent-
 scheidungen auf die Ebene der Mitgliedstaaten verlagert werden.

 Problem:
 Eine Risikominderung ist in vielen Fällen um die Zulassungsfähigkeit
 insbesondere bei Insektiziden zu erreichen zwingend erforderlich, aber
 nicht harmonisiert.

   DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Movento 100 SC – beantragte Indikationen

  Kultur     Schaderreger       Anwen-     BBCH      Zahl der   Aufwand        Warte-
                                 dung      Kultur    Anwen-      pro ha         zeit
                                                     dungen     u. m Kh

Apfel      Blattläuse,          Freiland   69 – 73      2        0,75               21
           Deckelschildläuse,
           Gallmücken
Birne      Birnenblattsauger,   Freiland   69 – 73      1        0,75               21
           Blattläuse,
           Gallmücken
Johannis- Blattläuse,           Freiland   71 – 85      2       0,75/ha             14
beeren    Gallmücken,
          Gallmilben,
          Napfschildläuse

 Österreich als zRMS hat Movento SC 100 Ende 2016 zugelassen! In
 Deutschland keine Zulassung wegen Nichteinvernehmen vom UBA!
                                                                          Folie 21/13
Risikobewertung von Movento SC 100:
Probleme bei NTA (Raubmilben) und
Bodenorganismen (Bodenmilben)

      Nichtzielarthropoden (NTA)           Bodenorganismen

             Schlupfwespe                     Regenwürmer
          7-Punkt-Marienkäfer                  Collembolen
     Raubmilbe (Typhlodromus pyri)   Bodenmilbe (Hypoaspis aculeifer)

               Florfliege             Mikroorganismen-Komplex (N-
                                             Transformation)

                                                                 Folie 22/13
Die Zonale Zulassung wird in D künftig
vor Gericht entschieden !?

Grundsätzlich sind die Zulassungsentscheidungen und die entsprech-
enden Risikominderungsmassnahmen vom jeweiligen Bewertungsbe-
richt und dem Zulassungsbescheid des erstzulassenden Mitgliedstaats
(zRMS) abhängig; hierzu liegen Gerichtsentscheidungen vor.

Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig:

Zulassungen müssen übernommen werden, dem berichterstattenden
Mitgliedstaat muss vertraut werden, fachlich spricht nichts dagegen.

 DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Zukünftige Verfügbarkeit von
Insektiziden/Akariziden im Baumobst

  Was ist bereits weg!     Was wird wegfallen!            derzeit keine
                                                         Zulassung in D!

 Vertimec                Envidor (Aufbrauch nur noch   Spintor
                         in 2021 möglich)
 Confidor WG                                           Movento SC 100
                         Pirimor (Aufbrauch nur noch
 Runner u.               bis 30.04.22 möglich          Exirel
 Gladiator
                                                       Affirm Opti
 Insegar                 Milbeknock ?
                                                       Sivanto Prime
 Spruzit Neu             Steward ?
                                                       Harpun
 Masai                   Coragen?
                                                       Vertimec Pro
 Plenum WG
                                                       Karate Zeon
 Calypso

                                                                        Folie 24/13
Insektizidzulassungen im umliegenden
Ausland (Recherche Hamacher, 2020)

Mittel / Wirkstoff                      Zu in A                   Zu in NL               Zu in B
Movento SC 100 /               Apfel: Blattsauger, Blatt-   Apfel: Blattläuse     Apfel: Blutlaus, Blatt-
 Spirotetramat                 läuse, Blutlaus, Schild-     2x 1,8 l/ha           läuse, Gallmücken,
                               läuse, Gallmücken                                  Schildläuse
                               2x 0,75 l/ha/m (max.         Kirsche: Blattläuse   2x 1,5 l/ha
                               1,875 l/ha)                  2x 1,1 l/ha
                                                                                  Birne: Blattsauger,
                               Birne: Blattläuse, Gall-     Birne: Blattläuse,    Blattläuse, Gall-
                               mücke, Schildläuse,          Blattsauger           mücke, Schildläuse
                               Blattsauger                  2x 1,8 l/ha           2x 1,5 l/ha
                               siehe Apfel
                                                            Pflaume: Blattläuse   Kirsche: Blattläuse
                               Kirsche, Pflaume: Blatt-     2x 1,1 l/ha           2x 1 l/ha
                               läuse
                               2x 0,5 l/ha/m                                      Pflaume, Pfirsich,
                                                                                  Aprikose: Blattläuse,
                               Pfirsich, Aprikose: Blatt-                         Schidlläuse
                               läuse, siehe Apfel                                 2x 1,5 l/ha

  DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Insektizidzulassungen im umliegenden
Ausland (Recherche Hamacher, 2020)

Mittel / Wirkstoff                     Zu in A                 Zu in NL                 Zu in B
 Sivanto prime /               Apfel: Blattläuse         Apfel: Blattsauger,     Apfel, Birne: Blatt-
 Flupyradifurone               1x 0,2 l/ha/m (max. 0,4   Blattläuse, Säge-       läuse
                               l/ha, 1x pro Jahr) oder   wespe                   1x 0,35 l/ha Laub-
                               1x 0,2 l/ha/m (max. 0,6   1x 0,9 l/ha (BBCH 65    wandfläche
                               l/ha, 1x pro 2 Jahre)     – 79) und 1x 0,4 l/ha   1x pro Jahr < 2 m
                                                         (BBCH 10-65) sowie      behandelte Höhe und
                                                         0,6 l/ha (BBCH 10-65,   1x pro 2 Jahre bei > 2
                                                         1x pro 2 Jahre)         m behandelte Höhe

                                                         Birne: Blattläuse,
                                                         Blattsauger
                                                         1x 0,9 l/ha (BBCH 65-
                                                         79, 1x pro 2 Jahre)

  DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Insektizidzulassungen im umliegenden
Ausland (Recherche Hamacher, 2020)

Mittel / Wirkstoff                    Zu in A                  Zu in NL               Zu in B
 Vertimec Pro /                Herbsthimbeere (F):      Apfel: Spinnmilben      Birne: Blattsauger
  Abamectin                    Spinnmilbe, Gallmilbe    1x 0,5 l/ha, WZ 28 T.   1x 0,5 l/ha Laub-
                               1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage                           wandfläche, WZ 28 T.
                                                        Kirsche, Pflaume:
                               Brombeere (F):           Spinnmilben             Erdbeere: Weichhaut-
                               Spinnmilbe, Gallmilbe    1x 0,5 l/ha, WZ 28 T.   milbe
                               1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage                           1x 0,5 l/ha, WZ 3 T.,
                                                        Birne: Blattsauger      im Freiland, 3x 0,5
                               Erdbeere (F):            1x 0,5 l/ha, WZ 28 T.   l/ha uG
                               Weichhautmilbe
                               1x 0,5 l/ha, WZ 3 Tage   zusätzlich: Erdbeeren, Brom-, Herbsthim-
                                                        Herbsthimbeere, Brom- beere: Spinnmilben,
                               zusätzlich uG            beere im F u. uG       Gallmilben
                                                                               1x 0,23 l/ha Laub-
                                                                               wandfläche, WZ 3 T.

  DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Insektizidzulassungen im umliegenden
Ausland (Recherche Hamacher, 2020)

Mittel / Wirkstoff                     Zu in A                 Zu in NL               Zu in B
   Affirm Opti /                Apfel: Apfelwickler   Apfel, Birne: Apfel-      Apfel, Birne: Apfel-
   Emamectin-                   3x 0,69 kg/ha/m (max. wickler                   wickler
     benzoat                    2,06 kg/ha            2x 3 kg/ha                3x 2 kg/ha Laubwand-
                                                                                fläche
                                Pflaume: Pflaumen-    Pflaume: Kirschessig-
                                wickler               fliege, Pflaumenwickler
                                3x 0,83 kg/ha/m (max. 2x 3 kg/ha
                                2,5 kg/ha)

In Deutschland wegen Runoff keine Zulassung, in Österreich Zulassung erteilt mit nachfol-
gender Auflage:

Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung von abtragsgefährdeten
Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone bei Beachtung der vorgeschriebenen
Abdriftminderungsklasse einzuhalten:

Obstbau Spritzen: Pufferzone von 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %, 20 m)

   DLR Rheinpfalz, Uwe Harzer
Forderungen

1. Der Obstbau muss im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung als reprä-
   sentative Verwendung wieder mehr Berücksichtigung finden.

2. Das Risikomanagement muß auf EU-Ebene harmonisiert werden.

3. Pflanzenschutzmittel, die in der mittleren Zone zugelassen werden,
   müssen auch in Deutschland verfügbar gemacht werden.

4. Insektizide müssen wirksam sein, ansonsten braucht man sie nicht.
   Wirksame Insektizide haben unerwünschte Nebeneffekte, diese kön-
   nen nie vollständig vermieden werden. Es gilt diese unerwünschten
   Nebeneffekte zu minimieren um die Zulassungsfähigkeit von PSM
   herzustellen.

    Risikomanagement anstelle von Nichtzulassung!
                                                                Folie 29/13
Mehr Risikominderungsmassnahmen für
die Zulassung nutzen!

 Vorallem bei den Insektiziden reichen die in Deutschland angewendeten
 Risikominderungsmassnahmen (Anwendungsbestimmungen) in vielen Fällen
 nicht aus um die Zulassungsfähigkeit der Mittel herzustellen. Von daher sollten
 weitere Risikominderungsmassnahmen in das nationale Zulassungsverfahren
 mit integriert werden.

 Fazit des Fachgesprächs im Oktober 2020 in Jork:

 -   Kompensationsmaßnahmen (Biodiversitätsmaßnahmen) können als
     Riskominderungsmaßnahmen im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt
     werden, hierfür gibt es auf EU-Ebene und national keine Rechtsgrundlage.

 -   Maßnahmenkatalog im Sinne eines Toolbox-Ansatzes; zur Zeit werden nur
     technische Möglichkeiten (max. 90 % Abdriftminderung + max. 20 m Ab-
     stände) berücksichtigt.

                                                                         Folie 30/13
Toolbox Risikominderungsmaßnahmen:
Vorschläge der Fachgruppe und der Beratung

 1. 95 % Abdriftminderung bei der Risikobewertung berücksichtigen;
    in der Liste der verlustmindernden Geräte sind mittlerweile Eintra-
    gungen mit 95 % Driftreduktion im zweistelligen Bereich gelistet.

 2. Das starre System ‚Driftreduzierende Anwendungstechnik + Ab-
    standsregelung (bis max. 20 m) flexibler gestalten und größere
    Abstände zu Oberflächengewässern (Pufferzonen) und schützens-
    werten Saumstrukturen berücksichtigen (neue NT- und NW - Auf-
    lagen, nur im Einzelfall).

 3. Einschränkung der Aufwandmenge und Anwendungshäufigkeit je
    Jahr (nur wo möglich, Resistenzpotenzial beachten).

                                                                    Folie 31/13
Toolbox Risikominderungsmaßnahmen:
Vorschläge der Fachgruppe und der Beratung

 4. Anwendung nicht jedes Jahr (z.B. alle 2 Jahre); hängt vom jeweili-
    gen Schaderreger und vom Wirkungspotential des PSM ab, nur
    wenn nachhaltige Kontrolle möglich.

 5. Unbehandelte Pufferzone mit geschlossener Pflanzendecke zwi-
    schen Obstanlage und Gewässer von mindestens 10 m.

 6. In hängigem Gelände zusätzlich Aufschüttung eines bewachsenen
    Erdwalls (Höhe mindestens 50 cm) entlang der gesamten zur Obst-
    anlage angrenzenden Gewässerseite.

                                                                   Folie 32/13
Ausblick

•   Alle Gespräche der Fachgruppe Obstbau mit den Zulassungsbehör-
    den und die beiden Fachgespräche zur Risikominimierung im Obstbau
    (Okt.‘19 u. Okt.‘20) führten bisher zu keinem Ergebnis.

•   Die Pflanzenschutzmittelfirmen werden zunehmend bei der zonalen
    Zulassung Deutschland nicht mehr berücksichtigen weder als zRMS
    noch als Co-RMS, d.h. in Deutschland werden Zulassungen nur noch
    über die gegenseitige Anerkennung und wenn nötig über Gerichtsver-
    fahren möglich sein.

• Die Verfügbarkeit insbesondere von Insektiziden kann in
  Deutschland in den nächsten Jahren nur über Notfallzulassungen
  sichergestellt werden.

                                                                 Folie 33/13
Sie können auch lesen