ONEFOCUS PLANNING & BUILDING - ABSCHIED VOM EIGENMIETWERT - JETZT HANDELN! www.propertyone.ch - Property One ...

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ONEFOCUS
PLANNING &
   BUILDING

   ABSCHIED VOM
 EIGENMIETWERT –
  JETZT HANDELN!

     w w w. p ro p e r t yo n e.c h

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ONEFOCUS PLANNING & BUILDING - ABSCHIED VOM EIGENMIETWERT - JETZT HANDELN! www.propertyone.ch - Property One ...
Der ungeliebte Eigenmietwert soll fallen. Das hat im Au­         konkret über die Jahre 2019, 2020 und 2021, staffeln will.
gust 2018 die ständerätliche Kommission für Wirtschaft           Besonders gut werden Eigentümer planen müssen, die in
und Abgaben (WAK) beschlossen und die Eidgenös­                  ihrem Haus angestauten Renovationsbedarf haben, der
sische Steuerverwaltung beauftragt, einen konkreten              in Etappen und steuerlich vorteilhaft behoben werden
Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Die Hoffnung be­                soll, und deren Liegenschaft zu einem hohen Teil fremd-
steht, dass der Systemwechsel bei der Besteuerung                finanziert ist.
von selbst genutztem Wohneigentum dieses Mal
klappt.

Etliche Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts
sind in der Vergangenheit gescheitert, allein in den letz-
ten 20 Jahren blieben vier Volks- und Gesetzesinitiativen
ohne Erfolg. Nun stehen die Chancen besser denn je.
                                                                                                                               Nicht zuwarten mit der Planung
Frühestens in drei Jahren, also im Jahr 2022, dürfte die                                                                                                                                          Der Weg zur Abschaffung
                                                                                                                               Erwartet wird, dass viele Eigentümer die Renovations­
Änderung Rechtskraft erlangen (siehe unten). So viel Zeit
                                                                                                                               arbeiten nun zeitlich vorziehen werden und dies zu ei-             2018	Die WAK-S hat die Eidgenössische Steuer­
bleibt Hauseigentümern also noch, sich auf die Auswir-
                                                                                                                               nem Boom der Sanierungstätigkeiten führen könnte.                        verwaltung beauftragt, einen Gesetzesentwurf
kungen vorzubereiten.
                                                                                                                               Handwerker und Spezialisten für besondere Arbeiten zu                    für die Abschaffung des Eigenmietwerts zu
                                                                                                                               finden dürfte dann nicht einfach sein. Fachleute raten                   erarbeiten.
Bislang sind erst einige Eckpfeiler des Vorhabens be-
                                                                                                                               daher, mit dem Beginn der Planung und der Umsetzung
kannt, das im politischen Prozess noch etliche Hürden                                                                                                                                             2019	Der Entwurf kommt vermutlich im Frühjahr
                                                                                                                               der Arbeiten nicht zuzuwarten. Für Altbauten dürften zu-
zu nehmen hat: Neben dem Wegfall des Eigenmietwerts,                                                                                                                                                    2019 zurück in die Kommission, die diesen
                                                                                                                               dem die Marktpreise unter Druck geraten, da nach einem
mit dem auf Basis des Gebäudewerts ein fiktives Ein-                                                                                                                                                    noch einmal diskutiert und allenfalls Änderun-
                                                                                                                               Systemwechsel durch Sanierungen keine Steuererspar-
kommen besteuert wird, sollen auch die Abzugsmöglich­                                                                                                                                                   gen anbringt. Anschliessend Vernehmlassung.
                                                                                                                               nisse mehr möglich sind. Bei neueren Eigenheimen ist
keiten von Hypothekarzinsen und Renovationen, Umbau-                                                                                                                                                    Frühestens im Herbst 2019 geht das Geschäft
                                                                                                                               nach der Änderung des Steuerregimes denkbar, dass die
ten und Sanierungen weitgehend abgeschafft werden.                                                                                                                                                      zurück in den Ständerat.
                                                                                                                               Objekte schneller an Wert verlieren als bisher, da dann die
                                                                                                                               Abzugsmöglichkeit für eine regelmässige Auffrischung               2020	Nun muss auch der Nationalrat zustimmen.
                                                                 Ausgangspunkt der Überlegungen sollte stets eine              fehlt. Zunehmen dürften damit auch die Preisunter­                       Ohne Referendum dürfte der Bundesrat das
                                                                 Gebäudeanalyse sein, verbunden mit einer Aufnahme             schiede zwischen Neu- und Altbauten.                                     Gesetz frühestens auf Anfang 2021 in Kraft set-
                                                                 der eigenen Bedürfnisse: Was wäre nötig, was ist sinn-                                                                                 zen, die Verordnungen dazu auf Anfang 2022.
                                                                 voll? Welche Bauteile sind reif für eine Überholung oder      Keine Änderung bei Zweitwohnungen und Rendite­
                                                                                                                                                                                                  2021	Sollte das Referendum ergriffen werden,
                                                                 einen Ersatz? Ist eine energetische Sanierung der Immo-       liegenschaften
                                                                                                                                                                                                        kommt die Vorlage vors Volk, bei rascher
                                                                 bilie mit Wärmedämmung, Ersatz der alten Heizanlage           Mit dem von der WAK des Ständerats erarbeiteten Vor-
                                                                                                                                                                                                        Behandlung bereits 2021.
                                                                 und neuen Fenstern angezeigt? Wäre jetzt der richtige         schlag würde der Eigenmietwert nur für den Erstwohnsitz
                                                                 Zeitpunkt, um Bäder, Nasszellen und die Küche kom-            verschwinden. Anders bei Zweitwohnungen: Hier bleibt               2022	Frühester Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sys-
                                                                 fortabler zu gestalten und auf einen modernen Stand           die bisherige Regelung bestehen. Ausnahme­regelungen                     temwechsels, mit Referendum ein Jahr später.
                                                                 zu bringen? Macht eine Erweiterung Sinn? Mit welchen          sind für einen gewissen Zeitraum beim Ersterwerb von
                                                                 Mitteln lässt sich die Liegenschaft generationengerecht       Wohneigentum vorgesehen. Unverändert soll auch die                Fazit: Das Thema Eigenmietwert und die Folgen seiner
                                                                 und für eine möglichst langfristige Nutzung ausrüsten?        Besteuerung bei Renditeliegenschaften und vermiete-               möglichen Abschaffung sind bedeutend genug, um sich
                                                                 Wie sähe eine mögliche Finanzierung der Massnahmen            tem Stockwerkeigentum bleiben: Zinsen für die Hypo-               damit näher zu befassen. Warten Sie nicht und wenden
                                                                 aus? Mit diesen Fragen sollte sich auseinandersetzen,         thek und sonstiger Aufwand liessen sich dort weiterhin            Sie sich an Property One, um einen Termin bei unseren
                                                                 wer das Zeitfenster bis 2022 nutzen will.                     steuerlich in Abzug bringen, da im Gegenzug ja auch die           Spezialisten für «Planning & Building» zu vereinbaren.
                                                                                                                               Mieterträge als Einkommen zu versteuern sind.
                                                                 Steht die Analyse, folgt als nächster Schritt das Erstellen
                                                                 eines Investionsplans. Dieser enthält nicht nur die Kos-      Die Vorschläge beziehen sich lediglich auf die Bundes-
                                                                 tenprojektion, sondern auch erste Angaben dazu, wann          steuer. Den Kantonen soll es freigestellt werden, Abzugs-
                                                                 welche Arbeiten ausgeführt werden können. Damit lässt         möglichkeiten für die (politisch erwünschte) energeti-
                                                                 sich die eigentliche Umsetzung angehen: Baubewilligun-        sche Sanierung von Gebäuden aufrecht zu erhalten. Der
                                                                 gen und Offerten einholen, Bau- und Ablaufplanung im          Systemwechsel wird zudem die Anreize bei der Finanzie-
                                                                 Detail erstellen und Aufträge an Unternehmen erteilen.        rung verändern. Während es heute aus steuerlicher Sicht
                                                                 Sind förderungsfähige Massnahmen vorgesehen, so sind          sinnvoll erscheint, eine möglichst hohe Hypothek auf der
Abzugsmöglichkeit über die Jahre staffeln                        Anträge an die zuständigen kantonalen und kommuna-            Liegenschaft zu halten, wird es künftig von Vorteil sein,
Was also ist in Bezug auf die eigene Liegenschaft zu             len Stellen zu formulieren. Im Verlauf der Arbeiten ko-       die Schulden mit Hilfe von Amortisationen zu reduzieren.
tun? Drei Jahre sind für allfällige Bauprojekte eine rela-       ordiniert die Bauleitung die Einsätze der Firmen. Es gilt
tiv kurze Frist, erst recht, wenn man dabei die steuer­          sodann, die Kosten zu überwachen, die Einhaltung der
lichen Folgen berücksichtigen und die noch beste-                Termine zu gewährleisten und die Qualität von Material
henden Abzugsmöglichkeiten über mehrere Perioden,                und Ausführungen zu prüfen.

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Fachpartner Treuhandgesellschaft:       Fachpartner Bauphysik:                 Fachpartner Finanzierungsexperte:
BK&P AG                                 Kuster + Partner AG                    Hyrock AG
Balderngasse 9, 8001 Zürich             Sihlquai 131, 8005 Zürich              Bergstrasse 64, 8032 Zürich
www.bkpzh.ch                            www.kusterpartner.ch                   www.hyrock.ch

Tritt die geplante Gesetzesänderung     Die technische Prüfung eines Ge-       Sollte der Systemwechsel wie
zur Abschaffung des Eigenmietwerts      bäudes ist sinnvollerweise zu Beginn   vorgeschlagen vom Parlament be-
in Kraft, entfallen für Erstwohnungen   einer Planung durchzuführen, um        schlossen werden und nicht an einer
die steuerlichen Abzüge für wert­       alle möglichen Optionen aufzuzeigen.   allfälligen Abstimmung scheitern,
erhaltende Unterhaltskosten und         Dazu ist eine Begehung notwendig,      könnten Festhypotheken mit langen
Hypothekarzinsen. Mit einer früh­       während der alle Gebäudemerkmale       Laufzeiten und höheren Zinssätzen
zeitigen und durchdachten Steuer-       detailliert aufgenommen werden, um     ein Nachteil sein. Eine vorzeitige
planung können einschneidende           darauf basierend einen Beratungs-      Auflösung solcher Festhypotheken
steuerliche Nachteile gezielt gemil-    bericht mit zwei bis drei Varianten    wäre – bei unverändertem Zins­
dert werden.                            zu erstellen. Je nach Kundenwunsch     niveau – sehr teuer und dement­
Um optimal von den aktuellen            kann dieser Bericht kurz und einfach   sprechend unvorteilhaft.
Abzugsmöglichkeiten zu profitieren,     oder sehr differenziert und ausführ-   Unter diesen Bedingungen wären
lohnt es sich, bei renovationsbedürf-   lich ausfallen.                        kurzfristige Geldmarkthypotheken
tigen Erstwohnungen anstehende          Neben unseren selbstentwickelten       (heute noch auf Libor-Basis) deutlich
Arbeiten zeitlich vorzuziehen und       Tools stehen dafür auch die Ge-        attraktiver, da günstiger und kurz-
in Abstimmung auf das steuerbare        bäudeenergieausweise der Kantone       fristig rückzahlbar. Sollten in Zukunft
Einkommen gestaffelt über mehrere       (GEAK/ GEAK+) zur Verfügung. Damit     Hypotheken auf Eigenheime steuer-
Jahre zu verteilen.                     können zu einem frühen Zeitpunkt       lich nicht mehr attraktiv sein, würden
Mit dem geplanten zeitlich und          bauphysikalische Schwachstellen        sich unserer Meinung nach neue
betragsmässig limitierten Schuld-       (z.B. Wärmebrücken) erkannt und        Hypothekarprodukte etablieren,
zinsenabzug für Ersterwerber            konzeptionell berücksichtigt wer-      konkret Annuitätenhypotheken.
wird die persönliche Finanz- und        den, um damit Schadenfreiheit zu       Dennoch empfehlen wir trotz des
Steuer­planung unabdingbar. Bei         erreichen. Ebenfalls setzen Innen-     möglichen Systemwechsels weiter-
allen Eigenheimbesitzern ist nebst      dämmungen oder Anbauten / Auf-         hin langfristige Festhypotheken,
der direkten Amortisation auch die      stockungen eine umsichtige Beurtei­    da die Zinssätze historisch gesehen
kantonale Möglichkeit von Energie-      lung und Planung hinsichtlich der      immer noch sehr tief und attraktiv
spar- und Umweltabzügen in den          Konstruktion und der Details voraus.   sind. Dies schliesst eine persönliche
Planungs­horizont einzubeziehen.                                               Beratung, abgestimmt auf das indi-
                                                                               viduelle Risikoprofil und die spezifi-
                                                                               schen Bedürfnisse nicht aus.

                                                             Property One Partners AG
                                                             Seestrasse 455
                                                             CH-8038 Zürich

                    T +41 44 487 20 40                       Property One Investors AG
                    welcome@propertyone.ch                   Höh-Rohnenweg 8
                    w w w.prop e r tyone.c h                 CH-8832 Wilen b. Wollerau

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