Online-Vermittlungsplatt-formen - Chancen und Grenzen von "Legal Tech" - Anwaltsblatt
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Anwaltswissen A n w a lt s w i s s e n II. Online-Vermittlungsplattformen und die Vermittlung anwaltlicher Dienstleistungen Online-Vermittlungsplatt- Die Auswahl einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts erfolgt seit jeher weitgehend intuitiv. Das liegt daran, dass formen – Chancen und Mandanten regelmäßig kaum abschätzen können, welche An- wältin oder welcher Anwalt beziehungsweise welche Kanzlei Grenzen von „Legal Tech“ ihren konkreten Beratungsbedarf am besten befriedigen oder die eigenen Interessen möglichst wirkungsvoll vertreten Informationsdefizite bei der Auswahl von kann. Rechtsanwälten, Schiedsrichtern und Mediatoren Dr. Caspar Behme, München 1. Die herkömmliche Auswahl von Rechtsanwälten a) Verbraucher Ein Verbraucher, der anwaltlichen Rat sucht, führt im besten Die Auswahl einer Anwältin oder eines Anwalts ist auch eine Fall eine kurze Recherche durch, häufig online, und wählt Frage des Zugangs zum Recht. Denn natürlich ist heute nicht auf dieser Grundlage eine Rechtsanwältin oder einen Rechts- nur gewerblichen Mandanten, sondern auch Verbrauchern anwalt aus, die oder der in dem Gebiet spezialisiert ist, in dem klar, dass Anwältinnen und Anwälte spezialisiert arbeiten. der Fall angesiedelt ist. Aufschluss über die Spezialisierung Online-Vermittlungsplattformen können hier nie gekannte geben vor allem Fachanwaltsbezeichnungen. § 43 b BRAO er- Transparenz schaffen und Informationskosten senken. Doch laubt dem Rechtsanwalt die sachliche Informationswerbung schaffen sie das bereits? Der Autor wirft für die Auswahl von über seine berufliche Tätigkeit;4 es versteht sich von selbst, Rechtsanwälten, Schiedsrichtern und Mediatoren einen dass der Rechtsanwalt, der eine der in § 1 FachanwaltsO vor- exemplarischen Blick auf den Online-Markt. Sein Fazit: Die gesehenen Fachanwaltsbezeichnungen führt, darauf in seiner neuen Möglichkeiten werden noch nicht genutzt. Außendarstellung hinweisen darf. Daneben kann der Rechts- anwalt gemäß § 7 Abs. 1 BORA Tätigkeitsschwerpunkte an- geben oder auf eine Spezialisierung oder Interessenschwer- punkte hinweisen. Solche Angaben bieten potentiellen Man- I. Einführung danten eine Orientierungshilfe, sagen allerdings nur wenig Der Markt für Rechtsdienstleistungen steht vor einem Um- über die tatsächliche fachliche und persönliche Kompetenz bruch, dessen Dimensionen viele Juristen nicht einmal an- des Rechtsanwalts aus. Wer etwa als Verbraucher in einen satzweise umreißen. „Legal Technology“, kurz: „Legal Tech“, notleidenden Schiffsfonds investiert hat und sich nun mit ist der Zauberbegriff, mit dem unterschiedliche Facetten ei- Nachschusspflichten konfrontiert sieht, mag mit einem Fach- ner weitreichenden Digitalisierung des gesamten Rechts- anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht besser aufgestellt sein als mit einem Fachanwalt für Familienrecht; gleichwohl wesens verknüpft sind. Die noch junge Legal Tech-Branche ist die Chance, allein aufgrund von Fachanwaltsbezeichnun- adressiert dabei im Wesentlichen zwei Themenkomplexe. gen oder der Angabe von Interessenschwerpunkten einen • Der erste Themenkomplex betrifft die Rechtsanwendung Spezialisten für Schiffsfonds zu finden, gering. Hinzu im eigentlichen Sinne. Dabei geht es um die Frage, wie sich kommt: Auch ein Fachanwalt kann ein schlechter Anwalt anwaltliche Tätigkeit durch künstliche Intelligenz erleichtern sein; die Leistungen in den Examina sind ebenso wenig trans- oder womöglich auch substituieren lässt. Hier ist etwa an die parent5 wie konkrete Erfahrungen in vergleichbaren anderen algorithmisierte Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklau- Mandaten. seln oder des Bestehens von Ansprüchen zu denken. Über Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass gerade das Potential derartiger Algorithmen,1 ihre Auswirkungen Verbraucher häufig auf eine Auseinandersetzung mit anwalt- auf das Recht2 und auf die Zukunftsperspektiven von Juristen3 lichen Spezialisierungsbezeichnungen verzichten und statt- wird kontrovers diskutiert. dessen einen Anwalt mandatieren, der ihnen als „Partner- • Der zweite Themenkomplex betrifft den Zugang zum anwalt“ ihrer Rechtsschutzversicherung oder im Bekannten- Recht. In erster Linie geht es dabei um die Frage, welchen Bei- kreis empfohlen wurde und sich dort (möglicherweise in trag Online-Vermittlungsplattformen dazu leisten können, ganz anderem Kontext) bewährt hat, oder sie wählen einen dass Anbieter und Nachfrager von Rechtsdienstleistungen zu- Anwalt, den sie privat kennen und schätzen. Im schlechtesten einander finden. Aus Sicht der Anbieterseite sind derartige Falle schauen sie schlicht ins Telefonbuch und wählen einen Plattformen ein Instrument der Mandatsakquise; aus Sicht Rechtsanwalt allein aufgrund des Kriteriums der räumlichen der Nachfrageseite können sie für Markttransparenz sorgen Nähe aus. und die Auswahl geeigneter Rechtsdienstleistungserbringer Diese Überlegungen machen deutlich, dass Verbrauchern erleichtern. kaum Möglichkeiten offenstehen, einen Rechtsanwalt auf der Der folgende Beitrag ist diesem zweiten Themenkomplex Grundlage angemessener Informationen auszuwählen und gewidmet und geht der Frage nach, welche Rolle Online-Ver- 1 Siehe dazu Engel, JZ 2014, 1096 in Erwiderung auf Kotsoglou, JZ 2014, 451. mittlungsplattformen bei der Vermittlung von anwaltlichen 2 Siehe dazu Boehme-Neßler, NJW 2017, 3031; Fries, NJW 2016, 2860. Dienstleistungen (unter II.) sowie im Bereich der Alternativen 3 Siehe dazu Kilian, NJW 2017, 3043. Streitbeilegung (unter III.) derzeit spielen, um diese Rolle im 4 Siehe näher Hellwig, in: Behme/von Westphalen (Hrsg.), Berufsrecht und Berufsethik der Anwaltschaft in Deutschland und Europa, 2015, S. 186. Anschluss kritisch zu hinterfragen (unter IV.) und einen Aus- 5 Minimale Orientierung kann eine Promotion bieten, da die meisten juristischen Fakultäten blick in die Zukunft zu wagen (unter V.). hierfür gewisse Mindestleistungen in den Examina verlangen. 110 AnwBl Online 2018 Online-Vermittlungsplattformen – Chancen und Grenzen von „Legal Tech“, Behme
Anwaltswissen die Qualität der anwaltlichen Beratung ex ante einzuschätzen. dabei ist, dass die aufgerufenen Preise für die Beratungspake- Darunter leidet der Zugang zum Recht. Das Phänomen wird te selbst unter Berücksichtigung erheblicher Synergieeffekte verstärkt durch generelle Berührungsängste von Verbrau- auf Seiten der anbietenden Rechtsanwälte extrem niedrig chern mit Anwälten und durch Sorgen hinsichtlich der entste- sind (abgerufen am 7. November 2017): So erhält man etwa henden Kosten. für 49 Euro das Paket „Ärztlicher Behandlungsfehler“, das ne- ben einem 30-minütigen Beratungsgespräch auch die „fun- b) Unternehmen dierte und kompetente Beratung zu all Ihren Fragen“ und Erstaunlicherweise sieht es bei Unternehmen häufig nicht die „umfassende Prüfung Ihres Falles“ beinhaltet. Hier bleibt viel besser aus. Viele Unternehmen, insbesondere im Mittel- nur zu hoffen, dass für die Qualität der anwaltlichen Beratung stand, mandatieren eine bestimmte Kanzlei als ihre „Haus- nicht die Devise „You get what you pay for“ – oder auf kölsch: kanzlei“ schlicht aus Gewohnheit, ohne bei jedem Mandat „Wat nix kost’, dat is’ och nix“ – gilt. aufs Neue die Kompetenz der Berater gerade im Hinblick Ähnlich wie „advocado“ arbeitet „jurato“.8 Allerdings gibt auf das konkrete Rechtsproblem zu hinterfragen. Freilich es dort mit „jurato pro“9 ein Angebot, das sich gezielt an Un- agieren größere Unternehmen häufig professioneller und ternehmen richtet und verspricht, durch verschiedene Bera- nutzen zumindest bei besonders wichtigen Mandaten (etwa tungsangebote zum monatlichen Festpreis die Rechtsabtei- im M&A- oder Finanzierungsbereich) Pitches, um die richtige lung zu ersetzen. Kanzlei zu finden; dies ist allerdings nicht die Regel, sondern Die Plattformen finanzieren sich dadurch, dass sie von AnwaltsWissen eher noch die Ausnahme. den Anwälten für die erfolgreiche Vermittlung eines Mandats Immerhin ist die Informationsgrundlage im Hinblick auf jeweils eine Provision verlangen, die sich in Abhängigkeit von große und mittelständische Wirtschaftskanzleien etwas bes- der gebuchten Mitgliedschaft in einer Größenordnung von ser als im Verbraucherbereich: So ist beispielsweise aus den etwa 10 bis 30 Prozent der vereinnahmten Gebühren bewegt; Rankings der Zeitschrift „Juve“ ersichtlich, welche Kanzlei in hinzu kommen monatliche Grundgebühren für die Listung einem Fachgebiet besonders renommiert ist und welche An- auf der jeweiligen Plattform. wälte „häufig empfohlen“ werden. Zudem ist allgemein be- kannt, dass jedenfalls die renommierten Wirtschaftskanzleien strenge Anforderungen an die Noten in den Staatsexamina III. Online-Vermittlungsplattformen und die stellen; bei den dort tätigen Anwälten wird man daher zumin- Vermittlung von Schiedsrichtern und Mediatoren dest eine juristische „Grundkompetenz“ unterstellen können. 1. Die herkömmliche Auswahl von Schiedsrichtern und 2. Erleichterung der Auswahl durch Online-Vermittlungs- Mediatoren plattformen a) Schiedsrichter Die beschriebenen Informationsdefizite, vor allem im Ver- braucherbereich, haben diverse Anbieter von Online-Vermitt- Vergleicht man den Markt für anwaltliche Rechtsberatung mit lungsplattformen wie „123recht“, „advocado“ oder „jurato“ er- dem Markt für Schiedsrichter, springen die Unterschiede kannt. Ihr Angebot besteht darin, dass sie – insoweit einer schnell ins Auge: Schiedsrichter werden in der Regel aus- Partneragentur vergleichbar – versuchen, Mandanten mit schließlich aufgrund ihrer Erfahrung als Schiedsrichter und den für ihren Fall bestgeeigneten Rechtsanwälten zusammen- aufgrund von persönlichen Empfehlungen ausgewählt. Auf- zubringen. Dies geschieht auf unterschiedliche Weise und grund der verhältnismäßig geringen Zahl von Schiedsverfah- teils mehr, teils weniger erfolgreich. ren10 ist die „Schiedsszene“ leicht überschaubar; man kennt Der Anbieter „123recht“6 stellt unter der Rubrik „Anwalts- sich und kann deshalb beurteilen, wer gut qualifiziert ist. suche“ ein Suchformular zur Verfügung, mit dem man An- Das mit Blick auf anwaltliche Dienstleistungen, insbesondere wälte nach den Kriterien Name, Rechtsgebiet, Ort und im Verbraucherbereich, zu konstatierende Informationsdefi- Sprachkenntnisse suchen kann. Die Suchergebnisse (abge- zit besteht also nicht in vergleichbarer Weise. rufen am 7. November 2017) sind teilweise geradezu skurril: Dies gilt umso mehr, als ein erheblicher Teil der Schieds- In München und im Umkreis von 50 km gibt es 21 Rechts- verfahren von den großen Schiedsinstitutionen administriert anwälte für das Gebiet „Zivilrecht“, von denen offenbar wird; diese Schiedsinstitutionen können notfalls kompetente 12 deutsch und 15 englisch sprechen. Die meisten sind „Ge- Hilfestellung bei der Suche nach kompetenten Schiedsrich- neralisten“, haben also als Kompetenzen beispielsweise Ge- tern geben. So heißt es etwa in § 2 Abs. 3 der DIS-Schieds- sellschaftsrecht, IT-Recht und Ordnungswidrigkeitenrecht gerichtsordnung: „Die Deutsche Institution für Schieds- hinterlegt. Bemerkenswert ist auch, dass man bei der Suche gerichtsbarkeit gibt auf Anfrage Anregungen für die Schieds- nach Gesellschaftsrechtlern im Frankfurter Westend nieman- richterauswahl.“ den findet, obwohl dort zahlreiche bekannte Wirtschaftskanz- b) Mediatoren leien ihr Büro haben. Irgendwelche objektivierbaren Angaben zur Qualifikation von Anwälten gibt es nicht, lediglich Bewer- Im Bereich der Mediation wiederum ist das Bild ein völlig an- tungen von Usern. deres als bei Schiedsverfahren – zumindest, wenn man die Bei „advocado“7 kann man bestimmte Beratungsleistun- ganz großen Wirtschaftsmediationen ausblendet (hier wird gen, die von Verbrauchern typischerweise nachgefragt wer- 6 http://www.123recht.net. den, im Paket erwerben: Prüfung einer Mietminderung, Er- 7 https://www.advocado.de. richtung eines Testaments usw. Bei komplexeren Fragen, die 8 https://www.jurato.de. durch diese Pakete nicht abgedeckt werden, kann man ein 9 https://pro.jurato.de. Formular ausfüllen; es bewerben sich dann Anwälte mit 10 Veröffentlicht sind die Zahlen der von den großen Schiedsinstitutionen administrierten Verfahren (DIS: 121, ICC: 767, LCIA: 290, Schweizer Handelskammern: 68 Verfahren in Preisvorschlägen für die Beantwortung der Frage. Auch „ad- 2013); für die sog. Ad hoc-Schiedsgerichtsbarkeit können naturgemäß keine Daten er- vocado“ wendet sich bislang primär an Verbraucher. Auffällig hoben werden. Online-Vermittlungsplattformen – Chancen und Grenzen von „Legal Tech“, Behme AnwBl Online 2018 111
Anwaltswissen der Markt teilweise von denselben Personen dominiert, die Allerdings gibt es gut funktionierende Mediatorenver- auch als Schiedsrichter aktiv sind) und eher den mittelstän- zeichnisse im Internet. Das größte dieser Verzeichnisse dürf- dischen Bereich betrachtet. te das von der Mediation GmbH betriebene und unter ver- Grundsätzlich gilt, dass bei Wirtschaftskonflikten wesent- schiedenen Domains abrufbare Mediatorenportal15 sein; dort lich seltener Mediationsverfahren stattfinden als Schiedsver- kann man gezielt deutschlandweit nach Mediatoren mit be- fahren.11 Gleichzeitig gibt es aber eine Vielzahl von Personen, stimmten beruflichen Hintergründen (Jurist oder Nicht-Ju- die sich als „Wirtschaftsmediatoren“ bezeichnen oder eine rist) und Tätigkeitsschwerpunkten sowie mit Zertifizierung entsprechende Ausbildung zum Wirtschaftsmediator absol- suchen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Jahres- viert haben. Daneben gibt es zahlreiche Mediatoren ohne ju- beiträge der gelisteten Mediatoren. Zusätzliche Provisionen ristischen Hintergrund oder zumindest ohne wirtschafts- werden nicht erhoben; vermutlich wäre dies in Anbetracht rechtliche Expertise, die für eine Wirtschaftsmediation, bei der geringen Zahl tatsächlich vermittelter Mediationen auch der es (auch) um Rechtsfragen geht, kaum in Betracht kom- kaum lohnend. Daneben gibt es Mediatorenverzeichnisse eh- men. Für die ganz überwiegende Mehrheit der Mediatoren renamtlich tätiger Organisationen wie etwa der Mediations- gilt zumindest nach derzeitiger Marktlage noch, dass sie die zentrale München16; auch dort lassen sich Suchergebnisse ge- Mediatorentätigkeit nebenberuflich betreiben und im Haupt- zielt nach Spezialisierung, beruflichem Hintergrund und beruf als Rechtsanwalt oder nicht selten auch in einem der Sprachfähigkeiten der Mediatoren filtern. psychosozialen Berufe tätig sind. Die Einführung des „zertifi- Es ist erstaunlich, wie vergleichsweise gut entwickelt und zierten Mediators“ durch die zum 1. September 2017 in Kraft technisch fortschrittlich die Möglichkeiten sind, online nach getretene Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zer- einem Mediator zu suchen, obwohl der Markt für Mediations- tifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs- verfahren vergleichsweise klein ist. Eine Erklärung könnte da- verordnung – ZMediatAusbV) mag zu einer besseren Qualifi- rin bestehen, dass Mediatoren und Mediationsvereinigungen kation von Mediatoren in Bezug auf die Grundlagen der Me- auf diese Weise ein Qualitätssignal setzen und sich von den diation und die erforderlichen Verhandlungs- und Kommuni- zahlreichen wenig seriösen Anbietern ohne jede Praxiserfah- kationstechniken beitragen. Sie kann aber naturgemäß weder rung abgrenzen möchten. Zugleich sind auch hochqualifizier- die Qualifikation der Mediatoren in ihrem Ausgangsberuf be- te Mediatoren in höherem Maße auf eine Akquise in der Brei- einflussen, noch kann die Bezeichnung als zertifizierter Me- te (auch im Verbraucherbereich) angewiesen, als dies bei diator diese Qualifikation in irgendeiner Weise transparent hochqualifizierten Rechtsanwälten der Fall ist, die ein Stück machen. weit auch von ihrer Reputation leben können. Dies führt zu der praktisch wichtigen Frage, wie sich – die grundsätzliche Bereitschaft der Parteien zur Mediation vo- rausgesetzt – ein geeigneter Mediator finden lässt. Umge- IV. Stärken und Schwächen von Online- kehrt lautet die dringendste Frage für viele Mediatoren: Wie Vermittlungsplattformen lassen sich Mediationsverfahren akquirieren, und können Le- gal Tech-Anbieter möglicherweise dabei helfen? Eine wesentliche Funktion von Online-Vermittlungsplattfor- Das Angebot der Schiedsinstitutionen ist bei der Suche men kann darin bestehen, dass sie Transparenz schaffen nach Mediatoren nur begrenzt hilfreich. Sowohl die DIS und Informationskosten senken. Jede Information darüber, (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) als auch die wer eine bestimmte Dienstleistung erbringt, welche Erfahrun- ICC (Internationale Handelskammer) als auch das VIAC (In- gen er hat und wie er qualifiziert ist, ist zunächst einmal posi- ternationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Öster- tiv zu bewerten. reich) stellen zwar neben Schiedsordnungen auch Media- Ein weiterer Vorteil kann darin bestehen, dass Online-Ver- tionsordnungen bereit und bieten die Administration von Me- mittlungsplattformen – zumindest in der Theorie – Mandate diationsverfahren an.12 Teil dieses Angebots ist bei allen ge- an solche Rechtsanwälte vermitteln, die in einem bestimmten nannten Institutionen auch die Unterstützung bei der Aus- Bereich über besondere Erfahrung verfügen. Aus Mandanten- wahl eines Mediators. Da in der Praxis administrierte Media- sicht kann dies zur Vermittlung besonders qualifizierter tionsverfahren aber kaum nachgefragt werden,13 bestehen Rechtsanwälte führen. Aus Anwaltssicht wird über die Platt- auch noch keine Erfahrungswerte, wie die Institutionen bei form im Idealfall eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle ver- der Auswahl eines Mediators vorgehen. Die ICC immerhin mittelt, die sich aufgrund von Synergieeffekten einfacher fragt bei der Registrierung für das von ihr betriebene Schieds- und schneller bearbeiten lassen, mit der Konsequenz, dass richterportal14 Mediationsexpertise gezielt ab. die tatsächlichen Bearbeitungskosten für ein Mandat sinken. 2. Erleichterung der Auswahl durch Online-Vermittlungs- 11 Ein Grund dafür liegt darin, dass die Wahl einer Konfliktlösungsstrategie zu einem hohen plattformen Grad von den Empfehlungen externer Rechtsanwälte abhängt. Diese stehen Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung häufig auch deshalb zurückhaltend gegenüber, weil sie Vergleichbare Plattformen wie „jurato“ oder „advocado“ gibt – teilweise aus Unkenntnis – davon ausgehen, dass sich die Wahl traditioneller Instru- es im Mediationsbereich nicht. Bei „123recht.net“ kann man mente der Konfliktbewältigung für sie als bedeutend lukrativer darstellt; es besteht damit ein klassisches Prinzipal-Agenten-Problem. zwar nach Anwälten suchen, die sich auf Mediation speziali- 12 Siehe zu administrierten Mediationsverfahren ausführlich Behme/Probst, ZKM 2014, 8; siert haben. Das Ergebnis ist mehr als dürftig (abgerufen am Eidenmüller/Wagner, Mediationsrecht, 2015, Kap. 1 Rz. 55 ff. 7. November 2017): In München findet man zwei Mediatorin- 13 Von insgesamt 172 Verfahren, die der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit nen, die unterschiedliche Spezialisierungen abdecken (Ver- (DIS) im Jahr 2016 neu zur Administrierung übertragen wurden, handelte es sich in 166 Fällen um neue Schiedsgerichtsverfahren; lediglich sechs Verfahren waren sogenannte tragsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Familien- ADR-Verfahren, davon jeweils drei Schlichtungs- und drei Mediationsverfahren. 2015 recht, Erbrecht); in Frankfurt am Main gibt es gar nur einen wurde sogar nur ein Mediationsverfahren anministriert. Die Verfahrensstatistik der DIS ist unter www.disarb.org online verfügbar. Mediator (mit Schwerpunkt im Bereich IT-Recht). Für die Su- 14 https://www.icc-schiedsrichter.de/login. che nach einem Wirtschaftsmediator eignen sich derartige 15 https://mediator-finden.de. Plattformen somit nicht. 16 http://www.mediationszentrale-muenchen.de. 112 AnwBl Online 2018 Online-Vermittlungsplattformen – Chancen und Grenzen von „Legal Tech“, Behme
Anwaltswissen Dieser Kostenvorteil wiederum kann (zumindest teilweise) an nicht für die Vermittlung eines Auftrags geschuldet; denn die Mandanten weiter gegeben werden, mit dem Ergebnis, das Internetauktionshaus stelle lediglich das Medium für die dass die Kosten für anwaltliche Beratung insgesamt sinken. Werbung der Anbieter zur Verfügung. Seine Leistung durch Darin mag eine Erklärung für die extrem günstigen Preise lie- das Überlassen einer Angebotsplattform sei vergleichbar mit gen, die auf den Plattformen für anwaltliche Dienstleistungen den Leistungen der herkömmlichen Werbemedien.18 aufgerufen werden. Allerdings sind die Wirkungen dieses Allerdings lassen sich diese Erwägungen auf die Mandats- Mechanismus nicht auf den derzeit noch primär adressierten vermittlung durch Online-Vermittlungsplattformen nicht Verbraucherbereich beschränkt. Er kann auch in der an- übertragen. Der Entscheidung des Bundesverfassungs- spruchsvolleren Wirtschaftsberatung dazu führen, dass be- gerichts lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem in vergleichs- stimmte Beratungsleistungen, die außerhalb der Kernspezia- weise abstrakter Form Beratungen von bis zu 60 Minuten in lisierung der „Hauskanzlei“ liegen und typischerweise mit ho- familien- und erbrechtlichen Fragen mit Startpreisen von hem Einarbeitungsbedarf verbunden sind, über entsprechen- 1 Euro beziehungsweise 75 Euro und ein Exklusivberatungs- de Plattformen an einen Spezialisten „ausgelagert“ werden, service (fünf Zeitstunden) mit einem Startpreis von 500 Euro der diesen Einarbeitungsbedarf nicht hat. Anbieter wie „edic- angeboten worden waren. Hier besteht tatsächlich eine gewis- ted“17, die gezielt mit dieser Form von „Legal Outsourcing“ se Nähe zu sonstigen Medien, die Rechtsanwälte gemäß § 43 b werben, sind bereits am Markt etabliert. BRAO zulässigerweise für Werbezwecke nutzen dürfen (ob Ein wesentliches Defizit sämtlicher Online-Vermittlungs- eine solche Form von Werbung dem dort statuierten Sachlich- AnwaltsWissen plattformen ist darin zu sehen, dass sie (zumindest derzeit) keitsgebot genügt, ist eine andere Frage). Demgegenüber wer- nur die Informationen zur Verfügung stellen, die ihre Nutzer den die Online-Vermittlungsplattformen von vornherein zu in die entsprechenden Datenbanken einspeisen, und diese In- dem ausschließlichen Zweck betrieben, gegen Provision an- formationen werden auch von den Anbietern kaum hinter- waltliche Dienstleistungen zu vermitteln. Teilweise geschieht fragt und können nicht überprüft werden. Anwaltsplattfor- dies sogar in Form von Leistungspaketen, deren Inhalt und men prüfen, ob die vermittelten Rechtsanwälte tatsächlich deren Preisgestaltung nicht von den Rechtsanwälten, sondern über eine Zulassung verfügen, und „bemühen“ sich nach ei- von den Plattformbetreibern im Voraus definiert werden. Die gener Aussage, Fachanwälte zu gewinnen. Andere Qualifika- Plattformen gehen damit über die Funktion eines klassischen tionsmerkmale – Zeugnisse, praktische Erfahrung oder wis- Werbemediums deutlich hinaus. senschaftliche Publikationen – werden nicht abgefragt. Ähn- lich verhält es sich bei Anbietern von Mediatorenverzeichnis- sen: Sie können sich einen Nachweis über eine Mediations- V. Ein Blick in die Zukunft ausbildung vorlegen lassen oder neuerdings eine Zertifizie- Der status quo ist unbefriedigend. Bei Rechtsanwälten wer- rung verlangen; auch solche Unterlagen sind aber nur be- den im Verbraucherbereich überwiegend Mini-Mandate an dingt aussagekräftig und sagen über tatsächliche Qualität Anwälte von zweifelhafter, zumindest nicht verifizierbarer oder praktische Erfahrung wenig aus. Soweit Erfahrungen Qualifikation vermittelt; im Unternehmensbereich spielen als Mediator überhaupt abgefragt werden, lassen sich entspre- die Plattformen derzeit noch kaum eine Rolle. Im Bereich al- chende Angaben der Nutzer kaum verifizieren. ternativer Streitbeilegung sind die Informationsangebote ge- Des Weiteren führen die Online-Vermittlungsplattformen messen an der Größe des Marktes erstaunlich gut, leiden zu einer verzerrten Abbildung des Marktes. Es tauchen in den aber ebenfalls unter den oben identifizierten Schwächen. Suchergebnissen nur diejenigen Anbieter auf, die sich vorher Damit ist keineswegs die Feststellung verbunden, dass auf der Plattform registriert haben. Eine Plattform sucht also Online-Vermittlungsplattformen ein „schlechtes“ Geschäfts- nicht den bestgeeigneten Anwalt oder bestgeeigneten Media- modell sind, im Gegenteil: Wenn es gelingt, über derartige tor auf dem Markt, sondern – allenfalls – den bestgeeigneten Plattformen Mandanten mit den Rechtsanwälten beziehungs- Anwalt oder Mediator unter den registrierten Kunden. Die weise Mediatoren zusammenzubringen, die ein bestimmtes ausgeworfenen Suchergebnisse zeigen, dass damit derzeit le- Mandat mit der größtmöglichen Effizienz bearbeiten können, diglich ein ganz geringer Anteil des Marktes abgebildet wird. ist dies aus ökonomischer Sicht ausschließlich positiv zu be- Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Online-Ver- werten. Soll sich die Anbahnung von Mandaten über Online- mittlungsplattformen mit Blick auf ihre Finanzierung in ei- Vermittlungsplattformen in der Praxis dauerhaft und über ner berufsrechtlichen Grauzone agieren. Für Rechtsanwälte den Verbraucherbereich hinaus etablieren, müssen diese al- und damit jedenfalls auch für anwaltliche Mediatoren gilt lerdings anders aufgestellt und zu „echten“ Legal Tech-Platt- § 49 b Abs. 3 BRAO. Danach ist die Abgabe und Entgegennah- formen unter Nutzung moderner Informationstechnologie me eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die weiterentwickelt werden, deren Funktionsumfang deutlich Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu ei- über denjenigen bloßer Branchenverzeichnisse hinausgeht. nem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, unzuläs- Die erste Voraussetzung ist, dass die Plattformen ihre In- sig. Ob die Vermittlung von Mandaten (oder Mediationen) formationsgrundlage massiv verbreitern und nicht nur einen an Rechtsanwälte durch die Plattformbetreiber gegen Zah- winzigen Ausschnitt des Marktes für Rechtsdienstleistungen lung einer Provision mit dieser Vorschrift vereinbar ist, er- abbilden. Algorithmen dürften bereits jetzt dazu in der Lage scheint zweifelhaft. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht sein, sämtliche Informationen auszuwerten, die Anwälte und in einem auf den ersten Blick ähnlich gelagerten Fall ent- Mediatoren über ihre Qualifikation und ihre Tätigkeits- schieden, dass § 49 b Abs. 3 BRAO der Versteigerung von Be- schwerpunkte auf ihren Homepages oder in öffentlich zu- ratungsleistungen in einem Internetauktionshaus nicht ent- gänglichen sozialen Netzwerken der Allgemeinheit zugäng- gegensteht. Das Auktionshaus erhalte zwar neben einer An- lich machen. Wünschenswert wäre, dass die Online-Vermitt- gebotsgebühr auch eine vom Höchstgebot abhängige Provisi- on, so dass die zu zahlende Provision der Höhe nach vom 17 www.edicted.de. konkreten Auftrag abhängig sei. Die Provision werde jedoch 18 BVerfG, Beschluss v. 19. 2. 2008 – 1 BvR 1886/06, NJW 2008, 1298 (1299 f.). Online-Vermittlungsplattformen – Chancen und Grenzen von „Legal Tech“, Behme AnwBl Online 2018 113
Anwaltswissen lungsplattform der Zukunft – freilich unter Beachtung daten- ergebnissen und damit die Vermittlung zahlreicherer und hö- schutzrechtlicher Grenzen19 – jeden erfasst, der im Internet herwertiger Mandate versprechen würde. Auch die Bereitstel- seine Leistungen als Rechtsanwalt oder Mediator öffentlich lung eines Kommunikationsportals oder gar „Buchungssys- anbietet. Aus dem Raster fällt dann nur die verschwindend ge- tems“ zur Anbahnung von Mandatsverhältnissen, das nur re- ringe Minderheit jener Anbieter, die nicht über einen Inter- gistrierten Rechtsanwälten und Mediatoren gegen Entgelt zur netauftritt verfügen. Verfügung stünde, wäre denkbar. Die zweite Voraussetzung ist, dass nicht mehr nur jene Primär müsste die Finanzierung aber über Gebühren er- Informationen analysiert werden, die den Plattformbetreibern folgen, die von den Nachfragern (also potentiellen Mandan- von den Anbietern selbst unmittelbar zur Verfügung gestellt ten) für die Nutzung der Legal Tech-Plattformen als Informa- werden. Dabei kann und darf nicht an dem Grundsatz gerüt- tionsquelle erhoben werden. Die Nachfrager würden von ei- telt werden, dass bestimmte Informationen – etwa über die ner derartigen Ausrichtung der Plattformen massiv profitie- Noten in den juristischen Staatsexamina – vertraulich sind. ren, weil sie ihnen ermöglichen würden, objektiv besser quali- Allerdings sind zahlreiche sonstige Informationen, die eben- fizierte Dienstleister zu finden, die zugleich eine Leistung falls Rückschlüsse auf die Qualität eines Anbieters ermögli- aufgrund ihrer einschlägigen Vorbefassung und daraus resul- chen, bereits jetzt öffentlich verfügbar und lassen sich mit we- tierender Synergieeffekte günstiger anbieten könnten. Daher nig Rechercheaufwand ermitteln. Dies gilt insbesondere für wird man davon ausgehen können, dass zumindest Unter- Publikationen in Fachzeitschriften. Wenn sich beispielweise nehmen dazu bereit wären, dafür einen angemessenen Preis in einem Mandat die Frage stellt, wie eine Earn-Out-Klausel zu zahlen. Gewiss wäre es möglich, verschiedene Pakete mit in einem Unternehmenskaufvertrag auszulegen ist, sollte ein unterschiedlichem Leistungsumfang und unterschiedlichen kluger Algorithmus erkennen, wenn es einen Rechtsanwalt Preisen anzubieten, die unterschiedliche Zielgruppen anspre- gibt, der zu Earn-Out-Klauseln promoviert oder einen Aufsatz chen. Da der Zugang zum Recht im Ausgangspunkt ein öf- dazu verfasst hat. Denn dieser Anwalt wird weniger Einarbei- fentliches Gut ist, ist es schließlich auch denkbar, dass sich öf- tungsaufwand haben und den Fall damit kostengünstiger be- fentlich-rechtliche Einrichtungen an der Finanzierung solcher arbeiten können als ein Kollege, auch wenn dieser grundsätz- Plattformen beteiligen und dadurch einen kostenfreien Zu- lich vergleichbar qualifiziert und ebenfalls auf „Wirtschafts- gang zumindest zu bestimmten Basisinhalten ermöglichen. recht“ spezialisiert sein mag oder sogar einen Tätigkeits- schwerpunkt im Bereich M&A hat. Gleiches gilt im Media- tionsbereich: Wer zu Mediationsfragen publiziert, gehört im Zweifel zu den „seriöseren“ Anbietern. Wer zur Mediation bei familienrechtlichen Streitigkeiten publiziert, empfiehlt sich damit als Experte für genau diese Art von Mediationsfäl- len. Und wenn in einer lokalen Tageszeitung von einer erfolg- reichen Konfliktlösung durch einen Mediator in einem öffent- lichen Genehmigungsverfahren berichtet wird, sollte der Al- gorithmus dies erkennen, wenn jemand nach einem Mediator mit Schwerpunkt Bauplanungsrecht sucht. Die Entwicklung solcher „echten“ Legal Tech-Vermitt- lungsplattformen wäre gewiss mit hohem Zeit- und Kosten- aufwand verbunden. Zugleich müssten ihre Betreiber die Art und Weise der Finanzierung solcher Plattformen überden- ken. Versuchen sie nämlich, den gesamten Anwalts- und Me- diatorenmarkt abzubilden, anstatt sich auf den Kreis ihrer Kunden zu beschränken, werden sie von den vermittelten An- bietern für die bloße „Empfehlung“ (das heißt die Listung in den Suchergebnissen) keine Provision verlangen können. Gleichwohl sind verschiedene Wege denkbar, mit einer derart konzipierten Plattform Einnahmen zu erzielen. Zum einen könnten die Plattformen gegen Entgelt zusätzliche Informa- tionen über bestimmte Anbieter (Rechtsanwälte und Media- toren) berücksichtigen, die sich durch eigene Recherche nicht ermitteln lassen, sondern ihnen von den Anbietern auf frei- williger Basis zur Verfügung gestellt werden müssen und die Rückschlüsse auf deren Qualität ermöglichen – etwa Zeugnis- se, Fortbildungsnachweise oder Falllisten (in ähnlicher Form wie die Listen, die § 6 Abs. 3 FAO für den Nachweis prakti- Dr. Caspar Behme, München scher Erfahrung im Rahmen der Verleihung der Fachanwalts- Der Autor ist Habilitand an der Ludwig-Maximilians- Universität München und zertifizierter Wirtschafts- bezeichnung verlangt). An der Berücksichtigung solcher Un- mediator. terlagen durch die Plattformen hätten Anbieter ein erhebli- Leserreaktionen an anwaltsblatt@anwaltverein.de. ches Interesse, da sie eine höhere Platzierung in den Such- 19 Siehe zu der ab dem 25.5.2018 anzuwendenden VO (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grund- verordnung) und ihrem Zusammenspiel mit dem durch das Datenschutzanpassungs- gesetz (BGBl. I 2017, S. 2097) novellierten deutschen Datenschutzrecht Kühling, NJW 2017, 1985; zum neuen Bundesdatenschutzgesetz auch Greve, NVwZ 2017, 737. 114 AnwBl Online 2018 Online-Vermittlungsplattformen – Chancen und Grenzen von „Legal Tech“, Behme
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